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    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3577 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4086 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — Drucksache 8/4011 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze — Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4012 — Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4007 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer — Drucksache 8/3687 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues, Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Gelder, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
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    Rede von Horst Gobrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir eine Anleihe, diesmal nicht auf dem Kapitalmarkt, sondern in der Literatur. Der Themenbereich, der uns heute beschäftigt, könnte in Anlehnung an den Titel eines Theaterstücks wie folgt formuliert werden:
    Der Ruf nach Ruhe an der Steuerfront — unter herausragender Berücksichtigung der Forderungen nach Steuersenkungen und gleichzeitiger Finanzierung staatlicher Aufgaben, unter besonderer Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, des Finanzvolumens, der Steuerstruktur, der Steuerharmonisierung durch EG-Richtlinien, der Erhöhung des Weih-



    Gobrecht
    nachtsfreibetrages, der Tarifänderung, des Kinderlastenausgleichs, des Abbaus von Subventionen (mit einer Sonderrolle der Besteuerung der Landwirtschaft), aufgeführt von Verbänden und Vereinigungen, Parteien, Verwaltungsbürokratien, Landesparlamenten, Landesregierungen, dem Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Trotz aller Länge ist dies der verkürzte Versuch der Beschreibung des heutigen Themenbereichs der Finanz- und Steuerpolitik, und es ist zugleich der Versuch, wenigstens einen Teil derjenigen einzufangen, die alle mitwirken, bis ein Steuergesetz verabschiedet wird, und die alle diesen Vorgang nicht einfacher, sondern komplizierter machen. Daß sich dies entsprechend auf Gesetzesformulierungen auswirken muß, ist sonnenklar. Wer darüber klagt, daß die Steuergesetze immer schwieriger geworden seien — und diese Klage ist ja in Teilen berechtigt —, hat zuvor mit Sicherheit durch seine Forderungen und Änderungswünsche diesen Komplizierungsprozeß „erfolgreich' mit ausgelöst.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Meine Damen und Herren, schon das Sprichwort sagt: Viele Köche verderben den Brei. Ich meine, wir sollten nach den Bundestagswahlen erneut mehr als einen Gedanken darauf verwenden, den Entscheidungsprozeß, der zur Verabschiedung von Steuergesetzen führt, zu überdenken. Denn es ist für einen Parlamentarier hier im Deutschen Bundestag nur schwer zu akzeptieren, daß nach meist wochenlangen intensiven Beratungen im Finanzausschuß ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz vom Bundesrat angehalten und in den Vermittlungsausschuß gebracht wird,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So sieht die Verfassung es vor!)

    dessen Ergebnisse nicht nur nach der Melodie „Friß, Vogel, oder stirb!" nur angenommen oder abgelehnt werden können, sondern in der Regel auch nicht so sorgfältig beraten werden konnten, wie dies bezüglich der Beschlüsse des Bundestages zuvor in dessen Ausschüssen der Fall war.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Als Beispiel sei hier nur auf den Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten hingewiesen, der ein solches Vermittlungsergebnis war und der mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen folgerichtig auch wieder abgeschafft werden soll. Es wäre gewiß auch ein Beitrag zur Steuervereinfachung, den Entscheidungsprozeß bei der Verabschiedung von Steuergesetzen einfacher und durchschaubarer zu machen, und dies hieße, die Verabschiedung solcher Gesetze endgültig dem Bundestag zu übertragen.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch deswegen richtig, weil über den Bundesrat längst nicht mehr der Sachverstand der Länder aus der Verwaltung der Steuergesetze in die Steuergesetzgebung eingebracht wird, sondern in der Regel nur mehr das parteipolitische Interesse als verlängerter Arm der Bundestagsopposition.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Es ist doch Unsinn, was er da sagt!)

    — Das ist richtig, es beweist sich immer wieder. Das können wir an jedem einzelnen Gesetz nachweisen, und auch Sie müßten das eigentlich wissen.
    Ein Beweis dafür — um den gleich anzufügen — war nicht zuletzt die Forderung der Opposition bei der Beratung dieses Steuerpakets im Finanzausschuß, zu dem einzuberufenden Hearing über das Steuerpaket auch Vertreter des Bundesrates sozusagen als Vertreter einer gesellschaftlichen Gruppe einzuladen, als ob der Bundesrat als Verfassungsorgan nicht ohnedies ständig, wie eben geschildert, an der Gesetzgebung beteiligt wäre.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Steuerpaket 1981 der Koalitionsfraktionen und der Bundesregierung, das wir heute verabschieden wollen, eine Vorbemerkung: Steuersenkungen sind keine Schenkungen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

    Wir sagen auch im Wahljahr 1980, die im Steuer- und Familienentlastungspaket 1981 enthaltenen Steuersenkungen und Erhöhungen von Transferleistungen sollen einerseits die von Zeit zu Zeit erforderliche Anpassung des Einkommensteuer- und Lohnsteuertarifs und bestimmter Freibeträge an die gestiegenen Einkünfte der Bürger vornehmen, damit nicht nominelle Erhöhungen der Einkünfte zu einer real höheren Besteuerung führen. Mit anderen Worten: die in einem progressiven Einkommensteuersystem angelegte Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit soll ausgewogen erhalten werden. Andererseits muß zugleich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Bundes, der Länder und der Gemeinden erhalten bleiben, weil sich die große Mehrheit der Bürger einen armen Staat nicht leisten kann. Dies ist oft gesagt worden, aber unverändert richtig.

    (Beifall bei der SPD)

    Dieser letzte Gesichtspunkt hat uns deshalb auch bewogen, obwohl dies immer unpopulär ist, die Steuersenkungsvorschläge in der Größenordnung von immerhin 6,5 Milliarden DM, von Opposition und Bundesrat schon für 1980 gefordert, abzulehnen, weil dies angesichts der Haushaltslage der Gebietskörperschaften zwangsläufig eine Rückführung von staatlichen Leistungen und damit eine Scheinbegünstigung der Bürger bedeutet hätte. Dieses wäre unsolide und unseriös gewesen, und so etwas machen wir nicht mit.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Da kann man nur lachen!)

