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ID0821403000

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    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte auf zwei Teilbereiche eingehen, zum einen auf die Große Anfrage der sozialliberalen Koalition und zum anderen auf die Probleme in der norddeutschen Bucht, hier insbesondere auf die Probleme, die in der Beschlußempfehlung für die Vermeidung von Tankerunglükken eine Rolle spielen.
    Die Große Anfrage gibt Zeugnis davon, daß eine der herausragendsten Leistungen der sozialliberalen Koalition die Schaffung eines umfassenden Umweltschutzrechts ist. Für diese Debatte erscheint mir zudem wichtig, festzustellen, daß die sozialliberale Koalition auf kein Vorgängerkonzept zurückgreifen konnte. Denn die wegen ihres Ausklammerns bekanntgewordene berühmte Große Koalition kannte den Begriff der Umweltpolitik, so wie wir ihn betrachten, einfach nicht. Die Koalition mußte also beim Nullpunkt anfangen. Es ist — das muß man immer wieder hervorheben — ein Verdienst der FDP-Innenminister Genscher, Maihofer und Baum sowie des Bundeslandwirtschaftsministers Ertl, daß die Bundesrepublik Deutschland heute über das beste Umweltrecht in der Welt verfügt. Diese Politik hat meines Erachtens erreicht, daß das Umweltbewußtsein in der Bundesrepublik gestiegen ist und daß die breite Öffentlichkeit die Initiativen der Bundesregierung voll unterstützt.
    Was mich angesichts des bisherigen Vortrages der Opposition ein wenig erschüttert, ist die Tatsache, daß die Opposition den Eindruck nicht hat vertuschen können, daß sie auch in der Umweltpolitik mit zwei Meinungen spricht. Ich kann dies an drei Punkten deutlich machen. Im Jahre 1972 hat die CDU in ihrem Wahlprogramm für den Bund die Vollkompetenz im Wasserrecht verlangt. In den Beratungen des Bundestages und des Bundesrates hat sie jedoch dieses Versprechen nicht eingelöst und hat vielmehr durch die Gleichschaltung der CDU/ CSU-regierten Länder eine durchgreifende Regelung verhindert. Ich halte es auch für doppelzüngig — um ein zweites Beispiel zu nennen —, wenn die CDU/CSU im Deutschen Bundestag den von der FDP im Verkehrslärmschutzgesetz eingeführten spürbaren Verbesserungen zustimmt, diese dann aber über den Bundesrat wieder zu Fall bringen will. Ein drittes und letztes Beispiel ist das Abwasserabgabengesetz. Was Teile der CDU über die Dringlichkeit dieses Gesetzes denken, weiß die Offentlichkeit spätestens seit dem Sommer 1979. Damals wurde nämlich in Nordrhein-Westfalen das entsprechende Landesgesetz mit den Stimmen der Opposition, d. h. mit den Stimmen der CDU, angenommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir gehört!)

    Bemerkenswert ist zudem — das zeigt auch die unterschiedliche Meinung —, daß sich der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg bei der Einbringung des Änderungsantrages zum Abwasserabgabengesetz durch die Länder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht beteiligt hat. Dies scheint mir doch deutlich zu machen, wo die Unterschiede, auch qualitativ und in der Art und Weise, wie man die Politik betreibt, liegen.
    Die Liberalen nun wollen bei der bisherigen Politik nicht stehenbleiben. Sie haben weitergehende Konzepte. Sie wollen von der Umweltpolitik, die eine Politik der Nachsorge betreibt, d. h. eine Politik der Reparatur von Umweltschäden, hin zu einer Umweltpolitik, die die Vorsorge zum Ziel hat; man möchte Umweltschäden von vornherein ausschließen. Wir hoffen, dieses Ziel mit zwei Mitteln zu erreichen. Zum einen gilt es, zu einer Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch einen ökologischen Ansatz zu kommen, der die Umweltpolitik als Querschnittsaufgabe betrachtet und davon ausgeht, daß man Umweltpolitik nicht isoliert betreiben kann, sondern mit der Wirtschaftspolitik, mit der Bildungspolitik und mit anderen Bereichen der Politik in Verbindung bringen muß. Dazu gehört z. B., daß man Ökologie und ökologisch orientierten Unterricht nicht nur in den Schulen einführen sollte, sondern auch in die Ausbildungsgänge z. B. von Architekten, Richtern usw.
    Die zweite Maßnahme im Rahmen dieses neuen Konzeptes ist, daß man neben einer effizienteren Rahmenplanung durch den Bund, durch die Länder und durch die Gemeinden die Bürger vermehrt in die Entscheidungsprozesse einbezieht, damit die Bürger selbständig erkennen, daß sie und nicht der Staat allein auch etwas zur Umweltvorsorge tun können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Volksdemokratie!)




