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    Plenarprotokoll 8/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16133 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 16133 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16133 C Fragestunde — Drucksache 8/3692 vom 22. 02. 1980 — Maßnahmen zur Drosselung des Anstiegs der Milchproduktion in der EG MdlAnfr Al 22.02.80 Drs 08/3692 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A2 22.02.80 Drs 08/3692 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 16134 A, B, C, D, 16135 A, B, C ZusFr Simpfendörfer SPD 16134 B, C, D ZusFr Klinker CDU/CSU . . . . . . 16135 A ZusFr Ey CDU/CSU 16135 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16135 C Aufbringen von drei deutschen Fischereifahrzeugen vor Grönland unter Berücksichtigung der Rechtslage im EG-Meer MdlAnfr A3 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 16135 D, 16136 A, B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 16135 D, 16136 A ZusFr Klinker CDU/CSU 16136 C ZusFr Besch CDU/CSU 16136 C Zahlung von Arbeitslosengeld an Stelle des Krankengeldes an Arbeitslose im Krankheitsfall MdlAnfr A4 22.02.80 Drs 08/3692 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A5 22.02.80 Drs 08/3692 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16136 D, 16137 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 16137 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 16137 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Bereitstellung von Teilzeitarbeitsplätzen für verheiratete Frauen MdlAnfr A6 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU MdlAnfr A7 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16137 D, 16138 B, D, 16139 A ZusFr Frau Männle CDU/CSU . . .16138 B, C, D, 16139 A Anerkennung von Impfschäden durch die Sozialgerichte MdlAnfr A9 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16139 B, C ZusFr Dr. Enders SPD 16139 C Folgen eines Verbots des Arbeitsstoffes Asbest für die deutsche Industrie MdlAnfr A10 22.02.80 Drs 08/3692 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16139 D, 16140 A,B,C ZusFr Ey CDU/CSU 16140 A, B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . 16140 C Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Substitutionsprodukte für den Arbeitsstoff Asbest MdlAnfr A11 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A12 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16140 C, D, 16141 A B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . 16141 A, B Verbesserung der Situation der Kinder in der Dritten Welt entsprechend dem Anliegen des Internationalen Jahres des Kindes MdlAnfr A19 22.02.80 Drs 08/3692 Hauck SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 16141 C, 16142 A ZusFr Hauck SPD 16142 A Schutz von Kindern vor Mißhandlungen und Zusammenarbeit öffentlicher und privater Träger der Maßnahmen zugunsten von Kindern im Internationalen Jahr des Kindes MdlAnfr A20 22.02.80 Drs 08/3692 Kuhlwein SPD MdlAnfr A21 22.02.80 Drs 08/3692 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . .16142 B, C, D, 16143 B ZusFr Kuhlwein SPD 16142 C, 16143 B Abbau der Kinderunfreundlichkeit und Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Familie im Internationalen Jahr des Kindes MdlAnfr A22 22.02.80 Drs 08/3692 Fiebig SPD MdlAnfr A23 22.02.80 Drs 08/3692 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16143 C, D, 16144 A,B,C, 16145A,B ZusFr Fiebig SPD 16143 D, 16145 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 16144 A, 16145 B ZusFr Frau Dr. Balser SPD 16144 A ZusFr Broll CDU/CSU 16144 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16145 A Forderung der nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes zur Verbesserung der Familienbildungsangebote MdlAnfr A24 22.02.80 Drs 08/3692 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16145 B, D ZusFr Marschall SPD 16145 D Verbesserung der Pflegestellenerziehung MdlAnfr A25 22.02.80 Drs 08/3692 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16146 A Ausstattung der Packungen von Putz-und Spülmitteln mit kindersicheren Verschlüssen zur Vermeidung von Vergiftungen MdlAnfr A26 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16146 B, D, 16147 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 16146 D, 16147 A ZusFr Ey CDU/CSU 16147 B Kinderorientierte Gestaltung der Wohnumwelt MdlAnfr A27 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Balser SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16147 C, D, 16148A B ZusFr Frau Dr. Balser SPD . 16147 D, 16148 A ZusFr Kuhlwein SPD 16148 B Erklärungen von Bundesminister Frau Huber und ihrer Staatssekretäre über die Zahl der Drogenabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A28 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16148 B, D, 16149 A,B,C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 III ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 16148 C, D, 16149 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 16149 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16149 B Einführung eines erweiterten Fernsprechnahbereichs in dünnbesiedelten Räumen, u. a. im Bundeswahlkreis Ansbach MdlAnfr A35 22.02.80 Drs 08/3692 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 16149 D, 16150 A, B, C, D, 16151 A, C ZusFr Spranger CDU/CSU 16150 A ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . 16150 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16150 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16150 D ZusFr Glos CDU/CSU 16151 A ZusFr Paterna SPD 16151 A Nächste Sitzung 16151 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .16153* A Anlage 2 . Situation der Kriegsdienstverweigerer in Griechenland MdlAnfr A6 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16153* B Anlage 3 Schädigung des deutschen Ansehens durch das militärische Engagement der DDR in der Dritten Welt MdlAnfr A19 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A20 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16153* D Anlage 4 Abschöpfung der von amerikanischen Ölmultis in der Bundesrepublik Deutschland erzielten überdurchschnittlichen Gewinne MdlAnfr A67 08.02.80 Drs 08/3644 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16153* D Anlage 5 Unterstützung einer Europäischen Stiftung zur Beschleunigung der Europäischen Union SchrAnfr B18 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B19 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16154*A Anlage 6 Gewährung von Zuschüssen für das Forschungspersonal in Modellabteilungen der Schuhfabriken SchrAnfr B60 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16154* C Anlage 7 Terminierung der monatlichen Rentenauszahlung SchrAnfr B81 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16155*A Anlage 8 Abzug der Berufsberatung aus den Arbeitsamtsnebenstellen Gronau und Borken; Benachteiligung der Schwerbehinderten in Gebieten mit unzulänglich ausgebautem öffentlichen Personenverkehr SchrAnfr B84 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr B85 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16155*A Anlage 9 Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger bei Verzicht auf den Nachweis versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten zwanzig Jahren für das vorgezogene Altersruhegeld für Frauen SchrAnfr B86 08.02.80 Drs 08/3644 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16156* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Anlage 10 Entwicklung der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Vorsorge seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes SchrAnfr B87 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD SchrAnfr B88 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16156* D Anlage 11 Förderung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder auch im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 SchrAnfr B89 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B90 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA- . . . 16157* B Anlage 12 Zahl der ab 59 Jahren noch aktiven Arbeitnehmer sowie Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben SchrAnfr B91 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16158* B Anlage 13 Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch Raucher am Arbeitsplatz sowie Untersuchung dieses Problems im Rahmen der Forschungsprogramme „Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B92 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B93 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16158* D Anlage 14 Zulässigkeit der ärztlichen Verordnung physikalisch-therapeutischer Behandlung für Versicherte der Krankenkassen nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz SchrAnfr B94 08.02.80 Drs 08/3644 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* B Anlage 15 Sozialversicherungsleistungen an Wolfgang Harich SchrAnfr B95 08.02.80 Drs 08/3644 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* C Anlage 16 Einführung einer vorgezogenen Altersgrenze für Gießereiarbeiter und andere gesundheitlich extrem gefährdete Berufsgruppen SchrAnfr B96 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* D Anlage 17 Verbreiterung der Teleskoptüren in Aufzugskabinen für bestimmte Elektrorollstühle SchrAnfr B97 08.02.80 Drs 08/3644 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16160* B Anlage 18 Verkürzung der Vorbereitungszeit bei den Zahnärzten und Ärzten SchrAnfr B134 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B135 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16160* C Anlage 19 Bedeutung des Asbests in der heutigen Lebenswelt MdlAnfr A13 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Starke (Franken) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . ..16161 * B Anlage 20 Konsequenzen aus einer Untersuchung über psychische Störungen von Kindern häufig versetzter Bundeswehrangehöriger MdlAnfr A14 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 V MdlAnfr A15 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16161* C Anlage 21 Verbesserung der Munitionsbevorratung in der Bundeswehr MdlAnfr A16 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A17 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16162*A Anlage 22 Folgerungen aus der sowjetischen Intervention in Afghanistan für die militärische Verteidigung MdlAnfr A18 22.02.80 Drs 08/3692 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 16162* C Anlage 23 Verbesserung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter MdlAnfr A29 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163*A Anlage 24 Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Schienenpersonenverkehr seitens der Bundesbahn MdlAnfr A30 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163* B Anlage 25 Kürzung der Haushaltsmittel für den Ausbau von Bundesfernstraßen im Zonenrandgebiet; Verteuerung des Bundesstraßenbaus durch Änderung der Kalkulation infolge der Kürzung von Haushaltsmitteln MdlAnfr A31 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A32 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163* D Anlage 26 Überlassung des Berichts der zentralen Verkehrsleitung über die zentrale Briefverteilanlage im Raum VillingenSchwenningen, Tuttlingen, Rottweil an den Abgeordneten Dr. Häfele MdlAnfr A33 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A34 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16164*A Anlage 27 Angabe des Gesamtbetrages des Kaufpreises bei Geschäften mit Teilleistungen; gesetzliche Regelung des Widerspruchsrechts für Barkäufe bei Haustürgeschäften MdlAnfr A102 22.02.80 Drs 08/3692 Wüster SPD MdlAnfr A103 22.02.80 Drs 08/3692 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16164* B Anlage 28 Vereinheitlichung der verschiedenen Rechtsbehelfsfristen einschließlich der Beschwerdefrist im Bußgeldverfahren SchrAnfr B44 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16165* A Anlage 29 Zahl der seit Inkrafttreten des Grundvertrags pro Jahr von der DDR genehmigten und abgelehnten Anträge für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland in Familienangelegenheiten SchrAnfr B169 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B170 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16165*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16133 202. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 6. 3. Alber * 27. 2. Batz 28. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Dr. Blüm 7. 3. Blumenfeld * 28. 2. Büchner ** 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Fellermaier * 28. 2. Frau Dr. Focke * 28. 2. Dr. Früh * 28. 2. Frau Geier 28. 2. Dr. Hennig 28. 2. Dr. Hüsch 27. 2. Dr. Hupka *** 28. 2. Dr. Jaeger 28. 2. Dr. h. c. Kiesinger 28. 2. Dr. Klepsch * 28. 2. Dr. Luster * 28. 2. Männing 28. 2. Dr. Milz 28. 2. Pawelczyk ** 28. 2. Petersen 28. 2. Sauer (Salzgitter) *** 28. 2. Schäfer (Mainz) 28. 2. Schäfer (Offenburg) 28. 2. Schartz (Trier) 27. 2. Schedl 28. 2. Frau Schleicher 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Würgendorf) ** 6. 3. Schulte (Unna) 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 28. 2. Sieglerschmidt * 27. 2. Dr. Starke (Franken) 27. 2. Graf Stauffenberg 28. 2. Frau Tübler 7. 3. Vosen 28. 2. Frau Dr. Walz * 7. 3. Wawrzik * 7. 3. Frau Dr. Wex 27. 2. Wischnewski 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage desAbgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 6): Anlagen zum Stenographischen Bericht Ist der Bundesregierung die rechtliche und politische Situation von Kriegsdienstverweigerern in dem künftigen EG-Mitgliedsland Griechenland bekannt, die dazu geführt hat, daß z. Z. 96 junge Männer - laut Angabe Amnesty International - deshalb in griechischen Gefängnissen sitzen, weil sie aus religösen Motiven den Militärdienst verweigert haben, und wie vereinbart sie ihre Zustimmung für die Aufnahme Griechenlands in die EG trotz des für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Resolution des Europarats Nr. 337, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung betreffend, von 1967? Der Bundesregierung ist der Bericht von Amnesty International bekannt. Es trifft zu, daß Griechenland keine dem Art. 4 des Grundgesetzes entsprechende Bestimmung über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen kennt. Nach dem griechischen Gesetz Nr. 731/77 hat der Verteidigungsminister lediglich die Möglichkeit, Wehrpflichtigen, die den Dienst aus religiösen Gründen verweigern, einen Wehrdienst ohne Waffen zu genehmigen, der allerdings doppelt so lange dauert, wie der Waffendienst. Es gibt daneben noch keinen verbindlichen gemeinschaftlichen Menschenrechtskatalog. Gleichwohl verkennt die Bundesregierung nicht, daß der gegenwärtige Zustand unbefriedigend ist. Sie befürwortet daher den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die von uns unterstützte Ausarbeitung eines Menschenrechtskatalogs im Rahmen der Gemeinschaft wird voraussichtlich jedoch noch einige Zeit in Anspruch. nehmen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 19 und 20): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das militärische Engagement der DDR in Ländern der Dritten Welt dem deutschen Ansehen weltweit großen Schaden zufügt, zumal gerade die Bewohner der Dritten Welt nicht immer scharf zwischen Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland und Deutschen aus der DDR unterscheiden? Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der DDR mit Nachdruck vorstellig zu werden, weil durch das militärische Engagement der DDR in der Dritten Welt erneut Gewalt von deutscher Seite ausgeht, wodurch das deutsche Ansehen insgesamt schwer geschädigt wird? Zu Frage A 19: Ihre Frage beantworte ich mit Ja. Allerdings weiß die Dritte Welt im allgemeinen sehr wohl die beiden Teile Deutschlands zu unterscheiden. Zu Frage A 20: Die Frage ist in Gesprächen angeschnitten worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 67): 16154* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es ungerecht und unverständlich ist, daß z. B. die amerikanischen Ölmultis zwar einen Großteil ihrer überdurchschnittlichen Gewinne in der Bundesrepublik Deutschland erzielen, diese aber nur bei den Muttergesellschaften in den USA abgeschöpft werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es ist nicht zutreffend, daß die Gewinne der amerikanischen Ölmultis, die in der Bundesrepublik erzielt werden, in den USA abgeschöpft werden. Die in der Bundesrepublik erzielten Gewinne werden hier versteuert und keineswegs steuerfrei in die USA transferiert. Insbesondere unterliegen diese Gewinne — wovon Sie auszugehen scheinen — nicht der vorgesehenen Zusatzsteuer, die sich ausschließlich auf Erträge aus der heimischen US-Rohölförderung bezieht, weil nur dort die sogenannten windfall profits anfallen. Die in Deutschland anfallenden windfall profits werden, wie Sie wissen, hier mit einer Zusatzbelastung erfaßt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 18 und 19): Welche Bemühungen sind von der Bundesregierung ausgegangen, um den Plan einer Europäischen Stiftung, wie er von Leo Tindemans 1975 zur Beschleunigung einer Europäischen Union vorgelegt und 1977 vom Europäischen Rat beschlossen worden ist, zu verwirklichen? Wie weit hat bzw. wird die Bundesregierung Pläne, Struktur und Aufgabe der Europäischen Stiftung betreffend, unterstützen, die seitens des Europäischen (Delegations-) Parlaments schon 1978 gemacht worden sind und vom direkt gewählten Europäischen Parlament derzeit (Haushaltsvorschlag) entwickelt werden? Ein von der EG-Kommission erarbeiteter Abkommens-Entwurf über die Gründung der Europäischen Stiftung wurde 1978 im Ausschuß der ständigen Vertreter gemäß den Richtlinien des Europäischen Rats vom 8. April 1978 eingehend beraten. Offene Fragen wurden 1978 und 1979 von der Bundesregierung auf hoher Ebene mehrfach bilateral konsultiert. Trotz all dieser Bemühungen konnte das in seinen Grundzügen bestehende Konzept der von Ministerpräsident Tindemans Ende 1975 angeregten Stiftung zur Förderung der zwischenmenschlichen Kontakte europäischer Völker untereinander und der Ausstrahlungskraft Europas nach draußen bisher nicht ins Leben gerufen werden. Immerhin besteht ein unter den derzeit vorgesehenen Gründerparteien abgestimmter Entwurf, der jedoch vier offene Fragen enthält. Es handelt sich um die — Beteiligung der Gemeinschaft — Tätigkeitsfelder der Stiftung — Zahl der Mitglieder — sowie die Finanzierung. Italien, das gegenwärtig den Vorsitz führt, hat dieser Tage dankenswerterweise eine Initiative im Bildungsbereich ergriffen. Es ist zu hoffen, daß von seiner Seite auch ein Schritt zur Überwindung des Stillstands der Stiftungsgründung unternommen wird. Nun zum zweiten Teil Ihrer Fragen: Die Bundesregierung hat es nicht bei ihrer multilateralen Mitarbeit in Brüssel bewenden lassen. Sie hat nach Ablauf unserer Präsidentschaft in zahlreichen Sondierungen und Kontakten dazu beigetragen, daß die Stiftung nicht in Vergessenheit gerät. Sie wird auch in Zukunft ihre Zusammenarbeit mit dem Ziel fortsetzen, daß die Stiftung, deren Stellenwert wir hoch einschätzen, verwirklicht werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 60): Trifft es zu, daß Unternehmen der deutschen Schuhindustrie von der Gewährung von Forschungspersonalkostenzuschüssen für die Modellabteilungen der Schuhfabriken ausgeschlossen werden, welches sind die Gründe für die Ablehnung der entsprechenden Anträge dieser Unternehmen, und ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinie FuE-Personal dahin gehend zu ändern, daß künftig auch Unternehmer der Schuhindustrie in den Genuß der Forschungspersonalkostenzuschüsse gelangen? Das Personalkostenzuschußprogramm steht den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und damit grundsätzlich auch der deutschen Schuhindustrie offen. Personalleistungen sind nach der geltenden Fassung der Förderrichtlinie allerdings nur dann zuschußfähig, wenn in technologischer Hinsicht neue oder verbesserte Erzeugnisse oder Verfahren angestrebt werden. Modell- und Formgebungsarbeiten können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF), die als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme betraut ist, prüft bei allen von Unternehmen der Schuhindustrie stammenden Anträgen sehr sorgfältig, inwieweit im Einzelfall neben den Designarbeiten auch technologische Verbesserungen, insbesondere aus dem Bereich der