    — Wenn es um seriöse Finanzpolitik geht, lachen Sie regelmäßig, Herr Kollege Schäuble, aber wer zuletzt lacht, lacht in der Regel am besten.



    Gobrecht
    Zentrale Ansatzpunkte des Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung sind deshalb aus dem Gesichtspunkt einer gerechten Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit zum einen, Steuersenkungen im Tarifbereich durch die Erhöhung von Freibeträgen bei der Einkommen- und Lohnsteuer — vor allem die Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages von 400 auf 600 DM schon in diesem Jahr, 1980 —, zum anderen durch Entlastungsmaßnahmen für Familien und Alleinstehende mit Kindern durch steuerliche Freibeträge und zusätzliche bzw. ergänzende staatliche Zahlungen für diejenigen, die nicht steuerpflichtig sind.
    Was die Horrorzahlen des verehrten Kollegen Berichterstatters von eben anbelangt: Wenn dies richtig wäre, würden diese Zahlen genauso für den von Ihnen geforderten Kinderfreibetrag gelten.

    (Zuruf von der SPD: Um so mehr!)

    — Um so mehr kann man sagen. — Das hätte in einem Bericht, der sachlich sein soll, dann auch gesagt werden müssen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber gesagt worden!)

    Da unsere überzeugenden Lösungen sowohl hier im Bundestag als auch in der Öffentlichkeit in den vergangenen Wochen ausführlich dargestellt worden sind, will ich mich auf das Wesentliche beschränken. Da immer zuwenig Geld vorhanden ist, setzen wir die Entlastungen in den genannten entscheidenden Bereichen dort an, wo sie wirklich nötig sind. Dies ist der Bereich der Ausweitung der Proportionalzone bei der Einkommensteuer und Lohnsteuer, weil durch die Steigerung der Einkünfte vor allem immer mehr Arbeitnehmer in die Progressionszone des Tarifs gerutscht sind, wo sie nicht hingehören. Wir erreichen damit, daß 1981 wieder über die Hälfte der Arbeitnehmer nur proportional besteuert werden.
    Wir setzen im Tarifbereich die Steuersenkung vor allem im Anfangsprogressionsbereich fort, so daß auch die große Mehrheit der Arbeitnehmer und aller anderen mittleren Verdiener entlastet wird, denn genau hier liegt der sensible Punkt beispielsweise der Facharbeiter, der Angestellten, der kleinen und mittleren Selbständigen und der Ehepaare, die beide als Arbeitnehmer oder Selbständige Einkünfte haben. Hier entlasten wir nach den von mir genannten Grundsätzen, um die vorhandenen Mittel zielgerecht einzusetzen, denn wir können und wollen kein Geld verkleckern.
    In diesem Bereich mußte auch deshalb angesetzt werden, weil es für Sozialdemokraten ganz und gar nicht hinnehmbar ist, daß die Lohnsteuerquote, das Verhältnis der Lohnsteuereinnahmen zu den Bruttolöhnen und -gehältern doppelt so stark steigt wie die Erhöhung von Löhnen und Gehältern. Wir Sozialdemokraten lassen jedenfalls nicht zu, daß es Sprünge von 20% bei der Erhöhung des Lohnsteueraufkommens gibt, wie es die heutige Opposition in ihrer Regierungszeit, ohne mit der Wimper zu zukken, hingenommen hat.
    Im Bereich der Entlastungsmaßnahmen für Familien und Alleinstehende mit Kindern sowie der Erhöhung der Geldleistungen für diese Bürger kommt es uns auch darauf an, die beschränkten finanziellen Mittel gerecht — d. h. hier: gleichmäßig — zu verteilen. Deshalb halten wir am vorgesehenen Kindergrundfreibetrag von rund 30 DM im Monat pro Kind und Familie fest, den wir möglichst auch allen Familien und Alleinstehenden mit Kindern zukommen lassen wollen, die nicht steuerpflichtig sind. Wir können nämlich nach wie vor nicht einsehen, daß Kinder eines Spitzenverdieners dem Staat — auf Kosten aller Steuerzahler — fast dreimal so lieb und vor allem teuer sein sollen wie Kinder eines durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmers.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Deshalb lehnen wir die erneute Forderung nach Einführung allgemeiner Kinderfreibeträge, die wir seit 1975 überwunden glaubten, mit aller Entschiedenheit unverändert ab. Diesen Rückfahrschein in die 50er Jahre, meine Damen und Herren von der Opposition, müssen Sie sich an den Hut stecken.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Es bleibt mir jedenfalls unerklärlich, wie Sie hinter die 1974 getroffene fortschrittliche Entscheidung wieder zurückfallen konnten. Aber wahrscheinlich hat das etwas mit der gesellschaftspolitischen Rückständigkeit Ihres gegenwärtigen Kanzlerkandidaten zu tun.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Da die Opposition von der Koalition in der Finanzpolitik immer wieder die Quadratur des Kreises fordert, ohne selbst auch nur einen „runden" Kreis zustande zu bringen, muß ich hier eine Bemerkung zum finanziellen Umfang unseres Steuerpakets und dem Volumen des Oppositions-Entwurfs machen. Denn von der schon dargestellten unseriösen Forderung abgesehen, bereits für 1980 eine Senkung in Höhe von 6,5 Milliarden DM vorzunehmen, woran die CDU/CSU im Finanzausschuß auch vorige Woche noch inhaltlich festgehalten hat, meint die Opposition im weiteren Entwurf, allein für 1981, also für ein Jahr, weitere Steuersenkungen und Ausgabenerhöhungen in einer Größenordnung von 17,2 Milliarden DM vornehmen zu können. Das sind 4,3 Milliarden DM mehr, als unser Paket vorsieht.

