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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/205 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 205. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Inhalt: Beratung der Sammelübersicht 62 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3696 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 63 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3711 — Dr. von Geldern CDU/CSU 16369 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen — Verkehrslärmschutzgesetz —— Drucksache 8/1671 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3731 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß) — Drucksache 8/3730 — Dr. Jobst CDU/CSU 16371 D Hanz CDU/CSU 16374A Daubertshäuser SPD 16376 A Hoffie FDP 16378 D Volmer CDU/CSU 16381 C Frau Dr. Hartenstein SPD 16383 C Paterna SPD 16385 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 16386 C Gscheidle, Bundesminister BMV /BMP . 16387 B Dr. Gruhl fraktionslos 16389 A Niegel CDU/CSU (Erklärung nach § 59 GO) 16390 C Zweite Beratung des von den Abgeordneten Lemmrich, Dr. Jobst, Dr. Waffenschmidt, Dr. Schneider, Dr. Möller, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Waigel, Kiechle, Glos, Spranger, Regenspurger, Biehle, Dr. Riedl (München), Weber (Heidelberg), Hartmann, Dr. Voss, Dr. Wittmann (München), Niegel, Schwarz, Schartz (Trier), Hanz, Dr. George, Neuhaus, Dr. Laufs, Susset, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes — Drucksache 8/1147 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3723 — II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3614 — Dr. Waffenschmidt CDU/CSU 16391 D Wiefel SPD 16394A Merker FDP 16395 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Laufs, Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Gerster (Mainz), Schwarz, Berger (Herne), Volmer, Broll, Regenspurger, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Gerlach (Obernau), Krey, Dr. Wittmann (München), Biechele, Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Klein (Göttingen), Dr. George und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Datenschutzgesetzes — Drucksache 8/3608 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/3703 — in Verbindung mit Beratung des Zweiten Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes — Drucksache 8/3570 — Dr. Laufs CDU/CSU 16397 C Dr. Wernitz SPD 16399 D Dr. Wendig FDP 16402 B Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . . 16405A von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 16407 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Soldatengesetzes — Drucksache 8/3360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3729 — Beschlußempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses — Drucksache 8/3728 — de Terra CDU/CSU 16426 D Gerstl (Passau) SPD 16428 A Jung FDP 16429 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten — Drucksache 8/3264 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3715 — 16430 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu den beiden Gedenkstättenabkommen vom 5. März 1956 — Drucksache 8/3359 — Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/3721 — 16430 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr — Drucksache 8/3553 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3724 — 16430 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 30. November 1978 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/3223 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3737 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3736 — 16430 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. September 1978 zu dem Abkommen vom 17. April 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 III Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern — Drucksache 8/3225 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3735 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3734 — 16431 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Langguth, Franke, Frau Dr. Wex, Frau Verhülsdonk, Broll, Dr. George, Spranger, Dr. Laufs, Frau Schleicher, Burger, Dr. Miltner, Dr. Stark (Nürtingen), Gerster (Mainz), Neuhaus, Berger (Herne), Regenspurger, Krey, Volmer, Biechele, Dr. Hoffacker, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Meyer zu Bentrup, Höpfinger, Niegel und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU Grundprobleme der Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/3069, 8/3299 — Dr. Langguth CDU/CSU 16431 D Brandt (Grolsheim) SPD 16436 A Eimer (Fürth) FDP 16438 C Baum, Bundesminister BMI 16440 B Braun CDU/CSU 16444 A Kuhlwein SPD 16446A Wolfgramm (Göttingen) FDP 16450 B Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 16451 D Dr. George CDU/CSU 16454 B Glombig SPD 16457 D Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU . 16460 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Vertrag vom 5. Februar 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über den Bau und die Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück — Drucksache 8/3464 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3722 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3621 — 16464 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen — Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/3361, 8/3698 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/2860, 8/3500 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP zum Bericht zur Lage der Nation — Drucksachen 8/2867, 8/3501 — Baron von Wrangel CDU/CSU 16464 D Mattick SPD 16466 B Merker FDP 16468 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Spranger, Dr. Wittmann (München), Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Laufs, Volmer, Wimmer (Mönchengladbach) und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Beschleunigung des Asylverfahrens — Drucksache 8/3402 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Spranger CDU/CSU 16470 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 