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ID0821713100

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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 14. Mai 1980

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/217 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 217. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17401 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesberggesetzes — Drucksache 8/1315 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3966 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3965 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 8/1018 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3965 — Russe CDU/CSU 17414 C Wolfram (Recklinghausen) SPD 17418A, 17424D Cronenberg FDP 17420 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17421 C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17423 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Glombig, Egert, Rappe (Hildesheim), Lutz, Stockleben, Hoffmann (Saarbrücken), Grunenberg, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP Humanisierung des Arbeitslebens — Drucksachen 8/3476, 8/3844 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Gerstein, Müller (Remscheid), Lenzer, Dr. George, Dr. Probst, Pfeifer, Franke, Dr. Blüm, Hasinger, Benz, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen — Drucksachen 8/3576, 8/3852 — Gerstein CDU/CSU 17426 C Urbaniak SPD 17430A Cronenberg FDP 17432 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17434 B Müller (Remscheid) CDU/CSU 17436 C Stockleben SPD 17438 C Dr. Probst CDU/CSU 17441 A Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 17443 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Dr.-Ing. Laermann FDP 17446 D Dr. George CDU/CSU 17449A Lutz SPD 17450 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08.05. 1980 und 8/3996 vom 13.05. 1980 — „Notwendige Voraussetzungen" für die Reise des Bundeskanzlers nach Moskau DringlAnfr Cl 13.05.80 Drs 08/3996 Jäger (Wangen) CDU/CSU DringlAnfr C2 13.05.80 Drs 08/3996 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 17401 B, D, 13402A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17401D, 17402 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17402 B Einkommensminderungen bei Bediensteten durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze ab 1. März 1980 MdlAnfr A12 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A13 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17402C, 17403B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 17403B Finanzierung der Gehaltszulagen von Trainern und Sportlern für die Teilnahme an Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen aus Steuermitteln MdlAnfr A21 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 17403 C, D, 17404 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17403 D Konsequenzen aus dem Umstand, daß ein Brief Präsident Carters an Bundeskanzler Schmidt betr. die amerikanischen Sanktionen gegen den Iran im Bundeskanzleramt zwei Tage lang verschollen war MdlAnfr A91 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 13404 A, C, D, 13405A, B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 13404B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17404D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17405 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 17405A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17405 B Zeitpunkt und Art der Informierung der Bundesregierung über die beabsichtigte Befreiung der in der Teheraner Botschaft festgehaltenen Geiseln MdlAnfr A92 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17405 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17405 C Zweckmäßigkeit der geplanten MoskauReise des Bundeskanzlers, u. a. angesichts der Boykott-Empfehlung für die Olympischen Spiele an die Sportler der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A94 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A95 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 17405D, 17406A, B, C, D, 17407 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17405D, 17406A C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17406A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17406B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17406 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 17407A ZusFr Dr. Ehmke SPD 17407 A Wahrnehmung des Rechts des ungehinderten Gebrauchs der Muttersprache durch die Deutschen in der Volksrepublik Polen MdlAnfr A96 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17407 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17407B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17407D Verbesserung der Fortbildung von Familienrichtern und Erfahrungen mit der Anhörung Minderjähriger im Ehescheidungsverfahren MdlAnfr A26 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13408 A, C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 17408 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17408C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17408 D Zulassung von Steuerberatern als Abschlußprüfer in der künftigen GmbHPflichtprüfung MdlAnfr A27 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13409 A, B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 III ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 17409 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 17409B ZusFr Cronenberg FDP 17409 C Unzureichende Rückerstattungsquoten der Versicherungen aus Risikoüberschüssen und Zinsgewinnen aus Kapitalanlagen MdlAnfr A30 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A31 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17409D, 17410 B, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 13410 A, B, C, D Übernahme des japanischen Modells für die Rückerstattung der Überschüsse von Versicherungsunternehmen MdlAnfr A32 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A33 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17410D, 17411 B, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 17411B Überschüsse der Versicherungswirtschaft durch unrealistische Kalkulationsgrundlagen MdlAnfr A34 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jens SPD MdlAnfr A35 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17411 D, 17412A,B,C,D ZusFr Dr. Jens SPD 13412 A, C, D Förderung des Einbaus ölunabhängiger Befeuerungsanlagen in Wohnhäuser MdlAnfr A36 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17412 D, 17413B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 13413A, B Verwendung von Teilen der Tabak- und Branntweinsteuer zur Rehabilitation MdlAnfr A37 08.05.80 Drs 08/3981 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 13413 C, D, 17414A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 17413D ZusFr Flämig SPD 17414A Nächste Sitzung 17452D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17453* A Anlage 2 Verstärkung der deutschen Direktinvestitionen in Entwicklungsländern MdlAnfr A4 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A5 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17453* C Anlage 3 Besoldungsnachteile Geschiedener im öffentlichen Dienst durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze MdlAnfr A14 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Weber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17454* B Anlage 4 Besoldungsminderung durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze bei Geschiedenen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A15 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17454* D Anlage 5 Diebstähle deutscher Lastkraftwagen und Ladungen in Italien MdlAnfr A16 08.05.80 Drs 08/3981 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A17 08.05.80 Drs 08/3981 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17455* A Anlage 6 Beteiligung der iranischen Botschaft am gewaltsamen Vorgehen iranischer Staatsbürger gegen kurdische Demonstranten in Bonn MdlAnfr A18 08.05.80 Drs 08/3981 Walkhoff SPD MdlAnfr A19 08.05.80 Drs 08/3981 Walkhoff SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17455* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 7 Möglichkeit von Meßfehlern bei Bleibestimmungsverfahren auf Grund amerikanischer Erkenntnisse MdlAnfr A20 08.05.80 Drs 08/3981 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17455* D Anlage 8 Verhalten des Bundesinnenministers im Zusammenhang mit der Verhaftung von fünf mutmaßlichen Terroristinnen in Paris MdlAnfr A22 08.05.80 Drs 08/3981 Benz CDU/CSU MdlAnfr A23 08.05.80 Drs 08/3981 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17456* A Anlage 9 Verhalten der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verhaftung ' von fünf mutmaßlichen Terroristinnen in Paris MdlAnfr A24 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A25 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17456* B Anlage 10 Anwendung der Entschließung des Europarats zur Todesstrafe auf den Schutz ungeborenen Lebens MdlAnfr A28 08.05.80 Drs 08/3981 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17456* D Anlage 11 Einsatz des Entlaubungsmittels „Agent Orange" durch US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A29 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17457* A Anlage 12 Kupferlieferungen aus der Volksrepublik Polen; Zahl der polnischen Wochen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wochen in Polen im Jahre 1979 MdlAnfr A42 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A43 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17457* B Anlage 13 Französische Exportsubventionen für Armagnac-Sektgrundwein MdlAnfr A44 08.05.80 Drs 08/3981 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A45 08.05.80 Drs 08/3981 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17457* C Anlage 14 Verbot der Käfighaltung von Legehennen; Novellierung des Tierschutzgesetzes MdlAnfr A46 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A47 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17457* D Anlage 15 Rentenniveau in den Jahren 1981 und 1982; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bindung der RVO-Beiträge an den Grundlohn noch in dieser Legislaturperiode MdlAnfr A48 08.05.80 Drs 08/3981 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A49 08.05.80 Drs 08/3981 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* A Anlage 16 Leistung von Krankenversicherungsbeiträgen pflichtversicherter Rentner gemäß § 1394 RVO und ß 117 des Angestelltenversicherungsgesetzes MdlAnfr A50 08.05.80 Drs 08/3981 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 V Anlage 17 Minderung der finanziellen Belastung der Träger des Zivildienstes durch Soldzahlungen und ähnliche Leistungen MdlAnfr A51 08.05.80 Drs 08/3981 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A52 08.05.80 Drs 08/3981 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* D Anlage 18 Äußerungen des Bundeskanzlers zur Aussperrung MdlAnfr A54 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17459* B Anlage 19 Übernahme von Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung MdlAnfr A55 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA .. . . 17459* C Anlage 20 Vereinbarkeit der sowjetischen Rüstung mit der Entspannungspolitik MdlAnfr A56 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17459* D Anlage 21 Überprüfung von Wehrpflichtigen, die nach Antritt des Wehrdienstes den Kriegsdienst verweigern, durch den MAD MdlAnfr A57 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* A Anlage 22 Derzeitige Handhabung der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien; Milderung der familiären Belastungen bei Versetzungen mit Standortwechsel MdlAnfr A64 08.05.80 Drs 08/3981 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU MdlAnfr A65 08.05.80 Drs 08/3981 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* B Anlage 23 Globalanmietung von Wohnraum für Soldaten und deren Familien MdlAnfr A66 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A67 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* D Anlage 24 Vereinbarkeit der Gleichbehandlung von Soldaten und deren Familien mit anderen Bundesbediensteten im Bereich der Wohnungsfürsorge mit den Erfordernissen der Verteidigungsbereitschaft MdlAnfr A68 08.05.80 Drs 08/3981 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461 * A Anlage 25 Zersplitterung der Kompetenzen im Bereich der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien MdlAnfr A69 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A70 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461* B Anlage 26 Bildung von Wohnungseigentum für längerdienende Soldaten und deren Familien; Modernisierung von Bundesbedienstetenwohnungen im Bereich der Wohnungsfürsorge für Soldaten MdlAnfr A71 08.05.80 Drs 08/3981 Erpenbeck CDU/CSU MdlAnfr A72 08.05.80 Drs 08/3981 Erpenbeck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461* C Anlage 27 Verweigerung des Visums für den Begleiter einer Gruppe von Delegierten deut- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 scher Jugendverbände durch die sowjetischen Behörden MdlAnfr A74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* A Anlage 28 Nichterscheinen des 3. Familienberichts als gesonderte Broschüre MdlAnfr A75 08.05.80 Drs 08/3981 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* B Anlage 29 Gesundheitliche Schäden durch übermäßigen Genuß von Tabak und Alkohol MdlAnfr A76 08.05.80 Drs 08/3981 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* B Anlage 30 Rechtliche Risiken und Gefahren für die Verkehrssicherheit durch die Markteinführung von Antiblockiersystemenfür Autobremsen MdlAnfr A77 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP MdlAnfr A78 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1762* D Anlage 31 Reservierung von Parkplätzen für Rollstuhlfahrer MdlAnfr A79 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* B Anlage 32 Nutzung der Seniorenkarte in kommunalen Verkehrsverbänden; Einführung eines unbürokratisch ausgestellten Sitzplatzausweises für ältere Bürger mit leichter Gehbehinderung MdlAnfr A80 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Balser SPD MdlAnfr A81 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Balser SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* B Anlage 33 Bau der Ennerttrasse (Verlängerung der Bonner Südbrücke zur Frankfurter Autobahn) MdlAnfr A82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Miller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* D Anlage 34 Erhaltung der Strecke Dillenburg-Ewersbach für den Schienenpersonenverkehr MdlAnfr A83 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A84 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 17464* Anlage 35 Errichtung eines von Bundes- und Landesstraßen völlig unabhängigen Fahrradwegenetzes MdlAnfr A85 08.05.80 Drs 08/3981 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1764* B Anlage 36 Beteiligung der Bundesregierung am Ausbau des Nürburgrings MdlAnfr A86 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1764* C Anlage 37 Ergebnisse der Ausbildungsabschlußprüfungen in den kaufmännischen Berufen MdlAnfr A87 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A88 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 1764* D Anlage 38 Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung; Befriedigung der kulturellen und religiösen Bedürfnisse Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 VII moslemischer Kinder in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A89 08.05.80 Drs 08/3981 Thüsing SPD MdlAnfr A90 08.05.80 Drs 08/3981 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 17465* C Anlage 39 Ausbildung der Geiselnehmer von Teheran in der DDR oder der UdSSR MdlAnfr A93 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA 1766* B Anlage 40 Feststellung des Bundeskanzlers über eine Mitverantwortung der Massenmedien für die Schwierigkeiten in der atlantischen Gemeinschaft SchrAnfr B1 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17466* C Anlage 41 Aufenthalt des ehemaligen ugandischen Diktators Idi Amin in Libyen SchrAnfr B2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17466* D Anlage 42 Errichtung weiterer Außenbüros der EG- Kmmission in der Bundesrepublik Deutschland, u. a. in der Messestadt Hannover SchrAnfr B3 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B4 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1766* D Anlage 43 Südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika, insbesondere Aktivitäten an der angolanisch-namibischen Grenze SchrAnfr B5 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B6 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1787* B Anlage 44 Umsetzung des Nachrüstungsbeschlusses der NATO in die Praxis SchrAnfr B7 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13467 C Anlage 45 Anzahl der in den Außenhandelsunternehmen und Zweigbüros der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten polnischen Staatsangehörigen SchrAnfr B8 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17468* Anlage 46 Von der Sowjetunion eingegangene internationale Verpflichtungen, die ihr den Einsatz von chemischen Kampfstoffen verbieten; Einberufung einer UN-Konferenz zur Lage in Kambodscha und der Kambodschaner SchrAnfr B9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B10 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13468* B Anlage 47 Wartezeiten an der bundesdeutschen Botschaft in Warschau bei der Visaerteilung an polnische Staatsangehörige für Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B11 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17469* Anlage 48 Erhöhung des Freizeitausgleichs für Schichtarbeiter bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr B12 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17469* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 49 Finanzierung der durch eine erhöhte Teilnehmerzahl hervorgerufenen Mehrkosten beim diesjährigen Aachener Reit- und Fahrturnier (44. CHIO) aus Bundesmitteln SchrAnfr B13 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1769* D Anlage 50 Eintreten von Bundesminister Baum für die Einführung der Verbandsklage auf der Tagung des Deutschen Naturschutzrings SchrAnfr B14 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1769* D Anlage 51 Schaffung einer Besitzstandsregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des Bundes, die durch das 20. Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben SchrAnfr B15 08.05.80 Drs 08/3981 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17470* B Anlage 52 Förderung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeit von Frauen im Zivilschutz, insbesondere von Hausfrauen im Selbstschutz SchrAnfr B16 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B17 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B18 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B19 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17470* C Anlage 53 Aussagen des Gutachtens des TÜVRheinland über den Kernkraftwerkstandort Neupotz (Rheinland-Pfalz) bezüglich der Veränderung der Verkehrsinfrastruktur, genehmigungsrechtliche Folgerungen und Veröffentlichung SchrAnfr B20 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B21 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B22 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17471* B Anlage 54 Einheitlicher Vollzug der Sonderurlaubsverordnungen von Bund und Ländern bei der Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter sowie Änderung der Gewährungsvoraussetzungen SchrAnfr B23 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B24 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B25 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B26 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17472* A Anlage 55 Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik durch Japan und die USA zur Lagerung radioaktiven Abfalls im Meer SchrAnfr B27 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B28 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B29 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B30 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17472* D Anlage 56 Verwirklichung einer Bundestagsentschließung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten, Anerkennung von Asylsuchenden aus Vietnam im Jahre 1979; Einbürgerung asylberechtigter Ausländer seit 1953 SchrAnfr B31 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B32 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B33 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17473* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 IX Anlage 57 Auffassung des Bundesinnenministers zur zivilen Mitbenutzung des Gütersloher Militärflughafens SchrAnfr B34 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17474* B Anlage 58 Größe und Technologie der von der DWK geplanten Wiederaufbereitungsanlage in Hessen; Schäden am stillgelegten Kernkraftwerk KRB 1 in Gundremmingen und Konsequenzen für die Sicherheitstechnik SchrAnfr B35 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAnfr B36 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17474* C Anlage 59 Gründe für die hohe Vergütung der Mitarbeiter europäischer Organe SchrAnfr B37 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schoeler BMI . . 17475* B Anlage 60 Benennung ausländischer Vertreter vor dem Europäischen Patentamt bzw. bei ihrer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B38 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17475* D Anlage 61 Vermeidung gerichtlich erzwungener Preisnachlässe durch Reiseveranstalter bei Anwesenheit von Behinderten im Vertragshotel SchrAnfr B39 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17476* C Anlage 62 Änderung von § 1705 BGB zwecks Beteiligung des Vaters eines nichtehelichen Kindes am Sorgerecht SchrAnfr B40 08.05.80 Drs 08/3981 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17477* A Anlage 63 Gefahr eines Stillstands der Rechtspflege durch eine Prozeßflut; Erleichterung des Gerichtszugangs durch Prozeßkostenhilfe bei gleichzeitiger Beschneidung der Rechtsmittel, Ausweitung des Anwaltszwangs und Erhöhung der Streitwertsummen SchrAnfr B41 08.05.80 Drs 08/3981 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B42 08.05.80 Drs 08/3981 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17477* D Anlage 64 Entschädigungsanspruch eines Pauschalreisenden wegen gleichzeitiger Unterbringung von Behinderten im Hotel SchrAnfr B43 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17478* C Anlage 65 Befreiung der Taxiunternehmen von der Mineralölsteuer auf der Grundlage des versteuerten Jahresumsatzes SchrAnfr B44 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAnfr B45 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17478* D Anlage 66 Einbeziehung von Um- und Erweiterungsbauten in die Abschreibungsmöglichkeiten des § 7b des Einkommensteuergesetzes zugunsten kinderreicher Familien SchrAnfr B46 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17479* C Anlage 67 Intensivere Nutzung des Panzerübungsgeländes Viernheimer/Lampertheimer Wald durch die amerikanischen Streitkräfte SchrAnfr B47 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17479* D Die Frage B 48 — Drucksache 8/3981 vom 08.05. 1980 — des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) ist zurückgezogen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 68 Zollfreiheit der Betriebsstoffe für die Rettungs- und Einsatzboote der DLRG gemäß § 72 der Allgemeinen Zollordnung SchrAnfr B49 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . : 17480* A Anlage 69 Pressemeldungen zu einer Neuordnung des deutschen Währungssystems SchrAnfr B50 08.05.80 Drs 08/3981 Milz CDU/CSU SchrAnfr B51 08.05.80 Drs 08/3981 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17480* C Anlage 70 Abschreibung der Aufwendungen für Wärmedämmungsmaßnahmen an Wohngebäuden durch einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte SchrAnfr B52 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13481 * A Anlage 71 Ausfuhr von Handfeuerwaffen nach Guatemala SchrAnfr B53 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17481* B Anlage 72 Steigerung der deutschen Braunkohleförderung auf 100 Millionen t bis zum Jahre 2000 und auf 115 Millionen t bis zum Jahre 2030 SchrAnfr B54 08.05.80 Drs 08/3981 Ueberhorst SPD SchrAnfr B55 08.05.80 Drs 08/3981 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17481* C Anlage 73 Bereitschaft der Bundesregierung zur Korrektur von Mißverständnissen im Zuge der Fragestunden des Bundestages SchrAnfr B56 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17482* A Anlage 74 Behebung der in der Studie "Europas Revier" festgestellten infrastrukturellen Mängel des Ruhrgebiets u. a. durch wirtschaftsstrukturelle Maßnahmen und Förderung des Mittelstandes; Gründe der Krise trotz der „Ruhrprogramme" von 1968, 1970 und 1978 SchrAnfr B57 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B58 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B59 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B60 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17482* A Anlage 75 Erdgaslieferungen aus Algerien nach der Pipelineverlegung von Algerien nach Italien; Sicherung der Lieferverträge für verflüssigtes Erdgas SchrAnfr B61 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 13482* C Anlage 76 Höhe der EG-Interventionen bei Obst und Fisch . SchrAnfr B62 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17482* D Anlage 77 Situation der deutschen Schafzuchtbetriebe SchrAnfr B63 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17483* B Anlage 78 Förderung des Intensivlandbaus durch die Forschungseinrichtungen des Bundesernährungsministers SchrAnfr B64 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17483* D Anlage 79 Störung der bayerischen Schweinemärkte durch zusätzliche holländische Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XI Lieferungen auf Grund verstärkter italienischer Salmonellen-Grenzkontrollen SchrAnfr B65 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17484* C Anlage 80 Beschränkte alljährliche Abschußerlaubnis für bestimmte Greifvogelarten zur Vermeidung weiterer erheblicher Verluste von Niederwild und Brieftauben SchrAnfr B66 08.05.80 Drs 08/3981 Schreiber SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17485** A Anlage 81 Belastung des deutschen Mastschweinemarktes durch veterinärrechtliche Unterbrechung holländischer Lieferungen nach Italien SchrAnfr B67 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17485* B Anlage 82 Bedrohung heimischer, am Wasser lebender Säugetierarten und Maßnahmen zu ihrer Erhaltung SchrAnfr B68 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17485* D Anlage 83 Kontroverse Aussagen des Bundesernährungs- und des Bundesinnenministeriums zum Flurbereinigungsgesetz und seine Durchführung SchrAnfr B69 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17486* A Anlage 84 Ausfuhrsubventionfür EG-Butterlieferungen an die Sowjetunion SchrAnfr B70 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17486* B Anlage. 85 Prüfung von Mietrechnungen für Sozialhilfeempfänger durch das Sozialamt SchrAnfr B80 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAnfr B81 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Zander BMFG . . . 17486* C Anlage 86 Verwendung von Hauptleuten auf dem Dienstposten „Stellvertretender Abteilungskommandeur" (STAN-Stelle Major) sowie Einsetzung von Majoren auf den in der Führungshierarchie untergeordneten Dienstposten „Staffelkapitän und Schwarmführer SchrAnfr B83 08.05.80 Drs 08/3981 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B84 08.05.80 Drs 08/3981 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17487* A Anlage 87 Grundinstandsetzungsprogramm in der Koblenzer Gneisenau-Kaserne; Erwirtschaftung von Überschüssen für die Kantinen der Bundeswehr durch die Heimbetriebsgesellschaft; Nachwuchslage bei Offizieren und Offiziersanwärtern im Soll/Ist-Vergleich SchrAnfr B85 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B86 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B87 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B88 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17487* D Anlage 88 Anzahl der Weiterverpflichtungen bei der Bundeswehr SchrAnfr B89 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17489* B Anlage 89 Störung des Gastredners, des SPD-Bundesgeschäftsführers Bahr bei der Vereidigung von Rekruten eines Jägerbataillons in Flensburg am 25. März 1980 SchrAnfr B90 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B91 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B92 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 SchrAnfr B93 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17490* B Anlage 90 Tätigkeit ehemaliger Berufsoffiziere der Bundeswehr in der Wirtschaft SchrAnfr B94 08.05.80 Drs 08/3981 Hansen SPD SchrAnfr B95 08.05.80 Drs 08/3981 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17491* B Anlage 91 Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sportanlagen der Bundeswehr in Wuppertal durch die örtlichen Sportvereine SchrAnfr B96 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17491C Anlage 92 Anzahl der von der sowjetischen Rüstungsindustrie wöchentlich bzw. monatlich zur Einsatzreife gebrachten Mittelstreckenraketen SchrAnfr B97 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17492* A Anlage 93 Anzahl der 1978 und 1979 verunglückten Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden; Beförderung von Fernmeldeoffizieren bei den HAWK-Bataillonen SchrAnfr B98 08.05.80 Drs 08/3981 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B99 08.05.80 Drs 08/3981 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17492* A Anlage 94 Zustand der Halle 8 in der Koblenzer Fritsch-Kaserne SchrAnfr B 100 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* A Anlage 95 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an militärischen Aktionen des NATO-Bündnisses SchrAnfr B101 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* B Anlage 96 Fluglärm im Raum des Nürburgrings SchrAnfr B102 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* C Anlage 97 Teilnahme von Unteroffizieren und Unteroffiziersanwärtern an dem Ergänzungslehrgang „Menschenführung"; Sozialmaßnahmen für aus der Bundeswehr wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidenden Soldaten SchrAnfr B 103 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B104 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17494* A Anlage 98 Erteilung eines Auftrages über 2697 Videokassettenrecorder für die Bundeswehr an ein außereuropäisches Unternehmen SchrAnfr B 105 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17495* C Anlage 99 Wirksamkeit des Arzneimittelgesetzes SchrAnfr B 106 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17496* A Anlage 100 Bundeseinheitliche Bestimmung des Berufsbildes des Rettungssanitäters; Folgen der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln SchrAnfr B107 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B108 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B109 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B110 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17496* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XIII Anlage 101 Unzureichende Kenntnisse der medizinischen Hochschulabsolventen hinsichtlich medizinisch-technischer Geräte SchrAnfr B111 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* A Anlage 102 Verbot der Alkoholwerbung SchrAnfr B112 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* B Anlage 103 Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit betr. Tierversuche SchrAnfr B113 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* C Anlage 104 Arbeit der Münchner Studiengruppe „POKO" über die Wirkungen der Jugendsekten SchrAnfr B114 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B115 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B116 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* D Anlage 105 Regreßforderungen des Bundes gegen den Verband der Deutschen Fluglotsen aus der Bummelaktion 1973 SchrAnfr B118 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17498* B Anlage 106 Weiterbau der A 680 bis zur Verknüpfung mit der A 45; Ausbau der B 26 bis Aschaffenburg, der B 45 bei Erbach (Odenwald) und der B 38 bei Reinheim SchrAnfr B119 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAnfr B 120 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAnfr B121 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17498* C Anlage 107 Neuzulassung von Überwachungsorganisationen im Bereich der freiwilligen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen SchrAnfr B 122 08.05.80 Drs 08/3981 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* A Anlage 108 Ausbau der Interdtystrecke Köln—GroßGerau SchrAnfr B123 08.05.80 Drs 08/3981 Zink CDU/CSU SchrAnfr B 124 08.05.80 Drs 08/3981 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* C Anlage 109 Änderung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung SchrAnfr B125 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B126 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* D Anlage 110 Neugestaltung des Nürburgrings SchrAnfr B127 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B128 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17500* B Anlage 111 Personalengpässe bei der Bundesanstalt für Flugsicherung; Kontrolle des niederländischen Luftraums durch Eurocontrol Maastricht SchrAnfr B129 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAnfr B 130 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAnfr B131 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 SchrAnfr B 132 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17500* C Anlage 112 Behindertengerechter Ausbau der Bahnhöfe im Landkreis Wolfenbüttel und in Salzgitter sowie Investitionen der Bundesbahn in diesem Bereich SchrAnfr B133 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B134 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17501 *B Anlage 113 Bundesweite Einführung eines Verkehrsschilds für Wohnbereiche; Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost SchrAnfr B135 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B136 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17501* D Anlage 114 Vereinfachung der Rückerstattung für unbenutzte Bundesbahnfahrkarten SchrAnfr B137 08.05.80 Drs 08/3981 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* A Anlage 115 Risseschäden an den Brücken der Bundesfernstraßen SchrAnfr B 138 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B139 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B140 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B141 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* B Anlage 116 Musteranmietungsverträge für private Omnibusunternehmen bei Bundesbahn und Bundespost; Preisgestaltung von Regionalgesellschaften und öffentlichen Unternehmen im Gelegenheitsverkehr SchrAnfr B142 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B 143 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B144 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* D Anlage 117 Ausbau der Schleuse Henrichenburg SchrAnfr B145 08.05.80 Drs 08/3981 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B146 08.05.80 Drs 08/3981 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* A Anlage 118 Strittigkeit von Neubautrassen, insbesondere der A 98 Singen—Wangen SchrAnfr B147 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B148 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* B Anlage 119 Bepflanzung der Ufer des Nord-OstseeKanals bei Westerrönfeld SchrAnfr B 149 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* C Anlage 120 Ausübung des spezifischen Dienstrechts der Bundesbahn gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1979 beim Abbau rationalisierungsbedingter Personalüberhänge zu Lasten von Beamtenverhältnissen SchrAnfr B150 08.05.80 Drs 08/3981 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B151 08.05.80 Drs 08/3981 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* D Anlage 121 Nichtbeantwortung des Briefes über die Umstellung der von den Stillegungsplänen betroffenen Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis auf Busbetrieb SchrAnfr B152 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XV SchrAnfr B153 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17504* B Anlage 122 Ausbau der B 36 im Bereich des Flugplatzes Forchheim SchrAnfr B154 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B155 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B156 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17504* C Anlage 123 Verbreiterung der neu ausgebauten B 68 im Bereich der Ortsumgehung Wallenhorst SchrAnfr B157 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* A Anlage 124 Verlagerung des Charterflugverkehrs von West-Berlin nach Schönefeld durch Dumpingpreise der Interflug und anderer osteuropäischer Fluglinien SchrAnfr B 158 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B159 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B160 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B161 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* A Anlage 125 Verbesserung der Schülerbeförderung mit Omnibussen SchrAnfr B162 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* C Anlage 126 Übertragung des Teilstücks der B 258 Konzen-Fringshaus-Roetgen von belgischer in deutsche Verwaltung SchrAnfr B163 08.05.80 Drs 08/3981 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* D Anlage 127 Erhaltung historischer Ortsnamen in der Postanschrift SchrAnfr B 164 08.05.80 Drs 08/3981 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* A Anlage 128 Nichtabbau des Sendemastes des Senders Bad Dörrheim durch die Bundespost SchrAnfr B165 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B166 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* C Anlage 129 Einrichtung von Schreibtelefonen für Hörgeschädigte SchrAnfr B167 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B 168 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* D Anlage 130 Kriterien für die Schließung von Poststellen SchrAnfr B169 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17507* A Anlage 131 Investitionen der Bundespost im Landkreis Wolfenbüttel und in Salzgitter SchrAnfr B170 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17507* B Anlage 132 Senkung der Gebühren für den Hauptanschluß an Stelle des Erlasses von 20 Gebühreneinheiten sowie Einführung eines einheitlichen Billigtarifs in den Entfernungszonen I, II und III SchrAnfr B171 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17508* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 133 Erhebung von Gebühren für die in Flugzeugen eingebauten Radiokompasse durch die Bundespost SchrAnfr B172 08.05.80 Drs 08/3981 Ibrügger SPD SchrAnfr B173 08.05.80 Drs 08/3981 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17508* B Anlage 134 Höhere Streikanfälligkeit der Bundespost durch die Beschäftigung von Tarifpersonal an Stelle von Beamten; Schließung von Poststellen in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe sowie in Baden-Baden SchrAnfr B 174 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B175 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 17508* C Anlage 135 Verbleib nicht zugestellter Päckchen und Pakete beim zuständigen Postamt zur Abholung durch den Empfänger SchrAnfr B176 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 17509* A Anlage 136 Bau eines Ems-Tunnels bei Leer SchrAnfr B177 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17509* C Anlage 137 Deklarierung von strittigen Mietkürzungen für Wohnwertminderungen als Mietrückstand in der Mietbescheinigung gemäß § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes SchrAnfr B 178 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17509* C Anlage 138 Aufhebung der zeitlichen und finanziellen Begrenzung der Zuschüsse für Vollwärmedämmung zur Energieeinsparung SchrAnfr B179 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17510* A Anlage 139 Verwendung der Abkürzung „BRD" bei Visaanträgen für Ostblockstaaten durch das Deutsche Reisebüro in Frankfurt SchrAnfr B180 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17510* B Anlage 140 Einebnung deutscher Soldatengräber in der DDR SchrAnfr B181 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17510* D Anlage 141 Gefährdung des Trinkwassers durch chromhaltige Schlammablagerungen im Bereich Ottersweier-Unzhurst SchrAnfr B182 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17511 * A Anlage 142 Verwendung geeigneter Öladditive für Kraftfahrzeugmotoren zur Senkung der volkswirtschaftlichen Schäden aus Verschleiß und Korrosion SchrAnfr B183 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17511* B Anlage 143 Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Guatemala SchrAnfr B184 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17511* D Anlage 144 Unterstützung der Agrarreform in El Salvador SchrAnfr B185 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B186 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17512* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17401 217. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1980 Beginn: 8.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17453* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer ** 14.5. Brandt 14.5. Dr. Dollinger 14.5. Frau Erler 14.5. Ey 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Dr. Früh * 14.5. Dr. Fuchs * 14.5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner ** 14.5. Grüner 14.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Jaunich 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Katzer * 14.5. Dr. h. c. Kiesinger 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Mattick 14.5. Dr. Mende ** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller ** 14.5. Neuhaus 14.5. Frau Dr. Neumeister 14.5. Pawelczyk 14.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stark (Nürtingen) 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer ** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel 14.5. Wawrzik * 14.5. Dr. Wendig 14.5. Werner 14.5. Frau Dr. Wex 14.5. Frau Dr. Wisniewski 14.5. Zebisch 23.5. Dr. Zeitel 14.5. Zywietz 14.5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 4 und 5): Worauf führt die Bundesregierung zurück, daß deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungsländern sowohl nach Bestand als auch in absoluten Zahlen im Jahr 1979 abgesackt sind? Welche Erwägungen stellt die Bundesregierung an, die Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen in Entwicklungsländern so zu beeinflussen, daß entwicklungspolitisch wünschenswerte Direktinvestitionen der deutschen Industrie sich wieder verstärken? Zu Frage A 4: Die deutschen Privatinvestitionen in Entwicklungsländern haben im Jahr 1979 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 1 Mrd. DM zugenommen, von 16,98 Mrd. DM auf 18,06 Mrd. DM (berechnet als Summe der Nettotransferleistungen). Zwar ist zutreffend, daß bei den Investitionen in Entwicklungsländern der Zuwachs im Jahre 1979 (mit ca. 1,08 Mrd. DM) geringer war als der Zuwachs im Jahre 1978 (mit ca. 1,25 Mrd. DM) und daß — bezogen auf die Gesamtsumme der deutschen Auslandsinvestitionen — der Anteil der Entwicklungsländer leicht rückläufig ist (von 29,18 % 1978 auf 2737 % 1979). Diese Entwicklung rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung aber nicht, von einem „Absakken der deutschen Investitionen in Entwicklungsländern im Jahre 1979 zu sprechen. Das geringere Anwachsen der deutschen Privatinvestitionen in Entwicklungsländern ist nach Auffassung der Bundesregierung vielmehr vor dem Hintergrund zu sehen, daß im Jahre 1979 die Zunahme der deutschen Privatinvestitionen in Industrieländern, begünstigt durch eine Reihe von Sonderfaktoren, u. a. die Währungsentwicklung, überproportional gestiegen ist und zudem die politische Entwicklung in einigen Ländern der Dritten Welt zu einer Verunsicherung der Investoren mit einem daraus resultierenden Zögern bei Neuinvestitionen geführt hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der geringfügige relative Rückgang der Investitionen in Entwicklungsländern keinen langfristigen Trend widerspiegelt. 