Protokoll:
8202

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 202

  • date_rangeDatum: 27. Februar 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 13:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:32 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/202 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 202. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 16133 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 16133 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 16133 C Fragestunde — Drucksache 8/3692 vom 22. 02. 1980 — Maßnahmen zur Drosselung des Anstiegs der Milchproduktion in der EG MdlAnfr Al 22.02.80 Drs 08/3692 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A2 22.02.80 Drs 08/3692 Simpfendörfer SPD Antw PStSekr Gallus BML . . 16134 A, B, C, D, 16135 A, B, C ZusFr Simpfendörfer SPD 16134 B, C, D ZusFr Klinker CDU/CSU . . . . . . 16135 A ZusFr Ey CDU/CSU 16135 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16135 C Aufbringen von drei deutschen Fischereifahrzeugen vor Grönland unter Berücksichtigung der Rechtslage im EG-Meer MdlAnfr A3 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 16135 D, 16136 A, B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 16135 D, 16136 A ZusFr Klinker CDU/CSU 16136 C ZusFr Besch CDU/CSU 16136 C Zahlung von Arbeitslosengeld an Stelle des Krankengeldes an Arbeitslose im Krankheitsfall MdlAnfr A4 22.02.80 Drs 08/3692 Müller (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A5 22.02.80 Drs 08/3692 Müller (Berlin) CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16136 D, 16137 A, B, C, D ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . 16137 A, B, C ZusFr Ey CDU/CSU 16137 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Bereitstellung von Teilzeitarbeitsplätzen für verheiratete Frauen MdlAnfr A6 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU MdlAnfr A7 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Männle CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16137 D, 16138 B, D, 16139 A ZusFr Frau Männle CDU/CSU . . .16138 B, C, D, 16139 A Anerkennung von Impfschäden durch die Sozialgerichte MdlAnfr A9 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16139 B, C ZusFr Dr. Enders SPD 16139 C Folgen eines Verbots des Arbeitsstoffes Asbest für die deutsche Industrie MdlAnfr A10 22.02.80 Drs 08/3692 Ey CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA 16139 D, 16140 A,B,C ZusFr Ey CDU/CSU 16140 A, B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . 16140 C Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Substitutionsprodukte für den Arbeitsstoff Asbest MdlAnfr A11 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jenninger CDU/CSU MdlAnfr A12 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jenninger CDU/CSU Antw PStSekr Buschfort BMA . . . . 16140 C, D, 16141 A B ZusFr Dr. Jenninger CDU/CSU . . . 16141 A, B Verbesserung der Situation der Kinder in der Dritten Welt entsprechend dem Anliegen des Internationalen Jahres des Kindes MdlAnfr A19 22.02.80 Drs 08/3692 Hauck SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 16141 C, 16142 A ZusFr Hauck SPD 16142 A Schutz von Kindern vor Mißhandlungen und Zusammenarbeit öffentlicher und privater Träger der Maßnahmen zugunsten von Kindern im Internationalen Jahr des Kindes MdlAnfr A20 22.02.80 Drs 08/3692 Kuhlwein SPD MdlAnfr A21 22.02.80 Drs 08/3692 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . .16142 B, C, D, 16143 B ZusFr Kuhlwein SPD 16142 C, 16143 B Abbau der Kinderunfreundlichkeit und Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Familie im Internationalen Jahr des Kindes MdlAnfr A22 22.02.80 Drs 08/3692 Fiebig SPD MdlAnfr A23 22.02.80 Drs 08/3692 Fiebig SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16143 C, D, 16144 A,B,C, 16145A,B ZusFr Fiebig SPD 16143 D, 16145 A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 16144 A, 16145 B ZusFr Frau Dr. Balser SPD 16144 A ZusFr Broll CDU/CSU 16144 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16145 A Forderung der nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes zur Verbesserung der Familienbildungsangebote MdlAnfr A24 22.02.80 Drs 08/3692 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16145 B, D ZusFr Marschall SPD 16145 D Verbesserung der Pflegestellenerziehung MdlAnfr A25 22.02.80 Drs 08/3692 Marschall SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16146 A Ausstattung der Packungen von Putz-und Spülmitteln mit kindersicheren Verschlüssen zur Vermeidung von Vergiftungen MdlAnfr A26 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Zander BMJFG 16146 B, D, 16147 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 16146 D, 16147 A ZusFr Ey CDU/CSU 16147 B Kinderorientierte Gestaltung der Wohnumwelt MdlAnfr A27 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Dr. Balser SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16147 C, D, 16148A B ZusFr Frau Dr. Balser SPD . 16147 D, 16148 A ZusFr Kuhlwein SPD 16148 B Erklärungen von Bundesminister Frau Huber und ihrer Staatssekretäre über die Zahl der Drogenabhängigen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A28 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Langguth CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16148 B, D, 16149 A,B,C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 III ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU . . . . 16148 C, D, 16149 A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 16149 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16149 B Einführung eines erweiterten Fernsprechnahbereichs in dünnbesiedelten Räumen, u. a. im Bundeswahlkreis Ansbach MdlAnfr A35 22.02.80 Drs 08/3692 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMP 16149 D, 16150 A, B, C, D, 16151 A, C ZusFr Spranger CDU/CSU 16150 A ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . 16150 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16150 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 16150 D ZusFr Glos CDU/CSU 16151 A ZusFr Paterna SPD 16151 A Nächste Sitzung 16151 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten .16153* A Anlage 2 . Situation der Kriegsdienstverweigerer in Griechenland MdlAnfr A6 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16153* B Anlage 3 Schädigung des deutschen Ansehens durch das militärische Engagement der DDR in der Dritten Welt MdlAnfr A19 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU MdlAnfr A20 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16153* D Anlage 4 Abschöpfung der von amerikanischen Ölmultis in der Bundesrepublik Deutschland erzielten überdurchschnittlichen Gewinne MdlAnfr A67 08.02.80 Drs 08/3644 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16153* D Anlage 5 Unterstützung einer Europäischen Stiftung zur Beschleunigung der Europäischen Union SchrAnfr B18 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAnfr B19 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16154*A Anlage 6 Gewährung von Zuschüssen für das Forschungspersonal in Modellabteilungen der Schuhfabriken SchrAnfr B60 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Warnke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16154* C Anlage 7 Terminierung der monatlichen Rentenauszahlung SchrAnfr B81 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16155*A Anlage 8 Abzug der Berufsberatung aus den Arbeitsamtsnebenstellen Gronau und Borken; Benachteiligung der Schwerbehinderten in Gebieten mit unzulänglich ausgebautem öffentlichen Personenverkehr SchrAnfr B84 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Unland CDU/CSU SchrAnfr B85 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Unland CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16155*A Anlage 9 Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger bei Verzicht auf den Nachweis versicherungspflichtiger Beschäftigung in den letzten zwanzig Jahren für das vorgezogene Altersruhegeld für Frauen SchrAnfr B86 08.02.80 Drs 08/3644 Zink CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16156* B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Anlage 10 Entwicklung der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Vorsorge seit Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes SchrAnfr B87 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD SchrAnfr B88 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16156* D Anlage 11 Förderung der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder auch im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 SchrAnfr B89 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B90 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA- . . . 16157* B Anlage 12 Zahl der ab 59 Jahren noch aktiven Arbeitnehmer sowie Gründe für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben SchrAnfr B91 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16158* B Anlage 13 Gesundheitsgefährdung von Nichtrauchern durch Raucher am Arbeitsplatz sowie Untersuchung dieses Problems im Rahmen der Forschungsprogramme „Humanisierung des Arbeitslebens" SchrAnfr B92 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B93 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16158* D Anlage 14 Zulässigkeit der ärztlichen Verordnung physikalisch-therapeutischer Behandlung für Versicherte der Krankenkassen nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz SchrAnfr B94 08.02.80 Drs 08/3644 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* B Anlage 15 Sozialversicherungsleistungen an Wolfgang Harich SchrAnfr B95 08.02.80 Drs 08/3644 Höpfinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* C Anlage 16 Einführung einer vorgezogenen Altersgrenze für Gießereiarbeiter und andere gesundheitlich extrem gefährdete Berufsgruppen SchrAnfr B96 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16159* D Anlage 17 Verbreiterung der Teleskoptüren in Aufzugskabinen für bestimmte Elektrorollstühle SchrAnfr B97 08.02.80 Drs 08/3644 Müntefering SPD SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16160* B Anlage 18 Verkürzung der Vorbereitungszeit bei den Zahnärzten und Ärzten SchrAnfr B134 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B135 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 16160* C Anlage 19 Bedeutung des Asbests in der heutigen Lebenswelt MdlAnfr A13 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Starke (Franken) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . ..16161 * B Anlage 20 Konsequenzen aus einer Untersuchung über psychische Störungen von Kindern häufig versetzter Bundeswehrangehöriger MdlAnfr A14 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 V MdlAnfr A15 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16161* C Anlage 21 Verbesserung der Munitionsbevorratung in der Bundeswehr MdlAnfr A16 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU MdlAnfr A17 22.02.80 Drs 08/3692 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16162*A Anlage 22 Folgerungen aus der sowjetischen Intervention in Afghanistan für die militärische Verteidigung MdlAnfr A18 22.02.80 Drs 08/3692 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Billow BMVg 16162* C Anlage 23 Verbesserung der Sicherheit beim Transport gefährlicher Güter MdlAnfr A29 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163*A Anlage 24 Verbesserung der Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Schienenpersonenverkehr seitens der Bundesbahn MdlAnfr A30 22.02.80 Drs 08/3692 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163* B Anlage 25 Kürzung der Haushaltsmittel für den Ausbau von Bundesfernstraßen im Zonenrandgebiet; Verteuerung des Bundesstraßenbaus durch Änderung der Kalkulation infolge der Kürzung von Haushaltsmitteln MdlAnfr A31 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A32 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16163* D Anlage 26 Überlassung des Berichts der zentralen Verkehrsleitung über die zentrale Briefverteilanlage im Raum VillingenSchwenningen, Tuttlingen, Rottweil an den Abgeordneten Dr. Häfele MdlAnfr A33 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Häfele CDU/CSU MdlAnfr A34 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV . . . . 16164*A Anlage 27 Angabe des Gesamtbetrages des Kaufpreises bei Geschäften mit Teilleistungen; gesetzliche Regelung des Widerspruchsrechts für Barkäufe bei Haustürgeschäften MdlAnfr A102 22.02.80 Drs 08/3692 Wüster SPD MdlAnfr A103 22.02.80 Drs 08/3692 Wüster SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16164* B Anlage 28 Vereinheitlichung der verschiedenen Rechtsbehelfsfristen einschließlich der Beschwerdefrist im Bußgeldverfahren SchrAnfr B44 22.02.80 Drs 08/3692 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16165* A Anlage 29 Zahl der seit Inkrafttreten des Grundvertrags pro Jahr von der DDR genehmigten und abgelehnten Anträge für Reisen in die Bundesrepublik Deutschland in Familienangelegenheiten SchrAnfr B169 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAnfr B170 22.02.80 Drs 08/3692 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16165*C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16133 202. Sitzung Bonn, den 27. Februar 1980 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 6. 3. Alber * 27. 2. Batz 28. 2. Dr. Bayerl 28. 2. Dr. Blüm 7. 3. Blumenfeld * 28. 2. Büchner ** 28. 2. Dr. Corterier 28. 2. Fellermaier * 28. 2. Frau Dr. Focke * 28. 2. Dr. Früh * 28. 2. Frau Geier 28. 2. Dr. Hennig 28. 2. Dr. Hüsch 27. 2. Dr. Hupka *** 28. 2. Dr. Jaeger 28. 2. Dr. h. c. Kiesinger 28. 2. Dr. Klepsch * 28. 2. Dr. Luster * 28. 2. Männing 28. 2. Dr. Milz 28. 2. Pawelczyk ** 28. 2. Petersen 28. 2. Sauer (Salzgitter) *** 28. 2. Schäfer (Mainz) 28. 2. Schäfer (Offenburg) 28. 2. Schartz (Trier) 27. 2. Schedl 28. 2. Frau Schleicher 28. 2. Dr. Schmidt (Gellersen) 28. 2. Schmidt (Würgendorf) ** 6. 3. Schulte (Unna) 7. 3. Dr. Schwencke (Nienburg) * 28. 2. Sieglerschmidt * 27. 2. Dr. Starke (Franken) 27. 2. Graf Stauffenberg 28. 2. Frau Tübler 7. 3. Vosen 28. 2. Frau Dr. Walz * 7. 3. Wawrzik * 7. 3. Frau Dr. Wex 27. 2. Wischnewski 28. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündliche Frage desAbgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 6): Anlagen zum Stenographischen Bericht Ist der Bundesregierung die rechtliche und politische Situation von Kriegsdienstverweigerern in dem künftigen EG-Mitgliedsland Griechenland bekannt, die dazu geführt hat, daß z. Z. 96 junge Männer - laut Angabe Amnesty International - deshalb in griechischen Gefängnissen sitzen, weil sie aus religösen Motiven den Militärdienst verweigert haben, und wie vereinbart sie ihre Zustimmung für die Aufnahme Griechenlands in die EG trotz des für alle Mitgliedstaaten verbindlichen Artikels 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Resolution des Europarats Nr. 337, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung betreffend, von 1967? Der Bundesregierung ist der Bericht von Amnesty International bekannt. Es trifft zu, daß Griechenland keine dem Art. 4 des Grundgesetzes entsprechende Bestimmung über die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen kennt. Nach dem griechischen Gesetz Nr. 731/77 hat der Verteidigungsminister lediglich die Möglichkeit, Wehrpflichtigen, die den Dienst aus religiösen Gründen verweigern, einen Wehrdienst ohne Waffen zu genehmigen, der allerdings doppelt so lange dauert, wie der Waffendienst. Es gibt daneben noch keinen verbindlichen gemeinschaftlichen Menschenrechtskatalog. Gleichwohl verkennt die Bundesregierung nicht, daß der gegenwärtige Zustand unbefriedigend ist. Sie befürwortet daher den Beitritt der Gemeinschaft zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Die von uns unterstützte Ausarbeitung eines Menschenrechtskatalogs im Rahmen der Gemeinschaft wird voraussichtlich jedoch noch einige Zeit in Anspruch. nehmen. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 19 und 20): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das militärische Engagement der DDR in Ländern der Dritten Welt dem deutschen Ansehen weltweit großen Schaden zufügt, zumal gerade die Bewohner der Dritten Welt nicht immer scharf zwischen Deutschen aus der Bundesrepublik Deutschland und Deutschen aus der DDR unterscheiden? Ist die Bundesregierung bereit, gegenüber der DDR mit Nachdruck vorstellig zu werden, weil durch das militärische Engagement der DDR in der Dritten Welt erneut Gewalt von deutscher Seite ausgeht, wodurch das deutsche Ansehen insgesamt schwer geschädigt wird? Zu Frage A 19: Ihre Frage beantworte ich mit Ja. Allerdings weiß die Dritte Welt im allgemeinen sehr wohl die beiden Teile Deutschlands zu unterscheiden. Zu Frage A 20: Die Frage ist in Gesprächen angeschnitten worden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 67): 16154* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß es ungerecht und unverständlich ist, daß z. B. die amerikanischen Ölmultis zwar einen Großteil ihrer überdurchschnittlichen Gewinne in der Bundesrepublik Deutschland erzielen, diese aber nur bei den Muttergesellschaften in den USA abgeschöpft werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es ist nicht zutreffend, daß die Gewinne der amerikanischen Ölmultis, die in der Bundesrepublik erzielt werden, in den USA abgeschöpft werden. Die in der Bundesrepublik erzielten Gewinne werden hier versteuert und keineswegs steuerfrei in die USA transferiert. Insbesondere unterliegen diese Gewinne — wovon Sie auszugehen scheinen — nicht der vorgesehenen Zusatzsteuer, die sich ausschließlich auf Erträge aus der heimischen US-Rohölförderung bezieht, weil nur dort die sogenannten windfall profits anfallen. Die in Deutschland anfallenden windfall profits werden, wie Sie wissen, hier mit einer Zusatzbelastung erfaßt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 18 und 19): Welche Bemühungen sind von der Bundesregierung ausgegangen, um den Plan einer Europäischen Stiftung, wie er von Leo Tindemans 1975 zur Beschleunigung einer Europäischen Union vorgelegt und 1977 vom Europäischen Rat beschlossen worden ist, zu verwirklichen? Wie weit hat bzw. wird die Bundesregierung Pläne, Struktur und Aufgabe der Europäischen Stiftung betreffend, unterstützen, die seitens des Europäischen (Delegations-) Parlaments schon 1978 gemacht worden sind und vom direkt gewählten Europäischen Parlament derzeit (Haushaltsvorschlag) entwickelt werden? Ein von der EG-Kommission erarbeiteter Abkommens-Entwurf über die Gründung der Europäischen Stiftung wurde 1978 im Ausschuß der ständigen Vertreter gemäß den Richtlinien des Europäischen Rats vom 8. April 1978 eingehend beraten. Offene Fragen wurden 1978 und 1979 von der Bundesregierung auf hoher Ebene mehrfach bilateral konsultiert. Trotz all dieser Bemühungen konnte das in seinen Grundzügen bestehende Konzept der von Ministerpräsident Tindemans Ende 1975 angeregten Stiftung zur Förderung der zwischenmenschlichen Kontakte europäischer Völker untereinander und der Ausstrahlungskraft Europas nach draußen bisher nicht ins Leben gerufen werden. Immerhin besteht ein unter den derzeit vorgesehenen Gründerparteien abgestimmter Entwurf, der jedoch vier offene Fragen enthält. Es handelt sich um die — Beteiligung der Gemeinschaft — Tätigkeitsfelder der Stiftung — Zahl der Mitglieder — sowie die Finanzierung. Italien, das gegenwärtig den Vorsitz führt, hat dieser Tage dankenswerterweise eine Initiative im Bildungsbereich ergriffen. Es ist zu hoffen, daß von seiner Seite auch ein Schritt zur Überwindung des Stillstands der Stiftungsgründung unternommen wird. Nun zum zweiten Teil Ihrer Fragen: Die Bundesregierung hat es nicht bei ihrer multilateralen Mitarbeit in Brüssel bewenden lassen. Sie hat nach Ablauf unserer Präsidentschaft in zahlreichen Sondierungen und Kontakten dazu beigetragen, daß die Stiftung nicht in Vergessenheit gerät. Sie wird auch in Zukunft ihre Zusammenarbeit mit dem Ziel fortsetzen, daß die Stiftung, deren Stellenwert wir hoch einschätzen, verwirklicht werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 60): Trifft es zu, daß Unternehmen der deutschen Schuhindustrie von der Gewährung von Forschungspersonalkostenzuschüssen für die Modellabteilungen der Schuhfabriken ausgeschlossen werden, welches sind die Gründe für die Ablehnung der entsprechenden Anträge dieser Unternehmen, und ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinie FuE-Personal dahin gehend zu ändern, daß künftig auch Unternehmer der Schuhindustrie in den Genuß der Forschungspersonalkostenzuschüsse gelangen? Das Personalkostenzuschußprogramm steht den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und damit grundsätzlich auch der deutschen Schuhindustrie offen. Personalleistungen sind nach der geltenden Fassung der Förderrichtlinie allerdings nur dann zuschußfähig, wenn in technologischer Hinsicht neue oder verbesserte Erzeugnisse oder Verfahren angestrebt werden. Modell- und Formgebungsarbeiten können im Rahmen dieses Programms nicht gefördert werden. Die Arbeitsgemeinschaft Industrieller Forschungsvereinigungen (AIF), die als Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft mit der Durchführung dieser Fördermaßnahme betraut ist, prüft bei allen von Unternehmen der Schuhindustrie stammenden Anträgen sehr sorgfältig, inwieweit im Einzelfall neben den Designarbeiten auch technologische Verbesserungen, insbesondere aus dem Bereich der Produktions- und Verfahrenstechnik, anfallen. Insgesamt hat sich gezeigt, daß Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Schuhindustrie überwiegend in überbetrieblichen Einrichtungen der industriellen Gemeinschaftsforschung erledigt werden, weil die technologischen Probleme allen Unternehmen der Branche weitgehend gemeinsam sind. Projekte dieser Art werden vom Bund im Rahmen des Gemeinschaftsforschungsprogramms gefördert. Eine Ausdehnung des Personalkostenzuschußprogramms auf den Bereich der reinen Produktgestaltung würde eine Reihe von Problemen aufwerfen. Schon die Abgrenzung dessen, was technologische Entwicklung darstellt, läßt sich im Einzelfall nicht immer eindeutig vornehmen. Dies gilt um so mehr für den Bereich des Designs. Modellentwicklungsarbeiten fallen im übrigen nahezu in allen Unternehmen des produzierenden Gewerbes an. Eine Ausdehnung der Förderung würde das bislang zur Verfügung stehende Förderungsvolumen weit überschreiten. Die Bundesregierung wird jedoch bei der nächsten Überarbeitung der Förderrichtlinie auch die Frage mit in ihre Überlegungen einbeziehen, ob und inwieweit eine Ausdehnung des Förderbereichs hier möglich ist. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 l6155* Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny Glotz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 81): Hält die Bundesregierung es für möglich und wünschenswert, die monatliche Rentenzahlung der ihrer Aufsicht unterliegenden Versicherungsträger so zu terminieren, daß sie an dem dem Monatsersten vorangehenden Wochentag ausgezahlt wird, falls der Monatserste auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt? Die laufende Rente wird jeweils fällig mit dem Ersten des Monats, für den sie bestimmt ist (§ 41 Erstes Buch Sozialgesetzbuch). Im unbaren Verfahren zur monatlichen Rentenzahlung (rund 97 % aller Fälle) ist jedoch im Rahmen der Möglichkeiten, die der Bundesregierung zur Verfügung stehen, sichergestellt, daß der Berechtigte schon am letzten Werktag vor dem Fälligkeitstag über seine Renten verfügen kann. Sollte ein Rentenempfänger, der sich für die unbare Rentenzahlung entschieden hat, seine Rente nicht rechtzeitig erhalten, so dürfte das in aller Regel im Verantwortungsbereich des Geldinstituts liegen. Die Bundesregierung ist daher der Meinung, daß ihrerseits bereits alles geschehen ist, um die in der Frage als wünschenswert dargestellte Verwaltungspraxis zu erreichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Unland (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 84 und 85): Teilt die Bundesregierung meine und der Räte der Städte Gronau und Borken Bedenken, daß der Abzug der Berufsberatung aus den Arbeitsamtsnebenstellen Gronau und Borken eine Beeinträchtigung der auch von der Bundesregierung geförderten Politik zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie eine Benachteiligung für die in einen Beruf hineinwachsenden geburtenstarken Jahrgänge darstellt, und ist die bereit, durch Einwirkung auf die Bundesanstalt für Arbeit auf eine Zurücknahme dieser Entscheidung hinzuwirken? Wie beurteilt die Bundesregierung die Benachteiligung von Schwerbehinderten hinsichtlich der unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Gebieten mit unzulänglich ausgebautem öffentlichem Personenverkehr gegenüber Ballungsgebieten, und beabsichtigt sie, Ausgleichsmaßnahmen, etwa nach niederländischem Vorbild durch Ausgabe von Gutscheinen für Benzin, Taxifahrten o. ä. zu erwägen? Zu Frage B 84: Die Zweckmäßigkeit der bezirklichen Gliederung der Arbeitsämter und Nebenstellen ist laufend zu prüfen und initiativ den Veränderungen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt anzupassen. Dabei sind für die Entscheidungen über die räumliche und fachliche Zuständigkeit von Arbeitsamtsnebenstellen nicht in erster Linie Rationalisierungsgesichtspunkte ausschlaggebend; entscheidend ist die Erkenntnis, daß nur ein möglichst bürgernahes und breites Diensleistungsangebot eine optimale Auf gabenerledigung der Arbeitsverwaltung sicherstellt. Um die Organisation der Arbeitsverwaltung den jeweiligen örtlichen Bedürfnissen flexibel angleichen zu können, ist die Entscheidung über die räumliche und sachliche Abgrenzung der Organisationseinheiten der Arbeitsverwaltung der Bundesanstalt für Arbeit als Selbstverwaltungskörperschaft übertragen worden. Durch eine weitgehende Delegation der Befugnisse auf die Verwaltungsausschüsse der Landesarbeitsämter soll erreicht werden, daß bei diesen Entscheidungen die Interessen der in den Verwaltungsausschüssen vertretenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber der jeweiligen Regionen ausreichend berücksichtigt werden. Im Sinne eines bürgernahen und breiten Dienstleistungsangebots der Arbeitsverwaltung hat Bundesminister Dr. Ehrenberg den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit zuletzt mit Schreiben vom 30. August 1979 gebeten, seinen Einfluß dahin gehend geltend zu machen, daß die Auflösung oder fachliche Beschränkung von Nebenstellen möglichst zurückgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Bezirke wie Nordrhein-Westfalen, in denen die aktuelle Arbeitsmarktlage es angebracht erscheinen läßt, im Interesse eines ortsnahen Dienstleistungsangebots auf eine Rationalisierungswelle zu verzichten. Im gleiche Sinne habe ich mich in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 26./ 27. September 1979 geäußert. Hinsichtlich der Neuorganisation der Berufsberatung im Arbeitsamtsbezirk Coesfeld haben meine Mitarbeiter mit dem Präsidenten des Landesarbeitsamts in Düsseldorf Gespräche geführt mit dem Ziel, für die Bürger des westmünsterländischen Raumes ein jederzeitiges ortsnahes Berufsberatungsangebot sicherzustellen. Diese Bemühungen werden erfolgreich sein, wenn sich insbesondere auch die Mitglieder der örtlichen und regionalen Selbstverwaltung mein Ziel zu eigen machen. Zu Frage B 85: Mit dem neuen Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr wurde nicht nur der begünstigte Personenkreis wesentlich erweitert, sondern auch der Nahverkehrsbegriff. Damit sollte gerade auch denjenigen Behinderten, die in ländlichen Gebieten wohnen, die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht werden. So können von den berechtigten Schwerbehinderten seit dem 1. Oktober 1979 nahezu alle in ländlichen Gebieten verkehrenden Omnibusse und nichtbundeseigene Eisenbahnen sowie die Personen- und Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes unentgeltlich benutzt werden. Wenn in ländlichen Gebieten das öffentliche Verkehrsnetz nicht genügend ausgebaut ist, so ist dies für Behinderte und Nichtbehinderte gleichermaßen nachteilig. In diesem Falle ist es Aufgabe von Städten, Kreisen und Gemeinden, für eine ausreichende Versorgung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu sorgen. Kommen sie dieser Aufgabe nicht nach, sind Behinderte ebenso wie Nichtbehinderte auf die Benutzung eines eigenen Kfz oder eines Taxis angewiesen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Aufwendungen hierfür können von den Rehabilitationsträgern nur übernommen werden, wenn die Benutzung dieser Verkehrsmittel wegen der Behinderung erforderlich ist. So können Schwerbehinderte, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ih- 16156* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 ren Arbeitsplatz zu erreichen, von den Trägern der beruflichen Rehabilitation Hilfen zu Beschaffung und behinderungsgerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs erhalten. Diese Hilfen umfassen — abgesehen von Ausnahmen im Bereich der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe — allerdings keine Dauerleistungen, wie z. B. Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs. Nur dann, wenn und soweit der Behinderte die Kosten zum laufenden Betrieb des Kraftfahrzeugs, auf das er beruflich und privat angewiesen ist, nicht aus seinem Einkommen aufbringen kann, können die Sozialhilfeträger in angemessenem Umfang Hilfe leisten. Die Hilfen der Sozialleistungsträger werden durch steuerliche Erleichterungen ergänzt. Seit dem 1. Juni 1979 sind durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979 alle Schwerbehinderten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und zwar ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Außerdem wurde für diesen Personenkreis durch eine vorweggenommene Änderung der Lohnsteuerrichtlinien der Kilometersatz ab 1. Juli 1979 von 0,32 DM auf 0,36 DM erhöht. Seitdem können diese Schwerbehinderten für Fahrten mit dem eigenen PKW von und zum Arbeitsplatz 0,72 DM pro Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Lohn-und Einkommensteuer absetzen (0,36 DM bei Nichtbehinderten). Tiber die Werbungskosten hinaus können sie in angemessenem Umfang gefahrene Kilometer als außergewöhnliche Belastung ebenfalls in Höhe von 0,36 DM pro km absetzen. Schließlich sind die Pauschbeträge für Körperbehinderte nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes durch das Einkommensteuerreformgesetz ab 1975 wesentlich angehoben worden. Die Erhöhung betrug durchschnittlich 45v. H. der bis dahin gültigen Beträge. Anlage 9 Antwort - des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zink (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 86): Wie hoch werden sich die Mehraufwendungen der Rentenversicherungsträger belaufen, wenn man die Anspruchsvoraussetzung für das vorgezogene Altersruhegeld an Frauen (überwiegende versicherungspflichtige Beschäftigung bzw. Tätigkeit in den letzten 20 Jahren vor dem Versicherungsfall in Zukunft wegfallen lassen würde? Eine Änderung der Regelung über das vorgezogene Altersruhegeld für Frauen dahin gehend, daß die Frauen Anspruch auf Altersruhegeld auch dann hätten, wenn sie in den letzten 20 Jahren nicht überwiegend rentenversicherungspflichtig beschäftigt oder tätig gewesen sind, hätte in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten. größere Mehraufwendungen zur Folge. Wenn man annimmt, daß alle Frauen, die nach geltendem Recht das normale Altersruhegeld mit 65 Jahren in Anspruch nehmen, die Anspruchsvoraussetzungen schon mit 60 Jahren erfüllen und Rente beantragen, so hätte dies im Jahre 1980 Rentenmehrausgaben einschließlich KVdR von rd. 1 Milliarde DM zur Folge. Bis 1983 würden sich Mehraufwendungen von 5 bis 6 Milliarden DM ergeben. Hierbei sind je nach konjunktureller Lage in unterschiedlicher Höhe anzunehmende Beitragsausfälle noch nicht berücksichtigt. Für die Bundesregierung hat die vorliegende Frage allerdings nicht nur einen finanziellen, sondern auch einen verfassungsrechtlichen Aspekt. Schon gegen die geltende Regelung, wonach Frauen im Vergleich zu Männern teilweise früher und unter erleichterten Voraussetzungen das Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, werden hier und da Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit dieser Regelung (mit dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau [Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes]) erhoben. Es steht außer Frage, daß diese Bedenken erheblich an Gewicht gewinnen würden, wenn man die Voraussetzungen für den Altersruhegeldbezug nur für Frauen weiter erleichtern würde. Wenn man aber aus Gleichbehandlungsgründen auch allen Männern, die die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben, die Inanspruchnahme des Altersruhegeldes ab dem vollendeten 60. Lebensjahr ermöglichen würde, so würden sich aus einer solchen Maßnahme Mehraufwendungen in einer Größenordnung ergeben, die ein Vielfaches der o. g. Beträge ausmachen würden. Dies muß bei Ihrer Fragestellung berücksichtigt werden. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 87 und 88): Welcher Stand hinsichtlich der Arbeitssicherheit und der arbeitsmedizinischen Vorsorge konnte seit Inkrafttreten des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bisher erzielt werden? Welche Auswirkungen ergaben sich für solche Arbeitnehmer, denen entsprechend der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen dauernde gesundheitliche Bedenken attestiert werden? Zu Frage B 87: Das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit vom 12. Dezember 1973 hat der Arbeitssicherheit in den Betrieben einen nachhaltigen Impuls gegeben. Vor Erlaß dieses Gesetzes gab es in der Bundesrepublik Deutschland ca. 2 000 Sicherheitsfachkräfte und ca. 1 500 Betriebsärzte. Ende 1979 waren es rund 60 000 Sicherheitsfachkräfte und 10 000 Betriebsärzte. Die Zahl der für die arbeitsmedizinische Betreuung kleinener und mittlerer Betriebe erforderlichen „überbetrieblichen Zentren" ist von 1 auf über 250 angestiegen. Die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten wurde erheblich forciert; sie ist Basis, umgesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet des Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16157* Arbeitsschutzes und der Arbeitsmedizin in den Betrieben umsetzen zu können. Es kann davon ausgegangen werden, daß gegenwärtig rund 10 Millionen Arbeitnehmer in betriebsärztlicher Obhut stehen und dadurch mehr Gesundheitsschutz, mehr Arbeitssicherheit und mehr Unterstützung in berechtigten Gesundheitsanliegen am Arbeitsplatz haben. Es ist beabsichtigt, die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung auch in den kommenden Jahren stetig auszubauen, um sie möglichst allen Arbeitnehmern zugute kommen zu lassen und die für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit in den Betrieben Verantwortlichen durch sachkundigen Rat unterstützen zu können. Zu Frage B 88: Zahlreiche spezielle Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften enthalten Bestimmungen über regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitnehmern an gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen. Diese Untersuchungen werden von staatlichen bzw. berufsgenossenschaftlich ermächtigten Ärzten durchgeführt; sie sind für den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und die möglichst frühzeitige Erkennung bestimmter Schäden und Krankheiten erforderlich. Vermerkt der ermächtigte Arzt in seiner an den Arbeitgeber gerichteten Bescheinigung, daß für die Weiterbeschäftigung „dauernde gesundheitliche Bedenken' bestehen — was in ca. 1 %-3 % der Fälle zutrifft —, darf der Arbeitgeber den Betroffenen an diesem Arbeitsplatz nicht weiterbeschäftigen. Um diese relativ kleine Prozentzahl zukünftig. noch mehr verringern und die Betroffenen soweit wie möglich von einer evtl. Kündigung mit ihren nachteiligen Folgen bewahren zu können, ist im Entwurf der neuen „Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe" eine diesbezügliche Verfahrensänderung vorgesehen. Das Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung mit dem Vermerk „dauernde gesundheitliche Bedenken soll danach die für den Arbeitsschutz im Betrieb Verantwortlichen im Benehmen mit dem Betroffenen und ggf. mit der Aufsichtsbehörde verpflichten, alles zu tun, um durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen dem Betroffenen eine Beschäftigungsmöglichkeit zu erhalten. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 89 und 90): Was hat die Bundesregierung im abgelaufenen Jahr des Kindes veranlaßt, um die nach Krankenkassenarten und Regionen stark unterschiedliche Quote der Inanspruchnahme der Kindervorsorgeuntersuchungen zu erhöhen? Sind im Bereich der Kindervorsorgeuntersuchungen Forschungsaufträge im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung der Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 vorgesehen? Zu Frage B 89: Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet (§ 369 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung), im Zusammenwirken mit den Kassenärztlichen Vereinigungen die Versicherten und ihre anspruchsberechtigten Familienangehörigen mit allen geeigneten Mitteln und in bestimmten Zeitabständen über die Inanspruchnahme von Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten auch bei Kindern aufzuklären. Die Aufsichtsbehörden haben darüber zu wachen, daß die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen diese Verpflichtung erfüllen. Diese Aufklärungspflicht haben die Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen mit Erfolg wahrgenommen: Die Inanspruchnahme stieg von 1973 bis 1978 von 61,10 auf 79,06 v.H. der Berechtigten. Angesichts dieses erfolgreichen Wirkens der Selbstverwaltung der Krankenversicherung sah sich die Bundesregierung nicht veranlaßt, staatliche Maßnahmen zu ergreifen. Zu Frage B 90: Folgende, auf Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern ausgerichteten Forschungsprojekte sind im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit eingeleitet bzw. vorbereitet worden: 1. Untersuchung der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch Mütter von Säuglingen 2. Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen mit dem Ziel einer Senkung der Säuglingssterblichkeit 3. Systematische Überprüfung der Organisation, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu 1.: Das Vorhaben „Untersuchung über die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen durch Mütter von Säuglingen" wird in Kürze abgeschlossen sein. Die Auswertung dieser Untersuchung über die Inanspruchnahme des Arztes durch junge Mütter für ihre Säuglinge wird auch Aussagen über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erlauben. Die Frage, inwieweit eine Teilnahme an den Untersuchungen abhängig ist von Kinderzahl, Schulabschluß, Alter, Familienstand, Berufstätigkeit, Nationalität, aber auch von gesundheitlichen Verhaltensweisen und Einstellungen, wird behandelt. Der Ergebnisbericht wird in Kürze vorliegen. Zu 2.: In dem bereits 1978 begonnenen Forschungsprojekt „Verbesserung der Schwangerenvorsorge und Nachbetreuung von Neugeborenen mit dem Ziel einer Senkung der Säuglingssterblichkeit" wird der verstärkte Einsatz von Hebammen in der Schwangerschaftsvor- und -nachsorge erprobt. In diesem Modell sollen Hebammen die Schwangeren und die 16158* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Säuglinge bis zum Ende des ersten Lebensjahres umfassend betreuen. Zu ihren Aufgaben gehört es, in ständigem Kontakt die Eltern an die Termine für Früherkennungsuntersuchungen zu erinnern und zur Teilnahme aufzufordern. Dabei soll Risikogruppen besondere Aufmerksamkeit zuteil werden. Insofern stellen im Rahmen dieses Projektes Maßnahmen zur Erhöhung der Teilnahmequote an Kinderfrüherkennungsuntersuchungen einen Schwerpunkt dar. Zu 3.: Das Projekt „Systematische Überprüfung der Organisation, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in der gesetzlichen Krankenversicherung" befindet sich in Vorbereitung. Die Ausschreibung wird noch im Jahre 1980 erfolgen. Es sollen Studien gefördert werden, die eine Analyse des heute angebotenen Früherkennungsprogramms vornehmen und Wege zu seiner Verbesserung und Erweiterung aufzeigen. In diesem Zusammenhang ist u. a. auch die Frage zu behandeln, wie eine Erhöhung der Teilnahmequote, besonders bei Risikokindern, erreicht und aufrechterhalten werden kann. Daneben ist im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienste der Gesundheit eine Vielzahl von Vorhaben zur Verbesserung des Gesundheitszustandes bei Kindern in der Planung oder Durchführung. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 91): Wie viele Arbeitnehmer, die 59 Jahre oder älter sind, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung noch aktiv im Erwerbsleben, und welches sind gegebenenfalls die Gründe, die zu einer ständigen Zunahme des vorzeitigen Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze führen? Im Jahre 1978 waren 1,318 Millionen Personen erwerbstätig, die 59 Jahre alt und älter waren; das entspricht einem Anteil von 5,1 v. H. an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen, im Jahre 1976 waren es noch 6,8 v. H. Dieser Rückgang wird vor allem durch die demographische Entwicklung, aber auch durch ein geändertes Erwerbsverhalten verursacht. Mit der von Ihnen angesprochenen „ständigen Zunahme des vorzeitigen Ausscheidens vor Erreichen der Altersgrenze" nehmen Sie offenbar Bezug auf die in den letzten Jahren zu beobachtende Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters bei den Versichertenrenten. Im einzelnen stellt sich diese Entwicklung wie folgt dar: 1976 1977 1978 Arbeiterrentenversicherung: Männer 60,1 59,5 58,8 Frauen 61,2 60,8 60,6 Angestelltenversicherung: Männer 62,3 61,8 61,5 Frauen 60,6 60,0 59,8 Für diese Entwicklung gibt es vielfältige und z. T. auch heterogene Gründe. Zunächst und vor allem findet in diesen Zahlen Niederschlag, daß die einzelnen Rentenarten sich in den letzten Jahren unterschiedlich entwickelt haben. Während die Zahl der Zugänge an Versichertenrenten insgesamt stark zurückgegangen ist — dies ist eine Folge der schwachen Besetzung der in den letzten Jahren zur Rente anstehenden Jahrgänge —, sind die absoluten Zahlen bei den Rentenzugängen wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit nahezu konstant geblieben. Das hat das Gewicht der Renten wegen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit in der Zugangsstatistik zwangsläufig erhöht, was sich u. a. in einem gesunkenen durchschnittlichen Zugangsalter der Bezieher von Versichertenrenten ausgewirkt hat. Für den prozentualen Anstieg der Renten wegen Berufsunfähigkeit und insbesondere der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit ist eine wichtige Ursache die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit bei Personen, die infolge einer Minderung der Erwerbsfähigkeit nur noch Teilzeitbeschäftigungen ausüben können; insofern spielt auch die Lage auf dem Teilzeitarbeitsmarkt eine Rolle (vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zu den Auswirkungen des BSG-Urteils vom 6. November 1979, BT-Drucksache 8/3320). Die Rechtsprechung hat zu einer Zunahme der Zahlen solcher Renten geführt. Keinen größeren Einfluß auf die Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters dürften die vorgezogenen Altersruhegelder ab dem vollendeten 60. Lebensjahr für Frauen und Arbeitslose haben; ihr Anteil an den Versichertenrenten hat sich in den letzten Jahren nur geringfügig geändert. Ob die Senkung des durchschnittlichen Zugangsalters bei den Versichertenrenten in den letzten Jahren einen langfristigen Trend andeutet, läßt sich noch nicht mit Sicherheit beurteilen. Für die weitere Entwicklung können allerdings auch neue Maßnahmen, so z. B. die Herabsetzung der flexiblen Altersgrenze für Schwerbehinderte auf das 60. Lebensjahr, von Bedeutung sein. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 92 und 93): Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung, dafür einzutreten, daß durch geeignete Maßnahmen erreicht wird, daß am Arbeitsplatz die Gesundheit von Nichtrauchern nicht durch Raucher gefährdet werden kann? Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der Forschungsprogramme „Humanisierung des Arbeitslebens" oder der Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz in Dortmund die Problematik Ranucher — Nichtraucher am Arbeitsplatz weiter untersuchen zu lassen, um die Belastungen im einzelnen zu klären und abzubauen? Die Bundesregierung hat sich mit dem Schutz der Arbeitnehmer vor Tabakrauch am Arbeitsplatz befaßt. In der Arbeitsstättenverordnung vom 20. März 1975 ist für Pausen-, Bereitschafts- und Liegeräume Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16159* der Nichtraucherschutz in § 32 geregelt. Für den Arbeitsplatz schreibt die Arbeitsstättenverordnung vor, daß ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muß (s. § 5). Diese Vorschrift hat auch für den Nichtraucherschutz Bedeutung, da mit Tabakrauch stark angereicherte Luft nicht mehr als gesundheitlich zuträglich angesehen werden kann. Zuständig für die Durchführung dieser Vorschriften sind die Länder. Von seiten des Bundes ist das Problem der Durchführung mit den für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Arbeitsbehörden der Länder mehrfach erörtert worden. Zur weiteren Verbesserung des Nichtraucherschutzes haben die Bundesregierung und die Länder ein „Nichtraucherschutzprogramm des Bundes und der Länder" erarbeitet. Darin wird auch der Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz behandelt. Ferner sind im Bereich des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder Anweisungen ergangen, wie der Nichtraucherschutz durchgeführt werden soll, z. B. Rauchen nur mit dem Einverständnis aller Anwesenden, generelles Rauchverbot für bestimmte Räume, Raucherpausen bei Sitzungen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß der Nichtraucherschutz am zweckmäßigsten auf betrieblicher Ebene geregelt werden sollte. Denn dabei können die individuellen Belange und Bedürfnisse der Arbeitnehmer und die örtlichen Gegebenheiten am Arbeitsplatz berücksichtigt werden. Für eine betriebliche Regelung bietet das Betriebsverfassungsgesetz in den §§ 80 und 87 eine Grundlage. In diesem Zusammenhang weise ich auf den von den Beteiligten angenommenen Vergleichsvorschlag des Bundesarbeitsgerichts zu diesem Problem hin. Er sieht rauchfreie Arbeitsbereiche — d. h. Trennung der Raucher und Nichtraucher auch in einem gemeinsamen Arbeitsraum — vor, regelmäßige Belüftung und rauchfreie Arbeitspausen (Az.: 5 AZR 79/78). Bei der Vergabe von Mitteln für die Forschung zur „Humanisierung des Arbeitslebens" müssen von der Bundesregierung Prioritäten gesetzt werden. In diesem Rahmen sieht sie zur Zeit keinen Forschungsbedarf für das Problem Raucher-Nichtraucher am Arbeitsplatz. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 94): Darf ein Arzt nach dem Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz bei Versicherten der Krankenkassen Massagen, Wärmeanwendungen, medizinische Bäder, Krankengymnastik und andere physikalischtherapeutische Maßnahmen verordnen, wenn er diese Therapie nach der von ihm erstellten Diagnose für erforderlich hält? Bei der ärztlichen Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet der Arzt über die Art der Therapie nach ärztlichem Ermessen. Hierbei ist er an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, das eine ärztliche Versorgung gewährleistet, die zur Heilung oder Linderung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zweckmäßig und ausreichend ist; Leistungen, die für die Erzielung des Heilerfolges nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, dürfen nicht bewirkt oder verordnet werden. Daraus ergibt sich zugleich, daß die therapeutische Maßnahme wissenschaftlich anerkannt und für die Erzielung eines Heilerfolges geeignet sein muß. Inwieweit dies der Fall ist, ist eine medizinisch-wissenschaftliche Frage. An dieser Regelung hat das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz nichts geändert, so daß der Kassenarzt nach wie vor die von Ihnen genannten Maßnahmen der physikalischen Therapie verordnen kann, wenn er sie zur Behandlung der von ihm erkannten Krankheit in dem dargestellten Rahmen der wirtschaftlichen Verordnungsweise für erforderlich hält. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höpfinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 95): Bezieht oder bezog Wolfgang Harich Leistungen von Sozialversicherungsträgern, die der Aufsicht des Bundesversicherungsamts unterstehen, und — bejahendenfalls — auf welcher Rechtsgrundlage? Ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zahl einer Rente an Herrn Dr. Harich, der sich seit Ende 1979 in der Bundesrepublik Deutschland aufhält, erfüllt sind, hat allein der zuständige Rentenversicherungsträger zu beurteilen. Wie in jedem anderen Fall unterliegt diese Rentenangelegenheit dem Schutz des Sozialgeheimnisses (§ 35 Sozialgesetzbuch, Allgemeiner Teil). Ich bitte daher um Ihr Verständnis, daß ich hierzu in der Fragestunde keine Auskünfte geben möchte. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sport (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 96): Bestehen bei der Bundesregierung Überlegungen, für extrem gesundheitlich gefährdete und erfahrungsgemäß geschädigte Berufsgruppen, wie z. B. Gießereiarbeiter, entsprechend einem Vorschlag der IG-Metall Baden-Württemberg mittelfristig eine vorgezogene Altersgrenze einzuführen? Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der Gießereiindustrie ist ein Schwerpunkt im Rahmen der Anstrengungen der Bundesregierung um die Humanisierung des Arbeitslebens. Die Arbeiten zielen zunächst darauf ab, die Einzelbelastungen der Gießereiarbeiter weiter abzubauen, langfristig jedoch die Einführung neuer Technologien der Form- und Kernherstellung sowie des Gießverfahrens zu unterstützen. Eine grundlegende Verbesserung der Verhältnisse wird 16160* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 man sicher nur durch technologische Umrüstung erreichen. Alle Bemühungen in dieser Richtung werden von der Bundesregierung voll unterstützt. Dabei ist zu bedenken, daß heute allgemein der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und dem Abbau hoher Arbeitsbelastungen der Vorrang eingeräumt wird gegenüber Maßnahmen, die nur die Folgen solcher Leistungen mindern oder erträglicher machen sollen. Diese veränderte Einstellung hat zwischenzeitlich in den verschiedensten Bereichen zu erheblichen Fortschritten geführt. Regelmäßig wird für die unterschiedlichsten Gruppen der in der Rentenversicherung Versicherten eine Herabsetzung der Altersgrenze gefordert. Bei der Prüfung solcher Forderungen mußte -immer wieder festgestellt werden, daß die jeweils in Betracht kommende Personengruppe nur äußerst schwierig abzugrenzen ist und der Ausschluß vergleichbarer Personengruppen kaum zu rechtfertigen wäre, so daß mit einer ständigen Ausweitung gerechnet werden müßte. Dabei muß auch berücksichtigt werden, daß sich Versicherte in anderen Wirtschaftsbereichen benachteiligt fühlen würden, wenn sie trotz gleicher Beitragsleistung erst später das Altersruhegeld beziehen könnten. Demgegenüber können Tarifverträge solche Sachverhalte individueller und flexibler regeln und für einen Ausgleich sorgen. Schließlich darf nicht unerwähnt bleiben, daß die durch das Rentenreformgesetz eingeführte flexible Altersgrenze bereits den Arbeitnehmern einen Entscheidungsfreiheitsraum eingeräumt hat, indem sie das Altersruhegeld bereits ab dem 63. Lebensjahr, statt erst ab dem 65. Lebensjahr beanspruchen können. Die schwerbehinderten sowie die berufsunfähigen und erwerbsunfähigen Arbeitnehmer können das flexible Altersruhegeld seit dem 1. Januar dieses Jahres bereits ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Diese letztere — durch das Fünfte Rentenversicherungsänderungsgesetz 1978 eingeführte — Regelung stellt auf den gesundheitlichen Zustand ab, so daß sie gleichermaßen für alle Versicherten — unabhängig von ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit — gilt und sicherlich auch gerade für die von Ihnen angesprochenen Gießereiarbeiter von Bedeutung ist. Dieses System der flexiblen Altersgrenze weiter auszubauen, ist ein Anliegen der Bundesregierung, jedoch wird dieser Ausbau mit Rücksicht auf die erforderlichen finanziellen Größenordnungen kaum mittelfristig zum Abschluß gelangen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müntefering (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 97): Ist die Bundesregierung bereit, einschlägige Behörden, Architektenverbände und Rollstuhlhersteller gezielt darauf hinzuweisen, daß die nach DIN 18024 vorgesehene Breite von 80 cm für Teleskoptüren in Aufzugskabinen für bestimmte Elektrorollstühle nicht ausreicht und daß gemeinsam eine Lösung ausgearbeitet werden muß, die allen Behinderten die Nutzung von Aufzügen ermöglicht? Nach den vorliegenden Informationen ist bei Erstellung der Norm „Bauliche Maßnahmen für behinderte und alte Menschen im öffentlichen Bereich, Planungsgrundlagen, öffentlich zugäugige Gebäude" (DIN 18 024 Teil 2 Ausgabe 4.76) die Frage der Fahrschachttür- und Fahrkorbtürbreiten von Aufzügen im Hinblick auf die gängigen Breiten von Rollstühlen für Behinderte eingehend geprüft worden, Eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm wurde als in jedem Fall ausreichend angesehen. Dennoch ist die Bundesregierung bereit, das zuständige Normungsgremium und den Deutschen Aufzugsausschuß darum zu bitten, die Breitenmaße von Rollstühlen und Aufzugstüren so aufeinander abzustimmen, daß allen Behinderten mit Rollstühlen die Benutzung von Aufzügen möglich ist. Sollte die Norm nach erneuter Überprüfung zu ändern sein, werden die einschlägigen Behörden, Hersteller und Architektenverbände unterrichtet. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 134 und 135): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Richtlinie des Rats der Europäischen Gemeinschaft vom 25. Juli 1978, die u. a. regelt, daß die Vorbereitungszeit bei Zahnärzten und Ärzten, die bisher in der Bundesrepublik Deutschland zwei Jahre betragen hat, erst auf sechs Monate verkürzt wird und nach Ablauf von zwei Jahren ganz entfallen soll, in nationales Recht umzusetzen, und wie will sie sicherstellen, daß der bisher erreichte Stand in der praktischen Ausbildung und die Möglichkeit, Erfahrungen auch auf wirtschaftlichem und organischem Gebiet zu sammeln, gewährleistet bleiben? Trifft es zu, daß sich Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg in der konzertierten Aktion dafür ausgesprochen hat, sich für eine Ausnahmeregelung für die Bundesrepublik Deutschland einzusetzen, und welche Initiativen sollen ergriffen werden, um diese Ausnahmeregelung zu erreichen? Sie beziehen sich auf Artikel 20 der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25. Juli 1978 für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise des Zahnarztes und für Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr. Diese Bestimmung besagt, daß Mitgliedstaaten, die von ihren eigenen Staatsangehörigen für die Zulassung zur Tätigkeit als Kassenzahnarzt die Ableistung einer Vorbereitungszeit verlangen, während eines Zeitraums von 8 Jahren von der Bekanntgabe der Richtlinie an diese auch von den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten verlangen dürfen, wobei die Dauer der Vorbereitungszeit jedoch 6 Monate nicht überschreiten darf. Die Vorbereitungszeit auf die kassenzahnärztliche Tätigkeit beträgt z. Z. 2 Jahre. Eine ähnliche europarechtliche Regelung besteht im Bereich der Ärzte. Auf Grund der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften für die Niederlassung von Ärzten ist im Jahre 1977 die bis dahin 18-monatige Vorbereitungszeit auf 6 Monate Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16161* verkürzt worden. Die Verkürzung dieser Vorbereitungszeit hat sich jedoch nicht bewährt. Insbesondere ist bei einer solchen Dauer der Vorbereitungszeit nicht sichergestellt, daß der Arzt- und ebenso auch der Zahnarzt — die für die Berufsausübung als Kassenarzt oder Kassenzahnarzt notwendige praktische Befähigung in ausreichendem Maße erwirbt. Wie Sie wissen, hat diese Problematik auch die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen beschäftigt. Auf ihrer letzten Sitzung am 22. November 1979 ist sie einvernehmlich zu der Auffassung gelangt, daß der Arzt nach Abschluß seines Studiums und vor der Zulassung als Kassenarzt und der Zahnarzt nach Abschluß seines Studiums und vor der Zulassung als Kassenzahnarzt eine ausreichende praktische Berufserfahrung erwerben sollte. Die Konzertierte Aktion hat deshalb vorgeschlagen, das ärztliche Ausbildungsrecht so zu gestalten, daß eine ausreichende praktische Erfahrung im Rahmen der ärztlichen Ausbildung vermittelt wird. Da dies sich nicht kurzfristig erreichen läßt, hat sie die Bundesregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, daß als Zwischenlösung im Rahmen der Richtlinien der Europäischen Gemeinschaften eine angemessene Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche/kassenzahnärztliche Tätigkeit eingeführt werden kann. Dieser Auffassung der Konzertierten Aktion entspricht im Grundsatz auch die Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, so daß ich Ihre zweite Frage zustimmend beantworten kann. Z. Z. werden in Gesprächen unter den beteiligten Bundesressorts Vorbereitungen getroffen, um eine entsprechende Regelung bei den Europäischen Gemeinschaften zu erwirken, die es der Bundesrepublik ermöglicht, eine Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit in dem diskutierten Umfang wieder einzuführen und die bisherige Vorbereitungszeit auf die kassenärztliche Tätigkeit von 2 Jahren beizuhalten. Dadurch würde sichergestellt, daß die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung nur von solchen Kassenärzten behandelt werden, die eine ausreichende praktische Erfahrung erworben haben. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Starke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 13): Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Produkten schätzungsweise Asbest verwendet wird, und welche Bedeutung mißt die Bundesregierung Asbest in der heutigen Lebenswelt zu? Für Asbest sind etwa 3 000 Verwendungszwecke bekannt. Verwendung findet Asbest u. a. in der Bau-, Papier-, Reibbelag-, Maschinen-, Motoren-, Flugzeug-und Schiffsbauindustrie. Den größten Produktionsbereich (geschätzt ca. 30%) bilden Baustoffe — insbesondere Platten und Rohre aller Art — aus Asbestzement. Weitere wichtige Verwendungszwecke sind unter anderem Fußbodenbeläge, Straßendeck-schichten, abriebfeste Erzeugnisse (Brems- und Kupplungsbeläge), säurebeständige Behälter, Dach-und Dichtungsbahnen, bituminöse Lacke, Spachtel-und Vergußmassen, Unterbodenschutz sowie Textilgewebe. In der Bundesrepublik' Deutschland werden jährlich etwa 160 000 Tonnen Rohasbest verarbeitet. Im Produktionsbereich der westdeutschen Asbestindustrie sind etwa 20 000 Arbeitnehmer beschäftigt. Umgang mit Asbesterzeugnissen haben schätzungsweise 600 000 Personen. Der Umgang mit Asbest ist allerdings nicht ungefährlich. Aus diesem Grunde bestehen auf verschiedenen Ebenen eine Reihe von Arbeitsschutzvorschriften, die ständig an die neuesten Erkenntnisse angepaßt werden. Die Bundesregierung begrüßt darüber hinaus alle Bemühungen, den Einsatz von Asbest durch die Entwicklung und Verwendung neuer Stoffe einzuschränken. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 14 und 15): Kann die Bundesregierung inzwischen meine Anfrage zur Fragestunde vom 17./18. Januar 1979 beantworten, in der ich um Aufschluß bat über die Konsequenzen, die der Bundesverteidigungsminister aus der Untersuchung von Frau Gerber bezüglich der psychischen Störungen von Kindern, deren Eltern häufig versetzt werden, gezogen hat? Ist dem Bundesverteidigungsminister bekannt, daß ich die wissenschaftliche Arbeit von Frau Gerber seinem Hause inzwischen zur Verfügung gestellt habe, damit er die Möglichkeit hat, diese wissenschaftlich gut fundierte Ausarbeitung auf seine Planungen Einfluß nehmen zu lassen, und damit die Voraussetzung zur Beantwortung meiner Frage geschaffen sind? Der Bundesminister der Verteidigung hat im Jahre 1979 einen Forschungsvertrag zum Thema „Mobilität in den Streitkräften — Belastungsfaktoren in Soldatenfamilien” abgeschlossen. In diesem Projekt wird unter anderen Gesichtspunkten der Einfluß der Versetzungshäufigkeit der Väter auf die psychische Entwicklung der Kinder in Soldatenfamilien untersucht. Auftragnehmer ist ein Fachbereich der Hochschule der Bundeswehr in München. Die dortigen Wissenschaftler, und damit komme ich zu Ihrer 2. Frage, haben sich durch Frau Gerber persönlich über die Ergebnisse und das methodische Konzept ihrer Untersuchung bei in Wien lebenden Diplomatenkindern informieren lassen. Sie haben dabei die Auffassung gewonnen, daß Frau Gerbers Befunde zwar wertvolle Anregungen für das eigene Forschungsvorhaben ergeben, aber keine ausreichende Grundlage für Maßnahmen der Personalführung in der Bundeswehr darstellen. Erste Ergebnisse der Untersuchungen werden Anfang 1981 vorliegen. Im übrigen ist die Personalführung der Bundeswehr mit hoher Priorität bemüht, Härten hinsichtlich der Anzahl und der Durchführung von Versetzungen bei den betroffenen Soldaten zu vermeiden. 16162* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 16 und 17): Ist die Bundesregierung auch der Meinung, daß die Munitionsbevorratung der Bundeswehr im Soll-Ist-Vergleich nicht den Erfordernissen der Verteidigungsplanung entspricht, und bei welchen Waffensystemen der Bundeswehr führt die unzureichende Munitionsbevorratung dazu, daß deren optimale Verteidigungs- und Wirkungsmöglichkeit zeitlich nur sehr begrenzt genutzt werden kann? Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, im Zuge eines Nachtragshaushalts im Bereich des Bundesverteidigungsministeriums die Munitionsbevorratung so zu verbessern, daß damit die Verteidigungsfähigkeit erhöht und die der Bundeswehr gestellten Aufträge erfüllbar sind? Zu Frage A 16: Die Munitionsbevorratung der Bundeswehr entspricht grundsätzlich den Erfordernissen der Verteidigungsplanung. Die Bundesregierung strebt den Aufwuchs von Verteidigungsvorräten in einem NATO-gemeinsamen Programm an. Dieses Long Term Defence Program, das die Verteidigungsminister 1978 beschlossen haben, basiert auf gemeinsam festgelegten Schußzahlen pro Waffe und berücksichtigt die vereinbarten Mindestreichweiten der Munitionsvorräte, die in Kampftagen festgelegt sind. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Zulauf von Waffensystemen zeitgleich mit dem Zulauf der dazugehörigen Munition einzuplanen. Dabei ist es jedoch auf Grund technischer Probleme nicht zu vermeiden, daß der Zulauf einzelner Munitionsarten mit dem der Waffensysteme nicht immer voll Schritt hält. Neben den neuen Waffensystemen ist aber in der Regel für einen begrenzten Zeitraum auch noch das Vorgängersystem im Gebrauch, so daß für keine der Bundeswehr übertragenen Aufgaben eine zeitlich nur begrenzte Wirkungs- und Verteidigungmöglichkeit gegeben ist. Sie werden Verständnis dafür aufbringen, Herr Kollege Voigt, daß ein Eingehen auf einzelne Munitionsvorhaben hier aus Geheimschutzgründen nicht möglich ist. Das Bundesministerium der Verteidigung ist bereit, den Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages erneut zu unterrichten. Zu Frage A 17: Die Bundesregierung wird am 27. Februar 1980 die Grundzüge des beabsichtigten Nachtragshaushalts 1980 beraten. In diesem Zusammenhang wird — neben einem Ausgleich der Preissteigerungen für Betriebsstoff und Heizöl — auch geprüft werden, ob ein zusätzlicher Betrag für die Beschaffung von Munition in den Nachtragshaushalt aufgenommen werden kann. Der Ansatz für die Munitionsbeschaffung ist im verabschiedeten Haushalt 1980 gegenüber dem Vorjahr bereits um 90 Millionen DM erhöht worden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 18): Welche konkreten Maßnahmen als Antwort auf die sowjetische Invasion in Afghanistan beabsichtigt die Bundesregierung im militärischen Bereich, und ist unter Umständen auch an eine Verlängerung der Wehrdienstzeit und an zusätzliche Maßnahmen bei der Zivilverteidigung gedacht? 1. Der Frage ist zu entnehmen, daß aus den Ereignissen um Afghanistan Auswirkungen auf die Bundesrepublik Deutschland angenommen werden, die militärische Maßnahmen unmittelbar erforderlich machen. Diese Auffassung wird von der Bundesregierung nicht geteilt. Sie ist der Ansicht, daß mit der sowjetischen Invasion in Afghanistan eine Störung des Gleichgewichts in der Region des Nahen und Mittleren Ostens eingetreten ist, von der vor allem die Staaten dieser Region betroffen sind. Diese Staaten haben auch bereits auf der Konferenz der islamischen Staaten in Islamabad deutlich reagiert. 2. Die Bundesregierung sieht jedoch auch Folgen für das Gleichgewicht zwischen Ost und West, insbesondere für die Südflanke der NATO als Nachbarregion zum Nahen und Mittleren Osten. Wie Sie wissen, hat der Bundeskanzler bereits in der Erklärung der Bundesregierung zur internationalen Lage vom 17. Januar 1980 unsere Bereitschaft erklärt, für die Türkei eine außerordentliche Hilfe zustande zu bringen. Inzwischen hat der Bundesminister der Finanzen eine Informationsreise in die Türkei und Griechenland unternommen. Sie diente der Vorbereitung einer gezielten Hilfe für die Türkei. Die Bundesregierung hat wegen ihrer schon traditionellen Rolle in der Türkeihilfe die Federführung für ein neues Hilfsprogramm übernommen, an dem sich, außer der Bundesrepublik Deutschland, auch andere westliche Staaten beteiligen werden. Die Beratungen über diese Hilfe sind im Gange. 3. Als Mitglied der NATO ist die Bundesrepublik Deutschland mit ihren Streitkräften in die Verteidigungsvorbereitungen des Bündnisses integriert. Das bedeutet, daß eigene Maßnahmen der Bundesregierung nur in Übereinstimmung mit den übrigen Bündnispartnern nach gemeinsamen Beratungen und Beschlüssen in der NATO durchgeführt werden. Im Rahmen einer Arbeitsteilung im Bündnis könnte dabei auch über die Entlastung derjenigen Staaten des Bündnisses gesprochen werden, und hier könnte die Bundesrepublik Deutschland gefordert sein, die sich zum Schutz westlicher Interessen bereits in der Vergangenheit in der Region des Nahen und Mittleren Ostens engagiert haben. 4. An eine Verlängerung der Wehrdienstzeit aus Anlaß der Afghanistan-Krise ist nicht gedacht. Im Bereich des Zivilschutzes ist bereits in den vergangenen Jahren eine Steigerung der Mittel vorge- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16163* nommen worden (von 445,9 Millionen DM 1977 auf 625,4 Millionen DM 1980). Auch für die nächsten Jahre sieht die mittelfristige Finanzplanung eine Steigerung vor. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 29): Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den Transport gefährlicher Güter sicherer zu machen? Nach Auffassung der Bundesregierung sind die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter derzeit ausreichend. Sowohl Zahl und Art der gefährlichen Güter als auch technische und andere Möglichkeiten zur Erzielung der größtmöglichen Sicherheit bei Gefahrguttransporten befinden sich in einem ständigen Weiterentwicklungsprozeß. Ein Endpunkt für eine den größtmöglichen Sicherheitsstandard abschließend festlegende gesetzliche Regelung ist also nicht gegeben. Wie schon bisher ist es deshalb auch in Zukunft das oberste Ziel der Bundesregierung, durch regelmäßige Angleichung der umfangreichen und sehr ins einzelne gehenden nationalen und internationalen Gefahrgutvorschriften an den jeweiligen neuesten Stand von Wissenschaft und Technik sicherzustellen, daß das mit Gefahrguttransporten verbundene Risiko so gering wie möglich gehalten wird. Da aber die Existenz der Vorschriften alleine noch nicht den gewünschten Sicherheitseffekt bewirkt, sondern erst ihre genaue Beachtung, begrüßt die Bundesregierung deshalb nachdrücklich die von den Ländern durchgeführten entsprechenden Kontrollen, die solange weitergeführt werden sollten, bis erkennbar wird, daß die Beförderung gefährlicher Güter den Auflagen und Vorschriften entsprechend durchgeführt wird. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage A 30): Welcher Art sind die eingeleiteten Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn, um die Einstiegsmöglichkeiten im öffentlichen Schienenpersonenverkehr zu verbessern und damit den Schienenpersonenverkehr für Ältere und Behinderte zu erschließen, und was tut die Bundesregierung, um diese Maßnahmen zu beschleunigen? Die Deutsche Bundesbahn (DB), die sich seit langem um Reiseerleichterungen für ältere und behinderte Fahrgäste bemüht, hat mit finanzieller Hilfe des Bundes folgende Maßnahmen eingeleitet, um die Einstiegverhältnisse bei Reisezugwagen zu verbessern: — Seit Jahren erhalten alle Neubaureisezugwagen sowie vorhandene Fahrzeuge anläßlich einer größeren Revision eine vierte, klappbare Trittstufe, die den Stufenabstand verringert und einen flacheren Treppenwinkel bewirkt, — bei allen von Fernzügen angefahrenen Bahnhöfen sollen die Bahnsteige in einem Langfristprogramm nach Maßgabe der verfügbaren Mittel auf 0,76 m über Schienenoberkante (SO) angehoben werden, — im reinen S-Bahn-Verkehr werden Fahrzeugeinstiege und Bahnsteighöhen optimal aufeinander abgestimmt, so daß auf Einstiegstufen gänzlich verzichtet werden kann, — auf Bahnhöfen mit regelmäßig anfallendem Schwerbehindertenverkehr, z. B. in Kurorten, wird die DB besondere Einstieghilfen in Form von Fahrtreppen und schrägen Ebenen erproben, — mit einem „Reiseführer für behinderte Fahrgäste" stellt das Unternehmen DB seit zwei Jahren älteren und behinderten Reisenden eine umfassende Informationsschrift für die Planung und Durchführung von Reisen zur Verfügung, — insbesondere empfiehlt die DB behinderten Reisenden, sich rechtzeitig an das Bahnhofs- und Zugbegleitpersonal zu wenden, das angewiesen ist, dem genannten Kundenkreis besonders behilflich zu sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 31 und 32): Wie gedenkt die Bundesregierung die Auswirkungen der Haushaltsmittelkürzung im Bereich der Bundesfernstraßen für das dünner besiedelte Zonenrandgebiet zu mildern angesichts der Tatsache, daß diese Gebiete wegen des geringeren Verkehrsaufkommens und des früher geltenden Bedarfsprinzips beim Bau der Fernstraßen benachteiligt wurden und jetzt nach Verstärkung des Merkmals „Erschließun " die marktfernen Räume zwar eine höhere Priorität erhielten, die erforderlichen Haushaltsmittel aber aus konjunkturellen Gründen oder wegen einer angeblichen Sättigung des Bedarfs empfindlich gekürzt werden sol- len? Wie empfiehlt die Bundesregierung den mit der Durchführung beauftragten Straßenbauämtern bei den zusätzlichen Kosten zu verfahren angesichts der Tatsache, daß Bundesfernstraßenbauabschnitte ausgeschrieben und vergeben wurden, deren Kalkulation auf der Grundlage eines zügigen Ausbaus erstellt, aber wegen der Kürzung der Haushaltsmittel nur zum Teil zügig ausgebaut werden können, so daß bei vergabegerechter Durchführung der Maßnahmen erhebliche Zinsen anfallen oder bei Unterbrechung der Baumaßnahmen nicht vorgesehene und nicht kalkulierte Verteuerungen in Kauf genommen werden müssen? Zu Frage A 31: Von einer Benachteiligung des Zonenrandgebiets im laufenden Ausbauplan für die Bundesfernstraßen 1976-1980 sowie bei seiner Fortschreibung bis 1990 kann keine Rede sein. Im Gegenteil werden die Anstrengungen des Bundes, die Regionen des Zonenrandgebietes verkehrlich zu erschließen, allgemein anerkannt. 16164* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 Die Bundesregierung hat keine Kürzung der Haushaltsmittel für die Bundesfernstraßen wegen einer Bedarfssättigung oder aus konjunkturellen Gründen vorgenommen. Die Kürzungen im Fernstraßenhaushalt dienen vielmehr der auch von der Fraktion der CDU/CSU und dem Land Bayern geforderten Haushaltskonsolidierung. Hiervon werden alle Bundesländer gleichmäßig betroffen. Welche Projekte in welchen Regionen dadurch verzögert werden, liegt vor allem in der Disposition der jeweiligen Bundesländer. Zu Frage A 32: Die Kürzungen des Bundesfernstraßenhaushaltes 1980 werden sicher eine Reihe von Baumaßnahmen verzögern, jedoch führen diese Kürzungen nicht zu Eingriffen in bestehende Bauverträge. Generelle Regelungen des Bundes im Sinne der Fragestellung sind daher nicht veranlaßt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen A 33 und 34): Ist der Bundespostminister bereit, mir den in seinem Antwortschreiben vom 5. Februar 1980 erwähnten Bericht der zentralen Verkehrsleitung in Köln wegen der zentralen Briefverteilanlage im Raum VillingenSchwenningen, Tuttlingen, Rottweil zu überlassen? Falls nicht, welche Gründe gibt es, diesen Bericht einem Mitglied des Deutschen Bundestages vorzuenthalten? Der Bundespostminister ist dazu gegenwärtig nicht in der Lage. Bei dem erwähnten Bericht handelt es sich um eine interne Untersuchung, über deren sachlichen Inhalt noch Meinungsverschiedenheiten bestehen, die ausdiskutiert werden müssen, ehe eine endgültige Meinungsbildung möglich ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 8/3692 Fragen A 102 und 103): Ist die Bundesregierung bereit, den Verbraucherschutz so zu verbessern, daß bei Geschäften, bei denen Sachen in Teilleistungen geliefert werden, der Gesamtbetrag der gekauften Sachen angegeben werden muß? Wann ist damit zu rechnen, daß bei Haustürgeschäften das Widerspruchsrecht auch bei Barkäufen im Hinblick auf den Verbraucherschutz gesetzlich geregelt wird? Zu Frage A 102: Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß es dem Schutze des Verbrauchers dient, wenn er bei Verträgen über Lieferungen, die in Teilleistungen oder in wiederkehrenden Leistungen zu erbringen sind, bereits bei Vertragsschluß über den Gesamtumfang seiner Zahlungsverpflichtungen eindeutig unterrichtet wird. Diesem Anliegen wird durch eine Reihe von Rechtsvorschriften bereits weithin Rechnung getragen. So muß beispielsweise bei Abzahlungskäufen unabhängig davon, ob die Leistung des Kaufgegenstandes in einer oder in mehreren Lieferungen erfolgt, in der schriftlichen Vertragsurkunde außer dem Teilzahlungspreis und den einzelnen Raten auch der Barzahlungspreis angegeben werden. Zu berücksichtigen sind ferner Verträge, die — wie etwa der Verkauf eines aus mehreren Bänden bestehenden Lexikons — die Lieferung -mehrerer als zusammengehörend verkaufter Sachen in Teilleistungen zum Gegenstand haben und bei denen das Entgelt für die Sachgesamtheit in Teilleistungen zu entrichten ist. Derartige Verträge unterliegen einem gesetzlichen Schriftformzwang. Das bedeutet, daß auch in diesen Fällen in der Praxis der Gesamtpreis als Hauptleistungspflicht des Käufers regelmäßig in der Vertragsurkunde angegeben ist. Ist in diesen Fällen der Preis ausnahmsweise lediglich für die Teilleistungen angegeben, so wird sich der Gesamtpreis im allgemeinen aus den für die Teilleistungen angegebenen Preisen ermitteln lassen. Zu beachten sind ferner Verträge über die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art, die auf bestimmte Zeitabschnitte oder innerhalb bestimmter Zeiträume in festliegender Menge oder Mindestmenge zu erbringen sind. Beispielhaft seien hierfür Zeitschriftenabonnements oder auch Sukzessivlieferungsverträge über Kaffee, Kindernährmittel oder dergleichen angeführt. Auch diese Fälle unterliegen dem Schriftformzwang. Hier besteht daher in gleicher Weise wie in der vorangegangenen Fallgruppe für den Kunden die Möglichkeit, Klarheit über den Gesamtpreis zu erhalten. Eine Sonderregelung zum Schutze des Kunden besteht schließlich für den wichtigen Bereich der Bauträger- und Baubetreuerverträge. Nach § 3 Abs. 2 der Makler- und Bauträgerverordnung darf der Bauträger oder Baubetreuer je nach Baufortschritt Teilbeträge nur bis zu bestimmten Vomhundertsätzen der Vertragssumme entgegennehmen. Diese Höchstsätze der zulässigen Teilzahlungen bewirken zumindest mittelbar, daß der Gewerbetreibende die Gesamtvertragssumme gegenüber dem Kunden offenlegen muß. Freilich gibt es auch Dauerschuldverhältnisse, die — wie etwa Bierlieferungsverträge — zwar die wiederholte Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand haben, bei denen aber weder der Zeitpunkt noch der Umfang der Einzellieferung im voraus festgelegt ist. Hier folgt bereits aus der Art der Vertragsgestaltung, daß eine Bestimmung des Gesamtpreises aller Lieferungen nicht möglich ist. Der Bundesregierung liegen gegenwärtig keine Erkenntnisse darüber vor, daß außer in den durch Rechtsvorschriften bereits abgedeckten Fällen ein Bedürfnis dafür hervorgetreten ist, im Interesse des Verbrauchers bei in Teilzahlungen abzugeltenden Liefergeschäften über den Gesamtpreis der gekauften Sache zu informieren. Sie wird dieser Frage jedoch nachgehen und ist für Hinweise dankbar, durch die etwaige Lücken in dem vorhandenen Rechtstatsachenmaterial geschlossen werden können. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 202. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 27. Februar 1980 16165* Zu Frage A 103: Ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten der Regelung über ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften ist seitens der Bundesregierung zur Zeit nicht vorherzusagen. Ein entsprechender, auf eine Bundesratsinitiative zurückgehender Gesetzentwurf liegt diesem Hause seit längerem vor. Die Bundesregierung hat der Zielsetzung des Entwurfs grundsätzlich zugestimmt. Die Ausschußberatungen zu dem Entwurf sind noch nicht abgeschlossen. Das dürfte nicht zuletzt dadurch bedingt sein, daß gleichzeitig auf der Ebene der europäischen Gemeinschaften an einem Richtlinienvorschlag mit gleichem Regelungsgehalt gearbeitet wird. Die mit der Sache befaßten europäischen Gremien sind bemüht, die Beratungen so bald wie möglich zu beenden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Frage B 44): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Interesse der Durchsetzung seiner Rechte für den Bürger die verschiedenen Rechtsbehelfsfristen in bundesrechtlichen Vorschriften vereinheitlicht werden sollten und dabei auch die Beschwerdefrist im Bußgeldverfahren verlängert werden sollte? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Rechtsbehelfsfristen vereinheitlicht werden sollten, soweit das möglich ist. Auf diese Weise können dem Bürger das Verständnis des Prozeßrechts und die Verfolgung seiner Rechte erleichtert werden. Für die Fristen in der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit werden bei der angestrebten Vereinheitlichung des Prozeßrechts für diese Gerichtszweige einheitliche Vorschriften vorgesehen. Darüber hinausgehend sollen in einem weiteren Gesetzentwurf die Vorschriften aller Verfahrensordnungen über Rechtsbehelfsfristen, aber auch für den Fristbeginn, die Fristberechnung, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Rechtsbehelfseinlegung und die Vorschriften über die Rechtsbehelfsbelehrung vereinheitlicht werden, soweit das möglich ist. Beide Gesetzentwürfe werden den gesetzgebenden Körperschaften allerdings in dieser Legislaturperiode nicht mehr vorgelegt werden. Die Bundesregierung steht auch einer Verlängerung der Einspruchsfrist beim Bußgeldbescheid von einer Woche auf zwei Wochen positiv gegenüber. Eine dahin gehende Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sollte jedoch nicht isoliert getroffen werden. Sie sollte vielmehr im Rahmen einer umfassenden Regelung durch den Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die Rechtsbehelfe oder im Zusammenhang mit anderen Änderungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zur Entlastung der Gerichte im Bußgeldverfahren angestrebt werden. Eine Verlängerung der Einspruchsfrist bei einem Bußgeldbescheid müßte dabei mit einer entsprechenden Verlängerung der Einspruchsfrist beim Strafbefehl Hand in Hand gehen. Beides ist bereits mit den Landesjustizverwaltungen erörtert worden. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3692 Fragen B 169 und 170): Wie viele Reisen in dringenden Familienangelegenheiten wurden seit Inkrafttreten des Grundvertrags pro Jahr von seiten der .DDR" genehmigt, und wie viele Anträge auf Reisen in dringenden Familienangelegenheiten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den genannten Zeiträumen abgelehnt? Welche Maßnahmen mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung gegenüber der Regierung der „DDR" ergriffen, um zu erreichen, daß die ,Kann-Bestimmung" bei Genehmigungen von den „DDR"-Behörden nicht negativ verallgemeinert und die Reisemöglichkeit als solche zur Ausnahme wird? Zu Frage B 169: Die DDR-Behörden haben nach den Zählungen des Bundesgrenzschutzes von November 1972 bis einschließlich Januar 1980 308 187 Bewohnern der DDR, die noch nicht im Rentenalter sind, die besuchsweise Ausreise aus der DDR wegen einer dringenden Familienangelegenheit (Geburt eines Kindes, Hochzeit, Hochzeitsjubiläum, lebensgefährliche Erkrankungen, Todesfall) erlaubt. Es kann davon ausgegangen werden, daß die Zahl dieser Reisenden tatsächlich höher ist, da bei älteren DDR-Bewohnern nicht immer zu unterscheiden ist, ob sie als Rentner oder in dringenden Familienangelegenheiten kommen. Der Bundesregierung sind 1 620 Fälle bekannt, in denen einem Bewohner der DDR wegen einer dringenden Familienangelegenheit die besuchsweise Ausreise verweigert worden ist. Zu Frage B 170: Ein Vergleich der Zahlen (308 178 Reisegenehmigungen gegenüber 1 620 Reiseverweigerungen) bietet keinen Anhaltspunkt dafür, daß die Kann-Bestimmung negativ verallgemeinert und die Reisemöglichkeit zur Ausnahme wird. Im übrigen versucht die Bundesregierung in jedem Einzelfall einer Reiseverweigerung, die ihr bekannt wird, bei der DDR-Regierung auf eine Änderung der negativen Entscheidung hinzuwirken.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung habe ich zwei Mitteilungen zu machen.
Erstens. Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 11. Februar 1980 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Unterrichtung durch die Bundesregierung betreffend Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1979 zur Harmonisierung der Umsatzsteuersätze — Drucksache 8/3606 —
zuständig: Finanzausschuß
4. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Berichtszeitraum 1978/79 — Drucksache 8/3591 —
zuständig:
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Wohngeld- und Mietenbericht 1979 — Drucksache 8/3528 — zuständig:
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend) Haushaltsausschuß
Rheumabericht der Bundesregierung — Drucksachen 8/3625, 8/3693 —
zuständig:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der ostdeutschen Kulturarbeit gemäß § 96 BVFG in den Jahren 1976, 1977 und 1978 — Drucksache 8/3563 —
zuständig:
Innenausschuß (federführend)

