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ID0821400400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/214 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 214. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der schweizerischen Bundesversammlung 17151 A Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Prozeßkostenhilfe — Drucksache 8/3905 — Kleinert FDP 17151 B Beratung des Antrags des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Rechtsberatung und Vertretung für Bürger mit geringem Einkommen (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3906 — Kleinert FDP 17152 A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP Umweltpolitik — Drucksachen 8/3279, 8/3713 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 8/3887 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten — Drucksachen 8/2692, 8/3725 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Umweltvorsorge — Drucksache 8/3936 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 214. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. April 1980 Konrad SPD 18153 A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 17157D Wolfgramm (Göttingen) FDP 17161 D Baum, Bundesminister BMI 17165 D Dick, Staatsminister des Freistaates Bayern 17173B Schäfer (Offenburg) SPD 17181 D Schwarz CDU/CSU 17184D Dr. Zumpfort FDP 17186B Volmer CDU/CSU 17188D Frau Dr. Hartenstein SPD 17190B Dr.-Ing. Laermann FDP 17194A Biechele CDU/CSU 17197A Dr. Gruhl fraktionslos 17199B Dr. von Geldern CDU/CSU 17201 C Paterna SPD 17203 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3864 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 17. Juni 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Norwegen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und anderer Schuldtitel in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3865 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3866 — 17205 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung des Vertrages vom 20. Juli 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen — Drucksache 8/3867 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu der in Genf am 13. Mai 1977 unterzeichneten Fassung des Abkommens von Nizza über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken — Drucksache 8/3886 — 17206A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes — Drucksache 8/3870 — 1706A Beratung der Sammelübersicht 65 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3897 — 17206B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überpla unäßige Ausgabe bei Kap. 25 02 Tit. 882 02 — Prämien nach dem Wohnungsbauprämiengesetz — Drucksachen 8/3516, 8/3839 — . . . 17206C Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 60 06 Tit. 686 18 — Beitrag zum Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft — Abt. Ausrichtung — zur Abwicklung des Rückvergütungsverfahrens —— Drucksachen 8/3513, 8/3840 — . . 17206C Nächste Sitzung 17206 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17207* A 214. Sitzung Bonn, den 24. April 1980 Beginn: 16.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens** 25. 4. Dr. van Aerssen* 25. 4. Dr. Aigner * 25. 4. Alber* 25. 4. Dr. Bangemann* 25. 4. Dr. Bardens** 25. 4. Blumenfeld* 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer** 25. 4. Büchler 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Conrad 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders** 25. 4. Dr. Evers** 25. 4. Fellermaier* 25. 4. Flämig* 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs* 25. 4. Dr. George 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner** 25. 4. Handlos** 25. 4. Hansen 25. 4. Höffkes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz ** 25. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen** 25. 4. Lampersbach 24. 4. Lange* 24. 4. Lemmrich** 25. 4. Lenzer** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Matthöfer 25. 4. Mattick** 25. 4. Dr. Mende** 25. 4. Dr. Müller** 25. 4. Pawelczyk** 25. 4. Reddemann** 25. 4. Russe 24. 4. Dr. Schäuble** 25. 4. Scheffler** 25. 4. Frau Schleicher* 25. 4. Schmidt (Wattenscheid) 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld* 25. 4. Sieglerschmidt* 25. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik* 25. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Fassung der Anlage ist für .jedermann leicht übersichtlich. Es gibt nur zwei Vorschläge: einmal eine Klarstellung des vom Bundestag bereits beschlossenen Verbots von Gebührenvereinbarungen und zum anderen ebenfalls eine Klarstellung auf Wunsch des Landes Berlin, dort die eingerichteten öffentlichen Beratungsstellen in diesem Bereich neben einer Beratung durch Rechtsanwälte in Anspruch nehmen zù können.
    Ich darf hier die Bemerkung anfügen: Dem Gesamtergebnis der Beratungen sowohl im Bundestag wie auch der Beratungen des Vermittlungsausschusses ist zu entnehmen, daß aus dieser vom Land Berlin gewünschten besonderen Klarstellung nach dem Gesamtinhalt des Gesetzes sicherlich keine Rückschlüsse darauf gezogen werden können, daß dort, wo das nicht ausdrücklich geregelt ist, aber öffentliche Beratungsstellen auch eingerichtet sind, daneben die von diesem Gesetz ganz durchgehend gewünschte anwaltliche Beratung etwa nicht möglich sei. Das möchte ich bei dieser Gelegenheit als Ergebnis dessen, was wir in dem Zusammenhang miteinander zu besprechen hatten, doch noch anfügen.
    Ich empfehle Ihnen, die Beschlüsse des Vermittlungsausschusses anzunehmen.

    (Vogel [Ennepetal] [CDU/CSU]: Und wie ist es mit dem Arbeitsund Sozialrecht in den Ländern?)

