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ID0820505800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/205 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 205. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Inhalt: Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3696 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3711 — Dr. von Geldern CDU/CSU 16369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen — Verkehrslärmschutzgesetz —— Drucksache 8/1671 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3731 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) — Drucksache 8/3730 — Dr. Jobst CDU/CSU 16371 D Hanz CDU/CSU 16374A Daubertshäuser SPD 16376 A Hoffie FDP 16378 D Volmer CDU/CSU 16381 C Frau Dr. Hartenstein SPD 16383 C Paterna SPD 16385 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 16386 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 16387 B Dr. Gruhl fraktionslos 16389 A Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 16390 C Zweite Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3723 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3614 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU 16391 D Wiefel SPD 16394A Merker FDP 16395 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Laufs, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Gerster (Mainz), Schwarz, Berger (Herne), Volmer, Broll, Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau), Krey, Dr. Wittmann (München), Biechele, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Dr. George und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes — Drucksache 8/3608 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/3703 — in Verbindung mit Beratung des Zweiten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/3570 — Dr. Laufs CDU/CSU 16397 C Dr. Wernitz SPD 16399 D Dr. Wendig FDP 16402 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 16405A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 16407 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/3360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3729 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/3728 — de Terra CDU/CSU 16426 D Gerstl (Passau) SPD 16428 A Jung FDP 16429 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten — Drucksache 8/3264 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3715 — 16430 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu den beiden Gedenkstättenabkommen vom 5. März 1956 — Drucksache 8/3359 — Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/3721 — 16430 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr — Drucksache 8/3553 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3724 — 16430 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 30. November 1978 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/3223 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3737 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3736 — 16430 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. September 1978 zu dem Abkommen vom 17. April 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern — Drucksache 8/3225 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3735 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3734 — 16431 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Langguth, Franke, Frau Dr. Wex, Frau Verhülsdonk, Broll, Dr. George, Spranger, Dr. Laufs, Frau Schleicher, Burger, Dr. Miltner, Dr. Stark (Nürtingen), Gerster (Mainz), Neuhaus, Berger (Herne), Regenspurger, Krey, Volmer, Biechele, Dr. Hoffacker, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Meyer zu Bentrup, Höpfinger, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Grundprobleme der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3069, 8/3299 — Dr. Langguth CDU/CSU 16431 D Brandt (Grolsheim) SPD 16436 A Eimer (Fürth) FDP 16438 C Baum, Bundesminister BMI 16440 B Braun CDU/CSU 16444 A Kuhlwein SPD 16446A Wolfgramm (Göttingen) FDP 16450 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 16451 D Dr. George CDU/CSU 16454 B Glombig SPD 16457 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 16460 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 5. Februar 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Bau und die Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück — Drucksache 8/3464 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3722 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3621 — 16464 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen — Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/3361, 8/3698 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/2860, 8/3500 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zum Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/2867, 8/3501 — Baron von Wrangel CDU/CSU 16464 D Mattick SPD 16466 B Merker FDP 16468 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Volmer, Wimmer (Mönchengladbach) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/3402 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Spranger CDU/CSU 16470 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16473 C Dr. Wendig FDP 16476 B Baum, Bundesminister BMI 16478 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Pohlmann, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Zimmermann, Dr. Dregger, Kraus, Schröder (Lüneburg), Gerstein, Dr. van Aerssen, Dr. Becker (Frankfurt), Besch, Biehle, Dr. Bötsch, Ey, Dr. Friedmann, Dr. von Geldern, Gerster (Mainz), Glos, Haase (Kassel), Hartmann, Helmrich, Dr. Hennig, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Graf Huyn, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Köhler (Wolfsburg), Kroll-Schlüter, Frau Krone-Appuhn, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Mikat, Dr. Müller, Dr. Narjes, Frau Pieser, Dr. Pinger, Regenspurger, Schedl, Sick, Graf Stauffenberg, Wimmer (Mönchengladbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Sprecherausschüssen für Leitende Angestellte — Drucksache 8/3490 — Pohlmann CDU/CSU 16482 D Rappe (Hildesheim) SPD 16485 A Schmidt (Kempten) FDP 16486 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 8/3661 — 16488 