Protokoll:
8217

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 217

  • date_rangeDatum: 14. Mai 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:58 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/217 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 217. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Inhalt: Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17401 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesberggesetzes — Drucksache 8/1315 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3966 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3965 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 8/1018 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3965 — Russe CDU/CSU 17414 C Wolfram (Recklinghausen) SPD 17418A, 17424D Cronenberg FDP 17420 A Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17421 C Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17423 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Glombig, Egert, Rappe (Hildesheim), Lutz, Stockleben, Hoffmann (Saarbrücken), Grunenberg, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP Humanisierung des Arbeitslebens — Drucksachen 8/3476, 8/3844 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Gerstein, Müller (Remscheid), Lenzer, Dr. George, Dr. Probst, Pfeifer, Franke, Dr. Blüm, Hasinger, Benz, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen — Drucksachen 8/3576, 8/3852 — Gerstein CDU/CSU 17426 C Urbaniak SPD 17430A Cronenberg FDP 17432 B Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 17434 B Müller (Remscheid) CDU/CSU 17436 C Stockleben SPD 17438 C Dr. Probst CDU/CSU 17441 A Dr. Hauff, Bundesminister BMFT . . . 17443 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Dr.-Ing. Laermann FDP 17446 D Dr. George CDU/CSU 17449A Lutz SPD 17450 D Fragestunde — Drucksachen 8/3981 vom 08.05. 1980 und 8/3996 vom 13.05. 1980 — „Notwendige Voraussetzungen" für die Reise des Bundeskanzlers nach Moskau DringlAnfr Cl 13.05.80 Drs 08/3996 Jäger (Wangen) CDU/CSU DringlAnfr C2 13.05.80 Drs 08/3996 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 17401 B, D, 13402A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 17401D, 17402 A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17402 B Einkommensminderungen bei Bediensteten durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze ab 1. März 1980 MdlAnfr A12 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU MdlAnfr A13 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17402C, 17403B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 17403B Finanzierung der Gehaltszulagen von Trainern und Sportlern für die Teilnahme an Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen aus Steuermitteln MdlAnfr A21 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 17403 C, D, 17404 A ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17403 D Konsequenzen aus dem Umstand, daß ein Brief Präsident Carters an Bundeskanzler Schmidt betr. die amerikanischen Sanktionen gegen den Iran im Bundeskanzleramt zwei Tage lang verschollen war MdlAnfr A91 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 13404 A, C, D, 13405A, B ZusFr von der Heydt Freiherr von Massen- bach CDU/CSU 13404B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17404D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17405 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 17405A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17405 B Zeitpunkt und Art der Informierung der Bundesregierung über die beabsichtigte Befreiung der in der Teheraner Botschaft festgehaltenen Geiseln MdlAnfr A92 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17405 B, C, D ZusFr von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU 17405 C Zweckmäßigkeit der geplanten MoskauReise des Bundeskanzlers, u. a. angesichts der Boykott-Empfehlung für die Olympischen Spiele an die Sportler der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A94 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A95 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 17405D, 17406A, B, C, D, 17407 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 17405D, 17406A C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17406A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17406B, D ZusFr Hasinger CDU/CSU 17406 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 17407A ZusFr Dr. Ehmke SPD 17407 A Wahrnehmung des Rechts des ungehinderten Gebrauchs der Muttersprache durch die Deutschen in der Volksrepublik Polen MdlAnfr A96 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17407 B, C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17407B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17407D Verbesserung der Fortbildung von Familienrichtern und Erfahrungen mit der Anhörung Minderjähriger im Ehescheidungsverfahren MdlAnfr A26 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Czempiel SPD Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13408 A, C, D ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 17408 C ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD . . 17408C ZusFr Frau Dr. Balser SPD 17408 D Zulassung von Steuerberatern als Abschlußprüfer in der künftigen GmbHPflichtprüfung MdlAnfr A27 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . 13409 A, B, C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 III ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 17409 A, B ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 17409B ZusFr Cronenberg FDP 17409 C Unzureichende Rückerstattungsquoten der Versicherungen aus Risikoüberschüssen und Zinsgewinnen aus Kapitalanlagen MdlAnfr A30 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD MdlAnfr A31 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17409D, 17410 B, C, D ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 13410 A, B, C, D Übernahme des japanischen Modells für die Rückerstattung der Überschüsse von Versicherungsunternehmen MdlAnfr A32 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Diederich (Berlin) SPD MdlAnfr A33 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Diederich (Berlin) SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17410D, 17411 B, C ZusFr Dr. Diederich (Berlin) SPD . . . . 17411B Überschüsse der Versicherungswirtschaft durch unrealistische Kalkulationsgrundlagen MdlAnfr A34 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jens SPD MdlAnfr A35 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17411 D, 17412A,B,C,D ZusFr Dr. Jens SPD 13412 A, C, D Förderung des Einbaus ölunabhängiger Befeuerungsanlagen in Wohnhäuser MdlAnfr A36 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 17412 D, 17413B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 13413A, B Verwendung von Teilen der Tabak- und Branntweinsteuer zur Rehabilitation MdlAnfr A37 08.05.80 Drs 08/3981 Horstmeier CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 13413 C, D, 17414A ZusFr Horstmeier CDU/CSU 17413D ZusFr Flämig SPD 17414A Nächste Sitzung 17452D Anlage i Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17453* A Anlage 2 Verstärkung der deutschen Direktinvestitionen in Entwicklungsländern MdlAnfr A4 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hüsch CDU/CSU MdlAnfr A5 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17453* C Anlage 3 Besoldungsnachteile Geschiedener im öffentlichen Dienst durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze MdlAnfr A14 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Weber SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17454* B Anlage 4 Besoldungsminderung durch die Neuregelung der Unterhaltsbemessungsgrenze bei Geschiedenen im öffentlichen Dienst MdlAnfr A15 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17454* D Anlage 5 Diebstähle deutscher Lastkraftwagen und Ladungen in Italien MdlAnfr A16 08.05.80 Drs 08/3981 Kiechle CDU/CSU MdlAnfr A17 08.05.80 Drs 08/3981 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17455* A Anlage 6 Beteiligung der iranischen Botschaft am gewaltsamen Vorgehen iranischer Staatsbürger gegen kurdische Demonstranten in Bonn MdlAnfr A18 08.05.80 Drs 08/3981 Walkhoff SPD MdlAnfr A19 08.05.80 Drs 08/3981 Walkhoff SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17455* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 7 Möglichkeit von Meßfehlern bei Bleibestimmungsverfahren auf Grund amerikanischer Erkenntnisse MdlAnfr A20 08.05.80 Drs 08/3981 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17455* D Anlage 8 Verhalten des Bundesinnenministers im Zusammenhang mit der Verhaftung von fünf mutmaßlichen Terroristinnen in Paris MdlAnfr A22 08.05.80 Drs 08/3981 Benz CDU/CSU MdlAnfr A23 08.05.80 Drs 08/3981 Benz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17456* A Anlage 9 Verhalten der Bundesregierung im Zusammenhang mit der Verhaftung ' von fünf mutmaßlichen Terroristinnen in Paris MdlAnfr A24 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A25 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 17456* B Anlage 10 Anwendung der Entschließung des Europarats zur Todesstrafe auf den Schutz ungeborenen Lebens MdlAnfr A28 08.05.80 Drs 08/3981 Werner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17456* D Anlage 11 Einsatz des Entlaubungsmittels „Agent Orange" durch US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A29 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17457* A Anlage 12 Kupferlieferungen aus der Volksrepublik Polen; Zahl der polnischen Wochen in der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wochen in Polen im Jahre 1979 MdlAnfr A42 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU MdlAnfr A43 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17457* B Anlage 13 Französische Exportsubventionen für Armagnac-Sektgrundwein MdlAnfr A44 08.05.80 Drs 08/3981 Schartz (Trier) CDU/CSU MdlAnfr A45 08.05.80 Drs 08/3981 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17457* C Anlage 14 Verbot der Käfighaltung von Legehennen; Novellierung des Tierschutzgesetzes MdlAnfr A46 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Hartenstein SPD MdlAnfr A47 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Hartenstein SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17457* D Anlage 15 Rentenniveau in den Jahren 1981 und 1982; Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Bindung der RVO-Beiträge an den Grundlohn noch in dieser Legislaturperiode MdlAnfr A48 08.05.80 Drs 08/3981 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A49 08.05.80 Drs 08/3981 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* A Anlage 16 Leistung von Krankenversicherungsbeiträgen pflichtversicherter Rentner gemäß § 1394 RVO und ß 117 des Angestelltenversicherungsgesetzes MdlAnfr A50 08.05.80 Drs 08/3981 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 V Anlage 17 Minderung der finanziellen Belastung der Träger des Zivildienstes durch Soldzahlungen und ähnliche Leistungen MdlAnfr A51 08.05.80 Drs 08/3981 Klein (Dieburg) SPD MdlAnfr A52 08.05.80 Drs 08/3981 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17458* D Anlage 18 Äußerungen des Bundeskanzlers zur Aussperrung MdlAnfr A54 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17459* B Anlage 19 Übernahme von Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung MdlAnfr A55 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hornhues CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA .. . . 17459* C Anlage 20 Vereinbarkeit der sowjetischen Rüstung mit der Entspannungspolitik MdlAnfr A56 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17459* D Anlage 21 Überprüfung von Wehrpflichtigen, die nach Antritt des Wehrdienstes den Kriegsdienst verweigern, durch den MAD MdlAnfr A57 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* A Anlage 22 Derzeitige Handhabung der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien; Milderung der familiären Belastungen bei Versetzungen mit Standortwechsel MdlAnfr A64 08.05.80 Drs 08/3981 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU MdlAnfr A65 08.05.80 Drs 08/3981 Schmidt (Wuppertal) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* B Anlage 23 Globalanmietung von Wohnraum für Soldaten und deren Familien MdlAnfr A66 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A67 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17460* D Anlage 24 Vereinbarkeit der Gleichbehandlung von Soldaten und deren Familien mit anderen Bundesbediensteten im Bereich der Wohnungsfürsorge mit den Erfordernissen der Verteidigungsbereitschaft MdlAnfr A68 08.05.80 Drs 08/3981 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461 * A Anlage 25 Zersplitterung der Kompetenzen im Bereich der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien MdlAnfr A69 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A70 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461* B Anlage 26 Bildung von Wohnungseigentum für längerdienende Soldaten und deren Familien; Modernisierung von Bundesbedienstetenwohnungen im Bereich der Wohnungsfürsorge für Soldaten MdlAnfr A71 08.05.80 Drs 08/3981 Erpenbeck CDU/CSU MdlAnfr A72 08.05.80 Drs 08/3981 Erpenbeck CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17461* C Anlage 27 Verweigerung des Visums für den Begleiter einer Gruppe von Delegierten deut- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 scher Jugendverbände durch die sowjetischen Behörden MdlAnfr A74 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* A Anlage 28 Nichterscheinen des 3. Familienberichts als gesonderte Broschüre MdlAnfr A75 08.05.80 Drs 08/3981 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* B Anlage 29 Gesundheitliche Schäden durch übermäßigen Genuß von Tabak und Alkohol MdlAnfr A76 08.05.80 Drs 08/3981 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 1762* B Anlage 30 Rechtliche Risiken und Gefahren für die Verkehrssicherheit durch die Markteinführung von Antiblockiersystemenfür Autobremsen MdlAnfr A77 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP MdlAnfr A78 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1762* D Anlage 31 Reservierung von Parkplätzen für Rollstuhlfahrer MdlAnfr A79 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Czempiel SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* B Anlage 32 Nutzung der Seniorenkarte in kommunalen Verkehrsverbänden; Einführung eines unbürokratisch ausgestellten Sitzplatzausweises für ältere Bürger mit leichter Gehbehinderung MdlAnfr A80 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Balser SPD MdlAnfr A81 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Balser SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* B Anlage 33 Bau der Ennerttrasse (Verlängerung der Bonner Südbrücke zur Frankfurter Autobahn) MdlAnfr A82 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Miller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1763* D Anlage 34 Erhaltung der Strecke Dillenburg-Ewersbach für den Schienenpersonenverkehr MdlAnfr A83 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A84 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . 17464* Anlage 35 Errichtung eines von Bundes- und Landesstraßen völlig unabhängigen Fahrradwegenetzes MdlAnfr A85 08.05.80 Drs 08/3981 Flämig SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1764* B Anlage 36 Beteiligung der Bundesregierung am Ausbau des Nürburgrings MdlAnfr A86 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 1764* C Anlage 37 Ergebnisse der Ausbildungsabschlußprüfungen in den kaufmännischen Berufen MdlAnfr A87 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A88 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 1764* D Anlage 38 Entwicklung der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung; Befriedigung der kulturellen und religiösen Bedürfnisse Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 VII moslemischer Kinder in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A89 08.05.80 Drs 08/3981 Thüsing SPD MdlAnfr A90 08.05.80 Drs 08/3981 Thüsing SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 17465* C Anlage 39 Ausbildung der Geiselnehmer von Teheran in der DDR oder der UdSSR MdlAnfr A93 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Dohnanyi AA 1766* B Anlage 40 Feststellung des Bundeskanzlers über eine Mitverantwortung der Massenmedien für die Schwierigkeiten in der atlantischen Gemeinschaft SchrAnfr B1 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17466* C Anlage 41 Aufenthalt des ehemaligen ugandischen Diktators Idi Amin in Libyen SchrAnfr B2 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17466* D Anlage 42 Errichtung weiterer Außenbüros der EG- Kmmission in der Bundesrepublik Deutschland, u. a. in der Messestadt Hannover SchrAnfr B3 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B4 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1766* D Anlage 43 Südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika, insbesondere Aktivitäten an der angolanisch-namibischen Grenze SchrAnfr B5 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B6 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 1787* B Anlage 44 Umsetzung des Nachrüstungsbeschlusses der NATO in die Praxis SchrAnfr B7 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13467 C Anlage 45 Anzahl der in den Außenhandelsunternehmen und Zweigbüros der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten polnischen Staatsangehörigen SchrAnfr B8 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17468* Anlage 46 Von der Sowjetunion eingegangene internationale Verpflichtungen, die ihr den Einsatz von chemischen Kampfstoffen verbieten; Einberufung einer UN-Konferenz zur Lage in Kambodscha und der Kambodschaner SchrAnfr B9 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B10 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13468* B Anlage 47 Wartezeiten an der bundesdeutschen Botschaft in Warschau bei der Visaerteilung an polnische Staatsangehörige für Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B11 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17469* Anlage 48 Erhöhung des Freizeitausgleichs für Schichtarbeiter bei der Deutschen Bundespost SchrAnfr B12 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17469* B VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 49 Finanzierung der durch eine erhöhte Teilnehmerzahl hervorgerufenen Mehrkosten beim diesjährigen Aachener Reit- und Fahrturnier (44. CHIO) aus Bundesmitteln SchrAnfr B13 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1769* D Anlage 50 Eintreten von Bundesminister Baum für die Einführung der Verbandsklage auf der Tagung des Deutschen Naturschutzrings SchrAnfr B14 08.05.80 Drs 08/3981 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 1769* D Anlage 51 Schaffung einer Besitzstandsregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des Bundes, die durch das 20. Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben SchrAnfr B15 08.05.80 Drs 08/3981 Spitzmüller FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17470* B Anlage 52 Förderung der ehren- und hauptamtlichen Mitarbeit von Frauen im Zivilschutz, insbesondere von Hausfrauen im Selbstschutz SchrAnfr B16 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B17 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B18 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAnfr B19 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Männle CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17470* C Anlage 53 Aussagen des Gutachtens des TÜVRheinland über den Kernkraftwerkstandort Neupotz (Rheinland-Pfalz) bezüglich der Veränderung der Verkehrsinfrastruktur, genehmigungsrechtliche Folgerungen und Veröffentlichung SchrAnfr B20 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B21 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B22 08.05.80 Drs 08/3981 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17471* B Anlage 54 Einheitlicher Vollzug der Sonderurlaubsverordnungen von Bund und Ländern bei der Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter sowie Änderung der Gewährungsvoraussetzungen SchrAnfr B23 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B24 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B25 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAnfr B26 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17472* A Anlage 55 Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik durch Japan und die USA zur Lagerung radioaktiven Abfalls im Meer SchrAnfr B27 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B28 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B29 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAnfr B30 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Walz CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17472* D Anlage 56 Verwirklichung einer Bundestagsentschließung zur Aufnahme von Flüchtlingen aus Krisengebieten, Anerkennung von Asylsuchenden aus Vietnam im Jahre 1979; Einbürgerung asylberechtigter Ausländer seit 1953 SchrAnfr B31 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B32 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B33 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17473* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 IX Anlage 57 Auffassung des Bundesinnenministers zur zivilen Mitbenutzung des Gütersloher Militärflughafens SchrAnfr B34 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17474* B Anlage 58 Größe und Technologie der von der DWK geplanten Wiederaufbereitungsanlage in Hessen; Schäden am stillgelegten Kernkraftwerk KRB 1 in Gundremmingen und Konsequenzen für die Sicherheitstechnik SchrAnfr B35 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAnfr B36 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17474* C Anlage 59 Gründe für die hohe Vergütung der Mitarbeiter europäischer Organe SchrAnfr B37 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schoeler BMI . . 17475* B Anlage 60 Benennung ausländischer Vertreter vor dem Europäischen Patentamt bzw. bei ihrer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B38 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17475* D Anlage 61 Vermeidung gerichtlich erzwungener Preisnachlässe durch Reiseveranstalter bei Anwesenheit von Behinderten im Vertragshotel SchrAnfr B39 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17476* C Anlage 62 Änderung von § 1705 BGB zwecks Beteiligung des Vaters eines nichtehelichen Kindes am Sorgerecht SchrAnfr B40 08.05.80 Drs 08/3981 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17477* A Anlage 63 Gefahr eines Stillstands der Rechtspflege durch eine Prozeßflut; Erleichterung des Gerichtszugangs durch Prozeßkostenhilfe bei gleichzeitiger Beschneidung der Rechtsmittel, Ausweitung des Anwaltszwangs und Erhöhung der Streitwertsummen SchrAnfr B41 08.05.80 Drs 08/3981 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B42 08.05.80 Drs 08/3981 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17477* D Anlage 64 Entschädigungsanspruch eines Pauschalreisenden wegen gleichzeitiger Unterbringung von Behinderten im Hotel SchrAnfr B43 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17478* C Anlage 65 Befreiung der Taxiunternehmen von der Mineralölsteuer auf der Grundlage des versteuerten Jahresumsatzes SchrAnfr B44 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAnfr B45 08.05.80 Drs 08/3981 Hoffie FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17478* D Anlage 66 Einbeziehung von Um- und Erweiterungsbauten in die Abschreibungsmöglichkeiten des § 7b des Einkommensteuergesetzes zugunsten kinderreicher Familien SchrAnfr B46 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17479* C Anlage 67 Intensivere Nutzung des Panzerübungsgeländes Viernheimer/Lampertheimer Wald durch die amerikanischen Streitkräfte SchrAnfr B47 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17479* D Die Frage B 48 — Drucksache 8/3981 vom 08.05. 1980 — des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) ist zurückgezogen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 68 Zollfreiheit der Betriebsstoffe für die Rettungs- und Einsatzboote der DLRG gemäß § 72 der Allgemeinen Zollordnung SchrAnfr B49 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . : 17480* A Anlage 69 Pressemeldungen zu einer Neuordnung des deutschen Währungssystems SchrAnfr B50 08.05.80 Drs 08/3981 Milz CDU/CSU SchrAnfr B51 08.05.80 Drs 08/3981 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17480* C Anlage 70 Abschreibung der Aufwendungen für Wärmedämmungsmaßnahmen an Wohngebäuden durch einen entsprechenden Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte SchrAnfr B52 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 13481 * A Anlage 71 Ausfuhr von Handfeuerwaffen nach Guatemala SchrAnfr B53 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17481* B Anlage 72 Steigerung der deutschen Braunkohleförderung auf 100 Millionen t bis zum Jahre 2000 und auf 115 Millionen t bis zum Jahre 2030 SchrAnfr B54 08.05.80 Drs 08/3981 Ueberhorst SPD SchrAnfr B55 08.05.80 Drs 08/3981 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17481* C Anlage 73 Bereitschaft der Bundesregierung zur Korrektur von Mißverständnissen im Zuge der Fragestunden des Bundestages SchrAnfr B56 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17482* A Anlage 74 Behebung der in der Studie "Europas Revier" festgestellten infrastrukturellen Mängel des Ruhrgebiets u. a. durch wirtschaftsstrukturelle Maßnahmen und Förderung des Mittelstandes; Gründe der Krise trotz der „Ruhrprogramme" von 1968, 1970 und 1978 SchrAnfr B57 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B58 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B59 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAnfr B60 08.05.80 Drs 08/3981 Russe CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17482* A Anlage 75 Erdgaslieferungen aus Algerien nach der Pipelineverlegung von Algerien nach Italien; Sicherung der Lieferverträge für verflüssigtes Erdgas SchrAnfr B61 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 13482* C Anlage 76 Höhe der EG-Interventionen bei Obst und Fisch . SchrAnfr B62 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17482* D Anlage 77 Situation der deutschen Schafzuchtbetriebe SchrAnfr B63 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17483* B Anlage 78 Förderung des Intensivlandbaus durch die Forschungseinrichtungen des Bundesernährungsministers SchrAnfr B64 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17483* D Anlage 79 Störung der bayerischen Schweinemärkte durch zusätzliche holländische Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XI Lieferungen auf Grund verstärkter italienischer Salmonellen-Grenzkontrollen SchrAnfr B65 08.05.80 Drs 08/3981 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17484* C Anlage 80 Beschränkte alljährliche Abschußerlaubnis für bestimmte Greifvogelarten zur Vermeidung weiterer erheblicher Verluste von Niederwild und Brieftauben SchrAnfr B66 08.05.80 Drs 08/3981 Schreiber SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17485** A Anlage 81 Belastung des deutschen Mastschweinemarktes durch veterinärrechtliche Unterbrechung holländischer Lieferungen nach Italien SchrAnfr B67 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17485* B Anlage 82 Bedrohung heimischer, am Wasser lebender Säugetierarten und Maßnahmen zu ihrer Erhaltung SchrAnfr B68 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17485* D Anlage 83 Kontroverse Aussagen des Bundesernährungs- und des Bundesinnenministeriums zum Flurbereinigungsgesetz und seine Durchführung SchrAnfr B69 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17486* A Anlage 84 Ausfuhrsubventionfür EG-Butterlieferungen an die Sowjetunion SchrAnfr B70 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17486* B Anlage. 85 Prüfung von Mietrechnungen für Sozialhilfeempfänger durch das Sozialamt SchrAnfr B80 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAnfr B81 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Zander BMFG . . . 17486* C Anlage 86 Verwendung von Hauptleuten auf dem Dienstposten „Stellvertretender Abteilungskommandeur" (STAN-Stelle Major) sowie Einsetzung von Majoren auf den in der Führungshierarchie untergeordneten Dienstposten „Staffelkapitän und Schwarmführer SchrAnfr B83 08.05.80 Drs 08/3981 Handlos CDU/CSU SchrAnfr B84 08.05.80 Drs 08/3981 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17487* A Anlage 87 Grundinstandsetzungsprogramm in der Koblenzer Gneisenau-Kaserne; Erwirtschaftung von Überschüssen für die Kantinen der Bundeswehr durch die Heimbetriebsgesellschaft; Nachwuchslage bei Offizieren und Offiziersanwärtern im Soll/Ist-Vergleich SchrAnfr B85 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B86 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B87 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B88 08.05.80 Drs 08/3981 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17487* D Anlage 88 Anzahl der Weiterverpflichtungen bei der Bundeswehr SchrAnfr B89 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17489* B Anlage 89 Störung des Gastredners, des SPD-Bundesgeschäftsführers Bahr bei der Vereidigung von Rekruten eines Jägerbataillons in Flensburg am 25. März 1980 SchrAnfr B90 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B91 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B92 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 SchrAnfr B93 08.05.80 Drs 08/3981 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17490* B Anlage 90 Tätigkeit ehemaliger Berufsoffiziere der Bundeswehr in der Wirtschaft SchrAnfr B94 08.05.80 Drs 08/3981 Hansen SPD SchrAnfr B95 08.05.80 Drs 08/3981 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17491* B Anlage 91 Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Sportanlagen der Bundeswehr in Wuppertal durch die örtlichen Sportvereine SchrAnfr B96 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Penner SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17491C Anlage 92 Anzahl der von der sowjetischen Rüstungsindustrie wöchentlich bzw. monatlich zur Einsatzreife gebrachten Mittelstreckenraketen SchrAnfr B97 08.05.80 Drs 08/3981 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17492* A Anlage 93 Anzahl der 1978 und 1979 verunglückten Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden; Beförderung von Fernmeldeoffizieren bei den HAWK-Bataillonen SchrAnfr B98 08.05.80 Drs 08/3981 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B99 08.05.80 Drs 08/3981 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17492* A Anlage 94 Zustand der Halle 8 in der Koblenzer Fritsch-Kaserne SchrAnfr B 100 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Verhülsdonk CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* A Anlage 95 Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an militärischen Aktionen des NATO-Bündnisses SchrAnfr B101 08.05.80 Drs 08/3981 Besch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* B Anlage 96 Fluglärm im Raum des Nürburgrings SchrAnfr B102 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17493* C Anlage 97 Teilnahme von Unteroffizieren und Unteroffiziersanwärtern an dem Ergänzungslehrgang „Menschenführung"; Sozialmaßnahmen für aus der Bundeswehr wegen Überschreitung der Altersgrenze ausscheidenden Soldaten SchrAnfr B 103 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B104 08.05.80 Drs 08/3981 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17494* A Anlage 98 Erteilung eines Auftrages über 2697 Videokassettenrecorder für die Bundeswehr an ein außereuropäisches Unternehmen SchrAnfr B 105 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17495* C Anlage 99 Wirksamkeit des Arzneimittelgesetzes SchrAnfr B 106 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17496* A Anlage 100 Bundeseinheitliche Bestimmung des Berufsbildes des Rettungssanitäters; Folgen der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln SchrAnfr B107 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B108 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B109 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B110 08.05.80 Drs 08/3981 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17496* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XIII Anlage 101 Unzureichende Kenntnisse der medizinischen Hochschulabsolventen hinsichtlich medizinisch-technischer Geräte SchrAnfr B111 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* A Anlage 102 Verbot der Alkoholwerbung SchrAnfr B112 08.05.80 Drs 08/3981 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* B Anlage 103 Forschungsauftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit betr. Tierversuche SchrAnfr B113 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* C Anlage 104 Arbeit der Münchner Studiengruppe „POKO" über die Wirkungen der Jugendsekten SchrAnfr B114 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B115 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B116 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17497* D Anlage 105 Regreßforderungen des Bundes gegen den Verband der Deutschen Fluglotsen aus der Bummelaktion 1973 SchrAnfr B118 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17498* B Anlage 106 Weiterbau der A 680 bis zur Verknüpfung mit der A 45; Ausbau der B 26 bis Aschaffenburg, der B 45 bei Erbach (Odenwald) und der B 38 bei Reinheim SchrAnfr B119 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAnfr B 120 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAnfr B121 08.05.80 Drs 08/3981 Picard CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17498* C Anlage 107 Neuzulassung von Überwachungsorganisationen im Bereich der freiwilligen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen SchrAnfr B 122 08.05.80 Drs 08/3981 Wurbs FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* A Anlage 108 Ausbau der Interdtystrecke Köln—GroßGerau SchrAnfr B123 08.05.80 Drs 08/3981 Zink CDU/CSU SchrAnfr B 124 08.05.80 Drs 08/3981 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* C Anlage 109 Änderung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung SchrAnfr B125 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAnfr B126 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17499* D Anlage 110 Neugestaltung des Nürburgrings SchrAnfr B127 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAnfr B128 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Müller-Emmert SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17500* B Anlage 111 Personalengpässe bei der Bundesanstalt für Flugsicherung; Kontrolle des niederländischen Luftraums durch Eurocontrol Maastricht SchrAnfr B129 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAnfr B 130 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAnfr B131 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 SchrAnfr B 132 08.05.80 Drs 08/3981 Jung FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17500* C Anlage 112 Behindertengerechter Ausbau der Bahnhöfe im Landkreis Wolfenbüttel und in Salzgitter sowie Investitionen der Bundesbahn in diesem Bereich SchrAnfr B133 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAnfr B134 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17501 *B Anlage 113 Bundesweite Einführung eines Verkehrsschilds für Wohnbereiche; Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost SchrAnfr B135 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B136 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17501* D Anlage 114 Vereinfachung der Rückerstattung für unbenutzte Bundesbahnfahrkarten SchrAnfr B137 08.05.80 Drs 08/3981 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* A Anlage 115 Risseschäden an den Brücken der Bundesfernstraßen SchrAnfr B 138 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B139 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B140 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAnfr B141 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Bußmann SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* B Anlage 116 Musteranmietungsverträge für private Omnibusunternehmen bei Bundesbahn und Bundespost; Preisgestaltung von Regionalgesellschaften und öffentlichen Unternehmen im Gelegenheitsverkehr SchrAnfr B142 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B 143 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B144 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17502* D Anlage 117 Ausbau der Schleuse Henrichenburg SchrAnfr B145 08.05.80 Drs 08/3981 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B146 08.05.80 Drs 08/3981 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* A Anlage 118 Strittigkeit von Neubautrassen, insbesondere der A 98 Singen—Wangen SchrAnfr B147 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B148 08.05.80 Drs 08/3981 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* B Anlage 119 Bepflanzung der Ufer des Nord-OstseeKanals bei Westerrönfeld SchrAnfr B 149 08.05.80 Drs 08/3981 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* C Anlage 120 Ausübung des spezifischen Dienstrechts der Bundesbahn gemäß Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1979 beim Abbau rationalisierungsbedingter Personalüberhänge zu Lasten von Beamtenverhältnissen SchrAnfr B150 08.05.80 Drs 08/3981 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B151 08.05.80 Drs 08/3981 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17503* D Anlage 121 Nichtbeantwortung des Briefes über die Umstellung der von den Stillegungsplänen betroffenen Bundesbahnstrecken im Lahn-Dill-Kreis auf Busbetrieb SchrAnfr B152 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 XV SchrAnfr B153 08.05.80 Drs 08/3981 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17504* B Anlage 122 Ausbau der B 36 im Bereich des Flugplatzes Forchheim SchrAnfr B154 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B155 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B156 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17504* C Anlage 123 Verbreiterung der neu ausgebauten B 68 im Bereich der Ortsumgehung Wallenhorst SchrAnfr B157 08.05.80 Drs 08/3981 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* A Anlage 124 Verlagerung des Charterflugverkehrs von West-Berlin nach Schönefeld durch Dumpingpreise der Interflug und anderer osteuropäischer Fluglinien SchrAnfr B 158 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B159 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B160 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B161 08.05.80 Drs 08/3981 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* A Anlage 125 Verbesserung der Schülerbeförderung mit Omnibussen SchrAnfr B162 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* C Anlage 126 Übertragung des Teilstücks der B 258 Konzen-Fringshaus-Roetgen von belgischer in deutsche Verwaltung SchrAnfr B163 08.05.80 Drs 08/3981 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17505* D Anlage 127 Erhaltung historischer Ortsnamen in der Postanschrift SchrAnfr B 164 08.05.80 Drs 08/3981 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* A Anlage 128 Nichtabbau des Sendemastes des Senders Bad Dörrheim durch die Bundespost SchrAnfr B165 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B166 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* C Anlage 129 Einrichtung von Schreibtelefonen für Hörgeschädigte SchrAnfr B167 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B 168 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17506* D Anlage 130 Kriterien für die Schließung von Poststellen SchrAnfr B169 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17507* A Anlage 131 Investitionen der Bundespost im Landkreis Wolfenbüttel und in Salzgitter SchrAnfr B170 08.05.80 Drs 08/3981 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17507* B Anlage 132 Senkung der Gebühren für den Hauptanschluß an Stelle des Erlasses von 20 Gebühreneinheiten sowie Einführung eines einheitlichen Billigtarifs in den Entfernungszonen I, II und III SchrAnfr B171 08.05.80 Drs 08/3981 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17508* A XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 133 Erhebung von Gebühren für die in Flugzeugen eingebauten Radiokompasse durch die Bundespost SchrAnfr B172 08.05.80 Drs 08/3981 Ibrügger SPD SchrAnfr B173 08.05.80 Drs 08/3981 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17508* B Anlage 134 Höhere Streikanfälligkeit der Bundespost durch die Beschäftigung von Tarifpersonal an Stelle von Beamten; Schließung von Poststellen in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe sowie in Baden-Baden SchrAnfr B 174 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B175 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 17508* C Anlage 135 Verbleib nicht zugestellter Päckchen und Pakete beim zuständigen Postamt zur Abholung durch den Empfänger SchrAnfr B176 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP . . . . 17509* A Anlage 136 Bau eines Ems-Tunnels bei Leer SchrAnfr B177 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17509* C Anlage 137 Deklarierung von strittigen Mietkürzungen für Wohnwertminderungen als Mietrückstand in der Mietbescheinigung gemäß § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes SchrAnfr B 178 08.05.80 Drs 08/3981 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17509* C Anlage 138 Aufhebung der zeitlichen und finanziellen Begrenzung der Zuschüsse für Vollwärmedämmung zur Energieeinsparung SchrAnfr B179 08.05.80 Drs 08/3981 von der Heydt Freiherr von Massenbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17510* A Anlage 139 Verwendung der Abkürzung „BRD" bei Visaanträgen für Ostblockstaaten durch das Deutsche Reisebüro in Frankfurt SchrAnfr B180 08.05.80 Drs 08/3981 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17510* B Anlage 140 Einebnung deutscher Soldatengräber in der DDR SchrAnfr B181 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17510* D Anlage 141 Gefährdung des Trinkwassers durch chromhaltige Schlammablagerungen im Bereich Ottersweier-Unzhurst SchrAnfr B182 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17511 * A Anlage 142 Verwendung geeigneter Öladditive für Kraftfahrzeugmotoren zur Senkung der volkswirtschaftlichen Schäden aus Verschleiß und Korrosion SchrAnfr B183 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Steger CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17511* B Anlage 143 Entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Guatemala SchrAnfr B184 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17511* D Anlage 144 Unterstützung der Agrarreform in El Salvador SchrAnfr B185 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B186 08.05.80 Drs 08/3981 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 17512* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17401 217. Sitzung Bonn, den 14. Mai 1980 Beginn: 8.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17453* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 23.5. Alber * 14.5. Dr. Bangemann * 14.5. Dr. Barzel 14.5. Blumenfeld * 14.5. Frau von Bothmer ** 14.5. Brandt 14.5. Dr. Dollinger 14.5. Frau Erler 14.5. Ey 14.5. Fellermaier * 14.5. Frau Dr. Focke * 14.5. Dr. Früh * 14.5. Dr. Fuchs * 14.5. Gertzen 14.5. Dr. Geßner ** 14.5. Grüner 14.5. Dr. Hennig 14.5. Horn 14.5. Frau Huber 22.5. Dr. Hubrig 14.5. Graf Huyn 14.5. Jahn (Marburg) 14.5. Jaunich 14.5. Josten 14.5. Jung 14.5. Junghans 14.5. Katzer * 14.5. Dr. h. c. Kiesinger 14.5. Dr. Klepsch 14.5. Frau Krone-Appuhn 14.5. Lange * 14.5. Lintner 14.5. Dr. Luda 14.5. Lücker * 14.5. Luster * 14.5. Mattick 14.5. Dr. Mende ** 14.5. Dr. Mertes 14.5. Dr. Müller ** 14.5. Neuhaus 14.5. Frau Dr. Neumeister 14.5. Pawelczyk 14.5. Dr. Pfennig * 14.5. Reddemann 14.5. Frau Schlei 14.5. Schmidt (Kempten) 14.5. Dr. Schwencke (Nienburg) * 14.5. Seefeld * 14.5. Sieglerschmidt * 14.5. Dr. Stark (Nürtingen) 14.5. Dr. Stercken 14.5. Dr. Vohrer ** 14.5. Voigt (Sonthofen) 14.5. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Waigel 14.5. Wawrzik * 14.5. Dr. Wendig 14.5. Werner 14.5. Frau Dr. Wex 14.5. Frau Dr. Wisniewski 14.5. Zebisch 23.5. Dr. Zeitel 14.5. Zywietz 14.5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 4 und 5): Worauf führt die Bundesregierung zurück, daß deutsche Direktinvestitionen in Entwicklungsländern sowohl nach Bestand als auch in absoluten Zahlen im Jahr 1979 abgesackt sind? Welche Erwägungen stellt die Bundesregierung an, die Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen in Entwicklungsländern so zu beeinflussen, daß entwicklungspolitisch wünschenswerte Direktinvestitionen der deutschen Industrie sich wieder verstärken? Zu Frage A 4: Die deutschen Privatinvestitionen in Entwicklungsländern haben im Jahr 1979 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 1 Mrd. DM zugenommen, von 16,98 Mrd. DM auf 18,06 Mrd. DM (berechnet als Summe der Nettotransferleistungen). Zwar ist zutreffend, daß bei den Investitionen in Entwicklungsländern der Zuwachs im Jahre 1979 (mit ca. 1,08 Mrd. DM) geringer war als der Zuwachs im Jahre 1978 (mit ca. 1,25 Mrd. DM) und daß — bezogen auf die Gesamtsumme der deutschen Auslandsinvestitionen — der Anteil der Entwicklungsländer leicht rückläufig ist (von 29,18 % 1978 auf 2737 % 1979). Diese Entwicklung rechtfertigt nach Auffassung der Bundesregierung aber nicht, von einem „Absakken der deutschen Investitionen in Entwicklungsländern im Jahre 1979 zu sprechen. Das geringere Anwachsen der deutschen Privatinvestitionen in Entwicklungsländern ist nach Auffassung der Bundesregierung vielmehr vor dem Hintergrund zu sehen, daß im Jahre 1979 die Zunahme der deutschen Privatinvestitionen in Industrieländern, begünstigt durch eine Reihe von Sonderfaktoren, u. a. die Währungsentwicklung, überproportional gestiegen ist und zudem die politische Entwicklung in einigen Ländern der Dritten Welt zu einer Verunsicherung der Investoren mit einem daraus resultierenden Zögern bei Neuinvestitionen geführt hat. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der geringfügige relative Rückgang der Investitionen in Entwicklungsländern keinen langfristigen Trend widerspiegelt. 17454* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage A 5: Auch nach Auffassung der Bundesregierung kommt der Festlegung verläßlicher Rahmenbedingungen zentrale Bedeutung für die entwicklungspolitisch wünschenswerte weitere Zunahme deutscher Privatinvestitionen in Entwicklungsländern zu. Mit ihrem umfassenden Netz bilateraler Investitionsförderungsverträge zielt die Bundesregierung auf die Schaffung bindender völkerrechtlicher Rahmenbedingungen für deutsche Kapitalanlagen. Die Bundesregierung hat solche Verträge bisher mit 45 Entwicklungsländern abgeschlossen. Sie ist bestrebt, den Kreis der Abkommenspartner ständig zu erweitern. Die Bundesregierung verweist ferner auf das umfangreiche Instrumentarium, das sie zur Förderung deutscher Privatinvestitionen in Entwicklungsländern geschaffen hat, u. a. Übernahme von Kapitalanlagegarantien, steuerliche Vergünstigungen nach dem Entwicklungsländer-Steuergesetz, Gewährung von Niederlassungskrediten sowie Unterstützung von Auslandsinvestitionen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen durch die Zusammenarbeit mit der DEG. Sie arbeitet darüber hinaus stetig an konkreten Verbesserungen, z. B. für Investitionen im Rohstoff- und Energiebereich. Die Bundesregierung verkennt allerdings nicht, daß alle diese Instrumente nur unterstützenden Charakter haben können. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die entscheidende Frage für den Investor darin liegt, ob im Anlageland ein befriedigendes Investitionsklima besteht, insbesondere Gewährleistung von Rechtssicherheit und Stabilität sowie Transparenz. Die Bundesregierung bemüht sich in bilateralen und multilateralen Verhandlungen, sowohl im Rahmen der OECD wie in der UNCTAD und in den Vereinten Nationen darum, die Rahmenbedingungen für Investitionen in Entwicklungsländern zu verbessern und insbesondere ihren Partnerländern aus der Dritten Welt die Wechselbeziehung zwischen Investitionsklima und Investitionsbereitschaft zu verdeutlichen. Die Einsicht in diese Zusammenhänge wächst Der Dialog bedarf aber der geduldigen und beharrlichen Fortführung. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatsssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Weber (Köln) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 14): Welche Überlegungen haben die Bundesregierung veranlaßt, den Ortszuschlag gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes durch die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 zu ändern mit der Folge, daß durch die Herabsetzung des Grenzbetrags für unschädliche ,Einkünfte" des Kindes von 360 DM auf 210 DM fast alle geschiedenen Frauen mit Kindern im öffentlichen Dienst den Anspruch auf den Ortszuschlagsanteil der Stufe 2 verlieren, ohne daß sich an ihren tatsächlichen Verhältnissen seit dieser Zeit irgend etwas geändert hat? Bezüglich Ihrer Frage beziehe ich mich auf die mündlich beantwortete Frage des Kollegen Dr. Riedl. Ich möchte nochmals hervorheben, daß die-hier zur Erörterung stehende Allgemeine Verwaltungsvorschrift die bisherigen Höchstbeträge nicht herabsetzt; sie stellt vielmehr lediglich klar, daß bei der Ermittlung der für den Unterhalt des Kindes zufließenden Leistungen von höchstens 360 DM im Monat das speziell für den Kindesunterhalt gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag entsprechend dem Sinn und Zweck des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG zu berücksichtigen sind. Eine Nichtberücksichtigung dieser Leistungen, die den Betrag von rund 150 DM monatlich ausmachen, würde dazu führen, daß weitere 103 DM nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG zu zahlen wären, wenn dem Beamten bereits Mittel für den Kindesunterhalt von bis zu 510 DM von anderer Seite zur Verfügung stehen. Dies würde dem § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG eindeutig zuwiderlaufen, der nicht für Fälle gedacht ist, in denen die Kosten für den Kindesunterhalt im wesentlichen oder gar voll von dritter Seite bestritten werden. Ich möchte darauf aufmerksam machen, daß in den hier in Rede stehenden Fällen der unterhaltspflichtige frühere Ehemann die vollen Unterhaltskosten für das Kind trägt und der Kindesmutter daneben noch Kindergeld und Kinderanteile im Ortszuschlag zur Verfügung stehen. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 15): Trifft es zu, daß durch eine seit dem 1. März 1980 in Kraft getretene Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu i 40 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes eine Verschlechterung für alleinerziehende Mütter, die für das in ihrem Haushalt lebende Kind nur den gesetzlichen Unterhalt vom Vater erhalten, insoweit eingetreten ist, als für diesen Personenkreis der Verheiratetenzuschlag gestrichen wurde, und wie wird die Bundesregierung diese Benachteiligung alleinerziehender Mütter rückgängig machen? Ich darf mich zunächst auf die mündlich erteilte Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Riedl und die schriftliche Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weber beziehen. Zusätzlich möchte ich noch auf folgendes aufmerksam machen: § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG, zu dem die Verwaltungsvorschrift ergangen ist, sieht neben dem Kindergeld und dem Kinderanteil im Ortszuschlag nur dann eine weitere (dritte) Entlastung vor, wenn der Beamte dem in seine Wohnung aufgenommenen Kind Unterhalt gewährt, d. h. die Kosten für den Kindesunterhalt im wesentlichen selbst trägt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Bedienstete von ihrem geschiedenen Mann den vollen Unterhalt erhält. Neben dem Kindergeld und dem Kinderanteil im Ortszuschlag ist dann nicht noch die besondere Entlastung nach der genannten Gesetzesvorschrift zu gewähren. Die Verwaltungsvorschrift verdeutlicht dies durch die bereits mehrfach erwähnte Klarstellung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17455* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 16 und 17): Trifft die Mitteilung in der Deutschen Verkehrszeitung vom 10. April 1980 zu, wonach 1978 in Italien 4800 Diebstähle von Lastkraftwagen aus der Bundesrepublik Deutschland polizeilich registriert, 1 809 mal Ladung und Fahrzeug entführt und Fahrzeuge bei der Zollabfertigung be-und gestohlen wurden, und sind bereits die entsprechenden Zahlen für 1979 bekannt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die italienische Regierung zu veranlassen, gegen diese unhaltbaren Zustande vorzugehen, bzw. hat die Bundesregierung bereits in dieser Angelegenheit interveniert? Die von der Deutschen Verkehrszeitung veröffentlichte Zahl von in Italien gestohlenen deutschen Lkw's kann ich nicht bestätigen, da hierüber keine polizeiliche Statistik geführt wird. (Eine Vermutung geht jedoch dahin, daß es sich bei der genannten Zahl um die Gesamtzahl der in Italien gestohlenen Lkw's handelt.) Die angeführte Zahl der Lkw-Ladungsdiebstähle in Italien zum Nachteil deutscher Transportunternehmen ist nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen unrichtig. Nach den dem Bundeskriminalamt zugegangenen Meldungen von Polizeidienststellen und Versicherungsunternehmen waren in Italien 1978 72 und 1979 110 Lkw-Ladungsdiebstähle zu verzeichnen. Informationen darüber, daß Fahrzeuge und Ladung bei der Zollabfertigung gestohlen wurden, liegen der Bundesregierung nicht vor. In verschiedenen Gesprächen, die der Bundesinnenminister in den letzten Jahren mit seinem italienischen Amtskollegen geführt hat, sind auch die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehend erörtert worden. Sie waren wiederholt auch ein Schwer-. punkt der Beratungen der deutsch-italienischen Arbeitsgruppe „Innere Sicherheit", der die führenden Polizeibeamten beider Seiten angehören. Die italienische Seite hat aufgrund der dabei getroffenen Übereinkünfte zur Intensivierung der Bekämpfung von Lkw-Ladungsdiebstählen eine Reihe von polizeitaktischen Maßnahmen getroffen, die sich für eine öffentliche Diskussion nicht eignen. Sie hat darüber hinaus ihre Grenzkontrollorgane mit deutschem Informationsmaterial über Erscheinungsformen des Delikts und dessen Bekämpfung ausgestattet. Beamte des Bundeskriminalamtes werden bei italienischen Grenzkontrollbehörden zur Unterweisung über Bekämpfungspraktiken eingesetzt Im übrigen ist eine Zunahme von Lkw-Ladungsdiebstählen in ganz Europa festzustellen. Das trifft auch auf die Bundesrepublik Deutschland zu. Eine auf Anregung des Bundeskriminalamtes beim Interpol-Generalsekretariat in Paris geschaffene Arbeitsgruppe, der Vertreter aus Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland angehören, koordiniert internationale Ermittlungen und entwickelt internationale Bekämpfungsstrategien für die hier in Rede stehenden Delikte. Erste Erfolge zeichnen sich vor allem in Italien ab. Mehrere Straftätergruppen konnten ermittelt und überführt werden. Weitere Erfolge sind zu erwarten. Auch in präventiver Hinsicht hat die Bundesregierung Maßnahmen durchgeführt bzw. eingeleitet Auf die Antwort des Bundesministers für Verkehr auf die Frage des Herrn Abgeordneten Seefeld in der Fragestunde am 9. Februar 1979 nehme ich Bezug. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walkhoff (SPD) (Druck- sache 8/3981 Fragen A 18 und 19): Gibt es Hinweise auf die Richtigkeit des in der Presse geaußerten Verdachts, daß das brutale und gewaltsame Vorgehen iranischer Staatsbürger gegen kurdische Demonstranten am 23. April 1980 in Bonn von der iranischen Botschaft gedeckt oder gar initiiert wurde? Wenn ja, an welche Konsequenzen denkt die Bundesregierung? Dabei gehe ich davon aus, daß sie sich auf die tätlichen Auseinandersetzungen beziehen, die am 23. April 1980 in Bonn zwischen kurdischen Demonstranten und Anhängern der Regierung im Irak stattfanden und bei denen in Pressemeldungen eine Einflußnahme der irakischen (nicht iranischen) Botschaft vermutet worden war. Der Bundesregierung sind keine Tatsachen bekannt, die die Richtigkeit der Behauptung bestätigen, daß die Ausschreitungen bei der Gegendemonstration von Angehörigen der Botschaft des Irak gedeckt oder initiiert wurden. Damit ist auch Ihre zweite Frage beantwortet Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 20): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den jüngst in den USA festgestellten Meßfehlern bei den gängigen Bleibestimmungsverfahren (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 16. April 1980) im Hinblick auf die in der Bundesrepublik Deutschland angewandten Bleibestimmungsverfahren? Die in der FAZ vom 16. April 1980 auf Grund des Berichts des California Institute of Technology in Pasadena in der Zeitschrift „Science" dargelegte Problematik der absoluten Richtigkeit von Analysenergebnissen kleinster Schadstoffmengen (Nanogramm-Bereich!) betrifft mit der Frage der Ausschaltung des „Meßhintergrundes" ein grundlegendes meßtechnisches Problem, das — in unterschiedlicher Erheblichkeit — grundsätzlich bei allen Spurenanalysen auftritt. Diese Problematik ist der Bundesregierung vertraut. Für die umweltschutzrelevanten Bereiche, wie Luftreinhaltung und Gewässerschutz, ist sie jedoch ohne Einfluß. 17456* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Denn für den Bereich des Umweltschutzes geht es bei der Festsetzung von Grenzwerten, wie z. B. im Fall von Blei, um die Umsetzung von Forschungsergebnissen über die Dosis — Wirkungsbeziehungen von Schadstoffen. Dabei spielt ein Meßfehler auf Grund des Meßhintergrunds, wie er im Bericht des California Institute of Technology dargestellt wird, keine Rolle. Insofern ergeben sich für die Bundesregierung keine Konsequenzen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 22 und 23): Trifft es zu, daß französische Polizeidienststellen, die mit der Terroristenbekämpfung befaßt sind, eine längere Zeit der Observation der in Paris festgenommenen mutmaßlichen deutschen Terroristinnen empfohlen hatten, um weitere Kontaktpersonen zu ermitteln, der Bundesinnenminister jedoch über seinen französischen Amtskollegen durchgesetzt hat, den Zugriff bereits am Montagnachmittag (5. Mai 1980) vorzunehmen? Welche Motive haben den Bundesinnenminister veranlaßt, bei seinem Fernsehauftritt am Dienstagabend (6. Mai 1980) weit mehr Informationen bekanntzugeben, als die zuständige Bundesanwaltschaft in Karlsruhe im Interesse der weiteren Ermittlung preiszugeben bereit war? Zu Frage A 22: Nein. Die Entscheidung über den Zeitpunkt des Zugriffs wurde in einer Konferenzschaltung zwischen den französischen Polizeibehörden, den in Paris anwesenden BKA-Beamten und der Einsatzleitung beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden nach reiflicher Abwägung aller Argumente gemeinsam getroffen. Zu Frage A 23: Im Vordergrund der vom Bundesinnenminister abgegebenen Stellungnahme standen Fragen der allgemeinen Lagebeurteilung und der internationalen Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich, also Themen aus dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministers, nicht des Generalbundesanwalts. Bundesinnenminister Baum hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß er über den Hintergrund der Aktion konkrete Ausführungen nicht machen wolle. Es wurden keine Informationen mitgeteilt, die in irgendeiner Weise zur Erschwerung weiterer Ermittlungen führen konnten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 24 und 25): Weshalb hat die Bundesregierung bereits einen Tag nach der Verhaftung deutscher Terroristinnen in Paris diese Festnahmen öffentlich bekanntgegeben? Treffen Presseberichte (z. B. Frankfurter Rundschau vom 8. Mai 1980) über eine Verärgerung der französischen Polizei wegen der vorzeitigen Bekanntgabe der Festnahme zu. und teilt die Bundesregierung die Auffassung der französischen Kriminalpolizei, daß hierdurch weitere Fahndungserfolge möglicherweise erschwert bzw. verhindert worden sind? Zu Frage A 24: Die Festnahmen wurden den Medien offensichtlich am Nachmittag des 6. Mai 1980 bekannt. Schon gegen 16.00 Uhr ging über den französischen Rundfunk eine Meldung über die Festnahme von deutschen Terroristinnen in Paris mit Nennung der Namen von drei Festgenommenen. Gegen 16.15 Uhr bis 16.20 Uhr strahlte Radio Luxemburg eine entsprechende Nachricht als Sondermeldung aus. Um 15.28 Uhr hatte den Generalbundesanwalt eine detaillierte Anfrage einer deutschen Tageszeitung erreicht; sie enthielt u. a. schon die Namen von zwei der Festgenommenen. Ähnliche Anfragen anderer Zeitungen gingen gleichzeitig beim Bundeskriminalamt ein. Um 16.50 Uhr gab der Generalbundesanwalt nach Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt eine Presseerklärung heraus. Parallel hierzu wurde vom Bundesinnenministerium eine mit dem Bundeskriminalamt vorbereitete Presseerklärung veröffentlicht. Eine konkrete Unterrichtung der Öffentlichkeit zu diesem Zeitpunkt war nach übereinstimmender Auffassung aller Beteiligten nicht mehr aufschiebbar. Zu Frage A 25: -Ober eine Verärgerung der französischen Polizei ist hier nichts bekannt. Sowohl die französische Polizei als auch das französische Innenministerium haben darauf hingewiesen, daß Presseberichte über eine Verstimmung jeglicher Grundlage entbehren. Sie betonten die gute Zusammenarbeit. Eine vorzeitige Bekanntgabe der Festnahmen durch staatliche Stellen erfolgte nicht. Weitere Fahndungserfolge sind weder erschwert noch behindert worden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 28): Hat der Bundesjustizminister mit seiner Feststellung in der Presseerklärung vom 24. April 1980 zur Entschließung der Beratenden Versammlung des Europarats über die Abschaffung der Todesstrafe, daß das Grundgesetz für die Unantastbarkeit menschlichen Lebens entschieden habe, die es dem Staat verbiete, einen Menschen für nicht lebenswert zu erklären, aussagen wollen, daß auch das Leben des noch nicht geborenen Menschen von niemandem für nicht lebenswert erklärt werden und getötet werden dürfe? Der Bundesminister der Justiz hat in der von Ihnen erwähnten Presseerklärung darauf hingewiesen, daß in der Bundesrepublik Deutschland die Todesstrafe durch das Grundgesetz seit 1949 abgeschafft ist und mit dieser Entscheidung — auch unter dem Eindruck des Mißbrauchs dieser Strafe unter dem nationalsozialistischen Regime — die Unan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17457* tastbarkeit menschlichen Lebens herausgestellt worden sei, die es dem Staat verbietet, einen Menschen für nicht lebenswert zu erklären. Wie sich aus dem klaren Wortlaut dieser Erklärung ergibt, hat sich Bundesminister Dr. Vogel zur Frage der Todesstrafe geäußert Gleichzeitig auch zur Frage des Schwangerschaftsabbruchs Stellung zu nehmen, bestand keine Veranlassung. Eine Gleichsetzung von Todesstrafe und Schwangerschaftsabbruch ist bisher in der öffentlichen Diskussion von keiner Seite versucht worden und müßte auch mit Nachdruck zurückgewiesen werden. Im übrigen ist Ihnen bekannt, daß es Ziel der Reform der §§ 218ff. StGB war und ist, den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens, den das frühere Recht nur unzureichend gewährleistete, zu verbessern. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 29): Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob von US-Streitkräften in der Bundesrepublik Deutschland das Entlaubungsmittel „Agent Orange" eingesetzt wurde, das das Chemieabfallprodukt Dioxin enthält? Aus Pressemeldungen sind der Bundesregierung Behauptungen des Vorsitzenden einer amerikanischen Veteranenvereinigung bekanntgeworden, daß die amerikanischen Streitkräfte zur Unkrautbekämpfung auf ihren Stützpunkten in der Bundesrepublik Deutschland das Entlaubungsmittel Agent Orange eingesetzt hätten. Diese Behauptung ist bisher von den Streitkräften weder bestätigt noch dementiert worden. Die Bundesregierung wird sich weiter um Aufklärung bemühen und Ihnen, wenn ein Ergebnis vorliegt, eine Information zukommen lassen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 42 und 43): In welchem prozentualen Anteil und woher aus der heutigen Volksrepublik Polen bezieht die Bundesrepublik Deutschland, nachdem von der Bundesregierung (Stenographischer Bericht über die 213. Sitzung am 23. April 1980) auf den Zusammenhang zwischen dem jüngsten verbürgten Kredit in Höhe von 500 Millionen DM und der Diversifizierung der deutschen Kupferversorgung hingewiesen worden ist, dieses Kupfer? Wieviel polnische Wochen haben im Jahr 1979 in der Bundesrepublik Deutschland und wieviel deutsche Wochen in demselben Zeitraum und mit derselben Dauer in der Volksrepublik Polen stattgefunden? Zu Frage A 42: Die Volksrepublik Polen war 1979 an unseren Rohkupferbezügen mit rd. 10 % beteiligt; die Lieferungen kommen aus dem Schlesischen Raum. Bei Kupferhalbzeug spielen die polnischen Lieferungen eine sehr untergeordnete Rolle. Das in der Fragestunde vom 23. April 1980 erwähnte Sonderbürgschaftsvolumen von 500 Millionen DM steht in keinem Zusammenhang mit den Kupferbezügen aus Polen, sondern soll — wie bereits in den Fragestunden am 19. März ausgeführt — zur Förderung deutscher Ausfuhren von Chemieerzeugnissen, synthetischen Fasern, Ersatzteilen und Komponenten nach Polen dienen. Zu Frage A 43: Die Bundesregierung führt keine Übersichten über die Deutschen oder Polnischen Tage bzw. Wochen, die von politischen, kulturellen oder wirtschaftlichen Institutionen in der Bundesrepublik Deutschland oder in Polen veranstaltet werden. Mit amtlicher Beteiligung oder Unterstützung durch das Bundesministerium für Wirtschaft hat es 1979 keine derartigen Veranstaltungen in der Bundesrepublik oder in Polen gegeben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 44 und 45): Trifft es zu, daß der französische Landwirtschaftsminister staatliche Beihilfen für den Export von Armagnac-Sektgrundweinen beim Export dieser Weine in die Bunderepublik Deutschland in Aussicht gestellt hat (vgl. „Die Weinwirtschaft" vom 11. April 1980), und sind diese Absichten der französischen Regierung mit den EG-Verträgen vereinbar? Wird die Bundesregierung sowohl bei der französischen Regierung als auch bei den europäischen Behörden Schritte gegen die beabsichtigte Zahlung dieser Exportsubventionen unternehmen? Nach einer Meldung von AGRA-EUROPE vom 31. März 1980, die sinngemäß in der von Ihnen zitierten Ausgabe der Fachzeitschrift „Die Weinwirtschaft" vom 11. April 1980 wiedergegeben worden ist, hat der französische Landwirtschaftsminister den französischen Winzern staatliche Hilfen beim Export von Armagnac-Grundweinen in Aussicht gestellt, die in der Bundesrepublik Deutschland zu Sekt verarbeitet werden sollten. Die daraufhin angestellten Erkundigungen haben ergeben, daß der französische Landwirtschaftsminister die beabsichtigte Maßnahme nicht ergreifen wird. Weitere Schritte der Bundesregierung sind deshalb nicht erforderlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Hartenstein (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 46 und 47): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den in letzter Zeit ergangenen Gerichtsurteilen, wonach die Käfighaltung von Legehennen mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar sei? Beabsichtigt die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode die Vorlage einer Novelle zum Tierschutzgesetz, um die in diesem Gesetz vorhandenen Lücken zu schließen? 17458* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage A 46: Keine der bisher bekanntgewordenen Gerichtsentscheidungen enthält die Feststellung, daß die Käfighaltung von Legehennen generell mit dem Tierschutzgesetz nicht vereinbar ist. Die Gerichte könnten eine solche Entscheidung auch nicht treffen, da in Verfahren, bei denen die Intensivtierhaltung eine Rolle spielt, nur über das Tun oder Unterlassen bestimmter Halter in bezug auf die von ihnen gehaltenen Tiere zu befinden ist. Inhalt gerichtlicher Entscheidungen ist also nicht die Frage, ob die Legehennenkäfighaltung als solche tierschutzwidrig ist, sondern ob der einzelne Tierhalter gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstoßen hat. Werden Verstöße festgestellt, können sie nach den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geahndet werden. Zu Frage A 47: Eine Änderung des Tierschutzgesetzes wird derzeit nicht für erforderlich gehalten. Das Tierschutzgesetz ist so konzipiert, daß tierschutzwidrige Handlungen auch ohne Durchführungsvorschriften in Rechtsverordnungen nach den einschlägigen Straf- oder Bußgeldvorschriften in den H. 17 und 18 des Tierschutzgesetzes geahndet werden können. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 48 und 49): Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß nur deshalb das Rentenniveau von 50 v. H. nur 1981 geringfügig unterschritten wird" — wie es im Rentenanpassungsbericht 1980 (Drucksache 8/3845) unter Nummer 1.3.4. heißt — und nicht auch 1982, weil die allgemeine Bemessungsgrundlage und damit auch die einzelne Rente für 1982 auf Grund des 21. Rentenanpassungsgesetzes Artikel 3 § 1255 Abs. 2 RVO bzw. § 32 Abs. 2 des Angestelltenversicherungsgesetzes um den Krankenversicherungsbeitrag des Jahres 1981 erhöht wird? Ist die Bundesregierung bereit noch in dieser Legislaturperiode einen Entwurf für das im Artikel 3 § 385 Abs. 2 RVO des 21. Rentenanpassungsgesetzes vorgesehene besondere Gesetz" einzubringen, mit dem der Beitragssatz für die Beiträge, "die nach dem in § 180 Abs. 5 RVO bestimmten Grundlohn zu bemessen sind" bestimmt wird, und wenn nein, warum nicht? Zu Frage A 48: Der Rentenanpassungsbericht 1980 enthält die Aussage, daß das in der Reichsversicherungsordnung und im Angestelltenversicherungsgesetz definierte gesetzliche Rentenniveau im Jahre 1981 geringfügig — d. h. um weniger als einen Prozentpunkt — unterschritten wird. Bei der Prüfung der Frage, ob das gesetzliche Rentenniveau nach 1981 eingehalten ist, muß die im 21. Rentenanpassungsgesetz getroffene Regelung über die Neuordnung der Krankenversicherung der Rentner ab 1982 berücksichtigt werden. Danach ist unter den Modellmaßnahmen des Rentenanpassungsberichts 1980 das gesetzliche Rentenniveau vom Jahre 1982 an erhalten. Im Zeitpunkt der Vorlage des Rentenanpassungsberichts 1980 bestand keine Veranlassung, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob besondere Maßnahmen zur Sicherung eines stabilen Rentenniveaus geboten sind. Die Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind im Gesetz im einzelnen bestimmt. Lassen Sie mich an dieser Stelle hinzufügen: die Arbeitnehmer leben — wie die Rentner — von dem, was sie tatsächlich ausgezahlt erhalten. Verglichen mit den Nettoverdiensten der Arbeitnehmer haben die Renten heute einen so hohen Stand, wie sie ihn in den Jahren von 1957 bis 1976 niemals gehabt haben. An diesem hohen Niveau dürfte sich — soweit man das heute überhaupt voraussehen kann — auch ab 1982 nichts Wesentliches ändern. Zu Frage A 49: Die Vorarbeiten zum Erlaß der notwendigen Ausführungsbestimmungen für die Erhebung des Krankenversicherungsbeitrags von der Rente sind aufgenommen. Die Bundesregierung wird in dieser Legislaturperiode den Entwurf eines Gesetzes nicht mehr einbringen. Eine Verabschiedung des Gesetzes wäre in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu erreichen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 50): Sind § 1394 Abs. 2 RVO und § 117 Abs. 5 des Angestelltenversicherungsgesetzes in der Fassung des Artikels 3 des 21. Rentenanpassungsgesetzes nach Auffassung der Bundesregierung so zu verstehen, daß die Ausgaben für die Krankenversicherung pflichtversicherter Rentner nicht über die Deutsche Bundespost, sondern über die einzelnen Rentner zu leisten sind oder von einer anderen Stelle und gegebenenfalls von welcher? Das 21. Rentenanpassungsgesetz hat für die Neuregelung der Krankenversicherung der Rentner ab 1982 nur die Grundzüge festgelegt. Zur Ausgestaltung der Einzelheiten bedarf es noch weitergehender Regelungen, teils durch Gesetz, teils durch Rechtsverordnung. Hinsichtlich der Beitragsabführung für die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Rentner enthält das 21. Rentenanpassungsgesetz keine Regelungen, die die geltende Rechtslage, d. h. die unmittelbare Beitragsabführung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung an die Krankenkassen, ändern. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 51 und 52): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die finanziellen Leistungen (Sold w.) die freigemeinnützigen Träge deivldiense (Deutsches us Rotes an Kreuz, Arbeiterwohlfahrt. JohannriterUnfall-Hiltfes etc.) zeitnah zu erbringen oder zumindest Vorschüsse an die Träger für die ständig entstehenden Kosten zu leisten? Ist der Bundesregierung bekannt, das durchschnittlich drei bis vier Monate, z. T. auch mehr Monate, vergehen, ehe rückwirkend die verauslagten Betrage den freigemeinnützigen Einrichtungen ersetzt werden, und daß gerade angesichts der Hochzinspolitik den Trägern, die in der Regel finanziell nicht gut gestellt sind, erhebliche Belastungen entste- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17459* hen, und trifft es zu, daß zum Teil jahrelange Versuche der Trägerorganisationen, zu einer Änderung dieser ungenügenden Zahlungsverfahren zu kommen, bisher weitgehend erfolglos geblieben sind? Nach dem Zivildienstgesetz haben die Beschäftigungsstellen normalerweise einen Kostenbeitrag zu zahlen. Hierin ist unter anderem der durchschnittliche Aufwand für Geld- und Sachbezüge enthalten, die den Dienstleistenden zu gewähren sind. Soweit die Beschäftigungsstellen einen solchen Kostenbeitrag zu entrichten haben, kann das von Ihnen angesprochene Erstattungsproblem nicht entstehen. In der Mehrzahl der Fälle ist den Beschäftigungsstellen allerdings der Kostenbeitrag erlassen worden. Die Beschäftigungsstellen haben dann allerdings für Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung selbst aufzukommen. Die Geldleistungen an die Dienstleistenden werden in diesen Fällen von der Zivildienstverwaltung erstattet. Dabei handelt es sich um einen Betrag von etwas mehr als 300 DM monatlich je Zivildienstleistender. Für diese Beschäftigungsstellen wird der Erstattungsbetrag quartalsweise vom Bundesamt für den Zivildienst errechnet. Dabei wird seit dem Jahre 1977 ein pauschaliertes Verfahren angewandt, das den Beschäftigungsstellen die Vorlage detaillierter Abrechnungen erspart. Auf diese Weise konnte für die Beschäftigungsstellen eine Verkürzung der Wartezeit von früher bis zu einem Jahr auf jetzt etwa 6 bis 8 Wochen nach Quartalsschluß erreicht werden. Damit haben sich auch etwaige Zinsbelastungen der Beschäftigungsstellen durch die Verauslagung der Geldleistungen erheblich vermindert. Das Bundesamt für den Zivildienst ist bemüht, die gegenwärtige Bearbeitungsdauer für die Erstattungen noch weiter zu verkürzen. Es ist zu erwarten, daß die geplante Vollautomatisierung mit Hilfe der neuen Datenverarbeitungsanlage, die zur Zeit beim Bundesamt installiert wird, dazu beitragen wird. Das Ziel ist es, die Abrechung innerhalb eines Monats nach Abschluß des Quartals vornehmen zu können. Die Zahlung von Vorschüssen würde im Hinblick auf die starke Fluktuation der Dienstleistenden bei den Beschäftigungsstellen in großem Umfang zu Nachberechnungen, Verrechnungen, Rückforderungen und Einzugsverfahren führen. Sie sollte daher nicht in Betracht gezogen werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3918 Frage A 54): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundeskanzler Schmidt auf der zentralen Maifeier des DGB in Stuttgart erklärt habe, „keine moralische Rechtfertigung für die Aussperrung erkennen" zu können, und steht gegebenenfalls eine solche Aussage nicht in eklatantem Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, das gerade im Machtgleichgewicht das Funktionieren der Tarifautonomie gesehen hat? Der Bundeskanzler hat am 1. Mai 1980 auf der zentralen Maikundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Stuttgart u. a. gesagt: „Ich kann für Aussperrung keine moralische Grundlage erkennen." Diese Erklärung beschränkt sich auf die moralische Seite der Aussperrungsproblematik. Aus dem Zusammenhang der Rede des Bundeskanzlers, die Sie im Bulletin nachlesen können, ergibt sich, daß er sich nicht in die rechtliche Auseinandersetzung über die Aussperrung einschalten wollte. Er hat vielmehr besonderes Gewicht auf die Notwendigkeit des sozialen Kompromisses und der Einigung der Tarifpartner gelegt. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hornhues (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 55): Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage einer Übernahme der Kosten einer künstlichen Befruchtung durch die gesetzliche Krankenversicherung, insbesondere unter dem Aspekt daß die Kosten einer Abtreibung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden? Die gesetzliche Krankenversicherung trägt nur die Kosten von nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbrüchen. Im übrigen übernimmt sie die Kosten der Behandlung einer Krankheit. Grundsätzlich kann die künstliche Befruchtung nicht als eine Maßnahme zur Behandlung einer Krankheit angesehen werden. Wenn jedoch die Unfruchtbarkeit bei Mann oder Frau psychische Ursachen hat, die sich durch eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes günstig beeinflussen lassen, werden die Kosten einer künstlichen Befruchtung von den Krankenkassen übernommen. Eine generelle Übernahme der Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung vermag ich im Hinblick auf die Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in Aussicht zu stellen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 56): Ist die Tatsache, daß die Sowjetunion jede Woche eine neue Rakete mit nuklearen Sprengkörpern und jeden Monat zweieinhalb Mittelstreckenbombenflugzeuge produziert und in Position bringt, ein Zeichen der Entspannungspolitik oder des Kalten Krieges? Die andauernde Aufrüstung der Sowjetunion auf dem Gebiet der nuklearen Mittelstreckenwaffen, auf dem sie ohnehin ein Übergewicht gegenüber der NATO besitzt, führte, wie Sie wissen, zu dem Nachrüstungsbeschluß der NATO vom Dezember letzten Jahres. Sie ist also erkannt und hat eine entschlossene Reaktion der NATO hervorgerufen. Die Begriffe Entspannungspolitik und Kalter Krieg entstammen der allgemeinen Politik. Sie sind nicht allein von der Militärpolitik her zu beurteilen, sie lassen sich nicht quantifizieren und schon gar 17460* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 nicht in eine eindeutige Korrelation zum Einführungstempo bestimmter Waffensysteme bringen. Deutlich zeigt sich dies an dem von Ihnen gewählten Beispiel der Einführung von bis zu 30 Backfire-Bombern im Jahr. Diese Einführungsrate, die als Teil des SALT II-Vertrages von den USA der Sowjetunion zugestanden wurde, kann allein wohl kaum als eine Rückkehr zum Kalten Krieg oder als Verstoß gegen die Grundlagen der Entspannungspolitik gewertet werden. Ungeachtet dessen würde natürlich ein Aussetzen der Backfire-Produktion, ein Verzicht auf weitere Stationierung der SS-20 durch die Sowjetunion die Aussichten für eine erfolgreiche Fortführung der Entspannungspolitik, an der auf Dauer beiden Seiten gelegen sein muß, verbessern. Die Bundesregierung hat, ebenso wie die Regierung der anderen westlichen Bündnisnationen, daher wiederholt entsprechende Appelle an die Sowjetunion gerichtet und diese aufgefordert, das Verhandlungsangebot des Westens aufzunehmen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 57): Trifft es zu, daß die Personalakten von Wehrpflichtigen, die sich nach Antritt der Wehrpflicht entscheiden, einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung zu stellen, dem MAD zur Überprüfung überstellt werden, und welchen Einfluß haben gegebenenfalls die Berichte des MAD auf die Entscheidung über den Antrag? Nein! Dem Militärischen Abschirmdienst werden von keiner Bundeswehrdienststelle oder anderen Behörden Personalunterlagen von Wehrpflichtigen überstellt, die während des Grundwehrdienstes einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen. Es gehört nicht zu den Aufgaben des MAD, sich mit Wehrpflichtigen zu befassen, die das verfassungsmäßig garantierte Recht in Anspruch nehmen, einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zu stellen. Der MAD hat somit keinen Einfluß auf die Entscheidungsfindung der für derartige Anträge zuständigen Prüfungsausschüsse. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 64 und 65): Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sie mit der derzeitigen Handhabung der Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien dem gesetzlichen Auftrag gem. § 31 des Soldatengesetzes im erforderlichen Umfang auch hinsichtlich moderner, zweckmäßig gestalteter und ausgestalteter Wohnungen zu tragbaren Mietbelastungen nachkommt, und wenn ja, wie begründet sie dies? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um der im Bericht der Kommission des Bundesverteidigungsministers zur Stärkung der Führungsfähigkeit und Entscheidungsverantwortung in der Bundeswehr (de Maziére-Bericht) unter Nummer 92 Abs. 2 aufgezeigten Beanstandung abzuhelfen, nach der die bei Versetzungen mit Standortwechsel auftretenden Belastungen für den Soldaten und deren Familien nicht in dem notwendigen Umfang abgemildert werden? Der Bestand von rund 163 000 zweckgebundenen Wohnungen, für die über 6 Milliarden DM als Bundesdarlehen bereitgestellt wurden, deckt den Bedarf der Bundeswehrangehörigen in fast allen Standorten. Außerdem bietet der freie Wohnungsmarkt in großer Zahl moderne und auch mietgünstige Wohnungen an. Davon haben die Soldaten gerade in den letzten Jahren regen Gebrauch gemacht. Am 31. Oktober 1979 gab es 928 Trennungsgeldempfänger in der Bundeswehr. Das ist — bezogen auf den Kreis von mehr als 300 000 möglichen Anspruchsberechtigten — ein geringer Teil. Die Wohnungsansprüche — nicht nur der Bundeswehrangehörigen — sind in den letzten Jahren gestiegen. Daher werden Wohnungen, die wegen zu geringer Wohnfläche und unzureichender Ausstattung nicht mehr den gestiegenen Ansprüchen genügen, nur unverbindlich angeboten. Dieses Verfahren kommt den persönlichen Belangen der wohnungssuchenden Soldaten entgegen. Das Mietniveau ist im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung auch für Wohnungen der Bundesbediensteten gestiegen. Untersuchungen haben ergeben, daß die Mietbelastung für den einzelnen — bezogen auf sein gestiegenes Gehalt — nicht ungünstiger geworden ist. Die Wohnungsfürsorge und die übrigen fürsorgerischen Maßnahmen des Dienstherrn gegenüber seinen Soldaten und deren Familien zielen darauf ab, die in Nr. 92 Abs. 2 des Berichts der de Maizière-Kommission angesprochenen Belastungen möglichst gering zu halten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 66 und 67): Weshalb hat die Bundesregierung Wohnungen von Bauträgern nicht insgesamt angemietet und an Soldaten und deren Familien im Rahmen der Fürsorge weitervermietet, wie insbesondere auch von der Interessenvertretung der Soldaten angeregt wurde? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang bereits Modellversuche über die Globalanmietung von Wohnraum laufen und welche Erfahrungen bisher damit gewonnen wurden? Modellversuche zur Globalanmietung von Bundesdarlehenswohnungen werden in den Standorten Süderbrarup mit 52 Wohnungen und Glinde mit 28 Wohnungen seit 1974 durchgeführt und mit Ablauf dieses Jahres beendet. Die abschließende Entscheidung über die Modellversuche wird nach Vorliegen des Erfahrungsberichtes Mitte 1981 getroffen. Die bisherigen Erfahrungen mit diesen Versuchen sind überwiegend negativ. Der mit der Vermietung verbundene erhebliche Verwaltungsaufwand führt zu einem höheren Personalaufwand. Darüber hinaus trägt der Bund das wirtschaftliche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17461* Risiko bei nicht vermietbaren Wohnungen. Auch aus diesen Erwägungen hat der Bund in den vergangenen Jahrzehnten darauf verzichtet, Wohnungen von Bauträgern insgesamt anzumieten und an Bundesbedienstete weiterzuvermieten. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 68): Ist die Bundesregierung der Auffassung, mit der Gleichbehandlung von Soldaten und deren Familien mit anderen Bediensteten des Bundes hinsichtlich der Wohnungsfürsorge den Interessen der Verteidigung gerecht zu werden, die auch eine schnelle Verfügbarkeit der Soldaten bei der Dienststelle erfordern, und wie begründet sie dies? Die Soldaten sind nicht verpflichtet, Wohnungen in Bundeswehrsiedlungen in Kasernennähe zu beziehen. Zum Teil bevorzugen sie von der Kaserne abgesetzte Wohnungen. Die Dislozierung der Privatwohnungen der Soldaten schränkt ihren schnellen Einsatz im Alarmfall nicht ein. Viele Soldaten sind telefonisch zu erreichen und durch eigene Pkw mobil. Dadurch fällt auch eine größere Distanz nicht ins Gewicht. Darüber hinaus ist mit festgelegten Verfahren sichergestellt, daß die Truppenteile Soldaten, die ungünstig wohnen, zeitgerecht heranholen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr: von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 69 und 70): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Wohnungsfürsorge für Soldaten und deren Familien unnötig kompliziert ist, und wie erklärt sie dies gegebenenfalls? Welche Gründe veranlassen die Bundesregierung, diese Aufgabe durch verschiedene Bundesministerien wahrzunehmen? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete einschließlich der Angehörigen der Bundeswehr unnötig kompliziert geregelt ist. Die oberste Sachleitung für allgemeine Wohnungsangelegenheiten des Bundes kann nur durch ein Ressort, in diesem Falle das Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, wahrgenommen werden. Die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beruht auf dem I. Wohnungsbaugesetz aus dem Jahre 1950 und den Wohnungsfürsorgebestimmungen des Bundes. Das II. Wohnungsbaugesetz übernahm 1956 diese Zuständigkeitsregelung. Die Wohnungsfürsorgemittel für die Errichtung von Bundesdarlehenswohnungen und Familienheimen werden daher vom Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bewirtschaftet und den Bauträgern bereitgestellt. Die für die ehemaligen Besatzungsstreitkräfte errichteten rd. 50 000 Wohnungen stehen im Eigentum des Bundes und werden vom Bundesministerium der Finanzen verwaltet und bewirtschaftet. Davon sind rd. 16 000 Wohnungen an Angehörige der Bundeswehr vermietet. Die Vermietung und Instandhaltung dieser bundeseigenen Liegenschaften durch den Bundesminister der Finanzen und seinen nachgeordneten Bereich hat sich bewährt und sollte schon aus wirtschaftlichen Erwägungen beibehalten werden. Die Zuteilung der einzelnen Bundesdarlehenswohnungen und Bundesmietwohnungen obliegt den Standortverwaltungen. Hierdurch können die dienstlichen und persönlichen Belange der wohnungssuchenden Soldaten und Zivilbediensteten im Einzelfall berücksichtigt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 71 und 72): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, um auch längerdienenden Soldaten und deren Familien eine zeitgerechte Vermögensbildung in Form von Grundeigentum, Eigentumswohnungen bzw. Mietkaufwohnungen unter Berücksichtigung der Versetzungshäufigkeit zu ermöglichen? In welchem Umfang hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren Bundesbedienstetenwohnungen modernisiert, und ist sie der Ansicht, daß sie damit alle Möglichkeiten zur Milderung der Probleme der Wohnungsfürsorge für Soldaten durch Verbesserung des vorhandenen Bestandes erschöpft hat? Zu Frage A 71: Soldaten und andere Bundesbedienstete können nach den Familienheimrichtlinien des Bundes nur dann Bundesdarlehen zur Förderung von Eigentumsmaßnahmen erhalten, sofern am Standort Wohnungen nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind. Die Familienheimförderung dient entsprechend den haushaltsmäßigen Gegebenheiten ausschließlich der Schaffung fehlenden Wohnraumes und damit der Entlastung des Wohnungsmarktes. Hauptzweck ist also nicht die Mithilfe bei der Vermögens- und Eigentumsbildung, obgleich dieser die Familienheimförderung begleitende Nebeneffekt zu begrüßen ist. Die Förderung von Eigentumsmaßnahmen einseitig für Soldaten unter Außerachtlassung der sogenannten Bedarfsdeckungsklausel läßt sich aus den dargelegten Gründen nicht verwirklichen. Im übrigen stehen den Soldaten, wie allen anderen Staatsbürgern, die sonstigen Wohnungsbauförderungshilfen des Bundes und der Länder zur Verfügung, wovon auch zahlreiche Soldaten Gebrauch gemacht haben. Zu Frage A 72: In den letzten zwei Jahren wurden 8840 Bundesbedienstetenwohnungen modernisiert. Die Modernisierungsmaßnahmen werden insbesondere im Hinblick auf die Energieeinsparung fortgeführt. Bis- 17462* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 her wurden insgesamt mehr als 40 000 Wohnungen modernisiert. Nicht nur die zweckgebundenen Wohnungen des Bundes, sondern auch die zahlreichen und günstigen Wohnungsangebote des freien Marktes geben den Soldaten die Möglichkeit, alsbald nach einer Versetzung mit ihren Familien an den neuen Dienstort umzuziehen. Bei einem Wohnungsbedarf werden Familienheime mit Darlehen gefördert und Bundesdarlehenswohnungen errichtet wie in Neumünster, Göttingen, München, Niederstetten und Faßberg. Dadurch wird eine Verbesserung des Wohnungsbestandes erreicht Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 74): Was hat die Bundesregierung gegen die Verweigerung des Visums für den Begleiter einer Gruppe von Delegierten deutscher Jugendverbände, Michael Koch, durch die Sowjetunion unternommen, und warum wurde die Reise trotzdem durchgeführt? Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat sich fernmündlich mit der sowjetischen Botschaft in Verbindung gesetzt und — erfolglos — um Überprüfung gebeten_ Die Reise wurde trotzdem durchgeführt, weil die Teilnehmer sich mit Mehrheit so entschieden hatten. Für das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit bestand nach Rücksprache mit dem Auswärtigen Amt keine Veranlassung, die Entscheidung der Teilnehmer zu beeinflussen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 75): Weshalb hat Bundesminister Frau Huber den Dritten Familienbericht nicht — wie dies beim Zweiten Familienbericht geschehen ist — als gesonderte Broschüre herausgebracht, sondern lediglich eine Anzahl von Bundestagsdrucksachen aufgekauft, und was ist mit den restlichen. für diesen Zweck vorgesehenen Haushaltsmitteln von 100 000 DM geschehen? Der Fortdruck einer Bundestagsdrucksache ist kostengünstiger als eine gesonderte Broschüre. Daher wurden vom Dritten Familienbericht Mehrdrucke der Bundestagsdrucksache hergestellt. Der Restbetrag wurde eingespart. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Dr. Wolters auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 76): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über gesundheitliche Schäden durch übermäßigen Genuß von Tabak und Alkohol vor, und inwieweit sind diese wissenschaftlich abgesichert? Der Bundesregierung liegen eine Vielzahl übereinstimmender wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Schäden des Rauchens und des übermäßigen. Konsums alkoholischer Getränke vor, die keinen begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, daß der festzustellende Konsum dieser Genußmittel in beträchtlichem Umfange Folgeschäden verursacht Es ist davon auszugehen, daß Rauchen — auch bei geringem Tageskonsum — weiterhin eine Vielzahl von Folgekrankheiten verursacht, mit entsprechenden Auswirkungen auf die Frühsterblichkeit und die Frühinvalidisierung. Nach einem Votum des wissenschaftlichen Kuratoriums der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren vom 29. April 1980 ist davon auszugehen, daß der früher angegebene Grenzwert mit umgerechnet 80 Gramm reinen Alkohol pro Tag — das sind etwa 2 Liter Schankbier oder 1 Liter Tischwein — als nicht mehr haltbar, weil zu hoch, angesehen werden muß. Von der Benennung eines korrigierten Grenzwertes wurde Abstand genommen, weil dieser differenziert für die beiden Geschlechter, unterschiedlich für bestimmte Altersklassen und jeweils in Abhängigkeit zum Gesundheitszustand gesehen werden muß. In anderen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wird als Orientierungshilfe ein Grenzwert angegeben, der für Männer umgerechnet 60 Gramm Alkohol pro Tag und für Frauen 20-25 Gramm beträgt. Zu den Folgeschäden durch übermäßigen Alkoholkonsum zählen insbesondere Leberschädigungen, Schädigungen der Magenschleimhaut, des Herzens, der Gehirnzellen und die Ausbildung einer Alkoholabhängigkeit Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffite (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen A 77 und 78): Sind der Bundesregierung die rechtlichen Risiken und die neuen Gefahren für die Verkehrssicherheit (Fehlen von Bremsspuren, Zunahme der Gefahr von Auffahrunfällen durch Verkürzung der Bremsstrecken) bekannt, die durch die Markteinführung von Antiblockiersystemen für Autobremsen entstehen können und wie sie in einem Bericht des Nachrichtenmagazins ,Der Spiegel" vom 21. April 1980 im Anschluß an ein Expertenseminar benannt wurden, und wie beurteilt sie solche Bedenken? Ist die Bundesregierung bereit, zum Schutz der Verkehrsteilnehmer eine optisch auffallende Kennzeichnung am Heck solcher Fahrzeuge vorzuschreiben, die mit dem Antiblockiersystem ausgerüstet sind? Zu Frage A 77: Es trifft zu, daß bei automatischen Blockierverhinderern keine Blockierspuren, allenfalls äußerst schwache und derzeit nicht auswertbare Bremsspuren entstehen. Es ist jedoch zu berücksichtigen, daß dieser Nachteil auf Dauer durch die Vorteile des automatischen Blockverhinderers für die Verkehrssicherheit mehr als ausgeglichen wird. Außerdem ist zu bemerken, daß bereits heute ohne ein derartiges System, z. B. auf nasser Fahrbahn, auch keine oder nur unzulängliche Bremsspuren auftreten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17463* .Mit automatischen Blockierverhinderern können im allgemeinen Bremswegverkürzungen, bezogen auf Bremsungen mit blockierten Rädern, erreicht werden. Es sind jedoch auch Fälle, z. B. bei losem Neuschnee, denkbar, bei denen Bremswegverkürzungen nicht ohne weiteres möglich sind. Die heute im Verkehr befindlichen Fahrzeuge weisen kein einheitliches Bremsvermögen auf; vielmehr haben die Fahrzeuge je nach Bauart, Beladung etc. unterschiedliche Bremswege, die die vorgeschriebenen Mindestwerte mehr oder weniger unterschreiten. Wichtiger als die Verkürzung des Bremsweges ist bei automatischen Blockierverhinderern, daß die Lenkbarkeit und die Fahrstabilität erhalten bleiben, so daß ggf. Hindernisse noch umfahren werden können; eine Möglichkeit, die sogar zur Verhütung von Auffahrunfällen beitragen kann. Zu Frage A 78: Zusätzliche Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen können auf Grund internationaler Bindungen der Bundesrepublik Deutschland an die Europäischen Gemeinschaften nicht gefordert werden. Sie würden auch wegen der großen Zahl ausländischer Fahrzeuge, die am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland teilnehmen, nicht verstanden werden. Andere Kennzeichnungen dürften wegen der fehlenden Auffälligkeit und der mangelhaften Erkennbarkeit, z. B. bei Nacht, den gewünschten Effekt nicht erbringen. Im übrigen ist zu bedenken, daß aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einfahrende Fahrzeuge mit einem Antiblockiersystem nicht entsprechend gekennzeichnet wären und eine Kennzeichnung von diesen auch nicht gefordert werden könnte. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Czempiel (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 79): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, für Gehbehinderte — Rollstuhlfahrer — eine Regelung zu schaffen, die es den Kommunen erlaubt, Parkmöglichkeiten für diesen Personenkreis mit amtlichen Kennzeichen zwecks Reservierung auszustatten? Ja, eine entsprechende Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung wurde dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Balser (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 80 und 81): Trifft es zu, daß in einigen Verkehrsverbänden (Hamburg und München) ältere Bürger mit den bei der Deutschen Bundesbahn üblichen Seniorenkarten verbilligt fahren können, hingegen in anderen Verbünden (z. B. Frankfurt am Main) nicht, und kann die Bundesregierung gegebenenfalls darauf hinwirken, daß überall die Seniorenkarte genutzt werden kann? Hält es die Bundesregierung für unbedingt erforderlich, daß ältere Bürger, die wegen irgendeiner leichten Behinderung (etwa Knieverlet- zung) auf ärztliches Anraten in Verkehrsmitteln sitzen sollen, einen entsprechenden Ausweis nur erhalten, wenn sie durch alle Instanzen hindurch vom Versorgungsamt bescheinigt bekommen, daß sie mindestens zu 50 v. H. erwerbsunfähig seien, womit dann auch eine Verbilligung verknüpft wäre, die diese Bürger aber gar nicht wollen, oder ist dieses bürokratische Verfahren nicht auch durch das Ausstellen eines einfachen Sitzplatzausweises abzukürzen? Zu Frage A 80: Die „Paß-Angebote" der Deutschen Bundesbahn, so auch der „Senioren-Paß" gelten innerhalb von Verkehrsverbünden grundsätzlich nicht. Dort hat die Deutsche Bundesbahn ihre Tarifhoheit an die Verbundgesellschaften übertragen. Die Verbünde bieten eigene, allerdings voneinander verschiedene, zielgruppenorientierte Fahrpreisermäßigungen an. So hat z. B. der Frankfurter Verkehrs- und Tarifverbund (FVV) auf Grund eingehender Marktuntersuchungen einer Fahrpreisermäßigung für alle Personen mit niedrigem Einkommen den Vorrang vor einer Seniorenermäßigung gegeben. Zu Frage A 81: Nach geltendem Recht haben ältere Personen und Gehbehinderte — wie Schwerbehinderte — in Bussen und Bahnen ein Sitzplatz-Vorrecht, das an keine Ausweispflicht geknüpft ist. Die Ausweise nach dem Schwerbehindertengesetz dienen lediglich dazu, das Sitzplatz-Vorrecht Schwerbehinderter auf bestimmte, in der Nähe des Einstiegs gelegene und besonders gekennzeichnete Sitzplätze zu konkretisieren. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 82): Bleibt die Bundesregierung auch nach dem Ergebnis des Gutachtens der Ingenieurgruppe IVV Aachen „Verkehrliche Auswirkungen von Straßennetzalternativen im Raum Bonn" mit seiner Feststellung, ,daß die Ennerttrasse eine wichtige Funktion für die Städte Bonn, St. Augustin und Königswinter übernimmt und zu einer wesentlichen Verkehrsentspannung und Umfeldverbesserung im nachgeordneten Straßennetz beitragen kann" bei ihrer Auffassung, die Verlängerung der Südbrücke zur Frankfurter Autobahn (Ennerttrasse) sei entbehrlich? Eine Direktverbindung zwischen Bonn /Ramersdorf und der A 3 ist für den weiträumigen Verkehr, wie ich es in der Fragestunde am 21. März 1980 ausgeführt habe, entbehrlich. Für etwaige Verbesserungen der Anbindung der Ortschaften auf der Höhe an die Stadt Bonn ist das Land Nordrhein-Westfalen bzw. die Stadt Bonn zuständig. 17464* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen A 83 und 84): Welche Grinde haben dazu geführt, daß die ursprünglich von den Streckenstillegungsplänen der Deutschen Bundesbahn betroffene Strecke Dillenburg—Ewersbach auch über den 1. Juli 1980 für den Schienenpersonenverkehr erhalten bleibt? Welche Gremien sind mit dieser Entscheidung befaßt bzw. über diese Entscheidung zu welchem Zeitpunkt in Kenntnis gesetzt worden? Zu Frage A 83: Im Verlaufe der Vorbereitungen für die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs der Strecke Dillenburg — Ewersbach auf Busbedienung hat sich gezeigt, daß infrastrukturelle Anpassungsmaßnahmen — auf die u. a. auch der örtliche Wahlkreisabgeordnete gegenüber dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn hingewiesen hat — es geboten erscheinen lassen, die Maßnahme nicht wie ursprünglich vorgesehen zum Fahrplanwechsel am 1. Juni 1980 durchzuführen. Zu Frage A 84: Die Entscheidung ist von der für die Regionalplanung — insbesondere der Fahrplangestaltung auf Schiene und Straße — eigenverantwortlichen Bundesbahndirektion Frankfurt/M. getroffen worden. Von der Zurückstellung wurden am 28.3. 1980 die zuständige Landes- und Kreisverwaltung, die Gemeindeverwaltungen, die Industrie- und Handelskammer und die Schulen unterrichtet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 85): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag, ein von den Bun- . des- und Landesstraßen völlig unabhängiges Fahrradwegenetz außerhalb der Ortsdurchfahrten in der Bundesrepublik Deutschland zu errichten, um einem zunehmenden Bedürfnis Rechnung zu tragen und gleichzeitig die mit der Anlage von Radwegen am Rande von Straßen unumgängliche Belästigung und Gesundheitsgefährdung der Radfahrer durch Autoabgase oder abgestellte Kraftfahrzeuge zu vermeiden? Die Bundesregierung würde es schon im Interesse der Sicherheit der Radfahrer begrüßen, wenn ein von den Bundes- und Landesstraßen völlig unabhängiges Fahrradwegenetz außerhalb der Ortsdurchfahrten bundesweit eingerichtet werden könnte. Das Bedürfnis für ein solches Netz ist aber regional sehr unterschiedlich. Ein großer Bedarf besteht vor allem in Verdichtungsgebieten, und darauf konzentrieren sich bereits die Bemühungen aller beteiligten Stellen. Zuständig für die Einrichtung eines solchen Netzes wären die Baulastträger der Straßen und Wege, die in dieses Netz einbezogen werden sollen, d. h. also in aller Regel die Kreise und Gemeinden oder auch private Baulastträger. Im Rahmen des Programms „Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes' besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Radwege auch in wechselnden Abständen von der jeweils führenden Bundesstraße anzulegen. Solche Radwege können aus Bundesfernstraßenmitteln finanziert werden, wenn sie überwiegend der Entflechtung des Verkehrs auf der Bundesstraße dienen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage A 86): Verfolgt die Bundesregierung nach wie vor die Absicht, sich mit dem Land Rheinland-Pfalz auf ein Junktim zwischen Ausscheiden als einer der Gesellschafter der Nürburgring AG und Mitfinanzierung der geplanten Ausbaustrecke vertraglich zu einigen, und wie ist der gegenwärtige Stand der Verhandlungen mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung in dieser Beziehung zu beurteilen? Die Bundesregierung verfolgt nach wie vor die Absicht, sich mit dem Mitgesellschafter Land Rheinland-Pfalz über ein Ausscheiden des Bundes aus der Nürburgring GmbH sowie die Mitfinanzierung der gegenüber dem ursprünglichen Ansatz wesentlich erhöhten Kosten durch den Bund vertraglich zu einigen. Hierzu liegen bisher konkrete Angebote des Landes nicht vor. Sobald dies der Fall ist, wird hierüber auf Wunsch des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz ein Ministergespräch geführt werden. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 87 und 88): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ergebnisse der Ausbildungsabschlußprüfungen in den kaufmännischen Berufen im Durchschnitt schlechter sind als die Ergebnisse in den gewerblich-technischen Berufen, und sind die Ursachen in zu hohen Prüfungsanforderunlicher und schulischer Ausbildung oder in anderen Gründen zu suchen? Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17465* Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch deutlich unterschiedliche Ausbildungsabschlußergebnisse im regionalen Bereich festzustellen sind sowohl bei den kaufmännischen Berufen, als auch bei den gewerblich-technischen Berufen, und womit können diese begründet werden? Zu Frage A 87: Die vom Statistischen Bundesamt für das Jahr 1978 vorgelegte Statistik über die Abschlußprüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz läßt nicht den Schluß zu, daß die Ergebnisse der Abschlußprüfungen in den kaufmännischen Ausbildungsberufen im Bundesdurchschnitt schlechter sind als die Ergebnisse in den gewerblich-technischen Ausbildungsberufen. Vielmehr liegen die Erfolgsquoten bei Teilnehmern an Abschlußprüfungen in stark besetzten kaufmännischen Berufen, wie vorläufige Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zeigen, im Durchschnitt mit rund 90 sogar etwas über den Quoten in stark besetzten gewerblich-technischen Berufen mit rund 88 %. Bei einem Vergleich der Prüfungsergebnisse ausschließlich im Bereich der Industrie- und Handelskammern zeigt sich, daß die Erfolgsquoten im kaufmännischen Bereich — allerdings ebenfalls unbeträchtlich — niedriger als bei den gewerblich-technischen Berufen liegen. Das Spektrum der möglichen Einflußfaktoren für den Prüfungserfolg in der beruflichen Abschlußprüfung ist sehr breit. Zum Verhältnis von schulischer Vorbildung und Prüfungserfolg von Auszubildenden gibt es erste Forschungsergebnisse des Bundesinstituts für Berufsbildung. Wissenschaftliche Ergebnisse, ob und inwieweit die unterschiedlichen Erfolgsquoten z. B. auf unterschiedliche Ausbildungsbedingungen, Normen- und Leistungserwartungen in der Ausbildung und Prüfung oder auf unterschiedliche Lernfähigkeiten der Prüfungsteilnehmer zurückzuführen sind, liegen nicht vor und dürften auch nur schwer zu ermitteln sein. Zu Frage A 88: Bei einem Bundesdurchschnitt von 89 % erfolgreich abgelegter Abschlußprüfungen im Jahre 1978 im kaufmännischen und gewerblich-technischen Bereich zusammen ergeben sich regionale Unterschiede. Größere Abweichungen bestehen z. B. für Baden-Württemberg mit einer Erfolgsquote von 95 % auf der einen Seite und Berlin mit 83 % und Saarland mit 84 % auf der anderen Seite. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß sich die Zahl der Kammerbezirke in den Ländern sowie unterschiedliche Besetzungszahlen in den einzelnen Ausbildungsbereichen auf die statistisch ausgewiesenen Länderquoten auswirken. Bei der Mehrzahl der Länder liegen 1978 nach überschlägigen Berechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft die Prüfungsergebnisse in stark besetzten Ausbildungsberufen des kaufmännischen besser als in denen des gewerblichtechnischen Bereichs. Die Unterschiede bleiben jedoch auf einer engen Bandbreite. Auch hier gilt, wie in der Antwort zu Frage A 87 bereits ausgeführt, daß Aussagen über Einflußfaktoren bei diesen regionalen Unterschieden zur Zeit nicht getroffen werden können. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß inzwischen insgesamt 9 von 10 Jugendlichen, die sich einer Abschlußprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf unterziehen, diese Prüfung erfolgreich bestehen. Damit hat sich die Gesamtquote der erfolgreichen Abschlußprüfungen im Vergleich zu früheren Jahren verbessert. Dabei sind die Prüfungsanforderungen im Zusammenhang mit der Qualitätsverbesserung der Berufsausbildung, die vor allem auch durch die neuen mit den schulischen Rahmenlehrplänen abgestimmten Ausbildungsordnungen erreicht wird, weiterentwickelt worden. Die Erfolgsquote in der Berufsausbildung liegt über den Erfolgsquoten im allgemeinbildenden Schulwesen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Thüsing (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen A 89 und 90): Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Ausmaß die Bundesbürger von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung Gebrauch machen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die kulturellen und religiösen Bedürfnisse moslemischer Kinder in den Schulen der Bundesrepublik Deutschland zu befriedigen, um zu verhindern, daß moslemische Eltern ihre Kinder außerhalb der Schule in Koranschulen schicken, die teilweise zur Propagierung rechtsextremistischen Gedankenguts mißbraucht werden? Zu Frage A 89: Eine vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft 1978 in Auftrag gegebene und im Frühsommer 1979 durchgeführte repräsentative Untersuchung über das Weiterbildungsverhalten der Bevölkerung, die demnächst veröffentlicht werden wird, hat u. a. folgende Ergebnisse erbracht: 54% der Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, das sind 18 Millionen Bürger, haben in ihrem bisherigen Leben von Angeboten der Weiterbildung Gebrauch gemacht. Innerhalb des Jahres vor der Befragung haben allein 23 % der Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren, das sind 7,7 Millionen, an Weiterbildungsveranstaltungen teilgenommen. Die berufliche Weiterbildung ereicht mit jährlich ca. 3,3 Millionen rd. 10% der Bevölkerung, die allgemeine Weiterbildung mit ca. 4 Millionen etwa 12 % der Bevölkerung, und an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung nehmen rd. 670 000 Bundesbürger zwischen 18 und 65 Jahren (ca. 2% der Bevölkerung) teil. Da eine gewisse Zahl der Teilnehmer an mehreren Veranstaltungen, Kursen oder Lehrgängen teilnimmt, liegt die Gesamtzahl der besuchten Veranstaltungen nicht unerheblich über diesen Teilnehmerzahlen. Bei einer näheren Aufgliederung der Teilnehmerzahlen zeigen sich deutliche Abhängigkeiten zwischen Weiterbildungsverhalten und Stellung im Beruf. So betrug die Teilnahmequote für sämtliche Arten von Weiterbildung innerhalb des Jahres vor der Befragung bei un- und angelernten Arbeitern 9%, bei Facharbeitern 20 %, bei ausführenden Angestell- 17466* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 ten 23%, bei qualifizierten Angestellten 33%, bei leitenden Angestellten 39%, bei Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes 44% und bei Beamten des höheren Dienstes 51 %. Trotz dieser starken Unterschiede zeichnet sich als positiver Trend ab, daß immer mehr Personen mit kürzerer Schulbildung an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen, d. h., das Weiterbildungsverhalten zwischen den Teilnehmern mit unterschiedlicher Vorbildung zeigt nicht mehr so erhebliche Unterschiede. So betrug die Weiterbildungsquote (Teilnahme an Weiterbildung im bisherigen Leben) bei den Befragten mit Volksschul- bzw. Hauptschulabschluß 52 %, bei den Befragten mit mittlerer Schulbildung (Realschul- oder vergleichbarer Abschluß) 68 % und bei den Befragten mit Hochschulreife 72 %. Zu Frage A 90: Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn die moslemischen Schüler islamischen Religionsunterricht in deutschen Schulen erhalten. Sie befindet sich damit in Übereinstimmung mit dem Memorandum des Beauftragten der Bundesregierung, Ministerpräsident a. D. Heinz Kühn, vom Oktober 1979 zu Stand und Weiterbildung der Integration der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien in der Bundesrepublik Deutschland und den Vorschlägen des Koordinierungskreises ,Ausländische Arbeitnehmer" beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung vom 22. November 1979, dem Bundes- und Landesressorts, Vertreter der Fraktionen des Deutschen Bundestages, der Tarifvertragsparteien, der Kirchen, der Verbände der Freien Wohlfahrtpflege und der Jugendpflege, der Bundesanstalt für Arbeit sowie der kommunalen Spitzenverbände angehören. Zur Frage des Religionsunterrichts wird dort folgendes empfohlen: „Der Koordinierungskreis ist der Auffassung, daß die Schule neben dem evangelischen und römisch-katholischen Religionsunterricht auch ein Angebot orthodoxer und islamischer Religionsunterrichtung sicherstellen muß. Durch das Angebot eines islamischen Religionsunterrichts wird der pädagogisch negativen Auswirkung der Korankurse in ihrer derzeitigen Ausgestaltung und der daraus folgenden Belastung moslemischer Kinder entgegengewirkt. Der Religionsunterricht muß von qualifizierten Lehrkräften erteilt werden. Geeignete Curricula sind zu entwickeln. Die Zuständigkeit für die Prüfung und ggf. Durchführung dieser Empfehlungen liegt bei den Ländern. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage A 93): Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, daß die Geiselnehmer von Teheran in der „DDR" oder in der UdSSR ausgebildet worden sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die ca. 400 Botschaftbesetzer sehr heterogen zusammengesetzt. Es ist bekannt, daß viele von ihnen im Ausland, auch in Osteuropa, studiert haben. Die Bundesregierung hat jedoch keine zuverlässigen Hinweise darauf, daß sie in der DDR oder in der Sowjetunion für die Geiselnahmeaktion speziell ausgebildet worden sind. Anlage 40 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 1): Mit welchen Tatsachen belegt der Bundeskanzler seine Feststellung, die Massenmedien hätten als selbständige Faktoren eine „bedenkliche Rolle gespielt und seien „mitverantwortlich für die Schwierigkeiten in der Allianz (Kölner Stadtanzeiger vom 2. Mai 1980)? Der Bundeskanzler hat in seiner Trierer Rede vor den Kommandeuren der Bundeswehr weder von einer „bedenklichen Rolle" der Presse gesprochen noch die Presse „mitverantwortlich" gemacht für „Schwierigkeiten in der Allianz". Sie, Herr Abgeordneter, sind ganz offensichtlich Opfer einer ungenauen Berichterstattung in der Presse geworden. Eine andere Zeitung als die, der Sie die angeblichen Kanzleräußerungen entnommen haben (Frankfurter Rundschau), hat am 2. Mai einen Bandmitschnitt der Rede veröffentlicht, in dem die in Ihrer Frage enthaltenen Formulierungen nicht vorkommen. Anlage 41 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 2): Ist der Bundesregierung bekannt, ob der frühere Ugandapräsident Idi Amin sich immer noch unter dem Schutz Libyens in diesem Land aufhält? Nach der Bundesregierung vorliegenden Informationen soll sich der ehemalige ugandische Staatspräsident Idi Amin jetzt in Saudi-Arabien aufhalten. Die Nachricht ist jedoch nicht bestätigt. Anlage 42 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 3 und 4): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17467* Ist die Bundesregierung bereit, Überlegungen zu unterstützen, damit zwei weitere Außenbüros der EG-Kommission in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet werden? Ist die Bundesregierung bereit, meinen Vorschlag zu unterstützen, der die Errichtung eines norddeutschen EG-Büros in der Messestadt Hannover beinhaltet? Zu Frage B 3: Es trifft zu, daß die Kommission im Rahmen ihrer Informationspolitik die Einrichtung von zwei weiteren Presse- und Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland beabsichtigt. Da diese Absicht noch nicht über das interne Planungsstadium hinausgeht, ist eine offizielle Unterrichtung der Bundesregierung in der Sache bisher nicht erfolgt. Einer stärkeren Regionalisierung der EG-Informationsarbeit in den Mitgliedstaaten steht die Bundesregierung zur Zeit mit einer gewissen Zurückhaltung gegenüber, weil sie nicht zuletzt von zusätzlichen Haushaltsbewilligungen und personellen Maßnahmen auf der Gemeinschaftsebene abhängt. Zu Frage B 4: Um die Ansiedlung zusätzlicher Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland haben sich bereits mehrere Landesregierungen und Städte unmittelbar bei der Kommission beworben. Die Kommission hat ihre Meinungsbildung über die Kriterien für die Standorte der beiden neu zu errichtenden Büros noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hält es deshalb im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für opportun, eine besondere lokale Präferenz zu unterstützen. Anlage 43 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 5 und 6): Treffen Pressemeldungen zu, daß in letzter Zeit Südafrika Truppen an der angolanisch-namibischen Grenze zusammenzieht und daß die südafrikanische Luftwaffe seit Anfang März mehrmals Ziele in der angolanischen Provinz Cunene entlang der Grenze von Namibia bombardiert hat? Ist der Bundesregierung bekannt, ob es südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika gibt, und wenn ja, wo und in welcher Stärke? Zu Frage B 5: Der Bundesregierung liegt bisher keine Bestätigung für Pressemeldungen über südafrikanische Truppenkonzentrationen an der angolanisch-namibischen Grenze oder die Bombardierung von Zielen in der angolanischen Provinz Cunene seit Anfang März 1980 vor. Zu Frage B 6: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es südafrikanische Truppenkontingente außerhalb des Territoriums der Republik Südafrika nur in Namibia. Über ihre Stärke sind lediglich Schätzungen bekannt. Sie bewegen sich zwischen etwa 20 000 und 50 000 Mann. Darüber hinaus gibt es Hinweise für die zeitweilige Anwesenheit südafrikanischer Truppen in Sambia. In der Resolution 466 vom 11. April 1980 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ist Südafrika wegen fortgesetzter Verletzung der territorialen Integrität Sambias verurteilt und zum sofortigen Abzug seiner Streitkräfte aus Sambia aufgefordert worden. Am gleichen Tage wurde der südafrikanischen Regierung eine gemeinsame Botschaft der an der Namibia-Initiative beteiligten Regierungen (Frankreich, Großbritannien, Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika und Bundesrepublik Deutschland) übermittelt, die ebenfalls zum Rückzug der Truppen aufforderte. Präsident Kaunda hat Ende April 1980 bekanntgegeben, daß Südafrika inzwischen zwei mit Panzern ausgerüstete Infanteriebatallione abgezogen habe, sich aber noch kleinere Einheiten auf sambischem Territorium befänden. Anlage 44 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 7): Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um den Nachrüstungsbeschluß der NATO sowohl hinsichtlich der Entwicklung und Produktion zur Abschreckung geeigneter Raketensysteme als auch hinsichtlich des Verhandlungsangebots der NATO an die Sowjetunion in die Praxis umzusetzen? Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß die Bestandteile des Doppelbeschlusses der Allianz vom 12. Dezember 1979 wie vorgesehen implementiert werden, sowohl die Modernisierung der Mittelstreckensysteme als auch die Bemühungen um Rüstungskontrollverhandlungen über TNF. Die Entwicklung und Produktion der vorgesehenen Mittelstreckensysteme in den USA verlaufen plangemäß. Somit ist technisch gewährleistet, daß die Dislozierung dieser Systeme Ende 1983 erfolgen kann. Als integraler Bestandteil des NATO-Doppelbeschlusses wird auch der Abzug von 1 000 amerikanischen nuklearen Gefechtsköpfen aus Europa in Angriff genommen. Das im Bündnis abgestimmte Angebot der Amerikaner, über Mittelstreckensysteme zu verhandeln, wurde am 9 Dezember vom amerikanischen Außenminister dem sowjetischen Geschäftsträger in Washington formell unterbreitet und am 4. April 1980 erneut erläutert. In beiden Fällen hat die Sowjetunion negativ reagiert. In ihren Antworten ist sie nicht auf die Substanz des Angebots eingegangen. Die Bundesregierung, die die amerikanischen Schritte ausdrücklich unterstützt hat, ist der Auffassung, daß diese ersten Antworten der Sowjetunion an Washington nicht als endgültig zu betrachten sind. Die Allianz wird den Warschauer Pakt weiterhin dazu auffordern, auf den westlichen Vorschlag einzugehen, mit den Vereinigten Staaten im Rahmen 17468* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 des SALT-Prozesses über die Begrenzung von LRTNF zu verhandeln. Angesichts der Bedeutung solcher Verhandlungen für die Sicherheit des Bündnisses wurde schon im Februar des Jahres ein besonderes hochrangiges Konsultationsgremium, die Special Consultative Group, ins Leben gerufen. Diese Gruppe hat bereits dreimal getagt und wertvolle Arbeit im Zusammenhang mit der im Dezember vom Bündnis gebilligten Verhandlungsposition geleistet. Anlage 45 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 8): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele polnische Staatsangehörige in den 28 Außenhandelsunternehmen und 38 Zweigbüros im Auftrag der Regierung der Volksrepublik Polen in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten? Die Bundesregierung bedauert, daß es in der Kürze der Zeit nicht möglich war, Ihre Fragen erschöpfend zu beantworten. In laufenden Sichtvermerksstatistiken werden entsprechende Fälle nicht erfaßt. Die Bundesregierung wird jedoch bemüht bleiben, die von Ihnen gewünschten Angaben bei den zuständigen Ausländerbehörden zu ermitteln und wird Sie über das Ergebnis unterrichten. Anlage 46 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 9 und 10): Ist der Bundesregierung bekannt, wann und mit welchen Verpflichtungen sich die Sowjetunion einseitig verpflichtet oder bi- und/oder multilaterale Vereinbarungen getroffen hat, welche ihr den Einsatz von chemischen Kampfstoffen verbieten? Welche Schritte hat die Bundesregierung auf internationalem Felde eingeleitet, um auf eine UN-Konferenz zur Lage in Kambodscha und der Kambodschaner hinzuwirken? Zu Frage B 9: Das Genfer Protokoll vom 17. Juni 1925 verbietet die kriegerische Verwendung von erstickenden, giftigen oder gleichartigen Gasen sowie von bakteriologischen Kriegsmitteln. Ihm gehören 98 Staaten an. Die Sowjetunion ratifizierte 1928 — wie übrigens eine Reihe anderer Staaten auch — mit zwei Vorbehalten, a) daß das Abkommen nur gegenüber Vertragsstaaten Anwendung findet, und b) daß es gegenüber Feindstaaten aufhört wirksam zu sein, wenn diese oder deren Verbündete das Abkommen verletzen. Die Frage der räumlichen Geltung ist aber nicht entscheidend, da das Einsatzverbot von C-Waffen nach überwiegender Auffassung als Grundsatz des allgemeinen Völkerrechts angesehen wird. Laufende Verhandlungen: Das B-Waffen-Übereinkommen vom 10. April 1972 verpflichtet die Vertragsstaaten in Art. IX ernsthafte Verhandlungen über ein Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von C-Waffen sowie der Vernichtung ihrer Bestände zu führen. Seit 1972 wird im Genfer Abrüstungsausschuß hierüber verhandelt. Seit 1974 finden zwischen den USA und der Sowjetunion bilaterale Gespräche mit dem Ziel statt, eine gemeinsame Initiative zu erarbeiten, auf deren Grundlage sich der Genfer Abrüstungsausschuß der Ausarbeitung eines Vertragstextes zuwenden kann. Die USA und die SU legten dem Genfer Abrüstungsausschuß am 7. August 1979 einen Fortschrittsbericht vor. Demnach besteht grundsätzliche Einigung über die Zweckbestimmung des Abkommens, über Toxizitätsstufen, Transferverbot, Deklarierungspflicht bezüglich der existierenden Arsenale, über den Zeitraum (10 Jahre) für die geplante Vernichtung von CWaffen und über das Prinzip einer angemessenen Verifikation. Keine Einigung besteht über Definition, Konkretisierung der geplanten Deklaration, Inkrafttreten des Abkommens, das die SU vom Beitritt aller Ständigen SR-Mitglieder abhängig machen will. Kritischer Punkt ist die Konkretisierung des Prinzips angemessener Verifikation, insbesondere die Frage der Ortsinspektionen. Der Genfer Abrüstungsausschuß hat im März die Einsetzung einer auf 1980 begrenzten ad-hocArbeitsgruppe C-Waffen beschlossen, die die in einem C-Waffen-Übereinkommen zu regelnde Materie auflisten soll. Die Arbeitsgruppe hat Ende April ihre Arbeit aufgenommen. Zu Frage B 10: Auf der diesjährigen Frühjahrstagung des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (vom 8. April bis 2. Mai 1980) wurde am 1. Mai die als Fernkopie beiliegende Resolution über eine humanitäre Kambodscha-Konferenz verabschiedet, die Ende Mai in Genf stattfinden soll. Das genaue Datum steht bisher noch nicht fest. Die Resolution war ursprünglich von den ASEAN-Staaten ausgearbeitet worden. Es ist in starkem Maße deutscher Initiative zuzuschreiben, daß sich alle EG-Staaten im Wirtschafts- und Sozialrat als Miteinbringer angeschlossen haben. Der Text wurde mit 41 gegen 4 Stimmen (Sowjetunion, Bulgarien, Ungarn, DDR) bei 4 Enthaltungen angenommen. Fünf Staaten (darunter Rumänien) nahmen an der Abstimmung nicht teil. Unsere Politik der Solidarität mit den ASEAN- Staaten zugunsten der Indochina-Flüchtlinge hat bereits in der gemeinsamen Erklärung vom 7. März 1980 auf dem EG-ASEAN-Außenminister-Treffen in Kuala Lumpur ihren Ausdruck gefunden. Zur kommenden Kambodscha-Konferenz in Genf soll neben 99 Staaten auch die EG eingeladen werden. Es ist zu hoffen, daß sie dann die Bereitstellung erheblicher Mittel aus dem Titel für die Katastrophenbekämpfung bekanntgeben kann, über die gegenwärtig (im schriftlichen Verfahren) auf der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17469* Grundlage eines Vorschlags der Kommission entschieden wird. Die Bundesregierung befürwortet auch diese Initiative. Außerdem hat sie bekanntlich für 1980 bereits 15 Millionen DM für das Internationale Hilfsprogramm zugunsten Kambodschas zugesagt Sie hat also mit Wort und Tat ihren Beitrag geleistet, um der Bevölkerung Kambodschas zu helfen und die neue Konferenz zustande zu bringen. Anlage 47 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 11): Ist der Bundesregierung bekannt daß bei der Visaerteilung an polnische Staatsangehörige für Besuchsreisen in die Bundesrepublik Deutschland in unserer Botschaft in Warschau erhebliche Wartezeiten in Kauf zu nehmen sind, und welche Maßnahmen können eventuell zur Verstärkung des dortigen Personals und in anderer Richtung getroffen werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß von der Beantragung bis zur Erteilung des Sichtvermerks an polnische Staatsangehörige für eine Besuchsreise in die Bundesrepublik Deutschland — abgesehen von den Fällen, in denen Sofortsichtvermerke erteilt werden können — etwa zwei bis drei Wochen verstreichen. Der Grund liegt darin, daß unsere Botschaft in Warschau vor Erteilung des Sichtvermerks die Zustimmung der inneren deutschen Behörde einholen muß. Das Auswärtige Amt hat immer wieder geprüft, wie der hierfür notwendige Zeitbedarf im Interesse der Antragsteller verkürzt werden kann. Es hat vor wenigen Wochen erneut den Personalbedarf der Botschaft an Ort und Stelle überprüft und eine wesentliche Personalverstärkung, trotz bestehender Knappheit an Stellen, Personal und Sachmitteln angeordnet. Dabei spielte auch eine Rolle, daß im Jahre 1980 die Gesamtzahl der Sichtvermerksanträge weiter steigen wird (von etwa 220 000 im Jahre 1979 auf etwa 300 000 im Jahre 1980). Das Auswärtige Amt hat für den Haushalt 1981 weitere Personalstellen für die unbedingt notwendige Verstärkung der Botschaft Warschau beantragt. Darüber hinaus wird zur Zeit eine weitere Rationalisierung der Paß- und Sichtvermerksstelle durch organisatorische und administrative Maßnahmen sowie den Einsatz von bürotechnischen Mitteln und modernen Büromaschinen geprüft. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 12): Welche Konsequenzen, etwa im Hinblick auf deutlich erhöhten Freizeitausgleich, zieht die Bundesregierung aus der im Oktober 1979 vorgelegten Studie .Problemanalyse der Schichtarbeit bei der Deutschen Bundespost"? Die Bundesregierung mißt der Problematik der Schicht- und Nachtarbeit eine erhebliche Bedeutung im Zusammenhang mit ihren Bemühungen um eine humanere Gestaltung des Arbeitslebens bei. Indessen läßt sich die Frage, wie die mit Schichtarbeit verbundenen Belastungen der Beschäftigten gemildert werden können, nicht gesondert für den Geschäftsbereich der Deutschen Bundespost beantworten. Von gleichem Gewicht ist das Schichtarbeitsproblem im öffentlichen Dienst für den Sicherheitsbereich einschließlich der Polizei und Feuerwehr, für den Verkehrsbereich und den Gesundheitsdienst. Um zu einer ausgewogenen Lösung zu kommen, sind daher mehrere Forschungsprojekte in Auftrag gegeben worden, deren Ergebnisse erst zum Teil vorliegen. Ich bin allerdings der Auffassung, daß die Lösung des Problems nicht zurückgestellt werden sollte, bis alle zu erwartenden wissenschaftlichen Gutachten ausgewertet sein werden. Vielmehr sollten die schon jetzt erkennbaren Belastungen alsbald durch geeignete Maßnahmen gemildert werden. Dazu bedarf es indessen einer sorgfältigen Abstimmung mit allen betroffenen Bereichen. Die öffentlichen Arbeitgeber haben am 28. März den Tarifpartnern gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, im Rahmen der bevorstehenden Manteltarifverhandlungen auch über die Arbeitsbedingungen im Wechselschichtdienst und entsprechend zu bewertenden Schichtdiensten zu verhandeln. Parallel dazu werden entsprechende Regelungen für den Beamtenbereich vorbereitet werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 13): Ist der Bundesregierung bekannt, daß angesichts des Boykotts der Olympischen Spiele eine wesentlich größere Zahl von Equipen und Reitern das diesjährige 44. CHIO, das der Aachen-Laurensberger Rennverein vom 10. bis 15 Juni veranstaltet, besuchen wird, und ist sie in der Lage und bereit, bei der Finanzierung der dadurch entstehenden Mehrkosten mitzuwirken? Der Bundesregierung ist bekannt, daß am diesjährigen Internationalen Reitturnier (CHIO) in Aachen voraussichtlich eine wesentlich größere Zahl von Equipen und Reitern als im Jahre 1979 teilnehmen wird. Die Bundesregierung ist bereit, auf einen entsprechenden Antrag der Deutschen Reiterlichen Vereinigung oder des Deutschen Olympiade-Komitees für Reiterei unter Beteiligung des Deutschen Sportbundes zu prüfen, ob für die Durchführung des Internationalen Reitturniers (CHIO) 1980 in Aachen eine Zuwendung bewilligt werden kann. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 14): 17470* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundesminister Baum auf der Tagung des Deutschen Naturschutzrings in Oberammergau sich für die Verbandsklage stark gemacht habe, und müßte bei einer entsprechenden gesetzlichen Regelung nicht mit unüberwindlichen Schwierigkeiten bei der Realisierung mancher wirtschaftlicher Vorhaben gerechnet werden? Die Pressemeldungen treffen zu. Bundesminister Baum hat sich in Oberammergau zum wiederholten Male für die Einführung der Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege eingesetzt. Bundesminister Baum hält in Übereinstimmung mit dem für Naturschutz zuständigen BM Ertl die Verbandsklage im Bereich des Naturschutzes für dringend geboten, um das Naturschutzrecht gegen oft massiv vorgetragene Interessen besser durchzusetzen. Darüber hinaus bedeutet die Verbandsklage die konsequente Weiterentwicklung der in § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes geregelten Verbandsbeteiligung im Verwaltungsverfahren. Sie ist nach meiner Auffassung zugleich Ausdruck einer fortschrittlichen bürgerschaftlichen Beteiligung. Ich will an dieser Stelle nicht alle die Argumente im einzelnen darlegen, die seit Jahren diskutiert werden, und die ich sehr sorgfältig geprüft habe. Nur soviel: Die Verbandsklage ist verfassungsrechtlich zulässig. Befürchtungen hinsichtlich negativer praktischer Auswirkungen sind durch positive Erfahrungen mit der Verbandsklage im Ausland klar widerlegt. So hat z. B. die Schweizer Regierung jüngst auf den im Vergleich zu Klagen von Einzelpersonen, die in ihren eigenen Rechten betroffen sind, besonders hohen Prozentsatz von über 50 % erfolgreicher Klagen der Naturschutzverbände hingewiesen. Im übrigen sei von der Möglichkeit der Verbandsklage maßvoll Gebrauch gemacht worden. Ähnliche Erfahrungen liegen aus den Vereinigten Staaten vor. Damit ergibt sich für den zweiten Teil Ihrer Frage, daß — bei einer entsprechenden, sachgerechten Ausgestaltung des Rechtsinstituts der Verbandsklage — mit „unüberwindlichen Schwierigkeiten" bei der Realisierung von Vorhaben, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind, nur dann gerechnet werden muß, wenn diese Vorhaben tatsächlich gegen Naturschutzrecht verstoßen. Der Abbau des Vollzugsdefizits im Naturschutz, das heißt die Verhinderung von Vorhaben, die rechtswidrig in Natur und Landschaft eingreifen, ist aber gerade das Hauptziel einer vom Bundesminister des Innern befürworteten Gesetzesinitiative. Schon die bloße Möglichkeit einer Verbandsklage wird zur sorgfältigen Beachtung von Gesichtspunkten des Naturschutzes bei Fachplanungen führen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Spitzmüller (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 15): Bis wann gedenkt die Bundesregierung dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom 2. Mai 1977 zu entsprechen, eine Besitzstandsregelung für diejenigen Beihilfeberechtigten des Bundes zu schaffen, die durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz ihre Ansprüche als Beamte aus dem Kreis der Versicherten verloren haben und denen Leistungen aus der Rentenversicherung gewährt werden konnten (z. B. Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, Kuren für Ehefrauen und Kinder)? Die hier vorbereitete Besitzstandsregelung für diejenigen Personen, die durch das Zwanzigste Rentenanpassungsgesetz (20. RAG) ihre Ansprüche auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen verloren haben, war inzwischen Gegenstand des Abstimmungsverfahrens mit den Ländern nach der Gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977. Nachdem zehn Länder diesem Vorhaben widersprochen haben, ist die beabsichtigte Maßnahme nach ausdrücklicher Bestimmung der Gemeinsamen Erklärung „nicht zulässig". Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, welche Folgerungen hieraus zu ziehen sind. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Männle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 16, 17, 18 und 19): Wie viele weibliche ehrenamtliche Helfer sowie hauptamtliche Bedienstete gibt es im Bereich des Zivilschutzes, insbesondere des Selbstschutzes, und wie hoch ist deren Anteil? Was hat die Bundesregierung getan, um die ehrenamtliche, aber auch hauptamtliche Mitarbeit von Frauen im Zivilschutz, insbesondere im Selbstschutz, zu fördern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß Hausfrauen, die sich als Helfer im Zivilschutz, insbesondere im Selbstschutz, verpflichtet haben oder zu verpflichten beabsichtigen, die Aufwendungen für eine Ersatzkraft während der Zeit ihrer Ausbildung nicht erstattet werden, und sieht die Bundesregierung darin nicht eine Unmöglichmachung der Gewinnung der Mitarbeit gerade dieses Personenkreises, der für den Zivilschutz, insbesondere aber den Selbstschutz, große Bedeutung hat? Ist die Bundesregierung bereit, den auf seiten des Bundesinnenministers erarbeiteten Entwurf einer Rechtsverordnung nach § 11 des Zivilschutzgesetzes (Verordnung über Rechtsverhältnisse der Helfer im Zivilschutz) dahin gehend zu überprüfen, daß der für den Selbstschutz besonders zu gewinnende Personenkreis der Hausfrauen gegenüber den Erwerbstätigen bei der Gewährung von Ersatzleistungen nicht benachteiligt wird? Zu Frage B 16: In den Zivilschutz-Organisationen des Bundes wirken an ehrenamtlichen weiblichen Helfern mit: — im Technischen Hilfswerk 1071, d. h. 1,9 %, — im Warndienst 13, d. h. 0,65 %, — im Bundesverband für den Selbstschutz 846, d. h. 15%. Der Bund hat im übrigen bis Ende 1979 insgesamt ca. 247 000 Schwesternhelferinnen ausbilden lassen. Im Bereich des Zivilschutzes arbeiten an hauptamtlichen weiblichen Bediensteten — im Bundesamt für Zivilschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks und des Warndienstes 386, d. h. 30,57 % der Bediensteten, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17471* - im Bundesverband für den Selbstschutz 302, d. h. 35 To der Bediensteten. Zu Frage B 17: Im THW wird die aktive Mitwirkung von Frauen als ehrenamtliche Helferinnen grundsätzlich begrüßt. Im Warndienst wurde die Anwerbung von Helferinnen bisher nicht gefördert, weil für den Verteidigungsfall bisher eine Zivilschutzdienstpflicht nicht vorgesehen ist und männliche Helfer leichter nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz verpflichtet werden können. Im Bundesverband für den Selbstschutz wird die Gewinnung weiblicher Helferinnen u. a. dadurch gefördert, daß sowohl in der Bundeshauptstelle als auch im gesamten nachgeordneten Bereich eigene Mitarbeiterinnen eingesetzt sind. Im hauptamtlichen Bereich des Zivilschutzes werden alle Stellen grundsätzlich gleichermaßen für männliche und weibliche Bewerber ausgeschrieben. Im Bundesamt für Zivilschutz wird das Referat, das für die Personalangelegenheit des Bundesamtes mit nachgeordneten Bereichen zuständig ist, von einer Frau geleitet. Wir werden darüber hinaus prüfen, ob und in welchen Bereichen die Mitarbeit von Frauen weiter verstärkt werden kann. Zu Frage B 18: Der Bundesregierung ist bekannt, daß für Hausfrauen z. Z. keine Möglichkeit besteht, während der Zeit ihrer Ausbildung Aufwendungen für eine Ersatzkraft vom Bund erstattet zu bekommen. Der § 9 des Zivilschutzgesetzes sieht eine solche Erstattung nicht vor. Zweck der gesetzlichen Regelung ist es, Nachteile im Arbeitsverhältnis oder bei Einkünften aus anderer Tätigkeit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Gesetz geht aber, um die Kosten des Zivilschutzes in Grenzen zu halten, nicht so weit, daß es auch Aufwendungen für eine Ersatzkraft im privaten Haushalt als erstattungsfähig anerkennt. Zu Frage B 19: Da das Gesetz diese Art des Aufwendungsersatzes nicht vorsieht, ist es rechtlich nicht möglich, ihn in der Durchführungsverordnung einzuführen. Der § 11 des Gesetzes, der die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung enthält, beschränkt diese Ermächtigung nämlich auf eine Regelung über die Erstattung der vom Arbeitgeber fortgewährten Leistungen sowie des Ersatzes von Verdienstausfall. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 20, 21 und 22): Trifft es zu, daß der TÜV-Rheinland in einem Gutachten zum geplanten Kernkraftwerkstandort Neupotz (Rheinland-Pfalz) zum Ergebnis gelangt, daß ohne Änderung der dortigen Verkehrsinfrastruktur der geplante Standort unter dem Gesichtspunkt von Notfallschutzmaßnahmen nicht geeignet ist? Ist der Bundesregierung dieses Gutachten bekannt, und welche genehmigungsrechtlichen Folgerungen gedenkt sie daraus zu ziehen? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß das genannte Gutachten dem Parlament zur Bewertung zugänglich gemacht wird? Zu Fragen B 20 und 21: Der Bundesregierung liegt ein derartiges Gutachten nicht vor, ihr ist jedoch bekannt, daß die im atomrechtlichen Genehmigungsverfahren für das geplante Kernkraftwerk Neupotz zuständige Genehmigungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz den Technischen Überwachungs-Verein Rheinland e. V. gemäß § 20 AtG als Sachverständigen zugezogen und mit der Erstellung eines Gutachtens zum Standort und Konzept der geplanten Anlage beauftragt hat. Dieser Auftrag umfaßt jedoch nicht die Beurteilung der Durchführbarkeit von Notfallschutzmaßnahmen, die in die alleinige Zuständigkeit der Landesregierungen fallen. Die Beurteilung der Durchführbarkeit von Notfallschutzmaßnahmen gehört im übrigen nicht zu den Genehmigungsvoraussetzungen nach § 7 Abs. 2 AtG im engeren Sinne. Die Bundesregierung hat zu diesem Thema in einem Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages „Berücksichtigung der Notfallschutzplanung im Genehmigungsverfahren für Kernkraftwerke" vom 24. April 1978 (RS I 1 — 510 211/2) ausführlich Stellung genommen. Sie hat dort zur Frage der Berücksichtigung der Notfallschutzplanung im Rahmen der Ermessensentscheidung nach O 7 Abs. 2 AtG allerdings die Auffassung vertreten, daß für bestimmte Standorte auf Grund ihrer besonderen Beschaffenheit (z. B. Besiedelungsdichte, Verkehrsverhältnisse etc.) wirksame Katastrophenschutzmaßnahmen nicht oder nur unter besonderen Schwierigkeiten durchgeführt werden. Solche Umstände könnten grundsätzlich die Akzeptanz des betreffenden Standortes im Hinblick auf die jenseits praktischer, ingenieurmäßiger Vernunft sich nicht ausschließenden Restrisiken für unvorhergesehene Unfälle und ihre Konsequenzen für die Umgebung in Frage stellen, sie seien daher auch in den vom BMI erarbeiteten Bewertungsdaten für Kernkraftwerks-standorte berücksichtigt. Da diese Standortbewertungsdaten aber keine unmittelbar bindenden Vorschriften für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Kernkraftwerkstandortes, sondern nur planerische Hilfsmittel sind, ist ein ihnen übergeordnetes rechtliches Instrumentarium erforderlich, um in solchen Fällen eine Genehmigung nach § 7 AtG verweigern zu können. Ein solches Instrumentarium aber steht mit dem dem § 7 AtG innewohnenden Versagensermessen zur Verfügung (Umfang und rechtsstaatliche Qualität dieses Versagensermessens ist erst jüngst in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernkraftwerk Kalkar bestätigt worden). Zu Frage B 22: Im Rahmen ihrer bundesaufsichtlichen Verantwortung wird sich die Bundesregierung ggf. auch 17472* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 mit dem in der Frage erwähnten Gutachten beschäftigen. Falls seitens des Deutschen Bundestages der Wunsch dazu besteht, würde sich die Bundesregierung selbstverständlich dafür einsetzen, daß dem für diese Fragen zuständigen Innenausschuß des Deutschen Bundestages über die Ergebnisse des Gutachtens zu Standort und Konzept des Kernkraftwerks Neupotz zu gegebener Zeit berichtet wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 23, 24, 25 und 26): Wird die Sonderurlaubsverordnung des Bundes bei Gewährung von fortbezahltem oder unbezahltem Sonderurlaub für die Ausbildung zum oder die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter bundeseinheitlich, insbesondere auch in den Bereichen Deutsche Bundespost, Deutsche Bundesbahn und Bundesgrenzschutz, vollzogen, oder welche Vollzugsschwierigkeiten treten auf, und sind der Bundesregierung einschlägige Klagen der betroffenen Vereine und Verbände bekannt geworden? Hält es die Bundesregierung für wünschenswert und möglich, die Gewährung von Sonderurlaub nicht mehr von der tatsächlichen Förderung des Vorhabens, sondern von der Förderungswürdigkeit abhängig zu machen, um die Vereine und Verbände, die ihre Jugendarbeit wegen Knappheit öffentlicher Jugendplanmittel überwiegend selbst finanzieren, nicht auch noch durch die Verweigerung von Sonderurlaub für ihre ehrenamtlichen Jugendgruppenleiter zu benachteiligen, oder kann wenigstens auch die Förderung mit kommunalen Jugendplanmitteln neben der Förderung mit Bundes- und Landesmitteln als Voraussetzung für Sonderurlaub anerkannt werden, oder kann die Möglichkeit des unbezahlten Sonderurlaubs nach § 13 Abs. 1 der Sonderurlaubsverordnung generell in die Form des Sonderurlaubs unter Fortbezahlung der Dienstbezüge umgewandelt werden? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter es den Trägern der Jugendarbeit selbst zu überlassen, Art und Weise, Ziel und Abschluß der Ausbildung zum Jugendgruppenleiter festzulegen und den Abschluß einer solchen Ausbildung nicht mehr wie bisher von der formellen Erteilung eines Jugendgruppenleiterausweises abhängig zu machen? Ist angesichts der unterschiedlichen Bundes- und Landesnormen über die Gewährung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter überhaupt ein für die Träger der Jugendarbeit befriedigender Vollzug über die Ländergrenzen hinweg möglich, und wenn nicht, strebt die Bundesregierung eine bundeseinheitliche Normierung an? Zu Frage B 23: Die Gewährung von Sonderurlaub für die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter und für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter richtet sich im Bundesbereich einheitlich nach § 7 Satz 1 Nr. 4 der Verordnung über Sonderurlaub für Bundesbeamte und Richter im Bundesdienst. Ob über einschlägige Urlaubsanträge von verschiedenen Bundesbehörden unterschiedlich entschieden worden ist, ist hier nicht bekannt und ließe sich auch angesichts des von der Verordnung den Dienststellen eingeräumten Ermessens, wenn überhaupt, nur mit erheblichem Verwaltungsaufwand feststellen. Im übrigen hat jeder Dienststellenleiter bei der Einzelfallentscheidung zu prüfen, ob die der Dienststelle obliegende Pflicht zur Erfüllung ihrer Aufgaben der Allgemeinheit gegenüber die Bewilligung von Sonderurlaub zuläßt. Soweit bisher Klagen über Sonderurlaub zur Förderung der Jugendpflegearbeit . geführt wurden, bezogen sie sich im wesentlichen auf die als zu eng empfundenen Vorschriften der Sonderurlaubsverordnung für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter. Zu Frage B 24: Im Bundesministerium des Innern ist bereits ein Verordnungsentwurf vorbereitet worden, nach dem künftig die Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Jugendgruppenleiter nicht mehr von der finanziellen Förderung der Veranstaltung aus Mitteln des Bundesoder eines Landesjugendplanes abhängig sein, sondern nur darauf abgestellt werden soll, ob die Veranstaltung von einem öffentlich anerkannten Träger der freien Jugendhilfe durchgeführt wird. Der Verordnungsentwurf ist bereits mit den obersten Bundesbehörden abgestimmt worden und wird demnächst mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften erörtert werden. Zu Frage B 25: Die Bewilligung von Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter und für die Ausbildung zum Jugendgruppenleiter hängt nach der Sonderurlaubsverordnung nicht davon ab, ob über den Abschluß der Ausbildung ein JugendgruppenleiterAusweis erteilt wird. Zu Frage B 26: Die für den Bund beabsichtigte Neuregelung und die Regelungen der Länder über Sonderurlaub für ehrenamtliche Jugendgruppenleiter weisen keine so starken Unterschiede auf, daß sie für die Träger der Jugendarbeit befriedigende Ergebnisse auch über die Ländergrenzen hinweg nicht zuließen. Eine bundeseinheitliche Regelung des Sonderurlaubs für Beamte, die ehrenamtliche Jugendgruppenleiter sind, wäre angesichts der Personalhoheit der Länder für ihre Beamten nicht möglich. Wegen der verhältnismäßig untergeordneten Bedeutung des Sonderurlaubsrechts hat der Bundesgesetzgeber von einer rahmenrechtlichen Bindung der Länder auf diesem Gebiet abgesehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 27, 28, 29 und 30): Sind der Bundesregierung die Pläne der USA und Japans zur Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik bekannt, und wenn ja, über welche Einzelheiten ist sie in diesem Zusammenhang unterrichtet, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist die Bundesregierung darüber informiert, daß sich Regierungsbeauftragte beider Staaten bereits zur Erörterung konkreter Maßnahmen getroffen haben, und welche besonderen Einzelheiten sind der Bundesregierung über diese Verhandlungen bekannt geworden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17473* Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen sowie sicherheitstechnischen Möglichkeiten und Erfordernisse, abgebrannte Kernbrennstoffelemente und/oder radioaktiven Abfall auf dem Meeresgrund zu lagern? Wie beurteilt die Bundesregierung die Pläne der USA und Japans angesichts der Tatsache, daß die geltende internationale Konvention eine derartige Lagerung hochradioaktiver Materialien, wie sie abgebrannte Brennelemente darstellen, verbietet? Zu Fragen B 27 und 28: Außer Pressemitteilungen, nach denen die USA Überlegungen für ein Zwischen- oder ein Endlager auf einer Pazifikinsel angestellt haben sollen, sind der Bundesregierung keine Pläne oder sonstige Fakten hinsichtlich der Errichtung einer „Internationalen Atommüll-Tonne" im Pazifik bekannt. Die Bundesregierung wird diesen Pressehinweisen jedoch weiter nachgehen und dem Deutschen Bundestag gegebenenfalls erneut berichten. Diese Meldungen als solche sind nicht dazu angetan, die Bundesregierung von ihrem mit den Ministerpräsidenten der Länder am 29. Februar beschlossenen Vorgehen auf dem Gebiete der Entsorgung abzugehen. Zu Fragen B 29 und 30: Die grundsätzliche technische Realisierbarkeit der Lagerung hochradioaktiver Abfälle auf und unter dem Meeresgrund wird zur Zeit im Rahmen der Tätigkeit der OECD /NEA-Arbeitsgruppe „seabed working group", der Vertreter der USA Frankreichs, Englands, Japans und Kanadas angehören, untersucht. Erst nach Vorliegen dieser Untersuchungsergebnisse, die auch der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung stehen werden, kann mit einer Beurteilung der finanziellen Voraussetzungen und sicherheitstechnischen Möglichkeiten und Erfordernissen einer derartigen Lagerung begonnen werden. Im übrigen sind abgebrannte Kernbrennstoffelemente zum allergrößten Teil den hochradioaktiven Abfällen zuzuordnen. In diesem Zusammenhange weise ich darauf hin, daß die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 11. Februar 1977 (BGBl. II S. 165) die Übereinkommen zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge ratifiziert hat, die ein Verbot des Einbringens hochradioaktiver Abfälle in das Meer enthalten. Das Entsorgungskonzept der Bundesregierung sieht daher auch nicht vor, hochradioaktive Abfälle der Bundesrepublik im Meer endzulagern. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 31, 32 und 33): Welche Maßnahmen sind bisher von der Bundesregierung in Ausführung der vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 1978 verabschiedeten Entschließung (Drucksache 8/1945) zur Aufnahme von Schutzsuchenden aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten (Nummer 4) getroffen worden, welche weiteren Maßnahmen sind beabsichtigt? Wie viele Vietnamflüchtlinge wurden im Jahr 1979 in der Bundesrepublik Deutschland als Asylberechtigte anerkannt bzw. abgelehnt? Wie viele als Asylberechtigte anerkannte Ausländer wurden — unter Aufschlüsselung der Jahre 1978 und 1979 — seit Errichtung des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahr 1953 bis zum 31. Dezember 1979 in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert? Zu Frage B 31: Das Ausländergesetz gibt die Möglichkeit, schutzsuchenden Ausländern aus Bürgerkriegs- und anderen Krisengebieten die Einreise und den ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zu gestatten. Da die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis sowie die Unterbringung und Betreuung von Ausländern nach dem Grundgesetz und dementsprechend nach dem Ausländergesetz in die Zuständigkeit der Länder fällt, können derartige Hilfsaktionen der Bundesrepublik Deutschland nur durchgeführt werden, soweit die Bundesländer hierfür Aufnahmeplätze zur Verfügung stellen. Die Zahl der im Rahmen derartiger humanitärer Hilfsaktionen aufgenommenen Ausländer ist beträchtlich. In einer 1973 begonnenen Hilfsaktion wurden 2 500 Personen aus Chile aufgenommen. Hieran schloß sich 1978 eine Aufnahmeaktion für Personen aus Argentinien an, für die von den Ländern 400 Aufnahmeplätze zur Verfügung gestellt wurden. Im Jahre 1978 wurden des weiteren in einer vom Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen angeregten Hilfsaktion 87 kurdische Flüchtlinge vom Iran in die Bundesrepublik Deutschland übernommen. Seit 1975 läuft die Aufnahmeaktion für Flüchtlinge aus Südostasien, die zur Aufnahme von nunmehr fast 20 000 Personen geführt hat. Mit der Frage, in welchem Umfang die Bundesrepublik Deutschland schutzsuchenden Ausländern Hilfe leisten kann, haben sich im Februar 1979 auch die Regierungschefs von Bund und Ländern befaßt. Sie gelangten zu dem Ergebnis, daß sich aus humanitären Gründen weder der Bund noch die Länder der Aufnahme von Flüchtlingen in akuten Notsituationen entziehen können. In der Folgezeit wurde von den Ministerpräsidenten der Länder die Zahl der Aufnahmeplätze für Vietnam-Flüchtlinge (bis dahin etwa 9 000) im Juli 1979 um 4 000 und im September 1979 um 7 000 erhöht. Erst jüngst haben die Länder (mit Ausnahme Bayerns) sich bereit erklärt, eine Gruppe von kubanischen Flüchtlingen in der Bundesrepublik Deutschland aufzunehmen. Trotz der erheblichen Belastungen durch den Anstieg der Zahl der Asylbewerber (1978: 33 000, 1979: 51 000) haben die Bundesländer ihre Bemühungen um eine Aufnahme schutzsuchender Ausländer noch beträchtlich verstärkt. Mit der Frage der Eingliederung der aus humanitären Gründen aufgenommenen ausländischen Flüchtlingen hat sich im Jahre 1979 die Bundesregierung befaßt und am 29. August 1979 ein „Programm für ausländische Flüchtlinge" verabschiedet, dessen Ziel es ist, diese Flüchtlinge in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht Asylberechtigten gleichzustellen. Auf Grund dieses Programms erhalten die Flüchtlinge schon jetzt Hilfen zum Erlernen der deutschen Sprache. Ferner ist in einem dem Deut- 17474* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 schen Bundestag vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, den hier aufgenommenen Flüchtlingen die Rechtsstellung nach der Genfer Flüchtlingskonvention einzuräumen und ihnen die den Asylberechtigten zustehenden Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und dem Arbeitsförderungsgesetz zu gewähren. Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird bei hier aufgenommenen ausländischen Flüchtlingen die Durchführung eines Asylverfahrens entbehrlich und dadurch eine Entlastung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge erreicht. Die den Flüchtlingen gewährten Eingliederungshilfen bedeuten zugleich eine Entlastung der Länder und Gemeinden. Der vom Deutschen Bundestag am 23. Juni 1978 verabschiedeten Entschließung (BT-Drucksache 8/ 1945, Nummer 4) entsprechend werden Bund und Länder auch künftig zu prüfen haben, wie schutzsuchenden Ausländern humanitäre Hilfe geleistet werden kann. Dabei werden sie sich auch nicht der Prüfung der Frage entziehen können, ob in akuten Notsituationen Gruppen von Ausländern hier aufgenommen werden. Die Entscheidung wird hier in hohem Maße von der weiteren Entwicklung der Zahl der Asylbewerber abhängen, die zur Zeit erheblich im Steigen begriffen ist (38 000 Asylbewerber im ersten Quartal 1980 gegenüber 7 700 im ersten Quartal 1979). Zu Frage B 32: Im Jahre 1979 sind 3 520 Asylbewerber aus Vietnam als Asylberechtigte vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge anerkannt worden, 18 Asylanträge sind vom Bundesamt abgelehnt worden. Zu Frage B 33: Seit Errichtung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Jahre 1953 bis zum 31. Dezember 1978 sind in der Bundesrepublik Deutschland 14 746 Asylberechtigte eingebürgert worden. Die Zahl für 1978 beträgt 2126. Zahlen für 1979 liegen zur Zeit noch nicht vor. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 34): Verfügt der Bundesinnenminister über die nötige Sachkenntnis, und wenn ja, woher, in der gerade erst anlaufenden Diskussion über eine eventuelle zivile Mitbenutzung des Gütersloher Militärflughafens die Meinung zu vertreten, „ich kann nur nachdrücklich davor warnen„ und eine ökonomische Auslastung ist nicht gegeben„, und aus welchen Gründen riet der Bundesinnenminister nach Pressemeldungen vom 29. April 1980 seinen knapp 20 erschienenen Gütersloher Parteifreunden mit den Worten „Lassen Sie sich nicht verblüffenr zum Widerstand gegen das Gütersloher Projekt? Bundesinnenminister Baum hat als der für die Umweltschutzpolitik der Bundesregierung zuständige Ressortminister in einer überwiegend Fragen des Umweltschutzes gewidmeten Diskussion vor den nachteiligen Folgen der Umweltbeeinträchtigung durch Fluglärm gewarnt. Er hat darüber hinaus — ausweislich der von Ihnen zitierten Pressemeldungen — unter ausdrücklicher Berufung auf seine in Köln gewonnenen Erfahrungen im Bereich der Kommunalpolitik die Meinung geäußert, daß eine ökonomische Auslastung regionaler Flugplätze zumeist nicht gegeben sei. Zu keinem Zeitpunkt hat der Bundesminister des Innern zum Widerstand gegen irgendein Projekt geraten. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 35 und 36): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) geplante Größe und Technologie einer Wiederaufarbeitungsanlage in Hessen, und wie beurteilt sie diese Planungen? Was ist der Bundesregierung an Schäden bekannt, die nach Stillegung des Kernkraftwerks KRB 1 in Gundremmingen bekannt wurden, und welche Konsequenzen für die weitere Ausgestaltung der Sicherheitstechnik will sie gegebenenfalls daraus ziehen? Zu Frage B 35: Der Bundesregierung liegen die von der Deutschen Gesellschaft für Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen (DWK) dem Genehmigungsantrag bei der zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörde, dem hessischen Ministerium für Wirtschaft und Technik, beigefügten, jedoch noch nicht vollständigen Unterlagen vor. Daraus geht hervor, daß die DWK beantragt, eine Wiederaufarbeitunganlage für abgebrannte Brennelemente mit einem Durchsatz von 350 t Schwermetall pro Jahr zu errichten. Aus den Unterlagen geht ferner hervor, daß die Technologie der Wiederaufarbeitung grundsätzlich früheren Planungen entspricht, das Anlagenkonzept jedoch Veränderungen mit dem Ziel sicherheitstechnischer Verbesserungen und der Anpassung an die geringere Anlagengröße erfahren hat. Ein Standort für die Anlage ist noch nicht benannt. Die Bundesregierung ist grundsätzlich der Auffassung, daß die Errichtung einer kleinen Wiederaufarbeitungsanlage im Rahmen des Beschlusses der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Entsorgung der Kernkraftwerke vom 28. September 1979 liegt und seiner Zielrichtung entspricht. Sie geht davon aus, daß der in Hessen gestellte Antrag sorgfältig geprüft wird. Eine weitergehende Bewertung des Antrages kann sie erst dann vornehmen. Zu Frage B 36: Ursprünglicher Anlaß für die Außerbetriebsetzung der Anlage KRB 1, die in der Folge zu der geplanten endgültigen Stillegung führte, war der Störfall vom 13. Januar 1977. Hierbei wurden durch Überspeisen (d. h. Überfüllen mit Primärkühlwasser) des Reaktordruckbehälters erhebliche Mengen Pri- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17475* märkühlmittel in den Sicherheitsbehälter gepumpt Es entstanden u. a. Schäden an den Primärsicherheitsventilen und bei elektrischen Einrichtungen. Zur Behebung der Schäden und zur sicherheitstechnischen Nachrüstung der Anlage wurde von Betreiberseite ein sog. „Stufenplan" vorgelegt Dieser Stufenplan wurde u. a. in der RSK beraten, und dem Bundesministerium des Innern wurde die Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme — unter gewissen Voraussetzungen — in der 126. Sitzung (Dez. 77) empfohlen. Im Herbst 1977, als die Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme bereits weitgehend abgeschlossen waren, wurden im Rahmen einer vorsorglich durchgeführten weitgehenden Überprüfung an Komponenten des Primärkreises aus unstabilisiertem austenitischen Stahl Risse festgestellt Die Schäden waren so gravierend, daß ohne einen Austausch von Primärleitungen (insbesondere der sicherheitstechnisch bedeutsamen Umwälzschleifen) die Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb nicht gegeben waren. Die Anlage KRB 1 stellte in diesem Zusammenhang für deutsche Anlagen in zweierlei Hinsicht eine Ausnahme dar: 1. Hinsichtlich der Verwendung von unstabilisiertem austenitischen Stahl: Dieser Stahl wird bei anderen Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland-nicht verwendet 2. Hinsichtlich der Verwendung von sogenannten Umwälzschleifen: KRB 1 ist die einzige deutsche Anlage, die eine Umwälzschleife oder einen Leitungsanschluß von ähnlich großem Durchmesser im unteren Bereich des Reaktordruckbehälters besitzt. Hieraus wird deutlich, daß sowohl die Ursachen als auch die sicherheitstechnische Bedeutung der Schäden auf den in Deutschland ausschließlich bei KRB 1 vorliegenden Besonderheiten beruhen. Die Bundesregierung sieht daher keinen Anlaß für wesentliche Konsequenzen für die Sicherheitstechnik bei anderen deutschen Kernkraftwerken. Sie bewertet die Befunde jedoch als Bestätigung der Richtigkeit der von ihr mit besonderem Nachdruck verfolgten Umsetzung der neuesten Erkenntnisse auf dem Materialsektor. Sie erinnert in diesem Zusammenhang insbesondere auch an die von ihr eingeleiteten umfangreichen Überprüfungs- und Sanierungsmaßnahmen bei den Primärrohrleitungssystemen aller Siedewasserreaktoren der Baulinie 69. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 37): Sind der Bundesregierung Tatsachen und „Dienstpostenbewertungen" bekannt, die es rechtfertigen, daß die Mitarbeiter der europäischen Organe auf vergleichbaren Positionen durchweg eine um nahezu doppelt so hohe Vergütung erhalten als deutsche Beamte, und wenn ja, welche? In ihrer Antwort vom 3. April 1980 auf eine Kleine Anfrage zu den Gehältern der Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 8/3893) hat die Bundesregierung unter Ziffer 13 zu den Anforderungen Stellung genommen, die an die Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften gestellt werden. Die dort genannten Faktoren gestalten die Tätigkeiten bei den Europäischen Gemeinschaften schwieriger als bei vergleichbaren Funktionen im nationalen Bereich. Die Dienstposten sind nach Artikel 5 des EG-Beamtenstatuts nach Art und Bedeutung der ihnen entsprechenden Aufgaben in vier Laufbahngruppen zusammengefaßt und innerhalb dieser Laufbahnen bestimmten Besoldungsgruppen zugeordnet, woraus sich die Bewertung der Dienstposten ergibt. Jedes Organ erstellt nach Stellungnahme eines sogenannten Statutsbeirats eine Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgabenbereiche für jede Grundamtsbezeichnung. Solche Beschreibungen sind für sich allein genommen nicht ausreichend für eine Beurteilung der Angemessenheit des Verhältnisses zwischen den EG-Gehältern und den nationalen Beamtengehältern, weil sie die o. g. Faktoren überhaupt nicht oder nur unvollkommen zum Ausdruck bringen. Der Besoldungsabstand der EG-Gehälter hat sich im Laufe der Jahre ständig vergrößert. Die Bundesregierung war aber immer bemüht, diese Schere des Besoldungsunterschiedes wieder mehr zu schließen. Solche Bemühungen müssen jedoch auf dem Hintergrund des EG-Rechts und der unterschiedlichen Interessenlage Rat-Kommission bzw. der einzelnen Mitgliedstaaten gesehen werden. Allerdings hat die Bundesregierung für ihre Bemühungen nur sehr selten die erforderliche Unterstützung gefunden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 38): Unter welcher Bezeichnung können ausländische Vertreter in Patentsachen vor dem Europäischen Patentamt auftreten oder sich in Deutschland niederlassen? Im Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. 1976 II S. 649, 826) werden die Mitglieder des durch das Übereinkommen neu geschaffenen Berufsstandes, dem die geschäftsmäßige Vertretung vor dem Europäischen Patentamt obliegt, als „zugelassene Vertreter (professional representatives, mandataires agréés), die in einer beim Europäischen Patentamt geführten Liste eingetragen sind" (vgl. Artikel 134 Abs. 1), oder kurz als „zugelassene Vertreter" bezeichnet. Alternativ zu der zuletzt genannten Kurzbezeichnung verwenden die vom Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation erlassenen „Vorschriften über die Errichtung eines Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter" 17476* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 (Amtsblatt des Europäischen Patentamts 2/1978, S. 85) gelegentlich auch die Bezeichnung „beim Europäischen Patentamt zugelassener Vertrete? („professional representative before the European Patent Office" und „mandataire agréé près l'Office européen des brevets"). Diese im Übereinkommen selbst und in den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften verwandten Bezeichnungen können die Mitglieder des Instituts der zugelassenen Vertreter in jedem Fall führen. Bereits kurz nach der Errichtung des Instituts ist allerdings aus dem Kreis seiner Mitglieder das Bedürfnis nach einer weniger neutralen, eingängigeren Kurzbezeichnung geltend gemacht worden. Um einerseits diesem an sich legitimen Bedürfnis Rechnung zu tragen, aber andererseits ungeordneten Entwicklungen vorzubeugen und vor allem auch um Kollisionen mit geschützten nationalen Berufsbezeichnungen verwandter Art auszuschließen, hat der Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation auf seiner 7. Tagung vom 27. bis 30. November 1979 in München folgende Empfehlung angenommen: „1. Die Personen, die in der Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen sind, sollten in den Vertragsstaaten die nachstehenden Bezeichnungen führen können: Europäischer Patentvertreter European Patent Attorney Mandataire en brevets européens. 2. Diese Personen sollten die Worte ,European, ,européen oder ,Europäisch' nicht in Verbindung mit einer Bezeichnung verwenden können, die in einem Vertragsstaat gesetzlich geschützt ist. 3. Soweit diese Personen in einem Vertragsstaat eine nationale Bezeichnung führen dürfen, sollten sie diese auch in einem anderen Vertragsstaat führen können, wenn die Bezeichnung nicht mit einer in diesem Staat geschützten Bezeichnung verwechselt werden kann. Eine solche Verwechslung könnte nicht auftreten insbesondere bei den in Nummer 1 genannten Bezeichnungen oder bei einer nationalen Bezeichnung, die in Verbindung mit der Angabe des Staates verwendet wird, dem die Bezeichnung zuzurechnen ist." (vgl. Amtsblatt des Europäischen Patentamts 11-12/1979, S. 452). Diese Empfehlung trägt unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften in den Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens als wohlabgewogener Kompromiß der sehr unterschiedlichen Interessenlage innerhalb des beteiligten Personenkreises Rechnung. Der Verwendung der in der Empfehlung aufgeführten Bezeichnungen durch die Mitglieder des Instituts stehen rechtliche Bedenken nicht entgegen. Sie können daher auch bei der Niederlassung ausländischer zugelassener Vertreter in der Bundesrepublik Deutschland benutzt werden. Ich gehe davon aus, daß sich der Rat des Instituts der zugelassenen Vertreter die Empfehlung des Verwaltungsrats der Europäischen Patentorganisation zu eigen machen wird. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. DäublerGmelin (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 39): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, durch geeignete Maßnahmen, gegebenenfalls durch gesetzgeberische Initiativen, darauf hinzuwirken, daß Reiseveranstalter keinen Preisreduktionen ausgesetzt sind durch die Anwesenheit einer Gruppe Behinderter in einem Pauschalvertragshotel, wie nach der Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main geschehen? Das Landgericht Frankfurt hat in der von Ihnen angesprochenen Einzelfallentscheidung eine Minderung des Reisepreises für gerechtfertigt erachtet, weil die Reiseleistungen eine Reihe von Mängeln aufgewiesen hätten. Einen dieser Mängel sieht das Gericht in Vorfällen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von 25 körperlich und geistig behinderten Menschen: Nach dem Tatbestand des Urteils hatte die 68jährige Klägerin miterlebt, wie ein Behinderter in einem Aufzug einen Tobsuchtsanfall erlitt und wie mehrere Behinderte in unregelmäßigen Abständen unartikulierte Laute ausstießen. Im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte muß sich die Bundesregierung jeder kommentierenden Wertung der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit im Bereich ihrer Verantwortung stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitestmöglichem Umfang verwirklicht werden muß. Sie wird auch künftig mit allem Nachdruck für eine möglichst umfassende Integration der Behinderten eintreten. Gesetzgeberische Maßnahmen speziell auf dem Gebiet des Reisevertragsrechts erscheinen hingegen zur Erreichung dieses Ziels jedenfalls gegenwärtig nicht veranlaßt. Aufgrund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Der Hessische Minister der Justiz hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß Behinderte keine Störfälle im gesellschaftlichen Getriebe sind; wer sich der Aufgabe, Behinderte am Alltags- und Urlaubsleben teilnehmen zu lassen, stelle, verdiene Anerkennung und Unterstützung. Die Bundesregierung pflichtet dieser Klarstellung vollinhaltlich bei. Sie ist überzeugt, daß die öffentliche Diskussion um die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17477* Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 40): Erwägt die Bundesregierung eine Änderung des O 1705 BGB, um auch den Vater eines nichtehelichen Kindes am Sorgerecht für das Kind beteiligen zu können? Die Bundesregierung erwägt zur Zeit keine Änderung des § 1705 BGB. Diese Vorschrift ist durch das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1243) geändert worden. Hiernach soll die elterliche Sorge nicht beiden Elternteilen gemeinsam zustehen, da die Eltern nichtehelicher Kinder in den meisten Fällen nicht oder nur vorübergehend zusammenleben. Mit der Geburt ist das Kind nach der Natur der Sache zunächst der Mutter zugeordnet. Ist diese in der Lage, das Kind zu erziehen, besteht im Interesse des Kindes kein Bedürfnis, diese Bindung zu zerschneiden und das Kind gegen den Willen der Mutter dem andern Elternteil zuzuordnen. Ist das Interesse der Mutter an der Erziehung des Kindes gering, so besteht für den Vater die Möglichkeit der Ehelicherklärung des Kindes. Die Ehelicherklärung hat gegenüber einer schlichten Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater den Vorzug, daß das Kind eine neue fest umrissene und gesicherte Rechtsstellung erhält. Die Ehelicherkärung hat nicht nur zur Folge, daß der Vater die elterliche Sorge erwirbt; das Kind erlangt auch die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes und erhält daher den Namen des Vaters. Daneben ist die Möglichkeit, dem Vater die elterliche Sorge gesondert zu übertragen, nicht vorgesehen. Das Kind wäre in diesem Fall — anders etwa als ein Kind nach Scheidung der Ehe seiner Eltern — weiterhin der Familie seiner Mutter zugeordnet. Um das Kind davor zu schützen, die Orientierung über seine Zuordnung zu verlieren, soll nur dem Vater die elterliche Sorge übertragen werden, der bereit ist, dem Kind die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes zu geben. Leben die Eltern eines nichtehelichen Kindes unverheiratet zusammen, so ist der Elternteil, der die elterliche Sorge innehat, nicht gehindert, den anderen Elternteil an der elterlichen Sorge teilhaben zu lassen. Entsteht jedoch Streit, so bestehen klare Verhältnisse. Dies ist — entsprechend der Situation eines Kindes nach Scheidung der Ehe seiner Eltern — im Interesse des Kindeswohles notwendig. Um den nichtehelichen Vater an der Entwicklung seines Kindes mehr als bisher teilhaben zu lassen, ist das Umgangsrecht des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge vom 18. Juli 1979 (BGBl. I S. 1061) im Sprachgebrauch und — soweit möglich — auch in der sachlichen Ausgestaltung der Vorschrift über das Umgangsrecht eines Elternteils mit seinem ehelichen Kind angeglichen worden. Nach der Neuregelung gilt die „Wohlverhaltenspflicht" des § 1634 Abs. 1 Satz 2 BGB auch für Vater und Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1711 Abs. 1 S. 2 BGB). Hiernach haben der Elternteil, dem die Personensorge nicht zusteht, und der Personensorgeberechtigte alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert Durch die Verweisung auf § 1634 Abs. 2 BGB in § 1711 Abs. 2 BGB wird erreicht, daß die Ausübung des Umgangsrechts auch gegenüber einem Dritten geregelt werden kann. Dies hat beispielsweise zur Folge, daß die Mutter Besuche des Vaters nicht dadurch umgehen kann, daß sie das Kind in die Obhut Dritter, z. B. der Großeltern des Kindes, gibt. Mit dem Hinweis auf § 1634 Abs. 3 BGB in § 1711 Abs. 3 BGB ist die Befugnis des nichtehelichen Vaters, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, in das Gesetz aufgenommen worden. Auch wenn die rechtliche Stellung des Vaters eines nichtehelichen Kindes nicht ohne weiteres mit derjenigen eines Vaters eines ehelichen Kindes vergleichbar ist, bleibt die Gleichbehandlung hinsichtlich des Auskunfsrechts gerechtfertigt Der Gesetzgeber hat den Anspruch dort zugelassen, wo berechtigte Interessen an der Unterrichtung über das Befinden und die Entwicklung des Kindes bestehen, und wo das Auskunftsverlangen mit dem Wohle des Kindes vereinbar ist. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 41 und 42): Ist der Bericht in der „Zeit" vom 4. April 1980, Seite 54, zutreffend, daß der Bundesjustizminister nicht die Gefahr einer Prozeßflut sieht, die bei gleicher Richterzahl zum „Justitium" (Stillstand der Rechtspflege) führen kann? Wie will die Bundesregierung der in der „Zeit" vom 4. April 1980, Seite 54, geschilderten Diskrepanz begegnen, daß einerseits durch Prozeßkostenhilfe der Weg zu den Gerichten erleichtert, aber oben das Recht durch Beschneidung der Rechtsmittelmöglichkeiten, „Abwimmelinstrumente" der oberen Gerichte, Ausweitung des Anwaltszwangs und Erhöhung der Streitwertsummen wieder eingeengt wird? Zu Frage B 41: Der Bericht in der „Zeit" gibt die Verhältnisse in der Justiz nicht zutreffend wieder. Der Verfasser des Artikels greift ohne erkennbares System einzelne Gerichtsbarkeiten und Zahlen heraus. Das verstellt den Blick auf die Gesamtentwicklung, die keineswegs ein „Justitium", einen Stillstand der Rechtspflege, befürchten läßt. Der Anstieg der Geschäftsbelastung in der Zivilgerichtsbarkeit hält sich in erträglichem Rahmen. Legt man beispielsweise die in etwa repräsentativen Zahlen für das Bundesland Bayern zugrunde, so ist die Zahl der Zivilprozeßsachen bei den Amtsgerichten von 110 435 im Jahre 1978-um lediglich 3,2% auf 113 959 im Jahre 1979 angestiegen. Die Verfahrensdauer ist verringert worden. In der ersten Instanz dauern die Zivilprozesse heute in der Bundesrepublik Deutschland im Durchschnitt 5 bis 6 Monate, in der Berufungsinstanz etwa 7 Monate. Für den Bereich der Strafjustiz ergeben sich ähnlich günstige Werte. Im Jahre 1978 konnten fast 90% 17478* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 der Verfahren vor dem Einzelrichter bei den Amtsgerichten innerhalb eines halben Jahres erledigt werden. Revisionen in Strafsachen werden bei dem Bundesgerichtshof in durchschnittlich drei Monaten abgeschlossen. Ungünstiger ist die Situation in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und in der Finanzgerichtsbarkeit (vgl. die Beantwortung der jeweiligen Anfragen der Abgeordneten Conradi und Bahner zur Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in der 176. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages vom 10. Oktober 1979 und 178. Sitzung des 8. Deutschen Bundestages vom 19. Oktober 1979). Die vorgenommenen oder eingeleiteten Abhilfemaßnahmen des Bundes und der Länder für diese Bereiche sind in den zitierten Antworten dargestellt worden. Die Geschäftszahlen in den gerichtlichen Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind von 214 707 im Jahre 1971 auf 658 463 im Jahre 1978 angestiegen. Dieser Anstieg ist vor allem auf die erhebliche Zunahme der Verkehrsdichte in der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen; ferner spielen der Ausbau der Verkehrsüberwachung, der Einsatz automatischer Überwachungsanlagen, die Bearbeitung der Bußgeldsachen mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung, aber auch die weite Verbreitung der Rechtsschutzversicherung eine Rolle. Die Bundesregierung prüft zur Zeit gemeinsam mit den Bundesländern, wie eine Verminderung der Bußgeldverfahren erreicht werden kann, ohne daß der Rechtsschutz unangemessen eingeschränkt wird. Die Gefahr eines Stillstands der Rechtspflege in der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht. Zu Frage B 42: Der Artikel verknüpft Maßnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung der gerichtlichen Verfahren mit der Prozeßkostenhilfe für minderbemittelte Bürger, gesetzgeberische Maßnahmen, die nicht miteinander verglichen werden können. Eine Sache ist es, die Verfahrensabläufe zu verbessern und im Interesse einer wirksamen Rechtspflege zu beschleunigen. Dazu gehört auch, die oft beklagte Hypertrophie des Rechtsmittelsystems abzubauen und die Revision so zu gestalten, daß die obersten Gerichtshöfe ihre eigentlichen, im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben, Wahrung der Rechtseinheit und Rechtsfortbildung, erfüllen können. „Instrumente zur Abwimmelung des Bürgers" können in diesen Maßnahmen nicht gesehen werden. Eine andere Sache ist es, dem Gebot des sozialen Rechtsstaates entsprechend sicherzustellen, daß den finanziell schwächeren Bürgern der Zugang zu den Gerichten nicht durch eine zu hohe Kostenbarriere versperrt wird. Auf dem Rücken der einkommensschwachen Bevölkerungskreise dürfen die Gerichte nicht entlastet werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumarin (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 43): Ist der Bundesregierung das Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 25. Februar 1980 bekannt, wonach einer Reisenden ein Entschädigungsanspruch zuerkannt worden ist, weil in dem von ihr gebuchten Hotel Behinderte untergebracht waren, und gedenkt die Bundesregierung durch eine gesetzliche Regelung Geldansprüche dieser Art in Zukunft auszuschließen? Das Landgericht Frankfurt hat in der von Ihnen angesprochenen Einzelfallentscheidung eine Minderung des Reisepreises für gerechtfertigt erachtet, weil die Reiseleistungen eine Reihe von Mängeln aufgewiesen hätten. Einen dieser Mängel sieht das Gericht in Vorfällen im Zusammenhang mit der Anwesenheit von 25 körperlich und geistig behinderten Menschen: Nach dem Tatbestand des Urteils hatte die 68jährige Klägerin miterlebt, wie ein Behinderter in einem Aufzug einen Tobsuchtsanfall erlitt und wie mehrere Behinderte in unregelmäßigen Abständen unartikulierte Laute ausstießen. Im Hinblick auf die verfassungsmäßig garantierte Unabhängigkeit der Gerichte muß sich die Bundesregierung jeder kommentierenden Wertung der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit im Bereich ihrer Verantwortung stets verdeutlicht, daß die Eingliederung der Behinderten auf allen Gebieten des Lebens — also auch in Freizeit und Urlaub — in weitestmöglichem Umfang verwirklicht werden muß. Sie wird auch künftig mit allem Nachdruck für eine möglichst umfassende Integration der Behinderten eintreten. Gesetzgeberische Maßnahmen speziell auf dem Gebiet des Reisevertragsrechts erscheinen hingegen zur Erreichung dieses Ziels jedenfalls gegenwärtig nicht veranlaßt. Auf Grund der Berichterstattung über das Urteil des Landgerichts Frankfurt sind bei der Bundesregierung zahlreiche Zuschriften aus der Bevölkerung eingegangen, die von einem engagierten Verständnis für die Belange der Behinderten in unserer Gesellschaft zeugen. Der Hessische Minister der Justiz hat in diesem Zusammenhang klargestellt, daß Behinderte keine Störfälle im gesellschaftlichen Getriebe sind; wer sich der Aufgabe, Behinderte am Alltags- und Urlaubsleben teilnehmen zu lassen, stelle, verdiene Anerkennung und Unterstützung. Die Bundesregierung pflichtet dieser Klarstellung vollinhaltlich bei. Sie ist überzeugt, daß die öffentliche Diskussion um die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt das Bewußtsein für die Probleme und für die notwendige Integration der Behinderten in der Bevölkerung weiter schärfen wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 44 und 45): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17479* Ist die Bundesregierung bereit, noch vor der angekündigten Umlage der Kraftfahrzeugsteuer auf die Mineralölsteuer die Taxiupternehmungen von der Mineralölsteuer zu befreien, nachdem die Mineralölverteuerung zu einer existenzbedrohenden Situation für das Gewerbe führt und eine Erhöhung der Fahrpreise nicht mehr durchsetzbar ist? Inwieweit betrachtet die Bundesregierung ihre Bedenken hinsichtlich der Mißbrauchsmöglichkeit als ausgeräumt, wenn der versteuerte Jahresumsatz des jeweiligen Taxiunternehmens als Bemessungsgrundlage für die Mineralölsteuerbefreiung dienen würde? Zu Frage B 44: Die Bundesregierung hält angemessene und auskömmliche Beförderungsentgelte für das geeignete Mittel, den mittelständischen Taxenunternehmen nachhaltig und auf Dauer zu helfen. Eine Mineralölsteuerbefreiung oder eine Gasölbetriebsbeihilfe, wie sie dem linienmäßigen öffentlichen Personennahverkehr gewährt wird, lehnt die Bundesregierung aus folgenden Gründen ab: a) Der Taxenverkehr ist grundsätzlich Gelegenheitsverkehr und unterliegt der behördlichen Genehmigung. Die Genehmigung wird nicht wie beim Linienverkehr für bestimmte Strecken, sondern für die Ausführung von Fahrten innerhalb einer Gemeinde oder in einem größeren Bezirk erteilt, wobei der Fahrgast das Ziel bestimmt. Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen werden durch die Landesregierung oder durch die Bewilligungsbehörden festgesetzt. Die Beförderungspflicht besteht nur für die Fahrten innerhalb des Geltungsbereichs der Beförderungsentgelte. b) Die Unternehmen, die linienmäßigen ÖPNV betreiben, haben bei der Festsetzung ihrer Tarife in starkem Maße auf soziale Belange (Schüler- und Kinderfahrscheine, Vergünstigungen für alte Leute und Schwerbehinderte u. ä.) und auf verkehrspolitische Erwägungen (z. B. Erschließung weniger dicht besiedelter Gebiete) Rücksicht zu nehmen. Das führt bei den Unternehmen im allgemeinen zu erheblichen Betriebsverlusten, die von der öffentlichen Hand — und damit vom Steuerzahler — getragen werden müssen. c) Die Taxenbetriebe sind privatwirtschaftliche Unternehmen. Ihre Beförderungstarife werden zwar behördlich festgesetzt. Dabei wird aber volle Kostendeckung ermöglicht und ein unternehmerischer Gewinn berücksichtigt. Es dürfte nicht im Interesse der Taxenunternehmen liegen, sich in den unternehmerischen Freiheiten beschränken zu lassen. Subventionszahlungen aus öffentlichen Mitteln würden Auflagen erforderlich machen, wie sie im linienmäßigen ÖPNV bestehen. d) Die Freistellung von Mineralölsteuer würde den Bundeshaushalt allein für die gegenwärtig mehr als 20 000 dieselbetriebenen Taxen mit rund 60 Millionen DM Mehrausgaben jährlich belasten, für die benzinbetriebenen Taxen mit weiteren rd. 40 Millionen DM. Zusätzliche Belastungen des Bundeshaushalts in diesen Größenordnungen sind unvertretbar. Außerdem würde eine Begünstigung des Taxengewerbes zu Berufungen anderer Treibstoffverbraucher führen, die schwer abzuweisen wären. Zu Frage B 45: Auch vom Treibstoffverbrauch losgelöste und nur nach dem versteuerten Jahresumsatz des Taxenunternehmens bemessene Subvention kann nicht in Betracht gezogen werden. Gegen eine solche Förderung sprechen im wesentlichen die gleichen Gründe wie gegen die Freistellung von der Mineralölsteuer. Die Einführung neuer Subventionen würde außerdem dem Ziel der Bundesregierung zuwiderlaufen, Subventionen nach Möglichkeit einzugrenzen und abzubauen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 46): Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine Änderung des O 7 b Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes dahin gehend vorzuschlagen, daß auch Um- und Erweiterungsbauten von Ein- und Zweifamilienhäusern, die nach dem 1. Januar 1964 bezugsfertig wurden, mit 5 v. H. im Jahr abgeschrieben werden dürfen, zumal vor allem kinderreiche Familien, denen die finanziellen Mittel für ein zweites steuerlich begünstigtes Familienheim fehlen, davon betroffen sind? Die Einbeziehung von Ausbauten und Erweiterungen an nach dem 31. Dezember 1963 fertiggestellten Ein- und Zweifamilienhäusern in die Abschreibungsbegünstigung des § 7 b EStG ist vom Bundesrat vorgeschlagen worden. Die Bundesregierung hat dazu die Auffassung vertreten, daß das Ergebnis der Diskussion über den von ihr vorgelegten § 7 b-Bericht abgewartet werden sollte, bevor gesetzgeberische Schritte erwogen werden. Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze den Änderungsvorschlag des Bundesrates mit der Begründung abgelehnt, daß gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich der Ein- und Zweifamilienhausförderung durch steuerliche Abschreibungsvergünstigungen bis zur Beratung des § 7 b-Berichts zurückgestellt werden sollten. Angesichts dieses Votums des Finanzausschusses sowie im Hinblick auf die ablaufende Legislaturperiode sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, noch in dieser Legislaturperiode eine Änderung des § 7 b Abs. 2 EStG vorzuschlagen. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 47): Treffen Pressemeldungen zu, wonach der Bundesregierung inzwischen die amerikanischen Pläne zur intensiveren Nutzung des Panzerübungsgeländes Viernheimer/Lampertheimer Wald, sowie die Stellungnahme der hessischen Landesregierung dazu vorliegen, und daß sie inzwischen Verhandlungen mit den amerikanischen Streitkräften darüber aufgenommen hat? Die von Ihnen genannten Pressemitteilungen treffen zu. Wie Ihnen Bundesminister Matthöfer am 12. Dezember 1979 mitgeteilt hat, liegen die Pläne der US- 17480* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Streitkräfte zur intensiveren Nutzung des Standortübungsplatzes Viernheim-Lampertheim hier vor. Sie sind im Dezember 1979 zunächst mit dem Land Hessen (Hessischer Minister für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten) erörtert worden. Die schriftliche Stellungnahme des Landes Hessen wurde am 29. Februar 1980 zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den US- Streitkräften erörtert. Dabei haben die US-Streitkräfte zugesagt, ihre Pläne nochmals zu überprüfen und sich zu den Vorstellungen des Landes schriftlich zu äußern. Diese Stellungnahme der amerikanischen Streitkräfte steht noch aus. Wegen der besonderen Problematik dürfte das Prüfungsverfahren bei den Streitkräften noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich darf bemerken, daß Bundesminister Matthöfer anläßlich einer Pressekonferenz am 14. Februar 1980 in Heppenheim, an der Sie teilgenommen haben, auf die Verhandlungen mit den US-Streitkräften am 29. Februar 1980 hingewiesen hat. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 49): Warum sind im Gegensatz zu den Schiffen des Seenotrettungsdienstes die Betriebsstoffe für die Rettungs- und Einsatzboote der DLRG nicht zollfrei gemäß § 72 der Allgemeinen Zollordnung, und beabsichtigt der Bundesfinanzminister, künftig die Schiffe der DLRG, die ebenfalls Menschen aus Seenot retten, denen des Seenotrettungsdienstes hinsichtlich der Zollfreiheit der Betriebsstoffe gleichzustellen? Nach der Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Zollordnung und der Verordnung zur Durchführung des Mineralölsteuergesetzes vom 14. September 1979 (BGBl. I S. 1589), die am 1. Oktober 1979 in Kraft getreten ist, darf Mineralöl als Schiffsbetriebsstoff abgabenbegünstigt (zoll-, mineralölsteuer- und einfuhrumsatzsteuerfrei) nur noch auf gewerblich eingesetzten Schiffen, auf Behörden- und Kriegsschiffen sowie auf Schiffen des Seenotrettungsdienstes verwendet werden. Die Besitzer anderer Wasserfahrzeuge dürfen Schiffsbetriebsstoffe nicht mehr abgabenbegünstigt beziehen. Das gilt auch für Boote der DLRG und von Organisationen mit ähnlichen Aufgaben. Die DLRG konnte dem Seenotrettungsdienst nicht gleichgestellt werden, weil ihre Tätigkeit der des Seenotrettungsdienstes in den Merkmalen nicht vergleichbar ist, die für die Einbeziehung in die Begünstigung maßgeblich waren. Denn der Seenotrettungsdienst ist nicht deshalb von Zoll und Steuer befreit, weil er wie auch die DLRG eine wichtige gemeinnützige Aufgabe erfüllt, sondern weil seine Aufgaben in enger Beziehung zur gewerblichen Schiffahrt und zur Behördenschiffahrt stehen, die durch die genannte Verordnung in erster Linie begünstigt werden sollten. Die Rettung Schiffbrüchiger dient wesentlich der Hochsee- und Küstenschifffahrt. Der Seenotrettungsdienst nimmt ferner die dem Bund nach dem Internationalen Schiffssicherheitsvertrag von 1948 (BGBl. II 1959 S. 603) und nach dem Gesetz über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Seeschiffahrt vom 24. August 1965 (BGBl. II S. 833) obliegende Verpflichtung zur „Vorsorge für den in Seenotfällen erforderlichen Such-und Rettungsdienst" wahr. Der Schwerpunkt der Rettungstätigkeit der DLRG liegt dagegen im Bereich des Schwimm- und Wassersports. Allein die Erfüllung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke kann eine Befreiung von der Mineralölsteuer als einer Verbrauchsteuer nicht begründen. Dies würde zu schwer abweisbaren Berufungen führen und einen erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Deshalb ist auch nicht beabsichtigt, die Boote der DLRG künftig in die Begünstigung einzubeziehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 50 und 51): Treffen Pressemeldungen des Informationsdienstes Geldbrief sowie der Welt am Sonntag vom 4. Mai 1980 zu, wonach eine völlige Neuordnung unseres Währungssystems eine bereits beschlossene Sache sei und viele Vermögen und Sparguthaben dadurch vernichtet würden, zumal das neue Geld bereits gedruckt sein soll? Trifft es zu, daß die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank in Anbetracht der großen Verschuldung der öffentlichen Hand Überlegungen zur völligen Neuordnung des deutschen Währungssystems angestellt haben, oder sind Vorschläge in ähnlicher Richtung bzw. in anderer Weise erarbeitet worden? Zu Frage B 50: Die in dem Informationsdienst „Geldbrief" der Firma Holbach Informationsdienste AG, Zug (Schweiz), aufgestellten und von der Welt am Sonntag am 4. Mai 1980 aufgegriffenen Behauptungen, wonach eine völlige Neuordnung unseres Währungssystems eine bereits beschlossene Sache sei, sind völlig aus der Luft gegriffen und ökonomisch unsinnig. Unsere Währung ist hinsichtlich ihres Außenwertes ebenso wie hinsichtlich ihrer Binnenkaufkraft eine der stabilsten der Welt. Es dürfte sich hier um bewußte Falschmeldungen handeln, durch die Abonnenten geworben und zur Befolgung bestimmter Anlageempfehlungen veranlaßt werden sollen — wie dies leider bei einigen im Ausland erscheinenden Informationsdiensten gelegentlich praktiziert wird. Zu Frage B 51: Es trifft auch nicht zu, daß die Bundesregierung und die Deutsche Bundesbank Überlegungen zur völligen Neuordnung des deutschen Währungssystems angestellt haben. Es sind auch keine Vorschläge in ähnlicher Richtung bzw. in anderer Weise erarbeitet worden. Im übrigen möchte ich zu beiden Fragen bemerken, daß die Bundesbank all diese Meldungen bereits am 5. Mai 1980 in aller Deutlichkeit als jeglicher Grundlage entbehrend zurückgewiesen hat. Es erscheint mir außerordentlich bedenklich, wenn solche offensichtlichen Falschmeldungen zum Gegenstand schriftlicher Anfragen gemacht werden, um Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17481* daraus politisches Kapital zu schlagen — wie dies in den letzten Tagen des NRW-Wahlkampfes der Fall war. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 52): Ist die Bundesregierung bereit, den Abschreibungsmodus bei Aufwendungen für Wärmedämmungsmaßnahmen an Wohngebäuden dahin gehend abzuändern, daß die steuerliche Berücksichtigung für derartige Aufwendungen durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrags in die Lohnsteuerkarte ermöglicht wird, und nicht erst, wie es heute der Fall ist, eine Berücksichtigung bei späteren Einkommensteuerveranlagungen erfolgt? Der Eintragung von Verlusten auf der Lohnsteuerkarte, die sich durch die Inanspruchnahme der erhöhten Absetzungen nach § 82 a der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung ergeben, steht § 39a Abs. 1 EStG entgegen. Eine Ausdehnung der dort vorgesehenen Eintragungsmöglichkeiten würde zu erheblicher Verwaltungsmehrarbeit führen und insofern dem vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Rationalisierungseffekt des Lohnsteuerverfahrens zuwiderlaufen. Die Bundesregierung hat darauf bereits in früheren Fragestunden hingewiesen und deshalb abgelehnt, sich für eine Änderung einzusetzen. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert. Als Ausnahmen sieht § 39 a Abs. 1 Nr. 6 des Einkommensteuergesetzes bisher lediglich die Eintragungsmöglichkeit für Verluste bei erhöhten Absetzungen nach §§ 7 b, 54 EStG oder nach §§ 14a, 15 BerlinFG vor. Diese bisher zugelassenen Ausnahmen beziehen sich auf erhöhte Absetzungen, die regelmäßig der Höhe nach begrenzt sind und die darüber hinaus entweder regional oder auf bestimmte Objekte, insbesondere Einfamilienhäuser, beschränkt sind. Bei eigengenutzten Einfamilienhäusern ist die Ermittlung des voraussichtlichen Verlustes, der allgemein dem Absetzungsbetrag entspricht, relativ einfach, so daß insgesamt der durch die Eintragung entstehende Verwaltungsaufwand noch als vertretbar angesehen werden kann. Weitere Durchbrechungen des Grundprinzips würden das Lohnsteuerermäßigungsverfahren jedoch ausgesprochen erschweren und unpraktikabel machen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 53): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß angesichts der augenblicklichen Situation in Guatemala mit Genehmigung des Bundeswirtschaftsministers Handfeuerwaffen und zugehörige Munition nach Guatemala ausgeführt werden dürfen? Die Bundesregierung erteilt angesichts der augenblicklichen Situation in Guatemala keine Genehmigungen für den Export von Kriegswaffen, also auch nicht für Handfeuerwaffen und zugehörige Munition; entsprechende Anfragen der Industrie werden in diesem Sinne beschieden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 54 und 55): Hält die Bundesregierung die in der Studie der Bergbauforschung errechneten Zahlen zur möglichen Steigerung der Förderung bei der deutschen Braunkohle auf etwa 100 Millionen t bis zum Jahr 2000 und auf 115 Millionen t bis zum Jahr 2030 für erreichbar? Gibt es gegebenenfalls andere Studien, die zu anderen Ergebnissen kommen? Angesichts der veränderten Energielage hat der deutsche Kohlenbergbau die Möglichkeiten einer Fördersteigerung in den letzten Monaten erneut geprüft. 1. Steinkohle Die Unternehmen des Steinkohlenbergbaus halten nach jüngsten Ermittlungen eine Fördersteigerung bis zum Jahre 1990 auf bis zu 95 Millionen t SKE/a für möglich. Dieser und ein darüber hinausgehender weiterer Anstieg hängt insbesondere von dem Nachweis einer abbauwürdigen Kohlebasis, d. h. einer verstärkten Explorationstätigkeit, und einer dem Bedarf entsprechenden Belegschaftsentwicklung ab. 2. Steinkohle und Braunkohle Die Untersuchungen des Bergbaus und der Bergbauforschung haben ihren Niederschlag in mehreren Studien gefunden. Bereits im „World Energy — looking ahead to 2000", Report der Conservation Commisson für die Weltenergiekonferenz 1977, wurde eine Gesamtförderung für deutsche Steinkohle und Braunkohle für das Jahr 2000 von 145 Millionen t SKE und für das Jahr 2020 von 155 Millionen t SKE genannt. In der „Steam coal-Study (Prospects to 2000)" wird für das Jahr 2000 ein Fördervermögen von rd. 125 Millionen t SKE/a angegeben. In der kurz vor der Veröffentlichung stehenden World coal study „Coal, bridge to the future" (WOCOL), einer Nachfolgeuntersuchung des WAES (Workshop on Alternative Energy Strategies), an der die Bergbauforschung ebenfalls beteiligt war, wird für das Jahr 2000 eine Größenordnung wie im erstgenannten Report zur Weltenergiekonferenz genannt. Über das Fördervermögen bis zum Jahr 2030 kann angesichts der oben genannten Voraussetzungen keine Aussage getroffen werden. 17482* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 56): Trifft es zu, daß die Bundesregierung ‚selbstverständlich jederzeit bereit (ist), Mißverständnisse oder Ungenauigkeiten, die sich bei Antworten im Zuge einer Fragestunde ergeben könnten, richtigzustellen" (Die Welt, 26. April 1980)? Selbstverständlich ist die Bundesregierung jederzeit bereit, Mißverständnisse oder Ungenauigkeiten, die sich bei Antworten etwa im Zuge einer Fragestunde ergeben können, richtigzustellen. Minister Dr. Otto Graf Lambsdorff hat dies Herrn Abgeordneten Lothar Haase mit Datum vom 21. April 1980 schriftlich mitgeteilt. Zur Zeit wird geprüft, ob das in der einen oder anderen Randfrage der Fall sein könnte. Lassen Sie mich aber ausdrücklich feststellen, daß bei allen wesentlichen Punkten im Zusammenhang mit dem Bürgschaftskomplex Beton- und Monierbau die Bundesregierung zu einer solchen Korrektur keine Veranlassung sieht Auch dies hat Minister Dr. Otto Graf Lambsdorff Herrn Abgeordneten Haase bereits mitgeteilt. Anlage 74 Antwort des Parl Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Russe (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 57, 58, 59 und 60): Ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, unter Umständen im Zusammenwirken mit dem Land Nordrhein-Westfalen (NW), Konsequenzen aus der Studie Europas Revier" von Prof. Landwehrmann zu ziehen, der im Revier erhebliche infrastrukturelle Mängel festgestellt hat, wie 19 Ärzte auf 10 000 Einwohner in den kreisfreien Städten des Ruhrgebiets gegenüber 29 Ärzten auf 10 000 Einwohner in kreisfreien Städten von NW außerhalb des Reviers, Defizit an Bildungseinrichtungen im Vergleich zu ndn Ballgräumene BundesrepublikGelsenkirchen 44 v. H. über dem Landesdurchschnitt? Wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Schlußfolgerung von Prof. Landwehrmann, daß sich eine Gesundung des Reviers u. a. durch wirtschaftsstrukturelle Maßnahmen, Hebung des Bildungsniveaus, Stärkung des Dienstleistungssektors und Förderung von Selbständigen und Mittelbetrieben bewerkstelligen lasse? Wie erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, daß es trotz der Ruhrprogramme" von 1968, 1970 und 1978 nicht gelungen ist, die Lebens- und Überlebenschancen des nordrhein-westfälischen Kernraums dauerhaft zu gewährleisten? Zu Fragen B 57 und 58: Die Bundesregierung verweist auf die vorrangige Zuständigkeit der Länder in Fragen des Ausbaus der Infrastruktur, insbesondere hinsichtlich des Gesundheitswesens und des Bildungsangebotes. Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zum Ruhrgebiet (BT- Drucksache 8/3874) auf die vorrangige Zuständigkeit der Länder für die regionale Entwicklung hingewiesen. Sie hat ausführlich dargelegt, welche zusätzlichen wirtschaftsstrukturellen Maßnahmen der Bund im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Kompetenz für strukturschwache Gebiete ergriffen hat, die schwerpunktmäßig auch dem Revier zugute kommen und somit seine Wirtschaftskraft stärken. Zu Frage B 60: In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU zum Ruhrgebiet (BT-Drucksache 8/3874) hat die Bundesregierung nachgewiesen, daß die in der Vergangenheit getroffenen Maßnahmen des Landes und des Bundes zu einer durchaus erfreulichen Entwicklung des Reviers in den letzten Jahren beigetragen haben; sie werden auch in Zukunft die Wachstumschancen und die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen der Menschen nachhaltig verbessern. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 61): Welche Konsequenzen für Erdgaslieferungen aus Algerien ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Pipelineverlegung von Algerien nach Italien, und inwieweit hält die Bundesregierung bisher . abgeschlossene Verträge für verflüssigtes Erdgas aus Algerien noch für gesichert? Die Realisierung der Erdgasimportverträge deutscher Gasgesellschaften mit der algerischen SONATRACH über die Lieferung von verflüssigtem Erdgas (LNG) ab 1984/85 ist durch eine grundsätzliche Neuorientierung der gesamten algerischen Wirtschaftspolitik zur Zeit ungewiß. Die endgültige algerische Haltung wird voraussichtlich erst durch den mehrmals verschobenen, nunmehr für den Herbst erwarteten Partei-Kongreß festgelegt werden. Die Pipeline-Verlegung durch die Straße von Sizilien und die Meerenge von Messina ist trotz der Tatsache, daß dabei wegen der großen Wassertiefen (bis zu 600 m) technologisches Neuland betreten wird, eine langfristig auch für uns interessante Alternative des Erdgasbezuges aus Algerien. Zunächst ist diese Pipeline jedoch für den Transport von Erdgasmengen gedacht, die ausschließlich für Italien bstimmt sind. Die Pipeline endet im Raum von Bologna. Nicht ausgeschlossen scheint, daß die Kapazität der Pipeline noch den Transport einer geringen Zusatzmenge zuläßt. Darin ist jedoch kein vollwertiger Ersatz für die mit den deutschen Erdgasimportunternehmen vereinbarte LNG-Lösung zu sehen. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 62): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Prozent des in der Europäischen Gemeinschaft erzeugten Obstes und wieviel Prozent der angelandeten Fische im vergangenen Jahr interveniert worden sind, und was mit den intervenierten Mengen geschehen ist? Intervention bei Obst: Für das vergangene Jahr stehen der Bundesregierung noch keine endgültigen Daten über die Inter- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17483* ventionen zur Verfügung. Nach Angaben der EG- Kommission betrugen im Wirtschaftsjahr 1977/78 die Interventionsmengen im Verhältnis zur Gesamterzeugung an Tafelobst in der EG und bezogen auf die Produktion des Jahres 1977 1,0 Prozent. Das intervenierte Obst wurde wie folgt verwendet (% der Interventionsmenge): Soziale Verfütterung Destillation 1) Sonstige Zwecke Zwecke 2) Pfirsiche 6,8 0,4 35,5 57,3 Birnen 4,0 2,6 93,0 0,4 Äpfel 14,0 4,3 81,7 — Tafeltrauben 100,0 — — — Mandarinen 9,9 12,6 — 77,5 Orangen 24,7 28,6 26,6 20,1 Zitronen 100,0 — — — 1) Bei Orangen auch andere industrielle Verarbeitung 2) Einschließlich Verderb, wenn die Ware nicht rechtzeitig der bestimmungsgemäßen Verwendung zugeführt werden konnte Intervention bei Fisch: Bei Fisch liegen keine endgültigen Daten für das Jahr 1979 vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß 1979 knapp 70 000 t Fisch in den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft interveniert worden sind. Bei einer Gesamtanlandung von rund 1,4 Millionen t Konsumfisch ergibt dies einen Interventionsanteil von ca. 5% in der Gemeinschaft. Die Interventionen in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 7 516 t oder ca. 3,5 %. Angaben über die Verwendung des intervenierten Fisches in den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft liegen nicht vor. Der in der Bundesrepublik Deutschland intervenierte Fisch wird zu rund 90 % zu Fischmehl verarbeitet und der restliche Teil als Futterfisch abgegeben. Eine Verteilung des intervenierten Fisches für soziale Zwecke — d. h. ein Verschenken — scheitert zumeist an den Distributionsproblemen. Es kann davon ausgegangen werden, daß in den übrigen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft entsprechend verfahren wird. Anlage 77 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 63): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie die Situation der deutschen Schafhalter zu beurteilen ist, und sind die Klagen aus Bayern berechtigt, die grundsätzliche Haltung der Bundesregierung zur Schafzucht bedrohe die Existenz der Betriebe? Der Bundesregierung ist die Situation der deutschen Schafhaltung durchaus bekannt. Dabei verkennt sie nicht, daß vereinzelt Betriebe, deren Haupterwerb in der Schafhaltung liegt, Anpassungsprobleme zu bewältigen haben. Klagen aus Bayern, wonach die Haltung der Bundesregierung zur Schafzucht die Existenz der Schafhalter gefährde, sind jedoch nicht zutreffend. Den berechtigten Anliegen der deutschen Schafhalter stand und steht die Bundesregierung stets aufgeschlossen gegenüber. Deutsches Schaffleisch wird in erheblichem Umfange bei durchaus angemessenen Preisen nach Frankreich geliefert. Durch zahlreiche Marketing-Aktivitäten, an denen der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten maßgeblich beteiligt war, konnte der Verbrauch an Lammfleisch in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 von 0,6 auf 0,9 kg je Kopf der Bevölkerung gesteigert werden. Dieser Mehrverbrauch hat sich positiv auf die Erzeugerpreise ausgewirkt; so ist der durchschnittliche Auszahlungspreis für das gängige Mastlammfleisch von 6,37 DM im Jahr 1975 auf 7,68 DM im Jahre 1979 je Kilogramm angestiegen. Im Hinblick auf eine europäische Schafmarktordnung, die zur Zeit in Brüssel beraten wird, wird die Bundesregierung keiner Regelung zustimmen, die den deutschen Schaffleischerzeugern eine Benachteiligung gegenüber denen aus anderen Mitgliedstaaten bringt. Sie wird auch weiterhin die Forderung vertreten, daß als Ausgleich von möglichen Einkommensverlusten durch die Marktordnung in allen Mitgliedstaaten eine Erzeugerprämie gewährt werden muß. Dieser Punkt ist inzwischen im Agrarministerrat nicht mehr umstritten. Ebenso konnte hinsichtlich der Forderungen nach Beihilfen für private Lagerhaltung im Bedarfsfalle sowie nach einer Drittlandsregelung in Form von Selbstbeschränkungsabkommen im Agrarrat weitgehende Einigung erzielt werden. Die Bundesregierung wird einer gemeinsamen Schafmarktordnung zustimmen, wenn diese den berechtigten Interessen der deutschen Schafhalter gerecht wird. Anlage 78 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 64): Treffen aus Sicht der Bundesregierung die Behauptungen in der Süddeutschen Zeitung vom 9. April zu, daß der Bundesernährungsminister und die ihm unterstellten Forschungseinrichtungen den Intensivlandbau fördern, der „die Artenvielfalt der Tiere und Pflanzen zerstört, das Land kaputt macht" und daß „die Ziele zum Beispiel der Züchtungsforschung eben nicht Pflanzen sind, die mit wenig Chemie auskommen"? Zu Frage B 64: Der angesprochene Artikel enthält eine Reihe von Behauptungen, die in ihrer Einseitigkeit ein weithin verzerrtes Bild wiedergeben. Die Bundesregierung — und hier insbesondere der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — darf nicht nur einen Teilaspekt landwirtschaftlicher Tätigkeit ins Auge fassen. Es wird keineswegs verkannt, daß in Einzelbereichen die Ziele einer modernen und leistungsfähigen Agrarwirtschaft zu Überlagerungen mit denen des Natur- und Landschaftsschutzes führen können. Im Bemühen um einen Ausgleich derartiger Konflikte sind seit langer Zeit 17484* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 erhebliche Anstrengungen unternommen worden, die Agrarproduktion umweltverträglich zu gestalten. Diesem Ziel entsprechen auch die Arbeitsrichtungen der Einrichtungen der Ressortforschung, die in mehrjährigen Forschungsrahmenplänen definiert sind. Insbesondere wird auf folgende Forschungsaktivitäten verwiesen: — Bestimmung der Auswirkungen der modernen Agrarwirtschaft auf Natur und Landschaft durch die Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie, — Einrichtung eines Forschungsschwerpunktes „umweltrelevante Agrarforschung" bei der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft Braunschweig-Völkenrode (FAL), — Arbeiten der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) auf den Gebieten der biologischen Schädlingsbekämpfung und des integrierten Pflanzenschutzes, — Sammlung, Erhaltung und Evalvierung von Genmaterial in der Genbank des Instituts für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der FAL, durch die ganz besonders einer evtl. drohenden Verarmung der Artenvielfalt entgegengewirkt wird, — Förderung der Züchtungsforschung an Nutz- und Kulturflanzen, bei der in den vergangenen 15 Jahren etwa 50 % aller Vorhaben auf das Gebiet der Resistenzzüchtung entfielen, — Vergabe von Forschungsmitteln zu Fragen alternativer Landbaumethoden. Die seit mehreren Jahren laufenden Bemühungen, bei der BBA ein Institut für Resistenzgenetik einzurichten, konnten im Haushalt 1980 realisiert werden. Zahlreiche Beispiele zeigen, daß im Rahmen von Maßnahmen der Flurbereinigung und der Wasserwirtschaft die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zunehmend Beachtung gefunden haben. Pflanzenbehandlungsmittel und Düngemittel dürfen nur nach vorheriger Zulassung verwendet werden. Zum Schutz des Verbrauchers und der Umwelt gehen der Zulassung eingehende, teils langjährige Prüfungen voraus. So wird bei Pflanzenschutzmitteln beispielsweise das Versickerungsverhalten des Stoffes im Boden, die mögliche Gefährdung von Vögeln, Bienen und Fischen, die Beständigkeit des Stoffes im Boden oder in der Nahrungskette eingehend mitgeprüft Die erheblichen Aktivitäten des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und der ihm unterstellten Forschungsinstitutionen zum Ausgleich von Interessenüberlagerungen zwischen leistungsfähiger Landwirtschaft und Natur- und Landschaftsschutz werden auch in Zukunft fortgeführt. Allerdings kann ein Ausgleich teilweise so unterschiedlicher Interessen wie einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsgütern zu angemessenen Preisen, der Einkommenssicherung für die Landwirtschaft, dem Naturschutz, dem Tierschutz und dem Umweltschutz häufig nur im Wege eines Kompromisses erfolgen, der extreme Wünsche oftmals offen lassen muß. Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Bayern Probleme auf den Schweinemärkten dadurch entstanden sein sollen, daß infolge einer plötzlich verstärkten italienischen Salmonellen-Grenzkontrolle holländische Lieferanten ihre eigentlich für Italien bestimmte Ware einfach auf den bayerischen Markt geworfen haben, und wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? Seit Anfang März 1980 sind die Schweinepreise nicht nur in Bayern, sondern auch in den übrigen Regionen der Bundesrepublik Deutschland und in mehreren europäischen Nachbarländern stärker als saisonal üblich gesunken. Dieser Preisrückgang ist offensichtlich in erster Linie auf eine rückläufige Nachfrage, aber auch auf Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel zurückzuführen. Dazu gehören u. a. die von Ihnen aufgeführten verstärkten Salmonellenuntersuchungen bei Schweinefleischlieferungen aus EG-Ländern an den italienischen Grenzkontrollstellen. Diese Maßnahmen haben zu einer erheblichen Erschwerung der Schweinefleischlieferungen nach Italien geführt und eine Erhöhung der niederländischen Schweinefleischexporte in die Bundesrepublik Deutschland und nach Frankreich zur Folge gehabt. Die Bundesregierung sieht im Ausmaß und in der Form der italienischen Untersuchungen eine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs und hat ebenso wie die übrigen betroffenen Lieferländer gegen diese Maßnahmen bei der EG-Kommission mehrfach protestiert und mit italienischen Regierungsvertretern bereits über eine Aufhebung dieser Kontrollen verhandelt; die Verhandlungen werden am 12./13. Mai 1980 in Rom fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine kurzfristige Aufhebung dieser Handelshemmnisse einsetzen. Ergänzend darf ich darauf hinweisen, daß ich mich bereits vor einigen Wochen wegen der Verschlechterung der Marktsituation bei der EG-Kommission in Brüssel mit Erfolg für eine Marktstützung durch die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung eingesetzt habe. Seit dem 5. Mai 1980 können entsprechende Verträge mit der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt/ Main abgeschlossen werden. Diese Maßnahme hat sich auf die Marktsituation bereits positiv ausgewirkt und zu einer merklichen Preisbesserung geführt. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17485* Anlage 80 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/ 3981 Frage B 66): Sind der Bundesregierung die Klagen von Jagdverbänden und Organisationen der Brieftaubenzüchter über erhebliche Verluste von Niederwild und Brieftauben durch Greifvögel bekannt, und beabsichtigt die Bundesregierung, durch eine Änderung der Verordnung des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 eine zeitlich beschränkte und begrenzte alljährliche Abschußerlaubnis für bestimmte Greifvogelarten zu normieren, damit das biologische Gleichgewicht zwischen Greifvögeln einerseits sowie Wild- und Haustieren andererseits, das durch die in den letzten Jahren aufgetretene starke Zunahme der Greife (vgl. das Ergebnis der Greifvogelbestandsermittlung 1979 des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen) einseitig verlagert wurde, wiederhergestellt wird? Der Bundesregierung sind die Entwicklung der Niederwildbestände und die Verluste bei Brieftaben sowie die Unruhe, die darüber bei der Jägerschaft und den Brieftaubenzüchtern entstanden sind, bekannt. Die Berichte, die der Bundesregierung dazu zugegangen sind, wurden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Bundesregierung ist an der Erhaltung unserer Niederwildarten als Teil einer möglichst artenreichen Fauna entsprechend den Grundsätzen des Bundesjagdgesetzes sehr gelegen. Sie bedauert den zum Teil recht rapiden Rückgang bei einzelnen Arten, der jedoch regional unterschiedlich ist, aber auch die Tatsache, daß diese Entwicklung nicht immer im rechten Zusammenhang mit den seit langem zu beobachtenden beträchtlichen Populationsschwankungen und den vielfältigen Ursachen gesehen wird. Ob mit dem Bestandsrückgang vieler Arten insgesamt schon eine kritische Grenze unterschritten ist, wird von der Bundesregierung bezweifelt. Was den Einfluß von Habicht und Bussard auf die Entwicklung der Beutetierpopulation betrifft, liegen leider noch zu wenige gesicherte wissenschaftliche Ergebnisse vor. Die Bundesregierung hofft sehr, daß außer den Ermittlungen des Greifvogelbesatzes die laufenden Untersuchungen zum vorgenannten Thema recht bald zu einer gesicherten Beurteilung beitragen. Auf die Bedeutung dieser Untersuchungen hat die Bundesregierung bei den Ländern hingewiesen. Unbeschadet dessen bieten § 22 Abs. 2 und § 27 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes den Ländern und den zuständigen Behörden die Möglichkeit, Jagdzeiten für Habicht und Bussard festzusetzen bzw. Anordnungen zu treffen, um deren Bestand zu verringern, wenn dies regional erforderlich sein sollte. Eine Änderung der Jagdzeitenverordnung des Bundes, die bekanntlich auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, könnte erst nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse erwogen werden. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 67): Sind Meldungen richtig, nach denen willkürlich veterinärrechtliche Festlegungen durch Italien die traditionellen Mastschweinelieferungen von Holland nach Italien unterbrochen wurden und dadurch zusätzlich in den deutschen Markt gedrückt worden sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um zu einer Entlastung auf dem deutschen Mastschweinemarkt zu kommen? In den letzten Wochen sind u. a. durch verstärkte italienische Salmonellenuntersuchungen bei Schweinefleischlieferungen aus EG-Ländern Schwierigkeiten im innergemeinschaftlichen Handel entstanden. Es ist richtig, daß auf Grund der Erschwerung der Schweinefleischlieferungen nach Italien eine gewisse Verlagerung der niederländischen Exporte in die Bundesrepublik Deutschland und nach Frankreich stattgefunden hat. Im Ausmaß und in der Form der italienischen Salmonellenuntersuchungen sieht die Bundesregierung eine unzulässige Behinderung des freien Warenverkehrs. Sie hat gegen diese Maßnahmen ebenso wie die übrigen betroffenen Lieferländer mehrfach bei der EG-Kommission protestiert und mit italienischen Regierungsvertretern über eine Aufhebung dieser Kontrollen verhandelt; die Verhandlungen werden am 12./13. Mai 1980 in Rom fortgesetzt. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck für eine kurzfristige Aufhebung dieser Handelshemmnisse einsetzen. Der seit Anfang März 1980 unerwartet starke Preisrückgang auf den inländischen Schweinemärkten ist jedoch nicht nur auf erhöhte Schweinelieferungen aus den Niederlanden, sondern in erster Linie auf eine rückläufige Nachfrage zurückzuführen. Ich habe mich deshalb bereits vor einigen Wochen mit Erfolg bei der EG-Kommission in Brüssel für eine Marktstützung durch die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Schweinefleisch eingesetzt. Auf Grund dieser Initiative können seit dem 5. Mai 1980 entsprechende Verträge mit der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt/Main abgeschlossen werden. Diese Maßnahme hat sich auf die Marktsituation bereits positiv ausgewirkt und zu einer deutlichen Preisbesserung geführt. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 68): Welche heimischen, am Wasser lebenden Säugetierarten gelten in der Bundesrepublik Deutschland als vom Aussterben bedroht und was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um diese bedrohten Tierarten zu erhalten? Als am Wasser lebende, in der Bundesrepublik Deutschland vom Aussterben bedrohte Säugetierarten sind zu nennen: Costor fiber — Biber Lutra lutra -- Otter Da bei diesen Tierarten eine Bestandsbedrohung durch direkten menschlichen Zugriff als gegeben angesehen wird, wurden sie im Rahmen des Entwurfes einer Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) einem besonderen Schutz unterstellt. Im Falle von 17486* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Bestandsbedrohungen durch Veränderungen oder Zerstörungen der Lebensräume von Tieren liegt die Zuständigkeit für schützende Maßnahmen bei den Bundesländern. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 69): Wie ist die Aussage des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 9. Oktober 1979 (Fragen B 172 und 173 in Drucksache 8/3237), daß der Bundesregierung in Zusammenhang mit dem Flurbereinigungsgesetz „bisher keine besonderen Probleme bekannt geworden sind mit der Aussage des Bundesinnenministers am 28. April 1980 in Gütersloh zu vereinbaren, das veraltete Flurbereinigungsgesetz mit seiner nicht mehr zeitgemäßen Behördenstruktur müsse dringend geändert werden, zumal „gerade bei den Flurbereinigungsbehörden oder dem Landschaftsverband der Hochmut der Beamten besonders ausgeprägt" sei? Die Bundesregierung hält die in der Antwort auf die Fragen B 172 und 173 vom 9. Oktober 1979 geäußerte Ansicht aufrecht. Danach reicht das Flurbereinigungsgesetz als Rechtsgrundlage für eine umfassende Beteiligung der Grundstückseigentümer vor der Anordnung und während der Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens aus. Das gilt um so mehr, als das Flurbereinigungsgesetz den Ländern die Möglichkeit einräumt, wesentliche Aufgaben und Befugnisse der Flurbereinigungsbehörden auf die Gesamtheit der am Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer (Teilnehmergemeinschaft) zu übertragen; von dieser Übertragungsmöglichkeit haben die Bundesländer, von Bayern abgesehen, bisher keinen Gebrauch gemacht. Innerhalb eines Bodenordnungsverfahrens wie der Flurbereinigung ist es möglich, daß in einigen Fällen Anliegen und Wünsche einzelner Teilnehmer an Flurbereinigungsverfahren nicht in dem von ihnen gewünschten Umfang berücksichtigt wurden. Das wird seinen Grund zumeist darin gehabt haben, daß anderen — privaten oder öffentlichen — Belangen eine höherrangige Bedeutung beizumessen war. Die Entscheidung der. obersten Flurbereinigungsbehörde, das umstrittene Verfahren Isselhorst einzustellen, zeigt, daß Anliegen und Wünschen einzelner Personen oder einer Personenmehrheit mit hinreichender Sorgfalt nachgegangen wird und sachgerechte Entscheidungen getroffen werden. Auf Befragen erklärte der Bundesminister des Innern, er fühle sich in seinen Äußerungen mißverstanden. Anlage 84 Antwort des Bundesministers .Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 70): Ist es richtig, daß die Europäische Gemeinschaft für Butterlieferungen in die Sowjetunion eine Ausfuhrsubvention von 5,40 DM bis 5,70 DM pro Kilogramm zahlt, und in welchem Umfang werden die Subventionen geleistet? Die von Ihnen angesprochene Butterlieferung aus der EG in die Sowjetunion erfolgt im Rahmen einer Ausschreibung für mehr als ein Jahr alte Butter aus Interventionslagern nach VO (EWG) Nr. 400/80. Es wurden 20 900 t Lagerbutter zu einem Preis von 110 ECU/100 kg = 309,58 DM/100 kg verkauft. Einschließlich des Währungsausgleichs in Höhe von 33,43 DM/100 kg ergibt sich daraus ein Frei-GrenzePreis ohne Berücksichtigung der Transportkosten vom Lagerort zur Grenze in Höhe von 276,15 DM/ 100 kg. Das entspricht rechnerisch einer Gesamtsubvention in Höhe von 5,26 DM/kg für diese mehr als ein Jahr alte Butter. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 80 und 81): Stehen Gesetz oder sonstige bundesrechtliche Regelungen dagegen, daß Sozialämter, die die Mieten (Kostenmiete und Nebenkosten) für Sozialhilfeempfänger an Vermieter zahlen, die Mietrechnung auf ihre sachliche Berechtigung hin prüfen, insbesondere bei Erhöhung der Nebenkosten? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die sachliche Berechtigung solcher Mietrechnungen generell vom Sozialamt vor Auszahlung geprüft werden muß? Zu Frage B 80: Zum laufenden notwendigen Lebensbedarf nach § 12 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) gehören auch die Kosten der Unterkunft einschließlich etwaiger Mietnebenkosten. Auch wenn die Aufwendungen einen angemessenen Umfang überschreiten, müssen sie so lange übernommen werden, als dem Hilfesuchenden eine Senkung nicht möglich ist (§ 3 Abs. 1 der Verordnung zu § 22 BSHG). Erst von dem Zeitpunkt an, in dem eine solche Senkung zumutbar oder möglich war, -der Hilfeempfänger aber von seinen Möglichkeiten keinen Gebrauch gemacht hat, können die Leistungen der Sozialhilfe zur Abgeltung der Aufwendungen für die Unterkunft von den tatsächlichen Kosten abweichen und auf einen nach den Verhältnissen des Einzelfalles angemessenen Umfang zurückgeführt werden. Das gleiche gilt auch für laufende Leistungen der Sozialhilfe für Heizung (§ 3 Abs. 2 der Verordnung zu § 22 BSHG). Grundsätzlich bestehen zwischen Vermieter und Sozialamt keine Rechtsbeziehungen. Empfänger der laufenden Leistungen für Unterkunft und Heizung ist in der Regel der Hilfeempfänger, d. h. der Mieter. Wenn der Hilfeempfänger sich jedoch unwirtschaftlich verhalten hat, kann die Sicherung des Unterkunftsbedarfs durch direkte Zahlung der Miete vom Sozialamt an den Vermieter erfolgen. Die Pflicht des Hilfeempfängers bei der Feststellung seines Bedarfs mitzuwirken, d. h. auch die Mietrechnungen auf ihre sachliche Berechtigung zu prüfen, bleibt unberührt. Diese Verpflichtung ist für den Fall eines unangemessenen Umfangs der Aufwendungen für die Unterkunft in § 3 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung zu § 22 BSHG konkretisiert; dem Hilfeempfänger obliegt es, die Aufwendungen im Rahmen des Zumutbaren und Möglichen zu senken. Das Sozialamt kann daher den Hilfeempfänger veranlassen, unberechtigt in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17487* Rechnung gestellte Miet- und Mietnebenkosten nach den mietrechtlichen Bestimmungen zu beanstanden. Zu Frage B 81: Die Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes ist Aufgabe der kreisfreien Städte und der Landkreise. Im Rahmen der in der Antwort zu Frage 80 dargestellten Rechtslage können sie Mißbräuchen bei der Ausstellung von Mietrechnungen an Sozialhilfeempfänger je nach Lage des Einzelfalles entgegenwirken. Bisher sind aus der Praxis der Sozialhilfe keine Vorschläge an die Bundesregierung zu einer Änderung der maßgebenden rechtlichen Bestimmungen herangetragen worden. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 83 und 84): Trifft es zu, daß in mehreren Heeresfliegerregimentem auf dem Dienstposten „stellvertretender Abteilungskommandeur" (STAN-Stelle Major) seit längerer Zeit Hauptleute verwendet werden, aber in den gleichen Regimentern auf den in der Führungshierarchie untergeordneten Dienstposten „Staffelkapitän und Schwarmführer" Oberstleutnante und Majore eingesetzt sind, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Zustand? Trifft es zu, daß der Grund für diese praxisfremde Führungsstruktur u. a. darin zu sehen ist, daß in der Heeresfliegertruppe die Bedeutung der Logistik für einen sicheren Flugbetrieb — wie in der Luftwaffe vor der Starfighterkrise — bisher nicht aufgegriffen und in entsprechende Maßnahmen umgesetzt wurde, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß auf Grund einer derartigen Führungsstruktur Schäden an Menschen und Material vermieden werden können? Zu Frage B 83: In 4 Heeresfliegerregimentern — und zwar in den luftfahrzeugtechnischen Abteilungen — werden seit Oktober 1979 und in einem ab April 1980 Hauptleute als stellvertretende Abteilungskommandeure (STAN-Stelle Major) verwendet. Für die Beförderung zum Major wird die Verwendungsdauer auf dem Dienstposten entscheidend berücksichtigt. Die Beförderung der Offiziere wird in nächster Zeit erfolgen. Es trifft zu, daß in den Regimentern Staffelkapitäne und Schwarmführer als Majore und zum Teil als Oberstleutnante eingesetzt sind. Diese gehören aber den fliegenden Abteilungen an und sind ausnahmslos Luftfahrzeugführer. Für diesen Personenkreis gelten nach den Beförderungsbestimmungen der Soldatenlaufbahnverordnung günstigere zeitliche Voraussetzungen. In der Führungshierarchie der luftfahrzeugtechnischen Abteilungen — Bataillonen vergleichbar — sind den 5 stellvertretenden Abteilungskommandeuren derzeit keine Stabsoffiziere unterstellt. Zu Frage B 84: Die Personalentscheidung, Hauptleute als stellvertretende Abteilungskommandeure einzusetzen, ist auch deshalb getroffen worden, um der Bedeutung der Logistik für einen sicheren Flugbetrieb gerecht zu werden. Stabsoffiziere mit entsprechendem Vorlauf standen für die Vergrößerung der Heeresfliegertruppe nicht zur Verfügung. Andernfalls hätten Stabsoffiziere ohne technische Spezialausbildung als stellvertretende Abteilungskommandeure von luftfahrzeugtechnischen Abteilungen eingesetzt werden müssen. Die 5 Hauptleute sind dagegen voll ausgebildete luftfahrzeugtechnische Offiziere, die an der Technischen Akademie der Luftwaffe studierten und ihr Studium als graduierte Ingenieure abschlossen. Diese Offiziere haben zudem mehrjährige Erfahrungen als Staffelkapitäne luftfahrzeugtechnischer Staffeln und sind außerdem für ihre Verwendung als stellvertretende Abteilungskommandeure durch Teilnahme am Bataillonskommandeurlehrgang gründlich vorbereitet worden. Im übrigen weise ich darauf hin, daß alle Dienstposten, auch die in den luftfahrzeugtechnischen Abteilungen, nach den Kriterien des § 18 BBesG (sachgerechte Dienstpostenbewertung und funktionsgerechte Besoldung) in den STAN ausgebracht wurden. Ich bin deshalb der Auffassung, daß die STAN-Dienstposten in diesen Verbänden sowohl nach Zahl als auch nach Dotierung den logistischen Belangen dieser Truppengattung gerecht werden. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 85, 86, 87 und 88): Ist es zutreffend, daß in der Koblenzer Gneisenaukaserne das Grundinstandsetzungsprogramm aus finanziellen Gründen unterbrochen worden ist, und wenn ja, für wie lange? Ist die Bundesregierung bereit, für den Fall, daß die aus bautechnischen Gründen an sich notwendige Grundinstandsetzung für längere Zeit nicht finanziert werden kann, wenigstens ausreichende Bauunterhaltungsmittel bereitzustellen, um die Bausubstanz zu erhalten und damit auch die der Belegung entsprechenden Sanitäranlagen zu schaffen? Ist es zutreffend, daß die Heimbetriebsgesellschaft für die Kantinen der Bundeswehr Überschüsse in Millionenhöhe erwirtschaftet hat, und in welchem Umfang und auf welche Weise kommen solche Überschüsse wieder den Soldaten zugute? Wie ist die Nachwuchslage bei den Offizieren und Offizieranwärtern (Beruf und Zeit) der Bundeswehr im Soll/Ist-Vergleich sowohl bei der Ersteinstellung als auch bei der Zuversetzung zur Truppe nach dem Ende des Studiums, und wie hoch ist der Anteil derer, die im Laufe der Ausbildung aus freien Stücken oder wegen Nichterfüllung der Voraussetzung (Studienabschluß) ausscheiden? Zu Frage B 85: Von den acht Unterkunftsgebäuden der Gneisenau-Kaserne sind bisher vier Gebäude mit einem Kostenaufwand von rd. 10 Millionen DM grundinstandgesetzt worden. Die Grundinstandsetzung der restlichen vier Unterkunftsgebäude mußte zugunsten noch dringlicher anderer Instandsetzungsmaßnahmen zurückgestellt werden. Die Fortführung der Arbeiten ist im Jahre 1982 vorgesehen. Die zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Jahre 1977 begonnene Grundinstandsetzung des technischen Bereiches wird nicht unterbrochen. 17488* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage B 86: Die zur Erhaltung der Bausubstanz erforderlichen Maßnahmen werden aus den der Standortverwaltung Koblenz zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmitteln durchgeführt. Außerdem sind die zur Verbesserung der sanitären Einrichtungen notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen eingeleitet worden. Zu Frage B 87: Es trifft zu, daß die Heimbetriebsgesellschaft mbH (HBG) Überschüsse erwirtschaftet. Sie dienten in den Jahren 1976 und 1977 dazu, das Stammkapital aufzustocken sowie eine ausreichende Rücklage für die aus dem Warengeschäft resultierende Delkredere-Haftung zu bilden. Mit Wirkung vom 1. Januar 1978 wurde die HBG vertraglich verpflichtet, als Gegenleistung für das ihr übertragene Bewirtschaftungsrecht über alle Mannschaftsheime der Bundeswehr eine Konzessionsabgabe an den Bund zu leisten. Mit Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen, die aus steuerlichen Gründen erforderlich war, werden die anfallenden Mittel zur Subventionierung von Klein- und Mittelbetrieben verwendet. Die Subventionsbeträge liegen seit 1. Oktober 1979 zwischen 1 000,— DM für Betriebe unter 5 000,— DM Monatsumsatz und 400,— DM für Betriebe zwischen 40 000,— und 45 000,— DM Monatsumsatz. Sie erreichen damit einschließlich der Erstattung von in einzelnen Gemeinden und Städten immer noch erhobenen Getränke- und Schankerlaubnissteuern einen Betrag von jährlich ca. 2,6 Millionen DM. Vor der Kantinenreform konnte jeder Kantinenpächter die Verkaufspreise an die Soldaten im wesentlichen frei kalkulieren. Den Klein- und Mittelbetrieben mußte zur Erhaltung ihrer Existenz — auch wegen der höheren Einstandspreise — zugestanden werden, das Preisgefüge ihres Warensortiments höher anzusetzen als in großen und größeren Kantinen üblich. Diese ungleiche Preissituation für oft gleiche Artikel führte bei den Soldaten, die bundesweit den gleichen Wehrsold erhalten, berechtigt zu Unmut und Beschwerden. Das änderte sich schlagartig, nachdem für einzelne von den Soldaten in der Kaserne ständig benötigten Waren — Grundsortiment genannt — einheitliche Preise hoheitlich festgesetzt wurden. Voraussetzung für diese Regelung aber war die Subventionierung der umsatzschwachen Betriebe. Auf diese Weise kommen die auf Klein- und Mittelbetriebe angewiesenen Soldaten in den Genuß günstigerer Preise, als es vor der Kantinenreform möglich war. Wegen der Gesamtzusammenhänge darf ich im übrigen auf den Sachstandsbericht des Bundesministers der Verteidigung zur Neuordnung des Kantinenwesens vom 7. Februar 1980 verweisen, der dem Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages zugegangen ist. Zu Frage B 88: Der Bedarf der Streitkräfte an Offizieranwärtern aller Laufbahnen kann nahezu vollständig gedeckt werden. Die Zahlen für die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes ergeben sich aus der Anlage. Der überwiegende Teil (80 %) der Offizieranwärter wird das Zeitoffizieranwärter eingestellt, übernommen oder zugelassen. Der geringere Teil (20 %) wird als Berufsoffizieranwärter (BOA) — einschließlich der Bewerber für den fliegerischen Dienst mit der besonderen Altersgrenze von 41 Jahren, BOA 41 — eingestellt. In der Truppe sind noch Leutnants-Dienstposten unbesetzt. Der Grund liegt in der relativ hohen Ausfallquote (20 %) während der gesamten Ausbildung zum Offizier. Die Quote bezieht sich auf die Offizieranwärter, die im Rahmen der Ausbildung ein Studium absolvieren, und die übrigen Offizieranwärter (z. B. OA mit kürzerer Verpflichtungszeit als 12 Jahren). Der Ausgleich der Ausfälle kann erst jeweils zu dem nächsten Einstellungstermin erfolgen. Die Zahlen im einzelnen ergeben sich ebenfalls aus der beigefügten Anlage. 1. Bedarfsdeckung an Offizieranwärtern des Truppendienstes .(Einstellung, Übernahme, Zulassung) Jahr Soll/Ist Streitkräfte Heer Luftwaffe Marine 1978 Soll 1 678 1 016 440 409 93 222 Ist 1 644 1 012 223 in % 98 99,6 100,5 1979 Soll 1 773 1 113 450 406 90,2 210 203 96,7 Ist 1 713 1 104 in % 96,6 99,2 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17489* 2. Schwund an OA Jahr Ursache /Schwundquote Streitkräfte Heer Luftwaffe Marine Nichteignung zum Offizier 157 90 42 25 Dienstunfähigkeit 26 18 4 4 Besondere Härte aus persön1978 lichen Gründen 53 14 39 —Sonstige Ursachen 17 6 11 —Gesamt 253 128 96 29 Schwundquote in % 14,2 12,1 22,9 9,6 Nichteignung zum Offizier 226 137 69 20 Dienstunfähigkeit 46 38 8 — Besondere Härte aus persön1979 lichen Gründen 27 17 10 — Sonstige Ursachen 17 7 10 — Gesamt 316 199 97 20 Schwundquote in % 19,2 19,7 23,7 9 3. Studienergebnisse a) Wissenschaftliche Studiengänge Studentenjahrgang Studienbeginner Erfolgreicher Abschluß 1973 617 100 % 404 65,5 % 1974 967 100 % 572 59,2 % 1975 1 299 100 % 835 63,3 b) Fachhochschulstudiengänge Studentenjahrgang Studienbeginner Erfolgreicher Abschluß 1973 225 100 % 159 70,7 % 1974 243 100 % 159 65,4 % 1975 246 100 % 165 67,1 Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 89): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Antwort auf meine entsprechende parlamentarische Anfrage vom 28. Februar 1980, daß die Zahl der Weiterverpflichtungen steigt, und der Feststellung des Inspekteurs des Heeres — veröffentlicht in Nummer 4 der Verbandszeitschrift „Die Bundeswehr" vom April 1980 —, wonach die Weiterverpflichtungsbereitschaft über Z 2 hinaus leicht sinkend ist, und es seit Jahresfrist einen spürbaren Rückgang von längerdienenden Unteroffizieren gibt? 1. Die Ihnen auf Ihre Anfrage vom 28. Februar 1980 mitgeteilten steigenden Weiterverpflichtungszahlen bezogen sich auf die Streitkräfte insgesamt und betrafen die Unteroffiziere und Mannschaften. Der von Ihnen zitierte Ausschnitt aus dem Interview des Inspekteurs des Heeres in der Zeitschrift „Die Bundeswehr" vom April 1980 betrifft dagegen nur die Situation der Unteroffiziere des Heeres. In diesem Zusammenhang wird von sinkender Weiterverpflichtungsbereitschaft kurzdienender Soldaten auf Zeit (SaZ 2) gesprochen. Beide Aussagen stehen vor einem anderen Hintergrund und sind nicht vergleichbar. Es besteht daher auch kein Widerspruch. Dies wird durch die folgende Tabelle verdeutlicht. Der dort wiedergegebene leichte Rückgang der Weiterverpflichtungszahlen betrifft ausschließlich Unteroffiziere ohne Portepee. Dieser Rückgang wird dabei allerdings durch den Anstieg bei den Mannschaften — d. h. der Regenerationsbasis für die Unteroffiziere — übertroffen. Weiterverpflichtungen SaZ 2 zu SaZ 3-15 Streitkräfte Heer Uffz Msch Gesamt Uffz Msch Gesamt 1976 1 587 2 127 3 714 1 229 1 571 2 800 1977 972 1 821 2 793 896 1 449 2 345 1978 1 265 2 087 3 352 1 117 1 463 2 580 1979 1 168 2 608 3 776 1 055 1 646 2 701 2. Der Widerspruch, den Sie zwischen den Ihnen von mir mitgeteilten steigenden Weiterverpflichtungszahlen und den Feststellungen des Inspekteurs des Heeres über einen Rückgang längerdienender Unteroffiziere sehen, ist ebenfalls nicht gegeben. Der Bestand der Unteroffiziere regeneriert sich durch Einstellungen Freiwilliger, Erstverpflichtungen Grundwehrdienstleistender, Weiterverpflichtungen von Soldaten auf Zeit und Übernahme zum Berufssoldaten. Der Bestand wird ferner durch die Entlassungszahlen beeinflußt. Während sich Einstellungen und Erstverpflichtungen zunächst auf den Mannschaftsbestand und, mit entsprechendem Zeitverzug, auf den Bestand der Unteroffiziere ohne Portepee auswirken, wirken sich Weiterverpflichtungen vor allem und Übernahmen zum Berufssol- 17490* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 daten ausschließlich auf den Bestand der Unteroffiziere mit Portepee aus. Weiterverpflichtungen sind damit nur ein den Bestand beeinflussender Faktor, dessen positive Entwicklung durch negative Entwicklung anderer Faktoren aufgehoben werden kann. Dies ist 1979 geschehen. Insbesondere die Entlassungszahlen längerdienender Unteroffiziere lagen 1979, u. a. als Folge eines Verpflichtungsbooms vor Inkrafttreten des Haushaltsstrukturgesetzes im Jahre 1975, deutlich ( + 4 000) über den Vorjahreswerten. Hinzu kommt seit 1978 ein unzureichendes Aufkommen für die längeren Verpflichtungszeiten sowohl aus Einstellungen. Freiwilliger als auch aus Erstverpflichtungen Grundwehrdienstleistender. Diese Entwicklung zeigt ihre Folgen in dem angesprochenen Rückgang bei den Unteroffizieren ohne Portepee (1979 3 600), während sich die Folgen der gestiegenen Weiterverpflichtungszahlen in Verbindung mit den Übernahmen zum Berufssoldaten in der weiter gestiegenen Zahl der Unteroffiziere mit Portepee zeigen (1979 = + 1 300). Die weitere Entwicklung wird sorgfältig beobachtet, dabei steht insbesondere die Ermittlung von Gründen für den Einstellungsbewerberrückgang im Vordergrund. Zusätzlich ist eine Intensivierung der Werbung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr vorgesehen. Auch die Verbesserung der Unteroffizierausbildung wird sich sicher positiv auf die Nachwuchslage auswirken. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 90, 91, 92 und 93): Ist der Bundesregierung bekannt, daß während einer Vereidigung von Rekruten eines Jägerbataillons in Flensburg am 25. März 1980 der Gastredner, SPD-Bundesgeschäftsführer Bahr, massiv gestört und teilweise in seinen Ausführungen behindert wurde, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorfall? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zu der Protestaktion auch Gruppen von Zivilleistenden aufgerufen hatten, und welche Maßnahmen wurden bisher gegen die beteiligten Zivildienstleistenden ergriffen? Wie will die Bundesregierung in Zukunft verhindern, daß Zivildienstleistende zusammen mit dem Kommunistischen Bund Westdeutschlands ähnliche Veranstaltungen stören bzw. unmöglich machen, und in welcher Form wird sie in Zukunft ihrer Pflicht zur Dienstaufsicht nachkommen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegen diese Veranstaltung schon einige Wochen vorher eine Gruppe von zehn Flensburger Pastoren öffentlich Bedenken erhoben hatte, und welche vorsorglichen Schritte wird die Bundesregierung in Zukunft zusammen mit den Kirchen unternehmen, damit Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung von Recht und Freiheit dienen, wenigstens von dieser Seite ungestört stattfinden können? Zu Frage B 90: Es ist bekannt, daß das Feierliche Gelöbnis der Rekruten auf dem Südermarkt in Flensburg durch vorwiegend jugendliche Demonstranten mittels Protestrufen und Pfeifkonzerten so massiv gestört wurde, daß die Ansprachen der Redner — u. a. des Bundesgeschäftsführers der SPD, Herrn Egon Bahr — von der Mehrzahl der Zuschauer nicht mehr verstanden werden konnten. Ausgangspunkt der Störungen waren Aufrufe einer Aktionsgemeinschaft aus Angehörigen der — Deutschen Friedensunion (DFU) — Komitee für Frieden, Abrüstung und Zusammenarbeit (KFAZ) — Kommunistischer Bund Westdeutschlands (KBW) — Deutsche Kommunistische Partei (DKP) — Selbstorganisation der Zivildienstleistenden (SODZL) und anderen Gruppen zu Protestmaßnahmen gegen eine öffentliche Vereidigung. Außerdem hatte eine Gruppe Flensburger Pastoren Bedenken dagegen erhoben, das militärische Zeremoniell angesichts der weltpolitische Lage auf dem Südermarkt durchzuführen. Die Störungen erfolgten durch etwa 500 Demonstranten (mit teilweise auswärtigen Teilnehmern), denen es gelungen war, sich durch schwer abzusperrende Zugänge unter die Zuschauer zu mischen. Die Störaktionen wurden von den etwa 2 500 Zuschauern mit Empörung aufgenommen. Zu Bewertung der Vorgänge ist festzustellen, daß extremistische Organisationen zunehmend dazu übergehen, unter dem Vorwand der Friedenserhaltung andere Gruppen für ihre Zwecke auszunutzen und zu mobilisieren. Derartige Vorfälle können nur durch — das uneingeschränkte Eintreten der demokratischen Parteien für die Streitkräfte und die Teilnahme ihrer Anhänger an Veranstaltungen der Bundeswehr, — die enge Zusammenarbeit zwischen zivilen Sicherheitsorganen und der Truppe zur Verhinderung von bundeswehrfeindlichen Aktionen und — die Aufklärung der Bevölkerung verhindert bzw. in ihrer Wirkung abgeschwächt werden. Zu Frage B 91: Nach der wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nur in beschränktem Umfang möglichen Überprüfung hat neben vielen anderen Organisationen wie dem KBW und der SDAJ auch eine Aktion des Bündnisses der Selbstorganisation der Zivildienstleistenden die angemeldete Demonstration beantragt und mitgetragen. Es konnte in den Beschäftigungsstellen für Zivildienstleistende aber nicht festgestellt werden, daß dort vor der Vereidigung der Rekruten gezielte Aufrufe zur Teilnahme Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17491* von Zivildienstleistenden an der Demonstration erfolgt sind. Nach den bisherigen Erkenntnissen haben sich die Zivildienstleistenden mit Erfolg gegen Gewaltanwendung während der Demonstration gewandt. Maßnahmen gegen Zivildienstleistende sind bisher nicht ergriffen worden, da die Demonstration in den Abendstunden außerhalb der Dienstzeit erfolgte und disziplinarisch zu ahndende Verfehlungen bisher nicht bekannt sind. Zu Frage B 92: Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit und keine Veranlassung zu verhindern, daß sich die Zivildienstleistenden zu Selbstorganisationen zusammenschließen. Sie ist daher nicht in der Lage, gemeinsame Aktionen der Selbstorganisationen mit anderen Organisationen zu verhindern, wenn die Erfüllung der Zivildienstpflicht hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Sofern im Einzelfall im Verhalten eines Zivildienstleistenden ein Dienstvergehen liegt oder Straftatbestand erfüllt ist, wird dies selbstverständlich aufgegriffen. Zu Frage B 93: Gemäß Artikel 140 GG regeln die Kirchen ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Die Bundesregierung hat insoweit keinen Einfluß auf die Kirchen und das Verhalten einzelner Pastoren. Sie weiß aber zu unterscheiden zwischen der „Formulierung öffentlicher Bedenken" durch Geistliche und „Störungen von Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung von Recht und Freiheit dienen" durch diesen Personenkreis. Nach den bisherigen Erkenntnissen waren Pastoren jedoch an den Störungen in Flensburg nicht beteiligt, so daß entsprechende vorsorgliche Schritte der Bundesregierung sich erübrigen. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 94 und 95): Entspricht die seit dem 1. April 1980 aufgenommene Tätigkeit eines ehemaligen Admirals der Bundeswehr im Verbindungsbüro der Firma Dornier den §§ 1 und 2 des Erlasses des Bundesverteidigungsministers vom 7. September 1971 über die .Einschaltung in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr nach Beendigung des Dienstverhältnisses" (VMBl.S.384)? Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele ehemalige Berufsoffiziere der Bundeswehr zur Zeit eine Tätigkeit in der Wirtschaft ausüben? Der Antrag auf Zustimmung zur Einschaltung des ehemaligen Admirals als Leiter des Bonner Büros der Firma Dornier GmbH in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr wurde auf Grund des Erlasses vom 7. September 1971 geprüft. Da keine Versagungsgründe vorlagen, konnte die Zustimmung nicht verweigert werden. Die Gesamtzahl der ehemaligen Berufsoffiziere der Bundeswehr, die zur Zeit eine Tätigkeit in der Wirtschaft ausüben, ist nicht bekannt da nach der geltenden Rechtslage keine generelle Anzeigepflicht für solche Tätigkeiten besteht. Bekannt hingegen ist die Zahl ehemaliger Berufs- und Zeitsoldaten, die bei ihrer Tätigkeit in der Wirtschaft zugleich auch als Gesprächs- oder Verhandlungspartner in den Geschäftsverkehr mit der Bundeswehr eingeschaltet werden sollen. Eine derartige Einschaltung ist nach dem Erlaß des BMVg vom 7. September 1971 zustimmungsbedürftig. Insoweit sind von 1967 bis Ende des Jahres 1979 rund 690 Anträge auf Zustimmung gestellt worden. Davon sind wegen konkreter Gefahr einer Interessenkollision rund 80 Anträge abgelehnt worden. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Penner (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 96): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Sportanlagen — insbesondere Sporthallen — der Bundeswehr in Wuppertal noch mehr als bisher den örtlichen Sportvereinen zur Verfügung zu stellen? In den vier Wuppertaler Kasernen sind vier Sporthallen und drei Sportplätze (zwei Tennenplätze und ein Rasenplatz mit Laufbahnen) vorhanden. Zwei Hallen werden durch dienstliche Sportausübung so vollständig genutzt, daß Übungsstunden für zivile Sportvereine hier nicht eingeräumt werden können. Dagegen stehen in der Generaloberst-HoepnerKaserne acht Vereinen Übungszeiten zur Verfügung, die rd. 33 % der Gesamtnutzungsstunden betragen. Weitere Zeiten können nicht freigegeben werden. In der Colmar-Kaserne könnten an einigen Wochentagen in der Zeit von 20.00 bis 22.00 Uhr sowie an Wochenenden Übungsstunden eingeräumt werden. Bis auf einen Verein haben sich weitere Interessenten bisher nicht gemeldet. Die Sportplätze werden von sechs Vereinen und zwei Wuppertaler Schulen mitgenutzt. Auch hier könnten an zwei Wochentagen sowie an den Wochenenden weitere Übungsstunden zur Verfügung gestellt werden. Es liegen indes keine entsprechenden Anträge vor. Dagegen sind bereits mehrmals von Vereinen die ihnen zugeteilten Übungsstunden zurückgegeben worden, weil sie eigene Übungsmöglichkeiten gefunden hatten. 17492* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 97): Wieviel Mittelstreckenraketensysteme bringt die sowjetische Rüstungsindustrie nach Kenntnis der Bundesregierung wöchentlich oder monatlich zur Einsatzreife, und wieviel davon sind auf Westeuropa gerichtet? Seit 1976 hat die Sowjetunion ihr Mittelstreckenpotential mit der Einführung der Rakete vom Typ SS-20 modernisiert und verstärkt. Bis heute hat die Sowjetunion die Zahl der Abschußvorrichtungen im Durchschnitt von ca. 50 Stück pro Jahr erhöht. Zur Zeit hat sie mehr als 100 dieser Abschußvorrichtungen gegenüber EUROPA disloziert. Sie könnten alle auch nur gegen WESTEUROPA eingesetzt werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 98 und 99): Wie viele Wehrpflichtige bzw. Wehrübungen absolvierende Soldaten sind während des Dienstes in den Jahren 1978 und 1979 verunglückt bzw. körperlich zu Schaden gekommen, und wie viele Zivildienstleistende waren es im gleichen Zeitraum? Kann die Bundesregierung erklären, warum entgegen der Aussage vom 28. Februar 1980 für Fernmeldeoffiziere bei den HAWK-Bataillonen im Dienstgrad Oberleutnant trotz Erfüllung der geforderten Voraussetzungen eine Beförderung zum Hauptmann nicht möglich ist, und warum bei der Zurückstufung für die Stelleninhaber keine nachteiligen Auswirkungen entstehen? Zu Frage B 98: Die Erhebungen im Rahmen der Wehrmedizinalstatistik erlauben wegen ihres Zuschnitts auf ein festliegendes Programm keine unmittelbare Aussage über das Unfallrisiko wehrpflichtiger Soldaten im Dienst. Hilfsweise kann jedoch die Häufigkeit der Verletzung bei den Mannschaften der Bundeswehr herangezogen werden, unter denen die Wehrpflichtigen mit nahezu 80 % den größten Anteil bilden. Sie lag von 1975 bis 1978 bei durchschnittlich 60 Fällen pro 1000 Mann der Ist-Stärke im Jahr mit abnehmender Tendenz. Zu berücksichtigen ist dabei, daß die Verletzungen nach hiesigen Bestimmungen nur dann erfaßt werden, wenn sie eine mindestens eintägige Freistellung vom Dienst erforderlich machen. Ferner sind u. U. Doppelzählungen gegeben, wenn ein Soldat in der Folge eines Unfalls nach zwischenzeitlicher Wiederaufnahme des Dienstes erneut ausfällt. Nach allem darf näherungsweise angenommen werden, daß derzeit weniger als 6 % der Grundwehrdienstleistenden im Laufe eines Jahres einen Unfall im Dienst erleiden, der zur vorübergehenden Freistellung führt. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung sind bei Unfällen während des Dienstes gemäß dort vorliegenden Regreßunterlagen im Jahr 1978: 276 und im Jahr 1979: 275 Zivildienstleistende verletzt worden. Zu Frage B 99: In der Fragestunde vom 28. Februar 1980 (Plenarprotokoll 8/203 — Nachtrag — Anlage 104) hatte ich bereits im einzelnen dargelegt, daß die Planstellen der Fernmeldeoffiziere in den HAWK-Bataillonen nicht zurückgestuft worden sind. Für die Oberleutnante stehen nach wie vor in den allein maßgebenden Stellenplänen Oberleutnantstellen zur Verfügung. Der unzutreffende Eindruck einer Zurückstufung war offensichtlich dadurch entstanden, daß ein STAN-Planungsentwurf eine höhere Bewertungsvorstellung enthielt, die sich nach örtlicher Überprüfung nicht als sachgerecht erwiesen hatte. Zur weiteren Frage, wieso Offiziere im Dienstgrad Oberleutnant trotz der Erfüllung der geforderten Voraussetzungen nicht zum Hauptmann befördert werden, hatte ich in derselben Fragestunde auf eine Frage des Abgeordneten Biehle (Plenarprotokoll 8/ 203 — Nachtrag — Anlage 108) dargelegt, daß am 1. April 1980 in der Bundeswehr insgesamt 1493 Oberleutnante des Truppendienstes sowie 3 186 des Fachdienstes die zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/71 zur Beförderung zum Hauptmann erfüllten, während im gleichen Zeitpunkt nur 299 Planstellen für Hauptleute für Beförderungen verfügbar waren. Allein aus der Erfüllung der zeitlichen Mindestvoraussetzungen gemäß ZDv 20/7 läßt sich jedoch nicht auf die tatsächliche Möglichkeit einer Beförderung schließen. Diese hängt unter anderem davon ab, ob ein entsprechender STAN-Dienstposten frei ist und eine Planstelle hierfür zur Verfügung steht, ob alle Ausbildungsvoraussetzungen für den Dienstposteninhaber erfüllt sind und der geforderte Beurteilungswert erreicht ist, weiterhin, daß keine Beförderungshindernisse in der Person des Soldaten bestehen. Die bisher eingeleiteten Abhilfemaßnahmen zielen darauf ab, durch Anwendung bundeswehreinheitlicher Auswahlverfahren die Beförderungschancen möglichst gerecht zu verteilen. Eine nennenswerte Verkürzung der gegenwärtigen Beförderungszeiten ist jedoch nur zu erreichen, wenn vom Parlament zusätzliche Haushaltsstellen bewilligt werden. Für den Haushalt 1981 ist beabsichtigt, zur Milderung des Verwendungsstaus 300 Hauptmann-Planstellen zu beantragen. s) Bestimmungen für die Beförderung der Soldaten und für die Zulassung als Offizier- und Unteroffizieranwärter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 13493' Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 100): Ist es zutreffend, daß in der Koblenzer Fritsch-Kaserne in der Halle 8, eine ehemalige Kraftfahrzeugunterstellhalle das militärische und zivile Personal einer Umschlagstaffel unter unzumutbaren Bedingungen — z. B. fehlende Sozialräume, ungenügende Waschgelegenheiten, verölte Fußböden und unzureichende Belüftung und wegen der technisch unzweckmäßig angebrachten Heizung — auch noch bei zu niedrigen Temperaturen arbeiten muß, und daß diesem Zustand trotz mehr als 25 Eingaben seit 1976 an die verschiedensten Verwaltungsstellen der Bundeswehr nicht abgeholfen werden konnte, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zur Verbesserung dieser Verhältnisse zu tun? Im Jahre 1973 wurde für sämtliche Kasernen in Koblenz ein Grundinstandsetzungsprogramm beschlossen, in das die Sanierung der Unterkunftsgebäude und der technischen Bereiche entsprechend ihres Planungsstandes und ihrer Dringlichkeit eingestellt wurde. In diesem Rahmen soll mit dem Um- und Ausbau der Halle 8 im Jahre 1982 begonnen werden. Wegen der. heranstehenden Grundinstandsetzung wurde in den letzten Jahren die Bauunterhaltung auf die substanzerhaltenden Maßnahmen beschränkt. Dies darf aber nicht dazu führen, daß unzumutbare Zustände am Arbeitsplatz eintreten. Die Liegenschafts- und Unterbringungsabteilung des Ministeriums wird daher veranlassen, daß zur Überbrückung der Zeit bis zum Beginn der Grundinstandsetzung im Jahre 1982 die schwerwiegendsten Mängel in einem wirtschaftlich vertretbaren Maße beseitigt werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Besch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 101): Welche verfassungsrechtlichen Schranken stehen nach Auffassung Bundeskanzlers Interview mit der Bild-Zeitung am 14. April 1980 einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an militärischen Aktionen des NATO-Bündnisses z. B. im Mittleren Osten entgegen, und in welchen Regionen der Welt wäre eine derartige Beteiligung verfassungskonfrom? 1. Der Einsatz der Bundeswehr als bewaffnete Macht ist nur auf der Grundlage der Bestimmungen des Grundgesetzes (Artikel 87 a) möglich. Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zuläßt (vgl. Artikel 87 a Abs. 3 und 4, Artikel 35 Abs. 2 und 3). 2. Die Vertragsparteien des NATO-Bündnisses haben im Nordatlantik-Vertrag (Artikel 5 und 6) das Gebiet, in dem für sie gegenseitige Bündnisverpflichtungen entstehen, regional begrenzt Die von Ihnen genannten Regionen des Mittleren Ostens liegen außerhalb dieser Grenzen. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 102): Was haben die zuständigen Kommandostellen der Bundesluftwaffe bisher veranlaßt, damit der nach wie vor sehr erhebliche Fluglärm von tieffliegenden Flugzeugen in erster Linie offenbar alliierter Streitkräfte im Raum des Nürburgrings verringert wird? Der Raum des Nürburgrings liegt, wie der größte Teil der Bundesrepublik Deutschland, im Tieffluggebiet 500 Fuß. Das heißt, daß militärischer Tiefflug bis zur Mindesthöhe von 500 FuB (ca. 150 m) über Grund durchgeführt werden darf. Die Nutzung dieses Luftraums wird auch beeinflußt durch die relativ dichte Belegung des Eifel-/Hunsrück-Gebietes mit Militärflugplätzen. Die Plätze Büchel und Mendig liegen in unmittelbarer Nachbarschaft, im weiteren Umkreis bis zu ca. 70 km befinden sich die Flugplätze Nörvenich, Bitburg, Spangdahlem, Hahn und Pferdsfeld. Außer dem mit Transporthubschraubern belegten Heeresflugplatz Mendig sind auf diesen Plätzen Kampfflugzeuge der Luftwaffe und der amerikanischen Luftstreitkräfte stationiert. Zum taktischen Ausbildungsprogramm dieser Verbände gehört das Üben des Tiefflugs, dessen Beherrschung im Ernstfall für den erfolgreichen Einsatz der Luftstreitkräfte unerläßlich ist. Der Luftraum im Gebiet des Nürburgrings darf im Rahmen der Tiefflugbestimmungen auch von anderen Verbänden genutzt werden. Die freie Nutzung des verfügbaren Luftraums gehört zum Konzept der Luftwaffe, den Fluglärm in vertretbaren Grenzen zu halten. Sie verhindert weitgehend Kanalisierungen des Tiefflugverkehrs und beugt so Lärmkonzentrationen vor. Weiträumige Durchführung des Tiefflugs bedeutet weiträumige Verteilung des Fluglärms. Die Luftwaffe und die Luftstreitkräfte der Alliierten haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, die Fluglärmbelastung der Bevölkerung zu verringern. Weitere Schritte sind in Vorbereitung. Ziel aller dieser Maßnahmen ist die generelle Abnahme des Fluglärms, nicht die gezielte Entlastung eines bestimmten Gebietes. Einschränkungen an einer Stelle bedeuten automatisch Zunahme des Flugbetriebs andernorts. Trotzdem dürften einige Maßnahmen der Luftwaffe zur Verringerung des Fluglärms gerade für das Gebiet des Nürburgrings von Bedeutung sein: 1. Das neue taktische Ausbildungsprogramm der Luftwaffe schreibt vor, Tiefflug in der Nähe des Heimatflugplatzes so weit wie möglich einzuschränken. Die Alliierten haben dieser Regelung zugestimmt. Auch der Raum Nürburgring wird dadurch eine gewisse Entlastung erfahren, da die in der Nähe stationierten Verbände nun weniger Tiefflüge in diesem Gebiet durchführen werden. 2. Eine Flugbetriebs- und Informationszentrale der Luftwaffe, die in naher Zukunft betriebsbereit ist, wird durch Auswertung der Flugpläne und Koordinierung großer fliegerischer Übungen dazu beitragen, den Tiefflugverkehr noch gleichmäßiger zu ver- 17494* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 teilen. Es ist zu erwarten, daß auch der Raum Nürburgring dadurch eine weitere Entlastung erfährt. Alle Bemühungen der Luftstreitkräfte können zwar eine gewisse Verringerung des Fluglärms herbeiführen, aber keine vollständige Lärmfreiheit erreichen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 103 und 104): Trifft es zu, daß nach der zukünftigen Konzeption für die Ausbildung zum Unteroffizier ein Ergänzungslehrgang in „Menschenführung" nur für Unteroffiziere, die sich über zwei Jahre hinaus verpflichtet haben, vorgesehen ist, und falls ja. warum wird dieses Ausbildungsgebiet — wenn man berücksichtigt, daß bei jungen Unteroffizieren in der Vergangenheit gerade in der Menschenführung erhebliche Mängel auftraten — nicht so vorgezogen, daß auch Unteroffiziersanwarter, die sich nur auf zwei Jahre verpflichtet haben, also nach ihrer Beförderung noch neun Monate lang in Vorgesetztenfunktionen eingesetzt werden, daran teilnehmen können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ehemalige Soldaten, die aus der Bundeswehr ausscheiden mußten, weil sie die für ihren Dienstgrad festgesetzte besondere Altersgrenze überschritten hatten, an den für Rentner eingeführten Sozialmaßnahmen — z. B. Inanspruchnahme des sogenannten Seniorenpasses der Deutschen Bundesbahn, Vergünstigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und bei Benutzung öffentlicher Einrichtungen — teilhaben sollten, und falls ja, ist damit zu rechnen, daß eine entsprechende Regelung für den angesprochenen Personenkreis getroffen wird? Zu Frage B 103: Die Ausbildung zum Unteroffizier ist ständig den sich wandelnden Verhältnissen anzupassen. Die letzte größere Anpassung erfolgte im Jahre 1972. Die Ausbildung wurde damals auf insgesamt 12 Monate verkürzt und der Soldat zu diesem frühen Zeitpunkt seines Werdeganges bereits zum Unteroffizier befördert. Da sich inzwischen erwiesen hat, daß diese jungen Unteroffiziere die ihnen gestellten Aufgaben als Führer, Ausbilder und Erzieher nur noch bedingt erfüllen können, hat der Generalinspekteur der Bundeswehr am 19. Juni 1979 eine Untersuchung angeordnet, wie diese Schwierigkeiten der jungen Unteroffiziere zu beheben sind. Ein Schwerpunkt dieser Untersuchung war die Ausbildung in den allgemeinmilitärischen Ausbildungsteilgebieten, darunter auch die der „Menschenführung". Bei einem Vergleich des Untersuchungsergebnisses mit der derzeitigen Ausbildung zeigte sich, daß der Stundenansatz für das Ausbildungsteilgebiet „Menschenführung" in allen Ausbildungsgängen deutlich erhöht werden muß. Das Ausbildungsziel und — darauf aufbauend — die Richtziele für die Ausbildung wurden neu formuliert. Auf der Grundlage des Ausbildungszieles und der jeweiligen Richtziele wurden Lernziele und Ausbildungsinhalte erarbeitet und aus ihnen der notwendige zeitliche Rahmen abgeleitet. Während bisher für das Ausbildungsteilgebiet „Menschenführung" in der Ausbildung zum Unteroffizier /Maaten im Heer 10 Stunden in der Luftwaffe 15 Stunden in der Marine 14 Stunden aufgewandt wurden, werden nach Inkrafttreten der Neuordnung der Ausbildung zum Unteroffizier die Soldaten jetzt 60 Stunden in der „Menschenführung" ausgebildet. Diese deutliche Verbesserung der Ausbildung versetzt die jungen Unteroffiziere in die Lage, die ihnen gestellten Aufgaben erfüllen zu können. Darüber hinaus erhalten die Soldaten des Heeres im Unteroffizierlehrgang Teil 1 mit 3 Monaten Dauer komprimiert allgemeinmilitärische Grundlagen vermittelt. In der Luftwaffe werden die Soldaten nach dem Unteroffizierlehrgang unter Anleitung erfahrener Gruppenführer in Stellvertreterfunktionen Erfahrungen sammeln können (Dauer ca. 6 Monate). Die Marine bildet im „Fachlehrgang 1" militärfachlich aus und im Abschluß der Ausbildung zum Maaten erhält der Soldat im 3monatigen „Allgemeinen Maatenlehrgang" die Ausbildung zum Vorgesetzten, Ausbilder und Erzieher. Die vom Generalinspekteur der Bundeswehr angeordnete Untersuchung wurde am 10. Dezember 1979 mit Vorschlägen über zu treffende Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Unteroffiziere in Ausbildung und Verwendung abgeschlossen und ihm vorgelegt. Der Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages hat am 23. Januar 1980 die erarbeiteten Vorschläge billigend zur Kenntnis genommen. Am 4. März 1980 hat der Bundesminister der Verteidigung die Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in Ausbildung und Verwendung für die Unteroffiziere/Maate angeordnet. Über die bereits aufgezeigten Verbesserungen der Ausbildung zum Unteroffizier /Maaten in der „Menschenführung" hinaus will das Heer den dann bereits sich im Dienstgrad Unteroffizier befindlichen Soldaten, die sich auf 3 und mehr Jahre verpflichten, in einem 4wöchigen „Ergänzungslehrgang" an einer Truppenschule des Heeres praktisch angewandte Menschenführung vermitteln. Zu Frage B 104: Die Bundesregierung setzt sich seit Jahren nachhaltig dafür ein, daß Soldaten, die nach Überschreiten der für ihren Dienstgrad festgesetzten Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden sind, bei der Inanspruchnahme von Sozialmaßnahmen mit den Rentnern gleichgestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Inanspruchnahme des sogenannten „Seniorenpasses" der Deutschen Bundesbahn durch diesen Personenkreis. Nach eingehenden Verhandlungen hat sich die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn bereit erklärt, das Angebot „Seniorenpaß" wie folgt auszugestalten: Ruhestandsbeamte sowie Richter und Soldaten im Ruhestand sind von der Vollendung des 63. Lebensjahres an allgemein, vor der Vollendung des 63. Lebensjahres dann in das Angebot einbezogen, wenn Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17495* sie in ihrer Erwerbsfähigkeit mehr als 65 % gemindert sind. Dies hat folgende Bewandtnis: Die Fahrpreisermäßigung „Seniorenpaß" ist eine kommerzielle Fahrpreisermäßigung und richtet sich in erster Linie an Damen und Herren, die das 60. bzw. 65. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung bestimmte Gruppen von erwerbs- und berufsunfähigen Personen einbezogen worden, von denen erwartet werden kann, daß sie auf Grund ihres Alters und ihrer Erwerbsminderung im allgemeinen einer Nebenbeschäftigung nicht nachgehen und die Fahrpreisermäßigung nicht für Dienst- und Geschäftsreisen verwenden. Im Vergleich stehen die wegen Überschreitens der besonderen Altersgrenze in den Ruhestand versetzten Soldaten den berufsunfähigen Frührentnern gegenüber. Da die letztgenannte Gruppe eine verhältnismäßig niedrige Rente bezieht, kann davon ausgegangen werden, daß sie in der Regel berufstätig ist. Ihre Aufnahme in den Berechtigtenkreis ist daher nicht angebracht. Dadurch sind sie jedoch gegenüber den vorzeitig pensionierten Soldaten benachteiligt. Um die Bevorzugung der o. g. Soldaten etwas abzubauen, fordert der Tarif bei Zurruhesetzung vor Erreichen der allgemeinen Altersgrenze den Nachweis einer Erwerbsminderung von mehr als 65 %. Dabei wird aber in Kauf genommen, daß die nicht zu quantifizierende Gruppe berufsunfähiger Frührentner mit ebenfalls einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mehr als 65 % gegenüber der vergleichbaren Gruppe von Soldaten im Ruhestand nach wie vor benachteiligt ist. Eine zusätzliche Erweiterung des o. g. Berechtigtenkreises hätte zur Folge, daß die Altersgrenze für alle vorzeitig pensionierten Soldaten ohne Nachweis einer Erwerbsminderung gesenkt werden müßte. Unter diesen Umständen könnten aber auch berufsunfähige Frührentner nicht länger von der Fahrpreisermäßigung ausgeschlossen werden. Diese Regelung widerspräche dem Sinn der Seniorenermäßigung. Da berufsunfähige Frührentner und vorzeitig pensionierte Soldaten häufig berufstätig sind, müßte darüber hinaus befürchtet werden, daß die Halbpreiskarten zum Seniorenpaß in größerem Maße für Dienst- und Geschäftsreisen benutzt werden. Als weitere Vergünstigung konnten in die Regelung der Befreiung vom Mindestumtausch von Zahlungsmitteln bei Reisen in die Deutsche Demokratische Republik Soldaten einbezogen werden, die mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 70 % vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden sind. Damit wurden sie dem gegenüber den Altersrentnern vorzeitig berechtigten Personenkreis der Invaliden-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrentner gleichgestellt. Die Inanspruchnahme der o. g. Vergünstigungen sowie von Ermäßigungen bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie öffentlichen Einrichtungen setzt in der Regel das Ausstellen von entsprechenden Bescheinigungen voraus. Der Bundesminister der Verteidigung hat deshalb bereits Anfang des Jahres 1975 Betreuungsstellen eingerichtet, die den betroffenen Soldaten bei Bedarf ihre Eigenschaft als Versorgungsempfänger bzw. Schwerbehinderte amtlich bestätigen. Betreuungsstellen sind die bei 100 Standortverwaltungen der Bundeswehr eingerichteten Sachgebiete II. 2, die mit der sozialen Beratung und Betreuung der Soldaten beauftragt sind. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 105): Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, einen Auftrag über 2 697 Videokassettenrecorder für die Bundeswehr einem außereuropäischen Unternehmen zu erteilen? Um den Bedarf der Truppe nach modernem Unterrichtsgerät unter wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, wurde eine Ausschreibung für die Beschaffung von Video-Anlagen durchgeführt, an der sich 14 in- und ausländische Hersteller und Vertriebsfirmen beteiligt haben. Die technischen Eckwerte waren so gesetzt, daß nicht nur die Hersteller von 3/4 Zoll-Geräten (Japaner), sondern auch von 1/2 Zoll-Geräten (u. a. Philips, Grundig etc.) sich beteiligen konnten. Dies wurde nicht zuletzt unter dem Aspekt getan, den nationalen Firmen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung eine faire Chance einzuräumen. Der Unterschied in den beiden Systemen liegt darin, daß das 3/4 Zoll-System (U-matic) dem „semiprofessionellen Bereich" zuzuordnen ist, während das 1/2 Zoll-System dem „Heim-Video-Sektor" angehört. Nach Auswertung der Kostenangebote und der Ergebnisse der technischen Vergleichsuntersuchungen wurde der wirtschaftlichste und zugleich technisch qualifizierteste Bieter — in diesem Fall die Firma Sony — ermittelt. Nur so war es möglich, die Streitkräfte mit einem auf dem Markt befindlichen Gerät, das die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt, auszustatten. Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Aufteilung des Gesamtbeschaffungsvorhabens auf zwei Bieter (deutsche und japanische Fertigung) möglich sei. Dies scheiterte jedoch daran, daß dabei einerseits das technische Risiko (Systemverantwortlichkeit, Systemverträglichkeit und Wartungs- und Instandsetzungskompetenz) hoch einzuschätzen und andererseits mit erhöhten Folgekosten zu rechnen ist. Ebenfalls wurde untersucht, ob die Wartung dieser Anlagen durch eine deutsche Firma entsprechender Größe durchgeführt werden kann. Entsprechende Anfragen ließen negative Haltungen erkennen. Weiterhin ist dem Aspket der Standardisierung in der Bundeswehr und im NATO-Bereich bei der Entscheidung für das 3/4 Zoll-System erhebliche Be- 17496* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 deutung beizumessen, da andere NATO-Partner sich bereits ebenfalls für das 3/4 Zoll-System entschieden haben und somit die Austauschbarkeit von Ausbildungsprogrammen gewährleistet ist. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 106): Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei einer Veranstaltung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen in Bonn über .Rationale Arzneitherapie" der neue Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamts, Professor Schönhöfer, die Auffassung vertreten hat, das Arzneimittelgesetz sei insuffizient, weil es jedenfalls für die Beurteilung der Wirksamkeit und des therapeutischen Nutzens keine ausreichende Handhabe biete und aus diesem Grund überhaupt keine andere Möglichkeit bleibe als die, Dritten wie der Transparenzkommission die Befugnis zuzubilligen, selbst festzulegen, was als wirksam angesehen werden kann und was als unwirksam betrachtet werden muß, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß insbesondere durch das Bundesgesundheitsamt die im Arzneimittelgesetz enthaltenen Bestimmungen eingehalten wurden? Auf einer Tagung des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen am 6. Februar 1980 hat Professor Peter Schönhöfer vom Arzneimittelinstitut des Bundesgesundheitsamtes in Berlin einen Vortrag zum Thema „Der Nachweis der Wirksamkeit als Voraussetzung für den therapeutischen Nutzen — praktische Anwendung am Beispiel umsatzbedeutender Arzneimittel — gehalten und dabei unter anderem ausgeführt, das Bundesgesundheitsamt sei mit seinem derzeitigen Mitarbeiterstab nicht in der Lage, die therapeutische Wirksamkeit sämtlicher legal auf dem Markt befindlichen Arzneimittel zu überprüfen. Bei bestimmten Kombinationspräparaten habe das Bundesgesundheitsamt infolge der Abschwächung der Kriterien zum Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit im Zulassungsverfahren nur wenig Handhaben, die Zulassung zu verweigern. Die Bewertung der Wirksamkeit von Arzneimitteln hat Professor Schönhöfer als einen wissenschaftlichen Erkenntnisprozeß dargestellt. Dem Bundesgesundheitsamt stehe insoweit prinzipiell kein Monopol zu. Jedermann sei aufgefordert, sich an der wissenschaftlichen Diskussion zu beteiligen. Diese Äußerungen treffen nach Ansicht der Bundesregierung sachlich zu. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, wegen dieser Äußerungen daran zu zweifeln, daß durch das Bundesgesundheitsamt die im Arzneimittelgesetz enthaltenen Bestimmungen eingehalten werden. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 107, 108, 109 und 110): Hat die Bundesregierung ihr Vorhaben aufgegeben, das Berufsbild des Rettungssanitäters durch Gesetz bundeseinheitlich zu bestimmen (Fragestunde des Deutschen Bundestages am 2./3. Februar 1977, Frage Nr. 63), und falls nicht, wie weit sind die von der Bundesregierung beabsichtigten klärenden Verhandlungen mit Ländern und Verbänden in diesem Zusammenhang fortgeschritten? Welche Aussagen lassen sich bei dem gegenwärtigen Stand der Diskussion über den möglichen Zeitpunkt eines entsprechenden Gesetzentwurfs machen? Liegen der Bundesregierung mittlerweile nähere Erkenntnisse darüber vor, ob die Verwendung von Phosphatzusätzen in Lebensmitteln Einfluß auf die Verhaltensweise insbesondere von Kindern hat, und unterstützt die Bundesregierung diesbezügliche Forschungsvorhaben? Hat die Bundesregierung weiter Erkenntnisse darüber, daß Untersuchungen, die sich auf die Folge der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln beziehen, von bestimmten Teilen der Lebensmittelindustrie beeinflußt oder erschwert werden? Zu Frage B 107: Die Bundesregierung hat in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Hasinger u. a. sowie der Fraktion der CDU/CSU vom 27. Dezember 1979 (Bundestags-Drucksache 8/3537) zum Ausdruck gebracht, welche Bedeutung sie einer qualifizierten Ausbildung der Rettungssanitäter beimißt. Bei der Beratung des früheren Gesetzentwurfes der Bundesregierung über den Beruf des Rettungssanitäters (Bundestags-Drucksache 7/822) ist aber sehr deutlich geworden, welche Schwierigkeiten eine zweijährige Ausbildung der Rettungssanitäter aufwirft. In dieser Situation hat der Bund /Länder-Ausschuß Rettungswesen ein Ausbildungsprogramm über 520 Stunden erarbeitet, um dem Personal im Rettungswesen bundeseinheitlich eine Mindestqualifikation zu vermitteln. Dieses Ausbildungsprogramm sieht einen Anteil an theoretischem Unterricht vor, der dem entspricht, was die Übergangsvorschriften des früheren Gesetzentwurfs für das bereits im Rettungswesen tätige Personal am theoretischen Unterricht gefordert haben. Zu Frage B 108: Die dargestellten Probleme einer bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelung lassen es angezeigt erscheinen, die Erfahrungen bei der Durchführung des erwähnten Ausbildungsprogramms in den nächsten Jahren abzuwarten. Auf Grundlage dieser Erfahrungen wird dann zu entscheiden sein, ob die Ausbildung verbreitert werden muß und ob eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene erforderlich ist. Zu Frage B 109: Die der Bundesregierung vorliegenden wissenschaftlichen Unterlagen geben keinen Anhaltspunkt dafür, daß ein Zusammenhang zwischen Phosphaten in Lebensmitteln und Hyperkinese bei Kindern besteht. Zu diesem Ergebnis kamen auch die Teilnehmer eines Expertengesprächs beim Bundesgesundheitsamt am 11. Dezember 1978 über Zusammenhänge zwischen Nahrungsphosphaten und dem hyperkinetischen Syndrom. Zu Ihrer Information füge ich das einstimmig angenommene Ergebnisprotokoll als Anlage bei. Als Ergebnis dieses Expertengesprächs wurde beim Bundesgesundheitsamt eine Steuerungsgruppe „Phosphat-Hyperkinese" eingesetzt, der führende Fachexperten angehören. Um wissenschaftlich einwandfrei zu klären, ob Zusammenhänge zwischen Phosphaten und kindlichen Verhaltensstörungen bestehen, hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit außerdem 1978 zwei Forschungsvorhaben in Auf- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17497* trag gegeben. Die Ergebnisse dieser Forschungsvorhaben werden voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen. Zu Frage B 110: Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Untersuchungen, die sich auf die Folge der Verwendung von phosphathaltigen Lebensmitteln beziehen, von bestimmten Teilen der Lebensmittelindustrie beeinflußt oder erschwert werden. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 111): Was will die Bundesregierung tun, um zu verhindern — was bei einer medizinischen Fachtagung beklagt wurde —, daß die Ärzte weiterhin die Hochschule mit völlig unzureichenden Kenntnissen der medizinisch-technischem Geräte verlassen und in der Praxis oder Klinik den Apparaturen hilflos gegenüberstehen? Während der Ausbildung an den Hochschulen können die Medizinstudenten lediglich mit Grundkenntnissen über den Umgang mit medizinisch-technischen Geräten vertraut gemacht werden. Spezialkenntnisse und Fertigkeiten sind — auch im Hinblick auf die Vielzahl der auf dem Markt befindlichen Geräte — in der Weiterbildung zu vermitteln. Es ist der Bundesregierung nicht bekannt, daß die Grundkenntnisse der Ärzte über medizinisch-technische Geräte nach Abschluß des Studiums völlig unzureichend seien. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 112): Wann, unter welcher Voraussetzung und unter Beachtung welcher Kriterien beabsichtigt die Bundesregierung ein Verbot der Alkoholwerbung? Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen, um die Werbung für alkoholische Getränke zu verbieten oder zu beschränken. Sie bemüht sich vielmehr, die betroffene Wirtschaft zu einer effektiveren Handhabung und einer weiteren Ausgestaltung der bestehenden freiwilligen „Verhaltensregeln über die Werbung für alkoholische Getränke" zu veranlassen, die 1976 zwischen den Herstellern und Importeuren vereinbart worden sind. Entsprechende Aktivitäten sind eingeleitet. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben sollten, wird zu prüfen sein, ob gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind, um Mißbräuchen in der Alkoholwerbung zu begegnen. Voraussetzung hierfür wäre aber in jedem Fall eine Änderung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes, das bisher weder spezielle Werbeverbote und -beschränkungen für alkoholische Getränke enthält, noch eine Ermächtigung, die entsprechende Regelungen im Wege der Rechtsverordnung gestatten würde. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 113): Welche Zwischenergebnisse konnten durch den Forschungsauftrag über Art, Umfang, Sinn und Zweck von Tierversuchen in der pharmazeutisch toxikologischen Forschung und Alternativen inzwischen ermittelt werden, den das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit laut Pressemitteilung vom 8. Februar 1979 vergeben hat? In der Presseerklärung vom 8. Februar 1979 hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit seine Absicht mitgeteilt, einen Forschungsauftrag über Art, Umfang, Sinn und Zweck von Tierversuchen in der pharmakologisch-toxikologischen Forschung und über mögliche Alternativen zum Tierversuch zu vergeben. Zu diesen Fragen, insbesondere zur Problematik der LD 50, subakuten Toxizität, chronische Toxizität, Mutagenität, Kanzerogenität und Teratogenität bereitet das Bundesgesundheitsamt zur Zeit eine Fragebogenaktion vor, die im Mai dieses Jahres anlaufen soll und an 400 bis 600 Forscher unterschiedlicher Fachrichtung und wissenschaftlicher Grundhaltung gerichtet ist. Aus den Antworten soll abgeleitet werden, welcher Stellenwert den einzelnen Fragenkomplexen zugemessen wird, wo Tierversuche weiterhin als unverzichtbar angesehen werden und wo Alternativmethoden eingesetzt werden könnten. Gleichzeitig sollen über einige ausgewählte Alternativmethoden möglichst umfassende und kritische Literaturstudien angefertigt werden, die einem kleinen Kreis von Wissenschaftlern zur Stellungnahme vorgelegt werden. Hierbei greifen beide Teilbereiche des Forschungsvorhabens ineinander: während durch die Fragebogenaktion eine allgemeine „Terrain-Sondierung" vorgenommen wird, sollen die Stellungnahmen hinsichtlich bereits diskutierter Alternativmethoden konkrete Ansatzpunkte dafür liefern, ob und in welchem Umfang derartige Methoden Eingang in Prüfungsanforderung usw. finden können. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 114, 115 und 116): 17498* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Ist der Bundesregierung die Studie der Münchener Studiengruppe „POKO" zu den Wirkungen der sogenannten Jugendsekten bekannt, und wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie? Wie steht die Bundesregierung zu der in der Esslinger Zeitung vom 21. März 1980 wiedergegebenen Außerung des Leiters der Studie, „Die befürchtete dramatische Auswirkung der Jugendreligionen spielt sich offensichtlich nur in der Werbekampagne der Gegner dieser Gemeinschaften ab? Handelt es sich bei dieser Studie um ein aus Mitteln der Bundesregierung finanziertes Projekt, und wenn ja, nach welchen Kriterien wurde der Auftrag an die Münchener Gruppe vergeben, und wie hoch ist das Finanzvolumen? Zu Frage B 114: Die Studie der Münchener Studiengruppe „POKO" ist der Bundesregierung bekannt. Ihr Ziel war es, den im Zusammenhang mit den Jugendreligionen entstehenden Beratungs- und Rehabilitationsbedarf festzustellen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Studie das Problem des sozialwissenschaftlichen Zugangs zum Gegenstand der Untersuchung nicht gelöst hat. Die Folgerungen aus den Ergebnissen dieser Studie sieht sie daher als Fehlinterpretation an. Zu Frage B 115: Die zitierte Äußerung gibt die Interpretation des Leiters der Studie wieder, die jedoch nach Auffassung der Bundesregierung durch die Untersuchungsergebnisse nicht gedeckt ist. Die wissenschaftlichen Untersuchungen zu den Jugendreligionen und ihrer Wirkung auf Mitglieder und deren Familien, wie sie z. B. auf einer vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit geförderten Fachtagung in Hannover ausgetauscht wurden, als auch die an das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit direkt herangetragenen Hilfeersuchen lassen entgegen den Behauptungen der Studie darauf schließen, daß die Mitgliedschaft in Jugendreligionen für Betroffene häufig mit einer Beeinträchtigung ihrer weiteren Entwicklung bis hin zu ernsthaften psychischen Schäden verbunden ist. Zu Frage B 116: Die Studie wurde nicht mit Mitteln der Bundesregierung finanziell unterstützt. Dies geht auch aus dem Projektbericht selbst hervor, in dem auf Seite 21 ausgeführt wird, „daß die Gruppe von niemandem beauftragt war und auch von keiner Seite Zuwendungen zur Durchführung der Untersuchung erhielt". Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 118): Wie ist der Stand der Regreßforderungen des Bundes gegen den Verband der Deutschen Fluglotsen und seine Funktionäre aus der Bummelaktion 1973? Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31. Januar 1978 festgestellt, daß der Verband Deutscher Flugleiter dem Bund den gesamten aus der Bummelaktion 1973 entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat eine dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde durch Beschluß vom 2. Juli 1979 nicht zur Entscheidung angenommen. Mit diesen Entscheidungen wurde (nach vorinstanzlichen klageabweisenden Urteilen) die Rechtslage geklärt, die dem Bund eine Inanspruchnahme des Verbandes dem Grunde nach erst ermöglicht. Den Funktionären des Verbandes wurde im Hinblick auf eine Regreßmaßnahme in sechs gegen den Bund geführten Schadensersatzprozessen der Streit verkündet. RegreBforderungen gegen den Verband und seine Funktionäre setzen ferner voraus, daß der Bund seinerseits die gegen ihn erhobenen Schadensersatzansprüche Dritter, die durch die rechtswidrige Aktion geschädigt wurden, befriedigt hat. Der größte Teil dieser Ansprüche wurde, beginnend in 1978, im Jahre 1979 und im I. Quartal 1980 abgewickelt; die Schadensregulierung ist noch nicht abgeschlossen. RegreBverfahren, die sich an diese Schadensabwicklung anschließen, werden, soweit nicht eine außergerichtliche Einigung mit dem Verband und seinen Funktionären möglich ist, noch geraume Zeit in Anspruch nehmen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 119, 120 und 121): Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Weiterbaus der A 680 bis zur Verknüpfung mit der A 45 und der Ausbau der B 26 von hier bis Aschaffenburg, und wann ist voraussichtlich mit dem Baubeginn zu rechnen, und wann kann er vollendet sein? Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Ausbaus der Umgehung der Kreisstadt Erbach (Odenwald) im Zuge der B 45, wann wird voraussichtlich mit dem Bau begonnen, und wann wird er vollendet sein? Wie ist der Stand der Vorbereitungen hinsichtlich des Ausbaus der Umgehung der Stadt Reinheim im Zuge der B 38, wann wird voraussichtlich mit dem Bau begonnen, und wann wird er vollendet sein? Zu Frage B 119: Der Abschnitt Gundernhausen-Dieburg-Ost der A 680 ist im Bau und wird Ende 1980 fertig. Im Abschnitt Dieburg-Ost bis Hergershausen ist das Planfeststellungsverfahren abgeschlossen. Die Gemeinde Münster und die Deutsche Bundesbahn haben gegen den Planfeststellungsbeschluß Klage erhobén. Der Baubeginn könnte allenfalls 1981/1982 möglich sein. Die Bauzeit wird etwa 3 bis 4 Jahre betragen. Im Abschnitt Hergershausen-Landesgrenze ist das Planfeststellungsverfahren eingeleitet worden. Der Abschluß des Verfahrens und der Baubeginn sind zur Zeit nicht absehbar. Von der Landesgrenze bis Aschaffenburg laufen zur Zeit noch raumordnerische Untersuchungen. Auch hier ist daher der Beginn noch nicht zu übersehen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17499* Zu Frage B 120: Für die Umgebung Erbach-Michelstadt im Zuge der B 45 wurde schon 1977 das landesaufsichtliche Prüfungsverfahren auf Landesebene zur Festlegung der Linienführung eingeleitet. Wegen erheblicher Widerstände gegen die geplante Trassenführung sind weitere . umfangreiche Untersuchungen notwendig geworden, die noch nicht abgeschlossen sind. Wann mit dem Bau der Umgehungsstraße begonnen werden kann, ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen. Zu Frage B 121: Für die Umgehung Reinheim im Zuge der B 38 wurde bereits 1978 das landesaufsichtliche Prüfungsverfahren auf Landesebene zur Festlegung der Linienführung eingeleitet. Auf Grund erheblicher Widerstände hat die Stadt Reinheim mehrere Trassenvarianten untersuchen lassen, sich aber zur Zeit für eine bestimmte Trasse noch nicht entschieden. Der Baubeginn für die Umgehungsstraße ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen. Anlage 107 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wurbs (FDP) (Drucksache 8/3981 Frage B 122): Hält die Bundesregierung im Bereich der freiwilligen technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen das seit 1971 bestehende Verbot der Neuzulassung von Überwachungsorganisationen angesichts der seitdem eingetretenen Entwicklung, vor allem der erheblichen Zunahme des Kraftfahrzeugbestands und der um ein Vielfaches gestiegenen Nachfrage nach Durchführung freiwilliger Untersuchungen, für sachlich noch gerechtfertigt, insbesondere unter Berücksichtigung der wettbewerbspolitischen Gesichtspunkte, der Belange der Kraftfahrzeughalter und der Wettbewerbschancen der freiberuflichen Sachverständigen? Im Bereich der technischen Überwachung von Kraftfahrzeugen ist es Ziel der Bundesregierung, für jeden Kraftfahrzeughalter in zumutbarer Entfernung und zu zumutbaren, möglichst günstigen Bedingungen die Möglichkeit der technischen Überprüfung für alle Fahrzeugarten zu gewährleisten. In dieser Hinsicht prüft die Bundesregierung zur Zeit mit den Ländern und sämtlichen Beteiligten auch alle sachlichen und rechtlichen Aspekte der Regelung von Nr. 7 Anlage VIII Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (Verbot der Anerkennung neuer Organisationen). Heute werden für die regelmäßige technische Kraftfahrzeugüberwachung neben der Untersuchung durch die Technischen Prüfstellen (die je nach landesrechtlicher Bestimmung von den betreffenden Technischen Überwachungsvereinen oder den staatlichen Technischen Überwachungsämtern zu errichten und zu unterhalten sind) den Fahrzeughaltern als Alternativen auch die Untersuchung durch amtlich anerkannte freiwillige Überwachungsorganisationen sowie durch amtlich anerkannte Kfz-Werkstätten angeboten. Die Zahl der Untersuchungen bei den amtlich anerkannten freiwilligen Überwachungsorganisationen ist zwar in den letzten Jahren nicht unerheblich gestiegen, jedoch werden immer noch mehr als 80% aller Inspektionen bei den Technischen Prüfstellen vorgenommen. Von seiten der Halter wurden bislang auch noch keine Klagen darüber geführt, daß das bisherige Angebot an freiwilliger Kfz-Überwachung durch Organisationen und Werkstätten nicht ausreichend sei. So liegen z. B. keine Beanstandungen über zu lange Wartezeiten, unzureichende Abfertigung, etc. in diesem Bereich vor. Auch künftig wird die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß den Fahrzeughaltern ein ausreichendes alternatives Angebot zur Untersuchung in den Technischen Prüfstellen zur Verfügung steht. Wegen der Frage einer Tätigkeit der freiberuflichen Sachverständigen im Bereich der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung finden zur Zeit Gespräche mit den Beteiligten, insbesondere mit Interessenvertretungen der freiberuflichen Sachverständigen statt. Diese Gespräche dienen dem Ziel einer verstärkten Einbeziehung dieser Sachverständigen in die regelmäßige technische Überwachung, um ihnen damit Zugangschancen auch in diesem Bereich zu eröffnen. Das Ergebnis der Gespräche bleibt abzuwarten; ich werde zu gegebener Zeit darauf zurückkommen. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 123 und 124): Hält die Bundesregierung am Ausbau der Intercity-Strecke KölnGroß-Gerau fest? Wenn ja, wird diese durch den Kreis GroB-Gerau oder durch eine andere Region geführt? Zu Frage B 123: Die Bundesregierung hat am 7. November 1979 den Bundesverkehrswegeplan 1980 (BVWP '80) gebilligt. Hierin ist in der Stufe II die Strecke Köln—Koblenz als Neubaustrecke (NBS) enthalten. Diese Stufe enthält Planungen, bei denen es sich um Vorhaben mit einem möglichen Baubeginn nach 1990 handelt. Die Untersuchung der Alternativlösungen ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 124: Die Fortführung der Neubaustrecke über Koblenz in das Rhein-Main-Gebiet hat sich als gesamtwirtschaftlich und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll erwiesen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 125 und 126): 17500* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Wann ist mit der Änderung der Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung zu rechnen, und mit welchen neuen Vorschriften soll eine vergleichbare Wettbewerbssituation, z. B. zu den Niederländern, hergestellt werden? Sieht die Bundesregierung insbesondere Möglichkeiten, daß die völlig unterschiedlichen Besetzungsvorschriften bei weltweiter Fahrt (Niederlande 13, Bundesrepublik Deutschland 19 Mann Besetzung) aneinander angeglichen werden? Zu Frage B 125: Die Stellungnahmen der Reederverbände und Gewerkschaften zum Entwurf einer Änderungsverordnung zur Schiffsbesetzungs- und Ausbildungsordnung (SBAO) waren in wichtigen Punkten kontrovers. Auf Anregung des Staatssekretärs im Bundesverkehrsministerium hat deshalb der Seeverkehrsbeirat in seiner Sitzung am 10. April 1980 beschlossen, einen aus Gewerkschafts- und Reedervertretern bestehenden schiffahrtspolitischen Arbeitskreis des Seeverkehrsbeirats zu bilden, der sich u. a. auch mit den von den Reederverbänden zur Verbesserung der Wettbewerbslage der deutschen Seeschiffahrt als notwendig bezeichneten Änderungen der SBAO befassen und Lösungsvorschläge für strittige Fragen erarbeiten soll. Dabei wird auch die Wettbewerbssituation zur Sprache kommen, in der sich deutsche Küstenschiffseigner gegenüber ihren niederländischen Wettbewerbern befinden (s. im übrigen Antwort zu Frage 126). Zu Frage B 126: Unterschiedliche Besatzungsvorschriften gelten für deutsche und niederländische Schiffe kleinerer Tonnage (bis etwa 4 000 BRT) im Bereich der weltweiten Fahrt. Dies beruht darauf, daß nach deutschem Recht nur Schiffe bis zu 1 000 BRT und nur in einem eingeschränkten Fahrtgebiet (Ostsee—Nordsee und Fahrt durch die Biskaya bis Gibraltar) im Zwei-Wachen-System eingesetzt werden dürfen, während das niederländische Recht das Zwei-Wachen-System für Schiffe bis 75 m Länge (entspricht Schiffen bis etwa 4 000 BRT) in weltweiter Fahrt zuläßt. Ob eine Angleichung der deutschen an die niederländischen Bestimmungen möglich ist — die Gewerkschaften haben die Ausweitung des Zwei-Wachen-Gebietes, abgesehen von der Schiffsgröße, bisher abgelehnt — wird von dem Ergebnis der Erörterungen des unter Frage 125 erwähnten schiffahrtspolitischen Arbeitskreises abhängen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 127 und 128): Wie beurteilt die Bundesregierung den Stand der Arbeiten für die Neugestaltung des Nürburgrings, und hält die Bundesregierung die Finanzierung — entsprechend der Vereinbarung der Gesellschafter der Nürburgring GmbH — auch weiterhin für gesichert? Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Motorsportverbände, daß die Neugestaltung des Nürburgrings gefährdet ist, und wie sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Haltung der anderen Gesellschafter der Nürburgring GmbH? Zu Frage B 127: Die Bundesregierung geht davon aus, daß der Stand der Arbeiten für die Neugestaltung des Nürburgringes weitgehend den Planungen entspricht. Ein Baubeginn erscheint jedoch solange nicht möglich, als nicht mit dem Land Rheinland-Pfalz Einigung über die Finanzierung der wesentlich erhöhten Kosten für die geplante Kurzstrecke sowie über einen Auseinandersetzungsvertrag mit dem Bund erzielt worden ist. Die für 1980 im Nachtragshaushalt vorgesehene Streichung des Haushaltsansatzes würde hingegen kein Hindernis für den Fortgang der Arbeiten bedeuten, da Restmittel aus 1979 vorhanden sind. Zu Frage B 128: Die Bundesregierung teilt diese Bedenken nicht, solange nicht feststeht, daß die erwähnte Einigung nicht zustande kommt. Sobald dies der Fall ist, wird hierüber auf Wunsch des Ministers für Wirtschaft und Verkehr des Landes Rheinland-Pfalz ein Ministergespräch geführt werden. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3981 Fragen B 129, 130, 131 und 132): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesanstalt für Flugsicherung — laut Hausmitteilung vom 31. März 1980 — schon jetzt nicht in der Lage ist, die vorhandenen Personalengpässe zu überwinden? Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß es nach der Nationalisierung von Eurocontrol zu einer Beeinträchtigung der Flugsicherheit kommen kann, weil die bereits vorhandene Personallücke noch durch die Abwanderung ausländischer Eurocontrolbediensteter vergrößert wird? Trifft es zu, daß die Niederlande nach entsprechenden Parlamentsinitiativen nunmehr bereit sind, den niederländischen Luftraum uneingeschränkt von Eurocontrol Maastricht kontrollieren zu lassen? Wird die Bundesregierung die Pläne zum Abbau der Eurocontrolzentrale Karlsruhe aufgeben, wenn die parlamentarischen Initiativen in den Niederlanden zum Erhalt der Eurocontrolzentrale Maastricht führen? Zu Frage B 129: Der in den Hausnachrichten der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 31. März 1980 genannte Personalengpaß ist der Bundesregierung bekannt. Er bezieht sich auf den flugsicherungstechnischen Dienst und ist vor allem bedingt durch die angespannte Arbeitsmarktlage, die im gesamten öffentlichen Dienst zu einem Mangel an qualifiziertem technischen Nachwuchs geführt hat. Zu Frage B 130: Die Flugsicherheit innerhalb des von der Kontrollzentrale Karlsruhe kontrollierten Luftraumes wird durch die volle Integration dieser Zentrale in das deutsche Flugsicherungssystem nicht beeinträchtigt werden, da durch entsprechende vorbereitende Maßnahmen im personellen Bereich die technische Wartung der Zentrale sichergestellt sein wird. Die Durchführung der Flugverkehrskontrolle selbst liegt bereits seit der Inbetriebnahme der Kontrollzentrale im Jahre 1977 in den Händen der Bundesanstalt für Flugsicherung bzw. der Bundeswehr. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17501* Zu Frage B 131: Die Niederlande sind auch nach dem jüngsten Vier-Staaten-Gespräch am 29. April 1980 in Den Haag nicht bereit, kurzfristig die Kontrolle ihres oberen Luftraums (oberhalb 7 500 m) — wie ursprünglich gemeinsam beabsichtigt und geplant — von Amsterdam in die EUROCONTROL-Kontrollzentrale Maastricht zu verlegen, obwohl dies im Rahmen der Maastrichter System- und Personalkapazität jederzeit möglich wäre. In dem Gespräch in Den Haag wurde jedoch verabredet, mit dem Ziel der Einbringung niederländischen Luftraums nach Maastricht durch EURO- CONTROL eine einjährige umfassende Projektstudie durchführen zu lassen, in der eine Umstellung der Flugsicherungsorganisation im gesamten Luftraum Norddeutschlands und der Benelux-Staaten in Anlehung an das derzeit in den Niederlanden praktizierte Konzept untersucht werden soll. Zu Frage B 132: Es ist nicht beabsichtigt, die Kontrollzentrale Karlsruhe abzubauen; sie wird ihre vollen Funktionen behalten. Von Karlsruhe aus wird jedoch — wie heute — auch langfristig ausschließlich deutscher Luftraum kontrolliert werden können. Es ist daher nur sinnvoll, die Kontrollzentrale Karlsruhe auch voll in das deutsche Flugsicherungssystem zu integrieren. Dies ist unabhängig von der niederländischen Haltung zu Maastricht, bei deren Änderung dort im Gegensatz zu Karlsruhe eine grenzüberschreitende Kontrolle möglich sein würde. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 133 und 134): - Welche Bahnhöfe im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter sind bisher behindertengerecht ausgebaut worden, und wann werden dort alle Bahnhöfe so hergerichtet sein, daß sie von allen Behindertengruppen — vor allem von Rollstuhlfahrern — in Anspruch genommen werden können? Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Zu Frage B 133: Die Deutsche Bundesbahn hat in den rückliegenden Jahren im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel und der Stadt Salzgitter keine Neubauten, Umbauten oder größere Instandsetzungsarbeiten an Bahnhofsanlagen durchgeführt. Nur im Zusammenhang mit derartigen Baumaßnahmen kann mit vertretbarem Aufwand den besonderen Belangen der Behinderten (z. B. durch Bahnsteigaufhöhungen, Schräg- bzw. Treppenrampen, verbesserte Zugänge zu den Empfangsgebäuden usw.) entsprochen werden. Eine Angabe über den evtl. Zeitbedarf für den behindertengerechten Ausbau aller Anlagen in den o. g. Räumen ist nicht möglich. Das Deutsche Bundesbahn-Personal ist angewiesen, den Behinderten in jeder Weise — insbesondere auch beim Ein- und Aussteigen — behilflich zu sein. Zu Frage B 134: Die für das Jahr 1980 von der Deutschen Bundesbahn geplanten Investitionen für bauliche Maßnahmen in den o. a. Räumen betragen insgesamt 1,940 Millionen DM. Die Einzelvorhaben sind mit folgenden Summen veranschlagt: Streckenabschnitt Salzgitter BadNeuekrug-Hahausen Verkabelung des Streckenfernmeldekabels 0,700 Mio. DM Streckenabschnitt Salzgitter-Ringelheim-Lutter (Barenberg) Bahnkörpersanierung und Brükkeninstandsetzung 1,100 Mio. DM Bahnhof Salzgitter Bad Erneuerung der Kopf- und Seiten- rampe 0,090 Mio. DM Strecke Braunschweig Hbf-Helmstedt Haltepunkt Weddel Aufhöhung des Bahnsteiges 2 auf 38 cm über Schienenoberkante 0,050 Mio. DM Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 135 und 136): Denkt die Bundesregierung an die bundesweite Einführung eines Verkehrsschilds als Gebotsschild für Wohnbereiche, wie es im Rahmen des Großversuchs Verkehrsberuhigung in Wohnbereichen „im Land Nordrhein-Westfalen" entwickelt und erprobt worden ist? Liegt der Bundesregierung ein Antrag auf Entscheidung über die Einrichtung eines S-Bahnhaltepunkts in Hilden-Ost vor, und wann gedenkt sie, die entsprechende Entscheidung zu treffen? Zu Frage B 135: Die Bundesregierung beabsichtigt, Zeichen für verkehrsberuhigte Wohnbereiche in die Straßenverkehrs-Ordnung aufzunehmen und damit bundeseinheitlich einzuführen. Die Zeichen entsprechen in ihrer Gestaltung nicht dem bei dem Großversuch in Nordrhein-Westfalen verwandten Zeichen, vielmehr handelt es sich um weiterentwickelte, im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) erarbeitete und abgestimmte Zeichen. Die Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung, die u. a. diese Ergänzung vorsieht, ist dem Bundesrat zugeleitet worden und wird voraussichtlich am 1. August 1980 in Kraft treten. Zu Frage B 136: Dem Bundesminister für Verkehr liegt kein Antrag auf Entscheidung über die Einrichtung eines SBahnhaltepunktes in Hilden-Ost vor. 17502* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 137): Ist die Bundesregierung bereit, der Deutschen Bundesbahn ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Beträge von nicht benutzten Bahnfahrkarten zu empfehlen, da die jetzige Prozedur zu bürokratisch und für die Bahnkunden mit viel Zeitverlust verbunden ist? Die Deutsche Bundesbahn hat das Fahrgelderstattungsverfahren bereits so unbürokratisch und kundenfreundlich gestaltet, wie es unter einer Mindestauflage von kommerzieller Kontroll- und Abrechnungsnotwendigkeit (insbesondere nach Aufhebung der Bahnsteigsperren) sowie kostengünstigem Arbeitsablauf möglich ist. So werden 85 bis 90 % der Fahrgelderstattungsanträge unmittelbar am Fahrkartenschalter innerhalb weniger Minuten im Beisein des Kunden schnell durchgeführt. Lediglich 10 bis 15 % der aufkommenden Fahrgelderstattungsanträge können nicht unmittelbar behandelt werden (z. B. Fahrausweise im Verkehr mit ausländischen Bahnen, Fahrausweise mit eingerechneten Arrangements, Leistungen des Touristikbereichs). Die Laufzeit zwischen der Abgabe des Fahrgelderstattungsantrags durch den Kunden und dem Eingang des Geldes beim Kunden beträgt in diesen Fällen in der Regel 14 Tage, wobei der größte Teil auf die Banküberweisungswege entfällt. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bußmann (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 138, 139, 140 und 141): Wie hoch ist die Gesamtzahl der bisher festgestellten rissegeschädigten Straßenbrücken im Bereich der Bundesfernstraßen? Wieviel Brücken müssen mit welchem finanziellen Aufwand saniert bzw. verstärkt werden? Welche Konsequenzen wurden aus der Anfang 1979 abgeschlossenen Auswertung der Bundesanstalt für Straßenwesen über Risseschäden an Straßenbrücken in Spannbetonbauweise gezogen? Liegen die Ergebnisse fünf ergänzender Forschungsvorhaben inzwischen vor, und können diese nutzbar gemacht werden für Straßenplanungen und zukünftige Bauvorhaben? Zu Frage B 138: Rißschäden werden dem Bundesminister für Verkehr nur für Spannbetonbauwerke gemeldet. Hier wurden bisher 313 Bauwerke erfaßt, die jeweils mindestens einen Riß mit einer größten Rißbreite von mehr als 0,2 mm aufweisen. Als möglicherweise schädlich gelten diese Risse — von Ausnahmen abgesehen — nur dann, wenn sie diese Breite im Bereich von Spanngliedern aufweisen. Dies wurde bei 81 Bauwerken festgestellt. Zu Frage B 13e: Welche Bauwerke und mit welchem Aufwand saniert werden müssen, kann nur auf Grund von für jeden Einzelfall gesondert durchzuführenden Untersuchungen beurteilt werden. Diese Untersuchungen werden von den Ländern im Rahmen der Auftragsverwaltung in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Der Bundesminister für Verkehr hat die Länder Anfang März aufgefordert, die bisher erbrachten und künftig voraussichtlich erforderlichen Aufwendungen mitzuteilen. Entsprechende Angaben können erst Ende Juni 1980 gemacht werden. Zu Frage B 140: Die technischen Vorschriften für die Berechnung und die konstruktive Durchbildung wurden verbessert bzw. verschärft. Zu Frage B 141: Drei Forschungsvorhaben wurden bereits abgeschlossen, zwei werden im Verlauf dieses Jahres beendet. Für die Sanierung von Bauwerken wichtige Forschungen werden weitergeführt. Alle Forschungsbeauftragten haben bei der Überarbeitung der Vorschriften direkt mitgewirkt. Die Forschungsergebnisse konnten auf diese Weise unmittelbar bei allen laufenden und künftigen Bauvorhaben nach dem jeweils neuesten Stand der Erkenntnisse berücksichtigt werden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 142, 143 und 144): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß mittlere und kleine Omnibusunternehmen, die Anmietverhältnisse bei der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost eingehen, sich in einer schwachen Marktposition befinden, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Bemühungen des privaten Omnibusgewerbes um einen Musteranmietungsvertrag? Beobachtet die Bundesregierung die Betätigung und Preisgestaltung von Regionalgesellschaften und öffentlichen Unternehmen im Gelegenheitsverkehr, und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Erkennt die Bundesregierung an, daß der Gelegenheitsverkehr kein Bereich der .Daseinsvorsorge" ist und damit eine Abdeckung von Defiziten aus öffentlichen Mitteln nicht in Frage kommen kann? Zu Frage B 142: Nein. Nach Auffassung der Bundesregierung stehen Angebot und Nachfrage auf diesem Verkehrsmarkt heute grundsätzlich in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander. Sollte Ihre Frage dadurch veranlaßt sein, daß ein solches ausgewogenes Verhältnis in Einzelfällen nicht vorliegt, bitte ich um deren Benennung; ich werde dann umgehend eine entsprechende Überpüfung veranlassen. Die Bundesregierung begrüßt jede engere Zusammenarbeit der Verkehrsträger; sie verfolgt daher die Bemühungen des privaten Omnibusgewerbes, mit dem Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe NOV), dem Bundesverband der nichtbundeseigenen Eisenbahnen (BDE) sowie mit Bahn und Post zu einem Musteranmietvertrag zu kommen, mit Interesse. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17503* Zu Frage B 143: Gelegenheitsverkehr ist ausschließlich nach marktwirtschaftlichen Regeln zu betreiben; insofern besitzen Bund und Länder nur einen verhältnismäßig groben Überblick über dessen Entwicklungen und Tendenzen. Der amtlichen Statistik zufolge liegt der Marktanteil der Bundesunternehmen im Gelegenheitsverkehr derzeit bei rd. 2%. Eine marktbeherrschende Position der Bundesunternehmen, die ggf. Anlaß für eine vertiefte Betrachtung sein könnte, liegt somit nicht vor. Wie ein Vergleich mit den Statistiken der vergangenen Jahre deutlich macht, zielt die Geschäftspolitik der Bundesunternehmen auch nicht über die Preisgestaltung darauf ab, ihren Marktanteil zu Lasten der privaten und der kommunalen Verkehrsunternehmen zu erhöhen. Zu Frage B 144: Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist der Gelegenheitsverkehr nach marktwirtschaftlichen Regeln zu betreiben. Das schließt für alle hier tätigen Verkehrsunternehmen Gesichtspunkte der Daseinsvorsorge aus. Nach Auffassung der Bundesregierung bewegen sich die Bundesunternehmen im gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 145 und 146): Ist durch die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Mahne im Zusammenhang mit seiner Beurteilung über das erweiterte Ausbauprogramm für die westdeutschen Kanäle „Wegen der derzeitigen allgemeinen Haushaltslage will ich mir konkrete Angaben über den Zeitpunkt des Baubeginns und der Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen ersparen' (Ruhr-Nachrichten 19. April 1980, „Kanalbau nicht auf dem trockenen) der Zeitpunkt des Ausbaus der Schleuse Henrichenburg in Frage gestellt? Ist nach Auffassung der Bundesregierung nach wie vor mit der Fertigstellung der Anlage bis 1984 zu rechnen, insbesondere mit Rücksicht auf die Standortschwierigkeiten der Stahlindustrie im östlichen Ruhrgebiet? Das neue Abstiegsbauwerk Henrichenburg ist Bestandteil eines umfangreichen Programms von Investitionsmaßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf den westdeutschen Kanälen. Zur Realisierung dieses Programms ist beabsichtigt, Verhandlungen mit dem Land Nordrhein-Westfalen über einen 2. Nachtrag zum Regierungsabkommen vom 14. September 1965 aufzunehmen. Wegen des großen Volumens und der angespannten Haushaltslage kann über den Zeitpunkt des Baues und der Fertigstellung des neuen Abstiegsbauwerks Henrichenburg gegenwärtig noch keine verbindliche Aussage getroffen werden. Die Planungen werden programmgemäß weitergeführt. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 147 und 148): Warum sieht die Bundesregierung eine Trassenführung einer Autobahn bzw. Bundesstraße als strittig an, wenn alle Gremien der repräsentativen Demokratie diese Trasse — wie z. B. die A 98 Singen-Wangen — überwiegend bejahen? Ist eine der aufgeführten Neubautrassen in der Fortschreibung des Fernstraßenausbauplans absolut unstrittig, bzw. ist bei keiner dieser Trassen eine weitere Alternative bekannt? Zu Frage B 147: Der Bundesregierung ist keine Trassenführung bekannt, die von ihr als strittig angesehen wird, obwohl sie von allen Gremien der repräsentativen Demokratie bejaht wird. Zu Frage B 148: Alle im Aufdruck auf der Bedarfsplankarte genannten Autobahnprojekte sind nicht entscheidungsreif, weil sie schwerwiegende Umweltprobleme aufwerfen und weil nicht abschließend beurteilt werden kann, ob zur Lösung ihrer verkehrlichen Aufgaben Autobahnlösungen richtig sind. Untersuchungen über mögliche Alternativen sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesminister für Verkehr strebt an, die Entscheidungsgrundlagen bis zum 1. Januar 1983 zu schaffen. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 149): Entsprechen die Neuanpflanzungen am Kanalufer auf der Westerrönfelder Seite dem Sicherheitsinteresse des Schiffsverkehrs auf dem Nord-Ostsee-Kanal, und welche Vorstellungen hat der Bund hinsichtlich einer Bepflanzung des Kanalufers in diesem Bereich? Der Schiffsverkehr wird durch die von der Gemeinde Westerrönfeld vorgenommene Bepflanzung eines Uferstreifens am Nord-Ostsee-Kanal nicht beeinträchtigt. Die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes wird im Rahmen ihrer Zuständigkeit darauf hinwirken, daß nachteilige Wirkungen durch die Bepflanzung nicht entstehen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 150 und 151): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juni 1979, demzufolge der Deutschen Bundesbahn als öffentlich-rechtliches Wirtschaftsunternehmen eingeräumt wird, in Verbindung mit O 21 des Bundesbahngesetzes ein spezifisches Dienstrecht zu entwickeln? Welche Möglichkeiten werden insbesondere gesehen, den in dem Urteil angesprochenen Personalüberhängen, die durch Rationalisierungsmaßnahmen und den Einsatz technischer Neuerungen entstehen, mit den Mitteln des § 21 des Bundesbahngesetzes zu begegnen, und wie wird die Aussage des Gerichts beurteilt, daß die Begründung von Beamtenverhältnissen weitgehend im verwaltungspolitischen Ermessen des Dienstherrn liege? 17504* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Zu Frage B 150: Die Möglichkeit für die Deutsche Bundesbahn als Betriebsverwaltung, dienstrechtliche Sonderregelungen zu treffen, wird nicht erst durch das in der Frage zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes geschaffen. Solche Sonderregelungen haben sowohl der Gesetzgeber, z. B. in den §§ 21 bis 23 Bundesbahngesetz, als auch die Bundesregierung, etwa in der Rationalisierungsmaßnahmenverordnung oder in der Funktionsgruppenverordnung, getroffen. Das Urteil bestätigt dieses Regelungswerk, eröffnet aber insoweit keine zusätzlichen neuen Perspektiven. Zu Frage B 151: Angesichts der derzeitigen Personalsituation der Deutschen Bundesbahn mit zahlreichen regionalen und funktionalen Engpässen hat die Frage der unterwertigen Beschäftigung von Beamten inzwischen keine aktuelle Bedeutung mehr. Die Aussage des Gerichts, daß bei dem Sicherungsbedürfnis des Staates oder des öffentlichen Lebens bei der Deutschen Bundesbahn ein weitgehendes verwaltungspolitisches Ermessen besteht, ist zutreffend. Deswegen sind Überlegungen nicht ausgeschlossen, in bestimmten Teilbereichen der Deutschen Bundesbahn (z. B. im Vorhaltungsbereich) noch stärker als bisher Angestellte und Arbeiter zu beschäftigen. Dabei wird jedoch die bisherige Praxis der Deutschen Bundesbahn nicht gänzlich außer acht gelassen werden dürfen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 152 und 153): Aus welchen Gründen ist der Bundesverkehrsminister der Auffassung, daß bei den von den Streckenstillegungsplänen betroffenen Strekken Herbom—Schönbach, Haiger—Breitscheid und Wetzlar—Lollar im Lahn-Dill-Kreis der Schienenpersonenverkehr zum 1. Juni 1980 auf Busbetrieb umgestellt werden soll? Aus welchen Gründen hat der Bundesverkehrsminister meinen in dieser Angelegenheit an ihn gerichteten Brief vom März 1980 nicht beantwortet? Zu Frage B 152: Der Reiseverkehr auf den von Ihnen genannten Strecken ist seit Jahren stark rückläufig. Der Bundesminister für Verkehr hat deshalb den Anträgen des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung des Reisezugbetriebes auf Busbedienung entsprochen. Zu Frage B 153: Die Antwort hat sich verzögert, weil noch Rückfragen bei der Deutschen Bundesbahn zu den in Frage 152 genannten Strecken erforderlich waren. Ich gehe davon aus, daß sich durch diese Beantwortung ein Antwortschreiben erübrigt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 154, 155 und 156): Trifft es zu, daß der weitere Ausbau der B 36 insgesamt und die laufenden Bauarbeiten auf der B 36 in Höhe Leichtsandstraße/Flughafen Forchheim auf Grund von Kürzungen im Verkehrsetat des Bundshaushalts 1980 gestoppt werden mußte, und kann die Bundesregierung beim Land Baden-Württemberg veranlassen, daß dem Land zugewiesene Globalmittel wie im vorliegenden Fall der B 36 für bereits laufende Baumaßnahmen eingesetzt und der weitere Ausbau nicht blockiert wird? Wird die Bundesregierung über Prioritäten bei vorgesehenen Baumaßnahmen nach dem Bundesfemstraßenprogramm mit dem Land Baden-Württemberg erneut verhandeln, um sicherzustellen, daß bereits angelaufene Baumaßnahmen durchgezogen und Großbaustellen nicht zu Bauruinen werden? Wann ist mit dem Fortgang der Bauarbeiten der B 36 im Bereich Flugplatz Forchheim und in welchen Streckenabschnitten zu rechnen? Zu Frage B 154: Die für kleinere Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundesfernstraßen (bis 3 Millionen DM Baukosten) im Bundeshaushalt global zur Verfügung stehenden Mittel werden von den Ländern in eigener Zuständigkeit bewirtschaftet. Der Bundesminister für Verkehr wurde auf Anfrage bei der dafür zuständigen Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg davon unterrichtet, daß die Ausbaumaßnahme im Zuge der B 36 im Bereich Leichtsandstraße/Flugplatz Forchheim nicht gestoppt, sondern planmäßig fortgeführt wird. Zu Frage B 155: Die Prioritäten bei größeren Bauvorhaben (über 3 Millionen DM Baukosten) werden vom Bund in Abstimmung mit den Ländern im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, den Fünfjahresplänen für den Ausbau der Bundesfernstraßen und in den jährlichen Straßenbauplänen des Bundeshaushalts festgelegt. Eine weitergehende Einwirkung seitens des Bundes ist — mit Ausnahme bei Bundesautobahnen — nicht vorgesehen. Die Durchführung der Maßnahmen ist Sache der Länder, die bei Bundesstraßen im Rahmen des zugewiesenen Finanzvolumens Mittelausgleiche durchführen können. Zu Frage B 156: Die laufenden Bauarbeiten an der B 36 im Bereich des Flugplatzes Forchheim werden planmäßig fortgeführt. Im restlichen, noch nicht ausgebauten Abschnitt sollen die Bauarbeiten in diesem Jahr anlaufen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17505* Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 157): Sind Meldungen richtig, wonach die gerade fertiggestellte Bundesstraße 68 im Bereich der Ortsumgehung Wallenhorst verbreitert werden soll, welche Kosten entstehen dafür, und warum ist die Verbreiterung nicht bei dem Erstausbau von Anfang an geplant worden? Die zuständige Auftragsverwaltung des Landes Niedersachsen prüft zur Zeit, ob zur Herstellung einer höheren Verkehrssicherheit und einer einheitlichen Streckencharakteristik auf der B 68 zwischen Bramsche und Osnabrück die Ortsumgehung Wallenhorst mit einem Mittelstreifen und Standspuren versehen werden soll. Ergebnisse dieser Untersuchung liegen derzeit noch nicht vor. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 158, 159, 160 und 161): Wie beurteilt die Bundesregierung die Verlagerung des Charterferienflugverkehrs West-Berlins von Tegel nach Schönefeld durch gezielte Dumpingpreise von Interflug und anderen osteuropäischen Fluglinien, besonders auf den Routen nach der Türkei und nach Griechenland? Gibt es seitens der Bundesregierung in letzter Zeit Bemühungen, und wenn ja welche, bei anderen westlichen IATA-Mitgliedern diese gegen die Interessen der Bundesrepublik Deutschland gerichtete verzerrte Wettbewerbspolitik zu verhindern? Welche Verkehrskonzeption für den Berliner Flugverkehr unterstützt die Bundesregierung, um für die Zukunft sicherzustellen, daß langfristig nicht nur der Linienverkehr, sondern auch der Charterverkehr von Berlin (West) lebensfähig bleiben kann? Wo liegt die Grenze des Rückgangs von Passagierzahlen von Tegel zugunsten Schönefelds bei anhaltender unwirtschaftlicher Preisunterbietung, um Überlegungen anzustellen, als Gegenmaßnahme entweder auch den Charterverkehr zu subventionieren oder andere Maßnahmen zu erwägen? Zu Frage B 158: Die Erkenntnisse der Bundesregierung lassen nicht den Schluß zu, daß eine wesentliche strukturelle Verlagerung von Charterverkehr nach Zielen in der Türkei und Griechenland von Berlin-Tegel nach Berlin-Schönefeld stattgefunden hat. Zu Frage B 159: Im Hinblick darauf, daß im Fluglinienverkehr über Berlin-Schönefeld westliche IATA-Luftverkehrsgesellschaften überwiegend nicht beteiligt sind, hält die Bundesregierung den von Ihnen vorgeschlagenen Weg nicht für erfolgversprechend. Aus den in der Antwort zu Frage 158 dargelegten Gründen sieht sie aber bisher auch keine Notwendigkeit für entsprechende Schritte. Zu Frage B 160: Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß eine marktorientierte Luftverkehrsbedienung von Berlin-Tegel Angelegenheit der Luftverkehrsgesellschaften ist Das gilt insbesondere für den Charterflugverkehr, den eine Bedienungspflicht nicht trifft. Nichtsdestoweniger ist die Bundesregierung zusammen mit dem Senat von Berlin bemüht, den Attraktivitäts- und Kapazitätsvorsprung von Berlin-Tegel weiter auszubauen, um die Voraussetzungen für eine gedeihliche Entwicklung des Luftverkehrs von und nach Berlin zu gewährleisten. Zu Frage B 161: Die Passagierzahlen im Charterverkehr von Berlin-Tegel haben sich in den letzten beiden Jahren positiv entwickelt (1978: + 2,5%, 1979: + 2,7%). Repräsentative Zahlen für 1980 liegen noch nicht vor. Für Erwägungen der von Ihnen geschilderten Art besteht daher kein Anlaß. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 162): Welche Konsequenzen und konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung aus der durch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz angeregten Entschließung des Bundesrates zur Verbesserung der Stehplatzverhältnisse bei der Schülerbeförderung mit Omnibussen ziehen? Bis zur Verabschiedung der Entschließung des Bundesrates war zu berücksichtigen, daß sich die Bundesländer im wesentlichen von sicherheitstechnischen Gesichtspunkten leiten ließen; dem aber trägt das geltende Recht uneingeschränkt Rechnung. Die Entschließung spiegelt insofern eine gewandelte Auffassung der Bundesländer wider; nunmehr ist der Bereich der Schülerbeförderung verstärkt auch aus der Sicht des Beförderungskomforts anzugehen. Den Bundesländern sind inzwischen mehrere Lösungsvorschläge unterbreitet worden. Erste Reaktionen darauf zeigen, daß die unterschiedlichen Verhältnisse in Stadt und Land sowie Praktikabilitäts- und Kapazitätsprobleme ein bundeseinheitliches Vorgehen erschweren. Die Bundesregierung geht gleichwohl davon aus, daß sich für einen Lösungsweg eine Ländermehrheit finden wird, welche die erforderlichen Rechtsänderungen im Bundesrat mitzutragen bereit ist. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 163): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Teilstück der B 258 Konzen—Fringshaus—Roetgen, das unter belgisches Hoheitsrecht fällt, im Rahmen der Verkehrsregelung und bei Verkehrsunfällen aller Art durch die Anwendung der belgischen Gesetzgebung leider immer wieder Anlaß zu erheblichen Problemen gibt, und ist die Bundesregierung 17506* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 bereit, mit den zuständigen belgischen Stellen darüber zu verhandeln, inwieweit das vorstehend angesprochene Teilstück der deutschen Verwaltung übertragen werden kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die grundsätzliche Zuständigkeit der belgischen Straßenverkehrsbehörden auf dem Teilstück FringshausenKonzen der B 258 in Einzelfällen zu Schwierigkeiten führen kann, die aber nach Auskunft der Straßenbauverwaltung des Landes nicht schwerwiegend sind. Bei den Verhandlungen über die deutsch-belgischen Verträge — vom 24. September 1956 über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze (BGBl. 1958 II, S. 262) und — vom 13. Mai 1975 über den Ausbau und die Unterhaltung der Straße Aachen-Monschau zwischen Fringshausen und Konzen (BGBl. 1975 II, S. 1115) ist es der Bundesregierung leider nicht gelungen, eine alle Schwierigkeiten ausschließende Regelung zu erreichen. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 164): Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, die Organisation des Postbetriebs so vorzunehmen, daß insbesondere historische Ortsnamen, wie zum Beispiel „Der alte Markt Aschbach", trotz der im Zuge der Gebietsreform verlorengegangenen Selbständigkeit, erhalten bleiben? Die Deutsche Bundespost stellt die Organisation des Postbetriebs auf örtlicher Ebene grundsätzlich auf Gemeindegrenzen ab, weil mit den kommunalen Bereichen örtlich eindeutig abgrenzbare Organisationseinheiten für eine reibungslose postalische Versorgung der Bürger vorhanden sind. Diese postbetriebliche Organisationsstruktur, zu der es keine gleichwertige Alternative gibt, hat sich über Jahrzehnte bundesweit bestens bewährt. Die Deutsche Bundespost übernimmt deshalb den vom Landesgesetzgeber festgelegten Gemeindenamen als einheitlichen postamtlichen Namen für den gesamten Gemeindebereich. Dieser postamtliche Name ist als Bestimmungsortsangabe in der letzten Zeile der Anschrift neben der Postleitzahl das wesentliche Leitkriterium für Postsendungen. Beispiel: Herrn Peter Kunde Kaulberg 20 8602 Schlüsselfeld Um den berechtigten Wünschen von Bürgern nach Weiterverwendung und damit Bewahrung angestammter Ortsnamen nachzukommen, hat die Deutsche Bundespost zugestanden, daß frühere Gemeindenamen, denen nach kommunalpolitischen Maßnahmen nur noch die Funktion von Orts- oder Stadtteilnamen zukommt, in der Anschrift und Absenderangabe in einer Zeile oberhalb der Zustellangaben zusätzlich weiterverwendet werden dürfen. Beispiel: Herrn Peter Kunde Aschbach Kaulberg 20 8602 Schlüsselfeld Wie die Erfahrung zeigt, stellt diese Lösung einen tragfähigen Kompromiß zwischen den Wünschen der Bürger nach Erhaltung historischer Ortsnamen einerseits und den betrieblichen Belangen der Deutschen Bundespost sowie den Forderungen einer modernen EDV- und Bürotechnik andererseits dar. Darüber hinaus bleiben angestammte Ortsnamen im Verzeichnis der Postleitzahlen in der Form erhalten, daß der Name der ehemaligen Gemeinde weiterhin in der alphabetischen Reihenfolge der Orte mit dem zusätzlichen Hinweis auf die zutreffende Postleitzahl und dem maßgebenden postamtlichen Namen erscheint. Beispiel: Aschbach = 8602 Schlüsselfeld. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 165 und 166): Warum hat die Deutsche Bundespost nicht, wie mit Schreiben des Bundespostministers vom 14. November 1979 an mich angekündigt, den Sendemast des Senders Bad Dörrheim bis zum Ende des Jahres 1979 abgebaut? Ist dies darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung damit rechnet, daß in der Bundesrepublik Deutschland in Kürze private Rundfunksender betrieben werden, die diese Einrichtung nutzen könnten? Der Sendemast des Senders Bad Dörrheim wurde am 29. April 1980 abgebaut. Der Sendemast sollte ursprünglich bis zum Ende des Jahres 1979 abgebaut sein. Es konnte jedoch unerwarteterweise zunächst keine geeignete Firma für den Abbau gefunden werden. Anlage 129 Antwort- des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 167 und 168): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den etwa 3 000 Hörgeschädigten durch die Einrichtung von Schreibtelefonen eine Kommunikationsmöglichkeit zu erschließen, die für ihre Berufsausübung und ihre Integration in die Gesellschaft unerläßlich ist? Ist die Bundesregierung bereit, diese Dienstleistung der Deutschen Bundespost zu empfehlen? Zu Frage B 167: Die Deutsche Bundespost hat das Schreibtelefon als private Zusatzeinrichtung zugelassen, um den Hörgeschädigten diese Kommunikationsmöglichkeit über das öffentliche Fernsprechnetz zu eröff- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17507* nen. Für die Benutzung dieser Zusatzeinrichtung, die derzeit nur bei einem Anbieter erworben werden kann, erhebt die Deutsche Bundespost weder Anschließungs- noch monatliche Gebühren. Zu Frage B 168: Die Bundesregierung stellt fest, daß die notwendigen Voraussetzungen für den Betrieb des Schreibtelefons gegeben sind. Die Deutsche Bundespost verfolgt weiterhin die technische Entwicklung auf diesem Gebiet, die nach ihrer Auffassung noch nicht abgeschlossen ist, sie beabsichtigt jedoch nicht, das Schreibtelefon im Wettbewerb zur privaten Wirtschaft selbst anzubieten. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 169): Wo sieht die Bundesregierung nach ihrer Auffassung die bisher gültigen Kriterien für die Schließung von Poststellen, nämlich „Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit", durch „kommunale Neuordnungsmaßnahmen beeinflußt, nachdem sie in einer Antwort auf die Frage nach der Schließung von Poststellen im ländlichen Raum die Auffassung vertreten hat, daß diese Konzentrationsmaßnahme „ein betrieblicher Nachvollzug kommunaler Neuordnungsmaßnahmen" sei? Die kommunalen Neuordnungsmaßnahmen führen zu neuen postbetrieblichen Bedingungen. Wegen der Notwendigkeit, eine einheitliche Bezeichnung für die Bestimmungsortsangabe in den Anschriften der Postsendungen festlegen zu müssen — wofür zweckmäßigerweise der jeweilige Gemeindename zu verwenden ist — sieht die Deutsche Bundespost die Bereiche von politischen Gemeinden als einheitliches Gebiet für die Postversorgung an. Für die so bestimmten postalischen Versorgungsbereiche ist im allgemeinen jeweils nur eine Eingangs- und Zustellpostanstalt zweckmäßig bzw. erforderlich. Werden daher mehrere frühere selbständige Gemeinden zu einer neuen Gemeinde zusammengeschlossen oder einer größeren Gemeinde angegliedert, so müssen aus postbetrieblichen Gründen der Eingangsdienst sowie im allgemeinen der Zustelldienst bei einer Postanstalt zentralisiert werden. Mit der Verlagerung des Eingangs- und Zustelldienstes zur zentralen Eingangspostanstalt verlieren aber die übrigen Amtsstellen in früher selbständigen Gemeinden den überwiegenden Teil ihrer Aufgaben, so daß u. U. der Aufgabenumfang des verbleibenden Annahmedienstes gemessen an Bedürfnis und Wirtschaftlichkeit die Beibehaltung einer Amtsstelle nicht rechtfertigt. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 170): Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundespost in diesem Jahr im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Zunächst bitte ich um Verständnis dafür, daß die Mittelansätze für einzelne Vorhaben nicht bekanntgegeben werden können, da sonst der Beschaffungswettbewerb beeinflußt wird. Die Deutsche Bundespost wird im Rechnungsjahr 1980 im Landkreis Wolfenbüttel und in der Stadt Salzgitter folgende Investitionen vornehmen: Im Postwesen Für Bau- und Bauunterhaltungsmaßnahmen an Postgebäuden werden im Landkreis Wolfenbüttel insgesamt 598 000 DM für Erweiterung Postamt Cremlingen, Landkreis Wolfenbüttel Erweiterung Heizungsanlage Postamt Börßum und andere kleinere Maßnahmen in mehreren Postämtern investiert. In der Stadt Salzgitter werden insgesamt 469 200 DM für Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 12 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 16 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 21 Schalterumrüstung Poststelle Salzgitter 24 weitere Baumaßnahmen und Bauunterhaltungsmaßnahmen bei mehreren Postämtern in Salzgitter investiert. Im Fernmeldewesen Im Landkreis Wolfenbüttel werden für Teilnehmereinrichtungen sowie den Neu- und Ausbau von Fernsprechortsvermittlungsstellen 2,445 Mio. DM für Ortsliniennetze (Kabelanlagen, Kabelkanäle und oberirdische Liniennetze) 1,080 Mio. DM und für technische Einrichtungen und Kabelanlagen für den Fernsprechverkehr (Fernverkehr) 0,675 Mio. DM investiert. In der Stadt Salzgitter werden für Teilnehmereinrichtungen sowie für Fernsprechortsvermittlungsstellen 5,940 Mio. DM für Ortsliniennetze (Kabelanlagen, Kabelkanäle und oberirdische Liniennetze) 1,290 Mio. DM und für technische Einrichtungen und Kabelanlagen für den Fernsprechverkehr (Fernverkehr) 0,550 Mio. DM investiert. 17508* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 171): Kann die Bundesregierung mitteilen, warum bei der Beseitigung des Mondscheintarifs anstelle des Erlasses von 20 Gebühreneinheiten nicht an eine Senkung der Gebühren für den Hauptanschluß gedacht wurde, und ist die Bundesregierung bereit, dafür einzutreten, daß für den Billigtarif einheitlich die Entfernungszonen I, II und III der 67,5-Sekundentakt eingeführt wird? Die 20 Gebühreneinheiten, die seit dem 1. April 1980 bei jedem Hauptanschluß in der Fernmelderechnung unberücksichtigt bleiben, werden als Ausgleich für Verteuerungen gewährt, die sich durch den verkehrstechnisch notwendigen Übergang vom Mondscheintarif zum Billigtarif bei bestimmtem Gesprächsverhalten ergeben können. Dagegen ist die Grundgebühr die anteilige monatliche Vergütung für die Bereithaltung der Amtsleitung zur Ortsvermittlungsstelle und ggf. bestimmter technischer Bestandteile des Hauptanschlusses sowie bei einfachen Hauptanschlüssen eines gewöhnlichen Sprechapparates mit Nummernschalter. Da der. Wegfall des Mondscheintarifs die Höhe der Gesprächsgebühren beeinflußt, hält es die Deutsche Bundespost für zweckmäßig, einen Ausgleich bei den Gesprächsgebühren, nicht aber bei der Grundgebühr vorzunehmen. Die am 1. April 1980 wirksam gewordenen Tarifänderungen entlasten die Telefonkunden allein 1980 um 2,5 Mrd. DM. Dagegen würde die Ausdehnung der Sprechdauer während der neuen Billig-Tarif-Zeiten auf 67,5 Sekunden auch in den Entfernungszonen von mehr als 50 km, was einer Wiedereinführung des Mondscheintarifs gleichkommt, betrieblich nicht vertretbar sein. Die bisherige 22-UhrVerkehrsspitze würde in wesentlich größerem Umfang bereits um 18.00 Uhr auftreten und damit das gesamte Fernsprechnetz weitgehend blockieren. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3981 Fragen B 172 und 173): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost für die in Flugzeugen eingebauten Radiokompasse Gebühren erhebt, und hält es die Bundesregierung unter Maßgabe der eindeutigen Zweckbestimmung dieser Geräte für die Funknavigation noch für angemessen, Gebühren wie für Rundfunkempfänger festzusetzen? Welche gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen veranlassen die Deutsche Bundespost zu einer solchen Vorgehensweise? Zu Frage B 172: Die Deutsche Bundespost erhebt für die Genehmigung einer oder mehrerer Anlagen des Flugnavigationsfunkdienstes in einem Luftfahrzeug, wozu die sogenannten Radiokompasse oder Funkpeiler gehören, eine monatliche Gebühr von 1,— DM. Diese Gebühr ist zur Abgeltung der Kosten bestimmt, die der Deutschen Bundespost durch das nationale und internationale „Management" der Funkdienste entstehen, von dem auch der Flugnavigationsfunkdienst profitiert. Dagegen hat die Deutsche Bundespost für das Errichten und Betreiben-von Rundfunkempfängern eine gebührenfreie Allgemeine Genehmigung erteilt. Zu Frage B 173: Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Deutschen Bundespost sind die §§ 1 und 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (BGBl. I 1977 S. 459, 573). Danach dürfen Funkanlagen nur mit Genehmigung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen errichtet und betrieben werden. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 174 und 175): Warum geht die Deutsche Bundespost dazu über, zunehmend Tarifpersonal statt Beamte zu beschäftigen, wie z. B. im Posthalterdienst und als Nachwuchskräfte für einzelne Laufbahngruppen, obwohl damit kein finanzieller Vorteil verbunden ist, und wie beurteilt die Deutsche Bundespost die sich aus dieser Personalpolitik ergebende höhere Streikanfälligkeit der Deutschen Bundespost mit entsprechend schlechterer Postversorgung der Bevölkerung? Welche Poststellen sollen im Rahmen des geänderten Konzepts der Postversorgung auf dem flachen Land in den Landkreisen Rastatt und Karlsruhe-Land sowie im Stadtkreis Baden-Baden geschlossen werden? Zu Frage B 174: Im Post- und Fernmeldebetriebsdienst werden schon immer neben Beamten auch Tarifkräfte eingesetzt und zum Teil auch mit Beamtentätigkeiten beschäftigt. Die besondere, dem Kundenverhalten angepaßte Struktur des Postbetriebsdienstes erfordert vornehmlich in den Abendstunden in den größeren Städten und im Zustelldienst auf dem Lande die Beschäftigung von Teilzeitkräften. Das Bundesbeamtengesetz enthält mit Ausnahme von § 79 a keine Möglichkeit zur Beschäftigung von Teilzeitkräften. Als Posthalter sind nach den „Besonderen Bestimmungen über das Dienstverhältnis für Posthalter" im allgemeinen nicht Tarifkräfte, sondern „Beamte auf Widerruf, die nebenbei beschäftigt werden" tätig. Die Ausbildung von Nachwuchskräften zu Fernmeldehandwerkern wird z. B. traditionell nicht im Beamtenverhältnis durchgeführt, während Nachwuchskräfte für den gehobenen Dienst und den mittleren Postfachdienst einen Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf ableisten. Die Bundesregierung sieht in dieser jahrzehntelang erprobten Praxis keine durch Streikgefahr verursachte Bedrohung der Postversorgung. Zu Frage B 175: An dem von der Bundesregierung auf Beschluß des Deutschen Bundestages vorzulegenden Konzept Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17509* für die Postversorgung auf dem Lande wird im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen z. Z. gearbeitet. Beim derzeitigen Stand der Planungen — einschließlich der personalvertretungsrechtlichen Beteiligungsverfahren — ist es nicht möglich, die bestehende Amtsstellenorganisation in einzelnen Landkreisen auf die noch zu entwickelnden Grundsätze hin zu überprüfen. Es steht aber bereits fest, daß im Rahmen des neuen Konzepts nur Grundsätze und Bedingungen für die Einrichtung und Aufhebung von Amtsstellen festgelegt, nicht aber Entscheidungen für einzelne Bereiche oder Amtsstellen getroffen werden. Die Einrichtung und Aufhebung von Amtsstellen, für welche die Oberpostdirektionen zuständig bleiben werden, kann stets nur nach einer Einzelfallprüfung erfolgen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 176): Warum können Päckchen und Pakete, die nicht zugestellt werden können, nicht wie nachweispflichtige Briefsendungen bei der zuständigen Postaußenstelle verbleiben, sondern müssen beim zuständigen Hauptpostamt abgeholt werden? Die nutzungsrechtlichen Regelungen der Postordnung sehen vor, daß Sendungen, die beim Zustellversuch nicht ausgeliefert werden konnten, beim Zustellpostamt abgeholt werden. Dies ist die wirtschaftlichste Regelung, sie bietet betrieblich die größte Sicherheit und ist am wenigsten stör- und beschwerdeanfällig. Unterschiedliche Ausgabestellen für Briefsendungen, Geldbeträge zu Anweisungen usw. einerseits sowie Paketsendungen und Päckchen andererseits ergeben sich im allgemeinen nur in großen Orten, in denen die Briefzustellung und die Paketzustellung aus organisatorischen Gründen nicht vom gleichen Postamt aus erfolgen können. In einem Betriebsversuch wird bei der Deutschen Bundespost zur Zeit geprüft, ob mit vertretbarem Aufwand durch eine Erweiterung der Zahl der Paketausgabestellen eine größere Kongruenz der Brief- und Paketausgabestellen erreichbar ist. Die Versuche laufen z. Z. in Karlsruhe, Nürnberg und einigen Stadtteilen von Wuppertal. Sie eröffnen Empfängern in Ortsteilen mit besonderen Briefausgabestellen neben den bisherigen Möglichkeiten — Pakete und Päckchen werden beim zentralen Paketzustellamt abgeholt oder die Wiederholung des Zustellversuchs wird an einem bestimmten Werktag innerhalb der Lagerfrist beantragt — die zusätzliche Möglichkeit, anstelle der Wiederholung des Zustellversuchs die Zuführung der Pakete und Päckchen zu der zuständigen Briefausgabestelle zu beantragen, um die Sendungen von dort abholen zu können. Die bisherigen Versuchsergebnisse rechtfertigen die Annahme, daß das geschilderte Verfahren in absehbarer Zeit generell angeboten werden kann. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 177): Wird sich die Bundesregierung für die Ems-Querung bei Leer für einen Tunnel entscheiden, mit welcher Tunneltiefe bzw. mit welcher Tiefenlage der Flußbettsohle der Ems ist zu rechnen? Im Bundesverkehrsministerium werden derzeit die für eine Ems-Querung der A 31 entscheidungsrelevanten Fragen geprüft. Dabei werden neben straßen- und wasserbautechnischen, nautischen, wirtschaftlichen und finanziellen, insbesondere auch auf die Umwelt bezogene und wirtschaftsentwicklungspolitische Fakten einer kritischen, vergleichenden Wertung unterzogen. Die Entscheidung über die Emsquerung — Brücke oder Tunnel — wird die Bundesregierung auf der Grundlage des Ergebnisses der vorgenannten Prüfung in Kürze treffen. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 178): Gibt es bundesrechtliche Vorschriften, die den Vermieter berechtigen, bei Ausstellen der Mietbescheinigung gemäß § 25 Abs. 3 des Wohngeldgesetzes auch solche Mietkürzungen als Mietrückstände auszuweisen, die vom Mieter für Wohnwertminderungen vorgenommen wurden und über deren Berechtigung zwischen Vermieter und Mieter noch kein Einvernehmen besteht, wenn ja, welche, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, sich dafür einzusetzen, daß solche noch streitigen Mietkürzungen für Wohnwertminderungen zukünftig nicht mehr als Mietrückstand deklariert werden dürfen? Die Auskunftspflicht des Vermieters ist insbesondere deshalb vorgesehen, weil die vom Vermieter in Form einer Bescheinigung erteilten Auskünfte als Nachweis für die einschlägigen Angaben des Antragsberechtigten dienen sollen und in vielen Fällen nur der Vermieter über einige für die Wohngeldgewährung maßgebende Umstände Angaben machen kann. Nach § 2 Abs. 1 der Wohngeldverordnung ist der Wohngeldbemessung als Miete der Betrag zugrunde zu legen, der — einschließlich der Umlagen — auf Grund eines Mietvertrages zu bezahlen ist. Demgemäß werden — soweit mir bekannt — in den Formularen der Länder für Auskünfte nach § 25 Abs. 3 WoGG Fragen nach Mietkürzungen oder Mietrückständen nicht gestellt. Die Wohngeldstellen veranlassen daher Vermieter nicht dazu, Mietkürzungen mitzuteilen, sie als Mietrückstand zu deklarieren oder etwaige sonstige das Mietverhältnis berührende Streitfragen zwischen den Vertragsparteien zu offenbaren. Andererseits ist der Vermieter nicht an zusätzlichen Angaben etwa über die tatsächliche Höhe der vom Mieter entrichteten Miete gehindert. Erhält die Wohngeldstelle — zum Beispiel durch Angaben des Vermieters — davon Kenntnis, daß das Wohngeld nicht zur Bezahlung der Miete verwendet wird, hat sie den Wohngeldbescheid nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 WoGG zu widerrufen. Dieser Vorschrift ist zu entnehmen, daß es nicht nur auf die mietvertraglich vereinbarte, sondern auch auf die tatsächliche Mietzahlung ankommen kann, ob Wohngeld zusteht. 17510* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Die Wohngeldstelle wird daher auch dann, wenn der Mieter laufend eine niedrigere als die vereinbarte Miete entrichtet, der Wohngeldbewilligung nicht die im Mietvertrag aufgeführte Miete zugrunde legen können. Ist die Berechtigung der niedrigeren Mietzahlung zwischen den Mietparteien streitig, so wird Wohngeld im allgemeinen nur als Vorschuß (I § 42 SGB) auf der Grundlage der tatsächlich entrichteten niedrigeren Mieterleistung zu zahlen sein. Die endgültige Bewilligung des Wohngeldes wird zurückzustellen sein, bis die Höhe der zu leistenden Miete feststeht. In dem beschriebenen Fall wäre der Mieter nach I § 60 Abs. 1 Nr. 1 SGB verpflichtet, anzugeben, daß er nur eine geringere als die vereinbarte Miete zahlt; aber auch der Vermieter hätte im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 25 Abs. 3 WoGG die geringere tatsächliche Höhe der laufenden Mietzahlungen anzugeben. Ich werde mich dafür einsetzen, daß die Länder in den Formularen für Mietbescheinigungen nach § 25 Abs. 3 WoGG weiterhin nur die für die Durchführung des Gesetzes im Regelfall erforderlichen Fragen aufnehmen und ergänzende Angaben nur bei eindeutiger Sachlage berücksichtigen. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 179): Hält es die Bundesregierung angesichts dessen, daß die Zuschßmittel für Vollwärmedämmung fast überall schon vergriffen sind und die Einsparungsrate hier besonders hoch (bis zu 50 v. H.) ist, für angebracht, derartige Förderungen zeitlich und auch dem Betrag nach unbegrenzt zu gewähren? Die Bundesregierung hat die Absicht, das gesetzlich festgelegte Energiesparprogramm über das Jahr 1982 hinaus fortzuentwickeln, wenn die Länder ebenfalls dazu bereit sind. Um dies zu klären, hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau seine Länderkollegen gegen Ende des vergangenen Jahres in einem Schreiben gebeten, die grundsätzliche Zustimmung ihrer Kabinette einzuholen. Bei der beabsichtigten Fortentwicklung des Energiesparprogramms werden auch die förderbaren Maßnahmen und die förderbaren Kosten zu überprüfen sein. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 180): Ist der Bundesregierung eine gängige Praxis der Zentrale des Deutschen Reisebüros in Frankfurt, dessen Hauptgesellschafter die Deutsche Bundesbahn ist, bekannt, bei der bei sämtlichen Visaanträgen für Ostblockländer die Staatsangehörigkeit deutsch durch BRD ersetzt wird, und sieht die Bundesregierung in einem solchen Verhalten einen Vorgang, welcher der DDR-These von einer zweiten deutschen Staatsbürgerschaft Vorschub leistet? Nachprüfungen haben ergeben, daß die von Ihnen gemeinte Reisebürozentrale das von Ihnen geschilderte Verfahren nicht anwendet. Für Reisen in die DDR füllt der Kunde im Reisebüro einen Antrag aus, der auch die Spalte „Staatsangehörigkeit" enthält. Der Kunde füllt diese Spalte selbst aus. Anhand der Kundeneintragungen wird in der Reisebürozentrale der amtliche Einreiseantrag des Innenministeriums der DDR ausgefüllt. Dieses Formular enthält ebenfalls die Spalte „Staatsangehörigkeit". Das DER-Reisebüro trägt in allen Fällen für Deutsche das Wort „deutsch" ein. Im Rücklauf erhält der Kunde sodann einen Berechtigungsschein zum Empfang des Visums. Er wird vom Innenministerium der DDR EDV-mäßig ausgedruckt und enthält keine Angaben zur Staatsangehörigkeit. Mit dem Berechtigungsschein erhält der Kunde ferner eine Zollerklärung und eine seit zwei bis drei Jahren EDV-mäßig ausgedruckte Zählkarte des Innenministeriums der DDR. Diese Zählkarte enthält in der Spalte „Staatsangehörigkeit" die Angabe „BRD". Bei Reisen in andere kommunistische Staaten, die dem Warschauer Pakt angehören, wird außer dem Antrag für das Visum der Reisepaß des Kunden benötigt und an die Botschaft des Einreiselandes in der Bundesrepublik Deutschland gesandt, damit das Einreisevisum gleich in den Reisepaß eingetragen werden kann. Das Reisebüro verwendet auch in diesen Fällen in den Anträgen das Wort „deutsch". Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 181): Hat die Bundesregierung Informationen, daß in der „DDR" deutsche Soldatengräber systematisch eingeebnet werden, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Informationen über die systematische Einebnung von deutschen Soldatengräbern in der DDR, wie in Ihrer Frage unterstellt wird, liegen der Bundesregierung nicht vor. Ich benutze jedoch die Gelegenheit, um Sie über folgenden Sachverhalt zu informieren: Die DDR ist am 30. August 1956 den vier Genfer Abkommen zum Schutze der Kriegsopfer vom 12. August 1949 beigetreten. Im Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde vom 12. August 1949 heißt es in Art. 17, daß die Gräber der Gefallenen geschont, angemessen instandgehalten und so gekennzeichnet werden, daß sie jederzeit wieder aufgefunden werden können. Die Regierung der DDR hat durch den damaligen Leiter der Ständigen Vertretung der DDR, Herrn Dr. Kohl, Anfang des Jahres 1976 dem damaligen Präsidenten des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Herrn Prof. Dr. Thiele, offiziell erklären lassen, daß sich die DDR an die in den Genfer Abkommen von 1949 festgelegten Bestimmungen hält. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 17511* Eine gleichlautende Antwort wurde dem Ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland, Herrn Staatssekretär Gaus, von der Regierung der DDR zur gleichen Zeit erteilt. In ihrer Erklärung hat die DDR-Regierung bekräftigt, daß sie sich an die in den vier Genfer Abkommen von 1949 festgelegten Bestimmungen hält, das ewige Ruherecht der Gefallenen gewährleistet wird und dafür Sorge getragen wird, daß die Grabstätten sofort aufgefunden werden können. Falls Ihnen oder Ihren Gewährsleuten belegbare Einzelfälle bekannt sind, in denen auf dem Gebiet der DDR in letzter Zeit im Widerspruch zur offiziellen Erklärung der DDR-Regierung gehandelt worden sein sollte, wäre ich Ihnen für eine Mitteilung dankbar. Die Bundesregierung bemüht sich stets in enger Kooperation mit dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge darum, Einzelfälle zu klären und vor allem im Interesse der Angehörigen von Gefallenen aus der Bundesrepublik Deutschland tätig zu werden, wenn es nach den Gegebenheiten möglich und notwendig ist. Anlage 141 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3981 Frage B 182): Trifft es zu, daß der Bohrschlamm, der bei dem Geothermikpilotprojekt bei Bühl anfällt, das von der Deutschen Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mit Bundeszuschüssen durchgeführt wurde, in hohem Maß chromhaltig ist, so daß daraus eine akute Gefährdung des Trinkwassers in der Umgebung der Schlammablagerung auf Gemarkung OttersweierUnzhurst entsteht, und warum wurde diese Tatsache von den zuständigen Behörden so lange verschwiegen, obwohl sie diesen bekannt gewesen sein soll? Beim Abteufen der Bohrung in Bühl hat die Deutsche Schachtbau- und Tiefbohrgesellschaft mbH zur Verdünnung der Bohrspülung Ferro-Chrom-LignoSulfonat (CLS) verwendet. Nach Auskunft des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes, Karlsruhe, das an Ort und Stelle Proben entnommen hat, besteht durch den Einsatz dieses Spülungszusatzes für die Trinkwasserversorgung keinerlei Gefährdung. Das Wasserwirtschaftsamt wird dennoch das Grundwasser unterhalb der Bohrung untersuchen. Ein Ortstermin ist für den 20. Mai 1980 angesetzt. Ich habe veranlaßt, daß mich das Wasserwirtschaftsamt über das Ergebnis der Untersuchungen informiert. Anlage 142 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 183): Warum hat die Bundesregierung aus ihrer Kenntnis der hohen volkswirtschaftlichen Kosten von Verschleiß und Korrosion (vergleiche z. B. BMFT-Mitteilungen vom 2. April 1980, Seite 34, BMFT-Pressemitteilung 38/80) nicht die Konsequenz gezogen, für Kraftfahrzeugmotoren geeignete Öladditive (wie z. B. Molybdändisulfid oder Microlon) vorzuschreiben? Überall dort, wo Kontaktflächen gegeneinander bewegt werden, tritt Reibung auf, die zu Verschleiß und Energieverlusten durch Umwandlung von Bewegungs- in Wärmeenergie führt. Räder, Schienen, Straßen, Lager, Kolben, Zylinder, Kupplungen und Bremsen sind die wesentlichen Bestandteile der Verkehrsmittel, die dem Verschleiß unterliegen. Besonders ungünstige Bedingungen liegen systembedingt beim Verbrennungsmotor des Kraftfahrzeuges vor. Kaltstart, häufig wechselnde Belastungen und unterschiedliche Temperaturen (z. B. Sommer-/ Winterbetrieb) stellen hohe Anforderungen an hockentwickelte Schmiermittel, um Reibung und Verschleiß möglichst gering zu halten. Die Mineralöl- und die Schmiermittelindustrie haben in kontinuierlicher Entwicklung laufend verbesserte Schmiermittel auf den Markt gebracht, die den Anforderungen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit genügen. In letzter Zeit haben z. B. auch synthetische Öle und spezielle Additive Eingang in den Markt gefunden, die günstigere Schmiereigenschaften aufweisen und nachweislich zur Kraftstoffeinsparung führen. Ein Patentrezept von überragender Wirkung gibt es jedoch nicht. Da im Hinblick auf Verschleiß und Korrosion das Zusammenwirken von bewegten Teilen und Schmiermitteln in Betracht zu ziehen ist und kraftfahrzeugtechnische Vorschriften als Wirkvorschriften angelegt werden, sieht die Bundesregierung keinen Ansatzpunkt für die Festlegung technischer Spezifikationen für Schmierstoffe. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3981 Frage B 184): Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige politische Lage in Guatemala, und wie gestaltet sich unter Berücksichtigung dieser Einschätzung die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit diesem Land? Die Bundesregierung beobachtet die politische Lage in Guatemala mit kritischer Aufmerksamkeit. Die wirtschaftliche und soziale Lage hat zu einer zunehmenden Polarisierung im Lande geführt. Mit Sorge registriert die Bundesregierung die zunehmende Gewalttätigkeit. Sie hofft, daß bürgerkriegsähnliche Zuspitzungen wie in El Salvador vermieden werden können. Die von der Bundesregierung erbrachten und geplanten Leistungen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zielen darauf ab, die Lebensverhältnisse der armen Mehrheit der Bevölkerung zu verbessern. Die Bundesregierung hofft, damit einen Beitrag zum sozialen Ausgleich und zu einer demokratischen Entwicklung in Guatemala leisten zu können. Die in der Rahmenplanung 1980 vorgesehenen Mittel wurden der guatemaltekischen Regierung allerdings noch nicht verbindlich zugesagt. 17512* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 217. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Mai 1980 Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3981 Fragen B 185 und 186): Hat sich die Bundesregierung ein Urteil über die Agrarreform gebildet, die zur Zeit in El Salvador durchgeführt wird, wenn ja, wie lautet ihre Beurteilung, und welche konkreten Projekte plant sie, mit denen sie dieses für die demokratische Entwicklung des Landes entscheidende Vorhaben unterstützen kann? Ist die Bundesregierung bereit, die 26 Millionen DM, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt für verschiedene Projekte in El Salvador bereitliegen, die aber nicht mehr realisiert werden können, unbürokratisch und rasch für Projekte zur Unterstützung der nunmehr entscheidend wichtigen Agrarreform zur Verfügung zu stellen? Zu Frage B 185: Die Bundesregierung konnte sich mangels sicherer Informationen noch kein abschließendes Urteil über die von der Regierung von El Salvador dekretierte Agrarreform bilden. Es muß jedoch angesichts der innenpolitisch äußerst labilen Lage des Landes bezweifelt werden, ob eine solche grundsätzlich begrüßenswerte Maßnahme zu dem erwünschten Erfolg führen wird. Eine realistische Planung konkreter Projekte erscheint hier erst dann möglich, wenn in El Salvador wieder stabilere politische Verhältnisse herrschen. Zu Frage B 186: Mit El Salvador wurden Regierungsabkommen über ein Entwicklungsbankenprojekt von fünf Millionen DM und ein landwirtschaftliches Bewässerungsprojekt von acht Millionen DM abgeschlossen. Diese Abkommen sind bisher noch nicht durch Darlehensverträge konkretisiert worden. Außerdem besteht wegen früher nicht zustande gekommener Projekte noch ein Zusagerest von 12,479 Millionen DM. Es empfiehlt sich aus den in der Antwort zu Frage 1 dargelegten Gründen nicht, diese Mittel vor einer Konsolidierung der politischen Lage in El Salvador zur Auszahlung zu bringen. Erst wenn der Bürgerkrieg in El Salvador beendet ist, kann über Projekte zum Aufbau des Landes entschieden werden.
Gesamtes Protokol
Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821700000
Die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 9. Mai 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Spranger, Dr. Miltner, Dr. Langguth, Dr. Wittmann (München), Dr. Jentsch (Wiesbaden), Regenspurger, Kraus, Lintner, Voigt (Sonthofen), Glos, Hartmann, Dr. Waigel, Dr. Laufs, Gerlach (Obernau), Biechele, Berger (Herne) und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit dem Magazin „Stern" — Drucksache 8/3959 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/4002 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 24. April bis 8. Mai 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/4013 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß § 94 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1980 (Nachtragshaushaltsgesetz 1980) dem Haushaltsausschuß überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare Dreiundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksache 8/3956)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 3. Juli 1980 vorzulegen
Aufhebbare Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 8/3955)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 3. Juli 1980 vorzulegen
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksachen 8/3981, 8/3996 —
Ich rufe die Dringlichen Fragen 1 und 2 des Abgeordneten Jäger (Wangen) — Drucksache 8/3996 — aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf:
Was gehört nach Auffassung der Bundesregierung zu den „notwendigen Voraussetzungen" für die Reise des Bundeskanzlers nach Moskau, die Bundesminister Genscher nach Presseberichten bei seinem Treffen am kommenden Freitag mit dem sowjetischen Außenminister Gromyko in Wien schaffen will, und gehört dazu auch die Erfüllung der von der UdSSR am 31. Juli 1975 gegebenen Absichtserklärungen in Korb III der Schlußakte von Helsinki?
Wird der Bundesminister des Auswärtigen am kommenden Freitag in Wien bei den vorbereitenden Gesprächen über die Reise des Bundeskanzlers nach Moskau auch die Erlaubnis der Aussiedlung aus der UdSSR für Tausende Deutsche bzw. deutschstämmige Personen in die Bundesrepublik Deutschland als eine der notwendigen Voraussetzungen ansehen, die für die Kanzler-Reise geschaffen werden müssen?
Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi zur Verfügung. Bitte!