Produktions- und Verfahrenstechnik, anfallen. Insgesamt hat sich gezeigt, daß Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Schuhindustrie überwiegend in überbetrieblichen Einrichtungen der industriellen Gemeinschaftsforschung erledigt werden, weil die technologischen Probleme allen Unternehmen der Branche weitgehend gemeinsam sind. Projekte dieser Art werden vom Bund im Rahmen des Gemeinschaftsforschungsprogramms gefördert. Eine Ausdehnung des Personalkostenzuschußprogramms auf den Bereich der reinen Produktgestaltung würde eine Reihe von Problemen aufwerfen. Schon die Abgrenzung dessen, was technologische Entwicklung darstellt, läßt sich im Einzelfall nicht immer eindeutig vornehmen. Dies gilt um so mehr für den Bereich des Designs. Modellentwicklungsarbeiten fallen im übrigen nahezu in allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes an. Eine Ausdehnung der Förderung würde das bislang zur Verfügung stehende Förderungsvolumen weit überschreiten. Die Bundesregierung wird jedoch bei der nächsten Überarbeitung der Förderrichtlinie auch die Frage mit in ihre Überlegungen einbeziehen, ob und inwieweit eine Ausdehnung des Förderbereichs hier möglich ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 l6155* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny Glotz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 81): Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, die monatliche Rentenzahlung der ihrer Aufsicht unterliegenden Versicherungsträger so zu terminieren, daß sie an dem dem Monatsersten vorangehenden Wochentag ausgezahlt wird, falls der Monatserste auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt? Die laufende Rente wird jeweils fällig mit dem Ersten des Monats, für den sie bestimmt ist (§ 41 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Im unbaren Verfahren zur monatlichen Rentenzahlung (rund 97 % aller Fälle) ist jedoch im Rahmen der Möglichkeiten, die der Bundesregierung zur Verfügung stehen, sichergestellt, daß der Berechtigte schon am letzten Werktag vor dem Fälligkeitstag über seine Renten verfügen kann. Sollte ein Rentenempfänger, der sich für die unbare Rentenzahlung entschieden hat, seine Rente nicht rechtzeitig erhalten, so dürfte das in aller Regel im Verantwortungsbereich des Geldinstituts liegen. Die Bundesregierung ist daher der Meinung, daß ihrerseits bereits alles geschehen ist, um die in der Frage als wünschenswert dargestellte Verwaltungspraxis zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 84 und 85): Teilt die Bundesregierung meine und der Räte der Städte Gronau und Borken Bedenken, daß der Abzug der Berufsberatung aus den Arbeitsamtsnebenstellen Gronau und Borken eine Beeinträchtigung der auch von der Bundesregierung geförderten Politik zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie eine Benachteiligung für die in einen Beruf hineinwachsenden geburtenstarken Jahrgänge darstellt, und ist die bereit, durch Einwirkung auf die Bundesanstalt für Arbeit auf eine Zurücknahme dieser Entscheidung hinzuwirken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Benachteiligung von Schwerbehinderten hinsichtlich der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Gebieten mit unzulänglich ausgebautem öffentlichem Personenverkehr gegenüber Ballungsgebieten, und beabsichtigt sie, Ausgleichsmaßnahmen, etwa nach niederländischem Vorbild durch Ausgabe von Gutscheinen für Benzin, Taxifahrten o. ä. zu erwägen? Zu Frage B 84: Die Zweckmäßigkeit der bezirklichen Gliederung der Arbeitsämter und Nebenstellen ist laufend zu prüfen und initiativ den Veränderungen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei sind für die Entscheidungen über die räumliche und fachliche Zuständigkeit von Arbeitsamtsnebenstellen nicht in erster Linie Rationalisierungsgesichtspunkte ausschlaggebend; entscheidend ist die Erkenntnis, daß nur ein möglichst bürgernahes und breites Diensleistungsangebot eine optimale Auf gabenerledigung der Arbeitsverwaltung sicherstellt. Um die Organisation der Arbeitsverwaltung den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen flexibel angleichen zu können, ist die Entscheidung über die räumliche und sachliche Abgrenzung der Organisationseinheiten der Arbeitsverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit als Selbstverwaltungskörperschaft übertragen worden. Durch eine weitgehende Delegation der Befugnisse auf die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter soll erreicht werden, daß bei diesen Entscheidungen die Interessen der in den Verwaltungsausschüssen vertretenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der jeweiligen Regionen ausreichend berücksichtigt werden. Im Sinne eines bürgernahen und breiten Dienstleistungsangebots der Arbeitsverwaltung hat Bundesminister Dr. Ehrenberg den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zuletzt mit Schreiben vom 30. August 1979 gebeten, seinen Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß die Auflösung oder fachliche Beschränkung von Nebenstellen möglichst zurückgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Bezirke wie Nordrhein-Westfalen, in denen die aktuelle Arbeitsmarktlage es angebracht erscheinen läßt, im Interesse eines ortsnahen Dienstleistungsangebots auf eine Rationalisierungswelle zu verzichten. Im gleiche Sinne habe ich mich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26./ 27. September 1979 geäußert. Hinsichtlich der Neuorganisation der Berufsberatung im Arbeitsamtsbezirk Coesfeld haben meine Mitarbeiter mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamts in Düsseldorf Gespräche geführt mit dem Ziel, für die Bürger des westmünsterländischen Raumes ein jederzeitiges ortsnahes Berufsberatungsangebot sicherzustellen. Diese Bemühungen werden erfolgreich sein, wenn sich insbesondere auch die Mitglieder der örtlichen und regionalen Selbstverwaltung mein Ziel zu eigen machen. Zu Frage B 85: Mit dem neuen Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr wurde nicht nur der begünstigte Personenkreis wesentlich erweitert, sondern auch der Nahverkehrsbegriff. Damit sollte gerade auch denjenigen Behinderten, die in ländlichen Gebieten wohnen, die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht werden. So können von den berechtigten Schwerbehinderten seit dem 1. Oktober 1979 nahezu alle in ländlichen Gebieten verkehrenden Omnibusse und nichtbundeseigene Eisenbahnen sowie die Personen- und Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes unentgeltlich benutzt werden. Wenn in ländlichen Gebieten das öffentliche Verkehrsnetz nicht genügend ausgebaut ist, so ist dies für Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen nachteilig. In diesem Falle ist es Aufgabe von Städten, Kreisen und Gemeinden, für eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu sorgen. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, sind Behinderte ebenso wie Nichtbehinderte auf die Benutzung eines eigenen Kfz oder eines Taxis angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Aufwendungen hierfür können von den Rehabilitationsträgern nur übernommen werden, wenn die Benutzung dieser Verkehrsmittel wegen der Behinderung erforderlich ist. So können Schwerbehinderte, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ih- 16156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 ren Arbeitsplatz zu erreichen, von den Trägern der beruflichen Rehabilitation Hilfen zu Beschaffung und behinderungsgerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs erhalten. Diese Hilfen umfassen — abgesehen von Ausnahmen im Bereich der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe — allerdings keine Dauerleistungen, wie z. B. Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs. Nur dann, wenn und soweit der Behinderte die Kosten zum laufenden Betrieb des Kraftfahrzeugs, auf das er beruflich und privat angewiesen ist, nicht aus seinem Einkommen aufbringen kann, können die Sozialhilfeträger in angemessenem Umfang Hilfe leisten. Die Hilfen der Sozialleistungsträger werden durch steuerliche Erleichterungen ergänzt. Seit dem 1. Juni 1979 sind durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979 alle Schwerbehinderten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und zwar ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Außerdem wurde für diesen Personenkreis durch eine vorweggenommene Änderung der Lohnsteuerrichtlinien der Kilometersatz ab 1. Juli 1979 von 0,32 DM auf 0,36 DM erhöht. Seitdem können diese Schwerbehinderten für Fahrten mit dem eigenen PKW von und zum Arbeitsplatz 0,72 DM pro Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Lohn-und Einkommensteuer absetzen (0,36 DM bei Nichtbehinderten). Tiber die Werbungskosten hinaus können sie in angemessenem Umfang gefahrene Kilometer als außergewöhnliche Belastung ebenfalls in Höhe von 0,36 DM pro km absetzen. Schließlich sind die Pauschbeträge für Körperbehinderte nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes durch das Einkommensteuerreformgesetz ab 1975 wesentlich angehoben worden. Die Erhöhung betrug durchschnittlich 45v. H. der bis dahin gültigen Beträge. Anlage 9 Antwort - des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 86): Wie hoch werden sich die Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger belaufen, wenn man die Anspruchsvoraussetzung für das vorgezogene Altersruhegeld an Frauen (überwiegende versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Tätigkeit in den letzten 20 Jahren vor dem Versicherungsfall in Zukunft wegfallen lassen würde? Eine Änderung der Regelung über das vorgezogene Altersruhegeld für Frauen dahin gehend, daß die Frauen Anspruch auf Altersruhegeld auch dann hätten, wenn sie in den letzten 20 Jahren nicht überwiegend rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder tätig gewesen sind, hätte in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. größere Mehraufwendungen zur Folge. Wenn man annimmt, daß alle Frauen, die nach geltendem Recht das normale Altersruhegeld mit 65 Jahren in Anspruch nehmen, die Anspruchsvoraussetzungen schon mit 60 Jahren erfüllen und Rente beantragen, so hätte dies im Jahre 1980 Rentenmehrausgaben einschließlich KVdR von rd. 1 Milliarde DM zur