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Hasinger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Dr. Neumeister, Burger, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Braun, Dr. Reimers, Frau Männle, Geisenhofer, Frau Geier, Bühler (Bruchsal), Müller (Berlin), Neuhaus, Dr. Becker (Frankfurt) und der Fraktion der CDU/ CSU Aufhebung des Erlasses des Bundesgesundheitsamtes über den Kontakt mit Bundestagsabgeordneten — Drucksache 8/3609 — Hasinger CDU/CSU 16488 C Jaunich SPD 16490 C Schmidt (Kempten) FDP 16492 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 16493 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/3686 — 16493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Empfehlung zum Schutz von beweglichem Kulturgut b) Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Statistiken über Wissenschaft und Technologie c) Überarbeitete Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Erziehungsstatistiken — Drucksachen 8/3109, 8/3709 — . . . 16493 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 21/79 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1979 für Bananen) Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 1/80 — Zollkontingent 1980 für Bananen) — Drucksachen 8/3538, 8/3541, 8/3710 — 16494A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates — betreffend die Grenzwerte für die Ableitungen von Quecksilber in die Gewässer durch den Sektor Alkalichloridelektrolyse — betreffend die Qualitätsziele für die Gewässer, in die der Sektor Alkalichloridelektrolyse Quecksilber ableitet — Drucksachen 8/3161, Nr. 55, 8/3704 — 16494 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates — über die Grenzwerte für Einleitungen von Aldrin, Dieldrin und Endrin in die Gewässer der Gemeinschaft — über die zu erreichenden Qualitätsziele für Gewässer, in welche Aldrin, Dieldrin und Endrin eingeleitet werden — Drucksachen 8/3025 Nr. 7, 8/3705 — . 16494 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Richtlinie des Rates über Gesundheitsvorschriften, denen die zur Herstellung von wärmebehandelter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 V Milch bestimmte rohe Milch entsprechen muß Entwurf einer Richtlinie des Rates über Gesundheitsvorschriften für die Herstellung von wärmebehandelter Milch, die zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmt ist — Drucksachen 8/3612, 8/3642 — . . . 16494C Fragestunde — Drucksache 8/3738 vom 29. 02. 1980 — Einreise von Eritreern mit gefälschten Pässen in die Bundesrepublik Deutschland seit Ende 1979 MdlAnfr A58 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 16408 C, D, 16409 A ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16408D, 16409 A ZusFr Spranger CDU/CSU 16409A Belastung des Raums Oker/Harlingerode mit Schwermetall SchrAnfr B28 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Linde SPD SchrAnfr B29 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Linde SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16409 C, D, 16410 A, B, C, D, 16411 A, B, C ZusFr Dr. Linde SPD . . . . 16409D, 16410A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 16410 C ZusFr Dr. Wendig FDP 16410 D ZusFr Kühbacher SPD 16411A ZusFr Frau von Bothmer SPD 16411 B ZusFr Oostergetelo SPD 16411 C Dauer des Asylanerkennungsverfahrens MdlAnfr A56 29.02.80 Drs 08/3738 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16411D, 16412 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 16412A ZusFr Spranger CDU/CSU 16412 B ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16412 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 16412C ZusFr Urbaniak SPD 16412D Anzahl der Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1979 MdlAnfr A59 29.02.80 Drs 08/3738 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 16413 A, B, C, D, 16414 A, B, C, D, 16415 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 16413B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16413 D ZusFr Broll CDU/CSU 16414A ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 16414A ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16414A ZusFr Urbaniak SPD 16414D ZusFr Lintner CDU/CSU 16414D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16415A ZusFr Dr. Penner SPD 16415B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16415 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 16415C Darstellung des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR in der Zeitschrift „Sowjetunion heute" MdlAnfr A84 29.02.80 Drs 08/3738 Josten CDU/CSU MdlAnfr A85 29.02.80 Drs 08/3738 Josten CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16415D, 16416 A, B, C, D, 16417A ZusFr Josten CDU/CSU . . 16415D, 16416A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16416A, C Zusfr Dr. Czaja CDU/CSU 16416 D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 16417A Solidarität mit der amerikanischen Regierung in Fragen des Osthandels angesichts der sowjetischen Intervention in Afghanistan MdlAnfr A88 29.02.80 Drs 08/3738 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16417 B ,C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16417 C ZusFr Broll CDU/CSU 16417 C ZusFr Lintner CDU/CSU 16417D Maßnahmen gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und Linderung des Schicksals sowjetischer Regimekritiker MdlAnfr A89 29.02.80 Drs 08/3738 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16418 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16418 A ,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16418 C Einreisegenehmigung für Angehörige vietnamesischer Flüchtlinge MdlAnfr A90 29.02.80 Drs 08/3738 Walkhoff SPD VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16418 C, D, 16419A ZusFr Walkhoff SPD 16418D, 16419A Aufnahme von Flüchtlingen aus Indochina in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A91 29.02.80 Drs 08/3738 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16419 B ,C ,D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . . 16419 C ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 16419 C Hungersnot in OstTimor MdlAnfr A92 29.02.80 Drs 08/3738 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16419D, 16420A, B ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 16420 A ZusFr Josten CDU/CSU 16420 B ZusFr Frau Erler SPD 16420 B Tagungen des Ministerkomitees des Europarats außerhalb Frankreichs MdlAnfr A93 29.02.80 Drs 08/3738 Frau von Bothmer SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16420C, 16421 A ZusFr Frau von Bothmer SPD . 