Protokoll:
8201

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 201

  • date_rangeDatum: 13. Februar 1980

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 12:01 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 17:53 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/201 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 201. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Inhalt: Absetzung der Punkte 2 und 7 von der Tagesordnung 16003 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 16003A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität —— Drucksache 8/2382 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3633 — Hartmann CDU/CSU 16029 D Heyenn SPD 16033 D Engelhard FDP 16036 D Dr. Gruhl fraktionslos 16038 D Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . 16039 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksache 8/3107 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3641 — 16041 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft — Drucksache 8/3620 —Rühe CDU/CSU 16042 A Weisskirchen (Wiesloch) SPD 16044 A Frau Schuchardt FDP 16046 B Engholm, Parl. Staatssekretär BMBW . 16047 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 1979 zur Änderung des Vertrages vom 15. Dezember 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 8/3423 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3613 — 16048 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. November 1976 und vom 5. Juli 1978 über die Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds sowie zur Regelung der Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen (Goldfrankenumrechnungsgesetz) — Drucksache 8/2596 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3592 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 26. April 1974 zu den Übereinkommen vom 26. Februar 1966 und vom 7. Februar 1970 über den internationalen Eisenbahnverkehr — Drucksache 8/2244 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3592 — 16048 D Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent für feste Brennstoffe — Drucksache 8/3520 — Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . . 16049 B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 16050 B Schmidt (Wattenscheid) SPD 16052 A Zywietz FDP 16053 B Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3580 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 14 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3581 — 16054 D Beratung der Sammelübersicht 61 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Dezember 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/3599 — 16055 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschusses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen — Drucksache 8/3579 — 16055A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Haushaltsführung 1979 hier: Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 05 02 Tit. 686 12 für sofortige Hilfsmaßnahmen zugunsten der Bevölkerung von Kambodscha — Drucksachen 8/3414, 8/3595 — . . . 16055 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Haushaltsführung 1979 hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 14 12 Tit. 698 02 — Entschädigung auf Grund des Fluglärmgesetzes —— Drucksachen 8/3334, 8/3607 — . . . 16055 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1978 (Jahresrechnung 1978) — Drucksache 8/3542 — 16055 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung energiesparender Maßnahmen — Drucksache 8/3557 — Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 16055 D Kolb CDU/CSU 16056 C Reuschenbach SPD 16058 D Frau Matthäus-Maier FDP 16059 D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 III Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/2956 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3571 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3569 — Stutzer CDU/CSU 16062A Dr. Spöri SPD 16063 C Frau Matthäus-Maier FDP 16065 C Fragestunde — Drucksachen 8/3644 vom 08. 02. 1980, 8/3658 und 8/3663 vom 12. 02. 1980 — Hilfsmaßnahmen für die durch die Hochwasserschäden betroffenen Bürger DringlAnfr Cl 12.02.80 Drs 08/3658 Josten CDU/CSU DringlAnfr C2 12.02.80 Drs 08/3658 Josten CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16004 B, C, D, 16005A,B ZusFr Josten CDU/CSU . . 16004 C, D, 16005A, B Herbeiführen einer einheitlichen Haltung des Westens gegenüber der UdSSR bis zum Besuch des amerikanischen Außenministers Vance in Bonn DringlAnfr C3 12.02.80 Drs 08/3663 Schmöle CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 16005 C, D, 16006 A, B, C ZusFr Schmöle CDU/CSU 16005D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16006A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . . 16006A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16006 B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16006 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16006 C Verwirklichung der Modellvorhaben zur besseren Versorgung psychisch Kranker MdlAnfr A96 08.02.80 Drs 08/3644 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Zander BMJFG . 16006D, 16007B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 16007 B Bekanntmachung der Bundesärztekammer zum Thema „Risikofakten, Nahrungsfette und degenerative Herz- und. Gefäßerkrankungen" MdlAnfr A97 08.02.80 Drs 08/3644 Kiechle CDU/CSU Antw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16007 C, D, 16008 A ZusFr Kiechle CDU/CSU 16007 D Verletzung des deutsch-sowjetischen Vertrages von 1970 durch die Intervention der Sowjetunion in Afghanistan MdlAnfr A10 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK . . . 16008A, B, C, D, 16009A, B ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16008B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16008 C ZusFr Besch CDU/CSU 16008 D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16008 D ZusFr Dr. Ehmke SPD 16009 A ZusFr Schmöle CDU/CSU 16009 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 16009 B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 16009 B Vernichtung von Materialien zu den Ostverträgen nach Absprache zwischen dem damaligen Staatssekretär Bahr und dem ehemaligen Bundeskanzler Brandt MdlAnfr Al 1 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Huyn CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 16009 C, D, 16010 A, B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16009 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 16009D ZusFr Besch CDU/CSU 16009 D ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16010A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16010A Einsatz von Nervengas durch die sowjetischen Streitkräfte und Hilfsmaßnahmen für die Opfer in Afghanistan MdlAnfr A4 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Stauffenberg CDU/CSU MdlAnfr A5 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Stauffenberg CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16010 B, C, D, 16011 A ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 16010 C, D, 16011A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16011A Äußerung von Dr. Kurt Birrenbach über die Vernichtung von Akten über eine Verhandlungsphase des Moskauer Vertrages MdlAnfr A9 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hennig CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16011B, C, D, 16012 A, B, C, D, 16013 A, B, C IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16011 B, C ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16011 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16011D ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16012A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16012 B ZusFr Schmöle CDU/CSU 16012 B ZusFr Besch CDU/CSU 16012 C ZusFr Graf Stauffenberg CDU/CSU . . 16012D ZusFr Dr. Ehmke SPD 16013A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 16013A ZusFr Straßmeir CDU/CSU 16013 A, B ZusFr Bahr SPD 16013 B Ausmaß des militärischen Engagements der DDR in Afrika MdlAnfr A15 08.02.80 Drs 08/3644 Kunz (Berlin) CDU/CSU MdlAnfr A16 08.02.80 Drs 08/3644 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA. . 16013 C, D, 16014 A, B, C, D, 16015 A, B, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 16013D, 16014A, 16015 A, B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU. . . . . 16014A ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16014 B, C, 16015 C ZusFr Dr. Ehmke SPD 16014 D Militärische Ausbildung afrikanischer Guerillakämpfer in der DDR MdlAnfr A17 08.02.80 Drs 08/3644 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 16015D, 16016 A, B ZusFr Straßmeir CDU/CSU . . 16015D, 16016A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16016A Beteiligung der DDR an der sowjetischen Militär-Intervention in Afghanistan MdlAnfr A18 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Huyn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16016 B, C, D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 16016 C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16016D Militärhilfe der DDR in afrikanischen und asiatischen Ländern MdlAnfr A21 08.02.80 Drs 08/3644 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16017 A, B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16017A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 16017 B Erörterung des militärischen Engagements der DDR in Afrika bei innerdeutschen Gesprächen MdlAnfr A22 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 16017 C, D, 16018 A, B ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 16017C,D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16017D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 16018A ZusFr Kleinert FDP 16018A ZusFr Broll CDU/CSU 16018B Vereinbarkeit der sowjetischen Intervention in Afghanistan mit Artikel 1 des Moskauer Vertrages von 1970 MdlAnfr A24 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16018 B, C, D, 16019 A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 16018 B, C ZusFr Dr. Hennig CDU/CSU 16018C ZusFr Schmöle CDU/CSU 16018 D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 16019A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 16019A Bau sowjetischer U-Boot-Bunker an der Küste Südjemens MdlAnfr A25 08.02.80 Drs 08/3644 Berger (Lahnstein) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 16019 B, C ZusFr Berger (Lahnstein) CDU/CSU . 16019 B, C Einfluß des NATO-Beschlusses über eine angemessene Nachrüstung auf die sowjetische Intervention in Afghanistan MdlAnfr A26 08.02.80 Drs 08/3644 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 16019 C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 16019C Rückforderung von Flugtickets afghanischer DAAD-Stipendiaten durch die Lufthansa MdlAnfr A27 08.02.80 Drs 08/3644 Peiter SPD MdlAnfr A28 08.02.80 Drs 08/3644 Peiter SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 16019D, 16020 A Erkenntnisse über das Verschwinden des litauischen Sportlers Cesiunas und die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 V Verschleppung von Bürgern sozialistischer Länder in die Ostblockstaaten MdlAnfr A7 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Miltner CDU/CSU MdlAnfr A8 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16020 B, C, D, 16021 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU . . . 16020 B, C, D, 16021A Errichtung eines neuen Kernkraftwerks von 1300 MW in Lingen MdlAnfr A29 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Ritz CDU/CSU MdlAnfr A30 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Ritz CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16021 A, B, C ZusFr Dr. Ritz CDU/CSU 16021 B, C Disziplinarverfahren wegen Verletzung der politischen Treuepflicht gegen der NPD und der DKP angehörende Beamte MdlAnfr A33 08.02.80 Drs 08/3644 Conradi SPD MdlAnfr A34 08.02.80 Drs 08/3644 Conradi SPD Antw PStSekr Dr. Fröhlich BMI . . . . 16021D, 16022 A, B, C ZusFr Conradi SPD 16021D, 16022 B, C Förderung des Sozialistischen Hochschulbundes MdlAnfr A38 08.02.80 Drs 08/3644 Kleinert FDP MdlAnfr A39 08.02.80 Drs 08/3644 Kleinert FDP Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI 16022 D, 16023 A, B, C ZusFr Kleinert FDP 16023A ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . 16023 B ZusFr Broll CDU/CSU 16023 B Zitierung der Stellungnahmen katholischer Vereinigungen zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge im Informationsblatt „Recht" des Bundesjustizministeriums MdlAnfr A58 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU MdlAnfr A59 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Krone-Appuhn CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . . . . 16023D, 16024A, B, C ZusFr Frau Krone-Appuhn CDU/CSU . 16024 B Erhöhung der Kilometerpauschale für Fahrten von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen zur Arbeitsstelle angesichts der Benzinpreisentwicklung MdlAnfr A61 08.02.80 Drs 08/3644 Stutzer CDU/CSU MdlAnfr A62 08.02.80 Drs 08/3644 Stutzer CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 16024 C, D, 16025 B, C, D, 16026 A, B, C ZusFr Stutzer CDU/CSU . . . . 16025 A, B, C, D ZusFr Dr. Jobst CDU/CSU 16026A ZusFr Cronenberg FDP 16026 B ZusFr Simpfendörfer SPD 16026 C Änderung des § 30 der Abgabenordnung zur Ermöglichung von Auskünften über Steuerstrafverfahren MdLAnfr A63 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schöfberger SPD MdlAnfr A64 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schöfberger SPD Antw PStSekr Dr. Böhme BMF 16026D, 16027 B, C, D, 16028A ZusFr Dr. Schöfberger SPD . . . . 16027B,C,D Darstellung der realisierbaren technischen Möglichkeiten zur Reduzierung des Kraftstoffbedarfs von Kfz-Motoren MdlAnfr A65 08.02.80 Drs 08/3644 Dr.-Ing. Laermann FDP Antw PStSekr Grüner BMWi . . . . 16028 A, C ZusFr Dr.-Ing. Laermann FDP . . . . 16028 B, C Einführung einer Sondersteuer auf überdurchschnittliche Gewinne der Ölgesellschaften MdlAnfr A66 08.02.80 Drs 08/3644 Wolfram (Recklinghausen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 16028 D, 16029 B, C ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 16029B Nächste Sitzung 16066 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 16067* A Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise 16067* C VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) 16067* D Anlage 4 Sozialbindung der sogenannten Aufliegeprämie für Kutter SchrAnfr B92 18.01.80 Drs 08/3573 Eickmeyer SPD SchrAntw BMin Ertl BML 16068*A Anlage 5 Verhinderung weiterer Übergriffe auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach der Verschleppung eines Deutschen durch DDR-Grenzsoldaten im Januar 1980 MdlAnfr Al 08.02.80 Drs 08/3644 Gerlach (Obernau) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16068* C Anlage 6 Verwirklichung des Elternwillens bei zu geringer Kinderzahl für zwei unterschiedliche Schulsysteme MdlAnfr A2 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16068* D Anlage 7 Durchführung eines Modellversuchs „Energiesparen im Studentenwohnheim" MdlAnfr A3 08.02.80 Drs 08/3644 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . 16069* B Anlage 8 Militärisches Engagement der DDR auf dem afrikanischen Kontinent MdlAnfr A12 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Marx CDU/CSU MdlAnfr A13 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16069* C Anlage 9 Militärische Beteiligung der DDR an Kampfhandlungen in Afrika MdlAnfr A14 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 16069* C Anlage 10 Militärattachés der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in Staaten außerhalb des Ostblocks MdlAnfr A23 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16069* D Anlage 11 Erkenntnisse über das Austreten eines Insektizids aus den Bayer-Werken in Dormagen im November 1979 MdlAnfr A31 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16070*A Anlage 12 Adressierung von Stellenausschreibungen der Bundesbehörden an männliche und weibliche Bewerber MdlAnfr A32 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Emmerlich SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16070* C Anlage 13 Forderung einer „Privatinitiative für Kunst" nach Ausdehnung von Steuerprivilegien auf den Kunsterwerb MdlAnfr A35 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schwencke (Nienburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16070*D Anlage 14 Schlußfolgerung aus der Herausgabe von Abnehmerdaten durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen für die Terrorismusbekämpfung bei der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes MdlAnfr A36 08.02.80 Drs 08/3644 Zywietz FDP MdlAnfr A37 08.02.80 Drs 08/3644 Zywietz FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16071*A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 VII Anlage 15 Ausbau des Zivilschutzes MdlAnfr A40 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schachtschabel SPD MdlAnfr A41 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schachtschabel SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16031 * C Anlage 16 Einreisegenehmigung für IndochinaFlüchtlinge zur Familienzusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr A42 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Pinger CDU/CSU MdlAnfr A43 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16072* B Anlage 17 Ergebnisse einer Risikostudie über den Bau unterirdischer Kernkraftwerke MdlAnfr A46 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Laufs CDU/CSU MdlAnfr A47 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16072* D Anlage 18 Erhöhung und Auszahlung der Jubiläumszuwendungen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes ab Januar 1980 MdlAnfr A48 08.02.80 Drs 08/3644 Jungmann SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16073*A Anlage 19 Inkraftsetzung der Rheinschutz-Übereinkommen von 1976 sowie Verhandlungen über eine weitere Reduzierung der Chloridverschmutzung des Rheins MdlAnfr A49 08.02.80 Drs 08/3644 Büchner (Speyer) SPD MdlAnfr A50 08.02.80 Drs 08/3644 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16073* B Anlage 20 Unterzeichnung der Europäischen Konvention über den Schutz internationaler Wasserläufe gegen Verschmutzung sowie Initiative der Bundesregierung zur Verringerung der Phosphate in Wasch- und Düngemitteln MdlAnfr A51 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Ahrens SPD MdlAnfr A52 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Ahrens SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16073* D Anlage 21 Anstieg der Zahl der Asylbewerber sowie Androhung der Kündigung der BundLänder-Vereinbarung über die Verteilung der Asylbewerber durch Baden-Württemberg MdlAnfr A53 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Spöri SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16074* C Anlage 22 Ermittlung der Kosten für die Ausgestaltung der Strafvollzugsanstalten und die Resozialisierung von Straftätern MdlAnfr A54 08.02.80 Drs 08/3644 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A55 08.02.80 Drs 08/3644 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16075*A Anlage 23 Änderung des § 86 StGB mit dem Ziel, die Verbreitung verbotener rechtsextremistischer Publikationen unter Umgehung der Vorschrift zu verhindern MdlAnfr A56 08.02.80 Drs 08/3644 Schwarz CDU/CSU MdlAnfr A57 08.02.80 Drs 08/3644 Schwarz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16075* C Anlage 24 Ausgleich der Benzinpreisbelastung für Autofahrer durch Erhöhung der Kilometerpauschale MdlAnfr A60 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16075* D VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 25 Vorschlag in Agra-Europe Nr. 3/80 zur Sicherstellung des Interventionsmechanismus für Butter und Magermilchpulver über die Umwandlung der Nichtvermarktungsprämie für Milch in eine Abschlachtprämie MdlAnfr A68 08.02.80 Drs 08/3644 Simpfendörfer SPD MdlAnfr A69 08.02.80 Drs 08/3644 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16076* B Anlage 26 Einbeziehung von Betrieben mit einer Nutzfläche unter drei Hektar in das Bergbauernprogramm im Interesse der Landschaftspflege MdlAnfr A70 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Erler SPD MdlAnfr A71 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Erler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16076* D Anlage 27 Schutz des Waldbodens vor Versäuerung durch Immissionen sowie Erhaltung der Schilfbestände an Binnenseen MdlAnfr A72 08.02.80 Drs 08/3644 Ey CDU/CSU MdlAnfr A73 08.02.80 Drs 08/3644 Ey CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16077* B Anlage 28 Entlastung der auf die Beförderung mit Personenkraftwagen angewiesenen Rollstuhlfahrer von den steigenden Treibstoffkosten MdlAnfr A74 08.02.80 Drs 08/3644 Amling SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16077* D Anlage 29 Mutterschaftsurlaub nach Tod oder Adoptionsfreigabe des Kindes bei der Geburt und für Adoptivmütter MdlAnfr A75 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Simonis SPD MdlAnfr A76 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Simonis SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16078* B Anlage 30 Auswirkung der Schichtarbeit auf Arbeitnehmer mit chronischen Erkrankungen; Rehabilitation Dauergeschädigter MdlAnfr A79 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD MdlAnfr A80 08.02.80 Drs 08/3644 Kirschner SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16078* D Anlage 31 Völkerrechtlich gesicherte Tatbestände der Deutschen Teilung und ihre Auswirkungen auf das Sozialrecht MdlAnfr A81 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A82 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16079* B Anlage 32 Verhältnis des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes zu einem möglichen Antidiskriminierungsgesetz; Regelung der Gleichbehandlung am Arbeitsplatz in einem Antidiskriminierungsgesetz MdlAnfr A83 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Eilers (Bielefeld) SPD MdlAnfr A84 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16079* D Anlage 33 Bedeutung der Umkehr der Beweislast im Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes MdlAnfr A85 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Steinhauer SPD MdlAnfr A86 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Steinhauer SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16080* B Anlage 34 Notwendigkeit eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes hinsichtlich der Gleichbehandlung von Mann und Frau am Arbeitsplatz MdlAnfr A87 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Lepsius SPD MdlAnfr A88 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16080* D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 IX Anlage 35 Versetzungen von Zeit- und Berufssoldaten MdlAnfr A89 08.02.80 Drs 08/3644 Horn SPD MdlAnfr A90 08.02.80 Drs 08/3644 Horn SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16081* B Anlage 36 Verwendung, Besoldung und Beförderung von Hauptleuten der Bundeswehr MdlAnfr A91 08.02.80 Drs 08/3644 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16081* D Anlage 37 Verbrauch von Verpflegungsmitteln des Verteidigungsvorrats durch die Truppe MdlAnfr A92 08.02.80 Drs 08/3644 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16082* B Anlage 38 Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Generalmajor Bastian MdlAnfr A93 08.02.80 Drs 08/3644 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16082* C Anlage 39 Erhöhung des Verteidigungshaushalts MdlAnfr A94 08.02.80 Drs 08/3644 Röhner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16082* D Anlage 40 Ausdehnung der kostenlosen Heimfahrberechtigung für Wehrpflichtige auf die Benutzung von Postbussen MdlAnfr A95 08.02.80 Drs 08/3644 Daweke CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16083* A Anlage 41 Anwendung neuartiger Methoden zur Früherkennung von Schilddriisenunterfunktionen bei allen Neugeborenen MdlAnfr A98 08.02.80 Drs 08/3644 Jaunich SPD MdlAnfr A99 08.02.80 Drs 08/3644 Jaunich SPD SchrAntw StSekr Frau Fuchs BMA . . . 16083* B Anlage 42 Schaffung der Voraussetzungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel durch Schwerbehinderte im Rollstuhl MdlAnfr A100 08.02.80 Drs 08/3644 Amling SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16083* D Anlage 43 Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft im Bedarfsplan über den Ausbau des Bundesfernstraßennetzes MdlAnfr A101 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU MdlAnfr A102 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16084* A Anlage 44 Diskriminierung der deutschen Schifffahrt im Mittelmeer durch einen französisch-algerischen Ladungsvertrag MdlAnfr A103 08.02.80 Drs 08/3466 Grobecker SPD MdlAnfr A104 08.02.80 Drs 08/3466 Grobecker SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16084* C Anlage 45 Schwierigkeiten älterer Menschen beim Einsteigen in Züge infolge zu hoher Stufen MdlAnfr A105 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Benedix-Engler CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16084* D Anlage 46 Arbeitsplatzverluste durch Kürzung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau im nord-oberpfälzischen Zonenrandgebiet sowie Verwendung der aus dem Bereich Bundesfernstraßenbau zugunsten der Bundesbahn umgeschichteten Beträge X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 MdlAnfr A106 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU MdlAnfr A107 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16085* A Anlage 47 Einsparung von Vergaserkraftstoff durch die Einführung elektronischer Zündsysteme MdlAnfr A108 08.02.80 Drs 08/3644 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . . 16085* B Anlage 48 Einordnung der Schneeketten mit zusätzlicher Spikesausrüstung MdlAnfr A109 08.02.80 Drs 08/3644 Straßmeir CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16085'D Anlage 49 Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Hochstadt-Kulmbach-Hof angesichts der Rohölversorgungsprobleme MdlAnfr A110 08.02.80 Drs 08/3644 Niegel CDU/CSU MdlAnfr A111 08.02.80 Drs 08/3644 Niegel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16085* D Anlage 50 Verwendung der aus Anlaß der Olympischen Spiele in Moskau geplanten Sonderbriefmarken für die Werbung der Deutschen Sporthilfe nach entsprechender Änderung der Motive; Herausgabe einer Sonderbriefmarke mit Zuschlag zugunsten der Flüchtlinge aus Afghanistan MdlAnfr A112 08.02.80 Drs 08/3644 Böhm (Melsungen) CDU/CSU MdlAnfr A113 08.02.80 Drs 08/3644 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16086* B Anlage 51 Äußerung des nordrhein-westfälischen Innenministers über den Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen MdlAnfr A114 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16086* C Anlage 52 Novellierung des Wohngeldgesetzes zwecks Anpassung des Wohngeldes an die Mieten- und Einkommensentwicklung MdlAnfr A115 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU MdlAnfr A116 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16086* D Anlage 53 Rationelle Energieverwendung im Bäderbereich MdlAnfr A118 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hubrig CDU/CSU MdlAnfr A119 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hubrig CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16087*A Anlage 54 Auffassung von Bundesforschungsminister Dr. Hauff über die Sozialleistungen MdlAnfr A120 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A121 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT . . . 16087* B Anlage 55 Verantwortung für die sowjetische Intervention und die Ermordung des Staatspräsidenten Amin in Afghanistan SchrAnfr B1 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Marx CDU/CSU SchrAnfr B2 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Marx CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16087* D Anlage 56 Beratung einer französischen Filmwochengesellschaft durch den Kulturattaché an der deutschen Botschaft in Paris SchrAnfr B3 08.02.80 Drs 08/3644 Kraus CDU/CSU SchrAnfr B4 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16088* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Februar 1980 XI Anlage 57 Beteiligung der DDR an der sowjetischen Militärintervention in Afghanistan SchrAnfr B5 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAnfr B6 08.02.80 Drs 08/3644 Baron von Wrangel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16088* C Anlage 58 Forderung des Selbstbestimmungsrechts und der kulturellen Freiheit für die in den Gebieten östlich der Oder-Neiße lebenden Deutschen vor den Vereinten Nationen SchrAnfr B7 08.02.80 Drs 08/3644 Sauer (Salzgitter) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16088* C Anlage 59 Verwirklichung des deutschsüdafrikanischen Kulturabkommens vom 25. Dezember 1963 SchrAnfr B8 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16088* D Anlage 60 Zerstörung deutscher Entwicklungshilfeprojekte beim Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan SchrAnfr B9 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16089* B Anlage 61 Schicksal des litauischen Sportlers Cesiunas in der Sowjetunion SchrAnfr B10 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAnfr B11 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Miltner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16089* C Anlage 62 Bewertung der sowjetischen Militärintervention in Afghanistan SchrAnfr B12 08.02.80 Drs 08/3644 Hasinger CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16089* D Anlage 63 Entschädigung polnischer Staatsangehöriger zur Erweiterung der Beziehungen im Sinne des Art. III Abs. 2 des Warschauer Vertrages; Darstellung des ehemaligen Deutschlands in der Probenummer der vom Auswärtigen Amt herausgegebenen mehrsprachigen europäischen Kulturzeitschrift SchrAnfr B13 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAnfr B14 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16090* A Anlage 64 Intervention zugunsten einer Akkreditierung des „Welt"-Korrespondenten Carl Gustav Ströhm in Polen SchrAnfr B15 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 16090* B Anlage 65 Auftrag und Förderung des Goethe-Instituts im Ausland SchrAnfr B16 08.02.80 Drs 08/3644 Niegel CDU/CSU SchrAnfr B17 08.02.80 Drs 08/3644 Niegel CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA . 16090* C Anlage 66 Genehmigung kleiner Keramikbrennöfen für Hobbytöpfer, Schulen und Volksbildungswerke SchrAnfr B20 08.02.80 Drs 08/3644 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAnfr B21 08.02.80 Drs 08/3644 Dr.-Ing. Laermann FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16091 * A XII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 67 Abbau der überhöhten Besoldung bei den Beamten der EG SchrAnfr B22 08.02.80 Drs 08/3644 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B23 08.02.80 Drs 08/3644 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16091 * B Anlage 68 Änderung der Werbeorganisation für den Nachwuchs des Bundesgrenzschutzes SchrAnfr B24 08.02.80 Drs 08/3644 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B25 08.02.80 Drs 08/3644 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B26 08.02.80 Drs 08/3644 Regenspurger CDU/CSU SchrAnfr B27 08.02.80 Drs 08/3644 Regenspurger CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16091 * D Anlage 69 Gebührenermäßigung oder -befreiung für die Einbürgerung der ausländischen Ehepartner und Kinder deutscher Staatsangehöriger SchrAnfr B28 08.02.80 Drs 08/3644 Klein (Dieburg) SPD SchrAnfr B29 08.02.80 Drs 08/3644 Klein (Dieburg) SPD SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16092* C Anlage 70 Förderung von Untersuchungen zur Rückgewinnung und Verwertung des bei Produktionsprozessen in der Kalk- und Zementindustrie frei werdenden Kohlendioxyds SchrAnfr B30 08.02.80 Drs 08/3644 Schwarz CDU/CSU SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16093* B Anlage 71 Erkenntnisse über zwei Reaktorunfälle in der CSSR in den Jahren 1976 und 1977 SchrAnfr B31 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16093* C Anlage 72 Ableitung von Abfallstoffen in die Küstengewässer der Nord- und Ostsee durch die Anliegerstaaten SchrAnfr B32 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16093* D Anlage 73 Finanzierung von Abwasserreinigungsprojekten im baden-württembergischen Bodenseeraum aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen und ihr Einfluß auf die Gewässergüte des Bodensees SchrAnfr B33 08.02.80 Drs 08/3644 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B34 08.02.80 Drs 08/3644 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16094* D Anlage 74 Stationierung von Betreuungsleitzügen des Zivilsschutzes in Hessen und in Rheinland-Pfalz SchrAnfr B35 08.02.80 Drs 08/3644 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAnfr B36 08.02.80 Drs 08/3644 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16095* C Anlage 75 Verhinderung karzinogener Kohlenwasserstoff-Verbindungen bei der Trinkwasseraufbereitung durch Einsatz von Chlordioxyd SchrAnfr B37 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAnfr B38 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hammans CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 16095* D Anlage 76 Verwertung des Fernsehfilms „Wotans Erben" beim Kampf gegen den Rechtsradikalismus durch die Bundeszentrale für politische Bildung SchrAnfr B39 08.02.80 Drs 08/3644 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B40 08.02.80 Drs 08/3644 Biechele CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16096* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 XIII Anlage 77 Authentizität des Fernsehfilms „Wotans Erben" sowie linksextremistische Aktionen des Ko-Autors Dirk Gerhard SchrAnfr B41 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAnfr B42 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Fröhlich BMI . . . 16097* A Anlage 78 Entlastung unterhaltspflichtiger Geschiedener mit geringem Einkommen zur Verhinderung einer freiwilligen Arbeitslosigkeit infolge der Familienrechtsreform SchrAnfr B43 08.02.80 Drs 08/3644 Handlos CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16097* C Anlage 79 Ansicht des Bundesministers Dr. Vogel über Fehlurteile der Familengerichte sowie Vereinbarkeit des generellen Rechts auf Unterhaltsforderung mit dem Rechtsstaatsprinzip SchrAnfr B44 08.02.80 Drs 08/3644 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B45 08.02.80 Drs 08/3644 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16098* A Anlage 80 Einführung eines Zeugnisverweigerungsrechts für Drogentherapeuten und -berater SchrAnfr B46 08.02.80 Drs 08/3644 Schreiber SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . 16098* B Anlage 81 Verlängerung der Sonderabschreibungsregelung für Schiffe SchrAnfr B47 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Kreile CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16099* A Anlage 82 Steuermehreinnahmen aus der Rohölverteuerung 1979/80 sowie Entlastung der durch die Preissteigerung betroffenen und auf Privat-Pkw angewiesenen Arbeitnehmer SchrAnfr B48 08.02.80 Drs 08/3644 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAnfr B49 08.02.80 Drs 08/3644 Schmitz (Baesweiler) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16099* A Anlage 83 Verkauf der bereits geprägten OttoHahn-Gedenkmünzen an Sammler zum Marktpreis für Silber SchrAnfr B50 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16099* C Anlage 84 Zigarettenschmuggel aus der DDR in den Jahren 1976/77 SchrAnfr B51 08.02.80 Drs 08/3644 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAnfr B52 08.02.80 Drs 08/3644 Böhm (Melsungen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16099* D Anlage 85 Gleichbehandlung der Zivil- und Kriegsbeschädigten bei der Grunderwerbsteuerbefreiung SchrAnfr B53 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16100* B Anlage 86 Einführung eines Steuerfreibetrages bei Nichtgewährung von Jubiläumszuwendungen SchrAnfr B54 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16100* C Anlage 87 Chancengleichheit der Beamten des Zollgrenzdienstes gegenüber dem Grenzschutzeinzeldienst SchrAnfr B55 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAnfr B56 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Matthäus-Maier FDP SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16100* D XIV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 88 Besteuerung der Zuwendungen an Sportübungsleiter SchrAnfr B57 08.02.80 Drs 08/3644 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B58 08.02.80 Drs 08/3644 Lenzer CDU/CSU SchrAnfr B59 08.02.80 Drs 08/3644 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . 16101 * B Anlage 89 Ausschluß des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung aus einem zur Ablösung der Konzertierten Aktion geplanten „wirtschaftspolitischen Dialog" ,SchrAnfr B61 08.02.80 Drs 08/3644 Pieroth CDU/CSU SchrAnfr B62,08.02.80 Drs 08/3644 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . 16101* C Anlage 90 Beteiligung mittelständischer Motoreninstandsetzer an den Aufträgen von Bundeswehr, Bundespost und Bundesbahn SchrAnfr B63 08.02.80 Drs 08/3644 Landré CDU/CSU SchrAnfr B64 08.02.80 Drs 08/3644 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16101* D Anlage 91 Verhinderung des Einsatzes von Wärmepumpen durch die Tarifgestaltung der Gasversorgungsunternehmen SchrAnfr B65 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16102* C Anlage 92 Verbesserung der Exportgarantien und Bürgschaften für die Berliner Wirtschaft, Sicherung von Gemeinschaftslieferungen mit ausländischen Herstellern in Drittländer, Rückhaftung deutscher Lieferunternehmen bei Ablehnung von Garantieleistungen durch die sowjetische Bank für Außenhandel SchrAnfr B66 08.02.80 Drs 08/3644 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B67 08.02.80 Drs 08/3644 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B68 08.02.80 Drs 08/3644 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16102* D Anlage 93 Vorbehalt der deutschen Vertreter bei den EG-Verhandlungen über die Einfuhr der sogenannten sensiblen Güter aus Jugoslawien gegen den Zollsatz für Sauerkirschen SchrAnfr B69 08.02.80 Drs 08/3644 Jung FDP SchrAnfr B70 08.02.80 Drs 08/3644 Jung FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 16103* C Anlage 94 Stellenanforderungen für die Biologische Bundesanstalt bei der Haushaltsplanung 1981 aufgrund des § 12 des Umweltchemikaliengesetzes SchrAnfr B71 08.02.80 Drs 08/3644 Kühbacher SPD SchrAnfr B72 08.02.80 Drs 08/3644 Kühbacher SPD SchrAntw StSekr Rohr BML 16104* A Anlage 95 Inanspruchnahme der Förderangebote für nebenberufliche Landwirte in den Jahren 1977 bis 1979 SchrAnfr B73 08.02.80 Drs 08/3644 Simpfendörfer SPD SchrAnfr B74 08.02.80 Drs 08/3644 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16104* B Anlage 96 Unterlaufen der US-Ausfuhrsperre gegenüber der UdSSR durch Getreideangebote der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung an Drittländer SchrAnfr B75 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAnfr B76 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Mertes (Gerolstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16105* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 XV Anlage 97 Einführung der obligatorischen Prüfung von Pflanzenschutzgeräten sowie Beseitigung von Restmengen unter Berücksichtigung des Umweltschutzes; Zusammenhänge zwischen der wachsenden Verschmutzung der Küstengewässer und der Zunahme der Krankheiten bei Fischen in Nord- und Ostsee SchrAnfr B77 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B78 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B79 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16105* B Anlage 98 Kennzeichnung und Begrenzung der Phosphatzusätze bei der Verarbeitung von Fisch und Fischerzeugnissen SchrAnfr B80 08.02.80 Drs 08/3644 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16106* D Anlage 99 Anspruch von Nebenerwerbslandwirten mit weniger als fünf Hektar Nutzfläche auf landwirtschaftliche Altershilfe; Einkommensdisparitäten in der Landwirtschaft SchrAnfr B82 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAnfr B83 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 16107* A Anlage 100 Auffassung des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General a. D. Wust, über Lücken im Verteidigungssystem; -Prüfungsergebnis bei Offiziersbewerbern mit schlechtem Abitur-Notendurchschnitt SchrAnfr B98 08.02.80 Drs 08/3644 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B99 08.02.80 Drs 08/3644 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16107* D Anlage 101 Nebentätigkeit von Bundeswehrfahrlehrern bei zivilen Fahrschulen SchrAnfr B100 08.02.80 Drs 08/3644 Angermeyer FDP SchrAnfr B101 08.02.80 Drs 08/3644 Angermeyer FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16108* D Anlage 102 Aufgaben von Generalmajor Bastian beim Heeresamt SchrAnfr B102 08.02.80 Drs 08/3644 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16109* A Anlage 103 Bau einer Panzerstraße und Verlegung der Verladestation für Kettenfahrzeuge im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder SchrAnfr B103 08.02.80 Drs 08/3644 Pieroth CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16109* B Anlage 104 Einführung von Pullovern mit Dienstgradabzeichen der Bundeswehr SchrAnfr B104 08.02.80 Drs 08/3644 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16109* C Anlage 105 Behinderung des Sonderkorrespondenten des NDR-Fernsehens, Hermann P. Reiser, bei Filmaufnahmen und Interviews mit Offizieren der Bundeswehr SchrAnfr B105 08.02.80 Drs 08/3644 Möllemann FDP SchrAnfr B106 08.02.80 Drs 08/3644 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16109* D Anlage 106 Benachteiligung versetzter oder kommandierter Berufssoldaten durch die Einführung der Bundeswehrurlauberfahrkarte für Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit SchrAnfr B107 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAnfr B108 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Hoffmann (Hoya) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16110* B XVI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 107 Sicherstellung der Betreuung der Unteroffiziere der Marine durch Nutzung insbesondere des Unteroffiziersheims Glücksburg SchrAnfr B109 08.02.80 Drs 08/3644 Besch CDU/CSU SchrAnfr B110 08.02.80 Drs 08/3644 Besch CDU/CSU SchrAnfr B111 08.02.80 Drs 08/3644 Besch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16110* C Anlage 108 Beachtung parlamentarischer Gepflogenheiten bei der Ankündigung einer einheitlichen Wehrsolderhöhung als Überstundenausgleich SchrAnfr B112 08.02.80 Drs 08/3644 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16111* A Anlage 109 Nachteile der Zentralisierung und des Einsatzes der EDV bei der Bundeswehr; Führer und Unterführermangel in der Truppe durch abnehmende Verpflichtungsbereitschaft der Soldaten; Entlassungsquote der Wehrpflichtigen mit gesundheitlichen Mängeln; Mängel bei der Unterbringung der Soldaten in Kasernen SchrAnfr B113 08.02.80 Drs 08/3644 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B114 08.02.80 Drs 08/3644 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B115 08.02.80 Drs 08/3644 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B116 08.02.80 Drs 08/3644 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16111* B Anlage 110 Vereinfachung des Verfahrens für die Überstundenvergütung an Soldaten SchrAnfr B117 08.02.80 Drs 08/3644 Ludewig FDP SchrAnfr B118 08.02.80 Drs 08/3644 Ludewig FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16113* A Anlage 111 Einsatz von Hauptleuten im Generalstabsdienst bei Panzerbrigaden SchrAnfr B119 08.02.80 Drs 08/3644 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16113* B Anlage 112 Abdruck einer Stellungnahme der parlamentarischen Opposition zur Versetzung von Generalmajor Bastian in „Bundeswehr aktuell" SchrAnfr B120 08.02.80 Drs 08/3644 Weiskirch (Olpe) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16113* D Anlage 113 Abbau des Verwendungsstaus für Offiziere und Unteroffiziere der Bundeswehr SchrAnfr B121 08.02.80 Drs 08/3644 Würzbach CDU/CSU SchrAnfr B122 08.02.80 Drs 08/3644 Würzbach CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16114* A Anlage 114 Benachteiligung von Wehrpflichtigen bei Aufnahme einer Berufstätigkeit nach Abschluß der Ausbildung und vor Ableistung des Grundwehrdienstes SchrAnfr B 123 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 16114* C Anlage 115 Schutz der Einkommensdaten vor dem Vermieter bei der Antragstellung für den Heizkostenzuschuß SchrAnfr B124 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Riedl (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16114* D Anlage 116 Erhaltung der Selbständigkeit hilfsbedürftiger älterer Menschen durch programmierte kleine Sender sowie Durchführung entsprechender Modellversuche Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 XVII SchrAnfr B125 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAnfr B126 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Eilers (Bielefeld) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16115* A Anlage 117 Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte auf Grund des Leistungsabfalls der westdeutschen Teilnehmer am Medical-Board-Examen SchrAnfr B127 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAnfr B128 08.02.80 Drs 08/3644 Frau Dr. Neumeister CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16115* C Anlage 118 Ausschreibung und Vergabe von Forschungsaufträgen im , Rahmen des Programms zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 SchrAnfr B129 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAnfr B130 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16116* A Anlage 119 Auslösung von Lebertumoren durch die Antibabypille SchrAnfr B131 08.02.80 Drs 08/3644 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16116* C Anlage 120 Senkung des Konsums von Alkohol, Narkotika und Tabak bei Kindern und Jugendlichen SchrAnfr B132 08.02.80 Drs 08/3644 Vogelsang SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16116* D Anlage 121 Wissenschaftliche Arbeiten zur Überprülung der Unbedenklichkeit der Verwendung quecksilberhaltigen Amalgams SchrAnfr B133 08.02.80 Drs 08/3644 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16117* B Anlage 122 Krebserzeugende und krebsfördernde Stoffe im Tabakrauch SchrAnfr B136 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B137 08.02.80 Drs 08/3644 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16117* D Anlage 123 Sinnvolle Anwendung des Heilpraktikergesetzes SchrAnfr B138 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16118* A Anlage 124 Heizölkostenzuschuß für Studenten der Universität Konstanz, die wegen des angespannten Wohnungsmarkts in der Schweiz wohnen SchrAnfr B139 08.02.80 Drs 08/3644 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . 16l 18* B Anlage 125 Unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter in Eilzügen SchrAnfr B140 08.02.80 Drs 08/3644 Landré CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16118* C Anlage 126 Errichtung und Finanzierung von Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn Rosenheim—Kufstein SchrAnfr B141 08.02.80 Drs 08/3644 Graf Huyn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16118* D Anlage 127 Stillegung der Stückgutabfertigung Oberhausen Hauptbahnhof SchrAnfr B142 08.02.80 Drs 08/3644 Prangenberg CDU/CSU SchrAntw PStSekr. Mahne BMV . . . . 16119* A XVIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 128 Kundenfreundlichkeit des TÜV; Ersatz des Quasimonopols des TÜV bei der Kraftfahrzeugkontrolle durch ein wettbewerbsorientiertes System SchrAnfr B143 08.02.80 Drs 08/3644 Daubertshäuser SPD SchrAnfr B144 08.02.80 Drs 08/3644 Daubertshäuser SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16119' C Anlage 129 Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr SchrAnfr B145 08.02.80 Drs 08/3644 Merker FDP SchrAnfr B146 08.02.80 Drs 08/3644 Merker FDP SchrAnfr B147 08.02.80 Drs 08/3644 Merker FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16120* B Anlage 130 Umstellung des Schienenpersonenverkehrs auf der Strecke Burg-Gemünden und Nieder-Gemünden—Kirchheim auf Busbedienung SchrAnfr B148 08.02.80 Drs 08/3644 Pfeffermann ' CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16120* C Anlage 131 Abwerbung von Busfahrern privater Busunternehmen durch die Regional-Verkehr Köln GmbH SchrAnfr B149 08.02.80 Drs 08/3644 Milz CDU/CSU SchrAnfr B150 08.02.80 Drs 08/3644 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16120* D Anlage 132 Ausstattung der Omnibusse mit stabileren Sitzen, Beckengurten, kompakten Fensterstegen und besserem Dachaufbau sowie Ausschütten von Streumitteln durch den Busfahrer per Knopfdruck SchrAnfr B151 08.02.80 Drs 08/3644 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B152 08.02.80 Drs 08/3644 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B153 08.02.80 Drs 08/3644 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAnfr B154 08.02.80 Drs 08/3644 Müller (Remscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16121* B Anlage 133 Vorschriften über die Verankerungsqualität von Passagiersitzen in Luft- und Kraftfahrzeugen SchrAnfr B155 08.02.80 Drs 08/3644 Ibrügger SPD SchrAnfr B156 08.02.80 Drs 08/3644 Ibrügger SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16122* A Anlage 134 Einstellung der Bauarbeiten an der Ortsumgehung der B 388 um Eggenfelden, der B 12 in Sinnbach und an der Autobahn Regensburg, Passau/Suben SchrAnfr B157 08.02.80 Drs 08/3644 Paintner FDP SchrAnfr B158 08.02.80 Drs 08/3644 Paintner FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16122* C Anlage 135 Elekrifizierung der Bundesbahnstrecken Villingen—Donaueschingen und Immendingen—Tuttlingen SchrAnfr B159 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAnfr B160 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Häfele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16122* D Anlage 136 Durchführung besonderer Umweltverträglichkeitsprüfungen bei den Bundesfernstraßenplanungen; Verkehrsbelastung und ökologische Umweltverträglichkeit der A 33 zwischen Paderborn und Bielefeld sowie Bielefeld und Osnabrück SchrAnfr B161 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B162 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16123* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 XIX Anlage 137 Verwendung der der Bundesbahn im Haushaltsjahr 1980 aus der Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau zufließenden Beträge SchrAnfr B163 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16123* C Anlage 138 Bau der Trasse der Bundesbahnstrecke Köln—Groß-Gerau; Inhalt des Gesellschaftsvertrages, Namen der Gesellschafter und Stammeinlage der Regionalverkehr Köln GmbH SchrAnfr B164 08.02.80 Drs 08/3644 Milz CDU/CSU SchrAnfr B165 08.02.80 Drs 08/3644 Milz CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16123* D Anlage 139 Notwendigkeit der Bonner Südtangente von Ramersdorf nach Osten (A 3) SchrAnfr B166 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Möller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16124* B Anlage 140 Ablehnung des Baus des Teilstücks vom Autobahnzubringer Bühl bis zum Autobahnzubringer Baden-Baden durch das Land Baden-Württemberg SchrAnfr B167 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16124* B Anlage 141 Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofs Vorsfelde zwecks Unterbringung der Beamten der dortigen Grenzkontrollstelle SchrAnfr B168 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF . . . . 16124* D Anlage 142 Baumaßnahmen an der Bundesbahnlinie Gießen—Koblenz in der Ortslage Stadt Solms SchrAnfr B169 08.02.80 Drs 08/3644 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16124* D Anlage 143 Aufrechterhaltung der Personenschifffahrt auf dem Bodensee durch die Bundesbahn SchrAnfr B170 08.02.80 Drs 08/3644 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B171 08.02.80 Drs 08/3644 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16125* A Anlage 144 Gefährdung von Fisch, Fischeiern und Plankton durch Einleiten hochgiftiger Abfälle in die Nordsee SchrAnfr B172 08.02.80 Drs 08/3644 Eickmeyer SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16125* C Anlage 145 Schlußabrechnung des Landes Baden-Württemberg mit den durch den Bau des Teilstücks der B 18 im Abschnitt Tautenhofen—Waltershofen betroffenen Grundstückseigentümern; tägliches Verkehrsaufkommen auf der A 81 in den Monaten März, Juli und November 1979 sowie Steigerungsrate bis 1990 SchrAnfr B173 08.02.80 Drs 08/3644 Bindig SPD SchrAnfr B174 08.02.80 Drs 08/3644 Bindig SPD SchrAnfr B175 08.02.80 Drs 08/3644 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16126* A Anlage 146 Aufnahme der Umgehungsstraße SteinNeukirch im Zuge der B 54 in die Fortschreibung des Programms zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen SchrAnfr B176 08.02.80 Drs 08/3644 Peiter SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16126* C Anlage 147 Verwendung des für die Errichtung von Füllsendern durch die Rundfunkanstalten bereitgestellten Mittel für die Verkabelung unversorgter Gebiete SchrAnfr B177 08.02.80 Drs 08/3644 Jung FDP SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16126* D XX Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 148 Gebühr der Bundespost für die Entstörung von Telefongeräten am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen SchrAnfr B178 08.02.80 Drs 08/3644 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16127* C Anlage 149 Folgerungen der Bundespost aus dem Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" SchrAnfr B179 08.02.80 Drs 08/3644 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16128* A Anlage 150 Nutzbarmachung der internationalen Entwicklung der Satellitenübertragungstechnik für Sprache, Technik, Text und Bild für die Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B180 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B181 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 16128* C Anlage 151 Praxis im. steuerbegünstigten Wohnungsbau SchrAnfr B182 08.02.80 Drs 08/3644 Gattermann FDP SchrAnfr B183 08.02.80 Drs 08/3644 Gattermann FDP SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16129* A Anlage 152 Modernisierung der Wohnanlage Bergersheimer Weg in Frankfurt SchrAnfr B184 08.02.80 Drs 08/3644 Link CDU/CSU SchrAnfr B185 08.02.80 Drs 08/3644 Link CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16129* D Anlage 153 Novellierung des Bundesbaugesetzes hinsichtlich der Belange der ländlichen Bevölkerung SchrAnfr B186 08.02.80 Drs 08/3644 Engelsberger CDU/CSU SchrAnfr B187 08.02.80 Drs 08/3644 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 16130* A Anlage 154 Soziale Absicherung West-Berliner Beschäftigter bei der Deutschen Reichsbahn SchrAnfr B188 08.02.80 Drs 08/3644 Männing SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB 16130* D Anlage 155 Versorgungslage bei reinem, einkristallinem Silicium SchrAnfr B189 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Steger SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16131 * A Die Frage B 190 — Drucksache 8/3644 vom 08.02. 