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    Plenarprotokoll 8/215 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 215. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 17209 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17209 A Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 12. Mai 1980 . 17244 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hoffacker, Picard, Dr. Marx, Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. van Aerssen, Dr. Sprung, Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Köhler (Wolfsburg), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langguth, Lampersbach, Höffkes, Frau Fischer, Milz, Josten, Dr. von Geldern, Dr. Stercken, Weiskirch (Olpe), Gerstein, Ernesti, Werner, Dr. Schwörer, Schmitz (Baesweiler) und der Fraktion der CDU/CSU Steigerung der deutschen Entwicklungshilfeleistungen — Drucksache 8/2861 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen (8/1185, 8/3217 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Todenhöfer, Dr. Marx, Höffkes, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hüsch, Frau Fischer, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hoffacker, Petersen, Werner, Josten, Stommel und der Fraktion der CDU/CSU Deutsche Entwicklungshilfe in internationalen Institutionen — Drucksachen 8/3095, 8/3483 — in Verbindung mit Beratung des Vierten Berichts zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksache 8/3582 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und der FDP Bericht der Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen — Drucksache 8/3944 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 17216 C Schluckebier SPD 17219 A Frau Schuchardt FDP 17221 C Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 17223 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Frau Fischer CDU/CSU 17227 C Dr. Holtz SPD 17230 A Dr. Hüsch CDU/CSU 17233 B Dr. Vohrer FDP 17236A Höffkes CDU/CSU 17238 B Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 17241 B Werner CDU/CSU 17245 A Bindig SPD 17247 B Josten CDU/CSU 17249 C Fragestunde — Drucksache 8/3914 vom 18. 04. 1980 — Gründe für den Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion MdlAnfr A72 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17209 C, D, 17210A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17209 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17210A Praxis der Visaerteilung bei Verwandtenbesuchen von Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Volksrepublik Polen MdlAnfr A73 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17210B,C,D, 17211A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17210 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17210D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17211A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17211B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17211B Entwicklung der kulturell-wissenschaftlichen Beziehungen mit der Volksrepublik China MdlAnfr A75 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17211C,D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17211 D Gesetzliche Regelung der Errichtung von Windkraftanlagen bei Privathäusern MdlAnfr A58 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU MdlAnfr A59 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17212 B, C, D, 17213A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 13212 B, C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17213A Drastische Erhöhung der Grabpflegegebühren in der DDR für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Hinterbliebene MdlAnfr A64 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17213 B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 17213 C Verhaftung der Gründer des „Verbandes der Ausreisewilligen " in der DDR MdlAnfr A67 18.04.80 Drs 08/3914 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A68 18.04.80 Drs 08/3914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17214 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 17214A, B, C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17214B Erzwingung der Buchstaben „BRD" als Staatsangehörigkeitsbezeichnung und Drohung mit „Strafarbeiten" durch DDR-Grenzpolizisten in Herleshausen MdlAnfr A69 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A70 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17214D, 17215A,B,C,D ZusFr Dr. Dübber SPD 17215A,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 13215A, D Besch CDU/CSU 17215 B Nächste Sitzung 17252 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17255* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 III Anlage 2 Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter in Kernkraftwerken MdlAnfr Al 18.04.80 Drs 08/3914 Stockleben SPD MdlAnfr A2 18.04.80 Drs 08/3914 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort AA . . . . 17255* D Anlage 3 Weiterentwicklung der Cadmiumsulfidzelle MdlAnfr A4 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17256*B Anlage 4 Forschungsförderung auf dem Gebiet des Thoriumbrennstoffkreislaufs MdlAnfr A5 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A6 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17256* C Anlage 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der INERSOFO-Untersuchung über die Humanisierung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden MdlAnfr A16 18.04.80 Drs 08/3914-Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257*A Anlage 6 Bau eines Hochtemperaturreaktors mit einer Kohlehydrieranlage im Orsoyer Rheinbogen MdlAnfr A17 18.04.80 Drs 08/3914 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257* B Anlage 7 Beteiligung der VEBA und der Ruhr- kohle AG am Bau eines Hochtemperaturreaktors mit Kohlehydrieranlage im Orsoyer Rheinbogen MdlAnfr A19 18.04.80 Drs 08/3914 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257* C Anlage 8 Vorlage des Durchführungsgesetzes zur Vierten Richtlinie der EG zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 25. Juli 1978 MdlAnfr A22 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A23 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17253* C Anlage 9 Einbehalten der Ausweispapiere von Untersuchungsgefangenen mit Haftverschonung MdlAnfr A24 18.04.80 Drs 08/3914 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17258* B Anlage 10 Nichtberatung der Kürzung der Zuschläge aus übertragenen Brennrechten bei der Debatte über § 71 des Branntweinmonopolgesetzes im Bundestag MdlAnfr A31 18.04.80 Drs 08/3914 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17258* C Anlage 11 Integration der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft Verbraucherberatung MdlAnfr A60 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD MdlAnfr A61 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17258*D Anlage 12 Belebung des Bergarbeiterwohnungsbaus, Förderung des sozialen Wohnungs- Iv Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Baus in Nordrhein-Westfalen aus Bundesmitteln seit 1970 MdlAnfr A62 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A63 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17259* A Anlage 13 Erhöhung der Grabpflegegebühren in der DDR für Auftraggeber aus nichtsozialistischen Ländern MdlAnfr A65 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17260* A Anlage 14 Deckung von Aufenthaltskosten in der DDR für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland mit Guthaben aus Grundstückserträgnissen MdlAnfr A66 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17260* C Anlage 15 Arbeitsergebnisse der bisherigen deutsch-polnischen Foren MdlAnfr A74 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17261 * A Anlage 16 Äußerung des Sowjetbotschafters Semjonow, ein deutscher Olympiaboykott werde nicht ohne Folgen bleiben MdlAnfr A76 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17261 * B Anlage 17 Übernahme der UNESCO-Empfehlung für internationale Architekturwettbewerbe in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW; Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse der Architektenkammern für den Bereich des Bundes SchrAnfr B1 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAnfr B2 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17261 * C Anlage 18 Einsatz chemischer Kampfmittel, insbesondere Napalm, durch die UdSSR in Afghanistan; Unvereinbarkeit mit der Haager Landkriegsordnung und dem KSZE-Vertrag SchrAnfr B3 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B4 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17262* B Anlage 19 Flüchtlingsproblem durch die Besetzung der Westsahara durch Marokko und Mauretanien; Unterstützung der humanitären Hilfsorganisationen durch die Bundesregierung SchrAnfr B5 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAnfr B6 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAnfr B7 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17262* C Anlage 20 Entschädigung für Vermögensverluste der in den von Polen und der Sowjetunion besetzten Gebieten bis 1945 lebenden Schweizer Staatsbürger durch die Schweiz SchrAnfr B8 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17263* B Anlage 21 Polnische Reaktion auf deutsche Bemühungen bezüglich Kriegsgräberfürsorge in Polen; Wahrung der Rechte gemäß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 V Art. 116 GG im Konsularabkommen zwischen Frankreich und der DDR SchrAnfr B9 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B10 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17263* C Anlage 22 Schutz der Christen in der Osttürkei sowie Bezeichnung flüchtiger türkischer Christen als Wirtschaftsasylanten SchrAnfr B11 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17264* A Anlage 23 Ausbildung libyscher Geheimpolizisten beim BKA sowie Ausbildungshilfe für Polizeien anderer Staaten SchrAnfr B12 18.04.80 Drs 08/3914 Hansen SPD SchrAnfr B13 18.04.80 Drs 08/3914 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* B Anlage 24 Antrag der Stadt München auf Förderung der Errichtung öffentlicher Schutzräume als Mehrzweckbauten in der Heimeranstraße, Fouquéstraße und Fellstraße SchrAnfr B14 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* C Anlage 25 Richtlinien zur Durchführung und Vereinheitlichung der Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen sowie Ersatz der „Torsonden" durch „Handsonden" SchrAnfr B15 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B16 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B17 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* C Anlage 26 Schadenersatzpflicht von Beamten gegenüber dem Dienstherrn gemäß § 78 des Bundesbeamtengesetzes in den Jahren 1978 und 1979 und Höhe der geleisteten Zahlungen SchrAnfr B19 18.04.80 Drs 08/3914 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 17265* A Anlage 27 Beseitigung der Benachteiligung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter im Bundesbesoldungsgesetz SchrAnfr B20 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17265* B Anlage 28 Rückführung der auf den Treibstoff der Bundeswehr entfallenden Mineralölsteuer in den Verteidigungshaushalt SchrAnfr B21 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17265* D Anlage 29 Belastung des allgemeinen Energieverbrauchs, des schweren Heizöls und der Mineralölimporte durch eine EG-Steuer bzw. einen EG-Zoll zur Finanzierung des EG-Haushalts und energiepolitischer Maßnahmen SchrAnfr B22 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17266* A Anlage 30 Steuerbelastung der Mittel für Denkmalspflege SchrAnfr B23 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17266* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 31 Anrechnung der Arbeitsleistungen von Zollbeamten für Aufgaben des Bundesgrenzschutzes auf Wehrpflichtzeiten SchrAnfr B24 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17266*D Anlage 32 Überprüfung französischer Aktionen gegen des Kauf ausländischer Produkte und Behandlung dieses Themas bei deutschfranzösischen Konsultationen; Verhinderung der Niederlassung einer deutschen Firma in Südfrankreich durch französische Produzenten SchrAnfr B25 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B26 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17267* C Anlage 33 Sicherung der Arbeitsplätze der Firma Sportavia-Pützer (VFW-Focker) in Dahlem, Kreis Euskirchen, im Rahmen des Aktionsprogramms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B27 18.04.80 Drs 08/3914 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* A Anlage 34 Rücktrittsfrist für Touristikreisen zu den Olympischen Spielen in Moskau sowie späterer Termin eines eventuellen Boykottbeschlusses der Bundesregierung SchrAnfr B28 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* C Anlage 35 Frachthilfe für den Versand von Schnittholz aus dem bayerischen Zonenrand-und Frachthilfegebiet SchrAnfr B29 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B30 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* D Anlage 36 Deckung der Staustufenkosten eines Wasserkraftwerks bei Au/Neuburgweier durch Erlöse aus dem Stromverkauf; Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Baden-Baden; Verbesserung der Bedienung Baden-Badens durch Interdty-Züge SchrAnfr B31 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B93 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B94 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17269*A Anlage 37 Einschluß der Kosten z. B. bei Neuseelandbutter, AKP-Zucker, Nahrungsmittelhilfe u. a. in die Angaben über die Kosten der EG-Agrarpolitik SchrAnfr B32 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17269* C Anlage 38 Räumliche Verteilung der 100 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe mit geringstem Einkommen und entsprechende Schwerpunktprogramme zur Förderung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze SchrAnfr B33 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17269* D Anlage 39 Wirkung der EG-Maßnahmen auf dem Milchsektor SchrAnfr B34 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17270*A Anlage 40 Kosten des Handelsabkommens der EG mit Jugoslawien für den Agrarsektor SchrAnfr B35 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17270* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 VII Anlage 41 Wettbewerbsverzerrende Wirkungen des niederländischen WIR-Gesetzes auf die deutsche Geflügelzucht und andere Bereiche; Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf in den Niederlanden und weitere Initiativen zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr B36 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B37 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B38 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17271* B Anlage 42 Zunahme von Tollwutfällen und vorbeugende Impfaktionen für Haustiere SchrAnfr B39 18.04.80 Drs 08/3914 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17271* D Anlage 43 Vernichtung von Äpfeln zu EG-Interventionspreisen trotz Kaufangeboten der Fruchtsaftindustrie zu niedrigeren Preisen; Beurteilung dieser Aktion und Initiative für eine kostengünstigere Lösung SchrAnfr B40 18.04.80 Drs 08/3914 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B41 18.04.80 Drs 08/3914 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17272* B Die Frage B 42 — Drucksache 8/3914 vom 18.04.80 — des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 44 Warnstreiks im Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern SchrAnfr B46 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17272* D Anlage 45 Strategische Bedeutung der von der Sowjetunion und Polen gebauten Breitspurstrecke bis Kattowitz SchrAnfr B47 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* A Anlage 46 Protokollarische Probleme deutscher Verteidigungsattachés im Ausland wegen ihres gegenüber Attachés anderer Nationen niedrigen Dienstgrades SchrAnfr B48 18.04.80 Drs 08/3914 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* B Anlage 47 Einrichtung militärischer Anlagen auf der Vollrather Höhe in Grevenbroich SchrAnfr B49 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B50 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B51 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B52 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* C Anlage 48 Erstellung einer Dokumentation „Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahl" im Verteidigungsministerium SchrAnfr B53 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B54 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17274* A Anlage 49 Verweigerung der Vermittlung von Telefongesprächen durch das Personal einer zentralen Dienststelle der Bundeswehr in Köln wegen Streikanweisung der O. TV SchrAnfr B55 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 SchrAnfr B56 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B57 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B58 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17274*C Anlage 50 Weigerung eines Wehrübenden an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung in Koblenz, die Uniform anzuziehen SchrAnfr B59 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B60 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17275*A Anlage 51 Streichungen und Kürzungen von Haushaltsmitteln im gesamten Bereich der Bundeswehr SchrAnfr B61 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B62 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B63 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B64 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17275* B Anlage 52 Ausstattung des wehrgeschichtlichen Museums Rastatt mit einer Heizung SchrAnfr B65 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17276*A Anlage 53 Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten sowie Maßnahmen zur Korrektur falscher Eßgewohnheiten SchrAnfr B66 18.04.80 Drs 08/3914 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr B67 18.04.80 Drs 08/3914 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17276* B Anlage 54 Sicherstellung der alleinigen Zuständigkeit des Bundesgesundheitsamtes im Hinblick auf die Beurteilung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln SchrAnfr B68 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 17277* A Anlage 55 Anwendungsverbot für den krebserzeugenden Stoff Diäthylstilböstrol bei der Tiermast sowie Erfahrungen mit dem Fleischbeschaugesetz SchrAnfr B69 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B70 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17278*A Anlage 56 Verringerung der Anzahl der Tierversuche durch einen größeren Austausch der Versuchsergebnisse unter den Pharmawerken SchrAnfr B71 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17278* C Anlage 57 Antrag zur Streichung der Homosexualität aus der Krankheitsliste der WHO SchrAnfr B72 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279*A Anlage 58 Verbot des Medikaments „Sulproston" SchrAnfr B73 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279* B Anlage 59 Ausbau der Transplantationsbedingungen SchrAnfr B74 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 IX SchrAnfr B75 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B76 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279* C Anlage 60 Stellungnahme der Bundesärztekammer zur richtigen Wahl der Nahrungsfette SchrAnfr B77 18.04.80 Drs 08/3914 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17280*A Anlage 61 Veränderung der Standflächen für LKW auf Autobahnparkplätzen in umgekehrter Richtung; Freifahrt von Begleitern Blinder bei den Eisenbahnen der EG-Staaten SchrAnfr B78 18.04.80 Drs 08/3914 Seefeld SPD SchrAnfr B79 18.04.80 Drs 08/3914 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17280* B Anlage 62 Vereinbarkeit der Einführung einer Autobahngebühr in Belgien mit dem EWG-Vertrag SchrAnfr B80 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17280* D Anlage 63 Deutsche Tanker unter liberianischer Flagge; Beteiligung der VEBA daran SchrAnfr B81 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281A Anlage 64 Beginn des Ausbaus der B 70 zwischen Metelen und Rheine SchrAnfr B82 18.04.80 Drs 08/3914 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281 * B Anlage 65 Änderung des § 9 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung betr. Abbiegen von Radfahrern auf Grund von Empfehlungen Berliner Verkehrsbehörden SchrAnfr B83 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281C Anlage 66 Investitionen der Bundesbahn 1980 im Kreis Rendsburg-Eckernförde; Auswirkung von Haushaltssperren auf die Unterhaltung des Nord-Ostsee-Kanals SchrAnfr B84 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B85 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281 * D Anlage 67 Ausbau von Bundesfernstraßen im Kreis Ahrweiler SchrAnfr B86 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17282* B Anlage 68 Nachteile durch den Linienverkehr der Interflug von Berlin-Schönefeld nach Brüssel für den Flughafen Tegel; Erteilung einer Genehmigung für die Air-Berlin USA zur Eröffnung des Linienflugverkehrs mit Brüssel SchrAnfr B87 18.04.80 Drs 08/3914 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B88 18.04.80 Drs 08/3914 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17282* C Anlage 69 Behindertengerechter Ausbau von Bahnhöfen im Bereich der Bundesbahndirektion Köln SchrAnfr B89 18.04.80 Drs 08/3914 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17282* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 70 Erweiterung der Bahnunterführung der Wasserburger Straße in Traunstein SchrAnfr B90 18.04.80 Drs 08/3914 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* B Anlage 71 Investitionen der Bundesbahn auf den Strecken Jossa-Wildflecken, Bad Neustadt/S.-Bischofsheim, EbenhausenMellrichstadt, Haßfurt-Hofheim und Breitengüßbach-Maroldsweisach; Erhaltung des Personenverkehrs auf diesen Strecken SchrAnfr B91 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B92 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* B Anlage 72 Elektrifizierung der Strecke SolingenOhligs-Oberbarmen SchrAnfr B95 18.04.80 Drs 08/3914 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* D Anlage 73 • Benachteiligung von Sozialmietern durch fehlerhafte Wärmebedarfsrechnungen SchrAnfr B109 18.04.80 Drs 08/3914 Müntefering SPD SchrAnfr B110 18.04.80 Drs 08/3914 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* A Anlage 74 Beeinträchtigung der Wirkung von Zivilschutzsirenen durch Schalldämmungsmaßnahmen in Wohnungen SchrAnfr B111 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* C Anlage 75 Berücksichtigung der Städte Erftstadt und Wesseling bei Finanzhilfen gemäß § 72 des Städtebauförderungsgesetzes SchrAnfr B112 18.04.80 Drs 08/3914 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* D Anlage 76 Möglichkeit einer Alternativplanung gemäß § 2a des Bundesbaugesetzes; Kriterien der Planungsreife für eine vorgezogene Bürgerbeteiligung SchrAnfr B113 18.04.80 Drs 08/3914 Engelhard FDP SchrAnfr B114 18.04.80 Drs 08/3914 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* A Anlage 77 Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sperling über the Qualität von Wohnungen SchrAnfr B115 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* C Anlage 78 Zurückstellung der Verteilung von Wohnungsbaumitteln wegen fehlender Einigung über den Verteilungsschlüssel; Benachteiligung des Freistaates Bayern wegen fehlender Einigung über den Verteilungsschlüssel für Wohnungsbaumittel SchrAnfr B116 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B117 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* C Anlage 79 Schikanierung von Bundesbürgern bei der Einreise in die DDR bei Verwendung der korrekten Bezeichnung für the Bundesrepublik Deutschland an Stelle der Abkürzung BRD SchrAnfr B118 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B119 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17286*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 XI Anlage 80 Fehlen der Stadt Wolfsburg auf einer Karte des Zonenrandgebiets in der Zeitungsbeilage „Kontakte" SchrAnfr B120 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17286* C Anlage 81 Bilaterale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Energieforschung, insbesondere für den Sektor Kohleveredelung SchrAnfr B121 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17286* D Anlage 82 Beteiligung der Deutschen Forschungs-und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) an der wehrtechnischen Forschung; internationale Zusammenarbeit der DFVLR auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten SchrAnfr B122 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B123 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17288*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17209 215. Sitzung Bonn, den 25. April 1980 Beginn: 8.