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0821700100
Es ist zutreffend, daß am Freitag in Wien eine Unterredung zwischen Herrn Genscher und Außenminister Gromyko vorgesehen ist. Das Gespräch gehört in einen allgemeinen Rahmen von Konsultationen, die auf Außenministerebene seit langem stattfinden.
Es versteht sich von selbst, daß neben der Behandlung bilateraler Fragen — wie der Vorschlag des Besuchs des Herrn Bundeskanzlers in Moskau — bei dieser Konsultation auch über die uns alle mit großer Sorge erfüllenden internationalen Konfliktherde gesprochen werden wird.
In der Frage der Reise nach Moskau steht die Bundesregierung in Abstimmung mit ihren westlichen Partnern und in vorbereitenden Kontakten mit der Sowjetunion.
Gestaltung und Zielsetzung des Besuchs werden in dem erkennbaren Bemühen liegen, in einer schwierigen weltpolitischen Lage den Gesprächsfaden nicht abreißen zu lassen. Von diesem Bemühen waren auch die französisch-sowjetischen Gespräche beim Besuch des sowjetischen Außenministers in Paris getragen. Diese Bemühungen liegen auch der Begegnung des amerikanischen Außenministers Muskie mit dem sowjetischen Außenminister Gromyko zugrunde, die ebenfalls geplant ist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821700200
Eine Zusatzfrage, bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821700300
Herr Staatsminister, ist es richtig, daß der Bundesminister des Auswärtigen in Wien bei den von Ihnen eben bestätigten Gesprächen Voraussetzungen dafür schaffen will, daß die Moskaureise des Bundeskanzlers stattfinden kann? Und was sind das für Voraussetzungen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf noch einmal auf meine hier eben vorgetragene Antwort verweisen. Ich sagte darin: Es versteht sich von selbst, daß neben der Behandlung bilateraler Fragen — wie der Vorschlag des Besuchs des Herrn Bundeskanzlers in Moskau — bei dieser Konsultation auch über internationale Konfliktherde gesprochen werden wird.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821700400
Eine weitere Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821700500
Herr Staatsminister, da Sie meine Frage immer noch nicht beantwortet haben, möchte ich gern wissen: Unter welchen Voraussetzungen — sprich: bei der Wahrscheinlichkeit welcher wichtigen Ergebnisse einer solchen Reise — sieht der Bundesminister des Auswärtigen die Möglichkeit einer Moskausreise des Bundeskanzlers für gegeben an?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf es noch einmal wiederholen, weil ich es da-



