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    Plenarprotokoll 8/218 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 218. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Inhalt: Wahl des Abg. Dr. Althammer und des Abg. Dr. Schachtschabel zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank 17513 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 17513 B Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 17513C Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem zweiten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 31. Oktober 1979 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen nach § 96 GO an den Haushaltsausschuß 17557 A Erweiterung der Tagesordnung . . . 17557 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3701 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4083 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 8/4021, 8/4031 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3666 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3902 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 — Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980 — Drucksache 8/3456 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4084 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/4032 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4085 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/4008 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG) — Drucksache 8/3443 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. 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Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 III Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts — Drucksache 8/2726 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4014 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3964 — Dr. Langner CDU/CSU 17515 D Gobrecht SPD 17517 D Dr. Kreile CDU/CSU 17521 B Frau Matthäus-Maier FDP 17525 C Matthöfer, Bundesminister BMF . . . 17531B Dr. Schäuble CDU/CSU 17535 A Kühbacher SPD 17538 B Schleifenbaum FDP 17541A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17544 D von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17545 D Dr. Spöri SPD 17546 C Dr. Möller CDU/CSU 17548B Waltemathe SPD 17549 D Dr. Haack, Bundesminister BMBau . . . 17551A Burger CDU/CSU 17551 C Jaunich SPD 17553 B Frau Matthäus-Maier FDP (Erklärung nach § 59 GO) 17555 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Weinwirtschaftsgesetzes — Drucksache 8/4020 — 17557 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4087 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4006 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . 17557 C Lutz SPD 17560 D Cronenberg FDP 17563 A Werner CDU/CSU 17565A Lattmann SPD 17566B Schmidt (Kempten) FDP 17569 B Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17570C Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg), Pfeifer, Kunz (Berlin), Rühe, Broll, Dr. Hornhues, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Dr. Kreile, Dr. Kunz (Weiden), Frau Dr. Wisniewski, Würzbach, Dr. Riedl (München), Dr. von Wartenberg, Frau Dr. Wex, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU Förderung des künstlerischen Nachwuchses — Drucksache 8/3931 — Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . 17572 D Brandt (Grolsheim) SPD 17574 B Dr. Wendig FDP 17575 D Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1980) Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage einer Anpassung der Einkommensgrenzen bei den Waisenrenten in der Sozialversicherung an volljährige Waisen in Ausbildung Beratung des Berichts der Bundesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Anpassung der im Gesetz bestimmten Höhe der Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung für die Krankenversicherung der Rentner an den durchschnittlichen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung Beratung des Gutachtens des Sozialbeirats zu den Anpassungen der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen und zu den Vorausberechnungen der Einnah- men, Ausgaben und des Vermögens der gesetzlichen Rentenversicherungen bis 1994 — Drucksache 8/3845 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17577A Müller (Berlin) CDU/CSU 17579 B Egert SPD 17583 B Schmidt (Kempten) FDP 17587 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sozialgesetzbuches — Verwaltungsverfahren —— Drucksache 8/2034 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4088 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/4022 — Gansel SPD 17590B, 17592 D Pohlmann CDU/CSU 17590 C Hölscher FDP 17594 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA . 17597 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Unterhaltssicherungsgesetzes — Drucksache 8/3664 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4089 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4029 — 17599 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/4097 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/4030-- 17600A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs. eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen — Drucksache 8/1812 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3554 — Dr. Hammans CDU/CSU 17600 C Jaunich SPD 17602 D Spitzmüller FDP 17604 C Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 17605 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3980 — Dr. Laufs CDU/CSU 17607 B Schäfer (Offenburg) SPD 17608 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachen Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 17. April 1979 zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 22. April 1966 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei einigen anderen Steuern — Drucksache 8/3960 — 17609 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1980 (Bundesbesoldungs- und -versorgungserhöhungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3988 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete — Drucksache 8/3994 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ausführungsgesetzes zum Zusatzprotokoll vom 13. März 1980 zum Abkommen vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem Gebiete (Ausführungsgesetz Grenzgänger Niederlande) — Drucksache 8/3995 — 17610A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3992 - 17610B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 V Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 23. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über Leistungen für Arbeitslose — Drucksache 8/3993 — 17610 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen — Drucksache 8/3987 — 17610 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Friedmann, Niegel, Dr. Sprung, Dr. Stavenhagen, Damm, Biehle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) und der Fraktion der CDU/ CSU Bessere Bedingungen für den CB-Funk — Drucksache 8/2727, 8/3868 - Dr. Dollinger CDU/CSU 17610 D Wuttke SPD 17612 B Hoffie FDP 17613 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Böhm (Melsungen), Graf Huyn, Dr. Marx, Petersen, Straßmeir, Dr. Mertes (Gerolstein), Amrehn, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Frau Tübler, Metz, Dr. Narjes, Lintner, Sauer (Salzgitter), Schröder (Lüneburg), Schmöle und der Fraktion der CDU/CSU Kampfgruppen der DDR — Drucksachen 8/2918, 8/3522 — Böhm (Melsungen) CDU/CSU 17615A Möhring SPD 17616 C Jung FDP 17618A Beratung des Antrags der Abgeordneten Glos, Dr. Bötsch, Biehle, Gerlach (Obernau), Lintner, Frau Schleicher, Ziegler, Dr. Zimmermann, Röhner, Dr. Miltner, Dr. Friedmann, Bühler (Bruchsal), Niegel, Graf Huyn, Kiechle, Spranger, Hartmann, Regenspurger, Voigt (Sonthofen), Dr. Waigel, Frau Männle, Rainer, Dr. Warnke, Dr. Fuchs, Dr. Riedl (München), Bahner, Straßmeir, Haberl, Dr. Schneider, Dr. Rose, Frau Krone-Appuhn, Dr. Jobst und Genossen zum Schutz des fränkischen Bocksbeutels — Drucksache 8/3935 — Glos CDU/CSU 17619D Neumann (Bramsche) SPD 17621 C Eimer (Fürth) FDP 17622 B Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Finanzpolitische Bestandsaufnahme — Drucksache 8/3978 (neu) — 17623 A Beratung der Sammelübersicht 69 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/4018 — 17623 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die tierzüchterischen Normen für Zuchtschweine — Drucksachen 8/3670 Nr. 15, 8/3998 — 17623 C Nächste Sitzung 17623 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17625* A Anlage 2 Beurteilung des Abwasserentsorgungskonzepts von Professor Dr. Kickuth SchrAnfr B20 18.01.80 Drs 08/3573 Biechele CDU/CSU ErgSchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17625* C Anlage 3 Bedienungsfehler bei technischen Geräten in Krankenhäusern; Einführung eines „Führerscheins" für die Bedienung bestimmter Geräte; Vermeidung solcher Fehler durch konstruktive Änderungen sowie Mängel des Gerätesicherheitsgesetzes SchrAnfr B71 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B72 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B73 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17626* D Anlage 4 Versicherungspflicht eines Soldaten mit landwirtschaftlichem Betrieb in der landwirtschaftlichen Krankenkasse trotz Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr; Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte SchrAnfr B74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 Anlage 5 Infas-Untersuchung über die Einschätzung von Krankenhäusern, den ärztlichen Zeitaufwand und die Qualifikation des Pflegepersonals durch die Patienten SchrAnfr B75 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAnfr B76 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* C Anlage 6 Regelung des § 368 g Abs. 5a RVO betr. Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen SchrAnfr B77 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAnfr B78 08.05.80 Drs 08/3981 Cronenberg FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17627* D Anlage 7 Auswirkungen eines wesentlich besser dotierten Arbeitsplatzes auf eine gemäß §§ 136 Abs. 2 und 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe SchrAnfr B79 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* C Anlage 8 Zugrundelegung von 98 DM bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 bei Einzahlung von 126 DM SchrAnfr B82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17628* D Anlage 9 Freigabe des Tages, der einer Schriftlichen Abschlußprüfung vorangeht, gemäß § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes SchrAnfr B117 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17629* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17513 218. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1980 Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23. 5. Dr. van Aerssen* 23. 5. Dr. Ahrens** 23. 5. Dr. Aigner* 23. 5. Alber* 23. 5. Dr. Bangemann* 23. 5. Dr. Barzel 23. 5. Dr. Becher (Pullach) 23. 5. Blumenfeld* 23. 5. Brandt* 23. 5. Dr. Enders** 22. 5. Eymer 23. 5. Fellermaier* 23. 5. Frau Dr. Focke* 23. 5. Friedrich (Würzburg) * 23. 5. Dr. Früh* 23. 5. Dr. Fuchs* 23. 5. Gerster (Mainz) 22. 5. Gscheidle 22. 5. von Hassel* 23. 5. Dr. Hauff 22. 5. Dr. Hennig 23. 5. Frau Huber 22. 5. Katzer* 23. 5. Dr. h. c. Kiesinger 23. 5. Dr. Klepsch* 23. 5. Dr. Köhler (Duisburg) * 23. 5. Frau Krone-Appuhn 23. 5. Dr. Graf Lambsdorff 23. 5. Lange* 23. 5. Dr. Lenz (Bergstraße) 23. 5. Lücker * 23. 5. Luster* 23. 5. Müller (Bayreuth) 23. 5. Müller (Wadern) 22. 5. Dr. Müller-Hermann* 23. 5. Dr. Pfennig' 23. 5. Dr. Probst 23. 5. Reddemann** 23. 5. Frau Schleicher* 23. 5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 23. 5. Seefeld* 23. 5. Sieglerschmidt* 23. 5. Stahlberg 23. 5. Dr. Starke (Franken) 23. 5. Dr. Vohrer** 23. 5. Frau Dr. Walz* 23. 5. Wawrzik* 23. 5. Wischnewski 23. 5. Zebisch 23. 5. Dr. Zeitel 23. 5. Zywietz 23. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Ergänzende Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3573 Frage B 20, 200. Sitzung, Seite 15973 A): Ist der Bundesregierung das, was die Presse berichtet, einzige bisher funktionierende natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Professor Dr. Reinhold Kickuth von der Gesamthochschule Kassel bekannt, das in der Gemeinde Othfresen als Modell mit gutem Erfolg betrieben wird und das den bekannten konventionellen Abwasserreinigungsanlagen wirtschaftlich überlegen sein soll, und wenn ja, wie beurteilt sie dieses Konzept? Zum Nachtrag zu meiner Antwort am 25. Januar 1980 auf Ihre Frage über das natürliche Abwasserentsorgungskonzept von Herrn Professor Dr. Kikkuth in der Ortschaft Othfresen sende ich Ihnen hiermit die mir jetzt zugegangene Stellungnahme des Niedersächsischen Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Anlage X). Die Stellungnahme enthält mehrere recht kritische Bemerkungen und kommt u. a. zu dem Schluß, daß derartige Anlagen vorerst nur an Stellen errichtet werden sollten, die ähnlich günstige Voraussetzungen wie in Othfresen bieten. Ich persönlich würde zwar die Weiterverbreitung solcher Anlagentypen grundsätzlich begrüßen, meine aber, daß man eine solche Entwicklung angesichts der zur Zeit vor allem in Fachkreisen vorherrschenden kontroversen Auffassungen nicht überstürzen sollte. Ich halte es deshalb für erforderlich, daß zunächst unter Fachleuten eine vertiefte Auseinandersetzung über die Möglichkeiten und Grenzen derartiger naturnaher Behandlungsmethoden stattfinden sollte. Anlage Im Ortsteil Othfresen (rd. 2 000 Einwohnergleichwerte) der Gemeinde Liebenburg, Landkreis Goslar, wird seit einigen Jahren eine Versuchsabwasserreinigung betrieben. Die Versuchsabwasserreinigung steht unter der Leitung von Prof. Kickuth von der Gesamthochschule Kassel. Ziel dieser Versuchsabwasserreinigung ist es, durch naturnahe Reinigung, Bau- und Betriebskosten erheblich zu senken. Zur Vorgeschichte ist folgendes zu bemerken: In Othfresen befand sich eine Eisenerzaufbereitunsanlage des Salzgitter-Erzbergbaus. Die damit verbundene Erzwäsche benötigte einen Schlammteich. Dieser Schlammteich ist dadurch hergestellt worden, daß man im Tal der Innerste ein etwa 22 ha großes Geländestück mit Wällen umgab und das Wasserschlammgemisch aus der Erzwäsche dort einleitete. In diesem Teich setzten sich die feinen Teilchen aus der Erzwäsche ab, während das Wasser überstand. Auf Grund der großen Wasserfläche bildete sich ein Feuchtbiotop im Laufe der Jahre aus. Mit Einstellung der Erzwäsche vor gut zehn Jahren wurde auch der Betrieb des Schlammteiches eingestellt. Die feinen Bodenteilchen hatten inzwischen diesen