    Dr. Zumpfort
    Es ist aus unserer Sicht klar, daß dazu auch die Verbandsklage gehört. Die Verbandsklage wird von vielen hier im Hause nicht akzeptiert, meines Erachtens deswegen, weil man sich bisher nicht die notwendige Zeit genommen hat, sich mit den wirklichen Vorzügen des vom Ministerium von Herrn Ertl vorgelegten Referentenentwurfs zu befassen. Dieser Referentenentwurf beinhaltet nämlich nicht das, was in der breiten Öffentlichkeit und von der Opposition dargestellt wird, daß nämlich unser herkömmliches Rechtssystem aufgelöst werde, sondern dieser Referentenentwurf macht deutlich, daß es auf dem Gebiet des Naturschutzes ein besonderes Vollzugsdefizit gibt. Dieses Vollzugsdefizit möchte ich wie folgt kennzeichnen. Nach dem geltenden Recht ist eine objektive Rechtskontrolle im Bereich des Umweltschutzes meist ausgeschlossen, weil einzelne Bürger durch behördliche Entscheidungen nicht unmittelbar betroffen werden, so daß keine Klagebefugnis gegeben ist. Dies bezeichnet man auch mit dem Wort „Individualklagerecht". Wir sind der Meinung, daß man bestimmten Verbänden die Möglichkeit einräumen sollte, dieses Vollzugsdefizit auszufüllen.
    Die Verbandsklage würde bei ihrer Einführung in das Bundesnaturschutzgesetz nach unserer Meinung das dort verankerte Mitwirkungsrecht der Verbände zu einem noch wirksameren Instrument zur Durchsetzung der bürgerschaftlichen Interessen verstärken. Um es an dem eben erwähnten Individualklagerecht deutlich zu machen: Es hätten Verbände dann ein Recht zu klagen, wenn sie sich erstens im Rahmen der bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten, die im Bundesnaturschutzgesetz gegeben sind, schon beteiligt haben, und zweitens, wenn erkennbar ist, daß ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu keinem Erfolg geführt haben.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Glauben Sie im Ernst, daß die FDP der Verbandsklage zustimmt?)

    — Ich glaube, daß dies eine vernünftige Maßnahme ist.
    Lassen Sie sich bitte überzeugen, daß wir mit unseren Vorschlägen nicht allein dastehen. Im Schweizer Recht gibt es die Verbandsklage schon. Ich kann Ihnen das ganz genau zitieren.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Das sagen Sie mal Ihrem Wirtschaftsminister!)

    Im Schweizer Bundesgesetz für Natur- und Heimatschutz gibt es seit dem 1. Juli 1966 die Verbandsklage. Lesen Sie sich das bitte einmal durch.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Für welchen. Teil der Liberalen reden Sie jetzt?)

    Ein anderes Beispiel: Das dänische Gesetz vom 18. Juni 1969 sieht auch ein formelles Beschwerderecht

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Was sagt Graf Lambsdorff dazu?)

    gegen Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde vor.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie war es im 17. Jahrhundert? — Spranger [CDU/CSU]: Langzeitphilosophie ist das!)