Staatsminister Dr. von. Dohnanyi
durch vielleicht noch präziser mache: Neben den selbstverständlich anstehenden bilateralen Fragen werden sicherlich auch internationale Probleme diskutiert werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821700600
Bitte, eine Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821700700
Herr Staatsminister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß der Bundesminister des Auswärtigen die in der Presse wiedergegebene Auffassung nicht hat und daß die Reise des Bundeskanzlers ohne die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen stattfinden wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie müssen das nicht entnehmen. Vielmehr verweise ich auf die Ihnen hier eben von mir gegebene Antwort.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821700800
Bitte, Herr Abgeordneter, die letzte Zusatzfrage.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821700900
Herr Staatsminister, da Sie zu meiner zweiten Frage noch nicht Stellung genommen haben, möchte ich Sie fragen, ob zu den Gesprächsgegenständen, die zur Vorbereitung einer möglichen Moskaureise gehören, auch das Drängen auf die endliche Verwirklichung der Zusage zählt, daß deutsche und deutschstämmige Aussiedler aus der Sowjetunion endlich die notwendige Erlaubnis erhalten.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf noch einmal auf die Ihnen gegebene Antwort zurückkommen. Ich hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, daß neben den anstehenden bilateralen Fragen selbstverständlich auch eine Diskussion über internationale Konfliktherde stattfinden wird.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701000
Bitte, Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821701100
Herr Staatsminister, hat die Abstimmung mit den westlichen Verbündeten, auf die Sie in der ersten Antwort hingewiesen haben, schon zu einer Entscheidungsreife über die Reise geführt?
Dr. von Dohnanyl, Staatsminister: Herr Kollege, ich sagte, die Bundesregierung steht in Abstimmung mit ihren westlichen Partnern.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Also besteht noch keine Entscheidungsreife?)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701200
Keine weiteren Wortmeldungen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister, Herr Präsident, ich bin nicht davon ausgegangen, daß der Abgeordnete soeben eine zweite Zusatzfrage gestellt hat. Wenn das der Fall wäre, dann müßte ich sie beantworten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701300
Das ist nicht der Fall, Herr Staatsminister. Ich danke Ihnen, Herr Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär von Schoeler zur Verfügung.
Herr Staatssekretär, die Fragen 16 und 17 des Herrn Abgeordneten Kiechle sowie Frage 20 des Herrn Abgeordneten Werner sollen auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
.Ist es zutreffend, daß ab 1. März 1980 Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes auf Grund der allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Bundesbesoldungsgesetz mehr als 100 DM Einkommensminderung hinnehmen müssen, wenn jeweils mehr als 210 DM im Monat an Kindesunterhalt vom anderen Elternteil geleistet werden, und wie hoch ist gegebenenfalls die Gesamtzahl der betroffenen Beamten und Angestellten?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821701400
Herr Kollege, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 12 und 13 gemeinsam beantworten könnte.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Bitte sehr!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701500
Dann rufe ich auch Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, die bisherige Regelung der Unterhaltsbemessungsgrenze, die für die Gewährung der Zahlung des Ortszuschlags der Stufe 3 und höher maßgebend war, wieder wirksam werden zu lassen, um ungerechtfertigte Einkommensminderungen zu verhindern?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Nach Nr. 40.2.8. der am 1. März 1980 in Kraft getretenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 kann von einer Unterhaltsgewährung, insbesondere für ein in die Wohnung aufgenommenes Kind, im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Regel ausgegangen werden, wenn die dem Beamten für den Unterhalt des Kindes zufließenden Mittel nicht mehr als 360 DM im Monat betragen. Zu diesen Mitteln zählen auch das speziell für den Unterhalt gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag in — pauschalierter - Höhe von insgesamt 150 DM im Monat. Erhält ein Beamter diese Leistungen, dürfen deshalb weitere für den Unterhalt des Kindes bestimmte Mittel den Betrag von 210 DM im Monat nicht überschreiten. Durch die pauschale Berücksichtigung von Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag in Höhe von 150 DM wird vermieden, daß künftige Erhöhungen dieser Leistungen zu Überschreitungen des Höchstbetrages führen.
Die genannte Verwaltungsvorschrift hat keine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage .gebracht, denn auch vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift bezifferte sich der für die Anwendung des § 40 Abs. 2 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes maßgebliche Höchstbetrag auf 360 DM im Monat. Bei der Ermittlung dieses Betrages waren entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift ebenfalls Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag zu berücksichtigen; es ist z. B. im Bereich des BMI und in anderen Bereichen schon bisher entsprechend verfahren worden.



Parl. Staatssekretär von Schoeler
Wenn in den Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Fällen die Betroffenen gleichwohl nicht mehr den Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlages erhalten, so beruht dies darauf, daß in den Bereichen, in denen sie tätig sind, bislang das ihnen gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag entgegen dem Regelungszweck außer Ansatz blieben. Diese Leistungen sind nunmehr einheitlich auf Grund der Klarstellung durch die Verwaltungsvorschrift zu berücksichtigen. Über diese Klarstellung waren sich Bund und Länder bei der Beratung der Verwaltungsvorschrift einig. Sie fand auch die einhellige Zustimmung des Bundesrates.
Es sei noch bemerkt, daß die Verwaltungsvorschrift für andere als Regelfälle keinen Höchstbetrag beziffert. Bei einer außergewöhnlichen Unterhaltsbelastung aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen, ist vielmehr auf den Einzelfall abzustellen.
Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß sich der Bundesminister des Innern in seinem Rundschreiben vom 18. Dezember 1979 allgemein damit einverstanden erklärt hat, den Ortszuschlag bei einer Minderung auf Grund der allgemeinen Verwaltungsvorschrift in bisheriger Höhe so lange weiter zu gewähren, bis Zahlungen aus der nächsten allgemeinen Besoldungserhöhung geleistet und verrechnet werden können. Dadurch werden insoweit die bisherigen Bezüge betragsmäßig nicht gemindert.
Eine Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die erst vor zwei Monaten in Kraft getreten ist, hält die Bundesregierung aus den dargelegten Gründen derzeit nicht für angezeigt.
Angaben über die Gesamtzahl der Betroffenen liegen mir nicht vor; sie müßten bei den für die Festsetzung der Besoldung, Versorgung und Vergütungen zuständigen Dienststellen in Bund, Ländern und Gemeinden erfragt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701600
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821701700
Herr Staatssekretär, ich bedanke mich für diese sehr ausführliche Antwort, auf Grund derer ich Sie eigentlich nur fragen kann: Wenn es doch noch Fälle gibt, in denen berechtigte Personen glauben, ungerechtfertigte Einkommensverluste hinnehmen zu müssen, sind Sie dann bereit, dies in Ihrem Haus noch einmal überprüfen zu lassen?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Riedl, ich habe eine so umfangreiche Antwort gegeben, weil Sie und auch noch weitere Fragesteller Fragen — teils mündlich, teils schriftlich — zu diesem Thema eingereicht haben. Daher wollte ich den Sachverhalt einmal umfassend darstellen.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Dafür bin ich Ihnen auch sehr dankbar!)

Zweite Bemerkung. Selbstverständlich bin ich bereit, jeden Sachverhalt, den Sie im einzelnen noch vortragen, detailliert zu prüfen. Eine Rechtsänderung erscheint mir aus den dargelegten Gründen weder angebracht noch möglich.
Drittens habe ich darauf hingewiesen, daß der Bundesminister des Innern am 18. Dezember 1979 eine Regelung für mögliche Härtefälle, die sich aus dem Übergang der bisherigen Anwendung des § 40 des Bundesbesoldungsgesetzes in die neue Praxis ergeben könnten, getroffen hat. Ich glaube, Ihre Frage ist damit beantwortet.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701800
Ich rufe Frage 14 des Abgeordneten Dr. Weber auf. Dr. Weber ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 21 — des Abgeordneten Dr. Schweitzer — auf:
Werden Gehaltszulagen, die Trainer von Sportlern aller Sportarten für die erfolgreiche Teilnahme ihrer Sportler im Rahmen von Weltmeisterschaften und Olympischen Spielen erhalten sollen, gegebenenfalls direkt oder indirekt aus Steuermitteln finanziert?
Bitte, Herr Staatssekretär.
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Höhe der Aufwendungen für Bundestrainer ist von den Erfolgen der von ihnen persönlich betreuten Sportler oder Mannschaften abhängig. Leistungskriterien sind hierbei u. a. Medaillen bei Olympischen Spielen, aber ebenso Plazierungen bei Welt- oder Europameisterschaften, Weltcup- oder Europacup-Veranstaltungen.
Die Bundestrainer sind Angestellte des Deutschen Sportbundes. Die Aufwendungen für die Vergütung der Bundestrainer werden dem Deutschen Sportbund aus den Sportförderungsmitteln des Bundesministeriums des Innern als Projektförderung zur Verfügung gestellt.
Die Gesamtaufwendungen für 120 Bundestrainer belaufen sich im Haushaltsjahr 1980 auf zirka 7 Millionen DM. Dieser Betrag ist in dem für die Förderung des Sports ausgewiesenen Betrag in Höhe von 51,01 Millionen D-Mark enthalten. Im einzelnen darf ich auf den Bundeshaushaltsplan, die dort im Detail gegebene Erläuterung verweisen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821701900
Bitte, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0821702000
Herr Staatssekretär, können Sie in diesem Zusammenhang nähere Angaben über das Verhältnis der finanziellen Förderung aus öffentlichen Mitteln für tatsächlich an internationalen Wettkämpfen teilnehmende Sportler und andere Personenkreise machen, also sogenannte „Offizielle" bzw. „Sportfunktionäre", die an solchen Wettkämpfen ja nur sehr indirekt teilnehmen, wenn ich es einmal so ausdrücken darf?
von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, eine entsprechende Förderung durch die Bundesregierung, die sich an den jeweiligen Erfolgen orientiert, gibt es nur in dem dargestellten Fall der Bundestrainer, in keinem anderen Fall.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821702100
Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0821702200
Ich hatte die Frage etwas erweitert und ganz generell nach der finanziellen Förderung von an solchen internationalen Veranstaltungen teilnehmenden Funktionären gefragt.



von Schoeler, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Schweitzer, die Förderung von teilnehmenden Sportlern erfolgt durch die Förderung der betreffenden Fachverbände und Dachorganisationen. Ich müßte Sie also bitten — wenn Sie einen speziellen Punkt erfragen wollen —, mir noch etwas detailliertere Fragen an die Hand zu geben, damit ich Ihre Fragen beantworten kann.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821702300
Keine weitere Zusatzfrage mehr.
Ich rufe Frage 22 des Abgeordneten Benz auf. Der Abgeordnete Benz ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Das gleiche gilt für Frage 23.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Schüler zur Verfügung.
Ich rufe Frage 91 des Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach auf:
Trifft es zu, daß ein Brief Präsident Carters an Bundeskanzler Schmidt, in dem der amerikanische Präsident die Bundesregierung über Zeitpunkt des Inkrafttretens und Umfang der amerikanischen Sanktionen gegen den Iran informierte, im Bundeskanzleramt zwei Tage lang verschollen blieb, und wenn ja, wie ist dies möglich, und welche Konsequenzen werden aus diesem Vorfall gezogen?
Herr Staatssekretär.
Dr. Schüler, Staatsekretär, Chef des Bundeskanzleramtes: Die Bundesregierung, Herr Abgeordneter, war am Osterwochenende darauf vorbereitet, daß der amerikanische Präsident bald bereits früher angekündigte wirtschaftliche und politische Maßnahmen bekanntgeben würde, nachdem sich in der Vorwoche aufgekeimte Hoffnungen auf eine Überstellung der Geiseln an die iranische Regierung zerschlagen hatten. Ein Staatssekretärsausschuß war bereit, bei Bedarf nach Bekanntgabe der Maßnahmen zusammenzutreten. Dieser Ausschuß tagte auch am Dienstag, 8. April, nachdem der amerikanische Präsident die Maßnahmen am Abend des Ostermontags, des 7. April, bekanntgegeben hatte.
Ein Brief Präsident Carters, in dem er diese Bekanntgabe von Maßnahmen für die nächsten Tage ankündigte, ohne die Maßnahmen zu nennen, wurde am Sonntag, 6. April 1980, von einem Beamten der US-Botschaft an der Hauptwache des Bundeskanzleramtes abgegeben. Der Briefumschlag wies als Absender die US-Botschaft in Bonn aus und war weder als eilbedürftig noch als politisch wichtig gekennzeichnet. Deshalb wurde er nicht an den ständig im Kanzleramt anwesenden Beamten vom Dienst weitergegeben, sondern bei Dienstbeginn am 8. April 1980 weitergeleitet.
Im Bundeskanzleramt sind organisatorische Vorkehrungen getroffen worden, um einen solchen Vorgang, der bisher noch nicht vorgekommen ist, in Zukunft zu verhindern.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821702400
Bitte, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821702500
Herr Staatssekretär, ist es normal, daß ein
Brief, der von einer befreundeten Botschaft abgegeben wird und der in diesem Fall, wie Sie soeben gesagt haben, durch einen entsprechenden Absender gekennzeichnet ist, zunächst einmal liegenbleibt, insbesondere in Zeiten, in denen Konsultation dringend erforderlich ist, wie sie von der Bundesregierung ja auch immer angemahnt worden ist? Ist das normal, oder sind die Konsequenzen, die Sie jetzt daraus gezogen haben, doch das Eingeständnis einer peinlichen Panne?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich habe gesagt, Herr Abgeordneter, daß es ein Vorgang ist, der sich nicht wiederholen darf und sich auch nicht wiederholen wird. Im übrigen ist es diplomatischer Brauch, der auch ständig so geübt wird, daß derartige Sendungen angekündigt werden. Das ist hier nicht geschehen. Im übrigen, Herr Abgeordneter, ist es aber so, daß die Dichte der Beziehungen dafür bürgt, daß ein solcher Vorgang überspielt wird, wie es ja auch in diesem Falle geschehen ist. Praktische Konsequenzen sind aus diesem Vorgang nicht erwachsen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821702600
Bitte, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821702700
Herr Staatssekretär, da Sie gesagt haben, der Brief sei mit dem Absender „US-Botschaft" abgegeben, insofern nicht als eilbedürftig erkannt und insofern diese zwei Tage auch normal abgelegt worden, möchte ich noch einmal nachfragen: Was machen Sie mit anderen Briefen — es werden dort ja gelegentlich Briefe abgegeben — ähnlicher Art? Werden die alle erst einmal irgendwo „geparkt", oder ist es normale Übung, daß Briefe, die eingehen, dem diensthabenden Beamten vorgelegt werden, der sie öffnet und ihre Bedeutung erkennt?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Das ist die ständige Praxis, Herr Abgeordneter. Ich habe gesagt, daß ein Beamter zu jeder Tageszeit anwesend ist, der auch für solche Aufgaben zur Verfügung steht. Die normale Praxis ist, daß ein solcher Brief sofort zu diesem Beamten befördert und dort geöffnet wird. Daraufhin werden dann die notwendigen Vorkehrungen getroffen. Das ist hier nicht geschehen. Solche Vorgänge, Herr Abgeordneter, wird es, denke ich, in jeder Großorganisation geben, solange es solche Organisationen gibt.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Vielleicht ist sie zu groß — ja, das kann sein!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821702800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger, bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821702900
Herr Staatssekretär, da solche Briefe ja auch in einer sicherheitsrelevanten Beziehung zu dem Verhältnis zu den Vereinigten Staaten stehen können: Gibt es denn keine klare Anweisung, daß Briefe dieser Art dem diensthabenden Beamten unverzüglich vorgelegt werden müssen, da ja die Bedeutung eines Briefes am Umschlag allein noch nicht erkannt werden kann?



Dr. Schüler, Staatssekretär: Diese Weisung gibt es inzwischen in noch größerer Klarheit, Herr Abgeordneter.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821703000
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Hasinger.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0821703100
Herr Staatssekretär, welche konkreten Änderungen innerorganisatorischer Art, von denen Sie gesprochen haben, sind im Bundeskanzleramt getroffen worden, damit sich derartig peinliche Pannen nicht wiederholen?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Die Sicherstellung, daß jeder Brief sofort dem Beamten vom Dienst vorgelegt wird, auch wenn er erkennbar nicht eilig oder bedeutsam ist.
Vizepräsdent Wurbs: Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821703200
Herr Staatssekretär, an wen war denn der Brief adressiert?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Da muß ich auf dem

(Graf Stauffenberg [CDU/CSU]: ... Dienstweg nachfragen!)

Umschlag nachsehen. — Er war an den Bundeskanzler Helmut Schmidt adressiert, Herr Abgeordneter. Aber derartige Briefe gehen täglich in großer Zahl ein.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821703300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Czaja, bitte.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821703400
Herr Staatssekretär, war der Adresse nicht die besondere Wichtigkeit des Briefes zu entnehmen?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe soeben schon gesagt, daß täglich eine große Zahl von Briefen an den Bundeskanzler eingehen.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Und auch von der amerikanischen Botschaft abgegeben werden!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821703500
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Wir kommen nunmehr zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen.
Ich rufe die Frage 92 des Herrn Abgeordneten von der Heydt Freiherr von Massenbach auf:
Wann und in welcher Form hat die Bundesregierung von der amerikanischen Regierung die ersten Hinweise und Informationen über die beabsichtigte Befreiung der in der Teheraner Botschaft festgehaltenen Geiseln erhalten, und kann im Lichte der tatsächlichen Informationen wirklich der Vorwurf mangelnder Konsultation aufrechterhalten werden?
Bitte, Herr Staatsminister.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0821703600
Herr Kollege, die Bundesregierung ist von der amerikanischen Befreiungsaktion vorher nicht unterrichtet worden. Angesichts der Zielsetzung der Aktion wurde der Vorwurf mangelnder Konsultation von der Bundesregierung auch nicht erhoben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821703700
Bitte, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821703800
Herr Staatsminister, wir hatten ja schon einmal Interpretationsprobleme dahin, was Dementis sein können und nicht sein können. Auf Grund der Meldungen, die die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" am 6. Mai gebracht hat und für die ein Journalist verantwortlich zeichnet, hinsichtlich dessen Recherchen ich die höchste Meinung habe — er schreibt, daß der Bundesregierung bereits im März Mitteilungen zugegangen seien —, möchte ich Sie doch fragen: Wie erklären Sie sich diese Meldungen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann die Meldung wirklich nicht erklären, sondern nur wiederholen, was ich hier gesagt habe. Ich wiederhole: Die Bundesregierung ist von der amerikanischen Befreiungsaktion vorher nicht unterrichtet worden. Aber angesichts der Zielsetzung hätten wir das auch nicht erwartet. Infolgedessen gab es auch keinen Vorwurf mangelnder Konsultation.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821703900
Bitte, Herr Abgeordneter.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821704000
Darf ich, Herr Staatsminister, noch einen Versuch machen. Hat es vielleicht doch im Zuge der laufenden Konsultationen und Überlegungen einen Austausch über Erwägungen gegeben, daß in dieser Hinsicht vielleicht an etwas hätte gedacht werden können, aus dem für die Bundesregierung erkennbar war, daß mit solchen Gedanken in der amerikanischen Regierung gespielt worden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wie soll ich eine solche Konjunktivfrage beantworten?

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte wiederholen, was ich gesagt habe. Die Antwort war doch klar. Die Bundesregierung ist nicht informiert worden. Sie hat in dieser Frage auch nicht den Anspruch erhoben, informiert zu werden, und daher auch nicht einen Vorwurf mangelnder Konsultation erhoben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821704100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Frage 93 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 94 auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Hinblick auf die jüngsten weltpolitischen Entscheidungen die Ankündigung und die Vorbereitung eines offiziellen, feierlichen Gegenbesuchs des Bundeskanzlers in Moskau dem Interesse der freien Welt abträglich wäre und den inneren, vertrauensvollen Zusammenhalt des Atlantischen Bündnisses schwer belasten würde?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet nein.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821704200
Bitte, Herr Abgeordneter.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821704300
Herr Staatsminister, rechnet die Bundesregierung damit, daß der



Graf Stauffenberg
Bundeskanzler seine Reise nach Moskau mit einem Verhandlungsauftrag oder mit bestimmten Verhandlungsgesprächsaufträgen der westlichen Verbündeten antreten wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich sagte vorhin im Zusammenhang mit den Dringlichkeitsanfragen, daß die Bundesregierung in Abstimmung mit den westlichen Partnern in dieser Frage steht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821704400
Weitere Frage, Graf Stauffenberg? — Bitte.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821704500
Herr Staatsminister, für welchen Zeitraum ist die Reise geplant?

(Besch [CDU/CSU]:-Demnächst!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich darf noch einmal wiederholen: Über alle Einzelheiten besteht noch ein Prozeß der Abstimmung.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821704600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821704700
Herr Staatsminister, wird die Reise nach Moskau auch wesentlich von dem Ergebnis der Abstimmung mit den Verbündeten abhängen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wir stehen mit den Partnern im Bündnis in Abstimmung über die Reise.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821704800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821704900
Herr Staatsminister, können Sie dem Hause mitteilen, unter welchen Voraussetzungen die Bundesregierung eine solche Reise als politisch vertretbar ansehen würde?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, was ich bei der Dringlichkeitsfrage gesagt habe. Die Bundesregierung steht in Abstimmung mit den westlichen Bündnispartnern und in Kontakten mit der Sowjetunion.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hasinger. Bitte, Herr Abgeordneter.

Albrecht Hasinger (CDU):
Rede ID: ID0821705100
Herr Staatsminister, welches Gewicht wird die Bundesregierung einer Zustimmung — oder Ablehnung - der Verbündeten zu dieser Reise beimessen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, in Ihrer Fragestellung ergeben sich Hypothesen in der einen oder anderen Richtung, und ich sehe mich nicht imstande, hypothetische Fragen von dieser Stelle aus zu beantworten.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705200
Keine Zusatzfrage mehr.
Ich rufe die Frage 95 des Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß die Glaubwürdigkeit und die Ernsthaftigkeit ihrer Empfehlung an deutsche Sportler und Sportorganisationen, unter den gegebenen Verhältnissen den Olympischen Spielen in Moskau fernzubleiben, zweifelhaft und in Frage gestellt wird, wenn gleichzeitig die Vorbereitungen für eine aufwendige, staatsbesuchsartige Reise des Bundeskanzlers nach Moskau. bekanntgegeben wird?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet leider wiederum nein.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705300
Zu einer Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821705400
Überraschend, Herr Staatsminister.
Herr Staatsminister, gehe ich recht in der Annahme, daß die geplante Reise im formellen Sinne eine offizielle Reise sein soll?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wenn der Herr Bundeskanzler reist, ist das wohl eine offizielle Reise.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705500
Zu einer zweiten Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821705600
Herr Staatsminister, ist sich die Bundesregierung bewußt über den Eindruck, den es haben wird und haben muß, wenn der Bundeskanzler unter den gegebenen Verhältnissen im Rahmen eines formellen, offiziellen Besuches eine Ehrenformation der gleichen Roten Armee abschreiten wird, die in Afghanistan gerade beim Völkermord beschäftigt ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wiederum möchte ich sagen: Hypothetische Fragen

(Graf Stauffenberg [CDU/CSU]: Das ist keine hypothetische Frage!)

über hypothetische Formen einer Reise kann ich wirklich von dieser Stelle aus nicht beantworten. Können wir uns nicht darauf einigen,

(Graf Stauffenberg [CDU/CSU]: Ich hätte darauf gerne eine Antwort, Herr Staatsminister!)

daß eine Abstimmung über die Reise im westlichen Bündnis stattfindet und daß es Kontakte, Herr Kollege, über diese Reise mit der Sowjetunion gibt?

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821705800
Herr Staatsminister, teilen Sie meine Auffassung, daß für die deutschen Sportler, denen seitens der Bundesregierung und von seiten dieses Hauses empfohlen wurde, nicht nach Moskau zu fahren, eine Moskau-Reise des Bundeskanzlers nur dann einen Sinn hat, wenn dabei greifbare und bedeutsame politische Erfolge für die Menschen, sei es in der Sowjetunion, sei es im geteilten Deutschland, herausspringen?

(Wehner [SPD]: Schon vorweg brieflich ausgetauscht werden!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, über die Zielsetzung der Reise habe ich vorhin an anderer Stelle gesprochen. Ich möchte es nicht wie-



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
derholen. Ich glaube, daß ich damit auch auf Ihre Frage ausreichend Auskunft gegeben habe.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821705900
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Voss. Bitte.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0821706000
Herr Staatsminister, sehen Sie eine Möglichkeit, die Reise des Bundeskanzlers nach Moskau so einzurichten, daß Fragen des Protokolls, die sonst bei offiziellen Reisen eine bedeutende Rolle spielen, in entsprechender Weise abgemindert werden können?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, darf ich noch einmal sagen: Sie wollen hier zu einer hypothetischen Situation Fragen stellen, die zu diesem Zeitpunkt an dieser Stelle nicht beantwortet werden können. Genügt nicht das, was ich gesagt habe?

(Dr. Voss [CDU/CSU]: Nein!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821706100
Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ehmke, bitte.

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0821706200
Herr Staatsminister, ist dem Auswärtigen Amt bekannt, wie weit die Pläne einer Moskau-Reise des Kanzlerkandidaten der Unionparteien, Strauß, inzwischen gediehen sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Ehmke: Nein.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Da ist doch kein Sachzusammenhang!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821706300
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Ich rufe die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Czaja auf:
Teilt die Bundesregierung die von der Volksrepublik Polen voll unterstützte Rechtsauffassung der Sowjetunion in den Verhandlungen über die Völkermordkonvention vom 11. Dezember 1948 (Plenarsitzung der Generalversammlung der UN vom 9. Dezember 1948, Summary records of meetings, 21. September bis 12. Dezember 1948, Seite 813), daß nach allgemeinem Völkerrecht unter „kulturellem Völkermord" u. a. Handlungen zu verstehen sind, „welche den Gebrauch der Muttersprache im täglichen Verkehr oder in den Schulen, sowie den Druck und die Verbreitung und Veröffentlichung in der Muttersprache verbieten" (vgl. sowjetischen Antrag vom 5. Dezember 1948, Document A/766), und ist sie bereit, mit der Regierung der Volksrepublik Polen Verhandlungen mit dem Ziel aufzunehmen, daß die Deutschen in den Oder-Neiße-Gebieten die ihnen bisher vorenthaltenen Rechte erhalten?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821706400
Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821706500
Hat die Bundesregierung Einwendungen gegen die im Antrag verbal enthaltene sowjetische Rechtsauffassung, daß verwerflich und verboten alle Handlungen sein sollten — ich zitiere den Antrag —, „welche den Gebrauch der Muttersprache im täglichen Verkehr oder in den Schulen sowie den Druck und die Verbreitung und Veröffentlichung in der Muttersprache verbieten"? Warum kann diese Rechtsauffassung von der Bundesregierung nicht geteilt werden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, weil Ihre Darstellung, wie Sie sie in dieser langen
Frage unterstellt haben, so nicht zutrifft und die Tatsachen Ihrer Unterstellung nicht entsprechen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821706600
Die zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821706700
Herr Staatsminister, nachdem die Tatsachen aus Dokumenten der Vereinten Nationen zitiert sind, frage ich Sie, ob, nachdem man die Ablehnung des sowjetischen Antrags — der übrigens von der polnischen Regierung ausdrücklich gebilligt wurde — mit Vertagung auf eine spätere Konvention begründete, nicht hinter Artikel 27 des Menschenrechtspakts für bürgerliche und politische. Rechte der gleiche Gedanke steht, wenn dort die Verpflichtung enthalten ist, daß Angehörigen von nationalen Gruppen zu gewährleisten ist, ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Sowjetunion hat ausweislich der von Ihnen genannten Summary records nicht die von Ihnen behauptete Rechtsauffassung zum allgemeinen Völkerrecht vertreten. Sie hat dort vielmehr erklärt, sie halte den „kulturellen Völkermord" für einen Aspekt des Völkermords, der durch die Völkermordkonvention de lege ferenda, also erstkünftig, geregelt werden solle. Die Mehrheit der VN-Mitgliedstaaten hat allerdings die zukünftige Regelung damals abgelehnt.
Insofern komme ich auf meine erste Antwort zurück: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung nicht, weil schon die von Ihnen behaupteten Tatsachen so nicht zutreffen.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Zusatzfrage nicht beantwortet!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821706800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger. Bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821706900
Herr Staatsminister, wird die Bundesregierung darauf hinwirken, daß die Sowjetunion an ihre damaligen Absichten, dies eindeutig und klar zu regeln, erinnert wird und daß sie einer Interpretation der bereits geltenden völkerrechtlichen Bestimmungen in diesem Sinn ihre Zustimmung gibt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat die Problematik, die der Frage des Herrn Kollegen Czaja zugrunde liegt, nämlich die Nutzung der eigenen Muttersprache usw., wiederholt in bilateralen Gesprächen aufgenommen. Sie wird dies auch in Zukunft tun.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707000
Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Ich bedanke mich, Herr Staatsminister.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 26 der Frau Abgeordneten Dr. Czempiel.



Vizepräsident Wurbs
Sind Bemühungen um die Fortbildung der Familienrichter — vor allem im psychologisch-pädagogischen Bereich — unternommen worden, und liegen der Bundesregierung Erfahrungsberichte über die Anhörung minderjähriger Kinder zur Vorbereitung von Sorgerechtsentscheidungen in Ehescheidungsverfahren vor?
Bitte.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0821707100
Die Familienrichter stehen im Dienst der Länder. Für diese Richter werden Fortbildungsveranstaltungen auf überregionaler Ebene von der Deutschen Richterakademie in Trier, auf regionaler Ebene von den Landesjustizverwaltungen durchgeführt. Insbesondere seit dem Inkrafttreten des Ersten Eherechtsreformgesetzes gehört das Familienrecht zu den Schwerpunkten des Jahresprogramms der Deutschen Richterakademie, einer vom Bund und den Ländern gemeinsam getragenen Einrichtung. Allein im Jahre 1977, in dem die Familiengerichte gebildet worden sind, hat die Deutsche Richterakademie diesen Rechtsgebieten neun und in den beiden folgenden Jahren weitere neun Fortbildungstagungen gewidmet. Dabei wurden auch Fragen aus dem psychologischen und pädagogischen Bereich, insbesondere auch im Hinblick auf die am Kindeswohl auszurichtenden Sorgerechtsentscheidungen, behandelt.
Ergänzt wird das Programm der Richterakademie durch die Landesjustizverwaltungen, die vor allem im Jahre 1977, aber auch in den folgenden Jahren eine beträchtliche Anzahl von Fortbildungsveranstaltungen für Familienrichter angeboten haben.
Gelegenheit zu einem Meinungsaustausch der Familienrichter über erforderliche psychologische und pädagogische Elemente ihrer Entscheidungsfindung bietet im übrigen der vom Bundesministerium der Justiz geförderte Deutsche Familiengerichtstag, der sich auf seiner letzten Tagung im Herbst 1979 auch mit diesem Fragenbereich befaßt hat.
Zu der von Ihnen weiter angesprochenen Anhörung minderjähriger Kinder in Sorgerechtsangelegenheiten liegt der Bundesregierung ein Erfahrungsbericht nur für das früher geltende Recht — fakultative Fühlungnahme des Vormundschaftsgerichts mit dem Kind — vor. Es handelt sich um die 1977 abgeschlossene Untersuchung einer Frankfurter Forschungsgruppe. Diese Untersuchung bestätigte das von der Bundesregierung bereits damals bejahte Bedürfnis nach einer vermehrten Anhörung auch der betroffenen Kinder. Inzwischen ist mit der Neuordnung des Rechts der elterlichen Sorge, die die Bundesregierung schon in der vorigen Legislaturperiode durch ihren hierzu vorgelegten Gesetzentwurf eingeleitet hatte, auch die Anhörung der Kinder in Sorgerechtsangelegenheiten auf eine neue Grundlage gestellt worden.
Nach der jetzt maßgeblichen Regelung muß das Gericht vor seiner Entscheidung grundsätzlich das betroffene Kind anhören. Nur unter besonderen Umständen darf es hiervon absehen. Erfahrungsberichte über die Bewährung des neuen Rechts liegen noch nicht vor. Da das neue Recht erst am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, fehlt ein genügend breiter Erfahrungszeitraum.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707200
Eine Zusatzfrage, bitte Frau Abgeordnete.

Dr. Christa Czempiel (SPD):
Rede ID: ID0821707300
Herr Staatssekretär, ist geplant, derartige Erfahrungsberichte einzuholen, wenn die Zeit ein wenig fortgeschritten ist und man entsprechende Kenntnisse gesammelt hat? Es ist ja doch so, daß gerade Kinder, die in der häuslichen Misere psychisch schon sehr belastet sind, durch ungeschickte Befragungen noch weiteren psychischen Belastungen ausgesetzt werden.
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Wie bei jeder bedeutenden Maßnahme wird auch hier nach geraumer Zeit ein Erfahrungsbericht erstellt, um feststellen zu können, ob die entsprechenden geänderten Bestimmungen wirksam sind oder nicht und welche weiteren Maßnahmen gebenenfalls getroffen werden müssen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707400
Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Martiny-Glotz, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821707500
Herr Staatssekretär, da die Ausbildung der Familienrichter und die Ausstattung der Familiengerichte doch von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, frage ich Sie: In welcher Weise ist denn sichergestellt, daß die zu findenden Erkenntnisse beim Bundesjustizministerium zusammenlaufen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es gibt drei Möglichkeiten, das sicherzustellen. Einmal gibt es in aller Regel — das gilt auch hier — von Zeit zu Zeit Berichte der Länder, die beim Bundesministerium der Justiz gesammelt und ausgewertet werden. Zum zweiten gibt der Familiengerichtstag, von dem ich sprach, die Möglichkeit, im Rahmen eines Forums über die Dinge sehr intensiv nachzudenken und zu sprechen. Das hat Rückwirkungen auf die Verwaltungen der Länder. Zum dritten können aus der Rechtsprechung ebenso wie aus der Literatur — und zwar in nicht geringem Maße — Erfahrungen gewonnen werden, die wiederum zu Rückfragen führen können, wenn daraus entnommen werden muß, daß es bei der Handhabung eines neuen Gesetzes Schwierigkeiten gibt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707600
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Balser.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0821707700
Könnte vom Justizministerium veranlaßt werden bzw. ist erwogen worden, eine Anleitung zur Gesprächsführung zu erstellen, die die psychologische Situation ausreichend berücksichtigt, und sie dann den Familienrichtern zur Verfügung zu stellen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Ich sagte schon, zuständig sind in diesem Fall die Länder. Ich gehe davon aus, daß, wenn es Schwierigkeiten gibt, dies durchaus Gegenstand eines Tagesordnungspunktes einer Justizministerkonferenz sein kann. Falls erforderlich, schließe ich nicht aus, daß es auch hier Hinweise geben könnte. Aber ich glaube, daß hier wegen der richterlichen Unabhängigkeit mit großer Sorgfalt vorgegangen werden müßte.

(Zustimmung des Abg. Engelhard [FDP])





Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707800
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Voss auf:
Wird sich die Bundesregierung bei den Gesprächen, die zur Zeit zwischen den beteiligten Bundesministerien sowie zwischen der Bundesregierung und den Kammern der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geführt werden, von denen sie in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage A 22 (Drucksache 8/3914) vom 18. April 1980 berichtet, in der Tendenz dafür einsetzen, daß auch Steuerberater die Zulassung als Abschlußprüfer für die vorgesehenen Pflichtprüfungen der GmbHs erhalten, und ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der vergleichsweise hohe Ausbildungs- und Wissensstand der Steuerberater eine derartige Regelung rechtfertigt?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Hinsichtlich der von Ihnen gestellten Frage ist die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird sich jedenfalls dafür einsetzen, daß eine Regelung gefunden wird, die den berechtigten Interessen der betroffenen Steuerberater Rechnung trägt. Eine Entscheidung über die Form dieser Regelung wird spätestens bei der Verabschiedung des Regierungsentwurfs des Bilanzrichtliniengesetzes getroffen werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821707900
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Dr. Voss.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0821708000
Herr Staatssekretär, vermögen Sie zu sagen, aus welcher Richtung Sie Widerstände gegen die Regelung, die Sie offensichtlich anstreben, erwarten? Sehen Sie diese Widerstände vornehmlich aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfer oder aus dem europäischen Ausland?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das läßt sich im einzelnen nicht differenzieren, weil wir jetzt noch im Stadium der Abstimmung sind. Es gibt berechtigte Anliegen der Steuerberater, ebenso berechtigte Anliegen der Wirtschaftsprüfer. Man darf nicht verkennen — um das hier deutlich zu machen —, daß etwa zwischen 30 000 und 40 000 Steuerberater betroffen sind, daß auf der anderen Seite diese Steuerberater jedenfalls jetzt noch keine Möglichkeit haben, in Zukunft wie ein Wirtschaftsprüfer bei GmbHs zu arbeiten. Hier muß es zu einer Güterabwägung kommen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821708100
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0821708200
Herr Staatssekretär, habe ich Sie richtig verstanden, daß die Bundesregierung aber davon ausgeht, daß in jedem Fall versucht werden muß, den Besitzstand der Steuerberater zu wahren?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das ist ein sehr wesentlicher Gesichtspunkt, den wir selbstredend zu beachten haben.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821708300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0821708400
Herr Staatssekretär, könnten Sie das Hohe Haus vielleicht insofern erleuchten, als Sie uns sagen, was Sie unter dem Begriff „berechtigte Interessen" verstanden haben?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es ist zur Zeit so, daß die Steuerberater Hilfe und Unterstützung bei Buchführung und Steuererklärung der GmbHs leisten — ich sagte: betroffen davon sind zwischen
30 000 und 40 000 Steuerberater —, daß sie aber nicht die Prüfung vornehmen können, wenn die Prüfungspflicht gegeben ist. Für den Fall, daß das in Rede stehende Gesetz in Kraft tritt und die Regelung gilt, daß die Wirtschaftsprüfer die Prüfung vorzunehmen haben, könnte das dazu führen, daß die Wirtschaftsprüfer auch die steuerliche Beratung vornehmen. Dies bedeutete einen Einbruch in die Tätigkeit der Steuerberater.
Hier gilt es, einen Interessenausgleich durchzuführen. Deswegen sprach ich von „berechtigten Interessen" der Steuerberater, weil hier ein Einbruch möglich ist. Wie der Ausgleich zustande kommen wird, kann ich selbstredend noch nicht sagen. Ich lege Wert darauf, zu betonen, daß wir versuchen werden, mit den beteiligten Verbänden zu einer Einigung zu kommen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821708500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0821708600
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung — bei allem Respekt vor den berechtigten Interessen und der Besitzstandsproblematik — darauf achten, daß diejenigen, die dann zugelassen werden, durch entsprechende Prüfungen den Nachweis erbringen, daß der zu Beratende nicht benachteiligt wird, was dann der Fall wäre, wenn die Voraussetzungen bei dem Berater nicht vorlägen?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Das schließe ich bei der Güterabwägung, von der ich sprach, ein. Deutlich ist, daß eine Prüfung von GmbHs von uns bejaht wird; sonst stünden wir nicht zur Bilanzrichtlinie. Wenn das aber so ist, ist klar, daß ein entsprechendes Niveau gehalten werden muß.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821708700
Weitere Zusatzfragen werden nicht gestellt.
Die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Werner wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz beantwortet. Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Böhme zur Verfügung.
Die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung von Gottfried Claus, Abteilungsleiter im Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) (abgedruckt in „Veröffentlichungen des BAV" 1/80), daß Risikoüberschüsse und Zinsgewinne aus Kapitalanlagen keine Unternehmensgewinne im üblichen Sinne sind, sondern nicht benötigte Beitragsteile, die an die Versicherungsnehmer zurückzuzahlen bzw. auszuschütten sind, und wie beurteilt sie die Rückerstattungspraxis der Versicherungsunternehmen unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0821708800
Es ist richtig, daß Risikoüberschösse und Zinsgewinne der Lebensversicherungen keine Unternehmensgewinne im üblichen



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
Sinne sind, soweit sie auf den von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebenen vorsichtigen Rechnungsgrundlagen beruhen. Soweit Überschüsse darüber hinausgehen und andere Ursachen haben, sind sie dagegen wie in anderen Gewerbezweigen als normaler Unternehmensgewinn anzusehen.
Andere Ursachen können sich insbesondere aus der Geschäftspolitik des Unternehmens, etwa beim Aufbau des Versicherungsbestandes, bei der Vermögensanlage, bei der Rückversicherungspolitik und aus anderen Gründen ergeben und sich in vergleichsweise höheren Gewinnen darstellen. Nur in diesem Sinne sind auch die von Ihnen zitierten Ausführungen von Herrn Claus zu verstehen.
Unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes ergeben sich für die Rückerstattungspraxis der Versicherungsunternehmen keine Folgerungen. Die Verletzung von Eigentum oder eigentumsähnlichen Rechten ist nicht ersichtlich. Es fehlt auch an hoheitlichen Eingriffen. Bloßes Dulden durch die Versicherungsaufsicht wäre noch kein Eingriff im Sinne des Art. 14 des Grundgesetzes.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821708900
Eine Zusatzfrage, bitte, Frau Abgeordnete.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821709000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß eine Organisation mit Namen „Zeller Kreis" die Vermögen, die durch Risikoüberschüsse und Zinsgewinne entstehen, auf 250 Milliarden DM beziffert?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich kann diese Zahl im aktuellen Zeitpunkt nicht bestätigen. Ich habe dazu keine Unterlagen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709100
Zweite Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821709200
Selbst wenn die Zahl etwas zu hoch gegriffen sein sollte, was auch ich nicht beurteilen kann: Könnten Sie mir die Frage beantworten, wem diese Risikoüberschüsse und Zinsgewinne gehören?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Diese Risikoüberschüsse und Zinsgewinne werden nach der Praxis der Versicherungswirtschaft in dem angebotenen und angemessenen Umfang rückerstattet. Vergleicht man die Leistungen der Versicherungen gegenüber dem Versicherungskunden, so darf man nicht nur die Höhe der Prämie, sondern muß auch die Praxis der Rückerstattung sehen. Beides muß bei einem Leistungsangebot der jeweiligen Versicherung mit berücksichtigt, in die Bewertung einbezogen werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709300
Ich rufe die Frage 31 der Frau Abgeordneten Dr. Martiny-Glotz auf:
Sind nach Ansicht der Bundesregierung die Einflußmöglichkeiten des Bundesamts für das Versicherungswesen ausreichend, um die auch vom BAV kritisierten unzureichenden Rückerstattungsquoten (teilweise unter 50 v. H.) der Versicherungsgesellschaften auf möglichst 100 v. H. anzuheben, oder sind gegebenenfalls gesetzliche Regelungen zu treffen, die ein Einschreiten des BAV im Interesse der Versicherungsnehmer sicherstellen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hält es für wichtig, das Interesse der Versicherten an angemessener Gewinnbeteiligung in der Lebensversicherung zu wahren. Die meisten Versicherer haben insoweit Leistungen vorzuweisen, die sich in beachtlichen Ausschüttungen an die Kunden niederschlagen. Wenn in Einzelfällen die Ausschüttungen nicht angemessen sind, greift die Versicherungsaufsicht mit den ihr schon jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln ein.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, wie dieses Instrumentarium der Aufsichtsbehörde noch verbessert werden kann. Die Prüfung ist schon so weit fortgeschritten, daß mit einem gesetzlichen Verbesserungsvorschlag, der die Einflußmöglichkeiten der Versicherungsaufsicht erweitert, in Kürze gerechnet werden kann.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709400
Zusatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821709500
Herr Staatssekretär, die Rückerstattungen sind bei den Versicherungen auf Gegenseitigkeit und den anderen Versicherungen sehr unterschiedlich. Könnten Sie sich vorstellen, daß die Bundesregierung etwas intensiver dafür sorgte, daß diese Unterschiede auch den Versicherten deutlich werden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Frau Abgeordnete, in der gesetzlichen Verbesserung, die ich in meiner Antwort erwähnte, wird es gerade darum gehen, durch Maßnahmen der Aufsichtsbehörde sicherzustellen, daß angemessene Überschüsse erzielt werden und den Versicherten möglichst weitgehend zufließen. Bei dieser Neuregelung soll auch eine Verbesserung der Transparenz und damit des Wettbewerbs herbeigeführt werden.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709600
Noch eine Zuatzfrage, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821709700
In welcher Weise genießen Sie bei dieser Novellierung die Unterstützung der Versicherungswirtschaft?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Bei dieser Novellierung sind natürlich — wie üblich — Gespräche mit den zuständigen Verbänden zu führen. Dies ist auch im vorliegenden Fall geschehen. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Auch die einzelnen Regelungen sind noch nicht endgültig und abschließend entschieden, so daß ich nur die allgemeine Zielrichtung angeben kann, so, wie ich es vorhin gemacht habe.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709800
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ich rufe die Frage 32 des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die in Japan geregelte Aufteilung der Versicherungsprämie in einen Beitrag für den Schadensausgleich und einen Preis für die Dienstleistungen der Versicherungsunternehmen, und sieht sie Möglichkeiten, durch Obernahme des japanischen Systems die Interessen der Verbraucher nach Preisvergleich und voller Rückerstattung der Oberschüsse stärker zu berücksichtigen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Den mir vorliegenden Unterlagen über Versicherungssysteme in Japan läßt sich eine Aufteilung der Versicherungs-



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
prämie in einen Beitrag für den Schadenausgleich und einen Preis für die Dienstleistung der Versicherungsunternehmen nicht entnehmen. Ich werde aber auf Grund Ihrer Anfrage über die deutsche Botschaft in Tokio noch weitere Untersuchungen anstellen lassen.
Gegen eine Aufteilung der Prämie könnte folgendes sprechen:
Eine Aufteilung bringt dem Versicherungskunden keine wesentlich neue Information, die ihm bei der Einschätzung der Angebote nützen könnte. Entscheidend ist der Vergleich des Gesamtpreises und nicht seiner Bestandteile. Ein Vergleich nur von Dienstleistungspreisen ist keine brauchbare Grundlage für die Entscheidung des Kunden, weil offenbleibt, welche Ergebnisse aus dem Schadenbereich zu erwarten sind. Ein billiges Dienstleistungsangebot sagt überhaupt noch nichts über die Qualität des Versicherungsbestandes. Dieser aber ist bedeutsam für die Höhe der Schadenzahlungen, der Prämie sowie der Überschüsse.
Eine exakte Trennung der beiden Kostenbereiche dürfte überdies — insbesondere wenn es sich um Gemeinkosten handelt — kaum möglich und nur schwer zu kontrollieren sein.

(Zustimmung bei der FDP)

Problematisch wäre es schließlich auch, festzustellen, welche Überschußteile für eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und Rücklagenbildung abgezweigt werden sollen. Falls eine völlige Herauslösung des Risikobereichs aus dem Versicherungsunternehmen angestrebt wird, wäre eine Nachschußpflicht der Versicherungsnehmer für den Fall eines besonders ungünstigen Schadenverlaufs nicht zu umgehen. In beiden Fällen würde die unternehmerische Verantwortung der Versicherungen gravierend eingeschränkt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821709900
Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter.

Dr. Nils Diederich (SPD):
Rede ID: ID0821710000
Herr Staatssekretär, würden Sie meiner Auffassung zustimmen, daß es in dieser Frage insbesondere darum geht, die Transparenz drastisch zu erhöhen, und könnten Sie sich vorstellen, daß — ähnlich wie im Bankenbereich, wo man ja auch versucht hat, dies durch entsprechende Gebührentabellen usw. herbeizuführen — diese Transparenz auch in der Versicherungswirtschaft stärker hergestellt werden kann?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich kann mir vorstellen, daß dies der Ansatzpunkt einer Regelung in Japan ist. Wie ich Ihnen sagen mußte, liegt allerdings nach den uns bekannten Informationen eine solche Aufteilung in Japan nicht vor. Die Gründe, die aus unserer Sicht und aus unserer Praxis gegen eine solche Aufteilung sprechen könnten, habe ich vorgetragen.
Ihr Anliegen aber, Herr Kollege, mehr Transparenz und auch mehr Möglichkeiten für das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen zu haben, wird unterstützt, und das ist der Grund dafür, daß die Bundesregierung jetzt eine Neuregelung beabsichtigt, die mehr Transparenz, vor allen Dingen eine bessere Ubersicht über die Leistungsangebote der Versicherungen, und mehr Wettbewerb ermöglicht.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? — Nein.
Dann rufe ich Frage 33 des Herrn Abgeordneten Diederich (Berlin) auf:
Werden die Verbraucher nach Meinung der Bundesregierung ausreichend darüber informiert, daß sie bei einigen Versicherungsgesellschaften die steigenden Kosten für Werbung und Vertrieb, d. h. die Vertreterprovisionen, mit ihren Versicherungsprämien voll finanzieren, während bei anderen Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit diese Kosten zum Teil überhaupt nicht entstehen, und könnte die Information darüber nicht durch Aufteilung der Prämie in einen Schadensbeitrag und einen Preis für die Dienstleistung gefördert werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung ist der Meinung, daß vor allem im Bereich der Lebensversicherungen die Transparenz der Versicherungsleistungen, insbesondere der Beitragsrückerstattungen, verbessert werden muß. Zusätzliche Informationen über Kostenteile würden hierzu nicht entscheidend beitragen. Es kommt vielmehr darauf an, dem Versicherungskunden den Vergleich möglich zu machen, welche Überschußbeteiligungen die einzelnen Versicherer gewähren. In meiner Antwort auf die zweite Frage von Frau Dr. Martiny habe ich bereits mitgeteilt, daß die Bundesregierung in diesem Bereich gesetzliche Verbesserungen beabsichtigt.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter?

(Dr. Diederich [Berlin] [SPD]: Schönen Dank!)