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17253 Berichtigungen 213. Sitzung, Seite IV linke Spalte: Die Zeilen 12 bis 18 sind zu streichen. Einzufügen ist: Erarbeitung von Wahlkampfpapieren für die SPD durch Bedienstete des Verteidigungsministeriums MdlAnfr A40 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A41 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU Auf Seite V linke Spalte sind unter Anlage 5 der Text und die sonstigen Angaben zu streichen. Einzufügen ist: Überdurchschnittliche Preissteigerungen bei fortgeschrittenen Waffensystemen und Rüstungsprojekten MdlAnfr A42 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A43 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17144* C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens ** 25. 4. Dr. van Aerssen * 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber * 25. 4. Dr. Bangemann * 25. 4. Dr. Bardens ** 25. 4. Blumenfeld * 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer ** 25. 4. Breidbach 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Dr. Ehmke 25. 4. Dr. Enders ** 25. 4. Dr. Evers ** 25. 4. Feinendegen 25. 4. Fellermaier * 25. 4. Flämig* 25. 4. Franke 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Fuchs * 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner ** 25. 4. Grüner 25. 4. Gscheidle 25. 4. Dr. Haack 25. 4. Haberl 25. 4. Handlos ** 25. 4. Hansen 25. 4. Heyenn 25. 4. Höffkes 25. 4. Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Klein (München) 25. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Dr. Kreile 25. 4. Frau Krone-Appuhn 25. 4. Lagershausen ** 25. 4. Lemmrich ** 25. 4. Lenzer ** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Lücker * 25. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick ** 25. 4. Dr. Mende ** 25. 4. Dr. Müller ** 25. 4. Müller (Bayreuth) 25. 4. Müller (Remscheid) 25. 4. Frau Dr. Neumeister 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Pawelczyk ** 25. 4. Rainer 25. 4. Reddemann ** 25. 4. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 25. 4. Dr. Schäuble ** 25. 4. Scheffler ** 25. 4. Frau Schleicher * 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Schmöle 25. 4. Dr. Schwarz-Schilling 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld * 25. 4. Sieglerschmidt * 25. 4. Spranger 25. 4. Stockleben 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer ** 25. 4. Voigt (Sonthofen) 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Dr. Warnke 25. 4. Dr. von Wartenberg 25. 4. Wawrzik * 25. 4. Weber (Heidelberg) 25. 4. Weisskirchen (Wiesloch) 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4. Dr. Zeitel 25. 4. Zywietz 25. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen A 1 und 2): Welche Arbeitsschutzbestimmungen bestehen für die Mitarbeiter in Kernkraftwerken, und seit wann gibt es diese Bestimmungen? Wie haben sich die Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter von Kernkraftwerken bewährt, und wie sollen sie fortgeschrieben werden? Auf Kernkraftwerke sind anzuwenden 1. die speziellen staatlichen Schutzvorschriften, die den Arbeitsschutz einbeziehen, insbesondere das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976, 2. die allgemeinen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Arbeitsstätten-Verordnung, die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie die Verordnungen über gefährliche Anlagen nach § 24 der Gewerbeordnung, 3. die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Wärmekraftwerke (VBG 2)" vom 18. August 1977 der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik. Die für den Arbeitsschutz wichtigen Vorschriften sind im Unfallverhütungsbericht der Bundesregie- 17256* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 rung in der Bundestagsdrucksache 8/3650 vom 8. Februar 1980 aufgeführt. Nach dem Atomgesetz muß bei der Errichtung und dem Betrieb von Kernkraftwerken jeweils der Stand der Technik berücksichtigt werden. Hier fällt dem kerntechnischen Ausschuß (KTA), in dem alle beteiligten Kreise vertreten sind, eine wichtige Rolle zu. Der KTA hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten, der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern. Vom KTA sind eine Vielzahl von sicherheitstechnischen Regeln erstellt worden. Nach den bisherigen Erfahrungen haben sich die Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter von Kernkraftwerken weitgehend bewährt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß. sich der Schutz der Arbeitnehmer in Kernkraftwerken vornehmlich auf den Strahlenschutz konzentriert und dem konventionellen Arbeitsschutz nicht die gleiche Bedeutung zugemessen wird. Im Bereich der Kerntechnik arbeiten verschiedene Gremien (z. B. Kerntechnischer Ausschuß, Strahlenschutzkommission, Reaktorsicherheitskommission) an der Verbesserung der Sicherheitsanforderungen. Dabei werden die bei der Konstruktion, dem Bau und dem Betrieb von Kernkraftwerken anzuwendenden Sicherheitsstandards jeweils auf den neuesten Stand gebracht. Hinsichtlich des Strahlenschutzes wird die Strahlenschutzverordnung jeweils an die EuratomGrundnormen für den Strahlenschutz angepaßt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 4): Kann der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage über die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der photoelektrischen und photochemischen Umwandlung der Solarenergie (Drucksache 8/3799) entnommen werden, daß die Bundesregierung das zukünftige Potential zur Weiterentwicklung der Cadmiumsulfidzelle wegen des Problems der Langzeitstabilität ungünstig einschätzt, und falls ja, wie bewertet sie die sehr kostengünstigen Herstellungsverfahren von Cadmiumsulfidzellen zusammen mit der wissenschaftlich veröffentlichten Tatsache, daß die bisher beobachtete Leistungsdegradation dieser Zellen durch technisch mögliche, vollkommene Verkapselung wirksam verhindert werden kann? In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage über die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der photoelektrischen und photochemischen Umwandlung der Solarenergie wurde aufgezeigt, daß neben der Solarzellentechnologie auf der Basis Silizium die Cadmiumsulfid-Zelle mit zu den aussichtsreichsten Technologien auf diesem Gebiet zählt. Es ist beispielhaft auf ein wichtiges Grundsatzproblem, die Langzeitstabilität, hingewiesen worden, das bei der Cadmiumsulfid-Zelle gravierend auftritt. Fortschritte sind in der Tat durch technische Lösungen bei der Verkapselung erzielt worden. Das Stabilitätsproblem bedarf aber gerade bei diesem Zellentyp weiterer Anstrengungen, vor allem längerfristiger Erprobungen. Die Vorteile der Cadmiumsulfid-Zellentechnologie liegen darin, bei ansteigenden Produktionsmengen kostengünstige Herstellverfahren einzusetzen. Nicht übersehen werden dürfen jedoch die bekannt negativen, umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen bzw. Einflüsse, die mit der Gewinnung und Verarbeitung von Cadmium und seinen Verbindungen einhergehen. Insbesondere darin sieht die Bundesregierung beschränkende Faktoren, die eine weniger günstige Bewertung des Potentials zur Weiterentwicklung der Cadmiumsulfid-Zelle begründen könnten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 5 und 6): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Thoriumbrennstoffkreislaufs? Welche öffentlichen Finanzmittel sind bisher hier eingesetzt bzw. sollen in den Haushaltsjahren aufgewendet werden? Zu Frage A 5: Arbeiten zum Thorium-Brennstoffkreislauf wurden bisher überwiegend bei der Kernforschungsanlage Jülich durchgeführt. Nachdem 1979 von den Projektpartnern beschlossen wurde, für zukünftige HochtemperaturreaktorProjekte (HTR) vom bisherigen Referenzzyklus Uran 235 (93 %) + Thorium zu niedrig angereichertem Uran ohne Thorium überzugehen, stellte sich für die Bundesregierung die Frage nach der Bedeutung der noch in Jülich laufenden Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten zum bisherigen Referenzzyklus. Zentraler Punkt dieser F + E-Arbeiten ist die Technikumsanlage JUPITER (Jülicher Pilotanlage zum Thoriumelement-Reprocessing). Diese Anlage, deren Realisierung sich bereits um viele Jahre verzögert hat, erfordert bis zur Inbetriebnahme einschließlich der notwendigen Folgeanlagen weitere Investitionen in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Nach Gesprächen mit dem Vorstand der KFA sind wir der Auffassung, daß insbesondere die Technikumsanlage JUPITER nicht fertiggestellt werden sollte. Zu Frage A 6: 1977 wurde das Projekt HTR-Brennstoffkreislauf (HBK) bei der Kernforschungsanlage Jülich mit 7 Industriepartnern gegründet. Dieses Projekt umfaßt sowohl die Versorgung (Partikel, Brennelement, Grafit) als auch die Entsorgung (Transport, Lagerung, Wiederaufarbeitung, Refabrikation, Abfallbehandlung) von HTR's. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17257* Diese Arbeiten müssen auch bei Änderung des Referenzzyklus zum überwiegenden Teil fortgeführt werden. Im Wirtschaftsplan und Programmbudget der KFA sind dafür jährlich rund 50 Millionen DM ausgewiesen. Anlage 5. Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage A 16): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium die Veröffentlichung der von der INERSOFO im Rahmen des Humanisierungsprogramms der Bundesregierung vergleichenden Untersuchung der Schreibdienste in obersten ers Bundesbehörden blockiert und damitrsuch die anschließende Modellphase zur Umsetzung von Veränderungsvorschlägen zur Humanisierung der Arbeitsplätze in den Schreibdiensten verhindert, und wenn ja, warum, und wann ist mit der Veröffentlichung der Untersuchung zu rechnen? Der Bundesminister der Verteidigung hat nicht versucht, die anstehende Erprobung von Organisationsmodellen für Schreibdienste („Modellphase") zu blockieren. Er hat im Gegenteil die zügige Durchführung der Modellphase ausdrücklich befürwortet. Eine Veröffentlichung soll erfolgen, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Eine überarbeitete Fassung wird voraussichtlich Ende dieses Monats vorliegen. Dieser Bericht soll mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Orsoyer Rheinbogens der Bau eines Hochtemperaturreaktors gekoppelt mit einer Kohlehydrieranlage geplant ist, und wie beurteilt sie gegebenenfalls diese Planung? Im Rahmen eines Vorprojektes werden von der VEBA-Öl AG mit finanzieller Förderung durch die Bundesregierung Planungsarbeiten für eine künftige großtechnische Kohleverflüssigungsanlage durchgeführt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen dieser Arbeiten auch der Bereich des Orsoyer Rheinbogens in die Standortüberlegungen für eine Kohleverflüssigungsanlage einbezogen wird. An die Einkopplung von Fremdenergie aus einem Hochtemperaturreaktor kann zur Zeit aus technischen Gründen noch nicht gedacht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 19): Wollen sich an dem geplanten Bau eines Hochtemperaturreaktors mit einer Kohlehydrieranlage im Bereich des Orsoyer Rheinbogens auch die VEBA und die Ruhrkohle AG beteiligen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Bereich des Orsoyer Rheinbogens in die Standortüberlegungen der VEBA für eine künftige großtechnische Kohleverflüssigungsanlage einbezogen wird. Unabhängig von der endgültigen Standortwahl geht die Bundesregierung davon aus, daß die erste Kohleverflüssigungsanlage im Ruhrgebiet gemeinsam von der VEBA und der Ruhrkohle AG gebaut und betrieben werden wird. Es ist bisher aus technischen Gründen nicht daran zu denken, Fremdenergie aus einem Hochtemperaturreaktor in eine solche Anlage einzukoppeln. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 22 und 23): Wann wird die Bundesregierung das Durchführungsgesetz zur Vierten Richtlinie der EG zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie) vom 25. Juli 1978 vorlegen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, falls der vorgesehene Vollzugstermin (1. August 1980) nicht eingehalten werden kann? Welche Regelung beabsichtigt die Bundesregierung im Durchführungsgesetz hinsichtlich der Zulassung von Abschlußprüfern für die vorgesehenen Pflichtprüfungen der GmbHs zu treffen? Zu Frage A 22: Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Verabschiedung der Vierten Richtlinie mit deren Umsetzung in nationales Recht begonnen. Im Februar dieses Jahres ist den beteiligten Verbänden ein vom Bundesministerium der Justiz erstellter Vorentwurf zur Durchführung der Vierten Richtlinie übermittelt worden; nach einer noch vorgesehenen Anhörung dieser Verbände wird der Entwurf so bald wie möglich den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Die Bundesregierung hatte bereits bei den Beratungen über die Vierte Richtlinie im Rat der Europäischen Gemeinschaften Zweifel angemeldet, ob diese Richtlinie innerhalb der vorgesehenen Frist von 24 Monaten umgesetzt werden könne; sie wollte jedoch die Verabschiedung der Richtlinie an dieser Frage nicht scheitern lassen. Die Durchführung der Vierten Richtlinie erfordert umfangreiche Regelungen und zahlreiche Änderungen einer großen Zahl von Gesetzen. Wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung muß außerdem darauf geachtet werden, welche Auswirkungen die vorgesehenen Regelungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die Besteuerung haben können. 17258* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Hinzu kommt, daß zwischen der von der BilanzRichtlinie erfaßten Rechnungslegung der einzelnen Unternehmen und der Konzernrechnungslegung ein enger sachlicher Zusammenhang besteht: Beim Rat der Europäischen Gemeinschaften wird zur Zeit der Entwurf einer Siebenten Richtlinie über die Konzernrechnungslegung beraten. Es liegt im Interesse der Wirtschaft, beide Richtlinien möglichst gemeinsam durchzuführen, um es den betroffenen Unternehmen zu ersparen, ihr Rechnungswesen zweimal hintereinander auf neue gesetzliche Vorschriften umstellen zu müssen. Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, hierfür in Brüssel die Voraussetzungen zu schaffen. Sie geht davon aus, daß die gemeinsamen Bemühungen aller Mitgliedstaaten und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine solche Lösung ermöglichen werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Zeit nicht für erforderlich. Zu Frage A 23: Über die von Ihnen angesprochene Frage werden zur Zeit Gespräche zwischen den beteiligten Bundesministerien sowie zwischen der Bundesregierung und den Kammern der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geführt. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 24): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß einem Untersuchungsgefangenen, dem Haftverschonung gewährt wurde, sämtliche Ausweispapiere entzogen werden sollten, und wenn ja, wie soll sich ein schwerer Straftaten Verdächtiger bei Ausweiskontrollen, Routinefahndungen oder bei Verkehrskontrollen ausweisen? Nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung ist der Vollzug eines Haftbefehls, bei dem lediglich der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben ist, auszusetzen, wenn der Zweck der Untersuchungshaft auch durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann (§ 116 StPO). Als eine solche Maßnahme kommt die Anweisung an den Beschuldigten in Betracht, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen. Um die Einhaltung dieser Auflage zu gewährleisten, ist es zulässig, die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls zusätzlich davon abhängig zu machen, daß der Beschuldigte seine Ausweispapiere zu den Strafakten gibt. Wie Nachfragen bei einigen Landesjustizverwaltungen ergeben haben, geht die allgemeine Praxis dahin, in diesen Fällen dem Beschuldigten über die Hinterlegung der Papiere eine amtliche Bescheinigung auszustellen, mit der er sich bei Kontrollen ausweisen kann. Bisher ist nicht bekanntgeworden, daß diese allgemein geübte Praxis zu Schwierigkeiten geführt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 31): Warum hat die Bundesregierung bei den parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes im vergangenen Jahr, bei denen auch ausführlich über § 71 des Branntweinmonopolgesetzes diskutiert worden ist, nicht dargelegt, daß die Absicht bestehe, Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes durch die Bundesmonopolverwaltung kürzen zu lassen? Bei den Ausschußberatungen war beantragt worden, den Zuschlag nach § 71 BranntwMonG zu streichen. Der Vertreter der Bundesregierung hatte auf Befragen erklärt, daß ein sachlicher Grund für die Weiterzahlung des Zuschlags nicht bestehe. Der Gesetzgeber hat § 71 BranntwMonG jedoch beibehalten. Der Bundesminister der Finanzen hat die Bundesmonopolverwaltung nunmehr angewiesen, diesen sogenannten süddeutschen Zuschlag nur für originäre süddeutsche Brennrechte zu gewähren und nicht für Brennrechte, die aus Norddeutschland auf Brennereien in Bayern und Baden-Württemberg übertragen worden sind. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung eine dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechende Auslegung und bedeutet keine teilweise Streichung des Zuschlags. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen A 60 und 61): Bleibt die Regierung bei der im Bericht der Bundesregierung zur Verbraucheraufklärung vom 27. September 1979 geäußerten Auffassung, daß bei einer Integration der Arbeisgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft Verbraucherberatung Nachteile befürchtet wer- den müssen, und gilt diese Aussage auch für eine Integration der Geschäftsstellen beider Vereine? Setzt sich die Bundesregierung für die Aufrechterhaltung der rechtlichen Eigenständigkeit der Arbeitsgemeinschaft für Wohnberatung ein, insbesondere dafür, daß die Arbeitsgemeinschaft für Wohnberatung eine eigene Geschäftsstelle behält und über den fachlichen Inhalt ihrer Arbeit und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel selbst entscheiden kann? Zu Frage A 60: Die Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung stützt sich wesentlich auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer. Müßte die Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung ihre rechtliche Eigenständigkeit aufgeben, so wäre nicht ausgeschlossen, daß die Einsatzbereitschaft gerade der ehrenamtlichen Träger nachläßt. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Von einer Integration der Geschäftsstellen beider Vereine wird dagegen eine solche Wirkung nicht erwartet. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung bleibt bei der in ihrem Bericht zur Verbraucheraufklärung vom 27. September 1979 geäußerten Auffassung, daß sie es als ausreichend ansieht, wenn die Integration der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher aus haus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17259* haltswirtschaftlichen Gründen in die Wege geleitet wird. Eine solche Geschäftsstellenintegration bedingt, daß die bisher der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung unmittelbar zugeleiteten Bundesmittel nach der Integration der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zufließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher würde die Mittel nach Maßgabe entsprechender noch abzuschließender Vereinbarungen mit der weiterhin rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung für deren Aufgaben bereitstellen. Die Wohnberatung wird dadurch in das Gesamtkonzept der Verbraucheraufklärung integriert und unterliegt damit auch den jeweiligen sachlichen Prioritäten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 62 und 63): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bergarbeiterwohnungsbau zu beleben, ist sie insbesondere bereit, das Treuhandvermögen, das nach dem Bergarbeiterwohnungsbaugesetz von 1951 gebildet worden ist, aus Haushaltsmitteln. aufzustocken? Wieviel Wohnungen wurden seit 1970 jährlich in Nordrhein-Westfalen im sozialen Wohnungsbau aus Bundesmitteln gefördert, untergliedert nach Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und in Mehrfamilienhäusern? Sozialer Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen 1. und 2. Förderungsweg – Bewilligungsstatistik – Geförderte Wohnungen Jahr insgesamt davon in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Sonstige 2) 1 und 2 3 und mehr 1) Wohnungen Anzahl 1970 69 613 21 194 45 801 2 574 44 1971 84 233 20 580 58 318 5 283 52 1972 71 093 18 183 46 628 6 234 48 1973 31 712 11 567 17 464 2 635 46 1974 49 459 12 343 32 913 3 964 239 1975 46 514 16 134 26 398 3 763 219 1976 43 213 18 990 20 081 3 996 146 1977 38 277 16 331 19 162 2 733 51 1978 46 817 22 463 20 440 3 667 247 1970 bis 1978 480 931 157 785 287 205 34 849 1 092 1979 3) 34 600 . 