Folge. Bis 1983 würden sich Mehraufwendungen von 5 bis 6 Milliarden DM ergeben. Hierbei sind je nach konjunktureller Lage in unterschiedlicher Höhe anzunehmende Beitragsausfälle noch nicht berücksichtigt. Für die Bundesregierung hat die vorliegende Frage allerdings nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen verfassungsrechtlichen Aspekt. Schon gegen die geltende Regelung, wonach Frauen im Vergleich zu Männern teilweise früher und unter erleichterten Voraussetzungen das Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, werden hier und da Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit dieser Regelung (mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau [Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes]) erhoben. Es steht außer Frage, daß diese Bedenken erheblich an Gewicht gewinnen würden, wenn man die Voraussetzungen für den Altersruhegeldbezug nur für Frauen weiter erleichtern würde. Wenn man aber aus Gleichbehandlungsgründen auch allen Männern, die die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, die Inanspruchnahme des Altersruhegeldes ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ermöglichen würde, so würden sich aus einer solchen Maßnahme Mehraufwendungen in einer Größenordnung ergeben, die ein Vielfaches der o. g. Beträge ausmachen würden. Dies muß bei Ihrer Fragestellung berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 87 und 88): Welcher Stand hinsichtlich der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Vorsorge konnte seit Inkrafttreten des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bisher erzielt werden? Welche Auswirkungen ergaben sich für solche Arbeitnehmer, denen entsprechend der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dauernde gesundheitliche Bedenken attestiert werden? Zu Frage B 87: Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 hat der Arbeitssicherheit in den Betrieben einen nachhaltigen Impuls gegeben. Vor Erlaß dieses Gesetzes gab es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 2 000 Sicherheitsfachkräfte und ca. 1 500 Betriebsärzte. Ende 1979 waren es rund 60 000 Sicherheitsfachkräfte und 10 000 Betriebsärzte. Die Zahl der für die arbeitsmedizinische Betreuung kleinener und mittlerer Betriebe erforderlichen „überbetrieblichen Zentren" ist von 1 auf über 250 angestiegen. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten wurde erheblich forciert; sie ist Basis, umgesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16157* Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin in den Betrieben umsetzen zu können. Es kann davon ausgegangen werden, daß gegenwärtig rund 10 Millionen Arbeitnehmer in betriebsärztlicher Obhut stehen und dadurch mehr Gesundheitsschutz, mehr Arbeitssicherheit und mehr Unterstützung in berechtigten Gesundheitsanliegen am Arbeitsplatz haben. Es ist beabsichtigt, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung auch in den kommenden Jahren stetig auszubauen, um sie möglichst allen Arbeitnehmern zugute kommen zu lassen und die für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in den Betrieben Verantwortlichen durch sachkundigen Rat unterstützen zu können. Zu Frage B 88: Zahlreiche spezielle Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften enthalten Bestimmungen über regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitnehmern an gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen. Diese Untersuchungen werden von staatlichen bzw. berufsgenossenschaftlich ermächtigten Ärzten durchgeführt; sie sind für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die möglichst frühzeitige Erkennung bestimmter Schäden und Krankheiten erforderlich. Vermerkt der ermächtigte Arzt in seiner an den Arbeitgeber gerichteten Bescheinigung, daß für die Weiterbeschäftigung „dauernde gesundheitliche Bedenken' bestehen — was in ca. 1 %-3 % der Fälle zutrifft —, darf der Arbeitgeber den Betroffenen an diesem Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigen. Um diese relativ kleine Prozentzahl zukünftig. noch mehr verringern und die Betroffenen soweit wie möglich von einer evtl. Kündigung mit ihren nachteiligen Folgen bewahren zu können, ist im Entwurf der neuen „Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe" eine diesbezügliche Verfahrensänderung vorgesehen. Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung mit dem Vermerk „dauernde gesundheitliche Bedenken soll danach die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortlichen im Benehmen mit dem Betroffenen und ggf. mit der Aufsichtsbehörde verpflichten, alles zu tun, um durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dem Betroffenen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu erhalten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 89 und 90): Was hat die Bundesregierung im abgelaufenen Jahr des Kindes veranlaßt, um die nach Krankenkassenarten und Regionen stark unterschiedliche Quote der Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen zu erhöhen? Sind im Bereich der Kindervorsorgeuntersuchungen Forschungsaufträge im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 vorgesehen? Zu Frage B 89: Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 369 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung), im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten auch bei Kindern aufzuklären. Die Aufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, daß die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Verpflichtung erfüllen. Diese Aufklärungspflicht haben die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen mit Erfolg wahrgenommen: Die Inanspruchnahme stieg von 1973 bis 1978 von 61,10 auf 79,06 v.H. der Berechtigten. Angesichts dieses erfolgreichen Wirkens der Selbstverwaltung der Krankenversicherung sah sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, staatliche Maßnahmen zu ergreifen. Zu Frage B 90: Folgende, auf Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ausgerichteten Forschungsprojekte sind im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit eingeleitet bzw. vorbereitet worden: 1. Untersuchung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch Mütter von Säuglingen 2. Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen mit dem Ziel einer Senkung der Säuglingssterblichkeit 3. Systematische Überprüfung der Organisation, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu 1.: Das Vorhaben „Untersuchung über die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch Mütter von Säuglingen" wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Auswertung dieser Untersuchung über die Inanspruchnahme des Arztes durch junge Mütter für ihre Säuglinge wird auch Aussagen über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erlauben. Die Frage, inwieweit eine Teilnahme an den Untersuchungen abhängig ist von Kinderzahl, Schulabschluß, Alter, Familienstand, Berufstätigkeit, Nationalität, aber auch von gesundheitlichen Verhaltensweisen und Einstellungen, wird behandelt. Der Ergebnisbericht wird in Kürze vorliegen. Zu 2.: In dem bereits 1978 begonnenen Forschungsprojekt „Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen mit dem Ziel einer Senkung der Säuglingssterblichkeit" wird der verstärkte Einsatz von Hebammen in der Schwangerschaftsvor- und -nachsorge erprobt. In diesem Modell sollen Hebammen die Schwangeren und die 16158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Säuglinge bis zum Ende des ersten Lebensjahres umfassend betreuen. Zu ihren Aufgaben gehört es, in ständigem Kontakt die Eltern an die Termine für Früherkennungsuntersuchungen zu erinnern und zur Teilnahme aufzufordern. Dabei soll Risikogruppen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Insofern stellen im Rahmen dieses Projektes Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahmequote an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen einen Schwerpunkt dar. Zu 3.: Das Projekt „Systematische Überprüfung der Organisation, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung" befindet sich in Vorbereitung. Die Ausschreibung wird noch im Jahre 1980 erfolgen. Es sollen Studien gefördert werden, die eine Analyse des heute angebotenen Früherkennungsprogramms vornehmen und Wege zu seiner Verbesserung und Erweiterung aufzeigen. In diesem Zusammenhang ist u. a. auch die Frage zu behandeln, wie eine Erhöhung der Teilnahmequote, besonders bei Risikokindern, erreicht und aufrechterhalten werden kann. Daneben ist im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit eine Vielzahl von Vorhaben zur Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Kindern in der Planung oder Durchführung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 91): Wie viele Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter sind, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch aktiv im Erwerbsleben, und welches sind gegebenenfalls die Gründe, die zu einer ständigen Zunahme des vorzeitigen Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze führen? Im Jahre 1978 waren 1,318 Millionen Personen erwerbstätig, die 59 Jahre alt und älter waren; das entspricht einem Anteil von 5,1 v. H. an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, im Jahre 1976 waren es noch 6,8 v. H. Dieser Rückgang wird vor allem durch die demographische Entwicklung, aber auch durch ein geändertes Erwerbsverhalten verursacht. Mit der von Ihnen angesprochenen „ständigen Zunahme des vorzeitigen Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze" nehmen Sie offenbar Bezug auf die in den letzten Jahren zu beobachtende Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters bei den Versichertenrenten. Im einzelnen stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar: 1976 1977 1978 Arbeiterrentenversicherung: Männer 60,1 59,5 58,8 Frauen 61,2 60,8 60,6 Angestelltenversicherung: Männer 62,3 61,8 61,5 Frauen 60,6 60,0 59,8 Für diese Entwicklung gibt es vielfältige und z. T. auch heterogene Gründe. Zunächst und vor allem findet in diesen Zahlen Niederschlag, daß die einzelnen Rentenarten sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt haben. Während die Zahl der Zugänge an Versichertenrenten insgesamt stark zurückgegangen ist — dies