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ID0821402800

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    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
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    Rede von Heinz Schwarz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Debatte heute hier verfolgt, kann man zwei interessante Akzente feststellen: erstens den Versuch der Koalition von SPD und FDP, deutlich zu machen, daß sie mit der Opposition in diesem Hause eigentlich nichts zu tun haben will und die Zusammenarbeit ablehnt.

    (Zurufe von der SPD) Das ist der eine Akzent.

    Der zweite Akzent ist die Darstellung, als ob die Welt erst 1969 begonnen habe. Ich hätte dem Kollegen Konrad, der aus diesem Hause ausscheidet, einen besseren Abschied gewünscht als seine Feststellung, daß in Deutschland Umweltschutzgesetze, Gewerbeordnung, Wassergesetze bei den Preußen und seit 1969 gemacht worden seien. Mein lieber Herr Konrad, Sie haben so viel in diesem Hause mit dazu beigetragen, daß gemeinsame Umweltschutzpolitik gemacht worden ist, daß gemeinsame Ergebnisse erzielt worden sind, und nun stehen Sie hier zum Abschied und tun nichts anderes, als der Union ans Schienbein zu treten,

    (Zurufe von der SPD)

    als ob in den ersten 20 Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg nichts geschehen sei, wo wir doch, gleich nachdem wir bei null angefangen haben, wieder eine vernünftige Politik zu machen begonnen und die ersten entscheidenden Schritte getan haben.

    (Weitere Zurufe von der SPD — Konrad [SPD]: Lesen Sie mal nach!)




