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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/4011 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4012 — Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4007 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3687 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Gelder, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.


Rede von Ingrid Matthäus-Maier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Freien Demokraten haben 1969 bei Eingehen dieser sozialliberalen Koalition zugesagt, daß es keine Erhöhung der Steuerbelastung geben wird. Wir haben dies eingehalten. Wir haben mit regelmäßigen Steuerentlastungspaketen dafür gesorgt, daß die Belastung des Bürgers mit Steuern nicht angestiegen ist.

(Lachen bei der CDU/CSU)

Sie haben eben in Ihrem Bericht kritisiert, Herr Langner, daß die Steuerpolitik hektisch gewesen sei, weil wir so oft Steuerentlastungspakete beschlossen haben. Ich muß Ihnen da zum Teil recht geben. Wir haben sehr oft sehr schnell hintereinander umfangreiche Entlastungspakete diskutieren und verabschieden müssen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Jahrhundertgesetze" habt ihr gemacht!)

Das paßt dann aber natürlich nicht damit zusammen, daß Sie gleichzeitig sagen, wir hätten auf diesem Gebiet nichts getan. Wir haben sehr viel getan.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: „Ich glaub, mich tritt ein Pferd", hat Herr Apel gesagt!)

Allein in dieser Legislaturperiode haben wir drei umfangreiche Entlastungspakete mit Milliardenentlastungen durchgeführt.
Wenn Sie sagen, Herr Kreile, alles, was wir jetzt machten, sei Wahlspeck und wir machten das, weil in vier, fünf Monaten Bundestagswahl sei, dann dürfen Sie doch einfach nicht vergessen, daß wir all diese anderen Entlastungspakete im Laufe der Legislaturperiode gemacht haben, als keine Bundestagswahlen anstanden, um zu garantieren, daß die Steuerbelastung des Bürgers nicht anwächst. Sie haben im Gegenteil je nach Bedarf die jeweils andere



Frau Matthäus-Maier
Klageplatte aufgelegt: Einmal tun wir zuwenig zur Steuerentlastung. Wenn wir dann doch etwas dafür getan haben, kommt die Klageplatte der Hektik, weil wir von Jahr zu Jahr hier bei den Steuern dauernd etwas ändern müssen. Dies ist in der Tat richtig.
Auch mir als Steuerpolitiker paßt es nicht, daß wir immer wieder, zum Teil in kurzen Abständen, über solche Pakete beraten müssen. Aber hat denn jemand ein Patentrezept, wie man das abändern kann? Es hat doch keiner ein Patentrezept.
Ich lese in der Zeitung, daß das Ifo-Institut wieder einmal ins Gespräch gebracht hat — „wieder" bezieht sich darauf, daß es früher aus anderen Richtungen ähnliche Vorschläge gab —, wir sollten bei den Steuern doch ein Indexsystem einführen, d. h. eine automatische Anpassung von Freibeträgen usw. an die Geldentwertung. Ich kann Ihnen nur sagen: Wir Liberalen lehnen dies entschieden ab;

(Beifall bei der FDP und der SPD)

denn sämtliche Modelle in anderen Ländern zeigen, daß dies nicht ein Beitrag zu mehr Geldwertstabilität ist, sondern daß dies im Gegenteil — wie etwa die scala mobile in Italien oder entsprechende Regelungen in England zu mehr Geldentwertung führt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das hat keiner von uns gefordert!)