    — Ein Beschluß in bezug auf das von Ihnen soeben angesprochene Thema ist im Vermittlungsausschuß nicht gefaßt worden. Es liegt keine Empfehlung vor. Ich komme Ihrer Anregung gern nach; denn den Vermittlungsausschuß hat ja ganz wesentlich beschäftigt, daß im Anrufungsbegehren gewünscht war, die arbeits- und sozialrechtlichen Fälle einzubeziehen. Schließlich hat sich die Ansicht durchgesetzt, daß man mit Rücksicht auf gewisse auf diesem Gebiet gewachsene Möglichkeiten davon absehen sollte, die Fassung des Bundestages zu ändern, so daß ich ursprünglich nicht vorhatte, dazu Stellung zu nehmen. Es ist dabei geblieben.
    Der Vermittlungsausschuß ist im übrigen ausdrücklich der Ansicht, daß die hier gelassene Lücke von den Ländern ausgefüllt werden kann.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Wird das Wort zu einer Erklärung gewünscht? — Auch der Herr Kollege Vogel scheint das nicht zu wollen.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Vermittlungsausschuß hat hier ebenfalls gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen, daß über die vorliegenden Änderungen gemeinsam abzustimmen ist. Wer dem Antrag des Vermittlungsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
a) Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Konrad, Frau Dr. Hartenstein, Schäfer (Offenburg), Wittmann (Straubing), Brandt (Grolsheim), Egert, Ibrügger, Dr. Jens, Liedtke, Müller (Schweinfurt), Dr. Penner, Dr. Schäfer (Tübingen), Dr. Schmidt (Gellersen), Dr. Wernitz, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Wendig, Wolfgramm (Göttingen), Kleinert, Paintner, Dr. Zumpfort, Wurbs, Angermeyer, Frau Matthäus-Maier und der Fraktionen der SPD und FDP.
Umweltpolitik
— Drucksachen 8/3279, 8/3713 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes
— Drucksache 8/3887 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
c) Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. von Geldern, Dreyer, Sick, Dr. Narjes, Nordlohne, Dr. Köhler (Wolfsburg), Schröder (Lüneburg), Dr. Jobst, Pfeffermann, Feinendegen, Hanz, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Reimers, Damm, Metz, Blumenfeld und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU.
Maßnahmen zur Verhinderung von Tankerunfällen und zur Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Meere und Küsten
— Drucksachen 8/2692, 8/3725 —
Berichterstatter: Abgeordneter Paterna
Ferner rufe ich Zusatzpunkt 3 zur Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU
Umweltvorsorge
— Drucksache 8/3936 —Überweisungsvorschlag: Innenausschuß (federführend)




Vizepräsident Frau Renger
Rechtsausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen Ausschuß für Forschung und Technologie
Meine Damen und Herren, der Ältestenrat hat eine verbundene Debatte vereinbart. Wünschen die Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Debatte. Das Wort hat der Abgeordnete Konrad.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Konrad


