Protokoll:
8215

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 215

  • date_rangeDatum: 25. April 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:30 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 13:05 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/215 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 215. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 17209 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 17209 A Regelung für die Einreichung von Fragen für die Woche nach dem 12. Mai 1980 . 17244 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hoffacker, Picard, Dr. Marx, Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. van Aerssen, Dr. Sprung, Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Köhler (Wolfsburg), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langguth, Lampersbach, Höffkes, Frau Fischer, Milz, Josten, Dr. von Geldern, Dr. Stercken, Weiskirch (Olpe), Gerstein, Ernesti, Werner, Dr. Schwörer, Schmitz (Baesweiler) und der Fraktion der CDU/CSU Steigerung der deutschen Entwicklungshilfeleistungen — Drucksache 8/2861 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Dritter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksachen (8/1185, 8/3217 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Todenhöfer, Dr. Marx, Höffkes, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hüsch, Frau Fischer, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hoffacker, Petersen, Werner, Josten, Stommel und der Fraktion der CDU/CSU Deutsche Entwicklungshilfe in internationalen Institutionen — Drucksachen 8/3095, 8/3483 — in Verbindung mit Beratung des Vierten Berichts zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung — Drucksache 8/3582 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und der FDP Bericht der Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen — Drucksache 8/3944 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 17216 C Schluckebier SPD 17219 A Frau Schuchardt FDP 17221 C Offergeld, Bundesminister BMZ . . . 17223 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Frau Fischer CDU/CSU 17227 C Dr. Holtz SPD 17230 A Dr. Hüsch CDU/CSU 17233 B Dr. Vohrer FDP 17236A Höffkes CDU/CSU 17238 B Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 17241 B Werner CDU/CSU 17245 A Bindig SPD 17247 B Josten CDU/CSU 17249 C Fragestunde — Drucksache 8/3914 vom 18. 04. 1980 — Gründe für den Rückgang der Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion MdlAnfr A72 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17209 C, D, 17210A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17209 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17210A Praxis der Visaerteilung bei Verwandtenbesuchen von Familienangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland durch die Volksrepublik Polen MdlAnfr A73 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17210B,C,D, 17211A,B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17210 B, C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17210D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17211A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 17211B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17211B Entwicklung der kulturell-wissenschaftlichen Beziehungen mit der Volksrepublik China MdlAnfr A75 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17211C,D ZusFr Dr. Schweitzer SPD 17211 D Gesetzliche Regelung der Errichtung von Windkraftanlagen bei Privathäusern MdlAnfr A58 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU MdlAnfr A59 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17212 B, C, D, 17213A ZusFr Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU 13212 B, C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17213A Drastische Erhöhung der Grabpflegegebühren in der DDR für in der Bundesrepublik Deutschland lebende Hinterbliebene MdlAnfr A64 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17213 B, C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 17213 C Verhaftung der Gründer des „Verbandes der Ausreisewilligen " in der DDR MdlAnfr A67 18.04.80 Drs 08/3914 Jäger (Wangen) CDU/CSU MdlAnfr A68 18.04.80 Drs 08/3914 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17214 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . 17214A, B, C, D ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17214B Erzwingung der Buchstaben „BRD" als Staatsangehörigkeitsbezeichnung und Drohung mit „Strafarbeiten" durch DDR-Grenzpolizisten in Herleshausen MdlAnfr A69 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Dübber SPD MdlAnfr A70 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Dübber SPD Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 17214D, 17215A,B,C,D ZusFr Dr. Dübber SPD 17215A,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 13215A, D Besch CDU/CSU 17215 B Nächste Sitzung 17252 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17255* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 III Anlage 2 Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter in Kernkraftwerken MdlAnfr Al 18.04.80 Drs 08/3914 Stockleben SPD MdlAnfr A2 18.04.80 Drs 08/3914 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort AA . . . . 17255* D Anlage 3 Weiterentwicklung der Cadmiumsulfidzelle MdlAnfr A4 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17256*B Anlage 4 Forschungsförderung auf dem Gebiet des Thoriumbrennstoffkreislaufs MdlAnfr A5 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU MdlAnfr A6 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17256* C Anlage 5 Veröffentlichung der Ergebnisse der INERSOFO-Untersuchung über die Humanisierung der Schreibdienste in obersten Bundesbehörden MdlAnfr A16 18.04.80 Drs 08/3914-Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257*A Anlage 6 Bau eines Hochtemperaturreaktors mit einer Kohlehydrieranlage im Orsoyer Rheinbogen MdlAnfr A17 18.04.80 Drs 08/3914 Breidbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257* B Anlage 7 Beteiligung der VEBA und der Ruhr- kohle AG am Bau eines Hochtemperaturreaktors mit Kohlehydrieranlage im Orsoyer Rheinbogen MdlAnfr A19 18.04.80 Drs 08/3914 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17257* C Anlage 8 Vorlage des Durchführungsgesetzes zur Vierten Richtlinie der EG zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts vom 25. Juli 1978 MdlAnfr A22 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A23 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Voss CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17253* C Anlage 9 Einbehalten der Ausweispapiere von Untersuchungsgefangenen mit Haftverschonung MdlAnfr A24 18.04.80 Drs 08/3914 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17258* B Anlage 10 Nichtberatung der Kürzung der Zuschläge aus übertragenen Brennrechten bei der Debatte über § 71 des Branntweinmonopolgesetzes im Bundestag MdlAnfr A31 18.04.80 Drs 08/3914 Kiechle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17258* C Anlage 11 Integration der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft Verbraucherberatung MdlAnfr A60 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD MdlAnfr A61 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17258*D Anlage 12 Belebung des Bergarbeiterwohnungsbaus, Förderung des sozialen Wohnungs- Iv Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Baus in Nordrhein-Westfalen aus Bundesmitteln seit 1970 MdlAnfr A62 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A63 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17259* A Anlage 13 Erhöhung der Grabpflegegebühren in der DDR für Auftraggeber aus nichtsozialistischen Ländern MdlAnfr A65 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17260* A Anlage 14 Deckung von Aufenthaltskosten in der DDR für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland mit Guthaben aus Grundstückserträgnissen MdlAnfr A66 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. von Wartenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17260* C Anlage 15 Arbeitsergebnisse der bisherigen deutsch-polnischen Foren MdlAnfr A74 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17261 * A Anlage 16 Äußerung des Sowjetbotschafters Semjonow, ein deutscher Olympiaboykott werde nicht ohne Folgen bleiben MdlAnfr A76 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17261 * B Anlage 17 Übernahme der UNESCO-Empfehlung für internationale Architekturwettbewerbe in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW; Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse der Architektenkammern für den Bereich des Bundes SchrAnfr B1 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAnfr B2 18.04.80 Drs 08/3914 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17261 * C Anlage 18 Einsatz chemischer Kampfmittel, insbesondere Napalm, durch die UdSSR in Afghanistan; Unvereinbarkeit mit der Haager Landkriegsordnung und dem KSZE-Vertrag SchrAnfr B3 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B4 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17262* B Anlage 19 Flüchtlingsproblem durch die Besetzung der Westsahara durch Marokko und Mauretanien; Unterstützung der humanitären Hilfsorganisationen durch die Bundesregierung SchrAnfr B5 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAnfr B6 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAnfr B7 18.04.80 Drs 08/3914 Männing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17262* C Anlage 20 Entschädigung für Vermögensverluste der in den von Polen und der Sowjetunion besetzten Gebieten bis 1945 lebenden Schweizer Staatsbürger durch die Schweiz SchrAnfr B8 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17263* B Anlage 21 Polnische Reaktion auf deutsche Bemühungen bezüglich Kriegsgräberfürsorge in Polen; Wahrung der Rechte gemäß Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 V Art. 116 GG im Konsularabkommen zwischen Frankreich und der DDR SchrAnfr B9 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B10 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17263* C Anlage 22 Schutz der Christen in der Osttürkei sowie Bezeichnung flüchtiger türkischer Christen als Wirtschaftsasylanten SchrAnfr B11 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17264* A Anlage 23 Ausbildung libyscher Geheimpolizisten beim BKA sowie Ausbildungshilfe für Polizeien anderer Staaten SchrAnfr B12 18.04.80 Drs 08/3914 Hansen SPD SchrAnfr B13 18.04.80 Drs 08/3914 Hansen SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* B Anlage 24 Antrag der Stadt München auf Förderung der Errichtung öffentlicher Schutzräume als Mehrzweckbauten in der Heimeranstraße, Fouquéstraße und Fellstraße SchrAnfr B14 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* C Anlage 25 Richtlinien zur Durchführung und Vereinheitlichung der Sicherheitskontrollen auf deutschen Flughäfen sowie Ersatz der „Torsonden" durch „Handsonden" SchrAnfr B15 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B16 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B17 18.04.80 Drs 08/3914 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17264* C Anlage 26 Schadenersatzpflicht von Beamten gegenüber dem Dienstherrn gemäß § 78 des Bundesbeamtengesetzes in den Jahren 1978 und 1979 und Höhe der geleisteten Zahlungen SchrAnfr B19 18.04.80 Drs 08/3914 Gansel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . 17265* A Anlage 27 Beseitigung der Benachteiligung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter im Bundesbesoldungsgesetz SchrAnfr B20 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17265* B Anlage 28 Rückführung der auf den Treibstoff der Bundeswehr entfallenden Mineralölsteuer in den Verteidigungshaushalt SchrAnfr B21 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17265* D Anlage 29 Belastung des allgemeinen Energieverbrauchs, des schweren Heizöls und der Mineralölimporte durch eine EG-Steuer bzw. einen EG-Zoll zur Finanzierung des EG-Haushalts und energiepolitischer Maßnahmen SchrAnfr B22 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17266* A Anlage 30 Steuerbelastung der Mittel für Denkmalspflege SchrAnfr B23 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17266* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 31 Anrechnung der Arbeitsleistungen von Zollbeamten für Aufgaben des Bundesgrenzschutzes auf Wehrpflichtzeiten SchrAnfr B24 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17266*D Anlage 32 Überprüfung französischer Aktionen gegen des Kauf ausländischer Produkte und Behandlung dieses Themas bei deutschfranzösischen Konsultationen; Verhinderung der Niederlassung einer deutschen Firma in Südfrankreich durch französische Produzenten SchrAnfr B25 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B26 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17267* C Anlage 33 Sicherung der Arbeitsplätze der Firma Sportavia-Pützer (VFW-Focker) in Dahlem, Kreis Euskirchen, im Rahmen des Aktionsprogramms „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B27 18.04.80 Drs 08/3914 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* A Anlage 34 Rücktrittsfrist für Touristikreisen zu den Olympischen Spielen in Moskau sowie späterer Termin eines eventuellen Boykottbeschlusses der Bundesregierung SchrAnfr B28 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* C Anlage 35 Frachthilfe für den Versand von Schnittholz aus dem bayerischen Zonenrand-und Frachthilfegebiet SchrAnfr B29 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAnfr B30 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17268* D Anlage 36 Deckung der Staustufenkosten eines Wasserkraftwerks bei Au/Neuburgweier durch Erlöse aus dem Stromverkauf; Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes in Baden-Baden; Verbesserung der Bedienung Baden-Badens durch Interdty-Züge SchrAnfr B31 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B93 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B94 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17269*A Anlage 37 Einschluß der Kosten z. B. bei Neuseelandbutter, AKP-Zucker, Nahrungsmittelhilfe u. a. in die Angaben über die Kosten der EG-Agrarpolitik SchrAnfr B32 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17269* C Anlage 38 Räumliche Verteilung der 100 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe mit geringstem Einkommen und entsprechende Schwerpunktprogramme zur Förderung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze SchrAnfr B33 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17269* D Anlage 39 Wirkung der EG-Maßnahmen auf dem Milchsektor SchrAnfr B34 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17270*A Anlage 40 Kosten des Handelsabkommens der EG mit Jugoslawien für den Agrarsektor SchrAnfr B35 18.04.80 Drs 08/3914 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17270* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 VII Anlage 41 Wettbewerbsverzerrende Wirkungen des niederländischen WIR-Gesetzes auf die deutsche Geflügelzucht und andere Bereiche; Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf in den Niederlanden und weitere Initiativen zum Abbau von Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr B36 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B37 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B38 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17271* B Anlage 42 Zunahme von Tollwutfällen und vorbeugende Impfaktionen für Haustiere SchrAnfr B39 18.04.80 Drs 08/3914 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17271* D Anlage 43 Vernichtung von Äpfeln zu EG-Interventionspreisen trotz Kaufangeboten der Fruchtsaftindustrie zu niedrigeren Preisen; Beurteilung dieser Aktion und Initiative für eine kostengünstigere Lösung SchrAnfr B40 18.04.80 Drs 08/3914 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B41 18.04.80 Drs 08/3914 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17272* B Die Frage B 42 — Drucksache 8/3914 vom 18.04.80 — des Abgeordneten Milz (CDU/ CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 44 Warnstreiks im Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern SchrAnfr B46 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17272* D Anlage 45 Strategische Bedeutung der von der Sowjetunion und Polen gebauten Breitspurstrecke bis Kattowitz SchrAnfr B47 18.04.80 Drs 08/3914 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* A Anlage 46 Protokollarische Probleme deutscher Verteidigungsattachés im Ausland wegen ihres gegenüber Attachés anderer Nationen niedrigen Dienstgrades SchrAnfr B48 18.04.80 Drs 08/3914 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* B Anlage 47 Einrichtung militärischer Anlagen auf der Vollrather Höhe in Grevenbroich SchrAnfr B49 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B50 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B51 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAnfr B52 18.04.80 Drs 08/3914 Wimmer (Mönchengladbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17273* C Anlage 48 Erstellung einer Dokumentation „Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahl" im Verteidigungsministerium SchrAnfr B53 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B54 18.04.80 Drs 08/3914 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17274* A Anlage 49 Verweigerung der Vermittlung von Telefongesprächen durch das Personal einer zentralen Dienststelle der Bundeswehr in Köln wegen Streikanweisung der O. TV SchrAnfr B55 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 SchrAnfr B56 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B57 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAnfr B58 18.04.80 Drs 08/3914 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17274*C Anlage 50 Weigerung eines Wehrübenden an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung in Koblenz, die Uniform anzuziehen SchrAnfr B59 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAnfr B60 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17275*A Anlage 51 Streichungen und Kürzungen von Haushaltsmitteln im gesamten Bereich der Bundeswehr SchrAnfr B61 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B62 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B63 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B64 18.04.80 Drs 08/3914 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17275* B Anlage 52 Ausstattung des wehrgeschichtlichen Museums Rastatt mit einer Heizung SchrAnfr B65 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17276*A Anlage 53 Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten sowie Maßnahmen zur Korrektur falscher Eßgewohnheiten SchrAnfr B66 18.04.80 Drs 08/3914 Hasinger CDU/CSU SchrAnfr B67 18.04.80 Drs 08/3914 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17276* B Anlage 54 Sicherstellung der alleinigen Zuständigkeit des Bundesgesundheitsamtes im Hinblick auf die Beurteilung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln SchrAnfr B68 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Wolters BMJFG . 17277* A Anlage 55 Anwendungsverbot für den krebserzeugenden Stoff Diäthylstilböstrol bei der Tiermast sowie Erfahrungen mit dem Fleischbeschaugesetz SchrAnfr B69 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B70 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17278*A Anlage 56 Verringerung der Anzahl der Tierversuche durch einen größeren Austausch der Versuchsergebnisse unter den Pharmawerken SchrAnfr B71 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17278* C Anlage 57 Antrag zur Streichung der Homosexualität aus der Krankheitsliste der WHO SchrAnfr B72 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279*A Anlage 58 Verbot des Medikaments „Sulproston" SchrAnfr B73 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279* B Anlage 59 Ausbau der Transplantationsbedingungen SchrAnfr B74 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 IX SchrAnfr B75 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B76 18.04.80 Drs 08/3914 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17279* C Anlage 60 Stellungnahme der Bundesärztekammer zur richtigen Wahl der Nahrungsfette SchrAnfr B77 18.04.80 Drs 08/3914 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 17280*A Anlage 61 Veränderung der Standflächen für LKW auf Autobahnparkplätzen in umgekehrter Richtung; Freifahrt von Begleitern Blinder bei den Eisenbahnen der EG-Staaten SchrAnfr B78 18.04.80 Drs 08/3914 Seefeld SPD SchrAnfr B79 18.04.80 Drs 08/3914 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17280* B Anlage 62 Vereinbarkeit der Einführung einer Autobahngebühr in Belgien mit dem EWG-Vertrag SchrAnfr B80 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17280* D Anlage 63 Deutsche Tanker unter liberianischer Flagge; Beteiligung der VEBA daran SchrAnfr B81 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281A Anlage 64 Beginn des Ausbaus der B 70 zwischen Metelen und Rheine SchrAnfr B82 18.04.80 Drs 08/3914 Becker (Nienberge) SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281 * B Anlage 65 Änderung des § 9 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung betr. Abbiegen von Radfahrern auf Grund von Empfehlungen Berliner Verkehrsbehörden SchrAnfr B83 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Berger (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281C Anlage 66 Investitionen der Bundesbahn 1980 im Kreis Rendsburg-Eckernförde; Auswirkung von Haushaltssperren auf die Unterhaltung des Nord-Ostsee-Kanals SchrAnfr B84 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAnfr B85 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17281 * D Anlage 67 Ausbau von Bundesfernstraßen im Kreis Ahrweiler SchrAnfr B86 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17282* B Anlage 68 Nachteile durch den Linienverkehr der Interflug von Berlin-Schönefeld nach Brüssel für den Flughafen Tegel; Erteilung einer Genehmigung für die Air-Berlin USA zur Eröffnung des Linienflugverkehrs mit Brüssel SchrAnfr B87 18.04.80 Drs 08/3914 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B88 18.04.80 Drs 08/3914 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17282* C Anlage 69 Behindertengerechter Ausbau von Bahnhöfen im Bereich der Bundesbahndirektion Köln SchrAnfr B89 18.04.80 Drs 08/3914 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17282* D X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 70 Erweiterung der Bahnunterführung der Wasserburger Straße in Traunstein SchrAnfr B90 18.04.80 Drs 08/3914 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* B Anlage 71 Investitionen der Bundesbahn auf den Strecken Jossa-Wildflecken, Bad Neustadt/S.-Bischofsheim, EbenhausenMellrichstadt, Haßfurt-Hofheim und Breitengüßbach-Maroldsweisach; Erhaltung des Personenverkehrs auf diesen Strecken SchrAnfr B91 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B92 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* B Anlage 72 Elektrifizierung der Strecke SolingenOhligs-Oberbarmen SchrAnfr B95 18.04.80 Drs 08/3914 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 17283* D Anlage 73 • Benachteiligung von Sozialmietern durch fehlerhafte Wärmebedarfsrechnungen SchrAnfr B109 18.04.80 Drs 08/3914 Müntefering SPD SchrAnfr B110 18.04.80 Drs 08/3914 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* A Anlage 74 Beeinträchtigung der Wirkung von Zivilschutzsirenen durch Schalldämmungsmaßnahmen in Wohnungen SchrAnfr B111 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* C Anlage 75 Berücksichtigung der Städte Erftstadt und Wesseling bei Finanzhilfen gemäß § 72 des Städtebauförderungsgesetzes SchrAnfr B112 18.04.80 Drs 08/3914 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17284* D Anlage 76 Möglichkeit einer Alternativplanung gemäß § 2a des Bundesbaugesetzes; Kriterien der Planungsreife für eine vorgezogene Bürgerbeteiligung SchrAnfr B113 18.04.80 Drs 08/3914 Engelhard FDP SchrAnfr B114 18.04.80 Drs 08/3914 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* A Anlage 77 Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Sperling über the Qualität von Wohnungen SchrAnfr B115 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* C Anlage 78 Zurückstellung der Verteilung von Wohnungsbaumitteln wegen fehlender Einigung über den Verteilungsschlüssel; Benachteiligung des Freistaates Bayern wegen fehlender Einigung über den Verteilungsschlüssel für Wohnungsbaumittel SchrAnfr B116 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAnfr B117 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17285* C Anlage 79 Schikanierung von Bundesbürgern bei der Einreise in die DDR bei Verwendung der korrekten Bezeichnung für the Bundesrepublik Deutschland an Stelle der Abkürzung BRD SchrAnfr B118 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAnfr B119 18.04.80 Drs 08/3914 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17286*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 XI Anlage 80 Fehlen der Stadt Wolfsburg auf einer Karte des Zonenrandgebiets in der Zeitungsbeilage „Kontakte" SchrAnfr B120 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17286* C Anlage 81 Bilaterale Abkommen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Energieforschung, insbesondere für den Sektor Kohleveredelung SchrAnfr B121 18.04.80 Drs 08/3914 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17286* D Anlage 82 Beteiligung der Deutschen Forschungs-und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt (DFVLR) an der wehrtechnischen Forschung; internationale Zusammenarbeit der DFVLR auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten SchrAnfr B122 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B123 18.04.80 Drs 08/3914 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 17288*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17209 215. Sitzung Bonn, den 25. April 1980 Beginn: 8.30 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17253 Berichtigungen 213. Sitzung, Seite IV linke Spalte: Die Zeilen 12 bis 18 sind zu streichen. Einzufügen ist: Erarbeitung von Wahlkampfpapieren für die SPD durch Bedienstete des Verteidigungsministeriums MdlAnfr A40 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A41 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU Auf Seite V linke Spalte sind unter Anlage 5 der Text und die sonstigen Angaben zu streichen. Einzufügen ist: Überdurchschnittliche Preissteigerungen bei fortgeschrittenen Waffensystemen und Rüstungsprojekten MdlAnfr A42 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A43 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17144* C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens ** 25. 4. Dr. van Aerssen * 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber * 25. 4. Dr. Bangemann * 25. 4. Dr. Bardens ** 25. 4. Blumenfeld * 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer ** 25. 4. Breidbach 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Dr. Ehmke 25. 4. Dr. Enders ** 25. 4. Dr. Evers ** 25. 4. Feinendegen 25. 4. Fellermaier * 25. 4. Flämig* 25. 4. Franke 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Fuchs * 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner ** 25. 4. Grüner 25. 4. Gscheidle 25. 4. Dr. Haack 25. 4. Haberl 25. 4. Handlos ** 25. 4. Hansen 25. 4. Heyenn 25. 4. Höffkes 25. 4. Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Klein (München) 25. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Dr. Kreile 25. 4. Frau Krone-Appuhn 25. 4. Lagershausen ** 25. 4. Lemmrich ** 25. 4. Lenzer ** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Lücker * 25. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick ** 25. 4. Dr. Mende ** 25. 4. Dr. Müller ** 25. 4. Müller (Bayreuth) 25. 4. Müller (Remscheid) 25. 4. Frau Dr. Neumeister 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Pawelczyk ** 25. 4. Rainer 25. 4. Reddemann ** 25. 4. Prinz zu Sayn-Wittgenstein- Hohenstein 25. 4. Dr. Schäuble ** 25. 4. Scheffler ** 25. 4. Frau Schleicher * 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Schmöle 25. 4. Dr. Schwarz-Schilling 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld * 25. 4. Sieglerschmidt * 25. 4. Spranger 25. 4. Stockleben 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer ** 25. 4. Voigt (Sonthofen) 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Dr. Warnke 25. 4. Dr. von Wartenberg 25. 4. Wawrzik * 25. 4. Weber (Heidelberg) 25. 4. Weisskirchen (Wiesloch) 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4. Dr. Zeitel 25. 4. Zywietz 25. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen A 1 und 2): Welche Arbeitsschutzbestimmungen bestehen für die Mitarbeiter in Kernkraftwerken, und seit wann gibt es diese Bestimmungen? Wie haben sich die Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter von Kernkraftwerken bewährt, und wie sollen sie fortgeschrieben werden? Auf Kernkraftwerke sind anzuwenden 1. die speziellen staatlichen Schutzvorschriften, die den Arbeitsschutz einbeziehen, insbesondere das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976, 2. die allgemeinen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Arbeitsstätten-Verordnung, die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe sowie die Verordnungen über gefährliche Anlagen nach § 24 der Gewerbeordnung, 3. die Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschrift „Wärmekraftwerke (VBG 2)" vom 18. August 1977 der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik. Die für den Arbeitsschutz wichtigen Vorschriften sind im Unfallverhütungsbericht der Bundesregie- 17256* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 rung in der Bundestagsdrucksache 8/3650 vom 8. Februar 1980 aufgeführt. Nach dem Atomgesetz muß bei der Errichtung und dem Betrieb von Kernkraftwerken jeweils der Stand der Technik berücksichtigt werden. Hier fällt dem kerntechnischen Ausschuß (KTA), in dem alle beteiligten Kreise vertreten sind, eine wichtige Rolle zu. Der KTA hat die Aufgabe, auf Gebieten der Kerntechnik, bei denen sich auf Grund von Erfahrungen eine einheitliche Meinung von Fachleuten, der Hersteller, Ersteller und Betreiber von Atomanlagen, der Gutachter und der Behörden abzeichnet, für die Aufstellung sicherheitstechnischer Regeln zu sorgen und deren Anwendung zu fördern. Vom KTA sind eine Vielzahl von sicherheitstechnischen Regeln erstellt worden. Nach den bisherigen Erfahrungen haben sich die Arbeitsschutzbestimmungen für die Mitarbeiter von Kernkraftwerken weitgehend bewährt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß. sich der Schutz der Arbeitnehmer in Kernkraftwerken vornehmlich auf den Strahlenschutz konzentriert und dem konventionellen Arbeitsschutz nicht die gleiche Bedeutung zugemessen wird. Im Bereich der Kerntechnik arbeiten verschiedene Gremien (z. B. Kerntechnischer Ausschuß, Strahlenschutzkommission, Reaktorsicherheitskommission) an der Verbesserung der Sicherheitsanforderungen. Dabei werden die bei der Konstruktion, dem Bau und dem Betrieb von Kernkraftwerken anzuwendenden Sicherheitsstandards jeweils auf den neuesten Stand gebracht. Hinsichtlich des Strahlenschutzes wird die Strahlenschutzverordnung jeweils an die EuratomGrundnormen für den Strahlenschutz angepaßt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 4): Kann der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage über die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der photoelektrischen und photochemischen Umwandlung der Solarenergie (Drucksache 8/3799) entnommen werden, daß die Bundesregierung das zukünftige Potential zur Weiterentwicklung der Cadmiumsulfidzelle wegen des Problems der Langzeitstabilität ungünstig einschätzt, und falls ja, wie bewertet sie die sehr kostengünstigen Herstellungsverfahren von Cadmiumsulfidzellen zusammen mit der wissenschaftlich veröffentlichten Tatsache, daß die bisher beobachtete Leistungsdegradation dieser Zellen durch technisch mögliche, vollkommene Verkapselung wirksam verhindert werden kann? In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage über die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der photoelektrischen und photochemischen Umwandlung der Solarenergie wurde aufgezeigt, daß neben der Solarzellentechnologie auf der Basis Silizium die Cadmiumsulfid-Zelle mit zu den aussichtsreichsten Technologien auf diesem Gebiet zählt. Es ist beispielhaft auf ein wichtiges Grundsatzproblem, die Langzeitstabilität, hingewiesen worden, das bei der Cadmiumsulfid-Zelle gravierend auftritt. Fortschritte sind in der Tat durch technische Lösungen bei der Verkapselung erzielt worden. Das Stabilitätsproblem bedarf aber gerade bei diesem Zellentyp weiterer Anstrengungen, vor allem längerfristiger Erprobungen. Die Vorteile der Cadmiumsulfid-Zellentechnologie liegen darin, bei ansteigenden Produktionsmengen kostengünstige Herstellverfahren einzusetzen. Nicht übersehen werden dürfen jedoch die bekannt negativen, umweltbelastenden und gesundheitsgefährdenden Auswirkungen bzw. Einflüsse, die mit der Gewinnung und Verarbeitung von Cadmium und seinen Verbindungen einhergehen. Insbesondere darin sieht die Bundesregierung beschränkende Faktoren, die eine weniger günstige Bewertung des Potentials zur Weiterentwicklung der Cadmiumsulfid-Zelle begründen könnten. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 5 und 6): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung bezüglich der Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet des Thoriumbrennstoffkreislaufs? Welche öffentlichen Finanzmittel sind bisher hier eingesetzt bzw. sollen in den Haushaltsjahren aufgewendet werden? Zu Frage A 5: Arbeiten zum Thorium-Brennstoffkreislauf wurden bisher überwiegend bei der Kernforschungsanlage Jülich durchgeführt. Nachdem 1979 von den Projektpartnern beschlossen wurde, für zukünftige HochtemperaturreaktorProjekte (HTR) vom bisherigen Referenzzyklus Uran 235 (93 %) + Thorium zu niedrig angereichertem Uran ohne Thorium überzugehen, stellte sich für die Bundesregierung die Frage nach der Bedeutung der noch in Jülich laufenden Forschungs- und Entwicklungs-Arbeiten zum bisherigen Referenzzyklus. Zentraler Punkt dieser F + E-Arbeiten ist die Technikumsanlage JUPITER (Jülicher Pilotanlage zum Thoriumelement-Reprocessing). Diese Anlage, deren Realisierung sich bereits um viele Jahre verzögert hat, erfordert bis zur Inbetriebnahme einschließlich der notwendigen Folgeanlagen weitere Investitionen in Höhe von ca. 40 Millionen DM. Nach Gesprächen mit dem Vorstand der KFA sind wir der Auffassung, daß insbesondere die Technikumsanlage JUPITER nicht fertiggestellt werden sollte. Zu Frage A 6: 1977 wurde das Projekt HTR-Brennstoffkreislauf (HBK) bei der Kernforschungsanlage Jülich mit 7 Industriepartnern gegründet. Dieses Projekt umfaßt sowohl die Versorgung (Partikel, Brennelement, Grafit) als auch die Entsorgung (Transport, Lagerung, Wiederaufarbeitung, Refabrikation, Abfallbehandlung) von HTR's. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17257* Diese Arbeiten müssen auch bei Änderung des Referenzzyklus zum überwiegenden Teil fortgeführt werden. Im Wirtschaftsplan und Programmbudget der KFA sind dafür jährlich rund 50 Millionen DM ausgewiesen. Anlage 5. Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage A 16): Trifft es zu, daß das Bundesverteidigungsministerium die Veröffentlichung der von der INERSOFO im Rahmen des Humanisierungsprogramms der Bundesregierung vergleichenden Untersuchung der Schreibdienste in obersten ers Bundesbehörden blockiert und damitrsuch die anschließende Modellphase zur Umsetzung von Veränderungsvorschlägen zur Humanisierung der Arbeitsplätze in den Schreibdiensten verhindert, und wenn ja, warum, und wann ist mit der Veröffentlichung der Untersuchung zu rechnen? Der Bundesminister der Verteidigung hat nicht versucht, die anstehende Erprobung von Organisationsmodellen für Schreibdienste („Modellphase") zu blockieren. Er hat im Gegenteil die zügige Durchführung der Modellphase ausdrücklich befürwortet. Eine Veröffentlichung soll erfolgen, sobald die Wissenschaftler unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der beteiligten Ressorts eine Überarbeitung vorgenommen haben. Eine überarbeitete Fassung wird voraussichtlich Ende dieses Monats vorliegen. Dieser Bericht soll mit einer Stellungnahme der Bundesregierung dem Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 17): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Orsoyer Rheinbogens der Bau eines Hochtemperaturreaktors gekoppelt mit einer Kohlehydrieranlage geplant ist, und wie beurteilt sie gegebenenfalls diese Planung? Im Rahmen eines Vorprojektes werden von der VEBA-Öl AG mit finanzieller Förderung durch die Bundesregierung Planungsarbeiten für eine künftige großtechnische Kohleverflüssigungsanlage durchgeführt. Der Bundesregierung ist bekannt, daß im Rahmen dieser Arbeiten auch der Bereich des Orsoyer Rheinbogens in die Standortüberlegungen für eine Kohleverflüssigungsanlage einbezogen wird. An die Einkopplung von Fremdenergie aus einem Hochtemperaturreaktor kann zur Zeit aus technischen Gründen noch nicht gedacht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 19): Wollen sich an dem geplanten Bau eines Hochtemperaturreaktors mit einer Kohlehydrieranlage im Bereich des Orsoyer Rheinbogens auch die VEBA und die Ruhrkohle AG beteiligen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Bereich des Orsoyer Rheinbogens in die Standortüberlegungen der VEBA für eine künftige großtechnische Kohleverflüssigungsanlage einbezogen wird. Unabhängig von der endgültigen Standortwahl geht die Bundesregierung davon aus, daß die erste Kohleverflüssigungsanlage im Ruhrgebiet gemeinsam von der VEBA und der Ruhrkohle AG gebaut und betrieben werden wird. Es ist bisher aus technischen Gründen nicht daran zu denken, Fremdenergie aus einem Hochtemperaturreaktor in eine solche Anlage einzukoppeln. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Voss (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 22 und 23): Wann wird die Bundesregierung das Durchführungsgesetz zur Vierten Richtlinie der EG zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie) vom 25. Juli 1978 vorlegen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, falls der vorgesehene Vollzugstermin (1. August 1980) nicht eingehalten werden kann? Welche Regelung beabsichtigt die Bundesregierung im Durchführungsgesetz hinsichtlich der Zulassung von Abschlußprüfern für die vorgesehenen Pflichtprüfungen der GmbHs zu treffen? Zu Frage A 22: Die Bundesregierung hat unmittelbar nach Verabschiedung der Vierten Richtlinie mit deren Umsetzung in nationales Recht begonnen. Im Februar dieses Jahres ist den beteiligten Verbänden ein vom Bundesministerium der Justiz erstellter Vorentwurf zur Durchführung der Vierten Richtlinie übermittelt worden; nach einer noch vorgesehenen Anhörung dieser Verbände wird der Entwurf so bald wie möglich den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet werden. Die Bundesregierung hatte bereits bei den Beratungen über die Vierte Richtlinie im Rat der Europäischen Gemeinschaften Zweifel angemeldet, ob diese Richtlinie innerhalb der vorgesehenen Frist von 24 Monaten umgesetzt werden könne; sie wollte jedoch die Verabschiedung der Richtlinie an dieser Frage nicht scheitern lassen. Die Durchführung der Vierten Richtlinie erfordert umfangreiche Regelungen und zahlreiche Änderungen einer großen Zahl von Gesetzen. Wegen der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die steuerliche Gewinnermittlung muß außerdem darauf geachtet werden, welche Auswirkungen die vorgesehenen Regelungen der handelsrechtlichen Rechnungslegung auf die Besteuerung haben können. 17258* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Hinzu kommt, daß zwischen der von der BilanzRichtlinie erfaßten Rechnungslegung der einzelnen Unternehmen und der Konzernrechnungslegung ein enger sachlicher Zusammenhang besteht: Beim Rat der Europäischen Gemeinschaften wird zur Zeit der Entwurf einer Siebenten Richtlinie über die Konzernrechnungslegung beraten. Es liegt im Interesse der Wirtschaft, beide Richtlinien möglichst gemeinsam durchzuführen, um es den betroffenen Unternehmen zu ersparen, ihr Rechnungswesen zweimal hintereinander auf neue gesetzliche Vorschriften umstellen zu müssen. Die Bundesregierung wird deshalb im Rahmen ihrer Möglichkeiten dazu beitragen, hierfür in Brüssel die Voraussetzungen zu schaffen. Sie geht davon aus, daß die gemeinsamen Bemühungen aller Mitgliedstaaten und der Kommission der Europäischen Gemeinschaft eine solche Lösung ermöglichen werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen hält die Bundesregierung zur Zeit nicht für erforderlich. Zu Frage A 23: Über die von Ihnen angesprochene Frage werden zur Zeit Gespräche zwischen den beteiligten Bundesministerien sowie zwischen der Bundesregierung und den Kammern der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater geführt. Diese Gespräche sind noch nicht abgeschlossen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 24): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß einem Untersuchungsgefangenen, dem Haftverschonung gewährt wurde, sämtliche Ausweispapiere entzogen werden sollten, und wenn ja, wie soll sich ein schwerer Straftaten Verdächtiger bei Ausweiskontrollen, Routinefahndungen oder bei Verkehrskontrollen ausweisen? Nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung ist der Vollzug eines Haftbefehls, bei dem lediglich der Haftgrund der Fluchtgefahr gegeben ist, auszusetzen, wenn der Zweck der Untersuchungshaft auch durch weniger einschneidende Maßnahmen erreicht werden kann (§ 116 StPO). Als eine solche Maßnahme kommt die Anweisung an den Beschuldigten in Betracht, das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht zu verlassen. Um die Einhaltung dieser Auflage zu gewährleisten, ist es zulässig, die Aussetzung des Vollzugs des Haftbefehls zusätzlich davon abhängig zu machen, daß der Beschuldigte seine Ausweispapiere zu den Strafakten gibt. Wie Nachfragen bei einigen Landesjustizverwaltungen ergeben haben, geht die allgemeine Praxis dahin, in diesen Fällen dem Beschuldigten über die Hinterlegung der Papiere eine amtliche Bescheinigung auszustellen, mit der er sich bei Kontrollen ausweisen kann. Bisher ist nicht bekanntgeworden, daß diese allgemein geübte Praxis zu Schwierigkeiten geführt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 31): Warum hat die Bundesregierung bei den parlamentarischen Beratungen zur Änderung des Branntweinmonopolgesetzes im vergangenen Jahr, bei denen auch ausführlich über § 71 des Branntweinmonopolgesetzes diskutiert worden ist, nicht dargelegt, daß die Absicht bestehe, Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes durch die Bundesmonopolverwaltung kürzen zu lassen? Bei den Ausschußberatungen war beantragt worden, den Zuschlag nach § 71 BranntwMonG zu streichen. Der Vertreter der Bundesregierung hatte auf Befragen erklärt, daß ein sachlicher Grund für die Weiterzahlung des Zuschlags nicht bestehe. Der Gesetzgeber hat § 71 BranntwMonG jedoch beibehalten. Der Bundesminister der Finanzen hat die Bundesmonopolverwaltung nunmehr angewiesen, diesen sogenannten süddeutschen Zuschlag nur für originäre süddeutsche Brennrechte zu gewähren und nicht für Brennrechte, die aus Norddeutschland auf Brennereien in Bayern und Baden-Württemberg übertragen worden sind. Dies ist nach Auffassung der Bundesregierung eine dem Sinn und Zweck des Gesetzes entsprechende Auslegung und bedeutet keine teilweise Streichung des Zuschlags. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen A 60 und 61): Bleibt die Regierung bei der im Bericht der Bundesregierung zur Verbraucheraufklärung vom 27. September 1979 geäußerten Auffassung, daß bei einer Integration der Arbeisgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft Verbraucherberatung Nachteile befürchtet wer- den müssen, und gilt diese Aussage auch für eine Integration der Geschäftsstellen beider Vereine? Setzt sich die Bundesregierung für die Aufrechterhaltung der rechtlichen Eigenständigkeit der Arbeitsgemeinschaft für Wohnberatung ein, insbesondere dafür, daß die Arbeitsgemeinschaft für Wohnberatung eine eigene Geschäftsstelle behält und über den fachlichen Inhalt ihrer Arbeit und die Verwendung ihrer finanziellen Mittel selbst entscheiden kann? Zu Frage A 60: Die Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung stützt sich wesentlich auf das Engagement ehrenamtlicher Helfer. Müßte die Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung ihre rechtliche Eigenständigkeit aufgeben, so wäre nicht ausgeschlossen, daß die Einsatzbereitschaft gerade der ehrenamtlichen Träger nachläßt. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung fest. Von einer Integration der Geschäftsstellen beider Vereine wird dagegen eine solche Wirkung nicht erwartet. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung bleibt bei der in ihrem Bericht zur Verbraucheraufklärung vom 27. September 1979 geäußerten Auffassung, daß sie es als ausreichend ansieht, wenn die Integration der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung in die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher aus haus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17259* haltswirtschaftlichen Gründen in die Wege geleitet wird. Eine solche Geschäftsstellenintegration bedingt, daß die bisher der Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung unmittelbar zugeleiteten Bundesmittel nach der Integration der Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zufließen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher würde die Mittel nach Maßgabe entsprechender noch abzuschließender Vereinbarungen mit der weiterhin rechtlich selbständigen Arbeitsgemeinschaft Wohnberatung für deren Aufgaben bereitstellen. Die Wohnberatung wird dadurch in das Gesamtkonzept der Verbraucheraufklärung integriert und unterliegt damit auch den jeweiligen sachlichen Prioritäten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 62 und 63): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bergarbeiterwohnungsbau zu beleben, ist sie insbesondere bereit, das Treuhandvermögen, das nach dem Bergarbeiterwohnungsbaugesetz von 1951 gebildet worden ist, aus Haushaltsmitteln. aufzustocken? Wieviel Wohnungen wurden seit 1970 jährlich in Nordrhein-Westfalen im sozialen Wohnungsbau aus Bundesmitteln gefördert, untergliedert nach Wohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und in Mehrfamilienhäusern? Sozialer Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen 1. und 2. Förderungsweg – Bewilligungsstatistik – Geförderte Wohnungen Jahr insgesamt davon in Gebäuden mit Eigentumswohnungen Sonstige 2) 1 und 2 3 und mehr 1) Wohnungen Anzahl 1970 69 613 21 194 45 801 2 574 44 1971 84 233 20 580 58 318 5 283 52 1972 71 093 18 183 46 628 6 234 48 1973 31 712 11 567 17 464 2 635 46 1974 49 459 12 343 32 913 3 964 239 1975 46 514 16 134 26 398 3 763 219 1976 43 213 18 990 20 081 3 996 146 1977 38 277 16 331 19 162 2 733 51 1978 46 817 22 463 20 440 3 667 247 1970 bis 1978 480 931 157 785 287 205 34 849 1 092 1979 3) 34 600 . 1) Ohne Eigentumswohnungen 2) u. a. Wohnheime und Wohnungen in Nichtwohngebäuden 3) Eine weitere Untergliederung ist z. Zt. noch nicht möglich. Zu Frage A 62: Der Bergarbeiterwohnungsbau ist zunächst eine Sache derjenigen Länder, in denen Kohlenbergbau betrieben wird, und der Bergbauunternehmen, die ihre Belegschaft im Unternehmensinteresse halten und verstärken müssen. Dessenungeachtet hat sich auch die Bundesregierung im Kabinett und in den beteiligten Ressorts mit der Wohnungsversorgung der Bergarbeiter befaßt. Die Überlegungen der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Zunächst muß das umfassende Programm, das der Gesamtverband des Deutschen Steinkohlenbergbaues nach Abstimmung mit der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie im März 1980 für die Jahre bis 1990 vorgestellt hat, im Volumen, im zeitlichen Ablauf und im Hinblick auf die erforderlichen Mittel analysiert werden. Erst dann stellt sich die Frage, wie die erforderlichen Mittel zu beschaffen sind. Zur Zeit ist nicht vorgesehen, das Treuhandvermögen für den Bergarbeiterwohnungsbau aus Haushaltsmitteln des Bundes aufzustocken. Die Bundesregierung hat jedoch bereits 14,0 Millionen DM zusätzlich für das Jahr 1980 bereitgestellt. Zu Frage A 63: Von 1970 bis 1980 wurden in Nordrhein-Westfalen — ausweislich der Bewilligungsstatistik — ins- 17260* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 gesamt 514 531 Wohnungen im 1. und 2. Förderungsweg gefördert. Von allen geförderten Wohnungen fielen von 1970 bis 1979 rd. 33 % auf Wohnungen in Gebäuden mit ein und zwei Wohnungen, rd. 60 % auf Wohnungen in Gebäuden mit drei und mehr Wohnungen. Rd. 7 % entfielen auf Eigentumswohnungen. Über die zeitliche Entwicklung der Bewilligung sowie deren Struktur gibt die nachfolgende Ubersicht Auskunft. Für das Jahr 1979 kann wegen fehlender statistischer Angaben leider noch keine Aufgliederung der Förderungszahl vorgenommen werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 65): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß auf Grund einer Richtlinie des „Amts für Preise und des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie" der DDR vom B. Oktober 1979 Auftraggeber aus nichtsozialistischen Ländern für Grabpflege auf Friedhöfen der DDR im Vergleich zu den Einheimischen einen unverhältnismäßig überhöhten Preis bezahlen müssen, der Preis in der Landeswährung des Auftraggebers zu entrichten ist und die Preisdifferenz in die Staatskasse der DDR abzuführen ist, um auf diese Weise eine Devisenaufbesserung zu erreichen? Pressemeldungen, wonach die DDR die Grabpflegekosten für hier lebende Hinterbliebene erhöht hat, sind durch zwei Mitteilungen aus der Bevölkerung an mein Haus bestätigt worden. Ob es sich dabei um eine drastische Erhöhung handelt, kann ich noch nicht beurteilen. In einer mir zur Einsichtnahme übersandten Rechnung wird als Jahrespflegesatz für ein Grab der Betrag von 77,60 Mark genannt. Die in den Pressemeldungen erwähnte Richtlinie des Amtes für Preise des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie vom 8. Oktober 1979 ist offenbar nicht veröffentlicht und ihr Inhalt mir deshalb nicht bekannt. Wir bemühen uns z. Z. über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland von der DDR näheren Aufschluß über die Richtlinie zu erhalten. Ich kann hinsichtlich des Hintergrundes der Kostenanhebung nur vermuten, daß die DDR auch bei den Grabpflegekosten, wie früher schon bei anderen Dienstleistungen, deren Preise für Bewohner der DDR durch Subventionen niedriggehalten werden, von nicht in der DDR ansässigen Auftraggebern nunmehr Kostenpreise verlangt. Zu erwähnen wäre noch, daß die Rechnungsbeträge vom Auftraggeber nur dann von hier aus in DM überwiesen werden müssen, wenn dieser kein Konto in der DDR besitzt. Über Sperrkonten in der DDR kann zur Bezahlung von Grabpflegekosten verfügt werden, außer es handelt sich um Grundstückssperrkonten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Wartenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 66): Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, in Zukunft aus ihnen zustehenden .Devisenausländerkonten B" mit Guthaben aus Grundstückserträgnissen über diese zur Deckung in der DDR entstehender Aufenthaltskosten zu verfügen? Nach der Anlage zur 4. Durchführungsbestimmung zum Devisengesetz der DDR, in der die Verfügungsmöglichkeiten über sog. Devisenausländerkonten B enumerativ aufgeführt sind, kann aus Guthaben, die aus Haus- bzw. Grundstückserträgnissen (z. B. Mieten, Pachten) entstanden sind, verfügt werden — zur Bezahlung der in der DDR entstehenden Aufwendungen, die zur Erhaltung und ordnungsgemäßen Bewirtschaftung notwendig sind — zur Bezahlung werterhöhender Maßnahmen und — zur Bezahlung sonstiger Kosten, die mit der vermögensmäßigen Verwaltung des jeweiligen Grundstücks untrennbar verbunden sind. Verfügungen für andere Zwecke, dazu gehören auch Verfügungen zur Bezahlung von Aufenthaltskosten, die aus anders gespeisten „Devisenausländerkonten B" bis zur Höhe von je 15 Mark je Tag für den Kontoinhaber, seinen Ehegatten sowie seine Kinder und Enkel unter 16 Jahren möglich sind, bedürfen bei aus Haus- und Grundstückserträgnissen entstandenen Konten der Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder der Gemeinde. Da die Mieten und Pachten, die in der DDR insbesondere für Altbauten sehr niedrig sind, regelmäßig kaum für die Instandsetzung, Instandhaltung und Verwaltung von Haus- und Grundbesitz ausreichen, kann die große Mehrzahl der Inhaber von Grundstückssperrkonten keine solche Zustimmung erwarten und stellt deshalb auch wegen Aussichtslosigkeit keine Anträge. Aus einigen wenigen Vorgängen, die allerdings aus früheren Jahren stammen, ist mir bekannt, daß die DDR die Zustimmung erteilt hat, wenn aktuell nicht benötigte Miet- oder Pachtüberschüsse vorhanden waren. In den meisten Fällen wurde und wird jedoch die Zustimmung mit dem Bemerken versagt, die Einnahmen müßten ausschließlich für den Haus- oder Grundbesitz verwendet werden. Es gibt z. Z. keine Anhaltspunkte dafür, daß die DDR diese Regelungen auflockert und zuläßt, daß generell Aufenthaltskosten aus Grundstückserträgen bezahlt werden können. Eine Ausweitung der bisherigen Zustimmungspraxis wäre sehr zu begrüßen. Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen. Übertriebene Hoffnungen möchte ich allerdings nicht wecken. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17261* Anlage 15 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage A 74): Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeitsergebnisse der bisherigen deutsch-polnischen Foren? In der Gemeinsamen Erklärung vom 11. Juni 1976 vereinbarten Bundeskanzler Schmidt und der Erste Sekretär des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, Gierek, „mit dem Ziel, das gegenseitige Verstehen und die Zusammenarbeit zu vertiefen, ein Forum für regelmäßige Treffen von Politikern, Wirtschaftlern, Wissenschaftlern und Publizisten beider Länder zu schaffen, um im beiderseitigen Interesse liegende Fragen gemeinsam zu diskutieren sowie Anregungen für den Ausbau der Beziehungen zu geben". Das Forum hat bisher in zwei Sitzungen getagt, vom 13. bis 16. Juni 1977 in Bonn und vom 16. bis 20. Oktober 1978 in Allenstein. Das dritte Treffen soll im kommenden Monat in Darmstadt stattfinden (12.-15. Mai). Die im Rahmen des Forums geführten Gespräche und- Diskussionen haben zu einer besseren Kenntnis der beiderseitigen Standpunkte und zur Vertiefung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Deutschen und Polen wesentlich beigetragen. Angeregt durch das Forum sind auch die allgemeinen Kontakte z. B. zwischen Wissenschaftlern, Journalisten, Juristen und zwischen der Jugend beider Länder verstärkt worden. Von den Sitzungen des Forums sind eine Reihe für die deutsch-polnischen Beziehungen wichtiger Anregungen ausgegangen. Als Beispiele möchte ich zitieren: die Gründung des kürzlich eröffneten deutschen Polen-Instituts in Darmstadt, die Bemühungen um Förderung polonistischer Studien in der Bundesrepublik Deutschland, das in Arbeit befindliche Handbuch für wirtschaftliche Kooperation deutscher und polnischer Unternehmen, das deutschpolnische Jugendforum. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 76): Betrachtet die Bundesregierung die Äußerung des Botschafters der Sowjetunion Semjonow, „ein deutscher Olympiaboykott werde nicht ohne Folgen für das deutsch-sowjetische Verhältnis bleiben", als Einmischungen in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, was hat sie dagegen unternommen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß Botschafter Semjonow eine solche Äußerung getan hat. Zum Besuch Botschafters Semjonows in Essen, über den die Presse am 15. April 1980 berichtete, hat uns die Sowjetische Botschaft versichert, daß der Botschafter nichts dergleichen gesagt hat. Die Bundesregierung kann keine Einmischung Botschafters Semjonows in die deutschen Angelegenheiten feststellen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 1 und 2): Welche gesetzlichen, insbesondere kartellrechtlichen, urheberrechtlichen oder haushaltsrechtlichen Bestimmungen stehen einer Obernahme der UNESCO-Empfehlungen für internationale Architekturwettbewerbe (Drucksache 8/3064) in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW (Grundsätze und Richtlinien für das Wettbewerbswesen) im einzelnen entgegen, und ist die Bundesregierung bereit, die in den UNESCO-Empfehlungen vorgesehene und von einigen Bundesländern in Einführungserlassen zur GRW festgelegte zwingende Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse der Architektenkammern auch für ihren Bereich festzulegen? Welche Interessen des Auslobers stehen einer Übernahme der UNESCO-Empfehlungen für Architekturwettbewerbe hinsichtlich des verbesserten Urheberschutzes, der Mitwirkung von Berufsverbänden und der Beauftragung von Preisträgern in das deutsche Wettbewerbsrecht GRW entgegen? Zu Frage B 1: Grundsätzlich darf darauf hingewiesen werden, daß zwischen der UNESCO-Empfehlung und den Grundsätzen und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW 1977) eine weitgehende Übereinstimmung in der Zielsetzung besteht. Bei internationalen Wettbewerben sollen daher die International Union of Architects (UIA)-Richtlinien unter Berücksichtigung der Protokollnotiz zur UNESCO- Empfehlung angewandt werden. Einige der der UNESCO-Empfehlung angefügten Standardvorschriften stehen nicht im Einklang mit deutschem Recht und können daher nicht unmittelbar angewandt werden. Zu der Fragestellung im einzelnen: Auf Grund des geltenden Kartellrechts (GWB) mußte in der Neufassung der GRW die Befugnis der Wettbewerbsausschüsse der Berufsverbände beschränkt werden, um den Tatbestand einer unzulässigen Verbandsempfehlung nach § 38 GWB zu vermeiden. Die im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt und dem Bundesminister für Wirtschaft erarbeitete Regelung läßt den berechtigten Interessen der am Wettbewerb Beteiligten so viel Raum wie rechtlich möglich. Aus denselben Gründen mußte nach Inkrafttreten des Kartellrechts bereits die die Anwendung der obligatorischen Einschaltung von Wettbewerbsausschüssen regelnden §§ der alten GRW 1952/54 im Erlaßwege außer Kraft gesetzt werden. Im Gegensatz zu Artikel 29 der UNESCO-Standardvorschriften, der keine Änderung des Entwurfes ohne förmliche Zustimmung des Urhebers zuläßt, regelt das deutsche Urheberrecht in § 14 UrhG, daß der Urheber das Recht hat, „eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden". Dieser Rechtslage entsprechen die das Eigentums- und Urheberrecht betreffenden Punkte in der GRW 1977. Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen (§ 24 BHO) sehen vor, daß Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst dann ver- 17262* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 anschlagt werden dürfen, wenn Pläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahmen, die vorgesehene Finanzierung etc. ersichtlich sind. Diese Voraussetzungen liegen bei Auslobung eines Wettbewerbs nicht vor, so daß der öffentliche Auslober — auch unter Beachtung des § 7 BHO — zu diesem Zeitpunkt keine über den Wettbewerb hinausgehende Verpflichtung zur weiteren Beauftragung eines Preisträgers eingehen kann. Die GRW 1977 sehen deshalb eine Absichtserklärung vor, wonach der Auslober beabsichtigt, für den Fall der Durchführung der Baumaßnahme einen Preisträger mit weiteren Leistungen_ zu beauftragen. Da die GRW 1977 bei Auslobung von Architektenwettbewerben durch den Bund regelmäßig und in vollem Umfang anzuwenden sind, gilt Punkt 3.4 „Wettbewerbsausschüsse" für alle Auslobungen des Bundes. Eines zusätzlichen Hinweises zur Einschaltung der Wettbewerbsausschüsse bedurfte es im Einführungserlaß nicht. Zu Frage B 2: Die zuvor genannten rechtlichen Bindungen sind verpflichtend für den öffentlichen Auslober und mußten deshalb in den GRW 1977 berücksichtigt werden. Bei der Anwendung haben sich seit Einführung der GRW keine nennenswerten Schwierigkeiten ergeben. Wie bereits im Bericht der Bundesregierung an den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages zur UNESCO-Empfehlung über internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe vom 21. März 1980 dargelegt, schenkt die Bundesregierung dem für die Fortentwicklung des Bauwesens wichtigen Bereich des Wettbewerbswesens große Aufmerksamkeit und wertet vorliegende Erfahrungen aus. Sie wird sich erforderlichenfalls notwendigen Ergänzungen und Verbesserungen nicht verschließen und hierzu die Mitwirkung der Berufsverbände in Anspruch nehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 3 und 4): Ist der Bundesregierung bekannt, ob Zeitungsmeldungen zutreffen, nach denen die UdSSR in Afghanistan chemische Kampfmittel, insbesondere Napalm, eingesetzt haben? Was erwägt die Bundesregierung gegebenenfalls gegen den Einsatz derartiger Kampfmittel zu unternehmen, die mit der Haager Landkriegsordnung ebenso unvereinbar sind wie mit dem Geist des KSZE- Vertrags? Zu den in der Presse ständig wiederkehrenden Meldungen über einen angeblichen Einsatz von chemischen Kampfstoffen — in diesem Zusammenhang wird auch von chemischen Reizstoffen und Brandkampfstoffen (NAPALM) gesprochen — liegen der Bundesregierung keine abgesicherten Erkenntnisse vor, die einen derartigen Einsatz faktisch belegen lassen. Die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse stützen sich im wesentlichen auf zumeist undifferenzierte Berichte über Flüchtlingsaussagen. Die Summe dieser Meldungen läßt jedoch vermuten, daß sowohl Brandstoffe als auch andere chemische Stoffe (Reizstoffe) eingesetzt worden sein könnten. Für eine mit dem Kriegsvölkerrecht zu begründende Internationale Verurteilung der UdSSR reichen die bisherigen Erkenntnisse allerdings nicht aus. Die Bundesregierung hat am 25. März 1980 im Genfer Abrüstungsausschuß erklärt, daß die Berichte über den Einsatz chemischer Kampfstoffe sie in ihrer Entschlossenheit bestärken, auf dem baldigen Abschluß einer internationalen Konvention über das Verbot chemischer Waffen zu bestehen. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mäining (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 5, 6 und 7): Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über das Ausmaß des Flüchtlingsproblems des sahrauischen Volks infolge der Besetzung der Westsahara durch Marokko und Mauretanien? Hat die Bundesregierung zur Linderung der Not der Westsaharaflüchtlinge humanitären Hilfsorganisationen, die in diesem Gebiet tätig sind, finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt? Aus welchen Gründen sind entsprechende Unterstützungsanträge der Hilfsorganisation „Terre des Hommes" von der Bundesregierung bislang abschlägig beschieden worden? Zu Frage B 5: Infolge der Sperrung des algerischen Grenzgebietes für ausländische Diplomaten sind auch die deutschen Auslandsvertretungen in bezug auf das Westsahara-Flüchtlingsproblem ausschließlich auf Informationen von dritter Seite angewiesen. Die verfügbaren Zahlenangaben über das Ausmaß des Flüchtlingsproblems schwanken zwischen 50 000 bis 80 000 (VN-Statistik) und 115 000 bis 145 000 Flüchtlingen (Polisario) im Grenzgebiet um Tindouf. Nach jüngsten Berichten des Vertreters einer kirchlichen Hilfsorganisation hat sich die Lage bis zum März dieses Jahres entscheidend gebessert. Die Versorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln und Medikamenten hat sich dank der massiven Hilfsangebote insbesondere arabischer Staaten soweit stabilisiert, daß verschiedene deutsche Organisationen beschlossen haben, ihre Hilfe vorerst. dringenderen Notständen zukommen zu lassen. Auch das IKRK sieht in seinem Afrika-Report Nr. 5 vom März 1980 lediglich Aktionen im Wert von ca. 125 000 sfrs vor, ein Teil davon für Unterrichtsmaterial. Das in den Lagern inzwischen organisierte Schulwesen macht im übrigen gute Fortschritte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17263* Zu Frage B 6: Die Bundesregierung hat aus Mitteln der Humanitären Hilfe zugunsten der sahrauischen Flüchtlinge bisher folgende bilaterale Leistungen erbracht: 17. 12. 1976 160 892 DM 17. 4. 1978 200 000 DM Ferner hat die Bundesregierung zum ,,Allgemeinen Programm" des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen, aus dem die Flüchtlingsprogramme für die sahrauischen Flüchtlinge in Algerien finanziert werden, wie folgt beigetragen: 1978 2,5 Millionen DM 1979 2,5 Millionen DM 1980 3,5 Millionen DM Die Programme des UNHCR beliefen sich 1978 auf 592 000 US $ 1979 auf 1 176 600 US $ Zu Frage B 7: Die Humanitäre Hilfe der Bundesregierung folgt grundsätzlich zwei Prinzipien: — die unmittelbare Not der jeweils betroffenen Bevölkerung zu lindern, — dabei eine Politik der strikten Nichteinmischung in inner- oder zwischenstaatliche Konflikte zu wahren. Die der Bundesregierung im Falle des Westsahara-Konflikts geboten erscheinende strikte Nichteinmischung schließt wirksame humanitäre Hilfe zugunsten der notleidenden Zivilbevölkerung keineswegs aus. Gerade in Konfliktgebieten haben sich humanitäre Hilfsaktionen internationaler Träger wie die des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen oder des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz besonders bewährt. Im Falle einer bilateralen Beteiligung der Bundesregierung an Hilfsaktionen privater Träger zugunsten der Westsahara-Flüchtlinge muß jedoch sichergestellt sein, daß die geleistete Hilfe ausschließlich den Flüchtlingen zugute kommt. Zudem muß die Hilfe über geeignete Mittlerorganisationen geleitet werden, die sich ihrerseits nicht dem Vorwurf der Parteinahme in dem fortbestehenden, politischen Konflikt aussetzen. Hierfür bieten die kirchlichen Organisationen, mit denen die Bundesregierung in der Vergangenheit zusammengearbeitet hat, sichere Gewähr. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 8): Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wenn ja in welchem Umfang die Schweiz für ihre Staatsbürger, die in den von Polen und der Sowjetunion besetzten Gebieten bis 1945 lebten, Entschädigung für deren Vermögensverluste erhalten hat? 1. Nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Polen betreffend die Entschädigung der schweizerischen Interessen in Polen, abgeschlossen in Warschau am 25. Juni 1949, in Kraft getreten 1. Juli 1949, erhält die schweizerische Regierung eine Globalentschädigung von 22,5 Millionen sfrs für schweizerische Vermögenswerte, Rechte und Interessen sowie für Forderungen gegenüber dem polnischen Staat und gegenüber Schuldnern in Polen, sowie eine Globalsumme von 1 Million sfrs für verlassene schweizerische Güter in Polen. 2. Die schweizerische Regierung hat von der Sowjetunion für die Vermögensverluste ihrer Staatsbürger keine entsprechende Entschädigung erhalten. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 9 und 10): Haben die bisher von der Bundesregierung wiederholt angekündigten, der angestrebten deutsch-polnischen Normalisierung dienenden Bemühungen bezüglich der Fürsorge für deutsche Gräber und Kriegsgräber im Verwaltungsbereich der Volksrepublik Polen (vgl. Fragen vom 16. und 17. Mai und 16. November 1979) zu irgendeinem Ergebnis oder wenigstens zu einer politischen Reaktion geführt? Wie werden die Rechte der Deutschen im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes im Konsularabkommen zwischen der DDR und Frankreich gewahrt? Zu Frage B 9: Bundesminister Genscher hat während des Besuchs des polnischen Außenministers Wojtaszek am 20. Dezember 1979 in Bonn erneut die Frage der Pflege deutscher Kriegsgräber in Polen angesprochen. Der polnische Außenminister und Vizeaußenminister Czyrek wurden hierbei insbesondere gebeten, dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge die Möglichkeit zu Kontaktgesprächen mit den zuständigen polnischen Stellen zu geben. Der polnischen Seite wurde unsere Erwartung erklärt, daß im Zuge des fortschreitenden Normalisierungsprozesses auch die Frage der deutschen Kriegsgräber lösbar sein müsse. Die Gesprächtspartner verhielten sich rezeptiv. Die Bundesregierung hofft, daß es ihren weiteren Bemühungen gelingen wird, einer Lösung der Kriegsgräberfrage näherzukommen. Zu Frage B 10: Das Konsularabkommen. zwischen Frankreich und der DDR ist noch nicht unterzeichnet worden. Sie werden verstehen, daß die Bundesregierung zu Vertragsverhandlungen zwischen Dritten nicht öffentlich Stellung nimmt. 17264* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 11): Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei den Verhandlungen mit der Republik Türkei darauf hinzuwirken, daß die Lage der Christen namentlich in der Osttürkei spürbar verbessert wird, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die vor Übergriffen geflohenen türkischen Christen zum größten Teil nicht der Gruppe der sogenannten Wirtschaftsasylanten zuzuordnen sind? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der christlichen Minderheiten in der Türkei oft schwierig ist. Diese Lage ist aber nicht das Resultat einer auf Diskriminierung und staatliche Verfolgung zielenden „offiziellen" Regierungspolitik. Sie ist vielmehr das Ergebnis einiger faktischer, auch längerfristiger Entwicklungen. Sie ist weniger ein Problem der Religionsfreiheit als des Minderheitenstatus. Eine Verbindung unserer Hilfe für die Türkei mit Auflagen zugunsten der Christen in der Türkei würde daher am Problem selbst vorbeigehen und darüber hinaus als Einmischung in die inneren Angelegenheiten des Landes Verstimmung auslösen, die sicherlich nicht die Lage der Christen verbessern würde. Den zweiten Teil Ihrer Frage muß ich daher dahin gehend beantworten, daß Ihre Auffassung von der Bundesregierung nicht geteilt wird. Der Tatbestand einer kollektiven Verfolgung ist nicht gegeben. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 12 und 13): Treffen Pressemitteilungen zu (z. B. Spiegel, Nummer 15, Seite 178), wonach Geheimpolizisten aus Libyen, „die unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland libysche Studenten und Geschäftsleute überwachen", beim Bundeskriminalamt ausgebildet werden? An welche anderen Staaten gibt die Bundesrepublik Deutschland Ausbildungshilfe für die Polizei? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt wie folgt: 1. Zur Zeit werden beim BKA libysche Polizeibeamte fortgebildet. Dabei handelt es sich aber nicht um „Geheimpolizisten", sondern um Beamte der libyschen Kriminalpolizei. Von einer Überwachung libyscher Studenten und Geschäftsleute in der Bundesrepublik kann keine Rede sein. 2. Die Bundesrepublik Deutschland leistet auch für einige andere Länder polizeiliche Ausbildungshilfe. Generell ist diese Hilfe jedoch entsprechend den außenpolitischen Zielsetzungen und den bestehenden Ausbildungsmöglichkeiten sehr begrenzt. Aus Gründen der außenpolitischen Rücksichtnahme können detaillierte Angaben, den allgemeinen Gepflogenheiten der Bundesregierung entsprechend, aber nur in den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages gemacht werden. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 14): Welchen Stand hat das Antragsverfahren der Landeshauptstadt München auf Förderung der Errichtung öffentlicher Schutzräume in Verbindung mit unterirdischen baulichen Anlagen (Mehrzweckbauten) bezüglich der Anlagen Heimeranstraße, Fouquestraße 31 und Fellstraße 25 a, und mit welchen Mittelzuweisungen ist in diesen Fällen zu rechnen? Der Bund hat der Stadt München inzwischen mitgeteilt, daß er allen drei Anträgen grundsätzlich zugestimmt hat und daß nunmehr die Vertragsverhandlungen mit der Oberfinanzdirektion aufgenommen werden können; es erfolgt dann zunächst die zivilschutztechnische Prüfung durch die Oberfinanzdirektion. Die vom Bund je Schutzplatz zu zahlenden Pauschalbeträge sind an den Baupreis-Index gebunden, hängen also hinsichtlich der genauen Höhe von den Baujahren ab. Bei zusammen ca. 1820 Schutzplätzen kann mit Mittelzuweisungen von etwa 1,8 Millionen DM insgesamt gerechnet werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 15, 16 und 17): Welche Richtlinien gibt es hinsichtlich der Art der Durchführung von Sicherheitskontrollen auf bundesdeutschen Flughäfen? Besteht die Absicht, die Sicherheitskontrollen auf den bundesdeutschen Flughäfen zu vereinheitlichen? Warum sind die früher zur Kontrolle benutzten „Torsonden" überwiegend durch offensichtlich weniger gründliche „Handsonden" ersetzt worden? 1. Richtlinien hinsichtlich der Art der Durchführung von Sicherheitskontrollen auf bundesdeutschen Flughäfen sind im „Rahmen der Maßnahmen zur Abwehr äußerer Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs (Rahmenplan Luftsicherheit)" festgelegt. Der Rahmenplan ist zwischen allen Beteiligten, den für den Schutz des Luftverkehrs vor äußeren Gefahren zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden (Innen- bzw. Verkehrsressorts) und den privaten Organisationen und Unternehmen (insbesondere Luftfahrtunternehmen und Flugplatzhaltern), im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft I „Abwehr äußerer Gefahren" des Sicherheitsausschusses der Zivilluftfahrt abgestimmt und in einer den örtlichen Gegebenheiten angepaßten Form durchzuführen. 2. Auf Grund des bundesweiten Geltungsbereiches des „Rahmenplans Luftsicherheit" ist die von Ihnen angesprochene Vereinheitlichung der Sicherheitskontrollen auf den bundesdeutschen Flughäfen bereits gegenwärtig gegeben. Soweit im Vollzug dieser Maßnahmen Mängel auftreten, können diese nur durch entsprechende dienstaufsichtliche Maßnahmen der für den jeweili- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17265' gen Flughafen zuständigen Landesbehörden behoben werden. 3. Elektronische Metalldetektoren in der Form von „Tor-Sonden" finden bei den Sicherheitskontrollen auf den deutschen Verkehrsflughäfen nur noch vereinzelt Verwendung. Die Tatsache, daß nach hiesiger Erfahrung etwa 80 To aller Passagiere auf Grund der Anzeige des Gerätes einer Nachkontrolle von Hand unterzogen werden müssen, hat die Bundesregierung dazu bewogen, die Kontrollstellen mit elektronischen Hand-Sonden auszustatten. Diese haben den großen Vorteil, daß sie wesentlich flexibler eingesetzt werden können, Fehlanzeigen fast ausgeschlossen sind und bei der akustischen Anzeige von Metall eine gezielte Nachkontrolle von Hand erfolgen kann. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 19): In wieviel Fällen sind Beamte in den Jahren 1978 und 1979 gemäß § 78 des Bundesbeamtengesetzes dem Dienstherrn gegenüber schadensersatzpflichtig geworden oder von ihm in Regreß genommen worden, und in welcher Höhe sind gegebenenfalls entsprechende Geldzahlungen geleistet worden? Zentrale Erhebungen zur Beantwortung Ihrer Frage liegen mir nicht vor. Bei dem verzweigten Aufbau der Bundesverwaltung wären sie auch nur, wie eine fernmündliche Umfrage bei vier obersten Bundesbehörden mit großen Personalkörpern bestätigt hat, mit einem erheblichen Personal- und Sachaufwand zu beschaffen. Sofern Sie es wünschen, wäre ich bereit, solche Erhebungen durch die jeweiligen obersten Bundesbehörden treffen zu lassen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 20): Was wird die Bundesregierung tun, um die mit einer neuen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz verbundenen negativen finanziellen Auswirkungen auf den Unterhalt von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter im öffentlichen Dienst und bei den Kirchen schleunigst zu beseitigen? Nach der Nr. 40.2.8 der am 1. März 1980 in Kraft getretenen allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesbesoldungsgesetz vom 23. November 1979 (GMBl. 1980 S. 3) kann von einer Unterhaltsgewährung im Sinne des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG in der Regel ausgegangen werden, wenn die dem Beamten für den Kindesunterhalt zufließenden Mittel nicht mehr als 360 DM im Monat betragen. Zu diesen Mitteln zählen auch das speziell für den Kindesunterhalt gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag. Erhält ein Beamter diese Leistungen, dürfen deshalb weitere für den Kindesunterhalt bestimmte Mittel den Betrag von 210 DM im Monat nicht überschreiten. Durch die pauschale Berücksichtigung von Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag in Höhe von 150 DM wird vermieden, daß künftige Erhöhungen dieser Leistungen zu Überschreitungen des Höchstbetrages führen. Die genannte Verwaltungsvorschrift hat keine Verschlechterung der bisherigen Rechtslage gebracht; denn auch vor dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift bezifferte sich der für die Anwendung des § 40 Abs. 2 Nr. 4 BBesG maßgebliche Höchstbetrag auf 360 DM im Monat. Bei der Ermittlung dieses Betrages waren entsprechend dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift ebenfalls Kindergeld und Kinderanteil im Ortszuschlag zu berücksichtigen und es ist z. B. in meinem Bereich entsprechend verfahren worden. Wenn in den Ihrer Anfrage zugrunde liegenden Fällen die Betroffenen gleichwohl nicht mehr den Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 1 und 2 des Ortszuschlages erhalten, so beruht dies darauf, daß in den Bereichen, in denen sie tätig sind, bislang das ihnen gewährte Kindergeld und der Kinderanteil im Ortszuschlag entgegen dem Regelungszweck außer Ansatz blieben. Diese Leistungen sind nunmehr einheitlich auf Grund der Klarstellung durch die nach § 71 BBesG ergangene Verwaltungsvorschrift zu berücksichtigen. Über diese Klarstellung waren sich Bund und Länder bei der Beratung der Verwaltungsvorschrift einig. Sie fand auch die einhellige Zustimmung des Bundesrates. Es sei noch bemerkt, daß die Verwaltungsvorschrift für andere als Regelfälle keinen Höchstbetrag beziffert. Bei einer außergewöhnlichen Unterhaltsbelastung aus Gründen, die in der Person des Kindes liegen, ist vielmehr auf den Einzelfall abzustellen. Ich mache ferner darauf aufmerksam, daß ich mich in meinem Rundschreiben vom 18. Dezember 1979 — D II 4 — 221 710/1 — allgemein damit einverstanden erklärt habe, den Ortszuschlag bei einer Minderung auf Grund der allgemeinen Verwaltungsvorschrift in bisheriger Höhe solange weiterzugewähren, bis Zahlungen aus der nächsten allgemeinen Besoldungserhöhung geleistet und verrechnet werden können. Dadurch werden insoweit die bisherigen Bezüge betragsmäßig nicht gemindert. Eine Änderung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift hält die Bundesregierung aus den dargelegten Gründen nicht für angezeigt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 21): Wird die auf Treibstoff seitens der Bundeswehr zu entrichtende Mineralölsteuer in vollem Umfang ohne Anrechnung auf eventuelle Erhöhung des Verteidigungsetats diesem Etat wieder zugeführt? Es gibt keine bundeswehrspezifische Befreiung von der Mineralölsteuer. Soweit der Verbrauch von Mineralölprodukten durch die Bundeswehr der 17266* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Mineralölsteuerpflicht unterliegt, wird die Steuer erhoben und abgeführt. Die Mineralölsteuerbelastung der Bundeswehr wird andererseits bei den Haushaltsansätzen, die zur Beschaffung von Mineralölprodukten dienen, berücksichtigt. Dies entspricht der haushaltsrechtlichen Vorschrift der Bruttoveranschlagung. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 22): Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsenden Bestrebungen in der EG-Kommission, zur Finanzierung des EG-Haushalts und energiepolitischer Maßnahmen sowie zur Reduzierung des Energieverbrauchsanstiegs den allgemeinen Energieverbrauch, die Verwendung schweren Heizöls bzw. Mineraölimporte durch eine EG-Steuer bzw. einen EG-Zoll fiskalisch zu belasten? 1. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in der Entschließung am 27. Juni 1979 aufgefordert, die Mitteilung der EG-Kommission über die künftige Methode der Finanzierung zum Anlaß zu nehmen, die Kommission dringend darauf hinzuweisen, daß der Bundeshaushalt weitere, über die bisherigen „eigenen Einnahmen" der Europäischen Gemeinschaften hinausgehende Belastungen auf absehbare Zeit nicht übernehmen kann. Die Bundesregierung teilt nach wie vor die in dieser Entschließung enthaltene Einschätzung der Belastbarkeit des Bundeshaushalts, sie hat dies der EG-Kommission und den EG-Partnerstaaten wiederholt zur Kenntnis gebracht. 2. Zur Frage energiepolitischer Maßnahmen der Gemeinschaft hat die Kommission in der Mitteilung vom 20. März 1980 Überlegungen darüber angestellt, wie die Gemeinschaft Energieinvestitionen fördern und finanzieren kann. Nach Auffassung der Kommission sind die für eine künftige größere Gemeinschaftsaktion notwendigen Beträge zu umfangreich, als daß sie aus dem vorhandenen Finanzrahmen der Gemeinschaft, insbesondere innerhalb des 1 %-Plafonds aus der Mehrwertsteuer, aufgebracht werden könnten. Aus diesem Grund hält sie neue Quellen für gemeinschaftliche Finanzierungen erforderlich. Die EG-Kommission hat sich bisher auf keine konkreten Finanzierungsmöglichkeiten festgelegt. Ich bitte deshalb um Verständnis dafür, daß die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt zu den Einzelheiten der Überlegungen der EG-Kommission keine Stellung nehmen kann. Wenn auch eine stärkere Belastung der Energiepreise durch Steuern und Abgaben den Energieverbrauch verteuert und damit einen sparsameren Umgang mit Energie bewirken dürfte, so habe ich doch Zweifel, ob dies ein geeigneter Ansatzpunkt für die Einführung einer gemeinschaftlichen Steuer ist. Zu berücksichtigen sein werden im übrigen die unterschiedliche Struktur und Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung in den Mitgliedstaaten sowie die unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten. Die Beratungen darüber sind in Brüssel noch nicht aufgenommen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 23): Mit welchen steuerlichen Belastungen sind Mittel für die Denkmalspflege belegt? Die Frage, wie Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zur Finanzierung von Baumaßnahmen an Gebäuden einkommensteuerrechtlich zu beurteilen sind, wird in Abschnitt 163 der mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Einkommensteuer-Richtlinien eingehend behandelt. Nach den dort niedergelegten Grundsätzen ist zu unterscheiden, ob die Zuschüsse zu Herstellungskosten oder zum Erhaltungsaufwand des Gebäudes geleistet werden. Bei Zuschüssen zu Herstellungskosten kann der Eigentümer des Gebäudes wählen, ob er die um den Zuschuß verminderten Kosten als Bemessungsgrundlage der Absetzungen für Abnutzung ansetzen will oder ob er den Zuschuß als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern will. Die Einbeziehung des Zuschusses in die Einnahmen hat zur Folge, daß die Absetzungen für Abnutzung von den ungeminderten Herstellungskosten für die Baumaßnahme vorgenommen werden können. In beiden Fällen kann der Eigentümer eines Gebäudes, das nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal ist, nach § 82 i der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung für solche Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal und zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind, erhöhte Absetzungen von jährlich bis zu 10 v. H. vornehmen. Zuschüsse, die zur Finanzierung von Erhaltungsaufwand eines Gebäudes geleistet werden, sind den Einnahmen zuzurechnen, während die Aufwendungen in vollem Umfang als Werbungskosten abgezogen werden können. Damit bleiben die Zuschüsse im Ergebnis mit Einkommensteuer unbelastet. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrükken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 24): Erwägt die Bundesregierung, Arbeitsleistungen von Zollbeamten, sofern sie Aufgaben des Bundesgrenzschutzes durchführen, teilweise auf die Wehrpflichtzeiten anzurechnen, und wenn nein, warum nicht? Arbeitsleistungen von Zollbeamten können — auch soweit sie Aufgaben des Bundesgrenzschutzes wahrnehmen — weder ganz noch teilweise auf die Wehrpflichtzeiten angerechnet werden. § 42 Abs. 1 S. 4 Wehrpflichtgesetz (WehrPflG) sieht nur die An- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17267 rechnung des im Vollzugsdienst der Polizei geleisteten Dienstes vor, nicht dagegen die Anrechnung von Zeiten, in denen Angehörige anderer Verwaltungen, wie etwa Beamte der Zollverwaltung, für Polizeivollzugsorgane tätig werden. Die Zollbeamten nehmen als Auftragsverwaltung auch grenzpolizeiliche Aufgaben des Bundesgrenzschutzes neben den eigentlichen zöllnerischen Obliegenheiten wahr. Eine zeitliche Trennung zwischen grenzpolizeilichen und zöllnerischen Aufgaben ist nicht möglich, zumal beide Verwaltungen häufig in einem dienstlichen Verbund arbeiten. Sofern Ihre Frage darauf abzielt, für den Grenzaufsichtsdienst eine dem § 42 Abs. 1 WehrPflG entsprechende Regelung zu schaffen, wird eine solche Regelung in Übereinstimmung mit dem Bundesminister der Verteidigung im wesentlichen aus folgenden Gründen nach wie vor nicht in Erwägung gezogen: — Die Beamten des Grenzzolldienstes, der aus dem Grenzaufsichtsdienst und dem Grenzabfertigungsdienst besteht, sind auch nach der Anerkennung dieses Dienstzweiges als Organ der Inneren Sicherheit keine „Polizeivollzugsbeamten". — Die Organisationseinheiten der Zollverwaltung sind im Verteidigungsfall nicht Teil der bewaffneten Macht der Bundesrepublik Deutschland. — Die Ausbildung der Nachwuchskräfte für den Grenzzolldienst ist mit der Ausbildung der Polizeivollzugsbeamten nicht vergleichbar. Sie ist auf den Einzeldienst in der Grenzüberwachung und in der Warenabfertigung ausgerichtet und sieht weder eine kasernierte Unterbringung noch eine verbandsmäßige Ausbildung vor. — Eine Sonderregelung für den Grenzaufsichtsdienst hätte eine unterschiedliche Behandlung der Beamten der verschiedenen Laufbahnen und Dienstsparten des mittleren Zolldienstes (Grenzaufsichtsdienst, Grenzabfertigungsdienst, Binenzolldienst, Wasserzolldienst) zur Folge. Das würde auch der allgemein angestrebten Wehrgerechtigkeit nicht entsprechen. Die Frage, ob der Grenzaufsichtsdienst in den § 42 WehrPflG einbezogen werden kann, ist bereits von Herrn MdB Dr. Wernitz in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18./19. Februar 1976 angesprochen worden. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus dem Protokoll über die 223. Sitzung des Deutschen Bundestages am 18. Februar 1976 (S. 15517/15518). Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 25 und 26): Ist der Bundesregierung bekannt, wie stark sich höchste französische Regierungsstellen an Aktionen beteiligen, dem französischen Verbraucher den Kauf von ausländischen, besonders auch deutschen Erzeugnissen durch moralischen und faktischen Druck unmöglich zu machen, und ist sie bereit, Art und Ausmaß dieser Aktionen, die z. B. in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27. März 1980, Seite 13 (Wirtschaftsteil), geschildert werden, im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu überprüfen und sie zum Gegenstand der nächsten Konsultationen mit der französischen Regierung im Rahmen des deutsch-französischen Abkommens zu machen, da es sich gegebenenfalls um einen Verstoß gegen dieses Abkommen handeln würde? Trifft es zu, daß eine deutsche Firma, die sich in Südfrankreich niederlassen wollte, deshalb gescheitert ist, weil französische Produzenten da- geg Strum liefen,und ist die Bundesregierun beri Grundregeln der Europuäischen Gemeinschaft widegrspreceht,endendiese Praktiken sowohl in Paris als auch in Brüssel zur Sprache zu bringen und für ihre Abschaffung zu sorgen? Zu Frage B 25: Nach Kenntnis der Bundesregierung haben französische Regierungsstellen auf den französischen Verbraucher in der jüngeren Vergangenheit keinen Druck mehr ausgeübt, auf ausländische Erzeugnisse zu verzichten; die in dem von Ihnen erwähnten Artikel zitierte Äußerung von Präsident Giscard stammt aus dem Jahre 1977. Richtig ist allerdings, daß öffentliche Auftraggeber bzw. Beschaffungsstellen von einzelnen Ministerien direkt oder indirekt zu einem bevorzugten Einkauf im Inland aufgefordert, z. T. auch angewiesen werden. Die Bundesregierung hat deswegen nach vergeblichen bilateralen Interventionen (u. a. bei deutsch-französischen Konsultationen) seit Anfang 1978 mehrere Eingaben an die EG-Kommission gerichtet. Diese betreibt z. Z. ein Vertragsverletzungsverfahren (Art. 169/30 EWG-V) gegen die französische Regierung; die Bundesregierung unterstützt die EG-Kommission hierin nachdrücklich. Seither sind die Beschwerden aus der deutschen Wirtschaft über Diskriminierungen in Frankreich deutlich zurückgegangen. Die Bundesregierung erwägt daher z. Z. nicht, diese Angelegenheit bei den nächsten deutsch-französischen Konsultationen erneut zur Sprache zu bringen. Auf administrativer Ebene jedoch werden akute Einzelfälle, soweit sie der Bundesregierung bekannt • werden, selbstverständlich angesprochen. Des öfteren sind Firmen aber nicht bereit, der Bundesregierung genügend Materialien über Schwierigkeiten mit ausländischen Regierungsstellen zur Verfügung zu stellen. Zu Frage B 26: Es ist richtig, daß sich bei geplanten Investitionen deutscher Unternehmen in Frankreich von Zeit zu Zeit Schwierigkeiten ergeben haben. Die Bundesregierung hat diese Schwierigkeiten und ihre Ursachen im allgemeinen ebenso wie konkrete Einzelfälle im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen auf Ministerebene, aber auch bei Zusammenkünften hoher Beamter aus beiden Ländern zur Sprache gebracht. Auch der zuständige Vizepräsident der EG-Kommission in Brüssel ist mit der Angelegenheit befaßt worden. Auf Grund der Bemühungen hat die Bundesregierung nunmehr Anlaß zu der Annahme, daß die bislang erforderlichen Ge- 17268* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 nehmigungsverfahren der französischen Regierung in absehbarer Zeit vereinfacht werden. Sollten dennoch in Zukunft erneute Probleme auftreten, ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, sich weiterhin für die Beseitigung von Praktiken einzusetzen, die mit den Grundregeln der Europäischen Gemeinschaften nicht zu vereinbaren sind. Der konkrete Fall, der vermutlich Anlaß zur schriftlichen Anfrage gegben hat, ist im Einvernehmen mit der betroffenen deutschen Firma nicht mehr weiter verfolgt worden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 27): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen des Aktionsprogramms "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" die von einer Massenentlassung bedrohten vierzig Arbeitsplätze der Firma Sportavia-Pützer (Tochterunternehmen von VFW-Fokker Bremen) in Dahlem, Kreis Euskirchen, zu sichern, oder könnten noch andere Maßnahmen des Bundes zur Erhaltung dieser Arbeitsplätze in Betracht kommen? Die Möglichkeiten von Hilfen für die Firma SPORTAVIA/Pützer im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind von seiten des Bundes wie des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft worden. Grundsätzlich könnten in Dahlem, das nicht Schwerpunktort ist, nur Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen bestehender gewerblicher Betriebe gefördert werden. Voraussetzung wäre jedoch die Vorlage entsprechender Planungen durch die Unternehmensleitung. Diese Voraussetzung ist nicht gegeben. VFW-Fokker hat den zuständigen Ministerien, die sich für eine Prüfung der Verlagerung möglicher Teilaufgaben im Rahmen der Airbusproduktion nach Dahlem eingesetzt hatten, mitgeteilt, eine solche Umstellung sei betriebswirtschaftlich nicht vertretbar. Wegen der geringen Größe des Betriebes und wegen der notwendigen Folgeinvestitionen sei dies unter Kostengesichtspunkten langfristig nicht sinnvoll. Der Bund kann die unternehmerische Entscheidung über eine Umstellung des Betriebes nicht ändern, zumal er selbst wegen der außerordentlich hohen Haushaltsbelastungen durch das Airbusprogramm die beteiligten Firmen wiederholt mit Nachdruck zu angemessenen kostensenkenden Maßnahmen aufgefordert hat. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Wirtschaft ist die Firma SPORTAVIA/Pützer auch an der Ausschreibung für militärische Aufträge — auch nicht luftfahrttechnischer Art — beteiligt worden. Wegen zu hoher Kosten konnte sie jedoch in keinem Fall den Zuschlag erhalten. VFW-Fokker hat den freizustellenden Arbeitskräften eine Weiterbeschäftigung in seinen anderen Betriebsstätten angeboten. Neben dem möglichen flankierenden Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes bemüht sich der Bund gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung Ersatzarbeitsplätze in der Region „Nordeifel-.Grenzraum Aachen" zu schaffen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 28): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Touristikunternehmen für die Teilnahme an Reisen zu den geplanten 22. Olympischen Sommerspielen in Moskau als äußerstes Rücktrittsdatum mit einer Annullierungsgebühr von 20 v. H. den 25. April 1980 festgesetzt haben, und was gedenkt die Bundesregierung zum Schutze von Reisenden zu tun, die auf Grund einer andersartigen Entscheidung des Bundes nach dem 24. Mai (wie von der Bundesregierung angekündigt) dann erst von einer Teilnahme zurücktreten? Der Bundesregierung ist bekannt, daß ein großes deutsches Reisebüro den vertraglich vorgesehenen Rücktrittstermin für derartige Reisen vom 1. April 1980 bis zum 25. April hinausgeschoben hat. Die Bundesregierung hat angekündigt, daß sie ihre Haltung in der Frage eines Olympiaboykotts am 23. April 1980 festlegen wird. Die zu erwartende Empfehlung der Bundesregierung an das für die Entscheidung über eine Teilnahme einer deutschen Mannschaft zuständige Nationale Olympische Komitee könnte dann von den betroffenen Reisenden noch vor Ablauf des o. g. Termins berücksichtigt werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 29 und 30): Hält die Bundesregierung einen Frachthilfesatz von 20 v. H. bei Versand von Schnittholz aus dem bayerischen Zonenrand- und Frachthilfegebiet noch für angemessen, nachdem für andere Gebiete, die weitaus günstiger zu den Märkten liegen, ein Frachthilfesatz von 15 v. H. festgelegt wurde? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß durch den geringen Unterschied der Frachthilfesätze eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der revierfernen bayerischen Sage- und Holzverarbeitungsbetriebe eingetreten ist? Die Bundesregierung hält einen Frachthilfesatz von 20 % für den Versand von Schnittholz aus dem Bayerischen Zonenrandgebiet und dem Frachthilfegebiet Ostbayern für ausreichend, auch wenn im hessischen Zonenrandgebiet seit dem 1. Januar 1980 der Versand von Schnittholz mit einer Frachthilfe von 15 % begünstigt wird. Dies insbesondere deshalb, weil ab dem 1. Januar 1980 erstmalig im unterfränkischen Zonenrandgebiet Frachthilfe für den Versand von Schnittholz mit einem Satz von 20 % gewährt wird und gleichzeitig der Satz im Frachthilfegebiet Ostbayern von bisher 17 % auf 20 % angehoben wurde. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Gewährung von Frachthilfe nach den jetzt fest- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17269* gelegten Sätzen negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben wird. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 31, 93 und 94): Trifft es zu, daß ein Wasserkraftwerk, das in Verbindung mit der in Diskussion befindlichen Rheinstaustufe Au /Neuburgweier gebaut würde, einen erheblichen Teil der Staustufenkosten durch die Erlöse aus dem Stromverkauf amortisieren würde, und wenn ja, in welchem Umfang wäre dies der Fall? Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß die Verhandlungen, die zwischen der Stadt Baden-Baden und ihr über die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes Baden-Baden im Gange sind, so beschleunigt werden, daß die entsprechenden Baumaßnahmen noch in diesem Jahr, also vor Beginn der Landesgartenschau und des internationalen olympischen Kongresses, durchgeführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit. auf die Deutsche Bundesbahn dahin gehend Einfluß zu nehmen, daß in Baden-Baden ab dem Winterfahrplan 1980/81 zumindest ebensoviele und gleichgünstige Intercity-Züge wie in Offenburg halten, um so dem Umstand Rechnung zu tragen, daß in Baden-Baden im nächsten Jahr unter anderem die Landesgartenschau und der internationale olympische Kongreß stattfinden werden? Zu Frage B 31: Nach überschlägigen Berechnungen würde die bewertbare Kraftwerksleistung rd. 47 MW betragen. Es ist bereits jetzt zu übersehen, daß dieser Nutzen zwar nicht unerheblich wäre, jedoch bei weitem nicht ausreichen würde, um die Kosten der Staustufe zu decken. Zu Frage B 93: Die Stadt Baden-Baden beabsichtigt, für die Anlage von Taxi-Ständen, park-and-ride-Plätzen, Busbahnhof und Grünanlagen den Deutsche Bundesbahn-eigenen Teil des Bahnhofsvorplatzes mitzubeanspruchen. Die Deutsche Bundesbahn hat keine Bedenken, diesen Planungsabsichten zu entsprechen. Die Verhandlungen zwischen der Stadt und der Bundesbahndirektion Karlsruhe, insbesondere über die Grundstücksfragen einschließlich der Folgekosten, erweisen sich als schwierig und sind noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Bundesbahn ist wegen der zeitlichen Dringlichkeit einer Vorplatzgestaltung um beschleunigte Weiterführung der Verhandlungen und entsprechenden Vertragsabschluß bemüht. Eine unmittelbare Einflußnahme der Bundesregierung auf die derzeit laufenden Verhandlungen kann nicht in Betracht kommen. Zu Frage B 94: Nach Angabe der Deutschen Bundesbahn, die ihr Reisezugangebot eigenverantwortlich gestaltet, können die über die Rheintalbahn verkehrenden IC- Züge entweder in Baden-Baden oder in Offenburg halten. Der Halt einzelner IC-Züge in beiden Bahnhöfen würde die Anschlußbindungen in den Knoten Mannheim und Basel in Frage stellen. Insoweit verweise ich auf mein Schreiben vom 12. März 1980 in gleicher Sache. Die Deutsche Bundesbahn sieht auf Grund ihrer Erhebungen auch im Hinblick auf die von Ihnen genannten Veranstaltungen keinen Anlaß, die derzeitige Verteilung der IC-Halte auf Baden-Baden und Offenburg zum Winterfahrplanwechsel 1980/81 zu ändern. Anlage 37 Antwort Des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 32): Wenn Bonn und Brüssel von den Kosten der EG-Agrarpolitik sprechen, sind darin auch die Ausgaben z. B. für die Neuseelandbutter, den AKP-Zucker, die Nahrungsmittelhilfe und ähnliche Verpflichtungen (wie Lomé- und Mittelmeerabkommen) enthalten, und wie hoch sind diese gegebenenfalls zu beziffern? Bestandteil der EG-Agrarausgaben waren 1979 Aufwendungen für — 120 000 t Neuseelandbutter in Höhe von ca. 245 Millionen ERE — 1,3 Millionen t AKP-Zucker in Höhe von 380 Millionen ERE — Lieferungen im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe in Höhe von 352 Millionen ERE. Eine Quantifizierung der Kostenwirkung der sonstigen Vergünstigungen bei der Einfuhr von Agrarerzeugnissen im Rahmen des Lomé-Abkommens sowie sonstiger Präferenzabkommen (z. B. Maghreb, Mashrek, Israel, Türkei, Jugoslawien und die den Entwicklungsländern gewährten allgemeinen Präferenzen) ist nicht möglich. Hierbei handelt es sich einerseits um Zollzugeständnisse sowie andererseits um den teilweisen Verzicht auf Abschöpfungseinnahmen. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 33): In welchen räumlichen Schwerpunkten sind jene 100 000 landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe angesiedelt, die nach Angaben der Bundesregierung das untere Viertel in der Einkommensentwicklung bilden, und gibt es in den entsprechenden Regionen Schwerpunktprogramme etwa zur Förderung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und dergleichen? Nach den Angaben der amtlichen Agrarberichterstattung in Verbindung mit den Einkommensergebnissen der Testbetriebe entfallen von den rd. 100000 einkommensschwachen Vollerwerbsbetrieben etwa ein Drittel auf die norddeutschen Länder (Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen) und zwei Drittel auf den süddeutschen Raum. Dabei ist der Anteil dieser einkommensschwachen 17270* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Betriebe in Bayern höher als in den übrigen Ländern Süddeutschlands. Einkommensschwache Vollerwerbsbetriebe sind mit einem Anteil von rd. 40 % in benachteiligten Gebieten überproportional vertreten. Diese benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete liegen ganz überwiegend in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". In diesen Gebieten steht die Förderung der regionalen Investitionstätigkeit im Vordergrund, um auf diese Weise Einkommen und Beschäftigung zu erhöhen und im besonderen außerlandwirtschaftliche Arbeitsplätze zu schaffen. Im Rahmen dieser Gemeinschaftsaufgabe wurden von 1972 bis 1979 610000 Arbeitsplätze geschaffen und 837 000 gefährdete Arbeitsplätze gesichert. Die Gesamtzahl der Investitionsvorhaben lag über 31000, das Investitionsvolumen betrug 77,5 Mrd. DM. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/ 3914 Frage B 34): Welche Wirkungen der bisherigen EG-Maßnahmen auf dem Milchsektor (z. B. Umstellungsprämie) sind erkennbar, und wo ist gegebenenfalls eine Änderung oder Verstärkung erforderlich? Dank der großen Nachfrage auf dem Weltmarkt und umfangreicher Verbilligungsmaßnahmen auf dem EG-Binnenmarkt in den Jahren 1978 und 1979 konnten die Interventionsbestände der EG vor allem bei Magermilchpulver, aber auch bei Butter, stark abgebaut werden, allerdings unter Einsatz erheblicher finanzieller Mittel. Am 10. April 1980 betrugen die Interventionsbestände der EG bei Butter rd. 285 000 t (Vorjahr 289 989 t) und bei Magermilchpulver rd. 155 000 t (Vorjahr 488 494 t). Als wirkungsvollste Butterabsatzmaßnahme auf dem Binnenmarkt hat sich in der Bundesrepublik Deutschland die verbilligte Abgabe von Molkereibutter erwiesen. Sie sollte daher beibehalten werden. Im Rahmen der Regelungen über die Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämien wurden von Mitte 1977 bis Ende 1979 in der EG Anträge für insgesamt 1 Million Kühe genehmigt; davon entfallen ca. 45 % auf die Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik Deutschland haben sich insbesondere kleinere Milchkuhhalter an der Maßnahme beteiligt. Es kann festgestellt werden, daß in der Bundesrepublik Deutschland durch die Prämienregelungen die jährliche Abnahmerate der Milchviehhalter erhöht und damit eine Beschleunigung des Strukturwandels erreicht wurde. In seiner Marktwirksamkeit wurde das Ergebnis der Prämienregelungen in der EG und der Bundesrepublik Deutschland durch Aufstockungen der Milchkuhbestände in anderen Regionen und Betrieben überdeckt. Die Marktordnungspreise für Milch wurden im Milchwirtschaftsjahr 1979/80 für die EG — ausgedrückt in ECU — und für die Bundesrepublik Deutschland — ausgedrückt in DM — unverändert auf dem Stand des Vorjahres festgehalten. Damit wurde die Wettbewerbsfähigkeit zwischen Milch und anderen alternativen Betriebszweigen zugunsten der letzten verändert. Auf absehbare Zeit muß der Spielraum für Preisverbesserungen im Milchsektor als besonders eng angesehen werden. In der Mitveranwortungsabgabe verfügt die Gemeinschaft über ein Instrument, das geeignet ist, den Erzeugern ein Signal gegen steigende Anlieferungsmengen zu geben und zur Lösung der Haushaltsprobleme beizutragen. Anstelle der von der Kommission vorgeschlagenen Sonderabgabe sollte die Mitverantwortungsabgabe so ausgebaut werden, daß die dabei aufgebrachten Mittel ausreichen, um die Verwertungskosten für künftige Mehranlieferungen zu decken. Dabei sollte in folgender Weise eine Kombination von Solidarität und Verursacherprinzip herbeigeführt werden: — möglichst wenig Freistellungen, also wie bisher nur Berggebiete und Süditalien. — Evtl. ein gewisser Nachlaß in Abgabenhöhe für Betriebe ohne Alternativen zur Milch, z. B. ein reduzierter Abgabensatz für die ersten 60 000 kg je Betrieb in benachteiligten Gebieten. - Alle übrigen Milchanlieferungen sollten den vollen Abgabensatz tragen, dessen Ertrag ausreicht, um die Verwertungskosten von Mehranlieferungen zu finanzieren. Darüber hinaus ist es an der Zeit, in der EG ein Signal gegen die Entwicklung einer bodenunabhängigen Milcherzeugung auf Basis eingeführter Kraftfuttermittel zu setzen. Dies sollte dadurch geschehen, daß die Abgabe zusätzlich erhöht wird, wenn die Milchanlieferung eines Betriebes eine bestimmte Menge je ha landwirtschaftlich genutzte Fläche überschreitet. Allerdings muß man sehen, daß einige Mitgliedstaaten einer derartigen Lösung ablehnend gegenüberstehen. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage B 35): Welche zusätzlichen Kosten auf dem Agrarsektor werden ungefähr aus dem neuen Handelsabkommen der EG mit Jugoslawien anfallen, und werden diese Kosten auch wieder der gemeinsamen Agrarpolitik angelastet werden? Das am 2. April 1980 in Belgrad unterzeichnete neue Kooperationsabkommen zwischen der EG und Jugoslawien sieht im Agrarhandelsteil folgende Einfuhrerleichterungen für Agrarprodukte aus Jugoslawien vor: — Abschöpfungsermächtigung für eine Jahresmenge von 34 800 t Rindfleisch (baby beef); Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17271* — Zollkontingente für Wein (12 000 hl jährlich); Slibowitz (5 420 hl) und Tabak (1 500 t jährlich); — Zollsenkungen für Schlachtpferde, Sauerkirschen, Samen und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Direkt feststellbare zusätzliche Kosten auf dem Agrarsektor werden durch diese Einfuhrerleichterungen nicht entstehen. Ob und inwieweit durch die verstärkte Wettbewerbsfähigkeit der begünstigten jugoslawischen Agrarexporte die EG-Marktordnungsausgaben (Ausfuhrerstattungen, Interventionen, Beihilfen, Produktionserstattungen) steigen und damit indirekt Kosten entstehen, läßt sich nicht abschätzen, da nicht vorausgesagt werden kann, in welchem Umfang Jugoslawien die neu eröffneten Exportchancen nutzen und wie die innergemeinschaftliche Marktentwicklung sein wird. Als indirekte Kosten können auch die Mindereinnahmen an Abschöpfungen und Zöllen angesehen werden, welche die EG durch die Abschöpfungsermäßigung bei Rindfleisch und die Zollkontingente (Wein, Slibowitz und Tabak) sowie durch die Zollsenkungen (Schlachtpferde, Sauerkirschen, Samen und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse) zu verzeichnen haben wird. Die Höhe dieser Mindereinnahmen hängt aber davon ab, in welchem Umfang Jugoslawien diese Einfuhrerleichterungen nutzen wird. Bei voller Ausnutzung des Abschöpfungsermäßigungskontingents für Rindfleisch, dem Kernstück der Agrarzugeständnisse, könnte sich nach Angaben der EG-Kommission eine Abschöpfungsmindereinnahme von 4,5 Millionen ECU ergeben. Diese Kosten können nicht der EG-Agrarpolitik angelastet werden; sie sind Ausdruck der politischen und wirtschaftlichen Kooperationsbereitschaft der EG gegenüber Jugoslawien. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 36, 37 und 38): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß das holländische WIR-Gesetz außer im Bereich der deutschen Geflügelzucht auch wettbewerbsverzerrende Auswirkungen auf andere Bereiche der Landwirtschaft, z. B. die Milchproduktion hat? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, welche Auswirkungen der. in der Antwort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (Drucksache 8/3344, Frage A 96) angekündigte Beschluß des niederländischen Kabinetts zur Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf auf die z. Z. auf Grund des in Frage 36 genannten niederländischen Gesetzes noch bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen deutschen Landwirtschaftsbetrieben und niederländischen Konkurrenten gehabt hat? Gedenkt die Bundesregierung, über den Bereich der angesprochenen Geflügelzucht hinaus, auch in anderen Bereichen bestehende Wettbewerbsverzerrungen durch entsprechende Initiativen zu beseitigen? Zu Frage B 36: Die besonderen Wettbewerbsvorteile, die sich in der Vergangenheit für die niederländische Legehennenhaltung aus dem WIR-Gesetz ergeben haben, resultieren im wesentlichen aus zwei Besonderheiten, nämlich der Kurzlebigkeit und der nahezu vollständigen Entwertung der Legehenne als Wirtschaftsgut während der Dauer der Nutzung. Diese Besonderheiten sind in anderen Bereichen der tierischen Veredlungswirtschaft, wie z. B. in der Milchproduktion, nicht gegeben, so daß hier vergleichbare Auswirkungen nicht festzustellen sind. Zu Frage B 37: Dem niederländischen Parlament liegt z. Z. ein Gesetzentwurf vor, der auf Drängen der Bundesregierung vom niederländischen Kabinett verabschiedet wurde. In diesem ist die Abschaffung der Prämien für den Legehennenkauf nach dem WIR-Gesetz vorgesehen. Die Gesetzesänderung soll rückwirkend zum Beginn des Jahres 1980 in Kraft treten, so daß zwischenzeitlich vorgenommene Investitionen nicht mehr bezuschußt werden können. Zu Frage B 38: Die Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen zwischen den Mitgliedstaaten der Gemeinschaft ist eines der wesentlichen Ziele des EWG-Vertrages. Die Bundesregierung wird, wie schon in der Vergangenheit auch zukünftig durch entsprechende Initiativen auf die Beseitigung von wettbewerbsverfälschenden Maßnahmen in anderen Mitgliedstaaten hinwirken. Dies gilt selbstverständlich über den Bereich der Geflügelzucht hinaus auch für alle anderen Bereiche. Ich verweise hier nur auf die Schritte der Bundesregierung zur Beseitigung von Wettbewerbsverfälschungen im Unterglasgartenbau. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 39): Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Informationen zutreffend, daß Tollwutfälle in der Bundesrepublik Deutschland zunehmen, und kann man mögliche Gefahren, vor allem für Haustiere, durch vorbeugende Impfaktionen verhindern? Die Zahl der Tollwutfälle bei Tieren hat sich in den letzten Jahren folgendermaßen entwickelt: Anzahl der angezeigten Jahr Tollwutfälle 1975 5 718 1976 8 634 1977 4 759 1978 3 644 1979 4 914 Daraus folgt, daß 1979 gegenüber 1978 wieder eine Zunahme zu verzeichnen ist. Im Rahmen der staatlichen Bekämpfung der Tollwut sind insbesondere die Sperre bestimmter gefährdeter Bezirke, Beobachtung bzw. Einsperrung und ggf. Tötung verdächtiger oder erkrankter Tiere sowie Desinfektion möglich. Zum Schutz gegen die in der Bundesrepublik Deutschland wie im gesam- 17272* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 ten mittel- und westeuropäischen Raum vorherrschende Wildtollwut (1979 entfielen 87,1 % aller angezeigten Fälle auf Wildtiere, 76,3 % aller angezeigten Fälle entfielen auf den Fuchs) ist vor allem die verstärkte Bejagung des Fuchses vorgesehen; die zuständige Behörde kann zusätzlich andere Maßnahmen zur Tötung des Fuchses, auch im Bau, anordnen, wenn durch Bejagung eine Verringerung des Fuchsbesatzes nicht in dem für die Bekämpfung der Tollwut erforderlichen Umfang zu erreichen ist; dabei ist der Dachs zu schonen. Die regelmäßige vorbeugende Impfung von Haustieren, insbesondere von Hunden und Katzen, gegen Tollwut dient dem Schutz dieser Tiere und indirekt auch dem Schutz des Menschen. Solche Impfungen auf freiwilliger Basis werden von mir seit längerem immer wieder empfohlen. Im Falle eines Anstekkungsverdachts werden geimpfte Tiere im Rahmen der vorgesehenen staatlichen Maßnahmen gegenüber nicht geimpften Tieren bessergestellt. So kann z. B. die zuständige Behörde für Hunde und Katzen, die mit seuchenverdächtigen Tieren in Berührung gekommen sind, von der Anordnung der sofortigen Tötung absehen, wenn sie nachweislich mindestens vier Wochen und längstens ein Jahr vor der Berührung gegen Tollwut geimpft worden sind; diese Tiere werden — nach erneuter Impfung — der amtlichen Beobachtung unterstellt. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 40 und 41): Treffen Meldungen zu, wonach derzeit die deutschen Bauern zum Interventionspreis von 25 DM pro 100 Kilo ihre Apfel an die EG verkaufen, die sie dann zum Großteil vernichtet, während die deutsche Fruchtsaftindustrie nur 15,50 DM anbietet und deshalb teilweise von außerhalb der EG Apfelsaftkonzentrate importieren muß? Wie beurteilt die Bundesregierung — falls die in Frage 40 genannten Meldungen zutreffen — diesen Sachverhalt unter dem Aspekt der ohnehin den Steuerzahler belastenden EG-Agrarpolitik, und was wird die Bundesregierung tun, damit die auch für die EG letztlich kostengünstigere Abnahme dieser Apfelüberschüsse durch die deutsche und eventuell europäische Fruchtsaftindustrie erreicht wird? Die Gemeinschaftserzeuger, soweit sie über Erzeugerorganisationen vermarkten, erhalten für ihre Produkte, die am Markt nicht mehr abgesetzt werden können, einen Rücknahmepreis. Dieser Preis beträgt zur Zeit für die hauptsächlich intervenierte Apfelsorte, Golden Delicious, Güteklasse II, unter 70 mm Durchmesser, 23,— DM/ 100 kg. Die intervenierten Äpfel werden nur den in der Gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse genannten Verwendungszwecken, wie z. B. kostenlose Abgabe an karitative Einrichtungen in Form frischer Äpfel bzw. von Saft, Brennen zu Alkohol oder Verwendung zu Futterzwecken zugeführt. Es handelt sich also ausnahmslos um in der Landwirtschaft übliche Verwendungszwecke. Die Bundesregierung wiederholt, daß die Bestimmungen der Marktorganisation eine Intervention mit dem Ziele der Vernichtung nicht vorsehen. Für die Verarbeitung zu Saft und die kostenlose Verteilung an Wohltätigkeitseinrichtungen sind der deutschen Fruchtsaftindustrie während der laufenden Vermarktungsperiode schon größere Mengen intervenierter Äpfel angeboten worden. Es bestehen Bedenken, darüber hinauszugehen, weil dies nicht ohne die Beeinträchtigung des normalen Saftmarktes erfolgen kann. Für die Verwendung von interveniertem Obst für die Versaftung, ohne daß der Saft an Wohltätigkeitseinrichtungen abgegeben werden muß, gibt es gegenwärtig keine EG-rechtliche Grundlage. Sie wäre deshalb besonders problematisch, weil nach den geltenden Bestimmungen der normale Absatz der Erzeugerorganisationen nicht beeinträchtigt werden darf und Wettbewerbsverzerrungen für die Fruchtsaftindustrie innerhalb der Gemeinschaft vermieden werden müssen. Diese Bedenken sind nicht in gleicher Weise gegeben, wenn der aus intervenierten Äpfeln hergestellte Saft außerhalb der Gemeinschaft abgesetzt wird. Deshalb wurde die EG-Kommission gebeten zu prüfen, ob die Bestimmungen der Marktorganisation entsprechend erweitert werden können. Ein Ergebnis dieser Prüfung liegt jedoch noch nicht vor. Der Vergleich zwischen Interventionspreis und dem Preis für Mostobst kann in der von Ihnen genannten Form nicht vorgenommen werden. Das vom Markt zurückgenommene Obst muß nach den EG-Qualitätsnormen aufbereitet und für den Frischmarkt vorgesehen sein, dagegen handelt es sich bei dem Mostobst um lose geschüttete Ware, die nicht den Qualitätsnormen entspricht. Von der großen Apfelernte in der Gemeinschaft und in der Bundesrepublik Deutschland werden besonders die Erlöse der Apfelerzeuger betroffen. Die Fruchtsaftindustrie konnte sich auf Grund des reichen Angebotes sowohl mengen- als auch preismäßig äußerst günstig versorgen. Die Mostapfelpreise gingen während der Hauptverarbeitungssaison bis auf 10,50 DM/ 100 kg zurück und lagen damit im Durchschnitt niedriger als vor 5 Jahren. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 46): Sind Presseberichte zutreffend, nach denen am 27. März 1980 im Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern auf Betreiben der Gewerkschaft ÖTV hin ein Warnstreik stattgefunden hat, und hält es die Bundesregierung gegebenenfalls für möglich und rechtlich zulässig, daß solche oder vergleichbare Einrichtungen der Bundeswehr auch bei anderer Gelegenheit und zum Beispiel auch im Verteidigungsfall durch Streiks lahmgelegt werden könnten? Ihre Frage zum Warnstreik beim Heeresinstandsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern und zu möglichen Streikauswirkungen in anderen Bereichen beantworte ich wie folgt: Während der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst ist es am 27. März 1980 im Heeresin- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17273* standsetzungswerk 870 in Bad Bergzabern zu Arbeitsniederlegungen und im Zusammenhang damit zu Protestaktionen — Solidarisierung mit den Gewerkschaftsforderungen — gekommen. Die Aktionen, an denen etwa die Hälfte der dort beschäftigten Arbeitnehmer beteiligt war, fanden kurz nach 9.00 Uhr während einer Dauer von ca. 30 Minuten statt. Im Hinblick auf den Umfang der Beteiligung sowie wegen der kurzen Dauer der Arbeitsniederlegung ist eine nennenswerte Beeinträchtigung des Dienstbetriebes oder gar eine Lahmlegung nicht eingetreten. Ob der Warnstreik auf Betreiben der Gewerkschaft ÖTV oder spontan durchgeführt wurde, kann seitens der genannten Dienststelle nicht festgestellt werden. Das Streikrecht der Arbeitnehmer ist grundgesetzlich garantiert; ein Streik kann daher nicht — auch nicht im Verteidigungsfall — verboten werden. In Anbetracht der bisher von den Gewerkschaften in der Bundesrepublik gezeigten verantwortungsbewußten Verhaltensweise darf davon ausgegangen werden, daß die von Ihnen befürchteten Situationen, vor allem auch in Krisenlagen, nicht entstehen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 47): Welche militärisch-strategische Bedeutung mißt die Bundesregierung der von der Sowjetunion und der Volksrepublik Polen gemeinsam gebauten Breitspurstrecke bis Kattowitz /Oberschlesien zu? Hauptzweck der von der Volksrepublik Polen und der UdSSR gemeinsam gebauten Breitspurstrecke ist die Versorgung der Hütte Kattowitz mit sowjetischem Eisenerz. In der Gegenrichtung werden polnische Kohle, Schwefel und Stahlprodukte in die UdSSR transportiert. Eine ins Gewicht fallende militärisch-strategische Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Bau der Breitspurstrecke gegenwärtig nicht zu. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 48): Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, daß deutsche Verteidigungsattachés im Ausland oft wegen ihres niedrigen Dienstgrads :gegenüber Nationen vor erheblichen protokollarischen Problebermen stehen und wenn ja, ist in diesem Bereich an die Einführung von „temporary ranks" gedacht? Es ist durchaus zutreffend, daß zahlreiche deutsche Verteidigungsattachés im Ausland wegen ihres niedrigen Dienstgrades gegenüber Attachés anderer Nationen vor protokollarischen Problemen stehen. Dies insbesondere dann, wenn sie, dem Prinzip der Anciennität nach, zum Doyen des Militärattachékorps gewählt worden sind. Wiederholte Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung, eine höhere Stellendotierung zu erreichen, blieben jedoch ohne Erfolg. Der Vorschlag, die Verteidigungsattachés mit einem „temporary rank" auszustatten, ist ebenfalls wiederholt geprüft worden. Dies ist jedoch aus beamtenrechtlichen Gründen, die auch für Soldaten gelten, nicht möglich. Derzeit ist die Verleihung eines „temporary rank" nur bei Verwendung im integrierten Bereich möglich. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wimmer (Mönchengladbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 49, 50, 51 und 52): Ist es zutreffend, daß beabsichtigt ist, auf der sogenannten Vollrather Höhe in Grevenbroich militärische Einrichtungen im Rahmen von Planungsüberlegungen der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte für den linksniederrheinischen Raum zu installieren, und um welche Einrichtungen handelt es sich dabei im einzelnen? Welcher Geländebedarf liegt für eine entsprechende Planung vor, und in welchem Umfang wird dadurch die Vollrather Höhe in Übereinstimmung mit anderen Planungen für derartige Zwecke im linksrheinischen Gebiet durch militärisches Sperrgebiet in Anspruch genommen? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Beschränkungen im einzelnen bei der Einrichtung militärischer Anlagen auf der Vollrather Höhe in Grevenbroich für das wesentliche Naherholungsgebiet in einer Stadt, die durch eine starke Konzentration von Belastungen (Braunkohletagebau, Kraftwerke, Autobahnplanungen, mangelnde Krankenhausversorgung) gekennzeichnet ist, zu erwarten sind, und sind gegebenenfalls andere Standortuntersuchungen nach welchen Kriterien im einzelnen angestellt worden? Aus welchen Gründen ist bisher eine Information der Öffentlichkeit unterblieben und eine entsprechende Anfrage an das Bundesministerium vom 21. Februar 1980 bisher nicht beantwortet worden? Es trifft zu, daß Gelände der Vollrather Höhe in Grevenbroich für die Errichtung einer militärischen Funkanlage in Anspruch genommen werden soll. Zum Aufbau der erforderlichen Antennenträger werden rd. 21 ha Gelände benötigt. Diese verhältnismäßig große Fläche ist erforderlich, um die technisch notwendigen Abstände zwischen den einzelnen Antennenträgern und deren Abspannungen gewährleisten zu können. Seit Mitte vergangenen Jahres wird das Vorhaben vom Interministeriellen Ausschuß für Verteidigungsliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen im Anhörungsverfahren nach dem Landbeschaffungsgesetz und dem Schutzbereichgesetz geprüft. An dem Verfahren sind alle berührten Behörden — auch die Stadt Grevenbroich — beteiligt. Inzwischen haben zwei Erörterungstermine stattgefunden, in denen die Beteiligten zu dem Vorhaben Stellung nehmen konnten. Es bleibt dem Land überlassen zu empfehlen, welcher Geländeteil der Vollrather Höhe zur Verfügung gestellt wird, so daß im Anhörungsverfahren die neben dem Verteidigungsinteresse miteinander konkurrierenden zivilen Interessen (Nah- 17274* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 erholung, Landwirtschaft, Segelflug) gegeneinander abgewogen werden können. Der Beauftragte des Regierungspräsidenten Düsseldorf hat im übrigen beim letzten Erörterungstermin vorgetragen, die Vollrather Höhe sei nicht für die Naherholung, sondern für die landwirtschaftliche Nutzung angelegt worden. Im Grevenbroicher Raum werden durch Rekultivierung von Braunkohlegebieten Erholungsflächen hinzugewonnen, so daß das Erholungspotential durch das militärische Vorhaben nicht geschmälert werde. Die von dem Vorhaben berührten Behörden sind im Rahmen des Anhörungsverfahrens über die Planung informiert worden. Ihre entsprechende Anfrage vom 21. Februar 1980 konnte erst jetzt beantwortet werden, weil die erforderlichen Feststellungen (Einschaltung des nachgeordneten Bereichs) nicht in kürzerer Zeit getroffen werden konnten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 53 und 54): Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge im Bundesverteidigungsministerium eine Dokumentation unter dem Titel Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahr erstellt worden ist, und welchen Sinngehalt soll gegebenenfalls diese Dokumentation erfüllen? Seit wann und in welchem Ausmaß werden gegebenenfalls im Bundesverteidigungsministerium wahl- und wahlkampfbezogene Dokumentationen angefertigt, und welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen den Terminen einer Wahl und dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr? 1. Die Meldung in „Welt am Sonntag" vom 13. April 1980, die berichtet, Minister Apel habe im Bundesministerium der Verteidigung eine Dokumentation für den Wahlkampf erstellen lassen, trifft nicht zu. Bei dem Vorgang, auf den die Zeitung anspielt, handelt es sich um eine Sammlung von Daten, Fakten und Zitaten, die Minister Apel Anfang dieses Jahres unter dem Arbeitstitel „Die Bundesrepublik sieben Monate vor der Wahl" für seine politische Arbeit zusammengestellt hat. Er stützt sich dabei auf Meinungsumfragen, offizielle Äußerungen der Parteien und wörtliche Zitate von Politikern. Minister Apel hat dieses Material für seine Reden verwandt. Er hat es auch allen Mitgliedern der SPD- Bundestagsfraktion zugestellt. 2. Unzutreffend an der Meldung der Zeitung ist, daß diese Dokumentation durch Mitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung erstellt worden ist. Das Bundesministerium der Verteidigung hat zu keinem Zeitpunkt Wahlkampfarbeit für den Minister geleistet. Ein Zusammenhang zwischen Wahltermin und dem Verteidigungsauftrag der Bundeswehr ist nicht zuerkennen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 55, 56, 57 und 58): Sind der Bundesregierung Pressemeldungen vom Anfang April 1980 bekannt, wonach das Vermittlungspersonal einer zentralen Dienststelle der Bundeswehr in Köln Anrufer nicht weitervermittelte, sondern sie im Gegenteil darüber belehrte, daß Gespräche nicht vermittelt würden, weil auf Anweisung der ÖTV gestreikt würde, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch dieses Verhalten der Dienstbetrieb in den Einheiten und Verbänden im gesamten Bundesgebiet erheblich beeinträchtigt worden ist, weil Entscheidungen nicht getroffen werden konnten, und wie will die Bundesregierung in Zukunft verhindern, daß durch Streikaufrufe der ÖTV der Dienstbetrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt? Verfügt die Bundesregierung fiber Erkenntnisse darüber, in welchen Dienststellen und Bereichen der Bundeswehr im gesamten Bundesgebiet es bei einem Streikaufruf der °TV auch in Zukunft möglich wäre, daß bestimmte Bereiche lahmgelegt werden könnten, und welche Folgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung — im Interesse des Auftrags der Bundeswehr — gegen die Teilnehmer am Warnstreik der ÖTV ergriffen bzw. geplant? 1. Im Zusammenhang mit den diesjährigen Lohn- und Vergütungstarifverhandlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ist es in einigen Standortfernmeldeanlagen in Köln zu Arbeitsniederlegungen gekommen. Diese Vorkommnisse fanden am 26. März 1980 in der Zeit von 6.30 Uhr bis 11.40 Uhr statt. Es waren mit unterschiedlicher Dauer insgesamt 16 Fernmeldebetriebskräfte daran beteiligt. Ob die Warnstreiks auf Betreiben der Gewerkschaft OTV oder spontan durchgeführt wurden, konnte nicht festgestellt werden. Die Vorgänge werden von der Bundesregierung wie folgt bewertet: Die Arbeitsniederlegungen und damit zusammenhängende Aktionen waren rechtswidrig. 2. Durch die relativ geringe Beteiligung sowie die kurze Dauer der Arbeitsniederlegung ist eine nennenswerte Beeinträchtigung des Fernmeldebetriebes nicht eingetreten. Die Auswirkungen sind auf den Bereich Köln beschränkt geblieben und haben sich nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt. 3. Ein Streikaufruf der OW kann in allen Dienststellen und Bereichen der Bundeswehr, in denen nichtbeamtete Zivilbedienstete tätig sind, zur Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft führen. 4. Aufgrund des Kabinettbeschlusses vom 2. April 1980 haben die beteiligten Ressorts unter Federführung des Bundesministers des Innern folgende Maßnahmen festgestellt: a) Für aus Anlaß der Aktionen ausgefallene Arbeitszeit sind die Bezüge der beteiligten Arbeitnehmer zu kürzen. b) Für verursachte Kosten und entstandene Schäden, insbesondere für die Benutzung von Fahrzeugen des Arbeitgebers, sind die betreffenden Arbeitnehmer zum Ersatz heranzuziehen. Die Durchführung dieser Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung wurde inzwischen angeordnet. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17275* Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 59 und 60): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Ende Oktober 1979 ein Wehrübender an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung in Koblenz sich geweigert hat, Uniform anzuziehen, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhalten? Billigt die Bundesregierung ein derartiges Verhalten von wehrübenden Soldaten, und ist sie bereit, diese Billigung bzw. Nichtbilligung den Lehrgangsteilnehmern auch zu erklären, die von diesem Vorfall Kenntnis bekamen? Der von Ihnen dargestellte Sachverhalt trifft nicht zu. Eine Überprüfung hat vielmehr ergeben, daß einem Offizier, der vom 23. Oktober bis 26. Oktober 1979 an der Schule der Bundeswehr für Innere Führung eine dreitägige freiwillige zusätzliche Wehrübung abgeleistet hat, von seinem Disziplinarvorgesetzten genehmigt worden ist, im Dienst Zivilkleidung zu tragen. Der Disziplinarvorgesetzte ist hierzu gemäß der Zentralen Dienstvorschrift 37/10 „Anzugsordnung für die Bundeswehr" berechtigt. Daraus ergibt sich, daß von einer Weigerung des Wehrübenden, Uniform zu tragen, nicht gesprochen werden kann. Fragen von Teilnehmern des zu dieser Zeit an der Schule stattfindenden Grundlehrgangs für Jugendoffiziere, eines OA-Seminars mit Angehörigen der GEW und einer von der 5. Panzerdivision durchgeführten staatsbürgerlichen Informationstagung, wurden dem Sachverhalt entsprechend beantwortet. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 61, 62, 63 und 64): Ist der Bundesregierung bekannt, daß im Bereich des Bundesverteidigungsministers durch bereits im letzten Jahr erfolgte Streichungen bzw. Kürzungen von Haushaltsmitteln im gesamten Bereich der Bundeswehr Verzögerungen von Infrastrukturmaßnahmen eingetreten sind, die die Durchführung bereits befohlener Organisationsmaßnahmen — z. B. im Zusammenhang mit dem Heeresmodell 4 — nicht mehr sicherstellen, und welche Infrastruktur- und Organisationsmaßnahmen sind davon betroffen? Ist der Bundesregierung bekannt daß durch diese Kürzungen und Streichungen bereits ergangene Vorbefehle bzw. Befehle für Verlegung von Einheiten und Teileinheiten nicht ausgeführt werden können und daß außerdem eine größere Anzahl von Angehörigen der Bundeswehr durch bereits eingeleitete Umzugsmaßnahmen in besondere wirtschaftliche Probleme, teilweise mit Rechtsfolgen, geraten sind, und auf welche Weise wird die Bundesregierung den Betroffenen helfen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die vorhandene Beunruhigung und Unzufriedenheit in der Truppe durch diese Maßnahmen noch erheblich gesteigert worden sind, und was hat sie vorgesehen, damit die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Dienstherrn gegenüber diesem betroffenen Personenkreis wiederhergestellt wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß bei Kürzungen des Haushaltsansatzes für die Infrastrukturmaßnahmen nicht generell alle Vorhaben betroffen sein dürfen, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß unverzüglich jede einzelne Maßnahme überprüft und bewertet wird, damit nicht andernfalls angestrebte Sparmaßnahmen das Gegenteil bewirken? Zu Frage B 61: Die Haushaltsansätze für Infrastrukturinvestitionen sind von 1976 = 1 185 Millionen DM bis 1979 auf jährlich 1 350 Millionen DM angestiegen. 1980 beträgt der Haushaltsansatz 1 340 Millionen DM. Er hält sich damit auf annähernd gleichem Niveau wie im Vorjahr. Von 1974 bis 1978 standen außerdem zusätzliche Konjunkturmittel in unterschiedlicher Höhe zur Verfügung. Rund 90 Prozent aller Umgliederungen im Rahmen der Heeresstruktur 4 sind ohne zusätzliche Infrastrukturmaßnahmen möglich. Die organisatorischen Voraussetzungen für die Umgliederung werden z. Z. erarbeitet. Erst dann ist über zusätzliche Baumaßnahmen zu entscheiden. Dies trifft auch für das neue Sanitätsmodell zu. In zwei Fällen werden durch nicht rechtzeitige Fertigstellung von Gebäuden bedingte Verzögerungen durch eine zeitliche Verschiebung der Organisationsmaßnahmen und durch Inkaufnahme von Provisorien aufgefangen. Zu Frage B 62: Wie bereits in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt, ist es nur in zwei Fällen zur Verschiebung von Organisationsmaßnahmen gekommen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß hierdurch Angehörige der Bundeswehr wegen Umzugsmaßnahmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Soweit Soldaten im Hinblick auf die zu erwartende Verlegung der Dienststelle bereits vor deren Wirksamwerden Umzüge an den neuen Dienstort durchgeführt haben, ist in den bekanntgewordenen Fällen die Gewährung von Abschlagszahlungen zugelassen worden. Diese werden in Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Umzugskostenvergütung, abgerundet auf volle 100,— DM, festgesetzt. Wirtschaftliche Probleme können dadurch nicht eintreten. Die endgültige Festsetzung der zustehenden Umzugskostenvergütung folgt nach Durchführung der Verlegung der Einheit /Dienststelle. Es ist nicht beabsichtigt, diese Verfahrensweise aufzugeben. Zu Frage B 63: Ihre Befürchtung über Beunruhigungen und Unzufriedenheit in der Truppe vermag ich nicht zu teilen. Zu Frage B 64: An eine Kürzung des Haushaltsansatzes für Infrastrukturmaßnahmen ist nicht gedacht und wäre auch bei der notwendigen Infrastruktur für die Einführung neuer Waffensysteme und die Sanierung von Unterkunfts- und Arbeitsplätzen nicht vertretbar. Zu Ihrer Unterrichtung darf ich hier ergänzen: In der Bundeswehr sind rund 585 000 Unterkunftsplätze vorhanden. Davon sind rund 65 000 Unterkunftsplätze sanierungsbedürftig, obwohl seit 1971 schon rund 80 000 Plätze verbessert wurden. Rund 90 Prozent aller Unterkunftsplätze sind in Ordnung, nur etwa 10 Prozent unzulänglich. Bei den zu erwartenden jährlichen Haushaltsansätzen können die bestehenden Unzulänglichkeiten aber frühestens in den 90er Jahren abgebaut werden. Um die dringendsten Mißstände, wie sie u. a. auch von 17276* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 dem Wehrbeauftragten in seinem Jahresbericht 1979 beanstandet werden, abzubauen, erarbeitet das BMVg ein zusätzliches Sofortprogramm. Die Finanzierung soll in erster Linie durch Elberarbeitung der Prioritäten innerhalb des Programms zum Abbau unzulänglicher Unterkünfte sichergestellt werden. Den Sanierungsmaßnahmen wird außerdem Vorrang vor Neubauten eingeräumt. Dies wird aber nicht dazu führen, daß zwingend notwendige Neu-und Erweiterungsbauten völlig zurückgestellt werden. Sanierungsmaßnahmen werden auch in Zukunft laufend anfallen, weil die bestehenden Kasernenanlagen zwangsläufig veraltern und an Substanz verlieren. Wie beim Abbau unzulänglicher Unterkünfte wird auch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch ein gesondertes Programm gesteuert. Seit 1971 wurden rd. 110 000 qm Nutzfläche saniert. Noch zu verbessern sind 76 000 qm. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 65): Wann wird das Wehrgeschichtliche Museum Rastatt mit einer Heizung ausgestattet? Die dem Wehrgeschichtlichen Museum vom August 1980 an zur Verfügung stehenden Räume in der rechten Erdgeschoßhälfte des Mittelbaues im Schloß Rastatt wurden im Zuge ihres Umbaues mit einer Heizung ausgestattet. In dem vom Wehrgeschichtlichen Museum bisher schon genutzten Südflügel kann die Heizung nur im Zusammenhang mit der Herrichtung und Restaurierung der Räume eingebaut werden. Diese Arbeiten werden wegen ihres denkmalpflegerischen Charakters einen Zeitraum von 5 bis 6 Jahren in Anspruch nehmen. Der Museumsbetrieb muß in dieser Zeit in diesem Bereich eingestellt werden. Es ist vorgesehen, die Einzelheiten der erforderlichen Maßnahmen in einer Besprechung im Mai 1980 zwischen den zuständigen Ministerien des Landes Baden-Württemberg und dem Bundesministerium der Verteidigung zu erörtern. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hasinger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 66 und 67): Decken sich die Erkenntnisse der Bundesregierung über das Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten mit den Ergebnissen einer Befragung durch das Demoskopische Institut Allensbach, wonach 8,54 Millionen Bundesbürger angeben, Übergewicht aufzuweisen, 16,5 Millionen an Bluthochdruck oder Herz-/Kreislaufbeschwerden leiden, 9,8 Millionen mit Verstopfung zu tun haben, 6,3 Millionen Leber-/Nieren-/ Gallenleiden angeben, 2,25 Millionen sich zu den erkannten Diabetikern und 1,8 Millionen zu den Gichtkranken rechnen? Steht die schon drei Jahre zurückliegende Angabe des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit über jährliche Aufwendungen in Höhe von 17 Milliarden DM für ernährungsabhängige Krankheiten mit diesem Ausmaß gesundheitlicher Schäden in Obereinstimmung, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Kurskorrektur falscher Ernährungsgewohnheiten einzuleiten? Zu Frage B 66: Die Erkenntnisse der Bundesregierung über das Ausmaß ernährungsabhängiger Krankheiten dekken sich teilweise mit den Ergebnissen der vom Demoskopischen Institut Allensbach durchgeführten Befragung. Dies gilt insbesondere für Diabetes. Nach den hier vorliegenden Unterlagen sind etwa 30 % d. h. rd. 14,5 Millionen übergewichtig (Allensbach 6,45 Millionen). Bluthochdruck dürfte bei 10 bis 15 % = 5-7,5 Millionen und Gicht bei 5-9 % der Männer und bei 1 % der Frauen, also insgesamt bei 1,4 Millionen vorliegen. Über das Ausmaß von Verstopfungs-, von Herz-und Kreislaufbeschwerden und von Leber-NierenGallenleiden liegen hier keine wissenschaftlich gesicherten Unterlagen vor. Den Ergebnissen des Demoskopischen Instituts Allensbach liegen subjektive Angaben der Befragten zugrunde. Sie lassen unberücksichtigt, daß bei verschiedenen Beschwerden wie niedriger Blutdruck und nicht gichtbedingte — rheumatische — Gelenkbeschwerden — im allgemeinen kein Zusammenhang mit der Ernährung besteht. Auch bei den übrigen Krankheiten ist die Ernährung nur ein von zum Teil zahlreichen Risikofaktoren. Über die meisten dieser Krankheiten werden im nächsten Ernährungsbericht (Voraussichtlich Juni dieses Jahres) nähere Angaben enthalten sein. Zu Frage B 67: Im Ernährungsbericht 1976 wird darauf hingewiesen, daß nach einer Schätzung für die Deutsche Forschungsgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland durch ernährungsabhängige Erkrankungen pro Jahr Kosten in Höhe von etwa 2 % des Bruttosozialproduktes oder etwa 17 Milliarden DM entstehen. Auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Bundesgesundheitsrat sich hiermit auf seiner Vollversammlung am 12. Dezember 1978 befaßt und in einem einstimmigen Votum die Auffassung vertreten, „daß genauere Zahlen als die vorliegenden Minimalzahlen von 17 Milliarden DM, die allenfalls nach oben zu korrigieren wären, im Augenblick nicht vorgelegt werden können. Zu Ihrer näheren Information füge ich das oben angeführte Votum des Bundesgesundheitsrates bei. Er hat gleichzeitig vorgeschlagen, zu einer näheren Klärung des Sachverhaltes einen Forschungsauftrag zu erteilen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beabsichtigt, nachdem die hierzu erforderlichen Vorarbeiten abgeschlossen sind, noch in diesem Jahr einen derartigen Forschungsauftrag an zwei namhafte Wissenschaftler zu vergeben. Unter Berücksichtigung der großen gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung der ernährungsabhängigen Krankheiten sieht das Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17277* ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die verstärkte Aufklärung über eine gesunde Ernährung und die Entwicklung noch wirksamerer Methoden auf diesem Gebiete als eine Schwerpunktaufgabe seiner gesundheitlichen Aufklärung an. Ein durchschlagender Erfolg kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, das Ernährungsverhalten zu ändern. Daher werden als Zielgruppen vor allem die Klein- und Schulkinder und die Familien angesprochen. Im nächsten Ernährungsbericht, der im Juni dieses Jahres erscheint, wird dieser Fragenkomplex ausführlich behandelt werden. Anlage 54 Antwort des Staatssekretär Dr. Wolters auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 68): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Kassenärztliche Bundesvereinigung ausdrücklich ermächtigt worden ist, außer den durch das Arzneimittelgesetz vorgeschriebenen Prüfungen eigene zusätzliche Prüfungen durch angeblich neutrale Gutachten durchzuführen und diese Arzneimittel, wenn der therapeutische Nutzen und die therapeutische Wirksamkeit nicht bestätigt werden, von der Kostenerstattung auszuschließen, und was gedenkt sie zu tun, um die alleinige Zuständigkeit des Bundesgesundheitsamts im Hinblick auf die Beurteilung des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln sicherzustellen? Ich gehe davon aus, daß Sie auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1979 in der Verwaltungsstreitsache Vitorgan gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung Bezug nehmen. Ihre Frage enthält jedoch eine Deutung der rechtlichen Wirkungen dieses Beschlusses, der ich in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen vermag. In dem Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Kassenärztliche Bundesvereinigung eine bestimmte Stellungnahme der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über den therapeutischen Nutzen eines bestimmten Arzneimittels an die Kassenärzte verbreiten dürfte. Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage bejaht. Es geht davon aus, daß die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung und zur Gewährleistung, daß diese Versorgung den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht, auch die Befugnis einschließt, wissenschaftliche Stellungnahmen und Gutachten über den therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln zu verbreiten und bekanntzumachen. Diese Befugnis ist jedoch nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an bestimmte Erfordernisse gebunden. Einmal muß es sich um eine fremde wissenschaftliche Äußerung handeln, da, so das Gericht, die Kassenärztliche Bundesvereinigung nach dem Gesetz weder zur unmittelbaren eigenen medizinisch-fachlichen Beratung der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte berufen ist, noch ihr durch das Gesetz die Befugnis zur rechtsverbindlichen Feststellung des vorhandenen oder fehlenden therapeutischen Nutzens eines Arzneimittels zuerkannt worden ist. Ferner sei erforderlich, daß diese fremden wissenschaftlichen Äußerungen zur Beratung der an der kassenärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte veröffentlicht und verbreitet werden. Das Gericht stellt ausdrücklich fest, daß die Kassenärztliche Bundesvereinigung keine Befugnisse habe, die Verschreibung von Arzneimitteln wegen mangelnder Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit oder Wirtschaftlichkeit oder gar mangels hinreichend gesicherten therapeutischen Nutzens verbindlich auszuschließen oder einzuschränken; sie sei darauf beschränkt, ihre Verpflichtung dadurch zu erfüllen, daß sie die Ärzte unterrichte und ihnen eine entsprechende Beratung biete für die von ihnen im übrigen in eigener Verantwortung zu treffende ärztliche Entscheidung über die Verschreibung von Arzneimitteln. Die Weitergabe von Gutachten zu diesem Zwecke wird vom Gericht ausdrücklich „nicht als Bestandteil eines amtlichen Verfahrens zur Feststellung der Verschreibungsfähigkeit von Arzneimitteln im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung" angesehen. Diese Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts steht im Einklang mit den in den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Arzneimitteln in der kassenärztlichen Versorgung vorgesehenen Möglichkeiten, in Fällen von Zweifeln über den therapeutischen Nutzen von Arzneimitteln die Ärzte über entsprechende Gutachten und Stellungnahmen zu unterrichten. Das Bundesverwaltungsgericht sieht diese Möglichkeit auch nicht eingeschränkt durch das Arzneimittelgesetz, da es davon ausgeht, daß die Zwecksetzung des Kassenarztrechts, die auf die Gewährleistung der kassenärztlichen Versorgung gerichtet ist, durch die Zwecksetzung des Arzneimittelgesetzes, die arzneimittelrechtliche Zulassung von Arzneimitteln zum Verkehr zu regeln, nicht präjuziert ist. Die im Arzneimittelgesetz niedergelegte Aufgabe des Bundesgesundheitsamtes im Rahmen der arzneimittelrechtlichen Zulassungsprüfung von Arzneimitteln sehe ich durch die nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts der Kassenärztlichen Bundesvereinigung eingeräumten Möglichkeiten zur Information über wissenschaftliche Erkenntnisse hinsichtlich des therapeutischen Nutzens von Arzneimitteln nicht beeinträchtigt. Zu den das Arzneimittelgesetz betreffenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts möchte ich noch folgendes anmerken: Der Beschluß enthält Ausführungen zum Wirksamkeitsnachweis nach dem Arzneimittelgesetz, denen sich die Bundesregierung nicht anschließt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes nur solche Arzneimittel zum Verkehr zugelassen werden dürfen, deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Sie sieht sich in dieser Ansicht durch die Rechtswirklichkeit, wie sie durch das Zulassungsverfahren der zuständigen Bundesoberbehörden geprägt wird, bestätigt. Es ist beabsichtigt, diese Ansicht bei Gelegenheit eines evtl. später anhängigen Verfahrens durch den 17278* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Oberbundesanwalt dem Bundesverwaltungsgericht mitzuteilen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, wie weit das Anwendungsverbot für den krebserzeugenden, hormonartigen Stoff Diäthylstilböstrol auch bei der Tiermast befolgt wird, und welche Erfahrungen liegen zwei Jahre nach Inkrafttreten der gesetzlichen Überwachungsmaßnahmen im Bereich des Fleischbeschaugesetzes vor? Ist dem gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers mit der gegenwärtigen überwachungs- und analysentechnischen gesetzlichen Regelung genügend Rechnung getragen? Zu Frage B 69: Durch die Verordnung zur Änderung der Ausführungsbestimmungen A über die Untersuchung und gesundheitspolizeiliche Behandlung der Schlachttiere und des Fleisches bei Schlachtungen im Inland und der Einfuhruntersuchungs-Verordnung vom 9. Dezember 1977 wurden auch für das Ostrogen „Diäthylstilböstrol" bei Kälbern besondere Rückstandsuntersuchungen vorgesehen. Nicht zuletzt durch die nunmehr vorgeschriebene pathologisch-anatomische Untersuchung der Geschlechtsorgane bei weiblichen und männlichen Kälbern auf spezifische, durch die Anwendung von Ostrogen verursachten Veränderungen konnten weitergehende Rückstandsuntersuchungen von Schlachtkälbern und in Herkunftsbeständen gezielt eingeleitet werden. Diese Maßnahmen haben in der letzten Jahreshälfte 1979 gebietsweise zur vermehrten Aufdekkung von Verstößen gegen das Anwendungsverbot für diese Stoffe geführt. Die zuständigen obersten Landesveterinärbehörden wurden von diesen Verstößen unterrichtet und um verstärkte Uberwachung gebeten; sie haben daraufhin die Rückstandsuntersuchung auf Ostrogenrückstände intensiviert. Die Rückstandsuntersuchungsvorschriften, die durch die vorgenannte Änderungsverordnung anstelle des bis dahin angewandten „MäuseuterusTest" in das Fleischbeschaurecht aufgenommen worden sind, haben sich grundsätzlich bewährt. Sie gestatten, insbesondere Untersuchungen in größerem Umfange routinemäßig durchzuführen. Die Vorschriften bedürfen jedoch einer methodischen Überarbeitung anhand der aus der praktischen Anwendung der Untersuchungsverfahren und aus Forschungsaufträgen gewonnenen Erkenntnisse. Zu Frage B 70: Die bestehenden Rechtsvorschriften reichen grundsätzlich aus, um den gesundheitlichen Schutz des Verbrauchers durch geeignete Überwachung und durch Rückstandsuntersuchungen sicherzustellen. Die auf Grund von mehrjährigen Forschungsvorhaben und die aus der Routinediagnostik gewonnenen Erkenntnisse in der Rückstandsanalytik bedürfen einer wissenschaftlichen und praktischen Auswertung, wobei zu prüfen ist, inwieweit die Untersuchungsmethoden den Erkenntnissen anzupassen sind, um eine noch höhere Effektivität als bisher zu erzielen. Dies gilt insbesondere für Untersuchungen im Bereich der Schlachttierbeschau, solange die Tiere noch nicht geschlachtet sind. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 71): Kann die Bundesregierung die Feststellung des Direktors des MaxPlanck-Instituts für Bio-Chemie in München-Martinsried Prof. Dr. Lynen, bestätigen, nach denen sich viele heute als sicher erkannte Arzneimittel nachträglich im Tierversuch als mißbildungsfördemd erwiesen, obwohl die jahrelange Praxis ergeben hat, daß diese Medikamente bei Menschen nicht die gleichen Folgen haben, und ist es zutreffend, daß viele Tierversuche überflüssig sind, weil chemisch gesehen dasselbe Mittel von den unterschiedlichen Pharmawerken nur einen anderen Namen hat, was bedeuten würde, daß ein größerer Austausch der Versuchsergebnisse zu einer Verringerung der Tierversuche führen könnte? Wie ich Ihnen in der Antwort zu Ihrer Frage vom 30. Mai 1979 (Protokoll der 156. Sitzung des Deutschen Bundestages, Seite 12465) mitgeteilt habe, vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß Arzneimittel auch nach ihrer Zulassung fortlaufend intensiv zu beobachten und auf ihr Nutzen-RisikoVerhältnis zu überprüfen sind. Dies kann in begründeten Einzelfällen auch erneute Tierversuche erforderlich machen, auf die trotz der begrenzten Übertragbarkeit der Versuchsergebnisse auf den Menschen nach dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft leider nicht verzichtet werden kann. Eine solche Überprüfung kann auch solche Arzneimittel einschließen, die sich jahrelang in der Therapie bewährt haben. Neu hinzugewonnene Erkenntnisse werden von der Zulassungsbehörde im Einzelfall dem therapeutischen Nutzen beim Menschen gegenübergestellt. Der Wiederholung von Tierversuchen zwecks Erstellung von Zulassungsunterlagen für „chemisch gleiche Stoffe" wird auf nationaler Ebene bereits dadurch entgegengewirkt, daß ein Antragsteller bei der Zulassungsbehörde auf die Unterlagen eines bereits zugelassenen gleichartigen Arzneimittels mit demselben Wirkstoff Bezug nehmen kann (siehe Bekanntmachung des Bundesgesundheitsamtes vom 30. Mai 1979, Bundesanzeiger Nr. 106 vom 9. Juni 1979). Auf internationaler Ebene bemüht sich die Bundesregierung sowohl im Rahmen der EG wie auch in Verhandlungen mit Drittstaaten um eine gegenseitige Anerkennung tierexperimenteller Versuchsergebnisse, die z. T. schon — wie im Falle Japan — zum Erfolg geführt haben. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17279* Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 72): Ist nach Auffassung der Bundesregierung Homosexualität eine Krankheit, und wenn nein, wäre sie bereit, einen Antrag zur Streichung der Homosexualität aus der Krankheitsliste der WHO zu beantragen? Die Homosexualität ist nach Auffassung der Bundesregierung, die sich auf die Auffassung des Vorsitzenden der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung e. V. stützt, keine Krankheit im üblichen Sinne. Hierauf weist auch der Glossartext ICD 9 Positionsnummer 302.0 ( = Internationale Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen; 9. Revision von 1979) hin, der wie folgt lautet: Ausschließliche oder vorwiegende sexuelle Anziehung zwischen Personen des gleichen Geschlechtes mit oder ohne körperliche Beziehung. Homosexualität ist hier unabhängig davon zu verschlüsseln, ob sie als psychische Störung betrachtet wird oder nicht. Allerdings treten bei der Homosexualität häufiger als bei Heterosexualität Entwicklungen und Verläufe mit dem Risiko zum Krankhaften auf. Es besteht weltweit in der Wissenschaft das Bestreben, die Homosexualität aus Krankheitslisten und Aufstellungen zu entfernen. Die Bundesregierung wird auf Grund der vorstehend dargelegten Auffassung prüfen, ob bei einer Revision der internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD 1979) die unter Positionsnummer 302.0 der ICD aufgeführte, nicht als psychische Störung zu betrachtende Homosexualität ausgeklammert werden kann. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 73): Ist nach Einschätzung der Bundesregierung im Hinblick auf die nach Berichten betroffener Frauen auftretenden massiven Nebenwirkungen des sich noch im Prüfstadium befindenden, bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verwendeten Medikaments „Sulproston" mit einem Verbot dieses Mittels durch das für die Zulassung zuständige Bundesgesundheitsamt zu rechnen? Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die Nutzen- und Schadensmöglichkeiten der Substanz entsprechend den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes vom Bundesgesundheitsamt überprüft. Wenn dabei festgestellt wird, daß die Risiken den möglichen Nutzen überwiegen, wird der Zulassungsantrag abgelehnt. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 74, 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung — auch unter Berücksichtigung des möglichen und des zu erwartenden Ausbaus der Transplantationsbedingungen — den gegenwärtigen und den absehbaren künftigen Bedarf an verpflanzungsfähigen Organen im Verhältnis zum tatsächlichen bzw. zum zu erwartenden Angebot an Transplantaten? Hält die Bundesregierung das junge Gebiet der Lebertransplantationschirurgie für entwicklungsfähig und förderungswürdig, und ist sie bereit, die Lebertransplantation durch Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen zu fördern? Welchen Bedarf an verpflanzungsfähigen Lebern schätzt sie für den Fall voll ausgebauter diesbezüglicher Transplantationskapazitäten? Zu Frage B 74: Der gegenwärtige Bedarf an Transplantationen ist erheblich höher als die Zahl der Organe, die zu einer Organübertragung zur Verfügung stehen. Nach Feststellung von Eurotransplant in Leiden /Holland, der Vermittlungszentrale für Nierenspenden, mit der die Transplantationszentren der Bundesrepublik in der Hauptsache zusammenarbeiten, steigt von Jahr zu Jahr die Anzahl der zur Transplantation angemeldeten Patienten und die durchschnittliche Wartezeit, bis eine Spenderniere zur Verfügung steht. Die Zahl der Organspenden stagniert seit 1978. Mehr als die Hälfte der 2 065 Patienten auf der Warteliste sind aus der Bundesrepublik Deutschland. Für die Zukunft dürfte es noch schwieriger werden, Bedarf und Zahl der verfügbaren, zur Verpflanzung geeigneten Organe in Einklang zu bringen. Zu Frage B 75: Die Bundesregierung hält das Gebiet der Lebertransplantationschirurgie durchaus für entwicklungsfähig und förderungswürdig. Sie ist grundsätzlich auch bereit, diese Fachrichtung zu fördern. Da es sich um klinische Medizin handelt, ist es jedoch in erster Linie eine Aufgabe der Universitäten und der sie tragenden Bundesländer, durch Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen das Fachgebiet zu unterstützen. Soweit es sich um Grundlagenforschung handelt, kommt in erster Linie auch eine Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Frage. Zu Frage B 76: Der Ausbau der Transplantationskapazitäten für Lebertransplantationen in der Bundesrepublik Deutschland ist für die Bundesregierung noch nicht vorauszusehen. Am Beispiel der Universität Bonn, die im Aufbau einer Transplantationseinheit für Lebertransplantationen begriffen ist, läßt sich ein Bedarf an 20 Lebertransplantaten pro Jahr vorausschätzen. Es ist davon auszugehen, daß Transplantationseinheiten ähnlicher Größe und gleich großen 17280* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Einzugsbereiches einen ähnlichen Bedarf haben werden. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 77): Wie beurteilt die Bundesregierung die kürzlich vorgelegte ergänzende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer zur richtigen Wahl der Nahrungsfette, die sich im Kern so zusammenfassen läßt, daß Margarine nicht gesünder sei als Butter? Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesärztekammer hat am 10. Januar 1980 in einem einstimmigen Votum die Auffassung vertreten, daß zum gegenwärtigen Zeitpunkt dezidierte an die Gesamtbevölkerung gerichtete Empfehlungen zum qualitativen Fettverzehr wissenschaftlich nicht ausreichend begründet sind. Er hat gleichzeitig darauf hingewiesen, daß alle übrigen Aussagen der früheren Empfehlungen vom 28. September 1978 unstrittig sind. Dies gelte insbesondere für die Abschnitte, die sich mit der wünschenswerten Kalorienzufuhr und dem quantitativen Fettverzehr befassen. Zu Ihrer Information füge ich die Empfehlungen vom 28. September 1978 bei. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu einer wissenschaftlich kontrovers diskutierten Frage, wie die der gesundheitlichen Beurteilung der Fettzusammensetzung, Stellung zu nehmen. Die Bundesregierung ist jedoch bemüht, zu einer wissenschaftlichen Klärung dieses Fragenkomplexes beizutragen. Sie hat daher die Deutsche Forschungsgemeinschaft gebeten, ein internationales Symposium über das Thema „Ernährung und koronare Herzerkrankungen: Die Rolle der tierischen und pflanzlichen Fette" durchzuführen. Die DFG beabsichtigt diesem Wunsch zu entsprechen und wird die vorbereitenden Arbeiten hierzu nach der Sommerpause 1980 aufnehmen. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 78 und 79): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fernfahrer eine Veränderung der Standflächen für Lastkraftwagen auf Autobahnparkplätzen in umgekehrter Richtung wünschen, um durch Anhänger und Zugwagen als „Lärmschutzzone mehr Ruhe in den Kabinen vor dem Fahrgeräusch der Hauptfahrbahnen zu erreichen, und ist sie bereit, derartige Vorstellungen zu verwirklichen? Ist die Bundesregierung bereit, sich für eine einheitliche Regelung für die Freifahrt von Begleitern Blinder bei den Eisenbahnen der neun EG-Staaten einzusetzen? Zu Frage B 78: Das Problem ist der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister für Verkehr hat diese Frage bereits in einem Gespräch mit Raststätten-Pächtern im Januar 1980 erörtert. Verkehrsanlagen der unbewirtschafteten und bewirtschafteten Rastanlagen an Bundesautobahnen sind entsprechend ihrer grundsätzlichen Zweckbestimmung nur für vorübergehendes Abstellen und nicht für das Dauerparken von Fahrzeugen konzipiert. Eine Umorientierung der LKW-Stellplätze in der Weise, daß Lastkraftwagen mit dem Führerhaus von der durchgehenden Fahrbahn abgewandt parken können, ist nicht vorgesehen, da die angestrebte Verbesserung zweifelhaft ist und wegen der zu erwartenden, nicht unerheblichen Kosten dafür nicht vertreten werden kann. Zu Frage B 79: Ihre Frage ist im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Behindertenvergünstigungen zu sehen. Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) hat sich eingehend mit den Behindertenfragen im europäischen Eisenbahnverkehr befaßt und in diesem Zusammenhang in Zusammenarbeit mit den beteiligten Eisenbahnen eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Danach unterscheiden sich die gewährten Tarifermäßigungen und die hierfür erforderlichen Voraussetzungen bei den Berechtigten so stark in den einzelnen Ländern, daß ihre Anerkennung auf Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den einzelnen Bahnen ausscheiden mußte. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine realistische Chance für eine Vereinheitlichung der Regelungen innerhalb der neun EG-Staaten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 80): Inwieweit verstößt nach Ansicht der Bundesregierung die von der belgischen Regierung geplante Einführung einer Autobahngebühr gegen rechtliche Bestimmungen (Kraftfahrzeugsteuer-Befreiungsabkommen von 1964, EWG-Vertrag), und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang auf bilateraler und auf EG-Ebene gegen die Einführung dieser Gebühr unternommen? Die Bundesregierung kann zur Einführung einer Autobahngebühr in Belgien rechtlich erst Stellung nehmen, wenn die belgische Regierung über diese Frage endgültig entschieden hat. Der Bundesverkehrsminister hat seinen belgischen Amtskollegen jedoch seit Bekanntwerden der belgischen Pläne mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 27. März 1980, auf die Sorgen der deutschen Öffentlichkeit über die belgischen Pläne aufmerksam gemacht und dabei vorsorglich u. a. folgende rechtliche Aspekte hervorgehoben: 1. Durch eine einseitige belgische Autobahngebühr könnte die mit Belgien am 17. Dezember 1964 vereinbarte gegenseitige Befreiung von Steuern und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17281* Abgaben für die Benutzung von Kraftfahrzeugen hinfällig werden. 2. Eine proportionale Höherbelastung von Fahrzeugen, die über die Grenzen nach Belgien einfahren, könnte dem EG-rechtlichen Grundsatz des freien Warenverkehrs zuwiderlaufen, der eine — auch nur indirekte und unbeabsichtigte — Höherbelastung der vom Ausland eingeführten Waren verbietet. Nach der Ratsentscheidung vom 21. März 1962 müßten die beabsichtigten Maßnahmen vor ihrer Verwirklichung im EG-Rahmen konsultiert werden. Gleichzeitig wurde das für den Bereich des Verkehrs zuständige Mitglied der EG-Kommission, Mr. Burke, mit der Bitte angesprochen, im Rahmen seiner Zuständigkeiten der Einführung einer Autobahngebühr in Belgien entgegenzuwirken. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 81): Hält es die Bundesregierung für richtig, daß von den 174 Millionen Bruttoregistertonnen Tankerkapazität im Öltransportsektor 50 Millionen Bruttoregistertonnen allein in einem Billigflaggenland, dem jetzt durch einen Umsturz ins Gerede gekommenen Liberia, registriert sind, und entspricht es den Tatsachen, daß sich dieser Verfahrensweise, die zur Vernachlässigung wichtiger Sicherheitsstandards führt, auch die VEBA bedient? Nein, die Bundesregierung bedauert es, daß in wachsendem Maße Seeschiffstonnage unter die Flagge von Ländern mit offenem Register wie Liberia gebracht wird. Sie verfügt jedoch über keine rechtlichen Handhaben, diese Entwicklung — auch nicht im Hinblick auf deutsche Schiffseigner — zu verhindern, und muß sich daher darauf beschränken, mit wirtschaftlichen Maßnahmen gegenzusteuern. Die VEBA beschäftigt von ihren 6 Tankern mit 561 036 BRT nur 1 Tanker mit 109 693 BRT, der einer niederländischen Tochtergesellschaft gehört, unter liberianischer Flagge. Dieses Schiff erfüllt jedoch die international geltenden Sicherheitsstandards. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Becker (Nienberge) (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 82): Wann ist voraussichtlich mit dem Beginn der Baumaßnahme B 70, die nach dem dem Bundestag vorliegenden Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in die Dringlichkeitsstufe I eingeordnet ist, zwischen Metelen und Rheine zu rechnen, und ist ihre Finanzierung sichergestellt? Mit Vorrang wird zur Zeit die Baureifmachung für den Bau des südlichen Teils der Umgehung Rheine zwischen B 70 und B 65 betrieben. Technisch möglich ist ein Baubeginn im Jahre 1983. Die Vorbereitungen für den Bau der nördlich anschließenden Teilstrecke der Umgehung Rheine bis zur A 30 und die Umgehungen Wettringen und Neuenkirchen werden bis etwa 1985 abgeschlossen werden können. Nach Baureifmachung wird im Rahmen der verfügbaren Mittel über die Finanzierung zu entscheiden sein. Die Umgehung Metelen ist im Entwurf des neuen Bedarfsplans nicht enthalten. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Berger (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 83): Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie im Berliner Tagesspiegel vom 15. März 1980 gemeldet — Berliner Verkehrsbehörden Radfahrern aus Sicherheitsgründen empfehlen, beim Linksabbiegen in Abweichung von der Straßenverkehrs-Ordnung die Straße zunächst parallel mit den Fußgängern am rechten Fahrbahnrand zu überqueren und erst dann die Fahrbahn zu kreuzen, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Empfehlung, und erwägt sie eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung? Der Bundesregierung ist bekannt, daß manche Verkehrsbehörden den Radfahrern empfehlen, sich beim Linksabbiegen so zu verhalten, wie Sie es beschrieben haben. In aller Regel werden die Radfahrer hierbei absteigen und ihr Rad schieben. Dann ist es nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben, daß sie sich wie Fußgänger verhalten. Ob das Einordnen vor dem Linksabbiegen (§ 9 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung) den Radfahrern generell verboten werden soll, wird mit den zuständigen obersten Landesbehörden erörtert werden. Dies geschieht im Juni. Vom Ergebnis werde ich Sie unverzüglich unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 84 und 85): Welche Investitionen sieht die Deutsche Bundesbahn in diesem Jahr im Kreis Rendsburg-Eckemförde vor, und wie hoch sind für die einzelnen Maßnahmen die Kosten veranschlagt worden? Inwieweit haben die Haushaltssperren des Bundesfinanzministers Auswirkungen auf die Unterhaltung und Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, auf welchem Sektor sollen Einschränkungen vorgenommen werden? Zu Frage B 84: Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn ergeben sich folgende Investitionen: 17282* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 1980 und 1981 (in Mio DM) 1. Bahnhof Rendsburg, Erneuerung und Instandsetzung der Signalanlagen, Gesamtkosten: 24,500 Mio DM 6,7 7,0 2. Bahnhof Rendsburg, Umgestaltung der Gleisanlagen, Gesamtkosten: 1 Mio DM 0,4 0,6 3. Bahnhof Bordesholm, Instandsetzung der Außenbahnsteige, Gesamtkosten: 0,590 Mio DM 0,590 — 4 Streckensicherung, Gesamtkosten: 0,680 Mio DM 0,380 0,300 4. 5 Bahnübergangsbeseitigung in Bordesholm durch Straßenüberführung L 49, Gesamtkosten: 8,300 Mio DM 0,550 0,600 6 Einzelmaßnahmen an Bahnübergängen, Gesamtkosten: 1,150 Mio DM 0,600 0,550 7 Mehrere kleine Baumaßnahmen, Gesamtkosten: 2,380 Mio DM 1,180 1,200 8. Oberbaumaßnahmen Strecke Eckernförde-Lindaunis, Schwellen und Schienenerneuerung, Gesamtkosten: 0,750 Mio DM 0,750 —9. Kleinere Gleisumbauarbeiten und Unterhaltungsarbeiten Gesamtkosten: 4,100 Mio DM 2,100 2,000 Gesamtinvestitionen: 43,450 13,250 12,250 Zu Frage B 85: Nach dem augenblicklichen Stand der Beiträge zum Nachtragshaushaltsplan 1980 ist eine Kürzung bei Kap. 12 03 Tit. 742 03 nicht vorgesehen. Die Haushaltssperren haben keine Auswirkungen auf die Unterhaltung und den Ausbau des NordOstsee-Kanals. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 86): Wie beurteilt die Bundesregierung den Planungs- und Entwicklungsstand im Hinblick auf den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes im Kreise Ahrweiler? Vordringlich werden die Maßnahmen geplant, die im noch gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeit I a und I b eingestuft sind, bzw. nach Inkrafttreten des „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985" im Bedarfsplan als vordringlich angestrebte Maßnahmen (Stufe I) enthalten sind. Die Entwurfsbearbeitungen werden durch Bürgerinitiativen, betroffene Gemeinden und Einzelpersonen, wie z. B. in Altenahr, Hönningen/Ahr, Bodendorf und Bad Breisig sehr erschwert. Der Zeitpunkt der Realisierung der Maßnahmen ist von der Bestandskraft der Planfeststellungen und den Finanzierungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren abhängig. Anlage 68 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 87 und 88): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die Aufnahme eines regelmäßigen Liniendienstes der DDR-Fluggesellschaft Interflug am 18. April 1980 von Berlin-Schönefeld nach Brüssel Nachteile für den Flugverkehr von Berlin-Tegel entstehen könnten? Wird sich die Bundesregierung bei den für den Berlin-Flugverkehr zuständigen alliierten Stellen dafür einsetzen, daß die Fluggesellschaft Air-Berlin USA möglichst bald die Zulassung für eine regelmäßige Fluglinie zwischen Berlin-Tegel und der belgischen Hauptstadt Brüssel erhält? 1. Die Bundesregierung erwartet nicht, daß angesichts der schon in der Vergangenheit ab Berlin-Schönefeld nach Brüssel angebotenen preiswerten Reisemöglichkeiten durch den einmal wöchentlichen Direktdienst der polnischen Luftverkehrsgesellschaft LOT und die täglichen Umsteigeverbindungen der DDR-Fluggesellschaft INTERFLUG sowie des niederländischen Luftfahrtunternehmens KLM via Amsterdam die Einrichtung einer weiteren zunächst nur einmal wöchentlich betriebenen Direktverbindung der INTERFLUG in nennenswertem Umfang Verkehr von Berlin-Tegel abziehen wird. Die Bundesregierung wird die Entwicklung dieser Verbindung aufmerksam verfolgen. 2. Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Aufnahme von internationalen Liniendiensten von und nach Berlin-Tegel. Sie muß jedoch im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf achten, daß bei der Tarifgestaltung ihre eigene Tarifpolitik ex Bundesrepublik Deutschland nicht unterlaufen wird. Mit dieser Maßgabe setzt sich die Bundesregierung für die beabsichtigte Einrichtung einer Fluglinie der Air Berlin-USA von Berlin-Tegel nach Brüssel, die nach den bisher bekanntgewordenen Plänen der Gesellschaft nach Orlando (Florida) verlängert werden soll, ein. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 89): Wieviel Bahnhöfe im Bereich der Bundesbahndirektion Köln sind bisher behindertengerecht ausgebaut worden, und wann werden dort alle Bahnhöfe so hergerichtet sein, daß sie von allen Behindertengruppen — vor allem auch von Rollstuhlfahrern — in Anspruch genommen werden können? Eine Erhebung über die baulichen Einzelmaßnahmen an den Bahnhofsanlagen im Bereich der Bundesbahndirektion Köln, die den Behindertenbelan- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17283* gen bereits entsprechen oder die noch geplant sind, ist wegen des hohen Verwaltungsaufwandes aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist davon auszugehen, daß im Zusammenhang mit Neubauten, Umbauten und größeren Instandsetzungsarbeiten, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, die folgenden behindertengerechten Maßnahmen getroffen werden: — Bahnsteigaufhöhungen — Schräg- bzw. Treppenrampen — bei großen Knotenbahnhöfen Rolltreppen — verbesserte Zugänge zu den Empfangsgebäuden — behindertengerechte Toilettenanlangen in bestimmten großen Bahnhöfen — in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundespost Einbau behindertengerechter öffentlicher Fernsprecher. Zur besseren Orientierung wurden im Bereich der Bundesbahn-Direktion Köln bei 29 Bahnhöfen Behindertenpiktogramme angebracht. Die bisherigen Anstrengungen sollen auch zukünftig im Rahmen der verfügbaren Wirtschaftsmittel verstärkt weitergeführt werden. Der Zeitbedarf für die Durchführung aller geforderten Maßnahmen ist noch nicht absehbar. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 90): Treffen Pressemeldungen zu, daß infolge Kürzung der Straßenbaumittel die Erweiterung der Bahnunterführung der Wasserburger Straße in Traunstein möglicherweise nicht zügig zum Abschluß geführt werden kann, und wie ist gegebenenfalls die weitere zeitliche Abwicklung des Ausbaus dieses wichtigen Straßenstücks im Zuge der B 304 geplant? Es ist nicht auszuschließen, daß sich die Kürzungen der Straßenbaumittel auch auf die Maßnahme an der B 304 in Traunstein auswirken. Der weitere Bauablauf hängt jedoch weitgehend von den Dispositionen des Landes Bayern ab, das im Rahmen des ihm zugewiesenen Finanzvolumens beweglich ist. Das Land Bayern teilt dazu auf Anfrage mit, daß die Maßnahme voll im Bau ist und voraussichtlich Ende 1981 fertiggestellt werden kann. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 91 und 92): Welche Investitionen beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn in den nächsten fünf Jahren zur Erhaltung und Verbesserung der Schienenstrecken Jossa-Wildflecken, Bad Neustadt /S.-Bischofsheim, Ebenhausen-Mellrichstadt, Haßfurt-Hofheim bzw. Breitengüßbach-Maroldsweisach vorzunehmen? Welche Konsequenzen hinsichtlich der Fahrplangestaltung und der eingesetzten Garnituren im Personenverkehr beabsichtigt die Deutsche Bundesbahn aus der Tatsache zu ziehen, daß auf den in Frage 91 genannten Strecken der Personenverkehr auf der Schiene erhalten bleiben soll? Zu Frage B 91: Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn (DB) werden auf den von Ihnen genannten Strecken in den nächsten 5 Jahren die zur Erhaltung der Betriebssicherheit und der Beförderungsqualität jeweils erforderlichen Investitionen vorgenommen. Die Maßnahmen, über die die DB von Fall zu Fall entscheiden wird, liegen im einzelnen noch nicht fest. Zu Frage B 92: Die DB ist bemüht, Qualität und Quantität des Schienenpersonennahverkehr nachfragegerecht auszurichten. Dies gilt auch für die angesprochenen Strecken. Für den Schienenpersonennahverkehr außerhalb der Ballungsräume sind neue Dieselleichttriebwagen und Nahverkehrswagen — insbesondere als Ersatz für die derzeitigen Schienenbusse - in der Planung. Die ersten Prototypen werden 1981 ausgeliefert. Die Strecken Jossa—Wildflecken und Bad Neustadt—Bischofsheim sind vom Vorstand der DB nach Abschluß der Regionalgespräche in die Gruppe derjenigen Strecken eingeordnet worden, für die das gesetzliche Verfahren zur Umstellung weitergeführt werden soll. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 95): Wann werden die langjährigen ernsthaften Prüfungen einer Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Solingen-Ohligs—Remscheid—Wuppertal-Oberbarmen, die seit vielen Jahren von den Verantwortlichen immer wieder zugesichert wurden, abgeschlossen sein, und wann wird mit der Elektrifizierung begonnen werden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Die Initiative für eine Änderung der Traktionsart liegt somit bei der Unternehmensleitung der DB. Wegen relativ geringen Verkehrsaufkommens und der erheblichen Investitionen für eine Änderung der Traktionsart konnte die 36 km lange Strecke Solingen-Ohligs—Remscheid--WuppertalOberbarmen von der DB bisher nicht in ein Elektrifizierungsprogramm aufgenommen werden. Untersuchungen hatten gezeigt, daß der jetzige Dieselbetrieb — bei etwa gleich gutem Service für den Kun- 17284* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 den — der elektrischen Zugförderung wirtschaftlich überlegen ist. Die DB hat in Gesprächen mit dem Land Nordrhein-Westfalen jedoch ihre Bereitschaft erklärt, eine neue Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Elektrifizierung der genannten Strecke durchzuführen, deren Ergebnis nach Auskunft der Hauptverwaltung der DB voraussichtlich Ende dieses Jahres vorliegen wird. Erst zu diesem Zeitpunkt wird der Vorstand der DB über das weitere Vorgehen endgültig entscheiden. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 109 und 110): Sind Mieter von Sozialwohnungen bundesrechtlich davor geschützt, daß die im Bewilligungsverfahren vorgelegte Wärmebedarfsrechnung sich nach Bezug der Wohnung als falsch erweist und beispielsweise statt 100 kcal /h-m2 in Wirklichkeit mehr als 150 kcal benötigt werden? Ist vorgesehen, gegebenenfalls zukünftig zur Energieersparnis und zum Schutz der Mieter erhebliche Abweichungen vom bewilligten Wärmenachweis festzustellen und ihre Beseitigung zu veranlassen? Wärmebedarfsberechnungen dienen den Heizungsingenieuren zur fachgerechten Auslegung des Heizungssystems. Der auf der Grundlage einer Wärmebedarfsberechnung nach DIN 4701 ermittelte spezifische Wärmebedarf stellt eine theoretische Kenngröße für die wärmeschutztechnische Qualität eines Gebäudes dar. Der tatsächliche Wärmeverbrauch kann hiervon u. U. erheblich abweichen. Er wird — über die ermittelte Kenngröße hinaus — maßgeblich bestimmt durch die individuelle Art des Heizens, sonstige Verbrauchergewohnheiten, die Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, die Bemessung und Ausführung der Heizungsanlage sowie andere bauliche Gegebenheiten. Die Wärmebedarfsberechnung hat hiernach vorwiegend heizungstechnische Bedeutung. Sie ist nicht darauf ausgerichtet, Aussagen auch über den individuellen Wärmeverbrauch zu treffen. Ihr kann insoweit keine Schutzwirkung im Verhältnis zu den späteren Wohnungsnutzern zugeordnet werden. Dies gilt für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau in gleicher Weise wie für sonstige Wohnungsneubauten. Im Rahmen eines Bewilligungsverfahrens zur Wohnungsbauförderung kann sie daher auch nicht unter Verbrauchsgesichtspunkten überprüft werden. Auch die von der Bundesregierung erwogene Klassifizierung der Gebäude (und gegebenenfalls der Wohnungen) stellt letztlich nur auf eine Beschreibung der wärmeschutztechnischen Qualität des Gebäudes ab; sie wird keine verbindlichen Aussagen über den tatsächlichen Wärmeverbrauch im Einzelfall ermöglichen. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 111): In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung der Tatsache Rechnung zu tragen, daß durch schalldämmende Maßnahmen in Wohnungen die Gefahr besteht, daß Zivilschutzsirenen von gefährdeten Personen nicht mehr gehört werden? Die Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm, die auf Grund des Verkehrslärmschutzgesetzes künftig in wachsendem Umfang vorgenommen werden, können zu einer gewissen Beeinträchtigung der Wahrnehmung von Signalen der Zivilschutzsirenen führen. Es ist aber darauf hinzuweisen, daß solche Lärmschutzmaßnahmen, soweit sie an den Umfassungsbauteilen eines Gebäudes in Betracht kommen, nur auf der der Lärmquelle (z. B. Straße) zugewandten Seite des Gebäudes, d. h. in der Regel einseitig, vorgesehen werden, so daß der Sirenenton von der abgewandten Gebäudeseite her gehört werden kann. Darüber hinaus sind die Zivilschutzsirenen nicht die einzige Möglichkeit, die Bevölkerung im Gefahrenfalle zu warnen. In bestimmten Gefahrensituationen nehmen hierbei auch Rundfunk und Fernsehen wichtige Aufgaben wahr. Die Bundesregierung wird bemüht sein, im Zusammenhang mit der künftigen Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden zu dem angesprochenen Fragenkomplex weitere Erfahrungen zu sammeln und auszuwerten. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 112): Sind im Rahmen des Bundesprogramms für den Einsatz von Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes für das mittelfristige Förderungsprogramm Sanierungsvorhaben der Stadt Erftstadt (Altstadt Lechenich) und der Stadt Wesseling (Sanierung Innenstadt) im Erftkreis berücksichtigt worden? Im Rahmen des jährlich fortzuschreibenden Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz sind bisher Sanierungsvorhaben der Stadt Erftstadt (Altstadt Lechenich) und der Stadt Wesseling (Sanierung Innenstadt) nicht gefördert worden. Dagegen sind im Programm für Zukunftsinvestitionen — Programmbereich: Verbesserung der Lebensbedingungen in Städten und Gemeinden — in den Jahren 1977 und 1978 für Einzelmaßnahmen im Rahmen der Sanierung Erftstadt (Lechenich) folgende Bundesmittel bereitgestellt worden: — Schaffung der Grünanlage Stadtweiher (1977) 67 000 DM — Erweiterung einer Grün- und Erholungsanlage — Wallanlagen — (1978) 260 000 DM Bundesmittel ges.: 327 000 DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17285* Die Mittel dienen der Unterstützung des Gesamtsanierungsvorhabens Erftstadt (Lechenich), für das 1978 im landeseigenen nordrhein-westfälischen Programm zur Förderung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen 33 000 DM bereitgestellt wurden. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3914 Fragen B 113 und 114): Gibt es Vorschriften darüber, wer eine Alternativplanung gemäß § 2 a des Bundesbaugesetzes einbringen bzw. unterschreiben kann, und welche Fristen bestehen insoweit? Gibt es Kriterien der Planungsreife, die erreicht werden müssen, um die Planung mit in die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu bringen? Nach § 2 a Abs. 2 Satz 4 Bundesbaugesetz ist es Aufgabe der Gemeinde, Planungsalternativen vorzulegen, soweit wesentlich unterschiedliche Lösungen für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen. Das schließt nicht aus, daß hierfür Anregungen von Bürgerseite an die Gemeinde herangetragen werden. Alternative Lösung im Sinne dieser Vorschrift liegen vor, wenn sich jeweils die Grundzüge der Planung anders darstellen, und zwar in Bezug auf die Art und das Maß der Nutzung sowie die Ausstattung mit und die Unterbringung von Infrastruktur im Planungsgebiet. Alternativen sind nicht nur solche, die die Gemeinde in Betracht zieht, sondern auch solche, die objektiv in Betracht kommen. In Betracht kommen sie aber nur, wenn sie nach den hierfür erforderlichen Voraussetzungen auch rechtlich, tatsächlich und finanziell realisierbar sind. Dies gilt auch für Planungsvorstellungen, die von anderer Seite an die Gemeinde herangetragen worden sind. Unterschiedliche Planungskonzeptionen können auch im Rahmen der sich an die öffentliche Darlegung anschließenden Anhörung von den Bürgern eingebracht und zur Diskussion gestellt werden. An der Anhörung kann sich jeder Bürger beteiligen. Die öffentliche Darlegung und Anhörung sollen möglichst frühzeitig erfolgen. Die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung müssen dabei bereits ausreichend konkretisiert sein. Das erfordert eine gewisse Vor- bzw. Grobabstimmung mit den jeweiligen Trägern öffentlicher Belange. Das planerische Konzept, einschließlich etwaiger Alternativen muß also einerseits bereits diskussionsfähig sein, andererseits darf es jedoch noch nicht soweit verfestigt sein, daß im Ergebnis ein ausgeformter auslegungsfähiger Planentwurf vorliegt. Das planerische Konzept muß ausreichend veränderbar sein, soweit nicht planerische Festpunkte gegeben sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 115): Wie kann die, Bundesregierung dafür den Nachweis bringen — wie der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sperling festgestellt hat (vgl. „Die Glocke" vom 3. April 1980) —, „daß 80 v. H. der Bundesbürger in guten Wohnungen leben, aber die Situation der restlichen 20 v. H. mehr Haft- als Wohnbedingungen ähnelt"? Bei dem in der Frage angesprochenen Zitat aus der mir nicht bekannten Zeitschrift „Die Glocke" handelt es sich um die verkürzte Darstellung eines Wortspiels mit dem Begriff „wohnhaft", das ich benutzt habe, um zu erläutern, daß die Wohnungsversorgung für die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung dank der erfolgreichen Wohnungs- und Städtebaupolitik der Bundesregierung gut ist, während es gleichzeitig immer noch Gruppen gibt, deren Wohnungsversorgung dringend der Verbesserung bedarf. Ich bedauere, daß die verzerrte Darstellung meiner Äußerungen in der genannten Zeitschrift es Ihnen nicht ermöglicht hat, den Sinn zu erkennen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 116 und 117): Hält es die Bundesregierung im Hinblick auf die angespannte Wohnungsmarktlage und den Rückgang der Wohnungsbauproduktion für verantwortbar, wegen des umstrittenen Verteilungsschlüssels die Verteilung der Bundesmittel für den Wohnungsbau weiterhin zurückzustellen, und warum ist es der Bundesregierung nicht möglich, die Förderungsmittel zumindest in der Höhe der nicht umstrittenen Anteile zu verteilen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung und bis wann, mit den Ländern zu einer Einigung über den Verteilungsschlüssel zu gelangen und dabei insbesondere auch Benachteiligungen des Freistaates Bayern zu vermeiden? Zu Frage B 116: Der Bund darf gemäß Art. 104a Abs. 4 GG und den dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die im Einzelplan 25 zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues (1. und 2. Förderungsweg) eingeplanten Bundesfinanzhilfen nur aufgrund einer schriftlichen Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern verteilen. Den Ländern liegt seit dem 19. Dezember 1979 der Text einer Verwaltungsvereinbarung für 1980 zur Unterschrift vor. Die Regelungen des Anteilsverhältnisses zwischen Bund und Ländern im Text dieser Vereinbarung sind im März 1980 auf Grund von Gegenvorschlägen der Länder nochmals geändert worden. Bisher haben 3 Länder der Vereinbarung ausdrücklich zugestimmt; eine positive Entscheidung der anderen Länder steht noch aus. Der Bund bedauert diesen Verlauf des Verfahrens außerordentlich; er hat aber keine Rechtsgrundlage, auch nur Teile der für 1980 vorgesehenen Mittel zur Förderung des sozialen Wohnungsbaues freizugeben. 17286* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 Zu Frage B 117: Die Länder haben sich untereinander über den Verteilungsschlüssel im Eigentumsprogramm (2. Förderungsweg) nicht einigen können; der Bund hat ihnen deshalb einen sachgerechten Schlüssel vorgeschlagen, der einen Kompromiß zwischen den unterschiedlichen Auffassungen der einzelnen Länder und den eigentums- und familienpolitisch motivierten Vorstellungen des Bundes darstellt. Er stützt sich zu 2/3 auf den bisherigen Schlüssel (Verteilung der Gesamtbevölkerung) und zu 1/3 auf die Verteilung der Hauptmieterhaushalte mit Kind(ern) unter 18 Jahren auf die Länder. Nach diesem Schlüssel erhält der Freistaat Bayern — wie einige andere Länder auch — gegenüber dem in den Vorjahren angewendeten Bevölkerungsschlüssel im 2. Förderungsweg weniger Bundesfinanzhilfen, und zwar rd. 9 Millionen DM. Es wäre aus der Sicht des Bundes unverständlich, wenn — angesichts der Uneinigkeit der Länder untereinander — der Abschluß einer Verwaltungsvereinbarung und damit die Verteilung von Bundesfinanzhilfen in Höhe von rd. 1,5 Milliarden DM daran scheiterte, daß der Freistaat Bayern wegen einer sachlich begründeten Minderzuteilung von 9 Millionen DM seine Zustimmung zu der Vereinbarung verweigerte. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 118 und 119): Treffen Pressemeldungen zu, daß Bundesbürger bei der Einreise in die DDR neue Formulare erhielten, um auf ihnen das Kürzel „BRD" zu verwenden, obwohl sie die ursprünglichen Formulare mit der korrekten Bezeichnung „Bundesrepublik Deutschland versehen hatten? Sind der Bundesregierung in diesem Zusammenhang weitere Schikanen bekannt wie z. B. das Ansinnen von DDR-Grenzbeamten, die betroffenen Bundesbürger sollten den Satz „Ich bin ein BRD-Bürger mehrmals schreiben? Bei Reisen in die DDR erhalten Westdeutsche von den DDR-Behörden eine Zählkarte, deren Spalte „Staatsangehörigkeit" den blassen Hintergrundeindruck „Bürger der BRD" enthält. Oftmals ist über diesen blassen Hintergrundeindruck zusätzlich das Kürzel „BRD" maschinenschriftlich eingesetzt. Nach einer Meldung der Grenzschutzstelle Herleshausen haben in jüngster Zeit Reisende berichtet, , die DDR-Grenzorgane hätten die von den Reisenden vorgenommene Eintragung „deutsch" beanstandet und die Staatsangehörigkeitsbezeichung „BRD" verlangt. Es handelte sich also offenbar um Zählkarten mit dem blassen Hintergrundeindruck „BRD", aber ohne die zusätzliche maschinenschriftliche Ausfüllung „BRD". Außerdem haben Reisende berichtet, sie hätten fünfzehn Mal den Satz „Ich bin ein BRD-Bürger" schreiben müssen. Die Bundesregierung ist wegen dieses Verhaltens der DDR-Grenzorgane bei der Regierung der DDR vorstellig geworden, und zwar haben sowohl Staatsminister Huonker gegenüber dem Leiter der Ständigen Vertretung der DDR in Bonn, Herrn Moldt, als auch unsere Ständige Vertretung in Ost-Berlin gegenüber dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR die Vorkommnisse angesprochen. Die Regierung der DDR hat zunächst ihre frühere Aussage bestätigt, wonach sie die Eintragung „deutsch" in der Rubrik „Staatsangehörigkeit" nicht beanstanden werde. Außerdem hat die Regierung der DDR erklärt, sie hätte die Vorwürfe auf Grund unserer Pressemeldungen sofort nachprüfen lassen und dabei festgestellt, daß die Behauptungen unzutreffend seien. Die Bundesregierung wird sich um eine weitere Aufklärung bemühen, was jedoch dadurch außerordentlich erschwert wird, daß die Beamten der Grenzschutzstelle Herleshausen die Namen der Reisenden, die die hier zur Debatte stehenden Angaben gemacht hatten, nicht notiert haben. Es ist. daher nicht möglich, die Reisenden erneut zu befragen. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 120): Nach welchen kartographischen Gesichtspunkten wurde die in der Aprilausgabe der vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen herausgebenen Zeitungsbeilage „Kontakte abgedruckte Karte de Zonenrandgebiets enen erstellt, und welche Überlegungen führten dazu, dies Stadt Wolfsburg als nicht verzeichnungswürdig einzustufen? Die Darstellung des Zonenrandgebietes auf Seite 2 der Zeitungsbeilage „Kontakte" ist lediglich eine Übersichtsskizze und soll als grafische Veranschaulichung die Artikel über die Zonenrandförderung ergänzen. Als Übersichtsskizze erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit in der Wiedergabe geographischer Gegebenheiten im Zonenrandgebiet, sondern will dem Leser eine ungefähre bildliche Vorstellung von der räumlichen Ausdehnung des Zonenrandgebietes vermitteln. Außerdem zeigt diese Skizze einige grafische Abbildungen bekannter Bauwerke in Städten des Zonenrandgebietes. Wegen der Abbildung des Juleum (Helmstedt) ist aus rein grafischen Gesichtspunkten die Stadt Wolfsburg nicht eingezeichnet worden. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 121): Welche Abkommen bestehen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten auf dem Gebiet der Energieforschung (z. B. Kohleveredelung)? Die Bundesrepublik Deutschland hat folgende Abkommen auf dem Gebiet der Energieforschung abgeschlossen: 1. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung-der Föderativen Republik Brasilien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 27. Juni 1975. 2. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Vorsitzenden der Staatlichen Kommission für Wissenschaft und Technik der Volksrepublik China über die Durchführung einer gemeinsamen Energiestudie vom 20. November 1979. 3. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Erdölindustrie der Volksrepublik China zur Ermittlung des Kohlenwasserstoffpotentials in einem Teilbereich des Linyi-Beckens in der Volksrepublik China vom 20. November 1979. 4. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Geologie der Volksrepublik China über die Zusammenarbeit bei der Suche nach Kohlenwasserstoffen unter Anwendung der isotopengeochemischen Methode im Westen des Ostchinesischen Meeres vom 20. November 1979. 5. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 5. Oktober 1971. 6. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indonesien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 24. Februar 1977. 7. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomic Energy Organisation of Iran über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 4. Juli 1976. 8. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung Kanada zur Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Atomenergie vom 11. Dezember 1957. 9. Besondere Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Secretaria De Asentamienton Humanos Obras Publicas der Vereinigten Mexikanischen Staaten (SA-HOP) über die Zusammenarbeit bei F- und EVorhaben zur Nutzung der Solarenergie vom 2. Mai 1978. 10. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Staatskomitee für Kernenergie Rumänien über Zusammenarbeit bei der friedlichen Verwendung der Kernenergie vom 29. Juni 1973. 11. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie vom 5. Dezember 1978. 12. Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Spanien über Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sonnenenergie vom 5. Dezember 1978. 13. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Reaktorsicherheitsforschung und -entwicklung vom 6. März 1974. 14. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Atomenergiekommission der Vereinigten Staaten von Amerika über technischen Austausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Behandlung und Beseitigung von radioaktiven Abfällen vom 20. Dezember 1974. 15. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika auf dem Gebiet der natriumgekühlten Schnellen Brutreaktoren vom 8. Juni 1976. 16. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika (ERDA) auf dem Gebiet der Konzepte und Technologie für gasgekühlte Reaktoren vom 11. Februar 1977. Hierzu: Zusatzvereinbarung zwischen BMFT, ERDA, dem Atomenergiekommissariat der Französischen Republik (CEA) und dem Amt für Wissenschaft und Forschung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (AWF) vom 30. September 1977. 17. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und der Energy Research and Development Administration der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei F und E auf dem Gebiet der Sicherungsmaßnahmen und des physischen Schutzes von Kernmaterial und -Anlagen vom 29. September 1977. 18. Abkommen zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über Zusammenarbeit bei der Kohleverflüssigung mit dem SRC-II-Verfahren vom 5. Oktober 1979. 19. Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie und dem Energieministerium der Vereinigten Staaten von Amerika über ein Projekt zur Umwandlung von Methanol in Benzin, unterzeichnet am 20. März 1980. 17288* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 20. Besondere Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Forschung und Technologie der Bundesrepublik Deutschland und dem Minister für Energie und Bergbau der Republik Venezuela über technische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energie vom 16. Oktober 1978. Unabhängig davon werden unter bilateralen Rahmenabkommen für F & E-Zusammenarbeit mit mehreren Staaten einzelne Projekte auf dem Gebiet der Energieforschung durchgeführt. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 122 und 123): Was versteht die Bundesregierung unter .Bereitstellung operationeller Gesamtsysteme für Nutzer und Anwender aus den Bereichen der ... wehrtechnischen Forschung" (Seite 21 des Bundesberichts Forschung VI, Drucksache 8/3024) als Aufgabe der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt? Mit welchen Staaten und in welchen internationalen Organisationen arbeitet die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten zusammen? Zu Frage B 122: Der zitierte Satz, der vor der wehrtechnischen Forschung die Bereiche Erdwissenschaften und Meteorologie als Nutzungsbereiche nennt, beschreibt allgemein die Aufgaben der Erkundungstechnik. Beiträge der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e.V. (DFVLR) zu solchen Gesamtsystemen und Beispiele für ihre Dienstleistungen werden im Bundesforschungsbericht VI in den auf das Zitat folgenden Sätzen ausgeführt. Aspekte der wehrtechnischen Forschung werden hierbei von der DFVLR im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Bundesminister der Verteidigung durchgeführt. Es handelt sich in diesem Zusammenhang nicht um die Bereitstellung kompletter Systeme für die Wehrtechnik. Zu Frage B 123: Kontakte und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Fernerkundung der Erde durch Satelliten bestehen seitens der DFVLR mit den folgenden Staaten (bzw. deren nationalen Organisationen): Argentinien, Brasilien, Frankreich, Indien, Indonesien, Italien, Kanada, Niederlande, Norwegen, Osterreich, Schweiz, Spanien, Vereinigte Staaten von Amerika; Internationale Organisationen: Europäische Gemeinschaften EG (gemeinsame Forschungsstelle in Ispra /Italien), Europäische Weltraumorganisation ESA, Vereinte Nationen VN, World Meteorological Organisation WMO. Die o. g. Beziehungen der DFVLR zu den genannten Staaten bestehen vornehmlich im Rahmen zweiseitiger Regierungsabkommen über technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit. Sie sind auf die zivile Nutzung der angesprochenen Technologien beschränkt.
Gesamtes Protokol
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500000
Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 15. April 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Häfele, Windelen, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Röhner, Hauser (Bonn-Bad Godesberg), Carstens (Emstek), Frau Berger (Berlin), Frau Pieser, Glos, Dr. Friedmann, Dr. Köhler (Duisburg), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schröder (Lüneburg), Picard, Rawe, Dr. Rose, Dr. Stavenhagen, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU betr. Haushaltsmehrbelastungen des Bundes im Jahre 1980 und in den Folgejahren — Drucksache 8/3884 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3929 verteilt.
Der Bundesminister der Finanzen hat mit Schreiben vom 24. April 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Windelen, Dr. Häfele, Haase (Kassel), Dr. Riedl (München), Dr. Langner und der Fraktion der CDU/ CSU betr. Äußerungen von Bundesfinanzminister Matthöfer über Streichungen und Überprüfung von Subventionen — Drucksache 8/3896 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3948 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 15. bis 23. April 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3952 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mit Schreiben vom 24. April 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschläge für Richtlinien des Rates (EWG) zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten
— über Überrollschutzaufbauten (ROPS) bestimmter Baumaschinen
— über Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) bestimmter Baumaschinen
— Drucksache 8/3670 Nr. 24 —
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen in grubengasführenden Gruben
— Drucksache 8/3733 Nr. 11 —
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung soll die heutige Tagesordnung um die Beratung des Antrags der Fraktionen der SPD und der FDP betreffend Bericht der Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen ergänzt werden. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. — Ich sehe keine Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der heutigen Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 8/3914 —
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Ich begrüße Frau Staatsminister Hamm-Brücher, die zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung steht.
Ich rufe die Frage 72 des Abgeordneten Dr. Hupka auf :
Hat die Bundesregierung angesichts der rückläufigen Zahl von Aussiedlern aus der Sowjetunion im Jahr 1979 und der noch geringeren Zahl von Ausreisegenehmigungen im Monatsdurchschnitt des ersten Quartals 1980 mit der Sowjetunion verhandelt, um die Gründe hierfür zu erfahren und für eine größere Freizügigkeit einzutreten?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0821500100
Herr Kollege, von unserer Seite ist der Rückgang der Ausreisezahlen, dessen Grund uns nicht bekannt ist, im vergangenen Jahr bei vielfältigen Gelegenheiten und auf verschiedenen Ebenen gegenüber der sowjetischen Seite mit Besorgnis zum Ausdruck gebracht worden, so z. B. bei den Besuchen von Justizminister Trebelow im Januar 1979 in Bonn, von Bundesinnenminister Baum im Mai 1979 in Moskau, von Außenminister Gromyko im November 1979 in Bonn und bei den Direktorenkonsultationen im Oktober 1979 in Moskau.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0821500300
Frau Staatsminister, wie erklären Sie es sich dann aber, daß all diese Gespräche ohne jede Reaktion geblieben sind und die Zahl für die ersten drei Monate dieses Jahres gegenüber der Höchstzahl im Jahr 1976 um nahezu 40 % zurückgegangen ist?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, nach unseren Unterlagen sind die Zahlen der Aussiedler im letzten Jahr im Schnitt um etwa 10% zurückgegangen, was wir bedauern. Wir können nur Vermutungen anstellen. Aber wir hoffen, es wird gelingen, die Zahlen der Aussiedler durch Interventionen, die wir bei allen möglichen Gelegenheiten wiederholen werden, wieder zu erhöhen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500400
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Kollege Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0821500500
Frau Staatsminister, nachdem ich mich auf die Zahlen für das erste Quartal