Auswärtiger Ausschuß
Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Die zweite Mitteilung: Nach einer interfraktionellen Vereinbarung wird die Tagesordnung um den Zusatzpunkt Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften — Drucksachen 8/873, 8/2987, 8/3005 — ergänzt.
Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Interfraktionell wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf und die Beschlußempfehlung an den federführenden Innenausschuß zurückzuverweisen.
Ist das Haus auch damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und der Bundesminister für Forschung und Technologie haben mit Schreiben vom 7. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Probst, Dr. Köhler (Wolfsburg), Lenzer, Pfeifer, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Spilker und der Fraktion der CDU/CSU betr. Technologien für Entwicklungsländer — Drucksache 8/3593 — beantwortet. Ihr Schreiben wird als Drucksache 8/3652 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat mit Schreiben vom 13. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dollinger, Dr. Unland, Frau Dr. Riede (Oeffingen), Niegel, Dr. Hammans, Lampersbach, Frau Dr. Neumeister, Hasinger, Frau Karwatzki, Kroll-Schlüter, Frau Männle, Dr. Kunz (Weiden), Regenspurger, Kiechle, Hartmann, Dr. Jobst, Frau Krone-Appuhn, Dr. Waigel, Sauter (Epfendorf), Susset, Spranger, Höpfinger, Spilker, Picard, Gerstein, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU betr. Mindesthaltbarkeitsdatum für Bier nach der EG-Lebensmittelkennzeichnungsrichtlinie — Drucksache 8/3617 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3672 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft hat mit Schreiben vom 13. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rühe, Dr. Köhler (Wolfsburg), Broll, Dr. Hornhues, Pfeifer, Frau Benedix-Engler, Daweke, Prangenberg, Frau Dr. Wilms, Dr. Sprung, Werner, de Terra, Dr. Hubrig, Picard, Benz, Dr. Stercken, Kunz (Berlin), Lampersbach und der Fraktion der CDU/CSU betr. Wirtschaftliche Lage der deutschen Zirkusunternehmen — Drucksache 8/3626 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3679 verteilt.
Der Chef des Bundeskanzleramtes hat mit Schreiben vom 19. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach), Spranger, Dr. Miltner, Volmer, Krey, Dr. Laufs, Regenspurger, Biechele, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Bötsch, Dr. Wittmann (München), Dr. Klein (Göttingen), Dr. Stark (Nürtingen) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten mit dem Magazin "Stern" — Drucksache 8/3618 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3693 verteilt.
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/3692 —
Zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz: Der Herr Abgeordnete Wüster bittet, seine Fragen 102 und 103 schriftlich zu beantworten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns der Herr Parlamentarische Staatssekretär Gallus zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Simpfendörfer auf:



Präsident Stücklen
Hält die Bundesregierung die Einführung der von der EG-Kommission vorgeschlagenen „Superabgabe" oder ähnlicher Quotensysteme zur Drosselung des Anstiegs derMilchproduktion schon bei den diesjährigen Agrarpreisverhandlungen für wahrscheinlich, und wie beurteilt sie die Interessengegensätze der EG-Staaten in diesem Zusammenhang?

Georg Gallus (FDP):
Rede ID: ID0820200100
Herr Präsident, ich würde wegen des Sachzusammenhangs die beiden Fragen gern zusammen beantworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200200
Einverstanden?

(Simpfendörfer [SPD]: Gern!)

Ich rufe daher auch die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Simpfendörfer auf:
Ist die Bundesregierung für den Fall, daß eine Einigung über die genannten Maßnahmen zur Mengenregulierung nicht zustandekommt, bereit, im Rahmen eines Maßnahmebündels für eine durchgreifende Verbesserung der bisherigen Nichtvermarktungsprämien einzutreten, und würde sie dann den in Agra-Europe, Nummer 3/80, vorgeschlagenen Satz von 0,25 DM je Kilogramm nicht vermarkteter Milch als mittlere Orientierungsmarke für ein wirksames Prämiensystem befürworten?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, zusammen mit den Vorschlägen für die Marktordnungspreise für das Wirtschaftsjahr 1980/81 hat- die Kommission ihre Vorschläge zu einer Sonderabgabe der Molkereien in überarbeiteter Fassung vorgelegt. In den Stellungnahmen von verschiedener Seite ist die Problematik einer derartigen Regelung dargestellt worden. Bei den bisherigen Verhandlungen in den EG-Gremien hat sich gezeigt, daß verschiedene andere Mitgliedstaaten, vor allem das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Dänemark, eine ablehnende Haltung gegenüber der von der Kommission vorgeschlagenen Sonderabgabe einnehmen.
Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich in diesem frühen Verhandlungsstadium das Ergebnis noch nicht voraussagen kann und möchte. Das gilt auch hinsichtlich Ihrer Frage zu den Prämien für die Nichtvermarktung und Umstellung. Hierzu verweise ich auch auf meine Antwort auf Ihre Fragen in der Fragestunde am 13. Februar 1980.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200300
Zusatzfrage. Bitte.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820200400
Herr Staatssekretär, bei vollem Verständnis für Ihre Haltung, Ihre Verhandlungsposition nicht verschlechtern zu wollen, stellt sich mir die Frage, und ich bitte, die Frage zu beantworten, ob, was den Vorschlag der verbesserten Nichtvermarktungsprämie angeht, die Bundesregierung dies als eine denkbare Marschrichtung betrachtet.
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Sie wissen, daß der Vorschlag zwei, eigentlich drei Komponenten enthält: die Mitverantwortungsabgabe, die Nichtvermarktungsprämie und die Quotenregelung in bezug auf die Molkereien. Über das Gesamtpaket ist noch nicht endgültig entschieden. Schon bisher hat es die Nichtvermarktungsprämie gegeben. Eine Million Kühe sind in der EWG abgeschlachtet worden. Trotzdem ist die Zahl der Kühe beinahe gleichgeblieben und die Menge der angelieferten Milch gestiegen. Von dieser Warte aus könnte man durchaus zu der Überzeugung kommen, daß dieses Instrumentarium nicht so wirksam ist, wie weithin angenommen wird. Dennoch bin ich persönlich der Auffassung, daß, wenn das unterblieben wäre, die Situation heute schwieriger wäre, als sie ohnehin ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200500
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820200600
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang Überlegungen, durch eine administrative Verteuerung von Eiweißfuttermitteln die Möglichkeiten zur Mehrproduktion zu begrenzen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich nehme an, daß Sie hier in erster Linie an die Importfuttermittel denken, an Sojaschrot und ähnliches. Ölsaaten und Ülkuchen können — entsprechend den vertraglichen Regelungen im GATT — zoll- und abgabenfrei in die Gemeinschaft eingeführt werden. Fertige Öle sind mit einem geringen Zollsatz belastet. Eine Verteuerung der Importfuttermittel durch EG-Maßnahmen ist also nicht möglich.
Außerdem ist die Bundesrepublik Deutschland als ausfuhrorientiertes Industrieland an einer freien Entwicklung des Welthandels und der Vermeidung von protektionistischen Maßnahmen interessiert. In diesem Bereich kann allenfalls an Selbstbeschränkungsabkommen gedacht werden, wie die EG dies zur Zeit bei Tapioka anstrebt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200700
Eine Zusatzfrage.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820200800
Herr Staatssekretär, da dies sicher nur eine langfristig zu sehende Möglichkeit ist: Wie beurteilen Sie die andere Möglichkeit, die Milchproduktion auf der Angebotsseite durch eine Senkung der Nettoauszahlungspreise zu drosseln?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Bundesrepublik Deutschland hat sich in Brüssel für eine vorsichtige Preispolitik eingesetzt. Im Milchwirtschaftsjahr 1979/80 blieben die Marktordnungspreise für Milch — in ECU und in der Bundesrepublik Deutschland in D-Mark unverändert auf dem Stand des Vorjahres. Preissenkungen können im Hinblick auf die Einkommenssituation der Landwirtschaft nicht in Betracht gezogen werden. Verschiedene andere Mitgliedstaaten haben in Brüssel Preissenkungen als Mittel zur Lösung der Milchmarktprobleme abgelehnt.
Die vorsichtige Preispolitik, die wir anstreben, wird durch die seit 1977 praktizierte Erzeugermitverantwortungsabgabe flankiert, die zur Zeit 0,5 des Richtpreises beträgt. Ein Ausbau dieses Instruments wird deutscherseits unterstützt. Die Mitverantwortungsabgabe ist ein geeignetes Signal für die Erzeuger gegen Mehranlieferungen und stellt eine Möglichkeit zum Abbau der Haushaltsprobleme dar.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820200900
Letzte Zusatzfrage.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820201000
Herr Staatssekretär, angesichts der Problematik der aus Ihren Antworten hervorgehenden Möglichkeiten, Instrumente einzuset-



Simpfendörfer
zen: Teilen Sie nicht doch meine Auffassung, daß eine deutliche Erhöhung der Prämienregelung ein wirksames Instrument wäre, das kurzfristig zu einer Verminderung der Produktion führen könnte?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, was mögliche Regelungen im Blick auf die Zukunft betrifft, um die Überschußsituation bei der Milch in den Griff zu bekommen, so bin ich da in der Zwischenzeit sehr vorsichtig geworden. Ich bin der Meinung, daß in der EG sicher ein ganzer Strauß von Entscheidungen notwendig sein wird, um das Problem in einigen Jahren in den Griff zu bekommen. An schnelle Lösungen, an Lösungen innerhalb eines halben oder eines Jahres, kann nach Lage der Dinge sowieso nicht gedacht werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820201100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klinker.