Teich fast vollständig aufgefüllt. Dadurch, daß kein Schlammwasser mehr eingeleitet wurde, 17626* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 trocknete dieser Teich aus, das Schilf zeigte Kummerwuchs (Trockenschäden), das Feuchtgebiet schien verloren. Auf Anregung von Vogelschützern, die das Feuchtgebiet erhalten wollten, befaßte sich Prof. Kickuth mit der Angelegenheit und machte den Vorschlag, durch Einleitung von Abwässern des Ortsteiles Othfresen das Feuchtgebiet wieder herzustellen. Gleichzeitig vertrat er die Auffassung, daß es möglich sein müßte, durch Anbau bestimmter Pflanzen, im wesentlichen Schilf, eine Abwasserreinigung zu erzielen. Diese Art der Abwasserreinigung erhielt von ihm den Namen „Wurzelraumentsorgung". Der Landkreis Goslar als zuständige Wasserbehörde genehmigte diese Abwassereinleitung, allerdings u. a. mit der Auflage, daß die Abwassereinleitung unter ständiger wissenschaftlicher Kontrolle zu erfolgen habe. Das Abwasser des Ortsteiles Othfresen wird im Trennsystem abgeleitet und ohne jegliche Vorreinigung auf das Gelände des ehemaligen Schlammteiches gepumpt. Dieses Gelände liegt mindestens einen Kilometer entfernt von der nächsten Bebauung, die Geländeoberfläche, die durch die feinen Bodenteile aus der Erzwäsche entstanden ist, liegt etwa 4 bis 5 m über dem natürlichen Talgrund der Innerste. Das Abwasser aus der Druckleitung gelangt in ein Auslaufbauwerk. Dieses Auslaufbauwerk besteht aus einer rechteckigen Betonrinne, an deren einer Stirnseite das Abwasser einläuft. Eine der Längsseiten ist mit einer Zahnschwelle als Überlaufkante ausgebildet. In dieser Betonrinne sammeln sich die groben absetzbaren Stoffe. Sie müssen dort von Zeit zu Zeit entfernt werden. Meines Wissens geschieht das Entfernen derart, daß die Schlammteile manuell herausgenommen und in das Gelände verbracht werden. Hinter der Zahnschwelle ist eine Schotterschicht angelegt worden. Ein Auslaufbauwerk in den Vorfluter Innerste ist nicht erstellt. Das ankommende Rohabwasser läuft durch einen Grobrechen in diese Überlaufrinne. Von dort fließt das Abwasser in das Gelände und versickert oder verdunstet dort. In der Nähe der Überlaufschwelle hat sich ein schlammiger Abwassersumpf gebildet, der selbst mit Gummistiefeln nicht betreten werden kann. In diesen Abwassersumpfflächen wächst das Schilf hervorragend. An der Höhe des Schilfes und seiner intensiven Färbung ist zu erkennen, wie weit etwa die Wirkung des aufgebrachten Abwassers reicht. Nach meinen Schätzungen, die Fläche ist sehr unregelmäßig, werden z. Z. etwa 2 ha vom Abwasser berührt. Von dieser Abwassereinigung gehen erhebliche Fäulnisgerüche aus. Auch ist die Insektenplage im Sommer nicht unerheblich. Über die Wirkungsweise dieser „Wurzelraumentsorgungsanlage" lassen sich keine gesicherten Aussagen machen. Da es sich nicht um einen Teich mit einem freien Wasserablauf handelt, ist eine einwandfreie Probenahme praktisch nicht möglich. Prof. Kickuth hat in der Literatur (die Weser, Nr. 8 vom Dezember 1979) angegeben, daß die Wirkungsweise dieser Wurzeiraumentsorgung hervorragend sei. Dort sind Ablaufwerte genannt worden, die einer strengen Beurteilung nicht standhalten. Da, wie bereits ausgeführt, ein freier Auslauf nicht vorhanden ist, sind diese Wasserproben von Prof. Kickuth aus Peilrohren entnommen worden, die sich auf dem ehemaligen Schlammteichgelände befinden. Dieses dort gezogene Wasser ist vermutlich durch normales Grundwasser oder Niederschlagswasser mit beeinträchtigt. Wie weit überhaupt dabei Abwasser erreicht wurde, ist nicht zu sagen. Unter diesem Vorbehalt stehen deshalb alle Angaben über die Wirkungsweise der Anlage. Es konnte bisher nicht festgestellt werden, daß Wasser oberflächlich oder durch die vorhandenen Dämme drückt und den Vorfluter erreicht. Dies ist aber insofern nicht erstaunlich, da das ehemalige Schlammteichgelände etwa 10mal größer war, als die z. Z. auf Grund des Schilfwuchses benetzte Fläche. Diese Abwasserbeseitigung stellt für den Ortsteil Othfresen zweifellos eine sehr kostengünstige Lösung dar. Sie kann jedoch nicht ohne weiteres auf andere Gemeinden übertragen werden. Die sehr weit von der Bebauung entfernt liegende Ödlandschaft mit 10facher Größe der bisher berieselten Fläche sowie der offensichtlich sehr günstige, mehrere Meter starke Aufbau des Bodens mit Feinmaterial stellen Voraussetzungen dar, die in den seltensten Fällen gegeben sind. Im übrigen muß beobachtet werden, ob sich der Bodenkörper im Laufe der Zeit nicht doch mit Abwasser und Schadstoffen füllt und es zu einer gesetzwidrigen Verschmutzung von Grundwasser oder Vorfluter kommt. Es soll hiermit nicht verkannt werden, daß eine Abwasserreinigung mit natürlichen biologischen Verfahren möglich und wirtschaftlich sein kann. Zweifellos können Teichsysteme, die mit bestimmten Pflanzen, in diesem Falle Schilf, bewachsen sind, bei entsprechender Dimensionierung gute Reinigungsleistungen erbringen. Wieweit jedoch eine Leistungssteigerung durch das Anpflanzen von Schilf gegenüber unbelüfteten Abwasserteichen zu erreichen ist, ist bisher ungeklärt. Meines Erachtens dürfte es zweckmäßig sein, das Abwasser erst mechanisch vorzureinigen, bevor es einer „Wurzelraumentsorgung" übergeben wird. Im Augenblick kann die Errichtung einer Abwasserreinigungsanlage wie im Ortsteil Othfresen der Gemeinde Liebenburg an anderer Stelle nicht vorgeschlagen werden, sofern nicht ähnlich günstige Voraussetzungen vorliegen und einige offene Fragen geklärt sind. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 71, 72 und 73): Sind der Bundesregierung Meldungen bekannt, daß in bundesdeutschen Krankenhäusern durch mangelhafte Kenntnis moderner Geräte und Apparaturen zunehmend mehr Bedienungsfehler vorkommen, die eine ernsthafte Gefährdung von Gesundheit und Leben der Patienten bewirken, und wie beurteilt sie den Vorschlag von Prof. O. Anna, Hannover, eine Art „Führerschein" für die Bedienung bestimmter Geräte einzuführen, der alle zwei Jahre erneuert werden sollte? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, daß bei der Gestaltung der Geräte und bei der Anordnung ganzer Gerätegruppen durch die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17627* Hersteller mehr Wert auf Übersichtlichkeit und leichte Bedienbarkeit gelegt wird, und könnte sie nicht dafür sorgen, daß der Industrie gegenüber klare Forderungen für den Bau solcher Anlagen aufgestellt werden, die Bedienungsfehler weitgehend unmöglich machen, und könnte dieser Forderung nicht durch entsprechende Gesetze oder Verordnungen Nachdruck verliehen werden? Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik bezüglich des neuen Gerätesicherheitsgesetzes, das nach Auffassung von Fachleuten zum Teil unklare und vage Bestimmungen enthält und für das es noch keine Ausführungsbestimmungen gibt, und könnte nicht in einer möglichst kurzen Frist bei diesen Ausführungsbestimmungen das Versäumte korrigiert werden? Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz) und der Gewerbeordnung vom 13. August 1979 ist die Grundlage für den Erlaß von Durchführungsbestimmungen auch für die Sicherheitsanforderungen an medizinisch-technische Geräte geschaffen worden. Diese werden zu Zeit im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unter Prüfung der vorliegenden Erkenntnisse und Vorschläge erarbeitet. Hierdurch soll sichergestellt werden, daß nur medizinisch-technische Geräte und Anlagen in den Verkehr gebracht werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung über die Normung die Übersichtlichkeit und Bedienungsfreundlichkeit der medizinisch-technischen Geräte zu verbessern. Die Kritik an dem rund 10 Jahre alten Gerätesicherheitsgesetz hat zu der Änderung vom 13. August 1979 geführt, die vom Deutchen Bundestag einstimmig von allen Fraktionen beschlossen worden ist. Das Gerätesicherheitsgesetz verweist in § 3 auf die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Als Ausführungsbestimmung hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im Rahmen eines Verzeichnisses der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Gerätesicherheitsgesetz bisher rund 1000 Normen und Sicherheitsregeln, die sich auf alle Bereiche der Technik erstrecken, für die Gewerbeaufsichtsbehörden verbindlich erklärt. Als Ausführungsbestimmung zu den Ermächtigungsvorschriften des Gerätesicherheitsgesetzes und der Gewerbeordnung betreffend medizinisch-technische Geräte wird die bereits erwähnte Verordnung über medizinisch-technische Geräte vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung zur Zeit erstellt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 74): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß ein Soldat auf Zeit Pflichtversicherungsbeiträge von monatlich 132 DM an die Landwirtschaftliche Krankenkasse zahlen muß, wenn er auch Bewirtschafter eines landwirtschaftlichen Anwesens ist, obwohl er einen Krankenversicherungsschutz durch die Bundeswehr hat, und wird sie einen Änderungsantrag zum Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vorlegen? Die in Ihrer Frage angesprochene Problematik ist in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (BT-Drucksache 8/2844) gelöst. Der Entwurf sieht eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte vor, wonach der Beitrag für Versicherte, die nach dienstrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Heilfürsorge haben, auf ein Drittel zu ermäßigen ist. Die Ansprüche dieser Versicherten auf Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten, auf Krankenhilfe, Mutterschaftshilfe und sonstige Hilfen ruhen, solange Anspruch auf Heilfürsorge besteht. Hat der Versicherte im Inland Angehörige, für die ihm Familienkrankenhilfe zusteht, so ist diese zu gewähren. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 75 und 76): Wie bewertet die Bundesregierung die Feststellung einer Erhebung (INFAS) im Auftrag des Bundesarbeitsministers, daß nur 38 v. H. der Befragten erneut das Krankenhaus für „qualifiziert" halten und 37 v. H. der Befragten das Klein-Krankenhaus favorisieren, das in der Regel nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz nicht mehr förderungsfähig ist, und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus? Wie bewertet die Bundesregierung die weiteren Feststellungen, daß nur 21 v. H. den Ärzten im Krankenhaus bescheinigen, daß sie sich „Zeit für die Patienten nehmen", und nur 37 v. H. der Befragten die Schwestern und Pfleger für qualifiziert halten, und welche Schlußfolgerungen gedenkt die Bundesregierung aus diesen Feststellungen zu ziehen? Aus der von Ihnen angesprochenen Untersuchung „zur Humanität im Krankenhaus" sind in einer Tageszeitung Ergebnisse eines nicht zur Veröffentlichung bestimmten Zwischenberichts unkorrekt wiedergegeben worden. Einen klarstellenden Leserbrief des beauftragten Instituts (Infas) will die Zeitung in Kürze veröffentlichen. Nach dem inzwischen vorliegenden Schlußbericht würden von den Befragten das letzte Krankenhaus auf jeden Fall 64 %, evtl. 23%, möglichst nicht 6% und auf keinen Fall 6 % wieder aufsuchen. Kleine Krankenhäuser werden nach dem Ergebnis der Erhebungen von 15 %, mittelgroße (bis 600 Betten) von 61 % und große Krankenhäuser von 20 % der Befragten bevorzugt. Auch die übrigen von Ihnen dargestellten Zahlen geben die Ergebnisse der Untersuchung nicht korrekt wieder, so daß aus ihnen Schlußfolgerungen nicht zu ziehen sind. Zur Klarstellung darf ich darauf hinweisen, daß über das Krankenhausfinanzierungsgesetz auch kleine Krankenhäuser gefördert werden. Mit dem Gesetz zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, das der Deutsche Bundestag am 20. März 1980 beschlossen und zu dem der Bundesrat inzwischen den Vermittlungsausschuß angerufen hat, soll auch die im jetzigen § 8 Abs. 1 Satz 2 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes enthaltene Regelung entfallen, die insoweit gelegentlich zu Mißverständnissen geführt hat. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Cronenberg (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 77 und 78): Läßt nach Auffassung der Bundesregierung die Regelung des § 368 g Abs. 5 a RVO betreffend Vereinbarungen über die Vergütungen für zahntechnische Leistungen die Möglichkeit offen, Festpreise oder Höchstpreise zu vereinbaren, oder gebietet die Auslegung im Rahmen der Reichsversicherungsordnung in der Fassung des Kostendämpfungsgesetzes und im Rahmen des Wettbewerbsrechts sogar die Vereinba- 17628* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 rung von Höchstpreisen, die zur Ermöglichung von Preiswettbewerb unterschritten werden können? Haben die bisherigen Vereinbarungen nach § 368g Abs. 5a RVO Höchst- oder Festpreisregelungen getroffen, und glaubt die Bundesregierung, daß bei der Vereinbarung bloßer Höchstpreise ein Preiswettbewerb mit kostendämpfender Wirkung auf die Angebote der zahntechnischen Betriebe zu erwarten ist? Nach § 386 g Absatz 5 a, der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz in die Reichsversicherungsordnung eingefügt wurde, haben im Rahmen der kassenärztlichen Versorgung der Versicherten mit Zahnersatz und Zahnkronen die Landesverbände der Krankenkassen und die Vertreter der Innungen oder Innungsverbände im Benehmen mit den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen besondere Vereinbarungen über die Vergütung sowie die Rechnungsregelung für die zahntechnischen Leistungen der Zahntechniker nach einheitlichen Grundsätzen zu schließen. Die Vorschrift selbst enthält keine ausdrückliche Regelung darüber, wie die Vergütung zu bestimmen ist. Soweit mir bekannt ist, wird insbesondere von den Kartellbehörden sowie von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die Auffassung vertreten, daß das Gesetz vorschreibe, Höchstpreise zu vereinbaren, während von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger, wie mir aus einer im Dezember 1978 abgegebenen Stellungnahme bekannt ist, die Meinung vertreten wird, die Vorschrift lasse auch die Vereinbarung von Festpreisen zu. Ich neige zu der Auffassung, daß die genannte Vorschrift den Vertragspartnern zwar einen gewissen Spielraum für die Vertragsgestaltung einräumt, gehe allerdings dabei auch davon aus, daß die Vertragspartner einer Vertragsgestaltung den Vorzug geben müssen, welche die vom Krankenversicherung-Kostendämpfungsgesetz intendierte Kostendämpfung in diesem Bereich verwirklichen hilft. Tatsächlich scheint — und damit darf ich auf Ihre zweite Frage eingehen — die von Ihen aufgeworfene Alternative „Höchstpreis- oder Festpreisregelung" in der Praxis