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung trifft in ihren einleitenden Bemerkungen in der Antwort auf die Große Anfrage der Koalitionsfraktionen zur Umweltpolitik folgende Feststellung:
    Die von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragene Umweltpolitik hat sich bewährt. Die durchgeführten und eingeleiteten Maßnahmen zeigen mehr und mehr ihren Erfolg. Bei gestiegener Produktionstätigkeit und gestiegenem Komsum, insbesondere auch einer erheblichen Zunahme der Kraftfahrzeuge, konnten in zahlreichen Bereichen Verbesserungen erzielt werden. Im übrigen konnte eine Verschlechterung verhindert werden.
    Diese berechtigte und in elf Einzelantworten begründete Beurteilung kann sich auf den Unterabschnitt „zusammenfassende Bewertung" im Umweltgutachten 1978 des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen stützen.
    Dabei ist nicht zu verkennen, daß eine formale Bewertung des Gesamtzustands unserer Umwelt mit Hilfe von Sozialindikatoren auf große Schwierigkeiten stößt, wenn nicht sogar unmöglich ist. Aber für Teilbereiche ist sie wissenschaftlich abgesichert und deshalb möglich.
    Die Bundesregierung hat für die herkömmlichen Umweltbereiche entsprechend den ihr gestellten Fragen mit anerkennenswerter Offenheit die Probleme behandelt, die Gesetze erwähnt, die Programme erläutert und das Zahlenwerk vorgelegt, das die beträchtlichen Mittel ausweist, die die öffentliche Hand, die Wirtschaft und nicht zuletzt die mit Kosten belasteten Verbraucher und Benutzer zur Verbesserung der Umweltqualität ausgegeben haben.
    Hervorzuheben ist: Nichts ist beschönigt, nichts verniedlicht worden. Wo Erfolge, insbesondere als Dauerlösungen, zu verzeichnen waren, ist das Erreichte auch als Erfolg bezeichnet worden. Das ist gut und richtig; denn es scheint Mode geworden zu sein, in der Umweltdiskussion nur dann von Sachverstand zu sprechen, wenn der Gegenwart Zweifel und Pessimismus entgegengebracht und Fernziele als unabdingbare Tagesforderungen eingebracht werden. Dem Bürger, dessen Umweltbewußtsein erfreulich gewachsen ist und der, wie Umfrageergebnisse zeigen, mehr als früher zu Opfern an Geld und Bequemlichkeit für eine bessere Umwelt bereit ist, ist dagegen an sachlicher Information in verständlicher Sprache gelegen.
    Zwar wird ihn an der Anzeigenserie der Bundesregierung aus dem Vorjahr mehr die gefällige Darstellung der heilen Welt erfreut als die Sachaussage im Text überzeugt haben; aber bei gerechter Abwägung des Zustands unserer Umwelt im Jahre 1969 gegen den des Jahres 1980 wird auch der kritische Bürger nicht geringschätzig vom „Nachbeten der Leistungsbilanz der Bundesregierung" sprechen, wenn ihm Politiker verantwortungsbewußt erläutern, was zum Schutz und zur Sicherung der Lebensgrundlagen geschehen ist und noch geschehen muß.
    Es darf und wird die Bundesregierung — und hier den mit der umfangreichsten Zuständigkeit ausgestatteten Bundesminister des Innern — mit Befriedigung und Stolz erfüllen, daß das Umweltprogramm vom 29. September 1971 noch immer die richtungsweisende Grundlage der Umweltpolitik in der Bundesrepublik Deutschland ist. Unter Einbeziehung seines Vorläufers, des Sofortprogramms Umweltschutz vom 17. Dezember 1970 und seiner Fortschreibung vom 14. Juli 1976, die als „Umweltbericht '76" erschienen ist, läßt sich sagen, daß die Umweltpolitik zu einem eigenständigen Politikbereich geworden ist. Auch die vier Regierungserklärungen der Bundeskanzler Brandt und Schmidt machen dies deutlich. Aber vielleicht hat der Deutsche Bundestag doch versäumt, sich öfter mit Grundlagen, Ergebnissen und Perspektiven der Umweltpolitik zu befassen.
    In der 6. und 7. Wahlperiode ist bis auf das jetzt in der Beratung befindliche Chemikaliengesetz das Gesetzgebungsprogramm der Bundesregierung vollständig und recht zügig erfüllt worden. Die Aussprachen bei der Einbringung und Verabschiedung waren aber sehr eng an den Beratungsgegenstand angelehnt und wegen der meist vorhandenen Übereinstimmung unter den Fraktionen verhältnismäßig kurz. Umweltschützer aller Fraktionen scheinen nicht frei von selbstkritischer Einsicht zu sein. Weil sich bei weitgehend gleichen Ansichten Wiederholungen in den Reden nicht immer vermeiden lassen, wollten sie sich wenigstens nicht dem Vorwurf aussetzen, die Kollegen allzusehr zu ermüden. Diese Rücksicht, den Beratungen dienlich, war aus heutiger Sicht nicht unbedingt von Vorteil für die Darstellung der guten Sache, über die man eben auch reden soll. Aber grundsätzliche Aussprachen hat es seit der „Umweltpremiere" des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 197 1 nicht mehr gegeben. Das war ein Grund mehr für die Koalitionsfraktionen, mit ihrer Großen Anfrage einen Anlaß zur Rückschau, Bestandsaufnahme und Vorschau zu geben. Wir begrüßen auch die Möglichkeit des parlamentarischen Gedankenaustausches mit der Opposition.
    An zwei Tatsachen soll dabei nicht gerüttelt werden. Es hat schon vor der sozialliberalen Koalition Gesetze zum Schutz der Umwelt gegeben. Die Gewerbeordnung z. B. war für genehmigungsbedürftige Anlagen maßgebend, bis sie insoweit vom Bundesimmissionsschutzgesetz abgelöst wurde. Die Wassergesetze der deutschen Länder, allen voran das Preußische Wassergesetz von 1916, waren die Vorläufer des Wasserhaushaltsgesetzes. Aber diese und andere Regelungen standen nebeneinander,



