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ID0821403800

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    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man der Debatte folgt, insbesondere den Ausführungen der verehrten Kollegen von der Opposition, dann hat man den Eindruck, es ist ein neues Problem für den Umweltschutz, in der Umweltpolitik entstanden, und wir müssen das schleunigst aufnehmen: das ist der Problembereich „Informationsverschmutzung", der bei den Kollegen offenbar einen so bedenklichen Grad erreicht hat, daß wir ihn aufgreifen müssen. Ich möchte das zum Einstieg kurz belegen. Im Antrag der CDU wird mehr Information und Aufklärung gefordert. Wenn man den Antrag insgesamt durchliest, kann man zu dem Eindruck kommen: entweder haben sie die Antwort der Bundesregierung nicht gelesen, oder sie haben sie nicht verstanden.
    Der bayerische Staatsminister beklagt, daß es härter sei, Gesetze zu vollziehen, als sie zu beschließen. Er verband dies mit kritischen Anmerkungen gegenüber dem Bundestag. Ich gehe davon aus, daß er auch seine Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion gemeint hat, wenngleich Herr Schwarz behauptet hat, die CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat habe das Recht, Gesetze auch wieder zu korrigieren. Demgegenüber stellte Herr Volmer mit tiefer Überzeugung fest und wollte es sich nicht nehmen lassen, daß die CDU/CSU an allen Umweltgesetzen mitgewirkt habe und daß sie ihnen zugestimmt habe. Ich verstehe diese Diskrepanz, ehrlich gesagt, nicht.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Auch Korrektur kann eine Mitwirkung sein!)

    — Es ist ja denkbar, daß Sie Ihre Positionen korrigieren. Aber vielleicht sollte man doch bei den Beratungen im Bundestag und seinen Ausschüssen korrigieren und sich nicht hier hinstellen und sagen: Wir haben ja alle zugestimmt, und wir tragen das mit, und das ist ja unsere Position!, und zur gleichen Zeit über den Bundesrat Kritik anmelden und sagen: So, lieber Bundestag, geht es nicht, so, liebe
    Bundesregierung, geht es nicht! Das wußten Sie ja wahrscheinlich auch vorher.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Lassen Sie mich noch zu wenigen grundsätzlichen Dingen Stellung nehmen, bevor ich mich zu den Ausführungen der verehrten Kollegen äußere.
    Erstens. Ich meine nach wie vor, daß es richtig und notwendig ist, passiven Umweltschutz zu betreiben. Die Beseitigung bereits eingetretener Schäden ist dringend erforderlich. Wir sind uns darüber im klaren, daß dies ein langsamer Prozeß ist, der aber nur mit Beharrlichkeit weiter verfolgt werden kann und der weiter verfolgt werden muß. Wir sind gar nicht so euphorisch, zu meinen, nun sei einmal ein Gesetz beschlossen, und wenn man das umsetzt, dann ist morgen die Welt schon wieder in Ordnung. Es ist eine langwierige, schwierige Aufgabe. Hochgesteckte Ziele, Herr Staatsminister, ja! Wir wissen, daß die Realisierbarkeit schwierig ist. Dazu brauchen wir nicht Ihre Bestätigung. Wir wollen diese Ziele verfolgen und werfen nicht bei der ersten Schwierigkeit die Flinte ins Korn, wie es offenbar jetzt beim Abwasserbeseitigungsgesetz geschehen soll.
    Zweiter Punkt. In Zukunft muß aber dem Vorsorgeprinzip mehr Beachtung geschenkt werden. Wir meinen, daß aktiver Umweltschutz in Zukunft noch viel wichtiger ist als der passive. Es geht darum, bereits bei der Herstellung, Verteilung und beim Konsum von Gütern Beeinträchtigungen der Umwelt zu vermeiden. Dies ist deutlich belegbar, etwa im Zusammenhang mit dem Lärmschutz. Es ist billiger und auf Dauer auch nur vertretbar, den Lärm an der Quelle zu bekämpfen, statt den Leuten nur die Fenster zu vernageln und hohe Wände oder Lärmschutzwälle aufzurichten, die teuer sind, im Grunde genommen aber nur wieder neue Umweltprobleme schaffen, weil sie nämlich auch die Optik, das Empfinden der Bürger beeinträchtigen.
    Denn ich möchte auch folgendes feststellen: Umweltschutz und Umweltschutzpolitik sind für uns, für die Liberalen, nicht nur der Schutz der natürlichen Umwelt, nicht nur die Aufgabe, die Lebensbedingungen zu erhalten, die Biosphäre zu erhalten. Sondern wir rechnen dazu auch den Problembereich der sozialen und der kulturellen Umwelt. Das möchte ich hier einmal feststellen.
    Nächster Punkt — hier stimme ich dem Bundesminister ausdrücklich zu —: Umweltschutz ist nicht auf den nationalen Bereich begrenzt und kann nicht auf den nationalen Bereich begrenzt werden. Umweltverschmutzung und Umweltbelastung insbesondere bei der Luft und bei den Gewässern machen nun einmal nicht an den nationalen Grenzen halt. Aber sie machen auch nicht an den Grenzen der Bundesländer halt. Wenn wir die Notwendigkeit erkennen, dieses Problem grenzüberschreitend zu bewältigen, dann muß die Bereitschaft der Länder zur Kooperation mit dem Bund — ich möchte aber auch die Kommunen und jeden einzelnen Bürger einbeziehen — von vornherein unterstellt werden können.