bisher keine Auswirkungen zu haben. Wie Informationen zu entnehmen ist, die kurzfristig bei zwei Spitzenverbänden der Krankenversicherungsträger eingeholt wurden, enthalten die von den Krankenkassen und ihren Verbänden abgeschlossenen Verträge weitgehend Höchstpreisvereinbarungen. Die Erfahrungen der Spitzenverbände der Krankenversicherungsträger mit solchen Vereinbarungen hinsichtlich der zu erwartenden Wettbewerbs- und Preisdämpfungswirkung sind allerdings negativ. Es besteht auf Grund der bisherigen Erfahrungen der Eindruck, daß in der Praxis fast ausschließlich nach Höchstpreisen abgerechnet wird, vor allem weil die Zahnärzte kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse an einem Preiswettbewerb auf Grund der geltenden Regelung haben. Preiswettbewerb und eine Weitergabe von daraus entstehenden Vorteilen an die Versichertengemeinschaft seien nicht festzustellen. Im übrigen möchte ich zu Ihren Fragen noch folgendes bemerken: Mit der Frage der Wirksamkeit der durch das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz eingeführten Zahntechniker-Regelungen wird sich auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen- demnächst eingehender befassen. Auf Grund der Ausgabenentwicklung in den letzten beiden Jahren sind Zweifel an einer ausreichenden kostendämpfenden Wirkung dieser Regelung angebracht, so daß es notwendig ist, Möglichkeiten für eine den Preiswettbewerb stärker erhaltende Vertragsgestaltung zu prüfen und in diese Prüfung auch die gesamte Regelung grundsätzlich einzubeziehen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 79): Welche Auswirkungen auf eine gemäß § 136 Abs. 2, § 112 Abs. 7 des Arbeitsförderungsgesetzes erfolgte Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe hat die Tatsache, daß ein Arbeitsloser einen Arbeitsplatz findet, dessen Entgelt wesentlich über dem der Neufestsetzung zugrunde gelegten erzielbaren Arbeitsentgelts liegt, und spielt es eine Rolle, ob dem Arbeitgeber eine Eingliederungshilfe gewährt wird? Den ersten Teil Ihrer Frage verstehe ich dahin, ob eine rückwirkende Korrektur der Bemessung von Arbeitslosenhilfe in dem von Ihnen genannten Falle möglich ist. Die Frage läßt sich aus § 77 des Sozialgerichtsgesetzes beantworten. Danach wird die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe für alle Beteiligten erst dann bindend, wenn gegen die Entscheidung des Arbeitsamtes kein oder ein Rechtsbehelf erfolglos eingelegt wurde. Für den Fall, daß innerhalb der vorgesehenen Frist von einem Monat gegen die Neufestsetzung der Arbeitslosenhilfe Widerspruch eingelegt wird, ist möglicherweise eine Aufhebung der Entscheidung des Arbeitsamtes denkbar. Ich gehe ferner davon aus, das Sie mit dem zweiten Teil Ihrer Frage darauf abzielen, ob eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe auch dann erfolgen darf, wenn eine Eingliederung des Arbeitslosenhilfe-Beziehers in ein Arbeitsverhältnis mit Hilfe der Eingliederungsbeihilfe des § 54 AFG in Betracht kommt. Hierzu meine ich, daß in Anlehnung an die Zumutbarkeits-Anordnung vom 3. Oktober 1979 eine Neubemessung der Arbeitslosenhilfe erst dann in Betracht kommt, wenn dem Arbeitslosen unter Ausschöpfen aller im Arbeitsförderungsgesetz vorgesehenen Hilfen längerfristig keine Beschäftigung zu dem Arbeitsentgelt angeboten werden kann, nach welchem die Arbeitslosenhilfe bisher bemessen worden ist. Zu diesen vorrangigen Hilfen gehören auch die Leistungen der Förderung der Arbeitsaufnahme und damit die Eingliederungsbeihilfe. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 82): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einem nachentrichtungsberechtigten Versicherten mit einem Beitrag der Klasse 700 rechnerisch nur 98 DM zugrundegelegt werden, obwohl 126 DM eingezahlt und der nicht angerechnete Betrag von 28 DM nicht zurückgezahlt wird, und was kann gegen diese Verwaltungspraxis unternommen werden? Bei dem von Ihnen erwähnten Fall handelt es sich offenbar um eine nach dem 1. Januar 1973 durchge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 218. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Mai 1980 17629* führte Nachentrichtung für die Jahre 1957 bis 1967, der ein Entgelt von monatlich 700 DM zugrunde lag. In diesem Falle war nicht der Beitragssatz anzuwenden, der für den Zeitraum galt, für den Beiträge nachentrichtet wurden (14 v. H.), sondern gemäß § 1419 Abs. 3 RVO bzw. § 141 Abs. 3 AVG der im Zeitpunkt der Nachentrichtung geltende Beitragssatz • (18 v. H.). Ein entsprechendes Verfahren der Versicherungsträger ist daher nicht zu beanstanden. Ergänzend ist zu bemerken, daß für die Feststellung der Leistungen nicht die Höhe der Beiträge, sondern die Höhe der Entgelte, die der Beitragsentrichtung zugrunde liegen, maßgebend ist. Im übrigen ist eine Nachentrichtung ohnehin ein Vorteil gegenüber Pflichtversicherten; eine weitere Ausdehnung und Verbesserung der Bedingungen sollte daher nicht erwogen werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 117): Interpretiert die Bundesregierung in ihrem Verantwortungsbereich die Bestimmung des § 10 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, der Arbeitgeber habe Jugendliche .an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht freizustellen, in dem Sinne, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, und sieht sie darin auch eine Freistellung vom Berufsschulunterricht am Tag vor der Prüfung? Ich bin der Auffassung, daß bei einer Aufteilung der schriftlichen Abschlußprüfung auf zwei Tage in verschiedenen Wochen jeweils der Tag vorher freizugeben ist, da die Freistellung nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht auf einen einzigen Tag beschränkt ist. Auch der Sinn des Gesetzes, dem Jugendlichen Gelegenheit zu geben, sich auf die schriftliche Abschlußprüfung außerhalb des Betriebes vorzubereiten, erfordert eine solche Beschränkung nicht. Eine verbindliche Entscheidung kann allerdings nur von den zuständigen Gerichten getroffen werden. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht an dem Tage vor der Prüfung kann dagegen unter Berufung auf § 10 Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verlangt werden. Die Freistellungsverpflichtung dieser Vorschrift richtet sich nur gegen den Arbeitgeber des betroffenen Jugendlichen, nicht gegen dessen Berufsschule. Eine Freistellung vom Berufsschulunterricht kann nur von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit geregelt werden.
Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Ich darf zunächst mitteilen, daß als Mitglieder des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank die Fraktion der CDU/CSU den Abgeordneten Dr. Althammer und die Fraktion der SPD den Abgeordneten Dr. Schachtschabel zur Wiederwahl vorgeschlagen haben. Ist das Haus mit diesen Vorschlägen einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Damit sind die Abgeordneten Dr. Althammer und Dr. Schachtschabel gemäß § 7 Abs. 4 des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank als Mitglieder des Verwaltungsrates der Lastenausgleichsbank gewählt.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen mit dem Stand vom 8. Mai 1980 vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Neunter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 8/3788)