ist eine Folge der schwachen Besetzung der in den letzten Jahren zur Rente anstehenden Jahrgänge —, sind die absoluten Zahlen bei den Rentenzugängen wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit nahezu konstant geblieben. Das hat das Gewicht der Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in der Zugangsstatistik zwangsläufig erhöht, was sich u. a. in einem gesunkenen durchschnittlichen Zugangsalter der Bezieher von Versichertenrenten ausgewirkt hat. Für den prozentualen Anstieg der Renten wegen Berufsunfähigkeit und insbesondere der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit ist eine wichtige Ursache die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bei Personen, die infolge einer Minderung der Erwerbsfähigkeit nur noch Teilzeitbeschäftigungen ausüben können; insofern spielt auch die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt eine Rolle (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu den Auswirkungen des BSG-Urteils vom 6. November 1979, BT-Drucksache 8/3320). Die Rechtsprechung hat zu einer Zunahme der Zahlen solcher Renten geführt. Keinen größeren Einfluß auf die Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters dürften die vorgezogenen Altersruhegelder ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für Frauen und Arbeitslose haben; ihr Anteil an den Versichertenrenten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig geändert. Ob die Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters bei den Versichertenrenten in den letzten Jahren einen langfristigen Trend andeutet, läßt sich noch nicht mit Sicherheit beurteilen. Für die weitere Entwicklung können allerdings auch neue Maßnahmen, so z. B. die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auf das 60. Lebensjahr, von Bedeutung sein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 92 und 93): Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, dafür einzutreten, daß durch geeignete Maßnahmen erreicht wird, daß am Arbeitsplatz die Gesundheit von Nichtrauchern nicht durch Raucher gefährdet werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Forschungsprogramme „Humanisierung des Arbeitslebens" oder der Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz in Dortmund die Problematik Ranucher — Nichtraucher am Arbeitsplatz weiter untersuchen zu lassen, um die Belastungen im einzelnen zu klären und abzubauen? Die Bundesregierung hat sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch am Arbeitsplatz befaßt. In der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 ist für Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräume Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16159* der Nichtraucherschutz in § 32 geregelt. Für den Arbeitsplatz schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muß (s. § 5). Diese Vorschrift hat auch für den Nichtraucherschutz Bedeutung, da mit Tabakrauch stark angereicherte Luft nicht mehr als gesundheitlich zuträglich angesehen werden kann. Zuständig für die Durchführung dieser Vorschriften sind die Länder. Von seiten des Bundes ist das Problem der Durchführung mit den für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Arbeitsbehörden der Länder mehrfach erörtert worden. Zur weiteren Verbesserung des Nichtraucherschutzes haben die Bundesregierung und die Länder ein „Nichtraucherschutzprogramm des Bundes und der Länder" erarbeitet. Darin wird auch der Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz behandelt. Ferner sind im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder Anweisungen ergangen, wie der Nichtraucherschutz durchgeführt werden soll, z. B. Rauchen nur mit dem Einverständnis aller Anwesenden, generelles Rauchverbot für bestimmte Räume, Raucherpausen bei Sitzungen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß der Nichtraucherschutz am zweckmäßigsten auf betrieblicher Ebene geregelt werden sollte. Denn dabei können die individuellen Belange und Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die örtlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Für eine betriebliche Regelung bietet das Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 80 und 87 eine Grundlage. In diesem Zusammenhang weise ich auf den von den Beteiligten angenommenen Vergleichsvorschlag des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Problem hin. Er sieht rauchfreie Arbeitsbereiche — d. h. Trennung der Raucher und Nichtraucher auch in einem gemeinsamen Arbeitsraum — vor, regelmäßige Belüftung und rauchfreie Arbeitspausen (Az.: 5 AZR 79/78). Bei der Vergabe von Mitteln für die Forschung zur „Humanisierung des Arbeitslebens" müssen von der Bundesregierung Prioritäten gesetzt werden. In diesem Rahmen sieht sie zur Zeit keinen Forschungsbedarf für das Problem Raucher-Nichtraucher am Arbeitsplatz. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 94): Darf ein Arzt nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz bei Versicherten der Krankenkassen Massagen, Wärmeanwendungen, medizinische Bäder, Krankengymnastik und andere physikalischtherapeutische Maßnahmen verordnen, wenn er diese Therapie nach der von ihm erstellten Diagnose für erforderlich hält? Bei der ärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet der Arzt über die Art der Therapie nach ärztlichem Ermessen. Hierbei ist er an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, das eine ärztliche Versorgung gewährleistet, die zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßig und ausreichend ist; Leistungen, die für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen nicht bewirkt oder verordnet werden. Daraus ergibt sich zugleich, daß die therapeutische Maßnahme wissenschaftlich anerkannt und für die Erzielung eines Heilerfolges geeignet sein muß. Inwieweit dies der Fall ist, ist eine medizinisch-wissenschaftliche Frage. An dieser Regelung hat das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz nichts geändert, so daß der Kassenarzt nach wie vor die von Ihnen genannten Maßnahmen der physikalischen Therapie verordnen kann, wenn er sie zur Behandlung der von ihm erkannten Krankheit in dem dargestellten Rahmen der wirtschaftlichen Verordnungsweise für erforderlich hält. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 95): Bezieht oder bezog Wolfgang Harich Leistungen von Sozialversicherungsträgern, die der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterstehen, und — bejahendenfalls — auf welcher Rechtsgrundlage? Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahl einer Rente an Herrn Dr. Harich, der sich seit Ende 1979 in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, erfüllt sind, hat allein der zuständige Rentenversicherungsträger zu beurteilen. Wie in jedem anderen Fall unterliegt diese Rentenangelegenheit dem Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil). Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich hierzu in der Fragestunde keine Auskünfte geben möchte. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sport (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 96): Bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, für extrem gesundheitlich gefährdete und erfahrungsgemäß geschädigte Berufsgruppen, wie z. B. Gießereiarbeiter, entsprechend einem Vorschlag der IG-Metall Baden-Württemberg mittelfristig eine vorgezogene Altersgrenze einzuführen? Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Gießereiindustrie ist ein Schwerpunkt im Rahmen der Anstrengungen der Bundesregierung um die Humanisierung des Arbeitslebens. Die Arbeiten zielen zunächst darauf ab, die Einzelbelastungen der Gießereiarbeiter weiter abzubauen, langfristig jedoch die Einführung neuer Technologien der Form- und Kernherstellung sowie des Gießverfahrens zu unterstützen. Eine grundlegende Verbesserung der Verhältnisse wird 16160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 man sicher nur durch technologische Umrüstung erreichen. Alle Bemühungen in dieser Richtung werden von der Bundesregierung voll unterstützt. Dabei ist zu bedenken, daß heute allgemein der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und dem Abbau hoher Arbeitsbelastungen der Vorrang eingeräumt wird gegenüber Maßnahmen, die nur die Folgen solcher Leistungen mindern oder erträglicher machen sollen. Diese veränderte Einstellung hat zwischenzeitlich in den verschiedensten Bereichen zu erheblichen Fortschritten geführt. Regelmäßig wird für die unterschiedlichsten Gruppen der in der Rentenversicherung Versicherten eine Herabsetzung der Altersgrenze gefordert. Bei der Prüfung solcher Forderungen mußte -immer wieder festgestellt werden, daß die jeweils in Betracht kommende Personengruppe nur äußerst schwierig abzugrenzen ist und der Ausschluß vergleichbarer Personengruppen kaum zu rechtfertigen wäre, so daß mit einer ständigen Ausweitung gerechnet werden müßte. Dabei muß auch berücksichtigt werden, daß sich Versicherte in anderen Wirtschaftsbereichen benachteiligt fühlen würden, wenn sie trotz gleicher Beitragsleistung erst später das Altersruhegeld beziehen könnten. Demgegenüber können Tarifverträge solche Sachverhalte individueller und flexibler regeln und für einen Ausgleich sorgen. Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß die durch das Rentenreformgesetz eingeführte flexible Altersgrenze bereits den Arbeitnehmern einen Entscheidungsfreiheitsraum eingeräumt hat, indem sie das Altersruhegeld bereits ab dem 63. Lebensjahr, statt erst ab dem 65. Lebensjahr beanspruchen können. Die schwerbehinderten sowie die berufsunfähigen und erwerbsunfähigen Arbeitnehmer können das flexible Altersruhegeld seit dem 1. Januar dieses Jahres bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese letztere — durch das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz 1978 eingeführte — Regelung stellt auf den gesundheitlichen Zustand ab, so daß sie gleichermaßen für alle Versicherten — unabhängig von ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit — gilt und sicherlich auch gerade für die von Ihnen angesprochenen Gießereiarbeiter von Bedeutung ist. Dieses System der flexiblen Altersgrenze weiter auszubauen, ist ein Anliegen der Bundesregierung, jedoch wird dieser Ausbau mit Rücksicht auf die erforderlichen finanziellen Größenordnungen kaum mittelfristig zum Abschluß gelangen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 97): Ist die Bundesregierung bereit, einschlägige Behörden, Architektenverbände und Rollstuhlhersteller gezielt darauf hinzuweisen, daß die nach DIN 18024 vorgesehene Breite von 80 cm für Teleskoptüren in Aufzugskabinen für bestimmte Elektrorollstühle nicht ausreicht und daß gemeinsam eine Lösung ausgearbeitet werden muß, die allen Behinderten die Nutzung von Aufzügen ermöglicht? Nach den vorliegenden Informationen ist bei Erstellung der Norm „Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich, Planungsgrundlagen, öffentlich zugäugige Gebäude" (DIN 18 024 Teil 2 Ausgabe 4.76) die Frage der Fahrschachttür- und Fahrkorbtürbreiten von Aufzügen im Hinblick auf die gängigen Breiten von Rollstühlen für Behinderte eingehend geprüft worden, Eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm wurde als in jedem Fall ausreichend angesehen. Dennoch ist die Bundesregierung bereit, das zuständige Normungsgremium und den Deutschen Aufzugsausschuß darum zu bitten, die Breitenmaße von Rollstühlen und Aufzugstüren so aufeinander abzustimmen, daß allen Behinderten mit Rollstühlen die Benutzung von Aufzügen möglich ist. Sollte die Norm nach erneuter Überprüfung zu ändern sein, werden die einschlägigen Behörden, Hersteller und Architektenverbände unterrichtet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 134 und 135): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1978, die u. a. regelt, daß die Vorbereitungszeit bei Zahnärzten und Ärzten, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland zwei Jahre betragen hat, erst auf sechs Monate verkürzt wird und nach Ablauf von zwei Jahren ganz entfallen soll, in nationales Recht umzusetzen, und wie will sie sicherstellen, daß der bisher erreichte Stand in der praktischen Ausbildung und die Möglichkeit, Erfahrungen auch auf wirtschaftlichem und organischem Gebiet zu sammeln, gewährleistet bleiben? Trifft es zu, daß sich Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg in der konzertierten Aktion dafür ausgesprochen hat, sich für eine Ausnahmeregelung für die Bundesrepublik Deutschland einzusetzen, und welche Initiativen sollen ergriffen werden, um diese Ausnahmeregelung zu erreichen? Sie beziehen sich auf Artikel 20 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr. Diese Bestimmung besagt, daß Mitgliedstaaten, die von ihren eigenen Staatsangehörigen für die Zulassung zur Tätigkeit als Kassenzahnarzt die Ableistung einer Vorbereitungszeit verlangen, während eines Zeitraums von 8 Jahren von der Bekanntgabe der Richtlinie an diese auch von den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten verlangen dürfen, wobei die Dauer der Vorbereitungszeit jedoch 6 Monate nicht überschreiten darf. Die Vorbereitungszeit auf die kassenzahnärztliche Tätigkeit beträgt z. Z. 2 Jahre. Eine ähnliche europarechtliche Regelung besteht im Bereich der Ärzte. Auf Grund der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften für die Niederlassung von Ärzten ist im Jahre 1977 die bis dahin 18-monatige Vorbereitungszeit auf 6 Monate Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16161* verkürzt worden. Die Verkürzung dieser Vorbereitungszeit hat sich jedoch nicht bewährt. Insbesondere ist bei einer solchen Dauer der Vorbereitungszeit nicht sichergestellt, daß der Arzt- und ebenso auch der Zahnarzt — die für die Berufsausübung als Kassenarzt oder Kassenzahnarzt notwendige praktische Befähigung in ausreichendem Maße erwirbt. Wie Sie wissen, hat diese Problematik auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beschäftigt. Auf ihrer letzten Sitzung am 22. November 1979 ist sie einvernehmlich zu der Auffassung gelangt, daß der Arzt nach Abschluß seines Studiums und vor der Zulassung als Kassenarzt und der Zahnarzt nach Abschluß seines Studiums und vor der Zulassung als Kassenzahnarzt eine ausreichende praktische Berufserfahrung erwerben sollte. Die Konzertierte Aktion hat deshalb vorgeschlagen, das ärztliche Ausbildungsrecht so zu gestalten, daß eine ausreichende praktische Erfahrung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung vermittelt wird. Da dies sich nicht kurzfristig erreichen läßt, hat sie die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß als Zwischenlösung im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften eine angemessene Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche/kassenzahnärztliche Tätigkeit eingeführt werden kann. Dieser Auffassung der Konzertierten Aktion entspricht im Grundsatz auch die Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, so daß ich Ihre zweite Frage zustimmend beantworten kann. Z. Z. werden in Gesprächen unter den beteiligten Bundesressorts Vorbereitungen getroffen, um eine entsprechende Regelung bei den Europäischen Gemeinschaften zu erwirken, die es der Bundesrepublik ermöglicht, eine Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit in dem diskutierten Umfang wieder einzuführen und die bisherige Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit von 2 Jahren beizuhalten. Dadurch würde sichergestellt, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung nur von solchen Kassenärzten behandelt werden, die eine ausreichende praktische Erfahrung erworben haben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Starke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 13): Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Produkten schätzungsweise Asbest verwendet wird, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung Asbest in der heutigen Lebenswelt zu? Für Asbest sind etwa 3 000 Verwendungszwecke bekannt. Verwendung findet Asbest u. a. in der Bau-, Papier-, Reibbelag-, Maschinen-, Motoren-, Flugzeug-und Schiffsbauindustrie. Den größten Produktionsbereich (geschätzt ca. 30%) bilden Baustoffe — insbesondere Platten und Rohre aller Art — aus Asbestzement. Weitere wichtige Verwendungszwecke sind unter anderem Fußbodenbeläge, Straßendeck-schichten, abriebfeste Erzeugnisse (Brems- und Kupplungsbeläge), säurebeständige Behälter, Dach-und Dichtungsbahnen, bituminöse Lacke, Spachtel-und Vergußmassen, Unterbodenschutz sowie Textilgewebe. In der Bundesrepublik' Deutschland werden jährlich etwa 160 000 Tonnen Rohasbest verarbeitet. Im Produktionsbereich der westdeutschen Asbestindustrie sind etwa 20 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Umgang mit Asbesterzeugnissen haben schätzungsweise 600 000 Personen. Der Umgang mit Asbest ist allerdings nicht ungefährlich. Aus diesem Grunde bestehen auf verschiedenen Ebenen eine Reihe von Arbeitsschutzvorschriften, die ständig an die neuesten Erkenntnisse angepaßt werden. Die Bundesregierung begrüßt darüber hinaus alle Bemühungen, den Einsatz von Asbest durch die Entwicklung und Verwendung neuer Stoffe einzuschränken. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 14 und 15): Kann die Bundesregierung inzwischen meine Anfrage zur Fragestunde vom 17./18. Januar 1979 beantworten, in der ich um Aufschluß bat über die Konsequenzen, die der Bundesverteidigungsminister aus der Untersuchung von Frau Gerber bezüglich der psychischen Störungen von Kindern, deren Eltern häufig versetzt werden, gezogen hat? Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, daß ich die wissenschaftliche Arbeit von Frau Gerber seinem Hause inzwischen zur Verfügung gestellt habe, damit er die Möglichkeit hat, diese wissenschaftlich gut fundierte Ausarbeitung auf seine Planungen Einfluß nehmen zu lassen, und damit die Voraussetzung zur Beantwortung meiner Frage geschaffen sind? Der Bundesminister der Verteidigung hat im Jahre 1979 einen Forschungsvertrag zum Thema „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien” abgeschlossen. In diesem Projekt wird unter anderen Gesichtspunkten der Einfluß der Versetzungshäufigkeit der Väter auf die psychische Entwicklung der Kinder in Soldatenfamilien untersucht. Auftragnehmer ist ein Fachbereich der Hochschule der Bundeswehr in München. Die dortigen Wissenschaftler, und damit komme ich zu Ihrer 2. Frage, haben sich durch Frau Gerber persönlich über die Ergebnisse und das methodische Konzept ihrer Untersuchung bei in Wien lebenden Diplomatenkindern informieren lassen. Sie haben dabei die Auffassung gewonnen, daß Frau Gerbers Befunde zwar wertvolle Anregungen für das eigene Forschungsvorhaben ergeben, aber keine ausreichende Grundlage für Maßnahmen der Personalführung in der Bundeswehr darstellen. Erste Ergebnisse der Untersuchungen werden Anfang 1981 vorliegen. Im übrigen ist die Personalführung der Bundeswehr mit hoher Priorität bemüht, Härten hinsichtlich der Anzahl und der Durchführung von Versetzungen bei den betroffenen Soldaten zu vermeiden. 16162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 16 und 17): Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die Munitionsbevorratung der Bundeswehr im Soll-Ist-Vergleich nicht den Erfordernissen der Verteidigungsplanung entspricht, und bei welchen Waffensystemen der Bundeswehr führt die unzureichende Munitionsbevorratung dazu, daß deren optimale Verteidigungs- und Wirkungsmöglichkeit zeitlich nur sehr begrenzt genutzt werden kann? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, im Zuge eines Nachtragshaushalts im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums die Munitionsbevorratung so zu verbessern, daß damit die Verteidigungsfähigkeit erhöht und die der Bundeswehr gestellten Aufträge erfüllbar sind? Zu Frage A 16: Die Munitionsbevorratung der Bundeswehr entspricht grundsätzlich den Erfordernissen der Verteidigungsplanung. Die Bundesregierung strebt den Aufwuchs von Verteidigungsvorräten in einem NATO-gemeinsamen Programm an. Dieses Long Term Defence Program, das die Verteidigungsminister 1978 beschlossen haben, basiert auf gemeinsam festgelegten Schußzahlen pro Waffe und berücksichtigt die vereinbarten Mindestreichweiten der Munitionsvorräte, die in Kampftagen festgelegt sind. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Zulauf von Waffensystemen zeitgleich mit dem Zulauf der dazugehörigen Munition einzuplanen. Dabei ist es jedoch auf Grund technischer Probleme nicht zu vermeiden, daß der Zulauf einzelner Munitionsarten mit dem der Waffensysteme nicht immer voll Schritt hält. Neben den neuen Waffensystemen ist aber in der Regel für einen begrenzten Zeitraum auch noch das Vorgängersystem im Gebrauch, so daß für keine der Bundeswehr übertragenen Aufgaben eine zeitlich nur begrenzte Wirkungs- und Verteidigungmöglichkeit gegeben ist. Sie werden Verständnis dafür aufbringen, Herr Kollege Voigt, daß ein Eingehen auf einzelne Munitionsvorhaben hier aus Geheimschutzgründen nicht möglich ist. Das Bundesministerium der Verteidigung ist bereit, den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erneut zu unterrichten. Zu Frage A 17: Die Bundesregierung wird am 27. Februar 1980 die Grundzüge des beabsichtigten Nachtragshaushalts 1980 beraten. In diesem Zusammenhang wird — neben einem Ausgleich der Preissteigerungen für Betriebsstoff und Heizöl — auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher Betrag für die Beschaffung von Munition in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden kann. Der Ansatz für die Munitionsbeschaffung ist im verabschiedeten Haushalt 1980 gegenüber dem Vorjahr bereits um 90 Millionen DM erhöht worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 18): Welche konkreten Maßnahmen als Antwort auf die sowjetische Invasion in Afghanistan beabsichtigt die Bundesregierung im militärischen Bereich, und ist unter Umständen auch an eine Verlängerung der Wehrdienstzeit und an zusätzliche Maßnahmen bei der Zivilverteidigung gedacht? 1. Der Frage ist zu entnehmen, daß aus den Ereignissen um Afghanistan Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland angenommen werden, die militärische Maßnahmen unmittelbar erforderlich machen. Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Sie ist der Ansicht, daß mit der sowjetischen Invasion in Afghanistan eine Störung des Gleichgewichts in der Region des Nahen und Mittleren Ostens eingetreten ist, von der vor allem die Staaten dieser Region betroffen sind. Diese Staaten haben auch bereits auf der Konferenz der islamischen Staaten in Islamabad deutlich reagiert. 2. Die Bundesregierung sieht jedoch auch Folgen für das Gleichgewicht zwischen Ost und West, insbesondere für die Südflanke der NATO als Nachbarregion zum Nahen und Mittleren Osten. Wie Sie wissen, hat der Bundeskanzler bereits in der Erklärung der Bundesregierung zur internationalen Lage vom 17. Januar 1980 unsere Bereitschaft erklärt, für die Türkei eine außerordentliche Hilfe zustande zu bringen. Inzwischen hat der Bundesminister der Finanzen eine Informationsreise in die Türkei und Griechenland unternommen. Sie diente der Vorbereitung einer gezielten Hilfe für die Türkei. Die Bundesregierung hat wegen ihrer schon traditionellen Rolle in der Türkeihilfe die Federführung für ein neues Hilfsprogramm übernommen, an dem sich, außer der Bundesrepublik Deutschland, auch andere westliche Staaten beteiligen werden. Die Beratungen über diese Hilfe sind im Gange. 3. Als Mitglied der NATO ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Streitkräften in die Verteidigungsvorbereitungen des Bündnisses integriert. Das bedeutet, daß eigene Maßnahmen der Bundesregierung nur in Übereinstimmung mit den übrigen Bündnispartnern nach gemeinsamen Beratungen und Beschlüssen in der NATO durchgeführt werden. Im Rahmen einer Arbeitsteilung im Bündnis könnte dabei auch über die Entlastung derjenigen Staaten des Bündnisses gesprochen werden, und hier könnte die Bundesrepublik Deutschland gefordert sein, die sich zum Schutz westlicher Interessen bereits in der Vergangenheit in der Region des Nahen und Mittleren Ostens engagiert haben. 4. An eine Verlängerung der Wehrdienstzeit aus Anlaß der Afghanistan-Krise ist nicht gedacht. Im Bereich des Zivilschutzes ist bereits in den vergangenen Jahren eine Steigerung der Mittel vorge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16163* nommen worden (von 445,9 Millionen DM 1977 auf 625,4 Millionen DM 1980). Auch für die nächsten Jahre sieht die mittelfristige Finanzplanung eine Steigerung vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 29): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Transport gefährlicher Güter sicherer zu machen? Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter derzeit ausreichend. Sowohl Zahl und Art der gefährlichen Güter als auch technische und andere Möglichkeiten zur Erzielung der größtmöglichen Sicherheit bei Gefahrguttransporten befinden sich in einem ständigen Weiterentwicklungsprozeß. Ein Endpunkt für eine den größtmöglichen Sicherheitsstandard abschließend festlegende gesetzliche Regelung ist also nicht gegeben. Wie schon bisher ist es deshalb auch in Zukunft das oberste Ziel der Bundesregierung, durch regelmäßige Angleichung der umfangreichen und sehr ins einzelne gehenden nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften an den jeweiligen neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen, daß das mit Gefahrguttransporten verbundene Risiko so gering wie möglich gehalten wird. Da aber die Existenz der Vorschriften alleine noch nicht den gewünschten Sicherheitseffekt bewirkt, sondern erst ihre genaue Beachtung, begrüßt die Bundesregierung deshalb nachdrücklich die von den Ländern durchgeführten entsprechenden Kontrollen, die solange weitergeführt werden sollten, bis erkennbar wird, daß die Beförderung gefährlicher Güter den Auflagen und Vorschriften entsprechend durchgeführt wird. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 30): Welcher Art sind die eingeleiteten Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn, um die Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Schienenpersonenverkehr zu verbessern und damit den Schienenpersonenverkehr für Ältere und Behinderte zu erschließen, und was tut die Bundesregierung, um diese Maßnahmen zu beschleunigen? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die sich seit langem um Reiseerleichterungen für ältere und behinderte Fahrgäste bemüht, hat mit finanzieller Hilfe des Bundes folgende Maßnahmen eingeleitet, um die Einstiegverhältnisse bei Reisezugwagen zu verbessern: — Seit Jahren erhalten alle Neubaureisezugwagen sowie vorhandene Fahrzeuge anläßlich einer größeren Revision eine vierte, klappbare Trittstufe, die den Stufenabstand verringert und einen flacheren Treppenwinkel bewirkt, — bei allen von Fernzügen angefahrenen Bahnhöfen sollen die Bahnsteige in einem Langfristprogramm nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf 0,76 m über Schienenoberkante (SO) angehoben werden, — im reinen S-Bahn-Verkehr werden Fahrzeugeinstiege und Bahnsteighöhen optimal aufeinander abgestimmt, so daß auf Einstiegstufen gänzlich verzichtet werden kann, — auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr, z. B. in Kurorten, wird die DB besondere Einstieghilfen in Form von Fahrtreppen und schrägen Ebenen erproben, — mit einem „Reiseführer für behinderte Fahrgäste" stellt das Unternehmen DB seit zwei Jahren älteren und behinderten Reisenden eine umfassende Informationsschrift für die Planung und Durchführung von Reisen zur Verfügung, — insbesondere empfiehlt die DB behinderten Reisenden, sich rechtzeitig an das Bahnhofs- und Zugbegleitpersonal zu wenden, das angewiesen ist, dem genannten Kundenkreis besonders behilflich zu sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 31 und 32): Wie gedenkt die Bundesregierung die Auswirkungen der Haushaltsmittelkürzung im Bereich der Bundesfernstraßen für das dünner besiedelte Zonenrandgebiet zu mildern angesichts der Tatsache, daß diese Gebiete wegen des geringeren Verkehrsaufkommens und des früher geltenden Bedarfsprinzips beim Bau der Fernstraßen benachteiligt wurden und jetzt nach Verstärkung des Merkmals „Erschließun " die marktfernen Räume zwar eine höhere Priorität erhielten, die erforderlichen Haushaltsmittel aber aus konjunkturellen Gründen oder wegen einer angeblichen Sättigung des Bedarfs empfindlich gekürzt werden sol- len? Wie empfiehlt die Bundesregierung den mit der Durchführung beauftragten Straßenbauämtern bei den zusätzlichen Kosten zu verfahren angesichts der Tatsache, daß Bundesfernstraßenbauabschnitte ausgeschrieben und vergeben wurden, deren Kalkulation auf der Grundlage eines zügigen Ausbaus erstellt, aber wegen der Kürzung der Haushaltsmittel nur zum Teil zügig ausgebaut werden können, so daß bei vergabegerechter Durchführung der Maßnahmen erhebliche Zinsen anfallen oder bei Unterbrechung der Baumaßnahmen nicht vorgesehene und nicht kalkulierte Verteuerungen in Kauf genommen werden müssen? Zu Frage A 31: Von einer Benachteiligung des Zonenrandgebiets im laufenden Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1976-1980 sowie bei seiner Fortschreibung bis 1990 kann keine Rede sein. Im Gegenteil werden die Anstrengungen des Bundes, die Regionen des Zonenrandgebietes verkehrlich zu erschließen, allgemein anerkannt. 