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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/204 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 204. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16339 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16339 B Fragestunde — Drucksache 8/3738 vom 29.02. 1980 — Laufzeit der mit der Sowjetunion abgeschlossenen Verträge über die Lieferung von Erdgas MdlAnfr A4 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Jobst CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi . 16339D, 16340A ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU . . . 16339D, 16340A ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 16340A Einhaltung der Richtlinien des ICAO Anhang 16 hinsichtlich des Einsatzes von Luftfahrzeugen MdlAnfr A5 29.02.80 Drs 08/3738 Pensky SPD MdlAnfr A6 29.02.80 Drs 08/3738 Pensky SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 16340B, C, D, 16341 A ZusFr Pensky SPD 16340C, D, 16341A Bau und Finanzierung des Basistunnels im Zuge der A81 durch den Engelberg bei Leonberg MdlAnfr A7 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Wrede BMV 16341 B, C ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . 16341B, C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Verkehrsaufkommen auf der A 831 zwischen der A8 und der A81 bei Sindelfingen MdlAnfr A8 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Wrede BMV 16341 D ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 16341 D Ökologische Vertretbarkeit des Autobahnprojekts Krombach-Hattenbach durch das Rothaargebirge und den Burgwald sowie seine Aufnahme in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen MdlAnfr A9 29.02.80 Drs 08/3738 Schleifenbaum FDP MdlAnfr A10 29.02.80 Drs 08/3738 Schleifenbaum FDP Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 16342A, B, C ZusFr Schleifenbaum FDP 16342B, C Reduzierung der Anbindung der Bundeswehrstandorte Neustadt und Allendorf an das Fernnetz der Bundesbahn sowie Benutzung der Bundesbahn für Wochenendheimfahrten von Wehrpflichtigen MdlAnfr A11 29.02.80 Drs 08/3738 Pfeffermann CDU/CSU MdlAnfr A12 29.02.80 Drs 08/3738 Pfeffermann CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 16342 D, 16343A, B, C ZusFr Pfeffermann CDU/CSU . . . . 16343A, B ZusFr Urbaniak SPD 16343 C Einschaltung eines Bundestagsabgeordneten für ein Bauvorhaben der Bundespost wegen Disziplinarverfahren gegen ein Personalvertretungsmitglied MdlAnfr A17 29.02.80 Drs 08/3738 Sieler SPD MdlAnfr A18 29.02.80 Drs 08/3738 Sieler SPD Antw PStSekr Wrede BMV 16343D, 16344A, B, C, D, 16345A, B ZusFr Sieler SPD 16344A, B ZusFr Wehner SPD 16344 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 16344D, 16345 B ZusFr Conradi SPD 16345 A ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 16345A Verbundpässe für die kostenlose Fahrt der Briefträger in ihre Zustellbezirke MdlAnfr A19 29.02.80 Drs 08/3738 Conradi SPD Antw PStSekr Wrede BMV . . . . 16345B, C, D ZusFr Conradi SPD 16345 C Bundes- und Landesmittel für die Hoesch Hüttenwerke AG in Dortmund MdlAnfr A28 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stavenhagen CDU/CSU MdlAnfr A29 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stavenhagen CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . .16346A, B, C, D, 16347A, B, C, D, 16348A, B ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . 16346B, 16347D, 16348A ZusFr Glos CDU/CSU 16346 C ZusFr Besch CDU/CSU 16346 D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 16346 D ZusFr Urbaniak SPD 16347 A ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 16347B ZusFr Zeitler SPD 16347 B ZusFr Meininghaus SPD 16348A Haushaltsansätze für die Gewährung von Krediten des Bundes MdlAnfr A30 29.02.80 Drs 08/3738 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . 16348B, C, D ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 16348B, C ZusFr Glos CDU/CSU 16348 D Wegfall v on Arbeitsplätzen durch Automation MdlAnfr A31 29.02.80 Drs 08/3738 Gerster (Mainz) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 16348D, 16349A, B, C, D, 16350A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 16349A, B ZusFr Zeitler SPD 16349 C ZusFr Urbaniak SPD 16349 D ZusFr Dr. Stavenhagen CDU/CSU . . . 16350A Bundeshilfen zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Hoesch Hüttenwerke AG in Dortmund aus dem Haushalt des Bundesforschungsministers sowie Förderungsmöglichkeiten des Bundeswirtschaftsministers MdlAnfr A32 29.02.80 Drs 08/3738 Glos CDU/CSU MdlAnfr A33 29.02.80 Drs 08/3738 Glos CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16350B, C, D, 16351A, C, D, 16352A, B ZusFr Glos CDU/CSU . . . . 16350C, D, 16351A ZusFr Wehner SPD 16351 B ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 16351 C ZusFr Zeitler SPD 16351 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 III ZusFr Dr. Sprung CDU/CSU 16352A ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 16352 B ZusFr Urbaniak SPD 16352 B Auswirkung der staatlichen Hilfe an die Hoesch Hüttenwerke AG in Dortmund auf den Wettbewerb in der Stahlindustrie MdlAnfr A34 29.02.80 Drs 08/3738 Carstens (Emstek) CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT 16352C, D, 16353A, B, C, 16354 A ZusFr Carstens (Emstek) CDU/CSU . . 16352 D ZusFr Zeitler SPD 16353 A ZusFr Meininghaus SPD 16353 B ZusFr Dr. Köhler (Duisburg) CDU/CSU 16353 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 16353 D Bau der ersten Polarforschungsstation nach den Maßstäben des Bundesforschungsministeriums MdlAnfr A36 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . .16354A, B, C, D, 16355 A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 16354B, C ZusFr Broll CDU/CSU 16354 C ZusFr Wehner SPD 16354 D ZusFr Besch CDU/CSU 16354 D Studien über das technische Potential für regenerative Energieträger MdlAnfr A37 29.02.80 Drs 08/3738 Ueberhorst SPD MdlAnfr A38 29.02.80 Drs 08/3738 Ueberhorst SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . .16355A, C, D, 16356A, B ZusFr Ueberhorst SPD 16355 C, D, 16356A, B Regelung des Besoldungsrechts bei Auslandstätigkeit des akademischen Nachwuchses MdlAnfr A46 29.02.80 Drs 08/3738 Broll CDU/CSU MdlAnfr A47 29.02.80 Drs 08/3738 Broll CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 16356C, 16357A, B ZusFr Broll CDU/CSU . . . 