Hans-Jürgen Klinker (CDU):
Rede ID: ID0820201200
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung inzwischen eine eigene Konzeption für die Milchverhandlungen erarbeitet, und ist diese Konzeption mit der deutschen Milchwirtschaft, mit allen daran Beteiligten abgestimmt, oder sind Sie noch dabei?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die deutsche Bundesregierung hat in bezug auf die Verhandlungen, die in Brüssel ja erst noch stattfinden, eine eigene Konzeption. Wir sind in dauerndem Gespräch mit den deutschen Verbänden, die an diesen Entscheidungen zwangsweise interessiert sein müssen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820201300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820201400
Herr Staatssekretär, ist gesichert, daß die deutsche Bundesregierung — welche Regelung von der Kommission auch vorgeschlagen wird — einer für die deutsche Landwirtschaft gegenüber anderen EG-Ländern wettbewerbsnachteiligen Regelung nicht zustimmen wird?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die deutsche Bundesregierung hat bei allen bisherigen Verhandlungen in der EWG sowohl die Interessen der deutschen Landwirtschaft als auch die Interessen der deutschen Verbraucher vertreten. Aber Tatsache ist, daß die Entscheidung, wenn Sie die Entscheidung konkret ansprechen, letzten Endes davon abhängig ist, auf welches Gesamtpaket man sich einigen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820201500
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820201600
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß eine Regelung betreffend Überschüsse speziell auf dem Milchsektor nicht ohne einen Nebenblick auf die Bereiche von Butter-und Rindfleischerzeugung getroffen werden kann?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich bin der Auffassung, daß die Milchmarktordnung in engem Zusammenhang mit der Rindfleischmarktordnung steht Nach meiner Meinung ist das Verhältnis
der beiden Faktoren Milchpreis und Rindfleischpreis zu eng geworden. Auf Grund der Tatsache, daß das so ist, haben wir den Sachverhalt zu beklagen, daß die einseitig genutzte Milchkuh in der europäischen Landwirtschaft betriebswirtschaftlich den Vorrang bekommen hat. Es besteht die Gefahr, daß die Doppelnutzungsrassen in Europa verschwinden. Ich glaube, daß wir in der EG einiges tun müssen, damit das nicht stattfindet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820201700
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0820201800
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Chance, daß der Deutsche Bauernverband seinen Einfluß innerhalb der COPA dahin gehend geltend macht, daß auch von dort aus ein einheitlicher Vorschlag kommt, der die Bestrebungen, die hier wichtig sind, unterstützt?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Zunächst einmal darf ich die Bemühungen des Deutschen Bauernverbandes, europaweit zu einer Regelung auf dem Milchsektor zu kommen, begrüßen. Zweitens muß ich sagen, daß sich der Deutsche Bauernverband mit seinen eigenen Vorschlägen in der COPA nur zu 50 bei den übrigen Mitgliedern hat durchsetzen können. Das beweist, daß es schwer sein wird, in dieser Frage zu einer einheitlichen Auffassung in der EG zu kommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820201900
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 3 des Herrn Abgeordneten von Geldern auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die dänischen Maßnahmen gegen drei deutsche Fischereifahrzeuge unter Grönland unter Berücksichtigung der Rechtslage im EG-Meer?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege von Geldern, der dänische Fischereiaufsichtsdienst stellte Mitte Februar 1980 bei der Kontrolle von drei deutschen Fischereifahrzeugen in der 200-SeemeilenFischereizone vor Grönland fest, daß diese unzulässig gezielt auf Kabeljau gefischt hatten. Er hat daraufhin die drei Kapitäne aufgefordert, einen grönländischen Hafen anzulaufen, und er hat Gerichtsverfahren wegen unzulässigen Fischfanges eingeleitet. Diese Maßnahmen sind zulässig und entsprechen der Rechtslage im EG-Meer.
Die Bundesregierung legt entscheidenden Wert darauf, daß die innerhalb der EG vereinbarten Fangbestimmungen eingehalten werden. Sie beurteilt die dänischen Maßnahmen gegen die drei deutschen Fischereifahrzeuge als in jeder Hinsicht korrekt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820202000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820202100
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, muß ich Ihre eben gegebene Erklärung und Ihre gestern zu diesem Vorfall gegenüber der Presse abgegebene Erklärung, daß nämlich die Bundesregierung die Schuldigen dem Gewicht der widerrechtlichen Handlungsweise entsprechend zur Verantwortung ziehen werde, so verstehen, daß Sie die Betroffenen bereits als Schuldige ansehen, ohne daß eine deutsche Untersuchung



Dr. von Geldern
stattgefunden hätte, und daß Sie nach den empfindlichen Strafen, die von Dänemark bereits verhängt worden sind, eine erneute, zweite Bestrafung wollen?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, es ist lediglich die Frage angesprochen, ob von deutscher Seite ein Bußgeldverfahren in Gang gesetzt werden muß, um das Vorgehen eines dieser drei Hochseefahrzeuge, das entkommen ist, zu ahnden. Ich glaube, weiter kann man das nicht auslegen.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820202200
Ich habe eine zweite Zusatzfrage.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820202300
Ja, bitte.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820202400
Herr Parlamentarischer Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß die „Nordsee-Zeitung", die gerade über Fischereifragen ständig fundiert Bericht erstattet, recht hat, wenn sie heute schreibt, es sehe danach aus, als ob der dänischen Regierung durch das Aufbringen der deutschen Trawler ein sehr erfolgreicher politischer Fischzug durch die Überreaktion der deutschen Bundesregierung gelungen sei?

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr gut!)

Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege von Geldern, ich kann dem nicht zustimmen. Ich entnehme auch Ihrer Pressemitteilung, die Sie veröffentlicht haben, daß Sie das Verhalten dieser drei Fischereifahrzeuge eindeutig verurteilt haben.

(Dr. von Geldern [CDU/CSU]: Das ist falsch! Ich weiß nicht, woraus Sie das entnehmen!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820202500
Moment, Sie können nicht gleich eine Aktuelle Stunde anhängen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Es wäre aber gut!)

Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, ich muß mich berichtigen. Diese Erklärung stammt nicht von Ihnen, Herr Kollege von Geldern, sondern vom Herrn Kollegen Grunenberg. Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Gestern ist — wenn ich noch ein Wort hinzufügen darf - ein Fernschreiben von der Botschaft in Kopenhagen bei uns eingegangen, in dem die Haltung des grönländischen Fischereiministers noch einmal eindeutig dargelegt worden ist. In Grönland wird davon gesprochen, daß es sich bei den deutschen Fischereifahrzeugen um Piratenfischerei handele. Anscheinend wollen die Grönländer auf Grund dieser Vorkommnisse ihre Bemühungen verstärken, überhaupt aus der EG auszuscheiden. Es wird daran gedacht, jegliche Fischerei vor Grönland zu verbieten bzw. für alle Fänge Abgaben an Grönland zu verlangen. Ich glaube nicht, daß die Bundesrepublik zur Dramatisierung beigetragen hat. Vielmehr machen wir die deutsche Hochseefischerei schon seit langer Zeit darauf aufmerksam, daß sie sich an den Beifang von 10 % Kabeljau halten sollte, damit diese Abmachungen, die mit Grönland bzw. Dänemark bestehen, nicht in Gefahr kommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820202600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Klinker.

Hans-Jürgen Klinker (CDU):
Rede ID: ID0820202700
Herr Staatssekretär, sind Sie mit mir der Meinung, daß sich die Kapitäne auf Grund der bisherigen Unklarheit in der EG-Fischereipolitik in einem Irrtum befunden haben können, daß es nun, wie auch Herr Kollege von Geldern gesagt hat, darauf ankommt, beide Seiten zu hören, daß dann auch die deutschen Kapitäne ein Recht auf Schutz durch die Bundesregierung haben und eventuell auch die Konventionalstrafe von der Bundesregierung übernommen wird, weil die Meldungen an die Kapitäne nicht früh genug durchgekommen sind?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, selbst das Verhalten der zuständigen Kapitäne und der zuständigen Reedereien beweist, daß man sich dessen, was man getan hat, sehr wohl bewußt war.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820202800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0820202900
Herr Staatssekretär, beziehen sich die von Ihnen erwähnten 10 % auf die Fangquote eines ganzen Jahres oder jeweils auf die einzelne Fangquote?
Gallus, Parl. Staatssekretär: Entschuldigen Sie, Herr Kollege, ich muß das noch etwas erklären. Es ist möglich, beim Gesamtfang einen Beifang von 10 % Kabeljau zu haben. Es ist nicht zulässig, daß diese Prozentzahl überschritten wird. Insbesondere ist es dann wohl auch nicht zulässig, daß sich überwiegend Kabeljau im Schiff befindet.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203000
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Buschfort zur Verfügung.
Die Frage 8 des Herrn Abgeordneten Vogelsang ist zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Plant die Bundesregierung eine Änderung der bisherigen Regelung, wonach Arbeitslose im Krankheitsfall — wegen ihres Anspruchs auf Krankengeld — nicht mehr an die zuständige Krankenkasse verwiesen werden, sondern an Stelle des Krankengelds das Arbeitslosengeld in Höhe von 68 v. H. bis zu sechs Wochen von der Bundesanstalt für Arbeit „fortgezahlt" werden soll, und wenn ja, aus welchen Gründen?

Hermann Buschfort (SPD):
Rede ID: ID0820203100
Herr Präsident, wegen des Zusammenhangs möchte ich die Fragen 4 und 5 gern gemeinsam beantworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203200
Dann rufe ich auch die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Wie würde sich eine solche „Arbeitslosengeldfortzahlung" jeweilig für die Bundesanstalt für Arbeit und die Krankenkassen finanziell und verwaltungstechnisch auswirken?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter Müller, die Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld erhalten bei Arbeitsunfähigkeit keine Leistungen der Bundesanstalt, sondern in gleicher Höhe Krankengeld von der Krankenkasse. Der Wechsel des Sozialleistungs-



Parl. Staatssekretär Buschfort
trägers kann vor allem bei kurzfristigen Erkrankungen zu Unzulänglichkeiten für die Betroffenen und die Träger führen. Nehmen Sie folgenden Fall: Ein Umschüler wird kurzfristig krank, nach geltendem Recht muß das Arbeitsamt die Zahlung von Unterhaltsgeld einstellen, und der Umschüler muß bei seiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Dabei kann es zu Verzögerungen bei der Leistungsgewährung kommen. Wird der Kranke wieder gesund, so spielt sich das Ganze erneut in umgekehrter Richtung ab.
Wegen des baldigen Ablaufs dieser Legislaturperiode plant die Bundesregierung nicht, noch diesem Bundestag einen Gesetzentwurf zur Lösung dieser Probleme zuzuleiten. Die Frage wird zur Zeit jedoch von den die Bundesregierung tragenden Koalitionsfraktionen erörtert. Ich bitte um Ihr Verständnis dafür, daß sich die Bundesregierung zu diesen Erörterungen nicht äußern möchte.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0820203400
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, plant die Bundesregierung eine Änderung, wenn auch nicht mehr in dieser Legislaturperiode. Würde sich dadurch die Dauer des Leistungsbezuges des Arbeitslosen um bis zu sechs Wochen verlängern oder umgekehrt um die Zeit der Arbeitsunfähigkeit verkürzen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, das ist auch schon jetzt nicht so. Die Zeit der Erkrankung beeinträchtigt die Arbeitslosengeldbezugsdauer nicht. Das würde auch zukünftig nicht sein können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203500
Eine weitere Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0820203600
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, gilt das also nicht nur für das Arbeitslosengeld, sondern auch für die Arbeitslosenhilfe und das Unterhaltsgeld?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Das ist richtig.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203700
Sie haben noch zwei Zusatzfragen. Bitte sehr.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0820203800
Würde sich durch eine solche Änderung die Höhe der Beitragsleistungen der Bundesanstalt für Arbeit an die Krankenversicherung ändern, und in welchem Verhältnis? Bis jetzt wird ja die Summe aller Leistungen — Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld — für den Krankenversicherungsbeitrag für Versicherte mit sofortigem Anspruch auf Krankengeld zugrunde gelegt.
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, natürlich würde sich die Beitragsleistung der Bundesanstalt für Arbeit an die Krankenkassen verändern müssen. Die Krankenkasse kennt zur Zeit zwei Tarife, einen für Mitglieder, die sofort Anspruch auf Krankengeld haben, und einen für Mitglieder, die erst nach der Lohnfortzahlung Anspruch auf Krankengeld haben. Hier müßte dann natürlich
ein Weg gefunden werden, der die notwendige Gleichstellung herbeiführt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820203900
Eine weitere Zusatzfrage.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0820204000
Würde eine solche Regelung nicht der Unterschiedlichkeit der Versicherungsleistungen im Falle von Krankheit, von Arbeitslosigkeit, von Umschulung usw. widersprechen, und wäre das nicht der erste, wenn auch nur ein kleiner Schritt in die Einheitsversicherung?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Müller, das hat mit der Einheitsversicherung nichts zu tun. Sowohl das Krankengeld als auch das Arbeitslosengeld haben Lohnersatzfunktion.

(Müller [Berlin] [CDU/CSU]: Und für beides werden unterschiedliche Versicherungsbeiträge gezahlt!)

— Für beides werden Versicherungsbeiträge gezahlt, und weil Versicherungsbeiträge dafür gezahlt werden, gibt es in dem einen Fall den Anspruch auf Arbeitslosengeld und im anderen Fall den Anspruch auf Krankengeld, eventuell nach Lohnfortzahlung.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820204200
Herr Staatssekretär, ließe sich bei der von Ihnen eben geschilderten beabsichtigten Neuregelung der Fortzahlung des Arbeitslosengeldes auch die Fortzahlung des Kindergeldes verwaltungsmäßig vereinfachen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ey, ich darf wiederholen: Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit diese Veränderung nicht. Die Koalitionsfraktionen von SPD und FDP beschäftigen sich zur Zeit mit dieser Frage. Aber ich will hinzufügen: Wir sind immer sehr aufgeschlossen, wenn wir sinnvolle Verwaltungsvereinfachungen auch auf anderen Gebieten erreichen können.

(Zustimmung bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 6 der Frau Abgeordneten Männle auf:
Ist der Bundesregierung die Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zum Erwerbsverhalten verheirateter Frauen vom vergangenen Jahr bekannt, und was tut die Bundesregierung zur Schaffung der dort für die nächsten fünf Jahre prognostizierten 274 000 (Minimum) neuen Teilzeitarbeitsplätze?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, auch die Fragen 6 und 7 würde ich wegen des Sachzusammenhangs gern gemeinsam beantworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204400
Einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 7 der Frau Abgeordneten Männle auf:
Ist die Bundesregierung bereit, durch finanzielle Anreize die Bereitstellung von Teilzeitarbeitsplätzen zu erleichtern?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Bundesregierung beschäftigt sich seit langem mit dem gesellschaftspolitisch vielschichtigen Problem der Teilzeitarbeit. Die genannte Untersuchung ist



Parl. Staatssekretär Buschfort
ihr bekannt. In diesem Zusammenhang darf jedoch die zur Zeit weitaus höhere Zahl von Frauen nicht übersehen werden, die eine Vollzeitarbeit suchen. Auch die Interessen der in Vollzeitarbeit stehenden Frauen müssen ausgewogen berücksichtigt werden.
Die Bundesregierung sieht in der Teilzeitarbeit eine Arbeitsform zur Überbrückung von Zeiten besonderer familiärer Anforderungen. Sie hat deshalb wiederholt sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber durch Appelle, Informationsschriften und Empfehlungen zur Schaffung zusätzlicher, möglichst qualifizierter Teilzeitarbeitsplätze aufgefordert und gedenkt dies fortzusetzen. Auch die Ausdehnung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen insbesondere im sozialen Bereich hat das Ziel, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erhöhen. Ferner steht das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium des Arbeitsförderungsgesetzes mit den Leistungen des Einarbeitungszuschusses, der Eingliederungsbeihilfe und zur Förderung der Arbeitsaufnahme den Teilzeitarbeit Suchenden zur Verfügung. Auch die Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung kommen ihnen zugute.
Die Bundesregierung begrüßtes, daß sich die konjunkturelle Aufwärtsbewegung auf den Teilzeitarbeitsmarkt positiv ausgewirkt hat und daß die Bereitschaft der Arbeitgeber wächst, zusätzliche Teilzeitarbeitsplätze einzurichten.
So war im Januar 1980 die Zahl der teilzeitarbeitslosen Frauen gegenüber dem gleichen Stichtag des Vorjahres um mehr als 14 % zurückgegangen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Teilzeitarbeitskräfte hat 1979 mit nahezu 1,6 Millionen einen Höchststand erreicht.
Wie ich schon ausgeführt habe, hat die Bundesregierung über den Einsatz des bewährten Instrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes hinaus etliche Maßnahmen zur Förderung der Teilzeitarbeit ergriffen, so im Rahmen des arbeitsmarktpolitischen Programms vom Mai 1979. Der Forderung, die Wirtschaft zusätzlich dazu durch Subventionen zur Bereitstellung von mehr Teilzeitarbeitsplätzen zu ver- anlassen, steht die Bundesregierung jedoch skeptisch gegenüber. Sie birgt die Gefahr, daß eine derartige Maßnahme zu Lasten von Vollzeitarbeitsplätzen geht und damit die Frauen benachteiligen würde, die auf ein volles Einkommen angewiesen sind.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204500
Zusatzfrage, bitte.

Prof. Ursula Männle (CSU):
Rede ID: ID0820204600
Vor etwa zwei Jahren hat Ihr Ministerium zugesichert, sich dem Thema qualifizierter — ich betone extra: qualifizierter — und sozialversicherungsrechtlich auch abgesicherter Teilzeitarbeitsplätze verstärkt zuzuwenden und diese zu fördern. Aus Ihrer Antwort habe ich entnommen, daß Sie außer allgemeinen Appellen hier keine Maßnahmen getroffen haben. Sehe ich das so richtig?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, das sehen Sie falsch. Ich will noch einmal auf zwei Bereiche eingehen.
Die Veränderungen des Arbeitsförderungsgesetzes sollten — das haben sie auch getan — dazu beitragen, daß wir den Frauen im bildungspolitischen Bereich qualifizierte Angebote unterbreiten können, die auch für den Teilzeitbereich genutzt werden können.
Der zweite Bereich. Einen besonderen Schwerpunkt bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen stellen die sozialen Bereiche dar. Diese sozialen Maßnahmen wurden auch dazu eingeführt, um dann zu Dauerarbeitsplätzen überleiten zu können. Gerade in diesem sozialen Bereich wird es sich aber in einem beachtlichen Umfange immer wieder um Teilzeitarbeitsplätze handeln.
Darüber hinaus haben wir ja auch die Eingliederungsbeihilfen und auch die Hilfen zur Förderung der Arbeitsaufnahme eingeführt und immer wieder — von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr — fortgesetzt. Dies sind auch gezielte Maßnahmen, die auch den Teilzeitarbeitsuchenden zugute kommen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204700
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Ursula Männle (CSU):
Rede ID: ID0820204800
Habe ich Ihre Antwort, die Sie vorhin gegeben haben, auch richtig verstanden, daß Sie nicht bereit sind, Modelle zur Förderung von Teilzeitarbeitsplätzen in der Wirtschaft zu entwickeln, wie dies z. B. das Land Rheinland-Pfalz getan hat, und ist Ihre Begründung tatsächlich nur darauf zurückzuführen, daß Sie Vollzeitarbeitsplätze für alle Frauen wollen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, wir wollen nicht Vollzeitarbeitsplätze für alle Frauen. Wir wollen Vollzeitarbeitsplätze für die Frauen, die auf ein volles Einkommen angewiesen sind und diesen Arbeitsplatz benötigen. Im Hinblick auf die anderen Frauen halten wir es durchaus für angemessen und richtig, uns zu bemühen, daß diese Frauen einen Teilzeitarbeitsplatz erhalten, wenn sie es wünschen. Wir wollen dies im Rahmen unserer Möglichkeiten immer wieder unterstützen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820204900
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Ursula Männle (CSU):
Rede ID: ID0820205000
Sind Sie nicht bereit, ein ähnliches Programm wie das vorliegende Programm für Regionen mit besonderen Beschäftigungsproblemen zu entwickeln und dies z. B. auch der Problemgruppe Frauen, speziell teilzeitarbeitsuchenden Frauen, zukommen zu lassen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, die Programme, die wir in der Vergangenheit eingeleitet haben — ich darf hier insbesondere das Programm vom Mai 1979 erwähnen, auf das ich bereits vorhin Bezug genommen habe —, haben sowohl Aussagen zum Bereich Vollzeitarbeitsplätze als auch zum Bereich Teilzeitarbeitsplätze gemacht und beide Bereiche in die Förderung einbezogen. Da es sich hier um ein Programm handelt, das bundesweit für Regionen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit gilt, dürfen Sie gewiß sein, daß hier sowohl Vollzeitarbeitslose als auch Teilzeitarbeitsplätze suchende Arbeitskräfte ihre Unterstützung gefunden haben.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205100
Letzte Zusatzfrage.

Prof. Ursula Männle (CSU):
Rede ID: ID0820205200
Sie haben vorhin die Zahlen angesprochen und gesagt, daß die Anzahl der Teilzeitarbeitsplätze Suchenden zurückgeht. Liegen Ihnen auch Zahlen vom Teilzeitarbeitsmarkt über diejenigen Personen vor, die unterhalb der sozialversicherungsrechtlich relevanten 20 Arbeitsstunden liegen, und sehen Sie — falls hierzu keine Zahlen vorliegen — eine Notwendigkeit, diese Zahlen zu erfassen, und wie könnte dies in etwa geschehen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, hier muß bei Ihnen ein Hörfehler vorliegen. Ich habe nicht gesagt, daß das Angebot zurückgegangen ist, sondern ich habe gesagt, daß wir derzeit den Höchststand erreicht haben. Ich habe eine Information darüber, daß beispielsweise im öffentlichen Dienst allein in der Zeit von 1974 bis 1978 die Zahl der Teilzeitarbeitsplätze im öffentlichen Dienst von rund 200 000 auf 558 000 angestiegen ist.
Zu Ihrer zweiten Frage, ob uns Informationen über den Anteil der Beschäftigten unterhalb der 20Stunden-Grenze vorliegen, kann ich im Moment nur sagen: Ich werde das prüfen lassen. Dies festzustellen wird schwer sein; denn sozialversicherungsrechtlich wird, wie Sie wissen, durch eine gesetzliche Initiative nicht mehr die 20-Stunden-Schwelle, sondern die 15-Stunden-Schwelle erfaßt. Ich weiß nicht, ob wir gesonderte Untersuchungen für beide Bereiche haben. Ich werde Ihnen aber das Material, das uns zur Verfügung steht, zuleiten.