    (Dr. Spöri [SPD]: Unmöglich!)

    Allein dem Bund will die Opposition in diesem einen Jahr 1981 eine Summe von 9,2 Milliarden DM aufladen. Dagegen belastet unser Paket den Bund 1981 mit 5,45 Milliarden DM und 1982 mit 2,6 Milliarden DM. Wir verteilen also die Belastungen für die öffentlichen Haushalte auf zwei Jahre, weil wir mit den Staatsfinanzen vorsichtiger und solider umgehen.

    (Lachen bei der CDU/CSU Dr. Möller [CDU/CSU]: Das sieht man seit zehn Jahren! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Das sieht man an den Ergebnissen der wirtschaftlichen Prosperität und am sozialen Frieden in der
    Bundesrepublik Deutschland. Vergleichen Sie das



    Gobrecht
    bitte einmal mit anderen Industriegesellschaften, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wenn man diese Belastungsforderungen der Opposition für die Haushalte zur ständigen Kritik an der Staatsverschuldung in Beziehung setzt, dann wird klar, mit welcher Doppelstrategie — man muß wohl sagen: mit welcher Doppelzüngigkeit — von der Opposition hier gearbeitet wird.

    (Dr. Spöri [SPD]: Bewußtseinsspaltung!)

    Aber die Wähler kriechen der CDU/CSU nicht auf diesen Leim. Das hat nicht zuletzt die Wahl in Nordrhein-Westfalen bewiesen.

    (Schleifenbaum [FDP]: Was sollen wir erst dazu sagen? — Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

    — Was die Liberalen zu sagen haben, werden sie sicherlich an diesem Pult sagen; dessen bin ich sicher. — Sozialdemokraten jedenfalls machen — zusammen mit den Freien Demokraten, Herr Kollege Schleifenbaum — eine ordentliche Finanzpolitik, die - das ist zugegeben — eine schwierige Gratwanderung zwischen Steuer- und Haushaltspolitik ist. Dafür verdient der zur Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler entschlossene Bundesfinanzminister Matthöfer Unterstützung. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion gibt sie ihm und der Bundesregierung in vollem Umfang.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Kein Beifall bei der FDP!)

    Das heute zur Entscheidung anstehende Steuerpaket 1981 der sozialliberalen Koalition setzt ihren Weg in der Steuerpolitik mit Konsequenz und Stetigkeit fort, der durch die Eckpunkte Steuergerechtigkeit und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit einerseits sowie ausreichende finanzielle Ausstattung von Bund, Ländern und Gemeinden andererseits vereinfacht beschrieben werden kann. Die unsinnige Behauptung der Opposition — sie wird erst jetzt wieder in dem ominösen Doppelprogramm von München und Berlin aufgenommen — von einem „Marsch in den Steuer- und Abgabenstaat" wird durch die Fakten widerlegt und ist überdies unlogisch, unlogisch schon allein deshalb, weil in einem Steuergesetz nicht ein Komma — ich habe das zu Anfang bereits beklagt — ohne Zustimmung des Bundesrates, des in diesem Fall — verfassungsändernd — verlängerten Arms der Bundestagsopposition, geändert werden kann. Wenn diese dummerhaftige Behauptung richtig wäre, müßte sich die Opposition selber an den Ohren ziehen. Denn jeder Schritt dieses angeblichen Marsches ist mit Ihrer Zustimmung erfolgt.

    (Kühbacher [SPD]: Anders kommt sie aus dem Sumpf nicht mehr raus!)

    Aber, wie gesagt, Fakten und Zahlen sprechen eine andere Sprache. So sagt die Steuerquote, der Anteil der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden am Bruttosozialprodukt, eindeutig aus, daß die Steuerpolitik der letzten zehn Jahre für ein Gleichmaß der steuerlichen Belastung der Bürger gesorgt hat. Die Steuerquote hat in allen Jahren des
    Bestehens der Bundesrepublik Deutschland immer um 24% gependelt.

    (Zuruf des Abg. Dr. von Wartenberg [CDU/ CSU])

    Die unwahrhaftige Bezeichnung, ja Disqualifizierung der Bundesrepublik Deutschland als Steuer- und Abgabenstaat wird dadurch eindeutig widerlegt.
    Allerdings hat es aus unserer Verpflichtung, für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen, Umverteilungen innerhalb des Steuersystems gegeben, die der Opposition nicht in den Kram passen und die wenigstens zu einem Teil das Gerechtigkeitsgefälle, das die sozialliberale Koalition auch im Bereich der Steuergesetze bei ihrem Amtsantritt vorfand, etwas abgebaut hat.
    Die Steuergesetzgebung der sozialliberalen Koalition hat darüber hinaus konkrete Beiträge für die langfristige Sicherung und Finanzierung staatlicher Aufgaben durch eine Verbesserung der Steuerstruktur, d. h. des Verhältnisses des Anteils der direkten und der indirekten Steuern am Gesamtsteueraufkommen, geleistet. So ist der Anteil der direkten Steuern, vor allem der Steuern vom Einkommen, durch Steuersenkungen gemindert und der Anteil der indirekten Steuern, der Steuern auf die Einkommensverwendung, durch Steuererhöhungen angehoben worden.
    Eine ausgewogene Steuerstruktur wird auch zukünftig für die Finanzierung der Gebietskörperschaften zu beachten sein. Die Anhebung bestimmter Steuern vom Verbrauch und Aufwand, womit möglicherweise zugleich ein gesundheitspolitischer Beitrag in bestimmten Bereichen geleistet werden kann, ist mittelfristig jedenfalls für mich kein Tabu.
    Mit der Verabschiedung des heute vorliegenden Steuerpakets 1981, des Steuervereinfachungsgesetzes, mit dem drei Bundessteuern aus Vereinfachungsgründen definitiv abgeschafft werden, mit der Verabschiedung verschiedener Vereinfachungsvorschriften im Einkommensteuergesetz und in anderen Steuergesetzen sowie einer Verbesserung der Abschreibung der Anschaffung von Wirtschaftsgütern, die dem Umweltschutz dienen, ist die Gesetzgebungsarbeit auf dem Gebiet der Steuerpolitik in dieser Legislaturperiode noch nicht beendet. Denn die sozialliberale Koalition will auf jeden Fall auch noch das Gesetz gegen die Abschreibungsgesellschaften verabschieden, wofür morgen der Finanzausschuß des Bundestags die Voraussetzungen schaffen wird.