16356D, 16357A, B Blutbleiwerte über der Toleranzgrenze bei Kindern zwischen Goslar und Bad Harzburg sowie Bodenverseuchung in diesem Raum MdlAnfr A50 29.02.80 Drs 08/3738 Konrad SPD MdlAnfr A51 29.02.80 Drs 08/3738 Konrad SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 16357C, 16358 A ZusFr Konrad SPD 16357 D Nächste Sitzung 16358 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16359* A Anlage 2 Fahrkostenermäßigung bei der Bundesbahn für schwerbeschädigte Besucher aus der DDR MdlAnfr A13 29.02.80 Drs 08/3738 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16359* C Anlage 3 Inkrafttreten des Ratifizierungsgesetzes zum UNCTAD-Verhaltenskodex zum Schutz der deutschen Linienschiffahrt MdlAnfr Al4 29.02.80 Drs 08/3738 Grobecker SPD MdlAnfr A15 29.02.80 Drs 08/3738 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16359* C Anlage 4 Vorrechte niederländischer Blinder im deutschen Personenverkehr MdlAnfr A16 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16360* A Anlage 5 Erwerb abhörsicherer Fernsprechgeräte durch die Bundespost MdlAnfr A20 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16360* B Anlage 6 Subventionierung des Einbaus von Kachelöfen MdlAnfr A21 29.02.80 Drs 08/3738 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16360* C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Anlage 7 Übernahme der UNESCO-Empfehlungen für internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe in die Richtlinien für Wettbewerbe MdlAnfr A22 29.02.80 Drs 08/3738 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16361 *A Anlage 8 Anpassung der Wohngeldleistungen für Ein-, Zwei- und Dreipersonenhaushalte an die Mieten- und Einkommensteigerung; Unterrichtung der Eigentümer von Sozialmietwohnungen über den Inhalt des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 MdlAnfr A23 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A24 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16361 *C Anlage 9 Behebung der Probleme in Gebieten mit engem Nebeneinander von gewerblichen Anlagen und Wohnnutzungen (Gemengelage) MdlAnfr A25 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Möller CDU/CSU MdlAnfr A26 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16361 *D Anlage 10 Gründung eines Fonds im Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie für die Prämiierung volkswirtschaftlich wertvoller Ideen MdlAnfr A27 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16362* A Anlage 11 Rolle des Bundeskanzlers bei der Hilfsaktion für die Hoesch Hüttenwerke AG MdlAnfr A35 29.02.80 Drs 08/3738 Haase (Kassel) CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16362* B Anlage 12 Verkauf von Springmessern an Kinder MdlAnfr A44 29.02.80 Drs 08/3738 Menzel SPD MdlAnfr A45 29.02.80 Drs 08/3738 Menzel SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 16362* C Anlage 13 Kosten für die Stillegung kerntechnischer Anlagen SchrAnfr B39 29.02.80 Drs 08/3738 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAnfr B40 29.02.80 Drs 08/3738 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16362* D Anlage 14 Bau der Brücke an der Bahnstrecke Recklinghausen—Haltern zur Entschärfung der B51 SchrAnfr B127 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Hürland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16363* A Anlage 15 Humanisierung des Arbeitsplatzes für Lokomotivpersonal SchrAnfr B128 29.02.80 Drs 08/3738 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16363* B Anlage 16 Kosten-Nutzen-Analysen für bis 1985 nicht eingestufte Bundesfernstraßen SchrAnfr B129 29.02.80 Drs 08/3738 Schleifenbaum FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16364* A Anlage 17 Anschluß der oldenburgischen Unterweserregion an das Bundesfernstraßennetz sowie Einführung des Nulltarifs für alle Weserfähren nördlich von Bremen SchrAnfr B130 29.02.80 Drs 08/3738 Wolfgramm (Göttingen) FDP Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 V SchrAnfr B131 29.02.80 Drs 08/3738 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16364* B Anlage 18 Konsequenzen aus den Fehlerquoten beim Alcotest von Kraftfahrern SchrAnfr B132 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/. CSU SchrAnfr B133 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd) CDU/ CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16364* D Anlage 19 Verzicht auf die Schließung des Bahnhofs Raumünzach SchrAnfr B134 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16365* A Anlage 20 Beschleunigung des Umbaus des Bahnhofs Baden-Baden SchrAnfr B135 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16365* C Anlage 21 Erhöhung der Pacht bei den Servicebetrieben der Bundesbahn SchrAnfr B136 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B137 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B138 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B139 29.02.80 Drs 08/3738 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16365* C Anlage 22 Straßenbaumaßnahmen in Bremen, Brinkum, Weyhe, Syke, Sulingen und Diepholz SchrAnfr B140 29.02.80 Drs 08/3738 Ey CDU/CSU SchrAnfr B141 29.02.80 Drs 08/3738 Ey CDU/CSU SchrAnfr B142 29.02.80 Drs 08/3738 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16366* A Anlage 23 Wiedereinführung der früher für den Lahn-Dill-Kreis geltenden Kraftfahrzeugkennzeichen SchrAnfr B 143 29.02.80 Drs 08/3738 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B144 29.02.80 Drs 08/3738 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16366* B Anlage 24 Umstellung des Eisenbahnpersonenverkehrs zwischen Holenbrunn und Selb auf Busverkehr SchrAnfr B145 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAnfr B146 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16366* C Anlage 25 Herausgabe einer „Leibniz-Sondermarke" SchrAnfr B147 29.02.80 Drs 08/3738 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16366* D Anlage 26 Gebührenerhebung bei der Gewährung der Energiesparzulage nach dem Energieeinsparungsgesetz SchrAnfr B148 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAnfr B149 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Stavenhagen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau 16367* A Anlage 27 Erfahrungen mit § 11 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes, insbesondere in Landgemeinden SchrAnfr B150 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16367* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Anlage 28 Konsequenzen für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Kernenergieforschung durch die Kürzung der Haushaltsmittel für 1981 in den USA SchrAnfr B152 29.02.80 Drs 08/3738 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16367* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 16339 204. Sitzung Bonn, den 5. März 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Berichtigung 203. Sitzung, Seite 16170 C, dritter Absatz, Zeile 3: Statt „EG" ist „Ägäis" zu lesen. 203. Sitzung (Nachtrag), Seite 16304* C: In der 5. Zeile ist statt „3 600" „3 000", und in der 16. Zeile ist statt „4 200" „3 600" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete (r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 6.3. Dr. Ahrens *** 6. 3. Dr. Aigner * 7. 3. Dr. Bangemann * 7.3. Dr. Bayerl 7. 3. Biechele 5.3. Dr. Blüm 7.3. Blumenfeld * 7.3. Dr. Böhm (Melsungen) ** 7. 3. Burger 7.3. Frau Dr. Czempiel 5.3. Dr. Enders ** 7. 3. Eymer 7. 3. Fellermaier * 7. 3. Frau Dr. Focke * 7. 3. Friedrich (Würzburg) * 6. 3. Dr. Früh * 7.3. Dr. Fuchs * 6. 3. Frau Geier 7. 3. Genscher 7.3. Dr. Haack 5.3. Dr. Holtz ** 7. 3. Dr. h. c. Kiesinger 7. 3. Dr. Klepsch * 7. 3. Dr. Graf Lambsdorff 5. 3. Lampersbach 5.3. Lange * 7.3. Lücker * 7. 3. Luster * 7. 3. Milz 7. 3. Dr. Pfennig * 7.3. Rosenthal 7. 3. Schäfer (Offenburg) 7. 3. Frau Schleicher * 7. 3. Dr. Schmidt (Gellersen) 7. 3. Schmidt (Hamburg) 7. 3. Schmidt (Würgendorf) *** 6.3. Schulte (Unna) 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 7.3. Sieglerschmidt * 7.3. Frau Tübler 7. 3. Vogel (Ennepetal) 7. 3. Dr. Vohrer ** 7. 3. Frau Dr. Walz * 7. 3. Dr. von Wartenberg 5.3. Wawrzik * 7. 3. Frau Dr. Wex 5.3. Wittmann (Straubing) 7.3. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jager (Wangen) (Drucksache 8/3738 Frage A 13): Besteht auch nach Ansicht der Bundesregierung ein Kompetenzwirrwarr bei der Bewilligung von Fahrkostenermäßigung bei der Deutschen Bundesbahn für Deutsche aus der DDR, die sich zu Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und zugleich Schwerbeschädigte sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen, und wie wird sie eine unbürokratische und der besonderen Lage von Besuchern aus Mitteldeutschland Rechnung tragende Gewâhrung dieser Fahrkostenvergünstigung sicherstellen? Der von Ihnen ins Auge gefaßte Fall ist im Artikel 2 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr (UnBefG) geregelt. Danach können Bewohner der DDR in einem weitgehend erleichterten Verfahren einen Ausweis bekommen, der sie zur Freifahrt nach diesem Gesetz berechtigt. Beschwerden sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/3738 Fragen A 14 und 15): Hält die Bundesregierung die in § 17 Abs. 3 des Entwurfs der neuen Schiffssicherheitsverordnung gefundene Formulierung für ausreichend, wirkungsvoll gegen Schiffe in den Hoheitsgewässern der Bundesrepublik Deutschland vorzugehen, die den international vereinbarten Sicherheitsstandard nicht erfüllen, und wann ist mit dem Inkrafttreten der Verordnung zu rechnen? Wird das Ratifizierungsgesetz zum UNCTAD-Verhaltenskodex zusätzlich Instrumentarien zum Schutz der deutschen Linienschiffahrt enthalten, und wann wird die Bundesregierung das Gesetz dem Bundestag zuleiten? Zu Frage A 14: Die Bundesregierung hält die genannte Formulierung für ausreichend, denn sie ermächtigt die See-Berufsgenossenschaft, unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erfahrungen mit der entsprechenden Vorschrift der gegenwärtig gültigen Schiffssicherheitsverordnung (SSV) alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung der international vereinbarten Sicherheitsstandards im Einklang mit der IMCO-Resolution A.321 (IX) über das Kontrollverfahren von Schiffen unter fremder Flagge zu ergreifen. Darüber hinaus ermächtigt sie zu entsprechenden Maßnahmen gegenüber Schiffen unter fremder Flagge, auf die die internationalen Sicherheitsübereinkommen keine Anwendung finden. Um die Schiffskontrollen lückenlos durchzuführen, sind schließlich aufgrund des § 17 Abs. 4 des Entwurfs der neuen Schiffssicherheitsverordnung auch die Schiffahrtspolizeibehörden befugt, entsprechende vorläufige Maßnahmen zu treffen. Die Verordnung soll vor dem 25. Mai in Kraft treten. Zu Frage A 15: Nein. Das Vertragsgesetz wird die Zustimmung des Bundestages zu dem Übereinkommen über ei- 16360* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode- — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 nen Verhaltenskodex für Linienkonferenzen und Vorschriften über die innerstaatliche Durchführung enthalten. Der Verhaltenskodex ist selbst ein Instrumentarium zum Schutz der deutschen Linienschiffahrt, indem er die Beteiligung am Verkehr, die Bestimmung der Frachtraten und andere für die Konferenzlinienschiffahrt wichtige Fragen gegenüber anderen Staaten regelt. Die Bundesregierung bemüht sich, den Gesetzentwurf so rechtzeitig vorzulegen, daß er im Deutschen Bundestag noch in dieser Legislaturperiode beraten werden kann. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Frage A 16): Ist der Bundesregierung bekannt, daß deutsche Blinde im niederländischen Personenverkehr bei Vorlage ihres deutschen Blindenausweises dieselben Vorrechte genießen wie niederländische Blinde, und ist die Bundesregierung bereit, sich um eine Gleichbehandlung niederländischer Blinder in der Bundesrepublik Deutschland zu bemühen, etwa dadurch, daß die niederländischen sogenannten Begleitkarten zu den gleichen Vorrechten legitimieren wie die deutschen Blindenausweise? Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) hat sich ausführlich mit den Behindertenfragen im europäischen Eisenbahnverkehr befaßt und in diesem Zusammenhang eine Umfrage mit Bestandsaufnahme bei den beteiligten Bahnen durchgeführt. Danach unterscheiden sich die gewährten Tarifermäßigungen und die Voraussetzungen für die Berechtigung so stark in den einzelnen Ländern, daß ihre Anerkennung auf Grundlage der Gegenseitigkeit zwischen den einzelnen Ländern ausscheiden muß. Wenn die Niederländischen Eisenbahnen (NS) mit ihrem relativ kleinen Netz eine Ermäßigung wie im vorliegenden Fall gewähren, so ist dies umgekehrt bei dem ungleich größeren Netz der Deutschen Bundesbahn mit einem sehr starken Transitverkehr wegen der damit verbundenen Fahrgeldausfälle nicht möglich. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage A 20): Treffen Berichte zu, daß Fernsprechteilnehmer auf Wunsch und gegen eine Gebühr Telefone.mit besonderen Sicherungen, nämlich sogenannten Sprachverschleierungsgeräten und Fernüberwachungssystemen, von der Deutschen Bundespost erwerben können, die gegen sogenannte Lauschangriffe schützen sollen, und wenn ja, welche Möglichkeiten für den Verfassungsschutz sieht dann die Bundesregierung, Telefonabhöraktionen, die aus Staatssicherheitsgründen geboten und rechtlich zulässig sind, erfolgreich durchzuführen? Bei den von Ihnen erwähnten Fernüberwachungssystemen handelt es sich offensichtlich um ein Mißverständnis. Hierbei geht es nicht um Geräte, sondern darum, daß aus Sicherheitsgründen Ferngespräche über eine Vielzahl möglicher Leitwege geleitet werden. Bei Sprachverschleierungsgeräten handelt es sich um private Zusatzeinrichtungen, die nicht von der Deutschen Bundespost überlassen werden. Sie werden von der einschlägigen Industrie hergestellt und vom Fernmeldetechnischen Zentralamt der Deutschen Bundespost lediglich typengeprüft und für die Ankopplung an das Fernsprechnetz zugelassen. Die technischen Möglichkeiten zu rechtlich zulässigen Abhörmaßnahmen werden dadurch nicht in Frage gestellt. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage A 21): Ist der Bundesregierung die Forderung bekannt, im Rahmen der Energieeinsparung beim Wohnen auch den Einbau von Kachelöfen zu subventionieren, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Forderung vor allem unter dem Gesichtspunkt des gezielten Einsatzes der Fördermittel und de; unerwünschten Mitnehmereffekte? Die Bundesregierung hat gegenüber der Forderung, Kachelöfen in die Energieeinsparungsförderung aufzunehmen — sowohl für das laufende Programm wie auch für eventuelle zukünftige Änderungen —, eine ablehnende Position bezogen. Das Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz konkretisiert in § 4 Abs. 3 energiesparende Maßnahmen als bauliche Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken, und ich nenne dafür insbesondere die Verbesserung der Wärmedämmung des Gebäudes, die Verminderung des Energieverlustes und des Energieverbrauchs von zentralen Heizungsanlagen sowie Anlagen zur Rückgewinnung von Wärme und Solar- und Wärmepumpenanlagen. Die Effektivität der Energiesparförderung hängt davon ab, ob es gelingt, die Förderung auf solche privaten Investitionen zu konzentrieren, die ohne Förderung unterbleiben würden, d. h. also auf Maßnahmen, die beim gegenwärtigen Energiepreisniveau wegen ihrer fehlenden Wirtschaftlichkeit nicht durchgeführt würden. Die Bundesregierung wird mit den Ländern Gespräche über die Fortentwicklung des Heizenergieeinsparungsprogramms führen. Dabei soll der Katalog förderbarer Maßnahmen überprüft und stärker auf Energiesparmaßnahmen konzentriert werden, die dem oben genannten Grundsatz entsprechen. Für die Aufnahme von Kachelöfen in die Förderung sehe ich keine Möglichkeit, da Kachelöfen wie offene Kamine und gußeiserne Öfen in erster Linie der Behaglichkeit des Wohnens dienen und sich deshalb hoher Beliebtheit erfreuen. Die Hersteller solcher Ofen können zur Zeit die Nachfrage kaum decken. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 16361* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage A 22): Hat die Bundesregierung geprüft, inwieweit die UNESCO-Empfehlungen für internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe (Drucksache 8/3064) in die Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe (GRW 1977) übernommen werden können, insbesondere bezüglich der Verbesserung der Urheberrechte, der Beteiligung der Berufsverbände und der Beauftragung von Preisträgern, und was hat diese vom Bundestag (Drucksache 8/3465) erbetene Prüfung ergeben? Die Bundesregierung hat die Frage der Anpassung der „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens (GRW 77)" an die Standardvorschriften der UNESCO-Empfehlung für internationale Architektur- und Stadtplanungswettbewerbe geprüft. Das ausführliche Ergebnis wird dem Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau des Deutschen Bundestages demnächst zugeleitet werden. Die Prüfung ergab im wesentlichen, daß einige kartell- und haushaltsrechtliche Gründe einer vollständigen Anpassung an die Empfehlung für internationale Wettbewerbe entgegenstehen. In den „GRW 77" wird unter Berücksichtigung der Interessenlage aller Beteiligten — Wettbewerbsteilnehmer und Auslober — eindeutig und in fairer Weise geregelt, was dem heutigen Stand der Entwicklung entspricht. Aus diesem Grunde sind die genannten Grundsätze inzwischen bundesweit von allen öffentlichen Auslobern eingeführt worden, was von den Architektenkammern begrüßt wird. Soweit das Urheberrecht angesprochen ist, müssen die Regelungen in den „GRW 77", die dem deutschen Urheberrechtsgesetz entsprechen, gegenüber den engeren UNESCO-Empfehlungen beibehalten werden, um auch die Interessen des Auslobers gegebenenfalls zu berücksichtigen. Für die Beteiligung der Berufsverbände gilt, daß aus rechtlichen Grundsätzen heraus sich öffentliche Auslober nicht dem Genehmigungsvorbehalt eines Berufsverbandes — wie z. B. der UIA — unterwerfen können. Aus diesem Grunde sieht die „GRW 77" in allen mit den Wettbewerbsausschüssen zu regelnden Fragen eine Abstimmung mit dem Ziele einer einvernehmlichen Regelung vor. Die Beauftragung von Preisträgern kann nur unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen erfolgen, die eine uneingeschränkte Verpflichtung zur Weiterbearbeitung des Projekts und Beauftragung des ersten Preisträgers nicht zulassen. Die „Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe auf den Gebieten der Raumplanung, des Städtebaues und des Bauwesens" sehen daher eine bindende Absichtserklärung zur weiteren Beauftragung nur eines der Preisträger vor. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen A 23 und 24): In welchem Ausmaß beinhaltet die am 20. Februar 1980 vom Bundeskabinett beschlossene Wohngeldnovelle eine Anpassung der Wohngeldleistungen für Ein-, Zwei- und Dreipersonenhaushalte an die seit der letzten Wohngeldnovelle eingetretene Mieten- und Einkommensteigerung? Was hat die Bundesregierung bisher getan, und was plant sie zu tun, um die Bevölkerung, insbesondere auch die Eigentümer von Sozialmietwohnungen, über den Inhalt des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 und die Zeitpunkte des Inkrafttretens der einzelnen Neuerungen zu informieren? Zu Frage A 23: Die Anpassung der Wohngeldleistungen wird im Schnitt bei Einpersonenhaushalten zu einem um 13,— DM höheren Wohngeld führen. Bei Zweipersonenhaushalten wird die durchschnittliche Erhöhung des Wohngeldes 21,— DM, bei Dreipersonenhaushalten 33,— DM betragen. Insgesamt werden die Ausgaben des Bundes für Wohngeld 1982 im ersten Jahr der vollen Wirksamkeit der Wohngeldnovelle auf 1 100 Millionen DM steigen. Das bedeutet eine Steigerung um 19 v. H. gegenüber dem Jahr 1979, in dem die letzte Wohngeldnovelle voll zum Tragen kam. Zu Frage A 24: Bereits während des Gesetzgebungsverfahrens hat die Bundesregierung die Bevölkerung über die Medien laufend durch Pressemitteilungen vom Stand und über die wesentlichen Beratungsergebnisse des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 unterrichtet. Sie hat die Verkündung und Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt vom 26. Februar 1980 (BGBl. I Nr. 7, Seite 159) zum Anlaß genommen, erneut auf die wichtigsten Gesetzesänderungen und die unterschiedlichen Inkrafttretenstermine hinzuweisen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, nach Bekanntmachung der Neufassung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes sowie des Wohnungsbindungsgesetzes und nach den erforderlichen Änderungen der Ablösungs-, Berechnungs- und Neubaumietenverordnung noch einmal eine zusammenfassende Darstellung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung wird etwa Mitte dieses Jahres erfolgen. Der genaue Zeitpunkt hängt von der Änderung der Verordnung ab. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen A 25 und 26): Welche Ergebnisse hat die Prüfung der Frage bisher ergeben, wie die Probleme in Gebieten mit engem Nebeneinander von gewerblichen Anlagen und Wohnnutzungen (Gemengelage) behoben werden können (vgl. Empfehlungen des Bundestages in der 157. Sitzung am 31. Mai 1979)? Wann wird die Bundesregierung darüber berichten, und wann kann der Bundestag mit der Vorlage konkreter Änderungsvorschläge rech- nen? 16362* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Die von Ihnen gestellte Frage ist auch Teil der Großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestags-Fraktion vom 18. Januar 1980 über „Probleme der Strukturschwäche, Arbeitsplatzentwicklung, Energiesicherung, der Wohn- und Wohnumwelt und Zukunftsentwicklung im Ruhrgebiet" (BT-Drucksache 8/3575), die in Kürze von der Bundesregierung beantwortet wird. Im übrigen ist beabsichtigt, demnächst den Bundestags-Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau in einem Zwischenbericht über die bisher vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen über die Probleme in den Gebieten mit sich gegenseitig beeinträchtigenden Nutzungen (sog. Gemengelagen) zu unterrichten. Wegen des Umfangs und der Vielschichtigkeit der Problematik ist dies in der Fragestunde nicht möglich. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Frage A 27): Könnte die Bundesregierung die Idee unterstützen, im Haushalt des Bundesministers für Forschung und Technologie einen Fonds zu schaffen, aus dem volkswirtschaftlich wertvolle Ideen prämiert werden, vor allem, wenn sie sich auf den wichtigen Gebieten Energieversorgung, Gesundheitsvorsorge, Unfallverhütung, Umweltschutz praktisch verwerten lassen und damit einen Beitrag zur Lösung von Zukunftsproblemen erbringen, ähnlich dem Vorschlagswesen in der Wirtschaft? Soweit neben der Erfüllung weiterer Förderbedingungen eine technologische Idee bzw. Entwicklung volkswirtschaftlich wertvoll ist und ihre praktische Verwertung und Umsetzung gesichert ist, kann sie im Rahmen der Förderprogramme der Bundesregierung gefördert werden. Für alle in der Frage genannten Gebiete — Energieversorgung, Gesundheitsvorsorge, Unfallverhütung und Umweltschutz — stellt die Bundesregierung Fördermittel bereit. Eines separaten, extra einzurichtenden Fonds bedarf es deshalb nicht. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Frage A 35): Treffen Pressemitteilungen (Westfälische Rundschau vom 24. Januar 1980) zu, daß die staatliche Hilfsaktion für die Hoesch Hüttenwerke AG durch Vermittlung des Bundeskanzlers zustande gekommen ist, und welche Rolle hat es dabei gespielt, daß der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens bis vor kurzem Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium gewesen ist? Die Pressemeldungen treffen nicht zu. Der Herr Bundeskanzler hat im Zusammenhang mit Fragen der Wirtschaftsstruktur des Ruhrgebietes auch das Beispiel der Hoesch Werke AG erwähnt, jedoch weder Förderzusagen gemacht, noch eine Förderung vermittelt. Personelle Besetzungen in den Vorständen von Industrieunternehmen spielen bei Förderentscheidungen der Bundesregierung keine Rolle. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Menzel (SPD) (Drucksache 8/3738 Fragen A 44 und 45): Lassen das Bundeswaffengesetz und eventuell dazu ergangene Erlasse es zu, daß als Stichwaffe geeignete Springmesser mit feststehender Klinge, z. B. von 8 ½ cm Länge, an Kinder verkauft werden? Hält die Bundesregierung — falls dies der Fall ist — eine solche Regelung mit ihrem Bemühen um Schutz und Sicherheit der Kinder für vereinbar, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun, um diesen Mißstand abzustellen? Die Frage 1 ist mit nein zu beantworten. Dazu folgende Erläuterungen: Springmesser mit mehr als 8,5 cm Klingenlänge sind grundsätzlich verboten. Springmesser mit nicht mehr als 8,5 cm Klingenlänge sind grundsätzlich nicht verboten. Eine staatliche Reglementierung von Gebrauchsmessern dieser Art, z. B. Schlachtermessern, hat man bewußt nicht vorgenommen. Wenn allerdings Springmesser mit nicht mehr als 8,5 cm Klingenlänge Stichwaffen sind, ist der Verkauf an Personen unter 18 Jahren nicht gestattet. Als Stichwaffen gelten derartige Messer, wenn sie ihrer Natur nach, d. h. nach der Art ihrer Anfertigung, dazu bestimmt sind, durch Hieb, Stoß oder Stich Verletzungen bei Menschen herbeizuführen. Hierzu gehören z. B. Dolche, Stilette und Hirschfänger. Hierzu gehören nicht ein als Springmesser mit einer Klingenlänge mit nicht mehr als 8,5 cm hergestelltes Fahrtenmesser oder die üblichen Taschenmesser. Die Bundesregierung hält eine weitergehende Erwerbsbeschränkung für Jugendliche für nicht erforderlich. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/3738 Fragen B 39 und 40): Wie hoch sind die Kosten für die öffentliche Hand, die bislang im Zusammenhang mit der Stillegung von kerntechnischen Anlagen entstanden sind, und für welche kerntechnischen Anlagen im einzelnen sind diese Kosten angefallen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Gesamtstillegungskosten für eine kerntechnische Anlage in der Größenordnung Gundremmingen, und wie hoch ist der Anteil der öffentlichen Hand daran? Zu Frage B 39: Verantwortlich für die Stillegung kerntechnischer Anlagen ist der Genehmigungsinhaber und damit der Eigentümer der entsprechenden Anlagen. Für die Stillegung und Beseitigung von Kernkraftwerken im Eigentum des Bundes und seiner Forschungseinrichtungen sind bis zum 31. Dezember 1979 Kosten nur beim Kernkraftwerk Niederaichbach angefallen, das dem Kernforschungszentrum Karlsruhe gehört. Die Gesamtkosten wurden 1979 auf rund 80 Millionen DM geschätzt. Davon übernimmt der Hersteller auf Grund vertraglicher Vereinbarungen 15 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 16363* Millionen DM. Von den verbleibenden auf den Bund entfallenden Kosten sind 1979 1 Million DM angefallen, für 1980 sind 2,5 Millionen DM vorgesehen. Weitere Projekte, für die 1980 Stillegungskosten anfallen werden, sind das Nuklearschiff „Otto Hahn" und der Forschungsreaktor FR 2. Bei der „Otto Hahn" belaufen sich die Schätzkosten für die Stillegung auf 20 Millionen DM, davon etwa 9,5 Millionen DM in 1980. Bei dem Reaktor FR 2, der vom Kernforschungszentrum Karlsruhe noch bis 1981 betrieben wird, wurde ein Planungsauftrag für die Stillegung über 3,5 Millionen DM vergeben. Hier werden 1980 rund 1 Million DM anfallen. Zu Frage B 40: Die Kosten für die Stillegung eines Kraftwerks von der Größe der Anlage in Gundremmingen wird in einer Studie des Verbandes Deutscher Elektrizitätswerke VDEW auf 150-200 Millionen DM geschätzt. Diese Kosten werden vom Eigentümer der Anlage aufgebracht, eine Beteiligung der öffentlichen Hand ist nicht vorgesehen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Hürland (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Frage B 127): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob die Planung des Brückenbauwerks an der Bahnstrecke Recklinghausen/ Haltern im Bereich des Ortsteils Sinsen zur Entschärfung der B 51 so weit fortgeschritten ist, daß bald mit der Baumaßnahme begonnen werden kann, und in welchem Zeitraum kann gegebenenfalls mit der Fertigstellung gerechnet werden? Zur Entschärfung der Situation im Bereich MarlSinsen ist von der Straßenbauverwaltung Nordrhein-Westfalen eine Verlegung der B 51 auf ca. 2,5 km Länge vorgesehen. Der RE-Entwurf hat den Sichtvermerk des Bundesministers für Verkehr im Januar 1979 erhalten; zur Zeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Aus Erfahrung mit anderen vergleichbaren Vorhaben dürfte hierfür ein Zeitraum von ca. 1 bis 2 Jahren anzusetzen sein, so daß — falls keine außergewöhnlichen Schwierigkeiten eintreten — die Baudurchführung voraussichtlich in den Jahren 1981/1983 erfolgen kann. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage B 128): Welche Maßnahmen zur Humanisierung des Arbeitsplatzes auf der Lokomotive hinsichtlich Anwendung der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse bei der Gestaltung der Dienstpläne, insbesondere der Nachtdienste und Ruhetage, hat die Deutsche Bundesbahn in den vergangenen Jahren getroffen? Die Arbeitsbedingungen des Lokomotivpersonals wurden zuletzt von einer vom Bundesminister für Verkehr am 22. Juli 1971 eingesetzten Kommission „Arbeitszeit des Lokomotivpersonals" untersucht. Auf Grund der Untersuchungsergebnisse hat die Deutsche Bundesbahn (DB) am 2. Juni 1975 die Dienstdauervorschriften (DDV) in § 4 Abs. 3 wie folgt neu gefaßt: Dienstschichten, die mit mindestens 30 Minuten in die Zeit von 22.30 bis 04.30 Uhr fallen (vorher 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr), sollen in der Regel nicht mehr als zweimal (vorher: viermal), dürfen aber nicht mehr als viermal (vorher: siebenmal) hintereinander angesetzt werden. In einer Dienstplanperiode sollen sie 50% der Kalendertage nicht überschreiten. Die zum 1. Oktober 1974 eingeführte 40-StundenWoche wurde für die Lokführer weitgehend bereits in den Dienstplänen des Winterfahrplanabschnittes 1974/75 berücksichtigt. Darüber hinaus hat die DB am 17. Juli 1975 im Rahmen einer allgemeinen DDV-Verbesserung auch für das Lokpersonal die bisherigen Bestimmungen des § 7 DDV über die Gewährung von Ruhetagen wesentlich verbessert, und zwar sowohl