16164* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Die Bundesregierung hat keine Kürzung der Haushaltsmittel für die Bundesfernstraßen wegen einer Bedarfssättigung oder aus konjunkturellen Gründen vorgenommen. Die Kürzungen im Fernstraßenhaushalt dienen vielmehr der auch von der Fraktion der CDU/CSU und dem Land Bayern geforderten Haushaltskonsolidierung. Hiervon werden alle Bundesländer gleichmäßig betroffen. Welche Projekte in welchen Regionen dadurch verzögert werden, liegt vor allem in der Disposition der jeweiligen Bundesländer. Zu Frage A 32: Die Kürzungen des Bundesfernstraßenhaushaltes 1980 werden sicher eine Reihe von Baumaßnahmen verzögern, jedoch führen diese Kürzungen nicht zu Eingriffen in bestehende Bauverträge. Generelle Regelungen des Bundes im Sinne der Fragestellung sind daher nicht veranlaßt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 33 und 34): Ist der Bundespostminister bereit, mir den in seinem Antwortschreiben vom 5. Februar 1980 erwähnten Bericht der zentralen Verkehrsleitung in Köln wegen der zentralen Briefverteilanlage im Raum VillingenSchwenningen, Tuttlingen, Rottweil zu überlassen? Falls nicht, welche Gründe gibt es, diesen Bericht einem Mitglied des Deutschen Bundestages vorzuenthalten? Der Bundespostminister ist dazu gegenwärtig nicht in der Lage. Bei dem erwähnten Bericht handelt es sich um eine interne Untersuchung, über deren sachlichen Inhalt noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, die ausdiskutiert werden müssen, ehe eine endgültige Meinungsbildung möglich ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 102 und 103): Ist die Bundesregierung bereit, den Verbraucherschutz so zu verbessern, daß bei Geschäften, bei denen Sachen in Teilleistungen geliefert werden, der Gesamtbetrag der gekauften Sachen angegeben werden muß? Wann ist damit zu rechnen, daß bei Haustürgeschäften das Widerspruchsrecht auch bei Barkäufen im Hinblick auf den Verbraucherschutz gesetzlich geregelt wird? Zu Frage A 102: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß es dem Schutze des Verbrauchers dient, wenn er bei Verträgen über Lieferungen, die in Teilleistungen oder in wiederkehrenden Leistungen zu erbringen sind, bereits bei Vertragsschluß über den Gesamtumfang seiner Zahlungsverpflichtungen eindeutig unterrichtet wird. Diesem Anliegen wird durch eine Reihe von Rechtsvorschriften bereits weithin Rechnung getragen. So muß beispielsweise bei Abzahlungskäufen unabhängig davon, ob die Leistung des Kaufgegenstandes in einer oder in mehreren Lieferungen erfolgt, in der schriftlichen Vertragsurkunde außer dem Teilzahlungspreis und den einzelnen Raten auch der Barzahlungspreis angegeben werden. Zu berücksichtigen sind ferner Verträge, die — wie etwa der Verkauf eines aus mehreren Bänden bestehenden Lexikons — die Lieferung -mehrerer als zusammengehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen zum Gegenstand haben und bei denen das Entgelt für die Sachgesamtheit in Teilleistungen zu entrichten ist. Derartige Verträge unterliegen einem gesetzlichen Schriftformzwang. Das bedeutet, daß auch in diesen Fällen in der Praxis der Gesamtpreis als Hauptleistungspflicht des Käufers regelmäßig in der Vertragsurkunde angegeben ist. Ist in diesen Fällen der Preis ausnahmsweise lediglich für die Teilleistungen angegeben, so wird sich der Gesamtpreis im allgemeinen aus den für die Teilleistungen angegebenen Preisen ermitteln lassen. Zu beachten sind ferner Verträge über die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art, die auf bestimmte Zeitabschnitte oder innerhalb bestimmter Zeiträume in festliegender Menge oder Mindestmenge zu erbringen sind. Beispielhaft seien hierfür Zeitschriftenabonnements oder auch Sukzessivlieferungsverträge über Kaffee, Kindernährmittel oder dergleichen angeführt. Auch diese Fälle unterliegen dem Schriftformzwang. Hier besteht daher in gleicher Weise wie in der vorangegangenen Fallgruppe für den Kunden die Möglichkeit, Klarheit über den Gesamtpreis zu erhalten. Eine Sonderregelung zum Schutze des Kunden besteht schließlich für den wichtigen Bereich der Bauträger- und Baubetreuerverträge. Nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger oder Baubetreuer je nach Baufortschritt Teilbeträge nur bis zu bestimmten Vomhundertsätzen der Vertragssumme entgegennehmen. Diese Höchstsätze der zulässigen Teilzahlungen bewirken zumindest mittelbar, daß der Gewerbetreibende die Gesamtvertragssumme gegenüber dem Kunden offenlegen muß. Freilich gibt es auch Dauerschuldverhältnisse, die — wie etwa Bierlieferungsverträge — zwar die wiederholte Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand haben, bei denen aber weder der Zeitpunkt noch der Umfang der Einzellieferung im voraus festgelegt ist. Hier folgt bereits aus der Art der Vertragsgestaltung, daß eine Bestimmung des Gesamtpreises aller Lieferungen nicht möglich ist. Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse darüber vor, daß außer in den durch Rechtsvorschriften bereits abgedeckten Fällen ein Bedürfnis dafür hervorgetreten ist, im Interesse des Verbrauchers bei in Teilzahlungen abzugeltenden Liefergeschäften über den Gesamtpreis der gekauften Sache zu informieren. Sie wird dieser Frage jedoch nachgehen und ist für Hinweise dankbar, durch die etwaige Lücken in dem vorhandenen Rechtstatsachenmaterial geschlossen werden können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16165* Zu Frage A 103: Ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Regelung über ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist seitens der Bundesregierung zur Zeit nicht vorherzusagen. Ein entsprechender, auf eine Bundesratsinitiative zurückgehender Gesetzentwurf liegt diesem Hause seit längerem vor. Die Bundesregierung hat der Zielsetzung des Entwurfs grundsätzlich zugestimmt. Die Ausschußberatungen zu dem Entwurf sind noch nicht abgeschlossen. Das dürfte nicht zuletzt dadurch bedingt sein, daß gleichzeitig auf der Ebene der europäischen Gemeinschaften an einem Richtlinienvorschlag mit gleichem Regelungsgehalt gearbeitet wird. Die mit der Sache befaßten europäischen Gremien sind bemüht, die Beratungen so bald wie möglich zu beenden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 44): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Interesse der Durchsetzung seiner Rechte für den Bürger die verschiedenen Rechtsbehelfsfristen in bundesrechtlichen Vorschriften vereinheitlicht werden sollten und dabei auch die Beschwerdefrist im Bußgeldverfahren verlängert werden sollte? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Rechtsbehelfsfristen vereinheitlicht werden sollten, soweit das möglich ist. Auf diese Weise können dem Bürger das Verständnis des Prozeßrechts und die Verfolgung seiner Rechte erleichtert werden. Für die Fristen in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit werden bei der angestrebten Vereinheitlichung des Prozeßrechts für diese Gerichtszweige einheitliche Vorschriften vorgesehen. Darüber hinausgehend sollen in einem weiteren Gesetzentwurf die Vorschriften aller Verfahrensordnungen über Rechtsbehelfsfristen, aber auch für den Fristbeginn, die Fristberechnung, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Rechtsbehelfseinlegung und die Vorschriften über die Rechtsbehelfsbelehrung vereinheitlicht werden, soweit das möglich ist. Beide Gesetzentwürfe werden den gesetzgebenden Körperschaften allerdings in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden. Die Bundesregierung steht auch einer Verlängerung der Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid von einer Woche auf zwei Wochen positiv gegenüber. Eine dahin gehende Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sollte jedoch nicht isoliert getroffen werden. Sie sollte vielmehr im Rahmen einer umfassenden Regelung durch den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die Rechtsbehelfe oder im Zusammenhang mit anderen Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zur Entlastung der Gerichte im Bußgeldverfahren angestrebt werden. Eine Verlängerung der Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid müßte dabei mit einer entsprechenden Verlängerung der Einspruchsfrist beim Strafbefehl Hand in Hand gehen. Beides ist bereits mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 169 und 170): Wie viele Reisen in dringenden Familienangelegenheiten wurden seit Inkrafttreten des Grundvertrags pro Jahr von seiten der .DDR" genehmigt, und wie viele Anträge auf Reisen in dringenden Familienangelegenheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Zeiträumen abgelehnt? Welche Maßnahmen mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der „DDR" ergriffen, um zu erreichen, daß die ,Kann-Bestimmung" bei Genehmigungen von den „DDR"-Behörden nicht negativ verallgemeinert und die Reisemöglichkeit als solche zur Ausnahme wird? Zu Frage B 169: Die DDR-Behörden haben nach den Zählungen des Bundesgrenzschutzes von November 1972 bis einschließlich Januar 1980 308 187 Bewohnern der DDR, die noch nicht im Rentenalter sind, die besuchsweise Ausreise aus der DDR wegen einer dringenden Familienangelegenheit (Geburt eines Kindes, Hochzeit, Hochzeitsjubiläum, lebensgefährliche Erkrankungen, Todesfall) erlaubt. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Zahl dieser Reisenden tatsächlich höher ist, da bei älteren DDR-Bewohnern nicht immer zu unterscheiden ist, ob sie als Rentner oder in dringenden Familienangelegenheiten kommen. Der Bundesregierung sind 1 620 Fälle bekannt, in denen einem Bewohner der DDR wegen einer dringenden Familienangelegenheit die besuchsweise Ausreise verweigert worden ist. Zu Frage B 170: Ein Vergleich der Zahlen (308 178 Reisegenehmigungen gegenüber 1 620 Reiseverweigerungen) bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Kann-Bestimmung negativ verallgemeinert und die Reisemöglichkeit zur Ausnahme wird. Im übrigen versucht die Bundesregierung in jedem Einzelfall einer Reiseverweigerung, die ihr bekannt wird, bei der DDR-Regierung auf eine Änderung der negativen Entscheidung hinzuwirken.
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    Rede von Dr. Philipp Jenninger


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob und welche gesundheitlichen Gefahren von der Verwendung dieser Substitutionsprodukte ausgehen?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir müssen natürlich sehr sorgfältig prüfen, welche Gefahren bei den Ersatzstoffen auftreten können. Deshalb sind die Forschungsvorhaben von großer Bedeutung. Es hat keinen Zweck, krebserzeugende Stoffe als Ersatzstoffe einzusetzen, die uns dann nicht weiterführen. Wir müssen Wert darauf legen, daß in der Tat feststeht, daß dieser Ersatzstoff gesundheitlich besser ist als Asbest. Man muß allerdings hinzufügen: Bei Asbest wissen wir heute, daß er krebserzeugend ist.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Weitere Zusatzfragen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, sind bei der Vergabe von Forschungsvorhaben zum Auffinden von Ersatzfasern für Asbest durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie Auflagen der Art gemacht worden, daß auch die von den Ersatzstoffen ausgehenden Gesundheitsgefahren untersucht werden?
    Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will diese Frage gern noch schriftlich beantworten. Ich weiß aber im Zusammenhang mit einer anderen Frage, die hier im Bundestag einmal behandelt worden ist, daß bei einem bestimmten Stoff diese Auflage erteilt worden ist. Ich will diese Frage aber gerne noch einmal schriftlich beantworten.