Rede:
ID0821404000

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Metadaten
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    6. Gruhl.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Biechele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU spreche ich über einige Fragen der Wasserwirtschaft, der Gewässergütewirtschaft vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP.
    In der 7. Legislaturperiode haben wir das rechtliche Instrumentarium zur Intensivierung der Gewässersanierung substantiell erweitern und abrunden können. Ich verweise auf das Waschmittelgesetz und vor allem auf die 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, das Wasserabgabengesetz und auf die internationalen Vereinbarungen für den Gewässerschutz. Das Jahr 1976 dürfte, wie Professor Dr. Salzwedel festgestellt hat, für die internationale und die nationale Entwicklung des Wasserrechts den entscheidenden Einschnitt mit sich gebracht haben. Die EG-Gewässerschutzrichtlinie für die Gewässer der Gemeinschaft vom 4. Mai 1976 kann als Grundgesetz des westeuropäischen Gewässerschutzes bezeichnet werden. Professor Salzwedel formuliert:
    Die 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz hat das Recht der Wasserwirtschaft weithin auf völlig neue Grundlagen gestellt. Mit dem Abwasserabgabengesetz ist, jedenfalls im Ansatz, ein Weg eröffnet worden, auf dem nicht nur das Vollzugsdefizit überwunden, sondern auch ein Höchstmaß an verteilender Gerechtigkeit erreicht werden kann.
    Das Umweltgutachten 1978 bestätigt in seiner Vorbemerkung zum Kapitel „Wasserwirtschaft" diesen Sachverhalt und seine Bewertung.
    Dieses neue und, wie wir hoffen, wirkungsvolle rechtliche Instrumentarium für eine moderne und in die Zukunft gerichtete Wasserwirtschaft — es muß in den nächsten Jahren noch seine Bewährungsprobe bestehen —, zu dem wir als CDU/CSU-Fraktion durch eigene Gesetzesvorlagen wichtige Beiträge geleistet haben, ist der intensiven Zusammenarbeit der Fraktionen dieses Hauses mit den Ländern, die vor allem ihre. praktischen Erfahrungen in der Wasserwirtschaft eingebracht haben, zu verdanken. Ich erinnere mich dabei gerne an die Beratungen in der Arbeitsgruppe „Wassergesetze" des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in der letzten Legislaturperiode. Die beiden verehrten Kollegen Konrad und Wittmann werden das sicher auch tun.
    Die Initiativen des Bundes, für den Gewässerschutz Finanzierungshilfen bereitzustellen, um vor allem notwendige Projekte, die der Abwasserbeseitigung dienen, beschleunigt durchführen zu können, sind zu begrüßen. Ich verweise — das ist schon einmal geschehen — auf das erste Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm der Jahre 1972 bis 1976 mit einem Volumen von 150 Millionen DM, von dem 75 Millionen DM für die Sanierung des Bodensees bereitgestellt worden sind. Ich verweise weiter vor allem auf das zweite Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm für die Jahre 1977 bis 1980. Durch die hier bereitgestellten Investitionszuschüsse — je 800 Millionen DM vom Bund und den Ländern — konnte der Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen in dringend sanierungsbedürftigen Gewässerabschnitten mit einem Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 3 Milliarden DM beschleunigt werden.

    (Konrad [SPD]: So ist es!)

    Um die besonderen Leistungen der Länder gerade bei diesen Sanierungsprogrammen transparent zu machen — ich glaube, das ist in Ihrer Bilanz, Herr Bundesminister, ein wenig zu kurz gekommen —, führe ich hier — und dies beispielhaft für die Länder — die Förderbeiträge des Landes Baden-Württemberg im Kontext zu den Beiträgen des Bundes an. So wurden 1977 vom Bund 26,6 Millionen DM, vom Land 136,1 Millionen DM,

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    1978 vom Bund 83,6 Millionen DM, vom Land 183,5 Millionen DM und 1979 vom Bund 97,8 Millionen DM, vom Land 200,2 Millionen DM bereitgestellt.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Baden-Württemberg vorn!)