    Dr.-Ing. Laermann
    Ich meine, daß sich die Lösung der grenzüberschreitenden Probleme nicht nur auf den EG-Bereich beziehen darf und sich auch nicht bezieht. Diese Probleme müssen auch mit den übrigen europäischen Staaten, insbesondere den osteuropäischen Staaten, gemeinsam bewältigt werden. Denken wir an das Problem der Ostseeanrainer. Hier sind Aktivitäten und Initiativen zu verstärken.
    Ich möchte darauf hinweisen, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die bestehenden Aktivitäten und auf die Notwendigkeiten hingewiesen hat. Auch hier gilt beharrliches Bemühen, langsam in kontinuierlichen Schritten zum gesteckten Ziel zu kommen. Letzten Endes müssen wir feststellen, daß Umweltschutzprobleme auch Standortfragen für die Industrie hervorbringen und damit zu Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Raum führen können.
    Wir stehen nach wie vor — dies betone ich — auf der Grundlage der Freiburger Thesen von 1971. Wir halten das Verursacherprinzip für notwendig und setzen es konsequent durch. Wir befinden uns dabei nur zum Teil in einem gewissen Gegensatz zu den Antragstellern, die in ihrem Antrag selber feststellen, man müsse
    soziale Kosten von Umweltbelastungen soweit wie möglich dem Verursacher zuweisen und damit auch stärkere Anreize für umweltfreundlichere Produkte und Verfahren schaffen, .. .
    Der Herr bayerische Staatsminister Dick führt hier das Gemeinlastprinzip ein. Wir können uns durchaus vorstellen, daß dieses mit einbezogen wird. Wie ich vorhin von dem Vertreter der Bundesregierung, Herrn Minister Baum, hörte, wird das auch verfolgt, wird das berücksichtigt. Wir werden dies auch bei raumordnerischen Entscheidungen in Zukunft stärker berücksichtigen müssen.
    Der Herr bayerische Staatsminister hat auf die Kosten für den Umweltschutz abgehoben. Ich sage Ihnen noch einmal, sie müssen im wesentlichen über das Verursacherprinzip hereingeholt werden. Damit kann man ihnen eine gewisse Konjunkturabhängigkeit nicht absprechen. Wir meinen aber dennoch, daß Umweltpolitik keine Politik für Schönwetterperioden sein kann und daß sie nach wie vor, auch wenn es wirtschaftlich und konjunkturell nicht so läuft, eine verpflichtende Aufgabe ist. Das hat nichts damit zu tun, daß hiermit weiterhin der Weg zum Staatsbankrott beschritten wird.
    Es geht auch nicht nur darum, daß wir wachstumshemmende Umweltpolitik betreiben, nämlich nur etwa durch einfache Beseitigungsanlagen, die zunächst nur Kosten verursachen. Integrierte Vermeidungsmaßnahmen führen zu ganz anderen Perspektiven. Das ist hier schon formuliert und ausgedrückt worden. Sie führen zu einem eigenen und neuen Produktions- und Industriezweig, der heute schon beachtliche Anteile am Umsatz und damit am Bruttosozialprodukt erlangt hat. Aktive Umweltpolitik gibt Anstöße zur Prozeßinnovation. „Die Volkswirtschaft, die frühzeitig genug die Notwendigkeit des Umweltschutzes aufgreift und die sich daraus ergebenden Probleme umsetzt, wird eine technologische Vorsprungsrente haben. Ich zitiere hier den Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff.