Von daher müssen wir einen Zwischenweg zwischen Steuerpaketen in bestimmten Abständen einerseits und der Reduzierung der damit notwendigerweise verbundenen Hektik andererseits finden.
Herr Kreile, Sie sagten zu Beginn Ihrer Rede — das hat mich ein bißchen verwundert —, die Koalition habe im Dezember letzten Jahres auf Ihren Druck hin weitgehend solche Forderungen übernommen, die Sie öffentlich gestellt hätten. Im Laufe Ihrer Rede klang das aber ganz anders; dann wiesen Sie nämlich auf unterschiedliche Positionen zwischen den beiden Konzepten von Koalition und Opposition hin. Aber beides zusammen ist ja nicht möglich. Entweder haben wir bei Ihnen abgeschrieben, weil es so gut ist, oder wir haben es nicht getan.
Ich finde, wir haben etwas getan, was zum Teil mit Ihren Forderungen übereinstimmt. Das ist völlig richtig. Etwa bei der Tarifentlastung sind Teile Ihrer und unserer Forderungen ähnlich. Es gibt andere Teile, bei denen wir uns fundamental unterscheiden. Aber uns beides auf einmal vorzuwerfen, ist schlechterdings nicht möglich.
Die Proportionalzone, in der ursprünglich die meisten Steuerpflichtigen sein sollten, ist mittlerweile so verkürzt, daß im Jahre 1980 ohne Korrektur des Tarifs nur noch 42 % aller Steuerpflichtigen in diese Zone fallen würden. Deshalb muß nach unserer Ansicht eine Erweiterung der Proportionalzone erfolgen, damit etwa 10 % der Steuerpflichtigen aus der Progression in die Proportionalzone zurückgeholt werden.
Wenn Sie demgegenüber sagen, Ihr vorrangiges Ziel sei es — darin unterscheiden sich unsere Tarifkonzeptionen —, den Steuersatz in der Proportionalzone zu senken, dann können wir dem nicht folgen; denn das Problem, um das es heute geht, sind nicht die Bürger, die sich in der Proportionalzone befinden und gleichbleibend mit 22 % besteuert werden, sondern das Problem taucht doch bei denen auf — gerade Sie beziehen sich doch immer darauf —, die in die Progression hineinwachsen. Von daher sind alle Maßnahmen in unserem Paket darauf abgestellt, die Progression zu mildern, nicht aber in erster Linie darauf, innerhalb der Proportionalzone Absenkungen vorzunehmen.
Wenn Sie sagen, die Absenkung des Proportionalzonensteuersatzes in Ihrer Konzeption sei der erste Schritt hin zu einem durchgehend progressiven Tarif, so muß ich Sie fragen: Haben Sie denn bis heute die mindestens zwei schwerwiegenden Probleme gelöst, die mit einem durchgehenden Progressionstarif zusammenhängen? Ich persönlich bin, wie ich es einmal formuliert habe, aus steuerästhetischen Gründen und aus steuersystematischen Gründen sehr für einen progressiven Tarif. Ich hätte ihn gern — beginnend bei 14 oder 15 % oder auch bei 13 %.
Aber ich sehe bis heute zwei Probleme, die auch Sie bisher nicht gelöst haben; kein Wissenschaftler hat bisher dafür Vorschläge gemacht. Das erste Problem betrifft die Progressionswirkung, d. h. die Folge, daß bei jeder mehr verdienten Mark auch die Steuerprogression zunimmt. Diese Progressionswirkung nähme zu, zwar bei einem unteren Satz beginnend, aber sie träte immerhin viel deutlicher zutage.
Das zweite Problem besteht darin, daß wir ungefähr 1 Million Arbeitnehmerehepaare zusätzlich in die Veranlagung hineinholen müßten. Trotz EDV würde das zu einer Mehrbelastung und Verkomplizierung der Steuerverwaltung führen, für die Sie bis heute keinen Vorschlag vorgelegt haben. Von daher sehe ich zum heutigen Zeitpunkt keine Patentlösung für einen progressiven Tarif.
Die Lohnsteuer stiege, wenn wir dieses Steuerpaket nicht verabschiedeten, im Jahre 1980 um nahezu 12 % an. Von daher war es notwendig, einen besonderen Akzent auf die Milderung der Lohnsteuer zu setzen. Deswegen heben wir bereits für Dezember dieses Jahres den Weihnachtsfreibetrag an. Ich sage das ausdrücklich, weil es natürlich Bürger gibt, die uns sagen: Warum tut ihr hier etwas ganz speziell für die Arbeitnehmer? Der Weihnachtsfreibetrag kommt ja z. B. Selbständigen nicht zugute. — Einfach deswegen, weil bei der Lohnsteuer eine ganz besondere Zunahme zu verzeichnen ist. Dem kann man nur begegnen, wenn man bei der Lohnsteuer auch einen Sonderakzent setzt.
Zu nennen wären weiterhin die Anhebung der Sonderausgaben — auch ein Punkt, der im Bereich der Progression wirkt, wo der Steuerbürger die Belastung am stärksten spürt — und der Vorwegabzug. Herr Dr. Kreile, ich bin Ihnen dankbar, daß Sie auf die Bemühungen der FDP hingewiesen haben, hier zu einer verbesserten Lösung für die Selbständigen zu kommen. Wenn das bisher nicht geschehen ist, so wissen Sie ganz genau, woran das liegt: Auch die betroffenen Verbände sind nämlich erst vor wenigen Wochen, als das Ganze schon festgezurrt war, mit ei-