    Das mit diesen Fördermitteln insgesamt geförderte Bauvolumen im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt für 1977 493 Millionen DM, für 1978 763 Millionen DM und für 1979 750 Millionen DM.
    Was wurde damit im Lande erreicht? Die Zahl der kommunalen Kläranlagen hat sich in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg verdoppelt. Derzeit sind in Baden-Württemberg 1 225 kommunale Sammelkläranlagen in Betrieb, von denen 1 153 vollbiologisch ausgelegt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine Reihe dieser Kläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen ausgestattet worden sind. Dazu zählen insbesondere die mit Phosphatfällungsanlagen versehenen Anlagen im Bodenseegebiet und die zur Zeit im Bau befindliche weitergehende Reinigungsstufe der zentralen Kläranlage Stuttgart. Damit sind heute 86 % der Einwohner von Baden-Württemberg den zentralen Kläranlagen angeschlossen. Dieser Prozentsatz liegt erheblich über dem Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit werden in Baden-Württemberg umgerechnet fast eine Million DM täglich als Fördermittel für die Gewässerreinigung ausgegeben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann und die für das Engagement der Länder, gerade der von der



    Biechele
    CDU/CSU-regierten Länder, für die Förderung der Abwasserbeseitigung beispielhaft ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Gerade das Beispiel der Reinhaltung des Bodensees zeigt, daß sich die Kräfte der Länder und des Bundes zu einer einzigartigen Gewässerschutzmaßnahme zusammenfassen lassen, wenn es darum geht, die Reinhaltung des größten Trinkwasserspeichers Europas, der für mehr als 3 Millionen Menschen Trinkwasser liefert, zu sichern und für die Zukunft zu gewährleisten. Die Länder um den Bodensee haben — wohlwissend, daß Gewässerschutz keine Grenzen kennt — seit den 50er Jahren die Bedeutung dieser Aufgabe erkannt und die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gegründet. Schon damals ist im Bodenseebereich moderne Gewässerschutzpolitik praktiziert worden.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Dr. Zumpfort [FDP]: Mit Hilfe der Bundesregierung!)

