Rede:
ID0821327000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 17
    1. Meine: 1
    2. Damen: 1
    3. und: 1
    4. Herren,: 1
    5. ich: 1
    6. eröffne: 1
    7. die: 1
    8. Aussprache.: 1
    9. Das: 1
    10. Wort: 1
    11. hat: 1
    12. der: 1
    13. Abgeordnete: 1
    14. Dr.: 1
    15. Spies: 1
    16. von: 1
    17. Büllesheim.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/213 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 213. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 Inhalt: Nachruf auf das frühere Mitglied des Deutschen Bundestages Heinrich Köppler 17096 C Abwicklung der Tagesordnung 17097 B Erweiterung der Tagesordnung 17097 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 17071 A Begrüßung des Präsidenten des Spanischen Senats und einer Delegation 17103 D Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Nichtteilnahme der deutschen Sportler an den Olympischen Spielen in Moskau — Drucksache 8/3904 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung der Bundesregierung über den Beschluß der Bundesregierung über eine Empfehlung an das Nationale Olympische Komitee für Deutschland — Drucksache 8/3939 — Schmidt, Bundeskanzler 17097 D Dr. Zimmermann CDU/CSU 17099 D Schirmer SPD 17104A Mischnick FDP 17106 D Conradi SPD (Erklärung nach § 59 GO) 17109 C Namentliche Abstimmung 17110 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einkommensteuergesetzes — Drucksachen 8/3243, aus 8/3688 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3938 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3898 — in Verbindung mit Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (AO 1977) — Drucksache 8/3142 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3938 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3898 — Kühbacher SPD 17112 A, 17113 B Dr. von Wartenberg CDU/CSU 17112 B Schleifenbaum FDP 17115 A II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3917 — Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17116 D Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 17120B Wolfram (Recklinghausen) SPD 17123 A Dr.-Ing. Laermann FDP 17126 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes — Drucksache 8/3348 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3937 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3924 — Dr. Narjes CDU/CSU 17129 A Meininghaus SPD 17131 A Zywietz FDP 17132 B Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 17134 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Melderechtsrahmengesetzes — Drucksache 8/3825 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 17136 C Dr. Laufs CDU/CSU 17138 A Dr. Penner SPD 17139 C Dr. Wendig FDP 17140 A Fragestunde — Drucksache 8/3914 vom 18. 04. 1980 — Meldepflicht für Krebserkrankungen MdlAnfr A3 18.04.80 Drs 08/3914 Kirschner SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 17071 D, 17072 B, C, D ZusFr Kirschner SPD 17072 B ZusFr Ey CDU/CSU 17072 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17072 D Energieeinsparung durch Renovierung der bundeseigenen Häuser, insbesondere in Unna MdlAnfr A25 18.04.80 Drs 08/3914 Lampersbach CDU/CSU MdlAnfr A26 18.04.80 Drs 08/3914 Lampersbach CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 17073 A, C, D, 17074 A, B ZusFr Lampersbach CDU/CSU 17073 B, D, 17074A Nichtgewährung der Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes aus übertragenen Brennrechten durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein MdlAnfr A27 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A28 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 17074 C, D, 17075 A, B, C, D, 17076 A, C, D, 17077 A, B ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 17074 C, D, 17076 A, B, C ZusFr Kühbacher SPD 17074 D ZusFr Dr. Spöri SPD 17075 A ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 17075 B ZusFr Baack SPD 17075 C, 17076 C ZusFr Susset CDU/CSU 17075 C ZusFr Kolb CDU/CSU 17075 D, 17076 D ZusFr Ey CDU/CSU 17076 D ZusFr Broll CDU/CSU 17077 A Auswirkungen des Entzugs der Zuschläge nach § 71 des Branntweinmonopolgesetzes aus übertragenen Brennrechten durch die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein MdlAnfr A29 18.04.80 Drs 08/3914 Susset CDU/CSU MdlAnfr A30 18.04.80 Drs 08/3914 Susset CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 17077 B, C, D, 17078A, B ZusFr Susset CDU/CSU 17077 C, 17078 B ZusFr Dr. Spöri SPD 17077 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17077 D ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 17078 A ZusFr Frau Dr. Lepsius SPD 17078A Pflichtverletzung der Beamten durch Kandidatur für die DKP nach dem Urteil des Bundesdisziplinargerichts MdlAnfr A9 18.04.80. Drs 08/3914 Berger (Herne) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17078 C, D, 17079 A, B, C, D, 17080 A, B, C ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU 17078 D ZusFr Spranger CDU/CSU 17079 A ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17079 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 III ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 17079 B ZusFr Conradi SPD 17079 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17079 D ZusFr Löher CDU/CSU 17080 A ZusFr Broll CDU/CSU 17080 B ZusFr Besch CDU/CSU 17080 B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 17080 C Rechtfertigung der erhöhten Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie Mufigere Durchführung einer Gesamterhebung des Personalstands MdlAnfr A10 18.04.80 Drs 08/3914 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A11 18.04.80 Drs 08/3914 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17080 C, 17081 A, B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 13080 D, 13081 A, C Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes hinsichtlich der Veröffentlichung persönlicher Daten in Mitteilungen der Kirchengemeinden MdlAnfr A14 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Möller CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17081 D, 17082 B ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 13082 A, B Beantwortung der Meinen Anfrage betr. politisch motivierte Gewalttaten jugoslawischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A15 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Miltner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 13082 C, D, 13087 A, B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . 17082 D, 17083 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17083 A Zusätzliche Umweltbelastung durch den Bau eines Hochtemperaturreaktors mit einer Kohlehydrieranlage im Orsoyer Rheinbogen MdlAnfr A18 18.04.80 Drs 08/3914 Löher CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 17083 B, D, 13084A, B ZusFr Löher CDU/CSU 17083 D ZusFr Dr. Hoffacker CDU/CSU 17084 A ZusFr Breidbach CDU/CSU 13084 A, B Zahl der Aussiedler aus osteuropäischen Staaten mit doppelter Staatsangehörigkeit MdlAnfr A71 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Hupka CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI 13084 C, D, 13085A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17084 C, D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 17085 A ZusFr Spranger CDU/CSU 17085 A, B Gespräche des DDR-Staatsratsmitglieds Mittag in Bonn über die Verlängerung des Swing-Abkommens MdlAnfr A32 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 17085 C, D ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 17085 C ZusFr Dr. Möller CDU/CSU 17085 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17085 D Zusicherung weiterer Kredite für Polen durch Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff MdlAnfr A33 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Czaja CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 13086 A, B, C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 13086 B, C Anteil der Ostblockstaaten und der anderen Länder sowie der Großunternehmen und der mittelständischen Unternehmen an den 1979 gewährten Ausfallbürgschaften MdlAnfr A34 18.04.80 Drs 08/3914 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A35 18.04.80 Drs 08/3914 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 13086 C, D, 13087 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 17086 D, 17087 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 17086 D Vernichtung von Rotbarschfilet zur Verhinderung einer Preissenkung MdlAnfr A36 18.04.80 Drs 08/3914 Kirschner SPD Antw PStSekr Gallus BML . 17087 C, 17088 A, B ZusFr Kirschner SPD 13088 A, B Einführung der Verbandsklage durch eine entsprechende Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz MdlAnfr A37 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Zumpfort FDP MdlAnfr A38 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Zumpfort FDP Antw PStSekr Gallus BML 13088 C, D, 13089 A, B, C, D, 13090 A, B ZusFr Dr. Zumpfort FDP 17088 C, D, 17089 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17089 A, 17090 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 ZusFr Ey CDU/CSU 17089 A, 17090 A ZusFr Broll CDU/CSU 17089 B ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 17089 C Beschäftigung von Mitarbeitern des Verteidigungsministeriums im Bereich der Parteiarbeit MdlAnfr A39 18.04.80 Drs 08/3914 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13090 C, D, 17091 A ZusFr Voigt (Sonthofen) CDU/CSU 17090 D ZusFr Broll CDU/CSU 17091A Überdurchschnittliche Preissteigerungen bei fortgeschrittenen Waffensystemen und Rüstungsprojekten MdlAnfr A40 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A41 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 13091 A, C Wahrung der Anonymität der im Auftrag des Bundesministers für Verkehr vom Sozialforschungsinstitut „Socialdata" durchgeführten Befragung zum Verkehrsreiseverhalten MdlAnfr A44 18.04.80 Drs 08/3914 Merker FDP MdlAnfr A45 18.04.80 Drs 08/3914 Merker FDP Antw PStSekr Mahne BMV 17091 C, 17092 A, B, C, D ZusFr Merker FDP 17091 D, 17092 A, D ZusFr Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 17092 B Planung von Flughäfen durch die Bundesregierung bzw. von den Landesregierungen im Auftrage des Bundes auf Grund von Art. 87 d GG MdlAnfr A47 18.04.80 Drs 08/3914 Heyenn SPD MdlAnfr A48 18.04.80 Drs 08/3914 Heyenn SPD Antw PStSekr Mahne BMV 17093 A ZusFr Heyenn SPD 17093 A Beibehaltung der Eisenbahnlinie Enschede/Gronau im europäischen Interesse MdlAnfr A49 18.04.80 Drs 08/3914 Becker (Nienberge) SPD MdlAnfr A50 18.04.80 Drs 08/3914 Becker (Nienberge) SPD Antw PStSekr Mahne BMV 17093 B, C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 17093 B, C Einstellung der Bauarbeiten am Bundesfernstraßenabschnitt Singen-Allensbach (West) zur Wahrung des Justizgewährungsanspruchs MdlAnfr A53 18.04.80 Drs 08/3914 Bindig SPD MdlAnfr A54 18.04.80 Drs 08/3914 Bindig SPD Antw PStSekr Mahne BMV 17093 D, 17094 A, B, C ZusFr Bindig SPD 17094 A, B Auffassung der Bundesregierung in der Frage der Kandidatur eines Beamten für die DKP für öffentliche Wahlämter MdlAnfr A55 18.04.80 Drs 08/3914 Berger (Herne) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 17094 C, D, 13095 A, B, C ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU 17094 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 17095 A ZusFr Broll CDU/CSU 17095 B ZusFr Ey CDU/CSU 17095 C Vereinbarkeit der Auffassung des Bundespostministers zur Frage der Kandidatur von Beamten für eine verfassungsfeindliche Partei mit dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 und dem Urteil des Bundesdisziplinargerichts vom 28. März 1980 MdlAnfr A56 18.04.80 Drs 08/3914 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU MdlAnfr A57 18.04.80 Drs 08/3914 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU Antw PStSekr Mahne BMV 13095 C, D, 17096 A, C ZusFr Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU 17096 C Nächste Sitzung 17141 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 17143* A Anlage 2 Verweigerung der Ausstellung eines Bildausweises mit Hinweis auf das Bundesmeldegesetz MdlAnfr A12 18.04.80 Drs 08/3914 Stahlberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17143* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn. Mittwoch. den 23. April 1980 V Anlage 3 Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Bekanntgabe der Namen der Entleiher von Büchern aus Bibliotheken der Bundesverwaltung MdlAnfr A 13 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Wendig FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17143* D Anlage 4 Finanzielle Unterstützung des Bundesstudentenorchesters e. V. MdlAnfr A20 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU MdlAnfr A21 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17144* A Anlage 5 Erarbeitung von Wahlkampfpapieren für die SPD durch Bedienstete des Verteidigungsministeriums MdlAnfr A42 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU MdlAnfr A43 18.04.80 Drs 08/3914 Hauser (Bonn-Bad Godesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17144* C Anlage 6 Aufhebung der Jugendschutzbestimmungen zum Aufenthalt auf Bahnhöfen für minderjährige Wehrpflichtige oder Zeitsoldaten MdlAnfr A46 18.04.80 Drs 08/3914 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 17144* D Anlage 7 Veräußerung bzw. Abbruch aufgelöster Bahnhöfe, mangelnde Rentabilität des Aus- und Abbaus der technischen Anlagen MdlAnfr A51 18.04.80 Drs 08/3914 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A52 18.04.80 Drs 08/3914 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV 17145* A Anlage 8 Zustimmung des Bundesinnenministers zur Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel SchrAnfr B18 18.04.80 Drs 08/3914 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI 17145* B Anlage 9 Entwicklung von Modellen im „Sozialdienst für Senioren und Behinderte" durch den Bundesbeauftragten für den Zivildienst SchrAnfr B43 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B44 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17147* A Anlage 10 Arbeitsentgelte als Grundlage der Berechnungen im Rentenanpassungsbericht der Bundesregierung SchrAnfr B45 18.04.80 Drs 08/3914 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17147* C Anlage 11 Beseitigung von Mißständen im Telefonnetz von Langenfeld SchrAnfr B96 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Holtz SPD SchrAnfr B97 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 17148* A Anlage 12 Behebung des Raumfehlbestandes beim Post- und Paketdienst in Nürnberg SchrAnfr B98 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B99 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 17148* B Anlage 13 Gebührensenkung oder -befreiung für Funkgeräte der Feuerwehr bzw. des THW und des DRK VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 SchrAnfr B100 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B101 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B102 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAnfr B103 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 17148* C Anlage 14 Verbesserung der Fernsprechmodalitäten für Seeleute SchrAnfr B104 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B105 18.04.80 Drs 08/3914 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMP 17149* B Anlage 15 Ablehnungen für Rundfunkgebührenbefreiung der Schwerbehinderten im Bereich des Südwestfunks; bundeseinheitliche Regelung für die Gebührenbefreiung SchrAnfr B106 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B107 18.04.80 Drs 08/3914 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA 17149* D Anlage 16 Behindertengerechter Ausbau von Postämtern im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf SchrAnfr B108 18.04.80 Drs 08/3914 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMP 17150* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 17071 213. Sitzung Bonn, den 23. April 1980 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. Ahrens ** 25. 4. Dr. van Aerssen * 25. 4. Dr. Bangemann * 25. 4. Dr. Bardens ** 25. 4. Dr. Barzel 23. 4. Blumenfeld * 25. 4. Böhm (Melsungen) ** 25. 4. Frau von Bothmer ** 25. 4. Büchner (Speyer) ** 25. 4. Dr. Dollinger 25. 4. Egert 24. 4. Dr. Enders ** 25. 4. Dr. Evers ** 25. 4. Fellermaier * 25. 4. Flämig ** 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 25. 4. Dr. Früh * 24. 4. Dr. Fuchs * 25. 4. Gertzen 25. 4. Dr. Geßner ** 25. 4. Handlos ** 25. 4. Höffkes 25. 4. Dr. Holtz ** 25. 4. Frau Hürland 23. 4. Katzer 25. 4. Kittelmann ** 24. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Lagershausen ** 25. 4. Lange * 24. 4. Lemmrich ** 25. 4. Lenzer ** 25. 4. Dr. Luda 25. 4. Luster * 24. 4. Marquardt ** 24. 4. Dr. Marx 25. 4. Mattick ** 25. 4. Dr. Mende ** 25. 4. Dr. Müller ** 25. 4. Pawelczyk ** 25. 4. Dr. Pfennig * 25. 4. Reddemann ** 25. 4. Dr. Schäuble ** 25. 4. Scheffler ** 25. 4. Frau Schleicher * 25. 4. Schmidt (Würgendorf) ** 25. 4. Schulte (Unna) * 23. 4. Dr. Schwarz-Schilling 23. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 25. 4. Seefeld * 25. 4. Sieglerschmidt * 25. 4. Dr. Starke (Franken) 23. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 25. 4. Dr. Vohrer ** 25. 4. Frau Dr. Walz 25. 4. Wawrzik * 25. 4. Weber (Heidelberg) 23. 4. Wischnewski 25. 4. Zebisch 25. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stahlberg (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 12): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Ausstellung eines Bildausweises nach den jeweiligen Landesmeldegesetzen mit Hinweis auf Bundesregelungen verweigert werden kann, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus für die Bundesregelungen? Die Meldegesetze der Länder enthalten weder Regelungen über die Ausstellung von Bildausweisen noch Hinweise auf bundesrechtliche Regelungen, die der Ausstellung solcher Ausweise entgegenstünden. Regelungen über die Ausstellung von Bildausweisen im Bundesmelderechtsrahmengesetz sind nicht vorgesehen. Es wäre auch zweifelhaft, ob dies nicht über die Rahmenkompetenz des Bundes hinausginge. Außerdem bestünden Bedenken, ob das Melderecht hierfür überhaupt die geeignete Regelungsmaterie wäre. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wendig (FDP) (Drucksache 8/3914 Frage A 13): Bestehen nach Auffassung der Bundesregierung gegen die Bekanntgabe des Namens der Entleiher von Büchern, die in den Beständen der Bibliotheken der Bundesverwaltung geführt werden, an Bundesbedienstete und sonstige private Personen, die ebenfalls an der Entleihe interessiert sind, datenschutzrechtliche Bedenken? Bei den in den Ausleihkarteien der Bundesbehörden enthaltenen Angaben handelt es sich um personenbezogene Daten, die im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes in Dateien gespeichert sind und von diesem Gesetz geschützt werden. Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen sie bekanntgegeben werden dürfen, hängt von den Empfängern ab. Die Bekanntgabe des derzeitigen Entleihers innerhalb der Behörde, zu der die karteiführende Bibliothek gehört, zu dem Zwecke, weiteren Interessenten die Kontaktaufnahme zu ermöglichen, begegnet als rein interner Vorgang keinen Bedenken, da es sich dabei nicht um eine vom Bundesdatenschutzgesetz geschützte Übermittlung handelt und das Bibliothekspersonal auch nicht unbefugt tätig wird, also das Datengeheimnis nicht verletzt (§ 5 BDSG). Die Übermittlung solcher Daten an andere Behörden ist nur zulässig, wenn dies zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung der übermittelnden oder empfangenden 17144* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 Behörde unbedingt erforderlich ist. Diese Frage dürfte in der Regel zu verneinen sein. Das gleiche gilt auch für die Übermittlung der Entleiherdaten an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs; hier dürfte nur ausnahmsweise eine Abwägung der berechtigten Interessen des Empfängers und der schutzwürdigen Belange des Entleihers zugunsten des Empfängers ausgehen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 20 und 21): Ist der Bundesregierung die Höhe der jährlich anfallenden Kosten für die Arbeit des Bundesstudentenorchesters e. V. (Junge Deutsche Philharmonie) bekannt, und in welcher Höhe hat sie in den vergangenen Jahren zur Finanzierung beigetragen? Sind der Bundesregierung die Schwierigkeiten bekannt, die sich aus der nicht gesicherten Finanzierungsgrundlage dieses Spitzenjugendorchesters ergeben, und sieht sie Möglichkeiten, durch Übernahme eines bestimmten Kostenanteils zur institutionellen Absicherung dieser Einrichtung beizutragen? Zu Frage A 20: Die Bundesregierung hat 1978 im Wege der Projektförderung zur Finanzierung einer Arbeitsphase des Bundesstudentenorchesters mit Sitz in Witten einen Zuschuß in Höhe von 10 000 DM aus Mitteln des Bundesministers des Innern gewährt. In diesem Zusammenhang sind die Aufwendungen des Jahresprogramms 1978 insgesamt mit rd. 328 000 DM beziffert worden. Die Ausgaben der Jahre 1979 und 1980 sind der Bundesregierung nicht bekannt. Zu Frage A 21: Aus den Antragsunterlagen 1978 ist ersichtlich, daß die jährlichen Aufwendungen des Orchesters durch eigene Einnahmen aus Konzerten und Rundfunkproduktionen sowie durch Zuwendungen der Stadt Witten, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, des Ruhrsiedlungsverbands, der Oscar und Vera Ritter-Stiftung und der Gesellschaft für die Verwertung von Leistungsschutzrechten finanziert werden. Eine auf dieser Basis jährlich neu zu sichernde Ausgabendeckung ist sicherlich mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, war aber bisher offenbar immer möglich. Seit dem Jahre 1978 ist kein Antrag auf Bundesmittel mehr gestellt worden. Die Bundesregierung hatte deshalb keinen Anlaß, sich mit dem Problem von Zulässigkeit und Möglichkeit weiterer Bundeszuwendungen zu befassen. Eine Förderung wäre nach dem in diesem Felde üblichen Verfahren nur anhand konkreter Anträge und in Abstimmung mit dem Sitzland möglich. Dabei müßte geprüft werden, ob die modellhaft-innovatorische Ausbildung von Spitzenkräften des Orchesternachwuchses oder die allgemeine kulturelle Bedeutung dieses aus dem gesamten Bundesgebiet rekrutierten Orchesters die Bundeszuwendung rechtfertigen. Für die Haushaltsjahre 1980 und 1981 — dies muß ich leider anmerken — sind allerdings Mittel für eine institutionelle Förderung des Bundesstudentenorchesters im Haushalt des Bundesministers des Innern nicht vorhanden bzw. nicht eingeplant. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 42 und 43): Trifft es zu, daß 1979 die Preisentwicklung — insbesondere bei den Waffensystemen Tornado, Alpha Jet und Roland — so erheblich war, daß inzwischen jeder Handlungsspielraum auf dem Gebiet verloren gegangen und — entgegen den bisherigen Erklärungen des Bundesverteidigungsministeriums — die zeitgerechte Realisierung der bisher vom Parlament gebilligten Vorhaben in vollem Umfang nicht durchführbar ist? Bei welchen Waffensystemen /Projekten sind überdurchschnittliche Preissteigerungen zu verzeichnen, wie sind diese zu begründen und warum waren sie nicht vorausschaubar? Im Jahre 1979 sind die Preise für militärische Beschaffungen durchschnittlich um 4,6 % gestiegen. Der Anstieg im Ausland liegt bei 13,2 %. Im Hinblick auf einen Auslandsanteil der Beschaffungen von rd. 30 % ergeben sich aus den Preiserhöhungen insgesamt durchschnittliche Mehrkosten von 7,1 %. Im Einzelfall liegen die Kostensteigerungen über oder unter den genannten Werten. Sie betragen z. B. für MRCA Tornado 10,9 Roland 6,3 Alpha-Jet 2,2 Der Ansatz für Rüstungsbeschaffung ist im Haushalt 1980 gegenüber dem Vorjahr um rd. 570 Millionen DM (= 7 %) auf rd. 8,7 Milliarden DM angehoben worden. Mit diesem Betrag ist die zeitgerechte Beschaffung der neuen Waffengeneration sichergestellt. Die genannten Durchschnittswerte werden — und damit komme ich zu Ihrer zweiten Frage — bei folgenden Waffensystemen überschritten: Transportpanzer 1 8,4 %, davon 3,5 % für technische Verbesserungen Hohlstablenkboot 6,8 % (nur allgemeine Preissteigerung) Schnellboot Kl. 143 A 5,2 % (nur allgemeine Preissteigerung) Im Hinblick auf die Erhöhung des Ansatzes 1980 für Rüstungsbeschaffungen um 7 % können die Kostensteigerungen des Jahres 1979 noch aufgefangen werden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage A 46): Treffen Meldungen zu, daß Wehrpflichtige oder Zeitsoldaten, die noch nicht volljährig sind und damit unter das Jugendschutzgesetz fallen, sich daher nur bis 22 Uhr auf dem Gelände der Deutschen Bundes- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 17145* bahn aufhalten dürfen, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun, daß die Soldaten nicht weiterhin Gefahr laufen, unter Umständen von der Bahnpolizei von den Bahnhöfen verwiesen zu werden und somit keine Möglichkeit mehr haben, nach Hause zu kommen, und erwägt die Bundesregierung Weisungen an die Deutsche Bundesbahn zu geben, damit diese Mißstände aufgehoben werden? Der Inhalt solcher Meldungen kann zumindest für Wehrpflichtige nicht zutreffend sein, da diese nach dem Wehrpflichtgesetz das 18. Lebensjahr vollendet haben müssen und damit nicht unter das Jugendschutzgesetz fallen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sauter (Epfendorf) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen A 51 und 52): Besteht seitens der Bundesregierung weiterhin die Absicht, Personen- und Güterbahnhöfe, die im Zuge der Einführung des regionalen Eilzugsystems aufgelöst wurden, zu veräußern bzw. abzubrechen? Weshalb werden weiterhin die technischen Anlagen von Bahnhöfen ab- und ausgebaut, obwohl eine sinnvolle Wiederverwertung kaum möglich und der Ausbau dieser Anlagen unrentabel ist? Zu Frage A 51: Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist nach den Vorschriften des Bundesbahngesetzes wie ein Wirtschaftsunternehmen nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Der Vorstand der DB nutzt jede Möglichkeit, die Erträge zu erhöhen. Es ist daher seine erklärte Absicht, alle für betriebliche Zwecke nicht mehr benötigten Liegenschaften und Vermögenswerte an Dritte zu verpachten, zu vermieten oder zu veräußern. Dies gilt auch für solche Anlagen, die bei einer eilzugmäßigen Bedienung nicht mehr benötigt werden. Für den Abbruch von Bahnhofsgebäuden in unmittelbarer Nähe der Gleise sind Sicherheitsgründe maßgebend. Zu Frage A 52: Allgemein gelten für die Deutsche Bundesbahn bei der Beurteilung von Rückbauten nicht mehr benötigter Bahnanlagen die folgenden Kriterien: Rückbauten werden unter dem Gesichtspunkt der Rentabilität durchgeführt. So werden z. B. Gleise und Weichen sowie Signalanlagen zurückgebaut, wenn die Ausbaukosten geringer als der Stoffrückgewinn sind. Die zurückgewonnenen Stoffe werden bei der Erhaltung anderer Bahnanlagen weiterverwendet. Das gleiche trifft auch auf Bahnsteigkanten aus Betonfertigteilen zu. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 18): Warum hat der Bundesinnenminister noch nicht seine Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme des seit Juli 1978 stillgelegten Kernkraftwerks Brunsbüttel erteilt, obwohl nach Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein kein Grund mehr vorliegt, die Wiederinbetriebnahme zu verweigern, und wann ist mit der Zustimmung zu rechnen? Der Bundesminister des Innern hat seinen Zustimmungsvorbehalt zur Wiederinbetriebnahme des seit Juli 1978 stillgelegten Kernkraftwerks Brunsbüttel noch nicht aufheben können, weil er — im Gegensatz offensichtlich zur Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein — noch keine abschließende Gewißheit über die aus den immerhin zahlreichen Vorkommnissen und sicherheitstechnisch bedeutsamen Sachverhalten des genannten Kernkraftwerkes zu ziehenden Folgerungen gewinnen konnte. Ausgangspunkt ernster Besorgnis ist der Störfall vom 18. Juni 1978 (Bruch eines Föhnstutzens mit Freisetzung radioaktiven Dampfes über die Dachklappen des Maschinenhauses). Dieser Störfall gab zwingende Veranlassung, nicht nur das Sicherheitskonzept dieser Anlage gründlich zu überprüfen, sondern insbesondere auch Betriebsorganisation und Betriebsführung, aber auch die behördliche Aufsicht kritisch zu durchleuchten. Ich gehe davon aus, daß der von meinem Hause dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgelegte ausführliche Bericht einschließlich Wertung auch Ihnen bekannt ist. Es zeigte sich, daß die Ursache für den Störfall vor allem auf vorschriftswidriges Verhalten von verantwortlichen Mitgliedern des Betriebspersonals zurückzuführen war. Dieses Fehlverhalten war kein Einzelfall, ist jedoch der behördlichen Aufsicht bis zu diesem Zeitpunkt offensichtlich entgangen. Besonders gravierend erscheint mir in diesem Zusammenhang z. B. die Unterbrechung bzw. Außerkraftsetzung von Sicherheitsschaltungen durch das Betriebspersonal. Solche Manipulationen sind ohne ausdrückliche behördliche Genehmigung im Einzelfall absolut untersagt. Glücklicherweise führte der Störfall, trotz des grob-leichtfertigen Verhaltens des verantwortlichen Betriebspersonals nicht zu einer Gefährdung von Leben und Gesundheit des in der Anlage beschäftigten Personals oder zu schweren Schäden in der Anlage. Auch in der Umgebung der Anlage konnten keinerlei Schädigungen festgestellt werden. Gleichwohl gab die von meinem Hause zusammen mit der zuständigen Landesbehörde vorgenommene Analyse der Vorgänge Veranlassung, eine Reihe gewichtiger Verbesserungen in mehreren Bereichen durchzusetzen, insbesondere bei der Betriebsorganisation und -leitung, der Ausbildung und Qualifikation des Betriebspersonals sowie bei der wirksamen behördlichen Aufsicht. Das in Brunsbüttel zutage getretene Fehlverhalten des Betriebspersonals gab ferner Veranlassung, im Rahmen der Bundesaufsicht der Verbesserung der Fachkunde des Betriebspersonals für alle kerntechnischen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages hat diesbezügliche Bemühungen des Bundesministers des Innern dankenswerterweise unterstützt und die entsprechende personelle und materielle Ausstattung ermöglicht. Die Wiederinbetriebnahme des KKW Brunsbüttel war auch Gegenstand eines Rechtsstreits. Mit 17146* Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 Beschluß vom 2. Juli 1979 hatte das OVG Lüneburg entschieden, daß vor Wiederinbetriebnahme eine Reihe von Genehmigungstatbeständen neu geregelt werden müßten, die z. T. mit dem Störfall vom 18. Juni 1978 zusammenhingen, z. T. aber auch unabhängig davon die Sicherheit betreffende konstruktive Belange der Anlage berührten. Das OVG Lüneburg hat hierzu die Auflage erteilt, diese Neuregelungen in Einklang mit den diesbezüglichen Aussagen von RSK und SSK zu bringen. RSK und SSK schlossen ihre Beratungen und die Meinungsbildung zu diesen Fragen in der Sitzung vom 23. Januar 1980 ab. Aus der Sicht des Bundesministers des Innern wäre zu diesem Zeitpunkt eine Zustimmung zur Wiederinbetriebnahme der Anlage grundsätzlich möglich gewesen; kurz danach und völlig unabhängig von den vorausgehenden Vorgängen wurden Untersuchungen an den Speisewasserleitungen eines anderen Reaktors der gleichen Baulinie sowie an einem während des gegenwärtigen Stillstandes herausgetrennten Leitungsstückes des Brunsbütteler Reaktors selber durchgeführt. Die erhobenen Befunde ergaben, daß sich die Möglichkeit einer Gefahr asymmetrischer Temperaturverteilungen und daraus resultierender zusätzlicher thermischer Spannungen an den entsprechenden Rohrstutzen andeutete. Die RSK hat dann Anfang März 1980 ihre sich hieraus ergebenden Bedenken gegen eine Wiederinbetriebnahme der Anlage zurückgestellt, allerdings unter der strikten Maßgabe, daß, wie bei anderen Reaktoren der gleichen Baulinie, auch am Kernkraftwerk Brunsbüttel ein umfangreiches Meß- und Untersuchungsprogramm betriebsbegleitend durchgeführt wird. Noch während der Beratungen ereignete sich im KKW Brunsbüttel indes ein neuerliches Vorkommnis: das Auslaufen von 150000 Litern radioaktiv leicht verseuchten Wassers! Die zunächst nur spärlich und mühsam erhältlichen Informationen über die näheren Umstände dieses Ereignisses waren, insbesondere vor dem Hintergrund des Störfalls vom 18. Juni 1978, unweigerlich dazu angetan, wiederum die Zuverlässigkeit der Betreibermannschaft in Zweifel zu ziehen. Vor allem stellte sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob ähnliche Ursachen wie im vorliegenden Falle beim Betrieb des Reaktors ebenfalls zu Wasserverlusten dieses erheblichen Ausmaßes hätten führen können mit wesentlich kritischeren und gefährlicheren Folgen. Bei dieser Sachlage sah der verantwortliche Bundesinnenminister — offenbar im Gegensatz zu der zuständigen Landesbehörde — keinerlei Veranlassung, seinen Zustimmungsvorbehalt zur Wiederinbetriebnahme von Brunsbüttel aufzuheben, jedenfalls so lange dieser Vorfall und seine Ursachen nicht bis ins Letzte zufriedenstellend geklärt waren. Eine inzwischen durch den zuständigen Unterausschuß der Reaktorsicherheitskommission abgehaltene Anhörung des neuen Betriebsleiters der Anlage hat die Vermutung bestätigt, daß bei dem fraglichen Vorgang — bei allerdings abgeschaltetem, druckloskaltem, praktisch nicht aktivem Reaktor — nicht mit der gebotenen Umsicht und der normalerweise üblichen Mehrfachabsicherung gehandelt worden war. Aus dieser Erfahrung ergibt sich nach Meinung des RSK-Unterausschusses die Notwendigkeit, die Vorschriften des Betriebshandbuches entsprechend zu ergänzen. Der Vorgang erscheint im Gegensatz zu dem vom 18. Juni 1978 überhaupt nur deshalb entschuldbar, weil die Betriebsmannschaft und ihr verantwortlicher Leiter in dem Bewußtsein handelten, daß sich die Anlage in ungefährlichem Zustand befand. Aufgrund des Ergebnisses dieser Vorberatung habe ich die RSK nunmehr gebeten, auf ihrer Vollsitzung am 23. April ein Votum zur Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Brunsbüttel unter Berücksichtigung der sich aus den jüngsten Erfahrungen ergebenden Auflagen abzugeben. Fällt dieses Votum positiv aus, so hätte der Bundesminister des Innern, nachdem alle Auflagen erfüllt sind, im Hinblick auf die bisherige Serie von Vorkommnissen keine weiteren Bedenken gegen eine Wiederinbetriebnahme der Anlage. Völlig unabhängig von den aufgrund aktueller Vorkommnisse getroffenen Nachbesserungsmaßnahmen stehen Mitte 1980 weitere Sanierungsmaßnahmen für die Schnellabschaltbehälter (SAS-Behälter) und Rohrleitungen an. Eine entsprechende bundesaufsichtliche Weisung hinsichtlich der SAS-Behälter ist bereits 1975 aufgrund einer RSK-Empfehlung ergangen. Demgegenüber hat die Landesbehörde nunmehr durch Schreiben vom 26. März 1980 an den Bundesminister des Innern für einen Weiterbetrieb der Behälter über diesen Termin hinaus bis zum Frühjahr nächsten Jahres plädiert. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten der Materialprüfungsanstalt Stuttgart. Der Vorschlag für eine Verschiebung der geplanten Ertüchtigung der SAS-Behälter hängt offenbar damit zusammen, daß der Betreiber seine entsprechenden Vorkehrungen nicht rechtzeitig eingeleitet hat (z. B. Bestellung von Material u. a. m), obwohl er seit nunmehr fünf Jahren um die Unumgänglichkeit der genannten Ertüchtigungsmaßnahmen weiß. Andernfalls wäre der Vorschlag für die Verschiebung nicht verständlich, die nach eigener Auskunft von Vertretern des Betreibers und der zuständigen Landesbehörde nur einen Zeitbedarf von etwa vier Monaten erfordert. Bei dieser Sachlage kann einem weiteren Aufschub der Ertüchtigungsmaßnahmen nur dann zugestimmt werden, wenn von seiten der RSK eine wohlbegründete und schlüssige Stellungnahme vorliegt. Darin müßten vor allem die bereits 1975 von ihr gegen einen Weiterbetrieb der SAS-Behälter vorgebrachten Vorbehalte ausgeräumt werden und es dürfen keine Zweifel an der weiteren Belastbarkeit und damit Betriebssicherheit der Behälter für die Dauer des gewünschten Weiterbetriebs bestehenbleiben. Die Erörterung des Problems durch die RSK wird so schnell wie möglich erfolgen. Bereits am 7. Mai 1980 wird sich der zuständige Unterausschuß damit befassen; anschließend ist eine Beratung in der nächsten Vollsitzung der RSK am 21. Mai 1980 vorgesehen. Eine Entscheidung kann erst nach genauer Prüfung des Votums der RSK ergehen. Dies wird bei der gegebenen Terminsituation nicht vor Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 17147* Ende Mai 1980 sein. Einem Weiterbetrieb könnte nur zugestimmt werden, wenn absolut sichergestellt ist, daß dies nicht zu einer Herabsetzung der Sicherheit der Anlage führt. Wie früher bereits angedeutet, ist mit den SAS-Behältern aber noch immer nicht das Ende der Sanierungsmaßnahmen erreicht: Als Folge der bei den Siedewasserreaktoren dieser Baulinie allgemein aufgetretenen Schwierigkeiten sind nämlich auch Teile des primären Rohrleitungssystems zu ertüchtigen.. Der Betreiber hat sich selbst verpflichtet, diese Arbeiten bis Ende 1981/82 durchzuführen. Die Vielfalt der Probleme, die sich aus dem Störfall vom 18. Juni 1978 und der weiteren hier nur kurz beleuchteten Ereignisse und Sachverhalte ergeben, machen deutlich, daß die Entscheidungslage bezüglich der Wiederinbetriebnahme von Brunsbüttel bei weitem nicht so einfach ist, wie es die Fragestellung unter Bezugnahme auf die Auffassung der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein suggeriert. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 43 und 44): Hat der Bundesbeauftragte für den Zivildienst eigene Modelle im „Sozialdienst für Senioren und Behindert& in Zusammenarbeit mit SPD-Abgeordneten entwickelt und der Offentlichkeit gegenüber vorgestellt, und wenn ja, gehört dies zu seinen Aufgaben? Hat der Bundesbeauftragte für den Zivildienst sein in Würzburg am 29. März 1980 der Presse vorgestelltes Modell außer der Arbeiterwohlfahrt auch anderen „Freien Trägern der Altenhilfe angeboten? Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat eigene Modelle im „Sozialdienst für Senioren und Behinderte" weder in Zusammenarbeit mit der SPD-Bundestagsfraktion angehörenden Abgeordneten entwickelt noch der Offentlichkeit gegenüber vorgestellt. Die als Modellversuch in mehreren Städten und Kreisen eingerichteten und laufenden „Mobilen sozialen Hilfsdienste", die in erster Linie der Betreuung älterer und behinderter hilfsbedürftiger Mitbürger dienen, sind in Zusammenarbeit mit Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege oder mit den zuständigen kommunalen Stellen entwickelt worden und werden von den Trägern freier Wohlfahrtsarbeit in verschiedensten Formen kooperativen Zusammenwirkens auch durchgeführt und getragen. Die Initiative der Entwicklung einiger Modellmaßnahmen ist allerdings in der Tat von sozialdemokratischen Mitgliedern des Deutschen Bundestages ausgegangen. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst hat der Arbeiterwohlfahrt Würzburg kein besonderes Angebot für den Aufbau eines mobilen sozialen Hilfsdienstes unterbreitet. Die Arbeiterwohlfahrt Würzburg hat vielmehr auf Grund eines Presseberichts in der Ausgabe des Fränkischen Volksblatts vom 24. März 1980 spontan gegenüber dem Bundestagsabgeordneten Bruno Friedrich ihr Interesse an diesem Projekt erklärt. Der Abgeordnete, der zur Besprechung am 28. März 1980 eingeladen hatte, hat daraufhin Vertreter der Arbeiterwohlfahrt Würzburg zu diesem Gespräch hinzugebeten. Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst ist selbstverständlich bereit, in Würzburg jeden anderen Träger der Freien Wohlfahrtspflege beim Aufbau eines mobilen sozialen Hilfsdienstes zu unterstützen. Er hat gerade deshalb auf Einladung der Stadt Würzburg am 22. April 1980 an einer Besprechung mit Vertretern aller örtlichen Träger der Freien Wohlfahrtspflege teilgenommen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Frage B 45): Warum legt die Bundesregierung den Berechnungen in ihrem Rentenanpassungsbericht eine Entwicklung der Arbeitsentgelte zugrunde, die eine ständige kräftige Geldentwertung beinhalten, und ist sie nicht der Meinung, daß diese Berechnung als Inflationspolitik bezeichnet werden kann? Im Rentenanpassungsbericht 1980 wird die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten für den mittelfristigen Zeitraum bis 1984 in einer Berechnung und für den langfristigen Zeitraum bis 1994 in 9 Modellvarianten dargelegt. Die mittelfristigen Annahmen — insbesondere die zur Entgeltentwicklung — liegen nicht nur dem Rentenanpassungsbericht zugrunde; sie stellen auch die Grundlage für die mittelfristige Finanzplanung aller Gebietskörperschaften, also auch der Länder und Gemeinden dar. Bei ihrer Festlegung ist von einer relativ hohen Preisstabilität ausgegangen worden. Bei einer Vorausschau auf die finanzielle Entwicklung der Rentenversicherung kann die Bundesregierung keine anderen Annahmen zugrunde legen, als sie in den Finanzplanungen sämtlicher Gebietskörperschaften enthalten sind. Außerdem darf ich daran erinnern, daß die dem diesjährigen Bericht im mittelfristigen Zeitraum zugrunde liegende Entgeltzuwachsrate von durchschnittlich jährlich 6,3 v. H. nur geringfügig höher ist als die mittelfristigen Raten der letzten beiden Anpassungsberichte (Rentenanpassungsbericht 1978 durchschnittlich jährlich + 6,0 v. H., Rentenanpassungsbericht 1979 durchschnittlich jährlich +6,1 v. H.). Die Annahmen zur Entwicklung der Entgelte (alternativ 5, 6, 7 v. H. p. a.) für den langfristigen Zeitraum werden durch Spreizung aus den mittelfristigen Annahmen hergeleitet (vgl. Rentenanpassungsbericht 1980, Seiten 30 und 31, BT-Drucksache 8/3845); sie sind seit dem Rentenanpassungsbericht 1978 unverändert. Dabei handelt es sich um reine Modellannahmen, denen keine wirtschaftspolitischen Zielsetzungen zugrunde liegen. Außerdem besteht zwischen Preiserhöhungen und der Entwicklung der Durchschnittsentgelte der Versicherten kein eindeutiger Zusammenhang, der die Schlußfolgerung rechtfertigen könnte, ein bestimmtes Bündel von Entgeltannahmen impliziere eine be- 17148* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 stimmte Rate der Geldentwertung. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die in der Frage zum Ausdruck kommende Unterstellung, die Annahmen fußten auf einer von der Bundesregierung beabsichtigten Inflationspolitik, zurückzuweisen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 96 und 97): Wie und wann kann die Bundesregierung den Mißstand beseitigen, der im Zusammentreffen mehrerer unterschiedlicher Telefonortsnetze im Bereich der Stadt Langenfeld besteht? Wie und wann kann die Bundesregierung den Mißstand beseitigen, der darin besteht, daß Telefonteilnehmer im Ortsteil Wiescheid der Stadt Langenfeld weder im Telefonverzeichnis der Stadt Langenfeld noch in dem für die Stadt Solingen eingetragen sind? Zu Frage B 96: Im Januar 1980 ist die Knotenvermittlungsstelle Leverkusen-Opladen, zu der die Ortsnetze Langenfeld, Leichlingen /Rheinl. und Leverkusen-Opladen gehören, auf das neue Tarifsystem umgestellt worden. Mit der Umstellung auf den Nandienst wurden für die Langenfelder Fernsprechteilnehmer, soweit sie an die genannten Ortsnetze angeschlossen sind, die von Ihnen genannten Erschwernisse beseitigt. Für den Ortsteil Wiescheid, der an das Ortsnetz Solingen angeschlossen ist, erfolgt die Umstellung im Januar 1981. Eine frühere Einführung des Nandienstes ist wegen der umfangreichen technischen Maßnahmen, die vom Arbeitsaufwand her auch wegen der Liefermöglichkeiten der Fernmeldeindustrie nicht früher abgeschlossen werden können, nicht möglich. Zu Frage B 97: Die Teilnehmer des Ortsteils Wiescheid sind — ebenso wie die Teilnehmer der anderen Ortsteile der Stadt Langenfeld /Rheinl. — auf Antrag der Stadtverwaltung im amtlichen Fernsprechbuch einheitlich unter dem Gemeindeeintrag „Langenfeld" (AFeB 62) eingetragen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 98 und 99): Trifft es zu, daß für den Post- und Paketdienst in Nürnberg ein Raumfehlbestand von 28 000 Quadratmetern besteht, und daß es infolge der unzulänglichen räumlichen Unterbringung bereits eine Reihe von vermeidbaren Unfällen gegeben hat? Bis wann gedenkt die Bundesregierung durch welche Maßnahmen unter Zugrundelegung der für den Bereich der gesamten Bundesrepublik Deutschland geltenden Raumrichtlinien, die bestehende Raummisere in Nürnberg und damit die Gefahr für Leib und Leben der Postbediensteten zu beseitigen? Zu Frage B 98: Die räumlichen Verhältnisse der Postdienststellen im Bereich des Bahnhofs in Nürnberg sind der Bundesregierung bekannt und es trifft zu, daß der nach den Richtlinien der Deutschen Bundespost für diese Ämter ermittelte Raumbedarf nicht voll abgedeckt ist. Aus diesem Grunde und zur Vermeidung der von Ihnen angedeuteten Unfälle sind zur Verbesserung der betrieblichen und sozial-humanen Verhältnisse in den letzten drei Jahren ca. 10 Millionen DM investiert worden. Zu Frage B 99: Für die langfristige Lösung der Betriebsprobleme in Nürnberg sind umfangreiche Entscheidungsvorbereitungen getroffen und aus mehreren Lösungsmöglichkeiten denkbare Alternativen ausgearbeitet worden. Auf der Basis der vorliegenden Untersuchungsergebnisse ist eine abschließende Entscheidung zu treffen, die allen Beteiligten gerecht wird. Die Deutsche Bundespost ist bemüht, diese Entscheidung alsbald herbeizuführen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen 100, 101, 102 und 103): Auf welche Bestimmungen stützt sich die Erhebung von Gebühren für Funkgeräte der Feuerwehr, wie sie beispielsweise von der Feuerwehr der Gemeinde Rosdorf im Landkreis Göttingen für ihre Feuerwehrfahrzeuge und die Orts- und Gemeindebrandmeister in einer Gesamtzahl von 24 Stück angeschafft wurden (dreizehn Geräte vom Typ SEL Fug 13, elf Geräte vom Typ IFL Fug 8, neun Geräte vom Typ SEL E 285), für die insgesamt Gebühren von 1 980 DM /Jahr an die Deutsche Bundespost zu zahlen sind? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß diese Gebühren im Hinblick darauf gesenkt oder erlassen werden, daß bei Einsätzen der Feuerwehr eine schnelle und unkomplizierte Nachrichtenübermittlung im Interesse der Allgemeinheit liegt? In welchem Verhältnis steht die Höhe der Gebühren zu den tatsächlichen Aufwendungen der Deutschen Bundespost für die Aufrechterhaltung eines geordneten Verkehrs (am Beispiel der Gemeinde Rosdorf)? In welchem Umfang werden Gebühren für Funkgeräte in anderen für die Allgemeinheit wichtigen Bereichen von der Deutschen Bundespost erhoben, etwa beim Technischen Hilfswerk und beim Deutschen Roten Kreuz? Zu Frage B 100: Die Erhebung von Gebühren für Funkgeräte der Feuerwehr wie die für Funkgeräte aller Art stützt sich auf § 2 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen. Hiernach können Genehmigungen zum Errichten und Betreiben dieser Fernmeldeanlagen vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen erteilt und die zu erhebenden Gebühren festgelegt werden. Zu Frage B 101: Die Regelung der Aufgaben der Feuerwehren ist nach Artikel 30 des Grundgesetzes Angelegenheit der Bundesländer. Sie müssen daher die bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben entstehenden Kosten übernehmen. Die Bundesregierung sieht sich deshalb bei aller Anerkennung der besonderen Leistungen der Feuerwehren nicht dazu in der Lage, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 17149* im Posthaushalt für solche Aufgaben der Gemeinden Mittel bereitzustellen. Zu Frage B 102: Mit dem Ziel, die reibungslose Zusammenarbeit aller Bedarfsträger sicherzustellen, übernimmt die Deutsche Bundespost im Zusammenhang mit der Genehmigung von Funkgeräten eine Reihe von Aufgaben, die hohe Kosten verursachen, z. B. die Unterhaltung der Funkmeßdienste zur Behebung gegenseitiger Störungen sowie Maßnahmen zur Verhinderung von Störungen. Zur Abgeltung dieser Leistungen werden für die Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Funkgeräten Gebühren erhoben. Es liegt in der Natur dieser Leistungen der Deutschen Bundespost, daß sie für den jeweiligen Einzelfall nur mit unvertretbar hohem Verwaltungsaufwand spezifiziert werden könnten. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Genehmigungsgebühren für Funkgeräte pauschaliert. Die Gebühren sind der Höhe nach seit mehr als 20 Jahren unverändert geblieben und für die Deutsche Bundespost heute nicht mehr kostendeckend. Im übrigen verlangt der Einsatz der vielseitig verwendbaren Funkgeräte bei den Sicherheitsbehörden und -organisationen auch seitens der Deutschen Bundespost überdurchschnittlich hohe Kosten verursachende Vorkehrungen, um diesen besonders schutzbedürftigen Funkverkehr zu sichern. Zu Frage B 103: Für die Genehmigung von Funkgeräten, die mit denen der Feuerwehr vergleichbar sind, und die vom Technischen Hilfswerk oder vom Deutschen Roten Kreuz eingesetzt sind, werden Gebühren gleicher Höhe erhoben. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3914 Fragen B 104 und 105): Trifft es zu, daß die Fernsprechkosten und -modalitäten insbesondere für Seeleute, für die der Fernsprecher oft für lange Zeit die einzige Verbindung zur Familie darstellt, im Vergleich mit der Gebührensituation an Land als besonders negativ eingestuft werden müssen, und zwar insbesondere, weil seit dem 1. Januar 1980 keine R-Gespräche mehr aus dem europäischen Ausland möglich sind, welche bisher von Seeleuten in fremden Häfen gerne in Anspruch genommen wurden, wenn noch kein Heuervorschuß an Bord kam und trotzdem die Familie angerufen werden mußte? Trifft es weiterhin zu, daß die Fernsprechkosten und -modalitäten auch deshalb als besonders negativ eingestuft werden müssen, weil für den Funkverkehr über ortsfeste Funkstellen der Deutschen Bundespost am 1. April 1980 keine Gebührensenkung wie in sonstigen Fernsprechbereichen erfolgt ist, und für ein Drei-Minuten-Gespräch über Kurzwelle eine Gebühr von 21 DM bezahlt werden muß und lediglich aus dem englischen Kanal sowie der Nord- und Ostsee die preiswerteren Gespräche über Grenzwelle geführt werden können, nicht aber aus dem Nordatlantik etwa, und gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls Erleichterungen für die betroffenen Seeleuten einzuführen? Zu Frage B 104: Vom 1. Januar 1980 an sind im Fernsprechverkehr vom europäischen Ausland nach der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) R-Gespräche nicht mehr zugelassen. R-Gespräche sind für die betreffenden Länder sehr personal- und kostenintensiv und werden bzw. wurden auch von anderen Fernmeldeverwaltungen nach Vereinbarungen innerhalb der CEPT Zug um Zug eingestellt, sobald der vollautomatische Fernsprechdienst eingeführt wird. Man kann davon ausgehen, daß vom europäischen Ausland aus ein sogenannter Lockruf (kurzer Anruf mit der Bitte um Rückruf) im vollautomatischen Fernsprechdienst nach der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) billiger ist als ein R-Gespräch. Zu Frage B 105: Im Rahmen der am 1. April 1980 in Kraft getretenen Gebührenmaßnahmen im Fernsprechdienst konnte die Höhe der seit 1972 geltenden Gebühren für Seefunkgespräche über Kurzwelle wegen des sehr geringen Kostendeckungsgrades im Seefunkdienst nicht gesenkt werden. Aus demselben Grunde kann auch in Zukunft eine Senkung der Gebühren für Kurzwellen-Gespräche nicht ins Auge gefaßt werden (vgl. auch Protokoll über die 198. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. Januar 1980 auf Seite 15817). Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3914 Fragen B 106 und 107): Kann die Bundesregierung eine Klarstellung der in Merkblättern von Versorgungsämtern enthaltenen Vergünstigungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht für Schwerbehinderte nach dem Schwerbehindertengesetz veranlassen, nachdem sich beim Südwestfunk in Baden-Baden auf Grund der im Land Baden-Wüttemberg erlassenen Richtlinien über die Voraussetzungen für die Befreiung der Rundfunkgebührenpflicht vom 30. September 1975 in alarmierender Weise Ablehnungsbescheide an schwerbehinderte Antragsteller häufen, bei denen nach dem Schwerbehindertengesetz die Voraussetzungen als erfüllt gelten müssen? Würde die Bundesregierung gegebenenfalls mit den Ländern auf eine Angleichung der Richtlinien der Länder mit dem Schwerbehindertengesetz drängen, damit Schwerbehinderten nicht Versprechungen gemacht werden die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht halten können? Die Vergünstigung der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht beruht nicht auf Bundes-, sondern auf Landesrecht. Sie ist nicht im Schwerbehindertengesetz geregelt, sondern in Landesverordnungen, die ohne Beteiligung des Bundes erlassen worden sind. Entsprechendes gilt für die zur Erläuterung erlassenen Merkblätter. In Anbetracht der für die Regelung und die Durchführung der Rundfunkgebührenbefreiung gegebenen Zuständigkeit der Länder hat die Bundesregierung keine Möglichkeit der Einflußnahme. Ich bin aber gerne bereit, die von 17150* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 213. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. April 1980 Ihnen aufgegriffene Problematik an die Länder heranzutragen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3914 Frage B 108): Wieviel Postämter im Bereich der Oberpostdirektion Düsseldorf sind bisher behindertengerecht ausgebaut worden, und wann werden dort alle Postämter so hergerichtet sein, daß sie von allen Behindertengruppen — vor allem auch von Rollstuhlfahrern — in Anspruch genommen werden können? Im Bezirk der Oberpostdirektion Düsseldorf befinden sich 457 Postämter, von denen bereits 117 Ämter behindertengerecht hergerichtet wurden. Die Deutsche Bundespost ist bemüht, nach und nach die übrigen Postämter so herzurichten, daß sie den Belangen der Behinderten entsprechen. Besonderes Augenmerk wird hierbei der Gestaltung der Zugänge und Türen für Rollstuhlfahrer gewidmet. Es werden die Postämter bervorzugt hergerichtet, von denen bekannt ist, daß dort in größerem Umfang Behinderte die Dienstleistungen der Deutschen Bundespost in Anspruch nehmen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Mit diesem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung in Fortsetzung ihrer bisherigen Poliktik die langfristige Sicherung der Energieversorgung, insbesondere der Stromversorgung.



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    Dieser Gesetzentwurf bedeutet einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg weg vom 01.
    Die Zielsetzung im einzelnen ist: Zum einen die optimale Ausnutzung heimischer Kohlelagerstätten, die Weiterführung der Politik der Absatzsicherung für die heimische Kohle, wobei die Ausdehnung des Zeithorizonts auf 1995 längerfristige und langfristige Planungen von Kohle und Strom ermöglicht. Weiter auf der Grundlage des Vorrangs deutscher Kohle die Ausweitung der Möglichkeiten für Kohleimporte und damit die Voraussetzung für weitere Substitution von, wie wir wissen, unsicherem Öl und Gas durch inländische und ausländische Kohle. Dies gilt insbesondere für den Kraftwerkssektor, für den industriellen Wärmemarkt und für die wichtige Aufgabe der Kohleveredelung.
    Schließlich wollen wir mit diesen Vereinbarungen und den sie begleitenden gesetzlichen Maßnahmen eine wesentliche politische Voraussetzung für den dringend notwendigen Ausbau der Kernenergie in den kommenden Jahren und Jahrzehnten schaffen. Diese Voraussetzung heißt, den Vorrang der deutschen Steinkohle für die Stromerzeugung zu sichern. Das ist eine Forderung, die von allen hier im Hause vertretenen Parteien erhoben worden ist.
    Der Bergbau und die Elektrizitätswirtschaft haben durch eine gemeinsam paraphierte Erklärung ihrer Bereitschaft, den 33-Millionen-Tonnen-Verstromungsvertrag aus dem Jahre 1977 über 1987 hinaus zu verlängern und erheblich aufzustocken, an der Verwirklichung des Konzepts entscheidend mitgewirkt. Die Energieversorgungsunternehmen sind bereit, sich zur Verdoppelung der bisherigen Gesamtbezüge von 330 Millionen t Steinkohle auf 640 Millionen t zu verpflichten. Der Bergbau kann sofort von einem spürbar steigenden Kohleabsatz im Strombereich ausgehen, nämlich von jetzt 33 Millionen t auf 37 Millionen t im Jahre 1981, auf 40 Millionen t im Jahre 1985, auf 45 Millionen t im Jahre 1990 und auf 47,5 Millionen t im Jahre 1995.
    Diese Abnahmeverpflichtungen, jedenfalls bis zum Jahre 1990, sind im Gegensatz zu der zur Zeit noch gültigen Vereinbarung zwischen Kohlewirtschaft und Stromwirtschaft fest und konjunkturunabhängig. Der Stromzuwachs spielt nur für die Abnahme im letzten Jahrfünft, also von 1990 bis 1995, eine Rolle.
    Praktisch bedeutet diese Abmachung, daß Ende der 80er Jahre etwa die Hälfte der deutschen Steinkohlenförderung verstromt wird. Dies ist eine wichtige Grundlage für die weitere Investitonsplanung, für die weitere Unternehmensplanung im deutschen Steinkohlenbergbau.
    Die Bundesregierung dankt den beiden Wirtschaftszweigen für das Zustandekommen dieser Abmachung, die die Einbringung des Gesetzentwurfs erst ermöglicht hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Die Kombination privatwirtschaftlicher Abmachung mit staatlicher Flankierung wird sich — unter der Voraussetzung, daß das Parlament diesem Konzept zustimmt — erneut bewähren.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, einige Bemerkungen zum Inhalt dieses Gesetzentwurfs machen.
    Der vorliegende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung energierechtlicher Vorschriften enthält die für die Verwirklichung des neuen Konzepts notwendigen Anpassungen sowohl der Verstromungsgesetze als auch des Kohlezollkontingentgesetzes.
    Zum ersten, nämlich zur Anpassung des Verstromungsrechts: Eine Weiterführung von Hilfen aus dem Kohlepfennig ist unabweisbar. Die erhöhte Sicherheit durch verlängerten und verstärkten Einsatz deutscher Kohle in der Kraftwirtschaft kostet auch zukünftig ihren Preis. Wir sind uns immer darüber im klaren gewesen, daß der Einsatz deutscher Kohle teuer ist, daß es sich um eine politische Entscheidung handelt, so zu verfahren, und daß dieser Preis bezahlt werden muß. Wir waren uns auch immer darüber einig, daß das nach unserer Einschätzung dem Willen des weitaus größten Teils der Bevölkerung der Bundesrepublik entspricht. Diese Grundsatzposition ist ja immer von allen Fraktionen des Hauses getragen worden.
    Die Bundesregierung ist wie bisher der Auffassung, daß die Mehrkosten aus dem Einsatz teurer deutscher Kohle als Stromerzeugungskosten auch weiterhin vom Stromverbraucher aufgebracht werden sollen, d. h., die Finanzierung muß weiter aus dem Verstromungsfonds und damit über den Kohlepfennig — und nicht aus den öffentlichen Haushalten — sichergestellt werden. In dieser Frage — das wissen wir auch — hat es immer wieder Nuancierungen und Abstufungen gegeben; ich will gar nicht von gravierenden Meinungsunterschieden reden. Sie sind auch jetzt in der Diskussion noch einmal vorgebracht worden.
    Ich will die ganze daran aufgehängte, zum Teil auch ordnungspolitische, Debatte nicht wieder aufwärmen, in der ich, wie Sie sich erinnern werden, schon beim ersten Verstromungsgesetz die Auffassung vertreten habe, daß es ordnungspolitisch durchaus vertretbar und richtig ist, so zu verfahren, wie wir verfahren sind. Ich will nur eines sagen: Jede Änderung des bisherigen Systems und eine Finanzierung über die öffentlichen Haushalte — wobei dann immer noch die Frage zu prüfen wäre, ob das der Bund oder die Länder sein sollten oder könnten — würden natürlich bedeuten, daß wir der Forderung nach Konsolidierung der öffentlichen Haushalte zusätzlich entgegenwirken, daß wir auf die öffentlichen Haushalte zusätzliche und neue Belastungen packen. Das kann, so meine ich, jedenfalls nach der Diskussion, die wir in der vorigen Woche zum Jahreswirtschaftsbericht geführt haben, von dieser Stelle — von wem auch immer — wohl kaum ernsthaft vertreten werden.
    Im übrigen entspricht die Anbindung an den Strompreis — dieses Argument ist heute so gültig wie damals — der energiepolitischen Zielsetzung, der Energieeinsparung. Wer sich zu der Auffassung bekennt — ich habe auch darüber niemals grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten hier im Hause gehört daß der Energiepreis ein wesentli-



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    ches Moment beim Energiesparen ist und sein muß, der muß das auch in diesem Zusammenhang akzeptieren.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Nun zu dieser Flankierung im einzelnen. Die bisherige Verstromungsmenge von durchschnittlich 33 Millionen Tonnen im Jahr soll auch weiterhin subventioniert werden. Aber es soll eine Umstellung der Suventionen für das restliche Drittel, die sogenannte Zusatzmenge, erfolgen. Wir wollen uns hier vom Subventionsmaßstab deutscher Kohle lösen und an den Preis für Importkohle anknüpfen. Das Zuschußvolumen für die Zusatzmenge wird im übrigen — das ist wichtig — in Höhe des 1980 erreichten Volumens plafondiert oder auf deutsch: festgeschrieben. Damit wollen wir eine Ausweitung dieses Zuschußvolumens verhindern — auch für den Fall, daß sich die Preisdifferenz zwischen deutscher Kohle und Importkohle weiter erhöhen würde. Eine Verringerung der hier genannten Preisdifferenz würde sich demgegenüber sofort subventionsmindernd auswirken.
    Die Konsequenz dieses Systems ist: Der Claus-gleich fällt bei der derzeitigen und zukünfig zu erwartenden Preisrelation zwischen deutscher Kohle und Cl nur gering ins Gewicht. Die steigende Tendenz der Subvention für diese Drittelmenge wurde durch die Abkopplung von deutscher Kohle als Subventionsmaßstab sowie der Plafondierung der Zuschußhöhe beseitigt. Damit ist eine sinkende Tendenz beim Kohlepfennig eingeleitet. Auch das sollte, meine ich, nach all den Diskussionen, die wir über den Kohlepfennig geführt haben, im Grundsatz Zustimmung finden.
    Weiter: Es wird grundsätzlich keine Subventionierung der Aufstockungsmenge über die 33 Millionen t hinaus geben, sondern hier soll der Ausgleich durch entsprechende Berechtigungen zum Bezug von Importkohle gefunden werden. Eines der Ziele ist ja, den Bezug von Importkohle zu erleichtern. Wir haben nach Gesprächen, die ich nicht als mühsam bezeichnen will, die aber, aus der Interessenlage verständlich, doch nicht ganz einfach waren, mit den Beteiligten festgelegt, daß das Verhältnis zwischen zusätzlicher deutscher Kohle und Importkohle 2 : 1 bis 1987 betragen und danach zum Verhältnis 1 : 1 aufgestockt werden soll.
    Der dritte Punkt ist die Schaffung eines sogenannten Bevorratungspuffers für die Anlaufzeit bis 1985 von 6 Millionen t SKE, deren Kosten für Lagerhaltung und Kapitalbeschaffung bis 1990 der Ausgleichsfonds übernimmt. Damit soll vor allem der Stromabnehmer gegen mögliche Versorgungsunterbrechungen besser geschützt werden.
    Wir haben weiter die Absicherung des Absatzes der Randzechen, insbesondere der Zechen mit niederflüchtiger Kohle, in diese Vereinbarungen aufgenommen. Auch dies war ein lang vorgebrachter und, wie wir glauben, gerechtfertigter Wunsch.
    Schließlich ist die befristete Beibehaltung der Zuschüsse für den Bau von Kohlekraftwerken und Kohleheizkraftwerken vorgesehen, wobei die Fristen um zwei bzw. vier Jahre verlängert worden sind. Eine Frage, die zu einer grundsätzlichen Diskussion bei der Vorbereitung dieser Vorlage geführt hat, ist, ob man festgelegte Fristen überhaupt verlängern sollte — mit der Präjudizwirkung für künftige Jahre. In diesem Fall und unter den hier obwaltenden Umständen, nämlich weil es sich um das Gebiet der Kohlekraftwerke und Kohleheizkraftwerke handelt, meinten wir, diesen Vorschlag vorlegen zu sollen.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Die müssen auch gebaut werden!)

    — Dies ist sicher richtig. Nur, Herr Kollege Wolfram, wenn wir die Fristen nicht verlängert hätten, wäre noch weniger gebaut worden. Also ich nehme an, daß Ihr Zwischenruf ein unterstützender Zwischenruf ist. Ich danke sehr.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: So ist es! — Dr. Waigel [CDU/CSU]: Das weiß man bei ihm nicht sicher! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU)

    — Herr Kollege Waigel, nichts kann man sicher wissen. Aber ich habe dies schon richtig verstanden Die Auslegung durch den Kollegen Wolfram hat es bestätigt. Ich werde in Zukunft genau abwägen, welche Zwischenrufe hilfreicher sein sollen: die von Ihnen oder die von Herrn Wolfram. Ich muß mal sehen, wie die Bilanz am Ende aussieht.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf des Abg. Dr. Waigel [CDU/CSU])

    Schließlich soll es eine Hilfe — auch die ist notwendig — bei der Umstellung ölbefeuerter KraftWärme-Kopplung auf Kohle geben.
    Die mit all diesen Subventionstatbeständen — wir wollen dieses Wort ruhig klar und deutlich aussprechen; es handelt sich um Subventionstatbestände, die auf einer politischen Entscheidung basieren, die wir miteinander getroffen haben — verbundenen Ausgaben lassen sich aus heutiger Sicht mit dem derzeit geltenden Abgabesatz von 4,5 % im Bundesdurchschnitt finanzieren. Das heißt aber natürlich, negativ formuliert, auch, daß die Senkung dieser Abgabe, die ja viele — die Bundesregierung nimmt sich da gar nicht aus — für wünschenswert gehalten haben, jedenfalls nicht schon 1981 möglich ist.
    Man muß allerdings wohl auch hinzufügen, daß es angesichts der in den letzten Monaten eingetretenen energiepolitischen Situation einigermaßen verwunderlich wäre, wenn wir auf diese Herausforderungen mit geringeren Abgaben reagieren könnten und dennoch unsere Verantwortung wahrnehmen würden. Im übrigen — ich wiederhole es — ist durch die Begrenzung des Ausgabevolumens bei der Drittelmenge sowie auf Grund der Erlössteigerungen der Elektrizitätswirtschaft in den nächsten Jahren eine sinkende Tendenz des Kohlepfennigs vorgezeichnet.
    Die süddeutschen Länder haben auch diesmal den Wunsch vorgebracht, die Kosten des Kohle-transports in revierfernere Länder auszugleichen. Stichwort: Frachthilfe.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Zu Recht!)




    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    Dem kann nicht entsprochen werden. Denn eines bitte ich hier doch zu beachten: Die Verstromungsgesetze können kein Instrument zum Ausgleich aller regionalen Unterschiede in Standortbedingungen sein — ganz abgesehen davon, daß das den Fonds mit mehreren hundert Millionen D-Mark belasten würde und daß wir mit den 4,5 % dann nicht zurecht kommen würden.
    Hinzu kommt, daß wir unter dem Gesichtspunkt des Beihilfeverbotes des Art. 92 des EWG-Vertrages mit einer solchen Regelung in Brüssel aller Voraussicht nach Schwierigkeiten bekommen würden.

    (Zuruf von der CDU/CSU)

    — Es ist sicherlich aus Ihrer Sicht wünschenswert, daß diese Argumentation nicht zutrifft. Aber mit Wünschen allein sind natürlich die vertraglichen Bestimmungen und die Rechtshindernisse, die sich uns hier entgegenstellen, nicht aus der Welt zu schaffen.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das Anliegen der süddeutschen Länder ist berechtigt!)

    — Ich bin durchaus geneigt, darüber zu diskutieren, ob man hier Lösungen finden kann. Nur, im Rahmen des Verstromungsgesetzes können Sie Regionalpolitik und regionale Unterschiede bei den Standortbedingungen nicht unterbringen.
    Ich möchte Ihnen, Herr Kollege, bei dieser Gelegenheit auch eines mit aller Deutlichkeit wieder sagen — ich kann es nur wiederholen —: Ich bin seit langem der Meinung, daß das, was der Bund und die Kohleländer Jahr für Jahr an Unterstützung des Steinkohlebergbaus aufbringen, schon längst von der Gesamtheit der deutschen Bundesländer hätte getragen werden müssen.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Wenn Sie diesen Gesamtkomplex diskutieren wollen, dann sind wir dazu gern bereit. Dabei werden Sie sich dazu äußern müssen, ob auch Sie die Sicherung der deutschen energiepolitischen Landschaft durch die Sicherung der heimischen Steinkohle für wesentlich und für eine nationale Aufgabe halten, nicht nur für eine nordrhein-westfälische und saarländische.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Aber ich habe bisher von Bereitschaft in diesem Punkte seit Jahren, seit ich mir erlaubt habe, über dieses Thema zu reden — schon lange bevor ich Bundeswirtschaftsminister war —, nicht sehr viel gemerkt.

    (Wehner [SPD]: Leider wahr! — Zuruf des Abg. Dr. Warnke [CDU/CSU])

    — Verehrter Herr Warnke, als es darum ging, in bestimmten süddeutschen Ländern — das war damals eine vorausschauende Politik; ich kritisiere das gar nicht — sich auf dem billigen 01 Wettbewerbsvorteile aus regionalen Standorten aufzubauen, ist das sehr wohl wahrgenommen worden. Das ist auch alles schön und in Ordnung. Nur: Wer den guten Tropfen energiepolitischer Möglichkeiten genossen
    hat, muß dann gelegentlich auch den bösen genießen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Das ist ein alter deutscher Rechtsgrundsatz, der nicht nur ein norddeutscher und westdeutscher Rechtsgrundsatz ist.
    Der zweite Punkt, der in diesem Gesetz vorgeschlagen wird, sind die Änderungen des Importkohlezollkontingentgesetzes — ich bitte um Nachsicht für dieses fürchterliche Wort, ich habe es nicht erfunden.

    (Dr. Warnke [CDU/CSU]: Das ist typisch für das Subventionsgestrüpp, das Sie uns hier vortragen!)

    — Hier geht es nicht um Subventionen, sondern hier geht es um die Importkontingente, Herr Kollege Warnke. Wenn ich mich mit Ihnen darüber unterhalten sollte, daß Importkontingente unter Subventionen fallen, bin ich gerne bereit, im Bereich von Glas, Keramik, Porzellan und allen möglichen anderen eine eingehende Diskussion zu führen, Herr Warnke.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der SPD: Nun ist er entlarvt!)

    — Das war nun schon früher der Fall, nicht erst jetzt.

    (Heiterkeit)

    In Anpassung an die Verstromungsregelung muß das Kohlezollkontingentgesetz zunächst einmal bis 1995 verlängert werden. Darüber kann es, glaube ich, kaum Meinungsverschiedenheiten geben. Im übrigen, und das ist wichtig, soll die Elektrizitätswirtschaft Zugang zu Importkohle im festen Verhältnis zur deutschen Kohle haben. Dies ist ein essentieller Bestandteil der Neuregelung, die ich vorhin dargestellt habe. Die Höchstmengen sehen dann wie folgt aus — um sie hier nicht nur als Verhältniszahlen vorzutragen —: 1981 bis 1985 durchschnittlich vier Millionen Tonnen, 1986 bis 1990 durchschnittlich acht Millionen Tonnen, 1991 bis 1995 durchschnittlich zwölf Millionen Tonnen.'
    In gleicher Höhe sind Importkontingente zusätzlich — zusätzlich! — für den Wärmemarkt vorgesehen, hier allerdings mit einer Einschränkung: bis Ende 1983 soll der Einsatz von Importkohle noch an den Nachweis der Substitution von Öl oder Erdgas gebunden ein. Das bedeutet einen — aber befristeten — Schutz für in diesem Bereich abgesetzte deutsche Kohle von zur Zeit rund vier Millionen Tonnen jährlich.
    Es gibt hier noch — ich weiß das — ein Sonderproblem und eine Sonderfrage beim Importkontingent für Hüttenkohle. Es wird noch darüber zu sprechen sein, ob sich eine Regelung finden läßt, die den Wünschen der Beteiligten etwas mehr entgegenkommt. Das würden wir gegebenenfalls bei den Beratungen im Wirtschaftsausschuß in die Prozedur einbringen.
    Meine Damen und Herren! Weiter soll das bisherige Kontingent von 5,5 Millionen t, das hauptsächlich von den Küstenländern benutzt wird, aufrecht-



    Bundesminister Dr. Graf Lambsdorff
    erhalten bleiben, wobei wir allerdings ab 1987 auf Verbraucherkontingente umstellen wollen; darüber scheint Einigkeit zu bestehen.
    Wir haben die Importkontingente nach dem heute abschätzbaren künftigen Bedarf bemessen. Wir gehen davon aus, daß mit dieser Methode administrative Hemmnisse für die Bereitstellung der Importkohle nicht auftreten können. Im übrigen sieht der Gesetzentwurf verschiedene Möglichkeiten vor, um auf einen Mehrbedarf flexibel und gezielt reagieren zu können.
    Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß dieses Konzept die deutsche Energiepolitik bei ausgewogener Berücksichtigung der Interessen der deutschen Kohle, der Stromwirtschaft, der übrigen Industrie und auch der Bundesländer sinnvoll abrundet. Die vorrangige Nutzung der deutschen Kohle und der Import ausländischer Kohle bilden zugleich die politische Voraussetzung, um auch den Einsatz von Kernenergie in kommenden Jahren zu steigern. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß keine Zeit verloren werden sollte, um dieses Konzept zu realisieren. Der Bergbau und die Stromwirtschaft haben in einer großen und bemerkenswerten Anstrengung und auch in schneller Zeit die Voraussetzungen für diese Entscheidungen geschaffen.
    Ich möchte hier ausdrücklich erwähnen, daß die Unterstützung der hier angesprochenen Verbände, und zwar sowohl des Bundesverbandes der Deutschen Industrie — der durch seinen Präsidenten auf der Hannover-Messe noch einmal ausdrücklich bestätigen ließ, daß dieses Konzept die Unterstützung des BDI findet — wie auch der Industriegewerkschaft Bergbau und Energie uns wesentlich dabei geholfen hat, das Ziel, das wir uns gesetzt hatten, zu erreichen.
    Die internationale Entwicklung der letzten Wochen unterstreicht die Dringlichkeit dieser Entscheidung der Bundesregierung, und sie unterstreicht auch die Dringlichkeit unseres Wunsches, noch in dieser Legislaturperiode die Gesetzesänderungen vorzunehmen, die hier erforderlich sind, damit die Abmachungen der beiden Wirtschaftszweige rechtsverbindlich werden können.
    Die Bundesregierung bittet deshalb den Deutschen Bundestag um eine möglichst zügige Beratung dieses Gesetzentwurfs. — Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der FDP und der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Spies von Büllesheim.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der CDU/CSU begrüßt dieses Gesetz. Sie unterstützt auch den Dank, Herr Bundeswirtschaftsminister, den Sie gerade an die verschiedenen beteiligten Industrieverbände ausgesprochen haben.
    Wir haben die Bundesregierung immer dazu aufgefordert, eine langfristige Energiepolitik zu betreiben.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Und nie Ihre eigene!)

    — Eine langfristige, Herr Kollege Wolfram! Zugegeben, das ist nicht ganz einfach. Es gibt sehr viele sehr schwer zu veranschlagende Aspekte, und die Verhältnisse ändern sich schnell. Aber wir glauben, daß das nicht der Grund für den Mangel an einer langfristigen Energiepolitik war, sondern je mehr man Einzelbereiche der Energie langfristig regelt, desto schärfer treten die Konturen der klaren Erkenntnis hervor, daß es eben ohne Kernenergie nicht geht.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Eben diese Erkenntnis ist in Teilen der Regierungsparteien bestritten; sie wird sogar abgeleugnet.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Gerstein [CDU/CSU]: In Nordrhein-Westfalen insbesondere!)

    In dem hier behandelten Gesetzentwurf wird für den wichtigsten Einsatzbereich der Kohle, für die Verstromung, ein langfristiges, bis 1995 reichendes Konzept vorgelegt. Wir hoffen, daß wir bei den im einzelnen nicht nachvollziehbaren Schätzungen der Regierung mit dem jetzigen Abgabesatz von 4,5 für die Maßnahmen, die mit diesem Gesetz zu finanzieren sind, auskommen werden und daß wir hier keine unangenehmen Überraschungen erleben.
    Aber man sollte im Zusammenhang mit dem großen Mittelbedarf von etwa 1,9 bis 2 Milliarden DM hier auch einiges Erfreuliche betonen. Zunächst einmal müssen wir sagen: Wenn die Hilfen für die deutsche Kohle in der Vergangenheit dieser nicht geholfen hätten, über die Durststrecke hinwegzukommen, wäre es der deutschen Steinkohle heute sicherlich nicht mehr möglich, den in diesem Gesetz vorausgesetzten stärkeren Beitrag zur Sicherung der deutschen Energieversorgung überhaupt zu leisten. Schon heute wäre der auf Ölbasis erzeugte Strom, wie wir wissen, teurer als der mit Inlandskraftwerkskohle erzeugte Strom. Die Tatsache, daß eine Wärmepreisdifferenz zum Schweröl heute praktisch nicht mehr besteht, ist ja ein Anlaß für die Novellierung dieses Gesetzes. Dies führt auch dazu — Herr Bundeswirtschaftsminister, Sie haben das betont —, daß ein gewisser Abbau der Bezuschussung zu erkennen ist; denn wir können feststellen, daß im Vollzug dieses Gesetzes sehr viel mehr deutsche Kohle verstromt werden wird, ohne daß der Abgabesatz steigen muß.
    Auf die Einzelheiten des Gesetzes muß ich nicht eingehen. Ich kann, Herr Bundeswirtschaftsminister, Ihren Bemerkungen weitgehend folgen. Die Langfristigkeit der Regelung, die jetzt vorgelegt wird, ist ein Wert in sich. Sie ist ein Wert für den Bergbau, der sich auf steigenden gesicherten Absatz einstellen und dadurch die erwünschte Mehrförderung auch tatsächlich erbringen kann. Wenn das privatrechtliche Vertragswerk unterschrieben und dies Gesetz verabschiedet sein wird dann hat die deutsche Steinkohle praktisch die Hälfte ihrer Förderung bis zum Jahre 1995 verkauft. Das ist sicher



    Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
    eine gute Grundlage für das, was wir für notwendig halten, nämlich für eine offensive Kohlepolitik.
    Wir wollen auch hoffen, daß dann die vielen geplanten und für die Verstromung notwendigen Steinkohlekraftwerke auch tatsächlich endlich einmal gebaut werden. Ich glaube, da müssen wir an die Elektrizitätswirtschaft appellieren. Aber wir werden auch an uns appellieren müssen, daß wir die notwendigen politischen und rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Verbesserung des Bundesimmissionsschutzgesetzes!)

    — Ich nehme das Stichwort auf. Jeder weiß, was damit gemeint ist.
    Die Elektrizitätswirtschaft hat von dieser Langfristigkeit Vorteile, weil sie endlich weiß, mit welchen Steinkohlemengen sie langfristig rechnen kann, und zwar sowohl aus dem Inland als auch aus Importen.
    Schließlich gewährleistet uns die Langfristigkeit der Importkontingentregelung die Möglichkeit, uns besser, als das bei der bisherigen Grundlage gegeben war, einen Anteil am wahrscheinlich stark zunehmenden Weltkohlemarkt zu sichern. Wenn der Herr Bundeswirtschaftsminister gerade davon gesprochen hat, diese Regelung setze die langfristige Energiepolitik der Bundesregierung fort, dann muß man sagen: Eine solche war im Bereich der Kohleimportkontingente nicht gegeben. Denn das geltende Zollkontingentgesetz läuft schon 1981 aus, und die Importwirtschaft hat immer beklagt, daß sie nicht langfristig disponieren könne.
    Einen Vorteil muß man besonders herausheben: Sie haben es bereits getan, Herr Bundeswirtschaftsminister: Mit diesem Gesetz werden die politischen Voraussetzungen für den Ausbau der Kernenergie geschaffen. Wir teilen diese Meinung. Denn nach Verabschiedung dieses Gesetzes wird es niemand mehr so leicht haben, sich im Bereich der Kernenergie hinter einer unbestimmten Restbedarfsphilosophie oder hinter dem Schlagwort „Vorrang für die Kohle" — für uns eine Selbstverständlichkeit — wie bisher zu verstecken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die deutsche Steinkohle kann zur Stromversorgung bis zum Jahre 1995 nicht wesentlich mehr bringen, als dieses Gesetz voraussetzt. Das Mehr an Strombedarf und das notwendige Weniger an Öl muß daher — das war immer offenkundig — zu einem wesentlichen Anteil aus der Kernenergie gedeckt werden. Wer eine andere Lösung für diese Frage hat, mag sie nennen. Auf einen zusätzlichen Einsatz inländischer Steinkohle wird er sich nach diesem Vertrag in Zukunft nicht mehr berufen können.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Meine Damen und Herren, die dargestellten positiven Wirkungen des Gesetzes sind nicht umsonst zu haben. Der Kohlepfennig, der schon lange kein Pfennig mehr ist, von heute 4,5 % der Stromerlöse, wird, wie bereits erwähnt, hoffentlich ausreichen, die Leistungen des Gesetzes zu finanzieren. Gerade angesichts der Langfristigkeit dieses Gesetzes muß wieder darauf verwiesen werden, daß die Finanzierung des Gesetzes über eine Sonderabgabe aus grundsätzlichen finanzverfassungspolitischen Gründen zumindest bedenklich ist. Hier wird eine Art von Sondersteuer erhoben, deren Höhe vom Bundesminister für Wirtschaft durch Verordnung festgelegt werden kann. Diese steuerähnliche Abgabe wird in einen Schattenhaushalt eingebracht und von diesem aus nach Maßgabe des Gesetzes verteilt.
    Die vorsorgenden Maßnahmen zur Absicherung unserer Energieversorgung sind ein nationales Anliegen, welches an sich aus den öffentlichen Haushalten finanziert werden müßte, weil die Belastungen eben nicht nur vom Stromverbraucher, sondern von allen Bürgern und Unternehmen nach Maßgabe ihrer Steuerkraft und nicht nach Maßgabe ihres Stromverbrauchs finanziert werden müssen. Es ist daher auch an dieser Stelle zu bedauern, daß sich die öffentlichen Haushalte unter dieser Regierung so entwickelt haben, daß dringende nationale Anliegen trotz einer ungeheuren Steuerlast aus den Steuern eben nicht mehr finanziert werden können. Im Augenblick ist eine andere Finanzierung — insbesondere eine solche aus den öffentlichen Haushalten — absolut unmöglich.
    Bei der Erörterung dieses Problems soll allerdings nicht verschwiegen werden, daß auch die Elektrizitätswirtschaft anderer Länder — und damit letztlich der Stromverbraucher — besondere Lasten aus der Zukunftsvorsorge für die Absicherung der Primärenergiegrundlage zu tragen hat. Das gilt z. B. für Frankreich im Hinblick auf den dortigen sehr schnellen Ausbau der Kernenergie. Auch in England zahlt der National Electricity Board an den National Coal Board seit vielen Jahren einen wesentlich höheren Preis, als das dem Weltmarkt entspricht, der natürlich, ohne — wie hier in Deutschland — als Sonderabgabe ausgewiesen zu sein, Bestandteil des Strompreises ist. Unter gleichen Gegebenheiten würde sich ähnliches auch bei uns vollziehen. Denn es liegt nicht im Interesse der Stromerzeuger und auch nicht im Interesse der Stromverbraucher, bei der Primärenergie völlig oder weitgehend vom Ausland abhängig zu sein. Hätten wir z. B. eine Electricite Allemagne, dann würde es dieser Abgabe jedenfalls so nicht bedürfen. Es würden einfach — wie in England — im Wege der privatrechtlichen Vereinbarung höhere Preise gezahlt, die in den Strompreis Eingang finden würden.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Wollen Sie denn die Elektrizitätswirtschaft verstaatlichen?)

    — Nein, selbstverständlich nicht; sie ist bei uns eben nicht verstaatlicht, sondern wir haben wie Sie wissen, sehr viele Unternehmen. Aber ich komme gleich darauf. — Das, was sich hier über eine steuerähnliche Sonderabgabe und über ein Sondervermögen vollzieht, hat bei uns, Herr Kollege Wolfram — jedenfalls teilweise —, tatsächlich den Charakter einer Ausgleichsabgabe für die Sonderlasten, die die Elektrizitätsunternehmen treffen, die eben die teure deutsche Steinkohle verstromen.



    Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
    Hier stehen also zwei Gesichtspunkte gegenüber. Aber angesichts der Bedeutung des Kohleanliegens als solchem und der Notwendigkeit, dazu bald und auch langfristig zu entscheiden, bleibt uns heute nichts anderes übrig, als in der bisherigen Art und Weise der Finanzierung fortzufahren. Aber es bleibt ein allgemeines Anliegen, dieses ordnungspolitisch bedenkliche Problem weiter zu sehen und die Finanzierung unserer Energiepolitik mittelfristig und schrittweise wieder auf die rechten Beine, nämlich auf die Beine der Unternehmen und die der öffentlichen Haushalte ohne Sondervermögen zu stellen.

    (Dr. Waigel [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Lassen Sie mich hier noch ein weiteres Anliegen ansprechen: Die gesetzliche Regelung ist ungeheuer kompliziert. Selbst der Fachmann kann dieses Gesetz kaum mehr lesen. Man wird immer wieder auf mindestens zwei Verstromungsgesetze sowie auf eine Vielzahl von Verordnungen etc. verwiesen. Irgendwann muß bei jedem Gesetz der Zeitpunkt gekommen sein, einmal eine zusammenfassende Neufassung zu verabschieden. Wir bedauern, daß diese Gelegenheit jetzt bei der erhofften Langfristigkeit der Regelung nicht gewählt worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In einem so komplizierten Gesetz gibt es natürlich eine Reihe von Einzelfragen, die der Klarstellung oder der ergänzenden Regelung und damit auch der Einzelberatung im Wirtschaftsausschuß bedürfen.

    (Vorsitz: Vizepräsident Wurbs)

    Ich kann hier wegen der fortgeschrittenen Zeit nur wenige Punkte ansprechen. Es geht einmal um die Erstattung der Betriebsmehrkosten, die bei der Verstromung niedrigflüchtiger Kohle entstehen, und um den Frachtausgleich. Die Erstattung der Betriebsmehrkosten würde im Jahre 1980 nach der geltenden Gesetzesfassung nicht gewährt. Die Elektrizitätsversorger, die sich widerstrebend schließlich dazu bereitgefunden haben, niedrigflüchtige Kohle zu verstromen, würden im Jahr 1980 die Mehrkosten selbst zu tragen haben. Das kann der Gesetzgeber nicht wollen. Wir begrüßen im übrigen, daß der Anreiz zur Verstromung niedrigflüchtiger Kohle in Zukunft, wenn auch in anderer Form, erhalten bleibt. Die Vergangenheit hat erwiesen, daß ein solcher Anreiz notwendig ist.
    Es ist auch die Frage zu stellen, ob es klug ist, daß die Erstattung von Stromtransportkosten im Gesetz starr bis zum Jahr 1987 begrenzt ist. Eine gewisse Benachteiligung — davon ist gesprochen worden — der revierfernen Gebiete durch die Verstromungsgesetzgebung ist oftmals bemerkt und in der Staffelung des Prozentsatzes der Ausgleichsabgabe auch berücksichtigt worden. Durch die künftige Zunahme des Einsatzes von Importkohle wird sich für die küstennahen revierfernen Gebiete ein gewisser Ausgleich ergeben, der für den süddeutschen revierfernen Raum so nicht gegeben ist. Das Auslaufen von Stromtransportkostenzuschüssen sollte daher im Interesse des süddeutschen Raums flexibel und einzelfallbezogen gehandhabt werden können und nicht im Jahre 1987 abrupt enden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Auch die Frage von Transportkostenzuschüssen für Kohle selbst wird — davon ist bereits gesprochen worden —, so schwierig sie rechtlich, technisch und finanziell ist, sicherlich im Laufe der Beratungen des Wirtschaftsausschusses neu angesprochen werden müssen.

    (Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Über eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe!)

    — Das ist auch finanziell schwierig, Herr Kollege Wolfram.
    Wir werden im Ausschuß darüber sprechen müssen, warum in eine gesetzliche Regelung im Zusammenhang mit den Verstromungsgesetzen auch die Kokskohle einbezogen worden ist, obwohl der Hüttenvertrag bereits 1983 gekündigt werden kann und dann 1988 ausläuft und die Nachfolgeregelung erst zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt werden muß. Wir werden uns dafür einsetzen, daß die Regelungen für Kokskohle deshalb nicht bis 1995, der Laufzeit der Verträge mit der Elektrizitätswirtschaft, sondern nur bis 1988, der Laufzeit des Hüttenvertrages, gelten sollen. Auch über die Bedingungen für die Erteilung von Kontingenten für die Einfuhr von Kokskohle bis 1988 wird zu sprechen sein. Sie berücksichtigen allem Anschein nach nicht, daß es in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Vertragshüttenwerke der Ruhrkohle gibt, sondern auch Hütten mit andersartigen Lieferbeziehungen.
    Ein letztes Anliegen: Der Gesetzgeber geht zutreffend davon aus, daß gerade der industrielle Wärmemarkt ein wichtiges Aktionsfeld für die Importkohle ist. Hier liegt ein erhebliches Substitutionspotential. Das Gesetz spricht aber vom Wärmemarkt allgemein, obwohl sich aus der Begründung — jedenfalls für mich — zu ergeben scheint, daß nur der industrielle Wärmemarkt gemeint ist. Die Freigabe muß daher der Begründung entsprechend auf den industriellen Wärmemarkt beschränkt bleiben. Der Hausbrand- und Kleinverbrauchermarkt darf in die Importfreigabe nicht einbezogen werden, denn hier würde die Importkohle nicht 01, sondern deutsche Kohle verdrängen. Das darf nicht eintreten. Der Hausbrandmarkt ist der einzige subventionsfreie Kohlemarkt, den wir heute noch haben. Er darf nicht nach drei Jahren über den Umweg des Importkohlemarktes kaputtgemacht werden. Es gibt Unternehmen, die sich zu hohem Anteil ihrer Förderung in diesem freien Hausbrandmarkt bewähren müssen.
    Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, hat natürlich eine Reihe von weiteren Problemen. Man kann und muß sie auch nicht alle in der ersten Lesung anführen.
    Ich fasse zusammen: Die CDU/CSU-Fraktion steht hinter diesem Gesetzentwurf, und zwar hinter der Zielsetzung des Gesetzentwurfs und — von einigen Einzelfragen abgesehen — auch hinter der Ausgestaltung, die dieser Gesetzentwurf gefunden hat.



    Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
    Wir freuen uns darüber, daß mit diesem Gesetzentwurf für den Teilbereich Kohle endlich eine langfristige energiepolitische Konzeption vorgelegt wird. Wir fordern die Bundesregierung auf, auch für die anderen Energiebereiche eine langfristige Konzeption zu entwickeln und vorzulegen.

    (Gerstein [CDU/CSU]: Dringend nötig!)

    Eine klare Lösung der Energiefrage ist lebenswichtig für unser Volk. Wir werden an der Lösung dieser Frage und auch in anderen Teilbereichen unserer Energieversorgung wie bisher konstruktiv und fair mitarbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei Abgeordneten der SPD)