    Schließlich möchte ich noch auf den Aspekt der sozialen Kosten hinweisen. Was nutzt schließlich wirtschaftliches Wachstum, wenn Menschen im Produktionsprozeß krank werden, wenn die Menschen in ihrer Umwelt krank werden und unter psychischen Belastungen leiden? Das führt konsequenterweise zu hohen sozialen Belastungen. Die müssen letzten Endes auch wieder von der Volkswirtschaft getragen werden und belasten das Bruttosozialprodukt.
    Ich freue mich, daß hier im Prinzip festgestellt wurde, daß Umweltpolitik von allen Parteien und von Bund und Ländern getragen wird. Herr Kollege Schwarz, ich meine, auf der Basis sollten wir fortfahren und sollten uns, wo wir noch auf Differenzen stoßen, wirklich sine ira et studio, ohne uns zu ereifern, darüber auseinandersetzen und den gemeinsamen Weg suchen. Diese Aufgabe haben wir gemeinsam zu übernehmen in der Verpflichtung unseren Bürgern gegenüber.
    Deswegen zögere ich auch nicht, hier festzustellen, Herr Minister Dick, daß gerade das von Ihnen genannte Fernüberwachungssystem für kerntechnische Anlagen hervorragend ist und daß wir das gern auf andere Bereiche der Bundesrepublik übertragen möchten. Dies wäre ein Schritt, wo wir zusammenkommen könnten.
    Ich verhehle auch nicht, daß die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach unserer Auffassung und nach meiner persönlichen Auffassung nun endlich über die Bühne gezogen werden muß. Denn hier muß Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hergestellt werden für Planungsentscheidungen der Investoren, auch im Interesse derjenigen, die unter Umweltbelastungen leiden. Dies ist gleichzeitig festzustellen. Wenn Sie davon sprechen, Herr bayerischer Staatsminister Dick, daß es sich hier um ökologisch verfehlte Maßnahmen handle, weil die Belastungsgebiete nach der Vorlage weiter belastet werden, muß ich Ihnen sagen, dann haben Sie die Novelle überhaupt nicht verstanden. Denn die geht davon aus, daß die Belastungen reduziert werden. Das ist auch ein wirtschaftliches Gebot und nicht nur ein Gebot den Bürgern gegenüber, die in diesen Gebieten leben.
    Sie haben gesagt, daß das alles noch nicht genügend abgeklärt sei, und Sie nannten in diesem Zusammenhang den Sphärentransport der Schadstoffe. Ich stimme Ihnen zu. Auch das Problem der Synergismen, des Zusammenwirkens von verschiedenen Umweltbelastungen, einmal chemischer Art, dann die Verbindung mit Strahlenbelastungen, muß noch geklärt werden. Aber darf ich bitte darauf hinweisen, daß die Bundesregierung im vergangenen Jahr und im Jahr davor eine beachtliche Summe, weit über 400 Millionen DM, in den verschiedensten Ressorts für die Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes ausgegeben hat. Ich kann jetzt hier aus zeitlichen Gründen die einzelnen Schwerpunkte nicht nennen. Darf ich auch daran erinnern, daß es einen Kabinettsbeschluß gibt, der sich mit den globalen Problemen der NOx und des CO2 befaßt, daß