    Dort wurden die Grundlagen für eine in weiten Bereichen richtungweisende Gewässerschutzpolitik vereinbart und Empfehlungen zu deren Verwirklichung an die Anliegerstaaten gegeben. Sie sind weithin beachtet worden. Am deutschen Bodenseeufer und im rückwärtigen Einzugsgebiet wurden moderne dreistufige Kläranlagen mit der für den Bodensee so notwendigen Phosphatfällung gebaut. Diese Maßnahmen haben Früchte getragen. Die Belastung des Sees wurde merklich vermindert, und seine Gewässergüte hat sich vor allem in den Uferbereichen deutlich verbessert.
    Von der Aufgabe der Reinhaltung des Bodensees führt der Weg fast zwangsläufig zur Aufgabe der Sanierung des Rheins, zu der ich noch einige Bemerkungen machen möchte.
    Der Rhein ist für die Bundesrepublik Deutschland das wichtigste Oberflächengewässer. Für fast 9 Millionen Menschen, davon 5 Millionen Einwohner unseres Landes, dient der Rhein als Trinkwasserspeicher. Gleichzeitig wird er als Brauchwasserquelle, als Vorfluter und als Schiffahrtsstraße genutzt.
    Die Rheinanliegerstaaten haben in den 50er Jahren erkannt, daß sie die Sanierung des Rheins nur in Zusammenarbeit erreichen können. So kam es zur Vereinbarung über die internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung im Berner Vertrag vom 29. April 1963. Die Kommission hat vor allem die Aufgabe, nach einer gründlichen und kontinuierlichen Analyse der Verunreinigung des Rheins den beteiligten Regierungen geeignete Maßnahmen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen vorzuschlagen und Grundlagen für etwaige Abmachungen zwischen den Signatarstaaten, die diesem Ziel dienen, vorzubereiten. Sie ist also keine internationale Behörde, sondern ein Beratungsorgan für die Regierungen.
    So hat die Kommission in jahrelangen Gesprächen und Verhandlungen die bekannten Bonner Konventionen vom 3. Dezember 1976, das ChemieÜbereinkommen und das Chlorid-Übereinkommen vorbereitet. Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung, am 1. Februar 1979 in Kraft getreten, gibt die Grundlage für Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Einleitung gefährlicher Stoffe. Für Quecksilber, Kadmium und einige organische Chlorverbindungen werden gegenwärtig Grenzwerte für bestimmte Industriezweige erarbeitet. Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride ist von allen Staaten mit Ausnahme Frankreichs ratifiziert worden.
    Die Verringerung der Salzbelastung des Rheins ist eine wichtige umweltpolitische Maßnahme. Die hier vorgesehene Reduzierung der . Salzeinleitung der elsässischen Kaliminen unter Beteiligung aller Anliegerstaaten wurde von der Kommission als eine Maßnahme bewertet, die rasch, kostengünstig und spürbar zu einer Herabsetzung der Salzbelastung des Rheins führen könne.
    Herr Minister, Sie haben uns vorhin leider sagen müssen, daß wohl keine Chance mehr besteht, Frankreich für die Ratifizierung des Chlorid-Abkommens zu gewinnen. Sie haben etwas optimistisch angedeutet, daß neue Konzepte zur Reduzierung der Salzbelastung vorbereitet werden. Herr Minister, wenn die Vorbereitung dieser Konzepte so lange wie die Vorbereitung des Chlorid-Abkommens dauern wird, dann gehen mehr als zehn Jahre ins Land. Das ist nach meiner Meinung ein Zeitraum, den wir unter keinen Umständen hinnehmen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aus diesem Grund, Herr Minister, frage ich Sie nochmals eindringlich, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die französische Regierung dafür zu gewinnen, der französischen Nationalversammlung das Übereinkommen zuzuleiten. Dazu ist zweifellos erforderlich, daß man dafür die elsässische Bevölkerung gewinnt. Ich bin so optimistisch, zu meinen, daß man bei koordinierten Anstrengungen dieses Ziel erreichen könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Durch die am 3. Dezember 1976 geschlossene Zusatzvereinbarung zum Berner Vertrag wurde die EWG Mitglied der internationalen RheinschutzKommission. Damit ist eine enge Zusammenarbeit beider Institutionen, die der Sache zugute kommt, gewährleistet. Die Kommission bearbeitet zur Zeit den Entwurf eines Übereinkommens, in dem die Bedingungen für Wärmeableitungen, insbesondere der Einsatz und Betrieb der geschlossenen Kühlsysteme, festgelegt werden. Sie hat auch 1977 ein langfristiges Arbeitsprogramm vorgelegt, dessen Kernstück eine detaillierte Ubersicht über die Abwasserbelastung und Abwasserbehandlung im gesamten Rheineinzugsgebiet ist. Sie gibt die bestehenden Verhältnisse im Jahre 1973 und die Vorhaben zur Reinhaltung der Gewässer des Rheins mit Blick auf 1985 wieder.
    Die Gesamtbilanz ergibt, daß die Sanierung des Rheins in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht hat. Die früher stark belasteten Strecken des Rheins zeigen eine deutliche Verbesserung. Dies be-