    Was Ihre Einwürfe angeht, so erinnere ich Sie an das, was Innenminister Baum im Namen aller FDP- Kollegen anläßlich der Beratung

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die zufällig dabei waren!)

    dieser Großen Anfrage erklärt hat, nämlich daß alle Minister der FDP hinter dem Konzept der Verbandsklage stehen.
    Als letztes Beispiel darf ich noch die USA anführen. Zwar ist ein Vergleich der Rechtssysteme weitgehend ausgeschlossen, weil die ein anderes System haben, aber auch dort gibt es eine Verbandsklage. Es gibt ja auch Verbände in unionsgeführten Ländern, wie z. B. den Landesnaturschutzverband in Schleswig-Holstein, dem ein ehemaliger CDU-Staatssekretär vorsitzt, die sich mit Mehrheit für die Verbandsklage ausgesprochen haben. Ich glaube, diese Argumente sollten auch Ihnen allen zu denken geben.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Das sind doch keine Argumente! Liefern Sie einmal welche! — Spranger [CDU/CSU]: Narreteien sind das! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Ja, dann kann ich Ihnen noch mehr Material empfehlen. Sagen Sie mir bitte Bescheid, dann gebe ich Ihnen meine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung. Vielleicht lesen Sie sie einmal.

    (Beifall bei der FDP — Pfeffermann [CDU/ CSU]: Sie haben das bisher doch nur zitiert! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Gestatten Sie nun, daß ich als Norddeutscher etwas auf die Probleme eingehe, die sich bei uns oben in Norddeutschland stellen. Zunächst möchte ich umweltpolitische Bezüge zur norddeutschen Bucht herstellen und dann kurz auf die uns vorliegende Beschlußgrundlage zur Vermeidung von Tankerunfällen eingehen.
    Aus umweltpolitischer Sicht erscheint es mir wichtig, hervorzuheben, daß die größten Gefahren für unsere Küstengewässer, insbesondere die Deutsche Bucht, zur Zeit nicht so sehr von spektakulären Tankerunfällen herrühren, wie der Antrag der CDU/CSU glauben machen will. Die größte Umweltverschmutzung geht vielmehr erstens von der Verklappung von Industrieschlamm, zweitens von der Schadstoffeinbringung in Form von Klärschlamm und drittens von der Schadstoffeinbringung der großen Flüsse wie Elbe, Weser, Rhein und auch Themse aus.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Die Städte nicht vergessen, Hamburg und Bremen beispielsweise!)

    — Natürlich, auch die Städte sind hier zu nennen.
    Diese Schadstoffeinbringung erfolgte im Jahre 1978 in folgenden Mengen: Es wurden 72 Millionen



    Dr. Zumpfort
    Tonnen Baggergut, 8,6 Millionen Tonnen Klärschlamm und 7,6 Millionen Tonnen industrielle Sonderabfälle eingebracht. Eine Anfrage von mir hat deutlich gemacht, daß hier eine kritische Grenze erreicht ist. Schon jetzt vertritt die Bundesforschungsanstalt für Fischerei die Auffassung, daß sich die Belastung der Deutschen Bucht mit Schadstoffen einer kritischen Grenze nähere. In einer zweiten Anfrage von mir fiel die Antwort der Bundesregierung noch deutlicher aus.

    (Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU]) — Warten Sie einmal ab! — Da heißt es:

    Auf Grund neuerer Forschung, insbesondere zur Vermischungs- und Assimilationskapazität der Deutschen Bucht, kommen Meeresbiologen zu dem Ergebnis, daß die Grenze der Aufnahmefähigkeit für Schadstoffe erreicht ist, daß sich insbesondere die Sauerstoffbilanz des Meerwassers kontinuierlich verschlechtert.
    Angesichts dieser Situation stelle ich hier im Plenum noch einmal die Forderung auf, die von mir auch schon in der Öffentlichkeit erhoben worden ist, daß man mit Maßnahmen gegen die Schadstoffeinbringung umgehend beginnt.
    Wenn man auf die Gefahren für die Deutsche Bucht eingeht und auch konstatiert, daß Gefahren durch eine Ölverschmutzung bestehen, so ist es doch nicht so sehr die Gefahr, die die Beschlußempfehlung deutlich machen will, nämlich die Gefahr der Ölverschmutzung auf Grund von Tankerunfällen. Vielmehr tragen Tankerunfälle, um es einmal deutlich zu machen, im Vergleich, im Weltmaßstab nämlich, nur zu 3,5 % zur gesamten Meeresverschmutzung durch 01 in der Welt bei. Das hat eine Untersuchung der Akademie der Wissenschaften der USA aus dem Jahre 1975 ergeben.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Diese Zahl ist völlig überholt!)