16420D, 16421A Unterbindung von Waffenlieferungen an El Salvador MdlAnfr A95 29.02.80 Drs 08/3738 Thüsing SPD MdlAnfr A96 29.02.80 Drs 08/3738 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16421 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 16421 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16421 C Zahlungen der Goethe-Institute an „Schriftsteller" sowie Kulturpolitik der Institutsleiter MdlAnfr A97 29.02.80 Drs 08/3738 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A98 29.02.80 Drs 08/3738 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16421D, 16422 B, C, D, 16423 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 16422 B, C, 16423C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 16422 C ZusFr Thüsing SPD 16422 D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 16423A Hilfestellung bei der Finanzierung der Acción Democrática Espanola durch den deutschen Generalkonsul in Malaga MdlAnfr A99 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Erler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16423D, 16424A ZusFr Frau Erler SPD 16423D, 16424A ZusFr Thüsing SPD 16424 A Kosten für die Otto-Hahn-Gedenkmünze MdlAnfr A62 29.02.80 Drs 08/3738 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 16424 B, C, D ZusFr Kolb CDU/CSU 16424C, D Herstellungskosten und Kosten der Wiedereinschmelzung der Otto-Hahn-Gedenkmünze sowie Kosten der Ersatzprägung MdlAnfr A63 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A64 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16424 D, 16425 A, B, C, D, 16426 A ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . . 16425 A, B, C, D ZusFr Kolb CDU/CSU 16425 B ZusFr Broll CDU/CSU . . . . 16425D, 16426A Gewährung von Bundeshilfen an Unternehmen, in deren Vorstand zum Zeitpunkt der Zusage von Bundeshilfen ehemalige Bundesminister oder Staatssekretäre saßen MdlAnfr A66 29.02.80 Drs 08/3738 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16426 B Nächste Sitzung 16494 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16495* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 16369 205. Sitzung Bonn, den 6. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 6. 3. Dr. Ahrens *** 6. 3. Dr. Aigner * 7. 3. Alber* 7. 3. Dr. Bangemann* 7. 3. Dr. Bayerl 7. 3. Dr. Blüm 7. 3. Blumenfeld* 7. 3. Dr. Böhm (Melsungen) ** 7. 3. Burger 7. 3. Dr. Enders** 7. 3. Eymer 7. 3. Fellermaier* 7. 3. Frau Dr. Focke* 7. 3. Friedrich (Würzburg) * 6. 3. Dr. Früh* 7. 3. Dr. Fuchs * 6. 3. Frau Geier 7. 3. Genscher 7. 3. Dr. Gradl 6. 3. Haberl 7. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenograhischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz** 7. 3. Katzer* 7. 3.. Dr. h. c. Kiesinger 7. 3. Dr. Klepsch* 7. 3. Dr. Kreile 7. 3. Lange* 7. 3. Lücker* 7. 3. Luster * 7. 3. Milz 7. 3. Pfeifer 6. 3. Dr. Pfennig* 7. 3. Rosenthal 7. 3. Schäfer (Offenburg) 7. 3. Schedl 7. 3. Frau Schleicher* 7. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 7. 3. Schmidt (Hamburg) 7. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 6. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 7. 3. Schulte (Unna) 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 7. 3. Sieglerschmidt* 7. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 7. 3. Stöckl 7. 3. Frau Tübler 7. 3. Vogel (Ennepetal) 7. 3. Dr. Vohrer** 7. 3. Frau Dr. Walz* 7. 3. Wawrzik* 7. 3. Wittmann (Straubing) 7. 3. Dr. Zimmermann 6. 3.
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    Rede von Prof. Dr. Paul Laufs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung hat am 12. November 1976 bei der Verabschiedung des Bundesdatenschutzgesetzes im Bundesrat erklärt, eine Novellierung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode könne sich durchaus als notwendig erweisen, wie das immer der Fall sei, wenn gesetzgeberisches Neuland betreten werde.
    In der Tat, seit seiner Verkündung erhält dieses Gesetz von allen Seiten schlechte Noten. Inzwischen liegt eine Fülle praktischer Erfahrungen vor, die eine Novellierung mit wesentlichen Verbesserungen unumgänglich machen. Die Bundesregierung bestätigte bei der Datenschutzdebatte am 28. Juni vergangenen Jahres selbst: Die Zeit zum Handeln ist gekommen. Aber sie handelt nicht. Sie schaut untätig zu, wie CDU und CSU Thesen zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zur Diskussion stellen und einen umfangreichen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag einbringen. Sie überläßt es nunmehr SPD und FDP, ihr Handlungsdefizit mit einer eilig zusammengestellten Verlegenheitslösung zu überspielen, die man nach allen wohltönenden Absichtserklärungen der SPD und FDP nicht anders als dürftig, als enttäuschend und in Teilen als von zweifelhaftem Wert bezeichnen kann.

    (Broll [CDU/CSU]: Sehr gut!)

    Das Datenschutzrecht als ein neues Rechtsgebiet muß schrittweise ausgestaltet werden. Aber mit solchen Schritten der SPD und FDP kann man nicht einmal die Datenschutzgesetzgebung der Länder einholen. Wir meinen, die datenschutzbewußten Bürger sollten nicht mit geringfügigen, dem schönen Schein dienenden Korrekturen abgespeist werden.



    Dr. Laufs
    Wenn die CDU/CSU, die 1976 dem Bundesdatenschutzgesetz ihre Zustimmung versagt hat, nunmehr einen umfassenden Änderungsentwurf zu diesem Gesetz vorlegt, so will sie es damit nicht in seiner Konzeption als bewährt und richtungweisend anerkennen, sondern seinen Mängeln und seiner Unvollkommenheit abhelfen. Die Union weiß sich dabei an die Kontinuität des Rechts gebunden und ist im System der bisherigen Datenschutzgesetzgebung geblieben, obwohl wesentliche Geburtsfehler nicht behebbar sind. Wir sind auch davon ausgegangen, daß eine völlige Neufassung des Gesetzes, welche die formalen Umwege bei der Bestimmung des Schutzbereiches durch materielle Regelungen ersetzt, in dieser Legislaturperiode schon aus zeitlichen Gründen nicht machbar ist. Es kann also nur um eine Schwerpunktlösung im Rahmen des geltenden Rechts gehen.