    Dr.-Ing. Laermann
    wir ein europäisches Programm mittragen, das die Klimaforschung betrifft, daß der Bundesforschungsminister das Thema Klimaforschung aufgenommen hat. Wollen Sie das alles nicht zur Kenntnis nehmen? Warum also diese Forderungen hier ohne Bezug auf die konkreten Maßnahmen und das tatsächliche Handeln der Regierung? Sie tun in Ihrer Beschlußvorlage so, als ob das alles gar nicht existierte.

    (Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU])

    — Herr Pfeffermann, ich weiß nicht, ob Sie in dem Bereich, was aktives Forschen betrifft, überhaupt mitreden können. Ich gebe Ihnen dazu gern mal ein Privatissimum.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Bei der Forschung bin ich bereit mitzureden!)

    — Ja, ich lasse mitreden, wir machen Mitbestimmung.
    Herr Kollege Riesenhuber, gerade Ihre Fraktion kritisiert nachdrücklich und ganz entschieden die Vielzahl der Projekte des Bundesforschungsministers und der direkten Forschungsförderung. Glauben Sie denn, daß der gesamte Problembereich des Umweltschutzes allein über indirekte Forschung, auch wenn es spezifisch indirekte Forschung ist, abgedeckt werden kann?

    (Zuruf von der CDU/CSU: Kein Mensch behauptet das!)

    Hier haben wir geradezu einen klassischen Bereich, wo staatliches Handeln gefordert ist.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Dort soll es geschehen! Aber machen Sie das mal in der Wirtschaft indirekt, wie Graf Lambsdorff das sagt! Große Reden vor der Wahl sind leicht!)

    — Herr Kollege Riesenhuber, auf diese Schiene werden Sie uns nicht setzen können und auch nicht den Bundeswirtschaftsminister. Sie müssen die Reden von Graf Lambsdorff lesen, bevor Sie sich dazu äußern. Da werden Sie feststellen, daß gerade das Problem des Umweltschutzes für ihn ein Bereich ist, in dem direkte staatliche Forschungsförderung angebracht und notwendig ist — um dieses klarzustellen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Zeit rennt mir leider davon. Lassen Sie mich noch einige kritische Anmerkungen zum Entschließungsentwurf der Opposition machen.
    „Regelmäßig in vierjährigem Abstand ein Bericht": Wer liest denn die Berichte? Hätten Sie den Umweltforschungsbericht gelesen, käme es nicht zu diesen Forderungen. Hätten Sie die Umweltberichte der Bundesregierung gelesen, käme es nicht zu diesen Forderungen. Hätten Sie die Antworten auf die Große Anfrage gelesen, käme es nicht zu diesen Forderungen. Wozu also mehr Berichte? Sie wehren sich genausogut wie wir gegen zu viel und gegen zu weitgehende Bürokratisierung. Dann lassen Sie uns doch bitte überlegen, wie wir auch der Bürokratie einen Spielraum lassen und sie nicht ständig neu mit Aufgaben belegen, sie sozusagen beschäftigen, damit schließlich dicke Papiere auf dem Tisch liegen, bezüglich derer dann der Herr Kollege Volmer wieder die Regierung beschimpft und von Selbstdarstellung spricht. Ich weiß nicht, was das soll.
    Über die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen liegen Untersuchungen vor, weitere Untersuchungen sind in Auftrag gegeben. Lesen Sie das nach. Sie fordern hier stärkere Anreize zur Entwicklung und Einführung umweltfreundlicher Technologien. Aber wie üblich bleiben Sie die Antwort darauf schuldig. Sie machen überhaupt keine konkreten Vorschläge. Da steht so eine Leerformel: „Stärkere Anreize". Wie denn? Das müßten Sie sagen.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Z. B. bei den Wärmepumpen haben wir es vorgeschlagen, und Sie haben es abgelehnt!)

    Sie verlangen ein Programm für umfassende und gründliche sachgerechte Unterrichtung der Öffentlichkeit. Und dann kritisieren Sie die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung! Sie nehmen nicht zur Kenntnis, was vorliegt und was die Bundesregierung tut. Sie fordern es hier, aber wenn sie es tut, wird sie deswegen schon wieder kritisiert.

    (Schwarz [CDU/CSU]: Das haben wir genau gesagt, warum wir kritisieren!)

    Sie fordern eine Verbesserung des internationalen Umweltschutzes. Bitte schön, lesen Sie die Antwort.

    (Schwarz [CDU/CSU]: Das hat der Minister auch gesagt!)

    — Ja, ich habe es auch noch einmal betont. Wir sind uns ja einig darüber. Nur, was dann konkret folgt, ist zum größten Teil schon umgesetzt bzw. ist in der Ausführung. Das muß man einmal feststellen.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Dann sprechen Sie mal über die Sicherheit der Kernkraftwerke an den Grenzen!)