    Schwarz
    Eigentlich schade, Herr Kollege Konrad, daß Sie sich auf diese Art und Weise verabschieden.
    Der Herr Bundesinnenminister hat zu Eingang seines Vortrages deutlich gemacht, daß Umweltschutz bisher eine gemeinsame Aufgabe von Opposition und Koalition gewesen sei. Ich glaube, Herr Bundesinnenminister, der Beitrag des Staatsministers Dick hat deutlich gemacht, daß in der verfaßten Situation der Bundesrepublik Deutschland weder die Länder allein noch der Bund allein Umweltschutzpolitik betreiben können. Es ist deutlich geworden, daß Umweltschutz, wenn er erfolgreich sein soll, auf die Kooperation von Bund und Ländern angewiesen ist. Sie wissen aus vielen Entscheidungen im Bundesrat, daß auch, wenn die Unionsparteien im Bundesrat die Mehrheit haben, dort viele Entscheidungen zwar mit der Mehrheit der unionsgeführten Länder fallen, daß aber auch die SPD-geführten Länder zustimmen. Da stellen Sie in der Frage Umweltschutz die Länder so dar, als ob sie gegen den Umweltschutz seien. Sie haben gesagt „Die Gegner des Umweltschutzes", nämlich die, die in zwei Punkten kritische Bemerkungen machen.
    Das eine ist das Abwasserabgabengesetz. Ich freue mich über Ihre Bemerkung, in der Sie sagten, Sie seien bereit, Verwaltungsvereinfachungen, deren Erreichung sich mittlerweile als notwendig herausstellt, mit anzustreben. Das sollten wir aufgreifen, und wir sollten überlegen, ob man was tun kann.
    Die zweite Frage, Herr Kollege Schäfer, betraf die ländliche Region. Da sind Gemeinden, in denen auch heute noch Sozialdemokraten Bürgermeister sind. Sie haben ihre Beschlüsse gefaßt, sie haben die Art der Finanzierung gesichert. Wir hatten durch das Abwasserabgabengesetz in den letzten Jahren natürlich einen Investitionssprung. Wenn diese Gemeinden demnächst Abwasserabgabe zahlen müssen, obwohl sie alles beschlossen haben, was sie beschließen konnten, aber wegen überhöhter Preise oder aus anderen Gründen ihre Abwasseranlage nicht gebaut haben, dann sieht das anders aus, Herr Kollege Schäfer, als Sie es hier dargestellt haben.
    Wir, die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, haben zum Abwasserabgabengesetz ja gesagt. Wir haben dazu unsere Meinung deutlich gemacht. Aber es muß doch auch dem anderen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland möglich sein, Anträge einzubringen.
    Ich bin dankbar, Herr Staatsminister Dick, daß Sie auf die Lärmgrenzwerte hingewiesen haben. Es wird auch aus der Einlassung im Bundesrat deutlich, daß es eine Finanzfrage sein wird. Die Bundesregierung wird ja zeigen können, wie weit sie es mit dem Umweltschutz ernst meint, wenn es darum geht, daß die Gemeinden eine hohe Last bei dem Gesetz zu tragen haben.
    Herr Minister Baum, Sie sagen: „Wir sind da die Klasse Umweltschützer." Sie waren doch gar nicht in der Lage, sich mit Ihren Vorstellungen bei den Lärmschutzwerten in der Bundesregierung durchzusetzen. Erst das Parlament hat Ihnen ermöglicht, einen Teilerfolg in dieser Frage zu erreichen. Das zeigt, daß der Bundesrat kein Befehlsempfänger des Deutschen Bundestages ist. Ich meine, wir sollten das, was von Kooperation gesagt wird, auch durchhalten.
    Wir, die Unionsfraktionen, haben einen Antrag vorgelegt, der nicht auf Streit angelegt ist. Wir haben einen Antrag vorgelegt, der den bisher vorhandenen Konsensus der Fraktionen im Deutschen Bundestag aufnimmt, der zu ganz bestimmten Fragen und — wenn wir die beiden Anträge miteinander vergleichen — an einigen Punkten fast übereinstimmt, zwar nicht im Wortlaut, aber im Inhalt. Deshalb frage ich mich, warum Sie eigentlich uns, die Union, in der Debatte so beschimpfen und uns aus diesem Gemeinsamen herausdrücken wollen, wenn es Ihnen so ernst mit dem ist, wie hier von Vertretern der SPD und der FDP gesagt worden ist, was man gemeinsam machen könnte.
    Was wir in unserem Antrag über die Verbesserung des Umweltschutzrechtes gesagt haben, müßte doch an einigen Punkten das gemeinsame Anliegen von Koalition und Opposition sein oder hier, wie von uns vorgeschlagen, von Opposition und Koalition. Wir verkennen nicht, daß das Umweltschutzrecht entsprechend der technischen Entwicklung und der Entwicklung der Umweltbelastung Schritt für Schritt gefaßt werden mußte. Diese Entwicklung hat dazu geführt, daß hier oder dort — das ist nicht nur unsere Kritik; das sagen auch Fachleute in der Rechtsprechung — Uneinheitlichkeit in der Terminologie, zum Teil Widersprüchlichkeit entstanden ist. Der Bundestag sollte deshalb die Bundesregierung auffordern, hier Vorarbeit zu leisten, damit wir diese Mängel heilen. können. Wir werden das sicherlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode tun können.
    Bei der Änderung, bei der Verwirklichung des Umweltschutzrechtes, insbesondere bei gesetzlicher Erweiterung administrativer und technischer Entscheidungsspielräume sollten wir die Frage prüfen, inwieweit insbesondere technische Entscheidungsspielräume nicht einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegen müssen. Das wäre noch kein Eingriff in das allgemeine Recht, wonach Verwaltungsakte der richterlichen Nachprüfung unterliegen. Wir würden damit Klarheit setzen und nicht die Verantwortung auf die Verwaltung und letztendlich auf Verwaltungsgerichte übertragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist doch ein Vorschlag, über den man sich unterhalten können muß.
    Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie das mit unterstützten, was wir zur Forschung sagen. Der Bundesinnenminister hat im Dezember vergangenen Jahres, als die konstituierende Sitzung der Projektgruppe Aktionsprogramm Ökologie stattgefunden hat, selbst gesagt, daß der Fundus an Grundlagenkenntnissen über die Umwelt immer noch schmal und oft lückenhaft ist. Wenn dem so ist, Herr Bundesinnenminister, warum tun Sie dann in dieser Debatte manchmal so, als ob Sie schon alles wüßten und wir von der Union, der Opposition hier nur bösartig seien? Begeben wir uns doch auf die Basis, daß