Frau Matthäus-Maier
nem brauchbaren Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten.
Sie wissen, daß wir alle gemeinsam darüber nachgedacht haben, wie man die Selbständigen hinsichtlich der Vorsorgeaufwendungen mit den Arbeitnehmern steuerlich gleich behandeln und dadurch diesen Bereich gerechter gestalten könnte, als das bis heute der Fall ist. Selbstverständlich ist der Vorwegabzug ein Weg dahin, aber ein unvollkommener Weg, wobei wir als FDP uns dennoch zugute halten, daß er auf unsere Intervention inzwischen dreimal angehoben worden ist bzw. wird. Aber es bleibt festzuhalten, daß auch die betroffenen Verbände bis vor etwa drei, vier Wochen keinen Vorschlag haben machen können, welcher Weg nach ihrer Ansicht denn der bessere wäre.
Erst vor kurzem ist der Verband der Freien Berufe mit einem Vorschlag an die Öffentlichkeit getreten, den wir nun allerdings für gut halten: die Einführung eines sogenannten Selbständigenvorwegabzugs, bezogen auf die Krankenversicherung. Das bedeutet, daß 5,5 % — nach den Vorschlägen der Freiberufler 6% — des Einkommens steuerfrei bleiben, wenn gewährleistet ist, daß diese Gelder in eine Krankenversicherung einfließen und der betroffene Selbständige nicht schon anderweitig in der Krankenversicherung versichert ist.
Wir halten diesen Vorschlag von seiten der Freien Demokraten trotz der Verkomplizierung des Steuerrechts, die darin liegt, für gut. Der Steuerberaterkongreß kritisiert immer wieder, wir kämen zu einer Verkomplizierung der Gesetze. Das ist richtig. Leider muß man aber den in diesem Zusammenhang betroffenen Verbänden auch sagen, daß dieser Vorschlag, den wir unterstützen, zu einer Verkomplizierung führt. Gleichwohl halten wir diesen Vorschlag trotz der darin liegenden Verkomplizierung des Steuerrechts für gut. Wir hoffen immer noch, daß er im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens eine Mehrheit findet. Dabei weise ich darauf hin, daß er gegenüber der Anhebung des Vorwegabzugs den großen Vorteil hätte, billiger zu sein. Er würde nämlich nur 800 Millionen DM statt der bei der Erhöhung des Vorwegabzugs vorgesehenen 1,6 Milliarden DM kosten.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Haben Sie einen Antrag gestellt?)

— Nein, wir haben keinen Antrag gestellt.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Sie haben doch die Mehrheit!)

— Entschuldigen Sie, Sie wissen ganz genau, daß wir Steuerpakete nicht im Bundestag alleine machen. Der Kollege Gobrecht wies zu Recht darauf hin, daß
— ich finde: leider — an unseren Steuergesetzgebungsverfahren auch der Bundesrat beteiligt ist. Bisher ist es so, daß z. B. zu diesem Vorschlag von Ihrer Seite auch noch nichts signalisiert worden ist.
Was den Familienlastenausgleich angeht, so brauche ich nur in einem Satz zu wiederholen, daß die Liberalen den von der Union geforderten Kinderfreibetrag ablehnen. Wir haben das schon mehrfach gesagt; wir können es daher kurz machen. Wir sind der Ansicht, bei der Grundförderung, bei der Mindestförderung jeder Familie muß dem Staat jedes Kind gleich lieb und teuer sein. Das haben wir 1975 gemeinsam mit der Opposition beschlossen. Wir sehen keinen Grund, davon wieder abzuweichen.
Die Freien Demokraten sehen die sachgerechteste Lösung — das haben wir mehrfach gesagt — in der Erhöhung des Kindergeldes bei gleichzeitiger Einführung der sogenannten Finanzamtslösung. Das hätte insbesondere drei Vorteile.
Erstens. Es wäre gewährleistet, daß für jedes Kind eine gleich hohe Entlastung vom Staat vorgesehen wird.
Zweitens. An der Finanzierung wären Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam beteiligt. Das halten wir für wichtig; denn wir können nicht akzeptieren, daß von seiten der Opposition und des Bundesrates dauernd mehr Ausgaben für die Kinder gefordert werden, gleichzeitig aber in peinlicher Weise vergessen gemacht wird, daß sich die Länder an der Finanzierung dieser Mehrausgaben nicht beteiligen wollen. Wenn Sie ein höheres Kindergeld wollen, dann bitte schön unter Beteiligung auch der Länder und Gemeinden an den Kosten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Der dritte Vorteil der Finanzamtslösung wäre, daß der Steuerbürger, da ihm ja das Kindergeld gegen seine Lohn- und Einkommensteuer gegengerechnet würde, sofort die Steuerbelastung einerseits mit dem Kindergeld andererseits verrechnen würde und daß von daher auch die Diskussion über die Steuerquote ganz anders aussähe.
Meine Damen und Herren, ich habe im Finanzausschuß das Thema „Finanzamtslösung" mehrfach persönlich angesprochen, und wir haben es gemeinsam diskutiert. Dabei schien es mir so zu sein, daß im Grundsatz durchaus alle Beteiligten etwas von dieser Finanzamtslösung halten. Als neues Hauptgegenargument tauchte aber die Frage auf, was wir denn künftig mit den Stellen bei den Arbeitsämtern machen, die heute mit der Auszahlung des Kindergeldes beschäftigt sind. Meine Damen und Herren, dieses Argument kann doch wohl nicht ernst gemeint sein!