    Sie fordern unter 4.3, „verbindliche Programme und Normen zur Erhaltung oder Wiederherstellung sauberer Luft und Gewässer sowie zur Gewährleistung von Reaktorsicherheit und Strahlenschutz durchzusetzen". Meine Damen und Herren, es ist doch nach den Äußerungen des bayerischen Staatsministers schon schwierig, das in den Bundesländern durchzusetzen, und Sie fordern hier von der Bundesregierung, daß sie verbindliche Programme und Normen durchsetzt. Wir bemühen uns ja darum, die Bundesregierung auch, aber nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis, daß auch dies ein schwieriger Abstimmungsprozeß allein schon unter den europäischen Partnern ist. Von der Abstimmung über die Grenzen der EG hinaus wollen wir nicht einmal reden.
    Meine verehrten Damen und Herren, ich möchte meine Ausführungen an dieser Stelle beenden. Meine Redezeit ist leider abgelaufen. Ich möchte noch einmal betonen, daß für die Freien Demokraten die Umweltschutzpolitik in die Gesamtpolitik integriert gehört, daß sie nicht isoliert und losgelöst von anderen Politikbereichen betrachtet werden kann. Wir gehen auch davon aus und machen uns darüber keine Illusionen, daß dies ein langwieriger



    Dr.-Ing. Laermann
    Prozeß ist, der von allen Beteiligten mitgetragen werden muß — lassen Sie es mich noch einmal ausdrücklich sagen —, auch von den Bürgern, auch von den Verbrauchern, denn die sind letzten Endes diejenigen, die durch ihr Konsumverhalten einen großen Teil der Umweltbelastungen hervorbringen. Wenn wir dieses steuern und in den Griff bekommen könnten, wenn wir diesbezüglich eine permanente Motivation, Handlungsfähigkeit und Handlungsbereitschaft herbeiführen könnten, wäre das Ziel unserer umweltpolitischen Ansätze erreicht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Beifall eines einzelnen FDP-Mitgliedes!)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Biechele.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Biechele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Für die Fraktion der CDU/CSU spreche ich über einige Fragen der Wasserwirtschaft, der Gewässergütewirtschaft vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der FDP.
    In der 7. Legislaturperiode haben wir das rechtliche Instrumentarium zur Intensivierung der Gewässersanierung substantiell erweitern und abrunden können. Ich verweise auf das Waschmittelgesetz und vor allem auf die 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, das Wasserabgabengesetz und auf die internationalen Vereinbarungen für den Gewässerschutz. Das Jahr 1976 dürfte, wie Professor Dr. Salzwedel festgestellt hat, für die internationale und die nationale Entwicklung des Wasserrechts den entscheidenden Einschnitt mit sich gebracht haben. Die EG-Gewässerschutzrichtlinie für die Gewässer der Gemeinschaft vom 4. Mai 1976 kann als Grundgesetz des westeuropäischen Gewässerschutzes bezeichnet werden. Professor Salzwedel formuliert:
    Die 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz hat das Recht der Wasserwirtschaft weithin auf völlig neue Grundlagen gestellt. Mit dem Abwasserabgabengesetz ist, jedenfalls im Ansatz, ein Weg eröffnet worden, auf dem nicht nur das Vollzugsdefizit überwunden, sondern auch ein Höchstmaß an verteilender Gerechtigkeit erreicht werden kann.
    Das Umweltgutachten 1978 bestätigt in seiner Vorbemerkung zum Kapitel „Wasserwirtschaft" diesen Sachverhalt und seine Bewertung.
    Dieses neue und, wie wir hoffen, wirkungsvolle rechtliche Instrumentarium für eine moderne und in die Zukunft gerichtete Wasserwirtschaft — es muß in den nächsten Jahren noch seine Bewährungsprobe bestehen —, zu dem wir als CDU/CSU-Fraktion durch eigene Gesetzesvorlagen wichtige Beiträge geleistet haben, ist der intensiven Zusammenarbeit der Fraktionen dieses Hauses mit den Ländern, die vor allem ihre. praktischen Erfahrungen in der Wasserwirtschaft eingebracht haben, zu verdanken. Ich erinnere mich dabei gerne an die Beratungen in der Arbeitsgruppe „Wassergesetze" des Innenausschusses des Deutschen Bundestages in der letzten Legislaturperiode. Die beiden verehrten Kollegen Konrad und Wittmann werden das sicher auch tun.
    Die Initiativen des Bundes, für den Gewässerschutz Finanzierungshilfen bereitzustellen, um vor allem notwendige Projekte, die der Abwasserbeseitigung dienen, beschleunigt durchführen zu können, sind zu begrüßen. Ich verweise — das ist schon einmal geschehen — auf das erste Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm der Jahre 1972 bis 1976 mit einem Volumen von 150 Millionen DM, von dem 75 Millionen DM für die Sanierung des Bodensees bereitgestellt worden sind. Ich verweise weiter vor allem auf das zweite Rhein-Bodensee-Sanierungsprogramm für die Jahre 1977 bis 1980. Durch die hier bereitgestellten Investitionszuschüsse — je 800 Millionen DM vom Bund und den Ländern — konnte der Bau von Abwasserbeseitigungsanlagen in dringend sanierungsbedürftigen Gewässerabschnitten mit einem Investitionsvolumen von insgesamt mehr als 3 Milliarden DM beschleunigt werden.