Dr. Hupka
dieses Jahres bezogen habe, muß ich wiederholen, daß sie um 40 % zurückgegangen sind.
Nun die Frage: Wir erklärt sich die Bundesregierung die zunehmende Beunruhigung unter den Betroffenen? Wir hören immer wieder von Protestdemonstrationen in Moskau, die für die Betroffenen sehr gefährlich sind.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich glaube, es hat wenig Sinn, die Zahlen der Aussiedler monatlich zu bewerten. Man muß die Zahlen schon in längeren Zeiträumen überprüfen. Beunruhigung aussiedlungsbereiter deutschstämmiger Sowjetbürger hat es zu allen Zeiten gegeben. Herr Kollege Hupka, wir haben nach solchen Demonstrationen, wie sie auch kürzlich wieder auf dem Roten Platz stattgefunden haben, bei jeder Gelegenheit entsprechend interveniert.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500600
Zu einer Zusatzfrage Herr Kollege Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821500700
Frau Staatsminister, wird der Bundeskanzler bei einem im Grundsatz geplanten Besuch in Moskau den menschenrechtlichen Mindeststandard der Deutschen zu einem wesentlichen Verhandlungsgegenstand machen?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Ja.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 73 des Abgeordneten Dr. Czaja auf:
Erfüllt die Volksrepublik Polen die Verpflichtung aus Ziffer 5 der Information vom 7. Dezember 1970, wenn sie bei Verwandtenbesuchen von Familienangehörigen in der Regel nur für eine Person der Familie zu gleicher Zeit eine Besuchsgenehmigung für den Besuch in der Bundesrepublik Deutschland erteilt?
Bitte sehr, Frau Staatsminister.
Frau Dr. Hamm-Brücher: Herr Kollege Czaja, Ziffer 5 der Information enthält keine Hinweise zur Frage gleichzeitiger Besuchsgenehmigungen für mehrere Familienangehörige. Sie verweist allgemein auf die für andere Staaten Westeuropas üblichen polnischen Grundsätze.
Dem Auswärtigen Amt ist nicht bekannt, daß die Volksrepublik Polen im Zusammenhang mit den Besuchsgenehmigungen für Verwandtenbesuche in der Bundesrepublik Deutschland andere Grundsätze anwendet als für Verwandtenbesuche in anderen Staaten Westeuropas.
Falls Ihnen, Herr Kollege, eine unterschiedliche polnische Praxis zum Nachteil der betroffenen Familien bekannt sein sollte, bittet das Auswärtige Amt um eine entsprechende Mitteilung.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821500900
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821501000
Frau Staatsminister, wieso ist dem Auswärtigen Amt nicht aus der ständigen Korrespondenz bekannt, daß Besuchsreisen aus dem polnischen Machtbereich in die Bundesrepublik nur für einen Familienangehörigen zu gleicher Zeit zugelassen werden, während nach anderen westeuropäischen und osteuropäischen Staaten zwei bis drei Personen gleichzeitig zu Besuch fahren können?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, diese von Ihnen geschilderte bedauerliche Praxis ist der Bundesregierung bekannt. Sie entspricht einer in anderen Staaten des Warschauer Pakts ebenfalls geübten Praxis.
Ich wiederhole noch einmal, was ich Ihnen soeben sagte: Wenn Ihnen hier eine unterschiedliche Praxis der Besuchserlaubnis bekanntwerden sollte, dann bitte ich Sie, uns das mitzuteilen, denn die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine weitere Verbesserung bei den Verwandtenbesuchen sehr nachdrücklich einsetzen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821501100
Herr Dr. Czaja zu einer zweiten Zusatzfrage.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0821501200
Frau Staatsminister, Sie haben soeben gesagt, daß der Bundesregierung dies allgemein bekannt sei, ich frage aber noch einmal: Entspricht dies der Ziffer 5, die die Volksrepublik Polen als Vertragsgrundlage, als einseitige Erklärung verpflichtet, auch gegenüber der Bundesrepublik Deutschland die gleichen Grundsätze anzuwenden, die gegenüber anderen Staaten Westeuropas üblich sind?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Czaja, auch mir liegt die Vereinbarung vor. Ziffer 5 lautet:
Was den Personenverkehr anbelangt, und zwar im Zusammenhang mit Besuchen von Familienangehörigen, so werden die zuständigen polnischen Behörden nach Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden Staaten die gleichen Grundsätze anwenden, die gegenüber anderen Staaten Westeuropas üblich sind.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Genau das!)