Dann rufe ich Frage 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Ist nach Meinung der Bundesregierung die Höhe der zwangsläufig anfallenden Überschüsse in der Lebensversicherung noch gegenüber dem Versicherungsnehmer vertretbar, und könnte das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen durch Verwendung realistischerer Kalkulationsgrundlagen zu niedrigeren Prämien und einem niedrigeren Überschußniveau beitragen?
Bitte.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die in der Lebensversicherung anfallenden Überschüsse haben ihren Grund in der Vorsicht bei der Kalkulation der Prämien. Diese Vorsicht ist wegen der regelmäßig langen Laufzeit der Verträge unverzichtbar und im Hinblick auf eine umsichtige Kalkulation auch berechtigt.
Insbesondere ist verständlich, daß in Hochzinsphasen über die Angemessenheit des sogenannten Rechnungszinses nachgedacht wird. Von der Höhe dieser Rechnungszinsen wird das Überschußniveau beeinflußt. Allerdings ist darauf zu achten, auch bei niedrigem Überschußniveau eine angemessene Überschußbeteiligung der Versicherten zu gewährleisten. Darum bemüht sich auch die Versicherungsaufsicht.
In meiner Antwort auf eine Frage von Frau Dr. Martiny habe ich vorhin bereits darauf hingewiesen, daß gesetzgeberische Schritte bevorstehen, um das



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
Instrumentarium dieser Aufsicht noch zu verbessern.
Bei höherem Rechnungszinsfuß könnten die Prämien gesenkt werden, die notwendig sind, um eine bestimmte vertraglich zugesicherte Leistung zu erbringen. Es könnte allerdings auch im Interesse der Versicherungsnehmer liegen, bei höherem Rechnungszinsfuß mit gleichbleibenden Prämien eine höhere Leistung vertraglich zugesichert zu erhalten. Auch diese Fragen sind bei der beabsichtigten Gesetzesinitiative zu prüfen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710300
Eine Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0821710400
Herr Staatssekretär, könnten Sie in Ihrem Hause einmal überprüfen lassen, ob die Zahl von 250 Milliarden DM an Risikoüberschüssen, die der Zeller Kreis angegeben hat, richtig und korrekt ist?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Dies will ich gern überprüfen lassen, Herr Kollege.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710500
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0821710600
Herr Staatssekretär, glauben Sie, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen auf Grund der vorgegebenen Zielsetzung überhaupt fähig und in der Lage ist, die Interessen der Versicherungsnehmer wirksam zu vertreten?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Dies möchte ich entschieden bejahen; natürlich ist das Versicherungsaufsichtsamt dazu in der Lage. Ich muß auch darauf hinweisen, daß je nach der Situation und den jeweiligen Erfordernissen eine ständige Verbesserung der Aufsichtsmöglichkeiten erfolgt. Ein Punkt dabei ist ja gerade die Frage, die Gegenstand dieser heutigen Fragestunde ist, die Frage nämlich, wie mehr Transparenz, mehr Durchsichtigkeit bezüglich der einzelnen Wettbewerbskomponenten im Angebot der Versicherer zu erhalten ist. Hieran wird zur Zeit gearbeitet, und das wird Gegenstand einer Novellierung des entsprechenden Gesetzeskatalogs sein.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710700
Keine weiteren Zusatzfragen zu diesem Punkt.
Dann rufe ich Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Jens auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zu mehr Wettbewerb und Markttransparenz im Versicherungsbereich zu kommen, und sollte u. a. durch geregelte Informationspflichten über Rückkaufwerte und Überschußbeteiligungen und eine Aufteilung der Prämie in einen Preis für die Dienstleistung und einen Beitrag für den Schadensausgleich mehr Markttransparenz angestrebt werden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Zu Wettbewerb und Markttransparenz im Versicherungsbereich hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage am 28. Juni 1979 ausführlich Stellung genommen; auf die Bundestagsdrucksache 8/3030 nehme ich Bezug.
Dem ist heute hinzuzufügen: Die Bundesregierung hat veranlaßt, daß ein wissenschaftliches Gutachten erstellt wird, in dem Wettbewerb und Markttransparenz der Lebensversicherung hinsichtlich der derzeitigen Lage analysiert und auf Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht werden sollen. Die Ergebnisse bleiben abzuwarten. Hieraus sind auch zusätzliche Anregungen zur Verbesserung der Information der Verbraucher zu erwarten.
Zu der von Ihnen angesprochenen Trennung der Prämien in einen Preis für die Dienstleistung und einen Beitrag für den Schadensausgleich habe ich bereits vorhin auf die Frage von Herrn Kollegen Dr. Diederich Ausführungen machen können.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821710800
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0821710900
Herr Staatssekretär, halten Sie die jetzt in der Diskussion befindliche Novellierung des §
247 BGB — Sie sind sicherlich darüber informiert, was dort auf uns zukommt — für gerechtfertigt, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, daß durch die jetzt vorgeschlagene Änderung die Wettbewerbspositionen der Versicherungen verbessert und die Wettbewerbspositionen der Sparkassen erschwert werden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, über das Anliegen, den § 247 BGB zu reformieren, besteht im Grundsatz Einverständnis. Worüber diskutiert und auch gestritten wurde, war das Verfahren, ob nämlich eine Summenbegrenzung vorzunehmen ist oder die Reform nach dem jeweiligen Personenkreis durchzuführen ist. Dieses war der Streitpunkt, so daß Ihre Frage, die das grundsätzliche Anliegen betrifft, zu bejahen ist, nämlich daß § 247 zu novellieren ist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711000
Zusatzfrage, bitte.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0821711100
Herr Staatssekretär, können sie bestätigen, was in dieser Woche im „Spiegel" nachzulesen ist, nämlich daß kein Wirtschaftszweig eine so wirksame Interessenvertretung wie die Versicherungswirtschaft hat?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, dieses kann ich nicht bestätigen, dazu fehlen mir die Erfahrungswerte.

(Heiterkeit)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711200
Hierzu liegen keine Wortmeldungen mehr vor.
Ich rufe Frage 36 des Abgeordneten Dr. Voss auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Einbau von ölunabhängigen Befeuerungsanlagen zur Beheizung von Wohnhäusern bzw. von Befeuerungsanlagen, bei denen auch alternativ andere Brennstoffe verwendet werden können, steuerlich gefördert werden sollte, z. B. durch Einbeziehung in die Abschreibungsvergünstigung nach § 82 a EStDV, und wann wird die Bundesregierung gegebenenfalls entsprechende Rechtsänderungen vorschlagen, oder, falls die Bundesregierung dies ablehnt, welche Gründe sprechen gegen eine steuerliche Förderung ölunabhängiger Befeuerungsanlagen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Aufwendungen für den Ersatz einer Ölzentralheizung durch eine andere Beheizungsanlage in einem bestehenden Gebäude sind nach der neuesten BFH-Rechtsprechung Erhaltungsaufwand. Sie können deshalb so-



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
fort als Werbungskosten abgezogen werden. Bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern, deren Nutzungswert nach § 21 a Einkommensteuergesetz ermittelt wird, ist allerdings Erhaltungsaufwand bereits im pauschalierten Nutzungswert berücksichtigt.
Aufwendungen für den Einbau einer Heizungsanlage in einem Neubau gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes und werden zusammen mit diesen nach den für das Gebäude maßgebenden Vorschriften, auf die Nutzungsdauer des Gebäudes verteilt, abgeschrieben.
Nach § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung können zusätzlich die Herstellungskosten für den Einbau von Wärmepumpenanlagen, Solaranlagen und Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme einschließlich der Anbindung an das Heizsystem mit bis zu 10 % jährlich abgeschrieben werden. Die Abschreibungsvergünstigung soll einen finanziellen Anreiz für den Einbau neuer Technologien auf dem Heizungssektor bieten, die gegenüber konventionellen Heizungsanlagen regelmäßig wesentlich teurer sind. Dies sind die Gründe für eine besondere Förderung, welche bei Heizungsanlagen, die zu der üblichen Grundausstattung eines Wohngebäudes gehören, nicht gegeben sind.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711300
Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0821711400
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß Sie mir die Rechtslage geschildert haben, meine Frage aber nicht beantwortet haben, ob die Umstellung von erdölbetriebenen Heizungsanlagen auf Anlagen, die mit anderen Brennstoffen betrieben werden, gefördert werden soll?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich habe eben ausgeführt, daß der Ersatz einer solchen Ölheizung durch eine andere Beheizungsanlage sofort in voller Höhe als Erhaltungsaufwand abgeschrieben werden kann. Andere Abschreibungsmöglichkeiten, nämlich die Verteilung der Aufwendungssumme nach § 82 a Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, sollen für bestimmte Formen reserviert sein, für deren Einbau ein Anreiz gegeben werden soll, weil sie finanziell besonders aufwendig sind, da es sich um neue, bisher noch nicht voll ausgereifte Technologien handelt, also z. B. Wärmepumpenanlagen oder Solaranlagen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711500
Eine weitere Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter Voss.

Dr. Friedrich Voss (CSU):
Rede ID: ID0821711600
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß bei der Erdölsituation, die wir haben, unbedingt etwas getan werden muß, um von diesem Material wegzukommen und in andere Bereiche zu gelangen, und daß just die steuerliche Förderung — im Gegensatz zu Subventionen, wenn sie daran denken — das geeignete Mittel wäre, um den Erfolg zu erzielen, den man haben will?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die steuerliche Förderung ist vorhanden. Die Umstellung einer Heizung kann sofort in voller Höhe als
Erhaltungsaufwand abgeschrieben werden. Die Möglichkeiten des § 82a EStDV — es- geht um die Verteilung der jeweiligen Aufwendungssumme — beziehen sich aber auf einen anderen Sachverhalt. Diese Möglichkeiten sollten für die modernen neuen Technologien reserviert sein. Der Ansatz, neue Technologien zu entwickeln und zu unterstützen, ist der Grund für die besondere Berücksichtigung in § 82a EStDV. Dieser Ansatz liegt bei den herkömmlichen Heizungsarten nicht vor. Deswegen glauben wir, daß eine zusätzliche Aufnahme der herkömmlichen Heizungsarten in den Katalog des § 82 a EStDV entbehrlich ist. Außerdem ist es so, daß — dies lag Ihrer Frage zugrunde — die Umstellung einer Heizung regelmäßig voll steuerlich abgeschrieben werden kann.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711700
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Horstmeier auf:
Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag, einen Teil des Steueraufkommens aus der Tabak- und Branntweinsteuer für die Wiederherstellung der Gesundheit den Versicherungsträgern zur Verfügung zu stellen?
Dr. Böhme, Parl Staatssekretär: Gegen eine auch nur teilweise Zweckbindung der Einnahmen aus der Tabaksteuer und der Branntweinsteuer für Zuschüsse an Versicherungsträger bestehen erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken. Für Steuern gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Danach dürfen Einnahmen aus Steuern nicht zur Erfüllung bestimmter Aufgaben zweckgebunden werden. Vielmehr haben alle Steuereinnahmen als Deckungsmittel für alle Ausgaben zu dienen. Das Gesamtdeckungsprinzip verhindert eine Einengung des Entscheidungsspielraums bei der jährlichen Prioritätenfestsetzung für die verschiedenen Aufgaben. Dies dient der Erreichung des höchstmöglichen Nutzens bei der Verwendung der öffentlichen Mittel und ist jeweils der Entscheidung des Parlaments überlassen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821711800
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Martin Horstmeier (CDU):
Rede ID: ID0821711900
Herr Staatssekretär, es gibt ja auch in anderen Bereichen Zweckbindungen, z. B. beim Aufkommen aus der Mineralölsteuer, die zu einem Teil für den Straßenbau zur Verfügung gestellt werden muß. Sehen Sie hier nicht eine Brücke, um eine Zweckbindung auch in dem von mir genannten Bereich zu erwägen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Es ist richtig, daß im Straßenbau eine solche Zweckbindung teilweise noch besteht. Diese ergab sich aus der in der Nachkriegszeit bestehenden besonderen Notwendigkeit zu einem schnellen und umfassenden Ausbau des Straßennetzes. Diese Extremsituation der Nachkriegszeit besteht heute nicht mehr. Eine echte Zweckbindung besteht im Bundeshaushalt überdies nur noch hinsichtlich der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden, und zwar in Höhe der für diesen Zweck vorgenommenen Anhebung der Mineralölsteuer um 6 Pfennig je Liter.




Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821712000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Flämig, bitte.

Gerhard Flämig (SPD):
Rede ID: ID0821712100
Herr Staatssekretär, meinen Sie nicht auch, daß, wenn hier schon pädagogische Ziele verfolgt werden sollen, es sinnvoller wäre zu prüfen, ob Krankenbehandlungskosten bei Krankheiten, die nachweisbar auf Tabak- oder Alkoholmißbrauch zurückzuführen sind, nicht mehr durch die Krankenkasse erstattet werden sollten, wie es neuerdings beispielsweise in Frankreich der Fall ist?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe vorhin ausgeführt, daß wir mit guten Gründen an dem sogenannten Gesamtdeckungsprinzip festhalten. Dies bedeutet letztlich, daß dem Parlament jeweils die Entscheidung über die Verwendung der Steuereinnahmen zusteht. Es ist gerade ein Charakteristikum und ein Begriffsmerkmal aus der Steuerpolitik und aus der Steuerwissenschaft, für welches sich gute Gründe anführen lassen, daß die Steuer ohne Zweckbindung aufgenommen wird und dem Staat insgesamt zur Erfüllung seiner Aufgaben zur Verfügung steht. An diesem Prinzip wurde in der Vergangenheit nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in allen vergleichbaren Staaten festgehalten. Deswegen auch meine Aussage, daran weiter festhalten zu wollen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821712200
Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.
Die Fragen 38 des Herrn Abgeordneten Niegel, 53 des Herrn Abgeordneten Kirschner, 60 des Herrn Abgeordneten Spranger, 61 des Herrn Abgeordneten Metz, 62 des Herrn Abgeordneten Kunz (Berlin), 63 des Herrn Abgeordneten Broll und 73 des Herrn Abgeordneten Besch wurden von den Fragestellern zurückgezogen.
Die Fragen 58 und 59 des Herrn Abgeordneten Dr. Wörner sind nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde unzulässig.
Damit stehen wir am Ende der Fragestunde.
Ich rufe nunmehr den Tagesordnungspunkt 26 auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Bundesberggesetzes (BBergG)

— Drucksache 8/1315 —
aa) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 8/3966 —Berichterstatter: Abgeordneter Glos
bb) Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 8/3965 — Berichterstatter:
Abgeordnete Russe
Wolfram (Recklinghausen) Angermeyer

(Erste Beratung 66. Sitzung)

b) Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel
— Drucksache 8/1018 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 8/3965 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Russe
Wolfram (Recklinghausen) Angermeyer

(Erste Beratung 66. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Russe.

Hermann Josef Russe (CDU):
Rede ID: ID0821712300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Dem Hohen Hause liegen auf Drucksache 8/3965 die Beschlußempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Bundesberggesetzes - Drucksache 8/1315 — und zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 8/1018 — vor. Auf beide, Beschlußempfehlung und Bericht, möchte ich zunächst verweisen. In meinen nachfolgenden Ausführungen werde ich mich auf einige mir wichtig erscheinende und zum Teil ergänzende Aspekte beschränken.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß hat die ihm nach der ersten Lesung überwiesene Gesetzesmaterie — übrigens ein gesamtes Rechtsgebiet umfassend — in verhältnismäßig kurzer Zeit — die erste Beratung datiert vom 7. Juni 1978 —, wie ich meine, sehr gründlich beraten. Davon zeugen nicht nur die 17 Sitzungen einer von mir geleiteten Arbeitsgruppe, sondern auch ein sehr substantiiertes Anhörungsverfahren, in dem Wissenschaftler, Verbände und die Vertreter der Landesregierungen Gelegenheit zur gutachtlichen Stellungnahme erhielten. Des weiteren sind eine Reihe von Eingaben außerhalb des offiziellen Anhörungsverfahrens zur Kenntnis genommen und beraten worden.
Ich darf den Kollegen meiner Arbeitsgruppe für die hier in der Tat geleistete Sisyphusarbeit ausdrücklich und herzlich danken. Es handelt sich um ein umfassendes Gesetzeswerk, das in den bisher mit der Angelegenheit befaßt gewesenen Institutionen unseres Hauses beraten und verabschiedet worden ist. Ein nicht minder anerkennender Dank gilt den Herren Referenten und Mitarbeitern des Res-



Russe
sorts sowie den Bediensteten des Sekretariats des Wirtschaftsausschusses.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, es ist in der Tat auch angebracht, für die umfassende Kleinarbeit in den Sekretariaten — man denke an die Schriftsätze und alles, was zur Beratung dieses sehr umfangreichen Gesetzeswerks gehörte — den unabdingbar notwendigen Dank auszusprechen.
Die Gesetzgeber haben sich mit der Schaffung bzw. Novellierung von Bergrecht immer schwergetan. Das zu Recht als vorbildlich geltende und noch heute in weiten Teilen des Bundesgebiets gültige Allgemeine Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865 bedurfte einer erheblichen Vorlaufzeit. Zwischen den Jahren 1824 und 1848 wurden nicht weniger als vier Berggesetzentwürfe konzipiert, aber ebenso auch wieder verworfen.
Bei näherer Betrachtung der Materie Bergrecht sind die geschilderten Geburtswehen auch gar nicht verwunderlich. Die Bergrechtsgesetzgebung muß die nahezu unlösbare Aufgabe bewältigen, gleichsam in einem magischen Dreieck die Interessen der Bergbauberechtigten, der Grundeigentümer und des Staates in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Bergrecht ist in diesem Sinne immer auch ein zeitbezogenes Spiegelbild der politischen und gesellschaftlichen Ordnung. So heißt es in den Motiven zum Entwurf eines bayerischen Berggesetzes aus der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
Es besteht das Bedürfnis, die gegenwärtigen Bergordnungen durch eine der freien Bewegung der Industrie mehr spielraumgebende und zu dem dermaligen Staatsorganismus passende, der Fortbildung auf dem Gebiet der Technik und der Wissenschaft angemessene Berggesetzgebung zu ersetzen.
Ich meine, in Analogie gilt diese Aussage heute genauso für das nun relevante Verhältnis Bund-Länder.
Meine Damen und Herren, auch heute, mehr als hundert Jahre nach der damaligen Anpassung des Bergrechts an die Industrialisierung des Bergbaus, stehen wir wiederum vor einer zukunftsweisenden Aufgabenstellung. Energie- und Rohstoffknappheit zwingen zu einem sorgsamen und sparsamen Umgang mit den heimischen Bodenschätzen. Hier muß das Bergrecht Rahmenbedingungen setzen, die eine gesamtwirtschaftlich vertretbare und erforderliche Ausbeute ermöglichen.
Aber noch eine weitere Parallele zur Berggesetzgebung des vorigen Jahrhunderts ist augenfällig: Wie damals eine Vielzahl von Bergordnungen, die zum Teil noch aus dem Mittelalter stammen, durch einheitliches Landesbergrecht abgelöst wurden, gilt es auch heute, ein zersplittertes Recht zu vereinheitlichen, und zwar um der Rechtsklarheit, der Rechtssicherheit und der Rechtsbeständigkeit im ganzen Bundesgebiet willen.
Es ist unstreitig: Gemäß Art. 74 des Grundgesetzes unterliegt das Recht des Bergbaues der konkurrierenden Gesetzgebung. Sowohl Wortlaut als auch Entstehungsgeschichte sprechen dafür, daß damit dem Bund das Recht zukommt, für den Bergbau ein umfassendes Sonderrecht zu schaffen. Diese Kompetenz des Bundes findet ihre Grenzen nur in sonstigen Bestimmungen des Grundgesetzes, nach denen bestimmte bergrechtliche Fragen ausschließlich den Ländern zugewiesen sind. Der Bund kann aus diesem Grunde, falls die allgemeinen Vorausetzungen des Art. 72 Abs. 2 des Grundgesetzes, also das Bedürfnis nach bundesrechtlicher Regelung, vorliegen, nahezu das gesamte bestehende Bergrecht neu regeln.
Meine Damen und Herren, der Bund hat auch — dies wird in der öffentlichen Diskussion weithin übersehen — bereits von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, wie etwa die Änderung der Zulegungsverordnung durch § 44 des Gesetzes zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau vom 29. Juli 1963 es beweist. Der Hinweis auf das vorläufige Festlandsockelgesetz von 1964 und die Änderungsgesetze der Jahre 1968, 1969 und 1976 ist in diesem Zusammenhang ebenfalls angebracht, mag dies auch mit dem Bundesberggesetz nicht unmittelbar vergleichbar sein.
Meine Damen und Herren, diese Aussage muß man treffen, um auf das Argument, das sich drei Bundesländer im ersten Durchgang im Bundesrat zu eigen gemacht haben, eingehen zu können, nämlich die Länderkompetenzen würden weiter ausgehöhlt und mit dem Bergrecht ziehe der Bund erneut eine gewichtige Kompetenz der Länder an sich. Dem ist nicht so. Das Bergrecht gehört bereits jetzt zum Kompetenzbereich des Bundes. Der Bund nimmt also nur wahr, was ihm zusteht. Das verfassungspolitische Problem einer etwaigen Gefährdung der föderativen Staatsstruktur stellt sich nur dort, wo es um die Erweiterung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz geht, wie dies in der Vergangenheit mehrfach — etwa 1959 bei der Kernenergie, 1969 bei der Ausbildungsförderung und 1972 beim Umweltschutz — geschehen ist.
Aber, meine Damen und Herren, es bleibt natürlich das verfassungsrechtliche Problem des Bedürfnisses für ein Bundesberggesetz. Auch hier spricht eine Fülle von Argumenten für eine bundeseinheitliche Regelung. Nach zehnjähriger Arbeit an einem Musterentwurf zur Vereinheitlichung des deutschen Bergrechts haben die Länder Ende der 50er Jahre ihre Bemühungen eingestellt. Erst danach hat der Bund mit den Vorbereitungen zu einem Bundesberggesetz begonnen. Die Länder selbst haben dies übrigens präformiert, denn sie selbst sind bis in die jüngste Vergangenheit von einer Bergrechtsreform durch den Bundesgesetzgeber ausgegangen.
Sie haben dies in länderamtlichen Begründungen und Reden in ihren Parlamenten zum Ausdruck gebracht. So zitiere ich z. B. aus der Begründung zum Entwurf eines Landesgesetzes über das Bergrecht im Lande Rheinland-Pfalz — Landtagsdrucksache 7/2035 —:



Russe
Die Gesetzesvorlage (der Landesregierung) beschränkt sich auf die unbedingt notwendigen Gesetzesänderungen, ohne eine umfassende Reform des geltenden Bergrechts anzustreben. Letztere Aufgabe soll einem künftigen Bundesberggesetz überlassen bleiben, zu dem in dem Bundesministerium für Wirtschaft die Vorarbeiten bereits im Gange sind.
Mit gleicher Eindeutigkeit spricht es die Begründung des Entwurfs eines dritten Gesetzes zur Anderung bergrechtlicher Vorschriften der Landesregierung von Baden-Württemberg in der Landtagsdrucksache 6/6500 aus — ich zitiere —:
Eine vollständige Vereinheitlichung und Reform des Bergrechts im Land ist zur Zeit nicht beabsichtigt, da die Vorarbeiten für ein Bundesberggesetz inzwischen so weit vorangeschritten sind, daß mit der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs im Bundestag zu rechnen ist.
Auch die Begründung zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Änderung bergrechtlicher Vorschriften im Lande Niedersachsen — Drucksache 8/1100 — setzt die Schaffung eines Bundesberggesetzes als selbstverständlich voraus.
Meine Damen und Herren, eine Vereinheitlichung und Reform durch die Länder ist auch wegen des mangelnden Zugriffs auf die bundesrechtlichen Vorschriften gar nicht möglich. Erinnert sei hier beispielsweise an die Sylvesterverordnung, das Festlandsockelgesetz, das die Länder selbst zu novellieren beantragt haben, dem das Hohe Haus mit dieser Lesung sicherlich auch entsprechen wird. Der Bund hat in Teilbereichen von seiner Kompetenz Gebrauch gemacht, oder aber er mußte es im Auftrag der Länder sogar tun.
Ein weiteres! Nur ein Bundesgesetz schafft endlich gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen für die Unternehmen in den einzelnen Bergbauzweigen. Bis 1949 hatten die Unternehmen diesbezüglich den absolut einheitlichen Rechtskreis des ehemaligen preußischen Allgemeinen Berggesetzes als Aktionsparameter für ihre Entscheidungen. Die Länder haben durch ihre Novellierungen demgegenüber ab 1949 in vielfältiger Weise dazu beigetragen, daß nicht mehr von einer Übereinstimmung, ja nicht einmal mehr von einer Vergleichbarkeit der einzelnen Berggesetze und -verordnungen und damit des gesamten gültigen Bergrechtes gesprochen werden kann. Dies tangiert natürlich auch unsere Kumpels; die sind hier insbesondere angesprochen. Die Bergleute vor Ort haben ein Anrecht darauf, endlich eine einheitliche und zeitgemäße Schutzvorschrift für ihre Arbeit zu erhalten.
Auch die wünschenswerte Harmonisierung im europäischen Rahmen ist undurchführbar, wenn im eigenen Rechtskreis die derzeitige Rechtszersplitterung in über hundert aufzuhebenden Gesetzen und Verordnungen beibehalten wird.
Die Aspekte der Rohstoffsicherung — die Lagerstätten sind nun einmal nicht an Landesgrenzen gebunden — sowie die Sicherstellung eines angemessenen, im ganzen Bundesgebiet gleichwertigen und gleichartigen Schadenausgleichs für den betroffenen Bürger erfordern eine bundeseinheitliche Regelung. Der. Bundesrat hat selber — völlig zu Recht — herausgestellt, daß die überfällige Reform des Bergschadenrechts auf Landesebene nicht zu bewältigen sei.
Der Wirtschaftsauschuß und auch die anderen beteiligten Ausschüsse waren sich der besonderen Bedeutung des Gesetzgebungsvorhabens für die Länder bewußt. Wir haben uns bei unseren Beratungen und Entscheidungen ganz wesentlich davon bestimmen lassen, daß der Schritt zur bundeseinheitlichen Regelung des gesamten Bergrechts und dessen Reform, der heute mit der Verabschiedung des Gesetzeswerkes durch das Hohe Haus vorgenommen werden soll, nur in der stärksten Form der Mitwirkung des Bundesrates und der Bundesländer gegangen werden kann. Deshalb haben alle beratenden Ausschüsse des Bundestages die weitaus überwiegende Mehrzahl der Änderungswünsche des Bundesrates ohne Abstriche oder, wie bei den für besonders wichtig erklärten Anliegen, nur in enger Kontaktnahme mit den Ländern in einer Form übernommen, die die Zustimmung des Bundesrates erwarten lassen muß. Während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens fand eine ständige Fühlungnahme mit den Ländervertretern statt.
Unsere eingehende Beratung im Wirtschaftsausschuß, aber auch in den sonstigen beteiligten Ausschüssen hat die Notwendigkeit einer Neuregelung bzw. Neuordnung des Bergrechtes deutlich gemacht. Deshalb ist festzustellen, daß wir mit einer Verabschiedung der Vorlage dieses Gesetzes das nach Art. 72 des Grundgesetzes eingeräumte Ermessen richtig und rechtens nutzen.
Natürlich sind verschiedene Regelungsbereiche des Gesetzentwurfs im Wirtschaftsausschuß auch kontrovers diskutiert worden. Das war nach dem Ergebnis des Anhörungsverfahrens nicht anders zu erwarten. Wenn sich gleichwohl der Wirtschaftausschuß bei nur einer Gegenstimme auf die vorliegende Fassung des Gesetzentwurfes verständigen konnte, spricht allein dieser Umstand für eine ausgewogene Lösung bzw. Konfliktregelung im Widerstreit aller beteiligten Interessen. Deshalb haben wir — natürlich informell — nur Zustimmung gehört, sei es aus Kreisen der beteiligten und betroffenen Wirtschaft oder auch etwa der Gewerkschaften.
Folgende Regelungen waren besondere Gegenstände der Diskussion. Erstens ging es um die Kommunalbeteiligung an der Betriebsplanzulassung. Bei dieser verständigte sich der Wirtschaftsausschuß auf eine bergrechtliche Spezialregelung, deren Ausgestaltung im einzelnen wegen der hier entscheidenden regionalen Aspekte den Landesregierungen überlassen bleibt.
Zweitens ging es um Arbeitsschutz und Betriebssicherheit. Hinsichtlich der diesbezüglichen Einzelbestimmungen — insbesondere was die lückenlose Ausfüllung und Ausgestaltung dieser beiden Komplexe angeht — ist der Verordnungsgeber gefordert, den gesetzlichen Rahmen auszufüllen.



Russe
Drittens ging es um das Bergschadenrecht. Das Herzstück eines jeden Bergrechts ist die Regelung des Verhältnisses zwischen den Bergbautreibenden und Grundeigentümern. Hierbei wiederum spielt das Bergschadenrecht die weitaus wichtigste Rolle.
Der Ausschuß begrüßt die im Gesetzentwurf vorgesehene Verstärkung der Bergschadenshaftung, die eine gegenüber dem geltenden Recht einheitliche schadensersatzrechtliche Behandlung der Auswirkungen bergbaulicher Tätigkeiten zum Ziele hat.
Ein bedeutender Bestandteil des Bergschadenrechts ist die Bergschadensvermutung. Sie verbessert die Beweissituation des Geschädigten. Gerade diese Klausel war aus diesem Grund Gegenstand einer eingehenden Beschäftigung im Ausschuß — nach vorheriger intensiver Befragung der Gutachter. Der Ausschuß hat allerdings eine Ausdehnung der Bergschadensvermutung auf den Tagebau abgelehnt. Er sah einen entscheidenden Unterschied zwischen untertägigem und übertägigem Bergbau in der Tatsache, daß die im Gesetz tatbestandsmäßig beschriebenen Einwirkungen auf die Oberfläche beim untertägigen Bergbau typisch sind und in der Regel zu einem Schaden führen, während beim Tagebau derartige Erscheinungen nur den Ausnahmefall darstellen.
Meine Damen und Herren, wir haben hier einen Änderungsantrag vorliegen, der diesbezüglich eine andere Position bezieht. Herr Kollege Spies von Büllesheim wird ihn nachher begründen.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Was halten Sie denn davon?)

— Herr Kollege, ich bin hier in einer besonderen Funktion, die ich auch zu achten bitte, wie ich das gegenüber dem souveränen Recht, Herr Kollege Wolfram, eines jeden Kollegen in diesem Hause selbstverständlich festzustellen verpflichtet bin.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Das wird nicht bestritten!)

Viertens. Bergschadensausfallkasse, Bundesprüfanstalt: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sah die Einrichtung einer Bergschadensausfallkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Meine Damen und Herren, demgegenüber hat sich der Wirtschaftsausschuß für eine andere Lösung entschieden. Statt der definitiven Ein- richtung einer Bergschadensausfallkasse als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts enthält der Alternativvorschlag des Wirtschaftsausschusses eine bloße Ermächtigung des Bundesministers für Wirtschaft, eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Zustimmung des Bundesrates nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen zu errichten.
Wir treten dafür ein: Die Bergschadensausfallkasse soll in Form einer staatlichen Einrichtung nur dann eingerichtet werden, wenn es der Bergbauwirtschaft selbst nicht gelingt, eine entsprechende Einrichtung auf privatrechtlicher Basis zu schaffen. Nach Auffassung des Wirtschaftsausschusses sollen der Selbstordnung und Selbstgestaltung, also einer
Selbsthilfeeinrichtung des Bergbaus, Vorrang vor einer staatlichen Institution eingeräumt werden.
Die gleichen tÜberlegungen haben den Wirtschaftsausschuß veranlaßt, statt der obligatorischen Einrichtung einer Bundesprüfanstalt für den Bergbau — so der Regierungsentwurf — wiederum bloß eine Ermächtigung an den Bundeswirtschaftsminister auszusprechen — also subsidiäres Handeln zuzulassen, gekoppelt an die Zustimmung des Bundesrates —, von der nur dann Gebrauch gemacht werden kann, wenn die beteiligte und betroffene Wirtschaft nicht selbst ausreichend handelt.
Fünftens und letztens: Bergrechtliche Gewerkschaft. Meine Damen und Herren, der Regierungsentwurf sieht hier eine zwangsweise Umwandlung der bestehenden „Bergrechtlichen Gewerkschaft" in eine andere Unternehmensrechtsform nach Wahl des betroffenen Unternehmens innerhalb einer Übergangszeit von zwei Jahren vor. Der Wirtschaftsausschuß will diese Frist auf vier Jahre verlängert wissen, um den Weg zu einer grundlegenden gesellschaftsrechtlichen Reform dieser Unternehmensform nicht zu verbauen.
Entgegen einer weitverbreiteten Auffassung ist die Gewerkschaft als Unternehmensform nicht bedeutungslos. Von insgesamt sechs Gesellschaften des Steinkohlenbergbaus in der Bundesrepublik existieren z. B. zwei als bergrechtliche Gewerkschaft, nämlich die Gewerkschaften „Auguste Victoria' und „Sophia Jacoba". Im Bereich Erdöl bzw. Erdgas sind die Gewerkschaften „Brigitta" und „Elwerath" tätig. Mit Schachtbau beschäftigt sich — sogar auf internationaler Ebene — die Gewerkschaft „Walter".
Die bergrechtliche Gewerkschaft kennt — im Gegensatz zur AG und GmbH — kein festes Grundkapital, so daß der steigende oder fallende Kapitalbedarf durch die sogenannte Zubuße oder Ausbeute reguliert werden kann. Die Gewerkschaft war, so meine ich, an sich geeignet, sich dem — bergbautypisch — ständig schwankenden Kapitalbedarf anzupassen. Dennoch soll sie in Zukunft als Unternehmensform nicht mehr Bestand haben. Nach Auffassung des Wirtschaftsausschusses sollte den Gewerkschaften — den bergrechtlichen Gewerkschaften, damit hier kein Mißverständnis aufkommt — auch bei Umwandlung in eine andere Unternehmensform aber in jedem Fall die Möglichkeit der Namensführung „Gewerkschaft" belassen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte um Nachsicht, daß ich aus Zeitgründen nicht weitere Aspekte der hier zu behandelnden Gesetzgebungsmaterie vortrage. Ich verweise Sie noch einmal auf die schriftliche Berichterstattung.
Wir haben uns im Wirtschaftsausschuß und in den anderen Ausschüssen mit unseren Beratungen und Empfehlungen bemüht, die Weichen zu stellen für eine Verabschiedung des überfälligen Reformwerks Bundesberggesetz einschließlich Festlandsockelgesetz noch in dieser Legislaturperiode. Im Interesse einer sinnvollen und geordneten Ausbeute unserer heimischen Bodenschätze wäre dies zu wünschen. Ich möchte Ihnen deshalb die Annahme des Gesetzes empfehlen, und darf hier für meine



Russe
Fraktion ergänzend die Erklärung abgeben, daß wir dem Gesetzeswerk in dritter Lesung unsere Zustimmung geben werden.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821712400
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfram (Recklinghausen).

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0821712500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach mehreren vergeblichen Anläufen können wir heute endlich das neue Bundesberggesetz abschließend beraten und verabschieden. Das ist nur möglich, weil alle Beteiligten in einer, wie ich meine, einmalig kooperativen Art und Weise zusammengearbeitet haben.
Deshalb habe ich, bevor ich mich zu dem Gesetz äußere, Dank zu sagen. Ich danke dem Bundeswirtschaftsminister und seinem Hause, vor allem Herrn Dr. Zydek und seinen Mitarbeitern. Herr Dr. Zydek hat mit außergewöhnlicher Sachkenntnis und unermüdlich die Voraussetzungen für die heutige Verabschiedung geschaffen.
Ich danke den beteiligten Ausschüssen, den Bundesressorts und dem Bundesrat. Nur im ständigen Dialog mit den Vertretern des Bundesrats war es möglich, Ihnen, meine Damen und Herren, heute einen Gesetzestext vorzulegen, der meines Erachtens auch für den Bundesrat konsensfähig ist.
Ich danke vor allem dem Kollegen Russe und den Kollegen in der vom Wirtschaftsausschuß gebildeten „Arbeitsgruppe Bundesberggesetz". Herr Kollege Russe, Sie haben in anerkennenswerter Weise die 17 Sitzungen unserer Arbeitsgruppe geleitet und wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes. Dafür spreche ich Ihnen, im Namen der sozialdemokratischen Mitglieder dieser Arbeitsgruppe und auch persönlich herzlichen Dank aus.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ein letztes Wort des Dankes möchte ich den beteiligten Wirtschaftsverbänden, der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie, den unabhängigen Wissenschaftlern und Sachverständigen sagen, die mit uns konstruktiv zusammengearbeitet und die uns objektiv beraten haben.
Meine Damen und Herren, die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt und unterstützt die mit dem Bundesberggesetz verfolgten Ziele. Es war überfällig, ein mehr als ein Jahrhundert altes Bergrecht, unzählige Landesgesetze und Verordnungen neu zu ordnen und zu vereinheitlichen. Unser Bundesberggesetz umfaßt nicht nur die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen. Wir haben in den Geltungsbereich neu die Erdwärme, die unterirdischen Hohlraumbauten, die Kohleveredelung einbezogen. Das Konzessionssystem ist ausgebaut worden. Bei dem Erwerb von Bergwerkseigentum haben wir eine wesentliche Verbesserung zugunsten des Bergbaus vorgenommen.
Ein besonderer Schwerpunkt des Gesetzes sind die Feldes- und Förderabgaben. Die Neuregelung des Förderzinses war überfällig. Diesem Instrument kommt gerade in der aktuellen energiepolitischen
Situation nicht nur wegen der finanziellen Bedeutung der Abgabe für die Haushalte einiger Bundesländer ein besonderes Gewicht zu. Ein angemessener Förderzins rückt auch den oft zitierten und viel umstrittenen windfall-profits zu Leibe. Diese Differentialgewinne, die aus inländischer Öl- und Gasproduktion entstehen, sind ein Element der Wettbewerbsverzerrung. Auch bei Anerkennung der Tatsache, daß die bislang in den Genuß dieser Sondereinnahmen kommenden Unternehmen, sicher einen größeren Teil dieser Sondergewinne im energiewirtschaftlichen Bereich reinvestiert haben, ist eine angemessene Abschöpfung vertretbar und geboten.
Der Grundbetrag für den Förderzins soll 10 % des Marktwertes betragen. Das ist der im Erhebungszeitraum durchschnittlich für den jeweiligen Bodenschatz erzielte Preis. In Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung kann der Bundeswirtschaftsminister in Abstimmung mit dem Bundesrat den Förderzins auch bis zu 40 % erhöhen. Ursprünglich war im Gesetzesentwurf ein Satz von 20 % vorgesehen. Das erschien uns zu niedrig. Mit einer solchen Regelung können die windfall-profits angemessen „abgeschöpft" werden. Sie, Herr Bundeswirtschaftsminister, und die Bundesländer sollten diese Möglichkeit, die eine Sondersteuer erübrigt, nutzen. Der Forderung des Bundeskanzlers, über den Förderzins das Problem der windfall-profits zu lösen, wird Rechnung getragen. Ich stelle in diesem Zusammenhang mit besonderer Genugtuung fest, daß der Wirtschaftsausschuß diese Neuregelung des Förderzinses einstimmig beschlossen hat.
Für das betriebliche Geschehen im Bergbau kommt dem Betriebsplanverfahren eine Schlüsselstellung zu. Im Vordergrund der Erörterungen in den Ausschüssen und bei der Anhörung stand das Problem einer über die Regierungsvorlage hinausgehenden Beteiligung der Gemeinden an der Zulassung der Betriebspläne. Die Forderungen reichten von der Einräumung eines Vetorechts der Gemeinden bei allen Betriebsplänen bis zur Streichung der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Einschaltung der Kommunen als Planungsträger.
Hier war von uns einer der vielen Zielkonflikte, vor denen wir bei den Beratungen standen, zu lösen. Denn verständlicherweise waren die Interessen aller Beteiligten — in diesem konkreten Fall des Bergbaus einerseits und der kommunalen Spitzenverbände andererseits — nicht immer und schon gar nicht leicht auf einen Nenner zu bringen.
Der vollen Mitbestimmung der Gemeinden bei der Betriebsplangestaltung bis hin zum Vetorecht konnten wir verständlicherweise nicht Rechnung tragen. Denn dann kämen in den erforderlichen Zeiträumen wohl kaum die notwendigen Betriebspläne zustande.
Andererseits erkennen wir Sozialdemokraten an, daß die Gemeinden ein berechtigtes Interesse bei der Oberflächennutzung, insbesondere bei Aufhaldungen von Kohle und vor allem von Bergen, haben. Bergbaufremde müssen nämlich wissen, daß mit jeder Tonne verwertbarer Steinkohle eine weitere Tonne Gestein gefördert und gelagert werden muß.



Wolfram (Recklinghausen)

Deshalb türmen sich in den Kohlerevieren nicht nur Kohle- und Kokshalden, auch die nationale Kohlenreserve — von der ich mir wünsche, Herr Bundeswirtschaftsminister, daß Sie mit dem Bundesrat Übereinstimmung darüber erzielen, daß sie im ganzen Bundesgebiet möglichst gleichmäßig verteilt und gelagert wird —, sondern auch riesige Berghalden mit enormen Eingriffen in Natur und Umwelt.
Mit der vom Wirtschaftsausschuß empfohlenen Ermächtigung für die Landesregierungen ist ein Kompromiß gefunden worden, der es ermöglicht, regionalpolitischen Besonderheiten und sektoralen Belangen bei Aufhaldungen unter stärkerer Mitwirkung der Gemeinden Rechnung zu tragen.
Aus eigener kommunalpolitischer Erfahrung weiß ich, daß es am besten wäre, wenn der Bergbau mit den betroffenen Gemeinden sowohl hinsichtlich der Standorte als auch der Transportmittel und der Transportwege einvernehmliche Regelungen anstreben würde. Die Bergbaugemeinden sind doch aufgeschlossen und kompromißbereit. Sie können deshalb vom Bergbau erwarten, daß er in einem hohen Maß auf ihre berechtigten Interessen und die berechtigten Interessen ihrer Bürger optimal Rücksicht nimmt.
Für die Regional- und Landesplanung und meines Erachtens auch für den Bundesminister für Raumordnung stellt sich hier ein Aufgabenfeld, auf dem sich überregionale Lösungen anbieten. Sie würden auch die große Chance bieten, die Umweltqualität der Kohlereviere wesentlich zu verbessern. Ich bin überzeugt, daß bei gutem Willen aller Beteiligten konstruktive Lösungen gefunden werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Bundesberggesetzes sind der Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit im Bergbau. Deshalb werden Regelungen für den Erlaß von Verordnungen über den Arbeitsschutz und die Betriebssicherheit, die Gewährleistung einer möglichst objektiven Prüfung von Betriebsmitteln, und die Anwendung allgemeiner arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften im Gesetz gefunden.
Wegen des hohen Stellenwerts dieses Teils des Bergrechts haben sich vor allem der Wirtschaftsausschuß und der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung bemüht, in enger Fühlungnahme mit der Wirtschaftsvereinigung Bergbau und der IG Bergbau und Energie einerseits und den Bundesländern andererseits einen Mittelweg zu suchen, der unterschiedlichen Belangen soweit wie möglich Rechnung trägt. Bei der Verordnungsgebung wird die Zuständigkeit zum Erlaß der arbeitsschutzrechtlichen und sicherheitlichen Vorschriften nicht allein beim Bund, aber auch nicht mehr allein bei den Ländern liegen. In einigen Sachbereichen soll der Bund ausschließlich, in allen anderen dagegen nur subsidiär tätig werden, wenn die Länder sich nicht auf gleichwertige Regelungen verständigen können.
Ein besonderes Problem war die im Regierungsentwurf vorgesehene Errichtung einer Bundesprüfanstalt. Da der Bergbau über erstklassige und anerkannte Prüfeinrichtungen verfügt, die seit Jahrzehnten erfolgreich arbeiten, gibt der Wirtschaftsausschuß einer Eigeninitiative der Bergbauwirtschaft zur Durchführung der erforderlichen organisatorischen oder sonstigen Maßnahmen den Vorzug. Der Bundeswirtschaftsminister kann mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates nur dann eine Bundesanstalt errichten, wenn der Bergbau die ihm eingeräumte Chance ungenutzt läßt.
Für die SPD-Bundestagsfraktion füge ich hinzu: Für uns wird von entscheidender Bedeutung sein, daß die Bergbauunternehmer mit der IG Bergbau und Energie Übereinstimmung erzielen. Das gilt auch für die Mitbestimmung der in diesen Instituten beschäftigten Mitarbeiter.
Mit den von mir dargelegten Regelungen haben wir die Grenzen der Kompromißmöglichkeit erreicht. Zu bedenken ist dabei noch, daß der Wirtschaftsausschuß auch einem Votum der Bundesregierung in der Gegenäußerung gefolgt ist und auf eine Änderung des Verhältnisses zu der Berufsgenossenschaft verzichtet hat.
Bei der Arbeitsstätten- und Arbeitsstoffverordnung sowie beim Gerätesicherheitsgesetz dagegen handelt es sich um arbeitsschutzrechtliche Normen, die einen allgemeingültigen Charakter haben. Deshalb muß die in der Regierungsvorlage vorgesehene Anwendung dieser Normen auf den Bergbau uneingeschränkt erfolgen.
Ein letzter, aber sehr bedeutender Schwerpunkt des Gesetzes soll von mir noch angesprochen werden, nämlich das Bergschadensrecht. Es ist neu geregelt worden. Oberstes Ziel war die Verwirklichung des Grundsatzes: „Schaden verhüten ist besser als Schaden vergüten."
Für die besonderen Beziehungen zwischen Bürger und Bergbau ist eine gerechte Bergschadensregelung außerordentlich wichtig. Deshalb haben wir schadensverhütende Regeln durch Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen neu eingeführt. Hier wie bei der Aktualisierung der Vorschriften über Baubeschränkungsgebiete geht es um die Verhinderung volkswirtschaftlich bedenklicher oder wenig sinnvoller Investitionen.
Obwohl gerade auf diesem Gebiet gegensätzliche Interessen und Standpunkte besonders ausgeprägt sind, stelle ich fest, daß die Neuregelung des Schadensausgleichs ausgewogen und gerecht ist. Es erfolgt eine Ausdehnung der vom Verschulden unabhängigen Haftung für Bergschäden an allen beweglichen Sachen, der Haftung für Personenschäden und eine aus wohlerwogenen Gründen auf den untertägigen Bergbau beschränkte Einführung einer Bergschadensvermutung zur Erleichterung der Beweisführung für die Betroffenen. Das sind die Kernstücke der Neuordnung des Bergschadensrechts.
Unabhängig davon stelle ich für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion fest, daß wir Verständnis für von Bergschäden betroffene Bürger haben, denen dieses verbesserte Bergschadensrecht noch nicht weit genug geht. Diese Bürger bitten wir um Verständnis, wenn im Bergschadensrecht keine Sonderregelungen getroffen werden können.



Wolfram (Recklinghausen)

Die SPD-Bundestagsfraktion ist sich einig, daß das gesamte Schadensersatzrecht möglichst noch in der nächsten Legislaturperiode neu geregelt werden sollte.
Zusammenfassend stelle ich fest: Wir verabschieden heute ein Gesetz, das für den Bergbau, für die im Bergbau tätigen Menschen, für die Bergbaugemeinden und Reviere, für Bergschadensbetroffene und für Behörden und Verwaltungen von größter Bedeutung ist. Mit diesem Gesetz, das ich als ein Jahrhundertgesetz" bezeichnen möchte, haben wir die rechtlichen Grundlagen für eine moderne, zukunftsorientierte deutsche Bergbauwirtschaft geschaffen, damit sie ihre wichtigen Aufgaben in unserer Volkswirtschaft erfüllen kann.
Den Bundesrat, dem wir außerordentlich entgegengekommen sind, bitte ich, dem heute zu verabschiedenden Bundesberggesetz ohne weitere Einwendungen zuzustimmen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird zu diesem Gesetz selbstverständlich und mit gutem Gewissen ja sagen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821712600
Das Wort hat der Abgeordnete Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0821712700
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur zu Ihrer, auch zu meiner Überraschung habe ich die Ehre und das Vergnügen, die Stellungnahme der FDP zu diesem Gesetzesvorhaben abgeben zu dürfen. Bevor ich das tue, möchte ich denselben Adressaten, an die der Kollege Wolfram seinen Dank abgestattet hat, für die zügige Beratung auch unseren Dank aussprechen. Von den Kollegen, die die Beratungen seitens der FDP-Fraktion durchgeführt haben, bin ich beauftragt; insbesondere dem Kollegen Russe unseren Dank zu übermitteln.
Bei der ersten Lesung des vorliegenden Entwurfs für ein Bundesberggesetz hat sich die FDP dafür eingesetzt, eine zügige Behandlung des Gesetzentwurfs zu fördern. Dieses Versprechen haben wir eingehalten. Wie schon gesagt: Dieses unser Versprechen war leicht einzuhalten, weil die Verhandlungsführung entsprechend angenehm war.
Gleichwohl erwies sich eine eingehende Beratung und umfassende Anhörung der Beteiligten als notwendig und erforderlich. Wir begrüßen an dieser Stelle die Vereinheitlichung und Reform der teilweise jahrhundertealten Partikularrechte im Bergwesen. Die FDP-Bundestagsfraktion weil sich mit den anderen Fraktionen dieses Hauses einig in der Bewertung und Bedeutung dieses Vorhabens.
In dem vorliegenden Entwurf ist zum erstenmal in der deutschen Bergrechtsgeschichte ein ordnungspolitischer Rahmen für bergbauliche Tätigkeiten geschaffen worden. Hiermit ist der erheblich gewachsenen Bedeutung der mineralischen Rohstoffe und fossilen Energieträger deutschen Ursprungs für die Versorgung des Marktes angemessen Rechnung getragen worden. Postulat bei der Formulierung des Gesetzes war im Interesse der heimischen Rohstoffversorgung das Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten von Bodenschätzen unter Berücksichtigung der
Standortgebundenheit der Lagerstätten und des Lagerstättenschutzes. Dieses mußte umfassend neu geordnet werden.
Gleichzeitig sollte das Gesetz sicherstellen, daß die bergbaulichen Betriebe und die Beschäftigten im Bergbau mit ihrer jeweiligen Situation einen besonderen ihnen zukommenden Schutz erhalten sollten.
Als Drittes war beabsichtigt, die Vorsorge gegen Einwirkungen des Bergbaus auf der Erdoberfläche zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern; wenn Sie so wollen: ein Stück praktizierter Umweltschutz.
Diese drei großen Bereiche sind auf Grund des Beratungsergebnisses hervorzuheben. Zum erstenmal sind in der Bundesrepublik für die Bergbauwirtschaft gleiche Rahmenbedingungen und für alle gleiche Wettbewerbsvoraussetzungen geschaffen worden. Gegenüber dem Regierungsentwurf schlägt der Wirtschaftsausschuß eine Reihe von Verbesserungen vor, die sich zunächst einmal auf die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen schlechthin beziehen. Ferner wird durch die Vorschläge des Wirtschaftsausschusses der privatwirtschaftlichen Initiative gegenüber der Schaffung staatlicher Einrichtungen der Vorrang eingeräumt, was wir verständlicherweise besonders begrüßen.
Hier ergeben sich nun zwei Schwerpunkte. Es sollen eine Kasse zur Sicherstellung von Bergschadensersatzansprüchen bei Insolvenz der Ersatzpflichtigen sowie besondere Einrichtungen zur Prüfung bestimmter Betriebsmittel im Bergbau anstelle einer Bundesprüfungsanstalt geschaffen werden. Hier ist nicht zuletzt auf Betreiben der Freien Demokraten eine weitere Bürokratisierung vermieden worden.
Wir sind überzeugt, daß die Betroffenen ihre Angelegenheiten genauso in eigener Verantwortung regeln können. So möchte ich auch darauf hinweisen, daß der Vorrang des öffenlichen Schienen- und Straßenverkehrs gegenüber dem Bergbau der Einführung des Grundsatzes der gegenseitigen Rücksichtnahme entsprechen sollte und auch müßte.
Einen ganz besonderen Schwerpunkt hat der Wirtschaftsausschuß auf die Behandlung der Belange der Beschäftigten im Bergbau gelegt. Wenn wir gleich — ich nehme an: in zwei Stunden — über die Humanisierung des Arbeitslebens zu sprechen haben, so können wir darauf hinweisen, daß hier in praktischer Form zur Humanisierung des Arbeitslebens erhebliche Beiträge geleistet wurden.
Der vorliegende Gesetzentwurf setzt Maßstäbe für Arbeitsschutz und Betriebsicherheit im Bergbau. Dies kommt an zahlreichen Stellen des Gesetzes zum Ausdruck. Ich nenne hier nur als Beispiel das Betriebsplanverfahren und die Ermächtigung zum Erlaß arbeitsschutzrechtlicher und betriebssicherheitlicher Verordnungen.
Der Gesetzentwurf hat an der Konzeption festgehalten, daß die Vorschriften dieser Art — von wenigen Ausnahmen abgesehen — durch Verordnungen erlassen und festgelegt werden sollen. Die Ermäch-



Cronenberg
tigung zum Erlaß solcher Verordnungen ist ein strittiger Punkt gegenüber den Ländern gewesen. Wir sind aber der Meinung, daß ein Kompromiß gefunden wurde, der von allen Seiten, auch von den Ländern, akzeptiert werden kann.
Ich möchte hier auf einen Punkt eingehen, der Anlaß zur Diskussion gewesen ist; ich spreche von der Umwandlung und Auflösung bzw. der Abwicklung der bergrechtlichen Gewerkschaften. In diesem Bereich schließt sich der Ausschuß für Wirtschaft im wesentlichen im Grundsatz der Regierungsvorlage an. Nach langen, sehr intensiven Überlegungen besteht im wesentlichen Übereinstimmung darin, daß die bergrechtliche Gewerkschaft in ihrer heutigen Erscheinungsform den Ansprüchen an eine gewerblich tätige Gesellschaft kaum noch genügt. Hierfür spricht auch die Zahl der noch bergbaulich tätigen Gewerkschaften. Von einer Unentbehrlichkeit kann bei allem Wohlwollen für gewachsene Strukturen nicht die Rede sein. An eine Aufrechterhaltung wäre nur dann zu denken, wenn der rechtliche Rahmen dieser Gewerkschaften grundlegend verändert würde.
Die Entscheidung ist nicht leichtgefallen. Wenn wir uns aber dafür entschieden haben, der Regierungsvorlage in diesem Punkt zu folgen, dann nur unter der Voraussetzung, daß damit kein Präjudiz hinsichtlich der Veränderung der Formen des Gesellschaftsrechts überhaupt geschaffen wird. Aus diesem Grunde ist auch zur Reform der bergrechtlichen Gewerkschaft vom Ausschuß die Empfehlung formuliert worden, die Übergangsfrist auf vier Jahre zu verlängern. Gleichzeitig möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, daß die Auflösungs- und Umwandlungsbestimmungen immerhin unter dem Vorbehalt stehen, daß eine Reform der bergrechtlichen Gewerkschaft nicht zustande kommt. Ich möchte noch einmal betonen, daß mit dem Verzicht auf die Form der bergrechtlichen Gewerkschaft kein Reformzwang verbunden ist.
Nicht zuletzt möchte ich den Umstand hervorheben, daß, insgesamt gesehen, der Wirtschaftsausschuß den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen soweit wie nur eben möglich gefolgt ist und die Übernahme dieser Vorschläge durch das Plenum empfiehlt. Umgekehrt gehen wir aber auch davon aus, daß der Bundesrat nunmehr der jetzigen Vorlage in unveränderter Form zustimmen wird. Wir hoffen, daß dies keine vergebliche Bitte ist.
Die Ausgewogenheit der Regierungsvorlage wird in keiner Weise in Frage gestellt. Die Tatsache, daß von allen Fraktionen so viel Zustimmung signalisiert wird, mag möglicherweise den Aufmerksamkeitswert dieses Gesetzesvorhabens hier im Hause mindern. Ich hoffe aber, daß mindestens die durch dieses Gesetz Begünstigten und Betroffenen mit der notwendigen Aufmerksamkeit die sachliche Arbeit dieses Hauses in diesem Punkt zu würdigen wissen.
Herzlichen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821712800
Das Wort hat der Herr Bundeswirtschaftsminister.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0821712900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit der heutigen Beschlußfassung über den vorliegenden Gesetzentwurf — das wird man sagen dürfen — leitet der Bundestag eine Wende im deutschen Bergrecht ein. Jahrzehntelange Bemühungen um ein Bergrecht, das den Anforderungen gerecht wird, die an jede gesetzliche Regelung eines Sach- und Lebensbereichs im Rahmen unserer heutigen Wirtschaftsordnung gestellt werden, finden einen Abschluß. Das Parlament entscheidet über ein modernes und erstmals bundeseinheitliches Berggesetz.
Es ist hier zwar schon Dank gesagt worden, aber ich möchte mich dennoch dem sehr herzlichen Dank an den Kollegen Russe anschließen. Er hat es fertiggebracht, daß in der Arbeitsgruppe außerordentlich intensiv, außerordentlich erfolgreich Kompromisse gefunden werden konnten, die schließlich — wie alle Beteiligten glauben — tragfähig sind. Das, Herr Russe, war ein wesentlicher Beitrag zu dieser Gesetzgebung. Herzlichen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich darf vielleicht noch eines hinzufügen: Herr Kollege Wolfram, eine so koalitionsunfreundliche Aufforderung, wie Sie sie an mich gerichtet haben, habe ich doch nicht verdient. Sie fordern mich auf, ich sollte die Bundesländer dazu bewegen, zuzustimmen, daß wir die Lasten auch bei ihnen unterbringen. Sie wissen doch, daß das nicht klappt. Sie sollten mir keinen Mißerfolg ins Nest legen.

(Zuruf des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD])

— Vielen Dank. Das haben wir lange genug versucht, und es funktioniert nicht. Ich bin in der Sache völlig Ihrer Meinung. Vielleicht läßt sich darüber dann später auch einmal reden.
Meine Damen und Herren, die Ziele des Gesetzentwurfs und dessen wesentlicher Inhalt sind an dem hohen Stellenwert ausgerichtet, den Bundesregierung und, erfreulicherweise, auch Bundestag dem Vorhaben beimessen. Die besondere gesamtwirtschaftliche Bedeutung des Bergbaus und die Bodenschätze als lebenswichtige Grundlage einer Volkswirtschaft spielen dabei angesichts der wenigen Bodenschätze, die wir haben, eine besonders wichtige Rolle.
Zu den rohstoffwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Gesetzentwurfs werden dem Bundestag vom Wirtschaftsausschuß in mehrfacher Hinsicht Verbesserungen vorgeschlagen, die sich im Ergebnis als Erhöhung des Anreizes zu bergbaulichen Aktivitäten auswirken. Das halte ich für wesentlich und wichtig.
Das gilt einmal im Hinblick auf die Erlangung und Verlängerung von Bergbauberechtigungen im allgemeinen und des Bergwerkseigentums im besonderen, das als grundstücksgleiches Recht die stärkste Form der Gewinnungsberechtigung darstellt.



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
Der Ausschuß schlägt ferner vor, die Übersichtsprospektion in das System des Gesetzes einzuordnen. Das darf für die Möglichkeiten, heimische Lagerstätten in größeren Tiefen zu entdecken — ein Thema, das uns beschäftigt und beschäftigen wird —, nicht unterschätzt werden. Nicht zuletzt darf ich auf die Klausel hinweisen, nach der bei Handhabung bestimmter Verbote und Beschränkungen aus anderen Gesetzen die Aufsuchung und Gewinnung der dem Berggesetz unterliegenden Bodenschätze so wenig wie möglich beeinträchtigt werden soll; also auf eine Prioritätsregelung. Die ursprüngliche Vorschrift, die sichern und klarstellen sollte, daß diese Verbote und Beschränkungen unberührt bleiben, hat damit eine andere Dimension bekommen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beratungen waren die Vorschriften, die sich mit den Auswirkungen bergbaulicher Tätigkeit auf die Oberfläche befassen und damit unmittelbar den Bürger in allen Bergbaurevieren der Bundesrepublik berühren. Ich kann hier auf das Bezug nehmen, was zur Frage des Bergschadenrechts bereits gesagt worden ist. Ich will das nicht wiederholen; ich stimme dem zu.
Die Gesamtkonzeption des Regierungsentwurfs und die mit ihm angestrebte Ausgewogenheit sind in allen diesen Beratungen bestätigt worden. Daran ändert die Tatsache nichts, daß Wünsche offengeblieben sind. Das ist wohl eher ein Beweis für die Gegensätzlichkeit und Vielschichtigkeit der hier auszugleichenden Interessen. Es spricht nach meiner Auffassung alles dafür, daß es bei dem bisherigen Ergebnis der Beratungen bleibt.
Ich möchte das unterstreichen, was Herr Wolfram hier im Hinblick auf die ja angekündigten Änderungsanträge gesagt hat. Erstens habe ich Verständnis dafür. Zweitens: Dies ist nicht der Ort, allgemeine entschädigungsrechtliche Grundsätze zu ändern und zu modifizieren. Daß man darüber einmal in breiterem Rahmen reden sollte, sei durchaus bestätigt, und das muß offenbleiben. Drittens, meine Damen und Herren, hoffe ich, daß wir nicht zu hören bekommen, die Bergbaugesellschaften, die Bergbau treibenden Unternehmen ihrerseits seien mit einer solchen weitergehenden Entschädigungsregelung durchaus einverstanden. Denn die zahlen das, wie wir alle ganz genau wissen, nicht unbedingt bis auf den letzten Pfennig aus der eigenen Tasche, sondern andere zahlen. Und es ist bekanntlich immer einfach, über anderer Leute Geld zu verfügen. Auch wir selbst erliegen, da wir wissen, wie einfach das ist, gelegentlich dieser Versuchung.
Meine Damen und Herren, letzteres gilt auch für den vom Wirtschaftsausschuß zur Absicherung von Bergschadensersatzansprüchen bei Insolvenzen und in anderen Fälllen vorgeschlagenen Vorrang privatrechtlicher Initiative gegenüber der in der Regierungsvorlage vorgesehenen staatlichen Ausfallkasse. Hier wie auch bei der Bundesprüfanstalt für den Bergbau, bei der in den Ausschußempfehlungen ebenfalls der Vorrang privater Initiative vor einer staatlichen Einrichtung zum Ausdruck kommt, gehe ich davon aus, daß die Bergbauwirtschaft das in sie gesetzte Vertrauen nicht enttäuschen wird.
Bergrecht ohne eine Regelung des Schutzes der im Bergbau beschäftigten Menschen ist nicht denkbar. Mir kommt in der gesamten energiepolitischen Diskussion etwas befremdlich vor, daß die Tatsache, daß der einzige Energiegewinnungsprozeß in der Bundesrepublik, in dem wir immer noch von Zeit zu Zeit tödliche Unfälle zu verzeichnen haben, nach solchen Schutzregelungen verlangt, in ihren Dimensionen gar nicht gesehen wird, sondern daß die tödlichen Unfälle dort angesiedelt werden, wo sie in Wirklichkeit nicht vorkommen. Ich meine, wir sollten gerade das Risiko nicht vergessen, daß im Bergbau nach wie vor für die dort Beschäftigten liegt und bei allen Schutzmaßnahmen und Vorsorgeeinrichtungen niemals hundertprozentig beseitigt und ausgeschlossen werden kann. Es ist gut, daß diesem Aspekt bei dieser Gelegenheit und in diesem Gesetz ein so großer Stellenwert beigemessen worden ist und daß man sich darum so bemüht hat.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Das zieht sich denn auch als Leitfaden durch alle Vorschriften, die den bergbaulichen Betrieb zum Gegenstand haben, und es kommt vor allem in den Ermächtigungen zum Erlaß sicherheitlicher Verordnungen zum Ausdruck.
Wegen des hohen Stellenwerts, der dem Arbeitsschutz und der Betriebssicherheit beizumessen ist, haben die gegensätzlichen Standpunkte von Bundesrat und Bundesregierung in der Frage der Zuständigkeit für die sicherheitlichen Verordnungen die beteiligten Ausschüsse vor eine nicht leicht zu lösende Aufgabe gestellt; der Herr Kollege Cronenberg hat das angedeutet. Die Aufgabe war um so schwerer zu lösen, als das Ziel des Gesetzentwurfes, einen einheitlichen, zumindest gleichwertigen Arbeitsschutz sicherzustellen, nach Meinung aller Beteiligten nicht beeinträchtigt werden durfte. Die letztlich vorgeschlagene Lösung schützt unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte die hier maßgeblichen Belange und findet deswegen auch die Zustimmung der Bundesregierung.
Zu ebenfalls sehr eingehenden Erörterungen hat ein weiterer Bereich des Gesetzentwurfes geführt, der in besonderem Maße die Vielfältigkeit der Materie dokumentiert, mit der sich der Ausschuß auseinanderzusetzen hatte. Ich meine die Vorschrift über die bergrechtliche Gewerkschaft, über deren Umwandlung und Auflösung. Angesichts der gegen die Regierungsvorlage erhobenen Einwände ist das Ringen um eine richtige Regelung verständlich. Die erst in der letzten Sitzung des Wirtschaftsausschusses getroffene Entscheidung, auf die bergrechtliche Gewerkschaft als besondere Gesellschaftsform unter bestimmten Voraussetzungen in Zukunft zu verzichten, beläßt es bei der Regierungsvorlage. So kann — und das ist sicher zu begrüßen — eine beträchtliche Lücke in der angestrebten Vereinheitlichung und Reform des Bergrechts vermieden werden. Ich gestehe, daß mein juristischer Verstand — dies liegt allerdings schon lange zurück — mich dennoch etwas betrübt mitansehen läßt, wie diese Rechtsform untergeht, daß es in Zukunft keine Kuxe mehr geben soll, die ich früher einmal in anderen Berufen gehandelt habe. Das ist schade, aber so ist



Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
der Lauf der Welt. Es ist wohl einzusehen, daß Gründe entgegenstehen, die überzeugend sind.
Lassen Sie mich abschließend auf ein Thema eingehen, das von ungleich größerem Gewicht ist und in seiner Bedeutung auch weit über das Bergrecht hinausreicht: die Feldes- und Förderabgabe für bestimmte Bodenschätze. Dabei geht es nicht nur um die erstmalige berggesetzliche Verankerung einer bei der Vergabe bestimmter Bergbauberechtigungen seit langem eingeführten Praxis. Das Stichwort windfall-profits, das hier erwähnt wurde, genügt, um es deutlich zu machen. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, daß sie das bergrechtliche Instrument des Förderzinses auch zu der hier erforderlichen Abschöpfung als geeignet ansieht und gegenüber anderen Wegen bevorzugt, wenn es bei der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Konstruktion bleibt. Ich habe immer, auch von dieser Stelle aus, gesagt, daß die Heranziehung von windfall-profits, in welcher Form auch immer — das ist finanzverfassungsrechtlich bei uns außerordentlich schwierig —, ordnungspolitisch gerechtfertigt und notwendig ist.
Die Änderungsvorschläge des federführenden Wirtschaftsausschusses stimmen mit diesen Vorstellungen voll überein. Sie tragen nach meiner Meinung maßgeblich zu einer Verbesserung des gewählten Instruments bei.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Die Länder, in deren Kassen die Einnahmen aus den beiden Abgaben nach wie vor fließen sollen, werden das sicherlich nicht verkennen. Es ging nicht darum, ihnen diese Einnahmequelle wegzunehmen; sonst würden wir wohl kaum mit ihrer Zustimmung rechnen dürfen.
Meine Damen und Herren, insgesamt ist aber auch nicht zu übersehen, daß den zahlreichen Änderungswünschen der Mehrheit des Bundesrates aus dem ersten Durchgang in nahezu allen Fällen Rechnung getragen worden ist. Das gilt insbesondere in den vom Bundesrat für wesentlich erachteten Punkten. Deswegen sind wir sehr gespannt auf die Reaktion des Bundesrates. Mehr kann man eigentlich nicht tun, als mit Ihrer Unterstützung, Herr Kollege Russe, und der Unterstützung Ihrer Fraktion in allen Punkten entgegenzukommen und jeden Versuch zu unterlassen, diesen Gesetzentwurf etwa auf Nichtzustimmungsbedürftigkeit hin zu frisieren. Auch das haben wir von Anfang an bewußt nicht getan. Nun wird sich zeigen, ob der einzige Fehler dieses Gesetzgebungsvorhabens vielleicht darin liegt, daß es erst vier Monate vor der Bundestagswahl in den Bundesrat kommt.
Es spricht nicht nur für die Regierungsvorlage, sondern in hohem Maße für die umfassende, mehr als zweijährige parlamentarische Erörterung und Meinungsbildung, daß der Gesetzentwurf so, wie er Ihnen jetzt zur Beschlußfassung vorliegt, in den beteiligten Ausschüssen breite Zustimmung gefunden hat. Ich freue mich sehr, daß der Kollege Russe ankündigen konnte, daß dies in der dritten Lesung bei der Verabschiedung hier im Hause auch zum Ausdruck kommen wird, und appelliere sehr an die Vertretungen der Länder im Bundesrat, dann das Votum des Bundestages zu bestätigen und auch im Bundesrat die notwendige Zustimmung zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821713000
Das Wort hat der Abgeordnete Spies von Büllesheim.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821713100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begründe den Änderungsantrag, der Ihnen auf Drucksache 8/4009 vorliegt. Der Änderungsantrag betrifft drei Fragen:
Erstens. Das Berggesetz schafft die Möglichkeit zur Festsetzung von Baubeschränkungsgebieten dort, wo innerhalb der nächsten 15 Jahre Bergbau zu erwarten ist. Diese neue Möglichkeit ist selbstverständlich volkswirtschaftlich richtig. Es ist aber nicht richtig, daß die Betroffenen für die sich daraus ergebenden Schäden keine vollständige Entschädigung, sondern nur eine eingeschränkte Entschädigung erhalten. Die Entschädigung ist eingeschränkt, weil unwesentliche Wertminderungen bei den Betroffenen ohne Entschädigung bleiben. Der Änderungsantrag fordert in diesem Punkte, daß der Betroffene, wenn sich der Eingriff als eine Enteignung darstellt, eine volle Entschädigung erhält.
Zweitens. Das Berggesetz sieht für Bergbauunternehmen die Möglichkeit vor, in Bereichen, für die ein Rahmenbetriebsplan vorliegt, von einem Bauherrn Anpassung seines Bauwerks im Hinblick auf zu erwartende Bergschäden zu verlangen. Der Bauherr wird also, wenn ein solches Anpassungsverlangen geäußert wird, verpflichtet, Lage, Stellung, Konstruktion seines Bauwerks zu verändern. Auch das ist volkswirtschaftlich richtig. Nicht richtig ist wiederum, daß der betroffene Bauherr keine volle Entschädigung erhält. Der Bauherr muß unerhebliche Aufwendungen und unwesentliche Wertminderungen selbst tragen.
Im hier vorliegenden Änderungsantrag wird ein Kompromiß geschlossen. Er sieht vor, daß der Bauherr alle sich aus dem Anpassungsverlangen ergebenden Aufwendungen ersetzt bekommt, daß er aber unwesentliche Nachteile selbst tragen muß. Eine solche Regelung erscheint deswegen notwendig, um Ansprüche in Bagatellfällen und Querulanten abzuwehren. Wenn z. B. jemand durch ein Anpassungsverlangen veranlaßt wird, sein Haus auf einem großen Grundstück etwa fünf Meter zurückzusetzen, so soll er daraus keinen besonderen Anspruch herleiten können. Wenn er aber Aufwendungen hat, so besteht überhaupt kein Grund dafür, daß er diese Aufwendungen nicht voll ersetzt bekommt.
Der dritte Punkt betrifft das Verlangen der vom Tagebau betroffenen Bevölkerung, die Bergschadensvermutung, die jetzt nur für den untertägigen Bergbau gilt, auch auf den Braunkohlentagebau auszuweiten. Dies hat in den Beratungen des Unterausschusses bereits eine erhebliche Rolle gespielt. Ich will hier ganz klar sagen, daß das Anliegen als solches in der umfassenden Form, wie es vorgetra-



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
gen wurde, keinesfalls aufgenommen werden kann, denn sonst wäre es so, daß der Braunkohlenbergbau wegen der großflächigen Grundwasserabsenkung jeden Riß in einem Haus im Raume von Aachen bis Bonn bezahlen müßte. Eine Bergschadensvermutung darf und kann nur tatsächliche Veränderungen der Oberfläche und bergbautypische Geschehensabläufe abdecken. Dies ist die Einschränkung, die in diesem Punkte gemacht worden ist. Wenn aber die genannten Voraussetzungen gegeben sind, besteht wirklich kein Grund, den vom Tagebau Betroffenen — unter den genannten Einschränkungen — auch die Beweislastvermutung zugute kommen zu lassen.
Meine Damen und Herren, wenn wir den vorliegenden Änderungsantrag ablehnen wollen, müssen' wir uns doch fragen, wie wir der vom Bergbau betroffenen Bevölkerung verständlich machen wollen, daß sie eine schlechtere — nämlich eine unvollständige — Entschädigung erhält, als sie z. B. nach dem Landbeschaffungsgesetz, nach dem Atomgesetz, nach §§ 94 und 96 des Bundesbaugesetzes und nach dem Bundeswasserstraßengesetz vorgesehen ist. Dies . könnte man dem Bürger einfach nicht verständlich machen. Sie können auch keinem von Bergschaden betroffenen Bürger verständlich machen, daß er die ihm aus der Notwendigkeit der Anpassung entstehenden Aufwendungen, z. B. ein um 20 cm breiteres Fundament zu bauen — selbst wenn diese Aufwendungen im Rahmen des Gesamtvorhabens als unerheblich betrachtet werden —, aus eigener Tasche bezahlen muß. Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben gerade gesagt, es sei leicht, über anderer Leute Geld zu verfügen. Ich möchte diese Aussage umkehren. Wenn wir das Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschieden, verfügen wir über anderer Leute Geld, nämlich in der Weise, daß der einzelne Grundstückseigentümer die vom Bergbau veranlaßten Mehraufwendungen, soweit sie unerheblich sind, selbst tragen muß. Das ist meiner Meinung nach nicht hinnehmbar.
Es ist für mein Gefühl aber nicht einmal das Schlimmste — als ehemaligem Bürgermeister einer Bergarbeiterstadt liegt mir dieses Problem sehr am Herzen —, daß der einzelne 100, 200, 500 oder vielleicht auch 1 000 DM aus eigener Tasche bezahlen muß. Das Schlimmste ist, daß er entmutigt wird. Das Schlimmste ist, daß für ihn die Rechtslage unsicher ist. Das Schlimmste ist, daß ihm gesagt wird: Das ist ja unerheblich. Ich erhebe in diesem Zusammenhang gar keinen Vorwurf gegenüber den Vorständen irgendwelcher Gesellschaften. Es ist selbstverständlich die Pflicht der Mitarbeiter der Bergbauunternehmen, für ihr Unternehmen Aufwendungen abzuwehren. Wenn die erwähnte Bestimmung in der vorliegenden Fassung angenommen wird, werden sie sagen: Das ist unerheblich; das ist unwesentlich. — Der Betroffene wird dann oftmals seinen Schaden gar nicht mehr geltend machen.
Ich möchte hier auch erwähnen, daß nach einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes durchaus die Frage besteht, ob die vorgesehene Regelung verfassungsgemäß ist. Wir haben über diese Frage natürlich auch im Unterausschuß eingehend gesprochen. Der Wissenschaftliche Dienst ist in dieser Frage anderer Auffassung als das Bundesjustizministerium. Wir sollten uns in diesem Hause eigentlich davor hüten, Gesetze zu verabschieden, die an die Grenze der Verfassungsmäßigkeit gehen.
Für den vorliegenden Änderungsantrag spricht des weiteren der allgemeine Gesichtspunkt, daß in diesem Lande alles, was es kostenlos gibt, über alle Maße in Anspruch genommen wird. Der Bergbau wird natürlich sehr weitgehende Anpassungsverlangen für weite Gebiete stellen, wenn ihn das überhaupt nichts kostet, wenn nämlich den 1 000 oder 1 500 betroffenen Bürgern jeweils nur unerhebliche Aufwendungen entstehen oder diese Bürger nur unerhebliche Nachteile haben. Ich meine, das ist nicht hinzunehmen.
Genau das gleiche gilt auch für die Baubeschränkungsgebiete. Wenn das überhaupt keine oder nur wenige vom Bergbau auszugleichende Nachteile hat, dann werden die Gebiete wahrscheinlich sehr großzügig und großflächig festgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, in Gebieten, in denen Bergbau getrieben wird, trägt die Bevölkerung ein Sonderopfer. Darauf hat der Bundeswirtschaftsminister schon hingewiesen. Sie trägt es in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich weitgehend klaglos. Denken wir an Unfälle, an Halden, an Bergschäden, an Schmutz. Alle diese Belastungen werden getragen. Andere argumentieren mit Landschaftsschutz, argumentieren gegen die Kernenergie, argumentieren gegen Steinkohlekraftwerke, weil hier ein Schornstein in einen Wald kommt oder dort eine Elektrizitätsleitung verlegt werden muß. Die Bergbaubevölkerung trägt dieses Sonderopfer weitgehend klaglos. Es besteht kein Grund, dem einzelnen Bürger im Falle einer konkreten Belastung dazu noch zusätzliche Sonderopfer aufzuerlegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Leber)

Meine Damen und Herren, ich möchte hier noch einmal bestätigen: Diese Sache ist unglücklich gelaufen. Wir sind ja gar nicht so weit voneinander entfernt. Von allen Seiten ist Verständnis für diesen Antrag geäußert worden. Das materielle Gewicht ist nicht sehr groß. Meine Damen und Herren, ich werbe noch einmal darum, daß Sie dieses Verständnis für die vom Bergbau und seinen Schäden betroffenen Bürger jetzt in die Realität umsetzen, indem Sie diesem Änderungsantrag in letzter Minute doch noch zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821713200
Das Wort hat Herr Abgeordneter Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0821713300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich ist es das gute Recht des Kollegen Spies von Büllesheim, einen solchen Änderungsantrag, der zunächst als Gruppenantrag angekündigt war, einzubringen. Selbstverständlich ist es das Recht der Opposition, sich als Fraktion einem solchen Antrag anzuschließen. Befremdlich ist, daß der verehrte Kollege Spies von Büllesheim, nachdem er diese Themen mit uns gemeinsam in der Arbeitsgruppe sehr, sehr einge-



Wolfram (Recklinghausen)

bend und intensiv beraten hat und nachdem wir mit überwiegender Mehrheit entschieden haben, daß wir den Einwendungen aus grundsätzlichen Erwägungen nicht folgen können, und nachdem er im Wirtschaftsausschuß der einzige war, der, wenn ich es recht in Erinnerung habe, überstimmt worden ist, jetzt, in letzter Minute, von uns, vom gesamten Haus, erwartet, daß wir derartigen Änderungen zustimmen.
Bei allem Respekt, verehrter Kollege Spies von Büllesheim, so sollte man es nicht machen. Ich will nicht mehr andeuten.

(Lampersbach [CDU/CSU]: Zur Sache!)

— Ach, lieber Kollege, Sie verstehen von dieser Materie wahrscheinlich zu wenig. Lassen Sie sich doch einmal von Ihren sachverständigen Kollegen Russe, Gerstein und anderen beraten, damit Sie feststellen, daß auch Ihre Fraktion über den Weg, der jetzt beschrieben worden ist, nicht ganz glücklich ist. Mehr will ich dazu nicht sagen.
Und nun zur Sache:

(Lampersbach [CDU/CSU]: Ja, das ist gut!)