    Ein erstes Anliegen des CDU/CSU-Novellierungsentwurfs ist die einleuchtendere und zweckmäßigere Abgrenzung des Anwendungsbereiches. Das erfordert eine Neudefinition der Begriffe Datenverarbeitung und Datei, die im geltenden Gesetz unglücklich gewählt wurden. Es ist nicht begreiflich zu machen, daß der Persönlichkeitsschutz auf die vier Grundverarbeitungsarten Speicherung, Übermittlung, Veränderung und Löschung beschränkt sein soll und auch nur dann besteht, wenn personenbezogene Daten in Dateien verarbeitet werden, die ganz bestimmte Voraussetzungen ihres technischen Aufbaus erfüllen.
    Die Tatsache, auf die der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht zutreffend hinweist, daß viele Anwender die Bestimmungen großzügig auslegen und ihre Datenverarbeitung den Datenschutzregelungen auch dann unterwerfen, wenn sie es nach den Buchstaben des Gesetzes nicht müßten, enthebt uns nicht der Pflicht, Rechtsklarheit zu schaffen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Darüber hinaus werden moderne Entwicklungen der Datenverarbeitung wie Rastertechnik, Bild- und Textverarbeitung vom geltenden Recht nicht mehr ausreichend erfaßt.
    Der CDU/CSU-Entwurf sieht den umfassenden Schutz personenbezogener Daten vor, die in automatisierten Verfahren, in Karteien sowie in automatisch erschlossenen Aktensammlungen verarbeitet werden. Der Schutz wird nicht auf bestimmte Verarbeitungsvorgänge eingeschränkt. Auf den Dateibegriff wird gänzlich verzichtet. In den Schutzbereich wird die Datenerhebung ausdrücklich einbezogen. Sie wird an die Zulässigkeit der Datenverarbeitung geknüpft.
    Ein zweiter Schwerpunkt des CDU/CSU-Gesetzentwurfs ist die schärfere Fassung der Zulässigkeitskriterien für die Datenverarbeitung der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen. Die Absicht ist, rechtsfreie Räume zu beseitigen, in denen Daten gesammelt und verarbeitet werden können. Behörden sollen personenbezogene Daten nur verarbeiten dürfen, wenn es zur rechtmäßigen Erfüllung der in der Zuständigkeit der betreffenden Stelle liegenden Aufgaben erforderlich ist und wenn diese Aufgaben durch Rechtsnorm geregelt sind. Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zur Gesetzmäßigkeit der öffentlichen Informationsverarbeitung mit allen ihren einzelnen Vorgängen.
    Es geht uns um den Abbau und das Verhindern überflüssiger Datensammlungen und des unnötigen Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen. Wir wollen jeder Behördenneigung entgegentreten, mehr Daten über Bürger festzuhalten, als in deren Interesse erforderlich ist. Für die dafür notwendige Durchforstung der öffentlichen Datenbestände ist eine angemessene Frist vorgesehen. Wir erwarten von dieser Durchforstung eine Entbürokratisierung, eine bereinigende Wirkung. Wir sind sicher, daß auch im öffentlichen Bereich eine Vielzahl von veralteten und überflüssigen Datensammlungen vorhanden sind, wie die Beispiele aus den Tätigkeitsberichten der öffentlichen Datenschutzbeauftragten zeigen.
    Von diesem Rechtsnormvorbehalt sollte aber die Datenverarbeitung der Sicherheitsdienste zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgenommen werden. Eine gesetzliche Regelung der Dienste kann nicht allein aus dem Blickwinkel des Datenschutzes beurteilt werden.

    (Broll [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Es ist bemerkenswert, daß im September vergangenen Jahres der Sozialdemokratische Pressedienst unter zehn Punkten zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes die Forderung der Gesetzmäßigkeit öffentlicher Datenverarbeitung von Herrn Kollegen Wernitz verbreitet hat. Wörtlich hieß es dort:
    Jede regelmäßige Übermittlung von Daten bedarf einer besonderen rechtlichen Regelung.
    Dies wäre in der Tat eine außerordentlich weitreichende Verschärfung des Datenschutzes in Behörden. Aber der SPD/FDP-Entwurf enthält absolut gar nichts zu diesem Zweck. Veröffentlichter Anspruch und parlamentarische Wirklichkeit klaffen wieder einmal weit auseinander.

    (Broll [CDU/CSU]: Wie so oft! — Dr. Wernitz [SPD]: Die Länder!)

    Der eigentliche Schwerpunkt des CDU/CSU-Entwurfs ist die Verstärkung der Rechte des Bürgers auf Schutz vor Schaden, auf Unterrichtung und Auskunft sowie auf Zweckbestimmung bei der Nutzung seiner Daten. Die Einführung eines Schadenersatzanspruchs ohne Verschuldensnachweis gegenüber der öffentlichen Hand ist zwischen den Fraktionen unstrittig. Seine praktische Auswirkung dürfte sich jedoch in engen Grenzen halten. Die Ausdehnung eines solchen Anspruchs im SPD/FDP-Entwurf auch auf die private Verarbeitung personenbezogener Daten und der Verzicht auf die betragsmäßige Begrenzung einer solchen Gefährdungshaftung ist in ihren Auswirkungen unkalkulierbar und kann gegenwärtig nicht bejaht werden. Spezialgesetzliche Gefährdungshaftung ist im übrigen regelmäßig der Höhe nach beschränkt.