    Schwarz
    wir gemeinsam zu lernen haben, daß wir gemeinsam zu forschen haben, daß wir gemeinsam zu arbeiten haben, der Bundestag, der Bund und die Länder. Da können wir Umweltschutzpolitik für die Bürger der Bundesrepublik besser machen, als wenn wir im Streit miteinander arbeiten.
    Tun Sie noch eines: informieren Sie die Öffentlichkeit in Fragen des Umweltschutzes sachgerechter, als dies geschieht. Es geschieht in einigen Teilen sehr ordentlich und sehr gut. Nur es fällt mir natürlich als Angehörigen der Oppositionsfraktion schwer, das festzustellen, wenn Sie vorher solche Sprüche verkünden, wie hervorragend die Bundesregierung sei und daß alle anderen keinen Beitrag zu dieser Umweltschutzpolitik geleistet hätten. Verzichten Sie auf Propaganda, geben Sie mehr Information. Damit tun wir der Umweltschutzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt für unsere Bürger einen großen Gefallen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn wir so miteinander arbeiten, wenn wir so miteinander umgehen, können wir gemeinsam Umweltschutz besser gestalten, als dies mit den Akzenten geschieht, wie es hier angedeutet worden ist. Wir werden uns trotzdem nicht davon abbringen lassen, in der Frage der Umweltschutzpolitik dazu beizutragen, daß die Umwelt auch in der Zukunft gut gestaltet wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Zumpfort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolf-Dieter Zumpfort


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich bitte auf zwei Teilbereiche eingehen, zum einen auf die Große Anfrage der sozialliberalen Koalition und zum anderen auf die Probleme in der norddeutschen Bucht, hier insbesondere auf die Probleme, die in der Beschlußempfehlung für die Vermeidung von Tankerunglükken eine Rolle spielen.
    Die Große Anfrage gibt Zeugnis davon, daß eine der herausragendsten Leistungen der sozialliberalen Koalition die Schaffung eines umfassenden Umweltschutzrechts ist. Für diese Debatte erscheint mir zudem wichtig, festzustellen, daß die sozialliberale Koalition auf kein Vorgängerkonzept zurückgreifen konnte. Denn die wegen ihres Ausklammerns bekanntgewordene berühmte Große Koalition kannte den Begriff der Umweltpolitik, so wie wir ihn betrachten, einfach nicht. Die Koalition mußte also beim Nullpunkt anfangen. Es ist — das muß man immer wieder hervorheben — ein Verdienst der FDP-Innenminister Genscher, Maihofer und Baum sowie des Bundeslandwirtschaftsministers Ertl, daß die Bundesrepublik Deutschland heute über das beste Umweltrecht in der Welt verfügt. Diese Politik hat meines Erachtens erreicht, daß das Umweltbewußtsein in der Bundesrepublik gestiegen ist und daß die breite Öffentlichkeit die Initiativen der Bundesregierung voll unterstützt.
    Was mich angesichts des bisherigen Vortrages der Opposition ein wenig erschüttert, ist die Tatsache, daß die Opposition den Eindruck nicht hat vertuschen können, daß sie auch in der Umweltpolitik mit zwei Meinungen spricht. Ich kann dies an drei Punkten deutlich machen. Im Jahre 1972 hat die CDU in ihrem Wahlprogramm für den Bund die Vollkompetenz im Wasserrecht verlangt. In den Beratungen des Bundestages und des Bundesrates hat sie jedoch dieses Versprechen nicht eingelöst und hat vielmehr durch die Gleichschaltung der CDU/ CSU-regierten Länder eine durchgreifende Regelung verhindert. Ich halte es auch für doppelzüngig — um ein zweites Beispiel zu nennen —, wenn die CDU/CSU im Deutschen Bundestag den von der FDP im Verkehrslärmschutzgesetz eingeführten spürbaren Verbesserungen zustimmt, diese dann aber über den Bundesrat wieder zu Fall bringen will. Ein drittes und letztes Beispiel ist das Abwasserabgabengesetz. Was Teile der CDU über die Dringlichkeit dieses Gesetzes denken, weiß die Offentlichkeit spätestens seit dem Sommer 1979. Damals wurde nämlich in Nordrhein-Westfalen das entsprechende Landesgesetz mit den Stimmen der Opposition, d. h. mit den Stimmen der CDU, angenommen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir gehört!)

