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Anlagen zum Stenographischen Bericht
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 13. 2.
Dr. Ahrens ** 13. 2.
Dr. Aigner * 13. 2.
Alber * 13. 2.
Dr. Bangemann * 13. 2.
Dr. Barzel 13. 2.
Batz 13. 2.
Dr. Bayerl 13. 2.
Blumenfeld * 13. 2.
Brandt 13. 2.
Dr. Dollinger 13. 2.
Dr. Dregger 13. 2.
Ertl 13. 2.
Feinendegen 13. 2.
Fellermaier * 13. 2.
Flämig ** 13. 2.
Frau Dr. Focke * 13. 2.
Friedrich (Würzburg) * 13. 2.
Dr. Früh * 13. 2.
Dr. Fuchs * 13. 2.
Gansel 13. 2.
Frau Geier 29. 2.
Gerstein 13. 2.
von Hassel * 13. 2.
Dr. Jentsch (Wiesbaden) 13. 2.
Katzer * 13. 2.
Dr. h. c. Kiesinger 13. 2.
Klein (Dieburg) 13. 2.
Dr. Klepsch * 13. 2.
Dr. Köhler (Duisburg) * 13. 2.
Dr. Kraske 13. 2.
Dr. Kreile 13. 2.
Lange * 13. 2.
Lemmrich ** 13. 2.
Dr. Luda 13. 2.
Lücker * 13. 2.
Luster * 13. 2.
Dr. Dr. h. c. Maihofer 13. 2.
Dr. Marx 13. 2.
Dr. Mertes (Gerolstein) 13. 2.
Dr. Milz 29. 2.
Dr. Müller 13. 2.
Dr. Müller-Hermann * 13. 2.
Dr. Pfennig * 13. 2.
Scheffler 13. 2.
Frau Schleicher 13. 2.
Schwarz 13. 2.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 13. 2.
Seefeld * 13. 2.
Sieglerschmidt * 13. 2.
Tillmann 13. 2.
Frau Tübler 29. 2.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Ueberhorst 13. 2.
Vosen 13. 2.
Frau Dr. Walz * 13. 2.
Dr. Warnke 13. 2.
Wawrzik * 13. 2.
Frau Dr. Wex 13. 2.
Frau Dr. Wilms 13. 2.
Frau Dr. Wisniewski 13. 2.
Baron von Wrangel 13. 2.
Dr. Wulff 13. 2.
Anlage 2
Entschließung des Bundesrates
zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes
über Personalausweise
Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bund die Kosten der Infrastruktur bei der Bundesdruckerei für die technische Herstellung der Ausweise trägt und die Kosten für die Versendung der hergestellten Ausweise an die Ausweisbehörden übernimmt. Im übrigen ist der Ausgleich der den Ausweisbehörden durch die Einführung des neuen Ausweissystems sonst erwachsenden Mehrkosten Sache der Länder.
Anlage 3
Entschließung des Bundesrates
zum Ersten Gesetz zur Änderung statistischer
Rechtsvorschriften
(1. Statistikbereinigungsgesetz)
Die Bundesregierung wird ersucht,
- die Bemühungen um die Bereinigung statistischer Gesetze und Verordnungen fortzuführen,
- die Erhebungsprogramme an den realen Gegebenheiten zu orientieren,
- auf eine Einschränkung der Fragenkataloge in den Erhebungsbogen hinzuwirken.
Begründung:
Die im Statistikbereinigungsgesetz vorgesehenen Kürzungen des Statistischen Programms schöpfen die vorhandenen Einsparungsmöglichkeiten nicht aus. Mit einem Anteil von weniger als 5 % des für die Durchführung der Bundesstatistiken erforderlichen Arbeitsaufwandes bleiben die im Gesetzesbeschluß vorgesehenen Einschränkungen erheblich hinter den Erwartungen der Länder zurück. Unzureichend ist die Verminderung der Erhebungsdichte insbesondere in den Bereichen der Finanz- und Personalstatistiken. Bedàuert wird auch die Beibehaltung von Erhebungen, für die die Länder bürgerfreundlichere, wirtschaftlichere und aktuellere Ersatzlösun-
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gen aufgezeigt hatten. Gleiches gilt für die einseitige Orientierung am Informationsbedürfnis des Bundes, die bei den Wirtschaftsstatistiken besonders deutlich wird.
Bei statistischen Erhebungen muß strikt darauf geachtet werden, daß nur Angaben erfragt werden, über die die Auskunftspflichtigen verfügen. Die amtliche Statistik sollte deshalb in die Erhebungsbogen nur Fragen aufnehmen, die die Berichtspflichtigen ohne Schwierigkeiten beantworten können.
Zahlreiche „Blankovollmachten" in statistischen Gesetzen und Verordnungen führen dazu, daß die Länder bei der Beratung dieser Rechtsgrundlagen im Bundesrat die Auswirkungen beim Vollzug nicht mehr zu überschauen vermögen. Damit dieser „Grauzonenbereich" überschaubarer wird und Ausuferungen vermieden werden, wie sie z. B. bei der Bautätigkeitsstatistik zu verzeichnen sind, sollten den Ländern künftig vor ihrer Stellungnahme im Bundesrat die Entwürfe der Erhebungsbogen zur Kenntnis gebracht werden.
Anlage 4
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 92):
Ist der Bundesregierung bekannt das die sogenannte Aufliegeprämie für Kutter nur dem Kuttereigner, nicht aber der Besatzung zugute kommt, und sollte nicht besser eine soziale Bindung dieser Prämie herbeigeführt werden?
Erzeuger der Seefischerei erhalten nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Gewährung von Zuschüssen für bestimmte Sofortmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei in der Fassung vom 15. Juli 1979 u. a. Prämien für die befristete Stillegung von Fischereifahrzeugen. Diese Hilfen kommen fast ausschließlich der Kutterfischerei zugute. Sie sollen den Betrieben einen teilweisen Ausgleich für Kosten und Ausgaben (z. B. Schuldendienst für Darlehen, Wartung des Fahrzeugs, Gebühren, evtl. auch Lebensunterhalt des Eigners) geben, die auch dann anfallen, wenn das Fahrzeug wegen fehlender Fangmöglichkeiten und zur Schonung der Fischbestände vorübergehend aufgelegt wird.
Diese Hilfen tragen dazu .bei, daß Betriebe zeitweilige Schwierigkeiten überwinden können und damit Arbeitsplätze gesichert werden.
Inwieweit Kuttereigner nach ihren finanziellen Möglichkeiten auch die Besatzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an den begrenzten Stillegungsprämien beteiligen, bleibt der Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen. Eine Verwendung der Anpassungshilfen für die Seefischerei in sozial ausgewogener Weise ist erwünscht. Die Bundesregierung will jedoch nicht in die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses eingreifen; sie würde damit über das allgemeine soziale Sicherungssystem hinaus Regelungen im Sozialbereich für einen bestimmten Betriebszweig schaffen. In diesem Zusammenhang ist auf die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1189) geschaffene Möglichkeit der Gewährung von Kurzarbeitergeld für die Seeschiffahrt einschließlich der Seefischerei hinzuweisen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 1):
Welche unmittelbaren Maßnahmen sind von der Bundesregierung getroffen worden, um nach der Verschleppung eines Deutschen durch DDR"-Grenzsoldaten am 22. Januar 1980 an der Demarkationslinie bei Lübeck weitere kriminelle Übergriffe auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch "DDR"-Grenzsoldaten zu verhindern?
Der Sachverhalt des Vorkommnisses am 22. Januar 1980 an der Grenze bei Lübeck-Schlutup ist nicht so eindeutig geklärt, wie Sie es in Ihrer Frage unterstellen. Die Zeugenaussagen und das gesicherte Spurenbild reichen für eine einwandfreie, vollständige Kenntnis des tatsächlichen Geschehens nicht aus, insbesondere läßt sich nicht der Nachweis erbringen, daß eine Person vom Bundesgebiet verschleppt worden ist. Gleichwohl hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Bundesregierung hat, nachdem ihr das Ergebnis der Ermittlungen vorlag, den Vorfall auch unter politischen Gesichtspunkten gegenüber der DDR zur Kenntnis gebracht: bereits am 24. Januar 1980 ist ein Vertreter der Ständigen Vertretung der DDR in das Bundeskanzleramt gebeten worden, wo ihm der festgestellte Sachverhalt vorgehalten wurde. Das Bundeskanzleramt hat dabei mit Nachdruck deutlich gemacht, daß wir gegen Grenzverletzungen durch Angehörige der Grenztruppen der DDR in jedem Fall schärfste Verwahrung einlegen müßten. Es hat ferner die Erwartung ausgesprochen, daß die zuständigen Stellen der DDR alles täten, um künftig Vorfälle dieser Art zu vermeiden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 2):
Welcher Elternwille soll nach Meinung der Bundesregierung dann Gültigkeit haben, wenn die Gruppe, die das gegliederte Schulsystem will, und die, die Einführung der integrierten Gesamtschule will, zahlenmäßig annähernd gleich sind, die Kinderzahl aber ein Nebeneinanderbestehen beider Schulsysteme ausschließt?
1. Ich will, bevor ich auf Ihre Frage in der Sache eingehe, darauf hinweisen, daß die Bundesregierung zwar zu schulorganisatorischen Fragen ihre Auffassung äußern, die Entscheidung über diese Fragen
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aber nur in den nach dem Grundgesetz zuständigen Ländern getroffen werden kann.
2. Sie wollen mit Ihrer Frage wahrscheinlich auf mögliche Probleme bei der Schulstandortplanung in dünn besiedelten Regionen und bei sinkenden Schülerzahlen hinweisen. Derartige — grundsätzlich lösbare — Probleme gibt und gab es auch im herkömmlichen dreigliedrigen Schulsystem. Sie schließen deshalb auch ein zusätzliches Gesamtschulangebot, neben anderen Schulformen, nicht aus. Die Schulstandortplanung wird in diesen Fällen sicherlich erleichtert, wenn die Forderung nach kleineren Klassen und nach einer besseren Personalausstattung für die Schulen, die ja auch aus pädagogischen Gründen zu unterstützen ist, verwirklicht werden kann.
3. Soweit dabei, trotz dieser Verbesserungen, im Einzelfall Probleme bestehen, muß die dann notwendige Entscheidung von der für die Errichtung von Schulen und für die Standortplanung zuständigen Stellen gefällt werden. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß den einzelnen Eltern auch in diesen Fällen das Recht bleiben sollte, die von ihnen gewünschte Schulform für ihr Kind zu wählen, auch wenn sie unter Umständen in einigen ländlichen Gebieten einen längeren Schulweg in Kauf nehmen müssen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 3):
Treffen Informationen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, einen Modellversuch ,Energiesparen im Studentenwohnheim" durchzuführen, und falls ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Versuch trotz der zahlreich vorliegenden Ergebnisse ähnlicher Versuchsreihen im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau?
1. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erwägt z. Z., gemeinsam mit einigen Ländern und Studentenwohnheimträgern Demonstrativvorhaben mit dem Schwerpunkt "Energiesparen beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen" durchzuführen. Dabei sollen auch andere Gesichtspunkte wie z. B. die Weiterentwicklung von Wohnformen, funktionale Grundrißlösungen, Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung untersucht werden.
2. Es handelt sich nicht um die erneute Untersuchung von durch die Studien des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gelösten Problemen. Vielmehr geht es um die Umsetzung von grundsätzlichen Erkenntnissen auf die spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Studentenwohnraumbaus.
Da die steigenden Energiekosten sich direkt auf die Mieten in den Studentenwohngebäuden auswirken, mißt die Bundesregierung allen Bemühungen um Energieeinsparung besondere Bedeutung — auch unter sozialen Gesichtspunkten — bei.
Anlage 8
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 12 und 13):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung Ober das quantitative und qualitative militärische Engagement der DDR auf dem afrikanischen Kontinent?
Hat die Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse darüber, welche Waffengattungen, Truppen bzw. Truppenteile oder welches Militärpersonal bzw. Angehörige des Staatssicherheitsdienstes in afrikanischen Staaten zum Einsatz kommen oder gekommen sind?
Das Auswärtige Amt hat darüber dem Ausschuß für. innerdeutsche Beziehungen am 7. Februar 1979 und dem Auswärtigen Ausschuß am 25. April 1979 berichtet. Weitere Ausführungen zu dieser Frage sind in der Antwort vom 4. Dezember 1979 auf die Große Anfrage der CDU/CSU enthalten.
Neue Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Die Bundesregierung sieht Anlaß, diese Frage nur vertraulich vor den zuständigen Ausschüssen zu beantworten.
Anlage 9
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die .Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 14):
Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welcher Weise diese DDR-Kontingente tätig geworden sind, insbesondere darüber, ob und wo sie direkt oder indirekt an Kampfhandlungen teilgenommen, diese mit vorbereitet oder unterstützt haben?
In Ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU zur Afrikapolitik hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die DDR auf Aktionen im unmittelbaren Gefechtsfeld verzichtet. An anderer Stelle in dieser Antwort hat die Bundesregierung ferner ausgeführt, daß die Anwesenheit geschlossener Kampfverbände der DDR in Afrika bisher nicht festgestellt werden konnte.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 23):
In welchen Staaten außerhalb des Ostblocks gibt es Militärattachés der DDR und gleichzeitig oder überhaupt nicht Militärattachés der Bundesrepublik Deutschland?
Es gibt 9 Staaten außerhalb des Ostblocks, in denen allein DDR-Militärattachés eingesetzt sind.
In 15 Staaten sind Militärattachés der DDR und auch der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert.
In 22 Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland allein mit Militärattachés vertreten.
Die Aufzählung der jeweils betroffenen Staaten würde den Rahmen der Fragestunde sprengen. Ich
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bin jedoch bereit, sehr geehrter Herr Kollege, Ihnen eine Auflistung zu Ihrer persönlichen Information zuzuleiten.
Anlage 11
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 31):
Welche Antwort gibt die Bundesregierung nach dem jetzigen Stand der Kenntnis auf meine beiden Anfragen vom 8. November 1979 betreffend das Austreten eines Insektizids auf Phosphorbasis am Abend des 7. November 1979 vom Gelände der Bayer-Werke in Dormagen?
Nach dem mir Ende Januar 1980 zugegangenen Bericht des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Störfall im Werk Dormagen der Firma Bayer AG am 7. November 1979 wurden Anwohner des Werkes durch intensive Geruchseinwirkung beunruhigt. Die Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren war zunächst offen, doch war bereits unmittelbar nach dem Störfall zu erkennen, daß zumindest akute Gefahren nicht bestanden. Wenige Tage nach dem Ereignis konnte auch die Gefahr einer Vergiftung über pflanzliche Nahrungsmittel endgültig ausgeschlossen werden.
Auf Grund der Bedingungen, denen das Pflanzenschutzmittel beim Störfall ausgesetzt war, durften die untersuchenden Behörden davon ausgehen, daß der Wirkstoff allenfalls teilweise als solcher freigesetzt worden ist. Die Firma Bayer AG erklärte sogar sehr bald, daß eine Freisetzung des Wirkstoffes überhaupt ausgeschlossen werden könne, nur Zersetzungsprodukte seien in die Umgebung gelangt.
Vorsorglich wurden folgende Untersuchungen von Landesbehörden durchgeführt:
„Unter der Annahme der Freisetzung einer bestimmten Wirkstoffmenge wurde die ihr zuzuordnende Belastung der Umgebung mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung ermittelt. Dabei konnte die Bestätigung dafür gefunden werden, daß zu keinem Zeitpunkt akute Gesundheitsgefahren bestanden; es zeigte sich aber auch, daß es im Hinblick auf die sehr geruchsintensiven Zersetzungsprodukte — so z. B. Dimethyldisulfid und Dimethylsulfid — noch in erheblicher Entfernung zu starken Belästigungen kommen mußte. Wegen der geringeren Toxizität dieser Zersetzungsprodukte konnten sie im übrigen außer Betracht bleiben.
Um die Gefahr einer Vergiftung über pflanzliche Nahrungsmittel auszuschließen, wurden in der näheren und weiteren Umgebung des Werkes Pflanzenproben entnommen und einer Analyse zugeführt.
Sämtliche Ergebnisse der Analyse standen am 14. November 1979 (Proben aus dem Nahbereich schon am 12. November 1979) zur Verfügung; in keinem Fall konnten schädliche Konzentrationen des Pflanzenschutzmittels nachgewiesen werden.
Soweit über Fälle von Übelkeit und Erbrechen berichtet wurde, muß angenommen werden, daß sie
auf die intensive Geruchseinwirkung zurückzuführen sind. Ernstere Gesundheitsstörungen sind entgegen anders lautenden Meldungen nicht bekannt geworden.
Mit Sicherheit haben die starken Regenfälle zum Zeitpunkt des Störfalls zu einer Eingrenzug des Einwirkungsbereiches und auch der Einwirkung selbst geführt.
Inzwischen hat die zuständige Behörde eine Reihe von Maßnahmen veranlaßt, die ein ähnliches Ereignis ausschließen werden. Diese Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf Verbesserungen in der sicherheitstechnischen Ausrüstung und Überwachung der Anlage.
Anlage 12
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 32):
Ergibt sich bei Stellenausschreibungen durch Bundesbehörden aus dem Text der Ausschreibung mit hinreichender Deutlichkeit, daß die Stelle sowohl männlichen als auch weiblichen Bewerbern offensteht?
Stellenausschreibungen und Einstellungen werden in der Regel von den Ressorts in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Wie Ihnen bereits auf Ihre Mündliche Frage in der Fragestunde vom 19. September 1979 mitgeteilt wurde, hat der Bundesminister des Innern in einem Rundschreiben vom Frühjahr 1979 die obersten Bundesbehörden ausdrücklich gebeten, ihre Stellenanzeigen so zu formulieren, daß Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen angesprochen werden. Es besteht kein Anlaß zu der Annahme, daß dem nicht entsprochen wird.
In Stellenausschreibungen im Zuständigkeitsbereich meines Hauses wird z. B. die ausgeschriebene Position oder der geforderte Berufsabschluß der Bewerber sowohl in männlicher als auch in weiblicher Form angegeben.
Anlage 13
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 35):
Sind der Bundesregierung die Bemühungen einer „Privatinitiative für Kunst", die die „Lebens- und Entwicklungsbedingungen für moderne bildende Kunst in der Bundesrepublik Deutschland durchgreifend verbessern (will)”, und deren daraus resultierender Forderungskatalog bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die steuerpolitischen Forderungen und die Ausdehnung der Steuerprivilegien der Wissenschaft und Bildung auch auf den Kunsterwerb?
Die „Privatinitiative für Kunst" und deren Forderungskatalog sind der Bundesregierung bekannt.
Bei der ersten Tagung der Privatinitiative für Kunst am 12. und 13. Januar dieses Jahres in Berlin haben Angehörige des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung als Gäste teilgenommen. Die Ent-
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wicklung und Förderung eines vertieften Kulturbewußtseins und die Verwirklichung kulturfreundlicher Maßnahmen in allen Bereichen unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitik der Bundesregierung. Sie hat diese Ziele in dem 1976 verabschiedeten Maßnahmen-Katalog „Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler" politisch festgelegt.
Die von der Privatinitiative Kunst in ihrer Resolution verabschiedeten acht Maßnahmenforderungen wertet die Bundesregierung als einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Förderung der kulturpolitischen Diskussion.
Der geforderten steuerlichen Gleichbehandlung von Kunst und Kultur mit der Wissenschaft hat die Bundesregierung zu einem wesentlichen Teil schon in dem z. Z. dem Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes Rechnung getragen. Dort ist die Erhöhung der Absetzbarkeit von Spenden für kulturelle Zwecke von 5 auf 10% der jährlichen Einkünfte entsprechend der Absetzbarkeit von Spenden für wissenschaftliche Zwecke vorgesehen.
Anlage 14
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen A 36 und 37):
Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, auf Grund der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Datenherausgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Bundesbehörden Schlußfolgerungen bei der Nivellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu ziehen?
Stellt die Bundesregierung bei den bekanntgewordenen sowie vergleichbaren Fällen definitiv sicher, daß die durch Ermittlungsmaßnahmen erlangten Daten nach Kenntnisnahme vernichtet bzw. zurückgegeben werden?
Zu Frage A 36:
Nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes können von nichtöffentlichen Stellen personenbezogene Daten an Dritte mitgeteilt werden, wenn es zur Wahrung berechtigter Interessen der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden.
In den von Ihnen genannten Fällen ist nach Auffassung des Bundesministers des Innern die Interessenabwägung zu Recht zugunsten der Notwendigkeiten der Terrorismusbekämpfung ausgefallen. Es lagen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, daß sich in den betreffenden Orten Terroristen aufhielten oder konspirative Wohnungen angemietet hatten.
Selbstverständlich wird die Bundesregierung im Rahmen einer Gesamtnovellierung des Bundesdatenschutzgesetzes prüfen, ob für die Überlassung von Dateien für Zwecke, für die sie nicht angelegt worden sind, stärker eingrenzende Bestimmungen notwendig sind. Dabei müssen die Notwendigkeiten der inneren Sicherheit im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden. Für die hier anstehenden Fälle müssen außerdem Regelungen im bereichsspezifischen Datenschutz gefunden werden.
Zu Frage A 37:
Die im Rahmen der Rasterfahndung dem Bundeskriminalamt von anderen Stellen zur Verfügung gestellten Personendaten werden nach Abschluß der jeweiligen Auswertung entweder an die übermittelnden Stellen zurückgegeben oder gelöscht. Lediglich in den Fällen, in denen die Auswertung ermittlungsrelevante Erkenntnisse ergibt, erfolgt eine Aufbewahrung im Rahmen der durch das Bundesdatenschutzgesetz vorgegebenen Grenzen.
Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß hiervon abgewichen wird. Auch die im vergangenen Jahr vorgenommene Prüfung der Dateien des Bundeskriminalamtes durch das Bundesministerium des Innern hat keine Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ergeben.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat aus Anlaß der jüngsten Presseveröffentlichungen den hier angesprochenen Sachverhalt beim Bundeskriminalamt überprüft. Auch er hat dabei keine Verstöße festgestellt.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 40 und 41):
In welchem Umfang ist der für Katastrophenfälle aller Art erforderliche Zivilschutz ausgebaut worden, und inwieweit sind nach der Beurteilung der Bundesregierung die Bundesländer hierbei ihren Verpflichtungen nachgekommen?
Hält die Bundesregierung den zur Zeit erreichten Stand des Zivilschutzes für ausreichend?
Zu Frage A 40:
Im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes ist der Verstärkungsteil, für den der Bund im Rahmen des Zivilschutzes verantwortlich ist, so ausgebaut worden, daß zur Zeit ca. 135 000 Helfer, gegliedert in 7 210 Einheiten und Einrichtungen, zur Verfügung stehen, die auf Kosten des Bundes ausgestattet und ausgebildet werden. Zusätzlich werden zur Zeit 40 ABC-Züge mit 1 680 Helfern aufgestellt, die den Ländern nicht nur für Einsätze im Verteidigungsfall, sondern wie alle anderen Einheiten und Einrichtungen des vom Bund aufgestellten Verstärkungsteiles auch für Einsätze bei Katastrophen und Unglücksfällen im Frieden zur Verfügung stehen.
Für Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren bei Katastrophen im Frieden sind die Länder ausschließlich zuständig. Sie unterliegen dabei nicht einer Aufsicht des Bundes. Aus Bundessicht kann gesagt werden, daß größere Katastrophen in den letzten Jahren gezeigt haben, daß insbesondere die Führungsorganisation des Katastrophenschutzes in den Kreisen und kreisfreien Städten noch nicht die Leistungsfähigkeit erreicht hat, die auch für die Bewältigung der größeren Schadensfälle eines Verteidigungsfalls unbedingte Voraussetzung ist. Die Länder haben dieses Defizit erkannt. Zu seiner Beseitigung haben sie in Abstimmung mit dem Bund ein einheitliches Modell einer Katastrophenschutzleitung und technischen Einsatzleitung erar-
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beitet, das im Juni 1979 von der Innenministerkonferenz verabschiedet worden ist. Zur Zeit setzen die Bundesländer dieses Modell organisatorisch und personell um. Der Bund bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten für das Führungspersonal des Katastrophenschutzes in den Kreisen und kreisfreien Städten an. Die Länder machen von diesem Angebot des Bundes regen Gebrauch.
Zu Frage A 41:
Der gegenwärtige Stand des Zivilschutzes ist in der vom Bundesminister des Innern im September 1979 herausgegebenen Broschüre „Zivilschutz heute — für den Bürger mit dem Bürger dargestellt, die allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist. Aus den Angaben dieser Broschüre können Sie entnehmen, daß in einzelnen Be- reichen des Zivilschutzes noch Lücken bestehen. Dies ist im übrigen auch in einem dem Haushaltsausschuß und dem Innenausschuß erstatteten 2. Bericht über den Sachstand der Vorhaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung für die 8. Wahlperiode vom 25. September 1979 dargelegt.
Was den speziellen Bereich des Katastrophenschutzes anbetrifft, so sieht hier die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern die Modernisierung und Komplettierung der bereits aufgestellten Einheiten und Einrichtungen in einem mehrjährigen Sachprogramm als vorrangig vor der Aufstellung neuer Einheiten an.
Im Rahmen dieser Konsolidierungsmaßnahmen sollen bis 1983 durch die Beschaffung von mehr als 6 000 Fahrzeugen die bestehenden Ausstattungslükken wesentlich reduziert werden. Über das Maß des weiteren Ausbaus des vom Bund zu tragenden Teils des Katastrophenschutzes wird nach der Konsolidierung des vorhandenen Standes politisch zu entscheiden sein.
Anlage 16
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 42 und 43):
Ist die Bundesregierung — vorbehaltlich einer Zustimmung der Bundesländer — bereit, entsprechend dem zwischen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und der vietnamesischen Regierung vereinbarten Memorandum über legale Ausreise aus Vietnam vom 30. Mai 1979 nicht nur bei Familienzusammenführungsfällen, sondern auch bei anderen humanitären Fällen", bei denen Anträge auf eine Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt wurden, Einreisegenehmigungen zu erteilen, weil anders eine Lösung der Familienzusammenführungsfälle nicht möglich ist?
Wieviel der insgesamt vorgesehenen 20 000 Aufnahmen von Indochinaflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland sind bereits realisiert, in wieviel weiteren Fällen ist die Aufnahme konkreten Personen definitiv zugesagt und bei wieviel der verbleibenden Plätze ist die Bundesregierung bereit. sie für die Lösung der Familienzusammenführungsfälle aus Vietnam vorzusehen?
Zu Frage A 42:
Das Programm der Bundesregierung für ausländische Flüchtlinge sieht vor, daß Familienangehörige von Flüchtlingen, die bereits in der Bundesrepublik
Deutschland Aufnahme gefunden haben, aus humanitären Gründen vorrangig aufgenommen werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die nachkommenden Angehörigen selber Flüchtlinge sind oder mit Zustimmung der vietnamesischen Regierung aus Vietnam ausreisen.
Wie Ihnen bereits Herr Bundesminister Baum mit Schreiben vom 4. Februar 1980 auf Ihre entsprechende Anfrage mitgeteilt hat, umfaßt die Familienzusammenführung aus Vietnam nicht nur Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder, sondern darüber hinaus auch Härtefälle, und zwar unabhängig davon, ob in diesen Fällen bereits eine Ausreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden vorliegt.
Allerdings ist eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Kontingents von 20 000 Flüchtlingen möglich.
Zu Frage A 43:
Von den 20000 Indochinaflüchtlingen, die im Rahmen des humanitären Hilfsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden sollen, sind bis jetzt 12 810 (Stand: 8. Februar 1980) Flüchtlinge im Bundesgebiet eingetroffen. Konkrete Aufnahmezusagen sind außerhalb von Gruppenaufnahmen 2 700 weiteren Flüchtlingen erteilt. Familienzusammenführungen aus Vietnam erfolgen im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Plätze. Insoweit darf ich auf meine Antwort zu Ihrer 1. Frage Bezug nehmen.
Anlage 17
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 46 und 47):
Hat die Bundesregierung als Ergänzung zur Deutschen Risikostudie über die Minderung des Gesamtrisikos von Kernkraftwerken durch unterirdische Bauweise eine Studie erstellen lassen, und wie lauten gegebenenfalls die Ergebnisse?
Trifft es zu, daß die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Konzeption zukünftiger unterirdischer Kernkraftwerke die Wettbewerbssituation zwischen deutschen Reaktorfirmen auszunützen beabsichtigt?
Zu Frage A 46:
Die Untersuchungen des Bundesministers des Innern zur unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken wurden bereits 1974 in der Form eines größeren Studienprojekts begonnen. Sie stellen also keine Ergänzung der vom BMFT geförderten Deutschen Risikostudie dar.
Eine zusammenfassende Bewertung von Vor- und Nachteilen der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken ist als Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgesehen. Der Berichtsentwurf befindet sich noch in Arbeit; der Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres vorliegen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16073*
Zu Frage A 47:
Die deutschen Reaktorbaufirmen wurden von Anfang an über alle Untersuchungen zur unterirdischen Bauweise informiert. Ihnen wurde überdies eine erneute Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt.
Die Bewertung der unterirdischen Bauweisen durch die deutsche Reaktorbauindustrie ist jedoch nicht einheitlich.
Für eine mögliche Bereitschaft der deutschen Industrie, eine Prototypanlage in unterirdischer Bauweise zu errichten, kann diese unterschiedliche Bewertung und die sich daraus ergebende Wettbewerbssituation eine Rolle spielen.
Anlage 18
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 48):
Trifft es zu, daß die Jubiläumszuwendungen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes für das 25jährige und 40jährige Dienstjubiläum ab 1. Januar 1980 erhöht worden sind, und wenn ja, warum ist dann Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die im Januar 1980 ihre Dienstjubiläen begingen, die erhöhte Jubiläumszuwendung nicht ausgezahlt worden?
Es trifft zu; daß die Jubiläumszuwendungen für die Bundesbediensteten vom 1. Januar 1980 an erhöht worden sind.
Für die Angestellten und Arbeiter des Bundes ergibt sich dies aus entsprechenden Tarifvereinbarungen. Diese sind am 23. November 1979 bekanntgegeben worden, so daß die neuen Beträge rechtzeitig im Januar 1980 ausgezahlt werden konnten.
Für die Beamten und Richter des Bundes war für die entsprechende Erhöhung der Erlaß einer Rechtsverordnung erforderlich. Die Verordnung ist am 30. Januar 1980 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Soweit die Jubiläumszuwendungen im Januar 1980 noch nach altem Recht gewährt worden sind, werden die Erhöhungsbeträge von Amts wegen nachgezahlt.
Anlage 19
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 49 und 50):
In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung, die Inkraftsetzung der beiden 1976 in Bonn unterzeichneten Konventionen zum Schutze des Rheins gegen chemische Verschmutzung sowie gegen Verschmutzung durch Chloride baldmöglichst zu erreichen?
Wie ist der Stand der Verhandlungen über eine noch weitergehende Reduzierung der Chloridverschmutzung des Rheins, als sie in der vorgenannten Konvention vorgesehen ist?
Zu Frage A 49:
Die Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigungen und zum Schutz
gegen Verunreinigung durch Chloride sind am 3. Dezember 1976 in Bonn unterzeichnet worden.
Das Chemieübereinkommen ist nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien seit dem 1. Februar 1979 in Kraft. Das Chloridübereinkommen ist von Frankreich nicht ratifiziert worden.
Die Bundesregierung halt die Reduzierung der Chloridbelastung des Rheins — wie im Chloridübereinkommen vorgesehen — nach wie vor für eine wichtige Umweltschutzmaßnahme. Sie ist auch heute überzeugt davon, daß — wie von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung mehrfach festgestellt — allein Maßnahmen auf französischem Hoheitsgebiet rasch, kostengünstig und spürbar zu einer Verringerung der Salzbelastung des Rheins führen können. Sie hat daher mit Befriedigung die in den Delegationsleiterbesprechungen der Internationalen Kommission am 23. Dezember 1979 und 28./29. Januar 1980 und auf der EG-Ratstagung am 17. Dezember 1979 von der französischen Delegation abgegebene Erklärung zur Kenntnis genommen, daß Frankreich bemüht sei, am Ziel des Chloridübereinkommens festzuhalten und so schnell wie möglich eine für alle Beteiligten annehmbare, ausgewogene Lösung zu finden.
Sie setzt sich deshalb in der Internationalen Kommission mit Nachdruck dafür ein, daß alsbald Lösungen ausgearbeitet werden, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Konferenz der zuständigen Minister der Rheinanliegerstaaten zur Entscheidung vorgelegt werden.
Zu Frage A 50:
Mangels Ratifikation des Chloridübereinkommens in Frankreich konnten die in dessen Art. 2 und 3 primär vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung bisher nicht eingeleitet werden. Infolgedessen besteht derzeit keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, über eine weitergehende Reduzierung der Salzbelastung, wie sie in Art. 6 des Chloridübereinkommens angesprochen ist, zu verhandeln.
Anlage 20
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 51 und 52):
Welche Gründe verhindern gegenwärtig die Zeichnungsauflegung der Europäischen Konvention über den Schutz internationaler Wasserläufe gegen Verschmutzung, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Konvention, ohne daß deren Zielsetzung durch wesentliche Vorbehalte beeinträchtigt wird?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Verringerung der Verwendung von Phosphaten in Wasch- und Düngemitteln zu ergreifen?
Zu Frage A 51:
Der Entwurf eines europäischen Übereinkommens zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung konnte von einer beim Europarat gebildeten Expertengruppe bis zum Jahre 1974 im
16074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
wesentlichen abschließend beraten werden. Eine Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates ist bisher nicht zustande gekommen, weil eine Harmonisierung mit neuen Entwicklungen im Recht der Europäischen Gemeinschaften und bei vertraglichen Regelungen im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission erforderlich wurde.
Die Bundesregierung hat sich sowohl in weiteren Expertengesprächen beim Europarat als auch in der EG-Ratsgruppe Umwelt nachdrücklich für die notwendige Harmonisierung der geltenden und künftigen Regelungen eingesetzt, die großenteils für die betroffenen Gewässer in gleicher Weise gelten. Sie hat außerdem in zahlreichen bilateralen Kontakten, etwa mit der französischen, niederländischen, schweizerischen und österreichischen Regierung, dazu beizutragen versucht, daß der Entwurf des Übereinkommens einvernehmlich fortgeschrieben wird.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei erfolgreichem Abschluß dieser Gespräche und einer Koordinierung im Rahmen der EG die Expertengruppe beim Europarat noch vor Ablauf ihres am 31. Juli 1980 endenden Mandats den Entwurf fertigstellen kann, der anschließend dem Ministerkomitee des Europarates zur Entscheidung vorgelegt wird.
Zu Frage A 52:
Im Hinblick auf den großen Anteil der Wasch-und Reinigungsmittel von ca. 40 % an dem übermäßigen Phosphatgehalt der Gewässer hat der Bundesminister des Innern nach eingehenden Vorarbeiten einen Entwurf für eine Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln fertiggestellt; er befindet sich zur Zeit in der Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts.
Der Entwurf sieht auf der Grundlage von Ersatzstoffen eine Begrenzung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln für Textilien vor. Je nach Produkttyp soll der Phosphatgehalt in zwei zeitlichen Stufen ab 1. Januar 1981 und ab 1. Januar 1984 um etwa bis zu 50 % gesenkt werden. Das Inkrafttreten in Stufen ist erforderlich, um der betroffenen Industrie eine angemessene Umstellungszeit einzuräumen.
Sobald die technischen Möglichkeiten, d. h. geeignete Phosphatersatzstoffe, gegeben sind, wird der Bundesminister des Innern selbstverständlich einen noch weitergehenden Ersatz der Phosphate und u. U. einen völligen Verzicht anstreben.
Für Düngemittel stellt sich die Frage der Verringerung der Verwendung von Phosphaten nicht. Phospaht ist ein wichtiger, unentbehrlicher Pflanzennährstoff. Um die Leistungsfähigkeit der Böden zu erhöhen, ist eine Phosphatdüngung unerläßlich. Da Phosphor im Boden festgelegt wird, ist eine Gewässerbelastung durch die Düngung im Verhältnis zu den sonstigen Phosphoreinträgen in Gewässer im allgemeinen von untergeordneter Bedeutung.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 53):
Wie beurteilt die Bundesregierung das sprunghafte Ansteigen der Asylbewerber und die Ankündigung der Landesregierung Baden-Württemberg, wegen der damit verbundenen Kostenbelastungen für die Kommunen notfalls die Bund-Länder-Vereinbarung über die Verteilung der Asylbewerber aufzukündigen, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese für die Gemeinden unzumutbare Entwicklung zu entschärfen?
Es trifft zu, daß die Zahl der Asylbewerber im vergangenen Jahr erheblich gestiegen ist. (Während 1978 ein Anstieg von ca. 16 000 Asylbewerbern zu verzeichnen war, betrug die Zunahme im Jahr 1979 einschließlich der im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion aufgenommenen Indochina-Flüchtlinge [5 546] rund 19 000 Asylbewerber). Die Ursache dieser Entwicklung liegt ausschließlich in den politischen Verhältnissen und Krisenherden in anderen Teilen der Welt. Es liegt daher außerhalb der Möglichkeiten der Bundesregierung, die Zahl derjenigen zu beeinflussen, die wegen politischer Verfolgung in ihren Heimatländern Zuflucht in der Bundesrepublik Deutschland suchen und von dem grundgesetzlich gewährleisteten Anspruch auf Asyl Gebrauch machen.
Zu der Ankündigung der Landesregierung von Baden-Württemberg, sie würde die Bund-LänderVereinbarung über die Verteilung der Asylbewerber auf Grundlage vereinbarter Länderquoten notfalls aufkündigen, weise ich darauf hin, daß es sich hierbei um Beschlüsse der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 15. Februar 1974 und 22. Juni 1978 handelt, denen auch das Land Baden-Württemberg zugestimmt hat. Ein einseitiges Abrücken Baden-Württembergs von diesen Beschlüssen würde möglicherweise zur Folge haben, daß die übrigen Länder vermehrt Asylbegehrende aufnehmen müßten. Baden-Württemberg müßte sich daher zunächst, z. B. in der Innenministerkonferenz, mit den anderen Ländern auseinandersetzen, die ihrerseits prüfen werden, wie sie sich auf die neue Lage einstellen sollen.
Die Bundesregierung kann im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit einen Beitrag zur Lösung der Probleme in erster Linie dadurch leisten, daß sie durch organisatorische Maßnahmen und Vorschläge an den Gesetzgeber für eine Beschleunigung des Asylverfahrens sorgt.
Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden durch zwei am 23. Juni 1978 vom Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetze geschaffen, wonach eine Beschleunigung in zwei Stufen erfolgt:
Mit Wirkung vom 1. August 1978 ist
— das Widerspruchsverfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entfallen und
— die Berufung gegen ablehnende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen, wenn dieses eine Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist. Nach den bisherigen Feststellungen hat das Verwaltungsgericht Ansbach
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16075*
davon in etwa 40 v. H. Entscheidungen Gebrauch gemacht.
Mit Wirkung vom 1. Januar 1980 wurde die Alleinzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Ansb+ach für Asylsachen aufgehoben, so daß sich nunmehr die Entscheidungslast auf mehrere Gerichte in allen Bundesländern verteilt.
In organisatorischer Hinsicht hat der Bund im vergangenen Jahre durch Personalverstärkung die Zahl der Anerkennungsausschüsse im Bundesamt von 6 auf 28 erhöht, so daß jetzt in unproblematischen Fällen eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten möglich ist.
Es kommt jetzt darauf an, daß die Länder auch die Voraussetzungen für eine schnelle Abwicklung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch eine entsprechende Ausstattung der Verwaltungsgerichte sorgen.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 54 und 55):
Ist es zutreffend, daß der Bundesjustizminister nicht in der Lage ist, konkrete Auskünfte über jene jährlichen Kosten zu geben, die dem Steuerzahler durch die Haft von Straftätern, durch Ausgestaltung, Modernisierung und Neubau von Strafanstalten, durch die Resozialisierung von Straftätern und ihre Betreuung nach der Entlassung entstehen, und ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich diesen für die Kriminal-und Justizpolitik entscheidenden Mangel abzustellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige evtl. Statistiken und Informationen in den Ländern wegen der kriminal- und justizpolitischen Gesamtverantwortung des Bundes bei diesem gesammelt und ausgewertet werden müssen, und wie will die Bundesregierung ohne eine derartige Sammlung eine Kosten- und Nutzenanalyse und eine Erfolgs- bzw. Mißerfolgsbilanz ihrer Kriminal- und Justizpolitik erstellen?
Zu Frage A 54:
Angaben über die Kosten des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe enthalten die Haushaltspläne der Länder. Die Bundesregierung berücksichtigt ständig die finanziellen Auswirkungen der vom Bund veranlaßten kriminalpolitischen Maßnahmen auf die öffentlichen Haushalte. So sind auch bei den Arbeiten an dem Strafvollzugsgesetz die finanziellen Auswirkungen auf die Länder in Zusammenarbeit mit diesen geschätzt und in der Begründung des Entwurfs ausgewiesen worden. In gleicher Weise sind die Kosten der Ausführung des von der Bundesregierung im November 1979 dem Bundestag zugeleiteten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges geschätzt und in der Begründung des Entwurfs dargestellt worden. Die Gesamtkosten des Strafvollzuges betrugen im Jahre 1970 in allen Bundesländern etwa 543 Mio. DM.
Zu Frage A 55:
Die Bundesregierung wertet bei ihren kriminal-und justizpolitischen Vorhaben ständig neben den Ergebnissen unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen auch Daten und Materialien der Länder aus. Daneben werden gemeinsam mit den Ländern Schritte unternommen, die zu einer weiteren Verbesserung des Informationssystems und der statistischen Unterlagen führen. Unter anderem liegt ein Beschluß der 49. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Mai/Juni 1978 vor, wonach Methoden entwickelt werden sollen, mit denen die Effizienz vollzuglicher Maßnahmen überprüft und Verhaltensänderungen von Gefangenen meßbar gemacht werden können.
Nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung fallen die in der Frage aufgeführten Maßnahmen in den Aufgabenbereich der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Aufgabentrennung nicht in Frage gestellt werden soll. In enger Zusammenarbeit mit den Ländern wird die Bundesregierung auch in Zukunft die Basis für ihre kriminalpolitischen Aufgaben verbreitern.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 56 und 57):
Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen rechtsextremistischen Publikationen das Verbot im § 86 StGB bewußt umgangen wird, z. B. durch die unterstellte Zusicherung der Erwerber solcher Publikationen, daß sie diese nur „zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" erwerben?
Ist die Bundesreierung angesichts solcher Manöver zur Umgehung von Straftatbeständen durch Rechtsextermisten nunmehr bereit, der von der CDU/CSU-Fraktion bereits 1977 vorgeschlagenen Änderung von § 86 StGB mit dem Ziel der Verhütung solcher Umgehungsmanöver zuzustimmen?
Zu Frage A 56:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Verleger rechtsextremistischer Publikationen durch Scheinerklärungen der in der Frage zitierten Art die Strafdrohung von § 86 StGB zu unterlaufen versuchen.
Derartige Floskeln vermögen allerdings die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB nicht zum Tragen zu bringen. Fälle, in denen die Rechtsprechung die Strafbarkeit einschlägiger Publikationen unter Hinweis auf die genannten salvatorischen Klauseln verneint hätte, sind der Bundesregierung bislang nicht bekanntgeworden.
Zu Frage A 57:
Da eine Umgehung von § 86 StGB durch Scheinerklärungen nach der bisherigen Rechtsprechung nicht bekanntgeworden ist, hält die Bundesregierung die Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt für entbehrlich.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 60):
16076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die erfolgten und weiter zu erwartenden Benzinpreissteigerungen für die Autofahrer, insbesondere für diejenigen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, eine umgehende Entlastung durch die Erhöhung der Kilometerpauschale erfolgen muß?
Die Bundesregierung hat bereits in der Fragestunde am 14. März 1979 auf Ihre Frage nach einer Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrages geantwortet, daß schon eine Erhöhung auf 50 Pfennig Steuermindereinnahmen von etwa 1 Milliarde Mark jährliche zur Folge haben würde. Ein solcher Steuerausfall ist angesichts der Belastung des Haushalts und der steuer- und familienpolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung für die Jahre 1981 und 1982 vorgesehen hat und die bereits zu einer Entlastung mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Milliarden Mark führen, nicht zu finanzieren. Die Steuerausfälle würden sich belaufen bei einem künftigen Kilometer-Pauschbetrag von
0,50 DM auf rd. 1 000 Mio DM jährlich 0,64 DM auf rd. 1 850 Mio DM
0,72 DM auf rd. 2 850 Mio DM.
Die Bundesregierung hält deshalb an ihrer Auffassung fest, daß eine Erhöhung des KilometerPauschbetrages auch unter dem Gesichtspunkt von Kostensteigerungen nicht zusätzlich durchgeführt werden kann.
Eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, die auf ihr Kraftfahrzeug besonders angewiesen sind oder eine nach anderen Gesichtspunkten gestaffelte Kilometerpauschale kann nicht in Erwägung gezogen werden. Abgesehen davon, daß die Verkehrsverhältnisse sowohl in ländlichen als auch in städtischen Bereichen sehr unterschiedlich sind, würden Ausnahmeregelungen zu unvertretbaren Verwaltungserschwernissen führen und auch rechtlich bedenklich sein.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 68 und 69):
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag in Agra-Europe Nummer 3/80, die Nichtvermarktungsprämie für Milch in eine Anschlachtprämie umzuwandeln und auf 0,25 DM/kg heraufzusetzen und dadurch die Produktion so zu begrenzen, daß dennoch 0,50 DM/kg Milch an Interventionskosten gespart werden könnten?
Könnte der finanzielle Mittelbedarf dafür aus einer Abgabe der Milcherzeuger finanziert werden, und wäre so die Finanzierbarkeit des Interventionsmechanismus für Butter und Magermilchpulver zunächst wieder sicherzustellen?
Die derzeitige Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämie soll vorrangig solche Milcherzeuger ansprechen, die inner- und außerlandwirtschaftliche Alternativen zur Milchviehhaltung besitzen. Es kann angenommen werden, daß in diesen Betrieben die Inanspruchnahme der Prämien zu einer irreversiblen Aufgabe der Milcherzeugung führt. Mit den Prämien soll eine Übergangshilfe gewährt werden, die den Einkommensausfall während der Umstellungszeit auffängt.
Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Prämiensätze auf den vollen Einkommensausgleich würde die Prämie ein Angebot für alle Milcherzeuger, also auch diejenigen ohne inner- und außerlandwirtschaftliche Alternativen. Damit ergäben sich besondere Probleme:
Es werden auch Betriebe zur Inanspruchnahme angereizt, die nach Auslaufen der Prämienzahlung ohne ausreichende Einkommensbasis sind.
Bei der vorgeschlagenen hohen Aufgabeprämie muß erwartet werden, daß in großem Maße Betriebe mit absoluten Futterflächen teilnehmen. Um die Verringerung der Milchanlieferung abzusichern, muß dafür Sorge getragen werden, daß die Betriebe ihr Grünland nicht abgeben. Insgesamt ergeben sich beachtliche Eingriffe in einzelbetriebliche Verhältnisse sowie ein großer Kontroll- und Verwaltungsaufwand.
Schließlich sind die Annahmen des Beitrages in „Agra-Europe" über zu erzielende Einsparungen an Marktordnungskosten in Frage zu stellen. Nach Schätzungen der EG-Kommission und meines Hauses sind die Verwertungskosten für 1 kg mehr angelieferte Milch nicht auf 75 Pf, sondern auf ca. 50 Pf zu veranschlagen. Auch bei einer erhöhten Aufgabeprämie bleibt ungewiß, inwieweit die damit erzielte Verringerung der Milchanlieferung durch Aufstokkung der Kuhbestände und Milchanlieferung anderer Betriebe kompensiert wird.
Unterstellt man auf Grund bisheriger Erfahrungen,
— daß die Verringerung der Milchanlieferung mit Hilfe einer derartigen Prämienzahlung zur Hälfte durch Mehranlieferung anderer Betriebe ausgeglichen wird und
— daß die Milchanlieferung in der EG auf Grund der Leistungssteigerungen um 2 % je Jahr anwächst,
müßte im ersten Jahr die Prämie für ca. 1 Million Kühe = 4 % des Bestandes gegeben werden, damit keine weitere Steigerung der Milchanlieferung erfolgt.
Um die vorgeschlagene Prämie für 4 % aller Milchkühe aus dem Aufkommen aus einer Abgabe der Erzeuger zu finanzieren, wäre eine Abgabe von rd. 2 % des .Erzeugerrichtpreises auf alle Anlieferungsmilch erforderlich. Wegen der zu erwartenden anhaltenden Leistungssteigerung müßte die Prämie in den Folgejahren in entsprechendem Umfang angewendet werden.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 70 und 71):
Erwägt die Bundesregierung, bei einer eventuellen Revision des Bergbauernprogramms auch Bauern mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von unter drei Hektar mit einzubeziehen, da auch diese Bauern einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten?
Erwägt die Bundesregierung, bei einer eventuellen Revision des Bergbauernprogramms den Mindestpflegeaufwand von bisher einer Großvieheinheit pro Hektar herabzusetzen, da auch mit weniger Großvieheinheit pro Hektar die Landschaft offengehalten werden kann, und sollte man andere Kriterien heranziehen und damit der Tatsache Rechnung tragen, daß auch Bauern, die zum Beispiel Heu verkaufen, landschaftspflegerisch tätig sind?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16077*
Vor Beantwortung beider Fragen ist eine Feststellung erforderlich.
Grundlage der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland ist — wie auch in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — die Bergbauernrichtlinie. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, allein Änderungen am Förderprogramm vorzunehmen, selbst wenn sie diese Änderungen für sehr sinnvoll hielte.
1. Zu der aufgeworfenen Frage selbst ist folgendes zu bemerken: Es ist unbestritten, daß auch Landwirte mit weniger als 3 Hektar landwirtschaftlicher Fläche einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten. Die 3-Hektar-Grenze wurde seinerzeit aus finanziellen Überlegungen in der Brüsseler Richtlinie aufgenommen, da andernfalls zu befürchten war, daß in Mitgliedstaaten mit stark ausgeprägter kleinstbetrieblicher Struktur die Richtlinie nicht mehr durchführbar und finanzierbar war. Die derzeit in Brüssel diskutierten Vorschläge zur Änderung der Bergbauernrichtlinie sehen u. a. lediglich eine entsprechende Herabsetzung auf 2 Hektar für den Mezzogiorno und die französichen überseeischen Departements vor.
2. Landwirte mit weniger als einer Großvieheinheit je Hektar Futterfläche erhalten auch heute die Ausgleichszulage. Insofern ist eine Herabsetzung dieses Wertes nicht erforderlich.
Da alle Mitgliedstaaten bisher davon ausgehen, daß auf Grund der natürlichen Bedingungen in den benachteiligten Gebieten den Zielen der Richtlinie am besten durch die ,Viehhaltung Rechnung getragen wird, ist die Gewährung der Ausgleichszulage auch auf diese Viehhaltung abgestellt. Einzelfälle, wozu sicher die ausschließliche Gewinnung von Heu für den Verkauf zählt, können nicht für die Gemeinschaft als Ganzes geregelt werden. Insofern wird es, wenn auch im Einzelfall bedauerlich, immer gewisse Lücken im Förderkatalog geben müssen.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 72 und 73):
Was unternimmt' die Bundesregierung gegen die nachweislich durch Immissionen verursachte Versäuerung der Holzbodenflächen und der damit verbundenen Ertragsgefährdung unserer Waldbestände?
Welche MaBnahmen unternimmt die Bundesregierung gegen den starken Rückgang der Schilfbestände an den nord- und süddeutschen Binnenseen?
Zu Frage A 72:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei dem sogenannten „Solling-Pojekt" eine durch SO2 verursachte Bodenversäuerung festgestellt worden ist. Die Ermittlung des Umfanges der durch Immissionen verursachten Versäuerung der Holzbodenflächen und die Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung hierdurch drohender Schäden sind derzeit Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Da Anwendung und Durchführung konkreter Gegenmaßnahmen (z. B. Kompensationskalkung) in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung in diesem Bereich darauf, im Wege einer engen Zusammenarbeit mit den Ländern zu praktisch verwertbaren Lösungen zu kommen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung vor allem im Wege der Schadensvorsorge durch Maßnahmen zur Reinerhaltung der Luft, Schädigungen des Waldbodens durch Immissionen zu vermeiden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang z. B., daß bei der Errichtung von Kohlekraftwerken der Einbau von Rauchgasentschwef elungsanlagen vorgeschrieben wird, die zu einer erheblichen Verminderung der SO2-Immissionen und damit auch zum Schutz des Waldbodens beitragen. Ich verweise ferner auf den gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die damit in Zusammenhang stehende Änderung der Technischen Anleitung zur Reinerhaltung der Luft, in der für sogenannte Nichtbelastungsgebiete als Anhaltspunkt für eine wesentliche Beeinträchtigung des Pflanzenbestandes erstmals Werte vorgesehen sind, die sich auch an der Empfindlichkeit bestimmter Baumarten ausrichten.
Zu Frage A 73:
Die Gefährdung von Schilfbeständen kann auf verschiedenen Ursachen, wie z. B. Eutrophierung der Gewässer, Erholungsnutzung oder zu dichte Schwanenpopulation, beruhen. Allerdings sind der Bundesregierung keine Einzelheiten über konkrete Zerstörungen von Schilfbeständen bekannt. Die Zuständigkeit für gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen zum Schutz der Schilfbestände liegt im übrigen bei den Bundesländern.
Anlage 28
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 74):
Was gedenkt die Bundesregierung zur finanziellen Entlastung der behinderten Rollstuhlfahrer zu tun, die infolge fehlender technischer Voraussetzungen ihre Rechte nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 nicht geltend machen können, beruflich und privat in der Regel auf die Beförderung mit dem Personenkraftwagen angewiesen sind und infolge der steigenden Treibstoffkosten immer höheren finanziellen Belastungen unterliegen?
Die Bundesregierung mißt den Belangen Schwerbehinderter im Rahmen ihrer Sozial- und Rehabilitationspolitik sowie Steuerpolitik schon seit langem besondere Bedeutung zu. Im Zuge dieser Politik sind bis in die jüngste Zeit wesentliche Leistungsverbesserungen erreicht worden. Zu den Leistungen gehört, daß für Behinderte, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen — dies trifft bei Rollstuhlfahrern in der Regel zu — von den Trägern der beruflichen Rehabilitation Hilfen zur Beschaf-
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fung und behinderungsgerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs erbracht werden. Diese Hilfen umfassen — abgesehen von Ausnahmen im Bereich der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe — keine Dauerleistungen, wie z. B. Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs. Derartige Kosten werden bei der weitgehenden Motorisierung dem allgemeinen Lebensunterhalt zugerechnet, die von einem behinderten ebenso wie von einem nichtbehinderten Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz auch nur mit einem eigenen Kraftfahrzeug erreichen kann, aus dem Arbeitseinkommen zu tragen sind.
Wenn und soweit der Behinderte die Kosten zum laufenden Betrieb des Kraftfahrzeugs, auf das er beruflich und privat angewiesen ist, nicht aus seinem Einkommen aufbringen kann, so können die Sozialhilfeträger in angemessenem Umfang Hilfe leisten.
Bei der Vereinheitlichung der Kraftfahrzeughilfen zur beruflichen Rehabilitation wird die Bundesregierung jedoch mit den Trägern erörtern, ob Behinderten, die beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, auch Hilfen zum Unterhalt des Kraftfahrzeugs geleistet werden können.
Die Hilfen der Rehabilitationsträger werden durch steuerliche Erleichterungen ergänzt. Bereits seit dem 1. Juni 1979 sind auf Initiative der Bundesregierung durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979 alle Schwerbehinderten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und zwar ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Außerdem wurde für diesen Personenkreis durch eine vorweggenommene Änderung der Lohnsteuerrichtlinien der Kilometersatz ab 1. Juli 1979 von 0,32 DM auf 0,36 DM erhöht. Seitdem können also auch Rollstuhlfahrer für Fahrten mit dem eigenen Pkw von und zum Arbeitsplatz 0,72 DM pro Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Lohn- und Einkommensteuer absetzen (0,36 DM bei Nichtbehinderten).
Tiber die Werbungskosten hinaus können Rollstuhlfahrer in angemessenem Umfang gefahrene Kilometer als außergewöhnliche Belastung ebenfalls in Höhe von 0,36 DM pro km absetzen.
Schließlich sind die Pauschbeträge für Körperbehinderte nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes durch das Einkommensteuerreformgesetz ab 1975 wesentlich angehoben worden. Die Erhöhung betrug durchschnittlich 45 v. H. der bis dahin gültigen Beträge.
Anlage 29
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 75 und 76):
Trifft es zu, daß zur Begründung des Anspruchs auf Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen Leistungsminderungen auf Grund von Veränderungen im hormonellen und endogenen Bereich, im autonomen Nervensystem und vielfach auch im psychischen Bereich angeführt werden, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß leibliche Mütter, deren Kinder bei der Geburt oder kurz danach gestorben sind, bzw. Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigegeben haben, auch Ansprüche auf vollständige Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach dem Mutterschutzgesetz geltend machen können?
Erwägt die Bundesregierung, den Mutterschaftsurlaub auch für Mütter, die ein Kind adoptieren, einzuführen?
Die in Ihrer Frage angeführte Leistungsminderung einer Arbeitnehmerin als Folge der Schwangerschaft und Entbindung ist nur ein Teil der Begründung für den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Hinzu kommen muß die Belastung durch Kinderbetreuung. Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben deshalb nicht alle im Arbeitsverhältnis stehenden Mütter, sondern nur diejenigen, deren Kind lebt, das heißt die am meisten belasteten Mütter — Belastung durch Schwangerschaft, Entbindung und Kinderbetreuung.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des geltenden Mutterschaftsurlaubs, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, darauf beschränkt, den Mutterschaftsurlaub den am meisten belasteten Müttern zu geben, das heißt den im Arbeitsverhältnis stehenden Müttern, die durch Schwangerschaft, Entbindung und Kinderbetreuung belastet werden.
Der Deutsche Bundestag hat jedoch in der Entschließung, die er bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs gefaßt hat, folgendes hervorgehoben:
Über das gegenwärtige Mutterschutzkonzept hinaus sollen in Zukunft Lösungen entwickelt werden, bei denen sicherzustellen ist, daß Eltern, auch Adoptiveltern, sich der Erziehung ohne wirtschaftlichen Zwang zur Erwerbstätigkeit widmen können. Die Bundesregierung prüft zur Zeit entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Einen Termin für den Abschluß der Prüfung kann ich zur Zeit nicht nennen.
Anlage 30
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 79 und 80):
Über welche gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, wie sich Nachtschicht und Wechselschicht auf die Gesundheit von Arbeitnehmern mit chronischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck-, Magen- und Darmerkrankungen, Epilepsie, Herzleiden, auswirken?
Welche rechtlichen und rehabilitativen Möglichkeiten bestehen für solche Personengruppen, bei denen dauernde gesundheitliche Bedenken festgestellt werden?
Zu Frage A 79:
Nachtarbeit ist wissenschaftlich erwiesen eine unphysiologische Tätigkeit. Eine durch Nachtarbeit erzwungene Änderung des Wach- und Schlafrhythmus ist nur unter Einsatz des Willens möglich. Die meist erst nach längerer Zeit auftretenden gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen betreffen vor-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16079*
wiegend das vegetative Nervensystem und die Stoffwechselfunktionen. Nervosität, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Herz-Kreislauffunktionsstörungen, Magen-Darmstörungen, Schlafstörungen und deren Folgeerscheinungen sind von Betriebsärzten häufig beobachtet und auch durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt worden.
Epilepsiekranke sollten Nachtarbeit möglichst meiden, da Schlafmangel Anfälle provoziert. Ähnliches gilt auch für Stoffwechselkranke.
Dem vorliegenden Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland", der im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Nacht- und Schichtarbeit" erarbeitet wurde — auf Ihre Anfrage in der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Dezember 1977 und die Antwort der Bundesregierung wird hingewiesen — ist zu entnehmen, daß der Krankenstand und das gesundheitliche Befinden der Schichtarbeiter vom Lebensalter und von der Dauer der Schichtarbeit abhängig ist. Je älter der Schichtarbeiter ist und je länger er in Schicht gearbeitet hat, desto häufiger ist er krank. Es konnte jedoch bisher nicht ermittelt werden, ob dies ausschließlich auf Schichtarbeit beruht oder ob andere zusätzliche belastende Faktoren am Arbeitsplatz die Ursache sind.
Die auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes heute bereits weitgehend sichergestellte betriebsärztliche Betreuung der Nacht- und Schichtarbeiter ermöglicht, gesundheitsgefährdete Arbeitnehmer besser zu überwachen und falls erforderlich die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz zu veranlassen.
Zu Frage A 80:
Bei dauernden gesundheitlichen Bedenken kann im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen eine Umsetzung oder eine Umschulung erfolgen.
Die Rentenversicherungsträger können Maßnahmen zur Rehabilitation erbringen, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gefährdet oder gemindert ist und sie durch diese Maßnahme voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Leistungen sind also bereits dann möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß es zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit kommt. Die Rehabilitationsleistungen werden auf Antrag erbracht. Dem betroffenen Arbeitnehmer kann daher nur empfohlen werden, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei dem für ihn zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen.
Anlage 31
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 81 und 82):
Auf Grund welcher völkerrechtlich gesicherten Tatbestände geht der Bundesarbeitsminister in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht von „der Aufsplitterung Deutschlands in mehrere Teile" aus, oder will er damit keine völkerrechtlich und staatsrechtlich relevanten Tatbestände bezeichnen?
Welche Rechtstatbestände im deutschen Sozialrecht begründen für Versicherte den „Wohnsitzgrundsatz als schicksalsmäßig"?
Den Satz, an den Sie denken, enthält ein Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung an das Bundesverfassungsgericht in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren. Er entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zum Beispiel in Band 3 der amtlichen Sammlung die Seiten 291 f.). Mit Ihrer Frage geben sie diesem Satz einen anderen Sinn, als den, der ihm im Sachzusammenhang entnommen werden kann.
Weder hat der Satz zum Inhalt, daß völkerrechtlich von der Aufsplitterung Deutschlands in mehrere Teile ausgegangen werden kann, noch enthält er überhaupt eine völkerrechtliche Wertung. Beabsichtigt war lediglich, wie aus dem Zusammenhang deutlich wird, ein Hinweis darauf, daß derjenige, der — unter welchen Umständen auch immer — die Verantwortung für ein Gebiet übernimmt, auch Verantwortung für die dort wohnenden Menschen hat.
Mit dem Wort „Schicksalsmäßig" sollte in diesem Zusammenhang ausgedrückt werden, daß dem Versicherten im Hinblick auf die Entwicklung des Sozialversicherungsrechts an seinem Wohnsitz bei Beginn der Aufsplitterung weder ein Wahlrecht noch eine sonstige Einflußnahme zugestanden hat (so — fast wörtlich — das schon zitierte Bundessozialgericht).
Anlage 32
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 83 und 84):
Wie ist das Verhältnis des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes zu einem möglichen Antidiskriminierungsgesetz?
Welche Folgen hätte es, wenn die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz nicht im arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz, sondern erst in einem späteren Antidiskriminierungsgesetz geregelt würde?
Der Entwurf des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes soll die EG-Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9. Februar 1976 in nationales Recht umsetzen. Er beschränkt sich auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die durch die EG-Richtlinie vorgegeben werden. Die Bundesregierung wollte eine zügige Verabschiedung des Entwurfs ermöglichen. Sie hat daher weitere Regelungen, die über die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz hinausgehen, etwa zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung oder zur Werbung, nicht in diesen Entwurf aufgenommen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Da die Frist zur Umsetzung der EG-Richtlinie abgelaufen ist (Anmerkung: Fristablauf am 12. August 1978), hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bundesregierung bereits um Stel-
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lungnahme gebeten, wann eine Umsetzung in nationales Recht zu erwarten ist. Die Kommission hat sich dabei das Recht nach Artikel 169 des EWG-Vertrags vorbehalten, den Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung anzurufen. Wenn die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz nicht in dem vorliegenden Entwurf des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, sondern erst in einem späteren Antidiskriminierungsgesetz geregelt würde, müßte damit gerechnet werden, daß es zu diesem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof käme. Die Bundesrepublik Deutschland ist neben den Niederlanden und Luxemburg das einzige Land der Europäischen Gemeinschaften, das die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie noch nicht ergriffen hat. Mit Rücksicht darauf hält es die Bundesregierung für unerläßlich, die in der EG-Richtlinie angesprochenen arbeitsrechtlichen Fragen der Gleichbehandlung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und nicht mit einem späteren zu regeln.
Hinsichtlich der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Lohngleichheit, zu deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland die Kommission im Gegensatz zur Auffassung der Bundesregierung ebenfalls ausdrücklich gesetzliche Vorschriften für erforderlich hält, hat die Kommission dafür mit dem 1. Juni 1980 bereits einen Termin gesetzt. Es ist anzunehmen, daß sie hinsichtlich der Gleichbehandlungs-Richtlinie ähnliche Terminvorstellungen äußern wird.
Anlage 33
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 85 und 86):
Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast im Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen schon die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers umgekehrt hat?
Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten als das Erfordernis der Glaubhaftmachung wie die im Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vorgesehene Umkehr der Beweislast, um von vornherein aussichtslose Klagen zu vermeiden?
Die im Entwurf vorgesehene Umkehr der Beweislast soll dem Diskriminierungsverbot zu stärkerer Wirksamkeit verhelfen. Ohne diese Regelung könnte das Verbot vielfach nicht durchgesetzt werden, weil der Arbeitnehmer im Streitfall nicht beweisen kann, daß die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Die Umkehr der Beweislast soll dem benachteiligten Arbeitnehmer aus der Beweisnot helfen.
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen, gerade auch in Fällen der Benachteiligung von Frauen, die Beweislast zugunsten des in Beweisnot Befindlichen erleichtert. Dabei hat es ausdrücklich klargestellt, daß die Beweislastumkehr immer dann eintrete, wenn allein der Arbeitgeber infolge größerer Sachnähe und des Gesamtüberblicks das Erforderliche zur Klärung des Sachverhalts beitragen könne, weil der Vorgang sich in seinem Einflußbereich abgespielt habe. In den Entscheidungen ging es vor allem um die Zahlung freiwilliger Zuwendungen, Lohnerhöhungen und die betriebliche Altersversorgung.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung knüpft an diese Rechtsprechung an und erweitert die Umkehr der Beweislast auf alle Fälle geschlechtsspezifischer Diskriminierungen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Die Bundesregierung hat sich nach langen Beratungen für das Erfordernis der Glaubhaftmachung entschieden. Ein Arbeitnehmer soll nicht schon mit der bloßen Behauptung, er sei wegen seines Geschlechts benachteiligt worden, die Beweislast zu seinen Gunsten umkehren können. Mit dem Erfordernis der Glaubhaftmachung soll Klagen entgegengewirkt werden, die von vornherein aussichtslos sind.
Um dieses Ziel zu erreichen, sind auch andere Möglichkeiten denkbar. So ist z. B. vorgeschlagen worden, die Beweislast erst dann umzukehren, wenn der Arbeitnehmer Tatsachen dargelegt hat, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Würde man diesem Vorschlag folgen, käme es auf die Glaubhaftmachung und damit auf die Art der Beweisführung nicht mehr an. Eine solche Regelung würde sich auch in das geltende Prozeßrecht systematisch einordnen.
Anlage 34
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 87 und 88):
Aus welchen Gründen ist ein arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz erforderlich, obwohl der Gleichberechtigungssatz des Artikels 3 des Grundgesetzes und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine Diskriminierung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz auf Grund des Geschlechts verbieten?
Ist im Entwurf des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes entsprechend der EG-Richtlinien vom 10. Februar 1975 ein Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen bei .gleichwertiger" Arbeit neuartig, oder ist dies bereits in anderen internationalen Abkommen von der Rechtsprechung vorgesehen?
Entsprechend der EG-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9. Februar 1976 sieht das Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Der Entwurf geht damit über den Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hinaus. Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz findet nach überwiegender Auffassung auf die Einstellung, den beruflichen Aufstieg und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung. Ob der Gleichberechtigungssatz des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz insoweit gilt, ist ebenfalls zweifelhaft. In der Rechtswissenschaft ist außerordentlich umstritten, und vom Bundesverfassungsgericht bisher weder positiv noch negativ entschieden, ob der einzelne Bürger bei Begründung, Durchführung und
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Beendigung privatrechtlicher Verträge unmittelbar an die Grundrechte, also auch an den Gleichberechtigungssatz, gebunden ist. In der wissenschaftlichen Diskussion nennt man das die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte.
Hinzu kommt, daß die EG-Kommission in ihren bisherigen Stellungnahmen die Auffassung vertreten hat, daß ein allgemeiner Grundsatz, wie der Gleichberechtigungssatz des Grundgesetzes, zur Umsetzung der Richtlinie nicht ausreiche, sondern konkrete gesetzliche Vorschriften erforderlich sind. In Frankreich und Italien sind daher bereits besondere Gesetze zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz erlassen worden, obwohl auch dort die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Verfassung ausdrücklich geregelt ist.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Das im Entwurf vorgesehene Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit ist nicht neuartig. Sowohl die Europäische Sozialcharta als auch das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation verwenden den Begriff der „gleichwertigen Arbeit" im Zusammenhang mit dem Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frau-. en. Beide Abkommen sind von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden und damit völkerrechtlich verbindlich. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kennt den Grundsatz der Lohngleichheit von Männern und Frauen auch bei gleichwertiger Arbeit seit 25 Jahren.
Geht man von dieser Rechtsprechung und der bereits bestehenden völkerrechtlichen Bindung der Bundesrepublik Deutschland aus, so zeigt sich, daß Vorbehalte oder Bedenken gegen das Verbot der unterschiedlichen Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit nicht begründet sind.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 89 und 90):
In welcher Weise hat sich die Versetzungshäufigkeit bei Zeit- und Berufssoldaten in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Unteroffizieren und Offizieren, entwickelt?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Versetzungshäufigkeit möglichst zu reduzieren?
Zu Frage A 89:
Die Zahl der Versetzungen von Unteroffizieren hat sich in den letzten 5 Jahren nicht konstant verhalten. Bis 1975 sind regelmäßig mehr als 30 000 Unteroffiziere versetzt worden. Im Jahre 1975 reduzierte sich die Zahl der Versetzungen auf 24 471, stieg 1976 auf 25 411 an, erreichte 1977 mit 17 594 Versetzungen den niedrigsten Stand und stieg 1978 auf 19 511 und 1979 auf 23 700 Versetzungen an.
Bei den Offizieren hat sich die Zahl der Versetzungen seit 1975 stetig verringert: 1975: 11064; 1976: 10163; 1977: 10377; 1978: 9513; 1979: 9865.
Bei der Bewertung der Zahlen muß berücksichtigt werden, daß nur ein Teil der Versetzungen mit einem Standortwechsel verbunden ist. Seit Januar 1979 können die Versetzungen mit und ohne Standortwechsel datenmäßig getrennt erfaßt werden. Dabei hat sich gezeigt, daß weniger als 33 % der Versetzungen der Unteroffiziere und 50 % der Versetzungen der Offiziere mit einem Standortwechsel verbunden waren. In Zahlen ergibt sich für das Jahr 1979 folgendes Bild: 8 500 Versetzungen von Unteroffizieren bei einer Gesamtzahl von 142 818 Unteroffizieren; von den 8 500 mit Standortwechsel versetzten Unteroffizieren sind 3 643 Unteroffiziere verheiratet. 4 800 Versetzungen von Offizieren bei einer Gesamtzahl von 37 000 Offizieren; von den 4 800 mit Standortwechsel versetzten Offizieren sind 3 962 Offiziere verheiratet.
Zu Frage A 90:
Die Personalführung der Bundeswehr hat sich bemüht, die jährlichen Versetzungen von Unteroffizieren und Offizieren zu reduzieren. Eine weitere Verringerung wird kaum möglich sein. Die Besonderheiten des Soldatenberufes, die hier nur mit den Stichworten
— Erhaltung der Einsatzbereitschaft durch Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten
— Verwendungsaufbau und
— Verwendungsbreite
gekennzeichnet werden sollen, bedingen eine bestimmte Anzahl von Versetzungen. Zudem wird vermehrt den Versetzungswünschen der Soldaten entsprochen. Es wird deshalb in erster Linie versucht, die mit der Versetzung verbundenen Probleme wie Wohnungswechsel, Schulwechsel der Kinder, Wechsel von Arbeitsverhältnissen der Ehefrau durch gezielte Maßnahmen zu verringern.
Anlage 36
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 91):
Ist es zutreffend, daß im Gegensatz zur Antwort auf meine Anfrage vom 6. November 1979 nicht nur im Heer Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure eingesetzt sind, sondern zum Beispiel auch im Bereich der Luftwaffe, und ist es weiter zutreffend, daß beim Materialamt des Heeres auf Dezernentendienstposten, die gemäß STAN nach A 13/A 14 bewertet sind, schon länger als zwei Jahre Hauptleute Dienst tun, ohne befördert werden zu können?
Es ist zutreffend, daß außer im Heer auch in der Teilstreitkraft Luftwaffe derzeit 2 Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure eingesetzt sind. Diese Offiziere besetzen seit Oktober 1979 bzw. Januar 1980 Dienstposten, die kurzfristig nachbesetzt werden mußten. Beide Offiziere erfüllen die
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Voraussetzungen für die Beförderung zum Major, die bereits eingeleitet wurde.
Im Materialamt des Heeres sind von insgesamt 42 Dezernentendienstposten 4 mit Hauptleuten besetzt, wovon 2 Hauptleute diese Dienstposten seit April 1974 und Oktober 1977 innehaben. Dabei handelt es sich um Offiziere mit speziellen Kenntnissen der Waffensysteme FlaPanzer ROLAND, DROHNE und Gefechtsfeldradar. Alle 4 Offiziere erfüllen die Voraussetzungen zur Beförderung nach den Bestimmungen der ZDv 20/7. Sie haben sich in der Reihenfolge bisher noch nicht so plazieren können, daß eine Beförderung möglich ist.
In der Instandsetzungstruppe sind jedoch derzeit keine Majore vorhanden, die die erforderlichen Ausbildungsvoraussetzungen für diese Dienstposten besitzen.
Ein ab 1. Oktober 1980 gültiges neues einheitliches Auswahlverfahren für die Beförderung der Offiziere sieht allerdings vor, die Dauer der Verwendung auf einem höherwertigen STAN-Dienstposten zu berücksichtigen. Insofern werden Offiziere, die bereits längere Zeit solche Dienstposten innehaben, künftig früher als bisher zum nächsthöheren Dienstgrad befördert werden können.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 92):
Liegen dem Bundesverteidigungsminister umfangreiche Klagen über den zu hohen Anteil der von der Truppe zu verbrauchenden Verpflegungsmittel des Verteidungsvorrats (etwa 70 v. H.) vor, und wenn ja, welche Möglichkeiten hat das Bundesverteidigungsministerium zur Verbesserung des Zustands für 1980 vorgesehen?
Es ist richtig, daß es derartige Klagen gibt. Die Truppe mußte im Jahr 1978 — für 1979 ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen — rd. 70 % der Verpflegungsmittel des Verteidigungsvorrats, deren Lagerzeit abgelaufen war, im Rahmen der Truppenverpflegung verbrauchen, weil der Verkauf an Dritte um rd. 13 %, nämlich von rd. 43 % auf 30 %, zurückgegangen war.
Das geringere Kaufinteresse ist darauf zurückzuführen, daß die Verkaufspreise im Jahre 1977 unter Berücksichtigung der Durchschnittsbeschaffungskosten in den Wehrbereichen für gleiche und vergleichbare Verpflegungsmittel der Truppenverpflegung neu festgesetzt wurden, was bei verschiedenen Verpflegungsmitteln eine merkliche Anhebung der bisherigen Verkaufspreise mit sich brachte.
Der Bundesminister der Verteidigung hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um den Verkauf wieder zu fördern. Es sollen einzelne Verkaufspreise herabgesetzt werden, damit der Kauf von Verpflegungsmitteln aus dem Verteidigungsvorrat wieder attraktiv wird. Der Maßnahmenkatalog liegt z. Zt. dem Bundesminister der Finanzen zur Zustimmung vor.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 93):
Sind die wiederholten Dienstpflichtverletzungen durch Generalmajor Bastian, wobei der letzte Vorfall nach Bekunden von Bundesverteidigungsminister Dr. Apel zur Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und Generalmajor Bastian führte, nach Auffassung der Bundesregierung nicht Anlaß genug, um gegen den Generalmajor ein förmliches Diziplinarverfahren einzuleiten, und wenn ja, was wurde bisher unternommen?
Nach den zwingenden Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung übt grundsätzlich der nächste Disziplinarvorgesetzte die Disziplinargewalt aus. Er entscheidet allein verantwortlich; ihm kann nicht befohlen werden, ob und wie er ahnden soll. Jede Einflußnahme durch höhere Vorgesetzte auf die Ausübung der Disziplinargewalt ist unzulässig.
Die für Generale zuständige Einleitungsbehörde — der Bundesminister der Verteidigung — kann die Entscheidung des nächsten Disziplinarvorgesetzten nur daraufhin überprüfen, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens geboten ist.
Das Verhalten des Generalmajors Bastian ist von dem vor seiner Versetzung zum Heeresamt zuständigen Disziplinarvorgesetzten gewürdigt worden bzw. wird von dem jetzt zuständigen Disziplinarvorgesetzten gewürdigt werden. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Zu Maßnahmen der Einleitungsbehörde besteht zur Zeit kein Anlaß.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 94):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihr — wie auch von allen anderen NATO-Regierungen — gegenüber dem Bündnis übernommene Verpflichtung, den Verteidigungshaushalt jährlich um real 3 v. H. zu erhöhen, im Haushaltsjahr 1980 einzuhalten, und gilt bejahendenfalls die Erklärung von Bundesverteidigungsminister Dr. Apel vom Ende Januar 1980 in Oberursel, der Wehretat brauche auch nach den Ereignissen in Afghanistan nicht erhöht zu werden, als zurückgenommen?
Die Zielsetzung der NATO bezieht sich nicht nur auf den Verteidigungshaushalt. Vielmehr wird nach den für die NATO-Partner geltenden Maßstäben eine 3%ige reale Steigerung aller Ausgaben angestrebt, die der äußeren Sicherheit dienen.
Dazu gehören z. B. auch die Ausgaben für die Verteidigungs- und Ausrüstungshilfe (Epl. 05), den Bundesgrenzschutz (Epl. 06) und die Stationierungsstreitkräfte (Epl. 35) sowie die Militärruhegehälter (Epl. 33).
Im Jahre 1980 werden wir für unsere Sicherheit insgesamt rd. 47,5 Mrd. DM ausgeben, das sind 2 Mrd. DM mehr als im Vorjahr und entspricht einer nominalen Steigerung von 4,8 %.
Allerdings beabsichtigt die Bundesregierung, in einem Nachtragshaushalt zum Ausgleich der gestiegenen Energiepreise der Bundeswehr zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist nach Absprache mit den Bündnispartnern geplant, die
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Hilfeleistungen für die Türkei und Griechenland zu verstärken.
Wie Sie wissen, wird Bundesminister Matthöfer als Beauftragter der Bundesregierung noch im Laufe des Februar in Ankara und Athen Gespräche über Umfang und Höhe der Hilfsmaßnahmen führen.
Obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen genannt werden können, ist davon auszugehen, daß nach Realisierung der zusätzlichen Maßnahmen der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben im Jahre 1980 im Bereich von real 3 % liegen wird.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 95):
Beabsichtigt die Bundesregierung, die kostenlose Heimfahrtberechtigung für Wehrpflichtige, die zur Zeit bei Benutzung von Bundesbahn und Bahnbussen gewährt wird, auch auf die Benutzung von Postbussen auszudehnen, und falls ja, wann ist mit der Einführung dieser Maßnahmen zu rechnen?
Das mit der Deutschen Bundesbahn mit Wirkung vom 1. Juli 1979 vereinbarte Verfahren ermöglicht den Grundwehrdienstleistenden, Reisezüge. zwischen Standort und Wohnort kostenlos zu benutzen. Für Bahnbusse gilt dies nur für die Strecken, die von der Deutschen Bundesbahn anstelle des eingestellten Schienenverkehrs mit Omnibussen bedient werden. Anstelle der Bahnbusse können auf diesen Strecken auch andere Busse, z. B. Postbusse, die im Auftrag der Deutschen Bundesbahn fahren, eingesetzt werden. Die Deutsche Bundesbahn erhält den Fahrpreis für diese Leistungen pauschal erstattet.
Postbusse oder Bahnbusse, die im Straßen-Linienverkehr fahren, werden von der Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn nicht erfaßt. Der Abschluß einer vergleichbaren Vereinbarung, die außer der Busverkehrsgemeinschaft Bahn/Post auch die Verkehrsverbände einschließen soll, wird angestrebt. Angaben über das Zustandekommen oder den Zeitpunkt des Abschlusses einer solchen Vereinbarung sind nicht möglich. Es wird in Verhandlungen versucht, ein angemessenes Abrechnungsverfahren zu finden. Die Grundwehrdienstleistenden haben jedoch keine finanziellen Nachteile. Sie erhalten die Fahrkosten nach den Bestimmungen über Familienheimfahrten auf Antrag erstattet
Anlage 41
Antwort
des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 98 und 99):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es neuartige Früherkennungsmethoden gibt. mit deren Hilfe Schilddrüsenunterfunktionen bei Säuglingen festgestellt werden können, so daß kranke Kinder durch entsprechende Behandlung vor andernfalls zu erwartendem Schwachsinn bewahrt werden können, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Untersuchungsverfahren?
Kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß dieses Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Neugeborenen angewandt wird?
Die heute zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden zur Früherkennung angeborener Schilddrüsenunterfunktion sind der Bundesregierung bekannt. Als derzeit allgemein anerkannte Methode kommt die TSH-Bestimmung in Frage. Es handelt sich dabei um eine-Hormonbestimmung mit einer radioimmunologischen Methode, die an einer Blutprobe des Neugeborenen durchgeführt wird. Das Untersuchungsverfahren wird von der Bundesregierung positiv bewertet, wenn es in leistungsfähigen Laboratorien durchgeführt wird, die den notwendigen Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit genügen.
Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes:
Die Bundesregierung hat bereits am 13. Juli 1978 den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gebeten, Beratungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern um die Untersuchung auf Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) zu ergänzen. Nach § 181 Abs. 2 RVO hat der Bundesausschuß das Nähere über die Art der Früherkennungsuntersuchungen zu beschließen.
Der Bundesausschuß hat nach Anhörung zahlreicher Experten Qualitätskriterien zur Durchführung der Untersuchung erarbeitet, die den Vorschlägen und Anregungen der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften Rechnung tragen. Die um die Untersuchung auf Schilddrüsenunterfunktion erweiterten Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern sind seit dem 2. Februar 1980 in Kraft.
Anlage, 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 100):
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele schwerbehinderte Rollstuhlfahrer die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, weil die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind und sie somit ihre Rechte nach dem Gesetz fiber die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 nicht geltend machen können, und gibt es Möglichkeiten seitens der Bundesregierung, auf bessere technische Voraussetzungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schwerbehinderte hinzuwirken?
Der Bundesregierung sind keine Angaben über die Anzahl der Rollstuhlfahrer bekannt, die öffentliche Verkehrsmittel wegen technischer Hindernisse nicht benutzen.
Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren die technischen Verbesserungen für die Verkehrsteilnahme der Rollstuhlfahrer. Im öffentlichen Nahverkehr wird die behindertengerechte Gestaltung von Fahrzeugen und Haltestellen im Zuge von Neubau-und Ausbaumaßnahmen für hohe Verkehrsaufkommen finanziell unterstützt. Die Realisierung liegt allerdings in der Hand der Verkehrs- und Baulastträger.