— Eben, diese Grundsätze werden nach unseren Erkenntnissen offensichtlich angewandt. Wenn Ihnen diesbezüglich andere Mitteilungen vorliegen, dann würde ich Sie bitten, uns davon zu informieren.

(Dr. Czaja [CDU/CSU]: Jawohl!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821501300
Herr Kollege Hupka zu einer Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0821501400
Frau Staatsminister, steht die polnische Praxis, nur einzelne Besuchsreisende mit einem Visum auszustatten, nicht auch in Widerspruch zu Korb III der KSZE-Schlußakte, wo nichts davon gesagt wird, daß nur ein einzelner als Besucher ausreisen darf, während die anderen in einer gewissen Sippenhaft zurückbehalten werden?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, auch das wird Gegenstand der Implementierungsdebatte in Madrid sein.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821501500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Schweitzer.




Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0821501600
Frau Staatsminister, würden Sie mir nicht darin zustimmen, daß — insgesamt gesehen — sich die hier zur Diskussion stehende Zahl der Verwandtschaftsbesuche durchaus positiv entwickelt hat, insbesondere dann, wenn man diese Zahl mit der früherer Jahre und Jahrzehnte vergleicht?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, ich kann Ihre Frage nur bestätigen. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht einmal dem Hohen Hause ein paar Zahlen nennen. Die Zahl der Genehmigungen von Verwandtenbesuchen ist seit 1975 von rund 45 000 auf über 202 000 im Jahre 1979 angestiegen. Das ist eine ganz beträchtliche Leistung, die in diesem Zusammenhang doch den guten Willen der Volksrepublik Polen deutlich macht.

(Dr. Hupka [CDU/CSU]: Es dürfen nur einzelne heraus!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821501700
Herr Kollege Hupka, in der Fragestunde ist es nicht üblich, Zwischenrufe zu machen.
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Aber Herr Kollege, seien wir doch froh und dankbar, daß sich die Zahl der Einzelbesucher innerhalb nicht ganz eines Jahrzehnts mehr als verfünffacht hat. Das ist doch ein großer Fortschritt bei der Verwirklichung der Vereinbarungen von Korb III der Schluß- akte von Helsinki.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821501800
Zu einer weiteren Zusatzfrage Herr Kollege Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821501900
Frau Staatsminister, müßte nicht der gute Wille der polnischen Regierung weniger an noch schlechteren Praktiken von früher, sondern vielmehr an dem gemessen werden, was in Verträgen mit der Bundesrepublik Deutschland und in internationalen Erklärungen wie der Schlußakte von Helsinki zugesagt worden Ist und nicht eingehalten wird?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege Jäger, ich kann nur noch einmal wiederholen: Wir beurteilen die in beiden Richtungen steigenden Besucherzahlen positiv. Was die Zahl der Besuchswilligen erteilten Visen anlangt, so habe ich bereits dem Kollegen geantwortet, daß wir uns darum bemühen, daß sich diese Praxis ändert.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502000
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Kollege Becker (Nienberge).

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0821502100
Frau Staatsminister, sind im Auswärtigen Amt meine eigenen Erfahrungen bekannt, daß in sehr vielen Fällen nicht nur mehrere Angehörige einer Familie, sondern ganze Familien zu Besuchsreisen in die Bundesrepublik kommen konnten?
Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Bei polnischen Besuchen ist die Regel, daß nur ein Besucher die Genehmigung erhält.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502200
Keine weiteren Zusatzfragen zu Frage 73 mehr. Diese Frage ist damit beantwortet.

(lie Frage 74 auf. Herr Abgeordneter Dr. Schweitzer bittet um schriftliche Beantwortung. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe Frage 75 des Abgeordneten Dr. Schweitzer auf: Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der kulturell-wissenschaftlichen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China? Bitte sehr, Frau Staatsminister. Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung beurteilt die Entwicklung der kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen mit der Volksrepublik China sehr positiv. Der Kulturaustausch mit der Volksrepublik China hat sich seit der Aufnahme diplomatischer Beziehungen 1972 stetig entwickelt und seit 1978 sogar erheblich intensiviert. 1979 wurde beim Besuch von Regierungsund Parteichef Hua Guofeng in Bonn ein Kulturabkommen unterzeichnet. Zur Zeit ist bereits die 4. Programmvereinbarung in Kraft. Wenn Sie es durch eine Zusatzfrage wünschen, Herr Kollege, dann bin ich gern bereit, Ihnen weitere Einzelheiten über die Durchführung der Programme mitzuteilen. Wünscht der Herr Kollege Dr. Schweitzer das Wort zu einer Zusatzfrage? Frau Staatsminister, da ich bei dieser meiner Frage davon ausgehe, daß keine eine Völkerverständigung erschwerenden Zusatzfragen gestellt werden, möchte ich nun meinerseits zusätzlich fragen, wie sich der Austausch zwischen den Wissenschaftlern und im kulturellen Sektor im einzelnen vollzogen hat. Bitte sehr, Frau Staatsminister. Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister: Herr Kollege, 1979 konnten erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg Alexander-von-Humboldt-Stipendien an chinesische Wissenschaftler verliehen werden. 1979 lief auch das Programm für rund 500 selbstzahlende chinesische Studenten an, die jetzt an unseren Universitäten studieren. Für 1980 stehen 45 DAAD-Stipendien zur Verfügung. Weitere Stipendien vergeben die Friedrich-Ebert-Stiftung und die MaxPlanck-Gesellschaft. Gegenwärtig halten sich außerdem rund 250 chinesische Wissenschaftler bei uns auf. 30 deutsche Studenten studieren derzeit in der Volksrepublik China. Dazu kommen noch rund 25 längerfristig in der Volksrepublik China tätige Lektoren aus der Bundesrepublik Deutschland. Im Bereich der Gastspiele und Ausstellungen nenne ich vor allem eine Käthe-Kollwitz-Ausstellung und zwei große Buchausstellungen, die 1979 in Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher mehreren chinesischen Städten gezeigt wurden. Besonderen Anklang fanden das Gastspiel der Berliner Philharmoniker unter Karajan 1979 und das Stuttgarter Ballett 1980. Umgekehrt, und das freut uns besonders, begeisterte die Peking-Oper 1979 in mehreren Städten, darunter Berlin, ein zahlreiches Publikum. Groß ist auch das Interesse unserer chinesischen Partner an der deutschen Sprache. So veranstaltet das Goethe-Institut Unterrichtsund Fortbildungskurse für chinesische Studenten und chinesische Deutschlehrer sowohl bei uns als auch in der Volksrepublik China. Ende 1979 weilte zum erstenmal eine chinesische Jugenddelegation in der Bundesrepublik. Eine erfreuliche Zusammenarbeit existiert auch auf sportlichem Gebiet. Die Bundesregierung ist überzeugt, die deutschchinesischen Kulturbeziehungen in Zukunft noch weiter entwickeln und vertiefen zu können. Keine weiteren Zusatzfragen. Der Abgeordnete Sauer Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen beantwortet. Ich danke Ihnen, Frau Staatsminister. Ich rufe die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau auf und begrüße dazu den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Sperling. Ich rufe die Frage 58 des Herrn Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim auf: Ist der Bundesregierung bekannt, daß Vorhaben von Bürgern, zur Energieeinsparung Windkraftanlagen bei Privathäusern zu errichten, zumindest im Land Nordrhein-Westfalen generell mit Berufung auf f 34 des Bundesbaugesetzes abgelehnt werden, folgt die Bundesregierung dieser Beurteilung, oder hält sie es für rechtlich möglich und angebracht, in den heute nur gegebenen Einzelfällen Baugenehmigungen für solche (letztlich: Versuchs-)Anlagen zu erteilen? Bitte sehr. Herr Kollege, bereits in der Fragestunde vom 28. Februar hatte ich auf eine dem gleichen Thema gewidmete Frage des Kollegen Mierscheid ausgeführt, daß der § 34 Bundesbaugesetz kein Hindernis für die Errichtung von Windkraftanlagen ist. Es ist nach diesem Paragraphen des Bauplanungsrechts möglich, solche Anlagen zu bauen, vorausgesetzt, sie fügen sich in die nähere Umgebung ein, führen zu keinen unzumutbaren Störungen oder Belästigungen und haben auch keinen nachteiligen Einfluß auf das Ortsund Landschaftsbild. Die Lage ist nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu betrachten. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Spies. Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich angesichts dieser Auskunft, die Sie hier bereits einmal gegeben haben, daß der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine genau gegensätzliche Auffassung vertritt? Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich weiß nicht, ob der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen eine genau gegensätzliche Auffassung vertritt. Unser Kontakt mit den Länderministerien hat ergeben, daß sie mit dieser Auffassung im wesentlichen übereinstimmen. Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Spies. Würden Sie bereit sein, die hier geäußerte Auffassung auch gegenüber dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu vertreten? Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Mit Vergnügen. Und wenn Sie mir die Quelle Ihrer Kenntnis verraten, dann würde ich das sogar um so schneller tun. Keine weiteren Zusatzfragen. Dann rufe ich die Frage 59 des Herrn Abgeordneten Spies auf: Sieht die Bundesregierung hier ein Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, in dem Moment, in dem sich zeigt, daß durch Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung etwas, was. für Energiesparbemühungen sinnvoll ist, unmöglich gemacht wird, werden wir an Gesetzesänderungen zu denken haben. Gegenwärtig sieht es nach unseren Kontakten mit den Länderministerien nicht so aus, daß eine Gesetzesänderung ratsam wäre. Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Spies. Herr Staatssekretär, mit welchem Zeitraum wäre dann, wenn diese Lage eintreten sollte, zu rechnen, bis entsprechende Vorschriften verabschiedet sind? Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich glaube nicht, daß wir uns noch in dieser Legislaturperiode gemeinsam um eine beschleunigte Verabschiedung bemühen können. Aber ich nehme an, daß wir uns — ich in dieser Funktion und Sie in jener — in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam bemühen müßten. Und dann könnte das ja schnell gehen. Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Spies. Herr Staatssekretär, darf ich aus Ihrer Auffassung schließen, daß Sie — ob in der Regierung oder als Mitglied einer Fraktion dieses Hauses — in dieser Frage mitziehen werden? Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: In dem Moment, in dem sich eine entsprechende Gesetzesänderung als notwendig erweist, können Sie sicher sein, daß wir das tun werden. Jetzt Herr Kollege Möller zu einer Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, hat sich die Bund-Länder-Kommission, die ARGEBAU, bereits mit diesen Windkraftanlagen befaßt und entsprechend einheitliche Regelungen für die ganze Bundesrepublik Deutschland vorgeschlagen? Dr. Sperling, Parl. Staatssekretär: Soweit ich weiß, nein, Herr Kollege Möller. Aber wir werden sie sicher darum bemühen müssen, wenn sich die Auffassung Nordrhein-Westfalens tatsächlich als Anleitung für eine allgemeine Verwaltungspraxis herausstellen sollte. Keine weiteren Zusatzfragen. Die Fragen 62 und 63 werden auf Wunsch des Fragestellers, des Abgeordneten Dr. Jahn Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär. Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Ich begrüße dazu den Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Kreutzmann. Ich rufe die Frage 64 des Herrn Abgeordneten Dr. Sprung auf: Treffen Pressemeldungen zu, wonach in der DDR, insbesondere in Ost-Berlin, die Grabpflegegebühren, die von in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Hinterbliebenen in DM-Beträgen zu tragen sind, in den letzten Monaten drastisch erhöht wurden? Herr Kollege Sprung, Pressemeldungen, wonach die DDR die Grabpflegekosten für hier lebende Hinterbliebene erhöht hat, sind durch Mitteilungen aus der Bevölkerung an mein Haus bestätigt worden. Ob es sich dabei allerdings um eine drastische Erhöhung handelt, kann ich nicht beurteilen. Die Kosten, die uns genannt worden sind, sind sehr unterschiedlicher Art. Sie reichen bei einem Grab für eine Person von 77,60 DM bis etwa 125 DM. Die in den Pressemeldungen erwähnte Richtlinie des Amtes für Preise des Ministeriums für bezirksgeleitete Industrie vom 8. Oktober 1979 ist nicht veröffentlicht worden. Wir bemühen uns zur Zeit über die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland, von der DDR näheren Aufschluß über die Richtlinie zu erhalten. Ich kann hinsichtlich des Hintergrundes der Kostenanhebung nur vermuten, daß die DDR auch bei Grabpflegekosten, wie früher schon bei anderen Dienstleistungen, deren Preise für Bewohner der DDR durch Subventionen niedriggehalten werden, von nicht in der DDR ansässigen Auftraggebern nunmehr Kostenpreise verlangt. Zu erwähnen wäre noch, daß die Rechnungsbeträge vom Auftraggeber dann von hier aus in D-Mark überwiesen werden müssen, wenn dieser kein Konto in der DDR besitzt. Über Sperrkonten in der DDR kann zur Bezahlung von Grabpflegekosten verfügt werden, es sei denn, es handelt sich um Grundstückssperrkonten. Zu einer Zusatzfrage, Herr Kollege Sprung. Herr Staatssekretär, gehe ich richtig in der Annahme, daß die Bundesregierung damit zum Ausdruck bringt, daß die Erhöhung der Gebühren aus ihrer Sicht gerechtfertigt erscheint? Dr. Kreutzmann, Pari. Staatssekretär: Herr Kollege, die Kosten, die verlangt werden, liegen nicht über denen, die in der Bundesrepublik üblich sind. Über die Frage, ob das gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt ist, kann ich mich hier mit Ihnen nicht auseinandersetzen. Ich sagte Ihnen ja, daß die Kosten unterschiedlich und von Stadt zu Stadt verschieden sind. Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Kollege Sprung. Herr Staatssekretär, Ihre Antwort lautete aber so, daß man diesen Eindruck gewinnen konnte. Ich frage noch einmal: Sind Sie wirklich der Meinung, daß diese Erhöhung gerechtfertigt ist? Oder stimmen Sie mit mir überein, daß davon nicht die Rede sein kann und daß diese Erhöhung eine große Härte für die Betroffenen darstellt? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Erhöhung der Kosten gegenüber denen, die früher verlangt wurden, ist erheblich; aber ich betone noch einmal, daß die Kosten nicht über denen liegen, die in der Bundesrepublik verlangt werden. Keine weiteren Zusatzfragen dazu? — Die Frage 65 des Herrn Abgeordneten Sauer Ebenso wird die Frage 66 des Herrn Abgeordneten Dr. von Wartenstein schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 67 des Herrn Abgeordneten Jäger Treffen Pressemeldungen zu, wonach im vergangenen Jahr zwei Deutsche in der DDR an das Innenministerium den Antrag auf Zulassung einer Vereinigung ,Verband der Ausreisewilligen" gestellt haben und daraufhin vom DDR-Staatssicherheitsdienst verhaftet worden sind, und wie ist dieses Verhalten der DDR-Behörden mit Artikel 12 und Artikel 22 des Internationalen Pakts der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte, der auch für die DDR verbindlich ist, zu vereinbaren? Bitte schön, Herr Staatssekretär. Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, es trifft zu, daß zwei Deutsche in der DDR, die für sich und ihre Familien Ausreiseanträge gestellt hatten, einen Antrag auf Gründung einer Vereinigung „Verband der Ausreisewilligen" verfaßt und diesen an das Ministerium des Innern der DDR eingereicht hatten. Natürlich war dabei die Absicht, ihrem eigenen Ausreisebegehren Nachdruck zu verleihen. Die Betroffenen wurden am 15. B. 1979 festgenommen und am 17. 12. 1979 wegen Verstoßes gegen § 214 Abs. 1 des Strafgesetzbuches der DDR — „Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit" — zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. Nach der bekannten Rechtsauffassung der Bundesregierung steht das Verhalten der DDR-Behörden insoweit nicht in Einklang mit Art. 12 Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger. Herr Staatssekretär, muß die von Ihnen erwähnte einjährige Gefängnisstrafe, die die zwei von Ihnen genannten Bürger für dieses ihr völlig gesetzliches Tun erhalten haben, nicht geradezu als barbarisch anmuten? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich habe zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung in dieser Verurteilung einen groben Verstoß gegen die Charta der Menschenrechte und gegen die Grundsätze der Menschenrechte sieht. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger. Herr Staatssekretär, darf ich fragen, in welcher Weise die Bundesregierung diese ihre Auffassung gegenüber der Regierung der DDR zum Ausdruck gebracht hat? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, die Bundesregierung bemüht sich, den Betroffenen zu helfen und die Betroffenen auf dem Ihnen bekannten üblichen Weg frei zu bekommen. Die Bundesregierung hat keinen Zweifel daran gelassen, daß sie diese Mißachtung der Menschenrechte mißbilligt. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Möller. Herr Staatssekretär, hat der Herr Bundeskanzler in seinem Gespräch mit Herrn Dr. Mittag dieses Thema angesprochen? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Möller, das Gespräch mit Herrn Mittag bezog sich wesentlich auf wirtschaftliche Fragen. Ich glaube, daß ein solcher Einzelpunkt bei diesen Gesprächen nicht besprochen worden ist. Die Bundesregierung hat ihre Meinung über ihre Kanäle in Ost-Berlin, d. h. über die Ständige Vertretung, zum Ausdruck gebracht. Keine weiteren Zusatzfragen? Ich rufe dann die Frage 68 des Herrn Kollegen Jäger Wann hat die Bundesregierung erstmals von der Verhaftung der Gründer des ,Verbands der Ausreisewilligen" erfahren, und was hat sie gegenüber der DDR-Regierung unternommen, um die Rücknahme dieser eklatanten Menschenrechtsverletzung zu erreichen? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger. Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung der DDR gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß sie das Verhalten mißbilligt und auf die Achtung des Rechts der Bürger drängt, sich zu einer Vereinigung zusammenschließen zu können, die gesetzmäßige Zwecke verfolgt? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, die Bundesregierung konzentriert ihre Bemühungen vor allem darauf, die Verurteilten frei und in die Bundesrepublik zu bekommen. Ich glaube, daß denen damit am besten geholfen ist. Noch eine Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger. Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß es ganz besonders wichtig ist, dafür zu sorgen, daß der Spielraum der ja durch die Menschenrechtspakte umschriebenen Rechte gerade in der DDR erweitert wird, damit wir nicht ständig mit neuen Flüchtlingen und Zuwanderern nur deswegen rechnen müssen, weil ihnen der Mindeststandard an Menschenrechten drüben nicht gewährt wird? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, die Bundesregierung hat diesem Ihrem Anliegen wiederholt Ausdruck verliehen — ich darf nur an die verschiedenen Regierungserklärungen und Debatten in diesem Hause erinnern — und hat keinen Zweifel darüber gelassen, daß sie bemüht sein wird und sich immer wieder darum bemühen wird, den Spielraum in den Menschenrechten der Bewohner der DDR zu stärken. Das Wort zu einer weiteren Zusatzfrage wird nicht gewünscht. Ich rufe die Frage 69 des Herrn Abgeordneten Dr. Dübber auf: Sind die Pressemeldungen richtig, daß DDR-Grenzpolizisten in Herleshausen von Reisenden die Buchstaben „BRD" als Staatsangehörigkeit erzwingen und mit „Strafarbeiten" drohen, wenn die korrekte Bezeichnung „deutsch" in die Formulare eingetragen wird? Bitte sehr, Herr Staatssekretär. Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dübber, nach einer Mitteilung der GrenzschutzParl. Staatssekretär Dr. Kreutzmann stelle Herleshausen haben Reisende in jüngster Zeit berichtet, die DDR-Grenzorgane hätten bei der Staatsangehörigkeitsangabe in der Zählkarte die Bezeichnung „deutsch" beanstandet und auf die Eintragung „BRD" Wert gelegt. Außerdem wurde von mehreren Reisenden unabhängig voneinander berichtet, sie hätten fünfzehnmal den Satz „Ich bin ein BRD-Bürger" schreiben müssen. Herr Staatssekretär, wenn das so ist, welchen Rat gibt die Bundesregierung den Bürgern, wie sie in vergleichbaren Fällen verfahren sollen? Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Dübber, die Bezeichnungen sind durch den Grundlagenvertrag festgelegt worden. Die Bundesbürger haben nach wie vor einen Anspruch darauf — ich werde das zu dem zweiten Teil Ihrer Frage noch eingehender beantworten —, die Bezeichnung „deutsch" einzutragen. Sie sind nicht verpflichtet, die Bezeichnung „BRD" zu verwenden. Wird das Wort zu weiteren Zusatzfragen gewünscht? — Herr Kollege Jäger Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß das Verhalten der DDR, das Sie mit Recht mißbilligt haben, zumindest nicht Wunder nimmt, wenn Personen aus der Bundesrepublik Deutschland, wie jüngst in Niedersachsen geschehen, in großer Zahl von sich aus freiwillig bereit sind, die Bezeichnung „BRD" statt der Bezeichnung „deutsch" einzutragen? (Kiechle [CDU/CSU]: Landtagsabgeordnete, nicht „Personen"!)

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502300

(Dr. Schweitzer [SPD]: Ja!) — Bitte sehr.

Prof. Dr. Carl-Christoph Schweitzer (SPD):
Rede ID: ID0821502400
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502500



Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502600
Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0821502700
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821502800
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821502900
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503000
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821503100
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503200
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503300
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821503400
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503500
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821503600



Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503700
Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0821503800
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821503900
Dr. Heinz Kreutzmann (SPD):
Rede ID: ID0821504000
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821504100
Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0821504200
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821504300
Dr. Rudolf Sprung (CDU):
Rede ID: ID0821504400
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821504500



Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821504600
Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821504700
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821504800
Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821504900
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505000
Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0821505100
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505200
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505300
Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821505400
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505500
Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821505600
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505700



Dr. Ulrich Dübber (SPD):
Rede ID: ID0821505800
Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821505900
Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821506000
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Jäger, ich möchte dazu zunächst sagen, daß der ganze Komplex, der beim Grenzübergang Herleshausen vorliegt, noch etwas dubios ist. Es liegen bis jetzt eigentlich nur Meldungen eines Grenzschutzbeamten vor, der leider versäumt hat, die Namen derer zu notieren, die diese Feststellungen getroffen haben. Ich werde darauf nachher noch hinweisen. Die DDR bestreitet es entschieden, daß sie diese Bezeichnung verlangt hat.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821506100
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Kollege Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0821506200
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, die Ratschläge, von denen Sie soeben in der Antwort an den Kollegen Dübber gesprochen haben, auch der Landtagsfraktion der SPD im Niedersächsischen Landtag zu erteilen, die offensichtlich aus lauter Angst vor diesen möglichen Strafarbeiten von sich aus auf die Bezeichnung „deutsch" verzichtet und auf den Einreiseformularen „BRD" eingetragen hat?
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Besch, die Landtagsfraktion in Niedersachsen hat mit ihrer Reise beabsichtigt, dort drüben deutlich zu machen, daß ein lebhaftes Interesse an gegenseitigen Beziehungen besteht. Ich glaube, daß diese
Reise durchaus eine positive Würdigung von unserer Seite her verdient.

