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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 24. April 1980

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    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Weil eben vom Dank die Rede war, möcht ich vor allen Dingen denen danken, die hier noch anwesend sind. Man könnte fast sagen: Viele reden vom Umweltschutz, aber wenige sind auserwählt. Ich sage das deshalb, weil wir diese Dinge nicht in eine falsche Optik bringen sollten. Man sollte hieraus nicht den Schluß ableiten, die Problematik werde nicht gewichtig genug gesehen, genau wie nicht der Schluß gezogen werden darf: Wenn Länder im Bundesrat — im komme noch darauf zurück — eine andere Meinung haben, als hier im Hohen Haus beschlossen wurde, dann geht die Welt unter. Ich glaube, wir sollten diese Dinge viel gelassener sehen.
    Ich versuche hier nun, auf die große umweltpolitische Anfrage der Koalitionsparteien aus der Sicht der Länder einzugehen.
    Es ist zweifellos ein Thema zum Gegenstand gewählt worden, das Bund und Länder gemeinsam berührt. Der teils rhetorische Charakter der Fragen und — das ist natürlich durchaus zulässig — der Zeitpunkt, zu dem sie gestellt wurden, die zeitliche Nähe zu diversen Wahlterminen, verdichten allerdings den Eindruck, daß sich Anfrage und Antwort natürlich an die Wählerschaft insgesamt, aber insbesondere an bestimmte 3 bis 5 % richten. Somit dürfte die Anfrage nicht nur dem Schutz und der Pflege der Umwelt, sondern auch dem Schutz und der Pflege der in diesem Hohen Hause bestehenden Sitzverteilung dienen. Das ist legal, erleichtert aber nicht unbedingt die Aussprache, weil dadurch der parteipolitische Zwang besteht, schärfer in die Kritik zu gehen.
    Herr Bundesminister Baum, ich bin Ihnen sehr dankbar, daß Sie ausdrücklich gesagt haben, Sie wünschten einen ehrlichen Dialog der Beteiligten.
    Grundkonsens könne hier trotzdem bestehen. Unter dieser Maxime möchte ich versuchen, einige kritische Anmerkungen zu dieser Anfrage und ihrer Beantwortung zu machen.
    Es ist bedauerlich, aber verständlich — wenn ich auf die Gruppierungen zurückblende, die ich vorhin gemeint habe —, daß diese Anfrage ausgerechnet jenes Thema ausklammert, das insbesondere diese 3 bis 5 % der Wähler, im Grunde jedoch alle im Lande klar behandelt haben möchten. Dieses heiß diskutierte Thema ist: „Umweltschutz und Kernenergie.
    Die Bundesländer, die diese schwierigen Probleme in Bundesauftragsverwaltung zu lösen haben, wären wirklich dankbar gewesen, klare Aussagen dieser Bundesregierung zu hören — zumindest wäre das sehr interessant gewesen.
    Ich möchte aber weniger auf das eingehen, was in dieser Antwort fehlt, als vielmehr auf das, was in ihr enthalten ist: Zunächst ist zu begrüßen, daß die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt betont, daß • die Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland von allen im Bundestag vertretenen Parteien gemeinsam getragen und verantwortet werde und daß die Erfolge dieser Umweltpolitik entscheidend auf der guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern beruhten. Das ist auch unsere Überzeugung.
    Um so unverständlicher ist, daß in der Antwort der Bundesregierung neben diesen auch ganz andere Töne angeschlagen werden. Mehr oder weniger wird der Eindruck erweckt, als habe in der Bundesrepublik Umweltschutz erst mit dem Umweltprogramm 1971 der Bundesregierung begonnen, als habe 1971 die Stunde null der Umweltpolitik geschlagen, als seien erst damals — ich zitiere — „Grundsteine gesetzt, Signale gegeben worden" — und was sonst noch an Bildern herhalten muß.
    Ausflüsse einer solchen Beurteilung finden ihren Niederschlag auch in einem Artikel in „Bild der Wissenschaft" vom April 1980, aus dem ich mit Genehmigung des Präsidenten zitieren darf:
    Die staatliche Umweltpolitik begann in der Bundesrepublik Deutschland mit der sozialliberalen Koalition 1971.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Unerhört!)