    Konrad
    waren nicht aufeinander abgestimmt und nicht Teile einer umfassenden Konzeption.
    Das ist seit 1969 anders geworden. Die bereits erwähnten Programme haben dem Schutz der Naturgrundlagen unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, der stärkeren Betonung des Vorsorgeprinzips und in jüngster Zeit der Entwicklung des Kooperationsprinzips den gleichen Rang wie anderen großen öffentlichen Aufgaben gegeben. Von dem damit erreichten Stand aus ist es begreiflich, daß sich eine bis heute ergebnislose Diskussion darüber entwickeln konnte, ob ein — wahrscheinlich nicht praktikables und deshalb unzweckmäßiges — Grundrecht auf Umweltschutz geschaffen oder der Umweltschutz wenigstens als „Staatszielbestimmung" im Grundgesetz verankert werden sollte. Das könnte positive Wirkungen für die Umweltpolitik haben.
    Die einstimmige oder fast einmütige Verabschiedung der Umweltschutzgesetze bei einem nicht sehr großen, aber auch nicht völlig bedeutungslosen Bodensatz an nicht erzielten Einigungen ist die zweite Tatsache. Sie ist ein überzeugender Beweis dafür, daß im Deutschen Bundestag auf einem anerkannt schwierigen politischen Feld über ein Jahrzehnt hinweg weitgehende Übereinstimmung zwischen Koalition und Opposition erzielt und erhalten werden konnte. Bis zum Beweis des Gegenteils lasse ich die Frage offen, ob diese der Sache so dienliche Gemeinsamkeit an die Person des Kollegen Dr. Gruhl gebunden war, was die bedauerliche Schlußfolgerung unausweichlich machen würde, daß er beim Verlassen der CDU/CSU-Fraktion den oppositionellen Umweltsachverstand in seine grüne Einsiedelei mitgenommen und seine früheren Kollegen ohne guten Hirten der Gefahr ausgesetzt hätte, den Versuchungen jener, allerdings meist südlich-derben Geister, die stets verneinen, zu erliegen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Was soll das? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Anders ausgedrückt: Die bis auf einige — allerdings bedeutsame — Ausnahmen in der Vergangenheit bewiesene Bereitschaft der Opposition, beim Umweltschutz mit den Regierungsparteien gemeinsam die Gesetze zu verabschieden und die Programme zu tragen, wird anerkannt. Wird sie auch in Zukunft noch vorhanden sein?
    Ein Prüfstein könnte bereits mit dem Verkehrslärmschutzgesetz ins Haus stehen. Noch vor wenigen Wochen hat sich bei seiner Verabschiedung die CDU/CSU-Fraktion ihrer Verdienste um dieses bedeutsame Umweltschutzgesetz berühmt. Wer vermutete, daß im Bundesrat mit der Zustimmung der unionsgeführten Länder gerechnet werden dürfe, ist enttäuscht worden. Das mit der Mehrheit der CDU/ CSU-Länder im Bundesrat beschlossene Vermittlungsbegehren stellt jetzt die Bundestagsfraktion derselben Parteien vor die Entscheidung, vor allem die für die Gesundheit der Bürger unvertretbare Verschlechterung durch die Erhöhung der Lärmgrenzwerte um 3 Dezibel (A) zurückzuweisen. Sollte dieses Gesetz im Vermittlungsverfahren scheitern, so können sich die Kollegen der CDU/CSU-Fraktion mit ihren Freunden in den Bundesländern parteiintern streiten, wer nach wohltönenden Lippenbekenntnissen die Verantwortung dafür trägt, daß trotz vorwurfsvoller Mahnung des Bundesverwaltungsgerichts der Gesetzgeber seiner Pflicht nicht nachkommen konnte. Für die Bevölkerung steht fest, daß dieses Versagen den Unionsparteien anzulasten ist.