    Zu 26 % wird eine Överschmutzung durch Flußläufe, d. h. durch alles das, was wir über die Kanalisation in die Flüsse leiten und was dann im Meer landet, verursacht, zu 10 % durch Abwässer der Küstenstädte, zu 10 % durch unterirdische Ölquellen, zu 10 durch Betrieb und Unfälle anderer Seeschiffe als Tanker, zu 5 % durch Ölgewinnung und -verarbeitung am Meer und schließlich zu 5 % durch küstennahe Industrie. Das alles macht deutlich, wie relativ der Antrag der CDU/CSU war.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Daß Sie mit Zahlen von 1970 kommen, ist bezeichnend!)

    20 % der Verschmutzung, Herr von Geldern — hören Sie bitte genau zu —,

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Das tue ich!)

    rührt übrigens vom Betrieb der Tanker her. Dies scheint mir doch der wichtigere Sachverhalt in dieser Situation zu sein. Diese Zahlen relativieren die Gefahr eines spektakulären Tankerunfalls und weisen auf den Beitrag des Betriebs von Tankern an der Överschmutzung hin. Die soeben vorgetragenen Zahlen zeigen also, daß es bei den Bemühungen gegen die Ölverschmutzung der Meere weit wichtiger ist, als Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu ergreifen, dafür zu sorgen, daß beim Betrieb der Tanker Maßnahmen gegen die Tankspülung und den betriebsbedingten Auswurf von Öl durchgeführt werden. Mir als dem Sprecher der Arbeitsgruppe für Küstenschiffahrt, Seeschiffahrt und Werften meiner Fraktion liegt am Herzen, im Plenum darzustellen, daß dieser Beitrag der Verschmutzung eigentlich ständig zurückgeht, und zwar durch internationale Vereinbarungen, an denen sich auch die Bundesrepublik beteiligt hat, und durch freiwillig entwickelte Maßnahmen der Industrie und der Schiffahrt in Form technischer Sicherheitsvorkehrungen, durch Verbesserung der Ausbildung des Personals, durch Vorwegnahme gesetzlicher Vorschriften und durch Hilfsfonds bei der Seeschiffahrt selber.
    Um zur Beschlußempfehlung zu kommen: Was die Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen anlangt, so geht die Beschlußempfehlung an dem Sachverhalt vorbei, daß nahezu 85 % aller Unfälle durch menschliches Versagen entstehen und daß hierin ein sehr wesentlicher Grund dafür zu suchen ist, daß solche großen Unfälle wie im Falle Amoco Cadiz passiert sind. Das deutet auch darauf hin, daß man weltweit Mindestanforderungen für die Ausbildung und die Qualifikation der Besatzung und der Leute auf der Brücke durchsetzen muß.
    Ein weiterer Aspekt ist, daß es neben der Qualifikation des Personals auch darauf ankommt, daß bei den sogenannten Substandard-Schiffen dann, wenn die Länder, die für diese Schiffe die Flagge hergeben, nicht für die Sicherheit sorgen, nationale Maßnahmen ergriffen werden, um die Substandard-Schiffe zu zwingen, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wenn sie in unsere Gewässer eintreten.
    Die Beschlußempfehlung ist hier auf dem richtigen Weg. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dieser Beschlußempfehlung zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Volmer.