    (Konrad [SPD]: So ist es!)

    Um die besonderen Leistungen der Länder gerade bei diesen Sanierungsprogrammen transparent zu machen — ich glaube, das ist in Ihrer Bilanz, Herr Bundesminister, ein wenig zu kurz gekommen —, führe ich hier — und dies beispielhaft für die Länder — die Förderbeiträge des Landes Baden-Württemberg im Kontext zu den Beiträgen des Bundes an. So wurden 1977 vom Bund 26,6 Millionen DM, vom Land 136,1 Millionen DM,

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    1978 vom Bund 83,6 Millionen DM, vom Land 183,5 Millionen DM und 1979 vom Bund 97,8 Millionen DM, vom Land 200,2 Millionen DM bereitgestellt.

    (Gerster [Mainz] [CDU/CSU]: Baden-Württemberg vorn!)

    Das mit diesen Fördermitteln insgesamt geförderte Bauvolumen im Bereich der Abwasserbeseitigung beträgt für 1977 493 Millionen DM, für 1978 763 Millionen DM und für 1979 750 Millionen DM.
    Was wurde damit im Lande erreicht? Die Zahl der kommunalen Kläranlagen hat sich in den letzten zehn Jahren in Baden-Württemberg verdoppelt. Derzeit sind in Baden-Württemberg 1 225 kommunale Sammelkläranlagen in Betrieb, von denen 1 153 vollbiologisch ausgelegt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, daß eine Reihe dieser Kläranlagen mit zusätzlichen Reinigungsstufen ausgestattet worden sind. Dazu zählen insbesondere die mit Phosphatfällungsanlagen versehenen Anlagen im Bodenseegebiet und die zur Zeit im Bau befindliche weitergehende Reinigungsstufe der zentralen Kläranlage Stuttgart. Damit sind heute 86 % der Einwohner von Baden-Württemberg den zentralen Kläranlagen angeschlossen. Dieser Prozentsatz liegt erheblich über dem Durchschnitt in der Bundesrepublik Deutschland. Zur Zeit werden in Baden-Württemberg umgerechnet fast eine Million DM täglich als Fördermittel für die Gewässerreinigung ausgegeben. Das ist eine Bilanz, die sich sehen lassen kann und die für das Engagement der Länder, gerade der von der



    Biechele
    CDU/CSU-regierten Länder, für die Förderung der Abwasserbeseitigung beispielhaft ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Gerade das Beispiel der Reinhaltung des Bodensees zeigt, daß sich die Kräfte der Länder und des Bundes zu einer einzigartigen Gewässerschutzmaßnahme zusammenfassen lassen, wenn es darum geht, die Reinhaltung des größten Trinkwasserspeichers Europas, der für mehr als 3 Millionen Menschen Trinkwasser liefert, zu sichern und für die Zukunft zu gewährleisten. Die Länder um den Bodensee haben — wohlwissend, daß Gewässerschutz keine Grenzen kennt — seit den 50er Jahren die Bedeutung dieser Aufgabe erkannt und die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gegründet. Schon damals ist im Bodenseebereich moderne Gewässerschutzpolitik praktiziert worden.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Sehr richtig! — Dr. Zumpfort [FDP]: Mit Hilfe der Bundesregierung!)