    Nicht nur in der Gesetzgebung sind Bund und Länder aufeinander angewiesen. Mindestens in gleichem Umfang gilt dies für den Vollzug aller dem Umweltschutz dienenden Vorschriften, zu denen auch die Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Länder gehören.
    Als der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen im Umweltgutachten 1974 die Probleme unter dem Begriff „Vollzugsdefizit" angesprochen hatte, setzte eine lebhafte Diskussion ein, in der einerseits der Begriff zur billigen Worthülse zu verkümmern drohte, andererseits aber verschiedene Untersuchungen zu einer genaueren und zurückhaltenderen Betrachtungsweise führten. Aus verständlichen Gründen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort eine Aufzählung der Koordinierungsmöglichkeiten von der Umweltministerkonferenz bis zu den Ausschüssen und Arbeitsgemeinschaften auf der Ebene der Länder bevorzugt, statt auf das gelegentlich schwierige und zeitraubende Verfahren gegenseitiger Abstimmung zu verweisen, das sich gewiß verbessern ließe. Doch soll aus der Sicht des Bundestages gern anerkannt werden, daß wir in verschiedenen Gesetzgebungsverfahren Nutzen aus der bereitwilligen Mitarbeit der Länderarbeitsgemeinschaften und des in ihnen konzentrierten Sachverstandes haben ziehen können.
    Deshalb will ich unter Bezugnahme auf das Umweltgutachten 1978 auch ein Wort sagen, das sowohl an die eigene Adresse des Bundestages als auch an die der Länder gerichtet ist. Die Gesetzgebungsorgane dürfen in den Gesetzen die Ziele nicht mit jenem Absolutheitsanspruch formulieren, der zu Konflikten mit anderen Gesetzen oder Politikbereichen führt. Die Gesetze sollten eine Struktur haben, die sie für ausführende Behörden durchschaubar und nachvollziehbar macht; aber niemals sollten die Gesetze mit Konflikten behaftet sein, deren Lösung den ausführenden Verwaltungsbehörden aufgebürdet wäre.
    Der Sachverständigenrat erinnert an die Selbstverständlichkeit, daß Zielkonflikte in den politischen Lenkungsorganen auszutragen sind. Dazu bedarf es im Verhältnis Bund/Länder eines Mindestmaßes an Vertrauen und Kompromißbereitschaft, die in der Vergangenheit durchaus vorhanden waren.
    An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, daß die Kommission für Umweltfragen der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft seit drei Jahrzehnten in der Stille eine Arbeit leistet, die als Beitrag zur guten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern angesehen werden kann. Gesetzesinitiativen aus dieser Kommission wie Altölgesetz und Fluglärmgesetz sind zwar nicht mehr zu verzeichnen, aber die Kollegen aus diesem Haus und aus den Landtagen sind jetzt sehr bemüht, ihre Erfahrungen