16473 C Dr. Wendig FDP 16476 B Baum, Bundesminister BMI 16478 B Erste Beratung des von den Abgeordneten Pohlmann, Hauser (Krefeld), Dr. Zeitel, Dr. Zimmermann, Dr. Dregger, Kraus, Schröder (Lüneburg), Gerstein, Dr. van Aerssen, Dr. Becker (Frankfurt), Besch, Biehle, Dr. Bötsch, Ey, Dr. Friedmann, Dr. von Geldern, Gerster (Mainz), Glos, Haase (Kassel), Hartmann, Helmrich, Dr. Hennig, Dr. Hoffacker, Frau Hoffmann (Hoya), Graf Huyn, Dr. Köhler (Duisburg), Dr. Köhler (Wolfsburg), Kroll-Schlüter, Frau Krone-Appuhn, Lampersbach, Dr. Langner, Dr. Laufs, Dr. Mertes (Gerolstein), Dr. Mikat, Dr. Müller, Dr. Narjes, Frau Pieser, Dr. Pinger, Regenspurger, Schedl, Sick, Graf Stauffenberg, Wimmer (Mönchengladbach) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Errichtung von Sprecherausschüssen für Leitende Angestellte — Drucksache 8/3490 — Pohlmann CDU/CSU 16482 D Rappe (Hildesheim) SPD 16485 A Schmidt (Kempten) FDP 16486 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes — Drucksache 8/3661 — 16488 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Hasinger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Dr. Neumeister, Burger, Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Braun, Dr. Reimers, Frau Männle, Geisenhofer, Frau Geier, Bühler (Bruchsal), Müller (Berlin), Neuhaus, Dr. Becker (Frankfurt) und der Fraktion der CDU/ CSU Aufhebung des Erlasses des Bundesgesundheitsamtes über den Kontakt mit Bundestagsabgeordneten — Drucksache 8/3609 — Hasinger CDU/CSU 16488 C Jaunich SPD 16490 C Schmidt (Kempten) FDP 16492 A Frau Huber, Bundesminister BMJFG . 16493 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 8/3686 — 16493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung a) Empfehlung zum Schutz von beweglichem Kulturgut b) Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Statistiken über Wissenschaft und Technologie c) Überarbeitete Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Erziehungsstatistiken — Drucksachen 8/3109, 8/3709 — . . . 16493 D Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 21/79 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1979 für Bananen) Aufhebbaren Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 1/80 — Zollkontingent 1980 für Bananen) — Drucksachen 8/3538, 8/3541, 8/3710 — 16494A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates — betreffend die Grenzwerte für die Ableitungen von Quecksilber in die Gewässer durch den Sektor Alkalichloridelektrolyse — betreffend die Qualitätsziele für die Gewässer, in die der Sektor Alkalichloridelektrolyse Quecksilber ableitet — Drucksachen 8/3161, Nr. 55, 8/3704 — 16494 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates — über die Grenzwerte für Einleitungen von Aldrin, Dieldrin und Endrin in die Gewässer der Gemeinschaft — über die zu erreichenden Qualitätsziele für Gewässer, in welche Aldrin, Dieldrin und Endrin eingeleitet werden — Drucksachen 8/3025 Nr. 7, 8/3705 — . 16494 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Entwurf einer Richtlinie des Rates über Gesundheitsvorschriften, denen die zur Herstellung von wärmebehandelter Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 V Milch bestimmte rohe Milch entsprechen muß Entwurf einer Richtlinie des Rates über Gesundheitsvorschriften für die Herstellung von wärmebehandelter Milch, die zum unmittelbaren menschlichen Verzehr bestimmt ist — Drucksachen 8/3612, 8/3642 — . . . 16494C Fragestunde — Drucksache 8/3738 vom 29. 02. 1980 — Einreise von Eritreern mit gefälschten Pässen in die Bundesrepublik Deutschland seit Ende 1979 MdlAnfr A58 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 16408 C, D, 16409 A ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16408D, 16409 A ZusFr Spranger CDU/CSU 16409A Belastung des Raums Oker/Harlingerode mit Schwermetall SchrAnfr B28 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Linde SPD SchrAnfr B29 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Linde SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16409 C, D, 16410 A, B, C, D, 16411 A, B, C ZusFr Dr. Linde SPD . . . . 16409D, 16410A, B ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 16410 C ZusFr Dr. Wendig FDP 16410 D ZusFr Kühbacher SPD 16411A ZusFr Frau von Bothmer SPD 16411 B ZusFr Oostergetelo SPD 16411 C Dauer des Asylanerkennungsverfahrens MdlAnfr A56 29.02.80 Drs 08/3738 Lintner CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16411D, 16412 A, B, C, D ZusFr Lintner CDU/CSU 16412A ZusFr Spranger CDU/CSU 16412 B ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16412 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . 16412C ZusFr Urbaniak SPD 16412D Anzahl der Asylbewerber in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1979 MdlAnfr A59 29.02.80 Drs 08/3738 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . 16413 A, B, C, D, 16414 A, B, C, D, 16415 A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU . . . . . . 16413B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16413 D ZusFr Broll CDU/CSU 16414A ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 16414A ZusFr Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU 16414A ZusFr Urbaniak SPD 16414D ZusFr Lintner CDU/CSU 16414D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16415A ZusFr Dr. Penner SPD 16415B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16415 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 16415C Darstellung des Schicksals der deutschen Kriegsgefangenen in der UdSSR in der Zeitschrift „Sowjetunion heute" MdlAnfr A84 29.02.80 Drs 08/3738 Josten CDU/CSU MdlAnfr A85 29.02.80 Drs 08/3738 Josten CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16415D, 16416 A, B, C, D, 16417A ZusFr Josten CDU/CSU . . 16415D, 16416A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16416A, C Zusfr Dr. Czaja CDU/CSU 16416 D ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 16417A Solidarität mit der amerikanischen Regierung in Fragen des Osthandels angesichts der sowjetischen Intervention in Afghanistan MdlAnfr A88 29.02.80 Drs 08/3738 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16417 B ,C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16417 C ZusFr Broll CDU/CSU 16417 C ZusFr Lintner CDU/CSU 16417D Maßnahmen gegen die Menschenrechtsverletzungen in der Sowjetunion und Linderung des Schicksals sowjetischer Regimekritiker MdlAnfr A89 29.02.80 Drs 08/3738 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16418 A, B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16418 A ,B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16418 C Einreisegenehmigung für Angehörige vietnamesischer Flüchtlinge MdlAnfr A90 29.02.80 Drs 08/3738 Walkhoff SPD VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16418 C, D, 16419A ZusFr Walkhoff SPD 16418D, 16419A Aufnahme von Flüchtlingen aus Indochina in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A91 29.02.80 Drs 08/3738 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16419 B ,C ,D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . . 16419 C ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 16419 C Hungersnot in OstTimor MdlAnfr A92 29.02.80 Drs 08/3738 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16419D, 16420A, B ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . 16420 A ZusFr Josten CDU/CSU 16420 B ZusFr Frau Erler SPD 16420 B Tagungen des Ministerkomitees des Europarats außerhalb Frankreichs MdlAnfr A93 29.02.80 Drs 08/3738 Frau von Bothmer SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16420C, 16421 A ZusFr Frau von Bothmer SPD . 16420D, 16421A Unterbindung von Waffenlieferungen an El Salvador MdlAnfr A95 29.02.80 Drs 08/3738 Thüsing SPD MdlAnfr A96 29.02.80 Drs 08/3738 Thüsing SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16421 B, C, D ZusFr Thüsing SPD 16421 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16421 C Zahlungen der Goethe-Institute an „Schriftsteller" sowie Kulturpolitik der Institutsleiter MdlAnfr A97 29.02.80 Drs 08/3738 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A98 29.02.80 Drs 08/3738 Niegel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16421D, 16422 B, C, D, 16423 A, B, C ZusFr Niegel CDU/CSU . . . 16422 B, C, 16423C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 16422 C ZusFr Thüsing SPD 16422 D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 16423A Hilfestellung bei der Finanzierung der Acción Democrática Espanola durch den deutschen Generalkonsul in Malaga MdlAnfr A99 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Erler SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16423D, 16424A ZusFr Frau Erler SPD 16423D, 16424A ZusFr Thüsing SPD 16424 A Kosten für die Otto-Hahn-Gedenkmünze MdlAnfr A62 29.02.80 Drs 08/3738 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF . . . 16424 B, C, D ZusFr Kolb CDU/CSU 16424C, D Herstellungskosten und Kosten der Wiedereinschmelzung der Otto-Hahn-Gedenkmünze sowie Kosten der Ersatzprägung MdlAnfr A63 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Sprung CDU/CSU MdlAnfr A64 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Sprung CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16424 D, 16425 A, B, C, D, 16426 A ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU . . . 16425 A, B, C, D ZusFr Kolb CDU/CSU 16425 B ZusFr Broll CDU/CSU . . . . 16425D, 16426A Gewährung von Bundeshilfen an Unternehmen, in deren Vorstand zum Zeitpunkt der Zusage von Bundeshilfen ehemalige Bundesminister oder Staatssekretäre saßen MdlAnfr A66 29.02.80 Drs 08/3738 Haase (Kassel) CDU/CSU Antw PStSekr Haehser BMF 16426 B Nächste Sitzung 16494 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16495* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 205. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 6. März 1980 16369 205. Sitzung Bonn, den 6. März 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 6. 3. Dr. Ahrens *** 6. 3. Dr. Aigner * 7. 3. Alber* 7. 3. Dr. Bangemann* 7. 3. Dr. Bayerl 7. 3. Dr. Blüm 7. 3. Blumenfeld* 7. 3. Dr. Böhm (Melsungen) ** 7. 3. Burger 7. 3. Dr. Enders** 7. 3. Eymer 7. 3. Fellermaier* 7. 3. Frau Dr. Focke* 7. 3. Friedrich (Würzburg) * 6. 3. Dr. Früh* 7. 3. Dr. Fuchs * 6. 3. Frau Geier 7. 3. Genscher 7. 3. Dr. Gradl 6. 3. Haberl 7. 3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage zum Stenograhischen Bericht Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Holtz** 7. 3. Katzer* 7. 3.. Dr. h. c. Kiesinger 7. 3. Dr. Klepsch* 7. 3. Dr. Kreile 7. 3. Lange* 7. 3. Lücker* 7. 3. Luster * 7. 3. Milz 7. 3. Pfeifer 6. 3. Dr. Pfennig* 7. 3. Rosenthal 7. 3. Schäfer (Offenburg) 7. 3. Schedl 7. 3. Frau Schleicher* 7. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 7. 3. Schmidt (Hamburg) 7. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 6. 3. Schröder (Wilhelminenhof) 7. 3. Schulte (Unna) 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 7. 3. Sieglerschmidt* 7. 3. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 7. 3. Stöckl 7. 3. Frau Tübler 7. 3. Vogel (Ennepetal) 7. 3. Dr. Vohrer** 7. 3. Frau Dr. Walz* 7. 3. Wawrzik* 7. 3. Wittmann (Straubing) 7. 3. Dr. Zimmermann 6. 3.
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    Rede von Dr. Dionys Jobst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Verkehrslärmschutzgesetz, das Ihnen heute zur Annahme vorliegt, ist von weitreichender Bedeutung für große Teile unseres Volkes in Stadt und Land. In dieser umweltbewußten Zeit fühlen sich immer mehr Menschen in ihrem Wohlbefinden, ja, in ihrer Gesundheit durch den Lärm und die Geräusche unseres technischen Zeitalters beeinträchtigt. Der Ver- kehrslärm hat in vielen Gemeinden einen Grad erreicht, der im Interesse der betroffenen Bürger nicht mehr länger hingenommen werden kann. Jedermann weiß, daß die Lärmbelästigung in Großstädten und Ballungsräumen im allgemeinen größer ist als auf dem flachen Land und daß alte Leute lärmempfindlicher sind als die Jugend. Der Verkehrslärm ist