    Das widerspricht, wie ich meine, den Tatsachen.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Entspricht!)

    — Lassen Sie mir Zeit, ich kann nicht drei Sätze auf einmal sagen. Ich versuche, das nun zu belegen.
    Ich meinerseits möchte aber nicht so selbstgerecht sein und von Signalen und Grundsteinen, die die Länder in der Umweltpolitik gesetzt hätten, sprechen, die den Bund gewissermaßen zum Kostgänger der Länder degradieren. Aber ein wenig möchte ich die Gewichte doch zurechtrücken und feststellen, daß es häufig die Länder waren, die über Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften — dankenswerterweise haben Sie, Herr Kollege Konrad, das vorhin in Ihren Ausführungen erwähnt —, durch eigene Initiative, die Einbringung von Erfahrungen



    Staatsminister Dick (Bayern)

    mit bereits im Vollzug befindlichen Gesetzen sowie durch Vor- und Zuarbeit dem Bund gute Dienste geleistet haben.
    Ich glaube, Herr Kollege Wolfgramm, hier ist auch das anspruchsvolle Umweltprogramm 1971 anzusprechen, das Sie hier erwähnt haben. Ich kenne die Entwicklung sehr gut, weil ich in meiner Dienstzeit bereits drei Bundesminister kennengelernt habe bis hin zu Ihnen, Herr Baum. Ich kenne Stockholm. Stockholm wäre für diese Republik nicht möglich gewesen, wenn nicht die Länder in den Fallbeiträgen und auch in ihren Beiträgen zu diesem Umweltprogramm 1971 ihre Erfahrungen verfügbar gehalten hätten, die dann auch — Gott sei Dank, muß ich sagen — umfassend in ein Programm eingebunden worden sind. Gehen wir doch nicht immer davon aus, als wäre das alles die Weisheit einer einzigen Etage in dieser Republik!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sollten hier die Vielfalt unserer Strukturen sehen. Aus dieser Vielfalt erwächst die Stärke dieser Republik, und das ist im Grundsatz auch der Sinn unseres föderativen Staatsaufbaus.
    Ich darf daran erinnern, wie bahnbrechend für die Neuordnung des Naturschutzrechts die Landes-Naturschutzgesetze von Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Bayern von 1973 bzw. von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen von 1975 waren. Ich bin doch nicht so kleinlich, hier nur CDU- oder CSU-Länder aufzuzählen. Hier ist umfassend einmal die Länderseite mit einzubinden.
    Das Bundesnaturschutzgesetz hat seinen Inhalt diesen Gesetzen erst 1976 mehr oder weniger angeglichen bzw. sogar übernommen. Das ist keine Schande. Wir sind dankbar dafür. Aber das ist die reine Wahrheit, wenn Sie so wollen. Dementsprechend ist auch eine Anpassung dieser Landesgesetze an das Bundesgesetz, wie sie die Antwort fordert, nur in einigen Teilbereichen veranlaßt und darum auch weit weniger dringlich, als dies dargestellt wurde.
    Der Beitrag des Bundes zum Bundesnaturschutzgesetz war demgegenüber nicht besonders rühmlich. Durch ihre beharrliche Forderung, über eine Verfassungsänderung die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis eingeräumt zu bekommen, hat die Bundesregierung über Jahre hinweg eine einvernehmliche und befriedigende Lösung verhindert. Sie ist dann Gott sei Dank gekommen, aber viel zu spät. Hier ist der Rahmen besser als die konkurrierende Lösung, einfach weil das Nordseegebiet und das Ostseegebiet nicht vergleichbar sind mit dem Alpengebiet. Das kann man nicht über einen Kamm scheren, sondern hier müssen regionale Lösungen gefunden werden, ohne einer kleinlichen Zuteilung und Verteilung der Zuständigkeiten das Wort zu reden. Das war mit Sicherheit die bessere Lösung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Im übrigen geht das Bundesnaturschutzgesetz inhaltlich auf eine Bundesratsinitiative seitens der
    Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein zurück und nicht auf einen Entwurf der Bundesregierung.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Auch im Bereich der Planung und Umweltvorsorge haben die Länder eine Vorreiterrolle gespielt, indem sie beispielsweise das Raumordnungsverfahren zu einem wirksamen Instrument der Prüfung der viel zitierten Umweltverträglichkeit entwickelt haben, lange bevor die Bundesregierung für ihren Bereich Kriterien zur Umweltverträglichkeitsprülung eingeführt hat. Für Bayern schließlich möchte ich auf den Alpenplan als Beispiel ökologischer Umweltvorsorge hinweisen, mit dem bereits im Jahre 1972 die Erschließung des bayerischen Alpenraums nach Kriterien des Naturschutzes verbindlich geordnet und auch begrenzt wurde.
    Hier wäre überhaupt noch ein Wort über die Koppelung von Planung und Umweltschutz zu sagen, wie das übrigens jetzt Hessen ähnlich wie Bayern bereits ab 1970 vollzieht. Denn Planung und Umweltschutz gehören in Wirklichkeit zusammen, wenn wir an die Umweltprophylaxe denken. Ich möchte nun dem Bund oder Ihnen hier keine Vorschläge unterbreiten, aber die Frage ist doch sicherlich erlaubt, ob es richtig war, seinerzeit die Zuständigkeit, Planung und Umweltschutz koppeln zu können, die Raumordnung aus dem Bundesinnenministerium herauszunehmen; sie hätte vernünftigerweise beim Bundesinnenminister verbleiben sollen. Wir sind der Meinung, daß im Sinne einer vorbeugenden Umweltvorsorge diese Lösung durchaus die bessere gewesen wäre.
    Im Bereich des technischen Umweltschutzes liegen die Dinge nicht anders. Die Aktivitäten der Länder, beispielsweise im Gewässerschutz, haben schon lange Tradition. Man sollte nicht so tun, als würde nun das Abwasserabgabengesetz erste Lösungen bringen, durch die Gewässerschutz erst möglich wird. Beachten Sie die Millionenbeträge in den Ländern, besonders in den Flächenstaaten! Allein in diesem Haushaltsjahr wendet Bayern 400 Millionen DM auf, um die Gewässer in Ordnung zu halten. So ist es ja auch nicht, daß bisher nichts geschehen wäre. Aber ich komme darauf noch zurück, im speziellen Teil.
    Auch auf anderen Gebieten wurden die eigentlichen Leistungen von den Ländern erbracht, die zum großen Teil lange vor dem Erlaß der bundesgesetzlichen Regelung ihre Sanierungs- und Vorsorgemaßnahmen eingeleitet haben. Beispielsweise sei hier nur die Sondermüllbeseitigung erwähnt. Bereits 1968, also vier Jahre vor Erlaß des Bundesabfallbeseitigungsgesetzes, wurde etwa in Bayern eine überregionale wirksame Sondermüllbeseitigungsanlage in Betrieb genommen. Bereits 1970 wurde eine flächendeckende landesweite Organisation zur Erfüllung dieser Aufgabe geschaffen. Im Bereich der Abfallgesetzgebung haben eindeutig die Länder den entscheidenden Beitrag geliefert.
    Vergleichbare Schrittmacherdienste haben die Länder auf dem Gebiet des Immissionsschutzes, aber auch im Bereich des Strahlenschutzes geleistet. So haben etwa die in Bayern und in Nordrhein-



    Staatsminister Dick (Bayern)