    Konrad
    beim Vollzug der Umweltgesetze auszutauschen und die Landesgesetzgebung mit Anregungen zu versehen. Eine bessere Beteiligung der Kollegen aus diesem Hause wäre für die 9. Wahlperiode zu wünschen.
    Die Darstellung der Bundesregierung über die Auswirkungen des Bundes-Immissionsge setz es und der mit ihm im Zusammenhang stehenden Programme weist überzeugend nach, was zur Reinhaltung der Luft und zur Verminderung der Lärmbelästigung unternommen werden konnte. Es kann nicht Sinn dieser Aussprache sein, das Zahlenmaterial im einzelnen zu wiederholen. Wenn aber die Im-missionswerte der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft für Schwefeldioxyd, Stickstoffoxyde, Kohlenmonoxyd im wesentlichen eingehalten und bei Staubniederschlag beachtliche Verbesserungen in den Ballungsgebieten, insbesondere im Ruhrgebiet, nachgewiesen werden, ist das ein Erfolg, an dem gesetzgeberische Maßnahmen, Überwachung und die planmäßig geförderten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gleichermaßen beteiligt sind. Allerdings darf es nicht zu einem Stillstand kommen. Wie die Bundesregierung zutreffend hervorhebt, ist bei den produktbezogenen Maßnahmen z. B. eine Herabsetzung der Emissionen von Kraftfahrzeugen dringlich, um die bisher im Sinne des Umweltprogramms 1971 erreichte Absenkung der Grenzwerte fortzusetzen. Leider gehen die Verhandlungen in der Europäischen Gemeinschaft nur schleppend voran, obwohl die Erfahrungen in Schweden, Japan und in den USA zeigen, daß verschärfte Werte eingehalten werden können.
    Schon in naher Zukunft werden gebietsgezogene Maßnahmen zur besseren Luftreinhaltung erhöhte Aufmerksamkeit beanspruchen. Die großräumige Immissionsbelastung nimmt zu und ist Gegenstand internationaler Verhandlungen geworden, die im November 1979 zum Abschluß einer Konvention im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, ECE, zu ihrer Eindämmung geführt haben.
    Der besonderen Sorge für die Belastungsgebiete entspringt das Altanlagenprogramm des Bundes mit Zuwendungen von 560 Millionen DM in den Jahren 1979 und 1980. Der Stand der Technik zur Emissionsverminderung soll durch den Bau von Demonstrationsanlagen im großtechnischen Maßstab verbessert werden.
    Ob die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz der richtige Weg zur Sanierung der Belastungsgebiete und weitgehenden Erhaltung der nichtbelasteten Gebiete ist, kann nach dem Ergebnis einer umfangreichen Anhörung nicht mit Sicherheit gesagt werden. Da aber die Vorschläge des Bundesrates ebenso massiv kritisiert worden sind, ist die gesetzgeberische Lösung des Problems sehr schwierig und bedarf noch gründlicher Überlegung.
    Dabei darf aber nicht in Vergessenheit geraten, daß die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft aus dem Jahre 1974 auf jeden Fall der ergänzenden Überarbeitung bedarf, wenn sie den ihr vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Charakter des vorgezogenen Sachverständigengutachtens behalten soll. Hierauf beruht die seit 1979 gegebene größere Sicherheit in den Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren.
    Der zum Immissionsschutz gehörende Schutz vor Lärmbelästigungen kann am wenigsten durch Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften allein gewährt werden. Doch selbst unsere heute großzügig bemessene Beratungszeit erlaubt nicht, darüber zu reden, wieviel Lärmbelästigung und damit Ärger, Verfeindung und Krankheit, bis hin zum seelischen Leid, schon durch mehr gegenseitige Rücksicht vermieden werden könnten. Der Verkehrslärm wird nach den Ergebnissen von Umfragen und Gesprächen im kleinsten Kreis als das größte Ubel angesehen. Aber ganz dürfen die ortsfesten Lärmquellen auch nicht aus dem Blick verloren werden.
    Der Verkehrslärm wird dieses Haus erneut beschäftigen, wenn der Fluglärmbericht und die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zum Straßenverkehrslärmschutzgesetz beraten werden. Das Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm vom 30. März 1971 war das erste nach 1969 verabschiedete Umweltschutzgesetz. Seine Durchführung, der die Bundesregierung anerkennenswerterweise hohe Priorität eingeräumt hat, hat in der Umgebung von Flughäfen und teilweise auch von militärischen Flugplätzen Erleichterungen gebracht. Die aus der Erfahrung gewonnenen Erkenntnisse, wo und wie Verbesserungen des Gesetzes möglich sind, sollten baldmöglichst in einem Änderungsgesetz ihren Niederschlag finden.
    Ganz allgemein macht die Antwort der Bundesregierung deutlich, daß die Bekämpfung des Lärms an der Quelle der beste Ansatzpunkt wäre, daß aber der Verkehrslärm ebenso der Eindämmung durch raumordnende und insbesondere durch verkehrslenkende und verkehrsordnende Maßnahmen bedarf. An die Vorschrift des § 50 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wäre hier zu erinnern, um einmal die Gabe der Voraussicht des Gesetzgebers zu erwähnen. Die Bundesregierung kann auf unsere Unterstützung bei der zügigen und nachdrücklichen Durchführung des Aktionsprogramms „Lärmbekämpfung" vom 3. Oktober 1979 rechnen.
    Der Gewässerschutz, von der Bundesregierung im Umweltprogramm 1971 zu einem Schwerpunkt der Umweltpolitik erklärt, ist im vergangenen Jahrzehnt wirksamer geworden. Wenn ich ein persönliches Urteil abgeben darf, so möchte ich diesem Umweltbereich den größten Fortschritt zubilligen. Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Frage 9 der Koalitionsfraktionen den Stand der Gesetzgebung, die hier besonders aufwendigen Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder — ich nenne das Rhein/Bodensee-Sanierungsprogramm mit einem Investitionsvolumen von mehr als 3 Milliarden DM, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes", das Programm „Wasserwirtschaftliche Zukunftssorge" und die zinsgünstigen Kredite im Rahmen des ERP-Sondervermögens — und die nicht zu leugnenden Erfolge in einer anhaltend positiven Entwicklung ein-