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Nach drüben, zur SPD, müssen Sie schauen!)

— Herr Schäuble, da brauchen Sie gar nicht auf die linke Seite des Hauses zu zeigen.

(Kühbacher [SPD]: Vier Finger zeigen auf ihn selbst zurück!)

Ich erinnere mich sehr wohl daran, daß Sie selber davon gesprochen haben; insofern können Sie mit dem Finger auf sich und auf Herrn Dr. Kreile weisen.

(Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Weder noch!)

Ich weiß das ganz genau, weil ich mehrfach danach gefragt habe.
Ich finde, der Bürger hat für dieses Argument zu Recht kein Verständnis. Denn, wenn wir 1975 entge-



Frau Matthäus-Maier
gen der Konzeption der Koalition die Arbeitsamtslösung eingeführt haben — das heißt, das Kindergeld wird durch die Arbeitsämter ausgezahlt mit der Folge, daß bei den Arbeitsämtern zusätzliche Stellen geschaffen worden sind, wobei die Schätzungen zwischen 3 500 und 5 000 schwanken —, muß es doch wohl möglich sein, dies fünf oder sechs Jahre später wieder rückgängig zu machen;

(Zustimmung bei der SPD)

das kann dann doch wohl nicht an tarifrechtlichen oder beamtenrechtlichen Regelungen scheitern.
Herr Dr. Kreile, Sie haben den betrieblichen Bereich genannt und behaupten, dafür werde in diesem Steuerpaket fast nichts getan. Immerhin, ein alter Wunsch der Wirtschaft wird erfüllt, nämlich die Übernahme der ertragsteuerlichen Werte bei den Pensionsrückstellungen auch in die Vermögensteuerbilanz.
Aber haben Sie denn vergessen, was alles wir in den letzten Jahren gemacht haben? Wir haben die Gewerbesteuer mehrfach gesenkt, die Freibeträge angehoben, wir haben die Lohnsummensteuer mit einem großen Kraftakt abgeschafft. Herr Dr. Kreile, sorgen Sie, bevor Sie sich über die angeblich nicht vorhandenen Steuerentlastungsmaßnahmen der Koalition im betrieblichen Bereich aufregen, erst einmal in Ihrer Heimatstadt München dafür, daß dort die Entlastungen infolge der Abschaffung der Lohnstummensteuer an die Wirtschaft weitergegeben werden, was bislang nicht der Fall ist.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Wir haben die degressive Abschreibung verbessert, wir haben die degressive Abschreibung für Wohngebäude wieder eingeführt, wir haben die Sätze bei der Vermögensteuer gesenkt usw. usw. Ich meine also schon, daß wir in den vergangenen Jahren auf diesem Sektor sehr viel getan haben, so daß man sich hier keine Vorwürfe machen lassen muß. — Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist, daß wir Freien Demokraten uns zugute halten, in diesem Steuerpaket und in dieser Diskussion festgeschrieben zu haben, daß wir dieses Steuerpaket ohne Erhöhung der vorgesehenen Nettoneuverschuldung — weder für 1980 noch für 1981 — durchführen.