    Von größerer praktischer Bedeutung wird die CDU/CSU-Regelung sein, die Bürger besser über



    Dr. Laufs
    die Verwendung ihrer Daten durch Behörden zu unterrichten. Die erstmalige Speicherung ist von Amts wegen mitzuteilen, falls sie nicht auf andere Weise bekannt wurde. Verlangt der Bürger Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, so soll sie kostenfrei sein. Stellt der Bürger fest, daß Daten unrichtig sind, so soll er nun einen Anspruch darauf erhalten, daß die Stelle, der die Unrichtigkeit bekannt ist, alle anderen Behörden und sonstigen Stellen davon verständigt, denen im Rahmen einer regelmäßigen Datenübermittlung die unrichtigen Daten mitgeteilt wurden. Schließlich soll der Bürger gegenüber den Behörden den Anspruch haben, daß seine Daten gelöscht werden, sobald ihre Kenntnis für die betreffende Stelle nicht mehr erforderlich ist.
    Die von CDU und CSU vorgesehene Regelung zur Zweckbindung bei Datenübermittlungen an Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs ist wörtlich in den SPD/FDP-Entwurf übernommen worden.
    Auch für den nichtöffentlichen Bereich enthält der CDU/CSU-Entwurf wichtige Verbesserungen des Datenschutzrechts, neben denen die SPD/FDPAbsichten mager und unzweckmäßig aussehen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Die Union schlägt vor: Daten sollen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie übermittelt worden sind. Des weiteren soll der betroffene Bürger der Weitergabe seiner Daten an Dritte für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung widersprechen können. Die vom Adressenhandel bereits freiwillig erbrachte Dienstleistung — unter der Bezeichnung „Robinsonliste" einem gewissen Interessentenkreis bekannt — soll verrechtlicht werden, auch wenn voraussichtlich nur ein kleiner Prozentsatz der betroffenen Bürger das Widerspruchsrecht in Anspruch nehmen wird.
    Die Regelungen für freie Daten sollten bei der Datenverarbeitung für eigene wie für geschäftgsmäßige Zwecke gleich sein. Bei der geschäftsmäßigen Datenverarbeitung schafft der Unionsentwurf dadurch größere Transparenz, daß übermittelte Daten dem betroffenen Bürger mitzuteilen sind, wenn sie für ihn beeinträchtigende Folgen haben. Wird also auf Grund einer Auskunft z. B. eine negative Kreditentscheidung getroffen, ist die Auskunft offenzulegen.
    Meine Damen und Herren, der CDU/CSU-Katalog zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes ist sehr umfangreich; ich muß mich auf die wesentlichen Punkte beschränken. Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zur Datenschutzkontrolle machen. Wir sind der Meinung, daß die Eingriffsbefugnisse der zuständigen Landesbehörden insofern zu erweitern sind, als diese Behörden aus gegebenem Anlaß in der Lage sein müssen, Maßnahmen der Datensicherung anzuordnen oder Verarbeitungsverfahren, die den Erfordernissen des Datenschutzes nicht genügen, zu untersagen.
    CDU und CSU lehnen es jedoch entschieden ab, neue Strukturen für ständige staatliche Kontrollen des privaten Bereichs, die über die Anlaßaufsicht hinausgehen, aufzubauen. Datenschutz darf nicht zum Selbstzweck und nicht zum Anlaß für weitere unproduktive Reglementierungen werden. Wir brauchen ein besseres Datenschutzrecht, aber keine neue Datenschutzbürokratie.
    Genau diese Tendenz aber finden wir in den SPD/ FDP-Vorschlägen, die Aufsichtsbehörden mit einer ständigen Überwachungsfunktion auszustatten und die Behörden, wenn sie den Aufbau von Informationssystemen planen, gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten meldepflichtig zu machen. Beide Regelungen sind nach allen bisherigen Erfahrungen nicht erforderlich. Auf diese Weise kann auch die Stellung des Bundesbeauftragten nicht gestärkt werden. Wir sind für die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen Verwaltung und Kontrollorgan.
    Zu weiteren Vorschlägen des SPD/FDP-Entwurfs möchte ich noch folgendes bemerken. Die vorgesehene generelle Beseitigung eines Anspruchs auf Entgelt für Auskünfte im Rahmen der Datenverarbeitung nichtöffentlicher Stellen erscheint als unzumutbar. Es sollte in der Hand der privaten Anwender bleiben, auf ein Entgelt für Auskünfte zu verzichten; sie sind dazu ja in großem Umfange bereit.
    Schließlich wollen SPD und FDP dem betrieblichen Vollzeitdatenschutzbeauftragten einen noch besseren Kündigungsschutz einräumen und ihn dabei den Mitgliedern des Betriebsrates gleichstellen. Wir fragen: Warum eigentlich? Genügt das geltende Recht nicht, das ihn auf dem Gebiet des Datenschutzes von Weisungen freihält und feststellt, daß er wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt werden darf? Es sind keine Konfliktfälle bekanntgeworden.