    Konrad
    drucksvoll vermittelt. Auf der Grundlage des vorhandenen Instrumentariums ist die ergänzende Gesetzgebung der Länder möglich, allerdings auch dringend nötig. Die auf die Rahmengesetzgebung beschränkte Kompetenz des Bundes gibt der engen Zusammenarbeit mit den Ländern schon im Bereich der Gesetzgebung und selbstverständlich auch im Vollzug einen besonderen Stellenwert.
    Hier ist nun auf die im Interesse des Gewässerschutzes nur als unverständlich zu bezeichnende Haltung einiger Bundesländer einzugehen, die seit etwa eineinhalb Jahren zum Kampf gegen das Abwasserabgabengesetz von 1976 angetreten sind.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Dem sie zugestimmt hatten!)

    Obwohl dieses Gesetz nach fast einmütiger Verabschiedung durch den Bundestag die Zustimmung des Bundesrates gefunden hatte, liegt nach längerem Vorgeplänkel, auf das ich nicht eingehen will, jetzt ein Gesetzentwurf der Länder Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beim Bundesrat vor. Mit ihm sollen wichtige Teile des Abwasserabgabengesetzes verändert oder gestrichen werden.

    (Ey [CDU/CSU]: Verbessert werden!)

    Dieser Entwurf bedeutet nicht nur für das am 1. Januar 1981 wirksam werdende Abwasserabgabengesetz, sondern für das gesamte Gesetzgebungswerk zum Gewässerschutz die Gefahr eines schweren Rückschlages, denn Wasserhaushaltsgesetz und Wasserabgabengesetz sind eng miteinander verzahnt. Die Eingriffsmöglichkeiten des Wasserhaushaltsgesetzes werden durch die marktwirtschaftlich ausgerichteten Abgaberegelungen des Abwasserabgabengesetzes zunächst maßvoll steigend, aber von Anfang an wirkungsvoll ergänzt.
    Die Argumente der drei Bundesländer, die in der Vergangenheit auch von Baden-Württemberg gebraucht wurden, gehen am Inhalt und am Sinn des Gesetzes vorbei. Vordergründig wird auf die ohnehin fleißig geschürte Bürokratieunwilligkeit der Bürger abgehoben. Dabei ist offenkundig, daß der behauptete Verwaltungsaufwand bei der Erhebung der Abwasserabgabe sich durch die Anknüpfung an das Wasserhaushaltsgesetz in der Form der Bescheidlösung erklärt. Die Kritik am Meßverfahren, das Ziel der Streichung von absetzbaren Stoffen und Fischgiftigkeit als Berechnungsgröße müssen um so mehr als ungerechtfertigt bezeichnet werden, als das Abwasserabgabengesetz in den Beratungen der Jahre 1975 und 1976 ständig vereinfacht und den Wünschen der Bundesländer angepaßt worden ist. Unerfindlich bleibt, warum weder das „Nordlicht" noch das „Kreuz des Südens" die zuständigen Ministerien der drei den Gesetzentwurf tragenden Länder erleuchten konnte, rechtzeitig eine Gesetzgebung für ihre Landtage vorzubereiten, wie das Land Nordrhein-Westfalen sie bereits abgeschlossen hat.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: In NordrheinWestfalen einstimmig!)

    Es ist bekannt, daß nicht nur durch Industrieunternehmen, sondern vereinzelt auch im kommunalen Bereich das Abwasserabgabengesetz bereits bei den Investitionen zur Reinhaltung der Gewässer berücksichtigt worden ist. Nach dem Willen der Bundesländer Bayern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein sollen nun aber diejenigen, die auf den Bestand eines von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages und vom Bundesrat verabschiedeten Gesetzes vertraut haben, enttäuscht und dafür die Säumigen belohnt werden. Ein solches Verhalten zeigt deutlich, daß die Umweltpolitik bei der CSU und Teilen der CDU nicht in den richtigen Händen liegt und nicht mit der gebotenen Gewissenhaftigkeit gemacht wird.

    (Beifall bei der SPD und der FDP — Ey [CDU/CSU]: Und der SPD-regierten Länder!)

    Der Gewässerschutz

    (Schwarz [CDU/CSU]: Bremen soll mal seine Kläranlage bauen!)

    wirft zunehmend Probleme im innerdeutschen Verhältnis und in der internationalen Zusammenarbeit auf. Die Versalzung von Werra und Weser, die nicht auf Einleitungen aus der Bundesrepublik Deutschland zurückzuführen ist, muß einer diese Flüsse nachhaltig entlastenden Lösung zugeführt werden. Das gilt auch für die Verringerung der Salzbelastung des Rheins. So erfreulich es ist, daß das Chemieabkommen von den Anrainerstaaten in Kraft gesetzt wurde, so bedauerlich bleibt, daß Frankreich das 1976 unterzeichnete Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung durch Chloride noch nicht ratifiziert hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    Auch an der Mosel und ihren Nebenflüssen sind verstärkt Sorgen über die anhaltende Verunreinigung grenzüberschreitender Flüsse aufgetreten. Im Interesse der Bevölkerung wird die Bundesregierung gebeten, die Arbeiten an einem Wärmelastplan und an einem Sanierungskonzept voranzutreiben.
    Was die Bundesregierung zum internationalen Aspekt des Gewässerschutzes sowie zur allgemeinen Umweltschutzpolitik der Europäischen Gemeinschaft und der Vereinten Nationen ausgeführt hat, gibt einen zum Nachdenken zwingenden Überblick über den unterschiedlichen Stand in manchen Staaten und auch über den unterschiedlichen Willen zu einer durchgreifenden Umweltpolitik. Es muß wohl festgestellt werden, daß trotz der Aktionsprogramme und der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft der Umweltschutz in ihr nur zurückhaltend behandelt wird. Die Umsetzung der von der EG erlassenen Regelungen in nationales Recht macht oft nicht geringe Schwierigkeiten. Der Bundesregierung kann bestätigt werden, daß sie vor dem Erlaß von EG-Regelungen die aus den Beratungen des Innenausschusses entwickelten Anregungen häufig aufgenommen hat. Aber insgesamt ist im Hinblick auf die Beteiligung und Verantwortung des Deutschen Bundestages bei allem, was auf supranationaler und internationaler Ebene auf dem Gebiet des Umweltschutzes geschieht oder nicht geschieht, ein Gefühl des Unbehagens nicht zu unterdrükken.