1) Ohne Eigentumswohnungen 2) u. a. Wohnheime und Wohnungen in Nichtwohngebäuden 3) Eine weitere Untergliederung ist z. Zt. noch nicht möglich. Zu Frage A 62: Der Bergarbeiterwohnungsbau ist zunächst eine Sache derjenigen Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird, und der Bergbauunternehmen, die ihre Belegschaft im Unternehmensinteresse halten und verstärken müssen. Dessenungeachtet hat sich auch die Bundesregierung im Kabinett und in den beteiligten Ressorts mit der Wohnungsversorgung der Bergarbeiter befaßt. Die Überlegungen der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Zunächst muß das umfassende Programm, das der Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaues nach Abstimmung mit der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie im März 1980 für die Jahre bis 1990 vorgestellt hat, im Volumen, im zeitlichen Ablauf und im Hinblick auf die erforderlichen Mittel analysiert werden. Erst dann stellt sich die Frage, wie die erforderlichen Mittel zu beschaffen sind. Zur Zeit ist nicht vorgesehen, das Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau aus Haushaltsmitteln des Bundes aufzustocken. Die Bundesregierung hat jedoch bereits 14,0 Millionen DM zusätzlich für das Jahr 1980 bereitgestellt. Zu Frage A 63: Von 1970 bis 1980 wurden in Nordrhein-Westfalen — ausweislich der Bewilligungsstatistik — ins- 17260* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 gesamt 514 531 Wohnungen im 1. und 2. Förderungsweg gefördert. Von allen geförderten Wohnungen fielen von 1970 bis 1979 rd. 33 % auf Wohnungen in Gebäuden mit ein und zwei Wohnungen, rd. 60 % auf Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Rd. 7 % entfielen auf Eigentumswohnungen. Über die zeitliche Entwicklung der Bewilligung sowie deren Struktur gibt die nachfolgende Ubersicht Auskunft. Für das Jahr 1979 kann wegen fehlender statistischer Angaben leider noch keine Aufgliederung der Förderungszahl vorgenommen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 65): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf Grund einer Richtlinie des „Amts für Preise und des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie" der DDR vom B. Oktober 1979 Auftraggeber aus nichtsozialistischen Ländern für Grabpflege auf Friedhöfen der DDR im Vergleich zu den Einheimischen einen unverhältnismäßig überhöhten Preis bezahlen müssen, der Preis in der Landeswährung des Auftraggebers zu entrichten ist und die Preisdifferenz in die Staatskasse der DDR abzuführen ist, um auf diese Weise eine Devisenaufbesserung zu erreichen? Pressemeldungen, wonach die DDR die Grabpflegekosten für hier lebende Hinterbliebene erhöht hat, sind durch zwei Mitteilungen aus der Bevölkerung an mein Haus bestätigt worden. Ob es sich dabei um eine drastische Erhöhung handelt, kann ich noch nicht beurteilen. In einer mir zur Einsichtnahme übersandten Rechnung wird als Jahrespflegesatz für ein Grab der Betrag von 77,60 Mark genannt. Die in den Pressemeldungen erwähnte Richtlinie des Amtes für Preise des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie vom 8. Oktober 1979 ist offenbar nicht veröffentlicht und ihr Inhalt mir deshalb nicht bekannt. Wir bemühen uns z. Z. über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland von der DDR näheren Aufschluß über die Richtlinie zu erhalten. Ich kann hinsichtlich des Hintergrundes der Kostenanhebung nur vermuten, daß die DDR auch bei den Grabpflegekosten, wie früher schon bei anderen Dienstleistungen, deren Preise für Bewohner der DDR durch Subventionen niedriggehalten werden, von nicht in der DDR ansässigen Auftraggebern nunmehr Kostenpreise verlangt. Zu erwähnen wäre noch, daß die Rechnungsbeträge vom Auftraggeber nur dann von hier aus in DM überwiesen werden müssen, wenn dieser kein Konto in der DDR besitzt. Über Sperrkonten in der DDR kann zur Bezahlung von Grabpflegekosten verfügt werden, außer es handelt sich um Grundstückssperrkonten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, in Zukunft aus ihnen zustehenden .Devisenausländerkonten B" mit Guthaben aus Grundstückserträgnissen über diese zur Deckung in der DDR entstehender Aufenthaltskosten zu verfügen? Nach der Anlage zur 4. Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz der DDR, in der die Verfügungsmöglichkeiten über sog. Devisenausländerkonten B enumerativ aufgeführt sind, kann aus Guthaben, die aus Haus- bzw. Grundstückserträgnissen (z. B. Mieten, Pachten) entstanden sind, verfügt werden — zur Bezahlung der in der DDR entstehenden Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung notwendig sind — zur Bezahlung werterhöhender Maßnahmen und — zur Bezahlung sonstiger Kosten, die mit der vermögensmäßigen Verwaltung des jeweiligen Grundstücks untrennbar verbunden sind. Verfügungen für andere Zwecke, dazu gehören auch Verfügungen zur Bezahlung von Aufenthaltskosten, die aus anders gespeisten „Devisenausländerkonten B" bis zur Höhe von je 15 Mark je Tag für den Kontoinhaber, seinen Ehegatten sowie seine Kinder und Enkel unter 16 Jahren möglich sind, bedürfen bei aus Haus- und Grundstückserträgnissen entstandenen Konten der Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde. Da die Mieten und Pachten, die in der DDR insbesondere für Altbauten sehr niedrig sind, regelmäßig kaum für die Instandsetzung, Instandhaltung und Verwaltung von Haus- und Grundbesitz ausreichen, kann die große Mehrzahl der Inhaber von Grundstückssperrkonten keine solche Zustimmung erwarten und stellt deshalb auch wegen Aussichtslosigkeit keine Anträge. Aus einigen wenigen Vorgängen, die allerdings aus früheren Jahren stammen, ist mir bekannt, daß die DDR die Zustimmung erteilt hat, wenn aktuell nicht benötigte Miet- oder Pachtüberschüsse vorhanden waren. In den meisten Fällen wurde und wird jedoch die Zustimmung mit dem Bemerken versagt, die Einnahmen müßten ausschließlich für den Haus- oder Grundbesitz verwendet werden. Es gibt z. Z. keine Anhaltspunkte dafür, daß die DDR diese Regelungen auflockert und zuläßt, daß generell Aufenthaltskosten aus Grundstückserträgen bezahlt werden können. Eine Ausweitung der bisherigen Zustimmungspraxis wäre sehr zu begrüßen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen. Übertriebene Hoffnungen möchte ich allerdings nicht wecken. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17261* Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage A 74): Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsergebnisse der bisherigen deutsch-polnischen Foren? In der Gemeinsamen Erklärung vom 11. Juni 1976 vereinbarten Bundeskanzler Schmidt und der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, „mit dem Ziel, das gegenseitige Verstehen und die Zusammenarbeit zu vertiefen, ein Forum für regelmäßige Treffen von Politikern, Wirtschaftlern, Wissenschaftlern und Publizisten beider Länder zu schaffen, um im beiderseitigen Interesse liegende Fragen gemeinsam zu diskutieren sowie Anregungen für den Ausbau der Beziehungen zu geben". Das Forum hat bisher in zwei Sitzungen getagt, vom 13. bis 16. Juni 1977 in Bonn und vom 16. bis 20. Oktober 1978 in Allenstein. Das dritte Treffen soll im kommenden Monat in Darmstadt stattfinden (12.-15. Mai). Die im Rahmen des Forums geführten Gespräche und- Diskussionen haben zu einer besseren Kenntnis der beiderseitigen Standpunkte und zur Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Deutschen und Polen wesentlich beigetragen. Angeregt durch das Forum sind auch die allgemeinen Kontakte z. B. zwischen Wissenschaftlern, Journalisten, Juristen und zwischen der Jugend beider Länder verstärkt worden. Von den Sitzungen des Forums sind eine Reihe für die deutsch-polnischen Beziehungen wichtiger Anregungen ausgegangen. Als Beispiele möchte ich zitieren: die Gründung des kürzlich eröffneten deutschen Polen-Instituts in Darmstadt, die Bemühungen um Förderung polonistischer Studien in der Bundesrepublik Deutschland, das in Arbeit befindliche Handbuch für wirtschaftliche Kooperation deutscher und polnischer Unternehmen, das deutschpolnische Jugendforum. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 76): Betrachtet die Bundesregierung die Äußerung des Botschafters der Sowjetunion Semjonow, „ein deutscher Olympiaboykott werde nicht ohne Folgen für das deutsch-sowjetische Verhältnis bleiben", als Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, was hat sie dagegen unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Botschafter Semjonow eine solche Äußerung getan hat. Zum Besuch Botschafters Semjonows in Essen, über den die Presse am 15. April 1980 berichtete, hat uns die Sowjetische Botschaft versichert, daß der Botschafter nichts dergleichen gesagt hat. Die Bundesregierung kann keine Einmischung Botschafters Semjonows in die deutschen Angelegenheiten feststellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 1 und 2): Welche gesetzlichen, insbesondere kartellrechtlichen, urheberrechtlichen oder haushaltsrechtlichen Bestimmungen stehen einer Obernahme der UNESCO-Empfehlungen für internationale Architekturwettbewerbe (Drucksache 8/3064) in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW (Grundsätze und Richtlinien für das Wettbewerbswesen) im einzelnen entgegen, und ist die Bundesregierung bereit, die in den UNESCO-Empfehlungen vorgesehene und von einigen Bundesländern in Einführungserlassen zur GRW festgelegte zwingende Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse der Architektenkammern auch für ihren Bereich festzulegen? Welche Interessen des Auslobers stehen einer Übernahme der UNESCO-Empfehlungen für Architekturwettbewerbe hinsichtlich des verbesserten Urheberschutzes, der Mitwirkung von Berufsverbänden und der Beauftragung von Preisträgern in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW entgegen? Zu Frage B 1: Grundsätzlich darf darauf hingewiesen werden, daß zwischen der UNESCO-Empfehlung und den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW 1977) eine weitgehende Übereinstimmung in der Zielsetzung besteht. Bei internationalen Wettbewerben sollen daher die International Union of Architects (UIA)-Richtlinien unter Berücksichtigung der Protokollnotiz zur UNESCO- Empfehlung angewandt werden. Einige der der UNESCO-Empfehlung angefügten Standardvorschriften stehen nicht im Einklang mit deutschem Recht und können daher nicht unmittelbar angewandt werden. Zu der Fragestellung im einzelnen: Auf Grund des geltenden Kartellrechts (GWB) mußte in der Neufassung der GRW die Befugnis der Wettbewerbsausschüsse der Berufsverbände beschränkt werden, um den Tatbestand einer unzulässigen Verbandsempfehlung nach § 38 GWB zu vermeiden. Die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt und dem Bundesminister für Wirtschaft erarbeitete Regelung läßt den berechtigten Interessen der am Wettbewerb Beteiligten so viel Raum wie rechtlich möglich. Aus denselben Gründen mußte nach Inkrafttreten des Kartellrechts bereits die die Anwendung der obligatorischen Einschaltung von Wettbewerbsausschüssen regelnden §§ der alten GRW 1952/54 im Erlaßwege außer Kraft gesetzt werden. Im Gegensatz zu Artikel 29 der UNESCO-Standardvorschriften, der keine Änderung des Entwurfes ohne förmliche Zustimmung des Urhebers zuläßt, regelt das deutsche Urheberrecht in § 14 UrhG, daß der Urheber das Recht hat, „eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden". Dieser Rechtslage entsprechen die das Eigentums- und Urheberrecht betreffenden Punkte in der GRW 1977. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 24 BHO) sehen vor, daß Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst dann ver- 17262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 anschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahmen, die vorgesehene Finanzierung etc. ersichtlich sind. Diese Voraussetzungen liegen bei Auslobung eines Wettbewerbs nicht vor, so daß der öffentliche Auslober — auch unter Beachtung des § 7 BHO — zu diesem Zeitpunkt keine über den Wettbewerb hinausgehende Verpflichtung zur weiteren Beauftragung eines Preisträgers eingehen kann. Die GRW 1977 sehen deshalb eine Absichtserklärung vor, wonach der Auslober beabsichtigt, für den Fall der Durchführung der Baumaßnahme einen Preisträger mit weiteren Leistungen_ zu beauftragen. Da die GRW 1977 bei Auslobung von Architektenwettbewerben durch den Bund regelmäßig und in vollem Umfang anzuwenden sind, gilt Punkt 3.4 „Wettbewerbsausschüsse" für alle Auslobungen des Bundes. Eines zusätzlichen Hinweises zur Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse bedurfte es im Einführungserlaß nicht. Zu Frage B 2: Die zuvor genannten rechtlichen Bindungen sind verpflichtend für den öffentlichen Auslober und mußten deshalb in den GRW 1977 berücksichtigt werden. Bei der Anwendung haben sich seit Einführung der GRW keine nennenswerten Schwierigkeiten ergeben. Wie bereits im Bericht der Bundesregierung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages zur UNESCO-Empfehlung über internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe vom 21. März 1980 dargelegt, schenkt die Bundesregierung dem für die Fortentwicklung des Bauwesens wichtigen Bereich des Wettbewerbswesens große Aufmerksamkeit und wertet vorliegende Erfahrungen aus. Sie wird sich erforderlichenfalls notwendigen Ergänzungen und Verbesserungen nicht verschließen und hierzu die Mitwirkung der Berufsverbände in Anspruch nehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 3 und 4): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Zeitungsmeldungen zutreffen, nach denen die UdSSR in Afghanistan chemische Kampfmittel, insbesondere Napalm, eingesetzt haben? Was erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen den Einsatz derartiger Kampfmittel zu unternehmen, die mit der Haager Landkriegsordnung ebenso unvereinbar sind wie mit dem Geist des KSZE- Vertrags? Zu den in der Presse ständig wiederkehrenden Meldungen über einen angeblichen Einsatz von chemischen Kampfstoffen — in diesem Zusammenhang wird auch von chemischen Reizstoffen und Brandkampfstoffen (NAPALM) gesprochen — liegen der Bundesregierung keine abgesicherten Erkenntnisse vor, die einen derartigen Einsatz faktisch belegen lassen. Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse stützen sich im wesentlichen auf zumeist undifferenzierte Berichte über Flüchtlingsaussagen. Die Summe dieser Meldungen läßt jedoch vermuten, daß sowohl Brandstoffe als auch andere chemische Stoffe (Reizstoffe) eingesetzt worden sein könnten. Für eine mit dem Kriegsvölkerrecht zu begründende Internationale Verurteilung der UdSSR reichen die bisherigen Erkenntnisse allerdings nicht aus. Die Bundesregierung hat am 25. März 1980 im Genfer Abrüstungsausschuß erklärt, daß die Berichte über den Einsatz chemischer Kampfstoffe sie in ihrer Entschlossenheit bestärken, auf dem baldigen Abschluß einer internationalen Konvention über das Verbot chemischer Waffen zu bestehen. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mäining (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 5, 6 und 7): Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über das Ausmaß des Flüchtlingsproblems des sahrauischen Volks infolge der Besetzung der Westsahara durch Marokko und Mauretanien? Hat die Bundesregierung zur Linderung der Not der Westsaharaflüchtlinge humanitären Hilfsorganisationen, die in diesem Gebiet tätig sind, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt? Aus welchen Gründen sind entsprechende Unterstützungsanträge der Hilfsorganisation „Terre des Hommes" von der Bundesregierung bislang abschlägig beschieden worden? Zu Frage B 5: Infolge der Sperrung des algerischen Grenzgebietes für ausländische Diplomaten sind auch die deutschen Auslandsvertretungen in bezug auf das Westsahara-Flüchtlingsproblem ausschließlich auf Informationen von dritter Seite angewiesen. Die verfügbaren Zahlenangaben über das Ausmaß des Flüchtlingsproblems schwanken zwischen 50 000 bis 80 000 (VN-Statistik) und 115 000 bis 145 000 Flüchtlingen (Polisario) im Grenzgebiet um Tindouf. Nach jüngsten Berichten des Vertreters einer kirchlichen Hilfsorganisation hat sich die Lage bis zum März dieses Jahres entscheidend gebessert. Die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln und Medikamenten hat sich dank der massiven Hilfsangebote insbesondere arabischer Staaten soweit stabilisiert, daß verschiedene deutsche Organisationen beschlossen haben, ihre Hilfe vorerst. dringenderen Notständen zukommen zu lassen. Auch das IKRK sieht in seinem Afrika-Report Nr. 5 vom März 1980 lediglich Aktionen im Wert von ca. 125 000 sfrs vor, ein Teil davon für Unterrichtsmaterial. Das in den Lagern inzwischen organisierte Schulwesen macht im übrigen gute Fortschritte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17263* Zu Frage B 6: Die Bundesregierung hat aus Mitteln der Humanitären Hilfe zugunsten der sahrauischen Flüchtlinge bisher folgende bilaterale Leistungen erbracht: 17. 12. 1976 160 892 DM 17. 4. 1978 200 000 DM Ferner hat die Bundesregierung zum ,,Allgemeinen Programm" des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, aus dem die Flüchtlingsprogramme für die sahrauischen Flüchtlinge in Algerien finanziert werden, wie folgt beigetragen: 1978 2,5 Millionen DM 1979 2,5 Millionen DM 1980 3,5 Millionen DM Die Programme des UNHCR beliefen sich 1978 auf 592 000 US $ 1979 auf 1 176 600 US $ Zu Frage B 7: Die Humanitäre Hilfe der Bundesregierung folgt grundsätzlich zwei Prinzipien: — die unmittelbare Not der jeweils betroffenen Bevölkerung zu lindern, — dabei eine Politik der strikten Nichteinmischung in inner- oder zwischenstaatliche Konflikte zu wahren. Die der Bundesregierung im Falle des Westsahara-Konflikts geboten erscheinende strikte Nichteinmischung schließt wirksame humanitäre Hilfe zugunsten der notleidenden Zivilbevölkerung keineswegs aus. Gerade in Konfliktgebieten haben sich humanitäre Hilfsaktionen internationaler Träger wie die des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen oder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz besonders bewährt. Im Falle einer bilateralen Beteiligung der Bundesregierung an Hilfsaktionen privater Träger zugunsten der Westsahara-Flüchtlinge muß jedoch sichergestellt sein, daß die geleistete Hilfe ausschließlich den Flüchtlingen zugute kommt. Zudem muß die Hilfe über geeignete Mittlerorganisationen geleitet werden, die sich ihrerseits nicht dem Vorwurf der Parteinahme in dem fortbestehenden, politischen Konflikt aussetzen. Hierfür bieten die kirchlichen Organisationen, mit denen die Bundesregierung in der Vergangenheit zusammengearbeitet hat, sichere Gewähr. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 8): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja in welchem Umfang die Schweiz für ihre Staatsbürger, die in den von Polen und der Sowjetunion besetzten Gebieten bis 1945 lebten, Entschädigung für deren Vermögensverluste erhalten hat? 1. Nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen betreffend die Entschädigung der schweizerischen Interessen in Polen, abgeschlossen in Warschau am 25. Juni 1949, in Kraft getreten 1. Juli 1949, erhält die schweizerische Regierung eine Globalentschädigung von 22,5 Millionen sfrs für schweizerische Vermögenswerte, Rechte und Interessen sowie für Forderungen gegenüber dem polnischen Staat und gegenüber Schuldnern in Polen, sowie eine Globalsumme von 1 Million sfrs für verlassene schweizerische Güter in Polen. 2. Die schweizerische Regierung hat von der Sowjetunion für die Vermögensverluste ihrer Staatsbürger keine entsprechende Entschädigung erhalten. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 9 und 10): Haben die bisher von der Bundesregierung wiederholt angekündigten, der angestrebten deutsch-polnischen Normalisierung dienenden Bemühungen bezüglich der Fürsorge für deutsche Gräber und Kriegsgräber im Verwaltungsbereich der Volksrepublik Polen (vgl. Fragen vom 16. und 17. Mai und 16. November 1979) zu irgendeinem Ergebnis oder wenigstens zu einer politischen Reaktion geführt? Wie werden die Rechte der Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes im Konsularabkommen zwischen der DDR und Frankreich gewahrt? Zu Frage B 9: Bundesminister Genscher hat während des Besuchs des polnischen Außenministers Wojtaszek am 20. Dezember 1979 in Bonn erneut die Frage der Pflege deutscher Kriegsgräber in Polen angesprochen. Der polnische Außenminister und Vizeaußenminister Czyrek wurden hierbei insbesondere gebeten, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Möglichkeit zu Kontaktgesprächen mit den zuständigen polnischen Stellen zu geben. Der polnischen Seite wurde unsere Erwartung erklärt, daß im Zuge des fortschreitenden Normalisierungsprozesses auch die Frage der deutschen Kriegsgräber lösbar sein müsse. Die Gesprächtspartner verhielten sich rezeptiv. Die Bundesregierung hofft, daß es ihren weiteren Bemühungen gelingen wird, einer Lösung der Kriegsgräberfrage näherzukommen. Zu Frage B 10: Das Konsularabkommen. zwischen Frankreich und der DDR ist noch nicht unterzeichnet worden. Sie werden verstehen, daß die Bundesregierung zu Vertragsverhandlungen zwischen Dritten nicht öffentlich Stellung nimmt. 17264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 11): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Verhandlungen mit der Republik Türkei darauf hinzuwirken, daß die Lage der Christen namentlich in der Osttürkei spürbar verbessert wird, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vor Übergriffen geflohenen türkischen Christen zum größten Teil nicht der Gruppe der sogenannten Wirtschaftsasylanten zuzuordnen sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der christlichen Minderheiten in der Türkei oft schwierig ist. Diese Lage ist aber nicht das Resultat einer auf Diskriminierung und staatliche Verfolgung zielenden „offiziellen" Regierungspolitik. Sie ist vielmehr das Ergebnis einiger faktischer, auch längerfristiger Entwicklungen. Sie ist weniger ein Problem der Religionsfreiheit als des Minderheitenstatus. Eine Verbindung unserer Hilfe für die Türkei mit Auflagen zugunsten der Christen in der Türkei würde daher am Problem selbst vorbeigehen und darüber hinaus als Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes Verstimmung auslösen, die sicherlich nicht die Lage der Christen verbessern würde. Den zweiten Teil Ihrer Frage muß ich daher dahin gehend beantworten, daß Ihre Auffassung von der Bundesregierung nicht geteilt wird. Der Tatbestand einer kollektiven Verfolgung ist nicht gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 12 und 13): Treffen Pressemitteilungen zu (z. B. Spiegel, Nummer 15, Seite 178), wonach Geheimpolizisten aus Libyen, „die unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland libysche Studenten und Geschäftsleute überwachen", beim Bundeskriminalamt ausgebildet werden? An welche anderen Staaten gibt die Bundesrepublik Deutschland Ausbildungshilfe für die Polizei? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wie folgt: 1. Zur Zeit werden beim BKA libysche Polizeibeamte fortgebildet. Dabei handelt es sich aber nicht um „Geheimpolizisten", sondern um Beamte der libyschen Kriminalpolizei. Von einer Überwachung libyscher Studenten und Geschäftsleute in der Bundesrepublik kann keine Rede sein. 2. Die Bundesrepublik Deutschland leistet auch für einige andere Länder polizeiliche Ausbildungshilfe. Generell ist diese Hilfe jedoch entsprechend den außenpolitischen Zielsetzungen und den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Aus Gründen der außenpolitischen Rücksichtnahme können detaillierte Angaben, den allgemeinen Gepflogenheiten der Bundesregierung entsprechend, aber nur in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages gemacht werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 14): Welchen Stand hat das Antragsverfahren der Landeshauptstadt München auf Förderung der Errichtung öffentlicher Schutzräume in Verbindung mit unterirdischen baulichen Anlagen (Mehrzweckbauten) bezüglich der Anlagen Heimeranstraße, Fouquestraße 31 und Fellstraße 25 a, und mit welchen Mittelzuweisungen ist in diesen Fällen zu rechnen? Der Bund hat der Stadt München inzwischen mitgeteilt, daß er allen drei Anträgen grundsätzlich zugestimmt hat und daß nunmehr die Vertragsverhandlungen mit der Oberfinanzdirektion aufgenommen werden können; es erfolgt dann zunächst die zivilschutztechnische Prüfung durch die Oberfinanzdirektion. Die vom Bund je Schutzplatz zu zahlenden Pauschalbeträge sind an den Baupreis-Index gebunden, hängen also hinsichtlich der genauen Höhe von den Baujahren ab. Bei zusammen ca. 1820 Schutzplätzen kann mit Mittelzuweisungen von etwa 1,8 Millionen DM insgesamt gerechnet werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 15, 16 und 17): Welche Richtlinien gibt es hinsichtlich der Art der Durchführung von Sicherheitskontrollen auf bundesdeutschen Flughäfen? Besteht die Absicht, die Sicherheitskontrollen auf den bundesdeutschen Flughäfen zu vereinheitlichen? Warum sind die früher zur Kontrolle benutzten „Torsonden" überwiegend durch offensichtlich weniger gründliche „Handsonden" ersetzt worden? 1. Richtlinien hinsichtlich der Art der Durchführung von Sicherheitskontrollen auf bundesdeutschen Flughäfen sind im „Rahmen der Maßnahmen zur Abwehr äußerer Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs (Rahmenplan Luftsicherheit)" festgelegt. Der Rahmenplan ist zwischen allen Beteiligten, den für den Schutz des Luftverkehrs vor äußeren Gefahren zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden (Innen- bzw. Verkehrsressorts) und den privaten Organisationen und Unternehmen (insbesondere Luftfahrtunternehmen und Flugplatzhaltern), im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft I „Abwehr äußerer Gefahren" des Sicherheitsausschusses der Zivilluftfahrt abgestimmt und in einer den örtlichen Gegebenheiten angepaßten Form durchzuführen. 