(Zustimmung bei der FDP)

Ich halte das für einen wichtigen Punkt, weil selbstverständlich der Bürger draußen zu Recht sagt: Zwar bin ich für Steuersenkungen, aber können wir das denn überhaupt finanzieren, können wir uns ein solches Steuerpaket leisten? Wir meinen, mit einer vernünftigen und ruhigen Politik können und müssen wir einerseits dieses Steuerentlastungspaket durchführen, weil natürlich — das wurde heute mehrfach gesagt — diese Steuersenkungen keine Geschenke sind, sondern das Zurückgeben von progressionsbedingten Steuereinnahmen an den Bürger, auf die er ein Recht hat. Andererseits aber haben wir festgeschrieben, daß keine Erhöhung der Nettoneuverschuldung stattfindet.
Meine Damen und Herren, daß aber gerade Sie sich vorwurfsvoll in diese Diskussion einschalten, muß ja nun wirklich zurückgewiesen werden. Die CDU/CSU verfährt hier nach der klassischen Doppel- und Dreifachstrategie. Sie fordert einerseits Steuersenkungen — die reichen Ihnen gar nicht aus —, sie fordert andererseits Einsparungen wegen der Staatsverschuldung, macht aber keinen einzigen Vorschlag, und sie stellt drittens Mehrausgabenforderungen auf, daß einem nur so die Ohren schlakkern. Ich denke an Ihr Mittelstandsprogramm, das Ihre Mittelstandsvereinigung vor wenigen Wochen beschlossen hat: Forderungen in Milliardenhöhe allein an den Steuergesetzgeber. Ich erinnere an die Forderungen von Franz Josef Strauß zur Verteidigungspolitik. Ich erinnere an Ihr neues Wahlprogramm mit Forderungen zur Familienpolitik. Ich habe noch die Worte von Herrn Blüm im Radio im Ohr, daß alles das, was wir zur Familienpolitik sagen, völlig unzureichend und zu gering sei. Meine Damen und Herren, wer soll das denn alles bezahlen?
Wir sind ja gewohnt, daß die Opposition mit verteilten Rollen arbeitet.

(Stutzer [CDU/CSU]: Was sagt Minister Ertl zur Vorsteuerpauschale?)

— Herr Stutzer, zur Vorsteuerpauschale komme ich noch. — Als der Herr Geißler gefragt wurde, wie er sein Wahlprogramm finanzieren wolle, sagte er: „Das werden wir mit einem Wachstum von 6 bis 8 % schaffen. Herr Biedenkopf hat uns aber schon kritisiert, weil unsere Prognosen für das Wachstum zu hoch seien. Er sagt, es gebe höchstens 2 %. Das vergißt Herr Geißler natürlich.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Bei einer CDU-Regierung! Bei einer CDU-Regierung geht es wieder aufwärts!)

Gleichzeitig sagte Herr Häfele gestern laut Pressemeldungen, die Steuerprogression sei viel zu hoch, und auf Grund der neuen Steuerschätzungen müßten wir die Steuern viel mehr senken, als wir das. heute tun. Das alles paßt doch überhaupt nicht zusammen.
Meine Damen und Herren, wir kennen nicht nur Ihr Spiel mit verteilten Rollen durch unterschiedliche Personen. Sie spielen ja auch durchaus gut auf jener Klaviatur, daß dieselben Leute innerhalb kürzester Zeiträume die unterschiedlichsten Dinge erzählen. Ich darf darauf hinweisen, daß Strauß Weihnachten 1979 gesagt hat, wir brauchten eine Steuerentlastung für 1980. Am liebsten hätte er den Weihnachtsfreibetrag schon 1979 erhöht. Im Januar 1980 sagte er dann: Wir müssen das 80er Paket verschieben; wir müssen alle wegen Afghanistan etwas kürzer treten; wir machen nur 1981 ein Steuersenkungspaket, aber immerhin von 17 Milliarden DM. Im Frühjahr hat er dann gesagt: Nein, das ist zuviel, wir müssen sogar beim Koalitionspaket abspecken, das ohnehin über einen Zeitraum von zwei Jahren geht, nämlich 1981/82; das ist schon zu teuer — obwohl billiger als sein eigenes Paket da werden wir ein bißchen einsparen müssen. Im Finanzausschuß wiederum hat die CDU/CSU vor einer Woche beantragt, die Lohn- und Einkommensteuerentlastung in Höhe von 6,5 Milliarden DM solle doch



Frau Matthäus-Maier
noch für 1980 verwirklicht werden. Sie haben beantragt, daß die Vorsteuerpauschale für die Landwirte angehoben werden solle. Kostenpunkt: eine halbe Milliarde DM. Ich frage Sie wirklich: Wer soll das denn alles bezahlen?

(Stutzer [CDU/CSU]: Was sagt denn Ihr Minister dazu?)

— Herr Stutzer, wenn Sie mich immer nach der Vorsteuerpauschale fragen: Ich habe Sie jetzt erst einmal etwas gefragt.