    Konrad
    Ein kurzes Wort noch zu der Auswirkung der Umweltpolitik auf die wirtschaftliche Entwicklung. Die Diskussion darüber, ob und welche Auswirkung der Umweltschutz auf den Arbeitsmarkt hat, ist seit der Vorlage mehrerer Studien entschärft. Sie wird aber ebenso wie die Diskussion über die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland unter Umweltgesichtspunkten weitergehen. Es mag stark vereinfacht klingen, was ich jetzt sage; ich hoffe dennoch, den Kern der Sache zu treffen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein dichtbesiedeltes und nicht sehr großes Land mit stark entwickelter Industrie. Umweltbelastungen, die sich zu Umweltschäden entwickeln können, treffen unsere Bürger härter als die anderer Staaten. Zum Schutze ihrer Gesundheit und ihres Lebens, zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensräume können wir auf einen wirksamen Umweltschutz nicht verzichten. Diese Aufgabe wird auch von den Gewerkschaften im Interesse der Arbeitnehmer richtig gesehen.
    Von einer auf die Spitze getriebenen Alternative „Ökologie oder Ökonomie" ist kein Gewinn für Lösungen der unumgänglichen Zielkonflikte zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz zu erwarten. Die SPD hat in der siebenten ihrer Thesen zur Umweltpolitik, die auf dem Berliner Parteitag im Dezember 1979 beschlossen wurden, sich darauf festgelegt, Umweltgesichtspunkte überall, besonders aber bei allen öffentlichen und privaten Investitionsentscheidungen, im Gesamtbereich der gesellschaftsbezogenen Forschung und in der Arbeitswelt einzubeziehen. Die Antwort der Bundesregierung läßt erkennen, daß sie ebenso denkt. So läßt sich auch aus der Antwort auf die Frage 3 ein Ansatz zu einem ökologisch-ökonomischen Gesamtkonzept entwickeln.
    Die Opposition hat zur Aussprache über die Große Anfrage einen Entschließungsantrag vorgelegt. Sich mit ihm trotz der langen schriftlichen Begründung eingehend zu beschäftigen, ehe ein Kollege der CDU/CSU-Fraktion dazu gesprochen hat, wäre kein guter Stil. In Teilen verdient er Dank, weil er auf seine Weise aufnimmt, manchmal auch fordert, was in den mehrfach erwähnten Programmen der Bundesregierung steht oder verwirklicht ist. Wie wahr, daß Verkehrslärm die Menschen in Stadt und Landbelastet! Ebenso wahr, daß das Verkehrslärmschutzgesetz in der Substanz verschlechtert werden soll und zu scheitern droht. Antrag und Wirklichkeit!
    Andere Teile des Antrags mit Begründung sind wohl nur als Wahlkampfmunition einzuordnen. „Die Flucht von Parlament und Regierung in Leerformeln", wie zu lesen ist, ist doch hoffentlich umfassend gemeint und soll die Opposition nicht vom Gebrauch ihrer so geliebten Leerformeln ausschließen. In dieser Form ist der Oppositionsantrag eher eine Belastung als eine Hilfe für die Aussprache und für künftige Zusammenarbeit im Umweltschutz. Da hilft es nicht, daß die Antragsbegründung vom „grundsätzlichen Konsens zwischen den Fraktionen in der Zielsetzung" des Umweltschutzes spricht, den es zu bewahren gelte.
    Meine Aufgabe war es, unter Einbeziehung des Immissions- und des Gewässerschutzes einige übergreifende Gesichtspunkte aus der Großen Anfrage der Koalitonsfraktionen und der Antwort der Bundesregierung für die SPD-Fraktion im Bundestag zu behandeln. Dabei waren so wichtige Einzelprobleme wie z. B. die Emissionen von Kohleveredelungsanlagen oder das Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoff als Treibgas in den Einzelheiten auszuscheiden. Sie sind in ihrer Bedeutung erkannt, meist in der Vergangenheit behandelt oder werden aufgegriffen, wenn sich eine aktuelle Notwendigkeit ergibt. Die weiteren Redner der SPD-Fraktion werden die von mir überhaupt nicht angesprochenen Fragen in ihre Beiträge einbeziehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist aber nicht mehr viel!)

    Mir bleibt nur noch, der Bundesregierung und dabei vor allem dem für die Antwort zuständigen Bundesminister des Innern namens der SPD-Bundestagsfraktion herzlich zu danken. Der Dank gilt auch seinen mit der Abfassung beauftragten Mitarbeitern. Die Anfrage und die Antwort sind hervorragend geeignet, der interessierten Öffentlichkeit ein zutreffendes Bild der Umweltschutzpolitik zu vermitteln,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Eigenlob, Herr Konrad!)

    für die die Bundesregierung und die Koalitionsparteien SPD und FDP die Verantwortung tragen. Weil wir Sozialdemokraten diese Umweltpolitik zum Nutzen der Bürger in der Bundesrepublik Deutschland trotz einiger Einschränkungen und Wünsche für gut und richtig halten, gilt unser Dank den Bundesregierungen seit 1969, die sie eingeleitet und gemäß unserem Grundgesetz in fruchtbarer Zusammenarbeit mit vielen durchgesetzt haben.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)