2. Auf Grund des bundesweiten Geltungsbereiches des „Rahmenplans Luftsicherheit" ist die von Ihnen angesprochene Vereinheitlichung der Sicherheitskontrollen auf den bundesdeutschen Flughäfen bereits gegenwärtig gegeben. Soweit im Vollzug dieser Maßnahmen Mängel auftreten, können diese nur durch entsprechende dienstaufsichtliche Maßnahmen der für den jeweili- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17265' gen Flughafen zuständigen Landesbehörden behoben werden. 3. Elektronische Metalldetektoren in der Form von „Tor-Sonden" finden bei den Sicherheitskontrollen auf den deutschen Verkehrsflughäfen nur noch vereinzelt Verwendung. Die Tatsache, daß nach hiesiger Erfahrung etwa 80 To aller Passagiere auf Grund der Anzeige des Gerätes einer Nachkontrolle von Hand unterzogen werden müssen, hat die Bundesregierung dazu bewogen, die Kontrollstellen mit elektronischen Hand-Sonden auszustatten. Diese haben den großen Vorteil, daß sie wesentlich flexibler eingesetzt werden können, Fehlanzeigen fast ausgeschlossen sind und bei der akustischen Anzeige von Metall eine gezielte Nachkontrolle von Hand erfolgen kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 19): In wieviel Fällen sind Beamte in den Jahren 1978 und 1979 gemäß § 78 des Bundesbeamtengesetzes dem Dienstherrn gegenüber schadensersatzpflichtig geworden oder von ihm in Regreß genommen worden, und in welcher Höhe sind gegebenenfalls entsprechende Geldzahlungen geleistet worden? Zentrale Erhebungen zur Beantwortung Ihrer Frage liegen mir nicht vor. Bei dem verzweigten Aufbau der Bundesverwaltung wären sie auch nur, wie eine fernmündliche Umfrage bei vier obersten Bundesbehörden mit großen Personalkörpern bestätigt hat, mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand zu beschaffen. Sofern Sie es wünschen, wäre ich bereit, solche Erhebungen durch die jeweiligen obersten Bundesbehörden treffen zu lassen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 20): Was wird die Bundesregierung tun, um die mit einer neuen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter im öffentlichen Dienst und bei den Kirchen schleunigst zu beseitigen? Nach der Nr. 40.2.8 der am 1. März 1980 in Kraft getretenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 (GMBl. 1980 S. 3) kann von einer Unterhaltsgewährung im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG in der Regel ausgegangen werden, wenn die dem Beamten für den Kindesunterhalt zufließenden Mittel nicht mehr als 360 DM im Monat betragen. Zu diesen Mitteln zählen auch das speziell für den Kindesunterhalt gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag. Erhält ein Beamter diese Leistungen, dürfen deshalb weitere für den Kindesunterhalt bestimmte Mittel den Betrag von 210 DM im Monat nicht überschreiten. Durch die pauschale Berücksichtigung von Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag in Höhe von 150 DM wird vermieden, daß künftige Erhöhungen dieser Leistungen zu Überschreitungen des Höchstbetrages führen. Die genannte Verwaltungsvorschrift hat keine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage gebracht; denn auch vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift bezifferte sich der für die Anwendung des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG maßgebliche Höchstbetrag auf 360 DM im Monat. Bei der Ermittlung dieses Betrages waren entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift ebenfalls Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag zu berücksichtigen und es ist z. B. in meinem Bereich entsprechend verfahren worden. Wenn in den Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Fällen die Betroffenen gleichwohl nicht mehr den Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlages erhalten, so beruht dies darauf, daß in den Bereichen, in denen sie tätig sind, bislang das ihnen gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag entgegen dem Regelungszweck außer Ansatz blieben. Diese Leistungen sind nunmehr einheitlich auf Grund der Klarstellung durch die nach § 71 BBesG ergangene Verwaltungsvorschrift zu berücksichtigen. Über diese Klarstellung waren sich Bund und Länder bei der Beratung der Verwaltungsvorschrift einig. Sie fand auch die einhellige Zustimmung des Bundesrates. Es sei noch bemerkt, daß die Verwaltungsvorschrift für andere als Regelfälle keinen Höchstbetrag beziffert. Bei einer außergewöhnlichen Unterhaltsbelastung aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen, ist vielmehr auf den Einzelfall abzustellen. Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß ich mich in meinem Rundschreiben vom 18. Dezember 1979 — D II 4 — 221 710/1 — allgemein damit einverstanden erklärt habe, den Ortszuschlag bei einer Minderung auf Grund der allgemeinen Verwaltungsvorschrift in bisheriger Höhe solange weiterzugewähren, bis Zahlungen aus der nächsten allgemeinen Besoldungserhöhung geleistet und verrechnet werden können. Dadurch werden insoweit die bisherigen Bezüge betragsmäßig nicht gemindert. Eine Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hält die Bundesregierung aus den dargelegten Gründen nicht für angezeigt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 21): Wird die auf Treibstoff seitens der Bundeswehr zu entrichtende Mineralölsteuer in vollem Umfang ohne Anrechnung auf eventuelle Erhöhung des Verteidigungsetats diesem Etat wieder zugeführt? Es gibt keine bundeswehrspezifische Befreiung von der Mineralölsteuer. Soweit der Verbrauch von Mineralölprodukten durch die Bundeswehr der 17266* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Mineralölsteuerpflicht unterliegt, wird die Steuer erhoben und abgeführt. Die Mineralölsteuerbelastung der Bundeswehr wird andererseits bei den Haushaltsansätzen, die zur Beschaffung von Mineralölprodukten dienen, berücksichtigt. Dies entspricht der haushaltsrechtlichen Vorschrift der Bruttoveranschlagung. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsenden Bestrebungen in der EG-Kommission, zur Finanzierung des EG-Haushalts und energiepolitischer Maßnahmen sowie zur Reduzierung des Energieverbrauchsanstiegs den allgemeinen Energieverbrauch, die Verwendung schweren Heizöls bzw. Mineraölimporte durch eine EG-Steuer bzw. einen EG-Zoll fiskalisch zu belasten? 1. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der Entschließung am 27. Juni 1979 aufgefordert, die Mitteilung der EG-Kommission über die künftige Methode der Finanzierung zum Anlaß zu nehmen, die Kommission dringend darauf hinzuweisen, daß der Bundeshaushalt weitere, über die bisherigen „eigenen Einnahmen" der Europäischen Gemeinschaften hinausgehende Belastungen auf absehbare Zeit nicht übernehmen kann. Die Bundesregierung teilt nach wie vor die in dieser Entschließung enthaltene Einschätzung der Belastbarkeit des Bundeshaushalts, sie hat dies der EG-Kommission und den EG-Partnerstaaten wiederholt zur Kenntnis gebracht. 2. Zur Frage energiepolitischer Maßnahmen der Gemeinschaft hat die Kommission in der Mitteilung vom 20. März 1980 Überlegungen darüber angestellt, wie die Gemeinschaft Energieinvestitionen fördern und finanzieren kann. Nach Auffassung der Kommission sind die für eine künftige größere Gemeinschaftsaktion notwendigen Beträge zu umfangreich, als daß sie aus dem vorhandenen Finanzrahmen der Gemeinschaft, insbesondere innerhalb des 1 %-Plafonds aus der Mehrwertsteuer, aufgebracht werden könnten. Aus diesem Grund hält sie neue Quellen für gemeinschaftliche Finanzierungen erforderlich. Die EG-Kommission hat sich bisher auf keine konkreten Finanzierungsmöglichkeiten festgelegt. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt zu den Einzelheiten der Überlegungen der EG-Kommission keine Stellung nehmen kann. Wenn auch eine stärkere Belastung der Energiepreise durch Steuern und Abgaben den Energieverbrauch verteuert und damit einen sparsameren Umgang mit Energie bewirken dürfte, so habe ich doch Zweifel, ob dies ein geeigneter Ansatzpunkt für die Einführung einer gemeinschaftlichen Steuer ist. Zu berücksichtigen sein werden im übrigen die unterschiedliche Struktur und Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung in den Mitgliedstaaten sowie die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten. Die Beratungen darüber sind in Brüssel noch nicht aufgenommen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 23): Mit welchen steuerlichen Belastungen sind Mittel für die Denkmalspflege belegt? Die Frage, wie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Baumaßnahmen an Gebäuden einkommensteuerrechtlich zu beurteilen sind, wird in Abschnitt 163 der mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Einkommensteuer-Richtlinien eingehend behandelt. Nach den dort niedergelegten Grundsätzen ist zu unterscheiden, ob die Zuschüsse zu Herstellungskosten oder zum Erhaltungsaufwand des Gebäudes geleistet werden. Bei Zuschüssen zu Herstellungskosten kann der Eigentümer des Gebäudes wählen, ob er die um den Zuschuß verminderten Kosten als Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung ansetzen will oder ob er den Zuschuß als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern will. Die Einbeziehung des Zuschusses in die Einnahmen hat zur Folge, daß die Absetzungen für Abnutzung von den ungeminderten Herstellungskosten für die Baumaßnahme vorgenommen werden können. In beiden Fällen kann der Eigentümer eines Gebäudes, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, nach § 82 i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für solche Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, erhöhte Absetzungen von jährlich bis zu 10 v. H. vornehmen. Zuschüsse, die zur Finanzierung von Erhaltungsaufwand eines Gebäudes geleistet werden, sind den Einnahmen zuzurechnen, während die Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden können. Damit bleiben die Zuschüsse im Ergebnis mit Einkommensteuer unbelastet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 24): Erwägt die Bundesregierung, Arbeitsleistungen von Zollbeamten, sofern sie Aufgaben des Bundesgrenzschutzes durchführen, teilweise auf die Wehrpflichtzeiten anzurechnen, und wenn nein, warum nicht? Arbeitsleistungen von Zollbeamten können — auch soweit sie Aufgaben des Bundesgrenzschutzes wahrnehmen — weder ganz noch teilweise auf die Wehrpflichtzeiten angerechnet werden. § 42 Abs. 1 S. 4 Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) sieht nur die An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17267 rechnung des im Vollzugsdienst der Polizei geleisteten Dienstes vor, nicht dagegen die Anrechnung von Zeiten, in denen Angehörige anderer Verwaltungen, wie etwa Beamte der Zollverwaltung, für Polizeivollzugsorgane tätig werden. Die Zollbeamten nehmen als Auftragsverwaltung auch grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes neben den eigentlichen zöllnerischen Obliegenheiten wahr. Eine zeitliche Trennung zwischen grenzpolizeilichen und zöllnerischen Aufgaben ist nicht möglich, zumal beide Verwaltungen häufig in einem dienstlichen Verbund arbeiten. Sofern Ihre Frage darauf abzielt, für den Grenzaufsichtsdienst eine dem § 42 Abs. 1 WehrPflG entsprechende Regelung zu schaffen, wird eine solche Regelung in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung im wesentlichen aus folgenden Gründen nach wie vor nicht in Erwägung gezogen: — Die Beamten des Grenzzolldienstes, der aus dem Grenzaufsichtsdienst und dem Grenzabfertigungsdienst besteht, sind auch nach der Anerkennung dieses Dienstzweiges als Organ der Inneren Sicherheit keine „Polizeivollzugsbeamten". — Die Organisationseinheiten der Zollverwaltung sind im Verteidigungsfall nicht Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland. — Die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Grenzzolldienst ist mit der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten nicht vergleichbar. Sie ist auf den Einzeldienst in der Grenzüberwachung und in der Warenabfertigung ausgerichtet und sieht weder eine kasernierte Unterbringung noch eine verbandsmäßige Ausbildung vor. — Eine Sonderregelung für den Grenzaufsichtsdienst hätte eine unterschiedliche Behandlung der Beamten der verschiedenen Laufbahnen und Dienstsparten des mittleren Zolldienstes (Grenzaufsichtsdienst, Grenzabfertigungsdienst, Binenzolldienst, Wasserzolldienst) zur Folge. Das würde auch der allgemein angestrebten Wehrgerechtigkeit nicht entsprechen. Die Frage, ob der Grenzaufsichtsdienst in den § 42 WehrPflG einbezogen werden kann, ist bereits von Herrn MdB Dr. Wernitz in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18./19. Februar 1976 angesprochen worden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Protokoll über die 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1976 (S. 15517/15518). Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 25 und 26): Ist der Bundesregierung bekannt, wie stark sich höchste französische Regierungsstellen an Aktionen beteiligen, dem französischen Verbraucher den Kauf von ausländischen, besonders auch deutschen Erzeugnissen durch moralischen und faktischen Druck unmöglich zu machen, und ist sie bereit, Art und Ausmaß dieser Aktionen, die z. B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. März 1980, Seite 13 (Wirtschaftsteil), geschildert werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überprüfen und sie zum Gegenstand der nächsten Konsultationen mit der französischen Regierung im Rahmen des deutsch-französischen Abkommens zu machen, da es sich gegebenenfalls um einen Verstoß gegen dieses Abkommen handeln würde? Trifft es zu, daß eine deutsche Firma, die sich in Südfrankreich niederlassen wollte, deshalb gescheitert ist, weil französische Produzenten da- geg Strum liefen,und ist die Bundesregierun beri Grundregeln der Europuäischen Gemeinschaft widegrspreceht,endendiese Praktiken sowohl in Paris als auch in Brüssel zur Sprache zu bringen und für ihre Abschaffung zu sorgen? Zu Frage B 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung haben französische Regierungsstellen auf den französischen Verbraucher in der jüngeren Vergangenheit keinen Druck mehr ausgeübt, auf ausländische Erzeugnisse zu verzichten; die in dem von Ihnen erwähnten Artikel zitierte Äußerung von Präsident Giscard stammt aus dem Jahre 1977. Richtig ist allerdings, daß öffentliche Auftraggeber bzw. Beschaffungsstellen von einzelnen Ministerien direkt oder indirekt zu einem bevorzugten Einkauf im Inland aufgefordert, z. T. auch angewiesen werden. Die Bundesregierung hat deswegen nach vergeblichen bilateralen Interventionen (u. a. bei deutsch-französischen Konsultationen) seit Anfang 1978 mehrere Eingaben an die EG-Kommission gerichtet. Diese betreibt z. Z. ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 169/30 EWG-V) gegen die französische Regierung; die Bundesregierung unterstützt die EG-Kommission hierin nachdrücklich. Seither sind die Beschwerden aus der deutschen Wirtschaft über Diskriminierungen in Frankreich deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung erwägt daher z. Z. nicht, diese Angelegenheit bei den nächsten deutsch-französischen Konsultationen erneut zur Sprache zu bringen. Auf administrativer Ebene jedoch werden akute Einzelfälle, soweit sie der Bundesregierung bekannt • werden, selbstverständlich angesprochen. Des öfteren sind Firmen aber nicht bereit, der Bundesregierung genügend Materialien über Schwierigkeiten mit ausländischen Regierungsstellen zur Verfügung zu stellen. Zu Frage B 26: Es ist richtig, daß sich bei geplanten Investitionen deutscher Unternehmen in Frankreich von Zeit zu Zeit Schwierigkeiten ergeben haben. Die Bundesregierung hat diese Schwierigkeiten und ihre Ursachen im allgemeinen ebenso wie konkrete Einzelfälle im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen auf Ministerebene, aber auch bei Zusammenkünften hoher Beamter aus beiden Ländern zur Sprache gebracht. Auch der zuständige Vizepräsident der EG-Kommission in Brüssel ist mit der Angelegenheit befaßt worden. Auf Grund der Bemühungen hat die Bundesregierung nunmehr Anlaß zu der Annahme, daß die bislang erforderlichen Ge- 17268* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 nehmigungsverfahren der französischen Regierung in absehbarer Zeit vereinfacht werden. Sollten dennoch in Zukunft erneute Probleme auftreten, ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, sich weiterhin für die Beseitigung von Praktiken einzusetzen, die mit den Grundregeln der Europäischen Gemeinschaften nicht zu vereinbaren sind. Der konkrete Fall, der vermutlich Anlaß zur schriftlichen Anfrage gegben hat, ist im Einvernehmen mit der betroffenen deutschen Firma nicht mehr weiter verfolgt worden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 27): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des Aktionsprogramms "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die von einer Massenentlassung bedrohten vierzig Arbeitsplätze der Firma Sportavia-Pützer (Tochterunternehmen von VFW-Fokker Bremen) in Dahlem, Kreis Euskirchen, zu sichern, oder könnten noch andere Maßnahmen des Bundes zur Erhaltung dieser Arbeitsplätze in Betracht kommen? Die Möglichkeiten von Hilfen für die Firma SPORTAVIA/Pützer im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind von seiten des Bundes wie des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft worden. Grundsätzlich könnten in Dahlem, das nicht Schwerpunktort ist, nur Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen bestehender gewerblicher Betriebe gefördert werden. Voraussetzung wäre jedoch die Vorlage entsprechender Planungen durch die Unternehmensleitung. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben. VFW-Fokker hat den zuständigen Ministerien, die sich für eine Prüfung der Verlagerung möglicher Teilaufgaben im Rahmen der Airbusproduktion nach Dahlem eingesetzt hatten, mitgeteilt, eine solche Umstellung sei betriebswirtschaftlich nicht vertretbar. Wegen der geringen Größe des Betriebes und wegen der notwendigen Folgeinvestitionen sei dies unter Kostengesichtspunkten langfristig nicht sinnvoll. Der Bund kann die unternehmerische Entscheidung über eine Umstellung des Betriebes nicht ändern, zumal er selbst wegen der außerordentlich hohen Haushaltsbelastungen durch das Airbusprogramm die beteiligten Firmen wiederholt mit Nachdruck zu angemessenen kostensenkenden Maßnahmen aufgefordert hat. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft ist die Firma SPORTAVIA/Pützer auch an der Ausschreibung für militärische Aufträge — auch nicht luftfahrttechnischer Art — beteiligt worden. Wegen zu hoher Kosten konnte sie jedoch in keinem Fall den Zuschlag erhalten. VFW-Fokker hat den freizustellenden Arbeitskräften eine Weiterbeschäftigung in seinen anderen Betriebsstätten angeboten. Neben dem möglichen flankierenden Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes bemüht sich der Bund gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung Ersatzarbeitsplätze in der Region „Nordeifel-.Grenzraum Aachen" zu schaffen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Touristikunternehmen für die Teilnahme an Reisen zu den geplanten 22. Olympischen Sommerspielen in Moskau als äußerstes Rücktrittsdatum mit einer Annullierungsgebühr von 20 v. H. den 25. April 1980 festgesetzt haben, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze von Reisenden zu tun, die auf Grund einer andersartigen Entscheidung des Bundes nach dem 24. Mai (wie von der Bundesregierung angekündigt) dann erst von einer Teilnahme zurücktreten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein großes deutsches Reisebüro den vertraglich vorgesehenen Rücktrittstermin für derartige Reisen vom 1. April 1980 bis zum 25. April hinausgeschoben hat. Die Bundesregierung hat angekündigt, daß sie ihre Haltung in der Frage eines Olympiaboykotts am 23. April 1980 festlegen wird. Die zu erwartende Empfehlung der Bundesregierung an das für die Entscheidung über eine Teilnahme einer deutschen Mannschaft zuständige Nationale Olympische Komitee könnte dann von den betroffenen Reisenden noch vor Ablauf des o. g. Termins berücksichtigt werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 29 und 30): Hält die Bundesregierung einen Frachthilfesatz von 20 v. H. bei Versand von Schnittholz aus dem bayerischen Zonenrand- und Frachthilfegebiet noch für angemessen, nachdem für andere Gebiete, die weitaus günstiger zu den Märkten liegen, ein Frachthilfesatz von 15 v. H. festgelegt wurde? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch den geringen Unterschied der Frachthilfesätze eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der revierfernen bayerischen Sage- und Holzverarbeitungsbetriebe eingetreten ist? Die Bundesregierung hält einen Frachthilfesatz von 20 % für den Versand von Schnittholz aus dem Bayerischen Zonenrandgebiet und dem Frachthilfegebiet Ostbayern für ausreichend, auch wenn im hessischen Zonenrandgebiet seit dem 1. Januar 1980 der Versand von Schnittholz mit einer Frachthilfe von 15 % begünstigt wird. Dies insbesondere deshalb, weil ab dem 1. Januar 1980 erstmalig im unterfränkischen Zonenrandgebiet Frachthilfe für den Versand von Schnittholz mit einem Satz von 20 % gewährt wird und gleichzeitig der Satz im Frachthilfegebiet Ostbayern von bisher 17 % auf 20 % angehoben wurde. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Gewährung von Frachthilfe nach den jetzt fest- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17269* gelegten Sätzen negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 31, 93 und 94): Trifft es zu, daß ein Wasserkraftwerk, das in Verbindung mit der in Diskussion befindlichen Rheinstaustufe Au /Neuburgweier gebaut würde, einen erheblichen Teil der Staustufenkosten durch die Erlöse aus dem Stromverkauf amortisieren würde, und wenn ja, in welchem Umfang wäre dies der Fall? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß die Verhandlungen, die zwischen der Stadt Baden-Baden und ihr über die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Baden-Baden im Gange sind, so beschleunigt werden, daß die entsprechenden Baumaßnahmen noch in diesem Jahr, also vor Beginn der Landesgartenschau und des internationalen olympischen Kongresses, durchgeführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit. auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß in Baden-Baden ab dem Winterfahrplan 1980/81 zumindest ebensoviele und gleichgünstige Intercity-Züge wie in Offenburg halten, um so dem Umstand Rechnung zu tragen, daß in Baden-Baden im nächsten Jahr unter anderem die Landesgartenschau und der internationale olympische Kongreß stattfinden werden? Zu Frage B 31: Nach überschlägigen Berechnungen würde die bewertbare Kraftwerksleistung rd. 47 MW betragen. Es ist bereits jetzt zu übersehen, daß dieser Nutzen zwar nicht unerheblich wäre, jedoch bei weitem nicht ausreichen würde, um die Kosten der Staustufe zu decken. Zu Frage B 93: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, für die Anlage von Taxi-Ständen, park-and-ride-Plätzen, Busbahnhof und Grünanlagen den Deutsche Bundesbahn-eigenen Teil des Bahnhofsvorplatzes mitzubeanspruchen. Die Deutsche Bundesbahn hat keine Bedenken, diesen Planungsabsichten zu entsprechen. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Bundesbahndirektion Karlsruhe, insbesondere über die Grundstücksfragen einschließlich der Folgekosten, erweisen sich als schwierig und sind noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Bundesbahn ist wegen der zeitlichen Dringlichkeit einer Vorplatzgestaltung um beschleunigte Weiterführung der Verhandlungen und entsprechenden Vertragsabschluß bemüht. Eine unmittelbare Einflußnahme der Bundesregierung auf die derzeit laufenden Verhandlungen kann nicht in Betracht kommen. Zu Frage B 94: Nach Angabe der Deutschen Bundesbahn, die ihr Reisezugangebot eigenverantwortlich gestaltet, können die über die Rheintalbahn verkehrenden IC- Züge entweder in Baden-Baden oder in Offenburg halten. Der Halt einzelner IC-Züge in beiden Bahnhöfen würde die Anschlußbindungen in den Knoten Mannheim und Basel in Frage stellen. Insoweit verweise ich auf mein Schreiben vom 12. März 1980 in gleicher Sache. Die Deutsche Bundesbahn sieht auf Grund ihrer Erhebungen auch im Hinblick auf die von Ihnen genannten Veranstaltungen keinen Anlaß, die derzeitige Verteilung der IC-Halte auf Baden-Baden und Offenburg zum Winterfahrplanwechsel 1980/81 zu ändern. Anlage 37 Antwort Des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 32): Wenn Bonn und Brüssel von den Kosten der EG-Agrarpolitik sprechen, sind darin auch die Ausgaben z. B. für die Neuseelandbutter, den AKP-Zucker, die Nahrungsmittelhilfe und ähnliche Verpflichtungen (wie Lomé- und Mittelmeerabkommen) enthalten, und wie hoch sind diese gegebenenfalls zu beziffern? Bestandteil der EG-Agrarausgaben waren 1979 Aufwendungen für — 120 000 t Neuseelandbutter in Höhe von ca. 245 Millionen ERE — 1,3 Millionen t AKP-Zucker in Höhe von 380 Millionen ERE — Lieferungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in Höhe von 352 Millionen ERE. Eine Quantifizierung der Kostenwirkung der sonstigen Vergünstigungen bei der Einfuhr von Agrarerzeugnissen im Rahmen des Lomé-Abkommens sowie sonstiger Präferenzabkommen (z. B. Maghreb, Mashrek, Israel, Türkei, Jugoslawien und die den Entwicklungsländern gewährten allgemeinen Präferenzen) ist nicht möglich. Hierbei handelt es sich einerseits um Zollzugeständnisse sowie andererseits um den teilweisen Verzicht auf Abschöpfungseinnahmen. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 33): In welchen räumlichen Schwerpunkten sind jene 100 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe angesiedelt, die nach Angaben der Bundesregierung das untere Viertel in der Einkommensentwicklung bilden, und gibt es in den entsprechenden Regionen Schwerpunktprogramme etwa zur Förderung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und dergleichen? Nach den Angaben der amtlichen Agrarberichterstattung in Verbindung mit den Einkommensergebnissen der Testbetriebe entfallen von den rd. 100000 einkommensschwachen Vollerwerbsbetrieben etwa ein Drittel auf die norddeutschen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und zwei Drittel auf den süddeutschen Raum. Dabei ist der Anteil dieser einkommensschwachen 17270* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Betriebe in Bayern höher als in den übrigen Ländern Süddeutschlands. Einkommensschwache Vollerwerbsbetriebe sind mit einem Anteil von rd. 40 % in benachteiligten Gebieten überproportional vertreten. Diese benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete liegen ganz überwiegend in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In diesen Gebieten steht die Förderung der regionalen Investitionstätigkeit im Vordergrund, um auf diese Weise Einkommen und Beschäftigung zu erhöhen und im besonderen außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zu schaffen. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe wurden von 1972 bis 1979 610000 Arbeitsplätze geschaffen und 837 000 gefährdete Arbeitsplätze gesichert. Die Gesamtzahl der Investitionsvorhaben lag über 31000, das Investitionsvolumen betrug 77,5 Mrd. DM. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3914 Frage B 34): Welche Wirkungen der bisherigen EG-Maßnahmen auf dem Milchsektor (z. B. Umstellungsprämie) sind erkennbar, und wo ist gegebenenfalls eine Änderung oder Verstärkung erforderlich? Dank der großen Nachfrage auf dem Weltmarkt und umfangreicher Verbilligungsmaßnahmen auf dem EG-Binnenmarkt in den Jahren 1978 und 1979 konnten die Interventionsbestände der EG vor allem bei Magermilchpulver, aber auch bei Butter, stark abgebaut werden, allerdings unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Am 10. April 1980 betrugen die Interventionsbestände der EG bei Butter rd. 285 000 t (Vorjahr 289 989 t) und bei Magermilchpulver rd. 155 000 t (Vorjahr 488 494 t). Als wirkungsvollste Butterabsatzmaßnahme auf dem Binnenmarkt hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die verbilligte Abgabe von Molkereibutter erwiesen. Sie sollte daher beibehalten werden. Im Rahmen der Regelungen über die Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämien wurden von Mitte 1977 bis Ende 1979 in der EG Anträge für insgesamt 1 Million Kühe genehmigt; davon entfallen ca. 45 % auf die Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich insbesondere kleinere Milchkuhhalter an der Maßnahme beteiligt. Es kann festgestellt werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland durch die Prämienregelungen die jährliche Abnahmerate der Milchviehhalter erhöht und damit eine Beschleunigung des Strukturwandels erreicht wurde. In seiner Marktwirksamkeit wurde das Ergebnis der Prämienregelungen in der EG und der Bundesrepublik Deutschland durch Aufstockungen der Milchkuhbestände in anderen Regionen und Betrieben überdeckt. Die Marktordnungspreise für Milch wurden im Milchwirtschaftsjahr 1979/80 für die EG — ausgedrückt in ECU — und für die Bundesrepublik Deutschland — ausgedrückt in DM — unverändert auf dem Stand des Vorjahres festgehalten. Damit wurde die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Milch und anderen alternativen Betriebszweigen zugunsten der letzten verändert. Auf absehbare Zeit muß der Spielraum für Preisverbesserungen im Milchsektor als besonders eng angesehen werden. In der Mitveranwortungsabgabe verfügt die Gemeinschaft über ein Instrument, das geeignet ist, den Erzeugern ein Signal gegen steigende Anlieferungsmengen zu geben und zur Lösung der Haushaltsprobleme beizutragen. Anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen Sonderabgabe sollte die Mitverantwortungsabgabe so ausgebaut werden, daß die dabei aufgebrachten Mittel ausreichen, um die Verwertungskosten für künftige Mehranlieferungen zu decken. Dabei sollte in folgender Weise eine Kombination von Solidarität und Verursacherprinzip herbeigeführt werden: — möglichst wenig Freistellungen, also wie bisher nur Berggebiete und Süditalien. — Evtl. ein gewisser Nachlaß in Abgabenhöhe für Betriebe ohne Alternativen zur Milch, z. B. ein reduzierter Abgabensatz für die ersten 60 000 kg je Betrieb in benachteiligten Gebieten. - Alle übrigen Milchanlieferungen sollten den vollen Abgabensatz tragen, dessen Ertrag ausreicht, um die Verwertungskosten von Mehranlieferungen zu finanzieren. Darüber hinaus ist es an der Zeit, in der EG ein Signal gegen die Entwicklung einer bodenunabhängigen Milcherzeugung auf Basis eingeführter Kraftfuttermittel zu setzen. Dies sollte dadurch geschehen, daß die Abgabe zusätzlich erhöht wird, wenn die Milchanlieferung eines Betriebes eine bestimmte Menge je ha landwirtschaftlich genutzte Fläche überschreitet. Allerdings muß man sehen, daß einige Mitgliedstaaten einer derartigen Lösung ablehnend gegenüberstehen. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 35): Welche zusätzlichen Kosten auf dem Agrarsektor werden ungefähr aus dem neuen Handelsabkommen der EG mit Jugoslawien anfallen, und werden diese Kosten auch wieder der gemeinsamen Agrarpolitik angelastet werden? Das am 2. April 1980 in Belgrad unterzeichnete neue Kooperationsabkommen zwischen der EG und Jugoslawien sieht im Agrarhandelsteil folgende Einfuhrerleichterungen für Agrarprodukte aus Jugoslawien vor: — Abschöpfungsermächtigung für eine Jahresmenge von 34 800 t Rindfleisch (baby beef); Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17271* — Zollkontingente für Wein (12 000 hl jährlich); Slibowitz (5 420 hl) und Tabak (1 500 t jährlich); — Zollsenkungen für Schlachtpferde, Sauerkirschen, Samen und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Direkt feststellbare zusätzliche Kosten auf dem Agrarsektor werden durch diese Einfuhrerleichterungen nicht entstehen. Ob und inwieweit durch die verstärkte Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten jugoslawischen Agrarexporte die EG-Marktordnungsausgaben (Ausfuhrerstattungen, Interventionen, Beihilfen, Produktionserstattungen) steigen und damit indirekt Kosten entstehen, läßt sich nicht abschätzen, da nicht vorausgesagt werden kann, in welchem Umfang Jugoslawien die neu eröffneten Exportchancen nutzen und wie die innergemeinschaftliche Marktentwicklung sein wird. Als indirekte Kosten können auch die Mindereinnahmen an Abschöpfungen und Zöllen angesehen werden, welche die EG durch die Abschöpfungsermäßigung bei Rindfleisch und die Zollkontingente (Wein, Slibowitz und Tabak) sowie durch die Zollsenkungen (Schlachtpferde, Sauerkirschen, Samen und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) zu verzeichnen haben wird. Die Höhe dieser Mindereinnahmen hängt aber davon ab, in welchem Umfang Jugoslawien diese Einfuhrerleichterungen nutzen wird. Bei voller Ausnutzung des Abschöpfungsermäßigungskontingents für Rindfleisch, dem Kernstück der Agrarzugeständnisse, könnte sich nach Angaben der EG-Kommission eine Abschöpfungsmindereinnahme von 4,5 Millionen ECU ergeben. Diese Kosten können nicht der EG-Agrarpolitik angelastet werden; sie sind Ausdruck der politischen und wirtschaftlichen Kooperationsbereitschaft der EG gegenüber Jugoslawien. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 36, 37 und 38): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das holländische WIR-Gesetz außer im Bereich der deutschen Geflügelzucht auch wettbewerbsverzerrende Auswirkungen auf andere Bereiche der Landwirtschaft, z. B. die Milchproduktion hat? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen der. in der Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (Drucksache 8/3344, Frage A 96) angekündigte Beschluß des niederländischen Kabinetts zur Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf auf die z. Z. auf Grund des in Frage 36 genannten niederländischen Gesetzes noch bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen deutschen Landwirtschaftsbetrieben und niederländischen Konkurrenten gehabt hat? Gedenkt die Bundesregierung, über den Bereich der angesprochenen Geflügelzucht hinaus, auch in anderen Bereichen bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch entsprechende Initiativen zu beseitigen? Zu Frage B 36: Die besonderen Wettbewerbsvorteile, die sich in der Vergangenheit für die niederländische Legehennenhaltung aus dem WIR-Gesetz ergeben haben, resultieren im wesentlichen aus zwei Besonderheiten, nämlich der Kurzlebigkeit und der nahezu vollständigen Entwertung der Legehenne als Wirtschaftsgut während der Dauer der Nutzung. Diese Besonderheiten sind in anderen Bereichen der tierischen Veredlungswirtschaft, wie z. B. in der Milchproduktion, nicht gegeben, so daß hier vergleichbare Auswirkungen nicht festzustellen sind. Zu Frage B 37: Dem niederländischen Parlament liegt z. Z. ein Gesetzentwurf vor, der auf Drängen der Bundesregierung vom niederländischen Kabinett verabschiedet wurde. In diesem ist die Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf nach dem WIR-Gesetz vorgesehen. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum Beginn des Jahres 1980 in Kraft treten, so daß zwischenzeitlich vorgenommene Investitionen nicht mehr bezuschußt werden können. Zu Frage B 38: Die Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ist eines der wesentlichen Ziele des EWG-Vertrages. Die Bundesregierung wird, wie schon in der Vergangenheit auch zukünftig durch entsprechende Initiativen auf die Beseitigung von wettbewerbsverfälschenden Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten hinwirken. Dies gilt selbstverständlich über den Bereich der Geflügelzucht hinaus auch für alle anderen Bereiche. Ich verweise hier nur auf die Schritte der Bundesregierung zur Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen im Unterglasgartenbau. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 39): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zutreffend, daß Tollwutfälle in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen, und kann man mögliche Gefahren, vor allem für Haustiere, durch vorbeugende Impfaktionen verhindern? Die Zahl der Tollwutfälle bei Tieren hat sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt: Anzahl der angezeigten Jahr Tollwutfälle 1975 5 718 1976 8 634 1977 4 759 1978 3 644 1979 4 914 Daraus folgt, daß 1979 gegenüber 1978 wieder eine Zunahme zu verzeichnen ist. Im Rahmen der staatlichen Bekämpfung der Tollwut sind insbesondere die Sperre bestimmter gefährdeter Bezirke, Beobachtung bzw. Einsperrung und ggf. Tötung verdächtiger oder erkrankter Tiere sowie Desinfektion möglich. Zum Schutz gegen die in der Bundesrepublik Deutschland wie im gesam- 17272* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 ten mittel- und westeuropäischen Raum vorherrschende Wildtollwut (1979 entfielen 87,1 % aller angezeigten Fälle auf Wildtiere, 76,3 % aller angezeigten Fälle entfielen auf den Fuchs) ist vor allem die verstärkte Bejagung des Fuchses vorgesehen; die zuständige Behörde kann zusätzlich andere Maßnahmen zur Tötung des Fuchses, auch im Bau, anordnen, wenn durch Bejagung eine Verringerung des Fuchsbesatzes nicht in dem für die Bekämpfung der Tollwut erforderlichen Umfang zu erreichen ist; dabei ist der Dachs zu schonen. Die regelmäßige vorbeugende Impfung von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, gegen Tollwut dient dem Schutz dieser Tiere und indirekt auch dem Schutz des Menschen. Solche Impfungen auf freiwilliger Basis werden von mir seit längerem immer wieder empfohlen. Im Falle eines Anstekkungsverdachts werden geimpfte Tiere im Rahmen der vorgesehenen staatlichen Maßnahmen gegenüber nicht geimpften Tieren bessergestellt. So kann z. B. die zuständige Behörde für Hunde und Katzen, die mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, von der Anordnung der sofortigen Tötung absehen, wenn sie nachweislich mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr vor der Berührung gegen Tollwut geimpft worden sind; diese Tiere werden — nach erneuter Impfung — der amtlichen Beobachtung unterstellt. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 40 und 41): Treffen Meldungen zu, wonach derzeit die deutschen Bauern zum Interventionspreis von 25 DM pro 100 Kilo ihre Apfel an die EG verkaufen, die sie dann zum Großteil vernichtet, während die deutsche Fruchtsaftindustrie nur 15,50 DM anbietet und deshalb teilweise von außerhalb der EG Apfelsaftkonzentrate importieren muß? Wie beurteilt die Bundesregierung — falls die in Frage 40 genannten Meldungen zutreffen — diesen Sachverhalt unter dem Aspekt der ohnehin den Steuerzahler belastenden EG-Agrarpolitik, und was wird die Bundesregierung tun, damit die auch für die EG letztlich kostengünstigere Abnahme dieser Apfelüberschüsse durch die deutsche und eventuell europäische Fruchtsaftindustrie erreicht wird? Die Gemeinschaftserzeuger, soweit sie über Erzeugerorganisationen vermarkten, erhalten für ihre Produkte, die am Markt nicht mehr abgesetzt werden können, einen Rücknahmepreis. Dieser Preis beträgt zur Zeit für die hauptsächlich intervenierte Apfelsorte, Golden Delicious, Güteklasse II, unter 70 mm Durchmesser, 23,— DM/ 100 kg. Die intervenierten Äpfel werden nur den in der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse genannten Verwendungszwecken, wie z. B. kostenlose Abgabe an karitative Einrichtungen in Form frischer Äpfel bzw. von Saft, Brennen zu Alkohol oder Verwendung zu Futterzwecken zugeführt. Es handelt sich also ausnahmslos um in der Landwirtschaft übliche Verwendungszwecke. Die Bundesregierung wiederholt, daß die Bestimmungen der Marktorganisation eine Intervention mit dem Ziele der Vernichtung nicht vorsehen. Für die Verarbeitung zu Saft und die kostenlose Verteilung an Wohltätigkeitseinrichtungen sind der deutschen Fruchtsaftindustrie während der laufenden Vermarktungsperiode schon größere Mengen intervenierter Äpfel angeboten worden. Es bestehen Bedenken, darüber hinauszugehen, weil dies nicht ohne die Beeinträchtigung des normalen Saftmarktes erfolgen kann. Für die Verwendung von interveniertem Obst für die Versaftung, ohne daß der Saft an Wohltätigkeitseinrichtungen abgegeben werden muß, gibt es gegenwärtig keine EG-rechtliche Grundlage. Sie wäre deshalb besonders problematisch, weil nach den geltenden Bestimmungen der normale Absatz der Erzeugerorganisationen nicht beeinträchtigt werden darf und Wettbewerbsverzerrungen für die Fruchtsaftindustrie innerhalb der Gemeinschaft vermieden werden müssen. Diese Bedenken sind nicht in gleicher Weise gegeben, wenn der aus intervenierten Äpfeln hergestellte Saft außerhalb der Gemeinschaft abgesetzt wird. Deshalb wurde die EG-Kommission gebeten zu prüfen, ob die Bestimmungen der Marktorganisation entsprechend erweitert werden können. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt jedoch noch nicht vor. Der Vergleich zwischen Interventionspreis und dem Preis für Mostobst kann in der von Ihnen genannten Form nicht vorgenommen werden. Das vom Markt zurückgenommene Obst muß nach den EG-Qualitätsnormen aufbereitet und für den Frischmarkt vorgesehen sein, dagegen handelt es sich bei dem Mostobst um lose geschüttete Ware, die nicht den Qualitätsnormen entspricht. Von der großen Apfelernte in der Gemeinschaft und in der Bundesrepublik Deutschland werden besonders die Erlöse der Apfelerzeuger betroffen. Die Fruchtsaftindustrie konnte sich auf Grund des reichen Angebotes sowohl mengen- als auch preismäßig äußerst günstig versorgen. Die Mostapfelpreise gingen während der Hauptverarbeitungssaison bis auf 10,50 DM/ 100 kg zurück und lagen damit im Durchschnitt niedriger als vor 5 Jahren. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 46): Sind Presseberichte zutreffend, nach denen am 27. März 1980 im Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern auf Betreiben der Gewerkschaft ÖTV hin ein Warnstreik stattgefunden hat, und hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für möglich und rechtlich zulässig, daß solche oder vergleichbare Einrichtungen der Bundeswehr auch bei anderer Gelegenheit und zum Beispiel auch im Verteidigungsfall durch Streiks lahmgelegt werden könnten? Ihre Frage zum Warnstreik beim Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern und zu möglichen Streikauswirkungen in anderen Bereichen beantworte ich wie folgt: Während der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ist es am 27. März 1980 im Heeresin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17273* standsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern zu Arbeitsniederlegungen und im Zusammenhang damit zu Protestaktionen — Solidarisierung mit den Gewerkschaftsforderungen — gekommen. Die Aktionen, an denen etwa die Hälfte der dort beschäftigten Arbeitnehmer beteiligt war, fanden kurz nach 9.00 Uhr während einer Dauer von ca. 30 Minuten statt. Im Hinblick auf den Umfang der Beteiligung sowie wegen der kurzen Dauer der Arbeitsniederlegung ist eine nennenswerte Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder gar eine Lahmlegung nicht eingetreten. Ob der Warnstreik auf Betreiben der Gewerkschaft ÖTV oder spontan durchgeführt wurde, kann seitens der genannten Dienststelle nicht festgestellt werden. Das Streikrecht der Arbeitnehmer ist grundgesetzlich garantiert; ein Streik kann daher nicht — auch nicht im Verteidigungsfall — verboten werden. In Anbetracht der bisher von den Gewerkschaften in der Bundesrepublik gezeigten verantwortungsbewußten Verhaltensweise darf davon ausgegangen werden, daß die von Ihnen befürchteten Situationen, vor allem auch in Krisenlagen, nicht entstehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 47): Welche militärisch-strategische Bedeutung mißt die Bundesregierung der von der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen gemeinsam gebauten Breitspurstrecke bis Kattowitz /Oberschlesien zu? Hauptzweck der von der Volksrepublik Polen und der UdSSR gemeinsam gebauten Breitspurstrecke ist die Versorgung der Hütte Kattowitz mit sowjetischem Eisenerz. In der Gegenrichtung werden polnische Kohle, Schwefel und Stahlprodukte in die UdSSR transportiert. Eine ins Gewicht fallende militärisch-strategische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau der Breitspurstrecke gegenwärtig nicht zu. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 48): Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, daß deutsche Verteidigungsattachés im Ausland oft wegen ihres niedrigen Dienstgrads :gegenüber Nationen vor erheblichen protokollarischen Problebermen stehen und wenn ja, ist in diesem Bereich an die Einführung von „temporary ranks" gedacht? Es ist durchaus zutreffend, daß zahlreiche deutsche Verteidigungsattachés im Ausland wegen ihres niedrigen Dienstgrades gegenüber Attachés anderer Nationen vor protokollarischen Problemen stehen. Dies insbesondere dann, wenn sie, dem Prinzip der Anciennität nach, zum Doyen des Militärattachékorps gewählt worden sind. Wiederholte Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung, eine höhere Stellendotierung zu erreichen, blieben jedoch ohne Erfolg. Der Vorschlag, die Verteidigungsattachés mit einem „temporary rank" auszustatten, ist ebenfalls wiederholt geprüft worden. Dies ist jedoch aus beamtenrechtlichen Gründen, die auch für Soldaten gelten, nicht möglich. Derzeit ist die Verleihung eines „temporary rank" nur bei Verwendung im integrierten Bereich möglich. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 49, 50, 51 und 52): Ist es zutreffend, daß beabsichtigt ist, auf der sogenannten Vollrather Höhe in Grevenbroich militärische Einrichtungen im Rahmen von Planungsüberlegungen der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte für den linksniederrheinischen Raum zu installieren, und um welche Einrichtungen handelt es sich dabei im einzelnen? Welcher Geländebedarf liegt für eine entsprechende Planung vor, und in welchem Umfang wird dadurch die Vollrather Höhe in Übereinstimmung mit anderen Planungen für derartige Zwecke im linksrheinischen Gebiet durch militärisches Sperrgebiet in Anspruch genommen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Beschränkungen im einzelnen bei der Einrichtung militärischer Anlagen auf der Vollrather Höhe in Grevenbroich für das wesentliche Naherholungsgebiet in einer Stadt, die durch eine starke Konzentration von Belastungen (Braunkohletagebau, Kraftwerke, Autobahnplanungen, mangelnde Krankenhausversorgung) gekennzeichnet ist, zu erwarten sind, und sind gegebenenfalls andere Standortuntersuchungen nach welchen Kriterien im einzelnen angestellt worden? Aus welchen Gründen ist bisher eine Information der Öffentlichkeit unterblieben und eine entsprechende Anfrage an das Bundesministerium vom 21. Februar 1980 bisher nicht beantwortet worden? Es trifft zu, daß Gelände der Vollrather Höhe in Grevenbroich für die Errichtung einer militärischen Funkanlage in Anspruch genommen werden soll. Zum Aufbau der erforderlichen Antennenträger werden rd. 21 ha Gelände benötigt. Diese verhältnismäßig große Fläche ist erforderlich, um die technisch notwendigen Abstände zwischen den einzelnen Antennenträgern und deren Abspannungen gewährleisten zu können. Seit Mitte vergangenen Jahres wird das Vorhaben vom Interministeriellen Ausschuß für Verteidigungsliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz und dem Schutzbereichgesetz geprüft. An dem Verfahren sind alle berührten Behörden — auch die Stadt Grevenbroich — beteiligt. Inzwischen haben zwei Erörterungstermine stattgefunden, in denen die Beteiligten zu dem Vorhaben Stellung nehmen konnten. Es bleibt dem Land überlassen zu empfehlen, welcher Geländeteil der Vollrather Höhe zur Verfügung gestellt wird, so daß im Anhörungsverfahren die neben dem Verteidigungsinteresse miteinander konkurrierenden zivilen Interessen (Nah- 17274* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 erholung, Landwirtschaft, Segelflug) gegeneinander abgewogen werden können. Der Beauftragte des Regierungspräsidenten Düsseldorf hat im übrigen beim letzten Erörterungstermin vorgetragen, die Vollrather Höhe sei nicht für die Naherholung, sondern für die landwirtschaftliche Nutzung angelegt worden. Im Grevenbroicher Raum werden durch Rekultivierung von Braunkohlegebieten Erholungsflächen hinzugewonnen, so daß das Erholungspotential durch das militärische Vorhaben nicht geschmälert werde. Die von dem Vorhaben berührten Behörden sind im Rahmen des Anhörungsverfahrens über die Planung informiert worden. Ihre entsprechende Anfrage vom 21. Februar 1980 konnte erst jetzt beantwortet werden, weil die erforderlichen Feststellungen (Einschaltung des nachgeordneten Bereichs) nicht in kürzerer Zeit getroffen werden konnten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 53 und 54): Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge im Bundesverteidigungsministerium eine Dokumentation unter dem Titel Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahr erstellt worden ist, und welchen Sinngehalt soll gegebenenfalls diese Dokumentation erfüllen? Seit wann und in welchem Ausmaß werden gegebenenfalls im Bundesverteidigungsministerium wahl- und wahlkampfbezogene Dokumentationen angefertigt, und welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Terminen einer Wahl und dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr? 1. Die Meldung in „Welt am Sonntag" vom 13. April 1980, die berichtet, Minister Apel habe im Bundesministerium der Verteidigung eine Dokumentation für den Wahlkampf erstellen lassen, trifft nicht zu. Bei dem Vorgang, auf den die Zeitung anspielt, handelt es sich um eine Sammlung von Daten, Fakten und Zitaten, die Minister Apel Anfang dieses Jahres unter dem Arbeitstitel „Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahl" für seine politische Arbeit zusammengestellt hat. Er stützt sich dabei auf Meinungsumfragen, offizielle Äußerungen der Parteien und wörtliche Zitate von Politikern. Minister Apel hat dieses Material für seine Reden verwandt. Er hat es auch allen Mitgliedern der SPD- Bundestagsfraktion zugestellt. 