    Dort wurden die Grundlagen für eine in weiten Bereichen richtungweisende Gewässerschutzpolitik vereinbart und Empfehlungen zu deren Verwirklichung an die Anliegerstaaten gegeben. Sie sind weithin beachtet worden. Am deutschen Bodenseeufer und im rückwärtigen Einzugsgebiet wurden moderne dreistufige Kläranlagen mit der für den Bodensee so notwendigen Phosphatfällung gebaut. Diese Maßnahmen haben Früchte getragen. Die Belastung des Sees wurde merklich vermindert, und seine Gewässergüte hat sich vor allem in den Uferbereichen deutlich verbessert.
    Von der Aufgabe der Reinhaltung des Bodensees führt der Weg fast zwangsläufig zur Aufgabe der Sanierung des Rheins, zu der ich noch einige Bemerkungen machen möchte.
    Der Rhein ist für die Bundesrepublik Deutschland das wichtigste Oberflächengewässer. Für fast 9 Millionen Menschen, davon 5 Millionen Einwohner unseres Landes, dient der Rhein als Trinkwasserspeicher. Gleichzeitig wird er als Brauchwasserquelle, als Vorfluter und als Schiffahrtsstraße genutzt.
    Die Rheinanliegerstaaten haben in den 50er Jahren erkannt, daß sie die Sanierung des Rheins nur in Zusammenarbeit erreichen können. So kam es zur Vereinbarung über die internationale Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung im Berner Vertrag vom 29. April 1963. Die Kommission hat vor allem die Aufgabe, nach einer gründlichen und kontinuierlichen Analyse der Verunreinigung des Rheins den beteiligten Regierungen geeignete Maßnahmen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigungen vorzuschlagen und Grundlagen für etwaige Abmachungen zwischen den Signatarstaaten, die diesem Ziel dienen, vorzubereiten. Sie ist also keine internationale Behörde, sondern ein Beratungsorgan für die Regierungen.
    So hat die Kommission in jahrelangen Gesprächen und Verhandlungen die bekannten Bonner Konventionen vom 3. Dezember 1976, das ChemieÜbereinkommen und das Chlorid-Übereinkommen vorbereitet. Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung, am 1. Februar 1979 in Kraft getreten, gibt die Grundlage für Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Verringerung der Einleitung gefährlicher Stoffe. Für Quecksilber, Kadmium und einige organische Chlorverbindungen werden gegenwärtig Grenzwerte für bestimmte Industriezweige erarbeitet. Das Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride ist von allen Staaten mit Ausnahme Frankreichs ratifiziert worden.
    Die Verringerung der Salzbelastung des Rheins ist eine wichtige umweltpolitische Maßnahme. Die hier vorgesehene Reduzierung der . Salzeinleitung der elsässischen Kaliminen unter Beteiligung aller Anliegerstaaten wurde von der Kommission als eine Maßnahme bewertet, die rasch, kostengünstig und spürbar zu einer Herabsetzung der Salzbelastung des Rheins führen könne.
    Herr Minister, Sie haben uns vorhin leider sagen müssen, daß wohl keine Chance mehr besteht, Frankreich für die Ratifizierung des Chlorid-Abkommens zu gewinnen. Sie haben etwas optimistisch angedeutet, daß neue Konzepte zur Reduzierung der Salzbelastung vorbereitet werden. Herr Minister, wenn die Vorbereitung dieser Konzepte so lange wie die Vorbereitung des Chlorid-Abkommens dauern wird, dann gehen mehr als zehn Jahre ins Land. Das ist nach meiner Meinung ein Zeitraum, den wir unter keinen Umständen hinnehmen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aus diesem Grund, Herr Minister, frage ich Sie nochmals eindringlich, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, die französische Regierung dafür zu gewinnen, der französischen Nationalversammlung das Übereinkommen zuzuleiten. Dazu ist zweifellos erforderlich, daß man dafür die elsässische Bevölkerung gewinnt. Ich bin so optimistisch, zu meinen, daß man bei koordinierten Anstrengungen dieses Ziel erreichen könnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Durch die am 3. Dezember 1976 geschlossene Zusatzvereinbarung zum Berner Vertrag wurde die EWG Mitglied der internationalen RheinschutzKommission. Damit ist eine enge Zusammenarbeit beider Institutionen, die der Sache zugute kommt, gewährleistet. Die Kommission bearbeitet zur Zeit den Entwurf eines Übereinkommens, in dem die Bedingungen für Wärmeableitungen, insbesondere der Einsatz und Betrieb der geschlossenen Kühlsysteme, festgelegt werden. Sie hat auch 1977 ein langfristiges Arbeitsprogramm vorgelegt, dessen Kernstück eine detaillierte Ubersicht über die Abwasserbelastung und Abwasserbehandlung im gesamten Rheineinzugsgebiet ist. Sie gibt die bestehenden Verhältnisse im Jahre 1973 und die Vorhaben zur Reinhaltung der Gewässer des Rheins mit Blick auf 1985 wieder.
    Die Gesamtbilanz ergibt, daß die Sanierung des Rheins in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht hat. Die früher stark belasteten Strecken des Rheins zeigen eine deutliche Verbesserung. Dies be-