    Bemerkenswert ist zudem — das zeigt auch die unterschiedliche Meinung —, daß sich der Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg bei der Einbringung des Änderungsantrages zum Abwasserabgabengesetz durch die Länder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein nicht beteiligt hat. Dies scheint mir doch deutlich zu machen, wo die Unterschiede, auch qualitativ und in der Art und Weise, wie man die Politik betreibt, liegen.
    Die Liberalen nun wollen bei der bisherigen Politik nicht stehenbleiben. Sie haben weitergehende Konzepte. Sie wollen von der Umweltpolitik, die eine Politik der Nachsorge betreibt, d. h. eine Politik der Reparatur von Umweltschäden, hin zu einer Umweltpolitik, die die Vorsorge zum Ziel hat; man möchte Umweltschäden von vornherein ausschließen. Wir hoffen, dieses Ziel mit zwei Mitteln zu erreichen. Zum einen gilt es, zu einer Schonung unserer natürlichen Lebensgrundlagen durch einen ökologischen Ansatz zu kommen, der die Umweltpolitik als Querschnittsaufgabe betrachtet und davon ausgeht, daß man Umweltpolitik nicht isoliert betreiben kann, sondern mit der Wirtschaftspolitik, mit der Bildungspolitik und mit anderen Bereichen der Politik in Verbindung bringen muß. Dazu gehört z. B., daß man Ökologie und ökologisch orientierten Unterricht nicht nur in den Schulen einführen sollte, sondern auch in die Ausbildungsgänge z. B. von Architekten, Richtern usw.
    Die zweite Maßnahme im Rahmen dieses neuen Konzeptes ist, daß man neben einer effizienteren Rahmenplanung durch den Bund, durch die Länder und durch die Gemeinden die Bürger vermehrt in die Entscheidungsprozesse einbezieht, damit die Bürger selbständig erkennen, daß sie und nicht der Staat allein auch etwas zur Umweltvorsorge tun können.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Eine Volksdemokratie!)




    Dr. Zumpfort
    Es ist aus unserer Sicht klar, daß dazu auch die Verbandsklage gehört. Die Verbandsklage wird von vielen hier im Hause nicht akzeptiert, meines Erachtens deswegen, weil man sich bisher nicht die notwendige Zeit genommen hat, sich mit den wirklichen Vorzügen des vom Ministerium von Herrn Ertl vorgelegten Referentenentwurfs zu befassen. Dieser Referentenentwurf beinhaltet nämlich nicht das, was in der breiten Öffentlichkeit und von der Opposition dargestellt wird, daß nämlich unser herkömmliches Rechtssystem aufgelöst werde, sondern dieser Referentenentwurf macht deutlich, daß es auf dem Gebiet des Naturschutzes ein besonderes Vollzugsdefizit gibt. Dieses Vollzugsdefizit möchte ich wie folgt kennzeichnen. Nach dem geltenden Recht ist eine objektive Rechtskontrolle im Bereich des Umweltschutzes meist ausgeschlossen, weil einzelne Bürger durch behördliche Entscheidungen nicht unmittelbar betroffen werden, so daß keine Klagebefugnis gegeben ist. Dies bezeichnet man auch mit dem Wort „Individualklagerecht". Wir sind der Meinung, daß man bestimmten Verbänden die Möglichkeit einräumen sollte, dieses Vollzugsdefizit auszufüllen.
    Die Verbandsklage würde bei ihrer Einführung in das Bundesnaturschutzgesetz nach unserer Meinung das dort verankerte Mitwirkungsrecht der Verbände zu einem noch wirksameren Instrument zur Durchsetzung der bürgerschaftlichen Interessen verstärken. Um es an dem eben erwähnten Individualklagerecht deutlich zu machen: Es hätten Verbände dann ein Recht zu klagen, wenn sie sich erstens im Rahmen der bisherigen Mitwirkungsmöglichkeiten, die im Bundesnaturschutzgesetz gegeben sind, schon beteiligt haben, und zweitens, wenn erkennbar ist, daß ihre Mitwirkungsmöglichkeiten zu keinem Erfolg geführt haben.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Glauben Sie im Ernst, daß die FDP der Verbandsklage zustimmt?)

    — Ich glaube, daß dies eine vernünftige Maßnahme ist.
    Lassen Sie sich bitte überzeugen, daß wir mit unseren Vorschlägen nicht allein dastehen. Im Schweizer Recht gibt es die Verbandsklage schon. Ich kann Ihnen das ganz genau zitieren.

    (Dr. Riesenhuber [CDU/CSU]: Das sagen Sie mal Ihrem Wirtschaftsminister!)