(Lachen und Zurufe bei der CDU/CSU)

Ich habe Sie gefragt: Wie wollen Sie das bezahlen, wie paßt das zusammen?
Jetzt beantworte ich die Frage, die Sie gestellt haben. Wir haben sie schon im Finanzausschuß beantwortet. Die Position dieser FDP ist völlig klar.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das ist das Allerneueste!)

Eine Anhebung der Vorsteuerpauschale für die Landwirtschaft wäre wünschenswert, wie so vieles wünschenswert wäre. Wir meinen aber, daß zum jetzigen Zeitpunkt darüber keine endgültige Entscheidung getroffen werden kann.

(Stutzer [CDU/CSU]: Dann darf der das den Bauern auch nicht versprechen!)

Erstens kostet eine solche Maßnahme rund eine halbe Milliarde DM, für die Sie keinen Deckungsvorschlag gemacht haben, im Gegenteil, Sie haben noch zusätzlich 6,5 Milliarden DM beantragt. Zweitens meinen wir, daß die Diskussion um die Vorsteuerpauschale im Zusammenhang mit der Diskussion über die EG-Agrarpreise geführt werden muß. Wir haben im Finanzausschuß deutlich gesagt, das Nein zur Anhebung der Vorsteuerpauschale im Finanzausschuß ist keine endgültige Entscheidung über diese Problematik. Wenn Sie sie aber jetzt zur Abstimmung stellen, können wir nicht mitmachen,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das ist ja ein Trost für die Betroffenen!)

weil wir meinen, daß die genannten Fragen noch nicht endgültig geklärt sind. Wir erheben den Anspruch, eine seriöse Finanzpolitik zu machen.

(Zuruf des Abg. Dr. Schäuble [CDU/CSU])

Meine Damen und Herren, in diesem Hin und Her der Opposition, das sich von Person zu Person und von Woche zu Woche ändert, finde ich es gut, daß die Koalition mit ihrem Steuerpaket seit Dezember 1979 bis heute ruhig und gelassen durchgehalten hat. Dieses Steuerpaket hat den Vorteil, daß es von vornherein viel seriöser angelegt gewesen ist als Ihr Paket, nämlich erstens Beschränkung auf das unbedingt Erforderliche, zweitens Zurückweisung aller Anträge für das Jahr 1980 außer dem Weihnachtsfreibetrag, drittens Verteilen dieser Ausgaben auf zwei Jahreszeiträume, um die Belastung für den Haushalt gering zu halten, viertens Festschreiben der Belastung für den Bundeshaushalt in Höhe von 8 Milliarden DM.
Herr Dr. Kreile, Sie führen am Schluß Ihres Beitrages wieder die Diskussion über die Verschuldung. Dazu möchte ich doch einiges sagen. Ich meine, daß die Diskussion, wie sie jetzt geführt wird, übrigens auch in den Medien, an vielen Stellen irrational ist und sich an formalen Größen orientiert. Die Frage kann doch wohl nur folgendermaßen lauten: Welche mit Schulden finanzierten Ausgaben des Staates bringen für die nachfolgenden Generationen mehr Nutzen als Kosten? Das ist doch die entscheidende Frage. Ein allgemeines Lamentieren darüber, die Schulden belasteten die nachfolgenden Generationen, ist doch völlig formal. Denn eine ganze Menge der von uns vorgenommenen Maßnahmen, die mit Schulden finanziert worden sind, belastet die nachfolgenden Generationen nicht nur nicht, sondern gibt ihnen überhaupt erst die Chance, die Probleme, die heute und morgen auf uns alle zukommen, zu lösen.
Ich darf einmal einige Beispiele anführen, Auf gaben, die wir — wir heute — unbedingt durchführen müssen, damit die nachfolgende Generation in der Zukunft nicht mit entsprechenden Folgekosten belastet wird. Wenn wir z. B. Milliarden für die Förderung von Kohleverflüssigung und Kohleveredelung ausgeben, dann finanzieren wir das zum Teil mit Schulden. Aber niemand wird bestreiten, daß dies ein vorsorgliches Eintreten für die Interessen der nachfolgenden Generation ist, nämlich der Versuch, sie energieunabhängiger zu machen.

(Dr. Langner [CDU/CSU]: Nur haben Sie dafür noch keine Mark Schulden gemacht! Das kommt wohl erst noch!)