    Wir fragen außerdem: Gibt es Gründe des Datenschutzes, die vielen externen und Teilzeitdatenschutzbeauftragten demgegenüber anders zu behandeln? Solche Regelungen, die zur Umgehung geradezu einladen, dienen dem Datenschutz nicht.
    Meine Damen und Herren, wir fordern die Fraktionen von SPD und FDP auf, gemeinsam mit der CDU/CSU eine Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu unternehmen, die den Erfahrungen der Praxis und den Schutzinteressen der Bürger voll gerecht wird. Mit halbherzigen Lösungen sollten wir uns nicht zufrieden geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Wurbs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wernitz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Bundesdatenschutzgesetz hat in der kurzen Zeit seines Bestehens viel Kritik hinnehmen müssen — eben klang es wieder an —, aber auch Zustimmung gefunden. Gewisse Schwächen des Gesetzes hat man seinerzeit bei der Verabschiedung, ohne sie zu verschweigen oder zu beschönigen, bewußt in Kauf genommen, um erst einmal einen Einstieg in diese neue und ungewöhnlich schwierige Materie zu sichern. Diese Entscheidung hat sich rückblickend insgesamt als notwendig und richtig erwiesen. Das Bundesdatenschutzgesetz hat sich in den zwei Jahren seiner Anwendung seit sei-



    Dr. Wernitz
    nem Inkrafttreten im Januar 1978 grundsätzlich bewährt. Das Parlament hat zugleich nie einen Zweifel daran gelassen, daß die Fortentwicklung des Datenschutzrechtes zu den ständigen Aufgaben der Legislative gehört.
    Das Datenschutzsystem in der Bundesrepublik setzt sich neben den landesrechtlichen Bestimmungen aus den Normen des Bundesdatenschutzgesetzes und den bereichsspezifischen Vorschriften zusammen. Eine Fortentwicklung und Verbesserung des Datenschutzrechtes muß also beide Ansätze verfolgen bzw. im Auge behalten.
    Dem Datenschutzgesetz kommt ohne Zweifel auch eine besondere richtungweisende Funktion für datenschutzrechtliche Vorschriften zu. Seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes sind zwei Jahre vergangen, in denen zusätzliche praktische Erfahrungen im Bund selbst, aber auch mit Weiterentwicklungen im Datenschutzrecht der Länder gesammelt werden konnten. Die Diskussionen in Theorie, Wissenschaft, Politik und Praxis über Schwachstellen und Regelungsdefizite in diesem Gesetz sind zwar in vollem Gange, bevor aber eine durchgreifende und umfassende Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes in Angriff genommen wird, sollten über den Zeitraum der bisherigen zwei Jahre hinaus hinreichende Erfahrungen gesammelt, solide verarbeitet und auf solcherart abgesicherter Grundlage dann gesetzlich umgesetzt werden. Legt man diesen vernünftigen Maßstab an, dann kann es jetzt in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode lediglich um vergleichsweise bescheidene, aber dennoch für den Bürger und den Betroffenen wichtige und bereits heute weitgehend unstrittig vollziehbare Korrekturen dieses Gesetzes gehen. Auf eine in diesem Sinn begrenzte Novellierung des Datenschutzgesetzes stellt der von der sozialliberalen Koalition — auch aus Zeitgründen, damit wir die Zeit nutzen und noch zur Verabschiedung kommen — vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes ab.
    Im einzelnen geht es uns um folgende Korrekturen:
    Punkt 1: Einführung eines verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs. Hierbei handelt es sich um einen jener Punkte, die wir bei den seinerzeitigen Beratungen zum Bundesdatenschutzgesetz im Innenausschuß bereits positiv regeln wollten, auf Anregung des Rechtsausschusses dann jedoch bis zu einer späteren Novellierung hinausgeschoben haben. Inzwischen sind auch die meisten Bundesländer für ihren Kompetenzbereich durch datenschutzgesetzliche Regelungen zur Gefährdungshaftung übergegangen. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch soll sich künftig auf alle öffentlichen und privaten Anwendungsbereiche des Bundesdatenschutzgesetzes erstrecken und enthält keine summenmäßige Höchstgrenze. Hinter diesem Vorschlag bleibt die Opposition leider zurück.
    Zweiter Punkt: Abschaffung der Entgeltlichkeit der Auskunfterteilung an den betroffenen Bürger. Das Auskunftsrecht gehört unbestreitbar zu den grundlegenden Datenschutzrechten des Bürgers.
    Erst über die Auskunft wird er in die Lage versetzt, von seinen weiteren Rechten gegen unrichtige oder unzulässige Datenverarbeitung Gebrauch zu machen.
    Dementsprechend stand die Frage nach Erhebung einer Auskunftsgebühr von den Betroffenen bereits bei den damaligen Beratungen zum Bundesdatenschutzgesetz im Widerstreit der Meinungen. Die Erfahrungen der zurückliegenden Jahre belegen zweifelsfrei, daß die Belastung der speichernden Stellen durch Auskunftsersuchen gering ist.
    Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, daß auf die Erhebung einer Gebühr sowohl im öffentlichen Bereich als auch grundsätzlich im privaten Bereich verzichtet werden muß. Demgegenüber will die Opposition von vornherein das unentgeltliche Auskunftsrecht des betroffenen Bürgers auf die Behörden und Teilbereiche der Wirtschaft begrenzen. Es ist eine sehr berechtigte Frage, ob man dies — das eine Auge auf, das andere Auge zu — draußen dem Bürger gegenüber vertreten kann. Wir werden in den Ausschußberatungen darüber zu diskutieren haben.
    Dritter Punkt: Konkretisierung des Tatbestandes der Datenübermittlung im öffentlichen Bereich bzw. für die Übermittlung personenbezogener Daten aus dem öffentlichen in den privaten Bereich. Hierzu schlagen wir vor: Der Empfänger darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Während Koalition und Opposition in diesem Punkt übereinstimmen, schlagen Sie — Sie haben das angedeutet — auch noch eine Regelung für die Datenübermittlung innerhalb der privaten Bereiche vor. Wir werden sicher im Ausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen über diese Thematik reden können und reden müssen.
    Vierter Punkt: Verbesserung der Position der Kontrollorgane. Hier schlagen wir vor, daß der Bundesbeauftragte für den Datenschutz von den Bundesbehörden über den geplanten Aufbau personenbezogener automatisierter Informationssysteme zu unterrichten ist. Dies verstärkt die Rechtsstellung des Datenschutzbeauftragten. Es lassen sich insbesondere dann, wenn diese frühzeitige Kommunikation Praxis wird, Meinungsverschiedenheiten und Konfliktsituationen zum Teil vom Ansatz her vermeiden. Dies kann bei einer vernünftigen pragmatischen Verhaltensweise sogar zu weniger Bürokratie und rechtzeitigem Durchsetzen datenschutzgerechter Regelungen führen.
    Ober die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist bereits bei den seinerzeitigen Beratungen zum Datenschutzgesetz kontrovers diskutiert worden. Die inzwischen gesammelten Erfahrungen haben jedenfalls belegt, daß diese Einrichtung gestärkt werden muß, wenn auch — das ist zuzugeben — unterschiedliche Auffassungen darüber bestehen, wie dies konkret aussehen bzw. wieweit diese Stärkung gehen sollte.
    Der Koalitionsentwurf zielt darauf ab, die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten in bestimmten Fällen durch verbesserten Kündigungs-



    Dr. Wernitz
    schutz zu verstärken. Sie haben hier auch sehr kritisch darauf Bezug genommen. Ich mache kein Geheimnis daraus, daß es hier bei der SPD sehr gute und vernünftige weitergehende Vorstellungen gibt. Wir werden darüber auch zu reden und dann zu entscheiden haben, ob durch Bedenken, die hier insbesondere aus dem gewerkschaftlichen Bereich vorgetragen wurden, eine weitgehende, durchgreifende, vernünftige Regelung im Rahmen einer zukünftigen Novellierung des Datenschutzgesetzes blockiert werden könnte. Dies werden wir, wie gesagt, zu prüfen und dann zu entscheiden haben. Insofern ist dies eine Diskussionsgrundlage.
    Schließlich soll den Aufsichtsbehörden künftig das Recht eingeräumt werden, von Amts wegen, d. h. auf Grund eigener Initiative, tätig zu werden. Dadurch wird die Datenschutzkontrolle im nichtöffentlichen Bereich verschärft und effektiver gestaltet.
    Der Koalitionsentwurf beschränkt sich, wie schon betont, weitgehend auf die Regelung solcher Tatbestände, die bereits jetzt regelungsbedürftig und regelungsfähig sind. Gleiches kann, meine Damen und Herren, für einige Vorschläge der CDU/CSU nicht gesagt werden. Die Opposition schlägt nämlich darüber hinaus eine Reihe zusätzlicher Regelungen vor, von denen sie zwar behauptet, sie gewährleisten eine Verbesserung des Datenschutzes, die aber keineswegs als problemlos oder als unumstritten gelten können.
    Außerordentlich problematisch ist insbesondere der Versuch der CDU/CSU, bestehende Schwierigkeiten mit dem Dateibegriff durch die ersatzlose Streichung dieses Begriffs zu lösen. Die Klarheit dieser wichtigen Rechtsnorm wird durch den Unionsvorschlag nicht erhöht, sondern eher gemindert. Eine Verwirklichung dieses Vorschlages würde nur zu neuen Problemen und zusätzlicher Verunsicherung führen.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Wie können Sie das sagen? Niemand weiß heute, was eine Datei ist!)

    Über die Konsequenzen einer ensprechenden Neuregelung muß also sorgfältig nachgedacht und gründlich beraten werden. Heute hier bereits von Entscheidungsreife zu sprechen, wäre, meine Damen und Herren, unverantwortlich.
    In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Feststellungen im zweiten Tätigkeitsbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten verweisen und zitieren:
    Auch der völlige Verzicht auf den Dateibegriff, wie er verschiedentlich vorgeschlagen worden ist, dürfte nicht zu einer praktikablen Regelung führen, da der Anwendungsbereich des Datenschutzgesetzes dann nicht mehr überschaubar wäre. Ein korrekter Gesetzesvollzug und eine wirksame Datenschutzkontrolle mit vertretbarem Aufwand könnten nicht mehr gewährleistet werden.