    (Beifall bei der SPD)

    Aber auch in der 9. Wahlperiode des Deutschen Bundestages kann es eine „Ruhe an der Steuerfront" nicht geben. Denn dies würde gesellschaftspolitischen Rückgang bedeuten. Und das ist in einer dynamischen Industriegesellschaft wie der unseren undenkbar. Ich brauche hier nur auf die vielfältigen Interessen an einer Änderung der Besteuerung im Bereich von Bauen und Wohnen — * 7 b des Einkommensteuergesetzes, Grunderwerbsteuer, Ein-



    Gobrecht
    heitsbewertung des Grundvermögens — oder die Besteuerung im Zusammenhang mit dem Auto — Kraftfahrzeugsteuer, Mineralölsteuer, Kilometer-und Entfernungspauschale — zu erinnern.
    Zum Schluß. Die SPD hat sich 1971 zugetraut, ein ausgefeiltes Konzept zur Steuerpolitik in einem Prozeß breiter demokratischer Willensbildung auf einem Bundessteuerparteitag zu erarbeiten. Wir Sozialdemokraten waren damals und sind bis heute die einzige Bundespartei, die das auf diese Weise geleistet hat. Es war ein Wagnis, weil eine ganze Reihe von Zielen gleichzeitig anzuvisieren war, die überdies oft in Konflikt miteinander liegen, nämlich das gesellschaftspolitisch Wünschbare — also mehr Gerechtigkeit —, das fiskalisch Nötige — also mehr Geld für die öffentlichen Kassen —, das wirtschaftlich Erträgliche — also nichts, was wirtschaftliches Wachstum, die Investitionsbereitschaft oder die Eigeninitiative lähmen könnte — und schließlich das politisch Durchsetzbare —, also nichts, was der Mehrheit der Bürger nicht plausibel gemacht werden könnte. Danach haben wir Sozialdemokraten uns in der Steuerpolitik bisher gerichtet. Dies werden wir auch in den nächsten Jahren mit Zustimmung der Bürger für die Bürger tun.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreile.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Kreile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heute zur Abstimmung vorliegenden Steuergesetzentwürfe der Bundesregierung und der Fraktionen der SPD und der FDP werden von ihnen selbst als „Steuerpaket" bezeichnet. Walter Kannengießer hat dafür schon im November 1979 in der FAZ die sehr viel treffendere Bezeichnung „Matthöfers Steuersalat" gefunden.

    (Dr. Spöri [SPD]: Sehr sachlich!)

    Das ist eine liebenswürdige Bezeichnung für ein Gesetz, das unordentlich konzipiert ist, groteske Komplizierungen des Steuerrechts schafft und mit dem Makel behaftet ist, daß es die Bundesregierung mit ihm gar nicht ernst meint, denn sie hat es ganz bewußt so gestaltet, daß es so, wie es vorgelegt worden ist, niemals im Bundesgesetzblatt erscheinen wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die heimlichen Steuererhöhungen, seit Jahren eine der Geißeln der sozialliberalen Steuerpolitik,

    (Lachen bei der SPD)

    wollte die CDU/CSU durch ihren Gesetzentwurf schon für 1980 wenigstens einigermaßen abbauen. Doch für 1980 wollte die Bundesregierung die heimlichen Steuererhöhungen noch selbst voll vereinnahmen. Deswegen sollte der Steuerzahler durch die Ankündigung von Steuerentlastungen für 1981 und für 1982 abgelenkt werden. Dieses Entlastungsgesetz sollte so nahe an den Wahltag herangerückt werden, daß die Entlastungen zwar am Wahltag groß herausgestellt werden können, daß aber der Bürger erst nach dem Wahltag feststellen kann, wieviel oder wie wenig ihm die Entlastungen tatsächlich in der Lohntüte bringen werden.

    (Kühbacher [SPD]: Haben Sie gerade in den Spiegel geguckt?)

    Doch bereits im Dezember 1979, als der von uns schon für 1980 beantragte Abbau der heimlichen Steuererhöhungen am Widerstand der SPD und der FDP gescheitert war, hatte die Union ihr steuerpolitisches Programm für 1981 vorgelegt. Nach meiner Auffassung sah sich die Bundesregierung nur dadurch dem Druck ausgesetzt, Steuerentlastungen in ähnlicher Größenordnung und mit ähnlichen Komponenten vorzuschlagen.

    (Dr. Spöri [SPD]: Egozentrisch!)

    Sie übernahm die geforderte Erhöhung des Weihnachtsfreibetrages. Beim Einkommen- und Lohnsteuertarif gelten die von der CDU/CSU vorgeschlagenen Änderungen bei allen Fachleuten als ausgewogen, als ein Schritt in die richtige Richtung. Der Tarifvorschlag der CDU/CSU hat in den Augen der Steuerpolitiker der SPD und der FDP einen, allerdings entscheidenden Nachteil: Er kommt von der Union; deshalb mußte eilig ein anderes Tarifmodell geschneidert werden.
    Der Bundesfinanzminister hat der Öffentlichkeit in, diesem Zusammenhang ein beachtliches Täuschungsmanöver — ich sage das nicht ohne Respekt — mit erheblicher Raffinesse vorgeführt. Noch im August 1979 bezeichnete er die Forderungen der CDU/CSU nach einer Steuersenkung als „unverantwortlich", als „mit der Haushaltslage unvereinbar", als „unseriös".

