Rede von
Hugo
Brandt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Regenspurger, es ist verständlich, daß Sie ein wenig gekitzelt haben. Wir haben darauf reagiert und haben gelacht. Sie hatten also Erfolg damit. Ich glaube aber, damit sollte man dieses Kapitel beenden.
Ich weiß auch, daß die Geschichte dieses Gesetzes kein Ruhmesblatt ist. Darüber brauchen wir miteinander nicht zu diskutieren. Es wäre ein abendfüllendes Programm, wenn man hier in alle Facetten der Diskussion einsteigen wollte. Ich komme vielleicht noch einmal kurz darauf zurück.
Ich will zunächst noch einmal festhalten, worum es jetzt geht. Sie haben es schon gesagt, ich will es noch einmal zusammenfassen:
Erstens. Im familienpolitischen Teil dieses Gesetzes über Teilzeitarbeit erfolgt eine Erweiterung dessen, was es jetzt schon gibt. Seither konnten Personen, Beamte, die Kinder betreut haben — in der Regel waren dies fast ausschließlich Frauen —, von der Regelung Gebrauch machen, wenn sie Kinder bis zum 16. Lebensjahr hatten, und dies zwölf Jahre lang. Jetzt sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt, und die Teilzeitregelung kann 15 Jahre lang in Anspruch genommen werden. Das ist der eine Teil, der, glaube ich, auch von Anfang an unstrittig war.
Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem, was uns besonders auf den Nägeln gebrannt hat und was auch, wie sie hier richtig bemerkt haben, dem Bundesrat besonders am Herzen gelegen hat, nämlich in jenem Bereich, in dem ein öffentliches Interesse bestand, für Beamte Teilzeitarbeit einzuführen, dies auch tatsächlich tun zu können. Dafür haben wir jetzt die Möglichkeit geschaffen. Im Klartext heißt dies: im Lehrerbereich. Ich denke, daß die Länder dies jetzt in eigener Verantwortung sehr schnell umsetzen werden.
Sie haben auch recht, wenn Sie sagen, das alles hätten wir früher haben können. Es gab aber eine ganze Reihe vop Diskussionen über die Frage, ob man die Teilzeitregelung weiter ausdehnen, noch für weitere Beamtenbereiche einführen solle. Aus verschiedenen Gründen ist dies gescheitert, nicht zuletzt, Herr Kollege Regenspurger, auch aus Gründen, die sich aus einer Anhörung ergeben haben. Es waren — jetzt gar nicht im bösen Sinne gemeint — beamtenideologische Gründe, daß der Beamte nämlich dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen habe. Insofern wurde Teilzeitarbeit als sehr problematisch angesehen, sofern sie nicht besonders begründet wird.
Wir haben uns darauf zurückgezogen. Es ist richtig, daß wir in unseren ersten, im Innenausschuß einvernehmlich verabschiedeten Entwurf dabei über die Vorschriften, die heute verabschiedet werden sollen, hinaus Regelungen aufgenommen haben. Sie haben sie erwähnt: für die über Fünfundfünfzigjährigen, und, soweit sie schwerbehindert sind, die Zweiundfünfzigjährigen.
Die vorgeschlagenen Regelungen erklären sich daraus, daß das Gesetz ohnehin nur eine längstens achtjährige Teilzeitarbeit vorzieht. Seine Geltung soll im übrigen bis zum 31. Dezember 1985 begrenzt sein. Dann soll es entweder auslaufen oder erneuert oder modifiziert werden. Das muß man dann sehen. Es ist also eines der wenigen Gesetze, die eine Auslaufzeit haben und deren Geltung befristet ist. Man wird 1985 darüber zu befinden haben, was damit geschieht.
Es liegt mir daran, auf eines nochmals hinzuweisen, damit man kein schiefes Bild bekommt. Auseinandersetzungen haben nicht nur bei uns, sondern auch bei Ihnen, wenngleich mit anderer Gewichtung, zwischen Sozialpolitikern auf der einen und Innenpolitikern auf der anderen Seite stattgefunden. Diese tiefgreifenden Auseinandersetzungen konzentrierten sich auf einen Punkt, den man nicht auf die leichte Schulter nehmen kann: Tatsache ist, daß auch bei Teilzeitarbeit ein Beamter seine volle Altersversorgung erreichen kann. Denn das Beamtenrecht sieht vor, daß die volle Beamtenversorgung in einem Zeitraum von 35 Jahren aufgebaut wird. So kommt dies zustande. Aber in keinem Fall ist es möglich, daß Teilzeitarbeit im Arbeiter- oder Angestelltenbereich für die spätere Versorgung unschädlich ist. Das war der Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen.
Wir waren uns, glaube ich, alle einig, daß wir bei Gelegenheit des Teilzeitarbeitsgesetzes, wie immer man sonst darüber denkt, nicht das ganze Versorgungsrecht ändern können. Das hat uns beschäftigt und zu dem vorliegenden Ergebnis geführt. Man sollte diese Gründe würdigen. Wir haben keinen Grund, uns deswegen zu verstecken.
Das hat weniger mit einem Parteitagsbeschluß zu tun. Parteitagsbeschlüsse haben ihr eigenes Gewicht. Nur, man schätzt sie falsch ein, wenn man sie isoliert sieht und nicht berücksichtigt, daß besonders in diesem Fall eine lange Auseinandersetzung in unserer Fraktion stattgefunden hat. Ich weiß, daß solche Auseinandersetzungen auch bei den Kollegen in der FDP und auch bei Ihnen in der CDU/CSU stattgefunden haben.