Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Abelein 25. 4.
Dr. van Aerssen* 18. 4.
Dr. Aigner* 18. 4.
Alber s 18. 4.
Dr. Bangemann* 18. 4.
Dr. Barzel 18. 4.
Brandt* 18. 4.
Cronenberg 18. 4.
Erpenbeck 18. 4.
Dr. Evers 18. 4.
Feinendegen 18. 4.
Fellermaier* 18. 4.
Flämig** 18. 4.
Frau Dr. Focke * 18. 4.
Franke 25. 4.
Friedrich (Würzburg) * 18. 4.
Dr. Früh* 18. 4.
Dr. Fuchs * 18. 4.
Dr. Häfele 18. 4.
von Hassel* 18. 4.
Dr. Haussmann 18. 4.
Frau Hürland 18. 4.
Dr. Hüsch 18. 4.
Katzer* 18. 4.
Dr. h. c. Kiesinger 18. 4.
Kittelmann** 18. 4.
Dr. Klepsch 25. 4.
Dr. Köhler (Duisburg) * 18. 4.
Kroll-Schlüter 18. 4.
Lange* 18. 4.
Lemp 18. 4.
Dr. Luda 25. 4.
Laker* 18. 4.
Luster * 18. 4.
Dr. Marx 25. 4.
Müller (Bayreuth) 18. 4.
Dr. Müller-Hermann* 18. 4.
Dr. Pfennig* 18. 4.
Picard 18. 4.
Pieroth 18. 4.
Reddemann** 18. 4.
Dr. Ritz 18. 4.
Frau Schleicher* 18. 4.
Schmidt (Wattenscheid) 18. 4.
Schulte (Unna) 18. 4.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 18. 4.
Seefeld* 18. 4.
Dr. Freiherr Spies
von Büllesheim** 18. 4.
Dr. Stavenhagen 18. 4.
Dr. Steger 18. 4.
Stöckl 18. 4.
Sybertz 25. 4.
Tönjes 25. 4.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Frau Tübler 25. 4.
Frau Dr. Walz* 18. 4.
Wawrzik* 18. 4.
Wischnewski 18. 4.
Baron von Wrangel 18. 4.
Zebisch** 18. 4.
Ziegler 18. 4.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 1 und 2):
Teilt die Bundesregierung Befürchtungen und Klagen, daß die vielfältigen neuen Hilfsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, die über eine Hausbank beantragt werden müssen, von der Hausbank nicht mit dem gebotenen Nachdruck den Interessenten vorgestellt werden, da diese private Kredite vergeben will und keine staatlich begünstigten Hilfen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Fülle der Fördermaßnahmen besser als bisher an die mittelständische Wirtschaft heranzutragen?
Welche Mineralölkonzerne haben in den letzten Jahren wieviel bisher unabhängige kleine und mittlere Mineralölunternehmen aufgekauft, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die systematische Vernichtung des freien Mineralölhandels zu unternehmen?
Zu Frage A 1:
Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtungen, daß die Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu wenig bekannt seien und die in die Abwicklung eingeschalteten Hausbanken vorziehen, anstelle öffentlicher Darlehen eigene Mittel anzubieten. Klagen blieben die Ausnahme und konnten zudem bisher nicht konkretisiert werden.
Die Bundesregierung schätzt im Gegenteil die Vorzüge des Bankenverfahrens, in dem die Verwaltung lediglich die Richtlinien setzt, hoch ein. Es gewährleistet vor allem eine zügige, unbürokratische und auch kostengünstige Programmabwicklung. Die im Bundesministerium für Wirtschaft gebildete Arbeitsgruppe zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, der Vertreter der Verbände und der Kammern angehören, hat diese Vorteile kürzlich besonders hervorgehoben. Der harte Wettbewerb innerhalb des Kreditgewerbes läßt auch nicht zu, daß die Banken die staatlichen Förderungen vernachlässigen. Außerdem sind die staatlichen Hilfen nur Anteilsfinanzierungen, so daß das Kreditgewerbe ohnehin für die Investition eigene Mittel mit einsetzen muß.
Die Bundesregierung ist ferner der Auffassung, daß die Finanzierungshilfen des Bundes einen hohen Bekanntheitsgrad haben. Ihre Zahl ist begrenzt, sie sind leicht überschaubar. Es handelt sich in erster Linie um die fast drei Jahrzehnte bestehende ERP-Förderung mit dem Schwergewicht bei Vorhaben in den strukturschwachen Gebieten und Existenzgründungen. Hinzugetreten ist letztes Jahr lediglich das Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründer. Auf diese Maßnahmen weist das Bundesministerium für Wirtschaft sowie das Bundespresseamt in zahlreichen Veröffentlichungen hin. Gleiches
17014* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
tun die Verbände und Kammern sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Lastenausgleichsbank und die Berliner Industriebank als Agenten des Bundes für die Programmdurchführung.
Zu Frage A 2:
Die Zahlen über die Unternehmenszusammenschlüsse im Mineralölbereich vermögen — wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram vom 19. März 1980 festgestellt hat — eine systematische Vernichtung des freien Mineralölhandels durch eine generelle Verdrängungspolitik der Mineralölkonzerne nicht zu belegen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Rahmen der Fusionskontrolle haben die Mineralölgesellschaften seit 1977 insgesamt 113 Unternehmen des Mineralölhandels übernommen. Daran waren in 46 Fällen die BP, in 39 Fällen die Shell und in 12 Fällen die Esso beteiligt, während auf die Veba einschließlich Aral 7 sowie auf Mobil 5 und Texaco 4 Unternehmenszusammenschlüsse entfielen.
Wenn auch ein Teil der 15 in diesem Jahr (1980) vom Bundeskartellamt geprüften Zusammenschlüsse bereits im Vorjahr vollzogen und daher statistisch auch der Vorjahresperiode zugerechnet werden muß, so zeigt doch die mit 26 Fällen relativ niedrige Anzahl der Zusammenschlüsse für 1979 — im Jahre 1978 waren es noch 38 Fälle —, daß die Mineralölgesellschaften ihre Zusammenschlußaktivitäten trotz der Schwierigkeiten, die die mittelständische Mineralölwirtschaft angesichts der drastischen Preisentwicklung auf den Spotmärkten (Rotterdam) zu bewältigen hatte, eher eingeschränkt als ausgeweitet haben.
Durch die kürzlich verabschiedete 4. Kartellgesetznovelle ist wegen der wettbewerbspolitischen Probleme, die generell mit dem Aufkauf mittelständischer Unternehmen durch Großunternehmen verbunden sind, Vorsorge getroffen worden, daß das Bundeskartellamt einer etwaigen Intensivierung der Zusammenschlußaktivitäten der Mineralölgesellschaften mit der Fusionskontrolle wirksamer als bisher begegnen kann. In Zukunft können Zusammenschlußvorhaben großer Unternehmen, auch wenn sie — wie häufig gerade im Mineralölbereich — verhältnismäßig kleine Unternehmen ab 4 Millionen DM Umsatz betreffen, vor dem Vollzug, d. h. bevor unvertretbare Schäden an den Wettbewerbsstrukturen eintreten, kontrolliert und, soweit die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen zu erwarten ist, auch untersagt werden.
Anlage 3
Antwort
des. Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 3):
Hält die Bundesregierung eine Novellierung des sogenannten Maschinenschutzgesetzes dahin gehend für erforderlich, daß auch in privaten Haushalten Brand- und Rauchmelder installiert werden müssen?
Dem Gerätesicherheitsgesetz — die frühere Bezeichnung war Maschinenschutzgesetz — unterliegen Brandmeldegeräte nur, soweit es sich um verwendungsfertig gelieferte Arbeitseinrichtungen handelt, die nicht eingebaut, sondern nur angeschlossen oder aufgestellt werden müssen. Handelt es sich dagegen um Teile einer baulichen Anlage, ist das Gerätesicherheitsgesetz nicht anwendbar. Die Schutzvorschriften des Gesetzes beziehen sich ferner nur auf die Beschaffenheit der Geräte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder des Ausstellens durch Hersteller oder Einführer.
Die Verpflichtung zur Installation von Brand- und Rauchmeldern in Bauten ist dem allgemeinen Baurecht der Länder zuzuordnen. Die Bundesregierung sieht deshalb eine Novellierung des Gerätesicherheitsgesetzes nicht vor.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 18):
Wird die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode die Entwürfe zur Änderung der Teile des Scheidungsrechts, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind, so rechtzeitig einbringen, daß die gesetzgebenden Körperschaften in der Lage sind, sie zu verabschieden, und wird die Bundesregierung notfalls dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts nachgehen, für eine vorläufige Regelung zu sorgen, um zu verhindern, daß betagte Betroffene die Wiedergutmachung des ihnen vom Gesetzgeber zugefügten Unrechts nicht mehr erleben?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 festgestellt, daß die Regelungen über den Versorgungsausgleich in der Form des Rentensplittings und des für Beamte und Soldaten geltenden ,,Quasi-Splittings" dem Grundgesetz entsprechen. Es hat nicht erklärt, daß Teile des Scheidungsrechts verfassungswidrig sind. Lediglich für bestimmte nach dem Scheidungsurteil eintretende Härtefälle seien ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich, die nachträgliche Korrekturen ermöglichen.
Bei der Neuregelung des Scheidungsfolgenrechts handelt es sich, soweit es den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Versorgungen und Versorgungsanwartschaften betrifft, um die Regelung schwieriger und komplexer Sachverhalte. Ergänzende Regelungen für Härtefälle müssen auf diese Sachverhalte abgestimmt werden. Ihre Einpassung in das geltende System insbesondere des Versorgungsrecht bedarf daher sorgfältiger gesetzgeberischer Überlegungen.
Die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetzentwurf haben begonnen. Sie werden mit größtmöglicher Intensität vorangetrieben. Angesichts der beschriebenen Schwierigkeit der -Materie ist allerdings noch nicht vorhersehbar, ob ein Gesetzesentwurf so eingebracht werden kann, daß die ergänzende gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann.
Ob und in welcher Form darüber hinaus eine vorläufige Regelung für die vom BVerfG angesproche-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17015*
nen Härtefälle verwirklicht werden kann, wird derzeit geprüft.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 19 und 20):
Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Veröffentlichungen nach 687 ZPO, wonach die Entmündigung einer Person wegen Verschwendung oder Trunksucht vom Amtsgericht (mit voller Namens- und Adressenangabe) bekanntzumachen ist?
Hält die Bundesregierung diese Gesetzesvorschrift gesellschaftspolitisch für noch vertretbar und verfassungsmäßig für vereinbar mit Artikel 1 Abs. 1 GG, der die Unantastbarkeit der Würde des Menschen garantiert?
Eine Vorschrift, wonach Entscheidungen über die Entmündigung wegen Verschwendung öffentlich bekanntzumachen sind, war bereits in der 1879 in Kraft getretenen Zivilprozeßordnung enthalten. Durch die Zivilprozeßnovelle von 1898 ist die Bestimmung wegen gleicher Interessenlage auf die Entmündigung wegen Trunksucht ausgedehnt worden.
Nach seinem gesetzgeberischen Zweck dient § 687 ZPO dem Schutz solcher Personen, die mit dem Entmündigten im Rechtsverkehr in Berührung kommen. Durch die Entmündigung verliert der Betroffene seine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Er kann Rechtsgeschäfte wirksam nur noch mit Einwilligung oder Zustimmung seines Vormunds vornehmen. Wird dies verweigert, so kommt das Rechtsgeschäft nicht zustande. Ersatzansprüche des Gegners bestehen grundsätzlich nicht. Die öffentliche Bekanntmachung einer Entscheidung wegen Verschwendung oder Trunksucht kann Schäden Dritter entgegenwirken. Sie ermöglicht es ihnen, sich über die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten zu unterrichten.
Nach neuerer Auffassung ist dieser Schutz Dritter, der zu Lasten des Betroffenen gewährt wird, problematisch. Er kann als Eingriff in das durch Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bewertet werden und läßt sich rechtspolitisch kaum mehr rechtfertigen. Die Kommission für das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit einer Überarbeitung des Entmündigungsverfahrens befaßt war, hat § 687 ZPO als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Überarbeitung des Entmündigungsrechts in Aussicht genommen. Im Zuge dieser Arbeiten wird über die Aufhebung des § 687 ZPO zu entscheiden sein.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 23 und 24):
Hat die Bundesregierung klare Vorstellungen darüber, wie der öffentlich-rechtliche und der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nach den §§ 1587 ff. BGB steuerrechtlich zu behandeln ist, und wie sehen diese Vorstellungen gegebenenfalls aus?
In welcher Form soll nach Auffassung der Bundesregierung die weithin bestehende Rechtsunsicherheit über die steuerrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs beseitigt werden, und warum ist bisher nichts geschehen?
Die Bundesregierung hat klare Vorstellungen darüber, wie der öffentlich-rechtliche und der schuldrechtliche Versorgungsausgleich steuerrechtlich zu behandeln ist. Soweit praktisch vordringlich zu entscheidende Fragen an die Finanzverwaltung herangetragen worden sind, hat der Bundesfinanzminister seine mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Auffassung bekanntgegeben. Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen sowohl des öffentlich-rechtlichen als auch des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs insgesamt hat der Bundesfinanzminister ein Schreiben vorbereitet, das mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder im Juni 1979 erörtert worden ist. Es bestand damals Einvernehmen, daß angesichts der erst kurz zuvor ergangenen BGH-Beschlüsse zur zivilrechtlichen Beurteilung des Versorgungsausgleichs, die möglicherweise Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung haben könnten, und im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs von einer abschließenden Erörterung der Problematik abgesehen werden sollte.
Es ist beabsichtigt, in der nächsten turnusmäßigen Sitzung mit den Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder die Meinungsbildung zum Versorgungsausgleich abzuschließen.
Ich bitte um Verständnis, daß ich vor einer abschließenden Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Vorstellungen der Bundesregierung im einzelnen nicht bekanntgeben möchte.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 27 und 28):
Ab wann ist die zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit dringend benötigte und in welcher Höhe ist die angekündigte Bezuschussung des Gasölpreises für die deutsche Kutterfischerei geplant, und ab wann ist die angekündigte finanzielle Förderung für energiesparende Fangmethoden bzw. neuer Fischereitechnologien vorgesehen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung für Neubaukostenzuschüsse für Fischkutter gemäß EG-Richtlinien und der Auszahlung der genehmigten Zuschüsse in der Regel bis zu einem Jahr vergeht, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, diesen Zeitraum, der vor allem für kleinere und mittlere Fischereiunternehmer eine starke finanzielle Belastung darstellt, zu verkürzen?
Zu Frage A 27:
Der erste Teil der Frage bezieht sich offensichtlich auf die „Anpassungshilfe"; der zweite Teil läßt sich mit dem Stichwort „Energieeinsparung" kennzeichnen.
17016* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die vom Bundestag beschlossene einmalige Anpassungshilfe für Betriebe der Seefischerei wird als besondere Struktur- und Konsolidierungsmaßnahme durchgeführt werden.
Entsprechend den Erläuterungen zum Titel „Anpassungshilfe" hatte die Bundesregierung zunächst die Absicht, eine Liquiditätshilfe zur Verbilligung von Betriebsmittelkrediten unter Einschluß des Betriebsmittels Treibstoff zu gewähren. Gegen eine derart gestaltete Hilfe - wie auch gegen ähnliche Beihilfegewährungen anderer Mitgliedstaaten — hat jedoch die EG-Kommission Einspruch erhoben. Die für die beihilfenrechtliche Prüfung zuständigen Kommissionsdienststellen konnten trotz eingehender und nachdrücklicher Beratungen nicht zu einer Zustimmung bewogen werden. Daher wurde umgehend eine andere Ausgestaltung der Beihilfe ausgearbeitet, mit der zukünftige Einwände der Kommission vermieden werden sollen. Diese Ausgestaltung ist nach dem geltenden Bundeshaushalt ebenfalls möglich, hat aber ein etwas komplizierteres nationales Durchführungsverfahren zur Folge. Die Abstimmung ' hierüber zwischen den Bundesressorts, mit den Bundesländern und mit der Wirtschaft ist eingeleitet. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt, sobald die erforderliche beihilfenrechtliche Prüfung mit positivem Ergebnis abgeschlossen ist.
Zur finanziellen Förderung für energiesparende Methoden bzw. Fischereitechnologien ist auf folgendes hinzuweisen:
Bereits seit längerem wird untersucht, inwieweit hier Umstellungsmöglichkeiten bestehen. Vom Bund und zum Teil auch von den Küstenländern werden für die Nordsee und für die Ostsee Versuchs- und Erprobungsprojekte finanziert. Die Wissenschaftler und die technischen Möglichkeiten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei sind hier in beachtlichem Umfang eingesetzt. Die Projekte werden praxisnah und unter Beteiligung einer möglichst großen Zahl von Fischern durchgeführt.
Eine finanzielle Förderung bestimmter Investitionen der Seefischerei-Betriebe ist schon im Rahmen derzeit geltender Richtlinien möglich. Bei der beabsichtigten Neufassung von Förderungsrichtlinien wird das Anliegen über die gegebenen Möglichkeiten hinaus, energiesparende Techniken besonders zu fördern, mit Vorrang geprüft werden.
Zu Frage A 28:
Nach der zunächst bis Ende 1978 befristeten „Verordnung des Rates vom 25. Juli 1978 über eine gemeinsame Übergangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei" werden auch sieben deutsche Kutterneubauten mit Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft gefördert. Die Kommission hat die Anfang November 1978 gestellten Anträge nach Anhörung des Fondsausschusses und Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischereiwirtschaft am 28. Juni 1979 bewilligt.
Für fünf der genannten Vorhaben ist nach Vorlage der Rechnungsunterlagen Anfang dieses Jahres die Auszahlung erfolgt; bei den beiden übrigen
Projekten konnten die Zuschüsse wegen verzögerter Vorlage der Unterlagen bisher nicht gezahlt werden.
Weitere neun Vorhaben von deutschen Kutterfischern wurden von der Kommission nach der inzwischen bis zum 31. Dezember 1979 verlängerten Übergangsmaßnahme genehmigt.
Die zuständigen Dienststellen der Kommission, des Bundes und der Länder sind bemüht, die Zeiten zwischen Stellung der Anträge, der Bewilligung und der Auszahlung der Zuschüsse möglichst kurz zu halten. Es ist selbstverständlich, daß für ein Antragsverfahren gewisse Fristen festgelegt werden müssen. Auch die Prüfung der Unterlagen benötigt Zeit. Für die Anträge, die als erste gestellt wurden, sind diese Fristen besonders lang, weil wegen der Ausgewogenheit der Bewilligungen zu einem Termin über alle vorgelegten Anträge aller Mitgliedstaaten zu entscheiden ist. Eine wesentliche Verringerung der Zeiträume zwischen Antragstellung und Bewilligung wird sich deshalb allerdings kaum erreichen lassen. Der Auszahlungszeitpunkt hängt in einem erheblichen Maße vor allem von der raschen Vorlage der notwendigen Belege ab. Er ist also von dem Antragsteller sehr stark beeinflußbar.
Dieser Sachverhalt ist sowohl der Bundesregierung und den Ländern als auch den Antragstellern bekannt.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 31):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in mehreren Versuchen bewiesen wurde, daß zahlreiche neue Saatgut-Beizmittel nicht den gleichen Schutz junger Getreidepflanzen sicherstellen konnten wie die bisher im Einsatz befindlichen quecksilberhaltigen Beizmittel, und daß darüber hinaus in einigen Fällen sogar ausgesprochene Aufwuchsschäden beobachtet wurden, und ist die Bundesregierung bereit, aus diesen Erkenntnissen die Konsequenz zu ziehen, den Erlaß einer Verordnung zum Verbot quecksilberhaltiger Beizmittel vorerst zu verschieben, bis neuere, gesicherte Erkenntnisse den Einsatz von quecksilberfreien Beizmitteln rechtfertigen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige der neuen quecksilberfreien Saatgutbehandlungsmittel unter bestimmten Bedingungen nicht den gleichen Schutz junger Getreidepflanzen sicherstellen konnten wie quecksilberhaltige Beizmittel. In Teilen Norddeutschlands haben einige quecksilberfreie Beizmittel bei Spätsaat auf schweren Böden versagt; Aufwuchsschäden wurden nur nach Anwendung eines bestimmten Mittels festgestellt.
Die Pflanzenschutzindustrie hat erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung neuer Präparate unternommen. Weitere quecksilberfreie Beizmittel konnten daher inzwischen zugelassen werden. Die Bemühungen auf diesem Sektor werden intensiv fortgesetzt, so daß in Zukunft mit verbesserten Beizmitteln der neuen Generation zu rechnen ist.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17017*
Die bisher verwendeten organischen Quecksilberverbindungen sind humantoxikologisch bedenklich. Sie werden bei Kontakt vom Menschen gut aufgenommen, in bestimmten Körperorganen gespeichert und können Funktionsstörungen verursachen. Die mit Saatgut beschäftigten Anwender können in aller Regel nicht ausreichend gegen Stäube und Dämpfe der Quecksilberpräparate geschützt werden. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, die Zulassung quecksilberhaltiger Saatgutbehandlungsmittel mit dem 31. Oktober 1981 auslaufen zu lassen und die Anwendung als Pflanzenbehandlungsmittel zu verbieten.
Anlage 9
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 55):
Trifft es zu, daß viele Geheimdienstberichte des Bundesnachrichtendienstes ihre Adressaten in der Bundesregierung nicht erreicht haben?
Nein.
Anlage 10
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 56 und 57):
Aus welchen Gründen hat der amtierende Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Dr. Grünewald, gegenüber der Bundespressekonferenz am 26. März 1980, um 15 Uhr, behauptet, Bundesbedienstete seien an den unter Bruch der Friedenspflicht erfolgten Warnstreiks nicht beteiligt gewesen, obwohl um 11 Uhr des gleichen Tages ausweislich der Bild- und Wortberichterstattung in Presse und Funk Angehörige seines eigenen Hauses vor dem Eingangstor des Bundespresseamts eine Demonstration veranstaltet hatten?
Hat es die Leitung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung unterlassen, die Teilnehmer der Demonstration am 26. März 1980 auf die Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Hinblick auf arbeitsrechtliche, beamtenrechtliche und demonstrationsstrafrechtliche Bestimmungen hinzuweisen?
Zu Frage A 56:
Der Stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Herr Dr. Grünewald, hat die in Ihrer Frage unterstellte Behauptung nicht aufgestellt. Ausweislich der Niederschrift der Bundespressekonferenz vom 26. März 1980 hatte Herr Dr. Grünewald auf eine Frage, ob die Bundesregierung die Streiks lediglich kritisch hinnehme, oder ob sie überprüfen werde, wer sich an ihnen beteiligt habe, und ob sie die nachgeordneten Dienststellen auf die Rechtswidrigkeit solcher Streiks hinweisen werde, folgendes geantwortet:
Ich glaube, es war nützlich, daß ich Gelegenheit hatte, als Antwort auf eine Frage auf die Friedenspflicht hinzuweisen. Das wird ja wohl auch auf dem Umweg über die Medien an die Betreffenden herangetragen werden oder jedenfalls für sie zur Kenntnisnahme bereitliegen.
Zum zweiten spielen sich diese Maßnahmen ja im wesentlichen im Bereich der Kommunen ab, was für die Bürger besonders unangenehm ist, weil hier wirklich ihre Interessen beeinträchtigt werden. Es ist dann wohl an den kommunalen Behörden, der Sache nachzugehen. Etwa im Wege der Bundesexekution Recherchen in Köln anzustellen, das halte ich nicht für angängig.
Zu Frage A 57:
Als ich am 25. März 1980 davon Kenntnis erhalten habe, daß Mitglieder der ÖTV, die im Amt beschäftigt sind, für den 26. März 1980 eine Aktion beabsichtigten, um die ÖTV-Forderung nach einem Sockelbetrag zu unterstützen, habe ich eines dieser Mitglieder zu einem Gespräch gebeten. Ich habe bei diesem Gespräch erklärt, daß ich solche Aktionen nicht für zulässig ansehe und mich nachdrücklich dagegen ausgesprochen, solche Aktionen während der Dienststunden auf dem Gelände des Amtes durchzuführen.
Anlage 11
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 58 und 59):
Trifft es zu, daß in die Zahl der innerhalb der Quoten aufgenommenen bzw. zur Aufnahme vorgesehenen Indochinaflüchtlinge (15 510) über 5 000 außerhalb der Quote eingereiste Flüchtlinge und etwa 2 000 Personen, die sich bereits vor Herbst 1978 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, eingerechnet wurden?
Bis zu welchem Zeitpunkt und in welchen zeitlichen Schritten ist nach den Planungen des Auswärtigen Amts mit der Einreise der restlichen 4 490 Flüchtlinge zu rechnen, und welche Gründe bestehen dafür, die noch offenen Quotenplätze seit einiger Zeit nur noch schleppend zu verteilen?
Zu Frage A 58: Nein.
Zu Frage A 59:
Bis jetzt sind etwa 13 637 Indochinaflüchtlinge eingereist. Die Einreise der übrigen, die bereits die Zusicherung ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, hängt zeitlich im wesentlichen von den Ausreiseformalitäten in den Lagern der Erstaufnahmeländer sowie von der Aufnahmekapazität der Durchgangslager in den Bundesländern ab.
Anlage 12
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 60):
Hat die Bundesregierung die ablehnende Reaktion der türkischen Regierung auf ihre Pläne, herangewachsene Kinder ausländischer Arbeitnehmer gegen den Willen ihrer Heimatländer in Deutschland einzubürgern, nicht vorausgesehen, und wie wird sie dem dadurch ausgelösten zusätzlichen Streit im nordatlantischen Bündnis begegnen und verhindern, daß die Erreichung der mit den wirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen zugunsten der Türkei angestrebten Ziele durch das eigene Verhalten der Bundesregierung erschwert wird?
17018* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge im Interesse der türkischen Bürger gemacht und ihre Politik auch so erläutert. Ein Streit im Bündnis ist nicht gegeben.
Anlage 13
' Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 73):
Wie ist es zu erklären, daß Staatsminister von Dohnanyi einerseits Ansichten der von Prof. Ridder geleiteten Gesellschaft lobt, andererseits diese Gesellschaft die "Grundhaltung" des Bundesverfassungsgerichts und der von ihm in Pflicht genommenen Verfassungsorgane, wonach das Deutsche Reich in seinen rechtmäßigen Grenzen fortbesteht, als ein Haupthindernis für die Entfaltung des Warschauer Vertrages ansieht („Zum ostpolitischen Vollzugsdefizit", S. 3; herausgegeben von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft im Rochus-Verlag)?
Wenn ich zu Veranstaltungen gehe, stimme ich deswegen nicht mit allen Auffassungen der Veranstalter überein.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 74 und 75):
Welche Staaten in Europa meinte Staatsminister von Dohnanyi mit dem Hinweis auf deren „gelegentlich sogar allzu festen Strukturen" (Bulletin 24/200), und warum bezieht er diesen Satz von den „allzu festen Strukturen" auch auf die Vereinigten Staaten?
Rechnet Staatsminister von Dohnanyi die Beschlüsse der NATO zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auch zu den „Abrüstung und Rüstungskontrolle auf beiden Seiten erschwerenden Ereignissen" (Bulletin 24/200)?
Zu Frage A 74:
Die Bemerkung bedeutet einerseits, daß entwikkelte Staaten festere, und daher auch für eine zukünftige Entwicklung eher voraussehbare Strukturen aufweisen. Dies trägt zur Stabilität der Weltpolitik bei. Allzu feste Strukturen weisen gelegentlich und sektoral alle Industriestaaten auf, sicherlich die UdSSR, aber auch wir selbst und die USA.
Zu Frage A 75:
Nein, weil ich etwas anderes gesagt habe — Sie hätten, Herr Kollege, aber auch lesen können.
Anlage 15
Antwort
des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 78 und 79):
Was meint in bezug auf den Einfall der Sowjetunion in Afghanistan Staatsminister von Dohnanyi mit der Aussage „regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden", und er lasse sie in bezug auf die Entspannung in Europa — lediglich — nicht „insgesamt" und „nicht völlig unabhängig" „abkoppeln"?
Welche „gewisse Folgen für Staatsangehörigkeit oder Vermögen” (Bulletin 24/198) ergeben sich nach Auffassung von Staatsminister von Dohnanyi aus der Bestätigung des Vorbehalts des Bundesverfassungsgerichts, durch den ein wiedervereinigtes Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch den Warschauer Vertrag nicht gebunden werden kann?
Zu Frage A 78:
Weil Sie, Herr Kollege, das Referat offenbar nicht gelesen haben, zitiere ich hier die Textstelle. Dies ist dann zugleich auch die Antwort:
Es gilt, die Entspannung in Europa in einer Weise zu festigen, die es soweit wie möglich verhindert, daß Spannungen aus. der Dritten Welt unvermittelt „auf unsere Entspannungsleitungen durchschlagen".
Illusionär wäre es allerdings zu glauben, die Entspannung in Europa lasse sich von der Entwicklung der Ost-West-Beziehungen insgesamt abkoppeln. Die Ost-West-Beziehungen können nicht in völlig unabhängige Beziehungsstränge aufgelöst werden. Aber Spannungsherde müssen wir dennoch so weit wie möglich isolieren. Regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden.
Zu Frage A 79:
Ich verweise auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975, den ich in meinem Referat am 28. Februar 1980 auch erwähnt habe. Ein Leitsatz dieser Entscheidung lautet: daß die Ostverträge und die Zustimmungsgesetze zu diesen Verträgen keine Vermögensrechte einzelner schmälern und keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bewirken. Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen über den Warschauer Vertrag ausreichende Klarstellungen zum Fortbestand individueller Rechte abgegeben und auf den Fortbestand der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes hingewiesen. Aus dem Fortbestand dieser Rechte und Verantwortlichkeiten ergibt sich, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Verfügungen treffen konnte, die eine friedensvertragliche Regelung vorwegnehmen. Die Folgen, die sich hieraus für Staatsangehörigkeit und Vermögen ergeben, sind, daß Staatsangehörigkeit und Vermögensrechte durch den Warschauer Vertrag unberührt bleiben.
Anlage 16
Antwort
des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage A 83):
Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß, insbesondere armenische ,Christen in der Türkei diskriminiert, ihre Arbeitsplätze mit Islamiten besetzt, ihre Religionsausübung behindert wird, und was gedenkt sie gegebenenfalls im Rahmen ihres Hilfsprogramms zu tun, um bei der türkischen Regierung auf eine positive Haltung zugunsten der Christen hinzuwirken?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der christlichen Minderheiten in der Türkei oft schwierig ist. Diese Lage ist aber nicht das Resultat einer auf Diskriminierung und staatliche Verfolgung zielenden „offiziellen" Regierungspolitik. Sie
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17019*
ist vielmehr das Ergebnis einiger faktischer, auch längerfristiger Entwicklungen. Sie ist weniger ein Problem der Religionsfreiheit als des Minderheitenstatus.
Die von deutschen kirchlichen Stellen verfaßten Berichte legen zwar unbestreitbare Mißhelligkeiten dar. Sie sind weitgehend in einem historischen und gesellschaftlichen Prozeß begründet, der von außen kaum beeinflußt werden kann.
Eine Verbindung von Maßnahmen mit unserem Hilfsprogramm könnte dieses als Einmischung in innere Angelegenheiten entwerten.
Hilfe muß wohl in erster Linie aus der Türkei selbst und über die Kirchen erfolgen.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 1 und 2):
Ist die Bundesregierung bereit, gegen die sich jährlich wiederholende Tötung von zehntausenden Störchen im Libanon diplomatische Schritte zu unternehmen, wie dies andere Regierungen bereits getan haben, oder welche anderen Möglichkeiten sieht sie, in dieser Hinsicht ihren Einfluß geltend zu machen?
Was hat die Bundesregierung in diesem Jahr schon konkret gegen den Völkermord in Kambodscha getan?
Zu Frage B 1:
1. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren, ihren Einfluß zum Schutz der gefährdeten Tierwelt geltend zu machen.
Sie hat daher im Bereich der Europäischen Gemeinschaften an der Beschlußfassung über die Vogelschutzrichtlinie der EG aktiv mitgearbeitet.
Im internationalen Bereich kommt ihr Engagement durch unseren Beitritt zu folgenden Abkommen zum Ausdruck:
— Übereinkommen des Europarates zur Erhaltung wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979
— Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere vom 3. März 1973
— Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden
wildlebenden Tierarten vom 23. Juni 1979.
2. Obwohl eingeladen, ist der Libanon den beiden letztgenannten Abkommen nicht beigetreten.
Nach Auskunft der zuständigen libanesischen Stellen ist im übrigen bisher keine andere Regierung wegen der Tötung von Störchen auf diplomatischem Wege bei der libanesischen Regierung vorstellig geworden.
3. Die Bundesregierung wird sich aber weiterhin bemühen, den Tierschutzgedanken im Rahmen der VN und bilateral auch der libanesischen Regierung nahezubringen.
Zu Frage B 2:
Die Bundesregierung hat in diesem Jahre zum Gemeinsamen Internationalen Hilfsprogramm für Kambodscha insgesamt 15 Mio. DM zugesagt. Auf der EG-ASEAN-Außenministerkonferenz in Kuala Lumpur am 6./7. März 1980 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit ihren europäischen Partnern zu verstärkter Hilfe für die kambodschanische Bevölkerung verpflichtet. In der Gemeinsamen Erklärung zu politischen Fragen vom 7. März heißt es hierzu in Ziffer 8 (Satz 2):
Angesichts der großzügigen internationalen Reaktion auf der Genfer Zusammenkunft über Flüchtlinge und Vertriebene in Südostasien im Juli 1979 und der Konferenz der Vereinten Nationen vom November 1979 über Nothilfezusagen für die Bevölkerung von Kampuchea („pledging-conference") bekräftigten die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft die Absicht der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — die sich an den internationalen Bemühungen zur Lösung des Problems beteiligt haben —, ihren Einsatz zu verstärken und riefen andere Staaten und Organisationen auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen.
Die Bundesregierung unterstützt daher auch den Vorschlag der EG-Kommission vom 8. April 1980, aus dem Haushalt der Gemeinschaft — an dem die Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 30 % beteiligt ist — zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Kambodscha 61 Mio. Dollar bereitzustellen.
Für die Bundesregierung hat die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Kambodschas Priorität. Sie hat jedoch nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Kambodscha-Frage einschließlich der Existenzsicherung des kambodschanischen Volkes sich auf Dauer nur mit politischen Mitteln lösen läßt. Zusammen mit ihren europäischen Partnern und den ASEAN-Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland in Ziffer 6 der o. a. Gemeinsamen Politischen Erklärung hierzu die baldige Schaffung eines unabhängigen und neutralen Kampucheas gefordert mit wirklich repräsentativer Regierung, die von jedlicher fremder Militärpräsenz frei ist und mit allen Ländern der Region freundschaftliche und friedliche Beziehungen unterhält.