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Für den öffentlichen Fernverkehr beteiligt sich die Deutsche .Bundesbahn bei den vom internationalen Eisenbahnverband beschlossenen Entwicklungen von rollstuhlgerechten Eisenbahnwagen; daneben hat sie einen eisenbahngerechten Rollstuhl entwickelt.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 101 und 102):
Wie sieht das Bewertungssystem für die Aufstellung des Bedarfsplans über den Ausbau des Bundesfernstrßennetzes aus, und hält die Bundesregierung das von ihr durchgeführte Bewertungsverfahren angesichts der darin enthaltenen subjektiven SchAtzungen für wissenschaftlich haltbar, oder gibt es grundsätzliche Bedenken?
In welchem Umfang werden generell in dem Bewertungsverfahren des Bundesverkehrsministers, du der Aufstellung des Bedarfsplans vorausgeht, die Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt?
Zu Frage A 101:
Die Projektbewertung für die Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen — wie für den gesamten Bundesverkehrswegeplan 80 — erfolgte auf der Grundlage von gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analysen.
Die Nutzen-Kosten-Analyse stellt die projektbedingten Vor- und Nachteile in Markt- oder Schattenpreisen.— also in monetären Beträgen — gegenüber. Auf der Grundlage von Marktpreisen werden die Wertvorstellungen der Betroffenen und Benutzer objektiv wiedergegeben. Die Bundesregierung hat diese marktwirtschaftlichen Prinzipien übernommen und damit eigene Wertungen und willkürliche Einschätzungen so weit wie möglich vermieden. Für Bereiche, denen die Marktfähigkeit fehlt, z. B. die Verkehrssicherheit, mußten Annahmen in Form von Schattenpreisen getroffen werden. Das Verfahren entspricht dem jüngsten Stand der Wissenschaft und ist international anerkannt. Bedenken gegen dieses Verfahren bestehen daher nicht
Zu Frage A 102:
über die Wirkungen von Straßenplanungen auf Natur und Landschaft sind quantitative Untersuchungen angestellt worden, die bei den zusätzlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt wurden. Die Untersuchungen beruhen auf Vorstellungen Ober schutzwürdige, umweltempfindliche und verkehrsarme Räume, die von den zuständigen Gremien von Bund und Ländern erarbeitet wurden. Eine Einbeziehung der Ergebnisse in die Nutzen-Kosten-Analyse ist mangels anerkannter monetärer Bewertungsmaßstäbe zur Zeit noch nicht möglich.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 103 und 104):
Ist der Bundesregierung bekannt, dab die deutsche Schiffahrt in der Mittelmeerfahrt durch einen französischalgerischen Ladungsvertrag diskriminiert wird?
Was wird die Bundesregierung unternehmen. um dieser Diskriminierung entgegenzutreten?
Zu Frage A 103:
Ja. Allerdings muß betont werden, daß der Verkehr zwischen französischen und algerischen Häfen durch das Abkommen der Regierung der. Französischen Republik und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Seeverkehr vom 24. Juli 1967 den Schiffen der Vertragsstaaten vorbehalten bleibt
Frankreich hat 1967 einen entsprechenden Vorbehalt zum Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Operationen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingelegt Dieser Vorbehalt wird von Frankreich mit den besonderen, historisch bedingten Beziehungen zu Algerien begründet
Zu Frage A 104:
Das Bundesverkehrsministerium hat diese Frage im November 1979 mit dem Generaldirektor für die Handelsschiffahrt im französischen Verkehrsministerium erörtert Dieser hat auf die Möglichkeit einer Firmengründung durch deutsche Seeschiffahrtsunternehmen in Frankreich hingewiesen, die das betreffende deutsche Seeschiffahrtsunternehmen in die Lage versetzen würde, sich an der französischen Quote im Seeverkehr zwischen Frankreich und Algerien zu beteiligen.
Das Bundesverkehrsministerium setzt die Erörterungen fort, um zu einer praktischen Lösung der bestehenden Schwierigkeiten zu kommen.
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Bendix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 105):
Ist der Bundesregierung bekannt. daß viele Altere Menschen das günstige Angebot des Seniorenpasses bei der Deutschen Bundesbahn nicht realisieren und der Aktionsaufforderung zum Umstieg vom eigenen Wagen auf die Deutsche Bundesbahn nicht folgen können, weil die Einstfegsmöglichkeiten duftch ein zu grobes Steigungsverhältnis zwischen Stufen und Bahnsteigkanten zu unbequem und zu gefAhrlich sind. und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen. dab die Deutsche Bundesbahn hier nach und nach bessere Verhältnisse schafft?
Die Einstiegserschwernisse, die für Altere und Behinderte bei Reisezugwagen im öffentlichen Schienenpersonenverkehr bestehen, sind bekannt und sowohl national als auch international seit langem Gegenstand eingehender Erörterungen und Untersuchungen. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat inzwischen eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Einstiegsverhältnisse zu verbessern. Darüber hinaus empfiehlt sie den älteren und behinderten Reisenden, sich rechtzeitig an das Zugbe-
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gleit- und Bahnhofspersonal zu wenden. Diese sind angewiesen, beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 106 und 107):
Ist der Bundesregierung bekannt. daß durch die Kürzung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau im Nordoberpfälzer Zonenrandgebiet spätestens ab Juni 1980 vor allem im Straßenbau eine unüberbrückbare Auftragslücke eintritt, was zu großen Freisetzungen von Arbeitskräften führen wird und darüber hinaus die endlich begonnene Anbindung dieses Raums an das Autobahnnetz fast zum Erliegen bringt, weil durch die Kürzung der Bundesmittel im Jahr 1980 in diesem Bereich keine einzige neue Maßnahme ausgeschrieben werden kann?
Wie erfolgt die Verwendung der aus dem Bereich Bundesfernstraßenbau zugunsten der Deutschen Bundesbahn umgeschichteten Beträge, wenn sie nicht im Investitionsbereich für das Haushaltsjahr 1980 sinnvoll und zweckgebunden eingesetzt werden können?
Zu Frage A 106:
Das Land Bayern erhält im Haushaltsjahr 1980 rund 1 402 Millionen DM (einschließlich der Mittel aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen). Was die Bauprojekte an Bundesfernstraßen im nordoberpfälzischen Zonenrandgebiet angeht, so hängen die Dispositionen weitgehend vom Lande Bayern ab, das im Rahmen des o. g. Finanzvolumens beweglich ist.
Zu Frage A 107:
Da keine Mittel vom Straßenbau zur Deutschen Bundesbahn umgeschichtet wurden, entfällt eine Antwort.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Frage A 108):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsparwirkung an Vergaserkraftstoff durch die Einführung von elektronischen Zündsystemen, wie z. B. dem Baur-Zündsystem u. a., und mit welchen Maßnahmen kann die Ausrüstung der Kraftfahrzeugmotoren mit energiesparender Technik gefördert werden?
Der Bundesregierung sind keine auf dem Markt befindlichen nachrüstbaren elektronischen Zündsysteme bekannt, deren Einbau mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand einen nennenswerten Effekt auf den Kraftstoffverbrauch hat. Ergebnisse gleicher Größenordnung lassen sich bereits durch sorgfältige Einstellung und Konstanthaltung der Einstellwerte der Zündung und Gemischaufbereitung konventioneller Anlagen erreichen.
Bei dem Baur-Zündkerzenstecker handelt es sich um einen parallelgeschalteten Zusatzkondensator zur Erhöhung der Zündenergie. Die gewünschte Beeinflussung des Entflammungsprozesses und damit des Kraftstoffverbrauches ist hierdurch jedoch nicht
möglich, so daß eine Nachrüstung auf breiter Basis nicht empfohlen werden kann.
Als weitere wichtige Maßnahmen zur Minderung des Kraftstoffbedarfs der Motoren sind zu nennen:
— Verkürzung der Warmlaufphase durch Gemischwärmung
— Absenkung der Leerlaufdrehzahl
— Abschaltung einzelner Zylinder bei Teillast
— Motorabschaltung im Schiebebetrieb und Leerlauf (z. B. Schwungnutzautomatik)
— Absenkung der inneren Reibung durch Einsatz verbesserter Öle und Erhöhung der Schmieröltemperatur im unteren Betriebsbereich
— Aufgeladene Motoren
— Minderung des Leistungsbedarfs der Nebenaggregate.
Maßnahmen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauches dürfen sich jedoch nicht auf den Motor beschränken, sondern müssen den gesamten Antriebsstrang (Motor und Getriebe) sowie Fahrwerk und Karosserie (cw-Wert) einbeziehen.
Die genannten Maßnahmen, integriert und optimiert, lassen eine bis zu 50%ige Senkung des Kraftstoffbedarfs denkbar erscheinen.
Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung dieser zukünfigen Techniken.
Am Demonstrationsvorhaben „Forschungs-PKW" werden die oben beschriebenen Technologien in Fahrzeuggesamtkonzepten aufgezeigt.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 109):
Ordnet die Bundesregierung Schneeketten mit zusätzlicher Spikesausrüstung unter dem Begriff der Schneekette ein mit der Folge, daß sie nicht unter das Spikesverbot fallen?
Ja, soweit es sich um Kunststoff-Schneeketten handelt.
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 110 und 111):
Ist die Bundesregierung im Zuge ihrer Verantwortung für die Deutsche Bundesbahn bereit, den Vorstand der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, daß die Bundesbahnstrecke Hochstadt—Kulmbach—Hof unter Berücksichtigung der derzeitigen und künftigen Rohölversorgungsprobleme sowie der Zielsetzungen des Zonenrandförderungsgesetzes elektrifiziert wird?
16086* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, bei ihren Bemühungen auch die regionale Strukturpolitik sowie die Verbesserung und Beschleunigung der Verkehrsbedingungen zu berücksichtigen, zumal wegen der vorgesehenen Elektrifizierung bereits die Brückenbauwerke (B 289 Mainleus, B 289 Kulmbach und B 85 Kulmbach) höher gebaut wurden?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheidet nach Bundesbahngesetz über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Somit liegt die Initiative für eine Änderung der Traktionsart bei der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn.
Der Bundesminister für Verkehr genehmigt gemäß § 14 Bundesbahngesetz auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn
— der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung der bisherigen Dieseltraktion aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält,
— sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn durch die Investitionsmaßnahme zumindest nicht verschlechtert und
— die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Dieses Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Zonenrandförderungsgesetzes.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 112 und 113):
Ist die Bundesregierung bereit, die aus Anlaß der Olympischen Spiele geplanten Sonderbriefmarken so abzuändern, daß sie nicht den Olympischen Sommerspielen in Moskau gewidmet werden, sondern mit Sportmotiven für die Deutsche Sporthilfe werben?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Sonderbriefmarke mit Zuschlag zugunsten der Flüchtlinge aus Afghanistan herauszubringen, um damit den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit zu schaffen, durch Kauf und Verwendung dieser Briefmarken ihre Solidarität mit den Opfern der sowjetischen Aggression zu bekunden?
Die Deutsche Bundespost bereitet für 1980 die Herausgabe von insgesamt 6 Sonderpostwertzeichen mit Zuschlägen zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe vor. Keines der Motive nimmt in Wort oder Bild Bezug auf die Olympischen Spiele in Lake Placid oder Moskau. Die Olympia-Embleme dieser Austragungsstätten erscheinen nicht auf den Wertzeichen. Alle Marken der Serie tragen den Aufdruck „Für den Sport".
Die Bundesregierung begrüßt jede Initiative, die zur Linderung der Not von Flüchtlingen in aller Welt beitragen kann. Sie hält jedoch die Herausgabe von Zuschlagsmarken mit Bezug auf die Unterstützung von Flüchtlingen, die durch einen bestimmten Konflikt betroffen sind, aus folgenden Gründen generell nicht für sinnvoll:
Erstens erfordert die Herausgabe einer Zuschlagsmarke einen technischen Vorlauf von fast einem Jahr, d. h., in der Öffentlichkeit ist die zur Spende anregende Aktualität des Ereignisses zum
Zeitpunkt der Herausgabe der Briefmarke bereits in den Hintergrund getreten.
Zweitens müssen im Gegensatz zu den Bürgern, die frei entscheiden können, ob sie durch den Kauf solcher Zuschlagsmarken eine Spende geben wollen, die Philatelisten die Zuschlagsmarken kaufen, wenn sie ihre Sammlungen vollständig halten wollen.
Die Bundesregierung weist aber eindringlich darauf hin, daß die Bürger durch den Kauf von Wohlfahrtsmarken und Weihnachtsmarken, deren Zuschlagserlös den Wohlfahrtsverbänden zufließt, Organisationen Spenden zukommen lassen, die zur Linderung von Flüchtlingselend in aller Welt beitragen.
Soweit aus aktuellem Anlaß eine vorhandene Spendenbereitschaft — z. B. durch das Fernsehen — kurzfristig aktiviert werden soll, ist die Überweisung auf ein Konto der schnellere Weg zur Hilfe.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 114):
Ist auch nach Meinung der Bundesregierung der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ausgeglichen, wie der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Hirsch, geäußert hat (siehe General-Anzeiger vom 4. Februar 1980)?
Der Innenminister dés Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Hirsch, hat sich einen Tag vor der Veranstaltung der FDP in Niederpleis, auf den sich der Bericht des „General-Anzeigers" bezieht, ausführlich zu wohnungspolitischen Fragen geäußert. Im Rahmen seines Berichtes hat Dr. Hirsch am 1. Februar 1980 die Auffassung vertreten, daß „in NordrheinWestfalen für den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung die wohnungsmäßige Versorgung erreicht" sei. Dies besage aber nicht, „daß nicht noch für gegenwärtig unterversorgte Personengruppen weitere Wohnungen geschaffen werden müßten und daß nicht darüber hinaus ganz allgemein eine Wohnungsnachfrage festzustellen" sei.
Die Bundesregierung stimmt dieser differenzierten Beurteilung der Wohnungsversorgungslage in Nordrhein-Westfalen zu.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 115 und 116):
Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, einen Regierungsentwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes vorzulegen (der dann von der SPD-Bundestagsfraktion eingebracht werden soll), der das Wohngeld ab 1981 an die Mieten- und Einkommensentwicklung anpaßt, alleinerziehende Elternteile den Vollfamilien gleichstellt, für Haushalte ab vier Personen zusätzliche Verbesserungen einführt und sicherstellt, daß die mit der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16087*
für Rentner verbundene Rentenerhöhung nicht den Wohngeldanspruch dieser Haushalte mindert, und bis zu welchem Zeitpunkt ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettbeschluß zu rechnen?
Welches Finanzvolumen ist im Anlaufjahr 1981 und in dem darauffolgenden Jahr 1982 erforderlich, um das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung bei Vermeidung von Minderungen der Wohngeldansprüche der Rentner anzupassen; und welches Finanzvolumen ist darüber hinaus für Verbesserungen, insbesondere für die Haushalte ab vier Personen, vorgesehen?
Zu Frage A 115:
Die Bundesregierung wird am 20. Februar 1980 das Steuerentlastungsprogramm der Koalitionsfraktionen beraten, das auch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes mit vorwiegend familienpolitischer Zielrichtung umfaßt.
Zu Frage A 116:
Da der Finanzrahmen für die Wohngeldnovelle angesichts der Ihnen bekannten Haushaltsprobleme begrenzt sein wird, wird sich bei der vorwiegend familienpolitischen Zielsetzung der Novelle die Anpassung der Wohngeldleistungen bei kleinen Haushalten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränken müssen.
Anlage 53
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 118 und 119):
Hält es die Bundesregierung für korrekt, wenn Antragsteller zum Programm „rationelle Energieverwendung im Bäderbereich" über die Auswahlentscheidung vom Bundesforschungsministerium zuerst durch Presseverlautbarungen informiert werden?
Hält es die Bundesregierung für vertretbar, die betroffenen Städte und Gemeinden nach einem äußerst umfangreichen Antragsverfahren über die Begründung solcher Auswahlentscheidungen erst nach Ablauf der Presse-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung in Kenntnis zu setzen?
Zu Frage A 118:
Alle Antragsteller wurden vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), wie vorher vereinbart, über die Teilnahmebedingungen und den voraussichtlichen Abschluß des Auswahlverfahrens unterrichtet. Die Bundesregierung sieht deshalb in der Vorgehensweise kein inkorrektes Verhalten.
Zu Frage A 119:
Allen am Auswahlverfahren beteiligten Städten und Gemeinden waren die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sowie die wesentlichen Kriterien im Rahmen der Fragebogenaktion mitgeteilt worden und als solche bekannt, so daß die Bundesregierung keine Probleme im Zusammenhang mit der gewählten Vorgehensweise zu erkennen vermag.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 120 und 121):
An die Überprüfung welcher Sozialleistungen denkt die Bundesregierung konkret, wenn Bundesforschungsminister Dr. Hauff in einem Beitrag für die „Stuttgarter Nachrichten" vom 13. November 1979 unter der Überschrift „Die Sozialleistungen müssen wir neu überdenken" fordert, „ein System der sozialen Sicherung durch staatliche Maßnahmen zu entwickeln, das trotz der Unterstützung durch die Gemeinschaft die Initiative des einzelnen nicht behindert, sondern sie fördert und unterstützt"?
Teilt die Bundesregierung die in Frageform gekleidete Auffassung des Bundesforschungsministers Dr. Hauff, der die rhetorische Frage stellt, „Was schadet es beispielsweise unserem Staat, wenn ein Kommunist eine Lokomotive lenkt oder Briefe austrägt? Und ist es wirklich eine unerträgliche Belastung, wenn es einen Lehrer gibt, der sich als Kommunist versteht?"?
Zu Frage A 120:
Wenn Sie den von Ihnen zitierten Beitrag in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 13. November 1979 noch einmal nachlesen, werden Sie feststellen, daß es Volker Hauff allein um die Frage geht, wie sozialstaatliche Hilfen auf möglichst menschliche Weise erbracht werden. Volker Hauff zeigt in diesem Beitrag die Gefahr auf, daß die betreuten Menschen in einem unmündigen Zustand gehalten und als „Fälle" verwaltet werden, obwohl es doch eigentlich die Aufgabe wäre, diese Menschen zu befähigen, ihre Zukunft — soweit möglich — mit eigener Kraft zu bewältigen. Keinesfalls geht es darum, irgendwelche Sozialleistungen abzubauen, wie dies in Ihrer Frage mit der Verwendung des Ausdrucks „Überprüfung von Sozialleistungen" nahegelegt wird. Ein solches Mißverständnis Ihrerseits sollte angesichts der klaren Sprache in dem Beitrag von Volker Hauff eigentlich ausgeschlossen sein, auch wenn man die bekannten Vorbehalte der Opposition gegen zuviel Sozialstaat in Rechnung stellt.
Zu Frage A 121:
Es ist erfreulich, daß Sie sich mit dem Buch „Sprachlose Politik" von Volker Hauff so eingehend auseinandersetzen. Es ist zu begrüßen, daß Sie schon zum dritten Mal die Fragestunde des Deutschen Bundestages benutzen, um die in dem Buch enthaltenen Denkanstöße und damit verbundenen Fragen auch zum Thema RadikalenerlaB aufzunehmen.
Zu Ihrer Frage darf ich die bekannte Tatsache wiederholen, daß das Thema Radikalenerlaß seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit und vor allem in allen im Bundestag vertretenen Parteien kontrovers diskutiert wird. Entsprechende Äußerungen führender Politiker, auch Ihrer eigenen Partei, habe ich in meiner schriftlichen Antwort vom 29. November 1979 zitiert. Die von Ihnen bruchstückhaft wiedergegebenen Äußerungen von Volker Hauff sind als Beitrag eines Politikers zu diesem Meinungsbildungsprozeß zu verstehen.
Anlage 55
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 1 und 2):
Ist der Bundesregierung bekanntgeworden, welche verantwortliche Stelle Afghanistans wann und mit welcher Begründung die „Hilfe” sowjetischer Truppen herbeigerufen hat?
Wann, wo und unter welchen Umständen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durch die Ermordung seines Vorgängers zum Machthaber Afghanistans aufgestiegene Hafizullah Amin hingerichtet worden?
16088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
1. Der Bundesregierung liegen keine überzeugenden Informationen darüber vor, welche verantwortliche Stelle Afghanistans wann und mit welcher Begründung die „Hilfe" sowjetischer Truppen herbeigerufen hat.
2. Der Bundesregierung ist weiterhin nicht bekannt, wann, wo und unter welchen Umständen Hafizullah Amin hingerichtet worden ist. Die Verurteilung und Hinrichtung von Amin wurde am Morgen des 28. Dezember 1979 von Radio Kabul bekanntgegeben.
Anlage 56
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) und Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 3 und 4):
Aus welchen Gründen war gegebenenfalls der Kulturattaché an der deutschen Botschaft in Paris veranlaßt, der französischen Filmwochengesellschaft „festival cinematographique international de Paris" von einer Vertragsbeteiligung der Münchner Filmwochen GmbH abzuraten?
Treffen Meldungen zu, wonach der Kulturattaché an der deutschen Botschaft in Paris am 22. Januar 1979 dem Geschäftsführer, Pierre Henri Deleau, der französischen Filmwochengesellschaft „festival cinematographique international de Paris" mitgeteilt habe, seine Gesellschaft möge mit der Münchner Filmwochen GmbH keinen Vertrag abschließen?
Der Kulturreferent unserer Botschaft hat zu keinem Zeitpunkt dem Geschäftsführer der französischen Filmwochengesellschaft, Herrn Deleau, von einem Vertrag mit der Münchner Filmwochen-
GmbH abgeraten.
Folgender Sachverhalt liegt zugrunde:
Vor seiner Abreise nach München unterrichtete Herr Deleau am 22. Januar 1980 den Kulturreferenten von seiner Absicht, den Vertrag zwischen dem internationalen Filmfestival von Paris und der Münchner Filmwochen-GmbH nur unter dem Vorbehalt unterschreiben zu wollen, daß die Differenzen zwischen namhaften deutschen Regisseuren und der Münchner Filmwochen-GmbH behoben seien. Über dieses Problem wurde die Botschaft zudem durch eine vom 18. Januar datierte Pressemitteilung der Herren Schamoni, Fassbinder, Schloendorff, Kluge, Wenders, Herzog u. a., die vom „Festival Cinematographique International de Paris" zugesandt wurde, eingehend informiert.
Herr Deleau bat die Botschaft außerdem, seine Münchner Gesprächspartner, namentlich Herrn Bürgermeister Gittl, noch vor seiner Ankunft in München von den französischen Bedenken zu unterrichten. Die Botschaft hat dieser Bitte entsprochen. In Abwesenheit von Herrn Bürgermeister Gittl ist dessen Mitarbeiter, Herr Walter Meier, vom Kulturreferenten informiert worden.
Wie ich der FAZ (vom 23. Januar 1980, S. 25) und der Stuttgarter Zeitung (vom 24. Januar 1980, S. 21) entnommen habe, war die Weigerung der deutschen Regisseure, sich an dem Festival zu beteiligen, letztlich der Grund für die französische Absage.
Anlage 57
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 5 und 6):
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, denenzufolge die DDR direkt oder indirekt durch Militärberater oder in anderer Form an der Invasion Afghanistans beteiligt ist?
Sollten solche Informationen zutreffen, würde die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen, und falls ja, welcher Art wurden diese Konsequenzen sein?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen zufolge die DDR direkt oder indirekt durch Militärberater oder in anderer Form an der Invasion Afghanistans beteiligt war.
Anlage 58
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 7):
In welchen Sitzungen der Vollversammlung der Vereinten Nationen hat die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die bedrückende Lage der Deutschen zur Sprache gebracht, denen die Volksrepublik Polen Selbstbestimmungsrecht und kulturelle Freiheit in den unter ihrer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten verweigert?
Wie Ihnen bekannt ist, bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Interessen der in der VR Polen lebenden Deutschen zu fördern. Welcher Mittel sie sich dabei bedient, entscheidet die Bundesregierung nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie wägt dabei ab, welche am aussichtsreichsten erscheinen.
Zu diesen Möglichkeiten gehört neben dem bilateralen Gespräch mit der polnischen Regierung auch die Benutzung multilateraler Kontakte, wie sie sich im Rahmen der Vereinten Nationen anbieten. Die Bundesregierung setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und die Rechte von Minderheiten ein. Sie hält es allerdings nicht für zweckdienlich, die Lage der Deutschen in der VR Polen in der Generalversammlung zu erörtern. Vielmehr erscheint die Befassung spezieller Gremien sachgerechter. Insbesondere ist hier der Menschenrechtsausschuß nach Art. 28 bis 31 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) zu nennen.
In diesem Ausschuß wurde die Lage der Deutschen in der VR Polen anläßlich der Diskussion des ersten polnischen Staatenberichts gem. Art. 40 IPBPR am 22. Oktober 1979 unter Beteiligung eines regierungsunabhängigen Ausschußmitglieds aus der Bundesrepublik Deutschland erörtert.
Anlage 59
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 8):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16089*
Wie beurteilt die Bundesregierung die praktische Verwirklichung des deutsch-südafrikanischen Kulturabkommens vorn 25. Dezember 1963 und die öffentlich erhobene Forderung, dieses Kulturabkommen, dem Bleichgelagerten Beispiel der niederländischen wie der belgischen Regierung folgend, zu suspendieren oder aufzukündigen?
Das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika ist zwar formal nicht außer Kraft gesetzt, die darin vorgesehene Ständige Gemischte Kommission ist aber seit über fünf Jahren nicht mehr einberufen worden.
Auch hinsichtlich der Kulturabkommen der Niederlande und Belgiens mit der Republik Südafrika ist es bisher zu einer formellen Kündigung nicht gekommen.
Im übrigen möchte ich auf meine Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Schwencke verweisen (Deutscher Bundestag, 190. Sitzung vom 30. November 1979, Seite 15011, Anlage 58), in der wie folgt Stellung genommen ist:
„Von entscheidender und vorrangiger Bedeutung für die Bundesregierung ist dagegen der Inhalt der tatsächlichen Kulturbeziehungen. Es ist ihr mit zunehmendem Erfolg gelungen, diese so zu gestalten, daß durch Einbeziehung der nicht-weißen Bevölkerungsmehrheit ein Beitrag zum Abbau der Rassendiskriminierung geleistet wird. Diese Bemühungen werden verstärkt und mit Nachdruck fortgesetzt. Von der Möglichkeit, unsere Kulturbeziehungen in diesem Sinne zu gestalten, ist auch die Haltung der Bundesregierung zur Frage einer eventuellen Kündigung bestimmt.
Eine Kündigung des Abkommens würde dazu führen, daß diese zunehmend erfolgreiche Politik nicht oder nur mit starken Erschwerungen fortgesetzt werden könnte. Unter den gegenwärtigen Umständen ist deshalb eine förmliche Kündigung des Kulturabkommens nicht geplant.
Diese Beurteilung gilt unverändert.
Anlage 60
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 9):
Trifft es zu, daß sowjetische Truppen bei ihrem Einmarsch in Afghanistan deutsche Entwicklungshilfeprojekte mit Napalbomben belegt und weitgehend zerstört haben, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung wegen der Zerstörung solcher ziviler Einrichtungen bei der sowjetischen Regierung vorstellig geworden, und wenn ja in welcher Weise?
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kabul ist Meldungen über eine Zerstörung deutscher Entwicklungshilfeprojekte in Afghanistan, soweit dies unter den gegenwärtigen Umständen möglich ist, nachgegangen.
Für den Raum Kabul hat sich dabei ergeben, daß keines der deutschen Entwicklungshilfe-Projekte beim Einmarsch der sowjetischen Truppen oder später zu Schaden gekommen ist.
Über die Lage auf den außerhalb Kabuls gelegenen deutschen EH-Projekten, an denen bereits seit Oktober 1979 keine deutschen Experten mehr arbeiten und die von der Botschaft nicht besucht werden können, liegen keine Erkenntnisse vor.
Anlage 61
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 10 und 11):
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen, daß der litauische Sportler Vladislav Cesiunas, der unter unaufgeklärten Umständen aus der Bundesrepublik Deutschland verschwand, nun in der Sowjetunion außerhalb seiner Heimat isoliert gehalten wird und möglicherweise einen Selbstmordversuch begangen hat?
Welche Bemühungen zur Aufklärung des Schicksals von Cesiunas hat die Bundesregierung seit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts unternommen, und welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, auf Grund derer sie den Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen zu beurteilen vermöchte, auf welche Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen.
Die Bundesregierung steht wegen der Angelegenheit mit der sowjetischen Regierung in Kontakt.
Wie Sie wissen, ist der Fall Cesiunas Gegenstand eines von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof früher geführten Ermittlungsverfahrens gewesen. Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren im Dezember 1979 eingestellt und die Presse am 18. Dezember 1979 unterrichtet.
Anlage 62
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 12):
Ist die Antwort der Bundesregierung vom 24. Januar 1980 auf die Frage B 11 des Abgeordneten Dr. Hennig so zu verstehen, daß die Bundesregierung der Intervention der Sowjetunion in Afghanistan den völkerrechtlichen Charakter einer Aggression nicht beimißt, oder warum vermeidet die Bundesregierung in ihrer Antwort dieses Wort, während sie es für die Beschreibung des Standpunkts der Sowjetunion ausdrücklich vefwendet, die von einer „Aggression von außen" spricht?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig vom 25. Januar 1980 ist dahin gehend zu verstehen, daß die Bundesregierung wiederholt in klarer und eindeutiger Weise ihren Standpunkt zu den Vorgängen in Afghanistan formuliert hat. Die Bundesregie-
16090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
rung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, über ihre frühere Stellungnahme hinauszugehen.
Anlage 63
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 13 und 14):
Versteht die Bundesregierung unter der vertraglichen Zusage in Artikel III Abs. 2 des Warschauer Vertrages "die sonstigen Beziehungen zu erweitern, auch, wie die Wissenschaftliche Konferenz in Warschau-Popowo vom 26. und 27. Februar 1979 es auslegte, die vertragliche Zusage der Bundesrepublik Deutschland zur Erweiterung der Beziehungen durch "individuelle Entschädigungen an Hunderttausende polnische Staatsangehörige" und zur Übernahme entsprechender Verpflichtungen im innerstaatlichen Recht?
Inwieweit trägt die Probenummer der im Auftrag des Auswärtigen Amtes in deutscher, französischer und englischer Sprache herausgegebenen repräsentativen europäischen Kulturzeitschrift „den außenpolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland" unter Darstellung eines umfassenden „Bildes des gesamten Deutschlands" in Kultur sowie in deutschlandpolitischen und deutschlandrechtlichen Fragen „Rechnung"?
Zu Frage B 13:
Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, auf welche konkreten Ausführungen auf der von Ihnen genannten Konferenz Sie sich beziehen.
Generell besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, sich Thesen zu eigen zu machen, die auf wissenschaftlichen Konferenzen vertreten werden.
Sofern auf der fraglichen Konferenz Art. III Abs. 2 des Warschauer Vertrages in der von Ihnen zitierten Weise ausgelegt worden ist, beantworte ich Ihre Frage mit „Nein".
Zu Frage B 14:
Die Ende 1979 fertiggestellte Nullnummer der neuen Kulturzeitschrift ist nicht zur Verteilung bestimmt. Sie ist ein Probelauf, bei dem sich erweisen sollte, wie die Vorstellungen des Auswärtigen Amts als Auftraggeber, des Verlags und der Redaktion am besten vereint werden können. Da sich herausgestellt hat, daß die beabsichtigte Abstimmung noch verbesserungsfähig ist, wird eine zweite Nullnummer erstellt werden, ehe die Zeitschrift erscheint.
Ich gehe davon aus, daß die Zeitschrift in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung den außen-und deutschlandpolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragen wird.
Anlage 64
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 15):
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und wird sie noch unternehmen, um von den polnischen Behörden, die von diesen entgegen den KSZE-Bestimmungen verweigerte Einreisegenehmigung für den Korrespondenten der "Welt" Carl Gustaf Ströhm, zu erlangen?
Nachdem das Auswärtige Amt am 5. Februar 1980 von der Nichterteilung des Visums für Herrn Ströhm erfahren hatte, ist die Botschaft Warschau am 6. Februar 1980 im polnischen Außenministerium vorstellig geworden. Das Außenministerium stellte eine Überprüfung der Entscheidung und Antwort für den nächsten Tag in Aussicht.
Nach der Behandlung der Visumsfrage in der „Welt" vom 7. Februar 1980 erklärte das Außenministerium am 8. Februar 1980 auf erneute Anfrage, daß es bei der negativen Entscheidung bleibe.
Anlage 65
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 16 und 17):
In welchem Verhältnis steht das Goethe-Institut und seine Mitarbeiter zum Auswärtigen Amt, und in welcher Form ist abgesichert, daß die Institutsleiter im Ausland nicht nach eigenem Gutdünken eine eigene, nach einseitiger politischer Weltanschauung ausgerichtete Politik betreiben?
Welche öffentlichen Mittel werden für die Arbeit des Goethe-Instituts im Ausland zur Verfügung gestellt, und wie bzw. nach welchen Kriterien und in welchem Auftrag werden sie verwendet?
Das Auswärtige Amt hat mit dem Goethe-Institut im Jahre 1976 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach § 6 dieses Vertrags stellt das Auswärtige Amt dem Goethe-Institut die zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben im Ausland Haushaltsmittel zur Verfügung. Es handelt sich im wesentlichen um Mittel, die im Bundeshaushalt (Kap. 05 04) zur Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland bereitgestellt werden. Das Goethe-Institut ist durch seine Vereinssatzung und den Rahmenvertrag gehalten, diese Mittel zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit zu verwenden. Dies geschieht im Rahmen der Richtlinien und der Gesamt-und Regionalplanung sowie der Koordination des Auswärtigen Amts auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik.
Das Goethe-Institut ist ein unabhängiger, gemeinnütziger, eingetragener Verein. Es führt die ihm übertragenen Aufgaben im Rahmen der vom Auswärtigen Amt gegebenen Richtlinien in eigener Verantwortung durch. Die Bundesrepublik Deutschland ist ordentliches Mitglied des Vereins. Sie wird in den Mitgliederversammlungen und im Präsidium vom Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts vertreten. Nach dem Rahmenvertrag arbeitet das Auswärtige Amt eng mit dem Goethe-Institut zusammen. Entsprechendes gilt nach dem Rahmenvertrag ebenso für die Leiter der Zweigstellen und die Leiter der Auslandsvertretungen. Für alle Vorgänge und Maßnahmen auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik im Gastland liegt die politische Verantwortung beim Leiter der Auslandsvertretung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, daß die Eigenverantwortung des Institutsleiters, die für eine lebendige Kulturarbeit im Ausland unabdingbar ist, einerseits nicht zu stark beschnitten wird, andererseits ist jedoch die notwendige Abstimmung und
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16091*
Koordination vorgesehen. Die Regelung hat sich bisher bewährt.
Anlage 66
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 20 und 21):
Gelten für kleine Keramikbrennöfen, die von Hobbytöpfern, Schulen und Volksbildungswerken benutzt werden, die gleichen Vorschriften, Antrags- und Genehmigungsverfahren laut Bundes-Immissionsschutzgesetz wie bei der Errichtung von Industrieanlagen, und darf der Standort auch dieser Brennöfen nur in Industriegebieten liegen, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, klarzustellen, daß derartige Hobbykeramikbrennöfen nicht den Immissionsschutzbestimmungen und Genehmigungsprozeduren unterliegen?
Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, die Gewerbeaufsichtsbehörden gegebenenfalls entsprechend anzuweisen?
Zu Frage B 20:
Kleine Keramik-Brennöfen, die von Hobbytöpfern, Schulen und Volksbildungswerken benutzt werden, sind in der Regel elektrisch beheizt. Die in diesen Brennöfen hergestellten Einzelstücke aus keramischen Rohstoffen sind keine keramischen Erzeugnisse im Sinne von § 2 Nr. 3 und § 4 Nr. 11 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Brennöfen selbst folglich auch keine genehmigungsbedürftigen Anlagen.
Die für genehmigungsbedürftige Anlagen geltenden Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die Vorschriften über die Zuordnung dieser Anlagen zu bestimmten ausgewiesenen Gebieten finden deshalb keine Anwendung.
Im Zusammenhang mit einer Novellierung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ist eine Klarstellung vorgesehen.
Zu Frage B 21:
Die Bundesregierung kann die Gewerbeaufsichtsbehörden nicht unmittelbar anweisen. Ich werde die für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden jedoch unterrichten.
Anlage 67
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 22 und 23):
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Versuche sie bisher unternommen hat, die im Spiegel Nummer 4/80, Seite 37, mit Recht kritisierte überhöhte Besoldung der Beamten bei den Europäischen Gemeinschaften zu korrigieren?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darüber hinaus, für die Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß das Gefälle zwischen der Besoldung vergleichbarer Beamter bei Bund und bei den Europäischen Gemeinschaften auf das normale Maß, wie es in der Bundesrepublik Deutschland üblich ist, abgebaut wird?
Zu Frage B 22:
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt darum bemüht, bei der Entwicklung der Gehälter der EG-Bediensteten ein an-
gemessenes Verhältnis zu den Bezügen im deutschen öffentlichen Dienst zu wahren.
Ergebnis dieser Bemühungen war u. a. die Einführung eines neuen Besoldungsanpassungsverfahrens 1976 für die EG-Bediensteten, das mittelfristig eine Parallelität in der Entwicklung der Dienstbezüge der EG zu der Durchschnittsentwicklung der Bezüge im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten anstrebt.
Dieses Verfahren ist ein Kompromiß der unterschiedlichen Auffassung von Kommission und Rat und hat — gemessen an dem bis dahin geltenden Verfahren — einen erheblichen Fortschritt zur Herstellung dieser Parallelität gebracht. Das Anpassungsverfahren ist jedoch nicht geeignet, die hohen Besoldungsunterschiede zum nationalen öffentlichen Dienst der einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.
Zu Frage B 23:
Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der EG sind alle Mitgliedsländer bemüht, diesen Mangel des geltenden Besoldungsanpassungsverfahrens zu beheben. Der EG-Ministerrat hat daher am 21. Januar 1980 die EG-Kommission aufgefordert, ihm vor dem 1. Juli 1980 eine Untersuchung über die Ergebnisse der Anwendung des Verfahrens mit einem Vorschlag vorzulegen, wodurch eine divergierende Entwicklung der Dienstbezüge der Beamten der Gemeinschaft und der Beamten der Mitgliedstaaten vermieden wird. Der Rat beabsichtigt über diesen Vorschlag vor Ende 1980 zu beschließen.
Die Bundesregierung wird auch diese Gelegenheit nutzen, ihre Vorstellungen zur Geltung zu bringen. Sie ist dabei auf die Mitwirkung der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission angewiesen.
Anlage 68
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 24, 25, 26 und 27):
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Veränderung in der Werbeorganisation für die Kräfte beim Bundesgrenzschutz durchzuführen, und wenn ja, aus welchen Gründen?
Trifft es zu, daß eine Zentralisierung und eine Verlagerung von der Zonengrenze weg ins Landesinnere vorgesehen ist?
Trifft es zu, daß die künftigen Werbemaßnahmen sich an die Abflußmöglichkeiten anpassen sollen, und wenn ja, wie vereinbart sich dies mit den eigenen Bedürfnissen des Bundesgrenzschutzes?
Sollen mit der Veränderung der Werbeorganisation in Zukunft weniger Nachwuchskräfte aus den Ländern entlang der Zonengrenze zugunsten anderer Bundesländer geworben werden, und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies u. a. mit der Zielsetzung der Zonenrandförderung?
Zu Frage B 24:
Um den Personalbedarf des BGS quantitativ und qualitativ sicherzustellen, muß die Nachwuchswerbung den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden.
16092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
In der gegenwärtigen Situation muß die Nachwuchswerbung neben dem zu erwartenden geringeren Personalangebot auf Grund der geburtenschwachen Jahrgänge insbesondere die Folgerungen berücksichtigen, die sich aus dem Personalstrukturgesetz ergeben. Dieses Gesetz gewährleistet den Polizeivollzugsbeamten einen Lebensberuf im Polizeivollzugsdienst.
Die überwiegende Verbandsstruktur des BGS erfordert, daß der überwiegende Teil der BGS-Beamten nach einer Dienstzeit von durchschnittlich 8 Jahren anderen dienstlichen Verwendungen zugeführt wird. Verwaltungsabkommen mit den Ländern — mit Ausnahme des Landes Bayern, das sich noch nicht zum Abschluß einer solchen Vereinbarung entschließen konnte — gewährleisten die Übernahme der Beamten in den Polizeivollzugsdienst der Länder.
Da eine Versetzung von Polizeivollzugsbeamten des BGS in andere Teile des Bundesgebietes nicht selten auf Schwierigkeiten stößt und die Länder Nachwuchskräfte vorziehen, die aus ihrem eigenen Land kommen, muß versucht werden, bereits bei der Einstellung von Bewerbern spätere Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden.
Darauf muß auch die Werbung für den Bundesgrenzschutz abgestellt werden.
Zu Frage B 25:
Die derzeitige Werbeorganisation ist dezentral gegliedert und hauptsächlich in die Einsatz- und Ausbildungsabteilungen des BGS eingebunden.
Jeder Grenzschutzabteilung ist ein Werbebereich zugeteilt. Einige Einstellungsberater sind im Landesinnern eingesetzt, um die dort vorhandenen Interessenten besser ansprechen zu können. Ob eine Zentralisierung und Verlagerung der Werbeorganisation erforderlich ist, wird noch geprüft.
Zu Frage B 26:
Werbung und Einstellung von Beamten müssen sich sowohl an den Bedürfnissen des BGS als auch an den späteren Verwendungsmöglichkeiten für die Beamten orientieren. Soweit bisher erkennbar, entstehen dem BGS dadurch keine dauernden Nachteile. Bewerber aus dem Grenzgebiet zur DDR, wo der BGS mit Schwerpunkt stationiert ist, haben die gleichen Einstellungschancen wie andere. Sie werden allerdings darauf hingewiesen, daß sie nicht sicher sein können, später in den Polizeivollzugsdienst des Landes übernommen zu werden, aus dem sie stammen. Besonders groß ist insoweit die Unsicherheit für Bewerber aus Bayern, weil mit diesem Land noch keine Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme von Polizeivollzugsbeamten des BGS abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung wird sich weiter um eine solche Vereinbarung bemühen.