    (Dr. Spöri [SPD]: Für 1980!)

    Vorrang, so erklärte er, müsse die Konsolidierung des Haushalts haben; man könne nicht beides: die Steuern senken und den Haushalt konsolidieren. So unzumutbar hoch, erklärte er manchmal, wie die Union es immer darstelle, sei die Steuerbelastung auch gar nicht. Er machte noch sehr viel mehr Äußerungen solcher Art. — Das hat sich dann schlagartig geändert, nachdem ihm offenbar einige Sekretärinnen des Ministerbüros einmal ihre Gehaltsabrechnungen vorlegten und nachdem in den Koalitionszirkeln beschlossen worden war, steuerlichen Wahlspeck anzulegen. Inzwischen vergeht keine Woche, ohne daß der Bundesfinanzminister von der zu hohen Steuerbelastung redet, die dringend abgebaut werden müsse, ganz so, als hätte nicht die Politik dieser SPD /FDP-Koalition zu dieser hohen Steuerbelastung geführt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn der Bundesfinanzminister jetzt erklärt, aus Gründen der Steuergerechtigkeit müsse eine noch stärkere Belastung der Steuerzahler verhindert werden, übernimmt er — das begrüßen wir — die jahrelang vorgetragenen Argumente der Union, offenbar in der Hoffnung, daß der Steuerzahler einem reuigen Sünder seine vorangegangenen Sünden verzeiht. Doch ich befürchte, die hier gezeigte Reue ist nicht echt; denn gleichzeitig legt er ein Steuerpaket vor, von dem er genau weiß, daß es die Union sowie sämtliche Bundesländer, auch die von der SPD ge-



    Dr. Kreile
    führten, so nicht akzeptieren können und werden. Er erklärte, an diesem Steuergesetz dürfe kein Jota geändert werden, der Bundestag müsse den Entwurf so verabschieden, wie er vorgelegt worden sei.
    Der Bundesfinanzminister betreibt damit eine Konfrontationsstrategie, offenbar auch mit dem Kalkül, das Entlastungspaket im Vermittlungsausschuß

    (Zuruf von der SPD)

    — ich wiederhole —, offenbar auch mit dem Kalkül, das Entlastungspaket im Vermittlungsausschuß scheitern zu lassen und so die heimlichen Steuererhöhungen, von denen ohnehin nur ein Teil zurückgegeben werden soll, in den Kassen des Staates zu haben und vor der Öffentlichkeit trotzdem als derjenige dazustehen, der Steuersenkungen gewollt habe.

    (Kolb [CDU/CSU]: Nach dem Motto „Haltet den Dieb!"!)

    Dieses Täuschungsmanöver ist zu ausgeklügelt. Die Bürger werden nicht darauf hereinfallen.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Dann müssen CDU und CSU im Bundesrat zustimmen!)

    Wo bleiben denn nun die Argumente, die gegen den von der Union bereits für 1980 geforderten Abbau der heimlichen Steuererhöhungen vorgetragen worden sind? Ist der Haushalt jetzt saniert? Sind nicht sogar neue Belastungen und Risiken im Gefolge der Krise von Afghanistan, infolge der Bedrohung der Rohstoffversorgung durch den weltweit ausholenden Zugriff der Sowjets eingetreten? Die Union hatte verantwortungsbewußt angeboten, über eine Abstimmung der Haushalts- und der Steuerpolitik mit sich reden zu lassen. Die Regierung hat dieses Angebot brüsk abgeschlagen.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Na, sowas!)

    Wenn die Regierung jetzt erklärt, ein Entlastungsvolumen von 17 Milliarden DM verkraften zu können, so werden wir diese Entlastung im Interesse unserer Steuerzahler begrüßen.

    (Zuruf von der SPD: Sie haben doch Mehrbelastungen vorgeschlagen!)

    Wir haben doch jahrelang gegen die heimlichen Steuererhöhungen gekämpft Ohne unseren Druck wären die Entlastungen der letzten Jahre nicht oder nicht in diesem Umfang zustande gekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jede Mark in den Taschen unserer Bürger ist uns lieber als in den Kassen des Staates.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber die Entlastung des steuerzahlendeh Bürgers in Höhe von 17 Milliarden DM sollte in der richtigen und sachgerechten Art und Weise geschehen, wie sie der im Finanzausschuß des Bundestages von SPD und FDP bedauerlicherweise abgelehnte Gesetzentwurf der Union aufzeigt.
    Der Tarifänderungsvorschlag der CDU/CSU stimmt im Entlastungsvolumen mit dem der SPD und der FDP fast überein, unterscheidet sich von diesem in der Konzeption aber grundsätzlich.
    Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Entlastungen sind nur kurzfristig angelegt. Sie bieten keine Chance, zu einem durchgehenden Progressionstarif zu kommen. Die Verlängerung der Proportionalzone schafft zwar kurzfristig Entlastung, wird aber schon in einem bis zwei Jahren durch die Lohn- und Einkommensentwicklung überholt sein. Dann werden auch die 10 % aller Arbeitnehmer, die jetzt aus der Progression herausgenommen werden, dieser wieder unterworfen sein, und zwar dann bei einer steileren Progression.
    Damit aber wird das Problem der heimlichen Steuererhöhungen nicht entschärft, sondern im Gegenteil verschärft. Die Kosmetik, die durch die Verlängerung der Proportionalzone kurzfristig erzielt wird, erschwert zukünftige Tarifkorrekturen, die auf eine Entschärfung der Progression gerichtet sein müssen. Der Vorschlag der Union für eine Tarifkorrektur, der mit einer Reduzierung des Steuersatzes von 22 auf 21 % beginnt und die Progressionskurve dann folgerichtig abflacht, ist der entscheidende Schritt in die richtige Richtung zu einem durchgehenden Progressionstarif.
    Unzureichend ist auch die steuerliche Entlastung der Familien im Gesetzentwurf der SPD und der FDP, wiederum im Gegensatz zu dem Entwurf der Union. SPD und FDP wollen den Kinderbetreuungsbetrag abschaffen. Wir wollen ihn so ausgestalten, daß ihn künftig alle Familien mit Kindern geltend machen können. Die bürokratische Nachweispflicht, die zu Manipulationen geradezu anreizt, muß nicht zuletzt deswegen entfallen, weil sie die sozial schwächeren Familien benachteiligt; denn bei diesen hat die Eigenbetreuung ein viel größeres Gewicht als die Fremdbetreuung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der statt dessen von der Bundesregierung vorgeschlagene Kindergrundfreibetrag benachteiligt die Familie mit Kindern, die sich in der Progressionszone befindet. Für die kleineren und mittleren Einkommensbezieher wird darüber hinaus eine Verschlechterung bei den einkommensabhängigen staatlichen Leistungen bewirkt, weil nämlich die Einkommensgrenzen z. B. bei den Wohnungsbauprämien und Sparprämien sowie diejenigen, die bei den BAföG-Mitteln maßgebend sind, faktisch herabgesetzt werden. Bürger, die sonst diese Mittel in Anspruch nehmen könnten, werden aus dem Kreis der Begünstigten ausgeschlossen, ohne daß sich ihre Lage sozial geändert hat. Der Grundfreibetrag, wenn er wirklich käme, schaffte nicht zuletzt wegen des sogenannten Halbteilungsgrundsatzes eine geradezu groteske Komplizierung des Steuerrechts. Dies haben die Finanzminister der Länder, auch und gerade solche, die der SPD angehören, hart kritisiert. Dies haben die im Hearing des Finanzausschusses angehörten Sachverständigenverbände beklagt. Darüber hinaus hat auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Professor Bull, erhebliche Bedenken gegen die von der Bundesregierung vorgeschlagene