    Im Schweizer Bundesgesetz für Natur- und Heimatschutz gibt es seit dem 1. Juli 1966 die Verbandsklage. Lesen Sie sich das bitte einmal durch.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Für welchen. Teil der Liberalen reden Sie jetzt?)

    Ein anderes Beispiel: Das dänische Gesetz vom 18. Juni 1969 sieht auch ein formelles Beschwerderecht

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Was sagt Graf Lambsdorff dazu?)

    gegen Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde vor.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wie war es im 17. Jahrhundert? — Spranger [CDU/CSU]: Langzeitphilosophie ist das!)

    Was Ihre Einwürfe angeht, so erinnere ich Sie an das, was Innenminister Baum im Namen aller FDP- Kollegen anläßlich der Beratung

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die zufällig dabei waren!)

    dieser Großen Anfrage erklärt hat, nämlich daß alle Minister der FDP hinter dem Konzept der Verbandsklage stehen.
    Als letztes Beispiel darf ich noch die USA anführen. Zwar ist ein Vergleich der Rechtssysteme weitgehend ausgeschlossen, weil die ein anderes System haben, aber auch dort gibt es eine Verbandsklage. Es gibt ja auch Verbände in unionsgeführten Ländern, wie z. B. den Landesnaturschutzverband in Schleswig-Holstein, dem ein ehemaliger CDU-Staatssekretär vorsitzt, die sich mit Mehrheit für die Verbandsklage ausgesprochen haben. Ich glaube, diese Argumente sollten auch Ihnen allen zu denken geben.

    (Pfeffermann [CDU/CSU]: Das sind doch keine Argumente! Liefern Sie einmal welche! — Spranger [CDU/CSU]: Narreteien sind das! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

    — Ja, dann kann ich Ihnen noch mehr Material empfehlen. Sagen Sie mir bitte Bescheid, dann gebe ich Ihnen meine Anfrage und die Antwort der Bundesregierung. Vielleicht lesen Sie sie einmal.

    (Beifall bei der FDP — Pfeffermann [CDU/ CSU]: Sie haben das bisher doch nur zitiert! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Gestatten Sie nun, daß ich als Norddeutscher etwas auf die Probleme eingehe, die sich bei uns oben in Norddeutschland stellen. Zunächst möchte ich umweltpolitische Bezüge zur norddeutschen Bucht herstellen und dann kurz auf die uns vorliegende Beschlußgrundlage zur Vermeidung von Tankerunfällen eingehen.
    Aus umweltpolitischer Sicht erscheint es mir wichtig, hervorzuheben, daß die größten Gefahren für unsere Küstengewässer, insbesondere die Deutsche Bucht, zur Zeit nicht so sehr von spektakulären Tankerunfällen herrühren, wie der Antrag der CDU/CSU glauben machen will. Die größte Umweltverschmutzung geht vielmehr erstens von der Verklappung von Industrieschlamm, zweitens von der Schadstoffeinbringung in Form von Klärschlamm und drittens von der Schadstoffeinbringung der großen Flüsse wie Elbe, Weser, Rhein und auch Themse aus.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Die Städte nicht vergessen, Hamburg und Bremen beispielsweise!)

    — Natürlich, auch die Städte sind hier zu nennen.
    Diese Schadstoffeinbringung erfolgte im Jahre 1978 in folgenden Mengen: Es wurden 72 Millionen



    Dr. Zumpfort
    Tonnen Baggergut, 8,6 Millionen Tonnen Klärschlamm und 7,6 Millionen Tonnen industrielle Sonderabfälle eingebracht. Eine Anfrage von mir hat deutlich gemacht, daß hier eine kritische Grenze erreicht ist. Schon jetzt vertritt die Bundesforschungsanstalt für Fischerei die Auffassung, daß sich die Belastung der Deutschen Bucht mit Schadstoffen einer kritischen Grenze nähere. In einer zweiten Anfrage von mir fiel die Antwort der Bundesregierung noch deutlicher aus.