(Liedtke [SPD]: Herr Vollmer, seien Sie ein noch alter Parlamentarier: Machen Sie es kurz!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Volmer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Liedtke, Sie sind ja noch älter; sie dürften dann gar nicht mehr sprechen.
    Mit der vorliegenden Großen Anfrage haben die Koalitionspartner den Versuch gestartet, sich den erstaunten Bürgern als Umweltvorsorgepartei darzustellen. Damit verfolgen sie das Ziel, die sogenannten Grünen, Bunten und sonstwie Gefärbten politisch zu vereinnahmen. Entsprechend waren die vorbereiteten Fragen und sind die gegebenen Antworten.
    Lassen Sie mich aus der umfangreichen Antwort nur einige Fragen ansprechen. Der Bericht stellt fest, daß die Gesamtemission an Kohlenoxyd nach wie vor die mengenmäßig bedeutendste Luftverun-



    Volmer
    reinigung ist. Sie ist von 1965 bis heute erheblich angestiegen. Dieses Kohlenmonoxyd ist nicht nur ein Blutgift, sondern auch geeignet, durch Oxydation zum Kohlendioxyd die klimatischen Bedingungen unserer Erde erheblich negativ zu beeinflussen. Der vorliegende Bericht stellt weiter fest, daß die NOxEmissionen ständig anwachsen und beim Menschen Erkrankungen der Atemwege herbeiführen. Diese Stickoxyde entstehen zu einem Großteil auch durch die starke Verwendung von stickstoffhaltigem Kunstdünger. Alles in allem sind das keine Feststellungen, über die wir uns hier freuen können.
    Nun sagt der Bericht, daß die Gesetzgebung der letzten Jahre zu Verbesserungen besonders bei Schwefeldioxyd und Stäuben geführt hat. So weit, so gut.
    Aber was hat die Regierung getan, um die hohe Belastung an CO2 und NOx zu senken? Namhafte Wissenschaftler halten insbesondere das Kohlendioxyd, aber auch andere Schadstoffe wie die Aerosole für besonders gefährdet. Sie beurteilen die Lage sehr ernst und befürchten, daß sich durch die Zunahme von Kohlendioxyd erhebliche klimatische Veränderungen ergeben, die schon in einigen Jahrzehnten zu einem Abschmelzen des nördlichen Eises führen könnten. Die Folgen wären ein erhebliches Ansteigen der Temperaturen und damit verbunden eine ebenso erhebliche Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes und damit auch von Fauna und Flora.
    Nun frage ich die Regierung: Was wollen Sie tun, um die Verunreinigung gerade durch Kohlendioxyd und ähnliche Stoffe zu senken? Es hilft nicht weiter, im Bericht zu erwähnen, daß der Kohlenmonoxydgehalt zwar objektiv gestiegen, aber doch relativ gesunken sei. Die Steigerung sei durch den erheblichen Mehrbedarf an fossilen Brennstoffen gedingt. Mit dieser Erklärung lösen Sie diese Frage nicht. Denken Sie an die klimatischen Schäden, die die Wissenschaftler befürchten. Ich meine, daß verstärkt Maßnahmen in Forschung und Technologie eingeleitet werden müssen, um hier Abhilfe zu schaffen.

    (Konrad [SPD]: Und bei der Änderung der TA Luft!)

    — Herr Kollege Konrad, da Sie leider nicht wieder in den Bundestag kommen, wird Ihrer Fraktion der einzige Umweltschützer fehlen.

    (Oh-Rufe von der SPD)

    Wenn Herr Baum erklärt, daß die Bewohner des Ruhrgebietes die Umweltverschmutzung klaglos ertragen haben, so kann ich nur sagen: Herr Minister Baum, ich bin einer von denen, die das klaglos ertragen haben. Aber wie lange wollen Sie von den 6 1/2 Millionen Menschen des Ruhrgebietes dieses Opfer verlangen? Reden nutzt hier nichts, handeln sollten Sie.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Bericht weist auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz hin. Ich habe Verständnis dafür, daß von dem Änderungsgesetz hier nicht mehr viel gesprochen wurde. Wie viele Gesetze, so hat auch das
    Bundes-Immissionsschutzgesetz überwiegend Mängel an Rechtssicherheit gezeigt. Bisher wurde viel über die Novellierung geredet; heute hat man sich über diesen Bereich weitestgehend ausgeschwiegen.
    Nach vielzu langer Zeit wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt. Bei der Einbringung habe ich schon darauf hingewiesen, daß von den verschiedenen Ermächtigungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Erlaß von Verordnungen bisher kaum Gebrauch gemacht wurde. Ich habe gerade zu diesem Novellierungsgesetzentwurf sehr kritische Anmerkungen gemacht und darauf verwiesen, daß er nicht einmal bei den politischen Freunden der Regierung Zustimmung gefunden hat. So hat der amtierende Umweltschutzminister von Hessen gerade in diesen Tagen empfohlen, das Gesetz gar nicht erst weiter -zu beraten.