Wenn wir die Reservebildung beim Rohöl vorantreiben, dann ist das Vorsorgeleistung. Wenn wir eine gut ausgebildete Jugend anstreben, z. B. durch ein großes Potential an Lehrpersonen, dann ist das Vorsorgetätigkeit für die nachfolgende Generation. Wenn wir die psychiatrische Versorgung, die natürlich mit Kosten verbunden ist, heute in Angriff nehmen, dann ist das Vorsorge für die nachfolgenden Generationen. Wenn wir in der Familienpolitik besondere Akzente setzen, dann tun wir das auch, um Folgekosten, z. B. im Bereich der Drogenproblematik, in der nachfolgenden Generation zu verhindern. Wenn wir beim Lärmschutz hohe Investitionen vorsehen, dann ist der Nutzen für die nachfolgenden Generationen größer als die Belastung durch die Zinsen für die Schulden. Das will ich hier deutlich sagen.
Man kann doch alle diese Kosten, die notwendigerweise damit verbunden sind, nicht der heutigen Generation auflasten für Nutzen, die erst in fünf, zehn oder auch 20 Jahren entstehen, also für Investitionen, die erst in naher oder später Zukunft Früchte tragen. Vielmehr muß man diese Kosten auf mehrere Generationen verteilen. Man kann also nie formal so argumentieren, daß man sagt: An der Schwelle X, an der Schwelle — was weiß ich — von soundsoviel Milliarden ist die absolute Verschuldensgrenze des Staates erreicht. Die Frage kann doch wohl nur so lauten: Sind Schulden für den richtigen Verwendungszweck gemacht worden? Darüber, finde ich, kann man, muß man diskutieren.



Frau Matthäus-Maier
Darüber, daß wir möglicherweise auch Schulden für Zwecke machen, über die man streiten und hinsichtlich derer man sagen kann, das Geld sollte besser für andere Zwecke ausgegeben werden,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Das kann man wohl sagen!)

lasse ich jederzeit mit mir diskutieren, Herr von der Heydt. Da Sie mit dem Kopf nicken, frage ich Sie: Wo ist z. B. Ihr Eintreten für den Abbau von Erhaltungssubventionen?

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Es gibt doch zwei Bereiche, in denen das Schuldenmachen in der Tat höchst gefährlich ist: Das eine ist der Bereich der Rüstung und hier der Weg, über Verschulden ein Rüstungspotential zu erhöhen. Das kann im volkswirtschaftlichen Sinne keinen Nutzen einbringen,

(Beifall bei der SPD)

es sei denn, man führt einen Eroberungskrieg, was niemand will. Es ist also völlig klar: Im volkswirtschaftlichen Sinne bringt das keinen Nutzen. Der andere Bereich, in dem man auf keinen Fall Schulden machen darf, sind die Erhaltungssubventionen,

(Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Welche denn?)

da dadurch nicht nur falsche Strukturen aufrechterhalten werden,

(Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Welche denn?)

sondern auch verhindert wird, daß neue Strukturen, die wir volkswirtschaftlich brauchen,

(Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Welche denn?)

eingeführt werden.

(Beifall bei der FDP und SPD)

Meine Damen und Herren, der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat — ich glaube, vor zwei, drei Tagen — gesagt, man müsse die Humaninvestitionen, d. h. Investitionen in die Psychiatrie, in die Lehre, Ausbildung, in die ärztliche Versorgung, wegen der Abgrenzungsschwierigkeiten gegenüber sonstigen Investitionen aus dem Investitionsbegriff herausnehmen. Dazu kann ich nur sagen, daß das für die Politik wenig hilfreich ist. Daß es da Abgrenzungsprobleme gibt, wissen wir selber. Daß aber Humaninvestitionen gerade in einem rohstoffarmen Land besonders wichtig sind — auch für die nachfolgenden Generationen —, kann ja wohl niemand bezweifeln. Ich kann Sie also nur fragen: Sind Sie bereit, mit uns an der Stelle einzusparen, wo Schuldenmachen in der Tat gefährlich ist, nämlich im Bereich der Erhaltungssubventionen?

(Dr. von Wartenberg [CDU/CSU]: Welcher denn?)