    Dr. Jobst
    in der Bundesrepublik heute die bedeutendste Umweltbelästigung überhaupt, und hier ist es wieder der Straßen- und Schienenlärm, der die meisten Bürger stört.
    Wir müssen davon ausgehen, daß sich ein Viertel bis ein Drittel der Einwohner unseres Landes allein vom Straßenlärm belästigt, zum Teil sogar gequält fühlt; das sind 15 bis 20 Millionen Menschen. Kein Wunder, daß der Straßenverkehrslärm bei uns der Hauptgrund jeder negativen Umweltbewertung ist. Er wird am häufigsten genannt, wenn Bürger nach Gründen ihrer Umzugswünsche gefragt werden, und trägt unzweifelhaft zur Verödung der Innenstädte und Ortskerne bei.
    Bei dieser Sachlage kann es nicht überraschen, daß der Verkehrslärm auch besonders häufig der Anlaß für die Bildung von Bürgerinitiativen ist, von denen sehr viele die Einstellung oder Umplanung von Straßen- oder Schienenbauten verlangen. Es geht also um die Frage, welche Verkehrslärmbelästigung dem Bürger zugemutet werden kann, der in der Nähe der Verkehrswege wohnt oder arbeitet. Aber auch zunehmenden Lärm an schon vorhandenen Verkehrswegen will der umweltbewußte Bürger immer weniger hinnehmen.
    Das Immissionsschutzgesetz von 1974 kann die Problematik nicht lösen, weil es keine Lärmgrenzwerte enthält, die für Ärzte und Straßenbauer, für die Bürger und für die Gerichte gleichermaßen verbindlich sind. Es hat sich daher in den letzten Jahren eine erhebliche Unsicherheit breitgemacht, bei den Bürgern ebenso wie bei der planenden Verwaltung von Bund, Ländern und Gemeinden. In welchen Fällen und inwieweit muß der Verkehrslärm hingenommen werden? Wann und in welchem Umfang und in welcher Weise kann der Bürger dagegen besondere Lärmschutzmaßnahmen verlangen? Auch die von den Bürgern angerufenen Gerichte fordern seit Jahren zu solchen Fragen eindeutige Antworten des Gesetzgebers.
    Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf, der Ihnen jetzt vorliegt, soll eine Antwort auf diese Fragen geben. Dabei muß ich aber gleich eine wichtige Einschränkung machen: Das Gesetz regelt im wesentlichen nur Lärmschutzmaßnahmen des Baubereichs, also investive Maßnahmen. Er befaßt sich nicht mit der Bekämpfung des Lärms an der Quelle, d. h. nicht mit der Konstruktion und dem Bau leiserer Fahrzeuge, nicht mit einer besseren Planung und Lenkung des Verkehrsablaufs, auch nicht verstärkter polizeilicher Überwachung des Lärmverhaltens der Verkehrsteilnehmer und mit sonstigen Maßnahmen zur Lärmminderung. Diese Dinge sind Gegenstand eines besonderen Entschließungsantrages an die Bundesregierung, dessen Annahme Ihnen der Verkehrsausschuß empfiehlt. Aber auch mit dieser Einschränkung bleibt das Verkehrslärmschutzgesetz eines der bedeutendsten Gesetze der letzten Jahre. Es gilt, einen Interessenausgleich zwischen den Fragen des Umweltschutzes, der Stadtplanung, dem notwendigen Straßenbau und den finanziellen Möglichkeiten zu finden.
    Das Gesetz hat seine Grundlage in einem Entwurf der Bundesregierung vom März 1978. Der Entwurf hat im Verlauf des bisherigen Gesetzgebungsverfahrens ungewöhnlich viele und weitgehende Änderungen erfahren. Diese beruhen nicht nur auf abweichenden Anregungen, die schon der Bundesrat gegeben hat, vielmehr haben die insgesamt mit dem Gesetz befaßten fünf Ausschüsse des Hauses aus eigener Initiative eine lange Reihe wesentlicher Verbesserungen und Ergänzungen neu erarbeitet und beschlossen. Sie haben sich ihre Arbeit nicht leichtgemacht. Vom Regierungsentwurf bleiben nur die Berlin-Klausel und die Übergangsregelungen übrig.
    Zunächst haben sie sich um eine breitere Entscheidungsgrundlage bemüht, indem sie im Sommer und Herbst 1978 eines der größten Anhörungsverfahren veranstaltet haben, das im Deutschen Bundestag bisher durchgeführt wurde. 58 Sachverständige — darunter Gelehrte, Praktiker, Verbandssprecher und Beamte — haben sich zunächst schriftlich zu 70 Fragen geäußert, die ihnen die Ausschüsse dieses Hauses in Form eines Fragebogens gestellt haben. Diese schriftlichen Äußerungen füllten über 1000 Druckseiten. Die Fragen bezogen sich im wesentlichen auf die Gebiete der Medizin, des Umweltschutzes, des Planungsverfahrens, der Bautechnik, der Rechtswissenschaft, der Wirtschaftlichkeit und der Finanzierung.
    In zwei ganztägigen Anhörungsterminen wurden dann im November 1978 die meisten der befragten Sachverständigen noch einmal mündlich zu den gestellten Fragen gehört. Diese Anhörung hat sich als sehr fruchtbar für die spätere Beratung in den Ausschüssen erwiesen. Sie hat uns viele Zusammenhänge klargemacht und Anregungen gegeben. Als Berichterstatter möchte ich den Sachverständigen, die sich zum Gesetzentwurf geäußert haben, von dieser Stelle aus noch einmal besonders danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, was ist nun der wesentliche Inhalt des Ihnen vorliegenden Gesetzes? Das Gesetz unterscheidet Lärmvorsorge und Lärmsanierung. Unter Lärmvorsorge versteht es Lärmschutzmaßnahmen beim Neubau oder bei wesentlichen Um- und Ausbauten von Straßen- und Schienenwegen. Lärmsanierung im Sinne des Gesetzes sind dagegen nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Straßen.
    Als wichtigste Regelung enthält das Gesetz Lärmschutzgrenzwerte für bestehende und neu zu bauende Straßen, die nicht überschritten werden dürfen. Diese sind für Lärmvorsorge und Lärmsanierung unterschiedlich. Die Grenzwerte werden in Dezibel (A) ausgedrückt, der international anerkannten Meßeinheit zur Bestimmung des Verkehrslärms.
    Im Bereich der Lärmvorsorge gibt es jeweils verschiedene Lärmgrenzwerte für bestimmte Gebiete im Sinne des Bundesbaugesetzes, für Straßen und Schienenwege und schließlich für Tag und Nacht. Bei der Lärmsanierung liegen die Grenzwerte höher als bei der Lärmvorsorge; allerdings ist der Unterschied zu den Werten der Lärmvorsorge geringer als im Entwurf der Bundesregierung.