    Biechele
    trifft den Sauerstoffgehalt wie auch die gesamte organische Belastung.
    Dringend erforderlich wäre ein stärkeres Engagement der nationalen Parlamente der Rheinanliegerstaaten. Hierfür haben die Niederlande, als Unterlieger von der Verunreinigung des Rheins besonders betroffen, die Initiative ergriffen. Das niederländische Parlament hatte auf Veranlassung der beiden Kammern zu einer interparlamentarischen Konferenz der Rheinanliegerstaaten zur Behandlung der Probleme der Rheinverschmutzung eingeladen, die am 24. und 25. Februar 1977 in Den Haag stattgefunden hat. Nach intensiven Diskussionen wurde die Haager Entschließung vom 25. Februar 1977 verabschiedet, in der die nationalen und internationalen Gremien im Bereich des Rheins aufgefordert wurden, ihre Verantwortung und ihre Möglichkeiten zur Sanierung des Rheins kraftvoller wahrzunehmen.
    Ich kann heute nur auf einen wesentlichen Punkt dieser umfassenden Entschließung hinweisen, der mit großem Nachdruck gefordert wurde: die Stärkung der internationalen Rheinschutzkommission. Hier bieten sich erfolgversprechende Möglichkeiten an. Einmal sollten die Ministerkonferenzen, die die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen haben, kontinuierlicher zusammentreten. Dann sollten die Aufgaben der Rheinschutzkommission dadurch an Gewicht gewinnen, daß die Berichtspflicht über ihre Arbeit verstärkt wird. Die jährlichen Tätigkeitsberichte sollten nicht nur den beteiligten Regierungen vorgelegt, sondern mit deren Stellungnahmen den nationalen Parlamenten zugeleitet werden. Damit bestünde die Möglichkeit, die Probleme der Sanierung des Rheins in der Regel einmal im Jahr in den Parlamenten gründlich zu diskutieren, um neue Initiativen einzuleiten. Wir als Deutscher Bundestag könnten auf diese Weise auch unsere Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung und damit der Kommission wahrnehmen.
    Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt diese Intervention. Ich glaube, davon ausgehen zu können, daß das ganze Hohe Haus das tut. Wir sollten als Deutscher Bundestag auch dafür eintreten, daß die Arbeit der interparlamentarischen Konferenz über die Rheinverschmutzung weitergeführt werden kann, die durch die Haltung der französischen Regierung zum Chlorid-Abkommen gelitten hat.
    Ich konnte als Sprecher meiner Fraktion für den Bereich der Wasserwirtschaft, der Gewässergütewirtschaft im Rahmen der heutigen Debatte nur einige, aber wichtige Teilgebiete erörtern. Ich hoffe, daß dadurch überzeugend deutlich wurde: Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages läßt sich in ihrer Sorge für eine menschenwürdige Umwelt von niemandem übertreffen. So war es, so wird es bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Gruhl.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herbert Gruhl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in
    der heutigen Debatte über die Umweltpolitik sehr Richtiges und in den Einzelheiten Interessantes gehört. Meine Kritik wird sich in den mir zur Verfügung stehenden 15 Minuten nicht mit den Einzelheiten befassen können. Ich werde an Hand einiger Beispiele darstellen, daß diese Bundesregierung — und die hier vertretenen drei Parteien ebensowenig — kein Konzept für die Zukunftspolitik hat.

    (Volmer [CDU/CSU]: Und wie ist es mit den Grünen?)

    — Ich spreche von den hier vertretenen Parteien.
    Diese Feststellung mindert nicht die große Leistung der Beamten der Bundesregierung, die in der 45seitigen Antwort eine ausgezeichnete Aufstellung über den Stand der Maßnahmen und Absichten geliefert haben. Aber sie haben das eben aus ihren rein fachlichen Gesichtspunkten heraus getan, vor allem denen des Innenministeriums. Für eine umfassende politische Antwort wäre die gesamte Bundesregierung zuständig gewesen. Aber leider ist außer dem Herrn Innenminister heute auch niemand hier vertreten.

    (Widerspruch bei der SPD) — Von den Ministern.

    Leider waren auch schon die Fragen der Koalitionsfraktionen fachspezifisch und nicht gesamtpolitisch. Die Antwort der Bundesregierung enthält nichts über ein langfristiges ökologisches Konzept, obwohl sie ein solches am Anfang mit folgenden Sätzen als notwendig bezeichnet:
    Umweltpolitik erschöpft sich nicht in der Abwehr drohender Gefahren und in der Beseitigung eingetretener Schäden.

    (Konrad [SPD]: Sehr gut!)

    Vorsorgende Umweltpolitik verlangt darüber hinaus, daß die Naturgrundlagen geschützt und schonend in Anspruch genommen werden. Maßgebliche Richtschnur muß es sein, den Naturhaushalt in allen seinen Bestandteilen funktionsfähig zu halten und auch hinsichtlich seiner Leistungs- und Regenerationsfähigkeit zu sichern. Dies erfordert einen sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen, eine schonende Nutzung des energetischen und biologischen Ausgleichspotentials der Natur.
    Soweit, so gut.
    Die anderen Ministerien der Bundesregierung verfolgen aber genau die entgegengesetzte Zielrichtung, nämlich das sogenannte wirtschaftliche Wachstum. Würden die angestrebten Steigerungsraten von über 3 % jährlich erreicht, hätten wir im Jahre 2000 eine Verdoppelung und bei über 2 % jährlicher Zunahme bis zum Jahre 2030 eine weitere Verdoppelung, d. h. nach 50 Jahren eine Vervierfachung des Wirtschaftspotentials der Bundesrepublik Deutschland.
    Dies ist ja auch der einzige Sektor, auf dem die Bundesregierung ein Programm, nämlich ein Ener-



    Dr. Gruhl
    gieprogramm hat, das die Verdoppelung der Energieerzeugung schon bis zum Jahre 2000 vorsieht.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Ihre Rede haben Sie hier aber schon einmal gehalten!)

    — Aber Sie ziehen keine Schlußfolgerungen daraus, Herr Gerster. Darum sage ich Ihnen das ab und zu erneut.
    Selbst die Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergiepolitik" — das ist neu — nimmt diese Daten jetzt als Grundlage ihrer Untersuchung. Ich will gar nicht die in der Presse genannte erste Möglichkeit von 380 Atomkraftwerken im Jahre 2030 ad absurdum führen, sondern die zweite Möglichkeit mit 120 Kernkraftwerken der Größenordnung von Biblis. Das würde bedeuten, daß wir alle 40 Kilometer im Quadrat in deutschen Landen ein solches Monstrum stehen hätten, außerdem die stillgelegten Ruinen, Wiederaufbereitungsanlagen und Zwischenlager.
    Aber das ist noch gar nicht das Entscheidende. Zu jedem Großkraftwerk gehört doch eine geballte Ladung neuer Fabriken; abgesehen davon, daß die Kühlwasserkapazitäten aller deutschen Flüsse gar nicht ausreichen würden. Die klimatischen Folgen der Abwärme wären gar nicht zu verkraften.
    Die noch entscheidendere Frage einer solchen Totalindustrialisierung der kleinen Bundesrepublik ist aber der damit verbundene Landverbrauch, worauf die Kollegin Hartenstein dankenswerterweise sehr deutlich hingewiesen hat. Laut den Ermittlungen für verschiedene Länder wächst die bebaute Fläche eines Landes im halben Ausmaß des Bruttosozialprodukts, was auch auf Seite 10 der Antwort für die Bundesrepublik Deutschland bestätigt wird. Das würde bedeuten, daß bei einer erfolgreichen Realisierung der wirtschaftlichen Ziele im Jahr 2030 die Fläche der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr-zu 11,4% bebaut wäre, sondern zu 22,8%.
    Hier wird in erschreckender Weise deutlich, daß in allen Überlegungen der Politik der Zeitfaktor gänzlich fehlt. Die Antwort spricht zwar von der Wertminderung der Landschaft durch Zerschneiden und Zerstückelung, Verlärmung, Schadstoffbelastung sowie durch direkte Eingriffe in den Naturhaushalt, z. B. Entwässerung oder Beseitigung natürlicher Landschaftselemente — z. B. Oberflächenformen und Vegetationen —; sie spricht davon aber unter heutigen Aspekten, nicht unter dem Aspekt des Jahres 2030, erst recht nicht unter dem Aspekt des Jahres 2100, in dem die gesamte Bundesrepublik Deutschland nur noch aus betonierten Flächen bestünde.
    Z. B. auch das wahnwitzige Straßenbauprogramm läuft ja weiter. Schon bis 1990 sollen 3 000 km Autobahn und 2 000 km sonstige Bundesfernstraßen gebaut werden. Dabei besteht schon heute nur noch ein Fünftel der Bundesrepublik aus unzerschnittenen Lebensräumen für Pflanze, Tier und Mensch.
    In der Antwort wird allenthalben so getan, als sei der Umweltschutz bzw. das dafür zur Verfügung stehende Kapital die begrenzte Ressource. Die begrenzten Ressourcen dieses Landes und des Planeten sind vielmehr der fruchtbare Boden, das Wasser, die Luft, das Klima und die nicht nachwachsenden Bodenschätze. Zu diesen wirklich elementaren Fragen sind Bundesregierung und die drei Parteien hier noch gar nicht durchgestoßen. In dem Bericht steht zwar einleitend:
    Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, das Verständnis dafür zu wecken, daß die konsequente Durchsetzung des Umweltschutzes vor dem Hintergrund knapper werdender Ressourcen in mancher Hinsicht ein Abgehen von eingefahrenen Verhaltensweisen erfordert. Dieser Prozeß des Umdenkens ist in weiten Teilen unserer Bevölkerung, vor allem in der jungen Generation, im Gange.
    Das ist sehr richtig; aber leider ist dieser Prozeß des Umdenkens bei der Bundesregierung und bei den hier vertretenen Parteien überhaupt noch nicht im Gange.

    (Zurufe von der CDU/CSU und der FDP)

    Es gibt in der Tat bereits Hunderttausende, vielleicht schon Millionen, die über die elementarsten Fragen des Lebens auf dieser Erde viel gründlicher nachgedacht haben als die alten Parteien. Soweit sich diese Menschen nun auch politisch artikulieren, wird ihnen in der Antwort eine — ich zitiere —„militante Ideologie zur Durchsetzung von nur partiellen Umweltinteressen und auch reinen Gruppeninteressen" unterstellt,

    (Zuruf des Abg. Konrad [SPD])

    die angeblich die sozialen und ökonomischen Chancen anderer Bürger unberücksichtigt lassen.
    Ein so diffamierender Vorwurf kann nur von völligen Ignoranten vorgebracht werden.
    Der verstorbene Verfassungsrechtler Ernst Forsthoff hatte schon 1972 ausgeführt, daß die bisherige Entwicklung der Industriegesellschaft immer noch von „mächtigen organisierten Interessen" vorangetrieben werden.

    (Zuruf des Abg. Konrad [SPD])

    Er sagte: „Auf der anderen Seite steht kein organisiertes Interesse, keine religiöse, weltanschauliche oder sonstige formierte soziale Gruppe, sondern das schlichte Interesse von jedermann."

    (Zuruf des Abg. Konrad [SPD])

    So ist es, genauso. Hier geht es um die Zukunft, ja, um das Überleben von jedermann. Es sind gerade die Verantwortungsbereiten und die Uneigennützigen, die sich hier zusammentun. Daran wird keine Diffamierung etwas ändern.
    Die Politiker, die heute in allen Industrieländern den Kurs bestimmen, sehen die Umwelt immer noch als eine kleine Unterabteilung der Politik, manche sogar als Unterabteilung der Wirtschaft. Dies verraten in der Antwort auch folgende zwei Sätze:
    Umweltpolitik ist eine Langfristpolitik, die auf
    Ressourcenschonung und damit auf langfristige
    Sicherung der Existenzgrundlagen auch der



    Dr. Gruhl
    Wirtschaft gerichtet ist. Ebenso ist eine leistungsfähige Volkswirtschaft eine notwendige Bedingung für eine wirksame Umweltpolitik.
    Mit dem letzten Satz wird unsere Welt auf den Kopf gestellt: Nicht die biologischen Lebensvoraussetzungen sind das Primäre, sondern die Ökonomie samt ihrem Wachstumswahn.
    Für die natürliche Umwelt wird dann etwas Kapital abgezweigt. Das sind ganze 1,4 % des Bruttosozialprodukts. Und da ist man noch stolz und meint, daß dies sehr viel sei.
    Entscheidend ist leider immer noch die ökonomische Bilanz, nicht etwa der echte Nutzen für das Lebewesen Mensch und für seine elementaren Bedürfnisse, die auch geistige und psychische sind. Die Wirtschaft arbeitet längst mit der Grenznutzenrechnung. Was wir heute brauchen, ist eine Grenznutzenrechnung für den Menschen. Doch dies ist das Erstaunliche an der heutigen Zeit. Nach dem Nutzen für den Menschen, um dessentwillen angeblich alles geschieht, fragt kein Mensch. Ihm kann die Produktion ruhig schaden, wenn sie dem Hersteller nur Gewinn und insgesamt eine Erhöhung des Bruttosozialprodukts bringt, was für den Staat auch immer erhöhte Steuereinnahmen bedeutet. Die Entwicklung unseres Wirtschaftssystems wird längst nicht mehr durch die Frage: „Was ist gut für den Menschen?" bestimmt, sondern durch die Frage: „Was ist gut für das Wachstum der Wirtschaft?". Daß diese Steigerungen noch das Wohl der Menschen fördern, ist ein meist völlig unbegründeter Glaubenssatz. — Hier scheint die Zeitangabe nicht zu funktionieren. Mich würde interessieren, wieviel Redezeit mir noch zur Verfügung steht.