(Frau Männle [CDU/CSU]: Vielen Dank!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Dr. Enders auf:
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Benachteiligung zahlreicher Impfgeschädigter zu ziehen, die nach jahrelangen Prozessen vor Sozialgerichten deshalb keine Entschädigung erhalten, weil in einzelnen Gutachten der Zusammenhang des Gesundheitsschadens mit einer vorausgegangenen Impfung nicht mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" angenommen wird, obwohl nach § 52 Abs. 2 des Bundesseuchengesetzes die Anerkennung des Gesundheitsschadens erfolgen kann, wenn über die Ursache des Leidens als Folge einer Impfung in der medizinischen Wissenschaft Ungewißheit besteht?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Enders, für die Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz gelten dieselben Kausalitätsvoraussetzungen wie im übrigen sozialen Entschädigungsrecht, z. B. im Bundesversorgungsgesetz. In diesen Bereichen muß ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einem schädigenden Ereignis — in Ihrer Frage wäre das die Impfung — und einem gesundheitlichen Schaden bestehen. Dieser ursächliche Zusammenhang muß dabei nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden. Es genügt die Wahrscheinlichkeit, d. h., es muß mehr dafür als dagegen sprechen.
Es gibt allerdings Leiden, bei denen ein ursächlicher Zusammenhang nur deswegen nicht wahrscheinlich ist, weil in der medizinischen Wissen- schaft Ungewißheit über die Ursachen herrscht, z. B. bei der Multiplen Sklerose, auch bei bestimmten Arten von Krebs. Für diese Fälle ermöglicht der von Ihnen erwähnte § 52 Abs. 2 Satz 2 des Bundesseuchengesetzes unter bestimmten Voraussetzungen — z. B. bei einem bestimmten zeitlichen Ablauf oder bei bestimmten Einwirkungen — eine sogenannte Kann-Versorgung. Diese Vorschrift deckt aber nicht eine Ungewißheit im Einzelfall ab, z. B. wegen eines zweifelhaften Sachverhalts oder wegen Meinungsverschiedenheiten der Gutachter.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205400
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Wendelin Enders (SPD):
Rede ID: ID0820205500
Herr Staatssekretär, sollte aber nicht insofern Klarheit geschaffen werden, als bei widersprüchlichen Gutachten der Impfgeschädigte selber der Leidtragende ist und keine Entschädigung erhält?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Enders, ich darf noch einmal darauf eingehen. Es kommt nicht darauf an, ob sich die Gutachter widersprechen. Hier, so müßte ich antworten, würden wir es immer so verstehen, daß der Anspruch gegeben ist, wenn mehr dafür als dagegen spricht. Wenn aber die Wissenschaft sagt, daß eine bestimmte Erkrankung mit einem Ereignis wie der Impfung nicht ursächlich zusammenhängt, dann kann eine Leistung nicht gewährt werden. Nur wenn in der medizinischen Wissenschaft Ungewißheit über die Ursachen herrscht, kommt eine sogenannte Kann-Versorgung in Betracht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205600
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Ey auf:
Durch welche bemerkenswerten Eigenschaften zeichnet sich der Arbeitsstoff Asbest aus, und welche Folgen hätte ein Verbot des Arbeitsstoffs Asbest für die gesamte deutsche Industrie?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ey, Asbest hat eine Vielzahl technischer Eigenschaften. Zu nennen sind insbesondere Unbrennbarkeit, Hitze- und Säurebeständigkeit, Beständigkeit gegen Mikroorganismen, hoher Leitwiderstand, Widerstandsfähigkeit gegen mechanischen Verschleiß. Diese Eigenschaften machen Asbest zu einem wirtschaftlich vorteilhaft' einsetzbaren Material in zahlreichen Industriezweigen.
Ein totales Verbot von Asbest würde sich wirtschaftlich erheblich auswirken. Betroffen würden etwa 20 000 Arbeitnehmer im Produktionsbereich der Asbestindustrie. Im Verwendungsbereich — Handwerker usw. — würden etwa 60- bis 80 000 Personen mittelbar betroffen.
Der Bundesarbeitsminister bereitet noch für dieses Jahr neue Schutzvorschriften für den Umgang mit krebsgefährdenden Substanzen vor. Zu diesem Zweck wird die Verordnung über gefährliche Arbeitsstoffe erweitert. Für ca. 40 krebserregende Substanzen werden, abgestuft nach dem Gefährdungsgrad, Kennzeichnungen der Stoffe mit dem Wort „krebsgefährdend", Meldepflichten vor der Verwendung, eine Pflicht zu Verwendung von Ersatzstoffen, Verbotsmöglichkeiten durch die Gewerbeaufsicht und Verwendungsverbote in der Verordnung vorgeschrieben werden. Die Verordnung wird sicherheitstechnische Maßnahmen wie Staubbe-



Parl. Staatssekretär Buschfort
kämpfung, Einhaltung des Standes der Technik, Meßverpflichtungen, hygienische Auflagen, ärztliche Untersuchungen und betriebsorganisatorische Maßnahmen enthalten.
Diese neuen Arbeitsschutzbestimmungen werden auch für Asbest gelten. Ein totales Verbot von Asbest ist nicht vorgesehen. Es sind Verwendungsbeschränkungen für bestimmte asbesthaltige Erzeugnisse geplant. Diese Beschränkungen stimmen weitgehend mit den in einem EG-Richtlinien-Vorschlag enthaltenen Regelungen überein.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205700
Eine Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820205800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß die deutsche Industrie — welche Regelung über Asbest künftig auch immer getroffen werden mag — gegenüber konkurrierenden Industrien anderer Länder nicht benachteiligt werden darf?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Ey, ich glaube, man muß deutlich zum Ausdruck bringen, daß zunächst einmal die gesundheitlichen Notwendigkeiten im Vordergrund zu stehen haben.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich begrüße sehr nachdrücklich, daß wir uns auf der Grundlage von Vorschlägen, die die EG bereits erarbeitet hat, bewegen können. Es muß selbstverständlich sein, daß hier keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen.
Strengere Maßstäbe und eine bessere Beachtung der gesundheitlichen Notwendigkeiten können aber auch einen Wettbewerbsvorteil bedeuten, denn ich kann mir sehr gut vorstellen, daß ein verarbeitender Betrieb, wenn er weiß, daß er es nun mit einem Artikel zu tun hat, der nicht krebserzeugend ist, möglicherweise einen größeren Umsatz erzielen kann als dann, wenn er in der alten Verfahrensweise fortfährt. Auch das muß man erwägen.
Ich will nicht verhehlen, daß dabei die wirtschaftlichen Fragen natürlich auch in einem gewissen Umfang eine Rolle spielen können; aber ich darf wiederholen: Die gesundheitliche Frage muß absoluten Vorrang haben.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820205900
Eine weitere Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820206000
Herr Staatssekretär, ich stimme Ihrer Auffassung zu, möchte Sie aber zusätzlich fragen: Wie gedenkt die Bundesregierung die Überwachung oder Weiterentwicklung von Schutzmaßnahmen in asbestverarbeitenden Betrieben angesichts der besonderen Gefährdung durch Asbest durchzuführen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ausführende Stellen werden sicherlich wie bisher die jeweilige Gewerbeaufsicht und die Berufsgenossenschaften sein. Begleitend sind Forschungsaufträge notwendig. Ich kann hinzufügen, daß bereits einige Aufträge vergeben wurden und daß sich Institute eingehend mit den Fragen der Gesundheitsgefährdung beschäftigen. Ich denke, daß wir dann, wenn nun die genannte Verordnung und die anderen rechtlichen Bestimmungen beraten werden, auf diese Untersuchungsergebnisse noch einmal zurückkommen können.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206100
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Jenninger.

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0820206200
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob und, wenn ja, welche Maßnahmen die Industrie mittlerweile ergriffen hat, um die Gefahren, die sich abs der Verarbeitung von Asbest ergeben könnten, zu vermeiden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, mir ist zum einen bekannt, daß die Betriebe selbst bemüht sind, im Arbeitsverfahrensbereich Umstellungen vorzunehmen, z. B. um die Staubentwicklung zu verhindern. Mir ist aber auch bekannt, daß die Betriebe sich intensiv bemühen, Ersatzstoffe einzusetzen, die die bisher bekannten Gefährdungen nicht mit sich bringen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206300
Keine weiteren Wortmeldungen. Ich rufe Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Jenninger auf:
Welche Substitutionsprodukte für den Arbeitsstoff Asbest sind der Bundesregierung bekannt?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Präsident, wegen des Zusammenhangs würde ich gern auch die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantworten, wenn Herr Dr. Jenninger damit einverstanden ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206400
Gut, dann rufe ich zusätzlich Frage 12 des Herrn Abgeordneten Dr. Jenninger auf:
Wäre die Bundesregierung bereit, die Forschung auf dem Gebiet der Substitutionsprodukte zu fördern?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Jenninger, der Ersatz von Asbest durch andere Fasermaterialien ist aus technischer Sicht bereits heute in größerem Umfange möglich. Zu nennen sind Anwendungsgebiete wie Spritzisolierungen, Wärme- und Schalldämmung, Schutzkleidung und feuerfeste Textilien, Bauschutzisolierungen, Filter für Gas- und Flüssigkeitsfiltration sowie Verstärkungsmaterial und Füllstoff für Kunststofferzeugnisse. Auf folgende Ersatzstoffe wird beispielsweise hingewiesen: asbestfreie Bauplatten auf der Basis von Gips, Aluminiumsilikat, Blähbeton; Leitungen aus Metall oder Kunststoff; Textilien für den Brand-, Wärme- und Schallschutz unter Verwendung von Glasschaum, Flachsfasern, Steinwolle, Calciumsilikat u. ä.; Dichtungen und Packungen aus Aluminiumsilikat, Textilfasern.
Zu Ihrer zweiten Frage ist folgendes zu bemerken: Der Frage des Einsatzes von Ersatzstoffen für Asbest wird von der Bundesregierung seit längerer Zeit besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Vom Bundesministerium für Forschung und Technologie sind in Abstimmung mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung verschiedene Forschungsvorhaben zum Auffinden von Ersatzfasern, u. a. für Asbest in Asbestzement sowie in che-



Parl. Staatssekretär Buschfort
misch beständigen Kunststoffteilen, vergeben worden. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß nur solche künstlich hergestellten Fasern als Ersatzstoffe in Betracht kommen, die nicht ein ähnliches cancerogenes oder sonstiges gesundheitsschädliches Potential wie bei Asbeststaub befürchten lassen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206500
Zusatzfrage.

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0820206600
Herr Staatssekretär, können Sie sagen, ob und welche gesundheitlichen Gefahren von der Verwendung dieser Substitutionsprodukte ausgehen?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, wir müssen natürlich sehr sorgfältig prüfen, welche Gefahren bei den Ersatzstoffen auftreten können. Deshalb sind die Forschungsvorhaben von großer Bedeutung. Es hat keinen Zweck, krebserzeugende Stoffe als Ersatzstoffe einzusetzen, die uns dann nicht weiterführen. Wir müssen Wert darauf legen, daß in der Tat feststeht, daß dieser Ersatzstoff gesundheitlich besser ist als Asbest. Man muß allerdings hinzufügen: Bei Asbest wissen wir heute, daß er krebserzeugend ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206700
Weitere Zusatzfragen.

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0820206800
Herr Staatssekretär, sind bei der Vergabe von Forschungsvorhaben zum Auffinden von Ersatzfasern für Asbest durch das Bundesministerium für Forschung und Technologie Auflagen der Art gemacht worden, daß auch die von den Ersatzstoffen ausgehenden Gesundheitsgefahren untersucht werden?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich will diese Frage gern noch schriftlich beantworten. Ich weiß aber im Zusammenhang mit einer anderen Frage, die hier im Bundestag einmal behandelt worden ist, daß bei einem bestimmten Stoff diese Auflage erteilt worden ist. Ich will diese Frage aber gerne noch einmal schriftlich beantworten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820206900
Weitere Zusatzfrage.

Dr. Philipp Jenninger (CDU):
Rede ID: ID0820207000
Herr Staatssekretär, sind der Bundesregierung aus der neuesten Forschung Verfahren bekannt, die zur Vermeidung der Feinstaubentwicklung beitragen, und wenn ja, welche?
Buschfort, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, uns sind mehrere Verfahren bekannt. Sie haben auch in unseren Instituten, z. B. in Dortmund, eine Rolle gespielt. Wir glauben, daß in bestimmtem Umfange, z. B . durch Abschirmung, z. B. durch Flüssigkeitsbeigabe wesentliche Veränderungen erzielt werden können. Ich glaube, auch hier wäre es aber richtig, wenn nicht der Parlamentarische Staatssekretär antwortete, sondern wenn Ihnen aus der Sicht der Sachverständigen, die sich mit diesen Fragen beschäftigen, eine detaillierte Antwort gegeben würde.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820207100
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich. rufe Frage 13 des Herrn Abgeordneten Dr. Starke (Franken) auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung auf. Die Fragen 14 und 15 der Abgeordneten Frau Krone-Appuhn, die Fragen 16 und 17 des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) und die Frage 18 des Abgeordneten Engelsberger werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Ich rufe Frage 19 des Herrn Abgeordneten Hauck auf:
Mit welchen Aktionen und Maßnahmen ist dem besonderen Anliegen des Internationalen Jahrs des Kindes, die Situation der Kinder in der Dritten Welt verbessern zu helfen, entsprochen worden?

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0820207200
Herr Kollege Hauck, das Schwergewicht lag auf diesem Feld bei Maßnahmen zur Verbesserung der Information über die in manchen Ländern der Dritten Welt extrem schwierige Lage der dort lebenden Kinder. Mit der Durchführung einer bundeszentralen Fachtagung hat die nationale Kommission für das Internationale Jahr des Kindes das Anliegen verfolgt, das Thema „Dritte Welt" in Schule und Jugendarbeit aufzuarbeiten und für die Praxis weiterzuentwickeln. Lehrer, Erzieher und freie Träger der Jugendhilfe trugen ebenfalls zur Information über die Probleme der Kinder in Entwicklungsländern bei. So gab es in verstärktem Maße Unterricht über dieses Thema in den Schulen. Dazu trug nicht unwesentlich die Herausgabe einer Broschüre mit dem Titel „Kinder in der Dritten Welt" bei.
Zu diesen Bemühungen um mehr entwicklungspolitisches Bewußtsein in der Bundesrepublik kam die Förderung konkreter Vorhaben der Entwicklungshilfe hinzu. In Jugendgruppen und kirchlichen Organisationen wurde das Schwergewicht auf die Information über konkrete Entwicklungsprojekte und auf Spendenaktionen gelegt. So wurde z. B. von kleineren Gruppen für Patenschaften geworben, oder es wurden Ernährungsgutscheine der deutschen Welthungerhilfe verkauft.
Die Planung und Durchführung von Entwicklungsprojekten oblag den Fachorganisationen, die Untersuchungen über neue Möglichkeiten der Hilfe und der Weiterentwicklung bestehender Projekte durchführten. Hinzu kamen Spendenaufrufe und Spendenaktionen aller Organisationen.
Die Bundesregierung hat aus Anlaß des Internationalen Jahres des Kindes UNICEF Treuhandmittel in Höhe von 2,1 Millionen DM zur Förderung von Immunisierungsprogrammen in der Arabischen Republik Ägypten und in der Demokratischen Republik Sudan bereitgestellt. Aus gleichem Anlaß sind UNICEF für ein Immunisierungsprogramm in Nicaragua weitere Treuhandmittel in Höhe von 550 000 US-Dollar zur Verfügung gestellt worden.




Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820207300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Rudolf Hauck (SPD):
Rede ID: ID0820207400
Herr Staatssekretär, gibt es bei den Vereinten Nationen eine Instanz, welche die Bemühungen und Ergebnisse des Internationalen Jahres des Kindes in bezug auf die Kinder der Dritten Welt erfaßt und auswertet?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Hauck, es gibt bei uns in der Bundesrepublik die Nacharbeiten, die die nationale Kommission jetzt betreibt. Es ist auch vorgesehen, die Ergebnisse der nationalen Kommissionen in geeigneter Weise international zusammenzufassen. Da die Probleme der Kinder in der Dritten Welt die drängendsten Probleme von Kindern auf der Welt überhaupt sind, nehme ich an, daß dies einen hervorragenden Platz in der Zusammenfassung einnehmen wird.
Im übrigen war es nicht zu erwarten, daß man diese gewaltigen Probleme in der Dritten Welt innerhalb eines Jahres energisch hätte angehen können. Hier bedarf es vielmehr intensiver Nacharbeit. Vielleicht wird die Zusammenfassung der veränderten Lage der Kinder der Dritten Welt weitere Anstöße auf internationaler Ebene ermöglichen — ich hoffe das jedenfalls.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820207500
Weitere Zusatzfrage.

Rudolf Hauck (SPD):
Rede ID: ID0820207600
Ist die Bundesregierung bereit, sobald ein solcher Bericht auf internationaler Ebene vorliegt, uns den zugänglich zu machen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Selbstverständlich.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820207700
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Welche Maßnahmen wurden im Internationalen Jahr des Kindes getroffen, um den Schutz von Kindern vor Mißhandlungen zu verbessern?
Zander, Parl. Staatssekretär: Im Internationalen Jahr des Kindes ist die Aufmerksamkeit gegenüber Kindesmißhandlungen gewachsen und verstärkt eine Diskussion über notwendige Kinderschutzmaßnahmen geführt worden. Viele Veranstalter versuchten, durch Plakataktionen, Informationen und andere Formen der Öffentlichkeitsarbeit der Kindesmißhandlung entgegenzuwirken.
Unter dem Leitmotiv „Für eine kinderfreundliche Welt" haben der Deutsche Kinderschutzbund und die Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe besonders auf das Problem der körperlichen und seelischen Gewalt gegen Kinder aufmerksam gemacht.
Die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge sieht ein Verbot entwürdigender Erziehungsmaßnahmen vor. Verbesserungen für die Fälle, in denen das Wohl des Kindes gefährdet wird, ohne daß gegen die Eltern ein Schuldvorwurf erhoben oder bewiesen werden kann, hat die Neufassung des § 1666 BGB gebracht. Das Vormundschaftsgericht kann nunmehr auch dann zum Schutze der betroffenen Kinder eingreifen, wenn dies durch unverschuldetes Versagen der Eltern gefährdet wird.
Zur Unterstützung der Arbeit derjenigen, die durch ihre berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit
mit Familien in Kontakt kommen, in denen für Kinder die Gefahr einer Mißhandlung besteht, ist im Auftrage des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit das Handbuch „Erkennen und Helfen — eine praktische Anleitung" entwickelt worden. Dieses Handbuch soll dazu dienen, gefährliche Situationen für Kinder zu erkennen und wirksam zu helfen, ehe es zu Mißhandlungen kommt, und geschehene Mißhandlungen zu erkennen, um durch Hilfe eine Wiederholung zu verhindern. Hilfebedarf und Hilfsangebote für Kinder in gewaltbestimmten Ehen werden derzeit an Hand wissenschaftlicher Untersuchungen ausgewertet. Die Bundesregierung verspricht sich von den genannten rechtlichen Änderungen und den praktischen Hilfen künftig eine Besserung der Situation.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820207800
Eine Zusatzfrage.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0820207900
Ist die Bundesregierung bereit, darüber nachzudenken und für die Zukunft zu prüfen, ob nicht ein ausdrückliches Züchtigungsverbot eine wirksamere Hilfe sein könnte, um Kindesmißhandlungen zu verhindern — etwa nach schwedischem Muster, wo der Reichstag eine eindeutigere Bestimmung ins Gesetz geschrieben hat, als wir das im Sorgerecht getan haben?

(Zurufe von der CDU/CSU)

Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, wir haben erst seit Beginn des Jahres die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge, in dem entwürdigende Erziehungsmaßnahmen untersagt sind, in Kraft. Ich rege an, zunächst einmal abzuwarten, ob sich hier spürbare Veränderungen ergeben.
Natürlich ist es die Aufgabe der Bundesregierung, darauf zu achten, welche Erfahrungen in anderen Ländern mit anderen Vorschriften gemacht werden;

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Dann achtet mal schön!)

denn es ist in der Tat nicht zu verkennen, daß wir eine beängstigend große Zahl von Kindesmißhandlungen immer noch beobachten können.
Ich schlage Ihnen also vor, zunächst einmal die Erfahrungen mit der Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge abzuwarten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208000
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Kuhlwein auf:
Hat nach Auffassung der Bundesregierung die Arbeit in der nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes zu einer verstärkten Kooperation und Koordination zwischen den zahlreichen öffentlichen und privaten Aufgabenträgern bei Maßnahmen zugunsten von Kindern beigetragen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Internationale Jahr des Kindes zu einer besseren und wirkungsvolleren Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen öffentlichen und privaten Aufgabenträgern geführt hat. Die pluralistische Zusammensetzung der nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes hat nicht nur zu ei-



Parl. Staatssekretär Zander
nem breiten Spektrum an Vorschlägen und Maßnahmen zugunsten von Kindern geführt; die während des Jahres des Kindes durchgeführten Maßnahmen und Aktionen unterstreichen auch, auf wie vielen Gebieten die Situationen von Kindern zu verbessern sind, und daß nicht mit wenigen Einzellösungen geholfen werden kann, sondern in vielen gesellschaftlichen Bereichen die Voraussetzungen für eine bestmögliche Entwicklung des Kindes verbessert werden müssen.
Zu einer fruchtbaren Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene, zwischen Verwaltungen und Initiativen, Schulen und Kindergärten, Bürgern und Politikern ist es insbesondere im Rahmen von Aktionstagen gekommen. Veranstaltungen aus Anlaß -des Internationalen Jahres des Kindes wurden ferner oft in gemeinsamer Regie von Stadt und Jugendorganisationen durchgeführt.
Mit den „Kinderkulturwochen" hatte die „Bundesvereinigung Kulturelle Jugendbildung" ein Modell für Kinder- und Jugendkulturarbeit entwickelt, dessen konkrete Ausgestaltung in den Händen der freien Träger, Kommunalverwaltungen und Initiativen vor Ort lag.
Erstmalig kam es bei der Durchführung der „Woche des behinderten Kindes" in manchen Städten zu einer Kooperation der Behindertenverbände und zu einer gemeinsamen Vorstellung ihrer Arbeit, so daß für die Zukunft erwartet werden kann, daß auf kommunaler Ebene für die Interessen des behinderten Kindes gemeinsam vorgegangen wird.
Die mit dem Internationalen Jahr des Kindes aufgeworfenen Probleme und Aufgabenstellungen haben auch andere Verwaltungsbereiche — wie Bau. oder Verkehrsämter — zur Mitwirkung und zum Umdenken veranlaßt. Sowohl auf Bundes- und Landesebene als auch auf kommunaler Ebene konnte das Internationale Jahr des Kindes dazu beitragen, das Bewußtsein für ressortübergreifende und integrierte Planungen zu fördern. Die durchgängig positiven Erfahrungen mit neuartigen Zusammenschlüssen von Gruppen und Verbänden unterschiedlicher Zielsetzung und Aufgabenbereiche sind in vielen Fällen Anlaß für die erklärte Absicht, diese neuen Kooperationsformen auch über das Jahr 1979 hinaus fortzusetzen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208100
Zusatzfrage, bitte.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0820208200
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch der von ihr vorgelegte Entwurf für ein Jugendhilfegesetz neue Kooperationsformen in der Jugendhilfe zugunsten der Kinder institutionalisiert?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Kuhlwein, Sie wissen als Berichterstatter für dieses Gesetzgebungswerk, daß entsprechende Bemühungen im Gange sind, eine solche Regelung herbeizuführen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208300
Keine weiteren Zusatzfragen.
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Welche Anstöße hat das Jahr des Kindes gegeben, um die häufig beklagte Kinderunfreundlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland abzubauen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, im Internationalen Jahr des Kindes konnte wie in noch keinem Jahr zuvor die Bereitschaft von einzelnen, von Gruppen, von Verbänden, Verwaltung und Politik geweckt und gestärkt werden, den Problemen und Entwicklungsbedingungen von Kindern mehr Bedeutung einzuräumen und die Konflikte und Belastungen, denen Kinder heute ausgesetzt sind, kritisch — häufig auch selbstkritisch — zu analysieren.
Da vielfach Bedingungen vorhanden sind, die den Bedürfnissen von Kindern entgegenstehen, weil sie sich an Maßstäben von Erwachsenen orientieren, war es vor allem notwendig, durch Öffentlichkeitsarbeit und Bewußtseinsbildung darauf hinzuwirken, daß die Interessen und Bedürfnisse von Kindern erkannt und berücksichtigt werden. Die während des Jahres des Kindes durchgeführten Aktionen und Aktivitäten zielten vor allem auf Problembereiche, die die nationale Kommission für das Internationale Jahr des Kindes in ihrem Aktionsprogramm herausgestellt hat.
Berichte, die der nationalen Kommission vorliegen, zeigen, daß die Belange von Kindern heute weniger leicht übersehen, verdrängt oder gar vernachlässigt werden können als früher. Trotz der neuen verständnisvolleren Einstellung zu Kindern und auch der größeren Bereitschaft zuständiger Stellen, auf die Gestaltung einer kinderfreundlichen Umwelt Einfluß zu nehmen, bedarf es unverminderter Bemühungen, um dem Jahr des Kindes einen dauernden Erfolg zu sichern. Die während des Jahres des Kindes in Gang gesetzten Entwicklungen reichen weit über das Jahr 1979 hinaus.
Mit welchem Erfolg die im Rahmen von Kampagnen, Aktionsprogrammen und Fachtagungen aufgezeigten Probleme von Kindern gelöst und wie nachhaltig Lebensbedingungen von Kindern verbessert werden können, läßt sich erst in den kommenden Jahren abschließend beurteilen. Gegenwärtig faßt die nationale Kommission die ihr vorliegenden Berichte zu einem Abschlußbericht zusammen, der in Kürze vorliegen wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208400
Zusatzfrage, bitte.