    Westfalen schon seit langem installierten lufthygienischen Überwachungssysteme für Bestimmungen im Bundesimmissionsschutzgesetz Pate gestanden, wonach nunmehr entsprechende Überwachungssysteme in Belastungsgebieten einzuführen sind. Ähnliches gilt für das in Bayern bestehende Kernreaktor-Fernüberwachungssystem, dessen bundesweite Einführung der Innenausschuß des Bundestages nunmehr von der Bundesregierung gefordert hat. Ich glaube, Herr Dr. Hartkopf, es spricht für Sie, daß Sie auch hier den Weg nach München gefunden haben — anläßlich einer Tagung, die in München lief —, um sich konkret im Hause dieses Kernreaktor-Fernüberwachungssystem anzuschauen. Dieses sachliche Gespräch sollte nicht nur einmal möglich sein, sondern auch künftig. So können Bund und Länder gegenseitig voneinander profitieren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese Erfolge einer langen Umweltschutzpraxis haben die Länder in die Zusammenarbeit mit dem Bund eingebracht. Sie werden sie auch weiter einbringen, insbesondere, wie bereits erwähnt, in die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaften. Das weiß auch die Bundesregierung. Ich halte es deshalb für wenig geschmackvoll, der bisherigen Zusammenarbeit eher abträglich — nicht vorhin durch Ihren Beitrag, Herr Bundesminister, sondern in der Antwort und in den Zwischentönen —, wenn sich die Bundesregierung, so wie hier geschehen, die Federn des gemeinsamen Erfolges auf ihren grünen Hut stekken will.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die umfassende, intensive und — abgesehen von der eben angebrachten Kritik — insgesamt befriedigende Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf dem Gebiet des Umweltschutzes schließt natürlich nicht aus, daß in diversen Punkten Meinungsverschiedenheiten bestehen. Auch an der Antwort der Bundesregierung wäre deshalb eine Fülle von Anmerkungen anzubringen. Die zur Verfügung stehende Zeit läßt dies im gebotenen Umfange leider nicht zu. Ich will deshalb nur einen Punkt herausgreifen, der mir besonders bedeutsam erscheint, und zwar das sogenannte „Aktionsprogramm Ökologie" der Bundesregierung.
    Es ist völlig unstrittig, daß nach den bisherigen Schritten und Erfolgen im Bereich des Umweltschutzes künftig verstärkt eine gesamt-ökologisch orientierte vorbeugende und vorsorgende Umweltpolitik betrieben werden muß. Ebenso unstrittig ist aber auch, daß Bund wie Länder weit davon entfernt sind — ich sage bewußt: Bund und Länder —, ökologische Zusammenhänge und Vernetzungen größeren Umfangs erfassen, darstellen, quantifizieren oder gar systemgerecht steuern zu können. So erklärt Staatssekretär Dr. Hartkopf in der letzten Nummer von „Bild der Wissenschaft" selber zu Recht — ich zitiere —: „Es fehlen vielfach noch verläßliche Daten für eine Entscheidung.' Dem ist nichts hinzuzufügen.
    Diese Probleme kann man aber nun nicht dadurch lösen, daß man den bisherigen ersten Lösungsansätzen einen schönen wahlkämpferischen Namen aufklebt: „Aktionsprogramm Okologie". Dadurch werden zum einen die Probleme verwischt. Zum anderen gerät man in die Versuchung, manches als ökologisch darzustellen, was einfach nicht ökologisch ist. Dieser Versuchung ist, wie ich meine, die Bundesregierung erlegen. Sie hat nämlich der Okologie so manches untergejubelt, was keinerlei Bezug zu ihr hat. Ich meine das durchaus im Sinne einer positiven Kritik.
    So ist die Feststellung der Bundesregierung schlicht falsch, sie habe beispielsweise mit dem Fluglärmgesetz von 1971 eine wichtige Voraussetzung für die systematische Umweltvorsorge geschaffen und dabei ökologische Anforderungen berücksichtigt. Das Fluglärmgesetz ist im wesentlichen ein Entschädigungsgesetz.

    (Konrad [SPD]: Das stimmt nicht!)

    — Ich habe gesagt „im wesentlichen". (Lachen bei der SPD)

    Das Fluglärmgesetz orientiert sich primär an wirtschaftlichen Gegebenheiten. Da muß man das Gesetz genau durchforsten. Wir müssen das zur Zeit sehr genau tun wegen des Großflughafens München II. Es ist leider in der Tat so. Humanökologische Erfordernisse des Lärmschutzes läßt das Gesetz weitgehend außer acht. Ich sage das gar nicht im Sinne einer boshaften Kritik. Wir sollten alle mitsammen nicht auf die Ökologie in einer krampfhaften Art und Weise rein rhetorisch Bezug nehmen und glauben, wir könnten dann Probleme lösen. Wir müssen knallhart und haarscharf diskutieren und versuchen, Lösungen zu finden. Die finden wir nicht dann, wenn wir einfach Wortbegriffe wählen, die der Lösung der Probleme keine Wege eröffnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der SPD: Ich bin auf Ihre konkreten Vorschläge gespannt!)

    — Bayern hat gute Vorschläge gebracht. (Weiterer Zuruf von der, SPD)

    — Jetzt passen Sie auf. Nehmen Sie einmal das Umweltprogramm 1978. Jetzt muß ich schon einmal deutlich werden. Ich wollte das gar nicht so deutlich sagen, weil das klimatisch heute so schön gelaufen ist. Jeder hat ja fast vor dem anderen Angst, zu sehr in die Debatte einzusteigen. Wissen Sie, warum? Ich persönlich sehe nicht ein — das mag auch Ihre Sorge sein —, daß wir uns in diesen Ebenen politischer Verantwortung — Land und Bund — zu sehr zerstreiten und denen draußen Anlaß geben, sich als Dritte zu freuen, die jetzt als Grüne auftauchen, noch grün hinter den Ohren waren, als Parlamente in Bund und Ländern den Fragen des Umweltschutzes längst nicht nur Aufmerksamkeit geschenkt, sondern Lösungen im harten Ringen um die Probleme erreicht haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Deshalb sollten wir uns wegen der paar Grünen auch nicht die Gäule scheu machen lassen.
    Aber schauen Sie in das Umweltprogramm 1978. Ich habe schon bei der Umweltschutzministerkonferenz 1978 kritisiert — ich habe das Protokoll da-



    Staatsminister Dick (Bayern)

    bei —, daß auch seinerzeit schon der Bund versucht hat, das schöne Programm nur für sich zu verkaufen, die Länder kaum oder gar nicht zu erwähnen. An diesem Punkt setzen wir uns zur Wehr, nicht nur von der CDU, sondern auch von anderen Ländern. Ich könnte Ihnen Belege geben. Wenn man schon von Gemeinsamkeit spricht, kann man nicht nur einseitig Vollzugsdefizite verteilen, dann darf man auch die gemeinsamen Erfolge nicht nur für sich in Anspruch nehmen und sagen, man habe sie dem anderen abringen müssen, sondern muß zugeben, daß das eine Leistung aller ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Konrad [SPD])

    Wir sollten bei genauer Durchsicht dieser Programme dankbar feststellen, daß die Zusammenarbeit bei der Lösung von Problemen möglich war, die nicht in den Alltagsstreit hineingezerrt werden dürfen.

    (Konrad [SPD]: Was tun Sie denn anderes?)

    Oberhaupt eignen sich Grundfragen dieser Republik, wie äußere Sicherheit, innere Sicherheit und auch Umweltprobleme, nicht unbedingt für einen dauernden polemischen Streit. Das war heute nicht der Fall. Deshalb möchte ich diese Einlage nun wieder etwas außer Gefecht nehmen.
    Ich möchte nun die Antwort auf die Frage nach dem ökologischen Konzept fortsetzen. Auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz ist ein Beispiel dafür, daß man sich täuschen kann. Genau besehen ist dieser Gesetzentwurf geradezu ein Schulbeispiel für ökologisch verfehlte Maßnahmen. Nach dieser Novelle sollen nämlich die Belastungsgebiete im Interesse einer verstärkten Kohleverstromung weiter belastet, außerhalb dieser Gebiete dagegen Luftreinhaltereservate geschaffen werden. Bei dieser Regelung werden, um bei der Ausdrucksweise des ökologischen Konzepts der Bundesregierung zu bleiben, die Gesetze des „ökologischen Teilsystems Atmosphäre" überhaupt nicht berücksichtigt, die wegen des Ferntransports der Schadstoffe eine derartige Reservatstrategie nicht erlauben.

    (Zurufe von der SPD)

    — Wir stehen gar nicht so allein, von Bayern her gesehen. Soviel ich weiß — man hört ja auch manches —, hat auch Ihr Kanzler im Kabinett nicht unbedingt größte Freude an dieser Novelle gezeigt. Es ist auch wieder etwas die Zeit darüber hingegangen, so daß das heute vielleicht nicht unbedingt so bewertet wird wie seinerzeit.
    Ich habe deshalb erhebliche Zweifel, ob dieses Programm mit seinen vollmundig grün klingenden Namen tatsächlich den ökologischen Umweltschutz überhaupt vorwärtsbringt. Ich befürchte vielmehr, daß hier Hoffnungen und Erwartungen geweckt werden, die — schon heute ist das absehbar — auf Jahre nicht erfüllt werden können. Dadurch wird im Grunde der ökologische Umweltschutz eher in Mißkredit gebracht, als dem gemeinsamen Ziel zu nützen, in den Umweltschutz und darüber hinaus in die gesamtwirtschaftliche Entwicklungstrategie verstärkt ökologische Kriterien einzuführen. Wer einen zu weiten Erfahrungshorizont weckt, wird Mühe haben, dann das, was der andere erwartet, auch erfüllen zu können.
    Wenn ich nun die große umweltpolitische Anfrage insgesamt bewerte, so ist festzustellen: Es steht natürlich außer Frage, daß die Antwort der Bundesregierung Ziele und Aussagen enthält, die alle, die mit dem Umweltschutz befaßt sind, sich seit Jahrzehnten zur Maxime gemacht haben. Insgesamt aber muß eine erhebliche Diskrepanz zwischen den wohlklingenden Zielen und der rauhen Wirklichkeit festgestellt werden. Heute pfeift uns Umweltschützern der Wind wieder besser um die Ohren. Wenn das Geld weniger wird, sich die Rahmenbedingungen verschlechtern, dann sind manche bereit, etwas leiser zu treten — nicht der Bundesminister, der vorhin das Konzept vertreten hat, nicht die Umweltminister der Länder. Aber einfach aus der Gegebenheit der Möglichkeiten heraus wird manches schwieriger sein als in der Zeit der vollen Kassen.
    Wie stellen sich nun einerseits Ansprüche und andererseits tatsächliches Verhalten der Bundesregierung dar? Die Antwort der Bundesregierung enthält dafür genügend Beispiele. So rühmt sich die Bundesregierung, Kenntnisse und Engagement der Bürger in Umweltfragen durch zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Informationsmittel zu fördern. Dieses Bemühen wäre selbstverständlich voll zu unterstützen. Gerade die Öffentlichkeitsarbeit zur Bewußtseinsbildung im Bereich des Umweltschutzes gehört wesentlich zum Ressortbereich derjenigen, die für den Umweltschutz verantwortlich sind. Wie aber sieht nun diese Informationsarbeit teils in Wirklichkeit aus? Die Bundesregierung beteuert beispielsweise in offiziellen Verlautbarungen die ökologische Vertretbarkeit der Kernenergie. Ich zitiere mit Genehmigung des Herrn Präsidenten: „Auch die Bundesrepublik kann auf absehbare Zukunft, d. h. jedenfalls für die nächsten Jahrzehnte, nicht ohne Kernenergie auskommen. So Bundeskanzler Schmidt am 4. Juli 1979 im Deutschen Bundestag. Oder — ich zitiere wiederum —: „Wir werden trotz Einsparung und vorrangiger Nutzung der heimischen Steinkohle auf einen begrenzten Ausbau der Kernenergie auch in Zukunft nicht verzichten können. So Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff vor der IG Chemie am 2. Mai 1979. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin als Landesminister für solche deutlichen Aussagen durchaus dankbar. Wir stehen ja im Vollzug. Der Vollzug ist oftmals härter, als Gesetze zu beschließen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich war früher vor zehn Jahren selbst Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Bayerischen Landtages, und ich würde oft wünschen, daß viele von uns die Verbindung mit der Kommunalpolitik halten. Ich habe nämlich eine Reihe von Gesetzesvorlagen des Deutschen Bundestages in Erinnerung. Der Titel des Gesetzes beschreibt den Inhalt, und bei den Kosten steht häufig: „Keine". Bei den Ländern wird es schon schwieriger. Was die Kosten für den Vollzug draußen betrifft, so stehen meist die Länder und immer die Kommunen in der Pflicht. Gerade aus



    Staatsminister Dick (Bayern)

    dieser Sorge heraus bitte ich um Verständnis, daß heute manches kritisch angemerkt wird. Wir sind also dankbar, wenn deutliche Aussagen gemacht werden.
    Mit den Schriften aber, mit denen wir konfrontiert werden, kam beispielsweise auch das „Ei des Kolumbus". Ich möchte Ihnen diese Broschüre einmal beispielhaft erläutern. Sobald Sie das Deckblatt aufschlagen, wird bereits auf Seite 2 aus dem Ei des Kolumbus, der Kernenergie, das faule Ei des Kolumbus. Diese Akzentverschiebung zeigt deutlich die Weichenstellung, die sich ja dann auch bestätigt. Die Aussagen dieses clever aufgemachten Buches enthalten einen Satz wie den folgenden — ich bitte, jetzt genau hinzuhören, und ich bitte, zitieren zu dürfen —: „Das schmutzige Geschäft ist dabei die Wiederaufbereitung der Brennstäbe"; wo mit Plutonium gefüllte Fässer, die mit Totenköpfen verziert werden, frei an einem Flußrand liegen; aus defekten Fässern rinnt das Gift in den Fluß, in dem Menschen baden. Das ist eine unverantwortliche Verzerrung der tatsächlichen Gegebenheiten. Wo in dieser Bundesrepublik finden Sie solche Zustände, muß ich fragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Jeder Bundesminister und jeder Landesminister müßte zurücktreten, wenn es so wäre. Es ist natürlich nicht so.

    (Zuruf von der CDU/CSU: In Hessen ist einer zurückgetreten!)

    Die in unserem Zusammenhang interessanteste Aussage des Buches findet sich beachtenswerterweise auf der letzten Seite, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Dort steht — ich zitiere wiederum mit Genehmigung des Herrn Präsidenten —: „Diese kostenlose Sonderauflage des Energiebilderbuches wurde hergestellt mit finanzieller Unterstützung des Bundesministers des Innern und des Umweltbundesamtes Berlin Jede Mark sollte dafür zu schade sein! Das ist die Meinung, die ich deutlich aussprechen wollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich glaube, das ist auch Informationspolitik der Bundesregierung.
    Ich habe das bewußt deutlich gesagt, weil wir nicht weiterkommen, wenn wir es nicht offen ansprechen. Wir können in dieser schwierigen Frage der Kernenergie — das ist ja auch ein ökologisches Problem — nicht weiterkommen, wenn wir diesen Atomeiertanz weiter aufführen. Wir müssen hier klar Farbe bekennen. Es darf gar nicht so weit kommen, daß ein Ministerpräsident wie Albrecht sagen muß: „Technisch ist das möglich, politisch nicht durchführbar Es führt allmählich zu einer Bankrotterklärung politischen Handelns, wenn in diesen Lebensfragen unserer Republik nicht wieder ein Gleichklang hergestellt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Gerhart Rudolf Baum
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Solche Broschüren dienen nicht der Aufklärung, sie dienen eher der Desinformation und erschweren unsere viel zitierte gemeinsame politische Arbeit in diesem Bereich.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir bemühen uns als Landesregierung, den Bürger offen und sachlich im Sinne der auch von der Bundesregierung vertretenen gemeinsamen Zielsetzung zu informieren, um den gesamten Fragenkomplex Kernenergie zu versachlichen. In Bayern etwa veröffentlichen wir wöchentlich — das wurde auch von Stellen des Bundes zustimmend registriert — die Emissionswerte der Kernkraftwerke. Wir machen auch belanglose Vorfälle bekannt und stellen in unzähligen Veranstaltungen Risiken und Chancen der Kernenergie dar. Nur so erscheint es uns möglich, die Kernenergie aus der Hexenküchenmentalität herauszuführen. Wir müssen draußen die Risiken deutlich ansprechen und dürfen die Schwierigkeiten nicht verniedlichen. Dies der Bevölkerung wöchentlich deutlich darzustellen und sie offen zu informieren, scheint mir ein wesentlicher Ansatz zu sein, um aus der Mentalität herauszukommen: „Die machen ja doch alles hinter verschlossenen Türen; da geht es ja zu wie in einer Hexenküche. Wir müssen hier alle unseren Beitrag leisten. Ob dieses von der Bundesregierung geförderte „faule Ei" ein hilfreicher Beitrag zu dieser Informationspolitik ist, überlasse ich Ihrer persönlichen Beurteilung.

(Zuruf des Bundesministers Ertl)

— Zum Lachen ist mir das nicht. Ihr Ministerkollege wird sich dadurch draußen bei dem Versuch, die Menschen zu überzeugen, selbst die größten Schwierigkeiten einhandeln. Ich empfehle Ihnen, dieses schöne Bilderbuch einmal einem genauen Studium zu unterziehen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das haben Siemißverstanden! Ihr bayerischer Kollege Ertl bezeichnet den Herrn Bundesinnenminister als „Großküchenmeister"! — Bundesminister Ertl: Das ist doch etwas Gutes! — Heiterkeit)

— Das ist ausgezeichnet. Jeder kann einmal etwas falsch hören. Das nehme ich dann ganz selbstverständlich zurück.
Hinzu kommt, daß die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien in dieser wesentlichen Frage der friedlichen Nutzung der Kernenergie, wenigstens bisher, ein höchst verwirrendes Bild geboten haben. Ich möchte in dieser Debatte nicht näher darauf eingehen, obwohl es sehr reizvoll wäre, weil auch der Beitrag Bayerns beispielsweise in der Frage der Kompaktlagerung und damit der zeitweiligen Überbrückung in der Entsorgung

(Konrad [SPD]: Davon steht doch in der Anfrage nichts drin!)

ein positiver Beitrag im Rahmen des Energieprogramms dieser Regierung sein sollte. Das ist offensichtlich seinerzeit verkannt worden. Nun ist dies auch vom Bund als möglicher Weg der Zwischenla-



Staatsminister Dick (Bayern)

gerung über einen vernünftigen, überschaubaren Zeitraum hinweg anerkannt.

(Konrad [SPD]: Sie schießen sich auf einen Pappkameraden ein! Packen Sie doch mal den Pappkameraden ein! Der steht doch gar nicht zur Debatte!)

— Ich habe keinen Pappkameraden. Für mich als Umweltminister in Bayern ist das schwierigste Umweltproblem das der Kernenergie, weil wir Genehmigungsbehörde sind. Hier stehe ich in Vollzug der Auftragsverwaltung des Bundes. Ich bin nicht bereit, dauernd den Kopf hinzuhalten, wenn wir hier gegenseitig mit faulen Eiern werfen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

Ich sage das sehr deutlich: Man kann nicht auf der einen Ebene so tun und im Vollzug draußen den anderen die Schwierigkeiten überlassen. Ich bin ja bereit, bei Schwierigkeiten den Kopf hinzuhalten, aber dann muß es eine gewisse Linie, eine gewisse Gemeinsamkeit geben, die sich nicht nur in schönen Reden ausdrücken darf. Auch wenn es dann ein bißchen grantig zugeht, muß man dazu stehen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard von Weizsäcker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatsminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Professor Laermann?