Die Gemeinsame Politische Erklärung enthält in Ziffer 7 einen dringenden Appell an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, alle in der Kambodscha-Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. November 1979 enthaltenen Möglichkeiten auszuschöpfen, einschließlich der Einberufung einer internationalen Konferenz über Kambodscha.
17020* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die Bundesregierung wird auch weiterhin zusammen mit ihren europäischen Partnern und ihren Verbündeten, in enger Abstimmung mit den ASEAN-Staaten, alles in ihrer Macht Stehende tun, um den notleidenden Menschen in Kambodscha zu helfen und das Kambodscha-Problem einer friedlichen Lösung zuzuführen.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 3 und 31):
Ist die Bundesregierung aktiv darum bemüht, zusammen mit den anderen Regierungen der EG-Mitgliedstaaten eine einheitliche Paßform für den sogenannten Europapaß zu schaffen, und, falls ja, wie ist der Stand der Angelegenheit?
Hat die Sowjetunion oder die „DDR" angekündigt, sie werde dem neuen Paß die Anerkennung als gültiges Reisepapier für die Bewohner Berlins verweigern, wenn ja, in welcher Form, und sieht die Bundesregierung eine solche Weigerung als vereinbar mit dem Viermächteabkommen, den anderen Berliner Abkommen und dem Grundlagenvertrag mit der „DDR" an?
Zu Frage B 3:
Das Vorhaben, ein einheitliches europäisches Paßformular einzuführen, geht auf einen Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974 zurück. Seither bemüht sich die Bundesregierung mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft darum, als ersten Schritt zu einer europäischen Paßunion die Paßformulare zu vereinheitlichen und den sogenannten Europapaß zu schaffen. Die Bundesregierung verkennt dabei allerdings nicht die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des Vorhabens noch entgegenstehen.
Zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten muß insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden,
— in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmusters abgefaßt sein sollten,
— durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden könnte und
— ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften" oder der Name des jeweiligen Mitgliedstaates erscheinen sollte.
Hinzu kommt, daß die in den letzten Jahren in den Mitgliedstaaten gewonnenen sicherheitstechnischen Erkenntnisse untereinander ausgetauscht und bei der technischen Gestaltung des neuen Passes mit dem Ziel seiner höchstmöglichen Fälschungssicherheit berücksichtigt werden müssen.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit sieht sich die Bundesregierung außerstande,
eine hinreichend zuverlässige Zeitvorstellung darüber zu äußern, wann der „Europapaß" für die Ausgabe an die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung stehen wird.
Zu Frage B 31:
Eine diesbezügliche Ankündigung der Sowjetunion oder der DDR ist der Bundesregierung nicht bekannt.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 4 und 5):
Wieviel Wochenstunden, Nachrichten und andere Formen der Information und Kommentierung, der Berichte und der Features, Musik- und sog. Hörerprogramme, senden in deutscher Sprache Radio „Moskau", Radio „Kiew", Radio „Frieden und Fortschritt", Radio Warschau, Radio Prag, Radio Budapest, Radio Peking, Radio Hanoi, Radio Pjöngjang, Radio Tirana, Radio Belgrad, Zagreb und Ljubljana?
Wieviel Wochenstunden in deutscher Sprache senden die Rundfunkstationen in: Beirut, Amman, Damaskus, Bagdad, Teheran, Jerusalem, Kairo, Tripolis, Algier, Tunis und Rabat?
Zu Frage B 4:
Im einzelnen senden in deutscher Sprache pro Woche:
— Radio Moskau 42 Stunden
— Radio Kiew 3,5 Stunden
— Radio „Frieden und
Fortschritt" 3,5 Stunden
— Radio Warschau 35 Stunden
— Radio Prag 17,5 Stunden
— Radio Budapest 14 Stunden 40 Minuten
— Radio Belgrad
(Radio Jugoslawien") 7 Stunden
— Radio Tirana 28 Stunden
— Radio Peking 14 Stunden
Es handelt sich dabei jeweils überwiegend um politische Informations-, Kommentar- und Nachrichtensendungen.
Radio Zagreb, Radio Ljubljana sowie Radio Hanoi und Radio Pjöngjang senden kein Programm in deutscher Sprache.
Die Mehrzahl der deutschsprachigen Sendungen erreicht die Bundesrepublik Deutschland über Kurzwelle, doch wird verschiedentlich, insbesondere im europäischen Raum, auch mit Mittelwellensendern gearbeitet.
Zu Frage B 5:
Von den hier namentlich genannten Rundfunkstationen senden nur Radio Teheran und Radio Kairo Programme in deutscher Sprache, und zwar:
— Radio Teheran 3,5 Stunden pro Woche,
— Radio Kairo 3,5 Stunden pro Woche.
Überdies sendet auch Radio Bagdad ein deutschsprachiges Programm, und zwar ebenfalls 3,5 Stunden pro Woche.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17021*
Die Empfangsqualität der drei genannten Rundfunkstationen ist abhängig von wechselnden Ausbreitungsbedingungen und kann durch auftretende atmosphärische Störungen weiter beeinträchtigt werden. Überdies treten insbesondere bei Radio Teheran gelegentlich Frequenzschwankungen auf.
Ich möchte darauf hinweisen, daß infolge von zum Teil kurzfristigen Änderungen der Programmstruktur auch die Länge des deutschsprachigen Programms einzelner Rundfunkstationen Schwankungen unterworfen sein kann.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 6 und 7):
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß US-Botschafter Rush — nach seinen eigenen Angaben vergangene Woche im Deutschen Fernsehen (SFB) — während der Berlin-Verhandlungen ohne Wissen der Engländer und Franzosen Sondergespräche mit den sowjetischen Botschaftern in Berlin und Bonn geführt, davon den damaligen Bundeskanzler jeweils verständigt und ihn konsultiert und der ViererGruppe schließlich einen nahezu fertigen Vertragsentwurf vorgelegt habe, der zwischen den Vertretern der USA und der UdSSR ausgehandelt gewesen wäre, während die anderen Vertreter keine Ahnung davon gehabt hätten?
Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß US-Botschafter Rush — nach einem Kommentar im Berliner „Tagesspiegel" vom 28. März 1980 — sich bei dem damaligen Bundeskanzler über Geheimgespräche des Staatssekretärs Bahr mit den Russen beklagt habe, von dem es heißt, er ,habe signalisiert, was ah die Deutschen annehmen würde,
auch wenn die westlichen Alliierten dazu noch nicht bereit seien?
Zu Frage B 6:
Die Verhandlungen, die in den Abschluß des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 mündeten, sind zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion als den Inhabern der obersten Gewalt in Berlin geführt worden. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung, die nicht Verhandlungspartner war, sein, zu der Art und Weise, wie die sehr sensitiven und im übrigen vertraulichen Verhandlungen zwischen den Alliierten und der Sowjetunion geführt wurden, Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für die Erklärungen von Ex-Botschafter Rush.
Zu Frage B 7:
Die Drei Mächte sind von der Bundesregierung fortlaufend über die Gespräche unterrichtet worden, die sie nach Abschluß des Moskauer Vertrags mit der Sowjetunion über die weitere Gestaltung der Beziehungen geführt hat. Fragen, die Gegenstand der Verhandlungen der Drei Mächte mit der Sowjetunion waren, sind zwischen den Drei Mächten und der Bundesregierung in allen Einzelheiten abgestimmt worden. Botschafter Rush hatte daher keinen Anlaß, sich beim Bundeskanzler zu beklagen; er hat dies in seinem Interview auch nicht behauptet.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 8, 9, 10 und 11):
Welche konkreten Ergebnisse zeitigte der am 27. März 1980 begonnene Besuch einer offiziellen Delegation der Regierung Nikaraguas und der FSLN in bezug auf künftige Hilfsmaßnahmen der DDR für den Wiederaufbau Nikaraguas, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarungen im einzelnen?
Welche Unterstützung im zivilen und militärischen Bereich leistete die DDR der sandinistischen Befreiungsfront bis zum Sturz des SomozaRegimes und seitdem?
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Humberto Ortega und Paul Verner am 31. März unterzeichnete Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen der SED und der FSLN unter dem Eindruck der wiederholt betonten Unabhängigkeit und Neutralität der FSLN und der „Regierung der Nationalen Erneuerung" Nikaraguas?
Wird die Bundesregierung trotz des offensichtlichen kommunistischmilitanten Charakters dieses Staatsbesuchs in der DDR an ihrem Kurs der unkonditionierten Hilfe für Nikaragua festhalten, und welche Einzelmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang für die nächste Zukunft geplant?
Zu Frage B 8:
Die Bundesregierung hat hierüber keine gesicherten Erkenntnisse. Die Ausführungen in den DDR-Medien über das Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit lassen darauf schließen, daß in diesem Abkommen auch Hilfsmaßnahmen auf jenem Gebiet vorgesehen sind. Eine Bewertung des Abkommens sowie der übrigen abgeschlossenen Vereinbarungen ist derzeit angesichts der bislang unzureichenden Informationsbasis nicht möglich.
Zu Frage B 9:
Hinsichtlich der Unterstützung bis zum Sturz des Somoza-Regimes bestehen — allerdings nicht gesicherte — Erkenntnisse, daß die DDR — neben anderen Warschauer Pakt-Staaten — der sandinistischen Befreiungsfront leichte Waffen geliefert hat.
Seit dem Sturz des Somoza-Regimes hat die DDR die neue Regierung durch sogenannte Solidaritätssendungen (Medikamente, Schulbücher u. a.) sowie die Pflege von sandinistischen Befreiungskämpfern in DDR-Krankenhäusern unterstützt. Gesicherte Erkenntnisse über Höhe und Einzelheiten der Hilfe liegen nicht vor; nach Schätzungen liegt ihre finanzelle Dimension bei 1 bis 2 Millionen DM.
Zu Frage B 10:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Inhalt der Vereinbarung vor. Sie geht davon aus, daß die nikaraguanische Seite dafür Sorge getragen hat, diese Vereinbarung so zu fassen, daß hierdurch die politische Linie der Blockfreiheit, die nach wiederholten Erklärungen der FSLN sowie der nikaraguanischen Regierung die Grundlage der Außenpolitik Nikaraguas ist, nicht in Frage gestellt wird.
Zu Frage B 11:
Die Lage in Nikaragua ist nach wie vor gekennzeichnet durch Not, Hunger und Unsicherheit der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung.
17022* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die Bundesregierung ist bei aller Skepsis der Auffassung, daß die demokratische Entwicklung in Nikaragua zu nicht geringen Teilen von der Hilfe des Westens abhängt. Unsere Hilfe dient der Überwindung unmittelbarer Not, dem Wiederaufbau des zerstörten Landes und damit der Stützung der gemäßigten demokratischen Kräfte. Sie berücksichtigt die politische Entwicklung in der gesamten Region Mittelamerika und Karibik.
Über Einzelmaßnahmen der EH für die Zukunft wird Ende dieses Monats in Managua verhandelt werden.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 12):
Inwieweit verhindert die CFA-Währung eine gleichberechtigte Beteiligung der EG-Mitgliedstaaten an der wirtschaftlichen Entwicklung der sogenannten frankophonen afrikanischen Länder?
Die ehemals von Frankreich abhängigen Länder Afrikas sind durch das CFA-Währungssystem in die Franc-Zone eingebunden. Sie halten Währungsreserven in der französischen Zentralbank, die wiederum zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten innerhalb dieser Ländergruppe eingesetzt werden können.
Wenngleich dieses Währungssystem die Zusammenarbeit mit Frankreich erleichtert, so müssen bei Betrachtung des Handels- und Zahlungsverkehrs dieser Länder mit Frankreich in erster Linie historisch gewachsene, traditionelle Bindungen in Rechnung gestellt werden, die eine engere Anlehnung an Frankreich verständlich erscheinen lassen, ohne daß daraus eine Benachteiligung anderer EG-Mitgliedstaaten abgeleitet werden könnte. Eine eindeutig bestimmbare Diskriminierung auf Grund devisenrechtlicher Bestimmungen ist bisher nicht erkennbar. Positive Auswirkungen, die das CFA-System auf Zahlungsbilanz- und allgemeine wirtschaftliche Lage in den genannten afrikanischen Ländern ausübt, liegen durchaus im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft.
Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sowohl die frankophonen wie auch die übrigen Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des Pazifik durch die Lomé-Abkommen mit der Gemeinschaft verbunden sind.
Handelspolitische, finanzielle und sonstige Vergünstigungen aus diesen Vereinbarungen kommen allen Vertragspartnern in gleicher Weise zugute.
Anlage 23
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 13):
Hat der Bundeskanzler Präsident Sadat für seine einzigartige, mutige und menschliche Geste, dem Schah von Persien Asyl zu gewähren, seine Hochachtung ausgesprochen — wenn ja, in welcher die politische Position Sadats stärkenden Form geschah dies?
Das enge Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten reflektiert die ausgezeichneten Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Ein besonderer Anlaß, zu bestimmten Schritten der ägyptischen Regierung gegenüber Dritten Stellung zu nehmen, ergibt sich daraus nicht.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 14 und 15):
Gehört es nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1967 zu den Aufgaben eines Botschafters, wenn der Botschafter der Volksrepublik Polen die Rechtsprechung höchster deutscher Gerichte, darunter des Bundesverfassungsgerichts, ebenso wie die verfassungsmäßige Länderkompetenz im Schulwesen und bei der Zulassung von Schulbüchern in Bielefeld aufs schärfste angriff (NWZ vom 1. März 1980), oder handelt es sich dabei um eine völkerrechtswidrige Einmischung in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland?
Trifft es zu, daß bei den Bielefelder deutsch-polnischen Gesprächen, bei denen die Bundesregierung vertreten war, für den Jugendaustausch von polnischer Seite gefordert wurde, daß die deutschen Jugendlichen, die nach Polen kommen, genaue Kenntnisse über die kommunistischen Strukturen mitbringen und unter ihnen Jugendliche mit kommunistischer Einstellung sein müßten?
Zu Frage B 14:
Ihre Frage bezieht sich offenbar auf einen Vortrag, .den der polnische Botschafter am 28. Februar 1980 in Bielefeld gehalten hat. Dabei gehen Sie nicht vom Text des Vortrages, sondern lediglich von einer Pressemeldung aus, die den Ausführungen des Botschafters meiner Ansicht nach sachlich nicht gerecht wird. Bei einer Lektüre des Gesamttextes werden Sie feststellen, daß Botschafter Chylinski in seinem Vortrag die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen insgesamt sehr positiv gewürdigt, allerdings in diesem Rahmen auch Ihnen bekannte kritische polnische Standpunkte dargelegt hat.
Ich würde es nicht für sinnvoll halten, einem Botschafter das Recht abzusprechen, Auffassungen seiner Regierung über die Beziehungen zum Gastland auch öffentlich zu vertreten.
Zu Frage B 15:
Der polnische Botschafter Chylinski, der bei der deutsch-polnischen Tagung am 27./28. Februar i 980 in Bielefeld das maßgebende Referat gehalten hat, hat darin nicht gefordert, daß deutsche Jugendliche, die nach Polen kommen, genaue Kenntnisse der kommunistischen Strukturen mitbringen und unter ihnen Jugendliche mit kommunistischer Einstellung sein müßten.
Auch aus den dem Auswärtigen Amt zur Verfügung stehenden sonstigen Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine derartige Forderung.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17023*
Ich bin aber gern zu weiteren Ermittlungen bereit, wenn Sie mir angeben, wer auf polnischer Seite während der Tagung diese Forderung erhoben haben soll.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 16 und 17):
Welche Chancen sieht die Bundesregierung, einen „Europapaß", wie ihn das Europäische Parlament in seiner' Entschließung vom 12. März 1980 einmütig forderte, einzuführen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Existenz eines einheitlichen „Europapasses"?
Der Plan, einen europäischen Paß in den neun Mitgliedstaaten der EG einzuführen, beruht auf einem Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974. Die Bundesregierung begrüßt, daß auch das Europäische Parlament sich der Paßfrage angenommen hat. Sie wird das Projekt eines Europa-Passes weiter unterstützen und fördern. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung kann jedoch zur Zeit noch nicht genannt werden.
Denn zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten der EG muß insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden,
— in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmuster abgefaßt sein sollen,
— durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden kann und
— ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften" oder der Name des jeweiligen Mitgliedsstaates erscheinen soll.
Im übrigen sollten die in den letzten Jahren in den Mitgliedsstaaten gesammelten sicherheitstechnischen Erfahrungen ausgetauscht und bei der technischen Gestaltung des neuen Passes mit dem Ziel seiner höchstmöglichen Fälschungssicherheit berücksichtigt werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 18 und 19):
Ist die Bundesregierung bereit, künftig nicht nur über die „besonderen Vorkommnisse" in Kernkraftwerken, sondern in allen kerntechnischen Anlagen, inclusive der Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe, dem Parlament zu berichten?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag eine Auflistung der besonderen Vorkommnisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe zukommen zu lassen, die zu erhöhten radioaktiven Angaben und/ oder zu Störungen des Betriebsablaufs geführt haben?
Zu Frage B 18:
Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Deutschen Bundestag künftig auch über sicherheitstechnisch bedeutsame besondere Vorkommnisse in kerntechnischen Anlagen, die keine Kernkraftwerke sind, zu unterrichten. Sie wird die Anfertigung eines Berichts über etwaige Vorkommnisse veranlassen und ihn im Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Landesbehörde dem Parlament zuleiten.
Zu Frage B 19:
Im Rahmen der vorgesehenen Unterrichtung des Parlaments hat der Bundesminister des Innern die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), Köln, beauftragt, in der Vergangenheit aufgetretene sicherheitstechnisch bedeutsame besondere Vorkommnisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, die von der GRS erfaßt werden, zusammenzustellen.
Die Auflistung wird dem Parlament zugeleitet werden, sobald sie vorliegt.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 20 und 21):
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den 8. Juni 1980 zum autofreien Sonntag zu erklären, obwohl an diesem Tag eine große Zahl von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland vom deutschen Katholikentag in Berlin heimreisen wollen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, ab Sommer 1981 eine gleichzeitige Dauer der Sommerzeit in allen europäischen Ländern zu erreichen?
Zu Frage B 20:
Der 8. Juni 1980 wurde von sechs großen, bundesweit tätigen Umwelt-, Naturschutz-, Heimat- und Wanderverbänden (Deutscher Naturschutzring, Deutscher. Heimatbund, Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine, Bund für Umwelt- und Naturschutz, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen) — also nicht von der Bundesregierung - zum autofreien Sonntag aufgerufen.
Der Bundesminister des Innern unterstützt diesen Aufruf, der Anstöße geben soll und eine Geste der Solidarität zugunsten jener sein kann, die täglich und nächtlich von dem Lärm und den Abgasen unserer Motorfahrzeuge belästigt werden. Selbstverständlich ist, daß alles auf freiwilliger Basis durchgeführt wird. An ein Gebot oder Verbot der Regierung ist nicht gedacht. Mit der Aktion soll auch kein psychologischer Zwang ausgeübt werden. Vielmehr bedeutet die Freiwilligkeit der Aktion auch Toleranz gegenüber denjenigen, die an diesem Tag das Auto unabweisbar brauchen.
Auch die Umweltminister und -senatoren der Länder treten für den autofreien Sonntag ein. Die Umweltministerkonferenz hat am 11. Februar 1980 einstimmig einen Beschluß über Ziele und Aktions-
17024* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
vorschläge für einen umweltfreundlichen Gebrauch des Autos gefaßt, in dem es u. a. heißt: „Insbesondere wird sie Aktionen unter dem Motto ,Heute bleibt das Auto zu Hause' für den 8. Juni 1980 fördern. Die Umweltministerkonferenz wird die Konferenzen der Innen-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister bitten, die geplanten Maßnahmen zu unterstützen. Der Bundesminister des Innern wird gebeten, die Aktionen mit bundesweiten Verbänden vorzubereiten und für ihre Verwirklichung Sorge zu tragen."
Die Terminüberschneidung mit dem gleichfalls am 8. Juni 1980 zu Ende gehenden 86. Deutschen Katholikentag in Berlin ist bedauerlich, denn nicht alle Teilnehmer dieses Katholikentages werden öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder erst einen Tag später heimreisen können. Ich habe Verständnis, wenn einige für ihre Rückfahrt auf das Auto angewiesen sind.
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung steht schon jetzt in Kontakt mit zahlreichen europäischen Staaten, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der EG, um eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Anfangs- und Enddaten der Sommerzeit in denjenigen Ländern zu erreichen, die 1981 Sommerzeit einführen wollen.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 22 und 23):
Trifft es zu, wie der Kölner Stadt-Anzeiger, Ausgabe NR vom 5. März 1980, behauptet, daß das mit Mitteln des Bundes im Kellergeschoß der Johannes-Gutenberg-Realschule in Bergisch Gladbach-Bensberg ausgebaute Hilfskrankenhaus seit mehr als zehn Jahren ständig unter Grundwasser steht und somit für die zusätzliche krankenhausmäßige Versorgung bei Massenunglücken und Seuchenfällen, insbesondere aber im Verteidigungsfall, nicht einsatzfähig ist, und wann kann bejahendenfalls mit der Abhilfe dieser und gegebenenfalls noch weiterer Mißstände gerechnet werden?
Wie steht es ansonsten um die Funktionsfähigkeit der Hilfskrankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist der Prozentsatz der Hilfskrankenhäuser, deren Einsatzbereitschaft durch eine Übung oder durch einen ernsten Einsatz erprobt werden konnte?
Zu Frage B 22:
Der Zustand und die Funktionsfähigkeit der baulich vorbereiteten Hilfskrankenhäuser werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden in regelmäßigen Abständen jährlich überprüft. Die letzte Überprüfung des im Gebäude der Johannes-Gutenberg-Realschule in Bergisch Gladbach-Bensberg vorgesehenen Hilfskrankenhauses durch den Regierungspräsidenten in Köln fand im November 1979 statt.
Hierbei wurde festgestellt, daß im Eingangsbereich des Kellergeschosses erneut Wasser vorhanden war, obwohl die im Jahre 1973 aufgetretenen baulichen Mängel seinerzeit auf Grund eines Sachverständigengutachtens beseitigt wurden.
Nach den Feststellungen der zuständigen Landesbehörden war bzw. ist durch das nach starken Regenfällen vorübergehende Auftreten einer geringen Wassermenge im Eingangsbereich des Kellergeschosses die Funktionsfähigkeit des gesamten Hilf skrankenhauses nicht in Frage gestellt. Die vom Land veranlaßte Prüfung, durch Drainagemaßnahmen Abhilfe zu schaffen, sind noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage B 23:
Außer der vorgenannten regelmäßigen Überprülung der Hilfskrankenhäuser werden seit einigen Jahren spezielle Hilfskrankenhausübungen durchgeführt, bei denen die Einsatzfähigkeit sowohl in materieller als auch in personeller Hinsicht erprobt wird. Bis 1979 wurden 7 Übungen mit überregionalem Charakter in den Ländern Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein durchgeführt, in die 9 im geschützten bzw. teilgeschützten Ausbau vorbereitete Hilfskrankenhäuser einbezogen wurden. Im Laufe dieses Jahres werden zwei weitere Übungen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein stattfinden. Somit sind von den 55 im geschützten bzw. teilgeschützten Ausbau fertiggestellten Hilfskrankenhäusern etwa 20 Prozent übungsweise erprobt worden.
Es ist geplant, diese Übungen künftig in verstärktem Umfang durchzuführen. Sie sollen sich zunächst weiterhin auf Objekte erstrecken, die mit erheblichen Mitteln des Bundes errichtet wurden, und in denen auch die Ausstattung des Hilfskrankenhauses teilweise eingelagert ist. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei späteren Übungen auch diejenigen Objekte, in denen Vorbereitungen baulicher Art lediglich in oberirdischen Gebäudeteilen getroffen wurden, einzubeziehen.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 24 und 25):
Ist die Bundesregierung bereit, auf den Abschluß einer verbindlichen völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik hinzuwirken, um eindeutig zu regeln, welche Vorgänge, Vorfälle oder Störfälle in grenznahen Kernkraftwerken dem Vertragspartner unverzüglich gemeldet werden müssen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten und die zeitliche Dauer bis zum Abschluß einer derartigen völkerrechtlichen Vereinbarung, die dringend erforderlich scheint, um die verständliche Beunruhigung der Bevölkerung im grenznahen Raum wenigstens bezüglich der schnellen Unterrichtung Rechnung zu tragen?
Zu Frage B 24:
Im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen — Arbeitsgruppe Notfallschutz — ist bereits eine Meldeverbindung zwischen der Präfektur Colmar und dem Regierungspräsidium Freiburg eingerichtet. Diese auf einer Absprache mit der französischen Seite beruhende Meldeverbindung soll durch den Abschluß einer entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Regierung der französischen Republik und der Bundesregierung auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt werden. Ein entsprechender Vereinbarungs-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17025*
entwurf ist erarbeitet worden und wird zur Zeit mit den Ressorts und den betroffenen Bundesländern abgestimmt, um ihn dann abschließend mit Frankreich zu verhandeln.
Zu Frage B 25:
Nach Abschluß der Verhandlungen mit der französischen Regierung muß vor Unterzeichnung der Vereinbarung die förmliche Zustimmung sämtlicher Bundesländer eingeholt werden nach Maßgabe der Lindauer Absprache, mit der sich die Bundesregierung und die Staatskanzleien der Länder am 14. November 1957 über die Zusammenarbeit beim Abschluß völkerrechtlicher Übereinkünfte verständigt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Unterzeichnung der Vereinbarung kann daher zur Zeit noch nicht genannt werden.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 26, 27 und 28):
Ist im Fall des Visumzwangs — und in welcher Weise — sichergestellt, daß die deutschen und ausländischen Fluggesellschaften nur diejenigen Personen zu deutschen Flughafen befördern, die schon beim Abflug in ihrem Heimatland einen entsprechenden Sichtvermerk in ihren Pässen aufweisen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch solche Personen aus Ländern mit Visumzwang auch ohne entsprechenden Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können, wenn sie beim Abflug die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland angeben?
In wie vielen Fällen wurden seit November 1979 auf den einzelnen Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland bei ankommenden Asylbewerbern gefälschte Pässe festgestellt, und was geschah mit diesen gefälschten Pässen?
Zu Frage B 26:
Die am 30. März 1980 in Kraft getretene Ausdehnung der Sichtvermerkspflicht auf Afghanistan, Äthiopien und Sri Lanka soll den Zustrom der Asylbewerber kanalisieren. Die Erfüllung der humanitären Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Botschaften wurden angewiesen, begründete Fälle humanitärer Härte — dazu gehören auch politisch Verfolgte — bei der Visaerteilung zu berücksichtigen. Personen, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, soll die Einreise verwehrt werden. Gleichzeitig soll durch eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit dem UNHCR sichergstellt werden, daß die Entscheidung über den Transport in die Bundesrepublik Deutschland nicht von Fluggesellschaften nach allein kommerziellen Gesichtspunkten getroffen werden kann.
Es gibt allerdings keine rechtliche Handhabe, Verkehrsträger zu zwingen, Ausländer, denen der erforderliche Sichtvermerk nicht erteilt wurde, von der Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland
auszuschließen. Die Bundesregierung hat hier nur die Möglichkeit, an die Verantwortlichen der betreffenden Fluggesellschaften zu appellieren. Dies ist geschehen.
Auf Anregung des Bundesministers des Innern hat sich der Bundesminister für Verkehr mit Rundschreiben vom 28. März 1980 an die Deutschen Luftverkehrsgesellschaften und an die Interessenvertretung der Luftverkehrsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland (BARIG) gewandt mit der Bitte, bei sichtvermerkspflichtigen Flugreisenden darauf zu achten, daß diese beim Abflug in die Bundesrepublik Deutschland im Besitz eines Sichtvermerks sind. Am gleichen Tag hat das Auswärtige Amt die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Rom, Khartum und Zürich angewiesen, in diesem Sinne an die örtlichen Büros der betreffenden Fluggesellschaften heranzutreten und sie zu bitten, Flugreisende für die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland nur dann anzunehmen, wenn diese einen gültigen Sichtvermerk vorweisen können. Überdies sind unsere Botschaften in den Krisengebieten an die Regierungen der Gastländer herangetreten, damit diese entsprechenden Einfluß auf ihre Fluggesellschaften ausüben.
Der Bundesminister des Innern hat beim Auswärtigen Amt angeregt, die Botschaften anzuweisen, in begründeten Fällen humanitärer Härte auch dann für die Sicherstellung des Transports zu sorgen, wenn der in akuter Not befindliche Flüchtling nicht über die finanziellen Mittel zur Ausreise verfügt.
Zu Frage B 27:
Sichtvermerkspflichtige Ausländer, die beim Abflug die Bundesrepublik Deutschland als Transitland angeben, können nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) im Flugdurchgangsverkehr ohne Sichtvermerk einmal auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwischenlanden, dürfen dann aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Sie können außerdem im Zuge der Durchreise zu einem anderen in der Nähe gelegenen Flughafen überwechseln.
Zu Frage B 28:
Auf die Ausübung des Asylrechts kann die Benutzung eines gefälschten oder verfälschten Passes grundsätzlich keinen Einfluß haben. Wenn Flüchtlinge gefälschte oder verfälschte Pässe benutzen, so ist dafür in aller Regel eine Notlage ausschlaggebend. Fluchtwilligen Personen wird häufig von den Regierungen ihrer Heimatstaaten ein Paß nicht ausgestellt.
Seit November 1979 wurden bei Asylbewerbern
auf dem Flughafen Düsseldorf 10
auf dem Flughafen Köln/Bonn 2
auf dem Flughafen Frankfurt/Main 342
und auf dem Flughafen Stuttgart 851
insgesamt also 1 205 gefälschte oder verfälschte Pässe festgestellt.
17026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die Pässe wurden nach § 111 b StPO sichergestellt.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster
(Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage
B 29):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Lärmschutzbestimmungen des Bundes, insbesondere die Grenzwertfestsetzungen und Meßvorschriften, nicht den Besonderheiten der Lärmbelästigungen durch Schießanlagen gerecht werden, und plant sie daher, eine Ergänzung dieser Vorschriften in dieser Hinsicht vorzubereiten?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Kenntnisstand auf dem Gebiet der Messung und Bewertung von Schießlärm — insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Nachbarschaft von Schießanlagen — derzeit nicht ausreicht, um ergänzende Regelungen, die auf die Besonderheiten von Schießanlagen abzustellen, zu schaffen.
Der Bundesminister des Innern hat deshalb im vergangenen Jahr das Umweltbundesamt beauftragt, im Rahmen des Umweltforschungsplanes einen Forschungsauftrag über die Messung und Bewertung der Geräuschimmissionen in der Umgebung von Schießanlagen zu vergeben. Die Untersuchung soll außer der Klärung von Fragen der physikalischen Erfassung von Schießgeräuschen auch Erhebungen über die Reaktion der Bevölkerung auf derartige Geräusche umfassen.
Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit geltende Regelungen zu ergänzen sind.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage
B 30):
Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung zum Memorandum der Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben vom 28. Februar 1980, das der Bundesregierung zugestellt wurde, abgegeben?
Das Memorandum vom 28. Februar der Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben, das neben anderen dem Herrn Bundeskanzler und mir zugestellt wurde, habe ich mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie erörtert. Die
dabei einvernehmlich erzielte Stellungnahme stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 32 und 33):
Aus welchen Gründen wurden bisher Wehrdienstzeiten, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres geleistet wurden, bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters (BDA) nicht angerechnet?
Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß künftig solche Wehrdienstzeiten zur Vollendung des 17. Lebensjahres auf das BDA angerechnet werden, zumal es sich in der Regel nicht um einen freiwillig vorzeitigen Eintritt in den öffentlichen Dienst/Wehrdienst handelt?
Nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sind die dort genannten, nach Vollendung des 17. Lebensjahres liegenden Zeiten, darunter auch die von Ihnen angesprochenen Zeiten eines nichtberufsmäßigen Wehrdienstes, bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) voll zu berücksichtigen. Dadurch wird vermieden, daß sich der Eintritt des mit der Vollendung des 21. Lebensjahres beginnenden Regelbesoldungsdienstalters wegen solcher Zeiten über diesen Zeitpunkt hinaus verzögert.
Eine solche Verzögerung kann dagegen grundsätzlich nicht eintreten, wenn und soweit die genannten Zeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen.
Dies zeigen auch die konkreten Fälle, die in diesem Zusammenhang seit Jahren an den Bundesminister des Innern herangetragen werden. Stets beruht die vorgetragene Verzögerung des Besoldungsdienstalters-Beginns auf anderen, nicht berücksichtigungsfähigen Verzögerungszeiten (längere als vorgeschriebene Ausbildungszeiten, Prüfungswiederholungen, Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes usw.).
Aus diesen Gründen halte ich die von Ihnen gewünschte Gesetzesänderung nicht für erforderlich.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 34):
Welche Entschädigungen erhalten ehemalige deutsche Soldaten für die Zeit ihrer russischen Kriegsgefangenschaft bzw. russischer Strafgefangenschaft?
Die Entschädigung für ehemalige deutsche Kriegsgefangene regelt sich, gleichgültig von welcher ausländischen Macht sie gefangengehalten wurden, nach dem „Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz — KgfEG)" in der
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17027*
Fassung. der Bekanntmachung vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1545).
Die Entschädigungsleistung beträgt für jeden Kalendermonat des Festhaltens in ausländischem Gewahrsam vom 1. Januar 1947 an 30 Deutsche Mark. Bei längerem als zweijährigem ausländischen Gewahrsam erhöht sich dieser Betrag auf 60 Deutsche Mark monatlich. Vom fünften Gewahrsamsjahr an, jedoch frühestens ab 1. Januar 1951, wird eine zusätzliche Entschädigung von 20 Deutsche Mark für jeden Gewahrsamsmonat gewährt. Diese zusätzliche Entschädigung erhöht sich nach zwei, vier und sechs weiteren Gewahrsamsjahren jeweils um weitere 20 Deutsche Mark. Die Gesamtentschädigung ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 12 000 Deutsche Mark begrenzt.
Mit dieser Entschädigung gelten etwa bestehende Ansprüche des Berechtigten wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im ausländischen Gewahrsam gegen die Bundesrepublik Deutschland kraft Gesetzes als abgegolten.
In Fällen, in denen der Kriegsgefangene während seiner Kriegsgefangenschaft von der ausländischen Gewahrsamsmacht in Strafhaft überführt wurde, gilt die gleiche Berechnung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es für die Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz nur auf den Grund an, weswegen der Betroffene in den ausländischen Gewahrsam genommen wurde, nicht aber auf den Grund dafür, weswegen er weiter festgehalten worden ist.
Zusätzlich zu den genannten Entschädigungsleistungen kann in besonderen Notfällen noch eine Hilfe der Heimkehrerstiftung — Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene — in Betracht kommen.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 37):
Warum ist bei den Verhandlungen über den zum 31. Dezember 1978 gekündigten Manteltarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst noch kein Ergebnis erzielt worden und wie lange werden sich die Verhandlungen noch hinziehen?
Die Aufnahme von Verhandlungen über die gewerkschaftlichen Forderungen zum Manteltarifvertrag für Auszubildende wurde im August 1979 für den 29. November 1979 zwischen den Tarifpartnern vereinbart.
In den Verhandlungen am 29. November 1979 haben Bund, Länder und Gemeinden Verbesserungen angeboten. Daher konnte am 30. Januar 1980, als die Verhandlungen vereinbarungsgemäß fortgesetzt wurden, bereits eine Teileinigung erzielt werden. Die Forderungen der Gewerkschaft ÖTV und der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst enthalten jedoch aus der Sicht von Bund, Ländern und Gemeinden problematische Vorschläge, deren Verwirklichung erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildungsplatzsituation haben können;
eine Gesamteinigung und Wiederinkraftsetzung des — geänderten — Manteltarifvertrages konnte daher noch nicht erreicht werden.
Bund, Länder und Gemeinden sind jedoch entschlossen, mit den Gewerkschaften ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Sie haben anläßlich der Lohnrunde in Stuttgart erneut ihre Bereitschaft erklärt, die Verhandlungen fortzusetzen. Ein Termin wird in Kürze vereinbart werden. Einen raschen Abschluß würde ich begrüßen.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 38):
Treffen Veröffentlichungen zu, nach denen die Zahl der Mitarbeiterinnen im Schreibdienst in den Bonner Ministerien (Vergütungsgruppen VI b—IX BAT) in den vergangenen fünf Jahren um ca. 25 v. H. zurückgegangen sind, und auf welche Gründe führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
Die Zahl der Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schreib- und Fernschreibdienst (Verg: Gr. VII—IX BAT) in den obersten Dienstbehörden in Bonn ist von 2 427 im Jahr 1974 auf 1 858 im Jahr 1979 zurückgegangen; das ist ein Rückgang um ca. 23 v. H.
Diese Entwicklung ist auf eine Forderung des Haushaltsausschusses zurückzuführen,. der bereits 1974 einer Anregung des Bundesrechnungshofes folgend eine Änderung des Verhältnisses von Schreibkräften zu Diktatberechtigten gewünscht hat. Die Anregung des Bundesrechnungshofes stimmt mit dem Ergebnis einer internen Überprüfung der Angemessenheit des Verhältnisses von Schreibkräften zu Diktatberechtigten durch den Bundesminister der Finanzen in seinem Haus überein.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 39 und 40):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der technische Stand von Katalysatoren zur Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren ausreichend ist, um eine gesetzliche Herabsetzung der Grenzwerte für Schadstoffimmissionen zu rechtfertigen?
Wie hoch wären die Kosten bei einer Verwendung von Katalysatoren im Verhältnis zu anderen Möglichkeiten der Schadstoffverminderung im Abgas von Kfz, und hält die Bundesregierung eine Kostenerhöhung bei einer möglichen drastischen Verminderung der Schadstoffe für vertretbar?
Zu Frage B 39:
Der Einsatz von bleiunempfindlichen Katalysatoren ist eines von mehreren Konzepten, um die von der Bundesregierung bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) und der EG vorgeschlagene Reduzierung der Grenzwerte für die Schad-
17028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
stoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen um ca. 50 % zu erfüllen.
Im Rahmen ihres Verkehrs-Emissions-Programms hat die Bundesregierung neben schadstoffarmen Antrieben auch die Entwicklung und Untersuchung verschiedener Katalysatorkonzepte gefördert. In Langzeitversuchen wurde nachgewiesen, daß mit Katalysatoren ausgerüstete Fahrzeuge über Fahrstrecken von 50 000 km die Grenzwertvorstellungen der Bundesregierung sicher erfüllen. Diese Untersuchungen wurden mit Kraftstoff mit dem in der Bundesrepublik zulässigen Bleigehalt von 0,15 g/1 durchgeführt. Die Wirksamkeit von Katalysatoren über längere Laufstrecken bei Verwendung von Kraftstoffen mit dem ab 1. Januar 1981 in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft zulässigen Bleigehalt von 0,4 g/1 wird z. Z. untersucht.
Zu Frage B 40:
Der Einsatz schadstoffarmer Motorkonzepte zur Erfüllung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen verschärften Grenzwerte führt, im Vergleich mit einem 2-1-Ottomotor mit Vergaser und Spulenzündung, je nach verwendeten technischen Konzepten zu Herstellungsmehrkosten in Höhe von 50,—DM bis 650,— DM, im Durchschnitt von ca. 350,—DM pro Fahrzeug. Bei Verwendung bleiunempfindlicher Edelmetallkatalysatoren werden Produktionsmehrkosten in Höhe von 160,— DM bis 390,—DM erwartet.
Die durch den Einsatz schadstoffarmer Konzepte erwarteten Mehrkosten hält die Bundesregierung für wirtschaftlich vertretbar.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 41):
Trifft es zu, daß zwischen den Vorschriften für Dienststellen des Bundes und der Arbeitsstättenverordnung Widersprüche bestehen, falls ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Vorschriften zur Qualität der Arbeitsplätze zu harmonisieren?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten in der öffentlichen Verwaltung nicht zum Nachteil der Bediensteten hinter den Regelungen zurückbleiben dürfen, die für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft gelten. Sie ist bereits seit längerem mit der Prüfung befaßt, ob und ggf. inwieweit im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes im Vergleich zur Arbeitsstättenverordnung und den auf ihrer Grundlage erlassenen Arbeitsstättenrichtlinien Regelungsdefizite bestehen, die beseitigt werden müssen.
Die Prüfung erweist sich als nicht einfach, weil die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinien einerseits und die entsprechenden Richtlinien im Bereich des öffentlichen Dienstes andererseits vielfach nach unterschiedlichen Kriterien gestaltet sind.
Von dem Ergebnis der Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen sind, wird es abhängen, inwieweit die Vorschriften des Bundes harmonisiert oder ggf. neue Regelungen 'des Bundes erlassen werden müssen, um den Bediensteten des Bundes die gleiche Qualität der Arbeitsplätze zu sichern wie den Arbeitnehmern in der gewerblichen Wirtschaft. Dabei werden die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft gebührend zu berücksichtigen sein.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Mel-
sungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 42):
Hat die Bundesregierung und gegebenenfalls in welcher Form auf das NOC und auf das IOC eingewirkt um zu verhindern, daß bei den Olympischen Spielen in Lake Placid die Bundesrepublik Deutschland fälschlicherweise mit „FRG" und nicht mit „D" bzw. „GER" abgekürzt wurde, und ist der Bundesregierung bekannt, ob das NOC entsprechende Bemühungen beim IOC vorgenommen hat?
Die Bundesregierung hat in Besprechungen mit NOK-Präsident Daume am 16. Januar und 29. März 1979 ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß auch nach dem beabsichtigten und am 9. Februar 1979 gefaßten Beschluß des NOK, die Mannschaft künftig unter Berücksichtigung der IOC-Regel 24 E mit „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen, die vom IOC bisher verwendete Kurzbezeichnung „GER" erhalten bleiben sollte. Sie hat Herrn Daume um entsprechende Bemühungen beim IOC gebeten.
Nach Mitteilung des NOK konnte die weitere Verwendung der Kurzbezeichnung „GER" beim IOC jedoch nicht durchgesetzt werden. Das IOC hat in seinem offiziellen Anschriftenverzeichnis, das die genehmigten Namen der NOK's sowie die vom IOC offiziell verwendeten Kürzel enthält, für unsere Mannschaft unter Ableitung von der englischen Fassung der Langbezeichnung (,,Federal Republic of Germane”) die Kurzbezeichnung „FRG" festgelegt.
Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, in der von Ihnen bezeichneten Weise auf das IOC unmittelbar einzuwirken.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 43):
Ist die Bundesregierung bereit, über das Bundesarchiv zu veranlassen, daß im Freiheitsmuseum Rastatt der Beitrag der Soziallehren der christlichen Kirchen zu den Freiheitsbewegungen der Neuzeit dargestellt wird?
Die Dauerausstellung in der Außenstelle Rastatt des Bundesarchivs — Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte — konzentriert sich auf Ereignisse und Personen, die vom Ende des 18. Jahrhunderts dafür gewirkt haben,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17029*
Freiheit durchzusetzen. In ihr sind christliche Freiheitsbewegungen dieser Zeit berücksichtigt (Tafeln 41, 76 und 110); auf sieben Tafeln, die den Weg von der Reichsverfassung von 1849 zum Grundgesetz von 1949 darstellen, sind christliche politische Kräfte, vor allem die Zentrumspartei, angemessen vertreten.
Die Dauerausstellung wird durch Sonder- und Wechselausstellungen ergänzt. Die Sonderausstellung „Von der Freiheit eines Christenmenschen", die im Frühjahr 1978 gezeigt wurde, hat die Soziallehren der christlichen Kirchen ausführlich berücksichtigt. Im Turnus der künftigen Wechselausstellungen hält die Bundesregierung eine Ausstellung über den Beitrag der Soziallehren der christlichen Kirchen zu den Freiheitsbewegungen der Neuzeit für wünschenswert.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 44):
Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister nach der Übernahme des Ressorts die Amtshilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Bundeswehr untersagte und so Verfassungsfeinden unter den Wehrpflichtigen die Bildung von Zellen in der Bundeswehr ermöglichte, und wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, daß die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird und derartige Zellenbildungen unterbunden werden?
Die Amtshilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz für die Bundeswehr in der 1978 praktizierten Form wurde im Einvernehmen zwischen den Bundesministern des Innern und der Verteidigung nicht fortgeführt, nachdem sie auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen war. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, daß hierdurch Extremisten unter den Wehrpflichtigen die Bildung von Zellen in der Bundeswehr ermöglicht wurde.
Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung prüfen gegenwärtig, ob weitere Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Bundeswehr erforderlich sind. Sie sind sich darin einig, daß dem Persönlichkeitsschutz der Wehrpflichtigen Rechnung getragen werden muß. Eine Regelanfrage bei den Behörden für Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 45 und 46):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die steuerliche Begünstigung der Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit zu einer steuerlichen Benachteiligung von teilzeitarbeitenden Frauen führt, wenn diese beispielsweise als Mütter kleiner Kinder eine wissenschaftliche oder künstlerische Teilzeitbeschäftigung ausüben, und die Einkünfte aus dieser Teilzeitarbeit höher versteuern müssen als die Einkünfte von Männern, die die gleiche Teilzeitarbeit als Nebentätigkeit leisten?
Ist die Bundesregierung bereit, dieser steuerlichen Benachteiligung abzuhelfen, beispielsweise dadurch, daß die steuerliche Begünstigung der Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit auch dann gewährt wird, wenn sie nicht als Nebentätigkeit, sondern als Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, etwa durch Festlegung einer Höchstgrenze dieser Einkünfte, bis zu der die steuerliche Vergünstigung gewährt wird?
Zu Frage B 45:
Nach § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit ermäßigt besteuert werden, wenn sie neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG oder aus einer freien Berufstätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt werden. Die Vorschrift gilt selbstverständlich für Männer und Frauen gleichermaßen. Sie kann jedoch keine Anwendung finden, wenn die Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit die einzigen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit darstellen.
Aus diesem Grunde ist § 34 Abs. 4 EStG bei einer Hausfrau und Mutter, die nur Einkünfte aus einer selbständigen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit hat, nicht anwendbar, obwohl diese Tätigkeit für diese Hausfrau aus ihrer Sicht eine „Teilzeitarbeit" darstellt. Steuerlich wird in diesem Falle eine solche Hausfrau und Mutter wie ein selbständig tätiger Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller behandelt, der keine Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit erzielt. Deshalb kann sie z. B. auch den Freibetrag für freie Berufe nach § 18 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen. Im übrigen wird der Tatsache, daß eine Frau als Hausfrau und Mutter tätig ist, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen durch andere steuerliche oder außersteuerliche Maßnahmen, z. B. Splitting-Verfahren, Haushaltsfreibetrag, Mutterschaftsgeld, Rechnung getragen. Die Hausfrau und Mutter ist deshalb steuerlich nicht benachteiligt. Aus dem Vergleich mit einem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus einer nebenberuflichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerische Tätigkeit erzielt, läßt sich demgegenüber nichts herleiten.
Zu Frage B 46:
Eine Ausweitung des § 34 Abs. 4 EStG entsprechend der Intention Ihrer Frage würde dazu führen, daß die Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit generell ermäßigt besteuert werden müßten. Eine solche Maßnahme kann nicht in Aussicht gestellt werden.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. George (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 47):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das neue, seit 1. Januar 1980 praktizierte Umsatzsteuererhebungsverfahren zum Teil erhebliche Wartezeiten für ausländische Omnibusse an der Grenze zur Bundesre-
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publik Deutschland entstehen, und ist der Bundesregierung auch be- kannt, daß dadurch, daß Busfahrer den an der Grenze entstandenen Zeitverlust aufzuholen versuchen, im grenznahen Hotel- und Gaststättengewerbe spürbare Umsatzverluste eingetreten sind und eintreten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das zeitaufwendige Verfahren zu vereinfachen?
Die Neuregelung für die ausländischen Omnibusunternehmer besteht darin, daß sie die Umsatzsteuer für die Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr ab 1. Januar 1980 ausnahmslos bei der zuständigen Zolldienststelle im Wege der Einzelbesteuerung zu entrichten haben (§ 16 Abs. 5 UStG 1980). Vorher war daneben wahlweise die normale Besteuerung durch das Finanzamt zugelassen (§ 16 Abs. 6 UStG 1973). Sie war 1968 eingeführt worden, um den ausländischen Omnibusunternehmern den Abzug der im Inland angefallenen Vorsteuern zu ermöglichen. Nunmehr werden die Vorsteuern auch bei der Anwendung der Einzelbesteuerung in einem besonderen Verfahren vergütet. Deshalb konnte jetzt auf das zweigleisige Besteuerungsverfahren verzichtet werden. Das macht auch das früher notwendige und von allen Beteiligten als umständlich empfundene Kontrollverfahren entbehrlich.
Die Abfertigung an der Grenze ist durch die Neuregelung weitgehend unverändert geblieben. Neu ist lediglich, daß zu der schon bisher erforderlichen Anmeldung oder Anzeige der Fahrt die Steuerzahlung hinzugekommen ist. Das kann für einen Teil der Omnibusunternehmer eine gewisse Verzögerung bedeuten. Sie ist jedoch in aller Regel sehr gering. Ich halte daher die Befürchtung, daß dadurch der Aufenthalt in grenznahen Hotels und Gaststätten wegfallen würde, für unbegründet. Das Bundesministerium der Finanzen ist trotzdem bemüht, die Besteuerung in den vorliegenden Fällen noch weiter zu vereinfachen. Gegenwärtig wird daher geprüft, ob den Omnibusunternehmern, die häufig an derselben Eingangsstelle einreisen, gestattet werden kann, die Umsatzsteuer statt für jede einzelne Fahrt für alle Fahrten eines Monats über diese Eingangsstelle in einem Betrag zu zahlen. Ich gehe davon aus, daß damit den Anliegen aller Beteiligten ausreichend Rechnung getragen wurde.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 48):
Trifft es zu, daß sich der Baubeginn (Erdarbeiten) für den Neubau der Grenzabfertigungsanlage beim Zollamt Bunderneuland, Landkreis Leer, weiter verzögert, weil neue Schwierigkeiten aufgetreten sind (Stichwort: Sieltief), und kann die Bundesregierung ihre Auskunft auf meine Schriftliche Anfrage- Nr. 34 B der Drucksache 8/3573 aufrechterhalten?
Die Ausschreibung der Erdarbeiten hat sich wider Erwarten bis März 1980 verzögert; die Ausschreibungsfrist läuft am 22. April ab. Dementsprechend wird sich der Baubeginn von März auf Mai dieses Jahres verschieben.
Schwierigkeiten hinsichtlich des Baugeländes (Sieltief) sind inzwischen ausgeräumt.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 49 und 50):
Welche Fälle sind dem Bundesfinanzminister in den letzten Jahren bekanntgeworden, in denen ein anderer Bundesminister sich hinsichtlich der Verwaltung von Haushaltsmitteln nicht an Richtlinien oder andere an die obersten Bundesbehörden gerichtete Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums gehalten hat, und wie hat der Bundesfinanzminister jeweils hierauf reagiert?
Welchen Grad von Beachtung seiner Richtlinien und anderen an die obersten Bundesbehörden gerichteten Rundschreiben in Haushaltsangelegenheiten verspricht sich der Bundesfinanzminister, wen er bei
Nichtbeachtung solcher Richtlinien wenn e
oder Rundschreiben so reagiert wie
im Fall der Anschaffung eines neuen Ministerwagens durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (vgl. Antwort auf meine Anfrage Nr. B 59 Drucksache 8/3738)?
In meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 59 B vom 5. März 1980 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß der Vollzug des Bundeshaushalts jedem Bundesminister für seinen Einzelplan in eigener Verantwortung obliegt.
Feststellungen, ob mittelbewirtschaftende Stellen des Bundes beim Haushaltsvollzug Richtlinien oder Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen nicht beachtet haben, können nur bei der Rechnungsprüfung getroffen werden. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird der Deutsche Bundestag jährlich durch die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes unterrichtet.
Bei der Entscheidung über die Haushaltsanforderungen der Ressorts werden im übrigen die für die Aufstellung der jeweiligen Bundeshaushalte ergangenen Richtlinien und Rundschreiben zugrunde gelegt. Die Ergebnisse finden ihren Niederschlag in dem Haushaltsentwurf, der den Parlamentarischen Gremien jährlich zur Beschlußfassung zugeleitet wird.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 51 und 52):
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der Erlaß des Bundesfinanzministers vom 20. Juli 1976 (Bundessteuer-Blatt I, Seite 389) betref- fend lohnsteuerliche Behandlung von Zeitzuschlägen, Zulagen und Entschädigungen auf Grund des Bundes-Manteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlcher Verwaltungen und Betriebe sowie fur verglechbare Zeitzuschlägecher nach dem Mantenltarif für Arbeiter e des Bundes und dem Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder sehr verwaltungsaufwendig geregelt ,ist und wie stellt sichBundesregierung vor daß, die geforderte Zeiterfassung von Fremdverkehrsbetrieben -vor allem auch in
der Hochsaison — erbracht werden kann?
Kann die Bundesregierung die Ermittlungen des deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes bestätigen, wonach für 15 Arbeitnehner 840 Daten an 25 Arbeitstagen erfaßt werden müßten, um für die Arbeitnehmer des Fremdenverkehrsgewerbes die Steuerbefreiung für Zeitzuschläge zu erhalten und wenn ja, ist damit die Grenze des Zumutbaren überschritten?
Das BMF-Schreiben vom 20. Juli 1976 — IV B 6 —S 2343 — 31/76 — regelt lediglich die lohnsteuerliche Behandlung der Zeitzuschläge bei gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben. Es dient der Abgrenzung der lohnsteuerpflichtigen von den lohnsteuerfreien Zeitzuschlägen, wobei die Rechts-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17031*
grundlage für die steuerfreien Zuschläge § 3b Einkommensteuergesetz ist.
Die Anwendung der Vorschrift setzt grundsätzlich den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie die Zahlung eines Grundlohns voraus, neben dem ein echter Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird. Nachweiserleichterungen können in folgenden Fällen zugelassen werden:
1. Wenn einheitliche Vergütungen für Grundlohn und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge gezahlt werden,
2. wenn für die genannten Zuschläge pauschale Vergütungen vorgesehen sind.
In beiden Fällen ist Voraussetzung, daß es sich um Berufszweige handelt, in denen Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit üblicherweise verrichtet wird, in denen aber wegen der Besonderheiten der Arbeit oder der Lohnberechnung Einzelanschreibungen nicht möglich sind. In solchen Fällen können Pauschalregelungen durch die zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder getroffen werden. Für den Bereich der Zeitzuschläge ist dies meines Wissens bisher nicht gefordert worden. Seitens des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e. V. ist jedoch ein entsprechender Antrag gestellt worden, der auch die Daten herausstellt, die Sie in Ihrer 2. Frage nennen. Es ist beabsichtigt, den Antrag mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ende dieses Monats zu erörtern.
Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 54):
Gehört die gemäß § 46 Abs. 5 BPersVG freigestellten Personalratsmitgliedern gewährte Aufwandsentschädigung zu den steuerfreien Bezügen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG?
Die gemäß § 46 Abs. 5 Bundespersonalvertretungsgesetz freigestellten Personalratsmitgliedern gewährte Aufwandsentschädigung ist nach Satz 2 des § 3 Nr. 12 EStG nur steuerfrei, soweit nicht festgestellt wird, daß sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wird oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigt. Hierzu ist in einer Besprechung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Jahre 1971, zu einer Zeit also, als die Aufwandsentschädigung noch nicht auf Grund des § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz gezahlt wurde, die Auffassung vertreten worden, daß ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Mehraufwand nicht vorliegt. Dieser Auffassung hat sich der Bundesfinanzhof in einem
Urteil aus dem Jahre 1975 im Ergebnis angeschlossen.
Die Steuerfreiheit der auf Grund des § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz gewährten Aufwandsentschädigung ergibt sich im allgemeinen jedoch aus Satz 1 des § 3 Nr. 12 EStG, und zwar dann, wenn sie aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird und wenn sie im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen ist.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 55):
Welches sind die Hauptkriterien der unterschiedlichen statistischen Erfassung der Inflationsraten in den USA und der Bundesrepublik Deutschland und welcher ungefähre prozentuale Aufschlag müßte in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden, wenn die augenblickliche Inflationsrate von ca. 6 v. H. nach den exakteren amerikanischen Erfassungsmethoden berechnet würde?
Die Jahresveränderungsrate des „consumer price index" der USA lag im Februar 1980 (Vergleich gegenüber Februar 1979) bei plus 14,1 %. Der für die Bundesrepublik Deutschland berechnete entsprechende Index, der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, stieg in der gleichen Zeit um 5,6 %. Der Unterschied ist überwiegend darauf zurückzuführen, daß der allgemeine Preisauftrieb in den USA während dieses Zeitraumes erheblich stärker war als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Ermittlung des „consumer price index" im Vergleich zur Ermittlung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland ist bisher nur eine gravierende methodische Besonderheit bekannt (ein vollständiger Vergleich der Methoden ist nur im Rahmen einer eingehenderen und zeitaufwendigeren Untersuchung möglich): Der US-Index berücksichtigt besondere Preisreihen für Anschaffung, Finanzierung und Unterhaltung von eigenen Wohnungen bzw. Häusern, während im deutschen Index — entsprechend den internationalen Empfehlungen zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — bei Wohnungen bzw. Häusern, die vom Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bewohnt werden, die Mietenentwicklung vergleichbarer Wohnungen oder Häuser unterstellt wird. Dies hat die Folge, daß im US-Index sich die Bau- und Finanzierungskostenentwicklung für Wohnung und Häuser schneller und stärker niederschlägt. Würde man auch im US-Index die besonderen Preisreihen für Hauseigentümerkosten durch Mietenreihen ersetzen, so würde sich die genannte Jahresveränderungsrate von + 14,1 % auf + 11,4 reduzieren. Welche Preissteigerungsrate sich für den deutschen Lebenshaltungsindex bei Anwendung der amerikanischen Methode ergeben würde, läßt sich nicht feststellen, da das Statistische Bundesamt keine Erhebungen über die Preisentwicklung für die Anschaffung, Finanzierung und Unter-
17032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
haltung von eigengenutzten Häusern und Wohnungen durchführt.
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß die in der amerikanischen Öffentlichkeit häufig beachtete (US-)Inflationsrate allerdings nach einer anderen Methode berechnet wird als die in der Bundesrepublik Deutschland üblicherweise genannte Inflationsrate. Diese in den Medien oftmals genannte amerikanische Inflationsrate (z. Z. rd. 18 %) ist die monatliche Veränderungsrate, die mit Zinseszinsrechnung auf eine Jahresrate hochgerechnet wird, während die o. g. deutsche Inflationsrate (z. Z. 5,6 %) ebenso wie die US-Rate von 14,1 % den Vorjahresabstand wiedergibt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 56, 57 und 58):
Trifft es zu, daß die vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Broschüre ‚Bundeshaushalt 1980" im Bundesfinanzministerium oder auch in anderen Häusern auch an Besuchergruppen verteilt worden ist, in denen Landtagswahlen unmittelbar bevorstehen (z. B. Nordrhein-Westfalen und Saarland)?
Wenn ja: Wie vereinbart sich die Handhabung, daß die Broschüre im Bundesfinanzministerium z. B. an eine Besuchergruppe aus Düsseldorf verteilt worden ist, mit der Erklärung des Vertreters des Bundesfinanzministers in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. Februar 1980, daß von der Verteilung der Broschüre ‚die Länder mit Landtagswahlkämpfen ausgeschlossen seien", und wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß diese Zusicherung künftig eingehalten wird?
In welcher Weise beachtet die Bundesregierung die erwähnte Zusicherung, wenn Verbände der Parteien, sonstige Stellen oder Privatpersonen aus Bundesländern, in denen Wahlen unmittelbar bevorstehen, die Broschüre anfordern?
Zu Frage B 56:
Nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 2. März 1977 steht mit der verfassungsrechtlich legitimierten Informationspflicht der Bundesregierung im Einklang, daß jedem Bürger, der sich über die Politik, die Arbeit und die Zielvorstellungen der Bundesregierung unterrichten möchte, auf Wunsch Informationsschriften von den Bundesministerien und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ausgehändigt werden, und zwar auch im Vorfeld eines Wahltermins. Das gilt nach Auffassung der Bundesregierung besonders im Hinblick auf Besuchergruppen, die sich — in der Regel auf Einladung von Bundestagsabgeordneten — über die Arbeit der Bundesregierung informieren wollen.
Die Broschüre „Bundeshaushalt 1980" wird deshalb vom Bundesministerium der Finanzen den Besuchergruppen als Informationsmaterial angeboten. Sie stellt eine schriftliche Ergänzung und Vertiefung zu den mündlichen Ausführungen des Referenten dar, dessen Aufgabe es auch ist, die Besucher über aktuelle Fragen der Finanzpolitik zu informieren.
In anderen Häusern steht die Broschüre den Besuchergruppen nicht zur Verfügung.
Zu Frage B 57:
Ich habe ausweislich des Kurzprotokolls in der 98. Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. Februar 1980 erklärt, der Vertrieb sei über die Lesezirkel vorgesehen, die Länder mit Landtagswahlkämpfen seien ausgeschlossen. Daran hat sich das Bundesfinanzministerium gehalten.
Nach Auffassung der Bundesregierung sind auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 im Vorfeld von Wahlen „aktive" Verteilungsformen, wie z. B. eine gezielt breite Streuung von regierungsamtlichem Informationsmaterial, nicht zulässig. Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigten Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgern ist es jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, daß informationssuchenden Besuchergruppen die Broschüre „Bundeshaushalt 1980" angeboten wird.
Zu Frage B 58:
Wie bereits ausgeführt, hält es die Bundesregierung im Rahmen des „passiven" Vertriebs für geboten, Einzelbestellungen der Broschüre „Bundeshaushalt 1980" auch innerhalb von Vorwahlzeiten zu befriedigen. Die Belieferung von politischen Parteien ist nach einer Vereinbarung der Pressesprecher der Länder und des Bundes während dieser Zeitspanne nur zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zulässig. Um dies sicherzustellen, werden von den Parteien entsprechende Verpflichtungserklärungen gefordert.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 59 und 60):
Trifft es zu, daß sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Sowjetunion vertraglich verpflichtet hat, den Bürgschaftsrahmen für wirtschaftliche Großprojekte auf einem bestimmten Niveau zu halten?
Würde dies angesichts der derzeitigen Überlegungen über wirtschaftliche Sanktionen gegenüber der Sowjetunion bedeuten, daß der Bürgschaftsrahmen für Ausfuhrgeschäfte in die Sowjetunion nicht einseitig von der Bundesregierung herabgesetzt werden kann?
Zu Frage B 59:
Die Bundesregierung hat eine spezielle Vereinbarung mit der UdSSR über einen bestimmten Bürgschaftsrahmen für Großprojekte nicht getroffen. Sie hat in Art. 5 des deutsch-sowjetischen Abkommens vom 6. Mai 1978 vereinbart, ,,... hinsichtlich der Gewährung von Bürgschaften Anstrengungen zu unternehmen, damit mittel- und langfristige Kredite im Rahmen der in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen zu möglichst günstigen Bedingungen gewährt werden".
Zu Frage B 60:
Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17033*
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 61, 62 und 63):
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, aus welchen Ländern das Uran stammt, das die Bundesrepublik Deutschland angereichert aus der Sowjetunion bezieht, und ist es richtig, daß es sich bei dieser Geschäftsbeziehung in der Hauptsache um die Inanspruchnahme von Aufbereitungskapazitäten handelt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sowjetunion, wie vielfach behauptet, ein wichtiger Lieferant der Bundesrepublik Deutschland für Chromerz ist, oder ist es richtig, daß der Anteil der Sowjetunion an den deutschen Chromerzimporten von fast 30 v. H. im Jahr 1975 auf etwa 4 v. H. im Jahr 1979 zurückgegangen ist und dafür die Importe aus Albanien stark zugenommen haben?
Kann die Bundesregierung die Gründe nennen, die zu dieser Entwicklung geführt haben?
Zu Frage B 61:
Den Bezügen von angereichertem Uran aus der Sowjetunion liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Deutsche EVU haben Anreicherungsverträge mit der sowjetischen Firma Techsnabexport geschlossen. Die Erfüllung dieser Verträge setzt die Bereitstellung von Natururan voraus. Dieses Natururan wird von den EVU auf Grund von Verträgen mit allen lieferbereiten Natururanproduzenten bezogen. Dafür kommen derzeit Kanada, USA, Südafrika, Niger und Australien in Betracht.
Die Bearbeitung in der Sowjetunion erstreckt sich tatsächlich nur auf den Lohnveredlungsausschnitt der Anreicherung des Isotops U 235 von 0,7 % (Natururan) auf ca. 3 bis 4% (angereichertes Uran).
Zu Fragen B 62 und 63:
Es ist richtig, daß die Sowjetunion im Jahre 1975 an den Chromerzimporten der Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 30 % hatte und dieser Anteil im Jahre 1979 auf 4 % gefallen ist. Damit kann die Sowjetunion nur noch eingeschränkt als wichtiger Chromerzlieferant angesehen werden.
Die Chromerzeinfuhren aus Albanien, die bis einschließlich 1978 einen Anteil von nur 3% an den Gesamteinfuhren hatten, stiegen 1979 auf einen Anteil von 33 %.
Die Weltchromitproduktion verändert z. Z. ihre regionale Struktur. Während von 1958 bis 1975 die Sowjetunion das größte Chromerzförderland der Welt war, wird sie seitdem von der Republik Südafrika übertroffen. Der Anteil der Chromitförderung der UdSSR an der Weltproduktion sank von 34 % im Jahre 1968 auf 22 % im Jahre 1977. Gleichzeitig stieg Albanien, das 1968 an 6. Stelle stand, zum drittgrößten Produzenten auf, der 1977 9% der Weltproduktion lieferte.
Trotz einer leichten Steigerung der sowjetischen Chromitproduktion sanken die Exporte in die westlichen Länder von 1973 bis 1978 um 57 %. Dem gestiegenen Bedarf in der Sowjetunion und in den RGW-Ländern, die überwiegend mit sowjetischem Chromit versorgt werden, sind die Bergwerkskapazitäten nicht in gleichem Maße gefolgt. Damit verringerten sich die Mengen, die für den Export in westliche Länder zur Verfügung stehen.
Die Umorientierung eines Rohstoffmarktes — wie in diesem Fall des Chromitmarktes — ist ein im Rohstoffgeschäft normaler Vorgang.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 64, 65 und 66):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deutsche Textilindustrie einen flankierenden Schutz gegen unverkraftbare Importzuwächse braucht, und ist ihr bekannt, daß jährlich für 24 Milliarden DM Textilerzeugnisse eingeführt werden, während nur für 10 Milliarden DM solche Erzeugnisse ausgeführt werden und daß bei der Pro-KopfEinfuhr die Bundesrepublik Deutschland mit 145 Dollar vor Frankreich mit 69 Dollar und Großbritannien mit 59 Dollar rangiert, und ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß diese Unterschiede dadurch entstehen, daß innerhalb der EG ständig der Versuch unternommen wird, den freien Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft zu beeinträchtigen, was dazu führt, daß die Hauptmengen des Welttextilabkommens in die Bundesrepublik Deutschland fließen?
Wenn die Bundesregierung der Textilindustrie ankündigt (siehe Äußerungen von Frau Helga Steeg, Leiterin der Abteilung Außenwirtschaftspolitik im Bundeswirtschaftsministerium, anläßlich der Jahresversammlung des Gesamtverbands der Textilindustrie in der Bundesrepublik Deutschland in Köln am 4. Februar 1980), daß nach ihrer Meinung die Schutzmaßnahmen des Welttextilabkommens möglichst bald aufgehoben werden müßten, was wird sie dann unternehmen, um die deutsche Textilindustrie in die Lage zu versetzen, die notwendige Umstrukturierung durchzuführen, dies vor allem im Hinblick auf Investitionen zur Erhaltung der Arbeitsplätze, die überwiegend mit Frauen besetzt sind?
Wäre die Bundesregierung bereit, ähnliche Beträge zur Verfügung zu stellen, wie sie z. Z. für die Umstrukturierung der Stahlindustrie zur Verfügung stehen, um notwendige Umstrukturierungsinvestitionen möglich zu machen, besonders auch angesichts der bestehenden Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt.
Zu Frage B 64:
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Veränderungen der internationalen Standortqualitäten auch die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie vor die Notwendigkeit zum Teil schwieriger struktureller Anpassungen stellt.
Der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wird daher im Rahmen des Welttextilabkommens und der EG-Textilhandelspolitik ein umfangreicher außenhandelspolitischer Flankenschutz gewährt. Damit sollen sozialpolitisch unerwünschte bruchartige Entwicklungen vermieden und den Unternehmen mehr Zeit für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen gegeben werden.
Die Handelspolitik der Bundesregierung hat sich für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie und ihre Beschäftigten bisher positiv ausgewirkt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem Volumen von 22,4 Milliarden DM nicht nur der weltgrößte Textilimporteur, sondern mit 13,1 Milliarden DM auch der weltgrößte Exporteur (Angaben 1979, ohne Rohstoffe). Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie hängt demnach vom Export ihrer Erzeugnisse ab. Nur wenn die Bundesregierung eine marktoffene Handelspolitik betreibt, kann sie auch von anderen Ländern erwarten, daß diese den deutschen Produkten ihre Märkte nicht verschließen. Ohne die hohe Einfuhr von Textil- und Bekleidungserzeugnissen wäre also die hohe Ausfuhr solcher Erzeugnisse und damit die gegenwärtige Beschäftigung in unserer Industrie nicht möglich.
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Im Vergleich zu den Industrien der anderen EG-Länder dürfte die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie mit höheren Einfuhren insgesamt auch eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erlangt haben, die es zu wahren gilt. Da ein wichtiger Absatzmarkt der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie auch die andern EG-Länder sind, wendet sich die Bundesregierung nachdrücklich gegen alle Versuche, Handel und Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft zu beeinträchtigen. Zu ihren wichtigsten Anliegen gehören der Abbau noch bestehender und die Verhinderung neuer innergemeinschaftlicher Handelshemmnisse sowie die Beseitigung wettbewerbsverzerrender Beihilfen in der EG. Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung haben erst in letzter Zeit wieder zu Erfolgen geführt. Die EG-Kommission hat mit Entscheidung vom 20. Februar 1979 Einführung von Kontrollen der innergemeinschaftlichen Einfuhren und die Anrufung von Art. 115 EWG-Vertrag erschwert. Die französische Regierung hat die von ihr ab 1. Januar 1980 geplante Ursprungskennzeichnungspflicht für alle textile Fertigwaren zunächst verschoben und nun vorerst zurückgestellt.
Zu Frage B 65:
In der Rede anläßlich der Jahresversammlung des Gesamtverbandes der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland am 4. Februar 1980 wurde von der Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums, Frau MD Steeg, erklärt, daß das Welttextilabkommen eine Ausnahmeregelung von den normalen GATT-Regeln darstellt und kein Dauerelement des Welthandels sein kann. Allerdings sei es für eine befristete Übergangszeit als außenwirtschaftlicher Flankenschutz für strukturelle Anpassungen unverzichtbar.
Das Welttextilabkommen wurde Ende 1977 bis 31. Dezember 1981 verlängert. Die EG hat auf der Basis des verlängerten Welttextilabkommens bilaterale Selbstbeschränkungsabkommen bis Ende 1982 abgeschlossen. Diese Zeit wird auch von der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie für die notwendige Umstrukturierung genutzt. Den strukturpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung entsprechend wird es dabei den Unternehmen überlassen, welche Maßnahmen im einzelnen ergriffen werden, um die spezifischen Strukturprobleme dieses Sektors zu lösen. Zur Erleichterung von Anpassungsprozessen hat die Bundesregierung bereits seit langem ein breit gefächertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt. Eine weitergehende staatliche Förderung ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich.
Zu Frage B 66:
Die Bundesregierung hat abgesehen von dem Sonderfall Saargebiet aus Haushaltsmitteln keine Beträge für die Umstrukturierung der Stahlindustrie zur Verfügung gestellt. Sie ist der Auffassung, daß das allgemeine für die Wirtschaft zur Verfügung stehende Förderinstrumentarium ausreicht, um notwendige Umstrukturierungsinvestitionen zu ermöglichen.
Gerade die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie selbst hat diese strukturpolitische Linie der Bundesregierung bisher immer unterstützt. Die Bundesregierung begrüßt diese Haltung und glaubt nicht, daß es notwendig ist, ihren strukturpolitischen Kurs zu ändern.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Besch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 67 und 68):
Wann hat die Bundesregierung das Memorandum der norddeutschen Küstenländer zur Stärkung der Wirtschaft in dieser Region erhalten, und welche konkreten Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen?
Ist die Bundesregierung bereit, auf der Grundlage dieses Memorandums eigene Beiträge zur Stärkung der Wirtschaftskraft in der norddeutschen Region zu leisten, und welcher Art werden diese sein?
Das in den Anfragen zitierte „Memorandum" der Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister/ -senatoren der norddeutschen Küstenländer und Berlins ist dem Bundesminister für Wirtschaft mit Datum vom 30. November 1979 übersandt worden. In einer Antwort vom 13. Dezember 1979 hat der Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, daß in dem „Memorandum" einige für die Haltung des Bundes wesentliche Punkte, die sich u. a. im Beschluß des Bundeskabinetts vom 17. Januar 1979 und dem Protokoll des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Küstenländer vom .11. Januar 1979 finden, nicht angesprochen sind.
Um eine zügige Beratung auf Bundesebene vor Aufnahme gemeinsamer Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Verkehrsministern/-senatoren zu ermöglichen, hat er in seiner Antwort auch um eine entsprechende Ergänzung der vorgelegten Vorschläge der Küstenländer und Berlins gebeten.
Die Bundesregierung hat aus Presseberichten inzwischen erfahren, daß die von den norddeutschen Ländern auf der Konferenz ihrer Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren am 10. April 1980 beschlossenen Ergänzungen des „Memorandums" vom 30. November 1979 dem Bundesminister für Wirtschaft Anfang Mai 1980 zugeleitet werden sollen. Sobald diese Ergänzungen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Bund im Rahmen seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, verfassungsrechtlichen Kompetenzen und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten an gemeinsamen Programmen der Landesregierung beteiligen sollte.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 70 und 71):
Trifft es zu, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Bundeswirtschaftsministerium gegen eine weitere Verdrängung des Heizöls aus der Verstromung vorstellig geworden sind, und welches waren die dafür vorgetragenen Grande?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17035*
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob für Kohleveredlungsanlagen die Berg- oder die Gewerbeaufsichtsämter die zuständigen Genehmigungsbehörden sind?
Zu Frage B 70:
Die öffentliche Elektrizitätswirtschaft hat sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft bereit erklärt, den Öleinsatz in Kraftwerken im Jahre 1979 um 5 % zu senken und damit einen Beitrag zu den internationalen Verpflichtungen der Bundesregierung zur Öleinsparung zu leisten. Diese Zusage ist mehr als eingehalten worden. Der Anteil des Mineralöls an der Stromerzeugung der öffentlichen Elektrizitätsversorgung hat im letzten Jahr nach den bisher vorliegenden statistischen Ergebnissen nur noch geringfügig über 5 % gelegen. Die Elektrizitätswirtschaft hat allerdings darauf aufmerksam gemacht, daß weitere Reduzierungen des Öleinsatzes in ihrem Bereich jedenfalls in den nächsten Jahren kaum möglich sein dürften.
Die seit vielen Jahren im Verstromungsbereich verfolgte Politik zur Sicherung des Einsatzes der deutschen Steinkohle in der Elektrizitätserzeugung hat dazu geführt, daß der Öleinsatz in Kraftwerken in der Bundesrepublik sich auf verschiedene Ausnahmetatbestände beschränkt und damit im internationalen Vergleich bereits günstig liegt. Die Benutzungsdauer der bestehenden Ölkraftwerke liegt bereits gegenwärtig mit ca. 1 600 Stunden pro Jahr weit unter dem Durchschnitt. Dies engt in der Tat den kurzfristigen Spielraum für weitere Öleinsparungen im Kraftwerksbereich sehr ein.
Ölkraftwerke spielen zur Lastdeckung insbesondere in Süddeutschland eine wesentliche Rolle. Auf längere Sicht setzt eine weitere Reduzierung des Öleinsatzes daher voraus, daß entsprechende Kraftwerkskapazitäten auf Basis Steinkohle oder Kernenergie verfügbar sind. Insoweit besteht unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem soeben geschlossenen Vertrag zwischen Elektrizitätswirtschaft und Kohle über den steigenden Kohleeinsatz in der deutschen Elektrizitätswirtschaft wie mit dem weiteren Ausbau der Kernenergie.
Zu Frage B 71:
Anlagen zur Kohleveredelung sind nach den Bundesimmissionsschutzgesetzen genehmigungsbedürftig. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht.
Für Nordrhein-Westfalen gilt folgendes:
Grundsätzlich sind gemäß § 14 des Landes-Immissionsschutzgesetzes die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Die Zuständigkeit der Bergbehörden ist jedoch gegeben, soweit Anlagen zur Kohlevergasung oder -verflüssigung der Bergaufsicht unterliegen; dies ist nach der Verordnung über die bergaufsichtliche Überwachung der bergbaulichen Nebengewinnungs- und Weiterverarbeitungsanlagen durch die Bergbehörden der Fall, soweit diese Anlagen „am Gewinnungsort des Minerals (also der Steinkohle oder der Braunkohle) betrieben werden oder mit der Mineralgewinnung in einem unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang stehen
(z. B. durch eine Grubenbahn, Grubenanschlußbahn, Seilbahn, Rohrleitung, Bandanlage oder dgl.)".
Bei den im Rahmen des Kohleveredlungsprogramms der Bundesregierung geplanten großtechnischen Anlagen in Nordrhein-Westfalen werden danach — je nach Standortwahl und den Umständen des Einzelfalls — entweder die Berg- oder die Gewerbeaufsichtsämter für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig sein.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 72):
Welchen Überblick hat die Bundesregierung über die Reingewinnergebnisse der bekannten Multinationalen Ölgesellschaften und deren
deutsche Tochtergesannellschaften in für das Jahr 1979, und welche verbraucherpolitischen Konsequenzen zieht sie daraus?
Das Bundeswirtschaftsministerium erhält vierteljährlich von der Mineralölindustrie auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung aus dem Jahre 1974 die wesentlichen Daten zur Kosten- und Ertragslage im Bereich Mineralölverarbeitung und -vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Um die Gewinnsituation der Mineralölindustrie in diesem Bereich auch für die Öffentlichkeit transparenter zu machen, hat das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Publizierung der Daten für das Jahr 1979 gedrängt. Die Veröffentlichung und Kommentierung dieser Daten ist im Februar durch das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln erfolgt. Die in allen Geschäftssparten erzielten Gewinne der Mineralölgesellschaften gehen aus den jährlich veröffentlichten Geschäftsberichten hervor. Auch die Gewinne der internationalen Ölgesellschaften mit Tochtergesellschaften in der Bundesrepublik für das Jahr 1979 sind der Bundesregierung ails den Veröffentlichungen in der Presse bekannt.
Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, daß die bestehende Wettbewerbsordnung mit freier Preisbildung auf dem Mineralölmarkt am besten geeignet ist, eine ausreichende Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Dies gilt besonders für ausgeglichene Versorgungslagen, aber auch für Zeiten von Versorgungsanspannungen, wobei dann allerdings Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit der Versorgung nicht immer in gleicher Weise erreicht werden.
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 73 und 74):
Wie hoch sind nach Angaben der Bundesregierung die Stromerzeugungskosten aus vergleichbaren Kohle- und Kernkraftwerken nach neuestem Preisstand für Kohle und Kernenergie sowohl betriebswirt-
17036* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
schaftlich, als auch volkswirtschaftlich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen staatlichen Förderungsmaßnahmen für beide Energiequellen?
Welche Angaben liegen der Bundesregierung vor, über die unterschiedlichen Strompreise innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere für die Wirtschaft, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich hieraus für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriezweige?
Zu Frage B 73:
Ein Vergleich der Stromerzeugungskosten Kohle/ Kernenergie erfordert eingehende Berechnungen. Die Bundesregierung hat im Jahre 1977 den Kostenvergleich Kohle/Kernenergie grundsätzlich untersuchen lassen. Das im Auftrag der Bundesregierung erstellte Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft München, das den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist, ist in seinen grundsätzlichen Aussagen auch heute noch gültig.
Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, daß ein eindeutiger Kostenvorsprung des Kernenergiestroms gegenüber Stromerzeugung aus deutscher Kohle besteht, der auch gegenüber einer Veränderung der einzelnen Kostenparameter zuungunsten der Kernenergie relativ robust ist. Ein vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bei Battelle in Auftrag gegebenes Gutachten stützt ebenfalls die Grundaussage eines Kostenvorsprungs der Kernenergie.
Wenn auch in der Zwischenzeit m. W. keine neue grundsätzliche Untersuchung des Kostenverhältnisses Kohle/Kernenergie von wissenschaftlicher Seite durchgeführt worden ist, so sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch aus Kostengründen nach wie vor an der Errichtung von Kernkraftwerken interessiert. So geht etwa das Bayernwerk für ein neues Kernkraftwerksprojekt weiterhin von einem wirtschaftlichen Vorsprung des Kernenergiestroms aus.
Zur Frage der Zurechnung unterschiedlicher Fördermaßnahmen für Kohle und Kernenergie auf die Stromgestehungskosten ist im Bericht an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Aufwendungen der öffentlichen Hand in den Bereichen Kohle und Kernenergie ausführlich Stellung genommen (Seite 4-6; Vorlage des Bundesministers der Finanzen Nr. 97/79). Hierauf darf ich Sie verweisen.
Zu Frage B 74:
Stromintensive Industriezweige werden in der Bundesrepublik im Rahmen von Sonderverträgen beliefert, deren Preise zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Abnehmer ausgehandelt werden und deren Bedingungen nicht publiziert, sondern i. d. R. vertraulich behandelt werden. Entsprechende Angaben über Konkurrenzunternehmen im Ausland sind ebenfalls nur höchst lückenhaft verfügbar.
Für die Strompreise relevant sind Stromerzeugungs- und Verteilungskosten. Während letztere vor allem die Standortgegebenheiten widerspiegeln, werden erstere durch die Kosten der verfügbaren Primärenergieträger wesentlich mitbestimmt. Insoweit ist es für die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der stromintensiven Industriezweige durchaus von Bedeutung, auf welcher Primärenergiebasis die Stromerzeugung beruht. Neben Energiekosten sind allerdings auch andere Wettbewerbselemente entscheidend.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 75):
Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung mit dem Programm Norddeutschland zur Stärkung der Wirtschaft der vier Küstenländer, und mit der Verwirklichung welcher Vorschläge zugunsten des norddeutschen Raums ist zu welchem Zeitpunkt zu rechnen?
Die Bundesregierung hat am 17. Januar 1979 beschlossen, „unter Berücksichtigung eines von den Küstenländern zusammen mit dem Bund zu entwikkelnden Gesamtkonzeptes" Möglichkeiten der Verbesserung der Industrie- und Beschäftigtenstruktur der Küstenregion und der längerfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Werften zu untersuchen. Im Anschluß an einen Analysebericht einer Arbeitsgruppe der Küstenländer (unter Beteiligung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers der Finanzen) vom Mai 1979 haben die norddeutschen Länder am 30. November 1979 ein Maßnahmenprogramm beschlossen und dem Bundeswirtschaftsminister übersandt. In seiner Antwort vom 13. Dezember 1979 hat der Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, daß in dem übersandten Maßnahmenprogramm einige für die Haltung des Bundes wesentliche Punkte, die sich u. a. im Beschluß des Bundeskabinetts vom 17. Januar 1979 und dem Protokoll des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Küstenländer vom 11. Januar 1979 finden, nicht angesprochen sind.
Um eine zügige Beratung auf Bundesebene vor Aufnahme gemeinsamer Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Verkehrsministern/-senatoren zu ermöglichen, hat er in seiner Antwort auch um eine entsprechende Ergänzung der vorgelegten Vorschläge der Küstenländer und Berlins gebeten.
Die Bundesregierung hat aus Presseberichten inzwischen erfahren, daß die von den norddeutschen Ländern auf der Konferenz ihrer Wirtschafts- und Verkehrsminister /-senatoren am 10. April 1980 beschlossenen Ergänzungen des „Memorandums" vom 30. November 1979 dem Bundesminister für Wirtschaft Anfang Mai 1980 zugeleitet werden sollen. Sobald diese Ergänzungen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Bund im Rahmen seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, verfassungsrechtlichen Kompetenz und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten an gemeinsamen Programmen der Landesregierung beteiligen sollte.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17037*'
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 76 und 77):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele elektrische Wärmepumpen mit welcher elektrischer Leistungsaufnahme insgesamt gegenwärtig zu Heizzwecken eingesetzt werden?
Wie entwickelt sich ihre Verwendung im Wärmemarkt, und welches Potential für die Verdrängung von Heizöl sieht die Bundesregierung auf Grund dieser Entwicklung in den kommenden Jahren?
Zu Frage B 76:
Die Installation von Wärmepumpen wird durch die offizielle Statistik nicht erfaßt. Nach Erhebungen der Industrie waren bis Ende 1979 ca. 15 000 fast ausnahmslos elektrisch betriebene Wärmepumpen installiert. Da diese Wärmepumpen zu Heizzwecken und teilweise zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung eingesetzt werden, läßt sich die elektrische Leistung nicht exakt ermitteln. Legt man einen durchschnittlichen Anschlußwert von 5 kW zugrunde, ergibt sich derzeit eine Leistungsaufnahme von ca. 75 MW.
Zu Frage B 77:
Laut Angaben der Herstellerindustrie ist der Absatz von Wärmepumpen sprunghaft gestiegen.
Während bis Ende 1977 erst ca. 3 900 Wärmepumpen in Betrieb waren, hat sich diese Zahl in den Jahren 1978 und 1979 jeweils fast verdoppelt.
Hinsichtlich der möglichen Ölsubstitution kann ebenfalls nur auf eine pauschale Abschätzung zurückgegriffen werden, da nicht im Einzelfall bekannt ist, welche technischen Wärmepumpen-Konzeption zur Anwendung kommt und welche Heizungsart speziell durch die Wärmepumpen substituiert bzw. verdrängt wird. Legt man die nach Ansicht von Fachverbänden denkbare Zahl von 1 Million elektrischen Wärmepumpen für 1990 zugrunde, könnten hiermit knapp 3 Millionen t Heizöl/a substituiert werden.
Anlage 59
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 78 und 79):
Hält die Bundesregierung die den niederländischen Gartenbaubetrieben ab 1. April 1980 eingeräumten Vorzugspreise für den Bezug von Erdgas mit dem Streben der Europäischen Gemeinschaft nach vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen für vereinbar?
Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die sich daraus ergebenden Nachteile für den deutschen Gartenbau abzuwenden?
Die Bundesregierung hält die den niederländischen Gartenbaubetrieben mit staatlichem Einfluß eingeräumten Sondertarife für den Bezug von Erdgas für nicht vereinbar mit dem Streben der Europäischen Gemeinschaft nach vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen. Sie hat deshalb bei der EG-Kommission beantragt, die dadurch im UnterglasGartenbau verursachte Wettbewerbsverzerrung zu untersuchen. Die EG-Kommission hat hierzu im Rat der Agrarminister einen Bericht zugesagt. Die Verhandlungen über den im niederländischen Gartenbau ab 1. April 1980 anzuwendenden Erdgastarif sind allerdings zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Es bleibt deshalb abzuwarten, in welchem Umfang der Sondertarif an den allgemeinen Tarif angepaßt wird. Die Bundesregierung hat unabhängig davon die niederländische Regierung mehrfach mit Nachdruck aufgefordert, die durch den Sondertarif gegebenen Begünstigungen zu beseitigen.
Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag bereits wiederholt die Maßnahmen ausführlich erläutert, die sie eingeleitet hat, um den deutschen Gartenbaubetrieben eine Anpassung an die gegebene energiebedingte Situation zu ermöglichen. Sie bestehen insbesondere in
— einer einmaligen Anpassungshilfe, für die im Haushalt meines Ministeriums in diesem Jahr Mittel in Höhe von 50,5 Millionen DM bereitgestellt werden;
— einem ab 1980 erheblich verbesserten Investitionshilfeprogramm zur Energieeinsparung und Umstellung von Heizöl auf alternative Energien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes";
— der bevorzugten Förderung von Forschungs- und Modellvorhaben in diesem Bereich.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 80, 81 und 82):
Trifft nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die in dem Artikel der Zeitschrift des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Natur und Umwelt (Heft 1/80), zum Ausdruck gebrachte Behauptung zu, daß durch die geplante Vordeichung Nahrungsgründe für annähernd 100 000 Watt- und Wasservögel verlorengingen und daß auch andere, an das Wattenmeer eng angepaßte Tiere absterben müßten?
Trifft es zu, daß nach dem am 23. November 1976 vorgelegten Bericht der amtlichen deutschdänischen Technikerkommission das gleiche Mali an Sicherheit vor Sturmfluten mit einer Erhöhung des vorhandenen Seedeichs erreicht werden könnte, wie mit der geplanten Vordeichung und daß die Erhöhung des vorhandenen Seedeichs darüber hinaus rund 2,4 Millionen DM billiger wäre?
Trifft der Vorwurf der Aktionsgemeinschaft Nordseewatten zu, daß das demokratische Verfahren der Bürgerbeteiligung durch den zwischen den Regierungen Dänemarks und der Bundesrepublik Deutschland am 17. März 1978 geschlossenen Vertrag und die darin festgelegte Linienführung für den neuen Deich unterlaufen wird?
Zu Frage B 80:
Es trifft zu, daß die Eindeichung von Salzweiden, die biologisch besonders produktiv und ökologisch besonders wertvoll sind, zu Verlusten bei Flora und Fauna führen. Aus Gründen des Naturschutzes wurde deshalb auf deutscher Seite die ehemals vorgesehene Deichlinie bereits zurückgenommen und damit der Eingriff in das Watt vermindert. Die Zahlen des Artikels und dessen Folgerungen bezüglich des Aussterbens bestimmter Arten können nicht bestätigt werden. Derartige Aussagen können nur auf der Grundlage präziser wissenschaftlicher Untersuchungen getroffen werden. Ergebnisse solcher Un-
17038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
tersuchungen führt der Artikel nicht an. In dem zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren werden auch mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie z. B. die Anlegung eines Binnensees, zu prüfen sein.
Zu Frage B 81:
Es trifft nicht zu, daß nach dem genannten Bericht der amtlichen deutsch-dänischen Technikerkommission das gleiche Maß an Sicherheit vor Sturmfluten mit einer Erhöhung des vorhandenen Seedeichs erreicht werden könnte, wie mit der geplanten Vordeichung. Vielmehr wird in diesem Bericht festgestellt, daß sich durch die Vordeichung eine wesentliche Verkürzung der Deichverteidigungslinie und damit eine erhebliche Verbesserung der Sturmflutsicherung gegenüber der Verstärkung ergibt (Seite 18 des Gutachtens). Die gegenüber der Vordeichung um rund 2,4 Millonen DM billigere Erhöhung des Seedeichs ginge somit zu Lasten der Sicherheit.
Zu Frage B 82:
Im Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark vom 17. März 1978 verpflichten sich die Vertragsparteien, die nach ihrem Recht erforderlichen Verwaltungsverfahren einzuhalten. Für den deutschen Teil der Vordeichung wird deshalb zur Zeit ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, um eine gerechte und sachgemäße Abwägung aller berechtigten Interessen zu erreichen. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Einwendungen werden vom Land Schleswig-Holstein geprüft und sodann in Erörterungsterminen behandelt werden. Die Entscheidung der Kieler Landesregierung über den Deichbau ist im Herbst 1980 zu erwarten.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 83 und 84):
Wäre die Bundesregierung bereit, Aufklärungsaktionen zu fördern, die den möglichen Käufern von Bekleidungsartikeln mit Robbenfellen über die Art der Pelzgewinnung aufklären, und sieht die Bundesregierung darin einen Beitrag, der aus Gründen des Tierschutzes helfen kann, die Nachfrage nach Robbenfellen in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich zu vermindern?
Welche Länder haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Importverbot für Robbenfelle aus Kanada erlassen, und sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, die innerhalb der EG, der Mitgliedsländer des Europarats oder der UNO mit dem Ziel erörtert werden, die grausame Tötung von jungen Robben für die Herstellung von Bekleidungsartikeln zu unterbinden?
Aufklärungsaktionen der von Ihnen genannten Art sind Aufgabe der Tierschutzorganisationen.
Nach der Kenntnis der Bundesregierung sind in den EG-Staaten noch keine umfassenden Importverbote für Robbenfelle aus Kanada erlassen worden.
In Italien bestehen gewisse Einschränkungen für den Import von Robbenfellen. In Frankreich sieht ein in Vorbereitung befindliches Dekret eine Einfuhrgenehmigung für derartige Produkte von wildlebenden Arten vor.
In den Niederlanden wird im Parlament über ein Einfuhrverbot von Robbenfellen diskutiert.
Anlage 62
Antwort
des Bundesminister Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 85 und 86):
Wie hoch ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist ihr Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes, daß die Inhaber einiger zehntausend dortiger Vollerwerbsbetriebe, die an der unteren Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren arbeiten, längst den Schritt zum Nebenerwerb getan hätten, müßten sie nicht infolge fehlender außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze wie bisher weitermachen, und was kann hier getan werden?
Wie der jüngste Agrarbericht der Bundesregie- rung ausweist, entfielen 1979 von allen landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche 39,1 % auf Nebenerwerbslandwirte. Ihr Anteil an der gesamten LF lag bei 13,2 %; sie hielten 9,3 % aller Milchkühe und 7,4% aller Schweine. Die Nebenerwerbsbetriebe hatten 1978/79 einen Anteil an den Verkaufserlösen von 9,0%.
Die Bundesregierung hat erhebliche Anstrengungen unternommen, gerade auch die schwachstrukturierten ländlichen Gebiete mit geringem Industriebesatz und damit Mangel an gewerblichen Arbeitsplätzen zu fördern. So konnten in Bayern mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Zeitraum 1972 bis 1978 nach Angaben der geförderten Unternehmen rd. 144 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 275 000 gefährdete Arbeitsplätze gesichert werden. Dieser Erfolg kommt der Landwirtschaft zugute, in dem die Voraussetzung für eine kombinierte Erwerbstätigkeit im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich geschaffen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Eigentumssicherung geleistet wurde.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3899 Frage B 87):
Werden weiterhin vom Aussterben bedrohte Tierarten in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, obgleich sie im Inland einem absoluten Besitz- und Handelsverbot unterliegen, und trifft es ferner zu, daß bei uns „der Import so hochgradig gefährdeter Tiere wie Biber, Fischotter, Bartgeier, Adler, Schlangen und selbst seltenster Schmetterlinge" zugelassen werden, wie der Sprecher der Naturschutzverbände, Kroymann, beklagt?
Die Einfuhr weltweit vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten richtet sich nach den Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens.
Die Einfuhr von Tieren der am stärksten gefährdeten, in Anhang I des Washingtoner Artenschutz-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17039*
abkommens aufgeführten Arten, zu denen auch Fischotter, Adler sowie einige Schmetterlings- und Schlangenarten zählen, setzt eine Ausfuhr- sowie eine deutsche Einfuhrgenehmigung voraus und ist nur zu wissenschaftlichen Zwecken zulässig. Im Jahre 1978 wurden lediglich 5 Säugetiere und 8 Vögel solcher Arten eingeführt.
Die Einfuhr von Tieren der in Anhang II genannten Arten, wie z. B. der Bartgeier, ist gegenwärtig bei Vorlage einer Exportbescheinigung des Ausfuhrlandes möglich.
Zwar enthält das Bundesnaturschutzgesetz Besitz- und Handelsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. Diese besonderen Artenschutzverbote können jedoch vom Bundesminister für Ernährung nicht unmittelbar in Kraft gesetzt werden. Vielmehr müssen sie von den Ländern eingesetzt werden, da dem Bund eine weitergehende Zuständigkeit im Artenschutz von den Ländern nicht zugestanden wurde.
Mit der gegenwärtig dem Bundesrat vorliegenden Artenschutzverordnung sollen nicht nur weltweit gefährdete, sondern auch europäische und heimische Tier- und Pflanzenarten, die im Washingtoner Artenschutzabkommen nicht enthalten sind, geschützt werden. Durch eine Import/Export-Verordnung, die noch dieses Jahr erlassen werden soll, soll der grenzüberschreitende Handel mit Arten, die nicht im Washingtoner Artenschutzabkommen enthalten sind, geregelt werden.
Anlage 64
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 88 und 89):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 250 000 kg Rotbarsch nicht zu günstigen Preisen an die Verbraucher verkauft, sondern mit Hilfe des Interventionssystems zu Fischmehl verarbeitet worden sind, und hält sie diese Preisstützungsaktion aus der Sicht der Verbraucher für gerechtfertigt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit sich die europäische Fischmarktordnung mehr am Markt orientiert und die Interessen der Verbraucher wieder mehr zum Zuge kommen?
Es trifft zu, daß 250 t kleiner Rotbarsch der Güteklasse B — das ist nicht mehr als etwa 5 % der Jahresfangleistung eines einzigen Frischfischfängers — aus dem Markt genommen wurde, weil er keinen Käufer fand. Entgegen des in der Öffentlichkeit entstandenen Eindrucks erfolgte die Rücknahme nicht in der Zeit vor Ostern, sondern bereits im Februar.
Insbesondere auf dem Frischfischmarkt, dessen Angebot und Nachfrage einer Vielzahl schwervorhersehbarer Einflüsse unterliegt, können kurzfristige und regionale Marktungleichgewichte niemals ausgeschlossen werden. Im Interesse einer Marktstabilisierung läßt die EG-Fischmarktorganisation in diesem Fall eine Intervention zu. Wegen der begrenzten Haltbarkeit wird nicht absetzbare Ware traditionell zur Fischmehlherstellung verwendet.
Die durchschnittlichen Auktionserlöse für frischen Rotbarsch insgesamt betrugen im Februar 1,66 DM/kg und im März 1,80 DM/kg. Das sind 8% bzw. 15% weniger als im Vorjahr. Dagegen lagen die Verbraucherpreise in dieser Referenzperiode 10% bis 20% über denen des Vorjahres. Die Schwankungen der Erzeugererlöse haben somit nur einen relativ geringen unmittelbaren Einfluß auf die Verbraucherpreise. Auch wird durch den Interventionsmechanismus der Marktorganisation Fisch keine künstliche Verknappung herbeigeführt, etwa mit dem Ziel, die Verbraucherpreise hochzuhalten.
Die Interventionen bei Fisch in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 bezogen auf das Fanggewicht 3,5 %. Sie werden von den Erzeugerorganisationen nur angewandt, um kurzfristige Marktungleichgewichte zu beheben. Da die von der EG gezahlten Erstattungen für die intervenierte Ware lediglich rd. 60 % des Rücknahmepreises betragen und damit deutlich unter den Produktionskosten liegen, bieten diese Erstattungen keinen zusätzlichen Produktionsanreiz. Dessenungeachtet bemüht sich die Bundesregierung im Zuge der Reform der EG-Marktorganisation Fisch darum, das Interventionssystem flexibler zu gestalten, so daß auch in Zeiten punktueller Überangebote ein möglichst weitgehender Absatz über den Markt realisierbar ist. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, die eine kommerzielle Verwertung der intervenierten Ware für den direkten menschlichen Konsum ermöglichen sollen.
Anlage 65
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 90):
Trifft es zu, daß der Waldbestand in der Bundesrepublik Deutschland flächenmäßig seit 1960 zugenommen hat, und welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine weitere Steigerung durch Aufforstung von aufgegebenen landwirtschaftlichen Flächen sicherzustellen?
In den Jahren von 1960 bis 1978 nahm die Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland von 7 106 400 ha um 111 900 ha = 1,5 % auf 7 218 300 ha zu.
Damit konnte nicht allein der Waldverlust in den Ballungsgebieten ausgeglichen, sondern auch eine Zunahme der Gesamtwaldfläche erreicht werden.
Der Bund förderte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes die Aufforstung von Grenzertragsböden und Ödland auf einer Fläche von 57 564 ha.
Dazu wurden von Bund und Ländern insgesamt 52,3 Millionen DM an Förderungsmitteln bereitgestellt.
Durch eine Staffelung der Förderungssätze wird im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes als Landschaftselement dem vermehrten Anbau von Laubholz- und Mischbeständen ein besonderer Wert beigemessen.
17040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Die Aufforstung als eine Maßnahme des Bundes zur Erhaltung und Mehrung des Waldes wird im Zuge der Gemeinschaftsaufgabe weiterhin gezielt gefördert.
Anlage 66
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 91 und 92):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es frei zugänglich im Handel nicht-selektive Schädlingsbekämpfungsmittel gibt?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um durch Rahmenverordnungen den Einsatz nicht-selektiver Schädlingsbekämpfungsmittel zu unterbinden?
Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Die Berücksichtigung selektiver Eigenschaften spielt bei der Zulassung eine wichtige Rolle. Sie ist vor allem im Hinblick auf die Schonung von Nützlingen wünschenswert. Gegenwärtig stehen allerdings nur wenige derartige Präparate zur Verfügung; doch ist die Industrie bemüht, weitere zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat diese Entwicklung durch die Erstellung von Prüfungsrichtlinien unterstützt und die vorliegenden Probleme mit den Ländern erörtert. Sie geht davon aus, daß bei der Beratung, die den Ländern obliegt, soweit möglich selektiv wirkende Pflanzenbehandlungsmittel empfohlen werden. Eine Regelung auf dem Verordnungsweg erscheint deshalb nicht erforderlich.
Anlage 67
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 93 und 94):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Vernichtung bzw. Umwandlung von 250 t Rotbarsch in Fischmehl durch die Erzeugerorganisation der deutschen Hochseefischerei auf Grund der Interventionskäufe im Februar 1980 angesichts der Bemühungen der deutschen Fischwirtschaft z. B. um höhere Fangquoten und Fangrechte?
Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in diesem Fall preisgünstige Ware vom Markt ferngehalten wurde, um den vergleichsweise hohen Preis für Rotbarsch zumindest zu halten?
Es trifft zu, daß 250 t kleiner Rotbarsch der Güteklasse B — das ist nicht mehr als etwa 5 % der Jahresfangleistung eines einzigen Frischfischfängers — aus dem Markt genommen wurde, weil er keinen • Käufer fand. Entgegen des in der Öffentlichkeit entstandenen Eindrucks erfolgte die Rücknahme nicht in der Zeit vor Ostern, sondern bereits im Februar.
Durch die Beschränkung der Fangmöglichkeiten und den damit verbundenen Rückgang der Fangkapazitäten verstärken sich gerade im Frischfischbereich die unregelmäßigen Anlandungen. Darüber hinaus führen die administrativen Maßnahmen zur
Bestandserhaltung (Quoten, Beifangregelungen usw.) zu einer größeren Einseitigkeit im Fangsortiment.
Beide Tatbestände haben zur Folge, daß sich tendenziell die kurzfristigen, regionalen Marktungleichgewichte innerhalb der EG u. U. noch verstärken können. Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung um wirtschaftlich ausreichende Fangrechte dienen nicht zuletzt dem Ziel, der deutschen Seefischerei marktgerechte Anlandungen zu ermöglichen.