hinsichtlich Anzahl und Länge der jährlich mindestens zu gewährenden Ruhetage und deren Verteilung auf die Wochentage als auch der Anzahl der Ruhesonntage und der Wochenend-Ruhen. Für das Sonderdienst leistende Lokpersonal wurde außerdem bestimmt, daß die zu gewährenden Ruhetage den betroffenen Mitarbeitern mindestens einen Monat vorher bekanntzugeben sind. Zum gleichen Zeitpunkt sind die Dienststellen angewiesen worden, die Dauer der Dienstschichten generell nicht über 12 Stunden hinaus auszudehnen und von der Bestimmung des § 4 Abs. 2 a DDV, die noch eine höchstzulässige Dauer - der Dienstschichten von 14 Stunden (einschließlich zwei Stunden Pause) vorsieht, nur in Ausnahmefällen bei dringendem dienstlichen Bedürfnis oder im Interesse des Personals Gebrauch zu machen. Hinsichtlich der Nachtdiensthäufigkeit sowie der von Gewerkschaften und Personalvertretungen geforderten 5-Tage-Woche für das schichtdienstleistende Personal (auch Lokpersonal) wird die DB in Kürze auf Grund einer Empfehlung ihrer personal-vertretungsrechtlichen Einigungsstelle vom 7. Februar 1980 folgende neue Regelung treffen: Abweichend von § 4 Abs. 3 DDV soll in der Dienstplanperiode die Zahl der Schichten, die mit mehr als 30 Minuten in die Zeit von 22.30 Uhr bis 04.30 Uhr fallen, grundsätzlich nicht höher sein als 35% (bisher: 50%) der Kalendertage. Im 7tägigen Durchschnitt einer Dienstplanperiode sollen grundsätzlich nicht mehr als 5,25 Dienstschichten angesetzt werden. Die Dienstpläne sollen danach ab sofort, für das Lokpersonal zum Winterfahrplan 1980/81 umgestellt werden. 16364* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schleifenbaum (FDP) (Drucksache 8/3738 Frage B 129): Welche Untersuchungsergebnisse über Kosten und Nutzen (Kosten-Nutzen-Analysen) liegen der Bundesregierung für die Autobahnprojekte vor, welche im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen bis 1985 zwar erwähnt, aber nicht eingestuft werden? Für die Autobahnprojekte Krombach-Hattenbach Pirmasens-Karlsruhe Haffkrug-Westerstede Freiburg-Donaueschingen liegen Bewertungsergebnise der Art vor, wie sie im Bundesverkehrswegeplan '80, der Ihnen vorliegt, beschrieben sind. Das Projekt Leonberg-Gärtringen ist nicht neu bewertet worden, da hierfür bereits eine Bewertung aus der 1. Überprüfung des Bedarfsplanes vorlag. In der gesamtwirtschaftlichen Bewertung haben sich für die Autobahnprojekte Krombach-Hattenbach und Pirmasens-Karlsruhe die Nutzen in etwa gleicher Höhe wie die Kosten ergeben. Für Haffkrug-Westerstede ergaben sich die Nutzen erheblich geringer als die Kosten und bei Freiburg-Donaueschingen überstiegen die Nutzen die Kosten um mehr als das 3fache. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3738 Fragen B 130 und 131): In welchem Zeitraum ist mit einem Anschluß der oldenburgischen Unterweserregion über die A 5 sowie über die Küstenautobahn an das Bundesfernstraßennetz zu rechnen? Ist die Bundesregierung bereit, sich zum Ausgleich der erheblichen Standortnachteile der oldenburgischen Unterweserregion für einen „Nulltarif" für alle Weserfähren nördlich von Bremen durch die Übernahme der Kosten durch den Bund und die Länder Bremen und Niedersachsen einzusetzen? Zu Frage B 130: Die Minister der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen sowie der Bundesminister für Verkehr haben im Rahmen der Fortschreibung des Bedarfsplanes auf eine Bundesautobahnverbindung im Zuge der A 5 einvernehmlich verzichtet. Darüber hinaus ist bis 1985 zu untersuchen, inwieweit die Küstenautobahn durch Alternativplanungen zu ersetzen ist. Unter diesen Prämissen wurde für die Unterweserregion ein neues Verkehrskonzept entwickelt, das sich im wesentlichen stützt auf — verschiedene 2streifige Neubaumaßnahmen im Bereich von Huntebrück-Nordenham im Zuge der B 212 — den 4streifigen Neubau von Huntebrück bis nördlich Brinkum (A 1) als neue Bundesstraße — den Neubau der B 211 von Huntebrück bis östlich Oldenburg (A 29). Durch diese Maßnahmen erhält die Unterweserregion über die Bundesautobahn A 1, A 27 und A 7 sowie über die A 29 und A 1 eine gute Verkehrsanbindung in die südlichen Räume. Im Hinblick auf die unterschiedlichen Dringlichkeitseinstufungen der einzelnen Maßnahmen und die zum Teil sehr schwierigen und umfangreichen Planungsaufgaben (z. B. Huntequerung und Trassenverlauf auf Bremer Stadtgebiet) sowie unter Berücksichtigung der Kostenintensität dieser Maßnahmen kann über die Realisierung des aufgezeigten Gesamtkonzepts derzeit keine verbindliche Aussage gemacht werden. Zu Frage B 131: Für den Betrieb der Weserfähren nördlich von Bremen, insbesondere für die Tarifgestaltung, sind die Länder Bremen und Niedersachsen zuständig. Für den Bund gibt es keine gesetzliche Grundlage, um bei nichtkostendeckenden Tarifermäßigungen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Auch für die hier in Betracht kommenden Maßnahmen innerhalb der Regionalförderung sind ausschließlich die vorgenannten Länder zuständig. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schulte (SchwäbischGmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 132 und 133): Was hat die Bundesregierung bisher getan, um mögliche Fehlerquoten beim Alcotest von Kraftfahrern überprüfen und auswerten zu lassen? Was wird die Bundesregierung auf Grund der Feststellungen der Gewerkschaft ÖTV, die Fehlerquote beim Alcotest liege bei 40 v. H. und das Verfahren reiche zum Führerscheinentzug nicht aus, unternehmen? Zu Frage B 132: Etwaige Fehlerquoten beim Atemalkohol-Test, über deren Höhe allerdings zuverlässige bundesweite Angaben fehlen, können zum einen im Konstruktionsprinzip der Teströhrchen, zum anderen in ihrer Anwendung begründet sein. So darf z. B. zum Erzielen eines korrekten Ergebnisses der Test frühestens 15 Minuten nach Trinkende vorgenommen werden, um den Einfluß noch im Mund vorhandener Alkoholreste auszuschließen. Die Bundesregierung unterstützt die Länder, die für die Ausrüstung der Polizei zuständig sind, in ihren Bemühungen, gemeinsam mit der Industrie genauere Testmethoden — z. B. eine elektronische Atemalkoholkontrolle — zu entwickeln. So wurde ein auf Veranlassung des Bundesministers für Verkehr erstelltes Gutachten des Bundesgesundheits- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 16365* amtes zur Testgenauigkeit verschiedener neuerer elektronischer Geräte den Bundesländern sowie der Polizei-Führungsakademie in Münster zur weiteren Auswertung zur Verfügung gestellt. Zu Frage B 133: Das von der Gewerkschaft ÖTV angesprochene Problem bezieht sich, nicht auf die Entziehung der Fahrerlaubnis, die stets nur auf Grund der von den Gerichten allein anerkannten Blut-Alkohol-Bestimmung erfolgt, sondern auf die Beschlagnahme des Führerscheins nach den §§ 94, 98 StVO beim Verdacht auf das Vorliegen einer Straftat. Die Durchführung dieser Bestimmungen fällt in die Zuständigkeit der Bundesländer. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3738 Frage B 134): Ist die Bundesregierung bereit, auf die Schließung des Bahnhofs Raumünzach (Strecke Rastatt—Freudenstadt) angesichts der Gründe, die die Gemeinde Forbach in ihrem Schreiben vom 25. Februar 1980 an die Bundesbahndirektion Karlsruhe vorgebracht hat, zu verzichten? Die Deutsche Bundesbahn (DB) ist für die Ausgestaltung ihres Reisezugangebots eigenverantwortlich zuständig. Nach Mitteilung der DB hält sie an ihrer Absicht fest, die sehr schwach frequentierten Zughalte in Raumünzach (22 ein- und aussteigende Reisende im werktäglichen Durchschnitt) aufzugeben. Sie trägt hiermit zu einer Verbesserung des sehr schlechten Kostendeckungsgrades im Schienenpersonennahverkehr bei. Die Omnibusverkehrsgemeinschaft Bahn/ Post (Bezirksleitung Karlsruhe) hat am 27. Februar 1980 der Gemeinde Forbach und der Nahverkehrskommission des Landkreises Rastatt Vorschläge für eine Verbesserung der Busbedienung unterbreitet. Danach sind — über die bereits vorhandenen Busverbindungen hinaus — 2 weitere Fahrten vorgesehen. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage B 135): Kann die Bundesregierung dafür Sorge tragen, daß die baulichen Maßnahmen zum Umbau und zur Renovierung des Bahnhofs der Deutschen Bundesbahn in Baden-Baden mit Vorrang durchgezogen werden, nachdem sich im letzten Jahr Verzögerungen ergaben? Nach dem Bericht der Deutschen Bundesbahn werden die baulichen Maßnahmen zum Umbau und zur Renovierung des Empfangsgebäudes Baden-Baden bis zum Fahrplanwechsel am 31. Mai 1980 fertiggestellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 136, 137, 138 und 139): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn von ihren Servicebetrieben zum 1. Januar 1980 acht Anhebungen im Einzelfall bis zu 400 v. H. verlangt? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die Richtlinien für die Ermittlung der Pachthöhe von der Deutschen Bundesbahn gemäß § 16 der Pachtrichtlinien im „Benehmen mit den Pächterverbänden" aufgestellt wurden? Hat die Bundesregierung davon Kenntnis, ob es eine mittel- bis langfristige Konzeption der Deutschen Bundesbahn im Servicebereich gibt, und wenn ja, kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, auf Grund welcher Erhebungen eine derartige Konzeption erstellt wurde, und wer sie beschlossen hat? Wo ist die Konzeption veröffentlicht? Zu Frage B 136: Nach Mitteilung der für die Festsetzung des Pachtentgeltes zuständigen Deutschen Bundesbahn (DB) sind die Verhandlungen mit den Pächtern über die Pachtentgeltregelung für die Jahre 1980 bis 1982 im wesentlichen abgeschlossen. Die durchschnittliche Steigerung der Pacht für alle DB-Servicebetriebe liegt unter 10 %. Nur in Einzelfällen, in denen die bisher gezahlte Pacht in einem Mißverhältnis zum Marktwert der zur Verfügung gestellten Räume lag und seit Jahren viel zu niedrig war, kann es sein, daß von der DB Anhebungen bis zu der von Ihnen genannten Höhe verlangt werden, um eine marktgerechte Pacht zu erzielen. Dabei handelt es sich in der Regel aber um relativ niedrige absolute Beträge. Wie Ihnen bereits schriftlich mitgeteilt worden ist, hat sich die DB im übrigen bereit erklärt, Fälle, in denen keine Einigung mit den Pächtern erzielt werden konnte, mit den Pächterverbänden zu erörtern. Zu Frage B 137: Bei der Einführung des neuen Pachtentgeltsystems in den vergangenen Jahren hat die DB mit den Pächtern vereinbart, daß § 16 der „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Nebenbetriebe" nicht mehr gilt. Vereinbarungen mit den Pächtern über Pacht-Richtlinien waren daher nicht mehr zu treffen. Die Pachtentgelte werden vielmehr individuell mit den Pächtern geregelt. Zu Frage B 138: Nach Mitteilung der DB besteht eine mittel- und langfristige Konzeption im Service-Bereich, die auf betriebsinternen Daten basiert. Wie Ihnen in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 16. Januar 1980 bereits mitgeteilt worden ist, sind die Grundlagen für die Erhebung dieser Daten nach allgemeinen kaufmännischen Grundsätzen vertraulicher Natur. 16366* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 Zu Frage B 139: An eine Veröffentlichung der Gesamtkonzeption wird bei der DB nicht gedacht. Teilbereiche, wie z. B. grundsätzliche Überlegungen zur Pachtanpassung und zu Modernisierungsprogrammen, sind in Fachbeiträgen der Zeitschrift „Die Deutsche Bundesbahn" und auf Tagungen der Pachtverbände behandelt und auch im Organ der Union Deutscher Bahnhofsbetriebe „Der Bahnhof' wiedergegeben worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 140, 141 und 142): Welche konkreten Straßenbaumaßnahmen plant die Bundesregierung kurz- und mittelfristig in den Bereichen Bremen und Brinkum? Welche konkreten Straßenbaumaßnahmen plant die Bundesregierung kurz- und mittelfristig in den Bereichen Weyhe und Syke? Welche konkreten Straßenbaumaßnahmen plant die Bundesregierung kurz- und mittelfristig in den Bereichen Sulingen und Diepholz? Die Bundesregierung hat gemäß neuem Bedarfsplan im Großraum Bremen, westlich der Weser und im Raum Sulingen/Diepholz folgende Projekte für die Stufe I, d. h. für vorrangige Maßnahmen ab 1981 vorgesehen: A. Großraum Bremen 1. B 212, Ortsumgehung Berne von Huntebrück bis Harmenhausen (Teilstrecke der bisherigen A 5) 2. Teilstrecke der Querverbindung A 27—A 1 in Bremen von Ortsteil Strom bis nördlich Brinkum (A 1) 3. B 6/B 51 Ortsumgehung Brinkum. B. Raum Weyhe/Syke In diesem Raum sind lediglich Maßnahmen der Stufe II vorgesehen. C. Raum Sulingen/Diepholz 1. B 214, Ortsumgehung Steinfeld 2. B 214, Verlegung der Kroger Kurve 3. B 51, Ortsumgehung Diepholz 4. B 51, Ortsumgehung Cornau 5. B 214, Südumgehung Sulingen. Die Realisierung hängt wesentlich vom weiteren Planungsverlauf ab, für die der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und Verkehr zuständig ist. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 143 und 144): Welche konkreten gesetzlichen und administrativen Schritte müssen nach Auffassung der Bundesregierung unternommen werden, damit im Lahn/Dill-Kreis (Land Hessen) die ehemals für die Landkreise WetzlarDill-Kreis geltenden Kraftfahrzeugkennzeichen WZ und DIL wieder eingeführt werden können? Ist die Bundesregierung bereit, eine derartige Initiative grundsätzlich gegenüber den mitbeteiligten Verfassungsorganen zu unterstützen? Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält das Kraftfahrzeugkennzeichen das Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk. Daraus ergibt sich, daß für jeden Verwaltungsbezirk nur ein Unterscheidungszeichen möglich ist. Für die Wiedereinführung der Kraftfahrzeugkennzeichen WZ und DIL müßte deshalb § 23 Abs. 2 StVZO geändert werden. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Mehrzahl der Länder einer dahin gehenden Initiative im Bundesrat nicht zustimmen würde. Eine weitere Möglichkeit, die Kraftfahrzeugkennzeichen WZ und DIL wieder einzuführen, besteht darin, durch Landesrecht einer Behörde unterhalb der Kreisverwaltung die Aufgaben einer unteren Verwaltungsbehörde im Sinne der StVZO zuzuweisen. Von dieser Möglichkeit in § 68 StVZO hat jedoch die hessische Landesregierung auch im Falle der Unterscheidungszeichen SWA und RÜD keinen Gebrauch gemacht. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 145 und 146): Wann wird die Bundesregierung über Pläne der Deutschen Bundesbahn entscheiden, die vorsehen, den Personenverkehr auf der Strecke Holenbrunn—Selb von der Schiene auf die Straße zu verlagern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine Verlagerung des Personenverkehrs auf der Strecke Holenbrunn—Selb den Grundsätzen einer wirksamen Strukturpolitik im Zonenrandgebiet zuwiderlaufen würde? Voraussetzung für eine Entscheidung über die Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf Busbedienung zwischen Selb Stadt und Holenbrunn ist gemäß Bundesbahngesetz ein Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn (DB). Ein solcher Antrag liegt zur Zeit dem Bundesminister für Verkehr noch nicht vor. Für Strecken im Zonenrandgebiet, dies gilt somit auch für die Strecke Selb Stadt-Holenbrunn, hat sich das Bundeskabinett die Entscheidung vorbehalten. Hierfür wird ein interministerieller Arbeitskreis eine Empfehlung vorbereiten. Bei der Prüfung eines Antrags der DB werden auch die Fragen der Strukturpolitik eingehend gewürdigt werden. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage B 147): Wird der Bundespostminister dem Vorschlag des niedersächsischen Heimatbundes auf Herausgabe einer „Leibniz-Briefmarke aus Anlaß der bevorstehenden Wiedererrichtung des Leibnizhauses in Hannover folgen, und wenn ja, gibt es in diesem Zusammenhang Zeitvorstellungen? Die Deutsche Bundespost wird bereits am 8. Mai 1980 eine Briefmarke zu Ehren von Gottfried Wilhelm Leibniz herausgeben. Sie folgt damit einer Anregung der Europäischen Konferenz der Verwal- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 204. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 5. März 1980 16367* tung für Post und Fernmeldewesen (CEPT), die für ihre Mitgliedsverwaltungen für die Europa-Marken 1980 das gemeinsame Thema „Berühmte Persönlichkeiten" empfohlen hat. Ein Antrag des niedersächsischen Heimatbundes, aus Anlaß der Wiedererrichtung des Leibniz-Hauses in Hannover eine Sonderbriefmarke herauszugeben, liegt nicht vor. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 8/3738 Fragen B 148 und 149): Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, in welchem Umfang die Gewährung der Energiesparzulage nach dem Energieeinsparungsgesetz in den einzelnen Bundesländern mit Gebühren für den beantragenden Bürger verknüpft wird? Welche Schlußfolgerungen zieht hieraus die Bundesregierung für die Gewährung der Energiesparzulage? Der Bundesregierung liegt keine Aufstellung über die Gebühren vor, die der Antragsteller bei der Bewilligung des Zuschusses aus dem Energieeinsparungsprogramm nach dem Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetz zu zahlen hat. Die Länder bzw. die in ihrem Auftrag tätigen Gemeinden können auf Grund landesrechtlicher Vorschriften Gebühren bei der Bewilligung der Förderungsmittel erheben. Die Gebühren dienen dem Ausgleich von Kosten, die den Verwaltungen entstehen. Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf die Höhe der Gebühren, die in unterschiedlicher Höhe in den einzelnen Ländern erhoben werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3738 Frage B 150): Welche Erfahrungen liegen der Bundesregierung über die Bestimmung und Auswahl der Modernisierungsschwerpunkte (§ 11 des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes) vor, und wie ist der Antragseingang aus diesen Schwerpunktgebieten, insbesondere in Landgemeinden und in den kreisangehörigen Mittelstädten? Die Modernisierungsschwerpunkte nach § 11 ModEnG werden unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen von den Gemeinden bestimmt und bedürfen der Anerkennung durch das Land. Der Bund wird durch die Länder über die Aufnahme von Schwerpunkten in das Programm unterrichtet; dabei werden die Schwerpunkte mit einigen wenigen Merkmalen beschrieben. Die begrenzten Angaben über die Modernisierungsschwerpunkte vermitteln nur ein ungefähres Bild. In der Bundesrepublik gibt es über 2 300 Modernisierungsschwerpunkte mit zusammen etwa 1,5 Millionen Wohnungen. Die durchschnittliche Größe der Schwerpunkte ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich; während in Baden-Württemberg ein Schwerpunkt im Durchschnitt etwa 150 Wohnungen umfaßt, besteht in Bremen ein Schwerpunkt aus durchschnittlich 1 600 Wohnungen. Mit Ausnahme einiger Flächenländer wie Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland überwiegen in den Modernisierungsschwerpunkten Mehrfamilienhäuser. Etwa 70 bis 80 % der Wohnungen hatten zum Zeitpunkt der Festlegung des Schwerpunktes keine Sammelheizung, 30 bis 40 % der Wohnungen kein Bad und etwa 10 bis 20 % kein Innen-WC. In den Schwerpunkten befinden sich überproportional viele Wohnungen, die bis 1918 errichtet worden sind. Die Hälfte der in den Ländern zum Einsatz kommenden Modernisierungsmittel soll nach dem Auftrag des Gesetzes in Schwerpunkten eingesetzt werden. Seit Anlaufen der Schwerpunktförderung ist es nicht gelungen, die für die gebietsbezogene Förderung vorgesehenen Mittel in voller Höhe hier einzusetzen. Dies gilt — soweit mir Unterlagen aus den Ländern vorliegen — insbesondere auch für Landgemeinden. Gestützt auf die bisherigen Erfahrungen und auf Forschungsergebnisse setzt sich die Meinung durch, daß die Schwerpunktförderung allein nicht ausreicht, um Wohngebiete, die in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt sind, ausreichend zu verbessern. Es könnte notwendig werden, in den Modernisierungsschwerpunkten die Möglichkeit zur Förderung der Instandsetzung zu verbessern. Darüber hinaus erscheint es notwendig, die Gemeinden zur begleitenden Verbesserung des Wohnumfeldes und zur beratenden und organisatorischen Unterstützung von Eigentümern zu veranlassen. Anlage 28 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3738 Frage B 152): Welche Konsequenzen ergeben sich aus der drastischen Kürzung der Haushaltsmittel im Fiscal Year 1981 in den USA für die Brüterentwicklung für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit bei der Kernenergieforschung? Der Entwurf der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika für das Budget des Department of Energy für das Jahr 1981 sieht Kürzungen im Bereich der Brüterentwicklung vor. Die parlamentarischen Beratungen über den Haushalt 1981 sind noch nicht abgeschlossen. Es ist auch noch nicht bekannt, welchen Programmteilen die Kürzungen zuzuordnen sind. Deshalb ist es z. Zt. noch nicht abzuschätzen, ob und welche Auswirkungen sich auf die Zusammenarbeit ergeben können. Da auch das verbleibende Budget weitaus größere Aufwendungen für die Brüterentwicklung vorsieht als in der Bundesrepublik Deutschland, werden voraussichtlich ausreichende Möglichkeiten der Zusammenarbeit erhalten bleiben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerster (Mainz).


Rede von Dr. Johannes Gerster
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, wenn dieses Forschungsprojekt mit dem Standort Dortmund nichts zu tun hat, wie Sie ausgeführt haben, kann ich dann daraus schließen, daß ein anderes Werk mit einem entsprechenden Forschungs-



Gerster (Mainz)

vorhaben im selben Umfang gefördert werden kann?
Stahl, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gerster, wenn ein Förderantrag eines Stahlwerks aus einem anderen Bereich an den Bundesminister für Forschung und Technologie gestellt wird und dieses Projekt die Kriterien erfüllt, die hier durch das Stahlprogramm vorgegeben sind, dann kann es natürlich auch gefördert werden. Ich darf Ihnen aber auch erklären, daß im Zuge des Stahlprogramms bisher nur verhältnismäßig wenige qualitätvolle Projekte nicht gefördert werden konnten.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage, Herr Kollege Urbaniak.