    Dem habe ich zu diesem Punkt nichts hinzuzufügen.
    Aber auch bezüglich des einen oder anderen hier nicht mehr einzeln erwähnten Unionsvorschlages, der angeblich einer schnellen und problemlosen Novellierung zugeführt werden kann, sind Vorbehalte und Skepsis geboten, wenn man sich am Ziel praktikabler, rechtssicherer und datenschutzgerechter Lösungen orientiert.
    Im übrigen ist es selbstverständlich, daß in die sorgfältige parlamentarische Beratung der beiden Gesetzentwürfe auch die Beiträge und Anregungen der Beteiligten und Betroffenen einzubeziehen sind.
    Entsprechendes gilt schließlich auch für die parlamentarische Erörterung des Themas Grundrecht auf Datenschutz. Die Meinungspalette in Wissenschaft und Politik, in Theorie und Praxis reicht derzeit vom entschiedenen, engagierten Ja, bis zum rigorosen Nein. Für beide Positionen gibt es durchaus respektable Argumente. Ich darf in diesem Zusammenhang an die einschlägigen Passagen im ersten Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten erinnern, wo das Pro und Contra eines Grundrechtes auf Datenschutz umrissen wurde. Mit Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes muß behutsam und zurückhaltend umgegangen werden. Deshalb muß auch in der Frage eines Grundrechtes auf Datenschutz das Für und Wider gründlich und umfassend ausgelotet werden. Wir wollen deshalb hierzu in einer Anhörung den Rat von Sachverständigen einholen, um damit die verfassungsrechtliche und -politische Diskussion weiterzuführen.
    Im Rahmen meiner bisherigen Ausführungen zu den vorliegenden Gesetzentwürfen zur Novellierung des Datenschutzgesetzes habe ich bereits mehrfach auf den zweiten Tätigkeitsbericht von Professor Bull Bezug genommen. Ich möchte ihm an dieser Stelle, nachdem der Bericht Grundlage der heutigen Beratung ist, noch einmal ausdrücklich namens der SPD-Fraktion für seine umfassend angelegte und inhaltsreiche Dokumentation zu aktuellen, grundsätzlichen und bereichsspezifischen Fragen des Datenschutzes Dank sagen.
    Meine Damen und Herren, zusammen mit dem ersten Tätigkeitsbericht liegen hier unverzichtbare Materialien für die laufende und für die künftige Gesetzgebungsarbeit auf dem Gebiet des Datenschutzrechtes vor. Aus der Palette des in dem zweiten Tätigkeitsbericht Ausgebreiteten möchte ich hier nur vier grundsätzliche Aspekte herausheben.
    Erstens. Die grundsätzliche Feststellung des Datenschutzbeauftragten, daß es die bestehenden Informationssysteme nicht rechtfertigen, die Bundesrepublik Deutschland einen „Überwachungsstaat" zu nennen. Ich halte dies für eine wichtige Aussage.
    Zum zweiten muß die Feststellung nachdrücklich unterstrichen werden, daß die fortschreitende Anwendung der Informationstechnik einerseits faszinierenden technischen Fortschritt mit vielfältigem gesellschaftlichem Nutzen, aber andererseits eben auch Risiken für die Individualrechte bringt. Angesichts der Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologie bis hin zu den Mikro-Technologien müssen wir im politisch-parlamentarischen Bereich angemessene und



    Dr. Wernitz
    umfassende politische Konzepte für einen wirksamen Schutz der persönlichen Rechte auch in der Zukunft entwickeln.
    Hervorheben möchte ich drittens die Feststellung im Tätigkeitsbericht, daß bei allen wichtigen Sicherheitsbehörden des Bundes bereits neue Bestimmungen über den Datenschutz in Kraft gesetzt sind. Von dem oft befürchteten Zusammenschluß aller Datensysteme der Sicherheitsbehörden könne keine Rede sein. Wörtlich sagte der Datenschutzbeauftragte:
    Wenn behauptet wird, die Sicherheitsbehörden würden allmählich die Bundesrepublik mit einem alles übergreifenden Netz überziehen, so trifft dies nach meinen Erfahrungen nicht zu.
    Im übrigen schneide die Bundesrepublik bei einem Vergleich mit dem Datenschutz im Bereich der Sicherheitsbehörden des Auslands günstig ab. Solche Aussagen sind insbesondere vor dem Hintergrund ganz anders akzentuierter öffentlicher Debatten der letzten Jahre notwendige und hilfreiche Beiträge zur Versachlichung der Diskussion, ohne bestehende und sich abzeichnende Probleme zu verniedlichen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Schließlich belegen viertens die ausführlichen Beiträge im Zweiten Tätigkeitsbericht zu mehreren Bereichen von Verwaltung und Wirtschaft einmal mehr die Dringlichkeit konkreter bereichsspezifischer Datenschutznormen. Nach wie vor stehen deshalb die Gesetzgebung zum Sozialdatenschutz und ein datenschutzfreundliches Melderecht auf der Tagesordnung und bedürfen dringlich einer Regelung. Auch der Zweite Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten — lassen Sie mich dies zum Schluß sagen — würde es verdienen, von möglichst vielen innerhalb und außerhalb dieses Hauses gründlich beachtet und gut verarbeitet zu werden.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)