    Dr. Kreile
    Regelung wegen der Gefahr einer Diskriminierung vorgebracht.
    Alle Einwände dieser Art wurden im Finanzausschuß von SPD und FDP hinweggewischt. Für mich war besonders erschreckend, wie brüsk die Bundesregierung die Bedenken des Datenschutzbeauftragten abgetan hat — ganz so, als ob es Datenschutz, wenn er einem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung lästig sei, nicht geben könne. Erklärlich ist dieses Verhalten überhaupt nur, wenn man annimmt, daß SPD und FDP schon jetzt sicher sind, daß der Kindergrundfreibetrag nicht kommt. Der Gesetzesvorschlag hierzu ist nämlich lediglich ein Instrument in der Auseinandersetzung des Bundes mit den Ländern darüber, ob und inwieweit sich Länder und Gemeinden an der Finanzierung des Kindergeldes beteiligen. Wenn für den Bundesfinanzminister in dieser familienpolitischen Frage die Mitfinanzierung von Ländern und Gemeinden im Vordergrund steht und seine Entscheidung für die Kindergrundfreibeträge dadurch begründet ist, er es also bewußt auf ein Vermittlungsverfahren anlegt, dann spricht das weder für eine auf das Gemeinwohl und auf die sozialen Belange ausgerichtete Haltung noch für den Respekt vor der föderativen Finanzverfassung der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die CDU/CSU ist nach wie vor der Auffassung, daß die Minderung der steuerlichen Leistungsfähigkeit, die bei den Familien mit Kindern gegenüber den Familien ohne Kinder besteht, sich bei der Besteuerung niederschlagen muß. Nur die Wiedereinführung der Kinderfreibeträge, die Wiederherstellung des früheren dualen Systems — Kinderfreibeträge einerseits und Sockelgarantien in Form von Kindergeld andererseits — kann die relative Verschlechterung der Lage der Familien, die in den letzten Jahren festzustellen war, aufhalten und umkehren. Mittelfristig sollte angestrebt werden, von den steuerlichen Kinderfreibeträgen zu einem Familiensplitting überzugehen.
    Daß sich eine von SPD und FDP getragene Steuerpolitik dazu ebensowenig durchringen wird wie zu einer wirklichen steuerpolitischen Hilfe für die freien Berufe, das ist zu befürchten. Mit tönenden Worten hat Anfang dieses Jahres zwar die FDP davon gesprochen, die Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern und Selbständigen bei der Behandlung der Vorsorgeaufwendungen abzubauen. Geschehen aber ist hier nichts. Daß der gesamte Vorsorgebereich hinsichtlich seiner steuerlichen Behandlung aus den Fugen geraten ist, wird nicht anerkannt. Denn das ist er einerseits durch die ständige Erhöhung der Sozialversicherungspflichtabgaben und andererseits durch die Weigerung des Gesetzgebers, die steuerlichen Höchstgrenzen entsprechend anzupassen. Es ist auf die Dauer unerträglich, daß gesetzliche Zwangsabgaben auch von den Arbeitnehmern aus zuvor versteuerten Einkommen geleistet werden müssen. Auch dieser Bereich ist eine Quelle ständiger heimlicher Steuererhöhungen. Den Selbständigen, die ihre Beiträge selber voll aufbringen müssen, kann eine adäquate Berücksichtigung des Teils ihrer Aufwendungen zur Kranken- und Altersvorsorge, der bei Arbeitnehmern dem steuerfreien Arbeitgeberanteil entspricht, auf die Dauer nicht verweigert werden.
    Nahezu völlig leer geht in dem von der Mehrheit der SPD und der FDP im Finanzsausschuß so beschlossenen Gesetzentwurf der betriebliche Bereich aus. Die Anpassung des vermögensteuerlichen Abzuges von Pensionsverpflichtungen an die durch das Betriebsrentengesetz veränderte Situation war längst geboten. Sie hätte schon 1975 erfolgen müssen und kann jetzt nicht als Erfolgsmeldung dargestellt werden.

    (Dr. Spöri [SPD]: Die Betriebe waren in diesem Jahr 1980 im letzten Steuerentlastungspaket dran!)

    — Wir reden von der Übernahme der Ertragsteuerwerte in die Vermögensaufstellung, und dieses Problem hätte längst behandelt werden müssen. Das ist der entscheidende Punkt.
    Die CDU/CSU hat zusätzlich vorgeschlagen, in wesentlich stärkerem Maße als bisher die ertragsteuerlichen Werte auch für die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu übernehmen. Auch dies sollte nur ein Einstieg sein, dem als nächster Schritt die volle Übernahme dieser Werte ohne eine Restwertregelung folgen sollte. Doch selbst dieser Einstieg, der bereits mit einer wesentlichen Vereinfachung des Steuerrechts verbunden wäre, wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

    (Zuruf von der SPD: Zu Recht!)

    Dieses Gesetzespaket stellt im wesentlichen den Schlußpunkt der Steuergesetzgebung dieser Legislaturperiode dar, mit Ausnahme dessen, was in den nächsten Tagen noch kommen wird. Zieht man eine Bilanz der Steuerpolitik dieser Legislaturperiode, so ist festzustellen, daß die Bundesregierung auf dem Bereich der Steuerpolitik versagt hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Die Resonanz ist hervorragend! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Sie hat bei der Aufgabe versagt, die Steuerbelastung und Abgaben der Bürger in erträglichen Grenzen zu halten.
    Die Entwicklung vom Anfang der 70er Jahre, die durch rasches Ansteigen der Steuerbelastung, ins-' besondere der Belastung mit direkten Steuern, gekennzeichnet war, hat sich auch in der 8. Legislaturperiode fortgesetzt. Der Anstieg der Lohnsteuer ist schlechthin atemberaubend. 1980 wird erstmals die 100-Milliarden-DM-Grenze bei der Lohnsteuer überschritten sein.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Dieser Lohnsteuerstaat, zu dem wir geworden sind, macht sich bei den einzelnen Betrieben bemerkbar. Ich habe mir die Zahlen von einem mittelständischen Betrieb mit 103 Arbeitnehmern geben lassen. Seit 1969 sind bei diesem Betrieb die Löhne auf 244,97 % des Basisjahres 1969 gestiegen, während die Lohnsteuer auf 391,29 % gestiegen ist.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)




    Dr. Kreile
    Noch krasser macht sich dies natürlich bei dem einzelnen Arbeitnehmer bemerkbar. Einem Arbeitnehmer in Steuerklasse I mit einem Durchschnittseinkommen verbleiben nach Abzug der Belastung durch direkte und indirekte Steuern und der Sozialabgaben von einer Lohnsteigerung von 100 DM 1979 gerade noch 40,14 DM, also erheblich weniger als die Hälfte. In Extremfällen — auch mit solchen muß man sich beschäftigen, wenn man sachgerechte Steuerpolitik betreibt —, kann, wenn z. B. die Einkommensgrenzen für die Sparförderung überschritten werden, eine Lohnerhöhung sogar dazu führen, daß der Arbeitnehmer weniger als vorher auf dem Gehaltskonto hat.

    (Kolb [CDU/CSU]: Das wollen die alles nicht wahrhaben! — Dr. Spöri [SPD]: Vor 1969 waren die Zuwachsraten bei der Lohnsteuer weit höher! Lesen Sie einmal die Statistik!)

    Der Bund der Steuerzahler hat hierzu ein treffendes Beispiel geliefert, bei dem ein lediger Arbeitnehmer nach einer Lohnerhöhung von 50 DM 74 Pfennig weniger als vorher erhält.

    (Zurufe von der SPD)

    — Sie regen sich darüber auf; auch ich rege mich darüber auf.

    (Dr. Spöri [SPD]: Gehen Sie auf die Zeit vor 1969 ein!)

    — Aber, Herr Spöri, ich würde es auf Grund meiner Aufregung ändern und nicht eine solch schlechte Steuerpolitik rechtfertigen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Es war in den letzten Monaten grotesk: SPD und FDP haben sich geradezu damit gebrüstet, daß sie mit den Steuergesetzen der vergangenen Jahre auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichtet hätten. Das hört sich dann so an, als verzichte der Staat auf etwas, was ihm zustehe.

    (Zurufe von der SPD: Das haben wir doch schon gesagt!)

    Tatsächlich ist es aber umgekehrt; denn der Staat greift zuerst in die Taschen der Bürger und gibt dann zähneknirschend und unter dem Druck der Opposition einen Teil — leider nur einen Teil — des zuviel Geholten zurück.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Gleichzeitig versucht er aber, sich in anderen Bereichen des Steuerrechts schadlos zu halten.

    (Dr. Spöri [SPD]: Was ist das für ein Staatsbegriff?)

    So ist der Mehrwertsteuersatz in mehreren Schritten auf 13 % angehoben worden, die Tabak-, Branntwein- und Mineralölsteuer sind erhöht worden, um nur einiges zu nennen.

    (Dr. Spöri [SPD]: Mit Ihrer Zustimmung!)

    — Ja, wegen Ihrer miserablen Haushaltspolitik.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Lachen bei der SPD)

    Jetzt wird schon angekündigt, § 7 b des Einkommensteuergesetzes sei problematisch geworden. In diesen Tagen war in der Presse von Plänen zu lesen, die im Bundesfinanzministerium schon fertig in der Schublade liegen sollen, nach denen nach der Wahl die Verbrauchsteuern erhöht werden sollen. Das heißt, vor der Wahl das Spiel: Wir senken die Steuern, und nach der Wahl werden die Steuern, insbesondere die indirekten, erhöht.
    Parallel hierzu — das vergißt man meistens — haben die Quasi-Steuern, der Kohlepfennig, die Altölabgabe, Steuern, die den Bürger unmittelbar, über die Preise belasten

    (von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Genau!)

    und belasten sollen, schwindelerregende Zuwachsraten zu verzeichnen.' 1970 betrug ihr Volumen 0,4 Milliarden DM, 1979 ist das auf 3,5 Milliarden DM gestiegen, also um fast 800 %.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Haben Sie denn gegen die Ausgleichsabgabe gestimmt?)

    Trotz gestiegener Vorsteuerbelastungen — das ist ein weiterer Punkt — haben SPD und — mir völlig unverständlich —, ihr sklavisch folgend, die FDP,

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Warum unverständlich? Die fallen doch immer um!)

    die von der Union beantragte Anhebung der Vorsteuerpauschale von 7 auf 8 % bei der Landwirtschaft und von 5 auf 5,5 % bei der Forstwirtschaft abgelehnt, obwohl Vertreter der Bundesregierung und der Koalitionsfraktionen vorher öffentlich und im Ernährungsausschuß dargelegt hatten, die Anhebung sei von der Sache und von der Rechtslage her geboten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Typisch FDP!)

    Die Nichtanhebung führt zu Steuererhöhungen im landwirtschaftlichen Bereich, trägt also den gleichen Stempel, wie die Verschärfung der landwirtschaftlichen Besteuerung, um die heute erneut im Vermittlungsausschuß gerungen wird.
    Versagt hat die Bundesregierung aber nicht nur bei dem Abbau der heimlichen und offenen Steuererhöhungen, bei der Gestaltung des Steuertarifs, bei der angemessenen steuerlichen Regelung der Altersvorsorge und der Behandlung der Vorsorgeaufwendungen sowie der altersbezogenen Einkünfte, sondern auch — dies ist schon dargelegt worden — bei der Familienförderung. Familien mit Kindern, die Hausfrauen und Mütter werden von dieser Steuerpolitik ständig diskriminiert. Die Beschränkung des Mutterschaftsgeldes auf berufstätige Mütter kann nicht hingenommen werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schlechthin unverständlich ist uns, daß SPD und FDP die vom Bundesrat und von uns vorgeschlagene Erhöhung der Wohnflächengrenzen für Familien mit Kindern abgelehnt haben,

    (Beifall bei der CDU/CSU)




    Dr. Kreile
    ebenso wie die von der tüchtigen Familie Zimmermann aus Bonn mit bewundernswerter Zähigkeit

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Mit Energie und Sachverstand haben die das vorgemacht!)

    verfolgte Begünstigung von Ausbauten und Erweiterungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für Familien, bei denen Kinder kommen und die Wohnfläche nicht langt und deswegen das Haus ein wenig erweitert werden muß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schließlich hat die Bundesregierung versagt — man will kaum mehr darüber reden — bei der Vereinfachung des Steuerrechts.

    (Gobrecht [SPD]: Das glaubt sowieso keiner!)

    — Im Gegenteil.
    Bei dem Steuerrecht, auf das es wirklich hier ankommt, bei der Einkommensteuer, der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer — wen interessiert schon die Essigsäuresteuer —, ist klar, daß es immer komplizierter, immer verworrener, immer unübersichtlicher geworden ist.

    (Zurufe von der SPD)

    Nicht nur die Vielzahl der Steueränderungen — man muß sich einmal begreiflich machen, daß das Einkommensteuergesetz in den letzten drei Jahren 22mal geändert worden ist — tragen nicht zu einer Vereinfachung des Steuerrechts bei, sondern auch die Flut der Verordnungen, Richtlinien und Schreiben des Bundesministers der Finanzen, die den Wirrwarr zum Teil noch erheblich vergrößern.
    Letztlich hat die Bundesregierung bei der Sicherung und der Erhaltung der Wettbewerbs- und Investitionsfähigkeit der Unternehmen versagt. Von 1970 bis 1979 ist das Bruttosozialprodukt um 103%, real um nicht ganz 30% gestiegen. Die Vermögensteuer aber ist um 55 % gestiegen, die Grundsteuer um 111 %, die Gewerbekapitalsteuer um 135 % und die ertragsunabhängigen Steuern um 130 %. Dies beklagen wir. Der Bundeswirtschaftsminister beklagt dies bei Veranstaltungen der Unternehmerverbände. Aber hier, wo es darauf ankommt, dies einmal gesetzlich zu fassen und abzubauen, geschieht nichts.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Da versagt er wie immer!)

    Dabei ist uns klar und wird uns in der Zukunft noch klarer werden, daß der Abbau der Investitionshemmnisse,

    (Dr. Spöri [SPD]: Die Investitionen laufen doch!)

    der Abbau der einheitswertabhängigen Steuern eine der vordringlichsten Aufgaben sein wird, die vom Bundesgesetzgeber erledigt werden müssen und deren Erledigung man nicht schlechten Gewissens den Gemeinden übertragen sollte.
    Das größte Versagen, das auch die Steuerpolitik ganz erheblich beeinträchtigt, liegt auf dem Gebiet der Haushalts- und Verschuldenspolitik. Hier kann nur eines wiederholt werden, bis es wirklich jeder begriffen hat: Staatsschulden sind aufgeschobene Steuern.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Je höher der Staat seine Verschuldung aufbaut, desto mehr wird er die Steuerpolitik in Zukunft darauf anlegen müssen, die Belastung des Bürgers und der Wirtschaft zu steigern statt zu senken.
    Die Schuldenlast wird zum existentiellen Problem für die Wohlfahrt und die Gesundheit dieses unseres Staates. Man kann auf die Dauer diese Probleme nicht vertuschen. Vor der letzten Wahl sprach der Bundeskanzler von einem „Rentenproblemchen". Nach der Wahl ist dies als eine „Rentenlüge" entlarvt worden. Was derzeit als Steuer- und Haushaltsproblemchen angesehen wird, kann und wird sich — wir befürchten dies — als Steuer- und Haushaltslüge entlarven.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Da dieses Gesetz ein Teil dieser Haushalts- und Steuerlüge ist, wird es unsere Zustimmung nicht finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)