    Dr. Jobst
    Für die Vorsorge und für die Sanierung enthält das Gesetz jetzt Immissionsgrenzwerte, die im wesentlichen um 3 Dezibel (A) niedriger liegen, als im Regierungsentwurf vorgesehen. Das bedeutet eine fühlbare Verbesserung zugunsten der Anwohner, aber natürlich auch eine entsprechend stärkere finanzielle Belastung der öffentlichen Baulastträger.
    Weitere Verbesserungen bringen die besondere Berücksichtigung der Krankenhäuser, Schulen, Kur- und Altenheime sowie der Umstand, daß die Grenzwerte für Lärmvorsorge an Schienenwegen jetzt im Gesetz selbst festgesetzt sind, und zwar im Regelfall um 5 Dezibel (A) höher als an Straßen. Es handelt sich um echte Grenzwerte. Lärmschutzmaßnahmen sind nämlich zwingend erforderlich, wenn die Werte überschritten werden.
    Neu in das Gesetz aufgenommen wurde ein allgemeiner Planungsgrundsatz, der die Baulastträger verpflichtet, schon im Planungsstadium Lärmeinwirkungen unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange möglichst zu vermeiden.
    Zur Lärmvorsorge beim Bau, Umbau oder Ausbau von Straßen und Schienenwegen haben die Baulastträger alsdann durch bauliche Maßnahmen am Verkehrsweg sicherzustellen, daß die Lärmgrenzwerte für die Anlieger nicht überschritten werden. Stehen solchen Maßnahmen am Verkehrsweg überwiegende öffentliche oder private Belange entgegen, so können sie unterbleiben und durch Baumaßnahmen an den anliegenden Häusern ersetzt werden. Das gilt besonders, wenn der Lärmschutz an der Straße oder Schiene unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern würde.
    Die Vorschriften für die Lärmsanierung an bestehenden Straßen sind in den Ausschußberatungen ganz wesentlich umgestaltet worden.
    Die wichtigste Entscheidung betraf die Landes-
    und Gemeindestraßen. Für diese beiden Straßenarten war nach den Vorstellungen der Bundesregierung im Gesetz eine Lärmsanierung nicht vorgesehen. Es sollte der Entscheidung der Bundesländer überlassen bleiben, ob und in welcher Weise sie für ihre Landes- und Gemeindestraßen eine Lärmsanierung ermöglichen wollten. Jetzt gesteht das Gesetz den Anliegern aller Straßen einen förmlichen Rechtsanspruch auf Lärmsanierung zu, sobald die Lärmgrenzwerte überschritten sind. Kein Bürger würde es verstehen, daß der Schutz vor unzumutbarem Verkehrslärm davon abhängig sein soll, an was für einer Straße er zufällig wohnt.
    Der Anspruch auf Lärmschutz richtet sich gegen den Träger der Straßenbaulast. Dieser muß alle erhobenen und berechtigten Ansprüche nach Dringlichkeit erfüllen. Dabei soll sich die Dringlichkeit nach der Schutzbedürftigkeit des betreffenden Gebäudes, der Stärke des Straßenlärms, der Anzahl der Betroffenen und der Art des Gebietes richten. Alle in den kommenden zehn Jahren erhobenen Ansprüche sind spätestens am 31. Dezember des Jahres 2000 zu erfüllen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Abweichend von den Vorstellungen des Regierungsentwurfs sieht das Gesetz im Falle der Lärmsanierung vor, daß der Anspruch des anliegenden Eigentümers, soweit er auf Erstattung von Aufwendungen am eigenen Gebäude gerichtet ist, nur 75% der Aufwendungen umfaßt. Die Anlieger sollen also beispielsweise von den Kosten des Einbaus von Schallschutzfenstern 25 % selbst tragen. Die Ausschüsse waren der Meinung, daß in dieser Höhe Ersparnisse des Hauseigentümers bei den Heizkosten und der Grundsatz „Neu für alt" zu berücksichtigen sind.
    Im Zusammenhang hiermit hat der Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau veranlaßt, daß der Regierungsentwurf um zwei Vorschriften ergänzt wurde. Diese Vorschriften betreffen die Auswirkungen des Verkehrslärmschutzgesetzes auf Mietverhältnisse und sein Verhältnis zum Modernisierungs- und zum Energieeinsparungsgesetz. Neu ist schließlich die Ergänzung des Regierungsentwurfs um eine Vorschrift, die den vom Verkehrslärm betroffenen Grundstückseigentümern eine Enteignungsentschädigung zuspricht für den Fall einer schweren und unerträglichen Beeinträchtigung, die durch Lärmschutzmaßnahmen nicht vermieden oder beseitigt werden kann.
    Ubrigens enthält das Gesetz in der Ihnen vorliegenden Fassung keine Bestimmung über die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen. Der Verkehrsausschuß meint — so wurde es von den Koalitionsparteien beschlossen —, daß hier eine Entschließung ausreicht, deren Text Ihnen gleichfalls vorliegt. Darin fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, für die bestehenden Schienenwege der Deutschen Bundesbahn ein Sonderprogramm vorzulegen, das die Lärmsanierung in Anlehnung an die gesetzliche Regelung für die Straßen ermöglicht.
    Die Kosten des Lärmschutzes werden mit ca. 1 Milliarde DM jährlich veranschlagt. Auf den Bund werden 360 Millionen DM, auf die Länder 75 Millionen DM und auf die Gemeinden 610 Millionen DM entfallen. Bei den Kommunen ist zu berücksichtigen, daß diese für Lärmschutzmaßnahmen aus Finanzhilfen des Bundes Zuwendungen in Höhe von 60 % der, Aufwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erhalten können.
    Meine Damen und Herren, ich habe versucht, Ihnen einen Überblick über die Ausschußberatungen und ihre Ergebnisse zu geben. Wir glauben, daß die Änderungen und Ergänzungen des Regierungsentwurfs wirklich Verbesserungen darstellen, Verbesserungen für die Anwohner unserer Straßen und Schienenwege, Verbesserungen, die sich gleichwohl noch im Rahmen des finanziell Vertretbaren halten.
    Das Verkehrslärmschutzgesetz ist von weitreichender Bedeutung und hat deshalb sicher einen hohen politischen Stellenwert. Es wird, so hoffe ich, den vom Verkehrslärm geplagten Menschen eine wesentliche Hilfe bringen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.