    (Zuruf des Abg. Pfeffermann [CDU/CSU]) — Warten Sie einmal ab! — Da heißt es:

    Auf Grund neuerer Forschung, insbesondere zur Vermischungs- und Assimilationskapazität der Deutschen Bucht, kommen Meeresbiologen zu dem Ergebnis, daß die Grenze der Aufnahmefähigkeit für Schadstoffe erreicht ist, daß sich insbesondere die Sauerstoffbilanz des Meerwassers kontinuierlich verschlechtert.
    Angesichts dieser Situation stelle ich hier im Plenum noch einmal die Forderung auf, die von mir auch schon in der Öffentlichkeit erhoben worden ist, daß man mit Maßnahmen gegen die Schadstoffeinbringung umgehend beginnt.
    Wenn man auf die Gefahren für die Deutsche Bucht eingeht und auch konstatiert, daß Gefahren durch eine Ölverschmutzung bestehen, so ist es doch nicht so sehr die Gefahr, die die Beschlußempfehlung deutlich machen will, nämlich die Gefahr der Ölverschmutzung auf Grund von Tankerunfällen. Vielmehr tragen Tankerunfälle, um es einmal deutlich zu machen, im Vergleich, im Weltmaßstab nämlich, nur zu 3,5 % zur gesamten Meeresverschmutzung durch 01 in der Welt bei. Das hat eine Untersuchung der Akademie der Wissenschaften der USA aus dem Jahre 1975 ergeben.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Diese Zahl ist völlig überholt!)

    Zu 26 % wird eine Överschmutzung durch Flußläufe, d. h. durch alles das, was wir über die Kanalisation in die Flüsse leiten und was dann im Meer landet, verursacht, zu 10 % durch Abwässer der Küstenstädte, zu 10 % durch unterirdische Ölquellen, zu 10 durch Betrieb und Unfälle anderer Seeschiffe als Tanker, zu 5 % durch Ölgewinnung und -verarbeitung am Meer und schließlich zu 5 % durch küstennahe Industrie. Das alles macht deutlich, wie relativ der Antrag der CDU/CSU war.

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Daß Sie mit Zahlen von 1970 kommen, ist bezeichnend!)

    20 % der Verschmutzung, Herr von Geldern — hören Sie bitte genau zu —,

    (Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Das tue ich!)

    rührt übrigens vom Betrieb der Tanker her. Dies scheint mir doch der wichtigere Sachverhalt in dieser Situation zu sein. Diese Zahlen relativieren die Gefahr eines spektakulären Tankerunfalls und weisen auf den Beitrag des Betriebs von Tankern an der Överschmutzung hin. Die soeben vorgetragenen Zahlen zeigen also, daß es bei den Bemühungen gegen die Ölverschmutzung der Meere weit wichtiger ist, als Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen zu ergreifen, dafür zu sorgen, daß beim Betrieb der Tanker Maßnahmen gegen die Tankspülung und den betriebsbedingten Auswurf von Öl durchgeführt werden. Mir als dem Sprecher der Arbeitsgruppe für Küstenschiffahrt, Seeschiffahrt und Werften meiner Fraktion liegt am Herzen, im Plenum darzustellen, daß dieser Beitrag der Verschmutzung eigentlich ständig zurückgeht, und zwar durch internationale Vereinbarungen, an denen sich auch die Bundesrepublik beteiligt hat, und durch freiwillig entwickelte Maßnahmen der Industrie und der Schiffahrt in Form technischer Sicherheitsvorkehrungen, durch Verbesserung der Ausbildung des Personals, durch Vorwegnahme gesetzlicher Vorschriften und durch Hilfsfonds bei der Seeschiffahrt selber.
    Um zur Beschlußempfehlung zu kommen: Was die Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen anlangt, so geht die Beschlußempfehlung an dem Sachverhalt vorbei, daß nahezu 85 % aller Unfälle durch menschliches Versagen entstehen und daß hierin ein sehr wesentlicher Grund dafür zu suchen ist, daß solche großen Unfälle wie im Falle Amoco Cadiz passiert sind. Das deutet auch darauf hin, daß man weltweit Mindestanforderungen für die Ausbildung und die Qualifikation der Besatzung und der Leute auf der Brücke durchsetzen muß.
    Ein weiterer Aspekt ist, daß es neben der Qualifikation des Personals auch darauf ankommt, daß bei den sogenannten Substandard-Schiffen dann, wenn die Länder, die für diese Schiffe die Flagge hergeben, nicht für die Sicherheit sorgen, nationale Maßnahmen ergriffen werden, um die Substandard-Schiffe zu zwingen, Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, wenn sie in unsere Gewässer eintreten.
    Die Beschlußempfehlung ist hier auf dem richtigen Weg. Aus diesem Grund wird meine Fraktion dieser Beschlußempfehlung zustimmen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)