zuständig:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß
Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes für den Zeitraum 1980 bis 1983 Sonderrahmenplan 1977 bis 1980 (Drucksache 8/3843)

zuständig:
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend) Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 8/3928)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Haushaltsausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Körperschaftsteuerreform auf die Berlin-Darlehen nach den Of 16 und 17 des Berlinförderungsgesetzes (Drucksache 8/3930)

zuständig:
Finanzausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Haushaltsausschuß
Unterrichtung durch die Bundesregierung betr. Europäische Hochschulpolitik (Drucksache 8/3963)

zuständig:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft (federführend) Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist.
Ferner soll nach einer interfraktionellen Vereinbarung Punkt 5 der Tagesordnung abgesetzt werden. Ist das Haus mit der so geänderten Tagesordnung einverstanden? — Ich sehe und höre auch hierzu keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Bei der Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte muß ich Sie um etwas Geduld bitten. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 1 bis 4 auf:
1. a) Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 — StEntlG 1981)

— Drucksache 8/3701 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4083 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Carstens (Emstek)

bb) Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksachen 8/4021, 8/4031 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Gobrecht Dr. Langner

(Erste Beratung 206. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981)

— Drucksache 8/3666 —



Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4084 —
Berichterstatter: . Abgeordneter Löffler
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/4032 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Gobrecht Dr. Langner

(Erste Beratung 206. Sitzung)

c) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Abbau der heimlichen Steuererhöhungen und zur Entlastung der Familien (Steuer- und Familienentlastungsgesetz 1981)

— Drucksache 8/3902 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4084 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
bb) Beschlußfassung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/4032 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Gobrecht Dr. Langner

(Erste Beratung 210. Sitzung)

d) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1980
— Drucksache. 8/3456 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4084 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/4032 —Berichterstatter:
Abgeordnete Gobrecht Dr. Langner

(Erste Beratung 200. Sitzung)

e) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung
— Drucksache 8/3143 — aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4085 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr, Rose
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 8/4008 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich

(Erste Beratung 199. Sitzung)

f) Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz — BFGG)

— Drucksache 8/3443 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4085 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rose
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 8/4008 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich

(Erste Beratung 199. Sitzung)

g) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz — FamGG)

— Drucksache 8/3577 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4085
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rose
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 8/4008 —
Berichterstatter: Abgeordneter Jaunich

(Erste Beratung 199. Sitzung)

2. Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes
— Drucksachen 8/3702, 8/3766, 8/3903 —



Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4086 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Hauser (Bonn-Bad Godesberg)

b) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (15. Ausschuß)

— Drucksache 8/4011 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Waltemathe Dr. Möller

(Erste Beratung 206./208./210. Sitzung)

3. Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze
— Drucksachen aus 8/3688, 8/3616 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4012 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Dritte Beschlußempfehlung und Dritter Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/4007 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Kühbacher Dr. von Wartenberg

(Erste Beratung 206. Sitzung)

4. a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abschaffung der Spielkarten-, Zündwaren- und Essigsäuresteuer
— Drucksache 8/3687 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4014 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/3964 —
Berichterstatter:
Abgeordneter von der Heydt Freiherr von Massenbach

(Erste Beratung 206. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von den Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langner, Pfeffermann, Dr. Becker (Frankfurt), Dr. Möller, Landré, Schröder (Lüneburg), Lampersbach, Dr. Hornhues,
Dr. Kraske, Gerster (Mainz), Milz, Krey, Feinendegen, Kolb, Dr. Sprung, Pohlmann, Dr. Zeitel, Dr. Köhler (Duisburg), Schmitz (Baesweiler), Hauser (Krefeld), Dr. Friedmann, Dreyer, Frau Will-Feld, Dr. Hoffacker, Dr. Rose, Dr. Waigel, Neuhaus, Glos, Dr. Hennig, Wohlrabe, Stommel, Stutzer, Dr. Laufs, Spilker, Dr. George, Würzbach, Dr. Voss, Pieroth, Dr. Meyer zu Bentrup, Dr. Pfennig, Dr. von Wartenberg, Dr. von Geldern, Vogt (Düren) und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinfachung des deutschen Steuerrechts
— Drucksache 8/2726 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/4014 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des
Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/3964 —
Berichterstatter:
Abgeordneter von der Heydt Freiherr von Massenbach

(Erste Beratung 164. Sitzung)

Meine Damen und Herren, damit sind Sie über die Gegenstände der Beratungen zunächst im Bilde. Im Ältestenrat ist verbundene Debatte der Punkte 1 bis 4 der Tagesordnung vereinbart worden.
Darf ich zunächst fragen, ob einer der Herren Berichterstatter das Wort wünscht? — Herr Dr. Langner zu Punkt 1 der Tagesordnung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Langner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der wahrscheinlich letzten großen halbtägigen Steuerdebatte dieser Wahlperiode darf von seiten der Berichterstattung ein Wort zum Steuergesetzgebungsverfahren in den letzten dreieinhalb Jahren nicht fehlen.
    Nach der Regierungserklärung vom Dezember 1976 sollte Steuerentlastungsgesetzgebung in größerem Umfang in dieser Wahlperiode eigentlich nicht stattfinden. Konjunkturpolitische Gründe einerseits sowie Geldentwertung und Progressionswirkung andererseits haben aber tatsächlich dazu geführt, daß die zentralen Gesetze der direkten Besteuerung zur jährlichen Anpassung angestanden haben. Die Lage der öffentlichen Kassen hat zu zwei Satzanpassungen und eine EG-Richtlinie zu einer Totalrevision des Umsatzsteuerrechts geführt.