Vizepräsident Frau Renger
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hanz.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von August Hanz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor fast genau zwei Jahren wurde hier der Regierungsentwurf zum Verkehrslärmschutzgesetz in erster Lesung beraten. Kaum ein mit der Materie Vertrauter glaubte damals daran, daß dieser Entwurf jemals Gesetz werden könne bzw. in zweiter oder dritter Lesung den Deutschen Bundestag wieder erreichen werde. Daß dies heute doch der Fall ist, verdanken wir am allerwenigsten der Bundesregierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Von ihrer Vorlage von vor zwei Jahren blieb nicht viel mehr als die Berlin-Klausel übrig.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Aber auch dies sei hier klar ausgesprochen: Ohne konstruktive Mitarbeit der Unionsfraktion bei der Beratung dieses Gesetzentwurfs gäbe es heute keine zweite und dritte Lesung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die vorgenommenen Änderungen stammen fast ausschließlich von der CDU/CSU-Fraktion.

    (Lachen bei der SPD — Pfeffermann [CDU/ CSU]: So ist das! Das muß einmal gesagt werden!)

    Monatelang waren die Beratungen blockiert, weil sich die Koalitionsparteien zu den Verbesserungsvorschlägen der Union keine Meinung bilden konnten und nicht entscheidungsfähig waren.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Dies führte oft zu etwas peinlichen Positionen für die Mitglieder der Regierungsparteien im federführenden Verkehrsausschuß.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genauso war es!)