Alle diese Themen — Sie, Herr Kollge Spies von Büllesheim, haben es eben durch Kopfnicken bestätigt — haben wir in den Beratungen eingehend erörtert. Sie sind bei den Anhörungen eingehend behandelt worden. In den Ausschüssen wurde zu den teilweise nicht einfach gefundenen Lösungen einstimmig oder mit überwiegender Mehrheit die Auffassung vertreten, daß die im Gesetz gefundenen Regelungen ausgewogen sind. Selbstverständlich können Kompromisse, die hier geschlossen worden sind, nicht alle Wünsche erfüllen.
Lassen Sie mich zu den drei Punkten folgendes sagen.
Zu § 107. Die Vorschrift hat nicht nur einen bergrechtlichen, sondern auch einen baurechtlichen Bezug. Die Entschädigungsregelung in Abs. 1 und Abs. 5 entspricht allgemeinen entschädigungsrechtlichen Grundsätzen bei Baubeschränkungen. Ich weise auf das Bundesbaugesetz hin. Ich darf auch wiederholen, was ich für die SPD-Fraktion festgestellt habe und was dankenswerterweise der Bundeswirtschaftsminister aufgegriffen hat, daß wir uns wohl einig sind, daß die Schadensersatzregelung möglichst in der nächsten Legislaturperiode generell verbessert und neu gefaßt werden müßte. Das Berggesetz ist nicht der richtige Ort. Es liegt im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung, daß wir hier keine Sonderregelungen treffen.
Zu § 108. Der Änderungsvorschlag berührt Grundsatzfragen des Verhältnisses zwischen Bauherren und Bergbau bei Anpassungsfragen. Die Regierungsvorlage hält sich an Regelungen, wie sie beispielsweise im Bürgerlichen Gesetzbuch für nachbarschaftliche Verhältnisse ihren Niederschlag gefunden haben. Die Verpflichtung des Bauherrn bleibt im Rahmen der Sozialpflichtigkeit, der Situationsgebundenheit. Das Pendant beim Bergbau wird als Genehmigungsvorbehalt im Betriebsplanverfahren sichergestellt Man muß die Bergschadensregelung insgesamt sehen, die gegenüber dem derzeitigen Recht eine Vielzahl von Verbesserungen bringt Sie ist ausgewogen; das können Sie nicht ernsthaft in Zweifel ziehen.
Zu § 118. Kausalitätsvermutungen sind im deutschen Recht zwar nicht singulär, aber nur in ganz besonders gelagerten Fällen gesetzlich geregelt Die Kausalitätsvermutung ist rechtspolitisch nur vertretbar, wenn der Regelfall des für diese Vermutung maßgebenden Zusammenhangs von Ursache und Wirkung erfaßt wird. Beim Untertagebergbau sind solche Voraussetzungen gegeben. Deshalb haben wir dort die Bergschadensvermutung. Beim Tagebau schaut es grundsätzlich anders aus.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Deswegen Sonderregelung!)

— Schütteln Sie nicht den Kopf; da sind wir uns in der Sache einig. — Daß z. B. durch eine großflächige Absenkung des Grundwassers entstehende Veränderungen sich in der Regel merklich von dem für die Bergschadensvermutung maßgeblichen Erscheinungsformen unterscheiden, ist unstrittig.
Der Änderungsvorschlag, meine Damen und Herren, läßt den Eindruck entstehen, als ob er diese Schwierigkeiten ausräumen könnte. Ich wiederhole: Es entsteht der Eindruck, als könnte er diese Schwierigkeiten ausräumen. Er erweckt einen Erwartungshorizont, der nicht ausgefüllt werden kann. In Wirklichkeit verlagert er das Problem und stellt die Landesregierungen vor eine kaum lösbare Aufgabe.
Meine Damen und Herren, aus diesen Gründen bitte ich im Namen der beiden Koalitionsfraktionen, d. h. auch im Namen der FDP, die Änderungsanträge abzulehnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821713400
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung in zweiter Beratung.
Ich rufe die §§ 1 bis 106 in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe § 107 auf. Hierzu liegen zwei Änderungsanträge der Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Schmitz (Baesweiler), Frau Dr. Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/ CSU auf der Drucksache 8/4009 unter den Ziffern 1 und 2 vor. Die Begründung ist bereits erfolgt Wer den Änderungsanträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Änderungsanträge sind abgelehnt
Wer § 107 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — § 107 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe § 108 auf. Hierzu liegt auf der Drucksache 8/4009 unter Ziffer 3 ein Änderungsantrag der vor-



Vizepräsident Leber
hin genannten Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer wünscht, dagegen zu stimmen? — Stimmenthaltungen? — Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Wer § 108 in der Ausschußfassung zuzustimmen wünscht den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — § 108 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ich rufe die §§ 109 bis 117 auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Stimmenthaltungen? — Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Ich rufe § 118 auf. Hierzu liegen auf der Drucksache 8/4009 unter den Ziffern 4 bis 6 drei Änderungsanträge der vorhin genannten Abgeordneten und der Fraktion der CDU/CSU vor. Wer den Änderungsanträgen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Die Änderungsanträge sind abgelehnt
Wer § 118 in der Ausschußfassung anzunehmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen! — Enthaltungen? — § 118 ist in der Ausschußfassung angenommen.
Ichrufe die §§ 119 bis 121 und 127 bis 178, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme?
— Die aufgerufenen Vorschriften sind angenommen.
Damit ist das Gesetz in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Ich frage den Bundestag, ob dazu das Wort gewünscht wird. — Ich sehe, daß das Wort nicht gewünscht wird.
Wir kommen damit zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist angenommen.
Wir haben noch über zwei Beschlußempfehlungen des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3965 unter Ziffer 2, den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechte am Festlandsockel — Drucksache 8/1018 — für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich?
— Der Beschlußempfehlung des Ausschusses wird zugestimmt
Der Ausschuß empfiehlt ferner auf Drucksache 8/3965 unter Ziffer 3, die zum Entwurf des Bundesberggesetzes eingegangenen Eingaben für erledigt zu erklären. Ist das Hohe Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe jetzt Punkt 27 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Glombig, Egert, Rappe (Hildesheim), Lutz, Stockleben, Hoffmann (Saarbrücken), Grunenberg, Schmidt (Kempten), Cronenberg, Dr: Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP
Humanisierung des Arbeitslebens
— Drucksachen 8/3476, 8/3844 —
b) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Gerstein, Müller (Remscheid), Lenzer, Dr. George, Dr. Probst, Pfeifer, Franke, Dr. Blüm, Hasinger, Benz, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU
Menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen
— Drucksachen 8/3576, 8/3852 —
Im Ältestenrat ist verbundene Debatte vereinbart worden. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Gerstein.

Ludwig Gerstein (CDU):
Rede ID: ID0821713500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Beurteilung des Forschungsprogramms der Bundesregierung „Humanisierung des Arbeitslebens" liegen uns die Antworten auf zwei Große Anfragen der SPD /FDP und der CDU/CSU sowie ein Sachstandsbericht des Bundesministers für Forschung und Technologie vor. Die Antworten auf diese Großen Anfragen zeigen folgendes. Erstens. Es ist eine gründliche Bestandsaufnahme des Forschungsprogramms, seiner Ergebnisse und der Umsetzung am Arbeitsplatz erfolgt Hierfür gebührt insbesondere den Beamten im Bundesforschungsministerium durchaus Dank. Andererseits stellen wir aber fest, daß für die Ergebnisse dieses Programms mit 324,9 Millionen DM in den letzten Jahren ein zu hoher Preis gezahlt worden ist. Der Bundesforschungsminister konnte aber — das hat er ja immer schon gekonnt — auch hier magere Ergebnisse eines teuren Programms gut verkaufen.
Zweitens. In den Antworten finden sich Ansätze zum Nachdenken über die Berechtigung der Kritik. Dies erkennen wir an.
Drittens, und das ist die wesentliche Erkenntnis aus den Antworten: wir müssen die politische Diskussion über Richtung und Ziele des Programmes hier im Deutschen Bundestag führen. Dies muß vor allem erfolgen, bevor neue Mittel, insbesondere bevor Aufstockungen für das Programm bewilligt werden können.
Unsere Kritik an dem Programm, an seiner Organisation und an seiner Durchführung haben wir bereits seit mehreren Jahren vorgetragen. Leider ohne Erfolg. Der Bundesforschungsminister hat sich wiederholt einer Diskussion über unsere Kritik entzo-



Gerstein
gen. Dies ist besonders bedauerlich, weil dadurch eine Reihe von Fehlentwicklungen, die wir rechtzeitig erkannt haben, nicht abgestellt worden sind und heute dazu führen, daß das Programm in einen erheblichen Mißkredit geraten ist.
Allerdings sehen wir aus den Antworten auf die Anfragen, daß nunmehr das Bundesforschungsministerium bereit ist, jedenfalls soweit es die Organisation der Verwaltung des Förderprogramms angeht, Besserung zu geloben. Auch ist der Versuch gemacht worden, die schwerwiegenden Probleme zwischen sozialwissenschaftlicher Forschung und betrieblicher Wirklichkeit aufzugreifen.
Wir erkennen auch an, daß es in den letzten Jahren — allerdings unabhängig von dem eigentlichen Forschungsprogramm — eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes im weiteren Sinne gegeben hat, so wie sie in der Bestandsaufnahme vorgetragen worden ist. Hier sind erhebliche Fortschritte für den Menschen am Arbeitsplatz und für seine Gesundheit erzielt worden. Meine Damen und Herren, dieser Weg muß kontinuierlich weitergegangen werden.
Fraglich ist nur, inwieweit das eigentliche Forschungsprogramm auf diesem Wege eine Hilfe oder eine Behinderung gewesen ist. Es bleiben eben einige zentrale Fragen offen. Wir — und mit uns viele andere, die an Fragen der Humanisierung des Arbeitslebens interessiert sind — haben Zweifel, echte Zweifel an der wirksamen Durchführung
des Programms, an seiner Umsetzung in die betriebliche Wirklichkeit. Vor allem aber haben wir Zweifel — ich komme auf diesen zentralen Punkt zurück — an der klaren Zielsetzung des Programms.
Unsere Zweifel, meine Damen und Herren, teilen viele. Lassen Sie mich hier einige Zweifler aufzählen. Der Bundesverband junger Unternehmer will gleich das ganze Forschungsministerium abschaffen; so weit gehen wir vielleicht nicht. Der Verein Deutscher Maschinenbauanstalten erklärte durch seinen Sprecher, das Programm „Humanisierung der Arbeitswelt" könne jederzeit ersatzlos abgebrochen werden. Der Bundesminister für Wirtschaft, Graf Lambsdorff, hält es für richtig, die in vielen Fällen höchst problematische wirtschaftsnahe, direkte Projektförderung zurückzuschrauben. Auch der forschungspolitische Sprecher der Freien Demokraten fordert, daß die Forschung aus den die Effizienz immer mehr einschränkenden Fesseln von Organisation und Bürokratie gelöst werden müsse. Wissenschaftliche Fachzeitschriften beklagen die Konzeptlosigkeit und das organisatorische Chaos bei der Abwicklung des Programms. Auch den Gewerkschaften erscheint der mit den bisher ausgegebenen Mitteln erreichte Nutzeffekt des Programms für den arbeitenden Menschen zunehmend mehr als fraglich. In der kürzlich veröffentlichten Denkschrift der Deutschen Forschungsgemeinschaft, die sich mit der Lage der Arbeitsmedizin und Ergonomie beschäftigt hat, wird ebenfalls erhebliche Kritik am Programm der Bundesregierung geübt. Es heißt dort:
Die Einengung wissenschaftlicher Kreativität durch Limitierung des Forschungsgegenstandes, durch die Begleitforschung im Rahmen des Programms wird ebenso beklagt wie die Gefahr einer Forschungszentralisierung durch das Programm.
Professor Rohmert, Arbeitswissenschaftler an der TH in Darmstadt, stellte auf dem 26. Kongreß der Gesellschaft für Arbeitswissenschaften fest:
Bereits beginnend mit der Antragsphase eines Humanisierungsprojekts gilt es durchzusetzen oder zu verhindern, . .. Es kann angezweifelt werden, daß der ausgehandelte Kompromiß auch stets in Richtung auf eine humanere Arbeitswelt, eine höhere Menschlichkeit läuft.
Darauf käme es eigentlich an, wenn ein solches Programm konsequent verfolgt wird.
Meine Damen und Herren, wir stellen fest: Kritik an diesem Programm und Enttäuschung äußern inzwischen fast alle Beteiligten. Und dies ist etwas Besonderes: daß inzwischen fast alle Beteiligten, selbst diejenigen, die Geld aus dem Programm bekommen, an den Möglichkeiten sinnvoller Verwendung der Mittel in zunehmendem Maße zweifeln.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821713600
Herr Kollege, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hoffmann?

Ludwig Gerstein (CDU):
Rede ID: ID0821713700
Mit Rücksicht auf meine sehr begrenzte Redezeit möchte ich meine Gedanken im Zusammenhang vortragen. Sie haben ja nachher noch Gelegenheit, selbst einen Beitrag zu leisten.
Wenn man die Zweifel betrachtet und zusammenfaßt, was die Kritiker vorgetragen haben, dann stellt man fest, daß sie drei zentrale Fragen betreffen, die wir behandeln müssen: erstens die Frage nach der Stellung des Forschungsprogramms in der staatlichen Forschungsförderung überhaupt, zweitens die Frage nach der wirksamen Durchführung des Programms, drittens die Frage nach der wirklichen Zielsetzung des Programms.
Zum ersten Komplex darf ich hier noch einmal den Bundeswirtschaftsminister zitieren, der vor kurzem festgestellt hat:
Die Förderung von Forschung und Entwicklung durch den Staat setzt eine sorgfältige Prüfung voraus, ob und inwieweit die Marktkräfte wirklich nicht ausreichen, um technologische Suchprozesse überhaupt in Gang zu setzen.
Wir fragen die Bundesregierung: Hat sie eine solch sorgfältige Prüfung, wie sie der Bundeswirtschaftsminister fordert, auch für den Bereich der Humanisierung des Arbeitslebens vorgenommen?
Ich darf in diesem Zusammenhang den Herrn Wirtschaftsminister erneut zitieren. Er sagt an gleicher Stelle: Nicht der Staat, sondern die Unternehmen müssen den strukturellen Wandel meistern. Der Staat kann und darf ihnen diese Aufgabe nicht abnehmen, auch nicht durch Strukturdirigismus im Gewand direkter Forschungs- und Entwicklungsförderung. Ich bin der gleichen Meinung. Wir dürfen



Gerstein
die Wirtschaft, wir dürfen die Tarifpartner nicht aus ihrer Hauptverantwortung für ein ständiges Bemühen zur Verbesserung der Arbeitsplätze entlassen. Aufgabe des Staates kann es nur sein, Hilfestellung zu geben und Anreize zu wecken. Natürlich ist es gerade innerhalb unserer Wirtschaftsordnung auch Aufgabe des Staates, durch entsprechende Ge- und Verbote den Mindestrahmen abzustecken, der mit Rücksicht auf den Arbeitsschutz im weitesten Sinne des Wortes geboten erscheint. Das hat er bisher, wie ich meine, auch ständig getan.
Wir möchten aber klarstellen: Der Staat muß der Versuchung widerstehen, als könne oder müsse er allein die Humanisierung des Arbeitslebens betreiben, als könne sie nur durch seine Hilfe und nur durch seine Aktivitäten erreicht werden.
In diesem Zusammenhang müssen wir die Ausgaben des Programms stellen. Von insgesamt 324,9 Millionen DM sind ein Drittel an Wissenschaft und Forschung gegangen, zwei Drittel sind als direkte Forschungs- und Entwicklungsförderung ausgegeben worden. Hier ist offensichtlich bereits ein großer Bereich von Strukturdirigismus durch den Forschungsminiser neu erschlossen worden.
Unsere Zweifel sind zweitens besonders groß im Hinblick auf die wirksame Durchführung des Programms. Wir meinen, die Bundesregierung müsse dringend Klarheit über die zukünftige Organisation und die Arbeitsweise des Projektträgers schaffen, der ja in diesem Falle für die gesamte Abwicklung des Programms verantwortlich ist. Auf diesen besonders wichtigen Punkt wird mein Kollege Probst in einem späteren Beitrag noch im einzelnen eingehen, so daß ich mir hier längere Ausführungen ersparen kann.
Ich möchte aber erwähnen, daß es uns dringend geboten erscheint, das Gutachter- und Ausschußwesen umzugestalten und kritisch zu durchleuchten. Nach unserer Auffassung ist es geboten, die wissenschaftliche Inkompetenz innerhalb der Ausschüsse zu beseitigen und die Gefahr der Selbstbedienung durch entsprechende Besetzung der Ausschüsse abzuschaffen. In diesem Zusammenhang möchte ich den Vorschlag machen, zu überlegen, ob es nicht zweckmäßiger wäre, einen Teil der zur Verfügung stehenden Mittel dadurch einer wirksameren Verwendung zuzuführen, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die sich für dieses Gebiet „Humanisierung des Arbeitslebens" in außerordentlicher Weise interessiert, für ihre Grundlagenforschung besser ausgestattet wird.
Meine Damen und Herren, es werden erhebliche Anstrengungen notendig sein, um den Mißkredit, in den der Gesamtkomplex „Humanisierung des Arbeitslebens" durch die schlecht organisierte Arbeitsweise des Projektträgers bei mangelnder Kontrolle der Bundesregierung geraten ist, abzubauen. Die Fördermittel, die gewonnenen Forschungsergebnisse müssen letztlich am Arbeitsplatz, beim Menschen wirksam ankommen und nicht in Instituten und in viel beschriebenem Papier hängenbleiben. Es gilt eben, meine Damen und Herren, Arbeitsplätze zu humanisieren, und es gilt nicht, Arbeitsplätze zu politisieren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich komme damit zu dem dritten Komplex. Zweifel, Enttäuschung und Unsicherheit sind besonders stark, wenn es um den wichtigsten Komplex, wenn es um die Zielsetzung des Programmes geht. Meine Damen und Herren, diese Zweifel beginnen zunächst einmal, weil die Bundesregierung den Eindruck erweckt, Humanisierung des Arbeitslebens gebe es erst seit Bestehen dieser Bundesregierung, und weil die Bundesregierung versucht, den Begriff so zu vermarkten, als sei er eine Erfindung der Koalition. Und dies entspricht, meine Damen und Herren, nicht der Wahrheit. Wir brauchen nur die in dieser Frage direkt betroffenen Gruppen, die Gewerkschaften und die Arbeitgeberverbände, zu fragen, die uns in allen ihren Papieren über dieses Problem bestätigen, daß dies jeweils eine uralte gewerkschaftliche oder unternehmerische Aufgabe ist. Die geschichtliche Wirklichkeit zeigt uns dies ja auch deutlich an.
Das Zwielicht, in das das Förderungsprogramm geraten ist, ist nicht nur wegen dieser falschen historischen Betrachtungsweise so groß. Es gibt in diesem Komplex gewichtigere Zweifel und Enttäuschungen.
Wenn man fragt, woher diese Zweifel kommen, muß man feststellen, daß sie wohl daher kommen, daß keine Klarheit und keine Einigung über die verschiedenen Bedeutungen von Humanisierung des Arbeitslebens aus politischer Sicht bestehen. Ich kann kurz zusammenfassend sagen: Wir kennen aus politischer Sicht zwei grundlegend verschiedene Bedeutungen der Humanisierung der Arbeitswelt.
Zum einen wird diese Humanisierung als das Problem einer neuen Arbeitsumwelt und als Antwort auf neue Entwicklungen der Technologie und des Arbeitsmarkts angesehen. Die Anhänger dieser Auffassung halten die Verwirklichung einer humanen Arbeitswelt in unserer Wirtschaftsordnung und innerhalb der sozialen Marktwirtschaft für möglich. Sie gehen davon aus, daß Rationalisierung und Produktivitätssteigerung zusammen mit der arbeitswissenschaftlichen Forschung und der Umsetzung der Erkenntnisse dieser Forschung in Richtung auf eine humanere Arbeitswelt dauernd wirken. Diese Auffassung ist auch die Auffassung meiner politischen Freunde.
Die andere Auffassung, die von vielen Sozialwissenschaftlern, und zwar gerade von denen, die in erheblichem Umfang Fördermittel aus dem Programm „HdA" erhalten, geteilt und vertreten wird, besteht darin, daß Humanisierung der Arbeitswelt als Teil einer Strategie angesehen wird, die darauf abhebt, die Grundlagen unserer WirtsChafts-, Sozial- und Gesellschaftsordnung mehr oder weniger radikal zu verändern.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Innerhalb des Programms haben bedauerlicherweise — und dies hat unsere Kritik hervorgerufen — im besonderen Maß die Vertreter dieser Auffas-



Gerstein
sung mit ihren Instituten ein großes Übergewicht erhalten. Ich zitiere einige Beispiele. So vertritt Herr Volpert, TU Berlin, der immerhin in den letzten zwei Jahren mit über 1 Million DM gefördert worden ist, die Auffassung, Humanisierung der Arbeit bedeutet die grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse.

(Dr. Freiherr Spies von Büllesheim [CDU/ CSU]: Hört! Hört!)

Oder: Schumann, von 1975 bis 1979 immerhin mit 3 785 118 DM bedacht, verkündet:
Steigende Kampfbereitschaft der Arbeiter zur Durchsetzung ihrer Interessen ist die wesentliche Voraussetzung für eine Realisierung jenes Konzepts der Humanisierung der Arbeit, das auf eine strukturelle Veränderung der Verfaßtheit von Arbeit und Gesellschaft gleichermaßen abzielt.
Alles Förderung BMFT!
Sehr deutlich hat über diese Ziele die Diskussion Auskunft gegeben, die im Wissenschaftszentrum in Berlin unter Federführung des Internationalen Instituts für vergleichende Gesellschaftsforschung vor einigen Monaten stattgefunden hat. Ich kann das nicht alles wiedergeben.

(Lutz [SPD]: Ja, ja! Schon verstanden!)

Nur möchte ich klarstellen: Auch dieses Institut wird mit hohen Beträgen — in den letzten Jahren über 1,6 Millionen DM — durch die Bundesregierung gefördert. Es kommt zu dem Ergebnis, das staatliche HdA-Programm sei die intentionale Gegensteuerung zur dominierenden Rationalisierungspolitik in der Bundesrepublik. Es hält es für richtig, zu sagen, „die grundsätzliche Stoßrichtung der Bemühungen des Förderprogramms zur Humanisierung des Arbeitslebens liege in der Überwindung der bestehenden Arbeitsorganisation, weil sie in Zielsetzung und Form unter der dominanten Kontrolle des Managements steht und zur umfassenden Degradierung menschlicher Arbeit mit allen ihren sozialen Folgen führt".
Ich könnte die Reihe der Zitate verlängern. Wir fragen die Bundesregierung, ob sie eigentlich die Auffassung dieser von ihr in erheblichem Umfang geförderten Sozialwissenschaftler teilt.

(Dr. Spöri [SPD]: Freiheit der Forschung!)

Und wir fragen: Kann es denn wirklich Aufgabe des Staates sein, dies alles direkt zu fördern? Wir haben keine Bedenken, wenn es Wissenschaftler verschiedener Auffassung gibt. Aber ist es notwendig und richtig, daß der Staat dies direkt fördert und daß er eine solche Entwicklung — man muß ja auch mal an die Nachwuchswissenschaftler denken, die aus diesen Instituten hervorgehen — direkt durch seine finanziellen Mittel unterstützt? Müssen denn gerade jene Sozialwissenschaftler und Institutionen bevorzugt Gelder bekommen, die offen die Humanisierung des Arbeitslebens in den Dienst einer völligen Veränderung unserer Gesellschaftsordnung stellen und die einseitig vor allem Beweise für ihre festgefügten Konflikttheorien fördern, während andererseits Arbeitswissenschaftler, die andere Auffassungen vertreten, um wenige tausend Mark für die Veröffentlichung wissenschaftlicher Forschungsergebnisse betteln müssen und dann noch vom BMFT über viele Monate hinweg an solchen Veröffentlichungen gehindert werden. Ich meine z. B. Herrn Rohmert mit seinem Vortrag, den er, glaube ich, am 26. März 1980 in Hamburg gehalten hat. Sie können diesen ganzen Vortrag im Wortlaut gerne nachlesen. Oder Sie brauchen sich auch nur die Anfrage einer Ihrer Kolleginnen zu diesem Komplex anzuschauen, die irgendwann gestellt worden ist.
Wir sind der Auffassung, daß diese Entwicklung falsch ist. Humanisierung des Arbeitslebens darf keine vom BMFT finanzierte Spielwiese, kein Vehikel linker Theoretiker für neue Theorien und Ansätze zur Zerstörung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sein.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Der bayerische Sozialminister Pirkl hat einmal festgestellt: Wer humanisieren will, braucht ein Gespür für das Wünschbare, aber auch für das Machbare. Humanisierung ähnelt einer Gratwanderung. Wir erwarten, daß sich die Bundesregierung dieser Gratwanderung bewußt ist und nicht vom rechten Wege abweicht.

(Wehner [SPD]: Was meinen Sie mit „rechter Weg"?)

— Das ist sehr wichtig, weil wir sonst unsere ganze Gesellschaftsordnung ändern.

(Wehner [SPD]: Ich wollte nur wissen, wie Sie „rechts" meinen!)

— Nein, vom rechten Wege. (Wehner [SPD]: Schönen Dank!)

Meistens ist aber auch der rechte Weg der Weg nach rechts.
Ich komme zum Schluß. Nur dann, wenn die Bundesregierung bereit ist, in der zentralen gesellschaftspolitischen Frage nach den wahren Zielen der Humanisierung des Arbeitslebens und der Gestaltung menschengerechterer Arbeitsplätze Klarheit zu schaffen, ist der Weg für eine Prüfung der Frage offen, inwieweit der Einsatz größerer Mittel in Zukunft wirklich sinnvoll ist. Die Großen Anfragen und die Antworten der Bundesregierung, die wir heute diskutieren, sollten über die Bestandsaufnahme hinaus Anlaß zu einem gründlichen Überdenken der unterschiedlichen Positionen geben. Das Unbehagen und die Zweifel der Beteiligten, die Kritik von Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite und die Sorgen der Fachwissenschaft müssen ebenso wie unsere Kritik aufgegriffen werden. Nur dann lassen sich die hohen, für die Zukunft geplanten Ausgaben rechtfertigen. Nur dann werden diese Ausgaben den Menschen an ihren Arbeitsplätzen wirklich zugute kommen, und darauf kommt es uns an.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821713800
Das Wort hat der Abgeordnete Urbaniak.




Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0821713900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gerstein, Sie haben, so wie ich das begriffen habe, in Ihrem Rede-Konzept — wenn man dieses Wort überhaupt wählen darf — im wesentlichen administrative Querelen genannt, Aufzählungen von Zitaten, Unterstellungen gebracht Ein politisches Konzept zur Humanisierung der Arbeitswelt sind Sie dem Hohen Hause schuldig geblieben. Das ist schlecht.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Arbeitswelt spielt im Leben des Arbeitnehmers eine beherrschende Rolle. Mehr als 80 %— wir wissen das doch alle — der Erwerbstätigen sind Arbeitnehmer. Sie beziehen die Forderung nach einer besseren Qualität des Lebens auch und gerade auf ihren Arbeitsplatz.
Für die SPD geht es bei der Humanisierung des Arbeitslebens um ein politisches Gesamtkonzept, in dem der Mensch mit seinen Bedürfnissen und seinen Interessen im Mittelpunkt steht. Darum ist es gut, daß uns heute Rechenschaft gegeben wird, was auf diesem Felde geleistet worden ist, daß wir über das sprechen, was die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage dazu enthält.
Die Opposition hat, wie ich meine, an der Leistungsbilanz wohl kein Interesse. Sie will auf Fehler aufmerksam machen. Dagegen wäre auch gar nichts einzuwenden, wenn die Vertreter der Union sorgfältiger mit den Tatsachen umgegangen wären. Um nur ein Beispiel zu nennen: Es wird behauptet, die CDU/ CSU trete seit Anbeginn ihrer Regierungsverantwortung für die ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ist ja auch richtig! — Dr. George [CDU/CSU]: Was denn sonst?)

Tatsache ist, daß es Ende der 60er Jahre nur wenige mit den Bedingungen der Arbeitswelt vertraute Forscher gab. Das ist doch eine Tatsache.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das hat doch damit nichts zu tun! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

— Sie werden sich auch wieder beruhigen, meine Damen und Herren. — In der Antwort der Bundesregierung auf unsere Anfrage heißt es: „In vielen Betrieben waren Kenntnisse über eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen nur schwach oder gar nicht entwickelt.'
Es ist kein parlamentarischer Zufall, daß die beiden Anfragen der Koalition und der Opposition gleichzeitig beraten werden können; denn die Union hat sich nach der Einbringung der Koalitionsanfrage beeilt, einen eigenen Fragenkatalog nachzuschieben.

(Zuruf des Abg. Gerstein [CDU/CSU])

Es ist hilfreich, beide Konzepte auch parlamentarisch gegeneinanderhalten zu können, denn so werden die Unterschiede — und das ist uns sehr wichtig — deutlich.

(Lenzer [CDU/CSU]: Sie haben Ihre Anfrage vom Ministerium pinseln lassen, als unsere längst fertig war!)

Die Humanisierung im Arbeitsleben hat in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte gemacht. Das werden auch Sie nicht bestreiten. Dabei ging es nicht immer geräuschlos zu. Wer etwas anderes erwartet hat, kennt die Realitäten unserer Betriebe und das Spannungsfeld nicht, die sich aus Humanisierung und Rationalisierung des betrieblichen Alltagslebens ergeben.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben eben unterschiedliche Erwartungen. Die Unternehmen erhoffen sich bei Humanisierungsprojekten Wirtschaftlichkeitsvorteile; die Arbeitnehmer, die Betriebs- und Personalräte und die Gewerkschaften sind mit ihren Interessen natürlich im wesentlichen auf Arbeitsinhalte, Arbeitsbelastungen, Qualifikationsmöglichkeiten konzentriert. Nicht zuletzt spielen auch Fragen der Entlohnung eine ganz besondere Rolle, ebenso wie natürlich auch Fragen der Arbeitsplatzsicherheit.
Ich meine, der Opposition paßt wieder einmal die ganze Richtung nicht. Mit ihrer eigenen Anfrage hat die Union außerdem versucht, persönliche Auseinandersetzungen auszunutzen — ohne Erfolg, wie die Antworten der Bundesregierung zeigen.

(Gerstein [CDU/CSU]: Die Antwort ist ohne Erfolg!)

Ein wichtiger Punkt für die Union war es auch, die begleitende Sozialforschung zu diskreditieren. Kein Zweifel: Die Union hat — Sie haben das ja sehr bestätigt, Herr Kollege Gerstein — auch ideologische Barrieren. Offenbar geht in Ihren Reihen die Angst vor der indirekten Investitionslenkung um.
Die Humanisierung des Arbeitslebens ist tatsächlich, wie wir Sozialdemokraten meinen, ein Beitrag zur Modernisierung der Volkswirtschaft. Modernisierung muß den Menschen dienen. Die notwendigen Neuerungsmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten der arbeitenden Menschen gehen. Eine neue betriebliche Organisation, die den Betriebsablauf menschengerechter gestaltet und die Möglichkeit für die im Betrieb Tätigen zu einer befriedigenden Arbeit erweitert, gehört nach unserer Meinung zur Modernisierung der Volkswirtschaft ebenso wie die Einführung eines neuen Produktionsverfahrens, das die Produktion international wettbewerbsfähig hält. Die Modernisierung der Volkswirtschaft ist nicht allein ein technisches Problem. Wir als Sozialdemokraten haben die Problematik der Humanisierung umfassend von der Konzeption und der Zielsetzung her in Angriff genommen.
Die Arbeitswelt menschlicher zu gestalten ist bereits seit 1969 ein wichtiges Ziel der Regierungspolitik. Sie behaupten, diese Position schon früher vertreten zu haben. Allerdings wurde immer versäumt, dies zu sagen, von dem Mangel an Taten ganz zu schweigen.
Humanisierung des Arbeitslebens heißt, Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern und gleichzeitig die Möglichkeiten der Selbstverwirklichung zu verbessern. Von den Bürgern wird der technische Fortschritt nicht mehr automatisch und uneingeschränkt auch als mensch-



Urbaniak
licher Fortschritt eingeschätzt. Dies gilt für das Arbeitsleben in besonderem Maße.
Immer wieder ist versucht worden, den Gewerkschaften Rationalisierungsängste anzuhängen und Fortschrittsfeindlichkeit zu unterstellen. Die Wahrheit sieht anders aus: Für die Gewerkschaften wie für die SPD geht es um die soziale Beherrschung der Produktionsentwicklung. Im Vollbeschäftigungsprogramm des Deutschen Gewerkschaftsbundes kann man nachlesen:
Produktionsfortschritte sollen durch technische Neuerungen grundsätzlich im Interesse der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit und eines steigenden Lebensstandards ausgeschöpft werden. Notwendig ist jedoch ein umfassender Schutz der Arbeitnehmer vor unsozialen Folgen des technischen Fortschritts.
Nicht alles, was produktionssteigernd wirkt, ist auch ein Fortschritt. Deshalb sagt der DGB auch ganz klar:
Produktionsfortschritte, die allein durch Intensivierung der Arbeit angestrebt werden, müssen im Interesse der beschäftigten und arbeitslosen Arbeitnehmer gleichermaßen bekämpft werden.
Ausgangspunkt der Humanisierung des Arbeitslebens ist die Arbeitsschutzpolitik. Es besteht kein Anlaß, sich auf verdienten Lorbeeren auszuruhen; denn allein die gesetzliche Unfallversicherung hatte im Jahre 1968 Aufwendungen von rund 10 Milliarden DM. Die Zahl der Unfälle im Arbeitsleben ist im letzten Jahrzehnt aber erheblich zurückgegangen, seit 1970 um 23 %. Dieser Trend hat sich in jüngster Zeit leider nicht mehr fortgesetzt. Es kann auch nicht übersehen werden, daß die Meldungen und Entschädigungen im Zusammenhang mit Berufskrankheiten von 1970 bis 1977 stetig zugenommen haben. Ob die günstigere Entwicklung im Jahre 1978 eine Wende zum Besseren markiert, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Die Koalition braucht sich indes nicht Versäumnisse vorhalten zu lassen oder gar in Selbstanklage zu verfallen; denn allein die Gesetzgebungsarbeit der letzten Jahre legt Zeugnis über den Umfang unserer Anstrengungen ab. Die umfassende Reform des Betriebsverfassungsgesetzes von 1972 ist auch und gerade für die Humanisierung des Arbeitslebens von großer Bedeutung. Selbst das Mitbestimmungsgesetz 1976 muß in diesem Zusammenhang genannt werden, weil es für den notwendigen Rahmen, für bessere Ansprechpartner sorgt. In mitbestimmten Betrieben findet die Interessenvertretung der Arbeitnehmer eine bessere Resonanz. Ein weiterer Ausbau der Mitbestimmungsrechte kann für die Humanisierung des Arbeitslebens nur nützlich sein.
Auch die notwendige Feinarbeit ist in den letzten Jahren nicht zu kurz gekommen. Folgende staatliche Vorschriften sind in den letzten Jahren hinzugekommen: Arbeitssicherheitsgesetz 1973, die Rentenreformen — flexible Altersgrenze — 1972, 1979 und 1980, die Arbeitsstättenverordnung 1975, die Arbeitsstoffverordnung 1975, die Strahlenschutzverordnung 1976, das Jugendarbeitsschutzgesetz 1976, das Gerätesicherheitsgesetz 1979, die Regelung des Mutterschaftsurlaubs 1979, die Verordnung über besonders gefährliche Anlagen 1980.
Staatliche Schutzvorschriften zu erlassen ist die eine Seite, für die bessere Durchführung zu sorgen die andere, und da hapert es eben mit der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere was den Jugendarbeitsschutz angeht. Die Kleinbetriebe sind hier in besonderem Maße ins Schußfeld geraten. Wir wissen, daß hier oftmals eklatant gegen den gesetzlichen Schutz der Gesundheit der Jugendlichen verstoßen wird. Nach örtlichen Zählungen gilt dieser Vorwurf — ich sage betont: leider — für jeden zweiten Betrieb. Dabei reichen die Sanktionsmöglichkeiten, die wir geschaffen haben, ja völlig aus; nur die Handhabung der Instrumente durch die Gewerbeaufsichtsämter läßt einfach zu wünschen übrig.
Was das Arbeitssicherheitsgesetz angeht, kann man der Meinung sein, es hätte 20 Jahre früher kommen können. Die Union hat viel versäumt, was später aufgearbeitet werde mußte. Arbeitsmedizin und Ergonomie haben 'erst in den letzten Jahren wieder Anschluß an die internationale Entwicklung gefunden. Immer noch wird aber festgestellt, die Forschung auf diesem Gebiet reagiere lediglich auf offenbar gewordene Schäden und Gefahren, statt sie, mehr vorbeugend, zu verhindern. Ergonomie und Arbeitswissenschaften konnten sich bisher an den klassischen Universitäten immer noch nicht recht durchsetzen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz hatte mit Anlaufschwierigkeiten zu kämpfen. Die arbeitsmedizinische Betreuung auf der Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes muß in Zukunft verstärkt werden. Heute überwiegt noch die diagnostische Tätigkeit der Betriebsärzte. Sie müssen aber stärker arbeitsplatzbezogen tätig werden, müssen mehr Befahrungen und Gänge durch die Betriebe machen. Damit sie von diesen Erfahrungen und Erkenntnissen her ihre Arbeit und ihre vorbeugenden Möglichkeiten gestalten können, möchten wir ihnen anempfehlen, dies im Rahmen ihrer Tätigkeit besonders zu beachten.
Aber kein Zweifel, die Erfolge des Arbeitssicherheitsgesetzes können sich insgesamt sehen lassen. Die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärzte erfaßt zur Zeit etwa 11 Millionen Arbeitnehmer; das sind 52 der Beschäftigten.
Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat ein Forschungsvorhaben vergeben, das untersuchen soll, auf welche Weise nach und nach die betriebsärztliche Betreuung aller Arbeitnehmer unabhängig von der Betriebsgröße realisiert werden kann. Für die Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gibt es in der Tat einen Nachholbedarf.
Ende 1979 waren etwa 10 000 Betriebsärzte tätig, davon 2 500 hauptberuflich. Ende letzten Jahres gab es 253 stationäre und mobile Zentren. Für die Betreuung kleinerer und mittlerer Betriebe ist also tatsächlich noch viel zu tun, aber dennoch ist auch bereits einiges geleistet worden.



Urbaniak
Jeder wußte, daß das Arbeitssicherheitsgesetz aus dem Jahre 1973 erhebliche Anlaufschwierigkeiten würde haben müssen. Daran gemessen ist der gegenwärtige Stand der Umsetzung ein schöner Erfolg.
Die Strategie zur Humanisierung der Arbeitswelt erfordert nach unserer Meinung den Ausbau des Arbeitsschutzes durch staatliche Rahmenbedingungen, die Stärkung der Arbeitnehmerrechte im Betrieb und die Intensivierung der auf die Humanisierung bezogenen Forschung. Dabei wollen wir den Teil, den die Gewerkschaften in Form von Tarifverträgen zu leisten haben, nicht nur akzeptieren, son-dem selbstverständlich auch unterstützen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821714000
Herr Kollege Urbaniak, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihre Redezeit schon weit überschritten ist. Bei der augenblicklichen Geschäftslage bitte ich Sie, darauf zu achten, daß sie nicht zu sehr überschritten wird.

Hans-Eberhard Urbaniak (SPD):
Rede ID: ID0821714100
Herr Präsident, ich komme zum Ende.
Meine Damen und Herren, ich darf noch einmal betonen: Für die Sozialdemokraten ist die politische Arbeit, um auf dem Felde der Humanisierung weiter voranzukommen, ein ganz gewichtiger Teil unserer zukunftsgerichteten dynamischen Sozialpolitik. Sie hat in unseren politischen Bestrebungen einen hohen Stellenwert. Um so glücklicher sind wir, daß die Koalitionsfraktionen gestern die 10 Millionen DM für das Bundeszentrum „Humanisierung des Arbeitslebens" freigegeben haben, das an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung in Dortmund angesiedelt ist, damit wir mit dieser Einrichtung noch stärker die betriebliche Praxis für die Aus- und Weiterbildung von Betriebsräten, Sicherheitsfachkräften und die direkte Beratung der Vertreter aus den Betrieben betreiben können. Sie sehen: Das, was wir angekündigt haben, in diesem Fall ein weiterer konkreter Punktdes Ruhrgebietsprogramms, ist erfüllt worden.

(Beifall bei der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821714200
Das Wort hat der Kollege Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0821714300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viele Fragen, vielleicht einige Fragen zuviel, sind Ursache für diese Große Anfrage. Wie ja der eine oder andere weiß, habe ich mich sehr bemüht, die Zahl der Fragen zu reduzieren, nicht etwa, weil wir dem Gesamtkomplex keine Bedeutung beimessen, sondern weil ich weiß, daß hier in diesem Hause mit mehr bedrucktem Papier zu rechnen ist, das nicht gelesen wird, denn mit gelesenem, und weil ich weiß, daß im Grunde genommen zu viele Beamte in den Ministerien mit Berichten, Großen und Kleinen Anfragen beschäftigt werden und dies häufig kein Beitrag zur Humanität ihrer Arbeit ist.
Menschlich verständlich, aber trotzdem zu bedauern ist es, daß sich die Fragesteller sehr häufig mehr mit ihren eigenen Fragen als mit den Antworten beschäftigen.

(Wehner [SPD]: Das ist doch die menschliche Regel!)

— In der Tat, Herr Kollege. — Die Antworten auf unsere Fragen sind ausführlich. Meistens kann man beifällig nicken, zustimmen, und ein wenig Selbstbeweihräucherung ist in der einen oder anderen Antwort auch festzustellen.

(Zuruf von der SPD: Mit Recht, Herr Kollege!)

Worum geht es? Für Liberale ist Arbeit mehr als Job. Für Liberale ist Arbeit ein Stück Selbstverwirklichung. Selbstverwirklichung des Menschen im ureigensten Sinne des Wortes ist nämlich human, ist menschlich. Das eine sollte sogar Voraussetzung für das andere sein. Die Humanisierung unseres Arbeitslebens muß aber auch im Zusammenhang mit der Beschäftigungspolitik gesehen werden. Wenn Arbeit Selbstverwirklichung ist, also nicht nur Job, um Leben zu finanzieren, dann müssen wir für ausreichende Beschäftigung in diesem Lande sorgen, und dies ist uns in den letzten Jahren in erfreulich großem Umfang auch dank einer, wie ich meine, besonders effektiven Wirtschaftspolitik gelungen. Die Kritik der Opposition an der Beschäftigungssituation findet draußen im Lande eben keine Zustimmung.
Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch einmal wiederholen, daß das Recht auf Arbeit, das wir grundsätzlich bejahen, nach unseren Vorstellungen keinen einklagbaren Anspruch auf einen bestimmten Arbeitsplatz beinhalten kann.
Die Sorge um ein gutes und ausreichendes Angebot an Beschäftigung zwingt uns, die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu stellen. Wir sind, wie wir wissen, ein exportorientiertes Land mit dankenswerterweise höchstem Lohnniveau und höchster sozialer Sicherheit, einer sozialen Sicherheit, die ihren Preis kostet. Gelegentlich wird der Preis in Form von Sozialversicherungsbeiträgen von den aktiv arbeitenden Menschen in unserem Lande als hoch, manchmal sogar als zu hoch empfunden. Der Unterschied zwischen brutto und netto ist ihnen, einfach gesagt, zu groß.
Wir bejahen die Humanisierung unseres Arbeitslebens, weil es nach unseren liberalen Vorstellungen um das Recht des einzelnen auf Schutz seiner Persönlichkeit, seiner Personalität und der Entfaltung seiner Fähigkeiten auch und gerade in der Arbeitswelt geht. Es wäre aber unredlich, wenn wir unsere Bemühungen völlig losgelöst von der Kostensituation unserer Wirtschaft sähen. Es muß daher unser Bestreben sein, alle Maßnahmen und Forderungen im Einklang mit der Leistungsfähigkeit, mit der Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft zu sehen. Humane Arbeitsplätze, auf denen nur Produkte erzeugt werden können, die in der Welt draußen nicht mehr verkaufbar sind, sind keine Arbeitsplätze. Sie bedeuten Arbeitslosigkeit, und dies ist sicher das höchste Maß an Inhumanität.



Cronenberg
Wir wissen, daß gerade die Arbeitswelt im Leben der Arbeitnehmer — und Arbeitnehmer machen ja den größten Teil unserer Bevölkerung aus; richtigerweise hat Kollege Urbaniak schon ausgeführt, daß 80 % unserer Bevölkerung abhängig beschäftigt sind — eine beherrschende Rolle spielt. Mit Recht verlangen wir, daß sich eine bessere Lebensqualität gerade und besonders auf den Arbeitsplatz erstreckt. Für uns steht in allen politischen Bereichen — aber eben auch gerade im Arbeitsleben — der Mensch mit seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Bemühungen, unseres politischen Interesses.
Ich habe eben sehr bewußt auf den Zusammenhang zwischen Beschäftigung und humanen Arbeitsplätzen hingewiesen. Sie wissen, daß ich um einer ausgeglichenen Beschäftigung willen von dieser Stelle aus oft ja zum qualitativen Wachstum gesagt habe. Qualitatives Wachstum und Humanisierung der Arbeitswelt korrespondieren miteinander. Sie sind keine Gegensätze. Ganz im Gegenteil: Ein qualitativ richtiges Wachstum ist Voraussetzung für humane Arbeitsplätze.
Bessere Entfaltungsmöglichkeiten für den einzelnen Arbeitenden führen zu höherer Arbeitsqualität und somit manchmal sogar zu höherer, oft aber zu besserer Leistung. Eine humanere Gestaltung unserer Arbeitswelt bedeutet Vorbeugung gegen Frühinvalidität, verhindert Arbeitsunfälle, erspart Berufskrankheiten und damit verbundene soziale Kosten.
Natürlich geht es nicht nur darum, die äußeren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Natürlich geht es nicht nur darum, die Arbeitsanforderungen und die Arbeitsabläufe nach arbeits- und sozialmedizinischen Erkenntnissen zu gestalten. Natürlich geht es nicht nur darum, flexiblere Arbeitszeitangebote zu erstellen. Natürlich geht es nicht nur darum, den Schutz vor Gesundheits- und Unfallgefahren am Arbeitsplatz zu verbessern. Entscheidend ist eben auch das Ziel, dem Arbeitnehmer größere Chancen zur Mitwirkung und Mitverantwortung im Arbeitsprozeß, zur Selbstverwirklichung durch sinnvolle Arbeitsleistung und sinnvollen Arbeitseinsatz zu ermöglichen. Dieser Gesichtspunkt findet im Hinblick auf den sich vollziehenden Wandel von einer Industriegesellschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft ganz besondere Bedeutung.
Aus diesem Grunde möchte ich hier noch einmal klarstellen: Für uns Liberale haben nachfolgende Punkte einen ganz besonders hohen Stellenwert: Ausbau der Selbstbestimmungsrechte des einzelnen am Arbeitsplatz durch Garantie von unveräußerlichen Individualrechten; die Institutionalisierung von überschaubaren Arbeitsgruppen mit autonomen Rechten und Pflichten und gewählten Gruppensprechern; die Forderung und Durchsetzung von menschengerechten Arbeitstechnologien und da, wo eben möglich, auch von kooperativen Formen der Arbeitsorganisation; die Erarbeitung von Richtwerten und Mindestanforderungen an Maschinen und Anlagen auch und gerade im Hinblick auf die Gesamtbelastung des Arbeitnehmers; die Förderung von Humanisierungsbemühungen auch durch öffentlich geförderte Versuchsprogramme. In diesem Zusammenhang sind die Probleme der berufstätigen Frauen und die spezifischen Probleme von Verwaltungstätigkeiten ganz besonders zu beachten. Außerdem möchten wir an dieser Stelle sehr nachdrücklich wiederholen, daß wir die gesetzliche Verankerung von Sprecherausschüssen für leitende Angestellte verlangen und uns dafür einsetzen werden, und zwar auch dann, wenn dies zu Schwierigkeiten in der Koalition führt.
Wir benötigen ein geschlossenes Konzept, das den sich in der Arbeitswelt ständig vollziehenden Wandel berücksichtigt und werden uns für ein solches Konzept einzusetzen wissen. Es muß auch erwähnt werden, daß auf diesem Sektor bereits manches geschehen ist, was die Stärkung der Individualrechte der Arbeitnehmer anbelangt. Das Betriebsverfassungsgesetz von 1972, das Bundespersonalvertretungsgesetz von 1974, das Mitbestimmungsgesetz von 1976, Gesetze zur Arbeitssicherheit und zum Arbeitsschutz, z. B. das Arbeitssicherheitsgesetz von 1973, das Jugendarbeitsschutzgesetz von 1976, trotz Kritik im Detail, und das im letzten Jahr verabschiedete Gerätesicherheitsgesetz — dies sind einige Leistungen der Koalition, die man bei dieser Gelegenheit ruhig erwähnen sollte. Vieles ist besser geworden, als der eine oder andere behauptet. Die Einführung der flexiblen Altersgrenze ist ganz sicher für einen Teil der Begünstigten ein Stück Humanisierung.
Lassen Sie mich bei dieser Gelegenheit deutlich auf unsere Forderung nach einer Teilrente, nach einem gleitenden Übergang vom Arbeitsleben in das Rentnerleben, hinweisen.
Alles in allem muß unter Berücksichtigung der Sicherheit der Arbeitsplätze geringere körperliche Belastung für den arbeitenden Menschen das Ziel unserer Bemühungen sein. Wir können nicht das Paradies auf Erden versprechen. Aber wir können Schritt für Schritt mehr tun und Verbesserungen anbringen.
Staatliche Politik hat sicher einen gewissen Einfluß auf die Humanisierung des Arbeitslebens. Aber die entscheidenden Faktoren müssen von den Sozialpartnern, den Arbeitgebern und den Gewerkschaften, gestaltet werden. Die gutwilligsten Arbeitgeber und die einsatzfreudigsten Gewerkschaften können aber nichts bewegen, wenn nicht die Mitarbeit des einzelnen Arbeitnehmers gesichert ist. Staatliche Regelungen können und dürfen nur die Rahmenbedingungen gestalten. Ausgefüllt, in die Realität umgesetzt werden muß dies durch andere, durch jene, die eben die Arbeit leisten.
Nicht nur die Abwehr physischer Gefährdungen, sondern der besondere Schutz von Arbeitnehmergruppen muß Teil dieser Bemühungen sein. Die Gestaltungsmöglichkeiten für solche Gruppen und die Selbstverwirklichung des einzelnen in unseren Mammutorganisationen, die auf Grund der Entwicklungen wohl unvermeidlich sind, verdienen unsere ganz besondere Aufmerksamkeit. Die Mitsprache- und die Mitgestaltungsmöglichkeit in diesen Bereichen unserer Dienstleistungs- und Verwaltungsgesellschaft sind für die Qualität des menschlichen



Cronenberg
Daseins von ganz besonderer Bedeutung. Hier stellt sich weniger die Frage der Arbeitssicherheit, des Lärms oder gefährlicher Stoffe, sondern hier stellt sich die Frage der Gestaltungsmöglichkeit durch Mitsprache. Hier ist das eigenverantwortliche Verhalten des einzelnen Arbeitnehmers gefordert.
Das Ziel unserer Bemühungen muß klar sein. Man darf keine Wunder erwarten. Entwicklungen, die unsere Arbeitswelt humaner gestalten, können nicht vom Himmel fallen. Sie müssen wie vieles andere in unserer Wirtschaft erarbeitet werden. Sie sind und können nur das Ergebnis von Leistung sein. Sie dürfen nicht Arbeitsplätze zerstören, sondern sie müssen Arbeitsplätze besser, sicherer und auch humaner machen. Es geht nicht darum, Unmögliches zu verlangen, sondern darum — wo auch immer —, Mögliches zur rechten Zeit Schritt für Schritt zu erfüllen und weiterzukommen.
Vergessen wir nicht: Keine Arbeitsplätze zu haben ist sicher am inhumansten. Aber sehen wir auch, daß human gestaltete Arbeitsplätze ein Beitrag zu mehr und besserer Leistung sein können. Human gestaltete Maschinen und Einrichtungen, Anlagen, die Arbeitsmöglichkeiten unter humanen Bedingungen schaffen, sind draußen in der Welt bedeutsam, bedeutsam auch für die Exportfähigkeit unserer Wirtschaft.
Lassen wir uns also gemeinsam Schritt für Schritt unsere Arbeitswelt humaner gestalten! Sorgen wir für menschliche Arbeitsbedingungen! Dann werden die Menschen auch das von uns gewünschte Verhältnis zu ihrer Arbeit haben. Dies sollte das Bemühen aller Fraktionen des Hauses sein, und ich hoffe, daß wir langsam, aber sicher, Schritt für Schritt weiterkommen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821714400
Das Wort hat Herr Bundesminister Ehrenberg.

Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0821714500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Humanisierung des Arbeitslebens wurde 1969 in der ersten Regierungserklärung des Bundeskanzlers Willy Brandt erstmals für die Bundesrepublik zu einer zentralen politischen Forderung erhoben. Herr Kollege Gerstein, Sie haben zwar recht, daß das eine uralte gewerkschaftliche und auch eine uralte sozialdemokratische Forderung war. Nur wurde zur Durchsetzung dieser Forderung vor der sozialliberalen Koalition auf der Bundesebene schlicht nichts getan. Das ist der Unterschied.

(Gerstein [CDU/CSU]: Vergessen Sie doch nicht die Arbeit der Gewerkschaften und der Unternehmer vor 1969!)

— Die Arbeit der Gewerkschaften vergesse ich gar nicht. Die haben auch vorher viel getan. Mir ging es darum, hier deutlich zu machen, wann zum erstenmal von der Bundesregierung aus in dieser Frage Aktivitäten gezeigt wurden.
Wenn Sie daran zweifeln sollten, dann nenne ich zwei Beispiele. Erstmals gab es 1970 im Bundeshaushalt ganze 600 000 DM für Arbeitsschutzforschung. Heute, nach zehn Jahren, haben wir für diesen Zweck rund 100 Millionen DM. Ich glaube, das ist ein sehr deutliches Beispiel dafür, seit wann Humanisierung des Arbeitslebens politische Leitlinie für die Arbeit der Bundesregierung ist.
Noch ein Beispiel. 1964 ist auf Betreiben der Sozialdemokraten in diesem Hause eine Entschließung gefaßt worden, ein Arbeitssicherheitsgesetz zu verabschieden. Der Arbeitsminister ist beauftragt worden, einen entsprechenden Entwurf zu erarbeiten. Erst der erste sozialdemokratische Arbeitsminister hat dies in Angriff genommen. 1973 stand dieses für die Humanisierung des Arbeitslebens so wichtige Gesetz im Bundesgesetzblatt. Sechs Jahre lang ist auf Grund dieser Entschließung nichts geschehen. Das nur , zu Ihrer Einleitung, Herr Kollege Gerstein.
Meine Damen und Herren, eine humanere Arbeitswelt erfordert erstens weiter verbesserten Schutz vor Unfällen und Berufskrankheiten — schädliche psychische und physische Belastungen müssen vorbeugend bekämpft werden —, zweitens menschengerechtere Arbeitsplatzgestaltung — eintönige und mechanische Arbeitsabläufe müssen verringert, der technische Fortschritt muß auch am Arbeitsplatz zum Nutzen aller Beschäftigten eingesetzt werden —, drittens die Nutzung aller Möglichkeiten von Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Betriebs- und Unternehmensebene — denn fast jede unternehmerische Entscheidung entscheidet indirekt auch über die Qualität der Arbeitsplätze —, viertens eine gesicherte arbeitsrechtliche Position der Arbeitnehmer.
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und FDP die Leistungen, Probleme und Aufgaben in der Humanisierung des Arbeitslebens ausführlich dargestellt. Ich möchte an dieser Stelle nur eine der wichtigsten herausgreifen.
Von 1970 bis 1978 sind die gemeldeten Berufsunfälle um 23 % — von 2,7 Millionen auf 2 Millionen — zurückgegangen. Die schweren Berufsunfälle und Berufskrankheiten haben sich in der gleichen Zeit um 25 % — von 100 000 auf 75 000 — vermindert. Das sind immer noch zu viel, aber es ist ein gewaltiger Fortschritt in der Verbesserung der Qualität der Arbeitsplätze.
Das Arbeitssicherheitsgesetz hat in ganz kurzer Zeit eine schon fast dramatische Vermehrung der dort eingesetzten Fachkräfte gebracht. Die Zahl der Fachkräfte stieg in fünf Jahren von 2 000 auf 30 000, die Zahl der Betriebsärzte stieg von 2 000 auf rund 10 000.
Wir haben mit der Arbeitsstättenverordnung wesentlich dazu beigetragen, die Bedingungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Die inzwischen erlassenen Arbeitsstättenrichtlinien haben sich in den Betrieben als praxisnahe Handlungsanweisung für die Arbeitsplatzgestaltung bewährt.
Leider besitzt, wie Sie wissen, die Arbeitsstättenverordnung für den gesamten öffentlichen Dienst keine Gültigkeit. Ich bedaure das und hoffe, daß wir



Bundesminister Dr. Ehrenberg
in der nächsten Legislaturperiode hier etwas andern können. Ich will aber den Behörden in Bund, Ländern und Gemeinden von dieser Stelle aus empfehlen, vorläufig dem Bundesarbeitsministerium zu folgen. Wir haben die Arbeitsstättenverordnung durch eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz auch voll in unseren Dienststellen eingeführt. Das sei auch anderswo zur Nachahmung empfohlen.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, ein Kernpunkt unserer Politik war die Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens. Die Große Anfrage beinhaltet zu einem großen Teil Fragen zu diesem Thema. Lassen Sie mich zum Ausdruck bringen, daß wir in den letzten zehn Jahren haben feststellen müssen, welch erhebliche Wissens- und Erkenntnisdefizite hier bei allen Beteiligten bestehen.
In vielen Gesetzen verwenden wir den Ausdruck „gesicherte arbeitswissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse" oder „allgemein anerkannte Regeln der Technik". Solche Generalklauseln sind in der Gesetzgebung auch unverzichtbar, nur: Wir brauchen für die Betriebsräte eine handliche Anweisung, damit sie auch verstehen können und wissen, was „allgemein anerkannte Regeln der Technik" oder „gesicherte arbeitswissenschaftliche und arbeitsmedizinische Erkenntnisse" sind. Hier ist ein weites Feld der praktischen Umsetzung noch offen, das in Angriff genommen werden muß.
Es ist zuzugeben, daß in der Industrie beim Arbeitsschutz aktiv mitgewirkt wird. Aber gerade im Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen bedarf es erheblicher Nachhilfe durch Staat, Gewerkschaften und Betriebsräte, um den Erkenntnisstand auch in die betriebliche Praxis umsetzen zu können. Es ist eine wichtige Aufgabe der Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens, hier das handfeste Wissen um Fakten und Zusammenhänge zu vermehren.
Lassen Sie mich Ihnen einige Beispiele geben, was wir gerade in den letzten Jahren hierzu beigetragen haben. Erstens. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Unfallforschung hat kürzlich eine Fachtagung über Bildschirmarbeitsplätze durchgeführt. Diese Tagung wurde von insgesamt 2 300 Teilnehmern besucht. Das weist auf ein großes Informationsbedürfnis hin. Es hat sich gezeigt, daß die Technik der Bildschirmarbeitsplätze heute ausgereift ist, daß wir aber über ihre Auswirkungen auf den Menschen noch viel zu wenig wissen, daß hier Forschung und ihre Umsetzung noch viel zu leisten haben.
Wir haben bereits 1975 mit dem Thema Bildschirm und einem entsprechenden Forschungsbericht einige Rekordauflagen in der Verbreitung dieses Themas gehabt; es gab mehrmals Nachdrucke. Die inzwischen erarbeitete Handlungsanleitung für die Praxis gibt Unternehmern und Betriebsräten verbindliche Auskunft darüber, welche Probleme an den Bildschirmarbeitsplätzen bestehen.
Zweitens. Ein weiteres Beispiel zur praktischen Bedeutung der Humanisierungsforschung ist das Thema „Schichtarbeit". Wir haben auf diesem Gebiet sehr früh Forschungsaufträge vergeben. Niemand kann heute mehr Zweifel daran haben, wie viele negative, gesundheitsschädliche Auswirkungen mit Schichtarbeit verbunden sind. Trotz dieser Erkenntnisse wissen wir, daß in einer so hochkomplizierten technischen Welt Schichtarbeit nicht zu verbieten ist. Weder bei der Polizei, der Feuerwehr, im Krankenhaus, noch bei der Nutzung einiger hochtechnisierter Anlagen kann auf kontinuierliche Arbeit verzichtet werden. Aber wir müssen viel mehr als bisher dazu übergehen, Schichtarbeit nicht durch Zuschläge abzugelten, sondern durch mehr Freizeit, wie es einige Tarifverträge in der letzten Zeit vorbildlich geregelt haben. Derjenige, der zu ungewohnten Zeiten arbeiten muß, hat statt dessen weniger Stunden im Jahr zu leisten als diejenigen, die von acht bis fünf ihre Arbeit verrichten. Hier liegt ein breites Feld für die Tarifvertragsparteien, die Erkenntnisse über die Belastungen durch Schichtarbeit in praktische Verbesserungen des Arbeitslebens umzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Der dritte Bereich ist die Lärmforschung. Ober viele Jahrzehnte lang ist der Lärm als Quelle gesundheitlicher Gefahren weitgehend vernachlässigt worden. Berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit blieb in vielen Fällen als Berufskrankheit unerkannt. Erst in den letzten Jahren sind wir hier mit Hilfe unserer Forschung ein Stück weitergekommen. Die Erkenntnisse über die Schäden des Lärms fanden Eingang in die Normen und VDI-Richtlinien.
Das vierte Beispiel sind die Schädigungen durch gefährliche Arbeitsstoffe. Neuere Forschungsergebnisse haben deutlich die Gefahren beispielsweise beim Umgang mit Asbest aufgezeigt. Hier treffen zwei Problemkreise unmittelbar aufeinander: die Gesundheitsschädigung durch die Arbeiten mit diesem Stoff und andererseits die vorläufige, aus Arbeitsplatzgründen nicht wegzustoßende Erkenntnis, daß auf diesen Stoff noch nicht völlig verzichtet werden kann. Um so wichtiger ist, daß hier die Forschung weiter voranschreitet und daß in den Arbeitsbedingungen entsprechende Veränderungen zumindest der zeitlichen Belastung beim Umgang mit diesen Stoffen eintreten.
Ich glaube, daß die von der Opposition hier vorgebrachte Kritik an der Humanisierungsforschung vor dem Hintergrund dieser großen Erfolge einer objektiven Prüfung nicht standhält. Je mehr der Wissensstand der Humanisierungsforschung voranschreitet, um so wichtiger wird die praxisgerechte Umsetzung der neuen Erkenntnisse. Dazu dienen Veröffentlichungen, Seminare und die Handlungsanleitungen der Bundesanstalt in Dortmund. Gerade diese Handlungsanleitungen sind in der täglichen Arbeit unverzichtbar. Dieser so überaus wichtigen Umsetzung wird sich vor allem auch das geplante Bundeszentrum „Humanisierung des Arbeitslebens" in Dortmund widmen.
Den Kollegen des Haushaltsausschusses

(Urbaniak [SPD]: Der Koalitionsfraktionen!)




Bundesminister Dr. Ehrenberg
möchte ich ein ausdrückliches Wort des Dankes dafür sagen, daß sie gestern diese Mittel entsperrt haben. — Ich kann allerdings nicht verstehen, Herr Kollege Urbaniak, daß die Kollegen der CDU/CSU diese Entsperrung nicht mitgetragen haben,

(Zurufe von der SPD: Hört! Hört!)

da sie doch in dem vorgelegten Entschließungsantrag die mangelnde Umsetzung ausdrücklich bedauern. Ds ist wiederum eine der vielen Zwielichtigkeiten der Opposition, die ich nicht untersuchen kann, die aber deutlich zeigt, wie bei Ihnen, meine Herren von der Opposition — —

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Damen und Herren!)

— Ich habe leider keine gesehen, entschuldigen Sie.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Aber es gibt welche!)

— Meine Ubersicht ist hier vorne so, daß ich keine sehen kann.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Vielleicht drehen Sie sich einmal um, Herr Minister!)

— Das Präsidium sitzt hinter mir, nicht vor mir, zum Ansprechen; entschuldigen Sie. — Die Herren von der Opposition, so wie sie hier vor mir sitzen, haben jedenfalls deutlich gemacht, daß sie theoretische Forderungen stellen, sich aber der praktischen Umsetzung dieser Forderungen dann, wenn es darauf ankommt, schlicht versagen.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Grobekker [SPD]: Unerhört! — Dr. Probst [CDU/ CSU]: Ein wunder Punkt Ihres Programms!)

Lassen Sie mich noch kurz etwas zu den wichtigen Aufgaben der Zukunft sagen. Es wird in den Ausschüssen das Chemikaliengesetz beraten, mit dem für die Zukunft vorgeschrieben wird, daß neue Stoffe von Herstellern und Importeuren auf ihre Schädlichkeit geprüft werden müssen. Darüber hinaus haben wir die neue Arbeitsstoffverordnung in Arbeit, die sich vor allen Dingen mit dem Schutz vor Krebserkrankungen beim Umgang mit Arbeitsstoffen befaßt. Und wir wollen die Erfolge bei der Lärmbekämpfung verbessern. Maschinen, Geräte und Anlagen werden in Zukunft mit ihren Lärmwerten gekennzeichnet werden. Ich verspreche mir davon mehr Transparenz für den Kunden und einen Wettbewerb der Hersteller dahin, als verkaufsförderndes Argument niedrige Lärmwerte vorweisen zu können.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Natürlich, dagegen ist nichts zu sagen!)

Meine Damen und Herren, in wenigen Tagen wird von zwei unabhängigen Forschungsinstituten eine Untersuchung über unser Arbeitsschutzsystem vorgelegt werden. Wir werden nach gründlicher Auswertung hier dann Vorbereitungen treffen, um das Arbeitsschutzrecht in Zukunft zu einem umfassenden Arbeitsschutzgesetz zusammenzufassen und damit sicherzustellen, daß es in Zukunft eindeutige, gleiche Regelungen für Arbeitnehmer in Betrieben und Verwaltungen, eine bessere Regelung der Arbeitsorganisation, eine Verbesserung der Zusammenarbeit der überbetrieblichen Aufsichtsdienste und eine größere Transparenz bei den Arbeitsschutzvorschriften geben wird.
Lassen Sie mich zum Schluß, meine Damen und Herren, nochmals zum Ausdruck bringen, daß Humanisierung des Arbeitslebens nicht nur eine Frage besserer Arbeitsschutzvorschriften, auch nicht nur eine Frage kürzerer Arbeitszeit ist. Zur Humanisierung des Arbeitslebens gehört auch, allen Menschen Arbeitsplätze zu geben, an denen sie soweit wie möglich Anregungen und Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung und Befriedigung erhalten. Hier gilt noch mehr als anderswo das Wort: Der Mensch lebt nicht vom Brot allein. Über eine anständige Bezahlung und einen wirksamen Arbeitsschutz hinaus muß eine humane Arbeitswelt allen Menschen die Möglichkeit geben, Zufriedenheit und Selbstverwirklichung in der Arbeit zu finden. Unsere Forschungsarbeit zur Humanisierung des Arbeitslebens hat hierzu wesentlich beigetragen. Sie wird das auch in Zukunft tun.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821714600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Müller (Remscheid).

(Zuruf von der SPD: Nun geht es los!)


Adolf Müller (CDU):
Rede ID: ID0821714700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Ehrenberg, es ist nicht das erste Mal, daß ich in einer sozialpolitischen Debatte des Deutschen Bundestages darauf hinweisen muß, daß die sozialpolitische Erschaffung der Welt in Deutschland nicht 1969 begonnen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Probst [CDU/CSU]: Entgegen anderslautenden Meldungen!)

Wer die Antworten der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur Humanisierung des Arbeitslebens liest, muß nämlich wiederum feststellen, daß gesetzliche Initiativen auf diesem Gebiet nur für den Zeitraum nach 1969 aufgeführt werden. Aber, Herr Minister Ehrenberg und Herr Kollege Urbaniak, für mich ist das Thema Humanisierung der Arbeitswelt wegen der davon Betroffenen viel zu wichtig, als daß es hier mit einer billigen parteipolitischen Polemik behandelt werden könnte.

(Beifall bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

Herr Minister Ehrenberg, mein Vater ist an Silikose gestorben, und ich habe seinen Beruf gelernt. Ich habe den Facharbeiterbrief. Wenn ich hier etwas sage, dann weiß ich, wovon ich rede. Sie können nicht so tun, als ob die Christlichen Demokraten sich nicht um die Humanisierung der Arbeitswelt gekümmert hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich stelle dazu fest: Die wichtigsten sozialen Grundpfeiler in der Bundesrepublik nach dem zweiten



Müller (Remscheid)

Weltkrieg sind während der Regierungszeit von CDU und CSU geschaffen worden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die CDU/CSU hat in ihrer Regierungszeit durch zahlreiche verabschiedete Gesetze und Verordnungen unter Beweis gestellt, daß die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen für uns eine besondere Priorität besitzt. Für uns ist die Humanisierung der Arbeitswelt ein unverzichtbarer Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Die Fülle der Gesetze, die auf Initiativen und auf den politischen Willen der Unionsparteien zurückgehen, beginnen mit dem Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Unternehmen des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie, einem Gesetz, dem bisher nichts besseres an die Seite gestellt wurde.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Und das Betriebsverfassungsgesetz, das Gesetz über die Gestaltung des Tarifvertrages, Arbeitsschutz-und Arbeitszeitrecht, ganz zu schweigen von Sozialhilfe- und Sozialversicherungsrecht bis hin zum Kündigungsschutzgesetz und Mutterschutzgesetz. Ich will nur einige nennen, um zu beweisen, wie ernst wir die Vermenschlichung der Arbeitsbedingungen nehmen. Denn menschliche Arbeitsbedingungen sind untrennbar mit der Menschenwürde verbunden und gehören daher zu den natürlichen Grundrechten, deren Verwirklichung unsere Politik ermöglichen will.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Es ist Aufgabe der Politik, Mittel und Wege aufzuzeigen, wie das Ziel menschengerechter Arbeitsbedingungen, des Menschseins in der Welt der Arbeit, in unserem Ordnungssystem der Sozialen Marktwirtschaft verwirklicht werden kann.
Ich glaube, man sollte in diesem Zusammenhang auch auf die Verantwortung und die Leistungen der Sozialpartner in der Vergangenheit hinweisen, denn sie haben in der Tat in der Vergangenheit schon eine Menge in der Frage der Vermenschlichung der Arbeitsbedingungen getan. Sonst könnte man am 1. Mai gerade von seiten der Gewerkschaften nicht so auf ihre Erfolge hinweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir alle müssen dazu beitragen, vermeidbare Belastungen und Arbeitserschwernisse abzubauen, um die Sicherheit und die äußeren Bedingungen am Arbeitsplatz zu verbessern. Die Organisation des Arbeitsprozesses und das soziale Umfeld des Arbeitsplatzes müssen den Bedürfnissen des Menschen verstärkt angepaßt werden. Der Kongreß „Humanität im Arbeitsleben" der Christlich Demokratischen Union und der Christlichen Arbeitnehmerschaft im Jahre 1974 in Leverkusen hat uns für unsere Arbeit weitere wesentliche Anstöße gegeben.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: So war es!)

Mit der problemorientierten Programmforschung „Humanisierung des Arbeitslebens" der Bundesregierung versucht man seit 1974, allen Beteiligten Lösungsmöglichkeiten für diesen Bereich anzubieten.
Aber nach sechs Jahren Förderprogramm müssen wir heute leider feststellen, daß in zunehmender Weise Ziele des Programms und die damit verknüpften Erwartungen nicht voll erfüllt worden sind.
Vor allen Dingen hapert es an der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis. Das war einer der wichtigsten Gründe für die Große Anfrage meiner Fraktion zur menschengerechten Gestaltung der Arbeitsbedingungen.
Führende Wissenschaftler und ein Bericht der Senatskommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft für Arbeitsmedizin und Ergonomie bestätigen unsere Sorgen. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund hat in einer Stellungnahme vom 6. November 1979 u. a. festgehalten — ich zitiere —:
Die Projektergebnisse werden nicht verständlich für Nichtfachleute dargestellt, zu Lasten der Aktualität oft verspätet vorgelegt. Weiterführende und für die Arbeitnehmer positive Projektergebnisse werden unzureichend in die Praxis umgesetzt
Weiter:
Der Förderungsbereich Umsetzung ist noch nicht in ausreichendem Maß ausgebaut
Soweit das Zitat des DGB.
Meine Fraktion hält nichts von Forschungsprogrammen, die keine Effizienz aufweisen, aber sehr viel Geld kosten. Wir haben deshalb einen Entschließungsantrag zur Großen Anfrage über menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen im Deutschen Bundestag eingebracht
Herr Minister Ehrenberg, in diesem Antrag begrüßen wir grundsätzlich die vom Ansatz her wünschenswerten staatlichen Maßnahmen für eine menschengerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Ich wäre der letzte, der sagen würde, daß nicht auch dieses Programm Erfolge gehabt hat. Es muß einfach in der Kontinuität bleiben. Wir legen dabei besonderen Wert auf ein wirksam organisiertes und an der betrieblichen Praxis orientiertes Förderungsprogramm. Wir bedauern die schlechte Umsetzung der Forschungsergebnisse des Programms „Humanisierung des Arbeitslebens" in die Praxis. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß wesentlich mehr als die Hälfte der Forschungsergebnisse nicht in die Praxis umgesetzt wird.

(Gerstein [CDU/CSU]: Sehr optimistisch!)

Ich wäre dem Minister für Forschung und Technologie dankbar, wenn er zu diesem Punkt in nächster Zeit genauere Angaben machen könnte.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr optimistisch!)

In diesem Zusammenhang war für mich die Antwort der Bundesregierung auf unsere Große Anfrage sehr aufschlußreich. Man könne — so die Bundesregierung — den im Rahmen des Humanisierungsprogramms tätigen Sozialwissenschaftlern



Müller (Remscheid)

eine generelle Abkapselung gegenüber der Praxis nicht vorwerfen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist ja sehr erfreulich!)

Mit diesem Zugeständnis werden wir von der Bundesregierung in unserer Auffassung eindeutig bestätigt, daß Forschungsergebnisse und Praxis nur ungenügend Hand in Hand gehen. Dabei erscheint es uns dringend erforderlich, die Begleitforschung stärker an der industriellen Wirklichkeit auszurichten und vorzugsweise Disziplinen wie Arbeitsmedizin, Arbeitspsychologie und Ergonomie zu beteiligen. Eine stärkere Zusammenarbeit der einzelnen Arbeitsdisziplinen müßte zur Selbstverständlichkeit gehören. Denn Scheuklappendenken führt hier nicht zum Erfolg.
Auch wünschen wir eine stärkere Berücksichtigung der kleinen und mittleren Unternehmen bei den verschiedenen Forschungsprogrammen.
Aber all das würde allein nicht genügen. Im Hinblick auf die Umsetzung müssen den kleinen und mittleren Unternehmen auf Grund der gewonnen Erfahrungen Kataloge von beispielhaften Lösungen und Leitfäden für die praktische Anwendung an die Hand gegeben werden, wie sie die großen Unternehmen im Laufe des Forschungsprogramms bereits entwickelt haben. Ich kann hier nur den Satz unterstreichen: Wissenschaft muß öffentlich sein.
Am 6. März 1980 beklagte sich Professor Rohmert auf dem Kongreß der Gesellschaft für Arbeitswissenschaften in Hamburg — auch hieraus darf ich zitieren —:
Heute, 22 Monate nach Vorliegen unseres Endberichts zur ergonomischen Begleitforschung zur Arbeitsstrukturierung in der Motormontage bei VW sind die Ergebnisse unserer Begleitforschung der Öffentlichkeit immer noch nicht bekannt.
Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, daß die Ergebnisse der Forschung zur Humanisierung des Arbeitslebens so rasch wie möglich veröffentlicht werden.
Die CDU/CSU-Fraktion will mit ihrem Entschließungsantrag die genannten gravierenden Mängel beseitigen. Wir wollen die weitere Verbesserung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumwelt des einzelnen. Die aus Förderprogrammen gewonnenen Erkentnisse und die daraus entwickelten Maßnahmen müssen einer möglichst großen Anzahl arbeitender Menschen zugute kommen.
Das Ergebnis des Programms „Humanisierung der Arbeitswelt" der Bundesregierung ist in weiten Bereichen nicht befriedigend. Ausgaben in Höhe von mehreren hundert Millionen Mark bringen nichts, wenn sie nicht den arbeitenden Menschen erreichen. Wir wollen keine Ideologie, sondern Forschung für den arbeitenden Menschen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Eine wirkungsvollere Forschungspolitik auf dem
Gebiete der Humanisierung des Arbeitslebens ist
daher dingend vonnöten. Wir erwarten, daß die Ausschüsse die Entschließung zügig beraten, damit sie
im Plenum schon bald verabschiedet werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821714800
Das Wort hat der Abgeordnete Stockleben.

Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0821714900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, daß die Debatte, die heute im Deutschen Bundestag geführt wird, der Sache insofern nicht angemessen ist, als insbesondere Herr Gerstein sie mit großer Polemik eingeläutet hat. Ich muß daher an dieser Stelle wirklich einiges zurechtrücken.
Wenn Sie über Kernenergie reden, sehen sie grüne Männchen. Wenn Sie über Humanisierung der Arbeit reden, sehen Sie rote Matrosen. Sie haben immer einen verstellten Blick. Ich darf Ihnen sagen: Sie haben zum Teil so debattiert, wie der Blinde von der Farbe spricht. Da nützt es auch nichts, daß Sie einen hierherschicken, der einen Facharbeiterbrief hat. Ich sage Ihnen: Diejenigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Bundesrepublik, die wissen, daß sie vom Facharbeiterbrief bis zu Pensionierung dort arbeiten, würden sich schon für diese Debatte interessieren, dafür, wie das heute gelaufen ist.
An dieser Stelle möchte ich einmal deutlich machen, wie die Humanisierungsdebatte überhaupt entstanden ist. Sozialdemokraten sind es gewesen, die die Humanisierung des Arbeitslebens als einen ihrer Schwerpunkte im Orientierungsrahmen verankert haben. Dort heißt es:
Der Anspruch der Arbeitnehmer auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen, das heißt auf den Schutz ihrer Gesundheit, auf sichere Arbeitsplätze und verbesserte Arbeitsumwelt, auf befriedigende Arbeitsinhalte, eine soziale Arbeitsorganisation und auf Mitbestimmung steht im Mittelpunkt sozialdemokratischer Gesellschaftspolitik. ... Persönliche Entfaltung des einzelnen und demokratische Entwicklung der Gesellschaft hängen direkt von den Bedingungen am Arbeitsplatz ab.
Was heißt das? Sie, die Sie für Aussperrung sind, Sie, die Sie gegen die Mitbestimmung gestimmt haben, Sie, die Sie gegen das Betriebsverfassungsgesetz gestimmt haben, können den deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern draußen doch nicht ernsthaft sagen, daß Sie für Mitbestimmung sind.

(Beifall bei der SPD)

Das sind doch Instrumente für die Verwirklichung der Humanisierung des Arbeitslebens. Anders kann das doch wohl überhaupt nicht erfolgen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Warum schreien Sie denn so? — Russe [CDU/CSU]: Du hast die falsche Rede gegriffen!)

Das muß doch einmal deutlich gemacht werden.
Wenn ich an dieser Stelle den Orientierungsrahmen zitiere, dann deshalb, weil die Humanisierung des Arbeitslebens mit einem anderen Schwerpunkt zusammenhängt, nämlich mit der Modernisierung



Stockleben
der Wirtschaft. Das, was wir im Forschungsausschuß auf verschiedenen Feldern der Forschungspolitik leisten, muß doch unter dem Gesichtspunkt der Humanisierung in verschiedene andere Bereiche hineinfließen, damit wir nicht nur immer Reparaturwerkstatt sind, sondern damit schon von Anbeginn neue menschengerechte Technologien auf den Weg gebracht werden. Das kommt heute noch an vielerlei Stellen zu kurz. Wir wollen das mit den einzelnen Programmen entsprechend weiterführen.
Das ist nicht nur mit Individualrechten oder, wie Sie sagen, mit der sozialen Marktwirtschaft — auch dort wieder weiße Salbe drauf — zu leisten. Wer ist denn der Nachfrager, wenn es um bessere Arbeitsbedingungen geht? Doch nicht der einzelne. Oder werden heute schon Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefragt, wenn es darum geht, wie ihre Arbeitsplätze auszusehen haben?
Der Bundesforschungsminister hat ein Forschungsprogramm entwickelt. Ich freue mich insbesondere darüber, daß dieses Forschungsprogramm in meiner Heimatstadt läuft, in dem Unternehmen, in dem ich selbst einmal tätig war. Ich weiß aus eigener Erfahrung, wie das dort gelaufen ist, daß Arbeitende selbst durchaus in der Lage sind, ihre Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, um sich höher zu qualifizieren. Heute finden doch zum überwiegenden Teil auch Dequalifikationen durch neue Technologien statt. Wer selbst einmal 8 000 bis 10 000 mal dieselbe Handreichung bei der Arbeit gemacht hat — oder wer das einmal gesehen hat —, der weiß, zu welch sinnentleertem, stumpfen und monotonen Dasein das führt. Es ist die Aufgabe der staatlichen Forschungspolitik, diesen Männern und Frauen zu helfen. Wenn wir dafür kein Geld haben — gut. Ihr Antrag und Ihr Programm zielen aber doch darauf ab, das Ganze restriktiv zu fahren. Ich meine, dies ist typisch für die Opposition hier im Deutschen Bundestag.
Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Gerstein: Ich kam mir so vor, als säße ich in einer Ausschußsitzung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber. Dort wird auch immer gesagt: Für Humanisierung sind wir auch, Herr Stockleben, das ist uns alles lieb; nur: das ist uns zu teuer. So ist die tatsächliche Situation hier im Deutschen Bundestag. Das ist Ihnen alles lieb, aber es ist Ihnen zu teuer.

(Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Müller [Berlin] [CDU/CSU])

Lassen Sie doch einmal die Maske herunter, Herr Gerstein. Wenn Sie von „roten Matrosen" reden,

(Gerstein [CDU/CSU]: Ich habe gar nicht von „roten Matrosen" geredet!)

dann meinen Sie wohl, morgen marschiert der Arbeiter- und Soldatenrat hier auf und verändert zusammen mit den linken Ideologen die ganze Republik. Diese Auffassung steht bei Ihnen dahinter. Auch in dieser Beziehung haben Sie einen falschen Blick. Sie sehen die Dinge nicht nüchtern und sachlich.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Seit Bremen nicht mehr!)

Bezüglich der Kritik, die auch von den Gewerkschaften kommt und zum Teil berechtigt ist, darf ich zitieren, was das geschäftsführende Vorstandsmitglied der Industriegewerkschaft Metall, Herr Janzen, dazu ausgesagt hat:
Bei aller Kritik, die wir im einzelnen haben und die wir auch in Zukunft ungeschminkt vortragen werden, möchte ich hier eines klarstellen. Unsere Kritik hat nur ein Ziel: Verbesserung der Wirksamkeit des Programms. Es gibt offenbar Kreise
— damit meint er wohl Sie von der Opposition —,
die sich auf die von uns als konstruktiv verstandene Kritik stützen, um das gesamte Humanisierungsprogramm der Arbeit entweder zu Fall zu bringen oder es jedoch erheblich zurückzufahren. Das ist in unseren Augen ein absoluter Mißbrauch der von uns vorgetragenen Sachargumente. Die Gewerkschaften fordern die Fortsetzung des Programms und seine Ausdehnung.
Ich habe ein weiteres Zitat des Deutschen Gewerkschaftsbundes vorliegen, das denselben Inhalt hat.
Ich meine, Sozialdemokraten und Gewerkschaften tragen dieses Programm gemeinsam; daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Wir werden dieses Programm auch weiterentwickeln. Wenn Kritik laut wird, so sage ich dazu: Wir wollen doch keine Friedhofsstille. Wie kann sich so etwas anders entwikkeln? Hierüber muß gesprochen werden, und das ist nicht konfliktfrei. In den Betrieben wird darüber diskutiert werden müssen. Nur dann, wenn es uns gelingt, die in den Betrieben Handelnden stärker daran zu beteiligen, wird es uns auch gelingen, das Programm in verstärktem Maße in die Wirklichkeit umzusetzen. Ich halte dies ingesamt für einen ganz wesentlichen und wichtigen Aspekt.
In der Frage 9 der Opposition wird zum Ausdruck gebracht, die Sozialwissenschaftler seien viel zu weit von der Praxis entfernt. Dazu darf ich Ihnen folgendes sagen. Ich wünschte mir manchmal, alle Wissenschaften wären etwas praxisnäher orientiert. Aber gerade die Sozialwissenschaftler gehen in die Praxis und sprechen mit den Arbeitenden. Dadurch kann man voneinander lernen. Dieser Lernprozeß mußte zunächst einmal stattfinden. Er hat sich durchaus in Erfolgen ausgezahlt, denn heute sprechen auch die Sozialwissenschaftler in den Betrieben eine andere Sprache.
Wichtig ist auch, daß die betrieblichen Praktiker auf die Sozialwissenschaftler zugehen, daß sie eine gemeinsame Sprache finden. Es muß nicht immer die Fachsprache sein, wenn Wissenschaftler und Arbeitende in den Betrieben miteinander diskutieren. Denn die Zielgruppen der Sozialwissenschaftler sind nicht die wissenschaftlichen Kollegen, sondern vielmehr Betriebsräte, Vertrauensleute, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und die Arbeitenden selbst Die Sozialwissenschaftler finden damit einen ganz anderen Ansatz zur Problemlösung. Die Sozialwissenschaftler werden also nach einer gewissen Zeit sehr viel praxisnäher an die Pro-



Stockleben
bleme herangehen, als das zum Teil bei anderen Wissenschaften der Fall ist.
Nun aber, meine Damen und Herren, einiges zu dem Auftrag, den der Deutsche Bundestag durch die Verabschiedung der §§ 90 und 91 des Betriebsverfassungsgesetzes erteilt hat. Es geht uns darum, daß die §§ 90 und 91 des Betriebsverfassungsgesetzes gezielt ausgefüllt werden.

(Dr. Blüm [CDU/CSU]: Gummibegriffe!)

Diese gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse, die Grundlage für ein solides Miteinander-Umgehen im Betrieb sein sollen, haben dazu geführt, daß im Rahmen des Humanisierungsprogramms Belastungen abgebaut wurden. Beispielsweise wurden Lärmbelästigungen dadurch abgebaut, daß das Bundesministerium für Forschung und Technologie ein optimales Rammsystem gefördert hat, durch das der Lärm von 115 Dezibel auf 80 Dezibel gesenkt wurde. Da gleichzeitig die Vibrationen vermindert wurden, hat dies also auch zu einer Reduzierung der körperlichen Belastungen geführt. Im Bereich der Reduzierung von Staubemissionen — Herr Gerstein, da hatten Sie einen großen Anteil bei der Hansa, wo gerade für die Bergarbeiter einiges geleistet worden ist — konnten wir eine Verminderung um 50 % erreichen. Diese Senkung des Feinstaubgehalts ist das Ergebnis ganz gezielter Forschungsprogramme. Dabei wurden Verfahren der nassen Staubbekämpfung erprobt und dann durchgesetzt. Tun Sie bitte nicht so, als wüßten Sie nicht, daß es ganz konkrete praktische Beispiele gibt, die wir überall vorzeigen können.
Im Bereich des Schutzes der Arbeitnehmer vor Hitzebelastungen sind Techniken entwickelt worden, mit deren Hilfe zur gefahrlosen Messung von Temperatur, Sauerstoff- und Kohlenstoffgehalt Proben der Stahlschmelze aus LD-Konvertern genommen werden können. Dieses läßt sich auch im Bereich der Stahlindustrie insgesamt umsetzen.
Ich könnte hier eine Reihe an Beispielen aufzeigen. Mir geht es darum, daß wir künftig bei diesen Forschungsprogrammen Schwerpunkte setzen. Die Schwerpunkte gehören dorthin, wo die Belastungen am stärksten sind. Ich meine, daß insbesondere die Stahlindustrie, die chemische Industrie, die Bauindustrie und einige andere dabei spezifische Ansatzpunkte liefern könnten.
Meine Damen und Herren, dies ist nicht nur eine technokratische Frage. Sie meinen, das alles könnten Ingenieure leisten. Ich bin der Meinung: Ohne die Beteiligung der Betroffenen selbst, ohne die Beteiligung der Arbeitnehmer wird es nicht zu einer Humanisierung kommen, weil die Arbeitnehmer dies dann nicht so empfinden. Man kann nicht sagen: Wir weisen bei Siemens oben an, und dann funktioniert das bis an die Werkbank.
Wir haben — wie ich vorhin schon einmal angesprochen hatte — ein Programm gefördert, wo ungelernte Arbeiterinnen und Arbeiter selbst die Ziele mit formuliert haben, wo sie an der organisatorischen und technischen Entwicklung teilgenommen haben. Dabei wurden neue Organisationsformen und neue Qualifikationsmöglichkeiten gefunden, die zu einer Höhergruppierung der dort Arbeitenden geführt haben. Das ist das Ziel, das wir erreichen wollen und müssen. Das heißt, hier muß eine erweiterte Form der Mitbestimmung gefunden werden. Es muß ein Weg gefunden werden, die Mitbestimmung am Arbeitsplatz verstärkt zur Umsetzung der Ziele der Humanisierung des Arbeitslebens heranziehen zu können. Ich halte dieses für eine sehr wichtige Aufgabe.
Ich möchte, daß der technische Wandel, der bei uns zu diesem Wohlstand geführt hat, nicht dadurch blockiert wird, daß wir eines guten Tages unvernünftig wirtschaften. „Rationalisierung" heißt auf deutsch doch nur: „mit Vernunft wirtschaften. Mit Vernunft wirtschaften heißt doch wohl, daß man nicht nur einseitig das Kapital, sondern auch die Arbeitnehmer gleichberechtigt an diesen Entscheidungen beteiligt.
Das Forschungsprojekt, das in Peine gelaufen ist, wurde von der Presse sehr begrüßt. Ich meine auch: Es kann sich sehen lassen, zumal da heute schon die Übertragung aus dieser Abteilung heraus in andere Betriebe, andere Unternehmensbereiche geschieht und den Arbeitenden ein Erfolgserlebnis bei der Arbeit vermittelt wird, indem sie nicht immer nur nach Anweisung arbeiten, sondern an der Gestaltung und Verbesserung ihrer Arbeitsplätze mitwirken.
Die Wirklichkeit in der Arbeitswelt sieht sicherlich etwas anders aus, als viele der Unionsabgeordneten es wahrhaben wollen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Meinen Sie, die waren noch nie an einem Arbeitsplatz?)

Die Ziele des Humanisierungsprogramms sind von Ihnen nicht kritisiert worden; deswegen sind diese Ziele richtig. Ich halte die Lösung dieser Aufgaben für überaus wichtig. Einige Ergebnisse sind erfolgversprechend. Wir werden daran weiterarbeiten.
Lassen Sie mich zum Schluß noch einmal auf die Frage 12 zurückkommen, wo die CDU versucht, auch hier — —

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821715000
Herr Kollege Stockleben, darf ich Sie darauf aufmerksam machen, daß Ihre Redezeit abläuft. Ich wäre dankbar, wenn wir uns im ganzen so verhielten, daß wir bei der Debatte über die Humanisierung des Arbeitslebens nicht übersähen, daß der Ältestenrat mit großer Entschlossenheit vom Präsidenten verlangt hat, die Debatte um 1 Uhr zu beenden. Das geht nur, wenn wir alle etwas Disziplin üben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Adolf Stockleben (SPD):
Rede ID: ID0821715100
Herr Präsident, ich komme zum Schluß.
Die Humanisierung des Arbeitslebens wird ohne die Mitwirkung der betroffenen Arbeitenden nicht den gewünschten Erfolg haben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Wir werden uns bemühen, sie daran in verstärktem Maß zu beteiligen.
Einige im Deutschen Bundestag und draußen sagen, nicht alles, was technisch machbar ist, sollten



Stockleben
wir tun. Meine Meinung dazu: Das, was hier machbar ist und nicht geschieht, wird auf Dauer für uns alle viel teurer werden. In diesem Sinne bitte ich den Deutschen Bundestag, die Programme zur Humanisierung des Arbeitslebens, die Entscheidungen, die in diesem Jahr und in den nächsten Jahren anstehen, weiterhin tatkräftig zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821715200
Das Wort hat der Abgeordnete Probst.

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0821715300
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Stockleben hat im zweiten Teil seiner Rede wenigstens in einigen Passagen sehr akzeptable Ausführungen gemacht. So hat er z. B. gesagt, daß ein Programm der Regierung dann nicht falsch ist, wenn es die Opposition nicht kritisiert. Bei dieser Beurteilungslage, Herr Stockleben, sollten Sie bleiben.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Ich habe nur nicht verstanden, warum Sie im ersten Teil Ihrer Ausführungen heute so klassenkämpferisch waren,

(Zuruf von der CDU/CSU: Er hat die falsche Rede gegriffen!)

nachdem Sie von der Worterteilung mitten im Saal überrascht worden waren. Soviel ich weiß, sind Sie als Kandidat schon aufgestellt; dessen hätte es also nicht bedurft.

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich möchte zu dem Thema Humanisierung des Arbeitslebens keine grundsätzlichen Ausführungen machen; die sind gemacht. Die Ausführungen meines Kollegen Müller (Remscheid) unterstreiche ich ausdrücklich; denn sie haben das Wesentliche noch einmal klar hervorgehoben. Das Thema Humanisierung des Arbeitslebens ist in einer modernen arbeitsteiligen Gesellschaft so eminent wichtig, daß man es nicht in den Parteienstreit um Stimmen hineinziehen darf. Hier wurde in der Vergangenheit in der Sozialpartnerschaft Beispielhaftes geleistet, das voll anzuerkennen ist und dem ich nichts hinzufügen möchte, außer dem, daß wir selbstverständlich alle konkreten, sinnvollen Maßnahmen auch mit öffentlichen Geldern zu unterstützen bereit sind. Es ist nicht wahr, wie man uns anhängen will, daß wir wegen der Kritik mancher Programmteile das Programm insgesamt ablehnen.
Leider aber haben Matthöfer und Hauff — und mit deren Forschungsprogramm möchte ich mich vor allem befassen — ihr Forschungsprogramm zur Humanisierung des Arbeitslebens zu einem erklärten Prestigeobjekt gemacht. Sie haben es in sehr kurzer Zeit mit sehr großen Geldmitteln ausgestattet. 1974 waren 12,7 Millionen DM ausgewiesen; im Jahre 1980 sind es bereits 110 Millionen DM; in ganz kurzer Zeit, nämlich 1983, sollen es 185 Millionen DM sein. Nun möchte ich gar nicht über die Höhe des Betrages streiten. Eines ist in der Zwischenzeit aber klar: daß diese Gelder nämlich für sinnvolle Projekte nicht unterzubringen waren. Es ist bekannt, daß die Projektträger und die Minister betteln gingen, um ihre Programme überhaupt unterzubringen. Ich werde darauf noch eingehen.
Bis zum 31. Dezember 1979 sind im Programmbereich „Humanisierung der Arbeit" 648 Projekte mit einer Gesamtbewilligungssumme von 468 Millionen DM gefördert worden. Schon eine erste Analyse dieser Projekte vermittelt in der weit überwiegenden Zahl der Fälle den Eindruck der Konzeptionslosigkeit. Dieser Eindruck wird noch verstärkt durch eine sprachlich unpräzise wissenschaftliche Kopflastigkeit, die insbesondere im soziopolitischen Bereich des Programms durch eine in ihrer Praxisferne nicht mehr nachvollziehbare Terminologie bestimmt ist. Es ist hier leider nicht der Platz, eine Blütenlese zu halten, aber da Sie von der Tatsache sprachen, daß die Sozialforscher sehr wohl praxisnah sind — Herr Kollege Stockleben, wenn Sie sich diesem Teil meiner Ausführungen noch einmal widmen möchten —, folgendes Beispiel: Da gibt es einen Forschungsauftrag für 2,1 Millionen DM, der sich mit der „Entwicklung neuer Arbeitsstrukturen in bildungssoziologischer Perspektive" befaßt. Man hat den Eindruck, daß derjenige, der dieses Programm aufgestellt und diesen Arbeitstitel formuliert hat, selbst keine präzise Vorstellung hat, was er eigentlich forschen möchte; denn sonst würde der das ja hinschreiben. — Ein anderes Beispiel, bei dem Sie uns sicher sagen können, was das bedeutet: „Konzeption einer Untersuchung zur Entwicklung und Validierung einer Taxonomie von Qualifizierungsperspektiven'. Das ist eine Spitzenleistung, die mit erheblichen Mitteln gefördert worden ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das verstehe, wer will! — Dr. Blüm [CDU/CSU)

von der CDU/CSU)
Ich habe eine seitenlange Blütenlese parat. Herr Kollege Stockleben, wenn Sie es interessiert, kann ich Ihnen dazu einiges überlassen.
Die eklatanten Mängel des HdA-Programms sind in jüngster Zeit durch eine Vielzahl von Betroffenen, Berufenen, Wissenden kritisiert worden. Sie lassen sich zusammenfassen:
Erstens. Ein Großteil der Projekte dient der Finanzierung von Rationalisierungs- und Entwicklungsvorhaben, die von der Wirtschaft ohnehin durchgeführt werden müßten. Ein zusätzlicher Humanisierungsbeitrag wird durch diese Projekte nicht geleistet. Ihre Förderungsfähigkeit beruht daher auf einem Etikettenschwindel, weil erst die Hochstilisierung von Nebeneffekten den beantragten technischen Innovationsvorhaben den erforderlichen Humanisierungstouch verleiht.
Zweitens. Antragsverfahren und Projektabwicklung sind zeitraubend, praxisfremd und bürokratisch überlastet. Dadurch geht mehr als die Hälfte der eigentlichen Förderungsmittel durch die Verwaltungen des Ministeriums und der Unternehmen verloren. Klein- und Mittelbetriebe kommen nur dann zum Zuge, wenn sie ihre Förderungsanträge von versierten Unternehmensberatern aufbereiten lassen.



Dr. Probst
Drittens. Bei der sozialwissenschaftlichen Begleitforschung und im soziopolitischen Themenbereich ist der Praxisbezug weitestgehend verlorengegangen. Dieser Forschungsbereich ist überwiegend ideologisch ausgerichtet und häufig auf Systemüberwindung angelegt. Ich möchte das ausdrücklich unterstreichen. Hierzu sprach mein Kollege Gerstein. Die Ergebnisse sind deshalb in der Praxis nicht anwendbar.
Viertens. Verwaltung und Beratungswesen im HdA-Programm sind personell völlig übersetzt, chaotisch organisiert und vom Ministerium — das ist das Bedauerliche, es ist vom Rechnungshof festgestellt — nicht kontrollierbar. Während das Bundesministerium für Forschung und Technologie einerseits auf die Zusammenarbeit mit 50 hauptamtlichen Mitarbeitern beim Projektträger angewiesen ist, laßt es sich andererseits allein im Programmbereich HdA von einem Fachausschuß mit 24 Gutachtern sowie zehn Gutachterausschüssen mit insgesamt 112 Gutachtern beraten.
Fünftens. Das bestehende Gutachtersystem des BMFT — das ist besonders wichtig, ich habe dazu von dieser Stelle schon Ausführungen gemacht — trägt den Keim der Korrumpierung in sich, weil es von der Struktur her völlig unmöglich ist, daß ein derart ausgeuferter Gutachterstab vom Ministerium noch kontrolliert werden kann. Es ist deshalb gängige Praxis geworden, daß die Fördermittel des BMFT de facto von den Gutachterausschüssen vergeben werden. Da aber die Gutachter meistens Institutionen oder Lehrstühlen angehören, die selber Forschungsaufträge durchführen, ist der Interessenkonflikt vorprogrammiert. Das BMFT mußte auf eine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im April letzten Jahres bestätigen — erst nach langem Zögern wurde diese Bestätigung gegeben —, daß sich die Gutachter bei 65 Einzelprojekten mit einem Finanzvolumen von etwa 50 Millionen DM selber in die Tasche gewirtschaftet haben.

(Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Sechstens. Die sozialwissenschaftliche Forschung in der Bundesrepublik Deutschland wird durch die einseitige ideologische Ausrichtung des HdA- Programms mit erheblichen Finanzzusschüssen, die nicht der üblicherweise strengen Rechnungskontrolle z. B. der Universitäten unterliegen, in Richtung auf eine systemverändernde „kritisch& Wissenschaft umfunktioniert. Dadurch — das ist sehr wichtig, weil es ein Verfassungsaspekt ist — wird zugleich die Kompetenz der Bundesländer, Herr Senator Glotz, im geisteswissenschaftlichen Bereich der Universitäten systemwidrig ausgehöhlt. Wir haben die Praxis, daß derzeit oft raumgleich mit den Universitäten E. V. und GmbH-Institute entstehen, von denen man den Eindruck hat, daß sie nur deshalb gegründet worden sind, um staatliche Zuschüsse verbraten zu können.
Es gibt wohl kaum einen Politikbereich, der selbst bei den unmittelbar Beteiligten, also bei denjenigen, die erhebliche Gelder bekommen, auf eine derart breite Front von Ernüchterung, Ratlosigkeit, Unverständnis und Ablehnung stößt. Was im Bereich von
Wissenschaft und Projektleitung wortreich als „mangelnde Umsetzung" beklagt wird, hat das IGMetall-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Janzen auf die für das HdA-Programm vernichtende Formel gebracht — Herr Stockleben, das sollten Sie sich noch einmal anhören —:
Die Bilanz ist erschütternd. Für die Betroffenen ist nichts oder nur wenig herausgekommen.
Nicht mehr zustimmen kann man der alarmierenden Konsequenz, die Professor Pöhler, der ja, nachdem er sehr stark hochgelobt worden ist, offenbar nunmehr im Juni ausscheiden soll, aus seiner ernüchternden Analyse über sechs Jahre Humanisierungsprogramm glaubt ziehen zu müssen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821715400
Herr Kollege Probst, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hoffmann?

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0821715500
Da ich in der Zeit sehr bedrängt bin, erlaube ich sie nicht.
Professor Pöhler sieht nämlich den einzigen Ausweg in einer sozialorientierten Technologiepolitik. Ich möchte genau wissen, was er damit im Einzelfall meint. Dieses Konzept erinnert fatal an die Vorstellung von Professor Reese, ebenfalls Gutachter der Bundesregierung, der im Bundestagsausschuß für Forschung und Technologie kürzlich die Forderung erhoben hat, Technikentwicklungen sollten nur noch dann mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, wenn bekannt ist, „welche Zwecke damit eigentlich erreicht werden. Das heißt, es müssen konkrete Anwendungen und Projekte auf dem Tisch liegen, bei denen die Anwendungen beschrieben werden. Diese Anwendungen müßten in einer sozialen, sozialpolitischen oder gesundheitspolitischen Weise qualifiziert werden." So weit das Zitat.

(V o r s i t z: Präsident Stücklen)

Ins Deutsche übersetzt heißt das: Der Forschungsminister muß künftig Herrn Pöhler oder Herrn Reese fragen, ob er eine Technologie überhaupt noch mit staatlichen Mitteln fördern darf.

(Hoffmann [Saarbrücken] [SPD]: Sie sind in der Logik Ihrer Ausführungen ja nicht mehr zu überbieten!)

Das veranlaßt mich, an den BMFT folgende Fragen zu richten:
1. Wie beurteilt der Bundesminister für Forschung und Technologie das Anliegen von Herrn Professor Reese und insbesondere die Forderung des noch amtierenden Leiters des Projektträgers HdA nach einer sozialorientierten Technologiepolitik? Ist er bereit, eine solche Akzeptanzforschung auch nur in Teilbereichen zuzulassen? Das ist sehr wichtig.
2. Wie stellt sich der BMFT zu dem von Professor Pöhler erhobenen Vorwurf, das Humanisierungsprogramm erfülle lediglich die Feigenblattfunktion der sozialen Abfederung einer vornehmlich an ökonomischen Kriterien orientierten Technologiepolitik? Diese Kritik liest sich anders als das, was Minister Ehrenberg gesagt hat.



Dr. Probst
3. Welche Konsequenzen gedenkt der BMFT aus der aufgezeigten Fehlentwicklung zu ziehen, und wie will er in Zukunft sicherstellen, daß das HdAProgramm auch wirklich in praktische Hilfen für die Arbeitswelt umgesetzt wird?
Unter den zahlrichen kritischen Veröffentlichungen zum Thema Programmbereich HdA hat das ,.Manager-Magazin" in seinem Heft März 1980 einen durch Fakten belegten alarmierenden Beitrag geleistet.

(Zuruf von der SPD: Alles falsch!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821715600

1. Trifft es zu, daß das Forschungsvorhaben „Untersuchung von Arbeitsstrukturen im Bereich der Aggregatfertigung der Volkswagenwerk AG" den Steuerzahler 10,6 Millionen DM gekostet hat und daß dieses Projekt praktisch gescheitert ist?
2. Trifft es zu, daß allein von Januar 1978 bis September 1979 fast 3 Millionen DM für abgebrochene Projekte verschleudert wurden?
3. Trifft es zu, daß die Begleitforscher der Universität Trier das inzwischen gescheiterte Projekt „Erweiterung von Mitwirkungsspielräumen" der PorstGruppe Schwabach weiter betreuen, nur um die bewilligten 1,06 Millionen DM voll aufzehren zu können?

(Zuruf von der CDU/CSU: Vielleicht ist das Humanisierung!)

4. Trifft es zu, daß dem Bundesverband Junger Unternehmer für die Veröffentlichung eines „Leitfadens zur Organisationsentwicklung" — —

(Stockleben [SPD]: Das machen wir nicht für die jungen Unternehmer, das Programm machen wir für die Arbeiter!)

— Herr Stockleben, hören Sie zu! Ich bin ja ganz Ihrer Meinung. Darum wiederhole ich für Sie die Frage:

(Zuruf von der SPD: Das ist doch schon alles beantwortet worden!)

- Trifft es zu, daß dem Bundesverband Junger Un- ternehmer für die Veröffentlichung eines „Leitfadens zur Organistionsentwicklung" 119 000 DM zugewiesen worden sind, obwohl er hierfür nur 10 000 DM verlangt hatte?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

5. Trifft es zu, daß bei der Innovan-Stroebe KG in Pforzheim ein Projekt abgebrochen werden mußte, weil die von der DFVLR beauftragten Begleitforscher des Saarbrücker Instituts für Sozialforschung und Sozialwissenschaft — ISO — das Projekt nicht nur begleiten, sondern auch entscheidend beeinflussen wollten, und trifft es zu, daß dieses abgebrochene Projekt den Steuerzahler fast 1 Million DM gekostet hat?
6. Trifft es zu, daß über die rund 260 beendeten HdA-Projekte bisher nur zwölf Abschlußberichte veröffentlicht worden sind? Und warum ist das so?
7. Wie beurteilt der BMFT die Aussage eines Unternehmensberaters: „Bei den Projekten handelt es sich ganz selten um einen direkten Humanisierungsbeitrag. Meine Aufgabe liegt darin, für die Kunden Humanisierungsakzente aus technischen Innovationsvorhaben herauszufiltern, Nebenprodukte hochzustilisieren.?
Herr Bundesminister Hauff, Sie haben in Ihrem Sachstandsbericht zum Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" — 2. Mai 1980 — ausgeführt:
Dieses Programm will durch eine praxisorientierte Forschungspolitik beispielhafte betriebliche Lösungsvorschläge zur Gestaltung menschengerechter Arbeitsbedingungen entwikkeln und erproben.
Nach allem, was wir bisher wissen, sind Sie von diesem hehren Ziel meilenweit entfernt. Sie müssen dieses Forschungsprogramm gänzlich neu organisieren, das Finanzgebaren schärfer kontrollieren und die ideologische Überfrachtung beseitigen, wenn Sie Erfolg haben wollen. Ihrer Antwort hier, Herr Bundesminister, sehe ich mit Interesse entgegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821715700
Das Wort hat der Herr Minister für Forschung und Technologie.

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0821715800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man den ersten Teil der Ausführungen des Kollegen Probst gehört hat, dann stellt man sich zwei Fragen. Frage eins: Wenn das alles so ist, wenn Sie die Humanisierung des Arbeitslebens in modernen Industriestaaten für so wichtig halten und auch ein staatliches Engagement in diesem Bereich befürworten, warum waren wir dann eigentlich gezwungen, 1973 mit dem Programm zu beginnen? Warum haben Sie nicht schon früher damit begonnen, als Sie Regierungsverantwortung hatten, wenn Ihnen das so ungeheuer am Herzen liegt?

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Irgend etwas müssen Sie auch tun!)

Die zweite Frage ist die Frage nach den Gutachtern, die in die eigene Tasche wirtschaften, wie Sie formuliert haben. Herr Kollege Probst, diese Formulierung über die Leute, die uns beraten, ist mindestens fahrlässig, denn in der Anfrage, die Sie zitiert haben, steht der Satz:
Es ist selbstverständlich, daß Gutachter an Entscheidungen über Vorhaben, die sie oder ihre Institute betreffen, nicht beteiligt sind und ihre Interessenbindung offenlegen müssen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Ach du großer Gott!)

Das ist ein Grundsatz, der für jeden Kommunalpolitiker und auch für jeden Gutachter gilt. Deswegen muß ich die Gutachter gegen den pauschalen Vorwurf, den Sie hier geäußert haben, in Schutz nehmen.
Wenn Sie im übrigen mit der gleichen Vehemenz dafür einträten, daß beispielsweise Mitarbeiter der



Bundesminister Dr. Hauff
Firma Siemens das Ministerium nicht mehr in Fragen der Datenverarbeitung beraten sollten oder daß auch Mitarbeiter der Firma MBB in einem Bereich, der Ihnen möglicherweise noch mehr am Herzen liegt, nämlich in der Raumfahrttechnik, nicht mehr in den Gutachtergremien vertreten sein sollten, dann wäre Ihre Kritik etwas glaubwürdiger.

(Zustimmung bei der SPD)

Man hat den Eindruck, daß Sie im Grunde nur das Programm meinen und daß Ihnen die ganze Richtung auf diesem Gebiet nicht paßt.
Humanisierung der Arbeit heißt Arbeitsplätze, heißt Arbeitsbedingungen verändern, und zwar mit dem Ziel, die Arbeit wirklich menschlicher zu machen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821715900
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Probst?

Dr. Volker Hauff (SPD):
Rede ID: ID0821716000
Nein, ich möchte mich gern an das halten, was Herr Probst für sich reklamiert hat. — Dies ist eine gesellschaftspolitische Aufgabe, und ich weiß, daß es genügend weitsichtige Unternehmer in unserem Lande gibt, die wissen, daß die Lösung dieser Aufgabe auch langfristig im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse liegt; denn die Stärke unserer Wirtschaft ist wesentlich bestimmt von der Qualität und der Leistungskraft der Arbeitnehmer, d. h. von ihrer Bereitschaft, sich auch zu engagieren. Noch immer wachsen junge Menschen in eine Arbeitswelt hinein, die sie — wenn auch aus sehr unterschiedlichen Gründen — nicht als die ihre akzeptieren. Sie suchen ihre Chancen woanders — in der Freizeit, im Konsum, auch als Aussteiger.
Ich glaube, es ist wichtig festzuhalten: Wir sind uns einig, daß die Arbeitsbedingungen weiter verbesserungsbedürftig sind. Dies betrifft sowohl den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wie auch die Entfaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten vieler Arbeitnehmer. Diese Einigkeit im Grundsatz halte ich für einen wesentlichen Ausgangspunkt der Debatte. Die kontroverse Diskussion über Einzelziele, über Maßnahmen und über bisherige Ergebnisse halte ich für notwendig, weil sie auch der Weiterentwicklung des Forschungsprogramms förderlich ist.
Meine Damen und Herren, ein Programm, das von seiner Aufgabenstellung her die Interessen und Konfliktbereiche der Tarifvertragsparteien berührt, kann nicht damit rechnen, jenseits dieser Konflikte in einer heilen Forschungswelt leben zu können. Dies gilt insbesondere, wenn — wie im Programm „Humanisierung der Arbeit" — dabei auch noch vielfach Neuland beschritten wird.
In den letzten Jahren sind bei der Humanisierung des Arbeitslebens, insbesondere auch beim Arbeitsschutz, erhebliche Fortschritte gemacht worden. Dies betrifft sowohl den Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz als auch den Versuch, die Arbeitsinhalte und die Qualifikationsmöglichkeiten zu erweitern.
Es wurden Belastungen abgebaut. Darauf ist in der Antwort auf die Anfrage der Koalitionsfraktion ausführlich eingegangen worden. .Beispielhaft lassen sich hier die Projekte im Bergbau nennen. — Es wäre schön, Herr Kollege Gerstein, wenn sie darauf eingegangen wären und nicht nur aus irgendwelchen Verbandsverlautbarungen zitiert hätten.
Wenn man an einem Lärmarbeitsplatz unter Tage mit über 100 Dezibel gestanden oder dort gearbeitet hat, bei einer Lautstärke, bei der man sich allenfalls noch durch lautes Schreien miteinander verständigen kann, der weiß, was ein solch belastender und schädigender Lärm für das Lebensgefühl und auch für die Lebensqualität des einzelnen Arbeitnehmers bedeutet. Es gibt jetzt leisere Bohrhämmer, leisere Motoren, leisere Pumpen; leisere Förderanlagen sind in der Planung.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Und das ist Ihr Verdienst?!)

Wir sind also auf diesem Gebiet einen wichtigen Schritt weitergekommen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Hauff ist der Größte!)

Ich gehe davon aus, daß die besonders reibungslose Zusammenarbeit mit dem Bergbau sicherlich auch mit der langjährigen Mitbestimmungspraxis im Montanbereich zu tun hat. Dadurch konnten eben frühzeitig Berührungsängste abgebaut werden, die anderswo gelegentlich noch auftreten. Immer wichtiger wird aber die Berücksichtigung kombinierter Belastungen, besonders deutlich etwa in Gießereien und an anderen stark belastenden Arbeitsplätzen. Wer weiß, was an solchen Arbeitsplätzen an Staub, an Lärm und an Hitzebelastung anfällt, wird nicht mehr mit der Illusion leben, daß bereits alles in Ordnung ist und auf die konsequente Anwendung von Forschung und Technik zur Lösung dieser Probleme verzichtet werden kann.
Zweitens wurde die Arbeitssicherheit erhöht. Solche Projekte gibt es unter anderem in der Hüttenindustrie, im Bergbau, in der chemischen Industrie. Vor allem im Bereich der chemischen Industrie fallen gesundheitsschädliche und explosionsfähige Schadstoffe an. Diese Schadstoffe konnten — um nur ein Beispiel zu nennen — bisher nur mit hohem Explosionsrisiko verbrannt werden. Mit aufwendigen Versuchen wurde eine bisher einzigartige Verbrennungsanlage zur Beseitigung dieser gefährlichen Schadstoffe entwickelt, die eine Gefährdung der Mitarbeiter an solchen Anlagen ausschließt.
Drittens konnte Monotonie abgebaut, zumindest gemildert werden. In verschiedenen Projekten der Elektroindustrie ist es z. B. gelungen, Montagetätigkeiten so zu strukturieren, daß die Maschinen nicht mehr wie bisher den Zeittakt starr vorgeben. Dabei zeigte sich ein ganz wichtiges Ergebnis, das von großer allgemeiner Bedeutung für die Arbeitswelt ist: daß erst Puffergrößen von mindestens 30 Minuten wirklich befriedigend sind.
Viertens sind Versuche erfolgreich gewesen, auch angelernte Arbeiter dazu zu bringen, aktiv an der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen mitzuwirken. Es konnte nachgewiesen werden, daß solche



Bundesminister Dr. Hauff
Verbesserungen nicht nur zur Höherqualifizierung beitragen, sondern auch die Produktivität erhöhen. Damit konnte beispielsweise nachgewiesen werden, daß kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen der Humanisierung der Arbeit und den Produktivitätssteigerungen vorhanden ist. Entscheidend dabei ist aber, daß Produktivitätsgewinne auch den Arbeitnehmern zugute kommen und nicht ausschließlich von den Unternehmern vereinnahmt werden.
Das Programm hat Anstöße zur Fortentwicklung einer interdisziplinär angelegten Arbeitswissenschaft gegeben. Es ist ein notwendiger und sehr mühevoller Prozeß. Wissenschaft und Arbeitswelt waren in unserem Lande traditionell eher getrennte Welten. Die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Arbeit war häufig theoretisch, ohne praxisnahen Bezug aufgebaut, oder sie ging im anderen Extrem von einer engen ergonomischen Sicht aus, also von der bloßen Vermessung von Arbeitnehmern. Zur Überwindung dieser Einseitigkeit leistet das Programm einen wichtigen Beitrag. Die Verbindung der Wissenschaft mit der Arbeitswelt hat durch dieses Programm wesentliche neue, qualitative Anstöße bekommen.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang ein Wort speziell zu den Sozialwissenschaftlern sagen, die auch Herr Kollege Probst angesprochen hat. Die Kritik an den Sozialwissenschaftlern hat die Opposition sich mit mehr oder weniger Glück auf ihre Fahnen geschrieben. Bei einer Reihe von Vorhaben, nämlich denjenigen, die sich mit erweiterten Arbeitsinhalten und Qualifikationsmöglichkeiten befassen, unterstützen neben Ingenieuren und Arbeitswissenschaftlern auch Sozialwissenschaftler den Umstellungsprozeß. Diese Begleitforschung ist gerade bei komplexeren Vorhaben der Einführung von neuen Techniken oder Organisationsformen auch unumgänglich. Sie wird in der Regel von den zuständigen Sachverständigenkreisen zur Bedingung gemacht und auch — entgegen den Vermutungen der Opposition — von den Unternehmern begrüßt. Während z. B. die Ingenieurwissenschaften bei solchen Aufgabenstellungen bereits langjährige Erfahrungen aufweisen können, ist dies — das muß man sehr klar sehen — bei den Sozialwissenschaften nicht der Fall. Dies bringt Schwierigkeiten mit sich, es bringt Reibungsverluste mit sich und erzwingt einen Lernprozeß auf allen Seiten im Umgang miteinander. Ohne sozialwissenschaftliche Grundlage können aber zahlreiche Problemstellungen nicht angegangen werden. Die sozialwissenschaftliche Begleitforschung als reine Rechtfertigungswissenschaft abzutun, wie Sie es mal vor kurzem getan haben, Herr Kollege Gerstein,

(Gerstein [CDU/CSU]: Nicht nur!)

wird den anstehenden Problemen nicht gerecht und zerstört nach meiner Meinung die Basis für eine konstruktive Kritik sozialwissenschaftlicher Forschungsweisen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Es geht um die Systemveränderer, nicht um die Sozialwissenschaftler!)

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfragen zeigt deutlich: Die Mehrzahl der Probleme liegt trotz aller Anstrengungen gerade auf diesem Gebiet noch vor uns und nicht hinter uns. Bei allen Erfolgen, die wir erreicht haben — mein Kollege Ehrenberg hat darauf schon hingewiesen —, dürfen wir nicht vergessen: Alle 17 Sekunden gibt es bei uns in der Arbeitswelt einen Arbeits- oder Wegeunfall. Alle zweieinviertel Stunden gibt es in unserem Lande einen tödlichen Unfall in der Arbeitswelt. Bei Berufskrankheiten werden an jedem Tag 125 berufsbedingte Erkrankungen angezeigt. Etwa ein Sechstel davon führt wegen Erwerbsminderung von mehr als 20 To zu Renten.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist unbestritten!)

Die Berufskrankheit Nummer eins ist die Lärmschwerhörigkeit.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Auch das ist unbestritten!)

An jedem Tag werden Arbeitnehmer davon betroffen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das wissen wir!)

Lärm ist nur eines der Probleme dabei. Ähnlich problematisch sind Hitzearbeitsplätze, der Umgang mit gefährlichen, gesundheitsschädigenden Arbeitsstoffen oder übermäßiger Zeitdruck durch die Nacht- und Schichtarbeit.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Wissen Sie das jetzt erst?)

— Nein, das wissen wir nicht erst jetzt.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das ist das Ergebnis Ihrer Untersuchungen?)

Aber das ist für uns Grund, das Programm — im Gegensatz zu Ihnen — weiter auszubauen, weil wir die Probleme ernst nehmen, während Sie sie verharmlosen. — Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, um zu einer Reduzierung solcher Gefahren und Belastungen zu kommen. Deshalb ist Humanisierung des Arbeitslebens eine ständige Aufgabe, der wir wachsende Aufmerksamkeit schenken müssen.
Hinzu kommen dann noch verstärkt Bemühungen, Arbeitsinhalte und Qualifikationsmöglichkeiten dort auszuweiten, wo sich Arbeitsvorgänge bisher auf Handgriffe von sekundendauer beschränkt haben. Wir glauben, daß wir mit diesen Anstrengungen nicht nur dem Humanisierungsgedanken Rechnung tragen, sondern zugleich auch eine Arbeit leisten, die im gesamtvolkswirtschaftlichen Interesse liegt.
Lassen Sie mich in dem Zusammenhang einige Bemerkungen zum Verhältnis von Humanisierung und Rationalisierung machen. Wenn Zielkonflikte zwischen Humanisierung und Wirtschaftlichkeit auftreten, können diese Zielkonflikte nicht mit einem Forschungsprojekt gelöst werden. Daß aber der Schutz der Gesundheit Vorrang hat, steht für mich außer Frage. Ich will dies an einem Beispiel erläutern, am Beispiel eines Projekts, das wir gefördert haben und das im „manager magazin" schief und zum



Bundesminister Dr. Hauff
Teil auch falsch dargestellt worden ist. Dieses Beispiel betrifft Quarzsand, der für Gußformen verwendet wird und der lungenkrank macht. Wenn — wie im Programm geschehen — erfolgreich Ersatzstoffe gefunden und demonstriert werden, dann kann man, wenn der wirtschaftliche Mehraufwand einigermaßen verkraftbar ist, diese Erkenntnisse nicht ignorieren oder gar auf Subventionen spekulieren. Unsere Aufgabe, die Aufgabe des Forschungsministeriums, ist es, die entsprechenden Informationen zugänglich zu machen, damit sich die Betroffenen zusammenraufen und diese Erkenntnisse in die praktische Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsplätze umsetzen.
Das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" soll weiter ausgebaut werden. Lassen Sie mich daher zu den Akzenten, die ich dabei setzen will und die auf den bisherigen Programmerfahrungen aufbauen, einige Worte sagen.
Erstens. Zukünftige Schwerpunkte sollen dort gesetzt werden, wo die größten Humanisierungsdefizite bestehen. Ich nenne beispielhaft dafür den Abbau von Belastungen im Dienstleistungsbereich,

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Im Schreibdienst der Bundesbehörden!)

insbesondere dort, wo auf Grund schlechter Arbeitsbedingungen Arbeitskräftemangel herrscht. Ein solches Projekt ist das Branchenprojekt Hotel- und Gaststättengewerbe.
Zweitens. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Gestaltung von Arbeitsplätzen in Verwaltungen, weil wir mit den modernen Informationstechnologien erstmals in der Lage sind, den Verwaltungsbereich so zu rationalisieren, wie bisher nur der gewerbliche Bereich rationalisiert wird, und man aufpassen muß, daß man dort die Fehler, die man im gewerblichen Bereich mit einer sehr weitgehenden Arbeitszerstückelung gemacht hat, nicht noch einmal macht.
Drittens. Ein ausgesuchter Schwerpunkt der zukünftigen Arbeit sind die Entwicklung von humanen Arbeitsplätzen für Behinderte und — im Bereich der Materialentwicklung — Forschungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Asbest in der Arbeitswelt. Bei den arbeitsorganisatorischen Projekten werden Qualifikationsaspekte größeres Gewicht als bisher erhalten.
Die Weiterentwicklung der bisherigen Programmschwerpunkte hat zu dem neuen Projekttyp des Branchenvorhabens geführt. In Branchenvorhaben werden die Humanisierungsdefizite einer Branche systematisch erfaßt, in den beteiligten Betrieben werden die gemeinsam mit den Begleitforschern erarbeiteten Verbesserungsvorschläge nach gründlicher Planung modellhaft in die Praxis umgesetzt. Solche Branchenvorhaben erleichtern die Einbeziehung auch der kleinen und mittleren Unternehmen. Sie erleichtern die Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse und Betriebserfahrungen in die Praxis ganz erheblich. Projekte dieser Art laufen bisher — in Zusammenarbeit mit den Unternehmensverbänden und den Gewerkschaften — in der Bekleidungsindustrie, im Hotel- und Gaststättengewerbe und in der Verpackungsindustrie.
Der Erfolg des Forschungsprogramms, dessen Aufgabe es ist, wirklich beispielhafte, d. h. übertragbare Lösungen zur durchgreifenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu entwickeln, wird aber — darauf möchte ich zum Schluß sehr nachdrücklich hinweisen — letztlich davon bestimmt, daß die Interessen aller Kooperationspartner angemessen berücksichtigt werden. Die Bewältigung des technischen Wandels, die Nutzung der Technik zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen stellt alle Beteiligten vor neue Probleme. Für viele Arbeitnehmer haben diese Probleme existentielle Bedeutung.
Humanisierung des Arbeitslebens, ernst genommen, setzt Mitbestimmung voraus. Ohne Mitbestimmung ist ein fairer Interessenausgleich, wie ihn dieses Programm braucht und voraussetzt, nach meiner Meinung nicht. möglich. Ohne einen fairen Interessenausgleich gerät aber auch die soziale und ökonomische Stabilität der Bundesrepublik in Gefahr. Und in diesem Sinne ist das Programm zur Humanisierung des Arbeitslebens ein Teil der erfolgreichen Politik der Bundesregierung zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und zur Sicherung des sozialen Friedens in unserem Lande.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Das war schwach, Herr Minister! So schwach waren Sie selten!)

Dr. Albert Probst (CSU):
Rede ID: ID0821716100

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821716200
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Laermann.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0821716300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich meine, wir sollten uns bei der Diskussion um das Problem Humanisierung des Arbeitslebens weniger um die Historie und die historischen Entwicklungen bemühen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Es kommt nicht darauf an, wer was wann wo und vielleicht früher als ein anderer gesagt hat, es kommt vielmehr darauf an, im Interesse aller Betroffenen für die anstehenden und die in Zukunft auftretenden Probleme Lösungen zu finden.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Sehr gut!)

Ich finde es auch nicht gut, daß wir heute nur oder vorwiegend über die Forschungsproblematik im Bereich der Humanisierung der Arbeitswelt sprechen. Ich finde es ebensowenig gut, Herr Kollege Gerstein, wenn Sie sozusagen eine Zitatensammlung bringen, einen forschungspolitischen Rundumschlag machen, der alles betrifft, sich aber nur wenig und nur punktuell mit dem Problem der Humanisierung des Arbeitslebens befaßt, und im übrigen wieder versäumen, dabei die eigene Position deutlich zu markieren.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Herr Kollege Probst, es geht auch nicht darum, ob irgendwo einmal ein Projekt nicht zu Ende geführt wurde, falsch gelaufen ist, ob vielleicht einmal ein



Dr.-Ing. Laermann
Gutachter mit Selbstversorgungseffekt aufgetreten ist.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Einverstanden!)

Dies halte ich für kleinkariert. Wir sollten uns mit dem Grundsätzlichen auseinandersetzen und nicht versuchen, hier einen ideologischen Streit zu initiieren.

(Lenzer [CDU/CSU]: Wenn die Leute bei zahlreichen Projekten noch nicht einmal einen Rechenschaftsbericht geben können, dann muß das doch zu denken geben!)

— Vielleicht lassen Sie mich ausreden! Ich bin gerne
bereit, am Schluß nochmals ganz konkret auf Ihre
Vorstellungen und Darlegungen zurückzukommen.
Ich möchte vorweg ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Zweifellos hat der gewaltige technische Fortschritt der letzten Jahrzehnte in den Industrieländern zu einer wirtschaftlichen Prosperität und zu einer beachtlichen Anhebung des durchschnittlichen Lebensstandards geführt. Dieser Fortschritt schaffte auch die Voraussetzungen für das Netz der sozialen Absicherung und der sozialen Sicherheit. Aber ähnlich wie zu Beginn der Industrialisierung befinden wir uns heute erneut in einer Situation, in der der Fortschritt auch als eine Bedrohung empfunden wird. Durch Automatisierung der Arbeitsprozesse wurde zwar einerseits ein weiterer Abbau von physischer Belastung erzielt. Andererseits droht hier aber der Verlust des Arbeitsplatzes durch Rationalisierungseffekte. Ja, es droht das Auslaufen — das geschieht tatsächlich — von zahlreichen Berufen; viele gibt es heute schon nicht mehr.
Durch neue Produkte und .Produktionsverfahren entstanden für den arbeitenden Menschen neue Belastungen durch neue, zum Teil gefährliche Arbeitsstoffe, deren Gefährlichkeit oft noch unerkannt ist, durch Lärmbelastung, durch Immissionsbelastung, gefährliche Dämpfe, durch die Fließbandarbeit, die Schichtarbeit. Vieles ist heute schon angesprochen worden. Auch wird der Arbeitsrhythmus der Menschen mehr und mehr von Maschinen bestimmt, von technisch ausgeklügelten, nur schwer oder nicht überschaubaren Systemen. Und dies führt zu einer enormen neuen psychischen Belastung, zu einer, wie gerade auf der Jahrestagung der Arbeits- und Betriebspsychologen, die zur Zeit in Düsseldorf stattfindet, diskutiert wird,' Verödung des Arbeitsklimas. Und das nicht nur in den Prozessen der Grundindustrie, sondern auch im Büro und in der Verwaltung.
Es dürfte aber auch unumstritten sein, daß wir gerade auf technische Weiterentwicklungen, auf Automatisierung und Rationalisierung in allen Arbeitsbereichen nicht verzichten können. Sie sind zur Erhaltung der Wirtschaftskraft und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit notwendig. Sie sind Grundlage für den notwendigen Strukturwandel, und sie dienen dem Erhalt der sozialen Sicherheit, dem Erhalt der Arbeitsplätze und der Erhaltung unseres Lebensstandards.
Befinden wir uns nun hier in einem Konfliktbereich, in dem Konflikt zwischen dem Gebot der Humanisierung einerseits und dem Gebot der wirtschaftlichen Entwicklung andererseits? Ich meine, dieser scheinbare Konflikt kann und muß aufgelöst werden, jedoch nicht durch Anhalten der Entwicklung, sondern indem diese Entwicklungen so gesteuert werden, daß sie den Bedürfnissen der Menschen besser entsprechen, als es bisher geschehen ist.
Wenn Veränderungen unvermeidbar sind, müssen sie von allen Beteiligten mitgetragen werden. Dazu ist es unverzichtbar, die Auswirkungen vorhersehbar zu machen und den möglicherweise Betroffenen verständlich darzustellen. Schon durch intensive Vorbereitung und Heranführung der Arbeitnehmer an die Probleme lassen sich, wie ich meine, viele Konflikte vermeiden oder mindestens mildern.
Dazu ist es erforderlich, zu untersuchen, welche Auswirkungen sich ergeben und wie negative Wirkungen vermieden oder abgefangen werden können. Deshalb sind Untersuchungen und Forschungen interdisziplinärer Art notwendig wie in sonst keinem Gebiet der Humanisierung der Arbeitswelt. Dazu gehören die Bereiche Arbeitsmedizin, Ergonomie, Arbeitspsychologie, technische, verfahrenstechnische, sicherheitstechnische Bereiche und die Sozialwissenschaften genauso wie die Wirtschaftswissenschaften. Dies alles muß in dem Zusammenhang des Wirkungsgefüges untersucht und erforscht werden.

(Gerstein [CDU/CSU]: Wie in unserem Entschließungsantrag gefordert!)

— Herr Kollege Gerstein, ich komme darauf zurück, wenn die Zeit es mir erlaubt.
Diese Untersuchungen lassen sich jedoch in den meisten Fällen nicht sinnvoll im Labor oder am Schreibtisch irgendeines Instituts oder einer Institution durchführen, sondern nur in enger Zusammenarbeit mit der Praxis und in enger Kooperation — darauf hat der Kollege Stockleben schon hingewiesen — mit den Leuten am Arbeitsplatz und in begleitender Forschung. Das gilt besonders für die Sozialwissenschaften. Aber, Herr Kollege Gerstein, das Programm befaßt sich nicht nur mit den Sozialwissenschaften, sondern mit allen Bereichen, die ich vorhin skizziert habe. Wir wollen das deutlich festhalten.
An der Durchführung des Programms der Bundesregierung „Humanisierung des Arbeitslebens" haben Sie und auch Außenstehende erheblich Kritik geübt. Ich meine, auch dies hat die Bundesregierung in ihrer Antwort nicht verschwiegen. Sie hat zugegeben — das weisen die Antworten deutlich aus —, daß manche der Kritiken berechtigt sind.
Herr Kollege Gerstein, Ihre Zweifel und Ihre Enttäuschung können ja nicht mit einer falschen historischen Darstellung begründet werden. Ich habe das eingangs schon gesagt.
Nicht alles, was in dem Programm gefördert wurde, ist, wie ich meine, der Forschung zuzuordnen. Das haben wir erkannt. Das sehen wir ein.



Dr.-Ing. Laermann
Es zeigt sich weiter — das bestätigt sich auch in diesem Bereich von Forschung —, daß das Aufgreifen von Problemen und die Durchführung notwendiger Untersuchungen und Forschungsarbeiten nicht nur eine Frage der Höhe der staatlichen Finanzaufwendungen sind und auch nicht sein dürfen.
Die Gefahr ist in einem solchen Fall unvermeidbar, daß bei zu raschem Anstieg der zur Verfügung stehenden Mittel Fehlentwicklungen eintreten und daß zu viele nicht von vornherein für derartige Aufgaben Qualifizierte auf diesen Zug aufspringen: Wo es Geld gibt, da forschen auch wir. Ich sage das bewußt so provozierend, weil das nicht vermeidbar ist, besonders dann nicht, wenn solche Dinge gepusht werden.

(Gerstein [CDU/CSU]: Ich werde mir erlauben, das bei der nächsten Gelegenheit mit Vergnügen zu zitieren!)

— Bitte, Herr Kollege Gerstein, es sei Ihnen gestattet. Sie haben heute ja schon einmal versucht, mich zu zitieren.
Eine entsprechende Infrastruktur — das möchte ich hier deutlich sagen — kann, wenn sie wirkungsvoll und ohne Fehlentwicklungen arbeiten soll, nur kontinuierlich aufgebaut werden. Daß es Fehlentwicklungen gibt, auch im Bereich des Gutachterwesens, Herr Kollege Gerstein, gilt für dieses Programm wie für andere Programme. Ich glaube, das gilt durchgängig und ist kein Spezifikum der Kritik an diesem Programm. Diese Erkenntnis hat, wie die vorliegenden Antworten ausweisen, auch die Bundesregierung gewonnen. Das läßt sich doch nicht leugnen. Sie müssen jedoch die Antworten lesen und dürfen sich nicht nur mit Ihren Fragen beschäftigen.
Die inzwischen vorliegenden — auch negativen — Erfahrungen werden ausgewertet und die erforderlichen Schlußfolgerungen gezogen. Ich meine, öffentliche Forschungsgelder dürfen nur da eingesetzt werden, wo es sich wirklich um Forschung handelt, dürfen nur da eingesetzt werden, wo nicht Verwaltung und Industrie aus unternehmerischer und sozialer Verantwortung die erforderlichen Maßnahmen unter Beteiligung der Betroffenen ergreifen; jene Maßnahmen, die zur erträglicheren Gestaltung der Arbeitsprozesse und der Arbeitsplätze notwendig sind. Mit Forschungsförderung dürfen nicht Subventionierung von Arbeitsplätzen und aus betrieblichen Gründen ohnedies erforderliche Umstellungen verkleistert werden. Wenn die Investitionen für Umstellungen zu teuer sind, darf das nicht durch Forschungsgelder ergänzt oder finanziert werden.
Forschung auf dem Gebiete Humanisierung des Arbeitslebens kann nur interdisziplinäre Forschung sein. Sie muß allgemein verfügbare Erkenntnisse vermitteln, muß die grundlegenden Erkenntnisse für die Lösung spezieller Probleme bereitstellen. Herr Kollege Gerstein, auch hier gilt das Gebot — das müssen wir akzeptieren —, daß dem Wesen der Forschung gemäß die Pluralität berücksichtigt wird und unterschiedliche Auffassungen und Meinungen vertreten werden können. Unser Anliegen kann es nur sein, dafür Sorge zu tragen, daß Meinungen nicht unterdrückt und abgelehnt werden, es sei denn, eine objektivierbare sachliche Begründung spräche für eine Ablehnung.
Forschung muß auch Aufschluß darüber geben, wie den Behinderten die Möglichkeiten eingeräumt werden können, am Arbeitsprozeß teilzunehmen, um Erfüllung und Befriedigung in ihrem ohnehin schweren Leben zu finden. Besonders diejenigen Bereiche bedürfen einer staatlichen Förderung — hier sollte es möglich sein, Einigkeit herbeizuführen —, in denen politisches Handeln verlangt wird. Dazu zähle ich insbesondere den sozialpolitischen und den gesundheitspolitischen Bereich. Die FDP-Fraktion hält deshalb das Programm „Humanisierung des Arbeitslebens" für notwendig und wichtig. Sie betrachtet die Förderung von Forschung und die Umsetzung von Erkenntnissen weitgehend als eine staatliche Aufgabe.
Die FDP-Fraktion hält es nicht für vertretbar, wenn staatlicherseits finanziell gefördert wird, was aus betrieblichen Gründen ohnehin von Verwaltung, Industrie und Gewerbe eingeführt bzw. durchgeführt wird und durchgeführt werden muß.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Die FDP hält es nicht für vertretbar, wenn wegen der möglichen staatlichen Förderung neue Institute gegründet werden, die dann nur akademische Expertisen liefern, die wenig Realitätsbezug aufweisen.

(Gerstein [CDU/CSU]: Das ist genau unsere Position!)

Die FDP hält es für erforderlich, daß Forschungen in allen Disziplinen in engem Bezug zur Realität der Arbeitswelt, des Arbeitsplatzes durchgeführt werden.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Darin sind wir uns schon wieder einig!)

Die FDP hält eine Beteiligung der Betroffenen, der Arbeitnehmer, für sinnvoll und unverzichtbar. Dabei geht sie davon aus, daß notwendige Veränderungen in den Strukturen und Produktionsprozessen nicht verhindert, sondern Verständnis und Übereinstimmung hinsichtlich notwendiger Maßnahmen herbeigeführt werden. Ich schließe mich der Forderung der Arbeitspsychologen an: Die Arbeitnehmer haben ein Recht darauf, nicht zu bloßen Handlangern der Technik zu werden.
Die FDP-Fraktion geht davon aus, daß, wie sich aus den Antworten der Bundesregierung ergibt, aus den bisher gemachten Erfahrungen Konsequenzen gezogen, eingetretene Fehlentwicklungen korrigiert und in Zukunft vermieden werden. Hier ist Neuland betreten worden. Hier gibt es negative Erfahrungen, die nun — wir sind sicher, daß das auch geschieht — umgesetzt werden müssen.
Die FDP-Fraktion erwartet vom Forschungsprogramm „Humanisierung des Arbeitslebens", daß es Konflikte und Spannungsfelder im Betrieb und am Arbeitsplatz abbaut und vermeidet. Das Programm muß so ausgeführt werden, daß es nicht neue Konflikte schafft.

(Beifall bei der FDP und der SPD)





Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821716400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete George.

Dr. Haimo George (CDU):
Rede ID: ID0821716500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorab eine grundsätzliche Bemerkung. Die Notwendigkeit der Humanisierung des Arbeitslebens ist unbestrittene Daueraufgabe der Sozialpartner und aller gesellschaftspolitischen Kräfte seit Beginn der Industrialisierung, seit der Zerlegung des Arbeitsprozesses überhaupt.
Deshalb sollten Sie auch nicht das Erstgeburtsrecht für Ihre Große Anfrage in Anspruch nehmen; denn als Sie gemerkt haben, daß wir dabei sind, das HdA-Programm nach sechs Jahren auf seine Effizienz hin abzufragen, haben Sie erst Ihre Große Anfrage eingebracht.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das ist nicht der Punkt, sondern das, was Herr Probst alles an dummen Sachen gesagt hat! Dazu müssen Sie etwas sagen!)

Wer die Antworten der Bundesregierung und die Einlassungen der Vertreter von SPD und FDP auf die beiden Großen Anfragen fachkritisch analysiert, kommt zu drei grundsätzlichen Feststellungen:
Erstens. Statt substantieller Ergebnisse und konkreter Antworten werden überwiegend programmatische Absichtserklärungen geboten. Hierfür gab Herr Minister Hauff ein Beispiel.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Eben genau umgekehrt!)

Zweitens. Statt ungeschminkter Bestandsaufnahme werden beschönigende Selbstdarstellungen betrieben. Paradebeispiel: Minister Ehrenberg.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Das rote Weihrauchfaß!)

Drittens. Statt problemorientierter Sachkunde wird überwiegend ideologische Weltverbesserung propagiert. Paradebeispiel: Herr Urbaniak.
Ich meine: ein wahrlich mageres Ergebnis, vor allem dann, wenn man die fette Dotierung der HdAProgramme dazu in Bezug setzt
Dort, wo die Antworten erfreulicherweise Substanz bieten, z. B. auf den Sachgebieten Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, handelt es sich um verwertbare Ergebnisse, die überwiegend von anderen in eigener Regie initiiert und erprobt worden sind. Viel Unternehmen sind mit ihren Betriebsräten und den zuständigen Gewerkschaften schon sehr viel weiter gekommen, als es die HdA-Programmierer, die HdA-Modellierer und die HdA-Theoretiker wahrhaben wollen, geschweige denn realisiert haben.
Ich meine, hier ist ein Dank an DFG, REFA, VDI, VDMA und RKW geboten, auch an andere bewährte Institutionen. Denn diese haben bewiesen, daß sie gestern und heute — und mit Sicherheit auch morgen — besser, rationaler und rationeller in der Lage sind, die sich ständig wandelnden Probleme zu erkennen, sie einer arbeitnehmernahen Lösung zuzuführen und in die Alltagspraxis umzusetzen.
Eine zweite kritische Bemerkung: Völlig unbefriedigend sind die Auskünfte und Ergebnisse gerade dort, wo es um die im Aktionsprogramm postulierte Selbstverwirklichung der Menschen in der Arbeitswelt geht Es fehlen überall Beispiele und qualifizierte Aussagen über den Sektor der psychischen Beanspruchung und Lösungsangebote für die am Menschen orientierte Weiterentwicklung der Arbeitsorganisation.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Bei Ihnen wurde Rom auch an einem Tag erbaut!)

Am unbefriedigendsten sind die Auskünfte der Bundesregierung, wenn man die dargestellten Ergebnisse — es sind ohnehin nur wenige dargestellt — unter dem Gesichtspunkt der Übertragbarkeit betrachtet Daran muß sich dieses Programm letztlich messen lassen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: So ist es!) Ich nenne beispielhaft nur zwei Kategorien.

Erstens. Eine ganze Reihe von Projekten ist so betriebsspezifisch angelegt, daß eine Übernahme der Ergebnisse durch andere Unternehmen unmöglich ist. Beispiel: Die Millionenausgaben für die Ruhrkohle AG sind im wesentlichen, wenn man genau hinsieht, nichts anderes als Mittel für ein „Infrastrukturprogramm" zur Beseitigung von „Problemecken" in diesem Unternehmen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Fragen Sie doch einmal Herrn Gerstein, was er dazu sagt!)

Ich will ein Gegenbeispiel nennen: Das Haus Siemens hat in den 70er Jahren mit einem Aufwand in Höhe von 300 Millionen DM aus eigener Kraft etwas Ähnliches getan wie das, was hier von Staats wegen bei der Ruhrkohle AG finanziert wurde. Die nachweisbaren Erfolge des HdA-Programms, soweit sie überhaupt nachweisbar sind, rekrutieren sich interessanterweise in erster Linie aus diesem Bereich!
Zweitens. Eine zweite Kategorie von Projekten läßt befürchten, daß sie keine weiteren Anwender finden. Auch dazu ein Beispiel: In Band 3 der vom BMFT herausgegebenen Schriftenreihe wird über das VW-Projekt berichtet Abgesehen davon, daß die ursprünglichen Projektziele nicht erreicht wurden, sind sich Betrieb, Betriebsrat und die beteiligten Institute darüber einig, daß sie — sicherlich aus unterschiedlichen Gründen — weder mit dem Projektverlauf noch mit dem Ergebnis zufrieden sind. An Ergebnissen werden unter anderem solche Banalitäten herausgestellt, wie sie Herr Bundesminister Hauff hier auch noch einmal wiederholt hat:
a) daß es zum vielgescholtenen Fließband in der Massenproduktion keine vertretbare Alternative gibt;

(Stahl [Kempen] [SPD]: Aber man kann es doch mindestens versuchen!)

b) daß der erzielbare Lohn für den Mitarbeiter eine dominierende Rolle spiele; c) daß es wichtig sei, daß Interessen und Qualifikation zum Ausgleich geführt werden.
Meine Damen, meine Herren, dies ist ein Sammelsurium von nicht gerade neuen Erkenntnissen



Dr. George
für mindestens 10 Millionen DM an Steuergeldern. Ich könnte noch eine ganze Reihe derartiger Beispiele aufzählen. Herr Probst hat sehr deutlich auf den Verdacht hingewiesen, der hier entstehen kann, daß HdA eine sehr luxuriös ausgestattete Spielwiese für Ideologie und Bürokratie zu sein scheint, an deren Eingang ein Schild steht „Für Arbeitnehmer verboten".

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821716600
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Stockleben?

Dr. Haimo George (CDU):
Rede ID: ID0821716700
Ich habe nur noch drei Minuten Zeit Ich muß ja meine Redezeit einhalten.
Wenn man sich die Zahl der Projekte und die Projektstruktur etwas näher ansieht, kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß das Aktionsprogramm zu einem Gemischtwarenladen mit Selbstbedienungscharakter ausgeartet ist.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Aber ohne zu zahlen!)

Nicht zuletzt deshalb ist eine gründliche Bestandsaufnahme unumgänglich notwendig, sind neue — ideologiefreie — Akzente zu setzen, ist das Programm zu straffen und unter eine ständige Effizienzkontrolle zu stellen. Mein Kollege Adolf Müller hat ausführlich begründet, weshalb die Union Sie um Zustimmung zu unserem darauf abzielenden Entschließungsantrag bittet
Lassen Sie mich noch drei grundsätzliche Bemerkungen hinzufügen.
Erstens. Es ist unverantwortlich, wenn von bestimmten Sozialwissenschaftlern, aber in zunehmendem Maße auch von Politikern und Interessenvertretern, Leistung als etwas Verdammenswertes dargestellt wird.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Wer tut das denn?)

Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Nur über leistungsorientiertes Handeln ist in der Arbeitswelt ein positives Selbstwertgefühl — gleich Selbstverwirklichung — zu erzielen.

(Zuruf von der SPD: Sie haben doch gerade von dem psychischen Druck gesprochen. Wo kommt der denn her? Sie wollen, daß Leistung bezahlt wird und nicht die Gesundheit!)

Zweitens. Es muß mit dem Widersinn Schluß gemacht werden, daß sich Humanität und rationelle Betriebsführung ausschließen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das behauptet doch niemand! Sie bauen doch einen Türken auf !)

Ich meine, das Gegenteil ist der Fall. Nur wirtschaftlich produzierende Betriebe sind in der Lage, die Arbeitsplätze zu sichern und die Arbeitssituation der Mitarbeiter weiterzuentwickeln. Wie überall im
Leben kommt es auch hier darauf an, daß Verhältnismäßigkeit und Ausgewogenheit vorliegen.

(Zuruf von der SPD: Dann sind Sie das richtige Beispiel!)

Drittens. Für die Zukunft ist zu fordern, daß alle Humanisierungsmaßnahmen dem anspruchsvollen Ziel wirklich dienen, die Verweildauer am Arbeitsplatz — diesen wesentlichen Zeitraum des menschlichen Lebens — so zu gestalten, daß die Qualität des Arbeitslebens dem individuellen und gesellschaftlichen Anspruchsniveau der Arbeitenden entspricht und gleichzeitig die Realisierung der Organisationsziele ermöglicht wird.
Lassen Sie mich das Dilemma zum Abschluß, weil ja hinter mir ein berühmter Polemiker kommen wird, mit einen Wortspiel zusammenfassen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Zart besaitet sind Sie ja gerade nicht!)

Wenn die Bundesregierung und die sie tragende Koalition weiter nach dem Motto verfahren „Kommt allzeit zu Hauff, er zahlt blindlings drauf", dann müßte das HdA-Programm vielleicht umgetauft werden in „Humanisierung durch Beamte, Unternehmer und Gewerkschaften'. Kürzen Sie das bitte einmal ab; es würde „Humbug" heißen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten wünschen und hoffen, daß der neue Projektleiter ausschließlich nach sachlichen Kriterien und nur nach der fachlichen Qualifikation ausgewählt wird. Dies könnte ein neuer Anfang sein, ein Anfang für einen besseren Weg zu einer weiteren „menschgemäßen und ideologiefreien Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Passiert im Herbst! Dann haben wir eine neue Regierung!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821716800
Das Wort hat der Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0821716900
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Polemiker" bin ich geheißen worden. Ich will versuchen, dieser Bezeichnung nicht gerecht zu werden.
Gestern haben zwei Kollegen beredte Klage über die Uhr am Rednerpodium geführt und gesagt, mit diesem Digitalanzeiger kämen sie nicht zurecht In der Tat, der Deutsche Bundestag tut sich mit der modernen Technik schwer. Auch sein Flirt mit einem Abstimmungscomputer war nur von kurzer Dauer; dann hatte sich der Mensch wieder durchgesetzt.
Warum sage ich das? Ich glaube, wir reagieren als Abgeordnete mit äußerster Sensibilität auf Veränderungen unserer unmittelbaren Arbeitsbedingungen. Um wieviel mehr wird ein Arbeitnehmer vom technischen Wandel seines Arbeitsplatzes bedrängt!

(Beifall bei der SPD)

Für den Schriftsetzer — um nur ein Beispiel zu nennen —, der vom Setzkasten verdrängt und an den Bildschirm gesetzt wird, verändern sich Welten. Unsere gemeinsame Aufgabe wird es sein, darüber zu



Lutz
wachen, daß sich diese Welten nicht zum Negativen hin verändern, daß er nicht zum Bildschirmidioten verkümmert, daß an seinem Arbeitsplatz noch die Chance der Selbstverwirklichung bleibt, daß neue Technologien mit dem Menschen und nicht gegen ihn entwickelt werden,

(Sehr richtig! bei der SPD)

daß das eintritt, was wir heute in der Debatte immer wieder schlagwortartig mit dem Begriff der Humanisierung der Arbeitswelt umschrieben haben.
Ich halte es für ein arges Mißverständnis, die Humanisierung des Arbeitslebens zu einem reinen Thema der Forschungspolitik zu reduzieren.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wenn wir als Bundestag die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs beschließen, dann ist für Hunderttausende von Müttern die Arbeitswelt ein Stück humaner geworden.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber für die Hausfrauen nicht!)

Wenn wir die Unfallverhütung verbessern, die sicherheitstechnische Betreuung ausbauen, erstmals einen betriebsärzlichen Dienst gesetzlich einrichten, dann wird so die Arbeitswelt ein Stück menschlicher. Wenn die Tarifvertragsparteien — wie in einigen wenigen Fällen schon geschehen — die Arbeitszeit für die älteren Arbeitnehmer bei vollem Lohnausgleich reduzieren, dann ist dies tatsächliche Humanisierungspolitik,

(Dr. Probst [CDU/CSU]: Mit 50 in Pension — das soll Humanisierung sein?)

und sie gereicht allen daran Beteiligten zur Ehre, und ich hoffe, sie findet viele Nachahmer.
Das Wichtigste aber sollten wir nicht aus dem Auge verlieren: Ein sicherer Arbeitsplatz ist die Grundvoraussetzung für die Humanisierung des Arbeitslebens. Nicht vorhandene Arbeitsplätze kann man nicht humanisieren.

(Beifall — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Volle Zustimmung! — Dr. Probst [CDU/ CSU]: Eine Spitzenerkenntnis!)

Wer von Kündigung bedroht ist — ich würde da keine zynischen Zwischenrufe machen —, wird sich schwertun, für bessere Arbeitsbedingungen, für eine menschengerechte Arbeitsgestaltung zu streiten. Arbeitszufriedenheit und Arbeitsmotivation lassen sich nur an gesicherten Arbeitsplätzen herstellen. Deshalb ist die Wiedergewinnung der Vollbeschäftigung eine gemeinsame Aufgabe.
Ich fand es sehr bemerkenswert, daß die Bundesregierung auf unsere Große Anfrage feststellen mußte:
Zwischen den aktuellen Arbeitsmarktproblem en und gesundheitlichen Beeinträchtigungen von Arbeitnehmern bestehen enge Zusammenhänge. Der Anteil der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen an der Gesamtzahl der Arbeitslosen ist von 23,5 v. H. im September 1974 auf 33,9 v. H. im September
1979 gestiegen. Entgegen dem allgemeinen Rückgang der Arbeitslosigkeit — vor allem in den letzten beiden Jahren — ist die Zahl der Arbeitslosen mit gesundheitlichen Einschränkungen 1978 gestiegen und hat 1979 weit geringer abgenommen als die Zahl der Arbeitslosen insgesamt.
Weniger ausgewogen formuliert heißt das doch wohl, daß die von den Arbeitgebern immer wieder neu produzierten und angewandten „Anforderungsprofile" weit überzogen sind. Fast alle, die heute langfristig arbeitslos sind, standen früher in gesicherten Arbeitsverhältnissen. Man hat ihnen und sie haben sich zuviel zugemutet. Es kam zu einer „Frühverschrottung" ihrer Arbeitskraft, zu einem vorzeitigen Verschleiß mit all den bedenklichen Folgen, die wir jetzt zu beklagen haben. Deshalb — Minister Ehrenberg hat das schon gesagt, aber man muß es immer wiederholen — besteht praktische Humanisierungspolitik auch und sehr wesentlich aus verbesserten Arbeitsschutzgesetzen und -bestimmungen.
Uns allen sollte in der heutigen Debatte Marge-worden sein, daß auf vielen Politikfeldern und in vielen Einzelbereichen Beiträge zur Humanisierung des Arbeitslebens geleistet werden können und geleistet werden müssen. Die Opposition hat sich in ihrer Großen Anfrage dagegen nahezu ausschließlich auf dem Feld der Humanisierungsforschung festgebissen. Ich will nicht schulmeistern, aber das deutet doch auf eine bedenkliche Horizontverengung hin und wirft unausweichlich die Frage auf, ob die Vermenschlichung der Arbeitswelt für die Union so weit degeneriert ist, daß sie nur noch fragt, welche Forscher bzw. Institute wieviel D-Mark erhalten haben.

(Zuruf von der SPD: So ist es!)

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort den Wissensdurst der Unionsfraktion gestillt. Gleichwohl, so meine ich, hat die Debatte gezeigt, daß die Opposition noch immer nicht ganz begriffen hat, wo es langgehen muß.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Die Humanisierungsforschung, so scheint mir, kann dem Gesetzgeber, kann den Tarifvertragsparteien, den Betriebsräten und Unternehmensleitungen wichtige Hinweise für die menschengerechte Gestaltung der Arbeitsstätten und Arbeitsbedingungen liefern. Das muß sie auch. Aber Parlament -Wirtschaft, Gewerkschaft, Betriebsvertretungen und jeder einzelne Verantwortliche müssen dann mit dazu beitragen, daß diese neuen Erkenntnisse auch umgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Wir wollen nicht neben einem halben Meter Goethe einen Meter Bände über Humanisierungsforschung in unseren Bücherschränken stehen haben.

(Lenzer [CDU/CSU]: Die Gefahr besteht!)




Lutz
Da wären es nur Staubfänger.

(Zuruf von der CDU/CSU: Davon gibt es schon viele!)

Es kommt darauf an, das in die Praxis umzusetzen. Ich glaube, auch da sind wir einen wesentlichen Schritt weitergekommen. Hier ist schon darüber gesprochen worden: gestern hat der Haushaltsausschuß die Mittel für das Dortmunder Bundeszentrum entsperrt und damit die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Erkenntnisse der Wissenschaft unmittelbar an die weitergegeben werden können, die diese Erkenntnisse in ihrer praktischen Arbeit benötigen, beispielsweise an die Betriebsräte oder an die Sicherheitsfachkräfte, an die Techniker und an die Unternehmensleitungen. Es wird, um es andersherum zu formulieren, eben nicht folgenlos geforscht, es werden vielmehr unentbehrliche Handreichungen für die Praxis gegeben.

(Gerstein [CDU/CSU]: Schön wäre es!)

Ein höherer Erkenntnisstand aller Beteiligten — das räume ich ein — führt allerdings leider noch nicht dazu, daß diese Erkenntnisse auch Arbeitswirklichkeit werden. Deshalb ist schon mehrmals mit Recht darauf hingewiesen worden, daß die Humanisierung des Arbeitslebens — mein Kollege Urbaniak hat daran erinnert — ohne eine weitere qualitative Verbesserung der Mitbestimmungsrechte der Betroffenen in den Betrieben und Unternehmen kaum zu verwirklichen sein wird. Ich gestehe freimütig, daß die politische Landschaft und die politischen Mehrheiten derzeit eine solche qualitative Verbesserung der Mitbestimmungsrechte als nicht sehr real erscheinen lassen. Das wird uns aber nicht abhalten davon, beim Wähler und bei Ihnen hier im Parlament um mehr qualitative Einsichten zu ringen, denn der Mensch, der die Werte dieser Gesellschaft schafft, hat das unveräußerliche Recht, mitzubestimmen, unter welchen Bedingungen das geschieht.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein weiteres Problem lenken. Jahrzehnte hindurch setzten die Rationalisierungsexperten auf das Prinzip der größtmöglichen Arbeitsteilung. Mit immer sinnentleerteren Arbeitsvorgängen erzielte man ein Maximum an Produktivität. Niemand kümmerte sich aber um die menschliche Seite dieses Prozesses. Mittlerweile sind wir alle, so glaube ich, hellhörig geworden. Wir müssen erkennen, daß es ein Irrweg war,

(Zuruf von der CDU/CSU: So schlecht war es auch nicht!)

daß wir Produktivitätssteigerungen mit wachsender Verkümmerung der Persönlichkeit des in den Produktionsprozeß Eingespannten bezahlten. Hier gegenzusteuern bleibt eine Aufgabe der Betroffenen, der Tarifvertragsparteien und der Wissenschaft. Diese Einsichten und Erkenntnisse zu fördern bleibt eine Aufgabe der Politik, der wir uns stellen sollten.
Noch eine Bemerkung. Immer mehr wird die Notwendigkeit erkannt, die sozialen Folgen neuer Technologien frühzeitig zu erforschen, damit sie beherrschbar werden. Beachtliche Mittel werden dafür eingesetzt. Das ist auch gut so. Noch besser aber wäre es, wenn unsere Forscher und Konstrukteure schon von Anfang an zeitgleich mit der Entwicklung neuer Technologien auch die Auswirkungen auf die Arbeitswelt und auf den einzelnen Arbeitnehmer bedenken würden, wenn sich herumspräche, daß die Maschine um den Menschen und seine Fähigkeiten herum konstruiert werden muß und nicht der Mensch der Technik anzupassen ist. In manchen Betrieben wird dies bereits erkannt, in manchen nicht. Dazu bedarf es weniger eines Gesetzesbefehls als eines allgemeinen Umdenkens, was zweifellos schneller vonstatten ginge, wenn sich die Unternehmen im Vorweg der Zustimmung der Betroffenen zu technologischen Wandlungsprozessen vergewissern müßten. Über diese Frage wird, so glauben wir, in der kommenden Legislaturperiode zu reden sein.
Wir stehen erst am Anfang unserer Humanisierungsbemühungen. Es wird interessant sein, festzustellen, wieweit alle Fraktionen dieses Hauses bereit sind auf diesem wichtigen Feld der Politik weiter zugehen. Ich hoffe, daß diese Aussprache wenigstens eines klargemacht hat, nämlich daß es von ungeheurer Bedeutung ist, zu einer Vermenschlichung der Arbeitsbedingungen beizutragen, daß es notwendig ist, den technologischen Wandel sozial beherrschbar zu machen, daß es unverzichtbar ist, dem einzelnen Arbeitnehmer mehr Selbstbestimmungsrechte am Arbeitsplatz einzuräumen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821717000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Auf Drucksache 8/3999 liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU vor. Es wird vorgeschlagen, diesen Antrag dem Ausschuß für Forschung und Technologie — federführend — und dem Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Schluß unserer Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Donnerstag, den 22. Mai 1980, 9 Uhr ein. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Vatertag und, wenn möglich, ein politikfreies Wochenende.
Die Sitzung ist geschlossen.