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0820208500
Standen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit genügend finanzielle Mittel zur Verfügung, um die von Ihnen angesprochene Öffentlichkeitsarbeit im gewünschten Umfang betreiben zu können?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich bin der Auffassung, daß die Mittel dem Zweck angemessen waren. Selbstverständlich hätte man noch mehr Mittel gebrauchen können. Aber ich glaube, daß in diesem Fall zwischen den Anforderungen und den bewillig-



Parl. Staatssekretär Zander
ten Mitteln ein vernünftiger Mittelweg gefunden wurde.

(Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Mit solchen Fragen halten die uns auf! Das sollen die in ihrer Fraktion erörtern!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0820208700
Herr Staatssekretär, bezog sich das Aktionsfeld insbesondere auf die Familie und das Wohnumfeld, oder haben Sie in Ihre Überlegungen auch die Situation der Kinder in den Schulen einbezogen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Immer, ich habe bereits darauf hingewiesen, daß es eine nationale Kommission gegeben hat, die allen Problembereichen nachgegangen ist. Hier sind selbstverständlich Probleme — angefangen von den Schulwegen bis zur Gestaltung der Schule und den Anforderungen dort — zu beachten. Ich habe den Eindruck, daß insgesamt auch auf allen anderen politischen Ebenen — hier sind z. B. die Kultusminister angesprochen — die Bereitschaft gewachsen ist, mehr auf solche Probleme zu achten.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820208800
Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Balser.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0820208900
Da Sie, Herr Staatssekretär, eben festgestellt haben, daß die Bemühungen dazu geführt haben, daß die Belange der Kinder weniger leicht übersehen werden, möchte ich fragen, ob die Bundesregierung vielleicht noch Anstrengungen überlegt, insbesondere in öffentlichen Einrichtungen darauf hinzuwirken, daß Kinder als existente Wesen überhaupt berücksichtigt werden — durch Modellversuche oder wie auch immer.
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin Balser, dies geschieht ständig. Es gehört zu den Aufgaben des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, solche Dinge in der Gesetzgebung, aber auch in konkreten Modellvorhaben zu berücksichtigen. Ich bin gerne bereit, Ihnen einmal aufzulisten, was auf diesem Gebiet im einzelnen geschieht.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Broll.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0820209100
Herr Staatssekretär, halten Sie es für möglich, daß die sehr starke Problematisierung der Erziehung von Kindern und des Lebens der Kinder in unserer Gesellschaft auch dazu führen kann, daß immer mehr Menschen Angst davor haben, überhaupt noch Kinder zu haben und aufzuziehen, und daß durch weiter absinkende Kinderzahl die Kinderfreundlichkeit noch weiter abnehmen und die Kinderunfreundlichkeit der Umwelt noch weiter zunehmen könnte?

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Zander, Parl. Staatssekretär: Ich halte es für falsch, wenn Probleme, die es heute gibt, die durch die gesellschaftliche Entwicklung bedingt sind und die Kinder belasten, dramatisiert werden; ich halte es
aber auch für falsch, wenn sie ignoriert werden. Ich bin dafür, daß wir realistisch erkennen, daß es in unserer Gesellschaft Entwicklungen und Bedingungen gibt, die ungünstig sind für Kinder. Ich wäre für gemeinsame Anstrengungen dankbar, solche Bedingungen zu beseitigen; denn zu einem sehr großen Teil werden ja die Infrastrukturbedingungen für Kinder nicht durch Maßnahmen des Bundesgesetzgebers oder der Bundesregierung beeinflußt, sondern durch die Kommunen oder — wenn ich an die Schulen denke — durch die Länder. Ich wäre für eine realistische Sicht und für koordinierte Anstrengungen auf diesem Gebiet dankbar.

(Beifall bei der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209200
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 23 des Herrn Abgeordneten Fiebig auf:
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung im Internationalen Jahr des Kindes getroffen, um die wirtschaftliche Situation der Familie zu verbessern?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, einen Schwerpunkt der Hilfen für die Familien bildeten die wirtschaftlichen Hilfen. Vorrang vor linearen Anhebungen der Kindergeldsätze hatten strukturelle Verbesserungen:
Mit den Erhöhungen des Kindergeldes im Jahre 1979 wurde die Einkommenssituation von Mehrkinderfamilien deutlich verbessert. Die gezielte Anhebung des Kindergelds für dritte und alle weiteren Kinder auf 200 DM monatlich zum 1. Januar 1979 sowie die Erhöhung des Kindergeldes für zweite Kinder auf 100 DM monatlich zum 1. Juli 1979 hilft, die bei zunehmender Familiengröße fühlbarer werdende Belastung des Familienhaushalts zu vermindern.
Mit dem Unterhaltsvorschußgesetz werden die Schwierigkeiten vermindert, die alleinerziehende Eltern haben, wenn die Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils ausbleiben. Dieses Unterhaltsvorschußgesetz, das für etwa 73 000 Kinder in den ersten Lebensjahren den Unterhalt sichert, ist am 1. Januar 1980 in Kraft getreten.
Die Anhebung der Bedarfssätze und der anrechnungsfreien Einkommenbeträge, mit der die BAföG-Leistungen verbessert wurden, trat zum 1. Oktober 1979 in Kraft.
Der Mutterschaftsurlaub hat nicht nur den Arbeitsschutz für Mütter verbessert. Notwendige finanzielle Ergänzung hierzu ist die Weiterzahlung des Mutterschaftsgeldes, das die Mutter finanziell in die Lage setzt, den Mutterschaftsurlaub in Anspruch zu nehmen.
Um die wirtschaftliche Situation der Familie künftig weiter zu verbessern, sehen die jüngsten Kabinettbeschlüsse über die Steuerentlastungsmaßnahmen für 1981 steuerliche Kindergrundfreibeträge, Einführung eines Zuschlages zum Kindergeld nach der Geburt eines Kindes für sechs Monate ab 1. Januar 1982 in Höhe von 300 DM monatlich, Verbesserung des Wohngeldes mit nachhaltiger Verstärkung der familienpolitischen Komponenten und steuerli-



Parl. Staatssekretär Zander
chen Besserstellung der alleinerziehenden Elternteile vor.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Udo Fiebig (SPD):
Rede ID: ID0820209400
Herr Staatssekretär, hat sich auch die wirtschaftliche Lage der Familien mit Kindern, die Leistungen nach dem Bundesozialhilfegesetz bekommen, verbessert bzw. wie könnte die wirtschaftliche Lage dieser Familien in Zukunft verbessert werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Fiebig, Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, auch Regelsätze für Kinder, werden im jährlichen Abstand laufend angepaßt, um der wirtschaftlichen Entwicklung zu entsprechen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209500
Eine weitere Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820209600
Herr Staatssekretär, bezeichnet es die Bundesregierung auch als eine besonders kinderfreundliche Maßnahme im Jahr des Kindes, daß sich der Bundesfinanzminister nach wie vor gegen eine unbürokratische Lösung beim Kinderbetreuungsbetrag, die von verschiedenen Landesregierungen angestrebt wird, sträubt und querlegt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich habe nicht die Absicht, einen Streit, der zwischen dem Bundesfinanzminister und den Finanzministern der Länder über die Auslegung einer von den gesetzgebenden Körperschaften getroffenen Vorschrift im Steuerrecht besteht, hier zu kommentieren. Das ist eine Frage an die Adresse des Bundesministers der Finanzen.

(Sehr richtig! bei der SPD — Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Sie vertreten hier die ganze Regierung!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209700
Herr Abgeordneter Immer, eine Zusatzfrage.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0820209800
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie die Tatsache, daß die rheinland-pfälzische Landesregierung noch immer nicht bereit ist, wie alle anderen Bundesländer die Lern- und Lehrmittelfreiheit und die Schülerfahrtkostenfreiheit einzuführen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Immer, ich habe auch nicht die Absicht, dies zu kommentieren; denn ich kann die Tatsache, von der Ihre Frage ausgeht, im Augenblick nicht nachprüfen.

(Besch [CDU/CSU]: Wie schade!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820209900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der Forderung der nationalen Kommission für das Internationale Jahr des Kindes nach Verbesserung der Familienbildungsangebote die derzeitige Entwicklung in diesem Bereich?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Forderung der Nationalen Kommission nach Ausbau der Elternund Familienbildungsangebote hat im Internationalen Jahr des Kindes eine große Resonanz gefunden. Träger von Eltern- und Familienbildung haben sich darum bemüht, mehr Familien als bisher für Veranstaltungen und Diskussionsabende zu gewinnen. In 20 Modellversuchen hat beispielsweise das Land Nordrhein-Westfalen den bezahlten Bildungsurlaub für Familienbildungsveranstaltungen genutzt. Viele Kreise und Gemeinden haben 1979 erstmals Elternbriefe als Mittel der Familienbildung eingesetzt. Diese Briefe werden an Eltern nach der Geburt eines Kindes in Abständen kostenlos zugestellt. Allein der Arbeitskreis „Neue Erziehung" in Berlin belieferte 1979 40 weitere Kreise und Gemeinden und hat die Gesamtzahl seiner versandten Elternbriefe von 2,5 Millionen auf 3 Millionen gesteigert. Er hat begonnen, Elternbriefe auch für Ausländerfamilien als Hilfe für die Erziehung ihrer Kinder zu entwickeln.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat Orientierungsmaterialien für Eltern- und Familienbildung mit dem ausdrücklichen Ziel entwickeln lassen, mehr Familien, insbesondere Arbeitnehmerfamilien, für Elternbildung zu gewinnen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat ferner pädagogische Grundlagen für die Fortbildung der Fachkräfte von Bildungsträgern erarbeiten lassen. Zur Verbesserung der frühkindlichen Erziehung ausländischer Kleinkinder trägt das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit mit einem Modellprojekt bei, das ausländische Eltern durch Beratung in erzieherischen und pflegerisch-medizinischen Fragen unterstützt und ihnen die Inanspruchnahme der familienbezogenen Angebote erleichtert.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210000
Zusatzfrage? — Bitte.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0820210100
Herr Staatssekretär, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die dargestellte Entwicklung weiter zu verstärken?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich hoffe, daß es gelingt, die von uns geförderten Elternbriefe weiter zu verbreiten, weil das ein sehr wichtiges Instrument ist. Aber die Entscheidung darüber obliegt den Kreisen und Gemeinden. Wir können auf vielen Gebieten, z. B. durch die Verabschiedung des Jugendhilferechts, das im Deutschen Bundestag zur Zeit beraten wird, bei der besseren Qualifizierung der Eltern für ihre Erziehungsaufgabe sicher helfen. Ich habe nicht grundlos den Aspekt der Arbeitnehmerfamilien und der Ausländer hervorgehoben. Hier gilt es noch viel zu verbessern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210200
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte.

Manfred Marschall (SPD):
Rede ID: ID0820210300
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß für das Kinder wie Eltern häufig belastende Spannungsfeld Familie/ Schule besonders verstärkte Angebote nötig sind?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Marschall, ich kann nicht im einzelnen beurteilen, wo hier Ansatzpunkte sind. Nur, ich kann auch nicht



Parl. Staatssekretär Zander
übersehen, daß hier eine Reihe von Spannungen entstehen kann. Die Elternbriefe, von denen als einem Instrument, hier zu helfen, ich Ihnen berichtete, gehen auch auf solche durch die Schule bedingten Probleme bei der Erziehung von Kindern in der Familie ein. Es ist auch hier die Aufgabe, die Qualifizierung der Eltern insgesamt zu verbessern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210400
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Marschall auf:
Auf welche Weise können nach Auffassung der Bundesregierung die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Pflegestellenerziehung wirksam verbessert werden?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, aus dem Tagesmutter-Modell ist die Erkenntnis gewonnen worden, daß die Erziehung von Kindern in Pflegestellen verbessert werden kann. Um die Entwicklung zu beschleunigen und Hilfen für praktisches Handeln im Bereich der Jugendhilfe geben zu können, wird die Pflegestellenerziehung in einem vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ländern und Gemeinden durchgeführten Modell gefördert. Die Bundesregierung sieht wichtige Verbesserungen der Pflegestellenerziehung im Gesetzentwurf zum Jugendhilferecht. Zur Verbesserung der Pflegestellenerziehung sollen u. a. folgende Anforderungen gestellt werden: Erstens. Der Minderjährige soll in die Pflegefamilie langsam eingewöhnt werden. Zweitens. Pflegeeltern müssen sorgfältig ausgewählt werden und brauchen vor der Aufnahme des Minderjährigen, zu Beginn des Pflegeverhältnisses und in Krisensituationen gezielte Schulung und Beratung. Drittens. Zahlung eines angemessenen Familienpflegegeldes. Damit kommt zugleich zum Ausdruck, daß die Pflegeeltern eine wichtige Jugendhilfeaufgabe übernehmen. Viertens. Regelungen für die Familienpflegevermittlung.
Durch die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge sind erstmals Vorschriften zum Schutz des Pflegekindes in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen worden. Ab 1. Januar 1980 ist eine Trennung des Pflegekindes von den Pflegeeltern nicht mehr ohne weiteres möglich. Nach dem neuen § 1632 des Bürgerlichen Gesetzsbuches kann das Vormundschaftsgericht auf Antrag der Pflegeeltern anordnen, daß das Pflegekind bei den Pflegeeltern bleibt, wenn und solange das Wohl des Kindes durch eine Wegnahme aus der Pflegestelle gefährdet ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210500
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 26 der Frau Abgeordneten Dr. Däubler-Gmelin auf:
Sind der Bundesregierung die Ergebnisse einer Untersuchung bekannt, wonach jährlich in der Bundesrepublik Deutschland ca. 12 000 Kinder wegen Vergiftungen durch Putz- und Spülmittel in Krankenhäusern behandelt werden müssen und innerhalb der letzten zehn Jahre über 500 Kinder an solchen Vergiftungen starben, und wann wird die Bundesregierung für die Packungen derartiger gefährlicher Mittel kindersichere Verschlüsse zwingend vorschreiben?
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, nach meinen Feststellungen beruhen die von Ihnen genannten Zahlen auf der Schätzung eines Versicherungsunternehmens. Diese Zahlen kann die Bundesregierung nicht bestätigen, da eine Bundesstatistik auf diesem Gebiet nicht besteht. Anfragen beim Bundesgesundheitsamt, bei einzelnen Vergiftungszentralen und bei der Aktion „Das sichere Haus" haben keine Anhaltspunkte für ein solches Ausmaß von Vergiftungsfällen gegeben. Die in meinen Antworten vom 18. Januar und 18. Mai 1979 auf Ihre Anfragen wegen kindergesicherter Verschlüsse bei bestimmten Bedarfsgegenständen genannte DIN 55 559 „kindergesicherte Packungen" ist bisher auf Grund weiterer Einsprüche noch nicht abgeschlossen worden. Der Geschäftsführer des zuständigen DIN-Ausschusses rechnet nunmehr mit ihrer Verabschiedung bis Mitte dieses Jahres. Die inzwischen vom Bundesgesundheitsamt aufgestellte Liste von Bedarfsgegenständen für kindergesicherte Packungen bedarf noch einer eingehenden Uberarbeitung, bevor sie Grundlage für den Einsatz kindergesicherter Verschlüsse werden kann.
Ferner bestehen auch noch ungelöste technische Probleme. So gibt es z. B. in der Bundesrepublik für Bedarfsgegenstände wie Fleckenentferner, Farbverdünner, Pinselreiniger und Farbabbeizmittel noch kein geeignetes kindergesichertes Verschlußsystem, weil die enthaltenen Lösemittel das Kunststoffmaterial der Verschlüsse angreifen und somit das Sicherheitssystem bis zur Funktionsunfähigkeit beeinträchtigen. Solange diese Schwierigkeiten nicht ausgeräumt sind, kann kein Zeitpunkt angegeben werden, wann für Haushaltsmittel, die zu Gesundheitsschäden führen können, kindergesicherte Verschlüsse festgelegt werden.
Angesichts dieser Sachlage muß dafür Sorge getragen werden, daß die in wichtigen Teilbereichen realisierbaren Schutzmaßnahmen auf freiwilliger Basis möglichst umgehend getroffen werden. Die Hersteller von kindergesicherten Verschlüssen haben hierzu auf Veranlassung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit entsprechende Vorschläge vorgelegt. Auf der Grundlage dieser Vorschläge sind in diesen Tagen die zuständigen Wirtschaftsverbände gebeten worden,, diejenigen Haushaltsmittel mit ätzenden und anderen gesundheitsschädlichen Eigenschaften, für die nach dem derzeitigen technischen Stand kindergesicherte Verschlüsse verwendet werden können, nur noch in gesicherten Packungen in den Verkehr zu bringen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210600
Zusatzfrage? — Bitte.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0820210700
Herr Staatssekretär, meine erste Zusatzfrage bezieht sich auf die statistischen Grundlagen, d. h. auf die Zahlenermittlung. Ich habe hier schon mehrfach danach gefragt, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, wenn sie solche Zahlen immer wieder für unrealistisch hält, selbst dafür zu sorgen, daß die Zahlen bei Krankenhäusern, bei Ärzten auf einwandfreier Grundlage ermittelt werden. Meine erste Frage ist: Wie weit sind Sie hier gekommen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Es gibt, wie gesagt, keine umfassende Bundesstatistik. Wir sind immer auf Rückfragen, etwa bei Giftzentralen und bei ande-



Parl. Staatssekretär Zander
ren Einrichtungen, angewiesen, die uns naturgemäß auch keine vollständige Übersicht geben können. Es ist auch sehr schwierig, abzugrenzen, worauf einzelne Erkrankungen bei Kindern zurückzuführen sind und welche Ursachen dabei eine Rolle spielen. Ich kann Ihnen im Augenblick tatsächlich nicht in Aussicht stellen, daß wir gesichertere statistische Grundlagen bekommen werden. Dennoch reichen die Grundlagen, die wir haben, aus, um zu erkennen, daß hier ein Problem ist.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820210800
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0820210900
Ich bedanke mich zunächst sehr für ihre Antwort, wenn ich auch darauf hinweisen muß, Herr Staatssekretär, daß auch die von den Giftzentralen genannte Zahl von Vergiftungsfällen sehr hoch ist. — Meine zweite Frage indes bezieht sich auf die Rechtsverordnung auf Grund des Lebensmittelbedarfsgegenständegesetzes, von der Sie soeben gesagt haben, der Zeitpunkt sei nicht absehbar, wann Sie sie in Kraft setzen könnten. Darf ich daran erinnern, Herr Staatssekretär, daß meine letzten Fragen, die jeweils im Abstand von einem halben Jahr gestellt wurden, zu Ihrer Antwort geführt haben, Sie wären Mitte des letzten Jahres bzw. Anfang dieses Jahres in der Lage, eine derartige Verordnung herauszugeben. Wenn dies jetzt nicht möglich sein sollte, möchte ich Sie fragen, wie sie die eben von Ihnen angeführte Möglichkeit einschätzen, daß die Wirtschaftsunternehmen auf freiwilliger Ebene zu dem gleichen Ergebnis kommen.
Zander, Parl. Staatssekretär: Was die DIN-Norm angeht, so haben wir die damit verbundenen technischen Schwierigkeiten bei den früheren Antworten in der Tat unterschätzt. Es hat sich herausgestellt — auch auf Grund von Einsprüchen, die man in diesem Umfang gar nicht übersehen konnte, die aber als solche in jedem Falle gerechtfertigt sind —, daß hier noch sorgfältiger gearbeitet werden muß, um die technische DIN-Grundlage für eine solche Entscheidung zu schaffen. Man kann hier nur auf einer gesicherten technischen und rechtlichen Grundlage vorgehen. Weil diese Dinge sich länger hingezogen haben, bemühen wir uns zur Zeit darum, auf freiwilliger Grundlage eine Verbesserung der Situation herbeizuführen. Ich kann nur hoffen, daß dies zu einem möglichst umfassenden Ergebnis führen wird. Da es sich um eine freiwillige Aktion handelt, kann ich jetzt aber noch nicht absehen, inwieweit sie erfolgreich sein wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ey.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0820211100
Herr Staatssekretär, halten Sie es nicht für mindestens ebenso wirkungsvoll wie die vorgeschlagenen raffinierten technischen Konstruktionen und DIN-Normen, daß in Schule und Elternbildungseinrichtungen ständig und vermehrt auf die durch die technische Entwicklung steigenden Gefahren für Kinder hingewiesen wird?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich muß sagen, daß ich in der Schule einen sehr un-
zweckmäßigen Ansatzpunkt sehe, denn es sind ja gerade die kleinen Kinder, die vor solchen Stoffen, die im Haushalt verwandt werden, geschützt werden sollen. Adressat solcher Informationen wären also in erster Linie die Eltern. Die Erfahrung zeigt aber, daß die Eltern auch bei bestem Willen gar nicht in der Lage sind, solche Gegenstände vor Kindern immer sicher zu verschließen, auch wenn sie über die Gefährlichkeit im Bilde sind. Deshalb liegt uns sehr daran, daß die technischen Möglichkeiten, die vorhanden sind, kindersichere Verschlüsse zu entwickeln, genutzt und solche Verschlüsse dann auch eingeführt werden. Das Risiko ist schließlich trotz vieler Informationen immer sehr groß. Man kann die Augen ja nicht überall haben. Die Schule ist somit — wie ich es sehe — ein unzweckmäßiger Ansatzpunkt. In der Öffentlichkeit sollte allerdings noch mehr auf die Gefahren hingewiesen und über sie aufgeklärt werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211200
Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 27 der Frau Abgeordneten Dr. Balser auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, welche Beiträge zur Förderung einer kinderorientierten Gestaltung der Wohnumwelt, z. B. in der Verbesserung der Verkehrssicherheit und in der Verbesserung des Angebots an Kinderspielplätzen, geleistet werden konnten?
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, der Bundesregierung liegt keine Übersicht vor, aus der Ihre Frage lückenlos beantwortet werden kann. So viel aber steht fest: Die Kritik an dem erheblichen Mangel an Spielplätzen und an der dürftigen Ausstattung bestehender Spielplätze hat im Jahr des Kindes großen Widerhall gefunden und vielfältige Aktivitäten ausgelöst. Überall in der Bundesrepublik ist das Jahr des Kindes zum Anlaß genommen worden, mehr kindgerechte Spielmöglichkeiten zu schaffen und einer kindorientierten Gestaltung der Wohnumwelt näherzukommen.
Der Frage, inwieweit Spielplätze als kinderfreundlich zu bewerten sind, waren nicht nur Informationsveranstaltungen und Wettbewerbe gewidmet, sondern ebenso die Überprüfung der Spielplätze vor Ort und die Entwicklung von Spielplatzbedarfsplänen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0820211400
Herr Staatssekretär, die Frage ist sicher etwas weit gespannt; darf ich trotzdem zusätzlich fragen: Wäre es der Bundesregierung möglich — vielleicht durch eine Umfrage insbesondere in größeren Städten —, festzustellen, wieweit durch gezielte Wohnumweltverbesserungen, durch Einbeziehung von Spielmöglichkeiten innerhalb des nahen Wohnbereichs für Kinder die Verkehrssicherheit oder die Sicherheit des Sich-Bewegens im Straßenbereich hat gefördert werden können, damit auf diesem in der Bundesrepublik noch relativ neuen Feld auch Anregungen weiter vermittelt werden können?
Zander, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, es hat im Jahr des Kindes selbstverständlich ganz wichtige Initiativen des Bundedesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau und des Bundesver-