    Hier war auf Grund sachlicher Beurteilung oft mehr Übereinstimmung als zwischen den beteiligten Ressorts der Bundesregierung zu finden.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In weiten Bereichen lag die Initiative bei der Ausgestaltung des Gesetzes mehr beim Ausschuß als bei der Bundesregierung, die sich im wesentlichen auf Formulierungshilfen beschränkte. Daß dieses Gesetz heute in zweiter und dritter Lesung beraten werden kann, ist ein Beispiel für ein funktionsfähiges Parlament, aber insbesondere für die konstruktive, verantwortungsbewußte Arbeit der Unionsfraktion.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    In der politischen Bewertung des Verkehrslärmschutzgesetzes, das hier und heute zur endgültigen Verabschiedung ansteht, ist ein ganz erstaunlicher Zwiespalt erkennbar. Die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP haben dieses Gesetz bereits in den vergangenen Wochen als ein politisches Jahrhundertgesetz — es ragt in der Tat in das Jahr 2000 hinein — zum großen Durchbruch in der Umweltpolitik und gar zum Sieg des Umweltschutzes hochstilisiert. Auf Ihre Superlative in der heutigen Debatte darf man sicher gespannt sein.
    In merkwürdigem Gegensatz zu diesem Jubelchor von SPD und FDP stehen Kommentare aus der Presse, die von einem sündhaft teuren Flickwerk, von Lärmillusionen, von der fragwürdigen Idee des passiven Lärmschutzes und angesichts der mehr oder minder scheußlichen Lärmbollwerke an unseren Straßen von optischer statt akustischer Umweltverschmutzung sprechen.
    Die Fraktion der CDU/CSU geht bei ihrer Bewertung des Verkehrslärmschutzgesetzes von der Tatsache aus, daß der Gesetzgeber hier Neuland betritt, mit allen Risiken möglicher Fehleinschätzungen. Die Notwendigkeit dieses Gesetzes im Kampf gegen den Verkehrslärm wird allerdings von uns nicht bestritten. Die Union ist und bleibt jedoch bemüht, das mit diesem Gesetz an Lärmschutz für den Bürger Errreichbare realistisch einzuschätzen und dies dem Bürger auch offen zu sagen. Das Erwecken von Illusionen und das Schaffen von falschen Erwartungshorizonten ist nicht unsere Sache. Den „Tritt vom Pferd, den es in der Koalition bei sogenannten Jahrhundertgesetzen schon gegeben haben soll, wollen wir uns ersparen.
    In dem Ihnen heute vorliegenden Gesetzentwurf konnte im wesentlichen nur passiver Lärmschutz geregelt werden. Hier sind die Möglichkeiten wirkungsvollerer Eindämmung des Lärms von der Sache her eher begrenzt. Eine endgültige Lösung aller Lärmprobleme kann durch dieses Gesetz deshalb leider nicht gegeben werden. Jedoch ist es ein wichtiger und, wie wir meinen, notwendiger Schritt zur Erreichung dieses Zieles, der von der CDU/CSU- Fraktion stets gefordert wurde. Die durch dieses Gesetz gebotenen Möglichkeiten müssen und sollen voll genutzt werden. Selbst die begrenzten Möglichkeiten des passiven Lärmschutzes müssen soweit wie möglich ausgeschöpft werden. Dies darf aber nicht zu einer Vernachlässigung der Möglichkeiten führen, die auch der aktive Lärmschutz bietet.
    Die CDU/CSU will darüber hinaus auch alle wirtschaftlich vertretbaren Chancen genutzt wissen, den Verkehrslärm an der Quelle, d. h. am Fahrzeug, abzubauen. Wenn man hört, was auf unseren Straßen bei Tag und Nacht herumjault und -knattert, hat man nicht den Eindruck, daß alle Möglichkeiten des aktiven Lärmschutzes bereits ausgeschöpft sind..

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    Vielleicht sollten auch jene, die so schnell und leicht vom Versagen des Gesetzgebers beim Lärmschutz daherreden, gelegentlich nachschauen, ob ihre heranwachsenden Sprößlinge den häuslichen Hobbykeller nicht ausgerechnet dazu benutzen, das Moped oder Motorrad auf möglichst vollen Klang zu frisieren.

    (Sehr gut! bei der SPD)

    Verkehrslärm an der Quelle geht aber zunächst die Automobil- und Reifenhersteller sowie die Straßenbauer an. Sie sind gefordert, lärmarme Lkw, Pkw, Motorräder und Mopeds sowie lärmvermindernde Reifen und Straßenbeläge zu entwickeln. Die Kon-



    Hanz
    strukteure in diesen Bereichen sollten nach Auffassung der CDU/CSU strenge Maßstäbe des Lärmschutzes nicht ausschließlich unter dem Aspekt des Wettbewerbsnachteils sehen und nicht nur auf gesetzlichen Zwang hin ihr Leistungspotential unter Beweis stellen. Die Kette der Beispiele ist lang, bei denen Pionierarbeit sehr bald als Marktvorteil auf Dauer durchgeschlagen ist.
    Das Verkehrslärmschutzgesetz geht auch die Verkehrsbehörden vor Ort an und fängt bei der Planung und Lenkung des Verkehrs an. Die Kommunen, die der passive Lärmschutz ohnehin besonders teuer zu stehen kommt, sollten sich mehr denn je veranlaßt sehen, bei ihren Bauplanungen, bei den örtlichen Verkehrsregelungen, bei Ampelschaltungen usw. immer auch das mögliche Minimum an Lärm im Auge zu behalten. Hier wird noch immer dem Lärmschutz oft nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet, wie wir meinen. 50 bis 60 % aller innerörtlichen Straßen eignen sich zur Verkehrsberuhigung. Das haben Experten erst jüngst festgestellt. Hier liegt ein weiter Bereich für eine Alternative zum passiven Lärmschutz, also zur bloßen Lärmabschirmung.
    Alternativer Lärmschutz, meine Damen und Herren — damit bin ich beim dritten Bereich —, geht schließlich auch uns, die 28 Millionen Kraftfahrer im Lande, an. Sie haben es in der Hand, den Verkehrslärm sofort um ein ganzes Stück abzubauen, wenn sie ihre Fahrweise entsprechend einrichten. Das Hochziehen von Motoren, quietschendes Kurvennehmen, Laufenlassen des Motors im Stand sowie unnötiges Hupen sind Untugenden, die unnötigen Lärm hervorrufen, von dem der Verursacher selbst sonst oft beleidigt ist und gegen den er sich wehrt.
    Lärm dieser Art kann, wie in Messungen nachgewiesen wurde, schnell an kritische Grenzen heranführen. Gerade wegen der Verantwortung, die auch die Kraftfahrer selber beim Kampf gegen den Verkehrslärm tragen, sollte dies besondere Bedeutung haben. Eine solche Einschätzung führt dann aber dazu, daß den genannten Möglichkeiten des aktiven Lärmschutzes nicht mehr die nötige Aufmerksamkeit gewidmet wird.
    Passiver Lärmschutz kann immer nur ein, wenn auch notwendiger und wichtiger Teil umfassender Maßnahmen zur Eindämmung des Lärms sein. Wird dies nicht beachtet, so verlieren wir auf der einen Seite, was wir durch dieses Gesetz auf der anderen Seite gewinnen.
    Meine Damen und Herren, nach dieser politischen Gesamtbewertung der Bekämpfung des Verkehrslärms, wie sie die CDU/CSU vornimmt, lassen Sie mich nun zum Verkehrslärmschutzgesetz in der hier zur Verabschiedung vorliegenden Fassung noch folgendes sagen.
    Daß dieser Entwurf noch den Titel „Entwurf der Bundesregierung" trägt, ist blanke Ironie.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich sagte es schon: Von dem, was die Bundesregierung nach vierjähriger Vorarbeit im März 1978 dem
    Deutschen Bundestag vorgelegt hat, ist praktisch nur die Berlin-Klausel unverändert übriggeblieben.