(Besch [CDU/CSU]: Ich habe leider keine Zusatzfrage mehr!)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821506300
Dann rufe ich die Frage 70 des Herrn Abgeordneten Dr. Dübber auf:
Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß dieses Vorgehen der DDR-Behörden dem Grundlagenvertrag widerspricht. und auf welchem Weg wird sie die DDR zu vertragsgemäßem Verhalten veranlassen?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dübber, bei Unterzeichnung des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat die Bundesrepublik Deutschland zu Protokoll erklärt, daß Staatsangehörigkeitsfragen durch den Vertrag nicht geregelt worden sind. Die Bundesregierung ist wegen des Verhaltens der DDR-Grenzorgane bei der DDR-Regierung vorstellig geworden. Staatsminister Huonker hat über diesen Zwischenfall sowohl mit dem Leiter der Ständigen Vertretung, Herrn Moldt, gesprochen. Auch die Ständige Vertretung in Ost-Berlin hat gegenüber dem Ministerium für auswärtige. Angelegenheiten der DDR die Vorkommnisse angesprochen. Die Regierung der DDR hat ihre frühere Zusage bestätigt, wonach ihre Organe — hier möchte ich noch einmal das unterstreichen, was ich vorhin bereits gesagt habe — keinen Anstoß nehmen, wenn in der entsprechenden Rubrik die Staatsangehörigkeit mit „deutsch" bezeichnet wird. Im übrigen hat die DDR-Regierung erklärt, sie habe die Vorfälle bereits auf Grund unserer Pressemeldungen überprüfen lassen und festgestellt, daß die Behauptungen nicht zuträfen, sondern frei erfunden seien. Die Bundesregierung wird sich bemühen, die Vorgänge weiter aufzuklären.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821506400
Zusatzfrage, Herr Kollege Dübber.

Dr. Ulrich Dübber (SPD):
Rede ID: ID0821506500
Schönen Dank, Herr Staatssekretär, gehen Sie mit mir darin einig, daß sich selbstverständlich auch West-Berliner korrekt verhalten, wenn sie in entsprechende Rubriken die Staatsangehörigkeit „deutsch" eintragen?
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich.


Dr. Ulrich Dübber (SPD):
Rede ID: ID0821506600
Vielen Dank.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821506700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0821506800
Herr Staatssekretär, ich habe Sie also richtig verstanden, daß auch die Bundesregierung davon ausgeht, daß es für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland nur die Staatsangehörigkeit deutsch, aber keine Staatsangehörigkeit BRD gibt?
Dr. Kreutzmann, Parl. Staatssekretär: Sie können davon ausgehen.




Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821506900
Meine Damen und Herren, weitere Fragen liegen nicht vor. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen beantwortet. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Fragestunde war bis 9 Uhr vorgesehen. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Forschung und Technologie werden demgemäß schriftlich beantwortet.
Wir setzen nun die Beratung der übrigen Tagesordnungspunkte fort.
Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:
a) Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Hoffacker, Picard, Dr. Marx, Dr. Hüsch, Dr. Todenhöfer, Dr. van Aerssen, Dr. Sprung,
Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Köhler (Wolfsburg), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. Langguth, Lampersbach, Höffkes, Frau Fischer, Milz, Josten, Dr. von Geldern, Dr. Stercken, Weiskirch (Olpe), Gerstein, Ernesti, Werner, Dr. Schwörer, Schmitz (Baesweiler) und der Fraktion der CDU/CSU
Steigerung der deutschen Entwicklungshilfeleistungen
— Drucksache 8/2861 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
b) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (19. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
Dritter Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung
— Drucksachen 8/1185, 8/3217 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Bindig Dr. Todenhöfer
c) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Todenhöfer, Dr. Marx, Höffkes, Dr. Köhler (Wolfsburg), Dr. Hüsch, Frau Fischer, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Hoffacker, Petersen, Werner, Josten, Stommel und der Fraktion der CDU/CSU
Deutsche Entwicklungshilfe in internationalen Institutionen
— Drucksachen 8/3095, 8/3483 —
d) Beratung des Vierten Berichts zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung
— Drucksache 8/3582 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Haushaltsausschuß
Außerdem rufe ich den Zusatzpunkt auf:
Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und FDP
Bericht der Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklungsfragen
— Drucksache 8/3944 —Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Ich sehe nicht, daß das der Fall ist.
Wird zur Einbringung oder Begründung das Wort gewünscht? — Auch das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0821507000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heutige Debatte ist eine der letzten Aussprachen über Nord-Süd-Politik in dieser Legislaturperiode. Ich will diese Gelegenheit nutzen, um aufzuzeigen, was uns in der Nord-Süd-Politik mit dieser Regierung verbindet und was uns von ihr trennt.
Zuerst zu den Gemeinsamkeiten.
Erstens. Die CDU/CSU sagt ein klares Ja zur Entwicklungshilfe, ein klares Ja zum Kampf gegen Hunger, Not, Elend und Unterentwicklung in der Dritten Welt.
Die Koalition hat heute im Deutschen Bundestag einen Antrag vorgelegt, in dem sie fordert, die Bundesregierung solle bis 1985 0,7 % des Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen. Das würde gegenüber der bisherigen Planung Mehrausgaben von rund 15 Milliarden DM bedeuten. Trotz der vielen nicht eingehaltenen Zusagen der Bundesregierung auf diesem Gebiet ist dies ein bemerkenswerter Vorgang.
Wir erwarten allerdings noch in dieser Debatte zu Ihrem Antrag ein klares Wort des Bundeskanzlers, der im Wahlkampf 1976 der CDU/CSU vorgeworfen hat, ihre damalige Forderung nach Steigerung der Entwicklungshilfe sei nur durch Kürzung der Sozialleistungen oder durch Steuererhöhungen zu finanzieren.
Wir erwarten ferner ein klares Wort des Bundesfinanzministers, der noch vor wenigen Monaten auf dem SPD-Parteitag erklärte, eine Verwirklichung dieses Zieles bis Ende der 80er Jahre sei völlig unrealistisch.
Was der Antrag der SPD /FDP wirklich wert ist, wird die Koalition schon in wenigen Wochen bei der Behandlung des Nachtragshaushalts sowie bei der Vorlage der mittelfristigen Finanzplanung zeigen können. Für die CDU/CSU kann ich schon heute feststellen: Eine Erhöhung der Entwicklungshilfe für vernünftige, politisch richtige Maßnahmen ist noch nie an meiner Fraktion gescheitert. Das gilt auch für die Zukunft.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweitens. Die CDU/CSU ist wie die Bundesregierung der Auffassung, daß zur Zeit folgende Maßnahmen zu den Prioritäten der deutschen Entwicklungshilfe gehören: erstens die Förderung der Nah-



Dr. Todenhöfer
rungsmittelproduktion in den Entwicklungsländern; zweitens die Förderung der Energie- und Rohstoffproduktion in den Entwicklungsländern; drittens die verstärkte Berücksichtigung der Umweltprobleme und des ökologischen Gleichgewichts; viertens verstärkte Anstrengungen im Bereich der sogenannten Grundbedürfnisstrategie.
Auch wenn hier die praktische Entwicklungspolitik der Bundesregierung noch nicht ganz Schritt hält mit ihren programmatischen Aussagen, freuen wir uns, daß es in diesen Punkten eine Annäherung zwischen SPD /FDP auf der einen Seite und CDU/CSU auf der anderen Seite gegeben hat.
Drittens. Die Union begrüßt ferner, daß die Bundesregierung neuerdings ebenso wie die CDU/CSU die Eigenverantwortlichkeit und die Notwendigkeit größerer Eigenanstrengungen der Entwicklungsländer verstärkt betont. Der Entwicklungsprozeß in der Dritten Welt ist in der Tat nicht nur eine reine Finanzierungsfrage. In folgenden wichtigen Punkten besteht keine ausreichende Übereinstimmung zwischen Regierung und Opposition.
Erstens. Die Union tritt für eine wesentlich stärkere Unterstützung von Privatinvestitionen in der Dritten Welt ein. Privatinvestitionen leisten in vielen Bereichen einen wesentlich wirkungsvolleren Entwicklungsbeitrag als öffentiche Entwicklungshilfe.
Zweitens. Die CDU/CSU fordert, daß der Grundsatz des Gehens und Nehmens endlich auch in die praktische Entwicklungspolitik Eingang findet. Die deutsche Entwicklungspolitik darf nicht länger eine Einbahnstraße sein. Bundeskanzler Schmidt hat dieser Forderung der CDU/CSU zwar verbal mehrfach zugestimmt. Im Nord-Süd-Dialog, etwa in der Frage der Sicherung unserer Energieversorgung, wurde dieser Grundsatz bisher jedoch nirgendwo durchgesetzt.
Drittens. Die Union gibt der bilateralen Entwicklungshilfe einen klaren Vorrang vor der multilateralen Entwicklungshilfe, insbesondere vor der Entwicklungshilfe der UNO. Auch für uns ist die UNO natürlich eine notwendige Einrichtung. Das wird uns allerdings nicht daran hindern, unsere freiwilligen Beiträge zur UNO-Entwicklungshilfe davon abhängig zu machen, daß die UNO ihre Politik der doppelten Moral beseitigt, die unerträgliche Politisierung ihrer Fachorganisationen beendet, die fortschreitende Bürokratisierung stoppt und endlich die geringe Wirksamkeit der UNO-Entwicklungshilfe entscheidend verbessert. Die Bundesregierung hat in der Frage der Beseitigung der Mißstände der multilateralen Entwicklungshilfe, wie ihre Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zeigt, offensichtlich sehr schnell und sehr weitgehend resigniert.
Viertens. Die CDU/CSU ist der Auffassung, daß die Probleme der Entwicklungsländer nur in einer freien Weltwirtschaftsordnung gelöst werden können. Wir teilen nicht den Glauben der SPD an planwirtschaftliche internationale Mechanismen zur Lösung der Probleme in der Dritten Welt.
Hier liegt auch einer der Haupteinwände der CDU/CSU gegen den sogenannten Brandt-Bericht, dem wir übrigens in einer ganzen Reihe von allerdings meist altbekannten Punkten zustimmen. Ernste Bedenken gegen den Brandt-Bericht haben wir vor allem in folgenden Bereichen.
1. Wir lehnen die Errichtung einer neuen Weltentwicklungsbehörde oder eines neuen Weltentwicklungsfonds ab. Wir haben bereits genügend internationale Mammutbürokratien.
2. Wir lehnen die Forderung nach einer internationalen Entwicklungssteuer ab, sowohl aus praktischen als auch aus ordnungspolitischen Gründen.
3. Wir lehnen die Forderung ab, den Internationalen Währungsfonds stärker zu einem Instrument der Entwicklungsfinanzierung umzufunktionieren. Eine enge Verbindung von internationaler Währungspolitik mit der Entwicklungsfinanzierung, Herr Kollege Brandt, würde weltweit die Inflationsgefahr erhöhen.
4. Der folgenschwerste Fehler der Nord-Süd-Politik dieser Bundesregierung war jedoch die völlige Fehleinschätzung der sowjetischen Offensive in der Dritten Welt, obwohl die Ziele dieser Offensive spätestens seit der Intervention der Kubaner und Russen in Angola klar erkennbar waren. Das Ziel dieser Offensive heißt und hieß: Kontrolle der Rohstoffversorgungswege des Westens zur Dritten Welt.
Kaum eine westliche Regierung hat der sowjetischen Offensive in der Dritten Welt so wenig politischen Widerstand entgegengesetzt wie die Regierung Schmidt. Der Einmarsch in Angola bedeutete für Bundeskanzler Schmidt, wie er mehrfach erklärte, kein Scheitern der Entspannungspolitik, weil es schließlich keine Entspannungsverträge mit Angola gebe. Noch im Juni 1978 erklärte die Bundesregierung im Deutschen Bundestag, der Überfall der Kubaner auf Angola sei schon deshalb nicht widerrechtlich, weil die frühere Guerilla-Organisation MPLA die Kubaner ins Land gerufen habe.
Diese Verharmlosung der sowjetischen Politik durch Bundeskanzler Schmidt und andere westliche Politiker hat für den Westen und für die Dritte Welt verheerende Folgen gehabt. Die bekanntesten Beispiele dieser Beute- und Bündnispolitik der Sowjetunion heißen Angola, Moçambique, Äthiopien, Volksrepublik Jemen, Afghanistan, Vietnam, Laos, Kambodscha. Diese Länder bilden heute eine strategische Kette rund um den Indischen Ozean, durch die die Sowjetunion jederzeit die Rohstoffversorgungswege des Westens in lebensgefährlicher Weise bedrohen kann. Unsere Erdöl- und Rohstoffversorgung, aber auch unsere militärische Sicherheit waren seit dem 2. Weltkrieg noch nie so gefährdet wie heute.
Die sowjetische Offensive hat darüber hinaus den betroffenen Entwicklungsländern unvorstellbares Elend gebracht. Seit Beginn dieser Offensive gibt es über 11 Millionen Flüchtlinge und Vertriebene in der Dritten Welt. 95 % dieser Menschen sind vor marxistisch-sozialistischen Regierungen geflohen, nur 5 % vor sogenannten kapitalistischen Regierungen. Die Menschen in der Dritten Welt fliehen nicht



Dr. Todenhöfer
vor dem Kapitalismus; sie fliehen vor dem Marxismus.
Marxisten sind Stümper im Aufbauen, aber Meister im Zerstören.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Was der Marxismus in der Dritten Welt in den letzten Jahren zerstört hat, kann in Jahrzehnten durch Entwicklungshilfe nicht wiedergutgemacht werden.
Ein Teil der SPD hat lautstark mitgeholfen, Marxisten in Ländern wie Vietnam und Moçambique an die Macht zu bringen. Es ist ein trauriges Kapitel sozialdemokratischer Politik, daß keiner von jenen Politikern, die damals den Sieg der Marxisten in diesen Ländern feierten, heute ein klares Wort zu den marxistischen Barbareien in der Dritten Welt findet.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Gegenruf von der SPD)

Nicht nur in unserem eigenen Interesse, sondern auch im Interesse der Menschen in den Entwicklungsländern muß der Westen den Vormarsch der Sowjetunion in der Dritten Welt endlich stoppen. Er muß auf die sicherheitspolitische Herausforderung durch die Sowjetunion im Interesse des Friedens auch eine sicherheitspolitische Antwort geben.
Entwicklungshilfe, so wichtig sie ist, genügt alleine nicht. Mit Molkereiprojekten kann man keine sowjetischen Kampfpanzer aufhalten. Der Westen muß militärisch in der Lage sein, seine Lebenslinien zur Dritten Welt, seine Versorgung mit Energie und Rohstoffen wirksam zu schützen. Hierzu gibt es eine Reihe von Möglichkeiten — ich betone das Wort „Möglichkeiten" —
erstens den Ausbau der maritimen Komponente der NATO nach Süden,
zweitens die politische Unterstützung des erklärten Zieles der amerikanischen Regierung, eine wirksame amerikanische Einsatztruppe mit globalem Friedensauftrag zu schaffen,
drittens bilaterale Militärbündnisse westlicher Länder mit ihren wichtigsten Partnern in der Dritten Welt. Und so weiter.
In diesen Fragen muß Bundeskanzler Schmidt endlich Farbe bekennen. Er trägt die Verantwortung für die Sicherheit unseres Landes; er kann vor dieser Verantwortung nicht ewig davonlaufen. — Die Bereitschaft zum sicherheitspolitischen Engagement muß selbstverständlich von allen westlichen Ländern gefordert werden.
Meine Damen und Herren von der SPD /FDP, das heißt nicht, daß wir für den Einsatz deutscher Truppen in der Dritten Welt plädieren, wie Sie uns so gern unrichtigerweise unterstellen. Wir treten für eine sinnvolle Arbeitsteilung im Rahmen des westlichen Bündnisses ein.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Und für harte Worte!)

Aber es heißt, daß wir im ureigensten Interesse unseres Landes von der Bundesregierung mehr Solidarität gegenüber den Vereinigten Staaten fordern, die im Augenblick die Hauptlast der Rohstoffversorgung des Westens in der Dritten Welt tragen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Bundeskanzler Schmidts Minimalsolidarität gegenüber den Vereinigten Staaten in den Fragen der Sicherheitspolitik ist für unser Land ein lebensgefährliches Risiko. Wir brauchen die USA langfristig nötiger als die USA uns.
Bundeskanzler Schmidt weiß das ganz genau. Aber gerade deshalb ist es bedrückend zu sehen, daß er sich in der Stunde der Krise in nichts, aber auch in gar nichts von Anpassungspolitikern wie Wehner, Bahr und Brandt unterscheidet.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Aber Sie sollten es vom Klischee, Herr Todenhöfer!)

Die Lösung der Nord-Süd-Probleme ist durch die sowjetische Offensive in der Dritten Welt erheblich schwieriger geworden. Das bedeutet nicht, daß die deutsche Entwicklungshilfe nun ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des Ost-West-Konfliktes betrieben werden müßte. Aber es bedeutet, daß der Ost-West-Konflikt bei den Entscheidungen der deutschen Nord-Süd-Politik in Zukunft stärker als bisher, daß er angemessen berücksichtigt werden muß.
Wir, die CDU/CSU, vertreten bei der Vergabe der Entwicklungshilfe eine Strategie der zwei Wege.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Überhaupt keine!)

Erstens. Auch in Zukunft ist es ein Gebot der Menschwürde, die ärmsten unter den Entwicklungsländern besonders zu unterstützen. Das gilt auch nach Afghanistan unverändert weiter.
Zweitens. Verstärkte Bedeutung bei der Vergabe unserer Entwicklungshilfe müssen jedoch in Zukunft unsere Freunde und Verbündeten in der Dritten Welt erhalten.
Meine Damen und Herren von der SPD und FDP, Sie könnten einen weiteren Streitpunkt zwischen SPD und FDP auf der einen Seite und CDU/CSU auf der anderen Seite beseitigen, wenn Sie endlich Ihre doppelte Moral bei der Bewertung der Verletzung von Menschenrechten in der Dritten Welt aufgeben würden. Wenn das, was vor wenigen Wochen bei dem Fluchtausbruch in Kuba etwa in Südafrika geschehen wäre, hätten Sie innerhalb kürzester Zeit bei den Vereinten Nationen Initiativen gegen Südafrika ergriffen, und heute morgen läge wahrscheinlich schon ein Entschließungsantrag der SPD /FDP zur Verurteilung Südafrikas im Deutschen Bundestag vor. Sie finden Worte der Verurteilung immer nur, wenn es sich um sogenannte kapitalistische oder nach ihrem Sprachschatz faschistische Länder handelt. Hier müssen Sie in Zukunft eine klarere und auch ehrlichere Sprache finden.
Sie fordern freie Wahlen in Ländern des südlichen Afrikas. Einverstanden. Aber wann fordern Sie einmal freie Wahlen in Kuba oder in Angola? Da sind die Punkte, die die Diskussion zwischen Ihnen und uns entscheidend erschweren.

(Beifall bei der CDU/CSU)




Dr. Todenhöfer
Beseitigen Sie diese doppelte Moral! Wir haben uns beispielsweise — um nur einen einzigen Punkt zu nennen — in der Frage Chile als Fraktion massiv für die Freilassung der dort inhaftierten politischen Gefangenen eingesetzt. Wir könnten Ihnen Dutzende, ja Hunderte von Briefen Ihrer sozialistischen Freunde

(Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

und von Amnesty International vorlesen, die sich bei uns dafür bedankt haben, daß wir mitgeholfen haben, daß Sozialisten aus Chile ausreisen konnten.
Setzen Sie sich in derselben Weise für politische Gefangene in sozialistischen und kommunistischen Ländern ein! Dann wird auch größere Gemeinsamkeit in der Entwicklungspolitik entstehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821507100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schluckebier.

Günter Schluckebier (SPD):
Rede ID: ID0821507200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach den Ausführungen meines Vorredners das Parlament sehr gern zur Sachlichkeit deutscher Entwicklungspolitik zurückführen. Denn ich denke, wir führen heute vormittag laut den Tagesordnungspunkten keine außenpolitische Debatte. Alles, worüber wir heute beraten, ist in sich Entwicklungspolitik. Ich möchte sehr gern zu dieser Entwicklungspolitik zurückführen.

(Widerspruch bei der CDU/CSU)

Die sorgfältige Beratung des Dritten Berichts zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung im Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat, meine ich, ihre Früchte getragen. Insbesondere der Wunsch nach verbesserter Darstellung der Schwierigkeiten und Fehlerquellen im Nord-Süd-Dialog sowie die daraus zu ziehenden Folgerungen haben ihren Niederschlag in einem mehr kritikorientierten und weniger zum Hang nach Harmonie neigenden Bericht gefunden.
Er macht allerdings auch die vielfältigen Probleme deutlich, die unseren Aktivitäten in der Dritten Welt entgegenstehen. Südpolitik und Entwicklungspolitik sind einsichtiger gemacht. Ihnen von der Opposition wird es sehr schwerfallen, jedes Sandkorn im Getriebe der Entwicklungspolitik der Bundesregierung und den ausführenden Organisationen anzulasten.
Die Einsichtigkeit, mit der die Interessenverflechtung zwischen Nord und Süd im Vierten Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung dargestellt ist, verdient unser Lob. Wichtige Anregungen sind dazu aus dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit gekommen, dessen Anhörung über die Nord-Süd-Verflechtung im April 1979 bedeutsame Anstöße für die Weiterführung unserer Politik gegeben hat.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Da war Todenhöfer aber nicht dabei!)

Nur so kann nachdrücklich dargestellt werden,
warum die Belange der Dritten Welt jeden bei uns
angehen, ohne daß neben den Gemeinsamkeiten der materiellen Interessen das gemeinsame Interesse der Menschheit am Weltfrieden und die Orientierung unserer Südpolitik an unserer Solidarität mit den Benachteiligten vernachlässigt werden.
Der Bundesregierung ist für diesen Bericht ausdrücklich zu danken. Für ihn gilt ganz besonders, was der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 27. November 1979 über das Instrumentarium dieser Form der Information gesagt hat: Er ist ein wichtiges Mittel zur Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit und zur politischen Willensbildung in diesem immer bedeutsamer werdenden Bereich der Politik.
Entwicklungspolitische Berichte der Bundesregierung gibt es bereits seit 1973. Der Deutsche Bundestag hat sie immer als Grundlage seiner parlamentarischen Mitverantwortung für unsere Zusammenarbeit mit der Dritten Welt gesehen.
Der vierte entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung liegt uns zu einer Zeit vor, die viele von uns nicht ohne Grund als eine Mende betrachten. Die weltpolitische Lage hat sich schon seit langem zu wenden begonnen. Wer auf die letzten Jahrzehnte Entwicklungspolitik zurückblickt, muß sich auch fragen, ob alles richtig gemacht worden ist, ob die Hoffnungen erfüllt worden sind. Wir sind, meine Damen und Herren, am Ende

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Das ist richtig: Sie sind am Ende!)

der zweiten Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen.
Auf den ersten Blick sieht das während dieser Zeit für die Dritte Welt Erreichte nicht schlecht aus. Trotz der noch nicht erreichten Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe sind fast alle angestrebten globalen Wachstumsziele in den Sektoren Handel, Industrialisierung, Nahrungsmittelerzeugung und Bruttosozialprodukt erreicht oder annähernd erreicht worden. Die entwicklungspolitischen Bemühungen der Industriestaaten, besonders der westlichen, haben sich durchaus als wirksam erwiesen. Dies gilt nicht nur für die Projektarbeit im Rahmen der öffentlichen Entwicklungshilfe, sondern auch für zahlreiche wirtschaftliche Beziehungen zwischen Süd und Nord.
Die Frage des internationalen Rohstoffhandels ist in den letzten Jahren erheblich in Bewegung geraten. Der Handel wird in zunehmendem Maße durch Vereinbarungen mit regionaler und weltweiter Geltung und durch Bestrebungen zu verstärkter wirtschaftlicher Zusammenarbeit der Entwicklungsländer untereinander belebt.
Auf den zweiten Blick allerdings ist die Lage sehr viel schlechter. Die größten Wachstumsraten des Pro-Kopf-Einkommens der Bevölkerung haben die Entwicklungsländer mit mittleren Einkommen. Die ärmeren Entwicklungsländer, in denen immerhin ein Drittel der Menschheit lebt, haben sehr niedrige Wachstumsraten. Dieser Tatbestand wird durch die



Schluckebier
allgemeine internationale Energiesituation noch verschärft.
Dasselbe gilt für das Wachstum der Produktion. Die Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen hatten während der letzten 20 Jahre Produktionswachstumsraten von durchschnittlich 6 %. Bei den ärmeren Entwicklungsländern wurde dieses Wachstum nie erreicht — und dies auch noch auf dem Hintergrund steigender Geburtenraten.
Dasselbe, meine Damen und Herren, gilt für die Nahrungsmittelerzeugung. Hier ist der Trend bei den ärmeren Entwicklungsländern sehr besorgniserregend. Ich meine sogar, daß der Hunger in diesen Ländern das große Problem ist, mit dem wir es auch in Zukunft zu tun haben werden. Hier schneller und stärker zu helfen, bleibt auch unsere Aufgabe.
Mit ihrer politischen Unabhängigkeit haben die Entwicklungsländer — jeder weiß es — keineswegs eine gleichrangige wirtschaftliche Selbständigkeit erreicht. Der Entkolonialisierung ist die wirtschaftliche Emanzipation nicht gefolgt. Das Streben der Entwicklungsländer nach diesem Ziel ist ungebrochen. Die Dritte Welt versucht, im Dialog mit den Industriestaaten eine grundsätzliche Neuregelung der weltweiten wirtschaftlichen Beziehungen auszuarbeiten.
Bundesregierung und sozialdemokratische Bundestagsfraktion haben sich vorbehaltlos zu diesem Dialog bekannt, weil wir wissen, daß Entspannung auch zwischen Nord und Süd ein unverzichtbarer politischer Prozeß ist. Dieser Dialog hat sich als um so notwendiger erwiesen, je klarer die gegenseitige Abhängigkeit von Entwicklungsländern und Industriestaaten zutage getreten ist.
In ihren entwicklungspolitischen Leitlinien von 1977 hat die SPD großen Wert auf die Eigenverantwortlichkeit der Entwicklungsländer für ihren Fortschritt gelegt. Ich zitiere:
Die Hauptlast im Kampf gegen Armut, Abhängigkeit und Unterentwicklung tragen die Länder der Dritten Welt. Sie bringen den größten Teil der erforderlichen Mittel selbst auf. Sozialdemokraten erwarten von den Regierungen der Entwicklungsländer, daß sie in eigener Verantwortung die Verbesserung der Lebensbedingungen der benachteiligten Bevölkerungsschichten betreiben. Der Kampf gegen Korruption von innen und außen muß von allen Regierungen geführt werden.
Die Bundesregierung ist diesem Votum gefolgt und hat in ihrem vierten Bericht zur Entwicklungspolitik diesem Thema einen breiten Raum gewidmet. Aus den Erfahrungen im Nord-Süd-Dialog hat sie eine wichtige Schlußfolgerung gezogen. So legitim der Anspruch der Entwicklungsländer auf mehr Mitsprache und Selbständigkeit bei Entscheidungen über die weltwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist, so notwendig ist es, daß sie mehr Verantwortung für die Schaffung von Voraussetzungen in ihrem eigenen Land entwickeln, die den Fortschritt fördern und nicht hemmen. Das bedeutet nicht nur die Verstärkung der überaus wichtigen wirtschaftlichen und politischen Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern und dieser untereinander, die den Versuch zur Spaltung der Dritten Welt durch die Industrieländer von vornherein ausschließen muß, sondern auch, daß sie sich ihrer Verpflichtungen gegenüber sich selbst bewußt werden.
Die Bundesregierung sagt hier: Jedes Land ist frei, den ihm richtig erscheinenden Weg zu wählen. Herrschaftsordnungen allerdings, die eine wirtschaftliche Unterprivilegierung großer Teile der Bevölkerung oder ethnische Unterdrückung zum Ziel haben, können nicht entwicklungskonform sein. Dies gilt erst recht dort, wo Korruption oder krasse Mißstände zu sozialen Explosionen oder Bürgerkriegen führen. Soziale Konflikte sind am ehesten dann zu vermeiden, wenn die Bevölkerung aktiv in den Entwicklungsprozeß eingeschaltet ist.
Wir dürfen allerdings, meine Damen und Herren, auch nicht der Gefahr unterliegen, die Eigenverantwortlichkeit der Entwicklungsländer überzubewerten und ihnen die Hauptlast für ihre Entwicklung zuzuschieben; die tragen sie ohnehin. 80 % ihrer Entwicklung bezahlt die Dritte Welt selbst. Der Rest wird durch öffentliche Entwicklungshilfe, durch Privatinvestitionen und durch Kredite aufgebracht, die die Entwicklungsländer auf dem Kapitalmarkt aufnehmen. Wir müssen einfach sehen, daß dies nicht reicht, weil die Startbedingungen in der Dritten Welt heute noch immer nicht gut sind.
Die Volkswirtschaften vieler Länder sind noch immer wie zur Kolonialzeit nicht vorrangig zur Versorgung der eigenen Bevölkerung ausgerichtet, sondern vorrangig zur Versorgung weit entfernter Länder mit Produkten, die im eigenen Land überhaupt keine Verwendung finden.
Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, daß wir in der Frage des internationalen Rohstoffhandels einander ein ganzes Stück nähergekommen sind. Das integrierte Rohstoffprogramm ist heute kaum mehr kontrovers. Die Industriestaaten und die Entwicklungsländer haben sich grundsätzlich über die Errichtung eines gemeinsamen Fonds geeinigt, der die Finanzierung der einzelnen Rohstoffabkommen sicherstellen und zur Stabilisierung der Rohstoffpreise und der Exporterlöse der Entwicklungsländer dienen soll. Die hauptsächlich von der Bundesregierung vorangetriebene Idee eines weltweiten Mechanismus zur Erlösstabilisierung als ergänzendes rohstoffpolitisches Instrument gewinnt bei den Entwicklungsländern zunehmend an Boden.
Die Bundesregierung hat den am wenigsten entwickelten Ländern die Schulden erlassen. Die Bundesregierung hat den Entwicklungsländern ihre Grenzen weit geöffnet. Wir haben nun wieder eine passive Handelsbilanz gegenüber der Dritten Welt, wobei wir allerdings den hohen Rohstoffanteil unserer Importe aus der Dritten Welt berücksichtigen müssen.
In diesem Zusammenhang möchten wir wieder einmal darauf hinweisen, daß sich die Warenexporte der Bundesrepublik in die Entwicklungsländer von 1962 bis 1976 fast verfünffacht haben. Im Jahre 1976 erreichten sie bereits 56,9 Milliarden DM oder 22,2 % unseres gesamten Exports, und dies in



Schluckebier
den letzten drei Jahren mit zunehmender Steigerung. Bereits im Jahre 1976 — diese Zahl ist auch in den letzten drei Jahren noch gestiegen — waren über 1,1 Millionen Menschen direkt oder indirekt für den Entwicklungsländerexport tätig. Das heißt, unsere Entwicklungshilfe wird immer stärker, wenn auch in bescheidenem Maße, eine Stütze inländischer Beschäftigung.
Der Vierte entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung kann nicht gewürdigt werden, meine Damen und Herren, wenn man nicht auch ein Wort zu den nichtstaatlichen Organisationen in der Entwicklungspolitik sagt.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Kirchen, politische Stiftungen und private Träger sind in vielen Fällen die einzigen, die entwicklungspolitisch wirksam werden können, wenn staatliche Zusammenarbeit nicht möglich ist.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Das ist auch unsere Meinung!)

In meiner parlamentarischen Tätigkeit habe ich die Aktivitäten dieser Organisationen in der Dritten Welt kennen und schätzen gelernt. Ich habe allen Grund, Ihnen meinen Dank und den meiner Fraktion für die gute und wirkungsvolle Zusammenarbeit auszusprechen. Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht dieser Arbeit einen breiten Raum gewidmet und damit gezeigt, daß sie vom Gewicht dieses Bereiches der Entwicklungspolitik ebenso überzeugt ist wie ich.
Weiterhin möchte ich allen Mitarbeitern in den entwicklungspolitischen Organisationen, die uns freundschaftlich verbunden sind und uns in der Vergangenheit in unserer Arbeit unterstützt haben und dieses in der Zukunft gewiß auch weiterhin tun werden, ein Wort des Dankes sagen.
Dies alles zeigt, meine Damen und Herren, daß entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit der Dritten Welt nicht nur eine Sache staatlicher Bürokratien ist, sondern des Engagements und der breiten Unterstützung der breiten Öffentlichkeit bedarf.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Es wäre daher sehr angenehm, wenn die Fraktionen im Deutschen Bundestag stärker als bisher demonstrieren würden, daß sich die deutsche Entwicklungspolitik nicht für innenpolitisches Parteiengezänk eignet. Es muß klar sein, daß wir ganz bestimmte Positionen der Opposition nicht teilen können. Wir werden daher nicht nur mit westlich orientierten Entwicklungsländern zusammenarbeiten, auch nicht nur mit Ländern, aus denen wir Energie und Rohstoffe beziehen, oder mit den Entwicklungsländern, die für den Westen im Hinblick auf den Ost-West-Konflikt besondere strategische und wirtschaftliche Bedeutung haben. Wir setzen vielmehr — unabhängig von äußeren Formen des Regierungssystems und der außenpolitischen Orientierung — dort an, wo Erfolge im Kampf für bessere Lebensbedingungen für die Mehrheit der Bevölkerung zu erwarten sind. Wir sagen deshalb: Wir weigern uns,
die Ost-West-Spannungen auf die Entwicklungsländer zu übertragen.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Wir übertragen sie doch nicht! Die Sowjetunion hat sie doch längst übertragen!)

Wir können es nicht verantworten, in der Dritten Welt die gleichen Demarkationslinien zu schaffen wie in Europa. Wir unterstützen die Freiheit überall und nicht nur dort, wo es um die Freiheit Gleichgesinnter geht. Wir sehen in den Entwicklungsländern keine Bauern auf dem Schachbrett, die der großen Politik geopfert werden sollen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821507300
Als nächste hat Frau Abgeordnete Schuchardt das Wort.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0821507400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich befinde mich in der komfortablen Lage, in knapp 15 Minuten über einen Tagesordnungspunkt reden zu müssen, zu dem Materialien mit einem Umfang von mehr als 350 Seiten vorliegen — dabei habe ich den Bericht der Nord-SüdKommission noch nicht einmal mit einbezogen —, die so gut wie keinen entwicklungspolitischen Aspekt auslassen. Wir haben ja die verschiedenen Punkte, über die wir heute sprechen, sehr intensiv in den Ausschüssen beraten. Ich möchte mich deshalb auf einige wenige grundsätzliche Gedanken beschränken.
Meine Damen und Herren, die aktuelle weltpolitische Lage müßte uns allen eigentlich klargemacht haben, selbst dem letzten Skeptiker, welche friedenssichernde Funktion die Entwicklungspolitik hat oder — besser gesagt — wie stark die Gefährdung des Friedens ist, die von Unterentwicklung und sozialen Spannungen ausgeht. Herr Todenhöfer, genau diesen Aspekt habe ich in Ihrer Rede vermißt.
Afghanistan hat deutlich gemacht, wie leicht es ist, Einflußbereiche dort auszubauen, wo Stabilität, gerade auch innere Stabilität, fehlt. Afghanistan ist eines der ärmsten Länder der Welt.
Führen wir uns nun die Länder vor Augen, denen nach dem Einmarsch der Sowjettruppen in Afghanistan die besondere Aufmerksamkeit der westlichen Welt zukommt, nämlich Pakistan und die Türkei, so kann man da wohl am ehesten deutlich machen, daß die Stabilität in diesen Ländern wohl kaum durch mehr Rüstung, sondern zuallererst durch Entwicklung entsteht. Innere Stabilität ist also insofern die notwendige Voraussetzung für die Bereitschaft zur Verteidigung. Meine Fraktion hat es deshalb sehr begrüßt, daß Außenminister Genscher dies bereits in der Debatte vom 17. Januar deutlich gemacht hat.
Daraus kann man nun aber die Konsequenz ziehen, ja man muß die Konsequenz ziehen, dies auch in den jährlichen Haushaltssteigerungen für die Entwicklungshilfe zu berücksichtigen. Daß es hierbei am Willen des Parlaments nicht fehlt, kann man daran ablesen, daß sich alle drei Fraktionen darüber einig sind und daß — was vielleicht noch wichtiger



Frau Schuchardt
ist — Haushaltspolitiker aller drei Fraktionen das ihre dazu beigetragen haben, diese Haushaltstitel in den letzten zwei Jahren eher zu erhöhen als zu verringern, wie es dem Kabinettsentwurf entsprach. Ich fordere Sie, Herr Minister Offergeld, deshalb auf, mit diesem Rückenwind, den Sie von seiten des Parlaments erfahren, bei den Etatberatungen im Kabinett zu wuchern. Ich habe manchmal den Eindruck, daß Sie beim Durchsetzen der Interessen Ihres Politikbereichs ein wenig zu zaghaft sind.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Das sind ganz neue Töne der FDP!)

Wir müssen uns in gemeinsamer Anstrengung drauf verständigen, daß wir bis Mitte der 80er Jahre das bereits 1970 vor der UNO abgegebene Versprechen, 0,7 % unseres Bruttosozialprodukts für Entwicklungshilfeleistungen auszugeben, tatsächlich einlösen.
Meine Damen und Herren, der Außenminister hat immer wieder deutlich gemacht, welch stabilisierende Wirkung von der Blockfreienbewegung ausgeht. Die Blockfreienbewegung, so hat er mehrfach, gestützt von der Auffassung der Koalitionsfraktionen, hier ausgeführt, ist die Grundlage für eine unabhängige und eigenständige Entwicklung der Dritten Welt.
Herr Todenhöfer hat heute erneut auf die Strategie der zwei Wege hingewiesen, die die Union vorschlägt.
Es gibt in diesem Hause wohl keine Differenz darüber, daß den ärmsten Ländern verstärkt und unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung Hilfe angeboten werden muß, eben zur Bekämpfung der absoluten Armut. Nur gibt es fundamentale Unterschiede zwischen der Union oder vielleicht auch nur Teilen der Union und der Koalition und der Regierung darüber, mit welchen Ländern verstärkt darüber hinaus wirtschaftliche Zusammenarbeit betrieben werden sollte.
Wenn die Union meint, man solle unser Engagement auf die Länder konzentrieren, die eher westlich orientiert sind oder z. B. in der UNO so abstimmen wie wir, so kann man bereits an den Empfehlungen, die die Union in der Vergangenheit gegeben hat, deutlich machen, in welch fatales Spiel wir uns eingelassen hätten, wenn wir dem gefolgt wären.

(Sehr richtig! bei der SPD)

Ich will nicht noch einmal das Beispiel Somalia anführen, aber ich kann mich noch genau daran erinnern, als Anfang der 70er Jahre ein umfassendes Kreditabkommen mit Jugoslawien abgeschlossen wurde, welch irrsinnige Kritik von seiten der Union damals geübt worden ist.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Und von der FDP, von Herrn Hoppe!)

— Nicht aus entwicklungspolitischen, sondern allenfalls aus haushaltspolitischen Gründen, Herr Todenhöfer. Das wollen wir doch hier einmal festhalten. — Ich kann mich noch sehr wohl daran erinnern, wie häufig Herr Todenhöfer nicht nur hier, sondern auch im Ausschuß das besondere Engage-
ment der Bundesrepublik Deutschland in Tansania beklagt hat. Dies sind nun aber gerade die beiden Länder, aus denen die Staatsmänner kommen, die wesentlichen Anteil daran haben, daß die Blockfreienbewegung tatsächlich unabhängig geblieben ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Tansania? Das glauben Sie doch selber nicht!)

Dies ist, meine Damen und Herren, schon häufiger gesagt worden. Da ich, Herr Todenhöfer, ganz sicher bin, daß Sie aus der Vergangenheit nicht lernen,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Von Ihnen kann man sowieso nichts lernen!)

sind auch Ihre Vorschläge, die Sie für die Zukunft machen, so problematisch.
Meine Damen und Herren, geradezu fatal wäre es gewesen, wenn die Bundesregierung der Empfehlung gefolgt wäre, die Regierung von Herrn Muzorewa in Rhodesien anzuerkennen. Wir wissen heute, daß die freien Wahlen dieser Regierung eine totale Niederlage beschert haben. Ich frage mich, in welcher außenpolitischen Situation gegenüber dem südlichen Afrika und Zimbabwe würden wir uns heute wohl befinden, wären wir diesem Rat gefolgt. Meine Damen und Herren, wer in der Vergangenheit so viele Fehleinschätzungen geleistet hat, ist wohl der schlechteste Ratgeber für die Zukunft.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Das sagen Sie nach Afghanistan!)

Wir fordern die Bundesregierung auf, Entwicklungshilfe auch weiterhin nicht nach politischem Wohlverhalten zu gewähren, sondern die Zusammenarbeit auf der Grundlage gegenseitiger Unabhängigkeit zu führen. Nur eine solche unverkrampfte Einstellung gegenüber der Dritten Welt sichert langfristig freundschaftliche Zusammenarbeit. Darüber hinaus bietet sie die einzige Möglichkeit, eine langfristige Entwicklungskonzeption in den einzelnen Ländern tatsächlich durchzuhalten.
Wenn man heute über Entwicklungspolitik redet, so wird man nicht um den Bericht der Nord-SüdKommission unter dem Vorsitz von Willy Brandt herumkommen können. Ich finde es außerordentlich bedauerlich, daß bereits ganz zu Anfang, als Willy Brandt diesen Auftrag erhielt oder zumindest ins Gespräch kam, diesen Auftrag zu übernehmen, in der Bundesrepublik von seiten der Opposition mit außerordentlichem Vorbehalt — um mich vorsichtig auszudrücken — reagiert wurde. Ich halte es für unverständlich, daß einem Deutschen, der mit einer solchen wichtigen internationalen Aufgabe beauftragt wird, nicht von seiten aller Deutschen — unabhängig davon, ob sie sich in der Opposition oder in der Regierungskoalition befinden — Unterstützung zuteil wird.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine Damen und Herren, die FDP und die SPD haben einen ersten Entschließungsantrag zu diesem Bericht vorgelegt. Eine umfassende Empfehlung konnten wir daraus noch nicht ableiten; dazu war die Zeit zu kurz. Wir für unseren Teil beurteilen die-



Frau Schuchardt
sen Bericht insgesamt positiv und fordern die Bundesregierung auf, die ihr geeignet erscheinenden Schritte auch tatsächlich in ihre Strategie und ihre Konzeption einzuarbeiten.
Dieser Bericht macht noch einmal in eindrucksvoller Weise deutlich — er hat sicherlich auch zur weltweiten Diskussion beigetragen —, wo die internationalen Probleme tatsächlich liegen. Sie wissen, daß die Kommission aus Menschen mit sehr unterschiedlichen Gesellschaftsanschauungen und auch sehr unterschiedlichen Interessenlagen bestand; man hat versucht, über die gemeinsamen Interessenlagen zu Konzepten zu kommen, die nicht ideologisch verkrampft sind. Ich wünsche mir, daß es uns gelingen möge, mit Besonnenheit und vor allem mit Gelassenheit — unter Berücksichtigung der Interessen auch der anderen Seite — die Vorschläge zu prüfen. Sie dagegen haben heute wieder eine ideologische Diskussion eröffnet, die mit Sicherheit nicht die beste Voraussetzung dafür bietet.
Lassen Sie mich nur noch eines zur bilateralen Entwicklungshilfe sagen, weil dies auch im Zusammenhang mit dem Bericht der Nord-Süd-Kommission steht. Ich stimme Ihnen zu, Herr Todenhöfer, daß die Bundesrepublik Deutschland der bilateralen Entwicklungshilfe den Vorrang einräumen sollte. Nur: Es wird in dem Bericht der Brandt-Kommission deutlich, daß sich die Dritte Welt von internationaler, von multilateraler Hilfe natürlich ein Stück mehr Unabhängigkeit erwartet. Ich glaube aber, daß es für uns wichtig ist, deutlich zu machen, daß man mit dezentralen Hilfsinstrumenten, die die bilaterale Hilfe z. B. bieten würde, für den einzelnen Menschen in den Entwicklungsländern möglicherweise sehr viel mehr erreichen kann, als dies mit zentralistischen Systemen möglich wäre. Insofern stimme ich Ihnen hier, was den Vorrang der bilateralen Entwicklungshilfe angeht, zu.
Meine Damen und Herren, da meine Fraktion diesen ganzen Bereich in 25 Minuten abhandeln soll, möchte ich meinen Beitrag mit Rücksicht und in Aussicht auf meinen Fraktionskollegen Manfred Vohrer jetzt beenden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0821507500
Das Wort hat der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit.

Rainer Offergeld (SPD):
Rede ID: ID0821507600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unabhängigkeit und Eigenständigkeit der Länder der Dritten Welt sind ein wesentliches Element des Weltfriedens. Die Bundesregierung bejaht die eigenständige Rolle der blockfreien Länder, mehr noch: Eine starke Gruppe unabhängiger Länder der Dritten Welt ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Entspannungspolitik.
Die Bundesrepublik arbeitet mit den Ländern der Dritten Welt auf der Grundlage gleichberechtigter Partnerschaft zusammen. Auch und gerade nach der sowjetischen Invasion in Afghanistan gilt: Die Länder der Dritten Welt können kein Interesse daran haben, ihre oft nach langen Kämpfen gewonnene Unabhängigkeit und ihr darauf gegründetes politisches Gewicht gegen neue Abhängigkeiten einzutauschen. Nur eine Entwicklungspolitik, die die politische Unabhängigkeit der Entwicklungsländer und ihre eigenständige wirtschaftliche und soziale Entwicklung unterstützt, wird auf die Dauer Erfolg haben. Wer als Entwicklungspolitiker nur in den Kategorien des Ost-West-Konflikts denkt, wer glaubt, Entwicklungspolitik als Instrument in diesem Konflikt einsetzen zu können, wird scheitern. Die Bundesregierung wird auch künftig nicht den Eindruck aufkommen lassen, wirtschaftliche Hilfe sei vom politischen Wohlverhalten abhängig.

(Beifall bei der SPD)

Wer so töricht ist, Herr Todenhöfer, Hilfe nur für sogenannte „Freunde des Westens" zu verlangen,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Falsch zitiert! Sie können nicht einmal zuhören! Nicht nur Freunde! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

wer immer das dann sein mag — wortwörtliches Zitat: „Freunde des Westens" —, wird mit seiner Politik das Gegenteil dessen erreichen, was er anstrebt. Wer das Feld räumen will, sobald eine rote Fahne sichtbar wird, lädt andere geradezu ein, ihren Einfluß zu verstärken.

(Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

Wenn Staaten in politisch wirtschaftlicher Umklammerung stecken, kann unsere Unterstützung eine Hilfe sein, die Umklammerung zu lösen.
Die Entwicklungsländer brauchen ökonomische Unterstützung, Unterstützung bei der Integration in die Weltwirtschaft, Hilfe beim Aufbau einer gerechten sozialen Ordnung und nicht zuletzt Partner, die ihre kulturelle und religiöse Eigenständigkeit respektieren. Viele Länder der Dritten Welt sehen heute deutlicher als früher, wer in der Welt Nahrungsmittelüberschüsse hat und wer Defizite, wessen Lastwagen laufen und wessen Lastwagen aus Mangel an Ersatzteilen nicht einsatzfähig sind, wer nur Waffen liefert, und wer beim friedlichen Aufbau wirkungsvoll mithilft, wer sich wie ein Freund benimmt und wer wie ein Besatzer.
In einer kritischen weltpolitischen Situation wäre es kurzsichtig, nur auf die ökonomischen und militärischen Kräfteverhältnisse zwischen den beiden Blöcken zu starren. So entscheidend das militärische Gleichgewicht zwischen Ost und West für den Weltfrieden ist — niemand, der gründlich analysiert, kann übersehen, daß die meisten gegenwärtigen und mögliche künftige weltpolitische Konfliktsherde in der Dritten Welt liegen. Konfliktursachen sind oft das Fehlen ökonomischen Fortschritts und sozialen Ausgleichs. Diese Ursachen sind wirkungsvoll nur mit den Mitteln der Entwicklungspolitik zu beseitigen. Dazu braucht man eine Politik des langen Atems.
Auch die große Mehrheit der Bürger unseres Landes sieht immer deutlicher, das Massenelend und soziale Konflikte in der Dritten Welt politisches Vakuum schaffen können, das den Weltfrieden gefährdet. Kaum jemand bezweifelt heute noch, daß Ent-



Bundesminister Offergeld
Wicklungshilfe zu den wichtigsten Aufgaben der Politik gehört. Darum hat die Bundesregierung, trotz der schwierigen finanzwirtschaftlichen Lage des Bundes, die Mittel für die Entwicklungshilfe nicht gekürzt, sondern drastisch gesteigert. Unsere Entwicklungshilfe erreichte im vergangenen Jahr die Rekordhöhe von über 6 Milliarden DM. Das ist rund doppelt soviel wie 1977; das heißt eine Verdoppelung in absoluten Zahlen innerhalb von zwei Jahren.
Wir leisten weit mehr als alle Staaten des Ostblocks gemeinsam. Unsere Hilfe erreichte 1979 0,44 % des Bruttosozialprodukts. Diese Ziffer haben wir nur einmal, nämlich 1962, und dort in einer wesentlich günstigeren wirtschaftlichen Situation, geringfügig übertroffen.

(Zuruf des Abg. Dr. Todenhöfer [CDU/CSU])

Diese Erfolge gewinnen an Gewicht, wenn man berücksichtigt, daß die öffentliche Entwicklungshilfe der anderen westlichen Industrieländer, gemessen am Bruttosozialprodukt, in den vergangenen Jahren deutlich stagnierte. Ich weiß durchaus, daß das Parlament mit seiner Bereitschaft, die Entwicklungshilfeausgaben zu steigern und entsprechende Vorschläge der Bundesregierung zu unterstützen, einen wesentlichen Beitrag zu diesen Erfolgen geleistet hat, und ich bedanke mich dafür.
Die Bundesregierung wird auch in der Zukunft ihre Entwicklungshilfe erheblich erhöhen. Die Zahlen der mittelfristigen Finanzplanung sind deutlich und sprechen für sich. Die Ausgaben für Entwicklungshilfe werden in den kommenden Jahren mindestens doppelt so stark steigen wie der Gesamthaushalt. Die Bundesregierung wird im Hinblick auf die Erreichung des 0,7-%-Zieles auch in der Zukunft für eine bedeutende und rasche Steigerung der öffentlichen Entwicklungshilfe im Verhältnis zum Bruttosozialprodukt sorgen.
Die deutsche Entwicklungshilfe ist erfolgreich — nicht nur, was die Zahlen, nicht nur, was den Input anbetrifft.
Vor wenigen Tagen wurde in Zimbabwe die Flagge der Unabhängigkeit hochgezogen. Daß dies schließlich in Frieden und Freiheit — bei allen noch zu erwartenden Schwierigkeiten — möglich war, hätte vor wenigen Monaten noch niemand vorherzusagen gewagt. Diese Entwicklung ist zu allererst das Verdienst des Volkes und der politischen Führung in Zimbabwe. Es ist aber auch das Verdienst der Commonwealth-Staaten und der britischen Regierung sowie der Konfliktrandstaaten. Es ist aber auch ein Erfolg der Bundesregierung und ihrer auf friedlichen Wandel angelegten Politik im Südlichen Afrika. Zahlreiche Projekte zur Unterstützung der Konfliktrandstaaten und die Hilfe für Flüchtlinge aus den Kampfgebieten, die von Herrn Todenhöfer ja in unglaublicher Art und Weise denunziert worden ist, haben sich bewährt. Ich danke in diesem Zusammenhang noch einmal Marie Schlei, die ja gegen unglaubliche und diffamierende Vorwürfe der Opposition diese Hilfe vor einigen Jahren fortgeführt hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Daweke [CDU/CSU]: Solche Unverschämtheiten werden auch noch abgelesen!)

Diese Hilfe und diese Politik haben uns Verbindungen zu denjenigen geschaffen, die mit viel politischer Weitsicht und Behutsamkeit die ersten Schritte des neuen Staates in die Unabhängigkeit bestimmt haben.
Der Erfolg hat viele Väter. Das ist immer so. Viele Politiker der Opposition gehören mit ihren früheren Ratschlägen — ich will gar nicht daran erinnern — aber ganz gewiß nicht zu den Vätern, nicht einmal zu den Rabenvätern, Herr Todenhöfer.

(Daweke [CDU/CSU]: Alles aufgeschriebene Gemeinheiten!)

Ich habe an dieser Stelle im Januar gesagt: „Wenn die politische Entwicklung, was wir alle hoffen, in Zimbabwe und in Namibia zu einer friedlichen und international anerkannten Regelung der noch ungelösten Fragen führt, wird die Bundesregierung ohne Zögern, das heißt sofort, eine entwicklungspolitische Zusammenarbeit anbieten.' Die Bundesregierung hat unmittelbar nach der Unabhängigkeit gehandelt. Die ersten Schritte zur Zusammenarbeit sind getan. Dieses unverzügliche Angebot ohne Bedingungen könnte, so hoffe ich, auch neue Bewegung in die Namibia-Frage bringen.
Die zahlreichen Konflikte in der Welt brauchen ein Forum zur Konfliktlösung oder Konfliktminderung. Dies ist das System der Vereinten Nationen. Wer Krieg verhindern will, braucht ein Gremium der gemeinsamen Willensbildung und der Diskussion. Es gibt, trotz möglicher Kritik in einigen Bereichen, für die Vereinten Nationen keine Alternative.
Die in der Großen Anfrage der Opposition und vor allem in den Stellungnahmen zur Beantwortung dieser Anfrage anklingende Kritik an der multinationalen Bürokratie ist sicher in einigen Punkten berechtigt. Die Bundesregierung nutzt ihren Einfluß und achtet darauf, daß alle Mittel sparsam und möglichst zweckdienlich verwendet werden.
Sicher paßt uns auch manches Abstimmungsergebnis und sicher paßt uns auch manche Diskussion nicht ganz. Aber will die Opposition etwa wegen des Verhaltens einzelner Mitglieder in der UN und in der Generalversammlung die Mittel für die Institutionen der Vereinten Nationen kürzen, die Entwicklungshilfe leisten? Was fordert die Opposition mit ihrer stetigen Kritik denn konkret? Keine Steigerung etwa für UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen? Keine Steigerung mehr für UNFPA, den Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen, der Programme der Familienplanung unterstützt und damit versucht, zur Minderung der Bevölkerungsexplosion beizutragen? Keine Steigerung mehr für die Weltbank, eine Institution mit Sonderstatus im Rahmen der Vereinten Nationen? Keine Steigerung mehr für UNDP, das zentrale technische Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen?