17454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage A 5: Auch nach Auffassung der Bundesregierung kommt der Festlegung verläßlicher Rahmenbedingungen zentrale Bedeutung für die entwicklungspolitisch wünschenswerte weitere Zunahme deutscher Privatinvestitionen in Entwicklungsländern zu. Mit ihrem umfassenden Netz bilateraler Investitionsförderungsverträge zielt die Bundesregierung auf die Schaffung bindender völkerrechtlicher Rahmenbedingungen für deutsche Kapitalanlagen. Die Bundesregierung hat solche Verträge bisher mit 45 Entwicklungsländern abgeschlossen. Sie ist bestrebt, den Kreis der Abkommenspartner ständig zu erweitern. Die Bundesregierung verweist ferner auf das umfangreiche Instrumentarium, das sie zur Förderung deutscher Privatinvestitionen in Entwicklungsländern geschaffen hat, u. a. Übernahme von Kapitalanlagegarantien, steuerliche Vergünstigungen nach dem Entwicklungsländer-Steuergesetz, Gewährung von Niederlassungskrediten sowie Unterstützung von Auslandsinvestitionen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit der DEG. Sie arbeitet darüber hinaus stetig an konkreten Verbesserungen, z. B. für Investitionen im Rohstoff- und Energiebereich. Die Bundesregierung verkennt allerdings nicht, daß alle diese Instrumente nur unterstützenden Charakter haben können. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die entscheidende Frage für den Investor darin liegt, ob im Anlageland ein befriedigendes Investitionsklima besteht, insbesondere Gewährleistung von Rechtssicherheit und Stabilität sowie Transparenz. Die Bundesregierung bemüht sich in bilateralen und multilateralen Verhandlungen, sowohl im Rahmen der OECD wie in der UNCTAD und in den Vereinten Nationen darum, die Rahmenbedingungen für Investitionen in Entwicklungsländern zu verbessern und insbesondere ihren Partnerländern aus der Dritten Welt die Wechselbeziehung zwischen Investitionsklima und Investitionsbereitschaft zu verdeutlichen. Die Einsicht in diese Zusammenhänge wächst Der Dialog bedarf aber der geduldigen und beharrlichen Fortführung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatsssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 14): Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, den Ortszuschlag gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes durch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 zu ändern mit der Folge, daß durch die Herabsetzung des Grenzbetrags für unschädliche ,Einkünfte" des Kindes von 360 DM auf 210 DM fast alle geschiedenen Frauen mit Kindern im öffentlichen Dienst den Anspruch auf den Ortszuschlagsanteil der Stufe 2 verlieren, ohne daß sich an ihren tatsächlichen Verhältnissen seit dieser Zeit irgend etwas geändert hat? Bezüglich Ihrer Frage beziehe ich mich auf die mündlich beantwortete Frage des Kollegen Dr. Riedl. Ich möchte nochmals hervorheben, daß die-hier zur Erörterung stehende Allgemeine Verwaltungsvorschrift die bisherigen Höchstbeträge nicht herabsetzt; sie stellt vielmehr lediglich klar, daß bei der Ermittlung der für den Unterhalt des Kindes zufließenden Leistungen von höchstens 360 DM im Monat das speziell für den Kindesunterhalt gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag entsprechend dem Sinn und Zweck des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG zu berücksichtigen sind. Eine Nichtberücksichtigung dieser Leistungen, die den Betrag von rund 150 DM monatlich ausmachen, würde dazu führen, daß weitere 103 DM nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG zu zahlen wären, wenn dem Beamten bereits Mittel für den Kindesunterhalt von bis zu 510 DM von anderer Seite zur Verfügung stehen. Dies würde dem § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG eindeutig zuwiderlaufen, der nicht für Fälle gedacht ist, in denen die Kosten für den Kindesunterhalt im wesentlichen oder gar voll von dritter Seite bestritten werden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß in den hier in Rede stehenden Fällen der unterhaltspflichtige frühere Ehemann die vollen Unterhaltskosten für das Kind trägt und der Kindesmutter daneben noch Kindergeld und Kinderanteile im Ortszuschlag zur Verfügung stehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 15): Trifft es zu, daß durch eine seit dem 1. März 1980 in Kraft getretene Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu i 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes eine Verschlechterung für alleinerziehende Mütter, die für das in ihrem Haushalt lebende Kind nur den gesetzlichen Unterhalt vom Vater erhalten, insoweit eingetreten ist, als für diesen Personenkreis der Verheiratetenzuschlag gestrichen wurde, und wie wird die Bundesregierung diese Benachteiligung alleinerziehender Mütter rückgängig machen? Ich darf mich zunächst auf die mündlich erteilte Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Riedl und die schriftliche Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weber beziehen. Zusätzlich möchte ich noch auf folgendes aufmerksam machen: § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG, zu dem die Verwaltungsvorschrift ergangen ist, sieht neben dem Kindergeld und dem Kinderanteil im Ortszuschlag nur dann eine weitere (dritte) Entlastung vor, wenn der Beamte dem in seine Wohnung aufgenommenen Kind Unterhalt gewährt, d. h. die Kosten für den Kindesunterhalt im wesentlichen selbst trägt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Bedienstete von ihrem geschiedenen Mann den vollen Unterhalt erhält. Neben dem Kindergeld und dem Kinderanteil im Ortszuschlag ist dann nicht noch die besondere Entlastung nach der genannten Gesetzesvorschrift zu gewähren. Die Verwaltungsvorschrift verdeutlicht dies durch die bereits mehrfach erwähnte Klarstellung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17455* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 16 und 17): Trifft die Mitteilung in der Deutschen Verkehrszeitung vom 10. April 1980 zu, wonach 1978 in Italien 4800 Diebstähle von Lastkraftwagen aus der Bundesrepublik Deutschland polizeilich registriert, 1 809 mal Ladung und Fahrzeug entführt und Fahrzeuge bei der Zollabfertigung be-und gestohlen wurden, und sind bereits die entsprechenden Zahlen für 1979 bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die italienische Regierung zu veranlassen, gegen diese unhaltbaren Zustande vorzugehen, bzw. hat die Bundesregierung bereits in dieser Angelegenheit interveniert? Die von der Deutschen Verkehrszeitung veröffentlichte Zahl von in Italien gestohlenen deutschen Lkw's kann ich nicht bestätigen, da hierüber keine polizeiliche Statistik geführt wird. (Eine Vermutung geht jedoch dahin, daß es sich bei der genannten Zahl um die Gesamtzahl der in Italien gestohlenen Lkw's handelt.) Die angeführte Zahl der Lkw-Ladungsdiebstähle in Italien zum Nachteil deutscher Transportunternehmen ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen unrichtig. Nach den dem Bundeskriminalamt zugegangenen Meldungen von Polizeidienststellen und Versicherungsunternehmen waren in Italien 1978 72 und 1979 110 Lkw-Ladungsdiebstähle zu verzeichnen. Informationen darüber, daß Fahrzeuge und Ladung bei der Zollabfertigung gestohlen wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. In verschiedenen Gesprächen, die der Bundesinnenminister in den letzten Jahren mit seinem italienischen Amtskollegen geführt hat, sind auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehend erörtert worden. Sie waren wiederholt auch ein Schwer-. punkt der Beratungen der deutsch-italienischen Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit", der die führenden Polizeibeamten beider Seiten angehören. Die italienische Seite hat aufgrund der dabei getroffenen Übereinkünfte zur Intensivierung der Bekämpfung von Lkw-Ladungsdiebstählen eine Reihe von polizeitaktischen Maßnahmen getroffen, die sich für eine öffentliche Diskussion nicht eignen. Sie hat darüber hinaus ihre Grenzkontrollorgane mit deutschem Informationsmaterial über Erscheinungsformen des Delikts und dessen Bekämpfung ausgestattet. Beamte des Bundeskriminalamtes werden bei italienischen Grenzkontrollbehörden zur Unterweisung über Bekämpfungspraktiken eingesetzt Im übrigen ist eine Zunahme von Lkw-Ladungsdiebstählen in ganz Europa festzustellen. Das trifft auch auf die Bundesrepublik Deutschland zu. Eine auf Anregung des Bundeskriminalamtes beim Interpol-Generalsekretariat in Paris geschaffene Arbeitsgruppe, der Vertreter aus Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland angehören, koordiniert internationale Ermittlungen und entwickelt internationale Bekämpfungsstrategien für die hier in Rede stehenden Delikte. Erste Erfolge zeichnen sich vor allem in Italien ab. Mehrere Straftätergruppen konnten ermittelt und überführt werden. Weitere Erfolge sind zu erwarten. Auch in präventiver Hinsicht hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet Auf die Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Frage des Herrn Abgeordneten Seefeld in der Fragestunde am 9. Februar 1979 nehme ich Bezug. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Druck- sache 8/3981 Fragen A 18 und 19): Gibt es Hinweise auf die Richtigkeit des in der Presse geaußerten Verdachts, daß das brutale und gewaltsame Vorgehen iranischer Staatsbürger gegen kurdische Demonstranten am 23. April 1980 in Bonn von der iranischen Botschaft gedeckt oder gar initiiert wurde? Wenn ja, an welche Konsequenzen denkt die Bundesregierung? Dabei gehe ich davon aus, daß sie sich auf die tätlichen Auseinandersetzungen beziehen, die am 23. April 1980 in Bonn zwischen kurdischen Demonstranten und Anhängern der Regierung im Irak stattfanden und bei denen in Pressemeldungen eine Einflußnahme der irakischen (nicht iranischen) Botschaft vermutet worden war. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen bekannt, die die Richtigkeit der Behauptung bestätigen, daß die Ausschreitungen bei der Gegendemonstration von Angehörigen der Botschaft des Irak gedeckt oder initiiert wurden. Damit ist auch Ihre zweite Frage beantwortet Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 20): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngst in den USA festgestellten Meßfehlern bei den gängigen Bleibestimmungsverfahren (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. April 1980) im Hinblick auf die in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Bleibestimmungsverfahren? Die in der FAZ vom 16. April 1980 auf Grund des Berichts des California Institute of Technology in Pasadena in der Zeitschrift „Science" dargelegte Problematik der absoluten Richtigkeit von Analysenergebnissen kleinster Schadstoffmengen (Nanogramm-Bereich!) betrifft mit der Frage der Ausschaltung des „Meßhintergrundes" ein grundlegendes meßtechnisches Problem, das — in unterschiedlicher Erheblichkeit — grundsätzlich bei allen Spurenanalysen auftritt. Diese Problematik ist der Bundesregierung vertraut. Für die umweltschutzrelevanten Bereiche, wie Luftreinhaltung und Gewässerschutz, ist sie jedoch ohne Einfluß. 17456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Denn für den Bereich des Umweltschutzes geht es bei der Festsetzung von Grenzwerten, wie z. B. im Fall von Blei, um die Umsetzung von Forschungsergebnissen über die Dosis — Wirkungsbeziehungen von Schadstoffen. Dabei spielt ein Meßfehler auf Grund des Meßhintergrunds, wie er im Bericht des California Institute of Technology dargestellt wird, keine Rolle. Insofern ergeben sich für die Bundesregierung keine Konsequenzen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 22 und 23): Trifft es zu, daß französische Polizeidienststellen, die mit der Terroristenbekämpfung befaßt sind, eine längere Zeit der Observation der in Paris festgenommenen mutmaßlichen deutschen Terroristinnen empfohlen hatten, um weitere Kontaktpersonen zu ermitteln, der Bundesinnenminister jedoch über seinen französischen Amtskollegen durchgesetzt hat, den Zugriff bereits am Montagnachmittag (5. Mai 1980) vorzunehmen? Welche Motive haben den Bundesinnenminister veranlaßt, bei seinem Fernsehauftritt am Dienstagabend (6. Mai 1980) weit mehr Informationen bekanntzugeben, als die zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im Interesse der weiteren Ermittlung preiszugeben bereit war? Zu Frage A 22: Nein. Die Entscheidung über den Zeitpunkt des Zugriffs wurde in einer Konferenzschaltung zwischen den französischen Polizeibehörden, den in Paris anwesenden BKA-Beamten und der Einsatzleitung beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden nach reiflicher Abwägung aller Argumente gemeinsam getroffen. Zu Frage A 23: Im Vordergrund der vom Bundesinnenminister abgegebenen Stellungnahme standen Fragen der allgemeinen Lagebeurteilung und der internationalen Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, also Themen aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers, nicht des Generalbundesanwalts. Bundesinnenminister Baum hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er über den Hintergrund der Aktion konkrete Ausführungen nicht machen wolle. Es wurden keine Informationen mitgeteilt, die in irgendeiner Weise zur Erschwerung weiterer Ermittlungen führen konnten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 24 und 25): Weshalb hat die Bundesregierung bereits einen Tag nach der Verhaftung deutscher Terroristinnen in Paris diese Festnahmen öffentlich bekanntgegeben? Treffen Presseberichte (z. B. Frankfurter Rundschau vom 8. Mai 1980) über eine Verärgerung der französischen Polizei wegen der vorzeitigen Bekanntgabe der Festnahme zu. und teilt die Bundesregierung die Auffassung der französischen Kriminalpolizei, daß hierdurch weitere Fahndungserfolge möglicherweise erschwert bzw. verhindert worden sind? Zu Frage A 24: Die Festnahmen wurden den Medien offensichtlich am Nachmittag des 6. Mai 1980 bekannt. Schon gegen 16.00 Uhr ging über den französischen Rundfunk eine Meldung über die Festnahme von deutschen Terroristinnen in Paris mit Nennung der Namen von drei Festgenommenen. Gegen 16.15 Uhr bis 16.20 Uhr strahlte Radio Luxemburg eine entsprechende Nachricht als Sondermeldung aus. Um 15.28 Uhr hatte den Generalbundesanwalt eine detaillierte Anfrage einer deutschen Tageszeitung erreicht; sie enthielt u. a. schon die Namen von zwei der Festgenommenen. Ähnliche Anfragen anderer Zeitungen gingen gleichzeitig beim Bundeskriminalamt ein. Um 16.50 Uhr gab der Generalbundesanwalt nach Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt eine Presseerklärung heraus. Parallel hierzu wurde vom Bundesinnenministerium eine mit dem Bundeskriminalamt vorbereitete Presseerklärung veröffentlicht. Eine konkrete Unterrichtung der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt war nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligten nicht mehr aufschiebbar. Zu Frage A 25: -Ober eine Verärgerung der französischen Polizei ist hier nichts bekannt. Sowohl die französische Polizei als auch das französische Innenministerium haben darauf hingewiesen, daß Presseberichte über eine Verstimmung jeglicher Grundlage entbehren. Sie betonten die gute Zusammenarbeit. Eine vorzeitige Bekanntgabe der Festnahmen durch staatliche Stellen erfolgte nicht. Weitere Fahndungserfolge sind weder erschwert noch behindert worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 28): Hat der Bundesjustizminister mit seiner Feststellung in der Presseerklärung vom 24. April 1980 zur Entschließung der Beratenden Versammlung des Europarats über die Abschaffung der Todesstrafe, daß das Grundgesetz für die Unantastbarkeit menschlichen Lebens entschieden habe, die es dem Staat verbiete, einen Menschen für nicht lebenswert zu erklären, aussagen wollen, daß auch das Leben des noch nicht geborenen Menschen von niemandem für nicht lebenswert erklärt werden und getötet werden dürfe? Der Bundesminister der Justiz hat in der von Ihnen erwähnten Presseerklärung darauf hingewiesen, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe durch das Grundgesetz seit 1949 abgeschafft ist und mit dieser Entscheidung — auch unter dem Eindruck des Mißbrauchs dieser Strafe unter dem nationalsozialistischen Regime — die Unan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17457* tastbarkeit menschlichen Lebens herausgestellt worden sei, die es dem Staat verbietet, einen Menschen für nicht lebenswert zu erklären. Wie sich aus dem klaren Wortlaut dieser Erklärung ergibt, hat sich Bundesminister Dr. Vogel zur Frage der Todesstrafe geäußert Gleichzeitig auch zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs Stellung zu nehmen, bestand keine Veranlassung. Eine Gleichsetzung von Todesstrafe und Schwangerschaftsabbruch ist bisher in der öffentlichen Diskussion von keiner Seite versucht worden und müßte auch mit Nachdruck zurückgewiesen werden. Im übrigen ist Ihnen bekannt, daß es Ziel der Reform der §§ 218ff. StGB war und ist, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens, den das frühere Recht nur unzureichend gewährleistete, zu verbessern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 29): Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob von US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland das Entlaubungsmittel „Agent Orange" eingesetzt wurde, das das Chemieabfallprodukt Dioxin enthält? Aus Pressemeldungen sind der Bundesregierung Behauptungen des Vorsitzenden einer amerikanischen Veteranenvereinigung bekanntgeworden, daß die amerikanischen Streitkräfte zur Unkrautbekämpfung auf ihren Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland das Entlaubungsmittel Agent Orange eingesetzt hätten. Diese Behauptung ist bisher von den Streitkräften weder bestätigt noch dementiert worden. Die Bundesregierung wird sich weiter um Aufklärung bemühen und Ihnen, wenn ein Ergebnis vorliegt, eine Information zukommen lassen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 42 und 43): In welchem prozentualen Anteil und woher aus der heutigen Volksrepublik Polen bezieht die Bundesrepublik Deutschland, nachdem von der Bundesregierung (Stenographischer Bericht über die 213. Sitzung am 23. April 1980) auf den Zusammenhang zwischen dem jüngsten verbürgten Kredit in Höhe von 500 Millionen DM und der Diversifizierung der deutschen Kupferversorgung hingewiesen worden ist, dieses Kupfer? Wieviel polnische Wochen haben im Jahr 1979 in der Bundesrepublik Deutschland und wieviel deutsche Wochen in demselben Zeitraum und mit derselben Dauer in der Volksrepublik Polen stattgefunden? Zu Frage A 42: Die Volksrepublik Polen war 1979 an unseren Rohkupferbezügen mit rd. 10 % beteiligt; die Lieferungen kommen aus dem Schlesischen Raum. Bei Kupferhalbzeug spielen die polnischen Lieferungen eine sehr untergeordnete Rolle. Das in der Fragestunde vom 23. April 1980 erwähnte Sonderbürgschaftsvolumen von 500 Millionen DM steht in keinem Zusammenhang mit den Kupferbezügen aus Polen, sondern soll — wie bereits in den Fragestunden am 19. März ausgeführt — zur Förderung deutscher Ausfuhren von Chemieerzeugnissen, synthetischen Fasern, Ersatzteilen und Komponenten nach Polen dienen. Zu Frage A 43: Die Bundesregierung führt keine Übersichten über die Deutschen oder Polnischen Tage bzw. Wochen, die von politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland oder in Polen veranstaltet werden. Mit amtlicher Beteiligung oder Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft hat es 1979 keine derartigen Veranstaltungen in der Bundesrepublik oder in Polen gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 44 und 45): Trifft es zu, daß der französische Landwirtschaftsminister staatliche Beihilfen für den Export von Armagnac-Sektgrundweinen beim Export dieser Weine in die Bunderepublik Deutschland in Aussicht gestellt hat (vgl. „Die Weinwirtschaft" vom 11. April 1980), und sind diese Absichten der französischen Regierung mit den EG-Verträgen vereinbar? Wird die Bundesregierung sowohl bei der französischen Regierung als auch bei den europäischen Behörden Schritte gegen die beabsichtigte Zahlung dieser Exportsubventionen unternehmen? Nach einer Meldung von AGRA-EUROPE vom 31. März 1980, die sinngemäß in der von Ihnen zitierten Ausgabe der Fachzeitschrift „Die Weinwirtschaft" vom 11. April 1980 wiedergegeben worden ist, hat der französische Landwirtschaftsminister den französischen Winzern staatliche Hilfen beim Export von Armagnac-Grundweinen in Aussicht gestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland zu Sekt verarbeitet werden sollten. Die daraufhin angestellten Erkundigungen haben ergeben, daß der französische Landwirtschaftsminister die beabsichtigte Maßnahme nicht ergreifen wird. Weitere Schritte der Bundesregierung sind deshalb nicht erforderlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 46 und 47): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in letzter Zeit ergangenen Gerichtsurteilen, wonach die Käfighaltung von Legehennen mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sei? Beabsichtigt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Vorlage einer Novelle zum Tierschutzgesetz, um die in diesem Gesetz vorhandenen Lücken zu schließen? 17458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage A 46: Keine der bisher bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen enthält die Feststellung, daß die Käfighaltung von Legehennen generell mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die Gerichte könnten eine solche Entscheidung auch nicht treffen, da in Verfahren, bei denen die Intensivtierhaltung eine Rolle spielt, nur über das Tun oder Unterlassen bestimmter Halter in bezug auf die von ihnen gehaltenen Tiere zu befinden ist. Inhalt gerichtlicher Entscheidungen ist also nicht die Frage, ob die Legehennenkäfighaltung als solche tierschutzwidrig ist, sondern ob der einzelne Tierhalter gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen hat. Werden Verstöße festgestellt, können sie nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geahndet werden. Zu Frage A 47: Eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Das Tierschutzgesetz ist so konzipiert, daß tierschutzwidrige Handlungen auch ohne Durchführungsvorschriften in Rechtsverordnungen nach den einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften in den H. 17 und 18 des Tierschutzgesetzes geahndet werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 48 und 49): Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß nur deshalb das Rentenniveau von 50 v. H. nur 1981 geringfügig unterschritten wird" — wie es im Rentenanpassungsbericht 1980 (Drucksache 8/3845) unter Nummer 1.3.4. heißt — und nicht auch 1982, weil die allgemeine Bemessungsgrundlage und damit auch die einzelne Rente für 1982 auf Grund des 21. Rentenanpassungsgesetzes Artikel 3 § 1255 Abs. 2 RVO bzw. § 32 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes um den Krankenversicherungsbeitrag des Jahres 1981 erhöht wird? Ist die Bundesregierung bereit noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für das im Artikel 3 § 385 Abs. 2 RVO des 21. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehene besondere Gesetz" einzubringen, mit dem der Beitragssatz für die Beiträge, "die nach dem in § 180 Abs. 5 RVO bestimmten Grundlohn zu bemessen sind" bestimmt wird, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage A 48: Der Rentenanpassungsbericht 1980 enthält die Aussage, daß das in der Reichsversicherungsordnung und im Angestelltenversicherungsgesetz definierte gesetzliche Rentenniveau im Jahre 1981 geringfügig — d. h. um weniger als einen Prozentpunkt — unterschritten wird. Bei der Prüfung der Frage, ob das gesetzliche Rentenniveau nach 1981 eingehalten ist, muß die im 21. Rentenanpassungsgesetz getroffene Regelung über die Neuordnung der Krankenversicherung der Rentner ab 1982 berücksichtigt werden. Danach ist unter den Modellmaßnahmen des Rentenanpassungsberichts 1980 das gesetzliche Rentenniveau vom Jahre 1982 an erhalten. Im Zeitpunkt der Vorlage des Rentenanpassungsberichts 1980 bestand keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob besondere Maßnahmen zur Sicherung eines stabilen Rentenniveaus geboten sind. Die Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind im Gesetz im einzelnen bestimmt. Lassen Sie mich an dieser Stelle hinzufügen: die Arbeitnehmer leben — wie die Rentner — von dem, was sie tatsächlich ausgezahlt erhalten. Verglichen mit den Nettoverdiensten der Arbeitnehmer haben die Renten heute einen so hohen Stand, wie sie ihn in den Jahren von 1957 bis 1976 niemals gehabt haben. An diesem hohen Niveau dürfte sich — soweit man das heute überhaupt voraussehen kann — auch ab 1982 nichts Wesentliches ändern. Zu Frage A 49: Die Vorarbeiten zum Erlaß der notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Erhebung des Krankenversicherungsbeitrags von der Rente sind aufgenommen. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Gesetzes nicht mehr einbringen. Eine Verabschiedung des Gesetzes wäre in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 50): Sind § 1394 Abs. 2 RVO und § 117 Abs. 5 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Artikels 3 des 21. Rentenanpassungsgesetzes nach Auffassung der Bundesregierung so zu verstehen, daß die Ausgaben für die Krankenversicherung pflichtversicherter Rentner nicht über die Deutsche Bundespost, sondern über die einzelnen Rentner zu leisten sind oder von einer anderen Stelle und gegebenenfalls von welcher? Das 21. Rentenanpassungsgesetz hat für die Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner ab 1982 nur die Grundzüge festgelegt. Zur Ausgestaltung der Einzelheiten bedarf es noch weitergehender Regelungen, teils durch Gesetz, teils durch Rechtsverordnung. Hinsichtlich der Beitragsabführung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner enthält das 21. Rentenanpassungsgesetz keine Regelungen, die die geltende Rechtslage, d. h. die unmittelbare Beitragsabführung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen, ändern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 51 und 52): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die finanziellen Leistungen (Sold w.) die freigemeinnützigen Träge deivldiense (Deutsches us Rotes an Kreuz, Arbeiterwohlfahrt. JohannriterUnfall-Hiltfes etc.) zeitnah zu erbringen oder zumindest Vorschüsse an die Träger für die ständig entstehenden Kosten zu leisten? Ist der Bundesregierung bekannt, das durchschnittlich drei bis vier Monate, z. T. auch mehr Monate, vergehen, ehe rückwirkend die verauslagten Betrage den freigemeinnützigen Einrichtungen ersetzt werden, und daß gerade angesichts der Hochzinspolitik den Trägern, die in der Regel finanziell nicht gut gestellt sind, erhebliche Belastungen entste- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17459* hen, und trifft es zu, daß zum Teil jahrelange Versuche der Trägerorganisationen, zu einer Änderung dieser ungenügenden Zahlungsverfahren zu kommen, bisher weitgehend erfolglos geblieben sind? Nach dem Zivildienstgesetz haben die Beschäftigungsstellen normalerweise einen Kostenbeitrag zu zahlen. Hierin ist unter anderem der durchschnittliche Aufwand für Geld- und Sachbezüge enthalten, die den Dienstleistenden zu gewähren sind. Soweit die Beschäftigungsstellen einen solchen Kostenbeitrag zu entrichten haben, kann das von Ihnen angesprochene Erstattungsproblem nicht entstehen. In der Mehrzahl der Fälle ist den Beschäftigungsstellen allerdings der Kostenbeitrag erlassen worden. Die Beschäftigungsstellen haben dann allerdings für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung selbst aufzukommen. Die Geldleistungen an die Dienstleistenden werden in diesen Fällen von der Zivildienstverwaltung erstattet. Dabei handelt es sich um einen Betrag von etwas mehr als 300 DM monatlich je Zivildienstleistender. Für diese Beschäftigungsstellen wird der Erstattungsbetrag quartalsweise vom Bundesamt für den Zivildienst errechnet. Dabei wird seit dem Jahre 1977 ein pauschaliertes Verfahren angewandt, das den Beschäftigungsstellen die Vorlage detaillierter Abrechnungen erspart. Auf diese Weise konnte für die Beschäftigungsstellen eine Verkürzung der Wartezeit von früher bis zu einem Jahr auf jetzt etwa 6 bis 8 Wochen nach Quartalsschluß erreicht werden. Damit haben sich auch etwaige Zinsbelastungen der Beschäftigungsstellen durch die Verauslagung der Geldleistungen erheblich vermindert. Das Bundesamt für den Zivildienst ist bemüht, die gegenwärtige Bearbeitungsdauer für die Erstattungen noch weiter zu verkürzen. Es ist zu erwarten, daß die geplante Vollautomatisierung mit Hilfe der neuen Datenverarbeitungsanlage, die zur Zeit beim Bundesamt installiert wird, dazu beitragen wird. Das Ziel ist es, die Abrechung innerhalb eines Monats nach Abschluß des Quartals vornehmen zu können. Die Zahlung von Vorschüssen würde im Hinblick auf die starke Fluktuation der Dienstleistenden bei den Beschäftigungsstellen in großem Umfang zu Nachberechnungen, Verrechnungen, Rückforderungen und Einzugsverfahren führen. Sie sollte daher nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3918 Frage A 54): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt auf der zentralen Maifeier des DGB in Stuttgart erklärt habe, „keine moralische Rechtfertigung für die Aussperrung erkennen" zu können, und steht gegebenenfalls eine solche Aussage nicht in eklatantem Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das gerade im Machtgleichgewicht das Funktionieren der Tarifautonomie gesehen hat? Der Bundeskanzler hat am 1. Mai 1980 auf der zentralen Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Stuttgart u. a. gesagt: „Ich kann für Aussperrung keine moralische Grundlage erkennen." Diese Erklärung beschränkt sich auf die moralische Seite der Aussperrungsproblematik. Aus dem Zusammenhang der Rede des Bundeskanzlers, die Sie im Bulletin nachlesen können, ergibt sich, daß er sich nicht in die rechtliche Auseinandersetzung über die Aussperrung einschalten wollte. Er hat vielmehr besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit des sozialen Kompromisses und der Einigung der Tarifpartner gelegt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 55): Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage einer Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere unter dem Aspekt daß die Kosten einer Abtreibung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden? Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Kosten von nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen. Im übrigen übernimmt sie die Kosten der Behandlung einer Krankheit. Grundsätzlich kann die künstliche Befruchtung nicht als eine Maßnahme zur Behandlung einer Krankheit angesehen werden. Wenn jedoch die Unfruchtbarkeit bei Mann oder Frau psychische Ursachen hat, die sich durch eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes günstig beeinflussen lassen, werden die Kosten einer künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen übernommen. Eine generelle Übernahme der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung vermag ich im Hinblick auf die Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Aussicht zu stellen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 56): Ist die Tatsache, daß die Sowjetunion jede Woche eine neue Rakete mit nuklearen Sprengkörpern und jeden Monat zweieinhalb Mittelstreckenbombenflugzeuge produziert und in Position bringt, ein Zeichen der Entspannungspolitik oder des Kalten Krieges? Die andauernde Aufrüstung der Sowjetunion auf dem Gebiet der nuklearen Mittelstreckenwaffen, auf dem sie ohnehin ein Übergewicht gegenüber der NATO besitzt, führte, wie Sie wissen, zu dem Nachrüstungsbeschluß der NATO vom Dezember letzten Jahres. Sie ist also erkannt und hat eine entschlossene Reaktion der NATO hervorgerufen. Die Begriffe Entspannungspolitik und Kalter Krieg entstammen der allgemeinen Politik. Sie sind nicht allein von der Militärpolitik her zu beurteilen, sie lassen sich nicht quantifizieren und schon gar 17460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 nicht in eine eindeutige Korrelation zum Einführungstempo bestimmter Waffensysteme bringen. Deutlich zeigt sich dies an dem von Ihnen gewählten Beispiel der Einführung von bis zu 30 Backfire-Bombern im Jahr. Diese Einführungsrate, die als Teil des SALT II-Vertrages von den USA der Sowjetunion zugestanden wurde, kann allein wohl kaum als eine Rückkehr zum Kalten Krieg oder als Verstoß gegen die Grundlagen der Entspannungspolitik gewertet werden. Ungeachtet dessen würde natürlich ein Aussetzen der Backfire-Produktion, ein Verzicht auf weitere Stationierung der SS-20 durch die Sowjetunion die Aussichten für eine erfolgreiche Fortführung der Entspannungspolitik, an der auf Dauer beiden Seiten gelegen sein muß, verbessern. Die Bundesregierung hat, ebenso wie die Regierung der anderen westlichen Bündnisnationen, daher wiederholt entsprechende Appelle an die Sowjetunion gerichtet und diese aufgefordert, das Verhandlungsangebot des Westens aufzunehmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 57): Trifft es zu, daß die Personalakten von Wehrpflichtigen, die sich nach Antritt der Wehrpflicht entscheiden, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen, dem MAD zur Überprüfung überstellt werden, und welchen Einfluß haben gegebenenfalls die Berichte des MAD auf die Entscheidung über den Antrag? Nein! Dem Militärischen Abschirmdienst werden von keiner Bundeswehrdienststelle oder anderen Behörden Personalunterlagen von Wehrpflichtigen überstellt, die während des Grundwehrdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Es gehört nicht zu den Aufgaben des MAD, sich mit Wehrpflichtigen zu befassen, die das verfassungsmäßig garantierte Recht in Anspruch nehmen, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Der MAD hat somit keinen Einfluß auf die Entscheidungsfindung der für derartige Anträge zuständigen Prüfungsausschüsse. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 64 und 65): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sie mit der derzeitigen Handhabung der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien dem gesetzlichen Auftrag gem. § 31 des Soldatengesetzes im erforderlichen Umfang auch hinsichtlich moderner, zweckmäßig gestalteter und ausgestalteter Wohnungen zu tragbaren Mietbelastungen nachkommt, und wenn ja, wie begründet sie dies? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der im Bericht der Kommission des Bundesverteidigungsministers zur Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung in der Bundeswehr (de Maziére-Bericht) unter Nummer 92 Abs. 2 aufgezeigten Beanstandung abzuhelfen, nach der die bei Versetzungen mit Standortwechsel auftretenden Belastungen für den Soldaten und deren Familien nicht in dem notwendigen Umfang abgemildert werden? Der Bestand von rund 163 000 zweckgebundenen Wohnungen, für die über 6 Milliarden DM als Bundesdarlehen bereitgestellt wurden, deckt den Bedarf der Bundeswehrangehörigen in fast allen Standorten. Außerdem bietet der freie Wohnungsmarkt in großer Zahl moderne und auch mietgünstige Wohnungen an. Davon haben die Soldaten gerade in den letzten Jahren regen Gebrauch gemacht. Am 31. Oktober 1979 gab es 928 Trennungsgeldempfänger in der Bundeswehr. Das ist — bezogen auf den Kreis von mehr als 300 000 möglichen Anspruchsberechtigten — ein geringer Teil. Die Wohnungsansprüche — nicht nur der Bundeswehrangehörigen — sind in den letzten Jahren gestiegen. Daher werden Wohnungen, die wegen zu geringer Wohnfläche und unzureichender Ausstattung nicht mehr den gestiegenen Ansprüchen genügen, nur unverbindlich angeboten. Dieses Verfahren kommt den persönlichen Belangen der wohnungssuchenden Soldaten entgegen. Das Mietniveau ist im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung auch für Wohnungen der Bundesbediensteten gestiegen. Untersuchungen haben ergeben, daß die Mietbelastung für den einzelnen — bezogen auf sein gestiegenes Gehalt — nicht ungünstiger geworden ist. Die Wohnungsfürsorge und die übrigen fürsorgerischen Maßnahmen des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten und deren Familien zielen darauf ab, die in Nr. 92 Abs. 2 des Berichts der de Maizière-Kommission angesprochenen Belastungen möglichst gering zu halten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 66 und 67): Weshalb hat die Bundesregierung Wohnungen von Bauträgern nicht insgesamt angemietet und an Soldaten und deren Familien im Rahmen der Fürsorge weitervermietet, wie insbesondere auch von der Interessenvertretung der Soldaten angeregt wurde? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang bereits Modellversuche über die Globalanmietung von Wohnraum laufen und welche Erfahrungen bisher damit gewonnen wurden? Modellversuche zur Globalanmietung von Bundesdarlehenswohnungen werden in den Standorten Süderbrarup mit 52 Wohnungen und Glinde mit 28 Wohnungen seit 1974 durchgeführt und mit Ablauf dieses Jahres beendet. Die abschließende Entscheidung über die Modellversuche wird nach Vorliegen des Erfahrungsberichtes Mitte 1981 getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen Versuchen sind überwiegend negativ. Der mit der Vermietung verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand führt zu einem höheren Personalaufwand. Darüber hinaus trägt der Bund das wirtschaftliche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17461* Risiko bei nicht vermietbaren Wohnungen. Auch aus diesen Erwägungen hat der Bund in den vergangenen Jahrzehnten darauf verzichtet, Wohnungen von Bauträgern insgesamt anzumieten und an Bundesbedienstete weiterzuvermieten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 68): Ist die Bundesregierung der Auffassung, mit der Gleichbehandlung von Soldaten und deren Familien mit anderen Bediensteten des Bundes hinsichtlich der Wohnungsfürsorge den Interessen der Verteidigung gerecht zu werden, die auch eine schnelle Verfügbarkeit der Soldaten bei der Dienststelle erfordern, und wie begründet sie dies? Die Soldaten sind nicht verpflichtet, Wohnungen in Bundeswehrsiedlungen in Kasernennähe zu beziehen. Zum Teil bevorzugen sie von der Kaserne abgesetzte Wohnungen. Die Dislozierung der Privatwohnungen der Soldaten schränkt ihren schnellen Einsatz im Alarmfall nicht ein. Viele Soldaten sind telefonisch zu erreichen und durch eigene Pkw mobil. Dadurch fällt auch eine größere Distanz nicht ins Gewicht. Darüber hinaus ist mit festgelegten Verfahren sichergestellt, daß die Truppenteile Soldaten, die ungünstig wohnen, zeitgerecht heranholen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr: von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 69 und 70): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien unnötig kompliziert ist, und wie erklärt sie dies gegebenenfalls? Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, diese Aufgabe durch verschiedene Bundesministerien wahrzunehmen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete einschließlich der Angehörigen der Bundeswehr unnötig kompliziert geregelt ist. Die oberste Sachleitung für allgemeine Wohnungsangelegenheiten des Bundes kann nur durch ein Ressort, in diesem Falle das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beruht auf dem I. Wohnungsbaugesetz aus dem Jahre 1950 und den Wohnungsfürsorgebestimmungen des Bundes. Das II. Wohnungsbaugesetz übernahm 1956 diese Zuständigkeitsregelung. Die Wohnungsfürsorgemittel für die Errichtung von Bundesdarlehenswohnungen und Familienheimen werden daher vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bewirtschaftet und den Bauträgern bereitgestellt. Die für die ehemaligen Besatzungsstreitkräfte errichteten rd. 50 000 Wohnungen stehen im Eigentum des Bundes und werden vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet und bewirtschaftet. Davon sind rd. 16 000 Wohnungen an Angehörige der Bundeswehr vermietet. Die Vermietung und Instandhaltung dieser bundeseigenen Liegenschaften durch den Bundesminister der Finanzen und seinen nachgeordneten Bereich hat sich bewährt und sollte schon aus wirtschaftlichen Erwägungen beibehalten werden. Die Zuteilung der einzelnen Bundesdarlehenswohnungen und Bundesmietwohnungen obliegt den Standortverwaltungen. Hierdurch können die dienstlichen und persönlichen Belange der wohnungssuchenden Soldaten und Zivilbediensteten im Einzelfall berücksichtigt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 71 und 72): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um auch längerdienenden Soldaten und deren Familien eine zeitgerechte Vermögensbildung in Form von Grundeigentum, Eigentumswohnungen bzw. Mietkaufwohnungen unter Berücksichtigung der Versetzungshäufigkeit zu ermöglichen? In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren Bundesbedienstetenwohnungen modernisiert, und ist sie der Ansicht, daß sie damit alle Möglichkeiten zur Milderung der Probleme der Wohnungsfürsorge für Soldaten durch Verbesserung des vorhandenen Bestandes erschöpft hat? Zu Frage A 71: Soldaten und andere Bundesbedienstete können nach den Familienheimrichtlinien des Bundes nur dann Bundesdarlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen erhalten, sofern am Standort Wohnungen nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind. Die Familienheimförderung dient entsprechend den haushaltsmäßigen Gegebenheiten ausschließlich der Schaffung fehlenden Wohnraumes und damit der Entlastung des Wohnungsmarktes. Hauptzweck ist also nicht die Mithilfe bei der Vermögens- und Eigentumsbildung, obgleich dieser die Familienheimförderung begleitende Nebeneffekt zu begrüßen ist. Die Förderung von Eigentumsmaßnahmen einseitig für Soldaten unter Außerachtlassung der sogenannten Bedarfsdeckungsklausel läßt sich aus den dargelegten Gründen nicht verwirklichen. Im übrigen stehen den Soldaten, wie allen anderen Staatsbürgern, die sonstigen Wohnungsbauförderungshilfen des Bundes und der Länder zur Verfügung, wovon auch zahlreiche Soldaten Gebrauch gemacht haben. Zu Frage A 72: In den letzten zwei Jahren wurden 8840 Bundesbedienstetenwohnungen modernisiert. Die Modernisierungsmaßnahmen werden insbesondere im Hinblick auf die Energieeinsparung fortgeführt. Bis- 17462* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 her wurden insgesamt mehr als 40 000 Wohnungen modernisiert. Nicht nur die zweckgebundenen Wohnungen des Bundes, sondern auch die zahlreichen und günstigen Wohnungsangebote des freien Marktes geben den Soldaten die Möglichkeit, alsbald nach einer Versetzung mit ihren Familien an den neuen Dienstort umzuziehen. Bei einem Wohnungsbedarf werden Familienheime mit Darlehen gefördert und Bundesdarlehenswohnungen errichtet wie in Neumünster, Göttingen, München, Niederstetten und Faßberg. Dadurch wird eine Verbesserung des Wohnungsbestandes erreicht Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 74): Was hat die Bundesregierung gegen die Verweigerung des Visums für den Begleiter einer Gruppe von Delegierten deutscher Jugendverbände, Michael Koch, durch die Sowjetunion unternommen, und warum wurde die Reise trotzdem durchgeführt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich fernmündlich mit der sowjetischen Botschaft in Verbindung gesetzt und — erfolglos — um Überprüfung gebeten_ Die Reise wurde trotzdem durchgeführt, weil die Teilnehmer sich mit Mehrheit so entschieden hatten. Für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bestand nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt keine Veranlassung, die Entscheidung der Teilnehmer zu beeinflussen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 75): Weshalb hat Bundesminister Frau Huber den Dritten Familienbericht nicht — wie dies beim Zweiten Familienbericht geschehen ist — als gesonderte Broschüre herausgebracht, sondern lediglich eine Anzahl von Bundestagsdrucksachen aufgekauft, und was ist mit den restlichen. für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsmitteln von 100 000 DM geschehen? Der Fortdruck einer Bundestagsdrucksache ist kostengünstiger als eine gesonderte Broschüre. Daher wurden vom Dritten Familienbericht Mehrdrucke der Bundestagsdrucksache hergestellt. Der Restbetrag wurde eingespart. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 76): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche Schäden durch übermäßigen Genuß von Tabak und Alkohol vor, und inwieweit sind diese wissenschaftlich abgesichert? Der Bundesregierung liegen eine Vielzahl übereinstimmender wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Schäden des Rauchens und des übermäßigen. Konsums alkoholischer Getränke vor, die keinen begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, daß der festzustellende Konsum dieser Genußmittel in beträchtlichem Umfange Folgeschäden verursacht Es ist davon auszugehen, daß Rauchen — auch bei geringem Tageskonsum — weiterhin eine Vielzahl von Folgekrankheiten verursacht, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Frühsterblichkeit und die Frühinvalidisierung. Nach einem Votum des wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren vom 29. April 1980 ist davon auszugehen, daß der früher angegebene Grenzwert mit umgerechnet 80 Gramm reinen Alkohol pro Tag — das sind etwa 2 Liter Schankbier oder 1 Liter Tischwein — als nicht mehr haltbar, weil zu hoch, angesehen werden muß. Von der Benennung eines korrigierten Grenzwertes wurde Abstand genommen, weil dieser differenziert für die beiden Geschlechter, unterschiedlich für bestimmte Altersklassen und jeweils in Abhängigkeit zum Gesundheitszustand gesehen werden muß. In anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird als Orientierungshilfe ein Grenzwert angegeben, der für Männer umgerechnet 60 Gramm Alkohol pro Tag und für Frauen 20-25 Gramm beträgt. Zu den Folgeschäden durch übermäßigen Alkoholkonsum zählen insbesondere Leberschädigungen, Schädigungen der Magenschleimhaut, des Herzens, der Gehirnzellen und die Ausbildung einer Alkoholabhängigkeit Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffite (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen A 77 und 78): Sind der Bundesregierung die rechtlichen Risiken und die neuen Gefahren für die Verkehrssicherheit (Fehlen von Bremsspuren, Zunahme der Gefahr von Auffahrunfällen durch Verkürzung der Bremsstrecken) bekannt, die durch die Markteinführung von Antiblockiersystemen für Autobremsen entstehen können und wie sie in einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,Der Spiegel" vom 21. April 1980 im Anschluß an ein Expertenseminar benannt wurden, und wie beurteilt sie solche Bedenken? Ist die Bundesregierung bereit, zum Schutz der Verkehrsteilnehmer eine optisch auffallende Kennzeichnung am Heck solcher Fahrzeuge vorzuschreiben, die mit dem Antiblockiersystem ausgerüstet sind? Zu Frage A 77: Es trifft zu, daß bei automatischen Blockierverhinderern keine Blockierspuren, allenfalls äußerst schwache und derzeit nicht auswertbare Bremsspuren entstehen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß dieser Nachteil auf Dauer durch die Vorteile des automatischen Blockverhinderers für die Verkehrssicherheit mehr als ausgeglichen wird. Außerdem ist zu bemerken, daß bereits heute ohne ein derartiges System, z. B. auf nasser Fahrbahn, auch keine oder nur unzulängliche Bremsspuren auftreten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17463* .Mit automatischen Blockierverhinderern können im allgemeinen Bremswegverkürzungen, bezogen auf Bremsungen mit blockierten Rädern, erreicht werden. Es sind jedoch auch Fälle, z. B. bei losem Neuschnee, denkbar, bei denen Bremswegverkürzungen nicht ohne weiteres möglich sind. Die heute im Verkehr befindlichen Fahrzeuge weisen kein einheitliches Bremsvermögen auf; vielmehr haben die Fahrzeuge je nach Bauart, Beladung etc. unterschiedliche Bremswege, die die vorgeschriebenen Mindestwerte mehr oder weniger unterschreiten. Wichtiger als die Verkürzung des Bremsweges ist bei automatischen Blockierverhinderern, daß die Lenkbarkeit und die Fahrstabilität erhalten bleiben, so daß ggf. Hindernisse noch umfahren werden können; eine Möglichkeit, die sogar zur Verhütung von Auffahrunfällen beitragen kann. Zu Frage A 78: Zusätzliche Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen können auf Grund internationaler Bindungen der Bundesrepublik Deutschland an die Europäischen Gemeinschaften nicht gefordert werden. Sie würden auch wegen der großen Zahl ausländischer Fahrzeuge, die am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, nicht verstanden werden. Andere Kennzeichnungen dürften wegen der fehlenden Auffälligkeit und der mangelhaften Erkennbarkeit, z. B. bei Nacht, den gewünschten Effekt nicht erbringen. Im übrigen ist zu bedenken, daß aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einfahrende Fahrzeuge mit einem Antiblockiersystem nicht entsprechend gekennzeichnet wären und eine Kennzeichnung von diesen auch nicht gefordert werden könnte. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 79): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für Gehbehinderte — Rollstuhlfahrer — eine Regelung zu schaffen, die es den Kommunen erlaubt, Parkmöglichkeiten für diesen Personenkreis mit amtlichen Kennzeichen zwecks Reservierung auszustatten? Ja, eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung wurde dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 80 und 81): Trifft es zu, daß in einigen Verkehrsverbänden (Hamburg und München) ältere Bürger mit den bei der Deutschen Bundesbahn üblichen Seniorenkarten verbilligt fahren können, hingegen in anderen Verbünden (z. B. Frankfurt am Main) nicht, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls darauf hinwirken, daß überall die Seniorenkarte genutzt werden kann? Hält es die Bundesregierung für unbedingt erforderlich, daß ältere Bürger, die wegen irgendeiner leichten Behinderung (etwa Knieverlet- zung) auf ärztliches Anraten in Verkehrsmitteln sitzen sollen, einen entsprechenden Ausweis nur erhalten, wenn sie durch alle Instanzen hindurch vom Versorgungsamt bescheinigt bekommen, daß sie mindestens zu 50 v. H. erwerbsunfähig seien, womit dann auch eine Verbilligung verknüpft wäre, die diese Bürger aber gar nicht wollen, oder ist dieses bürokratische Verfahren nicht auch durch das Ausstellen eines einfachen Sitzplatzausweises abzukürzen? Zu Frage A 80: Die „Paß-Angebote" der Deutschen Bundesbahn, so auch der „Senioren-Paß" gelten innerhalb von Verkehrsverbünden grundsätzlich nicht. Dort hat die Deutsche Bundesbahn ihre Tarifhoheit an die Verbundgesellschaften übertragen. Die Verbünde bieten eigene, allerdings voneinander verschiedene, zielgruppenorientierte Fahrpreisermäßigungen an. So hat z. B. der Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbund (FVV) auf Grund eingehender Marktuntersuchungen einer Fahrpreisermäßigung für alle Personen mit niedrigem Einkommen den Vorrang vor einer Seniorenermäßigung gegeben. Zu Frage A 81: Nach geltendem Recht haben ältere Personen und Gehbehinderte — wie Schwerbehinderte — in Bussen und Bahnen ein Sitzplatz-Vorrecht, das an keine Ausweispflicht geknüpft ist. Die Ausweise nach dem Schwerbehindertengesetz dienen lediglich dazu, das Sitzplatz-Vorrecht Schwerbehinderter auf bestimmte, in der Nähe des Einstiegs gelegene und besonders gekennzeichnete Sitzplätze zu konkretisieren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 82): Bleibt die Bundesregierung auch nach dem Ergebnis des Gutachtens der Ingenieurgruppe IVV Aachen „Verkehrliche Auswirkungen von Straßennetzalternativen im Raum Bonn" mit seiner Feststellung, ,daß die Ennerttrasse eine wichtige Funktion für die Städte Bonn, St. Augustin und Königswinter übernimmt und zu einer wesentlichen Verkehrsentspannung und Umfeldverbesserung im nachgeordneten Straßennetz beitragen kann" bei ihrer Auffassung, die Verlängerung der Südbrücke zur Frankfurter Autobahn (Ennerttrasse) sei entbehrlich? Eine Direktverbindung zwischen Bonn /Ramersdorf und der A 3 ist für den weiträumigen Verkehr, wie ich es in der Fragestunde am 21. März 1980 ausgeführt habe, entbehrlich. Für etwaige Verbesserungen der Anbindung der Ortschaften auf der Höhe an die Stadt Bonn ist das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Stadt Bonn zuständig. 17464* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 83 und 84): Welche Grinde haben dazu geführt, daß die ursprünglich von den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn betroffene Strecke Dillenburg—Ewersbach auch über den 1. Juli 1980 für den Schienenpersonenverkehr erhalten bleibt? Welche Gremien sind mit dieser Entscheidung befaßt bzw. über diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt worden? Zu Frage A 83: Im Verlaufe der Vorbereitungen für die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs der Strecke Dillenburg — Ewersbach auf Busbedienung hat sich gezeigt, daß infrastrukturelle Anpassungsmaßnahmen — auf die u. a. auch der örtliche Wahlkreisabgeordnete gegenüber dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn hingewiesen hat — es geboten erscheinen lassen, die Maßnahme nicht wie ursprünglich vorgesehen zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1980 durchzuführen. Zu Frage A 84: Die Entscheidung ist von der für die Regionalplanung — insbesondere der Fahrplangestaltung auf Schiene und Straße — eigenverantwortlichen Bundesbahndirektion Frankfurt/M. getroffen worden. Von der Zurückstellung wurden am 28.3. 1980 die zuständige Landes- und Kreisverwaltung, die Gemeindeverwaltungen, die Industrie- und Handelskammer und die Schulen unterrichtet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 85): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, ein von den Bun- . des- und Landesstraßen völlig unabhängiges Fahrradwegenetz außerhalb der Ortsdurchfahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu errichten, um einem zunehmenden Bedürfnis Rechnung zu tragen und gleichzeitig die mit der Anlage von Radwegen am Rande von Straßen unumgängliche Belästigung und Gesundheitsgefährdung der Radfahrer durch Autoabgase oder abgestellte Kraftfahrzeuge zu vermeiden? Die Bundesregierung würde es schon im Interesse der Sicherheit der Radfahrer begrüßen, wenn ein von den Bundes- und Landesstraßen völlig unabhängiges Fahrradwegenetz außerhalb der Ortsdurchfahrten bundesweit eingerichtet werden könnte. Das Bedürfnis für ein solches Netz ist aber regional sehr unterschiedlich. Ein großer Bedarf besteht vor allem in Verdichtungsgebieten, und darauf konzentrieren sich bereits die Bemühungen aller beteiligten Stellen. Zuständig für die Einrichtung eines solchen Netzes wären die Baulastträger der Straßen und Wege, die in dieses Netz einbezogen werden sollen, d. h. also in aller Regel die Kreise und Gemeinden oder auch private Baulastträger. Im Rahmen des Programms „Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes' besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Radwege auch in wechselnden Abständen von der jeweils führenden Bundesstraße anzulegen. Solche Radwege können aus Bundesfernstraßenmitteln finanziert werden, wenn sie überwiegend der Entflechtung des Verkehrs auf der Bundesstraße dienen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 86): Verfolgt die Bundesregierung nach wie vor die Absicht, sich mit dem Land Rheinland-Pfalz auf ein Junktim zwischen Ausscheiden als einer der Gesellschafter der Nürburgring AG und Mitfinanzierung der geplanten Ausbaustrecke vertraglich zu einigen, und wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung in dieser Beziehung zu beurteilen? Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor die Absicht, sich mit dem Mitgesellschafter Land Rheinland-Pfalz über ein Ausscheiden des Bundes aus der Nürburgring GmbH sowie die Mitfinanzierung der gegenüber dem ursprünglichen Ansatz wesentlich erhöhten Kosten durch den Bund vertraglich zu einigen. Hierzu liegen bisher konkrete Angebote des Landes nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird hierüber auf Wunsch des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz ein Ministergespräch geführt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ergebnisse der Ausbildungsabschlußprüfungen in den kaufmännischen Berufen im Durchschnitt schlechter sind als die Ergebnisse in den gewerblich-technischen Berufen, und sind die Ursachen in zu hohen Prüfungsanforderunlicher und schulischer Ausbildung oder in anderen Gründen zu suchen? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17465* Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch deutlich unterschiedliche Ausbildungsabschlußergebnisse im regionalen Bereich festzustellen sind sowohl bei den kaufmännischen Berufen, als auch bei den gewerblich-technischen Berufen, und womit können diese begründet werden? Zu Frage A 87: Die vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 1978 vorgelegte Statistik über die Abschlußprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz läßt nicht den Schluß zu, daß die Ergebnisse der Abschlußprüfungen in den kaufmännischen Ausbildungsberufen im Bundesdurchschnitt schlechter sind als die Ergebnisse in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen. Vielmehr liegen die Erfolgsquoten bei Teilnehmern an Abschlußprüfungen in stark besetzten kaufmännischen Berufen, wie vorläufige Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zeigen, im Durchschnitt mit rund 90 sogar etwas über den Quoten in stark besetzten gewerblich-technischen Berufen mit rund 88 %. Bei einem Vergleich der Prüfungsergebnisse ausschließlich im Bereich der Industrie- und Handelskammern zeigt sich, daß die Erfolgsquoten im kaufmännischen Bereich — allerdings ebenfalls unbeträchtlich — niedriger als bei den gewerblich-technischen Berufen liegen. Das Spektrum der möglichen Einflußfaktoren für den Prüfungserfolg in der beruflichen Abschlußprüfung ist sehr breit. Zum Verhältnis von schulischer Vorbildung und Prüfungserfolg von Auszubildenden gibt es erste Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wissenschaftliche Ergebnisse, ob und inwieweit die unterschiedlichen Erfolgsquoten z. B. auf unterschiedliche Ausbildungsbedingungen, Normen- und Leistungserwartungen in der Ausbildung und Prüfung oder auf unterschiedliche Lernfähigkeiten der Prüfungsteilnehmer zurückzuführen sind, liegen nicht vor und dürften auch nur schwer zu ermitteln sein. Zu Frage A 88: Bei einem Bundesdurchschnitt von 89 % erfolgreich abgelegter Abschlußprüfungen im Jahre 1978 im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich zusammen ergeben sich regionale Unterschiede. Größere Abweichungen bestehen z. B. für Baden-Württemberg mit einer Erfolgsquote von 95 % auf der einen Seite und Berlin mit 83 % und Saarland mit 84 % auf der anderen Seite. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich die Zahl der Kammerbezirke in den Ländern sowie unterschiedliche Besetzungszahlen in den einzelnen Ausbildungsbereichen auf die statistisch ausgewiesenen Länderquoten auswirken. Bei der Mehrzahl der Länder liegen 1978 nach überschlägigen Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft die Prüfungsergebnisse in stark besetzten Ausbildungsberufen des kaufmännischen besser als in denen des gewerblichtechnischen Bereichs. Die Unterschiede bleiben jedoch auf einer engen Bandbreite. Auch hier gilt, wie in der Antwort zu Frage A 87 bereits ausgeführt, daß Aussagen über Einflußfaktoren bei diesen regionalen Unterschieden zur Zeit nicht getroffen werden können. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß inzwischen insgesamt 9 von 10 Jugendlichen, die sich einer Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf unterziehen, diese Prüfung erfolgreich bestehen. Damit hat sich die Gesamtquote der erfolgreichen Abschlußprüfungen im Vergleich zu früheren Jahren verbessert. Dabei sind die Prüfungsanforderungen im Zusammenhang mit der Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung, die vor allem auch durch die neuen mit den schulischen Rahmenlehrplänen abgestimmten Ausbildungsordnungen erreicht wird, weiterentwickelt worden. Die Erfolgsquote in der Berufsausbildung liegt über den Erfolgsquoten im allgemeinbildenden Schulwesen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 89 und 90): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß die Bundesbürger von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung Gebrauch machen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die kulturellen und religiösen Bedürfnisse moslemischer Kinder in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland zu befriedigen, um zu verhindern, daß moslemische Eltern ihre Kinder außerhalb der Schule in Koranschulen schicken, die teilweise zur Propagierung rechtsextremistischen Gedankenguts mißbraucht werden? Zu Frage A 89: Eine vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1978 in Auftrag gegebene und im Frühsommer 1979 durchgeführte repräsentative Untersuchung über das Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung, die demnächst veröffentlicht werden wird, hat u. a. folgende Ergebnisse erbracht: 54% der Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, das sind 18 Millionen Bürger, haben in ihrem bisherigen Leben von Angeboten der Weiterbildung Gebrauch gemacht. Innerhalb des Jahres vor der Befragung haben allein 23 % der Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, das sind 7,7 Millionen, an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen. Die berufliche Weiterbildung ereicht mit jährlich ca. 3,3 Millionen rd. 10% der Bevölkerung, die allgemeine Weiterbildung mit ca. 4 Millionen etwa 12 % der Bevölkerung, und an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung nehmen rd. 670 000 Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren (ca. 2% der Bevölkerung) teil. Da eine gewisse Zahl der Teilnehmer an mehreren Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen teilnimmt, liegt die Gesamtzahl der besuchten Veranstaltungen nicht unerheblich über diesen Teilnehmerzahlen. Bei einer näheren Aufgliederung der Teilnehmerzahlen zeigen sich deutliche Abhängigkeiten zwischen Weiterbildungsverhalten und Stellung im Beruf. So betrug die Teilnahmequote für sämtliche Arten von Weiterbildung innerhalb des Jahres vor der Befragung bei un- und angelernten Arbeitern 9%, bei Facharbeitern 20 %, bei ausführenden Angestell- 17466* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 ten 23%, bei qualifizierten Angestellten 33%, bei leitenden Angestellten 39%, bei Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes 44% und bei Beamten des höheren Dienstes 51 %. Trotz dieser starken Unterschiede zeichnet sich als positiver Trend ab, daß immer mehr Personen mit kürzerer Schulbildung an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, d. h., das Weiterbildungsverhalten zwischen den Teilnehmern mit unterschiedlicher Vorbildung zeigt nicht mehr so erhebliche Unterschiede. So betrug die Weiterbildungsquote (Teilnahme an Weiterbildung im bisherigen Leben) bei den Befragten mit Volksschul- bzw. Hauptschulabschluß 52 %, bei den Befragten mit mittlerer Schulbildung (Realschul- oder vergleichbarer Abschluß) 68 % und bei den Befragten mit Hochschulreife 72 %. Zu Frage A 90: Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die moslemischen Schüler islamischen Religionsunterricht in deutschen Schulen erhalten. Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung, Ministerpräsident a. D. Heinz Kühn, vom Oktober 1979 zu Stand und Weiterbildung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland und den Vorschlägen des Koordinierungskreises ,Ausländische Arbeitnehmer" beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vom 22. November 1979, dem Bundes- und Landesressorts, Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages, der Tarifvertragsparteien, der Kirchen, der Verbände der Freien Wohlfahrtpflege und der Jugendpflege, der Bundesanstalt für Arbeit sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zur Frage des Religionsunterrichts wird dort folgendes empfohlen: „Der Koordinierungskreis ist der Auffassung, daß die Schule neben dem evangelischen und römisch-katholischen Religionsunterricht auch ein Angebot orthodoxer und islamischer Religionsunterrichtung sicherstellen muß. Durch das Angebot eines islamischen Religionsunterrichts wird der pädagogisch negativen Auswirkung der Korankurse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung und der daraus folgenden Belastung moslemischer Kinder entgegengewirkt. Der Religionsunterricht muß von qualifizierten Lehrkräften erteilt werden. Geeignete Curricula sind zu entwickeln. Die Zuständigkeit für die Prüfung und ggf. Durchführung dieser Empfehlungen liegt bei den Ländern. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 93): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß die Geiselnehmer von Teheran in der „DDR" oder in der UdSSR ausgebildet worden sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die ca. 400 Botschaftbesetzer sehr heterogen zusammengesetzt. Es ist bekannt, daß viele von ihnen im Ausland, auch in Osteuropa, studiert haben. Die Bundesregierung hat jedoch keine zuverlässigen Hinweise darauf, daß sie in der DDR oder in der Sowjetunion für die Geiselnahmeaktion speziell ausgebildet worden sind. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 1): Mit welchen Tatsachen belegt der Bundeskanzler seine Feststellung, die Massenmedien hätten als selbständige Faktoren eine „bedenkliche Rolle gespielt und seien „mitverantwortlich für die Schwierigkeiten in der Allianz (Kölner Stadtanzeiger vom 2. Mai 1980)? Der Bundeskanzler hat in seiner Trierer Rede vor den Kommandeuren der Bundeswehr weder von einer „bedenklichen Rolle" der Presse gesprochen noch die Presse „mitverantwortlich" gemacht für „Schwierigkeiten in der Allianz". Sie, Herr Abgeordneter, sind ganz offensichtlich Opfer einer ungenauen Berichterstattung in der Presse geworden. Eine andere Zeitung als die, der Sie die angeblichen Kanzleräußerungen entnommen haben (Frankfurter Rundschau), hat am 2. Mai einen Bandmitschnitt der Rede veröffentlicht, in dem die in Ihrer Frage enthaltenen Formulierungen nicht vorkommen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 2): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der frühere Ugandapräsident Idi Amin sich immer noch unter dem Schutz Libyens in diesem Land aufhält? Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen soll sich der ehemalige ugandische Staatspräsident Idi Amin jetzt in Saudi-Arabien aufhalten. Die Nachricht ist jedoch nicht bestätigt. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 3 und 4): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17467* Ist die Bundesregierung bereit, Überlegungen zu unterstützen, damit zwei weitere Außenbüros der EG-Kommission in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet werden? Ist die Bundesregierung bereit, meinen Vorschlag zu unterstützen, der die Errichtung eines norddeutschen EG-Büros in der Messestadt Hannover beinhaltet? Zu Frage B 3: Es trifft zu, daß die Kommission im Rahmen ihrer Informationspolitik die Einrichtung von zwei weiteren Presse- und Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt. Da diese Absicht noch nicht über das interne Planungsstadium hinausgeht, ist eine offizielle Unterrichtung der Bundesregierung in der Sache bisher nicht erfolgt. Einer stärkeren Regionalisierung der EG-Informationsarbeit in den Mitgliedstaaten steht die Bundesregierung zur Zeit mit einer gewissen Zurückhaltung gegenüber, weil sie nicht zuletzt von zusätzlichen Haushaltsbewilligungen und personellen Maßnahmen auf der Gemeinschaftsebene abhängt. Zu Frage B 4: Um die Ansiedlung zusätzlicher Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland haben sich bereits mehrere Landesregierungen und Städte unmittelbar bei der Kommission beworben. Die Kommission hat ihre Meinungsbildung über die Kriterien für die Standorte der beiden neu zu errichtenden Büros noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hält es deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für opportun, eine besondere lokale Präferenz zu unterstützen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 5 und 6): Treffen Pressemeldungen zu, daß in letzter Zeit Südafrika Truppen an der angolanisch-namibischen Grenze zusammenzieht und daß die südafrikanische Luftwaffe seit Anfang März mehrmals Ziele in der angolanischen Provinz Cunene entlang der Grenze von Namibia bombardiert hat? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika gibt, und wenn ja, wo und in welcher Stärke? Zu Frage B 5: Der Bundesregierung liegt bisher keine Bestätigung für Pressemeldungen über südafrikanische Truppenkonzentrationen an der angolanisch-namibischen Grenze oder die Bombardierung von Zielen in der angolanischen Provinz Cunene seit Anfang März 1980 vor. Zu Frage B 6: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika nur in Namibia. Über ihre Stärke sind lediglich Schätzungen bekannt. Sie bewegen sich zwischen etwa 20 000 und 50 000 Mann. Darüber hinaus gibt es Hinweise für die zeitweilige Anwesenheit südafrikanischer Truppen in Sambia. In der Resolution 466 vom 11. April 1980 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist Südafrika wegen fortgesetzter Verletzung der territorialen Integrität Sambias verurteilt und zum sofortigen Abzug seiner Streitkräfte aus Sambia aufgefordert worden. Am gleichen Tage wurde der südafrikanischen Regierung eine gemeinsame Botschaft der an der Namibia-Initiative beteiligten Regierungen (Frankreich, Großbritannien, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika und Bundesrepublik Deutschland) übermittelt, die ebenfalls zum Rückzug der Truppen aufforderte. Präsident Kaunda hat Ende April 1980 bekanntgegeben, daß Südafrika inzwischen zwei mit Panzern ausgerüstete Infanteriebatallione abgezogen habe, sich aber noch kleinere Einheiten auf sambischem Territorium befänden. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 7): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Nachrüstungsbeschluß der NATO sowohl hinsichtlich der Entwicklung und Produktion zur Abschreckung geeigneter Raketensysteme als auch hinsichtlich des Verhandlungsangebots der NATO an die Sowjetunion in die Praxis umzusetzen? Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß die Bestandteile des Doppelbeschlusses der Allianz vom 12. Dezember 1979 wie vorgesehen implementiert werden, sowohl die Modernisierung der Mittelstreckensysteme als auch die Bemühungen um Rüstungskontrollverhandlungen über TNF. Die Entwicklung und Produktion der vorgesehenen Mittelstreckensysteme in den USA verlaufen plangemäß. Somit ist technisch gewährleistet, daß die Dislozierung dieser Systeme Ende 1983 erfolgen kann. Als integraler Bestandteil des NATO-Doppelbeschlusses wird auch der Abzug von 1 000 amerikanischen nuklearen Gefechtsköpfen aus Europa in Angriff genommen. Das im Bündnis abgestimmte Angebot der Amerikaner, über Mittelstreckensysteme zu verhandeln, wurde am 9 Dezember vom amerikanischen Außenminister dem sowjetischen Geschäftsträger in Washington formell unterbreitet und am 4. April 1980 erneut erläutert. In beiden Fällen hat die Sowjetunion negativ reagiert. In ihren Antworten ist sie nicht auf die Substanz des Angebots eingegangen. Die Bundesregierung, die die amerikanischen Schritte ausdrücklich unterstützt hat, ist der Auffassung, daß diese ersten Antworten der Sowjetunion an Washington nicht als endgültig zu betrachten sind. Die Allianz wird den Warschauer Pakt weiterhin dazu auffordern, auf den westlichen Vorschlag einzugehen, mit den Vereinigten Staaten im Rahmen 17468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 des SALT-Prozesses über die Begrenzung von LRTNF zu verhandeln. Angesichts der Bedeutung solcher Verhandlungen für die Sicherheit des Bündnisses wurde schon im Februar des Jahres ein besonderes hochrangiges Konsultationsgremium, die Special Consultative Group, ins Leben gerufen. Diese Gruppe hat bereits dreimal getagt und wertvolle Arbeit im Zusammenhang mit der im Dezember vom Bündnis gebilligten Verhandlungsposition geleistet. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 8): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele polnische Staatsangehörige in den 28 Außenhandelsunternehmen und 38 Zweigbüros im Auftrag der Regierung der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten? Die Bundesregierung bedauert, daß es in der Kürze der Zeit nicht möglich war, Ihre Fragen erschöpfend zu beantworten. In laufenden Sichtvermerksstatistiken werden entsprechende Fälle nicht erfaßt. Die Bundesregierung wird jedoch bemüht bleiben, die von Ihnen gewünschten Angaben bei den zuständigen Ausländerbehörden zu ermitteln und wird Sie über das Ergebnis unterrichten. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 9 und 10): Ist der Bundesregierung bekannt, wann und mit welchen Verpflichtungen sich die Sowjetunion einseitig verpflichtet oder bi- und/oder multilaterale Vereinbarungen getroffen hat, welche ihr den Einsatz von chemischen Kampfstoffen verbieten? Welche Schritte hat die Bundesregierung auf internationalem Felde eingeleitet, um auf eine UN-Konferenz zur Lage in Kambodscha und der Kambodschaner hinzuwirken? Zu Frage B 9: Das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 verbietet die kriegerische Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie von bakteriologischen Kriegsmitteln. Ihm gehören 98 Staaten an. Die Sowjetunion ratifizierte 1928 — wie übrigens eine Reihe anderer Staaten auch — mit zwei Vorbehalten, a) daß das Abkommen nur gegenüber Vertragsstaaten Anwendung findet, und b) daß es gegenüber Feindstaaten aufhört wirksam zu sein, wenn diese oder deren Verbündete das Abkommen verletzen. Die Frage der räumlichen Geltung ist aber nicht entscheidend, da das Einsatzverbot von C-Waffen nach überwiegender Auffassung als Grundsatz des allgemeinen Völkerrechts angesehen wird. Laufende Verhandlungen: Das B-Waffen-Übereinkommen vom 10. April 1972 verpflichtet die Vertragsstaaten in Art. IX ernsthafte Verhandlungen über ein Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von C-Waffen sowie der Vernichtung ihrer Bestände zu führen. Seit 1972 wird im Genfer Abrüstungsausschuß hierüber verhandelt. Seit 1974 finden zwischen den USA und der Sowjetunion bilaterale Gespräche mit dem Ziel statt, eine gemeinsame Initiative zu erarbeiten, auf deren Grundlage sich der Genfer Abrüstungsausschuß der Ausarbeitung eines Vertragstextes zuwenden kann. Die USA und die SU legten dem Genfer Abrüstungsausschuß am 7. August 1979 einen Fortschrittsbericht vor. Demnach besteht grundsätzliche Einigung über die Zweckbestimmung des Abkommens, über Toxizitätsstufen, Transferverbot, Deklarierungspflicht bezüglich der existierenden Arsenale, über den Zeitraum (10 Jahre) für die geplante Vernichtung von CWaffen und über das Prinzip einer angemessenen Verifikation. Keine Einigung besteht über Definition, Konkretisierung der geplanten Deklaration, Inkrafttreten des Abkommens, das die SU vom Beitritt aller Ständigen SR-Mitglieder abhängig machen will. Kritischer Punkt ist die Konkretisierung des Prinzips angemessener Verifikation, insbesondere die Frage der Ortsinspektionen. Der Genfer Abrüstungsausschuß hat im März die Einsetzung einer auf 1980 begrenzten ad-hocArbeitsgruppe C-Waffen beschlossen, die die in einem C-Waffen-Übereinkommen zu regelnde Materie auflisten soll. Die Arbeitsgruppe hat Ende April ihre Arbeit aufgenommen. Zu Frage B 10: Auf der diesjährigen Frühjahrstagung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (vom 8. April bis 2. Mai 1980) wurde am 1. Mai die als Fernkopie beiliegende Resolution über eine humanitäre Kambodscha-Konferenz verabschiedet, die Ende Mai in Genf stattfinden soll. Das genaue Datum steht bisher noch nicht fest. Die Resolution war ursprünglich von den ASEAN-Staaten ausgearbeitet worden. Es ist in starkem Maße deutscher Initiative zuzuschreiben, daß sich alle EG-Staaten im Wirtschafts- und Sozialrat als Miteinbringer angeschlossen haben. Der Text wurde mit 41 gegen 4 Stimmen (Sowjetunion, Bulgarien, Ungarn, DDR) bei 4 Enthaltungen angenommen. Fünf Staaten (darunter Rumänien) nahmen an der Abstimmung nicht teil. Unsere Politik der Solidarität mit den ASEAN- Staaten zugunsten der Indochina-Flüchtlinge hat bereits in der gemeinsamen Erklärung vom 7. März 1980 auf dem EG-ASEAN-Außenminister-Treffen in Kuala Lumpur ihren Ausdruck gefunden. Zur kommenden Kambodscha-Konferenz in Genf soll neben 99 Staaten auch die EG eingeladen werden. Es ist zu hoffen, daß sie dann die Bereitstellung erheblicher Mittel aus dem Titel für die Katastrophenbekämpfung bekanntgeben kann, über die gegenwärtig (im schriftlichen Verfahren) auf der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17469* Grundlage eines Vorschlags der Kommission entschieden wird. Die Bundesregierung befürwortet auch diese Initiative. Außerdem hat sie bekanntlich für 1980 bereits 15 Millionen DM für das Internationale Hilfsprogramm zugunsten Kambodschas zugesagt Sie hat also mit Wort und Tat ihren Beitrag geleistet, um der Bevölkerung Kambodschas zu helfen und die neue Konferenz zustande zu bringen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 11): Ist der Bundesregierung bekannt daß bei der Visaerteilung an polnische Staatsangehörige für Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland in unserer Botschaft in Warschau erhebliche Wartezeiten in Kauf zu nehmen sind, und welche Maßnahmen können eventuell zur Verstärkung des dortigen Personals und in anderer Richtung getroffen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß von der Beantragung bis zur Erteilung des Sichtvermerks an polnische Staatsangehörige für eine Besuchsreise in die Bundesrepublik Deutschland — abgesehen von den Fällen, in denen Sofortsichtvermerke erteilt werden können — etwa zwei bis drei Wochen verstreichen. Der Grund liegt darin, daß unsere Botschaft in Warschau vor Erteilung des Sichtvermerks die Zustimmung der inneren deutschen Behörde einholen muß. Das Auswärtige Amt hat immer wieder geprüft, wie der hierfür notwendige Zeitbedarf im Interesse der Antragsteller verkürzt werden kann. Es hat vor wenigen Wochen erneut den Personalbedarf der Botschaft an Ort und Stelle überprüft und eine wesentliche Personalverstärkung, trotz bestehender Knappheit an Stellen, Personal und Sachmitteln angeordnet. Dabei spielte auch eine Rolle, daß im Jahre 1980 die Gesamtzahl der Sichtvermerksanträge weiter steigen wird (von etwa 220 000 im Jahre 1979 auf etwa 300 000 im Jahre 1980). Das Auswärtige Amt hat für den Haushalt 1981 weitere Personalstellen für die unbedingt notwendige Verstärkung der Botschaft Warschau beantragt. Darüber hinaus wird zur Zeit eine weitere Rationalisierung der Paß- und Sichtvermerksstelle durch organisatorische und administrative Maßnahmen sowie den Einsatz von bürotechnischen Mitteln und modernen Büromaschinen geprüft. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 12): Welche Konsequenzen, etwa im Hinblick auf deutlich erhöhten Freizeitausgleich, zieht die Bundesregierung aus der im Oktober 1979 vorgelegten Studie .Problemanalyse der Schichtarbeit bei der Deutschen Bundespost"? Die Bundesregierung mißt der Problematik der Schicht- und Nachtarbeit eine erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit ihren Bemühungen um eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens bei. Indessen läßt sich die Frage, wie die mit Schichtarbeit verbundenen Belastungen der Beschäftigten gemildert werden können, nicht gesondert für den Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost beantworten. Von gleichem Gewicht ist das Schichtarbeitsproblem im öffentlichen Dienst für den Sicherheitsbereich einschließlich der Polizei und Feuerwehr, für den Verkehrsbereich und den Gesundheitsdienst. Um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen, sind daher mehrere Forschungsprojekte in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse erst zum Teil vorliegen. Ich bin allerdings der Auffassung, daß die Lösung des Problems nicht zurückgestellt werden sollte, bis alle zu erwartenden wissenschaftlichen Gutachten ausgewertet sein werden. Vielmehr sollten die schon jetzt erkennbaren Belastungen alsbald durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Dazu bedarf es indessen einer sorgfältigen Abstimmung mit allen betroffenen Bereichen. Die öffentlichen Arbeitgeber haben am 28. März den Tarifpartnern gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen der bevorstehenden Manteltarifverhandlungen auch über die Arbeitsbedingungen im Wechselschichtdienst und entsprechend zu bewertenden Schichtdiensten zu verhandeln. Parallel dazu werden entsprechende Regelungen für den Beamtenbereich vorbereitet werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß angesichts des Boykotts der Olympischen Spiele eine wesentlich größere Zahl von Equipen und Reitern das diesjährige 44. CHIO, das der Aachen-Laurensberger Rennverein vom 10. bis 15 Juni veranstaltet, besuchen wird, und ist sie in der Lage und bereit, bei der Finanzierung der dadurch entstehenden Mehrkosten mitzuwirken? Der Bundesregierung ist bekannt, daß am diesjährigen Internationalen Reitturnier (CHIO) in Aachen voraussichtlich eine wesentlich größere Zahl von Equipen und Reitern als im Jahre 1979 teilnehmen wird. Die Bundesregierung ist bereit, auf einen entsprechenden Antrag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei unter Beteiligung des Deutschen Sportbundes zu prüfen, ob für die Durchführung des Internationalen Reitturniers (CHIO) 1980 in Aachen eine Zuwendung bewilligt werden kann. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 14): 17470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundesminister Baum auf der Tagung des Deutschen Naturschutzrings in Oberammergau sich für die Verbandsklage stark gemacht habe, und müßte bei einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht mit unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Realisierung mancher wirtschaftlicher Vorhaben gerechnet werden? Die Pressemeldungen treffen zu. Bundesminister Baum hat sich in Oberammergau zum wiederholten Male für die Einführung der Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingesetzt. Bundesminister Baum hält in Übereinstimmung mit dem für Naturschutz zuständigen BM Ertl die Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes für dringend geboten, um das Naturschutzrecht gegen oft massiv vorgetragene Interessen besser durchzusetzen. Darüber hinaus bedeutet die Verbandsklage die konsequente Weiterentwicklung der in § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelten Verbandsbeteiligung im Verwaltungsverfahren. Sie ist nach meiner Auffassung zugleich Ausdruck einer fortschrittlichen bürgerschaftlichen Beteiligung. Ich will an dieser Stelle nicht alle die Argumente im einzelnen darlegen, die seit Jahren diskutiert werden, und die ich sehr sorgfältig geprüft habe. Nur soviel: Die Verbandsklage ist verfassungsrechtlich zulässig. Befürchtungen hinsichtlich negativer praktischer Auswirkungen sind durch positive Erfahrungen mit der Verbandsklage im Ausland klar widerlegt. So hat z. B. die Schweizer Regierung jüngst auf den im Vergleich zu Klagen von Einzelpersonen, die in ihren eigenen Rechten betroffen sind, besonders hohen Prozentsatz von über 50 % erfolgreicher Klagen der Naturschutzverbände hingewiesen. Im übrigen sei von der Möglichkeit der Verbandsklage maßvoll Gebrauch gemacht worden. Ähnliche Erfahrungen liegen aus den Vereinigten Staaten vor. Damit ergibt sich für den zweiten Teil Ihrer Frage, daß — bei einer entsprechenden, sachgerechten Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Verbandsklage — mit „unüberwindlichen Schwierigkeiten" bei der Realisierung von Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, nur dann gerechnet werden muß, wenn diese Vorhaben tatsächlich gegen Naturschutzrecht verstoßen. Der Abbau des Vollzugsdefizits im Naturschutz, das heißt die Verhinderung von Vorhaben, die rechtswidrig in Natur und Landschaft eingreifen, ist aber gerade das Hauptziel einer vom Bundesminister des Innern befürworteten Gesetzesinitiative. Schon die bloße Möglichkeit einer Verbandsklage wird zur sorgfältigen Beachtung von Gesichtspunkten des Naturschutzes bei Fachplanungen führen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 15): Bis wann gedenkt die Bundesregierung dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 2. Mai 1977 zu entsprechen, eine Besitzstandsregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des Bundes zu schaffen, die durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben und denen Leistungen aus der Rentenversicherung gewährt werden konnten (z. B. Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren für Ehefrauen und Kinder)? Die hier vorbereitete Besitzstandsregelung für diejenigen Personen, die durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz (20. RAG) ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen verloren haben, war inzwischen Gegenstand des Abstimmungsverfahrens mit den Ländern nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977. Nachdem zehn Länder diesem Vorhaben widersprochen haben, ist die beabsichtigte Maßnahme nach ausdrücklicher Bestimmung der Gemeinsamen Erklärung „nicht zulässig". Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 16, 17, 18 und 19): Wie viele weibliche ehrenamtliche Helfer sowie hauptamtliche Bedienstete gibt es im Bereich des Zivilschutzes, insbesondere des Selbstschutzes, und wie hoch ist deren Anteil? Was hat die Bundesregierung getan, um die ehrenamtliche, aber auch hauptamtliche Mitarbeit von Frauen im Zivilschutz, insbesondere im Selbstschutz, zu fördern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hausfrauen, die sich als Helfer im Zivilschutz, insbesondere im Selbstschutz, verpflichtet haben oder zu verpflichten beabsichtigen, die Aufwendungen für eine Ersatzkraft während der Zeit ihrer Ausbildung nicht erstattet werden, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine Unmöglichmachung der Gewinnung der Mitarbeit gerade dieses Personenkreises, der für den Zivilschutz, insbesondere aber den Selbstschutz, große Bedeutung hat? Ist die Bundesregierung bereit, den auf seiten des Bundesinnenministers erarbeiteten Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 11 des Zivilschutzgesetzes (Verordnung über Rechtsverhältnisse der Helfer im Zivilschutz) dahin gehend zu überprüfen, daß der für den Selbstschutz besonders zu gewinnende Personenkreis der Hausfrauen gegenüber den Erwerbstätigen bei der Gewährung von Ersatzleistungen nicht benachteiligt wird? Zu Frage B 16: In den Zivilschutz-Organisationen des Bundes wirken an ehrenamtlichen weiblichen Helfern mit: — im Technischen Hilfswerk 1071, d. h. 1,9 %, — im Warndienst 13, d. h. 0,65 %, — im Bundesverband für den Selbstschutz 846, d. h. 15%. Der Bund hat im übrigen bis Ende 1979 insgesamt ca. 247 000 Schwesternhelferinnen ausbilden lassen. Im Bereich des Zivilschutzes arbeiten an hauptamtlichen weiblichen Bediensteten — im Bundesamt für Zivilschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks und des Warndienstes 386, d. h. 30,57 % der Bediensteten, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17471* - im Bundesverband für den Selbstschutz 302, d. h. 35 To der Bediensteten. Zu Frage B 17: Im THW wird die aktive Mitwirkung von Frauen als ehrenamtliche Helferinnen grundsätzlich begrüßt. Im Warndienst wurde die Anwerbung von Helferinnen bisher nicht gefördert, weil für den Verteidigungsfall bisher eine Zivilschutzdienstpflicht nicht vorgesehen ist und männliche Helfer leichter nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz verpflichtet werden können. Im Bundesverband für den Selbstschutz wird die Gewinnung weiblicher Helferinnen u. a. dadurch gefördert, daß sowohl in der Bundeshauptstelle als auch im gesamten nachgeordneten Bereich eigene Mitarbeiterinnen eingesetzt sind. Im hauptamtlichen Bereich des Zivilschutzes werden alle Stellen grundsätzlich gleichermaßen für männliche und weibliche Bewerber ausgeschrieben. Im Bundesamt für Zivilschutz wird das Referat, das für die Personalangelegenheit des Bundesamtes mit nachgeordneten Bereichen zuständig ist, von einer Frau geleitet. Wir werden darüber hinaus prüfen, ob und in welchen Bereichen die Mitarbeit von Frauen weiter verstärkt werden kann. Zu Frage B 18: Der Bundesregierung ist bekannt, daß für Hausfrauen z. Z. keine Möglichkeit besteht, während der Zeit ihrer Ausbildung Aufwendungen für eine Ersatzkraft vom Bund erstattet zu bekommen. Der § 9 des Zivilschutzgesetzes sieht eine solche Erstattung nicht vor. Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, Nachteile im Arbeitsverhältnis oder bei Einkünften aus anderer Tätigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Gesetz geht aber, um die Kosten des Zivilschutzes in Grenzen zu halten, nicht so weit, daß es auch Aufwendungen für eine Ersatzkraft im privaten Haushalt als erstattungsfähig anerkennt. Zu Frage B 19: Da das Gesetz diese Art des Aufwendungsersatzes nicht vorsieht, ist es rechtlich nicht möglich, ihn in der Durchführungsverordnung einzuführen. Der § 11 des Gesetzes, der die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung enthält, beschränkt diese Ermächtigung nämlich auf eine Regelung über die Erstattung der vom Arbeitgeber fortgewährten Leistungen sowie des Ersatzes von Verdienstausfall. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 20, 21 und 22): Trifft es zu, daß der TÜV-Rheinland in einem Gutachten zum geplanten Kernkraftwerkstandort Neupotz (Rheinland-Pfalz) zum Ergebnis gelangt, daß ohne Änderung der dortigen Verkehrsinfrastruktur der geplante Standort unter dem Gesichtspunkt von Notfallschutzmaßnahmen nicht geeignet ist? Ist der Bundesregierung dieses Gutachten bekannt, und welche genehmigungsrechtlichen Folgerungen gedenkt sie daraus zu ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß das genannte Gutachten dem Parlament zur Bewertung zugänglich gemacht wird? Zu Fragen B 20 und 21: Der Bundesregierung liegt ein derartiges Gutachten nicht vor, ihr ist jedoch bekannt, daß die im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das geplante Kernkraftwerk Neupotz zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz den Technischen Überwachungs-Verein Rheinland e. V. gemäß § 20 AtG als Sachverständigen zugezogen und mit der Erstellung eines Gutachtens zum Standort und Konzept der geplanten Anlage beauftragt hat. Dieser Auftrag umfaßt jedoch nicht die Beurteilung der Durchführbarkeit von Notfallschutzmaßnahmen, die in die alleinige Zuständigkeit der Landesregierungen fallen. Die Beurteilung der Durchführbarkeit von Notfallschutzmaßnahmen gehört im übrigen nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 2 AtG im engeren Sinne. Die Bundesregierung hat zu diesem Thema in einem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages „Berücksichtigung der Notfallschutzplanung im Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke" vom 24. April 1978 (RS I 1 — 510 211/2) ausführlich Stellung genommen. Sie hat dort zur Frage der Berücksichtigung der Notfallschutzplanung im Rahmen der Ermessensentscheidung nach O 7 Abs. 2 AtG allerdings die Auffassung vertreten, daß für bestimmte Standorte auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit (z. B. Besiedelungsdichte, Verkehrsverhältnisse etc.) wirksame Katastrophenschutzmaßnahmen nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten durchgeführt werden. Solche Umstände könnten grundsätzlich die Akzeptanz des betreffenden Standortes im Hinblick auf die jenseits praktischer, ingenieurmäßiger Vernunft sich nicht ausschließenden Restrisiken für unvorhergesehene Unfälle und ihre Konsequenzen für die Umgebung in Frage stellen, sie seien daher auch in den vom BMI erarbeiteten Bewertungsdaten für Kernkraftwerks-standorte berücksichtigt. Da diese Standortbewertungsdaten aber keine unmittelbar bindenden Vorschriften für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Kernkraftwerkstandortes, sondern nur planerische Hilfsmittel sind, ist ein ihnen übergeordnetes rechtliches Instrumentarium erforderlich, um in solchen Fällen eine Genehmigung nach § 7 AtG verweigern zu können. Ein solches Instrumentarium aber steht mit dem dem § 7 AtG innewohnenden Versagensermessen zur Verfügung (Umfang und rechtsstaatliche Qualität dieses Versagensermessens ist erst jüngst in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernkraftwerk Kalkar bestätigt worden). Zu Frage B 22: Im Rahmen ihrer bundesaufsichtlichen Verantwortung wird sich die Bundesregierung ggf. auch 17472* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 mit dem in der Frage erwähnten Gutachten beschäftigen. Falls seitens des Deutschen Bundestages der Wunsch dazu besteht, würde sich die Bundesregierung selbstverständlich dafür einsetzen, daß dem für diese Fragen zuständigen Innenausschuß des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse des Gutachtens zu Standort und Konzept des Kernkraftwerks Neupotz zu gegebener Zeit berichtet wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 23, 24, 25 und 26): Wird die Sonderurlaubsverordnung des Bundes bei Gewährung von fortbezahltem oder unbezahltem Sonderurlaub für die Ausbildung zum oder die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter bundeseinheitlich, insbesondere auch in den Bereichen Deutsche Bundespost, Deutsche Bundesbahn und Bundesgrenzschutz, vollzogen, oder welche Vollzugsschwierigkeiten treten auf, und sind der Bundesregierung einschlägige Klagen der betroffenen Vereine und Verbände bekannt geworden? Hält es die Bundesregierung für wünschenswert und möglich, die Gewährung von Sonderurlaub nicht mehr von der tatsächlichen Förderung des Vorhabens, sondern von der Förderungswürdigkeit abhängig zu machen, um die Vereine und Verbände, die ihre Jugendarbeit wegen Knappheit öffentlicher Jugendplanmittel überwiegend selbst finanzieren, nicht auch noch durch die Verweigerung von Sonderurlaub für ihre ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter zu benachteiligen, oder kann wenigstens auch die Förderung mit kommunalen Jugendplanmitteln neben der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln als Voraussetzung für Sonderurlaub anerkannt werden, oder kann die Möglichkeit des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 13 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung generell in die Form des Sonderurlaubs unter Fortbezahlung der Dienstbezüge umgewandelt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter es den Trägern der Jugendarbeit selbst zu überlassen, Art und Weise, Ziel und Abschluß der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter festzulegen und den Abschluß einer solchen Ausbildung nicht mehr wie bisher von der formellen Erteilung eines Jugendgruppenleiterausweises abhängig zu machen? Ist angesichts der unterschiedlichen Bundes- und Landesnormen über die Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter überhaupt ein für die Träger der Jugendarbeit befriedigender Vollzug über die Ländergrenzen hinweg möglich, und wenn nicht, strebt die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Normierung an? Zu Frage B 23: Die Gewährung von Sonderurlaub für die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter und für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter richtet sich im Bundesbereich einheitlich nach § 7 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst. Ob über einschlägige Urlaubsanträge von verschiedenen Bundesbehörden unterschiedlich entschieden worden ist, ist hier nicht bekannt und ließe sich auch angesichts des von der Verordnung den Dienststellen eingeräumten Ermessens, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand feststellen. Im übrigen hat jeder Dienststellenleiter bei der Einzelfallentscheidung zu prüfen, ob die der Dienststelle obliegende Pflicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Allgemeinheit gegenüber die Bewilligung von Sonderurlaub zuläßt. Soweit bisher Klagen über Sonderurlaub zur Förderung der Jugendpflegearbeit . geführt wurden, bezogen sie sich im wesentlichen auf die als zu eng empfundenen Vorschriften der Sonderurlaubsverordnung für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter. Zu Frage B 24: Im Bundesministerium des Innern ist bereits ein Verordnungsentwurf vorbereitet worden, nach dem künftig die Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter nicht mehr von der finanziellen Förderung der Veranstaltung aus Mitteln des Bundesoder eines Landesjugendplanes abhängig sein, sondern nur darauf abgestellt werden soll, ob die Veranstaltung von einem öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt wird. Der Verordnungsentwurf ist bereits mit den obersten Bundesbehörden abgestimmt worden und wird demnächst mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften erörtert werden. Zu Frage B 25: Die Bewilligung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter und für die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hängt nach der Sonderurlaubsverordnung nicht davon ab, ob über den Abschluß der Ausbildung ein JugendgruppenleiterAusweis erteilt wird. Zu Frage B 26: Die für den Bund beabsichtigte Neuregelung und die Regelungen der Länder über Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter weisen keine so starken Unterschiede auf, daß sie für die Träger der Jugendarbeit befriedigende Ergebnisse auch über die Ländergrenzen hinweg nicht zuließen. Eine bundeseinheitliche Regelung des Sonderurlaubs für Beamte, die ehrenamtliche Jugendgruppenleiter sind, wäre angesichts der Personalhoheit der Länder für ihre Beamten nicht möglich. Wegen der verhältnismäßig untergeordneten Bedeutung des Sonderurlaubsrechts hat der Bundesgesetzgeber von einer rahmenrechtlichen Bindung der Länder auf diesem Gebiet abgesehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 27, 28, 29 und 30): Sind der Bundesregierung die Pläne der USA und Japans zur Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik bekannt, und wenn ja, über welche Einzelheiten ist sie in diesem Zusammenhang unterrichtet, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß sich Regierungsbeauftragte beider Staaten bereits zur Erörterung konkreter Maßnahmen getroffen haben, und welche besonderen Einzelheiten sind der Bundesregierung über diese Verhandlungen bekannt geworden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17473* Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen sowie sicherheitstechnischen Möglichkeiten und Erfordernisse, abgebrannte Kernbrennstoffelemente und/oder radioaktiven Abfall auf dem Meeresgrund zu lagern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der USA und Japans angesichts der Tatsache, daß die geltende internationale Konvention eine derartige Lagerung hochradioaktiver Materialien, wie sie abgebrannte Brennelemente darstellen, verbietet? Zu Fragen B 27 und 28: Außer Pressemitteilungen, nach denen die USA Überlegungen für ein Zwischen- oder ein Endlager auf einer Pazifikinsel angestellt haben sollen, sind der Bundesregierung keine Pläne oder sonstige Fakten hinsichtlich der Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik bekannt. Die Bundesregierung wird diesen Pressehinweisen jedoch weiter nachgehen und dem Deutschen Bundestag gegebenenfalls erneut berichten. Diese Meldungen als solche sind nicht dazu angetan, die Bundesregierung von ihrem mit den Ministerpräsidenten der Länder am 29. Februar beschlossenen Vorgehen auf dem Gebiete der Entsorgung abzugehen. Zu Fragen B 29 und 30: Die grundsätzliche technische Realisierbarkeit der Lagerung hochradioaktiver Abfälle auf und unter dem Meeresgrund wird zur Zeit im Rahmen der Tätigkeit der OECD /NEA-Arbeitsgruppe „seabed working group", der Vertreter der USA Frankreichs, Englands, Japans und Kanadas angehören, untersucht. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse, die auch der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen werden, kann mit einer Beurteilung der finanziellen Voraussetzungen und sicherheitstechnischen Möglichkeiten und Erfordernissen einer derartigen Lagerung begonnen werden. Im übrigen sind abgebrannte Kernbrennstoffelemente zum allergrößten Teil den hochradioaktiven Abfällen zuzuordnen. In diesem Zusammenhange weise ich darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 11. Februar 1977 (BGBl. II S. 165) die Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge ratifiziert hat, die ein Verbot des Einbringens hochradioaktiver Abfälle in das Meer enthalten. Das Entsorgungskonzept der Bundesregierung sieht daher auch nicht vor, hochradioaktive Abfälle der Bundesrepublik im Meer endzulagern. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 31, 32 und 33): Welche Maßnahmen sind bisher von der Bundesregierung in Ausführung der vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 1978 verabschiedeten Entschließung (Drucksache 8/1945) zur Aufnahme von Schutzsuchenden aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten (Nummer 4) getroffen worden, welche weiteren Maßnahmen sind beabsichtigt? Wie viele Vietnamflüchtlinge wurden im Jahr 1979 in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte anerkannt bzw. abgelehnt? Wie viele als Asylberechtigte anerkannte Ausländer wurden — unter Aufschlüsselung der Jahre 1978 und 1979 — seit Errichtung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1953 bis zum 31. Dezember 1979 in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert? Zu Frage B 31: Das Ausländergesetz gibt die Möglichkeit, schutzsuchenden Ausländern aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten die Einreise und den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu gestatten. Da die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Unterbringung und Betreuung von Ausländern nach dem Grundgesetz und dementsprechend nach dem Ausländergesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt, können derartige Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland nur durchgeführt werden, soweit die Bundesländer hierfür Aufnahmeplätze zur Verfügung stellen. Die Zahl der im Rahmen derartiger humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Ausländer ist beträchtlich. In einer 1973 begonnenen Hilfsaktion wurden 2 500 Personen aus Chile aufgenommen. Hieran schloß sich 1978 eine Aufnahmeaktion für Personen aus Argentinien an, für die von den Ländern 400 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt wurden. Im Jahre 1978 wurden des weiteren in einer vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen angeregten Hilfsaktion 87 kurdische Flüchtlinge vom Iran in die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seit 1975 läuft die Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Südostasien, die zur Aufnahme von nunmehr fast 20 000 Personen geführt hat. Mit der Frage, in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland schutzsuchenden Ausländern Hilfe leisten kann, haben sich im Februar 1979 auch die Regierungschefs von Bund und Ländern befaßt. Sie gelangten zu dem Ergebnis, daß sich aus humanitären Gründen weder der Bund noch die Länder der Aufnahme von Flüchtlingen in akuten Notsituationen entziehen können. In der Folgezeit wurde von den Ministerpräsidenten der Länder die Zahl der Aufnahmeplätze für Vietnam-Flüchtlinge (bis dahin etwa 9 000) im Juli 1979 um 4 000 und im September 1979 um 7 000 erhöht. Erst jüngst haben die Länder (mit Ausnahme Bayerns) sich bereit erklärt, eine Gruppe von kubanischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Trotz der erheblichen Belastungen durch den Anstieg der Zahl der Asylbewerber (1978: 33 000, 1979: 51 000) haben die Bundesländer ihre Bemühungen um eine Aufnahme schutzsuchender Ausländer noch beträchtlich verstärkt. Mit der Frage der Eingliederung der aus humanitären Gründen aufgenommenen ausländischen Flüchtlingen hat sich im Jahre 1979 die Bundesregierung befaßt und am 29. August 1979 ein „Programm für ausländische Flüchtlinge" verabschiedet, dessen Ziel es ist, diese Flüchtlinge in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Asylberechtigten gleichzustellen. Auf Grund dieses Programms erhalten die Flüchtlinge schon jetzt Hilfen zum Erlernen der deutschen Sprache. Ferner ist in einem dem Deut- 17474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 schen Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, den hier aufgenommenen Flüchtlingen die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention einzuräumen und ihnen die den Asylberechtigten zustehenden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz zu gewähren. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird bei hier aufgenommenen ausländischen Flüchtlingen die Durchführung eines Asylverfahrens entbehrlich und dadurch eine Entlastung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erreicht. Die den Flüchtlingen gewährten Eingliederungshilfen bedeuten zugleich eine Entlastung der Länder und Gemeinden. Der vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 1978 verabschiedeten Entschließung (BT-Drucksache 8/ 1945, Nummer 4) entsprechend werden Bund und Länder auch künftig zu prüfen haben, wie schutzsuchenden Ausländern humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Dabei werden sie sich auch nicht der Prüfung der Frage entziehen können, ob in akuten Notsituationen Gruppen von Ausländern hier aufgenommen werden. Die Entscheidung wird hier in hohem Maße von der weiteren Entwicklung der Zahl der Asylbewerber abhängen, die zur Zeit erheblich im Steigen begriffen ist (38 000 Asylbewerber im ersten Quartal 1980 gegenüber 7 700 im ersten Quartal 1979). Zu Frage B 32: Im Jahre 1979 sind 3 520 Asylbewerber aus Vietnam als Asylberechtigte vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anerkannt worden, 18 Asylanträge sind vom Bundesamt abgelehnt worden. Zu Frage B 33: Seit Errichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1953 bis zum 31. Dezember 1978 sind in der Bundesrepublik Deutschland 14 746 Asylberechtigte eingebürgert worden. Die Zahl für 1978 beträgt 2126. Zahlen für 1979 liegen zur Zeit noch nicht vor. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 34): Verfügt der Bundesinnenminister über die nötige Sachkenntnis, und wenn ja, woher, in der gerade erst anlaufenden Diskussion über eine eventuelle zivile Mitbenutzung des Gütersloher Militärflughafens die Meinung zu vertreten, „ich kann nur nachdrücklich davor warnen„ und eine ökonomische Auslastung ist nicht gegeben„, und aus welchen Gründen riet der Bundesinnenminister nach Pressemeldungen vom 29. April 1980 seinen knapp 20 erschienenen Gütersloher Parteifreunden mit den Worten „Lassen Sie sich nicht verblüffenr zum Widerstand gegen das Gütersloher Projekt? Bundesinnenminister Baum hat als der für die Umweltschutzpolitik der Bundesregierung zuständige Ressortminister in einer überwiegend Fragen des Umweltschutzes gewidmeten Diskussion vor den nachteiligen Folgen der Umweltbeeinträchtigung durch Fluglärm gewarnt. Er hat darüber hinaus — ausweislich der von Ihnen zitierten Pressemeldungen — unter ausdrücklicher Berufung auf seine in Köln gewonnenen Erfahrungen im Bereich der Kommunalpolitik die Meinung geäußert, daß eine ökonomische Auslastung regionaler Flugplätze zumeist nicht gegeben sei. Zu keinem Zeitpunkt hat der Bundesminister des Innern zum Widerstand gegen irgendein Projekt geraten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 35 und 36): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) geplante Größe und Technologie einer Wiederaufarbeitungsanlage in Hessen, und wie beurteilt sie diese Planungen? Was ist der Bundesregierung an Schäden bekannt, die nach Stillegung des Kernkraftwerks KRB 1 in Gundremmingen bekannt wurden, und welche Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung der Sicherheitstechnik will sie gegebenenfalls daraus ziehen? Zu Frage B 35: Der Bundesregierung liegen die von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) dem Genehmigungsantrag bei der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem hessischen Ministerium für Wirtschaft und Technik, beigefügten, jedoch noch nicht vollständigen Unterlagen vor. Daraus geht hervor, daß die DWK beantragt, eine Wiederaufarbeitunganlage für abgebrannte Brennelemente mit einem Durchsatz von 350 t Schwermetall pro Jahr zu errichten. Aus den Unterlagen geht ferner hervor, daß die Technologie der Wiederaufarbeitung grundsätzlich früheren Planungen entspricht, das Anlagenkonzept jedoch Veränderungen mit dem Ziel sicherheitstechnischer Verbesserungen und der Anpassung an die geringere Anlagengröße erfahren hat. Ein Standort für die Anlage ist noch nicht benannt. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß die Errichtung einer kleinen Wiederaufarbeitungsanlage im Rahmen des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 liegt und seiner Zielrichtung entspricht. Sie geht davon aus, daß der in Hessen gestellte Antrag sorgfältig geprüft wird. Eine weitergehende Bewertung des Antrages kann sie erst dann vornehmen. Zu Frage B 36: Ursprünglicher Anlaß für die Außerbetriebsetzung der Anlage KRB 1, die in der Folge zu der geplanten endgültigen Stillegung führte, war der Störfall vom 13. Januar 1977. Hierbei wurden durch Überspeisen (d. h. Überfüllen mit Primärkühlwasser) des Reaktordruckbehälters erhebliche Mengen Pri- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17475* märkühlmittel in den Sicherheitsbehälter gepumpt Es entstanden u. a. Schäden an den Primärsicherheitsventilen und bei elektrischen Einrichtungen. Zur Behebung der Schäden und zur sicherheitstechnischen Nachrüstung der Anlage wurde von Betreiberseite ein sog. „Stufenplan" vorgelegt Dieser Stufenplan wurde u. a. in der RSK beraten, und dem Bundesministerium des Innern wurde die Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme — unter gewissen Voraussetzungen — in der 126. Sitzung (Dez. 77) empfohlen. Im Herbst 1977, als die Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurden im Rahmen einer vorsorglich durchgeführten weitgehenden Überprüfung an Komponenten des Primärkreises aus unstabilisiertem austenitischen Stahl Risse festgestellt Die Schäden waren so gravierend, daß ohne einen Austausch von Primärleitungen (insbesondere der sicherheitstechnisch bedeutsamen Umwälzschleifen) die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb nicht gegeben waren. Die Anlage KRB 1 stellte in diesem Zusammenhang für deutsche Anlagen in zweierlei Hinsicht eine Ausnahme dar: 1. Hinsichtlich der Verwendung von unstabilisiertem austenitischen Stahl: Dieser Stahl wird bei anderen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland-nicht verwendet 2. Hinsichtlich der Verwendung von sogenannten Umwälzschleifen: KRB 1 ist die einzige deutsche Anlage, die eine Umwälzschleife oder einen Leitungsanschluß von ähnlich großem Durchmesser im unteren Bereich des Reaktordruckbehälters besitzt. Hieraus wird deutlich, daß sowohl die Ursachen als auch die sicherheitstechnische Bedeutung der Schäden auf den in Deutschland ausschließlich bei KRB 1 vorliegenden Besonderheiten beruhen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß für wesentliche Konsequenzen für die Sicherheitstechnik bei anderen deutschen Kernkraftwerken. Sie bewertet die Befunde jedoch als Bestätigung der Richtigkeit der von ihr mit besonderem Nachdruck verfolgten Umsetzung der neuesten Erkenntnisse auf dem Materialsektor. Sie erinnert in diesem Zusammenhang insbesondere auch an die von ihr eingeleiteten umfangreichen Überprüfungs- und Sanierungsmaßnahmen bei den Primärrohrleitungssystemen aller Siedewasserreaktoren der Baulinie 69. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 37): Sind der Bundesregierung Tatsachen und „Dienstpostenbewertungen" bekannt, die es rechtfertigen, daß die Mitarbeiter der europäischen Organe auf vergleichbaren Positionen durchweg eine um nahezu doppelt so hohe Vergütung erhalten als deutsche Beamte, und wenn ja, welche? In ihrer Antwort vom 3. April 1980 auf eine Kleine Anfrage zu den Gehältern der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 8/3893) hat die Bundesregierung unter Ziffer 13 zu den Anforderungen Stellung genommen, die an die Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gestellt werden. Die dort genannten Faktoren gestalten die Tätigkeiten bei den Europäischen Gemeinschaften schwieriger als bei vergleichbaren Funktionen im nationalen Bereich. Die Dienstposten sind nach Artikel 5 des EG-Beamtenstatuts nach Art und Bedeutung der ihnen entsprechenden Aufgaben in vier Laufbahngruppen zusammengefaßt und innerhalb dieser Laufbahnen bestimmten Besoldungsgruppen zugeordnet, woraus sich die Bewertung der Dienstposten ergibt. Jedes Organ erstellt nach Stellungnahme eines sogenannten Statutsbeirats eine Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche für jede Grundamtsbezeichnung. Solche Beschreibungen sind für sich allein genommen nicht ausreichend für eine Beurteilung der Angemessenheit des Verhältnisses zwischen den EG-Gehältern und den nationalen Beamtengehältern, weil sie die o. g. Faktoren überhaupt nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck bringen. Der Besoldungsabstand der EG-Gehälter hat sich im Laufe der Jahre ständig vergrößert. Die Bundesregierung war aber immer bemüht, diese Schere des Besoldungsunterschiedes wieder mehr zu schließen. Solche Bemühungen müssen jedoch auf dem Hintergrund des EG-Rechts und der unterschiedlichen Interessenlage Rat-Kommission bzw. der einzelnen Mitgliedstaaten gesehen werden. Allerdings hat die Bundesregierung für ihre Bemühungen nur sehr selten die erforderliche Unterstützung gefunden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 38): Unter welcher Bezeichnung können ausländische Vertreter in Patentsachen vor dem Europäischen Patentamt auftreten oder sich in Deutschland niederlassen? Im Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. 1976 II S. 649, 826) werden die Mitglieder des durch das Übereinkommen neu geschaffenen Berufsstandes, dem die geschäftsmäßige Vertretung vor dem Europäischen Patentamt obliegt, als „zugelassene Vertreter (professional representatives, mandataires agréés), die in einer beim Europäischen Patentamt geführten Liste eingetragen sind" (vgl. Artikel 134 Abs. 1), oder kurz als „zugelassene Vertreter" bezeichnet. Alternativ zu der zuletzt genannten Kurzbezeichnung verwenden die vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation erlassenen „Vorschriften über die Errichtung eines Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter" 17476* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 (Amtsblatt des Europäischen Patentamts 2/1978, S. 85) gelegentlich auch die Bezeichnung „beim Europäischen Patentamt zugelassener Vertrete? („professional representative before the European Patent Office" und „mandataire agréé près l'Office européen des brevets"). Diese im Übereinkommen selbst und in den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften verwandten Bezeichnungen können die Mitglieder des Instituts der zugelassenen Vertreter in jedem Fall führen. Bereits kurz nach der Errichtung des Instituts ist allerdings aus dem Kreis seiner Mitglieder das Bedürfnis nach einer weniger neutralen, eingängigeren Kurzbezeichnung geltend gemacht worden. Um einerseits diesem an sich legitimen Bedürfnis Rechnung zu tragen, aber andererseits ungeordneten Entwicklungen vorzubeugen und vor allem auch um Kollisionen mit geschützten nationalen Berufsbezeichnungen verwandter Art auszuschließen, hat der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation auf seiner 7. Tagung vom 27. bis 30. November 1979 in München folgende Empfehlung angenommen: „1. Die Personen, die in der Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen sind, sollten in den Vertragsstaaten die nachstehenden Bezeichnungen führen können: Europäischer Patentvertreter European Patent Attorney Mandataire en brevets européens. 2. Diese Personen sollten die Worte ,European, ,européen oder ,Europäisch' nicht in Verbindung mit einer Bezeichnung verwenden können, die in einem Vertragsstaat gesetzlich geschützt ist. 3. Soweit diese Personen in einem Vertragsstaat eine nationale Bezeichnung führen dürfen, sollten sie diese auch in einem anderen Vertragsstaat führen können, wenn die Bezeichnung nicht mit einer in diesem Staat geschützten Bezeichnung verwechselt werden kann. Eine solche Verwechslung könnte nicht auftreten insbesondere bei den in Nummer 1 genannten Bezeichnungen oder bei einer nationalen Bezeichnung, die in Verbindung mit der Angabe des Staates verwendet wird, dem die Bezeichnung zuzurechnen ist." (vgl. Amtsblatt des Europäischen Patentamts 11-12/1979, S. 452). Diese Empfehlung trägt unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften in den Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens als wohlabgewogener Kompromiß der sehr unterschiedlichen Interessenlage innerhalb des beteiligten Personenkreises Rechnung. Der Verwendung der in der Empfehlung aufgeführten Bezeichnungen durch die Mitglieder des Instituts stehen rechtliche Bedenken nicht entgegen. Sie können daher auch bei der Niederlassung ausländischer zugelassener Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden. Ich gehe davon aus, daß sich der Rat des Instituts der zugelassenen Vertreter die Empfehlung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation zu eigen machen wird. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 39): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch geeignete Maßnahmen, gegebenenfalls durch gesetzgeberische Initiativen, darauf hinzuwirken, daß Reiseveranstalter keinen Preisreduktionen ausgesetzt sind durch die Anwesenheit einer Gruppe Behinderter in einem Pauschalvertragshotel, wie nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main geschehen? Das Landgericht Frankfurt hat in der von Ihnen angesprochenen Einzelfallentscheidung eine Minderung des Reisepreises für gerechtfertigt erachtet, weil die Reiseleistungen eine Reihe von Mängeln aufgewiesen hätten. Einen dieser Mängel sieht das Gericht in Vorfällen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von 25 körperlich und geistig behinderten Menschen: Nach dem Tatbestand des Urteils hatte die 68jährige Klägerin miterlebt, wie ein Behinderter in einem Aufzug einen Tobsuchtsanfall erlitt und wie mehrere Behinderte in unregelmäßigen Abständen unartikulierte Laute ausstießen. Im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte muß sich die Bundesregierung jeder kommentierenden Wertung der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit im Bereich ihrer Verantwortung stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitestmöglichem Umfang verwirklicht werden muß. Sie wird auch künftig mit allem Nachdruck für eine möglichst umfassende Integration der Behinderten eintreten. Gesetzgeberische Maßnahmen speziell auf dem Gebiet des Reisevertragsrechts erscheinen hingegen zur Erreichung dieses Ziels jedenfalls gegenwärtig nicht veranlaßt. Aufgrund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Der Hessische Minister der Justiz hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß Behinderte keine Störfälle im gesellschaftlichen Getriebe sind; wer sich der Aufgabe, Behinderte am Alltags- und Urlaubsleben teilnehmen zu lassen, stelle, verdiene Anerkennung und Unterstützung. Die Bundesregierung pflichtet dieser Klarstellung vollinhaltlich bei. Sie ist überzeugt, daß die öffentliche Diskussion um die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17477* Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 40): Erwägt die Bundesregierung eine Änderung des O 1705 BGB, um auch den Vater eines nichtehelichen Kindes am Sorgerecht für das Kind beteiligen zu können? Die Bundesregierung erwägt zur Zeit keine Änderung des § 1705 BGB. Diese Vorschrift ist durch das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243) geändert worden. Hiernach soll die elterliche Sorge nicht beiden Elternteilen gemeinsam zustehen, da die Eltern nichtehelicher Kinder in den meisten Fällen nicht oder nur vorübergehend zusammenleben. Mit der Geburt ist das Kind nach der Natur der Sache zunächst der Mutter zugeordnet. Ist diese in der Lage, das Kind zu erziehen, besteht im Interesse des Kindes kein Bedürfnis, diese Bindung zu zerschneiden und das Kind gegen den Willen der Mutter dem andern Elternteil zuzuordnen. Ist das Interesse der Mutter an der Erziehung des Kindes gering, so besteht für den Vater die Möglichkeit der Ehelicherklärung des Kindes. Die Ehelicherklärung hat gegenüber einer schlichten Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater den Vorzug, daß das Kind eine neue fest umrissene und gesicherte Rechtsstellung erhält. Die Ehelicherkärung hat nicht nur zur Folge, daß der Vater die elterliche Sorge erwirbt; das Kind erlangt auch die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes und erhält daher den Namen des Vaters. Daneben ist die Möglichkeit, dem Vater die elterliche Sorge gesondert zu übertragen, nicht vorgesehen. Das Kind wäre in diesem Fall — anders etwa als ein Kind nach Scheidung der Ehe seiner Eltern — weiterhin der Familie seiner Mutter zugeordnet. Um das Kind davor zu schützen, die Orientierung über seine Zuordnung zu verlieren, soll nur dem Vater die elterliche Sorge übertragen werden, der bereit ist, dem Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes zu geben. Leben die Eltern eines nichtehelichen Kindes unverheiratet zusammen, so ist der Elternteil, der die elterliche Sorge innehat, nicht gehindert, den anderen Elternteil an der elterlichen Sorge teilhaben zu lassen. Entsteht jedoch Streit, so bestehen klare Verhältnisse. Dies ist — entsprechend der Situation eines Kindes nach Scheidung der Ehe seiner Eltern — im Interesse des Kindeswohles notwendig. Um den nichtehelichen Vater an der Entwicklung seines Kindes mehr als bisher teilhaben zu lassen, ist das Umgangsrecht des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1061) im Sprachgebrauch und — soweit möglich — auch in der sachlichen Ausgestaltung der Vorschrift über das Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem ehelichen Kind angeglichen worden. Nach der Neuregelung gilt die „Wohlverhaltenspflicht" des § 1634 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für Vater und Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1711 Abs. 1 S. 2 BGB). Hiernach haben der Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, und der Personensorgeberechtigte alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert Durch die Verweisung auf § 1634 Abs. 2 BGB in § 1711 Abs. 2 BGB wird erreicht, daß die Ausübung des Umgangsrechts auch gegenüber einem Dritten geregelt werden kann. Dies hat beispielsweise zur Folge, daß die Mutter Besuche des Vaters nicht dadurch umgehen kann, daß sie das Kind in die Obhut Dritter, z. B. der Großeltern des Kindes, gibt. Mit dem Hinweis auf § 1634 Abs. 3 BGB in § 1711 Abs. 3 BGB ist die Befugnis des nichtehelichen Vaters, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, in das Gesetz aufgenommen worden. Auch wenn die rechtliche Stellung des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ohne weiteres mit derjenigen eines Vaters eines ehelichen Kindes vergleichbar ist, bleibt die Gleichbehandlung hinsichtlich des Auskunfsrechts gerechtfertigt Der Gesetzgeber hat den Anspruch dort zugelassen, wo berechtigte Interessen an der Unterrichtung über das Befinden und die Entwicklung des Kindes bestehen, und wo das Auskunftsverlangen mit dem Wohle des Kindes vereinbar ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 41 und 42): Ist der Bericht in der „Zeit" vom 4. April 1980, Seite 54, zutreffend, daß der Bundesjustizminister nicht die Gefahr einer Prozeßflut sieht, die bei gleicher Richterzahl zum „Justitium" (Stillstand der Rechtspflege) führen kann? Wie will die Bundesregierung der in der „Zeit" vom 4. April 1980, Seite 54, geschilderten Diskrepanz begegnen, daß einerseits durch Prozeßkostenhilfe der Weg zu den Gerichten erleichtert, aber oben das Recht durch Beschneidung der Rechtsmittelmöglichkeiten, „Abwimmelinstrumente" der oberen Gerichte, Ausweitung des Anwaltszwangs und Erhöhung der Streitwertsummen wieder eingeengt wird? Zu Frage B 41: Der Bericht in der „Zeit" gibt die Verhältnisse in der Justiz nicht zutreffend wieder. Der Verfasser des Artikels greift ohne erkennbares System einzelne Gerichtsbarkeiten und Zahlen heraus. Das verstellt den Blick auf die Gesamtentwicklung, die keineswegs ein „Justitium", einen Stillstand der Rechtspflege, befürchten läßt. Der Anstieg der Geschäftsbelastung in der Zivilgerichtsbarkeit hält sich in erträglichem Rahmen. Legt man beispielsweise die in etwa repräsentativen Zahlen für das Bundesland Bayern zugrunde, so ist die Zahl der Zivilprozeßsachen bei den Amtsgerichten von 110 435 im Jahre 1978-um lediglich 3,2% auf 113 959 im Jahre 1979 angestiegen. Die Verfahrensdauer ist verringert worden. In der ersten Instanz dauern die Zivilprozesse heute in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt 5 bis 6 Monate, in der Berufungsinstanz etwa 7 Monate. Für den Bereich der Strafjustiz ergeben sich ähnlich günstige Werte. Im Jahre 1978 konnten fast 90% 17478* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 der Verfahren vor dem Einzelrichter bei den Amtsgerichten innerhalb eines halben Jahres erledigt werden. Revisionen in Strafsachen werden bei dem Bundesgerichtshof in durchschnittlich drei Monaten abgeschlossen. Ungünstiger ist die Situation in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Finanzgerichtsbarkeit (vgl. die Beantwortung der jeweiligen Anfragen der Abgeordneten Conradi und Bahner zur Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in der 176. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages vom 10. Oktober 1979 und 178. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1979). Die vorgenommenen oder eingeleiteten Abhilfemaßnahmen des Bundes und der Länder für diese Bereiche sind in den zitierten Antworten dargestellt worden. Die Geschäftszahlen in den gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind von 214 707 im Jahre 1971 auf 658 463 im Jahre 1978 angestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die erhebliche Zunahme der Verkehrsdichte in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen; ferner spielen der Ausbau der Verkehrsüberwachung, der Einsatz automatischer Überwachungsanlagen, die Bearbeitung der Bußgeldsachen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung, aber auch die weite Verbreitung der Rechtsschutzversicherung eine Rolle. Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den Bundesländern, wie eine Verminderung der Bußgeldverfahren erreicht werden kann, ohne daß der Rechtsschutz unangemessen eingeschränkt wird. Die Gefahr eines Stillstands der Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht. Zu Frage B 42: Der Artikel verknüpft Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren mit der Prozeßkostenhilfe für minderbemittelte Bürger, gesetzgeberische Maßnahmen, die nicht miteinander verglichen werden können. Eine Sache ist es, die Verfahrensabläufe zu verbessern und im Interesse einer wirksamen Rechtspflege zu beschleunigen. Dazu gehört auch, die oft beklagte Hypertrophie des Rechtsmittelsystems abzubauen und die Revision so zu gestalten, daß die obersten Gerichtshöfe ihre eigentlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben, Wahrung der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung, erfüllen können. „Instrumente zur Abwimmelung des Bürgers" können in diesen Maßnahmen nicht gesehen werden. Eine andere Sache ist es, dem Gebot des sozialen Rechtsstaates entsprechend sicherzustellen, daß den finanziell schwächeren Bürgern der Zugang zu den Gerichten nicht durch eine zu hohe Kostenbarriere versperrt wird. Auf dem Rücken der einkommensschwachen Bevölkerungskreise dürfen die Gerichte nicht entlastet werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumarin (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 43): Ist der Bundesregierung das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25. Februar 1980 bekannt, wonach einer Reisenden ein Entschädigungsanspruch zuerkannt worden ist, weil in dem von ihr gebuchten Hotel Behinderte untergebracht waren, und gedenkt die Bundesregierung durch eine gesetzliche Regelung Geldansprüche dieser Art in Zukunft auszuschließen? Das Landgericht Frankfurt hat in der von Ihnen angesprochenen Einzelfallentscheidung eine Minderung des Reisepreises für gerechtfertigt erachtet, weil die Reiseleistungen eine Reihe von Mängeln aufgewiesen hätten. Einen dieser Mängel sieht das Gericht in Vorfällen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von 25 körperlich und geistig behinderten Menschen: Nach dem Tatbestand des Urteils hatte die 68jährige Klägerin miterlebt, wie ein Behinderter in einem Aufzug einen Tobsuchtsanfall erlitt und wie mehrere Behinderte in unregelmäßigen Abständen unartikulierte Laute ausstießen. Im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte muß sich die Bundesregierung jeder kommentierenden Wertung der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit im Bereich ihrer Verantwortung stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitestmöglichem Umfang verwirklicht werden muß. Sie wird auch künftig mit allem Nachdruck für eine möglichst umfassende Integration der Behinderten eintreten. Gesetzgeberische Maßnahmen speziell auf dem Gebiet des Reisevertragsrechts erscheinen hingegen zur Erreichung dieses Ziels jedenfalls gegenwärtig nicht veranlaßt. Auf Grund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Der Hessische Minister der Justiz hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß Behinderte keine Störfälle im gesellschaftlichen Getriebe sind; wer sich der Aufgabe, Behinderte am Alltags- und Urlaubsleben teilnehmen zu lassen, stelle, verdiene Anerkennung und Unterstützung. Die Bundesregierung pflichtet dieser Klarstellung vollinhaltlich bei. Sie ist überzeugt, daß die öffentliche Diskussion um die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 44 und 45): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17479* Ist die Bundesregierung bereit, noch vor der angekündigten Umlage der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer die Taxiupternehmungen von der Mineralölsteuer zu befreien, nachdem die Mineralölverteuerung zu einer existenzbedrohenden Situation für das Gewerbe führt und eine Erhöhung der Fahrpreise nicht mehr durchsetzbar ist? Inwieweit betrachtet die Bundesregierung ihre Bedenken hinsichtlich der Mißbrauchsmöglichkeit als ausgeräumt, wenn der versteuerte Jahresumsatz des jeweiligen Taxiunternehmens als Bemessungsgrundlage für die Mineralölsteuerbefreiung dienen würde? Zu Frage B 44: Die Bundesregierung hält angemessene und auskömmliche Beförderungsentgelte für das geeignete Mittel, den mittelständischen Taxenunternehmen nachhaltig und auf Dauer zu helfen. Eine Mineralölsteuerbefreiung oder eine Gasölbetriebsbeihilfe, wie sie dem linienmäßigen öffentlichen Personennahverkehr gewährt wird, lehnt die Bundesregierung aus folgenden Gründen ab: a) Der Taxenverkehr ist grundsätzlich Gelegenheitsverkehr und unterliegt der behördlichen Genehmigung. Die Genehmigung wird nicht wie beim Linienverkehr für bestimmte Strecken, sondern für die Ausführung von Fahrten innerhalb einer Gemeinde oder in einem größeren Bezirk erteilt, wobei der Fahrgast das Ziel bestimmt. Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen werden durch die Landesregierung oder durch die Bewilligungsbehörden festgesetzt. Die Beförderungspflicht besteht nur für die Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der Beförderungsentgelte. b) Die Unternehmen, die linienmäßigen ÖPNV betreiben, haben bei der Festsetzung ihrer Tarife in starkem Maße auf soziale Belange (Schüler- und Kinderfahrscheine, Vergünstigungen für alte Leute und Schwerbehinderte u. ä.) und auf verkehrspolitische Erwägungen (z. B. Erschließung weniger dicht besiedelter Gebiete) Rücksicht zu nehmen. Das führt bei den Unternehmen im allgemeinen zu erheblichen Betriebsverlusten, die von der öffentlichen Hand — und damit vom Steuerzahler — getragen werden müssen. c) Die Taxenbetriebe sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Ihre Beförderungstarife werden zwar behördlich festgesetzt. Dabei wird aber volle Kostendeckung ermöglicht und ein unternehmerischer Gewinn berücksichtigt. Es dürfte nicht im Interesse der Taxenunternehmen liegen, sich in den unternehmerischen Freiheiten beschränken zu lassen. Subventionszahlungen aus öffentlichen Mitteln würden Auflagen erforderlich machen, wie sie im linienmäßigen ÖPNV bestehen. d) Die Freistellung von Mineralölsteuer würde den Bundeshaushalt allein für die gegenwärtig mehr als 20 000 dieselbetriebenen Taxen mit rund 60 Millionen DM Mehrausgaben jährlich belasten, für die benzinbetriebenen Taxen mit weiteren rd. 40 Millionen DM. Zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in diesen Größenordnungen sind unvertretbar. Außerdem würde eine Begünstigung des Taxengewerbes zu Berufungen anderer Treibstoffverbraucher führen, die schwer abzuweisen wären. Zu Frage B 45: Auch vom Treibstoffverbrauch losgelöste und nur nach dem versteuerten Jahresumsatz des Taxenunternehmens bemessene Subvention kann nicht in Betracht gezogen werden. Gegen eine solche Förderung sprechen im wesentlichen die gleichen Gründe wie gegen die Freistellung von der Mineralölsteuer. Die Einführung neuer Subventionen würde außerdem dem Ziel der Bundesregierung zuwiderlaufen, Subventionen nach Möglichkeit einzugrenzen und abzubauen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 46): Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine Änderung des O 7 b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes dahin gehend vorzuschlagen, daß auch Um- und Erweiterungsbauten von Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem 1. Januar 1964 bezugsfertig wurden, mit 5 v. H. im Jahr abgeschrieben werden dürfen, zumal vor allem kinderreiche Familien, denen die finanziellen Mittel für ein zweites steuerlich begünstigtes Familienheim fehlen, davon betroffen sind? Die Einbeziehung von Ausbauten und Erweiterungen an nach dem 31. Dezember 1963 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäusern in die Abschreibungsbegünstigung des § 7 b EStG ist vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Die Bundesregierung hat dazu die Auffassung vertreten, daß das Ergebnis der Diskussion über den von ihr vorgelegten § 7 b-Bericht abgewartet werden sollte, bevor gesetzgeberische Schritte erwogen werden. Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze den Änderungsvorschlag des Bundesrates mit der Begründung abgelehnt, daß gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Ein- und Zweifamilienhausförderung durch steuerliche Abschreibungsvergünstigungen bis zur Beratung des § 7 b-Berichts zurückgestellt werden sollten. Angesichts dieses Votums des Finanzausschusses sowie im Hinblick auf die ablaufende Legislaturperiode sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des § 7 b Abs. 2 EStG vorzuschlagen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 47): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesregierung inzwischen die amerikanischen Pläne zur intensiveren Nutzung des Panzerübungsgeländes Viernheimer/Lampertheimer Wald, sowie die Stellungnahme der hessischen Landesregierung dazu vorliegen, und daß sie inzwischen Verhandlungen mit den amerikanischen Streitkräften darüber aufgenommen hat? Die von Ihnen genannten Pressemitteilungen treffen zu. Wie Ihnen Bundesminister Matthöfer am 12. Dezember 1979 mitgeteilt hat, liegen die Pläne der US- 17480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Streitkräfte zur intensiveren Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheim-Lampertheim hier vor. Sie sind im Dezember 1979 zunächst mit dem Land Hessen (Hessischer Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) erörtert worden. Die schriftliche Stellungnahme des Landes Hessen wurde am 29. Februar 1980 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den US- Streitkräften erörtert. Dabei haben die US-Streitkräfte zugesagt, ihre Pläne nochmals zu überprüfen und sich zu den Vorstellungen des Landes schriftlich zu äußern. Diese Stellungnahme der amerikanischen Streitkräfte steht noch aus. Wegen der besonderen Problematik dürfte das Prüfungsverfahren bei den Streitkräften noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich darf bemerken, daß Bundesminister Matthöfer anläßlich einer Pressekonferenz am 14. Februar 1980 in Heppenheim, an der Sie teilgenommen haben, auf die Verhandlungen mit den US-Streitkräften am 29. Februar 1980 hingewiesen hat. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 49): Warum sind im Gegensatz zu den Schiffen des Seenotrettungsdienstes die Betriebsstoffe für die Rettungs- und Einsatzboote der DLRG nicht zollfrei gemäß § 72 der Allgemeinen Zollordnung, und beabsichtigt der Bundesfinanzminister, künftig die Schiffe der DLRG, die ebenfalls Menschen aus Seenot retten, denen des Seenotrettungsdienstes hinsichtlich der Zollfreiheit der Betriebsstoffe gleichzustellen? Nach der Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom 14. September 1979 (BGBl. I S. 1589), die am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten ist, darf Mineralöl als Schiffsbetriebsstoff abgabenbegünstigt (zoll-, mineralölsteuer- und einfuhrumsatzsteuerfrei) nur noch auf gewerblich eingesetzten Schiffen, auf Behörden- und Kriegsschiffen sowie auf Schiffen des Seenotrettungsdienstes verwendet werden. Die Besitzer anderer Wasserfahrzeuge dürfen Schiffsbetriebsstoffe nicht mehr abgabenbegünstigt beziehen. Das gilt auch für Boote der DLRG und von Organisationen mit ähnlichen Aufgaben. Die DLRG konnte dem Seenotrettungsdienst nicht gleichgestellt werden, weil ihre Tätigkeit der des Seenotrettungsdienstes in den Merkmalen nicht vergleichbar ist, die für die Einbeziehung in die Begünstigung maßgeblich waren. Denn der Seenotrettungsdienst ist nicht deshalb von Zoll und Steuer befreit, weil er wie auch die DLRG eine wichtige gemeinnützige Aufgabe erfüllt, sondern weil seine Aufgaben in enger Beziehung zur gewerblichen Schiffahrt und zur Behördenschiffahrt stehen, die durch die genannte Verordnung in erster Linie begünstigt werden sollten. Die Rettung Schiffbrüchiger dient wesentlich der Hochsee- und Küstenschifffahrt. Der Seenotrettungsdienst nimmt ferner die dem Bund nach dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 (BGBl. II 1959 S. 603) und nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 24. August 1965 (BGBl. II S. 833) obliegende Verpflichtung zur „Vorsorge für den in Seenotfällen erforderlichen Such-und Rettungsdienst" wahr. Der Schwerpunkt der Rettungstätigkeit der DLRG liegt dagegen im Bereich des Schwimm- und Wassersports. Allein die Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke kann eine Befreiung von der Mineralölsteuer als einer Verbrauchsteuer nicht begründen. Dies würde zu schwer abweisbaren Berufungen führen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Deshalb ist auch nicht beabsichtigt, die Boote der DLRG künftig in die Begünstigung einzubeziehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 50 und 51): Treffen Pressemeldungen des Informationsdienstes Geldbrief sowie der Welt am Sonntag vom 4. Mai 1980 zu, wonach eine völlige Neuordnung unseres Währungssystems eine bereits beschlossene Sache sei und viele Vermögen und Sparguthaben dadurch vernichtet würden, zumal das neue Geld bereits gedruckt sein soll? Trifft es zu, daß die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank in Anbetracht der großen Verschuldung der öffentlichen Hand Überlegungen zur völligen Neuordnung des deutschen Währungssystems angestellt haben, oder sind Vorschläge in ähnlicher Richtung bzw. in anderer Weise erarbeitet worden? Zu Frage B 50: Die in dem Informationsdienst „Geldbrief" der Firma Holbach Informationsdienste AG, Zug (Schweiz), aufgestellten und von der Welt am Sonntag am 4. Mai 1980 aufgegriffenen Behauptungen, wonach eine völlige Neuordnung unseres Währungssystems eine bereits beschlossene Sache sei, sind völlig aus der Luft gegriffen und ökonomisch unsinnig. Unsere Währung ist hinsichtlich ihres Außenwertes ebenso wie hinsichtlich ihrer Binnenkaufkraft eine der stabilsten der Welt. Es dürfte sich hier um bewußte Falschmeldungen handeln, durch die Abonnenten geworben und zur Befolgung bestimmter Anlageempfehlungen veranlaßt werden sollen — wie dies leider bei einigen im Ausland erscheinenden Informationsdiensten gelegentlich praktiziert wird. Zu Frage B 51: Es trifft auch nicht zu, daß die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank Überlegungen zur völligen Neuordnung des deutschen Währungssystems angestellt haben. Es sind auch keine Vorschläge in ähnlicher Richtung bzw. in anderer Weise erarbeitet worden. Im übrigen möchte ich zu beiden Fragen bemerken, daß die Bundesbank all diese Meldungen bereits am 5. Mai 1980 in aller Deutlichkeit als jeglicher Grundlage entbehrend zurückgewiesen hat. Es erscheint mir außerordentlich bedenklich, wenn solche offensichtlichen Falschmeldungen zum Gegenstand schriftlicher Anfragen gemacht werden, um Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17481* daraus politisches Kapital zu schlagen — wie dies in den letzten Tagen des NRW-Wahlkampfes der Fall war. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 52): Ist die Bundesregierung bereit, den Abschreibungsmodus bei Aufwendungen für Wärmedämmungsmaßnahmen an Wohngebäuden dahin gehend abzuändern, daß die steuerliche Berücksichtigung für derartige Aufwendungen durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrags in die Lohnsteuerkarte ermöglicht wird, und nicht erst, wie es heute der Fall ist, eine Berücksichtigung bei späteren Einkommensteuerveranlagungen erfolgt? Der Eintragung von Verlusten auf der Lohnsteuerkarte, die sich durch die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ergeben, steht § 39a Abs. 1 EStG entgegen. Eine Ausdehnung der dort vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten würde zu erheblicher Verwaltungsmehrarbeit führen und insofern dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Rationalisierungseffekt des Lohnsteuerverfahrens zuwiderlaufen. Die Bundesregierung hat darauf bereits in früheren Fragestunden hingewiesen und deshalb abgelehnt, sich für eine Änderung einzusetzen. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert. Als Ausnahmen sieht § 39 a Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes bisher lediglich die Eintragungsmöglichkeit für Verluste bei erhöhten Absetzungen nach §§ 7 b, 54 EStG oder nach §§ 14a, 15 BerlinFG vor. Diese bisher zugelassenen Ausnahmen beziehen sich auf erhöhte Absetzungen, die regelmäßig der Höhe nach begrenzt sind und die darüber hinaus entweder regional oder auf bestimmte Objekte, insbesondere Einfamilienhäuser, beschränkt sind. Bei eigengenutzten Einfamilienhäusern ist die Ermittlung des voraussichtlichen Verlustes, der allgemein dem Absetzungsbetrag entspricht, relativ einfach, so daß insgesamt der durch die Eintragung entstehende Verwaltungsaufwand noch als vertretbar angesehen werden kann. Weitere Durchbrechungen des Grundprinzips würden das Lohnsteuerermäßigungsverfahren jedoch ausgesprochen erschweren und unpraktikabel machen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 53): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß angesichts der augenblicklichen Situation in Guatemala mit Genehmigung des Bundeswirtschaftsministers Handfeuerwaffen und zugehörige Munition nach Guatemala ausgeführt werden dürfen? Die Bundesregierung erteilt angesichts der augenblicklichen Situation in Guatemala keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen, also auch nicht für Handfeuerwaffen und zugehörige Munition; entsprechende Anfragen der Industrie werden in diesem Sinne beschieden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 54 und 55): Hält die Bundesregierung die in der Studie der Bergbauforschung errechneten Zahlen zur möglichen Steigerung der Förderung bei der deutschen Braunkohle auf etwa 100 Millionen t bis zum Jahr 2000 und auf 115 Millionen t bis zum Jahr 2030 für erreichbar? Gibt es gegebenenfalls andere Studien, die zu anderen Ergebnissen kommen? Angesichts der veränderten Energielage hat der deutsche Kohlenbergbau die Möglichkeiten einer Fördersteigerung in den letzten Monaten erneut geprüft. 1. Steinkohle Die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus halten nach jüngsten Ermittlungen eine Fördersteigerung bis zum Jahre 1990 auf bis zu 95 Millionen t SKE/a für möglich. Dieser und ein darüber hinausgehender weiterer Anstieg hängt insbesondere von dem Nachweis einer abbauwürdigen Kohlebasis, d. h. einer verstärkten Explorationstätigkeit, und einer dem Bedarf entsprechenden Belegschaftsentwicklung ab. 2. Steinkohle und Braunkohle Die Untersuchungen des Bergbaus und der Bergbauforschung haben ihren Niederschlag in mehreren Studien gefunden. Bereits im „World Energy — looking ahead to 2000", Report der Conservation Commisson für die Weltenergiekonferenz 1977, wurde eine Gesamtförderung für deutsche Steinkohle und Braunkohle für das Jahr 2000 von 145 Millionen t SKE und für das Jahr 2020 von 155 Millionen t SKE genannt. In der „Steam coal-Study (Prospects to 2000)" wird für das Jahr 2000 ein Fördervermögen von rd. 125 Millionen t SKE/a angegeben. In der kurz vor der Veröffentlichung stehenden World coal study „Coal, bridge to the future" (WOCOL), einer Nachfolgeuntersuchung des WAES (Workshop on Alternative Energy Strategies), an der die Bergbauforschung ebenfalls beteiligt war, wird für das Jahr 2000 eine Größenordnung wie im erstgenannten Report zur Weltenergiekonferenz genannt. Über das Fördervermögen bis zum Jahr 2030 kann angesichts der oben genannten Voraussetzungen keine Aussage getroffen werden. 17482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 56): Trifft es zu, daß die Bundesregierung ‚selbstverständlich jederzeit bereit (ist), Mißverständnisse oder Ungenauigkeiten, die sich bei Antworten im Zuge einer Fragestunde ergeben könnten, richtigzustellen" (Die Welt, 26. April 1980)? Selbstverständlich ist die Bundesregierung jederzeit bereit, Mißverständnisse oder Ungenauigkeiten, die sich bei Antworten etwa im Zuge einer Fragestunde ergeben können, richtigzustellen. Minister Dr. Otto Graf Lambsdorff hat dies Herrn Abgeordneten Lothar Haase mit Datum vom 21. April 1980 schriftlich mitgeteilt. Zur Zeit wird geprüft, ob das in der einen oder anderen Randfrage der Fall sein könnte. Lassen Sie mich aber ausdrücklich feststellen, daß bei allen wesentlichen Punkten im Zusammenhang mit dem Bürgschaftskomplex Beton- und Monierbau die Bundesregierung zu einer solchen Korrektur keine Veranlassung sieht Auch dies hat Minister Dr. Otto Graf Lambsdorff Herrn Abgeordneten Haase bereits mitgeteilt. Anlage 74 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 57, 58, 59 und 60): Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, unter Umständen im Zusammenwirken mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NW), Konsequenzen aus der Studie Europas Revier" von Prof. Landwehrmann zu ziehen, der im Revier erhebliche infrastrukturelle Mängel festgestellt hat, wie 19 Ärzte auf 10 000 Einwohner in den kreisfreien Städten des Ruhrgebiets gegenüber 29 Ärzten auf 10 000 Einwohner in kreisfreien Städten von NW außerhalb des Reviers, Defizit an Bildungseinrichtungen im Vergleich zu ndn Ballgräumene BundesrepublikGelsenkirchen 44 v. H. über dem Landesdurchschnitt? Wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung von Prof. Landwehrmann, daß sich eine Gesundung des Reviers u. a. durch wirtschaftsstrukturelle Maßnahmen, Hebung des Bildungsniveaus, Stärkung des Dienstleistungssektors und Förderung von Selbständigen und Mittelbetrieben bewerkstelligen lasse? Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß es trotz der Ruhrprogramme" von 1968, 1970 und 1978 nicht gelungen ist, die Lebens- und Überlebenschancen des nordrhein-westfälischen Kernraums dauerhaft zu gewährleisten? Zu Fragen B 57 und 58: Die Bundesregierung verweist auf die vorrangige Zuständigkeit der Länder in Fragen des Ausbaus der Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich des Gesundheitswesens und des Bildungsangebotes. Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zum Ruhrgebiet (BT- Drucksache 8/3874) auf die vorrangige Zuständigkeit der Länder für die regionale Entwicklung hingewiesen. Sie hat ausführlich dargelegt, welche zusätzlichen wirtschaftsstrukturellen Maßnahmen der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenz für strukturschwache Gebiete ergriffen hat, die schwerpunktmäßig auch dem Revier zugute kommen und somit seine Wirtschaftskraft stärken. Zu Frage B 60: In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU zum Ruhrgebiet (BT-Drucksache 8/3874) hat die Bundesregierung nachgewiesen, daß die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen des Landes und des Bundes zu einer durchaus erfreulichen Entwicklung des Reviers in den letzten Jahren beigetragen haben; sie werden auch in Zukunft die Wachstumschancen und die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Menschen nachhaltig verbessern. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 61): Welche Konsequenzen für Erdgaslieferungen aus Algerien ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Pipelineverlegung von Algerien nach Italien, und inwieweit hält die Bundesregierung bisher . abgeschlossene Verträge für verflüssigtes Erdgas aus Algerien noch für gesichert? Die Realisierung der Erdgasimportverträge deutscher Gasgesellschaften mit der algerischen SONATRACH über die Lieferung von verflüssigtem Erdgas (LNG) ab 1984/85 ist durch eine grundsätzliche Neuorientierung der gesamten algerischen Wirtschaftspolitik zur Zeit ungewiß. Die endgültige algerische Haltung wird voraussichtlich erst durch den mehrmals verschobenen, nunmehr für den Herbst erwarteten Partei-Kongreß festgelegt werden. Die Pipeline-Verlegung durch die Straße von Sizilien und die Meerenge von Messina ist trotz der Tatsache, daß dabei wegen der großen Wassertiefen (bis zu 600 m) technologisches Neuland betreten wird, eine langfristig auch für uns interessante Alternative des Erdgasbezuges aus Algerien. Zunächst ist diese Pipeline jedoch für den Transport von Erdgasmengen gedacht, die ausschließlich für Italien bstimmt sind. Die Pipeline endet im Raum von Bologna. Nicht ausgeschlossen scheint, daß die Kapazität der Pipeline noch den Transport einer geringen Zusatzmenge zuläßt. Darin ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für die mit den deutschen Erdgasimportunternehmen vereinbarte LNG-Lösung zu sehen. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 62): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Prozent des in der Europäischen Gemeinschaft erzeugten Obstes und wieviel Prozent der angelandeten Fische im vergangenen Jahr interveniert worden sind, und was mit den intervenierten Mengen geschehen ist? Intervention bei Obst: Für das vergangene Jahr stehen der Bundesregierung noch keine endgültigen Daten über die Inter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17483* ventionen zur Verfügung. Nach Angaben der EG- Kommission betrugen im Wirtschaftsjahr 1977/78 die Interventionsmengen im Verhältnis zur Gesamterzeugung an Tafelobst in der EG und bezogen auf die Produktion des Jahres 1977 1,0 Prozent. Das intervenierte Obst wurde wie folgt verwendet (% der Interventionsmenge): Soziale Verfütterung Destillation 1) Sonstige Zwecke Zwecke 2) Pfirsiche 6,8 0,4 35,5 57,3 Birnen 4,0 2,6 93,0 0,4 Äpfel 14,0 4,3 81,7 — Tafeltrauben 100,0 — — — Mandarinen 9,9 12,6 — 77,5 Orangen 24,7 28,6 26,6 20,1 Zitronen 100,0 — — — 1) Bei Orangen auch andere industrielle Verarbeitung 2) Einschließlich Verderb, wenn die Ware nicht rechtzeitig der bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden konnte Intervention bei Fisch: Bei Fisch liegen keine endgültigen Daten für das Jahr 1979 vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß 1979 knapp 70 000 t Fisch in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft interveniert worden sind. Bei einer Gesamtanlandung von rund 1,4 Millionen t Konsumfisch ergibt dies einen Interventionsanteil von ca. 5% in der Gemeinschaft. Die Interventionen in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 7 516 t oder ca. 3,5 %. Angaben über die Verwendung des intervenierten Fisches in den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft liegen nicht vor. Der in der Bundesrepublik Deutschland intervenierte Fisch wird zu rund 90 % zu Fischmehl verarbeitet und der restliche Teil als Futterfisch abgegeben. Eine Verteilung des intervenierten Fisches für soziale Zwecke — d. h. ein Verschenken — scheitert zumeist an den Distributionsproblemen. Es kann davon ausgegangen werden, daß in den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entsprechend verfahren wird. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 63): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die Situation der deutschen Schafhalter zu beurteilen ist, und sind die Klagen aus Bayern berechtigt, die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Schafzucht bedrohe die Existenz der Betriebe? Der Bundesregierung ist die Situation der deutschen Schafhaltung durchaus bekannt. Dabei verkennt sie nicht, daß vereinzelt Betriebe, deren Haupterwerb in der Schafhaltung liegt, Anpassungsprobleme zu bewältigen haben. Klagen aus Bayern, wonach die Haltung der Bundesregierung zur Schafzucht die Existenz der Schafhalter gefährde, sind jedoch nicht zutreffend. Den berechtigten Anliegen der deutschen Schafhalter stand und steht die Bundesregierung stets aufgeschlossen gegenüber. Deutsches Schaffleisch wird in erheblichem Umfange bei durchaus angemessenen Preisen nach Frankreich geliefert. Durch zahlreiche Marketing-Aktivitäten, an denen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten maßgeblich beteiligt war, konnte der Verbrauch an Lammfleisch in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 von 0,6 auf 0,9 kg je Kopf der Bevölkerung gesteigert werden. Dieser Mehrverbrauch hat sich positiv auf die Erzeugerpreise ausgewirkt; so ist der durchschnittliche Auszahlungspreis für das gängige Mastlammfleisch von 6,37 DM im Jahr 1975 auf 7,68 DM im Jahre 1979 je Kilogramm angestiegen. Im Hinblick auf eine europäische Schafmarktordnung, die zur Zeit in Brüssel beraten wird, wird die Bundesregierung keiner Regelung zustimmen, die den deutschen Schaffleischerzeugern eine Benachteiligung gegenüber denen aus anderen Mitgliedstaaten bringt. Sie wird auch weiterhin die Forderung vertreten, daß als Ausgleich von möglichen Einkommensverlusten durch die Marktordnung in allen Mitgliedstaaten eine Erzeugerprämie gewährt werden muß. Dieser Punkt ist inzwischen im Agrarministerrat nicht mehr umstritten. Ebenso konnte hinsichtlich der Forderungen nach Beihilfen für private Lagerhaltung im Bedarfsfalle sowie nach einer Drittlandsregelung in Form von Selbstbeschränkungsabkommen im Agrarrat weitgehende Einigung erzielt werden. Die Bundesregierung wird einer gemeinsamen Schafmarktordnung zustimmen, wenn diese den berechtigten Interessen der deutschen Schafhalter gerecht wird. Anlage 78 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 64): Treffen aus Sicht der Bundesregierung die Behauptungen in der Süddeutschen Zeitung vom 9. April zu, daß der Bundesernährungsminister und die ihm unterstellten Forschungseinrichtungen den Intensivlandbau fördern, der „die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zerstört, das Land kaputt macht" und daß „die Ziele zum Beispiel der Züchtungsforschung eben nicht Pflanzen sind, die mit wenig Chemie auskommen"? Zu Frage B 64: Der angesprochene Artikel enthält eine Reihe von Behauptungen, die in ihrer Einseitigkeit ein weithin verzerrtes Bild wiedergeben. Die Bundesregierung — und hier insbesondere der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — darf nicht nur einen Teilaspekt landwirtschaftlicher Tätigkeit ins Auge fassen. Es wird keineswegs verkannt, daß in Einzelbereichen die Ziele einer modernen und leistungsfähigen Agrarwirtschaft zu Überlagerungen mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes führen können. Im Bemühen um einen Ausgleich derartiger Konflikte sind seit langer Zeit 17484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 erhebliche Anstrengungen unternommen worden, die Agrarproduktion umweltverträglich zu gestalten. Diesem Ziel entsprechen auch die Arbeitsrichtungen der Einrichtungen der Ressortforschung, die in mehrjährigen Forschungsrahmenplänen definiert sind. Insbesondere wird auf folgende Forschungsaktivitäten verwiesen: — Bestimmung der Auswirkungen der modernen Agrarwirtschaft auf Natur und Landschaft durch die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, — Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes „umweltrelevante Agrarforschung" bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode (FAL), — Arbeiten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) auf den Gebieten der biologischen Schädlingsbekämpfung und des integrierten Pflanzenschutzes, — Sammlung, Erhaltung und Evalvierung von Genmaterial in der Genbank des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der FAL, durch die ganz besonders einer evtl. drohenden Verarmung der Artenvielfalt entgegengewirkt wird, — Förderung der Züchtungsforschung an Nutz- und Kulturflanzen, bei der in den vergangenen 15 Jahren etwa 50 % aller Vorhaben auf das Gebiet der Resistenzzüchtung entfielen, — Vergabe von Forschungsmitteln zu Fragen alternativer Landbaumethoden. Die seit mehreren Jahren laufenden Bemühungen, bei der BBA ein Institut für Resistenzgenetik einzurichten, konnten im Haushalt 1980 realisiert werden. Zahlreiche Beispiele zeigen, daß im Rahmen von Maßnahmen der Flurbereinigung und der Wasserwirtschaft die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zunehmend Beachtung gefunden haben. Pflanzenbehandlungsmittel und Düngemittel dürfen nur nach vorheriger Zulassung verwendet werden. Zum Schutz des Verbrauchers und der Umwelt gehen der Zulassung eingehende, teils langjährige Prüfungen voraus. So wird bei Pflanzenschutzmitteln beispielsweise das Versickerungsverhalten des Stoffes im Boden, die mögliche Gefährdung von Vögeln, Bienen und Fischen, die Beständigkeit des Stoffes im Boden oder in der Nahrungskette eingehend mitgeprüft Die erheblichen Aktivitäten des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der ihm unterstellten Forschungsinstitutionen zum Ausgleich von Interessenüberlagerungen zwischen leistungsfähiger Landwirtschaft und Natur- und Landschaftsschutz werden auch in Zukunft fortgeführt. Allerdings kann ein Ausgleich teilweise so unterschiedlicher Interessen wie einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsgütern zu angemessenen Preisen, der Einkommenssicherung für die Landwirtschaft, dem Naturschutz, dem Tierschutz und dem Umweltschutz häufig nur im Wege eines Kompromisses erfolgen, der extreme Wünsche oftmals offen lassen muß. Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern Probleme auf den Schweinemärkten dadurch entstanden sein sollen, daß infolge einer plötzlich verstärkten italienischen Salmonellen-Grenzkontrolle holländische Lieferanten ihre eigentlich für Italien bestimmte Ware einfach auf den bayerischen Markt geworfen haben, und wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? Seit Anfang März 1980 sind die Schweinepreise nicht nur in Bayern, sondern auch in den übrigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und in mehreren europäischen Nachbarländern stärker als saisonal üblich gesunken. Dieser Preisrückgang ist offensichtlich in erster Linie auf eine rückläufige Nachfrage, aber auch auf Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel zurückzuführen. Dazu gehören u. a. die von Ihnen aufgeführten verstärkten Salmonellenuntersuchungen bei Schweinefleischlieferungen aus EG-Ländern an den italienischen Grenzkontrollstellen. Diese Maßnahmen haben zu einer erheblichen Erschwerung der Schweinefleischlieferungen nach Italien geführt und eine Erhöhung der niederländischen Schweinefleischexporte in die Bundesrepublik Deutschland und nach Frankreich zur Folge gehabt. Die Bundesregierung sieht im Ausmaß und in der Form der italienischen Untersuchungen eine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs und hat ebenso wie die übrigen betroffenen Lieferländer gegen diese Maßnahmen bei der EG-Kommission mehrfach protestiert und mit italienischen Regierungsvertretern bereits über eine Aufhebung dieser Kontrollen verhandelt; die Verhandlungen werden am 12./13. Mai 1980 in Rom fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine kurzfristige Aufhebung dieser Handelshemmnisse einsetzen. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß ich mich bereits vor einigen Wochen wegen der Verschlechterung der Marktsituation bei der EG-Kommission in Brüssel mit Erfolg für eine Marktstützung durch die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung eingesetzt habe. Seit dem 5. Mai 1980 können entsprechende Verträge mit der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt/ Main abgeschlossen werden. Diese Maßnahme hat sich auf die Marktsituation bereits positiv ausgewirkt und zu einer merklichen Preisbesserung geführt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17485* Anlage 80 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 66): Sind der Bundesregierung die Klagen von Jagdverbänden und Organisationen der Brieftaubenzüchter über erhebliche Verluste von Niederwild und Brieftauben durch Greifvögel bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine Änderung der Verordnung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 eine zeitlich beschränkte und begrenzte alljährliche Abschußerlaubnis für bestimmte Greifvogelarten zu normieren, damit das biologische Gleichgewicht zwischen Greifvögeln einerseits sowie Wild- und Haustieren andererseits, das durch die in den letzten Jahren aufgetretene starke Zunahme der Greife (vgl. das Ergebnis der Greifvogelbestandsermittlung 1979 des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen) einseitig verlagert wurde, wiederhergestellt wird? Der Bundesregierung sind die Entwicklung der Niederwildbestände und die Verluste bei Brieftaben sowie die Unruhe, die darüber bei der Jägerschaft und den Brieftaubenzüchtern entstanden sind, bekannt. Die Berichte, die der Bundesregierung dazu zugegangen sind, wurden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Bundesregierung ist an der Erhaltung unserer Niederwildarten als Teil einer möglichst artenreichen Fauna entsprechend den Grundsätzen des Bundesjagdgesetzes sehr gelegen. Sie bedauert den zum Teil recht rapiden Rückgang bei einzelnen Arten, der jedoch regional unterschiedlich ist, aber auch die Tatsache, daß diese Entwicklung nicht immer im rechten Zusammenhang mit den seit langem zu beobachtenden beträchtlichen Populationsschwankungen und den vielfältigen Ursachen gesehen wird. Ob mit dem Bestandsrückgang vieler Arten insgesamt schon eine kritische Grenze unterschritten ist, wird von der Bundesregierung bezweifelt. Was den Einfluß von Habicht und Bussard auf die Entwicklung der Beutetierpopulation betrifft, liegen leider noch zu wenige gesicherte wissenschaftliche Ergebnisse vor. Die Bundesregierung hofft sehr, daß außer den Ermittlungen des Greifvogelbesatzes die laufenden Untersuchungen zum vorgenannten Thema recht bald zu einer gesicherten Beurteilung beitragen. Auf die Bedeutung dieser Untersuchungen hat die Bundesregierung bei den Ländern hingewiesen. Unbeschadet dessen bieten § 22 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes den Ländern und den zuständigen Behörden die Möglichkeit, Jagdzeiten für Habicht und Bussard festzusetzen bzw. Anordnungen zu treffen, um deren Bestand zu verringern, wenn dies regional erforderlich sein sollte. Eine Änderung der Jagdzeitenverordnung des Bundes, die bekanntlich auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, könnte erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erwogen werden. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 67): Sind Meldungen richtig, nach denen willkürlich veterinärrechtliche Festlegungen durch Italien die traditionellen Mastschweinelieferungen von Holland nach Italien unterbrochen wurden und dadurch zusätzlich in den deutschen Markt gedrückt worden sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu einer Entlastung auf dem deutschen Mastschweinemarkt zu kommen? In den letzten Wochen sind u. a. durch verstärkte italienische Salmonellenuntersuchungen bei Schweinefleischlieferungen aus EG-Ländern Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel entstanden. Es ist richtig, daß auf Grund der Erschwerung der Schweinefleischlieferungen nach Italien eine gewisse Verlagerung der niederländischen Exporte in die Bundesrepublik Deutschland und nach Frankreich stattgefunden hat. Im Ausmaß und in der Form der italienischen Salmonellenuntersuchungen sieht die Bundesregierung eine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs. Sie hat gegen diese Maßnahmen ebenso wie die übrigen betroffenen Lieferländer mehrfach bei der EG-Kommission protestiert und mit italienischen Regierungsvertretern über eine Aufhebung dieser Kontrollen verhandelt; die Verhandlungen werden am 12./13. Mai 1980 in Rom fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine kurzfristige Aufhebung dieser Handelshemmnisse einsetzen. Der seit Anfang März 1980 unerwartet starke Preisrückgang auf den inländischen Schweinemärkten ist jedoch nicht nur auf erhöhte Schweinelieferungen aus den Niederlanden, sondern in erster Linie auf eine rückläufige Nachfrage zurückzuführen. Ich habe mich deshalb bereits vor einigen Wochen mit Erfolg bei der EG-Kommission in Brüssel für eine Marktstützung durch die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch eingesetzt. Auf Grund dieser Initiative können seit dem 5. Mai 1980 entsprechende Verträge mit der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt/Main abgeschlossen werden. Diese Maßnahme hat sich auf die Marktsituation bereits positiv ausgewirkt und zu einer deutlichen Preisbesserung geführt. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 68): Welche heimischen, am Wasser lebenden Säugetierarten gelten in der Bundesrepublik Deutschland als vom Aussterben bedroht und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diese bedrohten Tierarten zu erhalten? Als am Wasser lebende, in der Bundesrepublik Deutschland vom Aussterben bedrohte Säugetierarten sind zu nennen: Costor fiber — Biber Lutra lutra -- Otter Da bei diesen Tierarten eine Bestandsbedrohung durch direkten menschlichen Zugriff als gegeben angesehen wird, wurden sie im Rahmen des Entwurfes einer Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) einem besonderen Schutz unterstellt. Im Falle von 17486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Bestandsbedrohungen durch Veränderungen oder Zerstörungen der Lebensräume von Tieren liegt die Zuständigkeit für schützende Maßnahmen bei den Bundesländern. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 69): Wie ist die Aussage des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Oktober 1979 (Fragen B 172 und 173 in Drucksache 8/3237), daß der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsgesetz „bisher keine besonderen Probleme bekannt geworden sind mit der Aussage des Bundesinnenministers am 28. April 1980 in Gütersloh zu vereinbaren, das veraltete Flurbereinigungsgesetz mit seiner nicht mehr zeitgemäßen Behördenstruktur müsse dringend geändert werden, zumal „gerade bei den Flurbereinigungsbehörden oder dem Landschaftsverband der Hochmut der Beamten besonders ausgeprägt" sei? Die Bundesregierung hält die in der Antwort auf die Fragen B 172 und 173 vom 9. Oktober 1979 geäußerte Ansicht aufrecht. Danach reicht das Flurbereinigungsgesetz als Rechtsgrundlage für eine umfassende Beteiligung der Grundstückseigentümer vor der Anordnung und während der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens aus. Das gilt um so mehr, als das Flurbereinigungsgesetz den Ländern die Möglichkeit einräumt, wesentliche Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörden auf die Gesamtheit der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer (Teilnehmergemeinschaft) zu übertragen; von dieser Übertragungsmöglichkeit haben die Bundesländer, von Bayern abgesehen, bisher keinen Gebrauch gemacht. Innerhalb eines Bodenordnungsverfahrens wie der Flurbereinigung ist es möglich, daß in einigen Fällen Anliegen und Wünsche einzelner Teilnehmer an Flurbereinigungsverfahren nicht in dem von ihnen gewünschten Umfang berücksichtigt wurden. Das wird seinen Grund zumeist darin gehabt haben, daß anderen — privaten oder öffentlichen — Belangen eine höherrangige Bedeutung beizumessen war. Die Entscheidung der. obersten Flurbereinigungsbehörde, das umstrittene Verfahren Isselhorst einzustellen, zeigt, daß Anliegen und Wünschen einzelner Personen oder einer Personenmehrheit mit hinreichender Sorgfalt nachgegangen wird und sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Auf Befragen erklärte der Bundesminister des Innern, er fühle sich in seinen Äußerungen mißverstanden. Anlage 84 Antwort des Bundesministers .Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 70): Ist es richtig, daß die Europäische Gemeinschaft für Butterlieferungen in die Sowjetunion eine Ausfuhrsubvention von 5,40 DM bis 5,70 DM pro Kilogramm zahlt, und in welchem Umfang werden die Subventionen geleistet? Die von Ihnen angesprochene Butterlieferung aus der EG in die Sowjetunion erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung für mehr als ein Jahr alte Butter aus Interventionslagern nach VO (EWG) Nr. 400/80. Es wurden 20 900 t Lagerbutter zu einem Preis von 110 ECU/100 kg = 309,58 DM/100 kg verkauft. Einschließlich des Währungsausgleichs in Höhe von 33,43 DM/100 kg ergibt sich daraus ein Frei-GrenzePreis ohne Berücksichtigung der Transportkosten vom Lagerort zur Grenze in Höhe von 276,15 DM/ 100 kg. Das entspricht rechnerisch einer Gesamtsubvention in Höhe von 5,26 DM/kg für diese mehr als ein Jahr alte Butter. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 80 und 81): Stehen Gesetz oder sonstige bundesrechtliche Regelungen dagegen, daß Sozialämter, die die Mieten (Kostenmiete und Nebenkosten) für Sozialhilfeempfänger an Vermieter zahlen, die Mietrechnung auf ihre sachliche Berechtigung hin prüfen, insbesondere bei Erhöhung der Nebenkosten? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die sachliche Berechtigung solcher Mietrechnungen generell vom Sozialamt vor Auszahlung geprüft werden muß? Zu Frage B 80: Zum laufenden notwendigen Lebensbedarf nach § 12 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gehören auch die Kosten der Unterkunft einschließlich etwaiger Mietnebenkosten. Auch wenn die Aufwendungen einen angemessenen Umfang überschreiten, müssen sie so lange übernommen werden, als dem Hilfesuchenden eine Senkung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 1 der Verordnung zu § 22 BSHG). Erst von dem Zeitpunkt an, in dem eine solche Senkung zumutbar oder möglich war, -der Hilfeempfänger aber von seinen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht hat, können die Leistungen der Sozialhilfe zur Abgeltung der Aufwendungen für die Unterkunft von den tatsächlichen Kosten abweichen und auf einen nach den Verhältnissen des Einzelfalles angemessenen Umfang zurückgeführt werden. Das gleiche gilt auch für laufende Leistungen der Sozialhilfe für Heizung (§ 3 Abs. 2 der Verordnung zu § 22 BSHG). Grundsätzlich bestehen zwischen Vermieter und Sozialamt keine Rechtsbeziehungen. Empfänger der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung ist in der Regel der Hilfeempfänger, d. h. der Mieter. Wenn der Hilfeempfänger sich jedoch unwirtschaftlich verhalten hat, kann die Sicherung des Unterkunftsbedarfs durch direkte Zahlung der Miete vom Sozialamt an den Vermieter erfolgen. Die Pflicht des Hilfeempfängers bei der Feststellung seines Bedarfs mitzuwirken, d. h. auch die Mietrechnungen auf ihre sachliche Berechtigung zu prüfen, bleibt unberührt. Diese Verpflichtung ist für den Fall eines unangemessenen Umfangs der Aufwendungen für die Unterkunft in § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zu § 22 BSHG konkretisiert; dem Hilfeempfänger obliegt es, die Aufwendungen im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen zu senken. Das Sozialamt kann daher den Hilfeempfänger veranlassen, unberechtigt in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17487* Rechnung gestellte Miet- und Mietnebenkosten nach den mietrechtlichen Bestimmungen zu beanstanden. Zu Frage B 81: Die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes ist Aufgabe der kreisfreien Städte und der Landkreise. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 80 dargestellten Rechtslage können sie Mißbräuchen bei der Ausstellung von Mietrechnungen an Sozialhilfeempfänger je nach Lage des Einzelfalles entgegenwirken. Bisher sind aus der Praxis der Sozialhilfe keine Vorschläge an die Bundesregierung zu einer Änderung der maßgebenden rechtlichen Bestimmungen herangetragen worden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 83 und 84): Trifft es zu, daß in mehreren Heeresfliegerregimentem auf dem Dienstposten „stellvertretender Abteilungskommandeur" (STAN-Stelle Major) seit längerer Zeit Hauptleute verwendet werden, aber in den gleichen Regimentern auf den in der Führungshierarchie untergeordneten Dienstposten „Staffelkapitän und Schwarmführer" Oberstleutnante und Majore eingesetzt sind, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Zustand? Trifft es zu, daß der Grund für diese praxisfremde Führungsstruktur u. a. darin zu sehen ist, daß in der Heeresfliegertruppe die Bedeutung der Logistik für einen sicheren Flugbetrieb — wie in der Luftwaffe vor der Starfighterkrise — bisher nicht aufgegriffen und in entsprechende Maßnahmen umgesetzt wurde, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß auf Grund einer derartigen Führungsstruktur Schäden an Menschen und Material vermieden werden können? Zu Frage B 83: In 4 Heeresfliegerregimentern — und zwar in den luftfahrzeugtechnischen Abteilungen — werden seit Oktober 1979 und in einem ab April 1980 Hauptleute als stellvertretende Abteilungskommandeure (STAN-Stelle Major) verwendet. Für die Beförderung zum Major wird die Verwendungsdauer auf dem Dienstposten entscheidend berücksichtigt. Die Beförderung der Offiziere wird in nächster Zeit erfolgen. Es trifft zu, daß in den Regimentern Staffelkapitäne und Schwarmführer als Majore und zum Teil als Oberstleutnante eingesetzt sind. Diese gehören aber den fliegenden Abteilungen an und sind ausnahmslos Luftfahrzeugführer. Für diesen Personenkreis gelten nach den Beförderungsbestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung günstigere zeitliche Voraussetzungen. In der Führungshierarchie der luftfahrzeugtechnischen Abteilungen — Bataillonen vergleichbar — sind den 5 stellvertretenden Abteilungskommandeuren derzeit keine Stabsoffiziere unterstellt. Zu Frage B 84: Die Personalentscheidung, Hauptleute als stellvertretende Abteilungskommandeure einzusetzen, ist auch deshalb getroffen worden, um der Bedeutung der Logistik für einen sicheren Flugbetrieb gerecht zu werden. Stabsoffiziere mit entsprechendem Vorlauf standen für die Vergrößerung der Heeresfliegertruppe nicht zur Verfügung. Andernfalls hätten Stabsoffiziere ohne technische Spezialausbildung als stellvertretende Abteilungskommandeure von luftfahrzeugtechnischen Abteilungen eingesetzt werden müssen. Die 5 Hauptleute sind dagegen voll ausgebildete luftfahrzeugtechnische Offiziere, die an der Technischen Akademie der Luftwaffe studierten und ihr Studium als graduierte Ingenieure abschlossen. Diese Offiziere haben zudem mehrjährige Erfahrungen als Staffelkapitäne luftfahrzeugtechnischer Staffeln und sind außerdem für ihre Verwendung als stellvertretende Abteilungskommandeure durch Teilnahme am Bataillonskommandeurlehrgang gründlich vorbereitet worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß alle Dienstposten, auch die in den luftfahrzeugtechnischen Abteilungen, nach den Kriterien des § 18 BBesG (sachgerechte Dienstpostenbewertung und funktionsgerechte Besoldung) in den STAN ausgebracht wurden. Ich bin deshalb der Auffassung, daß die STAN-Dienstposten in diesen Verbänden sowohl nach Zahl als auch nach Dotierung den logistischen Belangen dieser Truppengattung gerecht werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 85, 86, 87 und 88): Ist es zutreffend, daß in der Koblenzer Gneisenaukaserne das Grundinstandsetzungsprogramm aus finanziellen Gründen unterbrochen worden ist, und wenn ja, für wie lange? Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, daß die aus bautechnischen Gründen an sich notwendige Grundinstandsetzung für längere Zeit nicht finanziert werden kann, wenigstens ausreichende Bauunterhaltungsmittel bereitzustellen, um die Bausubstanz zu erhalten und damit auch die der Belegung entsprechenden Sanitäranlagen zu schaffen? Ist es zutreffend, daß die Heimbetriebsgesellschaft für die Kantinen der Bundeswehr Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet hat, und in welchem Umfang und auf welche Weise kommen solche Überschüsse wieder den Soldaten zugute? Wie ist die Nachwuchslage bei den Offizieren und Offizieranwärtern (Beruf und Zeit) der Bundeswehr im Soll/Ist-Vergleich sowohl bei der Ersteinstellung als auch bei der Zuversetzung zur Truppe nach dem Ende des Studiums, und wie hoch ist der Anteil derer, die im Laufe der Ausbildung aus freien Stücken oder wegen Nichterfüllung der Voraussetzung (Studienabschluß) ausscheiden? Zu Frage B 85: Von den acht Unterkunftsgebäuden der Gneisenau-Kaserne sind bisher vier Gebäude mit einem Kostenaufwand von rd. 10 Millionen DM grundinstandgesetzt worden. Die Grundinstandsetzung der restlichen vier Unterkunftsgebäude mußte zugunsten noch dringlicher anderer Instandsetzungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Die Fortführung der Arbeiten ist im Jahre 1982 vorgesehen. Die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Jahre 1977 begonnene Grundinstandsetzung des technischen Bereiches wird nicht unterbrochen. 17488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage B 86: Die zur Erhaltung der Bausubstanz erforderlichen Maßnahmen werden aus den der Standortverwaltung Koblenz zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmitteln durchgeführt. Außerdem sind die zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen eingeleitet worden. Zu Frage B 87: Es trifft zu, daß die Heimbetriebsgesellschaft mbH (HBG) Überschüsse erwirtschaftet. Sie dienten in den Jahren 1976 und 1977 dazu, das Stammkapital aufzustocken sowie eine ausreichende Rücklage für die aus dem Warengeschäft resultierende Delkredere-Haftung zu bilden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurde die HBG vertraglich verpflichtet, als Gegenleistung für das ihr übertragene Bewirtschaftungsrecht über alle Mannschaftsheime der Bundeswehr eine Konzessionsabgabe an den Bund zu leisten. Mit Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen, die aus steuerlichen Gründen erforderlich war, werden die anfallenden Mittel zur Subventionierung von Klein- und Mittelbetrieben verwendet. Die Subventionsbeträge liegen seit 1. Oktober 1979 zwischen 1 000,— DM für Betriebe unter 5 000,— DM Monatsumsatz und 400,— DM für Betriebe zwischen 40 000,— und 45 000,— DM Monatsumsatz. Sie erreichen damit einschließlich der Erstattung von in einzelnen Gemeinden und Städten immer noch erhobenen Getränke- und Schankerlaubnissteuern einen Betrag von jährlich ca. 2,6 Millionen DM. Vor der Kantinenreform konnte jeder Kantinenpächter die Verkaufspreise an die Soldaten im wesentlichen frei kalkulieren. Den Klein- und Mittelbetrieben mußte zur Erhaltung ihrer Existenz — auch wegen der höheren Einstandspreise — zugestanden werden, das Preisgefüge ihres Warensortiments höher anzusetzen als in großen und größeren Kantinen üblich. Diese ungleiche Preissituation für oft gleiche Artikel führte bei den Soldaten, die bundesweit den gleichen Wehrsold erhalten, berechtigt zu Unmut und Beschwerden. Das änderte sich schlagartig, nachdem für einzelne von den Soldaten in der Kaserne ständig benötigten Waren — Grundsortiment genannt — einheitliche Preise hoheitlich festgesetzt wurden. Voraussetzung für diese Regelung aber war die Subventionierung der umsatzschwachen Betriebe. Auf diese Weise kommen die auf Klein- und Mittelbetriebe angewiesenen Soldaten in den Genuß günstigerer Preise, als es vor der Kantinenreform möglich war. Wegen der Gesamtzusammenhänge darf ich im übrigen auf den Sachstandsbericht des Bundesministers der Verteidigung zur Neuordnung des Kantinenwesens vom 7. Februar 1980 verweisen, der dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zugegangen ist. Zu Frage B 88: Der Bedarf der Streitkräfte an Offizieranwärtern aller Laufbahnen kann nahezu vollständig gedeckt werden. Die Zahlen für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ergeben sich aus der Anlage. Der überwiegende Teil (80 %) der Offizieranwärter wird das Zeitoffizieranwärter eingestellt, übernommen oder zugelassen. Der geringere Teil (20 %) wird als Berufsoffizieranwärter (BOA) — einschließlich der Bewerber für den fliegerischen Dienst mit der besonderen Altersgrenze von 41 Jahren, BOA 41 — eingestellt. In der Truppe sind noch Leutnants-Dienstposten unbesetzt. Der Grund liegt in der relativ hohen Ausfallquote (20 %) während der gesamten Ausbildung zum Offizier. Die Quote bezieht sich auf die Offizieranwärter, die im Rahmen der Ausbildung ein Studium absolvieren, und die übrigen Offizieranwärter (z. B. OA mit kürzerer Verpflichtungszeit als 12 Jahren). Der Ausgleich der Ausfälle kann erst jeweils zu dem nächsten Einstellungstermin erfolgen. Die Zahlen im einzelnen ergeben sich ebenfalls aus der beigefügten Anlage. 1. Bedarfsdeckung an Offizieranwärtern des Truppendienstes .(Einstellung, Übernahme, Zulassung) Jahr Soll/Ist Streitkräfte Heer Luftwaffe Marine 1978 Soll 1 678 1 016 440 409 93 222 Ist 1 644 1 012 223 in % 98 99,6 100,5 1979 Soll 1 773 1 113 450 406 90,2 210 203 96,7 Ist 1 713 1 104 in % 96,6 99,2 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17489* 2. Schwund an OA Jahr Ursache /Schwundquote Streitkräfte Heer Luftwaffe Marine Nichteignung zum Offizier 157 90 42 25 Dienstunfähigkeit 26 18 4 4 Besondere Härte aus persön1978 lichen Gründen 53 14 39 —Sonstige Ursachen 17 6 11 —Gesamt 253 128 96 29 Schwundquote in % 14,2 12,1 22,9 9,6 Nichteignung zum Offizier 226 137 69 20 Dienstunfähigkeit 46 38 8 — Besondere Härte aus persön1979 lichen Gründen 27 17 10 — Sonstige Ursachen 17 7 10 — Gesamt 316 199 97 20 Schwundquote in % 19,2 19,7 23,7 9 3. Studienergebnisse a) Wissenschaftliche Studiengänge Studentenjahrgang Studienbeginner Erfolgreicher Abschluß 1973 617 100 % 404 65,5 % 1974 967 100 % 572 59,2 % 1975 1 299 100 % 835 63,3 b) Fachhochschulstudiengänge Studentenjahrgang Studienbeginner Erfolgreicher Abschluß 1973 225 100 % 159 70,7 % 1974 243 100 % 159 65,4 % 1975 246 100 % 165 67,1 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 89): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf meine entsprechende parlamentarische Anfrage vom 28. Februar 1980, daß die Zahl der Weiterverpflichtungen steigt, und der Feststellung des Inspekteurs des Heeres — veröffentlicht in Nummer 4 der Verbandszeitschrift „Die Bundeswehr" vom April 1980 —, wonach die Weiterverpflichtungsbereitschaft über Z 2 hinaus leicht sinkend ist, und es seit Jahresfrist einen spürbaren Rückgang von längerdienenden Unteroffizieren gibt? 1. Die Ihnen auf Ihre Anfrage vom 28. Februar 1980 mitgeteilten steigenden Weiterverpflichtungszahlen bezogen sich auf die Streitkräfte insgesamt und betrafen die Unteroffiziere und Mannschaften. Der von Ihnen zitierte Ausschnitt aus dem Interview des Inspekteurs des Heeres in der Zeitschrift „Die Bundeswehr" vom April 1980 betrifft dagegen nur die Situation der Unteroffiziere des Heeres. In diesem Zusammenhang wird von sinkender Weiterverpflichtungsbereitschaft kurzdienender Soldaten auf Zeit (SaZ 2) gesprochen. Beide Aussagen stehen vor einem anderen Hintergrund und sind nicht vergleichbar. Es besteht daher auch kein Widerspruch. Dies wird durch die folgende Tabelle verdeutlicht. Der dort wiedergegebene leichte Rückgang der Weiterverpflichtungszahlen betrifft ausschließlich Unteroffiziere ohne Portepee. Dieser Rückgang wird dabei allerdings durch den Anstieg bei den Mannschaften — d. h. der Regenerationsbasis für die Unteroffiziere — übertroffen. Weiterverpflichtungen SaZ 2 zu SaZ 3-15 Streitkräfte Heer Uffz Msch Gesamt Uffz Msch Gesamt 1976 1 587 2 127 3 714 1 229 1 571 2 800 1977 972 1 821 2 793 896 1 449 2 345 1978 1 265 2 087 3 352 1 117 1 463 2 580 1979 1 168 2 608 3 776 1 055 1 646 2 701 2. Der Widerspruch, den Sie zwischen den Ihnen von mir mitgeteilten steigenden Weiterverpflichtungszahlen und den Feststellungen des Inspekteurs des Heeres über einen Rückgang längerdienender Unteroffiziere sehen, ist ebenfalls nicht gegeben. Der Bestand der Unteroffiziere regeneriert sich durch Einstellungen Freiwilliger, Erstverpflichtungen Grundwehrdienstleistender, Weiterverpflichtungen von Soldaten auf Zeit und Übernahme zum Berufssoldaten. Der Bestand wird ferner durch die Entlassungszahlen beeinflußt. Während sich Einstellungen und Erstverpflichtungen zunächst auf den Mannschaftsbestand und, mit entsprechendem Zeitverzug, auf den Bestand der Unteroffiziere ohne Portepee auswirken, wirken sich Weiterverpflichtungen vor allem und Übernahmen zum Berufssol- 17490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 daten ausschließlich auf den Bestand der Unteroffiziere mit Portepee aus. Weiterverpflichtungen sind damit nur ein den Bestand beeinflussender Faktor, dessen positive Entwicklung durch negative Entwicklung anderer Faktoren aufgehoben werden kann. Dies ist 1979 geschehen. Insbesondere die Entlassungszahlen längerdienender Unteroffiziere lagen 1979, u. a. als Folge eines Verpflichtungsbooms vor Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes im Jahre 1975, deutlich ( + 4 000) über den Vorjahreswerten. Hinzu kommt seit 1978 ein unzureichendes Aufkommen für die längeren Verpflichtungszeiten sowohl aus Einstellungen. Freiwilliger als auch aus Erstverpflichtungen Grundwehrdienstleistender. Diese Entwicklung zeigt ihre Folgen in dem angesprochenen Rückgang bei den Unteroffizieren ohne Portepee (1979 3 600), während sich die Folgen der gestiegenen Weiterverpflichtungszahlen in Verbindung mit den Übernahmen zum Berufssoldaten in der weiter gestiegenen Zahl der Unteroffiziere mit Portepee zeigen (1979 = + 1 300). Die weitere Entwicklung wird sorgfältig beobachtet, dabei steht insbesondere die Ermittlung von Gründen für den Einstellungsbewerberrückgang im Vordergrund. Zusätzlich ist eine Intensivierung der Werbung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr vorgesehen. Auch die Verbesserung der Unteroffizierausbildung wird sich sicher positiv auf die Nachwuchslage auswirken. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 90, 91, 92 und 93): Ist der Bundesregierung bekannt, daß während einer Vereidigung von Rekruten eines Jägerbataillons in Flensburg am 25. März 1980 der Gastredner, SPD-Bundesgeschäftsführer Bahr, massiv gestört und teilweise in seinen Ausführungen behindert wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorfall? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zu der Protestaktion auch Gruppen von Zivilleistenden aufgerufen hatten, und welche Maßnahmen wurden bisher gegen die beteiligten Zivildienstleistenden ergriffen? Wie will die Bundesregierung in Zukunft verhindern, daß Zivildienstleistende zusammen mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands ähnliche Veranstaltungen stören bzw. unmöglich machen, und in welcher Form wird sie in Zukunft ihrer Pflicht zur Dienstaufsicht nachkommen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegen diese Veranstaltung schon einige Wochen vorher eine Gruppe von zehn Flensburger Pastoren öffentlich Bedenken erhoben hatte, und welche vorsorglichen Schritte wird die Bundesregierung in Zukunft zusammen mit den Kirchen unternehmen, damit Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung von Recht und Freiheit dienen, wenigstens von dieser Seite ungestört stattfinden können? Zu Frage B 90: Es ist bekannt, daß das Feierliche Gelöbnis der Rekruten auf dem Südermarkt in Flensburg durch vorwiegend jugendliche Demonstranten mittels Protestrufen und Pfeifkonzerten so massiv gestört wurde, daß die Ansprachen der Redner — u. a. des Bundesgeschäftsführers der SPD, Herrn Egon Bahr — von der Mehrzahl der Zuschauer nicht mehr verstanden werden konnten. Ausgangspunkt der Störungen waren Aufrufe einer Aktionsgemeinschaft aus Angehörigen der — Deutschen Friedensunion (DFU) — Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFAZ) — Kommunistischer Bund Westdeutschlands (KBW) — Deutsche Kommunistische Partei (DKP) — Selbstorganisation der Zivildienstleistenden (SODZL) und anderen Gruppen zu Protestmaßnahmen gegen eine öffentliche Vereidigung. Außerdem hatte eine Gruppe Flensburger Pastoren Bedenken dagegen erhoben, das militärische Zeremoniell angesichts der weltpolitische Lage auf dem Südermarkt durchzuführen. Die Störungen erfolgten durch etwa 500 Demonstranten (mit teilweise auswärtigen Teilnehmern), denen es gelungen war, sich durch schwer abzusperrende Zugänge unter die Zuschauer zu mischen. Die Störaktionen wurden von den etwa 2 500 Zuschauern mit Empörung aufgenommen. Zu Bewertung der Vorgänge ist festzustellen, daß extremistische Organisationen zunehmend dazu übergehen, unter dem Vorwand der Friedenserhaltung andere Gruppen für ihre Zwecke auszunutzen und zu mobilisieren. Derartige Vorfälle können nur durch — das uneingeschränkte Eintreten der demokratischen Parteien für die Streitkräfte und die Teilnahme ihrer Anhänger an Veranstaltungen der Bundeswehr, — die enge Zusammenarbeit zwischen zivilen Sicherheitsorganen und der Truppe zur Verhinderung von bundeswehrfeindlichen Aktionen und — die Aufklärung der Bevölkerung verhindert bzw. in ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Zu Frage B 91: Nach der wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur in beschränktem Umfang möglichen Überprüfung hat neben vielen anderen Organisationen wie dem KBW und der SDAJ auch eine Aktion des Bündnisses der Selbstorganisation der Zivildienstleistenden die angemeldete Demonstration beantragt und mitgetragen. Es konnte in den Beschäftigungsstellen für Zivildienstleistende aber nicht festgestellt werden, daß dort vor der Vereidigung der Rekruten gezielte Aufrufe zur Teilnahme Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17491* von Zivildienstleistenden an der Demonstration erfolgt sind. Nach den bisherigen Erkenntnissen haben sich die Zivildienstleistenden mit Erfolg gegen Gewaltanwendung während der Demonstration gewandt. Maßnahmen gegen Zivildienstleistende sind bisher nicht ergriffen worden, da die Demonstration in den Abendstunden außerhalb der Dienstzeit erfolgte und disziplinarisch zu ahndende Verfehlungen bisher nicht bekannt sind. Zu Frage B 92: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit und keine Veranlassung zu verhindern, daß sich die Zivildienstleistenden zu Selbstorganisationen zusammenschließen. Sie ist daher nicht in der Lage, gemeinsame Aktionen der Selbstorganisationen mit anderen Organisationen zu verhindern, wenn die Erfüllung der Zivildienstpflicht hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Sofern im Einzelfall im Verhalten eines Zivildienstleistenden ein Dienstvergehen liegt oder Straftatbestand erfüllt ist, wird dies selbstverständlich aufgegriffen. Zu Frage B 93: Gemäß Artikel 140 GG regeln die Kirchen ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Die Bundesregierung hat insoweit keinen Einfluß auf die Kirchen und das Verhalten einzelner Pastoren. Sie weiß aber zu unterscheiden zwischen der „Formulierung öffentlicher Bedenken" durch Geistliche und „Störungen von Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung von Recht und Freiheit dienen" durch diesen Personenkreis. Nach den bisherigen Erkenntnissen waren Pastoren jedoch an den Störungen in Flensburg nicht beteiligt, so daß entsprechende vorsorgliche Schritte der Bundesregierung sich erübrigen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 94 und 95): Entspricht die seit dem 1. April 1980 aufgenommene Tätigkeit eines ehemaligen Admirals der Bundeswehr im Verbindungsbüro der Firma Dornier den §§ 1 und 2 des Erlasses des Bundesverteidigungsministers vom 7. September 1971 über die .Einschaltung in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr nach Beendigung des Dienstverhältnisses" (VMBl.S.384)? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ehemalige Berufsoffiziere der Bundeswehr zur Zeit eine Tätigkeit in der Wirtschaft ausüben? Der Antrag auf Zustimmung zur Einschaltung des ehemaligen Admirals als Leiter des Bonner Büros der Firma Dornier GmbH in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr wurde auf Grund des Erlasses vom 7. September 1971 geprüft. Da keine Versagungsgründe vorlagen, konnte die Zustimmung nicht verweigert werden. Die Gesamtzahl der ehemaligen Berufsoffiziere der Bundeswehr, die zur Zeit eine Tätigkeit in der Wirtschaft ausüben, ist nicht bekannt da nach der geltenden Rechtslage keine generelle Anzeigepflicht für solche Tätigkeiten besteht. Bekannt hingegen ist die Zahl ehemaliger Berufs- und Zeitsoldaten, die bei ihrer Tätigkeit in der Wirtschaft zugleich auch als Gesprächs- oder Verhandlungspartner in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr eingeschaltet werden sollen. Eine derartige Einschaltung ist nach dem Erlaß des BMVg vom 7. September 1971 zustimmungsbedürftig. Insoweit sind von 1967 bis Ende des Jahres 1979 rund 690 Anträge auf Zustimmung gestellt worden. Davon sind wegen konkreter Gefahr einer Interessenkollision rund 80 Anträge abgelehnt worden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 96): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Sportanlagen — insbesondere Sporthallen — der Bundeswehr in Wuppertal noch mehr als bisher den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung zu stellen? In den vier Wuppertaler Kasernen sind vier Sporthallen und drei Sportplätze (zwei Tennenplätze und ein Rasenplatz mit Laufbahnen) vorhanden. Zwei Hallen werden durch dienstliche Sportausübung so vollständig genutzt, daß Übungsstunden für zivile Sportvereine hier nicht eingeräumt werden können. Dagegen stehen in der Generaloberst-HoepnerKaserne acht Vereinen Übungszeiten zur Verfügung, die rd. 33 % der Gesamtnutzungsstunden betragen. Weitere Zeiten können nicht freigegeben werden. In der Colmar-Kaserne könnten an einigen Wochentagen in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie an Wochenenden Übungsstunden eingeräumt werden. Bis auf einen Verein haben sich weitere Interessenten bisher nicht gemeldet. Die Sportplätze werden von sechs Vereinen und zwei Wuppertaler Schulen mitgenutzt. Auch hier könnten an zwei Wochentagen sowie an den Wochenenden weitere Übungsstunden zur Verfügung gestellt werden. Es liegen indes keine entsprechenden Anträge vor. Dagegen sind bereits mehrmals von Vereinen die ihnen zugeteilten Übungsstunden zurückgegeben worden, weil sie eigene Übungsmöglichkeiten gefunden hatten. 17492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 97): Wieviel Mittelstreckenraketensysteme bringt die sowjetische Rüstungsindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung wöchentlich oder monatlich zur Einsatzreife, und wieviel davon sind auf Westeuropa gerichtet? Seit 1976 hat die Sowjetunion ihr Mittelstreckenpotential mit der Einführung der Rakete vom Typ SS-20 modernisiert und verstärkt. Bis heute hat die Sowjetunion die Zahl der Abschußvorrichtungen im Durchschnitt von ca. 50 Stück pro Jahr erhöht. Zur Zeit hat sie mehr als 100 dieser Abschußvorrichtungen gegenüber EUROPA disloziert. Sie könnten alle auch nur gegen WESTEUROPA eingesetzt werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 98 und 99): Wie viele Wehrpflichtige bzw. Wehrübungen absolvierende Soldaten sind während des Dienstes in den Jahren 1978 und 1979 verunglückt bzw. körperlich zu Schaden gekommen, und wie viele Zivildienstleistende waren es im gleichen Zeitraum? Kann die Bundesregierung erklären, warum entgegen der Aussage vom 28. Februar 1980 für Fernmeldeoffiziere bei den HAWK-Bataillonen im Dienstgrad Oberleutnant trotz Erfüllung der geforderten Voraussetzungen eine Beförderung zum Hauptmann nicht möglich ist, und warum bei der Zurückstufung für die Stelleninhaber keine nachteiligen Auswirkungen entstehen? Zu Frage B 98: Die Erhebungen im Rahmen der Wehrmedizinalstatistik erlauben wegen ihres Zuschnitts auf ein festliegendes Programm keine unmittelbare Aussage über das Unfallrisiko wehrpflichtiger Soldaten im Dienst. Hilfsweise kann jedoch die Häufigkeit der Verletzung bei den Mannschaften der Bundeswehr herangezogen werden, unter denen die Wehrpflichtigen mit nahezu 80 % den größten Anteil bilden. Sie lag von 1975 bis 1978 bei durchschnittlich 60 Fällen pro 1000 Mann der Ist-Stärke im Jahr mit abnehmender Tendenz. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Verletzungen nach hiesigen Bestimmungen nur dann erfaßt werden, wenn sie eine mindestens eintägige Freistellung vom Dienst erforderlich machen. Ferner sind u. U. Doppelzählungen gegeben, wenn ein Soldat in der Folge eines Unfalls nach zwischenzeitlicher Wiederaufnahme des Dienstes erneut ausfällt. Nach allem darf näherungsweise angenommen werden, daß derzeit weniger als 6 % der Grundwehrdienstleistenden im Laufe eines Jahres einen Unfall im Dienst erleiden, der zur vorübergehenden Freistellung führt. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind bei Unfällen während des Dienstes gemäß dort vorliegenden Regreßunterlagen im Jahr 1978: 276 und im Jahr 1979: 275 Zivildienstleistende verletzt worden. Zu Frage B 99: In der Fragestunde vom 28. Februar 1980 (Plenarprotokoll 8/203 — Nachtrag — Anlage 104) hatte ich bereits im einzelnen dargelegt, daß die Planstellen der Fernmeldeoffiziere in den HAWK-Bataillonen nicht zurückgestuft worden sind. Für die Oberleutnante stehen nach wie vor in den allein maßgebenden Stellenplänen Oberleutnantstellen zur Verfügung. Der unzutreffende Eindruck einer Zurückstufung war offensichtlich dadurch entstanden, daß ein STAN-Planungsentwurf eine höhere Bewertungsvorstellung enthielt, die sich nach örtlicher Überprüfung nicht als sachgerecht erwiesen hatte. Zur weiteren Frage, wieso Offiziere im Dienstgrad Oberleutnant trotz der Erfüllung der geforderten Voraussetzungen nicht zum Hauptmann befördert werden, hatte ich in derselben Fragestunde auf eine Frage des Abgeordneten Biehle (Plenarprotokoll 8/ 203 — Nachtrag — Anlage 108) dargelegt, daß am 1. April 1980 in der Bundeswehr insgesamt 1493 Oberleutnante des Truppendienstes sowie 3 186 des Fachdienstes die zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/71 zur Beförderung zum Hauptmann erfüllten, während im gleichen Zeitpunkt nur 299 Planstellen für Hauptleute für Beförderungen verfügbar waren. Allein aus der Erfüllung der zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/7 läßt sich jedoch nicht auf die tatsächliche Möglichkeit einer Beförderung schließen. Diese hängt unter anderem davon ab, ob ein entsprechender STAN-Dienstposten frei ist und eine Planstelle hierfür zur Verfügung steht, ob alle Ausbildungsvoraussetzungen für den Dienstposteninhaber erfüllt sind und der geforderte Beurteilungswert erreicht ist, weiterhin, daß keine Beförderungshindernisse in der Person des Soldaten bestehen. Die bisher eingeleiteten Abhilfemaßnahmen zielen darauf ab, durch Anwendung bundeswehreinheitlicher Auswahlverfahren die Beförderungschancen möglichst gerecht zu verteilen. Eine nennenswerte Verkürzung der gegenwärtigen Beförderungszeiten ist jedoch nur zu erreichen, wenn vom Parlament zusätzliche Haushaltsstellen bewilligt werden. Für den Haushalt 1981 ist beabsichtigt, zur Milderung des Verwendungsstaus 300 Hauptmann-Planstellen zu beantragen. s) Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 13493' Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 100): Ist es zutreffend, daß in der Koblenzer Fritsch-Kaserne in der Halle 8, eine ehemalige Kraftfahrzeugunterstellhalle das militärische und zivile Personal einer Umschlagstaffel unter unzumutbaren Bedingungen — z. B. fehlende Sozialräume, ungenügende Waschgelegenheiten, verölte Fußböden und unzureichende Belüftung und wegen der technisch unzweckmäßig angebrachten Heizung — auch noch bei zu niedrigen Temperaturen arbeiten muß, und daß diesem Zustand trotz mehr als 25 Eingaben seit 1976 an die verschiedensten Verwaltungsstellen der Bundeswehr nicht abgeholfen werden konnte, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung dieser Verhältnisse zu tun? Im Jahre 1973 wurde für sämtliche Kasernen in Koblenz ein Grundinstandsetzungsprogramm beschlossen, in das die Sanierung der Unterkunftsgebäude und der technischen Bereiche entsprechend ihres Planungsstandes und ihrer Dringlichkeit eingestellt wurde. In diesem Rahmen soll mit dem Um- und Ausbau der Halle 8 im Jahre 1982 begonnen werden. Wegen der. heranstehenden Grundinstandsetzung wurde in den letzten Jahren die Bauunterhaltung auf die substanzerhaltenden Maßnahmen beschränkt. Dies darf aber nicht dazu führen, daß unzumutbare Zustände am Arbeitsplatz eintreten. Die Liegenschafts- und Unterbringungsabteilung des Ministeriums wird daher veranlassen, daß zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn der Grundinstandsetzung im Jahre 1982 die schwerwiegendsten Mängel in einem wirtschaftlich vertretbaren Maße beseitigt werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Besch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 101): Welche verfassungsrechtlichen Schranken stehen nach Auffassung Bundeskanzlers Interview mit der Bild-Zeitung am 14. April 1980 einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an militärischen Aktionen des NATO-Bündnisses z. B. im Mittleren Osten entgegen, und in welchen Regionen der Welt wäre eine derartige Beteiligung verfassungskonfrom? 1. Der Einsatz der Bundeswehr als bewaffnete Macht ist nur auf der Grundlage der Bestimmungen des Grundgesetzes (Artikel 87 a) möglich. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt (vgl. Artikel 87 a Abs. 3 und 4, Artikel 35 Abs. 2 und 3). 2. Die Vertragsparteien des NATO-Bündnisses haben im Nordatlantik-Vertrag (Artikel 5 und 6) das Gebiet, in dem für sie gegenseitige Bündnisverpflichtungen entstehen, regional begrenzt Die von Ihnen genannten Regionen des Mittleren Ostens liegen außerhalb dieser Grenzen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 102): Was haben die zuständigen Kommandostellen der Bundesluftwaffe bisher veranlaßt, damit der nach wie vor sehr erhebliche Fluglärm von tieffliegenden Flugzeugen in erster Linie offenbar alliierter Streitkräfte im Raum des Nürburgrings verringert wird? Der Raum des Nürburgrings liegt, wie der größte Teil der Bundesrepublik Deutschland, im Tieffluggebiet 500 Fuß. Das heißt, daß militärischer Tiefflug bis zur Mindesthöhe von 500 FuB (ca. 150 m) über Grund durchgeführt werden darf. Die Nutzung dieses Luftraums wird auch beeinflußt durch die relativ dichte Belegung des Eifel-/Hunsrück-Gebietes mit Militärflugplätzen. Die Plätze Büchel und Mendig liegen in unmittelbarer Nachbarschaft, im weiteren Umkreis bis zu ca. 70 km befinden sich die Flugplätze Nörvenich, Bitburg, Spangdahlem, Hahn und Pferdsfeld. Außer dem mit Transporthubschraubern belegten Heeresflugplatz Mendig sind auf diesen Plätzen Kampfflugzeuge der Luftwaffe und der amerikanischen Luftstreitkräfte stationiert. Zum taktischen Ausbildungsprogramm dieser Verbände gehört das Üben des Tiefflugs, dessen Beherrschung im Ernstfall für den erfolgreichen Einsatz der Luftstreitkräfte unerläßlich ist. Der Luftraum im Gebiet des Nürburgrings darf im Rahmen der Tiefflugbestimmungen auch von anderen Verbänden genutzt werden. Die freie Nutzung des verfügbaren Luftraums gehört zum Konzept der Luftwaffe, den Fluglärm in vertretbaren Grenzen zu halten. Sie verhindert weitgehend Kanalisierungen des Tiefflugverkehrs und beugt so Lärmkonzentrationen vor. Weiträumige Durchführung des Tiefflugs bedeutet weiträumige Verteilung des Fluglärms. Die Luftwaffe und die Luftstreitkräfte der Alliierten haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Fluglärmbelastung der Bevölkerung zu verringern. Weitere Schritte sind in Vorbereitung. Ziel aller dieser Maßnahmen ist die generelle Abnahme des Fluglärms, nicht die gezielte Entlastung eines bestimmten Gebietes. Einschränkungen an einer Stelle bedeuten automatisch Zunahme des Flugbetriebs andernorts. Trotzdem dürften einige Maßnahmen der Luftwaffe zur Verringerung des Fluglärms gerade für das Gebiet des Nürburgrings von Bedeutung sein: 1. Das neue taktische Ausbildungsprogramm der Luftwaffe schreibt vor, Tiefflug in der Nähe des Heimatflugplatzes so weit wie möglich einzuschränken. Die Alliierten haben dieser Regelung zugestimmt. Auch der Raum Nürburgring wird dadurch eine gewisse Entlastung erfahren, da die in der Nähe stationierten Verbände nun weniger Tiefflüge in diesem Gebiet durchführen werden. 2. Eine Flugbetriebs- und Informationszentrale der Luftwaffe, die in naher Zukunft betriebsbereit ist, wird durch Auswertung der Flugpläne und Koordinierung großer fliegerischer Übungen dazu beitragen, den Tiefflugverkehr noch gleichmäßiger zu ver- 17494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 teilen. Es ist zu erwarten, daß auch der Raum Nürburgring dadurch eine weitere Entlastung erfährt. Alle Bemühungen der Luftstreitkräfte können zwar eine gewisse Verringerung des Fluglärms herbeiführen, aber keine vollständige Lärmfreiheit erreichen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 103 und 104): Trifft es zu, daß nach der zukünftigen Konzeption für die Ausbildung zum Unteroffizier ein Ergänzungslehrgang in „Menschenführung" nur für Unteroffiziere, die sich über zwei Jahre hinaus verpflichtet haben, vorgesehen ist, und falls ja. warum wird dieses Ausbildungsgebiet — wenn man berücksichtigt, daß bei jungen Unteroffizieren in der Vergangenheit gerade in der Menschenführung erhebliche Mängel auftraten — nicht so vorgezogen, daß auch Unteroffiziersanwarter, die sich nur auf zwei Jahre verpflichtet haben, also nach ihrer Beförderung noch neun Monate lang in Vorgesetztenfunktionen eingesetzt werden, daran teilnehmen können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ehemalige Soldaten, die aus der Bundeswehr ausscheiden mußten, weil sie die für ihren Dienstgrad festgesetzte besondere Altersgrenze überschritten hatten, an den für Rentner eingeführten Sozialmaßnahmen — z. B. Inanspruchnahme des sogenannten Seniorenpasses der Deutschen Bundesbahn, Vergünstigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und bei Benutzung öffentlicher Einrichtungen — teilhaben sollten, und falls ja, ist damit zu rechnen, daß eine entsprechende Regelung für den angesprochenen Personenkreis getroffen wird? Zu Frage B 103: Die Ausbildung zum Unteroffizier ist ständig den sich wandelnden Verhältnissen anzupassen. Die letzte größere Anpassung erfolgte im Jahre 1972. Die Ausbildung wurde damals auf insgesamt 12 Monate verkürzt und der Soldat zu diesem frühen Zeitpunkt seines Werdeganges bereits zum Unteroffizier befördert. Da sich inzwischen erwiesen hat, daß diese jungen Unteroffiziere die ihnen gestellten Aufgaben als Führer, Ausbilder und Erzieher nur noch bedingt erfüllen können, hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 19. Juni 1979 eine Untersuchung angeordnet, wie diese Schwierigkeiten der jungen Unteroffiziere zu beheben sind. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung war die Ausbildung in den allgemeinmilitärischen Ausbildungsteilgebieten, darunter auch die der „Menschenführung". Bei einem Vergleich des Untersuchungsergebnisses mit der derzeitigen Ausbildung zeigte sich, daß der Stundenansatz für das Ausbildungsteilgebiet „Menschenführung" in allen Ausbildungsgängen deutlich erhöht werden muß. Das Ausbildungsziel und — darauf aufbauend — die Richtziele für die Ausbildung wurden neu formuliert. Auf der Grundlage des Ausbildungszieles und der jeweiligen Richtziele wurden Lernziele und Ausbildungsinhalte erarbeitet und aus ihnen der notwendige zeitliche Rahmen abgeleitet. Während bisher für das Ausbildungsteilgebiet „Menschenführung" in der Ausbildung zum Unteroffizier /Maaten im Heer 10 Stunden in der Luftwaffe 15 Stunden in der Marine 14 Stunden aufgewandt wurden, werden nach Inkrafttreten der Neuordnung der Ausbildung zum Unteroffizier die Soldaten jetzt 60 Stunden in der „Menschenführung" ausgebildet. Diese deutliche Verbesserung der Ausbildung versetzt die jungen Unteroffiziere in die Lage, die ihnen gestellten Aufgaben erfüllen zu können. Darüber hinaus erhalten die Soldaten des Heeres im Unteroffizierlehrgang Teil 1 mit 3 Monaten Dauer komprimiert allgemeinmilitärische Grundlagen vermittelt. In der Luftwaffe werden die Soldaten nach dem Unteroffizierlehrgang unter Anleitung erfahrener Gruppenführer in Stellvertreterfunktionen Erfahrungen sammeln können (Dauer ca. 6 Monate). Die Marine bildet im „Fachlehrgang 1" militärfachlich aus und im Abschluß der Ausbildung zum Maaten erhält der Soldat im 3monatigen „Allgemeinen Maatenlehrgang" die Ausbildung zum Vorgesetzten, Ausbilder und Erzieher. Die vom Generalinspekteur der Bundeswehr angeordnete Untersuchung wurde am 10. Dezember 1979 mit Vorschlägen über zu treffende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Unteroffiziere in Ausbildung und Verwendung abgeschlossen und ihm vorgelegt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 23. Januar 1980 die erarbeiteten Vorschläge billigend zur Kenntnis genommen. Am 4. März 1980 hat der Bundesminister der Verteidigung die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Ausbildung und Verwendung für die Unteroffiziere/Maate angeordnet. Über die bereits aufgezeigten Verbesserungen der Ausbildung zum Unteroffizier /Maaten in der „Menschenführung" hinaus will das Heer den dann bereits sich im Dienstgrad Unteroffizier befindlichen Soldaten, die sich auf 3 und mehr Jahre verpflichten, in einem 4wöchigen „Ergänzungslehrgang" an einer Truppenschule des Heeres praktisch angewandte Menschenführung vermitteln. Zu Frage B 104: Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren nachhaltig dafür ein, daß Soldaten, die nach Überschreiten der für ihren Dienstgrad festgesetzten Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind, bei der Inanspruchnahme von Sozialmaßnahmen mit den Rentnern gleichgestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme des sogenannten „Seniorenpasses" der Deutschen Bundesbahn durch diesen Personenkreis. Nach eingehenden Verhandlungen hat sich die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bereit erklärt, das Angebot „Seniorenpaß" wie folgt auszugestalten: Ruhestandsbeamte sowie Richter und Soldaten im Ruhestand sind von der Vollendung des 63. Lebensjahres an allgemein, vor der Vollendung des 63. Lebensjahres dann in das Angebot einbezogen, wenn Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17495* sie in ihrer Erwerbsfähigkeit mehr als 65 % gemindert sind. Dies hat folgende Bewandtnis: Die Fahrpreisermäßigung „Seniorenpaß" ist eine kommerzielle Fahrpreisermäßigung und richtet sich in erster Linie an Damen und Herren, die das 60. bzw. 65. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bestimmte Gruppen von erwerbs- und berufsunfähigen Personen einbezogen worden, von denen erwartet werden kann, daß sie auf Grund ihres Alters und ihrer Erwerbsminderung im allgemeinen einer Nebenbeschäftigung nicht nachgehen und die Fahrpreisermäßigung nicht für Dienst- und Geschäftsreisen verwenden. Im Vergleich stehen die wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzten Soldaten den berufsunfähigen Frührentnern gegenüber. Da die letztgenannte Gruppe eine verhältnismäßig niedrige Rente bezieht, kann davon ausgegangen werden, daß sie in der Regel berufstätig ist. Ihre Aufnahme in den Berechtigtenkreis ist daher nicht angebracht. Dadurch sind sie jedoch gegenüber den vorzeitig pensionierten Soldaten benachteiligt. Um die Bevorzugung der o. g. Soldaten etwas abzubauen, fordert der Tarif bei Zurruhesetzung vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze den Nachweis einer Erwerbsminderung von mehr als 65 %. Dabei wird aber in Kauf genommen, daß die nicht zu quantifizierende Gruppe berufsunfähiger Frührentner mit ebenfalls einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 65 % gegenüber der vergleichbaren Gruppe von Soldaten im Ruhestand nach wie vor benachteiligt ist. Eine zusätzliche Erweiterung des o. g. Berechtigtenkreises hätte zur Folge, daß die Altersgrenze für alle vorzeitig pensionierten Soldaten ohne Nachweis einer Erwerbsminderung gesenkt werden müßte. Unter diesen Umständen könnten aber auch berufsunfähige Frührentner nicht länger von der Fahrpreisermäßigung ausgeschlossen werden. Diese Regelung widerspräche dem Sinn der Seniorenermäßigung. Da berufsunfähige Frührentner und vorzeitig pensionierte Soldaten häufig berufstätig sind, müßte darüber hinaus befürchtet werden, daß die Halbpreiskarten zum Seniorenpaß in größerem Maße für Dienst- und Geschäftsreisen benutzt werden. Als weitere Vergünstigung konnten in die Regelung der Befreiung vom Mindestumtausch von Zahlungsmitteln bei Reisen in die Deutsche Demokratische Republik Soldaten einbezogen werden, die mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind. Damit wurden sie dem gegenüber den Altersrentnern vorzeitig berechtigten Personenkreis der Invaliden-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrentner gleichgestellt. Die Inanspruchnahme der o. g. Vergünstigungen sowie von Ermäßigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie öffentlichen Einrichtungen setzt in der Regel das Ausstellen von entsprechenden Bescheinigungen voraus. Der Bundesminister der Verteidigung hat deshalb bereits Anfang des Jahres 1975 Betreuungsstellen eingerichtet, die den betroffenen Soldaten bei Bedarf ihre Eigenschaft als Versorgungsempfänger bzw. Schwerbehinderte amtlich bestätigen. Betreuungsstellen sind die bei 100 Standortverwaltungen der Bundeswehr eingerichteten Sachgebiete II. 2, die mit der sozialen Beratung und Betreuung der Soldaten beauftragt sind. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 105): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, einen Auftrag über 2 697 Videokassettenrecorder für die Bundeswehr einem außereuropäischen Unternehmen zu erteilen? Um den Bedarf der Truppe nach modernem Unterrichtsgerät unter wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, wurde eine Ausschreibung für die Beschaffung von Video-Anlagen durchgeführt, an der sich 14 in- und ausländische Hersteller und Vertriebsfirmen beteiligt haben. Die technischen Eckwerte waren so gesetzt, daß nicht nur die Hersteller von 3/4 Zoll-Geräten (Japaner), sondern auch von 1/2 Zoll-Geräten (u. a. Philips, Grundig etc.) sich beteiligen konnten. Dies wurde nicht zuletzt unter dem Aspekt getan, den nationalen Firmen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung eine faire Chance einzuräumen. Der Unterschied in den beiden Systemen liegt darin, daß das 3/4 Zoll-System (U-matic) dem „semiprofessionellen Bereich" zuzuordnen ist, während das 1/2 Zoll-System dem „Heim-Video-Sektor" angehört. Nach Auswertung der Kostenangebote und der Ergebnisse der technischen Vergleichsuntersuchungen wurde der wirtschaftlichste und zugleich technisch qualifizierteste Bieter — in diesem Fall die Firma Sony — ermittelt. Nur so war es möglich, die Streitkräfte mit einem auf dem Markt befindlichen Gerät, das die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt, auszustatten. Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Aufteilung des Gesamtbeschaffungsvorhabens auf zwei Bieter (deutsche und japanische Fertigung) möglich sei. Dies scheiterte jedoch daran, daß dabei einerseits das technische Risiko (Systemverantwortlichkeit, Systemverträglichkeit und Wartungs- und Instandsetzungskompetenz) hoch einzuschätzen und andererseits mit erhöhten Folgekosten zu rechnen ist. Ebenfalls wurde untersucht, ob die Wartung dieser Anlagen durch eine deutsche Firma entsprechender Größe durchgeführt werden kann. Entsprechende Anfragen ließen negative Haltungen erkennen. Weiterhin ist dem Aspket der Standardisierung in der Bundeswehr und im NATO-Bereich bei der Entscheidung für das 3/4 Zoll-System erhebliche Be- 17496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 deutung beizumessen, da andere NATO-Partner sich bereits ebenfalls für das 3/4 Zoll-System entschieden haben und somit die Austauschbarkeit von Ausbildungsprogrammen gewährleistet ist. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 106): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen in Bonn über .Rationale Arzneitherapie" der neue Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamts, Professor Schönhöfer, die Auffassung vertreten hat, das Arzneimittelgesetz sei insuffizient, weil es jedenfalls für die Beurteilung der Wirksamkeit und des therapeutischen Nutzens keine ausreichende Handhabe biete und aus diesem Grund überhaupt keine andere Möglichkeit bleibe als die, Dritten wie der Transparenzkommission die Befugnis zuzubilligen, selbst festzulegen, was als wirksam angesehen werden kann und was als unwirksam betrachtet werden muß, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß insbesondere durch das Bundesgesundheitsamt die im Arzneimittelgesetz enthaltenen Bestimmungen eingehalten wurden? Auf einer Tagung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen am 6. Februar 1980 hat Professor Peter Schönhöfer vom Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes in Berlin einen Vortrag zum Thema „Der Nachweis der Wirksamkeit als Voraussetzung für den therapeutischen Nutzen — praktische Anwendung am Beispiel umsatzbedeutender Arzneimittel — gehalten und dabei unter anderem ausgeführt, das Bundesgesundheitsamt sei mit seinem derzeitigen Mitarbeiterstab nicht in der Lage, die therapeutische Wirksamkeit sämtlicher legal auf dem Markt befindlichen Arzneimittel zu überprüfen. Bei bestimmten Kombinationspräparaten habe das Bundesgesundheitsamt infolge der Abschwächung der Kriterien zum Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit im Zulassungsverfahren nur wenig Handhaben, die Zulassung zu verweigern. Die Bewertung der Wirksamkeit von Arzneimitteln hat Professor Schönhöfer als einen wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß dargestellt. Dem Bundesgesundheitsamt stehe insoweit prinzipiell kein Monopol zu. Jedermann sei aufgefordert, sich an der wissenschaftlichen Diskussion zu beteiligen. Diese Äußerungen treffen nach Ansicht der Bundesregierung sachlich zu. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen dieser Äußerungen daran zu zweifeln, daß durch das Bundesgesundheitsamt die im Arzneimittelgesetz enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 107, 108, 109 und 110): Hat die Bundesregierung ihr Vorhaben aufgegeben, das Berufsbild des Rettungssanitäters durch Gesetz bundeseinheitlich zu bestimmen (Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2./3. Februar 1977, Frage Nr. 63), und falls nicht, wie weit sind die von der Bundesregierung beabsichtigten klärenden Verhandlungen mit Ländern und Verbänden in diesem Zusammenhang fortgeschritten? Welche Aussagen lassen sich bei dem gegenwärtigen Stand der Diskussion über den möglichen Zeitpunkt eines entsprechenden Gesetzentwurfs machen? Liegen der Bundesregierung mittlerweile nähere Erkenntnisse darüber vor, ob die Verwendung von Phosphatzusätzen in Lebensmitteln Einfluß auf die Verhaltensweise insbesondere von Kindern hat, und unterstützt die Bundesregierung diesbezügliche Forschungsvorhaben? Hat die Bundesregierung weiter Erkenntnisse darüber, daß Untersuchungen, die sich auf die Folge der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln beziehen, von bestimmten Teilen der Lebensmittelindustrie beeinflußt oder erschwert werden? Zu Frage B 107: Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger u. a. sowie der Fraktion der CDU/CSU vom 27. Dezember 1979 (Bundestags-Drucksache 8/3537) zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung sie einer qualifizierten Ausbildung der Rettungssanitäter beimißt. Bei der Beratung des früheren Gesetzentwurfes der Bundesregierung über den Beruf des Rettungssanitäters (Bundestags-Drucksache 7/822) ist aber sehr deutlich geworden, welche Schwierigkeiten eine zweijährige Ausbildung der Rettungssanitäter aufwirft. In dieser Situation hat der Bund /Länder-Ausschuß Rettungswesen ein Ausbildungsprogramm über 520 Stunden erarbeitet, um dem Personal im Rettungswesen bundeseinheitlich eine Mindestqualifikation zu vermitteln. Dieses Ausbildungsprogramm sieht einen Anteil an theoretischem Unterricht vor, der dem entspricht, was die Übergangsvorschriften des früheren Gesetzentwurfs für das bereits im Rettungswesen tätige Personal am theoretischen Unterricht gefordert haben. Zu Frage B 108: Die dargestellten Probleme einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung lassen es angezeigt erscheinen, die Erfahrungen bei der Durchführung des erwähnten Ausbildungsprogramms in den nächsten Jahren abzuwarten. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wird dann zu entscheiden sein, ob die Ausbildung verbreitert werden muß und ob eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erforderlich ist. Zu Frage B 109: Die der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Unterlagen geben keinen Anhaltspunkt dafür, daß ein Zusammenhang zwischen Phosphaten in Lebensmitteln und Hyperkinese bei Kindern besteht. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Teilnehmer eines Expertengesprächs beim Bundesgesundheitsamt am 11. Dezember 1978 über Zusammenhänge zwischen Nahrungsphosphaten und dem hyperkinetischen Syndrom. Zu Ihrer Information füge ich das einstimmig angenommene Ergebnisprotokoll als Anlage bei. Als Ergebnis dieses Expertengesprächs wurde beim Bundesgesundheitsamt eine Steuerungsgruppe „Phosphat-Hyperkinese" eingesetzt, der führende Fachexperten angehören. Um wissenschaftlich einwandfrei zu klären, ob Zusammenhänge zwischen Phosphaten und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit außerdem 1978 zwei Forschungsvorhaben in Auf- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17497* trag gegeben. Die Ergebnisse dieser Forschungsvorhaben werden voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen. Zu Frage B 110: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Untersuchungen, die sich auf die Folge der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln beziehen, von bestimmten Teilen der Lebensmittelindustrie beeinflußt oder erschwert werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 111): Was will die Bundesregierung tun, um zu verhindern — was bei einer medizinischen Fachtagung beklagt wurde —, daß die Ärzte weiterhin die Hochschule mit völlig unzureichenden Kenntnissen der medizinisch-technischem Geräte verlassen und in der Praxis oder Klinik den Apparaturen hilflos gegenüberstehen? Während der Ausbildung an den Hochschulen können die Medizinstudenten lediglich mit Grundkenntnissen über den Umgang mit medizinisch-technischen Geräten vertraut gemacht werden. Spezialkenntnisse und Fertigkeiten sind — auch im Hinblick auf die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Geräte — in der Weiterbildung zu vermitteln. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß die Grundkenntnisse der Ärzte über medizinisch-technische Geräte nach Abschluß des Studiums völlig unzureichend seien. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 112): Wann, unter welcher Voraussetzung und unter Beachtung welcher Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung ein Verbot der Alkoholwerbung? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Werbung für alkoholische Getränke zu verbieten oder zu beschränken. Sie bemüht sich vielmehr, die betroffene Wirtschaft zu einer effektiveren Handhabung und einer weiteren Ausgestaltung der bestehenden freiwilligen „Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke" zu veranlassen, die 1976 zwischen den Herstellern und Importeuren vereinbart worden sind. Entsprechende Aktivitäten sind eingeleitet. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben sollten, wird zu prüfen sein, ob gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind, um Mißbräuchen in der Alkoholwerbung zu begegnen. Voraussetzung hierfür wäre aber in jedem Fall eine Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, das bisher weder spezielle Werbeverbote und -beschränkungen für alkoholische Getränke enthält, noch eine Ermächtigung, die entsprechende Regelungen im Wege der Rechtsverordnung gestatten würde. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 113): Welche Zwischenergebnisse konnten durch den Forschungsauftrag über Art, Umfang, Sinn und Zweck von Tierversuchen in der pharmazeutisch toxikologischen Forschung und Alternativen inzwischen ermittelt werden, den das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit laut Pressemitteilung vom 8. Februar 1979 vergeben hat? In der Presseerklärung vom 8. Februar 1979 hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit seine Absicht mitgeteilt, einen Forschungsauftrag über Art, Umfang, Sinn und Zweck von Tierversuchen in der pharmakologisch-toxikologischen Forschung und über mögliche Alternativen zum Tierversuch zu vergeben. Zu diesen Fragen, insbesondere zur Problematik der LD 50, subakuten Toxizität, chronische Toxizität, Mutagenität, Kanzerogenität und Teratogenität bereitet das Bundesgesundheitsamt zur Zeit eine Fragebogenaktion vor, die im Mai dieses Jahres anlaufen soll und an 400 bis 600 Forscher unterschiedlicher Fachrichtung und wissenschaftlicher Grundhaltung gerichtet ist. Aus den Antworten soll abgeleitet werden, welcher Stellenwert den einzelnen Fragenkomplexen zugemessen wird, wo Tierversuche weiterhin als unverzichtbar angesehen werden und wo Alternativmethoden eingesetzt werden könnten. Gleichzeitig sollen über einige ausgewählte Alternativmethoden möglichst umfassende und kritische Literaturstudien angefertigt werden, die einem kleinen Kreis von Wissenschaftlern zur Stellungnahme vorgelegt werden. Hierbei greifen beide Teilbereiche des Forschungsvorhabens ineinander: während durch die Fragebogenaktion eine allgemeine „Terrain-Sondierung" vorgenommen wird, sollen die Stellungnahmen hinsichtlich bereits diskutierter Alternativmethoden konkrete Ansatzpunkte dafür liefern, ob und in welchem Umfang derartige Methoden Eingang in Prüfungsanforderung usw. finden können. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 114, 115 und 116): 17498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Ist der Bundesregierung die Studie der Münchener Studiengruppe „POKO" zu den Wirkungen der sogenannten Jugendsekten bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie? Wie steht die Bundesregierung zu der in der Esslinger Zeitung vom 21. März 1980 wiedergegebenen Außerung des Leiters der Studie, „Die befürchtete dramatische Auswirkung der Jugendreligionen spielt sich offensichtlich nur in der Werbekampagne der Gegner dieser Gemeinschaften ab? Handelt es sich bei dieser Studie um ein aus Mitteln der Bundesregierung finanziertes Projekt, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde der Auftrag an die Münchener Gruppe vergeben, und wie hoch ist das Finanzvolumen? Zu Frage B 114: Die Studie der Münchener Studiengruppe „POKO" ist der Bundesregierung bekannt. Ihr Ziel war es, den im Zusammenhang mit den Jugendreligionen entstehenden Beratungs- und Rehabilitationsbedarf festzustellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Studie das Problem des sozialwissenschaftlichen Zugangs zum Gegenstand der Untersuchung nicht gelöst hat. Die Folgerungen aus den Ergebnissen dieser Studie sieht sie daher als Fehlinterpretation an. Zu Frage B 115: Die zitierte Äußerung gibt die Interpretation des Leiters der Studie wieder, die jedoch nach Auffassung der Bundesregierung durch die Untersuchungsergebnisse nicht gedeckt ist. Die wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Jugendreligionen und ihrer Wirkung auf Mitglieder und deren Familien, wie sie z. B. auf einer vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderten Fachtagung in Hannover ausgetauscht wurden, als auch die an das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit direkt herangetragenen Hilfeersuchen lassen entgegen den Behauptungen der Studie darauf schließen, daß die Mitgliedschaft in Jugendreligionen für Betroffene häufig mit einer Beeinträchtigung ihrer weiteren Entwicklung bis hin zu ernsthaften psychischen Schäden verbunden ist. Zu Frage B 116: Die Studie wurde nicht mit Mitteln der Bundesregierung finanziell unterstützt. Dies geht auch aus dem Projektbericht selbst hervor, in dem auf Seite 21 ausgeführt wird, „daß die Gruppe von niemandem beauftragt war und auch von keiner Seite Zuwendungen zur Durchführung der Untersuchung erhielt". Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 118): Wie ist der Stand der Regreßforderungen des Bundes gegen den Verband der Deutschen Fluglotsen und seine Funktionäre aus der Bummelaktion 1973? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Januar 1978 festgestellt, daß der Verband Deutscher Flugleiter dem Bund den gesamten aus der Bummelaktion 1973 entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde durch Beschluß vom 2. Juli 1979 nicht zur Entscheidung angenommen. Mit diesen Entscheidungen wurde (nach vorinstanzlichen klageabweisenden Urteilen) die Rechtslage geklärt, die dem Bund eine Inanspruchnahme des Verbandes dem Grunde nach erst ermöglicht. Den Funktionären des Verbandes wurde im Hinblick auf eine Regreßmaßnahme in sechs gegen den Bund geführten Schadensersatzprozessen der Streit verkündet. RegreBforderungen gegen den Verband und seine Funktionäre setzen ferner voraus, daß der Bund seinerseits die gegen ihn erhobenen Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die rechtswidrige Aktion geschädigt wurden, befriedigt hat. Der größte Teil dieser Ansprüche wurde, beginnend in 1978, im Jahre 1979 und im I. Quartal 1980 abgewickelt; die Schadensregulierung ist noch nicht abgeschlossen. RegreBverfahren, die sich an diese Schadensabwicklung anschließen, werden, soweit nicht eine außergerichtliche Einigung mit dem Verband und seinen Funktionären möglich ist, noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 119, 120 und 121): Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Weiterbaus der A 680 bis zur Verknüpfung mit der A 45 und der Ausbau der B 26 von hier bis Aschaffenburg, und wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn zu rechnen, und wann kann er vollendet sein? Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Ausbaus der Umgehung der Kreisstadt Erbach (Odenwald) im Zuge der B 45, wann wird voraussichtlich mit dem Bau begonnen, und wann wird er vollendet sein? Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Ausbaus der Umgehung der Stadt Reinheim im Zuge der B 38, wann wird voraussichtlich mit dem Bau begonnen, und wann wird er vollendet sein? Zu Frage B 119: Der Abschnitt Gundernhausen-Dieburg-Ost der A 680 ist im Bau und wird Ende 1980 fertig. Im Abschnitt Dieburg-Ost bis Hergershausen ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die Gemeinde Münster und die Deutsche Bundesbahn haben gegen den Planfeststellungsbeschluß Klage erhobén. Der Baubeginn könnte allenfalls 1981/1982 möglich sein. Die Bauzeit wird etwa 3 bis 4 Jahre betragen. Im Abschnitt Hergershausen-Landesgrenze ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Der Abschluß des Verfahrens und der Baubeginn sind zur Zeit nicht absehbar. Von der Landesgrenze bis Aschaffenburg laufen zur Zeit noch raumordnerische Untersuchungen. Auch hier ist daher der Beginn noch nicht zu übersehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17499* Zu Frage B 120: Für die Umgebung Erbach-Michelstadt im Zuge der B 45 wurde schon 1977 das landesaufsichtliche Prüfungsverfahren auf Landesebene zur Festlegung der Linienführung eingeleitet. Wegen erheblicher Widerstände gegen die geplante Trassenführung sind weitere . umfangreiche Untersuchungen notwendig geworden, die noch nicht abgeschlossen sind. Wann mit dem Bau der Umgehungsstraße begonnen werden kann, ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen. Zu Frage B 121: Für die Umgehung Reinheim im Zuge der B 38 wurde bereits 1978 das landesaufsichtliche Prüfungsverfahren auf Landesebene zur Festlegung der Linienführung eingeleitet. Auf Grund erheblicher Widerstände hat die Stadt Reinheim mehrere Trassenvarianten untersuchen lassen, sich aber zur Zeit für eine bestimmte Trasse noch nicht entschieden. Der Baubeginn für die Umgehungsstraße ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen. Anlage 107 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 122): Hält die Bundesregierung im Bereich der freiwilligen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen das seit 1971 bestehende Verbot der Neuzulassung von Überwachungsorganisationen angesichts der seitdem eingetretenen Entwicklung, vor allem der erheblichen Zunahme des Kraftfahrzeugbestands und der um ein Vielfaches gestiegenen Nachfrage nach Durchführung freiwilliger Untersuchungen, für sachlich noch gerechtfertigt, insbesondere unter Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Gesichtspunkte, der Belange der Kraftfahrzeughalter und der Wettbewerbschancen der freiberuflichen Sachverständigen? Im Bereich der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen ist es Ziel der Bundesregierung, für jeden Kraftfahrzeughalter in zumutbarer Entfernung und zu zumutbaren, möglichst günstigen Bedingungen die Möglichkeit der technischen Überprüfung für alle Fahrzeugarten zu gewährleisten. In dieser Hinsicht prüft die Bundesregierung zur Zeit mit den Ländern und sämtlichen Beteiligten auch alle sachlichen und rechtlichen Aspekte der Regelung von Nr. 7 Anlage VIII Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verbot der Anerkennung neuer Organisationen). Heute werden für die regelmäßige technische Kraftfahrzeugüberwachung neben der Untersuchung durch die Technischen Prüfstellen (die je nach landesrechtlicher Bestimmung von den betreffenden Technischen Überwachungsvereinen oder den staatlichen Technischen Überwachungsämtern zu errichten und zu unterhalten sind) den Fahrzeughaltern als Alternativen auch die Untersuchung durch amtlich anerkannte freiwillige Überwachungsorganisationen sowie durch amtlich anerkannte Kfz-Werkstätten angeboten. Die Zahl der Untersuchungen bei den amtlich anerkannten freiwilligen Überwachungsorganisationen ist zwar in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen, jedoch werden immer noch mehr als 80% aller Inspektionen bei den Technischen Prüfstellen vorgenommen. Von seiten der Halter wurden bislang auch noch keine Klagen darüber geführt, daß das bisherige Angebot an freiwilliger Kfz-Überwachung durch Organisationen und Werkstätten nicht ausreichend sei. So liegen z. B. keine Beanstandungen über zu lange Wartezeiten, unzureichende Abfertigung, etc. in diesem Bereich vor. Auch künftig wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß den Fahrzeughaltern ein ausreichendes alternatives Angebot zur Untersuchung in den Technischen Prüfstellen zur Verfügung steht. Wegen der Frage einer Tätigkeit der freiberuflichen Sachverständigen im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden zur Zeit Gespräche mit den Beteiligten, insbesondere mit Interessenvertretungen der freiberuflichen Sachverständigen statt. Diese Gespräche dienen dem Ziel einer verstärkten Einbeziehung dieser Sachverständigen in die regelmäßige technische Überwachung, um ihnen damit Zugangschancen auch in diesem Bereich zu eröffnen. Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten; ich werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 123 und 124): Hält die Bundesregierung am Ausbau der Intercity-Strecke KölnGroß-Gerau fest? Wenn ja, wird diese durch den Kreis GroB-Gerau oder durch eine andere Region geführt? Zu Frage B 123: Die Bundesregierung hat am 7. November 1979 den Bundesverkehrswegeplan 1980 (BVWP '80) gebilligt. Hierin ist in der Stufe II die Strecke Köln—Koblenz als Neubaustrecke (NBS) enthalten. Diese Stufe enthält Planungen, bei denen es sich um Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990 handelt. Die Untersuchung der Alternativlösungen ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 124: Die Fortführung der Neubaustrecke über Koblenz in das Rhein-Main-Gebiet hat sich als gesamtwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 125 und 126): 17500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Wann ist mit der Änderung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung zu rechnen, und mit welchen neuen Vorschriften soll eine vergleichbare Wettbewerbssituation, z. B. zu den Niederländern, hergestellt werden? Sieht die Bundesregierung insbesondere Möglichkeiten, daß die völlig unterschiedlichen Besetzungsvorschriften bei weltweiter Fahrt (Niederlande 13, Bundesrepublik Deutschland 19 Mann Besetzung) aneinander angeglichen werden? Zu Frage B 125: Die Stellungnahmen der Reederverbände und Gewerkschaften zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO) waren in wichtigen Punkten kontrovers. Auf Anregung des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium hat deshalb der Seeverkehrsbeirat in seiner Sitzung am 10. April 1980 beschlossen, einen aus Gewerkschafts- und Reedervertretern bestehenden schiffahrtspolitischen Arbeitskreis des Seeverkehrsbeirats zu bilden, der sich u. a. auch mit den von den Reederverbänden zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffahrt als notwendig bezeichneten Änderungen der SBAO befassen und Lösungsvorschläge für strittige Fragen erarbeiten soll. Dabei wird auch die Wettbewerbssituation zur Sprache kommen, in der sich deutsche Küstenschiffseigner gegenüber ihren niederländischen Wettbewerbern befinden (s. im übrigen Antwort zu Frage 126). Zu Frage B 126: Unterschiedliche Besatzungsvorschriften gelten für deutsche und niederländische Schiffe kleinerer Tonnage (bis etwa 4 000 BRT) im Bereich der weltweiten Fahrt. Dies beruht darauf, daß nach deutschem Recht nur Schiffe bis zu 1 000 BRT und nur in einem eingeschränkten Fahrtgebiet (Ostsee—Nordsee und Fahrt durch die Biskaya bis Gibraltar) im Zwei-Wachen-System eingesetzt werden dürfen, während das niederländische Recht das Zwei-Wachen-System für Schiffe bis 75 m Länge (entspricht Schiffen bis etwa 4 000 BRT) in weltweiter Fahrt zuläßt. Ob eine Angleichung der deutschen an die niederländischen Bestimmungen möglich ist — die Gewerkschaften haben die Ausweitung des Zwei-Wachen-Gebietes, abgesehen von der Schiffsgröße, bisher abgelehnt — wird von dem Ergebnis der Erörterungen des unter Frage 125 erwähnten schiffahrtspolitischen Arbeitskreises abhängen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 127 und 128): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Arbeiten für die Neugestaltung des Nürburgrings, und hält die Bundesregierung die Finanzierung — entsprechend der Vereinbarung der Gesellschafter der Nürburgring GmbH — auch weiterhin für gesichert? Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Motorsportverbände, daß die Neugestaltung des Nürburgrings gefährdet ist, und wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Haltung der anderen Gesellschafter der Nürburgring GmbH? Zu Frage B 127: Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Stand der Arbeiten für die Neugestaltung des Nürburgringes weitgehend den Planungen entspricht. Ein Baubeginn erscheint jedoch solange nicht möglich, als nicht mit dem Land Rheinland-Pfalz Einigung über die Finanzierung der wesentlich erhöhten Kosten für die geplante Kurzstrecke sowie über einen Auseinandersetzungsvertrag mit dem Bund erzielt worden ist. Die für 1980 im Nachtragshaushalt vorgesehene Streichung des Haushaltsansatzes würde hingegen kein Hindernis für den Fortgang der Arbeiten bedeuten, da Restmittel aus 1979 vorhanden sind. Zu Frage B 128: Die Bundesregierung teilt diese Bedenken nicht, solange nicht feststeht, daß die erwähnte Einigung nicht zustande kommt. Sobald dies der Fall ist, wird hierüber auf Wunsch des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz ein Ministergespräch geführt werden. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 129, 130, 131 und 132): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Flugsicherung — laut Hausmitteilung vom 31. März 1980 — schon jetzt nicht in der Lage ist, die vorhandenen Personalengpässe zu überwinden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß es nach der Nationalisierung von Eurocontrol zu einer Beeinträchtigung der Flugsicherheit kommen kann, weil die bereits vorhandene Personallücke noch durch die Abwanderung ausländischer Eurocontrolbediensteter vergrößert wird? Trifft es zu, daß die Niederlande nach entsprechenden Parlamentsinitiativen nunmehr bereit sind, den niederländischen Luftraum uneingeschränkt von Eurocontrol Maastricht kontrollieren zu lassen? Wird die Bundesregierung die Pläne zum Abbau der Eurocontrolzentrale Karlsruhe aufgeben, wenn die parlamentarischen Initiativen in den Niederlanden zum Erhalt der Eurocontrolzentrale Maastricht führen? Zu Frage B 129: Der in den Hausnachrichten der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 31. März 1980 genannte Personalengpaß ist der Bundesregierung bekannt. Er bezieht sich auf den flugsicherungstechnischen Dienst und ist vor allem bedingt durch die angespannte Arbeitsmarktlage, die im gesamten öffentlichen Dienst zu einem Mangel an qualifiziertem technischen Nachwuchs geführt hat. Zu Frage B 130: Die Flugsicherheit innerhalb des von der Kontrollzentrale Karlsruhe kontrollierten Luftraumes wird durch die volle Integration dieser Zentrale in das deutsche Flugsicherungssystem nicht beeinträchtigt werden, da durch entsprechende vorbereitende Maßnahmen im personellen Bereich die technische Wartung der Zentrale sichergestellt sein wird. Die Durchführung der Flugverkehrskontrolle selbst liegt bereits seit der Inbetriebnahme der Kontrollzentrale im Jahre 1977 in den Händen der Bundesanstalt für Flugsicherung bzw. der Bundeswehr. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17501* Zu Frage B 131: Die Niederlande sind auch nach dem jüngsten Vier-Staaten-Gespräch am 29. April 1980 in Den Haag nicht bereit, kurzfristig die Kontrolle ihres oberen Luftraums (oberhalb 7 500 m) — wie ursprünglich gemeinsam beabsichtigt und geplant — von Amsterdam in die EUROCONTROL-Kontrollzentrale Maastricht zu verlegen, obwohl dies im Rahmen der Maastrichter System- und Personalkapazität jederzeit möglich wäre. In dem Gespräch in Den Haag wurde jedoch verabredet, mit dem Ziel der Einbringung niederländischen Luftraums nach Maastricht durch EURO- CONTROL eine einjährige umfassende Projektstudie durchführen zu lassen, in der eine Umstellung der Flugsicherungsorganisation im gesamten Luftraum Norddeutschlands und der Benelux-Staaten in Anlehung an das derzeit in den Niederlanden praktizierte Konzept untersucht werden soll. Zu Frage B 132: Es ist nicht beabsichtigt, die Kontrollzentrale Karlsruhe abzubauen; sie wird ihre vollen Funktionen behalten. Von Karlsruhe aus wird jedoch — wie heute — auch langfristig ausschließlich deutscher Luftraum kontrolliert werden können. Es ist daher nur sinnvoll, die Kontrollzentrale Karlsruhe auch voll in das deutsche Flugsicherungssystem zu integrieren. Dies ist unabhängig von der niederländischen Haltung zu Maastricht, bei deren Änderung dort im Gegensatz zu Karlsruhe eine grenzüberschreitende Kontrolle möglich sein würde. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 133 und 134): - Welche Bahnhöfe im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter sind bisher behindertengerecht ausgebaut worden, und wann werden dort alle Bahnhöfe so hergerichtet sein, daß sie von allen Behindertengruppen — vor allem von Rollstuhlfahrern — in Anspruch genommen werden können? Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Zu Frage B 133: Die Deutsche Bundesbahn hat in den rückliegenden Jahren im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter keine Neubauten, Umbauten oder größere Instandsetzungsarbeiten an Bahnhofsanlagen durchgeführt. Nur im Zusammenhang mit derartigen Baumaßnahmen kann mit vertretbarem Aufwand den besonderen Belangen der Behinderten (z. B. durch Bahnsteigaufhöhungen, Schräg- bzw. Treppenrampen, verbesserte Zugänge zu den Empfangsgebäuden usw.) entsprochen werden. Eine Angabe über den evtl. Zeitbedarf für den behindertengerechten Ausbau aller Anlagen in den o. g. Räumen ist nicht möglich. Das Deutsche Bundesbahn-Personal ist angewiesen, den Behinderten in jeder Weise — insbesondere auch beim Ein- und Aussteigen — behilflich zu sein. Zu Frage B 134: Die für das Jahr 1980 von der Deutschen Bundesbahn geplanten Investitionen für bauliche Maßnahmen in den o. a. Räumen betragen insgesamt 1,940 Millionen DM. Die Einzelvorhaben sind mit folgenden Summen veranschlagt: Streckenabschnitt Salzgitter BadNeuekrug-Hahausen Verkabelung des Streckenfernmeldekabels 0,700 Mio. DM Streckenabschnitt Salzgitter-Ringelheim-Lutter (Barenberg) Bahnkörpersanierung und Brükkeninstandsetzung 1,100 Mio. DM Bahnhof Salzgitter Bad Erneuerung der Kopf- und Seiten- rampe 0,090 Mio. DM Strecke Braunschweig Hbf-Helmstedt Haltepunkt Weddel Aufhöhung des Bahnsteiges 2 auf 38 cm über Schienenoberkante 0,050 Mio. DM Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 135 und 136): Denkt die Bundesregierung an die bundesweite Einführung eines Verkehrsschilds als Gebotsschild für Wohnbereiche, wie es im Rahmen des Großversuchs Verkehrsberuhigung in Wohnbereichen „im Land Nordrhein-Westfalen" entwickelt und erprobt worden ist? Liegt der Bundesregierung ein Antrag auf Entscheidung über die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost vor, und wann gedenkt sie, die entsprechende Entscheidung zu treffen? Zu Frage B 135: Die Bundesregierung beabsichtigt, Zeichen für verkehrsberuhigte Wohnbereiche in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen und damit bundeseinheitlich einzuführen. Die Zeichen entsprechen in ihrer Gestaltung nicht dem bei dem Großversuch in Nordrhein-Westfalen verwandten Zeichen, vielmehr handelt es sich um weiterentwickelte, im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) erarbeitete und abgestimmte Zeichen. Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, die u. a. diese Ergänzung vorsieht, ist dem Bundesrat zugeleitet worden und wird voraussichtlich am 1. August 1980 in Kraft treten. Zu Frage B 136: Dem Bundesminister für Verkehr liegt kein Antrag auf Entscheidung über die Einrichtung eines SBahnhaltepunktes in Hilden-Ost vor. 17502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 137): Ist die Bundesregierung bereit, der Deutschen Bundesbahn ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Beträge von nicht benutzten Bahnfahrkarten zu empfehlen, da die jetzige Prozedur zu bürokratisch und für die Bahnkunden mit viel Zeitverlust verbunden ist? Die Deutsche Bundesbahn hat das Fahrgelderstattungsverfahren bereits so unbürokratisch und kundenfreundlich gestaltet, wie es unter einer Mindestauflage von kommerzieller Kontroll- und Abrechnungsnotwendigkeit (insbesondere nach Aufhebung der Bahnsteigsperren) sowie kostengünstigem Arbeitsablauf möglich ist. So werden 85 bis 90 % der Fahrgelderstattungsanträge unmittelbar am Fahrkartenschalter innerhalb weniger Minuten im Beisein des Kunden schnell durchgeführt. Lediglich 10 bis 15 % der aufkommenden Fahrgelderstattungsanträge können nicht unmittelbar behandelt werden (z. B. Fahrausweise im Verkehr mit ausländischen Bahnen, Fahrausweise mit eingerechneten Arrangements, Leistungen des Touristikbereichs). Die Laufzeit zwischen der Abgabe des Fahrgelderstattungsantrags durch den Kunden und dem Eingang des Geldes beim Kunden beträgt in diesen Fällen in der Regel 14 Tage, wobei der größte Teil auf die Banküberweisungswege entfällt. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 138, 139, 140 und 141): Wie hoch ist die Gesamtzahl der bisher festgestellten rissegeschädigten Straßenbrücken im Bereich der Bundesfernstraßen? Wieviel Brücken müssen mit welchem finanziellen Aufwand saniert bzw. verstärkt werden? Welche Konsequenzen wurden aus der Anfang 1979 abgeschlossenen Auswertung der Bundesanstalt für Straßenwesen über Risseschäden an Straßenbrücken in Spannbetonbauweise gezogen? Liegen die Ergebnisse fünf ergänzender Forschungsvorhaben inzwischen vor, und können diese nutzbar gemacht werden für Straßenplanungen und zukünftige Bauvorhaben? Zu Frage B 138: Rißschäden werden dem Bundesminister für Verkehr nur für Spannbetonbauwerke gemeldet. Hier wurden bisher 313 Bauwerke erfaßt, die jeweils mindestens einen Riß mit einer größten Rißbreite von mehr als 0,2 mm aufweisen. Als möglicherweise schädlich gelten diese Risse — von Ausnahmen abgesehen — nur dann, wenn sie diese Breite im Bereich von Spanngliedern aufweisen. Dies wurde bei 81 Bauwerken festgestellt. Zu Frage B 13e: Welche Bauwerke und mit welchem Aufwand saniert werden müssen, kann nur auf Grund von für jeden Einzelfall gesondert durchzuführenden Untersuchungen beurteilt werden. Diese Untersuchungen werden von den Ländern im Rahmen der Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Bundesminister für Verkehr hat die Länder Anfang März aufgefordert, die bisher erbrachten und künftig voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen mitzuteilen. Entsprechende Angaben können erst Ende Juni 1980 gemacht werden. Zu Frage B 140: Die technischen Vorschriften für die Berechnung und die konstruktive Durchbildung wurden verbessert bzw. verschärft. Zu Frage B 141: Drei Forschungsvorhaben wurden bereits abgeschlossen, zwei werden im Verlauf dieses Jahres beendet. Für die Sanierung von Bauwerken wichtige Forschungen werden weitergeführt. Alle Forschungsbeauftragten haben bei der Überarbeitung der Vorschriften direkt mitgewirkt. Die Forschungsergebnisse konnten auf diese Weise unmittelbar bei allen laufenden und künftigen Bauvorhaben nach dem jeweils neuesten Stand der Erkenntnisse berücksichtigt werden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 142, 143 und 144): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mittlere und kleine Omnibusunternehmen, die Anmietverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost eingehen, sich in einer schwachen Marktposition befinden, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bemühungen des privaten Omnibusgewerbes um einen Musteranmietungsvertrag? Beobachtet die Bundesregierung die Betätigung und Preisgestaltung von Regionalgesellschaften und öffentlichen Unternehmen im Gelegenheitsverkehr, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Erkennt die Bundesregierung an, daß der Gelegenheitsverkehr kein Bereich der .Daseinsvorsorge" ist und damit eine Abdeckung von Defiziten aus öffentlichen Mitteln nicht in Frage kommen kann? Zu Frage B 142: Nein. Nach Auffassung der Bundesregierung stehen Angebot und Nachfrage auf diesem Verkehrsmarkt heute grundsätzlich in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Sollte Ihre Frage dadurch veranlaßt sein, daß ein solches ausgewogenes Verhältnis in Einzelfällen nicht vorliegt, bitte ich um deren Benennung; ich werde dann umgehend eine entsprechende Überpüfung veranlassen. Die Bundesregierung begrüßt jede engere Zusammenarbeit der Verkehrsträger; sie verfolgt daher die Bemühungen des privaten Omnibusgewerbes, mit dem Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe NOV), dem Bundesverband der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BDE) sowie mit Bahn und Post zu einem Musteranmietvertrag zu kommen, mit Interesse. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17503* Zu Frage B 143: Gelegenheitsverkehr ist ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Regeln zu betreiben; insofern besitzen Bund und Länder nur einen verhältnismäßig groben Überblick über dessen Entwicklungen und Tendenzen. Der amtlichen Statistik zufolge liegt der Marktanteil der Bundesunternehmen im Gelegenheitsverkehr derzeit bei rd. 2%. Eine marktbeherrschende Position der Bundesunternehmen, die ggf. Anlaß für eine vertiefte Betrachtung sein könnte, liegt somit nicht vor. Wie ein Vergleich mit den Statistiken der vergangenen Jahre deutlich macht, zielt die Geschäftspolitik der Bundesunternehmen auch nicht über die Preisgestaltung darauf ab, ihren Marktanteil zu Lasten der privaten und der kommunalen Verkehrsunternehmen zu erhöhen. Zu Frage B 144: Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist der Gelegenheitsverkehr nach marktwirtschaftlichen Regeln zu betreiben. Das schließt für alle hier tätigen Verkehrsunternehmen Gesichtspunkte der Daseinsvorsorge aus. Nach Auffassung der Bundesregierung bewegen sich die Bundesunternehmen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 145 und 146): Ist durch die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahne im Zusammenhang mit seiner Beurteilung über das erweiterte Ausbauprogramm für die westdeutschen Kanäle „Wegen der derzeitigen allgemeinen Haushaltslage will ich mir konkrete Angaben über den Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen ersparen' (Ruhr-Nachrichten 19. April 1980, „Kanalbau nicht auf dem trockenen) der Zeitpunkt des Ausbaus der Schleuse Henrichenburg in Frage gestellt? Ist nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor mit der Fertigstellung der Anlage bis 1984 zu rechnen, insbesondere mit Rücksicht auf die Standortschwierigkeiten der Stahlindustrie im östlichen Ruhrgebiet? Das neue Abstiegsbauwerk Henrichenburg ist Bestandteil eines umfangreichen Programms von Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf den westdeutschen Kanälen. Zur Realisierung dieses Programms ist beabsichtigt, Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen über einen 2. Nachtrag zum Regierungsabkommen vom 14. September 1965 aufzunehmen. Wegen des großen Volumens und der angespannten Haushaltslage kann über den Zeitpunkt des Baues und der Fertigstellung des neuen Abstiegsbauwerks Henrichenburg gegenwärtig noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Planungen werden programmgemäß weitergeführt. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 147 und 148): Warum sieht die Bundesregierung eine Trassenführung einer Autobahn bzw. Bundesstraße als strittig an, wenn alle Gremien der repräsentativen Demokratie diese Trasse — wie z. B. die A 98 Singen-Wangen — überwiegend bejahen? Ist eine der aufgeführten Neubautrassen in der Fortschreibung des Fernstraßenausbauplans absolut unstrittig, bzw. ist bei keiner dieser Trassen eine weitere Alternative bekannt? Zu Frage B 147: Der Bundesregierung ist keine Trassenführung bekannt, die von ihr als strittig angesehen wird, obwohl sie von allen Gremien der repräsentativen Demokratie bejaht wird. Zu Frage B 148: Alle im Aufdruck auf der Bedarfsplankarte genannten Autobahnprojekte sind nicht entscheidungsreif, weil sie schwerwiegende Umweltprobleme aufwerfen und weil nicht abschließend beurteilt werden kann, ob zur Lösung ihrer verkehrlichen Aufgaben Autobahnlösungen richtig sind. Untersuchungen über mögliche Alternativen sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesminister für Verkehr strebt an, die Entscheidungsgrundlagen bis zum 1. Januar 1983 zu schaffen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 149): Entsprechen die Neuanpflanzungen am Kanalufer auf der Westerrönfelder Seite dem Sicherheitsinteresse des Schiffsverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal, und welche Vorstellungen hat der Bund hinsichtlich einer Bepflanzung des Kanalufers in diesem Bereich? Der Schiffsverkehr wird durch die von der Gemeinde Westerrönfeld vorgenommene Bepflanzung eines Uferstreifens am Nord-Ostsee-Kanal nicht beeinträchtigt. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hinwirken, daß nachteilige Wirkungen durch die Bepflanzung nicht entstehen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 150 und 151): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1979, demzufolge der Deutschen Bundesbahn als öffentlich-rechtliches Wirtschaftsunternehmen eingeräumt wird, in Verbindung mit O 21 des Bundesbahngesetzes ein spezifisches Dienstrecht zu entwickeln? Welche Möglichkeiten werden insbesondere gesehen, den in dem Urteil angesprochenen Personalüberhängen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen und den Einsatz technischer Neuerungen entstehen, mit den Mitteln des § 21 des Bundesbahngesetzes zu begegnen, und wie wird die Aussage des Gerichts beurteilt, daß die Begründung von Beamtenverhältnissen weitgehend im verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn liege? 17504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage B 150: Die Möglichkeit für die Deutsche Bundesbahn als Betriebsverwaltung, dienstrechtliche Sonderregelungen zu treffen, wird nicht erst durch das in der Frage zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen. Solche Sonderregelungen haben sowohl der Gesetzgeber, z. B. in den §§ 21 bis 23 Bundesbahngesetz, als auch die Bundesregierung, etwa in der Rationalisierungsmaßnahmenverordnung oder in der Funktionsgruppenverordnung, getroffen. Das Urteil bestätigt dieses Regelungswerk, eröffnet aber insoweit keine zusätzlichen neuen Perspektiven. Zu Frage B 151: Angesichts der derzeitigen Personalsituation der Deutschen Bundesbahn mit zahlreichen regionalen und funktionalen Engpässen hat die Frage der unterwertigen Beschäftigung von Beamten inzwischen keine aktuelle Bedeutung mehr. Die Aussage des Gerichts, daß bei dem Sicherungsbedürfnis des Staates oder des öffentlichen Lebens bei der Deutschen Bundesbahn ein weitgehendes verwaltungspolitisches Ermessen besteht, ist zutreffend. Deswegen sind Überlegungen nicht ausgeschlossen, in bestimmten Teilbereichen der Deutschen Bundesbahn (z. B. im Vorhaltungsbereich) noch stärker als bisher Angestellte und Arbeiter zu beschäftigen. Dabei wird jedoch die bisherige Praxis der Deutschen Bundesbahn nicht gänzlich außer acht gelassen werden dürfen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 152 und 153): Aus welchen Gründen ist der Bundesverkehrsminister der Auffassung, daß bei den von den Streckenstillegungsplänen betroffenen Strekken Herbom—Schönbach, Haiger—Breitscheid und Wetzlar—Lollar im Lahn-Dill-Kreis der Schienenpersonenverkehr zum 1. Juni 1980 auf Busbetrieb umgestellt werden soll? Aus welchen Gründen hat der Bundesverkehrsminister meinen in dieser Angelegenheit an ihn gerichteten Brief vom März 1980 nicht beantwortet? Zu Frage B 152: Der Reiseverkehr auf den von Ihnen genannten Strecken ist seit Jahren stark rückläufig. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb den Anträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung entsprochen. Zu Frage B 153: Die Antwort hat sich verzögert, weil noch Rückfragen bei der Deutschen Bundesbahn zu den in Frage 152 genannten Strecken erforderlich waren. Ich gehe davon aus, daß sich durch diese Beantwortung ein Antwortschreiben erübrigt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 154, 155 und 156): Trifft es zu, daß der weitere Ausbau der B 36 insgesamt und die laufenden Bauarbeiten auf der B 36 in Höhe Leichtsandstraße/Flughafen Forchheim auf Grund von Kürzungen im Verkehrsetat des Bundshaushalts 1980 gestoppt werden mußte, und kann die Bundesregierung beim Land Baden-Württemberg veranlassen, daß dem Land zugewiesene Globalmittel wie im vorliegenden Fall der B 36 für bereits laufende Baumaßnahmen eingesetzt und der weitere Ausbau nicht blockiert wird? Wird die Bundesregierung über Prioritäten bei vorgesehenen Baumaßnahmen nach dem Bundesfemstraßenprogramm mit dem Land Baden-Württemberg erneut verhandeln, um sicherzustellen, daß bereits angelaufene Baumaßnahmen durchgezogen und Großbaustellen nicht zu Bauruinen werden? Wann ist mit dem Fortgang der Bauarbeiten der B 36 im Bereich Flugplatz Forchheim und in welchen Streckenabschnitten zu rechnen? Zu Frage B 154: Die für kleinere Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen (bis 3 Millionen DM Baukosten) im Bundeshaushalt global zur Verfügung stehenden Mittel werden von den Ländern in eigener Zuständigkeit bewirtschaftet. Der Bundesminister für Verkehr wurde auf Anfrage bei der dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg davon unterrichtet, daß die Ausbaumaßnahme im Zuge der B 36 im Bereich Leichtsandstraße/Flugplatz Forchheim nicht gestoppt, sondern planmäßig fortgeführt wird. Zu Frage B 155: Die Prioritäten bei größeren Bauvorhaben (über 3 Millionen DM Baukosten) werden vom Bund in Abstimmung mit den Ländern im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, den Fünfjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen und in den jährlichen Straßenbauplänen des Bundeshaushalts festgelegt. Eine weitergehende Einwirkung seitens des Bundes ist — mit Ausnahme bei Bundesautobahnen — nicht vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahmen ist Sache der Länder, die bei Bundesstraßen im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens Mittelausgleiche durchführen können. Zu Frage B 156: Die laufenden Bauarbeiten an der B 36 im Bereich des Flugplatzes Forchheim werden planmäßig fortgeführt. Im restlichen, noch nicht ausgebauten Abschnitt sollen die Bauarbeiten in diesem Jahr anlaufen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17505* Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 157): Sind Meldungen richtig, wonach die gerade fertiggestellte Bundesstraße 68 im Bereich der Ortsumgehung Wallenhorst verbreitert werden soll, welche Kosten entstehen dafür, und warum ist die Verbreiterung nicht bei dem Erstausbau von Anfang an geplant worden? Die zuständige Auftragsverwaltung des Landes Niedersachsen prüft zur Zeit, ob zur Herstellung einer höheren Verkehrssicherheit und einer einheitlichen Streckencharakteristik auf der B 68 zwischen Bramsche und Osnabrück die Ortsumgehung Wallenhorst mit einem Mittelstreifen und Standspuren versehen werden soll. Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit noch nicht vor. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 158, 159, 160 und 161): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verlagerung des Charterferienflugverkehrs West-Berlins von Tegel nach Schönefeld durch gezielte Dumpingpreise von Interflug und anderen osteuropäischen Fluglinien, besonders auf den Routen nach der Türkei und nach Griechenland? Gibt es seitens der Bundesregierung in letzter Zeit Bemühungen, und wenn ja welche, bei anderen westlichen IATA-Mitgliedern diese gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtete verzerrte Wettbewerbspolitik zu verhindern? Welche Verkehrskonzeption für den Berliner Flugverkehr unterstützt die Bundesregierung, um für die Zukunft sicherzustellen, daß langfristig nicht nur der Linienverkehr, sondern auch der Charterverkehr von Berlin (West) lebensfähig bleiben kann? Wo liegt die Grenze des Rückgangs von Passagierzahlen von Tegel zugunsten Schönefelds bei anhaltender unwirtschaftlicher Preisunterbietung, um Überlegungen anzustellen, als Gegenmaßnahme entweder auch den Charterverkehr zu subventionieren oder andere Maßnahmen zu erwägen? Zu Frage B 158: Die Erkenntnisse der Bundesregierung lassen nicht den Schluß zu, daß eine wesentliche strukturelle Verlagerung von Charterverkehr nach Zielen in der Türkei und Griechenland von Berlin-Tegel nach Berlin-Schönefeld stattgefunden hat. Zu Frage B 159: Im Hinblick darauf, daß im Fluglinienverkehr über Berlin-Schönefeld westliche IATA-Luftverkehrsgesellschaften überwiegend nicht beteiligt sind, hält die Bundesregierung den von Ihnen vorgeschlagenen Weg nicht für erfolgversprechend. Aus den in der Antwort zu Frage 158 dargelegten Gründen sieht sie aber bisher auch keine Notwendigkeit für entsprechende Schritte. Zu Frage B 160: Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß eine marktorientierte Luftverkehrsbedienung von Berlin-Tegel Angelegenheit der Luftverkehrsgesellschaften ist Das gilt insbesondere für den Charterflugverkehr, den eine Bedienungspflicht nicht trifft. Nichtsdestoweniger ist die Bundesregierung zusammen mit dem Senat von Berlin bemüht, den Attraktivitäts- und Kapazitätsvorsprung von Berlin-Tegel weiter auszubauen, um die Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung des Luftverkehrs von und nach Berlin zu gewährleisten. Zu Frage B 161: Die Passagierzahlen im Charterverkehr von Berlin-Tegel haben sich in den letzten beiden Jahren positiv entwickelt (1978: + 2,5%, 1979: + 2,7%). Repräsentative Zahlen für 1980 liegen noch nicht vor. Für Erwägungen der von Ihnen geschilderten Art besteht daher kein Anlaß. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 162): Welche Konsequenzen und konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung aus der durch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angeregten Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Stehplatzverhältnisse bei der Schülerbeförderung mit Omnibussen ziehen? Bis zur Verabschiedung der Entschließung des Bundesrates war zu berücksichtigen, daß sich die Bundesländer im wesentlichen von sicherheitstechnischen Gesichtspunkten leiten ließen; dem aber trägt das geltende Recht uneingeschränkt Rechnung. Die Entschließung spiegelt insofern eine gewandelte Auffassung der Bundesländer wider; nunmehr ist der Bereich der Schülerbeförderung verstärkt auch aus der Sicht des Beförderungskomforts anzugehen. Den Bundesländern sind inzwischen mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet worden. Erste Reaktionen darauf zeigen, daß die unterschiedlichen Verhältnisse in Stadt und Land sowie Praktikabilitäts- und Kapazitätsprobleme ein bundeseinheitliches Vorgehen erschweren. Die Bundesregierung geht gleichwohl davon aus, daß sich für einen Lösungsweg eine Ländermehrheit finden wird, welche die erforderlichen Rechtsänderungen im Bundesrat mitzutragen bereit ist. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 163): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Teilstück der B 258 Konzen—Fringshaus—Roetgen, das unter belgisches Hoheitsrecht fällt, im Rahmen der Verkehrsregelung und bei Verkehrsunfällen aller Art durch die Anwendung der belgischen Gesetzgebung leider immer wieder Anlaß zu erheblichen Problemen gibt, und ist die Bundesregierung 17506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 bereit, mit den zuständigen belgischen Stellen darüber zu verhandeln, inwieweit das vorstehend angesprochene Teilstück der deutschen Verwaltung übertragen werden kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die grundsätzliche Zuständigkeit der belgischen Straßenverkehrsbehörden auf dem Teilstück FringshausenKonzen der B 258 in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann, die aber nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes nicht schwerwiegend sind. Bei den Verhandlungen über die deutsch-belgischen Verträge — vom 24. September 1956 über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze (BGBl. 1958 II, S. 262) und — vom 13. Mai 1975 über den Ausbau und die Unterhaltung der Straße Aachen-Monschau zwischen Fringshausen und Konzen (BGBl. 1975 II, S. 1115) ist es der Bundesregierung leider nicht gelungen, eine alle Schwierigkeiten ausschließende Regelung zu erreichen. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 164): Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die Organisation des Postbetriebs so vorzunehmen, daß insbesondere historische Ortsnamen, wie zum Beispiel „Der alte Markt Aschbach", trotz der im Zuge der Gebietsreform verlorengegangenen Selbständigkeit, erhalten bleiben? Die Deutsche Bundespost stellt die Organisation des Postbetriebs auf örtlicher Ebene grundsätzlich auf Gemeindegrenzen ab, weil mit den kommunalen Bereichen örtlich eindeutig abgrenzbare Organisationseinheiten für eine reibungslose postalische Versorgung der Bürger vorhanden sind. Diese postbetriebliche Organisationsstruktur, zu der es keine gleichwertige Alternative gibt, hat sich über Jahrzehnte bundesweit bestens bewährt. Die Deutsche Bundespost übernimmt deshalb den vom Landesgesetzgeber festgelegten Gemeindenamen als einheitlichen postamtlichen Namen für den gesamten Gemeindebereich. Dieser postamtliche Name ist als Bestimmungsortsangabe in der letzten Zeile der Anschrift neben der Postleitzahl das wesentliche Leitkriterium für Postsendungen. Beispiel: Herrn Peter Kunde Kaulberg 20 8602 Schlüsselfeld Um den berechtigten Wünschen von Bürgern nach Weiterverwendung und damit Bewahrung angestammter Ortsnamen nachzukommen, hat die Deutsche Bundespost zugestanden, daß frühere Gemeindenamen, denen nach kommunalpolitischen Maßnahmen nur noch die Funktion von Orts- oder Stadtteilnamen zukommt, in der Anschrift und Absenderangabe in einer Zeile oberhalb der Zustellangaben zusätzlich weiterverwendet werden dürfen. Beispiel: Herrn Peter Kunde Aschbach Kaulberg 20 8602 Schlüsselfeld Wie die Erfahrung zeigt, stellt diese Lösung einen tragfähigen Kompromiß zwischen den Wünschen der Bürger nach Erhaltung historischer Ortsnamen einerseits und den betrieblichen Belangen der Deutschen Bundespost sowie den Forderungen einer modernen EDV- und Bürotechnik andererseits dar. Darüber hinaus bleiben angestammte Ortsnamen im Verzeichnis der Postleitzahlen in der Form erhalten, daß der Name der ehemaligen Gemeinde weiterhin in der alphabetischen Reihenfolge der Orte mit dem zusätzlichen Hinweis auf die zutreffende Postleitzahl und dem maßgebenden postamtlichen Namen erscheint. Beispiel: Aschbach = 8602 Schlüsselfeld. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 165 und 166): Warum hat die Deutsche Bundespost nicht, wie mit Schreiben des Bundespostministers vom 14. November 1979 an mich angekündigt, den Sendemast des Senders Bad Dörrheim bis zum Ende des Jahres 1979 abgebaut? Ist dies darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung damit rechnet, daß in der Bundesrepublik Deutschland in Kürze private Rundfunksender betrieben werden, die diese Einrichtung nutzen könnten? Der Sendemast des Senders Bad Dörrheim wurde am 29. April 1980 abgebaut. Der Sendemast sollte ursprünglich bis zum Ende des Jahres 1979 abgebaut sein. Es konnte jedoch unerwarteterweise zunächst keine geeignete Firma für den Abbau gefunden werden. Anlage 129 Antwort- des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 167 und 168): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den etwa 3 000 Hörgeschädigten durch die Einrichtung von Schreibtelefonen eine Kommunikationsmöglichkeit zu erschließen, die für ihre Berufsausübung und ihre Integration in die Gesellschaft unerläßlich ist? Ist die Bundesregierung bereit, diese Dienstleistung der Deutschen Bundespost zu empfehlen? Zu Frage B 167: Die Deutsche Bundespost hat das Schreibtelefon als private Zusatzeinrichtung zugelassen, um den Hörgeschädigten diese Kommunikationsmöglichkeit über das öffentliche Fernsprechnetz zu eröff- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17507* nen. Für die Benutzung dieser Zusatzeinrichtung, die derzeit nur bei einem Anbieter erworben werden kann, erhebt die Deutsche Bundespost weder Anschließungs- noch monatliche Gebühren. Zu Frage B 168: Die Bundesregierung stellt fest, daß die notwendigen Voraussetzungen für den Betrieb des Schreibtelefons gegeben sind. Die Deutsche Bundespost verfolgt weiterhin die technische Entwicklung auf diesem Gebiet, die nach ihrer Auffassung noch nicht abgeschlossen ist, sie beabsichtigt jedoch nicht, das Schreibtelefon im Wettbewerb zur privaten Wirtschaft selbst anzubieten. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 169): Wo sieht die Bundesregierung nach ihrer Auffassung die bisher gültigen Kriterien für die Schließung von Poststellen, nämlich „Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit", durch „kommunale Neuordnungsmaßnahmen beeinflußt, nachdem sie in einer Antwort auf die Frage nach der Schließung von Poststellen im ländlichen Raum die Auffassung vertreten hat, daß diese Konzentrationsmaßnahme „ein betrieblicher Nachvollzug kommunaler Neuordnungsmaßnahmen" sei? Die kommunalen Neuordnungsmaßnahmen führen zu neuen postbetrieblichen Bedingungen. Wegen der Notwendigkeit, eine einheitliche Bezeichnung für die Bestimmungsortsangabe in den Anschriften der Postsendungen festlegen zu müssen — wofür zweckmäßigerweise der jeweilige Gemeindename zu verwenden ist — sieht die Deutsche Bundespost die Bereiche von politischen Gemeinden als einheitliches Gebiet für die Postversorgung an. Für die so bestimmten postalischen Versorgungsbereiche ist im allgemeinen jeweils nur eine Eingangs- und Zustellpostanstalt zweckmäßig bzw. erforderlich. Werden daher mehrere frühere selbständige Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen oder einer größeren Gemeinde angegliedert, so müssen aus postbetrieblichen Gründen der Eingangsdienst sowie im allgemeinen der Zustelldienst bei einer Postanstalt zentralisiert werden. Mit der Verlagerung des Eingangs- und Zustelldienstes zur zentralen Eingangspostanstalt verlieren aber die übrigen Amtsstellen in früher selbständigen Gemeinden den überwiegenden Teil ihrer Aufgaben, so daß u. U. der Aufgabenumfang des verbleibenden Annahmedienstes gemessen an Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit die Beibehaltung einer Amtsstelle nicht rechtfertigt. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 170): Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundespost in diesem Jahr im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, daß die Mittelansätze für einzelne Vorhaben nicht bekanntgegeben werden können, da sonst der Beschaffungswettbewerb beeinflußt wird. Die Deutsche Bundespost wird im Rechnungsjahr 1980 im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter folgende Investitionen vornehmen: Im Postwesen Für Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an Postgebäuden werden im Landkreis Wolfenbüttel insgesamt 598 000 DM für Erweiterung Postamt Cremlingen, Landkreis Wolfenbüttel Erweiterung Heizungsanlage Postamt Börßum und andere kleinere Maßnahmen in mehreren Postämtern investiert. In der Stadt Salzgitter werden insgesamt 469 200 DM für Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 12 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 16 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 21 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 24 weitere Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei mehreren Postämtern in Salzgitter investiert. Im Fernmeldewesen Im Landkreis Wolfenbüttel werden für Teilnehmereinrichtungen sowie den Neu- und Ausbau von Fernsprechortsvermittlungsstellen 2,445 Mio. DM für Ortsliniennetze (Kabelanlagen, Kabelkanäle und oberirdische Liniennetze) 1,080 Mio. DM und für technische Einrichtungen und Kabelanlagen für den Fernsprechverkehr (Fernverkehr) 0,675 Mio. DM investiert. In der Stadt Salzgitter werden für Teilnehmereinrichtungen sowie für Fernsprechortsvermittlungsstellen 5,940 Mio. DM für Ortsliniennetze (Kabelanlagen, Kabelkanäle und oberirdische Liniennetze) 1,290 Mio. DM und für technische Einrichtungen und Kabelanlagen für den Fernsprechverkehr (Fernverkehr) 0,550 Mio. DM investiert. 17508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 171): Kann die Bundesregierung mitteilen, warum bei der Beseitigung des Mondscheintarifs anstelle des Erlasses von 20 Gebühreneinheiten nicht an eine Senkung der Gebühren für den Hauptanschluß gedacht wurde, und ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß für den Billigtarif einheitlich die Entfernungszonen I, II und III der 67,5-Sekundentakt eingeführt wird? Die 20 Gebühreneinheiten, die seit dem 1. April 1980 bei jedem Hauptanschluß in der Fernmelderechnung unberücksichtigt bleiben, werden als Ausgleich für Verteuerungen gewährt, die sich durch den verkehrstechnisch notwendigen Übergang vom Mondscheintarif zum Billigtarif bei bestimmtem Gesprächsverhalten ergeben können. Dagegen ist die Grundgebühr die anteilige monatliche Vergütung für die Bereithaltung der Amtsleitung zur Ortsvermittlungsstelle und ggf. bestimmter technischer Bestandteile des Hauptanschlusses sowie bei einfachen Hauptanschlüssen eines gewöhnlichen Sprechapparates mit Nummernschalter. Da der. Wegfall des Mondscheintarifs die Höhe der Gesprächsgebühren beeinflußt, hält es die Deutsche Bundespost für zweckmäßig, einen Ausgleich bei den Gesprächsgebühren, nicht aber bei der Grundgebühr vorzunehmen. Die am 1. April 1980 wirksam gewordenen Tarifänderungen entlasten die Telefonkunden allein 1980 um 2,5 Mrd. DM. Dagegen würde die Ausdehnung der Sprechdauer während der neuen Billig-Tarif-Zeiten auf 67,5 Sekunden auch in den Entfernungszonen von mehr als 50 km, was einer Wiedereinführung des Mondscheintarifs gleichkommt, betrieblich nicht vertretbar sein. Die bisherige 22-UhrVerkehrsspitze würde in wesentlich größerem Umfang bereits um 18.00 Uhr auftreten und damit das gesamte Fernsprechnetz weitgehend blockieren. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 172 und 173): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost für die in Flugzeugen eingebauten Radiokompasse Gebühren erhebt, und hält es die Bundesregierung unter Maßgabe der eindeutigen Zweckbestimmung dieser Geräte für die Funknavigation noch für angemessen, Gebühren wie für Rundfunkempfänger festzusetzen? Welche gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen veranlassen die Deutsche Bundespost zu einer solchen Vorgehensweise? Zu Frage B 172: Die Deutsche Bundespost erhebt für die Genehmigung einer oder mehrerer Anlagen des Flugnavigationsfunkdienstes in einem Luftfahrzeug, wozu die sogenannten Radiokompasse oder Funkpeiler gehören, eine monatliche Gebühr von 1,— DM. Diese Gebühr ist zur Abgeltung der Kosten bestimmt, die der Deutschen Bundespost durch das nationale und internationale „Management" der Funkdienste entstehen, von dem auch der Flugnavigationsfunkdienst profitiert. Dagegen hat die Deutsche Bundespost für das Errichten und Betreiben-von Rundfunkempfängern eine gebührenfreie Allgemeine Genehmigung erteilt. Zu Frage B 173: Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Deutschen Bundespost sind die §§ 1 und 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (BGBl. I 1977 S. 459, 573). Danach dürfen Funkanlagen nur mit Genehmigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen errichtet und betrieben werden. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 174 und 175): Warum geht die Deutsche Bundespost dazu über, zunehmend Tarifpersonal statt Beamte zu beschäftigen, wie z. B. im Posthalterdienst und als Nachwuchskräfte für einzelne Laufbahngruppen, obwohl damit kein finanzieller Vorteil verbunden ist, und wie beurteilt die Deutsche Bundespost die sich aus dieser Personalpolitik ergebende höhere Streikanfälligkeit der Deutschen Bundespost mit entsprechend schlechterer Postversorgung der Bevölkerung? Welche Poststellen sollen im Rahmen des geänderten Konzepts der Postversorgung auf dem flachen Land in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe-Land sowie im Stadtkreis Baden-Baden geschlossen werden? Zu Frage B 174: Im Post- und Fernmeldebetriebsdienst werden schon immer neben Beamten auch Tarifkräfte eingesetzt und zum Teil auch mit Beamtentätigkeiten beschäftigt. Die besondere, dem Kundenverhalten angepaßte Struktur des Postbetriebsdienstes erfordert vornehmlich in den Abendstunden in den größeren Städten und im Zustelldienst auf dem Lande die Beschäftigung von Teilzeitkräften. Das Bundesbeamtengesetz enthält mit Ausnahme von § 79 a keine Möglichkeit zur Beschäftigung von Teilzeitkräften. Als Posthalter sind nach den „Besonderen Bestimmungen über das Dienstverhältnis für Posthalter" im allgemeinen nicht Tarifkräfte, sondern „Beamte auf Widerruf, die nebenbei beschäftigt werden" tätig. Die Ausbildung von Nachwuchskräften zu Fernmeldehandwerkern wird z. B. traditionell nicht im Beamtenverhältnis durchgeführt, während Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst und den mittleren Postfachdienst einen Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf ableisten. Die Bundesregierung sieht in dieser jahrzehntelang erprobten Praxis keine durch Streikgefahr verursachte Bedrohung der Postversorgung. Zu Frage B 175: An dem von der Bundesregierung auf Beschluß des Deutschen Bundestages vorzulegenden Konzept Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17509* für die Postversorgung auf dem Lande wird im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen z. Z. gearbeitet. Beim derzeitigen Stand der Planungen — einschließlich der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren — ist es nicht möglich, die bestehende Amtsstellenorganisation in einzelnen Landkreisen auf die noch zu entwickelnden Grundsätze hin zu überprüfen. Es steht aber bereits fest, daß im Rahmen des neuen Konzepts nur Grundsätze und Bedingungen für die Einrichtung und Aufhebung von Amtsstellen festgelegt, nicht aber Entscheidungen für einzelne Bereiche oder Amtsstellen getroffen werden. Die Einrichtung und Aufhebung von Amtsstellen, für welche die Oberpostdirektionen zuständig bleiben werden, kann stets nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 176): Warum können Päckchen und Pakete, die nicht zugestellt werden können, nicht wie nachweispflichtige Briefsendungen bei der zuständigen Postaußenstelle verbleiben, sondern müssen beim zuständigen Hauptpostamt abgeholt werden? Die nutzungsrechtlichen Regelungen der Postordnung sehen vor, daß Sendungen, die beim Zustellversuch nicht ausgeliefert werden konnten, beim Zustellpostamt abgeholt werden. Dies ist die wirtschaftlichste Regelung, sie bietet betrieblich die größte Sicherheit und ist am wenigsten stör- und beschwerdeanfällig. Unterschiedliche Ausgabestellen für Briefsendungen, Geldbeträge zu Anweisungen usw. einerseits sowie Paketsendungen und Päckchen andererseits ergeben sich im allgemeinen nur in großen Orten, in denen die Briefzustellung und die Paketzustellung aus organisatorischen Gründen nicht vom gleichen Postamt aus erfolgen können. In einem Betriebsversuch wird bei der Deutschen Bundespost zur Zeit geprüft, ob mit vertretbarem Aufwand durch eine Erweiterung der Zahl der Paketausgabestellen eine größere Kongruenz der Brief- und Paketausgabestellen erreichbar ist. Die Versuche laufen z. Z. in Karlsruhe, Nürnberg und einigen Stadtteilen von Wuppertal. Sie eröffnen Empfängern in Ortsteilen mit besonderen Briefausgabestellen neben den bisherigen Möglichkeiten — Pakete und Päckchen werden beim zentralen Paketzustellamt abgeholt oder die Wiederholung des Zustellversuchs wird an einem bestimmten Werktag innerhalb der Lagerfrist beantragt — die zusätzliche Möglichkeit, anstelle der Wiederholung des Zustellversuchs die Zuführung der Pakete und Päckchen zu der zuständigen Briefausgabestelle zu beantragen, um die Sendungen von dort abholen zu können. Die bisherigen Versuchsergebnisse rechtfertigen die Annahme, daß das geschilderte Verfahren in absehbarer Zeit generell angeboten werden kann. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 177): Wird sich die Bundesregierung für die Ems-Querung bei Leer für einen Tunnel entscheiden, mit welcher Tunneltiefe bzw. mit welcher Tiefenlage der Flußbettsohle der Ems ist zu rechnen? Im Bundesverkehrsministerium werden derzeit die für eine Ems-Querung der A 31 entscheidungsrelevanten Fragen geprüft. Dabei werden neben straßen- und wasserbautechnischen, nautischen, wirtschaftlichen und finanziellen, insbesondere auch auf die Umwelt bezogene und wirtschaftsentwicklungspolitische Fakten einer kritischen, vergleichenden Wertung unterzogen. Die Entscheidung über die Emsquerung — Brücke oder Tunnel — wird die Bundesregierung auf der Grundlage des Ergebnisses der vorgenannten Prüfung in Kürze treffen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 178): Gibt es bundesrechtliche Vorschriften, die den Vermieter berechtigen, bei Ausstellen der Mietbescheinigung gemäß § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes auch solche Mietkürzungen als Mietrückstände auszuweisen, die vom Mieter für Wohnwertminderungen vorgenommen wurden und über deren Berechtigung zwischen Vermieter und Mieter noch kein Einvernehmen besteht, wenn ja, welche, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß solche noch streitigen Mietkürzungen für Wohnwertminderungen zukünftig nicht mehr als Mietrückstand deklariert werden dürfen? Die Auskunftspflicht des Vermieters ist insbesondere deshalb vorgesehen, weil die vom Vermieter in Form einer Bescheinigung erteilten Auskünfte als Nachweis für die einschlägigen Angaben des Antragsberechtigten dienen sollen und in vielen Fällen nur der Vermieter über einige für die Wohngeldgewährung maßgebende Umstände Angaben machen kann. Nach § 2 Abs. 1 der Wohngeldverordnung ist der Wohngeldbemessung als Miete der Betrag zugrunde zu legen, der — einschließlich der Umlagen — auf Grund eines Mietvertrages zu bezahlen ist. Demgemäß werden — soweit mir bekannt — in den Formularen der Länder für Auskünfte nach § 25 Abs. 3 WoGG Fragen nach Mietkürzungen oder Mietrückständen nicht gestellt. Die Wohngeldstellen veranlassen daher Vermieter nicht dazu, Mietkürzungen mitzuteilen, sie als Mietrückstand zu deklarieren oder etwaige sonstige das Mietverhältnis berührende Streitfragen zwischen den Vertragsparteien zu offenbaren. Andererseits ist der Vermieter nicht an zusätzlichen Angaben etwa über die tatsächliche Höhe der vom Mieter entrichteten Miete gehindert. Erhält die Wohngeldstelle — zum Beispiel durch Angaben des Vermieters — davon Kenntnis, daß das Wohngeld nicht zur Bezahlung der Miete verwendet wird, hat sie den Wohngeldbescheid nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 WoGG zu widerrufen. Dieser Vorschrift ist zu entnehmen, daß es nicht nur auf die mietvertraglich vereinbarte, sondern auch auf die tatsächliche Mietzahlung ankommen kann, ob Wohngeld zusteht. 17510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Die Wohngeldstelle wird daher auch dann, wenn der Mieter laufend eine niedrigere als die vereinbarte Miete entrichtet, der Wohngeldbewilligung nicht die im Mietvertrag aufgeführte Miete zugrunde legen können. Ist die Berechtigung der niedrigeren Mietzahlung zwischen den Mietparteien streitig, so wird Wohngeld im allgemeinen nur als Vorschuß (I § 42 SGB) auf der Grundlage der tatsächlich entrichteten niedrigeren Mieterleistung zu zahlen sein. Die endgültige Bewilligung des Wohngeldes wird zurückzustellen sein, bis die Höhe der zu leistenden Miete feststeht. In dem beschriebenen Fall wäre der Mieter nach I § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB verpflichtet, anzugeben, daß er nur eine geringere als die vereinbarte Miete zahlt; aber auch der Vermieter hätte im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 25 Abs. 3 WoGG die geringere tatsächliche Höhe der laufenden Mietzahlungen anzugeben. Ich werde mich dafür einsetzen, daß die Länder in den Formularen für Mietbescheinigungen nach § 25 Abs. 3 WoGG weiterhin nur die für die Durchführung des Gesetzes im Regelfall erforderlichen Fragen aufnehmen und ergänzende Angaben nur bei eindeutiger Sachlage berücksichtigen. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 179): Hält es die Bundesregierung angesichts dessen, daß die Zuschßmittel für Vollwärmedämmung fast überall schon vergriffen sind und die Einsparungsrate hier besonders hoch (bis zu 50 v. H.) ist, für angebracht, derartige Förderungen zeitlich und auch dem Betrag nach unbegrenzt zu gewähren? Die Bundesregierung hat die Absicht, das gesetzlich festgelegte Energiesparprogramm über das Jahr 1982 hinaus fortzuentwickeln, wenn die Länder ebenfalls dazu bereit sind. Um dies zu klären, hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau seine Länderkollegen gegen Ende des vergangenen Jahres in einem Schreiben gebeten, die grundsätzliche Zustimmung ihrer Kabinette einzuholen. Bei der beabsichtigten Fortentwicklung des Energiesparprogramms werden auch die förderbaren Maßnahmen und die förderbaren Kosten zu überprüfen sein. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 180): Ist der Bundesregierung eine gängige Praxis der Zentrale des Deutschen Reisebüros in Frankfurt, dessen Hauptgesellschafter die Deutsche Bundesbahn ist, bekannt, bei der bei sämtlichen Visaanträgen für Ostblockländer die Staatsangehörigkeit deutsch durch BRD ersetzt wird, und sieht die Bundesregierung in einem solchen Verhalten einen Vorgang, welcher der DDR-These von einer zweiten deutschen Staatsbürgerschaft Vorschub leistet? Nachprüfungen haben ergeben, daß die von Ihnen gemeinte Reisebürozentrale das von Ihnen geschilderte Verfahren nicht anwendet. Für Reisen in die DDR füllt der Kunde im Reisebüro einen Antrag aus, der auch die Spalte „Staatsangehörigkeit" enthält. Der Kunde füllt diese Spalte selbst aus. Anhand der Kundeneintragungen wird in der Reisebürozentrale der amtliche Einreiseantrag des Innenministeriums der DDR ausgefüllt. Dieses Formular enthält ebenfalls die Spalte „Staatsangehörigkeit". Das DER-Reisebüro trägt in allen Fällen für Deutsche das Wort „deutsch" ein. Im Rücklauf erhält der Kunde sodann einen Berechtigungsschein zum Empfang des Visums. Er wird vom Innenministerium der DDR EDV-mäßig ausgedruckt und enthält keine Angaben zur Staatsangehörigkeit. Mit dem Berechtigungsschein erhält der Kunde ferner eine Zollerklärung und eine seit zwei bis drei Jahren EDV-mäßig ausgedruckte Zählkarte des Innenministeriums der DDR. Diese Zählkarte enthält in der Spalte „Staatsangehörigkeit" die Angabe „BRD". Bei Reisen in andere kommunistische Staaten, die dem Warschauer Pakt angehören, wird außer dem Antrag für das Visum der Reisepaß des Kunden benötigt und an die Botschaft des Einreiselandes in der Bundesrepublik Deutschland gesandt, damit das Einreisevisum gleich in den Reisepaß eingetragen werden kann. Das Reisebüro verwendet auch in diesen Fällen in den Anträgen das Wort „deutsch". Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 181): Hat die Bundesregierung Informationen, daß in der „DDR" deutsche Soldatengräber systematisch eingeebnet werden, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Informationen über die systematische Einebnung von deutschen Soldatengräbern in der DDR, wie in Ihrer Frage unterstellt wird, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ich benutze jedoch die Gelegenheit, um Sie über folgenden Sachverhalt zu informieren: Die DDR ist am 30. August 1956 den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August 1949 beigetreten. Im Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vom 12. August 1949 heißt es in Art. 17, daß die Gräber der Gefallenen geschont, angemessen instandgehalten und so gekennzeichnet werden, daß sie jederzeit wieder aufgefunden werden können. Die Regierung der DDR hat durch den damaligen Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, Anfang des Jahres 1976 dem damaligen Präsidenten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Herrn Prof. Dr. Thiele, offiziell erklären lassen, daß sich die DDR an die in den Genfer Abkommen von 1949 festgelegten Bestimmungen hält. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17511* Eine gleichlautende Antwort wurde dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Staatssekretär Gaus, von der Regierung der DDR zur gleichen Zeit erteilt. In ihrer Erklärung hat die DDR-Regierung bekräftigt, daß sie sich an die in den vier Genfer Abkommen von 1949 festgelegten Bestimmungen hält, das ewige Ruherecht der Gefallenen gewährleistet wird und dafür Sorge getragen wird, daß die Grabstätten sofort aufgefunden werden können. Falls Ihnen oder Ihren Gewährsleuten belegbare Einzelfälle bekannt sind, in denen auf dem Gebiet der DDR in letzter Zeit im Widerspruch zur offiziellen Erklärung der DDR-Regierung gehandelt worden sein sollte, wäre ich Ihnen für eine Mitteilung dankbar. Die Bundesregierung bemüht sich stets in enger Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge darum, Einzelfälle zu klären und vor allem im Interesse der Angehörigen von Gefallenen aus der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden, wenn es nach den Gegebenheiten möglich und notwendig ist. Anlage 141 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 182): Trifft es zu, daß der Bohrschlamm, der bei dem Geothermikpilotprojekt bei Bühl anfällt, das von der Deutschen Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mit Bundeszuschüssen durchgeführt wurde, in hohem Maß chromhaltig ist, so daß daraus eine akute Gefährdung des Trinkwassers in der Umgebung der Schlammablagerung auf Gemarkung OttersweierUnzhurst entsteht, und warum wurde diese Tatsache von den zuständigen Behörden so lange verschwiegen, obwohl sie diesen bekannt gewesen sein soll? Beim Abteufen der Bohrung in Bühl hat die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH zur Verdünnung der Bohrspülung Ferro-Chrom-LignoSulfonat (CLS) verwendet. Nach Auskunft des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes, Karlsruhe, das an Ort und Stelle Proben entnommen hat, besteht durch den Einsatz dieses Spülungszusatzes für die Trinkwasserversorgung keinerlei Gefährdung. Das Wasserwirtschaftsamt wird dennoch das Grundwasser unterhalb der Bohrung untersuchen. Ein Ortstermin ist für den 20. Mai 1980 angesetzt. Ich habe veranlaßt, daß mich das Wasserwirtschaftsamt über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. Anlage 142 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 183): Warum hat die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis der hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Verschleiß und Korrosion (vergleiche z. B. BMFT-Mitteilungen vom 2. April 1980, Seite 34, BMFT-Pressemitteilung 38/80) nicht die Konsequenz gezogen, für Kraftfahrzeugmotoren geeignete Öladditive (wie z. B. Molybdändisulfid oder Microlon) vorzuschreiben? Überall dort, wo Kontaktflächen gegeneinander bewegt werden, tritt Reibung auf, die zu Verschleiß und Energieverlusten durch Umwandlung von Bewegungs- in Wärmeenergie führt. Räder, Schienen, Straßen, Lager, Kolben, Zylinder, Kupplungen und Bremsen sind die wesentlichen Bestandteile der Verkehrsmittel, die dem Verschleiß unterliegen. Besonders ungünstige Bedingungen liegen systembedingt beim Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges vor. Kaltstart, häufig wechselnde Belastungen und unterschiedliche Temperaturen (z. B. Sommer-/ Winterbetrieb) stellen hohe Anforderungen an hockentwickelte Schmiermittel, um Reibung und Verschleiß möglichst gering zu halten. Die Mineralöl- und die Schmiermittelindustrie haben in kontinuierlicher Entwicklung laufend verbesserte Schmiermittel auf den Markt gebracht, die den Anforderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit genügen. In letzter Zeit haben z. B. auch synthetische Öle und spezielle Additive Eingang in den Markt gefunden, die günstigere Schmiereigenschaften aufweisen und nachweislich zur Kraftstoffeinsparung führen. Ein Patentrezept von überragender Wirkung gibt es jedoch nicht. Da im Hinblick auf Verschleiß und Korrosion das Zusammenwirken von bewegten Teilen und Schmiermitteln in Betracht zu ziehen ist und kraftfahrzeugtechnische Vorschriften als Wirkvorschriften angelegt werden, sieht die Bundesregierung keinen Ansatzpunkt für die Festlegung technischer Spezifikationen für Schmierstoffe. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 184): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige politische Lage in Guatemala, und wie gestaltet sich unter Berücksichtigung dieser Einschätzung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit diesem Land? Die Bundesregierung beobachtet die politische Lage in Guatemala mit kritischer Aufmerksamkeit. Die wirtschaftliche und soziale Lage hat zu einer zunehmenden Polarisierung im Lande geführt. Mit Sorge registriert die Bundesregierung die zunehmende Gewalttätigkeit. Sie hofft, daß bürgerkriegsähnliche Zuspitzungen wie in El Salvador vermieden werden können. Die von der Bundesregierung erbrachten und geplanten Leistungen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zielen darauf ab, die Lebensverhältnisse der armen Mehrheit der Bevölkerung zu verbessern. Die Bundesregierung hofft, damit einen Beitrag zum sozialen Ausgleich und zu einer demokratischen Entwicklung in Guatemala leisten zu können. Die in der Rahmenplanung 1980 vorgesehenen Mittel wurden der guatemaltekischen Regierung allerdings noch nicht verbindlich zugesagt. 17512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 185 und 186): Hat sich die Bundesregierung ein Urteil über die Agrarreform gebildet, die zur Zeit in El Salvador durchgeführt wird, wenn ja, wie lautet ihre Beurteilung, und welche konkreten Projekte plant sie, mit denen sie dieses für die demokratische Entwicklung des Landes entscheidende Vorhaben unterstützen kann? Ist die Bundesregierung bereit, die 26 Millionen DM, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt für verschiedene Projekte in El Salvador bereitliegen, die aber nicht mehr realisiert werden können, unbürokratisch und rasch für Projekte zur Unterstützung der nunmehr entscheidend wichtigen Agrarreform zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 185: Die Bundesregierung konnte sich mangels sicherer Informationen noch kein abschließendes Urteil über die von der Regierung von El Salvador dekretierte Agrarreform bilden. Es muß jedoch angesichts der innenpolitisch äußerst labilen Lage des Landes bezweifelt werden, ob eine solche grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme zu dem erwünschten Erfolg führen wird. Eine realistische Planung konkreter Projekte erscheint hier erst dann möglich, wenn in El Salvador wieder stabilere politische Verhältnisse herrschen. Zu Frage B 186: Mit El Salvador wurden Regierungsabkommen über ein Entwicklungsbankenprojekt von fünf Millionen DM und ein landwirtschaftliches Bewässerungsprojekt von acht Millionen DM abgeschlossen. Diese Abkommen sind bisher noch nicht durch Darlehensverträge konkretisiert worden. Außerdem besteht wegen früher nicht zustande gekommener Projekte noch ein Zusagerest von 12,479 Millionen DM. Es empfiehlt sich aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht, diese Mittel vor einer Konsolidierung der politischen Lage in El Salvador zur Auszahlung zu bringen. Erst wenn der Bürgerkrieg in El Salvador beendet ist, kann über Projekte zum Aufbau des Landes entschieden werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Wurbs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat der Abgeordnete Spies von Büllesheim.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begründe den Änderungsantrag, der Ihnen auf Drucksache 8/4009 vorliegt. Der Änderungsantrag betrifft drei Fragen:
Erstens. Das Berggesetz schafft die Möglichkeit zur Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten dort, wo innerhalb der nächsten 15 Jahre Bergbau zu erwarten ist. Diese neue Möglichkeit ist selbstverständlich volkswirtschaftlich richtig. Es ist aber nicht richtig, daß die Betroffenen für die sich daraus ergebenden Schäden keine vollständige Entschädigung, sondern nur eine eingeschränkte Entschädigung erhalten. Die Entschädigung ist eingeschränkt, weil unwesentliche Wertminderungen bei den Betroffenen ohne Entschädigung bleiben. Der Änderungsantrag fordert in diesem Punkte, daß der Betroffene, wenn sich der Eingriff als eine Enteignung darstellt, eine volle Entschädigung erhält.
Zweitens. Das Berggesetz sieht für Bergbauunternehmen die Möglichkeit vor, in Bereichen, für die ein Rahmenbetriebsplan vorliegt, von einem Bauherrn Anpassung seines Bauwerks im Hinblick auf zu erwartende Bergschäden zu verlangen. Der Bauherr wird also, wenn ein solches Anpassungsverlangen geäußert wird, verpflichtet, Lage, Stellung, Konstruktion seines Bauwerks zu verändern. Auch das ist volkswirtschaftlich richtig. Nicht richtig ist wiederum, daß der betroffene Bauherr keine volle Entschädigung erhält. Der Bauherr muß unerhebliche Aufwendungen und unwesentliche Wertminderungen selbst tragen.
Im hier vorliegenden Änderungsantrag wird ein Kompromiß geschlossen. Er sieht vor, daß der Bauherr alle sich aus dem Anpassungsverlangen ergebenden Aufwendungen ersetzt bekommt, daß er aber unwesentliche Nachteile selbst tragen muß. Eine solche Regelung erscheint deswegen notwendig, um Ansprüche in Bagatellfällen und Querulanten abzuwehren. Wenn z. B. jemand durch ein Anpassungsverlangen veranlaßt wird, sein Haus auf einem großen Grundstück etwa fünf Meter zurückzusetzen, so soll er daraus keinen besonderen Anspruch herleiten können. Wenn er aber Aufwendungen hat, so besteht überhaupt kein Grund dafür, daß er diese Aufwendungen nicht voll ersetzt bekommt.
Der dritte Punkt betrifft das Verlangen der vom Tagebau betroffenen Bevölkerung, die Bergschadensvermutung, die jetzt nur für den untertägigen Bergbau gilt, auch auf den Braunkohlentagebau auszuweiten. Dies hat in den Beratungen des Unterausschusses bereits eine erhebliche Rolle gespielt. Ich will hier ganz klar sagen, daß das Anliegen als solches in der umfassenden Form, wie es vorgetra-



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
gen wurde, keinesfalls aufgenommen werden kann, denn sonst wäre es so, daß der Braunkohlenbergbau wegen der großflächigen Grundwasserabsenkung jeden Riß in einem Haus im Raume von Aachen bis Bonn bezahlen müßte. Eine Bergschadensvermutung darf und kann nur tatsächliche Veränderungen der Oberfläche und bergbautypische Geschehensabläufe abdecken. Dies ist die Einschränkung, die in diesem Punkte gemacht worden ist. Wenn aber die genannten Voraussetzungen gegeben sind, besteht wirklich kein Grund, den vom Tagebau Betroffenen — unter den genannten Einschränkungen — auch die Beweislastvermutung zugute kommen zu lassen.
Meine Damen und Herren, wenn wir den vorliegenden Änderungsantrag ablehnen wollen, müssen' wir uns doch fragen, wie wir der vom Bergbau betroffenen Bevölkerung verständlich machen wollen, daß sie eine schlechtere — nämlich eine unvollständige — Entschädigung erhält, als sie z. B. nach dem Landbeschaffungsgesetz, nach dem Atomgesetz, nach §§ 94 und 96 des Bundesbaugesetzes und nach dem Bundeswasserstraßengesetz vorgesehen ist. Dies . könnte man dem Bürger einfach nicht verständlich machen. Sie können auch keinem von Bergschaden betroffenen Bürger verständlich machen, daß er die ihm aus der Notwendigkeit der Anpassung entstehenden Aufwendungen, z. B. ein um 20 cm breiteres Fundament zu bauen — selbst wenn diese Aufwendungen im Rahmen des Gesamtvorhabens als unerheblich betrachtet werden —, aus eigener Tasche bezahlen muß. Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben gerade gesagt, es sei leicht, über anderer Leute Geld zu verfügen. Ich möchte diese Aussage umkehren. Wenn wir das Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschieden, verfügen wir über anderer Leute Geld, nämlich in der Weise, daß der einzelne Grundstückseigentümer die vom Bergbau veranlaßten Mehraufwendungen, soweit sie unerheblich sind, selbst tragen muß. Das ist meiner Meinung nach nicht hinnehmbar.
Es ist für mein Gefühl aber nicht einmal das Schlimmste — als ehemaligem Bürgermeister einer Bergarbeiterstadt liegt mir dieses Problem sehr am Herzen —, daß der einzelne 100, 200, 500 oder vielleicht auch 1 000 DM aus eigener Tasche bezahlen muß. Das Schlimmste ist, daß er entmutigt wird. Das Schlimmste ist, daß für ihn die Rechtslage unsicher ist. Das Schlimmste ist, daß ihm gesagt wird: Das ist ja unerheblich. Ich erhebe in diesem Zusammenhang gar keinen Vorwurf gegenüber den Vorständen irgendwelcher Gesellschaften. Es ist selbstverständlich die Pflicht der Mitarbeiter der Bergbauunternehmen, für ihr Unternehmen Aufwendungen abzuwehren. Wenn die erwähnte Bestimmung in der vorliegenden Fassung angenommen wird, werden sie sagen: Das ist unerheblich; das ist unwesentlich. — Der Betroffene wird dann oftmals seinen Schaden gar nicht mehr geltend machen.
Ich möchte hier auch erwähnen, daß nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes durchaus die Frage besteht, ob die vorgesehene Regelung verfassungsgemäß ist. Wir haben über diese Frage natürlich auch im Unterausschuß eingehend gesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst ist in dieser Frage anderer Auffassung als das Bundesjustizministerium. Wir sollten uns in diesem Hause eigentlich davor hüten, Gesetze zu verabschieden, die an die Grenze der Verfassungsmäßigkeit gehen.
Für den vorliegenden Änderungsantrag spricht des weiteren der allgemeine Gesichtspunkt, daß in diesem Lande alles, was es kostenlos gibt, über alle Maße in Anspruch genommen wird. Der Bergbau wird natürlich sehr weitgehende Anpassungsverlangen für weite Gebiete stellen, wenn ihn das überhaupt nichts kostet, wenn nämlich den 1 000 oder 1 500 betroffenen Bürgern jeweils nur unerhebliche Aufwendungen entstehen oder diese Bürger nur unerhebliche Nachteile haben. Ich meine, das ist nicht hinzunehmen.
Genau das gleiche gilt auch für die Baubeschränkungsgebiete. Wenn das überhaupt keine oder nur wenige vom Bergbau auszugleichende Nachteile hat, dann werden die Gebiete wahrscheinlich sehr großzügig und großflächig festgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, in Gebieten, in denen Bergbau getrieben wird, trägt die Bevölkerung ein Sonderopfer. Darauf hat der Bundeswirtschaftsminister schon hingewiesen. Sie trägt es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich weitgehend klaglos. Denken wir an Unfälle, an Halden, an Bergschäden, an Schmutz. Alle diese Belastungen werden getragen. Andere argumentieren mit Landschaftsschutz, argumentieren gegen die Kernenergie, argumentieren gegen Steinkohlekraftwerke, weil hier ein Schornstein in einen Wald kommt oder dort eine Elektrizitätsleitung verlegt werden muß. Die Bergbaubevölkerung trägt dieses Sonderopfer weitgehend klaglos. Es besteht kein Grund, dem einzelnen Bürger im Falle einer konkreten Belastung dazu noch zusätzliche Sonderopfer aufzuerlegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Leber)

Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal bestätigen: Diese Sache ist unglücklich gelaufen. Wir sind ja gar nicht so weit voneinander entfernt. Von allen Seiten ist Verständnis für diesen Antrag geäußert worden. Das materielle Gewicht ist nicht sehr groß. Meine Damen und Herren, ich werbe noch einmal darum, daß Sie dieses Verständnis für die vom Bergbau und seinen Schäden betroffenen Bürger jetzt in die Realität umsetzen, indem Sie diesem Änderungsantrag in letzter Minute doch noch zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Georg Leber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfram.