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ID0820807400

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/208 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 208. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 16615A Verzicht des Abg. Ahlers auf die Mitgliedschaft im und Eintritt des Abg. Dr. Schweitzer in den Deutschen Bundestag . . . . 16615A Begrüßung der Präsidentin des Europäischen Parlaments, Frau Simone Veil, und einer Delegation 16615 A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 16706 B Erweiterung der Tagesordnung . . . 16706B Bericht zur Lage der Nation Schmidt, Bundeskanzler 16615 D Dr. h. c. Strauß, Ministerpräsident des Frei- staates Bayern 16624 A Genscher, Bundesminister AA 16635 D Dr. Marx CDU/CSU 16642 B Brandt SPD 16650 C Hoppe FDP 16656 C Dr. Dregger CDU/CSU 16660 C Wehner SPD 16665 D Möllemann FDP 16670 A Franke, Bundesminister BMB 16674 D Graf Huyn CDU/CSU 16679 B Frau Schlei SPD 16683 A Beratung der Entschließung des Europäischen Parlaments zur sowjetischen Intervention in Afghanistan — Drucksache 8/3667 — 16686 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/2067—Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3826 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksachen 8/3495, 8/3758 — Egert SPD 16686B, 16688 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 16686 C Hölscher FDP 16690 A Höpfinger CDU/CSU 16691 D Urbaniak SPD 16693 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 Spitzmüller FDP 16694 D Grobecker SPD 16696 B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU . . . 16696 D Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . 16697B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksache 8/873 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3827 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3764 — Brandt (Grolsheim) SPD . . . . 16701B, 16703A Regenspurger CDU/CSU 16701 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16704 B Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Schulte (Unna), Spitzmüller und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht — Drucksache 8/3105 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3716 — 16705 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee- und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3769 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3745 — 16705 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Abgeltung von Kriegsschäden deutscher Staatsangehöriger in Italien — Drucksache 8/3419 —Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3744 — 16706 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien — aus Drucksache 8/3688 — Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3830 — Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3824 — 16706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung besoldungsrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften 1980 — Drucksache 8/3624 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI 16706D Regenspurger CDU/CSU 16707 C Liedtke SPD 16709 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 16710 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 — Drucksache 8/3662 — Lemmrich CDU/CSU 16711A Topmann SPD 16713A Merker FDP 16714 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 2 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3748 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll Nr. 3 vom 17. Oktober 1979 zu der am 17. Oktober 1868 in Mannheim unterzeichneten Revidierten Rheinschiffahrtsakte — Drucksache 8/3749 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Dezember 1979 zur Änderung des Vertrages vom 11. September 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten — Drucksache 8/3746 — 16717A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. März 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Mauritius zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Förderung des Handels und der Investitionstätigkeit zwischen den beiden Staaten — Drucksache 8/3747 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundeshaushaltsordnung — Drucksache 8/3785 — 16717 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes — Drucksache 8/3750 — 16717B Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge — Drucksache 8/3752 — 16717 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes — Drucksache 8/3766 — 16717 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP Förderung der Menschenrechtserziehung — Drucksache 8/3751 — 16717 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zur Unterrichtung durch die Bundesregierung UNESCO-Empfehlung über die Fortentwicklung der Weiterbildung — Drucksachen 8/1130, 8/3763 — . . . 16717D Beratung der Sammelübersicht 64 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3768 — 16718A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages - Drucksache 8/3770 — 16718B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Vierundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Aufhebbaren Vierzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Aufhebbaren Dreiundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Aufhebbaren Vierundsiebzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 8/3540, 8/3539, 8/3519, 8/3544, 8/3787 — 16718C Nächste Sitzung 16718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 208. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. März 1980 16615 208. Sitzung Bonn, den 20. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein 21. 3. Dr. van Aerssen* 20. 3. Dr. Ahrens** 21. 3. Dr. Aigner* 21. 3. Alber * 21. 3. Amling 21. 3. Dr. Bangemann* 21. 3. Dr. Bayerl 21. 3. Blumenfeld*** 20. 3. Dr. Corterier*** 21. 3. Dr. Enders** 21. 3. Fellermaier* 21. 3. Flämig*** 21. 3. Frau Geier 21. 3. Dr. Geßner** 20. 3. Kittelmann** 21. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Klepsch* 21. 3. Dr. Kreile 21. 3. Dr. Graf Lambsdorff 21.3. Lampersbach 21. 3. Lange * 20. 3. Dr. Mende** 20. 3. Milz 21. 3. Mischnick 21. 3. Dr. Müller** 21. 3. Müller (Mülheim) 21. 3. Dr. Pfennig * 21. 3. Reddemann** 20. 3. Dr. Schäuble** 21. 3. Frau Schleicher* 21. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 21. 3. Schmidt (Würgendorf) ** 21. 3. Schulte (Unna) 21. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 21. 3. Seefeld* 21. 3. Frau Tübler 21. 3. Dr. Vohrer** 20. 3. Walkhoff 21. 3. Dr. Wendig 21. 3. Wissmann 21. 3. Wuwer 21. 3. Zebisch** 20. 3.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Otto Regenspurger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute in zweiter und dritter Lesung zu verabschiedende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften eröffnet die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung für Beamtinnen und Beamte, die praktisch nur im öffentlichen Dienst beschäftigt werden können. Damit wird ein gewichtiger Beitrag zur Lösung der Lehrerarbeitslosigkeit erbracht. Des weiteren werden die schon bestehenden Möglichkeiten der Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung für Beamte und Richter mit Kindern verbessert.
    Zu den in der Öffentlichkeit diskutierten Möglichkeiten der Nebentätigkeit und zur Versorgung trifft der Gesetzentwurf eine sachgerechte Regelung, welche die Ausübung der Nebentätigkeit durch die Teilzeitbeamten erschwert und die gleichfalls die Teilzeitbeschäftigung bei der Versorgung berücksichtigt.
    Die Nebentätigkeit und die Versorgung der teilzeitbeschäftigten Beamten ist in der Öffentlichkeit durch zum Teil äußerst tendenziöse Berichte verzerrt dargestellt worden. Ich will hierzu zwei Anmerkungen machen.
    Zum einen. Es ist die Befürchtung geäußert worden, jetzt sei für den totalen Mißbrauch Tür und Tor geöffnet. Es ist gesagt worden, derselbe Steuerbeamte, der morgens die Steuererklärungen peinlich genau überprüfen solle, könne in seiner Freizeit am Nachmittag gegen gutes Geld als Steuerberater tätig werden. Diejenigen, die derartige Behauptungen aufstellen, haben den Entwurf nicht gelesen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Es muß festgehalten werden: Entgeltliche Nebentätigkeit dürfe nach dem Gesetzentwurf nicht ausgeübt werden. Ausnahmen sind wie bisher nur dann zugelassen, wenn beispielsweise wissenschaftliche, schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten nebenher ausgeübt werden.
    In diesem Zusammenhang muß ich der Bundesregierung den schweren Vorwurf machen, daß sie die dringend notwendige Reform des Nebentätigkeitsrechts in dieser Legislaturperiode trotz wiederholter öffentlicher Ankündigung nicht verwirklichen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf von der CDU/CSU: Wieder verschlafen!)

    Bundesminister Baum hat zwar hierzu den Verbänden ein Papier zugeleitet. Dies ist aber reine Spiegelfechterei; denn er weiß genau, daß er diesen Entwurf vor der Sommerpause nicht mehr durch die parlamentarischen Beratungen bringen kann.
    Zum anderen ist behauptet worden, die Beamten wollten mit der jetzt getroffenen Regelung einen Reibach machen, weil eine für sie äußerst günstige Pensionsregelung getroffen worden sei. Sie seien besser gestellt als Angestellte und Arbeitnehmer. Auch diese Mutmaßungen sind falsch.
    Die Zeiten der Teilzeitbeschäftigung werden bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit abgezogen. Des weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, daß die Steigerungssätze für die Festlegung des Ruhegehalts zusätzlich um 0,5 % — mit Ausnahme der ersten zehn Jahre — gekürzt werden. Ich räume ein, daß diese Regelungen kompliziert sind. Diejenigen, die aber leichtfertig in der Öffentlichkeit Vor-



    Regenspurger
    würfe erheben, sollten sich künftig sachkundig machen, ehe sie derartige Behauptungen aufstellen.
    Namens meiner Fraktion bekräftige ich nochmals an dieser Stelle, daß wir gegen jegliche Privilegienbildung sind, egal um welche Berufsgruppe es sich auch handeln mag. Andererseits sind wir aber nicht bereit, nur deshalb auf die Beamten einzuprügeln, weil dies öffentlichkeitswirksam ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir sind der Meinung, daß mit der Teilzeitregelung keine Privilegien geschaffen werden. Die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion wird deshalb dem Gesetzentwurf zustimmen. Wir sind der Meinung, daß alle Verantwortlichen das in ihrer Macht Stehende tun müssen, um Instrumente zu schaffen, um dem Problem der Lehrerarbeitslosigkeit beizukommen.
    Mit Ausnahme der familienpolitischen Komponente, die auf Initiative meiner Fraktion bei den Beratungen im Deutschen Bundestag eingefügt worden ist, und einer Modifikation im Versorgungsteil und bei der Nebentätigkeit stimmt der Gesetzentwurf mit dem Vorschlag des Bundesrates vom 2. September 1977 fast wörtlich überein. Der Bundesrat hatte auf Initiative der Länder Bayern und Baden-Württemberg den Gesetzentwurf eingebracht. Der erstaunte Zuhörer wird sich fragen, weshalb der Vorschlag des Bundesrates, obwohl nicht wesentlich verändert, erst nach zweieinhalbjähriger Verzögerung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird. Die Verwunderung ist gerechtfertigt, zumal Veranlassung für eine rasche Verabschiedung bestanden hätte, denn die Lehrerarbeitslosigkeit ist ein seit Jahren äußerst dringliches Problem.
    Der alleinige Grund für diese ungewöhnlich lange Beratungszeit ist die Flipflop- und Chamäleon-Taktik der Koalitionsfraktionen. Sie haben — oft in atemberaubender Geschwindigkeit — ihre Standpunkte gewechselt wie Otto Normalverbraucher sein Hemd. Ich will hier nur einige Kostproben der Stellungswechsel und Frontbegradigungen geben. Eine Verfolgung der zahllosen Richtungsänderungen im Laufe der zweieinhalb Jahre ist ohnehin nicht möglich:
    Erstens. Der Bundesregierung war die Gesetzesinitiative des Bundesrates von Anbeginn an viel zu zahm und nicht weitgehend genug. Der damalige Bundesinnenminister, Prof. Maihofer, hat Anfang Januar 1978 vor dem Deutschen Beamtenbund in Bad Kissingen in klassischem Neudeutsch wörtlich erklärt, „es sei mit timiden Palliativen nicht gedient, sondern nur mit einer drastischen Remedur". Meine Damen und Herren, wenn so Gesetze.gemacht werden, dann kann man sich vorstellen, wie dies draußen aufgenommen wird.
    Herr Baum hat im ersten Durchgang hier im Deutschen Bundestag am 29. September 1979 betont, es müsse ein gesellschaftspolitischer Schritt nach vorne getan werden. Gemeint war die uneingeschränkte Teilzeitbeschäftigung für alle Beamten nach dem Motto: „Morgens er Hausmann und sie Beamtin, nachmittags sie Hausfrau und er Beamter.
    In ähnlicher Weise äußerten sich die Vertreter der SPD und FDP — beispielsweise die Kollegen Liedtke und Dr. Wendig — hier im Plenum. Meine Fraktion wurde seinerzeit als rückständig angegriffen, weil sie vor einer uferlosen Ausdehnung der Teilzeitbeschäftigung warnte.
    Zweitens. Die Bundesregierung legte sogar einen Formulierungsvorschlag vor, der diese uneingeschränkte Teilzeitbeschäftigung vorsah. Der Entwurf wurde von fast allen Gewerkschaften und Verbänden in einem Hearing Ende 1978 als völlig unzulänglich abgelehnt. Er verschwand dann in der Folgezeit sehr schnell in der Versenkung, sprich im Papierkorb.
    Drittens. Des Dramas dritter Akt erfolgte im Mai und im Juni des vergangenen Jahres. Nachdem SPD und FDP endlich ein Einsehen hatten, daß sie mit ihren utopischen Vorstellungen nicht weiterkamen, erklärten sie sich schließlich im Innenausschuß mit einer Regelung einverstanden, die neben der jetzt getroffenen Regelung auch eine soziale Komponente vorsah, nämlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung für ältere und schwerbehinderte Beamte.
    Viertens. Dann allerdings wurde das Drama zur Groteske. Ausgerechnet den Sozialpolitikern in der SPD war diese einvernehmlich getroffene Regelung zu weitgehend. Obwohl die SPD-Bundestagsfraktion für den Vorschlag des Innenausschusses votiert hatte, setzte sie im Dezember letzten Jahres einen Parteitagsbeschluß durch. Auf Grund dieser Initiative wurde ausgerechnet die soziale Komponente wieder gestrichen. Den Sozialpolitikern der SPD ist es zu danken, daß schwerbehinderte und ältere Beamte nicht, wie vorgesehen, ab dem 52. bzw. dem 55. Lebensjahr in Teilzeit gehen können. Das nenne ich praktizierte Sozialpolitik. Es mutet deshalb wie ein schlechter Witz an, wenn in Presseerklärungen die jetzt getroffene und praktisch vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung als der große Wurf der Koalition hingestellt wird.
    Ich habe diese Entwicklung deshalb so eingehend dargestellt, weil damit wieder einmal deutlich geworden ist, daß innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion uneingeschränkt das imperative Mandat gilt.

    (Berger [Herne] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Parteitagsbeschlüsse werden ergeben und bedingungslos vollzogen.

    (Berger [Herne] [CDU/CSU]: Sogar von der FDP!)

    Noch schlimmer ist aber, daß auch die FDP, die so gerne ihre Selbständigkeit betont, die Beschlüsse des SPD-Parteitages gehorsam vollzieht.

    (Berger [Herne] [CDU/CSU]: Hört! Hört!)

    Wie anders ist es zu erklären, daß die FDP entgegen dem früheren Votum ihrer Fraktion dem Beschluß des SPD-Parteitages gefolgt ist?
    Meine Damen und Herren, es wird Zeit, dieses Buch so schnell wie möglich zuzuschlagen. Das Kapitel, das hier geschrieben wurde, ist kein Ruhmesblatt für den Parlamentarismus in unserem Staate. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf muß unverzüg-



    Regenspurger
    lieh verabschiedet werden. Die Länder, die die Betroffenen sind, haben einen berechtigten Anspruch, daß endlich die gesetzliche Grundlage geschaffen wird, um Maßnahmen zur Lösung des Problems der Lehrerarbeitslosigkeit zu treffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Brandt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Regenspurger, es ist verständlich, daß Sie ein wenig gekitzelt haben. Wir haben darauf reagiert und haben gelacht. Sie hatten also Erfolg damit. Ich glaube aber, damit sollte man dieses Kapitel beenden.
    Ich weiß auch, daß die Geschichte dieses Gesetzes kein Ruhmesblatt ist. Darüber brauchen wir miteinander nicht zu diskutieren. Es wäre ein abendfüllendes Programm, wenn man hier in alle Facetten der Diskussion einsteigen wollte. Ich komme vielleicht noch einmal kurz darauf zurück.
    Ich will zunächst noch einmal festhalten, worum es jetzt geht. Sie haben es schon gesagt, ich will es noch einmal zusammenfassen:
    Erstens. Im familienpolitischen Teil dieses Gesetzes über Teilzeitarbeit erfolgt eine Erweiterung dessen, was es jetzt schon gibt. Seither konnten Personen, Beamte, die Kinder betreut haben — in der Regel waren dies fast ausschließlich Frauen —, von der Regelung Gebrauch machen, wenn sie Kinder bis zum 16. Lebensjahr hatten, und dies zwölf Jahre lang. Jetzt sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt, und die Teilzeitregelung kann 15 Jahre lang in Anspruch genommen werden. Das ist der eine Teil, der, glaube ich, auch von Anfang an unstrittig war.
    Der zweite Teil beschäftigt sich mit dem, was uns besonders auf den Nägeln gebrannt hat und was auch, wie sie hier richtig bemerkt haben, dem Bundesrat besonders am Herzen gelegen hat, nämlich in jenem Bereich, in dem ein öffentliches Interesse bestand, für Beamte Teilzeitarbeit einzuführen, dies auch tatsächlich tun zu können. Dafür haben wir jetzt die Möglichkeit geschaffen. Im Klartext heißt dies: im Lehrerbereich. Ich denke, daß die Länder dies jetzt in eigener Verantwortung sehr schnell umsetzen werden.
    Sie haben auch recht, wenn Sie sagen, das alles hätten wir früher haben können. Es gab aber eine ganze Reihe vop Diskussionen über die Frage, ob man die Teilzeitregelung weiter ausdehnen, noch für weitere Beamtenbereiche einführen solle. Aus verschiedenen Gründen ist dies gescheitert, nicht zuletzt, Herr Kollege Regenspurger, auch aus Gründen, die sich aus einer Anhörung ergeben haben. Es waren — jetzt gar nicht im bösen Sinne gemeint — beamtenideologische Gründe, daß der Beamte nämlich dem Dienstherrn seine ganze Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen habe. Insofern wurde Teilzeitarbeit als sehr problematisch angesehen, sofern sie nicht besonders begründet wird.
    Wir haben uns darauf zurückgezogen. Es ist richtig, daß wir in unseren ersten, im Innenausschuß einvernehmlich verabschiedeten Entwurf dabei über die Vorschriften, die heute verabschiedet werden sollen, hinaus Regelungen aufgenommen haben. Sie haben sie erwähnt: für die über Fünfundfünfzigjährigen, und, soweit sie schwerbehindert sind, die Zweiundfünfzigjährigen.
    Die vorgeschlagenen Regelungen erklären sich daraus, daß das Gesetz ohnehin nur eine längstens achtjährige Teilzeitarbeit vorzieht. Seine Geltung soll im übrigen bis zum 31. Dezember 1985 begrenzt sein. Dann soll es entweder auslaufen oder erneuert oder modifiziert werden. Das muß man dann sehen. Es ist also eines der wenigen Gesetze, die eine Auslaufzeit haben und deren Geltung befristet ist. Man wird 1985 darüber zu befinden haben, was damit geschieht.
    Es liegt mir daran, auf eines nochmals hinzuweisen, damit man kein schiefes Bild bekommt. Auseinandersetzungen haben nicht nur bei uns, sondern auch bei Ihnen, wenngleich mit anderer Gewichtung, zwischen Sozialpolitikern auf der einen und Innenpolitikern auf der anderen Seite stattgefunden. Diese tiefgreifenden Auseinandersetzungen konzentrierten sich auf einen Punkt, den man nicht auf die leichte Schulter nehmen kann: Tatsache ist, daß auch bei Teilzeitarbeit ein Beamter seine volle Altersversorgung erreichen kann. Denn das Beamtenrecht sieht vor, daß die volle Beamtenversorgung in einem Zeitraum von 35 Jahren aufgebaut wird. So kommt dies zustande. Aber in keinem Fall ist es möglich, daß Teilzeitarbeit im Arbeiter- oder Angestelltenbereich für die spätere Versorgung unschädlich ist. Das war der Ausgangspunkt der Auseinandersetzungen.
    Wir waren uns, glaube ich, alle einig, daß wir bei Gelegenheit des Teilzeitarbeitsgesetzes, wie immer man sonst darüber denkt, nicht das ganze Versorgungsrecht ändern können. Das hat uns beschäftigt und zu dem vorliegenden Ergebnis geführt. Man sollte diese Gründe würdigen. Wir haben keinen Grund, uns deswegen zu verstecken.
    Das hat weniger mit einem Parteitagsbeschluß zu tun. Parteitagsbeschlüsse haben ihr eigenes Gewicht. Nur, man schätzt sie falsch ein, wenn man sie isoliert sieht und nicht berücksichtigt, daß besonders in diesem Fall eine lange Auseinandersetzung in unserer Fraktion stattgefunden hat. Ich weiß, daß solche Auseinandersetzungen auch bei den Kollegen in der FDP und auch bei Ihnen in der CDU/CSU stattgefunden haben.