Da habe ich bisher nicht den Eindruck, daß Sie dazu bereit sind.
Ich darf z. B. einmal darauf hinweisen, daß wir im Bundesrat bis heute darum kämpfen, die minimale
Reform — mehr ist es doch wirklich nicht — bei der Einkommenbesteuerung der Landwirte durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist doch keine Erfindung dieser Koalition. Sie haben dicke Gutachten, aus denen sich ergibt,

(Zuruf von der SPD: Nagelprobe!) daß z. B. die Besteuerung der Landwirtschaft


(Zuruf des Abg. Dr. von Wartenberg [CDU/ CSU])

— Moment! Hören Sie doch mal eben zu, Herr von Wartenberg! —

(Zuruf des Abg. Dr. Schäuble [CDU/CSU])

nicht nur' eine Subvention mit sehr viel höheren Beträgen als denen ist, die wir ändern wollen, sondern daß z. B. die Strukturen gefördert werden, die es am allerwenigsten nötig haben, daß nämlich am meisten die größeren und mittleren Landwirte davon haben,

(Beifall bei der FDP und der SPD)

nicht aber die, die Hilfe bräuchten, also die kleineren.

(Zuruf des Abg. Gobrecht [SPD])

Wenn Sie fragen: „Warum nennen Sie an dieser Stelle nicht andere Subventionen, die Sie abbauen wollen?", dann kann ich Ihnen nur folgendes sagen: Ich habe in diesem Bundestag gelernt, daß man keinen größeren Fehler machen kann, als hier am Pult oder in der Zeitung zu sagen: Wir möchten morgen diese und jene Subvention abschaffen. Denn in Windeseile — und Sie beteiligen sich daran, indem Sie sich mit hinter die Verbände stecken — bauen dann die entsprechenden Verbände ihre Position auf und hindern uns mit massiver Einflußnahme an der Verwirklichung.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Das geht — das habe ich gelernt — nur, indem man das kurz und klar und schnell über die Bühne bringt. Daher werde ich mich hüten, zu diesem Zeitpunkt exakt zu sagen, wo wir etwas tun werden. Denn dann hätten Sie nichts anderes zu tun, als das zu verhindern — wie Sie es schon an mehreren Stellen getan haben.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Herr Dr. Kreile, Sie sprachen am Schluß Ihrer Rede von einem großen Täuschungsmanöver dieser Koalition,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Demokratische Willensbildung!)

bis sogar zu der Absicht

(Zuruf des Abg. Kreile [CDU/CSU])

— doch, „Täuschungsmanöver" sagten Sie auch! —, dieses Steuerpaket scheitern zu lassen, um nachher als der dazustehen, der es ja gern durchgeführt hätte, aber daran gehindert worden sei. Herr Dr. Kreile, ich weise diese Unterstellung sehr deutlich zurück.

(Beifall bei der FDP und der SPD)




Frau Matthäus-Maier
Wir haben bei allen bisherigen Steuerpaketen gezeigt, daß wir die Steuerentlastung wollen, daß wir nicht wollen, daß der Bürger stärker als in den Jahren zuvor mit Steuern belastet wird.
Wir haben unseren Teil heute erledigt — mit einer raschen Arbeit, für die ich übrigens allen Beteiligten im Finanzausschuß, auch der Opposition, danke.

(Dr. Spöri [SPD]: Das Hearing war nicht nötig !)

Wir haben dafür gesorgt, daß dieses Steuerpaket den Bundestag heute verläßt. Wir haben dafür gesorgt, daß keine Verzögerung eintritt.
Sie haben die Chance, aber auch die Pflicht, dazu beizutragen, daß im Bundesrat dieses Steuerpaket schnellstens über die Bühne geht. Sie können zustimmen. Ich hoffe, Sie werden es tun. Bringen Sie den Steuerbürger in den Genuß dieses Steuerentlastungspakets! Beteiligen Sie sich als Länder an der Finanzierung dieses Pakets! Stellen Sie sich bitte nicht hin — übrigens geht diese Forderung, das sage ich sehr deutlich, an alle Länder, auch an die sozialliberal regierten —

(Zuruf des Abg. Dr. Schäuble [CDU/CSU])

und sagen Sie nicht: Der Bund möge zahlen; wir beteiligen uns daran nicht! Bei der Zunahme der internationalen Aufgaben, die ja einzig und allein vom Bund gezahlt werden, ist es eine Frage der Solidarität von Bund, Ländern und Gemeinden und ist es eine Frage eines funktionierenden föderalen Systems, ob auch die Länder bereit sind, die entstandene Mehrentlastung mit zu tragen. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie diesen Gesetzentwurf durch den Bundesrat gehen! Tragen Sie dazu bei, daß der Bürger am Ende dieses Jahres und vor allem 1981/82 in den Genuß der Steuerentlastung kommt!

(Beifall bei der FDP und der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Herr Bundesminister der Finanzen.