    (Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das haben wir schon einmal gehört! — Dr. Schulte [Schwäbisch Gmünd] [CDU/CSU]: Und die hat sie abgeschrieben!)

    — Und die hat sie abgeschrieben!

    (Zuruf von der SPD: Jetzt kommt nach der Kür die Pflicht!)

    Dies erwähne ich, um noch einmal zu verdeutlichen, welcher Mühe sich die Beteiligten im Ausschuß des Bundestages unterziehen mußten, um in Detailarbeit über zwei Jahre aus einer völlig desolaten Regierungsvorlage ein brauchbares Gesetz zu machen.
    Für die CDU/CSU ist immer noch unbegreiflich, wie die Bundesregierung auf die Idee kommen konnte, ein Lärmschutzgesetz nur für die Bundesstraßen und Autobahnen zu machen. Damit hätte man allen Bürgern, die an anderen Verkehrswegen wohnen, den Anspruch auf Schutz vor Verkehrslärm vorenthalten. Umfassender Schutz vor Verkehrslärm für alle Verkehrswege war die erste zentrale Forderung der CDU/CSU bei diesem Gesetz.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Diese unsere Forderung konnte mit wirksamer Unterstützung insbesondere der Kommunen und der kommunalen Spitzenverbände weitgehend durchgesetzt werden. Der zur Verabschiedung vorliegende Gesetzentwurf umfaßt jetzt alle öffentlichen Straßen sowie den Neubau von Schienenwegen. Die CDU/CSU bedauert ausdrücklich, daß sich die Koalition einer gesetzlichen Regelung des Lärmschutzes an bestehenden Schienenwegen widersetzt hat.
    Bei der gesetzlichen Festlegung der Lärmschutzgrenzwerte waren es die Koalitionsfraktionen der SPD und FDP, die durch einen Kleinkrieg über Monate hin entscheidungsunfähig waren. Die CDU/ CSU begrüßt es, daß es schließlich doch noch möglich war, die jetzt im Gesetzentwurf enthaltenen Lärmgrenzwerte im federführenden Ausschuß einstimmig zu verabschieden. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, daß dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode in Kraft treten kann.
    Die CDU/CSU ist der Auffassung, daß diese Lärmgrenzwerte angesichts des finanziellen Risikos des im Gesetz vorgesehenen Programms einen wohlabgewogenen Kompromiß zwischen den Belangen des Lärmschutzes und den finanziellen Möglichkeiten der öffentlichen Hand darstellen.
    Um die finanziellen Handlungsspielräume der öffentlichen Hand nicht zu überfordern, hält es die CDU/CSU ebenfalls für notwendig und gegenüber allen Betroffenen für vertretbar, Schallschutzfenster aus öffentlichen Mitteln nur für Wohnungen, nicht aber für gewerblich genutzte Räume vorzusehen. Darüber hinaus sollen die Hauseigentümer bei diesen Schallschutzfenstern eine Eigenbeteiligung von 25 % übernehmen. Denn Schallschutzfenster sind in der Regel auch wärmedämmend und erspa-



    Hanz
    ren dem Eigentümer übliche Aufwendungen für den Erhalt des Wohnwerts. Insofern liegt in diesen Maßnahmen eine Begünstigung, die über den bloßen Schallschutz hinausgeht.
    Schließlich sollen die Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Straßen in einem Zeitraum von 20 Jahren vorgenommen werden.
    Zu den finanziellen Problemen und den sich daraus ergebenden Belastungen wird mein Kollege Waffenschmidt noch Ausführungen machen, auf die ich insoweit verweise.
    Dieses Gesetz ist im wesentlichen von den Unionsparteien geprägt worden.

    (Zurufe von der SPD: Na, na!)

    Deswegen stimmen wir von der CDU/CSU diesem Gesetz in der vorliegenden Ausschußfassung zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU)