Protokoll:
8212

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 212

  • date_rangeDatum: 18. April 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:36 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/212 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 212. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16977 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16977 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP — Drucksachen 8/1470, 8/1473, 8/3835 — Dr. Linde SPD 16978A Dr. Althammer CDU/CSU . . . 16982A, 17004D Pensky SPD 16986 B Engelhard FDP 16990 B Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . . . 16993 D Dr. Möller CDU/CSU 16997 B Dr. Miltner CDU/CSU 17000A Dr. Vogel, Bundesminister BMJ 17002B, 17005 C Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 17008 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Blügel, Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/3357 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3783 — Dr. Bötsch CDU/CSU 17009 B Schmidt (München) SPD 17010 C Gattermann FDP 17011B Nächste Sitzung 17012 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 17013*A Anlage 2 Information der mittelständischen Wirtschaft über staatliche Förderungsmaßnahmen; Aufkauf freier Mineralölunternehmen durch Mineralölkonzerne MdlAnfr Al 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Jens SPD MdlAnfr A2 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17017* C Anlage 3 Installierung von Brand- und Rauchmeldern in privaten Haushalten MdlAnfr A3 11.04.80 Drs 08/3899 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17014* B Anlage 4 Vorlage der Entwürfe für die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Teile des Scheidungsrechts MdlAnfr A18 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17014* C Anlage 5 Vereinbarkeit der Veröffentlichungen bei Entmündigungen mit Art. 1 Abs. 1 GG MdlAnfr A19 11.04.80 Drs 08/3899 Gobrecht SPD MdlAnfr A20 11.04.80 Drs 08/3899 Gobrecht SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 17015*A Anlage 6 Beseitigung der Rechtsunsicherheit über die steuerrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs MdlAnfr A23 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A24 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17015*B Anlage 7 • Förderungsmaßnahmen für die deutsche Kutterfischerei MdlAnfr A27 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Simonis SPD MdlAnfr A28 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17015* D Anlage 8 Verschiebung des Verbots quecksilberhaltiger Saatgut-Beizmittel MdlAnfr A31 11.04.80 Drs 08/3899 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17016*D Anlage 9 Überprüfung der Zustellung der Geheimdienstberichte des BND an Adressaten in der Bundesregierung MdlAnfr A55 11.04.80 Drs 08/3899 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 17017*A Anlage 10 Teilnahme von Bediensteten des Bundespresseamts an einem Warnstreik MdlAnfr A56 11.04.80 Drs 08/3899 Röhner CDU/CSU MdlAnfr A57 11.04.80 Drs 08/3899 Röhner CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 17017*A Anlage 11 Verteilung der Quotenplätze für Indochinaflüchtlinge MdlAnfr A58 11.04.80 Drs 08/3899 Petersen CDU/CSU MdlAnfr A59 11.04.80 Drs 08/3899 Petersen CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17017* C Anlage 12 Reaktion der türkischen Regierung auf Pläne der Bundesregierung zur Einbürgerung heranwachsender Kinder ausländischer Arbeitnehmer MdlAnfr A60 11.04.80 Drs 08/3899 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17017*D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 III Anlage 13 Einstellung Staatsminister Dr. von Dohnanyis zur Auffassung von Prof. Ridder betr. die Auswirkung der Identitätstheorie auf das deutsch-polnische Verhältnis MdlAnfr A73 11.04.80 Drs 08/3899 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17018*A Anlage 14 Kritik des Staatsministers Dr. von Dohnanyi an europäischen Staaten und den USA wegen „allzu fester Strukturen"; Auffassung Staatsminister Dr. von Dohnanyis zu den Auswirkungen der NATO-Aufrüstungsbeschlüsse auf die Abrüstung MdlAnfr A74 11.04.80 Drs 08/3899 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A75 11.04.80 Drs 08/3899 Kunz (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17018* A Anlage 15 Äußerungen des Staatsministers Dr. von Dohnanyi zum Einfall der Sowjetunion in Afghanistan; staatsangehörigkeits- und vermögensrechtliche Folgen aus der Auffassung Staatsminister Dr. von Dohnanyis zur Rechtsverbindlichkeit des Warschauer Vertrags MdlAnfr A78 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU MdlAnfr A79 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17018* B Anlage 16 Benachteiligung insbesondere armenischer Christen in der Türkei MdlAnfr A83 11.04.80 Drs 08/3899 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 17018* D Anlage 17 Tötung von Zehntausenden von Störchen im Libanon; Völkermord in Kambodscha SchrAnfr B1 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B2 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17019*A Anlage 18 Einheitliche Paßform für den sogenannten Europapaß; Position der Sowjetunion und der DDR betr. die Anerkennung des Europapasses als gültiges Reisepapier für die Bewohner Berlins SchrAnfr B3 11.04.80 Drs 08/3899 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAnfr B31 11.04.80 Drs 08/3899 Graf Stauffenberg CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17020* A Anlage 19 Anzahl der Wochenstunden deutschsprachiger Sendungen aus Ostblockstaaten sowie von Rundfunkstationen des Nahen und Mittleren Ostens und aus Nordafrika SchrAnfr B4 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B5 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17020* C Anlage 20 Sondergepräche des ehemaligen US-Botschafters Rush mit den sowjetischen Botschaftern in Berlin und Bonn; Sondergespräche des Staatssekretärs Bahr mit der Sowjetunion SchrAnfr B6 11.04.80 Drs 08/3899 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B7 11.04.80 Drs 08/3899 Amrehn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 13021 * A Anlage 21 Hilfsmaßnahmen der DDR für Nikaragua SchrAnfr B8 11.04.80 Drs 08/3899 Männing SPD SchrAnfr B9 11.04.80 Drs 08/3899 Männing SPD SchrAnfr B10 11.04.80 Drs 08/3899 Männing SPD IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 SchrAnfr B11 11.04.80 Drs 08/3899 Männing SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17021 * C Anlage 22 Rolle der CFA-Währung bei der Beteiligung der EG-Mitgliedstaaten an der wirtschaftlichen Entwicklung der sogenannten frankophonen afrikanischen Länder SchrAnfr B12 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17022* A Anlage 23 Position des Bundeskanzlers gegenüber der Entscheidung des ägyptischen Staatspräsidenten Sadat, dem Schah von Persien Asyl zu gewähren SchrAnfr B13 11.04.80 Drs 08/3899 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17022* B Anlage 24 Stellungnahme des polnischen Botschafters zur Rechtsprechung höchster deutscher Gerichte und zur Zulassung von Schulbüchern; Definition der Aufgaben eines Botschafters gemäß dem Wiener Übereinkommen; Bedingungen Polens für den deutsch-polnischen Jugendaustausch SchrAnfr B14 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B15 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 17022* C Anlage 25 Einführung des Europapasses SchrAnfr B16 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B17 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17023* A Anlage 26 Bericht über alle kerntechnischen Anlagen, Auflistung der besonderen Vorkommnisse in der Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe SchrAnfr B18 11.04.80 Drs 08/3899 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B19 11.04.80 Drs 08/3899 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17023* B Anlage 27 Der 8. Juni 1980 als autofreier Sonntag; gleichzeitige Dauer der Sommerzeit in allen europäischen Ländern ab 1981 SchrAnfr B20 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B21 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17023* C Anlage 28 Funktionsfähigkeit der Hilfskrankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B22 11.04.80 Drs 08/3899 Krey CDU/CSU SchrAnfr B23 11.04.80 Drs 08/3899 Krey CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17024*A Anlage 29 Abschluß einer völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die gegenseitige Meldung von Störfällen in grenznahen Kernkraftwerken SchrAnfr B24 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Evers CDU/CSU SchrAnfr B25 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Evers CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17024* D Anlage 30 Behandlung von Fluggästen aus Ländern mit Visumzwang, Anzahl der Asylbewerber mit gefälschten Pässen SchrAnfr B26 1L04.80 Drs 08/3899 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B27 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Langguth CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 V SchrAnfr B28 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17025* A Anlage 31 Lärmschutzbestimmungen für Schießanlagen MdlAnfr B29 11.04.80 Drs 08/3899 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17026* A Anlage 32 Stellungnahme der Bundesregierung zum Memorandum der Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben vom 28. Februar 1980 SchrAnfr B30 11.04.80 Drs 08/3899 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17026* B Anlage 33 Anrechnung von Wehrdienstzeiten vor Vollendung des 17. Lebensjahres auf die Berechnung des Besoldungsdienstalters SchrAnfr B32 11.04.80 Drs 08/3899 Helmrich CDU/CSU SchrAnfr B33 11.04.80 Drs 08/3899 Helmrich CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17026* C Anlage 34 Entschädigungen für ehemalige deutsche Soldaten für die Zeit ihrer russischen Kriegsgefangenschaft SchrAnfr B34 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17026* D Die Fragen B35 und B36 — Drucksache 8/3899 vom 11.04. 1980 — des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) sind vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 35 Verhandlungen über den zum 31. Dezember 1978 gekündigten Manteltarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst SchrAnfr B37 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17027* B Anlage 36 Rückgang der Zahl der Mitarbeiterinnen im Schreibdienst in den Bonner Ministerien in den letzten fünf Jahren SchrAnfr B38 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17027* C Anlage 37 Technischer Stand von Katalysatoren zur Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren SchrAnfr B39 11.04.80 Drs 08/3899 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B40 11.04.80 Drs 08/3899 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17027* D Anlage 38 Widersprüche zwischen den Vorschriften für Dienststellen des Bundes und der Arbeitsstättenverordnung SchrAnfr B41 11.04.80 Drs 08/3899 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17028* B Anlage 39 Abkürzung der Bundesrepublik Deutschland mit „FRG" bei den Olympischen Spielen in Lake Placid SchrAnfr B42 11.04.80 Drs 08/3899 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17028* C Anlage 40 Darstellung des Beitrages der Soziallehren der christlichen Kirchen zu den Freiheitsbewegungen der Neuzeit im Freiheitsmuseum Rastatt SchrAnfr B43 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17028* D Anlage 41 Einstellung der Amtshilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Bundes- wehr sowie Gefährdung der Einsatzfähig- VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 keit der Bundeswehr durch verfassungsfeindliche Wehrpflichtige SchrAnfr B44 11.04.80 Drs 08/3899 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17029* A Anlage 42 Steuerliche Benachteiligung der Einkommen teilzeitarbeitender Frauen mit wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit gegenüber Einkünften aus entsprechender Nebentätigkeit SchrAnfr B45 11.04.80 Drs 08/3899 Conradi SPD SchrAnfr B46 11.04.80 Drs 08/3899 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17029* B Anlage 43 Beseitigung von Wartezeiten ausländischer Omnibusse an der Grenze auf Grund des Umsatzsteuererhebungsverfahrens zur Vermeidung von Umsatzverlusten im grenznahen Hotel- und Gaststättengewerbe SchrAnfr B47 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. George CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17029* D Anlage 44 Verzögerung des Neubaus der Grenzabfertigungsanlage beim Zollamt Bunderneuland, Landkreis Leer SchrAnfr B48 11.04.80 Drs 08/3899 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17030* B Anlage 45 Mißachtung von Haushaltsrichtlinien des Bundesfinanzministers durch andere Bundesminister, Reaktion auf eine solche Nichtbeachtung im Fall der Ministerwagenbeschaffung durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit SchrAnfr B49 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Rose CDU/CSU SchrAnfr B50 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17030* C Anlage 46 Verwaltungsaufwand für die Daten- und Zeiterfassung bei Arbeitnehmern in Fremdenverkehrsbetrieben zur Steuerbefreiung für Zeitzuschläge SchrAnfr B51 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B52 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17030* D Die Frage B53 — Drucksache 8/3899 vom 11. 04.1980 -- des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 47 Steuerbefreiung für die Aufwandsentschädigung der freigestellten Personalratsmitglieder gemäß § 3 Nr. 12 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes SchrAnfr B54 11.04.80 Drs 08/3899 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 17031* B Anlage 48 Unterschiedliche statistische Berechnung der Inflationsraten in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie Ergebnisdifferenz bei Anwendung der amerikanischen Erfassungsmethode SchrAnfr B55 11.04.80 Drs 08/3899 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17031* C Anlage 49 Verteilung der Broschüre „Bundeshaushalt 1980" des Bundesfinanzministeriums an Besuchergruppen aus Ländern mit be- vorstehenden Landtagswahlkämpfen entgegen einer gegenteiligen Zusage SchrAnfr B56 11.04.80 Drs 08/3899 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAnfr B57 11.04.80 Drs 08/3899 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAnfr B58 11.04.80 Drs 08/3899 Carstens (Emstek) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 17032* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 VII Anlage 50 Vertragliche Verpflichtung gegenüber der UdSSR bezüglich des Bürgschaftsrahmens für wirtschaftliche Großprojekte und Auswirkungen bei einem eventuellen Wirtschaftsboykott SchrAnfr B59 11.04.80 Drs '08/3899 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAnfr B60 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Sprung CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17032* D Anlage 51 Herkunft des von der Sowjetunion gelieferten angereicherten Urans; Bedeutung der Sowjetunion für die Einfuhr von Chromerz; Rückgang ihrer Lieferungen und Zunahme der Importe aus Albanien SchrAnfr B61 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B62 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAnfr B63 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17033' A Anlage 52 Schutz der deutschen Textilindustrie vor Importen aus Drittländern; Förderung der notwendigen Umstrukturierung bei Wegfall der Schutzmaßnahmen des Welttextilabkommens durch die Bundesregierung SchrAnfr B64 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B65 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B66 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17033*C Anlage 53 Folgerungen der Bundesregierung aus dem Memorandum der norddeutschen Küstenländer zur Stärkung der Wirtschaftskraft in dieser Region SchrAnfr B67 11.04.80 Drs 08/3899 Besch CDU/CSU SchrAnfr B68 11.04.80 Drs 08/3899 Besch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17034* C Die Frage B69 — Drucksache 8/3899 vom 11.04. 1980 — des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 54 Protest der Elektrizitätsversorgungsunternehmen gegen eine weitere Verdrängung des Heizöls aus der Verstromung; Genehmigungsbehörden für Kohle-Veredelungsanlagen SchrAnfr B70 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Steger SPD SchrAnfr B71 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17034* D Anlage 55 Reingewinne der multinationalen Ölgesellschaften und ihrer deutschen Tochtergesellschaften im Jahr 1979 sowie verbraucherpolitische Konsequenzen SchrAnfr B72 11.04.80 Drs 08/3899 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17035* C Anlage 56 Stromerzeugungskosten in Kohle- und in Kernkraftwerken; unterschiedliche Strompreise in den Europäischen Gemeinschaften und Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriezweige SchrAnfr B73 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAnfr B74 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17035* D Anlage 57 ' Durchführung des Programms Norddeutschland zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Küstenländer SchrAnfr B75 11.04.80 Drs 08/3899 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWI . . . 17036* C VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 58 Zahl und Leistungsaufnahme der im Betrieb befindlichen Wärmepumpen; weitere Entwicklung sowie Potential zur Heizöleinsparung SchrAnfr B76 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B77 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17037* A Anlage 59 Wettbewerbsverzerrungen zugunsten niederländischer Gartenbaubetriebe durch Vorzugspreise für den Bezug von Erdgas SchrAnfr B78 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAnfr B79 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17037* B Anlage 60 Vernichtung der Lebensräume für Watt-und Wasservögel durch geplante Vordeichungen; Alternative durch Erhöhung des vorhandenen Seedeiches zu geringeren Kosten; Behinderung einer Bürgerbeteiligung durch den Staatsvertrag mit Dänemark über die Linienführung des Deiches SchrAnfr B80 11.04.80 Drs 08/3899 Ueberhorst SPD SchrAnfr B81 11.04.80 Drs 08/3899 Ueberhorst SPD SchrAnfr B82 11.04.80 Drs 08/3899 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17037* D Anlage 61 Aufklärung der Käufer von Robbenfellen über die Art der Pelzgewinnung; Verringerung der Importe; Importverbote für Robbenfelle aus Kanada und allgemeines Verbot der Tötung zur Gewinnung von Pelzen SchrAnfr B83 11.04.80 Drs 08/3899 Ibrügger SPD SchrAnfr B84 11.04.80 Drs 08/3899 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17038*B Anlage 62 Zahl und Bedeutung der Nebenerwerbslandwirte sowie Verzögerung der Umwandlung unrentierlicher Vollerwerbsbetriebe in Nebenerwerb wegen fehlender außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze SchrAnfr B85 11.04.80 Drs 08/3899 Paintner FDP SchrAnfr B86 11.04.80 Drs 08/3899 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17038* C Anlage 63 Einfuhr von vom Aussterben bedrohter Tierarten sowie von hochgefährdeten Tieren wie z. B. Biber, Fischotter, Bartgeier, Adler u. a. SchrAnfr B87 11.04.80 Drs 08/3899 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17038* D Anlage 64 Verarbeitung von 250 t Rotbarsch zu Fischmehl; Berücksichtigung der Verbraucherinteressen in der europäischen Fischmarktordnung SchrAnfr B88 11.04.80 Drs 08/3899 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B89 11.04.80 Drs 08/3899 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 17039* B Anlage 65 Entwicklung des Waldbestandes seit 1960, Aufforstung von Brachflächen SchrAnfr B90 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17039* D Anlage 66 Einschränkung des, Vertriebs nichtselektiver Schädlingsbekämpfungsmittel SchrAnfr B91 11.04.80 Drs 08/3899 Eickmeyer SPD SchrAnfr B92 11.04.80 Drs 08/3899 Eickmeyer SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17040* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 IX Anlage 67 Verarbeitung von 250 t Rotbarsch zu Fischmehl als Preisstützungsaktion SchrAnfr B93 11.04.80 Drs 08/3899 Schlaga SPD SchrAnfr B94 11.04.80 Drs 08/3899 Schlaga SPD SchrAntw BMin Ertl BML 17040* B Anlage 68 Warnung des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg vor einer Verwendung von Müllkompost im Weinbau wegen seines Schwermetallgehalts SchrAnfr B95 11.04.80 Drs 08/3899 Biechele CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 17040* D Anlage 69 Überprüfung des Modellversuchs zur Einrichtung eines Beratungszentrums für die Krankenversicherungsträger .in Wilhelmshaven wegen rechtlicher und anderer Bedenken SchrAnfr B96 11.04.80 Drs 08/3899 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B97 11.04.80 Drs 08/3899 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17041 * B Anlage 70 Beschäftigung von Schwerbehinderten im Strafvollzug SchrAnfr B98 11.04.80 Drs 08/3899 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17041*D Anlage 71 Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs durch alleinstehende Mütter SchrAnfr B99 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17042*A Anlage 72 Ratifizierung des Europaratsübereinkommens betr. die Au-pair-Beschäftigung; Schutz deutscher Au-pair-Mädchen SchrAnfr B100 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B101 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17042* B Anlage 73 Ergänzung des § 185c Abs. 1 RVO im Sinne des § 185b Abs. 1 RVO betr. Akuterkrankungen behinderter Kinder SchrAnfr B102 11.04.80 Drs 08/3899 Amling SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17042* D Die Frage B103 — Drucksache 8/3899 vom 11. 04. 1980 — des Abgeordneten Peter (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 74 Verabschiedung des Entwurfs zur Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe SchrAnfr B104 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Jenninger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17043* A Anlage 75 Erweiterung des Personenkreises, dem Kriegsdienst als Ersatzzeit in der Rentenversicherung anerkannt wird; Anhebung der Renten ehemaliger Hebammen; Anwendung des § 185b RVO betr. Haushaltshilfe auf Hausentbindungen SchrAnfr B105 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B106 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B107 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17043* B Anlage 76 Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Inkrafttreten der ABM-Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit SchrAnfr B108 11.04.80 Drs 08/3899 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 17044*B X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 77 Aufnahmekapazität und Frequentierung von Feldwebelwohnheimen im Wehrbereich VI SchrAnfr B109 11.04.80 Drs 08/3899 Biehle CDU/CSU SchrAnfr. B110 11.04.80 Drs 08/3899 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17044* D Anlage 78 Gesamtzahl der Wehrpflichtigen und Anteil der Wehrdiensttauglichen in den Jahren 1970, 1978 und 1979; Nichteinberufung von Wehrdiensttauglichen in den Jahren 1970, 1978 und 1979 SchrAnfr B111 11.04.80 Drs 08/3899 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B112 11.04.80 Drs 08/3899 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17045* A Anlage 79 Nichtanerkennung eines Autofahrers als Wehrdienstverweigerer durch die Prüfungskammern im Wehrbereich Nürnberg SchrAnfr B113 11.04.80 Drs 08/3899 Krockert SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17045* C Anlage 80 Nichtanerkennung eines Autofahrers als Wehrdienstverweigerer durch die Prüfungskammer im Wehrbereich VI SchrAnfr B114 11.04.80 Drs 08/3899 Möhring SPD SchrAnfr B115 11.04.80 Drs 08/3899 Möhring SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17046* A Anlage 81. Schädigung der deutschen Industrie durch die Vergabe eines Auftrags der Bundeswehr auf 2 697 Videogeräte an die japanische Firma Sony SchrAnfr B116 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17046* B Anlage 82 Änderung der gesetzlichen Vorschriften des Reise- und Umzugskostenrechts, insbesondere zum Abbau von Härten bei der Versetzung von Soldaten SchrAnfr B117 11.04.80 Drs 08/3899 Würtz SPD SchrAnfr B118 11.04.80 Drs 08/3899 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17046* D Anlage 83 Verhandlungen mit den alliierten Luftstreitkräften zur Verminderung der Lärmbelästigung durch Militärflugzeuge SchrAnfr B119 11.04.80 Drs 08/3899 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17047* C Anlage 84 Militärische und zivile Berater der DDR in Entwicklungsländern und deren Aufgaben SchrAnfr B120 11.04.80 Drs 08/3899 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17048* B Anlage 85 Auslegung des Begriffs „familiengerecht" bei der Vergabe von Soldatenwohnungen; Einfluß des Bundes auf Errichtung und Gestaltung von Soldatenwohnungen sowie auf die für diese geltenden Mietbedingungen und Hausordnungen; Anpassung der Umzugskostenpauschale für Soldaten an die steigenden Lebenshaltungskosten SchrAnfr B121 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B122 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B123 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B124 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17048* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 XI Anlage 86 Schaffung von Ausbildungsplätzen für Verwaltungskräfte im Wehrbereich I SchrAnfr B 125 11.04.80 Drs 08/3899 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17049* B Anlage 87 Produktion von chemischen Kampfstoffen im 2. Weltkrieg und Vernichtung der Bestände nach Kriegsende SchrAnfr B126 11.04.80 Drs 08/3899 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 17049* C Anlage 88 Verminderung des Fluglärms am NATO-Flugplatz Söllingen SchrAnfr B127 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17050* B Anlage 89 Ablehnung von bestimmten Lehrgängen durch Soldaten wegen Minderung ihrer Berufsförderungsansprüche; Weiterverpflichtungen bei Offizieren und Unteroffizieren SchrAnfr B128 11.04.80 Drs 08/3899 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B129 11.04.80 Drs 08/3899 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 17050* C Anlage 90 Lärmschutzmaßnahmen an der A 12 im Stadtgebiet von Lindau SchrAnfr B133 11.04.80 Drs 08/3899 Engelhard FDP SchrAnfr B134.11.04.80 Drs 08/3899 Engelhard FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17051*D Anlage 91 Berechnung erhöhter Telefongebühren durch die Bundespost bei telefonischer Benachrichtigung eines Postkunden über das Eintreffen eines Pakets SchrAnfr B135 11.04.80 Drs 08/3899 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B136 11.04.80 Drs 08/3899 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP . . . . 17052* A Anlage 92 Finanzielle Unterstützung für die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten SchrAnfr B137 11.04.80 Drs 08/3899 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17052* B Anlage 93 Fertigstellung der Ortsumgehung Borgholzhausen SchrAnfr B138 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . .. 17052* B Anlage 94 Differenzen zwischen den Zahlen des Transitverkehrs auf Straße und Schiene von und nach Berlin sowie Erstellung einer Tabelle der Personenbewegungen von 1951 bis 1979 SchrAnfr B139 11.04.80 Drs 08/3899 Amrehn CDU/CSU SchrAnfr B140 11.04.80 Drs 08/3899 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17052* C Anlage 95 Zuständigkeit und Kriterien für die Genehmigung von Werbenamen für Bundesstraßen SchrAnfr B141 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAnfr B142 11.04.80 Drs 08/3899 Frau Will-Feld CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17053*B XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 96 Bereitstellung von Mitteln für die Errichtung von Notrufmeldeanlagen an Bundesstraßen SchrAnfr B143 11.04.80 Drs 08/3899 Glos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17053* C Anlage 97 Biologische Untersuchungen des Nordseewassers SchrAnfr B144 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 17054* A Anlage 98 Maßnahmen gegen die Einbringung von Schadstoffen in die Nordsee; positive Auswirkungen des t Übereinkommens vom 22. Mai 1974 auf die Beschaffenheit des Ostseewassers SchrAnfr B145 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B146 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B147 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17054* C Anlage 99 Begünstigung grenzüberschreitender Bahntransporte von Diebesgut durch Nichtüberprüfung der Frachtbriefe SchrAnfr B148 11.04.80 Drs 08/3899 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B149 11.04.80 Drs 08/3899 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17055*A Anlage 100 Glaubwürdigkeit der Energiesparappelle der Bundesbahn bei Verlagerung des energiesparenden Schienenverkehrs auf Omnibusverkehr SchrAnfr B150 11.04.80 Drs 08/3899 Horstmeier CDU/CSU SchrAnfr B151 11.04.80 Drs 08/3899 Horstmeier CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17055* C Anlage 101 Einsatz der modernisierten DB-Reisezug-wagen im Berlinverkehr SchrAnfr B152 11.04.80 Drs 08/3899 Schulze (Berlin) SPD SchrAnfr B153 11.04.80 Drs 08/3899 Schulze (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17056*A Anlage 102 Zugänglichkeit der Bundesbahnsonderabteile „Frau und Kind" auch für Männer mit Kleinkindern SchrAnfr B154 11.04.80 Drs 08/3899 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17056*B Anlage 103 Verhinderung von Schulwegunfällen SchrAnfr B155 11.04.80 Drs 08/3899 Seiters CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17056* C Anlage 104 Ausrüstung der Fernverkehrszüge mit einem Notfallarztkoffer SchrAnfr B156 11.04.80 Drs 08/3899 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17056* D Anlage 105 Konsequenzen aus der „Brigitte"-Untersuchung über das Radfahren in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B157 11.04.80 Drs 08/3899 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17057* B Anlage 106 Neubau der Bundesbahnfachhochschule in Bebra SchrAnfr B158 11.04.80 Drs 08/3899 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17057* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 XIII Anlage 107 Berücksichtigung der geplanten Bundesbahnschnelltrasse Mannheim-Basel beim Bau der Brücke zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Ottersweier SchrAnfr B159 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17057* D Anlage 108 Verzögerung des Ausbaus der B 266 in Firmenich-Obergartzem und der B 256 in Hellenthal durch die Auslandsverpflichtungen des Bundes SchrAnfr B160 11.04.80 Drs 08/3899 Milz CDU/CSU SchrAnfr B161 11.04.80 Drs 08/3899 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17058* A Anlage 109 Schutz der Anwohner der A 44 im Bereich des Wohngebietes Obere Flanders-bach vor Lärm und Abgasen SchrAnfr B162 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17058* B Anlage 110 Zahl der durch ,,Geisterfahrer" auf Autobahnen in den letzten 12 Monaten verursachten Unfälle sowie Verbesserung der Beschilderung SchrAnfr B 163 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B164 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 17058* C Anlage 111 Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Kleingartenrecht SchrAnfr B179 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAnfr B180 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Ritz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17058* D Anlage 112 Erhöhung der Mittel für Energiesparmaßnahmen in Wohnhäusern SchrAnfr B181 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Holtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17059* B Anlage 113 Anwendung der im Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 vorgesehenen Bindungslockerungen auf Bundesbedienstetenwohnungen; Gesamtinvestitionsvolumen der im Bundesprogramm 1980 enthaltenen Städtebauförderungsmaßnahmen und der beantragten Vorhaben SchrAnfr B182 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAnfr B183 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17059* D Anlage 114 Förderung der Städte Schleiden und Bad Münstereifel sowie der Gemeinde Nettersheim im Rahmen des Bundesprogramms gemäß § 72 des Städtebauförderungsgesetzes SchrAnfr B184 11.04.80 Drs 08/3899 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17060* C Anlage 115 Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hände im Wohnungs- und Städtebaubereich SchrAnfr B185 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schneider CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17060* D Anlage 116 Zuwendung von Mitteln für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen an die Stadt Achim bei Bremen seit 1972 SchrAnfr B186 11.04.80 Drs 08/3899 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAnfr B187 11.04.80 Drs 08/3899 Dr.-Ing. Oldenstädt CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17061* B XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 117 Benachteiligung mittelständischer Betriebe durch zunehmende Vergabe von öffentlichen Bauvorhaben an Generalunternehmer SchrAnfr B188 11.04.80 Drs 08/3899 Sybertz SPD SchrAnfr B189 11.04.80 Drs 08/3899 Sybertz SPD SchrAnfr B 190 11.04.80 Drs 08/3899 Sybertz SPD SchrAnfr B191 11.04.80 Drs 08/3899 Sybertz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17062* A Anlage 118 Auffassung der Landesbausparkassen über das Ausstattungsniveau neuerrichteter Sozialbauwohnungen SchrAnfr B192 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17062* D Anlage 119 Verlagerung von Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen ins Zonenrandgebiet SchrAnfr B 193 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAnfr B194 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 17063*A Anlage 120 Einflußnahme des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen auf die individuellen Menschenrechtsbemühungen der Frankfurter Gesellschaft für Menschenrechte SchrAnfr B 195 11.04.80 Drs 08/3899 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17063* C Anlage 121 Bemühungen um Freilassung des in der DDR inhaftierten Dresdner Ingenieurs Rainer Bäurich SchrAnfr B196 11.04.80 Drs 08/3899 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B197 11.04.80 Drs 08/3899 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 17065* B Anlage 122 Ausweitung der Arbeitsplätze in Berlin SchrAnfr B198 11.04.80 Drs 08/3899 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B199 11.04.80 Drs 08/3899 Bahner (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 17065* D Anlage 123 Kosten der ganzseitigen Ankündigung von Postern des Bundesministeriums für Forschung und Technologie zum Thema Kernenergie und ihre Alternativen in der „Welt der. Arbeit" SchrAnfr B200 11.04.80 Drs 08/3899 Volmer CDU/CSU SchrAnfr B201 11.04.80 Drs 08/3899 Volmer CDU/CSU SchrAnfr B202 11.04.80 Drs 08/3899 Volmer CDU/CSU SchrAnfr B203 11.04.80 Drs 08/3899 Volmer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17066* A Anlage 124 Erfahrungen bei der Durchführung des mit Bundesmitteln geförderten Sonnenenergieprojekts in Las Barrancas (Mexico) SchrAnfr B204 11.04.80 Drs 08/3899 Scheffler SPD SchrAnfr B205 11.04.80 Drs 08/3899 Scheffler SPD SchrAnfr B206 11.04.80 Drs 08/3899 Scheffler SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17066* C Anlage 125 Auflösungsvermögen moderner Erkundungssatelliten; Nutzung der Satelliten durch Forschungseinrichtungen des Bundes SchrAnfr B207 11.04.80 Drs 08/3899 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAnfr B208 11.04.80 Drs 08/3899 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17063* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 XV Anlage 126 Durchführung eines bundesweiten Musterprogramms des Bundesministeriums für Forschung und Technologie für den Einsatz solarenergiebeheizter Häuser SchrAnfr B209 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17067* B Anlage 127 Ergebnisse des mit Mitteln des Bundesforschungsministeriums geförderten Geothermik-Pilotprojekts bei Bühl/Baden SchrAnfr B210 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 17068*A Anlage 128 Arbeitsergebnisse des mit Bundesmitteln geförderten Europäischen Hochschulinstituts in Florenz SchrAnfr B211 11.04.80 Drs 08/3899 Dr. Schweitzer SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 17068* C Anlage 129 Erfahrungen bei dem Modellversuch zur Ausbildung von Mädchen in ,frauenuntypischen" Berufen, insbesondere in Schleswig-Holstein SchrAnfr B212 11.04.80 Drs 08/3899 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 17068* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 16977 212. Sitzung Bonn, den 18. April 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 25. 4. Dr. van Aerssen* 18. 4. Dr. Aigner* 18. 4. Alber s 18. 4. Dr. Bangemann* 18. 4. Dr. Barzel 18. 4. Brandt* 18. 4. Cronenberg 18. 4. Erpenbeck 18. 4. Dr. Evers 18. 4. Feinendegen 18. 4. Fellermaier* 18. 4. Flämig** 18. 4. Frau Dr. Focke * 18. 4. Franke 25. 4. Friedrich (Würzburg) * 18. 4. Dr. Früh* 18. 4. Dr. Fuchs * 18. 4. Dr. Häfele 18. 4. von Hassel* 18. 4. Dr. Haussmann 18. 4. Frau Hürland 18. 4. Dr. Hüsch 18. 4. Katzer* 18. 4. Dr. h. c. Kiesinger 18. 4. Kittelmann** 18. 4. Dr. Klepsch 25. 4. Dr. Köhler (Duisburg) * 18. 4. Kroll-Schlüter 18. 4. Lange* 18. 4. Lemp 18. 4. Dr. Luda 25. 4. Laker* 18. 4. Luster * 18. 4. Dr. Marx 25. 4. Müller (Bayreuth) 18. 4. Dr. Müller-Hermann* 18. 4. Dr. Pfennig* 18. 4. Picard 18. 4. Pieroth 18. 4. Reddemann** 18. 4. Dr. Ritz 18. 4. Frau Schleicher* 18. 4. Schmidt (Wattenscheid) 18. 4. Schulte (Unna) 18. 4. Dr. Schwencke (Nienburg) * 18. 4. Seefeld* 18. 4. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 18. 4. Dr. Stavenhagen 18. 4. Dr. Steger 18. 4. Stöckl 18. 4. Sybertz 25. 4. Tönjes 25. 4. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Tübler 25. 4. Frau Dr. Walz* 18. 4. Wawrzik* 18. 4. Wischnewski 18. 4. Baron von Wrangel 18. 4. Zebisch** 18. 4. Ziegler 18. 4. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 1 und 2): Teilt die Bundesregierung Befürchtungen und Klagen, daß die vielfältigen neuen Hilfsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, die über eine Hausbank beantragt werden müssen, von der Hausbank nicht mit dem gebotenen Nachdruck den Interessenten vorgestellt werden, da diese private Kredite vergeben will und keine staatlich begünstigten Hilfen, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Fülle der Fördermaßnahmen besser als bisher an die mittelständische Wirtschaft heranzutragen? Welche Mineralölkonzerne haben in den letzten Jahren wieviel bisher unabhängige kleine und mittlere Mineralölunternehmen aufgekauft, und was gedenkt die Bundesregierung gegen die systematische Vernichtung des freien Mineralölhandels zu unternehmen? Zu Frage A 1: Die Bundesregierung teilt nicht die Befürchtungen, daß die Fördermaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen zu wenig bekannt seien und die in die Abwicklung eingeschalteten Hausbanken vorziehen, anstelle öffentlicher Darlehen eigene Mittel anzubieten. Klagen blieben die Ausnahme und konnten zudem bisher nicht konkretisiert werden. Die Bundesregierung schätzt im Gegenteil die Vorzüge des Bankenverfahrens, in dem die Verwaltung lediglich die Richtlinien setzt, hoch ein. Es gewährleistet vor allem eine zügige, unbürokratische und auch kostengünstige Programmabwicklung. Die im Bundesministerium für Wirtschaft gebildete Arbeitsgruppe zum Abbau bürokratischer Hemmnisse, der Vertreter der Verbände und der Kammern angehören, hat diese Vorteile kürzlich besonders hervorgehoben. Der harte Wettbewerb innerhalb des Kreditgewerbes läßt auch nicht zu, daß die Banken die staatlichen Förderungen vernachlässigen. Außerdem sind die staatlichen Hilfen nur Anteilsfinanzierungen, so daß das Kreditgewerbe ohnehin für die Investition eigene Mittel mit einsetzen muß. Die Bundesregierung ist ferner der Auffassung, daß die Finanzierungshilfen des Bundes einen hohen Bekanntheitsgrad haben. Ihre Zahl ist begrenzt, sie sind leicht überschaubar. Es handelt sich in erster Linie um die fast drei Jahrzehnte bestehende ERP-Förderung mit dem Schwergewicht bei Vorhaben in den strukturschwachen Gebieten und Existenzgründungen. Hinzugetreten ist letztes Jahr lediglich das Eigenkapitalhilfeprogramm für Existenzgründer. Auf diese Maßnahmen weist das Bundesministerium für Wirtschaft sowie das Bundespresseamt in zahlreichen Veröffentlichungen hin. Gleiches 17014* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 tun die Verbände und Kammern sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau, die Lastenausgleichsbank und die Berliner Industriebank als Agenten des Bundes für die Programmdurchführung. Zu Frage A 2: Die Zahlen über die Unternehmenszusammenschlüsse im Mineralölbereich vermögen — wie die Bundesregierung bereits in ihrer Antwort auf die Anfrage des Herrn Abgeordneten Wolfram vom 19. März 1980 festgestellt hat — eine systematische Vernichtung des freien Mineralölhandels durch eine generelle Verdrängungspolitik der Mineralölkonzerne nicht zu belegen. Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes im Rahmen der Fusionskontrolle haben die Mineralölgesellschaften seit 1977 insgesamt 113 Unternehmen des Mineralölhandels übernommen. Daran waren in 46 Fällen die BP, in 39 Fällen die Shell und in 12 Fällen die Esso beteiligt, während auf die Veba einschließlich Aral 7 sowie auf Mobil 5 und Texaco 4 Unternehmenszusammenschlüsse entfielen. Wenn auch ein Teil der 15 in diesem Jahr (1980) vom Bundeskartellamt geprüften Zusammenschlüsse bereits im Vorjahr vollzogen und daher statistisch auch der Vorjahresperiode zugerechnet werden muß, so zeigt doch die mit 26 Fällen relativ niedrige Anzahl der Zusammenschlüsse für 1979 — im Jahre 1978 waren es noch 38 Fälle —, daß die Mineralölgesellschaften ihre Zusammenschlußaktivitäten trotz der Schwierigkeiten, die die mittelständische Mineralölwirtschaft angesichts der drastischen Preisentwicklung auf den Spotmärkten (Rotterdam) zu bewältigen hatte, eher eingeschränkt als ausgeweitet haben. Durch die kürzlich verabschiedete 4. Kartellgesetznovelle ist wegen der wettbewerbspolitischen Probleme, die generell mit dem Aufkauf mittelständischer Unternehmen durch Großunternehmen verbunden sind, Vorsorge getroffen worden, daß das Bundeskartellamt einer etwaigen Intensivierung der Zusammenschlußaktivitäten der Mineralölgesellschaften mit der Fusionskontrolle wirksamer als bisher begegnen kann. In Zukunft können Zusammenschlußvorhaben großer Unternehmen, auch wenn sie — wie häufig gerade im Mineralölbereich — verhältnismäßig kleine Unternehmen ab 4 Millionen DM Umsatz betreffen, vor dem Vollzug, d. h. bevor unvertretbare Schäden an den Wettbewerbsstrukturen eintreten, kontrolliert und, soweit die Entstehung oder Verstärkung marktbeherrschender Stellungen zu erwarten ist, auch untersagt werden. Anlage 3 Antwort des. Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 3): Hält die Bundesregierung eine Novellierung des sogenannten Maschinenschutzgesetzes dahin gehend für erforderlich, daß auch in privaten Haushalten Brand- und Rauchmelder installiert werden müssen? Dem Gerätesicherheitsgesetz — die frühere Bezeichnung war Maschinenschutzgesetz — unterliegen Brandmeldegeräte nur, soweit es sich um verwendungsfertig gelieferte Arbeitseinrichtungen handelt, die nicht eingebaut, sondern nur angeschlossen oder aufgestellt werden müssen. Handelt es sich dagegen um Teile einer baulichen Anlage, ist das Gerätesicherheitsgesetz nicht anwendbar. Die Schutzvorschriften des Gesetzes beziehen sich ferner nur auf die Beschaffenheit der Geräte zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens oder des Ausstellens durch Hersteller oder Einführer. Die Verpflichtung zur Installation von Brand- und Rauchmeldern in Bauten ist dem allgemeinen Baurecht der Länder zuzuordnen. Die Bundesregierung sieht deshalb eine Novellierung des Gerätesicherheitsgesetzes nicht vor. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 18): Wird die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode die Entwürfe zur Änderung der Teile des Scheidungsrechts, die vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden sind, so rechtzeitig einbringen, daß die gesetzgebenden Körperschaften in der Lage sind, sie zu verabschieden, und wird die Bundesregierung notfalls dem Hinweis des Bundesverfassungsgerichts nachgehen, für eine vorläufige Regelung zu sorgen, um zu verhindern, daß betagte Betroffene die Wiedergutmachung des ihnen vom Gesetzgeber zugefügten Unrechts nicht mehr erleben? Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 1980 festgestellt, daß die Regelungen über den Versorgungsausgleich in der Form des Rentensplittings und des für Beamte und Soldaten geltenden ,,Quasi-Splittings" dem Grundgesetz entsprechen. Es hat nicht erklärt, daß Teile des Scheidungsrechts verfassungswidrig sind. Lediglich für bestimmte nach dem Scheidungsurteil eintretende Härtefälle seien ergänzende gesetzliche Regelungen erforderlich, die nachträgliche Korrekturen ermöglichen. Bei der Neuregelung des Scheidungsfolgenrechts handelt es sich, soweit es den Ausgleich der in der Ehe erworbenen Versorgungen und Versorgungsanwartschaften betrifft, um die Regelung schwieriger und komplexer Sachverhalte. Ergänzende Regelungen für Härtefälle müssen auf diese Sachverhalte abgestimmt werden. Ihre Einpassung in das geltende System insbesondere des Versorgungsrecht bedarf daher sorgfältiger gesetzgeberischer Überlegungen. Die Arbeiten an einem entsprechenden Gesetzentwurf haben begonnen. Sie werden mit größtmöglicher Intensität vorangetrieben. Angesichts der beschriebenen Schwierigkeit der -Materie ist allerdings noch nicht vorhersehbar, ob ein Gesetzesentwurf so eingebracht werden kann, daß die ergänzende gesetzliche Regelung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Ob und in welcher Form darüber hinaus eine vorläufige Regelung für die vom BVerfG angesproche- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17015* nen Härtefälle verwirklicht werden kann, wird derzeit geprüft. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gobrecht (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 19 und 20): Wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit von Veröffentlichungen nach 687 ZPO, wonach die Entmündigung einer Person wegen Verschwendung oder Trunksucht vom Amtsgericht (mit voller Namens- und Adressenangabe) bekanntzumachen ist? Hält die Bundesregierung diese Gesetzesvorschrift gesellschaftspolitisch für noch vertretbar und verfassungsmäßig für vereinbar mit Artikel 1 Abs. 1 GG, der die Unantastbarkeit der Würde des Menschen garantiert? Eine Vorschrift, wonach Entscheidungen über die Entmündigung wegen Verschwendung öffentlich bekanntzumachen sind, war bereits in der 1879 in Kraft getretenen Zivilprozeßordnung enthalten. Durch die Zivilprozeßnovelle von 1898 ist die Bestimmung wegen gleicher Interessenlage auf die Entmündigung wegen Trunksucht ausgedehnt worden. Nach seinem gesetzgeberischen Zweck dient § 687 ZPO dem Schutz solcher Personen, die mit dem Entmündigten im Rechtsverkehr in Berührung kommen. Durch die Entmündigung verliert der Betroffene seine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. Er kann Rechtsgeschäfte wirksam nur noch mit Einwilligung oder Zustimmung seines Vormunds vornehmen. Wird dies verweigert, so kommt das Rechtsgeschäft nicht zustande. Ersatzansprüche des Gegners bestehen grundsätzlich nicht. Die öffentliche Bekanntmachung einer Entscheidung wegen Verschwendung oder Trunksucht kann Schäden Dritter entgegenwirken. Sie ermöglicht es ihnen, sich über die Beschränkung der Geschäftsfähigkeit des Entmündigten zu unterrichten. Nach neuerer Auffassung ist dieser Schutz Dritter, der zu Lasten des Betroffenen gewährt wird, problematisch. Er kann als Eingriff in das durch Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen bewertet werden und läßt sich rechtspolitisch kaum mehr rechtfertigen. Die Kommission für das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die mit einer Überarbeitung des Entmündigungsverfahrens befaßt war, hat § 687 ZPO als nicht mehr zeitgemäß bezeichnet. Das Bundesministerium der Justiz hat eine Überarbeitung des Entmündigungsrechts in Aussicht genommen. Im Zuge dieser Arbeiten wird über die Aufhebung des § 687 ZPO zu entscheiden sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 23 und 24): Hat die Bundesregierung klare Vorstellungen darüber, wie der öffentlich-rechtliche und der schuldrechtliche Versorgungsausgleich nach den §§ 1587 ff. BGB steuerrechtlich zu behandeln ist, und wie sehen diese Vorstellungen gegebenenfalls aus? In welcher Form soll nach Auffassung der Bundesregierung die weithin bestehende Rechtsunsicherheit über die steuerrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs beseitigt werden, und warum ist bisher nichts geschehen? Die Bundesregierung hat klare Vorstellungen darüber, wie der öffentlich-rechtliche und der schuldrechtliche Versorgungsausgleich steuerrechtlich zu behandeln ist. Soweit praktisch vordringlich zu entscheidende Fragen an die Finanzverwaltung herangetragen worden sind, hat der Bundesfinanzminister seine mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmte Auffassung bekanntgegeben. Zu den steuerrechtlichen Auswirkungen sowohl des öffentlich-rechtlichen als auch des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs insgesamt hat der Bundesfinanzminister ein Schreiben vorbereitet, das mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder im Juni 1979 erörtert worden ist. Es bestand damals Einvernehmen, daß angesichts der erst kurz zuvor ergangenen BGH-Beschlüsse zur zivilrechtlichen Beurteilung des Versorgungsausgleichs, die möglicherweise Auswirkungen auf die steuerrechtliche Beurteilung haben könnten, und im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs von einer abschließenden Erörterung der Problematik abgesehen werden sollte. Es ist beabsichtigt, in der nächsten turnusmäßigen Sitzung mit den Einkommensteuerreferenten des Bundes und der Länder die Meinungsbildung zum Versorgungsausgleich abzuschließen. Ich bitte um Verständnis, daß ich vor einer abschließenden Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder die Vorstellungen der Bundesregierung im einzelnen nicht bekanntgeben möchte. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen A 27 und 28): Ab wann ist die zur Aufrechterhaltung der Konkurrenzfähigkeit dringend benötigte und in welcher Höhe ist die angekündigte Bezuschussung des Gasölpreises für die deutsche Kutterfischerei geplant, und ab wann ist die angekündigte finanzielle Förderung für energiesparende Fangmethoden bzw. neuer Fischereitechnologien vorgesehen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen dem Zeitpunkt der Antragstellung für Neubaukostenzuschüsse für Fischkutter gemäß EG-Richtlinien und der Auszahlung der genehmigten Zuschüsse in der Regel bis zu einem Jahr vergeht, und welche Möglichkeiten sieht gegebenenfalls die Bundesregierung, diesen Zeitraum, der vor allem für kleinere und mittlere Fischereiunternehmer eine starke finanzielle Belastung darstellt, zu verkürzen? Zu Frage A 27: Der erste Teil der Frage bezieht sich offensichtlich auf die „Anpassungshilfe"; der zweite Teil läßt sich mit dem Stichwort „Energieeinsparung" kennzeichnen. 17016* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die vom Bundestag beschlossene einmalige Anpassungshilfe für Betriebe der Seefischerei wird als besondere Struktur- und Konsolidierungsmaßnahme durchgeführt werden. Entsprechend den Erläuterungen zum Titel „Anpassungshilfe" hatte die Bundesregierung zunächst die Absicht, eine Liquiditätshilfe zur Verbilligung von Betriebsmittelkrediten unter Einschluß des Betriebsmittels Treibstoff zu gewähren. Gegen eine derart gestaltete Hilfe - wie auch gegen ähnliche Beihilfegewährungen anderer Mitgliedstaaten — hat jedoch die EG-Kommission Einspruch erhoben. Die für die beihilfenrechtliche Prüfung zuständigen Kommissionsdienststellen konnten trotz eingehender und nachdrücklicher Beratungen nicht zu einer Zustimmung bewogen werden. Daher wurde umgehend eine andere Ausgestaltung der Beihilfe ausgearbeitet, mit der zukünftige Einwände der Kommission vermieden werden sollen. Diese Ausgestaltung ist nach dem geltenden Bundeshaushalt ebenfalls möglich, hat aber ein etwas komplizierteres nationales Durchführungsverfahren zur Folge. Die Abstimmung ' hierüber zwischen den Bundesressorts, mit den Bundesländern und mit der Wirtschaft ist eingeleitet. Die Gewährung der Beihilfe erfolgt, sobald die erforderliche beihilfenrechtliche Prüfung mit positivem Ergebnis abgeschlossen ist. Zur finanziellen Förderung für energiesparende Methoden bzw. Fischereitechnologien ist auf folgendes hinzuweisen: Bereits seit längerem wird untersucht, inwieweit hier Umstellungsmöglichkeiten bestehen. Vom Bund und zum Teil auch von den Küstenländern werden für die Nordsee und für die Ostsee Versuchs- und Erprobungsprojekte finanziert. Die Wissenschaftler und die technischen Möglichkeiten der Bundesforschungsanstalt für Fischerei sind hier in beachtlichem Umfang eingesetzt. Die Projekte werden praxisnah und unter Beteiligung einer möglichst großen Zahl von Fischern durchgeführt. Eine finanzielle Förderung bestimmter Investitionen der Seefischerei-Betriebe ist schon im Rahmen derzeit geltender Richtlinien möglich. Bei der beabsichtigten Neufassung von Förderungsrichtlinien wird das Anliegen über die gegebenen Möglichkeiten hinaus, energiesparende Techniken besonders zu fördern, mit Vorrang geprüft werden. Zu Frage A 28: Nach der zunächst bis Ende 1978 befristeten „Verordnung des Rates vom 25. Juli 1978 über eine gemeinsame Übergangsmaßnahme zur Umstrukturierung der Küstenfischerei" werden auch sieben deutsche Kutterneubauten mit Zuschüssen aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft gefördert. Die Kommission hat die Anfang November 1978 gestellten Anträge nach Anhörung des Fondsausschusses und Stellungnahme des Ständigen Strukturausschusses für die Fischereiwirtschaft am 28. Juni 1979 bewilligt. Für fünf der genannten Vorhaben ist nach Vorlage der Rechnungsunterlagen Anfang dieses Jahres die Auszahlung erfolgt; bei den beiden übrigen Projekten konnten die Zuschüsse wegen verzögerter Vorlage der Unterlagen bisher nicht gezahlt werden. Weitere neun Vorhaben von deutschen Kutterfischern wurden von der Kommission nach der inzwischen bis zum 31. Dezember 1979 verlängerten Übergangsmaßnahme genehmigt. Die zuständigen Dienststellen der Kommission, des Bundes und der Länder sind bemüht, die Zeiten zwischen Stellung der Anträge, der Bewilligung und der Auszahlung der Zuschüsse möglichst kurz zu halten. Es ist selbstverständlich, daß für ein Antragsverfahren gewisse Fristen festgelegt werden müssen. Auch die Prüfung der Unterlagen benötigt Zeit. Für die Anträge, die als erste gestellt wurden, sind diese Fristen besonders lang, weil wegen der Ausgewogenheit der Bewilligungen zu einem Termin über alle vorgelegten Anträge aller Mitgliedstaaten zu entscheiden ist. Eine wesentliche Verringerung der Zeiträume zwischen Antragstellung und Bewilligung wird sich deshalb allerdings kaum erreichen lassen. Der Auszahlungszeitpunkt hängt in einem erheblichen Maße vor allem von der raschen Vorlage der notwendigen Belege ab. Er ist also von dem Antragsteller sehr stark beeinflußbar. Dieser Sachverhalt ist sowohl der Bundesregierung und den Ländern als auch den Antragstellern bekannt. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 31): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in mehreren Versuchen bewiesen wurde, daß zahlreiche neue Saatgut-Beizmittel nicht den gleichen Schutz junger Getreidepflanzen sicherstellen konnten wie die bisher im Einsatz befindlichen quecksilberhaltigen Beizmittel, und daß darüber hinaus in einigen Fällen sogar ausgesprochene Aufwuchsschäden beobachtet wurden, und ist die Bundesregierung bereit, aus diesen Erkenntnissen die Konsequenz zu ziehen, den Erlaß einer Verordnung zum Verbot quecksilberhaltiger Beizmittel vorerst zu verschieben, bis neuere, gesicherte Erkenntnisse den Einsatz von quecksilberfreien Beizmitteln rechtfertigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige der neuen quecksilberfreien Saatgutbehandlungsmittel unter bestimmten Bedingungen nicht den gleichen Schutz junger Getreidepflanzen sicherstellen konnten wie quecksilberhaltige Beizmittel. In Teilen Norddeutschlands haben einige quecksilberfreie Beizmittel bei Spätsaat auf schweren Böden versagt; Aufwuchsschäden wurden nur nach Anwendung eines bestimmten Mittels festgestellt. Die Pflanzenschutzindustrie hat erhebliche Anstrengungen zur Entwicklung neuer Präparate unternommen. Weitere quecksilberfreie Beizmittel konnten daher inzwischen zugelassen werden. Die Bemühungen auf diesem Sektor werden intensiv fortgesetzt, so daß in Zukunft mit verbesserten Beizmitteln der neuen Generation zu rechnen ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17017* Die bisher verwendeten organischen Quecksilberverbindungen sind humantoxikologisch bedenklich. Sie werden bei Kontakt vom Menschen gut aufgenommen, in bestimmten Körperorganen gespeichert und können Funktionsstörungen verursachen. Die mit Saatgut beschäftigten Anwender können in aller Regel nicht ausreichend gegen Stäube und Dämpfe der Quecksilberpräparate geschützt werden. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, die Zulassung quecksilberhaltiger Saatgutbehandlungsmittel mit dem 31. Oktober 1981 auslaufen zu lassen und die Anwendung als Pflanzenbehandlungsmittel zu verbieten. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Dr. Schüler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 55): Trifft es zu, daß viele Geheimdienstberichte des Bundesnachrichtendienstes ihre Adressaten in der Bundesregierung nicht erreicht haben? Nein. Anlage 10 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 56 und 57): Aus welchen Gründen hat der amtierende Leiter des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung, Dr. Grünewald, gegenüber der Bundespressekonferenz am 26. März 1980, um 15 Uhr, behauptet, Bundesbedienstete seien an den unter Bruch der Friedenspflicht erfolgten Warnstreiks nicht beteiligt gewesen, obwohl um 11 Uhr des gleichen Tages ausweislich der Bild- und Wortberichterstattung in Presse und Funk Angehörige seines eigenen Hauses vor dem Eingangstor des Bundespresseamts eine Demonstration veranstaltet hatten? Hat es die Leitung des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung unterlassen, die Teilnehmer der Demonstration am 26. März 1980 auf die Rechtswidrigkeit ihres Tuns im Hinblick auf arbeitsrechtliche, beamtenrechtliche und demonstrationsstrafrechtliche Bestimmungen hinzuweisen? Zu Frage A 56: Der Stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Herr Dr. Grünewald, hat die in Ihrer Frage unterstellte Behauptung nicht aufgestellt. Ausweislich der Niederschrift der Bundespressekonferenz vom 26. März 1980 hatte Herr Dr. Grünewald auf eine Frage, ob die Bundesregierung die Streiks lediglich kritisch hinnehme, oder ob sie überprüfen werde, wer sich an ihnen beteiligt habe, und ob sie die nachgeordneten Dienststellen auf die Rechtswidrigkeit solcher Streiks hinweisen werde, folgendes geantwortet: Ich glaube, es war nützlich, daß ich Gelegenheit hatte, als Antwort auf eine Frage auf die Friedenspflicht hinzuweisen. Das wird ja wohl auch auf dem Umweg über die Medien an die Betreffenden herangetragen werden oder jedenfalls für sie zur Kenntnisnahme bereitliegen. Zum zweiten spielen sich diese Maßnahmen ja im wesentlichen im Bereich der Kommunen ab, was für die Bürger besonders unangenehm ist, weil hier wirklich ihre Interessen beeinträchtigt werden. Es ist dann wohl an den kommunalen Behörden, der Sache nachzugehen. Etwa im Wege der Bundesexekution Recherchen in Köln anzustellen, das halte ich nicht für angängig. Zu Frage A 57: Als ich am 25. März 1980 davon Kenntnis erhalten habe, daß Mitglieder der ÖTV, die im Amt beschäftigt sind, für den 26. März 1980 eine Aktion beabsichtigten, um die ÖTV-Forderung nach einem Sockelbetrag zu unterstützen, habe ich eines dieser Mitglieder zu einem Gespräch gebeten. Ich habe bei diesem Gespräch erklärt, daß ich solche Aktionen nicht für zulässig ansehe und mich nachdrücklich dagegen ausgesprochen, solche Aktionen während der Dienststunden auf dem Gelände des Amtes durchzuführen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Petersen (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 58 und 59): Trifft es zu, daß in die Zahl der innerhalb der Quoten aufgenommenen bzw. zur Aufnahme vorgesehenen Indochinaflüchtlinge (15 510) über 5 000 außerhalb der Quote eingereiste Flüchtlinge und etwa 2 000 Personen, die sich bereits vor Herbst 1978 in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, eingerechnet wurden? Bis zu welchem Zeitpunkt und in welchen zeitlichen Schritten ist nach den Planungen des Auswärtigen Amts mit der Einreise der restlichen 4 490 Flüchtlinge zu rechnen, und welche Gründe bestehen dafür, die noch offenen Quotenplätze seit einiger Zeit nur noch schleppend zu verteilen? Zu Frage A 58: Nein. Zu Frage A 59: Bis jetzt sind etwa 13 637 Indochinaflüchtlinge eingereist. Die Einreise der übrigen, die bereits die Zusicherung ihrer Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland erhalten haben, hängt zeitlich im wesentlichen von den Ausreiseformalitäten in den Lagern der Erstaufnahmeländer sowie von der Aufnahmekapazität der Durchgangslager in den Bundesländern ab. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 60): Hat die Bundesregierung die ablehnende Reaktion der türkischen Regierung auf ihre Pläne, herangewachsene Kinder ausländischer Arbeitnehmer gegen den Willen ihrer Heimatländer in Deutschland einzubürgern, nicht vorausgesehen, und wie wird sie dem dadurch ausgelösten zusätzlichen Streit im nordatlantischen Bündnis begegnen und verhindern, daß die Erreichung der mit den wirtschaftlichen Stützungsmaßnahmen zugunsten der Türkei angestrebten Ziele durch das eigene Verhalten der Bundesregierung erschwert wird? 17018* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die Bundesregierung hat ihre Vorschläge im Interesse der türkischen Bürger gemacht und ihre Politik auch so erläutert. Ein Streit im Bündnis ist nicht gegeben. Anlage 13 ' Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage A 73): Wie ist es zu erklären, daß Staatsminister von Dohnanyi einerseits Ansichten der von Prof. Ridder geleiteten Gesellschaft lobt, andererseits diese Gesellschaft die "Grundhaltung" des Bundesverfassungsgerichts und der von ihm in Pflicht genommenen Verfassungsorgane, wonach das Deutsche Reich in seinen rechtmäßigen Grenzen fortbesteht, als ein Haupthindernis für die Entfaltung des Warschauer Vertrages ansieht („Zum ostpolitischen Vollzugsdefizit", S. 3; herausgegeben von der Deutsch-Polnischen Gesellschaft im Rochus-Verlag)? Wenn ich zu Veranstaltungen gehe, stimme ich deswegen nicht mit allen Auffassungen der Veranstalter überein. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 74 und 75): Welche Staaten in Europa meinte Staatsminister von Dohnanyi mit dem Hinweis auf deren „gelegentlich sogar allzu festen Strukturen" (Bulletin 24/200), und warum bezieht er diesen Satz von den „allzu festen Strukturen" auch auf die Vereinigten Staaten? Rechnet Staatsminister von Dohnanyi die Beschlüsse der NATO zur Wiederherstellung des Gleichgewichts auch zu den „Abrüstung und Rüstungskontrolle auf beiden Seiten erschwerenden Ereignissen" (Bulletin 24/200)? Zu Frage A 74: Die Bemerkung bedeutet einerseits, daß entwikkelte Staaten festere, und daher auch für eine zukünftige Entwicklung eher voraussehbare Strukturen aufweisen. Dies trägt zur Stabilität der Weltpolitik bei. Allzu feste Strukturen weisen gelegentlich und sektoral alle Industriestaaten auf, sicherlich die UdSSR, aber auch wir selbst und die USA. Zu Frage A 75: Nein, weil ich etwas anderes gesagt habe — Sie hätten, Herr Kollege, aber auch lesen können. Anlage 15 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen A 78 und 79): Was meint in bezug auf den Einfall der Sowjetunion in Afghanistan Staatsminister von Dohnanyi mit der Aussage „regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden", und er lasse sie in bezug auf die Entspannung in Europa — lediglich — nicht „insgesamt" und „nicht völlig unabhängig" „abkoppeln"? Welche „gewisse Folgen für Staatsangehörigkeit oder Vermögen” (Bulletin 24/198) ergeben sich nach Auffassung von Staatsminister von Dohnanyi aus der Bestätigung des Vorbehalts des Bundesverfassungsgerichts, durch den ein wiedervereinigtes Deutschland als Völkerrechtssubjekt durch den Warschauer Vertrag nicht gebunden werden kann? Zu Frage A 78: Weil Sie, Herr Kollege, das Referat offenbar nicht gelesen haben, zitiere ich hier die Textstelle. Dies ist dann zugleich auch die Antwort: Es gilt, die Entspannung in Europa in einer Weise zu festigen, die es soweit wie möglich verhindert, daß Spannungen aus. der Dritten Welt unvermittelt „auf unsere Entspannungsleitungen durchschlagen". Illusionär wäre es allerdings zu glauben, die Entspannung in Europa lasse sich von der Entwicklung der Ost-West-Beziehungen insgesamt abkoppeln. Die Ost-West-Beziehungen können nicht in völlig unabhängige Beziehungsstränge aufgelöst werden. Aber Spannungsherde müssen wir dennoch so weit wie möglich isolieren. Regionale Spannungen müssen teilbar gemacht werden. Zu Frage A 79: Ich verweise auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1975, den ich in meinem Referat am 28. Februar 1980 auch erwähnt habe. Ein Leitsatz dieser Entscheidung lautet: daß die Ostverträge und die Zustimmungsgesetze zu diesen Verträgen keine Vermögensrechte einzelner schmälern und keinen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bewirken. Die Bundesregierung hat in den Verhandlungen über den Warschauer Vertrag ausreichende Klarstellungen zum Fortbestand individueller Rechte abgegeben und auf den Fortbestand der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes hingewiesen. Aus dem Fortbestand dieser Rechte und Verantwortlichkeiten ergibt sich, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Verfügungen treffen konnte, die eine friedensvertragliche Regelung vorwegnehmen. Die Folgen, die sich hieraus für Staatsangehörigkeit und Vermögen ergeben, sind, daß Staatsangehörigkeit und Vermögensrechte durch den Warschauer Vertrag unberührt bleiben. Anlage 16 Antwort des Staatsminister Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage A 83): Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, daß, insbesondere armenische ,Christen in der Türkei diskriminiert, ihre Arbeitsplätze mit Islamiten besetzt, ihre Religionsausübung behindert wird, und was gedenkt sie gegebenenfalls im Rahmen ihres Hilfsprogramms zu tun, um bei der türkischen Regierung auf eine positive Haltung zugunsten der Christen hinzuwirken? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Lage der christlichen Minderheiten in der Türkei oft schwierig ist. Diese Lage ist aber nicht das Resultat einer auf Diskriminierung und staatliche Verfolgung zielenden „offiziellen" Regierungspolitik. Sie Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17019* ist vielmehr das Ergebnis einiger faktischer, auch längerfristiger Entwicklungen. Sie ist weniger ein Problem der Religionsfreiheit als des Minderheitenstatus. Die von deutschen kirchlichen Stellen verfaßten Berichte legen zwar unbestreitbare Mißhelligkeiten dar. Sie sind weitgehend in einem historischen und gesellschaftlichen Prozeß begründet, der von außen kaum beeinflußt werden kann. Eine Verbindung von Maßnahmen mit unserem Hilfsprogramm könnte dieses als Einmischung in innere Angelegenheiten entwerten. Hilfe muß wohl in erster Linie aus der Türkei selbst und über die Kirchen erfolgen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 1 und 2): Ist die Bundesregierung bereit, gegen die sich jährlich wiederholende Tötung von zehntausenden Störchen im Libanon diplomatische Schritte zu unternehmen, wie dies andere Regierungen bereits getan haben, oder welche anderen Möglichkeiten sieht sie, in dieser Hinsicht ihren Einfluß geltend zu machen? Was hat die Bundesregierung in diesem Jahr schon konkret gegen den Völkermord in Kambodscha getan? Zu Frage B 1: 1. Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren, ihren Einfluß zum Schutz der gefährdeten Tierwelt geltend zu machen. Sie hat daher im Bereich der Europäischen Gemeinschaften an der Beschlußfassung über die Vogelschutzrichtlinie der EG aktiv mitgearbeitet. Im internationalen Bereich kommt ihr Engagement durch unseren Beitritt zu folgenden Abkommen zum Ausdruck: — Übereinkommen des Europarates zur Erhaltung wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume vom 19. September 1979 — Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere vom 3. März 1973 — Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wildlebenden Tierarten vom 23. Juni 1979. 2. Obwohl eingeladen, ist der Libanon den beiden letztgenannten Abkommen nicht beigetreten. Nach Auskunft der zuständigen libanesischen Stellen ist im übrigen bisher keine andere Regierung wegen der Tötung von Störchen auf diplomatischem Wege bei der libanesischen Regierung vorstellig geworden. 3. Die Bundesregierung wird sich aber weiterhin bemühen, den Tierschutzgedanken im Rahmen der VN und bilateral auch der libanesischen Regierung nahezubringen. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat in diesem Jahre zum Gemeinsamen Internationalen Hilfsprogramm für Kambodscha insgesamt 15 Mio. DM zugesagt. Auf der EG-ASEAN-Außenministerkonferenz in Kuala Lumpur am 6./7. März 1980 hat sich die Bundesrepublik Deutschland zusammen mit ihren europäischen Partnern zu verstärkter Hilfe für die kambodschanische Bevölkerung verpflichtet. In der Gemeinsamen Erklärung zu politischen Fragen vom 7. März heißt es hierzu in Ziffer 8 (Satz 2): Angesichts der großzügigen internationalen Reaktion auf der Genfer Zusammenkunft über Flüchtlinge und Vertriebene in Südostasien im Juli 1979 und der Konferenz der Vereinten Nationen vom November 1979 über Nothilfezusagen für die Bevölkerung von Kampuchea („pledging-conference") bekräftigten die Außenminister der Europäischen Gemeinschaft die Absicht der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten — die sich an den internationalen Bemühungen zur Lösung des Problems beteiligt haben —, ihren Einsatz zu verstärken und riefen andere Staaten und Organisationen auf, ihre diesbezüglichen Anstrengungen fortzusetzen. Die Bundesregierung unterstützt daher auch den Vorschlag der EG-Kommission vom 8. April 1980, aus dem Haushalt der Gemeinschaft — an dem die Bundesrepublik Deutschland mit mehr als 30 % beteiligt ist — zugunsten der notleidenden Bevölkerung in Kambodscha 61 Mio. Dollar bereitzustellen. Für die Bundesregierung hat die humanitäre Hilfe für die Bevölkerung Kambodschas Priorität. Sie hat jedoch nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Kambodscha-Frage einschließlich der Existenzsicherung des kambodschanischen Volkes sich auf Dauer nur mit politischen Mitteln lösen läßt. Zusammen mit ihren europäischen Partnern und den ASEAN-Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland in Ziffer 6 der o. a. Gemeinsamen Politischen Erklärung hierzu die baldige Schaffung eines unabhängigen und neutralen Kampucheas gefordert mit wirklich repräsentativer Regierung, die von jedlicher fremder Militärpräsenz frei ist und mit allen Ländern der Region freundschaftliche und friedliche Beziehungen unterhält. Die Gemeinsame Politische Erklärung enthält in Ziffer 7 einen dringenden Appell an den Generalsekretär der Vereinten Nationen, alle in der Kambodscha-Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. November 1979 enthaltenen Möglichkeiten auszuschöpfen, einschließlich der Einberufung einer internationalen Konferenz über Kambodscha. 17020* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die Bundesregierung wird auch weiterhin zusammen mit ihren europäischen Partnern und ihren Verbündeten, in enger Abstimmung mit den ASEAN-Staaten, alles in ihrer Macht Stehende tun, um den notleidenden Menschen in Kambodscha zu helfen und das Kambodscha-Problem einer friedlichen Lösung zuzuführen. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Graf Stauffenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 3 und 31): Ist die Bundesregierung aktiv darum bemüht, zusammen mit den anderen Regierungen der EG-Mitgliedstaaten eine einheitliche Paßform für den sogenannten Europapaß zu schaffen, und, falls ja, wie ist der Stand der Angelegenheit? Hat die Sowjetunion oder die „DDR" angekündigt, sie werde dem neuen Paß die Anerkennung als gültiges Reisepapier für die Bewohner Berlins verweigern, wenn ja, in welcher Form, und sieht die Bundesregierung eine solche Weigerung als vereinbar mit dem Viermächteabkommen, den anderen Berliner Abkommen und dem Grundlagenvertrag mit der „DDR" an? Zu Frage B 3: Das Vorhaben, ein einheitliches europäisches Paßformular einzuführen, geht auf einen Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974 zurück. Seither bemüht sich die Bundesregierung mit den Regierungen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft darum, als ersten Schritt zu einer europäischen Paßunion die Paßformulare zu vereinheitlichen und den sogenannten Europapaß zu schaffen. Die Bundesregierung verkennt dabei allerdings nicht die Schwierigkeiten, die der Verwirklichung des Vorhabens noch entgegenstehen. Zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten muß insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden, — in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmusters abgefaßt sein sollten, — durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden könnte und — ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften" oder der Name des jeweiligen Mitgliedstaates erscheinen sollte. Hinzu kommt, daß die in den letzten Jahren in den Mitgliedstaaten gewonnenen sicherheitstechnischen Erkenntnisse untereinander ausgetauscht und bei der technischen Gestaltung des neuen Passes mit dem Ziel seiner höchstmöglichen Fälschungssicherheit berücksichtigt werden müssen. Nach dem gegenwärtigen Stand der Angelegenheit sieht sich die Bundesregierung außerstande, eine hinreichend zuverlässige Zeitvorstellung darüber zu äußern, wann der „Europapaß" für die Ausgabe an die Bürger der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zur Verfügung stehen wird. Zu Frage B 31: Eine diesbezügliche Ankündigung der Sowjetunion oder der DDR ist der Bundesregierung nicht bekannt. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 4 und 5): Wieviel Wochenstunden, Nachrichten und andere Formen der Information und Kommentierung, der Berichte und der Features, Musik- und sog. Hörerprogramme, senden in deutscher Sprache Radio „Moskau", Radio „Kiew", Radio „Frieden und Fortschritt", Radio Warschau, Radio Prag, Radio Budapest, Radio Peking, Radio Hanoi, Radio Pjöngjang, Radio Tirana, Radio Belgrad, Zagreb und Ljubljana? Wieviel Wochenstunden in deutscher Sprache senden die Rundfunkstationen in: Beirut, Amman, Damaskus, Bagdad, Teheran, Jerusalem, Kairo, Tripolis, Algier, Tunis und Rabat? Zu Frage B 4: Im einzelnen senden in deutscher Sprache pro Woche: — Radio Moskau 42 Stunden — Radio Kiew 3,5 Stunden — Radio „Frieden und Fortschritt" 3,5 Stunden — Radio Warschau 35 Stunden — Radio Prag 17,5 Stunden — Radio Budapest 14 Stunden 40 Minuten — Radio Belgrad (Radio Jugoslawien") 7 Stunden — Radio Tirana 28 Stunden — Radio Peking 14 Stunden Es handelt sich dabei jeweils überwiegend um politische Informations-, Kommentar- und Nachrichtensendungen. Radio Zagreb, Radio Ljubljana sowie Radio Hanoi und Radio Pjöngjang senden kein Programm in deutscher Sprache. Die Mehrzahl der deutschsprachigen Sendungen erreicht die Bundesrepublik Deutschland über Kurzwelle, doch wird verschiedentlich, insbesondere im europäischen Raum, auch mit Mittelwellensendern gearbeitet. Zu Frage B 5: Von den hier namentlich genannten Rundfunkstationen senden nur Radio Teheran und Radio Kairo Programme in deutscher Sprache, und zwar: — Radio Teheran 3,5 Stunden pro Woche, — Radio Kairo 3,5 Stunden pro Woche. Überdies sendet auch Radio Bagdad ein deutschsprachiges Programm, und zwar ebenfalls 3,5 Stunden pro Woche. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17021* Die Empfangsqualität der drei genannten Rundfunkstationen ist abhängig von wechselnden Ausbreitungsbedingungen und kann durch auftretende atmosphärische Störungen weiter beeinträchtigt werden. Überdies treten insbesondere bei Radio Teheran gelegentlich Frequenzschwankungen auf. Ich möchte darauf hinweisen, daß infolge von zum Teil kurzfristigen Änderungen der Programmstruktur auch die Länge des deutschsprachigen Programms einzelner Rundfunkstationen Schwankungen unterworfen sein kann. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 6 und 7): Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß US-Botschafter Rush — nach seinen eigenen Angaben vergangene Woche im Deutschen Fernsehen (SFB) — während der Berlin-Verhandlungen ohne Wissen der Engländer und Franzosen Sondergespräche mit den sowjetischen Botschaftern in Berlin und Bonn geführt, davon den damaligen Bundeskanzler jeweils verständigt und ihn konsultiert und der ViererGruppe schließlich einen nahezu fertigen Vertragsentwurf vorgelegt habe, der zwischen den Vertretern der USA und der UdSSR ausgehandelt gewesen wäre, während die anderen Vertreter keine Ahnung davon gehabt hätten? Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, daß US-Botschafter Rush — nach einem Kommentar im Berliner „Tagesspiegel" vom 28. März 1980 — sich bei dem damaligen Bundeskanzler über Geheimgespräche des Staatssekretärs Bahr mit den Russen beklagt habe, von dem es heißt, er ,habe signalisiert, was ah die Deutschen annehmen würde, auch wenn die westlichen Alliierten dazu noch nicht bereit seien? Zu Frage B 6: Die Verhandlungen, die in den Abschluß des Viermächteabkommens vom 3. September 1971 mündeten, sind zwischen den Vereinigten Staaten, Frankreich, Großbritannien und der Sowjetunion als den Inhabern der obersten Gewalt in Berlin geführt worden. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung, die nicht Verhandlungspartner war, sein, zu der Art und Weise, wie die sehr sensitiven und im übrigen vertraulichen Verhandlungen zwischen den Alliierten und der Sowjetunion geführt wurden, Stellung zu nehmen. Dies gilt auch für die Erklärungen von Ex-Botschafter Rush. Zu Frage B 7: Die Drei Mächte sind von der Bundesregierung fortlaufend über die Gespräche unterrichtet worden, die sie nach Abschluß des Moskauer Vertrags mit der Sowjetunion über die weitere Gestaltung der Beziehungen geführt hat. Fragen, die Gegenstand der Verhandlungen der Drei Mächte mit der Sowjetunion waren, sind zwischen den Drei Mächten und der Bundesregierung in allen Einzelheiten abgestimmt worden. Botschafter Rush hatte daher keinen Anlaß, sich beim Bundeskanzler zu beklagen; er hat dies in seinem Interview auch nicht behauptet. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 8, 9, 10 und 11): Welche konkreten Ergebnisse zeitigte der am 27. März 1980 begonnene Besuch einer offiziellen Delegation der Regierung Nikaraguas und der FSLN in bezug auf künftige Hilfsmaßnahmen der DDR für den Wiederaufbau Nikaraguas, und wie bewertet die Bundesregierung diese Vereinbarungen im einzelnen? Welche Unterstützung im zivilen und militärischen Bereich leistete die DDR der sandinistischen Befreiungsfront bis zum Sturz des SomozaRegimes und seitdem? Wie beurteilt die Bundesregierung die von Humberto Ortega und Paul Verner am 31. März unterzeichnete Vereinbarung über eine Zusammenarbeit zwischen der SED und der FSLN unter dem Eindruck der wiederholt betonten Unabhängigkeit und Neutralität der FSLN und der „Regierung der Nationalen Erneuerung" Nikaraguas? Wird die Bundesregierung trotz des offensichtlichen kommunistischmilitanten Charakters dieses Staatsbesuchs in der DDR an ihrem Kurs der unkonditionierten Hilfe für Nikaragua festhalten, und welche Einzelmaßnahmen sind in diesem Zusammenhang für die nächste Zukunft geplant? Zu Frage B 8: Die Bundesregierung hat hierüber keine gesicherten Erkenntnisse. Die Ausführungen in den DDR-Medien über das Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit lassen darauf schließen, daß in diesem Abkommen auch Hilfsmaßnahmen auf jenem Gebiet vorgesehen sind. Eine Bewertung des Abkommens sowie der übrigen abgeschlossenen Vereinbarungen ist derzeit angesichts der bislang unzureichenden Informationsbasis nicht möglich. Zu Frage B 9: Hinsichtlich der Unterstützung bis zum Sturz des Somoza-Regimes bestehen — allerdings nicht gesicherte — Erkenntnisse, daß die DDR — neben anderen Warschauer Pakt-Staaten — der sandinistischen Befreiungsfront leichte Waffen geliefert hat. Seit dem Sturz des Somoza-Regimes hat die DDR die neue Regierung durch sogenannte Solidaritätssendungen (Medikamente, Schulbücher u. a.) sowie die Pflege von sandinistischen Befreiungskämpfern in DDR-Krankenhäusern unterstützt. Gesicherte Erkenntnisse über Höhe und Einzelheiten der Hilfe liegen nicht vor; nach Schätzungen liegt ihre finanzelle Dimension bei 1 bis 2 Millionen DM. Zu Frage B 10: Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den Inhalt der Vereinbarung vor. Sie geht davon aus, daß die nikaraguanische Seite dafür Sorge getragen hat, diese Vereinbarung so zu fassen, daß hierdurch die politische Linie der Blockfreiheit, die nach wiederholten Erklärungen der FSLN sowie der nikaraguanischen Regierung die Grundlage der Außenpolitik Nikaraguas ist, nicht in Frage gestellt wird. Zu Frage B 11: Die Lage in Nikaragua ist nach wie vor gekennzeichnet durch Not, Hunger und Unsicherheit der weiteren politischen und wirtschaftlichen Entwicklung. 17022* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die Bundesregierung ist bei aller Skepsis der Auffassung, daß die demokratische Entwicklung in Nikaragua zu nicht geringen Teilen von der Hilfe des Westens abhängt. Unsere Hilfe dient der Überwindung unmittelbarer Not, dem Wiederaufbau des zerstörten Landes und damit der Stützung der gemäßigten demokratischen Kräfte. Sie berücksichtigt die politische Entwicklung in der gesamten Region Mittelamerika und Karibik. Über Einzelmaßnahmen der EH für die Zukunft wird Ende dieses Monats in Managua verhandelt werden. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 12): Inwieweit verhindert die CFA-Währung eine gleichberechtigte Beteiligung der EG-Mitgliedstaaten an der wirtschaftlichen Entwicklung der sogenannten frankophonen afrikanischen Länder? Die ehemals von Frankreich abhängigen Länder Afrikas sind durch das CFA-Währungssystem in die Franc-Zone eingebunden. Sie halten Währungsreserven in der französischen Zentralbank, die wiederum zur Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten innerhalb dieser Ländergruppe eingesetzt werden können. Wenngleich dieses Währungssystem die Zusammenarbeit mit Frankreich erleichtert, so müssen bei Betrachtung des Handels- und Zahlungsverkehrs dieser Länder mit Frankreich in erster Linie historisch gewachsene, traditionelle Bindungen in Rechnung gestellt werden, die eine engere Anlehnung an Frankreich verständlich erscheinen lassen, ohne daß daraus eine Benachteiligung anderer EG-Mitgliedstaaten abgeleitet werden könnte. Eine eindeutig bestimmbare Diskriminierung auf Grund devisenrechtlicher Bestimmungen ist bisher nicht erkennbar. Positive Auswirkungen, die das CFA-System auf Zahlungsbilanz- und allgemeine wirtschaftliche Lage in den genannten afrikanischen Ländern ausübt, liegen durchaus im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß sowohl die frankophonen wie auch die übrigen Entwicklungsländer Afrikas, der Karibik und des Pazifik durch die Lomé-Abkommen mit der Gemeinschaft verbunden sind. Handelspolitische, finanzielle und sonstige Vergünstigungen aus diesen Vereinbarungen kommen allen Vertragspartnern in gleicher Weise zugute. Anlage 23 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 13): Hat der Bundeskanzler Präsident Sadat für seine einzigartige, mutige und menschliche Geste, dem Schah von Persien Asyl zu gewähren, seine Hochachtung ausgesprochen — wenn ja, in welcher die politische Position Sadats stärkenden Form geschah dies? Das enge Einvernehmen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten reflektiert die ausgezeichneten Beziehungen zwischen unseren beiden Ländern. Ein besonderer Anlaß, zu bestimmten Schritten der ägyptischen Regierung gegenüber Dritten Stellung zu nehmen, ergibt sich daraus nicht. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 14 und 15): Gehört es nach dem Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1967 zu den Aufgaben eines Botschafters, wenn der Botschafter der Volksrepublik Polen die Rechtsprechung höchster deutscher Gerichte, darunter des Bundesverfassungsgerichts, ebenso wie die verfassungsmäßige Länderkompetenz im Schulwesen und bei der Zulassung von Schulbüchern in Bielefeld aufs schärfste angriff (NWZ vom 1. März 1980), oder handelt es sich dabei um eine völkerrechtswidrige Einmischung in innere Angelegenheiten der Bundesrepublik Deutschland? Trifft es zu, daß bei den Bielefelder deutsch-polnischen Gesprächen, bei denen die Bundesregierung vertreten war, für den Jugendaustausch von polnischer Seite gefordert wurde, daß die deutschen Jugendlichen, die nach Polen kommen, genaue Kenntnisse über die kommunistischen Strukturen mitbringen und unter ihnen Jugendliche mit kommunistischer Einstellung sein müßten? Zu Frage B 14: Ihre Frage bezieht sich offenbar auf einen Vortrag, .den der polnische Botschafter am 28. Februar 1980 in Bielefeld gehalten hat. Dabei gehen Sie nicht vom Text des Vortrages, sondern lediglich von einer Pressemeldung aus, die den Ausführungen des Botschafters meiner Ansicht nach sachlich nicht gerecht wird. Bei einer Lektüre des Gesamttextes werden Sie feststellen, daß Botschafter Chylinski in seinem Vortrag die Entwicklung der deutsch-polnischen Beziehungen insgesamt sehr positiv gewürdigt, allerdings in diesem Rahmen auch Ihnen bekannte kritische polnische Standpunkte dargelegt hat. Ich würde es nicht für sinnvoll halten, einem Botschafter das Recht abzusprechen, Auffassungen seiner Regierung über die Beziehungen zum Gastland auch öffentlich zu vertreten. Zu Frage B 15: Der polnische Botschafter Chylinski, der bei der deutsch-polnischen Tagung am 27./28. Februar i 980 in Bielefeld das maßgebende Referat gehalten hat, hat darin nicht gefordert, daß deutsche Jugendliche, die nach Polen kommen, genaue Kenntnisse der kommunistischen Strukturen mitbringen und unter ihnen Jugendliche mit kommunistischer Einstellung sein müßten. Auch aus den dem Auswärtigen Amt zur Verfügung stehenden sonstigen Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte für eine derartige Forderung. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17023* Ich bin aber gern zu weiteren Ermittlungen bereit, wenn Sie mir angeben, wer auf polnischer Seite während der Tagung diese Forderung erhoben haben soll. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 16 und 17): Welche Chancen sieht die Bundesregierung, einen „Europapaß", wie ihn das Europäische Parlament in seiner' Entschließung vom 12. März 1980 einmütig forderte, einzuführen? Wann rechnet die Bundesregierung mit der Existenz eines einheitlichen „Europapasses"? Der Plan, einen europäischen Paß in den neun Mitgliedstaaten der EG einzuführen, beruht auf einem Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahre 1974. Die Bundesregierung begrüßt, daß auch das Europäische Parlament sich der Paßfrage angenommen hat. Sie wird das Projekt eines Europa-Passes weiter unterstützen und fördern. Ein konkreter Zeitpunkt für die Einführung kann jedoch zur Zeit noch nicht genannt werden. Denn zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten der EG muß insbesondere noch Einigung darüber erzielt werden, — in welchen Sprachen die Drucktexte des Paßmuster abgefaßt sein sollen, — durch welchen Rechtsakt der Paß eingeführt werden kann und — ob auf dem Einband und der Titelseite des Passes an erster Stelle die Bezeichnung „Europäische Gemeinschaften" oder der Name des jeweiligen Mitgliedsstaates erscheinen soll. Im übrigen sollten die in den letzten Jahren in den Mitgliedsstaaten gesammelten sicherheitstechnischen Erfahrungen ausgetauscht und bei der technischen Gestaltung des neuen Passes mit dem Ziel seiner höchstmöglichen Fälschungssicherheit berücksichtigt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 18 und 19): Ist die Bundesregierung bereit, künftig nicht nur über die „besonderen Vorkommnisse" in Kernkraftwerken, sondern in allen kerntechnischen Anlagen, inclusive der Wiederaufarbeitungsanlage in Karlsruhe, dem Parlament zu berichten? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag eine Auflistung der besonderen Vorkommnisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe zukommen zu lassen, die zu erhöhten radioaktiven Angaben und/ oder zu Störungen des Betriebsablaufs geführt haben? Zu Frage B 18: Die Bundesregierung ist grundsätzlich bereit, den Deutschen Bundestag künftig auch über sicherheitstechnisch bedeutsame besondere Vorkommnisse in kerntechnischen Anlagen, die keine Kernkraftwerke sind, zu unterrichten. Sie wird die Anfertigung eines Berichts über etwaige Vorkommnisse veranlassen und ihn im Einvernehmen mit der jeweils betroffenen Landesbehörde dem Parlament zuleiten. Zu Frage B 19: Im Rahmen der vorgesehenen Unterrichtung des Parlaments hat der Bundesminister des Innern die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), Köln, beauftragt, in der Vergangenheit aufgetretene sicherheitstechnisch bedeutsame besondere Vorkommnisse in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe, die von der GRS erfaßt werden, zusammenzustellen. Die Auflistung wird dem Parlament zugeleitet werden, sobald sie vorliegt. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 20 und 21): Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, den 8. Juni 1980 zum autofreien Sonntag zu erklären, obwohl an diesem Tag eine große Zahl von Reisenden aus der Bundesrepublik Deutschland vom deutschen Katholikentag in Berlin heimreisen wollen? Beabsichtigt die Bundesregierung, Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, ab Sommer 1981 eine gleichzeitige Dauer der Sommerzeit in allen europäischen Ländern zu erreichen? Zu Frage B 20: Der 8. Juni 1980 wurde von sechs großen, bundesweit tätigen Umwelt-, Naturschutz-, Heimat- und Wanderverbänden (Deutscher Naturschutzring, Deutscher. Heimatbund, Verband Deutscher Gebirgs- und Wandervereine, Bund für Umwelt- und Naturschutz, Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz, Arbeitsgemeinschaft für Umweltfragen) — also nicht von der Bundesregierung - zum autofreien Sonntag aufgerufen. Der Bundesminister des Innern unterstützt diesen Aufruf, der Anstöße geben soll und eine Geste der Solidarität zugunsten jener sein kann, die täglich und nächtlich von dem Lärm und den Abgasen unserer Motorfahrzeuge belästigt werden. Selbstverständlich ist, daß alles auf freiwilliger Basis durchgeführt wird. An ein Gebot oder Verbot der Regierung ist nicht gedacht. Mit der Aktion soll auch kein psychologischer Zwang ausgeübt werden. Vielmehr bedeutet die Freiwilligkeit der Aktion auch Toleranz gegenüber denjenigen, die an diesem Tag das Auto unabweisbar brauchen. Auch die Umweltminister und -senatoren der Länder treten für den autofreien Sonntag ein. Die Umweltministerkonferenz hat am 11. Februar 1980 einstimmig einen Beschluß über Ziele und Aktions- 17024* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 vorschläge für einen umweltfreundlichen Gebrauch des Autos gefaßt, in dem es u. a. heißt: „Insbesondere wird sie Aktionen unter dem Motto ,Heute bleibt das Auto zu Hause' für den 8. Juni 1980 fördern. Die Umweltministerkonferenz wird die Konferenzen der Innen-, Verkehrs- und Wirtschaftsminister bitten, die geplanten Maßnahmen zu unterstützen. Der Bundesminister des Innern wird gebeten, die Aktionen mit bundesweiten Verbänden vorzubereiten und für ihre Verwirklichung Sorge zu tragen." Die Terminüberschneidung mit dem gleichfalls am 8. Juni 1980 zu Ende gehenden 86. Deutschen Katholikentag in Berlin ist bedauerlich, denn nicht alle Teilnehmer dieses Katholikentages werden öffentliche Verkehrsmittel benutzen oder erst einen Tag später heimreisen können. Ich habe Verständnis, wenn einige für ihre Rückfahrt auf das Auto angewiesen sind. Zu Frage B 21: Die Bundesregierung steht schon jetzt in Kontakt mit zahlreichen europäischen Staaten, insbesondere mit den Mitgliedstaaten der EG, um eine möglichst weitgehende Übereinstimmung der Anfangs- und Enddaten der Sommerzeit in denjenigen Ländern zu erreichen, die 1981 Sommerzeit einführen wollen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Krey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 22 und 23): Trifft es zu, wie der Kölner Stadt-Anzeiger, Ausgabe NR vom 5. März 1980, behauptet, daß das mit Mitteln des Bundes im Kellergeschoß der Johannes-Gutenberg-Realschule in Bergisch Gladbach-Bensberg ausgebaute Hilfskrankenhaus seit mehr als zehn Jahren ständig unter Grundwasser steht und somit für die zusätzliche krankenhausmäßige Versorgung bei Massenunglücken und Seuchenfällen, insbesondere aber im Verteidigungsfall, nicht einsatzfähig ist, und wann kann bejahendenfalls mit der Abhilfe dieser und gegebenenfalls noch weiterer Mißstände gerechnet werden? Wie steht es ansonsten um die Funktionsfähigkeit der Hilfskrankenhäuser in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist der Prozentsatz der Hilfskrankenhäuser, deren Einsatzbereitschaft durch eine Übung oder durch einen ernsten Einsatz erprobt werden konnte? Zu Frage B 22: Der Zustand und die Funktionsfähigkeit der baulich vorbereiteten Hilfskrankenhäuser werden von den jeweils zuständigen Landesbehörden in regelmäßigen Abständen jährlich überprüft. Die letzte Überprüfung des im Gebäude der Johannes-Gutenberg-Realschule in Bergisch Gladbach-Bensberg vorgesehenen Hilfskrankenhauses durch den Regierungspräsidenten in Köln fand im November 1979 statt. Hierbei wurde festgestellt, daß im Eingangsbereich des Kellergeschosses erneut Wasser vorhanden war, obwohl die im Jahre 1973 aufgetretenen baulichen Mängel seinerzeit auf Grund eines Sachverständigengutachtens beseitigt wurden. Nach den Feststellungen der zuständigen Landesbehörden war bzw. ist durch das nach starken Regenfällen vorübergehende Auftreten einer geringen Wassermenge im Eingangsbereich des Kellergeschosses die Funktionsfähigkeit des gesamten Hilf skrankenhauses nicht in Frage gestellt. Die vom Land veranlaßte Prüfung, durch Drainagemaßnahmen Abhilfe zu schaffen, sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage B 23: Außer der vorgenannten regelmäßigen Überprülung der Hilfskrankenhäuser werden seit einigen Jahren spezielle Hilfskrankenhausübungen durchgeführt, bei denen die Einsatzfähigkeit sowohl in materieller als auch in personeller Hinsicht erprobt wird. Bis 1979 wurden 7 Übungen mit überregionalem Charakter in den Ländern Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein durchgeführt, in die 9 im geschützten bzw. teilgeschützten Ausbau vorbereitete Hilfskrankenhäuser einbezogen wurden. Im Laufe dieses Jahres werden zwei weitere Übungen in Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein stattfinden. Somit sind von den 55 im geschützten bzw. teilgeschützten Ausbau fertiggestellten Hilfskrankenhäusern etwa 20 Prozent übungsweise erprobt worden. Es ist geplant, diese Übungen künftig in verstärktem Umfang durchzuführen. Sie sollen sich zunächst weiterhin auf Objekte erstrecken, die mit erheblichen Mitteln des Bundes errichtet wurden, und in denen auch die Ausstattung des Hilfskrankenhauses teilweise eingelagert ist. Darüber hinaus ist vorgesehen, bei späteren Übungen auch diejenigen Objekte, in denen Vorbereitungen baulicher Art lediglich in oberirdischen Gebäudeteilen getroffen wurden, einzubeziehen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 24 und 25): Ist die Bundesregierung bereit, auf den Abschluß einer verbindlichen völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der französischen Republik hinzuwirken, um eindeutig zu regeln, welche Vorgänge, Vorfälle oder Störfälle in grenznahen Kernkraftwerken dem Vertragspartner unverzüglich gemeldet werden müssen? Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeiten und die zeitliche Dauer bis zum Abschluß einer derartigen völkerrechtlichen Vereinbarung, die dringend erforderlich scheint, um die verständliche Beunruhigung der Bevölkerung im grenznahen Raum wenigstens bezüglich der schnellen Unterrichtung Rechnung zu tragen? Zu Frage B 24: Im Rahmen der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen — Arbeitsgruppe Notfallschutz — ist bereits eine Meldeverbindung zwischen der Präfektur Colmar und dem Regierungspräsidium Freiburg eingerichtet. Diese auf einer Absprache mit der französischen Seite beruhende Meldeverbindung soll durch den Abschluß einer entsprechenden völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen der Regierung der französischen Republik und der Bundesregierung auf eine rechtlich verbindliche Grundlage gestellt werden. Ein entsprechender Vereinbarungs- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17025* entwurf ist erarbeitet worden und wird zur Zeit mit den Ressorts und den betroffenen Bundesländern abgestimmt, um ihn dann abschließend mit Frankreich zu verhandeln. Zu Frage B 25: Nach Abschluß der Verhandlungen mit der französischen Regierung muß vor Unterzeichnung der Vereinbarung die förmliche Zustimmung sämtlicher Bundesländer eingeholt werden nach Maßgabe der Lindauer Absprache, mit der sich die Bundesregierung und die Staatskanzleien der Länder am 14. November 1957 über die Zusammenarbeit beim Abschluß völkerrechtlicher Übereinkünfte verständigt haben. Ein konkreter Zeitpunkt für die Unterzeichnung der Vereinbarung kann daher zur Zeit noch nicht genannt werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 26, 27 und 28): Ist im Fall des Visumzwangs — und in welcher Weise — sichergestellt, daß die deutschen und ausländischen Fluggesellschaften nur diejenigen Personen zu deutschen Flughafen befördern, die schon beim Abflug in ihrem Heimatland einen entsprechenden Sichtvermerk in ihren Pässen aufweisen können? Ist der Bundesregierung bekannt, daß auch solche Personen aus Ländern mit Visumzwang auch ohne entsprechenden Sichtvermerk in die Bundesrepublik Deutschland einreisen können, wenn sie beim Abflug die Bundesrepublik Deutschland nur als Transitland angeben? In wie vielen Fällen wurden seit November 1979 auf den einzelnen Flughäfen in der Bundesrepublik Deutschland bei ankommenden Asylbewerbern gefälschte Pässe festgestellt, und was geschah mit diesen gefälschten Pässen? Zu Frage B 26: Die am 30. März 1980 in Kraft getretene Ausdehnung der Sichtvermerkspflicht auf Afghanistan, Äthiopien und Sri Lanka soll den Zustrom der Asylbewerber kanalisieren. Die Erfüllung der humanitären Verpflichtungen gegenüber Flüchtlingen wird dadurch nicht eingeschränkt. Die Botschaften wurden angewiesen, begründete Fälle humanitärer Härte — dazu gehören auch politisch Verfolgte — bei der Visaerteilung zu berücksichtigen. Personen, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, soll die Einreise verwehrt werden. Gleichzeitig soll durch eine enge Zusammenarbeit insbesondere mit dem UNHCR sichergstellt werden, daß die Entscheidung über den Transport in die Bundesrepublik Deutschland nicht von Fluggesellschaften nach allein kommerziellen Gesichtspunkten getroffen werden kann. Es gibt allerdings keine rechtliche Handhabe, Verkehrsträger zu zwingen, Ausländer, denen der erforderliche Sichtvermerk nicht erteilt wurde, von der Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland auszuschließen. Die Bundesregierung hat hier nur die Möglichkeit, an die Verantwortlichen der betreffenden Fluggesellschaften zu appellieren. Dies ist geschehen. Auf Anregung des Bundesministers des Innern hat sich der Bundesminister für Verkehr mit Rundschreiben vom 28. März 1980 an die Deutschen Luftverkehrsgesellschaften und an die Interessenvertretung der Luftverkehrsgesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland (BARIG) gewandt mit der Bitte, bei sichtvermerkspflichtigen Flugreisenden darauf zu achten, daß diese beim Abflug in die Bundesrepublik Deutschland im Besitz eines Sichtvermerks sind. Am gleichen Tag hat das Auswärtige Amt die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Rom, Khartum und Zürich angewiesen, in diesem Sinne an die örtlichen Büros der betreffenden Fluggesellschaften heranzutreten und sie zu bitten, Flugreisende für die Beförderung in die Bundesrepublik Deutschland nur dann anzunehmen, wenn diese einen gültigen Sichtvermerk vorweisen können. Überdies sind unsere Botschaften in den Krisengebieten an die Regierungen der Gastländer herangetreten, damit diese entsprechenden Einfluß auf ihre Fluggesellschaften ausüben. Der Bundesminister des Innern hat beim Auswärtigen Amt angeregt, die Botschaften anzuweisen, in begründeten Fällen humanitärer Härte auch dann für die Sicherstellung des Transports zu sorgen, wenn der in akuter Not befindliche Flüchtling nicht über die finanziellen Mittel zur Ausreise verfügt. Zu Frage B 27: Sichtvermerkspflichtige Ausländer, die beim Abflug die Bundesrepublik Deutschland als Transitland angeben, können nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 der Verordnung zur Durchführung des Ausländergesetzes (DVAuslG) im Flugdurchgangsverkehr ohne Sichtvermerk einmal auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zwischenlanden, dürfen dann aber den Transitbereich des Flughafens nicht verlassen. Sie können außerdem im Zuge der Durchreise zu einem anderen in der Nähe gelegenen Flughafen überwechseln. Zu Frage B 28: Auf die Ausübung des Asylrechts kann die Benutzung eines gefälschten oder verfälschten Passes grundsätzlich keinen Einfluß haben. Wenn Flüchtlinge gefälschte oder verfälschte Pässe benutzen, so ist dafür in aller Regel eine Notlage ausschlaggebend. Fluchtwilligen Personen wird häufig von den Regierungen ihrer Heimatstaaten ein Paß nicht ausgestellt. Seit November 1979 wurden bei Asylbewerbern auf dem Flughafen Düsseldorf 10 auf dem Flughafen Köln/Bonn 2 auf dem Flughafen Frankfurt/Main 342 und auf dem Flughafen Stuttgart 851 insgesamt also 1 205 gefälschte oder verfälschte Pässe festgestellt. 17026* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die Pässe wurden nach § 111 b StPO sichergestellt. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 29): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Lärmschutzbestimmungen des Bundes, insbesondere die Grenzwertfestsetzungen und Meßvorschriften, nicht den Besonderheiten der Lärmbelästigungen durch Schießanlagen gerecht werden, und plant sie daher, eine Ergänzung dieser Vorschriften in dieser Hinsicht vorzubereiten? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Kenntnisstand auf dem Gebiet der Messung und Bewertung von Schießlärm — insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Nachbarschaft von Schießanlagen — derzeit nicht ausreicht, um ergänzende Regelungen, die auf die Besonderheiten von Schießanlagen abzustellen, zu schaffen. Der Bundesminister des Innern hat deshalb im vergangenen Jahr das Umweltbundesamt beauftragt, im Rahmen des Umweltforschungsplanes einen Forschungsauftrag über die Messung und Bewertung der Geräuschimmissionen in der Umgebung von Schießanlagen zu vergeben. Die Untersuchung soll außer der Klärung von Fragen der physikalischen Erfassung von Schießgeräuschen auch Erhebungen über die Reaktion der Bevölkerung auf derartige Geräusche umfassen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und inwieweit geltende Regelungen zu ergänzen sind. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 30): Welche Stellungnahme hat die Bundesregierung zum Memorandum der Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben vom 28. Februar 1980, das der Bundesregierung zugestellt wurde, abgegeben? Das Memorandum vom 28. Februar der Arbeitsgruppe Rechtshilfe Gorleben, das neben anderen dem Herrn Bundeskanzler und mir zugestellt wurde, habe ich mit dem Bundeskanzleramt, dem Bundesministerium für Wirtschaft und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie erörtert. Die dabei einvernehmlich erzielte Stellungnahme stelle ich Ihnen gerne zur Verfügung. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Helmrich (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 32 und 33): Aus welchen Gründen wurden bisher Wehrdienstzeiten, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres geleistet wurden, bei der Berechnung des Besoldungsdienstalters (BDA) nicht angerechnet? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß künftig solche Wehrdienstzeiten zur Vollendung des 17. Lebensjahres auf das BDA angerechnet werden, zumal es sich in der Regel nicht um einen freiwillig vorzeitigen Eintritt in den öffentlichen Dienst/Wehrdienst handelt? Nach § 28 Abs. 3 Nr. 4 des Bundesbesoldungsgesetzes sind die dort genannten, nach Vollendung des 17. Lebensjahres liegenden Zeiten, darunter auch die von Ihnen angesprochenen Zeiten eines nichtberufsmäßigen Wehrdienstes, bei der Festsetzung des Besoldungsdienstalters (BDA) voll zu berücksichtigen. Dadurch wird vermieden, daß sich der Eintritt des mit der Vollendung des 21. Lebensjahres beginnenden Regelbesoldungsdienstalters wegen solcher Zeiten über diesen Zeitpunkt hinaus verzögert. Eine solche Verzögerung kann dagegen grundsätzlich nicht eintreten, wenn und soweit die genannten Zeiten vor dem vollendeten 17. Lebensjahr liegen. Dies zeigen auch die konkreten Fälle, die in diesem Zusammenhang seit Jahren an den Bundesminister des Innern herangetragen werden. Stets beruht die vorgetragene Verzögerung des Besoldungsdienstalters-Beginns auf anderen, nicht berücksichtigungsfähigen Verzögerungszeiten (längere als vorgeschriebene Ausbildungszeiten, Prüfungswiederholungen, Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes usw.). Aus diesen Gründen halte ich die von Ihnen gewünschte Gesetzesänderung nicht für erforderlich. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 34): Welche Entschädigungen erhalten ehemalige deutsche Soldaten für die Zeit ihrer russischen Kriegsgefangenschaft bzw. russischer Strafgefangenschaft? Die Entschädigung für ehemalige deutsche Kriegsgefangene regelt sich, gleichgültig von welcher ausländischen Macht sie gefangengehalten wurden, nach dem „Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener (Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz — KgfEG)" in der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17027* Fassung. der Bekanntmachung vom 2. September 1971 (BGBl. I S. 1545). Die Entschädigungsleistung beträgt für jeden Kalendermonat des Festhaltens in ausländischem Gewahrsam vom 1. Januar 1947 an 30 Deutsche Mark. Bei längerem als zweijährigem ausländischen Gewahrsam erhöht sich dieser Betrag auf 60 Deutsche Mark monatlich. Vom fünften Gewahrsamsjahr an, jedoch frühestens ab 1. Januar 1951, wird eine zusätzliche Entschädigung von 20 Deutsche Mark für jeden Gewahrsamsmonat gewährt. Diese zusätzliche Entschädigung erhöht sich nach zwei, vier und sechs weiteren Gewahrsamsjahren jeweils um weitere 20 Deutsche Mark. Die Gesamtentschädigung ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 12 000 Deutsche Mark begrenzt. Mit dieser Entschädigung gelten etwa bestehende Ansprüche des Berechtigten wegen Freiheitsentziehung und Arbeitsleistung im ausländischen Gewahrsam gegen die Bundesrepublik Deutschland kraft Gesetzes als abgegolten. In Fällen, in denen der Kriegsgefangene während seiner Kriegsgefangenschaft von der ausländischen Gewahrsamsmacht in Strafhaft überführt wurde, gilt die gleiche Berechnung. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung kommt es für die Entschädigungsleistungen nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz nur auf den Grund an, weswegen der Betroffene in den ausländischen Gewahrsam genommen wurde, nicht aber auf den Grund dafür, weswegen er weiter festgehalten worden ist. Zusätzlich zu den genannten Entschädigungsleistungen kann in besonderen Notfällen noch eine Hilfe der Heimkehrerstiftung — Stiftung für ehemalige Kriegsgefangene — in Betracht kommen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 37): Warum ist bei den Verhandlungen über den zum 31. Dezember 1978 gekündigten Manteltarifvertrag für Auszubildende im öffentlichen Dienst noch kein Ergebnis erzielt worden und wie lange werden sich die Verhandlungen noch hinziehen? Die Aufnahme von Verhandlungen über die gewerkschaftlichen Forderungen zum Manteltarifvertrag für Auszubildende wurde im August 1979 für den 29. November 1979 zwischen den Tarifpartnern vereinbart. In den Verhandlungen am 29. November 1979 haben Bund, Länder und Gemeinden Verbesserungen angeboten. Daher konnte am 30. Januar 1980, als die Verhandlungen vereinbarungsgemäß fortgesetzt wurden, bereits eine Teileinigung erzielt werden. Die Forderungen der Gewerkschaft ÖTV und der Tarifgemeinschaft für Angestellte im öffentlichen Dienst enthalten jedoch aus der Sicht von Bund, Ländern und Gemeinden problematische Vorschläge, deren Verwirklichung erhebliche Auswirkungen auf die Ausbildungsplatzsituation haben können; eine Gesamteinigung und Wiederinkraftsetzung des — geänderten — Manteltarifvertrages konnte daher noch nicht erreicht werden. Bund, Länder und Gemeinden sind jedoch entschlossen, mit den Gewerkschaften ein für beide Seiten tragfähiges Ergebnis zu erzielen. Sie haben anläßlich der Lohnrunde in Stuttgart erneut ihre Bereitschaft erklärt, die Verhandlungen fortzusetzen. Ein Termin wird in Kürze vereinbart werden. Einen raschen Abschluß würde ich begrüßen. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 38): Treffen Veröffentlichungen zu, nach denen die Zahl der Mitarbeiterinnen im Schreibdienst in den Bonner Ministerien (Vergütungsgruppen VI b—IX BAT) in den vergangenen fünf Jahren um ca. 25 v. H. zurückgegangen sind, und auf welche Gründe führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück? Die Zahl der Stellen für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Schreib- und Fernschreibdienst (Verg: Gr. VII—IX BAT) in den obersten Dienstbehörden in Bonn ist von 2 427 im Jahr 1974 auf 1 858 im Jahr 1979 zurückgegangen; das ist ein Rückgang um ca. 23 v. H. Diese Entwicklung ist auf eine Forderung des Haushaltsausschusses zurückzuführen,. der bereits 1974 einer Anregung des Bundesrechnungshofes folgend eine Änderung des Verhältnisses von Schreibkräften zu Diktatberechtigten gewünscht hat. Die Anregung des Bundesrechnungshofes stimmt mit dem Ergebnis einer internen Überprüfung der Angemessenheit des Verhältnisses von Schreibkräften zu Diktatberechtigten durch den Bundesminister der Finanzen in seinem Haus überein. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 39 und 40): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der technische Stand von Katalysatoren zur Verminderung der Schadstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugmotoren ausreichend ist, um eine gesetzliche Herabsetzung der Grenzwerte für Schadstoffimmissionen zu rechtfertigen? Wie hoch wären die Kosten bei einer Verwendung von Katalysatoren im Verhältnis zu anderen Möglichkeiten der Schadstoffverminderung im Abgas von Kfz, und hält die Bundesregierung eine Kostenerhöhung bei einer möglichen drastischen Verminderung der Schadstoffe für vertretbar? Zu Frage B 39: Der Einsatz von bleiunempfindlichen Katalysatoren ist eines von mehreren Konzepten, um die von der Bundesregierung bei der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) und der EG vorgeschlagene Reduzierung der Grenzwerte für die Schad- 17028* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 stoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen um ca. 50 % zu erfüllen. Im Rahmen ihres Verkehrs-Emissions-Programms hat die Bundesregierung neben schadstoffarmen Antrieben auch die Entwicklung und Untersuchung verschiedener Katalysatorkonzepte gefördert. In Langzeitversuchen wurde nachgewiesen, daß mit Katalysatoren ausgerüstete Fahrzeuge über Fahrstrecken von 50 000 km die Grenzwertvorstellungen der Bundesregierung sicher erfüllen. Diese Untersuchungen wurden mit Kraftstoff mit dem in der Bundesrepublik zulässigen Bleigehalt von 0,15 g/1 durchgeführt. Die Wirksamkeit von Katalysatoren über längere Laufstrecken bei Verwendung von Kraftstoffen mit dem ab 1. Januar 1981 in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft zulässigen Bleigehalt von 0,4 g/1 wird z. Z. untersucht. Zu Frage B 40: Der Einsatz schadstoffarmer Motorkonzepte zur Erfüllung der von der Bundesregierung vorgeschlagenen verschärften Grenzwerte führt, im Vergleich mit einem 2-1-Ottomotor mit Vergaser und Spulenzündung, je nach verwendeten technischen Konzepten zu Herstellungsmehrkosten in Höhe von 50,—DM bis 650,— DM, im Durchschnitt von ca. 350,—DM pro Fahrzeug. Bei Verwendung bleiunempfindlicher Edelmetallkatalysatoren werden Produktionsmehrkosten in Höhe von 160,— DM bis 390,—DM erwartet. Die durch den Einsatz schadstoffarmer Konzepte erwarteten Mehrkosten hält die Bundesregierung für wirtschaftlich vertretbar. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 41): Trifft es zu, daß zwischen den Vorschriften für Dienststellen des Bundes und der Arbeitsstättenverordnung Widersprüche bestehen, falls ja, beabsichtigt die Bundesregierung, diese Vorschriften zur Qualität der Arbeitsplätze zu harmonisieren? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Gestaltung und Einrichtung der Arbeitsstätten in der öffentlichen Verwaltung nicht zum Nachteil der Bediensteten hinter den Regelungen zurückbleiben dürfen, die für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft gelten. Sie ist bereits seit längerem mit der Prüfung befaßt, ob und ggf. inwieweit im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes im Vergleich zur Arbeitsstättenverordnung und den auf ihrer Grundlage erlassenen Arbeitsstättenrichtlinien Regelungsdefizite bestehen, die beseitigt werden müssen. Die Prüfung erweist sich als nicht einfach, weil die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung und der Arbeitsstättenrichtlinien einerseits und die entsprechenden Richtlinien im Bereich des öffentlichen Dienstes andererseits vielfach nach unterschiedlichen Kriterien gestaltet sind. Von dem Ergebnis der Untersuchungen, die noch nicht abgeschlossen sind, wird es abhängen, inwieweit die Vorschriften des Bundes harmonisiert oder ggf. neue Regelungen 'des Bundes erlassen werden müssen, um den Bediensteten des Bundes die gleiche Qualität der Arbeitsplätze zu sichern wie den Arbeitnehmern in der gewerblichen Wirtschaft. Dabei werden die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes im Vergleich zur gewerblichen Wirtschaft gebührend zu berücksichtigen sein. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Mel- sungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 42): Hat die Bundesregierung und gegebenenfalls in welcher Form auf das NOC und auf das IOC eingewirkt um zu verhindern, daß bei den Olympischen Spielen in Lake Placid die Bundesrepublik Deutschland fälschlicherweise mit „FRG" und nicht mit „D" bzw. „GER" abgekürzt wurde, und ist der Bundesregierung bekannt, ob das NOC entsprechende Bemühungen beim IOC vorgenommen hat? Die Bundesregierung hat in Besprechungen mit NOK-Präsident Daume am 16. Januar und 29. März 1979 ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, daß auch nach dem beabsichtigten und am 9. Februar 1979 gefaßten Beschluß des NOK, die Mannschaft künftig unter Berücksichtigung der IOC-Regel 24 E mit „Bundesrepublik Deutschland" zu bezeichnen, die vom IOC bisher verwendete Kurzbezeichnung „GER" erhalten bleiben sollte. Sie hat Herrn Daume um entsprechende Bemühungen beim IOC gebeten. Nach Mitteilung des NOK konnte die weitere Verwendung der Kurzbezeichnung „GER" beim IOC jedoch nicht durchgesetzt werden. Das IOC hat in seinem offiziellen Anschriftenverzeichnis, das die genehmigten Namen der NOK's sowie die vom IOC offiziell verwendeten Kürzel enthält, für unsere Mannschaft unter Ableitung von der englischen Fassung der Langbezeichnung (,,Federal Republic of Germane”) die Kurzbezeichnung „FRG" festgelegt. Die Bundesregierung hat keine Möglichkeit, in der von Ihnen bezeichneten Weise auf das IOC unmittelbar einzuwirken. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 43): Ist die Bundesregierung bereit, über das Bundesarchiv zu veranlassen, daß im Freiheitsmuseum Rastatt der Beitrag der Soziallehren der christlichen Kirchen zu den Freiheitsbewegungen der Neuzeit dargestellt wird? Die Dauerausstellung in der Außenstelle Rastatt des Bundesarchivs — Erinnerungsstätte für die Freiheitsbewegungen in der deutschen Geschichte — konzentriert sich auf Ereignisse und Personen, die vom Ende des 18. Jahrhunderts dafür gewirkt haben, Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17029* Freiheit durchzusetzen. In ihr sind christliche Freiheitsbewegungen dieser Zeit berücksichtigt (Tafeln 41, 76 und 110); auf sieben Tafeln, die den Weg von der Reichsverfassung von 1849 zum Grundgesetz von 1949 darstellen, sind christliche politische Kräfte, vor allem die Zentrumspartei, angemessen vertreten. Die Dauerausstellung wird durch Sonder- und Wechselausstellungen ergänzt. Die Sonderausstellung „Von der Freiheit eines Christenmenschen", die im Frühjahr 1978 gezeigt wurde, hat die Soziallehren der christlichen Kirchen ausführlich berücksichtigt. Im Turnus der künftigen Wechselausstellungen hält die Bundesregierung eine Ausstellung über den Beitrag der Soziallehren der christlichen Kirchen zu den Freiheitsbewegungen der Neuzeit für wünschenswert. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 44): Trifft es zu, daß der Bundesinnenminister nach der Übernahme des Ressorts die Amtshilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die Bundeswehr untersagte und so Verfassungsfeinden unter den Wehrpflichtigen die Bildung von Zellen in der Bundeswehr ermöglichte, und wie wird die Bundesregierung in Zukunft sicherstellen, daß die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nicht beeinträchtigt wird und derartige Zellenbildungen unterbunden werden? Die Amtshilfe des Bundesamts für Verfassungsschutz für die Bundeswehr in der 1978 praktizierten Form wurde im Einvernehmen zwischen den Bundesministern des Innern und der Verteidigung nicht fortgeführt, nachdem sie auf datenschutzrechtliche Bedenken gestoßen war. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, daß hierdurch Extremisten unter den Wehrpflichtigen die Bildung von Zellen in der Bundeswehr ermöglicht wurde. Das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium der Verteidigung prüfen gegenwärtig, ob weitere Maßnahmen im Interesse der Sicherheit der Bundeswehr erforderlich sind. Sie sind sich darin einig, daß dem Persönlichkeitsschutz der Wehrpflichtigen Rechnung getragen werden muß. Eine Regelanfrage bei den Behörden für Verfassungsschutz ist nicht vorgesehen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 45 und 46): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die steuerliche Begünstigung der Nebeneinkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit zu einer steuerlichen Benachteiligung von teilzeitarbeitenden Frauen führt, wenn diese beispielsweise als Mütter kleiner Kinder eine wissenschaftliche oder künstlerische Teilzeitbeschäftigung ausüben, und die Einkünfte aus dieser Teilzeitarbeit höher versteuern müssen als die Einkünfte von Männern, die die gleiche Teilzeitarbeit als Nebentätigkeit leisten? Ist die Bundesregierung bereit, dieser steuerlichen Benachteiligung abzuhelfen, beispielsweise dadurch, daß die steuerliche Begünstigung der Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit auch dann gewährt wird, wenn sie nicht als Nebentätigkeit, sondern als Teilzeittätigkeit ausgeübt wird, etwa durch Festlegung einer Höchstgrenze dieser Einkünfte, bis zu der die steuerliche Vergünstigung gewährt wird? Zu Frage B 45: Nach § 34 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit ermäßigt besteuert werden, wenn sie neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 EStG oder aus einer freien Berufstätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG erzielt werden. Die Vorschrift gilt selbstverständlich für Männer und Frauen gleichermaßen. Sie kann jedoch keine Anwendung finden, wenn die Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit die einzigen Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit darstellen. Aus diesem Grunde ist § 34 Abs. 4 EStG bei einer Hausfrau und Mutter, die nur Einkünfte aus einer selbständigen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit hat, nicht anwendbar, obwohl diese Tätigkeit für diese Hausfrau aus ihrer Sicht eine „Teilzeitarbeit" darstellt. Steuerlich wird in diesem Falle eine solche Hausfrau und Mutter wie ein selbständig tätiger Wissenschaftler, Künstler oder Schriftsteller behandelt, der keine Einkünfte aus einer anderen Erwerbstätigkeit erzielt. Deshalb kann sie z. B. auch den Freibetrag für freie Berufe nach § 18 Abs. 4 EStG in Anspruch nehmen. Im übrigen wird der Tatsache, daß eine Frau als Hausfrau und Mutter tätig ist, jeweils unter bestimmten Voraussetzungen durch andere steuerliche oder außersteuerliche Maßnahmen, z. B. Splitting-Verfahren, Haushaltsfreibetrag, Mutterschaftsgeld, Rechnung getragen. Die Hausfrau und Mutter ist deshalb steuerlich nicht benachteiligt. Aus dem Vergleich mit einem Steuerpflichtigen, der Einkünfte aus einer nebenberuflichen wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerische Tätigkeit erzielt, läßt sich demgegenüber nichts herleiten. Zu Frage B 46: Eine Ausweitung des § 34 Abs. 4 EStG entsprechend der Intention Ihrer Frage würde dazu führen, daß die Einkünfte aus wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit generell ermäßigt besteuert werden müßten. Eine solche Maßnahme kann nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. George (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 47): Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das neue, seit 1. Januar 1980 praktizierte Umsatzsteuererhebungsverfahren zum Teil erhebliche Wartezeiten für ausländische Omnibusse an der Grenze zur Bundesre- 17030* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 publik Deutschland entstehen, und ist der Bundesregierung auch be- kannt, daß dadurch, daß Busfahrer den an der Grenze entstandenen Zeitverlust aufzuholen versuchen, im grenznahen Hotel- und Gaststättengewerbe spürbare Umsatzverluste eingetreten sind und eintreten, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das zeitaufwendige Verfahren zu vereinfachen? Die Neuregelung für die ausländischen Omnibusunternehmer besteht darin, daß sie die Umsatzsteuer für die Personenbeförderungen im Gelegenheitsverkehr ab 1. Januar 1980 ausnahmslos bei der zuständigen Zolldienststelle im Wege der Einzelbesteuerung zu entrichten haben (§ 16 Abs. 5 UStG 1980). Vorher war daneben wahlweise die normale Besteuerung durch das Finanzamt zugelassen (§ 16 Abs. 6 UStG 1973). Sie war 1968 eingeführt worden, um den ausländischen Omnibusunternehmern den Abzug der im Inland angefallenen Vorsteuern zu ermöglichen. Nunmehr werden die Vorsteuern auch bei der Anwendung der Einzelbesteuerung in einem besonderen Verfahren vergütet. Deshalb konnte jetzt auf das zweigleisige Besteuerungsverfahren verzichtet werden. Das macht auch das früher notwendige und von allen Beteiligten als umständlich empfundene Kontrollverfahren entbehrlich. Die Abfertigung an der Grenze ist durch die Neuregelung weitgehend unverändert geblieben. Neu ist lediglich, daß zu der schon bisher erforderlichen Anmeldung oder Anzeige der Fahrt die Steuerzahlung hinzugekommen ist. Das kann für einen Teil der Omnibusunternehmer eine gewisse Verzögerung bedeuten. Sie ist jedoch in aller Regel sehr gering. Ich halte daher die Befürchtung, daß dadurch der Aufenthalt in grenznahen Hotels und Gaststätten wegfallen würde, für unbegründet. Das Bundesministerium der Finanzen ist trotzdem bemüht, die Besteuerung in den vorliegenden Fällen noch weiter zu vereinfachen. Gegenwärtig wird daher geprüft, ob den Omnibusunternehmern, die häufig an derselben Eingangsstelle einreisen, gestattet werden kann, die Umsatzsteuer statt für jede einzelne Fahrt für alle Fahrten eines Monats über diese Eingangsstelle in einem Betrag zu zahlen. Ich gehe davon aus, daß damit den Anliegen aller Beteiligten ausreichend Rechnung getragen wurde. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 48): Trifft es zu, daß sich der Baubeginn (Erdarbeiten) für den Neubau der Grenzabfertigungsanlage beim Zollamt Bunderneuland, Landkreis Leer, weiter verzögert, weil neue Schwierigkeiten aufgetreten sind (Stichwort: Sieltief), und kann die Bundesregierung ihre Auskunft auf meine Schriftliche Anfrage- Nr. 34 B der Drucksache 8/3573 aufrechterhalten? Die Ausschreibung der Erdarbeiten hat sich wider Erwarten bis März 1980 verzögert; die Ausschreibungsfrist läuft am 22. April ab. Dementsprechend wird sich der Baubeginn von März auf Mai dieses Jahres verschieben. Schwierigkeiten hinsichtlich des Baugeländes (Sieltief) sind inzwischen ausgeräumt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 49 und 50): Welche Fälle sind dem Bundesfinanzminister in den letzten Jahren bekanntgeworden, in denen ein anderer Bundesminister sich hinsichtlich der Verwaltung von Haushaltsmitteln nicht an Richtlinien oder andere an die obersten Bundesbehörden gerichtete Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums gehalten hat, und wie hat der Bundesfinanzminister jeweils hierauf reagiert? Welchen Grad von Beachtung seiner Richtlinien und anderen an die obersten Bundesbehörden gerichteten Rundschreiben in Haushaltsangelegenheiten verspricht sich der Bundesfinanzminister, wen er bei Nichtbeachtung solcher Richtlinien wenn e oder Rundschreiben so reagiert wie im Fall der Anschaffung eines neuen Ministerwagens durch den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (vgl. Antwort auf meine Anfrage Nr. B 59 Drucksache 8/3738)? In meiner Antwort auf Ihre Schriftliche Anfrage Nr. 59 B vom 5. März 1980 habe ich bereits darauf hingewiesen, daß der Vollzug des Bundeshaushalts jedem Bundesminister für seinen Einzelplan in eigener Verantwortung obliegt. Feststellungen, ob mittelbewirtschaftende Stellen des Bundes beim Haushaltsvollzug Richtlinien oder Rundschreiben des Bundesministers der Finanzen nicht beachtet haben, können nur bei der Rechnungsprüfung getroffen werden. Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird der Deutsche Bundestag jährlich durch die Bemerkungen des Bundesrechnungshofes unterrichtet. Bei der Entscheidung über die Haushaltsanforderungen der Ressorts werden im übrigen die für die Aufstellung der jeweiligen Bundeshaushalte ergangenen Richtlinien und Rundschreiben zugrunde gelegt. Die Ergebnisse finden ihren Niederschlag in dem Haushaltsentwurf, der den Parlamentarischen Gremien jährlich zur Beschlußfassung zugeleitet wird. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 51 und 52): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der Erlaß des Bundesfinanzministers vom 20. Juli 1976 (Bundessteuer-Blatt I, Seite 389) betref- fend lohnsteuerliche Behandlung von Zeitzuschlägen, Zulagen und Entschädigungen auf Grund des Bundes-Manteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlcher Verwaltungen und Betriebe sowie fur verglechbare Zeitzuschlägecher nach dem Mantenltarif für Arbeiter e des Bundes und dem Manteltarifvertrag für Arbeiter der Länder sehr verwaltungsaufwendig geregelt ,ist und wie stellt sichBundesregierung vor daß, die geforderte Zeiterfassung von Fremdverkehrsbetrieben -vor allem auch in der Hochsaison — erbracht werden kann? Kann die Bundesregierung die Ermittlungen des deutschen Hotel-und Gaststättenverbandes bestätigen, wonach für 15 Arbeitnehner 840 Daten an 25 Arbeitstagen erfaßt werden müßten, um für die Arbeitnehmer des Fremdenverkehrsgewerbes die Steuerbefreiung für Zeitzuschläge zu erhalten und wenn ja, ist damit die Grenze des Zumutbaren überschritten? Das BMF-Schreiben vom 20. Juli 1976 — IV B 6 —S 2343 — 31/76 — regelt lediglich die lohnsteuerliche Behandlung der Zeitzuschläge bei gemeindlichen Verwaltungen und Betrieben. Es dient der Abgrenzung der lohnsteuerpflichtigen von den lohnsteuerfreien Zeitzuschlägen, wobei die Rechts- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17031* grundlage für die steuerfreien Zuschläge § 3b Einkommensteuergesetz ist. Die Anwendung der Vorschrift setzt grundsätzlich den Einzelnachweis der geleisteten Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sowie die Zahlung eines Grundlohns voraus, neben dem ein echter Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt wird. Nachweiserleichterungen können in folgenden Fällen zugelassen werden: 1. Wenn einheitliche Vergütungen für Grundlohn und für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge gezahlt werden, 2. wenn für die genannten Zuschläge pauschale Vergütungen vorgesehen sind. In beiden Fällen ist Voraussetzung, daß es sich um Berufszweige handelt, in denen Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit üblicherweise verrichtet wird, in denen aber wegen der Besonderheiten der Arbeit oder der Lohnberechnung Einzelanschreibungen nicht möglich sind. In solchen Fällen können Pauschalregelungen durch die zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder getroffen werden. Für den Bereich der Zeitzuschläge ist dies meines Wissens bisher nicht gefordert worden. Seitens des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands e. V. ist jedoch ein entsprechender Antrag gestellt worden, der auch die Daten herausstellt, die Sie in Ihrer 2. Frage nennen. Es ist beabsichtigt, den Antrag mit den obersten Finanzbehörden der Länder Ende dieses Monats zu erörtern. Sobald das Ergebnis vorliegt, werde ich auf die Angelegenheit zurückkommen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 54): Gehört die gemäß § 46 Abs. 5 BPersVG freigestellten Personalratsmitgliedern gewährte Aufwandsentschädigung zu den steuerfreien Bezügen nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG? Die gemäß § 46 Abs. 5 Bundespersonalvertretungsgesetz freigestellten Personalratsmitgliedern gewährte Aufwandsentschädigung ist nach Satz 2 des § 3 Nr. 12 EStG nur steuerfrei, soweit nicht festgestellt wird, daß sie für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt wird oder den Aufwand, der dem Empfänger erwächst, offenbar übersteigt. Hierzu ist in einer Besprechung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder im Jahre 1971, zu einer Zeit also, als die Aufwandsentschädigung noch nicht auf Grund des § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz gezahlt wurde, die Auffassung vertreten worden, daß ein steuerlich berücksichtigungsfähiger Mehraufwand nicht vorliegt. Dieser Auffassung hat sich der Bundesfinanzhof in einem Urteil aus dem Jahre 1975 im Ergebnis angeschlossen. Die Steuerfreiheit der auf Grund des § 46 Bundespersonalvertretungsgesetz gewährten Aufwandsentschädigung ergibt sich im allgemeinen jedoch aus Satz 1 des § 3 Nr. 12 EStG, und zwar dann, wenn sie aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt wird und wenn sie im Haushaltsplan des Bundes oder eines Landes ausgewiesen ist. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 55): Welches sind die Hauptkriterien der unterschiedlichen statistischen Erfassung der Inflationsraten in den USA und der Bundesrepublik Deutschland und welcher ungefähre prozentuale Aufschlag müßte in der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden, wenn die augenblickliche Inflationsrate von ca. 6 v. H. nach den exakteren amerikanischen Erfassungsmethoden berechnet würde? Die Jahresveränderungsrate des „consumer price index" der USA lag im Februar 1980 (Vergleich gegenüber Februar 1979) bei plus 14,1 %. Der für die Bundesrepublik Deutschland berechnete entsprechende Index, der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte, stieg in der gleichen Zeit um 5,6 %. Der Unterschied ist überwiegend darauf zurückzuführen, daß der allgemeine Preisauftrieb in den USA während dieses Zeitraumes erheblich stärker war als in der Bundesrepublik Deutschland. Bei der Ermittlung des „consumer price index" im Vergleich zur Ermittlung des Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland ist bisher nur eine gravierende methodische Besonderheit bekannt (ein vollständiger Vergleich der Methoden ist nur im Rahmen einer eingehenderen und zeitaufwendigeren Untersuchung möglich): Der US-Index berücksichtigt besondere Preisreihen für Anschaffung, Finanzierung und Unterhaltung von eigenen Wohnungen bzw. Häusern, während im deutschen Index — entsprechend den internationalen Empfehlungen zu den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen — bei Wohnungen bzw. Häusern, die vom Wohnungs- bzw. Hauseigentümer bewohnt werden, die Mietenentwicklung vergleichbarer Wohnungen oder Häuser unterstellt wird. Dies hat die Folge, daß im US-Index sich die Bau- und Finanzierungskostenentwicklung für Wohnung und Häuser schneller und stärker niederschlägt. Würde man auch im US-Index die besonderen Preisreihen für Hauseigentümerkosten durch Mietenreihen ersetzen, so würde sich die genannte Jahresveränderungsrate von + 14,1 % auf + 11,4 reduzieren. Welche Preissteigerungsrate sich für den deutschen Lebenshaltungsindex bei Anwendung der amerikanischen Methode ergeben würde, läßt sich nicht feststellen, da das Statistische Bundesamt keine Erhebungen über die Preisentwicklung für die Anschaffung, Finanzierung und Unter- 17032* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 haltung von eigengenutzten Häusern und Wohnungen durchführt. Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen, daß die in der amerikanischen Öffentlichkeit häufig beachtete (US-)Inflationsrate allerdings nach einer anderen Methode berechnet wird als die in der Bundesrepublik Deutschland üblicherweise genannte Inflationsrate. Diese in den Medien oftmals genannte amerikanische Inflationsrate (z. Z. rd. 18 %) ist die monatliche Veränderungsrate, die mit Zinseszinsrechnung auf eine Jahresrate hochgerechnet wird, während die o. g. deutsche Inflationsrate (z. Z. 5,6 %) ebenso wie die US-Rate von 14,1 % den Vorjahresabstand wiedergibt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Carstens (Emstek) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 56, 57 und 58): Trifft es zu, daß die vom Bundesfinanzministerium herausgegebene Broschüre ‚Bundeshaushalt 1980" im Bundesfinanzministerium oder auch in anderen Häusern auch an Besuchergruppen verteilt worden ist, in denen Landtagswahlen unmittelbar bevorstehen (z. B. Nordrhein-Westfalen und Saarland)? Wenn ja: Wie vereinbart sich die Handhabung, daß die Broschüre im Bundesfinanzministerium z. B. an eine Besuchergruppe aus Düsseldorf verteilt worden ist, mit der Erklärung des Vertreters des Bundesfinanzministers in der Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. Februar 1980, daß von der Verteilung der Broschüre ‚die Länder mit Landtagswahlkämpfen ausgeschlossen seien", und wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß diese Zusicherung künftig eingehalten wird? In welcher Weise beachtet die Bundesregierung die erwähnte Zusicherung, wenn Verbände der Parteien, sonstige Stellen oder Privatpersonen aus Bundesländern, in denen Wahlen unmittelbar bevorstehen, die Broschüre anfordern? Zu Frage B 56: Nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts-Urteils vom 2. März 1977 steht mit der verfassungsrechtlich legitimierten Informationspflicht der Bundesregierung im Einklang, daß jedem Bürger, der sich über die Politik, die Arbeit und die Zielvorstellungen der Bundesregierung unterrichten möchte, auf Wunsch Informationsschriften von den Bundesministerien und dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ausgehändigt werden, und zwar auch im Vorfeld eines Wahltermins. Das gilt nach Auffassung der Bundesregierung besonders im Hinblick auf Besuchergruppen, die sich — in der Regel auf Einladung von Bundestagsabgeordneten — über die Arbeit der Bundesregierung informieren wollen. Die Broschüre „Bundeshaushalt 1980" wird deshalb vom Bundesministerium der Finanzen den Besuchergruppen als Informationsmaterial angeboten. Sie stellt eine schriftliche Ergänzung und Vertiefung zu den mündlichen Ausführungen des Referenten dar, dessen Aufgabe es auch ist, die Besucher über aktuelle Fragen der Finanzpolitik zu informieren. In anderen Häusern steht die Broschüre den Besuchergruppen nicht zur Verfügung. Zu Frage B 57: Ich habe ausweislich des Kurzprotokolls in der 98. Sitzung des Haushaltsausschusses am 27. Februar 1980 erklärt, der Vertrieb sei über die Lesezirkel vorgesehen, die Länder mit Landtagswahlkämpfen seien ausgeschlossen. Daran hat sich das Bundesfinanzministerium gehalten. Nach Auffassung der Bundesregierung sind auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 im Vorfeld von Wahlen „aktive" Verteilungsformen, wie z. B. eine gezielt breite Streuung von regierungsamtlichem Informationsmaterial, nicht zulässig. Auf Grund der vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigten Informationspflicht der Bundesregierung gegenüber den Bürgern ist es jedoch verfassungsrechtlich unbedenklich, daß informationssuchenden Besuchergruppen die Broschüre „Bundeshaushalt 1980" angeboten wird. Zu Frage B 58: Wie bereits ausgeführt, hält es die Bundesregierung im Rahmen des „passiven" Vertriebs für geboten, Einzelbestellungen der Broschüre „Bundeshaushalt 1980" auch innerhalb von Vorwahlzeiten zu befriedigen. Die Belieferung von politischen Parteien ist nach einer Vereinbarung der Pressesprecher der Länder und des Bundes während dieser Zeitspanne nur zur Unterrichtung der eigenen Mitglieder zulässig. Um dies sicherzustellen, werden von den Parteien entsprechende Verpflichtungserklärungen gefordert. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Sprung (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 59 und 60): Trifft es zu, daß sich die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Sowjetunion vertraglich verpflichtet hat, den Bürgschaftsrahmen für wirtschaftliche Großprojekte auf einem bestimmten Niveau zu halten? Würde dies angesichts der derzeitigen Überlegungen über wirtschaftliche Sanktionen gegenüber der Sowjetunion bedeuten, daß der Bürgschaftsrahmen für Ausfuhrgeschäfte in die Sowjetunion nicht einseitig von der Bundesregierung herabgesetzt werden kann? Zu Frage B 59: Die Bundesregierung hat eine spezielle Vereinbarung mit der UdSSR über einen bestimmten Bürgschaftsrahmen für Großprojekte nicht getroffen. Sie hat in Art. 5 des deutsch-sowjetischen Abkommens vom 6. Mai 1978 vereinbart, ,,... hinsichtlich der Gewährung von Bürgschaften Anstrengungen zu unternehmen, damit mittel- und langfristige Kredite im Rahmen der in jedem der beiden Staaten bestehenden Regelungen zu möglichst günstigen Bedingungen gewährt werden". Zu Frage B 60: Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17033* Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 61, 62 und 63): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, aus welchen Ländern das Uran stammt, das die Bundesrepublik Deutschland angereichert aus der Sowjetunion bezieht, und ist es richtig, daß es sich bei dieser Geschäftsbeziehung in der Hauptsache um die Inanspruchnahme von Aufbereitungskapazitäten handelt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Sowjetunion, wie vielfach behauptet, ein wichtiger Lieferant der Bundesrepublik Deutschland für Chromerz ist, oder ist es richtig, daß der Anteil der Sowjetunion an den deutschen Chromerzimporten von fast 30 v. H. im Jahr 1975 auf etwa 4 v. H. im Jahr 1979 zurückgegangen ist und dafür die Importe aus Albanien stark zugenommen haben? Kann die Bundesregierung die Gründe nennen, die zu dieser Entwicklung geführt haben? Zu Frage B 61: Den Bezügen von angereichertem Uran aus der Sowjetunion liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Deutsche EVU haben Anreicherungsverträge mit der sowjetischen Firma Techsnabexport geschlossen. Die Erfüllung dieser Verträge setzt die Bereitstellung von Natururan voraus. Dieses Natururan wird von den EVU auf Grund von Verträgen mit allen lieferbereiten Natururanproduzenten bezogen. Dafür kommen derzeit Kanada, USA, Südafrika, Niger und Australien in Betracht. Die Bearbeitung in der Sowjetunion erstreckt sich tatsächlich nur auf den Lohnveredlungsausschnitt der Anreicherung des Isotops U 235 von 0,7 % (Natururan) auf ca. 3 bis 4% (angereichertes Uran). Zu Fragen B 62 und 63: Es ist richtig, daß die Sowjetunion im Jahre 1975 an den Chromerzimporten der Bundesrepublik Deutschland einen Anteil von 30 % hatte und dieser Anteil im Jahre 1979 auf 4 % gefallen ist. Damit kann die Sowjetunion nur noch eingeschränkt als wichtiger Chromerzlieferant angesehen werden. Die Chromerzeinfuhren aus Albanien, die bis einschließlich 1978 einen Anteil von nur 3% an den Gesamteinfuhren hatten, stiegen 1979 auf einen Anteil von 33 %. Die Weltchromitproduktion verändert z. Z. ihre regionale Struktur. Während von 1958 bis 1975 die Sowjetunion das größte Chromerzförderland der Welt war, wird sie seitdem von der Republik Südafrika übertroffen. Der Anteil der Chromitförderung der UdSSR an der Weltproduktion sank von 34 % im Jahre 1968 auf 22 % im Jahre 1977. Gleichzeitig stieg Albanien, das 1968 an 6. Stelle stand, zum drittgrößten Produzenten auf, der 1977 9% der Weltproduktion lieferte. Trotz einer leichten Steigerung der sowjetischen Chromitproduktion sanken die Exporte in die westlichen Länder von 1973 bis 1978 um 57 %. Dem gestiegenen Bedarf in der Sowjetunion und in den RGW-Ländern, die überwiegend mit sowjetischem Chromit versorgt werden, sind die Bergwerkskapazitäten nicht in gleichem Maße gefolgt. Damit verringerten sich die Mengen, die für den Export in westliche Länder zur Verfügung stehen. Die Umorientierung eines Rohstoffmarktes — wie in diesem Fall des Chromitmarktes — ist ein im Rohstoffgeschäft normaler Vorgang. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 64, 65 und 66): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die deutsche Textilindustrie einen flankierenden Schutz gegen unverkraftbare Importzuwächse braucht, und ist ihr bekannt, daß jährlich für 24 Milliarden DM Textilerzeugnisse eingeführt werden, während nur für 10 Milliarden DM solche Erzeugnisse ausgeführt werden und daß bei der Pro-KopfEinfuhr die Bundesrepublik Deutschland mit 145 Dollar vor Frankreich mit 69 Dollar und Großbritannien mit 59 Dollar rangiert, und ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß diese Unterschiede dadurch entstehen, daß innerhalb der EG ständig der Versuch unternommen wird, den freien Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft zu beeinträchtigen, was dazu führt, daß die Hauptmengen des Welttextilabkommens in die Bundesrepublik Deutschland fließen? Wenn die Bundesregierung der Textilindustrie ankündigt (siehe Äußerungen von Frau Helga Steeg, Leiterin der Abteilung Außenwirtschaftspolitik im Bundeswirtschaftsministerium, anläßlich der Jahresversammlung des Gesamtverbands der Textilindustrie in der Bundesrepublik Deutschland in Köln am 4. Februar 1980), daß nach ihrer Meinung die Schutzmaßnahmen des Welttextilabkommens möglichst bald aufgehoben werden müßten, was wird sie dann unternehmen, um die deutsche Textilindustrie in die Lage zu versetzen, die notwendige Umstrukturierung durchzuführen, dies vor allem im Hinblick auf Investitionen zur Erhaltung der Arbeitsplätze, die überwiegend mit Frauen besetzt sind? Wäre die Bundesregierung bereit, ähnliche Beträge zur Verfügung zu stellen, wie sie z. Z. für die Umstrukturierung der Stahlindustrie zur Verfügung stehen, um notwendige Umstrukturierungsinvestitionen möglich zu machen, besonders auch angesichts der bestehenden Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt. Zu Frage B 64: Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die Veränderungen der internationalen Standortqualitäten auch die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie vor die Notwendigkeit zum Teil schwieriger struktureller Anpassungen stellt. Der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie wird daher im Rahmen des Welttextilabkommens und der EG-Textilhandelspolitik ein umfangreicher außenhandelspolitischer Flankenschutz gewährt. Damit sollen sozialpolitisch unerwünschte bruchartige Entwicklungen vermieden und den Unternehmen mehr Zeit für notwendige Umstrukturierungsmaßnahmen gegeben werden. Die Handelspolitik der Bundesregierung hat sich für die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie und ihre Beschäftigten bisher positiv ausgewirkt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit einem Volumen von 22,4 Milliarden DM nicht nur der weltgrößte Textilimporteur, sondern mit 13,1 Milliarden DM auch der weltgrößte Exporteur (Angaben 1979, ohne Rohstoffe). Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen in der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie hängt demnach vom Export ihrer Erzeugnisse ab. Nur wenn die Bundesregierung eine marktoffene Handelspolitik betreibt, kann sie auch von anderen Ländern erwarten, daß diese den deutschen Produkten ihre Märkte nicht verschließen. Ohne die hohe Einfuhr von Textil- und Bekleidungserzeugnissen wäre also die hohe Ausfuhr solcher Erzeugnisse und damit die gegenwärtige Beschäftigung in unserer Industrie nicht möglich. 17034* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Im Vergleich zu den Industrien der anderen EG-Länder dürfte die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie mit höheren Einfuhren insgesamt auch eine höhere Wettbewerbsfähigkeit erlangt haben, die es zu wahren gilt. Da ein wichtiger Absatzmarkt der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie auch die andern EG-Länder sind, wendet sich die Bundesregierung nachdrücklich gegen alle Versuche, Handel und Wettbewerb innerhalb der Gemeinschaft zu beeinträchtigen. Zu ihren wichtigsten Anliegen gehören der Abbau noch bestehender und die Verhinderung neuer innergemeinschaftlicher Handelshemmnisse sowie die Beseitigung wettbewerbsverzerrender Beihilfen in der EG. Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung haben erst in letzter Zeit wieder zu Erfolgen geführt. Die EG-Kommission hat mit Entscheidung vom 20. Februar 1979 Einführung von Kontrollen der innergemeinschaftlichen Einfuhren und die Anrufung von Art. 115 EWG-Vertrag erschwert. Die französische Regierung hat die von ihr ab 1. Januar 1980 geplante Ursprungskennzeichnungspflicht für alle textile Fertigwaren zunächst verschoben und nun vorerst zurückgestellt. Zu Frage B 65: In der Rede anläßlich der Jahresversammlung des Gesamtverbandes der Textilindustrie der Bundesrepublik Deutschland am 4. Februar 1980 wurde von der Vertreterin des Bundeswirtschaftsministeriums, Frau MD Steeg, erklärt, daß das Welttextilabkommen eine Ausnahmeregelung von den normalen GATT-Regeln darstellt und kein Dauerelement des Welthandels sein kann. Allerdings sei es für eine befristete Übergangszeit als außenwirtschaftlicher Flankenschutz für strukturelle Anpassungen unverzichtbar. Das Welttextilabkommen wurde Ende 1977 bis 31. Dezember 1981 verlängert. Die EG hat auf der Basis des verlängerten Welttextilabkommens bilaterale Selbstbeschränkungsabkommen bis Ende 1982 abgeschlossen. Diese Zeit wird auch von der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie für die notwendige Umstrukturierung genutzt. Den strukturpolitischen Grundsätzen der Bundesregierung entsprechend wird es dabei den Unternehmen überlassen, welche Maßnahmen im einzelnen ergriffen werden, um die spezifischen Strukturprobleme dieses Sektors zu lösen. Zur Erleichterung von Anpassungsprozessen hat die Bundesregierung bereits seit langem ein breit gefächertes Instrumentarium zur Verfügung gestellt. Eine weitergehende staatliche Förderung ist nach Auffassung der Bundesregierung nicht erforderlich. Zu Frage B 66: Die Bundesregierung hat abgesehen von dem Sonderfall Saargebiet aus Haushaltsmitteln keine Beträge für die Umstrukturierung der Stahlindustrie zur Verfügung gestellt. Sie ist der Auffassung, daß das allgemeine für die Wirtschaft zur Verfügung stehende Förderinstrumentarium ausreicht, um notwendige Umstrukturierungsinvestitionen zu ermöglichen. Gerade die deutsche Textil- und Bekleidungsindustrie selbst hat diese strukturpolitische Linie der Bundesregierung bisher immer unterstützt. Die Bundesregierung begrüßt diese Haltung und glaubt nicht, daß es notwendig ist, ihren strukturpolitischen Kurs zu ändern. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Besch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 67 und 68): Wann hat die Bundesregierung das Memorandum der norddeutschen Küstenländer zur Stärkung der Wirtschaft in dieser Region erhalten, und welche konkreten Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen? Ist die Bundesregierung bereit, auf der Grundlage dieses Memorandums eigene Beiträge zur Stärkung der Wirtschaftskraft in der norddeutschen Region zu leisten, und welcher Art werden diese sein? Das in den Anfragen zitierte „Memorandum" der Konferenz der Wirtschafts- und Verkehrsminister/ -senatoren der norddeutschen Küstenländer und Berlins ist dem Bundesminister für Wirtschaft mit Datum vom 30. November 1979 übersandt worden. In einer Antwort vom 13. Dezember 1979 hat der Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, daß in dem „Memorandum" einige für die Haltung des Bundes wesentliche Punkte, die sich u. a. im Beschluß des Bundeskabinetts vom 17. Januar 1979 und dem Protokoll des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Küstenländer vom .11. Januar 1979 finden, nicht angesprochen sind. Um eine zügige Beratung auf Bundesebene vor Aufnahme gemeinsamer Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Verkehrsministern/-senatoren zu ermöglichen, hat er in seiner Antwort auch um eine entsprechende Ergänzung der vorgelegten Vorschläge der Küstenländer und Berlins gebeten. Die Bundesregierung hat aus Presseberichten inzwischen erfahren, daß die von den norddeutschen Ländern auf der Konferenz ihrer Wirtschafts- und Verkehrsminister/-senatoren am 10. April 1980 beschlossenen Ergänzungen des „Memorandums" vom 30. November 1979 dem Bundesminister für Wirtschaft Anfang Mai 1980 zugeleitet werden sollen. Sobald diese Ergänzungen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Bund im Rahmen seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, verfassungsrechtlichen Kompetenzen und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten an gemeinsamen Programmen der Landesregierung beteiligen sollte. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 70 und 71): Trifft es zu, daß die Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Bundeswirtschaftsministerium gegen eine weitere Verdrängung des Heizöls aus der Verstromung vorstellig geworden sind, und welches waren die dafür vorgetragenen Grande? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17035* Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob für Kohleveredlungsanlagen die Berg- oder die Gewerbeaufsichtsämter die zuständigen Genehmigungsbehörden sind? Zu Frage B 70: Die öffentliche Elektrizitätswirtschaft hat sich im vergangenen Jahr gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft bereit erklärt, den Öleinsatz in Kraftwerken im Jahre 1979 um 5 % zu senken und damit einen Beitrag zu den internationalen Verpflichtungen der Bundesregierung zur Öleinsparung zu leisten. Diese Zusage ist mehr als eingehalten worden. Der Anteil des Mineralöls an der Stromerzeugung der öffentlichen Elektrizitätsversorgung hat im letzten Jahr nach den bisher vorliegenden statistischen Ergebnissen nur noch geringfügig über 5 % gelegen. Die Elektrizitätswirtschaft hat allerdings darauf aufmerksam gemacht, daß weitere Reduzierungen des Öleinsatzes in ihrem Bereich jedenfalls in den nächsten Jahren kaum möglich sein dürften. Die seit vielen Jahren im Verstromungsbereich verfolgte Politik zur Sicherung des Einsatzes der deutschen Steinkohle in der Elektrizitätserzeugung hat dazu geführt, daß der Öleinsatz in Kraftwerken in der Bundesrepublik sich auf verschiedene Ausnahmetatbestände beschränkt und damit im internationalen Vergleich bereits günstig liegt. Die Benutzungsdauer der bestehenden Ölkraftwerke liegt bereits gegenwärtig mit ca. 1 600 Stunden pro Jahr weit unter dem Durchschnitt. Dies engt in der Tat den kurzfristigen Spielraum für weitere Öleinsparungen im Kraftwerksbereich sehr ein. Ölkraftwerke spielen zur Lastdeckung insbesondere in Süddeutschland eine wesentliche Rolle. Auf längere Sicht setzt eine weitere Reduzierung des Öleinsatzes daher voraus, daß entsprechende Kraftwerkskapazitäten auf Basis Steinkohle oder Kernenergie verfügbar sind. Insoweit besteht unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem soeben geschlossenen Vertrag zwischen Elektrizitätswirtschaft und Kohle über den steigenden Kohleeinsatz in der deutschen Elektrizitätswirtschaft wie mit dem weiteren Ausbau der Kernenergie. Zu Frage B 71: Anlagen zur Kohleveredelung sind nach den Bundesimmissionsschutzgesetzen genehmigungsbedürftig. Welche Behörde zuständig ist, richtet sich nach Landesrecht. Für Nordrhein-Westfalen gilt folgendes: Grundsätzlich sind gemäß § 14 des Landes-Immissionsschutzgesetzes die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Die Zuständigkeit der Bergbehörden ist jedoch gegeben, soweit Anlagen zur Kohlevergasung oder -verflüssigung der Bergaufsicht unterliegen; dies ist nach der Verordnung über die bergaufsichtliche Überwachung der bergbaulichen Nebengewinnungs- und Weiterverarbeitungsanlagen durch die Bergbehörden der Fall, soweit diese Anlagen „am Gewinnungsort des Minerals (also der Steinkohle oder der Braunkohle) betrieben werden oder mit der Mineralgewinnung in einem unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang stehen (z. B. durch eine Grubenbahn, Grubenanschlußbahn, Seilbahn, Rohrleitung, Bandanlage oder dgl.)". Bei den im Rahmen des Kohleveredlungsprogramms der Bundesregierung geplanten großtechnischen Anlagen in Nordrhein-Westfalen werden danach — je nach Standortwahl und den Umständen des Einzelfalls — entweder die Berg- oder die Gewerbeaufsichtsämter für die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zuständig sein. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 72): Welchen Überblick hat die Bundesregierung über die Reingewinnergebnisse der bekannten Multinationalen Ölgesellschaften und deren deutsche Tochtergesannellschaften in für das Jahr 1979, und welche verbraucherpolitischen Konsequenzen zieht sie daraus? Das Bundeswirtschaftsministerium erhält vierteljährlich von der Mineralölindustrie auf Grund einer freiwilligen Vereinbarung aus dem Jahre 1974 die wesentlichen Daten zur Kosten- und Ertragslage im Bereich Mineralölverarbeitung und -vertrieb in der Bundesrepublik Deutschland. Um die Gewinnsituation der Mineralölindustrie in diesem Bereich auch für die Öffentlichkeit transparenter zu machen, hat das Bundeswirtschaftsministerium auf eine Publizierung der Daten für das Jahr 1979 gedrängt. Die Veröffentlichung und Kommentierung dieser Daten ist im Februar durch das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität Köln erfolgt. Die in allen Geschäftssparten erzielten Gewinne der Mineralölgesellschaften gehen aus den jährlich veröffentlichten Geschäftsberichten hervor. Auch die Gewinne der internationalen Ölgesellschaften mit Tochtergesellschaften in der Bundesrepublik für das Jahr 1979 sind der Bundesregierung ails den Veröffentlichungen in der Presse bekannt. Die Bundesregierung ist unverändert der Auffassung, daß die bestehende Wettbewerbsordnung mit freier Preisbildung auf dem Mineralölmarkt am besten geeignet ist, eine ausreichende Versorgung der Verbraucher zu angemessenen Preisen sicherzustellen. Dies gilt besonders für ausgeglichene Versorgungslagen, aber auch für Zeiten von Versorgungsanspannungen, wobei dann allerdings Versorgungssicherheit und Preisgünstigkeit der Versorgung nicht immer in gleicher Weise erreicht werden. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 73 und 74): Wie hoch sind nach Angaben der Bundesregierung die Stromerzeugungskosten aus vergleichbaren Kohle- und Kernkraftwerken nach neuestem Preisstand für Kohle und Kernenergie sowohl betriebswirt- 17036* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 schaftlich, als auch volkswirtschaftlich unter Berücksichtigung der unterschiedlichen staatlichen Förderungsmaßnahmen für beide Energiequellen? Welche Angaben liegen der Bundesregierung vor, über die unterschiedlichen Strompreise innerhalb der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere für die Wirtschaft, und welche Schlußfolgerungen ergeben sich hieraus für die Wettbewerbsfähigkeit stromintensiver Industriezweige? Zu Frage B 73: Ein Vergleich der Stromerzeugungskosten Kohle/ Kernenergie erfordert eingehende Berechnungen. Die Bundesregierung hat im Jahre 1977 den Kostenvergleich Kohle/Kernenergie grundsätzlich untersuchen lassen. Das im Auftrag der Bundesregierung erstellte Gutachten des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität Köln und der Forschungsstelle für Energiewirtschaft München, das den Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist, ist in seinen grundsätzlichen Aussagen auch heute noch gültig. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung ist, daß ein eindeutiger Kostenvorsprung des Kernenergiestroms gegenüber Stromerzeugung aus deutscher Kohle besteht, der auch gegenüber einer Veränderung der einzelnen Kostenparameter zuungunsten der Kernenergie relativ robust ist. Ein vom Wirtschaftsministerium Nordrhein-Westfalen bei Battelle in Auftrag gegebenes Gutachten stützt ebenfalls die Grundaussage eines Kostenvorsprungs der Kernenergie. Wenn auch in der Zwischenzeit m. W. keine neue grundsätzliche Untersuchung des Kostenverhältnisses Kohle/Kernenergie von wissenschaftlicher Seite durchgeführt worden ist, so sind Elektrizitätsversorgungsunternehmen auch aus Kostengründen nach wie vor an der Errichtung von Kernkraftwerken interessiert. So geht etwa das Bayernwerk für ein neues Kernkraftwerksprojekt weiterhin von einem wirtschaftlichen Vorsprung des Kernenergiestroms aus. Zur Frage der Zurechnung unterschiedlicher Fördermaßnahmen für Kohle und Kernenergie auf die Stromgestehungskosten ist im Bericht an den Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages über die Aufwendungen der öffentlichen Hand in den Bereichen Kohle und Kernenergie ausführlich Stellung genommen (Seite 4-6; Vorlage des Bundesministers der Finanzen Nr. 97/79). Hierauf darf ich Sie verweisen. Zu Frage B 74: Stromintensive Industriezweige werden in der Bundesrepublik im Rahmen von Sonderverträgen beliefert, deren Preise zwischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Abnehmer ausgehandelt werden und deren Bedingungen nicht publiziert, sondern i. d. R. vertraulich behandelt werden. Entsprechende Angaben über Konkurrenzunternehmen im Ausland sind ebenfalls nur höchst lückenhaft verfügbar. Für die Strompreise relevant sind Stromerzeugungs- und Verteilungskosten. Während letztere vor allem die Standortgegebenheiten widerspiegeln, werden erstere durch die Kosten der verfügbaren Primärenergieträger wesentlich mitbestimmt. Insoweit ist es für die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere der stromintensiven Industriezweige durchaus von Bedeutung, auf welcher Primärenergiebasis die Stromerzeugung beruht. Neben Energiekosten sind allerdings auch andere Wettbewerbselemente entscheidend. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 75): Welche Absichten verfolgt die Bundesregierung mit dem Programm Norddeutschland zur Stärkung der Wirtschaft der vier Küstenländer, und mit der Verwirklichung welcher Vorschläge zugunsten des norddeutschen Raums ist zu welchem Zeitpunkt zu rechnen? Die Bundesregierung hat am 17. Januar 1979 beschlossen, „unter Berücksichtigung eines von den Küstenländern zusammen mit dem Bund zu entwikkelnden Gesamtkonzeptes" Möglichkeiten der Verbesserung der Industrie- und Beschäftigtenstruktur der Küstenregion und der längerfristigen Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Werften zu untersuchen. Im Anschluß an einen Analysebericht einer Arbeitsgruppe der Küstenländer (unter Beteiligung des Bundesministers für Wirtschaft und des Bundesministers der Finanzen) vom Mai 1979 haben die norddeutschen Länder am 30. November 1979 ein Maßnahmenprogramm beschlossen und dem Bundeswirtschaftsminister übersandt. In seiner Antwort vom 13. Dezember 1979 hat der Bundesminister für Wirtschaft mitgeteilt, daß in dem übersandten Maßnahmenprogramm einige für die Haltung des Bundes wesentliche Punkte, die sich u. a. im Beschluß des Bundeskabinetts vom 17. Januar 1979 und dem Protokoll des Gesprächs des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Küstenländer vom 11. Januar 1979 finden, nicht angesprochen sind. Um eine zügige Beratung auf Bundesebene vor Aufnahme gemeinsamer Verhandlungen mit den Wirtschafts- und Verkehrsministern/-senatoren zu ermöglichen, hat er in seiner Antwort auch um eine entsprechende Ergänzung der vorgelegten Vorschläge der Küstenländer und Berlins gebeten. Die Bundesregierung hat aus Presseberichten inzwischen erfahren, daß die von den norddeutschen Ländern auf der Konferenz ihrer Wirtschafts- und Verkehrsminister /-senatoren am 10. April 1980 beschlossenen Ergänzungen des „Memorandums" vom 30. November 1979 dem Bundesminister für Wirtschaft Anfang Mai 1980 zugeleitet werden sollen. Sobald diese Ergänzungen vorliegen, wird die Bundesregierung prüfen, ob und gegebenenfalls auf welche Weise sich der Bund im Rahmen seiner gesamtwirtschaftlichen Verantwortung, verfassungsrechtlichen Kompetenz und finanzwirtschaftlichen Möglichkeiten an gemeinsamen Programmen der Landesregierung beteiligen sollte. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17037*' Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 76 und 77): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele elektrische Wärmepumpen mit welcher elektrischer Leistungsaufnahme insgesamt gegenwärtig zu Heizzwecken eingesetzt werden? Wie entwickelt sich ihre Verwendung im Wärmemarkt, und welches Potential für die Verdrängung von Heizöl sieht die Bundesregierung auf Grund dieser Entwicklung in den kommenden Jahren? Zu Frage B 76: Die Installation von Wärmepumpen wird durch die offizielle Statistik nicht erfaßt. Nach Erhebungen der Industrie waren bis Ende 1979 ca. 15 000 fast ausnahmslos elektrisch betriebene Wärmepumpen installiert. Da diese Wärmepumpen zu Heizzwecken und teilweise zur ausschließlichen Brauchwassererwärmung eingesetzt werden, läßt sich die elektrische Leistung nicht exakt ermitteln. Legt man einen durchschnittlichen Anschlußwert von 5 kW zugrunde, ergibt sich derzeit eine Leistungsaufnahme von ca. 75 MW. Zu Frage B 77: Laut Angaben der Herstellerindustrie ist der Absatz von Wärmepumpen sprunghaft gestiegen. Während bis Ende 1977 erst ca. 3 900 Wärmepumpen in Betrieb waren, hat sich diese Zahl in den Jahren 1978 und 1979 jeweils fast verdoppelt. Hinsichtlich der möglichen Ölsubstitution kann ebenfalls nur auf eine pauschale Abschätzung zurückgegriffen werden, da nicht im Einzelfall bekannt ist, welche technischen Wärmepumpen-Konzeption zur Anwendung kommt und welche Heizungsart speziell durch die Wärmepumpen substituiert bzw. verdrängt wird. Legt man die nach Ansicht von Fachverbänden denkbare Zahl von 1 Million elektrischen Wärmepumpen für 1990 zugrunde, könnten hiermit knapp 3 Millionen t Heizöl/a substituiert werden. Anlage 59 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 78 und 79): Hält die Bundesregierung die den niederländischen Gartenbaubetrieben ab 1. April 1980 eingeräumten Vorzugspreise für den Bezug von Erdgas mit dem Streben der Europäischen Gemeinschaft nach vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen für vereinbar? Was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um die sich daraus ergebenden Nachteile für den deutschen Gartenbau abzuwenden? Die Bundesregierung hält die den niederländischen Gartenbaubetrieben mit staatlichem Einfluß eingeräumten Sondertarife für den Bezug von Erdgas für nicht vereinbar mit dem Streben der Europäischen Gemeinschaft nach vergleichbaren Wettbewerbsbedingungen. Sie hat deshalb bei der EG-Kommission beantragt, die dadurch im UnterglasGartenbau verursachte Wettbewerbsverzerrung zu untersuchen. Die EG-Kommission hat hierzu im Rat der Agrarminister einen Bericht zugesagt. Die Verhandlungen über den im niederländischen Gartenbau ab 1. April 1980 anzuwendenden Erdgastarif sind allerdings zur Zeit noch nicht abgeschlossen. Es bleibt deshalb abzuwarten, in welchem Umfang der Sondertarif an den allgemeinen Tarif angepaßt wird. Die Bundesregierung hat unabhängig davon die niederländische Regierung mehrfach mit Nachdruck aufgefordert, die durch den Sondertarif gegebenen Begünstigungen zu beseitigen. Die Bundesregierung hat im Deutschen Bundestag bereits wiederholt die Maßnahmen ausführlich erläutert, die sie eingeleitet hat, um den deutschen Gartenbaubetrieben eine Anpassung an die gegebene energiebedingte Situation zu ermöglichen. Sie bestehen insbesondere in — einer einmaligen Anpassungshilfe, für die im Haushalt meines Ministeriums in diesem Jahr Mittel in Höhe von 50,5 Millionen DM bereitgestellt werden; — einem ab 1980 erheblich verbesserten Investitionshilfeprogramm zur Energieeinsparung und Umstellung von Heizöl auf alternative Energien im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"; — der bevorzugten Förderung von Forschungs- und Modellvorhaben in diesem Bereich. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 80, 81 und 82): Trifft nach Ansicht der Bundesregierung insbesondere die in dem Artikel der Zeitschrift des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Natur und Umwelt (Heft 1/80), zum Ausdruck gebrachte Behauptung zu, daß durch die geplante Vordeichung Nahrungsgründe für annähernd 100 000 Watt- und Wasservögel verlorengingen und daß auch andere, an das Wattenmeer eng angepaßte Tiere absterben müßten? Trifft es zu, daß nach dem am 23. November 1976 vorgelegten Bericht der amtlichen deutschdänischen Technikerkommission das gleiche Mali an Sicherheit vor Sturmfluten mit einer Erhöhung des vorhandenen Seedeichs erreicht werden könnte, wie mit der geplanten Vordeichung und daß die Erhöhung des vorhandenen Seedeichs darüber hinaus rund 2,4 Millionen DM billiger wäre? Trifft der Vorwurf der Aktionsgemeinschaft Nordseewatten zu, daß das demokratische Verfahren der Bürgerbeteiligung durch den zwischen den Regierungen Dänemarks und der Bundesrepublik Deutschland am 17. März 1978 geschlossenen Vertrag und die darin festgelegte Linienführung für den neuen Deich unterlaufen wird? Zu Frage B 80: Es trifft zu, daß die Eindeichung von Salzweiden, die biologisch besonders produktiv und ökologisch besonders wertvoll sind, zu Verlusten bei Flora und Fauna führen. Aus Gründen des Naturschutzes wurde deshalb auf deutscher Seite die ehemals vorgesehene Deichlinie bereits zurückgenommen und damit der Eingriff in das Watt vermindert. Die Zahlen des Artikels und dessen Folgerungen bezüglich des Aussterbens bestimmter Arten können nicht bestätigt werden. Derartige Aussagen können nur auf der Grundlage präziser wissenschaftlicher Untersuchungen getroffen werden. Ergebnisse solcher Un- 17038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 tersuchungen führt der Artikel nicht an. In dem zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahren werden auch mögliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, wie z. B. die Anlegung eines Binnensees, zu prüfen sein. Zu Frage B 81: Es trifft nicht zu, daß nach dem genannten Bericht der amtlichen deutsch-dänischen Technikerkommission das gleiche Maß an Sicherheit vor Sturmfluten mit einer Erhöhung des vorhandenen Seedeichs erreicht werden könnte, wie mit der geplanten Vordeichung. Vielmehr wird in diesem Bericht festgestellt, daß sich durch die Vordeichung eine wesentliche Verkürzung der Deichverteidigungslinie und damit eine erhebliche Verbesserung der Sturmflutsicherung gegenüber der Verstärkung ergibt (Seite 18 des Gutachtens). Die gegenüber der Vordeichung um rund 2,4 Millonen DM billigere Erhöhung des Seedeichs ginge somit zu Lasten der Sicherheit. Zu Frage B 82: Im Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Königreichs Dänemark vom 17. März 1978 verpflichten sich die Vertragsparteien, die nach ihrem Recht erforderlichen Verwaltungsverfahren einzuhalten. Für den deutschen Teil der Vordeichung wird deshalb zur Zeit ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, um eine gerechte und sachgemäße Abwägung aller berechtigten Interessen zu erreichen. Die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingegangenen Einwendungen werden vom Land Schleswig-Holstein geprüft und sodann in Erörterungsterminen behandelt werden. Die Entscheidung der Kieler Landesregierung über den Deichbau ist im Herbst 1980 zu erwarten. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 83 und 84): Wäre die Bundesregierung bereit, Aufklärungsaktionen zu fördern, die den möglichen Käufern von Bekleidungsartikeln mit Robbenfellen über die Art der Pelzgewinnung aufklären, und sieht die Bundesregierung darin einen Beitrag, der aus Gründen des Tierschutzes helfen kann, die Nachfrage nach Robbenfellen in der Bundesrepublik Deutschland wesentlich zu vermindern? Welche Länder haben nach Erkenntnissen der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt ein Importverbot für Robbenfelle aus Kanada erlassen, und sind der Bundesregierung Initiativen bekannt, die innerhalb der EG, der Mitgliedsländer des Europarats oder der UNO mit dem Ziel erörtert werden, die grausame Tötung von jungen Robben für die Herstellung von Bekleidungsartikeln zu unterbinden? Aufklärungsaktionen der von Ihnen genannten Art sind Aufgabe der Tierschutzorganisationen. Nach der Kenntnis der Bundesregierung sind in den EG-Staaten noch keine umfassenden Importverbote für Robbenfelle aus Kanada erlassen worden. In Italien bestehen gewisse Einschränkungen für den Import von Robbenfellen. In Frankreich sieht ein in Vorbereitung befindliches Dekret eine Einfuhrgenehmigung für derartige Produkte von wildlebenden Arten vor. In den Niederlanden wird im Parlament über ein Einfuhrverbot von Robbenfellen diskutiert. Anlage 62 Antwort des Bundesminister Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 85 und 86): Wie hoch ist der Anteil der Nebenerwerbslandwirte in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist ihr Beitrag zur landwirtschaftlichen Produktion? Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes, daß die Inhaber einiger zehntausend dortiger Vollerwerbsbetriebe, die an der unteren Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren arbeiten, längst den Schritt zum Nebenerwerb getan hätten, müßten sie nicht infolge fehlender außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze wie bisher weitermachen, und was kann hier getan werden? Wie der jüngste Agrarbericht der Bundesregie- rung ausweist, entfielen 1979 von allen landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche 39,1 % auf Nebenerwerbslandwirte. Ihr Anteil an der gesamten LF lag bei 13,2 %; sie hielten 9,3 % aller Milchkühe und 7,4% aller Schweine. Die Nebenerwerbsbetriebe hatten 1978/79 einen Anteil an den Verkaufserlösen von 9,0%. Die Bundesregierung hat erhebliche Anstrengungen unternommen, gerade auch die schwachstrukturierten ländlichen Gebiete mit geringem Industriebesatz und damit Mangel an gewerblichen Arbeitsplätzen zu fördern. So konnten in Bayern mit Hilfe der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Zeitraum 1972 bis 1978 nach Angaben der geförderten Unternehmen rd. 144 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und 275 000 gefährdete Arbeitsplätze gesichert werden. Dieser Erfolg kommt der Landwirtschaft zugute, in dem die Voraussetzung für eine kombinierte Erwerbstätigkeit im landwirtschaftlichen und außerlandwirtschaftlichen Bereich geschaffen und damit ein wesentlicher Beitrag zur Eigentumssicherung geleistet wurde. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3899 Frage B 87): Werden weiterhin vom Aussterben bedrohte Tierarten in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, obgleich sie im Inland einem absoluten Besitz- und Handelsverbot unterliegen, und trifft es ferner zu, daß bei uns „der Import so hochgradig gefährdeter Tiere wie Biber, Fischotter, Bartgeier, Adler, Schlangen und selbst seltenster Schmetterlinge" zugelassen werden, wie der Sprecher der Naturschutzverbände, Kroymann, beklagt? Die Einfuhr weltweit vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten richtet sich nach den Vorschriften des Washingtoner Artenschutzabkommens. Die Einfuhr von Tieren der am stärksten gefährdeten, in Anhang I des Washingtoner Artenschutz- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17039* abkommens aufgeführten Arten, zu denen auch Fischotter, Adler sowie einige Schmetterlings- und Schlangenarten zählen, setzt eine Ausfuhr- sowie eine deutsche Einfuhrgenehmigung voraus und ist nur zu wissenschaftlichen Zwecken zulässig. Im Jahre 1978 wurden lediglich 5 Säugetiere und 8 Vögel solcher Arten eingeführt. Die Einfuhr von Tieren der in Anhang II genannten Arten, wie z. B. der Bartgeier, ist gegenwärtig bei Vorlage einer Exportbescheinigung des Ausfuhrlandes möglich. Zwar enthält das Bundesnaturschutzgesetz Besitz- und Handelsverbote für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten. Diese besonderen Artenschutzverbote können jedoch vom Bundesminister für Ernährung nicht unmittelbar in Kraft gesetzt werden. Vielmehr müssen sie von den Ländern eingesetzt werden, da dem Bund eine weitergehende Zuständigkeit im Artenschutz von den Ländern nicht zugestanden wurde. Mit der gegenwärtig dem Bundesrat vorliegenden Artenschutzverordnung sollen nicht nur weltweit gefährdete, sondern auch europäische und heimische Tier- und Pflanzenarten, die im Washingtoner Artenschutzabkommen nicht enthalten sind, geschützt werden. Durch eine Import/Export-Verordnung, die noch dieses Jahr erlassen werden soll, soll der grenzüberschreitende Handel mit Arten, die nicht im Washingtoner Artenschutzabkommen enthalten sind, geregelt werden. Anlage 64 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 88 und 89): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß 250 000 kg Rotbarsch nicht zu günstigen Preisen an die Verbraucher verkauft, sondern mit Hilfe des Interventionssystems zu Fischmehl verarbeitet worden sind, und hält sie diese Preisstützungsaktion aus der Sicht der Verbraucher für gerechtfertigt? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit sich die europäische Fischmarktordnung mehr am Markt orientiert und die Interessen der Verbraucher wieder mehr zum Zuge kommen? Es trifft zu, daß 250 t kleiner Rotbarsch der Güteklasse B — das ist nicht mehr als etwa 5 % der Jahresfangleistung eines einzigen Frischfischfängers — aus dem Markt genommen wurde, weil er keinen Käufer fand. Entgegen des in der Öffentlichkeit entstandenen Eindrucks erfolgte die Rücknahme nicht in der Zeit vor Ostern, sondern bereits im Februar. Insbesondere auf dem Frischfischmarkt, dessen Angebot und Nachfrage einer Vielzahl schwervorhersehbarer Einflüsse unterliegt, können kurzfristige und regionale Marktungleichgewichte niemals ausgeschlossen werden. Im Interesse einer Marktstabilisierung läßt die EG-Fischmarktorganisation in diesem Fall eine Intervention zu. Wegen der begrenzten Haltbarkeit wird nicht absetzbare Ware traditionell zur Fischmehlherstellung verwendet. Die durchschnittlichen Auktionserlöse für frischen Rotbarsch insgesamt betrugen im Februar 1,66 DM/kg und im März 1,80 DM/kg. Das sind 8% bzw. 15% weniger als im Vorjahr. Dagegen lagen die Verbraucherpreise in dieser Referenzperiode 10% bis 20% über denen des Vorjahres. Die Schwankungen der Erzeugererlöse haben somit nur einen relativ geringen unmittelbaren Einfluß auf die Verbraucherpreise. Auch wird durch den Interventionsmechanismus der Marktorganisation Fisch keine künstliche Verknappung herbeigeführt, etwa mit dem Ziel, die Verbraucherpreise hochzuhalten. Die Interventionen bei Fisch in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 bezogen auf das Fanggewicht 3,5 %. Sie werden von den Erzeugerorganisationen nur angewandt, um kurzfristige Marktungleichgewichte zu beheben. Da die von der EG gezahlten Erstattungen für die intervenierte Ware lediglich rd. 60 % des Rücknahmepreises betragen und damit deutlich unter den Produktionskosten liegen, bieten diese Erstattungen keinen zusätzlichen Produktionsanreiz. Dessenungeachtet bemüht sich die Bundesregierung im Zuge der Reform der EG-Marktorganisation Fisch darum, das Interventionssystem flexibler zu gestalten, so daß auch in Zeiten punktueller Überangebote ein möglichst weitgehender Absatz über den Markt realisierbar ist. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, die eine kommerzielle Verwertung der intervenierten Ware für den direkten menschlichen Konsum ermöglichen sollen. Anlage 65 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 90): Trifft es zu, daß der Waldbestand in der Bundesrepublik Deutschland flächenmäßig seit 1960 zugenommen hat, und welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine weitere Steigerung durch Aufforstung von aufgegebenen landwirtschaftlichen Flächen sicherzustellen? In den Jahren von 1960 bis 1978 nahm die Waldfläche in der Bundesrepublik Deutschland von 7 106 400 ha um 111 900 ha = 1,5 % auf 7 218 300 ha zu. Damit konnte nicht allein der Waldverlust in den Ballungsgebieten ausgeglichen, sondern auch eine Zunahme der Gesamtwaldfläche erreicht werden. Der Bund förderte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes die Aufforstung von Grenzertragsböden und Ödland auf einer Fläche von 57 564 ha. Dazu wurden von Bund und Ländern insgesamt 52,3 Millionen DM an Förderungsmitteln bereitgestellt. Durch eine Staffelung der Förderungssätze wird im Hinblick auf die Bedeutung des Waldes als Landschaftselement dem vermehrten Anbau von Laubholz- und Mischbeständen ein besonderer Wert beigemessen. 17040* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Die Aufforstung als eine Maßnahme des Bundes zur Erhaltung und Mehrung des Waldes wird im Zuge der Gemeinschaftsaufgabe weiterhin gezielt gefördert. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 91 und 92): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es frei zugänglich im Handel nicht-selektive Schädlingsbekämpfungsmittel gibt? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um durch Rahmenverordnungen den Einsatz nicht-selektiver Schädlingsbekämpfungsmittel zu unterbinden? Pflanzenbehandlungsmittel dürfen nur eingeführt oder gewerbsmäßig vertrieben werden, wenn sie von der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft zugelassen sind. Die Berücksichtigung selektiver Eigenschaften spielt bei der Zulassung eine wichtige Rolle. Sie ist vor allem im Hinblick auf die Schonung von Nützlingen wünschenswert. Gegenwärtig stehen allerdings nur wenige derartige Präparate zur Verfügung; doch ist die Industrie bemüht, weitere zu entwickeln. Die Bundesregierung hat diese Entwicklung durch die Erstellung von Prüfungsrichtlinien unterstützt und die vorliegenden Probleme mit den Ländern erörtert. Sie geht davon aus, daß bei der Beratung, die den Ländern obliegt, soweit möglich selektiv wirkende Pflanzenbehandlungsmittel empfohlen werden. Eine Regelung auf dem Verordnungsweg erscheint deshalb nicht erforderlich. Anlage 67 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 93 und 94): Wie beurteilt die Bundesregierung die Vernichtung bzw. Umwandlung von 250 t Rotbarsch in Fischmehl durch die Erzeugerorganisation der deutschen Hochseefischerei auf Grund der Interventionskäufe im Februar 1980 angesichts der Bemühungen der deutschen Fischwirtschaft z. B. um höhere Fangquoten und Fangrechte? Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in diesem Fall preisgünstige Ware vom Markt ferngehalten wurde, um den vergleichsweise hohen Preis für Rotbarsch zumindest zu halten? Es trifft zu, daß 250 t kleiner Rotbarsch der Güteklasse B — das ist nicht mehr als etwa 5 % der Jahresfangleistung eines einzigen Frischfischfängers — aus dem Markt genommen wurde, weil er keinen • Käufer fand. Entgegen des in der Öffentlichkeit entstandenen Eindrucks erfolgte die Rücknahme nicht in der Zeit vor Ostern, sondern bereits im Februar. Durch die Beschränkung der Fangmöglichkeiten und den damit verbundenen Rückgang der Fangkapazitäten verstärken sich gerade im Frischfischbereich die unregelmäßigen Anlandungen. Darüber hinaus führen die administrativen Maßnahmen zur Bestandserhaltung (Quoten, Beifangregelungen usw.) zu einer größeren Einseitigkeit im Fangsortiment. Beide Tatbestände haben zur Folge, daß sich tendenziell die kurzfristigen, regionalen Marktungleichgewichte innerhalb der EG u. U. noch verstärken können. Die intensiven Bemühungen der Bundesregierung um wirtschaftlich ausreichende Fangrechte dienen nicht zuletzt dem Ziel, der deutschen Seefischerei marktgerechte Anlandungen zu ermöglichen. Die durchschnittlichen Auktionserlöse für frischen Rotbarsch insgesamt betrugen im Februar 1,66 DM/kg und im März 1,80 DM/kg. Das sind 8 bzw. 15 % weniger als im Vorjahr. Dagegen lagen die Verbraucherpreise in dieser Referenzperiode 10% bis 20 % über denen des Vorjahres. Die Schwankungen der Erzeugererlöse haben somit nur einen relativ geringen unmittelbaren Einfluß auf die Verbraucherpreise. Auch wird durch den Interventionsmechanismus der Marktorganisation Fisch keine künstliche Verknappung herbeigeführt, etwa mit dem Ziel, die Verbraucherpreise hochzuhalten. Die Interventionen bei Fisch in der Bundesrepublik Deutschland betrugen 1979 bezogen auf das Fanggewicht 3,5 %. Sie werden von den Erzeugerorganisationen nur angewandt, um kurzfristige Marktungleichgewichte zu beheben. Da die von der EG gezahlten Erstattungen für die intervenierte Ware lediglich rd. 60 % des Rücknahmepreises betragen und damit deutlich unter den Produktionskosten liegen, bieten diese Erstattungen keinen zusätzlichen Produktionsanreiz. Dessenungeachtet bemüht sich die Bundesregierung im Zuge der Reform der EG-Marktorganisation Fisch darum, das Interventionssystem flexibler zu gestalten, so daß auch in Zeiten punktueller Überangebote ein möglichst weitgehender Absatz über den Markt realisierbar ist. Darüber hinaus werden Überlegungen angestellt, die eine kommerzielle Verwertung der intervenierten Ware für den direkten menschlichen Konsum ermöglichen sollen. Anlage 68 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 95): Wie beurteilt die Bundesregierung die Warnung des Staatlichen Weinbauinstituts Freiburg vor einer unkontrollierten Verwendung von Müllkompost im Weinbau wegen des verhältnismäßig hohen Gehalts an Schwermetallen und den damit verbundenen negativen Folgen für die Weine, und wie können gegebenenfalls diese negativen Folgen vermieden werden? Eine Warnung des staatlichen Weinbauinstituts Freiburg vor der Verwendung von Müllkompost im Weinbau ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der Leiter dieses Instituts, Herr Prof. Dr. Staudt, be- richtet in Nr. 12/79 der Fachzeitschrift „Der Badische Winzer” folgendes: In einem umfangreichen Versuch, der zusammen mit der Staatlichen Landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalt Augustenberg durchgeführt wird, soll nach normaler Ausbringung verschiedener Mengen Müllkompost die Aufnahme der Schwermetalle durch die Rebenpflanze und deren eventuelle Verlagerung in die Trauben und den Wein geprüft werden. Weinbaulich konnte in allen Varianten ein normales Wachstum festgestellt werden. Eine geschmackliche Beeinflussung der Weine trat nicht auf. Die bisherigen Analysen haben im Wein keine über den normalen Gehalt hinausgehenden Werte für die Schwermetalle Mangan, Zink, Kupfer, Blei, Cadmium und Quecksilber ergeben. Die Versuche müssen je- doch noch eine Reihe von Jahren fortgeführt werden, um das Verhalten der mit dem Kompost ausgebrachten Schwermetalle im Boden verfolgen zu können. Bis jetzt hat nur eine geringe Verlagerung in tiefere Bodenschichten stattgefunden. Um zu verhindern, daß die Anwendung von Müllkompost unkontrolliert erfolgt, hat der Deutsche Weinbauverband 1966 Richtlinien für die Anwendung von Müll- und Müllklärschlammkomposten im Weinbau veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz hat unter dem 20. Februar 1974 ein Merkblatt für die Anwendung von Müllkompost und Müllklärschlammkompost im Weinbau herausgegeben. In meinem Hause wurde im Oktober 1978 eine Stellungnahme zur Herstellung und Anwendung von Müll- und Müllklärschlammkomposten erarbeitet, in der auch der Weinbau berücksichtigt ist. Schließlich beabsichtigt der BMI eine Verordnung über die Aufbringung von Müllkompost auf landwirtschaftlichen (einschließlich weinbaulichen) Nutzflächen zu erlassen, in der Höchstwerte für den Gehalt an bestimmten Schwermetallen vorgeschrieben werden dürften. Die Anwendung von Müll- und Klärschlammkompost im Weinbau ist sinnvoll und zweckmäßig, solange Vorsorge getroffen wird, daß die Grenzen tolerierbare Mengen von Schwermetallen nicht überschritten werden. Unter Berücksichtigung der z. Z. bekannten Untersuchungsergebnisse und bei Beachtung der vorhandenen Merkblätter und Richtlinien für die Anwendung von Müllkompost dürften keine negativen Folgen für die aus mit Müllkompost behandelten Rebflächen gewonnenen Weine entstehen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 96 und 97): Wie beurteilt die Bundesregierung die seitens der örtlichen Krankenversicherungsträger in Wilhelmshaven gemeinsam geäußerten Bedenken gegen die Einrichtung eines Beratungszentrums fiar die Krankenversicherungsträger sowohl bezüglich dessen praktischer Bedeutung als auch der rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit dem Sozialgesetzbuch? Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund dieser Bedenken die Modalitäten für den vorgesehenen Modellversuch noch einmal zu überprüfen bzw. auf diesen zu verzichten? In der von Ihnen angesprochenen Stellungnahme der in einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossenen örtlichen Trager der Krankenversicherung in Wilhelmshaven wird ausdrücklich betont, daß die Träger sinnvollen Modellversuchen zur Verbesserung der Information für Sozialleistungen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüberstehen. Sie drücken allerdings ihre Besorgnis aus, daß durch die Einrichtung von Beratungszentren die Beratung durch die zuständigen Träger beeinträchtigt werden könnte und leiten von daher Bedenken gegen ein Beratungszentrum her. Demgegenüber ist von Anfang an von seiten des Bundesarbeitsministeriums zum Ausdruck gebracht worden, daß Informationen und Beratungen den Leistungsträgern in keiner Weise genommen werden sollen, sondern daß diese Aufgabe vom Personal der Träger und in ihrer Zuständigkeit in räumlicher Zusammenfassung in einem Zentrum, das keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, durchgeführt werden könnte. Dieses Zentrum sollte als Aufgabe haben, erste Kontaktstelle für die Bevölkerung zu sein. Übergreifende Fragen, die mehr als einen Leistungsbereich betreffen, könnten dort behandelt werden und die Beratung insoweit durchgeführt werden, als sie ohne Rückgriff auf die Aktenmöglich ist. Ein Eingriff in die Zu- ständigkeit der Träger war und ist nicht beabsichtigt. Ziel der Überlegungen ist die räumliche Zusammenfassung der Auskunfts- und Beratungstätigkeit. Von seiten des Bundesarbeitsministeriums hat ein erstes Gespräch im Januar stattgefunden. Weitere Erörterungen wurden ins Auge gefaßt. Hierbei ist die Bundesregierung bereit, die vorgebrachten Bedenken zu diskutieren und gemeinsam weiter über einen Weg zur Verbesserung der Information auf sozialem Gebiet zu sprechen. Ziel muß sein, bedarfsgerecht und praxisnah in Modellversuchen zu ermitteln, wie den Wünschen der Bevölkerung nach Verbesserung ihres Informationsstandes am besten entsprochen werden kann. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 98): Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Schwerbehinderte auch im Strafvollzug beschäftigt werden können (§ 11 des Schwerbehindertengesetzes), und ist sie bereit, darauf hinzuwirken? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß Schwerbehinderte grundsätzlich auch im Strafvollzug beschäftigt werden können. Allerdings ist bei der Besetzung von Stellen im Einzelfall zu prüfen, ob der betreffende Schwerbehinderte wegen Art und 17042* Deutscher Bundestag - a Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn. Freitag, den 18. April 1980 Schwere seiner Behinderung geeignet ist, die Aufgaben, die mit der jeweiligen St_ elle verbunden sind wahrzunehmen. Der Strafvollzug und somit auch die Personalhoheit in diesem Bereich ist Angelegenheit der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Länder ihre Pflichten nach dem Schwerbehindertengesetz auch bei der Besetzung von Stellen im Strafvollzug beachten. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 99): Ist der Bundesregierung die Zahl alleinstehender Mütter bekannt. die von dem Mutterschaftsurlaubsgesetz Gebrauch machen. und wenn nein, wäre die Bundesregierung bereit. durch Umfrage bei den Krankenkassen feststellen zu laue ob alleinstehende Mütter in höherem oder niedrigerem Umfang von der Möglichkeit des Mutterschaftsurlaubs Gebrauch machen? Die Zahl alleinerziehender Mütter, die vom Mutterschaftsurlaubsgesetz Gebrauch machen, ist der Bundesregierung nichtbekannt. Der Mutterschaftsurlaub wird aber von mehr als 90 % der Mütter in Anspruch genommen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß diese erfreuliche Zahl bei den alleinstehenden Müttern wesentlich abweicht. Die Krankenkassen und das Bundesversicherungsamt führen anläßlich der Auszahlung des Mutterschaftsgeldes für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs keine Statistiken darüber, ob es sich bei den Leistungsempfängerinnen um alleinerziehende Frauen handelt, so daß insoweit nicht auf vorhandenes Zahlenmaterial zurückgegriffen werden kann. Es liegen auch keine anderen Zahlenangaben vor, aus denen entsprechende Rückschlüsse auf die Zusammensetzung des leistungsberechtigten Personenkreises gezogen werden können. Um Ihrem Wunsch zu entsprechen, müßten die das Mutterschaftsgeld auszahlenden Stellen gesonderte Erhebungen durchführen und die Frauen um entsprechende Angaben bitten. Die Frauen könnten jedoch nicht verpflichtet werden, diese in den persönlichen Bereich gehörenden Angaben zu machen, weil sie für ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld nicht erforderlich sind. Im Hinblick darauf, daß die Erzielung repräsentativer Befragungsergebnisse nicht sichergestellt werden kann und die Befragung außerdem beträchtliche Verwaltungskosten verursachen würde, sollte davon abgesehen werden. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 100 und 101): Warum hat die Bundesregierung das seit 1969 vorliegende Übereinkommen des Europarats, das die Anstellung von Aupair-Mädchen im Ausland regelt. zwar unterzeichnet. aber bis heute noch nicht ratifiziert? Ist die Bundesregierung der Meinung, daß der Schutz der AupairMädchen auch ohne dieses Obereinkommen genügend gesichert Ist, und wie kann sie deutsche Aupair-Mädchen im Ausland vor mißbräuchlicher Ausnutzung schlitzen? Als das Europäische Aupair-Abkommen im Jahre 1969 zur Zeichnung aufgelegt wurde, hat die Bundesregierung erklärt, sie werde es erst dann unterzeichnen, wenn dies zuvor von Frankreich und Großbritannien geschehen sei. Nachdem es von Frankreich ratifiziert worden war, hat sie es im Oktober 1976 unterzeichnet, von einer Ratifizierung wegen der weiter fehlenden Voraussetzung seiner Geltung in Großbritannien, in das bis vor kurzem die weitaus größte Zahl der deutschen Aupair-Mädchen ging, jedoch zunächst abgesehen. Fälle eines ungenügenden rechtlichen Schutzes von Aupair-Mädchen in Deutschland sind mir nicht bekanntgeworden. Der Schutz deutscher Mädchen im Ausland richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Gastlandes. Er wird durch das Abkommen in einigen Bereichen verstärkt. Eine deutsche Ratifizierung des Abkommens würde jedoch nur die in Deutschland tätigen Aupair-Mädchen betreffen. Für den Schutz deutscher Mädchen im Ausland kommt es allein auf die Geltung des Abkommens in dem jeweiligen Gastland an. Nach dem Erläuternden Bericht zu Artikel 2 Abs. 2 dieses Abkommens finden nämlich seine „Bestimmungen auf jede im Hoheitsgebiet eines Unterzeichnerstaates beschäftigte Aupair-Person ohne Unterschied ihrer Staatsangehörigkeit Anwendung". Anlage 73 Antwort des Parl. 'Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 102): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß es durchaus behinderte Kinder gibt, die im Alter von Ober acht Jahren erst im Fall einer Akuterkrankung und im Zusammenhang mit ihrer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sind und ist die Bundesregierung bereit, den § 185 c Abs. 1 der RVO in Anlehnung an den § 185 b Abs. I RVO entsprechend zu ergänzen? Die Bundesregierung verkennt nicht, daß auch behinderte Kinder über 8 Jahre im Falle einer akuten Erkrankung und im Zusammenhang mit ihrer Behinderung auf besondere Hilfe angewiesen sein können. Sie sieht aber keine Möglichkeit, in Anlehnung an die Regelung des Anspruchs auf Haushaltshilfe in § 185b RVO, wo für behinderte Kinder keine Altersgrenze festgelegt worden ist, für den Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes in § 185c RVO insoweit gleiche Voraussetzungen zu schaffen. Die Zielrichtung beider Vorschriften ist nämlich verschieden. Bei § 185b RVO steht die Weiterführung des Haushalts im Vordergrund, die deshalb notwendig ist, weil ein noch nicht 8 Jahre altes Kind oder ein auf Hilfe angewiesenes behindertes Kind im Haus- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17043* halt lebt. § 185 c RVO zielt hingegen darauf ab, daß ein krankes Kind gepflegt bzw. dessen Pflege kurzfristig sichergestellt werden muß und der Versicherte deshalb von der Arbeit freizustellen ist. Es bedarf hierbei keiner abweichenden Regelung, ob ein krankes Kind behindert ist oder nicht. Der Wegfall der Altersgrenze in § 185c RVO nur bei behinderten Kindern würde deshalb nicht in das Regelungsziel der Vorschrift passen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob nicht in der Mehrzahl auch der von Ihnen angesprochenen Fälle bereits ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit besteht, da der Versicherte wegen der notwendigen und auf andere Weise nicht möglichen Pflege seines erkrankten Kindes ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird (vgl. § 616 Abs. 1 BGB). Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bejaht einen solchen Anspruch auch über die Altersgrenze des § 184 c RVO hinaus. Allerdings ist der Anspruch aus § 616 Abs. 1 BGB abdingbar. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 104): Wann ist mit der Verabschiedung eines Entwurfs zur Änderung der Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe durch das Bundeskabinett zu rechnen, die der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 27. Februar 1980 noch für diese Legislaturperiode angekündigt hat? Der Entwurf der Neufassung der Arbeitsstoffverordnung wird z. Z. mit den beteiligten Ressorts abgestimmt. Der Entwurf soll in den nächsten Wochen dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden. Es ist vorgesehen, daß die Verordnung im Sommer 1980 erlassen wird und am 1. Oktober 1980 in Kraft tritt. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 105, 106 und 107): Hat die Bundesregierung einen Überblick darüber, welche Kosten entstehen würden, wenn der Kriegsdienst nicht nur bei dem Personenkreis als Ersatzzeit in der Rentenversicherung gerechnet würde, der vorher einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachging, oder hinterher innerhalb von drei Jahren eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen hat? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die äußerst geringen Renten ehemaliger Hebammen, die lediglich Mindesteinkommen bezogen haben und deren Sozialversicherungsbeiträge hauptsächlich von Gemeindeämtern nach den niedrigsten Sätzen geklebt wurden, anzuheben? Ist die Bundesregierung bereit. die in § 185 b RVO geregelte Haushaltshilfe auf Hausentbindungen zu erstrecken, wenn nicht, welche Gründe sprechen gegen eine solche Regelung? Zu Frage B 105: Der Kriegsdienst wird als Ersatzzeit in der Rentenversicherung außer unter den von Ihnen angesprochenen beiden Voraussetzungen — nämlich daß vorher eine Versicherung bestanden hat oder hinterher innerhalb von drei Jahren eine versicherungspflichtige Tätigkeit aufgenommen worden ist — auch noch bei Vorliegen anderer Voraussetzungen angerechnet. Sie sind durch das Rentenreformgesetz 1972 geschaffen worden. Danach werden Ersatzzeiten auch bei Vorliegen der sogenannten Halbbelegung seit Eintritt in die Versicherung bis zum Versicherungsfall oder bei Vorliegen der Halbbelegung für die Zeit vom 1. Januar 1973 bis zum Versicherungsfall angerechnet. Für ältere Selbständige und deren Hinterbliebene hat noch eine besondere Nachentrichtungsmöglichkeit mit der Folge einer Anrechnung von Ersatzzeiten bestanden (vgl. im einzelnen § 1251 Abs. 2 Buchst. c RVO, § 28 Abs. 2 Buchst. c AVG, Art. 2 § 9 a ArVNG/AnVNG). Damit hat grundsätzlich jeder der heutigen Versicherten die Möglichkeit gehabt, sein Versicherungsleben so zu gestalten, daß die Voraussetzungen für die Anrechnung der Ersatzzeiten erfüllt sind. Aus diesem Grunde sieht die Bundesregierung nicht die Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Voraussetzungen zur Anrechnung von Ersatzzeiten. Daher gibt es auch keine Kostenberechnungen für solche Voraussetzungen, die zudem vorher im einzelnen näher bestimmt werden müßten. Zu Frage B 106: Mit der durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1972 eingeführten Rente nach Mindesteinkommen wird bei Versicherten, die niedrige Entgelte bezogen und mindestens 25 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt haben, der Wert der vor dem 1. Januar 1973 mit Pflichtbeiträgen belegten Monate auf 75 % des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts aller Versicherten angehoben. Durch diese Regelung wird dem von Ihnen angesprochenen Personenkreis der Hebammen in vielen Fällen geholfen. Betroffen sind daher nur solche Hebammen, die keine 25 Versicherungsjahre (ohne Zeiten der freiwilligen Versicherung und ohne Ausfallzeiten) haben und damit die Voraussetzungen für die Rente nach Mindesteinkommen nicht erfüllen. Eine Ausdehnung der Regelung über die Rente nach Mindesteinkommen auf solche Personen, d. h. auf Personen, die weniger als 25 anrechnungsfähige Versicherungsjahre haben, ist nicht beabsichtigt. Hiergegen sprechen neben anderen Gründen auch finanzielle Erwägungen. Die Möglichkeit einer Aufstockung von (niedrigen) Pflichtbeiträgen durch freiwillige Beiträge sieht das Gesetz nicht vor. Der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages hat eine solche Regelung im Rahmen der Beratungen über das 20. Rentenanpassungsgesetz auch abgelehnt, weil eine kostenneutrale Lösung dieses Problems nicht möglich sei. 17044* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Zu Frage B 107: Den Anspruch auf Haushaltshilfe nur auf die Fälle auszudehnen, in denen wegen Hausentbindung der Haushalt nicht weitergeführt werden kann, halte ich nicht für sachgerecht. Ich meine, daß es auch andere Gründe gibt, die ebenso den Anspruch auf Haushaltshilfe rechtfertigen. Den Versicherten generell einen Anspruch auf Haushaltshilfe einzuräumen, wenn der Haushalt wegen Krankheit oder Mutterschaft nicht weitergeführt werden kann, ist aber wegen der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen bei der jetzigen Finanzlage der Krankenversicherung nicht vertretbar. Eine solche Leistungsausweitung stände auch im Widerspruch zu den Bemühungen aller Beteiligten um Kostendämpfung im Gesundheitswesen. Die Bundesregierung hat sich deshalb dafür entschieden, der Selbstverwaltung der Krankenversicherung die Möglichkeit zu geben, eigenverantwortlich in Härtefällen den Anspruch auf Haushaltshilfe einzuräumen, wenn dem Versicherten oder seinem Ehegatten die Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit oder Mutterschaft nicht möglich ist. Sie hält eine solche begrenzte Leistungsausweitung für finanzierbar und hat deshalb in den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes eine Ergänzung des § 185b RVO aufgenommen. Durch eine danach von der Krankenkasse festgesetzte Satzungsbestimmung könnten auch die von Ihnen angesprochenen Fälle der Hausentbindung einbezogen werden. Die Rechtsänderung soll am 1. Juli 1980 in Kraft treten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes angesichts zunehmender Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, und wann ist mit dem Inkrafttreten der von der Bundesanstalt für Arbeit vorbereiteten sogenannten „ABM-Anordnung" zu rechnen? Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hat die Finanzierung von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung insofern geändert, als es für den Zuschuß als Regel eine Höchstgrenze von 80 % des förderungsfähigen Arbeitsentgelts festgelegt hat. Das neue Recht läßt aber durchaus zu, daß bestimmte Maßnahmen, z. B. solche mit einem hohen Anteil schwer vermittelbarer Arbeitsloser oder solche im Bereich der sozialen Dienste, mit einem höheren Zuschuß gefördert werden. Die Bundesregierung sieht keine zunehmenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Vielmehr ist festzustellen, daß nach Überwindung gewisser Übergangs-und Anpassungsschwierigkeiten im Zusammenhang mit der Rechtsänderung die. Träger sich jetzt zunehmend auf die leichte Anhebung ihrer Eigenbeteiligung und auf den vermehrten Einsatz der verstärkten Förderung aus Bundes- und Landesmitteln einzustellen beginnen. Offenbar hat sich doch die Erkenntnis durchgesetzt, daß einer Förderung von ABM-Projekten aus Beitragsmitteln der Bundesanstalt für Arbeit Grenzen gesetzt sind und daß ein leicht erhöhter Finanzierungsanteil aus Eigenmitteln des Trägers und auch allgemeinen Steuermitteln angemessen ist. Der geringfügige Rückgang der Zahl der geförderten Maßnahmen und der Zahl der beschäftigten zugewiesenen Arbeitnehmer in den Monaten Januar und Februar 1980 gegenüber Januar und Februar 1979 beruht im wesentlichen auf der merklichen Verbesserung der Arbeitsmarktlage gegenüber einem Jahr zuvor, die sich auch auf die ABM-Zahlen auswirkt. Einen ganz entscheidenden Beitrag zur Überwindung der Übergangsschwierigkeiten wird die neue ABM-Anordnung leisten. Der Entwurf der neuen Anordnung sieht als Datum des Inkrafttretens den 1. Juli 1980 vor. Nachdem der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit die weitere Beratung und Verabschiedung der neuen Anordnung am 27. März 1980 vertagt hat, kann ich heute nicht verbindlich sagen, ob der in Aussicht genommene Termin für das Inkrafttreten eingehalten werden kann. Ich gehe aber davon aus, daß alle drei Gruppen im Verwaltungsrat bemüht sind, die neue ABM-Anordnung möglichst bald zu verabschieden, nachdem die Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes bereits am 1. August 1979 in Kraft getreten sind. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 111 und 112): Wie groß war die Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in den Jahren 1970, 1978 und 1979, und wie groß war in den genannten Jahren der Anteil derer, die wehrdiensttauglich bzw. nicht tauglich waren? Wie viele Wehrpflichtige wurden in den Jahren 1970, 1978 und 1979 nicht einberufen, obwohl sie wehrdiensttauglich waren, und welche Grande waren dafür maßgeblich? Im Laufe eines Kalenderjahres sind das Wehrpflichtigenaufkommen, der Anteil an Wehrdienstfähigen und deren Verfügbarkeit für den Grundwehrdienst, sowie der Anteil derer, die den Grundwehrdienst leisten, einer ständigen Änderung unterworfen. In diesem Zeitraum werden die Angehörigen eines Geburtsjahrgangs — mit Vollendung des 18. Lebensjahres — wehrpflichtig; für die Angehörigen eines Geburtsjahrgangs endet — mit Vollendung des 28. Lebensjahres — die Verpflichtung, den Grundwehrdienst zu leisten. Außerdem kann ein Wehrpflichtiger im Laufe eines Jahres wehrdienstfähig, vorübergehend nicht wehrdienstfähig, wieder wehrdienstfähig und nicht wehrdienstfähig sein. Das gleiche gilt für die verschiedenen Wehrdienstausnahmen, die eine Heranziehung dauernd oder vorübergehend ausschließen. Diese Bewegungen rechne- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17045* risch zu erfassen und nachzuweisen, ist nicht möglich. Im übrigen wurden in allen genannten Jahren die Personalanforderungen der Streitkräfte für den Grundwehrdienst erfüllt. Sie orientieren sich am jeweiligen Längerdieneranteil, der zusammen mit dem Anteil der Grundwehrdienstleistenden den festgelegten Friedensumfang der Streitkräfte erreichen soll. Es wurden daher 1970 132 368 1978 205 337 1979 201 976 Wehrpflichtige zum Grundwehrdienst einberufen. Die unterschiedlichen Größenordnungen des Jahres 1970 und der Jahre 1978/1979 erklären sich mit der Herabsetzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate am 1. Januar 1973. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 109 und 110): Ober welche Unterbringungskapazität verfügen die einzelnen Feldwebelwohnheime, die in den letzten fünf Jahren im Wehrbereich VI fertiggestellt wurden, und in welchem Umfang werden diese Wohnheime z. Z. nicht ausschließlich ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend — Dauerunterkunft für unverheiratete Feldwebeldienstgrade —, sondern in anderer Weise genutzt? Mit welcher Aufnahmekapazität sind z. Z. weitere Feldwebelwohnheime im Wehrbereich VI geplant bzw. im Bau, und wie groß ist der Anteil unverheirateter Feldwebel, die nach heutigem Kenntnisstand in diese Wohnheime einziehen werden? In den Jahren 1974 bis 1979 wurden im Wehrbereich VI insgesamt 13 Wohnheime für Feldwebel fertiggestellt. Ein weiteres wurde bereits vor 1974 errichtet. Von den insgesamt 321 Wohnheimplätzen sind 123 durch unterkunftspflichtige Feldwebel, weitere 102 Wohneinheiten durch zwar nicht unterkunftspflichtige, aber unterkunftsberechtigte Feldwebel belegt. Außerdem wohnen in Wohnheimen zur Zeit 16 Offiziere und 5 Fähnriche, die gegebenenfalls Anspruch auf einen größeren Wohnplatz in einem Offizierheim hätten, sowie 21 Unteroffiziere, die sonst in einfacheren Unterkünften in der Kaserne untergebracht wurden müßten. Weitere 21 Wohneinheiten werden als Unterkünfte für andere Soldaten, insbesondere Wehrübende, sowie wegen des Bedarfs auch als Diensträume genutzt. Die restlichen 17 Wohnplätze sind gegenwärtig durch 11 zivile Mitarbeiter der Bundeswehr und 5 Angehörige der bayerischen Polizei belegt. Mit meinem Schreiben vom 8. März 1979 hatte ich Ihnen mitgeteilt, daß auf Grund der veränderten Altersstruktur und der höheren Verheiratetenquote der weitere Ausbau der Platzkapazität in Feldwebelwohnheimen sowie die Planung weiterer Heime im wesentlichen eingestellt wurde. Zu diesem Zeitpunkt waren im Wehrbereich VI allerdings 4 Feldwebelwohnheime mit insgesamt 127 Wohnplätzen bereits im Bau, und zwar in der Münchener Bayernkaserne, auf dem Flugplatz Landsberg-Penzing, in der Pfalzgraf-Johann-Kaserne in Neunburg vorm Wald sowie in der Technischen Schule der Luftwaffe in Kaufbeuren. Diese Bauten werden fertiggestellt, weil der Anteil der Feldwebel in diesen Standorten besonders hoch ist, so daß die Plätze zweckentsprechend belegt werden können. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 113): Trifft es zu, daß — wie die Presse meldet — eine Prüfungskammer im Wehrbereich Nürnberg ihren ablehnenden Bescheid auf einen Anerkennungsantrag als Kriegsdienstverweigerer damit begründet hat, daß der Antragsteller Autofahrer ist und folglich die Gefährdung des Lebens anderer in Kauf nimmt, und trifft diese Beurteilung nach Auffassung der Bundesregierung den Kern des Verfassungsrechts auf Kriegsdienstverweigerung? Es handelt sich um den Bescheid eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer in Nürnberg, mit dem im Januar 1980 der Antrag eines Wehrpflichtigen abgelehnt wurde. Dieser hatte in der schriftlichen Begründung des Antrags unter Hinweis auf einen in der Presse geschilderten Verkehrsunfall geltend gemacht, er würde sich bereits in seinem Gewissen belastet fühlen, wenn er als Autofahrer den Tod eines Menschen verschuldet hätte. In der Verhandlung hatte er auf Befragen erklärt, daß er dennoch Auto fahre, weil er als defensiver Fahrer nicht damit rechne, einen Menschen zu töten. Der — weisungsunabhängige. — Prüfungsausschuß, der mit der Mehrheit der allein stimmberechtigten Beisitzer entscheidet, hat den Standpunkt vertreten, dies spreche gegen ein konsequentes sittliches Verhalten des Wehrpflichtigen. Hiervon kann jedoch keine Rede sein. Die Einstellung des Wehrpflichtigen zum Autofahren entspricht der eines jeden verantwortungsbewußten Kraftfahrers. Sie läßt Rückschlüsse auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht zu. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden entsprechend belehrt bzw. unterrichtet. Im übrigen waren die das Autofahren betreffenden Äußerungen des Wehrpflichtigen nicht der einzige Grund für die Ablehnung des Antrags. Der Bescheid ist noch auf mehrere andere Umstände gestützt, insbesondere darauf, daß eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung nicht ersichtlich geworden sei. Der Wehrpflichtige hat bei der Prüfungskammer Widerspruch eingelegt. Diese wird voraussichtlich am 30. April 1980 über den Antrag erneut verhandeln. 17046* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möhring (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 114 und 115): Trifft es zu, daß im Wehrbereich VI von einer Prüfungskammer für Kriegsdienstverweigerer ein Antragsteller mit der Begründung zurückgewiesen wurde, er sei nicht bereit, auf sein Auto zu verzichten, obwohl er als Verkehrsteilnehmer doch die Gefährdung des Lebens anderer bewußt in Kauf nehme? Kann sich die Bundesregierung einer solchen Begründung anschließen, und ist sie der Meinung, daß eine Gewissensentscheidung durch die Prüfung der Frage nach Nichtteilnahme am Straßenverkehr nachgewiesen werden kann und jeder Verkehrsteilnehmer bewußt in Kauf nimmt, das Leben anderer zu gefährden? Es handelt sich um den Bescheid eines Prüfungsausschusses für Kriegsdienstverweigerer in Nürnberg, mit dem im Januar 1980 der Antrag eines Wehrpflichtigen abelehnt wurde. Dieser hatte in der schriftlichen Begründung des Antrags unter Hinweis auf einen in der, Presse geschilderten Verkehrsunfall geltend gemacht, er würde sich bereits in seinem Gewissen belastet fühlen, wenn er als Autofahrer den Tod eines Menschen verschuldet hätte. In der Verhandlung hatte er auf Befragen erklärt, daß er dennoch Auto fahre, weil er als defensiver Fahrer nicht damit rechne, einen Menschen zu töten. Der — weisungsunabhängige — Prüfungsausschuß, der mit der Mehrheit der allein stimmberechtigten Beisitzer entscheidet, hat den Standpunkt vertreten, dies spreche gegen ein konsequentes sittliches Verhalten des Wehrpflichtigen. Hiervon kann jedoch keine Rede sein. Die Einstellung des Wehrpflichtigen zum Autofahren entspricht der eines jeden verantwortungsbewußten Kraftfahrers. Sie läßt Rückschlüsse auf das Fehlen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht zu. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses wurden entsprechend belehrt bzw. unterrichtet. Im übrigen waren die das Autofahren betreffenden Äußerungen des Wehrpflichtigen nicht der einzige Grund für die Ablehnung des Antrags. Der Bescheid ist noch auf mehrere andere Umstände gestützt, insbesondere darauf, daß eine geistige Auseinandersetzung des Wehrpflichtigen mit den Problemen der Kriegsdienstverweigerung nicht ersichtlich geworden sei. Der Wehrpflichtige hat bei der Prüfungskammer Widerspruch eingelegt. Diese wird voraussichtlich am 30. April 1980 über den Antrag erneut verhandeln. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 116): Warum hat der Bundesverteidigungsminister, der nach Pressemitteilungen für die Bundeswehr 2697 Video-Geräte für 30 Millionen DM bei Sony in Japan bestellt hat, die Industrie in Deutschland hierbei nicht berücksichtigt, welche gerade in dieser Branche schwere Wettbewerbsnachteile gegenüber der japanischen Industrie hat? Um dem Bedarf der Truppe nach modernem Unterrichtsgerät unter wirtschaftlichen Bedingungen gerecht zu werden, wurde eine Ausschreibung für die Beschaffung von Video-Anlagen durchgeführt, an der sich 14 in- und ausländische Hersteller und Vertriebsfirmen beteiligt haben. Die technischem Eckwerte waren so gesetzt, daß nicht nur die Hersteller von 3/4-Zoll-Geräten (Japaner), sondern auch von 1/2-Zoll-Geräten (u. a. Philips, Grundig etc.) sich beteiligen konnten. Dies wurde nicht zuletzt unter dem Aspekt getan, den nationalen Firmen unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsplatzsicherung eine faire Chance einzuräumen. Der Unterschied in den beiden Systemen liegt darin, daß das 3/4-Zoll-System (U-matic) dem „semiprofessionellen Bereich" zuzuordnen ist, während das 1/2-Zoll-System dem „Heim-Video-Sektor" angehört. Nach Auswertung der Kostenangebote und der Ergebnisse der technischen Vergleichsuntersuchungen wurde der wirtschaftlichste und zugleich technisch qualifizierteste Bieter — in diesem Fall die Firma Sony — ermittelt. Nur so war es möglich, die Streitkräfte mit einem auf dem Markt befindlichen Gerät, das die erforderliche Leistungsfähigkeit besitzt, auszustatten. Darüber hinaus wurde geprüft, ob eine Aufteilung des Gesamtbeschaffungsvorhabens auf zwei Bieter (deutsche und japanische Fertigung) möglich sei. Dies scheiterte jedoch daran, daß dabei einerseits das technische Risiko (Systemverantwortlichkeit, Systemverträglichkeit und Wartungs- und Instandsetzungskompetenz) hoch einzuschätzen und andererseits mit erhöhten Folgekosten zu rechnen ist. Ebenfalls wurde untersucht, ob die Wartung dieser Anlagen durch eine deutsche Firma entsprechender Größe durchgeführt werden kann. Entsprechende Anfragen ließen negative Haltungen erkennen. Weiterhin ist dem Aspekt der Standardisierung in der Bundeswehr und im NATO-Bereich bei der Entscheidung für das 3/4-Zoll-System erhebliche Bedeutung beizumessen, da andere NATO-Partner sich bereits ebenfalls für das 3/4-Zoll-System entschieden haben und somit die Austauschbarkeit von Ausbildungsprogrammen gewährleistet ist. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 117 und 118): Welche Konsequenzen hat die Bundesregierung aus ihrem im Weißbuch 1979 getroffenen Feststellungen gezogen bzw. wird sie noch ziehen, daß sich besonders bei den Versetzungen von Soldaten mit schulpflichtigen Kindern soziale Probleme ergeben und das geltende Trennungsgeldrecht „der Praxis — vor allem den Veränderungen im Bildungs- und Ausbildungssystem nicht mehr gerecht" werde? Treffen Auskünfte zu, wonach die dafür notwendigen Gesetzesänderungen bereits seit mehr als einem Jahr in einer Bund-/Länderkommission für das Reise- und Umzugskostenrecht ohne sichtbares Ergebnis verhandelt werden, und was wird die Bundesregierung tun, um entsprechende Gesetzentwürfe noch diesem Bundestag zur Beratung vorzulegen? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17047* Zu Frage B 117: Von den vier Forderungen des Weißbuches 1979 auf Anerkennung weiterer trennunsgeldunschädlicher Umzugsverzögerungsgründe sind in Abstimmung mit den Ländern eine bereits voll, andere teilweise erfüllt. So wurde der Schulbesuch im letzten Schuljahr einer Haupt- oder Sonderschule als zwingender Umzugsverzögerungsgrund anerkannt. Außerdem wird den Umschulungsproblemen der Kinder insofern Rechnung getragen, als inzwischen alle kritischen Phasen der Schulausbildung als zwingender Umzugsverzögerungsgrund anerkannt werden. Hierzu rechnet auch die Anerkennung des Besuchs des letzten Schuljahres einer Fachoberschule, der im Weißbuch nicht gefordert war. Daneben wurde das erste Schulhalbjahr nunmehr aller als Verzögerungsgrund berücksichtigungsfähigen Schulabschlußklassen in die begünstigende Regelung einbezogen. In ganz besonderen Ausnahmefällen kann allgemein über eine Generalklausel geholfen werden. Schließlich wurden noch die Schul- und Kinderreisebeihilfen bei Auslandsverwendungen —außerhalb der Weißbuchforderungen — wesentlich verbessert. Weitergehendere Vorstellungen waren bisher nicht zu verwirklichen. So konnte die Forderung, Trennungsgeld auch wegen der Berufstätigkeit der Ehefrau für die Dauer der Kündigungsfrist zu zahlen, nicht verwirklicht werden, nachdem das Bundesverwaltungsgericht diesen Umstand nicht als Verzögerungsgrund gewertet hat. Im übrigen sind die verbleibenden Probleme dadurch erheblich gemindert, daß die personalbearbeitenden Stellen (ZDv 20/6 Nr. 1502 Abs. 2) gehalten sind, persönliche Gründe, die für eine längere Zeit eine örtliche Veränderung ausschließen, bei der Versetzungsplanung zu berücksichtigen. Dank dieser Personalführung wurden 1979 nur 8 543 verheiratete Berufs- und Zeitsoldaten (Mannschaften bis Generale) in einen anderen Standortbereich versetzt. Zieht man die Versetzungen auf eigenen Antrag und die Auslandsversetzungen, die grundsätzlich der Zustimmung des Soldaten bedürfen, ab, wird die Zahl noch geringer. Gegenüber den früheren Verhältnissen sind daher wesentliche Verbesserungen festzustellen. Zu Frage B 118: Auskünfte, wonach die Bund-/Länderkommission für das Reise-/ und Umzugskostenrecht seit mehr als einem Jahr ohne sichtbares Ergebnis verhandelt habe, treffen, wie sich aus meiner Antwort zu Frage 1. ergibt, nicht zu. Im übrigen bedürfen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der sozialen Situation bei Versetzungen, wie z. B. die Einführung einer 2. Reisebeihilfe im Monat für Trennungsgeldempfänger, die Erhöhung der Umzugskostenpauschale oder des Erstattungsbetrages für umschulungsbedingten Nachhilfeunterricht bei Inlandsumzügen der Änderung durch Rechtsverordnung. Dies ist noch für dieses Jahr beabsichtigt. Die zur Zahlung von Trennungsgeld für mehr als 1 Jahr notwendige Änderung des Bundesumzugskostengesetzes ist dagegen nur mittelfristig erreichbar. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 119): Welche Maßnahmen im einzelnen gedenkt die Bundesregierung in Abstimmung mit den betroffenen alliierten Luftstreitkräften zu ergreifen, um noch im Jahr 1980 eine spürbare Minderung der durch Militärflüge ausgelösten Lärmbelästigung der Bevölkerung zu erreichen? Am 19. März 1980 informierten sich auf Einladung des Bundesministers der Verteidigung Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Fliegerhorst Köln/ Wahn über die Notwendigkeiten des militärischen Übungsflugbetriebes der Luftwaffe und der Alliierten in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wurde insbesondere die Lärmbelastung für die Bevölkerung und die Möglichkeiten einer wirksamen Entlastung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Kampfverbände erläutert. Die Abgeordneten wurden unter anderem von den Ergebnissen einer multinationalen Arbeitsgruppe unterrichtet, die sich aus Vertretern der Oberbefehlshaber aller im Luftraum der Bundesrepublik Deutschland fliegenden Luftstreitkräfte zusammensetzte. Sie war im Herbst vergangenen Jahres -eingesetzt worden mit dem Auftrag zu untersuchen und vorzuschlagen, wie der Fluglärm über der Bundesrepublik Deutschland im täglichen Einsatzflugbetrieb gemindert werden kann. In der Arbeitsgruppe wurden folgende lärmverringernde Maßnahmen erarbeitet, die u. a. die bereits erlassenen strengen Flug- und Übungseinschränkungen ergänzen: — Es werden multinational besetzte Luftraumüberwachungstrupps eingesetzt, die stichprobenartig die Tiefflugverkehrsdichte überprüfen und, soweit technisch möglich, Verstöße gegen Tiefflugregeln feststellen sollen; — in Zukunft sollen Einsätze nur dann in niedrigen Höhen geflogen werden, wenn damit ein Ausbildungseffekt verbunden werden kann, das heißt zum Beispiel, daß nicht in der näheren Umgebung des eigenen Heimatfliegerhorstes tief geflogen werden soll; — die Allliierten folgen der deutschen Regelung für die Benutzung des Nachbrenners, der nur noch dann in niedrigen Höhen eingeschaltet werden soll, wenn das aus Sicherheitsgründen unumgänglich ist; — es sollen Verfahren entwickelt werden, die eine vermehrte Verlagerung von An- und Abflügen zu Schieß- und Übungsplätzen in größeren Höhen zulassen; — die Fluggeschwindigkeit soll immer dann herabgesetzt werden, wenn der Einsatzauftrag und die Ausbildungserfordernisse das zulassen (Heimflug über bekanntem Gelände); — der Höhenbereich für Tiefflüge (zwischen etwa 150 und 450 m) soll künftig flexibler genutzt wer- 17048* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 den. Innerhalb dieses Bereichs sollen größere Höhen immer dann gewählt werden, wenn der Ausbildungsauftrag dies zuläßt; — der Luftraum entlang der Grenze zu den Warschauer-Pakt-Staaten soll unter Beachtung der notwendigen Einschränkungen stärker als bisher genutzt werden; — beim Luftwaffenamt in Köln/Wahn wurde eine Flugbetriebs- und Informationszentrale mit folgenden Aufgaben eingerichtet: — Fluglärmbeschwerden zu bearbeiten — Die Nutzung der 250-Fuß Tieffluggebiete zu regeln — Größere Tiefflugübungen zu koordinieren — Durch Hinweise an die Geschwader auf Fluglärmkonzentrationen eine noch gleichmäßigere Verteilung des militärischen Flugbetriebes zu erreichen. Die Oberbefehlshaber der alliierten Luftstreitkräfte wurden vom Inspekteur der Luftwaffe gebeten, diesen Arbeitsergebnissen zuzustimmen, um soweit wie möglich noch im laufenden Jahr 1980 die Masse der vorgeschlagenen Maßnahmen realisieren zu können. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 120): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele militärische und zivile Berater die DDR in welchen Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas tätig sind und worin deren Hauptaufgaben bestehen? Ihre Frage zum Engagement der DDR in Ländern AFRIKAs, ASIENs und LATEINAMERIKAs beantworte ich wie folgt: Die DDR unterhält im afrikanischen Raum militärische und zivile Berater in 11 Ländern mit Schwerpunkt in ANGOLA, MOSAMBIK, ÄTHIOPIEN, ALGERIEN und LIBYEN. Ihre Gesamtzahl liegt bei etwa 3 000 Beratern. In NAH-/MITTELOST sind in den Ländern VR JEMEN, SYRIEN und IRAK insgesamt ca. 200 Berater eingesetzt. In ASIEN sind Berater der DDR in VIETNAM und LAOS beschäftigt. Über die Anzahl der Berater in diesem Raum liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im lateinamerikanischen Raum wurde Beratertätigkeit durch DDR-Personal bisher nicht festgestellt. Die Hauptaufgaben des militärischen und zivilen Beraterpersonals der DDR im Ausland sind schwerpunktmäßig ausgerichtet auf Ausbildungshilfe im militärischen/paramilitärischen Bereich und auf die Gebiete Sicherheits-, Polizei- und Nachrichtendienste. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 121, 122, 123 und 124): Kann die Bundesregierung darlegen, wie die zuständigen Stellen bei der Vergabe von Wohnungen des Bundes an Soldaten und deren Familien den Begriff „familiengerecht" definieren? Kann die Bundesregierung darlegen, in welcher Form der Bund Einfluß auf die mit öffentlichen Mitteln erfolgende Errichtung und Gestaltung von Soldatenwohnungen durch private Bauträger nimmt? Kann die Bundesregierung angeben, ob sich eine mögliche Einflußnahme des Bundes auch auf die Gestaltung der Mietbedingungen und der Hausordnungen erstreckt? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob und wann die Umzugspauschale für Soldaten in den letzten zehn Jahren den steigenden Lebenshaltungskosten angepaßt worden ist? Zu Frage B 121: Die nach den jeweils gültigen Baufachlichen Bestimmungen in den vergangenen mehr als 20 Jahren errichteten Bundesdarlehenswohnungen sowie die Bundesmietwohnungen werden entsprechend den Wohnungsvergaberichtlinien des Bundesministers der Verteidigung den Angehörigen der Bundeswehr zugeteilt. Eine Wohnung gilt von ihrer Größe her grundsätzlich als angemessen, wenn für jede zum Familienhaushalt des Wohnungsbewerbers gehörende Person ein Zimmer zur Verfügung steht. Bei einem Überhang an zweckgebundenen Wohnungen kann Bewerbern auf Antrag eine größere Wohnung überlassen werden. Als „familiengerecht" gilt die Wohnung, wenn sie nach ihrer Größe und Lage, nach Ausmaß und Zuschnitt der Räume wie auch nach der gesamten Ausstattung objektiven Anforderungen entspricht. Mit wachsendem Lebensstandard sind auch die Ansprüche an die Wohnung gestiegen. Dies führte zu einer flexibleren Wohnungsfürsorge. So werden Wohnungen, die den allgemein üblichen Wohnungsansprüchen nicht mehr genügen, nur mit Einverständnis des Wohnungsbewerbers zugeteilt. Zu Frage B 122: Bei der Gewährung von Bundesmitteln aus dem Wohnungsfürsorgefonds — es handelt sich hierbei nicht um öffentliche Mittel — wird den gemeinnützigen und privaten Wohnungsunternehmen sowie privaten Bauherren als Darlehensnehmern die Verpflichtung auferlegt, die Wohnungen nach den Baufachlichen Bestimmungen — zur Zeit gültig in der Fassung vom November 1978 — GMBl S. 637 ff.— zu planen und baulich zu gestalten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17049* Diese Bestimmungen enthalten Einzelheiten insbesondere zur architektonischen Gestaltung, zur Größe, Grundrißgestaltung, Ausstattung der Wohnungen und Hinweise für die Gestaltung der Außenanlagen. Zu Frage B 123: Der Darlehensvertrag, der mit dem einzelnen Bauherrn geschlossen wird, enthält u. a. eine Vereinbarung, die ihn verpflichtet, den Mietverträgen mit Bundesbediensteten ein bestimmtes Muster zugrunde zu legen. Der geltende Mustermietvertrag wurde vom Bundesminister der Justiz 1976 veröffentlicht. Von einer Einflußnahme auf die Gestaltung der Hausordnung wurde abgesehen, weil sie im allgemeinen nur Regelungen auf die Aufrechterhaltung der Ordnung im Hause, der Reinigung der Treppenhäuser und Flure sowie die Benutzung der Gemeinschaftsanlagen z. B. Waschküche, Trockenplatz enthält. Die Hausordnung bezieht sich auf die jeweilige Hausgemeinschaft und kann für die einzelnen Mietobjekte unterschiedlich sein. Zu Frage B 124: Die Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen wurde letztmalig mit Wirkung vom 1. November 1973 angehoben. Der Bundesminister der Verteidigung hält eine erneute Erhöhung der Pauschale für notwendig und ist bei dem für das Umzugskostenrecht federführenden Bundesminister des Innern um eine entsprechende Änderung des Bundesumzugskostengesetzes nachhaltig bemüht. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 125): Sind Zeitungsberichte zutreffend, nach denen im Wehrbereich I noch in diesem Jahr mit der Ausbildung von Verwaltungsfachkräften begonnen werden soll, die aus Gründen der Ausbildungsplatzbeschaffung sehr zu begrüßen wäre, wenn nein, welche Grande sprechen dagegen, obwohl eine solche Ausbildung meines Wissens personell und räumlich möglich ist? Nachdem im Jahre 1979 die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten in Kraft getreten ist und der entsprechende Rahmenlehrplan für den Berufsschulunterricht der Länder bekanntgegeben wurde, wird erstmals im Bereich des Bundes eine Berufsausbildung von Jugendlichen für allgemeine Verwaltungstätigkeiten der Angestellten möglich. Im Bundesministerium der Verteidigung wird z. Z. vor allem im Hinblick auf die Schaffung eines ausreichenden Ausbildungsplatzangebots für die Angehörigen der geburtenstarken Schulentlaßjahrgänge geprüft, ob, in welchem Bereich und in welchem Umfang die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten ab Herbst 1981 durchgeführt werden kann. Da umfangreiche organisatorische, personelle, materielle und haushaltsmäßige Fragen geklärt werden müssen sowie wegen schulischer Fragen eine Abstimmung mit den Ländern erforderlich ist, konnte die Prüfung noch nicht abgeschlossen werden. Die bisherigen Untersuchungen lassen erkennen, daß u. U. im Wehrbereich I eine vorgezogene Einführung der genannten Ausbildung in der Bundeswehrverwaltung ab Herbst 1980 möglich sein könnte. Dadurch würde diesem Vorhaben eine gewisse Pilotfunktion zukommen. Nähere Angaben hierüber können jedoch ebenfalls noch nicht gemacht werden. Wie festgestellt werden konnte, wurde in Verlautbarungen der Wehrbereichsverwaltung I zu dem Pilotvorhaben auf dessen Planung hingewiesen. In der Presse sei jedoch dieser Hinweis teilweise nicht immer mit der gebotenen Deutlichkeit wiedergegeben worden. Anlage 87 Antwort - des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 126): Welche Arten und welche Mengen von chemischen Kampfstoffen sind nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung in Deutschland für den 2. Weltkrieg und im 2. Weltkrieg produziert worden, und auf welche Weise und in welchem Umfang wurden die vorhandenen Vorräte dieser Kampfstoffe nach dem 2. Weltkrieg vernichtet bzw. beseitigt? 1. Nach den Ermittlungen des Bundesarchivs sind während des Zweiten Weltkriegs folgende Kampfstoffe produziert worden: Omega-Salz (als Weißring bezeichnet); Arsinöl/Öl A, Azin, Clark I und II (als Blauring bezeichnet); Tabun/Trilon 83, Sarin/T 46, Phosgen/Öl F, T 9, T 150, T 155, T 300 (als Grünring bezeichnet); Oxol-Lost, Direkt-Lost, N-Lost, OKM/Winterlost, N-Stoff, T-Stoff. Zur geplanten Großproduktion der Nervenkampfstoffe Sarin und Soman scheint es nach den Unterlagen des Bundesarchivs nicht gekommen zu sein. Der Gesamtvorrat aller Kampfstoffe betrug am 1. Dezember 1944 62 322 Tonnen, davon 12 441 Tonnen Tabun. Die 1943 beschlossene Verdoppelung der Kampfstoffproduktion ist nicht verwirklicht worden. Nach den verfügbaren Unterlagen kann davon ausgegangen werden, daß sich bei Kriegsende der Gesamtbestand an reinen Kampfstoffen auf rd. 70 000 Tonnen belief. 2. Zur Vernichtung von Kampfstoffen vor Kriegsende durch die deutsche Wehrmacht und nach Kriegsende durch die Alliierten ergeben die vorhandenen Unterlagen, besonders die Ermittlungen des Bundesarchivs, folgendes: Die unveröffentlichte Kontrollratsdirektive Nr. 28 „Reports on Disposal of German War Material in Germany” vom 26. April 1946 bestimmte, daß der Alliierten Kontrollbehörde im Halbjahresturnus über die Demilitarisierung in den vier Besatzungszonen zu berichten war. Diese Berichte wurden bis Ende 1947 erstattet. 17050* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 In der amerikanischen Besatzungszone wurde die Verantwortung für die Beseitigung der Kampfstoffe den Ministerpräsidenten der Länder übertragen. Diese bedienten sich hierzu der Gesellschaft zur Erfassung von Rüstungsgut bzw. der Staatlichen Erfassungsgesellschaft für öffentliches Gut mbH (StEG). Nach den dem Kontrollrat vorgelegten vier Halbjahresberichten sind bis zum 1. Dezember 1947 in der amerikanischen Zone insgesamt 93 995 Tonnen Kampfstoffmunition gefunden worden. In der britischen Zone wurden den Kontrollratsunterlagen zufolge insgesamt 122 508 Tonnen Kampfstoffe gefunden. Im französischen Besatzungsgebiet wurden insgesamt nur 9 250 Tonnen Kampfstoffmunition gefunden. Im Bericht zum 1. Juni 1947 findet sich die Anmerkung, daß seit dem 22. Mai 1947 3 100 Tonnen nach Frankreich verbracht wurden. Nach den Kontrollratsberichten wurden in der sowjetischen Zone bis zum 27. Dezember 1947 insgesamt 62 505 Tonnen an Kampfstoffen gefunden. Bis zum Ende der Kontrollratsberichterstattung (Ende 1947) sind demnach insgesamt 288 258 Tonnen Kampfstoffe gefunden worden. Den Unterlagen ist zu entnehmen, daß bis zum gleichen Zeitpunkt 269 390 Tonnen Kampfstoffe beseitigt wurden. Im Hinblick auf weitere amerikanische und britische Maßnahmen im Jahre 1948 kann davon ausgegangen werden, daß insgesamt ca. 300 000 Tonnen Kampfstoffe beseitigt wurden. Der Unterschied zu dem o. g. Gesamtbestand bei Kriegsende (rd. 70 000 Tonnen) läßt sich damit erklären, daß die Zahl 70 000 als Nettoangabe anzusehen ist, die weit höheren Zahlen seit 1945 dagegen das Gewicht der Granatenhülsen, Bomben, Sprühdosen, Fässer, Tankbehälter u. ä. einbeziehen. Die Beseitigung der chemischen Kampfstoffe erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung in erster Linie durch Versenkung im Meer. Nach einer Unterlage des Bundesministers für Verkehr wurden gegen Kriegsende und — in weit größerem Umfang — nach Kriegsende ca. 250 000 Tonnen Kampfstoffmunition im Meer versenkt. Weiterer Kampfstoff wurde vernichtet, vergraben, ins Ausland verbracht oder nach Delaborierung wirtschaftlich verwertet. Ich weise darauf hin, daß die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und daß die Bundesregierung keinen vollständigen Überblick über die den Ländern vorliegenden Erkenntnisse hat. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 127): Warum unterwirft sich der Bund als Eigentümer des NATO-Flugplatzes Söllingen nicht denselben, völlig eindeutigen rechtlichen Bestimmungen, die für jeden privaten Bundesbürger in ähnlicher Situation auch gelten würden, indem er zur Dämpfung des Bodenlärms der Düsenmaschinen entsprechende Flughallen baut, nachdem die Kanadier als Benutzer des Flugplatzes dazu nicht in der Lage sind? Wie ich Ihnen schon wiederholt mitgeteilt habe, bemüht sich das Bundesministerium der Verteidigung seit Jahren, bei den kanadischen Streitkräften und bei der NATO zu erreichen, daß auf dem Flugplatz Söllingen geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Diese Bemühungen blieben bisher leider ohne Erfolg. Ich habe veranlaßt, daß ein erneuter Antrag auf Finanzierung baulicher Lärmschutzeinrichtungen auf dem Flugplatz Söllingen an die NATO gerichtet wird. Parallel dazu wird — unabhängig von dem möglichen Präzedenzcharakter dieser Entscheidung — geprüft, ob die Vorfinanzierung einer solchen Baumaßnahme aus dem Bundeshaushalt möglich ist. Ich hoffe, daß dadurch eine für die Bevölkerung im Umfeld des Flugplatzes Söllingen befriedigende Lösung gefunden werden kann. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 128 und 129): Ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die Problematik meiner Fragen vom 30. Januar 1980 entgegen ihren Antworten vom 13. Februar 1980 woanders liegt, es nämlich darum geht, daß der sich verplant fühlende Soldat die Maßnahme weder wünscht noch versteht, und es ferner darum geht, daß er nicht einsieht, daß er für neun Monate einen Lehrgang besuchen soll, dessen Nutzanwendung für die Truppe er nicht erkennt, der für seine zivilberuflichen Pläne nicht förderlich ist, ihn aber einen erheblichen Teil seines Berufsförderungsanspruchs kostet? Trifft es zu, daß die Verpflichtungszahlen laut Weißbuch 1970 nach wie vor schlecht sind, nämlich 19 500 fehlende längerdienende Unteroffiziere und 2 500 längerdienende Offiziere fehlen, laut Weißbuch 1979 es immerhin noch 13 000 Unteroffiziere und inzwischen 3 000 Offiziere sind, die fehlen, wobei das Weißbuch bei den Offizieren eine weitere sinkende Tendenz der Verpflichtungsbereitschaft andeutet, nachdem mit der Einführung des Studiums als Bestandteil der Offiziersausbildung zunächst die Verpflichtungsbereitschaft gestiegen war, und welche Konsequenzen ist die Bundesregierung bereit, daraus zu ziehen? Zu Frage B 128: In Ihrer Anfrage vom 30. Januar 1980 hatten Sie um Auskunft zum angeblichen Führer- und Unterführermangel gebeten. Diese Frage habe ich mit Schreiben vom 13. Februar 1980 (Protokoll der 201. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 109) beantwortet. Ihre erneute Fragestellung bezieht sich offensichtlich auf die lehrgangsbedingte Abwesenheit von Führern in der Truppe, die durch die fachliche Fortbildung Stufe A verursacht wird. Die lehrgangsbedingte Abwesenheit wird im Heer maßgeblich durch die Dauer der fachlichen Fortbildung bestimmt. Das im Vergleich zu Luftwaffe und Marine aufwendigere Konzept des Heeres sieht für die Unteroffiziere mit Portepee als obligatorischen Bestandteil der Feldwebelausbildung eine zivilberuflich anerkannte Ausbildung auf Meisterebene vor. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17051* Das Konzept der fachlichen Fortbildung hat sich für Ausbildungsreihen voll bewährt, bei denen, wie z. B. bei den Technikern, die zivilberufliche Qualifikation im dienstlichen Einsatz angewandt werden kann. Für Ausbildungsreihen der Kampf- und Kampfunterstützungstruppen sind Schwierigkeiten insoweit erkennbar geworden, als bei rein militärischen Führer- oder Ausbildertätigkeiten zivilberufliche Bezugspunkte weniger gegeben sind und zur Zeit noch Berufsabschlüsse angeboten werden, deren Nutzanwendung in der dienstlichen Funktion begrenzt ist. Auf Grund der in der Realisierung des Konzepts gewonnenen Erkenntnisse wurde im August 1979 mit einer grundlegenden Überprüfung der Praxis der fachlichen Fortbildung durch das Heer begonnen mit dem Ziel, die lehrgangsbedingte Abwesenheit zu reduzieren und die Lehrinhalte sowohl stärker auf die Anforderungen des Truppendienstes als auch die Erwartungen der Betroffenen auszurichten. Erste Ergebnisse liegen bereits vor. Weitere Untersuchungen sind erforderlich. Sie werden voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres abgeschlossen sein. Eine abschließende Entscheidung über eine mögliche Nachsteuerung bei der fachlichen Fortbildung ist daher noch nicht gefallen. Zu Frage B 129: Die Entwicklung der Verplichtungszahlen — gemeint sind vermutlich Einstellungen, Erstverpflichtungen und Weiterverpflichtungen sowie die Bestandsentwicklung — muß bei den Offizieren und Unteroffizieren differenziert betrachtet werden. 1. Unteroffiziere Die Entwicklung der Verpflichtungszahlen verlief von 1970 bis 1976 positiv. Seit 1977 geht die Zahl zurück, Ursache ist vor allem — wie ich bereits in meiner Antwort an Sie am 13. Februar 1980 ausführte — ein nicht ausreichendes Aufkommen aus Einstellungen ungedienter Freiwilliger. Die Zahl der Weiterverpflichtungen steigt dagegen seit 1977 wieder an. Einstellungen Erstverpflichtungen Weiterverpflichtungen 1970 8 808 3 968 16 134 1976 14 301 9 047 17 426 1977 15 378 8 765 16 081 1978 14 481 6 432 16 460 1979 11 769 5 745 17 088 Der Bestand der längerdienenden Unteroffiziere hat sich seit 1970 um 20 183 erhöht, das Fehl am 7. März 1980 betrug 12 346 = 8,2 %. Demgegenüber betrug das Fehl 1970 rd. 26 000 = 18% (Weißbuch 1970, S. 90). Zu berücksichtigen ist beim Vergleich dieser beiden „Fehlzahlen", daß das seit 1976 für Unteroffiziere festgelegte SOLL um 6 519 über dem des Jahres 1970 liegt. 2. Offiziere Der Nachwuchsbedarf der Offiziere wird im wesentlichen durch Einstellungen von Offizieranwärtern sowie Übernahmen zum Berufsoffizier gedeckt. Während 1970 der Bedarf nur knapp zur Hälfte (Weißbuch 1970, S. 90) gedeckt werden konnte, stieg die Bedarfsdeckungsquote in den Folgejahren ständig an und erreichte 1975 über 100%. Seit 1977 mußte die Einsteuerung wegen der bekannten unorganischen Altersstruktur der Offiziere des Truppendienstes reduziert werden. Der Bestand der Offiziere hat sich seit 1970 um 11 094 erhöht, das Fehl am 7. März 1980 betrug 4 224 = 10,2%, davon 2 374 = 8,4% Offiziere des Truppendienstes. Demgegenüber betrug das Fehl 1970 13 190 = 33,6%, davon 3 368 = 12,7% Offiziere des Truppendienstes. Bei diesen Gegenüberstellungen ist, wie bei den Unteroffizieren, zu berücksichtigen, daß auch das für Offiziere seit 1976 gültige SOLL um 2 128 über dem des Jahres 1970 liegt. Werden die Offiziere des Militärfachlichen Dienstes, deren Laufbahn bis etwa 1977 noch im Aufbau war, nicht in die Betrachtung einbezogen, betrug der Aufwuchs bei den Offizieren des Truppendienstes immer noch 2 800. Das noch bestehende Fehl in dieser Personalgruppe — ausschließlich bei den Soldaten auf Zeit — wird durch den Überhang bei den Berufsoffizieren sowie die bereits im Dienst befindlichen Offizieranwärter weitgehend abgedeckt werden können. Wie ich Ihnen bereits am 13. Februar 1980 mitgeteilt habe, wird die weitere Entwicklung sowohl bei den Offizieren als auch bei den Unteroffizieren sorgfältig beobachtet. Anlage 90. Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 133 und 134): Welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen gedenkt die Bundesregierung an der Bundesautobahn 12 (Autobahn Lindau) innerhalb des Stadtgebiets zu treffen? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß zusätzliche Schallschutzmauern im Bereich der betroffenen reinen Wohngebiete sich in die Umgebung einfügen und auch optisch-ästhetischen Ansprüchen genügen müssen? Der Bundesregierung ist eine Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen an Bundesfernstraßenprojekten im Stadtgebiet Lindau nicht bekannt. Zuständig für derartige Detailfragen ist im vorliegenden Fall das Straßenbauamt Kempten der Bayerischen Straßenbauverwaltung. 17052* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 135 und 136): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Fall einer telefonischen Verständigung von Paketempfängern über die Ankunft des Pakets Telefongebühren in Höhe von 1,10 DM je Gebühreneinheit in Rechnung stellt, und wenn ja, was sind die Gründe für die Inrechnungstellung die- ser erhöhten Telefongebühren? Ist die Bundesregierung angsichts einer Vielzahl hierüber verärgerter Kunden bereit, die diesbezüglichen gebührenrechtlichen Bestimmungen zu ändern? Es trifft zu, daß die Deutsche Bundesbahn ihren Kunden für die Anmeldung angekommener Expreßgutsendungen eine Gebühr in Höhe der Post-, Fernsprech- oder Telegrammgebühren in Rechnung stellt, und zwar mindestens 1,10 DM einschließlich Umsatzsteuer. Für mehrere gleichzeitig angemeldete Sendungen desselben Empfängers wird die Gebühr nur einmal erhoben. Die Gebühr dient nicht nur zur Abgeltung der entstehenden Postgebühren, sondern auch zum Ausgleich des durch die Benachrichtigung entstehenden Personal- und Sachaufwands. Die Personalkosten sind der wesentliche Faktor in der Kalkulation, die bei Einführung der Gebühr in dieser Höhe 1976 nicht einmal Kostendeckung ergab. Seit 1976 ist die Gebühr nicht angehoben worden. Im übrigen können Absender und Empfänger bei Expreßgutsendungen auf die Benachrichtigung verzichten, wenn sie dies der Deutschen Bundesbahn schriftlich mitteilen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 137): Ist die Bundesregierung bereit, den Gemeinden für die Schaffung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten finanzielle Unterstützung zu gewähren? Für die Gewährung von finanziellen Zuwendungen des Bundes an die Gemeinden zur Schaffung verkehrsberuhigter Zonen in Wohngebieten ist eine gesetzliche Grundlage erforderlich. Das Städtebauförderungsgesetz läßt Zuwendungen für diesen Zweck nicht generell, sondern nur im Rahmen einer förderungsfähigen Sanierungsmaßnahme zu. Weitere gesetzliche Grundlagen bestehen nicht. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 138): Wieviel ist bisher von den vom Bundesverkehrsminister im Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen (OU-Programm 1979 bis 1985) für die Jahre 1979/80 für die Ortsumgehung von Borgholzhausen (B 476) zur Verfügung gestellten 500 000 DM abgeflossen, und wann wird diese Baumaßnahme, deren Schwerpunkt im Jahr 1981 liegen sollte, abgeschlossen sein? Bisher sind von den vom Land Nordrhein-Westfalen für die im Programm zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesfernstraßen enthaltene Ortsumgehung Borgholzhausen im Zuge der B 476 im Januar 1979 für die Jahre 1979 und 1980 beantragten Beträgen keine Mittel abgeflossen. In einer Bauprogrammbesprechung am 18. März 1980 hat die Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß die Baumaßnahme voraussichtlich erst 1982 begonnen werden kann. Danach ist eine Fertigstellung im Jahre 1984 zu erwarten. Anlage 94 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 139 und 140): Wie erklären sich die beträchtlichen Differenzen zwischen den Zahlen des Transitverkehrs auf der Straße und mit der Eisenbahn von und nach Berlin, die sich aus den Quellen des Statistischen Landesamts Berlin, die auf Angaben der Grenzschutzdirektion Koblenz beruhen, sowie den Berichten des Bundesbeauftragten und den Veröffentlichungen des Bundesverkehrsministeriums ergeben und für ein Jahr zwischen mehr als 22 Millionen und 18 bis 19 Millionen schwanken? Kann die Bundesregierung eine zuverlässige Tabelle der Personenbewegungen für die Jahre 1951 bis 1979, unterteilt nach Bus-, Pkw-, Krad-, Eisenbahn- und Luftverkehr, liefern? Zu Frage B 139: Der Bundesregierung ist die Existenz voneinander abweichender Daten über den Berlin-Verkehr bekannt. Die Differenzen beruhen auf unterschiedlichen Erfassungsgrundsätzen und Schätzfaktoren. Die Bemühungen der Bundesregierung auf einheitliche Durchführung der Erhebungen sowie Veröffentlichung gleicher Ergebnisse haben in der Vergangenheit noch nicht den gewünschten Erfolg gebracht. Die Bundesregierung wird in Kürze die zuständigen Stellen des Senats von Berlin zu einem Abstimmungsgespräch bitten, mit dem Ziel die vorhandenen Differenzen auszuräumen. Jahr Ins- Eisen- Straßenverkehr - mit Personenkraftwagen 2) Luft- gesamt bahnen verkehr 3) ins- mit Kraft- gesamt omnibussen') 1951 1 839 555 969 658 311 315 1952 2 170 600 1 101 770 331 469 1953 2 726 645 1 263 839 424 818 1954 3 147 690 1 794 972 822 663 1955 3 489 710 1 955 1 033 922 824 1956 4 256 820 2 460 1 139 1 321 976 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17053* Jahr Ins- Eisen- Straßenverkehr mit Personenkraftwagen 2) Luft- gesamt bahnen verkehr 3) ins- mit Kraft- gesamt omnibussen') 1957 5 087 920 3 189 1 297 1 892 978 1958 5 398 870 3 425 1 361 2 064 1 103 1959 5 965 925 3 848 1 412 2 436 1 192 1960 6 624 945 4 235 1 416 2 819 1 444 1961 7 255 955 4 803 1 472 3 331 1 497 1962 8 064 1 055 5 138 1 624 3 514 1 871 1963 8 741 1 150 5 323 1 535 3 788 2 268 1964 9 629 1 270 5 820 1 506 4 314 2 539 1965 10 194 1 200 6 032 1 451 4 581 2 962 1966 10 755 1 205 6 464 1 404 5 060 3 086 1967 11 085 1 110 6 722 1 384 5 338 3 253 1968 10 876 1 040 6 052 1 252 4 800 3 784 1969 11 323 1 016 5 807 1 095 4 712 4 500 1970 12 394 1 136 6 167 1 124 5 043 5 091 1971 13 170 1 266 6 447 1 030 5 417 5 457 1972 15 214 1 458 8 995 1 124 7 871 4 761 1973 16 654 1 979 10 719 1 342 9 377 3 956 1974 16 641 2 139 11 053 1 492 9 561 3 449 1975 17 243 2 072 12 078 1 621 10 457 3 093 1976 18 016 2 137 12 831 1 796 11 035 3 048 1977 18 844 2 419 13 405 2 012 11 393 3 020 1978 19 709 2 605 14 140 2 071 12 069 2 964 1979 4) 20 189 2 779 13 985 2 192 11 793 5) 3 425 1) Ohne Fahrpersonal — 2) einschl. Kombinationskraftwagen und Krafträder — 3) ohne Direktflüge zwischen Berlin (West) und dem Ausland — 4) vorläufige Ergebnisse — 5) darunter Krafträder: 44 Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Will-Feld (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 141 und 142): Ist es richtig, daß der Bund für Werbenamen von Bundesstraßen, z. B. „Moselweinstraße" für die B 53, zuständig ist, wer ist der Antragsteller und welche Kriterien müssen gegeben sein? Wieweit sind die Landesregierungen berechtigt, für Bundesstraßen Werbenamen zu genehmigen? Zu Frage B 141: Gemäß § 1 Abs. 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) bestimmt der Bundesminister für Verkehr die amtlichen Bezeichnungen der Bundesfernstraßen. Antragsteller kann, da das Gesetz hierüber nichts sagt, jeder sein. Im Falle der B 53 hat der Rat der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues beschlossen, die Bezeichnung „Moselweinstraße" zu beantragen. Allgemeine Kriterien für besondere Bezeichnungen von Bundesfernstraßen gibt es nicht. Zu Frage B 142: Die Länder sind nur berechtigt, „Werbenamen" als amtliche Bezeichnungen von Bundesfernstraßen zu genehmigen, soweit der Bundesminister für Verkehr seine Befugnis auf die Länder überträgt (§ 22 FStrG). Die Gestattung der Aufstellung privater (nichtamtlicher) Bezeichnungsschilder liegt jedoch gemäß § 8 FStrG bei der Landesstraßenverwaltung. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Glos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 143): Ist die Bundesregierung bereit, Mittel für die Errichtung von Notrufmeldeeinrichtungen zur Verfügung zu stellen, da gegenwärtig nur ein Viertel aller Bundesstraßen mit Notrufmeldeeinrichtungen versorgt ist und somit im Notfall Rettungsdienste nicht rechtzeitig verständigt werden können? Für das Notrufsystem sind die Bundesländer zuständig. Die dafür aufzuwendenden Mittel gehören demnach auch nicht zur Straßenbaulast. Zur Unterstützung der Bundesländer trifft die Deutsche Bundespost alle technischen Maßnahmen, um die Anforderungen der Bundesländer bezüglich der Einrichtung von Notruftelefonen an Bundes-und Landesstraßen zu realisieren. Sie ist sogar bemüht, durch finanzielle Vorleistungen die Belastung der Bundesländer günstig zu beeinflussen. Im August 1979 hat die Deutsche Bundespost das von der Technischen Kommission der Bundesländer dazu vorgeschlagene Konzept gutgeheißen und den weiteren Überlegungen zugrunde gelegt. Danach werden die künftigen Notruftelefone von der Deutschen Bundespost eingerichtet. Das neue Konzept wird im Rahmen eines Betriebsversuchs in Hessen erprobt (Beginn Frühjahr 1980). Vom Ergebnis dieses Versuchs hängt es ab, ob die neuentwickelten Einrichtungen 1981 endgültig eingeführt oder zunächst noch verbessert werden müssen. Die Deutsche Bundespost wird dann die Notruftelefone auf Grund von Anträgen der Bundesländer gegen Gebühren einrichten. 17054* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP): (Drucksache 8/3899 Frage B 144): Finden in der Nordsee regelmäßige biologische Überwachungen des Meerwassers, insbesondere in den Gebieten statt, in denen Schadstoffe verklappt werden, wer nimmt die Untersuchung vor und welche Ergebnisse sind seit Beginn der Verklappung zu verzeichnen? Im deutschen Teil der Nordsee werden nordwestlich von Helgoland seit Mitte 1969 Abfälle aus der Titandioxydproduktion (Dünnsäure und Grünsalz) eines Werkes an der Unterweser eingebracht; ferner wird vor der Elbmündung seit 1962 Klärschlamm der Stadt Hamburg verklappt. Biologische Untersuchungen in beiden Einbringungsgebieten sind seit 1969 regelmäßig, und zwar jährlich, vom Institut für Meeresforschung, Bremerhaven, vorgenommen worden. Im Klärschlammeinbringungsgebiet sind außerdem Wissenschaftler des Instituts für Hydrobiologie und Fischereiwissenschaft der Universität Hamburg, im TiO2-Gebiet Wissenschaftler der Biologischen Anstalt Helgoland tätig gewesen. Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFA), Institut für Küsten- und Binnenfischerei, führt seit 1977 im Gebiet der gesamten Deutschen Bucht systematische Untersuchungen zur Erfassung von Fischkrankheiten durch. Neben diesen Untersuchungen vor Ort erfolgten hinsichtlich der Abfälle aus der TiO2-Produktion umfangreiche Laborversuche. Dabei wurde die Wirkung von mit Meerwasser verdünnten Abfällen auf Heringseier und -larven, Seezungenlarven, Jungfische der Fleckengrundel und zwei Arten von Geißeltierchen erforscht. Die Ergebnisse der Untersuchungen in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre sowie die Erfahrung mit Einbringungen in anderen Teilen des Weltmeeres führten dazu, daß die Genehmigungsbehörde die Einbringung unter Beachtung bestimmter Auflagen für unschädlich gehalten hat. Erst durch die jüngsten Untersuchungen der BFA besteht der konkrete Verdacht, daß durch die Abfalleinbringung in die Hohe See Fischkrankheiten gefördert werden. Als erstes Ergebnis wurde nach der Untersuchung von über 100 000 in der Deutschen Bucht gefangenen Klieschen festgestellt, daß im Klärschlammeinbringungsgebiet dieser Fisch einen leicht erhöhten Befall an Hauttumoren aufweist, während im und um das Einbringungsgebiet für TiO2-Abfälle der Befall mit dieser Krankheit signifikant hoch ist. Die BFA wertet diesen Befund als starkes Indiz dafür, daß die Abfälle aus der TiO2-Produktion ursächlich für die Intensivierung der untersuchten Krankheit sind. Die Deutsche Bucht insgesamt ist bisher der einzige Teil der Nordsee, in dem diese Krankheit in auffälliger Menge nachgewiesen wurde. So wurde auch in der Elbmündungszone eine hohe Befallsrate festgestellt. Krankheitserscheinungen an Flora und Fauna in der Deutschen Bucht haben viele zusammenwirkende Ursachen. Die weitaus größte Abfallbelastung erfolgt durch den Schadstoffeintrag der Flüsse. Auf Grund neuerer Forschungen insbesondere zur Vermischungs- und Assimilationskapazität der Deutschen Bucht kommen Meeresbiologen zu dem Ergebnis, daß die Grenze der Aufnahmefähigkeit für Schadstoffe erreicht ist, da sich insbesondere die Sauerstoffbilanz des Meerwassers kontinuierlich verschlechtert. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3899 Fragen B 145, 146 und 147): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angesichts der vorliegenden Erkenntnisse über die erhebliche Verschmutzung der Nordsee (siehe meine Anfrage Drucksache 8/3644) unverzüglich Maßnahmen zu einer entscheidenden Verringerung und alsbaldigen völligen Unterbindung der Einbringung von Schadstoffen, wie insbesondere auch des Titandioxyds und des Klärschlamms, zu treffen sind? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die nachteilige Veränderung des Meerwassers im deutschen Teil der Nordsee es zwingend erfordert, unverzüglich zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Einbringung des Titandioxyds und des Klärschlamms noch vorliegen und die Erlaubnis für die Einbringung dieser Abfallstoffe unter Umständen sofort widerrufen werden muß? Welche positiven Auswirkungen auf die Beschaffenheit des Meerwassers der Ostsee sind nach Abschluß des am 22. Mai 1974 in Helsinki getroffenen Übereinkommens zwischen den Ostseeanrainerstaaten über den Schutz der Meeresumwelt der Ostsee bisher festgestellt worden? Zu Frage B 145: Hinsichtlich Titandioxyd ist diese Frage am 12. Februar 1980 mit Schreiben von Parl. Staatssekretär Gallus (BML) an Sie ausführlich beantwortet worden. Diesem ist gegenwärtig nichts weiteres hinzuzufügen. Wegen der Einbringung von Klärschlamm durch die Hansestadt Hamburg werden im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens (für die Zeit ab 1. Mai 1980) Verhandlungen mit dem Ziel geführt, das Einbringungsgebiet in einen Bereich der Nordsee mit größerer Wassertiefe zu verlegen. Zu Frage B 146: In der Antwort meines Kollegen Mahne auf die Anfrage des Kollegen Karl-Arnold Eickmeyer, SPD, (Schreiben vom 19. März 1980) ist ausgeführt, daß geäußerte Befürchtungen nicht zum Widerruf der erteilten Erlaubnis ausreichen. Hiervon haben Sie mit Schreiben des Parl. Staatssekretärs Gallus vom 24. März 1980 eine Ablichtung erhalten. Im übrigen wird sowohl von den beteiligten Bundesressorts als auch von den am Genehmigungsverfahren beteiligten Fachbehörden des Bundes und der Länder zur Zeit eingehend geprüft, unter welchen Bedingungen und Auflagen künftig noch Erlaubnisse erteilt werden können. Zu Frage B 147: Auswirkungen des Helsinki-Übereinkommens, das im übrigen erst am 3. Mai 1980 in Kraft tritt, sind nur langfristig zu erwarten. So kann das im Rahmen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17055* der Vorarbeiten zur Durchführung des Übereinkommens vereinbarte Meßnetz zur Überwachung der Wassergüte nur stufenweise aufgebaut werden. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 148 und 149): Ist es richtig, daß Frachtbriefe für grenzüberschreitende Bahntransporte grenzpolizeilich nicht geprüft werden, so daß zum Beispiel Diebes- gut auf diesem Wege unkontrolliert ins Ausland geschafft werden kann? Welche Erkenntnisse oder Schätzungen gibt es über den Umfang solcher Auslands-Bahntransporte von Diebesgut, und welche Mittel zu ihrer Verhinderung oder Erschwerung sieht die Bundesregierung? Zu Frage B 148: Es ist richtig, daß Frachtbriefe für grenzüberschreitende Bahntransporte nicht allgemein grenzpolizeilich geprüft werden. Frachtbriefe und Begleitpapiere für grenzüberschreitende Bahntransporte werden nach abfertigungs-, beförderungs- und zolldienstlichen Notwendigkeiten geprüft. Die Deutsche Bundesbahn bemüht sich, den Wünschen der Verlader auf schnelle und sichere Beförderung gerecht zu werden. Die Bemühungen sind im internationalen Verkehr insbesondere ausgerichtet auf eine flüssige Verkehrsabwicklung, Harmonisierung der Arbeitsabläufe und auf eine Liberalisierung der zoll- und grenzdienstlichen Bestimmungen, insbesondere innerhalb des Bereichs der Europäischen Gemeinschaften. Soweit Güter während des Bahntransportes geprüft werden, geschieht dies nach den jeweils einschlägigen zollrechtlichen Bestimmungen einschließlich der Bestimmungen über Verbote und Beschränkungen von Waren. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß in Einzelfällen Diebesgut unkontrolliert ins Ausland geschafft werden kann, wenn das Transportgut ordnungsmäßig als Beförderungsgut deklariert ist und die notwendigen Begleitpapiere vorliegen. Dies gilt auch für alle anderen am internationalen Verkehr beteiligten Verkehrsträger. Wenn in einem Einzelfall begründeter Diebstahlverdacht besteht oder bekanntgeworden ist, daß Diebesgut befördert werden soll, gibt es ausreichende Möglichkeiten, noch rechtzeitig Maßnahmen, z. B. Anhalten des Beförderungsgutes, zu ergreifen, um den Transport ins Ausland zu verhindern. Zu Frage B 149: Erkenntnisse und Schätzungen über die Beförderung von Diebesgut ins Ausland mit dem Verkehrsträger Eisenbahn liegen nicht vor. Die im Laufe der letzten Jahrzehnte bekanntgewordenen Fälle sind so gering, daß Schätzungen auf dieser Basis nicht möglich sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, daß in nennenswertem Umfang Diebesgut mit der Eisenbahn ins Ausland transportiert wird. Deshalb besteht auch keine Veranlassung, besondere Maß- nahmen zur Verhinderung von Transporten von Diebesgut in das Ausland zu ergreifen. Darüber hinaus würde die Durchführung von Sachfahndungsmaßnahmen während des Transportes — in gleicher Weise bei allen am internationalen Verkehr beteiligten Verkehrsträgern — zu einer wesentlichen Erschwerung des Transportablaufs führen. Die Bestrebungen und Bemühungen aller mit den Fragen der Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs befaßten Organe — vor allem innerhalb der Europäischen Gemeinschaften — gehen aber gerade dahin, bestehende administrative Beschränkungen möglichst weitgehend abzubauen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 150 und 151): Wie steht die Bundesregierung dazu, daß die Deutsche Bundesbahn einerseits in ihrem Informationsblatt „Energie — die Bahn hilft sparen" feststellt, daß der Straßenverkehr bei gleicher Transportleistung sechsmal soviel Energie wie die Eisenbahn benötigt, und andererseits energiesparenden Schienenverkehr durch Omnibusverkehr auf die Straße verlegen will? Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung ihrer Energiesparappelle an den Individualverkehr, wenn für diese Verkehrsteilnehmer nur die Wahl bleibt zwischen zwei Formen des Straßenverkehrs, nämlich Pkw oder Autobus? Zu Frage B 150: Die Bundesregierung sieht hierin keinen Widerspruch. So kann beispielsweise bei wenig ausgelasteten Schienenstrecken des Nahverkehrs in der Fläche auch aus energiewirtschaftlichen Gründen die Umstellung auf im allgemeinen besser ausgelastete Busverkehre günstiger sein als der Schienenbetrieb. Der nachfolgende Vergleich Dieselleichttriebwagen/Straßenbus zeigt, daß hinsichtlich des Energieverbrauchs in einer Größenordnung bis 100 Reisende das Straßenfahrzeug dem Schienenleichttriebwagen überlegen ist Mit steigender Reisendenzahl verschiebt sich das Verhältnis zugunsten der Schiene. Bei Reisendenzahlen von 300 bis 400 und mehr hat der lokbespannte Zug energiemäßig Vorteile. Zahl Straßenbus Dieselleichttriebwagen der VT 798/VT 628 Reisenden Zahl der Fahr- zeuge Sitz- Energie- Zahl der Fahr- zeuge Sitz- Energieverbrauch platz ver- platz (1/100 km) brauch (1/100 km) 50 1 50 30— 35 1 150 70 100 2 100 60— 70 1 150 .70-80 150 • 3 150 90100 1 150 80 Zu Frage B 151: Um Energie zu sparen, hat der Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr nicht nur die Wahl zwi- 17056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 schen Pkw und Autobus. Er hat vielmehr eine Reihe weiterer Möglichkeiten wie Änderung seiner Fahrweise, Verminderung oder Wegfall nicht unbedingt notwendiger Pkw-Fahrten, Bildung von Fahrgemeinschaften, Umstieg auf Fahrradverkehr etc Insofern beschränken sich die Energiesparappelle der Bundesregierung an die Verkehrsteilnehmer nicht nur auf die von Ihnen genannten Alternativen Pkw oder Bus. Anlage 101 Antwort des ParL Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schulze (Berlin) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 152 und 153): Wird die von der Deutschen Bundesbahn 1979 zugesagte grundle- sende Modernisierung der ca. 200 DB-Reisezugwegen für den BerlinVerkehr in vollem Umfang eingehalten, und plant die Deutsche Bundesbahn weitere Verbesserungen far den Berlin-Verkehr? wann werden die ersten modernisierten Reisezugwagen im BerlinVerkehrund darf man demft rechnen. daßt wie zugesagt. mit Beginn des Sommaerfahrplanes der gesamte Wagenpark modernisiert zur Verfügung steht? Zu Frage B 152: Die Modernisierung der 200 im Berlin Verkehr eingesetzten Deutsche-Bundesbahn-Reisezugwagen wird planmäßig und in vollem Umfange durchgeführt. Ab Sommerfahrplan 1980 werden im Berlin-Verkehr weitere Verbesserungen wirksam. Unter anderem werden neben den bereits bestehenden Anschlüssen zwischen Zügen des Berlin-Verkehrs und IC-Zügen in Hannover bei den D-Zügen 344/345 und 346/347 neue Anschlüsse mit dem IC-Netz hergestellt. Zu Frage B 153: Mit dem Beginn des Sommerfahrplans am 1. Juni 1980 werden nach Mitteilung der .Deutschen Bundesbahn rd. 100 Reisezugwagen umgerüstet und einsatzbereit sein; an den restlichen 100 Wagen werden die Modernisierungsarbeiten bis zum Beginn des Winterfahrplanabschnitts im Herbst abgeschlossen. Diese Zeitplanung entspricht den Zusagen der Deutschen Bundesbahn. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hofmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 154): Sind die Bundesbahnaonderabteile .Frau und Kind', die laut KurswaWinter 1979/1980 für Mütter mit Kleinkindern undrar=rallille an Mutter Stella mit Kleinkindern reisen" eingerichtet sind auch far Mänaer mit Kieiakindern naganglidt und wenn wie kann schtechtlfcher Ungleichbehandlung geandlung vermieden werden? Die Förderung, Sonderabteile „Frau und Kind" auch für die Benutzung durch Kleinkinder in Begleitung von Männern freizugeben, ist wiederholt an die Deutsche Bundesbahn herangetragen worden. Die Deutsche Bundesbahn ist nicht bereit, dieser Forderung nachzukommen, weil sich immer wieder Situationen bei der Pflege und Ernährung von Kleinstkindern ergeben können, bei denen die Anwesenheit männlicher Personen unerwünscht ist und diese Müttern nicht zugemutet werden kann. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 155): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung kurzfristig zu ergreifen. um zu verhindern. daß auch in Zukunft pro Jahr ca. 1 i 000 Schulwregunfälle passieren. und ist die Bundesregierung zu einem abgestimmten Programm mit den Bundesländern bereit? Auf Initiative des Bundesministers für Verkehr ist im Herbst 1978 ein umfassendes Programm zur Schulwegsicherung angelaufen, das Dank der intensiven Zusammenarbeit von Bund und Ländern unter dem Motto „Gemeinsam planen — gemeinsam handeln" inzwischen bundesweit durchgeführt wird. Das Programm ist auf den Forschungsergebnissen der Bundesanstalt für Straßenwesen aufgebaut Es ist so angelegt, daß es sich in laufende Maßnahmen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und in entsprechende Aktionen der Bundesländer integrieren läßt Darüber hinaus bietet es nicht nur den Fachleuten in den zuständigen Behörden, sondern auch Eltern und Lehrern sowie den auf dem Gebiet der Verkehrserziehung tätigen Organisationen Anregungen und Möglichkeiten zu Mitarbeit bei der Schulwegsicherung. Zur Information möglichst weiter Kreise der Bevölkerung über die Aktion hat der Bundesminister für Verkehr seit Herbst 1979 zusätzlich eine Wan- derausstellung eingesetzt, die 1980 auf 10 großen Verbraucherausstellungen und in 2 Sonderveranstaltungen gezeigt wird. Mit dem gemeinsamen Schulwegsicherungsprogramm wird seit 1978 mit gutem Erfolg ein neuer Weg der praktischen Zusammenarbeit von Bund und Bundesländern im Bereich der Verkehrssicherheit beschritten. 1978 und 1979 hat die Bundesregierung dafür 2,6 Millionen DM ausgegeben; 1980 werden es 1,1, Millionen DM sein. Es ist vorgesehen, das Programm auch 1981 .weiterzuführen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen dafür vorhanden sind Anlage 104 Antwort des Parl. StaatssekretärsWrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 156): Ist die Legierung bereit. auf die Deutsche Bundesbahn dahin einzuwirken. daß die Fernverkehrszage mit einem Notfallarztkoffer auagerüstet werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17057* Die Anregung, Züge des Fernverkehrs mit Notfallarztkoffern auszurüsten, wurde von der zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) eingehend geprüft. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, die Angelegenheit nicht weiterzuverfolgen und begründet dies wie folgt: In jedem Reisezug ist ein Großteil der dort eingesetzten Wagen mit Verbandsboxen ausgerüstet. Erfahrungsgemäß beschränkt sich der Verbrauch aus diesen Boxen fast ausschließlich auf Verbandsstoffe für kleinere Verletzungen der Reisenden. Bei größeren Verletzungen oder plötzlich auftretenden Erkrankungen von Reisenden ist es nach den Erfahrungen der DB zweckmäßiger, über Zugbahnfunk sofort die ärztlichen Rettungsdienste oder Krankenhäuser zu verständigen bzw. einen Notarztwagen unmittelbar zum nächsterreichbaren Bahnhof anzufordern, um akut erkrankten Reisenden einer schnellen und wirkungsvollen ärztlichen Behandlung zuzuführen. Da nicht nur alle TEE/ICZüge, sondern auch eine Vielzahl anderer Reisezüge bereits über Zugbahnfunkeinrichtungen verfügen und diese Einrichtung weiter ausgebaut wird, glaubt die DB damit viel eher eine effektive Hilfe für die Reisenden zu bieten als durch eine Ausrüstung der Fernzüge mit speziellen Notfallarztkoffern. Bei diesen Überlegungen bleibt auch zu berücksichtigen, daß die diebstahl- und einbruchsichere Unterbringung rezeptpflichtiger Arzneimittel (Sicherung gegen Mißbrauch von Beruhigungsmitteln u. a.) sowie die Temperaturanfälligkeit und zum Teil kurze Lagerungsfähigkeit von Medikamnten sehr problematisch ist. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 157): Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Untersuchung der „Brigitte"-Aktion über das Radfahren in der Bundesrepublik Deutschland, die in der Feststellung zusammengefaßt werden: „Wer Rad fährt, tut es mit Angst, und wer nicht Rad fährt, tut es meist aus Angst", und was kann nach Meinung der Bundesregierung getan werden, um diesen Sachverhalt positiv zu verändern? Wie die „Brigitte-Aktion" über das Radfahren in der Bundesrepublik Deutschland schwerpunktmäßig ergab, sind nach Ansicht der ca. 30 000 Befragten mehr und sicherere Fahrradwege erforderlich. Dieses Umfrageergebnis bestätigt die Ansicht der Bundesregierung. Sie ist der Meinung, daß die Schaffung von zusammenhängenden und einheitlich gestalteten Radwegen insbesondere im Hinblick auf den Sicherheitsaspekt als eine entscheidende Voraussetzung zur Verbesserung der Verkehrsbedingungen für das Fahrrad anzusehen ist. Sie hat daher in Abstimmung mit den Ländern Grundsätze für ein Programm — Radwege an Bundesstraßen in der Baulast des Bundes — erarbeitet und die obersten Straßenbaubehörden der Länder gebeten, ein entsprechendes Programm, das in den nächsten fünf Jahren realisiert werden soll, bis Mitte des Jahres 1980 vorzulegen. Gleichzeitig sind die Länder gebeten worden, für ihren Zuständigkeitsbereich (Landes- und Kommunalstraßen) nach Möglichkeit ähnlich zu verfahren. Darüber hinaus hat der Bundesminister für Verkehr bereits im Jahre 1979 die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung angewiesen, Bemühungen der Länder und Gemeinden, Fahrradwege an Bundeswasserstraßen anzulegen, wirksam zu unterstützen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 158): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel einzuwirken, den geplanten Neubau der Bundesbahnfachhochschule in der im Zonenrandgebiet gelegenen Eisenbahnerstadt Bebra vorzunehmen, nachdem die Stadt Bebra in der Lage ist, ein geeignetes außerordentlich günstig gelegenes Grundstück zum Teil kostenlos für diesen Zweck bereitzustellen und diese Maßnahme angesichts des in den letzten Jahren erfolgten Verlustes von über 2 000 Arbeitsplätzen im Bundesbahnbereich im Raum Bebra eine notwendige und wünschenswerte strukturpolitische Maßnahme darstellen würde? Zur Durchführung der fachhochschulmäßigen Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst hat die Deutsche Bundesbahn in der Bundesbahnschule Mainz den Fachbereich Eisenbahnwesen der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung eingerichtet. Der Studienbetrieb wird dort am 1. September 1980 aufgenommen. Obwohl die Deutsche Bundesbahn in den nächsten Jahren mit einem erhöhten Ausbildungsaufkommen rechnet, kann die Deutsche Bundesbahn zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Neubau einer Deutschen Bundesbahn-Schule nicht in Erwägung ziehen. Sollte sich auf Grund der weiteren Entwicklung die Notwendigkeit für eine solche Maßnahme ergeben, wird die Deutsche Bundesbahn bei ihrer Entscheidung über den künftigen Standort auch die besondere Lage und das Angebot der Stadt Bebra in die Überlegungen einbeziehen. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 159): Ist die Brücke, die von der Deutschen Bundesbahn in 7583 Ottersweier zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs vorgesehen ist, so dimensioniert, daß sie im Falle des Baues der Bundesbahnschnelltrasse Mannheim—Basel, die sich auf der Gemarkung Ottersweier an den vorhandenen Schienenkörper anlehnen soll, auch über diese hinweg reichen wird? Die Neubaustrecke Rastatt–Offenburg wurde bei der Planung der Brücke berücksichtigt. Die vorgesehene Straßenüberführung weist so große Öffnungen 17058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 auf, daß eine Änderung der lichten Weite wegen der Neubaustreckenführung nicht erforderlich wird. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 160 und 161): Kann die Umgehungsstraße im Zuge des Ausbaus der Bundesstraße B 266 im Bereich Firmenich—Obergartzem im Rahmen des bisher vorgesehenen Zeitplans fertiggestellt werden oder ist damit zu rechnen, daß durch die zahlreichen finanziellen Auslandsverpflichtungen des Bundes (z. B. Hilfe für die Türkei oder Nachrüstung für die NATO) sich der Ausbau dieser Straße verzögert oder nicht in absehbarer Zeit eine Fertigstellung zu erreichen ist? Trifft es zu, daß der Ausbau der B 256 im Bereich der Gemeinde Hellenthal deswegen zurückgestellt wurde, weil die Bundesregierung die Gelder, die für Straßenbaumaßnahmen ursprünglich vorgesehen waren, für Auslandsverpflichtungen und die Zahlung der höheren Personalkosten im öffentlichen Dienst auf Grund der Tarifabschlüsse benötigt, und kann die Bundesregierung sagen, ob aus den gleichen Gründen weitere Straßenbauprojekte im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland zurückgestellt worden sind? Zu Frage B 160: Für den Ausbau der B 266 im Bereich FirmenichObergartzem wurden die Bauaufträge mit dem bisherigen Bauziel vergeben. Zu Frage B 161: Auf Grund der Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau durch das Bundeskabinett und den Deutschen Bundestag von insgesamt 450 Millionen DM hat das Land Nordrhein-Westfalen den Ausbau der B 265 im Bereich Hellenthal vorerst zurückgestellt. Inwieweit sich die erfolgten Kürzungen im Bundesfernstraßenhaushalt auf weitere Straßenbauprojekte im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland auswirken, hängt von den Dispositionen des Landes Nordrhein-Westfalen ab, das im Rahmen des zugewisenen Finanzvolumens weitgehend beweglich ist. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 162): Beabsichtigt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, daß die projektierte Autobahn A 44 im Bereich des Wohngebietes Obere Flanders-bach (zwischen A 31 und L 426 gelegen) eine durchgehende und ausreichende „Abdeckelung" erhält, damit die betroffenen Anwohner vor Lärm und Abgasen geschützt werden? Die Bundesregierung ist gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf der Grundlage der geltenden Bestimmungen um ausreichenden Lärmschutz an der A 44 im Bereich des Wohngebietes Obere Flandersbach bemüht. Welche Maßnahmen im einzelnen vorzusehen sind, steht noch nicht abschließend fest und soll im Rahmen des zur Zeit laufenden Planfeststellungsverfahrens geklärt werden. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 163 und 164): Wie viele „Geisterfahrer" auf Bundesautobahnen wurden in den vergangenen 12 Monaten registriert und wie viele Unfälle wurden von ihnen verursacht? Welches waren die Unfallfolgen und was hat die Bundesregierung konkret unternommen, um z. B. durch bessere Beschilderung und Kennzeichnung dieser besonderen Unfallgefahr vorzubeugen? Zu Frage B 163: Von den Autobahnpolizeidienststellen wurden im Jahre 1979 der Bundesanstalt für Straßenwesen insgesamt 1 750 Falschfahrten auf Autobahnen gemeldet. Dabei wurden 92 Unfälle registriert. Zu Frage B 164: Bei den durch Falschfahrer verursachten Unfällen wurden 14 Personen getötet, 41 Personen schwer und 38 Personen leicht verletzt. Der Bundesminister für Verkehr hat in mehreren Besprechungen im Jahre 1978 und 1979 mit den zuständigen obersten Landesbehörden folgendes vereinbart: a) Ausstrahlung einheitlicher Warnmeldungen über den Verkehrsfunk, b) Meldungen aller festgestellten Falschfahrten durch Autobahnpolizeidienststellen an die Bundesanstalt für Straßenwesen und Auswertung der Meldungen, c) individuelle Überprüfung aller Anlagen an den Autobahnen (bauliche Ausführung, Beschilderung, Markierung), d) Aufstellung zusätzlicher Verkehrszeichen und Anbringung zusätzlicher Markierungen an Autobahnkreuzen, -dreiecken und -anschlußstellen, an Nebenanlagen und im Bereich von Baustellen, e) Durchführung erforderlicher Umbaumaßnahmen an Anschlußstellen, f) Durchführung von Aufklärungsaktionen, g) Vergabe eines Forschungsauftrags über die soziologischen und psychologischen Ursachen von Falschfahrten an wissenschaftliche Institute. Im übrigen wird auf TOP 4 des Kurzprotokolls über die 46. Sitzung des Bundestags-Verkehrsausschusses am 14. Februar 1979 verwiesen. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 179 und 180): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17059* Zu welchen Ergebnissen hat die vom Bundesbauminister eingeleitete Überprüfung, welche Konsequenzen aus dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 1979 zum Kleingartenrecht zu ziehen sind. geführt? • - Wann ist mit der Vorlage konkreter Gesetzesvorschläge durch die Bundesregierung zu rechnen, und welchen Inhalt werden die Regelungen haben? Die Prüfung der Tragweite des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts und der aus ihm zu ziegenden Konsequenzen hat ergeben, daß durch den Beschluß die Grundlagen des geltenden Kleingartenrechts betroffen sind mit der Folge, daß das Kleingartenrecht insgesamt, insbesondere die Kündigungsgründe, die Problematik der Zulassung zeitlich befristeter Verträge, die Entschädigung und die Bereitstellung oder Beschaffung von Ersatzland im Falle der Beendigung von Pachtverträgen sowie die Pachtzinsen, neu geregelt werden müssen. • Diese besonderen Probleme des Kleingartenrechts sowie die sozialpolitische und auch städtebauliche Bedeutung des Kleingartenwesens, auf die bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die schriftlichen Anfragen Nr. 275 und 276 in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1979 hingewiesen worden ist, rechtfertigen und erfordern es, das Kleingartenrecht weiterhin als Sonderrecht beizubehalten. Die Überprüfung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts hat auch die Notwendigkeit einer differenzierenden Betrachtungsweise bei der Beurteilung der Eigentümerposition eines privaten Verpächters und der Gemeinde ergeben. Im Rahmen der Novellierung des Kleingartenrechts wird daher auch dieser Gesichtspunkt zu berücksichtigen sein, insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß das Bundesverfassungsgericht die Bereitstellung von Kleingartenland ausdrücklich als Aufgabe der Gemeinden anerkennt hat. Beim Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist eine „Arbeitsgruppe Kleingartenrecht" gebildet worden, der Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis angehören, u. a. auch Vertreter der Länder und der kommunalen Spitzenverbände. Die Sachverständigen haben ihre Arbeit bereits aufgenommen; sie sollen im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens alle relevanten Fragen abklären und entsprechende Vorschläge zur Neuregelung des Kleingartenrechts unterbreiten. Wann die Arbeiten abgeschlossen sein werden, läßt sich z. Z. noch nicht sagen. Die Bundesregierung wird aber die Gesetzesvorbereitung zügig betreiben. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 181): Beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der in der Bevölkerung vorhandenen Bereitschaft, durch bauliche Maßnahmen in Wohnhäusern Heizenergie einzusparen, die Mittel für Energiesparmaßnahmen zu erhöhen? Die Förderung energiesparender Maßnahmen erfolgt im Zuschußprogramm nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz und über erhöhte steuerliche Absetzungen nach § 82 a Einkommensteuerdurchführungsverordnung. Das Volumen der Finanzhilfen, die der Bund den Ländern in den Jahren 1978 bis 1982 für das Zuschußprogramm gewährt, ist durch den Gesetzgeber auf 1,17 Milliarden DM festgelegt worden. Die Länder stellen einen gleich hohen Betrag zur Verfügung. Eine Aufstockung der Förderungsmittel über die in § 6 Abs. 3 Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz festgelegte Höhe hinaus wird weder von der Bundesregierung noch von den Ländern angestrebt. Die Kapazitäten des Ausbaugewerbes und der zuliefernden Wirtschaft sind weitgehend ausgelastet, so daß eine Ausdehnung des Förderungsprogramms lediglich zu Preissteigerungen führen könnte. Wo die Nachfrage nach Förderungsmitteln des Zuschußprogramms über die verfügbaren Mittelkontingente hinausgeht, ist es Aufgabe der Länder, dafür zu sorgen, daß durch eine verstärkte Anwendung der Vorrangregelungen des Modernisierungs-und Energieeinsparungsgesetzes eine Auswahl unter den Anträgen vorgenommen wird. Da das Gesamtvolumen der Steuervergünstigungen nicht begrenzt ist, besitzen viele Antragsteller, denen keine Zuschußförderung gewährt werden konnte, die Möglichkeit, die Steuerförderung in Anspruch zu nehmen. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen • Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 182 und 183): In welchem Umfang und bis wann ist die Bundesregierung bereit. die mit dein Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 für den Fall der vorzeitigen und vollständigen Rückzahlung der öffentlichen Mittel vorgesehenen Bindungslockerungen auch auf die mit Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes geförderten Bundesbedienstetenwohnungen zu übertragen? Wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen aller im Bundesprogramm 1980 enthaltenen Städtesbauförderungsmaßnahn, und wie hoch ist das Gesamtinvestitionsvolumen beantragter Vorhaben, die nicht in das Programm aufgenommen werden konnten? Zu Frage B 182: Die mit Bundesmitteln aus dem Wohnungsfürsorgefonds geförderten Mietwohnungen unterliegen nicht dem Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG), und damit auch nicht den Vorschriften, die sich mit Beginn und Ende der Eigenschaft „öffentlich gefördert" befassen, und die bei vorzeitiger freiwilliger Rückzahlung der öffentlichen Mittel „Nachwirkungsfristen" festlegen. Aus diesem Grunde wirken sich auch die durch das Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (WoBauÄndG 1980) verfügten „Bindungslockerungen" auf den genannten Wohnungsbestand nicht aus. Dieser Bestand unterliegt vielmehr, weil nicht „öffentlich gefördert", dem § 87 a des II. WoBauG, der 17060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 dem Vermieter lediglich Verpflichtungen hinsichtlich der Mietenbildung für die Dauer des Bestehens des Wohnungsbesetzungsrechtes auferlegt. Gleiches gilt im Grundsatz auch für die nach den Familienheimrichtlinien geförderten Eigentumsmaßnahmen mit der Maßgabe, daß bei vorzeitiger und vollständiger Rückzahlung der Darlehensrestschuld und Eigennutzung des geförderten Objektes das Wohnungsbesetzungsrecht erlischt Damit entfallen jegliche Bindungen. Wird die Darlehensrestschuld unter Inanspruchnahme eines Bonus nach Maßgabe der Ablösungsverordnung zurückgezahlt, oder ist die Eigentumsmaßnahme in Ausübung des Wohnungsbesetzungsrechtes vermietet, bleibt das Wohnungsbesetzungsrecht in der Regel nur noch 5 Jahre bestehen. Da dieser Zeitraum nach wie vor kürzer als die „Nachwirkungsfrist" für vergleichbare Fälle im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau ist, ist nicht beabsichtigt, ihn weiter zu verkürzen. Zu Frage B 183: Im Bundesprogramm nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden 1980 insgesamt 584 Sanierungs- und 33 Entwicklungsmaßnahmen in 438 Städten und Gemeinden mit 250 Millionen DM Bundesfinanzhilfen gefördert Der Bund trägt mit seinen Finanzhilfen jeweils ein Drittel der förderungsfähigen Kosten; die restlichen zwei Drittel tragen Länder und Gemeinden. Insgesamt können daher im Programmjahr 1980 mit Hilfe des Bundesprogramms Kosten in Höhe von 750 Millionen DM gedeckt werden. Dazu rechnen allerdings neben (Bau-)Investitionskosten auch die Kosten für sonstige Maßnahmen (vorbereitende Untersuchungen, Grunderwerb u. ä). Darüber hinaus lösen Maßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz erfahrungsgemäß weitere zusätzliche Investitionen von öffentlicher und privater Hand aus. Ihre Höhe ist allerdings im einzelnen nicht bekannt Die von den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen sind bisher in das Bundesprogramm aufgenommen worden. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche von den Gemeinden beantragten Maßnahmen die Länder bei ihren Vorschlägen nicht berücksichtigt haben und welches Investitionsvolumen davon ggf. betroffen ist Insgesamt zeigen die der Bundesregierung bekannten Schätzungen von Bund und Ländern allerdings, daß der Mittelbedarf für alle Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach dem Städtebauförderungsgesetz die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigt. Die Bundesregierung geht davon aus, daß in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen werden müssen, um dem Mittelbedarf für die Aufgabe der Stadterneuerung gerecht zu werden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 184): Sind im Rahmen des Bundesprogramms für den Einsatz von Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes für das mittelfristige Förderungsp Sanierungsvorhaben der Stadt Schleiden (Gmünd, Mühlenstraße) der Stadt Bad Münstereifel (Stadtkern) und der Gemeinde Nettersheim (Nettersheim und Marmagen) im Kreis Euskirchen berücksichtigt worden? Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 des Städtebauförderungsgesetzes werden die von Ihnen angesprochenen Sanierungsmaßnahmen nicht gefördert. Die Aufnahme einer Maßnahme in das Bundesprogramm ist nur auf Vorschlag des Landes möglich. Die von Ihnen angesprochenen Maßnahmen hat das Land Nordrhein-Westfalen dem Bund bisher nicht zur Förderung vorgeschlagen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 185): Wie hoch sind die direkten und indirekten Gesamtaufwendungen der öffentlichen Hände für den Wohnungs- und Städtebaubereich. und wie verteilen sich diese Aufwendungen auf Bund, Länder und Gemeinden? Ein Gesamtüberblick über die Aufwendungen der öffentlichen Hände für den Wohnungs- und Städtebaubereich wurde letztmalig in bezug auf den Förderungsjahrgang 1978 erstellt Um einen Überblick über die Größenordnung und Struktur der staatlichen Hilfen zu erhalten, wurden die Summen aller im Rahmen der geltenden Gesetze für den Baujahrgang .1978 zu erwartenden Auszahlungen und Steuerermäßigungen ermittelt und mit einem Zinssatz von 7,5 % p. a. auf den Gegenwartswert (1978) abdiskontiert. Die Ergebnisse dieser Barwertberechnungen sind folglich mit den Haushaltsansätzen, die die jährlichen Auszahlungen als Folge der in der Vergangenheit eingegangenen Verpflichtungen darstellen, nicht vergleichbar. Die Angaben der Ubersicht 1 sind vor allem im Bereich der indirekten Förderung mangels unzureichender statistischer Grundlagen unter einem allgemeinen Schätzvorbehalt Dies gilt auch für die Erfassung der wohnungs- und städtebaupolitischen Aktivitäten von Ländern und Gemeinden, die durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Fördermethoden, Programmen und Einzelförderungen gekennzeichnet sind. Die erfaßten direkten wohnungs- und städtebaupolitisch orientierten Hilfen machen insgesamt ein Volumen von 6,85 Milliarden DM (Barwert) aus. Rund 5 Milliarden DM entfallen dabei auf Länder und Gemeinden. Der Beitrag der Gemeinden an dieser Summe beläuft sich etwa auf ein Zehntel. Die erfaßten indirekten Hilfen belaufen sich auf rund 6,5 Milliarden DM; davon entfallen 2,4 Milliarden DM Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag den 18. April 1980 17061* auf den Bund. Die verbleibende Summe verteilt sich auf Länder und Gemeinden etwa im Verhältnis von 3 : 2 zugunsten der Länder. In Ubersicht 2 sind die Leistungen im Rahmen der Bausparförderung und der Wohngeldgewährung aufgeführt. Wegen der Problematik ihrer Zurechnung zu einem Förderungsjahrgang wurden diese Positionen Übersicht 1 nicht in die Barwertrechnung integriert, sondern in Höhe ihres gesamten jährlichen Förderungsbetrages gesondert ausgewiesen. Auf eine Aufnahme der Grunderwerbsteuerermaßigung und des Vorteils der degressiven gegenüber der linearen Abschreibung wurde verzichtet, da ihr Charakter als staatliche Vergünstigung nicht unbestritten ist. Maßnahmen • Barwerte der staatlichen Hilfen orientiert am Förderungsjahrgang 1978*)(Mio. DM) Bund Lander Gemeinden gesamt Direkte Hilfen (1) Sozialer Wohnungsbau (1. und 2. Förderungsweg) 1 400 3 450 4 850 (2) Zuschüsse im Rahmen der Modernisierung und Energieeinsparung nur Bund-Länder-Programm 350 350 -- 700 (3) Städtebauförderung nach StBauFG 150 150 150 400 (4) Städtebauförderung-Länderprogramme -- 900 900 gesamt (1 bis 4) 1900 5 000 6 850 Indirekte Hilfen . (5) Abschreibungsvergünstigung nach § 7 b EStG . 2 100 2 800 4 900 (6) Abschreibungsvergünstigung V nach § 82a EStDV 300 400 700 (7) Grundsteuervergünstigung — 900 900 gesamt (5 bis 7) 2 400 4 100 900 6 500 *) Alle Betrage auf 50 Millionen DM gerundet Ubersicht 2 Maßnahmen jährlicher Förderungsbetrag (1978) V Bund Lander Gemeinden gesamt (1) Bausparförderung — Prämien 950 950 1 900 (2) Bausparförderung — Sonderausgabeabzug 300 300 150. 750 (3) Wohngeld 950 950 --- V 1 900 Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oldenstädt (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 186 und 187): Welche Mittel wurden jeweils aufgrund welcher gesetzlicher Bestimmungen der Stadt 2807 Achim für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" seit 1972 zur Verfügung gestellt? Welche Zweckbindung war mit der Mittelbewilligung verbunden? Zu Frage B 186: Für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" wurden dem Land Niedersachsen seit 1972 folgende Bundesfinanzhilfen bereitgestellt: a) Im Rahmen des Bundesprogramms nach § 72 Städtebauförderungsgesetz 2145 000 DM b) Im Rahmen des Programms zur Stärkung von Bau- und, anderen Investitionen vom 27. August 1975 -´ Programmteil Stadtsanierung — 240 000 DM Zu Frage B 187: Die Finanzhilfen zu a) dienen der Vorbereitung und Durchführung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Achim-Mitte" insgesamt Die Zweckbindung wird durch § 39 Städtebauförderungsgesetz i. V. m. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Einsatz von Förderungsmitteln nach dem Städtebauförderungsgesetz (StBauFVwV) vom 14. März 1979 bestimmt Die Weiterbewilligung an die Stadt Achim im einzelnen obliegt dem Land Niedersachsen. Die Finanzhilfe zu b) diente dem Aus- und Umbau eines historischen Bauernhauses zur Bibliothek und Begegnungsstätte innerhalb des Untersuchungsgebiets „Achim-Mitte". Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Sybertz (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 188, 189, 190 und 191): Ist der Bundesregierung bekannt. daß öffentliche Auftraggeber des Bundes zunehmend dazu übergehen. Bauprojekte an Generalunternehmer zu übergeben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß davon hauptsächlich mittelständische Betriebe betroffen und in ihrer Existenz bedroht sind? Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß eine solche Vergabepraxis mittelfristig zu unerwünschten, monopolähnlichen Situationen auf dem Bausektor führt? Teilt die Bundesregierung die Ansicht. daß dies auch zwangsläufig zu Preiserhöhungen führt und daß eine solche Entwicklung für private und öffentliche Bauherren gleichermaßen schädlich ist? Zu Frage B 188: Bislang ist der Bundesregierung eine Tendenz, wonach öffentliche Bauaufträge zunehmend an Generalunternehmer vergeben werden, nicht bekannt geworden. Bisherige Nachfragen im Rahmen der ständigen Zusammenarbeit mit den Finanzbauverwaltungen der Länder, denen aufgrund des Finanzverwaltungsgesetzes und hierzu getroffener Verwaltungsvereinbarungen die Durchführung von Bundesbaumaßnahmen obliegt, haben eine Zunahme der Generalunternehmervergaben nicht ergeben. Nach dem System der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).und des diese ergänzenden Vergabehandbuches für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) ist die Bauvergabe an Generalunternehmer die Ausnahme. Regelfall ist die sogenannte Fachlosvergabe, bei der Bauleistungen verschiedener Handwerks- oder Gewerbezweige jeweils getrennt nach Fachgebieten oder Gewerbezweigen an entsprechende Betriebe vergeben werden (§ 4 Nr. 3 VOB/A). Die -zusammengefaßte Vergabe sämtlicher Fachlose an einen Generalunternehmer setzt nach Nr. 4 der Richtlinie des VHB zu § 4 VOB/A voraus, daß dies jeweils „aus wirtschaftlichen und technischen Gründen notwendig ist". Durch diese Regelungen soll sichergestellt werden, daß handwerkliche Betriebe bei der Auftragsvergabe nicht benachteiligt werden. Zu Fragen 189, 190 und 191: *Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß sich eine zunehmende Einschaltung von Generalunternehmern nachteilhaft auf mittelständische Betriebe auswirken würde. Daher tritt sie dafür ein, die Vergabe von Bauaufträgen an Generalunternehmer auf diejenigen Fälle zu begrenzen, in denen dies wirtschaftlich und technisch bedingt ist. Einer darüber hinausgehenden Ausdehnung der Einschaltung von Generalunternehmern steht auch entgegen, daß eine Marktverengung auf der Anbieterseite, d. h. eine Einschränkung des Wettbewerbs die Folge wäre. Da aber der Wettbewerb der Bieter ein unverzichtbares, überdies auch haushaltsrechtlich bedingtes Korrektiv für das Zustandekommen der Angebotspreise ist, können Preiserhöhungen zu Lasten öffentlicher wie auch privater Bauherren nicht ausgeschlossen werden, würde dem Nachfrager nur ein beschränkter Bieterkreis gegenüberstehen. Im übrigen ist die Bundesregierung seit Jahren bestrebt, einer für mittelständische Betriebe nachteilhaften Strukturänderung in der Bauwirtschaft entgegenzuwirken. Die Regelungen über die Auftragsvergabe an Generalunternehmer sind dazu ein geeigneter Ansatz. Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 192): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Landesbausparkassen (vgl. LBS: Wohnungspolitik der 80er Jahre), .daß auf Grund von entsprechenden Verwaltungsvorschriften das Ausstattungsniveau neuerrichteter Sozialbauwohnungen das der freifinanzierten Wohnungen zum Teil übersteigt"? Das II. Wohnungsbaugesetz enthält in § 40 lediglich Vorschriften über die Mindestausstattung der öffentlich geförderten Wohnungen. Diese Vorschriften sind durch die tatsächliche Entwicklung inner-und außerhalb des sozialen Wohnungsbaues überholt. Die von den Ländern erlassenen Wohnungsbauförderungsbestimmungen sehen durchweg weitergehende Vorschriften über die Planung und Ausstattung von Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues vor, die auf einen wesentlich höheren Standard zielen. Freifinanzierte Neubauwohnungen weichen von diesem Standard zum Teil nach oben, zum Teil nach Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17063* unten ab. Bei Stichproben, die im Rahmen von Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, hat sich gezeigt, daß freifinanzierte Eigenheime im Schnitt einen etwas kleineren Zuschnitt haben, soweit die Vergleichsgruppen derselben Einkommensschicht angehören. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 193 und 194): Welche Bundesbehörden und Bundeseinrichtungen sind nicht standortgebunden und würden sich deshalb auch für eine Verlagerung ins Zonenrandgebiet eignen? An welche Bundesbehörden oder Bundeseinrichtungen denkt die Bundesregierung bei ihren Überlegungen, Arbeitsplätze des öffentlichen Dienstes in das Zonenrandgebiet zu verlagern? Zu Frage B 193: Bei der Standortwahl für Bundesbehörden wird stets auch dem Zonenrandgebiet ein besonderer Vorrang vor anderen Fördergebieten eingeräumt. Aus diesem Grunde wurden in der Vergangenheit für zentrale Einrichtungen des Bundes soweit wie möglich Standorte im Zonenrandgebiet ausgewählt. Dies wird auch in Zukunft geschehen. Allerdings sind einer derartigen Standortwahl durch Funktion und Aufgabe zentraler Behörden Grenzen gesetzt. Dabei können auch im Zonenrandgebiet betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte nicht gänzlich unbeachtet bleiben. Es bedarf der Prüfung im Einzelfall, ob insoweit die Standortunabhängigkeit gegeben ist. Zu Frage B 194: Die Bundesregierung hat in dem Bericht zur Standortwahl für Behörden vom Februar 1980 dargelegt, daß für ein umfassendes Dezentralisierungsprogramm ähnlich wie im benachbarten Ausland keine Veranlassung besteht. Im Rahmen ihrer Organisationsüberprüfungen untersucht sie jedoch weiterhin, ob Behörden, Teile von Behörden oder Funktionsbereiche in strukturschwache Gebiete und dabei vor allem in das Zonenrandgebiet gelegt werden können. Ungeachtet dessen wird die Bundesregierung die im Ausland mit Dezentralisierungsprogrammen gesammelten Erfahrungen untersuchen und auswerten. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 195): In welcher Weise und aus welchen Gründen hat das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen Einfluß auf die individuellen Menschenrechtsbemühungen der Frankfurter Gesellschaft für Menschenrechte genommen? Mit Ihrer Frage unterstellen Sie einen Sachverhalt, der nicht zutrifft. Dem BMB liegt es fern, Einfluß auf die Arbeit von Organisationen, die in eigener Verantwortung handeln, zu nehmen. Das gilt auch für die Gesellschaft für Menschenrechte. Es hat allerdings in jüngster Zeit einen Briefwechsel mit der GFM gegeben, der durch ein von dieser Gesellschaft verwendetes Vollmachtsformular ausgelöst wurde. Für den Fall, daß sich Ihre Frage darauf bezieht, füge ich zu Ihrer Unterrichtung je eine Kopie des von der GFM verwendeten Vordrucks und des Briefes des Fachreferenten vom 29. Februar 1980 bei. Sie können daraus den bekannten Standpunkt der Bundesregierung ablesen, daß die Publizierung von Einzelschicksalen nicht hilfreich ist. Insoweit verweise ich u. a. auf meine Antwort auf die Frage des Kollegen •Günter Straßmeir (BT-Plenarprotokoll 8/209 Anlage 3). 17064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Arbeitsausschuß Bürgerrechtsbewegung u. Politische Gefangene der DDR 1. Sprecher Ehrhard Göhl 2. Sprecher Dr. Wulf Rothenbächer VOLLMACHT Hiermit bevollmächtige(n) ich(wir) die GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. Kaiserstraße 40 Postfach 29 65 D-6000 Frankfurt/M. 1 Telefon: 06 11/23 69 71-72 mit der Wahrnehmung der Interessen folgender Personen: Die GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. wird ermächtigt, den vorgetragenen Fall gegenüber allen in Frage kommenden Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und des Auslandes zu vertreten und den um seine Menschenrechte kämpfenden zu unterstützen. Diese Ermächtigung beinhaltet auch Veröffentlichungen jeder Art des übertragenen Falles. Redigierungen und Änderungen der Form des von mir(uns) gegebenen Berichtes sind der GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. gestattet. Diese Vollmacht beinhaltet auch Maßnahmen, die dem Rechtsmißbrauchgesetz nicht entgegenstehen. Die GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. lehnt jede Haftung für mögliche Folgen aus ihrer Tätigkeit ab. Dies beinhaltet auch Ansprüche gegen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit solche Ansprüche nicht von der GESELLSCHAFT FUR MENSCHENRECHTE e. V. abgetreten werden. Der Bevollmächtigende stimmt dem zu. Durch die Erteilung der Vollmacht übernimmt der Vollmachtgeber keinerlei finanzielle Verpflichtungen. Sollte die Bearbeitung des Falles besondere Unkosten verursachen, so muß vorher die schriftliche Zustimmung des Vollmachtgebers eingeholt werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17065* Der Bundesminister 29.2. 1980 für innerdeutsche Beziehungen 5300 Bonn 1, Postfach 12 02 50 I1-74201 295 Durchschrift Gesellschaft für Menschenrechte e. V. Kaiserstraße 40 6000 Frankfurt/Main 1 Sehr geehrte Damen und Herren! Sie lassen sich in Anliegen der Familienzusammenführung und von politischen Häftlingen in der DDR sehr weitreichende Vollmachten von hiesigen Angehörigen, Freunden oder Bekannten geben. Dabei werden diese Personen zu Vollmachtserteilungen bestimmt, die nicht nur sie selber, sondern in erster Linie die Verhältnisse von Dritten betreffen — namentlich die von Übersiedlungswilligen DDR-Bewohnern. Mit geht es dabei nicht um die rechtliche Qualität derartiger Vollmachten, auch nicht darum, ob Sie gegenüber diesem Personenkreis „jede Haftung für mögliche Folgen aus Ihrer Tätigkeit" ausschließen können. Ich will auch keine moralische Wertung dieses „Haftungsausschlusses" vornehmen. Aber ich muß einen Satz aufgreifen und kommentieren: „Diese Ermächtigung beinhaltet auch Veröffentlichungen jeder Art des übertragenen Falles: Ich fühle mich im Interesse der betroffenen Menschen verpflichtet, Sie an das Interview in der Tagesscheu vom 14. Dezember 1979 zwischen dem ARD-Korrespondenten Lehmann und dem Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR, Staatssekretär Günter Gaus, zu erinnern, in dem dieser u. a. ausgeführt hat: „In diesen Gesprächen haben wir — und das muß ich ausdrücklich betonen — erneut die Erkenntnis gewonnen, daß jede öffentliche Behandlung von einzelnen Fällen die Chance für eine positive Regelung dieser Einzelfälle praktisch zerstört. Das muß jeder bei uns wissen. Aus diesem Wissen sollten auch bei Ihnen Konsequenzen gezogen werden. Mit vorzüglicher Hochachtung Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger. (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 196 und 197): Trifft es zu, daß der Dresdner Ingenieur Rainer Bäurich, der im Zuge der DDR-Amnestie am 6. Dezember 1979 aus der Haft entlassen worden war, am 12. März 1980 erneut festgenommen worden ist, und welche Gründe sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung dafür seitens der DDR-Behörden geltend gemacht worden? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die DDR-Regierung dazu zu veranlassen, Rainer Bäurich aus der Haft zu entlassen und ihm die Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu gestatten? Zu Frage B 196: Es trifft zu, daß Herr Rainer Bäurich am 12. oder 13. März 1980 erneut festgenommen wurde. Das Verfahren ist bei der Bezirksstaatsanwaltschaft Dresden anhängig. Es ist z. Z. nicht bekannt, welche Gründe für die erneute Festnahme seitens der DDR-Behörden geltend gemacht werden. Die erforderlichen Rechtsschutzmaßnahmen sind eingeleitet worden. Zu Frage B 197: Im Fall einer erneuten Verurteilung aus politischen Gründen wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemühen, eine vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug und die Genehmigung zur anschließenden Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken. Konkrete Voraussagen über den Erfolg der Bemühungen sind zur Zeit nicht möglich. Das Ergebnis wird u. a. auch davon abhängen, ob die Empfehlungen der Bundesregierung befolgt werden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Anfrage des Kollegen Günter Straßmeir (BT-Plenarprotokoll 8/209 Anlage 3), wo ich ausgeführt hatte: „Es liegen Erkenntnisse darüber vor, das DDR-Bewohnern der Weg in die Bundesrepublik Deutschland versperrt bleiben wird, wenn ihre Schicksale weiterhin publiziert werden.' Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bahner (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen B 198 und 199): Gibt es konkrete Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin, um den Beschäftigtenstand in Berlin nicht — wie vom DIW befürchtet — im 2. Halbjahr 1980 absinken zu lassen? Hat die Bundesregierung ein Konzept, um die Ausweitung der Arbeitsplätze in Berlin in der mittelfristigen Perspektive abzusichern — und wenn ja, welche Grundelemente enthält es? Zu Frage B 198: Konkrete Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und dem Senat von Berlin liegen nicht vor. In diesem Zusammenhang ist jedoch auf die Richtlinien der Bundesregierung zur Förderung der Arbeitsaufnahme im Land Berlin vom 31. Januar 1962, zuletzt geändert am 14. August 1978, hinzuweisen. Seit 1.962 ist nach diesen Richtlinien zur Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit der Berliner Wirtschaft bis Ende 1979 die Arbeitsaufnahme von 343 787 Arbeitnehmern aus dem übrigen Bundesgebiet in Berlin mit rd. 327 Millionen DM gefördert worden. In den Jahren 1975 bis 1978 lagen die Förderzahlen bei knapp 10 000 Arbeitsaufnahmen jährlich. Diese haben sich 1979 erfreulicherweise auf 10 259 Arbeitsaufnahmen leicht gesteigert. 17066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 Zu Frage B 199: Die allgemeinen wirtschaftspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung und insbesondere die Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus gelten selbstverständlich auch für Berlin. Dabei wird die Bundesregierung auch in Zukunft den besonderen Belangen der Berliner Wirtschaft, wie bisher und soweit erforderlich, durch zusätzliche Hilfen und Impulse Rechnung tragen. Die Bundesregierung hat u. a. auch deshalb die Vorschläge, die in der Gemeinsamen Erklärung der vier Parteivorsitzenden zur Berlin-Politik vom 19. Juni 1978 unter dem Vorsitz des Herrn Bundespräsidenten erarbeitet worden sind und die auch darauf abzielen, die Beschäftigungsentwicklung positiv zu beeinflussen, realisiert. Sie decken ein breitgefächertes Spektrum ab und sie werden mittelfristig — zusammen mit den eigenen Aktivitäten des Senats von Berlin — dazu beitragen, das Arbeitsplatzangebot in Berlin zu stabilisieren. Anlage 123 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Fragen 200, 201, 202 und 203): Welche Erwartungen setzt die Bundesregierung in den Einzelversand von Postern zum Thema Kernenergie und ihre Alternativen? Welche Kosten sind der Bundesregierung für eine ganzseitige Ankündigung solcher Poster in der "Welt der Arbeit" vom 13. März 1980 entstanden? Wie hoch ist die Auflage der "Welt der Arbeit" und welche Nachfrage nach Postern besteht auf Grund der Annonce? Mit welcher Begründung wird in der Anzeige erklärt. daß Bundesforschungsminister Dr. Hauff die Poster zusenden möchte, während offensichtlich das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums den Versand tätigt? Zu Frage B 200: Die Bundesregierung erwartet, daß durch den Einzelversand der Informationsposter die Streuverluste sehr gering gehalten werden können. Zu Frage B 201: Die Anzeige in der „Welt der Arbeit" vom 13. März 1980 hat Kosten in Höhe von 12 728,34 DM zuzüglich MWSt verursacht. Zu Frage B 202: Die „Welt der Arbeit" erscheint nach Auskunft der Herausgeber z. Z. in einer Auflage von 186 000 Stück. Welche Nachfrage aufgrund der Insertion in der „Welt der Arbeit" im einzelnen ausgelöst worden ist, läßt sich aus den eingegangenen Couponrückläufen nicht feststellen. Bis heute liegen ca. 40 000 Couponanforderungen vor, die sukzessive bedient werden. Zu Frage B 203: Mit dieser Formulierung des Anzeigentextes ist beabsichtigt, den Leser etwas persönlicher anzusprechen. Anlage 124 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Scheffler (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 204, 205 und 206): Welche Erfahrung hat die Bundesregierung bei der Durchführung des von der Bundesreierung geförderten Sonnenenergieprojekts in Las Barrancas (Mexico) in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht gemacht? Welche Erfahrungen wurden von ihr bei diesem Projekt in entwicklungspolitischer und sozialer Hinsicht gemacht? Weiß die Bundesregierung, ob es bei der Bevölkerung des Orts Las Barrancas zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Annahme der mit dem Einsatz der neuen Technik verbundenen Umstellung gekommen ist oder kommt? Zu Frage B 204 und 205: Zur Durchführung des Projektes Sonntlan wurde aus deutschen und mexikanischen Projektmitarbeitern ein gemeinsames Projektteam gebildet. Die enge Kooperation mit dem mexikanischen Projektpartner hat die Entwicklung des Projektes und die Anpassung der Solartechnologie an mexikanische Bedingungen begünstigt. Von mexikanischer Seite wurden projektvorbereitende Arbeiten durchgeführt, wie z. B. der Aufbau und Betrieb einer meteorologischen Station am Projektort Las Barrancas zur Aufzeichnung von Sonnen- und Winddaten. Deutsche Projektmitarbeiter werden im Projektrahmen in diese Entwicklung beratend einbezogen. Institutionen aus Universität und Industrie sind von mexikanischer Seite an der Projektentwicklung beteiligt. In einem Austauschprogramm wird der Technologietransfer zwischen den beteiligten Institutionen aktiv betrieben. Das von deutscher Seite in Mexiko durchgeführte Trainingsprogramm zum Projekt ist von den mexikanischen Projektmitarbeitern mit guter Resonanz angenommen worden. Auf Grund des gegenwärtigen Projektstandes — die Anlagen werden zur Zeit aufgebaut — liegen zum heutigen Zeitpunkt noch keine weiteren Erfahrungswerte vor. Aus Erfahrungen mit anderen, in entwicklungspolitischer und sozialer Hinsicht vergleichbar angelegten Vorhaben wird jedoch erwartet, daß von der wachsenden technisch-wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Solartechnik positive Impulse ausgehen. Zu Frage B 206: Die sozio-ökonomische Betreuung als projektvorbereitende und projektbegleitende Maßnahme wird von regionalen und überregionalen Behörden und Institutionen Mexikos durchgeführt, seit Beginn dieses Jahres verstärkt unter deutscher Mitarbeit. In Las Barrancas sind zur ständigen Betreuung ein Soziologe der Solarenergiebehörde Digaases und ein Sozialarbeiter der lokalen Bauplanungsbehörde Indeco, La Paz, eingesetzt. Sie haben die Bevölkerung in Las Barrancas auf die Auswirkungen und zu erwartenden Veränderungen in der örtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Struktur bei Einführung und Betrieb der Solaranlagen vorbereitet. Abstimmungen, die in der Bevölkerung von Las Barrancas durchgeführt wurden, ergaben eine ein- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17067* deutige Befürwortung des Solarenergieprojektes. Die angebotene Wohn- und Arbeitsstruktur mit zentralen kommunalen Einrichtungen wird begrüßt, die Einwohner bringen dazu sogar den Wunsch zu einem beschleunigten Projektbau zum Ausdruck. Ich hoffe, daß sich diese positiven Ansätze und Erwartungen bei der Durchführung des Projektes bestätigen werden. Letztlich kann man den wirtschaftlich-technischen Erfolg des Vorhabens ebenso wie seine entwicklungspolitischen und sozialen Konsequenzen erst nach mehrjährigen Erfahrungen beurteilen. Gerade dieser Erfahrungsgewinn ist also das wesentliche Ziel eines solchen kooperativen Pilotprojektes. Anlage 125 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3899 Fragen B 207 und 208): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, ob Erkundungssatelliten der neuesten technischen Generation Ober eine Informationsauflösungsqualität verfügen, Gegenstände auf der Erde identifizieren zu können, die eine Dimension von einem Quadratmeter oder weniger haben? Haben Forschungseinrichtungen des Bundes oder Organisationen im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung einen Zugang zur Nutzung solcher Satelliten? Zu Frage B 207: Nach Auffassung deutscher Wissenschaftler, die auf dem Gebiet der Erderkundung tätig und mit hochauflösenden Sensorsystemen für Satelliteneinsatz befaßt sind, ist die genannte hohe Informationsauflösungsqualität von 1 qm oder kleiner technisch realisierbar. Es kann davon ausgegangen werden, daß solche Systeme bereits im Einsatz sind. Zu Frage B 208: Forschungseinrichtungen des Bundes oder Organisationen im unmittelbaren Verantwortungsbereich der Bundesregierung haben keinen Zugang zur Nutzung solcher Satelliten. Anlage 126 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 209): Warum hat es der Bundesforschungsminister bis heute versäumt, entsprechend den ursprünglichen Vorschlagen ein bundesweites Musterproogramm Mr den Einsatz solarenergiebeheizter Hauser zu starten und meßtechnisch zu verfolgen, um bessere Erfahrungen über die Anwendung der Solarenergie in der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen? Es ist zutreffend, daß im Bundesministerium für Forschung und Technologie erwogen wurde, im Rahmen eines größeren forschungsintensiven Demonstrationsvorhabens den Einbau von Solaranlagen zunächst für die Warmwasserbereitung und später auch für Raumheizungszwecke im Rahmen des Programms „Technologien zur Nutzung der Sonnenenergie 1977-1980" zu fördern. Ich verweise hierzu auf meine Antwort vom 22. Februar 1978 auf die mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (BT-Drucksache 8/1528 Fragen A 14 und A 15). Die Bundesregierung hat auch dargelegt, daß erst nach Vorliegen der Ergebnisse einer zwischenzeitlich abgeschlossenen Voruntersuchung entschieden werden kann, ob ein solches bundesweites Mustersolarhausprogramm durchgeführt wird. Folgende vier Gründe haben dazu geführt, von der ursprünglichen Konzeption Abstand zu nehmen: .1. Durch die zwischenzeitlich erfolgte stürmische Entwicklung auf dem Gebiet der Solartechnik ist die solare Warmwasserbereitung durch Flachkollektoren heute Stand der Technik. Für eine Einbeziehung in die Forschungsförderung sind somit wesentliche Ansatzpunkte entfallen. 2. Durch das 4,35-Milliarden-DM-Bund-LänderEnergiesparprogramm, das am 1. Juli 1978 angelaufen ist, und das u. a. auch für den Einbau von Solaranlagen jedem privaten Investor die Inanspruchnahme eines 25 %igen Zuschusses oder einer steuerlichen Vergünstigung ermöglicht, war die Notwendigkeit zur Schaffung verstärkter Anreize durch zusätzliche staatliche Fördermaßnahmen insbesondere mit der ursprünglich vorgesehenen Breitenwirkung entfallen. 3. Hierzu kommt, daß die Bundesregierung ebenfalls im Zeitraum der Voruntersuchung im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen (ZIP) für den Einbau von Energiedach- und Solaranlagen in bundeseigene Gebäude Mittel in Höhe von rd. 50 Millionen DM für die Durchführung von rd. 140 Einzelvorhaben bereitgestellt hat. Mit dieser Maßnahme soll der im Entstehen begriffene solartechnische Markt unterstützt und geeigneten Unternehmen, insbesondere auch kleineren Installationsbetrieben vor Ort im Verbund mit Herstellern von Solarkomponenten, Gelegenheit gegeben werden, Aufträge für Solartechniken zu erhalten. Ca. 60 Vorhaben werden allein im Bereich des Bundesministers der Verteidigung (BMVg) bei Unterkunftsgebäuden der Bundeswehr eingebaut und durch ein projektbegleitendes Meßprogramm von einer eigens hierfür eingerichteten Zentralstelle wissenschaftlich unterstützt. Da im Durchschnitt etwa 10 solcher Vorhaben auf jede der 6 Wehrbereichsverwaltungen entfallen und somit die Standorte bundesweit verteilt sind, ist gewährleistet, daß auch bei dieser Vorgehensweise die entsprechenden Erfahrungen über die Anwendung der Solarenergie in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung gestellt werden. 4. Die so gewonnenen Ergebnisse sollen durch Erfahrungswerte ergänzt und abgerundet werden, die ein zwischenzeitlich ebenfalls angelaufenes forschungsintensives Demonstrationsvorhaben mit einem projektbegleitenden Meßprogramm in Landstuhl/Westpfalz erwarten läßt. Im Rahmen dieses 17068* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn; Freitag, den 18. April 1980 Vorhabens können bei entsprechendem Interesse der privaten Bauherrn und mit anteiliger Unterstützung des Bundesministers für Forschung und Technologie bis zu 60 Einfamilienhäuser mit Maßnahmen zur passiven und aktiven Nutzung der Sonnenenergie ausgestattet werden. Die erste Phase des Vorhabens ist Mitte März 1980 mit dem erfolgreichen Abschluß eines Wettbewerbs beendet worden, an dem namhafte Architekten der Bundesrepublik mit Entwürfen für solarepergiebeheizte Häuser beteiligt waren. Die Entwicklung der Vergangenheit zeigt, daß es bei Forschungs- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Solartechnik vor allem darauf ankommt, in Anbetracht der raschen Fortschritte im technologischen Bereich eine größtmögliche Flexibilität in der Konzeption sicherzustellen und nicht an Vorschlägen festzuhalten, 'die wegen der sich rasch wandelnden Anforderungen und Möglichkeiten auch unter finanziellen Gesichtspunkten in ihrer ursprünglichen Form einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Konzeptionelle Änderungen der genannten Art sind kein Versäumnis, sondern notwendige und bewußt gestaltende Elemente einer aktiven Forschungs- und Technologiepolitik. Anlage 127 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 210): Hat sich das mit Mitteln des BMFT bei Bühl/Baden geförderte Geothermik-Pilotprojekt bewährt, und zu welchen für die Nutzung der Erdwärme verwertbaren Ergebnissen hat es geführt? Das vom Bundesministerium für Forschung und Technologie geförderte Vorhaben „Errichtung eines Pilotprojektes zur Nutzung von Erdwärmevorkommen mit niedriger Enthalpie im Rheingraben, Bundesrepublik Deutschland„ ist noch nicht abgeschlossen. Daher kann über verwertbare Ergebnisse noch keine Aussage getroffen werden. Als Phase I des Vorhabens wurde bei Bühl eine Aufschlußbohrung mit dem Ziel niedergebracht, heiße Tiefenwässer zu erschließen. Die Bohrarbeiten wurden am 13. März nach Erreichen der vorgesehenen Endteufe von 2 600 m eingestellt. Die Temperatur beträgt dort ca. 113° C. Der Wasserzulauf war verhältnismäßig gering. Allerdings sind die Testergebnisse noch nicht auswertbar, da das Bohrloch in einigen Bereichen einbrach und einen ungehinderten Wasserzulauf verhinderte. Die Bohrung wird jetzt bis zur Endteufe verrohrt werden. Die Verrohrung wird anschließend in Horizonten, die sich nach Kernuntersuchungen und geophysikalischen Bohrlochmessungen als besonders kluftreich herausgestellt haben, perforiert Anschließend werden die einzelnen Horizonte erneut getrennt getestet Bei positiven Ergebnissen muß darüber entschieden werden, ob Kurzzeit-Pumpversuche angeschlossen werden sollen. Erst diese können einen verwertbaren Hinweis auf die Nutzung der vorhandenen Erdwärme geben. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 8/3899 Frage B 211): Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung und die bisherigen Arbeitsergebnisse des von ihr geförderten Europäischen Hochschulinstituts m Florenz insbesondere im Hinblick auf den 3. Tätigkeitsbericht dieser wissenschaftlichen Forschungseinrichtung? Bei der Bewertung der Arbeit des Europäischen Hochschulinstituts ist zu berücksichtigen, daß das Institut ein in seiner Art einmaliges Modell von wissenschaftlicher Zusammenarbeit in der Europäischen Gemeinschaft darstellt; es hat außerdem mit den spezifischen Anlauf- und Strukturschwierigkeiten zu kämpfen, die auch anderen internationalen Einrichtungen eigen sind. Der Oberste Rat des Europäischen Hochschulinstituts hatte Ende 1978 beschlossen, das Europäische Hochschulinstitut in Zukunft stärker auf ein Forschungsinstitut auf interdisziplinärer Grundlage hin zu entwickeln. Dabei sollte der Akzent vor allem auf die Durchführung von Forschungsprojekten gelegt werden, die es an anderen Europäischen Hochschulen nicht, jedenfalls nicht in dieser Qualität gibt. Mit einem solchen Forschungsprogramm können nach der Ansicht des Obersten Rates, die auch von den Vertretern der Bundesrepublik geteilt und mitbestimmt wurde, die personellen Probleme sowohl für die Hochschullehrer wie für die Studenten besser gelöst werden. Der 3. Tätigkeitsbericht des Instituts zeigt, daß sich diese Akzentverlagerung auszuwirken beginnt; ihre Umsetzung wird allerdings einige Jahre in Anspruch nehmen. Im Bereich der Verwaltung und der Organisation sind beim Europäischen Hochschulinstitut verschiedene Anlaufschwierigkeiten noch nicht überwunden, die sich zum Teil aus unterschiedlichen nationalen administrativen Verfahrensweisen erklären lassen. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3899 Frage B 212): Wieviel Mädchen werden in Schleswig-Holstein im Rahmen des vom Bund geförderten Modellversuchs in .frauenuntypischen" Berufen ausgebildet, und welche Erfahrungen sind bei dem Modellversuch bisher in diesem Bundesland gesammelt worden.? Im Rahmen der Modellversuchsprogramme des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft zur Ausbildung von Frauen in gewerblich-technischen Berufen hat im September 1979 in Lübeck ein Modellversuch begonnen, bei dem in drei Ausbildungsbetrieben 24 junge Frauen in den Berufen Werkzeugmacher, Nachrichtengerätemechaniker, Feingeräteelektroniker, Feinmechaniker, Dreher, Maschinenschlosser und Fernmeldehandwerker ausgebildet werden. Die Bundesregierung hat hierfür bisher Förderungsmittel .in Höhe von rd. 670 000 DM bewilligt Der Modellversuch wird wissen- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 212. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. April 1980 17069* schaftlich begleitet. Ein zweiter Erprobungsdurchgang ist vorgesehen. Bei den drei beteiligten Betrieben handelt es sich um die Firmen Dräger-Werke, Orenstein & Koppel und das Fernmeldeamt Lübeck. Nach nur 7 Monaten Ausbildungszeit können naturgemäß noch keine gesicherten Erfahrungen gewonnen worden sein. Die ersten Aussagen der Lübecker Ausbilder und Ausbildungsleiter über den bisherigen Verlauf der Ausbildung bestätigen jedoch die auch bei den anderen Modellvorhaben gemachten Erfahrungen, daß die jungen Frauen mit ihrer Ausbildung keine besonderen Probleme haben und mit ihrer Berufswahl sehr zufrieden sind. Die positiven Erfahrungen werden auch durch die Tatsache bestätigt, daß beteiligte Unternehmen bereits jetzt mitgeteilt haben, daß sie künftig regelmäßig auch junge Frauen in gewerblich-technischen Berufen ausbilden wollen.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen - Stand: 15. April 1980 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 28. Januar bis 1. Februar 1980 in Straßburg (Drucksache 8/3757)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Solartechnik in der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 8/3789)

zuständig:
Ausschuß für Forschung und Technologie (federführend) Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Entschließung des Europäischen Parlaments zum Achten Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 8/3863)

zuständig:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Rechtsausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Notwendigkeit und zur Festlegung einer gemeinsamen Haltung der Mitgliedstaaten der Gemeinschaft im Rahmen der III. Seerechtskonferenz (9. Tagung) der Vereinten Nationen sowie zur Beteiligung der Gemeinschaft als solcher an den auf Grund der Arbeiten der Konferenz zu schließenden Abkommen (Drucksache 8/3871)
zuständig:
Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Entschließung des Europäischen Parlaments zur Einführung eines europäischen Passes (Drucksache 8/3880)

zuständig: Innenausschuß
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den nach den Wahlen in Zimbabwe-Rhodesien zu ergreifenden unterstützenden Maßnahmen (Drucksache 8/3881)

zuständig:
Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit
Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 4. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1979 (Drucksache 8/3883)

zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich gegen die vorgeschlagenen Überweisungen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 19. März bis 15. April 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3907 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 15. April 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim Handelsverkehr mit frischem Geflügelfleisch hinsichtlich der ärztlichen Untersuchung der in der Geflügelfleischerzeugung beschäftigten Personen (Drucksache 8/3670, Nr. 19)

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Fleischerzeugnissen hinsichtlich der ärztlichen Untersuchung des mit der Herstellung von Fleischerzeugnissen beschäftigten Personals (Drucksache 8/3670, Nr. 21)

Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 351/79 über den Zusatz von Alkohol zu Erzeugnissen des Weinsektors (Drucksache 8/3567, Nr. 29)
Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur zweiten Änderung der Richtlinie 75/726 EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Fruchtsäfte und einige derartige Erzeugnisse (Drucksache 8/3670, Nr. 20)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 26 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Untersuchungsausschusses nach Artikel 44 des Grundgesetzes zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU
Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP
Drucksachen 8/1470, 8/1473, 8/3835 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Linde
Dr. Riedl (München)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort?

(Dr. Linde [SPD]: Ja!)

— Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Linde.




Dr. Jürgen Linde (SPD):
Rede ID: ID0821200100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man die entsprechende Tätigkeit des Verteidigungsausschusses nicht mitrechnet, ist dies der 20. Untersuchungsausschuß in der Geschichte des Deutschen Bundestages. Er war — da werden Sie mir zustimmen — bereits von der Durchführung seines Auftrages her ein gewisses Kuriosum. Das spiegelt sich auch in- dem Bericht wider.
In der zeitlichen Dauer der Arbeit wird dieser Ausschuß nur von dem nicht zum Abschluß gekommenen John-Ausschuß der 2. Wahlperiode übertroffen, und was die Zahl seiner Sitzungen anlangt, kann nur der HS-30-Ausschuß der 5. Wahlperiode mehr, nämlich 90 Sitzungen, aufweisen. Immer noch eine Sitzung weniger als dieser Untersuchungsausschuß, nämlich 51, hatte dann der Steiner-Ausschuß der 7. Wahlperiode durchgeführt.
Man kann das alles wohl nur damit entschuldigen, daß niemals zuvor ein Untersuchungsauftrag so bis ins Detail - 33 Einzelpunkte — und damit auch so bis ins erwünschte und erhoffte Ergebnis vorformuliert war wie bei diesem 1. Untersuchungsausschuß der 8. Wahlperiode.
Im Vergleich zum Aufwand ist das Untersuchungsergebnis bescheiden. Das politische Phänomen und damit der Aufwand werden dadurch gekennzeichnet, daß die Minderheit im Ausschuß einen vollständigen Gegenbericht vorgelegt hat, der den eigentlichen Bericht an Länge beträchtlich übertrifft.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Weil er richtig ist!)

Wenn man es in Zahlen ausdrückt, wie Sie, Herr Riedl, das ja aus dem Fußball kennen, lautet das Verhältnis 23 : 35.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: So hoch geht aber kein Fußballspiel aus!)

Dieses im wahrsten Sinne des Wortes merkwürdige Resultat liegt an der politischen Struktur und an der inneren Gesetzmäßigkeit des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens, wie unser Verfassungsrecht und unser Parlamentsrecht es nun einmal anbieten. Auf der einen Seite handelt es sich um ein klares Minderheitenrecht und wird deshalb überwiegend von der jeweiligen Opposition — ich sage ausdrücklich: der jeweiligen Opposition — in Anspruch genommen. Zum anderen hat ein auf einen solchen Minderheitsantrag hin eingesetzter Untersuchungsausschuß, jedenfalls nach geltendem Recht, die Verfahrensgrundsätze der Strafprozeßordnung — einschließlich ihrer Unschuldsvermutung — einzuhalten. Die wohl unvermeidliche Subjektivität bei der Verfolgung politischer Ziele muß sich damit zwangsweise an der verlangten Objektivität des Verfahrens reiben.
Das ist ein Problem, das ja auch schon die Enquete-Kommission Verfassungsreform in der vergangenen Wahlperiode lange beschäftigt hat. Es war auch das Grundproblem unserer Arbeit in den vergangenen zwei Jahren. Vielleicht darf ich es so formulieren: Das Untersuchungsverfahren ist, wenn es nicht
Parlament und Öffentlichkeit weiter verdrießen soll, dringend reformbedürftig.

(Zustimmung)

Dies sollten wir uns aus Anlaß der Debatte über die Arbeit dieses Ausschusses noch einmal vor Augen führen.
Tiber den Anlaß für diesen Untersuchungsausschuß und dessen Bewertung gibt es wohl keinen Streit. Wenn die Niederschrift eines Telefongesprächs, das ein bekannter Politiker mit dem Chefredakteur der von ihm herausgegebenen Wochenzeitung führt, plötzlich anonym einer Tageszeitung zugeht, wenn die beiden Gesprächspartner übereinstimmend behaupten, daß eine ganz bestimmte Passage darin gefälscht sei, und wenn dann das Papier auch noch den Eindruck erweckt, es stamme aus den Beständen eines Nachrichtendienstes, dann, meine Damen und Herren, haben Parlament und Öffentlichkeit, aber auch die Dienste selbst einen Anspruch darauf, Täter und Hintermänner zu erfahren.
Wenn aber schon Polizei, wenn aber schon Staatsanwaltschaft und eine unabhängige Untersuchungskommission sich hierum vergebens bemüht haben, wenn es bereits im Vorfeld der Ausschußeinsetzung von Verdächtigungen, Beschuldigungen nur so wimmelte, wenn die Betroffenheit über die Rechtsverletzung hinter das Bestreben zurücktritt, daraus möglichst viel politisches Kapital zu schlagen, auch auf die Gefahr hin, daß mehr kaputtgeht als nur Porzellan,

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Bericht! — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch kein Bericht! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

dann ist ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuß dringend erforderlich.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821200200
Einen Augenblick, bitte.
Ich bitte, den Berichterstatter nicht in dieser Form zu unterbrechen.

Dr. Jürgen Linde (SPD):
Rede ID: ID0821200300
In seiner Gesamtheit und mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentarium vermag der Untersuchungsausschuß selbst bei bestem Willen nicht das zu leisten, wozu die vereinigten Ermittlungsbehörden mit all ihren technischen Möglichkeiten nicht in der Lage waren. Die Minderheit, die die Einsetzung beantragt hat, ist zudem vor allem dort, wo es gegen die Regierung geht, Gefangene ihrer eigenen Einsetzungsbeschlüsse und ihrer eigenen ursprünglich aufgestellten Behauptungen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Und wie ist es umgekehrt?)

Deshalb ist das konkrete Ergebnis unserer Tätigkeit — ich sage das durchaus selbstkritisch — eigentlich nur bei der kritischen Durchleuchtung der Nachrichtendienste einigermaßen befriedigend. Gerade dieser Teil stand aber nicht im Zentrum des Interesses der Antragsteller, die ursprünglich mit dem Vorwurf unberechtigten Abhörens nur die im



Dr. Linde
Ergebnis nicht haltbaren Vorwürfe gegen die Regierung stützen wollten.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist doch eine Behauptung, die der Berichterstatter gar nicht aufstellen kann!)

Über die Lauschmitteleinsätze, die tatsächlich vom Militärischen Abschirmdienst zu verantworten sind, hat sich der Ausschuß in mühevoller, aber auch im Verhältnis zur Regierung nicht spannungsfreier Arbeit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht einen lückenlosen Überblick verschafft. Das Ergebnis findet sich in dem Schriftlichen Bericht wieder und läßt sich nachlesen. Insoweit weichen auch die Darstellungen von Minderheit und Mehrheit nicht voneinander ab.
Bei dem eigentlichen Anlaßfall, dem Telefongespräch Strauß/Scharnagl, zeigen sich aber die Grenzen des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens besonders deutlich. Jedes Mitglied dieses Ausschusses, das ehrlich ist, muß zugeben, daß es uns nicht gelungen ist, den oder die Täter dieses Abhörvorganges zu entdecken. Jedes Mitglied muß aber auch zugeben, daß wir keinerlei Nachweis dafür gefunden haben, daß etwa ein Dienst des Bundes, Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst oder MAD, sei es legal, vielleicht auf höchste Weisung, oder illegal und ohne Wissen der politisch Verantwortlichen tätig geworden ist.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Amtlich sicherlich nicht, das ist richtig!)

Cui-bono-Theorien nach dem Motto: „Wem es nützt, der wird es dann wohl auch gewesen sein", wie sie der Hauptbetroffene als Zeuge vor dem Ausschuß aufgestellt hat und die dann auch in der Debatte aufgenommen worden sind, können zwar Ausgangspunkt kriminalistischer Untersuchungen sein, sie können aber nicht das Ergebnis von Untersuchungen mit dem Anspruch auf objektiven Wahrheitsgehalt nach der Strafprozeßordnung bestimmen.
Wegen der Unbeweisbarkeit des tatsächlichen Herganges enthält der Bericht in dem Teil, der sich dem eigentlichen Vorgang Strauß/Scharnagl widmet — wie schon der Einsetzungsbeschluß —, immer noch mehr Fragen als Antworten. Konkret, d. h. faßbar und politisch umsetzbar, ist er nur in den Randbereichen, in die der Ausschuß bei seiner Suche einsteigen mußte. Diese Randbereiche sind die technischen Seiten modernen Telefonierens, die Beschaffenheit der Apparate, die Führung der Leitungen und die Sicherung der Anschlüsse. Hier gibt es, wie der Bericht deutlich macht, ebenfalls keine Unterschiede in der Bewertung zwischen Koalition und Opposition.
Wo es aber vom abstrakten Aufbau des Fernsprechnetzes zum konreten Telefongespräch am Vormittag des 26. September 1976 zwischen Franz Josef Strauß und Wilfried Scharnagl geht, wird aus Wissen leider Spekulation. Deshalb gebietet die intellektuelle wie die politische Redlichkeit, die unbewiesenen Verdächtigungen endlich einzustellen
und hier objektiv festzustellen, daß der oder die Täter nicht festgestellt werden konnten.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Sie sind ein eigenartiger Berichterstatter!)

— Ich sage das nicht — schon gar nicht als Berichterstatter, lieber Herr Riedl — in der Absicht billiger Polemik.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821200400
Einen Moment bitte, Herr Abgeordneter Dr. Linde. Sie haben das Wort als Berichterstatter. Wenn der Abschlußbericht eines Ausschusses vorliegt, ist die bevorrechtigte Worterteilung an den Berichterstatter nur so zu begründen, daß der Berichterstatter zu dem vorgelegten Bericht noch Ergänzungen oder Änderungen vorschlägt, aber nicht eine Aussprache in der Form einleitet, Herr Kollege Dr. Linde, wie es teilweise bei Ihnen der Fall ist. Das muß dann Bestandteil der Aussprache sein. Ich bitte Sie also, daß wir nach Möglichkeit — ich weiß, wie schwer die Abgrenzung ist — einen für alle tragbaren Weg finden. -- Bitte, Herr Dr. Linde, fahren Sie fort.

Dr. Jürgen Linde (SPD):
Rede ID: ID0821200500
Herr Präsident, gestatten Sie mir dazu eine Bemerkung: Wenn ein Untersuchungsbericht aus einem Mehrheitsbericht und einem vollständigen Minderheitsbericht besteht, muß es dem Berichterstatter gestattet sein, die Hintergründe so zu erläutern, daß die gegenseitigen Positionen, die sich während der Untersuchungen herausgestellt haben, zum Ausdruck kommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: In der Debatte!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821200600
Herr Dr. Linde, es ist eine Ausnahme, daß sich hier der Redner und der Präsident unterhalten. Sicherlich kann und wird dies Bestandteil der Aussprache sein. Es ist aber nicht die originäre Aufgabe des Berichterstatters. — Herr Dr. Linde, bitte fahren Sie fort.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Es ist nicht ein Bericht, sondern es sind zwei Berichte!)


Dr. Jürgen Linde (SPD):
Rede ID: ID0821200700
Herr Präsident, ich werde mich sehr sorgfältig bemühen, die Geschäftsordnung hier einzuhalten. Ich habe das nicht gesagt — schon gar nicht als Berichterstatter — in der Absicht irgendeiner Polemik. Nur erscheint es mir an dieser Stelle erforderlich, einen Eindruck zurechtzurücken, der beim flüchtigen Vergleich der entsprechenden Passagen im Bericht des Ausschusses und in dem Bericht der Minderheit vielleicht entstehen kann, und dem auch eine durchaus seriöse Wochenzeitung leider erlegen ist.
Was sich in diesem Bericht leider immer noch an durch bunte Bilder aufgemachten technischen Bemerkungen zeigt, sind Andeutungen über Telefonleitungen am und im Haus Listseeweg 7. Dies alles ist im Grunde genommen durch den objektiven Hergang der Untersuchung nicht gedeckt. Es wäre hier, wie an anderer Stelle, einfacher und sicherlich nützlicher gewesen, den detaillierten und nüchternen Prüfbericht der Deutschen Bundespost bzw. den Bericht des Fernmeldetechnischen Zentralamtes



Dr. Linde
abzudrucken. Dieser Prüfbericht ist aber — nach meiner Meinung und nach Meinung der Mehrheit zu Recht — wie alle derartigen Untersuchungen der Post als Verschlußsache eingestuft. Die exakte, offene Schilderung der Aufspürung von Schwachstellen und der zu Ihrer Überprüfung angewandten Mittel und Methoden stellt nämlich immer zugleich auch eine technische Anleitung zum Bruch des Fernmeldegeheimnisses dar. Dazu wollten und sollten wir von dieser Stelle nicht beitragen.
Die Ausschußmehrheit hat sich deshalb sehr intensiv bemüht, diesen Teil des Berichts, d. h. also die Weitergabe des Wissens an den Deutschen Bundestag und die gesamte Öffentlichkeit, so abstrakt, aber auch so nahe am tatsächlichen Befund der Untersuchungen wie möglich zu formulieren. Theoretisch, meine Damen und Herren, wäre es sicherlich am leichtesten gewesen, das Telefongespräch im Haus Listseeweg 7 abzuhören. Ob aber überhaupt und wirklich an dieser Stelle und technisch so, wie die Minderheit zu wissen glaubt, abgehört worden ist, war, ist und bleibt weiterhin ungewiß.
Die Ausschußminderheit konnte sich dieser vorsichtigen Bewertung leider nicht anschließen. Sie hat aus dem Prüfbericht das herausgenommen, was in ihr politisches Konzept paßte. Sie hat das — ich bitte, dies zu akzeptieren — ohne Rücksicht auf die Sicherheitsbedürfnisse der Deutschen Bundespost getan. Die dazu passenden Illustrationen stammen von der Staatsanwaltschaft in München. Der Ausschuß hat diese Fotos, die ja auch in dem Bericht enthalten sind, offiziell nie gesehen, geschweige denn zum Gegenstand einer Beweisaufnahme gemacht.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Den Bericht haben Sie doch unterschrieben!)

Erstmals aufgetaucht sind sie übrigens bei einer Pressekonferenz der CDU/CSU am 25. Januar 1980, auf der unter Verstoß gegen die Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages und darüber hinaus auch unter Verstoß gegen klare Absprachen der Entwurf für den Minderheitsteil der Öffentlichkeit übergeben wurde. Übrigens steht immer noch die Antwort des Herrn Präsidenten auf einen entsprechenden Brief von mir in dieser Sache aus.
Das alles ist nicht in Ordnung und beschwert natürlich das Untersuchungsverfahren. Es bestärkt das, was ich allgemein zu dem Recht der parlamentarischen Untersuchungsverfahren gesagt habe.
Das Parlament — oder hier eine Fraktion — kann sich doch nicht über den leichtfertigen Umgang mit der Wahrheit beschweren, insbesondere über einen Umgang mit der Wahrheit, die aus triftigen Gründen als geheim geschützt ist, z. B. durch Beamte oder Journalisten, wenn in diesem Parlament selber keine Bereitschaft besteht, sich an die selbst gesetzten Regeln zu halten. Am bedenklichsten stimmt dabei, daß dies auch von Personen geschehen ist, die mit den Verfahren der Deutschen Bundespost ganz besonders vertraut sind.
Da sich jenes Telefongespräch nun einmal, gleich, wie sein tatsächlicher Wortlaut war, auch mit Lockheed befaßte, ist es verständlich, daß die Opposition in ihrem Einsetzungsantrag der Aufarbeitung des
gesamten Lockheed-Komplexes und seiner Rolle im Bundestagswahlkampf 1976 großen Raum vorbehielt.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bitte auch hier um Verständnis für das schmale Untersuchungsergebnis. Es ist unmöglich, politische Vorgänge nachträglich mit Hilfe parlamentarischer Untersuchungsausschüsse zu bewältigen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Der Wahrheit konnte man ja nachgehen!)

— Wir haben uns bemüht, der Wahrheit sehr weit nachzugehen. Aber es gelten die strafprozessualen Unschuldsvermutungen. Damit ist die Grenze des Untersuchungsverfahrens gegeben.
Erst sollte der Bericht einer Arbeitsgruppe der Bundesregierung, die seit Herbst 1976 die amerikanischen Lockheed-Papiere auswertete, das Motiv für die Übersendung der Gesprächsniederschrift an die „Süddeutsche Zeitung" geliefert haben. Als der Inhalt dieses Berichts dann im Zuge der Arbeit des Untersuchungsausschusses der Öffentlichkeit bekannt wurde, sprach niemand mehr davon. Offensichtlich ist im deutschen Parlamentswesen sowieso das Geheimgehaltene interessanter als das, was in Verfahren zutage gefördert wird.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Deswegen hat die Regierung den Ernst-Bericht für geheim erklärt!)

Deshalb hat sich die Ausschußmehrheit bemüht, das objektiv Nachweisbare offenzulegen und für spätere Diskussionen festzuhalten. Wir befürchten, daß diese späteren Diskussionen durchaus kommen werden, wenn sich die Akteure nicht ändern oder einer uns eines Tages den oder die Täter präsentieren wird, wenn es ihm politisch genehm erscheint.
Die Spekulationen führen zu einem besonders trüben Kapitel in der Geschichte des Untersuchungsausschusses. Ich halte es für erforderlich, auch dies hier deutlich zu sagen. Mehrfach, zuletzt nach den abschließenden Anhörungen der Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, ist aus besonders vertraulichen, nichtöffentlichen Ausschußsitzungen in einem Teil — ich möchte sagen: in einem bestimmten Teil — der Presse berichtet worden. Es waren überwiegend die Organe, die sich bereits nach dem Auftauchen der Niederschrift des Telefongesprächs zwischen Herrn Strauß und seinem Chefredakteur befleißigt haben, Gerüchte zu verbreiten. Als Quelle wurde immer wieder ein Nachrichtendienstexperte der Oppostion genannt.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Das hat hiermit doch nichts zu tun! Unglaublich!)

— Aber sehr wohl.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ihr vertraulicher Bericht wurde vorher im „Spiegel" veröffentlicht!)

Es mag sein, daß die Arbeit des Untersuchungsausschusses wie vorher bereits die parlamentarische Auseinandersetzung mit dem Fall Traube dazu geführt hat, das Unrechtsbewußtsein der Verfas-



Dr. Linde
sungsschutzbehörden des Bundes und der Länder im Umgang mit Lauschmitteln zu schärfen. Die Art und Weise, wie öffentlich über die Arbeit der Dienste geredet worden ist, hat leider letztlich aber auch erheblich zu einer Verunsicherung der Dienste beigetragen.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Daran hat Ehmke am meisten schuld, von 1969 an! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Fragen Sie mal Herrn Ehmke und Herrn Baum!)

Das hat die Aufgabe der Dienste, die niemand in diesem Lande missen möchte, erheblich behindert. Diese bedauerliche und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigende Wirkung des Telefonprotokolls weist schließlich auch in die Richtung der gegnerischen Nachrichtendienste. Sie haben zum Schaden deutscher Abwehrinteressen von der Auseinandersetzung — unvermeidlich — profitiert. Die Ausschußminderheit hat leider diese Wirkung im Gegensatz zu der Haltung der Opposition bei der Beratung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste nicht immer ausreichend berücksichtigt.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das ist falsch!)

Der Ausschußbericht, wie er von den Abgeordneten der SPD und der FDP getragen wird, hat sich be-. müht, dem Spannungsverhältnis zwischen der grundgesetzlichen Freiheitsgarantie des Bürgers auf der einen Seite und auf der anderen Seite dem Anspruch, die gesamtstaatlichen Sicherheitsinteressen zu verwirklichen, gerecht zu werden. In seiner Bewertung der Lauschmitteleinsätze des MAD zeigt die Mehrheit die Grenzen auf, die die Verfassung auch den Diensten setzt. Damit schließt der Berichtsteil an die öffentliche Diskussion an, die seit Monaten in Wissenschaft und Verwaltung in dieser Sache geführt wird. Die im Auftrage des Bundesinnenministeriums angestellten Überlegungen zur Amtshilfeproblematik liegen, soweit dies jedenfalls bisher zu erkennen ist, wohl auf der gleichen Linie. Der Minderheitsbericht der CDU/CSU setzt leider die Verunsicherungen fort.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das darf er als Berichterstatter nicht ausführen! Das ist eine Bewertung! — Dr. Jenninger [CDU/CSU]: Unglaublich! Das ist eine subjektive Bewertung! Das ist eine Zumutung! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist der Inhalt des Berichtes! — Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Herr Schäfer, weisen Sie mal auf die Geschäftsordnung hin! Sie kennen sie doch!)

In bezug auf ein Abhören des Bürgers Strauß werden zwischen den Zeilen weiter die Dienste verdächtigt. Denselben Diensten sollen aber an anderer Stelle des Berichts für das Abhören mehr und stärkere, nach unserer Auffassung verfassungsrechtlich bedenkliche Rechte an die Hand gegeben werden.

(Zuruf des Abg. Dr. Jenninger [CDU/CSU])

Wer es mit den Bürgerrechten und dem Sicherheitsauftrag der Dienste in diesem Staat ernst meint, muß darum besorgt sein, jede Verletzung derartiger Rechte auszuschließen. Rechtlich fragwürdige Konstruktionen nützen weder dem Bürger noch den Diensten. Sie öffnen nur neuen, fruchtlosen und schädlichen Diskussionen Tür und Tor. Der Bürger muß Aufgabe und Auftrag der Dienste kennen. Er muß sie als Instrumente einer abwehrbereiten Demokratie kennen und sie akzeptieren. Die Dienste wiederum müssen in die Grenzen rechtsstaatlichen Handelns eingebunden sein. Das verlangen Geist, Sinn und Text unserer Verfassung.
Abgesehen von der verfassungsrechtlich schwierigen Einordnung der Dienste und vieler politisch motivierter Kontroversen bleibt eine erfreuliche Grundübereinstimmung von Koalition und Opposition bei den Folgerungen aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses in dem wichtigen Kapitel „Vorschläge und Forderungen". Ich bin den Kollegen von der Opposition außerordentlich dankbar — und auch dem Herrn Vorsitzenden — dafür, daß es dazu gekommen ist, die gemeinsamen Vorschläge und Forderungen zu erarbeiten. Sie sollten auch den Deutschen Bundestag weiter beschäftigen. Die Länge des Verfahrens und der Umfang des Untersuchungsberichts dürfen diesen Grad, ich darf wohl sagen, schwer errungener Gemeinsamkeit nicht verdecken.
Denn auch bei den sachlichen Feststellungen, die dem Bericht in Kurzform an Hand des Einsetzungsbeschlusses zusammenfassend vorangestellt sind, gibt es ebenfalls Übereinstimmung — bis auf vier Punkte, die sich nur in der Bewertung unterscheiden.
Diese vier Punkte sind erstens die Bewertung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Abschluß der Lockheed-Untersuchungen und dem Erscheinen des Abhörprotokolls, zweitens die Einschätzung der Person des Adressaten des Protokolls, der es zugesandt bekommen hat, drittens die Frage, ob die Untersuchung der Lockheed-Vorgänge verzögert wurde, und viertens die Feststellung, daß auch schon früher Bundesdienststellen bei Abhörfällen zu Unrecht verdächtigt worden sind. Nur hier gibt es ausweislich des Berichts wirklich Kontroversen.
Das parlamentarische Untersuchungsverfahren kann und will der Opposition nicht das Recht nehmen, in diesen Punkten auf ihrer Ansicht zu beharren. Deshalb bleibt letztlich jeder selbst aufgefordert, sich aus dem Text des Berichtes seine eigene Meinung zu bilden. Wir — und damit meine ich alle Beteiligten — haben uns jedenfalls Mühe gegeben, dem Parlament und der Öffentlichkeit diese Meinungsbildung zu erleichtern. Dazu werden hoffentlich auch mein Kollege mit seinem Minderheitenbericht und die nachfolgende Aussprache beitragen.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821200800
Wünscht der zweite Berichterstatter das Wort?

(Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/ CSU])

— Als Berichterstatter? Ich würde in der gleichen großzügigen Auslegung diese Berichterstattung hinnehmen müssen.



Präsident Stücklen
Aber diese Berichterstattung zeigt, daß der Geschäftsordnungsausschuß sich mit dieser Frage befassen muß. Wir werden eine Aussprache zur Novellierung der Geschäftsordnung haben; dort muß konkret darüber gesprochen werden.
Für den Präsidenten ist es nun außerordentlich schwierig, wenn er dann nach einem Satz, der bereits gesprochen ist — also dem Parlament und damit der Öffentlichkeit mitgeteilt worden ist —, sagen muß: dies hätte gar nicht hineingedurft. Das ist die Schwierigkeit, die jeder Präsident hat, der hier oben sitzt. Deshalb auch der durchaus verständliche Unmut von der anderen Seite. Es muß also im Geschäftsordnungsausschuß versucht werden, dies so einzugrenzen, daß ein Mißbrauch nicht möglich ist.
Da von den Berichterstattern keine Wortmeldungen mehr vorliegen, eröffne ich die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Althammer.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Jetzt kommt ein objektiver Bericht!)


Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0821200900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst zwei Anmerkungen zu dem, was der Kollege Linde als Berichterstatter hier vorgetragen hat. Der Kollege Linde hat darauf hingewiesen, daß die CDU/CSU sich mit dem Problem der Abhörpraxis der Dienste nicht so ausführlich befaßt habe. Ich darf Sie darauf hinweisen, Herr Kollege Linde, daß in unserem Antrag auf Einsetzung des Ausschusses dieser Komplex als Untersuchungsgegenstand genannt war und daß sich der Ausschuß sehr ausführlich mit diesem Komplex befaßt hat.
Zum zweiten. Mir ist auch unverständlich, daß der Kollege Linde eine Rüge hinsichtlich dessen angebracht hat, was in dem Bericht veröffentlicht worden ist. Denn wenn dem so gewesen wäre, hätte er ja diesen Bericht nicht unterschreiben dürfen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU) So weit die Vorbemerkungen.

Der Untersuchungsausschuß hat nach zweijähriger Arbeit, nach der Vernehmung von 60 Zeugen in 52 Sitzungen und nach der Auswertung umfangreicher Akten dem Parlament einen 120 Seiten umfassenden Untersuchungsbericht über drei Komplexe vorgelegt: erstens über die illegale Abhörung von Franz Josef Strauß, zweitens — damit in Zusammenhang stehend — über den Rufmordversuch in der Lockheed-Affäre und drittens über die Abhörpraktiken des MAD, des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle zunächst den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschusses meinen Dank aussprechen. Ganz besonders möchte ich meinem Stellvertreter, dem Kollegen Bayerl, danken, dem ich herzliche Genesungswünsche übermittle. Er kann heute aus Krankheitsgründen nicht hier sein.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Mein Dank gilt auch den Damen und Herren des Ausschußsekretariats, den Mitarbeitern aus den drei Bundestagsfraktionen und den Bediensteten der Bundesministerien und der anderen Dienststellen des Bundes und der Länder.
Mit der Vorlage dieses Berichts und der Beschlußempfehlung ist die Arbeit des Ausschusses beendet. Ich nehme deshalb zum Ergebnis des Untersuchungsausschusses für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt politisch Stellung. Es ist vielfach die Befürchtung geäußert worden, daß die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses die weitere Arbeit der Dienste lähmen oder zumindest beeinträchtigen würde. Ich bin aber der t Überzeugung, daß das Parlament nach all dem, was in den letzten Jahren an Abhöraffären bekanntgeworden ist, überhaupt nicht untätig bleiben konnte. Nicht diejenigen gefährden die Dienste, die Rechtsverletzungen untersuchen, sondern die Schuldigen sind diejenigen, die unsere Dienste in eine solche Situation gebracht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Seit dem Jahre 1969 — genauer: seit dem unheilvollen Wirken des Herrn Ehmke im Bundeskanzleramt —

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es! Zuruf von der SPD: Unverschämt!)

sind die Arbeit und das Ansehen der Dienste zunehmend herabgewürdigt worden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Jetzt haben wir es! Endlich ist es heraus, endlich wissen wir es!)

Die CDU/CSU möchte diese tief bedauerliche Entwicklung so schnell wie möglich beenden, in den Diensten für klare rechtsstaatliche Verhältnisse sorgen und die Mitarbeiter für ihre verantwortungsvolle Arbeit motivieren. Ein Staat, der seine Dienste so derangiert, wie dies seit 1969 unter der Verantwortung von SPD und FDP geschehen ist, macht sich selbst blind und wehrlos.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Kanzler und Minister, die dies zulassen oder bei der Verunsicherung der Dienste gar noch selbst aktiv mitwirken, handeln verantwortungslos,

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: t Übelste Polemik! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Das sagt der Oberbürgermeister von Recklinghausen!)

gerade in der gegenwärtigen, schwierigen weltpolitischen Situation, Herr Kollege.
Die CDU/CSU hat die Untersuchungen so geführt, daß kein weiterer Schaden für die Dienste und unser Land eingetreten ist. Sie nahm dabei in Kauf, daß vieles nicht in öffentlicher, sondern in geheimer oder streng geheimer Sitzung behandelt wurde und deshalb auch nicht im Untersuchungsbericht dargelegt werden kann. Wären SPD und FDP in der Opposition und außerhalb der Regierungsverantwortung



Dr. Althammer
gewesen und hätten Politiker der CDU/CSU das Vorgefallene zu vertreten gehabt, dann wären die legitimen Interessen der Dienste sicher nicht so geschont worden,

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

wie dies hier seitens der CDU/CSU der Fall gewesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU/ CSU hat deshalb aber auch darauf gedrängt, daß gemeinsame Vorschläge des Untersuchungsausschusses zum besseren Schutz der Bürger gegen Telefonabhörungen und illegale Lauschangriffe und zur rechtsstaatlichen Absicherung der Angehörigen der Dienste in ihrer Arbeit gemacht wurden. Die CDU/ CSU hofft, daß die Verantwortlichen diese Vorschläge so rasch wie möglich verwirklichen.
Zu den drei Untersuchungskomplexen habe ich folgendes festzustellen. Zum Komplex eins: Die umfangreiche Beweisaufnahme hat den dringenden Tatverdacht nicht entkräften können, daß sachkundige Angehörige oder ehemalige Angehörige eines der drei deutschen Dienste an der illegalen Abhöraktion gegen Franz Josef Strauß beteiligt waren.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist doch aus der Luft gegriffen!)

Ich möchte dies in acht Punkten untermauern.
Erstens. Der Ausschuß stellt mit den Stimmen von SPD und FDP folgendes fest:
Bei der Abhöraktion gegen Dr. h. c. Franz Josef Strauß muß es sich um ein von langer Hand vorbereitetes Unternehmen gehandelt haben, dessen Urheber nicht nur über technisches Spezialkönnen, sondern auch über erhebliches Wissen aus dem Bereich der Nachrichtendienste verfügen. Deshalb kann es sich bei den ausführenden Personen nur um konspirativ vorgehende, fernmeldetechnisch ausgebildete Spezialisten gehandelt haben.
Weiter sagt der Ausschuß in seinen gemeinsamen Feststellungen:
Haben fremde Nachrichtendienste die Möglichkeit, in der Bundesrepublik Deutschland Telefongespräche abzuhören, und liegen konkrete Anhaltspunkte vor, daß sie ein Gespräch zwischen Dr. h. c. Strauß und Chefredakteur Scharnagl abgehört haben?
Legal nicht. Für ein illegales Vorgehen gibt es keine konkreten Anhaltspunkte.
Zweitens. Nach Auffassung der CDU/CSU ist es außerordentlich verdächtig, daß regierungsamtliche Stellen, die bereits am 2. Januar 1978 von der Existenz eines verfälschten, auf amtlichem G-10-Formular fixierten Telefonabhörprotokolls über ein Telefonat zwischen Franz Josef Strauß und Scharnagl erfahren hatten, zehn Tage lang, bis zum 12. Januar 1978, völlig untätig geblieben sind. Es wurden weder Nachforschungen angestellt noch die in ihrem Grundrecht betroffenen und verletzten Personen Strauß und Scharnagl benachrichtigt. Erst auf ausdrückliche Nachfrage von Journalisten und Abgeordneten reagierte nach zehn Tagen der Staatssekretär im Kanzleramt, Manfred Schüler.
Es drängt sich die Frage auf: Wollte man den verleumderischen Inhalt des verfälschten Abhörprotokolls erst seine Wirkung tun lassen? Sollte sich in der deutschen Öffentlichkeit erst der beabsichtigte Verdacht festfressen, Strauß habe Lockheed-Akten vernichtet und freue sich jetzt, daß man ihn nicht erwischt habe? Die betroffenen Personen beim Bundeskanzleramt und beim BND konnten nicht erklären, warum sie vom 2. bis 12. Januar 1978 nichts unternommen hatten.

(Dr. Linde [SPD]: Das trifft nicht zu, Herr Althammer!)

Drittens. Plötzlich, am 12. Januar 1978, nach zehntägigem Schweigen, stellte Staatssekretär Schüler nach wenigen Stunden Ermittlungen fest, daß Dienststellen des Bundes weder legal noch illegal mit der Abhörung von Franz Josef Strauß etwas zu tun gehabt hätten. Daß keine legale G-10-Maßnahme gegen den Vorsitzenden der CSU erfolgt war, versteht sich. Konnte aber in wenigen Stunden festgestellt werden, daß sich kein Angehöriger der Dienste illegale Handlungen habe zuschulden kommen lassen? Oder verfuhr der Herr Staatssekretär Schüler nach der Maxime von Palmström: Weil, so folgert er messerscharf, nicht sein kann, was nicht sein darf?

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: „Schließt" muß es heißen!)

Die verantwortlichen Leiter des Bundeskanzleramts hatten am 12. Januar 1978 eine folgenschwere, voreilige Festlegung vorgenommen, die alle späteren Erkenntnisse amtlicher Stellen fragwürdig erscheinen läßt.
Viertens. Die Bundesregierung hat trotz dringender Aufforderung durch die CDU/CSU die nicht geheimhaltungsbedürftigen Teile des sogenannten Ernst-Berichts nicht zur Veröffentlichung freigegeben. In einer Presseerklärung wurden nur einige für die Bundesregierung günstige Feststellungen bekanntgegeben. Die CDU/CSU ist deshalb gehindert, schwerwiegende Indizien zu dokumentieren, die für ihre Verdachtsgründe von Bedeutung sind.
Was die Regierung hier getan hat, ist kein sauberes Verfahren. Es entsteht der Eindruck, daß die Regierung belastende Tatsachen unterdrückt werden sollen.
Fünftens. Die Bundesregierung hat die Arbeit des Untersuchungsausschusses auch dadurch erschwert, daß sie bei wichtigen Zeugen die Aussagegenehmigung ungerechtfertigt eingeschränkt hat. Außerdem war die Bundesregierung nicht bereit, allen Mitgliedern des Untersuchungsausschusses volle Akteneinsicht zu gewähren. Selbst Akten, die der Staatsanwaltschaft Bonn vorgelegt wurden, sollten den Ausschußmitgliedern vorenthalten werden. Es bedurfte mehrmaliger Drohungen mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die Aus-



Dr. Althammer
schußminderheit, bis endlich — und selbst dann nur eingeschränkt — Akteneinsicht gewährt wurde.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So war es! — Dr. Linde [SPD]: Aber gesehen haben Sie doch alles!)

Sechstens. Den gravierendsten Eingriff in die Arbeit des Untersuchungsausschusses versuchte der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Herbert Wehner. Am 7. November 1978 schrieb er einen Brief an den Vorsitzenden der parlamentarischen Kontrollkommission,

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Vorlesen!)

in dem er forderte, daß der Untersuchungsausschuß lediglich den schriftlichen Bericht über elf Lauschaktionen des MAD zur Kenntnis nehmen sollte, der längst in allen Zeitungen veröffentlicht war,

(Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/ CSU])

und darüber hinaus zum Fragenkomplex III nichts untersuchen dürfe.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Einschränkung der verfassungsmäßigen Rechte des parlamentarischen Untersuchungsausschusses!)

Der Untersuchungsauftrag des Parlaments zu Komplex III lautet aber wörtlich:
... zu prüfen, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen derartige Abhörmaßnahmen von amtlichen Stellen durchgeführt werden.
Außerdem bestimmt das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes in § 1 Abs. 2, daß die Rechte des Parlaments und seiner Ausschüsse unberührt bleiben.
Trotz dieser klaren Rechtslage und wider besseres eigenes Wissen versuchten die Mitglieder der SPD im Untersuchungsausschuß, die Durchführung des Untersuchungsauftrags getreu den Anweisungen ihres Vorsitzenden Wehner zu verhindern.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Es ist ja nicht zu glauben!)

Zur Ehre des damaligen Mitgliedes der FDP im Untersuchungsausschuß muß festgestellt werden, daß dieser Kollege nach diesem Pressionsversuch Wehners seinen Rücktritt erklärt hat. Die CDU/CSU mußte hier wieder mit der Anrufung des Bundesverfassungsgerichts drohen, damit der Auftrag des Untersuchungsaussschusses durchgeführt werden konnte.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Dr. Linde [SPD]: Mit der Wahrheit haben Sie aber wirklich Schwierigkeiten, Herr Althammer!)

Es stellt sich die Frage, warum Herbert Wehner, der als Sicherheitsbeauftragter seiner Fraktion ja seit Nollaus Zeiten engste Kontakte zu den Diensten unterhält und der auch bei dem Untersuchungsausschuß im Fall Guillaume eine sehr wesentliche Rolle spielte, diese Untersuchungen hindern wollte.
Siebtens. Die Untersuchungen des Ausschusses haben ergeben, daß der MAD unter der Amtszeit des persönlichen Vertrauensmannes von Helmut Schmidt, General Scherer, elf illegale Abhöroperationen durchgeführt hatte. Auch in Fällen, in denen Brigadegeneral Scherer, den der heutige Bundeskanzler und frühere Verteidigungsminister in dieses Amt gehievt hatte, mangels hinreichender Verdachtsgründe mehrmals einen Antrag auf Telefonüberwachung abgelehnt erhalten hatte, trug dieser MAD-Chef keine Bedenken, nach Ablehnung eines Antrages nach G 10 andere Lauschmittel einzusetzen. Den Vertrauensmann von Helmut Schmidt trifft die Hauptschuld daran, daß der MAD durch elf illegale Abhöroperationen ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik geraten ist.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das hätten Sie gerne so!)

Wenn schon rechtsstaatliche Grenzen in diesem Ausmaß verletzt worden sind, wie will man dann guten Gewissens behaupten, daß nicht auch gegen Franz Josef Strauß illegale Aktionen durchgeführt worden sind?
Achtens. Schließlich erhärtet die Zielrichtung der illegalen Abhöraktionen den Verdacht gegen Leute, die der SPD wohlgesonnen sind. Am 22. Dezember 1977 war der Untersuchungsbericht der von der Bundesregierung eingesetzten Lockheed-Untersuchungskommission endgültig abgeschlossen. Dieser gründliche und objektive Bericht erwies, daß alle im Wahljahr 1976 gegen Strauß erhobenen Verleumdungen im Zusammenhang mit Lockheed-Geschäften haltlos waren. Um alle die Politiker der SPD und FDP, die diese Verleumdungskampagne mitgemacht oder wider besseres Wissen geduldet hatten — dazu gehören Helmut Schmidt, Willy Brandt, Egon Bahr und Jürgen Möllemann —, zu entlasten und Franz Josef Strauß trotz des Untersuchungsberichtes im Zwielicht zu lassen, war das verfälschte Protokoll an die Presse lanciert worden. Wäre die Rechnung der illegalen Abhörer und Protokollfälscher aufgegangen, wäre Franz Josef Strauß in dem Verdacht geblieben, Lockheed-Akten eigenhändig beiseite geschafft zu haben.
Nun zum Komplex zwei, zu dem versuchten Rufmord in der Lockheed-Affäre. Die Bundesregierung macht auch hier keine gute Figur. Sie tat alles, um im Wahljahr 1976. den Vorsitzenden der CSU in dem Verdacht zu belassen, er habe von der Firma Lockheed Bestechungsgelder angenommen und Akten beiseite geschafft. Die Bundesregierung ließ es zu, daß sich sogenannte Kronzeugen im Fernsehen produzierten, die einschlägig vorbestraft waren und im Bundesverteidigungsministerium Hausverbot erhalten hatten. Die Bundesregierung verhinderte vorsätzlich, daß vorhandenes Beweismaterial, das die völlige Unschuld von Franz Josef Strauß dokumentierte, rechtzeitig ausgewertet und die Ergebnisse publiziert wurden.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Über Monate verzögert!)

Mein Kollege Möller wird auf diesen Sachkomplex noch im einzelnen eingehen.



Dr. Althammer
Es gibt Zyniker, die sagen, die Verleumdungskampagne habe 1976 ihren Zweck erfüllt; was nach dem Wahlsonntag passiert sei, sei uninteressant. Wer sich so verhält, kann sich dann aber nicht mehr mit treuherzigem Augenaufschlag als fairer politischer Wahlkämpfer gebärden.
Wenn jetzt, im Jahre 1980, wieder mit solchen Methoden gegen Franz Josef Strauß gearbeitet wird, sollen sich Bürger und Wähler an die Vorgänge des Wahljahres 1976 erinnern.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wer aber seiner Sorge über die zunehmende Distanzierung vieler junger Menschen von den etablierten politischen Parteien immer wieder laut Ausdruck verleiht, sollte sich fragen, ob nicht Erfahrungen wie dieser versuchte Rufmord an Franz Josef Strauß ein gerüttelt Maß Schuld daran haben.

(Dr. Linde [SPD]: Sie sind ein Pharisäer!)

Es bleibt noch anzumerken, daß bewährte Beamte. in einen Loyalitätskonflikt gebracht werden, wenn sie miterleben müssen, wie entgegen offenkundigen Beweislagen solche Schmutzkampagnen von Kanzler, Verteidigungsminister und Staatssekretären gefördert werden.

(Dr. Linde [SPD]: Sie waren doch Vorsitzender des Ausschusses, Herr Althammer!)

Nun zur Frage der Abhörpraxis der Dienste des Bundes. Es war notwendig, daß ein parlamentarischer Untersuchungsausschuß sich um die Abhörpraktiken der drei Dienste des Bundes gekümmert hat. Hier ergibt sich die Chance, daß künftig nach streng rechtsstaatlichen Grundsätzen verfahren wird. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß unter dem Kanzler-Vertrauensmann General Scherer die Dinge beim MAD aus dem Lot geraten sind. In der Zeit vor 1972 sind illegale Abhöroperationen nicht vorgekommen. Das wirft ein bezeichnendes Licht auf eine Äußerung des damaligen Verteidigungsministers Leber, der am 26. Januar 1978 im Deutschen Bundestag erklärt hatte, er brauche nur die früheren Abhörfälle aus den Schubladen herauszugreifen.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Die waren leer!)

Auf Grund der Ermittlungen des Ausschusses ist festzustellen, daß diese Äußerung des damals verantwortlichen Bundesverteidigungsministers eine Irreführung der Öffentlichkeit darstellt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Untersuchungsausschuß hat sich bemüht, in zweifacher Richtung auf Grund seiner Ermittlungsergebnisse konstruktive Verbesserungsvorschläge zu machen. Erstens. Die Bürger unseres Landes sollen künftig gegen Telefonabhören und Lauschangriffe besser geschützt werden. Die Forderungen an die Deutsche Bundespost sind in den gemeinsamen Vorschlägen niedergelegt, ebenso wie die übrigen Forderungen des Untersuchungsausschusses.
In den letzten Jahren hat aber auch der Vertrieb nicht telefongebundener Abhöranlagen mehr und mehr zugenommen. Diese Abhörgeräte sind technisch immer leistungsfähiger und raffinierter geworden. Die Abhörgefährdung im privaten, wirtschaftlichen und politischen Bereich wird damit immer stärker. Deshalb haben die der CDU/CSU angehörenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses schon vor langer Zeit einen Gesetzentwurf zur Verhinderung des Mißbrauchs von Abhörgeräten erarbeitet. Der Bundesrat hat einen weniger weitgehenden Gesetzentwurf ebenfalls eingebracht. Der Untersuchungsausschuß stellt in seinem Bericht dazu gemeinsam fest:
Der Ausschuß hält einen baldigen Abschluß der parlamentarischen Beratungen dieser Entwürfe für dringend notwendig.
Der federführende Bundestagsausschuß wollte die Untersuchungen dieses Untersuchungsausschusses noch abwarten. Das Gesetz, das den Bürger gegen Abhören sichern soll, müßte noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden.
Zweitens. Ebenso wichtig ist es aber auch, den Diensten für ihre vom gesamten Ausschuß für unverzichtbar erklärte Arbeit eine rechtsstaatlich saubere Grundlage zu geben. Der amtierende Verteidigungsminister Apel hat in seiner öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuß am 31. Mai 1979 zur Situation des MAD wörtlich folgendes erklärt - ich zitiere —:
Deswegen sind wir in unseren Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen, daß der MAD eine gesetzliche Grundlage braucht.
Und weiter:
Dies würde bedeuten, daß eine gesetzgeberische Initiative vonnöten wäre, wenn wir nicht den MAD ungebührlich beschränken wollen oder auch Risiken aussetzen wollten, die wir im Interesse des Dienstes nicht laufen lassen dürften.
Die CDU/CSU zog im Untersuchungsbericht die Konsequenz aus dieser unmißverständlichen Erklärung des Ministers. Eine gestrige Rückfrage hat ergeben, daß Bemühungen der Bundesregierung immer noch im Stadium eines Referentenentwurfs sind. Ich möchte aber mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß hier eine gesetzgeberische Verpflichtung vorliegt.
Wir wollen den Diensten keinen Freibrief geben. Es muß den Geboten des Rechtsstaats bei ihrer Arbeit Rechnung getragen werden. Wie das in rechtsstaatlich gesicherten Formen geschieht, war nicht vom Ausschuß zu beantworten. Der Gesetzgeber muß sich seiner Verpflichtung gegenüber den Bürgern in ihrem grundgesetzlich geschützten Freiheitsraum und gegenüber den Bediensteten, die in dem schwierigen Bereich der Spionageabwehr, des Verfassungsschutzes und des Nachrichtendienstes arbeiten, bewußt sein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, immer wenn Gewaltakte verübt werden, wie z. B. beim Einmarsch der sowjetischen Truppen in Afghanistan, wird in der Öffentlichkeit die Frage gestellt, ob die Nachrichtendienste nicht so frühzeitig gewarnt hätten, daß dagegen noch rechtzeitig Gegenmaßnahmen möglich gewesen wären. Wenn Terroristen brutale Anschläge verüben, wird gefragt, ob die Si-



Dr. Althammer
cherheitsorgane denn keinen Einblick in diese Szene hätten und Verbrechen verhindern könnten.
Wer aber will, daß die Bürger sicher leben, daß die Regierungen frühzeitig informiert werden, daß radikale Entwicklungen beobachtet und Unterwanderungen von staatlichen Einrichtungen und gesellschaftlichen Organisationen aufgedeckt werden, der muß den Diensten ausreichende Arbeitsmöglichkeiten garantieren. Wir müssen die Arbeit der Angehörigen der Dienste, die weder spätpubertäre James-Bond-Spielereien betreiben noch einen Schnüffelstaat etablieren, anerkennen. Sie setzen sich ein für die äußere und innere Sicherheit unseres Landes.
Aus gutem Grund sind in einem demokratischen Rechtsstaat der Arbeit der Dienste Grenzen gesetzt. Es liegt in der Verantwortung des Parlaments, Rechtssicherheit für den Bürger und für die Mitarbeiter der Dienste zu schaffen. Der Bericht des Untersuchungsausschusses möchte dazu Anstöße geben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Möller [CDU/CSU]: Objektiver Bericht des Vorsitzenden!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821201000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Pensky.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Jetzt kommt der Kriminalist!)


Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0821201100
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir nächst eine Vorbemerkung. Erstens weise ich den durch Herrn Althammer geäußerten ungeheuerlichen Verdacht, der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, Herbert Wehner, habe mit seinem Brief den Untersuchungsausschuß in seiner Arbeit behindern wollen, als eine infame Unterstellung ausdrücklich zurück.

(Beifall bei der SPD — Dr. Miltner [CDU/ CSU]: Was soll denn sonst gewollt gewesen sein? — Dr. Möller [CDU/CSU]: Warum ist denn Herr Schmidt [Kempten] zurückgetreten?)

Zweitens, meine Damen und Herren, hat es gerade die CDU/CSU nötig, sich hier als Gralshüter rechtsstaatlichen Verhaltens aufzuspielen und insoweit mahnende Worte an die Koalition zu richten.

(Zurufe von der CDU/CSU)

Damit machen Sie sich auf Grund Ihres bisherigen Verhaltens, das man hier der Reihe nach darstellen könnte, unglaubwürdig.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821201200
Herr Abgeordneter Pensky, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0821201300
Herr Kollege Riedl, bitte schön. Präsident Stücklen: Sie gestatten. — Bitte schön.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821201400
Herr Kollege Pensky, hätten Sie die Liebenswürdigkeit, das Schreiben des Fraktionsvorsitzenden, des Herrn Wehner, hier in diesem Hohen Hause einmal wörtlich vorzulesen?

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Er wird doch seine Rede halten können, wie er es will!)


Heinz Pensky (SPD):
Rede ID: ID0821201500
Wir haben uns darüber im Untersuchungsausschuß unterhalten und festgestellt, daß beispielsweise nach Einsetzung unseres Untersuchungsausschusses diese Parlamentarische Kontrollkommission durch Gesetz geschaffen worden ist und daß wir uns bemühen wollten, eine Abgrenzung dieser Aufgaben herbeizuführen. Ich lasse jetzt in dem Zusammenhang keine Zwischenfragen mehr zu, weil ich meine Darlegungen zusammenhängend vortragen will. Sie werden dazu noch einiges hören, meine Damen und Herren; denn wer diese Debatte heute verfolgt, insbesondere das, was der Herr Kollege Althammer soeben gesagt hat, der muß den Eindruck gewinnen, die CDU/CSU — das ist kein Versprecher, sondern gibt lediglich die Interessenlage und das Engagement auch in dieser Auseinandersetzung korrekt wieder — spreche von einem ganz anderen Untersuchungsausschuß als dem, dem unter anderem auch ich jetzt mehr als zwei Jahre lang und in insgesamt 52 Sitzungen als ordentliches, d. h. zur regelmäßigen Teilnahme und Mitwirkung verpflichtetes Mitglied angehört habe.
Für mich, meine Damen und Herren, ist das ein doppeltes Ärgernis — das sage ich hier ganz offen —, weil ich mich schon während dieser zwei Jahre häufig gefragt habe, ob ich überhaupt noch an der Veranstaltung teilnehme, zu der mich meine Fraktion ursprünglich entsandt hatte; denn auch als Bundestagsabgeordneter legt man nicht — oder sollte es jedenfalls nicht tun, meine ich — den Beruf ab, den man einmal erlernt und ausgeübt hat. Das ist bei mir die kriminalpolizeiliche Ermittlungstätigkeit. Mit deren Handwerkszeug glaubte ich auch an die Arbeit in diesem Untersuchungsausschuß gehen zu können. Nur hatte das, was dort geschah, selten etwas mit objektiver Ermittlung zu tun.
Ich sage deshalb ganz ausdrücklich: Nach dem Nebelschießen muß man immer wieder den eigentlichen Anlaßfall und damit den eigentlichen Auftrag für unsere Untersuchung ins Gedächtnis zurückrufen: Ende September 1976, nämlich in der Schlußphase des Bundestagswahlkampfes, telefoniert der Herausgeber des „Bayernkurier", Franz Josef Strauß, damals noch nicht bayerischer Ministerpräsident oder gar Kanzlerkandidat der Unionsparteien, sondern lediglich CSU-Vorsitzender,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: So weit werden Sie es nie bringen!)

Mit seinem verhältnismäßig neuen Chefredakteur — von dessen Vorgänger hatte er sich unter nie veröffentlichten oder öffentlich erörterten Umständen überraschend getrennt —,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das hat der Krimi nalist festgestellt!)




Pensky
um dessen Leitartikel für die Ausgabe unmittelbar vor dem Wahltag zu diktieren. Daß die Wahl selbst bereits verloren gegeben wird, läßt sich an dem Inhalt erahnen, denn wieder einmal wird eine durch ein gigantisches Komplott irregeleitete Öffentlichkeit für die ausgebliebene Sympathie des Wählers verantwortlich gemacht. Der Artikel wird auch geschrieben, und er erscheint. Dann ist erst einmal eine ganze Weile Ruhe.
Eineinviertel Jahr später, um Weihnachten 1977, geht eine Niederschrift eben dieses Telefongesprächs nach einem Umweg über eine Münchner Zentralredaktion anonym einem Bonner Journalisten zu, an dessen Berichterstattung Franz Josef Strauß sich in der Vergangenheit verschiedentlich gestoßen und mit dem er dann auch einen seiner bekannten Zivilprozesse geführt hatte. Das Ganze ist mit Stempeln und Aufdruck so aufgemacht, als ob hier ein Nachrichtendienst des Bundes tätig geworden und heimlich Telefongespräche des CSU-Vorsitzenden abgehört habe. In den Händen eines Mitarbeiters von „Bild" oder der „Welt" oder auch des „Regensburger Bistumsblattes" wäre daraus sofort eine Sensationsmeldung und Sensationsdarstellung geworden. Dieser Bonner Journalist dagegen reagierte vernünftig, besonnen und verantwortungsbewußt, obwohl, vielleicht aber auch weil er und ein weiterer Kollege in diesem Telefongespräch auf die rüdeste Art beschimpft und verunglimpft wurden,

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Er hätte sich sonst sicher strafbar gemacht!)

in einer Passage übrigens, Herr Kollege Miltner, die beide Gesprächspartner, nämlich Strauß und Scharnagl, später nie bestritten haben. Dieser Journalist tat nun das, was ich auch getan hätte, nämlich er informierte seinen Chefredakteur über diesen ihm in den Schoß gefallenen Wechselbalg, teilte ihm seine Skepsis in bezug auf die vorgespielte wie die tatsächliche Herkunft mit und bat die Zentralredaktion, zunächst von München aus — wie er selbst in Bonn es auch tat — weiter zu recherchieren, was es mit dem seltsamen Papier auf sich haben könnte. Dabei elektrisierte ihn wie seine Kollegen allein der Gedanke, ob tatsächlich ein deutscher Nachrichtendienst — und dann noch im Wege einer streng formalisierten, mehrere öffentliche Instanzen in die Entscheidung und Durchführung einbeziehenden Telefonkontrollmaßnahme — gewagt haben könne, einen prominenten deutschen Politiker abzuhören.
Gerade weil die Erinnerung an die Zeit vor 1969, als z. B. in einem bekannten Münchener Vorort durchaus Dossiers über Politiker der damaligen Opposition angelegt wurden, noch nicht verblaßt war, trat hinter dieser Frage der Inhalt des Telefongesprächs als Schnee von gestern völlig zurück. Anfragen und Nachforschungen von München aus beim BND und beim Bundesamt für Verfassungsschutz und von Bonn aus bei der G-10-Kommission, der die Überwachung legaler amtlicher Eingriffe in das Post- und Fernmeldewesen obliegt, ergaben ganz eindeutig: Fehlanzeige.
Als dann in München mit Strauß der Hauptbetroffene und in Bonn mit Staatssekretär Schüler vom Bundeskanzleramt der politisch möglicherweise am
ehesten Verantwortliche in die Recherchen um die Echtheit dieses dubiosen Dokuments einbezogen wurden, zeigte sich plötzlich, daß die Interessenlagen grundsätzlich verschieden waren. Während die „Süddeutsche Zeitung" mit ihren Journalisten vom Chefredakteur bis zu den Korrespondenten in Bonn ebenso wie der Chef des Bundeskanzleramtes und mit ihm die Chefs der drei Nachrichtendienste des Bundes vor allem aufzuklären versuchten, ob Franz Josef Strauß wirklich heimlich abgehört worden sein könnte, erschütterte diesen nach dem Eindruck aller an den Nachforschungen Beteiligten die Tatsache als solche kaum, wohl aber der in dem Protokoll wiedergegebene Inhalt jenes Telefongesprächs und darin besonders eine Passage, die — ich füge hinzu: nur für Eingeweihte nachträglich verständlich und interpretierbar — Hinweise auf eine bestimmte Situation zu einem bestimmten Zeitpunkt im Bundestagswahlkampf 1976 enthielt.
Meine Damen und Herren, bevor nun über den Inhalt des Abhörprotokolls etwas an die Öffentlichkeit gedrungen war — die „Süddeutsche Zeitung" dachte nämlich nie daran, dieses Papier zu veröffentlichen, und hat das auch später nicht getan —, erklärten Franz Josef Strauß und seine Umgebung — ich muß sagen: pikanterweise im Anschluß an jenes denkwürdige Treffen in Kreuth — 75 bis 80 % davon für authentisch, jedoch jene Passage, die sie dann auch noch erläutern mußten, für absichtlich und zielgerichtet verfälscht.
Nur an dieser Passage, die natürlich mit Lockheed zu tun hatte, wie sich ja seinerzeit das gesamte Telefongespräch und in seiner Folge der Leitartikel im „Bayernkurier" nur um Lockheed drehten, entzündeten sich die öffentlichen und die weniger öffentlichen Spekulationen, mit denen ohne Rücksicht auf mögliche Schäden in anderen Bereichen ein Brei aus Verdächtigungen und Anwürfen gekocht werden sollte, aus dem dann Franz Josef Strauß nachträglich als der unschuldig verfolgte,

(Zuruf von der SPD: Als Unschuld vom Lande!)

nur durch widerliche Manipulation des Wählers um seinen Sieg gebrachte strahlende Held hätte auftauchen können.
Wer das heute nicht mehr wahrhaben will, der lese doch einmal die einschlägigen Interviews, Erklärungen und Presseberichte von vor zwei Jahren. Während sich die Bundesregierung bemühte, schnell und unbürokratisch Licht in das Dunkel um das Auftauchen dieses Abhörprotokolls zu bringen, spann die Garde um Strauß an ihrer Verschwörungstheorie weiter.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Herr Schüler hat doch in ein paar Minuten einen Persilschein ausgestellt!)

Dies trieb immer skurrilere Blüten, meine Damen und Herren, bis hin zu jener ungenannt bleibenden Quelle aus dem Bundesnachrichtendienst, die hinter vorgehaltener Hand wissen ließ, diesmal sei man nicht beteiligt gewesen, und es möge doch einmal beim MAD nachgeforscht werden. Ich muß sagen: eine wahrhaft staatsmännische Haltung des Herrn



Pensky
Strauß, der solches kolportierte, statt sich zu bemühen, zu einer solchen Aufklärung seine tätige Mithilfe beizusteuern.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, nicht nur beim MAD, sondern auch beim BW und beim BND als allen drei der Verantwortung des Bundes unterstehenden Diensten wurde im Auftrag der Bundesregierung nachgeschaut, zuletzt ja sogar durch einen ehemaligen Staatssekretär, der — das war eine gute Entscheidung — nun wirklich nicht unbedingt zu den Sympathisanten der sozialliberalen Koalition gehören dürfte, ohne daß sich auch nur einer dieser angeblich todsicheren Beweise als stichhaltig erwiesen hätte.
Als dann die CDU/CSU ihren Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsauschusses einbrachte, war klar, wo Sie und Ihr bayerischer Oberbefehlshaber sich getroffen fühlten. Die Tatsache nämlich, daß jemand Drittes Ihr Telefongespräch heimlich abgehört haben muß, wenn Strauß und Scharnagl beide, wie sie auch als Zeugen vor dem Ausschuß noch einmal erklärten, keine Aufzeichnungen davon angefertigt haben, spielte nur eine marginale Rolle. Im Mittelpunkt des Fragenkatalogs standen noch einmal die amerikanischen Lockheed-Akten und die sich um ihre Überlassung im Wahlkampf 1976 rankenden Erwartungen und Gerüchte, obwohl gerade über ihre Auswertung inzwischen der Bericht einer unabhängigen Arbeitsgruppe vorgelegt worden war.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Der ist erst 1977 vorgelegt worden!)

Der noch rasch nachgeschobene Antrag in bezug auf gerade bekanntgewordene Lauschaktionen des MAD sollte dem Ganzen anscheinend nur Farbe geben, die einem längst verblühten Thema nun einmal fehlt.
Meine Damen und Herren, wie der Staatssekretärausschuß unter Leitung des Chefs des Bundeskanzleramtes, wie die Arbeitsgruppe von Staatssekretär a. D. Professor Ernst und wie die Staatsanwaltschaft in München, in deren Zuständigkeitsbereich die Lauschaktion geschehen sein muß, haben wir den oder die Täter, die das Telefongespräch heimlich abgehört, davon eine Niederschrift angefertigt, diese auf Formblätter, wie sie der BND verwendet, aufgebracht und das Ganze fotografiert und fotokopiert anonym versandt haben, nicht entlarven können. Etwas anderes vermochte auch der Bericht nicht festzustellen, und etwas anderes vermochte auch der Kollege Althammer nicht festzustellen.
Meine Damen und Herren, ein solches Ergebnis muß einen Kriminalbeamten wie mich schmerzen, zumal wenn die Grenzen zwischen Spekulationen und Tatsachen, wenn die Grenzen zwischen Phantasie und Wissen sich immer mehr verwischten, je tiefer man in jenen Filz aus CSU-Landesleitung, be-
stimmten bayerischen Behörden und der Gerüchteküche um den BND einzudringen versucht.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das ist eine Verleumdung? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)

— Das mögen Sie so halten, aber dafür gibt es eine Reihe von Anhaltspunkten, die auch aus den Vernehmungen nachträglich nachzuvollziehen sind.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Kommissar auf Abwegen!)

Meine Damen und Herren, da ist es auch kein Trost, daß die Kollegen im bayerischen Landtag bereits ähnliche Erfahrungen machen mußten, als es um ein anderes Dossier aus demselben Dunstkreis ging, das damals allerdings dem heutigen bayerischen Landtagspräsidenten galt.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

Da findet man doch immer etwas wieder, was in diesem Bereich symptomatisch ist.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es, das ist die Methode!)

Es ist doch ein Dunstkreis, von dem ich hier deshalb sicherlich nicht unberechtigt spreche.

(Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/ CSU])

Es ist auch kein Trost, meine Damen und Herren, sondern ein weiterer Nachweis für die Gewissenlosigkeit im Umgang mit unseren Nachrichtendiensten,

(Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

wenn man sich ins Gedächtnis zurückruft, daß schon einmal, Herr Kollege Möller, lauthals an die Adresse deutscher Nachrichtendienste nach der Methode „Haltet den Dieb" gerufen wurde, als — ich meine den Fall Kohl/Biedenkopf — der Text eines vertraulichen Telefonats zwischen zwei Unionspolitikern in die Öffentlichkeit gespielt wurde. Auch damals — das muß ich an dieser Stelle in Erinnerung rufen — wiesen die Spuren letztlich in das Unionslager zurück.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Gar nicht wahr!)

— Das ist wohl wahr, Herr Kollege Miltner.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Phantasie! Hätten Sie es doch untersuchen lassen!)

— Sie haben da doch einiges bremsen wollen, Herr Kollege Riedl. Hören Sie doch mal auf! — Was ist das überhaupt für ein Stil, wenn man damals wie heute nie ein Wort der Entschuldigung gehört hat?

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU)

Insbesondere für die CSU scheint gerade der BND nur solange von Nutzen und damit unterstützens-



Pensky
und lobenswert zu sein, wie er diese Partei und ihre politischen Akteure für ihre Zwecke munitioniert.

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Na, na, na! — Dr. Miltner [CDU/CSU]: Auch eine üble Nachrede über einen Nachrichtendienst!)

Anders läßt sich das Dossier auch nicht interpretieren, das wieder einmal der „Spiegel" dankenswerterweise vor kurzem an die Öffentlichkeit brachte.
Nur als Nebenprodukt unserer Untersuchungen sind die Erkenntnisse und Bewertungen etwa für den fernmeldetechnischen Bereich abgefallen, bei denen es dann auch keine Divergenz zur CDU/CSU gibt. Die umfangreichen Ausführungen der CDU/ CSU zum sogenannten Lockheed-Komplex sind dagegen nicht nur inhaltlich an vielen Stellen tendenziös oder gar falsch, sondern auch schlicht überflüssig,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind aber richtig! — Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Nicht überflüssig, sondern unangenehm!)

weil seit mehr als zwei Jahren der wohltuend nüchterne Bericht der interministeriellen Arbeitsgruppe unter Leitung eines pensionierten Bundesrichters vorliegt, in dem die ganzen Zusammenhänge noch einmal ausführlich und klar dargestellt sind.
Meine Damen und Herren, es ist schon schizophren, meine ich, daß man einen Bericht, dessen positive Wirkung bei seiner Fertigstellung angeblich durch die Veröffentlichung eines gefälschten Telefonprotokolls unterlaufen werden sollte, dadurch relativiert, daß man seinen Inhalt, nachdem er bekannt ist, einfach umschreibt, unliebsame Stellen fortläßt und sich nur das herauspickt, was ins eigene vorgefaßte Weltbild, zu den im vorhinein aufgestellten Theorien und zur eigenen Märtyrerrolle paßt.
Das kommt nun einmal dabei heraus, wenn man die Bundestagswahl von 1976 nach zwei bzw. jetzt vier Jahren im Nachhinein gewinnen will. Ein wenig erinnert das an jene alten Generäle, die ihre verlorenen Schlachten im Sandkasten noch einmal nachspielen und sich dabei nicht scheuen, ein wenig die Wirklichkeit von gestern zu verbiegen.
Deshalb muß bei der CDU/CSU jedes Wort dazu fehlen, daß z. B. die Verhandlungen mit den USA über die Überlassung der dort beschlagnahmten Unterlagen der Firma Lockheed so zäh und schwierig waren, weil sich für kein anderes Land die Verjährungsproblematik stellte. Diese anderen Länder konnten also die von den Amerikanern vorgeschlagenen Verträge sofort akzeptieren.

(Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Bewußt verzögert!)

Was hätten Beweise genutzt, so frage ich, die in Ermittlungs- und Strafverfahren nicht mehr hätten verwertet werden können?

(Zuruf von der CDU/CSU: Ach wie schade!)

Dieses Argument, das sich wie ein roter Faden durch sämtliche Aktenvermerke, Besprechungsniederschriften und Berichte zieht, wird von der CDU/ CSU einfach unterschlagen, weil es wieder nicht in eine Theorie, diesmal die der einen Wahlkampf lang wider besseres Wissen verleumdeten und in den Augen des Wählers herabgesetzten Unschuld, paßt. Von daher ist dieser Teil des Minderheitsberichts auch ein Lehrstück pathologischen Verfolgungswahns.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Aber genau! — Lachen bei der CDU/CSU)

Nun bleibt der dritte und letzte Komplex, meine Damen und Herren, der eigentlich eher zufällig hinzukam, weil die aufgedeckten Lauschmitteleinsätze des MAD so schön in das Verschwörungsbild paßten. Das zeigt sich auch an der Lieblosigkeit der Formulierung des Untersuchungsauftrags in diesem Teil. Während bei dem Abhörskandal und erst recht beim Lockheed-Komplex bis ins feinste ziseliert die Vorurteile in Frageform gebracht wurden, reicht hier ein einziger Satz. Dabei hätte gerade dieser Bereich, in dem es um die Möglichkeiten und Grenzen nachrichtendienstlicher Tätigkeit im Inland geht, eine emotionsfreie Erörterung verdient.
Es ist nicht das erste Mal, meine Damen und Herren, daß sich der Deutsche Bundestag damit beschäftigt, ja, damit beschäftigen muß. In unsere Arbeit ist nicht von ungefähr die Verabschiedung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes gefallen. Herr Kollege Riedl und Herr Kollege Althammer, das ist der Punkt, den Sie übersehen haben und übersehen wollten und den Sie unterlaufen wollten.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Aber statt die parlamentarische Kontrollkommission, die mit diesem Gesetz eingerichtet wurde, gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit mit diesen wichtigen, weil grundsätzlichen Fragen zu beschäftigen, lief die CDU/CSU auch hier wieder ihren Vorurteilen nach, nur weil ihr irgend jemand geflüstert hatte, diesmal sei nicht der BND, sondern der MAD beteiligt. Hieran knüpfen sich dann auch immer neue Maschen der Verschwörungstheorie, von denen schließlich nur das übrigblieb, was Sie in dürren Worten in unserem Bericht wiedergegeben finden.
Meine Damen und Herren, stellt man jetzt am Schluß, bezogen auf unsere Tätigkeit, noch einmal nüchtern die Frage, die durch die Aussage von Franz Josef Strauß zum Synonym für politische Phantasterei geworden ist, nämlich „cui bono?" — wem hat das genützt? —, so läßt sich festhalten, daß es in der Biographie jenes Mannes, der Skandale und trübe Geschäfte anzuziehen scheint wie das Aas die von ihm selber so gern beschworenen Schmeißfliegen, ein weiteres ungeklärtes Kapitel gibt.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist dieselbe Frage, die auch Sie als Polizist immer stellen, die Frage nach dem Motiv!)

Dies ist übrigens ebenso ungeklärt, Herr Kollege Möller, wie die Ereignisse um die Person jenes Dieter Huber, dessen Tätigkeit für Franz Josef Strauß



Pensky
durch jüngste Presseveröffentlichungen wieder in Erinnerung gebracht worden ist.

(Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

Oder war es nicht etwa Strauß — Herr Kollege Möller, wenn Sie sich dazu schon ereifern —, der Herrn Huber aus dem Dienst des Auswärtigen Amts abgeworben, ihn zu seinem Reisemarschall und Sendboten in Sachen rechtsradikaler Auslandskontakte gemacht und dann wie eine heiße Kartoffel fallengelassen hat, als er das Opfer einer bis heute ungeklärten Entführung geworden ist?
Huber bestreitet heute trotz seiner verständlichen Enttäuschung über das Verhalten seines früheren CSU-Arbeitgebers,

(Dr. Voss [CDU/CSU]: Haben Sie keine besseren Zeugen als Herrn Huber?)

daß er die nicht nur entsprechenden, sondern wirklich sprechenden Unterlagen dem „Spiegel" zur Verfügung gestellt habe. Glaubhaft dementiert worden, meine Herren von der CSU, ist deren Inhalt deshalb bis heute noch nicht.
Wenn unser Ausschuß mit dem Ziel eingesetzt worden ist, nicht nur das Kapitel um jenes wirklich entlarvende Telefonat im September 1976, sondern zugleich damit alle dunklen Flecken der Vergangenheit von Franz Josef Strauß auszuräumen, so stelle ich fest, daß wir unseren Auftrag nicht haben erfüllen können. Daran ändert auch der Buchstabenbrei nichts, den die CDU/CSU in ihrem umfangreichen Minderheitenbericht über die tatsächlichen Ergebnisse unserer Untersuchungen ausgießt.
Wir haben, sozusagen am Rande, jedoch eine Reihe von wichtigen Erkenntnissen gewonnen, die auch zu konkreten Maßnahmen, insbesondere im Post- und Fernmeldebereich führen sollten. Wir werden mit dafür Sorge tragen, daß es dazu kommt. Schließlich dürften die Nachrichtendienste des Bundes in der Diskussion mit dem Ausschuß ein schärferes Gespür für die rechtlichen und tatsächlichen Grenzen ihres Tätigwerdens erlangt haben.
Dies sind Feststellungen, die ohne jede Polemik getroffen werden können. Daß das nicht auch der CDU/CSU möglich war und ist, läßt sich nur mit Begriffen aus der klinischen Pathologie erklären.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Besch [CDU/CSU]: Und durch solche Reden! — Dr. Miltner [CDU/CSU]: Das war eine pathologische Rede! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821201600
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0821201700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der heutigen Debatte liefern wir schließlich auch den Beweis dafür, daß es den 1. Untersuchungsausschuß noch gibt. Schon immer haben in der Vergangenheit Karikaturisten die Mitglieder von Untersuchungsausschüssen mit langen weißen Bärten ausgestattet zu Papier gebracht.

(Zurufe von der CDU/CSU: Mit grauen! — Mit graumelierten! — Heiterkeit)

Diesmal ist es fast schlimmer; denn in der Öffentlichkeit hat kaum jemand mehr von der Arbeit dieses Ausschusses Notiz genommen, die Öffentlichkeit gar nicht und kaum noch die politischen Insider, die Journalisten und auch nicht die Mitglieder dieses Hauses.
Herr Kollege Dr. Linde hat zutreffend das Mißverhältnis zwischen dem Arbeitsaufwand und den konkreten Ergebnissen dieses Ausschusses geschildert, insbesondere was den Ausgangsfall betrifft. Herr Kollege Dr. Linde hat einen Abriß der Feststellungen gegeben, die wir getroffen haben, und ich habe dem aus meiner Sicht nichts hinzuzufügen.
Ich wende mich vielmehr einigen grundsätzlichen Fragen zu, die parlamentarische Untersuchungsausschüsse im allgemeinen und diesen Ausschuß im besonderen betreffen. Ich will auch einiges zu jenem ursprünglichen Randbereich unserer Untersuchungsarbeit sagen, der heute, aber, wie ich meine, auch morgen, noch von höchster Aktualität ist, wenn die Abhöraffäre Strauß/Scharnagl und auch der gesamte Lookheed-Komplex Geschichte sind.
Untersuchungsausschüsse sind im Ablauf und im Ergebnis meist deswegen so unbefriedigend, weil sie fälschlich als Fortsetzung der parlamentarischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln angesehen werden. Ich erinnere an unsere Debatte vom 15. Dezember 1977, wo wir uns mit der Neuordnung des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens beschäftigt haben. Leider haben wir aus dieser Debatte bis heute noch keine gesetzgeberischen Konsequenzen ziehen können.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Ich habe damals darauf hingewiesen, das parlamentarische Untersuchungsverfahren müsse ganz einfach mehr als die Verlegung der Debatten in einen anderen Sitzungssaal sein, mit denselben Akteuren, denselben Zielen, zusätzlich aber mit dem Recht und dem Anspruch, in einer gerichtsförmigen Beweiserhebung ein inquisitionsähnliches Verfahren durchzuführen, ohne sich aber gleichzeitig dem verpflichtenden Bemühen ausgesetzt zu sehen, Objektivität anzustreben.
Der erste Untersuchungsausschuß war dafür ja ein Musterbeispiel. Denn am Anfang des Ausschusses stand die grobschlächtige, ja rüde Unterstellung durch die Antragsteller. Und was steht jetzt am Ende? Das ist in weiten Bereichen immer noch die beharrende, manchmal vielleicht variierte, manchmal etwas verschleierte, aber dennoch vorhandene Unterstellung der ehemaligen Antragsteller und heutigen Ausschußminderheit.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich stelle die Frage, ob das der Sinn einer zweijährigen mühevollen Prozedur sein kann oder gar sein soll. Ich meine, nein.
Der Verdacht ist ja immer der Anlaß für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Aber die Aufrechterhaltung eines Verdachts sollte niemals das Ergebnis einer solchen Ausschußuntersuchung sein. Wir waren immer der Auffassung, daß nach den Grundsätzen unserer Strafprozeßordnung



Engelhard
durchgängig prozediert werden muß auch bezüglich der Schlußfolgerungen: Verurteilung oder Freispruch. Dazwischen gibt es nichts. Diesen richtigen Grundsatz hat der Ausschuß insgesamt auch seinen Feststellungen zugrunde gelegt.
Die Minderheit hat, was ihr gutes Recht ist, selbstverständlich diesen Grundsatz auch für sich in Anspruch genommen; aber ich meine: nicht durchgängig. Sie hat diesen Grundsatz immer dort in Anspruch genommen, wo er ihr zupaß gekommen ist, und an anderer Stelle nicht.
Ich will nur einige wenige Beispiele geben. So heißt es etwa im Minderheitenvotum:
Damit ist festzustellen, daß über Zuwendungen in Deutschland bei der Auswahl der Beschaffung der Starfighter zwar viele Gerüchte und Spekulationen umlaufen, aber keine Beweise verfügbar sind.
Fazit: Das bedeutet Freispruch. Es ist ganz in Ordnung, daß im Minderheitenvotum dieser Grundsatz von der Opposition in Anspruch genommen wird.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Freispruch wegen erwiesener Unschuld!)

Ich habe der Einfachheit halber den strafrechtlichen Begriff, Herr Kollege, gebraucht.
Ein weiteres Beispiel. Herr Dr. Strauß hat erklärt, von dem mit Herrn Scharnagl geführten Telefongespräch seien zirka 75 % des Gesprächs tatsächlich so geführt worden, während etwa 25 % gefälscht worden seien. Für das letzte gibt er als Indiz unter anderem an, daß die Vokabel „gelüftet" nicht seiner Diktion entspreche.
Wer wäre nun im Ausschuß etwa auf den Gedanken gekommen, unter Heranziehung von Sprachwissenschaftlern breite Erwägungen etwa in folgendem Sinne anzustellen: Es war ein außergewöhnlicher Vorgang. Hat ein außergewöhnlicher Vorgang bei Herrn Dr. Strauß nicht etwa auch die Anwendung einer außergewöhnlichen, von ihm sonst nicht benutzten Vokabel gerechtfertigt? Oder umgekehrt: Wie konnte der Fälscher so aufsitzen und eine von Strauß niemals gebrauchte Vokabel verwenden, wo doch hinlänglich schriftlich wie mündlich Zeugnisse der Beredsamkeit von Dr. Strauß jedermann zur Verfügung stehen? — Niemand hat solche etwas verworrenen und verwinkelten Gedankengänge im Ausschuß angestellt. Die Sache war ganz klar. Der Zeuge Dr. Strauß hat aus seiner Erinnerung eine klare Bekundung gemacht. Es war überhaupt nicht die Frage, daß der Ausschuß dieser Bekundung lieber glaubt als einer anonymen Wanze.
Aber jetzt kommen wir zum Umgekehrten: Hier muß auffallen, daß die Minderheit diese Grundsätze dort, wo es ihr nicht gepaßt hat, nicht durchgängig angewandt hat, sondern ganz anderen Verfahrensgrundsätzen zu huldigen scheint. So hat nach Angaben von Dr. Strauß ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes einem Bundestagskollegen erklärt, daß er — Strauß — auf dem Holzwege sei, wenn er einen Verdacht gegen den Bundesnachrichtendienst hege. Er solle sich bei anderen Diensten umsehen, insbesondere beim Militärischen Abschirmdienst. Dr. Strauß erklärte weiter, er sei schon früher
gewarnt worden, daß sein Telefon abgehört werde.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Was ja stimmt!)

Den Namen des Informanten hat Dr. Strauß nicht genannt und sich insoweit auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Das ist völlig in Ordnung!)

— Dies ist rechtlich in Ordnung, Herr Kollege Dr. Riedl. Nur: Wenn dies wiederum im Minderheitenvotum auftaucht, so soll damit der Verdacht lebendig erhalten werden, ohne daß man dem Ausschuß die Möglichkeit gibt, diesem Verdacht nachzugehen und zu einem Ergebnis zu kommen.

(Beifall bei der FDP und der SPD) Dies — und nur dies — ist zu beanstanden.

Weiter heißt es im Minderheitenvotum aufschlußreich:
Nach Ansicht der CDU/CSU konnte der Verdacht nicht entkräftet werden, daß die Observation gegen eine nicht existente Verdachtsperson konstruiert wurde, um die Beobachtung der CSU-Landesleitung besser tarnen zu können.
Das ist genau wiederum die Perpetuierung des Verdachts, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, und weil die vorgefaßte Meinung ihre Bestätigung finden muß, sei es auch nur im Minderheitenvotum.
Damit, meine Damen und Herren, sind wir an folgendem Punkt angelangt: Der Untersuchungsausschuß ist vorrangig eine Waffe der politischen Minderheit. Ich halte das für gut so. Das ist das gute Recht der politischen Minderheit.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Wenn Sie nur auch einmal davon Gebrauch machen würden!)

— Auf den Punkt komme ich in einem anderen Zusammenhang, der tiefenpsychologische Einblicke ermöglicht, die nicht uninteressant sind. — Es liegt völlig bei der Ausschußminderheit, wie sie die Ermittlungsergebnisse würdigen will. Nur muß man immer sehen: Diesem Recht der Minderheit korrespondiert ja auch das ungeschriebene Recht auf Selbstdarstellung. Jeder kann sich selbst so darstellen, wie er es für das Beste hält. Ja, vielleicht ist es auch das Recht auf Selbstverwirklichung, das es jedermann gestattet, sich so zu blamieren, wie er dies vielleicht — im nachhinein betrachtet — gar nicht so gerne hat.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das gilt auch für Herrn Engelhard!)

Es ist — umgekehrt — das Recht der Öffentlichkeit, daß sie aus diesem nun durch eine Bundestagsdrucksache dokumentierten politischen Verfolgungswahn ihre Schlüsse zieht.
Ich verstehe nicht, Herr Dr. Althammer — aber das ist Ihre Angelegenheit —, warum Sie den Ausgang der Bundestagswahl 1976 hier erneut ins Gespräch gebracht haben. Wie immer dies ja sein mag, Sie werden mir doch einräumen, daß es politisch



Engelhard
kurzsichtig ist, sich heute, zu diesem Zeitpunkt, im Frühsommer 1980, mit der Aufarbeitung der Wahlniederlage 1976 auseinanderzusetzen.

(Kiechle [CDU/CSU]: Darum geht es nicht, sondern es geht um Ihre üblen Wahlkampfmethoden von damals! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Vielmehr müssen Sie sich doch für den Fall des Falles schon heute darüber Gedanken machen, was Sie mit dem möglichen Ergebnis vom 5. Oktober 1980 anfangen wollen.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Sie sind doch wiederholungsfähig! — Lampersbach [CDU/CSU]: Haben Sie das gleiche vor? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Ich möchte einiges zu den Forderungen und den Vorschlägen sagen, die — von zwei Ausnahmen abgesehen — der Ausschuß dem Parlament und der Öffentlichkeit einmütig unterbreitet hat. Wir haben Vorschläge gemacht, wie unser Telefonnetz besser gesichert werden kann. Wenn wir ehrlich sind, müssen wir zugeben, daß wir wissen, daß dies bei der heutigen technischen Entwicklung auch bei Verwirklichung dieser Vorschläge Flickwerk bleiben muß. Wir haben uns bemüht, bei unseren Beratungen das Verhältnis zwischen Sicherungsbedürfnis und Kostenaufwand nie aus dem Auge zu verlieren. Ich sage ganz offen, daß ich mit Verve dagegen angetreten bin, daß Telefonapparate, die die Manipulation am Apparat nicht mehr zulassen, auf Kosten aller Postkunden generell eingeführt werden sollen.
Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, daß die Bevölkerung durch viele Vorgänge in diesem Bereich zu Recht weit sensibler geworden ist. Wir sollten aber auch nicht übersehen, daß in der Bevölkerung auch heute die meisten sich nicht bedroht fühlen. Wir haben, so wachsam wir sein müssen, immer auch darauf zu sehen, daß keine allgemeine Verunsicherung Platz greift und keine Abhörhysterie durch unser Land geht, als könnten die üblichen harmlosen Mitteilungen aus dem privaten Lebensbereich der vielen in diesem Land nicht mehr übermittelt werden, ohne daß irgendwo einer sitzt und dies alles auf Band nimmt.

(Dr. Voss [CDU/CSU]: Welche Regierung hat die bisherigen Abhörfälle zu vertreten?)

— Herr Kollege Dr. Voss, das ist keine Frage der Regierung, sondern ein allgemeines Problem.

(Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/ CSU])

Aber es paßt natürlich in Ihr Denkschema, daß Sie nur in Regierung und Opposition zu denken wissen und wohl nicht sehen,

(Zurufe des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU)

daß wir Probleme haben, die in allem Ernst allen gemeinsam sein sollten.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Die Regierung ist doch verantwortlich! — Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/CSU])

Mir scheint bei den Abhörgeräten die Entwicklung fast bedrohlicher zu sein. Bei der Herstellung, dem Erwerb und dem Besitz solcher Abhörgeräte ist dem Mißbrauch heute Tür und Tor geöffnet, auch von privater Seite her. Ich stimme Herrn Dr. Althammer und anderen Rednern zu, daß die hierzu vorliegenden Entwürfe ganz dringend beraten werden müssen.
Für uns waren weiter die festgestellten Übergriffe im nachrichtendienstlichen Bereich Anlaß, uns sehr deutlich dahin festzulegen, daß die Befugnis zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel niemals eine Ermächtigung zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten sein kann. Es kommt auch nicht von ungefähr, daß wir allen theoretisch denkbaren Erwägungen widersprochen haben, etwa neben dem G 10 weitere Regelungen einzuführen, etwa ein G 13, das den Einbruch in die Unverletzlichkeit der Wohnung sanktionieren würde. Dabei wissen wir: In einem Einzelfall, der schon heute theoretisch denkbar sein mag, ist nicht auszuschließen, daß ein solcher Eingriff erfolgt und dann nach der Bestimmung des § 34 unseres Strafgesetzbuches seine Rechtfertigung erfährt.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Das ist sehr fragwürdig!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821201800
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer?

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0821201900
Bitte schön.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0821202000
Herr Kollege Engelhard, ist Ihnen bekannt, daß in den gemeinsamen Beschlüssen des Ausschusses ausdrücklich festgehalten worden ist, daß dieser Paragraph keinen Rechtfertigungsgrund für Eingriffe in das Grundrecht nach Art. 13 enthält? Wenn Sie es nicht mehr in Erinnerung haben, lesen Sie es bitte nach.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0821202100
Ich werde Ihrer Bitte gern folgen, Herr Kollege. Nur ist dort von Grundlagen für Eingriffe die Rede, von denen ich hier nicht gesprochen habe.

(Zuruf des Abg. Besch [CDU/CSU])

Im übrigen wissen Sie genau, daß in diesem Bereich eine Fülle abweichender Meinungen besteht.

(Besch [CDU/CSU]: Vorher lesen!)

Es kann — und das ist der Kern der Sache — allenfalls eine Rechtfertigung im nachhinein sein. Was wir nicht wollen, ist — das wäre ein gefährlicher Weg — die gesetzliche Absegnung eines solchen Eingriffs im voraus. Wer in Ausübung seines Amtes in diesem Land einen solchen Eingriff vornimmt, muß wissen, daß er hierfür die volle politische Verantwortung mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen hat.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Appel hat ja den Vorschlag gemacht!)

Warum die Union im Ausschuß die Streichung die-
ses Passus aus der Vorlage beantragt hat, ist offen-



Engelhard
geblieben und mir — und wohl auch den anderen Kollegen — nicht klargeworden.
Ein letzter Punkt. Es ist das trübste Kapitel dieses 1. Untersuchungsausschusses, daß mehrfach schwere Indiskretionen vorgekommen sind. Ich meine, es ist notwendig, zu einem öffentlich gewordenen Vorgang auch ein offenes Wort zu sagen.
Wir halten die Existenz und die Arbeit unserer Nachrichtendienste im Interesse der Sicherheit unseres Landes für unverzichtbar. Wir erwarten, daß die Dienste ihre Arbeit im Rahmen der Gesetze und innerhalb des Rahmens der Verfassung erfüllen.
Auch die Dienste unterliegen in ihrem Tun der parlamentarischen Kontrolle. Diese parlamentarische Kontrolle kann im Einzelfall, auf einen bestimmten Sachverhalt wie hier beim 1. Untersuchungsausschuß bezogen, auch Aufgabe eines Untersuchungsausschusses sein. Wenn aber dann, wie hier geschehen, aus zwei als „geheim" bzw. „streng geheim" klassifizierten Sitzungen, und zwar in unmittelbarer Aufeinanderfolge, umgehend umfangreiche Informationen, deren vollen Wahrheitsgehalt ich dahingestellt sein lasse, einer Zeitung zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, dann hat das weitreichende und über den Tag hinaus wirkende Folgen.

(Dr. Voss [CDU/CSU]: Was veröffentlicht denn der „Spiegel"?)

— Mit Ihnen setze ich mich auf diesem Niveau nicht weiter auseinander, Herr Kollege.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: Das ist Ihnen unangenehm!)

Der Informant offenbart im günstigsten Falle eine Art von Geschwätzigkeit, von Wichtigtuerei, von Profilierungssucht, die, wen immer es angeht, einen Charakterfehler offenbart, der ihn als Teilnehmer an einem parlamentarischen Kontrollgremium disqualifiziert.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ein solcher Teilnehmer belastet Klima und Arbeit eines solchen Kontrollorgans, weil sich Mißtrauen breitmacht. Wer kann es sich schon zur Ehre anrechnen, einem solchen Organ unter diesen Umständen anzugehören? Wer daraus die Konsequenzen ziehen und den Sitzungen aus Protest fernbleiben will, der begibt sich in die Hand jenes Informanten, der beim nächstenmal vielleicht — gewollt oder ungewollt — dicht hält und damit den Verdacht zwangsläufig auf die an der Sitzung plötzlich nicht teilnehmenden Mitglieder lenkt.
Ich meine, Indiskretionen — das ist ein weiterer ernster Punkt in diesem Zusammenhang — dieser Art scheinen im nachhinein auch zu rechtfertigen, daß nur sehr beschränkte Aussagegenehmigungen erteilt wurden, daß dem Untersuchungsausschuß Akten vorenthalten wurden. Wenn ich ihn richtig verstanden habe, war das auch ein wesentlicher Punkt der tiefen Sorge des Herrn Kollegen Wehner in diesem Zusammenhang. Es war nicht seine Absicht, hier die Aufklärung zu verhindern, sondern
die Funktionsfähigkeit des Staates in diesem Bereich aufrechtzuerhalten.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Besch [CDU/CSU]: Eine Version nach der anderen!)

Wer aus welchen Gründen von seiten unserer Fraktion im Ausschuß nicht weiter mitgewirkt hat, Herr Dr. Althammer, sollten Sie unserer Beurteilung überlassen. Ich stelle fest, daß ich zunächst als stellvertretendes Mitglied und dann als ordentliches Mitglied von Anfang an an der Arbeit dieses Ausschusses mitgewirkt habe.

(Dr. Linde [SPD]: Wenn auch nicht immer mit Vergnügen, Herr Engelhard?!)

Die Verunsicherungen, von denen ich gesprochen habe, belasten weiter die Dienste und ihre Mitarbeiter. Es wird gefährlich, wenn die Mutmaßung umgeht, daß man mit der parlamentarischen Kontrolle den Bock zum Gärtner gemacht habe; denn das verletzt die Wirksamkeit und die Autorität dieser parlamentarischen Kontrolle.

(Besch [CDU/CSU]: Schöfberger!)

Damit ist gleichzeitig die Bewahrung rechtsstaatlicher Prinzipien in Frage gestellt.
Das so deutlich zu sagen war mir ein politisches und persönliches Bedürfnis. Ich weiß, daß auch andere Mitglieder dieses Ausschusses so denken. Ich glaube, es sollte die Frucht dieses Ausschusses sein, daß wir vertieft gerade über diese Frage weiter nachdenken und daraus Konsequenzen zu ziehen suchen, soweit dies möglich ist.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821202200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Riedl.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821202300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Engelhard, ich gebe Ihnen recht mit Ihrer Kritik an den Indiskretionen, wie sie im ersten Untersuchungsausschuß geschehen sind, wie sie aber auch in anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages leider Gottes immer wieder geschehen. Aber wenn man fast Woche für Woche im „Stern”, im „Spiegel" und in anderen der Regierung nahestehenden Zeitungen Originaldokumente über geheimdienstliche, über geheimzuhaltende und über im Interesses unseres Staates der Geheimhaltung unterliegende Vorgänge veröffentlicht sieht und vor Augen geführt bekommt,

(Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD])

dann wäre es besser, wenn Sie als Mitglied der Fraktion der FDP Ihrem Parteifreund Herrn Innenminister Baum und Ihrem Koalitionskollegen, dem Herrn Bundeskanzler, und den Verantwortlichen im Kanzleramt einmal die Vorschriften über die Geheimhaltung von Staatsvorgängen vor Augen hielten.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Kiechle [CDU/CSU])




Dr. Riedl (München)

Ich möchte eine kurze Vorbemerkung machen. Berichte über parlamentarische Untersuchungsausschüsse werden in der Öffentlichkeit nicht von vornherein immer nur positiv, sondern meist — dies wird auch nach dieser Diskussion heute der Fall sein — sogar skeptisch aufgenommen. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand. Zum einen kann das Ergebnis der Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen meist nicht den hochgespannten Erwartungen vor allem derer dienen, die sich die bis in Detail gehende restlose Klärung eines politischen Skandals, eines schwerwiegenden politischen Geschehens erhoffen. Dazu reichen ganz einfach die Mittel und die Methoden, die, Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags zur Verfügung stehen, leider nicht aus. Ich habe in den mehr als zwei Jahren meiner Mitarbeit im 1. Untersuchungsausschuß manchmal sehr neidvoll an die Möglichkeiten des amerikanischen Kongresses gedacht, die mit den Möglichkeiten dieses Hauses fast nicht zu vergleichen sind. Zum anderen wird allzu häufig erkennbar, daß Untersuchungsausschüsse in der Regel auch — und dies beweist die heutige Debatte — Mittel der politischen Auseinandersetzung sind — dies ist in einer lebendigen Demokratie auch gut so
— und daß Untersuchungsausschüsse nicht nur der reinen Tatsachenermittlung und Wahrheitsfindung dienen, sondern eben auch der politischen Auseinandersetzung.
Auf keinen Falll sollten wir aber wegen dieser Mängel auf die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen ganz generell verzichten. Wir sollten uns nur überlegen, ob wir die Untersuchungsausschüsse in ihren Möglichkeiten stärken. Sie sind, so meinen wir von der CDU/CSU, ein wichtiger Bestandteil der Kontrollbefugnis dieses Parlaments. Sie sind oft die einzige Möglichkeit, vor allem für eine Minderheit — deshalb kommt ja auch in diesem Bericht so oft das von Ihnen heute vielfach angesprochene und auch kritisierte Votum der Minderheit zum Ausdruck —, das ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, was eine Mehrheit verständlicherweise gern verschleiern und ganz oder teilweise unterdrücken möchte. Solche Versuche — die Beiträge von Herrn Pensky und Herrn Linde haben uns das kundgetan; es hat gar keinen Sinn, dies abzustreiten — hat es in dem vorliegenden Abhörfall Strauß/Scharnagl in großer Zahl gegeben.
Der Kollege Pensky hat hier vom Dunstkreis gesprochen. Dabei stand er selber mitten im Dunstkreis drin. Herr Kollege Pensky, ich habe Sie heute gar nicht mehr am Rednerpult erkannt, weil Sie so verschwommen geredet haben.

(Zustimmung bei der CDU/CSU — Pensky [SPD]: Huber!)

— Die Sache Huber, Herr Pensky, würde ich an Ihrer Stelle nicht bringen; denn da haben Sie sich im 1. Untersuchungsausschuß unglaublich blamiert. Sie waren nämlich der einzige, der das Märchen erzählt hat, Herr Huber habe dieses Tonbandschnitzel mit dem zweiten abgehörten Telefongespräch in Frankfurt in den Briefkasten geworfen.

(Dr. Linde [SPD]: Ja, war es denn nicht so?)

Ich habe zu Ihnen gesagt: Herr Pensky, stellen Sie doch einen Beweisantrag, und holen wir Herrn Huber. Das haben Sie nicht gemacht. Das ist doch ein Grimmsches Märchen gewesen, das Sie erfunden haben. Sie und niemand anders sind hier der Märchenerzähler und der Erzeuger von Dunst.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich komme zu den Ergebnissen dieses 1. Untersuchungsausschusses. Sie sind, was die Übereinstimmung anbetrifft — Herr Kollege Dr. Linde, da gebe ich Ihnen recht —, mager; was aber die elementaren Unterschiede in den Auffassungen der CDU/CSU auf der einen Seite und SPD und FDP auf der anderen Seite anbetrifft, sind diese unwahrscheinlich groß und gravierend.

(Dr. Linde [SPD]: Erst heute morgen!)

— Herr Dr. Linde, wir sind im Prinzip von den Ergebnissen her weiter auseinander, als es in diesem Bericht zum Ausdruck kommt.

(Dr. Linde [SPD]: Je näher wir an die Bundestagswahl herankommen!)

Ich möchte dies auch in der Zusammenfassung meiner Ausführungen hier noch einmal verdeutlichen.
Um das Ergebnis in vier Punkten zusammenzufassen, steht für uns folgendes fest:
Erstens. Telefongespräche von Franz Josef Strauß
— und nicht nur das eine genannte vom 14. Januar 1978 mit Herrn Scharnagl — sind nach dem übereinstimmenden Ergebnis unserer Untersuchungen über einen längeren Zeitraum illegal abgehört worden.

(Dr. Miltner [CDU/CSU]: Dolles Ding!)

Der oder die Täter wurden bisher nicht ermittelt.
Zweitens. Der Verdacht, daß deutsche Nachrichtendienste an der illegalen Abhöraktion gegen Franz Josef Strauß beteiligt waren, ist nicht ausgeräumt.
Drittens. Mitglieder der Bundesregierung förderten gezielt die Diffamierungskampagne gegen Franz Josef Strauß im Zusammenhang mit Lockheed — und dies, obwohl sie wußten, daß er mit der Lockheed-Affäre nichts zu tun hatte.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

Viertens. In der Bundesrepublik Deutschland wurde — und ich bin eigentlich sehr verwundert, wie Politiker von SPD und FDP, die 1969 ausgezogen sind mit dem Wahlslogan „Mehr Demokratie in diesem Land", „Jetzt fangen wir erst richtig an mit der Demokratie", die illegalen Lauschangriffe des Militärischen Abschirmdienstes, der unter der SPD/ FDP-Bundesregierung verantwortlich arbeitet, gegen Bürger der Bundesrepublik Deutschland in derartiger Weise bagatellisieren in den letzten Jahren von amtlichen Stellen — vom MAD in mindestens in elf Fällen — illegal abgehört. Dadurch wurden die Grundrechte von Bürgern beeinträchtigt.
Diese Feststellungen werden — ich sagte es eben schon — von der Koalition weitgehend verschwiegen oder verharmlost. Daß ein Freier Demokrat wie Sie, Herr Engelhard, sie so verharmlost, ist nicht



Dr. Riedl (München)

richtig. Das ist ein Verstoß gegen die Prinzipien Ihrer eigenen Weltanschauung.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in zwei Punkten, zu denen die Auffassungen kontrovers geblieben sind — Herr Linde hat sie als Berichterstatter selbst kontrovers gebliebene Bereiche genannt —, zusammenfassen, was nach Auffassung der CDU/CSU nach den Ergebnissen des 1. Untersuchungsausschusses zu sagen ist.
Erstens zu dem Bereich der illegalen Abhöraktion, die wir als in der Verantwortung der Nachrichtendienste liegend sehen: Bei dieser illegalen Abhöraktion handelt es sich nach Auffassung der CDU/CSU um ein von langer Hand vorbereitetes Unternehmen, dessen Urheber nicht nur über technisches Spezialkönnen, sondern über erhebliches Wissen aus dem Bereich der Nachrichtendienste verfügten.
Zweitens. Das veröffentlichte Abhörprotokoll ließ von Anfang an auf einen Nachrichtendienst als Urheber dieser Aktion schließen.
Drittens. Die Hersteller des Abhörprotokolls haben nachweislich Originalvorgänge des Bundesnachrichtendienstes sowie die Arbeitsweise dieses Dienstes gekannt. Dafür. spricht insbesondere, daß das Abhörprotokoll eine auf der Grundlage eines Originalformulars oder durch Ablichtung und Fotomontage auf der Grundlage eines vom Bundesnachrichtendienst benutzten Formulars erstellte Fälschung ist.
Viertens. Nur Insider in den Nachrichtendiensten — und nicht Klosterschwestern, Herr Kollege Pensky — mit besonderen Zugangsmöglichkeiten in den Nachrichtendiensten können in den Besitz dieser Formulare gelangen.
Fünftens. Die Bundesregierung hatte zunächst wahrheitswidrig — das hätten Sie heute auch einmal zugeben können, aber von der Regierung sind ja diejenigen, die dies zu verantworten haben, heute vormittag nicht hier — behauptet, das von den Tätern benutzte Formular sei beim Bundesnachrichtendienst nicht mehr im Gebrauch. Genau das Gegenteil war der Fall: Das haben wir im 1. Untersuchungsausschuß festgestellt.
Sechstens. Die CDU/CSU ist auf Grund der zahlreichen Verdachtshinweise auf einen Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland nach wie vor der Auffassung, daß eine Beteiligung von Mitarbeitern der Nachrichtendienste an dieser illegalen Abhöraktion wahrscheinlich ist.
Siebtens. Diese Vermutung wird durch einen vertraulichen Hinweis — der Kollege Engelhard hat ihn schon angesprochen — aus dem Bundesnachrichtendienst bestärkt, nach dem der Militärische Abschirmdienst an dieser Aktion beteiligt gewesen sei.

(Pensky [SPD]: Das hat Herr Strauß behauptet!)

Achtens. Dieser Hinweis gewann weiter an Gewicht, als Anfang 1978 bekannt wurde, daß der Militärische Abschirmdienst rechtswidrige Lauschoperationen durchgeführt hatte, auf die mein Kollege Dr. Miltner im einzelnen noch eingehen wird.
Meine Damen und Herren, ich möchte nun Tatsachen zu dem zweiten Bereich nennen, der kontrovers geblieben ist und der eine Mitwirkung des Bundeskanzlers und von Verantwortlichen der SPD/ FDP-Koalition an der Diffamierungskampagne gegen Franz Josef Strauß belegt.
Erstens. Bereits im Bundestagswahlkampf 1976 — das tut Ihnen natürlich weh, das verstehe ich; aber in einer Demokratie wie der unseren muß man auch den Mut aufbringen, sich solche Dinge, auch wenn sie zwei oder drei Jahre zurückliegen, einmal sagen zu lassen — hatte die Bundesregierung wider besseres Wissen Bestechungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Firma Lockheed durch gezielte Desinformationspolitik und mit gekonnter Diffamierungsmethodik gegen Franz Josef Strauß geschürt. Es gibt ganze Leitzordner voll mit Originaldokumenten der Bundesregierung, die diese Pressekampagne unterstrichen haben.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung die ihr von der amerikanischen Regierung bereits im Herbst 1975 angebotene Möglichkeit, die entsprechenden Unterlagen selbst zu prüfen, sabotiert, indem sie die Verhandlungen mit der US-Regierung über die Überlassung der Akten bis kurz vor dem Bundestagswahltermin hinausgezögert hat. Das war das Ergebnis der Ermittlungen im 1. Untersuchungsausschuß.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Miltner [CDU/CSU]: Unerhört! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sie wissen doch, daß das falsch ist!)

Zweitens. Auf Anweisung des Bundeskanzlers Helmut Schmidt wurde der Lockheed-Vertrag mit den USA so lange wie möglich verzögert. Die Verleumdung von Franz Josef Strauß sollte und mußte über den Wahltag 1976 hinaus bestehen bleiben. Sonst hätte sie ja für Sie politisch überhaupt keinen Wert gehabt.

(Dr. Schäfer [Tübingen]. [SPD]: So pervers können bloß Sie denken!)

Bundeskanzler Helmut Schmidt wußte, daß Franz Josef Strauß nichts, aber auch gar nichts mit der Lockheed-Affäre zu tun hatte. Er ließ es trotzdem zu, daß die Bundesrepublik Deutschland, Franz Josef Strauß und die CSU ins Zwielicht gerieten und im Zwielicht blieben. Er hat dies eines billigen Wahlvorteils wegen in Kauf genommen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0821202400
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821202500
Bitte sehr.

Egon Lampersbach (CDU):
Rede ID: ID0821202600
Herr Kollege Dr. Riedl, würden Sie das Fernbleiben der Regierung bei dieser wichtigen Debatte als ein Mißverhalten gegenüber dem Parlament oder als Ausdruck des schlechten Gewissens beurteilen?




Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821202700
Herr Kollege, wenn heute nur die Hälfte derer da wäre, die an der Diffamierungskampagne gegen Strauß beteiligt gewesen sind, müßten wir die Regierungsbank wegen Überfüllung schließen.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Der Inhalt des abgehörten Gesprächs zwischen Franz Josef Strauß und Wilfried Scharnagl vom „Bayernkurier" ist in einer entscheidenden Passage gefälscht worden, offenbar um Franz Josef Strauß erneut dem Vorwurf auszusetzen, er habe belastende Papiere im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen gegen die Firma Lockheed vernichtet.
Viertens. Zwischen der Veröffentlichung des Abhörprotokolls und der Diffamierungskampagne von SPD und FDP gegen Franz Josef Strauß im Bundestagswahlkampf 1976 besteht ein unmittelbarer zeitlicher und sachlicher Zusammenhang.
Fünftens. Exakt an dem Tag nämlich, an dem das Abhörprotokoll versandt wurde — es war der 22. Dezember 1977 —, hatte die interministerielle Arbeitsgruppe ,,Lockheed-Dokumente" der Bundesregierung nach l 1/2jähriger Prüfungsdauer ihren umfangreichen Abschlußbericht übergeben. In diesem Abschlußbericht wird festgestellt, daß sich nach Prüfung aller Unterlagen keinerlei Beweise dafür ergeben hätten, daß die Firma Lockheed direkt oder indirekt an Personen oder Parteien in der Bundesrepublik Deutschland Schmiergelder gezahlt habe. Damit waren Franz Josef Strauß und die CSU voll rehabilitiert. In Deutschland hatte mit der Bestechungsaffäre niemand etwas zu tun.

(Vorsitz : Vizepräsident Frau Renger)

Diese Tatsache sollte aber — und das, meine Damen und Herren, ist das Schäbige —

(Dr. Linde [SPD]: Durch einen zweiten Persilschein untermauert werden!)

durch die Veröffentlichung dieses Abhörprotokolls erneut verschleiert werden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Unerhört!)

Sechstens. Mit der bewußten Verfälschung des Gesprächsinhalts sollte die Lockheed-Diffamierungskampagne von SPD und FDP aus dem Bundestagswahlkampf 1976 wiederaufgenommen werden.
Siebentens. Die Motive derer, die Franz Josef Strauß abgehört und das verfälschte Abhörprotokoll an die Öffentlichkeit gebracht haben, sind deshalb nach Auffassung der CDU/CSU eindeutig parteipolitischer Natur, und das ist unsere Antwort auf Ihre Frage „cui bono?".
Meine Damen und Herren, es ist beschämend, daß in unserer noch jungen Republik bekanntermaßen bereits mindestens zwei Fälle von massiver illegaler Beeinflussung von Wahlen auf Bundesebene vorgekommen sind.
Da sind einmal die Vorgänge anläßlich des gescheiterten konstruktiven Mißtrauensvotums 1972, über die in diesem Hohen Hause heute offensichtlich der SPD-Fraktionsvorsitzende, Herr Weh-
ner, als einziger genau Bescheid weiß. Er nämlich sagte am 5. Januar 1980 im dritten Fernsehprogramm des Norddeutschen Rundfunks: „Ich kenne zwei Leute, die das wirklich bewerkstelligt haben. Der eine bin ich, der andere ist nicht mehr im Parlament."
Meine Damen und Herren, da sind zum zweiten die Lockheed-Verleumdungen gegen Franz Josef Strauß und die CSU vor der Bundestagswahl 1976,

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

mit denen in gleich schmutziger Weise massiv auf das Wahlergebnis Einfluß genommen werden sollte.
Im ersten Falle war es Bestechung, im zweiten Falle war es Verleumdung — beides strafbare Handlungen, deren sich die Verantwortlichen schuldig gemacht haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Beides ist das Werk der Abteilung - ich will sie einmal so nennen — „schmutzige Dienste" der politischen Gegner von Franz Josef Strauß und der CSU, die vor nichts, vor gar nichts zurückschrecken, um schmutzigen politischen Lorbeer zu ernten.
Ich würde Sie, Herr Wehner, nicht hören mögen, wenn es umgekehrt gewesen wäre, wenn unter einer CDU/CSU-Bundesregierung Ihrem Parteivorsitzenden diese uns von Ihnen gemachten Lockheed-Vorwürfe gemacht worden wären und wenn die Bundestagswahl 1976 dann so knapp ausgegangen wäre, wie sie ausgegangen ist, weil nämlich knapp 300 000 Stimmen, für das andere politische Lager abgegeben, eine völlig andere Mehrheit in diesem Deutschen Bundestag erbracht hätten. Sie, Herr Wehner, hätten zu Recht bis heute die Legitimation dieser Bundesregierung wegen einer Mehrheit angezweifelt, die auf Manipulation und massiven Täuschungsmanövern beruht.
Meine Damen und Herren, diese Fakten müssen den Deutschen Bundestag bestürzen. Wir sollten rasch und gemeinsam alles daransetzen, Maßnahmen zu ergreifen, die künftig Willkür verhindern, Menschen in diesem Land vor Grundgesetzverletzungen dieser Art schützen können und geeignet sind, zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen. Die CDU/CSU hat nach sorgfältiger Beratung eine Reihe von Vorschlägen gemacht, von denen die folgenden die wichtigsten sind.
Erstens. Die Bundesregierung soll beauftragt werden, ein Gesetz für den MAD vorzulegen. Meine Damen und Herren, die wehrhafte Demokratie braucht die Nachrichtendienste, die Nachrichtendienste aber brauchen das Vertrauen des Bürgers. Sie können es nur dann erhalten, wenn der Bürger über die Aufgaben der Dienste informiert ist und sich vor Willkür geschützt weiß. Eine klare Abgrenzung der Dienste gegeneinander ist erforderlich.
Zweitens. Die Deutsche Bundespost wird beauftragt, ihr Telefonnetz — ich freue mich, daß Herr Staatssekretär Elias da ist, der uns im Untersuchungsausschuß sehr geholfen hat und dem ich an dieser Stelle den Dank der CDU/CSU an das Postministerium übermitteln möchte — sicherer auszu-



Dr. Riedl (München)

bauen und die Entwicklung abhörsicherer Telefone zügig voranzutreiben.
Drittens. Allgemein muß es eine vordringliche Aufgabe der technischen Forschung sein, den Schutz des Bürgers gegen das unberechtigte Einbrechen in seine Privatsphäre zu verstärken. Wir müssen den Kampf gegen den Unfug mit den Minispionen aufnehmen. Es ist aber nicht so, Herr Kollege Engelhard, wie Sie sagen, daß wir hier im Parlament eine Hysterie hinsichtlich der Minispione oder des Abhörens erzeugen, sondern daß draußen in der Gesellschaft Vorgänge stattfinden, die wir vom Gesetz her regeln müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, was wir natürlich durch ein noch so eindeutiges und detailliertes Gesetz im Deutschen Bundestag beim besten Willen nicht regeln können, ist, daß wir uns künftig mehr um die Regeln des politischen Anstandes bemühen

(Zuruf des Abg. Pensky [SPD] sowie weitere Zurufe von der SPD)

und daß Diffamierungskampagnen, wie sie von Ihnen gegen Herrn Strauß und die CSU ausgegangen sind, von Ihnen künftig unterbleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821202800
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Möller.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0821202900
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuß hat in Sachen Lockheed-Komplex drei wesentliche Ergebnisse gebracht, die der Berichterstatter, Herr Dr. Linde, leider heute ein wenig vernachlässigt hat. Ich will das deswegen hier nachholen.

(Dr. Linde [SPD]: Die kann man ja nachlesen!)

Erstens. Der Verdacht, die ständig genährte Verdächtigung der Bestechung bzw. der Bestechlichkeit deutscher Beamter, deutscher Dienststellen, deutscher Parteien und insbesondere die persönlichen Anschuldigungen gegen Franz Josef Strauß sind völlig in sich zusammengebrochen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Alle diese Behauptungen, diese Verdächtigungen, auch das Aufrechterhalten von Zweifeln haben sich als unwahr, als Fälschungen, als reine Erfindungen und — ich muß es so sagen — als bösartige Verunglimpfung erwiesen.

(Beifall bei der CDU/CSU.— Dr. Hammans [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

Damit sollte insbesondere der frühere Verteidigungsminister Franz Josef Strauß in seiner Ehre getroffen und abqualifiziert, er sollte, kurz gesagt, diffamiert werden. Jetzt ist festgestellt — das ist in den Ausschußprotokollen und im Ausschußbericht so festgehalten —: Es hat sich auch nicht der geringste Nachweis, nicht einmal der Verdacht ergeben, daß Schmiergeldzahlungen an Empfänger aus der Bundesrepublik Deutschland geflossen sind. Das gilt insbesondere für Franz Josef Strauß.

(Dr. Linde [SPD]: Herr Möller, haben wir das denn untersucht?)

Wenn es das Rechtsinstitut noch gäbe, wäre Franz Josef Strauß wegen erwiesener Unschuld von jedem deutschen Gericht freigesprochen worden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Franz Josef Stauß ist voll rehabilitiert. Es ist jetzt an der Zeit, daß auch der Bundeskanzler vor aller Öffentlichkeit eine solche Feststellung trifft.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Und sich entschuldigt!)

Zweitens. Das zweite Ergebnis dieser sorgfältigen Erhebungen des Ausschusses ist: Die Ankläger, die Verdächtiger, die Verunglimpfer sind jetzt Angeklagte geworden. Diejenigen, die über Jahre den in jeder Weise unrichtigen Verdacht der Bestechlichkeit aufgebracht, aufrechterhalten, genährt haben, oder diejenigen, die trotz besseren Wissens nichts gegen die Flut von Anschuldigungen und Verdächtigungen unternommen haben, müssen sich heute entgegenhalten lassen, üble Nachrede und Verleumdung begangen zu haben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Bundeskanzler Helmut Schmidt hat seine verfassungsmäßige Pflicht gegenüber einem langjährigen Regierungsmitglied in hohem Maße dadurch verletzt, daß er gegen die Diffamierungskampagne gegen Franz Josef Strauß nichts getan, vielmehr über Monate bis über den Wahltermin 1976 hinaus aufrechthalten und genährt hat.

(Zurufe von der CDU/CSU: Leider wahr! — Unanständig!)

Gerade der Bundeskanzler wußte — und ich sage das — zumindest seit Frühjahr 1976, wie aus Aktenvermerken des Bundeskanzleramtes bewiesen ist, daß der einzige „Zeuge" in jeder Weise unglaubwürdig war und deshalb alle Gerüchte in sich zusammengebrochen waren.

(Dr. Linde [SPD]: Ist doch der Taufpate von Franz Josef Strauß!)

Gleichwohl hat er trotz gegenteiliger Vorschläge und Empfehlungen des Justizministeriums die Untersuchungen durch fadenscheinige Argumente in die Länge ziehen lassen, damit der Verdacht ja nicht vor der Wahl offiziell ausgeräumt werden konnte.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Hierin liegt das eigentlich Verwerfliche dieses beängstigenden Vorgangs. Was soll man von einem Regierungschef halten, der um der Wahl willen einen Bürger in dem Verdacht strafrechtlicher, krimineller Vergehen stehen läßt,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das haben wir den Adenauer auch mal gefragt! Sie beziehen sich auf das Verhalten von Adenauer?)




Dr. Möller
obwohl er die Haltlosigkeit dieser Vorwürfe genau kennt. Ein solcher Mann ist für mich verantwortungslos.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Ich dachte, Sie würden die Sache Schroth/Scharley meinen!)

— Wir sprechen jetzt vom Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses und über diesen Bundeskanzler, Herr Kollege Dr. Schäfer.
Lassen Sie mich diese Feststellung minuziös begründen.
Erstens. Schon 1961 tauchten Gerüchte auf, daß bei der Auftragsvergabe zur Anschaffung der F-104
— allgemein als Starfighter bekannt — Bestechungsgelder geflossen seien. Diese Gerüchte gin-gen bis 1966 weiter: Die F-104 sei deshalb ausgewählt worden, weil die Firma Lockheed angeblich die höchsten Schmiergelder an Beamte, Soldaten und an politische Parteien gezahlt habe. Alle diese Gerüchte erwiesen sich schon damals — nach sehr intensiven und sorgfältigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und einer eigens zu der Aufdekkung eingesetzten Ermittlungsstelle im Verteidigungsministerium — als absolut unhaltbar und als reine Spekulation. Schon damals war eindeutig nachgewiesen, daß in keinem Fall von der Firma Lockheed irgendwelche Bestechungsgelder an Deutsche geflossen waren.
Gerade Verteidigungsminister Strauß hatte bereits 1961 Weisung gegeben, die Vorwürfe zügig und vorbehaltlos aufzuklären. Er, Franz Josef Strauß, konnte darauf hinweisen, daß er sich zusammen mit Bundeskanzler Adenauer im Interesse der deutschfranzösischen Zusammenarbeit für die Mirage und nicht für den Starfighter ausgesprochen habe. Die F104 sei erst auf Grund einer Forderung der NATO und seiner militärischen Fachleute für deutsche Zwecke als geeigneter angesehen worden. Allein dieser Sachverhalt widerlegt die damaligen Gerüchte und Vermutungen aufs deutlichste.
Deshalb und nach vielen gewissenhaften Untersuchungen stellte das dafür eingesetzte Referat ES mit Vermerk vom 18. November 1966 das Verfahren förmlich und endgültig ein. Auch die Staatsanwaltschaft kam wiederholt zum gleichen Ergebnis, daß nämlich überhaupt kein Nachweis für Bestechungen erbracht werden könne.
Meine Damen und Herren, anstatt dieses für Deutschland, für die deutschen Beamten, Soldaten, Politiker und für das Ansehen dieser Menschen erfreuliche und positive Ergebnis zu akzeptieren und mit Freude zu begrüßen, wurde in der Folgezeit der Vorgang immer wieder aufgeweckt oder gezielten weiteren Gerüchten bereitwilligst nachgegangen.

(Rawe [CDU/CSU]: So miese Typen sind das!)

So ließ sich im November 1971 — die Wahlen standen ja auch schon wieder vor der Tür — der Staatssekretär von Verteidigungsminister Schmidt, Birckholtz, ohne konkreten Anlaß über den angeblichen Korruptionsverdacht berichten. Als 1975 aus den USA berichtet wurde, daß die Firma Lockheed in
den Jahren 1970 bis 1975 etwa 25 Millionen Dollar an Bestechungsgeldern ins Ausland gezahlt habe, nahm man natürlich auch diese Hinweise sofort wieder gerne auf. Dabei ignorierten Sie wohlweislich, Herr Kollege Pensky, daß Franz Josef Strauß ja schon lange nicht mehr

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Aber damals!)

für die Anschaffung des Starfighters verantwortlich war, weil der Zeitraum von 1970 bis 1975 in die Verantwortlichkeit von Helmut Schmidt fällt, als dieser, nämlich bis 1972, dieses Amt inne hatte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das wollen wir festhalten! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Wann ist der Starfighter bestellt worden? — Dr. Pensky [SPD]: Geschichtsklitterung!)

Meine Damen und Herren, der für die erneuten Verdächtigungen benannte „Zeuge" Hauser war schon damals in den vergangenen langwährenden Ermittlungen als unbedingt unglaubwürdig erkannt und der Verleumdung überführt worden. Irgendwelche Beweise konnten erneut nicht beigebracht werden.
Deshalb empfahl der zuständige Beamte des Verteidigungsministeriums — hören Sie zu, Herr Pensky —, der diesen Komplex schon bei der Staatsanwaltschaft Koblenz und dann über Jahre im Verteidigungsministerium geprüft hatte, diesen Gerüchten nicht weiter nachzugehen. Gleichwohl wies Staatssekretär Fingerhut den Beamten an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist ein gewissenhafter Mann!)

Dieser Beamte mußte dann zweimal in die USA reisen, nahm an den dortigen Anhörungen im Senat teil, wirkte sogar bei der Formulierung und Ausarbeitung der Deutschland betreffenden Fragen mit

(Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Pfui!)

und kam — wie konnte es anders sein — mit Fehlanzeige zurück.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Donnerwetter!)

Am 10. März1976 unterrichtete er dann schriftlich die Leitung des Verteidigungsministeriums

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das steht doch alles im Bericht!)

und den ersten Mitarbeiter von Bundeskanzler Schmidt, nämlich Herrn Staatssekretär Schüler, darüber — ich zitiere ihn —, daß keinerlei Beweise für Beanstandungen oder Bestechungen Deutscher gefunden worden seien; kein einziger Zeuge habe Zahlungen im F-104-Geschäft an Deutsche bestätigt; die vorgelegten Unterlagen hätten sich als eindeutig gefälscht herausgestellt. — Soweit der Bericht dieses Beamten.
Es ist also, meine sehr verehrten Damen und Herren, erwiesen, daß Bundeskanzler Schmidt spätestens ab März 1976 die absolute Haltlosigkeit der



Dr. Möller
Vorwürfe und Verdächtigungen gekannt hat. Durch verschiedene Vermerke des Bundeskanzleramts wurde diese Kenntnis der Wahrheit noch bekräftigt.
Zweitens. Wenn man diese Tatsachen wertet, ist das weitere Verfahren der Bundesregierung und der sie tragenden Parteien um so verwerflicher. Sie haben alles getan, um den Verdacht der Bestechung von Deutschen aufrechtzuerhalten, in die Länge zu ziehen und über den Wahltermin Oktober 1976 zu retten. Das will ich in drei Punkten beweisen.
Erstens. Die Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Schmidt, hat die Beiziehung von Akten amerikanischer Stellen durch formaljuristische Tricks, durch juristische Spitzfindigkeiten und verlogene Argumente verzögert.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist doch unwahr! — Pensky [SPD]: Eine infame Unterstellung!)

Während andere Staaten, z. B. Japan, die Niederlande und Belgien, spätestens am 20. Mai 1976 in den Besitz der gewünschten amerikanischen Unterlagen kommen konnten, wurde der Abschluß des deutsch-amerikanischen Abkommens bis zum 24. September, also bis kurz vor dem Wahltermin, verhindert und hinausgezögert. Bundeskanzler Schmidt hatte durch diese Praktiken das Ziel erreicht, daß die Bestechungsvorwürfe gegen Franz Josef Strauß und die CSU den ganzen Wahlkampf hindurch bewegendes Thema blieben.
Zweitens. Gegen diese amtliche Verzögerung der Aufklärung erscheint das Märchen von den verschwundenen Akten wie ein ganz billiges Schmierentheater.

(Pensky [SPD]: Was heißt hier „Märchen von den verschwundenen Akten"?)

Irgend jemand im Verteidigungsministerium war wieder eingefallen, daß vor vielen Jahren einige Akten nicht auffindbar gewesen waren. Da lag es natürlich nahe, von „verschwundenen Akten" zu sprechen und dies wiederum Franz Josef Strauß in die Schuhe zu schieben. Theatralisch wie ein Schmierenkomödiant rief Willy Brandt auf einer Wahlkundgebung: „Franz, Franz, wo sind die Akten?"

(Pensky [SPD]: Ja, das fragen wir auch heute noch!)

Andere fielen in diesen Ruf mit ein. Natürlich durfte auch hier Herr Möllemann nicht fehlen, der auch hier wieder einmal schneller reden als denken konnte.
Meine Damen und Herren, das Untersuchungsergebnis hat nun erwiesen, daß keine Akten verschwunden waren

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Woher wissen Sie das?)

und daß stets Lockheed-Akten vorhanden gewesen sind. — Herr Schäfer, lesen Sie den Bericht, und lesen Sie die Zeugenaussagen! Gleichwohl hat der damalige Verteidigungsminister Leber entgegen der Warnung des zuständigen Referenten das Märchen
von den verschwundenen Akten bewußt in eine Mitteilung für die Presse aufnehmen lassen. Dadurch sollte das angebliche Verschwinden der Akten als ein Verdachtshinweis auf Unregelmäßigkeiten gewertet werden. Wohlgemerkt, das war wiederum vierzehn Tage vor den Wahlen. Sein zuständiger Referent riet-damals dringend davon ab, weil der „Mißverständnisse" — so Zitat — zu Lasten von Franz Josef Strauß befürchtete.
Es ist deshalb besonders schlimm, daß trotz dieser objektiven Hinweise des Beamten die Presseerklärung verteilt wurde, obwohl er mit den Worten gewarnt hatte — ich darf ihn zitieren —, daß es „die amtliche Pflicht zur Wahrheit und Sachlichkeit" gebiete, „solchen Spekulationen, woher sie auch immer kommen mögen, entgegenzutreten". Trotz dieser Warnung wurde diese amtliche Pressemitteilung 14 Tage vor den Wahlen herausgegeben.

(Hört! Hört! und Pfui-Rufe bei der CDU/. CSU — Pensky [SPD]: Herr Möller, Sie wissen doch, daß die Beschaffungsakten nicht mehr vorhanden sind! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Darauf geht er gar nicht ein!)

Ein weiteres Märchen wurde aufgetischt: Die Durchsicht der amerikanischen Unterlagen werde Monate in Anspruch nehmen, weil 30 000 Blatt zu sichten seien. In Wirklichkeit, so stellte sich später heraus, waren es nur knapp 5 000 Blätter.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Die Wahrheit scheint nicht Ihre Stärke zu sein!)

Lassen Sie mich das Ergebnis zusammenfassen. Die Bundesregierung und ihre Helfershelfer in den Ressorts und in den ihr nahestehenden Presseorganen haben nach der Devise gehandelt: Beharrlichkeit im Verschweigen und Verschleiern kann die Realität aufheben und neue Realität schaffen. Durch das Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist diese Absicht und diese Methode nun als perfider Versuch entlarvt, einen der Regierung unbequemen Bürger kaputtzumachen. Die Behandlung der Bestechungsvorwürfe durch die Bundesregierung ist ein trauriges Musterbeispiel für Verleumdung, für den Verfall der politischen Sitten und den Rufmord an einem Politiker.
Mitglieder der Bundesregierung, voran der Bundeskanzler, haben ihre Amtspflichten einem ehemaligen Mitglied der Bundesregierung gegenüber zu Gerechtigkeit, Wahrheit und Fürsorge fortlaufend verletzt. Sie haben diesem dadurch Schaden zugefügt und zugleich eine Minderung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in Kauf genommen. Bundeskanzler Schmidt trägt für diese skandalöse Kampagne gegen die Integrität eines Oppositionspolitikers nicht nur die Verantwortung als Regierungschef, sondern vor allem auch persönliche Schuld, weil er trotz umfassender Kenntnisse über die Vorgänge die amtliche Aufklärung der Vorwürfe verhindert hat.
Die Verleumdung ist eine Gewalt, die dem Opfer keinerlei Möglichkeiten zu wirksamer Gegenwehr läßt. Sie verletzt deshalb die persönlichen und die politischen Rechte und die Würde eines Bürgers in



Dr. Möller
ganz besonderem Maße. Die Lockheed-Affäre wird so zu einer Affäre dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien. Erleben wir doch hier die berechnete, minuziös durchgeführte Demontage und die Verhöhnung moralischer Prinzipien in der Politik. Die Gerechtigkeit und die Wahrheit gegenüber Franz Josef Strauß

(Pensky [SPD]: Ist mit vielen großen Fragezeichen versehen!)

ist hier auf der Strecke geblieben.
Jetzt, genau vier Jahre später, ist es endlich an der Zeit, daß der Bundeskanzler, der geschworen hat, Gerechtigkeit gegen jedermann zu üben, dies anerkennt, den angerichteten Schaden wiedergutmacht und sich, wenn er einen Funken von Anstand besitzt, bei Franz Josef Strauß entschuldigt.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821203000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0821203100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der 1. Untersuchungsausschuß hatte in einem dritten Sachkomplex die Aufgabe zu prüfen, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen von amtlichen Stellen Abhörmaßnahmen durchgeführt werden. Die Untersuchung konzentrierte sich in erster Linie auf den MAD, weil Lauschoperationen aus dem Bereich des Bundesverteidigungsministeriums in der Presse veröffentlicht wurden.
Der Ausschuß konnte diesen Auftrag nur in beschränktem Maße erfüllen — ich sage das sine ira et studio —, weil der Bundesverteidigungsminister die Aussagegenehmigung für Brigadegeneral a. D. Scherer und alle Mitarbeiter des MAD dahin beschränkt hat, daß Informationen, die dem MAD unter Zusicherung der Vertraulichkeit gegeben worden waren, dem Ausschuß vorenthalten wurden und daß außerdem Angelegenheiten, die die Zusammenarbeit mit befreundeten ausländischen Nachrichtendiensten berührten, ebenfalls nicht von der Aussagegenehmigung erfaßt waren. Bei dieser Aussagebeschränkung mußte das Ergebnis des Untersuchungsausschusses in diesem Punkt unvollständig und unzulänglich sein.
Zur Informationspolitik der Bundesregierung zu diesem Fragenkomplex ist folgendes zu sagen. Der damalige Bundesverteidigungsminister Leber hat am 16. März 1977 vor dem Deutschen Bundestag geschwiegen, als der damalige Bundesinnenminister Professor Maihofer erklärte, bei der Lauschoperation gegen den Atomwissenschaftler Dr. Traube habe es sich um eine einmalige Operation dieser Art gehandelt. Bundesminister Leber gab dann am 26. Januar 1978 dem Deutschen Bundestag eine falsche Auskunft, als er erklärte, die Abhöroperation gegen seine Sekretärin sei der einzige Fall, in dem Lauschmittel in rechtlich unzulässiger Weise eingesetzt worden seien. Denn zu diesem Zeitpunkt waren ihm ja weitere Abhörmaßnahmen des MAD bekannt.
In den folgenden Wochen berichtete dann die Presse über immer neue Lauschoperationen des MAD. Der Untersuchungsausschuß sah mangels konkreter Anhaltspunkte letztlich keine Möglichkeit, Zweifel an der Anzahl der Abhörfälle auszuräumen, und ging deshalb von den vom ASBw ermittelten elf Abhöroperationen aus.
Die Beweiserhebungen haben eine erschreckende Rechtsunsicherheit und bedauerliche Unkenntnis über die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen des Dienstes, besonders beim Chef des MAD, erkennen lassen.

(Besch [CDU/CSU}: Des damaligen!)

— Des damaligen Chefs, Brigadegeneral Scherer. — Mit großer Unbekümmertheit ist man über die verfassungsrechtliche Barriere des Art. 13 hinweggegangen. Das gilt besonders für einen Fall, bei dem zunächst ein Antrag auf Anordnung einer Telefonkontrolle durch den Bundesinnenminister abgelehnt worden war und erst danach der stärkere Eingriff in die Privatsphäre durch Einsatz eines Lauschmittels in einer Wohnung angeordnet und durchgeführt wurde. Die Verantwortlichen hätten hier sehr leicht erkennen können, daß die rechtlichen Voraussetzungen hierzu nicht vorlagen. Auch wurde festgestellt, daß der Rechtsberater des ASBw vor den Entscheidungen über die Durchführung solcher Lauschoperationen nicht in einem einzigen Fall zu einer Stellungnahme oder Bewertung aufgefordert wurde.
Hinsichtlich der rechtlichen Bewertung dieser elf Lauschoperationen gilt nach unserer Auffassung folgendes. In der Praxis ging man beim MAD bislang davon aus, daß der MAD im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung befugt ist, etwa analog dem Verfassungsschutzgesetz nachrichtendienstliche Mittel anzuwenden. Diese Tätigkeit bedarf, soweit sie Personen betrifft, nach herrschender Rechtsauffassung jedoch einer gesetzlichen Grundlage. Auf eine solche gesetzliche Ermächtigung kann sich der MAD jedoch nicht stützen. Aber selbst wenn man der Auffassung wäre, der MAD könne analog dem Verfassungsschutzgesetz tätig werden, dann hätte auch das nicht ausgereicht, um die Durchführung der Lauschoperationen in Wohnungen zu rechtfertigen.
Was das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft, regelt Art. 13 die Zulässigkeit von Eingriffen abschließend. Verfassungsschutz und MAD können nach geltendem Recht nicht auf der Grundlage des Art. 13 Abs. 3 zweite Alternative Grundgesetz tätig werden, da es insoweit an einer gesetzlichen Grundlage fehlt. Die Verfassungsschutzgesetze des Bundes und der Länder können zur Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung schon deshalb nicht ermächtigen, weil sie Art. 13 nicht nennen, was bekanntlich in Art. 19 vorgeschrieben ist. Deshalb hätte auch ein etwaiges MAD-Gesetz entsprechend dem Verfassungsschutzgesetz die Abhöroperationen des MAD, soweit sie in Wohnungen erfolgt sind, nicht rechtfertigen können. Dagegen wäre der Einsatz von Abhörgeräten in Wohnungen zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder Lebensgefahr für einzelne



Dr. Miltner
Personen im Sinne von Art. 13 Abs. 3 erste Alternative gerechtfertigt. Aber es muß festgestellt werden: In den elf Abhöroperationen des MAD lagen diese Voraussetzungen nicht vor. Nach all dem verstieß in den bekanntgewordenen Fällen der Einsatz von Abhörmitteln durch den MAD in Wohnungen ohne Wissen der Wohnungsinhaber gegen Art. 13 GG und war damit verfassungswidrig.

(Pensky [SPD]: Ja, gibt es darüber Streit unter uns?)

Die CDU/CSU ist der Auffassung, daß der MAD zur Erfüllung seiner Aufgaben ein Gesetz braucht. Die Notwendigkeit ergibt sich aus der Aufgabe, daß der MAD personenbezogene Daten und Vorgänge auch unter Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel sammelt, speichert und auswertet. Die Koalition lehnt ein Gesetz für den MAD — entgegen der Auffassung von Bundesverteidigungsminister Apel
— ab.

(Pensky [SPD]: Sie reden doch immer von G 13!)

— Nein, eben nicht. Sie verstehen es gar nicht.

(Pensky [SPD]: Sie haben die ganze Zeit von G 13 gesprochen! — Zurufe von der CDU/ CSU)

Für diese Haltung gibt es keine Rechtfertigung und kein Verständnis. So hat z. B. der Untersuchungsausschuß in seinem Bericht festgestellt, daß der MAD in rechtlich zweifelhafter Weise Lauschmittel eingesetzt und in grundrechtlich geschützte Positionen eingegriffen hat. Der Grund lag — ich zitiere jetzt wörtlich — „außerdem zumindest teilweise in der fehlenden gesetzlichen Umschreibung des Auftrags des MAD". Ebenso hat der ganze Ausschuß im Bericht die im Verfahren vorgetragene Meinung abgelehnt, daß eine Institution auf Grund ihrer Errichtung und kraft der ihr zugewiesenen Aufgaben bereits alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen in der Lage und befugt sei. Schon aus dieser von SPD und FDP mitgetroffenen Feststellung heraus hätte die Koalition logischerweise ebenfalls ein MAD-Gesetz fordern müssen.
Noch unverständlicher wird dieses Verhalten, wenn man z. B. an die verbalen Kraftakte der Koalition beim Datenschutz denkt. So haben die Mitglieder von SPD und FDP im Innenausschuß erst kürzlich ein Hearing zum Thema „Grundrecht Datenschutz" gefordert. Im Sozialgesetzbuch sollen Bestimmungen über die Wahrung des Sozialgeheimnisses aufgenommen werden.

(Glombig [SPD]: Auf Ihre Initiative!)

Und schließlich hat die Koalition der Forderung des Datenschutzbeauftragten, wonach die Befugnisse der Nachrichtendienste gesetzlich geregelt sein müssen, überhaupt nicht widersprochen. Ich kann nur feststellen: Hier liegt eine widersprüchliche Haltung der Koalition vor; sie büßt jede Glaubwürdigkeit auf diesem Gebiet ein.

(Pensky [SPD]: Sie schmeißen Birnen und Äpfel durcheinander!)

Hinzu kommt die Tatsache, daß die Mitarbeiter des MAD weiter in einer unerträglichen Unsicherheit gehalten werden, weil ihre Aufgabenerfüllung rechtlich nicht abgesichert ist. Es ist schon ein starkes Stück gewesen, daß sich 14 Mitarbeiter des MAD über Monate hinweg in einem Ermittlungsverfahren vor der Staatsanwaltschaft wegen eines Lauschmitteleinsatzes verantworten mußten und Regierung und Koalition daraus keine Konsequenzen ziehen wollen. Wo bleibt da eigentlich die Fürsorgepflicht des Staates? Einerseits soll der MAD seine Aufgaben erfüllen, andererseits fehlen ihm die Rechtsgrundlagen dazu.
Was den speziellen Einsatz von Lauschmitteln in Wohnungen betrifft, so muß hier klargestellt werden: Die CDU/CSU fordert kein Gesetz nach Art. 13 Abs. 3 — zweite Alternative — des Grundgesetzes. Sie ist allerdings der Auffassung, daß dann ein Gesetz erforderlich wäre — ich betone: wäre —, wenn den Nachrichtendiensten der Einsatz von Lauschmitteln in Wohnungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglicht werden sollte. Ich sage diesen Satz im Konjunktiv, weil ich mich an die Aussagen der Chefs der Nachrichtendienste im Ausschuß erinnere.
In diesem wichtigen Punkt besteht auf Regierungsseite Unklarheit: Verteidigungsminister Apel hob vor dem Untersuchungsausschuß hervor, daß für die Zukunft Fälle denkbar seien, in denen die Notwendigkeit einer Abhörmaßnahme bejaht werden müsse. Für eine derartige Abhöroperation sei jedoch wegen des gravierenden Eingriffs in die Persönlichkeitssphäre eine ministerielle Prüfung und Zustimmung notwendig. Im gleichen Sinn hat bereits sein Vorgänger nach Bekanntwerden der Abhöroperationen durch den MAD am 21. März 1977 angeordnet, daß Abhörmaßnahmen, einschließlich etwaiger Eingriffe in den privaten Bereich, nur mit seiner Zustimmung durchgeführt werden können. Staatssekretär Hiehle änderte nach der Amtsübernahme von Verteidigungsminister Apel den genannten Erlaß ab, wonach dann er als Staatssekretär zuständig sein soll. Aber diese Erlasse vermitteln den falschen Eindruck, solche Abhörmaßnahmen seien dann rechtlich zulässig, wenn sie auf höchster Ebene genehmigt werden. Nach Auffassung der CDU/CSU vermag jedoch eine Entscheidung der politischen Leitung eines Ministeriums solche Lauschoperationen außerhalb des G-10-Verfahrens nicht zu rechtfertigen. Die genannten Erlasse sind nach unserer Auffassung beschämende Zeugnisse der Inkompetenz dieser Regierung. Wenn schon die Rechtsfindungskräfte in der Spitze der Regierung so unterentwickelt sind, kann man den an den Lauschoperationen Beteiligten diese rechtswidrigen Tätigkeiten nur bedingt vorwerfen.
Die Ursachen für diese gravierenden Rechtsverstöße in einer Sicherheitsbehörde des Bundes sind auch auf eine zum Teil völlig fehlende oder unzulängliche Dienst- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Verteidigung zurückzuführen. Verantwortlich für diese Fehlleistung war der zuständige Minister, der seiner politischen Führungsaufgabe nicht gerecht geworden ist und damit seine Amtspflichten verletzt hat. Mit seinem Rücktritt am



Dr. Miltner
3. Februar 1978 zog Bundesminister Leber aus diesen Vorgängen die Konsequenz.
Verantwortlich für diese Fehlleistungen ist zu einem Teil aber auch der Beauftragte für die Nachrichtendienste, der Chef des Bundeskanzleramts, Staatssekretär Dr. Schüler, der seine Aufsichts- und Koordinierungspflicht grob vernachlässigt hat. Nach dem Organisationserlaß des Bundeskanzlers zur Einsetzung eines Beauftragten für die Nachrichtendienste vom 29. Januar 1975 gehört zu den Aufgaben des Beauftragten die Abstimmung von Grundsatzangelegenheiten im operativen Bereich. Die für die Nachrichtendienste rechtlich überaus empfindlichen Fragen des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel, insbesondere des Einsatzes von Lauschmitteln, gehören zu diesen Grundsatzangelegenheiten im operativen Bereich. Diese Fragen hätten im Rahmen z. B_ der Amtsleiterbesprechungen für alle drei Nachrichtendienste auch rechtlich geklärt werden müssen. Gerade die Mitarbeiter des MAD wurden durch die Vernachlässigung der Dienst- und Fachaufsicht und durch die unterlassene Abstimmung in Grundsatzangelegenheiten bei schwierigen, rechtlich sensiblen operativen Maßnahmen allein gelassen.
Die CDU/CSU fordert daher für den MAD ein MAD-Gesetz. Die CDU/CSU hält es weiter angesichts der zutage getretenen Mängel und angesichts der schwierigen Aufgaben des MAD für dringend geboten, der Personalauswahl besondere Beachtung zu schenken und nur bestqualifizierte Soldaten und Offiziere mit dieser wichtigen Tätigkeit zu betrauen. Das Bundesverteidigungsministerium muß von seiner Dienst- und Fachaufsicht auch Gebrauch machen. Die Grundsatzangelegenheiten für die Nachrichtendienste müssen zwischen den Nachrichtendiensten unter der Führung des Beauftragten auch auf diesem rechtlichen Gebiet abgestimmt werden. Für die Zukunft kommt es entscheidend darauf an, daß unsere Nachrichtendienste auf einwandfreier rechtlicher Grundlage tätig sein können und voll funktionsfähig sind. Daran hat die Koalition im Ausschuß kein sachgerechtes Interesse gezeigt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821203200
Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Vogel.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821203300
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Bericht der Ausschußminderheit und in den heutigen Ausführungen der Sprecher der Opposition ist der Vorwurf erhoben worden, das Bundesministerium der Justiz habe Amtspflichtverletzungen dadurch begangen, daß es die Aufklärung der Vorwürfe nicht mit dem nötigen Nachdruck betrieben, ja sogar verzögert habe. Es ist dann der Versuch unternommen worden, in diesen Vorwurf der Amtspflichtverletzung den Herrn Bundeskanzler einzubeziehen. Ich weise diese Vorwürfe mit aller Entschiedenheit zurück und führe dazu folgendes aus:
Sie stützen den Vorwurf der Amtspflichtverletzung zunächst einmal auf die Erwägung, daß das Bundesjustizministerium im April 1976 überhaupt
Material bei den amerikanischen Stellen angefordert habe. Sie sagen, die Glaubwürdigkeit von Herrn Hauser sei in diesem Zeitpunkt bereits erschüttert gewesen. Es unterliege Ihrer Meinung nach Bedenken, daß man bei den amerikanischen Stellen überhaupt noch einmal vorstellig geworden sei.
Dem halte ich entgegen: Bei der Anforderung weiteren Materials ging es um Material der amerikanischen Börsenaufsicht, das unbekannt war, das bis zu diesem Zeitpunkt weder den von Ihnen genannten Beamten noch irgendeiner Stelle zugänglich gewesen ist.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Wann war das?)

— Das war zu Beginn des Jahres 1976.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Daß es sich um Material der Börsenaufsicht handelte, ergab sich sogar erst in einem späteren Zeitpunkt.
Zum gleichen Zeitpunkt, in dem das Vorhandensein dieses Materials bekannt und auch in der deutschen Öffentlichkeit erörtert wurde, wurde bekannt, daß sich aus amerikanischem Material Verdachtsmomente für Bestechungsvorwürfe gegen Verantwortliche in anderen Ländern ergaben. Diese Verdachtsmomente waren im übrigen so gravierend, daß sie in Italien, in Japan, in den Niederlanden — wie Ihnen allen wohl bekannt ist — zu Verfahren, auch zu Verurteilungen, auch zu Rücktritten und öffentlichen Konsequenzen geführt haben. Es war die selbstverständliche Pflicht der Bundesregierung, dem nachzugehen und dieses Material anzufordern.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Bundesregierung hätte sich tatsächlich dem Vorwurf der Pflichtverletzung ausgesetzt, wenn sie das nicht getan hätte.

(Zuruf von der CDU/CSU: Darum geht es doch nicht!)

Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, die Sie gesprochen haben, berufen sich doch zum Nachweis Ihrer Auffassung, daß alle Vorwürfe unbegründet seien, gerade auf den Bericht der von mir eingesetzten unabhängigen Kommission, die dieses Material geprüft hat. Die Behauptung, es bestehe kein Verdacht mehr, die hier aufgestellte Behauptung, es liege für alle Beteiligten ein Freispruch — so hörte ich — wegen erwiesener Unschuld vor

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

— Sie haben das durch Zuruf gerade noch einmal bestätigt —, alle diese Behauptungen können doch nur aufgestellt werden, weil die Bundesregierung dieses Material pflichtgemäß angefordert und diese Prüfung ermöglicht hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821203400
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Althammer?




Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821203500
Nein. Ich möchte im Zusammenhang vortragen und bitte um Verständnis, Herr Kollege Althammer, wenn ich diese Gedankenführung ohne Unterbrechung abschließen möchte.

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Wann ist die Prüfung denn abgeschlossen worden, Herr Minister?)

— Das kommt ja noch; das ist der zweite Vorwurf. Es ist sicher sinnvoll, die Darlegungen im Zusammenhang zu hören.
Nachdem Sie sich gerade auf diesen so erst möglich gewordenen Bericht berufen, möchte ich die entscheidenden Passagen aus dem allseits anerkannten, wegen seiner Sachlichkeit gerühmten Bericht in der Zusammenfassung — Seiten 124 ff. — verlesen:
Die Arbeitsgruppe hat festgestellt, daß Lockheed zunächst in die Leitung der Lufthansa und später in den militärischen Bereich, in den Beamtenapparat und in die politischen Parteien massiv hineingewirkt hat. Aus den bisher bekannten Unterlagen ergibt sich jedoch kein Beweis dafür, daß Lockheed dabei direkt oder indirekt an Personen oder Parteien Schmiergelder bezahlt hat.
Dann geht es weiter — Seite 127 —:
Die Arbeitsgruppe hält es für unwahrscheinlich, daß durch weitere Ermittlungen geklärt werden kann, ob von Lockheed im deutschen Starfighter-Geschäft Schmiergelder gezahlt worden sind.
Dann heißt es weiter:
Spekulationen, Gerüchte, Verdächtigungen und Vermutungen, politische und persönliche Interessen sind so verwoben, daß nach so langer Zeit ein sicherer Nachweis nur noch durch Urkunden geführt werden könnte. Daß solche Urkunden durch systematische Suche noch gefunden werden, ist unwahrscheinlich. Mit Geständnissen ist nicht zu rechnen. Die Arbeitsgruppe empfiehlt deshalb, den Gerüchten, im Starfighter-Geschäft seien von Lockheed Zuwendungen an politische Parteien, an Politiker, an Beamte oder Offiziere in der Bundesrepublik gemacht worden, nicht mehr weiter nachzugehen.
Ich erspare mir jetzt juristische Darlegungen, ob die Qualifikation Freispruch wegen erwiesener Unschuld der Prüfung durch alle Instanzen tatsächlich standhielte.

(Rawe [CDU/CSU]: Jetzt versuchen Sie schon wieder, Zweifel zu säen!)

— Entschuldigung; ich zitiere aus dem Bericht, dessen Objektivität der Ausschuß unter Vorsitz von Herrn Althammer und alle Redner von allen Seiten anerkannt haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Diese Feststellungen, aus denen Sie doch die für Sie
günstigen Folgerungen ableiten, können Sie überhaupt nur treffen, weil die Bundesregierung das ge-
tan hat, was Sie kritisieren, weil sie nämlich das Material angefordert hat.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Dr. Möller [CDU/CSU]: Die Bundesregierung hat das verzögert, bis diese Feststellungen getroffen werden konnten! Darauf müssen Sie eingehen! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Leider macht es Ihnen Schwierigkeiten, meinem Ratschlag zu folgen, nämlich die Argumente und Vorwürfe mit mir in zeitlich geordneter Reihenfolge durchzugehen. Ich habe jetzt Ihren ersten Vorwurf widerlegt, infolge der Unglaubwürdigkeit von Hauser sei es schon eine Manipulation gewesen, das Material überhaupt anzufordern. Es ging hier übrigens gar nicht mehr um Herrn Hauser, es ging auch nicht um Herrn Strauß allein. Es ging auch darum, daß andere Beamte und Offiziere nicht noch nach Jahr und Tag unter Hinweis auf dieses ungeprüfte Material in Anspruch genommen werden können. Darum ging es.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Jetzt kommt der zweite Vorwurf, den Sie auch durch Zwischenrufe noch einmal erneuert haben, nämlich die Verhandlungen hätten zu lange gedauert. Die Verhandlungen haben im April begonnen und haben im September 1976 — genau gesagt: am 24. September 1976 — mit der Unterzeichnung des Ressortabkommens geendet. Die Unterzeichnung wäre am 9. Juli möglich gewesen — am 9. Juli, Herr Möller —, aber um den Preis, daß gerade das nicht gesichert war, was doch für Ihre Arbeit wesentlich gewesen ist,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Genau das ist es! — Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/ CSU])

nämlich die Zusage, daß dieses Material auf Anforderung auch einem Untersuchungsausschuß dieses Parlaments zur Verfügung steht.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Die Begründung war doch fadenscheinig! Wir haben sie erst viel später bekommen!)

Ich vermag wirklich nicht zu erkennen, warum die Bundesregierung dafür kritisiert wird, daß sie durch ihre Verhandlungen erreicht hat, daß Sie als Ausschuß überhaupt erst das Material bekommen haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Riedl [München] [CDU/CSU])

Ich will die vereinbarte Niederschrift über das Ergebnis der Verhandlungen hier nicht vorlesen. Herr Althammer und die Mitglieder des Ausschusses kennen es ohnehin; wer sich sonst Gewißheit verschaffen will, möge bitte Einblick nehmen und es hier lesen.
Ich muß sagen: Schon nach den Geboten der Logik macht es mir die größten Schwierigkeiten, zu erkennen, daß man sich als Amtspflichtsverletzung vorhalten lassen muß, daß man in Verhandlungen, die noch einmal etwa zwei Monate in Anspruch genommen haben, durchgesetzt hat, daß das Parla-



Bundesminister Dr. Vogel
ment seiner grundgesetzlichen Verpflichtung und Befugnis nachgehen kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

Ich hätte einmal die Vorwürfe hören wollen, die der Bundesregierung gemacht worden wären, wenn sie dies nicht durchgesetzt hätte, wenn das Material bei uns gelegen hätte, und Sie hätten es nicht bekommen können.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Das sind Ausführungen, die eines Justizministers nicht würdig sind!)

— Vielleicht haben wir über die Verpflichtungen eines Justizministers sehr unterschiedliche Auffassungen, Herr Möller. Meine beruhen auf sechsjähriger Praxis. Ich weiß nicht, auf welche Erfahrungen Sie Ihr Urteil über die Pflichten des Justizministers stützen.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Sie beruhen auf dem, was Sie sagen!)

Im übrigen sind mir der Vorwurf und die Erregung auch aus einem anderen Grund unverständlich. Wenn Sie wirklich meinen, diese gut zwei Monate vom 9. Juli bis zum 24. September — —

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Vom März 1976!)

— Entschuldigung, Sie können doch nicht die Zeit mit einrechnen, in der zunächst einmal das erste Schreiben hinausging. Das tun Sie auch in Ihrem Minderheitenbericht nicht.
Ich wiederhole: Ihr Vorwurf ist mir auch deshalb unverständlich, weil sich mit den zweieinhalb Monaten folgende Rechnung ergibt. Die Kommission hat am 11. November 1976 mit ihrer Arbeit begonnen. Sie hat sie am 27. April 1977 vorläufig und, wie mit Recht betont wurde, am 22. Dezember 1977 endgültig abgeschlossen. Hätten wir schon am 9. Juli unterzeichnet und in Kauf genommen, daß der Untersuchungsausschuß das Material nicht bekommt, dann wäre doch selbstverständlich die Tätigkeit dieser Kommission auch erst nach dem Wahltermin, und zwar lange nach dem Wahltermin, zu Ende gegangen. Daß, wie Sie ständig behaupten, vor dem Wahltermin die eben verlesenen Passagen festgestellt worden wären, ist doch schon rein zeitlich und logisch nicht schlüssig, sondern falsch. Deswegen verstehe ich den Vorwurf auch unter diesem Gesichtspunkt nicht.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Gegen besseres Wissen! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Durch Fakten nachgewiesen!)

— Es ist leider eine schlechte Übung des Hauses, daß man dem anderen sofort Böswilligkeit oder ähnliches vorwirft. So weit will ich nicht gehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Möller [CDU/CSU])

— Herr Möller, Sie haben es nach Ihrem Beitrag von dieser Stelle, in dem Sie dem Bundeskanzler be-
wußte bösartige Amtspflichtverletzung vorwarfen, nötig, Herrn Kollegen Schäfer zu kritisieren!

(Zustimmung bei der SPD — Dr. Möller [CDU/CSU]: Ich habe ihn nicht kritisiert!)

Da sitzen Sie in einem Glashaus.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Der Kollege Schäfer weiß doch alles!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Opposition hat durch ihre Redner beklagt, daß Herrn Strauß im Zusammenhang mit der Starfighter-Beschaffung und den weltweiten Vorwürfen Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten entstanden sind. Sie hat daran erinnert, daß sich Herr Strauß solchen Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten auch schon in früheren Jahren ausgesetzt sah. Sie sind den Ursachen, wie sie sich Ihnen darstellen, nachgegangen. Mit einer von Ihnen behaupteten Ursache, Pflichtverletzung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers sowie des Bundesjustizministers, habe ich mich auseinandergesetzt. Die habe ich zurückgewiesen.
Aber ich vermute, daß eine wesentliche Ursache für die Schwierigkeiten und Mißhelligkeiten von Herrn Strauß, die Sie da so sehr beklagen, überhaupt noch nicht richtig zur Sprache gekommen ist. Wenn Sie den Dingen auf den Grund gehen, zeigt sich, daß Quelle der Mißhelligkeiten immer wieder Personen sind, die für kürzere oder längere Zeit zum engen Bekannten-, zum Mitarbeiter-, ja sogar, in zwei Fällen, zum Freundeskreis von Herrn Strauß gehörten. Ich will Sie nicht reizen, indem ich Namen nenne. Ich meine nur: Wenn Sie tatsächlich wollen, daß einem Politiker solche Mißhelligkeiten erspart bleiben, dann gehört zu den guten Ratschlägen auch, in der Auswahl von Freunden, in der Auswahl von Mitarbeitern eine noch glücklichere Hand zu beweisen, als es tatsächlich immer der Fall war.

(Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Wie Herr Brandt, der Kanzler, mit dem Guillaume!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821203600
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Althammer.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0821203700
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dem Herrn Justizminister hätte man mit Schiller zurufen müssen: „Zurück, du rettest den Freund nicht mehr!" Der Versuch, der hier noch unternommen. worden ist, die Dinge wieder zu vernebeln und anders darzustellen, konnte nicht gelingen.
Es ist doch eine Tatsache, daß — erstens — seit 1961 das Antikorruptionsreferat des Verteidigungsministeriums diesen ganzen Sachkomplex immer wieder überprüft hat,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

daß von dem Zeitpunkt, als in den Vereinigten Staaten von Amerika im Spätsommer und Herbst 1965 die Dinge wiederaufgenommen wurden, fachkundige Leute aus dem Kreis der Bundesregierung die gesamten weiteren Entwicklungen und Arbeiten durch Ratschläge, durch Auskünfte, durch mehrere



Dr. Althammer
Reisen in die Vereinigten Staaten, durch Teilnahme an den Hearings und durch Berichte darüber innerhalb der Bundesregierung begleitet haben. Ergebnis war dann, daß im Frühsommer 1976 diese ganzen in Amerika spielenden Vorgänge klar gewesen waren.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Eindeutig klar!)

In den anderen betroffenen Ländern, Italien, Japan, den Benelux-Ländern, sind auch bereits im Frühsommer die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen worden. Das, was wir der Bundesregierung, an der Spitze dem Bundeskanzler, konkret vorwerfen, ist, daß gezielt immer wieder in der deutschen Öffentlichkeit erklärt worden ist: Hier muß noch ermittelt werden, hier sind noch Verdachtsmomente — und das zu einem Zeitpunkt, als diese Leute durch diese Berichte bereits wußten, daß keine Spur eines Verdachts gegenüber Franz Josef Strauß, der CSU oder anderen in der Bundesrepublik vorhanden war.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn Sie das nicht glauben wollen, Herr Minister, darf ich zitieren, was aus einer Originalunterlage der Akten, die dem Ausschuß vorgelegen haben, hervorgeht und im Untersuchungsbericht genannt ist. Auf Seite 55 heißt es dort:
Bundesjustizminister Dr. Vogel und Staatssekretär Dr. Erkel rieten von einer Kabinettsbehandlung des Abkommensentwurfs ab, weil dies nach einem Aktenvermerk des BMJ vom 23. Juli 1976 nur dazu geeignet sei, „unerfüllbare Hoffnungen zu wecken, die Phantasie anzureizen und die Öffentlichkeit aufmerksam zu machen".

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Genau das wollte er!)

Hier ist doch genau definiert, was die Übung in all diesen Punkten den Sommer über gewesen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Miltner [CDU/CSU]: Und dann kommt er hierher und sagt genau das Gegenteil! Das ist aber peinlich, Herr Minister!)

Herr Minister, ich präzisiere noch einmal, was wir der Bundesregierung, an der Spitze dem Bundeskanzler vorwerfen. Wenn die Fürsorgepflicht gegenüber einem früheren Kabinettsmitglied erfüllt worden wäre, hätte man im Sommer 1976 feststellen müssen: Auch auf Grund der neuen Dokumente steht fest, daß in der Bundesrepublik niemand bestochen worden ist, daß Lockheed in der Bundesrepublik keinen Bestechungsversuch gemacht hat. — Statt dessen hat man unter den fadenscheinigsten Vorwänden den Abschluß des Abkommens und die Herüberholung der Akten um Monate verzögert und hat dann vor der Bundestagswahl, im Septembver 1976 noch darauf gesetzt, von Strauß seien sogar Akten beiseite geschafft worden. Das ist das genaue Gegenteil dessen, was der objektiven Wahrheit entspricht und was die Bundesregierung zu diesem Zeitpunkt wußte.

(Dr. Linde [SPD]: Nein, das wußte Herr Strauß ja selber nicht!)

Sehr verehrter Herr Minister, ich will hier gar nicht behaupten, daß Sie einer der führenden Leute waren. Wenn Sie einen Augenblick lang im stillen Ihr Gewissen prüfen, werden Sie zugeben, daß Sie vielleicht auch zu denen gehört haben, die Bedenken gegen diese Art des Verhaltens gehabt haben, die aber leider nicht Manns genug waren, um diesem Treiben entgegenzutreten. Darum ist Ihr Entlastungsversuch mißglückt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821203800
Das Wort hat Herr Bundesminister Dr. Vogel.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821203900
Herr Kollege Althammer, Ihre Ausführungen machen eine Erwiderung notwendig. Sie verkennen, daß die Kenntnis von dem Vorhandensein von Unterlagen, über deren Umfang die Angaben aus den Vereinigten Staaten auseinandergingen,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Von 30 000 Seiten wurde gesprochen!)

an einer anderen Stelle — nicht in dem Church-Ausschuß, sondern im Material der Börsenaufsicht — die Bundesrepublik erst nach der Jahreswende 1976 erreicht hat. Es geht um dieses Material. Dieses Material war Gegenstand der Verhandlungen. Sie als Vorsitzender des Ausschusses wissen am allerbesten, daß es um dieses Material ging.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Aber auch das hätten Sie im Frühjahr schon haben können!)

— Dies ist ein grundlegender Irrtum. Die amerikanische Seite hat sich zur Herausgabe dieses Materials immer nur auf Grund von förmlichen Vereinbarungen und Abkommen bereit erklärt. Sie war in unseren Fällen zögernder — auch das wissen Sie aus den Unterlagen —, weil vorher in anderen Ländern bereits Indiskretionen stattgefunden hatten und die Amerikaner innenpolitische Verwicklungen auf ihre Kosten befürchteten. Das war der Grund, warum sie bei uns zäher verhandelt haben und weswegen sie nicht sofort die Klausel zugestanden haben, die wir dann erreicht haben: Zugänglichkeit auch für Untersuchungsausschüsse.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821204000
Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Rawe?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821204100
Da wir eh schon im Zwiegespräch sind, bitte.

Wilhelm Rawe (CDU):
Rede ID: ID0821204200
Herr Justizminister, der Herr Kollege Althammer hat gerade eine Aktennotiz von Ihnen vorgetragen, aus der sich wohl eindeutig ergibt, daß Sie selbst vor einem solchen Vorgehen der Bundesregierung gewarnt haben. Vielleicht sind Sie so lieb und erklären dem Hohen Hause Ihren damaligen Standpunkt.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821204300
Dies will ich sehr gern tun. Sie hätten etwas mehr Geduld zeigen sollen, denn ich hätte diesen Kernvorwurf von Herrn Althammer jetzt sowieso behandelt. Ich muß-



Bundesminister Dr. Vogel
te aber zunächst noch einmal klarstellen, um welches Material es eigentlich ging. Sie operieren ständig mit dem Herrn Hauser. Es ging um das Material der Börsenaufsicht. Ich meine, wenn in anderen Ländern Ministerpräsidenten vor Gericht gestellt werden, und in Italien die zuständigen Minister verurteilt werden, ist es doch die Pflicht der Bundesregierung, der Sache nachzugehen. Ich sage noch einmal: Es ging doch gar nicht allein um Herrn Strauß.
Unser Hinweis bezog sich darauf, daß selbst erwiesene Bestechungsvergehen erst zu einem Zeitpunkt aufgedeckt wurden, in dem eine Strafverfolgung nicht mehr möglich war, weil die Taten längst verjährt waren.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es! Das hätte gar keinen Wert gehabt!)

Das Justizministerium hat auf diesen Verjährungsgesichtspunkt hingewiesen und hat gesagt: Warum soll man, da Verjährung vorliegt, jetzt vom Justizressort her ein Abkommen schließen? Dann hat man uns politisch die Auffassung entgegengehalten und von ihr überzeugt, dies mit der Verjährung sei ein typisch juristischer Einwand; wenn das Material nicht geholt und geprüft würde, dann würde auf unabsehbare Zeit, ob Verjährung eingetreten ist oder nicht, weiter der Vorwurf erhoben werden, daß es hier nicht sauber und korrekt zugegangen ist.
Außerdem ist richtig, daß Nachholungen durch das Finanzamt in Steuersachen und disziplinarrechtliche Würdigungen auch noch zu einem Zeitpunkt möglich sind, in dem die Verjährung, strafrechtlich gesehen, bereits eingetreten ist. Das war der Sinn dieses Vermerks.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821204400
Herr Bundesminister, gestatten Sie' eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821204500
Bitte, gerne.

Dr. Erich Riedl (CSU):
Rede ID: ID0821204600
Herr Bundesjustizminister, wie erklären Sie es sich denn, daß in den Ländern, in denen wirklich Bestechungsvorgänge vorgekommen sind, also in Italien, in Holland und in Japan, die jeweiligen Regierungen rasch und viel früher als die Bundesregierung über die Akten informiert waren und daß man ausgerechnet in dem Land, in dem nichts passiert ist, mit den Einholungen aus den USA so lange gebraucht hat?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821204700
Entschuldigung, Herr Kollege Riedl, ich kann aus dem Stand nicht sagen, ob das Belastungsmaterial, das in Holland die bekannten Folgen hatte, das in Italien zu Verurteilungen geführt hat und das in Japan vorlag, aus den Unterlagen des Church-Ausschusses oder aus den Unterlagen der Börsenaufsicht stammte. Dies kann ich Ihnen jetzt nicht sagen. Rede und Antwort habe ich Ihnen zunächst zu der Frage zu stehen, warum wir das Material überhaupt geholt haben. Das habe ich jetzt in zwei Diskussionsbeiträgen getan, und ich könnte eigentlich erwarten, daß Sie hier förmlich erklären: Wir danken dafür, daß dieses
Material geholt worden ist, denn jetzt wissen wir, daß es keine Belastungen enthält,

(Beifall bei der SPD und der FDP) jedenfalls keine verwertbaren.


(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das sollten Sie jetzt einmal klar sagen! — Abg. Rawe [CDU/ CSU] meldet sich zu einer Zwischenfrage)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821204800
Herr Bundesminister, gestatten Sie — —

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821204900
Nein, bevor ich die nächste Frage zulasse, möchte ich gern erst die gestellte beantworten. Können wir uns darauf einigen?

(Rawe [CDU/CSU]: Ja, natürlich!)

Das zweite ist die Frage des Zeitraums. Das letzte Abkommen betraf, glaube ich, die Japaner; ich kann es aus dem Kopf nicht genau sagen. Das war Ende April. Die erste Zeichnungsmöglichkeit ohne den Vorbehalt für den Untersuchungsausschuß hätte im Juli bestanden.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Genau!)

Hier ist meine Antwort die, daß wir es zum einen mit der eben genannten Schwierigkeit zu tun hatten, daß strafrechtliche Tatbestände verjährt waren.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: So ist es!) Das war viel zu lange her.


(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Ja, das hätte gar keinen Sinn gehabt!)

Die Vorgänge in den anderen Ländern lagen teilweise zeitlich später.
Das zweite war, daß die Amerikaner infolge der Indiskretionen, die sie in Italien in eine unangenehme Lage gebracht hatten, zögernder und zurückhaltender waren, was Zugeständnisse etwa in Richtung der disziplinarrechtlichen Würdigungen betrifft — sie wollten das Material zunächst ja nur für die Strafverfolgung zur Verfügung stellen —, und daß infolgedessen intensivere Verhandlungen notwendig waren. Die Zeit vom 9. Juli bis zum 24. September geht allein auf Kosten der Frage: Dürfen wir in Erfüllung unseres Grundgesetzes auch dem Parlament die Unterlagen geben oder nicht? Dies war für uns ein entscheidender Gesichtspunkt, nachdem es ja, was alle Beteiligten wußten, strafrechtlich verjährt war. — Dies sind die beiden Erklärungen.
Ich wiederhole noch einmal, weil das offenbar nicht verstanden worden ist: Selbst wenn Sie, Herr Althammer, die kürzeste Zeit rechnen — und Sie haben doch im Ausschuß x-mal gerechnet —, kommen Sie, wenn Sie die Zeit der Kommissionsarbeit hinzurechnen — oder werfen Sie auch noch der Kommission verzögerndes Arbeiten vor? —

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Also, schnell war sie nicht! — Dr. Althammer [CDU/CSU]: Da war es ohnehin schon zu spät!)

— Entschuldigung, das müssen Sie dann mit dem zu-
ständigen Vorsitzenden und den Mitgliedern aus-



Bundesminister Dr. Vogel
machen; ich habe bisher nur Positives gehört und möchte diese Herren auch gegen Vermutungen in Schutz nehmen —, kommen Sie also, wenn Sie die Arbeitszeit der Kommission hinzurechnen, ohnehin über die Bundestagswahl. Es macht doch gar keinen Sinn, nun Vorwürfe daraus abzuleiten, daß die Untersuchungen möglicherweise schon im Juli statt im Dezember 1977 hätten fertig sein können. Das ist doch einfach unlogisch! Es ist Ihr gutes Recht, Vorwürfe zu erheben, aber die müssen dann zumindest logisch überzeugend sein.

(Zustimmung bei der SPD)

So, jetzt zu der Zwischenfrage. Bitte.

Wilhelm Rawe (CDU):
Rede ID: ID0821205000
Herr Bundesjustizminister, darf ich dann aus Ihrem Aktenvermerk den Schluß ziehen, daß Sie selbst erkannt hatten, daß ein weiteres Vorgehen dieser Art zweifelsfrei zu Verdächtigungen von Herrn Strauß und anderen führen mußte, und daß Sie als verantwortlicher Justizminister dies verhindern wollten, sich aber in der Bundesregierung nicht durchgesetzt haben?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821205100
Nein, das dürfen Sie natürlich nicht. Ein Parteipropagandist, der damit draußen Reklame machen will, darf das; Sie als Kollege dürfen das nicht. Für den, der den Sachverhalt kennt und nicht Polemik machen will, ist dieser Schluß nicht erlaubt.
Richtig ist, daß wir gesagt haben, strafrechtlich sei dies verjährt. Dann hat sich aber ergeben, daß es steuerrechtlich, disziplinarrechtlich und, wenn ein Untersuchungsausschuß, wie geschehen, sich damit beschäftigt, natürlich noch von Relevanz ist. Es hat sich weiter ergeben, daß man der Behauptung, da stecke etwas drin, nur dadurch entgegentreten kann, daß man das tut, was die Regierung getan hat, nämlich das Zeug holen und durch eine unabhängige Kommission ansehen zu lassen.
Sie sollten sich bei der Bundesregierung im allgemeinen und beim Bundesjustizminister dafür bedanken, daß wir durch so korrekte Leute

(Beifall bei der SPD und der FDP)

dieses Material mit der Folge haben durchsehen lassen, daß Sie jetzt wenigstens die Seiten 124 und 127 über die Unmöglichkeit weiterer Aufklärungen verfügbar haben. Wenn behauptet wird, es sei etwas geschehen, dann können Sie jetzt immer sagen: Die Bundesregierung hat selbst entgegengehalten, weitere Aufklärungen seien nicht möglich.

(Rawe [CDU/CSU]: Herr Justizminister, Sie wollten uns doch — —)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821205200
Herr Bundesminister, haben Sie einer weiteren Zwischenfrage zugestimmt?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821205300
Frau Präsident, ich ziehe mir nach alter Erfahrung den Unmut des Hauses immer dann zu, wenn ich dazu beitrage, daß am Freitag über 12 Uhr hinaus verhandelt wird. Das hat mir schon Repressionen verbaler Art eingetragen. Wenn es das Haus aber wünscht, stehe ich zur Verfügung.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821205400
Herr Rawe hat noch eine Zwischenfrage, Herr Möller auch noch. Ich darf gleich fragen: Gestatten Sie die Zwischenfragen noch?

Wilhelm Rawe (CDU):
Rede ID: ID0821205500
Herr Justizminister, ich will Ihnen nicht unterstellen, daß Sie Ihre Vorlage in der Aktennotiz mit der Warnung gemacht haben, ohne vorher den Sachverhalt zu prüfen.

(Schmidt [München] [SPD]: Ist das eine Frage?)

— Würden Sie es mir bitte freundlicherweise überlassen, wann ich frage.
Ich glaube, deswegen ist gleichwohl noch einmal die Frage erlaubt, ob Sie mir nicht doch zustimmen, daß diese Ihre Warnung vom Kabinett in der Tat überhört worden ist.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821205600
Herr Kollege, jetzt muß ich noch einmal sehr ausführlich werden. Werden Sie aber bitte nicht ärgerlich, wenn es Ihren Erwartungen nicht entspricht.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Der hört ja vorher nicht zu!)

— Der hört schon zu.
Wir haben dies, wie dies üblich ist, mit den Augen der Staatsanwaltschaft gesehen. Staatsanwälte neigen nicht dazu, sich überflüssige Arbeit zu machen. Die stellen zunächst einmal fest: Ist die Angelegenheit verjährt? Wenn sie nämlich verjährt ist, dann kommt es gar nicht darauf an, ob es passiert ist, ob es bewiesen ist, ob bestochen wurde, ob nicht bestochen wurde. Dann wird eingestellt. Es kann alles dahingestellt bleiben, es ist verjährt. Dies war für das Bundesjustizministerium ein sehr logischer primärer Zugang. Dies ist die Grundlage.
Dann wurde aber mit Recht gesagt: Steuerlich oder disziplinarrechtlich könnten sich Konsequenzen ergeben und es wurde vor allem gesagt, die Leute könnten immer wieder mit der Behauptung angegangen werden, da stecke etwas drin. Für die politische Auseinandersetzung ist die Frage der Verjährung — das habe ich inzwischen voll erkannt und eingesehen — ohne jede Bedeutung. Also ist meine Argumentation, die dem Vermerk zugrunde liegt, strafrechtlich und staatsanwaltschaftlich gesehen richtig. Das Kabinett hat aber dennoch recht gehabt, denn sonst könnten Sie alle diese Feststellungen gar nicht treffen. Wenn Sie also tadeln, dann mich, weil ich das tun wollte, was Sie jetzt für richtig halten. Loben müssen Sie die Bundesregierung, daß das Gegenteil geschehen ist.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821205700
Herr Bundesminister, gestatten Sie noch eine Frage von Herrn Dr. Möller?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821205800
Aber gern.

Dr. Franz Möller (CDU):
Rede ID: ID0821205900
Herr Bundesjustizminister, worauf führen Sie es dann zurück, daß sich die Beteiligung etwa des Auswärtigen Amtes um Wochen hinausgezögert hat, obwohl bereits am 9. Juli 1976 der Entwurf in Ihrem Hause eingegangen war, aber erst auf Anmahnung des Auswärtigen Amts am



Dr. Möller
5. August dem Auswärtigen Amt zugeleitet worden ist und nach der Stellungnahme des Auswärtigen Amts erst Ende August bei Ihnen weiter bearbeitet worden ist?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Jetzt fangen wir wieder von vorne an!)


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0821206000
Lieber Herr Kollege Möller, ich glaube, das führt jetzt zu weit. Natürlich hat jeder, der mit der Sache zu tun hat — Herr Althammer, Ihre Assistenten, mein Haus, ich selbst — lange Zeittafeln. Die könnten wir hier aufhängen. Wir können Ihnen beweisen, was an jedem Tag geschehen ist. Es ist doch wirklich nicht erhellend, wenn ich jetzt diese Liste hole.

(Dr. Althammer [CDU/CSU]: Den Zweck wissen wir auch, warum es geschehen ist! Herr Minister, Sie wissen es auch!)

— Herr Althammer, ich will Ihnen einmal etwas sagen: Ist es ein solches Glücksgefühl, wenn man von vornherein unterstellt, daß normale Menschen, mit denen Sie auch sonst einen normalen Umgang pflegen, in dieser Frage Gesetz, Recht und Verfassung, alles, beiseite räumen und hier nur haßerfüllt irgendeine politische Aktivität entfalten?

(Beifall bei der SPD und der FDP — Zurufe von der CDU/CSU — Dr. Riedl [München] [CDU/CSU] [die auf den Seiten 76/77 auf geschlagene Drucksache 8/3835 hochhaltend]: Schauen Sie es an! Sie finden kein Wort über Herrn Strauß, kein einziges!)

— Entschuldigung, ich stand in Bayern bisher nicht unter dem Eindruck, daß Herr Strauß zur Wiederherstellung seiner Gemütslage tröstender Worte des Bundesjustizministers Dr. Vogel bedarf. Dies ist nicht meine Erfahrung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP — Dr. Möller [CDU/CSU]: Gerechtigkeit!)

Und warum Sie mir das Bild mit dem Kabelkasten von diesem Haus entgegenhalten, ist mir auch unverständlich. Das hat mit unserer Debatte nichts zu tun.
Schließlich kann sich Herr Strauß bei der Bundesregierung und bei mir ausdrücklich dafür bedanken, daß jetzt auch aus diesen Börsenaufsichtsunterlagen nichts mehr gegen ihn hergeleitet werden kann. Im übrigen können Sie den Bundesjustizminister dafür, daß Herr Strauß in der Auswahl seiner nächsten Mitarbeiter, Freunde, Paten, Neffen usw. eine unglückliche Hand hat, nicht verantwortlich machen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821206100
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Schäfer (Tübingen).

Dr. Friedrich Schäfer (SPD):
Rede ID: ID0821206200
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die letzten zehn Minuten waren ja wohl charakteristisch für dieses ganze Vorhaben, das die CDU/CSU durchgeführt hat. Die sehr seriösen und klaren Auskünfte des Bundesjustizministers wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen; Sie haben sich ein bestimmtes Bild gemacht. Wenn
man die Dinge überprüft, dann stellt man fest, daß Sie sich heute vor der deutschen Öffentlichkeit in der Situation befinden, daß Sie Ihre Denk- und Arbeitsmethode einmal offengelegt haben.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Ihre Verleumdungskampagne offengelegt!)

Das ist ganz interessant; es wird auch interessant sein für den vor uns stehenden Bundestagswahlkampf, denn alles, was Sie sagen, bezieht sich ja immer auf die Zeit des Bundestagswahlkampfes 1976. Sie, meine Damen und Herren — das ist das Erschütternde, was auch in dem gequälten Ausruf des Ministers soeben zum Ausdruck kam — können anscheinend dem anderen Anständigkeit gar nicht zubilligen, und Sie zwingen uns zu der Schlußfolgerung, daß Sie selber unanständig denken und unanständig handeln,

(Lachen bei der CDU/CSU)

weil Sie es beim anderen gar nicht anderes erwarten können.

(Beifall bei der SPD — Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: Sehen Sie sich den nordrheinwestfälischen Wahlkampf an! Dann wissen Sie, wer ihn anständig praktiziert!)

Mein Freund Pensky sprach von „Verfolgungswahn"; ich glaube, es ist schlimmer. Es ist nicht Verfolgungswahn bei Ihnen, sondern es ist — —

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU] [auf eine von Abg. Besch [CDU/CSU] hochgehaltene Schrift weisend]: Sehen Sie einmal dies! Das ist Ihr Anstand!)

— Ich werde es Ihnen gleich vorlesen. Herr Klein, passen Sie auf, daß Sie nicht mit Ihren Obersten in Konflikt kommen. — Es ist schlimmer bei Ihnen. Sie meinen nämlich, man könne ein Amt — des Ministers oder des Kanzlers — nur in der Weise gezielt ausüben,

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Wie der Eid verpflichtet: zur Gerechtigkeit und Wahrheit gegen jedermann!)

um einem anderen Schaden zuzufügen.

(Besch [CDU/CSU]: Lutze/Wiegel!)

Meine Damen und Herren! Es gibt einen Vorgang, an den ich Sie heute erinnern muß. Meine Damen und Herren, Ihr damaliger CDU-Vorsitzender, Dr. Adenauer, hat 1953 im Bundestagswahlkampf Unwahrheiten über die beiden SPD-Kandidaten Schroth und Scharley in die Welt gesetzt.

(Dr. Riedl [München] [CDU/CSU]: Wer war denn das? — Wehner [SPD]: So sind Sie!)

— Das war jedermann, mein Herr Riedl. Warten Sie nur, bis ich den Satz aus dem Protokoll des Bundestages zitiere, ehe Sie Zwischenrufe machen.
Als dann festgestellt war, daß Adenauer es von vornherein wissen mußte, da sagte er — ich lese aus dem Protokoll des Deutschen Bundestages vom 7. April 1954 vor —:



Dr. Schäfer (Tübingen)

Wenn mein Auftreten in diesem Bundestagswahlkampf Sie einige Millionen Stimmen gekostet hat, dann bin ich froh darüber.
Meine Damen und Herren, das ist Ihre Denkmethode.

(Zustimmung bei der SPD — Widerspruch bei der CDU/CSU)

So meinen Sie, daß Sie überhaupt bei anderen nicht von Anständigkeit im Umgang miteinander ausgehen können. Ich bin froh, wenn diese Debatte heute vor der deutschen Öffentlichkeit hoffentlich Wachsamkeit für die nächsten Monate, die wir hinter uns zu bringen haben, hervorruft.

(Beifall bei der SPD und der FDP — Rawe [CDU/CSU]: Billig!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821206300
Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Der Ausschuß empfiehlt auf der Drucksache 8/3835 unter den Nr. 1 und 2 den Bericht des 1. Untersuchungsausschusses nach Art. 44 des Grundgesetzes zur Kenntnis zu nehmen und die eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dies ist einstimmig so angenommen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Arbeit des Untersuchungsausschusses beendet, und der Ausschuß ist aufgelöst.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Jahn (Münster), Dr. Schneider, Blügel, Erpenbeck, Eymer (Lübeck), Francke (Hamburg), Kolb, Lintner, Dr. Möller, Niegel, Schmidt (Wuppertal) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 8/3357 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 8/3783 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Bötsch Schmidt (München)


(Erste Beratung 190. Sitzung)

Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Bötsch.

Dr. Wolfgang Bötsch (CSU):
Rede ID: ID0821206400
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ihnen liegt die Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses zu einem Gesetzentwurf vor, der, wenn wir einmal von der Berlin-Klausel und der Inkrafttretensvorschrift absehen, aus einem einzigen Paragraphen besteht.
Wenn man aber von der Länge des Gesetzes her auf seine Bedeutungslosigkeit schließen wollte, so würde man sicherlich einen Trugschluß begehen; denn was Ihnen vorliegt, ist seit einigen Jahren von Verbänden, und zwar sowohl von seiten der Vermieter als auch von seiten der Mieter, sehr ausführlich diskutiert worden.
Ich möchte jedoch angesichts der fortgeschrittenen Zeit, in der wir uns heute befinden, zu der dieses Gesetz behandelt wird, nicht der Versuchung verfallen, diese Wichtigkeit des Gesetzes jetzt in der Debatte durch Länge und Ausführlichkeit zum Zuge kommen zu lassen, dies auch deshalb nicht, weil nach den Ausschußberatungen heute eine einstimmige Verabschiedung des Gesetzes zu erwarten ist.
Auch die Tatsache, daß es sich hier auf eine Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages handelt, bedarf einer kurzen Anmerkung. Daß der Rechtsausschuß in dieser Frage federführend war, liegt allein in der Verfahrensordnung unseres Hauses begründet, nach der solche Änderungen verfahrensrechtlicher Art federführend im Rechtsausschuß behandelt werden.
Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß es sich bei dem zugrunde liegenden Sachverhalt um ein ernstes Anliegen der Wohnungsbaupolitik handelt.
Der Instanzenzug im Räumungsrechtsstreit beginnt beim Amtsgericht und endet schon bei der nächsten Instanz, dem Landgericht als Berufungsgericht. Die Rechtsansichten dieser Berufungsgerichte weichen erfahrungsgemäß auch in wesentlichen Grundsatzfragen von jeher ganz erheblich voneinander ab. Um diese Abweichungen auf ein Minimum zu reduzieren, wurde bereits im Jahre 1967 durch Art. III des 3. Mietrechtsänderungsgesetzes für gewisse Bereiche, nämlich für die sogenannte Sozialklausel, das Institut des Rechtsentscheids eingeführt. Damals wurde der Versuch unternommen, durch eine allgemeine Bindungswirkung der in den Rechtsentscheiden aufgestellten Grundsätze die Einheitlichkeit der Rechtsprechung auf Bundesebene für Grundsatzfragen aus dem sozialpolitisch wichtigen Teilgebiet der §§ 556 a bis 556 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs sicherzustellen. Im Ergebnis beruhte dieser Versuch schon damals darauf, den seinerzeit noch unzulänglichen Schutz des Mieters vor ungerechtfertigten Kündigungen zusätzlich durch verfahrensrechtliche Maßnahmen auf dem Boden der Sozialklausel zu verstärken.
Durch diesen stark begrenzten Anwendungsbereich des Rechtsentscheids kam es aber dazu, daß die Gerichte in der Vergangenheit von der Möglichkeit und der Pflicht zur Einholung einer Entscheidung des übergeordneten Oberlandesgerichts oder gar des Bundesgerichtshofs nur einen äußerst zurückhaltenden Gebrauch gemacht haben.
Demgegenüber hat sich in den dem Rechtsentscheid bisher nicht zugänglichen Verfahren eine starke Rechtszersplitterung gezeigt. Um diesen Zustand zu ändern, wurde beispielsweise vorgeschlagen, den zweistufigen Rechtsweg bei den Amts- und



Dr. Bötsch
Landgerichten in Streitigkeiten über das Wohnungsmietrecht in einen generell dreistufigen auszubauen. Die Initiative der CDU/CSU, die sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ergriffen hat, ging aber nicht hierauf ein, sondern verfolgte von vornherein die Intention, das Institut des Rechtsentscheids auf diese Verhältnisse auszudehnen, ohne an dem grundsätzlich bewährten zweistufigen Prozeß etwas zu ändern.
Trotz der Mißstände, die sich schon seit einigen Jahren gezeigt hatten, hat sich die Bundesregierung zunächst geweigert, einer Ausweitung des Rechtsentscheids zuzustimmen. So erklärte der Parlamentarische Staatssekretär Dr. de With auf eine schriftliche Anfrage des Herrn Kollegen Franke laut Protokoll des Bundestages vom 11. November 1977, daß sich in der unterschiedlichen Rechtsprechung auch dann nichts ändern würde, wenn der Anwendungsbereich des Rechtsentscheids erweitert würde, weil die Probleme in Wohnraummietstreitigkeiten zum weitaus größten Teil auf tatsächlichem, jedoch nicht auf rechtlichem Gebiet liegen.
Demgegenüber hat der Zentralverband der deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in einer Broschüre im Jahre 1979 an Hand einer umfangreichen Zusammenstellung der unterschiedlichen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte die Schwierigkeiten der Rechtsprechung aufgezeigt, die sowohl die Regelung des Mieterhöhungsverfahrens als auch die des Kündigungsschutzes in der Praxis beinhalten. Wir sind deshalb heute dafür dankbar, daß sich die Koalition nicht zuletzt auch auf Grund dieser Argumente die von uns ergriffene Initiative in den Ausschußberatungen mit zu eigen gemacht hat und dort unsere Vorstellungen nach Beratung mitgetragen hat. Ich gehe deshalb davon aus, daß Sie auch heute hier in zweiter und dritter Lesung zustimmen werden.
Wir meinen, daß dieses Gesetz ein entscheidender Beitrag zur Beendigung eines höchst unbefriedigenden Zustandes unterschiedlicher Rechtsprechung im Mietrecht ist, dessen Kritiker bisweilen bereits bis zum Vorwurf der Rechtsbeugung gegangen sind. Das Gesetz soll dazu dienen, zur Förderung der Einheitlichung der Rechtsprechung den bisher auf Fragen der Sozialklausel, wie dargelegt, beschränkten Rechtsentscheid auf das gesamte Recht der privaten Wohnraummietverhältnisse auszudehnen. Dies soll dadurch erreicht werden, daß die bisher beschränkte Regelung ausgeweitet wird, so daß der Rechtsentscheid bei jeder Rechtsfrage möglich ist, die sich aus dem Mietverhältnis über Wohnraum ergibt oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betrifft.
Die Lösung über den Rechtsentscheid verdient gegenüber der erwähnten Schaffung eines weiteren Instanzenzuges auch im Hinblick auf den sozialen Status vieler Parteien im mietrechtlichen Verfahren den Vorzug, weil das Verfahren für die Parteien kürzer und kostengünstiger ist. Zusätzliche Gerichtskosten und in der Regel auch zusätzliche Anwaltskosten entstehen durch das Rechtsentscheidsverfahren nicht.
Keine einheitliche Meinung gab es zu der Frage, ob dieses Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Koalition war — fast möchte ich sagen: wie immer, wenn diese Frage zweifelhaft ist — der Auffassung, daß es nicht der Fall sei, während wir die Frage deshalb dahingestellt ließen, um die Ausschußberatungen nicht unnötig zu verzögern. Ich bitte das Haus, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821206500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Schmidt (München).

Manfred Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0821206600
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, daß sich durch den Zwei-Instanzen-Zug bei den Mietverfahren eine große Zersplitterung ergeben hat. Ich möchte nur ganz kurz darlegen, was mich vor allen Dingen, der ich Berichteistatter bei uns war und mich auch dafür eingesetzt habe, daß wir diesen Rechtsentscheid bekommen, hauptsächlich bewogen hat. Ich habe Erfahrungen aus einer Stadt — ich komme aus München —, wo zwei Landgerichte vorhanden sind und wo es an diesen beiden Landgerichten in der gleichen Stadt völlig unterschiedliche Rechtsprechung zu diesen Problemen gibt. Das trägt natürlich dazu bei, daß sich weder der Mieter vorstellen kann, was ihn erwartet, wenn er einen Prozeß beginnt, noch ein Jurist in der Lage ist, einem Rechtsuchenden zu sagen: Da ist es aussichtsreich, einen Prozeß zu führen, oder dort ist es nicht aussichtsreich, weil die Rechtsprechung so total zersplittert ist.
Mich dafür einzusetzen, dazu hat mich ferner die Tatsache veranlaßt, daß wir an einem der Münchener Landgerichte, nämlich am Landgericht München I — ich sage das so deutlich —, eine extrem mieterfeindliche Rechtsprechung haben. Ich möchte das an drei bis vier Beispielen erläutern. Erstens hat das Landgericht München I entgegen dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut die Drei-Jahre-Sperrfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verkürzt. Sie hat beispielsweise im Fall eines schwerkranken und schwerbeschädigten Rentners, der nur über ein kleines Einkommen verfügte, die Anwendung der Sozialklausel abgelehnt. Sie macht bei Modernisierung den Mieter fast völlig rechtlos, und sie trägt auch dazu bei, daß der Mieter bei Investitionen, die der Mieter wohlgemerkt mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, fast entschädigungslos enteignet wird. Ich habe es als sehr unpassend empfunden, daß sich der Staatssekretär im bayerischen Justizministerium, Herr Vorndran, ausdrücklich vor die Entscheidungen des Gerichts gestellt hat. Es ist sowieso ein sehr ungewöhnlicher Vorgang. Aber allein daran, daß er offensichtlich das Bedürfnis verspürt hat, können Sie erkennen, wie umstritten diese Rechtsprechung ist.
Das hat mich wesentlich mit dazu bewogen, dem zuzustimmen, daß wir die Möglichkeit schaffen, bei Abweichungen eine andere Entscheidung herbeizuholen. Außerdem ist es richtig — und das ist das günstige Moment; es gibt auch ungünstige Momente beim Rechtsentscheid —, daß der Entscheid erstens nicht viel Zeit in Anspruch nimmt und daß



Schmidt (München)

zweitens keine Kosten durch diesen Entscheid entstehen. Das Ungünstige dabei ist, daß es eine Art Vorabentscheidung ist und daß es kein neues Rechtsmittel gibt. Wenn also dieser Entscheid nicht eingeholt wurde, kann auch eine ungünstige Entscheidung eines solchen Gerichts nicht korrigiert werden.
Alles in allem möchte ich zur Wiederbelebung des Rechtsentscheids folgendes sagen. Herr Kollege Bötsch hat darauf hingewiesen, daß wir ihn im Bereich der Sozialklausel hatten. Damals sind insgesamt, wenn ich es recht in Erinnerung habe, nur 13 Entscheidungen ergangen. Seit 1973 hat er keine Rolle mehr gespielt. Ich möchte mir zweierlei erhoffen, erstens einmal, daß das von uns jetzt geschaffene bzw. wiederbelebte Institut des Rechtsentscheids eine größere juristische Bedeutung bekommt, um der Zersplitterung entgegenzuwirken. Außerdem — das ist eine persönliche Anmerkung vor mir — hoffe ich, daß nach Einführung des Rechtsentscheids künftig dort, wo extrem einseitig, meistens sehr mieterfeindlich entschieden wird, diese Rechtsprechung gestoppt wird, damit wir zu einer vernünftigen Anwendung eines Gesetzes kommen, das den Schwachen schützen soll, das dem Mieter, der sowieso keine sehr starke Stellung gegenüber dem Vermieter hat, mehr Rechte, mehr Möglichkeiten und mehr Chancen auf ein gerechtes Urteil gibt.

(Beifall bei der SPD)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821206700
Das Wort hat der Abgeordnete Gattermann.

Hans H. Gattermann (FDP):
Rede ID: ID0821206800
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will das Ja der FDP-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf begründen, und zwar nicht mit einer Schelte an der königlichbayerischen Rechtsprechung.
Das Mietrecht stellt eine der sensibelsten Rechtsmaterien dar. Denn ausnahmslos jeder Bürger in diesem Lande ist davon betroffen, sei es als Mieter, sei es als Vermieter oder sei es in beiden Rollen. Auch der selbstnutzende Eigentümer ist spätestens dann davon betroffen, wenn er einmal, aus welchem Grunde auch immer, vorübergehend oder auf Dauer sein Eigentum von Dritten nutzen lassen will.
Soweit ich es übersehe, gibt es auch keine Rechtsmaterie, in der ein synallagmatisches Rechtsverhältnis so weitgehend bis ins formale Detail durch unabdingbare Normen des Gesetzgebers strukturiert ist. Deshalb nimmt es nicht wunder, daß gerade in. diesem Rechtsgebiet das Bedürfnis nach Rechtsklarheit und Rechtssicherheit besonders deutlich ausgeprägt ist. Denn soweit es sich um Wohnraummietverhältnisse handelt, sind wirtschaftliche und existenziell-menschliche und zwischenmenschliche Beziehungen eng verwoben. An dieser Rechtssicherheit und Rechtsklarheit hapert es.
Der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes macht an wenigen exemplarischen Beispielen deutlich, wie unterschiedlich derselbe Lebenssachverhalt von den Gerichten beurteilt
wird. Da gibt es diametral gegensätzliche Rechtsprechung nicht nur in unterschiedlichen Regionen, es gibt sie auf engstem Raume. Die Rechtsprechung ist teilweise nicht nur von Landgericht zu Landgericht unterschiedlich, teilweise urteilen Kammern ein und desselben Landgerichts höchst gegensätzlich. Die Einzelfrage danach, was recht sei, ist also nicht nur von der Zufälligkeit des Wohnortes abhängig. Sie kann auch von der Zufälligkeit des Anfangsbuchstabens des Familiennamens abhängig sein. Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits von einer beachtlichen Rechtsunsicherheit und Rechtszersplitterung gesprochen.
Folgerichtig hat die Bundesregierung in dem genannten Bericht angekündigt, daß sie mit der Zielorientierung „Rechtsvereinheitlichung" initiativ zu werden gedenke.
Die. Vorlage der Opposition auf Drucksache 8/3357 traf also nicht nur auf einen breiten Konsens, sie fand auch — um es bildhaft auszudrücken — einen wohlvorbereiteten und wohlgedüngten Boden sowie eine kurzfristig zur Aussaat bereite Bundesregierung vor. Das soll allerdings das Verdienst der Opposition, hier die Initialzündung gegeben zu haben, nicht schmälern, wobei ich anmerken möchte: Der Rechtsentscheid für alle Rechtsfragen, die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergeben oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betreffen, wäre auch ohne diese Initiative wohl noch in dieser Legislaturperiode gekommen.
Der Lösungsansatz, Rechtsvereinheitlichung mit Hilfe des Rechtsentscheides zu erzielen, war vorgegeben. Der Rechtsentscheid für Streitfragen aus der Sozialklausel ist seit 1968 gemäß Art. III Abs. 1 des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften Bestandteil des Wohnungsmietrechts. Es bot sich also an, diese Regelung auf alle Rechtsfragen auszudehnen, „die sich aus einem Mietvertragsverhältnis über Wohnraum ergeben oder den Bestand eines solchen Mietvertragsverhältnisses betreffen", wie die im Rechtsausschuß endgültig gefundene Formulierung lautet.
Die Gründe, die bereits seinerzeit für das Instrument „Rechtsentscheid" statt Eröffnung eines neuen Instanzenzuges sprachen, gelten auch heute noch unverändert. Die ortsnahe erstinstanzliche Zuständigkeit der Amtsgerichte muß erhalten bleiben. Die Eröffnung eines weiteren Rechtszuges nach dem Landgericht als Berufungsinstanz kommt nach der Systematik der Gerichtsverfassung nicht in Frage. Eine uferlose Befassung von Obergerichten mit Mietstreitigkeiten würde eine Kapazitätsausweitung der Tätigkeit dieser Obergerichte erfordern, die nicht vertretbar ist. Die durchgängige Verlängerung von Mietstreitigkeiten läge nicht im Interesse der Betroffenen. Die mit der Eröffnung eines neuen Instanzenzuges verbundene Verteuerung der Prozesse wäre gleichfalls unvertretbar und läge nicht im Interesse der Betroffenen. Schließlich kann man inzwischen anfügen, daß sich dieser Rechtsentscheid bei der Sozialklausel, solange dies noch sehr relevant war, d. h. vor Einführung des Zweiten



Gattermann
Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, auch bewährt hat.
Meine Damen und Herren, aus dieser rechtspolitischen Sicht stimmt meine Fraktion der Vorlage zu.
Lassen Sie mich noch anfügen, daß diese Zustimmung auch aus wohnungspolitischer Sicht aus voller Überzeugung erfolgt. Sie wissen, daß der private Mietwohnungsbau vom Volumen her in die Kategorie der Quantité négligeable abgesackt ist. Man investiert in diesem Marktbereich nicht mehr. Es gehört nicht in den Rahmen dieser Debatte, hierzu nun Ursachenforschung anzustellen. Bezogen auf den vorliegenden Gesetzentwurf sollte es aber erlaubt sein, darauf hinzuweisen, daß zu der Vielzahl von Faktoren, die für Investitionsentscheidungen maßgeblich sind, auch die rechtliche Kalkulierbarkeit der Bewirtschaftungsmöglichkeiten des Investitionsgutes gehört. Verunsicherungen in diesem Bereich haben deshalb zwangsläufig negative Auswirkungen. Wenn also durch Vereinheitlichung der Rechtsprechung das geltende Mietrecht — jedenfalls in der Anwendung der Gerichte — kalkulierbar wird, dann ist ein winziger Beitrag zur Ausschaltung negativer Einflüsse erbracht.
Lassen Sie mich anfügen, daß ich leider das Wort „winziger Beitrag" benutzen mußte, weil im Bereich des materiellen Mietrechts die Gesamtaufgabe der Untersuchung negativer Auswirkungen auf das Investitionsverhalten und der Durchführung entsprechender Gesetzeskorrekturen für die nächste Legislaturperiode noch als große Aufgabe vor uns liegt. Und auch dann ist das Problem der Wiederbelebung der Investitionstätigkeit beileibe nicht gelöst. Denn die Schlüsselprobleme liegen natürlich im wirtschaftlichen Bereich und werden gekennzeichnet durch die Stichworte Leistungskraft und Leistungsbereitschaft der Wohnungsbenutzer, Bodenpreis, Herstellungskosten und Bewirtschaftungskosten, ihre Situation, Entwicklung und Finanzierung. Lassen Sie mich schon jetzt dafür plädieren, daß wir an diese schwierige Aufgabe im 9. Deutschen Bundestag alle miteinander jenseits aller Ideologien herangehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie müssen häufiger auf unsere Vorschläge eingehen, Herr Gattermann!)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0821206900
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe die §§ 1 bis 3, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dies ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein.
Das Wort wird nicht mehr gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz im ganzen zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Wir haben noch über die Beschlußempfehlung unter Nr. 2 der Drucksache 8/3783 abzustimmen, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 23. April 1980, 12 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.