Zu Frage B 27:
Die Bundesregierung hält an ihrer Zielsetzung zur Förderung strukturschwacher Gebiete fest. Eine Reduzierung der Einstellung von Nachwuchskräften in den BGS aus dem Grenzgebiet wird vom Bundesministerium des Innern nicht angestrebt. Inwieweit die Beamten später in die Polizei ihres Herkunftslandes übernommen werden können, hängt entscheidend von der Abnahmebereitschaft der Länder ab. Es ist denkbar, daß sich aus diesen tatsächlichen Verhältnissen heraus die Zahl der Bewerber für den BGS aus dem Grenzgebiet vermindert.
Anlage 69
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 28 und 29):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) vielfach zu ungerechtfertigt hohen Gebührenforderungen der Einbürgerungsbehörden führt, wenn Deutsche, die mit einem Ehepartner aus einem Ostblockland verheiratet sind die Einbürgerung beantragen, und ist sie bereit, die Einbürgerungsbehörden (Regierungspräsidien usw.) darauf hinzuweisen, daß nach dem § 5 StAGebV aus Billigkeitsgründen Gebührenermäßigungen oder -befreiungen gewährt werden können und Billigkeit vor allem dann gegeben ist, wenn ein Ehepartner in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist oder wenn es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland zur Welt gekommenes Kind des Ehepaars handelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. bei einer Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsident Darmstadt) im Jahr 1978 rund 20 v. H. der Antragsteller als heimatlose Ausländer galten, obwohl sie von Geburt Deutsche sind, und daß ihnen in der Regel die vollen oder nur geringfügigen reduzierten Einbürgerungsgebühren abverlangt worden sind, und plant die Bundesregierung unter diesen Umständen eine Neufassung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung, durch die künftig die geschilderten Personengruppen ohne oder mit geringeren Kosten eingebürgert werden könnten?
Die Gebührenfestsetzung in Einbürgerungsangelegenheiten erfolgt auf Grund der Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV) vom 28. März 1974 (BGBl. I S. 809) sowie den Richtlinien für die Gebührenbemessung in Einbürgerungsanglegenheiten (GMBl. 1974 S. 177 ff.). Für die Ausführung der Staatsangehörigkeitsgesetze sowie die Bemessung der Gebühren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind die Länder zuständig, deren Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen auch zu beurteilen haben, ob die Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen nach § 5 StAGebV im Einzelfall vorliegen. Mir ist nicht bekannt, daß die genannten Regelungen zu überhöhten Gebührenforderungen bei Einbürgerungen geführt hätten, auch nicht die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise einer Einbürgerungsbehörde. Ich darf Sie daher bitten, sich mit dem zuständigen Landesinnenminister in Verbindung zu setzen.
Unabhängig davon weise ich darauf hin, daß durch die StAGebV und die Gebührenrichtlinien das Gebührenrecht in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, das bis dahin im wesentlichen landesrechtlich und sehr unterschiedlich geregelt war, auf Bundesebene vereinheitlicht worden ist. Dabei wurde an die landesrechtlichen Regelungen angeknüpft und von einer Gebührenbemessung ausgegangen, die sich in dem auch vom Bundestag als angemessen empfundenen Rahmen hält. Auf die Ausführungen im Schriftlichen Bericht des Innenausschusses vom 15. April 1970 zum Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz (Drucksache VI/604) nehme ich Bezug.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16093*
Der Verhandlungsspielraum des Bundes bei der Schaffung der StAGebV war äußerst eng, zumal die Länder, denen das Gebührenaufkommen zufließt, durch die zahlreichen Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände der VO ohnedies eine Kostenunterdeckung befürchteten (vgl. Bundesrats-Drucksache 797/73). So wird z. B. bei der Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nur die Hälfte der vorgesehenen Gebühr erhoben; bei der Einbürgerung von Ehegatten ohne eigenes Einkommen wird außerdem nur ein Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt, der einem Bruchteil des Einkommens des verdienenden Ehegatten entspricht. Für die Einbürgerung Minderjähriger ohne eigenes Einkommen ist lediglich die Mindestgebühr von DM 100,— zu zahlen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Härtefällen Gebührenermäßigungen oder -befreiungen zu erteilen (§ 5 StAGebV). In den Erläuterungen zu § 5 StAGebV (Bundesrats-Drucksache 797/73) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus Gründen des öffentlichen Interesses Ermäßigungen auch bei einer Gruppe von Einzelfällen angenommen werden, z. B. bei Antragstellern, die als nichtdeutsche Ehegatten oder Abkömmlinge von Vertriebenen deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland Aufnahme gefunden haben oder die nur aus Gründen der Rechtssicherheit eingebürgert werden:
Angesichts dieser Situation erscheint es wenig aussichtsreich, die Initiative zu einer Änderung der StAGebV mit dem Ziel einer Herabsetzung der Gebühren bezüglich der von Ihnen genannten Personengruppen zu ergreifen.
Ich habe aber veranlaßt, daß der von Ihnen geäußerte Wunsch, die genannten Personengruppen in den Ermäßigungstatbestand des § 5 StAGebV einzubeziehen, an die Innenminister (-senatoren) der Länder herangetragen wird.
Anlage 70
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 30):
Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer ihr vorgelegten Studie aufgezeigten Möglichkeiten, bei Produktionsprozessen der Kalk- und Zementindustrie durch Rückgewinnung und wirtschaftliche Verwertung von Kohlendioxid sowohl zur Reinhaltung der Luft als auch zur Schonung von Rohstoff- und Energiequellen beizutragen, und auf welche Weise beabsichtigt sie, die vorgeschlagenen fortführenden Untersuchungen zu fördern?
Die Verwendung auch von Kohlendioxid als Kohlenstoffquelle für die chemische und biologische Produktion organischer Substanz wird von mir grundsätzlich positiv bewertet. Die vorgelegte „Vorstudie über die Verwertung von Kohlendioxid aus der Kalk- und Zementindustrie" enthält weitgehend bekannte Möglichkeiten zur Nutzung dieser Rohstoffquelle; es wird darin vorgeschlagen, diese in einem speziellen Industriezweig zu erproben.
Meine Mitarbeiter stehen in Kontakt mit dem Verfasser, Herrn Dipl.-Ing. Metzen, den ich in meinem Antwortschreiben auf die Möglichkeit, einen konkreten Projektvorschlag zu unterbreiten, hingewiesen habe. Eine Förderung der weiteren Untersuchung ist dann von dem Ergebnis der Antragsprüfung und den mir bereitgestellten Haushaltsmitteln abhängig.
Anlage 71
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 31):
Ist die Bundesregierung über zwei Unfälle in den Jahren 1976 und 1977 im Atomkraftwerk bei Jaslovske Bohunice von der tschechoslowakischen Regierung informiert worden, oder welche Erkenntnisse liegen sonst über diese Unfälle vor, und welche Strahlungsschäden sind im Bereich der Bundesrepublik Deutschland durch diese Unfälle entstanden?
Die Bundesregierung ist über die von Ihnen erwähnten Vorfälle im Kernkraftwerk Bohunice von der tschechoslowakischen Regierung nicht informiert worden. Auch aus Pressemeldungen sind keine näheren Einzelheiten bekannt. Aus der routinemäßigen Überwachung der Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland ergeben sich keine Anzeichen für eine erhöhte Strahlenbelastung im fraglichen Zeitraum, so daß Strahlenschäden im Bundesgebiet nicht zu befürchten sind.
Die Ergebnisse der Überwachung unserer Umwelt hinsichtlich Strahlenbelastungen werden vom Bundesministerium des Innern in dem jährlichen Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" veröffentlicht.
Anlage 72
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3644 Frage B 32):
Welche Abfallstoffe werden in welchem Umfang nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durch die Anliegerstaaten in die Küstengewässer der Ostsee und der Nordsee eingeleitet, und wo liegt nach Meinung der Bundesregierung die Grenze der Belastbarkeit für diese Gewässer?
Abfälle im Sinne von § 1 Abs. 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes werden in Küstengewässer nicht eingebracht.
Größere Mengen von Abfällen aus der Bundesrepublik Deutschland werden jedoch außerhalb der Küstengewässer auf Hoher See beseitigt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um die Stoffgruppen Baggergut, Klärschlamm und industrielle Sonderabfälle (u. a. Dünnsäuren aus verschiedenen Produktionsbereichen).
Diese Einbringungen erfolgen nur in die Nordsee, eine Einbringung in die Ostsee ist nach dem internationalen Abkommen von Helsinki unzulässig.
Im Jahre 1978 wurden nach Schätzungen folgende Mengen eingebracht:
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Nordseeanlieger davon
insgesamt Bundesrepublik
Deutschland
Baggergut Klärschlamm industrielle Sonderabfälle 72,0 Mio. t keine Angaben
8,6 Mio. t 272 000 t
7,6 Mio. t 2,2 Mio. t
Zahlen für das Jahr 1979 sind noch nicht verfügbar.
Die Einbringung von Abfällen in die Hohe See ist nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 (BGBl. II S. 165 ff.) erlaubnispflichtig.
Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn
— Stoffe eingebracht oder eingeleitet werden sollen, die nicht ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Land beseitigt werden können,
— durch das Einbringen oder Einleiten keine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Meerwassers zu besorgen ist, die die menschliche Gesundheit gefährdet, die lebenden Bestände sowie die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres schädigt, die Erholungsmöglichkeiten beeinträchtigt oder sonstige rechtmäßige Nutzungen des Meeres behindert und die nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann oder
— sofern zwingende öffentliche Interessen dies erfordern.
Das abfallwirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist auf eine Verringerung der auf Hoher See zu beseitigenden Abfälle ausgerichtet. Dies soll insbesondere durch
— Entwicklung und Anwendung abfallärmerer Produktionsverfahren
— weitmögliche Verwertung von Abfällen und
— restriktive Behandlung von Neuanträgen zur Einbringung
erreicht werden.
Für die Einleitung von Abwasser bzw. Schadstoffen von Land aus hat die Bundesregierung nationale Regelungen getroffen und sich mit Nachdruck für das Zustandekommen internationaler Übereinkommen eingesetzt.
Als wichtigste Neuregelung im nationalen Bereich ist der § 7 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu nennen. Die Bundesregierung ist hiernach ermächtigt, Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser festzulegen. Diese Anforderungen gelten für Gemeinden und Industriebetriebe, soweit diese ihre Abwässer selbst einleiten, sie gelten im übrigen in gleicher Weise für Binnen- und Küstengewässer. Die Arbeiten an den betreffenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind in vollem Gange. Die Verwaltungsvorschrift für Gemeinden ist bereits erlassen, für alle wichtigen industriellen Bereiche werden die Verwaltungsvorschriften bis Ende dieses Jahres vorliegen. Die neuen bundeseinheitlichen Anforderungen sind — zusammen mit den Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes — geeignet, zu einer Verbesserung des Zustandes der Gewässer insgesamt zu führen.
Sofern die Mindestanforderungen in besonders zu schützenden Küstenregionen nicht ausreichen, können die Länder, u. a. auf Grund von Bewirtschaftungsplänen nach § 36 WHG, im Einzelfall höhere Anforderungen stellen:
Im Rahmen der internationalen Konvention zum Schutz der Küstengewässer und des Meeres vor Verunreinigungen von Land aus, der Pariser Konvention für die Nordsee und der Helsinki-Konvention für die Ostsee, sind sowohl die Begrenzung von Einleitungen in die Küstengewässer und die Hohe See als auch Qualitätskriterien vorgesehen. Die Bundesregierung sieht auch hier entsprechend strenge Anforderungen an die Einleitung von Abwasser- bzw. Schadstoffen als vorrangig an, weil einerseits dem Prinzip der Vorsorge, dem vorbeugenden Schutz der Küstengewässer und der Meere, hierbei am besten Rechnung getragen wird, andererseits weil Vereinbarungen über Gewässergütekriterien im internationalen Bereich oft kurzfristig nicht erreichbar sind.
Gegenüber den dargelegten nationalen und internationalen Konzepten eines vorsorgenden Gewässerschutzes tritt die Überlegung, wo die Grenze der Belastbarkeit der Gewässer liegt, zurück. Eine Ausschöpfung bis zur Grenze der Belastbarkeit hält die Bundesregierung umweltpolitisch nicht für vertretbar.
Anlage 73
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 33 und 34):
Welche Finanzmittel sind für welche Projekte der Abwasserreinigung aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen„ im baden-württembergischen Bodenseeraum im Jahre 1979 bereitgestellt worden?
Wie ist der Gütezustand des Bodensees nach Meinung der Bundesregierung auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen für das Jahr 1979 nunmehr zu beurteilen, und welche Mittel stehen noch aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen", das im Jahre 1980 auslaufen soll, für Projekte der Abwasserreinigung im baden-württembergischen Bodenseeraum zur Verfügung?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16095*
Zu Frage B 33:
Im Jahre 1979 hat das Land Baden-Württemberg aus dem Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen insgesamt 78 970 200 DM an Bundesmitteln erhalten sowie Landesmittel in entsprechender Höhe bereitgestellt. Diese Mittel dienten ausschließlich dazu, eingegangene Verpflichtungen für bereits in den Jahren 1977 und 1978 begonnene Abwasserbeseitigungs-Projekte abzudecken. Neue Projekte wurden weder am Rhein noch am Bodensee in Angriff genommen, da die Baden-Württemberg nach dem Bund/Länder-Verwaltungsabkommen zustehende Quote von je 190 Millionen DM an Bundes- und Landesmitteln für den Zeitraum von 1977 bis 1980 durch die seit 1977 bzw. 1978 laufenden Projekte bereits voll ausgeschöpft ist. Hinsichtlich dieser Projekte am Bodensee verweise ich auf die Antwort auf Ihre Schriftlichen Fragen für die Fragestunden am 25./26. Januar 1978 und 17./18. Januar 1979.
Zu Frage B 34:
Bei Beantwortung Ihrer entsprechenden Fragen zum Gütezustand des Bodensees in den vergangenen Jahren (vgl. Antwort zu B 33) konnte ich Ihnen bereits über die positive Entwicklung der Wasserqualität des Sees, vor allem in den Uferbereichen, berichten. Gleichzeitig habe ich aber auch darauf hingewiesen, daß mit einer grundlegenden Verbesserung der Verhältnisse im gesamten See erst nach längerer Auswirkung aller getroffenen und weiterhin zu treffenden Sanierungsmaßnahmen um den gesamten See und in seinem Einzugsgebiet gerechnet werden kann.
Durch Schließen der letzten Lücken bei der umfassenden Abwasserbehandlung am baden-württembergischen Uferbereich selbst sowie mit der Inbetriebnahme auch aller wesentlichen Abwasserreinigungsanlagen im Einzugsgebiet des Sees und der damit verbundenen spürbaren Verminderung der Schmutzfracht in den Seezuflüssen hat sich der Zustand des Bodensees vor allem in den Uferzonen 1979 weiter verbessert und gefestigt. Das Schwergewicht der Maßnahmen hat sich nach weitgehender Fertigstellung der Abwasserreinigungsanlagen 1979 auf das Gebiet der Abwasserzuleitung und des Abbaues der Regenwasserbehandlung verlagert.
Dank der Investitionsprogramme von Bund und Ländern werden auch in den Jahren 1980 bis 1982 weitere Maßnahmen abgeschlossen werden und die Sanierung auf deutscher Seite ihrem Ziel deutlich näherbringen, was sich auch auf die Sanierungsprogramme insgesamt positiv auswirken wird.
Dem Land Baden-Württemberg sind im Jahr 1980 aus dem Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen bisher 78 Millionen DM an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden.
Außerdem wird das Land noch Ausgabereste 1979 in Höhe von 25 187 550 DM erhalten.
Anlage 74
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 35 und 36):
Wo sind die in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern „Zivilschutz heute„ auf Seite 72 für Hessen aufgeführten 5 Betreuungsleitzüge stationiert, und von welchen Organisationen werden diese gestellt?
Wie viele Betreuungsleitzüge sind für Rheinland-Pfalz aufgestellt und wo befinden sich diese?
Zu Frage B 35:
In Hessen sind inzwischen 6 Betreuungsleitzüge vorhanden; sie sind stationiert wie folgt:
Stadt Darmstadt (DRK)
Stadt Kassel (DRK)
Stadt Wiesbaden (JUH)
Landkreis Bergstraße (MHD) Landkreis Kassel (ASB und DRK
je zur Hälfte)
Landkreis Main-Kin- (DRK) zig
Zu Frage B 36:
In Rheinland-Pfalz sind 16 Betreuungsleitzüge aufgestellt worden, und zwar
1 im Landkreis (DRK)
Ahrweiler
1 im Landkreis (org. unabhängige RegieAltenkirchen einheit)
1 im Landkreis (DRK)
Alzey-Worms
1 im Landkreis (ASB)
Bad Dürkheim
1 im Landkreis (MHD)
Germersheim
2 im Landkreis (MHD)
Mainz-Bingen
2 im Landkreis (org. unabhängige RegieMayen-Koblenz einheiten)
2 im Landkreis (org. unabhängige RegieNeuwied einheiten)
1 im Landkreis (DRK)
Pirmasens
2 im Landkreis (MHD)
Trier-Saarburg
2 im Landkreis (org. unabhängige RegieWesterwaldkreis einheiten)
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 37 und 38):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gewässer, die für die Trinkwasserversorgung in Frage kommen, Bromsalze enthalten, die im Zuge der Aufbereitung bei Anwesenheit von Kohlenwasserstoffen, die bekanntermaßen mit Industrieabwässern zufließen, zu carcinogenen Kohlenwasserstoff-Verbindungen führen, wenn sie nach dem zur Zeit geübten
16096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Verfahren mit elementarem Chlor behandelt werden, und welche anderen Verfahren gedenkt sie anzuwenden, um die Keimzahl zu vermindern?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Vereinigten Staaten aus diesem Grund Chlordioxid verwendet wird, obwohl dieses Verfahren erheblich kostenaufwendiger ist, und gedenkt sie dieser Methode zur Trinkwasseraufbereitung zur Abwendung einer zusätzlichen CarcinomGefahr nahezutreten?
Zu Frage B 37:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Rohwässer, die für die Trinkwasserversorgung verwendet werden müssen, auch Bromsalze enthalten können, welche bei der Zugabe von Chlor im Rahmen der Aufbereitung von Trinkwasser gesundheitlich bedenkliche Trihalogenmethanverbindungen bilden. Sie hat deshalb bereits in der Trinkwasser-AufbereitungsVerordnung vom 19. Dezember 1959 für die Desinfektion von Trinkwasser neben Chlor eine ganze Reihe weiterer Stoffe zugelassen, darunter auch Chlordioxid. Die Wasserwerke haben daher die Möglichkeit, auch andere Stoffe als Chlor zu verwenden, wenn diese sich aus gesundheitlichen Erwägungen für ihr Rohwasser besser eignen. Sie können darüber hinaus die bei der Desinfektion etwa gebildeten Nebenreaktionsprodukte durch Absorption mittels Aktivkohle aus dem Wasser entfernen.
Zu Frage B 38:
In der Trinkwasser-Aufbereitungs-Verordnung vom 19. Dezember 1959 ist, wie ich bereits ausführte, auch das Chlordioxid zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassen worden. Über die Einzelheiten seiner Verwendung habe ich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen — Drucksache 8/2845 vom 11. Mai 1979 — ausführlich berichtet. Ich beziehe mich auch auf die Antworten zu den Fragen des Abgeordneten Biechele — Drucksache 8/915 vom 20. September 1977, Frage Nr. 55 — und des Abgeordneten Wittmann — Protokoll über die 126. Sitzung vom 15. Dezember 1978, Anlage 13. Bei Verwendung von Chlordioxid werden zwar keine Trihalogenmethane, aber andere organische Verbindungen als Nebenprodukte gebildet, über deren Art und gesundheitliche Bedeutung noch keine ausreichende Klarheit besteht. U. a. entstehen auch Chlorite und Chlorate. Zur Vermeidung dieser gesundheitlich bedenklichen Stoffe werden z. Zt. an einer Talsperre Versuche mit dem Ziel durchgeführt, die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlordioxid erst nach der Entfernung der organischen Verbindungen vorzunehmen.
Anlage 76
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 39 und 40):
Trifft die Behauptung in dem „Leitfaden" einer Parteiorganisation zum Thema „Kampf dem Rechtsradikalismus" zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung den Fernsehfilm "Wotans Erben" verleiht oder verleihen wird?
Wenn ja, hat die Bundeszentrale oder eine andere Stelle der Bundesregierung vor der Aufnahme in das Verleihprogramm die Aussagen des Films auf ihre Richtigkeit überprüft und seine Wertungen kritisch geprüft, und zu welchem Ergebnis ist sie gegebenenfalls dabei gekommen?
Zu Frage B 39:
Die Bundeszentrale für politische Bildung führt den Film „Wotans Erben" seit dem 15. Januar 1979 in ihrem Film-Verleih.
Zu Frage B 40:
Der Film wurde nach seiner Ausstrahlung im Gemeinschaftsprogramm der ARD (31. August 1977) von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Bundeszentrale auf der Filmtagung der Zentralen für politische Bildung (28. bis 30. September 1977 in München) vorgeführt und ausführlich hinsichtlich seiner Brauchbarkeit für die politische Bildungsarbeit besprochen.
Alle Bundesländer waren „einhellig der Auffassung, daß dieses Material für die politische Bildungsarbeit gewonnen werden sollte" (so das Protokoll der o. a. Filmtagung).
Bundeszentrale und Bayerische Landeszentrale wurden gebeten, die Nutzungsrechte umgehend zu erwerben.
Der Film ist darüber hinaus nach Prüfung durch die Filmauswahlkommission der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden (24. bis 26. Januar 1979) in die Empfehlungsliste für Filme, die der Jugendpflege dienen, aufgenommen worden.
Primäres Beurteilungskriterium in der politischen Bildungsarbeit ist die Wirkung auf die verschiedenen Zielgruppen im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich. Maßgebend für diese Voten war daher, daß der Film in prägnanter Weise auf der Grundlage von Aussagen der Mitglieder rechtsextremistischer Gruppierungen, von programmatischen Reden und Erklärungen sowie anhand vielfältiger Interviews die möglichen Gefahren des Rechtsextremismus — insbesondere für junge Bürger — veranschaulicht.
Soweit in diesem Zusammenhang Zahlen, etwa zur Mitgliederstärke einzelner Organisationen, genannt sind, ist es nicht Aufgabe des Films, exaktes Material im Sinne einer Statistik zu liefern, sondern typische Denk- und Verhaltensmuster von Rechtsextremisten zu vermitteln sowie Tendenzen zu zeigen, wobei sich die filmischen Zahlenangaben vorwiegend auf Aussagen von Funktionären dieser Organisationen stützen.
Insbesondere durch diesen Umstand sind die Zahlenangaben zum Teil — verglichen mit den tatsächlichen Verhältnissen — zu hoch, worauf bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich u. a. (BT-Drucksache 8/1080 vom 25. Oktober 1977) hingewiesen wurde.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16097*
Anlage 77
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 41 und 42):
Welche offenkundig unrichtigen Angaben enthält der Film „Wotans Erben" noch außer denen, daß der „Stahlhelm" mehrere tausend Mitglieder habe, daß das „Deutsche Arbeitszentrum" jährlich etwa 1 000 Jugendliche ausbilde und daß es an die 10 000 organisierte rechtsradikale Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland gebe?
Hält die Bundesregierung Kommunisten wie den Ko-Autor des Films „Wotans Erben", Dirk Gerhard, der seine Filmrecherchen als Serie in den Roten Blättern des MSB Spartakus veröffentlichte und u. a. in Veranstaltungen des MSB Spartakus mit dem Film „Wotans Erben" durch die Bundesrepublik Deutschland tingelte, für einen nach den Maßstäben der Bundeszentrale für politische Bildung geeigneten Aufklärer über die Gefahren des Rechtsradikalismus, und beabsichtigt sie in entsprechender Weise, künftig Arbeiten von Rechtsradikalen zur Aufklärung über den Linksextremismus zu verbreiten?
Zu Frage B 41:
Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich u. a. (BT-Drucksache 8/1080 vom 25. Oktober 1977), wonach einzelne Zahlenangaben in dem Film „Wotans Erben" der Richtigstellung bedürfen, die gezeigten Ereignisse jedoch — soweit dies nachprüfbar ist — der Wirklichkeit entsprechen.
Die in dem Film getroffenen Angaben zur Mitgliederstärke rechtsextremistischer Organisationen basieren überwiegend auf Aussagen von Funktionären dieser Organisationen und sind — im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen — zu hoch gegriffen.
Zu Frage B 42:
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Film „Wotans Erben" vom Westdeutschen Rundfunk erworben. Herr Gerhard gehörte nicht zu dem Personenkreis, von dem Urhebernutzungsrechte erworben werden mußten. Die Bundeszentrale hat auch keine sonstigen vertraglichen oder andere Beziehungen zu Herrn Gerhard.
Entscheidendes Beurteilungskriterium in der politischen Bildungsarbeit sind die Wirkung der Film-Aussagen und die Verwendungsmöglichkeiten in schulischen und außerschulischen politischen Bildungsveranstaltungen, nicht jedoch die Herkunft eines Produktionsmitarbeiters unter vielen. Regelanfragen über Produzenten sind beim Erwerb der nicht-gewerblichen Rechte nicht üblich.
Die Bundeszentrale hat im Hinblick auf die Lernziel-Autonomie der freien Träger politischer Bildung grundsätzlich keinen Einfluß darauf, wie Entleiher ihre Filme einsetzen. Als Ko-Autor hat Herr Gerhard möglicherweise eine eigene Kopie eingesetzt. Die Bundeszentrale hat jedenfalls keine Kopie an ihn verliehen. Sie besitzt auch keine Kenntnisse darüber, in welchem Umfang Herr Gerhard eine Kopie eingesetzt hat.
Im Zusammenhang mit dem Themenbereich „Extremismus" werden die von der Bundeszentrale angebotenen Filme in der Regel innerhalb von Lernprogrammen zum Extremismus eingesetzt. Die Bundeszentrale macht daher in einem Begleitschreiben
— das auch jedem Entleiher des Films „Wotans Erben" zugeschickt wird — darauf aufmerksam, daß dieser Film innerhalb des Gesamtthemas „Nationalsozialismus — Judenverfolgung - Widerstand — Neonazismus" verwertet werden sollte (sie fügt einen Sonderdruck ihres Filmverzeichnisses bei), und sie weist darauf hin, daß außer Filmen zu rechtsextremen Jugendorganisationen auch andere Formen des Extremismus filmisch behandelt werden. Sie nennt dabei ausdrücklich die Filme „Veränderung durch Gewalt" (Bericht über K-Gruppen) und „Reise nach Tunix" (Bericht über die Spontis), die ebenfalls durch die Bundeszentrale angeboten werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung verweisen und anregen, daß Sie als Vorsitzender dieses Gremiums den dort versammelten Sachverstand zur Erörterung Ihrer o. a. Fragen nutzen, zumal sich das Kuratorium in seinen letzten Sitzungen auch mit der Medienarbeit der Bundeszentrale beschäftigt hat.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 43):
Hält die Bundesregierung gesetzgeberische Korrekturen auf Grund der Tatsache für erforderlich, daß als Ergebnis der Familienrechtsreform häufig Bürger mit geringerem Einkommen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weil sie wegen der Besteuerung als Ledige und der hohen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner mit dem verbleibenden Eigenbetrag oft schlechter gestellt sind als die Arbeitslosen ihres Berufszweigs und in der Arbeit keinen Sinn mehr sehen?
Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt:
Durch die Reform des Ehe- und Familienrechts sind die Vorschriften über die Besteuerung geschiedener Ehegatten nicht geändert worden. Auch vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts wurden geschiedene und nicht wieder verheiratete Ehegatten wie Ledige besteuert. Steuerliche Erleichterungen für diesen Personenkreis hat inzwischen das Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 (BGB1. I S. 1849) durch die Erhöhungen des Höchstbetrages und des anrechnungsfreien Betrags für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 a Abs. 1 EStG) und durch die Einführung des sog. begrenzten Realsplittings (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gebracht.
Auch die Vorschriften über die Bemessung des Unterhalts sind durch das neue Scheidungsrecht grundsätzlich nicht geändert worden; das Maß des Unterhalts richtet sich wie zuvor nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB). Das Unterhaltsrecht des BGB kannte weder vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts noch kennt es seither spezielle Vorschriften zur Berechnung der Höhe des Unterhalts. Diese ist von den Gerichten entsprechend der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unter Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse
16098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
und im übrigen aller Umstände des Einzelfalls festzusetzen.
Im übrigen kann ich die Unterstellung in Ihrer Frage nicht bestätigen, daß „häufig" Bürger aus dem Arbeitsleben wegen hoher Unterhaltsbelastungen ausscheiden, weil sie als Arbeitslose „besser gestellt" seien. Entsprechende Erkenntnisse liegen hier nicht vor. Ein Unterhaltspflichtiger würde dadurch seine Unterhaltspflicht auch nicht beeinflussen können: Er würde so behandelt, als würde er weiter Einkünfte aus einer entsprechenden Arbeit beziehen. Im übrigen kann er sich wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170b StGB strafbar machen.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 44 und 45):
Ist die Ansicht des Bundesministers Dr. Vogel, die Ausschußproduktion der Familiengerichte sei mit der Ausschußproduktion der Wirtschaft vergleichbar, Ausdruck einer grundsätzlichen Haltung gegenüber Menschenschicksalen, und hat die Bundesregierung deshalb bei der Scheidungsreform bewußt die durch die Presse bekanntgewordenen Ergebnisse in Kauf genommen, oder beabsichtigt sie für die Zukunft eine sorgfältigere Formulierung der Gesetzesvorlagen zur Erleichterung einer gerechten Regelung des Einzelfalls vom Inkrafttreten des Gesetzes ab?
Ist der Eindruck richtig, daß die Bundesregierung bei der Betonung der Interessen der Unterhaltsberechtigten in ihren Antworten auf die Fragen B 44 der Drucksache 8/3552 bzw. 10 der Drucksache 8/3073 davon ausging, daß die Unterhaltsforderungen immer berechtigt und nur noch gerichtlich durchzusetzen, die möglichen Rechte und Interessen der Unterhaltsbelangten aber stets unbeachtlich sind, und hält sie bejahendenfalls diese Grundeinstellung mit dem Postulat der Gerechtigkeit als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips vereinbar?
Zu Frage B 44:
In Ihrer Frage wird Bundesminister Dr. Vogel eine Ansicht unterstellt, die er nicht hat und für die sich auch in der von mir erteilten Antwort — Drucksache 8/3552 Frage B 43 — keinerlei Anhaltspunkte finden. Ich muß Ihre Unterstellung deshalb zurückweisen.
Zu Frage B 45:
Der Eindruck ist völlig falsch und durch die von Ihnen erwähnten Antworten keinesfalls veranlaßt.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 46):
Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig werden, um Drogentherapeuten und Mitarbeitern in Drogenberatungsstellen ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung einzuräumen?
Bei der Gewährung von Zeugnisverweigerungsrechten ist der Gesetzgeber nicht frei. Er hat einen Ausgleich zwischen dem Schutz eines besonderen Vertrauensverhältnisses einerseits und den Belangen einer effektiven Strafrechtspflege andererseits zu suchen. Hierauf hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt hingewiesen. So hat es in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1972 (BVerfGE 33, 367) grundsätzlich dargelegt, daß angesichts der rechtsstaatlich gebotenen Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Strafrechtspflege die Einräumung von Aussageverweigerungsbefugnissen aus beruflichen Gründen stets einer besonderen Legitimation bedürfe, um vor der Verfassung Bestand zu haben.
Bei den Drogentherapeuten-Mitarbeitern in Drogenberatungsstellen dürfte es sich durchweg um Sozialarbeiter und Psychologen handeln. Die besondere Schwierigkeit bei der Beurteilung der Frage, ob diesen Personen ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht gewährt werden sollte, liegt — auch dies hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben — darin, daß es an einem einheitlichen, klar umrissenen Berufsbild des Sozialarbeiters und Psychologen fehlt und demzufolge recht unterschiedliche Berufsgruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht für sich beanspruchen. Der im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache 7/2526) enthaltene Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist nicht zuletzt aus diesem Grunde auf Kritik gestoßen. Während er insbesondere von den in der Sozialarbeit Tätigen als zu eng empfunden wurde, ist er von anderer Seite gerade umgekehrt als zu weitgehend abgelehnt worden.
Inzwischen ist im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Drogenberatungsstelle in Aachen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1977 (BVerfGE 44, 353) ergangen. Sie macht deutlich, daß auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter und Klienten nicht ohne Schutz ist. Die Entscheidung stellt Kriterien auf, nach denen die Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall zwischen den — zuweilen widerstreitenden - Belangen der Gesundheitsfürsorge und denen einer wirksamen Strafverfolgung abzuwägen haben. Hierauf hat sich die Praxis offenbar eingerichtet. Seit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts sind keine Fälle bekanntgeworden, die eine solche Abwägung hätten vermissen lassen. Dies spricht dafür, vor einer erneuten Beschlußfassung über gesetzgeberische Maßnahmen, die auch für andere Berufsgruppen Weiterungen nach sich ziehen könnten, die weitere Entwicklung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Wegen weiterer Einzelheiten nehme ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. August 1977 (Drucksache 8/820) auf die Kleine Anfrage der Koalitionsfraktionen Bezug.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16099*
Anlage 81
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 47):
Wann gedenkt die Bundesregierung, die Sonderabschreibungsregelung für Schiffe in § 82 f EStDV der durch das Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 (BGBl. I S. 1849) bis Ende 1983 verlängerten Ermächtigung in I 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe w EStG anzupassen?
Die Bundesregierung hat eine Dritte Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) vorbereitet, in dem die durch das Steueränderungsgesetz 1979 verlängerte Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. w Einkommensteuergesetz durch eine entsprechende Änderung des § 82 f EStDV ausgefüllt wird.
Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett ist in Kürze zu rechnen.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 48 und 49):
Wie hoch sind die zusätzlichen Steuereinnahmen, die sich aus der Rohölverteuerung im Jahr 1979 und 1980 ergeben?
Ist die Bundesregierung bereit, auf einen Teil des höheren Steueraufkommens zu verzichten oder die Kilometerpauschale für die durch die Mineralölpreissteigerung erheblich benachteiligten Arbeitnehmer, die zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf die Benutzung ihres eigenen Personenkraftwagens angewiesen sind, zu erhöhen?
Zu Frage B 48:
Durch die Ölpreissteigerungen ergeben sich insgesamt gesehen keine zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Mineralölsteuer, die den wesentlichen Anteil des Steueraufkommens auf Rohölprodukte ausmacht, ist eine Mengensteuer. Ihr Aufkommen nimmt bei Preissteigerungen daher nicht zu, sondern nimmt tendenziell ab, wenn Verbrauchseinschränkungen erfolgen. Bei der Mehrwertsteuer, die am Preis orientiert ist, ergeben Preissteigerungen zwar isoliert gesehen Mehreinnahmen. Die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung führt jedoch dazu, daß das gesamte Steueraufkommen auch bei der Mehrwertsteuer keine Steigerung erfährt. Bei gegebenem verfügbaren Einkommen bewirken preisbedingte Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralölprodukte nämlich entweder Einsparungen beim Mineralölverbrauch oder Minderausgaben bei anderen Verbrauchsgütern, so daß ein zusätzliches Umsatzsteueraufkommen insgesamt gesehen nicht entstehen kann. Bei dieser Betrachtung wird von den Feststellungen der Deutschen Bundesbank ausgegangen, daß die gesamtwirtschaftliche Sparquote trotz der Ölpreissteigerungen unverändert geblieben ist.
Zu Frage B 49:
Die Bundesregierung beabsichtigt für die Jahre 1981 und 1982 Steuersenkungen im Betrag von 17,5 Mrd. DM. Ein Schwerpunkt der Entlastung bildet die Tarifkorrektur, welche vor allem den Arbeitnehmern zugute kommt, die am Beginn der Progressionszone durch ansteigende Grenzsteuersätze belastet werden. Diese Entlastungen kommen auch den Arbeitnehmern zugute, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Änderungen der Kilometerpauschale sind dagegen nicht vorgesehen und könnten angesichts der gesamten Finanzlage auch nicht finanziert werden. Eine Anhebung der Kilometerpauschale auf 0,50 DM würde gut 1 Milliarde DM jährlich kosten. Eine Verdoppelung der jetzigen Kilomèterpauschale auf 0,72 DM würde zu Steuermindereinnahmen von jährlich etwa 2,85 Millarden DM führen.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden)
(CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 50):
Warum will die Bundesregierung die schon geprägten 5-DM-OttoHahn-Silbermünzen wieder einschmelzen, statt sie zum Marktpreis des Silbergehalts an Sammler zu verkaufen und damit dem Steuerzahler einige Millionen DM zu ersparen?
Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die 5DM-Gedenkmünze Otto Hahn in Silber über Pari zum Metallwert in den Verkehr zu bringen, auch unter dem Gesichtspunkt der Interessen der Steuerzahler sorgfältig geprüft. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Ausgabe der Münze zu einem höheren Preis als dem Nennwert wegen des Nominalwertprinzips rechtlich nicht möglich ist.
Da aber auch eine Ausgabe der Münze zum Nennwert mit den Interessen der Steuerzahler nicht vereinbar wäre, ist beabsichtigt, die Münze einzuschmelzen und aus der bei den 5-DM-Umlaufmünzen verwendeten Kupfer-Nickel-Legierung (Dreischichtenwerkstoff) neu herstellen zu lassen. Auch die künftigen Gedenkmünzen sollen aus diesem Werkstoff hergestellt werden.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 51 und 52):
Welche konkreten Einzelheiten sind der Bundesregierung über die illegale Einfuhr von 105 Millionen Zigaretten in der Zeit von Oktober 1976 bis 1977 aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bekannt, die vor einer Darmstädter Wirtschaftsstrafkammer zu einem Zigarettenschmuggelprozeß geführt hat?
Wie beurteilt die Bundesregierung die offensichtliche Tatsache, daß die Behörden der DDR den Zigarettenschmuggel, mit dem rund 12,6 Millionen an Zoll, Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen wurden, nicht nur geduldet und gebilligt, sondern selbst durchgeführt haben, und welche Schritte hat die Bundesregierung dagegen unternommen?
Zu Frage B 51:
Am 28. Januar 1980 sind acht Angeklagte von der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt
16100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Anklage lautet auf Schmuggel von 105 Millionen Zigaretten.
Bei den 105 Millionen Zigaretten handelt es sich um Zigaretten schweizerischer Herkunft, die in der DDR in einem Lager bei Drewitz zur Geschäftsverschleierung zwischengelagert wurden. Unter Ausnutzung der Besonderheiten des Straßentransportes auf den Durchgangswegen von und nach Berlin (West) und der Erleichterungen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens wurden die Zigaretten durch die Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich und Italien geschmuggelt.
Das schriftliche Urteil liegt -der Bundesregierung noch nicht vor.
Zu Frage B 52:
Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Schmuggel von Alkohol über die Transitwege von und nach Berlin (West), der sich im wesentlichen in der gleichen Art und Weise abgespielt hat, wiederholt betont, daß sie diese Straftaten ernst nimmt und deren rückhaltlose Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden begrüßt. Bereits aus Anlaß der Einschleusung des Alkohols ist der Schmuggel über die Transitwege sowohl von der Treuhandstelle für den Interzonenhandel als auch in der Transitkommission mit der DDR erörtert worden. Die DDR hat in den Gesprächen jede offizielle Beteiligung an dem Schmuggel im Transitverkehr über die innerdeutsche Grenze in Abrede gestellt. Sie hat jedoch nicht ausgeschlossen, daß es im Einzelfall auf untergeordneter Ebene zu unzulässigen Transaktionen gekommen ist.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 53):
Warum wird ein 100 Prozent Schwerbehinderter nicht wie ein Kriegsbeschädigter von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit, wenn er eine Kapitalabfindung dazu benutzt, ein Grundstück zu erwerben, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen ungerechten Zustand ähnlich wie im Kraftfahrzeugsteuergesetz zu beheben?
Nach den unterschiedlichen Grunderwerbsteuergesetzen der Länder werden überwiegend Behinderte begünstigt, die ein Grundstück mit Hilfe einer Kapitalabfindung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erwerben. Gleiches gilt für Kapitalabfindungen nach anderen Rechtsvorschriften, in denen die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über die Gewährung einer Kapitalabfindung für entsprechend anwendbar erklärt sind.
Nach dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" sind die landesrechtlichen Vergünstigungen bei Contergangeschädigten entsprechend anzuwenden.
Die künftige Behandlung der Behinderten wird im Rahmen der bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer überprüft werden. Auf den Grunderwerbsteuerbericht der Bundesregierung (Drucksache 8/2555) und den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Grunderwerbsteuersatzes (GrEStG 1980) (Drucksache 8/3524) darf ich hinweisen. Die parlamentarischen Beratungen dieses Entwurfs werden demnächst beginnen.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 54):
Ist die Bundesregierung bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Arbeitnehmer, die anläßlich eines Firmenjubiläums keine finanzielle Zuwendung ihres Arbeitgebers erhalten, wenigstens einen entsprechenden Steuerfreibetrag absetzen können?
Die steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken ist in § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung geregelt. Diese Vorschrift stellt für den Bereich von Arbeitnehmer- und Geschäftsjubiläen die Typisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, daß Gelegenheitsgeschenke in einem gewissen Rahmen als Annehmlichkeit steuerfrei sein können, wenn sie bei besonderen nicht wiederkehrenden Anlässen gewährt werden und nach Art und Höhe weder ungewöhnlich noch übermäßig sind. Der Gedanke einer Aufmerksamkeit oder einer Ehrung, nicht aber einer Entlohnung für geleistete Dienste steht im Vordergrund.
Diese steuersystematischen Gesichtspunkte lassen es nicht zu, die bisherige Steuerbefreiung in einen Freibetrag umzuwandeln, der auch dann zu berücksichtigen wäre, wenn der Arbeitgeber keine Jubiläumsgeschenke gibt. Dementsprechend beschränkt die gesetzliche Ermächtigung in § 3 Nr. 52 EStG die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch ausdrücklich auf Zuwendungen des Arbeitgebers. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in dem gewünschten Sinne zu ändern.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 55 und 56):
Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Vorwürfe des Bundes der Deutschen Zollbeamten, wonach die Berufschancen der am gleichen Ort wie die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes tätigen und mit der gleichen Aufgabe betrauten Zöllner wesentlich geringer seien als die der Mitglieder des Bundesgrenzschutzes?
Treffen solche Vorwürfe zu, womit sind sie zu erklären und wie können die Benachteiligungen abgebaut werden?
Der Deutsche Bundestag hatte im Jahre 1972 bei der Verabschiedung des BGS-Gesetzes die Bundesregierung einstimmig beauftragt, den BGS zu einer leistungsfähigen und einsatzbereiten Polizei des Bundes auszubauen. Auf diese Entschließung des Bundestages stützt sich das am 1. Juli 1976 in Kraft
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16101*
getretene Gesetz über die Personalstruktur des BGS (BGSPersG), das das Dienstrecht des BGS dem der Polizeien der Länder angleicht. Das BGSPersG entspricht insoweit auch den von den Innenministern von Bund und Ländern erhobenen Forderungen, den BGS polizeilich umfassend auszubilden und das Laufbahnrecht der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern zu vereinheitlichen.
In diesem Zusammenhang sind auch die Besoldungsstruktur und die Stellenschlüssel für den BGS an die der Länderpolizeien angeglichen worden, die erheblich günstiger sind als im allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Grenzzolldienst (Grenzaufsichts-
und Grenzabfertigungsdienst) ist dagegen weiterhin an die allgemeinen Regelungen über die Anteile der Beförderungsämter in § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz gebunden.
Zur Frage möglicher Auswirkungen des BGSPersG auf andere Bereiche hat die Bundesregierung am 24. April 1974 ausdrücklich festgestellt, daß es sich hier um polizeieigentümliche Regelungen handelt und diese deshalb keine Auswirkungen auf andere Bereiche haben.
Die Rechtsverhältnisse der Zollbeamten und der Beamten des BGS sind bereits Gegenstand Ihrer früheren Anfragen (Bundestags-Drucksache 8/2464, Fragen A 5 und 6) gewesen. Sie sind vom Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler am 18. Januar 1979 beantwortet worden (Stenographischer Bericht der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 2). Ich darf auf diese Ausführungen Bezug nehmen.
Zugunsten insbesondere auch der Beamten der Zollverwaltung sieht der von der Bundesregierung am 14. November 1979 verabschiedete Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes 1980, der dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt, eine Reihe wesentlicher Verbesserungen vor. Hierzu gehört die Hebung des Eingangsamtes für den mittleren Dienst nach BesGr. A 6 bei Ableistung der Probezeit in BesGr. A 5, die Ausdehnung des bisher nur für die Polizei sowie den BGS eingeführten neuen Spitzenamtes für den mittleren Dienst (BesGr. A 9 + Zulage) auf alle Bereiche und schließlich die Einbeziehung der Beamten der Zollfahndung in den Empfängerkreis der Polizeizulage.
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 57, 58 und 59):
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der steuerlichen Belastung von Zuwendungen, die an Übungsleiter in Sportvereinen geleistet werden?
Ist sie, bereit, im Rahmen von Billigkeitsregelungen dafür zu sorgen, daß bei der nachträglichen steuerlichen Überprüfung der Vereine für die Betroffenen keine Härten entstehen?
Welche Pläne hat sie, um durch steuerliche Behandlung der Übungsleiterzuwendungen in Zukunft den ehrenamtlichen Einsatz in Vereinen und Verbänden zu ermutigen?
Die Auffassung der Bundesregierung zur steuerlichen Behandlung ehrenamtlicher Übungsleiter und anderer ehrenamtlicher im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich Tätiger ergeben sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BR-Drucksache 600/79). Darin schlägt die Bundesregierung vor, die Einnahmen aus den genannten Tätigkeiten bis zur Höhe von 2 400 DM im Jahr als Aufwandsentschädigungen anzusehen und von der Einkommensteuer zu befreien.
Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen obliegt den örtlich zuständigen Landesfinanzbehörden. Diese haben nach Lage des einzelnen Falles zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 227 der Abgabenordnung) für einen völligen oder teilweisen Steuererlaß gegeben sind.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 61 und 62):
Treffen Meldungen zu, wonach ein „wirtschaftspolitischer Dialog" an Stelle der „konzertierten Aktion" beim Bundeswirtschaftsministerium geplant ist mit einer Größe bis zu 30 Teilnehmern unter Einschluß der Deutschenst Bundesbank, aber s Ausschluß des Saechverständigerats
Bedeutet die. Tatsache eines Ausschlusses des Sachverständigeirats, daß die Bundesregierung seinen Ratschlag in diesem Gremium für überflüssig hält?
Der Bundesminister für Wirtschaft hat mehrfach öffentlich erklärt, daß bei gemeinsamen wirtschaftspolitischen Gesprächen mit den Sozialpartnern die Zahl der Teilnehmer im Vergleich zu den Sitzungen der Konzertierten Aktion kleiner gehalten werden sollte. Er hat z. B. bereits im Jahre 1978 vorgeschlagen, die Zahl der Vertreter der öffentlichen Hand, der Gewerkschaften und der Unternehmensverbände auf etwa je 10 Personen zu beschränken, um die Arbeit dieses Kreises effizienter zu gestalten.
Eine feststehende Regelung über künftige gemeinsame Gespräche ist bisher mit den beteiligten Gruppen nicht vereinbart worden. Unterredungen zwischen Vertretern von Sozialpartnern und Bundesregierung haben jedoch in den vergangenen Monaten mehrfach in unterschiedlicher Zusammensetzung stattgefunden und sind auch künftig geplant. Dabei hält die Bundesregierung im Gegensatz zu Ihrer Vermutung den Ratschlag des Sachverständigenrates nicht für überflüssig.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 63 und 64):
In welchem Umfang sind die sogenannten freien Motoreninstandsetzer an den Instandsetzungsaufträgen des Bundes, zum Beispiel der Bundeswehr, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn, beteiligt?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die mittelständischen freien Motoreninstandsetzer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in stärkerem MaB zu berücksichtigen, und wird in dem oben genannten
16102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Fall den Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (vgl. Bundesanzeiger Nr. 111 vom 16. Juni 1976) entsprochen?
Zu Frage B 63:
Die sogenannten freien Motoreninstandsetzer werden an den Instandsetzungsarbeiten des Bundes in erheblichem Umfang beteiligt. So werden z. B. bei der Bundeswehr (Heer) nur Arbeiten der Materialerhaltungsstufen I und II (Wartung, Pflege und kleinere Instandhaltungsarbeiten) selbst durchgeführt. Technisch aufwendigere Arbeiten der Materialerhaltungsstufen III (Feldinstandsetzung) und IV (Depotinstandsetzung) werden dagegen nahezu ausschließlich in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ausgeführt.
1979 wurden z. B. allein für die Motorinstandsetzung des Heeres 63,8 Millionen DM aufgewendet. Hieran waren die Motorenhersteller mit 15,7 Millionen DM (24,6 %), die freien Motoreninstandsetzer dagegen mit 48,1 Millionen DM (75,4 %) beteiligt. 1980 wird mit vergleichbaren Beträgen gerechnet.
Die Deutsche Bundespost erteilt eine Vielzahl von Aufträgen an private Kfz-Werkstätten. Motoreninstandsetzungen erfolgen nahezu ausschließlich in privaten Werkstätten bzw. durch Tausch des kompletten Aggregats.
Bei der Deutschen Bundesbahn liegen die Verhältnisse auf Grund des hohen Anteils an Schienenfahrzeugen etwas anders. Motoren — auch der Straßenfahrzeuge — werden hier zum überwiegenden Teil in eigenen Werkstätten gewartet und repariert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft vergibt bis auf geringfügige Wartungsarbeiten alle Reparaturen an die gewerbliche Wirtschaft.
Mit den vorstehenden Angaben über die Beteiligung von freien Motoreninstandsetzern bei Aufträgen der Bundeswehr, der Bundespost und der Bundesbahn sind die Bereiche mit den relativ größten Fahrzeugparks erfaßt, so daß damit ein hinreichender Überblick gegeben sein dürfte.
Zu Frage B 64:
Mittelständische Betriebe werden bei der Vergabe von Reparaturaufträgen in starkem Maße beteiligt. Die „Richtlinie der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL)" vom 1. Juni 1976 wird angewandt. Wegen der spezifischen Anforderungen (schnelle Einsatzbereitschaft, Einhaltung der Fahrpläne etc.) bei Bundeswehr, Bundespost oder Bundesbahn ist der Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an gewerbliche Betriebe eine gewisse Grenze gesetzt. Hinzu kommt, daß in manchen entlegeneren Regionen hierfür notwendige Werkstattkapazitäten mit entsprechend kostenaufwendigen Ersatzteillagern nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Eine stärkere Beteiligung mittelständischer Betriebe hängt deshalb nicht zuletzt auch davon ab, wie groß das Angebot und die Bereitschaft sind,
kostengünstige und kurzfristige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen.
Anlage 91
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 65):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gasversorgungsunternehmen durch eine prohibitive Tarifgestaltung und/oder durch Verpflichtung für eine bestimmte Abnahmemenge den Einsatz von Wärmepumpen verhindern, und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls dagegen ergreifen?
Wie' die Bundesregierung bereits in ihren Antworten auf Fragen der Abgeordneten Kuhlwein und Menzel (Protokoll der 200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1980, Seite 15962 f.) ausgeführt hat, bieten Gasversorgungsunternehmen in der Tat bei wechselweiser Nutzung von Gasheizungen und anderen Wärmegewinnungsanlagen, wie z. B. von Wärmepumpen, andere preisliche Konditionen an als bei ausschließlicher Gasversorgung.
Hintergrund einer solchen Differenzierung ist die betriebswirtschaftliche Überlegung, daß die Kosten bei einer Gasversorgung, die lediglich zu Spitzenzeiten erfolgt, höher sind als bei einem kontinuierlichen Gasbezug während der gesamten Heizperiode.
Die Bundesregierung hat Verständnis für diese Betrachtungsweise, ist jedoch der Meinung, daß die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen den Einsatz neuer energiesparender Heizsysteme nicht unwirtschaftlich machen darf. In diesem Sinne hat sie das Gespräch mit der Gaswirtschaft aufgenommen. Die Energiewirtschaft ist in diesem Zusammenhang auch gebeten worden, auf Regelungen über Mindestabnahmen zu verzichten oder sie durch eine Preissystematik zu ersetzen, die nicht den Einwand hervorruft, die Bemühungen um Energieeinsparung zu unterlaufen.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 66, 67 und 68):
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Konditionen für die Exportgarantien und Bürgschaften für die Berliner Wirtschaft zu verbessern?
Gibt es Schwierigkeiten bei der Sicherung von Gemeinschaftslieferungen bundesdeutscher und ausländischer Herstellerfirmen in Drittländern, und wie ließen sich diese ausräumen?
Welche Probleme gibt es bei der Exportbürgschaft, wenn die sowjetische Bank für Außenhandel nicht die volle Garantie für die Differenz zwischen obligater und tatsächlicher Anzahlung übernimmt, und könnte an die Stelle dieser Garantie eine Rückhaftung der bundesdeutschen Lieferunternehmen treten?
Zu Frage B 66:
Bei Ausfuhrgeschäften mit mehr als 30 % Berliner Fertigung kann auf Antrag der Selbstbehalt des Exporteurs bzw. der Bank auf die Hälfte, äußerstenfalls
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16103*
jedoch auf 10 %, ermäßigt werden. Darüber hinaus bemüht sich der interministerielle Ausschuß für Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien im Einzelfall, der besonderen Lage der Berliner Wirtschaft im Rahmen des risikopolitisch Möglichen durch großzügige Deckungspraxis Rechnung zu tragen.
In letzter Zeit sind keine Klagen hinsichtlich der Brauchbarkeit des Ausfuhrgewährleistungs-Instrumentariums für die Berliner Exportwirtschaft bekanntgeworden. Mit Rücksicht auf die im Januar 1976 beschlossenen Verbesserungen zum Selübstbehalt und im Hinblick auf die oben geschilderte Dekkungslage geht die Bundesregierung vielmehr davon aus, daß das bestehende Instrumentarium ausreichend flexibel ist und den besonderen Bedürfnissen der Berliner Wirtschaft in angemessener Weise Rechnung trägt.
Zu Frage B 67:
Deckungspolitisch bedingte Schwierigkeiten bei der Absicherung von Gemeinschaftslieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern in Drittländer sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die derzeitige Regelung sieht folgende Möglichkeiten der Einbeziehung ausländischer Lieferbeteiligungen in die Ausfuhrgewährleistung des Bundes vor:
— aus EG-Ländern bis zu 30 bis 40
— aus Osterreich, Schweden und der Schweiz bis zu 30%
— aus sonstigen OECD-Ländern i. d. R. bis zu 10%.
Im übrigen wird unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten versucht, im Rahmen des risikopolitisch Möglichen Zulieferungen aus Entwicklungsländern bis zu 10 % in die Deckung von Ausfuhrgeschäften in dritte Länder einzubeziehen.
Darüber hinaus besteht auf Grund von Mitversicherungsvereinbarungen in der EG, mit Osterreich, Schweden und der Schweiz die Möglichkeit der — je nach dem Anteil an Gesamtverantwortung und Lieferumfang für das Projekt — aktiven oder passiven Mitversicherung. Dabei nimmt die Exportkreditversicherung des einen Landes gegenüber dem Besteller im Drittland die Interessen der anderen Exportkreditversicherung wahr.
Schließlich kann jeder Exporteur seinen Anteil bei seiner nationalen Exportkreditversicherung absichern, sofern er einen eigenen Zahlungsanspruch hat.
Angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten erscheint das bestehende Instrumentarium für die Bedürfnisse der Exportwirtschaft ausreichend.
Zu Frage B 68:
Nach Abstimmung mit den wichtigsten westlichen Industrieländern wird seit September 1979 auf die Bankbesicherung der sogenannten Zwischenzahlungen, d. h. derjenigen Zahlungen, die zwischen Anzahlung und Lieferende bzw. Betriebsbereitschaft liegen, verzichtet. Die Bundesregierung geht auf Grund der seitdem gemachten Erfahrungen davon aus, daß das in der Frage angesprochene Problem damit gelöst ist.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 69 und 70):
Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß im Ausschuß der ständigen Vertreter der EG die Bundesregierung den Ergebnissen über die Verhandlung für die Liste der sogenannten sensiblen Güter für die Einfuhr aus Jugoslawien deshalb mit Vorbehalt zustimmte, weil die Senkung des Zollsatzes für die Einfuhr von Sauerkirschen aus Jugoslawien von 12 v.H. auf 10 v.H. Interessen der Landwirtschaft zuwiderlaufe?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihre Vertreter bei den Verhandlungen der EG klar zu instruieren, damit diese die vorherigen politischen Beschlüsse umsetzen?
Zu Frage B 69:
Die von Ihnen erwähnten Zeitungsmeldungen geben den Sachverhalt nicht korrekt wieder. Bei den Verhandlungen über den Entwurf eines Abkommens der EG mit Jugoslawien hat die deutsche Delegation ihre Zustimmung zur Ausnahmeliste von der Zollfreiheit für gewerbliche Einfuhren aus Jugoslawien (sensible Güter) nicht davon abhängig gemacht, daß der Zollschutz für Sauerkirschen in Höhe von 12 % erhalten bleibt. Wie Sie wissen, erstrecken sich die Verhandlungen über ein neues erweitertes Handels- und Kooperationsabkommen mit Jugoslawien nunmehr bereits über zwei Jahre. Primär dank der Initiative von Bundesminister Genscher steht das Vertragswerk jetzt kurz vor dem Abschluß.
Die lange Dauer des Entscheidungsprozesses ist nicht zuletzt auf wesentliche materielle Differenzen der Mitgliedstaaten in bestimmten Sektoren zurückzuführen. Dies bestimmte sowohl den Umfang der Ausnahmen von der allgemeinen Zollfreiheit als auch die Höhe der Zollzugeständnisse in bestimmten landwirtschaftlichen Sektoren, wie z. B. bei Sauerkirschen. Das Sauerkirschen-Problem war jedoch ein Randproblem. Bekanntermaßen befinden sich die heimischen Produzenten von Sauerkirchen angesichts der gestiegenen Importe in einer schwierigen Marktlage; dennoch war die Entscheidung für eine Zollsenkung auf 10 % im Rahmen eines Gesamtkompromisses zwischen den EG-Partnern notwendig. Dies entsprach auch dem Ziel einer aus außenpolitischen Gründen erforderlichen Beschleunigung der Vorbereitungsarbeiten. In diesem Sinne zu verfahren, sind auch die deutschen Vertreter bei den Verhandlungen in Brüssel angewiesen worden.
Zu Frage B 70:
Ich bedauere es, wenn in der Öffentlichkeit möglicherweise der Eindruck einer sachlichen Fehlinstruktion bzw. eines mangelnden politischen Augenmaßes der beauftragten deutschen Vertreter bei den Verhandlungen in Brüssel entstanden sein sollte. Ich versichere Ihnen, daß dies nicht der Fall gewesen ist. Angesichts des Schwierigkeitsgrades der Verhandlungsmaterie und der widerstreitenden In-
16104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
teressenslagen ist das bisher erzielte Ergebnis akzeptabel und auch politisch als Erfolg zu werten.
Anlage 94
Antwort
des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 71 und 72):
Wird die Bundesregierung bei der Haushaltsplanung 1981 aus der Tatsache, daß die Biologische Bundesanstalt im § 12 des Umweltchemikaliengesetzes als beteiligte Behörde genannt ist, Konsequenzen ziehen und die erforderlichen Stellen für das Personal im Haushalt 1981 einplanen?
In welchem Umfang werden diese Stellen in den Haushaltsplan eingebracht werden, damit diese wichtige Aufgabe auch sofort sinnvoll begonnen werden kann, und wäre es nicht richtiger, für die vorbereitenden Arbeiten bereits Stellenkonsequenzen im Jahr 1980 zu treffen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) u. a. bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) eine Bewertungsstelle einzurichten. Dadurch sind Personalvermehrungen erforderlich. Die Bundesregierung zieht hieraus Folgerungen. Z. Zt. werden in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts die Stellenanforderungen für die bei der BBA zu errichtende Bewertungsstelle vorbereitet. Dabei wird auch entschieden werden, für welches Haushaltsjahr diese Stellen beantragt werden. Die vorbereitenden Arbeiten für das Chemikaliengesetz sind umfangreich und arbeitsaufwendig; dies trifft ganz besonders für die wissenschaftliche Gewinnung von Entscheidungshilfen zu, an der die BBA wesentlich beteiligt ist. In welcher Zahl und mit welcher Bewertung Planstellen für Beamte sowie Stellen für Angestellte und Arbeiter dafür erforderlich sind, läßt sich derzeit noch nicht angeben.
Da über die Bewilligung von Planstellen und Stellen der Deutsche Bundestag entscheidet, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die im Bundeshaushaltsplan vorzusehenden Personalanforderungen nach Ihren Kräften unterstützten.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 73 und 74):
Wie hat sich die Inanspruchnahme der Förderangebote durch die nebenberuflichen Landwirte in den Jahren 1977, 1978 und 1979 entwickelt, und zwar bei der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe und beim Agrarkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau?
Wie ist die Tendenz der Inanspruchnahme der Möglichkeiten durch die nebenberuflichen Landwirte bei den Modellvorhaben (z. B. Niederstetten oder Wipperfürth) und bei der staatlichen Beratung allgemein?
Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entwickelte sich die Inanspruchnahme der Förderangebote bei der Wohnhausförderung und der Umstellungs- bzw.
Anpassungshilfe durch Nebenerwerbslandwirte wie folgt:
Wohnhausförderung (Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich):
1977: 3 144 Fälle (= 19,8 % der beim Wohnhaus geförderten Betriebe insgesamt)
1978: 2 800 Fälle (= 22,1 % der beim Wohnhaus geförderten Betriebe insgesamt)
1977 und 1978 wurden hierfür jeweils knapp 10 Millionen DM an Bundes- und Landesmitteln in Anspruch genommen.
Umstellungs- und Anpassungshilfe für Nebenerwerbslandwirte:
1977: 30 Fälle mit einem Zuschußvolumen von rd. 137 000 DM und
1978: 21 Fälle mit einem Zuschußvolumen von rd. 113 000 DM.
Für das Jahr 1979 liegen gegenwärtig noch keine Angaben zur Inanspruchnahme der Förderung vor.
Bei dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit 1978 durchgeführten Agrar-Kreditprogramm ist im einzelnen nicht bekannt, wieviel Nebenerwerbs-betriebe dieses Programm in Anspruch nehmen. Ihre Zahl dürfte jedoch gering sein. 1978 erhielten 4 718 Betriebe KW-Kredite. In Anlehnung an die Flächenausstattung dieser Betriebe dürften davon etwa 700 Betriebe (15 %) im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Für 1979 ist mit derselben Größenordnung zu rechnen.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Niederstetten" zeigen sich steigende Erfolge bei der Erreichung der Nebenerwerbslandwirte durch die Aktivitäten der Managementgruppe. Die Managementgruppe hat ihr Angebot an Einzel- und Gruppenberatung sowie Fortbildungsveranstaltungen für Nebenerwerbslandwirte verstärkt. Dieses Angebot wurde in wachsendem Umfang von Nebenerwerbslandwirten angenommen. Darüber hinaus zeigt sich auch eine positive Entwicklung bei der Nachfrageberatung: Hier besteht mittlerweile ein paritätischer Anteil der Nebenerwerbslandwirte, der ihrem zahlenmäßigen Anteil an den landwirtschaftlichen Betrieben in diesem Raum entspricht. Zu Beginn des Modellvorhabens überwog hier noch die Inanspruchnahme durch die Haupterwerbslandwirte. Diese Erfolge sind dem gezielten Arbeitsprogramm der Managementgruppe im Rahmen des Modellvorhabens zuzurechnen.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Wipperfürth" ist die Entwicklung der Inanspruchnahme der angebotenen Maschinen- und Dienstleistungen längerfristig zu sehen: Zum einen verfügen die Nebenerwerbslandwirte noch über ausreichende Maschinenkapazitäten z. B. für die Grundfutterbergung, die erst längerfristig abgeschrieben werden. Außerdem ist teilweise noch ausreichend freie Arbeitskapazität — z. B. Mithilfe von Altenteilern — vorhanden. Im längerfristigen Verlauf wird damit gerechnet, daß der Anteil an der Inanspruchnahme der überbetrieblichen Dienstleistungen durch Nebenerwerbslandwirte von gegenwärtig rd. 40 % weiter ansteigen wird.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16105*
Die Offizialberatung steht allen Landwirten, d. h. sowohl Haupt- als auch Nebenerwerbslandwirten in gleicher Weise zur Verfügung. Aus verschiedenen Untersuchungen ist jedoch bekannt, daß sich Nebenerwerbslandwirte von der Offizialberatung vernachlässigt fühlen, obwohl vor nunmehr fast 10 Jahren d ie sozio-ökonomische Beratung speziell für die sog. nicht-entwicklungsfähigen Betriebe eingerichtet wurde. Behindernd hat sich für die Beratung der Nebenerwerbslandwirte die Tatsache ausgewirkt, daß diese während der üblichen Dienstzeiten der Berater nicht erreicht werden können. Hinzu kamen Defizite im methodisch-didaktischen Bereich bei den Beratern, die den Zugang zu den Nebenerwerbslandwirten erschwerten. Seit einigen Jahren haben deshalb die Bundesländer — in deren Zuständigkeit die Beratung liegt — besondere Beratungsprogramme für Nebenerwerbslandwirte erarbeitet. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Länderreferenten für die landwirtschaftliche Beratung werden die Aktivitäten der Bundesländer und ihre Wirksamkeit zur Zeit verstärkt diskutiert.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 75 und 76):
Trifft es zu, daß die von der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt im Bundesanzeiger Nr. 166 vom 5. September 1979 für den Export nach Drittländern angebotenen Getreidemengen in Höhe von 100 000 t Roggen und 407 000 t Weizen insbesondere von Ostblockstaaten nachgefragt werden?
Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, daß durch den Vollzug des Exports die auf Grund der sowjetischen Aggression verhängte amerikanische Getreideausfuhrsperre in der UdSSR unterlaufen wird, und was gedenkt die Bundesregierung auf Grund der europäisch-amerikanischen Solidaritätspflicht gegen eine Unterlaufung der US-Ausfuhrsperre zu tun?
Es trifft zu, daß die im Bundesanzeiger vom 5. September 1979 für den Export ausgeschriebenen Getreidemengen der BALM bisher zu einem größeren Teil für Lieferungen in Ostblockländer, die zu den traditionellen Abnehmern von EG-Getreide zählen, verkauft worden sind. Die UdSSR gehört nicht zu den Empfängerländern. Das Getreide der BALM wird vor allem wegen der verkehrsgünstigen Lage zu den Ostblockstaaten dorthin verkauft.
Die Kommission der EG, die für die Gestaltung des Ausfuhrverfahrens grundsätzlich zuständig ist, hat Maßnahmen getroffen, damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 77, 78 und 79):
Hält die Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Umweltverträglichkeitsprüfung von Ausbringungsgeräten zur Verteilung bzw. zum Versprühen von Pflanzenschutzmitteln für Zwecke der Landwirtschaft für ausreichend, und wie beurteilt sie die
Forderung nach einer obligatorischen saisonalen Überprüfung aller im Gebrauch befindlichen Ausbringungsgeräte zum Zweck einer gleichmäßigeren Verteilung der Ausbringungsmenge?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie in der täglichen einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Praxis die Behälter für Pflanzenschutzmittel nach Gebrauch beseitigt werden und wo die Flüssigkeitsmengen verbleiben, die beim Reinigen der Ausbringungsgeräte für Pflanzenschutz- mittel anfallen. und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um die bei dieser Praxis entstehenden Umweltprobleme zu beseitigen?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenhänge zwischen der wachsenden Verschmutzung der Küstengewässer der Nordsee und der Ostsee, der Zunahme der Krankheiten bei Fischen und der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Fischwirtschaft, insbesondere der Kutterfischer und der von ihnen betriebenen Fischverwertungsgenossenschaften vor, und wie beurteilt sie die daraus resultierende Beeinträchtigung des Angebots an Frischfisch für den Verbraucher?
Zu Frage B 77:
Die Bundesregierung hat zu der Pflanzenschutzgeräteprüfung mehrfach Stellung genommen, so zuletzt in der Fragestunde am 17./18. Oktober 1979.
Für die von Ihnen angesprochene Überwachung der im praktischen Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte hatte die Bundesregierung bereits 1975 mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes eine Regelung vorgelegt, die auch mehrheitlich von den Ländern getragen wurde. Der Ernährungsausschuß des Bundestages lehnte diesen Vorschlag auf seiner 51. Sitzung am 15. Januar 1975 ab.
Die von verschiedenen Seiten geforderte, staatlich vorgeschriebene Prüfung der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte würde einen hohen Verwaltungs- und Finanzaufwand erfordern, wenn eine lückenlose Kontrolle aller dieser Geräte im gewerblichen und privaten Bereich erreicht weden soll. Abgesehen von der Frage, ob dieser hohe Aufwand in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stehen würde, bestände die Gefahr, daß durch den Umfang der hier neu zu schaffenden Kapazitäten andere Bereiche, die gleich hohe Priorität haben, wie z. B. Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes, Resistenzforschung, beeinträchtigt würden.
Die Bundesregierung sucht daher nach Mitteln und Wegen, damit ohne umfassende staatliche Reglementierung der technische Zustand der im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte verbessert wird. Die Gespräche insbesondere mit den Ländern sind noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes Vorschläge für die Verbesserung der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vorzulegen.
Zu Frage B 78:
Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Beseitigung von Behältnissen für Pflanzenbehandlungsmittel und beim Reinigen von Pflanzenschutzgeräten Probleme auftreten können. In Zusammenarbeit mit den Ländern wurde daher ein Merkblatt erarbeitet, das Hinweise gibt, wie entsprechende Abfälle möglichst gefahrlos für die Umwelt zu beseitigen sind. Dabei wurde sowohl die Art der Pflanzenschutzmittelreste, deren Menge und deren mögliche Gefährlichkeit in das Merkblatt aufgenommen. Dieses ist von den meisten Ländern inzwischen veröffentlicht worden. Beispielhaft verweise ich auf die
16106* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 41 vom 10. Oktober 1977.
Auszüge aus diesem Merkblatt werden u. a. auch im Rahmen der Aufklärungsarbeit des von der Bundesregierung bezuschußten Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e. V. berücksichtigt. Hier verweise ich z. B. auf die AID-Broschüre Nr. 136 „Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln", S. 21.
Der Pflanzenschutzdienst und der landwirtschaftliche Beratungsdienst der Länder unterstützen die Landwirte bei speziellen Problemen der Beseitigung von Pflanzenbehandlungsmittelresten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser Bereich somit hinreichend geregelt ist.
Zu Frage B 79: Nordsee:
Die Meeresverschmutzung der Nordsee ist hauptsächlich auf den Schadstoffeintrag durch Flüsse, insbesondere Elbe, Weser, Rhein und Themse, zurückzuführen. Zusätzlich dürfen lediglich zwei Gruppen von Abfallstoffen in die Deutsche Bucht verbracht werden: Klärschlämme und Rückstände aus der Titandioxid (Ti02)-Produktion. Das für die Erteilung von Genehmigungen zur Einbringung von Abfallstoffen in die See zuständige Deutsche Hydrographische Institut (DHI), Hamburg, arbeitet eng mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFA), Hamburg, zusammen und ist in seiner Genehmigungspraxis sehr zurückhaltend. Bisher sind keine weiteren Genehmigungen zur Einbringung zusätzlicher Gruppen von Abfallstoffen erteilt worden. Obgleich die Belastung der Nordsee mit Abfallstoffen aus Verbringungen insofern keine steigende Tendenz aufwies, zeigen neuere Untersuchungen der BFA eine Zunahme von Fischerkrankungen in den Ti02- und Klärschlammverbringungsgebieten. Es handelt sich im wesentlichen um Tumore und Geschwüre. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Verbringung von Abfallstoffen und der Zunahme von Fischerkrankungen konnte bisher wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Die Tatsache, daß seit 1977 insbesondere Tumorerkrankungen in den Verbringungsgebieten der Deutschen Bucht epidemisch aufgetreten sind und daß bis zu 8,8 % des Bestandes bei einigen Arten befallen waren, wertet die Bundesforschungsanstalt für Fischerei jedoch als Indiz für das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Abfalleinbringung und Fischerkrankungen. Neue Forschungsprogramme, die gesicherten Aufschluß über die schwierigen Zusammenhänge geben sollen, werden bei der Bundesforschungsanstalt für Fischerei derzeit intensiv entwickelt. Schon jetzt vertritt die Bundesforschungsanstalt für Fischerei jedoch die Auffassung, daß sich die Belastung der Deutschen Bucht mit Abfallstoffen einer kritischen Grenze nähert, jenseits derer mit dem Eintritt schwerwiegender, unter Umständen dauernder Schäden zu rechnen ist, insbesondere in Küstennähe. Eine Verringerung der bisher noch zulässigen Mengen von Klärschlamm und Rückständen der Ti02-Produktion ist
daher anzustreben. Für letzteren Bereich ist ein nationales Verringerungsprogramm unter der Federführung des Bundesministers des Innern in Vorbereitung. Dieses sieht nach derzeitigem Stand bereits bis 1982 eine erhebliche Verminderung des Anteils an Grünsalz (Eisensulfat) in den Ti02-Rückständen vor. Für das Jahr 1987 ist ein völliger Verzicht auf die Einbringung von Grünsalz vorgesehen. Die Beratungen über das nationale Verringerungsprogramm sind noch nicht abgeschlossen.
Die Fischwirtschaft, insbesondere die Kutterfischerei, ist von den Verbringungen bislang nur in geringem Umfang beeinträchtigt worden. Bei den TiO2-Verbringungsgebieten handelt es sich um solche, die bereits vor Aufnahme der Verbringungen als fischarm bekannt waren und fischereilich wenig genutzt wurden und werden. Eine Beeinträchtigung des Frischfischangebots für den Verbraucher war weder in der Vergangenheit noch für die Gegenwart zu befürchten. Für die Zukunft bedarf die fischereibiologische Überwachung der betreffenden Gebiete jedoch großer Aufmerksamkeit.
Ostsee:
Die Schleswig-Holstein vorgelagerten küstennahen Seegebiete der Ostsee werden in der Hauptsache durch häusliche Abwässer verunreinigt.-Zusätzliche Verbringungen, wie im Gebiet der Deutschen Bucht, werden von deutschen Ostseehäfen aus nicht durchgeführt. Gleichwohl weist die Ostsee aufgrund des nur geringen Wasseraustausches mit dem Atlantik und infolge von Abwassereinleitungen der Anrainerstaaten einen höheren Verschmutzungsgrad als die Nordsee auf. Ostseefische sind daher allgemein stärker in Mitleidenschaft gezogen als solche aus der Nordsee. Die Ostseeanrainerstaaten unternehmen jedoch aufgrund des am 22. März 1974 in Helsinki geschlossenen Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums erhebliche Anstrengungen, der Verschmutzung entgegenzuwirken und einen gesunden Fischbestand zu erhalten. Bislang hat die Verschmutzung der Ostsee nur zu geringen Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft, insbesondere der Kutterfischerei und deren Erzeugergemeinschaften, geführt. Die Versorgung der Verbraucher mit Frischfisch aus der Ostsee wird durch die Verschmutzungen derzeit nicht gefährdet. Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird die Entwicklung des Fischbestandes in der Ostsee auch in Zukunft umfangreichen Beobachtungen unterziehen.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 80):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fisch und Fischerzeugnisse ohne Kenntlichmachung und ohne Mengenbegrenzung mit Phosphatzusätzen hergestellt werden, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß Natrium-, Kalium- oder Calciumsalze der Orthophosphor-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16107'
säure oder der Pyrophosphorsäure zur Konsistenzerhaltung bestimmter Fischerzeugnisse ohne Kenntlichmachung verwendet werden. Diese Zusatzstoffe sind allgemein bereits in der Verordnung über die Zulassung fremder Stoffe als Zusatz zu Lebensmitteln vom 19. Dezember 1959 zugelassen worden. Da gesundheitliche Bedenken gegen ihre Verwendung nicht bestehen, wurde die Zulassung dieser Stoffe in die auf das neue Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gestützte Zusatzstoffzulassungsverordnung vom 20. Dezember 1977 übernommen. Eine Mengenbegrenzung erfolgte nicht, weil sich die jeweils erforderliche Zusatzmenge aus technologischen Gründen selbst limitiert. Die Kenntlichmachung der Phosphatverwendung bei Fischerzeugnissen wird in absehbarer Zeit als Folge der Umsetzung der EG-Kennzeichnungs-Richtlinie in nationales Recht zur Pflicht werden.
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 82 und 83):
Trifft es zu, daß es in der Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftsjahr 1977/78 insgesamt lediglich noch 562 419 landwirtschaftliche Betriebe mit fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und mehr gab, dem gegenüber aber 627 589 landwirtschaftliche Unternehmer nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig versichert waren und somit künftig beihilfeberechtigt sind, und ist es mithin zu vermuten, daß auch außerlandwirtschaftlich Beschäftigte, die auch weniger als fünf Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Nebenerwerb bewirtschaften, landwirtschaftliche Altershilfe beziehen werden, sobald sie die Altersgrenze erreicht haben?
Trifft es zu, daß rund 75 v.H. des landwirtschaftlichen Reineinkommens, d. h. des Gewinns, in der Bundesrepublik Deutschland von jenen 168 700 Betrieben erwirtschaftet wird, in denen eine Familienarbeitskraft in einem Monat etwa soviel verdient wie in den verbleibenden rund 674 900 landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesrepublik Deutschland eine Familienarbeitskraft in einem ganzen Jahr, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls die Einkommensdisparitäten auch in der Zukunft für akzeptabel?
Es trifft zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1978 562 419 landwirtschaftliche Betriebe ab 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) und 619 396 beitragspflichtige Unternehmer nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vorhanden waren.
Diese im Agrarbericht veröffentlichten Zahlen sind jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Zu den in der amtlichen Agrarstatistik ermittelten 562 419 landwirtschaftlichen Betrieben ab 5 ha LF müssen, um sie mit der Geschäftsstatistik der Altershilfe für Landwirte vergleichbar zu machen,
- ca. 2 500 Forstbetriebe
(Mindestbetriebsgröße der Alterskassen etwa 50 ha Wald)
— ca. 16 000 Gartenbaubetriebe (Mindestbetriebsgröße der Alterskassen etwa 0,5 ha LF)
— ca. 38 000 Weinbaubetriebe (Mindesbetriebsgröße der Alterskassen etwa 0,5 ha LF)
— ca. 850 Betriebe der Teichwirtschaft hinzugerechnet werden.
Aus diesen Zahlen wird deutlich, daß die Beitragspflichtigen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte, soweit sie nicht zu den genannten Sonderbereichen gehören, in der Regel landwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften, die mindestens 5 ha LF umfassen. AuBerlandwirtschaftlich Beschäftigte mit landwirtschaftlichen Betrieben von weniger als 5 ha LF sind in der Regel nicht beitragspflichtig und damit nach Erreichen der Altersgrenze auch nicht leistungsberechtigt nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte.
Wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Anfrage vom 6. Juli 1979 ausgeführt wurde, trifft es zwar rein rechnerisch in etwa zu, daß die rund 170 000 einkommenstärksten Vollerwerbsbetriebe ungefähr 3/4 des gesamten landwirtschaftlichen Reineinkommens erwirtschaften; gleichzeitig wurde ausführlich erläutert, daß eine solche Pauschalrechnung methodisch fragwürdig ist und zu sachlich unrichtigen Schlußfolgerungen führen kann. Insbesondere werden bei einer derartigen Betrachtung die spezifischen Einkommensverhältnisse und die unterschiedliche Einkommenszusammensetzung in den Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben völlig vernachlässigt.
Ohne Zweifel bestehen jedoch auch, wie die Agrarberichte der Bundesregierung jährlich detailliert nachweisen, innerhalb der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe erhebliche Einkommensunterschiede. Im einkommenstärksten Viertel der Betriebe wird je Familien-AK durchschnittlich etwa das sechsfache des Einkommens erwirtschaftet, das die Betriebe im einkommenschwächsten Viertel erreichen. Auf die Ursachen dieser Disparitäten sowie auf die Konsequenzen, die die Bundesregierung für die Agrarpolitik daraus gezogen hat und die sie weiter verfolgen wird, wurde ebenfalls bereits in der oben genannten Antwort eingegangen. Nach wie vor ist es der Agrarpolitik weder möglich, jedem einzelnen Vollerwerbsbetrieb ein mindestens paritätisches Einkommen zu sichern noch die innerlandwirtschaftliche Disparität vollständig auszugleichen.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 98 und 99):
Teilt die Bundesregierung die in der Presse veröffentlichte Auffassung des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General a. D. Wust, wonach in unserem Verteidigungssystem Lücken klaffen, und — falls das zutrifft — welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsache, um die daraus für unser Land erwachsenden Gefahren abzuwenden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei Prüfungen von Offizierbewerbemdurch die Offizierbewerberprüfzentrale Abiturienten mit schlechterem Notendurchschnitt häufig bessere Prüfungsergebnisse erbringen als solche mit gutem Notendurchschnitt, was nach sich wiederholenden Feststellungen in aller Regel davon abhängen soll, in welchem Bundesland der betreffende Bewerber sein Abitur abgelegt hat, und — falls das bestätigt wird — worauf führt die Bundesregierung diesen Sachverhalt zurück?
Zu Frage B 98:
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des General a. D. Wust, die dieser anläßlich eines
16108* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Vortrages beim 151. Stiftungsfest des Bremer Vereins „Eiswette von 1829" am 19. Januar vertreten hat.
Die Bundesregierung hat im „Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" ihre Beurteilung des militärischen Kräfteverhältnisses zwischen NATO und Warschauer Pakt ausführlich dargelegt. Sie hat dabei ihre Sorge über die unverminderte Rüstung der Sowjetunion und der mit ihr verbündeten Staaten des Warschauer Paktes nicht verschwiegen.
Angesichts der nuklear-strategischen Parität einerseits, der Disparität zwischen den nuklearen Mittelstreckenpotentialen und zwischen den konventionellen Kräften in Europa andererseits steht das westliche Verteidigungsbündnis vor der Notwendigkeit, die konventionelle Komponente zu stärken und die Disparität bei den nuklearen Mittelstreckenpotentialen abzubauen.
Die Einsicht in diese Notwendigkeit und die Entschlossenheit, das Erforderliche zu tun, sind im Bündnis ungeteilt. Mit dem auf der Gipfelkonferenz der NATO in Washington im Mai 1978 verabschiedeten langfristigen Verteidigungsprogramm, mit dem Beschaffungsprogramm für das Frühwarnsystem AWACS, und nicht zuletzt mit dem Beschluß vom 12. Dezember 1979 zur Modernisierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa hat das Nordatlantische Bündnis den Willen bewiesen, den veränderten strategischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Parallel und komplementär zu ihrem Nachrüstungsbeschluß hat die NATO ein rüstungskontrollpolitisches Angebot verabschiedet, um zu verhindern, daß sowjetische Vorrüstung und westliche Nachrüstung einen neuen Rüstungswettlauf einleiten. Dieses Angebot entspricht der Überzeugung aller Bündnispartner, daß Fortschritte auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und Rüstungsbegrenzung für eine dauerhafte Sicherung der Beziehungen zwischen Ost und West unerläßlich sind.
Die Bundesregierung weiß sehr wohl, daß Bemühungen um Entspannung, auf der militärpolitischen Seite um Rüstungskontrolle und Rüstungsbegrenzung, mit Erfolg nur auf der Basis zweifelsfreier Verteidigungsfähigkeit geführt werden können. Einseitige Vorleistungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und -begrenzung hat das Bündnis bisher nicht erbracht und wird dies auch in Zukunft nicht tun.
Auch General a. D. Wust hat als Generalinspekteur der Bundeswehr diese Auffassung vertreten. In einem am 9. August 1978 vor dem CIOR-Kongreß (Kongreß der NATO-Reserveoffiziere) in Bonn gehaltenen Vortrag hat er zu diesem Punkt ausgeführt:
„Als wirksamer Weg der Friedenssicherung hat sich das seit 1967 gültige Doppelkonzept der NATO, nämlich Abschreckung durch Verteidigungsfähigkeit einerseits und Entspannung durch Rüstungsbegrenzung und -kontrolle andererseits, erwiesen.”
Zu Frage B 99:
Ihre Vermutung, bei Eignungsprüfungen von Offizierbewerbern erbrächten Abiturienten mit schlechterem Notendurchschnitt häufig bessere Prüfergebnisse als solche mit gutem Notendurchschnitt, trifft nicht zu. Deshalb bestätigt sich auch nicht Ihre weitere Vermutung, daß dies in aller Regel davon abhänge, in welchem Bundesland der Offizierbewerber sein Abitur abgelegt hat.
Eine Auswertung von 5 429 Prüfergebnissen und Schulabschlußnoten von Offizierbewerbern für die Einstellungsjahrgänge 1979 und 1980 ergab vielmehr, daß Bewerber mit besseren Abiturzeugnissen auch überwiegend bessere Prüfergebnisse bei der OPZ erzielten. Die Prüfergebnisse, in denen die allgemeine Offiziereignung des Bewerbers zum Ausdruck gebracht wird, finden ihren Niederschlag im Eignungsgrad. Bewerber mit den Eignungsgraden „Gut geeignet", „Geeignet" und „Eingeschränkt geeignet" können als Offizieranwärter eingestellt oder übernommen werden. Der Eignungsgrad „Nicht geeignet" schließt eine Einstellung oder Übernahme aus. Im Erfassungszeitraum waren nur 2,5 % ( = 135) aller geprüften Bewerber „Gut geeignet", 24,6 (= 1 337) „Geeignet" und 25,3 % (= 1 374) „Eingeschränkt geeignet".
Von den 1 472 Abiturienten mit den Eignungsgraden „Gut geeignet" und „Geeignet" hatten im Schulzeugnis einen Notendurchschnitt von:
1,00 bis 1,49: 74,2 % (= 46) 1,50 bis 2,49: 45,9 % (= 637) 2,50 bis 3,49: 22,3 % (= 732) 3,50 bis 4,49: 8,1 % (= 57)
Zu Ihrer persönlichen Information habe ich eine Ubersicht beigefügt, der Sie nähere Einzelheiten entnehmen können.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 100 und 101):
In welchem Umfang und mit wessen Genehmigung sind Bundeswehrfahrlehrer nebenberuflich als Fahrlehrer an zivilen Fahrschulen tätig?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Nebentätigkeit von Bundeswehrfahrlehrern eine unlautere Konkurrenz für zivile Fahrlehrer ist, da die Fahrschulen für zivile Fahrlehrer Sozialabgaben entrichten müssen, für Bundeswehrfahrlehrer hingegen nicht?
Zu Frage B 100:
Von den 11 973 Soldaten, die zur Zeit im Besitz einer Fahrlehrererlaubnis der Bundeswehr sind, haben 2 857 auf ihren Antrag die Erlaubnis erhalten, sich außerhalb der Dienstzeit als Fahrlehrer in einer zivilen Fahrschule zu betätigen. Sie gehen dieser Nebentätigkeit zumeist an den Wochenenden nach.
Die Genehmigung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit erteilen die Bataillonskommandeure nach den Bestimmungen der „Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (BNV)".
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16109'
Zu Frage B 101:
Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ihrer Fahrlehrer wird von der Bundeswehr weder gewünscht noch gefördert.
Die Bestimmungen der BNV lassen es in der Regel jedoch nicht zu, Anträge der Soldaten abzulehnen, weil die vom Gesetz vorgeschriebenen Versagungsgründe nicht vorliegen.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 102):
Welche konkrete Aufgabenstellung ist mit der für den Generalmajor Bastian vorgesehenen z.b.V. Stelle beim Heeresamt verbunden, und welche gleichwertige Planstelle im Einzelplan 14 fällt damit weg?
Generalmajor Bastian wurde am 22. Januar 1980 zum Heeresamt versetzt mit dem Zusatz: Dienst gemäß Weisung StvInspH.
Er ist mit der Entwicklung des Führungs- und Informationssystems des Heeres beauftragt.
Zur Zeit ist er unter Mitnahme seiner Planstelle (B 07) zur besonderen Verfügung zum Heeresamt versetzt. Es ist beabsichtigt, Generalmajor Bastian ab 1. Oktober 1980 auf einer B 07-Stelle im Heeresamt zu verwenden.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 103):
Bestehen im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder für den Bau der neuen Panzerstraße (Falbersbach) und die Verlegung der Verladestation für Kettenfahrzeuge bereits baureife Pläne, und für wann sind die dafür nötigen Haushaltsmittel für diese zur Verkehrs- und Lärmentlastung der Stadt Baumholder so wichtige Maßnahme vorgesehen?
Die Haushaltsunterlage-Bau für den Neubau der panzerfesten Straße durch das Falbersbachtal ist aufgestellt und durchläuft zur Zeit das Genehmigungsverfahren bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen. Die benötigten Haushaltsmittel sind entsprechend dem erwarteten Baufortschritt in die Finanzierungsplanung der Bundeswehr aufgenommen. Mit dem Bau der Straße soll noch Ende dieses Jahres begonnen werden.
Die Verlegung der Verladeanlage für Rad- und Kettenfahrzeuge ist abhängig von dem Neubau der Ersatzstraße für ein zu entwidmendes Teilstück der Landesstraße 169, das als Verbindungsstraße von der neuen Verladeanlage bis zur Einmündung in das Falbersbachtal panzerfest ausgebaut und für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden muß. Die Ersatzstraße soll von der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz im Rahmen des Ausbaus des Autobahnzubringers von der L 169 zur Anschlußstelle Freisen
ausgebaut werden. Für dieses Bauvorhaben können baureife Pläne erst aufgestellt werden, wenn die Ausbauforderungen mit der Straßenverwaltung abgestimmt sind und das Planfeststellungsverfahren positiv abgeschlossen ist.
In diesem frühen Stadium der Planung sind konkrete Angaben zur Baudurchführung und der Höhe des Kostenanteils der Bundeswehr noch nicht möglich. Deshalb sind bisher auch keine Haushaltsmittel bereitgestellt worden.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 104):
Denkt der Bundesverteidigungsminister an die Einführung eines Pullovers mit Dienstgradabzeichen für die gesamte Bundeswehr, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus?
Es ist noch nicht abzusehen, ob nur das Heer oder alle 3 Teilstreitkräfte mit dem neuen Pullover, oliv, mit Dienstgradabzeichen ausgestattet werden sollen.
Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 105 und 106):
Ist es richtig, daß dem Sonderkorrespondenten des NDR-Fernsehens, Hermann P. Reiser, der im vergangenen Jahr einen Film über die Bundeswehr drehte, Filmaufnahmen beim Aufklärungsgeschwader der Luftwaffe 51 „Immelmann" in Bremgarten und mit dem Generalmajor Bastian untersagt wurden, und welche Gründe gab es dafür?
Trifft es zu, daß außerdem die Obersten Hauschildt (Leiter der Schule für psychologische Verteidigung, Euskirchen) und Dr. Hackl (Leiter des militärgeschichtlichen Forschungsamts, Freiburg) nur in Anwesenheit das Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Dr. von Bülow, befragt werden sollten und dieser vorher die Fragen schriftlich eingereicht haben wollte, und welche Motive waren dafür maßgebend?
Zu Frage B 105:
Die Vorwürfe, die Herr Reiser auch öffentlich über Behinderungen geäußert hat, treffen nicht zu.
Herrn Reiser standen im Verlauf der insgesamt 13monatigen Dreharbeiten mehr als 120 Gesprächspartner an zwanzig von ihm gewünschten Orten oder Einrichtungen der Bundeswehr zur Verfügung.
Zusätzliche von Herrn Reiser erbetene Aufnahmen beim Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann" wurden versagt. Der Grund: Bei den Vorbereitungen zu den Dreharbeiten war deutlich, daß es Herrn Reiser vor allen Dingen um die sogenannte ,,Rudel-Affäre" ging. Die jetzt dort stationierten Offiziere waren aber zur Zeit der Vorfälle weder verantwortlich noch beteiligt. Deshalb war ihnen eine dienstlich angeordnete Mitwirkung nicht zuzumuten. Es wurden
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statt dessen andere Geschwader angeboten. Herr Reiser hat letztlich beim Jagdbombergeschwader 35 in Pferdsfeld Aufnahmen gedreht.
Ein Fernseh-Interview mit Generalmajor Bastian ist durch den Informations- und Pressestab deshalb nicht in die Liste der Projekte des Films aufgenommen worden, weil in einem Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und General Bastian verabredet worden war, daß der General sich öffentlich nicht mehr zu den Themen äußern sollte, die im Frühjahr Aufsehen in den Medien erregt hatten.
Zu Frage B 106:
Da die Erfahrungen mit Herrn Reiser an den vorherigen Drehorten ein faires, vorurteilsfreies Gespräch nicht immer erwarten ließen, bat mich Bundesminister Dr. Apel, im Interesse der Offiziere bei dem Gespräch mit dem Leiter des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und dem Kommandeur der Schule für Psychologische Verteidigung mit anwesend zu sein.
Als Herr Reiser mir ankündigte, mich vor laufender Kamera zu angeblichen Behinderungen der Dreharbeiten während seines einjährigen Projektes zu befragen, bat ich ihn, die Fragen vorab schriftlich zu geben.
Das Projekt von Herrn Reiser war das zeitlich und personell aufwendigste Vorhaben, zu dem sich die Bundeswehr in den 25 Jahren ihres Bestehens zur Verfügung gestellt hat.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 107 und 108):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich nach Einführung der Bundeswehrurlauberfahrkarte für Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit eine soziale Ungerechtigtkeit dergestalt ergeben hat, daß z. B. ein lediger Hauptfeldwebel Z 15 für eine Wochenendfahrt mit der Deutschen Bundesbahn weniger bezahlt als z. B. ein verheirateter Feldwebel mit Kind, der Berufssoldat ist und die gleiche Bundesbahnstrecke benutzt, und ist sie bereit, diese soziale Ungerechtigkeit in der Form zu beseitigen, daß alle versetzten oder kommandierten Berufssoldaten für die Zeit der Trennung von der Familie ebenfalls Bundeswehrurlauberfahrkarten erhalten?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Kostenerstattung für eine Familienheimfahrt pro Monat kein adäquater Ausgleich ist und daß der zusätzliche Effekt der vorgeschlagenen Maßnahme eine Verringerung der „Wochenendunfälle" ist?
Zu Frage B 107:
Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit erhalten seit 1964 für beliebige Reisen auf inländischen Eisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 50 v. H. in Form der sogenannten Bundeswehrurlauber-Fahrkarte. Dies ist eine Vergünstigung zur Sicherstellung des notwendigen Nachwuchses an Mannschaften und Unteroffizieren auf Zeit.
An Nachwuchs für Berufssoldaten mangelte und mangelt es nicht. Berufssoldaten brauchte daher die Vergünstigung nicht gewährt zu werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen vergleichbaren Personengruppen im öffentlichen Dienst (z. B. den Polizeivollzugsbeamten) hätte ein solches Vorhaben im übrigen auch nicht verwirklicht werden können.
Zu Frage B 108:
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob Verbesserungen bei den Reisebeihilfen für kommandierte und versetzte verheiratete Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die von ihrer Familie getrennt leben müssen, erforderlich sind. Die Verhandlungen des federführenden Bundesministers des Innern, an denen im Hinblick auf die Gemeinsame Erklärung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 — dem sogenannten Moratorium — auch die Länder beteiligt sind, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist um einen baldigen Abschluß bemüht.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Besch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 109, 110 und 111):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Unteroffizierheim des Marinestützpunktkommandos Glücksburg wegen Personalmangel die Küche seit dem 12. Oktober 1979 bis auf weiteres nicht mehr betreiben kann und damit wichtige Betreuungsmaßnahmen für die Unteroffiziere der Marine in diesem Bereich nicht mehr durchgeführt werden können, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen?
Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Ausschöpfung des Org-Umfangs der Marine die sogenannten Ordonnanzen völlig abzuziehen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die vielen Unteroffizierheime, die mit großem finanziellen Aufwand in der Vergangenheit erstellt worden sind, auch in der Zukunft optimal zu nutzen und damit den Unteroffizieren ein Mindestmaß an Fürsorge zu gewähren?
Zu Frage B 109:
Es trifft nicht zu, daß der Betrieb der Küche im Unteroffizierheim in Glücksburg seit dem 12. Oktober 1979 eingestellt worden ist.
Vielmehr ergibt sich folgender Sachverhalt:
Am 12. Oktober 1979 (Freitag um 14.20 Uhr) verletzte sich der für den Wochenenddienst im Unteroffizierheim als Koch eingeteilte Soldat so schwer, daß er vom zuständigen Arzt „dienstunfähig" erklärt werden mußte. Da wegen des Wochenendes andere Soldaten nicht mehr verfügbar waren, mußte der Küchenbetrieb an diesem Wochenende eingestellt werden. Der Schankbetrieb jedoch wurde uneingeschränkt weitergeführt.
Am 15. Oktober 1979 (Montag) wurde der Küchenbetrieb wieder aufgenommen und seitdem ohne Einschränkungen durchgeführt.
Zu Frage B 110:
Durch die besonderen personellen Bedingungen bei der Marine (eingeschifftes Personal) ist der Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion als ,,Ordonnanzen" in Unteroffizier- und Offizierheimen nicht überall zufriedenstellend.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16111*
Zeitlich begrenzte Personalengpässe bei den Offizier- und Unteroffizierheimen sind daher nicht immer auszuschließen.
Ein völliger Abzug des eingesetzten Personals ist z. Zt. keineswegs beabsichtigt.
Zu Frage B lll:
Der Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion in Offizier- und Unteroffizierheimen ist durch einen Erlaß ausreichend geregelt. Daher ist es auch nicht vorgesehen, diesen Erlaß zu ändern. Die Bewirtschaftung der Heime ist auch künftig sichergestellt.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 112):
Hält es die Bundesregierung mit parlamentarischer Gepflogenheit vereinbar, wenn sie eine einheitliche Wehrsolderhöhung als Überstundenausgleich in Höhe von täglich 1,80 DM ab 1980 ankündigt, obwohl sie am 9. Dezember 1977 von allen Fraktionen gebeten wurde, vor weiteren Überlegungen zu dieser Frage grundsätzlich wegen der nicht mehr gegebenen Leistungsbezogenheit des Wehrsolds mit den zuständigen Gremien zu sprechen?
Die Bundesregierung hat für dieses Jahr keine allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes angekündigt, sondern erklärt, daß sie prüfen werde, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Erhöhung möglich ist. Ich verweise auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1980.
Unabhängig davon hat die Bundesregierung beschlossen, Wehrpflichtige in den für Soldaten vorgesehenen finanziellen Ausgleich der Dienstzeitbelastung von mehr als 56 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt einzubeziehen. Dies soll bei Wehrsoldempfängern in Form einer Erhöhung des Wehrsoldes um 1,80 DM täglich geschehen. Danach handelt es sich bei der beabsichtigten Wehrsolderhöhung lediglich um eine Maßnahme zum Ausgleich hoher Dienstzeitbelastungen und nicht um eine allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes.
Der vom Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Beratung der letzten Wehrsolderhöhung am 9. Dezember 1977 geäußerte Wunsch, vor der nächsten Wehrsolderhöhung die damit zusammenhängenden Fragen mit dem Bundesminister der Verteidigung zu erörtern, bezieht sich auf die nächste allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes. Eine solche Erörterung ist zu gegebener Zeit vorgesehen.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 113, 114, 115 und 116):
Trifft es zu, daß die Zentralisierung und Computerisierung bei der Bundeswehr dazu geführt hat, daß sich die Arbeits- und Dienstwege verlängert haben und die Truppe nur noch ausführendes Organ anonymer Personalentscheidungen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen?
Was folgert die Bundesregierung aus den Aussagen der Kompaniefeldwebel, die dahin gehen, daß — entgegen anders lautenden Darstellungen aus dem Bundesverteidigungsministerium — der Führer- und Unterführermangel in der Truppe wächst, u.a. weil die Verpflichtungsbereitschaft der Soldaten ständig sinkt?
Treffen Meldungen aus der Truppe zu, daß 8 v.H. der einberufenen Wehrpflichtigen wegen gesundheitlicher Mängel sofort oder innerhalb kürzester Zeit wieder entlassen werden, die Truppe ohne Ersatzleute auskommen muß, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Sind die Klagen der Kompaniefeldwebel berechtigt, die die Unterbringung der Soldaten in einzelnen Kasernen als katastrophal schildern, u. a. berichten, daß Wehrpflichtige mit acht Mann noch dreistöckig wohnen müssen, Kleiderschränke außerhalb untergebracht und die sanitären Verhältnisse mangelhaft sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Zu Frage B 113:
Die Personalführung der Offiziere und der Unteroffiziere m. P. sowie der Mannschaften und der Unteroffiziere o. P. der Marine erfolgt seit 1956 zentral durch die Abteilung Personal des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. durch die Stammdienststelle der jeweiligen Teilstreitkraft. Lediglich im Heer und in der Luftwaffe sind zum Teil die Befugnisse, Soldaten zu ernennen und zu entlassen, auf andere Stellen delegiert worden.
Mit der Neuordnung der Ausbildung und Bildung der Unteroffiziere des Heeres wurde auch in dieser TSK eine stärkere Zentralisierung der Personalführung für erforderlich gehalten.
Das neue Ausbildungskonzept sah eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit deren Hilfe das Führungs-und Funktionspersonal intensiver, kosteneffektiver und enger an seiner zukünftigen Verwendung orientiert auf die Erfüllung der Aufgaben vorbereitet werden soll. Als letzte dieser Maßnahmen erfolgte Ende 1978 die Übernahme der Personalbearbeitung für die Stabsunteroffiziere durch die Stammdienststelle des Heeres.
Entscheidende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ausbildungskonzeption waren die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der individuellen Ausbildung auf die Stammdienststelle des Heeres und die Zuordnung der Unteroffiziere zu bestimmten Ausbildungsreihen gemäß dem Ausbildungs-und Verwendungskatalog (HDv 900/400). Der hierdurch erreichte Verbund der Ausbildungs- und Verwendungssteuerung in der Hand der Personalführung hat sich nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen im Grundsatz als zweckmäßig erwiesen.
Nachteile auf Grund dieser Zentralisierung (z. B. die angeführte teilweise Verlängerung der Dienstwege) sind im Bundesministerium der Verteidigung — nicht zuletzt durch den Bericht der de MaiziereKommission — erkannt. Daher wird zur Zeit geprüft, ob und ggf. wie weit den Empfehlungen 16 und 17 dieser Kommission gefolgt werden kann.
Unabhängig von den genannten Maßnahmen muß die im Rahmen der Heeresstruktur 4 erfolgte Übertragung von Aufgaben der Personalbearbeitung von den Kompanien — hier insbesondere aus dem Aufgabenbereich der Kompaniefeldwebel — auf die Bataillone gesehen werden.
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Zu Ihrer Sorge über die „Computerisierung" der Bundeswehr ist zu sagen, daß die Datenverarbeitung keine Entscheidungen trifft, sondern lediglich ein brauchbares Mittel ist, Entscheidungen vorzubereiten. Auch dort, wo ein Computer eine Reihenfolge bildet, beruht diese auf einer vorher getroffenen Entscheidung darüber, wie sich die Reihenfolge ergeben soll. Sie präjudiziert nicht den entscheidungsbefugten Menschen. Mit Hilfe der Datenverarbeitung werden Vorgänge durchführbar und können Quantitäten bewegt werden, die mit den herkömmlichen Methoden der manuellen Bearbeitung nicht mehr bewältigt werden können.
Die Computer erleichtern die Arbeiten und sind ein Hilfsmittel für die in der Personalbearbeitung eingesetzten Soldaten, um Entscheidungen schneller treffen zu können.
Da die von Ihnen aufgeworfenen Fragen bei der Auswertung des Berichtes der de Maiziere-Kommission geprüft werden, diese Prüfung jedoch nicht abgeschlossen ist, ist es nicht möglich, Ihre Fragen abschließend zu beantworten.
Zu Frage B 114:
Die von Ihnen gewählte Formulierung „Führer-und Unterführermangel" bezieht sich offensichtlich auf die Offizier- und Unteroffizierlage in den Streitkräften; die Bestandsentwicklung in beiden Laufbahnen muß differenziert betrachtet werden.
Während sowohl bei den Offizieren als auch bei den Unteroffizieren mit Portepee der Bestand bisher ständig zunahm, der Mangel also reduziert werden konnte, nahm der Bestand der Unteroffiziere ohne Portepee 1979 ab. Betroffen sind die Soldaten mit Verpflichtungszeiten zwischen 3-15 Jahren (vor allem 4 Jahre). Ursache ist vor allem ein nicht ausreichendes Aufkommen aus Einstellungen ungedienter Freiwilliger.
Die weitere Entwicklung wird sorgfältig beobachtet, dabei steht insbesondere die Ermittlung von Gründen für den Einstellungsbewerberrückgang im Vordergrund. Zusätzlich ist eine Intensivierung der Werbung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr vorgesehen.
Darüber hinaus hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wie z. B. finanzielle Anreize, gegenwärtig nicht für erforderlich.
Zu Frage B 115:
Die Quote der aus gesundheitlichen Gründen bei der Einstellungsuntersuchung entlassenen Wehrpflichtigen unter gleichzeitiger Änderung des Tauglichkeitsgrades in „vorübergehend nicht wehrdienstfähig" oder „nicht wehrdienstfähig" betrug im Bundeswehrdurchschnitt
— im Jahre 1979 2,9
— im Jahre 1978 3,3
— im Jahre 1977 2,8 %
— im Jahre 1976 2,3 %
Die Teilstreitkräfte sind von diesen Entlassungsquoten unterschiedlich betroffen. Im Durchschnitt betrugen sie in den Jahren
1979 beim Heer: 2,9%
bei der Luftwaffe: 2,7%
bei der Marine: 2,9%
1978 beim Heer: 3,3%
bei der Luftwaffe: 3,5%
bei der Marine: 2,8%
Bei den einzelnen Einheiten lagen sie zwischen 0 und 8 %.
Die erfahrungsgemäß zu erwartenden Ausfälle bei den Einberufungen zum Grundwehrdienst werden von vornherein durch entsprechend höhere Bedarfsanforderungen berücksichtigt, um die Personalstärke der Streitkräfte insgesamt konstant zu halten.
In der Regel kann ein quantitativer Ausgleich in den Kommandobereichen vorgenommen werden. Bestimmte Ausfälle können jedoch qualitativ durch die Truppe nicht behoben werden; das trifft besonders bei einigen Handwerksberufen zu. In solchen Fällen ist ein Fehl nur durch Nachforderung zu beheben, der Truppe steht der ausgebildete Soldat dann erst 6 Monate später als geplant zur Verfügung.
Zu Frage B 116:
Etwa die Hälfte der Kasernen der Bundeswehr sind Altanlagen, die aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammen oder die nach dem Krieg für die damaligen Stationierungsstreitkräfte errichtet worden sind. Eine große Zahl dieser Truppenunterkünfte ist daher sanierungs- oder erweiterungsbedürftig. Diese Sanierung wird in einem zentral gesteuerten Programm durchgeführt. Seit 1971 bis einschließlich 1979 sind 80 000 Unterkunftsplätze saniert oder neu geschaffen worden. Trotzdem sind noch 65 000 Plätze zu sanieren. Das Sanierungsprogramm wird zwar zügig fortgesetzt, es kann aber nicht kurzfristig abgeschlossen werden, weil innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Maßnahmen für Kampf-, Kampfführungs-
und Kampfversorgungsanlagen und der Infrastruktur für die Unterbringung und Betreuung der Soldaten bestehen muß.
Die zur Verbesserung der Unterbringung notwendigen vorübergehenden Räumungen von Unterkunftsgebäuden bringen zwangsläufig während der Baudurchführung Überbelegungen an anderer Stelle mit sich, weil während der Renovierungsphase keine ausreichenden Ausweichunterkünfte zur Verfügung stehen. Dies zwingt in den betroffenen Liegenschaften zu einer Belegung mit dreistökkigen Betten. Beanstandungen wird es hier so lange geben, bis alle Sanierungsmaßnahmen in der Bundeswehr abgeschlossen sind. Auch die von Ihnen an-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16113'
gesprochenen mangelhaften sanitären Einrichtungen sind Bestandteil der Sanierung der Unterkunftsgebäude.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 117 und 118):
Wir beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Vergütung für Überstunden bei Soldaten in Höhe von 0,75 DM/h erst nach Bearbeitung folgender Dienststellen zur Auszahlung kommen kann: Vom Antragsteller zum Rechnungsführer, vom Rechnungsführer zur Truppenverwaltung, von der Truppenverwaltung zur personalbearbeitenden Dienststelle, von dieser zum zuständigen Wehrbereichsgebührnisamt, von dort nach erneuter Prüfung zur Auszahlung an den Antragsteller, und welche Möglichkeiten der Verkürzung des Instanzenwegs sieht sie gegebenenfalls?
Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, in welchem Maß wegen der geschilderten Umständlichkeit des Antragwegs seitens der antragsberechtigten Soldaten auf die Geltendmachung des Überstundenzuschlags verzichtet wird?
Ihre Anfrage zur Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 13. Februar 1980 bezieht sich auf die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Es trifft nicht zu, daß es eines Antrages des Empfängers bedarf. Die zulageberechtigenden Tätigkeiten werden vielmehr von den Einheiten von Amts wegen festgestellt. Die sachliche Richtigkeit bestätigt der Einheitsführer und die rechnerische der Truppenverwaltungsbeamte. Diese Bestätigungen sind auf Grund haushaltsrechtlicher Vorschriften erforderlich. Der Empfänger erhält sodann einen Bescheid, gegen den er innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe Beschwerde einlegen kann. Eine Mehrausfertigung des Bescheides geht zum Wehrbereichsgebührnisamt, das den festgestellten Betrag zur Zahlung anweist. Die personalbearbeitenden Stellen sind entgegen Ihrer Annahme bei dem Verfahren nicht beteiligt.
Wie die Darstellung des Verfahrens zeigt, ist der Verwaltungsaufwand unvermeidbar. Er ist in der Natur der Zulagenregelung begründet, die der unterschiedlichen Mehrbelastung der Soldaten durch Dienst zu ungünstigen Zeiten Rechnung trägt. Deshalb hat der Bundesminister des Innern auch von einer Pauschalierung der Zulage abgesehen, obwohl diese das Zahlungsverfahren wesentlich vereinfachen würde.
Da die Zulage — wie eingangs erwähnt — nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen gewährt wird, kann es nicht sein, daß Soldaten wegen des angeblich umständlichen Zahlungsverfahrens auf die Zulage verzichten.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 119):
Wie erklärt sich die Bundesregierung, das es Hauptleute im General- stabsdienst gibt, die zum Beispiel schon 1½ Jahre als G 4 einer Panzerbrigade verwendet werden und in dieser Eigenschaft Vorgesetzter von dienstgradhöheren Nachschubstabsoffizieren und Brigadeärzten sind?
Im Heer sind gegenwärtig rund 60 Hauptleute mit abgeschlossenem Verwendungslehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst als Abteilungsleiter in Stäben und Kommandobehörden eingesetzt und haben in dieser Funktion ihnen unterstellte Stabsoffiziere zu führen.
Diese Offiziere werden in der Regel unmittelbar nach Abschluß des 21 Monate dauernden Verwendungslehrganges Generalstabs-/Admiralstabsdienst auf Major-Dienstposten versetzt, die eine abgeschlossene Generalstabsausbildung voraussetzen. Diese Gruppe besonders qualifizierter Offiziere wird damit leistungsgerecht frühzeitig auf höherwertige Stellen versetzt.
Angesichts der ungünstigen Beförderungssituation im Heer ist es aber nicht zu vertreten, sie bevorzugt zu befördern. Die Hauptleute mit Generalstabsausbildung werden deshalb zusammen mit allen Hauptleuten des Truppendienstes in eine Eignungsreihenfolge aufgenommen und dem Platz in dieser Reihenfolge entsprechend im Rahmen vorhandener Haushaltsstellen befördert.
Die Situation, daß diese Offiziere als Abteilungsleiter Vorgesetzte dienstgradhöherer Nachschubstabsoffiziere und Sanitätsoffiziere sind, wird als unbefriedigend empfunden, kann jedoch gegenwärtig nicht geändert werden.
Die Personalführung ist bemüht, auch bei den Offizieren mit Generalstabsausbildung die Spanne zwischen Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten und Beförderung so gering wie möglich zu halten, kann jedoch in der gegebenen Situation nicht ausschließen, daß die Beförderung zum Major erst zum Ende der 1½-2 Jahre dauernden ersten Stabsoffizierverwendung erfolgt.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache (8/3644 Frage B 120):
Ist die Bundesregierung bereit, auch die Stellungnahme der parlamentarischen Opposition zu den Umständen der Versetzung von Generalmajor Bastian in der Wandzeitung des Bundesverteidigungsministeriums „Bundeswehr aktuell" abzudrucken, nachdem eine derartige Stellungnahme aus der sozialdemokratischen Wochenzeitung "Vorwärts" dort am 23. Januar 1980 abgedruckt worden ist?
Bundeswehr aktuell ist ausweislich des Impressums eine „tägliche Information des Bundesministeriums der Verteidigung" an die Truppe.
Der Namensartikel des Bundesministers der Verteidigung im „Vorwärts" vom 23. Januar 1980 ist die Darlegung der Gründe des Ministers für seine Entscheidung in Sachen Generalmajor Bastian. Durch den Abdruck des Namensartikels ist die Truppe über die Gründe der Entscheidung informiert worden.
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Es ist nicht daran gedacht, über diese Begründung des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt hinaus andere Stellungnahmen abzudrucken.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 121 und 122):
Hat die Bundesregierung den im Verwendungsbereich für Unteroffiziere und Offiziere unserer Bundeswehr entstandenen gewaltigen Verwendungsstau inzwischen mit seinen weit über diese Dienstgradbereiche hinaus auftretenden negativen Wirkungen, die bis in die Ebene der Wehrpflichtigen und in die Bereitschaft der Weiterverpflichtung hinein wirkenden negativen Folgen als gewichtiges, belastendes, aktuelles Problem erkannt, und was ist beabsichtigt, um hier zügig die nötige Abhilfe zu leisten?
Welche zeitlichen Vorstellungen werden dabei zugrunde gelegt?
Wie schon im Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr dargestellt, ist sich die Bundesregierung der negativen Folgen des Verwendungsstaus für die Einsatzbereitschaft und das innere Gefüge der Streitkräfte bewußt.
Der Verwendungsstau der Berufssoldaten ist in der unorganischen Altersstruktur und damit in den zu geringen Zurruhesetzungen begründet. Bei den Berufsunteroffizieren und den Offizieren des militärfachlichen Dienstes bleiben die Pensionierungen bis Mitte der 80er Jahre unter den Sollquoten. Bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes setzt der Verwendungsstau als Folge der rückläufigen Zurruhesetzungen erst ab 1982 voll ein.
Zur Milderung des Verwendungsstaus strebt die Bundesregierung folgende Lösungen an:
Um allen Unteroffizieren Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg zu garantieren, werden derzeit in den Ausbildungsreihen und Dienstteilbereichen die Dienstpostenverhältnisse Feldwebel/Oberfeldwebel zu Hauptfeldwebel (Marine vergleichbar) durch organisatorische Maßnahmen ausgewogener gestaltet. Um die Attraktivität der Laufbahn zu erhalten, hat der Bundesminister der Verteidigung bereits 1978 entschieden, daß an einer strukturgerechten Übernahmequote (1 100 je Geburtsjahrgang) zum Berufssoldaten festgehalten wird.
Bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes werden derzeit die Dienstpostenstrukturen innerhalb der Ausbildungsreihen mit dem Ziel der Chancengleichheit verbessert. So wurde zum Beispiel im Heer die Zahl der Ausbildungsreihen im August 1979 von 79 auf 46 reduziert. In einem nächsten Schritt soll die Laufbahn mit dem Ziel einer insgesamt ausgeglicheneren Dienstpostenstruktur neu geordnet werden. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit.
Für die Lösung der Verwendungsstaus der Berufsoffiziere des Truppendienstes gibt es mehrere Möglichkeiten zur Kompensation der fehlenden Zurruhesetzungen. Allen diesen Lösungen sind die verhältnismäßig hohen finanziellen Kosten gemeinsam. Lösungen, die in die alleinige Zuständigkeit des
Bundesministers der Verteidigung fallen, gibt es nicht. Die Zeithorizonte für eine Lösung sind dadurch vorgegeben, daß die Zurruhesetzungen bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes erst ab 1982 unter den Sollquoten liegen. Das Problem wird zeitgerecht gelöst werden.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 123):
Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß Wehrpflichtige, die ihre Ausbildung beendet haben, etwa zum Zeitpunkt der Abschlußprüfung erfahren, ob und wann sie mit einer Einberufung zur Bundeswehr zu rechnen haben, nachdem sich herausgestellt hat, daß diesem Personenkreis erhebliche Nachteile daraus erwachsen, daß viele von ihnen entsprechend den Vereinbarungen bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses nach Abschluß der Ausbildung vom bisherigen Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt, von einem neuen Arbeitgeber aber erst dann eingestellt werden, wenn der Grundwehrdienst abgeleistet ist?
Der wehrdienstfähig gemusterte Wehrpflichtige, der sich noch in der ersten Berufsausbildung befindet, wird bis zu deren Abschluß vom Wehrdienst zurückgestellt. Anschließend muß er mit seiner Einberufung zum Grundwehrdienst rechnen. Je nach dem Bedarf der Truppe wird er für den nächsten oder einen der folgenden Einberufungstermine zur Einberufung vorgesehen.
Schon bei der Musterung wird den Wehrpflichtigen empfohlen, Wünsche zum Zeitpunkt der Einberufung rechtzeitig anzumelden. Wer glaubt, von seinem Ausbildungsbetrieb in ein Arbeitsverhältnis nur dann übernommen zu werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst dem Abschluß der Ausbildung nicht unmittelbar folgt, wird — um ihm den Arbeitsplatz zu sichern — zunächst nicht einberufen. Dies gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige Aussicht auf einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber hat. Wünscht der Wehrpflichtige, bald-möglich herangezogen zu werden, weil er die Arbeitsplatzsuche nach dem Wehrdienst für erfolgversprechender hält, so erfolgt die Einberufung zum nächstmöglichen Termin — auch unter Inkaufnahme von Nachteilen für die Bundeswehr unter dem Gesichtspunkt der eignungsgerechten Verwendung.
Mit diesem Verfahren ist den Belangen der Wehrpflichtigen, die ihre Ausbildung beendet haben, weitestmöglich Rechnung getragen.
Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 124):
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen oder gedenkt sie zu treffen, um zu vermeiden, daß anläßlich der Antragstellung auf einen Heizkostenzuschuß der Vermieter Einblick in die Einkommensverhältnisse der Mieter erhält oder ihm doch Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens der Mieter möglich sind?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16115*
Die Bundesregierung hält Befürchtungen der Art, wie sie in Ihrer Frage ausgesprochen werden, nicht für begründet. Aus der Praxis der Gesetzesanwendung sind ihr Fälle, die derartige Befürchtungen rechtfertigen würden, bisher auch nicht bekanntgeworden. Wer einen Zuschuß nach dem Heizölkostenzuschußgesetz 1979 beantragt, hat, sofern er nicht Wohngeldempfänger ist, gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis der einkommenmäßigen Voraussetzungen zu führen. Es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise ein Vermieter, der allenfalls eine Bescheinigung über. den Heizölbezug oder -verbrauch oder über die Erhöhung der Heizkosten auszustellen hat (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes), im Rahmen der Antragstellung Einblick in die Einkommensverhältnisse des Antragstellers erhalten könnte oder auf Grund welcher Gegebenheiten ihm konkrete Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens seines Mieters möglich sein sollten. Durch die etwa sich ergebende Notwendigkeit, dem Vermieter Auskunft über den Verwendungszweck der Bescheinigung geben zu müssen, wird der Antragsteller nicht in unzumutbarem Maße belastet.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 125 und 126):
Sind der Bundesregierung Versuche des Auslands bekannt, die Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen dadurch zu fördern, daß ihnen für den Fall akuter Hilfsbedürftigkeit kleine Sender zur Verfügung gestellt werden, die auf Knopfdruck per Telefon einen Computer anwählen, der wiederum automatisch Hilfspersonen alarmiert, und auf welchem Stand sind derartige Forschungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in Modellversuchen die Praktikabilität solcher technischer Hilfsmittel zu erproben mit dem Ziel, die auch von ihr geförderte Erhaltung der Selbständigkeit und das Verbleiben älterer Menschen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu unterstützen?
Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Entwicklung des Einsatzes technischer Hilfsmittel aller Art zur Förderung der Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen im Inland und, soweit möglich, auch im Ausland. Ihr sind verschiedene Systeme, deren Entwicklung in England, Dänemark, den Niederlanden betrieben werden, bekannt. Darunter fällt auch das von Ihnen genannte Notruf system.
Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat im Rahmen des Programms „Technische Kommunikation 1978 bis 1982" Fördermittel zur Entwicklung und Erprobung eines neuartigen „HausNotruf-Systems" bereitgestellt, bei dem man von jeder Stelle seiner Wohnung aus durch einen einfachen Knopfdruck ein Notsignal absenden kann, so daß unverzüglich und gezielt ärztliche Hilfe geleistet werden kann. Dieser Lösungsgedanke einer drahtgebundenen Übertragung des Notrufs wird inzwischen von mehreren Ländern (u. a. von Schweden, Schweiz, Frankreich) verfolgt.
Die technische Entwicklung ist soweit fortgeschritten, daß das Haus-Notruf-System noch in diesem Jahr im St. Willehad-Hospital in Wilhelmshaven, welches bereits seit längerem eine Sozialstation für ältere, behinderte Menschen und Patienten unterhält, erprobt werden wird.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 127 und 128):
Hat die Bundesregierung die alarmierende Tatsache zur Kenntnis genommen, daß die bundesdeutschen Teilnehmer am Medical-boardExamen, das als Standardexamen zur Feststellung des Kenntnisstandes junger Ärzte in zur Zeit 96 Staaten gilt, seit Einführung der neuen Approbationsordnung für Ärzte erheblich in ihren Leistungen nachgelassen haben und beim letzten Test an 44. Stelle hinter Jamaika lagen, und wie erklärt sie sich diesen Leistungsabfall?
Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß dieser Entwicklung allein mit einer Änderung der Approbationsordnung wirkungsvoll begegnet werden kann, insbesondere einer verstärkten Einbeziehung mündlicher Prüfungen in die Prüfungsordnung anstatt der zur Zeit vorrangig durchgeführten schriftlichen Prüfungen nach dem Multiple-choice-Verfahren, und erkennt sie die Dringlichkeit der seit langem geforderten Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung?
Zu Frage B 127:
Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegt kein Material darüber vor, mit welchem Erfolg deutsche Kandidaten an dem „Medicalboard-Examen" in den 'USA in früheren Jahren und in jüngster Zeit teilgenommen haben. Insbesondere fehlen mir konkrete Angaben zu der Frage, ob deutsche Kandidaten, die ihre ärztliche Ausbildung nach der Approbationsordnung für Ärzte von 1970 durchlaufen haben, bei diesen Prüfungen schlechter abgeschnitten haben als ihre nach früherem Recht ausgebildeten deutschen Kollegen.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist um Beschaffung entsprechender Unterlagen bemüht.
Zu Frage B 128:
Unabhängig davon, welche Aussagen sich aus dem Abschneiden deutscher Teilnehmer an dem „Medical-board-Examen" überhaupt gewinnen ließen, stimme ich Ihnen darin zu, daß die ärztliche Ausbildung in entscheidenden Fragen einer Verbesserung bedarf. Neben Maßnahmen, die ihre verbesserte Durchführung in der Praxis betreffen, wird eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorbereitet. Diese Änderung soll sich u. a. auf die Einführung eines neuen Prüfungssystems beziehen, das, stärker als bisher, schriftliche und mündlichpraktische Prüfungen kombiniert. Eine Untersuchung zu der Frage, ob und inwieweit bei den derzeitigen hohen Studentenzahlen in der Medizin zusätzliche mündliche und mündlich-praktische Prüfungen realisierbar sind, ist angelaufen.
16116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Anlage 118
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 129 und 130):
Wie laufen Ausschreibungen und Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 ab?
Wie lange ist die durchschnittliche Laufzeit der Entscheidung ab der Einreichung der Forschungsprojekte?
Zu Frage B 129:
Für die Ausschreibung und Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit gibt es bei den drei für die Durchführung des Programms verantwortlichen Ressorts (BMFT, BMA und BMJFG) kein einheitliches, schematisiertes, für alle Vorhaben anwendbares Verfahren. In der Regel werden die im Aktionsprogramm als Schwerpunkte genannten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach weiterer Konkretisierung öffentlich und gezielt bekanntgegeben oder ausgeschrieben. Dabei wird das jeweils für den Bereich verantwortliche Bundesministerium oder dessen Projektträger als Adressat von Förderungsanträgen oder Angeboten angegeben. Nach Eingang werden die Förderungsanträge und Angebote von den Ministerien und Projektträgern gesichtet, geprüft und daraufhin begutachtet, welcher Auftragnehmer für die Durchführung des Vorhabens geeignet ist. Bei diesem Prozeß werden Wissenschaftler und andere Förderungsorganisationen in der Regel beteiligt, auch um sicherzustellen, daß die Projekte des Aktionsprogramms und Maßnahmen von dritter Seite einander ergänzen und von einer realistischen Einschätzung des verfügbaren Forschungspotentials ausgehen. Nach Beendigung dieser Prüfungs- und Bewertungsphase werden die Zuwendungen und Aufträge von dem jeweils federführenden Bundesministerium vergeben.
In Einzelfällen erfolgt auch eine Vergabe ohne Ausschreibung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kreis der in Frage kommenden Auftragnehmer von der Natur des Vorhabens oder von den an den Forscher zu stellenden Anforderungen her begrenzt ist.
Zu Frage B 130:
Eine Durchschnittszeit für die Dauer der Entscheidungsfindung kann nicht angegeben werden. Diese Dauer ist unabhängig von der Zahl und Güte der eingereichten Anträge, der zur Vergabe zur Verfügung stehenden Geldmittel, der von Fall zu Fall unterschiedlichen Beratungs- und Begutachtungsnotwendigkeit sowie anderen Faktoren. Das Verfahren kann in wenigen Wochen abgeschlossen sein, aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Eine längere Frist wird meist dann erforderlich, wenn mit den Vorhaben wissenschaftliches Neuland betreten wird und somit auch der Prozeß der Konsensbildung mit den Wissenschaftlern mehr Zeit erfordert.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 131):
Ist der Bundesregierung die Behauptung einer Gruppe von Wissenschaftlern der Universitätsklinik für innere Medizin in München bekannt, durch die Einnahme der Antibabypille könnten Lebertumore ausgelöst werden, und halt sie in diesem Zusammenhang ein Eingreifen des Bundesgesundheitsamts für erforderlich?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß es bei langjähriger Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva in sehr seltenen Fällen zu Leberveränderungen kommen kann.
Bereits 1973 machten der amerikanische Wissenschaftler Baum und seine Mitarbeiter erstmals auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Leberzelladenomen (das sind gutartige Tumoren der Leber) und der Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva aufmerksam (Lancet 2, 1973, 926).
Das Auftreten von Leberzelladenomen ist, bezogen auf den weitverbreiteten Gebrauch der hormonellen Kontrazeptiva, eine sehr seltene unerwünschte Arzneimittelwirkung. Aus den USA liegen statistische Beobachtungen vor, nach denen pro Jahr mit einem Leberzelladenom auf 80 000 Benutzerinnen von hormonellen Kontrazeptiva zu rechnen ist.
In der Literatur werden vereinzelt Fälle von Leberzellkarzinomen in Verbindung mit der Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva erwähnt. Ob hier ein Kausalzusammenhang besteht ist aber fraglich, da die Möglichkeit des Übergangs eines Adenoms in ein Karzinom ungeklärt ist.
Das Bundesgesundheitsamt hält in Übereinstimmung mit den Arzneimittelbehörden anderer Länder nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ein Eingreifen nicht für erforderlich.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 132):
Ist die Bundesregierung bereit, zur Abwehr von Suchtgefahren bei Kindern und Jugendlichen Programme zu fördern, wie sie beispielsweise in Schweden in der sogenannten ANT-Erziehung erprobt wurden, und welche anderen Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung geeignet, langfristig den Konsum von Alkohol, Narkotika und Tabak bei Kindern und Jugendlichen zu senken?
Die ANT-Erziehung in Schweden bedeutet eine kontinuierliche gesundheitliche Aufklärung und Erziehung über den Umgang mit den illegalen und Alltagsdrogen für Kinder und Jugendliche, die in Schulen und Jugendfreizeitheimen durchgeführt wird. Die Bundesregierung hält solche Programme für nützlich und führt sie deshalb selbst auf verschiedenen Ebenen seit längerem durch.
Seit 1975 läuft die Alkoholkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die sich schwerpunktmäßig auf Jugendliche, aber auch an Eltern und Multiplikatoren in der Jugendarbeit wendet. Im Rahmen dieser Kampagne sind zahlrei-
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che Medien entwickelt worden und zum Einsatz gekommen wie z. B. Broschüren, Filme, Arbeitsmaterial für Multiplikatoren in der Jugendarbeit. Aufklärungsmaßnahmen bilden auch einen Schwerpunkt im gemeinsamen Aktionsprogramm des Bundes und der Länder zur Eindämmung des Alkoholmißbrauchs.
Im Bereich Rauchen läuft die Kampagne „Der neue Trend — wir rauchen nicht" — mit den Zielgruppen Jugendliche und Erwachsene. Auch hier werden Broschüren, Poster, Aufkleber sowie Trainingsprogramme zur Raucherentwöhnung eingesetzt. Zuvor lief bereits eine Kampagne „Der neue Trend — no smoking please".
Im Bereich illegaler Drogen sind seit 1972 zahlreiche Aktivitäten durchgeführt worden. Derzeit wird für diesen Bereich eine neue Konzeption erarbeitet mit sehr verschiedenen Medien, die speziell Jugendliche und deren Eltern ansprechen sollen.
Für die Schulen sind im Jahre 1973 und 1975 Unterrichtseinheiten zu allen Problembereichen erarbeitet worden. Sowohl für die Klassen 1-4 als auch für die Klassen 5-8 sind diese Unterrichtseinheiten allen betroffenen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Derzeit werden die Unterrichtseinheiten für die 5.-8. Klasse überarbeitet und bis auf das 10. Schuljahr erweitert.
Darüber hinaus erscheint es der Bundesregierung notwendig, noch in verstärktem Maße die Eltern anzusprechen und ihnen gezielte Hilfen für die Erziehung und den Umgang mit ihren Kindern anzubieten. Zusätzlich sollen Multiplikatoren wie Lehrer und Jugendleiter, die in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgehen, über diese Problembereiche besser informiert werden und im Rahmen ihrer Arbeit gezielt zur Vorbeugung des Alkohol-, Nikotin- und Drogenmißbrauchs beitragen.
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 133):
Welche wissenschaftlichen Arbeiten sind von wem durchgeführt worden, um die Unbedenklichkeit der Verwendung quecksilberhaltigen Amalgams zu überprüfen, und welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen, daß offensichtlich auch Bedenken auslösende wissenschaftliche Untersuchungen, wie die von Prof. Dr. T. Till, Leiter der Mundfloraforschungsstation am Pathologischen Institut Wien, vorliegen?
Dem Bundesgesundheitsamt sind insgesamt 12 Arbeiten von T. Till bekannt, die den Silberamalgamfüllungen gegenüber eine kritische Haltung einnehmen. Das Bundesgesundheitsamt hält dennoch an seiner Auffassung fest, daß vom Quecksilber in Silberamalgamfüllungen keine ernsten Gesundheitsgefahren ausgehen. Es stützt sich dabei vornehmlich auf die Auswertung folgender wissenschaftlicher Quellen:
1. R. Marxkors/H. Meiners:
Taschenbuch der zahnärztlichen Werkstoffkunde, Hanser-Verlag 1977
2. W. Forth, D. Henschler, W. Rummel:
Allgemeine und spezielle Pharmakologie und • Toxikologie, B. I. Wissenschaftsverlag 1975
3. R. Mayer, W. Diehl:
Deutsche zahnärztliche Zeitung, 30, Seite 855859 aus 1976
4. E. Babendererde, N. Held, S. Unterspann: Untersuchungen zur Diffusion des Quecksilbers aus Silber-Zinn-Amalgamfüllungen mittels Hg 203
5. E. Feuermann: Kontakt-Dermatitis 1 aus 1975
6. Stellungnahme
a) der Bundeszahnärztekammer vom 28. Februar 1979,
b) Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie vom April 1977,
c) Kurzfassung eines Gutachtens über die Verwendung von Amalgam in der zahnärztlichen Praxis aus ZM 7/66.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 136 und 137):
Wie bewertet die Bundesregierung neuere Untersuchungen, nach denen im Tabakrauch mehr als 40 krebserzeugende und mindestens ein Dutzend krebsfördernde Stoffe identifiziert worden sind, von denen weitaus der größte Teil — 68 v. H. bei Zigaretten mit und 77 v.H. bei Zigaretten ohne Filter — in die Umgebungsluft gelangen, wo diese Stoffe auch von Nichtrauchern inhaliert werden müssen?
Stimmt die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Untersuchungen überein, wonach Tabakrauch die bislang weitaus wichtigste Quelle krebserzeugender Nitrosamine in der Umwelt überhaupt ist und daß die vom Passivraucher stündlich aufgenommenen Mengen an Nitrosaminen Werte erreichen können, die dem Gehalt im Hauptstrom von bis zu 30 Zigaretten entsprechen?
Die Bundesregierung hat schon immer darauf hingewiesen, daß im Tabakrauch potentiell krebserregende Stoffe nachgewiesen sind und daß diese über die Umgebungsluft von Nichtrauchern eingeatmet werden können.
Nach Aussage des Deutschen KrebsforschungsInstituts in Heidelberg konnte von amerikanischen Wissenschaftlern nachgewiesen werden, daß mehrere carzinogene Nitrosamine — in Abhängigkeit vom Nitratgehalt des Tabaks — nebeneinander auftreten. Die in Innenräumen festgestellten Konzentrationen dürften jedoch — bei Annahme eines vierstündigen Aufenthaltes — etwa der mittleren Auf-
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nahme von Dimethylnitrosamin aus der Nahrung pro Tag für einen Erwachsenen entsprechen.
Bisher gibt es jedoch keinen aus epidemiologischen Untersuchungen begründeten Verdacht, daß sogenanntes Passivrauchen zu einer erhöhten Krebsrate beim Menschen führt.
Unabhängig davon ist das Bundesgesundheitsamt beauftragt, u. a. auch zur Bestimmung des Gehaltes an Nitrosaminen und Pyrolyseprodukten im Tabakrauch Analysenmethoden zu entwickeln sowie der Problematik der Nitrosamingehalte im Haupt- und Nebenstromrauch in Innenräumen nachzugehen.
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 138):
Halt die Bundesregierung das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, dessen ursprüngliche Zielsetzung die Reduzierung des Heilpraktikerstands war, noch für zeitgemäß, und ist sie bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß eine sinnvolle Anwendung in der Weise erfolgt, daß festgelegt wird, welche „Kenntnisse und Fähigkeiten" ein Antragsteller vorweisen muß, damit die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksheilkunde bedeutet?
Der Bundesregierung ist die wachsende Kritik am Heilpraktikergesetz bzw. seiner Handhabung bekannt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft derzeit, inwieweit Hinweise zutreffen, daß in jüngster Zeit in zunehmendem Maße unqualifizierte Bewerber Zugang zum Beruf des Heilpraktikers gefunden hätten.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die obersten Landesgesundheitsbehörden wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Überprüfung im Rahmen des Erlaubniserteilungsverfahrens die Möglichkeiten für eine Auslese qualifizierter Berufsbewerber auszuschöpfen, und gebeten, dabei möglichst ländereinheitlich zu verfahren. Die Ausführungsvorschriften zum Heilpraktikergesetz enthalten in einigen Ländern Hinweise auf die Kenntnisse, auf die sich die Überprüfung zu erstrecken hat. Das Thema wird auf der kommenden Gesundheitsministerkonferenz behandelt, wobei es zunächst um eine Analyse der Situation gehen wird.
Anlage 124
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 139):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen des angespannten Wohnungsmarkts von Konstanz und seiner deutschen Umgebung nach wohl zuverlässigen Schätzungen mindestens 400 Studierende, das sind mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl aller Studierenden der Universität Konstanz, in der Schweiz wohnen (müssen), und daß diejenigen dieser Studenten, die an sich berechtigt wären, einen Heizölkostenzuschuß zu beantragen, wegen ihres Wohnsitzes keinen Heizölkostenzuschuß erhalten sollen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß der beschlossene Heizölkostenzuschuß auch dem genannten Personenkreis zugute kommen kann?
Eine Nachfrage beim Sozialamt Konstanz hat bestätigt, daß in einigen Fällen — die genaue Größenordnung konnte kurzfristig nicht angegeben werden — Anträge von Studenten der Universität Konstanz auf Heizölkostenzuschuß deshalb abschlägig beschieden werden mußten, weil diese Studenten ihren Wohnsitz nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik, sondern im benachbarten schweizerischen Grenzgebiet genommen hatten. Da das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 keine abweichende Regelung wie z. B. § 119 des Bundessozialhilfegesetzes enthält, ist der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die im Bundesgebiet wohnhaften Personen beschränkt (Territorialitätsprinzip). Die ablehnenden Bescheide in derartigen Fällen sind deshalb nicht zu beanstanden, auch wenn diese Personen aus ausbildungsoder berufsbedingten Gründen einen engen Bezug zum Bundesgebiet haben.
Anlage 125
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 140):
Trifft es zu, daß beim Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 die Beförderung auf Eilzügen nicht mit einbezogen ist, und ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, daß vielerorts der „Nahverkehr" vorwiegend durch Eilzüge bedingt wird, diese Regelung entsprechend zu erweitern?
Die Bundesregierung hat nach Inkrafttreten des von Ihnen genannten Gesetzes am 1. Oktober 1979 eine Prüfung der Verkehrsverhältnisse durchgeführt und festgestellt, daß es Aufgabe der Eilzüge ist, nicht nur mittlere und weite Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers muß deshalb davon ausgegangen werden, daß zu den „Nahverkehrszügen" im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn (DB) gehören.
Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können demnach auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort unentgeltlich benutzen.
Anlage 126
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 141):
Ist die Bundesregierung bereit, Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn Rosenheim—Kufstein zur Abschirmung der Wohnsiedlungen Erlenau- und Innsiedlung im Gemeindebereich Oberaudorf zu errichten oder deren Errichtung finanziell zu unterstützen?
Zur Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sind im Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt für Fälle, in denen der Mittelungspegel des Verkehrslärms 75 db (A) am Tage oder 65 db (A) in der Nacht übersteigt. Dane-
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ben ist beabsichtigt, durch ein Gesetz zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen — Verkehrslärmschutzgesetz — klare Rechtsgrundlagen für den Schutz gegen Verkehrslärm zu schaffen. Der Entwurf dieses Gesetzes befindet sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung. Nach dem Stand der Beratungen ist in Wohngebieten an bestehenden Straßen die Durchführung von Schutzmaßnahmen in Aussicht genommen, wenn der Mittelungspegel 70 db (A) am Tage oder 60 db (A) in der Nacht übersteigt.
Die zuständige Bayerische Straßenbauverwaltung, an die sich die betroffenen Bürger der genannten Wohnsiedlungen bereits unmittelbar gewandt haben, prüft zur Zeit, ob unter den genannten Bedingungen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind.
Anlage 127
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 142):
Welche Gründe sind für die Bundesbahndirektion Essen der Deutschen Bundesbahn maßgeblich, die Stillegung der Stückgutabfertigung Oberhausen Hauptbahnhof kurzfristig durchzuführen, obwohl noch vor einigen Monaten die Bundesbahndirektion gegenüber der Stadt Oberhausen und der Industrie- und Handelskammer Essen erklärt hat, die Stückgutabfertigung auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten?
Die Bundesbahn Direktion (BD) Essen hat 1978 die Auflösung des Stückgutbahnhofs Oberhausen Hbf in der allen Beteiligten gegenüber deutlich zum Ausdruck gebrachten Erwartung ausgesetzt, daß die Verladerschaft und die Stadt Oberhausen für eine erhebliche Steigerung des Stückgutaufkommens sorgen würden. Dabei wurde nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) keine Zusage gegeben, die Stückgutabfertigung Oberhausen für längere Zeit aufrechtzuerhalten. Vielmehr wurde eine evtl. Aufhebung von der Entwicklung des Stückgutverkehrs abhängig gemacht. Dazu hat die BD Essen damals allen beteiligten Stellen mitgeteilt, daß sie die Entwicklung in Oberhausen über einen Zeitraum von einem Jahr beobachten werde; insbesondere auch um festzustellen, wie die Kunden das Alternativangebot Duisburg Hbf annehmen würden.
Nach Feststellung der DB blieb die erwartete Verkehrssteigerung in Oberhausen aus. Außerdem läßt das vorliegende Ergebnis eindeutig den Trend erkennen, daß die Verladerschaft die günstigere Ab-und Anfuhr über Duisburg Hbf benutzt.
Diese Entwicklung veranlaßt die BD Essen nunmehr, die bereits anläßlich der Brandkatastrophe 1975 vorgesehene Verlagerung des Stückgutverkehrs von Oberhausen Hbf nach Duisburg Hbf zum 1. Oktober 1980 durchzuführen.
Anlage 128
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 143 und 144):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den TÜV im Rahmen der Kraftfahrzeugkontrolle zu größerer Kundenfreundlichkeit anzuhalten?
Sieht die Bundesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, das Quasimonopol des TUV bei der Kraftfahrzeugkontrolle durch ein wettbewerbsorientiertes System zu ersetzen?
Zu Frage B 143:
In jahrelanger Arbeit und unter erheblichen finanziellen Aufwendungen haben die Prüfstellen der Technischen Überwachungs-Vereine und Technischen Überwachungs-Ämter inzwischen ein relativ dichtes Prüfstellennetz errichtet, um der berechtigten Forderung nach Bürgernähe zu genügen. Dies dürfte im Bereich der regelmäßigen technischen Kraftfahrzeugüberwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit dazu beigetragen haben, daß bei der Mehrzahl der Prüfstellen die Notwendigkeit der Vorausanmeldung entfallen ist und die Wartezeiten nur noch unerheblich sind.
Allerdings gibt es noch bei einzelnen Prüfstellen sowie allgemein zu bestimmten Jahreszeiten (Frühjahr und vor Beginn der Sommerferien) verschiedentlich Engpässe mit größeren Wartezeiten.
Möglichkeiten zur Abhilfe bietet hier zunächst die Vorschrift Nr. 2.4 Anlage VIII StVZO, wonach die örtlichen Kfz-Zulassungsstellen in solchen Fällen die Frist für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung bis zu 3 Monaten verlängern können.
Außerdem sind die betroffenen Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV) und Technischen Überwachungs-Ämter (TUA) bemüht, durch organisatorische Maßnahmen die Spitzen und Wartezeiten abzubauen. Dies gilt auch für die betreffenden Landesbehörden, denen die Aufsicht über die TÜV obliegt.
Zu Frage B 144:
Konkurrenz oder Wettbewerb zur Technischen Prüfstelle des TÜV gibt es bereits in bestimmtem Umfang: Neben der sogenannten amtlichen Prüfung beim TÜV sind nach Nr. 4 Anlage VIII StVZO folgende besondere Untersuchungsformen vorgesehen:
— Untersuchung der Fahrzeuge im eigenen Betrieb (sogenannte amtlich anerkannte Eigenüberwacher)
- Untersuchung durch amtlich anerkannte KfzWerkstätten
— Untersuchung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen.
Im ersten Halbjahr 1979 wurden ca. 16 % der Fahrzeuge bei amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersucht.
Die Frage einer darüber hinausgehenden Öffnung, insbesondere im Bereich der amtlich aner-
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kannten Überwachungsorganisationen, sowie der sich daraus ergebenden Folgen wird gegenwärtig mit allen Beteiligten geprüft. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten.
Zu untersuchen sind vor allem die Auswirkungen auf die Betriebspflicht der Technischen Prüfstelle (d. h. Sicherstellung, daß für jeden Bürger in zumutbarer Entfernung und unter zumutbaren Bedingungen eine technische Überwachung für sämtliche Fahrzeugarten vorgehalten wird); diese Betriebspflicht könnte unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Einer eingehenden Überprüfung ist auch der von verschiedenen Seiten vorgebrachte Einwand zu unterziehen, daß bei einer „Vermarktung" der Sicherheitsprüfung schließlich die Prüfung gekauft werde, die am billigsten ist und bei der man am leichtesten durchkommt.
Im übrigen könnte die Ausdehnung der freiwilligen Überwachung nicht auf ganz bestimmte namentliche Organisationen oder Stellen beschränkt werden.
Vielmehr ist es nur möglich, gesetzlich die Voraussetzungen und Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Tätigkeit nach § 29 StVZO zulässig wäre (insbesondere Anforderungen an das Personal, technische Ausstattung sowie Organisation). Jeder, der diese Anforderungen erfüllt, wäre zur Vornahme der technischen Fahrzeugüberprüfung und zur Zuteilung der Prüfplakette berechtigt.
Anlage 129
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 145, 146 und 147):
Ist der Bundesregierung ein Bericht das bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr bekannt, nach dem bei 73 v. H. von insgesamt 3 654 überprüften Unternehmen des Güter- und Personenbeförderungsverkehrs sich teilweise nicht unerhebliche Beanstandungen ergeben haben?
Liegen weitere derartige Berichte von anderen Bundesländern vor?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durchzusetzen?
Zu Frage B 145: Ja.
Zu Frage B 146: Ja.
Zu Frage B 147:
Die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr obliegt nach der vom Grundgesetz vorgenommenen Zuständigkeitsverteilung den Bundesländern. Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei ihrer Arbeit durch koordinierende Maßnahmen, die im Erlaß notwendiger Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Durchführung der Sozialvorschriften liegen. Daneben versucht sie, mit den zuständigen Arbeitsressorts der Bundesländer durch Aufklärungsmaßnahmen die Beachtung der Vorschriften sicherzustellen.
Um die Sozialvorschriften im Straßenverkehr auch gegenüber Ausländern durchzusetzen, wurde die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) auf Veranlassung der Bundesregierung durch Gesetz zur allein zuständigen Bußgeldbehörde für die Ahndung der von Ausländern begangenen Verstöße bestimmt. Im Jahre 1979 hat die BAG 16 016 Bußgeldbescheide über den Betrag von 4 053 788 DM erlassen. Die Bundesregierung hält die gegenwärtige Praxis der Überwachung durch die BAG für ausreichend.
Anlage 130
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 148):
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn noch immer beabsichtigt, auf der Strecke Burg-Gemünden und Nieder-Gemünden—Kirchhain den Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung umzustellen, und womit begründet sie diesen Schritt?
Dies ist zutreffend.
Der Grund für diesen Schritt liegt in dem schlechten Kostendeckungsgrad des Schienenbetriebes, bedingt durch die geringe Inanspruchnahme des Zugangebotes durch Reisende. Zählungen der Deutschen Bundesbahn ergaben im Jahre 1978 nur 277 Reisende im werktäglichen Durchschnitt (beide Richtungen zusammen). Im übrigen ist das Reisendenaufkommen auf dieser Strecke seit Jahren rückläufig. Der Bundesminister für Verkehr hat inzwischen dem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung stattgegeben.
Anlage 131
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 149 und 150):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regional-Verkehr Köln GmbH ca. 30 neue Omnibusse für den öffentlichen Personennahverkehr erworben hat und zur Zeit zur Verwendung dieser Busse im Liniendienst versucht, Omnibusfahrer von privaten Busunternehmen abzuwerben, um auf diesem Weg einen eigenen Liniendienst aufzubauen und private Busunternehmen im Lauf der Zeit nicht mehr mit Aufträgen im öffentlichen Personennahverkehr zu betrauen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang?
Lassen diese Maßnahmen die Möglichkeit zu, daß die Regional-Verkehr Köln GmbH in ihrem Verkehrsbund im Liniendienst des öffentlichen Personennahverkehrs eine Monopolstellung insbesondere in der Fahrpreisgestaltung anstrebt, und sieht die Bundesregierung darin eine Gefahr für die Existenz der kleinen und mittleren Betriebe im Omnibusgewerbe?
Zu Frage B 149:
Zwischen den von Ihnen genannten Vorgängen — Beschaffung von 30 neuen Bussen und Einstellung von Fahrern — besteht kein Zusammenhang. Die Busbeschaffung stellt eine Ersatzbeschaffung für eine entsprechende Zahl ausrangierter Busse dar. Sie werden im Aufgabengebiet der Gesellschaft, das den Rhein-Wupper-, Sieg- und Erftbereich umfaßt, eingesetzt. Die Einstellung von Omnibusfahrern beruht darauf, daß die Fahrer von der Deut-
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schen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, die aus Altersgründen oder wegen Fahruntauglichkeit ausscheiden, ersetzt werden müssen. Die beiden Vorgänge stellen daher normale unternehmerische Entscheidungen dar, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung des Verkehrsangebots im öffentlichen Personennahverkehr dienen.
Gegenüber dem privaten Omnibusgewerbe übt die Regionalverkehr Köln GmbH im übrigen keinen Verdrängungswettbewerb oder Abwerbungspraktiken bei Fahrern aus. Der Anteil der Auftragunternehmerleistungen an den Gesamtfahrleistungen der Gesellschaft hat sich seit der Gesellschaftsgründung am 1. Juni 1976 leicht erhöht (1976: 15 284 200 km/ hochgerechnet; 1979: 15 921 058 km) und wird sich auch künftig nur im Rahmen zwingender unternehmerischer Erfordernisse ändern. Der Einstellung von Omnibusfahrern liegen persönliche Entscheidungen der Arbeitnehmer zugrunde. Ein beträchtlicher Teil der eingestellten Fahrer ist auf Grund von Umschulungen gewonnen worden.
Zu Frage B 150:
Die Busdienste des Bundes sind die Hauptträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs in der Fläche. Die hohen finanziellen Risiken dieses Verkehrs trägt grundsätzlich unverändert auch künftig der Bund. An dem hohen Anteil der Bundesunternehmen an dieser Verkehrsart auf eine Monopolstellung bei der Fahrpreisgestaltung zu schließen, beinhaltet eine Mißdeutung der Leistungen, die die Verkehrsunternehmen des Bundes auf diesem Gebiet zur Wahrung der Gleichheit der Lebensbedingungen Stadt/Land erbringen. Es kommt hinzu, daß die Fahrpreise der Regionalverkehr Köln GmbH von der zuständigen Landesbehörde unter Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Höhe der Betriebskosten genehmigt worden sind.
Jeder private Omnibusunternehmer ist schließlich nicht gehindert, sich mit Aussicht auf Erfolg um Konzessionen für den öffentlichen Linienverkehr zu bewerben, wenn er Marktlücken für die Einrichtung einer neuen Linie erkennt oder Linienverkehre fortführen will, die ein anderes Unternehmen aufgibt.
Die Bundesregierung sieht aus diesen Gründen in der Tätigkeit der Gesellschaft keine Gefahr für die Existenz mittlerer und kleinerer Betriebe. Sie würde einen Verdrängungswettbewerb gegenüber diesen — gleich welcher Art — nicht billigen. Sie muß aber auch Wert darauf legen, daß Umfang und Güte des Verkehrsangebotes attraktiv gestaltet werden, damit den Interessen der Fahrgäste, die im Vordergrund stehen, gedient werden kann.
Anlage 132
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 151, 152, 153 und 154):
Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Unfälle das Anlegen von Beckengurten in Omnibussen in Gefahrensituationen für erforderlich, und wird sie eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vorlegen?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die internationale Regelung ECE 36 für den besseren Dachaufbau von Omnibussen in der Bundesrepublik Deutschland zwingend vorzuschreiben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Omnibussen — ähnlich der Lösung bei Straßenbahnen — in Ernstfällen der Busfahrer über Knopfdruck Streumittel ausgeben kann?
Hält die Bundesregierung kompaktere Fensterstege und stabilere Sitze in den Omnibussen für erforderlich?
Zu Frage B 151:
Angesichts der relativ großen Verkehrssicherheit von Kraftomnibussen wird in den beteiligten nationalen wie internationalen Gremien lediglich die Ausrüstung des Fahrzeugführersitzplatzes und der vorderen Sitzplätze, vor denen keine weiteren Sitze mehr vorhanden sind, mit Sicherheitsgurten diskutiert. Eine Ausweitung auf alle Sitze findet national und international keine Unterstützung.
Zu Frage B 152:
Die Bundesregierung geht davon aus, daß beim Bau von Kraftomnibussen die bisher in der ECE-Regelung Nr. 36 enthaltenen Vorschriften zur Festigkeit des Dachaufbaus erfüllt werden. Es wird erwogen, nach abschließender Klärung der auf internationaler Ebene diskutierten Frage, ob etwa durch Einbau von Umsturzschutzvorrichtungen (z. B. Überrollbügel) der Insassenschutz verbessert werden kann, Entsprechendes in die nationalen Vorschriften aufzunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland ist an der Klärung dieser Fragen aktiv beteiligt und stellt für diese Arbeiten u. a. auch die hier vorliegenden Unfalldaten zur Verfügung. Insgesamt läßt der Diskussionsstand erkennen, daß zunächst weitere Versuche erforderlich sind. Auch das international vorliegende statistische Material zu Überrollunfällen läßt z. Z. eine hinreichende Beurteilung und Folgerung für die Vorschriftengebung noch nicht zu.
Zu Frage B 153:
Auf winterglatten Straßen werden durch Streumittel die Verhältnisse zwar verbessert, jedoch muß berücksichtigt werden, daß solche Streuanlagen eine beachtliche Kapazität haben müßten, sollte das Streumittel bei Fernfahrten nicht zu schnell aufgebraucht sein. Streueinrichtungen wären auch nur dann voll wirksam, wenn sich sowohl vor den Vorderrädern als auch vor den Hinterrädern Streueinrichtungen befänden. Solche Anlagen wären schwer und teuer, ein Aufwand der bei den — über das Jahr gesehen — seltenen extremen Straßenzuständen nicht vertretbar wäre. Ihre Wirksamkeit ist dann in Frage gestellt, wenn nicht durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt ist, daß das Streugut auch bei gefährlichen Temperaturstürzen in verwendungsfähigem Zustand gehalten wird.
Der Bundesregierung sind Streuanlagen, die im Einsatz ihre Bewährungsprobe bestanden haben, nicht bekannt; sie hat daher auch nicht die Absicht, derartige Anlagen für Kraftomnibusse vorzuschreiben.
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Zu Frage B 154:
Das zur Frage 152 Gesagte gilt ebenfalls für die Auslegung der Fensterstege. Die Bundesregierung und mit ihr die internationalen Gremien der ECE und EWG vertreten die Auffassung, daß die für Kraftomnibussitze geltenden Vorschriften präzisiert werden müssen. Ergänzende Forschungsarbeiten zu diesem Fragenkomplex sind bzw. werden noch vergeben. Ein entsprechender Richtlinienentwurf wird z. Z. in Sachverständigenausschüssen diskutiert und soll anschließend den internationalen Gremien zur Einbringung in die einschlägigen Vorschriften zugehen. Die Beratungen lassen erkennen, daß für die Prüfung der Sitze in Kraftomnibussen zukünftig 10 g (10faches Sitzgewicht) zu fordern sind.
Anlage 133
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 155 und 156):
Aus welchen Gründen und unter Maßgabe welcher gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen gibt es unterschiedliche Anforderungen in den Vorschriften für die Verankerungsqualität von Passagiersitzen in Luft- und Kraftfahrzeugen?
Trifft es zu, daß in Luftfahrzeugen die Passagiersitze einer Vorwärtsbeschleunigung von neun Gramm standhalten müssen, während in Kraftfahrzeugen ein Wert von 20 Gramm gilt, und sieht die Bundesregierung deswegen einen Anlaß für die Überprüfung der einschlägigen Vorschriften?
Zu Frage B 155:
Die Anforderungen an Passagiersitze in Verkehrsflugzeugen sind in der Bauvorschrift FAR 25 (Federal aviation Regulation) begründet. Sie sind seinerzeit in internationaler Zusammenarbeit entstanden. Die Festigkeit des Sitzes und seiner Verankerung ist dabei nicht isoliert zu sehen. Sie muß in Relation gesetzt werden zur Gesamtkonstruktion des Flugzeuges und zu den bei einem überlebbaren Unfall auftretenden Schäden und Beschleunigungen.
Kraftfahrzeugsitze unterliegen den Vorschriften des § 35 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hiernach müssen die Sitze sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen sind die internationalen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 1 bzw. der EG-Richtlinie 74/408/EWG zugrunde zu legen. Es ist davon auszugehen, daß das in letztgenannten Vorschriften eingeflossene internationale Wissen eine hinreichende Beurteilung von Kraftfahrzeugsitzen zuläßt.
Zu Frage B 156:
Die von Ihnen genannten Werte für Luft- und Kraftfahrzeuge sind zutreffend.
Die Bauvorschriften für die Anforderungen an Passagiersitze in Verkehrsflugzeugen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob eine Anpassung an den neuesten Stand der Technik erforderlich ist. Gegenwärtig wird in dem zuständigen europäischen
Fachgremium eine Verschärfung der Anforderungen an die Verankerung der Sitze um 30 % vorbereitet. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Wert von 20 g (20faches Sitzgewicht) bei Pkw-Sitzen ist allgemein anerkannt und basiert auf Erkenntnissen der Unfallforschung. Die Bundesregierung ist jedoch trotzdem um eine weitere Präzisierung der für Kraftfahrzeugsitze maßgeblichen Vorschriften bemüht. Begleitende Forschungsarbeiten sind bzw. werden noch vergeben. Die hierzu inzwischen vorliegenden und aus dem internationalen Meinungsaustausch gewonnenen Ergebnisse lassen erkennen, daß mit Rücksicht auf das Unfallgeschehen für Sitze in Nutzfahrzeugen (Lkw und Kraftomnibusse) zukünftig etwa 10 g zu fordern sind.
Anlage 134
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 157 und 158):
Trifft es zu, daß die Mittel für den weiteren Ausbau der Bundesfernstraßen erheblich gekürzt werden und somit die Bauarbeiten bei der Ortsumgehung der B 388 um Eggenfelden sowie der B 12 in Simbach eingestellt werden müssen?
Trifft es zu, daß auch der weitere Ausbau der Autobahn Regensburg, Passau/Suben eingestellt werden muß?
Zu Frage B 157:
Ja, der ursprüngliche Ansatz des Straßenbauhaushalts 1980 des Bundes wurde um insgesamt 450 Mio. DM gekürzt. Das Land Bayern erhält im Haushaltsjahr 1980 rd. 1 402 Mio. DM (einschl. der Mittel aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen). Somit liegt der Anteil Bayerns an den Mitteln für die Maßnahmen des Bedarfsplans auch 1980 um rd. 4 Prozentpunkte über der Schlüsselzahl von 17,3 %.
Inwieweit von den Kürzungen auch die beiden bereits laufenden Bauvorhaben an den Bundesstraßen 388 (Ortsumgehung Eggenfelden) und 12 (Verlegung bei Simbach) betroffen sind, hängt von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des o. g. Finanzvolumens Mittelausgleiche durchführen kann.
Zu Frage B 158:
Nein.
Anlage 135
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 159 und 160):
Teilt der Bundesverkehrsminister die Ansicht, daß die schon lange Zeit vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken VillingenSchwenningen-Rottweil, Titisee-Neustadt-Donaueschingen und Immendingen-Tuttlingen endlich in Angriff genommen werden sollte?
Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Finanzierung der Elektrifizierung sicherzustellen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16123*
eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Somit liegt die Initiative für eine Änderung der Traktionsart bei der Unternehmensleitung der DB. Der Bundesminister für Verkehr genehmigt nach § 14 BbG auf Antrag des Vorstandes der DB die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn
— der Vorstand der DB eine Änderung des bisherigen Dieselbetriebes aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält,
— sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch diese Investitionsmaßname zumindest nicht verschlechtert und
— die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Ein Genehmigungsantrag des Vorstandes der DB bezüglich der Elektrifizierung der von Ihnen genannten Strecken liegt dem Bundesminister für Verkehr zur Zeit nicht vor.
Anlage 136
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 161 und 162):
Werden für die Bundesfernstraßenplanungen in jedem Fall besondere Umweltverträglichkeitsprüfungen nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (besonderer Teil — GGO II — entsprechend der „Verfahrensmuster für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen") durchgeführt?
Von wann und mit welchem Inhalt liegen für die A 33 zwischen Paderborn und Bielefeld (Anschluß A 47) einerseits und Bielefeld—Osnabrück andererseits Untersuchungen über den Verkehrsbedarf (Verkehrsbelastungen, Strukturwirkungen, Verkehrssicherheit, negative und positive Umweltauswirkungen) und ökologische Umweltverträglichkeitsprüfungen im Sinne des § 2 des Landschaftsgesetzes (NW) und des § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes vor?
Zu Frage B 161:
Bei Bundesfernstraßenplanungen erfolgt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der für diese Fachplanungen vorgeschriebenen Gesamtabwägung öffentlicher und privater Belange, und zwar nach dem Raumordnungsgesetz des jeweiligen Landes, nach § 16 Fernstraßengesetz bei der Linienbestimmung und nach § 17 bei der Planfeststellung. Ein standardisiertes Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines Musters gibt es bei der Planung von Bundesfernstraßen nicht. § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGO II ist bei Vorbereitung von Gesetzentwürfen, nicht aber bei Fernstraßenplanungen einschlägig.
Zu Frage B 162:
Der Abschnitt Paderborn-Bielefeld/Brackwede der A 33 ist — basierend auf seiner Einstufung I a/I b — im gültigen Bedarfsplan ohne neue Bewertung im Jahre 1979 in Stufe I des Entwurfs des neuen Bedarfsplans übernommen.
Der Abschnitt Bielefeld/Brackwede-Osnabrück wurde 1979 gesamtwirtschaftlich bewertet.
Diese Bewertung schließt die erwähnten Untersuchungen über Verkehrsbelastung, Strukturwirkungen, Verkehrssicherheit, Umweltauswirkungen ein.
Im Ergebnis — hauptsächlich aus Gründen des Schutzes der bewohnten Umwelt und wegen des unterschiedlichen Planungsstandes — ist der Unterabschnitt Bielefeld/Brackwede-Borgholzhausen in Stufe II, der Unterabschnitt Borgholzhausen-Osnabrück in Stufe I des neuen Bedarfsplanes enthalten.
Die Forderungen des § 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und § 8 Bundesnaturschutzgesetz werden durch Beteiligung der zuständigen Stellen in den Verfahren nach §§ 16, 17 Fernstraßengesetz und durch Einstellung der Naturschutzbelange in die planerische Abwägung erfüllt.
Anlage 137
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 163):
Welche Beträge fließen der Deutschen Bundesbahn im Haushaltsjahr 1980 zu, die aus der Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau resultieren, und wofür sollen diese zusätzlichen Mittel verwendet werden?
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau diente der Konsolidierung des Haushalts und der Preisdämpfung auf dem Bausektor. Insoweit verweise ich auf den Bericht des Kollegen Müller (Nordenham) vom 27. November 1979 über die Beratung des Haushaltsausschusses (Bundestags-Drucksache 8/3430). Eine Umschichtung zugunsten der Ansätze für die Deutsche Bundesbahn ist nicht vorgenommen worden. Vielmehr haben auch die BundesbahnMittel eine Kürzung erfahren.
Anlage 138
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 164 und 165):
Trifft es zu, daß nun endgültig linksrheinisch die neue Trasse der Bundesbahnstrecke Köln–Groß-Gerau gebaut wird, und bleibt es dabei, daß der geplante Rheinübergang in Wesseling vorgenommen wird?
Kann die Bundesregierung umfassend Angaben machen über den Inhalt des Gesellschaftsvertrags, die Namen der Gesellschafter und die Stammeinlage der Regional-Verkehr Köln GmbH.
Zu Frage B 164:
Der Abschnitt Köln-Koblenz der Neubaustrecke Köln-Groß-Gerau ist in der Stufe II des Bundesverkehrswegeplans 80 (BVWP 80) enthalten. Diese Stufe enthält die Maßnahmen, die nach dem Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 80 zwar bauwürdig sind, bei denen es sich jedoch im wesentlichen um langfristig zu planende Objekte mit einem möglichen Baubeginn erst nach 1990 handelt.
Die von der Deutschen Bundesbahn durchzuführenden Untersuchungen über die Trassenführung
16124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
des Abschnitts Köln–Koblenz sind noch nicht abgeschlossen.
Das Ergebnis wird die Deutsche Bundesbahn zu gegebener Zeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit allen Beteiligten im einzelnen erörtern.
Zu Frage B 165:
Den Eintragungen über die Regionalverkehr Köln GmbH im Handelsregister Abt. B beim Amtsgericht Köln, Reg.-Nr. 7432, kann entnommen werden:
1. Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
— im Linienverkehr in der Region Rhein/Sieg/ Erft/Wupper
— im Gelegenheitsverkehr mit Ausgangspunkten vom Gebiet der Gesellschaft
, und hiermit zusammenhängende Geschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäfts dienen.
2. Gesellschafter sind die
— Bundesrepublik Deutschland — Deutsche Bundespost und
— Bundesrepublik Deutschland — Bundeseisenbahnvermögen.
3. Das Stammkapital beträgt 7 Millionen DM.
Anlage 139
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 166):
Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der Feststellung veranlaßt, daß die sogenannte Bonner Südtangente von Ramersdorf nach Osten (A 3) entbehrlich sei, wie es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wrede auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hammans heißt (siehe Stenographischer Bericht über die 197. Sitzung am 18. Januar 1980), und sind diese Erkenntnisse mit den betroffenen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt worden?
Nach neueren verkehrlichen Untersuchungen ist eine autobahnmäßige Verbindung zwischen Ramersdorf und der A 3 nicht notwendig. Soweit zur Anbindung der betroffenen Gemeinden Verbesserungen erforderlich werden, würde sich das Land Nordrhein-Westfalen aufgeschlossen zeigen, geeignete Maßnahmen in seiner Zuständigkeit auszuführen. Die Oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen muß sich hierüber noch mit den betroffenen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises abstimmen.
Anlage 140
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 167):
Mißt die Bundesregierung dem verbleibenden Rest der sogenannten Rheintalstraße (Kreisstraße) zwischen den Autobahnzubringern Achem und Bühl, sowie ab Autobahnzubringer Baden-Baden bis zur B 462, noch eine Entlastungsfunktion für die Bundesautobahn 5 und die B 3 zu, nachdem der Bau des dazwischenliegenden Teilstücks vom Autobahnzubringer Bühl bis zum Autobahnzubringer Baden-Baden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und somit durch das Land Baden-Württemberg abgesagt worden ist?
Eine Entlastung für den weiträumigen Verkehr ist insbesondere auf der Autobahn A 5, aber auch auf der Bundesstraße 3 durch die „Rheintalstraße" nicht zu erwarten. Sie dient überwiegend der direkten Anbindung — mit Entlastung der vorhandenen Querverbindungen durch die Ortsdurchfahrten — der zwischen Bundesbahnlinie und Autobahn entstandenen oder geplanten Industrie- und Gewerbegebiete an das überörtliche Straßennetz und somit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den betreffenden Gemeinden. Damit sind die Voraussetzungen für den Bau der „Rheintalstraße" in der Baulast der Gemeinden bzw. Kreise und die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gegeben.
Entsprechend ist die „Rheintalstraße" von Önsbach (K 5311) bis Sandweier (L 78) durchgehend — mit Ausnahme des fertiggestellten Abschnitts bei Kühl (K 3750—L 85b) — im Programm der Länder über Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau (Anlage zu Kapitel 12 18 Titel 882 01 des Bundeshaushalts) enthalten. Dieses Programm wird auf Vorschlag der Länder aufgestellt bzw. geändert. Ein Änderungsvorschlag des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich der Herausnahme eines Teilstücks der „Rheintalstraße" liegt dem Bundesminister für Verkehr nicht vor.
Anlage 141
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 168):
Für welchen Zeitpunkt sind im Bereich des Bahnhofes Vorsfelde Maßnahmen geplant, um die Unterbringung der Beamten der dortigen Grenzkontrollstelle zu verbessern und eine sachgerechte Abfertigungsanlage für den Warenverkehr zu gewährleisten?
Für die Grenzkontrollstelle Vorsfelde wird seit Jahren eine Verbesserung der Unterbringung der Beschäftigten und der Abfertigungsmöglichkeiten angestrebt. Bisher konnte jedoch nur besonders dringliche Sanierung durchgeführt werden. Weitere Maßnahmen mußten zurückgestellt werden, weil im Hinblick auf bahnbetriebliche Planungen noch nicht entschieden ist, ob die Grenzkontrollstelle in Vorsfelde bleibt oder nach Fallersleben verlegt werden muß. Hierüber wird zur Zeit mit der Deutschen Bundesbahn verhandelt.
Anlage 142
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 169):
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16125*
Aus welchen Gründen konnten bisher die Baumaßnahmen an der Bundesbahnlinie Gießen—Koblenz in der Ortslage Stadt Solms (Überführung der L 3283, Unterführung Bahnhof Solms) nicht in Angriff genommen werden?
Der Bahnübergang im Zuge der L 3283 soll durch eine Straßenüberführung und die etwa 250 m entfernte Kreuzung am Bahnhof durch eine Fußwegunterführung ersetzt werden.
Unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten über die Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zur Frage der Finanzierung wurden im Herbst 1979 ausgeräumt. Die Bundesbahndirektion Frankfurt hat am 16. Januar 1980 die Verwaltungsvereinbarung dem Straßenbauamt Dillenburg zur Unterzeichnung übersandt. Nach Auskunft des Straßenbauamtes wurde die Vereinbarung inzwischen der Stadt Solms zur Unterzeichnung zugeleitet.
Die Bauvorbereitungen können nach Abschluß der Vereinbarung sofort anlaufen. Die Federführung für die Durchführung der Bauarbeiten liegt bei der Straßenbauverwaltung. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist im Frühjahr 1981 mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen.
Anlage 143
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 170 und 171):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesbahn die Aufrechterhaltung der Personenschiffahrt auf dem Bodensee nicht von einer Beteiligung der Ufergemeinden an den Betriebskosten abhängig machen darf, und wie beurteilt sie die künftige Entwicklung dieser Personenschiffahrt?
Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der Bundesbahn dafür einzusetzen, daß die Attraktivität der Personenschiffahrt auf dem Bodensee dadurch gestärkt wird, daß Verbindungen zwischen Fremdenverkehrsgemeinden am deutschen Bodenseeufer — wie z. B. Kreßbronn — und den gegenüberliegenden Schweizer Ufergemeinden geschaffen werden?
Zu Frage B 170:
Die Deutsche Bundesbahn (DB) prüft, ob die zur Zeit bestehende Kostenunterdeckung der Bodensee-Schiffahrt (BSB) der DB dadurch abgebaut werden kann, daß für die Vorhaltung der Häfen und Landesteilen, soweit sie auch als Anlagen für den Fremdenverkehr dienen, die Gemeinden gewisse Kosten übernehmen. Um die Bedeutung der einzelnen Häfen und Landesteilen besser beurteilen zu können, hat die DB ein Gutachten über die „volks-
und regionalwirtschaftliche Bedeutung der Bodensee-Schiffahrtsbetriebe der DB" erstellen lassen. Dieses Gutachten wird in den mit den Gemeinden zu führenden Gesprächen mit verwendet. Obwohl die DB die künftige Entwicklung ihrer Bodenseeschiffahrt günstig beurteilt, wird sie nicht in .der Lage sein, die der Öffentlichkeit und insbesondere dem Fremdenverkehr uneingeschränkt zugänglichen Häfen und Landestellen kostendeckend zu betreiben und zu unterhalten. Insofern darf die DB auch im Interesse der Ufergemeinden erwarten, daß diese sich ggfs. an den Kosten von Häfen und Landesteilen beteiligen.
Zu Frage B 171:
Die DB wird auf Wunsch der Ufergemeinden auf dem Bodensee neue Schiffslinien dort einrichten, wo die Nachfrage dies wirtschaftlich rechtfertigt. Andererseits müssen die Gemeinden' auch bereit sein, bei den von ihnen gewünschten Linien eine evtl. Kostenunterdeckung mitzutragen, die u. a. dadurch erhöht wird, daß zusätzliche (konkurrierende) Verkehrsangebote anderer Schiffseigner zugelassen werden. Die Bodenseeschiffahrt der DB ist gehalten, ihren Betrieb kostendeckend zu gestalten.
Anlage 144
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 172):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Kronos-Titan-GmbH, Nordenham, größere Mengen hochgiftiger Abfälle (Eisensulfat. Dünnsäuren, Schwermetalle) ungeklärt in die Nordsee verklappt, und die Gefahr besteht, daß Fischeier, Plankton und Fisch dadurch abgetötet oder geschädigt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diesen Zustand zu beseitigen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Fa. Kronos Titan GmbH, Nordenham, Titandioxid nordwestlich von Helgoland in die Nordsee einbringt. Dies geschieht im Rahmen einer Erlaubnis, die das Deutsche Hydrographische Institut (DHI) nach dem Gesetz zu den Übereinkommen von Oslo und London vom 12. Februar 1977 erteilt hat. Das DHI hat vor Erteilung der Erlaubnis eine Reihe von Behörden (Bundes- und Landesbehörden) um Stellungnahme gebeten, ob eine Beseitigung der Stoffe an Land ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit oder ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist bzw. eine Verklappung auf See nachteilige Veränderungen der Beschaffenheit des Meerwassers zur Folge hat. Die Fachbehörden haben beide Fragen verneint. Zur Frage nach möglichen nachteiligen Veränderungen des Meerwassers war auch biologischen und fischereiwissenschaftlichen Anstalten Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden.
Um etwa erst später erkennbaren Nachteilen frühzeitig begegnen zu können, ist die Erlaubnis auf 2 Jahre befristet. Darüber hinaus kann die Erlaubnis unter besonderen Voraussetzungen auch vorzeitig widerrufen werden, wenn neue Erkenntnisse (z. B. ungünstige Ergebnisse der ständig durchgeführten Wasseruntersuchungen) hierzu Anlaß geben. Das ist aber bisher nicht der Fall.
Die Fa. Kronos Titan GmbH hat sich übrigens schon vor dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes ohne rechtliche Verpflichtung vom DHI die Unbedenklichkeit ihrer Titandioxideinbringungen bescheinigen lassen.
16126* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Anlage 145
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 173, 174 und 175):
Trifft es zu, daß für das zwischen 1964 und 1967 gebaute Teilstück der
B 18 im Abschnitt Tautenhofen—Gebrazhofen—Waltershofen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, insbesondere der Bauernschaft, erst jetzt die Schlußabrechnung vorgenommen wird, und daß noch keine Grundbucheintragungen und genauen Grenzbestimmungen erfolgt sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Behörden des Landes Baden-Württemberg, die im Auftrag des Bundes den Bau der B 18 durchgeführt haben, zu veranlassen, die ausstehenden Maßnahmen baldmöglichst vorzunehmen?
Wann und in welcher Höhe hat die Bundesregierung dem Land Baden-Württemberg die im Zusammenhang mit dem Bau der B 18 im Abschnitt Tautenhofen—Gebrazhofen—Waltershofen entstandenen Zweckausgaben erstattet, und ist hier bereits die Schlußabrechnung erfolgt, und wenn nein, warum nicht?
Wie groß (in Pkw-Einheiten) war die von der automatischen Zählstelle bei Geisingen ermittelte effektive durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge auf den jeweiligen Richtungsfahrbahnen im Zuge der A 81 in den Monaten März, Juli und November 1979, und mit einer wie hohen prozentualen Steigerungsrate rechnet die Bundesregierung auf dieser Strecke bis zum Jahre 1990?
Zu Frage B 1 73:
Der Grunderwerb für den Bau der B 18 im Abschnitt Tautenhofen-Gebrazhofen-Waltershofen wurde Mitte der 60er Jahre durch die Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Auftragsverwaltung durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhielten die volle Entschädigung ausgezahlt, wobei Teilinanspruchnahme von Grundstücken der ermittelte voraussichtliche Flächenbedarf maßgebend war. Nach Baudurchführung wurde die Schlußvermessung in Auftrag gegeben. Da in den Gemarkungen Tautenhofen/Gebrazhofen danach ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet worden war, das eine Neuverteilung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes bedingte, konnten die Vermessungsarbeiten nicht weiter durchgeführt werden. Erst im März 1979 lagen die Vermessungsunterlagen der Flurbereinigungsverwaltung vor. Die dann von der Straßenverwaltung angestellten Erhebungen über die Eigentumsverhältnisse und Erbfolgen führten Ende des Jahres 1979 zur Schlußabrechnung.
Auf die erforderlichen Eintragungen der Rechtsänderungen im Grundbuch hat die Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg keinen Einfluß. Die neuen Eigentumsverhältnisse können im Grundbuch auf Grund des Flurbereinigungsgesetzes erst nach Rechtsbeständigkeit des Flurbereinigungsplanes auf Veranlassung der Flurbereinigungsverwaltung eingetragen werden.
Zu Frage B 174:
Die für den Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen des Bundes benötigten Haushaltsmittel werden den Ländern global zugewiesen. Daraus können die Länder die Kaufpreise für die erworbenen Grundstücke begleichen. Entsprechend wurde hier verfahren.
Zu Frage B 175:
An der Zählstelle Geisingen werden nur die Verkehrsmengen der A 81 automatisch erfaßt.
Dem Bundesverkehrsministerium liegen für diese Zählstelle nur folgende Werte vor, die für den Gesamtquerschnitt (beide Fahrtrichtungen) gelten:
Durchschnittliche monatliche Verkehrsmenge
a) im März 1979 — 11 393 Kfz/24 h
b) im Juli 1979 — 18 282 Kfz/24 h
c) im Oktober 1979 — 13 597 Kfz/24 h
d) Die Zahlen für den Monat November 1979 wurden dem Bundesminister für Verkehr noch nicht durch das Land mitgeteilt.
Die im Rahmen der 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes durchgeführte Prognose weist für diesen Abschnitt im Jahresmittel eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von 25 000 Kfz/24 h aus.
Anlage 146
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 176):
Wird die Bundesregierung die Umgehungsstraße Stein—Neukirch im Zuge der B 54 in die diesjährige Fortschreibung des Programms zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen aufnehmen?
Die Umgehungsstraße Stein-Neukirch im Zuge der B 54 wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der 1. Fortschreibung zur Aufnahme in das Ortsumgehungsprogramm 1979 bis 1985 angemeldet. Die Maßnahme entspricht den vorgegebenen Kriterien, so daß beabsichtigt ist, das Projekt einzubeziehen.
Anlage 147
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/ 3644 Frage B 177):
Inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, Mittel, die für die Errichtung von Füllsendern durch die Rundfunkanstalten bereitgestellt werden, umzuschichten, d. h. für Verkabelung unversorgter Gebiete zu verwenden und dadurch eine wesentlich bessere Versorgung der Teilnehmer bei erheblicher Reduzierung der Kosten zu erreichen?
Der Ausbau der Fernsehversorgung wird primär über die Rundfunkgebühren finanziert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 über die Rechtsnatur der Rundfunkgebühren haben die Rundfunkanstalten das alleinige Verfügungsrecht über das Rundfunkgebührenaufkommen. Da nach Angaben der Rundfunkanstalten mit ihrem Finanzvolumen eine 100%ige Fernsehversorgung gegenwärtig nicht möglich ist, wurde zwischen den Rundfunkanstalten, der Rundfunkkommission der Länder und der Deutschen Bundespost im Jahre 1972 vereinbart, Fernseh-Füllsender zur Zeit nur für Versorgungslücken mit mehr als 800 Einwohnern zu bauen. Der Ausbau mit Fernseh-Füllsendern bis zur
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16127*
„800-Einwohnergrenze" wird — bis auf wenige Ausnahmen — bis Ende 1981 abgeschlossen sein.
Derzeit werden Verhandlungen zwischen den Rundfunkanstalten und der Deutschen Bundespost über den weiteren Ausbau der Fernsehversorgung unterhalb der ,,800-Einwohnergrenze" geführt, die aus frequenzökonomischen und wirtschaftlichen Gründen auch Vorschläge für das Errichten und Betreiben von Kabelanlagen für die Fernseh-Restversorgung durch die Deutsche Bundespost unter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalten, der Teilnehmer und der Deutschen Bundespost beinhalten.
Der Umfang und die Modalitäten für eine solche Fernseh-Restversorgung werden mit den Rundfunkanstalten zur Zeit beraten. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1979 wurden den Rundfunkanstalten folgende Vorschläge der Deutschen Bundespost für eine Realisierung der Fernseh-Restversorgung unterbreitet:
a) Als technische Versorgungsmittel kommen Fernseh-Füllsender für die drahtlose und Gemeinschaftsantennenanlagen für die drahtgebundene Restversorgung in Betracht.
b) Keine Festlegung einer neuen Einwohner-Untergrenze.
c) Aufteilung der Restversorgung in zwei Fallgruppen:
— Fallgruppe I
Drahtlose Versorgung von bestehenden Fernsehumsetzer-Standorten; Kostenerstattung von den Rundfunkanstalten wie bisher; keine Kostenbeteiligung der Teilnehmer.
— Fallgruppe II
Die nach Versorgung durch Fallgruppe I verbleibende Restversorgung erfolgt nur noch mit drahtgebundenen Versorgungsanlagen; Kostenbeteiligung Teilnehmer/Rundfunkanstalten/Deutsche Bundespost.
d) Die Deutsche Bundespost errichtet und betreibt die drahtgebundenen Restversorgungsanlagen immer dann, wenn öffentliche Mittel für eine Rundfunkversorgungsanlage (Beiträge der Post bzw. der Rundfunkanstalten) bereitgestellt werden.
e) Voraussetzung für die Errichtung von drahtgebundenen Restversorgungsanlagen ist die Mindestanschlußbereitschaft von ca. 50 % der Teilnehmer. Im Ergebnis werden ca. 70 % der vorhandenen Restlücken nach Fallgruppe II bedient.
f) Kostenbeteiligung der Teilnehmer:
— Keine Kostenbeteiligung bei Fallgruppe I.
— Bei Fallgruppe II eine einmalige Anschließungsgebühr von 500 DM und monatliche Gebühren von fünf DM.
g) Die Deutsche Bundespost beteiligt sich mit einem angemessenen Kostenbeitrag und Bereitstellung der vorhandenen Infrastruktur.
h) Die Rundfunkanstalten beteiligen sich für jeden Teilnehmer etwa mit einem Betrag, wie er bisher von den Anstalten für die drahtlose Versorgung von Lücken mit ca. 1 000 Einwohnern erbracht wurde.
Anlage 148
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 178):
Entspricht es den Tatsachen, daß die Deutsche Bundespost die Entstörung von Telefongeräten am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen zwar — erfreulicherweise — künftig ermöglichen will, dafür jedoch eine Gebühr von 40 DM „für den besonderen Aufwand" zu erheben beabsichtigt, und wenn ja, womit wird die Höhe dieser Gebühr gerechtfertigt?
Zur Zeit werden 82 v. H. aller Störungsmeldungen noch am Tage der Meldung selbst, weitere 20 v. H. am Tage danach und 8. v. H. mit Terminvereinbarungen erledigt. Nur 10 v. H. der Störungen dauern drei Tage und länger. Fernsprechanschlüsse sind im Mittel von einer Vollstörung nur alle sieben Jahre, an Wochenenden sogar nur alle 25 Jahre einmal betroffen. Außerdem bleiben bei Totalausfall des eigenen Fernsprechers durch die heutige hohe Anschlußdichte die in unmittelbarer Umgebung intakten Fernsprechanschlüsse oder öffentliche Münzfernsprecher verfügbar. Die überwiegende Mehrheit der Kunden ist mit diesem Dienstleistungsangebot zufrieden. Dennoch kommen in Einzelfällen in den Abendstunden und auch über das Wochenende Anforderungen auf Sofortentstörungen auf. Diesen Wünschen soll nun nachgekommen werden.
Vom 1. April 1980 an führt die Deutsche Bundespost im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf Antrag gegen besondere Gebühr Entstörungsleistungen an Fernsprechhauptanschlüssen und posteigenen Leitungen auch außerhalb der täglichen Dienstzeit durch. Für die erfolgreiche Entstörung im eigenen Ortsnetz wird ein pauschaler Unkostenbeitrag in Höhe von 40 DM erhoben. Falls die Entstörungsleistungen sich auch auf das Fernnetz und weitere Ortsnetze erstrecken, bei denen zusätzliches Entstörungspersonal herangezogen werden muß, kommt ein weiterer Zuschlag in gleicher Höhe zur Anwendung. Diese Leistungen entstehen z. B. bei Ausnahmehauptanschlüssen, Ausnahmenebenanschlüssen, Ausnahmequerverbindungs- und Ausnahmeabzweigleitungen.
Diese Gebühren entfallen bei Sozialanschlüssen und wenn die technischen Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung von Gefahr in Katastrophenfällen benötigt werden.
16128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Die Gebühr stellt einen pauschalen Kostenbeitrag dar für Mehraufwendungen, die der Deutschen Bundespost außerhalb der Hauptbearbeitungszeit für Entstörungsleistungen durch Erschwernisse bei der Störungseingrenzung und Fehlerbeseitigung, durch Wegemehrleistungen und zusätzliche Leistungsvergütungen an das betroffene Personal entstehen.
Anlage 149
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 179):
Welche konkreten Folgerungen zieht die Deutsche Bundespost aus dem Forschungsbericht "Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesarbeitsministers und der von einer Arbeitsgruppe des Bundespostministeriums erstellten „Problemanalyse der Schichtarbeit bei der Deutschen Bundespost", insbesondere aus den folgenden Forderungen dieser Berichte: Abschaffung der Dauer-Nachtschicht und Verbot der Beschäftigung von Frauen mit minderjährigen Kindern in Schicht- und Nachtarbeit?
Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auftrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen. Die über die Mehrfachanrechnung erzielte Arbeitszeitverkürzung könnte in den Dienstplan eingebaut oder in Form einer Zeitgutschrift für ein Freizeitkonto gewährt werden; ein solches Freizeitkonto führt in kürzeren oder längeren Abschnitten zu Freischichten. Ober den Antrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ist noch nicht entschieden.
In welchem Umfang bei der Deutschen Bundespost Dauernachtschichten geleistet werden, wurde bisher nicht generell untersucht. Man kann jedoch davon ausgehen, daß die Zahl der Arbeitskräfte mit Dauernachtschichten außerordentlich gering ist.
Die Problemanalyse hat bestätigt, daß ein hoher Anteil von Frauen mit einem Mehrpersonenhaushalt Schichtdienst leistet. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um nichtvollbeschäftigte Arbeitskräfte, die am Spätnachmittag oder in den frühen Abendstunden arbeiten. Es spricht vieles dafür, daß die Lage ihrer täglichen Arbeitszeit der Interessenlage der Frauen entspricht. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird sich darum bemühen, daß insbesondere auch diese Teilzeitkräfte an den angestrebten Vergünstigungen teilhaben werden.
Ein generelles Beschäftigungsverbot für Frauen mit minderjährigen Kindern im Schichtdienst wäre jedoch nicht zu realisieren und wird in der Problemanalyse auch nicht vorgeschlagen. Es würde häufig zu einer Benachteiligung solcher Frauen führen, da ihnen zu anderen Zeiten keine Arbeit angeboten werden kann.
Anlage 150
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 180 und 181):
Was tut die Bundesregierung, um die internationale Entwicklung der Satellitenübertragungstechnik für Sprache, Daten, Text und Bild such für die Bundesrepublik Deutschland als Alternative zur Breitbandverkabelung nutzbar zu machen, und welche Stellung bezieht sie zur Genehmigung von Satellitenantennen durch die Deutsche Bundespost auf Hausdächern, insbesondere auch für kommerzielle digitale Übertragung?
Beabsichtigt die Bundesregierung, durch geeignete Schnittstellendefinitionen die Einrichtung innerbetrieblicher Kommunikationssysteme, über die Teilnehmer mit unterschiedlichen Endgeräten zu verschiedenen Datennetzen für Sprache, Daten, Text und Bilder Zugriff haben, ohne weitere Regulierungen durch die Deutsche Bundespost zu ermöglichen?
Zu Frage B 180:
Die internationale Entwicklung der Satellitenübertragungstechnik wird in der Bundesrepublik Deutschland u. a. durch die Experten der Deutschen Bundespost in allen internationalen und europäischen Gremien verfolgt. Ferner laufen im Rahmen der Versuchsprojekte, die als Forschungsvorhaben des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführt werden, mehrere Untersuchungen von Breitband-Datenübertragungen.
Außerdem erwägt die Deutsche Bundespost, einen Vertrag mit der französischen Fernmeldeverwaltung abzuschließen, auf Grund dessen der zu erwartende Bedarf an Satelliten-Betriebskapazität für Breitband-Dienste ab 1983 sichergestellt wird. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um den nationalen Anforderungen für die Übertragung von Breitbanddaten gerecht zu werden. Die Deutsche Bundespost geht davon aus, daß es sich hierbei um eine neue öffentliche Dienstleistung in ihrem Fernmeldewesen handeln wird. Deshalb ist beabsichtigt, daß die Satelliten-Antennen von der Deutschen Bundespost bereitgestellt und betrieben werden, denn sie sind als „kleine Erdefunkstelle" ein Bestandteil des öffentlichen Netzes. Was den geplanten TV-Satelliten anbelangt, so werden die Empfangsantennen, die von den Teilnehmern benötigt werden, rein privat sein. Die Deutsche Bundespost wird hierzu nur eine allgemeine Genehmigung erteilen. Im übrigen schließen sich Breitband-Kommunikation über Satelliten und terrestrische Breitbandnetze nicht aus, sondern fördern sich gegenseitig.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16129*
Zu Frage B 181:
Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die technologische Entwicklung zur modernen Bürokommunikation. Die Deutsche Bundespost steht in ständigem Erfahrungsaustausch mit Herstellern und Anwendern. Regelungen für eine möglichst freizügige Entwicklung moderner Bürokommunikationssysteme werden vorbereitet. Hierbei kann jedoch auf die Sicherung der Dienstgüte der öffentlichen Fernmeldenetze und eine möglichst große auch internationale Kompatibilität der Endgeräte im Interesse aller Teilnehmer und eines offenen wettbewerbsorientierten Marktes nicht verzichtet werden. Die erstrebten Regelungen werden auf Vorschlag der Anwender und Hersteller auf breitester Grundlage in einem Arbeitskreis erarbeitet. Auch Schnittstellendefinitionen werden Gegenstand dieser Erörterungen sein.
Anlage 151
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 182 und 183):
Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis im steuerbegünstigten Wohnungsbau für sinnvoll, nach der nur Wohnungen mit einer Mindestwohnfläche als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn dies dazu führt, daß sozial schwächere Familien, die sich nur kleinere Wohnungen leisten können, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während finanzstärkere Familien, die größere Wohnungen erwerben, in den Genuß der Steuerbegünstigung kommen?
Hält es die Bundesregierung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit für vertretbar, daß Familien mit Kindern, die sich unter Anspannung aller finanziellen Mittel eine kleine Zweitwohnung kaufen, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während bei Ehepaaren oder Alleinstehenden mit gleichen finanziellen Verhältnissen gleichgroße Wohnungen als steuerbegünstigt anerkannt werden?
Die Einhaltung einer Mindestwohnfläche, insbesondere der nach § 39 Abs. 5 II. WoBauG für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau vorgeschriebenen Mindestgröße, gehört nicht zu den formellen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt nach §§ 82 ff. II. WoBauG. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. April 1977 (BBauBl. 1977, 406) bestätigt, daß Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 50 qm im steuerbegünstigten Wohnungsbau allein aus diesem Grunde die Anerkennung nicht verweigert werden kann. Mir ist auch nicht bekannt, daß die zuständigen Anerkennungsbehörden grundsätzlich die Einhaltung bestimmter Mindestwohnflächen fordern. Ich nehme daher an, daß Ihrer Frage ein konkreter Einzelfall zugrunde liegt, dessen Entscheidung jedoch nicht verallgemeinert werden sollte. Jedenfalls scheint mir die Folgerung, daß sozial schwächere Familien, die sich nur kleinere Wohnungen leisten können, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während finanzstärkere Familien, die größere Wohnungen erwerben, in den Genuß der Steuerbegünstigung kommen, in dieser Form nicht haltbar.
Auch eine zweite Wohnung kann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei Erfüllung der formellen Anerkennungsvoraussetzungen entsprechend der Zielbestimmung in § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit
rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet ist. Das bedeutet in _rechtlicher Hinsicht insbesondere, daß eine Wohnung, die mit einer bauordnungsrechtlich zulässigen oder genehmigten Nutzung nicht in Einklang steht, nicht anerkennungsfähig ist. Eine Wohnung, die in einem ausgewiesenen Wochenendhaus- oder Ferienhausgebiet liegt oder bauaufsichtlich nur als Wochenendhaus oder Ferienwohnung genehmigt ist, kann auch dann nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie auf Dauer zu Wohnzwecken verwendet werden soll. Nach der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muß eine solche Wohnung allerdings auch in tatsächlicher Hinsicht nach ihrer Größe für den im Einzelfall vorgesehenen Bestimmungszweck objektiv für dauernde Wohnzwecke geeignet sein.
Das Gericht verlangt dabei, daß die Wohnung nach ihrer Größe tatsächlich zum dauernden Wohnen der Familie geeignet sein muß. Ein alternierendes Wohnen der Mitglieder einer Familie erkennt es ebensowenig als Dauerbenutzung an wie ein ununterbrochenes Vermieten an ständig wechselnde Mieter. In dem vom Gericht seinerzeit entschiedenen Fall hätte nach seiner Auffassung die Anerkennung auch deshalb versagt werden müssen, weil die Wohnung zur Dauernutzung für die gesamte Familie zu klein gewesen wäre.
Diese Auffassung des Gerichts kann indessen nicht voll geteilt werden. Ob eine Wohnung für den Bauherrn und seine Familie der Größe nach zur Dauernutzung geeignet ist, kann nur der Bauherr selbst bestimmen und ihm nicht von der Verwaltung oder einem Gericht vorgeschrieben werden. Allenfalls könnte bei Zweitwohnungen die Größe beispielsweise neben der Entfernung von der ersten Wohnung mit ein Indiz dafür sein, ob sie überhaupt zur Dauernutzung bestimmt ist.
Im übrigen bezieht sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen, soweit bekannt, auf solche Fälle, in denen dem Bauherrn bereits eine erste eigene Wohnung als steuerbegünstigt anerkannt worden ist. Deshalb ist offen, ob das Gericht auch in einem Falle, in denen der Antragsteller Inhaber einer Mietwohnung ist, diese von ihm entwickelten Grundsätze zur Anwendung bringen würde oder ob hier die weitere Zielbestimmung des § 1 Abs. 2 Satz 4, nämlich die Vorrangigkeit der Eigentumsbildung, nicht zu einer differenzierteren Betrachtungsweise führen müßte.
Anlage 152
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 184 und 185):
Wie beurteilt die Bundesregierung als Miteigentümer den vom Aufsichtsrat der Frankfurter Siedlungsgesellschaft gestellten Modernisierungsantrag der Wohnanlage Bergersheimer Weg hinsichtlich seiner wohnungspolitischen und energieeinsparenden Bedeutung?
Ist die Bundesregierung bereit, die beantragten Maßnahmen an den Außenfassaden und den Fenstern einschließlich der Holzhäuser zu bewilligen, und bis wann ist damit zu rechnen?
16130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Zu Frage B 184:
Die Geschäftsführung der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH hat am 7. Februar 1979 bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main beantragt, zur Modernisierung der Frankfurter Wohnanlage Berkersheimer Weg. ein Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes zu gewähren. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Er hat sich dabei wesentlich auch von Überlegungen leiten lassen, die der Energieersparnis dienen. Dies entspricht Grundsätzen, nach denen der Bund als Gesellschafter wohnungswirtschaftlicher Unternehmen allgemein verfährt.
Zu Frage B 185:
Den Antrag der Frankfurter Siedlungsgesellschaft hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main am 18. Januar 1980 dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Entscheidung vorgelegt. Die Möglichkeit, ein Darlehen aus Mitteln der Wohnungsfürsorge zu gewähren, wird zur Zeit noch geprüft. Das Ministerium wird bemüht sein, diese Prüfung baldmöglichst abzuschließen.
Anlage 153
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 186 und 187):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in ländlichen Räumen das Bundesbaugesetz wegen des generellen Baustopps im Außenbereich erhebliche Harten für die betroffene Bevölkerung schafft und daß sich Länderregierungen, wie z. B. die bayerische Staatsregierung, jeweils aus- drücklich auf das Bundesbaugesetz berufen, wenn diesbezüglich Bauanträge der einheimischen Bevölkerung abgelehnt werden, und ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des Bundesbaugesetzes dahin gehend in die Wege zu leiten, daß in den unterschiedlich strukturierten ländlichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland jeweils praktikable Regelungen ermöglicht werden?
Treffen frühere Aussagen der Bundesregierung auch heute noch voll zu, es liege in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, ihr Landesbaugesetz im Rahmen des Bundesbaugesetzes so auszugestalten, daß den jeweiligen Besonderheiten des Landes und den Bedürfnissen der Bevölkerung auch Rechnung getragen werden kann, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sehr eng gefaßte Verwaltungsgerichtsentscheidungen im Wege der Gesetzgebung zu lockern?
Zu Frage B 187:
Im Bereich des Baurechts hat der Bund nur die Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht ist dagegen Gegenstand von Landesgesetzen. Dementsprechend ist das Bauplanungsrecht bundesrechtlich geregelt, und zwar im wesentlichen im Bundesbaugesetz. Der Vollzug des Bundesbaugesetzes liegt dagegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Sie führen gemäß Art. 83 GG das Bundesbaugesetz aus und können Durchführungs- oder Ausführungserlasse zur Anwendung des Bundesbaugesetzes herausgeben.
Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Gerichte, rechtliche Zweifelsfragen im Streitfalle mit bindender Wirkung für den Einzelfall zu entscheiden. Aufgrund Verwaltungsgerichtsentscheidungen sollten Novellierungen nur unter der Voraussetzung
eingeleitet werden, daß das geltende Recht wirklich änderungsbedürftig ist. Das bedarf im einzelnen sehr sorgfältiger Prüfung.
Zu Frage B 186:
Die Vorschriften über das Bauen im Außenbereich (§ 35 BBauG) sind bereits durch die erste Novelle zum Bundesbaugesetz, die am 1. Januar 1977 in Kraft getreten ist, erheblich geändert worden. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich wurde damit erleichtert. Das am 1. August 1979 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht (BGBl. I, S. 949) hat weitere Erleichterungen für das Bauen im Außenbereich gebracht.
Der federführende 15. Ausschuß des Deutschen Bundestages hat die in Ihrer Frage angesprochene Problematik eingehend erörtert und in die Beratungen auch die Vorlage der CDU/CSU zur Änderung des Bundesbaugesetzes (BT-Drucksache 8/1970) einbezogen. Die von keiner Seite bestrittenen tatsächlichen Schwierigkeiten mit im Einzelfall zum Teil erheblichen Härten für die Betroffenen wurden einerseits auf den auch regional sehr unterschiedlichen Gesetzesvollzug, andererseits auf eine unzureichende Gesetzesfassung zurückgeführt. Der Ausschuß hat eine Lösung gefunden, die geeignet ist, bisher aufgetretene Härtefälle künftig bei entsprechender Handhabung des Bundesbaugesetzes zu vermeiden. Sie gewährleistet eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung, ohne gleichzeitig einer Zersiedlung der Landschaft Vorschub zu leisten. Im übrigen trifft es nicht zu, daß in ländlichen Räumen ein genereller Baustopp besteht.
Anlage 154
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 188):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Reichsbahn (DR), die auf Grund alliierter Vereinbarungen aus der Nachkriegszeit den Fern- und S-Bahn-Verkehr auch in West-Berlin betreibt, etwa 80 West-Berliner Beschäftigte in den Reichsbahnausbesserungswerken Tempelhof und Grunewald mit einer Kündigungsfrist von nur vierzehn Tagen und ohne, daß ein Sozialplan vorgelegen hat, entlassen hat, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — etwa durch Einschaltung der Alliierten —, die soziale Absicherung West-Berliner Beschäftigter bei der Deutschen Reichsbahn zu verbessern, zumal weitere Entlassungen nicht ausgeschlossen sind?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist 77 Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn aus Berlin (West), die in den Reichsbahnausbesserungswerken Tempelhof und Grunewald beschäftigt waren, mit Kündigungsfristen zwischen 2 Wochen und 3 Monaten gekündigt worden.
Mitarbeiter, die sich nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn arbeitslos melden, haben nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird gem. § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG errechnet, wobei als tarifliches Arbeitsentgelt der 'Betrag zugrunde gelegt wird, den ein Mitarbeiter der Deut-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16131*
schen Bundesbahn in vergleichbarer Tätigkeit erhält.
Die von der Kündigung betroffenen West-Berliner Beschäftigten bei der Deutschen Reichsbahn sind nach meinem Dafürhalten somit sozial abgesichert.
Anlage 155
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 189):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungslage bei reinem, einkristallinem Silicium, wie es insbesondere für die Bauelementeindustrie notwendig ist, und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls ergreifen, um Massenfertigungsverfahren für diesen Bereich so zu fördern, daß sich für die Entwicklung der Datenverarbeitungsindustrie keine Engpässe ergeben?
Eine Verknappung bei reinem, einkristallinem Silicium für die Bauelementeindustrie ist aus der Sicht der Bundesregierung in absehbarer Zeit nicht zu befürchten. Engpässe könnten sich jedoch bei polykristallinem Silicium für Anwendungen im Bereich der Solarstromerzeugung ergeben, falls die Nachfrage sich entsprechend verstärkt. Eine Rückwirkung auf einkristallines Silicium kann sich dadurch ergeben, daß das polykristalline Silicium als Ausgangsmaterial für die Kristallzucht dient.
Der BMFT fördert seit 1976 die Entwicklung neuer Produktionsprozesse für polykristallines Silicium in einem Großprojekt, das bis 1985 konzipiert ist.
Die Förderung summiert sich bis einschließlich 1980 auf 34 Millionen DM.
Anlage 156
Antwort
des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 191):
Welche Betriebe im Bereich des Bezirks der Industrie- und Handelskammer Wuppertal — Solingen — Remscheid haben seit 1972 Bundesmittel zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten?
Zur Beantwortung Ihrer Frage übersende ich beigefügt einen Regionalkatalog der von mir seit 1972 geförderten Einrichtungen im Bezirk der Industrie-und Handelskammern Wuppertal und Remscheid.
Anlage 157
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 192 und 193):
Welche Erfolge haben die Bemühungen der Bundesregierung um Öffnung der Hochschulen gebracht, und in welchen Fächern gibt es zur Zeit noch den Numerus clausus?
Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zum weiteren Ausbau unseres Hochschulwesens hinsichtlich der heranrückenden geburtenstarken Jahrgänge und der zunehmenden Aufgaben der Hochschulen im Weiterbildungsbereich?
Zu Frage B 192:
Der auf eine Initiative des Bundeskanzlers zurückgehende Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 hat zu spürbaren Verbesserungen der Zulassungssituation geführt: Während im Wintersemester 1976/77 noch 41 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 15 gymnasiale Lehrämter in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen waren, wurden zum Wintersemester 1979/80 nur noch 11 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 6 gymnasiale Lehrämter für ein zentrales Auswahlverfahren der ZVS vergeben. In weiteren 8 Studiengängen führte die ZVS im Wintersemester 1979/80 ein sog. besonderes Verteilungsverfahren durch, d. h., jeder Bewerber, der einen dieser Studiengänge als Hauptstudienwunsch nennt, erhielt garantiert einen Studienplatz, evtl. jedoch nicht am Hochschulort seiner ersten Wahl.
Die Zulassungssituation bleibt im Sommersemester 1980 gegenüber dem Wintersemester 1979/80 unverändert, allerdings werden einige Studiengänge im Sommersemester nicht angeboten.
Studienplätze sind in den weitaus meisten Studiengängen damit keine Mangelware mehr. Abgesehen von einigen wenigen Studiengängen können in allen anderen Fächern alle Studienbewerber einen Studienplatz erhalten, vorausgesetzt, sie sind bereit, auch an eine andere als die ursprünglich gewünschte Hochschule zu gehen.
Es muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß über den Umfang der Zulassungsbeschränkungen in der Öffentlichkeit oft noch ein falscher Eindruck besteht. Die Ausnahmesituation in den medizinischen Studiengängen kann und darf nicht Beurteilungsmaßstab für die Zulassungssituation insgesamt sein.
Die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses spielt für die Zulassung nur noch in einer sehr begrenzten Zahl von Studiengängen eine Rolle. Für den bei weitem größten Teil der Studienanfänger entfällt damit objektiv der immer wieder beklagte Notendruck.
Allerdings bestehen immer noch örtliche Zulassungsbeschränkungen. In den Gremien der ZVS wird gegenwärtig geprüft, wie die Studienbewerber über bestehende örtliche Zulassungsbeschränkungen besser informiert werden können. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird außerdem weiterhin darauf drängen, daß es zwischen den Ländern zu konkreten Absprachen über die Einschränkung noch bestehender örtlicher Zulassungsbeschränkungen kommt.
Uber den Umfang der Studiengänge, die zum Vergabeverfahren für das Wintersemester 1980/81 durch die ZVS zentral vergeben werden sollen, werden die Länder im dafür zuständigen Verwaltungsausschuß der ZVS Ende Februar beschließen.
16132* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980
Zu Frage B 193:
Der von Bund und Ländern gemeinsam im Vorjahr beschlossene 9. Rahmenplan für den Hochschulbau geht davon aus, daß das Hochschulsystem in den 80er Jahren und Anfang der 90er Jahre mindestens 1 Million Studenten aufnehmen muß. Zur Zeit stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau für etwa 900 000 Studenten rund 740 000 Studienplätze nach den geltenden Flächenrichtwerten zur Verfügung. Die Zahl der Studienplätze konnte damit gegenüber 1971 um über 57 v. H. gesteigert werden. Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe (1970) sind hierfür über 24 Mrd. DM aufgebracht worden. Mit dem im 9. Rahmenplan vorgesehenen weiteren Ausbau, der ab 1980 einen Aufwand von 18,5 Mrd. DM vorsieht, wird das quantitative Ausbauziel von 850 000 Studienplätzen weitgehend erreicht.
Damit wären die räumlichen Voraussetzungen geschaffen, um den geburtenstarken Jahrgängen, die ab 1981 die Hochschulen besuchen werden, ein fachlich und regional ausgewogenes und ausreichendes Angebot an Studienplätzen zu machen. Die notwendige Ausstattung mit Personal muß von den Ländern gewährleistet werden. Durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals werden die Hochschulen auf rund 850 000 Studienplätzen nach Flächenrichtwerten tatsächlich rund 1 Million Studenten aufnehmen können und damit auch für die geburtenstarken Jahrgänge insgesamt ausreichend Plätze zur Verfügung stellen können. Solche Maßnahmen werden auf der Grundlage des Beschlusses der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 4. November 1977 zur Öffnung der Hochschulen z. Z. innerhalb der Kultusministerkonferenz vorbereitet bzw. sind z. T. bereits angelaufen. In einigen Fällen werden jedoch Engpässe bestehen bleiben, die allerdings nur
selten auf das Fehlen von Räumen, sondern auf andere Umstände zurückzuführen sind.
Bei Durchführung der vorgesehenen Planungen werden die Hochschulen in der Lage sein, auch die wachsenden Aufgaben in der Weiterbildung wahrzunehmen. Veränderungen in der Arbeitswelt und Fortschritte in der wissenschaftlichen Entwicklung erfordern — auch in Anbetracht der mit der Straffung der Studiengänge angestrebten stärkeren Konzentration der Erstausbildung — ortsnahe Weiterbildungsangebote der Hochschulen zur Vermittlung zusätzlicher Fachkenntnisse, zur Vertiefung und Spezialisierung. Hierbei werden nach Auffassung der Bundesregierung vor allem auch die neuen und kleineren Hochschulen besondere Aufgaben übernehmen müssen. Der 9. Rahmenplan weist hierauf ausdrücklich hin.
Anlage 158
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 194):
Was hat die Bundesregierung veranlaßt, das Projekt der Technischen Zusammenarbeit in El Salvador „Aufbau und Betrieb ländlicher Dienstleistungseinrichtungen im Bewässerungsdistrikt Atiocoyo zu unterbrechen bzw. abzubrechen?
Die Unruhen in El Salvador haben dazu geführt, daß die Sicherheit der im Projekt tätigen deutschen Sachverständigen nicht mehr gewährleistet erschien. Die Sachverständigen wurden deshalb im Dezember 1979 für zunächst zwei Monate aus dem Projekt zurückgezogen. Sie sind zur Zeit in der Zentrale der GTZ in Eschborn beschäftigt. Dies bedeutet nicht, daß das Projekt abgebrochen ist.