    (Unruhe bei der SPD)

    Der Finanzausschuß war in Permanenz in der Steuergesetzgebung tätig, oft unter großem politischen und Zeitdruck. Neue Rechtsfiguren, nicht immer bis ins letzte durchdacht, aber zur Entlastung der Bürger ersonnen, wie z. B. Tariffreibetrag, Kinderbetreuungskostenabzugsbetrag, jetzt ein neuer Kindergrundfreibetrag und ein Kinderausgleichs-



    Dr. Langner
    betrag, haben und werden die Gesetzesanwendung nicht gerade erleichtern.
    Als Berichterstatter für zwei der großen Entlastungsnovellen in dieser Wahlperiode meine ich, in der neuen, der 9. Wahlperiode, brauchten wir ein Weniger an Gesetzgebung — der Menge nach —, aber ein Mehr an Vereinfachung und eine anpassungsfähige Tarif- und Freibetragsgestaltung. Ein zentrales Steuergesetz aus einem Guß, etwa in der Mitte der Wahlperiode, wäre sicher vorzuziehen. Die Verwaltung hätte für einen ausgereiften Entwurf ein Jahr Zeit, dem in der Regierungserklärung die Richtpunkte vorzugeben wären. Der Finanzausschuß sollte sich die Zeit des zweiten Jahres nehmen und Tarif und Freibeträge so gestalten, daß sich eine weitere Gesetzgebung erübrigt. Der ansonsten auch für Geld, Währung und Kredit zuständige Ausschuß brauchte für den Rest der Wahlperiode keineswegs arbeitslos zu werden. So manche EG-Richtlinie verdiente frühere sorgfältige Beachtung. Schließlich würden wir auch gern an den Debatten hier im Plenum öfters teilnehmen und nicht dauernd im Finanzausschuß parallel tagen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich ein paar den schriftlichen Bericht, der notwendigerweise ja knappgehalten sein muß, ergänzende Bemerkungen zum Thema Steuer und Familie, zum Thema Kind und Steuer machen.
    Ob ledig oder verheiratet, das kann nach deutschem Einkommensteuerrecht einen großen Unterschied für die Höhe der zu entrichtenden Steuer ausmachen. Bei unterschiedlich hohem Einkommen von Eheleuten bricht der Splitting-Tarif die Progressionsspitze des höher verdienenden Ehegatten; eine segensreiche, eine ehefördernde Sache. Ob mit oder ohne Kinder verheiratet, macht jedoch kaum einen Unterschied nach geltendem Steuerrecht. Da aber die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit erfolgen soll, verwundert das zunächst. Der Unterhalt von Kindern vermindert die Leistungsfähigkeit ganz erheblich. Die CDU/CSU-Opposition trägt dem in ihren Entwürfen durch den Vorschlag von Kinderfreibeträgen Rechnung.
    Auch die Ausschußmehrheit hat die Unhaltbarkeit der derzeitigen Rechtslage auf Dauer gespürt. In den Begründungen für ihren Kinderfreibetrag führte sie in den Beratungen mehrfach an, der Zusammenhang von Besteuerung und Kindesentlastung dürfe dem Steuerbürger nicht verlorengehen. Da aber das Kindergeld durch die Arbeitsämter ausgezahlt werde, sei dies heute der Fall. Durch den Abzug eines Betrages, der sich aus dem Kindergrundfreibetrag ergibt — 30 DM im Monat —, werde der Zusammenhang zwischen Besteuerung und Kindesentlastung wiederhergestellt. So die Begründung der Ausschußmehrheit.
    Man sollte demgegenüber nicht von der Hand weisen, was die CDU/CSU-Opposition dem in den Beratungen entgegenzuhalten hatte: Mit dem Kinderfreibetrag wird das erwünschte Ergebnis, nämlich den Zusammenhang zwischen Besteuerung und Belastung durch Kinder herzustellen, auf sehr viel unkompliziertere Weise erreicht. Die Opposition argumentiert: Für 60 % der Steuerpflichtigen bringt es mindestens dieselbe Entlastung. Einige wenige werden etwas mehr — sie zahlen aber auch mehr an Steuern —, einige wenige werden etwas weniger als durchschnittlich entlastet — sie zahlen aber auch viel weniger Steuern. Ein gleichzeitig anzuhebendes Kindergeld schafft die egalitäre Komponente in diesem Mischsystem.
    Bei der durchgeführten Anhörung ist der Kinderfreibetrag — das ist richtig — nur von wenigen Verbänden begrüßt worden.

    (Meinike [Oberhausen] [SPD]: Vom BDI!)

    — Unter anderem. Es waren mindestens auch noch zwei weitere Verbände, Herr Kollege.
    Gegen den Kindergrundfreibetrag aber — jetzt kommen wir zu der anderen Seite; ich hoffe, da bleiben Sie genauso lustig — sind so viel gewichtige, aus der Praxis erwachsene Einwände vorgebracht worden, daß die Kritik, die auch die SPD-Länderfinanzminister im Bundesrat an dieser Neuschöpfung vorgebracht haben, eindrucksvoll bestätigt wurde. Allgemein würde einer Anhebung des Kindergelds von seiten der Verbände der Vorzug gegeben. Bund und Länder, so wurde argumentiert, sollten ihre Finanzverteilungsprobleme nicht auf dem Rücken der Familien mit Kindern austragen, meinten einige Verbandsvertreter. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
    Naturgemäß hat der Kindergrundfreibetrag

    (von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Eine steuerliche Mißgeburt!)

