Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Wie Sie der Ihnen vorliegenden Drucksache entnehmen können, handelt es sich um verhältnismäßig wenige Änderungen, die der Vermittlungsausschuß vorschlägt.
Der entscheidende Punkt betrifft die Nummern 1 und 2 der Drucksache. Es geht darum, daß der Vermittlungsausschuß der Meinung war, es sei nicht abzuschätzen, wie sich die Zahl der in diesem Verfahren letztlich auf Kosten der öffentlichen Hand abzuwickelnden Prozesse entwickeln würde, wenn man der vom Bundestag beschlossenen Fassung folgen
und sozusagen die Beweislast, jedenfalls die Darlegungslast, dafür, daß es sich nicht um ein aussichtsreiches Verfahren handelt, dem Gericht zuschieben würde, das die Prozeßkostenhilfe gewähren soll. Deshalb wird hier Wiederherstellung der Regierungsvorlage entsprechend dem Anrufungsbegehren des Bundesrats gewünscht.
Die weiteren hier erwähnten Punkte betreffen gar nicht das eigentliche Anliegen, nämlich die Prozeßkostenhilfe, sondern einen bei Gelegenheit des Prozeßkostenhilfegesetzes mitbehandelten Punkt zur Klarstelllung gewisser Schwierigkeiten, die sich im Zustellungsverfahren u. a. bei Ehescheidungssachen ergeben haben. Hier wird eine Vereinheitlichung auch für alle anderen Bereiche gefordert, die zunächst nicht als regelungsbedürftig angesehen worden waren. Im Interesse der Vereinheitlichung ist es sicher richtig, dies hier mitzuregeln. Deshalb ergab sich dieser Vorschlag des Vermittlungsausschusses zu einer Materie, die mit der eigentlich zu regelnden Materie an sich nicht zusammenhängt.
Ich möchte in der Hoffnung, daß ich damit den der Berichterstattung aus dem Vermittlungsausschuß gesetzten Rahmen nicht überschreite, sagen, daß die Erwägungen, die ein sprachlich besonders interessiertes, von vielen Anwesenden sicher geschätztes Redaktionsmitglied der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" aus Anlaß dieses Gesetzes angestellt hat, bei allen, die das Gesetz beraten haben, ausnahmsweise keine Resonanz gefunden haben, weil wir es schon, und zwar in sämtlichen Instanzen, die beraten haben, für richtig gehalten haben, das Wort ,,Armenrecht" im Zusammenhang mit dieser neuen Regelung durch einen sachgerechteren Ausdruck zu ändern, wobei ich für einige andere in dem Zusammenhang angestellte sprachliche Erwägungen meine Sympathie gar nicht verbergen will.
Ich empfehle Ihnen den Vorschlag des Vermittlungsausschusses zur Annahme.