    Biechele
    trifft den Sauerstoffgehalt wie auch die gesamte organische Belastung.
    Dringend erforderlich wäre ein stärkeres Engagement der nationalen Parlamente der Rheinanliegerstaaten. Hierfür haben die Niederlande, als Unterlieger von der Verunreinigung des Rheins besonders betroffen, die Initiative ergriffen. Das niederländische Parlament hatte auf Veranlassung der beiden Kammern zu einer interparlamentarischen Konferenz der Rheinanliegerstaaten zur Behandlung der Probleme der Rheinverschmutzung eingeladen, die am 24. und 25. Februar 1977 in Den Haag stattgefunden hat. Nach intensiven Diskussionen wurde die Haager Entschließung vom 25. Februar 1977 verabschiedet, in der die nationalen und internationalen Gremien im Bereich des Rheins aufgefordert wurden, ihre Verantwortung und ihre Möglichkeiten zur Sanierung des Rheins kraftvoller wahrzunehmen.
    Ich kann heute nur auf einen wesentlichen Punkt dieser umfassenden Entschließung hinweisen, der mit großem Nachdruck gefordert wurde: die Stärkung der internationalen Rheinschutzkommission. Hier bieten sich erfolgversprechende Möglichkeiten an. Einmal sollten die Ministerkonferenzen, die die grundsätzlichen Entscheidungen zu treffen haben, kontinuierlicher zusammentreten. Dann sollten die Aufgaben der Rheinschutzkommission dadurch an Gewicht gewinnen, daß die Berichtspflicht über ihre Arbeit verstärkt wird. Die jährlichen Tätigkeitsberichte sollten nicht nur den beteiligten Regierungen vorgelegt, sondern mit deren Stellungnahmen den nationalen Parlamenten zugeleitet werden. Damit bestünde die Möglichkeit, die Probleme der Sanierung des Rheins in der Regel einmal im Jahr in den Parlamenten gründlich zu diskutieren, um neue Initiativen einzuleiten. Wir als Deutscher Bundestag könnten auf diese Weise auch unsere Kontrollaufgabe gegenüber der Regierung und damit der Kommission wahrnehmen.
    Die Fraktion der CDU/CSU unterstützt diese Intervention. Ich glaube, davon ausgehen zu können, daß das ganze Hohe Haus das tut. Wir sollten als Deutscher Bundestag auch dafür eintreten, daß die Arbeit der interparlamentarischen Konferenz über die Rheinverschmutzung weitergeführt werden kann, die durch die Haltung der französischen Regierung zum Chlorid-Abkommen gelitten hat.
    Ich konnte als Sprecher meiner Fraktion für den Bereich der Wasserwirtschaft, der Gewässergütewirtschaft im Rahmen der heutigen Debatte nur einige, aber wichtige Teilgebiete erörtern. Ich hoffe, daß dadurch überzeugend deutlich wurde: Die CDU/CSU-Fraktion des Deutschen Bundestages läßt sich in ihrer Sorge für eine menschenwürdige Umwelt von niemandem übertreffen. So war es, so wird es bleiben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)