2. Unzutreffend an der Meldung der Zeitung ist, daß diese Dokumentation durch Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung erstellt worden ist. Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu keinem Zeitpunkt Wahlkampfarbeit für den Minister geleistet. Ein Zusammenhang zwischen Wahltermin und dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr ist nicht zuerkennen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 55, 56, 57 und 58): Sind der Bundesregierung Pressemeldungen vom Anfang April 1980 bekannt, wonach das Vermittlungspersonal einer zentralen Dienststelle der Bundeswehr in Köln Anrufer nicht weitervermittelte, sondern sie im Gegenteil darüber belehrte, daß Gespräche nicht vermittelt würden, weil auf Anweisung der ÖTV gestreikt würde, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch dieses Verhalten der Dienstbetrieb in den Einheiten und Verbänden im gesamten Bundesgebiet erheblich beeinträchtigt worden ist, weil Entscheidungen nicht getroffen werden konnten, und wie will die Bundesregierung in Zukunft verhindern, daß durch Streikaufrufe der ÖTV der Dienstbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt? Verfügt die Bundesregierung fiber Erkenntnisse darüber, in welchen Dienststellen und Bereichen der Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet es bei einem Streikaufruf der °TV auch in Zukunft möglich wäre, daß bestimmte Bereiche lahmgelegt werden könnten, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung — im Interesse des Auftrags der Bundeswehr — gegen die Teilnehmer am Warnstreik der ÖTV ergriffen bzw. geplant? 1. Im Zusammenhang mit den diesjährigen Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist es in einigen Standortfernmeldeanlagen in Köln zu Arbeitsniederlegungen gekommen. Diese Vorkommnisse fanden am 26. März 1980 in der Zeit von 6.30 Uhr bis 11.40 Uhr statt. Es waren mit unterschiedlicher Dauer insgesamt 16 Fernmeldebetriebskräfte daran beteiligt. Ob die Warnstreiks auf Betreiben der Gewerkschaft OTV oder spontan durchgeführt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Die Vorgänge werden von der Bundesregierung wie folgt bewertet: Die Arbeitsniederlegungen und damit zusammenhängende Aktionen waren rechtswidrig. 2. Durch die relativ geringe Beteiligung sowie die kurze Dauer der Arbeitsniederlegung ist eine nennenswerte Beeinträchtigung des Fernmeldebetriebes nicht eingetreten. Die Auswirkungen sind auf den Bereich Köln beschränkt geblieben und haben sich nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. 3. Ein Streikaufruf der OW kann in allen Dienststellen und Bereichen der Bundeswehr, in denen nichtbeamtete Zivilbedienstete tätig sind, zur Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft führen. 4. Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 2. April 1980 haben die beteiligten Ressorts unter Federführung des Bundesministers des Innern folgende Maßnahmen festgestellt: a) Für aus Anlaß der Aktionen ausgefallene Arbeitszeit sind die Bezüge der beteiligten Arbeitnehmer zu kürzen. b) Für verursachte Kosten und entstandene Schäden, insbesondere für die Benutzung von Fahrzeugen des Arbeitgebers, sind die betreffenden Arbeitnehmer zum Ersatz heranzuziehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung wurde inzwischen angeordnet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17275* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 59 und 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Ende Oktober 1979 ein Wehrübender an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung in Koblenz sich geweigert hat, Uniform anzuziehen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten? Billigt die Bundesregierung ein derartiges Verhalten von wehrübenden Soldaten, und ist sie bereit, diese Billigung bzw. Nichtbilligung den Lehrgangsteilnehmern auch zu erklären, die von diesem Vorfall Kenntnis bekamen? Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt trifft nicht zu. Eine Überprüfung hat vielmehr ergeben, daß einem Offizier, der vom 23. Oktober bis 26. Oktober 1979 an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung eine dreitägige freiwillige zusätzliche Wehrübung abgeleistet hat, von seinem Disziplinarvorgesetzten genehmigt worden ist, im Dienst Zivilkleidung zu tragen. Der Disziplinarvorgesetzte ist hierzu gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 37/10 „Anzugsordnung für die Bundeswehr" berechtigt. Daraus ergibt sich, daß von einer Weigerung des Wehrübenden, Uniform zu tragen, nicht gesprochen werden kann. Fragen von Teilnehmern des zu dieser Zeit an der Schule stattfindenden Grundlehrgangs für Jugendoffiziere, eines OA-Seminars mit Angehörigen der GEW und einer von der 5. Panzerdivision durchgeführten staatsbürgerlichen Informationstagung, wurden dem Sachverhalt entsprechend beantwortet. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 61, 62, 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Bundesverteidigungsministers durch bereits im letzten Jahr erfolgte Streichungen bzw. Kürzungen von Haushaltsmitteln im gesamten Bereich der Bundeswehr Verzögerungen von Infrastrukturmaßnahmen eingetreten sind, die die Durchführung bereits befohlener Organisationsmaßnahmen — z. B. im Zusammenhang mit dem Heeresmodell 4 — nicht mehr sicherstellen, und welche Infrastruktur- und Organisationsmaßnahmen sind davon betroffen? Ist der Bundesregierung bekannt daß durch diese Kürzungen und Streichungen bereits ergangene Vorbefehle bzw. Befehle für Verlegung von Einheiten und Teileinheiten nicht ausgeführt werden können und daß außerdem eine größere Anzahl von Angehörigen der Bundeswehr durch bereits eingeleitete Umzugsmaßnahmen in besondere wirtschaftliche Probleme, teilweise mit Rechtsfolgen, geraten sind, und auf welche Weise wird die Bundesregierung den Betroffenen helfen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorhandene Beunruhigung und Unzufriedenheit in der Truppe durch diese Maßnahmen noch erheblich gesteigert worden sind, und was hat sie vorgesehen, damit die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Dienstherrn gegenüber diesem betroffenen Personenkreis wiederhergestellt wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Kürzungen des Haushaltsansatzes für die Infrastrukturmaßnahmen nicht generell alle Vorhaben betroffen sein dürfen, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß unverzüglich jede einzelne Maßnahme überprüft und bewertet wird, damit nicht andernfalls angestrebte Sparmaßnahmen das Gegenteil bewirken? Zu Frage B 61: Die Haushaltsansätze für Infrastrukturinvestitionen sind von 1976 = 1 185 Millionen DM bis 1979 auf jährlich 1 350 Millionen DM angestiegen. 1980 beträgt der Haushaltsansatz 1 340 Millionen DM. Er hält sich damit auf annähernd gleichem Niveau wie im Vorjahr. Von 1974 bis 1978 standen außerdem zusätzliche Konjunkturmittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung. Rund 90 Prozent aller Umgliederungen im Rahmen der Heeresstruktur 4 sind ohne zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen möglich. Die organisatorischen Voraussetzungen für die Umgliederung werden z. Z. erarbeitet. Erst dann ist über zusätzliche Baumaßnahmen zu entscheiden. Dies trifft auch für das neue Sanitätsmodell zu. In zwei Fällen werden durch nicht rechtzeitige Fertigstellung von Gebäuden bedingte Verzögerungen durch eine zeitliche Verschiebung der Organisationsmaßnahmen und durch Inkaufnahme von Provisorien aufgefangen. Zu Frage B 62: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, ist es nur in zwei Fällen zur Verschiebung von Organisationsmaßnahmen gekommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß hierdurch Angehörige der Bundeswehr wegen Umzugsmaßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Soweit Soldaten im Hinblick auf die zu erwartende Verlegung der Dienststelle bereits vor deren Wirksamwerden Umzüge an den neuen Dienstort durchgeführt haben, ist in den bekanntgewordenen Fällen die Gewährung von Abschlagszahlungen zugelassen worden. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Umzugskostenvergütung, abgerundet auf volle 100,— DM, festgesetzt. Wirtschaftliche Probleme können dadurch nicht eintreten. Die endgültige Festsetzung der zustehenden Umzugskostenvergütung folgt nach Durchführung der Verlegung der Einheit /Dienststelle. Es ist nicht beabsichtigt, diese Verfahrensweise aufzugeben. Zu Frage B 63: Ihre Befürchtung über Beunruhigungen und Unzufriedenheit in der Truppe vermag ich nicht zu teilen. Zu Frage B 64: An eine Kürzung des Haushaltsansatzes für Infrastrukturmaßnahmen ist nicht gedacht und wäre auch bei der notwendigen Infrastruktur für die Einführung neuer Waffensysteme und die Sanierung von Unterkunfts- und Arbeitsplätzen nicht vertretbar. Zu Ihrer Unterrichtung darf ich hier ergänzen: In der Bundeswehr sind rund 585 000 Unterkunftsplätze vorhanden. Davon sind rund 65 000 Unterkunftsplätze sanierungsbedürftig, obwohl seit 1971 schon rund 80 000 Plätze verbessert wurden. Rund 90 Prozent aller Unterkunftsplätze sind in Ordnung, nur etwa 10 Prozent unzulänglich. Bei den zu erwartenden jährlichen Haushaltsansätzen können die bestehenden Unzulänglichkeiten aber frühestens in den 90er Jahren abgebaut werden. Um die dringendsten Mißstände, wie sie u. a. auch von 17276* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 dem Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 1979 beanstandet werden, abzubauen, erarbeitet das BMVg ein zusätzliches Sofortprogramm. Die Finanzierung soll in erster Linie durch Elberarbeitung der Prioritäten innerhalb des Programms zum Abbau unzulänglicher Unterkünfte sichergestellt werden. Den Sanierungsmaßnahmen wird außerdem Vorrang vor Neubauten eingeräumt. Dies wird aber nicht dazu führen, daß zwingend notwendige Neu-und Erweiterungsbauten völlig zurückgestellt werden. Sanierungsmaßnahmen werden auch in Zukunft laufend anfallen, weil die bestehenden Kasernenanlagen zwangsläufig veraltern und an Substanz verlieren. Wie beim Abbau unzulänglicher Unterkünfte wird auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch ein gesondertes Programm gesteuert. Seit 1971 wurden rd. 110 000 qm Nutzfläche saniert. Noch zu verbessern sind 76 000 qm. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 65): Wann wird das Wehrgeschichtliche Museum Rastatt mit einer Heizung ausgestattet? Die dem Wehrgeschichtlichen Museum vom August 1980 an zur Verfügung stehenden Räume in der rechten Erdgeschoßhälfte des Mittelbaues im Schloß Rastatt wurden im Zuge ihres Umbaues mit einer Heizung ausgestattet. In dem vom Wehrgeschichtlichen Museum bisher schon genutzten Südflügel kann die Heizung nur im Zusammenhang mit der Herrichtung und Restaurierung der Räume eingebaut werden. Diese Arbeiten werden wegen ihres denkmalpflegerischen Charakters einen Zeitraum von 5 bis 6 Jahren in Anspruch nehmen. Der Museumsbetrieb muß in dieser Zeit in diesem Bereich eingestellt werden. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten der erforderlichen Maßnahmen in einer Besprechung im Mai 1980 zwischen den zuständigen Ministerien des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesministerium der Verteidigung zu erörtern. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 66 und 67): Decken sich die Erkenntnisse der Bundesregierung über das Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten mit den Ergebnissen einer Befragung durch das Demoskopische Institut Allensbach, wonach 8,54 Millionen Bundesbürger angeben, Übergewicht aufzuweisen, 16,5 Millionen an Bluthochdruck oder Herz-/Kreislaufbeschwerden leiden, 9,8 Millionen mit Verstopfung zu tun haben, 6,3 Millionen Leber-/Nieren-/ Gallenleiden angeben, 2,25 Millionen sich zu den erkannten Diabetikern und 1,8 Millionen zu den Gichtkranken rechnen? Steht die schon drei Jahre zurückliegende Angabe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über jährliche Aufwendungen in Höhe von 17 Milliarden DM für ernährungsabhängige Krankheiten mit diesem Ausmaß gesundheitlicher Schäden in Obereinstimmung, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Kurskorrektur falscher Ernährungsgewohnheiten einzuleiten? Zu Frage B 66: Die Erkenntnisse der Bundesregierung über das Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten dekken sich teilweise mit den Ergebnissen der vom Demoskopischen Institut Allensbach durchgeführten Befragung. Dies gilt insbesondere für Diabetes. Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind etwa 30 % d. h. rd. 14,5 Millionen übergewichtig (Allensbach 6,45 Millionen). Bluthochdruck dürfte bei 10 bis 15 % = 5-7,5 Millionen und Gicht bei 5-9 % der Männer und bei 1 % der Frauen, also insgesamt bei 1,4 Millionen vorliegen. Über das Ausmaß von Verstopfungs-, von Herz-und Kreislaufbeschwerden und von Leber-NierenGallenleiden liegen hier keine wissenschaftlich gesicherten Unterlagen vor. Den Ergebnissen des Demoskopischen Instituts Allensbach liegen subjektive Angaben der Befragten zugrunde. Sie lassen unberücksichtigt, daß bei verschiedenen Beschwerden wie niedriger Blutdruck und nicht gichtbedingte — rheumatische — Gelenkbeschwerden — im allgemeinen kein Zusammenhang mit der Ernährung besteht. Auch bei den übrigen Krankheiten ist die Ernährung nur ein von zum Teil zahlreichen Risikofaktoren. Über die meisten dieser Krankheiten werden im nächsten Ernährungsbericht (Voraussichtlich Juni dieses Jahres) nähere Angaben enthalten sein. Zu Frage B 67: Im Ernährungsbericht 1976 wird darauf hingewiesen, daß nach einer Schätzung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland durch ernährungsabhängige Erkrankungen pro Jahr Kosten in Höhe von etwa 2 % des Bruttosozialproduktes oder etwa 17 Milliarden DM entstehen. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Bundesgesundheitsrat sich hiermit auf seiner Vollversammlung am 12. Dezember 1978 befaßt und in einem einstimmigen Votum die Auffassung vertreten, „daß genauere Zahlen als die vorliegenden Minimalzahlen von 17 Milliarden DM, die allenfalls nach oben zu korrigieren wären, im Augenblick nicht vorgelegt werden können. Zu Ihrer näheren Information füge ich das oben angeführte Votum des Bundesgesundheitsrates bei. Er hat gleichzeitig vorgeschlagen, zu einer näheren Klärung des Sachverhaltes einen Forschungsauftrag zu erteilen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt, nachdem die hierzu erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, noch in diesem Jahr einen derartigen Forschungsauftrag an zwei namhafte Wissenschaftler zu vergeben. Unter Berücksichtigung der großen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der ernährungsabhängigen Krankheiten sieht das Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17277* ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die verstärkte Aufklärung über eine gesunde Ernährung und die Entwicklung noch wirksamerer Methoden auf diesem Gebiete als eine Schwerpunktaufgabe seiner gesundheitlichen Aufklärung an. Ein durchschlagender Erfolg kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, das Ernährungsverhalten zu ändern. Daher werden als Zielgruppen vor allem die Klein- und Schulkinder und die Familien angesprochen. Im nächsten Ernährungsbericht, der im Juni dieses Jahres erscheint, wird dieser Fragenkomplex ausführlich behandelt werden. Anlage 54 Antwort des Staatssekretär Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausdrücklich ermächtigt worden ist, außer den durch das Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Prüfungen eigene zusätzliche Prüfungen durch angeblich neutrale Gutachten durchzuführen und diese Arzneimittel, wenn der therapeutische Nutzen und die therapeutische Wirksamkeit nicht bestätigt werden, von der Kostenerstattung auszuschließen, und was gedenkt sie zu tun, um die alleinige Zuständigkeit des Bundesgesundheitsamts im Hinblick auf die Beurteilung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln sicherzustellen? Ich gehe davon aus, daß Sie auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1979 in der Verwaltungsstreitsache Vitorgan gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung Bezug nehmen. Ihre Frage enthält jedoch eine Deutung der rechtlichen Wirkungen dieses Beschlusses, der ich in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen vermag. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine bestimmte Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über den therapeutischen Nutzen eines bestimmten Arzneimittels an die Kassenärzte verbreiten dürfte. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bejaht. Es geht davon aus, daß die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung und zur Gewährleistung, daß diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, auch die Befugnis einschließt, wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten über den therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln zu verbreiten und bekanntzumachen. Diese Befugnis ist jedoch nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an bestimmte Erfordernisse gebunden. Einmal muß es sich um eine fremde wissenschaftliche Äußerung handeln, da, so das Gericht, die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach dem Gesetz weder zur unmittelbaren eigenen medizinisch-fachlichen Beratung der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte berufen ist, noch ihr durch das Gesetz die Befugnis zur rechtsverbindlichen Feststellung des vorhandenen oder fehlenden therapeutischen Nutzens eines Arzneimittels zuerkannt worden ist. Ferner sei erforderlich, daß diese fremden wissenschaftlichen Äußerungen zur Beratung der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte veröffentlicht und verbreitet werden. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, daß die Kassenärztliche Bundesvereinigung keine Befugnisse habe, die Verschreibung von Arzneimitteln wegen mangelnder Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit oder gar mangels hinreichend gesicherten therapeutischen Nutzens verbindlich auszuschließen oder einzuschränken; sie sei darauf beschränkt, ihre Verpflichtung dadurch zu erfüllen, daß sie die Ärzte unterrichte und ihnen eine entsprechende Beratung biete für die von ihnen im übrigen in eigener Verantwortung zu treffende ärztliche Entscheidung über die Verschreibung von Arzneimitteln. Die Weitergabe von Gutachten zu diesem Zwecke wird vom Gericht ausdrücklich „nicht als Bestandteil eines amtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung" angesehen. Diese Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht im Einklang mit den in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der kassenärztlichen Versorgung vorgesehenen Möglichkeiten, in Fällen von Zweifeln über den therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln die Ärzte über entsprechende Gutachten und Stellungnahmen zu unterrichten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Möglichkeit auch nicht eingeschränkt durch das Arzneimittelgesetz, da es davon ausgeht, daß die Zwecksetzung des Kassenarztrechts, die auf die Gewährleistung der kassenärztlichen Versorgung gerichtet ist, durch die Zwecksetzung des Arzneimittelgesetzes, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Arzneimitteln zum Verkehr zu regeln, nicht präjuziert ist. Die im Arzneimittelgesetz niedergelegte Aufgabe des Bundesgesundheitsamtes im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassungsprüfung von Arzneimitteln sehe ich durch die nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeräumten Möglichkeiten zur Information über wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln nicht beeinträchtigt. Zu den das Arzneimittelgesetz betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts möchte ich noch folgendes anmerken: Der Beschluß enthält Ausführungen zum Wirksamkeitsnachweis nach dem Arzneimittelgesetz, denen sich die Bundesregierung nicht anschließt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes nur solche Arzneimittel zum Verkehr zugelassen werden dürfen, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Sie sieht sich in dieser Ansicht durch die Rechtswirklichkeit, wie sie durch das Zulassungsverfahren der zuständigen Bundesoberbehörden geprägt wird, bestätigt. Es ist beabsichtigt, diese Ansicht bei Gelegenheit eines evtl. später anhängigen Verfahrens durch den 17278* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Oberbundesanwalt dem Bundesverwaltungsgericht mitzuteilen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, wie weit das Anwendungsverbot für den krebserzeugenden, hormonartigen Stoff Diäthylstilböstrol auch bei der Tiermast befolgt wird, und welche Erfahrungen liegen zwei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Fleischbeschaugesetzes vor? Ist dem gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers mit der gegenwärtigen überwachungs- und analysentechnischen gesetzlichen Regelung genügend Rechnung getragen? Zu Frage B 69: Durch die Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung vom 9. Dezember 1977 wurden auch für das Ostrogen „Diäthylstilböstrol" bei Kälbern besondere Rückstandsuntersuchungen vorgesehen. Nicht zuletzt durch die nunmehr vorgeschriebene pathologisch-anatomische Untersuchung der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Kälbern auf spezifische, durch die Anwendung von Ostrogen verursachten Veränderungen konnten weitergehende Rückstandsuntersuchungen von Schlachtkälbern und in Herkunftsbeständen gezielt eingeleitet werden. Diese Maßnahmen haben in der letzten Jahreshälfte 1979 gebietsweise zur vermehrten Aufdekkung von Verstößen gegen das Anwendungsverbot für diese Stoffe geführt. Die zuständigen obersten Landesveterinärbehörden wurden von diesen Verstößen unterrichtet und um verstärkte Uberwachung gebeten; sie haben daraufhin die Rückstandsuntersuchung auf Ostrogenrückstände intensiviert. Die Rückstandsuntersuchungsvorschriften, die durch die vorgenannte Änderungsverordnung anstelle des bis dahin angewandten „MäuseuterusTest" in das Fleischbeschaurecht aufgenommen worden sind, haben sich grundsätzlich bewährt. Sie gestatten, insbesondere Untersuchungen in größerem Umfange routinemäßig durchzuführen. Die Vorschriften bedürfen jedoch einer methodischen Überarbeitung anhand der aus der praktischen Anwendung der Untersuchungsverfahren und aus Forschungsaufträgen gewonnenen Erkenntnisse. Zu Frage B 70: Die bestehenden Rechtsvorschriften reichen grundsätzlich aus, um den gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers durch geeignete Überwachung und durch Rückstandsuntersuchungen sicherzustellen. Die auf Grund von mehrjährigen Forschungsvorhaben und die aus der Routinediagnostik gewonnenen Erkenntnisse in der Rückstandsanalytik bedürfen einer wissenschaftlichen und praktischen Auswertung, wobei zu prüfen ist, inwieweit die Untersuchungsmethoden den Erkenntnissen anzupassen sind, um eine noch höhere Effektivität als bisher zu erzielen. Dies gilt insbesondere für Untersuchungen im Bereich der Schlachttierbeschau, solange die Tiere noch nicht geschlachtet sind. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 71): Kann die Bundesregierung die Feststellung des Direktors des MaxPlanck-Instituts für Bio-Chemie in München-Martinsried Prof. Dr. Lynen, bestätigen, nach denen sich viele heute als sicher erkannte Arzneimittel nachträglich im Tierversuch als mißbildungsfördemd erwiesen, obwohl die jahrelange Praxis ergeben hat, daß diese Medikamente bei Menschen nicht die gleichen Folgen haben, und ist es zutreffend, daß viele Tierversuche überflüssig sind, weil chemisch gesehen dasselbe Mittel von den unterschiedlichen Pharmawerken nur einen anderen Namen hat, was bedeuten würde, daß ein größerer Austausch der Versuchsergebnisse zu einer Verringerung der Tierversuche führen könnte? Wie ich Ihnen in der Antwort zu Ihrer Frage vom 30. Mai 1979 (Protokoll der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 12465) mitgeteilt habe, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß Arzneimittel auch nach ihrer Zulassung fortlaufend intensiv zu beobachten und auf ihr Nutzen-RisikoVerhältnis zu überprüfen sind. Dies kann in begründeten Einzelfällen auch erneute Tierversuche erforderlich machen, auf die trotz der begrenzten Übertragbarkeit der Versuchsergebnisse auf den Menschen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft leider nicht verzichtet werden kann. Eine solche Überprüfung kann auch solche Arzneimittel einschließen, die sich jahrelang in der Therapie bewährt haben. Neu hinzugewonnene Erkenntnisse werden von der Zulassungsbehörde im Einzelfall dem therapeutischen Nutzen beim Menschen gegenübergestellt. Der Wiederholung von Tierversuchen zwecks Erstellung von Zulassungsunterlagen für „chemisch gleiche Stoffe" wird auf nationaler Ebene bereits dadurch entgegengewirkt, daß ein Antragsteller bei der Zulassungsbehörde auf die Unterlagen eines bereits zugelassenen gleichartigen Arzneimittels mit demselben Wirkstoff Bezug nehmen kann (siehe Bekanntmachung des Bundesgesundheitsamtes vom 30. Mai 1979, Bundesanzeiger Nr. 106 vom 9. Juni 1979). Auf internationaler Ebene bemüht sich die Bundesregierung sowohl im Rahmen der EG wie auch in Verhandlungen mit Drittstaaten um eine gegenseitige Anerkennung tierexperimenteller Versuchsergebnisse, die z. T. schon — wie im Falle Japan — zum Erfolg geführt haben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17279* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 72): Ist nach Auffassung der Bundesregierung Homosexualität eine Krankheit, und wenn nein, wäre sie bereit, einen Antrag zur Streichung der Homosexualität aus der Krankheitsliste der WHO zu beantragen? Die Homosexualität ist nach Auffassung der Bundesregierung, die sich auf die Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung e. V. stützt, keine Krankheit im üblichen Sinne. Hierauf weist auch der Glossartext ICD 9 Positionsnummer 302.0 ( = Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen; 9. Revision von 1979) hin, der wie folgt lautet: Ausschließliche oder vorwiegende sexuelle Anziehung zwischen Personen des gleichen Geschlechtes mit oder ohne körperliche Beziehung. Homosexualität ist hier unabhängig davon zu verschlüsseln, ob sie als psychische Störung betrachtet wird oder nicht. Allerdings treten bei der Homosexualität häufiger als bei Heterosexualität Entwicklungen und Verläufe mit dem Risiko zum Krankhaften auf. Es besteht weltweit in der Wissenschaft das Bestreben, die Homosexualität aus Krankheitslisten und Aufstellungen zu entfernen. Die Bundesregierung wird auf Grund der vorstehend dargelegten Auffassung prüfen, ob bei einer Revision der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 1979) die unter Positionsnummer 302.0 der ICD aufgeführte, nicht als psychische Störung zu betrachtende Homosexualität ausgeklammert werden kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 73): Ist nach Einschätzung der Bundesregierung im Hinblick auf die nach Berichten betroffener Frauen auftretenden massiven Nebenwirkungen des sich noch im Prüfstadium befindenden, bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verwendeten Medikaments „Sulproston" mit einem Verbot dieses Mittels durch das für die Zulassung zuständige Bundesgesundheitsamt zu rechnen? Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die Nutzen- und Schadensmöglichkeiten der Substanz entsprechend den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsamt überprüft. Wenn dabei festgestellt wird, daß die Risiken den möglichen Nutzen überwiegen, wird der Zulassungsantrag abgelehnt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 74, 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung — auch unter Berücksichtigung des möglichen und des zu erwartenden Ausbaus der Transplantationsbedingungen — den gegenwärtigen und den absehbaren künftigen Bedarf an verpflanzungsfähigen Organen im Verhältnis zum tatsächlichen bzw. zum zu erwartenden Angebot an Transplantaten? Hält die Bundesregierung das junge Gebiet der Lebertransplantationschirurgie für entwicklungsfähig und förderungswürdig, und ist sie bereit, die Lebertransplantation durch Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zu fördern? Welchen Bedarf an verpflanzungsfähigen Lebern schätzt sie für den Fall voll ausgebauter diesbezüglicher Transplantationskapazitäten? Zu Frage B 74: Der gegenwärtige Bedarf an Transplantationen ist erheblich höher als die Zahl der Organe, die zu einer Organübertragung zur Verfügung stehen. Nach Feststellung von Eurotransplant in Leiden /Holland, der Vermittlungszentrale für Nierenspenden, mit der die Transplantationszentren der Bundesrepublik in der Hauptsache zusammenarbeiten, steigt von Jahr zu Jahr die Anzahl der zur Transplantation angemeldeten Patienten und die durchschnittliche Wartezeit, bis eine Spenderniere zur Verfügung steht. Die Zahl der Organspenden stagniert seit 1978. Mehr als die Hälfte der 2 065 Patienten auf der Warteliste sind aus der Bundesrepublik Deutschland. Für die Zukunft dürfte es noch schwieriger werden, Bedarf und Zahl der verfügbaren, zur Verpflanzung geeigneten Organe in Einklang zu bringen. Zu Frage B 75: Die Bundesregierung hält das Gebiet der Lebertransplantationschirurgie durchaus für entwicklungsfähig und förderungswürdig. Sie ist grundsätzlich auch bereit, diese Fachrichtung zu fördern. Da es sich um klinische Medizin handelt, ist es jedoch in erster Linie eine Aufgabe der Universitäten und der sie tragenden Bundesländer, durch Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen das Fachgebiet zu unterstützen. Soweit es sich um Grundlagenforschung handelt, kommt in erster Linie auch eine Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Frage. Zu Frage B 76: Der Ausbau der Transplantationskapazitäten für Lebertransplantationen in der Bundesrepublik Deutschland ist für die Bundesregierung noch nicht vorauszusehen. Am Beispiel der Universität Bonn, die im Aufbau einer Transplantationseinheit für Lebertransplantationen begriffen ist, läßt sich ein Bedarf an 20 Lebertransplantaten pro Jahr vorausschätzen. Es ist davon auszugehen, daß Transplantationseinheiten ähnlicher Größe und gleich großen 17280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Einzugsbereiches einen ähnlichen Bedarf haben werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die kürzlich vorgelegte ergänzende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer zur richtigen Wahl der Nahrungsfette, die sich im Kern so zusammenfassen läßt, daß Margarine nicht gesünder sei als Butter? Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat am 10. Januar 1980 in einem einstimmigen Votum die Auffassung vertreten, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt dezidierte an die Gesamtbevölkerung gerichtete Empfehlungen zum qualitativen Fettverzehr wissenschaftlich nicht ausreichend begründet sind. Er hat gleichzeitig darauf hingewiesen, daß alle übrigen Aussagen der früheren Empfehlungen vom 28. September 1978 unstrittig sind. Dies gelte insbesondere für die Abschnitte, die sich mit der wünschenswerten Kalorienzufuhr und dem quantitativen Fettverzehr befassen. Zu Ihrer Information füge ich die Empfehlungen vom 28. September 1978 bei. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu einer wissenschaftlich kontrovers diskutierten Frage, wie die der gesundheitlichen Beurteilung der Fettzusammensetzung, Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, zu einer wissenschaftlichen Klärung dieses Fragenkomplexes beizutragen. Sie hat daher die Deutsche Forschungsgemeinschaft gebeten, ein internationales Symposium über das Thema „Ernährung und koronare Herzerkrankungen: Die Rolle der tierischen und pflanzlichen Fette" durchzuführen. Die DFG beabsichtigt diesem Wunsch zu entsprechen und wird die vorbereitenden Arbeiten hierzu nach der Sommerpause 1980 aufnehmen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 78 und 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fernfahrer eine Veränderung der Standflächen für Lastkraftwagen auf Autobahnparkplätzen in umgekehrter Richtung wünschen, um durch Anhänger und Zugwagen als „Lärmschutzzone mehr Ruhe in den Kabinen vor dem Fahrgeräusch der Hauptfahrbahnen zu erreichen, und ist sie bereit, derartige Vorstellungen zu verwirklichen? Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine einheitliche Regelung für die Freifahrt von Begleitern Blinder bei den Eisenbahnen der neun EG-Staaten einzusetzen? Zu Frage B 78: Das Problem ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister für Verkehr hat diese Frage bereits in einem Gespräch mit Raststätten-Pächtern im Januar 1980 erörtert. Verkehrsanlagen der unbewirtschafteten und bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen sind entsprechend ihrer grundsätzlichen Zweckbestimmung nur für vorübergehendes Abstellen und nicht für das Dauerparken von Fahrzeugen konzipiert. Eine Umorientierung der LKW-Stellplätze in der Weise, daß Lastkraftwagen mit dem Führerhaus von der durchgehenden Fahrbahn abgewandt parken können, ist nicht vorgesehen, da die angestrebte Verbesserung zweifelhaft ist und wegen der zu erwartenden, nicht unerheblichen Kosten dafür nicht vertreten werden kann. Zu Frage B 79: Ihre Frage ist im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Behindertenvergünstigungen zu sehen. Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) hat sich eingehend mit den Behindertenfragen im europäischen Eisenbahnverkehr befaßt und in diesem Zusammenhang in Zusammenarbeit mit den beteiligten Eisenbahnen eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Danach unterscheiden sich die gewährten Tarifermäßigungen und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen bei den Berechtigten so stark in den einzelnen Ländern, daß ihre Anerkennung auf Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den einzelnen Bahnen ausscheiden mußte. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine realistische Chance für eine Vereinheitlichung der Regelungen innerhalb der neun EG-Staaten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 80): Inwieweit verstößt nach Ansicht der Bundesregierung die von der belgischen Regierung geplante Einführung einer Autobahngebühr gegen rechtliche Bestimmungen (Kraftfahrzeugsteuer-Befreiungsabkommen von 1964, EWG-Vertrag), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang auf bilateraler und auf EG-Ebene gegen die Einführung dieser Gebühr unternommen? Die Bundesregierung kann zur Einführung einer Autobahngebühr in Belgien rechtlich erst Stellung nehmen, wenn die belgische Regierung über diese Frage endgültig entschieden hat. Der Bundesverkehrsminister hat seinen belgischen Amtskollegen jedoch seit Bekanntwerden der belgischen Pläne mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 27. März 1980, auf die Sorgen der deutschen Öffentlichkeit über die belgischen Pläne aufmerksam gemacht und dabei vorsorglich u. a. folgende rechtliche Aspekte hervorgehoben: 1. Durch eine einseitige belgische Autobahngebühr könnte die mit Belgien am 17. Dezember 1964 vereinbarte gegenseitige Befreiung von Steuern und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17281* Abgaben für die Benutzung von Kraftfahrzeugen hinfällig werden. 2. Eine proportionale Höherbelastung von Fahrzeugen, die über die Grenzen nach Belgien einfahren, könnte dem EG-rechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen, der eine — auch nur indirekte und unbeabsichtigte — Höherbelastung der vom Ausland eingeführten Waren verbietet. Nach der Ratsentscheidung vom 21. März 1962 müßten die beabsichtigten Maßnahmen vor ihrer Verwirklichung im EG-Rahmen konsultiert werden. Gleichzeitig wurde das für den Bereich des Verkehrs zuständige Mitglied der EG-Kommission, Mr. Burke, mit der Bitte angesprochen, im Rahmen seiner Zuständigkeiten der Einführung einer Autobahngebühr in Belgien entgegenzuwirken. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 81): Hält es die Bundesregierung für richtig, daß von den 174 Millionen Bruttoregistertonnen Tankerkapazität im Öltransportsektor 50 Millionen Bruttoregistertonnen allein in einem Billigflaggenland, dem jetzt durch einen Umsturz ins Gerede gekommenen Liberia, registriert sind, und entspricht es den Tatsachen, daß sich dieser Verfahrensweise, die zur Vernachlässigung wichtiger Sicherheitsstandards führt, auch die VEBA bedient? Nein, die Bundesregierung bedauert es, daß in wachsendem Maße Seeschiffstonnage unter die Flagge von Ländern mit offenem Register wie Liberia gebracht wird. Sie verfügt jedoch über keine rechtlichen Handhaben, diese Entwicklung — auch nicht im Hinblick auf deutsche Schiffseigner — zu verhindern, und muß sich daher darauf beschränken, mit wirtschaftlichen Maßnahmen gegenzusteuern. Die VEBA beschäftigt von ihren 6 Tankern mit 561 036 BRT nur 1 Tanker mit 109 693 BRT, der einer niederländischen Tochtergesellschaft gehört, unter liberianischer Flagge. Dieses Schiff erfüllt jedoch die international geltenden Sicherheitsstandards. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 82): Wann ist voraussichtlich mit dem Beginn der Baumaßnahme B 70, die nach dem dem Bundestag vorliegenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in die Dringlichkeitsstufe I eingeordnet ist, zwischen Metelen und Rheine zu rechnen, und ist ihre Finanzierung sichergestellt? Mit Vorrang wird zur Zeit die Baureifmachung für den Bau des südlichen Teils der Umgehung Rheine zwischen B 70 und B 65 betrieben. Technisch möglich ist ein Baubeginn im Jahre 1983. Die Vorbereitungen für den Bau der nördlich anschließenden Teilstrecke der Umgehung Rheine bis zur A 30 und die Umgehungen Wettringen und Neuenkirchen werden bis etwa 1985 abgeschlossen werden können. Nach Baureifmachung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Finanzierung zu entscheiden sein. Die Umgehung Metelen ist im Entwurf des neuen Bedarfsplans nicht enthalten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 83): Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie im Berliner Tagesspiegel vom 15. März 1980 gemeldet — Berliner Verkehrsbehörden Radfahrern aus Sicherheitsgründen empfehlen, beim Linksabbiegen in Abweichung von der Straßenverkehrs-Ordnung die Straße zunächst parallel mit den Fußgängern am rechten Fahrbahnrand zu überqueren und erst dann die Fahrbahn zu kreuzen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Empfehlung, und erwägt sie eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung? Der Bundesregierung ist bekannt, daß manche Verkehrsbehörden den Radfahrern empfehlen, sich beim Linksabbiegen so zu verhalten, wie Sie es beschrieben haben. In aller Regel werden die Radfahrer hierbei absteigen und ihr Rad schieben. Dann ist es nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben, daß sie sich wie Fußgänger verhalten. Ob das Einordnen vor dem Linksabbiegen (§ 9 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung) den Radfahrern generell verboten werden soll, wird mit den zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Dies geschieht im Juni. Vom Ergebnis werde ich Sie unverzüglich unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 84 und 85): Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr im Kreis Rendsburg-Eckemförde vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Inwieweit haben die Haushaltssperren des Bundesfinanzministers Auswirkungen auf die Unterhaltung und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, auf welchem Sektor sollen Einschränkungen vorgenommen werden? Zu Frage B 84: Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn ergeben sich folgende Investitionen: 17282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 1980 und 1981 (in Mio DM) 1. Bahnhof Rendsburg, Erneuerung und Instandsetzung der Signalanlagen, Gesamtkosten: 24,500 Mio DM 6,7 7,0 2. Bahnhof Rendsburg, Umgestaltung der Gleisanlagen, Gesamtkosten: 1 Mio DM 0,4 0,6 3. Bahnhof Bordesholm, Instandsetzung der Außenbahnsteige, Gesamtkosten: 0,590 Mio DM 0,590 — 4 Streckensicherung, Gesamtkosten: 0,680 Mio DM 0,380 0,300 4. 5 Bahnübergangsbeseitigung in Bordesholm durch Straßenüberführung L 49, Gesamtkosten: 8,300 Mio DM 0,550 0,600 6 Einzelmaßnahmen an Bahnübergängen, Gesamtkosten: 1,150 Mio DM 0,600 0,550 7 Mehrere kleine Baumaßnahmen, Gesamtkosten: 2,380 Mio DM 1,180 1,200 8. Oberbaumaßnahmen Strecke Eckernförde-Lindaunis, Schwellen und Schienenerneuerung, Gesamtkosten: 0,750 Mio DM 0,750 —9. Kleinere Gleisumbauarbeiten und Unterhaltungsarbeiten Gesamtkosten: 4,100 Mio DM 2,100 2,000 Gesamtinvestitionen: 43,450 13,250 12,250 Zu Frage B 85: Nach dem augenblicklichen Stand der Beiträge zum Nachtragshaushaltsplan 1980 ist eine Kürzung bei Kap. 12 03 Tit. 742 03 nicht vorgesehen. Die Haushaltssperren haben keine Auswirkungen auf die Unterhaltung und den Ausbau des NordOstsee-Kanals. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 86): Wie beurteilt die Bundesregierung den Planungs- und Entwicklungsstand im Hinblick auf den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes im Kreise Ahrweiler? Vordringlich werden die Maßnahmen geplant, die im noch gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeit I a und I b eingestuft sind, bzw. nach Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" im Bedarfsplan als vordringlich angestrebte Maßnahmen (Stufe I) enthalten sind. Die Entwurfsbearbeitungen werden durch Bürgerinitiativen, betroffene Gemeinden und Einzelpersonen, wie z. B. in Altenahr, Hönningen/Ahr, Bodendorf und Bad Breisig sehr erschwert. Der Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen ist von der Bestandskraft der Planfeststellungen und den Finanzierungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren abhängig. Anlage 68 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 87 und 88): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Aufnahme eines regelmäßigen Liniendienstes der DDR-Fluggesellschaft Interflug am 18. April 1980 von Berlin-Schönefeld nach Brüssel Nachteile für den Flugverkehr von Berlin-Tegel entstehen könnten? Wird sich die Bundesregierung bei den für den Berlin-Flugverkehr zuständigen alliierten Stellen dafür einsetzen, daß die Fluggesellschaft Air-Berlin USA möglichst bald die Zulassung für eine regelmäßige Fluglinie zwischen Berlin-Tegel und der belgischen Hauptstadt Brüssel erhält? 1. Die Bundesregierung erwartet nicht, daß angesichts der schon in der Vergangenheit ab Berlin-Schönefeld nach Brüssel angebotenen preiswerten Reisemöglichkeiten durch den einmal wöchentlichen Direktdienst der polnischen Luftverkehrsgesellschaft LOT und die täglichen Umsteigeverbindungen der DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG sowie des niederländischen Luftfahrtunternehmens KLM via Amsterdam die Einrichtung einer weiteren zunächst nur einmal wöchentlich betriebenen Direktverbindung der INTERFLUG in nennenswertem Umfang Verkehr von Berlin-Tegel abziehen wird. Die Bundesregierung wird die Entwicklung dieser Verbindung aufmerksam verfolgen. 2. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Aufnahme von internationalen Liniendiensten von und nach Berlin-Tegel. Sie muß jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, daß bei der Tarifgestaltung ihre eigene Tarifpolitik ex Bundesrepublik Deutschland nicht unterlaufen wird. Mit dieser Maßgabe setzt sich die Bundesregierung für die beabsichtigte Einrichtung einer Fluglinie der Air Berlin-USA von Berlin-Tegel nach Brüssel, die nach den bisher bekanntgewordenen Plänen der Gesellschaft nach Orlando (Florida) verlängert werden soll, ein. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 89): Wieviel Bahnhöfe im Bereich der Bundesbahndirektion Köln sind bisher behindertengerecht ausgebaut worden, und wann werden dort alle Bahnhöfe so hergerichtet sein, daß sie von allen Behindertengruppen — vor allem auch von Rollstuhlfahrern — in Anspruch genommen werden können? Eine Erhebung über die baulichen Einzelmaßnahmen an den Bahnhofsanlagen im Bereich der Bundesbahndirektion Köln, die den Behindertenbelan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17283* gen bereits entsprechen oder die noch geplant sind, ist wegen des hohen Verwaltungsaufwandes aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist davon auszugehen, daß im Zusammenhang mit Neubauten, Umbauten und größeren Instandsetzungsarbeiten, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, die folgenden behindertengerechten Maßnahmen getroffen werden: — Bahnsteigaufhöhungen — Schräg- bzw. Treppenrampen — bei großen Knotenbahnhöfen Rolltreppen — verbesserte Zugänge zu den Empfangsgebäuden — behindertengerechte Toilettenanlangen in bestimmten großen Bahnhöfen — in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost Einbau behindertengerechter öffentlicher Fernsprecher. Zur besseren Orientierung wurden im Bereich der Bundesbahn-Direktion Köln bei 29 Bahnhöfen Behindertenpiktogramme angebracht. Die bisherigen Anstrengungen sollen auch zukünftig im Rahmen der verfügbaren Wirtschaftsmittel verstärkt weitergeführt werden. Der Zeitbedarf für die Durchführung aller geforderten Maßnahmen ist noch nicht absehbar. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 90): Treffen Pressemeldungen zu, daß infolge Kürzung der Straßenbaumittel die Erweiterung der Bahnunterführung der Wasserburger Straße in Traunstein möglicherweise nicht zügig zum Abschluß geführt werden kann, und wie ist gegebenenfalls die weitere zeitliche Abwicklung des Ausbaus dieses wichtigen Straßenstücks im Zuge der B 304 geplant? Es ist nicht auszuschließen, daß sich die Kürzungen der Straßenbaumittel auch auf die Maßnahme an der B 304 in Traunstein auswirken. Der weitere Bauablauf hängt jedoch weitgehend von den Dispositionen des Landes Bayern ab, das im Rahmen des ihm zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist. Das Land Bayern teilt dazu auf Anfrage mit, daß die Maßnahme voll im Bau ist und voraussichtlich Ende 1981 fertiggestellt werden kann. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 91 und 92): Welche Investitionen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren zur Erhaltung und Verbesserung der Schienenstrecken Jossa-Wildflecken, Bad Neustadt /S.-Bischofsheim, Ebenhausen-Mellrichstadt, Haßfurt-Hofheim bzw. Breitengüßbach-Maroldsweisach vorzunehmen? Welche Konsequenzen hinsichtlich der Fahrplangestaltung und der eingesetzten Garnituren im Personenverkehr beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn aus der Tatsache zu ziehen, daß auf den in Frage 91 genannten Strecken der Personenverkehr auf der Schiene erhalten bleiben soll? Zu Frage B 91: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) werden auf den von Ihnen genannten Strecken in den nächsten 5 Jahren die zur Erhaltung der Betriebssicherheit und der Beförderungsqualität jeweils erforderlichen Investitionen vorgenommen. Die Maßnahmen, über die die DB von Fall zu Fall entscheiden wird, liegen im einzelnen noch nicht fest. Zu Frage B 92: Die DB ist bemüht, Qualität und Quantität des Schienenpersonennahverkehr nachfragegerecht auszurichten. Dies gilt auch für die angesprochenen Strecken. Für den Schienenpersonennahverkehr außerhalb der Ballungsräume sind neue Dieselleichttriebwagen und Nahverkehrswagen — insbesondere als Ersatz für die derzeitigen Schienenbusse - in der Planung. Die ersten Prototypen werden 1981 ausgeliefert. Die Strecken Jossa—Wildflecken und Bad Neustadt—Bischofsheim sind vom Vorstand der DB nach Abschluß der Regionalgespräche in die Gruppe derjenigen Strecken eingeordnet worden, für die das gesetzliche Verfahren zur Umstellung weitergeführt werden soll. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 95): Wann werden die langjährigen ernsthaften Prüfungen einer Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Solingen-Ohligs—Remscheid—Wuppertal-Oberbarmen, die seit vielen Jahren von den Verantwortlichen immer wieder zugesichert wurden, abgeschlossen sein, und wann wird mit der Elektrifizierung begonnen werden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Initiative für eine Änderung der Traktionsart liegt somit bei der Unternehmensleitung der DB. Wegen relativ geringen Verkehrsaufkommens und der erheblichen Investitionen für eine Änderung der Traktionsart konnte die 36 km lange Strecke Solingen-Ohligs—Remscheid--WuppertalOberbarmen von der DB bisher nicht in ein Elektrifizierungsprogramm aufgenommen werden. Untersuchungen hatten gezeigt, daß der jetzige Dieselbetrieb — bei etwa gleich gutem Service für den Kun- 17284* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 den — der elektrischen Zugförderung wirtschaftlich überlegen ist. Die DB hat in Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen jedoch ihre Bereitschaft erklärt, eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Elektrifizierung der genannten Strecke durchzuführen, deren Ergebnis nach Auskunft der Hauptverwaltung der DB voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt wird der Vorstand der DB über das weitere Vorgehen endgültig entscheiden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 109 und 110): Sind Mieter von Sozialwohnungen bundesrechtlich davor geschützt, daß die im Bewilligungsverfahren vorgelegte Wärmebedarfsrechnung sich nach Bezug der Wohnung als falsch erweist und beispielsweise statt 100 kcal /h-m2 in Wirklichkeit mehr als 150 kcal benötigt werden? Ist vorgesehen, gegebenenfalls zukünftig zur Energieersparnis und zum Schutz der Mieter erhebliche Abweichungen vom bewilligten Wärmenachweis festzustellen und ihre Beseitigung zu veranlassen? Wärmebedarfsberechnungen dienen den Heizungsingenieuren zur fachgerechten Auslegung des Heizungssystems. Der auf der Grundlage einer Wärmebedarfsberechnung nach DIN 4701 ermittelte spezifische Wärmebedarf stellt eine theoretische Kenngröße für die wärmeschutztechnische Qualität eines Gebäudes dar. Der tatsächliche Wärmeverbrauch kann hiervon u. U. erheblich abweichen. Er wird — über die ermittelte Kenngröße hinaus — maßgeblich bestimmt durch die individuelle Art des Heizens, sonstige Verbrauchergewohnheiten, die Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, die Bemessung und Ausführung der Heizungsanlage sowie andere bauliche Gegebenheiten. Die Wärmebedarfsberechnung hat hiernach vorwiegend heizungstechnische Bedeutung. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, Aussagen auch über den individuellen Wärmeverbrauch zu treffen. Ihr kann insoweit keine Schutzwirkung im Verhältnis zu den späteren Wohnungsnutzern zugeordnet werden. Dies gilt für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in gleicher Weise wie für sonstige Wohnungsneubauten. Im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens zur Wohnungsbauförderung kann sie daher auch nicht unter Verbrauchsgesichtspunkten überprüft werden. Auch die von der Bundesregierung erwogene Klassifizierung der Gebäude (und gegebenenfalls der Wohnungen) stellt letztlich nur auf eine Beschreibung der wärmeschutztechnischen Qualität des Gebäudes ab; sie wird keine verbindlichen Aussagen über den tatsächlichen Wärmeverbrauch im Einzelfall ermöglichen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 111): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der Tatsache Rechnung zu tragen, daß durch schalldämmende Maßnahmen in Wohnungen die Gefahr besteht, daß Zivilschutzsirenen von gefährdeten Personen nicht mehr gehört werden? Die Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm, die auf Grund des Verkehrslärmschutzgesetzes künftig in wachsendem Umfang vorgenommen werden, können zu einer gewissen Beeinträchtigung der Wahrnehmung von Signalen der Zivilschutzsirenen führen. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß solche Lärmschutzmaßnahmen, soweit sie an den Umfassungsbauteilen eines Gebäudes in Betracht kommen, nur auf der der Lärmquelle (z. B. Straße) zugewandten Seite des Gebäudes, d. h. in der Regel einseitig, vorgesehen werden, so daß der Sirenenton von der abgewandten Gebäudeseite her gehört werden kann. Darüber hinaus sind die Zivilschutzsirenen nicht die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung im Gefahrenfalle zu warnen. In bestimmten Gefahrensituationen nehmen hierbei auch Rundfunk und Fernsehen wichtige Aufgaben wahr. Die Bundesregierung wird bemüht sein, im Zusammenhang mit der künftigen Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden zu dem angesprochenen Fragenkomplex weitere Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 112): Sind im Rahmen des Bundesprogramms für den Einsatz von Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes für das mittelfristige Förderungsprogramm Sanierungsvorhaben der Stadt Erftstadt (Altstadt Lechenich) und der Stadt Wesseling (Sanierung Innenstadt) im Erftkreis berücksichtigt worden? Im Rahmen des jährlich fortzuschreibenden Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz sind bisher Sanierungsvorhaben der Stadt Erftstadt (Altstadt Lechenich) und der Stadt Wesseling (Sanierung Innenstadt) nicht gefördert worden. Dagegen sind im Programm für Zukunftsinvestitionen — Programmbereich: Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden — in den Jahren 1977 und 1978 für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Sanierung Erftstadt (Lechenich) folgende Bundesmittel bereitgestellt worden: — Schaffung der Grünanlage Stadtweiher (1977) 67 000 DM — Erweiterung einer Grün- und Erholungsanlage — Wallanlagen — (1978) 260 000 DM Bundesmittel ges.: 327 000 DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17285* Die Mittel dienen der Unterstützung des Gesamtsanierungsvorhabens Erftstadt (Lechenich), für das 1978 im landeseigenen nordrhein-westfälischen Programm zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 33 000 DM bereitgestellt wurden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 113 und 114): Gibt es Vorschriften darüber, wer eine Alternativplanung gemäß § 2 a des Bundesbaugesetzes einbringen bzw. unterschreiben kann, und welche Fristen bestehen insoweit? Gibt es Kriterien der Planungsreife, die erreicht werden müssen, um die Planung mit in die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu bringen? Nach § 2 a Abs. 2 Satz 4 Bundesbaugesetz ist es Aufgabe der Gemeinde, Planungsalternativen vorzulegen, soweit wesentlich unterschiedliche Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen. Das schließt nicht aus, daß hierfür Anregungen von Bürgerseite an die Gemeinde herangetragen werden. Alternative Lösung im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn sich jeweils die Grundzüge der Planung anders darstellen, und zwar in Bezug auf die Art und das Maß der Nutzung sowie die Ausstattung mit und die Unterbringung von Infrastruktur im Planungsgebiet. Alternativen sind nicht nur solche, die die Gemeinde in Betracht zieht, sondern auch solche, die objektiv in Betracht kommen. In Betracht kommen sie aber nur, wenn sie nach den hierfür erforderlichen Voraussetzungen auch rechtlich, tatsächlich und finanziell realisierbar sind. Dies gilt auch für Planungsvorstellungen, die von anderer Seite an die Gemeinde herangetragen worden sind. Unterschiedliche Planungskonzeptionen können auch im Rahmen der sich an die öffentliche Darlegung anschließenden Anhörung von den Bürgern eingebracht und zur Diskussion gestellt werden. An der Anhörung kann sich jeder Bürger beteiligen. Die öffentliche Darlegung und Anhörung sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung müssen dabei bereits ausreichend konkretisiert sein. Das erfordert eine gewisse Vor- bzw. Grobabstimmung mit den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange. Das planerische Konzept, einschließlich etwaiger Alternativen muß also einerseits bereits diskussionsfähig sein, andererseits darf es jedoch noch nicht soweit verfestigt sein, daß im Ergebnis ein ausgeformter auslegungsfähiger Planentwurf vorliegt. Das planerische Konzept muß ausreichend veränderbar sein, soweit nicht planerische Festpunkte gegeben sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 115): Wie kann die, Bundesregierung dafür den Nachweis bringen — wie der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling festgestellt hat (vgl. „Die Glocke" vom 3. April 1980) —, „daß 80 v. H. der Bundesbürger in guten Wohnungen leben, aber die Situation der restlichen 20 v. H. mehr Haft- als Wohnbedingungen ähnelt"? Bei dem in der Frage angesprochenen Zitat aus der mir nicht bekannten Zeitschrift „Die Glocke" handelt es sich um die verkürzte Darstellung eines Wortspiels mit dem Begriff „wohnhaft", das ich benutzt habe, um zu erläutern, daß die Wohnungsversorgung für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dank der erfolgreichen Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung gut ist, während es gleichzeitig immer noch Gruppen gibt, deren Wohnungsversorgung dringend der Verbesserung bedarf. Ich bedauere, daß die verzerrte Darstellung meiner Äußerungen in der genannten Zeitschrift es Ihnen nicht ermöglicht hat, den Sinn zu erkennen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 116 und 117): Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die angespannte Wohnungsmarktlage und den Rückgang der Wohnungsbauproduktion für verantwortbar, wegen des umstrittenen Verteilungsschlüssels die Verteilung der Bundesmittel für den Wohnungsbau weiterhin zurückzustellen, und warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Förderungsmittel zumindest in der Höhe der nicht umstrittenen Anteile zu verteilen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung und bis wann, mit den Ländern zu einer Einigung über den Verteilungsschlüssel zu gelangen und dabei insbesondere auch Benachteiligungen des Freistaates Bayern zu vermeiden? Zu Frage B 116: Der Bund darf gemäß Art. 104a Abs. 4 GG und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die im Einzelplan 25 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg) eingeplanten Bundesfinanzhilfen nur aufgrund einer schriftlichen Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern verteilen. Den Ländern liegt seit dem 19. Dezember 1979 der Text einer Verwaltungsvereinbarung für 1980 zur Unterschrift vor. Die Regelungen des Anteilsverhältnisses zwischen Bund und Ländern im Text dieser Vereinbarung sind im März 1980 auf Grund von Gegenvorschlägen der Länder nochmals geändert worden. Bisher haben 3 Länder der Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt; eine positive Entscheidung der anderen Länder steht noch aus. Der Bund bedauert diesen Verlauf des Verfahrens außerordentlich; er hat aber keine Rechtsgrundlage, auch nur Teile der für 1980 vorgesehenen Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues freizugeben. 17286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Zu Frage B 117: Die Länder haben sich untereinander über den Verteilungsschlüssel im Eigentumsprogramm (2. Förderungsweg) nicht einigen können; der Bund hat ihnen deshalb einen sachgerechten Schlüssel vorgeschlagen, der einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Länder und den eigentums- und familienpolitisch motivierten Vorstellungen des Bundes darstellt. Er stützt sich zu 2/3 auf den bisherigen Schlüssel (Verteilung der Gesamtbevölkerung) und zu 1/3 auf die Verteilung der Hauptmieterhaushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren auf die Länder. Nach diesem Schlüssel erhält der Freistaat Bayern — wie einige andere Länder auch — gegenüber dem in den Vorjahren angewendeten Bevölkerungsschlüssel im 2. Förderungsweg weniger Bundesfinanzhilfen, und zwar rd. 9 Millionen DM. Es wäre aus der Sicht des Bundes unverständlich, wenn — angesichts der Uneinigkeit der Länder untereinander — der Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung und damit die Verteilung von Bundesfinanzhilfen in Höhe von rd. 1,5 Milliarden DM daran scheiterte, daß der Freistaat Bayern wegen einer sachlich begründeten Minderzuteilung von 9 Millionen DM seine Zustimmung zu der Vereinbarung verweigerte. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 118 und 119): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundesbürger bei der Einreise in die DDR neue Formulare erhielten, um auf ihnen das Kürzel „BRD" zu verwenden, obwohl sie die ursprünglichen Formulare mit der korrekten Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland versehen hatten? Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang weitere Schikanen bekannt wie z. B. das Ansinnen von DDR-Grenzbeamten, die betroffenen Bundesbürger sollten den Satz „Ich bin ein BRD-Bürger mehrmals schreiben? Bei Reisen in die DDR erhalten Westdeutsche von den DDR-Behörden eine Zählkarte, deren Spalte „Staatsangehörigkeit" den blassen Hintergrundeindruck „Bürger der BRD" enthält. Oftmals ist über diesen blassen Hintergrundeindruck zusätzlich das Kürzel „BRD" maschinenschriftlich eingesetzt. Nach einer Meldung der Grenzschutzstelle Herleshausen haben in jüngster Zeit Reisende berichtet, , die DDR-Grenzorgane hätten die von den Reisenden vorgenommene Eintragung „deutsch" beanstandet und die Staatsangehörigkeitsbezeichung „BRD" verlangt. Es handelte sich also offenbar um Zählkarten mit dem blassen Hintergrundeindruck „BRD", aber ohne die zusätzliche maschinenschriftliche Ausfüllung „BRD". Außerdem haben Reisende berichtet, sie hätten fünfzehn Mal den Satz „Ich bin ein BRD-Bürger" schreiben müssen. Die Bundesregierung ist wegen dieses Verhaltens der DDR-Grenzorgane bei der Regierung der DDR vorstellig geworden, und zwar haben sowohl Staatsminister Huonker gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn, Herrn Moldt, als auch unsere Ständige Vertretung in Ost-Berlin gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR die Vorkommnisse angesprochen. Die Regierung der DDR hat zunächst ihre frühere Aussage bestätigt, wonach sie die Eintragung „deutsch" in der Rubrik „Staatsangehörigkeit" nicht beanstanden werde. Außerdem hat die Regierung der DDR erklärt, sie hätte die Vorwürfe auf Grund unserer Pressemeldungen sofort nachprüfen lassen und dabei festgestellt, daß die Behauptungen unzutreffend seien. Die Bundesregierung wird sich um eine weitere Aufklärung bemühen, was jedoch dadurch außerordentlich erschwert wird, daß die Beamten der Grenzschutzstelle Herleshausen die Namen der Reisenden, die die hier zur Debatte stehenden Angaben gemacht hatten, nicht notiert haben. Es ist. daher nicht möglich, die Reisenden erneut zu befragen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 120): Nach welchen kartographischen Gesichtspunkten wurde die in der Aprilausgabe der vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgebenen Zeitungsbeilage „Kontakte abgedruckte Karte de Zonenrandgebiets enen erstellt, und welche Überlegungen führten dazu, dies Stadt Wolfsburg als nicht verzeichnungswürdig einzustufen? Die Darstellung des Zonenrandgebietes auf Seite 2 der Zeitungsbeilage „Kontakte" ist lediglich eine Übersichtsskizze und soll als grafische Veranschaulichung die Artikel über die Zonenrandförderung ergänzen. Als Übersichtsskizze erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit in der Wiedergabe geographischer Gegebenheiten im Zonenrandgebiet, sondern will dem Leser eine ungefähre bildliche Vorstellung von der räumlichen Ausdehnung des Zonenrandgebietes vermitteln. Außerdem zeigt diese Skizze einige grafische Abbildungen bekannter Bauwerke in Städten des Zonenrandgebietes. Wegen der Abbildung des Juleum (Helmstedt) ist aus rein grafischen Gesichtspunkten die Stadt Wolfsburg nicht eingezeichnet worden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 121): Welche Abkommen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten auf dem Gebiet der Energieforschung (z. B. Kohleveredelung)? Die Bundesrepublik Deutschland hat folgende Abkommen auf dem Gebiet der Energieforschung abgeschlossen: 1. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung-der Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 27. Juni 1975. 2. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsitzenden der Staatlichen Kommission für Wissenschaft und Technik der Volksrepublik China über die Durchführung einer gemeinsamen Energiestudie vom 20. November 1979. 3. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Erdölindustrie der Volksrepublik China zur Ermittlung des Kohlenwasserstoffpotentials in einem Teilbereich des Linyi-Beckens in der Volksrepublik China vom 20. November 1979. 4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Geologie der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasserstoffen unter Anwendung der isotopengeochemischen Methode im Westen des Ostchinesischen Meeres vom 20. November 1979. 5. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 5. Oktober 1971. 6. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 24. Februar 1977. 7. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomic Energy Organisation of Iran über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 4. Juli 1976. 8. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Kanada zur Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie vom 11. Dezember 1957. 9. Besondere Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Secretaria De Asentamienton Humanos Obras Publicas der Vereinigten Mexikanischen Staaten (SA-HOP) über die Zusammenarbeit bei F- und EVorhaben zur Nutzung der Solarenergie vom 2. Mai 1978. 10. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für Kernenergie Rumänien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 29. Juni 1973. 11. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 5. Dezember 1978. 12. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sonnenenergie vom 5. Dezember 1978. 13. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung und -entwicklung vom 6. März 1974. 14. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen vom 20. Dezember 1974. 15. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreaktoren vom 8. Juni 1976. 16. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika (ERDA) auf dem Gebiet der Konzepte und Technologie für gasgekühlte Reaktoren vom 11. Februar 1977. Hierzu: Zusatzvereinbarung zwischen BMFT, ERDA, dem Atomenergiekommissariat der Französischen Republik (CEA) und dem Amt für Wissenschaft und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (AWF) vom 30. September 1977. 17. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei F und E auf dem Gebiet der Sicherungsmaßnahmen und des physischen Schutzes von Kernmaterial und -Anlagen vom 29. September 1977. 18. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei der Kohleverflüssigung mit dem SRC-II-Verfahren vom 5. Oktober 1979. 19. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über ein Projekt zur Umwandlung von Methanol in Benzin, unterzeichnet am 20. März 1980. 17288* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 20. Besondere Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Energie und Bergbau der Republik Venezuela über technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energie vom 16. Oktober 1978. Unabhängig davon werden unter bilateralen Rahmenabkommen für F & E-Zusammenarbeit mit mehreren Staaten einzelne Projekte auf dem Gebiet der Energieforschung durchgeführt. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 122 und 123): Was versteht die Bundesregierung unter .Bereitstellung operationeller Gesamtsysteme für Nutzer und Anwender aus den Bereichen der ... wehrtechnischen Forschung" (Seite 21 des Bundesberichts Forschung VI, Drucksache 8/3024) als Aufgabe der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt? Mit welchen Staaten und in welchen internationalen Organisationen arbeitet die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten zusammen? Zu Frage B 122: Der zitierte Satz, der vor der wehrtechnischen Forschung die Bereiche Erdwissenschaften und Meteorologie als Nutzungsbereiche nennt, beschreibt allgemein die Aufgaben der Erkundungstechnik. Beiträge der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. (DFVLR) zu solchen Gesamtsystemen und Beispiele für ihre Dienstleistungen werden im Bundesforschungsbericht VI in den auf das Zitat folgenden Sätzen ausgeführt. Aspekte der wehrtechnischen Forschung werden hierbei von der DFVLR im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Bundesminister der Verteidigung durchgeführt. Es handelt sich in diesem Zusammenhang nicht um die Bereitstellung kompletter Systeme für die Wehrtechnik. Zu Frage B 123: Kontakte und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten bestehen seitens der DFVLR mit den folgenden Staaten (bzw. deren nationalen Organisationen): Argentinien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Osterreich, Schweiz, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika; Internationale Organisationen: Europäische Gemeinschaften EG (gemeinsame Forschungsstelle in Ispra /Italien), Europäische Weltraumorganisation ESA, Vereinte Nationen VN, World Meteorological Organisation WMO. Die o. g. Beziehungen der DFVLR zu den genannten Staaten bestehen vornehmlich im Rahmen zweiseitiger Regierungsabkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit. Sie sind auf die zivile Nutzung der angesprochenen Technologien beschränkt.

Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)