Parl. Staatssekretär Zander
kehrsministers auf diesem Gebiet gegeben, die auch zu sichtbaren Erfolgen geführt haben. Die Berichte, die hierüber vorliegen, werden zur Zeikt im Abschlußbericht der nationalen Kommission für das Jahr des Kindes zusammengefaßt. Wenn er vorliegt, werden Sie darin das, was Sie durch eine Umfrage zu ermitteln bitten, dokumentiert finden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211500
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Frolinde Balser (SPD):
Rede ID: ID0820211600
Da hier auch nach der Verkehrssicherheit gefragt ist, möchte ich gern wissen, ob und in welcher Weise die Bundesregierung weiter darum bemüht ist, die bedauerlich geringe Verkehrssicherheit der Kinder zu fördern, was z. B. auch durch eine neue Führerscheinprüfungspraxis geschehen könnte, indem man beispielsweise Autofahrer fragt, wie sich Kinder im Straßenverkehr überhaupt benehmen können.
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich weiß nicht, ob es zweckmäßig ist, beim Führerschein anzusetzen. Aber angesichts der Zahl der Verkehrsunfälle, in die Kinder verwickelt sind, ist es ganz sicher notwendig, die Information darüber zu verbessern, wie Kinder Verkehrsabläufe empfinden und darauf reagieren. Der Bundesminister für Verkehr hat im Rahmen der internationalen Verkehrsausstellung in Hamburg mit Plakaten und akustischen Mitteln dargestellt, wie sich Kinder im Verkehr verhalten. Diese Verkehrsausstellung wurde inzwischen als Wanderausstellung in mehreren Städten der Bundesrepublik gezeigt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211700
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kuhlwein.

Eckart Kuhlwein (SPD):
Rede ID: ID0820211800
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit zu prüfen, inwieweit die haftungsrechtlichen Hemmnisse beseitigt werden können, die heute noch vielfach einer Spielplatzgestaltung entgegenstehen, die wirklich kreatives Spielen durch Kinder ermöglicht und Spielplätze bevorzugt, die außer Standardklettergerüsten den Kindern auch andere Angebote machen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Wenn es hier hemmende Vorschriften gibt, so kann man die Frage, ob man diese überprüfen will, nur bejahen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820211900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Dr. Langguth auf :
Teilt die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß der deutsche Vorsitzende der UN-Rauschgiftkommission ca. 65 000 Drogenabhängige und eine jährliche Zuwachsrate von ca. 10 v. H. nennt, die Einschätzung der Bundesministerin für Jugend, Familie und Gesundheit, Frau Huber, und ihrer Staatssekretäre, die anhaltend, z. B. in Erklärungen vom 13. November 1979, 12. Dezember 1979 und 31. Januar 1980 behaupten, es gebe nur ca. 45 000 Drogenabhängige in der Bundesrepublik Deutschland und ihre Zahl stagniere?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Langguth, die Zahlen über den Bestand an Konsumenten harter Drogen variieren, je nachdem welche Basiszahl zugrunde gelegt wird und welche Dunkelziffer angenommen wird. Unter Berücksichtigung der Schätzzahlen für Konsumenten harter Drogen aus den einzelnen Bundesländern, der Angaben aus den Landeskriminalämtern sowie der
Zahl der bei den Gesundheitsämtern und Drogenberatungseinrichtungen bekanntgewordenen Fälle und der Dunkelziffer geht die Bundesregierung nach wie vor von einem Bestand von etwa 45 000 Konsumenten harter Drogen aus. In dem Aktionsprogramm der Bundesregierung vom 16. Januar 1980 hat sie diese Zahlen erneut veröffentlicht. Sie hat bei dieser Gelegenheit auch zu den in der Öffentlichkeit genannten Zahlen von 60 000 bzw. 80 000 Konsumenten Stellung genommen und dargelegt, daß diese Zahlen als überhöht angesehen werden müssen. Für die Höhe der Dunkelziffer gibt es keine fundierte Schätzung; sie scheint jedoch niedriger zu sein, als in der Öffentlichkeit angenommen.
In Wien hat der deutsche Vorsitzende der UN-Suchtstoffkommission die in dem Aktionsprogramm der Bundesregierung genannte Zahl von 45 000 Konsumenten harter Drogen dargestellt. Er ist jedoch auch auf die höheren Schätzzahlen und deren Problematik eingegangen. Anscheinend haben Pressemitteilungen seine Darstellung nur verkürzt wiedergegeben.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820212000
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Gerd Langguth (CDU):
Rede ID: ID0820212100
Auch wenn die politische Gewichtung der Frage der Gefährdung vor allem der jungen Generation durch harte Drogen nicht allein von konkreten Zahlen abhängt, ob es 40 000 oder 60 000 sind, so muß dennoch darauf hingewiesen werden, daß Frau Minister Huber in einer Erklärung von 38 000 sprach, daß in Erklärungen Ihres Ministeriums von 45 000 die Rede war, daß es in der Begründung zum Regierungsentwurf zum Betäubungsmittelgesetz 40 000 bis 50 000 waren. Ich meine, daß der deutsche Vorsitzende der UN-Rauschgiftkommission die Schätzzahl von 60 000 genannt hat; denn ich habe keine Zweifel an der Presseberichterstattung. Herr Präsident Herold vom Bundeskriminalamt hat von 60 000 gesprochen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820212200
Herr Abgeordneter Dr. Langguth, Sie sollten zu Ihrer Frage kommen.

Dr. Gerd Langguth (CDU):
Rede ID: ID0820212300
Ich stelle die Frage, ob die Bundesregierung nicht versuchen sollte, zu einer einheitlichen Sprachregelung zu kommen.
Zander, Parl. Staatssekretär: Zu einer einheitlichen Sprachregelung kann man kommen, wenn man zu einem jeweils gegebenen Zeitpunkt eine Aussage macht. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Zahlen variieren. Wir stützen uns nicht auf irgendwelche Schätzungen, die wir selbst anstellen, sondern wir nehmen die Schätzzahlen der Drogenbeauftragten der Länder und addieren diese Zahlen. Darin sind auch Hochrechnungen auf Grund der bekannten Dunkelziffer enthalten, die möglicherweise auch in einzelnen Bundesländern ganz unterschiedlich sind. Daß diese Zahlen im Zeitablauf etwa bei der Abfassung der Begründung des Betäubungsmittelgesetzes als Addition für die Bundesrepublik eine andere Zahl ergeben haben mögen, ist eine Sache, die Sie nicht der Bundesregierung anlasten können. Hier sind zu verschiedenen Zeitpunkten Schätzungen ad-



Parl. Staatssekretär Zander
diert worden, und dies hat zu etwas variierenden Zahlenangaben geführt. Ich stimme Ihnen aber im Kern zu, daß es im wesentlichen darauf ankommt, etwas zu unternehmen; denn das Problem ist auch bei 45 000 Drogenabhängigen dramatisch genug.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820212400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Gerd Langguth (CDU):
Rede ID: ID0820212500
Ich möchte gern wissen, ob Sie die Auffassung — die nicht die meinige wäre — teilen, daß eine Stagnation der Zahl der Konsumenten harter Drogen festzustellen ist, angesichts der Tatsache, daß die Strafverfolgungsstatistik für 1975 8 792 Verurteilungen ausweist, für 1976 10 132, für 1977 11 874 und für 1978 sogar 15 712 Verurteilungen und damit ein erheblicher Anstieg festzustellen ist, noch mehr als der Anstieg von etwa 10 %, von dem der Drogenbeauftragte gesprochen hat?
Zander, Parl. Staatssekretär: Die Zahl der Verurteilungen bei Rauschgiftdelikten läßt überhaupt keine Schluß darauf zu, wie hoch die Zahl der Konsumenten harter Drogen ist. Hierin dokumentiert sich auch die wesentlich höhere Aufklärungsquote, die in den letzten Jahren Gott sei Dank erreicht worden ist.

(Zustimmung bei der SPD)

Aber auch hier sind wir auf Schätzungen angewiesen, auch hier handelt es sich in einer gewissen Marge um Spekulationen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820212600
Weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Laufs.

Prof. Dr. Paul Laufs (CDU):
Rede ID: ID0820212700
Herr Staatssekretär, ist es Ihnen möglich, die Zahl der Dauerkonsumenten von weichen Drogen und das Potential derer, die zu Konsumenten harter Drogen werden können, abzuschätzen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Das erste ist mir im Moment nicht möglich. Ich kann Ihnen möglicherweise Unterlagen darüber verschaffen, wie hoch der Anteil derjenigen geschätzt wird, die von weichen Drogen auf harte Drogen übergehen. Aber das erste ist zu diffus in seiner Abgrenzung. Die Frage der Dauer des Konsums und der Art des Konsums sind außerordentlich schwierig abzugrenzen. Ich vermute, darüber gibt es keine einigermaßen verläßlichen Unterlagen. Wenn ich hier jetzt etwas sagte, würde ich wieder eine Frage in einigen Monaten provozieren, warum nun von irgendeiner anderen Stelle eine andere Schätzung angegeben wird.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820212800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820212900
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung nicht die Auffassung, daß angesichts der Dramatik der Situation auch hohe Schätzzahlen, wie sie eben in der Frage des Kollegen Langguth angesprochen worden sind, der Öffentlichkeit mitgeteilt werden müssen, um auch jeder Gefahr einer Verniedlichung und Verharmlosung der Situation zu begegnen?
Zander, Parl. Staatssekretär: Daß die Bundesregierung die Situation nicht verharmlost, sehen Sie daraus, daß von der Bundesregierung allein in den letzten Monaten mit der Vorlage des Betäubungsmittelgesetzes und mit der Vorlage des Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Drogen- und Rauschgiftkonsums ganz entscheidende Schritte eingeleitet wurden. Es ist in meinen Augen aber äußerst unseriös, nicht fundierte Schätzungen von verschiedenen Instanzen jeweils der Öffentlichkeit vorzulegen. Für die Bundesregierung werden wie bisher die addierten Schätzzahlen der Drogenbeauftragten der Länder Grundlage für die Gesamtsituation sein.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820213000
Keine weiteren Wortmeldungen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht uns Herr Parlamentarischer Staatssekretär Wrede zur Verfügung.
Die Fragen 31 und 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden), 33 und 34 des Herrn Abgeordneten Dr. Häfele und 42 und 43 des Herrn Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Frage 29 des Herrn Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße). — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Frage 30 der Frau Abgeordneten Benedix-Engler. — Die Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Spranger auf:
Teilt der Bundesverkehrsminister die Auffassung, daß die Beschränkung des Fernsprechnahbereichs auf 20 Kilometer in den dünnbesiedelten ländlichen Regionen zu einer Benachteiligung gegenüber den Ballungsgebieten führt, und ist der Bundesverkehrsminister aus diesem Grund bereit, in solchen dünnbesiedelten Räumen, wie z. B. im westmittelfränkischen Bundeswahlkreis Ansbach, statt dessen den 30-Kilometer-Entfernungsbereich vorzusehen?
Bitte.

Lothar Wrede (SPD):
Rede ID: ID0820213100
Herr Kollege, die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß die vorgenommene Nahbereichsabgrenzung zu einer Benachteiligung der dünnbesiedelten Gebiete gegenüber den Ballungsgebieten führt. Durch die im neuen Tarifsystem geschaffenen 20-km-Fernsprechnahbereiche entstehen gegenüber den bisherigen Ortsnetzen um ein Vielfaches vergrößerte einheitliche Tarifgebiete. Mit diesen neuen Tarifgebieten werden vorhandene Tarifungerechtigkeiten zwischen städtischen Bereichen und dem flachen Land stark abgebaut und wird sichergestellt, daß jeder Bürger mit seiner Gemeindeverwaltung zur niedrigsten Gesprächsgebühr telefonieren kann. Nur in Grenz- und Küstengebieten sind 25bzw. 30-km-Radien der Nahbereiche vorgesehen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820213200
Zusatzfrage, bitte.




Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0820213300
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß zahlreiche kommunal- und regionalpolitische Gremien, Kreis-, Stadt- und Gemeindeparlamente exakt diese Benachteiligungen vorgetragen haben, und wollen Sie mit Ihrer Antwort zum Ausdruck bringen, daß all diese Gremien nach Ihrer Auffassung eine unrichtige Konsequenz dieser Nahbereichsregelung prognostizieren?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, Benachteiligungen — gemessen am Grad der Wünsche der Gemeinden und der betroffenen Bürger — will ich gern zugeben. Aber wir gehen ja von einem vorhandenen System aus. Die Ungerechtigkeiten des bisherigen Systems, wo viele Bürger in ganz kleinen Ortsnetzen nur mit wenigen Dutzenden oder Hunderten von Menschen zum gleichen Tarif telefonieren konnten wie die Bürger in Großstädten, die mit vielen Tausenden von Teilnehmern sprechen konnten, werden durch das neue System weitgehend abgebaut. Natürlich gibt es darüber hinaus immer noch Wünsche, den einen oder anderen Ortsbereich mit zu erreichen. Dies ist aber angesichts der technischen Konzeption des Nahbereiches überhaupt nicht möglich.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820213400
Eine weitere Zusatzfrage.

Carl-Dieter Spranger (CSU):
Rede ID: ID0820213500
Herr Staatssekretär, muß also davon ausgegangen werden, daß Sie trotz dieser Bedenken bei der jetzt beschlossenen — nach unserer Auffassung starren — Regelung bleiben, und sind Sie auch nicht bereit, angesichts der offenkundig werdenden negativen Entwicklungen differenzierende Entscheidungen korrigierend zu treffen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich habe schon wiederholt Gelegenheit gehabt, in der Fragestunde zu diesem Komplex Stellung zu nehmen, Herr Kollege Spranger.
Erstens lassen sich bei diesem technischen Konzept unterschiedliche Regelungen, die auf verschiedene Gegebenheiten in bestimmten Regionen Rücksicht nehmen, nicht realisieren. Es muß ein einheitliches Konzept sein.
Zweitens habe ich wiederholt darauf hingewiesen, daß es nach den Erfahrungen mit diesem Nahbereitskonzept selbstverständlich auch das Bestreben der Deutschen Bundespost sein wird, dieses Konzept weiterzuentwickeln; das heißt, die Tendenz wird dahin gehen, die Nahbereiche später Zug um Zug zu vergrößern.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820213600
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Gerlach.

Paul Gerlach (CSU):
Rede ID: ID0820213700
Herr Staatssekretär, würden Sie nicht den Fall für unerträglich halten, daß ein ganzer Landkreis in den 20-km-Nahbereich hineinfällt, aber eine einzige Gemeinde, nämlich die am weitesten entfernte, die strukturell sowieso sehr stark benachteiligt ist, diesen Vorzug des Nahbereichs nicht genießen kann, und sollte nicht wenigstens in einem solchen extremen Fall eine Ausnahmeregelung getroffen werden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Gerlach, wir haben eine ganze Anzahl solcher Fälle. Es gibt nicht einen einzelnen Extremfall, sondern in den Randbereichen, insbesondere in den sehr dünn besiedelten Gebieten, treten diese Fälle immer wieder auf. Nur muß man sehen, daß das technische Konzept eine solche Ausnahme gar nicht zuläßt, weil natürlich die Verschiebung eines Meßpunktes, die Einbeziehung eines weiteren Ortsnetzbereiches automatisch Auswirkungen auf alle anderen Ortsnetzbereiche hätte. Insofern würde das also eine weitgehende Verschiebung dieses Konzepts nach sich ziehen. Dies ist nicht möglich. Es würde das gesamte Konzept, an dem mehrere Jahre gearbeitet worden ist, in Frage stellen. Deswegen habe ich zum Ausdruck gebracht, daß wir nach den Erfahrungen mit diesem neuen Nahbereichskonzept natürlich — sobald das möglich ist — versuchen werden, diese — aus der Sicht der Betroffenen — Ungereimtheiten abzubauen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820213800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820213900
Herr Staatssekretär, können Sie einem technischen Laien einmal erklären, weshalb es eigentlich unmöglich sein soll, in solchen extremen Grenzfällen eine Ausnahme zu machen, wenn man davon ausgeht, daß die Leitungen, aus denen diese Netze bestehen, ohnedies nie in der Luftlinie verlaufen, sondern meistens einen wesentlich längeren Weg als 20 km vom Ort des Anrufs bis zu dem Empfängerort zurücklegen?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Dies geht deswegen nicht, weil jeder Ortsbereich durch einen sogenannten fiktiven Meßpunkt, Mittelpunkt, mit dem anderen in einem 20-km-Radius verbunden ist. Wenn Sie also eine Beziehung von einem Ortsnetzbereich zu einem anderen verändern und sagen — das ist ja das, was Sie ansprechen —: Wir wollen in diesem Ausnahmefall über die 20 km hinausgehen, dann verschieben sich automatisch alle anderen Nahbereiche in der Umgebung dieses einen Ortsbereiches, und dann stimmt das ganze Konzept nicht mehr, weil das eben nicht nur in einem Fall ausgedehnt werden kann.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820214000
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0820214100
Herr Staatssekretär, kann ich aus Ihrer Antwort dennoch entnehmen, daß das gilt, was im Raumordnungsbericht '78 von der Bundesregierung — sicherlich mit Ihrem Hause abgestimmt — erklärt worden ist, nämlich daß nach der technischen Durchführung des jetzigen Konzepts eine Überprüfung mindestens in der Richtung möglich sein wird, daß die Zentren der Verwaltung und der Versorgung in einem ganz bestimmten Bezugspunkt zu den peripheren Orten gebracht werden?
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich habe zum Ausdruck gebracht — ich will es wiederholen —, daß nach einem bestimmten Zeitablauf der Erfahrung mit diesem neuen Nahbereichssystem die Post selbstverständlich daran interessiert sein wird, das,



Parl. Staatssekretär Wrede
was heute von dem einen oder anderen als Ungereimtheit angesehen wird, auszubügeln. Das kann nur dadurch geschehen, daß die Nahbereichszonen generell ausgedehnt werden, d. h. daß auch entfernte Punkte in die Nahbereiche einbezogen werden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820214200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Glos.

Michael Glos (CSU):
Rede ID: ID0820214300
Herr Staatssekretär, nachdem Sie mehrmals von einem Erfahrungszeitraum gesprochen haben, frage ich Sie, wie lange dieser sein wird, wie lange Sie benötigen, um das Konzept noch einmal zu überprüfen.
Wrede, Parl. Staatssekretär: Ich denke, daß es mindestens zwei Jahre sein müssen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820214400
Die letzte Zusatzfrage in der heutigen Fragestunde stellt Herr Abgeordneter Paterna.

Peter Paterna (SPD):
Rede ID: ID0820214500
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung in der Lage, den Kollegen von der Opposition mit Zahlen deutlich zu machen, daß es sich hier nicht um eintretende Nachteile, sondern um wesentliche Verbesserungen handelt? Und können Sie mir weiter bestätigen, daß es gerade Kollegen von der Opposition gewesen sind, die die Einführung der Nahbereiche, welche zu wesentlichen Vorteilen führen, hier zu blockieren versucht haben?

(Sehr richtig! bei der SPD)

Wrede, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Paterna, ich habe eingangs darauf hingewiesen, daß ich schon wiederholt Gelegenheit hatte, in der Fragestunde auf die Vorteile der neuen Regelung, insbesondere für die Bewohner in den dünnbesiedelten ländlichen Zonen, hinzuweisen.

(Beifall bei der SPD)

Zweitens will ich Ihnen gern bestätigen, daß es im zuständigen Ausschuß sehr großer Mühe bedurfte, die Kollegen der Opposition dazu zu bringen, das Konzept mitzutragen.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0820214600
Sie können sicher mitfühlen, wie ich hier oben bei einer solchen Diskussion blokkiert bin. Aber Disziplin erfordert, daß sich auch der Präsident daran hält.
Ich berufe die nächste Sitzung auf morgen, Donnerstag, 9 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.