Die durchschnittlichen Auktionserlöse für frischen Rotbarsch insgesamt betrugen im Februar 1,66 DM/kg und im März 1,80 DM/kg. Das sind 8 bzw. 15 % weniger als im Vorjahr. Dagegen lagen die Verbraucherpreise in dieser Referenzperiode 10% bis 20 % über denen des Vorjahres. Die Schwankungen der Erzeugererlöse haben somit nur einen relativ geringen unmittelbaren Einfluß auf die Verbraucherpreise. Auch wird durch den Interventionsmechanismus der Marktorganisation Fisch keine künstliche Verknappung herbeigeführt, etwa mit dem Ziel, die Verbraucherpreise hochzuhalten.
Die Interventionen bei Fisch in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 bezogen auf das Fanggewicht 3,5 %. Sie werden von den Erzeugerorganisationen nur angewandt, um kurzfristige Marktungleichgewichte zu beheben. Da die von der EG gezahlten Erstattungen für die intervenierte Ware lediglich rd. 60 % des Rücknahmepreises betragen und damit deutlich unter den Produktionskosten liegen, bieten diese Erstattungen keinen zusätzlichen Produktionsanreiz. Dessenungeachtet bemüht sich die Bundesregierung im Zuge der Reform der EG-Marktorganisation Fisch darum, das Interventionssystem flexibler zu gestalten, so daß auch in Zeiten punktueller Überangebote ein möglichst weitgehender Absatz über den Markt realisierbar ist. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, die eine kommerzielle Verwertung der intervenierten Ware für den direkten menschlichen Konsum ermöglichen sollen.
Anlage 68
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 95):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Warnung des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg vor einer unkontrollierten Verwendung von Müllkompost im Weinbau wegen des verhältnismäßig hohen Gehalts an Schwermetallen und den damit verbundenen negativen Folgen für die Weine, und wie können gegebenenfalls diese negativen Folgen vermieden werden?
Eine Warnung des staatlichen Weinbauinstituts Freiburg vor der Verwendung von Müllkompost im Weinbau ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Leiter dieses Instituts, Herr Prof. Dr. Staudt, be-
richtet in Nr. 12/79 der Fachzeitschrift „Der Badische Winzer” folgendes:
In einem umfangreichen Versuch, der zusammen mit der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg durchgeführt wird, soll nach normaler Ausbringung verschiedener Mengen Müllkompost die Aufnahme der Schwermetalle durch die Rebenpflanze und deren eventuelle Verlagerung in die Trauben und den Wein geprüft werden. Weinbaulich konnte in allen Varianten ein normales Wachstum festgestellt werden. Eine geschmackliche Beeinflussung der Weine trat nicht auf. Die bisherigen Analysen haben im Wein keine über den normalen Gehalt hinausgehenden Werte für die Schwermetalle Mangan, Zink, Kupfer, Blei, Cadmium und Quecksilber ergeben. Die Versuche müssen je- doch noch eine Reihe von Jahren fortgeführt werden, um das Verhalten der mit dem Kompost ausgebrachten Schwermetalle im Boden verfolgen zu können. Bis jetzt hat nur eine geringe Verlagerung in tiefere Bodenschichten stattgefunden.
Um zu verhindern, daß die Anwendung von Müllkompost unkontrolliert erfolgt, hat der Deutsche Weinbauverband 1966 Richtlinien für die Anwendung von Müll- und Müllklärschlammkomposten im Weinbau veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz hat unter dem 20. Februar 1974 ein Merkblatt für die Anwendung von Müllkompost und Müllklärschlammkompost im Weinbau herausgegeben. In meinem Hause wurde im Oktober 1978 eine Stellungnahme zur Herstellung und Anwendung von Müll- und Müllklärschlammkomposten erarbeitet, in der auch der Weinbau berücksichtigt ist. Schließlich beabsichtigt der BMI eine Verordnung über die Aufbringung von Müllkompost auf landwirtschaftlichen (einschließlich weinbaulichen) Nutzflächen zu erlassen, in der Höchstwerte für den Gehalt an bestimmten Schwermetallen vorgeschrieben werden dürften.
Die Anwendung von Müll- und Klärschlammkompost im Weinbau ist sinnvoll und zweckmäßig, solange Vorsorge getroffen wird, daß die Grenzen tolerierbare Mengen von Schwermetallen nicht überschritten werden. Unter Berücksichtigung der z. Z. bekannten Untersuchungsergebnisse und bei Beachtung der vorhandenen Merkblätter und Richtlinien für die Anwendung von Müllkompost dürften keine negativen Folgen für die aus mit Müllkompost behandelten Rebflächen gewonnenen Weine entstehen.
Anlage 69
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 96 und 97):
Wie beurteilt die Bundesregierung die seitens der örtlichen Krankenversicherungsträger in Wilhelmshaven gemeinsam geäußerten Bedenken gegen die Einrichtung eines Beratungszentrums fiar die Krankenversicherungsträger sowohl bezüglich dessen praktischer Bedeutung als auch der rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch?
Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieser Bedenken die Modalitäten für den vorgesehenen Modellversuch noch einmal zu überprüfen bzw. auf diesen zu verzichten?
In der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme der in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen örtlichen Trager der Krankenversicherung in Wilhelmshaven wird ausdrücklich betont, daß die Träger sinnvollen Modellversuchen zur Verbesserung der Information für Sozialleistungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen. Sie drücken allerdings ihre Besorgnis aus, daß durch die Einrichtung von Beratungszentren die Beratung durch die zuständigen Träger beeinträchtigt werden könnte und leiten von daher Bedenken gegen ein Beratungszentrum her. Demgegenüber ist von Anfang an von seiten des Bundesarbeitsministeriums zum Ausdruck gebracht worden, daß Informationen und Beratungen den Leistungsträgern in keiner Weise genommen werden sollen, sondern daß diese Aufgabe vom Personal der Träger und in ihrer Zuständigkeit in räumlicher Zusammenfassung in einem Zentrum, das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, durchgeführt werden könnte. Dieses Zentrum sollte als Aufgabe haben, erste Kontaktstelle für die Bevölkerung zu sein. Übergreifende Fragen, die mehr als einen Leistungsbereich betreffen, könnten dort behandelt werden und die Beratung insoweit durchgeführt werden, als sie ohne Rückgriff auf die Aktenmöglich ist. Ein Eingriff in die Zu- ständigkeit der Träger war und ist nicht beabsichtigt. Ziel der Überlegungen ist die räumliche Zusammenfassung der Auskunfts- und Beratungstätigkeit.
Von seiten des Bundesarbeitsministeriums hat ein erstes Gespräch im Januar stattgefunden. Weitere Erörterungen wurden ins Auge gefaßt. Hierbei ist die Bundesregierung bereit, die vorgebrachten Bedenken zu diskutieren und gemeinsam weiter über einen Weg zur Verbesserung der Information auf sozialem Gebiet zu sprechen. Ziel muß sein, bedarfsgerecht und praxisnah in Modellversuchen zu ermitteln, wie den Wünschen der Bevölkerung nach Verbesserung ihres Informationsstandes am besten entsprochen werden kann.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 98):
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Schwerbehinderte auch im Strafvollzug beschäftigt werden können (§ 11 des Schwerbehindertengesetzes), und ist sie bereit, darauf hinzuwirken?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Schwerbehinderte grundsätzlich auch im Strafvollzug beschäftigt werden können. Allerdings ist bei der Besetzung von Stellen im Einzelfall zu prüfen, ob der betreffende Schwerbehinderte wegen Art und
17042* Deutscher Bundestag - a Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn. Freitag, den 18. April 1980
Schwere seiner Behinderung geeignet ist, die Aufgaben, die mit der jeweiligen St_ elle verbunden sind wahrzunehmen.
Der Strafvollzug und somit auch die Personalhoheit in diesem Bereich ist Angelegenheit der Länder.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder ihre Pflichten nach dem Schwerbehindertengesetz auch bei der Besetzung von Stellen im Strafvollzug beachten.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 99):
Ist der Bundesregierung die Zahl alleinstehender Mütter bekannt. die von dem Mutterschaftsurlaubsgesetz Gebrauch machen. und wenn nein, wäre die Bundesregierung bereit. durch Umfrage bei den Krankenkassen feststellen zu laue ob alleinstehende Mütter in höherem oder niedrigerem Umfang von der Möglichkeit des Mutterschaftsurlaubs Gebrauch machen?
Die Zahl alleinerziehender Mütter, die vom Mutterschaftsurlaubsgesetz Gebrauch machen, ist der Bundesregierung nichtbekannt. Der Mutterschaftsurlaub wird aber von mehr als 90 % der Mütter in Anspruch genommen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß diese erfreuliche Zahl bei den alleinstehenden Müttern wesentlich abweicht.
Die Krankenkassen und das Bundesversicherungsamt führen anläßlich der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs keine Statistiken darüber, ob es sich bei den Leistungsempfängerinnen um alleinerziehende Frauen handelt, so daß insoweit nicht auf vorhandenes Zahlenmaterial zurückgegriffen werden kann. Es liegen auch keine anderen Zahlenangaben vor, aus denen entsprechende Rückschlüsse auf die Zusammensetzung des leistungsberechtigten Personenkreises gezogen werden können.
Um Ihrem Wunsch zu entsprechen, müßten die das Mutterschaftsgeld auszahlenden Stellen gesonderte Erhebungen durchführen und die Frauen um entsprechende Angaben bitten. Die Frauen könnten jedoch nicht verpflichtet werden, diese in den persönlichen Bereich gehörenden Angaben zu machen, weil sie für ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht erforderlich sind. Im Hinblick darauf, daß die Erzielung repräsentativer Befragungsergebnisse nicht sichergestellt werden kann und die Befragung außerdem beträchtliche Verwaltungskosten verursachen würde, sollte davon abgesehen werden.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 100 und 101):
Warum hat die Bundesregierung das seit 1969 vorliegende Übereinkommen des Europarats, das die Anstellung von Aupair-Mädchen im Ausland regelt. zwar unterzeichnet. aber bis heute noch nicht ratifiziert?
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Schutz der AupairMädchen auch ohne dieses Obereinkommen genügend gesichert Ist, und wie kann sie deutsche Aupair-Mädchen im Ausland vor mißbräuchlicher Ausnutzung schlitzen?
Als das Europäische Aupair-Abkommen im Jahre 1969 zur Zeichnung aufgelegt wurde, hat die Bundesregierung erklärt, sie werde es erst dann unterzeichnen, wenn dies zuvor von Frankreich und Großbritannien geschehen sei. Nachdem es von Frankreich ratifiziert worden war, hat sie es im Oktober 1976 unterzeichnet, von einer Ratifizierung wegen der weiter fehlenden Voraussetzung seiner Geltung in Großbritannien, in das bis vor kurzem die weitaus größte Zahl der deutschen Aupair-Mädchen ging, jedoch zunächst abgesehen.
Fälle eines ungenügenden rechtlichen Schutzes von Aupair-Mädchen in Deutschland sind mir nicht bekanntgeworden.
Der Schutz deutscher Mädchen im Ausland richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Er wird durch das Abkommen in einigen Bereichen verstärkt. Eine deutsche Ratifizierung des Abkommens würde jedoch nur die in Deutschland tätigen Aupair-Mädchen betreffen. Für den Schutz deutscher Mädchen im Ausland kommt es allein auf die Geltung des Abkommens in dem jeweiligen Gastland an. Nach dem Erläuternden Bericht zu Artikel 2 Abs. 2 dieses Abkommens finden nämlich seine „Bestimmungen auf jede im Hoheitsgebiet eines Unterzeichnerstaates beschäftigte Aupair-Person ohne Unterschied ihrer Staatsangehörigkeit Anwendung".
Anlage 73
Antwort
des Parl. 'Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 102):
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es durchaus behinderte Kinder gibt, die im Alter von Ober acht Jahren erst im Fall einer Akuterkrankung und im Zusammenhang mit ihrer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sind und ist die Bundesregierung bereit, den § 185 c Abs. 1 der RVO in Anlehnung an den § 185 b Abs. I RVO entsprechend zu ergänzen?
Die Bundesregierung verkennt nicht, daß auch behinderte Kinder über 8 Jahre im Falle einer akuten Erkrankung und im Zusammenhang mit ihrer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sein können. Sie sieht aber keine Möglichkeit, in Anlehnung an die Regelung des Anspruchs auf Haushaltshilfe in § 185b RVO, wo für behinderte Kinder keine Altersgrenze festgelegt worden ist, für den Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes in § 185c RVO insoweit gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Die Zielrichtung beider Vorschriften ist nämlich verschieden.
Bei § 185b RVO steht die Weiterführung des Haushalts im Vordergrund, die deshalb notwendig ist, weil ein noch nicht 8 Jahre altes Kind oder ein auf Hilfe angewiesenes behindertes Kind im Haus-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17043*
halt lebt. § 185 c RVO zielt hingegen darauf ab, daß ein krankes Kind gepflegt bzw. dessen Pflege kurzfristig sichergestellt werden muß und der Versicherte deshalb von der Arbeit freizustellen ist. Es bedarf hierbei keiner abweichenden Regelung, ob ein krankes Kind behindert ist oder nicht. Der Wegfall der Altersgrenze in § 185c RVO nur bei behinderten Kindern würde deshalb nicht in das Regelungsziel der Vorschrift passen.
Es stellt sich allerdings die Frage, ob nicht in der Mehrzahl auch der von Ihnen angesprochenen Fälle bereits ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit besteht, da der Versicherte wegen der notwendigen und auf andere Weise nicht möglichen Pflege seines erkrankten Kindes ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird (vgl. § 616 Abs. 1 BGB). Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bejaht einen solchen Anspruch auch über die Altersgrenze des § 184 c RVO hinaus. Allerdings ist der Anspruch aus § 616 Abs. 1 BGB abdingbar.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 104):
Wann ist mit der Verabschiedung eines Entwurfs zur Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe durch das Bundeskabinett zu rechnen, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 1980 noch für diese Legislaturperiode angekündigt hat?
Der Entwurf der Neufassung der Arbeitsstoffverordnung wird z. Z. mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Der Entwurf soll in den nächsten Wochen dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Es ist vorgesehen, daß die Verordnung im Sommer 1980 erlassen wird und am 1. Oktober 1980 in Kraft tritt.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 105, 106 und 107):
Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, welche Kosten entstehen würden, wenn der Kriegsdienst nicht nur bei dem Personenkreis als Ersatzzeit in der Rentenversicherung gerechnet würde, der vorher einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachging, oder hinterher innerhalb von drei Jahren eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die äußerst geringen Renten ehemaliger Hebammen, die lediglich Mindesteinkommen bezogen haben und deren Sozialversicherungsbeiträge hauptsächlich von Gemeindeämtern nach den niedrigsten Sätzen geklebt wurden, anzuheben?
Ist die Bundesregierung bereit. die in § 185 b RVO geregelte Haushaltshilfe auf Hausentbindungen zu erstrecken, wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine solche Regelung?
Zu Frage B 105:
Der Kriegsdienst wird als Ersatzzeit in der Rentenversicherung außer unter den von Ihnen angesprochenen beiden Voraussetzungen — nämlich daß vorher eine Versicherung bestanden hat oder hinterher innerhalb von drei Jahren eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen worden ist — auch noch bei Vorliegen anderer Voraussetzungen angerechnet. Sie sind durch das Rentenreformgesetz 1972 geschaffen worden. Danach werden Ersatzzeiten auch bei Vorliegen der sogenannten Halbbelegung seit Eintritt in die Versicherung bis zum Versicherungsfall oder bei Vorliegen der Halbbelegung für die Zeit vom 1. Januar 1973 bis zum Versicherungsfall angerechnet. Für ältere Selbständige und deren Hinterbliebene hat noch eine besondere Nachentrichtungsmöglichkeit mit der Folge einer Anrechnung von Ersatzzeiten bestanden (vgl. im einzelnen § 1251 Abs. 2 Buchst. c RVO, § 28 Abs. 2 Buchst. c AVG, Art. 2 § 9 a ArVNG/AnVNG).
Damit hat grundsätzlich jeder der heutigen Versicherten die Möglichkeit gehabt, sein Versicherungsleben so zu gestalten, daß die Voraussetzungen für die Anrechnung der Ersatzzeiten erfüllt sind. Aus diesem Grunde sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Voraussetzungen zur Anrechnung von Ersatzzeiten. Daher gibt es auch keine Kostenberechnungen für solche Voraussetzungen, die zudem vorher im einzelnen näher bestimmt werden müßten.
Zu Frage B 106:
Mit der durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1972 eingeführten Rente nach Mindesteinkommen wird bei Versicherten, die niedrige Entgelte bezogen und mindestens 25 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt haben, der Wert der vor dem 1. Januar 1973 mit Pflichtbeiträgen belegten Monate auf 75 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts aller Versicherten angehoben. Durch diese Regelung wird dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis der Hebammen in vielen Fällen geholfen.
Betroffen sind daher nur solche Hebammen, die keine 25 Versicherungsjahre (ohne Zeiten der freiwilligen Versicherung und ohne Ausfallzeiten) haben und damit die Voraussetzungen für die Rente nach Mindesteinkommen nicht erfüllen. Eine Ausdehnung der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen auf solche Personen, d. h. auf Personen, die weniger als 25 anrechnungsfähige Versicherungsjahre haben, ist nicht beabsichtigt. Hiergegen sprechen neben anderen Gründen auch finanzielle Erwägungen.
Die Möglichkeit einer Aufstockung von (niedrigen) Pflichtbeiträgen durch freiwillige Beiträge sieht das Gesetz nicht vor. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat eine solche Regelung im Rahmen der Beratungen über das 20. Rentenanpassungsgesetz auch abgelehnt, weil eine kostenneutrale Lösung dieses Problems nicht möglich sei.
17044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Zu Frage B 107:
Den Anspruch auf Haushaltshilfe nur auf die Fälle auszudehnen, in denen wegen Hausentbindung der Haushalt nicht weitergeführt werden kann, halte ich nicht für sachgerecht. Ich meine, daß es auch andere Gründe gibt, die ebenso den Anspruch auf Haushaltshilfe rechtfertigen. Den Versicherten generell einen Anspruch auf Haushaltshilfe einzuräumen, wenn der Haushalt wegen Krankheit oder Mutterschaft nicht weitergeführt werden kann, ist aber wegen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen bei der jetzigen Finanzlage der Krankenversicherung nicht vertretbar. Eine solche Leistungsausweitung stände auch im Widerspruch zu den Bemühungen aller Beteiligten um Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
Die Bundesregierung hat sich deshalb dafür entschieden, der Selbstverwaltung der Krankenversicherung die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich in Härtefällen den Anspruch auf Haushaltshilfe einzuräumen, wenn dem Versicherten oder seinem Ehegatten die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit oder Mutterschaft nicht möglich ist. Sie hält eine solche begrenzte Leistungsausweitung für finanzierbar und hat deshalb in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Ergänzung des § 185b RVO aufgenommen. Durch eine danach von der Krankenkasse festgesetzte Satzungsbestimmung könnten auch die von Ihnen angesprochenen Fälle der Hausentbindung einbezogen werden.
Die Rechtsänderung soll am 1. Juli 1980 in Kraft treten.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 108):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes angesichts zunehmender Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, und wann ist mit dem Inkrafttreten der von der Bundesanstalt für Arbeit vorbereiteten sogenannten „ABM-Anordnung" zu rechnen?
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hat die Finanzierung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung insofern geändert, als es für den Zuschuß als Regel eine Höchstgrenze von 80 % des förderungsfähigen Arbeitsentgelts festgelegt hat. Das neue Recht läßt aber durchaus zu, daß bestimmte Maßnahmen, z. B. solche mit einem hohen Anteil schwer vermittelbarer Arbeitsloser oder solche im Bereich der sozialen Dienste, mit einem höheren Zuschuß gefördert werden.
Die Bundesregierung sieht keine zunehmenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Vielmehr ist festzustellen, daß nach Überwindung gewisser Übergangs-und Anpassungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rechtsänderung die. Träger sich jetzt zunehmend auf die leichte Anhebung ihrer Eigenbeteiligung und auf den vermehrten Einsatz der verstärkten Förderung aus Bundes- und Landesmitteln
einzustellen beginnen. Offenbar hat sich doch die Erkenntnis durchgesetzt, daß einer Förderung von ABM-Projekten aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit Grenzen gesetzt sind und daß ein leicht erhöhter Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln des Trägers und auch allgemeinen Steuermitteln angemessen ist.
Der geringfügige Rückgang der Zahl der geförderten Maßnahmen und der Zahl der beschäftigten zugewiesenen Arbeitnehmer in den Monaten Januar und Februar 1980 gegenüber Januar und Februar 1979 beruht im wesentlichen auf der merklichen Verbesserung der Arbeitsmarktlage gegenüber einem Jahr zuvor, die sich auch auf die ABM-Zahlen auswirkt.
Einen ganz entscheidenden Beitrag zur Überwindung der Übergangsschwierigkeiten wird die neue ABM-Anordnung leisten. Der Entwurf der neuen Anordnung sieht als Datum des Inkrafttretens den 1. Juli 1980 vor. Nachdem der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit die weitere Beratung und Verabschiedung der neuen Anordnung am 27. März 1980 vertagt hat, kann ich heute nicht verbindlich sagen, ob der in Aussicht genommene Termin für das Inkrafttreten eingehalten werden kann. Ich gehe aber davon aus, daß alle drei Gruppen im Verwaltungsrat bemüht sind, die neue ABM-Anordnung möglichst bald zu verabschieden, nachdem die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes bereits am 1. August 1979 in Kraft getreten sind.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 111 und 112):
Wie groß war die Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in den Jahren 1970, 1978 und 1979, und wie groß war in den genannten Jahren der Anteil derer, die wehrdiensttauglich bzw. nicht tauglich waren?
Wie viele Wehrpflichtige wurden in den Jahren 1970, 1978 und 1979 nicht einberufen, obwohl sie wehrdiensttauglich waren, und welche Grande waren dafür maßgeblich?
Im Laufe eines Kalenderjahres sind das Wehrpflichtigenaufkommen, der Anteil an Wehrdienstfähigen und deren Verfügbarkeit für den Grundwehrdienst, sowie der Anteil derer, die den Grundwehrdienst leisten, einer ständigen Änderung unterworfen. In diesem Zeitraum werden die Angehörigen eines Geburtsjahrgangs — mit Vollendung des 18. Lebensjahres — wehrpflichtig; für die Angehörigen eines Geburtsjahrgangs endet — mit Vollendung des 28. Lebensjahres — die Verpflichtung, den Grundwehrdienst zu leisten. Außerdem kann ein Wehrpflichtiger im Laufe eines Jahres wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig, wieder wehrdienstfähig und nicht wehrdienstfähig sein. Das gleiche gilt für die verschiedenen Wehrdienstausnahmen, die eine Heranziehung dauernd oder vorübergehend ausschließen. Diese Bewegungen rechne-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17045*
risch zu erfassen und nachzuweisen, ist nicht möglich.
Im übrigen wurden in allen genannten Jahren die Personalanforderungen der Streitkräfte für den Grundwehrdienst erfüllt. Sie orientieren sich am jeweiligen Längerdieneranteil, der zusammen mit dem Anteil der Grundwehrdienstleistenden den festgelegten Friedensumfang der Streitkräfte erreichen soll. Es wurden daher
1970 132 368
1978 205 337
1979 201 976
Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst einberufen. Die unterschiedlichen Größenordnungen des Jahres 1970 und der Jahre 1978/1979 erklären sich mit der Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate am 1. Januar 1973.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 109 und 110):
Ober welche Unterbringungskapazität verfügen die einzelnen Feldwebelwohnheime, die in den letzten fünf Jahren im Wehrbereich VI fertiggestellt wurden, und in welchem Umfang werden diese Wohnheime z. Z. nicht ausschließlich ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend — Dauerunterkunft für unverheiratete Feldwebeldienstgrade —, sondern in anderer Weise genutzt?
Mit welcher Aufnahmekapazität sind z. Z. weitere Feldwebelwohnheime im Wehrbereich VI geplant bzw. im Bau, und wie groß ist der Anteil unverheirateter Feldwebel, die nach heutigem Kenntnisstand in diese Wohnheime einziehen werden?
In den Jahren 1974 bis 1979 wurden im Wehrbereich VI insgesamt 13 Wohnheime für Feldwebel fertiggestellt. Ein weiteres wurde bereits vor 1974 errichtet.
Von den insgesamt 321 Wohnheimplätzen sind 123 durch unterkunftspflichtige Feldwebel, weitere 102 Wohneinheiten durch zwar nicht unterkunftspflichtige, aber unterkunftsberechtigte Feldwebel belegt.
Außerdem wohnen in Wohnheimen zur Zeit 16 Offiziere und 5 Fähnriche, die gegebenenfalls Anspruch auf einen größeren Wohnplatz in einem Offizierheim hätten, sowie 21 Unteroffiziere, die sonst in einfacheren Unterkünften in der Kaserne untergebracht wurden müßten. Weitere 21 Wohneinheiten werden als Unterkünfte für andere Soldaten, insbesondere Wehrübende, sowie wegen des Bedarfs auch als Diensträume genutzt. Die restlichen 17 Wohnplätze sind gegenwärtig durch 11 zivile Mitarbeiter der Bundeswehr und 5 Angehörige der bayerischen Polizei belegt.
Mit meinem Schreiben vom 8. März 1979 hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß auf Grund der veränderten Altersstruktur und der höheren Verheiratetenquote der weitere Ausbau der Platzkapazität in Feldwebelwohnheimen sowie die Planung weiterer Heime im
wesentlichen eingestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren im Wehrbereich VI allerdings 4 Feldwebelwohnheime mit insgesamt 127 Wohnplätzen bereits im Bau, und zwar in der Münchener Bayernkaserne, auf dem Flugplatz Landsberg-Penzing, in der Pfalzgraf-Johann-Kaserne in Neunburg vorm Wald sowie in der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren. Diese Bauten werden fertiggestellt, weil der Anteil der Feldwebel in diesen Standorten besonders hoch ist, so daß die Plätze zweckentsprechend belegt werden können.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 113):
Trifft es zu, daß — wie die Presse meldet — eine Prüfungskammer im Wehrbereich Nürnberg ihren ablehnenden Bescheid auf einen Anerkennungsantrag als Kriegsdienstverweigerer damit begründet hat, daß der Antragsteller Autofahrer ist und folglich die Gefährdung des Lebens anderer in Kauf nimmt, und trifft diese Beurteilung nach Auffassung der Bundesregierung den Kern des Verfassungsrechts auf Kriegsdienstverweigerung?
Es handelt sich um den Bescheid eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer in Nürnberg, mit dem im Januar 1980 der Antrag eines Wehrpflichtigen abgelehnt wurde. Dieser hatte in der schriftlichen Begründung des Antrags unter Hinweis auf einen in der Presse geschilderten Verkehrsunfall geltend gemacht, er würde sich bereits in seinem Gewissen belastet fühlen, wenn er als Autofahrer den Tod eines Menschen verschuldet hätte. In der Verhandlung hatte er auf Befragen erklärt, daß er dennoch Auto fahre, weil er als defensiver Fahrer nicht damit rechne, einen Menschen zu töten.
Der — weisungsunabhängige. — Prüfungsausschuß, der mit der Mehrheit der allein stimmberechtigten Beisitzer entscheidet, hat den Standpunkt vertreten, dies spreche gegen ein konsequentes sittliches Verhalten des Wehrpflichtigen. Hiervon kann jedoch keine Rede sein. Die Einstellung des Wehrpflichtigen zum Autofahren entspricht der eines jeden verantwortungsbewußten Kraftfahrers. Sie läßt Rückschlüsse auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht zu. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden entsprechend belehrt bzw. unterrichtet.
Im übrigen waren die das Autofahren betreffenden Äußerungen des Wehrpflichtigen nicht der einzige Grund für die Ablehnung des Antrags. Der Bescheid ist noch auf mehrere andere Umstände gestützt, insbesondere darauf, daß eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung nicht ersichtlich geworden sei.
Der Wehrpflichtige hat bei der Prüfungskammer Widerspruch eingelegt. Diese wird voraussichtlich am 30. April 1980 über den Antrag erneut verhandeln.
17046* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 114 und 115):
Trifft es zu, daß im Wehrbereich VI von einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer ein Antragsteller mit der Begründung zurückgewiesen wurde, er sei nicht bereit, auf sein Auto zu verzichten, obwohl er als Verkehrsteilnehmer doch die Gefährdung des Lebens anderer bewußt in Kauf nehme?
Kann sich die Bundesregierung einer solchen Begründung anschließen, und ist sie der Meinung, daß eine Gewissensentscheidung durch die Prüfung der Frage nach Nichtteilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen werden kann und jeder Verkehrsteilnehmer bewußt in Kauf nimmt, das Leben anderer zu gefährden?
Es handelt sich um den Bescheid eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer in Nürnberg, mit dem im Januar 1980 der Antrag eines Wehrpflichtigen abelehnt wurde. Dieser hatte in der schriftlichen Begründung des Antrags unter Hinweis auf einen in der, Presse geschilderten Verkehrsunfall geltend gemacht, er würde sich bereits in seinem Gewissen belastet fühlen, wenn er als Autofahrer den Tod eines Menschen verschuldet hätte. In der Verhandlung hatte er auf Befragen erklärt, daß er dennoch Auto fahre, weil er als defensiver Fahrer nicht damit rechne, einen Menschen zu töten.
Der — weisungsunabhängige — Prüfungsausschuß, der mit der Mehrheit der allein stimmberechtigten Beisitzer entscheidet, hat den Standpunkt vertreten, dies spreche gegen ein konsequentes sittliches Verhalten des Wehrpflichtigen. Hiervon kann jedoch keine Rede sein. Die Einstellung des Wehrpflichtigen zum Autofahren entspricht der eines jeden verantwortungsbewußten Kraftfahrers. Sie läßt Rückschlüsse auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht zu. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden entsprechend belehrt bzw. unterrichtet.
Im übrigen waren die das Autofahren betreffenden Äußerungen des Wehrpflichtigen nicht der einzige Grund für die Ablehnung des Antrags. Der Bescheid ist noch auf mehrere andere Umstände gestützt, insbesondere darauf, daß eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung nicht ersichtlich geworden sei.
Der Wehrpflichtige hat bei der Prüfungskammer Widerspruch eingelegt. Diese wird voraussichtlich am 30. April 1980 über den Antrag erneut verhandeln.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 116):
Warum hat der Bundesverteidigungsminister, der nach Pressemitteilungen für die Bundeswehr 2697 Video-Geräte für 30 Millionen DM bei Sony in Japan bestellt hat, die Industrie in Deutschland hierbei nicht berücksichtigt, welche gerade in dieser Branche schwere Wettbewerbsnachteile gegenüber der japanischen Industrie hat?
Um dem Bedarf der Truppe nach modernem Unterrichtsgerät unter wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, wurde eine Ausschreibung für die Beschaffung von Video-Anlagen durchgeführt, an der sich 14 in- und ausländische Hersteller und Vertriebsfirmen beteiligt haben.
Die technischem Eckwerte waren so gesetzt, daß nicht nur die Hersteller von 3/4-Zoll-Geräten (Japaner), sondern auch von 1/2-Zoll-Geräten (u. a. Philips, Grundig etc.) sich beteiligen konnten. Dies wurde nicht zuletzt unter dem Aspekt getan, den nationalen Firmen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung eine faire Chance einzuräumen.
Der Unterschied in den beiden Systemen liegt darin, daß das 3/4-Zoll-System (U-matic) dem „semiprofessionellen Bereich" zuzuordnen ist, während das 1/2-Zoll-System dem „Heim-Video-Sektor" angehört.
Nach Auswertung der Kostenangebote und der Ergebnisse der technischen Vergleichsuntersuchungen wurde der wirtschaftlichste und zugleich technisch qualifizierteste Bieter — in diesem Fall die Firma Sony — ermittelt. Nur so war es möglich, die Streitkräfte mit einem auf dem Markt befindlichen Gerät, das die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt, auszustatten.
Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Aufteilung des Gesamtbeschaffungsvorhabens auf zwei Bieter (deutsche und japanische Fertigung) möglich sei. Dies scheiterte jedoch daran, daß dabei einerseits das technische Risiko (Systemverantwortlichkeit, Systemverträglichkeit und Wartungs- und Instandsetzungskompetenz) hoch einzuschätzen und andererseits mit erhöhten Folgekosten zu rechnen ist. Ebenfalls wurde untersucht, ob die Wartung dieser Anlagen durch eine deutsche Firma entsprechender Größe durchgeführt werden kann. Entsprechende Anfragen ließen negative Haltungen erkennen.
Weiterhin ist dem Aspekt der Standardisierung in der Bundeswehr und im NATO-Bereich bei der Entscheidung für das 3/4-Zoll-System erhebliche Bedeutung beizumessen, da andere NATO-Partner sich bereits ebenfalls für das 3/4-Zoll-System entschieden haben und somit die Austauschbarkeit von Ausbildungsprogrammen gewährleistet ist.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 117 und 118):
Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus ihrem im Weißbuch 1979 getroffenen Feststellungen gezogen bzw. wird sie noch ziehen, daß sich besonders bei den Versetzungen von Soldaten mit schulpflichtigen Kindern soziale Probleme ergeben und das geltende Trennungsgeldrecht „der Praxis — vor allem den Veränderungen im Bildungs- und Ausbildungssystem nicht mehr gerecht" werde?
Treffen Auskünfte zu, wonach die dafür notwendigen Gesetzesänderungen bereits seit mehr als einem Jahr in einer Bund-/Länderkommission für das Reise- und Umzugskostenrecht ohne sichtbares Ergebnis verhandelt werden, und was wird die Bundesregierung tun, um entsprechende Gesetzentwürfe noch diesem Bundestag zur Beratung vorzulegen?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17047*
Zu Frage B 117:
Von den vier Forderungen des Weißbuches 1979 auf Anerkennung weiterer trennunsgeldunschädlicher Umzugsverzögerungsgründe sind in Abstimmung mit den Ländern eine bereits voll, andere teilweise erfüllt. So wurde der Schulbesuch im letzten Schuljahr einer Haupt- oder Sonderschule als zwingender Umzugsverzögerungsgrund anerkannt. Außerdem wird den Umschulungsproblemen der Kinder insofern Rechnung getragen, als inzwischen alle kritischen Phasen der Schulausbildung als zwingender Umzugsverzögerungsgrund anerkannt werden. Hierzu rechnet auch die Anerkennung des Besuchs des letzten Schuljahres einer Fachoberschule, der im Weißbuch nicht gefordert war. Daneben wurde das erste Schulhalbjahr nunmehr aller als Verzögerungsgrund berücksichtigungsfähigen Schulabschlußklassen in die begünstigende Regelung einbezogen. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann allgemein über eine Generalklausel geholfen werden. Schließlich wurden noch die Schul- und Kinderreisebeihilfen bei Auslandsverwendungen —außerhalb der Weißbuchforderungen — wesentlich verbessert.
Weitergehendere Vorstellungen waren bisher nicht zu verwirklichen. So konnte die Forderung, Trennungsgeld auch wegen der Berufstätigkeit der Ehefrau für die Dauer der Kündigungsfrist zu zahlen, nicht verwirklicht werden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diesen Umstand nicht als Verzögerungsgrund gewertet hat. Im übrigen sind die verbleibenden Probleme dadurch erheblich gemindert, daß die personalbearbeitenden Stellen (ZDv 20/6 Nr. 1502 Abs. 2) gehalten sind, persönliche Gründe, die für eine längere Zeit eine örtliche Veränderung ausschließen, bei der Versetzungsplanung zu berücksichtigen. Dank dieser Personalführung wurden 1979 nur 8 543 verheiratete Berufs- und Zeitsoldaten (Mannschaften bis Generale) in einen anderen Standortbereich versetzt. Zieht man die Versetzungen auf eigenen Antrag und die Auslandsversetzungen, die grundsätzlich der Zustimmung des Soldaten bedürfen, ab, wird die Zahl noch geringer. Gegenüber den früheren Verhältnissen sind daher wesentliche Verbesserungen festzustellen.
Zu Frage B 118:
Auskünfte, wonach die Bund-/Länderkommission für das Reise-/ und Umzugskostenrecht seit mehr als einem Jahr ohne sichtbares Ergebnis verhandelt habe, treffen, wie sich aus meiner Antwort zu Frage 1. ergibt, nicht zu. Im übrigen bedürfen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation bei Versetzungen, wie z. B. die Einführung einer 2. Reisebeihilfe im Monat für Trennungsgeldempfänger, die Erhöhung der Umzugskostenpauschale oder des Erstattungsbetrages für umschulungsbedingten Nachhilfeunterricht bei Inlandsumzügen der Änderung durch Rechtsverordnung. Dies ist noch für dieses Jahr beabsichtigt. Die zur Zahlung von Trennungsgeld für mehr als 1 Jahr notwendige Änderung des Bundesumzugskostengesetzes ist dagegen nur mittelfristig erreichbar.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 119):
Welche Maßnahmen im einzelnen gedenkt die Bundesregierung in Abstimmung mit den betroffenen alliierten Luftstreitkräften zu ergreifen, um noch im Jahr 1980 eine spürbare Minderung der durch Militärflüge ausgelösten Lärmbelästigung der Bevölkerung zu erreichen?
Am 19. März 1980 informierten sich auf Einladung des Bundesministers der Verteidigung Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Fliegerhorst Köln/ Wahn über die Notwendigkeiten des militärischen Übungsflugbetriebes der Luftwaffe und der Alliierten in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wurde insbesondere die Lärmbelastung für die Bevölkerung und die Möglichkeiten einer wirksamen Entlastung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Kampfverbände erläutert.
Die Abgeordneten wurden unter anderem von den Ergebnissen einer multinationalen Arbeitsgruppe unterrichtet, die sich aus Vertretern der Oberbefehlshaber aller im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland fliegenden Luftstreitkräfte zusammensetzte. Sie war im Herbst vergangenen Jahres -eingesetzt worden mit dem Auftrag zu untersuchen und vorzuschlagen, wie der Fluglärm über der Bundesrepublik Deutschland im täglichen Einsatzflugbetrieb gemindert werden kann. In der Arbeitsgruppe wurden folgende lärmverringernde Maßnahmen erarbeitet, die u. a. die bereits erlassenen strengen Flug- und Übungseinschränkungen ergänzen:
— Es werden multinational besetzte Luftraumüberwachungstrupps eingesetzt, die stichprobenartig die Tiefflugverkehrsdichte überprüfen und, soweit technisch möglich, Verstöße gegen Tiefflugregeln feststellen sollen;
— in Zukunft sollen Einsätze nur dann in niedrigen Höhen geflogen werden, wenn damit ein Ausbildungseffekt verbunden werden kann, das heißt zum Beispiel, daß nicht in der näheren Umgebung des eigenen Heimatfliegerhorstes tief geflogen werden soll;
— die Allliierten folgen der deutschen Regelung für die Benutzung des Nachbrenners, der nur noch dann in niedrigen Höhen eingeschaltet werden soll, wenn das aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist;
— es sollen Verfahren entwickelt werden, die eine vermehrte Verlagerung von An- und Abflügen zu Schieß- und Übungsplätzen in größeren Höhen zulassen;
— die Fluggeschwindigkeit soll immer dann herabgesetzt werden, wenn der Einsatzauftrag und die Ausbildungserfordernisse das zulassen (Heimflug über bekanntem Gelände);
— der Höhenbereich für Tiefflüge (zwischen etwa 150 und 450 m) soll künftig flexibler genutzt wer-
17048* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
den. Innerhalb dieses Bereichs sollen größere Höhen immer dann gewählt werden, wenn der Ausbildungsauftrag dies zuläßt;
— der Luftraum entlang der Grenze zu den Warschauer-Pakt-Staaten soll unter Beachtung der notwendigen Einschränkungen stärker als bisher genutzt werden;
— beim Luftwaffenamt in Köln/Wahn wurde eine Flugbetriebs- und Informationszentrale mit folgenden Aufgaben eingerichtet:
— Fluglärmbeschwerden zu bearbeiten
— Die Nutzung der 250-Fuß Tieffluggebiete zu regeln
— Größere Tiefflugübungen zu koordinieren
— Durch Hinweise an die Geschwader auf Fluglärmkonzentrationen eine noch gleichmäßigere Verteilung des militärischen Flugbetriebes zu erreichen.
Die Oberbefehlshaber der alliierten Luftstreitkräfte wurden vom Inspekteur der Luftwaffe gebeten, diesen Arbeitsergebnissen zuzustimmen, um soweit wie möglich noch im laufenden Jahr 1980 die Masse der vorgeschlagenen Maßnahmen realisieren zu können.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 120):
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele militärische und zivile Berater die DDR in welchen Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas tätig sind und worin deren Hauptaufgaben bestehen?
Ihre Frage zum Engagement der DDR in Ländern AFRIKAs, ASIENs und LATEINAMERIKAs beantworte ich wie folgt:
Die DDR unterhält im afrikanischen Raum militärische und zivile Berater in 11 Ländern mit Schwerpunkt in ANGOLA, MOSAMBIK, ÄTHIOPIEN, ALGERIEN und LIBYEN. Ihre Gesamtzahl liegt bei etwa 3 000 Beratern.
In NAH-/MITTELOST sind in den Ländern VR JEMEN, SYRIEN und IRAK insgesamt ca. 200 Berater eingesetzt.
In ASIEN sind Berater der DDR in VIETNAM und LAOS beschäftigt. Über die Anzahl der Berater in diesem Raum liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Im lateinamerikanischen Raum wurde Beratertätigkeit durch DDR-Personal bisher nicht festgestellt.
Die Hauptaufgaben des militärischen und zivilen Beraterpersonals der DDR im Ausland sind schwerpunktmäßig ausgerichtet auf Ausbildungshilfe im militärischen/paramilitärischen Bereich und auf die Gebiete Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendienste.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 121, 122, 123 und 124):
Kann die Bundesregierung darlegen, wie die zuständigen Stellen bei der Vergabe von Wohnungen des Bundes an Soldaten und deren Familien den Begriff „familiengerecht" definieren?
Kann die Bundesregierung darlegen, in welcher Form der Bund Einfluß auf die mit öffentlichen Mitteln erfolgende Errichtung und Gestaltung von Soldatenwohnungen durch private Bauträger nimmt?
Kann die Bundesregierung angeben, ob sich eine mögliche Einflußnahme des Bundes auch auf die Gestaltung der Mietbedingungen und der Hausordnungen erstreckt?
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und wann die Umzugspauschale für Soldaten in den letzten zehn Jahren den steigenden Lebenshaltungskosten angepaßt worden ist?
Zu Frage B 121:
Die nach den jeweils gültigen Baufachlichen Bestimmungen in den vergangenen mehr als 20 Jahren errichteten Bundesdarlehenswohnungen sowie die Bundesmietwohnungen werden entsprechend den Wohnungsvergaberichtlinien des Bundesministers der Verteidigung den Angehörigen der Bundeswehr zugeteilt. Eine Wohnung gilt von ihrer Größe her grundsätzlich als angemessen, wenn für jede zum Familienhaushalt des Wohnungsbewerbers gehörende Person ein Zimmer zur Verfügung steht. Bei einem Überhang an zweckgebundenen Wohnungen kann Bewerbern auf Antrag eine größere Wohnung überlassen werden. Als „familiengerecht" gilt die Wohnung, wenn sie nach ihrer Größe und Lage, nach Ausmaß und Zuschnitt der Räume wie auch nach der gesamten Ausstattung objektiven Anforderungen entspricht.
Mit wachsendem Lebensstandard sind auch die Ansprüche an die Wohnung gestiegen. Dies führte zu einer flexibleren Wohnungsfürsorge. So werden Wohnungen, die den allgemein üblichen Wohnungsansprüchen nicht mehr genügen, nur mit Einverständnis des Wohnungsbewerbers zugeteilt.
Zu Frage B 122:
Bei der Gewährung von Bundesmitteln aus dem Wohnungsfürsorgefonds — es handelt sich hierbei nicht um öffentliche Mittel — wird den gemeinnützigen und privaten Wohnungsunternehmen sowie privaten Bauherren als Darlehensnehmern die Verpflichtung auferlegt, die Wohnungen nach den Baufachlichen Bestimmungen — zur Zeit gültig in der Fassung vom November 1978 — GMBl S. 637 ff.— zu planen und baulich zu gestalten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17049*
Diese Bestimmungen enthalten Einzelheiten insbesondere zur architektonischen Gestaltung, zur Größe, Grundrißgestaltung, Ausstattung der Wohnungen und Hinweise für die Gestaltung der Außenanlagen.
Zu Frage B 123:
Der Darlehensvertrag, der mit dem einzelnen Bauherrn geschlossen wird, enthält u. a. eine Vereinbarung, die ihn verpflichtet, den Mietverträgen mit Bundesbediensteten ein bestimmtes Muster zugrunde zu legen. Der geltende Mustermietvertrag wurde vom Bundesminister der Justiz 1976 veröffentlicht.
Von einer Einflußnahme auf die Gestaltung der Hausordnung wurde abgesehen, weil sie im allgemeinen nur Regelungen auf die Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause, der Reinigung der Treppenhäuser und Flure sowie die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen z. B. Waschküche, Trockenplatz enthält. Die Hausordnung bezieht sich auf die jeweilige Hausgemeinschaft und kann für die einzelnen Mietobjekte unterschiedlich sein.
Zu Frage B 124:
Die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen wurde letztmalig mit Wirkung vom 1. November 1973 angehoben. Der Bundesminister der Verteidigung hält eine erneute Erhöhung der Pauschale für notwendig und ist bei dem für das Umzugskostenrecht federführenden Bundesminister des Innern um eine entsprechende Änderung des Bundesumzugskostengesetzes nachhaltig bemüht.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 125):
Sind Zeitungsberichte zutreffend, nach denen im Wehrbereich I noch in diesem Jahr mit der Ausbildung von Verwaltungsfachkräften begonnen werden soll, die aus Gründen der Ausbildungsplatzbeschaffung sehr zu begrüßen wäre, wenn nein, welche Grande sprechen dagegen, obwohl eine solche Ausbildung meines Wissens personell und räumlich möglich ist?
Nachdem im Jahre 1979 die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in Kraft getreten ist und der entsprechende Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht der Länder bekanntgegeben wurde, wird erstmals im Bereich des Bundes eine Berufsausbildung von Jugendlichen für allgemeine Verwaltungstätigkeiten der Angestellten möglich.
Im Bundesministerium der Verteidigung wird z. Z. vor allem im Hinblick auf die Schaffung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots für die Angehörigen der geburtenstarken Schulentlaßjahrgänge geprüft, ob, in welchem Bereich und in welchem Umfang die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ab Herbst 1981 durchgeführt werden kann. Da umfangreiche organisatorische, personelle, materielle und haushaltsmäßige Fragen geklärt werden
müssen sowie wegen schulischer Fragen eine Abstimmung mit den Ländern erforderlich ist, konnte die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden.
Die bisherigen Untersuchungen lassen erkennen, daß u. U. im Wehrbereich I eine vorgezogene Einführung der genannten Ausbildung in der Bundeswehrverwaltung ab Herbst 1980 möglich sein könnte. Dadurch würde diesem Vorhaben eine gewisse Pilotfunktion zukommen. Nähere Angaben hierüber können jedoch ebenfalls noch nicht gemacht werden.
Wie festgestellt werden konnte, wurde in Verlautbarungen der Wehrbereichsverwaltung I zu dem Pilotvorhaben auf dessen Planung hingewiesen. In der Presse sei jedoch dieser Hinweis teilweise nicht immer mit der gebotenen Deutlichkeit wiedergegeben worden.
Anlage 87
Antwort -
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 126):
Welche Arten und welche Mengen von chemischen Kampfstoffen sind nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland für den 2. Weltkrieg und im 2. Weltkrieg produziert worden, und auf welche Weise und in welchem Umfang wurden die vorhandenen Vorräte dieser Kampfstoffe nach dem 2. Weltkrieg vernichtet bzw. beseitigt?
1. Nach den Ermittlungen des Bundesarchivs sind während des Zweiten Weltkriegs folgende Kampfstoffe produziert worden:
Omega-Salz (als Weißring bezeichnet); Arsinöl/Öl A, Azin, Clark I und II (als Blauring bezeichnet); Tabun/Trilon 83, Sarin/T 46, Phosgen/Öl F, T 9, T 150, T 155, T 300 (als Grünring bezeichnet); Oxol-Lost, Direkt-Lost, N-Lost, OKM/Winterlost, N-Stoff, T-Stoff. Zur geplanten Großproduktion der Nervenkampfstoffe Sarin und Soman scheint es nach den Unterlagen des Bundesarchivs nicht gekommen zu sein.
Der Gesamtvorrat aller Kampfstoffe betrug am 1. Dezember 1944 62 322 Tonnen, davon 12 441 Tonnen Tabun. Die 1943 beschlossene Verdoppelung der Kampfstoffproduktion ist nicht verwirklicht worden.
Nach den verfügbaren Unterlagen kann davon ausgegangen werden, daß sich bei Kriegsende der Gesamtbestand an reinen Kampfstoffen auf rd. 70 000 Tonnen belief.
2. Zur Vernichtung von Kampfstoffen vor Kriegsende durch die deutsche Wehrmacht und nach Kriegsende durch die Alliierten ergeben die vorhandenen Unterlagen, besonders die Ermittlungen des Bundesarchivs, folgendes:
Die unveröffentlichte Kontrollratsdirektive Nr. 28 „Reports on Disposal of German War Material in Germany” vom 26. April 1946 bestimmte, daß der Alliierten Kontrollbehörde im Halbjahresturnus über die Demilitarisierung in den vier Besatzungszonen zu berichten war. Diese Berichte wurden bis Ende 1947 erstattet.
17050* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
In der amerikanischen Besatzungszone wurde die Verantwortung für die Beseitigung der Kampfstoffe den Ministerpräsidenten der Länder übertragen. Diese bedienten sich hierzu der Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut bzw. der Staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut mbH (StEG). Nach den dem Kontrollrat vorgelegten vier Halbjahresberichten sind bis zum 1. Dezember 1947 in der amerikanischen Zone insgesamt 93 995 Tonnen Kampfstoffmunition gefunden worden.
In der britischen Zone wurden den Kontrollratsunterlagen zufolge insgesamt 122 508 Tonnen Kampfstoffe gefunden.
Im französischen Besatzungsgebiet wurden insgesamt nur 9 250 Tonnen Kampfstoffmunition gefunden. Im Bericht zum 1. Juni 1947 findet sich die Anmerkung, daß seit dem 22. Mai 1947 3 100 Tonnen nach Frankreich verbracht wurden.
Nach den Kontrollratsberichten wurden in der sowjetischen Zone bis zum 27. Dezember 1947 insgesamt 62 505 Tonnen an Kampfstoffen gefunden.
Bis zum Ende der Kontrollratsberichterstattung (Ende 1947) sind demnach insgesamt 288 258 Tonnen Kampfstoffe gefunden worden.
Den Unterlagen ist zu entnehmen, daß bis zum gleichen Zeitpunkt 269 390 Tonnen Kampfstoffe beseitigt wurden. Im Hinblick auf weitere amerikanische und britische Maßnahmen im Jahre 1948 kann davon ausgegangen werden, daß insgesamt ca. 300 000 Tonnen Kampfstoffe beseitigt wurden.
Der Unterschied zu dem o. g. Gesamtbestand bei Kriegsende (rd. 70 000 Tonnen) läßt sich damit erklären, daß die Zahl 70 000 als Nettoangabe anzusehen ist, die weit höheren Zahlen seit 1945 dagegen das Gewicht der Granatenhülsen, Bomben, Sprühdosen, Fässer, Tankbehälter u. ä. einbeziehen.
Die Beseitigung der chemischen Kampfstoffe erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in erster Linie durch Versenkung im Meer.
Nach einer Unterlage des Bundesministers für Verkehr wurden gegen Kriegsende und — in weit größerem Umfang — nach Kriegsende ca. 250 000 Tonnen Kampfstoffmunition im Meer versenkt. Weiterer Kampfstoff wurde vernichtet, vergraben, ins Ausland verbracht oder nach Delaborierung wirtschaftlich verwertet.
Ich weise darauf hin, daß die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und daß die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick über die den Ländern vorliegenden Erkenntnisse hat.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 127):
Warum unterwirft sich der Bund als Eigentümer des NATO-Flugplatzes Söllingen nicht denselben, völlig eindeutigen rechtlichen Bestimmungen, die für jeden privaten Bundesbürger in ähnlicher Situation
auch gelten würden, indem er zur Dämpfung des Bodenlärms der Düsenmaschinen entsprechende Flughallen baut, nachdem die Kanadier als Benutzer des Flugplatzes dazu nicht in der Lage sind?
Wie ich Ihnen schon wiederholt mitgeteilt habe, bemüht sich das Bundesministerium der Verteidigung seit Jahren, bei den kanadischen Streitkräften und bei der NATO zu erreichen, daß auf dem Flugplatz Söllingen geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Bemühungen blieben bisher leider ohne Erfolg.
Ich habe veranlaßt, daß ein erneuter Antrag auf Finanzierung baulicher Lärmschutzeinrichtungen auf dem Flugplatz Söllingen an die NATO gerichtet wird.
Parallel dazu wird — unabhängig von dem möglichen Präzedenzcharakter dieser Entscheidung — geprüft, ob die Vorfinanzierung einer solchen Baumaßnahme aus dem Bundeshaushalt möglich ist.
Ich hoffe, daß dadurch eine für die Bevölkerung im Umfeld des Flugplatzes Söllingen befriedigende Lösung gefunden werden kann.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 128 und 129):
Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Problematik meiner Fragen vom 30. Januar 1980 entgegen ihren Antworten vom 13. Februar 1980 woanders liegt, es nämlich darum geht, daß der sich verplant fühlende Soldat die Maßnahme weder wünscht noch versteht, und es ferner darum geht, daß er nicht einsieht, daß er für neun Monate einen Lehrgang besuchen soll, dessen Nutzanwendung für die Truppe er nicht erkennt, der für seine zivilberuflichen Pläne nicht förderlich ist, ihn aber einen erheblichen Teil seines Berufsförderungsanspruchs kostet?
Trifft es zu, daß die Verpflichtungszahlen laut Weißbuch 1970 nach wie vor schlecht sind, nämlich 19 500 fehlende längerdienende Unteroffiziere und 2 500 längerdienende Offiziere fehlen, laut Weißbuch 1979 es immerhin noch 13 000 Unteroffiziere und inzwischen 3 000 Offiziere sind, die fehlen, wobei das Weißbuch bei den Offizieren eine weitere sinkende Tendenz der Verpflichtungsbereitschaft andeutet, nachdem mit der Einführung des Studiums als Bestandteil der Offiziersausbildung zunächst die Verpflichtungsbereitschaft gestiegen war, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit, daraus zu ziehen?
Zu Frage B 128:
In Ihrer Anfrage vom 30. Januar 1980 hatten Sie um Auskunft zum angeblichen Führer- und Unterführermangel gebeten. Diese Frage habe ich mit Schreiben vom 13. Februar 1980 (Protokoll der 201. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 109) beantwortet.
Ihre erneute Fragestellung bezieht sich offensichtlich auf die lehrgangsbedingte Abwesenheit von Führern in der Truppe, die durch die fachliche Fortbildung Stufe A verursacht wird.
Die lehrgangsbedingte Abwesenheit wird im Heer maßgeblich durch die Dauer der fachlichen Fortbildung bestimmt. Das im Vergleich zu Luftwaffe und Marine aufwendigere Konzept des Heeres sieht für die Unteroffiziere mit Portepee als obligatorischen Bestandteil der Feldwebelausbildung eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung auf Meisterebene vor.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17051*
Das Konzept der fachlichen Fortbildung hat sich für Ausbildungsreihen voll bewährt, bei denen, wie z. B. bei den Technikern, die zivilberufliche Qualifikation im dienstlichen Einsatz angewandt werden kann. Für Ausbildungsreihen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen sind Schwierigkeiten insoweit erkennbar geworden, als bei rein militärischen Führer- oder Ausbildertätigkeiten zivilberufliche Bezugspunkte weniger gegeben sind und zur Zeit noch Berufsabschlüsse angeboten werden, deren Nutzanwendung in der dienstlichen Funktion begrenzt ist.
Auf Grund der in der Realisierung des Konzepts gewonnenen Erkenntnisse wurde im August 1979 mit einer grundlegenden Überprüfung der Praxis der fachlichen Fortbildung durch das Heer begonnen mit dem Ziel, die lehrgangsbedingte Abwesenheit zu reduzieren und die Lehrinhalte sowohl stärker auf die Anforderungen des Truppendienstes als auch die Erwartungen der Betroffenen auszurichten. Erste Ergebnisse liegen bereits vor. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. Sie werden voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein.
Eine abschließende Entscheidung über eine mögliche Nachsteuerung bei der fachlichen Fortbildung ist daher noch nicht gefallen.
Zu Frage B 129:
Die Entwicklung der Verplichtungszahlen — gemeint sind vermutlich Einstellungen, Erstverpflichtungen und Weiterverpflichtungen sowie die Bestandsentwicklung — muß bei den Offizieren und Unteroffizieren differenziert betrachtet werden.
1. Unteroffiziere
Die Entwicklung der Verpflichtungszahlen verlief von 1970 bis 1976 positiv. Seit 1977 geht die Zahl zurück, Ursache ist vor allem — wie ich bereits in meiner Antwort an Sie am 13. Februar 1980 ausführte — ein nicht ausreichendes Aufkommen aus Einstellungen ungedienter Freiwilliger. Die Zahl der Weiterverpflichtungen steigt dagegen seit 1977 wieder an.
Einstellungen Erstverpflichtungen Weiterverpflichtungen
1970 8 808 3 968 16 134
1976 14 301 9 047 17 426
1977 15 378 8 765 16 081
1978 14 481 6 432 16 460
1979 11 769 5 745 17 088
Der Bestand der längerdienenden Unteroffiziere hat sich seit 1970 um 20 183 erhöht, das Fehl am
7. März 1980 betrug 12 346 = 8,2 %. Demgegenüber betrug das Fehl 1970 rd. 26 000 = 18% (Weißbuch 1970, S. 90). Zu berücksichtigen ist beim Vergleich dieser beiden „Fehlzahlen", daß das seit 1976 für Unteroffiziere festgelegte SOLL um 6 519 über dem des Jahres 1970 liegt.
2. Offiziere
Der Nachwuchsbedarf der Offiziere wird im wesentlichen durch Einstellungen von Offizieranwärtern sowie Übernahmen zum Berufsoffizier gedeckt. Während 1970 der Bedarf nur knapp zur Hälfte (Weißbuch 1970, S. 90) gedeckt werden konnte, stieg die Bedarfsdeckungsquote in den Folgejahren ständig an und erreichte 1975 über 100%. Seit 1977 mußte die Einsteuerung wegen der bekannten unorganischen Altersstruktur der Offiziere des Truppendienstes reduziert werden.
Der Bestand der Offiziere hat sich seit 1970 um 11 094 erhöht, das Fehl am 7. März 1980 betrug 4 224 = 10,2%, davon 2 374 = 8,4% Offiziere des Truppendienstes. Demgegenüber betrug das Fehl 1970 13 190 = 33,6%, davon 3 368 = 12,7% Offiziere des Truppendienstes.
Bei diesen Gegenüberstellungen ist, wie bei den Unteroffizieren, zu berücksichtigen, daß auch das für Offiziere seit 1976 gültige SOLL um 2 128 über dem des Jahres 1970 liegt.
Werden die Offiziere des Militärfachlichen Dienstes, deren Laufbahn bis etwa 1977 noch im Aufbau war, nicht in die Betrachtung einbezogen, betrug der Aufwuchs bei den Offizieren des Truppendienstes immer noch 2 800. Das noch bestehende Fehl in dieser Personalgruppe — ausschließlich bei den Soldaten auf Zeit — wird durch den Überhang bei den Berufsoffizieren sowie die bereits im Dienst befindlichen Offizieranwärter weitgehend abgedeckt werden können.
Wie ich Ihnen bereits am 13. Februar 1980 mitgeteilt habe, wird die weitere Entwicklung sowohl bei den Offizieren als auch bei den Unteroffizieren sorgfältig beobachtet.
Anlage 90.
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 133 und 134):
Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung an der Bundesautobahn 12 (Autobahn Lindau) innerhalb des Stadtgebiets zu treffen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zusätzliche Schallschutzmauern im Bereich der betroffenen reinen Wohngebiete sich in die Umgebung einfügen und auch optisch-ästhetischen Ansprüchen genügen müssen?
Der Bundesregierung ist eine Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßenprojekten im Stadtgebiet Lindau nicht bekannt.
Zuständig für derartige Detailfragen ist im vorliegenden Fall das Straßenbauamt Kempten der Bayerischen Straßenbauverwaltung.
17052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 135 und 136):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Fall einer telefonischen Verständigung von Paketempfängern über die Ankunft des Pakets Telefongebühren in Höhe von 1,10 DM je Gebühreneinheit in Rechnung stellt, und wenn ja, was sind die Gründe für die Inrechnungstellung die- ser erhöhten Telefongebühren?
Ist die Bundesregierung angsichts einer Vielzahl hierüber verärgerter Kunden bereit, die diesbezüglichen gebührenrechtlichen Bestimmungen zu ändern?
Es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn ihren Kunden für die Anmeldung angekommener Expreßgutsendungen eine Gebühr in Höhe der Post-, Fernsprech- oder Telegrammgebühren in Rechnung stellt, und zwar mindestens 1,10 DM einschließlich Umsatzsteuer. Für mehrere gleichzeitig angemeldete Sendungen desselben Empfängers wird die Gebühr nur einmal erhoben. Die Gebühr dient nicht nur zur Abgeltung der entstehenden Postgebühren, sondern auch zum Ausgleich des durch die Benachrichtigung entstehenden Personal- und Sachaufwands. Die Personalkosten sind der wesentliche Faktor in der Kalkulation, die bei Einführung der Gebühr in dieser Höhe 1976 nicht einmal Kostendeckung ergab. Seit 1976 ist die Gebühr nicht angehoben worden.
Im übrigen können Absender und Empfänger bei Expreßgutsendungen auf die Benachrichtigung verzichten, wenn sie dies der Deutschen Bundesbahn schriftlich mitteilen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 137):
Ist die Bundesregierung bereit, den Gemeinden für die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten finanzielle Unterstützung zu gewähren?
Für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Bundes an die Gemeinden zur Schaffung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich.
Das Städtebauförderungsgesetz läßt Zuwendungen für diesen Zweck nicht generell, sondern nur im Rahmen einer förderungsfähigen Sanierungsmaßnahme zu.
Weitere gesetzliche Grundlagen bestehen nicht.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 138):
Wieviel ist bisher von den vom Bundesverkehrsminister im Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen (OU-Programm 1979 bis 1985) für die Jahre 1979/80 für die Ortsumgehung von Borgholzhausen (B 476) zur Verfügung gestellten 500 000 DM abgeflossen, und wann wird diese Baumaßnahme, deren Schwerpunkt im Jahr 1981 liegen sollte, abgeschlossen sein?
Bisher sind von den vom Land Nordrhein-Westfalen für die im Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesfernstraßen enthaltene Ortsumgehung Borgholzhausen im Zuge der B 476 im Januar 1979 für die Jahre 1979 und 1980 beantragten Beträgen keine Mittel abgeflossen. In einer Bauprogrammbesprechung am 18. März 1980 hat die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß die Baumaßnahme voraussichtlich erst 1982 begonnen werden kann. Danach ist eine Fertigstellung im Jahre 1984 zu erwarten.
Anlage 94
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 139 und 140):
Wie erklären sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den Zahlen des Transitverkehrs auf der Straße und mit der Eisenbahn von und nach Berlin, die sich aus den Quellen des Statistischen Landesamts Berlin, die auf Angaben der Grenzschutzdirektion Koblenz beruhen, sowie den Berichten des Bundesbeauftragten und den Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums ergeben und für ein Jahr zwischen mehr als 22 Millionen und 18 bis 19 Millionen schwanken?
Kann die Bundesregierung eine zuverlässige Tabelle der Personenbewegungen für die Jahre 1951 bis 1979, unterteilt nach Bus-, Pkw-, Krad-, Eisenbahn- und Luftverkehr, liefern?
Zu Frage B 139:
Der Bundesregierung ist die Existenz voneinander abweichender Daten über den Berlin-Verkehr bekannt. Die Differenzen beruhen auf unterschiedlichen Erfassungsgrundsätzen und Schätzfaktoren. Die Bemühungen der Bundesregierung auf einheitliche Durchführung der Erhebungen sowie Veröffentlichung gleicher Ergebnisse haben in der Vergangenheit noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Bundesregierung wird in Kürze die zuständigen Stellen des Senats von Berlin zu einem Abstimmungsgespräch bitten, mit dem Ziel die vorhandenen Differenzen auszuräumen.
Jahr Ins- Eisen- Straßenverkehr - mit Personenkraftwagen 2) Luft-
gesamt bahnen verkehr 3)
ins- mit Kraft-
gesamt omnibussen')
1951 1 839 555 969 658 311 315
1952 2 170 600 1 101 770 331 469
1953 2 726 645 1 263 839 424 818
1954 3 147 690 1 794 972 822 663
1955 3 489 710 1 955 1 033 922 824
1956 4 256 820 2 460 1 139 1 321 976
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17053*
Jahr Ins- Eisen- Straßenverkehr mit Personenkraftwagen 2) Luft-
gesamt bahnen verkehr 3)
ins- mit Kraft-
gesamt omnibussen')
1957 5 087 920 3 189 1 297 1 892 978
1958 5 398 870 3 425 1 361 2 064 1 103
1959 5 965 925 3 848 1 412 2 436 1 192
1960 6 624 945 4 235 1 416 2 819 1 444
1961 7 255 955 4 803 1 472 3 331 1 497
1962 8 064 1 055 5 138 1 624 3 514 1 871
1963 8 741 1 150 5 323 1 535 3 788 2 268
1964 9 629 1 270 5 820 1 506 4 314 2 539
1965 10 194 1 200 6 032 1 451 4 581 2 962
1966 10 755 1 205 6 464 1 404 5 060 3 086
1967 11 085 1 110 6 722 1 384 5 338 3 253
1968 10 876 1 040 6 052 1 252 4 800 3 784
1969 11 323 1 016 5 807 1 095 4 712 4 500
1970 12 394 1 136 6 167 1 124 5 043 5 091
1971 13 170 1 266 6 447 1 030 5 417 5 457
1972 15 214 1 458 8 995 1 124 7 871 4 761
1973 16 654 1 979 10 719 1 342 9 377 3 956
1974 16 641 2 139 11 053 1 492 9 561 3 449
1975 17 243 2 072 12 078 1 621 10 457 3 093
1976 18 016 2 137 12 831 1 796 11 035 3 048
1977 18 844 2 419 13 405 2 012 11 393 3 020
1978 19 709 2 605 14 140 2 071 12 069 2 964
1979 4) 20 189 2 779 13 985 2 192 11 793 5) 3 425
1) Ohne Fahrpersonal — 2) einschl. Kombinationskraftwagen und Krafträder — 3) ohne Direktflüge zwischen Berlin (West) und dem Ausland — 4) vorläufige Ergebnisse — 5) darunter Krafträder: 44
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 141 und 142):
Ist es richtig, daß der Bund für Werbenamen von Bundesstraßen, z. B. „Moselweinstraße" für die B 53, zuständig ist, wer ist der Antragsteller und welche Kriterien müssen gegeben sein?
Wieweit sind die Landesregierungen berechtigt, für Bundesstraßen Werbenamen zu genehmigen?
Zu Frage B 141:
Gemäß § 1 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr die amtlichen Bezeichnungen der Bundesfernstraßen. Antragsteller kann, da das Gesetz hierüber nichts sagt, jeder sein. Im Falle der B 53 hat der Rat der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues beschlossen, die Bezeichnung „Moselweinstraße" zu beantragen. Allgemeine Kriterien für besondere Bezeichnungen von Bundesfernstraßen gibt es nicht.
Zu Frage B 142:
Die Länder sind nur berechtigt, „Werbenamen" als amtliche Bezeichnungen von Bundesfernstraßen zu genehmigen, soweit der Bundesminister für Verkehr seine Befugnis auf die Länder überträgt (§ 22 FStrG).
Die Gestattung der Aufstellung privater (nichtamtlicher) Bezeichnungsschilder liegt jedoch gemäß § 8 FStrG bei der Landesstraßenverwaltung.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 143):
Ist die Bundesregierung bereit, Mittel für die Errichtung von Notrufmeldeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, da gegenwärtig nur ein Viertel aller Bundesstraßen mit Notrufmeldeeinrichtungen versorgt ist und somit im Notfall Rettungsdienste nicht rechtzeitig verständigt werden können?
Für das Notrufsystem sind die Bundesländer zuständig. Die dafür aufzuwendenden Mittel gehören demnach auch nicht zur Straßenbaulast.
Zur Unterstützung der Bundesländer trifft die Deutsche Bundespost alle technischen Maßnahmen, um die Anforderungen der Bundesländer bezüglich der Einrichtung von Notruftelefonen an Bundes-und Landesstraßen zu realisieren. Sie ist sogar bemüht, durch finanzielle Vorleistungen die Belastung der Bundesländer günstig zu beeinflussen.
Im August 1979 hat die Deutsche Bundespost das von der Technischen Kommission der Bundesländer dazu vorgeschlagene Konzept gutgeheißen und den weiteren Überlegungen zugrunde gelegt. Danach werden die künftigen Notruftelefone von der Deutschen Bundespost eingerichtet.
Das neue Konzept wird im Rahmen eines Betriebsversuchs in Hessen erprobt (Beginn Frühjahr 1980). Vom Ergebnis dieses Versuchs hängt es ab, ob die neuentwickelten Einrichtungen 1981 endgültig eingeführt oder zunächst noch verbessert werden müssen. Die Deutsche Bundespost wird dann die Notruftelefone auf Grund von Anträgen der Bundesländer gegen Gebühren einrichten.
17054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP): (Drucksache 8/3899 Frage B 144):
Finden in der Nordsee regelmäßige biologische Überwachungen des Meerwassers, insbesondere in den Gebieten statt, in denen Schadstoffe verklappt werden, wer nimmt die Untersuchung vor und welche Ergebnisse sind seit Beginn der Verklappung zu verzeichnen?
Im deutschen Teil der Nordsee werden nordwestlich von Helgoland seit Mitte 1969 Abfälle aus der Titandioxydproduktion (Dünnsäure und Grünsalz) eines Werkes an der Unterweser eingebracht; ferner wird vor der Elbmündung seit 1962 Klärschlamm der Stadt Hamburg verklappt.
Biologische Untersuchungen in beiden Einbringungsgebieten sind seit 1969 regelmäßig, und zwar jährlich, vom Institut für Meeresforschung, Bremerhaven, vorgenommen worden.
Im Klärschlammeinbringungsgebiet sind außerdem Wissenschaftler des Instituts für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft der Universität Hamburg, im TiO2-Gebiet Wissenschaftler der Biologischen Anstalt Helgoland tätig gewesen.
Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFA), Institut für Küsten- und Binnenfischerei, führt seit 1977 im Gebiet der gesamten Deutschen Bucht systematische Untersuchungen zur Erfassung von Fischkrankheiten durch.
Neben diesen Untersuchungen vor Ort erfolgten hinsichtlich der Abfälle aus der TiO2-Produktion umfangreiche Laborversuche. Dabei wurde die Wirkung von mit Meerwasser verdünnten Abfällen auf Heringseier und -larven, Seezungenlarven, Jungfische der Fleckengrundel und zwei Arten von Geißeltierchen erforscht.
Die Ergebnisse der Untersuchungen in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre sowie die Erfahrung mit Einbringungen in anderen Teilen des Weltmeeres führten dazu, daß die Genehmigungsbehörde die Einbringung unter Beachtung bestimmter Auflagen für unschädlich gehalten hat.
Erst durch die jüngsten Untersuchungen der BFA besteht der konkrete Verdacht, daß durch die Abfalleinbringung in die Hohe See Fischkrankheiten gefördert werden. Als erstes Ergebnis wurde nach der Untersuchung von über 100 000 in der Deutschen Bucht gefangenen Klieschen festgestellt, daß im Klärschlammeinbringungsgebiet dieser Fisch einen leicht erhöhten Befall an Hauttumoren aufweist, während im und um das Einbringungsgebiet für TiO2-Abfälle der Befall mit dieser Krankheit signifikant hoch ist. Die BFA wertet diesen Befund als starkes Indiz dafür, daß die Abfälle aus der TiO2-Produktion ursächlich für die Intensivierung der untersuchten Krankheit sind.
Die Deutsche Bucht insgesamt ist bisher der einzige Teil der Nordsee, in dem diese Krankheit in auffälliger Menge nachgewiesen wurde. So wurde auch in der Elbmündungszone eine hohe Befallsrate festgestellt.
Krankheitserscheinungen an Flora und Fauna in der Deutschen Bucht haben viele zusammenwirkende Ursachen. Die weitaus größte Abfallbelastung erfolgt durch den Schadstoffeintrag der Flüsse.
Auf Grund neuerer Forschungen insbesondere zur Vermischungs- und Assimilationskapazität der Deutschen Bucht kommen Meeresbiologen zu dem Ergebnis, daß die Grenze der Aufnahmefähigkeit für Schadstoffe erreicht ist, da sich insbesondere die Sauerstoffbilanz des Meerwassers kontinuierlich verschlechtert.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 145, 146 und 147):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der vorliegenden Erkenntnisse über die erhebliche Verschmutzung der Nordsee (siehe meine Anfrage Drucksache 8/3644) unverzüglich Maßnahmen zu einer entscheidenden Verringerung und alsbaldigen völligen Unterbindung der Einbringung von Schadstoffen, wie insbesondere auch des Titandioxyds und des Klärschlamms, zu treffen sind?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nachteilige Veränderung des Meerwassers im deutschen Teil der Nordsee es zwingend erfordert, unverzüglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Einbringung des Titandioxyds und des Klärschlamms noch vorliegen und die Erlaubnis für die Einbringung dieser Abfallstoffe unter Umständen sofort widerrufen werden muß?
Welche positiven Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Meerwassers der Ostsee sind nach Abschluß des am 22. Mai 1974 in Helsinki getroffenen Übereinkommens zwischen den Ostseeanrainerstaaten über den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee bisher festgestellt worden?
Zu Frage B 145:
Hinsichtlich Titandioxyd ist diese Frage am 12. Februar 1980 mit Schreiben von Parl. Staatssekretär Gallus (BML) an Sie ausführlich beantwortet worden. Diesem ist gegenwärtig nichts weiteres hinzuzufügen. Wegen der Einbringung von Klärschlamm durch die Hansestadt Hamburg werden im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens (für die Zeit ab 1. Mai 1980) Verhandlungen mit dem Ziel geführt, das Einbringungsgebiet in einen Bereich der Nordsee mit größerer Wassertiefe zu verlegen.
Zu Frage B 146:
In der Antwort meines Kollegen Mahne auf die Anfrage des Kollegen Karl-Arnold Eickmeyer, SPD, (Schreiben vom 19. März 1980) ist ausgeführt, daß geäußerte Befürchtungen nicht zum Widerruf der erteilten Erlaubnis ausreichen. Hiervon haben Sie mit Schreiben des Parl. Staatssekretärs Gallus vom 24. März 1980 eine Ablichtung erhalten. Im übrigen wird sowohl von den beteiligten Bundesressorts als auch von den am Genehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden des Bundes und der Länder zur Zeit eingehend geprüft, unter welchen Bedingungen und Auflagen künftig noch Erlaubnisse erteilt werden können.
Zu Frage B 147:
Auswirkungen des Helsinki-Übereinkommens, das im übrigen erst am 3. Mai 1980 in Kraft tritt, sind nur langfristig zu erwarten. So kann das im Rahmen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17055*
der Vorarbeiten zur Durchführung des Übereinkommens vereinbarte Meßnetz zur Überwachung der Wassergüte nur stufenweise aufgebaut werden.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 148 und 149):
Ist es richtig, daß Frachtbriefe für grenzüberschreitende Bahntransporte grenzpolizeilich nicht geprüft werden, so daß zum Beispiel Diebes- gut auf diesem Wege unkontrolliert ins Ausland geschafft werden kann?
Welche Erkenntnisse oder Schätzungen gibt es über den Umfang solcher Auslands-Bahntransporte von Diebesgut, und welche Mittel zu ihrer Verhinderung oder Erschwerung sieht die Bundesregierung?
Zu Frage B 148:
Es ist richtig, daß Frachtbriefe für grenzüberschreitende Bahntransporte nicht allgemein grenzpolizeilich geprüft werden. Frachtbriefe und Begleitpapiere für grenzüberschreitende Bahntransporte werden nach abfertigungs-, beförderungs- und zolldienstlichen Notwendigkeiten geprüft.
Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich, den Wünschen der Verlader auf schnelle und sichere Beförderung gerecht zu werden. Die Bemühungen sind im internationalen Verkehr insbesondere ausgerichtet auf eine flüssige Verkehrsabwicklung, Harmonisierung der Arbeitsabläufe und auf eine Liberalisierung der zoll- und grenzdienstlichen Bestimmungen, insbesondere innerhalb des Bereichs der Europäischen Gemeinschaften.
Soweit Güter während des Bahntransportes geprüft werden, geschieht dies nach den jeweils einschlägigen zollrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen über Verbote und Beschränkungen von Waren. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß in Einzelfällen Diebesgut unkontrolliert ins Ausland geschafft werden kann, wenn das Transportgut ordnungsmäßig als Beförderungsgut deklariert ist und die notwendigen Begleitpapiere vorliegen. Dies gilt auch für alle anderen am internationalen Verkehr beteiligten Verkehrsträger. Wenn in einem Einzelfall begründeter Diebstahlverdacht besteht oder bekanntgeworden ist, daß Diebesgut befördert werden soll, gibt es ausreichende Möglichkeiten, noch rechtzeitig Maßnahmen, z. B. Anhalten des Beförderungsgutes, zu ergreifen, um den Transport ins Ausland zu verhindern.
Zu Frage B 149:
Erkenntnisse und Schätzungen über die Beförderung von Diebesgut ins Ausland mit dem Verkehrsträger Eisenbahn liegen nicht vor. Die im Laufe der letzten Jahrzehnte bekanntgewordenen Fälle sind so gering, daß Schätzungen auf dieser Basis nicht möglich sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor,
daß in nennenswertem Umfang Diebesgut mit der Eisenbahn ins Ausland transportiert wird. Deshalb besteht auch keine Veranlassung, besondere Maß-
nahmen zur Verhinderung von Transporten von Diebesgut in das Ausland zu ergreifen. Darüber hinaus würde die Durchführung von Sachfahndungsmaßnahmen während des Transportes — in gleicher Weise bei allen am internationalen Verkehr beteiligten Verkehrsträgern — zu einer wesentlichen Erschwerung des Transportablaufs führen.
Die Bestrebungen und Bemühungen aller mit den Fragen der Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs befaßten Organe — vor allem innerhalb der Europäischen Gemeinschaften — gehen aber gerade dahin, bestehende administrative Beschränkungen möglichst weitgehend abzubauen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 150 und 151):
Wie steht die Bundesregierung dazu, daß die Deutsche Bundesbahn einerseits in ihrem Informationsblatt „Energie — die Bahn hilft sparen" feststellt, daß der Straßenverkehr bei gleicher Transportleistung sechsmal soviel Energie wie die Eisenbahn benötigt, und andererseits energiesparenden Schienenverkehr durch Omnibusverkehr auf die Straße verlegen will?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung ihrer Energiesparappelle an den Individualverkehr, wenn für diese Verkehrsteilnehmer nur die Wahl bleibt zwischen zwei Formen des Straßenverkehrs, nämlich Pkw oder Autobus?
Zu Frage B 150:
Die Bundesregierung sieht hierin keinen Widerspruch. So kann beispielsweise bei wenig ausgelasteten Schienenstrecken des Nahverkehrs in der Fläche auch aus energiewirtschaftlichen Gründen die Umstellung auf im allgemeinen besser ausgelastete Busverkehre günstiger sein als der Schienenbetrieb.
Der nachfolgende Vergleich Dieselleichttriebwagen/Straßenbus zeigt, daß hinsichtlich des Energieverbrauchs in einer Größenordnung bis 100 Reisende das Straßenfahrzeug dem Schienenleichttriebwagen überlegen ist Mit steigender Reisendenzahl verschiebt sich das Verhältnis zugunsten der Schiene. Bei Reisendenzahlen von 300 bis 400 und mehr hat der lokbespannte Zug energiemäßig Vorteile.
Zahl Straßenbus Dieselleichttriebwagen
der VT 798/VT 628
Reisenden
Zahl der Fahr- zeuge Sitz- Energie- Zahl der Fahr- zeuge Sitz- Energieverbrauch
platz ver- platz (1/100 km)
brauch (1/100 km)
50 1 50 30— 35 1 150 70
100 2 100 60— 70 1 150 .70-80
150 • 3 150 90100 1 150 80
Zu Frage B 151:
Um Energie zu sparen, hat der Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr nicht nur die Wahl zwi-
17056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
schen Pkw und Autobus. Er hat vielmehr eine Reihe weiterer Möglichkeiten wie Änderung seiner Fahrweise, Verminderung oder Wegfall nicht unbedingt notwendiger Pkw-Fahrten, Bildung von Fahrgemeinschaften, Umstieg auf Fahrradverkehr etc
Insofern beschränken sich die Energiesparappelle der Bundesregierung an die Verkehrsteilnehmer nicht nur auf die von Ihnen genannten Alternativen Pkw oder Bus.
Anlage 101
Antwort
des ParL Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 152 und 153):
Wird die von der Deutschen Bundesbahn 1979 zugesagte grundle- sende Modernisierung der ca. 200 DB-Reisezugwegen für den BerlinVerkehr in vollem Umfang eingehalten, und plant die Deutsche Bundesbahn weitere Verbesserungen far den Berlin-Verkehr?
wann werden die ersten modernisierten Reisezugwagen im BerlinVerkehrund darf man demft rechnen. daßt wie zugesagt. mit Beginn des Sommaerfahrplanes der gesamte Wagenpark modernisiert zur Verfügung steht?
Zu Frage B 152:
Die Modernisierung der 200 im Berlin Verkehr eingesetzten Deutsche-Bundesbahn-Reisezugwagen wird planmäßig und in vollem Umfange durchgeführt.
Ab Sommerfahrplan 1980 werden im Berlin-Verkehr weitere Verbesserungen wirksam. Unter anderem werden neben den bereits bestehenden Anschlüssen zwischen Zügen des Berlin-Verkehrs und IC-Zügen in Hannover bei den D-Zügen 344/345 und 346/347 neue Anschlüsse mit dem IC-Netz hergestellt.
Zu Frage B 153:
Mit dem Beginn des Sommerfahrplans am 1. Juni 1980 werden nach Mitteilung der .Deutschen Bundesbahn rd. 100 Reisezugwagen umgerüstet und einsatzbereit sein; an den restlichen 100 Wagen werden die Modernisierungsarbeiten bis zum Beginn des Winterfahrplanabschnitts im Herbst abgeschlossen. Diese Zeitplanung entspricht den Zusagen der Deutschen Bundesbahn.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 154):
Sind die Bundesbahnaonderabteile .Frau und Kind', die laut KurswaWinter 1979/1980 für Mütter mit Kleinkindern undrar=rallille an Mutter Stella mit Kleinkindern reisen" eingerichtet sind auch far Mänaer mit Kieiakindern naganglidt und wenn wie kann schtechtlfcher Ungleichbehandlung geandlung vermieden werden?
Die Förderung, Sonderabteile „Frau und Kind" auch für die Benutzung durch Kleinkinder in Begleitung von Männern freizugeben, ist wiederholt an die
Deutsche Bundesbahn herangetragen worden. Die Deutsche Bundesbahn ist nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen, weil sich immer wieder Situationen bei der Pflege und Ernährung von Kleinstkindern ergeben können, bei denen die Anwesenheit männlicher Personen unerwünscht ist und diese Müttern nicht zugemutet werden kann.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 155):
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung kurzfristig zu ergreifen. um zu verhindern. daß auch in Zukunft pro Jahr ca. 1 i 000 Schulwregunfälle passieren. und ist die Bundesregierung zu einem abgestimmten Programm mit den Bundesländern bereit?
Auf Initiative des Bundesministers für Verkehr ist im Herbst 1978 ein umfassendes Programm zur Schulwegsicherung angelaufen, das Dank der intensiven Zusammenarbeit von Bund und Ländern unter dem Motto „Gemeinsam planen — gemeinsam handeln" inzwischen bundesweit durchgeführt wird.
Das Programm ist auf den Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgebaut Es ist so angelegt, daß es sich in laufende Maßnahmen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und in entsprechende Aktionen der Bundesländer integrieren läßt Darüber hinaus bietet es nicht nur den Fachleuten in den zuständigen Behörden, sondern auch Eltern und Lehrern sowie den auf dem Gebiet der Verkehrserziehung tätigen Organisationen Anregungen und Möglichkeiten zu Mitarbeit bei der Schulwegsicherung.
Zur Information möglichst weiter Kreise der Bevölkerung über die Aktion hat der Bundesminister für Verkehr seit Herbst 1979 zusätzlich eine Wan- derausstellung eingesetzt, die 1980 auf 10 großen Verbraucherausstellungen und in 2 Sonderveranstaltungen gezeigt wird.
Mit dem gemeinsamen Schulwegsicherungsprogramm wird seit 1978 mit gutem Erfolg ein neuer Weg der praktischen Zusammenarbeit von Bund und Bundesländern im Bereich der Verkehrssicherheit beschritten.
1978 und 1979 hat die Bundesregierung dafür 2,6 Millionen DM ausgegeben; 1980 werden es 1,1, Millionen DM sein. Es ist vorgesehen, das Programm auch 1981 .weiterzuführen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorhanden sind
Anlage 104
Antwort
des Parl. StaatssekretärsWrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 156):
Ist die Legierung bereit. auf die Deutsche Bundesbahn dahin einzuwirken. daß die Fernverkehrszage mit einem Notfallarztkoffer auagerüstet werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17057*
Die Anregung, Züge des Fernverkehrs mit Notfallarztkoffern auszurüsten, wurde von der zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) eingehend geprüft. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, die Angelegenheit nicht weiterzuverfolgen und begründet dies wie folgt:
In jedem Reisezug ist ein Großteil der dort eingesetzten Wagen mit Verbandsboxen ausgerüstet. Erfahrungsgemäß beschränkt sich der Verbrauch aus diesen Boxen fast ausschließlich auf Verbandsstoffe für kleinere Verletzungen der Reisenden.
Bei größeren Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen von Reisenden ist es nach den Erfahrungen der DB zweckmäßiger, über Zugbahnfunk sofort die ärztlichen Rettungsdienste oder Krankenhäuser zu verständigen bzw. einen Notarztwagen unmittelbar zum nächsterreichbaren Bahnhof anzufordern, um akut erkrankten Reisenden einer schnellen und wirkungsvollen ärztlichen Behandlung zuzuführen. Da nicht nur alle TEE/ICZüge, sondern auch eine Vielzahl anderer Reisezüge bereits über Zugbahnfunkeinrichtungen verfügen und diese Einrichtung weiter ausgebaut wird, glaubt die DB damit viel eher eine effektive Hilfe für die Reisenden zu bieten als durch eine Ausrüstung der Fernzüge mit speziellen Notfallarztkoffern. Bei diesen Überlegungen bleibt auch zu berücksichtigen, daß die diebstahl- und einbruchsichere Unterbringung rezeptpflichtiger Arzneimittel (Sicherung gegen Mißbrauch von Beruhigungsmitteln u. a.) sowie die Temperaturanfälligkeit und zum Teil kurze Lagerungsfähigkeit von Medikamnten sehr problematisch ist.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 157):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung der „Brigitte"-Aktion über das Radfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die in der Feststellung zusammengefaßt werden: „Wer Rad fährt, tut es mit Angst, und wer nicht Rad fährt, tut es meist aus Angst", und was kann nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um diesen Sachverhalt positiv zu verändern?
Wie die „Brigitte-Aktion" über das Radfahren in der Bundesrepublik Deutschland schwerpunktmäßig ergab, sind nach Ansicht der ca. 30 000 Befragten mehr und sicherere Fahrradwege erforderlich. Dieses Umfrageergebnis bestätigt die Ansicht der Bundesregierung. Sie ist der Meinung, daß die Schaffung von zusammenhängenden und einheitlich gestalteten Radwegen insbesondere im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt als eine entscheidende Voraussetzung zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen für das Fahrrad anzusehen ist. Sie hat daher in Abstimmung mit den Ländern Grundsätze für ein Programm — Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes — erarbeitet und die obersten Straßenbaubehörden der Länder gebeten, ein entsprechendes Programm, das in den nächsten fünf Jahren realisiert werden soll, bis Mitte des Jahres 1980 vorzulegen. Gleichzeitig sind die Länder gebeten worden,
für ihren Zuständigkeitsbereich (Landes- und Kommunalstraßen) nach Möglichkeit ähnlich zu verfahren.
Darüber hinaus hat der Bundesminister für Verkehr bereits im Jahre 1979 die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung angewiesen, Bemühungen der Länder und Gemeinden, Fahrradwege an Bundeswasserstraßen anzulegen, wirksam zu unterstützen.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 158):
Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel einzuwirken, den geplanten Neubau der Bundesbahnfachhochschule in der im Zonenrandgebiet gelegenen Eisenbahnerstadt Bebra vorzunehmen, nachdem die Stadt Bebra in der Lage ist, ein geeignetes außerordentlich günstig gelegenes Grundstück zum Teil kostenlos für diesen Zweck bereitzustellen und diese Maßnahme angesichts des in den letzten Jahren erfolgten Verlustes von über 2 000 Arbeitsplätzen im Bundesbahnbereich im Raum Bebra eine notwendige und wünschenswerte strukturpolitische Maßnahme darstellen würde?
Zur Durchführung der fachhochschulmäßigen Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst hat die Deutsche Bundesbahn in der Bundesbahnschule Mainz den Fachbereich Eisenbahnwesen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eingerichtet. Der Studienbetrieb wird dort am 1. September 1980 aufgenommen.
Obwohl die Deutsche Bundesbahn in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Ausbildungsaufkommen rechnet, kann die Deutsche Bundesbahn zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Neubau einer Deutschen Bundesbahn-Schule nicht in Erwägung ziehen. Sollte sich auf Grund der weiteren Entwicklung die Notwendigkeit für eine solche Maßnahme ergeben, wird die Deutsche Bundesbahn bei ihrer Entscheidung über den künftigen Standort auch die besondere Lage und das Angebot der Stadt Bebra in die Überlegungen einbeziehen.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 159):
Ist die Brücke, die von der Deutschen Bundesbahn in 7583 Ottersweier zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs vorgesehen ist, so dimensioniert, daß sie im Falle des Baues der Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel, die sich auf der Gemarkung Ottersweier an den vorhandenen Schienenkörper anlehnen soll, auch über diese hinweg reichen wird?
Die Neubaustrecke Rastatt–Offenburg wurde bei der Planung der Brücke berücksichtigt. Die vorgesehene Straßenüberführung weist so große Öffnungen
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auf, daß eine Änderung der lichten Weite wegen der Neubaustreckenführung nicht erforderlich wird.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 160 und 161):
Kann die Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße
B 266 im Bereich Firmenich—Obergartzem im Rahmen des bisher vorgesehenen Zeitplans fertiggestellt werden oder ist damit zu rechnen, daß durch die zahlreichen finanziellen Auslandsverpflichtungen des Bundes (z. B. Hilfe für die Türkei oder Nachrüstung für die NATO) sich der Ausbau dieser Straße verzögert oder nicht in absehbarer Zeit eine Fertigstellung zu erreichen ist?
Trifft es zu, daß der Ausbau der B 256 im Bereich der Gemeinde Hellenthal deswegen zurückgestellt wurde, weil die Bundesregierung die Gelder, die für Straßenbaumaßnahmen ursprünglich vorgesehen waren, für Auslandsverpflichtungen und die Zahlung der höheren Personalkosten im öffentlichen Dienst auf Grund der Tarifabschlüsse benötigt, und kann die Bundesregierung sagen, ob aus den gleichen Gründen weitere Straßenbauprojekte im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland zurückgestellt worden sind?
Zu Frage B 160:
Für den Ausbau der B 266 im Bereich FirmenichObergartzem wurden die Bauaufträge mit dem bisherigen Bauziel vergeben.
Zu Frage B 161:
Auf Grund der Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau durch das Bundeskabinett und den Deutschen Bundestag von insgesamt 450 Millionen DM hat das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau der B 265 im Bereich Hellenthal vorerst zurückgestellt. Inwieweit sich die erfolgten Kürzungen im Bundesfernstraßenhaushalt auf weitere Straßenbauprojekte im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland auswirken, hängt von den Dispositionen des Landes Nordrhein-Westfalen ab, das im Rahmen des zugewisenen Finanzvolumens weitgehend beweglich ist.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 162):
Beabsichtigt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die projektierte Autobahn A 44 im Bereich des Wohngebietes Obere Flanders-bach (zwischen A 31 und L 426 gelegen) eine durchgehende und ausreichende „Abdeckelung" erhält, damit die betroffenen Anwohner vor Lärm und Abgasen geschützt werden?
Die Bundesregierung ist gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen um ausreichenden Lärmschutz an der A 44 im Bereich des Wohngebietes Obere Flandersbach bemüht. Welche Maßnahmen im einzelnen vorzusehen sind, steht noch nicht abschließend fest und soll im Rahmen des zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahrens geklärt werden.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 163 und 164):
Wie viele „Geisterfahrer" auf Bundesautobahnen wurden in den vergangenen 12 Monaten registriert und wie viele Unfälle wurden von ihnen verursacht?
Welches waren die Unfallfolgen und was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um z. B. durch bessere Beschilderung und Kennzeichnung dieser besonderen Unfallgefahr vorzubeugen?
Zu Frage B 163:
Von den Autobahnpolizeidienststellen wurden im Jahre 1979 der Bundesanstalt für Straßenwesen insgesamt 1 750 Falschfahrten auf Autobahnen gemeldet. Dabei wurden 92 Unfälle registriert.
Zu Frage B 164:
Bei den durch Falschfahrer verursachten Unfällen wurden 14 Personen getötet, 41 Personen schwer und 38 Personen leicht verletzt.
Der Bundesminister für Verkehr hat in mehreren Besprechungen im Jahre 1978 und 1979 mit den zuständigen obersten Landesbehörden folgendes vereinbart:
a) Ausstrahlung einheitlicher Warnmeldungen über den Verkehrsfunk,
b) Meldungen aller festgestellten Falschfahrten durch Autobahnpolizeidienststellen an die Bundesanstalt für Straßenwesen und Auswertung der Meldungen,
c) individuelle Überprüfung aller Anlagen an den Autobahnen (bauliche Ausführung, Beschilderung, Markierung),
d) Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen und Anbringung zusätzlicher Markierungen an Autobahnkreuzen, -dreiecken und -anschlußstellen, an Nebenanlagen und im Bereich von Baustellen,
e) Durchführung erforderlicher Umbaumaßnahmen an Anschlußstellen,
f) Durchführung von Aufklärungsaktionen,
g) Vergabe eines Forschungsauftrags über die soziologischen und psychologischen Ursachen von Falschfahrten an wissenschaftliche Institute.
Im übrigen wird auf TOP 4 des Kurzprotokolls über die 46. Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 14. Februar 1979 verwiesen.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 179 und 180):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17059*
Zu welchen Ergebnissen hat die vom Bundesbauminister eingeleitete Überprüfung, welche Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 zum Kleingartenrecht zu ziehen sind. geführt? • -
Wann ist mit der Vorlage konkreter Gesetzesvorschläge durch die Bundesregierung zu rechnen, und welchen Inhalt werden die Regelungen haben?
Die Prüfung der Tragweite des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der aus ihm zu ziegenden Konsequenzen hat ergeben, daß durch den Beschluß die Grundlagen des geltenden Kleingartenrechts betroffen sind mit der Folge, daß das Kleingartenrecht insgesamt, insbesondere die Kündigungsgründe, die Problematik der Zulassung zeitlich befristeter Verträge, die Entschädigung und die Bereitstellung oder Beschaffung von Ersatzland im Falle der Beendigung von Pachtverträgen sowie die Pachtzinsen, neu geregelt werden müssen. •
Diese besonderen Probleme des Kleingartenrechts sowie die sozialpolitische und auch städtebauliche Bedeutung des Kleingartenwesens, auf die bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Anfragen Nr. 275 und 276 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1979 hingewiesen worden ist, rechtfertigen und erfordern es, das Kleingartenrecht weiterhin als Sonderrecht beizubehalten.
Die Überprüfung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hat auch die Notwendigkeit einer differenzierenden Betrachtungsweise bei der Beurteilung der Eigentümerposition eines privaten Verpächters und der Gemeinde ergeben. Im Rahmen der Novellierung des Kleingartenrechts wird daher auch dieser Gesichtspunkt zu berücksichtigen sein, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Bundesverfassungsgericht die Bereitstellung von Kleingartenland ausdrücklich als Aufgabe der Gemeinden anerkennt hat.
Beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist eine „Arbeitsgruppe Kleingartenrecht" gebildet worden, der Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis angehören, u. a. auch Vertreter der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Die Sachverständigen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen; sie sollen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens alle relevanten Fragen abklären und entsprechende Vorschläge zur Neuregelung des Kleingartenrechts unterbreiten. Wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden, läßt sich z. Z. noch nicht sagen. Die Bundesregierung wird aber die Gesetzesvorbereitung zügig betreiben.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 181):
Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der Bevölkerung vorhandenen Bereitschaft, durch bauliche Maßnahmen in Wohnhäusern Heizenergie einzusparen, die Mittel für Energiesparmaßnahmen zu erhöhen?
Die Förderung energiesparender Maßnahmen erfolgt im Zuschußprogramm nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz und über erhöhte steuerliche Absetzungen nach § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Das Volumen der Finanzhilfen, die der Bund den Ländern in den Jahren 1978 bis 1982 für das Zuschußprogramm gewährt, ist durch den Gesetzgeber auf 1,17 Milliarden DM festgelegt worden. Die Länder stellen einen gleich hohen Betrag zur Verfügung.
Eine Aufstockung der Förderungsmittel über die in § 6 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz festgelegte Höhe hinaus wird weder von der Bundesregierung noch von den Ländern angestrebt. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet, so daß eine Ausdehnung des Förderungsprogramms lediglich zu Preissteigerungen führen könnte.
Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Länder, dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs-und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Da das Gesamtvolumen der Steuervergünstigungen nicht begrenzt ist, besitzen viele Antragsteller, denen keine Zuschußförderung gewährt werden konnte, die Möglichkeit, die Steuerförderung in Anspruch zu nehmen.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen • Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 182 und 183):
In welchem Umfang und bis wann ist die Bundesregierung bereit. die mit dein Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 für den Fall der vorzeitigen und vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel vorgesehenen Bindungslockerungen auch auf die mit Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes geförderten Bundesbedienstetenwohnungen zu übertragen?
Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen aller im Bundesprogramm 1980 enthaltenen Städtesbauförderungsmaßnahn, und wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen beantragter Vorhaben, die nicht in das Programm aufgenommen werden konnten?
Zu Frage B 182:
Die mit Bundesmitteln aus dem Wohnungsfürsorgefonds geförderten Mietwohnungen unterliegen nicht dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG), und damit auch nicht den Vorschriften, die sich mit Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" befassen, und die bei vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung der öffentlichen Mittel „Nachwirkungsfristen" festlegen. Aus diesem Grunde wirken sich auch die durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (WoBauÄndG 1980) verfügten „Bindungslockerungen" auf den genannten Wohnungsbestand nicht aus.
Dieser Bestand unterliegt vielmehr, weil nicht „öffentlich gefördert", dem § 87 a des II. WoBauG, der
17060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
dem Vermieter lediglich Verpflichtungen hinsichtlich der Mietenbildung für die Dauer des Bestehens des Wohnungsbesetzungsrechtes auferlegt.
Gleiches gilt im Grundsatz auch für die nach den Familienheimrichtlinien geförderten Eigentumsmaßnahmen mit der Maßgabe, daß bei vorzeitiger und vollständiger Rückzahlung der Darlehensrestschuld und Eigennutzung des geförderten Objektes das Wohnungsbesetzungsrecht erlischt Damit entfallen jegliche Bindungen.
Wird die Darlehensrestschuld unter Inanspruchnahme eines Bonus nach Maßgabe der Ablösungsverordnung zurückgezahlt, oder ist die Eigentumsmaßnahme in Ausübung des Wohnungsbesetzungsrechtes vermietet, bleibt das Wohnungsbesetzungsrecht in der Regel nur noch 5 Jahre bestehen.
Da dieser Zeitraum nach wie vor kürzer als die „Nachwirkungsfrist" für vergleichbare Fälle im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist, ist nicht beabsichtigt, ihn weiter zu verkürzen.
Zu Frage B 183:
Im Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden 1980 insgesamt 584 Sanierungs- und 33 Entwicklungsmaßnahmen in 438 Städten und Gemeinden mit 250 Millionen DM Bundesfinanzhilfen gefördert Der Bund trägt mit seinen Finanzhilfen jeweils ein Drittel der förderungsfähigen Kosten; die restlichen zwei Drittel tragen Länder und Gemeinden. Insgesamt können daher im Programmjahr 1980 mit Hilfe des Bundesprogramms Kosten in Höhe von 750 Millionen DM gedeckt werden. Dazu rechnen allerdings neben (Bau-)Investitionskosten auch die Kosten für sonstige Maßnahmen (vorbereitende Untersuchungen, Grunderwerb u. ä). Darüber hinaus lösen Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz erfahrungsgemäß weitere zusätzliche Investitionen von öffentlicher und privater Hand aus. Ihre Höhe ist allerdings im einzelnen nicht bekannt
Die von den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen sind bisher in das Bundesprogramm aufgenommen worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche von den Gemeinden beantragten Maßnahmen die Länder bei ihren Vorschlägen nicht berücksichtigt haben und welches Investitionsvolumen davon ggf. betroffen ist
Insgesamt zeigen die der Bundesregierung bekannten Schätzungen von Bund und Ländern allerdings, daß der Mittelbedarf für alle Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um dem Mittelbedarf für die Aufgabe der Stadterneuerung gerecht zu werden.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 184):
Sind im Rahmen des Bundesprogramms für den Einsatz von Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes für das mittelfristige Förderungsp Sanierungsvorhaben der Stadt Schleiden (Gmünd, Mühlenstraße) der Stadt Bad Münstereifel (Stadtkern) und der Gemeinde Nettersheim (Nettersheim und Marmagen) im Kreis Euskirchen berücksichtigt worden?
Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden die von Ihnen angesprochenen Sanierungsmaßnahmen nicht gefördert. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Bundesprogramm ist nur auf Vorschlag des Landes möglich. Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Bund bisher nicht zur Förderung vorgeschlagen.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 185):
Wie hoch sind die direkten und indirekten Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hände für den Wohnungs- und Städtebaubereich. und wie verteilen sich diese Aufwendungen auf Bund, Länder und Gemeinden?
Ein Gesamtüberblick über die Aufwendungen der öffentlichen Hände für den Wohnungs- und Städtebaubereich wurde letztmalig in bezug auf den Förderungsjahrgang 1978 erstellt
Um einen Überblick über die Größenordnung und Struktur der staatlichen Hilfen zu erhalten, wurden die Summen aller im Rahmen der geltenden Gesetze für den Baujahrgang .1978 zu erwartenden Auszahlungen und Steuerermäßigungen ermittelt und mit einem Zinssatz von 7,5 % p. a. auf den Gegenwartswert (1978) abdiskontiert.
Die Ergebnisse dieser Barwertberechnungen sind folglich mit den Haushaltsansätzen, die die jährlichen Auszahlungen als Folge der in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen darstellen, nicht vergleichbar.
Die Angaben der Ubersicht 1 sind vor allem im Bereich der indirekten Förderung mangels unzureichender statistischer Grundlagen unter einem allgemeinen Schätzvorbehalt Dies gilt auch für die Erfassung der wohnungs- und städtebaupolitischen Aktivitäten von Ländern und Gemeinden, die durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Fördermethoden, Programmen und Einzelförderungen gekennzeichnet sind.
Die erfaßten direkten wohnungs- und städtebaupolitisch orientierten Hilfen machen insgesamt ein Volumen von 6,85 Milliarden DM (Barwert) aus. Rund 5 Milliarden DM entfallen dabei auf Länder und Gemeinden. Der Beitrag der Gemeinden an dieser Summe beläuft sich etwa auf ein Zehntel. Die erfaßten indirekten Hilfen belaufen sich auf rund 6,5 Milliarden DM; davon entfallen 2,4 Milliarden DM
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag den 18. April 1980 17061*
auf den Bund. Die verbleibende Summe verteilt sich auf Länder und Gemeinden etwa im Verhältnis von 3 : 2 zugunsten der Länder.
In Ubersicht 2 sind die Leistungen im Rahmen der Bausparförderung und der Wohngeldgewährung aufgeführt.
Wegen der Problematik ihrer Zurechnung zu einem Förderungsjahrgang wurden diese Positionen
Übersicht 1
nicht in die Barwertrechnung integriert, sondern in Höhe ihres gesamten jährlichen Förderungsbetrages gesondert ausgewiesen.
Auf eine Aufnahme der Grunderwerbsteuerermaßigung und des Vorteils der degressiven gegenüber der linearen Abschreibung wurde verzichtet, da ihr Charakter als staatliche Vergünstigung nicht unbestritten ist.
Maßnahmen • Barwerte der staatlichen Hilfen
orientiert am Förderungsjahrgang 1978*)(Mio. DM)
Bund Lander Gemeinden gesamt
Direkte Hilfen
(1) Sozialer Wohnungsbau (1. und 2. Förderungsweg)
1 400 3 450 4 850
(2) Zuschüsse im Rahmen der Modernisierung und Energieeinsparung
nur Bund-Länder-Programm 350 350 -- 700
(3) Städtebauförderung nach StBauFG 150 150 150 400
(4) Städtebauförderung-Länderprogramme -- 900 900
gesamt (1 bis 4) 1900 5 000 6 850
Indirekte Hilfen .
(5) Abschreibungsvergünstigung
nach § 7 b EStG . 2 100 2 800 4 900
(6) Abschreibungsvergünstigung V
nach § 82a EStDV 300 400 700
(7) Grundsteuervergünstigung — 900 900
gesamt (5 bis 7) 2 400 4 100 900 6 500
*) Alle Betrage auf 50 Millionen DM gerundet
Ubersicht 2
Maßnahmen jährlicher Förderungsbetrag (1978)
V
Bund Lander Gemeinden gesamt
(1) Bausparförderung — Prämien 950 950 1 900
(2) Bausparförderung — Sonderausgabeabzug 300 300 150. 750
(3) Wohngeld 950 950 --- V 1 900
Anlage 116 Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 186 und 187):
Welche Mittel wurden jeweils aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen der Stadt 2807 Achim für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" seit 1972 zur Verfügung gestellt?
Welche Zweckbindung war mit der Mittelbewilligung verbunden?
Zu Frage B 186:
Für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" wurden dem Land Niedersachsen seit 1972 folgende Bundesfinanzhilfen bereitgestellt:
a) Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz 2145 000 DM
b) Im Rahmen des Programms
zur Stärkung von Bau- und, anderen Investitionen vom 27. August 1975
-´ Programmteil Stadtsanierung — 240 000 DM
Zu Frage B 187:
Die Finanzhilfen zu a) dienen der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" insgesamt Die Zweckbindung wird durch § 39 Städtebauförderungsgesetz i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFVwV) vom 14. März 1979 bestimmt Die Weiterbewilligung an die Stadt Achim im einzelnen obliegt dem Land Niedersachsen.
Die Finanzhilfe zu b) diente dem Aus- und Umbau eines historischen Bauernhauses zur Bibliothek und Begegnungsstätte innerhalb des Untersuchungsgebiets „Achim-Mitte".
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sybertz (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 188, 189, 190 und 191):
Ist der Bundesregierung bekannt. daß öffentliche Auftraggeber des Bundes zunehmend dazu übergehen. Bauprojekte an Generalunternehmer zu übergeben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß davon hauptsächlich mittelständische Betriebe betroffen und in ihrer Existenz bedroht sind?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine solche Vergabepraxis mittelfristig zu unerwünschten, monopolähnlichen Situationen auf dem Bausektor führt?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht. daß dies auch zwangsläufig zu Preiserhöhungen führt und daß eine solche Entwicklung für private und öffentliche Bauherren gleichermaßen schädlich ist?
Zu Frage B 188:
Bislang ist der Bundesregierung eine Tendenz, wonach öffentliche Bauaufträge zunehmend an Generalunternehmer vergeben werden, nicht bekannt geworden. Bisherige Nachfragen im Rahmen der ständigen Zusammenarbeit mit den Finanzbauverwaltungen der Länder, denen aufgrund des Finanzverwaltungsgesetzes und hierzu getroffener Verwaltungsvereinbarungen die Durchführung von Bundesbaumaßnahmen obliegt, haben eine Zunahme der Generalunternehmervergaben nicht ergeben. Nach dem System der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).und des diese ergänzenden Vergabehandbuches für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) ist die Bauvergabe an Generalunternehmer die Ausnahme. Regelfall ist die sogenannte Fachlosvergabe, bei der Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige jeweils getrennt nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen an entsprechende Betriebe vergeben
werden (§ 4 Nr. 3 VOB/A). Die -zusammengefaßte Vergabe sämtlicher Fachlose an einen Generalunternehmer setzt nach Nr. 4 der Richtlinie des VHB zu § 4 VOB/A voraus, daß dies jeweils „aus wirtschaftlichen und technischen Gründen notwendig ist".
Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, daß handwerkliche Betriebe bei der Auftragsvergabe nicht benachteiligt werden.
Zu Fragen 189, 190 und 191:
*Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß sich eine zunehmende Einschaltung von Generalunternehmern nachteilhaft auf mittelständische Betriebe auswirken würde. Daher tritt sie dafür ein, die Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmer auf diejenigen Fälle zu begrenzen, in denen dies wirtschaftlich und technisch bedingt ist.
Einer darüber hinausgehenden Ausdehnung der Einschaltung von Generalunternehmern steht auch entgegen, daß eine Marktverengung auf der Anbieterseite, d. h. eine Einschränkung des Wettbewerbs die Folge wäre. Da aber der Wettbewerb der Bieter ein unverzichtbares, überdies auch haushaltsrechtlich bedingtes Korrektiv für das Zustandekommen der Angebotspreise ist, können Preiserhöhungen zu Lasten öffentlicher wie auch privater Bauherren nicht ausgeschlossen werden, würde dem Nachfrager nur ein beschränkter Bieterkreis gegenüberstehen.
Im übrigen ist die Bundesregierung seit Jahren bestrebt, einer für mittelständische Betriebe nachteilhaften Strukturänderung in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken. Die Regelungen über die Auftragsvergabe an Generalunternehmer sind dazu ein geeigneter Ansatz.
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 192):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Landesbausparkassen (vgl. LBS: Wohnungspolitik der 80er Jahre), .daß auf Grund von entsprechenden Verwaltungsvorschriften das Ausstattungsniveau neuerrichteter Sozialbauwohnungen das der freifinanzierten Wohnungen zum Teil übersteigt"?
Das II. Wohnungsbaugesetz enthält in § 40 lediglich Vorschriften über die Mindestausstattung der öffentlich geförderten Wohnungen. Diese Vorschriften sind durch die tatsächliche Entwicklung inner-und außerhalb des sozialen Wohnungsbaues überholt.
Die von den Ländern erlassenen Wohnungsbauförderungsbestimmungen sehen durchweg weitergehende Vorschriften über die Planung und Ausstattung von Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues vor, die auf einen wesentlich höheren Standard zielen.
Freifinanzierte Neubauwohnungen weichen von diesem Standard zum Teil nach oben, zum Teil nach
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17063*
unten ab. Bei Stichproben, die im Rahmen von Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, hat sich gezeigt, daß freifinanzierte Eigenheime im Schnitt einen etwas kleineren Zuschnitt haben, soweit die Vergleichsgruppen derselben Einkommensschicht angehören.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 193 und 194):
Welche Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen sind nicht standortgebunden und würden sich deshalb auch für eine Verlagerung ins Zonenrandgebiet eignen?
An welche Bundesbehörden oder Bundeseinrichtungen denkt die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes in das Zonenrandgebiet zu verlagern?
Zu Frage B 193:
Bei der Standortwahl für Bundesbehörden wird stets auch dem Zonenrandgebiet ein besonderer Vorrang vor anderen Fördergebieten eingeräumt. Aus diesem Grunde wurden in der Vergangenheit für zentrale Einrichtungen des Bundes soweit wie möglich Standorte im Zonenrandgebiet ausgewählt. Dies wird auch in Zukunft geschehen. Allerdings sind einer derartigen Standortwahl durch Funktion und Aufgabe zentraler Behörden Grenzen gesetzt. Dabei können auch im Zonenrandgebiet betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte nicht gänzlich unbeachtet bleiben.
Es bedarf der Prüfung im Einzelfall, ob insoweit die Standortunabhängigkeit gegeben ist.
Zu Frage B 194:
Die Bundesregierung hat in dem Bericht zur Standortwahl für Behörden vom Februar 1980 dargelegt, daß für ein umfassendes Dezentralisierungsprogramm ähnlich wie im benachbarten Ausland keine Veranlassung besteht. Im Rahmen ihrer Organisationsüberprüfungen untersucht sie jedoch weiterhin, ob Behörden, Teile von Behörden oder Funktionsbereiche in strukturschwache Gebiete und dabei vor allem in das Zonenrandgebiet gelegt werden können. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung die im Ausland mit Dezentralisierungsprogrammen gesammelten Erfahrungen untersuchen und auswerten.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 195):
In welcher Weise und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Einfluß auf die individuellen Menschenrechtsbemühungen der Frankfurter Gesellschaft für Menschenrechte genommen?
Mit Ihrer Frage unterstellen Sie einen Sachverhalt, der nicht zutrifft. Dem BMB liegt es fern, Einfluß auf die Arbeit von Organisationen, die in eigener Verantwortung handeln, zu nehmen. Das gilt auch für die Gesellschaft für Menschenrechte.
Es hat allerdings in jüngster Zeit einen Briefwechsel mit der GFM gegeben, der durch ein von dieser Gesellschaft verwendetes Vollmachtsformular ausgelöst wurde. Für den Fall, daß sich Ihre Frage darauf bezieht, füge ich zu Ihrer Unterrichtung je eine Kopie des von der GFM verwendeten Vordrucks und des Briefes des Fachreferenten vom 29. Februar 1980 bei. Sie können daraus den bekannten Standpunkt der Bundesregierung ablesen, daß die Publizierung von Einzelschicksalen nicht hilfreich ist. Insoweit verweise ich u. a. auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen •Günter Straßmeir (BT-Plenarprotokoll 8/209 Anlage 3).
17064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Arbeitsausschuß
Bürgerrechtsbewegung u.
Politische Gefangene der DDR
1. Sprecher Ehrhard Göhl
2. Sprecher Dr. Wulf Rothenbächer
VOLLMACHT
Hiermit bevollmächtige(n) ich(wir) die
GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V.
Kaiserstraße 40
Postfach 29 65
D-6000 Frankfurt/M. 1 Telefon: 06 11/23 69 71-72
mit der Wahrnehmung der Interessen folgender Personen:
Die GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. wird ermächtigt, den vorgetragenen Fall gegenüber allen in Frage kommenden Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und des Auslandes zu vertreten und den um seine Menschenrechte kämpfenden zu unterstützen. Diese Ermächtigung beinhaltet auch Veröffentlichungen jeder Art des übertragenen Falles. Redigierungen und Änderungen der Form des von mir(uns) gegebenen Berichtes sind der GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. gestattet.
Diese Vollmacht beinhaltet auch Maßnahmen, die dem Rechtsmißbrauchgesetz nicht entgegenstehen.
Die GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. lehnt jede Haftung für mögliche Folgen aus ihrer Tätigkeit ab. Dies beinhaltet auch Ansprüche gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit solche Ansprüche nicht von der GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. abgetreten werden. Der Bevollmächtigende stimmt dem zu.
Durch die Erteilung der Vollmacht übernimmt der Vollmachtgeber keinerlei finanzielle Verpflichtungen. Sollte die Bearbeitung des Falles besondere Unkosten verursachen, so muß vorher die schriftliche Zustimmung des Vollmachtgebers eingeholt werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17065*
Der Bundesminister 29.2. 1980
für innerdeutsche Beziehungen
5300 Bonn 1, Postfach 12 02 50
I1-74201 295
Durchschrift
Gesellschaft für Menschenrechte e. V. Kaiserstraße 40
6000 Frankfurt/Main 1
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sie lassen sich in Anliegen der Familienzusammenführung und von politischen Häftlingen in der DDR sehr weitreichende Vollmachten von hiesigen Angehörigen, Freunden oder Bekannten geben. Dabei werden diese Personen zu Vollmachtserteilungen bestimmt, die nicht nur sie selber, sondern in erster Linie die Verhältnisse von Dritten betreffen — namentlich die von Übersiedlungswilligen DDR-Bewohnern.
Mit geht es dabei nicht um die rechtliche Qualität derartiger Vollmachten, auch nicht darum, ob Sie gegenüber diesem Personenkreis „jede Haftung für mögliche Folgen aus Ihrer Tätigkeit" ausschließen können. Ich will auch keine moralische Wertung dieses „Haftungsausschlusses" vornehmen. Aber ich muß einen Satz aufgreifen und kommentieren: „Diese Ermächtigung beinhaltet auch Veröffentlichungen jeder Art des übertragenen Falles:
Ich fühle mich im Interesse der betroffenen Menschen verpflichtet, Sie an das Interview in der Tagesscheu vom 14. Dezember 1979 zwischen dem ARD-Korrespondenten Lehmann und dem Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Günter Gaus, zu erinnern, in dem dieser u. a. ausgeführt hat:
„In diesen Gesprächen haben wir — und das muß ich ausdrücklich betonen — erneut die Erkenntnis gewonnen, daß jede öffentliche Behandlung von einzelnen Fällen die Chance für eine positive Regelung dieser Einzelfälle praktisch zerstört. Das muß jeder bei uns wissen.
Aus diesem Wissen sollten auch bei Ihnen Konsequenzen gezogen werden.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger. (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 196 und 197):
Trifft es zu, daß der Dresdner Ingenieur Rainer Bäurich, der im Zuge der DDR-Amnestie am 6. Dezember 1979 aus der Haft entlassen worden war, am 12. März 1980 erneut festgenommen worden ist, und welche Gründe sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dafür seitens der DDR-Behörden geltend gemacht worden?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die DDR-Regierung dazu zu veranlassen, Rainer Bäurich aus der Haft zu entlassen und ihm die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten?
Zu Frage B 196:
Es trifft zu, daß Herr Rainer Bäurich am 12. oder 13. März 1980 erneut festgenommen wurde. Das Verfahren ist bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Dresden anhängig.
Es ist z. Z. nicht bekannt, welche Gründe für die erneute Festnahme seitens der DDR-Behörden geltend gemacht werden.
Die erforderlichen Rechtsschutzmaßnahmen sind eingeleitet worden.
Zu Frage B 197:
Im Fall einer erneuten Verurteilung aus politischen Gründen wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen, eine vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug und die Genehmigung zur anschließenden Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.
Konkrete Voraussagen über den Erfolg der Bemühungen sind zur Zeit nicht möglich.
Das Ergebnis wird u. a. auch davon abhängen, ob die Empfehlungen der Bundesregierung befolgt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage des Kollegen Günter Straßmeir (BT-Plenarprotokoll 8/209 Anlage 3), wo ich ausgeführt hatte: „Es liegen Erkenntnisse darüber vor, das DDR-Bewohnern der Weg in die Bundesrepublik Deutschland versperrt bleiben wird, wenn ihre Schicksale weiterhin publiziert werden.'
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 198 und 199):
Gibt es konkrete Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin, um den Beschäftigtenstand in Berlin nicht — wie vom DIW befürchtet — im 2. Halbjahr 1980 absinken zu lassen?
Hat die Bundesregierung ein Konzept, um die Ausweitung der Arbeitsplätze in Berlin in der mittelfristigen Perspektive abzusichern — und wenn ja, welche Grundelemente enthält es?
Zu Frage B 198:
Konkrete Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin liegen nicht vor.
In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Richtlinien der Bundesregierung zur Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin vom 31. Januar 1962, zuletzt geändert am 14. August 1978, hinzuweisen. Seit 1.962 ist nach diesen Richtlinien zur Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit der Berliner Wirtschaft bis Ende 1979 die Arbeitsaufnahme von 343 787 Arbeitnehmern aus dem übrigen Bundesgebiet in Berlin mit rd. 327 Millionen DM gefördert worden. In den Jahren 1975 bis 1978 lagen die Förderzahlen bei knapp 10 000 Arbeitsaufnahmen jährlich. Diese haben sich 1979 erfreulicherweise auf 10 259 Arbeitsaufnahmen leicht gesteigert.
17066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980
Zu Frage B 199:
Die allgemeinen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und insbesondere die Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus gelten selbstverständlich auch für Berlin. Dabei wird die Bundesregierung auch in Zukunft den besonderen Belangen der Berliner Wirtschaft, wie bisher und soweit erforderlich, durch zusätzliche Hilfen und Impulse Rechnung tragen.
Die Bundesregierung hat u. a. auch deshalb die Vorschläge, die in der Gemeinsamen Erklärung der vier Parteivorsitzenden zur Berlin-Politik vom 19. Juni 1978 unter dem Vorsitz des Herrn Bundespräsidenten erarbeitet worden sind und die auch darauf abzielen, die Beschäftigungsentwicklung positiv zu beeinflussen, realisiert. Sie decken ein breitgefächertes Spektrum ab und sie werden mittelfristig — zusammen mit den eigenen Aktivitäten des Senats von Berlin — dazu beitragen, das Arbeitsplatzangebot in Berlin zu stabilisieren.
Anlage 123
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen 200, 201, 202 und 203):
Welche Erwartungen setzt die Bundesregierung in den Einzelversand von Postern zum Thema Kernenergie und ihre Alternativen?
Welche Kosten sind der Bundesregierung für eine ganzseitige Ankündigung solcher Poster in der "Welt der Arbeit" vom 13. März 1980 entstanden?
Wie hoch ist die Auflage der "Welt der Arbeit" und welche Nachfrage nach Postern besteht auf Grund der Annonce?
Mit welcher Begründung wird in der Anzeige erklärt. daß Bundesforschungsminister Dr. Hauff die Poster zusenden möchte, während offensichtlich das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums den Versand tätigt?
Zu Frage B 200:
Die Bundesregierung erwartet, daß durch den Einzelversand der Informationsposter die Streuverluste sehr gering gehalten werden können.
Zu Frage B 201:
Die Anzeige in der „Welt der Arbeit" vom 13. März 1980 hat Kosten in Höhe von 12 728,34 DM zuzüglich MWSt verursacht.
Zu Frage B 202:
Die „Welt der Arbeit" erscheint nach Auskunft der Herausgeber z. Z. in einer Auflage von 186 000 Stück. Welche Nachfrage aufgrund der Insertion in der „Welt der Arbeit" im einzelnen ausgelöst worden ist, läßt sich aus den eingegangenen Couponrückläufen nicht feststellen.
Bis heute liegen ca. 40 000 Couponanforderungen vor, die sukzessive bedient werden.
Zu Frage B 203:
Mit dieser Formulierung des Anzeigentextes ist beabsichtigt, den Leser etwas persönlicher anzusprechen.
Anlage 124
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 204, 205 und 206):
Welche Erfahrung hat die Bundesregierung bei der Durchführung des von der Bundesreierung geförderten Sonnenenergieprojekts in Las Barrancas (Mexico) in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht gemacht?
Welche Erfahrungen wurden von ihr bei diesem Projekt in entwicklungspolitischer und sozialer Hinsicht gemacht?
Weiß die Bundesregierung, ob es bei der Bevölkerung des Orts Las Barrancas zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Annahme der mit dem Einsatz der neuen Technik verbundenen Umstellung gekommen ist oder kommt?
Zu Frage B 204 und 205:
Zur Durchführung des Projektes Sonntlan wurde aus deutschen und mexikanischen Projektmitarbeitern ein gemeinsames Projektteam gebildet. Die enge Kooperation mit dem mexikanischen Projektpartner hat die Entwicklung des Projektes und die Anpassung der Solartechnologie an mexikanische Bedingungen begünstigt. Von mexikanischer Seite wurden projektvorbereitende Arbeiten durchgeführt, wie z. B. der Aufbau und Betrieb einer meteorologischen Station am Projektort Las Barrancas zur Aufzeichnung von Sonnen- und Winddaten.
Deutsche Projektmitarbeiter werden im Projektrahmen in diese Entwicklung beratend einbezogen. Institutionen aus Universität und Industrie sind von mexikanischer Seite an der Projektentwicklung beteiligt. In einem Austauschprogramm wird der Technologietransfer zwischen den beteiligten Institutionen aktiv betrieben. Das von deutscher Seite in Mexiko durchgeführte Trainingsprogramm zum Projekt ist von den mexikanischen Projektmitarbeitern mit guter Resonanz angenommen worden.
Auf Grund des gegenwärtigen Projektstandes — die Anlagen werden zur Zeit aufgebaut — liegen zum heutigen Zeitpunkt noch keine weiteren Erfahrungswerte vor. Aus Erfahrungen mit anderen, in entwicklungspolitischer und sozialer Hinsicht vergleichbar angelegten Vorhaben wird jedoch erwartet, daß von der wachsenden technisch-wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Solartechnik positive Impulse ausgehen.
Zu Frage B 206:
Die sozio-ökonomische Betreuung als projektvorbereitende und projektbegleitende Maßnahme wird von regionalen und überregionalen Behörden und Institutionen Mexikos durchgeführt, seit Beginn dieses Jahres verstärkt unter deutscher Mitarbeit. In Las Barrancas sind zur ständigen Betreuung ein Soziologe der Solarenergiebehörde Digaases und ein Sozialarbeiter der lokalen Bauplanungsbehörde Indeco, La Paz, eingesetzt. Sie haben die Bevölkerung in Las Barrancas auf die Auswirkungen und zu erwartenden Veränderungen in der örtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur bei Einführung und Betrieb der Solaranlagen vorbereitet.
Abstimmungen, die in der Bevölkerung von Las Barrancas durchgeführt wurden, ergaben eine ein-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17067*
deutige Befürwortung des Solarenergieprojektes. Die angebotene Wohn- und Arbeitsstruktur mit zentralen kommunalen Einrichtungen wird begrüßt, die Einwohner bringen dazu sogar den Wunsch zu einem beschleunigten Projektbau zum Ausdruck.
Ich hoffe, daß sich diese positiven Ansätze und Erwartungen bei der Durchführung des Projektes bestätigen werden. Letztlich kann man den wirtschaftlich-technischen Erfolg des Vorhabens ebenso wie seine entwicklungspolitischen und sozialen Konsequenzen erst nach mehrjährigen Erfahrungen beurteilen. Gerade dieser Erfahrungsgewinn ist also das wesentliche Ziel eines solchen kooperativen Pilotprojektes.
Anlage 125
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 207 und 208):
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob Erkundungssatelliten der neuesten technischen Generation Ober eine Informationsauflösungsqualität verfügen, Gegenstände auf der Erde identifizieren zu können, die eine Dimension von einem Quadratmeter oder weniger haben?
Haben Forschungseinrichtungen des Bundes oder Organisationen im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung einen Zugang zur Nutzung solcher Satelliten?
Zu Frage B 207:
Nach Auffassung deutscher Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der Erderkundung tätig und mit hochauflösenden Sensorsystemen für Satelliteneinsatz befaßt sind, ist die genannte hohe Informationsauflösungsqualität von 1 qm oder kleiner technisch realisierbar. Es kann davon ausgegangen werden, daß solche Systeme bereits im Einsatz sind.
Zu Frage B 208:
Forschungseinrichtungen des Bundes oder Organisationen im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben keinen Zugang zur Nutzung solcher Satelliten.
Anlage 126
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 209):
Warum hat es der Bundesforschungsminister bis heute versäumt, entsprechend den ursprünglichen Vorschlagen ein bundesweites Musterproogramm Mr den Einsatz solarenergiebeheizter Hauser zu starten und meßtechnisch zu verfolgen, um bessere Erfahrungen über die Anwendung der Solarenergie in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen?
Es ist zutreffend, daß im Bundesministerium für Forschung und Technologie erwogen wurde, im Rahmen eines größeren forschungsintensiven Demonstrationsvorhabens den Einbau von Solaranlagen zunächst für die Warmwasserbereitung und
später auch für Raumheizungszwecke im Rahmen des Programms „Technologien zur Nutzung der Sonnenenergie 1977-1980" zu fördern. Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 22. Februar 1978 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (BT-Drucksache 8/1528 Fragen A 14 und A 15). Die Bundesregierung hat auch dargelegt, daß erst nach Vorliegen der Ergebnisse einer zwischenzeitlich abgeschlossenen Voruntersuchung entschieden werden kann, ob ein solches bundesweites Mustersolarhausprogramm durchgeführt wird.
Folgende vier Gründe haben dazu geführt, von der ursprünglichen Konzeption Abstand zu nehmen:
.1. Durch die zwischenzeitlich erfolgte stürmische Entwicklung auf dem Gebiet der Solartechnik ist die solare Warmwasserbereitung durch Flachkollektoren heute Stand der Technik. Für eine Einbeziehung in die Forschungsförderung sind somit wesentliche Ansatzpunkte entfallen.
2. Durch das 4,35-Milliarden-DM-Bund-LänderEnergiesparprogramm, das am 1. Juli 1978 angelaufen ist, und das u. a. auch für den Einbau von Solaranlagen jedem privaten Investor die Inanspruchnahme eines 25 %igen Zuschusses oder einer steuerlichen Vergünstigung ermöglicht, war die Notwendigkeit zur Schaffung verstärkter Anreize durch zusätzliche staatliche Fördermaßnahmen insbesondere mit der ursprünglich vorgesehenen Breitenwirkung entfallen.
3. Hierzu kommt, daß die Bundesregierung ebenfalls im Zeitraum der Voruntersuchung im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) für den Einbau von Energiedach- und Solaranlagen in bundeseigene Gebäude Mittel in Höhe von rd. 50 Millionen DM für die Durchführung von rd. 140 Einzelvorhaben bereitgestellt hat. Mit dieser Maßnahme soll der im Entstehen begriffene solartechnische Markt unterstützt und geeigneten Unternehmen, insbesondere auch kleineren Installationsbetrieben vor Ort im Verbund mit Herstellern von Solarkomponenten, Gelegenheit gegeben werden, Aufträge für Solartechniken zu erhalten. Ca. 60 Vorhaben werden allein im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) bei Unterkunftsgebäuden der Bundeswehr eingebaut und durch ein projektbegleitendes Meßprogramm von einer eigens hierfür eingerichteten Zentralstelle wissenschaftlich unterstützt. Da im Durchschnitt etwa 10 solcher Vorhaben auf jede der 6 Wehrbereichsverwaltungen entfallen und somit die Standorte bundesweit verteilt sind, ist gewährleistet, daß auch bei dieser Vorgehensweise die entsprechenden Erfahrungen über die Anwendung der Solarenergie in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt werden.
4. Die so gewonnenen Ergebnisse sollen durch Erfahrungswerte ergänzt und abgerundet werden, die ein zwischenzeitlich ebenfalls angelaufenes forschungsintensives Demonstrationsvorhaben mit einem projektbegleitenden Meßprogramm in Landstuhl/Westpfalz erwarten läßt. Im Rahmen dieses
17068* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn; Freitag, den 18. April 1980
Vorhabens können bei entsprechendem Interesse der privaten Bauherrn und mit anteiliger Unterstützung des Bundesministers für Forschung und Technologie bis zu 60 Einfamilienhäuser mit Maßnahmen zur passiven und aktiven Nutzung der Sonnenenergie ausgestattet werden. Die erste Phase des Vorhabens ist Mitte März 1980 mit dem erfolgreichen Abschluß eines Wettbewerbs beendet worden, an dem namhafte Architekten der Bundesrepublik mit Entwürfen für solarepergiebeheizte Häuser beteiligt waren.
Die Entwicklung der Vergangenheit zeigt, daß es bei Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Solartechnik vor allem darauf ankommt, in Anbetracht der raschen Fortschritte im technologischen Bereich eine größtmögliche Flexibilität in der Konzeption sicherzustellen und nicht an Vorschlägen festzuhalten, 'die wegen der sich rasch wandelnden Anforderungen und Möglichkeiten auch unter finanziellen Gesichtspunkten in ihrer ursprünglichen Form einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Konzeptionelle Änderungen der genannten Art sind kein Versäumnis, sondern notwendige und bewußt gestaltende Elemente einer aktiven Forschungs- und Technologiepolitik.
Anlage 127
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 210):
Hat sich das mit Mitteln des BMFT bei Bühl/Baden geförderte Geothermik-Pilotprojekt bewährt, und zu welchen für die Nutzung der Erdwärme verwertbaren Ergebnissen hat es geführt?
Das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderte Vorhaben „Errichtung eines Pilotprojektes zur Nutzung von Erdwärmevorkommen mit niedriger Enthalpie im Rheingraben, Bundesrepublik Deutschland„ ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann über verwertbare Ergebnisse noch keine Aussage getroffen werden.
Als Phase I des Vorhabens wurde bei Bühl eine Aufschlußbohrung mit dem Ziel niedergebracht, heiße Tiefenwässer zu erschließen. Die Bohrarbeiten wurden am 13. März nach Erreichen der vorgesehenen Endteufe von 2 600 m eingestellt. Die Temperatur beträgt dort ca. 113° C. Der Wasserzulauf war verhältnismäßig gering. Allerdings sind die Testergebnisse noch nicht auswertbar, da das Bohrloch in einigen Bereichen einbrach und einen ungehinderten Wasserzulauf verhinderte.
Die Bohrung wird jetzt bis zur Endteufe verrohrt werden. Die Verrohrung wird anschließend in Horizonten, die sich nach Kernuntersuchungen und geophysikalischen Bohrlochmessungen als besonders kluftreich herausgestellt haben, perforiert Anschließend werden die einzelnen Horizonte erneut getrennt getestet
Bei positiven Ergebnissen muß darüber entschieden werden, ob Kurzzeit-Pumpversuche angeschlossen werden sollen. Erst diese können einen verwertbaren Hinweis auf die Nutzung der vorhandenen Erdwärme geben.
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 211):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung und die bisherigen Arbeitsergebnisse des von ihr geförderten Europäischen Hochschulinstituts m Florenz insbesondere im Hinblick auf den 3. Tätigkeitsbericht dieser wissenschaftlichen Forschungseinrichtung?
Bei der Bewertung der Arbeit des Europäischen Hochschulinstituts ist zu berücksichtigen, daß das Institut ein in seiner Art einmaliges Modell von wissenschaftlicher Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft darstellt; es hat außerdem mit den spezifischen Anlauf- und Strukturschwierigkeiten zu kämpfen, die auch anderen internationalen Einrichtungen eigen sind.
Der Oberste Rat des Europäischen Hochschulinstituts hatte Ende 1978 beschlossen, das Europäische Hochschulinstitut in Zukunft stärker auf ein Forschungsinstitut auf interdisziplinärer Grundlage hin zu entwickeln. Dabei sollte der Akzent vor allem auf die Durchführung von Forschungsprojekten gelegt werden, die es an anderen Europäischen Hochschulen nicht, jedenfalls nicht in dieser Qualität gibt. Mit einem solchen Forschungsprogramm können nach der Ansicht des Obersten Rates, die auch von den Vertretern der Bundesrepublik geteilt und mitbestimmt wurde, die personellen Probleme sowohl für die Hochschullehrer wie für die Studenten besser gelöst werden.
Der 3. Tätigkeitsbericht des Instituts zeigt, daß sich diese Akzentverlagerung auszuwirken beginnt; ihre Umsetzung wird allerdings einige Jahre in Anspruch nehmen.
Im Bereich der Verwaltung und der Organisation sind beim Europäischen Hochschulinstitut verschiedene Anlaufschwierigkeiten noch nicht überwunden, die sich zum Teil aus unterschiedlichen nationalen administrativen Verfahrensweisen erklären lassen.
Anlage 129
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 212):
Wieviel Mädchen werden in Schleswig-Holstein im Rahmen des vom Bund geförderten Modellversuchs in .frauenuntypischen" Berufen ausgebildet, und welche Erfahrungen sind bei dem Modellversuch bisher in diesem Bundesland gesammelt worden.?
Im Rahmen der Modellversuchsprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen hat im September 1979 in Lübeck ein Modellversuch begonnen, bei dem in drei Ausbildungsbetrieben 24 junge Frauen in den Berufen Werkzeugmacher, Nachrichtengerätemechaniker, Feingeräteelektroniker, Feinmechaniker, Dreher, Maschinenschlosser und Fernmeldehandwerker ausgebildet werden. Die Bundesregierung hat hierfür bisher Förderungsmittel .in Höhe von rd. 670 000 DM bewilligt Der Modellversuch wird wissen-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17069*
schaftlich begleitet. Ein zweiter Erprobungsdurchgang ist vorgesehen. Bei den drei beteiligten Betrieben handelt es sich um die Firmen Dräger-Werke, Orenstein & Koppel und das Fernmeldeamt Lübeck.
Nach nur 7 Monaten Ausbildungszeit können naturgemäß noch keine gesicherten Erfahrungen gewonnen worden sein. Die ersten Aussagen der Lübecker Ausbilder und Ausbildungsleiter über den
bisherigen Verlauf der Ausbildung bestätigen jedoch die auch bei den anderen Modellvorhaben gemachten Erfahrungen, daß die jungen Frauen mit ihrer Ausbildung keine besonderen Probleme haben und mit ihrer Berufswahl sehr zufrieden sind. Die positiven Erfahrungen werden auch durch die Tatsache bestätigt, daß beteiligte Unternehmen bereits jetzt mitgeteilt haben, daß sie künftig regelmäßig auch junge Frauen in gewerblich-technischen Berufen ausbilden wollen.