    (Zuruf des Abg. Cronenberg [FDP])

    Im Januar 1980 kam es zu einem Anhörtermin mit Sachverständigen. Die überwältigende Mehrheit der Stellungnahmen zu diesem Gesetzentwurf ist ausgesprochen kritisch bis ablehnend — damit zitiere ich den Vorsitzenden des Innenausschusses. Wenn Sie in der Niederschrift nur einige Stellungnahmen der Sachverständigen lesen, können Sie feststellen, daß der Regierungsentwurf mit der rigorosen Ausnahmeklausel zum Sachgüterschutz und den beiden Gegenausnahmen planerisch-politischer Art das Verhältnis zwischen Umweltschutz und Raumplanung geradezu auf den Kopf stellt. Lesen Sie das bitte einmal in der Niederschrift alles nach. So vernichtend ist von Sachverständigen noch nie ein Gesetzentwurf beurteilt worden.
    Seit dieser Zeit herrschte bei der Regierung in diesem Bereich völlige Funkstille. Das ist verständlich. Wer spricht auch gerne von einem Gesetz, an dem die Sachverständigen kein gutes Haar gelassen haben? Auch der Herr Innenminister hat vorhin in seiner Rede, wenn auch ein wenig schüchtern, die Beisetzung dieses Gesetzes angedeutet.
    Lassen Sie mich nur ein Wort zum Verkehrslärmschutzgesetz sagen. Ich habe dieses Gesetz bei der Verabschiedung sehr kritisch beurteilt. Ich habe darauf hingewiesen — das ist der Grund, den auch Herr Minister Dick noch einmal dargestellt hat —: Die Kosten haben Sie dadurch, daß Sie praktisch den Schienenlärm aus der Vorsorge herausgenommen und nur den Straßenlärm einbezogen haben, überwiegend den Ländern und Gemeinden zugedacht. Ich darf daran erinnern, daß Sie von der Koalition unseren Antrag im Innenausschuß abgelehnt haben, die im Haushaltsstrukturgesetz beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz vorgenommene Kürzung um 10 % wieder aufzuheben.
    Lassen Sie mich ganz kurz ein paar Worte zum Abfallwirtschaftsprogramm und der vorgelegten Novellierung des Gesetzes sagen. Sie gehen von drei Punkten aus: Verringerung von Abfällen, gesteigerte Verwertung von Abfällen und schadlose Beseitigung von Abfällen, d. h. Umweltschutz und Rohstoffersparnis.



    Volmer
    Wer möchte das nicht? Sie schildern dann in epischer Breite die Vereinbarungen, die getroffen wurden, verschweigen aber nicht, daß es 1978 insgesamt noch mehr als 2,6 Milliarden Einwegflaschen und Einwegverpackungen, d. h. Getränkedosen, gegeben hat. Ich meine, hier muß eine Verringerung stattfinden.
    Der vorgelegte Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes kann eine Hilfe auf diesem Wege sein. Die CDU/CSU erwartet, daß die Bundesregierung bis zur Beratung des Gesetzentwurfs weitere Vorschläge, die der Verringerung des Verpackungsabfalls dienen, vorlegt.
    Im Augenblick möchte ich im Hinblick auf die fortgeschrittene Zeit darauf verzichten, auf die einzelnen Bestimmungen einzugehen. Die CDU/CSU hat bisher an allen Umweltschutzgesetzen intensiv mitgearbeitet und weitere Verbesserungen im Beratungsgang eingebracht. Wir werden uns in unserer Sorge um die Umwelt und beim Schutz von Menschen, Tieren und Pflanzen von keiner anderen Gruppierung übertreffen lassen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)