Bundesminister Offergeld
Die Opposition — etwa Herr Marx — behauptet, die Entwicklungshilfe internationaler Institutionen erreiche nicht diejenigen, die diese Hilfe besonders dringend benötigen. Man kann diese Behauptung an Hand einiger Fakten überprüfen. Die Internationale Entwicklungsorganisation der Weltbank etwa, die IDA, konzentriert ihre Mittel vorwiegend auf die ärmsten Länder, d. h. auf solche mit weniger als 300 US-Dollar Jahreseinkommen pro Kopf der Bevölkerung. Diese Länder erhielten 1978 fast 80 aller Darlehen der IDA. Von der Weltbank selbst erhielt diese Gruppe der ärmsten Staaten weitere 27 aller Kredite.
Auch die multilaterale technische Hilfe von UNDP, dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, ist auf diese Ländergruppe der ärmsten Staaten konzentriert. Für den Zeitraum 1976 bis 1982 etwa sind 42 % der Mittel für Länder mit weniger als 250 US-Dollar Pro-Kopf-Einkommen jährlich und 67 % für solche mit weniger als 500 US-Dollar Pro-Kopf-Einkommen vorgesehen.
Im übrigen waren es internationale Organisationen — auch das sollte der Opposition nicht verborgen geblieben sein — wie die Internationale Arbeitsorganisation, die Weltgesundheitsorganisation und das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, welche die Grundbedürfnisstrategie mit entwickelt haben und sie in die Praxis umsetzen. Um nur ein besonders eindrucksvolles Beispiel zu nennen: Die Weltgesundheitsorganisation hat eine Reihe von Sonderprogrammen mit dem Ziel begonnen, die Basisgesundheitsdienste für die ärmsten Bevölkerungsschichten zu verbessern und die gefährlichen Tropenkrankheiten auszurotten.
Für manche Ziele reichen die Vereinten Nationen und ihre Organisationen sicherlich nicht aus. Deshalb unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Brandt-Kommission, wichtige Themen in kleinen Gremien zu behandeln.
Wer aber in der gegenwärtigen Weltlage, nach dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan und der klaren UN-Haltung dazu, meint, Mäkeln sei das Gebot der Stunde, verhält sich unpolitisch.
Mir ist nicht verständlich, wie ein Sprecher der Opposition am 19. Dezember 1979 in einer ersten Reaktion auf die Beantwortung der Großen Anfrage fordern konnte, die Entwicklungshilfe im bilateralen Bereich und im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften zu Lasten der UN-Organisationen zu erhöhen. Es gibt viele Aufgaben der Entwicklungspolitik — Bekämpfung des Flüchtlingselends, Maßnahmen auf dem Gebiet der Bevölkerungspolitik —, die durch VN-Organisationen besser oder überhaupt nur durch VN-Organisationen gelöst werden können, auf jeden Fall besser als durch bilaterale Kooperation. Es geht da gar nicht um ein Verhältnis des Vorrangigen und des Nachrangigen, wie Herr Todenhöfer hier ausgeführt hat. Es geht um ein Verhältnis des Sowohl-als-Auch. Die Bundesregierung denkt jedenfalls nicht daran, ihre Unterstützung multilateraler Entwicklungshilfeinstitutionen einzuschränken.
Wir brauchen die Vereinten Nationen. Wir brauchen weltweit, heute mehr denn je, eine Strategie der gemeinsamen Verantwortung. Diese Strategie erfordert bei uns wie bei den Entwicklungsländern ein Umdenken. Dauerhafte Vereinbarungen zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern sind nur möglich, wenn beide Seiten kompromißbereit sind und den Grundgedanken des Gebens und Nehmens akzeptieren.
Eine Strategie der gemeinsamen Verantwortung ist dringlicher denn je angesichts der kritischen wirtschaftlichen Lage, die sich weltweit, insbesondere aber für die Entwicklungsländer, aus den jüngsten gewaltigen Ölpreissprüngen ergibt. Die Folgen dieser Ölpreissprünge ziehen sich durch die gesamte Entwicklungspolitik, bis hinein in die konkrete Projektpolitik. Höhere Olpreise treiben manche Projektkosten in den Entwicklungsländern so weit nach oben, daß Wirtschaftlichkeit kaum noch erreichbar ist. Düngemittelfabriken sind ein Beispiel. Es gibt Fälle, in denen die Wirtschaftlichkeit ernsthaft in Frage gestellt ist. Tiefbauprojekte etwa sind ein anderes Beispiel.
Aber diese Schwierigkeiten in der Projektpolitik sind nur die Spitze des Eisbergs. Andere Folgen des Ölpreissprungs wiegen noch schwerer. 1980 müssen die Entwicklungsländer ein Viertel ihrer Exporterlöse für den Import von 01 verwenden, viele Entwicklungsländer wesentlich mehr: die Türkei beispielsweise 59 %, Brasilien 41 %, die Philippinen 39 %, Indien 34 % seiner Exporterlöse. Der Spielraum für andere entwicklungsnotwendige Importe wird deutlich kleiner. Er wird zu klein.
Das wirtschaftliche Wachstum der Entwicklungsländer wird sich deshalb voraussichtlich verlangsamen und 1980 wahrscheinlich unter der 4 %- Marke bleiben. Die Inflationsrate in den nicht erdölproduzierenden Entwicklungsländern ist im vierten Quartal des vergangenen Jahres gegenüber demselben Quartal des Jahres zuvor, also 1978, sprunghaft um 11 Punkte auf über 31 % gestiegen. Das sind die großen entwicklungspolitischen Probleme, vor denen wir stehen und zu deren Lösung wir beizutragen haben. Dazu habe ich von der Opposition noch keine Silbe gehört.
Die enorm gestiegene Öleinfuhrrechnung der Entwicklungsländer — sie liegt im Jahre 1980 voraussichtlich weit über 50 Milliarden Dollar — ist die Hauptursache für den dramatischen Anstieg des Leistungsbilanzdefizits auf voraussichtlich über 70 Milliarden Dollar im laufenden Jahr. Diese Zahl drückt vielleicht am deutlichsten die überaus schwierige Situation der Entwicklungsländer im laufenden Jahr aus. Es ist sicherlich nicht übertrieben zu sagen, daß manche Entwicklungsländer kurz vor dem Ruin stehen.
Rein statistisch läßt sich zwar feststellen, daß die relative Belastung 1980 der von 1975 — nach der ersten Erdölpreisexplosion — vergleichbar ist. Damals betrug der Anteil des Leistungsbilanzdefizits am Bruttosozialprodukt der Entwicklungsländer insgesamt 5,5 % 1980 wird er bei etwa 4,8 % liegen. Die Situationen 1975 und 1980 sind trotzdem nicht miteinander vergleichbar.



Bundesminister Offergeld
1975 und in den darauf folgenden Jahren wurden in wachsendem Maße kommerzielle Bankkredite zur Finanzierung der Leistungsbilanzdefizite genutzt. Der Anteil dieser kommerziellen Bankkredite an der Finanzierung des Defizits der Entwicklungsländer ist von 38 % 1975 auf 55 % im Jahre 1979 gestiegen. Also absolut und relativ ein überaus starker Anstieg. Diese kommerziellen Kredite haben einerseits dazu beigetragen, daß die Entwicklungsländer ihre Importe nicht verringern mußten. Andererseits hat aber der starke Rückgriff auf kommerzielle Verschuldung wegen der damit verbundenen harten Bedingungen die Verschuldungssituation der Entwicklungsländer dramatisch verschlechtert.
Deshalb werden kommerzielle Bankkredite im laufenden und im kommenden Jahr nicht mehr wesentlich ausgeweitet werden können. Von Januar bis März dieses Jahres, des rufenden Jahres, wurden von den Entwicklungsländern 2,8 Milliarden Dollar an Bankkrediten aufgenommen. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es noch 6,8 Milliarden Dollar. Man sieht also ganz deutlich, wie trotz erhöhten Devisenbedarfs die Aufnahme privater Bankkredite eingeschränkt werden mußte. Der scheinbar einfache Lösungsweg von 1975 ist damit zum größten Teil verbaut, d. h. wir stehen vor der Frage, wie der zusätzliche Kreditbedarf der Entwicklungsländer im laufenden und im kommenden Jahr gedeckt werden kann.
Ihren zusätzlichen Kreditbedarf müssen die Entwicklungsländer in Zukunft zweifelsohne stärker als bisher beim Internationalen Währungsfonds und bei der Weltbank decken. Der Währungsfonds, denke ich, sollte in den Entwicklungsländern mehr noch als bisher als Institution anerkannt werden, die nicht nur Finanzierungsquelle, sondern auch von großer Bedeutung für die Bewältigung der unausweichlichen Anpassungsprozesse ist. Daß es dabei in manchen Fällen größerer Bewegungsfähigkeit und Flexibilität des Währungsfonds bedarf, daß der Währungsfonds auch innenpolitische Gegebenheiten in den Entwicklungsländern stärker zu berücksichtigen hat, vermerke ich am Rande.
Diesem Ziel verstärkter internationaler Finanzierung dienen auch die von der Weltbank vorgeschlagenen Darlehen zur strukturellen Anpassung in den Entwicklungsländern. Nach den gestrigen Debatten des Development Committee in Hamburg kann davon ausgegangen werden, daß die Weltbank in absehbarer Zeit die ersten Strukturanpassungsdarlehen vorbereiten wird, also besondere Darlehen, verbunden mit Strukturanpassungsprogrammen der Entwicklungsländer.
Würden die Entwicklungsländer im laufenden Jahr gezwungen, ihre Importe drastisch zu reduzieren, hätte dies schwerwiegende Folgen für ihr wirtschaftliches Wachstum. Aber nicht nur das; dies würde auch die Exporte der Industrieländer in die Dritte Welt beträchtlich verringern. In erster Linie würden davon Industriewaren betroffen, denn 01-und Nahrungsmittelimporte der Entwicklungsländer sind kurzfristig kaum zu verringern.
Deshalb werden die Entwicklungsländer einen wachsenden Teil der öffentlichen Entwicklungskredite zur Finanzierung von Importen benötigen, wenn sie diese Importe nicht drastisch drosseln wollen und müssen, was nicht im Sinne des Entwicklungsprozesses ist. Offentlichen Entwicklungskrediten kommt damit in den vor uns liegenden Jahren die zusätzliche Aufgabe zu, den notwendigen strukturellen Anpássungsprozeß in den Entwicklungsländern zu erleichtern.
Diese Aufgabe, die sich etwa mit dem Stichwort „Erhaltung der Importkapazitäten der Entwicklungsländer" kennzeichnen läßt, steht nicht isoliert neben der Aufgabe, Entwicklungsprojekte zu finanzieren. Zwischen beiden Aufgaben besteht ein enger Zusammenhang. Die Importkapazität zu erhalten ist auch eine Voraussetzung für den dauerhaften Erfolg von Entwicklungsprojekten.
Die Möglichkeiten, nur nationale Konsequenzen aus dieser aktuellen dramatischen Situation der Entwicklungsländer zu ziehen, sind eng begrenzt. Schon die Sonderaktionen für die Türkei haben unterstrichen, wie notwendig internationale Anstrengungen sind. Wenn solche Aktionen in den nächsten Jahren für andere Entwicklungsländer nach dem Vorbild der Türkei erforderlich werden — ich befürchte, daß manche Länder in eine ähnlich kritische Situation geraten werden —, dürfte dies die Industrieländer allein überfordern. Ihnen bleibt dann nur die Möglichkeit, den Anteil der Projekthilfe zu verringern und den Anteil der Programmhilfe zu erhöhen.
Diese Situation erfordert dringend eine Verständigung mit den OPEC-Staaten. Die Leistungsbilanzüberschüsse der OPEC-Länder werden 1980 über 100 Milliarden Dollar betragen. Ein Teil dieser Einnahmen sollte in die Entwicklungsländer in Form langfristiger Entwicklungskredite zu günstigen Konditionen zurückfließen. Um das Recycling zu erleichtern, muß ein Teil des Devisenüberschusses der OPEC-Staaten über geeignete internationale Institutionen in die Entwicklungsländer geschleust werden. Wir müssen in diesem Zusammenhang auch über den Werterhalt der Öldollar nachdenken. Der schrittweise Abbau der Überschüsse muß Teil einer Strategie der gemeinsamen Verantwortung sein, an der alle Länder zu beteiligen sind. Dies ist nicht nur eine Aufgabe der nicht ölproduzierenden Entwicklungsländer und nicht nur eine Aufgabe der westlichen Industriestaaten.
Grundlage für die Strategie einer gemeinsamen Verantwortung für die nächsten Jahre wird der Bericht der Brandt-Kommission sein. Die Bundesregierung begrüßt, daß die „Unabhängige Kommission für Internationale Entwicklungsfragen" sich so umfassend mit dem Nord-Süd-Problem befaßt hat. Die Tatsache, daß sich Vertreter aus Nord und Süd auf zahlreiche Empfehlungen verständigen konnten, läßt hoffen, daß Lösungswege gefunden werden, die den Nord-Süd-Dialog aus der Sackgasse herausführen.
Die Bundesregierung wird zu den Empfehlungen des Brandt-Berichts detailliert Stellung nehmen. Schon heute kann man sagen: Viele Empfehlungen des Berichts entsprechen der Entwicklungspolitik der Bundesregierung.



Bundesminister Offergeld
Die Bundesregierung unterstützt die Empfehlungen der Kommission in den wesentlichen Punkten: Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe an die ärmsten Länder, wobei Projekte zur Nutzung von Wasser, Aufforstungs- und Energieprojekte eine besondere Rolle spielen sollen; verstärkte Förderung der landwirtschaftlichen Produktion und der Agrarforschung; die Vorschläge zur internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der natürlichen Ressourcen; Durchführung sozialer und wirtschaftlicher Reformen innerhalb der Entwicklungsländer; Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit der Entwicklungsländer untereinander; Erhöhung der Mittel für die Suche nach neuen Energiequellen einschließlich der Entwicklung erneuerbarer Energieressourcen. Wir unterstützen die Vorschläge zur Ablehnung aller Formen des Protektionismus im Welthandel.
Ein zentraler Punkt des _Brandt-Berichts ist die Frage, wie ein schnellerer und höherer RessourcenTransfer in die Entwicklungsländer erreicht werden kann. Die Kommission schlägt deshalb eine internationale Entwicklungsabgabe vor. Ich halte diesen Gedanken für außerordentlich erwägenswert. Er wird von der Bundesregierung sorgfältig geprüft werden. Mit einer Entwicklungsabgabe könnten über den Kreis der westlichen Industrieländer hinaus weitere Staaten an der Entwicklungsfinanzierung beteiligt werden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag gelegentlicher Gipfeltreffen einer begrenzten Anzahl von Staats- und Regierungschefs der Industrie- und Entwicklungsländer. Solche Treffen könnten zwar die Nichtanwesenden nicht verpflichten, wohl aber das internationale Klima ändern. Sie könnten die Aussichten für ein globales Übereinkommen vergrößern, das nach Meinung der Kommission wie der Bundesregierung innerhalb des UN-Systems ausgehandelt werden sollte.
Der Bericht der Brandt-Kommission wurde in einer Zeit übergeben, in der die krisenhaft zugespitzte internationale Lage jedem vor Augen führt, daß nur eine langfristig angelegte Entwicklungspolitik, die auf soziale und wirtschaftliche Reformen abzielt, den Frieden stabilisieren kann. Die Kommission empfiehlt ein Sofortprogramm bis 1985. Die Bundesregierung unterstützt die wesentlichen Elemente dieses Programms. Die Bundesregierung sieht seine Forderungen als äußerst dringlich an.
Angesichts der Mißerfolge der letzten internationalen Konferenzen können die Anregungen der Brandt-Kommission nicht hoch genug eingeschätzt werden. Dieser Tatsache ist sich die Bundesregierung bewußt. Die Bundesregierung wird, dessen können Parlament und Öffentlichkeit sicher sein, ihren Beitrag dazu leisten, daß die Impulse, die Anregungen der Brandt-Kommission so weit wie irgendmöglich in die Realität umgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821507700
Das Wort hat Frau Abgeordnete Fischer.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821507800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schluckebier, mit Ihren Eingangsbemerkungen haben Sie deutlich gemacht, daß Sie und Ihre Fraktion die gegenseitige Abhängigkeit von Außenpolitik und Entwicklungspolitik immer noch nicht erkannt haben.

(Höpfinger [CDU/CSU]: Nicht begriffen haben!)

Mein Kollege Werner wird sich dazu noch äußern.
Frau Schuchardt, das gleiche gilt auch für Ihre mal wieder recht polemischen Äußerungen, vor allen Dingen was die törichten Auslassungen zu Somalia angeht. Es ist doch festzustellen, daß nicht unsere Entspannungspolitik in Afghanistan gescheitert ist, sondern die der SPD /FDP-Koalition.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Angesichts der verheerenden Folgen, die der Marxismus gehabt hat — ob in Vietnam, Kambodscha, Angola, Mozambique oder in den übrigen sogenannten befreiten Ländern —, muß ich mich doch in aller Deutlichkeit etwas über den überschwenglichen Jubel wundern, der hier eintritt, wenn ein Marxist in einem Lande die Herrschaft angetreten hat.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Das ist ja schon infam, was Sie da machen! — Weitere Zurufe von der SPD)

Aber nun zu Ihnen, Herr Minister. Sie haben Ihre Ausführungen eben in aller Ruhe und Getragenheit vorgetragen. Aber Sie werden mir verzeihen, daß ich Sie auch heute noch einmal an die Fragen erinnere, die unsere Fraktion Ihnen schon in den verschiedenen vorhergehenden Sitzungen gestellt hat. Ich sehe mich veranlaßt, noch einmal auf Ihre weiß Gott eigenartige Personalpolitik einzugehen. Nach Minister- und Staatssekretärswechsel in dieser Legislaturperiode wurden wir in der Fraktion und im Ausschuß mit der Entlassung von drei Ministerialdirektoren konfrontiert. Ihr persönliches Problem, nämlich mit hochdotierten und langjährigen leitenden Ministerialbeamten nicht zusammenarbeiten zu können, muß jetzt der deutsche Steuerzahler mit Hunderttausenden von Mark bezahlen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

— Das ist keine Erbsenzählerei. Das ist sauer verdientes Geld vom Steuerzahler.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU)

Außer langjährigen und sehr hohen Versorgungsleistungen erbrachten diese Entlassungen bislang keine bessere Entwicklungspolitik. Zumindest waren Sie, Herr Minister, bis heute auch nicht in der Lage, eine solche vorzustellen. Aber es kommen ja noch weitere Streiche, und wir warten auch da noch auf Antworten.
Im Dezember vorigen Jahres war in der Presse zu lesen, die Betriebsgruppe der SPD in Ihrem Haus verlange die Entlassung des Personalreferenten und des ihm vorgesetzten Unterabteilungsleiters, weil beide nicht entschieden genug SPD-Belange in der Personalpolitik verträten. Im Gegensatz zu Ihrem an mich gerichteten Schreiben haben Sie diese Presse-



Frau Fischer
berichte aber nie dementiert oder richtiggestellt. Den Entlassungswünschen sind Sie zwar noch nicht nachgekommen — was ich für eine Selbstverständlichkeit halte —, aber — Sie können dreimal sagen: „Das ist dummes Zeug" — das sind auch Fragen, die unsere Verantwortlichkeit gegenüber dem Steuerzahler angehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821507900
Einen Augenblick, Frau Kollegin! Diese Bemerkung „Dummes Zeug" weise ich zurück.

(Schluckebier [SPD]: Das habe ich nicht zum Redner gesagt!)

— Dann ist es in Ordnung. Dann gibt es auch nichts zurückzuweisen.

(Unruhe)

Aber gegenüber einer Dame, die am Mikrophon ist, sollten wir uns alle bemühen, besonders eindrucksvolle Kavaliere zu sein.

(Heiterkeit — Beifall bei der CDU/CSU — Stahl [Kempen] [SPD]: Besonders, wenn die Dame so kräftig zulangt!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821508000
Sehen Sie: Sie haben mir geschrieben, bei der Besetzung von Referentenposten müsse es sich wohl mehr oder minder um einen unglücklichen Zufall handeln. Sie haben gesagt, die Parteizugehörigkeit sei Ihnen nur bei wenigen Mitarbeitern bekannt. Aber im nächsten Absatz steht — jetzt zitiere ich —:
Mit Sicherheit kann ich jedoch sagen, daß zahlreiche Mitarbeiter aus dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis sowohl zu Ministerialräten befördert wie zu Referenten ernannt worden sind.
Es geht darum: Ich frage, ob es zutrifft, daß trotz zahlreicher Bewerbungen seit Jahren in Ihrem Haus kein CDU-Mann und kein parteipolitisch Ungebundener zum Referenten befördert worden ist.

(Zurufe von der SPD)

Wie schlecht die Situation der Frauen in Ihrem Ministerium ist, brauche ich Ihnen auch nicht zu sagen.

(Höpfinger [CDU/CSU]: Reiner Zufall ist das! — Liedtke [SPD]: Weiberfeindlich ist die SPD!)

Ich meine, man hat einfach den Verdacht, daß das sogenannte „falsche Parteibuch" bei der politischen Leitung des Hauses ein so tiefes Mißtrauen hervorruft, daß dieser Fehler nicht einmal durch wirkliche Leistung, durch höchstes Engagement und langjährige Loyalität wettgemacht werden kann.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Das ist schon Gewißheit, kein Verdacht mehr!)

Einige Worte zum Entschließungsantrag in Verbindung mit dem Bericht der Nord-Süd-Kommission. (Vohrer [FDP]: Jetzt kommen wir zum Thema!)

— Die anderen Themen fand ich schon sehr wichtig. Aber diese üblichen Zwischenrufe sind halt so.

(Pieroth [CDU/CSU]: Das meine ich auch!)

Es sei im Zusammenhang mit dem Entschließungsantrag nur daran erinnert, daß sich Kollege Willy Brandt zwar in seiner Regierungserklärung Ende 1969 zum 0,7 %-Ziel bekannt hat, aber in den folgenden Regierungsjahren trotz Hochkonjunktur den Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt kontinuierlich absinken ließ.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: So ist das!)

Unter Unions-Regierungen waren die Leistungen der öffentlichen Entwicklungshilfe selbst im Rezessionsjahr 1966 stets höher als die der SPD-Regierungen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Stahl [Kempen] [SPD])

In dem Bericht — es ist ein sehr umfassender Bericht — nimmt die Analyse natürlich einen breiten Raum ein. Problematisch sind teilweise die Empfehlungen, die häufig sehr verschwommen formuliert sind. Beim Thema „Frauen in der Dritten Welt" — wir sind schon froh, daß es überhaupt erwähnt ist — bringt der Bericht im Grund nichts Neues und vor allen Dingen gar nichts Konkretes. Manche Empfehlungen widersprechen einander. Ein klarer Widerspruch ist es beispielsweise, einerseits Handelsbeziehungen zu fordern und andererseits eine Sondersteuer auf Exporte zu erheben.
Problematisch ist weiterhin, daß einige Vorschläge einfach utopisch sind. Beispielsweise überschreitet die Aufnahme eines Vorschlags, 450 Milliarden Dollar, nämlich die der Rüstungsausgaben, für Entwicklungshilfe zu verwenden, in diesem Rahmen einfach den Glauben an eine konkrete Durchsetzbarkeit des Programms. Eine derartige Überlegung sollte, so gut sie gemeint ist und so edel sie klingt, besser irgendwo auf einer Wunschliste stehen, um nicht dem ganzen Bericht nicht zu sehr den Eindruck des Visionären und des Utopischen anhängen zu lassen.
Dieser Bericht hat politische Mängel. Deswegen ist, befürchte ich, die Diskussion über diesen Bericht ziemlich schnell verebbt. Die Veröffentlichung erfolgte zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt, nämlich nach der Invasion der Sowjetunion in Afghanistan. Dieser brutale Überfall der Sowjetunion auf ein Land der Dritten Welt hat auch insofern wesentliche Teile des Berichts hinfällig gemacht, als sie einfach von einer utopischen Entspannungspolitik und von einem utopischen Glauben an die sowjetische Entspannungspolitik ausgehen.

(Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: So ist es! Genauso ist es!)

Wir alle wollen Frieden. Wir alle wollen Sicherheit. Das ist aber nur in geduldigen und zähen Verhandlungen zu erreichen, jedoch nicht, wenn man außer acht läßt, daß die Geschichte der Menschheit und unsere Gegenwart in erster Linie von Macht-



Frau Fischer
streben und Machterfüllung gekennzeichnet waren und sind. Das ist nun mal so.
Wir betrachten es als großen Mangel, der natürlich nicht dem Vorsitzenden der Kommission anzulasten ist — ich will das hier gerne in aller Deutlichkeit sagen —, daß kein Vertreter des Ostblocks an der Arbeit der Kommission beteiligt war. Uns genügt es nicht, daß der Ostblock erklärt, man schenke dem Problem der Entwicklungsländer die gebührende Aufmerksamkeit. Wie dies bislang ausgesehen hat und auch heute aussieht, weiß jeder von uns. Lassen Sie mich, überspitzt, sagen: Der Westen gibt das Geld, und der Osten liefert Waffen

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

und kassiert neben der Bezahlung den „politischen Profit" des Ganzen.

(Stahl [Kempen] [SPD]: Und die CDU kommt in den Himmel!)

Wir wollen versuchen, die Punkte herauszuarbeiten, in denen ein Konsens zwischen den Empfehlungen des Berichts und den entwicklungspolitischen Vorstellungen möglich ist. Es sollen allerdings auch die Punkte kritisiert werden, die mit den Vorstellungen meiner Fraktion nicht in Einklang zu bringen sind: Es ist unbestritten, daß im Verhältnis zwischen Nord und Süd eine Entwicklung hin zur Partnerschaft stattfinden muß. Auf die osteuropäische Beteiligung bin ich kurz eingegangen. Wir müssen in Zukunft auch die Beteiligung des Ostens an den Entwicklungshilfeleistungen quantitativ festlegen. Wir vermissen eine kritische Auseinandersetzung mit dem Entwicklungsbegriff, der im Bericht nach meiner Auffassung im wesentlichen in der Interpretation der Industrieländer verwendet wird, d. h. hauptsächlich an ökonomischen Kategorien orientiert.
Die Probleme der gegenseitigen Abhängigkeit und der gemeinsamen Interessen sind klar herausgearbeitet. Hier ist insbesondere die Forderung nach Öffnung der Märkte und die Absage an den Protektionismus zu begrüßen. Die Forderung nach Mindestpreisen kann jedoch nicht geteilt werden. Volle Übereinstimmung gibt es — wie auch mein Vorredner, Herr Todenhöfer, gesagt hat — bei dem Kapitel, in dem es um die ärmsten Länder geht.
Kapital 5 beschäftigt sich mit dem Problemkreis Hunger und Ernährung. Wir werden uns sicher noch im Ausschuß sehr ausführlich mit diesen Dingen beschäftigen. Es ist nur fraglich, ob das Problem des Hungers primär eine Frage der Weltwirtschaftsordnung ist, denn ob eine im Bericht des öfteren angedeutete eher planmäßig organisierte Weltwirtschaftsordnung mit dem Problem des Hungers besser fertig wird, muß wirklich stark in Zweifel gezogen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Äußerst problematisch ist die im achten Kapitel erhobene Forderung nach Umverteilung von Produktionsmitteln an die Armen als Strategie gegen die Armut. Zum einen fällt eine derartige Maßnahme in die Autonomie eines jeglichen Entwicklungslandes, und zum anderen sagt die Verteilung der Produktionsmittel nichts über die faktische Verteilung von Einkommen und Vermögen aus. Dieser sozialistische Denkansatz ist eindeutig abzulehnen.
Ebenso ungenügend ist die Beschreibung der Situation der OPEC-Länder und ihrer Einbindung. Anstatt diese Staaten mit enormen Zahlungsbilanzüberschüssen klar in die Pflicht zu nehmen, wird nur die Möglichkeit von Dreieckskooperationen angegeben. Wir werden sicher im Ausschuß dazu noch Alternativen diskutieren.
Die meisten Probleme bringt das Kapitel, in dem es um Rohstoffe und Entwicklung geht. Es ist klar, daß die Entwicklungsländer ein starkes Interesse an stabilen Rohstofferlösen haben. Doch die geforderten Rohstofflager im Rahmen des Gemeinsamen Fonds sind nach unserer Auffassung dazu nicht geeignet. Auch hier steht die planwirtschaftliche Lösung eines Rohstoffonds im Mittelpunkt. Dem wird die CDU /CDU auf keinen Fall zustimmen.
Wichtig ist die Energiepolitik, zumal diese Probleme in Manila bei UNCTAD V völlig ausgeklammert waren.
Es gibt noch sehr viele Punkte, z. B. den sehr komplexen der Währungsordnung, die wir in gemeinsamen Diskussionen noch werden erörtern müssen.
Eine Abgabe auf den internationalen Handel ist nach unserer Meinung ein ungeeigneter Weg, weil dadurch die Austauschbeziehungen zwischen den einzelnen Ländern erheblich verzerrt werden.
Abschließend bleibt festzustellen, daß der Bericht einen Versuch darstellt, die großen Probleme der Entwicklungsländer zu lösen. Das ist zu begrüßen, auch die möglichen Motivationen, die von diesem Bericht ausgehen.
Wir werden die sinnvollen und hilfreichen Ansätze weiterentwickeln. Aber wir werden Ihnen von der CDU/CSU-Fraktion auch ganz klare Alternativen zu den tendenziell planwirtschaftlichen Lösungsvorschlägen dieses Berichts einreichen.
Zum Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion ist folgendes zu sagen:
Erstens. Der Antrag enthält allgemeine, sattsam bekannte, aber keine neuen Gesichtspunkte.
Zweitens. Er erschöpft sich in mehr oder minder unverbindlichen Feststellungen und verbalen Unverbindlichkeiten.
Drittens. Die nachträgliche Einschätzung des Antrags durch SPD-Bundesminister Matthöfer als einer „Bemühensklausel" scheint richtig zu sein, und dadurch rückt das Ganze wieder in weite Ferne.
Viertens. SPD und FDP verharren auch weiterhin in unverbindlicher Verbalakrobatik, und wir müssen aufpassen, daß dadurch nicht wieder falsche Hoffnungen geweckt werden. Die Entwicklungsländer werden die rein verbale Bekundung nicht honorieren und sich zum wiederholten Mal getäuscht und enttäuscht sehen. Diese politischen Folgen sind sehr viel ernster.



Frau Fischer
Die CDU/CSU-Fraktion bedauert, daß die Bemühungen der Arbeitsgruppe Entwicklungspolitik der SPD /FDP-Koalition wieder keinen Erfolg gebracht haben und nur in einem Entschließungsantrag mit unverbindlichen Zukunftsperspektiven enden. An meiner Fraktion ist eine Eröhung der Entwicklungshilfe noch nie gescheitert.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821508100
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Holtz.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0821508200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nach diesem Beitrag sagen: Die Bundesrepublik Deutschland darf es als Auszeichnung und Ehre empfinden, daß für die Leitung der wohl wichtigsten internationalen Kommission der letzten Jahre der frühere Bundeskanzler Willy Brandt ausgewählt wurde.

(Beifall bei der SPD)

Willy Brandt konferiert zur Zeit mit einem Gast aus einem wichtigen Land der Dritten Welt. Ich meine, daß sich in der Berufung Willy Brandts auch die wachsende Bedeutung widerspiegelt, die unser Land in den 70er Jahren erworben hat.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Wollen wir das nicht ein bißchen kleiner machen?)

Auch dies sollte für uns ein zusätzlicher Impuls sein, die Konsequenzen aus dem Bericht der Nord-SüdKommission nicht nur besonders ernst zu erörtern, sondern vor allem auch sehr schnell in Angriff zu nehmen.
Der Bericht der unabhängigen Nord-Süd-Kommission liefert eine hervorragende Grundlage für die Nord-Süd-Politik der Zukunft. Kleinliche Mäkeleien werden daran nichts ändern.

(Zustimmung bei der SPD)

Wir haben die Aufgabe, das, was wir davon als richtig erachten, in die Tat umzusetzen.
Die Bundesregierung ist in einer ersten Wertung des Berichts zu dem Schluß gelangt, daß diese gründliche, wichtige und notwendige Arbeit gerade angesichts der jüngsten weltpolitischen Vorgänge geeignet ist, den Blick auf die Kernfragen in der Welt zu lenken. Die „Sunday Times" vom 17. Februar hält den Bericht sogar für das wichtigste Ereignis dieses Jahres.
Bei der Vorstellung des Berichts nannte die Kommission als bedeutsame Punkte: Der Bericht zeigt Möglichkeiten auf, wie Nord und Süd durch die Definition gemeinsamer Interessen zu mehr Zusammenarbeit kommen können; er faßt die Nord-SüdFrage als die weltweite soziale Frage auf und macht deutlich, daß man Entwicklung heute nicht mehr isoliert angehen und daß Entwicklung nicht mehr nur von westlichen Industriestaaten geprägt sein kann. Der Bericht verweist auf die Verantwortung aller Staaten für das Gelingen des gemeinsamen Werks und schildert deshalb auch die Aufgaben der Südländer. Er stellt zu Recht einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Militarisierung auch der Länder der Dritten Welt und den darunter leidenden Entwicklungsanstrengungen her. Schließlich zeigt der Bericht konkret, auf welche Weise bestimmte Aufgaben gelöst werden können, und er enthält ein Sofortprogramm für die Südländer.
Die Regierungskoalition und die Bundesregierung brauchen trotz möglicher Korrekturen im Einzelfall, trotz Verbesserungen in Einzelbereichen der Entwicklungspolitik keinen radikalen Neubeginn in dieser Politik. Wir begrüßen, daß Bundesminister Rainer Offergeld und die Bundesregierung mit dem Entwurf einer neuen entwicklungspolitischen Konzeption bereits begonnen haben, Konsequenzen aus den raschen Veränderungen im Bereich der Nord-Süd-Problematik und auch den Empfehlungen der Brandt-Kommission zu ziehen. Auch hier zeigt sich, daß die sozialliberale Koalition trotz der äußerst schwierigen internationalen Lage und trotz des Wahlkampfes hart daran arbeitet, einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der Nord-Süd-Problematik zu leisten.
Der Bericht der Kommission wurde bereits im Unter- und Oberhaus des Vereinigten Königreichs diskutiert. In einer gemeinsamen Sitzung dreier Ausschüsse des Europäischen Parlaments wurde er im Rahmen einer Anhörung zu dem Thema „Hunger in der Welt" behandelt. Am 16. April hat Willy Brandt den Bericht der von ihm geleiteten Nord-Süd-Kornmission vor dem Bundestagsausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit erläutert. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats, in der immerhin 21 Länder Europas — Demokraten — vertreten sind, hat auf der Grundlage eines von mir verfaßten Berichts am 21. April eine Entschließung über eine Strategie für die dritte Entwicklungsdekade der Vereinten Nationen einstimmig verabschiedet, in der die Mitgliedsländer des Europarates u. a. aufgefordert werden, das im Bericht der Brandt-Kommission empfohlene Sofortprogramm 1980 bis 1985 in die Wege zu leiten. Ein bayerischer Abgeordneter enthielt sich der Stimme; er hat die Partei gewechselt und von daher wahrscheinlich größere Identifikationsprobleme mit seinem früheren Parteivorsitzenden.
Seit dem Tag der offiziellen Übergabe des Berichts der Nord-Süd-Kommission an UN-Generalsekretär Waldheim am 12. Februar wurde dieses zu einem offiziellen UNO-Dokument. Die Weltbank hat zu einer Reihe von Vorschlägen aus dem Bericht Arbeitsaufträge für ihre eigene Orientierung erteilt. Der Entwicklungsausschuß des Internationalen Währungsfonds und der Weltbank hatte in dieser Woche in Hamburg ebenfalls den Bericht auf der Tagesordnung. Es ist gut, daß sich auch der Bundestag heute mit dem Bericht befaßt und in eine erste wichtige Diskussion eintritt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Ich muß sagen, daß ich die heutige Diskussion als eine historische Stunde des Parlaments ansehe, wie damals, als der schwedische Reichstag beschlossen hatte, dafür zu sorgen, daß die schwedische Regierung das 0,7-%-Ziel in einem gewissen Zeitrahmen erreichen möge.



Dr. Holtz
Heute liegt uns ein von den Fraktionen der SPD und der FDP eingebrachter Antrag, eine Willenserklärung, vor, dessen Annahme der erste Schritt für die Umsetzung von Empfehlungen der Brandt-Kommission ist.
Bei einer so heterogen zusammengesetzten Kommission — vom Konservativen Edward Heath aus Großbritannien und dem Christdemokraten Eduardo Frei aus Chile über Vertreter von OPEC-Ländern bis zu militanten Verfechtern der neuen Weltwirtschaftsordnung — ist es sehr anzuerkennen, daß diese Mitglieder in ihren Empfehlungen schließlich Einmütigkeit erzielt haben. Zu Recht schrieb der „Economist" am 16. Februar: Da handelte es sich um „erfahrene Politiker", aber nicht um „Elfenbeinturmträumer".
Wir sollten deutlich sehen, daß man Verständnis dafür haben muß, daß die Industrieländer nicht alles hundertprozentig übernehmen und daß auch die Entwicklungsländer nicht mit allem übereinstimmen können, oder auch daß einige das eine oder andere in dem Bericht vermissen. Es ist aber eine großartige Leistung, die hier erbracht worden ist. Es gibt keine internationale Konferenz, kein internationales Gremium, das dies bislang zustandegebracht hat. Ich freue mich, daß die beiden Kirchen in einer Stellungnahme zum Brandt-Bericht dies auch gewürdigt haben. Sie sagten:
Erstmals liegen Bestandsaufnahmen und Empfehlungen vor, die im Dialog zwischen Politikern und Experten aus Industrie- und Entwicklungsländern gemeinsam erarbeitet worden sind. Der dialogische Stil, in dem die Nord-SüdProblematik angegangen wurde, kann als Muster künftiger Bemühungen dienen.
Auch wir können davon lernen.

(Beifall bei der SPD)

Angesichts der sich dramatisch verschlechternden Lage in der Dritten Welt und der Tatsache, daß uns die Energiefragen auf den Nägeln brennen, geht es uns aber vor allem um die Verwirklichung des Sofortprogramms. Das von der Nord-Süd-Kommission vorgeschlagene Sofortprogramm ist deshalb das Kernstück des Koalitionsantrages. Es soll bis 1985 in die Wege geleitet werden und folgendes bewirken:
Erstens, die schrittweise Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe auf 0,7 % des Bruttosozialprodukts;
zweitens, eine internationale Energiestrategie mit besonderem Gewicht auf der Förderung der Energieversorgung in den Entwicklungsländern, die von der gegenwärtigen Explosion der Ölpreise sehr viel härter getroffen werden als die Industrieländer;
drittens, ein verbessertes Programm der Förderung der ländlichen Entwicklung mit dem vorrangigen Ziel einer Steigerung der Nahrungsmittelproduktion in Entwicklungsländern;
viertens, ständige Bemühungen um eine Verbesserung der Beziehungen zwischen Nord und Süd auf den Gebieten des Handels, der Währungs- und Finanzfragen, im Rohstoffbereich und bei der Förderung der Industrialisierung in den Entwicklungsländern.
Gerade der letzte Punkt zeigt, daß dieses Sofortprogramm nicht nur eine Sache der klassischen Entwicklungspolitik ist, sondern weit in die Wirtschafts-, Handels- und Währungspolitik hineinreicht.
Wieder einmal stark aufgerüttelt wurde ich gestern, als ich mit Außenminister Patterson aus Jamaika sprechen konnte. Er teilte unter anderem folgende erschütternde Daten mit. Das Handelsbilanzdefizit beläuft sich auf 460 Millionen Dollar. 1976 mußte Jamaika für einen aus dem Ausland eingeführten Traktor den Gegenwert von 20 t eigenen Zuckers aufbringen. Im Jahre 1979 waren es bereits 80 t Zucker — ein drastisches Beispiel für die Verschlechterung der Austauschbedingungen eines Entwicklungslandes im Handel mit Industrieländern. 1973 bezahlte Jamaika für seine Erdölrechnung 70 Millionen Dollar. 1979 waren es bei niedrigerem Verbrauch 280 Millionen Dollar — ebenfalls eine Vervierfachung. 90 % der Devisenerlöse Jamaikas gehen für Erdöl und den Schuldendienst drauf. Das Land muß auf dem Eurodollar-Markt Kredite aufnehmen, zu 19 und 20 % Zinsen. Nur 10 % verbleiben also für die weitere wirtschaftliche und so dale Entwicklung, dafür, daß man auch Güter etwa aus den Industrienationen, auch aus der Bundesrepublik, kaufen kann.
Das ist eine schreckliche, desaströse Situation, die nach Abhilfe sowohl aus dem Lande selbst als auch von außen und nach einer Neuordnung der internationalen Beziehungen ruft.

(Beifall bei der SPD)

Dies heißt z. B. Abbau des Protektionismus der Industrieländer — wir freuen uns, daß die Bundesregierung da eine klare Haltung einnimmt —,

(Zuruf von der CDU/CSU: Wir auch!)

Exporterlös-Stabilisierung für die Entwicklungsländer — darin sind wir uns alle einig —,

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

größere Beteiligung der Entwicklungsländer an Verarbeitung, Absatz und Verteilung der Rohstoffe und — ich hoffe, da sind wir uns auch einig — wirksame nationale Gesetze und internationale Verhaltensrichtlinien, um den Technologietransfer zu erleichtern, um wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken zu kontrollieren und um einen Rahmen für die Aktivitäten transnationaler Konzerne zu liefern.
Ich kann es gut verstehen, wenn Skeptiker daran zweifeln, ob sich das Sofortprogramm tatsächlich in die Wege leiten läßt. Dabei wird man sich vermutlich in der öffentlichen wie auch hier in der parlamentarischen Diskussion auf das Ziel stürzen, bis 1985 0,7 % des Bruttosozialprodukts für die öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, obwohl ich persönlich die anderen Elemente, gerade die im internationalen Bereich, für mindestens ebenso wichtig und für gleich schwer zu verwirklichen halte.



Dr. Holtz
Doch ich bin relativ zuversichtlich, und dies gilt auch für den finanziellen Rahmen. Diese Zuversicht stützt sich nicht nur auf die einstimmige bzw. einmütige Verabschiedung dieses vorliegenden Koalitionsantrages in SPD und FDP; er stützt sich auch auf deren klare Parteitagsbeschlüsse.
Meine Zuversicht stützt sich auch auf die reale Entwicklung unserer öffentlichen Leistungen für die Dritte Welt in den letzten drei Jahren. Ich will das noch einmal deutlich sagen: 1977 gab die Bundesrepublik für die öffentliche Entwicklungshilfe, also für die Hilfe aus Steuergeldern, netto 3,2 Milliarden DM aus. Ein Jahr später war es die Hälfte mehr, nämlich 4,8 Milliarden DM, und 1979 war es wieder ein Viertel bis ein Drittel mehr, nämlich 6,1 Milliarden DM. Das ist schon eine Leistung, hinter der wir uns nicht zu verstecken brauchen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Daß die sozialliberale Koalition dies trotz der großen finanzwirtschaftlichen Probleme zustande gebracht hat, sollte auch Skeptiker davon überzeugen, daß weitere Steigerungen nicht nur nötig, sondern auch möglich sind, wenn ernsthaft gewollt und wenn unsere Kollegen aus den anderen Fachbereichen dies auch bei ihren eigenen Wünschen mit berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Natürlich kann kein verantwortlicher und verantwortungsbewußter Politiker heute eine Garantie dafür abgeben, daß wir unser 0,7 %-Ziel 1985 erreicht haben werden. Im übrigen sind diese 0,7 % ja auch eine willkürlich gegriffene Größe; das wissen wir. Von daher hat sie einen gewissen Fetischcharakter. Aber sie gilt als Richtlinie, Meßlatte für die öffentlichen Leistungen.
Noch viel wichtiger ist natürlich, was man dann mit dem Geld macht, wie man es in der Entwicklungspolitik konkret einsetzt. Und da sind, wie ich finde, besonders in dem Vierten Bericht zur Entwicklungspolitik gute Akzente und auch Schwerpunkte gesetzt worden.
Auch ich als Entwicklungspolitiker wehre mich gerade im Interesse einer seriösen Entwicklungspolitik gegen Forderungen und Versprechungen, die realitätsfern sind. Deshalb begrüße ich sowohl die Ankündigung Minister Offergelds von heute morgen, den Vorschlag der Brandt-Kommission, eine internationale Entwicklungsabgabe zu diskutieren, ernsthaft zu prüfen

(Dr. Hoffacker [CDU/CSU]: Der Minister hört es aber nicht!)

— der Herr Staatssekretär ist anwesend —, als auch den Antrag der Fraktion der CDU/CSU, der eine Steigerung der deutschen Entwicklungshilfeleistungen durch eine zweite Säule für die öffentliche Finanzierung von Aufbauvorhaben in Entwicklungsländern durch die Nutzung von Kapitalmarktmitteln durchsetzen will. Dies bedeutet, daß man öffentliche kommerzielle Kredite aufnimmt und durch Steuermittel auf Entwicklungshilfekonditionen heruntersubventioniert.

(Werner [CDU/CSU]: Zinssubventionen!)

Diese Idee wird seit längerem etwa bei Sozialdemokraten diskutiert. Wir haben für diese Idee auch in einer Anhörung Unterstützung gefunden, die der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zur Verflechtung von Nord und Süd durchgeführt hat.
In der Tat müssen wir nach zusätzlichen Finanzierungsquellen bei der öffentlichen Entwicklungshilfe Ausschau halten. So hat etwa der Berliner Parteitag der SPD formuliert:
Kapitalmarktmittel müssen durch Garantien und Zinszuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu entwicklungspolitischen Bedingungen vergeben werden.
Wir haben weiter den Vorschlag zur Diskussion gestellt, daß das Sondervermögen, das sogenannte ERP-Sondervermögen ebenfalls für entwicklungspolitische Zwecke verwandt werden soll, zumal es sich dabei um Mittel aus amerikanischer Aufbauhilfe, der sogenannten Marshallplan-Hilfe für Deutschland, handelt. Ich meine also, daß wir diese Vorschläge bei den Beratungen in den Ausschüssen gemeinsam konstruktiv angehen können.
Die Erhöhung der Entwicklungshilfe schließt die Bereitschaft der Entwicklungsländer mit ein, eigene Strukturprobleme zur Diskussion zu stellen. Hilfe von außen, Kolleginnen und Kollegen, kann nur dann vollen Nutzen bringen, wenn die Entwicklungsländer entsprechende Eigenanstrengungen unternehmen.
Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang noch etwas anderes: daß wir unser praktisches Verhalten, z. B. in der Karibik, im südlichen Afrika, in Südostasien, an der demokratischen Grundwahrheit orientieren, daß die Menschen gleich sind. Im Verhältnis zur Dritten Welt ist diese Frage ein zentraler Punkt unserer Glaubwürdigkeit. Chancengleichheit ist wichtig, Chancengleichheit fordern auch die Länder der Dritten Welt.
Kurz ein Wort zu dem wichtigen Thema Menschenrechte. Die Menschenrechte sind für uns die Leitlinien einer international übergreifenden politischen Ethik. Diese Bundesregierung und die sozialliberale Koalition haben — innerdeutsch und weltweit — zur Verwirklichung der Menschenrechte mehr getan, als Sie dies jemals zugeben würden.

(Beifall bei der SPD)

Menschenrechte sind Verpflichtungen. Die freie Entfaltung der Person bleibt Appell, wenn die zu ihrer sozialen Verwirklichung erforderlichen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen nicht existieren oder wenn Hunger, Folter und andere Formen der Diskriminierung geduldet werden. Es ist schrecklich zu sehen, daß jedes Jahr 15 Millionen Kinder vor Hunger sterben. Das eklatanteste Menschenrecht wird dort verletzt. Gerade deshalb gilt es, dieses Sofortprogramm umzusetzen.
Obwohl die bedrohliche internationale Lage und die damit unlösbar verbundene Gefährdung unserer Rohstoff- und Energieversorgung manche denken und sagen lassen, „nichts gehe mehr", bin ich mir sicher, daß unsere Entwicklungspolitik Zukunft hat, auch finanzielle. Gerade auch in einer Zeit, in der



Dr. Holtz
viele von uns militärisch-strategischen Kategorien Vorrang geben, ist es ganz wichtig, auf diese andere Dimension der Friedenspolitik, die die Politik des Nord-Süd-Ausgleichs darstellt, zu verweisen.

(Beifall bei der SPD)

„Wenn der Wille zum Frieden regieren soll, wenn er das beherrschende Prinzip sein soll, dann gehört dazu in der Tat auch der Wille zum Ausgleich zwischen Nord und Süd", sagte der Kanzler auf dem Sicherheitspolitischen Kongreß der SPD am letzten Wochenende in Köln.
Die Krisen, die alle Bürger bewegen, führen immer mehr Menschen in den Industrienationen zu der Erkenntnis unserer Abhängigkeit von anderen Ländern. Willy Brandt schrieb in der Einleitung zu dem Bericht — ich zitiere —:
Wir erwarten viel von jenen innerhalb der nachrückenden jungen Generation, die bald in entscheidendem Maße politische Verantwortung tragen werden. Wir hoffen, daß sie sich verstärkt bewußt werden, wie sehr es um lebendige Menschen zu gehen hat, nicht um blutleere Abstraktionen oder Institutionen, die sich selbst genug sind.
Er fügte hinzu:
Gleichfalls hoffen wir, daß die Jüngeren menschliche Werte wichtiger nehmen als bürokratische Regelungen und technokratische „Sachzwänge".
„Das Überleben sichern", mit diesem Titel ihres Berichts hat die Nord-Süd-Kommission dies kurz und prägnant ausgedrückt. Wir sollten deshalb der Kommission und ihrem Vorsitzenden Willy Brandt nicht nur herzlich für die geleistete Arbeit danken, sondern gleichzeitig selbst engagiert ans Werk gehen.
Ich bitte deshalb herzlich um die Zustimmung der Fraktionen zu dem den Nord-Süd-Bericht betreffenden Antrag.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821508300
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hüsch.

Dr. Heinz Günther Hüsch (CDU):
Rede ID: ID0821508400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor etwa mehr als zwei Stunden ist über die Nachrichtensendungen die Meldung gekommen, daß die Vereinigten Staaten von Amerika ein Kommandounternehmen zur Befreiung der Geiseln im Iran unternommen haben. Jeder wird spüren, was dies auch für das Thema unserer heutigen Erörterung bedeuten kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821508500
Herr Abgeordneter, darf ich vielleicht konkretisieren: dieses Unternehmen ist gescheitert.

Dr. Heinz Günther Hüsch (CDU):
Rede ID: ID0821508600
Das wollte ich hinzufügen, Herr Präsident. Aber ich wollte auch hinzufügen, daß Herr Minister Offergeld der erste Vertreter der Bundesregierung war, der hier das Wort nach der Meldung ergriffen hat, daß er keine Gelegenheit genommen hat, dazu Stellung zu nehmen. Vielleicht war er nicht unterrichtet.

(Zuruf von der SPD)

Aber er hat sehr lustlos seine vorbereitete Rede heruntergelesen und sich dabei auch einiger Klischees bedient, mit denen man üblicherweise Opposition in diesem Parlament bekämpft.

(Zuruf von der FDP)

Die Einwände der Opposition zu seiner Politik werden als „Mäkeln" bezeichnet, die UNO wird gefeiert. In der Tat: heute hat sie ihren 35. Geburtstag. Aber es ist durchaus die Frage erlaubt, ob die UNO ihren Verpflichtungen, ihren Aufgaben im Nord-Süd-Dialog nachgekommen ist und die Erwartungen, die man an sie knüpfte, tatsächlich erfüllt hat.
Aber, Herr Offergeld, am stärksten ist ja wohl Ihre Meinung, die Opposition habe bestimmte Dinge hier nicht zur Sprache gebracht, etwa die Probleme der Verknappung des Öls und der Erhöhung der Ölpreise und deren Auswirkungen auf die Entwicklungsländer. Wenn Sie, Herr Offergeld, wenigstens gelegentlich den Sitzungen des Ausschusses beiwohnen würden,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

nicht nur bei den Dingen, die Sie selbst vortragen wollen, sondern auch in den Sachdiskussionen sich beteiligen würden, dann hätten Sie sehr wohl die Beiträge unserer Fraktion zu diesem Thema empfunden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber ich glaube, Sie ziehen es vor, sich der Sachdiskussion zu entziehen. Wir empfinden das alle nicht als einen guten Stil. Wenn sich der Minister nicht der Diskussion des Ausschusses stellt, wird er auch kaum in Anspruch nehmen dürfen, für das Thema verantwortlich sprechen zu können, das hier das Parlament beschäftigt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun hat der Kollege Holtz in einer sehr bemerkenswerten Rede — ich wäre bereit, viele seiner Ausführungen im Grundsätzlichen zu akzeptieren — diese Debatte als eine historische Stunde für das Parlament deshalb bezeichnet, weil der Bericht der unabhängigen internationalen Kommission zur Erörterung stehe. Nun, Herr Holtz, dies scheint sich in Ihrer Fraktion noch nicht herumgesprochen zu haben; denn wenn es sich wirklich um eine internationale Sache, um eine historische Stunde handeln würde, dürfte man annehmen, daß Ihren Ausführungen mehr Ihrer Kollegen gefolgt wären und sich an der Debatte zur historischen Frage beteiligt hätten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Was soll das?)

Wir sind da etwas zurückhaltender, und dieser Bericht wird sich ja erst einmal in der Diskussion beweisen müssen. Es kommt gar nicht so sehr darauf an, was hier vorschnell dazu aus dem Gesichtspunkt eines durchaus berechtigten Stolzes, daß ein Deutscher Vorsitzender der Kommission war, heraus-



Dr. Hüsch
kommt, sondern es kommt entscheidend darauf an, was in diesem Bericht als Ergebnis der langfristigen Beratungen zurückbleibt und was aus diesem Bericht akzeptiert werden kann.
Da hat Herr Offergeld hier einen halsbrecherischen Slalom vorgeführt. Er hat gesagt, welchen Dingen man zustimmen könne, dieser Grundsatzfrage und jener wichtigen Bemerkung. Aber an den entscheidenden Punkten, die konkret im Parlament demnächst zur Diskussion stehen sollten und müssen, ist er vorbeigegangen. Es ist gar nicht so interessant, was an guten Prinzipien in diesem Bericht begrüßt wird, sondern das Interessante ist, wie sich die Bundesregierung zu den einzelnen, zum Teil sehr weitgehenden, zum Teil dirigistischen, zum Teil auch illusionsreichen Anforderungen einstellt und wo sie die Konsequenzen aus solchen Vorschlägen ziehen wird. Wir sehen diesem ja wohl auch ausbrandenden Streit in der Koalition mit großem Interesse entgegen. Herr Offergeld wird ja unserem Ausschuß, wenn wir zur Erörterung kommen, Rede und Antwort stehen müssen.
Nun hat Frau Schuchardt wieder die üblichen Klischees aufgebaut, Somalia wird erneut vermarktet. Frau Schuchardt, mich wundert eigentlich, wie lange Sie noch eine wichtige nationale Frage, nämlich einen Terrorakt gegen deutsche Bürger, dafür vermarkten wollen, im innerpolitischen Streit ein paar taktische Vorteile zu erzielen. Ich meine, der Vorgang ist in der Sache zu ernst, als daß man noch jahrelang daraus einen kleinen parlamentarischen Vorteil erstreben sollte.
Übersehen Sie bitte nicht, daß Somalia bereits vor dem Ereignis in Mogadischu aus der Bindung zur Sowjetunion ausgeschert war und daß der Ministerpräsident Barre sich sehr nachhaltig darüber beklagt hat, daß seine Bereitschaft, der deutschen Intervention Hilfe zu leisten, in der öffentlichen deutschen Diskussion damit in Zusammenhang gebracht worden ist, man habe ihm deswegen Entwicklungshilfe oder sonstige Leistungen zugesagt. Ich glaube, daß Sie diesem Land Somalia unrecht tun, wenn Sie nach wie vor wie hier ganz offensichtlich aus innerpolitischen Gründen, um Herrn Todenhöfer eins auszuwischen, die Zusammensetzung Ihrer Meldung weiterverfolgen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821508700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Heinz Günther Hüsch (CDU):
Rede ID: ID0821508800
Ja, gern, Frau Schuchardt.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0821508900
Herr Dr. Hüsch, ist Ihnen entgangen, daß ich bewußt nicht auf das Thema Somalia abgestellt habe, sondern auf die Hilfeleistungen an Jugoslawien und Tansania und auf die Empfehlungen der Union zu Zimbabwe?

Dr. Heinz Günther Hüsch (CDU):
Rede ID: ID0821509000
Frau Schuchardt, das ist mir gar nicht entgangen. Aber gerade, weil Sie erklärten, Sie wollten nicht über Somalia sprechen, wollten Sie, ohne etwas ausdrücklich und erneut sagen zu müssen, die gesamten Komplexe der inneren Vorurteile und Vorbehalte motivieren und für Ihre
Diskussion nutzbar machen, ohne sich in der Diskussion zur Sache zu stellen. Das halte ich für einen Trick, um es ehrlich zu sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun, meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu ein paar anderen Dingen kommen. Der Deutsche Bundestag hat sich vor zwei Tagen mit der Olympiade beschäftigt und hat eine sehr eindeutige Willenserklärung abgegeben. Im Zusammenhang mit einer entwicklungspolitischen Diskussion dürfte doch auch einmal die Frage gestellt werden, wer denn über diejenigen Sportler in aller Welt spricht, die auch gern zu einer Olympiade fahren würden, die daran nicht durch politischen Druck gehindert werden, sondern durch die Umstände in ihren eigenen Ländern, weil sie keine Sportmöglichkeiten und keine Trainer haben, weil die Rahmenbedingungen für sie nicht ausreichen. Ich meine, wenn man sich mit so großer Verantwortung den Problemen der eigenen Sportler zuwendet, dürfte man auch in der entwicklungspolitischen Debatte an dieser Fragestellung nicht vorbeigehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Es wäre in meinen Augen ein wesentlicher Beitrag zur Versöhnung von Nord und Süd, wenn es einmal gelänge, eine Olympiade in einem Südland zu veranstalten, bescheidener als das, was in Moskau vorgesehen war oder anderswo abgelaufen ist, auch ehrlicher.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Nun lassen Sie mich noch eine Enttäuschung ausdrücken. Darüber hat der Herr Minister nicht gesprochen, und im vierten entwicklungspolitischen Bericht der Bundesregierung, der hier zur Debatte steht, sieht man von dieser Frage kaum etwas. Ich bedaure das sehr, und ich hoffe, Kollegen, daß wir, wenn wir es im einzelnen erörtern werden, auch in den Ausschußberatungen darauf noch einmal zurückkommen können.
,(Vorsitz : Vizepräsident Wurbs)

Ich sehe ebenso, daß in den wichtigen Problemen anderer Felder, etwa der internationalen Medienpolitik, die Bedeutung und die Aufgaben der Werte und Informationen, die Verbreitung und Kommentierung, die den gleichen Stellenwert haben wie materielle Hilfen, nicht mit der gleichen Deutlichkeit abgehandelt worden sind. Der Herr Minister hat über viele Fragen wirtschaftlicher Zusammenhänge gesprochen und hat sich über dieses und jenes in der Außenpolitik geäußert. Aber er hat kein klares Wort dazu gesagt, wie die Diskussion über die internationale Informationsordnung steht. Messen wir ihr tatsächlich den gleichen Stellenwert bei? Werden auf diesem sehr wichtigen immateriellen Feld auch die Prinzipien durchgehalten, die wir im wirtschaftlichen Bereich sehr wohl für uns beanspruchen, etwa die Freiheit des Austausches der Information und die konkrete tatsächliche Hilfe an diejenigen, die mit den Informationsmedien in Verbindung stehen? Auch sie sollten in die Lage versetzt werden, ein gleichwertiger Partner für einen gegenseitigen



Dr. Hüsch
Austausch zu werden, damit auch dort deutlich gezeichnete Strukturen entstehen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch noch zu einem anderen aktuellen Punkt Stellung nehmen, von dem auch der Herr Minister kurz gesprochen hat. Die Bundesrepublik ist an der Weltbank, am Internationalen Währungsfonds, an der Interamerikanischen Entwicklungsbank und an anderen internationalen Entwicklungsbanken beteiligt. Aber die Bundesregierung unterläßt es, sich über ihre Politik und insbesondere die entwicklungspolitischen Absichten, die sich in diesen Beteiligungen niederschlagen und unter deren Aspekten die Beteiligungen verwaltet werden müssen, gegenüber dem Parlament zu rechtfertigen und uns das darzulegen. Ja, ich behaupte, sie läßt diese ihre Politik absichtlich im grauen Nebel. Daran kann nichts ändern, daß Herr Minister Offergeld heute morgen ein paar Sätze zu der Tagung der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds in Hamburg gesprochen hat.
Gerade der Internationale Währungsfonds steht im Brennpunkt entwicklungspolitischer Diskussionen. Alle Versuche, seine Funktionen zu ändern, die bekannt sind, müssen sehr sorgfältig daraufhin überprüft werden, ob nicht mit gutem Willen in der Sache, aber wirtschaftspolitisch und finanzpolitisch Falsches unternommen wird. Sicherlich, es darf dem Internationalen Währungsfonds nicht erlaubt werden, durch die Gestaltung seiner wirtschaftlichen Bedingungen politische Revolutionen zu provozieren. Aber die auch im Bericht der Brandt-Kommission enthaltenen Forderungen zu wesentlichen Veränderungen des Währungsfonds rütteln in Wirklichkeit an den Grundsätzen der Sicherheit der Währungen aller Länder und des Weltwährungssystems.
Man wird entgegen der sehr voreiligen Lobsprüche zu dem Bericht der internationalen Kommission sehr sorgfältig prüfen müssen, ob hier nicht mehr Widerstand gegenüber schnell geäußerten Wünschen der Entwicklungsländer notwendig ist, nicht um ihre berechtigten Belange zurückzuweisen, sondern um ihr Interesse darauf zu lenken, daß es ausreichend Banken und Fonds an anderen Stellen gibt, die über ausreichende Mittel verfügen und Konditionierungen geben können, die entwicklungspolitische Zwecke sicherlich brauchbarer abdecken, als wenn durch voreilige, falsch angesetzte Inanspruchnahme des Internationalen Währungsfonds Daten gesetzt würden, die dann nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten.
Der Währungsfonds dient der Stabilität aller Währungen. Er ist keine Entwicklungsbank im engeren Sinne. Er hat Budgethilfe zu leisten, aber nicht eine Art der Projekthilfe, wie es die Brandt-Kommission nach meiner Auffassung fälschlicherweise als Irrweg vorgeschlagen hat.
Meine Damen und Herren, dies führt auch zu der Frage, ob es wirklich ausreichend gelungen ist, eine Abstimmung der internationalen Entwicklungspolitik zu erreichen. Vorgestern hat Frau Focke in unserem Ausschuß vehement Klage darüber geführt, daß die Entwicklungspolitik Europas in ihren Entscheidungszügen im wesentlichen vom Ministerrat bestimmt werde und daß es nur ganz schrittweise gelinge, dem Europäischen Parlament einen Teil seiner Zuständigkeit zukommen zu lassen und es eigentlich nur auf die Aggressivität der neueren parlamentarischen Kritik zurückzuführen sei, daß wenigstens die Kommission stärker auf entwicklungspolitische Überlegungen eingehe. Wenn es so ist — ich zweifle nicht daran, daß es so ist —, dann ist das auch ein sehr weitgehender Vorwurf an die Bundesregierung, die es offensichtlich nicht vermocht hat, die neuen Entwicklungen der internationalen Entwicklungspolitik zu verfolgen, und der es bisher nicht gelungen ist, auf das einzugehen, was das Europäische Parlament an Vorstellungen vorträgt. Ich meine, die Bundesregierung hat allen Anlaß, ihre Politik in diesem Punkte zu überdenken.
Ich glaube, es ist notwendig — das Parlament sollte der Bundesregierung das abverlangen —, daß die Bundesregierung über ihre internationalen Beziehungen in der Entwicklungspolitik, in der Weltbank, im Währungsfonds und in Europa künftig deutlicher, rechtzeitiger und klarer Rechenschaft gibt. Die Bundesregierung ist dem Parlament zur Auskunft verpflichtet, und das Parlament hat die Pflicht, die Kontrolle auf diesem Gebiet mehr als bisher wahrzunehmen.
Es wäre reizvoll, nun noch über Probleme zu sprechen, die den mittelamerikanischen Raum betreffen. Auch insoweit fürchten wir, die Entwicklungspolitik der Bundesregierung sieht nicht ausreichend deutlich, daß es neben den Militärdiktaturen Süd- und Mittelamerikas und den marxistischen Regierungsformen doch noch eine glaubwürdige Alternative gibt. Die Entwicklungspolitik, die der Minister zu vertreten hat, macht nicht deutlich, daß die Problematik erkannt worden ist. Wir müssen an dieser Stelle nachhaltig Kritik daran üben, daß es sowohl an einer Abstimmung und Aufgabenverteilung zwischen der US-Außenwirtschaftshilfe auf der einen Seite und der deutschen Entwicklungspolitik auf der anderen Seite fehlt als auch an einer klaren Konzeption, die davon ausgeht, daß eine wesentliche Aufgabe der Entwicklungspolitik auch darin bestehen muß, den Ländern Mittel- und Südamerikas die Chance zu eröffnen, den Weg zur pluralen Demokratie zu finden.
Was diesen Punkt anlangt, begrüße ich sehr, daß Sie, Herr Holtz, mit dem Finanzminister Jamaikas gesprochen haben. Ich hoffe aber, Sie haben es nicht unterlassen, ihn darauf hinzuweisen, daß die Wahlen, die im Herbst dieses Jahres in Jamaika stattfinden werden, das Interesse der Weltöffentlichkeit auch daraufhin finden, ob die regierende Partei garantiert, diese Wahlen fair, offen, ohne Terrorakte durchzuführen, damit dieses Land auch künftighin eine plurale Demokratie haben wird.

(Dr. Holtz [SPD]: Es soll weiterhin die Demokratie herrschen!)

— Nach ihren Worten will sie Demokratie. Wir werden sie nach ihren Taten messen.
Mißt man das, was die Bundesregierung heute und im vierten entwicklungspolitischen Bericht vor-



Dr. Hüsch
getragen hat, an den Taten, so meine ich: Diese Entwicklungspolitik war nicht gut. Sie hatte so viele Mängel, daß Minister Offergeld nicht erwarten kann, dafür ein Lob zu bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821509100
Das Wort hat der Abgeordnete Vohrer.

Dr. Manfred Vohrer (FDP):
Rede ID: ID0821509200
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Herr Kollege Hüsch, Ihre Kritik daran, daß Bundesminister Offergeld nicht auf erste bruchstückhafte Meldungen von den neuesten Ereignissen im Iran eingegangen ist, halte ich für unangebracht. Ich empfinde es eher als verantwortungsbewußt, wenn sich der Vertreter der Bundesregierung erst nach Würdigung aller Fakten ein abgewogenes Urteil bildet und nicht aus Effekthascherei mit voreiligen Urteilen an die Öffentlichkeit tritt. Im übrigen ist das auch nicht Gegenstand unserer Debatte. Wir haben uns über Entwicklungspolitik zu unterhalten, und ich möchte für meine Fraktion den wirtschaftlichen Teil abdecken.
Wir haben im Moment das 0,7 %-Ziel als ganz zentralen Gegenstand der entwicklungspolitischen Diskussion gewählt. Das war in den vergangenen Jahren nicht immer so. Die Zeit zwischen der vierten UNCTAD-Konferenz in Nairobi und der fünften in Manila war dadurch gekennzeichnet, daß die Rohstoffpolitik als der zentrale Ansatz der Entwicklungsländer gesehen wurde, mit dem sie den Ressourcentransfer und den Ausgleich der großen Einkommensunterschiede zwischen armen und reichen Ländern bewerkstelligen wollten. Auf diesen zentralen Ansatz haben die Bundesregierung und die beiden sie tragenden Parteien mit einer sehr vernünftigen Politik geantwortet. Wir sind immer sehr konsequent illusionären Forderungen entgegengetreten; Forderungen, die in der Tat Sprengstoff für unsere Wirtschaftsordnung bedeutet hätten. Ich denke hier insbesondere an die Indexierung, an das Substitutionsverbot und an Abnahmequoten. Das sind alles sehr dirigistische Elemente, die keiner von uns befürwortet.
Aber die Haltung hat sich zwischenzeitlich auf ein realisierbares Konzept reduziert, auf ein Konzept, nach dem marktwirtschaftliche Elemente erhalten werden und angestrebt wird, daß die Rohstoffe zukünftig am Weltmarkt zu stabilisierten Preisen angeboten werden. Die buffer-stocks können hierzu einen Beitrag leisten, wenn sie so organisiert werden, daß Marktkräfte zum Tragen kommen können. Buffer-stocks können auch zur Versorgungssicherheit in den Industrieländern beitragen, und sie sind in Verbindung mit dem gemeinsamen Fonds ein Instrument, das geeignet ist, die Einkommenslage der Entwicklungsländer zu verbessern und aus dem Fonds die Diversifizierung der Produktion in den Ländern zu fördern, aber auch die Weiterverarbeitung der Rohstoffe in den Entwicklungsländern wesentlich günstiger auszugestalten.
Wir haben immer deutlich gemacht, daß wir kein integriertes Rohstoffabkommen akzeptieren werden, das uns einen zweiten EG-Agrarmarkt bringt.
Wir erleben ja in diesen Tagen wieder mit, daß die EG-Agrarminister mit Ringen unter den Augen und Spiegeln am Hosenboden von den langen Nachtsitzungen kommen, weil es nahezu unmöglich ist, für Produkte mit Überschüssen vernünftige Preise zu erzielen und überhaupt noch Lösungen zu erarbeiten, die bezahlbar sind. Deshalb haben wir von Anfang an deutlich gemacht, daß es keine Entwicklung in dieser Richtung geben wird. Die ersten Abkommen, die sich abzeichnen oder zwischenzeitlich abgeschlossen wurden — ich nenne hier insbesondere das Kautschukabkommen —, machen deutlich, daß sich mit den Entwicklungsländern nach unseren Vorstellungen Einzelabkommen abschließen lassen.
Die Zeit nach Manila macht auch deutlich, daß die Entwicklungsländer, die ursprünglich glaubten, andere Rohstoffabkommen mit gleicher Effizienz wie das OPEC-Kartell im Ölbereich realisieren zu können, durch die hohen Ölrechnungen nachdenklich wurden, daß sich die Rohstoffhabenichtse im Kreis der Entwicklungsländer deutlicher zu Wort melden und solchen einseitigen Lösungen entgegentreten. Zwischenzeitlich diskutiert die Gruppe der 77, diskutieren die Entwicklungsländer insgesamt wesentlich sachlicher die Rohstoffabkommen. Die Argumente, die die Bundesregierung in den Verhandlungen immer vorgetragen hat, kommen stärker zum Tragen. Insofern haben wir den „ordnungspolitischen Sündenfall", den Sie uns immer vorhalten, nicht begangen. Frau Fischer sprach von einer planwirtschaftlichen Lösung eines Rohstoffonds; eines Rohstoffonds. Frau Fischer, ich weiß nicht, was Sie meinen. Davon kann keine Rede sein. Ich kann mir die ganzen Ausführungen nur vor dem Hintergrund vorstellen, daß Sie nicht konsequent die Verhandlungen in Genf verfolgen, denn sonst könnten Sie diese Gefahren hier nicht an die Wand malen.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Ich möchte über einen weiteren Punkt kurze Ausführungen machen. Das Ziel 0,7 % wird eigentlich immer zu sehr selektiv betrachtet. Ursprünglich handelte es sich um das Ziel von 1 % nämlich um die Summe aus 0,7 % öffentlicher Entwicklungshilfe und 0,3 % privaten Investitionen in den Entwicklungsländern. Die Summen aus privaten und öffentlichen Entwicklungsleistungen liegen in den letzten Jahren deutlich über 1 %. Deshalb sollten wir uns mehr darum kümmern, wie wir die Qualität der privaten Investitionen in den Entwicklungsländern verbessern können. Das wurde bisher in der politischen Diskussion gar nicht ausreichend als Ziel gesehen. Ich halte es für falsch, daß private Investitionen abgewertet, nur negativ beurteilt werden, obwohl es richtig ist, sie kritisch zu betrachten. Mein Kollege Holtz hat auf die Frage der multinationalen Unternehmen, auf die wettbewerbsrechtliche Problematik hingewiesen.
Ich möchte in der Debatte darauf eingehen, daß wir hinsichtlich privater Investitionen die Entwicklungsländer stärker in die Lage versetzen sollten, die positiven wie negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen besser selber beurteilen zu können. Nur wenn die Entwicklungsländer in der Lage sind,



Dr. Vohrer
einen Cost-Benefit-Vergleich anzustellen, wenn die Planungskapazität hierfür vorhanden ist, wird es auch möglich sein, daß in den Entwicklungsländern diejenigen Investitionen ausgesucht werden, die dem Entwicklungsland nutzen. Dann ist eine private Investition so gut wie eine öffentliche Investition. Deshalb sollten wir auch das Instrumentarium, das wir anwenden, um private Investitionen zu fördern, immer wieder überdenken. Ich sehe in dem Ansatz des Entwicklungsländer-Steuergesetzes sehr viele vernünftige Möglichkeiten. Wir haben die DEG, wir haben verschiedene Institutionen geschaffen, und wir sollten miteinander daran arbeiten, daß private Investitionen in der Komplementarität der öffentlichen Investitionen besser greifen. Dabei müssen wir uns im klaren darüber sein, daß private Investitionen in die Schwellenländer dringen, daß private Investitionen mehr in städtischen Agglomerationen ihren Niederschlag finden, daß private Investitionen im industriellen Bereich stattfinden. Komplementär dazu müssen wir unsere öffentliche Hilfe ausgestalten, die schwerpunktmäßig in die ärmsten Länder fließt, in ländliche Räume, in die Agrarproduktion und in den großen Bereich der Grundbedürfnisbefriedigung.
Ich würde mich auch freuen, wenn man alles daransetzte, daß die Selektion nicht im Inland vorgenommen wird. Denn es ist sehr schwierig, die positiven oder negativen Effekte von Privatinvestitionen aus der Sicht eines Industrielandes zu beurteilen. Die Entscheidung, ob eine Drehbank in Kamerun zur Produktion oder zur Ausbildung dient und ob deshalb differenziert gefördert werden sollte, kann nicht der deutschen Steuerverwaltung zugemutet werden. Deshalb auch hier noch einmal in aller Klarheit die Forderung, mehr Beurteilungskapazität für solche Zusammenhänge in die Entwicklungsländer zu geben.
Ich möchte die Frage vertiefen, ob uns die Interdependenzdiskussion, die wir ja intensiv führten, die in allen Berichten, die wir heute beraten, mit aufgeführt wird, weiterbringt. Denn in der entwicklungspolitischen Diskussion gibt es die eine Gruppe, die gegenüber der Entwicklungspolitik skeptisch ist, weil sie sagt „Wir ziehen uns nur die eigene Konkurrenz groß". Es gibt eine zweite, auch sehr egoistische Gruppe, die fragt: „Inwieweit ist Entwicklungspolitik geeignet, eigene Exportinteressen, also neue Märkte zu erschließen?" Das sind zwar zwei legitime Ansätze, aber darauf kann sich Entwicklungspolitik nicht reduzieren. Dennoch haben wir immer wieder darauf hingewiesen, daß Entwicklungspolitik, Entwicklungshilfe und private Investitionen Beschäftigung bei uns im Inland schaffen. Deshalb muß es unser Ziel sein, daß sich die Entwicklungsländer entwickeln, nicht nur aus Gründen der politischen Stabilität — das wurde hier schon ausgeführt —, sondern angesichts einer verzahnten Weltwirtschaft auch deshalb, damit qualitativ hochwertige Arbeitsplätze in den Industrieländern erhalten bleiben. Wir müssen auch die Voraussetzungen dafür schaffen, daß der strukturelle Wandel Platz greifen kann, der damit verbunden ist. Die Effekte, die wir entwicklungspolitisch erzielen wollen, dürfen nicht über Erhaltungssubventionen in den Industrieländern kaputtgemacht werden.
Das kann nicht über eine zentrale Investitionsüberwachungsstelle bei der UNCTAD passieren. Wenn die UNCTAD sich über unsere Subventionen informieren will, kann sie unseren Subventionsbericht lesen oder die Haushalte der anderen Industrienationen studieren und dann bei internationalen Konferenzen zur Sprache bringen. Wir lehnen eine Strukturpolitik antizipatorischer Art von einem internationalen Gremium ab, stellen aber die Maßnahmen, die wir politisch verantworten, gerne in internationalen Gremien zur Diskussion. Im übrigen halten wir es für richtig, daß dann in den internationalen Gremien die Qualität der Entwicklungshilfe stärker zum Maßstab wird. Da unsere Entwicklungshilfe ungebunden gegeben wird und dem Wettbewerb weltweit ausgesetzt ist, kann sich jeder vorstellen, daß eine Mark, die lieferungebunden und ohne eingeschränkten Wettbewerb gegeben wird, wesentlich effizienter und wesentlich mehr wert ist als eine Mark, die auf Aufträge aus der nationalen Wirtschaft beschränkt ist. Wir sollten bei den DAC-Kriterien darauf hinarbeiten, daß die Qualität der Entwicklungshilfe in stärkerem Maß als Maßstab zum Tragen kommt.
Lassen Sie mich zum Schluß einen letzten Gedanken ausführen, der in dem Bericht der Nord-SüdKommission ausführlich behandelt wurde, der sicher Gegenstand der Strategie der UN in der 3. Dekade wird und der auch in einem in dieser Woche dem Europarat vorgelegten Bericht unseres Kollegen Holtz eine hohe Beachtung fand, nämlich die Frage, wie wir ökologische Überlegungen auch in den Entwicklungsländern stärker zum Tragen bringen können.
Wir haben die Ökologie als Problemfeld der Entwicklungspolitik nicht erst seit dem „Spiegel"-Artikel am vorigen Montag entdeckt. Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat sich schon im September 1978 mit großem Nachdruck darum gekümmert, daß ökologische Kriterien bei der Vergabe von Entwicklungshilfe stärker zum Tragen kommen. Denn für uns fängt Entwicklungshilfe nicht erst bei der Nahrungsmittelproduktion an. Sehr viele Länder sind dabei, durch eine Überbeanspruchung des Bodens die Nahrungsmittelproduktion langfristig zu gefährden. Wenn die „Spiegel"- Zahlen stimmen, daß jährlich 110 000 qkm durch Bodenerosion, Kahlschlag oder Brandrodungen verlorengehen, dann wird Ihnen die Problematik dieses Ansatzes für die Welternährung bewußt. Wir sollten bei unseren Projekten wesentlich stärker darauf eingehen.
Ich habe den zweiten Ansatz schon bei den Privatinvestitionen kurz angedeutet: Wir müssen die Entwicklungsländer in die Lage versetzen, sowohl öffentliche als auch private Investitionen stärker auf ihre ökologischen Nebenwirkungen hin zu untersuchen. Ich halte es für schwer zu rechtfertigen, daß wir in die Entwicklungsländer Industrien verlagern, die ihr Land nur aus einem einzigen Grund verlassen, nämlich um den Umweltauflagen in ihrem Land



Dr. Vohrer
zu entgehen und die Umweltschäden in die Dritte Welt zu verlagern.

(Dr. Holtz [SPD]: Sehr wahr!)

Der dritte Ansatz, der mir noch wichtig erscheint und übrigens auch in dem Brandt-Bericht sehr ausführlich zur Sprache kommt, besteht darin, daß wir im Moment zwischen ärmsten Ländern, Schwellenländern und Industrieländern noch sehr unterschiedliche Rohstoff- und Energieverbrauchssituationen haben. Im Brandt-Bericht wird in bezug auf den Energieverbrauch von der Relation 1 : 10 : 100 zwischen Ärmsten, Schwellenländern und reichen Nationen gesprochen. Wir sollten hier nicht nur das Ziel sehen, daß am Schluß alle gleich viel, nach oben angepaßt, verbrauchen, sondern wir sollten auch eine Entwicklungspolitik betreiben, die den Entwicklungsländern durch richtige Weichenstellung die eine oder andere Sackgasse erspart — Sackgassen, aus denen wir als Industrienation nur mit sehr viel Aufwand herauskommen. Ich denke hier besonders an das Forschungsministerium, das in seinem Etat erhebliche Mittel ausweist.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821509300
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Schluß zu kommen. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Dr. Manfred Vohrer (FDP):
Rede ID: ID0821509400
Gern, Herr Präsident . — Das geschieht zusammen mit dem Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit. Ich würde mich freuen, wenn dieser Ansatz auch künftig stark verfolgt würde.
Es kann hier aber nicht darum gehen, weitere internationale Fonds oder internationale Organisationen zu schaffen. Deren Konfusion ist groß genug. Jetzt gilt es, wenn der Ansatz begriffen wird, sowohl binational weiterzukommen als auch im internationalen Bereich zu straffen. — Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821509500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Höffkes.

Peter Wilhelm Höffkes (CSU):
Rede ID: ID0821509600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich möchte zuerst zu der Großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Entwicklungshilfe in internationalen Institutionen kommen. Unter dem Eindruck des sowjetischen Einmarsches in Afghanistan ist auch die Frage nach der Richtigkeit unserer Entwicklungshilfe aufgeworfen worden. Es sind Vorschläge aufgetaucht, die militärische Unterstützung der Türkei und Pakistans als mögliche Stabilisatoren dieser Region durch Mittel aus der Entwicklungshilfe zu fihanzieren. Ein derartiger Vorschlag muß von uns zurückgewiesen werden, da er unsere Glaubwürdigkeit bei den Ländern der Dritten Welt zerstören würde. Außerdem wäre eine derartige Möglichkeit auch moralisch gegenüber den ärmsten Entwicklungsländern nicht zu verantworten.
Es ist aber in diesem Zusammenhang deutlich geworden, daß die Mittel für entwicklungspolitische und außenpolitische Maßnahmen begrenzt sind. Vor diesem Hintergrund ist als logische Konsequenz abzuleiten, daß die verfügbaren Mittel effizient eingesetzt werden müssen.
Der Vorwurf der mangelnden Effizienz kann gerade gegenüber der multilateralen Entwicklungshilfe nicht unterlassen werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Würden sich beispielsweise die Weltbank und deren Unterorganisationen, d. h. die Internationale Entwicklungsorganisation, IDA, die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie internationale Finanzkooperation, auf die Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer konzentrieren, so wäre dagegen insofern nichts einzuwenden, als auch die Industrieländer bei der bilateralen Hilfe gegenüber diesen Staaten kaum Eigeninteressen verfolgen. Die Weltbankgruppe unterstützt aber fortgeschrittene Entwicklungsländer, die von bilateraler Entwicklungshilfe zumindest genauso gut profitieren können. Es wird für uns von großem Interesse sein zu beobachten, wie sich die Zuwendungen der Weltbank an die Türkei, Griechenland oder auch Pakistan in der nächsten Zeit verändern, wo diese doch ebenfalls in die Kategorie jener Länder fallen, die von der Weltbank gefördert werden. Wenn diese genannten Länder auch nach Afghanistan so gut wie unberücksichtigt bleiben, wird man fragen müssen, ob an dem Vorwurf der Amerikaner nicht doch etwas Wahres ist, daß die Weltbank Politik unter einer ganz bestimmten Perspektive betreibe.
Die sozialliberale Koalition macht es sich zu einfach, wenn sie die enormen Kapitalerhöhungen der IDA in Kauf nimmt, ohne sich darum zu kümmern, was mit dem Geld geschieht. Es besteht begründeter Anlaß zu der Vermutung, daß die enormen Gelder häufig nicht nur ineffizient eingesetzt werden, sondern daß darüber hinaus auch die Prioritäten falsch gesetzt sind. Die Ursache für diese Fehlentwicklung ist darin zu suchen, daß es der Bundesregierung bisher noch nicht gelungen ist, hinreichend Vertreter in die entscheidenden Positionen dieser Institution zu entsenden. Die Bundesregierung muß sich deshalb fragen lassen, ob die Steigerung der multilateralen Hilfe vor den Steuerzahlern zu verantworten ist.
Neben der Schwierigkeit der Kontrolle gibt es die Problematik der geringen Effizienz. Die ist insbesondere durch bürokratische Aufblähung der Apparate bedingt.
Wurden die Ausgaben für multilaterale Entwicklungshilfe im Jahre 1976 um 12,3 % gesteigert, während die Steigerung bei der bilateralen Entwicklungshilfe nur 4,5 % ausmachte, so betrug die Steigerungsrate 1978 75 % — für bilaterale Maßnahmen erreichte sie nur 8,9%, eine geradezu bescheidene Steigerung. Die Ausgaben für multilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit stiegen auf knapp 30% des Volumens des Einzelplans 23 in diesem Haushaltsjahr an.
Die Kritik am starken Anstieg ist auch darin begründet, daß die Bundesrepublik trotz ihres hohen Beitragsanteils nur geringen Einfluß auf Verteilung



Höffkes
und Kontrolle der Gelder durch die UN-Organisationen ausüben kann. Es ist schlichtweg falsch, wenn die Regierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU behauptet:
Die Bundesregierung nimmt an den Arbeiten des VN-Systems als Partner unter Partnern teil und übt dabei den ihrer Bedeutung angemessenen Einfluß aus.
Offensichtlich ist es der Bundesregierung entgangen, daß die Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Frau Dr. Hildegard Hamm-Brücher, auf Frage zugegeben. hat, daß — ich zitiere auszugsweise — der Personalbestand der Bundesrepublik Deutschland im Bereich des ordentlichen UN-Haushalts auch vier Jahre nach ihrem Beitritt zu den Vereinten Nationen immer noch zu gering ist.
Sie hat weiter festgestellt: Vor allem sind unverhältnismäßig wenig Führungspositionen in deutscher Hand. An dieser Tatsache hat sich nichts geändert.
Von 121 bis 164 Professionals im Sollstellenrahmen stellt die Bundesrepublik nur 81 Fachkräfte. Es ist ein großartiger Erfolg, wenn erstmals mit dem Untergeneralsekretär für Verwaltung und Management ein Deutscher in den Kreis der 20 Vertreter des Generalsekretärs vorgedrungen ist.
In der nächstniedrigeren Stufe, in der es knapp 50 Stellen gibt, ist die Bundesrepublik überhaupt nicht vertreten.
Es ist deshalb dubios, wenn die Bundesregierung den derzeit geringen Einfluß auf die Geschäftsführung der Vereinten Nationen bereits für angemessen hält. Die Regierung hat in ihrer Antwort zwar mit großen Nachdruck den Vorwurf zurückgewiesen, sie habe jene Steuermittel, die vom Bundestag einer wirksamen Entwicklungshilfe zugewiesen worden sind, für die Bürokratie vergeudet und mit nicht vertretbarer Nachlässigkeit behandelt; jedoch wird die Zurückweisung dieses Vorwurfs an keiner Stelle durch Fakten belegt. Die Regierung hat es versäumt nachzuweisen, wo und wie sie für mehr Klarheit und Kontrolle über die zur Verfügung gestellten Gelder gesorgt hat.
Ungenügend ist die Antwort auf die Frage nach der Definition, der Abgrenzung und der Aufgabenstellung der verschiedenen Institutionen. Die Aussage der Regierung, daß sie die bestehenden Abgrenzungen und Aufgabenstellungen, wie sie sich historisch entwickelt haben, nicht in allen Aspekten für ideal, jedoch für praktikabel hält, ist wohl als eine Verbeugung vor dem Parkinsonschen Gesetz zu verstehen und widerspricht eklatant dem an anderer Stelle mit Nachdruck vorgetragenen Begehren, das UN-System effektiv zu gestalten.
Die Schicksalsergebenheit der Bundesregierung, die in der Antwort zum Ausdruck kommt, ist um so überraschender, als selbst der Generalsekretär Kurt Waldheim im Jahresbericht die Mängel der Weltorganisation angesprochen hat. Ich darf zitieren: In erster Linie beklagt wird das Fehlen des politischen Willens der Mitgliedsländer, die UNO effektiv zu machen. Nach Einschätzung Waldheims hat die
UNO auch unter der ständig wachsenden Konferenzflut zu leiden, die ihre Haushaltsmittel überstrapaziert. Ein Beispiel: Die Kosten der UNCTAD-Konferenz in Manila wurden mit rund 100 Millionen DM errechnet, wobei allein die Anreise und die Unterkünfte von 5 000 Delegierten 40 Millionen DM gekostet haben. Angesichts der Tatsache, daß die UNO 1980/81 300 Konferenzen und mehrere hundert Fachtagungen plant, wäre es sinnvoll gewesen, wenn sich die Bundesregierung hier für mehr Effizienz und Sparsamkeit eingesetzt hätte. Davon ist in der Antwort aber keine Silbe zu lesen.
Die Regierung schweigt sich auch darüber aus, welchen Einfluß sie auf die Kontrolle und die Evaluierung nehmen kann. In ihrer Antwort tauchen die Begriffe nicht einmal auf. Dabei sind gerade in diesem wichtigen Bereich der UN-Entwicklungsorganisationen große Schwächen offenkundig geworden. So hat beispielsweise der Rechnungshof der FAO wesentliche Schwächen bei vielen Projekten festgestellt, mit denen sich der Generaldirektor der FAO jedoch glaubte nicht auseinandersetzen zu müssen.
Noch schärfere Kritik ist aus dem Entwicklungsprogramm der UNDP bekanntgeworden. Dabei hat sich die Kritik gegen die eigenen Entwicklungshelfer gerichtet. Diese — wieder ein Zitat — „pflegen einen gehobenen Lebensstil und kennen die Menschen, denen sie eigentlich helfen sollen, so gut wie gar nicht". Weiterhin erfahren wir, daß sich die ausländischen Fachleute zumeist in den Hauptstädten aufhalten und ihre Zeit mit Konferenzen, Berichten, Seminaren und Programmdiskussionen verbringen. Was hieran so skandalös ist, ist nicht so sehr die Tatsache, daß im Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen einiges falsch läuft — wenngleich dies natürlich abgestellt werden muß —, sondern daß die Superkontrolleure der Bundesrepublik diese gravierenden Mängel in der wichtigsten Entwicklungshilfeorganisation der UN nicht aufgespürt haben. Es muß nochmals mit aller Schärfe der Vorwurf erhoben werden, daß die Bundesregierung hier Steuermittel, die vom Bundestag einer wirksamen Entwicklungshilfe zugewiesen worden sind, mit nicht vertretbarer Nachlässigkeit behandelt hat.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Die Antwort der Regierung ist auch in anderen Bereichen äußerst dürftig ausgefallen. Insbesondere zur Frage der t Überbürokratisierung wurde so gut wie nichts gesagt. Es ist der Regierung offensichtlich entgangen, daß zwischen der Organisation für industrielle Entwicklung und UNDP häufig identische Aufgabenstellungen wahrgenommen werden und es praktisch zu keiner Abstimmung zwischen den UN- Unterorganisationen kommt. Überschneidungen gibt es auch bei der FAO in Menge. Diese Mehrarbeit stellt eine Verschwendung finanzieller Mittel dar und hat häufig ihre Ursache im Ehrgeiz der Generaldirektoren, Macht und Einfluß auszudehnen und sich möglichst den Kontrollen und der Mitbestimmung durch die Zentrale zu entziehen. Die Effizienz darf aber nicht den persönlichen Ambitionen einzelner Funktionäre geopfert werden.



Höffkes
Dann noch zur Frage der Politisierung der multilateralen Entwicklungshilfe. Auch hierzu hat die Bundesregierung überhaupt keine Antwort gegeben. Hier ist besonders auf den Trend hinzuweisen, der vom Generalsekretär festgestellt worden ist, daß immer mehr versucht wird, politische Kandidaten auf einen Posten im Generalsekretariat zu drükken.
Auch die Politisierung der UNESCO ist nicht erkannt worden. Hier ist es zu einer echten Konfrontation zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern gekommen, ohne daß die Regierung irgendetwas dagegen getan hat.
Ich darf auf den Bericht hinweisen, der zu Israel erstattet worden ist, den der Chef aber dann nicht vorlegte, sondern einfach einen anderen, günstiger erscheinenden Bericht erstatten ließ.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

Ich darf auf die Gründe hinweisen, die zum Austritt der Amerikaner aus der ILO geführt haben. Die Amerikaner waren der Meinung, daß die ILO als politisches Forum mißbraucht werde.
Dies sind nur wenige Beispiele dafür, wie ungenügend die Bundesregierung die einzelnen Fragen unserer Großen Anfrage beantwortet hat. Es sei die Frage erlaubt, ob die Bundesregierung hier nicht bewußt das Instrument der Großen Anfrage als Mittel der parlamentarischen Kontrolle mißachtet hat.
Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, daß es bei dem 30prozentigen Anteil multilateraler Hilfe am Haushalt zukünftig sein Bewenden haben soll, müssen wir folgende konkrete Forderungen stellen: 1. der Einfluß der Bundesrepublik Deutschland muß entsprechend ihrer Beitragshöhe hergestellt werden, 2. Schaffung leistungsfähiger organisatorischer Einheiten, 3. Verbesserung der Kontrolle und Evaluierung, 4. Abbau der Tendenzen zur Überbürokratisierung, 5. Abbau der Politisierung der verschiedenen Organisationen der UN, 6. klare Definition der Rolle des internationalen Beamten, 7. Verknüpfung der Gewährung von Entwicklungshilfe mit der Beachtung der Menschenrechte und letztlich 8. eine klare Setzung von Prioritäten bei der Gewährung freiwilliger Beiträge.
Sofern die Bundesregierung nicht in der Lage sein sollte, diese Bedingungen durchzusetzen, ist der Anteil der multilateralen Hilfe drastisch zu senken und die bilaterale Entwicklungshilfe, an die selbstverständlich gleich hohe Effizienzbedingungen geknüpft werden müssen, entsprechend zu erhöhen.
Meine Damen und Herren, ich komme damit zu dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf Steigerung der deutschen Entwicklungshilfeleistungen. Wir sind der Meinung, daß die Bundesregierung sich bisher als unfähig erwiesen hat, das von ihr selbst abgegebene Versprechen einzuhalten, 0,7 % des Bruttosozialprodukts als öffentliche Entwicklungshilfe zu gewähren. Sie rangiert am unteren Ende der Skala der Industrienationen und ist durch ein leichtfertiges Versprechen der ersten Regierung Brandt in diese fatale Lage geraten. Es wird mittlerweile immer unerträglicher, wie die sozialliberale Koalition durch den Widerspruch zwischen
Anspruch und Wirklichkeit ihrer entwicklungspolitischen Leistungen das Vertrauen, das der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit international zugewachsen war, immer mehr in Frage stellt.
Unser Antrag lautet deshalb:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Deutschen Bundestag eine konkrete Finanzplanung der öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen vorzulegen und darzustellen, ob, wie und bis wann sie die international eingegangene und mehrfach bekräftigte Verpflichtung erfüllen wird, mindestens 0,7 v. H. des Bruttosozialprodukts an öffentlicher Hilfe bereitzustellen.
Unter Ziff. 2 verlangen wir die Beschaffung von Finanzmitteln durch Kreditmaßnahmen.
Wir sind der Meinung, daß es langfristig leichter ist, dieses 0,7 %-Ziel einzuhalten, anstatt an der ordnungspolitischen Front immer stärkere Einbrüche hinzunehmen. Wir verweisen hier auf die vorliegenden Sachverständigengutachten und auf die Bemerkungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der allgemeine Nutzen einer erhöhten Entwicklungshilfe wird auch von den Vertretern der Weltbank und anderer Institutionen immer wieder betont. Je weiter aber die Entwicklungsländer vorankommen — so kann man immer wieder hören und lesen —, um so breiter und tiefer werden die Handelsströme zwischen ihnen und den Industriestaaten zum gegenseitigen Nutzen.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, es mit Ihrem Entschließungsantrag ernst meinen, dann müssen Sie unserem Antrag zustimmen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

wenn Sie glaubwürdig bleiben wollen. Herr Kollege Holtz, wir nehmen Sie beim Wort wegen des Versprechens, das Sie eben gegeben haben.
Gestatten Sie mir abschließend noch einige wenige Worte zur Entwicklungshilfe nach Afghanistan, weil hier so manches auch in der heutigen Debatte falsch dargestellt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich glaube, die UN-Abstimmung zu Afghanistan hat deutlich gemacht, daß sich die Länder der Dritten Welt zu einer bedeutenden politischen Kraft entwickelt haben und nicht in der Abhängigkeit einer Supermacht stehen wollen und stehen. Die Sowjetunion hat durch ihren Einmarsch in Afghanistan das Vertrauen, das ihr einige Entwicklungsländer entgegengebracht haben, verloren. Ein gänzlich ungeeigneter Schluß wäre es in dieser Situation, die Entwicklungshilfepolitik zu annullieren und die dadurch frei werdenden Mittel für militärische Hilfe an andere Staaten oder für eigene Rüstung zu verwenden. Entwicklungshilfepolitik würde sich selbst ad absurdum führen und auch ihren Namen nicht verdienen, stünde sie auf Grund weltpolitischer Veränderungen ständig zur Disposition. Daß Entwicklungspolitik auch und gerade nach



Höffkes
weltpolitischen Erschütterungen wie der in Afghanistan konsequent fortgesetzt werden muß, ist nicht nur eine Frage der Glaubwürdigkeit. Oberster Wert einer Entwicklungshilfepolitik ist die Verantwortung gegenüber den Menschen in der Dritten Welt. Dies ist somit auch eine moralische und humanitäre Aufgabe.
Die Bundesrepublik Deutschland ist keine weltweit karitative Einrichtung, sondern ein Staat, der seine Beziehungen zu anderen Staaten sehr wohl an seinen eigenen Interessen einzurichten hat.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

Vor diesem Hintergrund muß eine Entwicklungspolitik der zwei Wege formuliert werden. Dies bedeutet konkret: Katastrophen- und Hungerhilfe ist unabhängig von der politischen Struktur des jeweiligen Landes zu gewähren, unabhängig von nationalen Interessen und von politischen Ereignissen. Was die fortgeschrittenen Entwicklungsländer angeht, so ist es vertretbar, mit der Gewährung von Entwicklungshilfe auch nach außen rohstoff- und außenwirtschaftspolitische sowie sicherheitspolitische Aspekte zu verknüpfen — Beziehungen, die nicht festgeschrieben werden können, sondern dem Wandel unterliegen.
Zwei Schlußbemerkungen: Erstens. Die christlich und sozial motivierte Humanität ist unteilbar. Zweitens. Die Bundesrepublik Deutschland ist auch verpflichtet, an ihre eigenen Interessen zu denken.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821509700
Das Wort hat Frau Staatsminister Hamm-Brücher.

Dr. Hildegard Hamm-Brücher (FDP):
Rede ID: ID0821509800
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich einige Ausführungen zur heutigen Diskussion mache, erlauben Sie mir bitte, auf die Anmerkungen des Herrn Kollegen Hüsch zurückzukommen, der die Bundesregierung gefragt hat, ob sie etwas zu den Nachrichten sagen könne, die über einen Befreiungsversuch der Amerikaner in Teheran verbreitet worden sind. Ich möchte hier im Namen der Bundesregierung im Augenblick keine Stellungnahme abgeben, da uns bis zur Stunde genauere Informationen fehlen. Ich möchte aber doch so viel feststellen, daß keinerlei Zweifel daran bestehen kann, daß die Bundesregierung von einem amerikanischen Befreiungsversuch nichts gewußt hat. Sie hat nichts gewußt; das wollen wir in diesem Augenblick besonders unterstreichen.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Warum sagen Sie diesen Satz?)

—Im Sinne Martin Luthers bleibt uns, Herr Kollege Todenhöfer, im Augenblick wohl nichts anderes übrig, als unser „Apfelbäumchen" zu pflanzen, was wir hier seit einigen Stunden gemeinsam zu tun versuchen.

(Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Der Vorgang ist doch noch kein Weltuntergang!)

— Nein, nein, aber wir müssen zum Thema zurückkommen, solange wir keine genaueren Informationen haben. Es ist doch selbstverständlich, daß sich die Bundesregierung hier so verhalten muß.
Meine Damen und Herren, bevor ich zur Sache komme, darf ich feststellen, daß diese entwicklungspolitische Diskussion in einer außerordentlich sachlichen und konstruktiven Weise abläuft. Es ist erfreulich, festzustellen, daß wir uns hier grundsätzlich aufeinanderzu bewegen und daß viele harte Kontroversen der Vergangenheit überwunden werden konnten. Im Hinblick auf die Bedeutung der Aufgabe Entwicklungspolitik ist das, glaube ich, ein wichtiger Fortschritt.
Ich möchte vor allem etwas zu den Bemerkungen des Kollegen Höffkes im Zusammenhang mit der Zuständigkeit des Auswärtigen Amtes für die internationalen Organisationen sagen. Ich möchte ferner etwas zu einer Passage im Entschließungsantrag der Koalition sagen, die die Verantwortung des Auswärtigen Amtes für die Kulturbeziehungen, für die internationale Kulturpolitik behandelt, die ja gerade im Bereich der Entwicklungspolitik eine immer größere Rolle spielt und der wir gerecht zu werden versuchen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung sieht — das wurde hier seitens der Regierung schon vom Herrn Kollegen Offergeld gesagt — in dem Nord-Süd-Dialog die große Herausforderung unserer Zeit. Sie begrüßt den Bericht der „Unabhängigen Kommission für internationale Entwicklung", der überall so genannten Brandt-Kommission. Dieser Bericht verdeutlicht — dies in dieser Stunde zu sagen, ist vielleicht auch wichtig —, daß schwierige Zeiten keine Entschuldigung dafür sein dürfen, drängenden weltpolitischen Problemen auszuweichen, selbst wenn sie nicht von heute auf morgen zu lösen sind. Es ist das große Verdienst des Berichts, die Nord-Süd-Beziehungen in vielen Aspekten und Facetten zu behandeln. Ich werde auf eine mögliche Lücke später noch zu sprechen kommen.
Daß ein deutscher Politiker diese Kommission leitete, ist für uns Anlaß zur Genugtuung und auch zur Dankbarkeit. Aber, meine Damen und Herren, diese Tatsache wird natürlich in der Dritten Welt auch zum Anlaß genommen, besondere Hoffnungen an die deutsche Leistungsfähigkeit und an die deutsche Leistungsbereitschaft zu knüpfen. In diesem Zusammenhang begrüßt die Regierung den Beschlußantrag der Koalitionsfraktionen und die Unterstreichung unserer Absichten, in allen Einzelheiten den Bericht der Brandt-Kommission zu prüfen und daraus die erforderlichen Konsequenzen zu ziehen.
Aus außenpolitischer Sicht ist schon heute festzustellen, daß — und das wurde auch schon gesagt — ein großer Teil der Empfehlungen bereits Bestandteil unserer Entwicklungspolitik ist, was uns aber keinesfalls darin hindern kann, die deutsche Konzeption und die deutschen Entwicklungsleistungen weiter zu verbessern und weiter zu entwickeln, auch gerade in schwieriger weltwirtschaftlicher und haushaltsmäßiger Lage. Denn der dramatische Aufruf in diesem Bericht, daß die Suche nach Lösungen in den Nord-Süd-Beziehungen kein Akt des Mit-



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
leids ist, sondern die Bedingung des beiderseitigen Überlebens, dies ist auch die Überzeugung der Bundesregierung.
Der Nord-Süd-Dialog muß fortgesetzt werden, gerade und besonders deshalb, weil er im düsteren Schatten weltpolitischer Krisen steht. Was lehren uns — außenpolitisch betrachtet — diese Krisen, meine Damen und Herren von der Opposition? Es erweist sich doch eine neue Realität in der weltweiten Interdependenz. Es stellt sich einmal mehr heraus, daß die Bewahrung des Weltfriedens und die Erhaltung einer funktionsfähigen Weltwirtschaft nicht mehr von einigen Großmächten allein oder von den Weltmächten abhängt, sondern Wirtschaftswachstum und Friedenssicherung verlangen in zunehmendem Maße die weltweite Zusammenarbeit aller Staaten. Und wo könnte das besser und konstruktiver geschehen als in den Vereinten Nationen und ihren Organisationen?
Herr Kollege Todenhöfer — er ist gerade nicht da —, ich glaube, Sie unterliegen immer wieder einer Fehleinschätzung hinsichtlich der Vereinten Nationen. Wenn Sie sich nun mühsam dazu durchgerungen haben, zu den Vereinten Nationen wenigstens als politisches Forum nicht mehr „nein", sondern so ein halbes „Jein zu sagen, dann müssen Sie doch die Vereinten Nationen als entwicklungspolitisches Instrument bejahen. Anders kann man sich dort die Zusammenarbeit doch gar nicht vorstellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Unsere Bemühungen — und das ist auch eine Konsequenz der zunehmenden weltweiten Interdependenz — um die Stärkung der blockfreien Staaten und die Erhaltung echter Blockfreiheit — das kann und das muß im Rahmen der Vereinten Nationen geschehen. Deshalb mißt die Bundesregierung dieser Zusammenarbeit eine so große Bedeutung bei.
Der Herr Kollege Höffkes hat soeben einige sehr kritische Anmerkungen gemacht bezüglich des Überhandnehmens der Bürokratie, bezüglich der mangelnden Zusammenarbeit der Organisationen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wir haben wiederholt gesagt, daß wir uns um Abhilfe bemühen und daß wir dabei auch Fortschritte erzielt haben, daß wir also solche Schwierigkeiten nicht nur erkannt haben, sondern auch abstellen wollen. Ich darf vielleicht einmal zum Vergleich auf die Bürokratie der EG hinweisen, die ja auch nicht gerade klein ist und die wir ja auch beklagen. Um wieviel schwieriger ist es denn, wenn 152 Staaten in einer solchen Gemeinschaft — Frau Kollegin Fischer, Sie nicken mit dem Kopf; Sie akzeptieren das also — zusammenarbeiten und wenn gerade die jungen Staaten hier um Einfluß und Geltung ringen. Das können wir doch nur unterstützen, selbst wenn dies zunächst eine schwierige und wenig flexible Administration zur Folge hat.

(Frau Fischer [CDU/CSU]: Aber bitte nicht mehr!)

— Frau Kollegin, ich komme darauf nachher gleich noch einmal zurück.
Für die Bundesregierung ist deshalb die aktive und die verantwortungsbewußte Mitarbeit in den Vereinten Nationen auch gerade in der Wirtschafts- und Entwicklungspolitik der Schwerpunkt unserer Dritte-Welt-Politik. Wir nehmen an der Arbeit des Systems der Vereinten Nationen als Partner unter Partnern teil und bringen unsere entwicklungspolitischen Erfahrungen und Vorstellungen in dieses System ein. Wir sind dabei, unsere Mitarbeit in den Sonderorganisationen und in den VN-Gremien an unseren entwicklungspolitischen Zielen und Strategien zu orientieren und, wein möglich, stärker mit den wirtschaftlichen Bereichen zu koordinieren. Es war ja wohl auch ein ausgesprochener Wunsch der Opposition, daß die sehr unterschiedlichen Aktivitäten der unterschiedlichen Organisationen besser koordiniert werden. In meinem eigenen Verantwortungsbereich der Kulturbeziehungen habe ich gerade in Paris zu diesem Thema viele ausführliche Gespräche mit der Generaldirektion der UNESCO geführt. Denn hier zeigt sich in der Tat immer wieder, daß Maßnahmen und Projekte der verschiedenen Organisationen sich, statt zusammenzuarbeiten, zu sehr voneinander abschotten.
Unsere entwicklungspolitischen Leistungen an internationale Entwicklungsorganisationen sind laufend gestiegen. Herr Kollege Höffkes hat es gerade noch einmal gesagt. Ich möchte es als eine positive Entwicklung begrüßen, daß wir zur Zeit etwa 30 % der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen in internationalen Organisationen anlegen. Die skandinavischen Länder tun sehr viel mehr, sie leisten sehr viel mehr finanzielle Projektarbeit in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit. Sie brauchen sich nur einmal in Entwicklungsländern davon zu überzeugen, welch hohes Ansehen gerade die skandinavischen Länder durch dieses Engagement in multilateralen Organisationen errungen haben. Ich bin ganz sicher, daß, wenn wir auf Effektivität und nicht Politisierung achten, dieser hohe und bewußt gestiegene Anteil unserer Entwicklungshilfeleistungen im Bereich der multilateralen Organisationen gute Früchte tragen wird.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Daß darüber die bilaterale Zusammenarbeit keineswegs zu kurz kommt, das können Sie aus den Haushaltsansätzen und aus den Berichten des BMZ klar ersehen.
Wir werden dies also ausbauen. Unsere aktive Mitarbeit in den Leitgremien der Organisationen wie auch unsere finanzielle Beteiligung stellen unter Beweis, was der Brandt-Bericht ja auch gefordert und festgestellt hat, daß diesem System der Vereinten Nationen eine ganz zentrale Funktion bei der Aufgabe weltweiter Entwicklung zukommt. Wenn hier unser Personalanteil, Herr Kollege Höffkes, noch nicht befriedigend ist — Sie haben ja nur bestätigt, was ich in meiner seinerzeitigen Anwort gesagt habe —, so dürfen Sie sicher sein, daß wir uns sehr darum bemühen, den Anteil zu erhöhen. Aber wir wissen alle, daß trotz verbesserter Hilfsleistungen für deutsche Mitarbeiter in internationalen Organisationen, trotz der vom Bundestag hierfür bewilligten Mittel zur Zeit das Interesse und das Engage-



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
ment qualifizierter deutscher Bewerber leider nicht groß ist. Wir werden uns sicher in absehbarer Zeit neuerlich darüber unterhalten müssen, ob wir in dieser Hinsicht genug getan haben und was vielleicht auch die öffentliche Hand tun kann, um eine solche zeitweise Tätigkeit in internationalen Organisationen in ihrem eigenen Bereich nicht nur möglich zu machen, sondern auch zu honorieren.
Ich darf es noch einmal wiederholen: Wir teilen in gewissem Umfang eine häufig geäußerte Besorgnis über die Gefahr zunehmender Bürokratisierung und der institutionellen Wucherung im VN-Bereich und die noch nicht ausreichende Koordinierung der entwicklungsrelevanten Projekte der einzelnen Organisationen. Meine Damen und Herren, wir müssen hierzu zwei Einschränkungen machen. Erstens, ein Teil des institutionellen Wachstums ist ja die Antwort auf neue und stark gestiegene Bedürfnisse. Zweitens, die komplexen Sachfragen und die bestehenden Mehrheitsverhältnisse machen die Abstimmung mit den EG-Partnern und anderen westlichen Industrieländern immer unabdingbarer. Insofern bin ich für den Hinweis und die Anregung von Frau Kollegin Focke außerordentlich dankbar. Unbeschadet dessen aber gilt: Wir setzen unseren ganzen Einfluß ein, sparsame, sinnvolle, wo nötig besser koordinierte Arbeit in den Organisationen sicherzustellen, was dann zugleich eine sparsame und sinnvolle Verwendung deutscher Entwicklungshilfemittel bedeutet.
Zu einem zweiten außenpolitischen Aspekt des Brandt-Berichtes, nämlich institutionellen Ref or-men der weltpolitischen Zusammenarbeit, möchte ich sagen, daß wir ein zahlenmäßig begrenztes Gipfeltreffen grundsätzlich begrüßen. Ich möchte aber hinzufügen, daß neue Ideen dieser Art weltweiter Abstimmung und einer vorsichtigen Behandlung innerhalb und zwischen den regionalen Gruppierungen bedürfen. Selbstverständlich werden wir uns großen internationalen Konferenzen im Entwicklungsbereich zum Beispiel nach Art der bevorstehenden Sondergeneralversammlung oder der UNCTAD-Konferenzen auch in Zukunft nicht entziehen, sondern aktiv daran beteiligen. Verhandlungen aber, die universelle Auswirkungen haben sollen, wie z. B. die Konferenz zur internationalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit der KIWZ mit einem sehr beschränkten Teilnehmerkreis, hatten, wie sich herausgestellt hat, nur sehr bedingten Erfolg. Das wird zu beachten sein, bevor neue Gipfelkonferenzen zu entwicklungspolitischen Themen zusammengerufen werden.
Meine Damen und Herren, die Maximen, die ich vorher vorgetragen habe, sollten uns auch bei der von den Entwicklungsländern vorgeschlagenen neuen Runde zum Nord-Süd-Dialog leiten, die mit der 11. Sondergeneralversammlung über neue globale Entwicklungen in diesem Jahr im August beginnen wird. Die Bundesregierung wird das ihrige tun, damit dieser neue Dialog nach Inhalt und Verfahren so strukturiert wird, daß auch konkrete Ergebnisse möglich sind. Wir wollen diese neuen Verhandlungen im Verbund mit den EG-Partnern, wenn möglich auch im Verbund mit den Partnern im Europarat und mit anderen westlichen Industrieländern, aktiv gestalten. Nur im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit möchte ich im Augenblick nicht auf die von uns als besonders wichtig angesehenen Themen dieses neuen globalen Gesprächs, dieser neuen globalen Verhandlungen eingehen.
Ich möchte aber noch einen Gedanken vortragen, der im Zusammenhang mit dem weltwirtschaftlichen und technischen Fortschritt und der Tatsache steht, daß ein Strukturwandel die Anpassung auf beiden Seiten erforderlich macht.
Wir dürfen uns in diesem Zusammenhang nicht der Gefahr verschließen, die darin liegt, daß die gewachsenen sozialen Strukturen, Glaubens- und Verhaltensformen gerade in den Entwicklungsländern bedroht sind. Es stellt sich immer deutlicher heraus, daß Wirtschaftswachstum nicht gleichbedeutend ist mit befriedigender Enwicklung im sozialen und im kulturellen Umfeld. Wirtschaftspolitische Fortschritte allein — das wurde heute schon gesagt —, die am Pro-Kopf-Einkommen und an den Steigerungsraten des Bruttosozialproduktes gemessen werden, sagen im ganzen offenbar noch nicht genug über die tatsächlichen Fortschritte im Entwicklungsprozeß eines Landes aus. Zudem sagen sie auch noch nichts aus über das Gefälle zwischen arm und reich, das Gefälle zwischen Stadt und Land, zwischen traditionellen und modernen Strukturen, zwischen überlieferter Identität und importierter Entfremdung.
Statistisches Wirtschaftswachstum gewährleistet offenbar noch nicht eine stabile und allen Teilen der Bevölkerung zugute kommende Entwicklung, ja sie kann sogar, wie wir erleben, häufig destabilisierend wirken mit der schwerwiegenden Folge von Nichtentwicklung trotz beträchtlicher Entwicklungshilfeleistungen. Wir müssen demzufolge — und das ist der Verantwortungsbereich der auswärtigen Kulturpolitik unter dem Gesichtspunkt des erweiterten Kulturbegriffes — den bisher überwiegend auf ökonomisches Wachstum verengten Entwicklungsbegriff und Entwicklungsprozeß wohl umfassender als bisher definieren. Wir müssen, was noch entscheidender ist, die sozialen und die kulturellen Bedürfnisse der Entwicklungsländer in der konkreten Zusammenarbeit stärker als bisher berücksichtigen

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

und sie mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Einklang halten oder, wo das nicht geschehen ist, sie mit der wirtschaftlichen Entwicklung in Einklang bringen. Ich glaube, hier liegt ein Themenschwerpunkt für die dritte Entwicklungsdekade im Hinblick auf eine gemeinsame Verantwortung von Entwicklungs- und Industrieländern, aus der Konsequenzen gezogen werden müssen.
Ich möchte damit keinesfalls von den Forderungen nach mehr Hilfe ablenken, sondern ich möchte diese Forderungen nach mehr Hilfe darauf lenken, daß die Voraussetzungen, die in der Struktur der Entwicklungsländer liegen, stärker als bisher beachtet werden, damit dieses Mehr an Hilfe auch wirksam werden kann.



Staatsminister Frau Dr. Hamm-Brücher
Unsere Welt wird nur dann überleben, wenn die Prinzipien der Selbstbestimmung, der friedlichen Konfliktlösung und der Verwirklichung der sozialen Grund- und Menschenrechte überall anerkannt werden und konkrete Fortschritte machen. Deshalb darf — das muß auch noch einmal unterstrichen werden — unser Beitrag niemals Einmischung oder Bevormundung beabsichtigen, sondern er muß Hilfe zur Selbsthilfe sein. In diesem Zusammenhang möchte ich ein paar konkrete Maßnahmen nennen, die wir im Augenblick im Bereich unserer Kulturbeziehungen und des Kulturaustausches vorbereiten.
Das weitverbreitete Analphabetentum ist zweifellos einer der Gründe, weshalb große wirtschaftliche Anstrengungen im Augenblick noch nicht die Früchte tragen, die wir uns erhoffen. Wenn wir einmal auf die Industrialisierung in Europa im vorigen Jahrhundert zurückblicken, dann wissen wir, daß sie auch in Europa ein Prozeß schwerer Umwälzungen und schwerwiegender Veränderungen war. Um wieviel schwieriger ist es erst, Industrialisierungsprozesse auf Gesellschaften aufzubauen, die im Bereich der Alphabetisierung, im Bereich der Verwaltungserfahrung, im Bereich des Umgangs mit Problemen der Gesetzgebung im allgemeinen eben noch wenig Erfahrungen haben.
Ich glaube, wir müssen einfach mehr Geduld haben. Wir müssen in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit weniger im Bereich von Universitäten und Wissenschaft nach westlichem Vorbild fördern, sondern wir müssen die Zusammenarbeit fördern bei Grundbildungsprogrammen, bei Primarschulen, bei einfachen Formen der beruflichen Bildung. Dort müssen wir beginnen, damit am Ende wirtschaftliche Entwicklungshilfe nicht destabilisierend, sondern stabilisierend wirkt.

(Besch [CDU/CSU]: Der Minister liest Zeitung!)

In diesem Zusammenhang möchte ich die Anregung des Kollegen Hüsch, auch im Bereich des Sports die kulturelle Zusammenarbeit zu stärken, außerordentlich unterstützen. Wir sind dabei! —
Wir haben auch in der internationalen medienpolitischen Zusammenarbeit in der UNESCO nicht nachgegeben, sondern mit Nachdruck unseren Entschließungsentwurf zur Mediendeklaration, zur Informationsfreiheit, zur Medienfreiheit nach langwierigen und schwierigen Beratungen durchgesetzt. Ich glaube, daß gerade in diesem Bereich die Bundesrepublik Deutschland einen Erfolg im Sinne unserer Vorstellungen von Medienfreiheit zu verbuchen hatte.
Ich glaube auch, meine Damen und Herren, daß wir die sozialen und kulturellen Rahmenbedingungen wirtschaftlicher Entwicklungen mehr beachten müssen. Wir müssen den im Modernisierungsprozeß gefährdeten, mühsam anlaufenden Prozeß der Findung der eigenen Identität beachten. Wir müssen das Bewußtsein der Entwicklungsländer, ihre eigene Identität, ihre eigenen Formen der kulturellen und der sozialen Entwicklung selber zu finden, unterstreichen. Deshalb brauchen wir mehr integrierte Programme. Wir brauchen keine Einzelprojekte, sondern wir müssen uns darum bemühen, daß, wenn wir z. B. eine Zement- oder eine Düngemittelfabrik bauen und finanzieren, im Umfeld dieser Fabrik auch die sozialen und kulturellen Maßnahmen ergriffen werden und diese Entwicklung begleiten, die es den Menschen, die in diesen Fabriken Arbeit finden können, auch ermöglicht, in den gewohnten Formen ihrer sozialen und kulturellen Bezüge zu leben. Wir haben manchmal sehr bedrükkende Erfahrungen gemacht, wenn wir die Slums in den Großstädten der Entwicklungsländer sehen, in welchem Ausmaß die Menschen dort entwurzelt sind. Das kann ja kein ausgewogener, kein der Gesamtentwicklung förderlicher und kein von uns gewünschter Prozeß sein. Ich glaube, wir müssen in der dritten Entwicklungsdekade in der Tat hier einen Schwerpunkt setzen; dies um so mehr, als die Entwicklungsländer selber dieses Thema zunehmend in den Vordergrund rücken.
Meine Damen und Herren, ich möchte im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit zum Schluß kommen und zusammenfassen: Entwicklungspolitik hat unter außenpolitischen Aspekten auch und vor allem die Aufgabe der Verwirklichung der Menschenrechte und die Aufgabe, die Anstrengungen der Entwicklungsländer in dieser Richtung zu unterstützen und zu fördern. Herr Kollege Holtz hat vor allem darauf hingewiesen.
Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit und innerhalb der weltweiten Organisationen hierfür ein wirksames Instrument. Daß die Zusammenarbeit auch politisch Früchte trägt, zeigt sich doch ganz deutlich in dem Abstimmungsergebnis in der Generalversammlung nach der sowjetischen Invasion in Afghanistan, die von 104 Staaten — überwiegend Entwicklungsländer — verurteilt wurde. Ich glaube, das war wirklich ein wichtiger Einschnitt, eine neue Form der Vertrauensbildung zwischen Entwicklungsländern und westlichen Industrieländern.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer!)

Die bestehenden multilateralen Systeme sind vom Selbstbestimmungsrecht der Völker bestimmt. Jedenfalls ist das unsere Vorstellung. Sie werden als Forum der gleichberechtigten Partnerschaft von uns genutzt. Ihnen kommt eine übergreifende Funktion bei der Lösung der weltweiten entwicklungspolitischen Aufgaben zu. Die Bundesregierung und, ich glaube, wir alle sind bereit, hierzu unseren Beitrag zu leisten.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821509900
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, habe ich eine amtliche Mitteilung zu machen.
Der Ältestenrat hat in seiner heutigen Sitzung vereinbart, in der nächsten Sitzungswoche am Dienstag, dem 13. Mai, und am Mittwoch, dem 14. Mai, nur eine verkürzte Fragestunde von jeweils 60 Minuten durchzuführen und den Schlußtermin für die Einreichung der Fragen beim Parlamentssekretariat auf Donnerstag, den 8. Mai 1980, 11 Uhr, vorzuverlegen, damit der Bundesregierung die Fragen



Vizepräsident Wurbs
gemäß § 9 der Richtlinien rechtzeitig zugestellt werden können.
Diese Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde muß nach § 127 der Geschäftsordnung vom Bundestag mit zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Wer mit der Abweichung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Ich stelle fest, daß die Abweichung mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen ist.
Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Werner.

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0821510000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Staatsminister, bevor ich mich Ihnen zuwende, will ich ein Wort zum Kollegen Holtz sagen. Lieber Kollege Holtz, die Eloge auf den Brandt-Bericht war doch zu dick aufgetragen. Ich will gar nicht abstreiten, daß es im Sinne der deutschen Politik insgesamt zu begrüßen ist, wenn ein Werk die verschiedenartigsten Vorstellungen im entwicklungspolitischen Bereich zusammenfaßt. Nur auf einen Punkt möchte ich eingehen, den man mit Bedauern hervorheben muß. In dem Bericht ist primär das dargestellt, was wir, die Industriestaaten der nördlichen Hemisphäre — und hier insbesondere die westlichen Staaten — an marktunabhängigen Leistungen auf Dauer, auf eine lange Zeit zu erbringen haben.
Demgegenüber wird nur andeutungsweise darauf hingewiesen, daß es nicht genügen könne, langfristig nur verbale Erklärungen seitens der Entwicklungsländer bezüglich einer Rohstoffsicherung über viele Jahre hinweg abzugeben. Vielmehr dürfen wir, die wir uns zu konkreten finanziellen Verpflichtungen bekennen sollen, mit Fug und Recht erwarten, daß derjenige, der diese finanzielle Unterstützung bekommt, seinerseits ganz konkret, unmittelbar, direkt langfristige konkrete Verpflichtungen zur Sicherung der Rohstoffzufuhr und -vorsorge mit uns unterzeichnet bzw. ins Auge faßt. Dieser Aspekt ist meines Erachtens in dem Brandt-Bericht etwas zu kurz gekommen. Ich möchte dies einfach mal feststellen.

(Zuruf von der SPD)

— Mir liegt es fern, das wissen Sie, hier alles zu zerreißen, was da geschrieben wurde. Das wäre völlig ungerecht. Aber es muß erlaubt sein, auch auf derartige Aspekte hinzuweisen.
Verehrte Frau Staatsminister, was Sie bezüglich des Bestrebens der Bundesregierung gesagt haben, deutscherseits alles zu unternehmen, was möglich ist, um den Völkern in der Dritten Welt die Suche nach oder das Wiederfinden der eigenen kulturellen Identität zu erleichtern, das unterstreichen und unterstützen wir seitens der CDU/CSU voll und ganz; das wissen Sie. Wir haben es wiederholt deutlich gemacht.
Auch das, was Sie bezüglich der Problematik der wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Nord und Süd weiterhin gesagt haben, kann ich in der Globalität, wie Sie das dargestellt haben, insgesamt unterstreichen. Ich bin mit Ihnen durchaus auch der Auffassung, daß die Mittelmächte — und dazu möchte ich die Mitgliedsländer der EG zählen — gerade im Hinblick auf die Entwicklung im Nord-Süd-Dialog in den nächsten Jahren eine zunehmende Bedeutung erlangen werden, vor allen Dingen angesichts der Tatsache, daß beide Weltmächte vor dem Hintergrund der vergangenen zwanzig Jahre psychologisch und politisch zur Zeit in der Dritten Welt etwas angeschlagen dastehen.
Des weiteren haben Sie angeführt, es müsse unser Bestreben sein, die Blockfreienbewegung zu verstärken und Verständnis für die Blockfreien zu zeigen. Auch hier ist zunächst kein Dissens zwischen Ihnen und uns. Nur, es muß auch erlaubt sein, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß zur Zeit der Sprecher der Blockfreien Kuba ist. Und Kuba kann nun wahrlich nicht so blockfrei und selbständig genannt werden, wie es aus Ihren Worten hätte entnommen werden können.
Deswegen möchte ich doch noch einmal — nicht zuletzt um auf das, was der Kollege Todenhöfer hier gesagt hat und weswegen er hier heute wiederholt angegriffen wurde, einzugehen — auf die Frage der wechselseitigen Abhängigkeit von Außen- und Entwicklungspolitik zurückkommen. Sehen Sie, hier ist es doch gerade in diesen Tagen, wo wir die traurigen Ereignisse im Iran und Afghanistan miterleben müssen, überaus deutlich, daß wir es auch in der Dritten Welt mit einem ungeheuren Vordringen der Sowjetunion und des Ostblocks insgesamt zu tun haben.
Ich möchte den Ostblock und die Sowjetunion hier gar nicht so in Bausch und Bogen verurteilen. Ich bin der Auffassung: Wir haben es hier mit einer vorwärtsstrebenden Weltmacht zu tun, die ihre Interessen, die sie allüberall klipp und klar sagt, verfolgt. Es ist deswegen ganz naturgemäß unser Bestreben und auch unsere Aufgabe, uns Gedanken zu machen: Wie können wir, wenn wir die Interessen der Sowjetunion nicht nur in Europa, sondern weltweit, auch in der Dritten Welt, sehen, unsere Interessen wahren und glaubhaft auch in der Dritten Welt den sowjetischen Interessen gegenüberstellen, so daß die Dritte Welt sieht, was hier außen- und entwicklungspolitisch im Gange ist und wie und woran sie sich orientieren kann.
Dazu lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Es steht zweifelsfrei fest, daß der große Durchbruch der Dritte-Welt-Politik der Sowjetunion gerade in dieser Ara der Entspannung geschehen ist. In diesen zehn Jahren von 1970 bis 1980 konnte die Sowjetunion geradezu — in Anführungsstrichen gesprochen — von Erfolg zu Erfolg in der Dritten Welt eilen. Dies ist nicht nur auf angebliche große Generalpläne der Sowjets zurückzuführen, sondern selbstverständlich auch auf manchen dummen und nachher beklagten Fehler der westlichen Staatenwelt. Auch ich ich sehe dies.
Aber wenn wir schon dies alles sehen, müssen wir uns Gedanken doch auch darüber machen, in welchen Teilen der Politik und wie wir die Auseinandersetzung mit der sowjetischen Politik aufnehmen müssen. Hier können wir die Entwicklungspolitik nicht ohne weiteres ausklammern, wie es Herr Schluckebier in seinen Einlassungen versucht hat.



Werner
Es ist doch eine Tatsache und hat doch auch Rückwirkungen auf die Politik in der Dritten Welt, in den Entwicklungsländern, daß wir es heute mit etwa 25 afrikanischen Ländern zu tun haben, in denen die Sowjets mit ihren Verbündeten militärisch präsent sind — —

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821510100
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Vohrer?

Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0821510200
Gleich, Herr Präsident. — und wo sie demzufolge die Möglichkeit haben, zu bestimmen, wie nicht nur die außenpolitische, sondern auch die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit den westlichen Staaten, auch mit der Bundesrepublik Deutschland, möglich sein soll.
Bitte, Herr Vohrer.

Dr. Manfred Vohrer (FDP):
Rede ID: ID0821510300
Herr Kollege Werner, empfinden Sie denn den Einmarsch der sowjetischen Truppen in Afghanistan als einen Erfolg der sowjetischen Politik und halten Sie das Abstimmungsergebnis in der UN, wo 104 Nationen diesen Einmarsch mit aller Entschiedenheit verurteilten, für einen Erfolg sowjetischer Politik?

(Dr. Holtz [SPD]: Sehr gut!)


Herbert Werner (CDU):
Rede ID: ID0821510400
Lieber Kollege Vohrer, Sie haben überhört, daß ich vorhin ganz bewußt im Zusammenhang mit dem Wort „Erfolg" von Anführungsstrichen sprach, um darauf hinzuweisen, daß ich damit die sowjetische Sicht der Dinge darstellen wollte.
Da Sie von dem UNO-Beschluß sprachen, möchte ich gleich eines anfügen: Es ist doch völlig klar, daß es heute voreilig wäre darzulegen, daß dieser Beschluß mit der überwältigenden Mehrheit, mit der er getroffen wurde, auch schon einen Beweis dafür darstellte, daß in der Dritten Welt eine Art Umdenkungsprozeß bezüglich der sowjetischen Globalstrategie begonnen habe.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Länder der Dritten Welt werden erst noch zeigen müssen — dies wird sicherlich auch von der Geschicklichkeit westlicher Politik, auch der Entwicklungspolitik, abhängen —, daß sie bereit sind, mit uns gemeinsam den Weg in die Zukunft zu gehen, daß sie bereit sind, den Umdenkungsprozeß, den man in dem einen oder anderen Land der Dritten Welt feststellen kann, insgesamt mitzutragen. Dieser gemeinsame Weg in die Zukunft vermag sicherlich nur so auszuschauen, daß wir — ich meine die westlichen Staaten, insbesondere auch die EG und die Bundesrepublik Deutschland — in noch stärkerem Maße als bisher bereit sein müssen, nicht nur unsere Eigentinteressen zu sehen, sondern auch die berechtigten Interessen der Entwicklungsländer.

(Dr. Holtz [SPD]: Aha!)

Beides ist unabdingbar und in einem untrennbaren Zusammenhang zu betrachten. Das kann nur dem echten, fairen, partnerschaftlichen Dialog entspringen, den aufzunehmen wir bereit sind.
Nur, Kollege Vohrer und Kollege Schluckebier: Wir sind nun eben doch in einem Punkt etwas anderer Auffassung als Sie, nämlich im Hinblick auf die Vergabe der Mittel. Wir sind der Meinung, daß wir im Hinblick auf die Zukunftssicherung unseres Staates und der Europäischen Gemeinschaft angesichts des gezielten Mitteleinsatzes des Ostblocks — der sich insgesamt zwar nur auf ein Vierzigstel des Einsatzes der westlichen Entwicklungshilfe beläuft, der aber gezielt erfolgt — stärker als bisher unsere Interessen, auch unsere wirtschafts- und rohstoffpolitischen Interessen, den Entwicklungsländern klarmachen müssen und von ihnen Verständnis dafür erwarten müssen, daß wir nicht ohne weiteres bereit und auch finanziell und industriell gar nicht in der Lage sind, uns auf Jahrzehnte hinaus finanziell zu verpflichten, ohne von ihnen in entsprechender Weise auch Entgegenkommen — ich möchte nicht sagen: Wohlverhalten —

(Hoffmann [Saarbrücken] [SPD]: Aber das meinen Sie!)

und Gesprächsbereitschaft in diesem Punkt zu erfahren.
Herr Kollege Oostergetelo, ich bin schon der Auffassung, daß sich ein Land, dem ich finanzielle und technische Hilfe zukommen lasse, nicht umgehend, unter Umständen sogar auf den Foren der internationalen Politik, gegen mich aussprechen sollte. Ich bin nicht der Meinung, daß wir mit Bedingungen, Auflagen in der Dritten Welt auftreten sollten. Dies wäre töricht.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber wir sollten dennoch deutlicher machen, in welchen Kategorien wir unsere entwicklungspolitischen Erfordernisse sehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich noch ein letztes Wort zu dem sagen, was vorhin schon wiederholt angesprochen wurde: Zimbabwe. Ich sehe zunächst keinen überwältigenden Erfolg darin, daß in Zimbabwe ein durchaus westlich gesinnter Politiker, Bischof Muzorewa, auf Grund der Tatsache, daß der Westen nicht bereit war, ihm auch nur in irgendeiner Form Hilfe zukommen zu lassen, in den Wahlen gestolpert ist, und die Wahl von einem Mann gewonnen wurde, Herrn Mugabe, der sich als Marxist und Christ bezeichnet. Ich möchte über Herrn Mugabe hier nicht sprechen; das steht uns hier auch gar nicht an. Nur bin ich der Auffassung: Hier wird es sich noch zeigen müssen, ob Herr Mugabe die besonnenen und, wie ich meine, realitätsbezogenen ersten Äußerungen nach seinem Wahlsieg tatsächlich so ernst meint,

(Dr. Holtz [SPD]: Sollen wir ihn dabei nicht unterstützen?)

wie er es uns darstellen wollte. Wenn er uns glaubhaft machen kann, daß er bereit ist, in Zimbabwe/ Rhodesien eine freiheitliche Entwicklung hin zu mehr Menschenrechten, hin zu einer freiheitlichen Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit für den einzelnen und für die gesellschaftlichen Gruppen herbeizuführen und zu garantieren, dann sollten wir



Werner
auch nach unserer Auffassung durchaus in Erwägung ziehen, Zimbabwe /Rhodesien zu unterstützen, damit es eine friedliche Zukunft gewinnen kann.

(Wehner [SPD]: Soll man ihm die Bedingungen durch einen Notar zustellen?)

— Herr Kollege Wehner, dazu brauchen wir keine Notare. Die Bundesregierung hat dafür ihre Diplomaten, um die Auffassungen, die der deutsche Steuerzahler von entwicklungspolitischen Leistungen hat, gegebenenfalls auch einmal den Entwicklungsländern darzulegen, freundschaftlich nahezubringen und damit aufzuzeigen, welchen Erwartungshorizont der deutsche Steuerzahler, der Bürger und Wähler in diesem Land hat und haben muß, wenn er bereit ist, in Zukunft immer mehr finanzielle Mittel für die Entwicklungshilfe in der Dritten Welt aufzubringen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, das ist doch unser aller Meinung.
Es mag sein, daß hier der eine etwas stärker und der andere etwas weniger stark gewichtet. Aber lesen wir doch nur einmal den Jahreswirtschaftsbericht und die Verlautbarungen des Wirtschaftsministeriums! Da habe ich den Eindruck, daß wir, die CDU/CSU, gerade in diesem Bereich gar nicht allzu weit zumindest von Minister Lambsdorff entfernt sind.

(Dr. Holtz [SPD]: Sind Sie für das 59-Millionen-Programm?)

Ich möchte zum Schluß kommen. Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, daß wir in Zukunft unsere entwicklungspolitischen Leistungen und Maßnahmen verstärken müssen, und das wollen wir auch. Wir sind aber gleichfalls der Meinung, daß es der deutsche Steuerzahler nur sehr schwer verstehen würde, wenn wir nicht auch diese Leistungen in den Gesamtbereich der auswärtigen Politik und der auswärtigen Beziehungen hineinnähmen. Der deutsche Steuerzahler kann sehr wohl erwarten, daß wir, die wir hier Politik machen, auch diese Zusammenhänge sehen und uns darüber hinaus bei der Vergabe unserer Mittel entsprechend verhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821510500
Das Wort hat Herr Abgeordneter Bindig.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0821510600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Sprecher der Opposition sorgen dafür, daß die Diskussion wieder in die alten Kanäle einmündet.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Da ist einmal das einfache Schema, die Welt einzuteilen in die Staaten, die sich in die sowjetische Globalstrategie einreihen, und diejenigen, die es nicht tun, um dann die Entwicklungspolitik mit Auflagen zu versehen.

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Wollen Sie Kuba mit Entwicklungshilfe unterstützen?)

Der andere Leisten ist derjenige, den Herr Höffkes hier eben vorgetragen hat,

(Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Geben Sie doch eine Antwort!)

nämlich, daß er die multilaterale Entwicklungspolitik über den Leisten „Bürokratie" und „deutsche Personalbeteiligung" schlägt.
Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat in seiner Beschlußempfehlung zum Dritten Bericht zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung darum gebeten, daß künftige Berichte auch Angaben zu den Zielen, Maßnahmen und Ergebnissen der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit enthalten und die Hauptthemen, Ergebnisse und strittig gebliebenen Probleme multilateraler NordSüd-Verhandlungen deutlich machen. Diesen Anregungen ist die Bundesregierung mit dem jetzt vorliegenden Vierten Bericht bereits gefolgt, indem sie über die multilaterale Zusammenarbeit im Rahmen des UN-Systems inhaltsreich berichtet hat.
Die multilaterale Entwicklungshilfe ist ein wichtiges Feld der entwicklungspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung. Die UN und ihre Unter- und Sonderorganisationen stellen ein bedeutsames Forum für den Dialog der Entwicklungsländer und Industrieländer dar. Aus der Sicht der Entwicklungsländer ist das UN-System schon deshalb von besonderer Bedeutung, weil die Entwicklungsländer dort nicht unterrepräsentiert sind. Die Brandt-Kommission hat die Unentbehrlichkeit dieses Systems für die Erhaltung des Friedens und zur Förderung der Entwicklung hervorgehoben und es einen „hoffnungsvollen Gegensatz zu den ungeordneten und chaotischen Zuständen" bezeichnet, wie sie in anderen Zeitabschnitten unserer Geschichte bestanden haben.
Im UN-System entwickeln sich die rudimentären Strukturen einer Weltgesellschaft. Die vielfältige Tätigkeit der Entwicklungsorganisationen der Vereinten Nationen entfaltet sich in Gremien, in denen die Entwicklungsproblematik aus dem bilateralen Verhältnis des industriellen Geber- und des agrarischen Nehmerlandes mit einer eindeutigen Vormachtstellung der Industrienationen herausgeführt werden kann in einen gleichrangigen Dialog über Entwicklungsfragen. In dieser Verlagerung auf eine Mitverantwortung aller Entwicklungsländer an der Konzipierung und Durchführung von Entwicklungsprogrammen im Rahmen der UN-Organisationen liegt ein erhaltenswerter und ausbaufähiger Beitrag der multilateralen Zusammenarbeit.
Wer für eine Stärkung der Selbständigkeit und Unabhängigkeit aller Staaten und für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern auf der Grundlage der Gleichberechtigung eintritt und wer sich gegen die Errichtung von Macht- und Einflußstrukturen in der Dritten Welt wendet, muß ein Interesse an der Schaffung von stabilen und leistungsfähigen Institutionen der multilateralen Zusammenarbeit haben. Da sich die UN mit der ganzen Breite der weltweiten politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Staatengemeinschaft auseinandersetzt, wird die Ausbildung der Strukturen und insbesondere auch



Bindig
effizienter Strukturen dieser Weltgemeinschaft noch einen längeren Gestaltungsprozeß durchlaufen.
Der Deutsche Bundestag hat sich schon wiederholt mit den Problemen der multilateralen Entwicklungshilfe beschäftigt. Es liegen zu diesem Thema auch bereits mehrere Anfragen und Redebeiträge der CDU/CSU-Fraktion vor. Bei der Durchsicht ist mir aufgefallen, daß sich die CDU/CSU-Fraktion der multilateralen Entwicklungshilfe meistens unter der verengten Perspektive des Gesichtspunktes Bürokratisierung nähert oder aber unter dem Gesichtspunkt des deutschen Einflusses auf die multilaterale Entwicklungspolitik, wobei die Frage des Einflusses nochmals auf die Frage verengt wird, ob die deutschen Zahlungs- und Personalquoten in den Entwicklungsorganisationen im UN-System aufeinander abgestimmt sind. Herr Höffkes war hier zuverlässig. Er hat auch heute hier wieder diese traditionelle Argumentationsweise in der verengten Perspektive vorgeführt. Auf eine solche enge Perspektive kann und darf die Problematik der multilateralen Zusammenarbeit nicht reduziert werden. Eine effiziente Verwaltung und eine personelle Vertretung sind sicherlich von großer Bedeutung. Eine vorrangige Beschäftigung mit diesen Fragen blendet aber die eigentlichen Probleme und erbrachten Leistungen der internationalen Institutionen auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik aus der Betrachtung aus.
Natürlich wollen wir eine angemessene Vertretung auch in den UN-Organisationen, aber es ist ja schon fast peinlich, wenn bei der Betrachtung der multilateralen Zusammenarbeit verglichen wird, ob die Kommastelle des Prozentsatzes des deutschen Finanzbeitrages für eine UN-Unterorganisation mit der Kommastelle des Prozentsatzes der von Deutschen besetzten Planstellen im höheren Dienst und in leitenden Positionen übereinstimmt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Statt einer solchen Betrachtung kommt es vielmehr darauf an, sich mit den entwicklungspolitischen Leistungen dieser Organisationen auseinanderzusetzen, denn von diesen Organisationen wird inhaltlich ein wichtiger Beitrag zur Erarbeitung entwicklungspolitischer Strategien geleistet. Auch die Bundesregierung hat erklärt, daß sie aus der Projektarbeit der Organisationen des UN-Systems wichtige Anregungen für ihre eigene Entwicklungszusammenarbeit erhält.
Die zentrale Planungs-, Finanz- und Koordinierungsarbeit der UNDP leistet einen wichtigen Beitrag dazu, daß in vielen Entwicklungsländern ein integrierter länderbezogener Ansatz verwirklicht werden kann. Die Weltbank z. B. hat erhebliches dazu geleistet, daß das Entwicklungsgeschehen konkret durchleuchtet wird. Frau Hamm-Brücher hat vorhin schon den Beitrag genannt, den die Weltbank dadurch erbracht hat, daß sie einen Indikatorenansatz entwickelt hat, der es uns erlaubt, etwas Präziseres zum Entwicklungsstand eines Landes zu sagen.
Wer eigentlich, so möchte ich fragen, soll wichtige Fragen für die Weltgemeinschaft behandeln, wenn nicht gerade die internationalen Nationen der UN? Das gilt z. B. für die Probleme einer internationalen, auch auf die Probleme der Entwicklungsländer abgestellten Energiestrategie oder für Fragen einer übergreifenden Strategie der Nahrungsmittelversorgung. Wer soll eigentlich die Probleme der Umwelt und der Desertifikation lösen, wenn nicht die UN-Organisationen?
Alle Anträge und Beiträge, die bisher zu diesem Problem der internationalen und multinationalen Zusammenarbeit von Ihnen gekommen sind, anerkennen dies nicht, sondern Sie stehen diesen so wichtigen Weltorganisationen mit Skepsis gegenüber. Sie versuchen nur, diese Organisationen anzugreifen und das Negative herauszuarbeiten. Sie sehen aber nicht, welche konstruktiven Leistungen hier für die gesamte Menschheit erbracht werden.
Ich will darauf hinweisen, daß diese sensiblen Probleme der Familienplanung oder die Fragen der Drogenbekämpfung auf weltweiter Ebene oder die Fragen der Flüchtlingsunterbringung alles Fragen sind, für die es zu Recht internationale Organisationen der UN gibt. Ich darf daran erinnern, daß die UNIDO fundiert aufgearbeitet hat, wie in einzelnen Formen die wirtschaftliche Zusammenarbeit aussehen kann. Auch die Ausdifferenzierung in kleine Organisationen wird von Ihnen immer angegriffen. Ich denke an das bei der ECOSOC angesiedelte Zentrum für transnationale Unternehmungen, das Ausbildungs- und Beratungsleistungen für Verwaltungs- und Wirtschaftsjuristen der Entwicklungsländer bietet, um ihre Fähigkeit zu stärken, faire — soweit das überhaupt möglich ist — Vertragsbedingungen mit multinationalen oder transnationalen Unternehmungen aushandeln zu können. Das ist eine ganz wichtige Aufgabe, die hier von einer UN-Organisation wahrgenommen wird. Ich glaube, dieses Zentrum hat es verdient, beachtet zu werden, zumal es auch ein Garant dafür ist, daß an dem Verhaltenskodex für Unternehmen auf weltweiter Ebene weitergearbeitet wird.

(Beifall bei der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821510700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0821510800
Bitte schön!

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0821510900
Herr Kollege, können Sie uns, die wir hier noch sitzen, zusichern, daß der zuständige Minister über den Ablauf dieser Ihrer Rede und der Debatte heute unterrichtet wird, nachdem er sich seit Stunden erkennbar mit anderen Sachen befaßt und an dieser Debatte überhaupt nicht teilnimmt?

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner Warum verlängern Sie die Zeit und nehmen das nicht ernst genug!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821511000
Diese Frage ist unzulässig.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 1980 17249

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0821511100
Ich gehe davon aus, daß es dem Minister geht wie Napoleon, der mehrere Dinge auf einmal mit Aufmerksamkeit erledigen konnte.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD — Gegenrufe von der CDU/CSU — Wehner CSU: Aber der Minister kann doch wenigstens zuhören! — Sie sind der Fraktionsvorsitzende! — Wehner [SPD]: Hören Sie mal, ich bin doch kein Korporal, sondern ich bin ein Parlamentarier, und zwar alten Stils! — Gegenruf von der CDU/CSU: Aber der hört wenigstens zu! — Wehner [SPD]: Ja, das tue ich auch, aber doch nicht in dieser Ihrer Weise! — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Dieser Minister wird nicht kontrolliert! Das ist unwürdig! — Glocke des Präsidenten)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821511200
Ich bitte doch um Ruhe. — Bitte sehr.

Rudolf Bindig (SPD):
Rede ID: ID0821511300
Fast alle Organisationen der UN sind zu wichtigen Foren des Nord-Süd-Dialogs geworden. Ich habe manchmal den Eindruck, wenn von Ihrer Seite die ausdifferenzierte Struktur der UN-Organisationen behandelt und angegriffen wird, dann hängt dies teilweise damit zusammen, daß, weil es mehrere Organisationen sind und weil sie etwas schwer überblickbar sind, Sie nicht die richtigen Informationen über die Qualität dieser Institutionen haben und dann, weil Sie subjektiv vielleicht nicht voll informiert sind, die Arbeit dieser Institutionen übermäßig kritisieren.
Schauen wir uns auch ruhig einmal die deutschen Entwicklungsinstitutionen an, von denen wir wissen, daß sie durchaus auch ausdifferenziert und in ihrer Vielfalt sinnvoll sind: die KfW, die GTZ, die DEG, die DSE, die CDG, den DED, die FriedrichEbert-Stiftung, die Naumann-Stiftung usw. Auch dort haben wir sehr wohl eine ausdifferenzierte Struktur geschaffen. Jede dieser Organisationen füllt sinnvolle Aufgaben in der Entwicklungspolitik aus. So ist es auch — wenn Sie sich damit beschäftigen, werden Sie es feststellen — mit vielen Organisationen der UN. In einem Punkte stimme ich dabei mit Ihnen durchaus überein: daß natürlich darauf geachtet werden muß, daß die Arbeit in den Organisationen mit einer gewissen Effizienz geleistet wird.

(Werner [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Diesen Institutionen aber von vorherein zu unterstellen oder von ihnen zu behaupten, sie würden nicht effizient arbeiten, wie Sie es hier wiederholt getan haben, ist wohl nicht der richtige Ansatz

(Werner [CDU/CSU]: Das hat Herr Höffkes nicht gesagt!)

und unterschätzt vor allen Dingen die große Bedeutung, die diesen Institutionen zukommt, um Ansatzpunkte eines Weltdialogs über Zukunftsfragen, die uns alle bewegen, zu schaffen.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir der Arbeit der multilateralen Institutionen der Entwicklungspolitik gerecht werden wollen, müssen wir uns mit dem Inhalt ihrer Tätigkeit und ihren erbrachten Einzelleistungen beschäftigen.

(Dr. Hüsch [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Es ist unpolitisch, sie hauptsächlich, wie Sie es in der Regel tun, meine Herren von der Opposition, vorrangig oder fast ausschließlich unter dem Blickwinkel der Bürokratie, unseres Einflusses und der deutschen Personalbeteiligung zu betrachten.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Todenhöfer [CDU/CSU]: Und unter dem Blickwinkel der Menschenrechte muß man sie betrachten!)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821511400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0821511500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute vormittag hat unser Kollege Dr. Holtz von einer Sternstunde des Parlaments gesprochen. Ich möchte sagen: In allen Reden des heutigen Vormittags gab es Punkte, denen wir alle zustimmen können. In einer Ausschußsitzung wäre dies, glaube ich, noch mehr zur Geltung gekommen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Wir wollen also hoffen, daß die vielen guten Hinweise, die heute hier gegeben worden sind, nach der Überweisung der vorliegenden Anträge von allen Seiten auch beachtet werden.
Meine Damen und Herren, der Vierte Entwicklungspolitische Bericht der Bundesregierung enthält einige Sätze, die man nur unterstreichen kann und die wir für die weitere Arbeit auch beachten sollten.
Auf Seite 5 des Vierten Entwicklungspolitischen Berichtes der Bundesregierung heißt es wörtlich — Herr Präsident, ich zitiere —:
Der Weltfrieden wird besser gewahrt werden können, wenn das Einkommensgefälle zwischen Industrieländern und Entwicklungsländern langfristig abgebaut und kurzfristig zumindest nicht noch stärker wird.
Meine Damen und Herren, dazu gehört das Thema, das unter der Überschrift „Personelle Zusammenarbeit" auf Seite 30 besonders behandelt wird. Es heißt dort:
Der Einsatz von Fachleuten aus Industrieländern in der Dritten Welt bleibt auch in Zukunft ein wichtiges Element der Entwicklungszusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist so wichtig und so entscheidend, daß wir auch die Zahlen, die in diesem Vierten Entwicklungspolitischen Bericht stehen, einmal einer näheren Betrachtung unterwerfen sollten. Es heißt an dieser Stelle im Bericht:



Josten
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren bemüht, eine angemessene Anzahl deutscher Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Meine Damen und Herren, unser Bemühen muß sein — das sage ich besonders Ihnen, Herr Minister —, diese Zahlen weiter zu erhöhen. Denn nach dem, was wir vorhin gehört haben, sowie nach dem, was die Frau Minister uns bezüglich der Not und des Elends gesagt hat, das draußen in der Welt ist, müssen wir erkennen: Die personelle Entwicklungshilfe ist eine ganz entscheidende Notwendigkeit, der mehr Beachtung geschenkt werden muß.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang einmal die Zahlen der Auslandsfachkräfte deutscher Personaldienste in Übersee — Stand: 1978 — nennen, so wie der Bericht sie ausweist, damit sie auch in unser Protokoll kommen: Der Deutsche Entwicklungsdienst entsandte 745, die Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe 244, die Dienste in Überseee 180, der Weltfriedensdienst 16, der Internationale Christliche Friedensdienst 45, die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit 1 196, die Konrad-Adenauer-Stiftung 49, die Friedrich-Ebert-Stiftung 106, die Friedrich-Naumann-Stiftung 53, die Hanns-Seidel-Stiftung 3, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 160, die Physikalisch-Technische Bundesanstalt 7, insgesamt 2 804 Mitarbeiter in die Dritte Welt. Meine Damen und Herren, das ist eine beachtliche Zahl, die allen Respekt verdient, ein hohes Lob vom Parlament verdient. Aber — ich sage es der Regierung, ich sage es dem Parlament — die Zahl ist zu gering.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Diese Menschen leisten einen ungeheuer großen Beitrag auch für unser deutsches Ansehen, und insbesondere tragen sie dem Gesichtspunkt Rechnung, was das Haus wünscht: eine Hilfe zur Selbsthilfe.
Ich möchte diese Debatte nicht zu Ende gehen lassen, ohne daß ich noch einmal auf zwei dringende Probleme hinweise. Ich hatte vor Ostern Gelegenheit, mit dem Abgeordneten Dr. Jobst in Flüchtlingslagern in Südostasien Menschen, vor allem Kinder, in einer verzweifelten Lage zu sehen, vor allem Kinder in einer verzweifelten Lage. Flüchtlinge — so weiß ich, so weit ich mich in meiner langen politischen Laufbahn zurückerinnern kann — gibt es offenbar in dieser Welt in immer größerer Zahl in unvorstellbar schrecklichem Elend.

(Wehner [SPD]: Leider wahr!)

Afghanen fliehen nach Pakistan, Indochinesen fliehen nach Thailand, Singapur, Hongkong oder Malaysia; Kubaner fliehen nach Süd- und Nordamerika. Im südlichen Afrika gab und gibt es Flüchtlingsströme ebenso wie in der Sahelzone, dort aus Gründen des Hungers, und so weiter.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Welt ist nicht in Ordnung, in der wir leben. Jedesmal, wenn ich draußen in der Welt Menschen in höchster Not des Flüchtlings, aber auch in der Not des Hungers — also einer Naturkatastrophe — sehe, frage ich mich, weshalb wir in unseren satten westlichen Ländern eigentlich noch nicht so richtig begriffen haben, daß uns Not in dieser Welt bis ins dritte Jahrtausend hinein als weltweite Geißel der Menschheit begleiten wird und daß wir deshalb die Hilfe bei Flüchtlingsnot und Hungersnot sofort in einer ganz anderen Weise langfristig organisieren sollten, als dies jetzt offensichtlich immer wieder als Improvisation geschieht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das gilt nicht nur für uns, es gilt weltweit, gilt für alle Industrieländer.
Heute wurde von dem Herrn Minister Skandinavien als Beispiel genannt. Ich stimme ihm zu. Man hört draußen in der Welt oft Beachtliches von kleinen Ländern. Hier möchte ich auch die Schweiz nennen.
Ich möchte deshalb, meine Damen und Herren, in meiner vielleicht letzten Rede vor dem Deutschen Bundestag

(Zuruf von der SPD: Schade!)

die Bundesregierung sehr ernst auffordern, die logistischen Probleme eines nationalen und internationalen Katastrophendienstes grundsätzlich neu zu überdenken. Es muß doch möglich sein, daß wir z. B. im Rahmen der Pflichtjahre unserer Jugend einen hochtechnisierten nationalen und internationalen Sozialen Dienst ständig in Bereitschaft halten,

(Beifall bei allen Fraktionen)

einen Dienst, der in der Lage ist, an jedem Punkt der Welt oder in der Bundesrepublik — natürlich in Abstimmung mit nationalen und internationalen Partnern und mit anderen Staaten — technische und menschliche Hilfe in möglichst perfekter organisatorischer Weise zu leisten, jedenfalls in einer viel besseren Weise, als es in diesen Jahren in unserer Generation geschieht.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ich weiß, daß viele einwenden wollen, wir hätten ja das Rote Kreuz, das Bundesinnenministerium, Technische Hilfswerke, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, die in der Vergangenheit alle Hervorragendes geleistet haben. Sicher, diese Leistung ist unbestritten. Trotzdem, trotz unserer langen Erfahrung mit der Not: die nationale und internationale technische Organisation des Katastrophendienstes ist nach wie vor völlig unzureichend. Gerade wir Deutsche haben in Erinnerung an unser eigenes großes Flüchtlingselend vor 35 Jahren genügend Anlaß, uns in diesem Bereich der menschlichen Hilfe international besonders hervorzutun.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Das zweite Problem, das sich mir zu Beginn der dritten Dekade aufdrängt, findet seinen Niederschlag im 8. Kapitel des sogenannten Brandt-Berichts, der heute öfter zitiert wurde, in dem von den Aufgaben und Pflichten des Südens gesprochen wird. Wie ich hörte, haben vor allem die Kommissionsmitglieder, die aus Entwicklungsländern stammen, beschlossen, daß ein besonderes Anliegen, übrigens in Kapitel 8 in diesem Bericht formuliert mit



Josten
der genannten Überschrift, in den Bericht eingefügt wird. Es ist in diesem Kapitel 8 von der Verpflichtung der nationalen Politik zur Minderung der Armut ebenso die Rede wie von sozialen und wirtschaftlichen Reformen und von den Elementen einer Strategie gegen die Armut. Weiterhin wird dort gesagt, daß die nationale und regionale Planung wichtig sei, daß die nationale Entwicklung in den Entwicklungsländern verstärkt die Mitwirkung der heimischen Bevölkerung erfordere. Es heißt in diesem Kapitel 8 des Brandt-Berichts auch — was ganz besonders wichtig ist und was bereits Gegenstand einer UNO-Konferenz war —, daß die wirtschaftliche Zusammenarbeit unter den Entwicklungsländern, insbesondere die regionale Zusammenarbeit erheblich verbessert werden müsse, ebenso also die Organisation der Dritten Welt. Vermutlich meint man damit auch, daß ein Nachbarland dem anderen Nachbarland in erster Linie helfen solle und daß man diese Nachbarschaftshilfe auch von seiten der Industrieländer fördern müsse. Die regionale Zusammenarbeit bedarf aber auch einer besonderen Organisationsstruktur. Dr. Jobst und ich haben beispielsweise an der Grenze von Kambodscha erlebt, wie die Hilfsdienste von Thailand unmittelbar diesen Menschen dort helfen, um nur einmal ein Beispiel herauszustellen, das sicherlich weltweit Beachtung finden sollte. Denn wir sind uns sicher darüber im klaren, es ist den Menschen nicht gedient, selbst wenn wir 50 000 oder 100 000 nach hier herüberholen. Es wäre vielmehr viel wichtiger, daß diese Menschen, die ja ihre eigene Kultur haben, in ihren Ländern verbleiben können

(Beifall bei allen Fraktionen)

und daß wir die Hilfen dort leisten, ob es sich um Medikamente, um Zelte oder um Reis handelt, und daß unsere Menschen, die sich dort engagieren und die wir sehr loben müssen, dort helfen.
Als ich die vorhin genannte Passage des Brandt-Berichts las, drängte sich mir die Frage auf, ob denn das Management der Entwicklungsländer in der Lage ist, im Bereich der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft, der sozialen Entwicklung und der Kultur, des Informations- und Erziehungswesens solchen Anforderungen des Kapitels 8 zu genügen. Meine ziemlich klare Antwort ist: die Entwicklungsländer sind dazu jetzt nicht in der Lage. Frau Ministerin, was Sie bezüglich der Analphabeten sagten, trifft natürlich den Nagel auf den Kopf. Selbstverständlich muß auch dort begonnen werden; sonst ist das nicht möglich.

(Zuruf der Abg. Frau Dr. Hamm-Brücher [FDP])

— Sie haben recht, aber diese Länder verfügen zum Beispiel immer noch zu wenig über eigene Fach- und Führungskräfte. Wir helfen zu wenig, um Menschen für Führungsaufgaben in Staat, Wirtschaft und Kultur heranzubilden. Natürlich gibt es auch Ansatzpunkte. Ich möchte das für Ihr Ressort erwähnen, Herr Minister, selbstverständlich auch für das Auswärtige Amt und für andere Stellen, auch für die Länder, die sich beteiligen. Die Bundesregierung sagt bisher über diese Aufgabe und ihre Konzeption zu diesem Teil der Entwicklungspolitik kaum etwas,
was Grundlage für eine Politik in dieser Richtung sein kann. Mir ist dies, Herr Kollege Offergeld, wenn ich das sagen darf, schlicht unverständlich. Ist das denn nicht zu begreifen? In ihrer jetzigen schwachen Managementstruktur müssen die Entwicklungsländer labile Partner von uns bleiben, auch wenn wir noch so viel Geld und Berater hineinpumpen. Sie sind infolge erheblicher eigener Managementschwächen nicht in der Lage, fremde Hilfe aufzunehmen und im Sinne des Aufbaus zu verarbeiten. Wir erleben das und haben das oft genug in unseren Ausschußsitzungen in der Beratung gehabt. Wir haben z. B. auf die Sorge hingewiesen, daß manche Projekte zu früh übergeben werden und dadurch der Erfolg, der schon erreicht wurde, auf die Dauer nicht gehalten werden kann.
Entwicklungsländer können deshalb auch die Grundbedürfnisse der armen Bevölkerung in dem Sinne nicht befriedigen. Die mangelnde Planungs- und Organisationsfähigkeit in vielen Staaten der Welt stört diese friedliche Bewältigung einer gemeinsamen Zukunft unserer einen Welt — die nicht zuletzt in der Furcht vor dem allmählichen Versiegen traditioneller Rohstoffe lebt —, deren Management in Nord und Süd künftig ganz besonders gefordert sein wird.
Wir müssen deshalb, sehr geehrter Herr Minister, viel mehr tun, als in der Vergangenheit getan worden ist. Wir müssen mehr tun, als gegenwärtig getan wird. Das gilt für die Bundesregierung, das gilt für uns alle im Parlament.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Dabei ist für mich die Arbeit — um nur ein Beispiel zu nennen — der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung, vor allem in Berlin, aber auch an anderen Plätzen in der Bundesrepublik und in Übersee ein überzeugender Beweis, in welch wirksamer Weise die Bundesrepublik in diesem wichtigen Bereich die Entwicklungshelfer unterstützen könnte. Dieses Beispiel ist für mich auch deshalb besonders erwähnenswert, weil bei der DSE eine personelle Zusammenarbeit an einem Platz entwickelt und betrieben wird, für den wir hier eine ganz besondere geschichtliche Verantwortung tragen, nämlich in Berlin. Auch das möchte ich in dieser Stunde erwähnen.
Wir können, Herr Minister, unsere deutsche Politik nicht teilen. Wir können nicht sagen: Hier ist die Politik, die wir gegenüber den Entwicklungsländern betreiben, und hier ist unsere Politik in Berlin, die eine ganz andere Politik darstellt. Wir können nicht sagen: Die Entwicklungspolitik ist separat zu sehen, sie darf durch unsere deutschen Probleme nicht gestört werden. Kein Mensch in der Welt würde ein solch schizophrenes politisches Verhalten der Deutschen verstehen. Jeder aber wird verstehen, daß die nationale Politik eines Landes nur eine Einheit sein kann. Meine Damen und Herren, ich habe es selbst draußen erlebt, es gibt so viel Länder, denen wir geholfen haben, die gerade in der Frage unseres getrennten Volkes großes Verständnis haben. Das sollten wir nicht unterschätzen. Auch
17252 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 215. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. April 198o
Josten
das ist ein Gewinn, den wir durch unsere Entwicklungspolitik einbringen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Herr Minister, deshalb sollten wir alles verhüten, daß sich jemand vor der Berlin-Frage auch im internationalen Feld scheut. Wir sollten alle danach trachten, daß Berlin — um wieder zu einem konkreten Anliegen zu kommen — als ein Platz gestärkt wird, an dem mehr als an jedem anderen Ort in der Welt vor allem die personelle Zusammenarbeit mit Führungs-, Fach- und Lehrkräften der Entwicklungsländer so intensiv wie irgend möglich gepflegt wird.
Schließlich gibt es auch in Berlin wie kaum in einer anderen Stadt auf der Welt zahlreiche hoch angesehene Bildungseinrichtungen, die diesen Lehr-und Lernauftrag, dessen Erfüllung in erster Linie der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung obliegt, unterstützen können. Seien Sie sicher, meine Damen und Herren, alle die, die aus der Dritten Welt nach Berlin kommen — wir brauchen es nicht zu sagen —, erleben die geteilte Stadt und nehmen einen Begriff von einem freien demokratischen Rechtsstaat dann auch in ganz anderer Form mit nach Hause.
Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Herr Präsident, ich bin dankbar; ich habe gesehen, Sie haben mich etwas länger reden lassen. Das erkenne ich sehr an.
Meine Damen und Herren, ich bitte deshalb noch einmal die Bundesregierung, dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu Beginn der neuen Legislaturperiode einen Bericht vorzulegen, in dem die Möglichkeit des Ausbaus der Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung in Berlin aufgezeigt wird, damit dann unverzüglich über den weiteren Ausbau der DSE in Berlin beschlossen werden kann.
Da die Aus- und Fortbildung vor allem in der Hoheit der Bundesländer liegt, hoffe ich, daß auch die Bundesländer von der Bundesregierung aufgefordert werden, im Zusammenhang mit einem verstärkten Berlin-Engagement auch anzuzeigen, wo sie selbst bereit wären, die Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer in verstärktem Maße vorzunehmen.
Meine Damen und Herren, Ziel unserer gemeinsamen Arbeit von Parlament und Regierung muß bleiben, daß wir eine echte Hilfe zur Selbsthilfe der Menschen der Dritten Welt leisten.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0821511600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag zu Punkt 18 a der Tagesordnung auf Drucksache 8/2861 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu überweisen, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft sowie zur Mitberatung und zur Beratung gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu Punkt 18 b der Tagesordnung. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3217 die Annahme einer Entschließung. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke schön. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Ausschusses ist angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 18 d. Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Vierten Berichts zur Entwicklungspolitik der Bundesregierung auf Drucksache 8/3582 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit vor, zur Mitberatung an den Ausschuß für Wirtschaft und an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen nunmehr zur Abstimmung zum Zusatzpunkt der Tagesordnung. Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der SPD und FDP auf Drucksache 8/3944 zur federführenden Beratung an den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Dienstag, den 13. Mai 1980, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.