    als steuerliche Neuschöpfung — in der publizistischen Diskussion hat man weniger neutrale Formulierungen gehört und gelesen — einen breiten Raum in den Beratungen des Ausschusses eingenommen. Die Schöpfer dieses Kindergrundfreibetrags, der praktisch wie ein von der Steuerschuld abgezogenes Kindergeld wirkt, haben sich bemüht, dessen Wirkungen durch den sogenannten Kinderausgleichsbetrag auch auf die Empfänger von Sozialleistungen auszudehnen. So perfektionistisch diese Regelung auch angelegt ist, es bleiben dennoch ca. 1,3 Millionen Kinder ganz oder teilweise unberücksichtigt. Auf eindringliches Fragen im Ausschuß hin sind die Zahlen von seiten der Regierung genannt worden. Etwa 550 000 Kinder erhalten danach nichts, weil ihre lohn- oder einkommensteuerpflichtigen Eltern tatsächlich nach Berücksichtigung der Freigrenzen und Freibeträge keine Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen haben. Eine halbe Million Kinder erhalten aus diesem Grunde nichts.
    Ca. 300 000 Kinder von Eltern, die weniger Steuern zahlen, als für den Abzugseffekt erforderlich ist, werden nur beschränkt begünstigt. Für ca. 20 000 Kinder, z. B. von Studentenehepaaren, kommt weder der Kindergrundfreibetrag noch der Kinderausgleichsbetrag zur Anwendung. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die etwa 430000 Erst- und Zweitkinder von Sozialrentnern.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, unser Steuer- und Transferleistungssystem ist offenbar schon so kompliziert geworden, daß eine erklärtermaßen auf gleichmäßige Wirkung konzipierte Ge-



    Dr. Langner
    setzgebung dennoch rund 10% aller Kinder nicht erfaßt.
    Am Rande hierzu sei bemerkt, daß mit Ausnahme der Erst- und Zweitkinder von Sozialrentnern, die einen erheblich über den Erst- und Zweitkindergeldsätzen liegenden Kindergeldzuschuß erhalten, der Vorschlag der Kindergelderhöhung, wie er im CDU/CSU-Entwurf vorgesehen ist, alle Kinder gleichmäßig erfaßt hätte.
    In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, daß in der Anhörung der Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz darauf aufmerksam machte, daß er keinen Unterschied darin sehe, ob das Kindergeld in § 3 des Einkommensteuergesetzes als steuerfreie Einnahme behandelt werde oder ob Kinderfreibeträge gewährt würden. Die Begründung dazu: Ein in der Spitze mit 56% Besteuerter müsse für 100 DM steuerfreies Kindergeld mehr als 200 DM Bruttoeinkommen verdienen, bevor er denselben Nettoeffekt damit erreicht.
    Ich muß einen weiteren Gesichtspunkt zum Thema Familie und Steuern bzw. Kind und Steuern, der im Ausschuß erörtert wurde, hinzufügen. Er hängt mit dem Kinderbetreuungskostenabzugsbetrag zusammen. Zu diesem selbst möchte ich nichts sagen; über ihn ist in diesem Hause ja breit und kontrovers diskutiert worden. Aber ich muß auf eine Konsequenz aufmerksam machen, die mit seiner Abschaffung zusammenhängt — die Abschaffung ist im Koalitionsentwurf vorgesehen —, eine Konsequenz, die in der Öffentlichkeit bislang kaum bemerkt wurde. Es geht um die Hausgehilfin.
    Nach § 33 (alt) des Einkommensteuergesetzes konnten 1200 DM geltend gemacht werden, wenn zum Haushalt des Steuerpflichtigen drei Kinder oder bei beiderseitiger Erwerbstätigkeit der Eltern zwei Kinder gehörten. Dann kam das Verfassungsgerichtsurteil, das die Beschränkung der Kinderzahl bei den erwerbstätigen Eltern verbot. Darauf haben wir das Problem durch den Kinderbetreuungskostenabzugsbetrag mitgelöst. Wenn dieser jetzt, wie im Koalitionsentwurf vorgesehen, ersatzlos gestrichen wird, kann eine Haushaltshilfe steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden. Das könnte man fast eine antiemanzipatorische Gesetzgebung nennen; denn viele Frauen möchten heute einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen und sich im Haushalt durch Hilfe entlasten. Sie bieten solchen, die gerne im Haushalt arbeiten oder aber im Haushalt arbeiten müssen — etwa weil sie noch kleinere Kinder mitbringen —, einen weiteren Arbeitsplatz, und sie können trotzdem beruflich zum Teil tätig sein. Unser Steuerrecht sollte nicht ignorieren, was sich in der Gesellschaft vernünftig und praktisch entwikkelt.
    Obwohl die Familienkomponenten des Steuerpakets in den Ausschußberatungen den breitesten Raum einnahmen, bleiben das Herzstück doch die Tarif- und Freibetragsänderungen. Hier haben sich die politischen Standpunkte angenähert. Noch in der Regierungserklärung vom Dezember 1976 hatte der Kanzler angekündigt, daß er aus dem Tarifbericht in dieser Wahlperiode keine Konsequenzen ziehen könne und wolle. Wie bekannt, hat die CDU/
    CSU-Opposition hier von Anfang an einen anderen Standpunkt eingenommen. Wie aber auch bekannt, hat die Regierung — jetzt schon im dritten Steuerpaket dieser Wahlperiode — den Weg von Freibetrags- und Tarifänderungen mit beschritten.
    Im unteren Progressionsbereich — bis 60 000 DM — sehen Koalitions- und Oppositionsentwurf Entlastungen vor, die zu einer Senkung der Durchschnitts- und der Spitzensteuersätze führen. Nach dem Koalitionsentwurf erfährt aber knapp die Hälfte der Lohnsteuerzahler, die noch allein in der Proportionalzone besteuert wird, keine Tarifentlastung; denn der Erhöhung des Grundfreibetrages steht die Abschaffung des Tariffreibetrags gegenüber.
    Demgegenüber bewirkt die Absenkung des Eingangssteuersatzes von 22 % auf 21 % nach dem CDU/CSU-Entwurf eine zusätzliche Entlastung der kleinen Lohnsteuerzahler. Die Opposition erblickt — so führte sie in den Ausschußberatungen aus — in dieser Maßnahme einen ersten Schritt in Richtung auf einen durchgehend progressiven Einkommensteuertarif mit niedrigem Eingangssteuersatz.
    Obwohl sich also im Tarif- und Freibetragsbereich die politischen Positionen angenähert haben, obwohl etwa bezüglich des Weihnachtsfreibetrags in beiden Entwürfen gleichlautende Anträge enthalten sind, empfiehlt Ihnen der Ausschuß heute, beide Entwürfe alternativ zur Abstimmung zu stellen, vor allen Dingen deswegen, weil diesen Entwürfen im Bereich der Familien- und Kinderentlastung grundsätzlich verschiedene Konzeptionen zugrunde liegen. Das macht die Alternative darüber, wie heute abgestimmt werden kann, klarer. Das hat für das Sekretariat des Ausschusses natürlich eine Mehrarbeit bedeutet. Es mußten für heute zwei Ausschuß-berichte erstellt werden. Für die vorzügliche Arbeit, die im Laufe der Beratungen und bei der Erstellung der Berichte von seiten des Sekretariats des Finanzausschusses geleistet wurde, darf ich — insoweit sicherlich im Namen aller Mitglieder des Ausschusses — herzlich Dank sagen.

    (Beifall)