1980 — des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) ist vom Fragesteller zurückgezogen. Anlage 156 Bundesmittel zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Betriebe im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Wuppertal-SolingenRemscheid SchrAnfr B191 08.02.80 Drs 08/3644 Schreiber SPD SchrAntw BMin Dr. Hauff BMFT . . . . 16131* B Anlage 157 Ausbau des Hochschulwesens sowie Angabe der Fächer mit Numerus clausus SchrAnfr B192 08.02.80 Drs 08/3644 Würtz SPD SchrAnfr B193 0.8.02.80 Drs 08/3644 Würtz SPD Antw PStSekr Engholm BMBW . . . . 16131* B Anlage 158 Unterbrechung des Projekts der Technischen Zusammenarbeit in El Salvador „Aufbau und Betrieb ländlicher Dienstleistungseinrichtungen im Bewässerungsdistrikt Atiocoyo" SchrAnfr B194 08.02.80 Drs 08/3644 Dr. Hüsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 16132* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16003 201. Sitzung Bonn, den 13. Februar 1980 Beginn: 12.01 Uhr
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    Berichtigung 195. Sitzung, Seite 15575' B, Zeile 2: Statt „500" ist „2 500" zu lesen. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 13. 2. Dr. Ahrens ** 13. 2. Dr. Aigner * 13. 2. Alber * 13. 2. Dr. Bangemann * 13. 2. Dr. Barzel 13. 2. Batz 13. 2. Dr. Bayerl 13. 2. Blumenfeld * 13. 2. Brandt 13. 2. Dr. Dollinger 13. 2. Dr. Dregger 13. 2. Ertl 13. 2. Feinendegen 13. 2. Fellermaier * 13. 2. Flämig ** 13. 2. Frau Dr. Focke * 13. 2. Friedrich (Würzburg) * 13. 2. Dr. Früh * 13. 2. Dr. Fuchs * 13. 2. Gansel 13. 2. Frau Geier 29. 2. Gerstein 13. 2. von Hassel * 13. 2. Dr. Jentsch (Wiesbaden) 13. 2. Katzer * 13. 2. Dr. h. c. Kiesinger 13. 2. Klein (Dieburg) 13. 2. Dr. Klepsch * 13. 2. Dr. Köhler (Duisburg) * 13. 2. Dr. Kraske 13. 2. Dr. Kreile 13. 2. Lange * 13. 2. Lemmrich ** 13. 2. Dr. Luda 13. 2. Lücker * 13. 2. Luster * 13. 2. Dr. Dr. h. c. Maihofer 13. 2. Dr. Marx 13. 2. Dr. Mertes (Gerolstein) 13. 2. Dr. Milz 29. 2. Dr. Müller 13. 2. Dr. Müller-Hermann * 13. 2. Dr. Pfennig * 13. 2. Scheffler 13. 2. Frau Schleicher 13. 2. Schwarz 13. 2. Dr. Schwencke (Nienburg) * 13. 2. Seefeld * 13. 2. Sieglerschmidt * 13. 2. Tillmann 13. 2. Frau Tübler 29. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Ueberhorst 13. 2. Vosen 13. 2. Frau Dr. Walz * 13. 2. Dr. Warnke 13. 2. Wawrzik * 13. 2. Frau Dr. Wex 13. 2. Frau Dr. Wilms 13. 2. Frau Dr. Wisniewski 13. 2. Baron von Wrangel 13. 2. Dr. Wulff 13. 2. Anlage 2 Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise Der Bundesrat geht davon aus, daß der Bund die Kosten der Infrastruktur bei der Bundesdruckerei für die technische Herstellung der Ausweise trägt und die Kosten für die Versendung der hergestellten Ausweise an die Ausweisbehörden übernimmt. Im übrigen ist der Ausgleich der den Ausweisbehörden durch die Einführung des neuen Ausweissystems sonst erwachsenden Mehrkosten Sache der Länder. Anlage 3 Entschließung des Bundesrates zum Ersten Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) Die Bundesregierung wird ersucht, - die Bemühungen um die Bereinigung statistischer Gesetze und Verordnungen fortzuführen, - die Erhebungsprogramme an den realen Gegebenheiten zu orientieren, - auf eine Einschränkung der Fragenkataloge in den Erhebungsbogen hinzuwirken. Begründung: Die im Statistikbereinigungsgesetz vorgesehenen Kürzungen des Statistischen Programms schöpfen die vorhandenen Einsparungsmöglichkeiten nicht aus. Mit einem Anteil von weniger als 5 % des für die Durchführung der Bundesstatistiken erforderlichen Arbeitsaufwandes bleiben die im Gesetzesbeschluß vorgesehenen Einschränkungen erheblich hinter den Erwartungen der Länder zurück. Unzureichend ist die Verminderung der Erhebungsdichte insbesondere in den Bereichen der Finanz- und Personalstatistiken. Bedàuert wird auch die Beibehaltung von Erhebungen, für die die Länder bürgerfreundlichere, wirtschaftlichere und aktuellere Ersatzlösun- 16068* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 gen aufgezeigt hatten. Gleiches gilt für die einseitige Orientierung am Informationsbedürfnis des Bundes, die bei den Wirtschaftsstatistiken besonders deutlich wird. Bei statistischen Erhebungen muß strikt darauf geachtet werden, daß nur Angaben erfragt werden, über die die Auskunftspflichtigen verfügen. Die amtliche Statistik sollte deshalb in die Erhebungsbogen nur Fragen aufnehmen, die die Berichtspflichtigen ohne Schwierigkeiten beantworten können. Zahlreiche „Blankovollmachten" in statistischen Gesetzen und Verordnungen führen dazu, daß die Länder bei der Beratung dieser Rechtsgrundlagen im Bundesrat die Auswirkungen beim Vollzug nicht mehr zu überschauen vermögen. Damit dieser „Grauzonenbereich" überschaubarer wird und Ausuferungen vermieden werden, wie sie z. B. bei der Bautätigkeitsstatistik zu verzeichnen sind, sollten den Ländern künftig vor ihrer Stellungnahme im Bundesrat die Entwürfe der Erhebungsbogen zur Kenntnis gebracht werden. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3573 Frage B 92): Ist der Bundesregierung bekannt das die sogenannte Aufliegeprämie für Kutter nur dem Kuttereigner, nicht aber der Besatzung zugute kommt, und sollte nicht besser eine soziale Bindung dieser Prämie herbeigeführt werden? Erzeuger der Seefischerei erhalten nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Gewährung von Zuschüssen für bestimmte Sofortmaßnahmen zur Kapazitätsanpassung in der Seefischerei in der Fassung vom 15. Juli 1979 u. a. Prämien für die befristete Stillegung von Fischereifahrzeugen. Diese Hilfen kommen fast ausschließlich der Kutterfischerei zugute. Sie sollen den Betrieben einen teilweisen Ausgleich für Kosten und Ausgaben (z. B. Schuldendienst für Darlehen, Wartung des Fahrzeugs, Gebühren, evtl. auch Lebensunterhalt des Eigners) geben, die auch dann anfallen, wenn das Fahrzeug wegen fehlender Fangmöglichkeiten und zur Schonung der Fischbestände vorübergehend aufgelegt wird. Diese Hilfen tragen dazu .bei, daß Betriebe zeitweilige Schwierigkeiten überwinden können und damit Arbeitsplätze gesichert werden. Inwieweit Kuttereigner nach ihren finanziellen Möglichkeiten auch die Besatzung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses an den begrenzten Stillegungsprämien beteiligen, bleibt der Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern überlassen. Eine Verwendung der Anpassungshilfen für die Seefischerei in sozial ausgewogener Weise ist erwünscht. Die Bundesregierung will jedoch nicht in die Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses eingreifen; sie würde damit über das allgemeine soziale Sicherungssystem hinaus Regelungen im Sozialbereich für einen bestimmten Betriebszweig schaffen. In diesem Zusammenhang ist auf die durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 23. Juli 1979 (BGBl. I S. 1189) geschaffene Möglichkeit der Gewährung von Kurzarbeitergeld für die Seeschiffahrt einschließlich der Seefischerei hinzuweisen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 1): Welche unmittelbaren Maßnahmen sind von der Bundesregierung getroffen worden, um nach der Verschleppung eines Deutschen durch DDR"-Grenzsoldaten am 22. Januar 1980 an der Demarkationslinie bei Lübeck weitere kriminelle Übergriffe auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durch "DDR"-Grenzsoldaten zu verhindern? Der Sachverhalt des Vorkommnisses am 22. Januar 1980 an der Grenze bei Lübeck-Schlutup ist nicht so eindeutig geklärt, wie Sie es in Ihrer Frage unterstellen. Die Zeugenaussagen und das gesicherte Spurenbild reichen für eine einwandfreie, vollständige Kenntnis des tatsächlichen Geschehens nicht aus, insbesondere läßt sich nicht der Nachweis erbringen, daß eine Person vom Bundesgebiet verschleppt worden ist. Gleichwohl hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung hat, nachdem ihr das Ergebnis der Ermittlungen vorlag, den Vorfall auch unter politischen Gesichtspunkten gegenüber der DDR zur Kenntnis gebracht: bereits am 24. Januar 1980 ist ein Vertreter der Ständigen Vertretung der DDR in das Bundeskanzleramt gebeten worden, wo ihm der festgestellte Sachverhalt vorgehalten wurde. Das Bundeskanzleramt hat dabei mit Nachdruck deutlich gemacht, daß wir gegen Grenzverletzungen durch Angehörige der Grenztruppen der DDR in jedem Fall schärfste Verwahrung einlegen müßten. Es hat ferner die Erwartung ausgesprochen, daß die zuständigen Stellen der DDR alles täten, um künftig Vorfälle dieser Art zu vermeiden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 2): Welcher Elternwille soll nach Meinung der Bundesregierung dann Gültigkeit haben, wenn die Gruppe, die das gegliederte Schulsystem will, und die, die Einführung der integrierten Gesamtschule will, zahlenmäßig annähernd gleich sind, die Kinderzahl aber ein Nebeneinanderbestehen beider Schulsysteme ausschließt? 1. Ich will, bevor ich auf Ihre Frage in der Sache eingehe, darauf hinweisen, daß die Bundesregierung zwar zu schulorganisatorischen Fragen ihre Auffassung äußern, die Entscheidung über diese Fragen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16069* aber nur in den nach dem Grundgesetz zuständigen Ländern getroffen werden kann. 2. Sie wollen mit Ihrer Frage wahrscheinlich auf mögliche Probleme bei der Schulstandortplanung in dünn besiedelten Regionen und bei sinkenden Schülerzahlen hinweisen. Derartige — grundsätzlich lösbare — Probleme gibt und gab es auch im herkömmlichen dreigliedrigen Schulsystem. Sie schließen deshalb auch ein zusätzliches Gesamtschulangebot, neben anderen Schulformen, nicht aus. Die Schulstandortplanung wird in diesen Fällen sicherlich erleichtert, wenn die Forderung nach kleineren Klassen und nach einer besseren Personalausstattung für die Schulen, die ja auch aus pädagogischen Gründen zu unterstützen ist, verwirklicht werden kann. 3. Soweit dabei, trotz dieser Verbesserungen, im Einzelfall Probleme bestehen, muß die dann notwendige Entscheidung von der für die Errichtung von Schulen und für die Standortplanung zuständigen Stellen gefällt werden. Die Bundesregierung ist allerdings der Auffassung, daß den einzelnen Eltern auch in diesen Fällen das Recht bleiben sollte, die von ihnen gewünschte Schulform für ihr Kind zu wählen, auch wenn sie unter Umständen in einigen ländlichen Gebieten einen längeren Schulweg in Kauf nehmen müssen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 3): Treffen Informationen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, einen Modellversuch ,Energiesparen im Studentenwohnheim" durchzuführen, und falls ja, wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Versuch trotz der zahlreich vorliegenden Ergebnisse ähnlicher Versuchsreihen im Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau? 1. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft erwägt z. Z., gemeinsam mit einigen Ländern und Studentenwohnheimträgern Demonstrativvorhaben mit dem Schwerpunkt "Energiesparen beim Bau und Betrieb von Studentenwohnheimen" durchzuführen. Dabei sollen auch andere Gesichtspunkte wie z. B. die Weiterentwicklung von Wohnformen, funktionale Grundrißlösungen, Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhaltung untersucht werden. 2. Es handelt sich nicht um die erneute Untersuchung von durch die Studien des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau gelösten Problemen. Vielmehr geht es um die Umsetzung von grundsätzlichen Erkenntnissen auf die spezifischen Anforderungen und Bedingungen des Studentenwohnraumbaus. Da die steigenden Energiekosten sich direkt auf die Mieten in den Studentenwohngebäuden auswirken, mißt die Bundesregierung allen Bemühungen um Energieeinsparung besondere Bedeutung — auch unter sozialen Gesichtspunkten — bei. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 12 und 13): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung Ober das quantitative und qualitative militärische Engagement der DDR auf dem afrikanischen Kontinent? Hat die Bundesregierung insbesondere Erkenntnisse darüber, welche Waffengattungen, Truppen bzw. Truppenteile oder welches Militärpersonal bzw. Angehörige des Staatssicherheitsdienstes in afrikanischen Staaten zum Einsatz kommen oder gekommen sind? Das Auswärtige Amt hat darüber dem Ausschuß für. innerdeutsche Beziehungen am 7. Februar 1979 und dem Auswärtigen Ausschuß am 25. April 1979 berichtet. Weitere Ausführungen zu dieser Frage sind in der Antwort vom 4. Dezember 1979 auf die Große Anfrage der CDU/CSU enthalten. Neue Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung sieht Anlaß, diese Frage nur vertraulich vor den zuständigen Ausschüssen zu beantworten. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die .Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 14): Kann die Bundesregierung Angaben darüber machen, in welcher Weise diese DDR-Kontingente tätig geworden sind, insbesondere darüber, ob und wo sie direkt oder indirekt an Kampfhandlungen teilgenommen, diese mit vorbereitet oder unterstützt haben? In Ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU zur Afrikapolitik hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, daß die DDR auf Aktionen im unmittelbaren Gefechtsfeld verzichtet. An anderer Stelle in dieser Antwort hat die Bundesregierung ferner ausgeführt, daß die Anwesenheit geschlossener Kampfverbände der DDR in Afrika bisher nicht festgestellt werden konnte. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 23): In welchen Staaten außerhalb des Ostblocks gibt es Militärattachés der DDR und gleichzeitig oder überhaupt nicht Militärattachés der Bundesrepublik Deutschland? Es gibt 9 Staaten außerhalb des Ostblocks, in denen allein DDR-Militärattachés eingesetzt sind. In 15 Staaten sind Militärattachés der DDR und auch der Bundesrepublik Deutschland akkreditiert. In 22 Staaten ist die Bundesrepublik Deutschland allein mit Militärattachés vertreten. Die Aufzählung der jeweils betroffenen Staaten würde den Rahmen der Fragestunde sprengen. Ich 16070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 bin jedoch bereit, sehr geehrter Herr Kollege, Ihnen eine Auflistung zu Ihrer persönlichen Information zuzuleiten. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 31): Welche Antwort gibt die Bundesregierung nach dem jetzigen Stand der Kenntnis auf meine beiden Anfragen vom 8. November 1979 betreffend das Austreten eines Insektizids auf Phosphorbasis am Abend des 7. November 1979 vom Gelände der Bayer-Werke in Dormagen? Nach dem mir Ende Januar 1980 zugegangenen Bericht des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zum Störfall im Werk Dormagen der Firma Bayer AG am 7. November 1979 wurden Anwohner des Werkes durch intensive Geruchseinwirkung beunruhigt. Die Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren war zunächst offen, doch war bereits unmittelbar nach dem Störfall zu erkennen, daß zumindest akute Gefahren nicht bestanden. Wenige Tage nach dem Ereignis konnte auch die Gefahr einer Vergiftung über pflanzliche Nahrungsmittel endgültig ausgeschlossen werden. Auf Grund der Bedingungen, denen das Pflanzenschutzmittel beim Störfall ausgesetzt war, durften die untersuchenden Behörden davon ausgehen, daß der Wirkstoff allenfalls teilweise als solcher freigesetzt worden ist. Die Firma Bayer AG erklärte sogar sehr bald, daß eine Freisetzung des Wirkstoffes überhaupt ausgeschlossen werden könne, nur Zersetzungsprodukte seien in die Umgebung gelangt. Vorsorglich wurden folgende Untersuchungen von Landesbehörden durchgeführt: „Unter der Annahme der Freisetzung einer bestimmten Wirkstoffmenge wurde die ihr zuzuordnende Belastung der Umgebung mit Hilfe der Ausbreitungsrechnung ermittelt. Dabei konnte die Bestätigung dafür gefunden werden, daß zu keinem Zeitpunkt akute Gesundheitsgefahren bestanden; es zeigte sich aber auch, daß es im Hinblick auf die sehr geruchsintensiven Zersetzungsprodukte — so z. B. Dimethyldisulfid und Dimethylsulfid — noch in erheblicher Entfernung zu starken Belästigungen kommen mußte. Wegen der geringeren Toxizität dieser Zersetzungsprodukte konnten sie im übrigen außer Betracht bleiben. Um die Gefahr einer Vergiftung über pflanzliche Nahrungsmittel auszuschließen, wurden in der näheren und weiteren Umgebung des Werkes Pflanzenproben entnommen und einer Analyse zugeführt. Sämtliche Ergebnisse der Analyse standen am 14. November 1979 (Proben aus dem Nahbereich schon am 12. November 1979) zur Verfügung; in keinem Fall konnten schädliche Konzentrationen des Pflanzenschutzmittels nachgewiesen werden. Soweit über Fälle von Übelkeit und Erbrechen berichtet wurde, muß angenommen werden, daß sie auf die intensive Geruchseinwirkung zurückzuführen sind. Ernstere Gesundheitsstörungen sind entgegen anders lautenden Meldungen nicht bekannt geworden. Mit Sicherheit haben die starken Regenfälle zum Zeitpunkt des Störfalls zu einer Eingrenzug des Einwirkungsbereiches und auch der Einwirkung selbst geführt. Inzwischen hat die zuständige Behörde eine Reihe von Maßnahmen veranlaßt, die ein ähnliches Ereignis ausschließen werden. Diese Maßnahmen erstrecken sich insbesondere auf Verbesserungen in der sicherheitstechnischen Ausrüstung und Überwachung der Anlage. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Emmerlich (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 32): Ergibt sich bei Stellenausschreibungen durch Bundesbehörden aus dem Text der Ausschreibung mit hinreichender Deutlichkeit, daß die Stelle sowohl männlichen als auch weiblichen Bewerbern offensteht? Stellenausschreibungen und Einstellungen werden in der Regel von den Ressorts in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Wie Ihnen bereits auf Ihre Mündliche Frage in der Fragestunde vom 19. September 1979 mitgeteilt wurde, hat der Bundesminister des Innern in einem Rundschreiben vom Frühjahr 1979 die obersten Bundesbehörden ausdrücklich gebeten, ihre Stellenanzeigen so zu formulieren, daß Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen angesprochen werden. Es besteht kein Anlaß zu der Annahme, daß dem nicht entsprochen wird. In Stellenausschreibungen im Zuständigkeitsbereich meines Hauses wird z. B. die ausgeschriebene Position oder der geforderte Berufsabschluß der Bewerber sowohl in männlicher als auch in weiblicher Form angegeben. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schwencke (Nienburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 35): Sind der Bundesregierung die Bemühungen einer „Privatinitiative für Kunst", die die „Lebens- und Entwicklungsbedingungen für moderne bildende Kunst in der Bundesrepublik Deutschland durchgreifend verbessern (will)”, und deren daraus resultierender Forderungskatalog bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die steuerpolitischen Forderungen und die Ausdehnung der Steuerprivilegien der Wissenschaft und Bildung auch auf den Kunsterwerb? Die „Privatinitiative für Kunst" und deren Forderungskatalog sind der Bundesregierung bekannt. Bei der ersten Tagung der Privatinitiative für Kunst am 12. und 13. Januar dieses Jahres in Berlin haben Angehörige des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung als Gäste teilgenommen. Die Ent- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16071* wicklung und Förderung eines vertieften Kulturbewußtseins und die Verwirklichung kulturfreundlicher Maßnahmen in allen Bereichen unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung ist ein wesentlicher Bestandteil der Kulturpolitik der Bundesregierung. Sie hat diese Ziele in dem 1976 verabschiedeten Maßnahmen-Katalog „Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler" politisch festgelegt. Die von der Privatinitiative Kunst in ihrer Resolution verabschiedeten acht Maßnahmenforderungen wertet die Bundesregierung als einen wichtigen Beitrag zur Belebung und Förderung der kulturpolitischen Diskussion. Der geforderten steuerlichen Gleichbehandlung von Kunst und Kultur mit der Wissenschaft hat die Bundesregierung zu einem wesentlichen Teil schon in dem z. Z. dem Bundesrat vorliegenden Gesetzentwurf zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes Rechnung getragen. Dort ist die Erhöhung der Absetzbarkeit von Spenden für kulturelle Zwecke von 5 auf 10% der jährlichen Einkünfte entsprechend der Absetzbarkeit von Spenden für wissenschaftliche Zwecke vorgesehen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zywietz (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen A 36 und 37): Sieht sich die Bundesregierung veranlaßt, auf Grund der in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Datenherausgabe von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Bundesbehörden Schlußfolgerungen bei der Nivellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu ziehen? Stellt die Bundesregierung bei den bekanntgewordenen sowie vergleichbaren Fällen definitiv sicher, daß die durch Ermittlungsmaßnahmen erlangten Daten nach Kenntnisnahme vernichtet bzw. zurückgegeben werden? Zu Frage A 36: Nach § 24 des Bundesdatenschutzgesetzes können von nichtöffentlichen Stellen personenbezogene Daten an Dritte mitgeteilt werden, wenn es zur Wahrung berechtigter Interessen der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt werden. In den von Ihnen genannten Fällen ist nach Auffassung des Bundesministers des Innern die Interessenabwägung zu Recht zugunsten der Notwendigkeiten der Terrorismusbekämpfung ausgefallen. Es lagen konkrete Anhaltspunkte dafür vor, daß sich in den betreffenden Orten Terroristen aufhielten oder konspirative Wohnungen angemietet hatten. Selbstverständlich wird die Bundesregierung im Rahmen einer Gesamtnovellierung des Bundesdatenschutzgesetzes prüfen, ob für die Überlassung von Dateien für Zwecke, für die sie nicht angelegt worden sind, stärker eingrenzende Bestimmungen notwendig sind. Dabei müssen die Notwendigkeiten der inneren Sicherheit im erforderlichen Umfang berücksichtigt werden. Für die hier anstehenden Fälle müssen außerdem Regelungen im bereichsspezifischen Datenschutz gefunden werden. Zu Frage A 37: Die im Rahmen der Rasterfahndung dem Bundeskriminalamt von anderen Stellen zur Verfügung gestellten Personendaten werden nach Abschluß der jeweiligen Auswertung entweder an die übermittelnden Stellen zurückgegeben oder gelöscht. Lediglich in den Fällen, in denen die Auswertung ermittlungsrelevante Erkenntnisse ergibt, erfolgt eine Aufbewahrung im Rahmen der durch das Bundesdatenschutzgesetz vorgegebenen Grenzen. Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, daß hiervon abgewichen wird. Auch die im vergangenen Jahr vorgenommene Prüfung der Dateien des Bundeskriminalamtes durch das Bundesministerium des Innern hat keine Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen ergeben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hat aus Anlaß der jüngsten Presseveröffentlichungen den hier angesprochenen Sachverhalt beim Bundeskriminalamt überprüft. Auch er hat dabei keine Verstöße festgestellt. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schachtschabel (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 40 und 41): In welchem Umfang ist der für Katastrophenfälle aller Art erforderliche Zivilschutz ausgebaut worden, und inwieweit sind nach der Beurteilung der Bundesregierung die Bundesländer hierbei ihren Verpflichtungen nachgekommen? Hält die Bundesregierung den zur Zeit erreichten Stand des Zivilschutzes für ausreichend? Zu Frage A 40: Im Bereich des erweiterten Katastrophenschutzes ist der Verstärkungsteil, für den der Bund im Rahmen des Zivilschutzes verantwortlich ist, so ausgebaut worden, daß zur Zeit ca. 135 000 Helfer, gegliedert in 7 210 Einheiten und Einrichtungen, zur Verfügung stehen, die auf Kosten des Bundes ausgestattet und ausgebildet werden. Zusätzlich werden zur Zeit 40 ABC-Züge mit 1 680 Helfern aufgestellt, die den Ländern nicht nur für Einsätze im Verteidigungsfall, sondern wie alle anderen Einheiten und Einrichtungen des vom Bund aufgestellten Verstärkungsteiles auch für Einsätze bei Katastrophen und Unglücksfällen im Frieden zur Verfügung stehen. Für Maßnahmen zur Abwehr von Schäden und Gefahren bei Katastrophen im Frieden sind die Länder ausschließlich zuständig. Sie unterliegen dabei nicht einer Aufsicht des Bundes. Aus Bundessicht kann gesagt werden, daß größere Katastrophen in den letzten Jahren gezeigt haben, daß insbesondere die Führungsorganisation des Katastrophenschutzes in den Kreisen und kreisfreien Städten noch nicht die Leistungsfähigkeit erreicht hat, die auch für die Bewältigung der größeren Schadensfälle eines Verteidigungsfalls unbedingte Voraussetzung ist. Die Länder haben dieses Defizit erkannt. Zu seiner Beseitigung haben sie in Abstimmung mit dem Bund ein einheitliches Modell einer Katastrophenschutzleitung und technischen Einsatzleitung erar- 16072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 beitet, das im Juni 1979 von der Innenministerkonferenz verabschiedet worden ist. Zur Zeit setzen die Bundesländer dieses Modell organisatorisch und personell um. Der Bund bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit verstärkt Ausbildungsmöglichkeiten für das Führungspersonal des Katastrophenschutzes in den Kreisen und kreisfreien Städten an. Die Länder machen von diesem Angebot des Bundes regen Gebrauch. Zu Frage A 41: Der gegenwärtige Stand des Zivilschutzes ist in der vom Bundesminister des Innern im September 1979 herausgegebenen Broschüre „Zivilschutz heute — für den Bürger mit dem Bürger dargestellt, die allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages zugeleitet worden ist. Aus den Angaben dieser Broschüre können Sie entnehmen, daß in einzelnen Be- reichen des Zivilschutzes noch Lücken bestehen. Dies ist im übrigen auch in einem dem Haushaltsausschuß und dem Innenausschuß erstatteten 2. Bericht über den Sachstand der Vorhaben der Bundesregierung auf dem Gebiet der zivilen Verteidigung für die 8. Wahlperiode vom 25. September 1979 dargelegt. Was den speziellen Bereich des Katastrophenschutzes anbetrifft, so sieht hier die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Ländern die Modernisierung und Komplettierung der bereits aufgestellten Einheiten und Einrichtungen in einem mehrjährigen Sachprogramm als vorrangig vor der Aufstellung neuer Einheiten an. Im Rahmen dieser Konsolidierungsmaßnahmen sollen bis 1983 durch die Beschaffung von mehr als 6 000 Fahrzeugen die bestehenden Ausstattungslükken wesentlich reduziert werden. Über das Maß des weiteren Ausbaus des vom Bund zu tragenden Teils des Katastrophenschutzes wird nach der Konsolidierung des vorhandenen Standes politisch zu entscheiden sein. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 42 und 43): Ist die Bundesregierung — vorbehaltlich einer Zustimmung der Bundesländer — bereit, entsprechend dem zwischen dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen und der vietnamesischen Regierung vereinbarten Memorandum über legale Ausreise aus Vietnam vom 30. Mai 1979 nicht nur bei Familienzusammenführungsfällen, sondern auch bei anderen humanitären Fällen", bei denen Anträge auf eine Umsiedlung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt wurden, Einreisegenehmigungen zu erteilen, weil anders eine Lösung der Familienzusammenführungsfälle nicht möglich ist? Wieviel der insgesamt vorgesehenen 20 000 Aufnahmen von Indochinaflüchtlingen in die Bundesrepublik Deutschland sind bereits realisiert, in wieviel weiteren Fällen ist die Aufnahme konkreten Personen definitiv zugesagt und bei wieviel der verbleibenden Plätze ist die Bundesregierung bereit. sie für die Lösung der Familienzusammenführungsfälle aus Vietnam vorzusehen? Zu Frage A 42: Das Programm der Bundesregierung für ausländische Flüchtlinge sieht vor, daß Familienangehörige von Flüchtlingen, die bereits in der Bundesrepublik Deutschland Aufnahme gefunden haben, aus humanitären Gründen vorrangig aufgenommen werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die nachkommenden Angehörigen selber Flüchtlinge sind oder mit Zustimmung der vietnamesischen Regierung aus Vietnam ausreisen. Wie Ihnen bereits Herr Bundesminister Baum mit Schreiben vom 4. Februar 1980 auf Ihre entsprechende Anfrage mitgeteilt hat, umfaßt die Familienzusammenführung aus Vietnam nicht nur Ehegatten und unverheiratete minderjährige Kinder, sondern darüber hinaus auch Härtefälle, und zwar unabhängig davon, ob in diesen Fällen bereits eine Ausreisegenehmigung der vietnamesischen Behörden vorliegt. Allerdings ist eine Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland nur im Rahmen des zwischen Bund und Ländern vereinbarten Kontingents von 20 000 Flüchtlingen möglich. Zu Frage A 43: Von den 20000 Indochinaflüchtlingen, die im Rahmen des humanitären Hilfsprogramms in der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen werden sollen, sind bis jetzt 12 810 (Stand: 8. Februar 1980) Flüchtlinge im Bundesgebiet eingetroffen. Konkrete Aufnahmezusagen sind außerhalb von Gruppenaufnahmen 2 700 weiteren Flüchtlingen erteilt. Familienzusammenführungen aus Vietnam erfolgen im Rahmen der noch zur Verfügung stehenden Plätze. Insoweit darf ich auf meine Antwort zu Ihrer 1. Frage Bezug nehmen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 46 und 47): Hat die Bundesregierung als Ergänzung zur Deutschen Risikostudie über die Minderung des Gesamtrisikos von Kernkraftwerken durch unterirdische Bauweise eine Studie erstellen lassen, und wie lauten gegebenenfalls die Ergebnisse? Trifft es zu, daß die Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Konzeption zukünftiger unterirdischer Kernkraftwerke die Wettbewerbssituation zwischen deutschen Reaktorfirmen auszunützen beabsichtigt? Zu Frage A 46: Die Untersuchungen des Bundesministers des Innern zur unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken wurden bereits 1974 in der Form eines größeren Studienprojekts begonnen. Sie stellen also keine Ergänzung der vom BMFT geförderten Deutschen Risikostudie dar. Eine zusammenfassende Bewertung von Vor- und Nachteilen der unterirdischen Bauweise von Kernkraftwerken ist als Bericht an den Innenausschuß des Deutschen Bundestages vorgesehen. Der Berichtsentwurf befindet sich noch in Arbeit; der Bericht wird voraussichtlich im Frühjahr dieses Jahres vorliegen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16073* Zu Frage A 47: Die deutschen Reaktorbaufirmen wurden von Anfang an über alle Untersuchungen zur unterirdischen Bauweise informiert. Ihnen wurde überdies eine erneute Möglichkeit zur Mitwirkung eingeräumt. Die Bewertung der unterirdischen Bauweisen durch die deutsche Reaktorbauindustrie ist jedoch nicht einheitlich. Für eine mögliche Bereitschaft der deutschen Industrie, eine Prototypanlage in unterirdischer Bauweise zu errichten, kann diese unterschiedliche Bewertung und die sich daraus ergebende Wettbewerbssituation eine Rolle spielen. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 48): Trifft es zu, daß die Jubiläumszuwendungen für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes für das 25jährige und 40jährige Dienstjubiläum ab 1. Januar 1980 erhöht worden sind, und wenn ja, warum ist dann Angehörigen des öffentlichen Dienstes, die im Januar 1980 ihre Dienstjubiläen begingen, die erhöhte Jubiläumszuwendung nicht ausgezahlt worden? Es trifft zu; daß die Jubiläumszuwendungen für die Bundesbediensteten vom 1. Januar 1980 an erhöht worden sind. Für die Angestellten und Arbeiter des Bundes ergibt sich dies aus entsprechenden Tarifvereinbarungen. Diese sind am 23. November 1979 bekanntgegeben worden, so daß die neuen Beträge rechtzeitig im Januar 1980 ausgezahlt werden konnten. Für die Beamten und Richter des Bundes war für die entsprechende Erhöhung der Erlaß einer Rechtsverordnung erforderlich. Die Verordnung ist am 30. Januar 1980 im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Soweit die Jubiläumszuwendungen im Januar 1980 noch nach altem Recht gewährt worden sind, werden die Erhöhungsbeträge von Amts wegen nachgezahlt. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 49 und 50): In welcher Weise bemüht sich die Bundesregierung, die Inkraftsetzung der beiden 1976 in Bonn unterzeichneten Konventionen zum Schutze des Rheins gegen chemische Verschmutzung sowie gegen Verschmutzung durch Chloride baldmöglichst zu erreichen? Wie ist der Stand der Verhandlungen über eine noch weitergehende Reduzierung der Chloridverschmutzung des Rheins, als sie in der vorgenannten Konvention vorgesehen ist? Zu Frage A 49: Die Übereinkommen zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigungen und zum Schutz gegen Verunreinigung durch Chloride sind am 3. Dezember 1976 in Bonn unterzeichnet worden. Das Chemieübereinkommen ist nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien seit dem 1. Februar 1979 in Kraft. Das Chloridübereinkommen ist von Frankreich nicht ratifiziert worden. Die Bundesregierung halt die Reduzierung der Chloridbelastung des Rheins — wie im Chloridübereinkommen vorgesehen — nach wie vor für eine wichtige Umweltschutzmaßnahme. Sie ist auch heute überzeugt davon, daß — wie von der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins gegen Verunreinigung mehrfach festgestellt — allein Maßnahmen auf französischem Hoheitsgebiet rasch, kostengünstig und spürbar zu einer Verringerung der Salzbelastung des Rheins führen können. Sie hat daher mit Befriedigung die in den Delegationsleiterbesprechungen der Internationalen Kommission am 23. Dezember 1979 und 28./29. Januar 1980 und auf der EG-Ratstagung am 17. Dezember 1979 von der französischen Delegation abgegebene Erklärung zur Kenntnis genommen, daß Frankreich bemüht sei, am Ziel des Chloridübereinkommens festzuhalten und so schnell wie möglich eine für alle Beteiligten annehmbare, ausgewogene Lösung zu finden. Sie setzt sich deshalb in der Internationalen Kommission mit Nachdruck dafür ein, daß alsbald Lösungen ausgearbeitet werden, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt einer Konferenz der zuständigen Minister der Rheinanliegerstaaten zur Entscheidung vorgelegt werden. Zu Frage A 50: Mangels Ratifikation des Chloridübereinkommens in Frankreich konnten die in dessen Art. 2 und 3 primär vorgesehenen Maßnahmen zur Reduzierung der Salzbelastung bisher nicht eingeleitet werden. Infolgedessen besteht derzeit keine Möglichkeit und auch keine Notwendigkeit, über eine weitergehende Reduzierung der Salzbelastung, wie sie in Art. 6 des Chloridübereinkommens angesprochen ist, zu verhandeln. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 51 und 52): Welche Gründe verhindern gegenwärtig die Zeichnungsauflegung der Europäischen Konvention über den Schutz internationaler Wasserläufe gegen Verschmutzung, und wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluß der Konvention, ohne daß deren Zielsetzung durch wesentliche Vorbehalte beeinträchtigt wird? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Verringerung der Verwendung von Phosphaten in Wasch- und Düngemitteln zu ergreifen? Zu Frage A 51: Der Entwurf eines europäischen Übereinkommens zum Schutz internationaler Wasserläufe vor Verschmutzung konnte von einer beim Europarat gebildeten Expertengruppe bis zum Jahre 1974 im 16074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 wesentlichen abschließend beraten werden. Eine Entscheidung des Ministerkomitees des Europarates ist bisher nicht zustande gekommen, weil eine Harmonisierung mit neuen Entwicklungen im Recht der Europäischen Gemeinschaften und bei vertraglichen Regelungen im Rahmen der Internationalen Rheinschutzkommission erforderlich wurde. Die Bundesregierung hat sich sowohl in weiteren Expertengesprächen beim Europarat als auch in der EG-Ratsgruppe Umwelt nachdrücklich für die notwendige Harmonisierung der geltenden und künftigen Regelungen eingesetzt, die großenteils für die betroffenen Gewässer in gleicher Weise gelten. Sie hat außerdem in zahlreichen bilateralen Kontakten, etwa mit der französischen, niederländischen, schweizerischen und österreichischen Regierung, dazu beizutragen versucht, daß der Entwurf des Übereinkommens einvernehmlich fortgeschrieben wird. Die Bundesregierung geht davon aus, daß bei erfolgreichem Abschluß dieser Gespräche und einer Koordinierung im Rahmen der EG die Expertengruppe beim Europarat noch vor Ablauf ihres am 31. Juli 1980 endenden Mandats den Entwurf fertigstellen kann, der anschließend dem Ministerkomitee des Europarates zur Entscheidung vorgelegt wird. Zu Frage A 52: Im Hinblick auf den großen Anteil der Wasch-und Reinigungsmittel von ca. 40 % an dem übermäßigen Phosphatgehalt der Gewässer hat der Bundesminister des Innern nach eingehenden Vorarbeiten einen Entwurf für eine Verordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln fertiggestellt; er befindet sich zur Zeit in der Abstimmung mit den beteiligten Bundesressorts. Der Entwurf sieht auf der Grundlage von Ersatzstoffen eine Begrenzung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln für Textilien vor. Je nach Produkttyp soll der Phosphatgehalt in zwei zeitlichen Stufen ab 1. Januar 1981 und ab 1. Januar 1984 um etwa bis zu 50 % gesenkt werden. Das Inkrafttreten in Stufen ist erforderlich, um der betroffenen Industrie eine angemessene Umstellungszeit einzuräumen. Sobald die technischen Möglichkeiten, d. h. geeignete Phosphatersatzstoffe, gegeben sind, wird der Bundesminister des Innern selbstverständlich einen noch weitergehenden Ersatz der Phosphate und u. U. einen völligen Verzicht anstreben. Für Düngemittel stellt sich die Frage der Verringerung der Verwendung von Phosphaten nicht. Phospaht ist ein wichtiger, unentbehrlicher Pflanzennährstoff. Um die Leistungsfähigkeit der Böden zu erhöhen, ist eine Phosphatdüngung unerläßlich. Da Phosphor im Boden festgelegt wird, ist eine Gewässerbelastung durch die Düngung im Verhältnis zu den sonstigen Phosphoreinträgen in Gewässer im allgemeinen von untergeordneter Bedeutung. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 53): Wie beurteilt die Bundesregierung das sprunghafte Ansteigen der Asylbewerber und die Ankündigung der Landesregierung Baden-Württemberg, wegen der damit verbundenen Kostenbelastungen für die Kommunen notfalls die Bund-Länder-Vereinbarung über die Verteilung der Asylbewerber aufzukündigen, und was beabsichtigt die Bundesregierung zu tun, um diese für die Gemeinden unzumutbare Entwicklung zu entschärfen? Es trifft zu, daß die Zahl der Asylbewerber im vergangenen Jahr erheblich gestiegen ist. (Während 1978 ein Anstieg von ca. 16 000 Asylbewerbern zu verzeichnen war, betrug die Zunahme im Jahr 1979 einschließlich der im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion aufgenommenen Indochina-Flüchtlinge [5 546] rund 19 000 Asylbewerber). Die Ursache dieser Entwicklung liegt ausschließlich in den politischen Verhältnissen und Krisenherden in anderen Teilen der Welt. Es liegt daher außerhalb der Möglichkeiten der Bundesregierung, die Zahl derjenigen zu beeinflussen, die wegen politischer Verfolgung in ihren Heimatländern Zuflucht in der Bundesrepublik Deutschland suchen und von dem grundgesetzlich gewährleisteten Anspruch auf Asyl Gebrauch machen. Zu der Ankündigung der Landesregierung von Baden-Württemberg, sie würde die Bund-LänderVereinbarung über die Verteilung der Asylbewerber auf Grundlage vereinbarter Länderquoten notfalls aufkündigen, weise ich darauf hin, daß es sich hierbei um Beschlüsse der ständigen Konferenz der Innenminister der Länder vom 15. Februar 1974 und 22. Juni 1978 handelt, denen auch das Land Baden-Württemberg zugestimmt hat. Ein einseitiges Abrücken Baden-Württembergs von diesen Beschlüssen würde möglicherweise zur Folge haben, daß die übrigen Länder vermehrt Asylbegehrende aufnehmen müßten. Baden-Württemberg müßte sich daher zunächst, z. B. in der Innenministerkonferenz, mit den anderen Ländern auseinandersetzen, die ihrerseits prüfen werden, wie sie sich auf die neue Lage einstellen sollen. Die Bundesregierung kann im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit einen Beitrag zur Lösung der Probleme in erster Linie dadurch leisten, daß sie durch organisatorische Maßnahmen und Vorschläge an den Gesetzgeber für eine Beschleunigung des Asylverfahrens sorgt. Die rechtlichen Grundlagen hierfür wurden durch zwei am 23. Juni 1978 vom Bundestag einstimmig verabschiedete Gesetze geschaffen, wonach eine Beschleunigung in zwei Stufen erfolgt: Mit Wirkung vom 1. August 1978 ist — das Widerspruchsverfahren beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge entfallen und — die Berufung gegen ablehnende Entscheidungen des Verwaltungsgerichts ausgeschlossen, wenn dieses eine Klage einstimmig als offensichtlich unbegründet abweist. Nach den bisherigen Feststellungen hat das Verwaltungsgericht Ansbach Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16075* davon in etwa 40 v. H. Entscheidungen Gebrauch gemacht. Mit Wirkung vom 1. Januar 1980 wurde die Alleinzuständigkeit des Verwaltungsgerichts Ansb+ach für Asylsachen aufgehoben, so daß sich nunmehr die Entscheidungslast auf mehrere Gerichte in allen Bundesländern verteilt. In organisatorischer Hinsicht hat der Bund im vergangenen Jahre durch Personalverstärkung die Zahl der Anerkennungsausschüsse im Bundesamt von 6 auf 28 erhöht, so daß jetzt in unproblematischen Fällen eine Entscheidung innerhalb von 6 Monaten möglich ist. Es kommt jetzt darauf an, daß die Länder auch die Voraussetzungen für eine schnelle Abwicklung der verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch eine entsprechende Ausstattung der Verwaltungsgerichte sorgen. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 54 und 55): Ist es zutreffend, daß der Bundesjustizminister nicht in der Lage ist, konkrete Auskünfte über jene jährlichen Kosten zu geben, die dem Steuerzahler durch die Haft von Straftätern, durch Ausgestaltung, Modernisierung und Neubau von Strafanstalten, durch die Resozialisierung von Straftätern und ihre Betreuung nach der Entlassung entstehen, und ist die Bundesregierung bereit, unverzüglich diesen für die Kriminal-und Justizpolitik entscheidenden Mangel abzustellen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß derartige evtl. Statistiken und Informationen in den Ländern wegen der kriminal- und justizpolitischen Gesamtverantwortung des Bundes bei diesem gesammelt und ausgewertet werden müssen, und wie will die Bundesregierung ohne eine derartige Sammlung eine Kosten- und Nutzenanalyse und eine Erfolgs- bzw. Mißerfolgsbilanz ihrer Kriminal- und Justizpolitik erstellen? Zu Frage A 54: Angaben über die Kosten des Strafvollzuges und der Bewährungshilfe enthalten die Haushaltspläne der Länder. Die Bundesregierung berücksichtigt ständig die finanziellen Auswirkungen der vom Bund veranlaßten kriminalpolitischen Maßnahmen auf die öffentlichen Haushalte. So sind auch bei den Arbeiten an dem Strafvollzugsgesetz die finanziellen Auswirkungen auf die Länder in Zusammenarbeit mit diesen geschätzt und in der Begründung des Entwurfs ausgewiesen worden. In gleicher Weise sind die Kosten der Ausführung des von der Bundesregierung im November 1979 dem Bundestag zugeleiteten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges geschätzt und in der Begründung des Entwurfs dargestellt worden. Die Gesamtkosten des Strafvollzuges betrugen im Jahre 1970 in allen Bundesländern etwa 543 Mio. DM. Zu Frage A 55: Die Bundesregierung wertet bei ihren kriminal-und justizpolitischen Vorhaben ständig neben den Ergebnissen unabhängiger wissenschaftlicher Untersuchungen auch Daten und Materialien der Länder aus. Daneben werden gemeinsam mit den Ländern Schritte unternommen, die zu einer weiteren Verbesserung des Informationssystems und der statistischen Unterlagen führen. Unter anderem liegt ein Beschluß der 49. Konferenz der Justizminister und -senatoren im Mai/Juni 1978 vor, wonach Methoden entwickelt werden sollen, mit denen die Effizienz vollzuglicher Maßnahmen überprüft und Verhaltensänderungen von Gefangenen meßbar gemacht werden können. Nach der verfassungsrechtlichen Aufgabenverteilung fallen die in der Frage aufgeführten Maßnahmen in den Aufgabenbereich der Länder. Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Aufgabentrennung nicht in Frage gestellt werden soll. In enger Zusammenarbeit mit den Ländern wird die Bundesregierung auch in Zukunft die Basis für ihre kriminalpolitischen Aufgaben verbreitern. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schwarz (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 56 und 57): Ist der Bundesregierung bekannt, bei wie vielen rechtsextremistischen Publikationen das Verbot im § 86 StGB bewußt umgangen wird, z. B. durch die unterstellte Zusicherung der Erwerber solcher Publikationen, daß sie diese nur „zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte" erwerben? Ist die Bundesreierung angesichts solcher Manöver zur Umgehung von Straftatbeständen durch Rechtsextermisten nunmehr bereit, der von der CDU/CSU-Fraktion bereits 1977 vorgeschlagenen Änderung von § 86 StGB mit dem Ziel der Verhütung solcher Umgehungsmanöver zuzustimmen? Zu Frage A 56: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Verleger rechtsextremistischer Publikationen durch Scheinerklärungen der in der Frage zitierten Art die Strafdrohung von § 86 StGB zu unterlaufen versuchen. Derartige Floskeln vermögen allerdings die Sozialadäquanzklausel des § 86 Abs. 3 StGB nicht zum Tragen zu bringen. Fälle, in denen die Rechtsprechung die Strafbarkeit einschlägiger Publikationen unter Hinweis auf die genannten salvatorischen Klauseln verneint hätte, sind der Bundesregierung bislang nicht bekanntgeworden. Zu Frage A 57: Da eine Umgehung von § 86 StGB durch Scheinerklärungen nach der bisherigen Rechtsprechung nicht bekanntgeworden ist, hält die Bundesregierung die Prüfung gesetzgeberischer Maßnahmen unter diesem Gesichtspunkt für entbehrlich. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 60): 16076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch die erfolgten und weiter zu erwartenden Benzinpreissteigerungen für die Autofahrer, insbesondere für diejenigen, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, eine umgehende Entlastung durch die Erhöhung der Kilometerpauschale erfolgen muß? Die Bundesregierung hat bereits in der Fragestunde am 14. März 1979 auf Ihre Frage nach einer Erhöhung des Kilometer-Pauschbetrages geantwortet, daß schon eine Erhöhung auf 50 Pfennig Steuermindereinnahmen von etwa 1 Milliarde Mark jährliche zur Folge haben würde. Ein solcher Steuerausfall ist angesichts der Belastung des Haushalts und der steuer- und familienpolitischen Maßnahmen, die die Bundesregierung für die Jahre 1981 und 1982 vorgesehen hat und die bereits zu einer Entlastung mit einem Gesamtvolumen von 17,5 Milliarden Mark führen, nicht zu finanzieren. Die Steuerausfälle würden sich belaufen bei einem künftigen Kilometer-Pauschbetrag von 0,50 DM auf rd. 1 000 Mio DM jährlich 0,64 DM auf rd. 1 850 Mio DM 0,72 DM auf rd. 2 850 Mio DM. Die Bundesregierung hält deshalb an ihrer Auffassung fest, daß eine Erhöhung des KilometerPauschbetrages auch unter dem Gesichtspunkt von Kostensteigerungen nicht zusätzlich durchgeführt werden kann. Eine Sonderregelung für Arbeitnehmer, die auf ihr Kraftfahrzeug besonders angewiesen sind oder eine nach anderen Gesichtspunkten gestaffelte Kilometerpauschale kann nicht in Erwägung gezogen werden. Abgesehen davon, daß die Verkehrsverhältnisse sowohl in ländlichen als auch in städtischen Bereichen sehr unterschiedlich sind, würden Ausnahmeregelungen zu unvertretbaren Verwaltungserschwernissen führen und auch rechtlich bedenklich sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 68 und 69): Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag in Agra-Europe Nummer 3/80, die Nichtvermarktungsprämie für Milch in eine Anschlachtprämie umzuwandeln und auf 0,25 DM/kg heraufzusetzen und dadurch die Produktion so zu begrenzen, daß dennoch 0,50 DM/kg Milch an Interventionskosten gespart werden könnten? Könnte der finanzielle Mittelbedarf dafür aus einer Abgabe der Milcherzeuger finanziert werden, und wäre so die Finanzierbarkeit des Interventionsmechanismus für Butter und Magermilchpulver zunächst wieder sicherzustellen? Die derzeitige Nichtvermarktungs- und Umstellungsprämie soll vorrangig solche Milcherzeuger ansprechen, die inner- und außerlandwirtschaftliche Alternativen zur Milchviehhaltung besitzen. Es kann angenommen werden, daß in diesen Betrieben die Inanspruchnahme der Prämien zu einer irreversiblen Aufgabe der Milcherzeugung führt. Mit den Prämien soll eine Übergangshilfe gewährt werden, die den Einkommensausfall während der Umstellungszeit auffängt. Bei der vorgeschlagenen Erhöhung der Prämiensätze auf den vollen Einkommensausgleich würde die Prämie ein Angebot für alle Milcherzeuger, also auch diejenigen ohne inner- und außerlandwirtschaftliche Alternativen. Damit ergäben sich besondere Probleme: Es werden auch Betriebe zur Inanspruchnahme angereizt, die nach Auslaufen der Prämienzahlung ohne ausreichende Einkommensbasis sind. Bei der vorgeschlagenen hohen Aufgabeprämie muß erwartet werden, daß in großem Maße Betriebe mit absoluten Futterflächen teilnehmen. Um die Verringerung der Milchanlieferung abzusichern, muß dafür Sorge getragen werden, daß die Betriebe ihr Grünland nicht abgeben. Insgesamt ergeben sich beachtliche Eingriffe in einzelbetriebliche Verhältnisse sowie ein großer Kontroll- und Verwaltungsaufwand. Schließlich sind die Annahmen des Beitrages in „Agra-Europe" über zu erzielende Einsparungen an Marktordnungskosten in Frage zu stellen. Nach Schätzungen der EG-Kommission und meines Hauses sind die Verwertungskosten für 1 kg mehr angelieferte Milch nicht auf 75 Pf, sondern auf ca. 50 Pf zu veranschlagen. Auch bei einer erhöhten Aufgabeprämie bleibt ungewiß, inwieweit die damit erzielte Verringerung der Milchanlieferung durch Aufstokkung der Kuhbestände und Milchanlieferung anderer Betriebe kompensiert wird. Unterstellt man auf Grund bisheriger Erfahrungen, — daß die Verringerung der Milchanlieferung mit Hilfe einer derartigen Prämienzahlung zur Hälfte durch Mehranlieferung anderer Betriebe ausgeglichen wird und — daß die Milchanlieferung in der EG auf Grund der Leistungssteigerungen um 2 % je Jahr anwächst, müßte im ersten Jahr die Prämie für ca. 1 Million Kühe = 4 % des Bestandes gegeben werden, damit keine weitere Steigerung der Milchanlieferung erfolgt. Um die vorgeschlagene Prämie für 4 % aller Milchkühe aus dem Aufkommen aus einer Abgabe der Erzeuger zu finanzieren, wäre eine Abgabe von rd. 2 % des .Erzeugerrichtpreises auf alle Anlieferungsmilch erforderlich. Wegen der zu erwartenden anhaltenden Leistungssteigerung müßte die Prämie in den Folgejahren in entsprechendem Umfang angewendet werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Erler (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 70 und 71): Erwägt die Bundesregierung, bei einer eventuellen Revision des Bergbauernprogramms auch Bauern mit einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von unter drei Hektar mit einzubeziehen, da auch diese Bauern einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten? Erwägt die Bundesregierung, bei einer eventuellen Revision des Bergbauernprogramms den Mindestpflegeaufwand von bisher einer Großvieheinheit pro Hektar herabzusetzen, da auch mit weniger Großvieheinheit pro Hektar die Landschaft offengehalten werden kann, und sollte man andere Kriterien heranziehen und damit der Tatsache Rechnung tragen, daß auch Bauern, die zum Beispiel Heu verkaufen, landschaftspflegerisch tätig sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16077* Vor Beantwortung beider Fragen ist eine Feststellung erforderlich. Grundlage der Förderung landwirtschaftlicher Betriebe in Berggebieten und in bestimmten benachteiligten Gebieten in der Bundesrepublik Deutschland ist — wie auch in den anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — die Bergbauernrichtlinie. Die Bundesregierung ist daher nicht in der Lage, allein Änderungen am Förderprogramm vorzunehmen, selbst wenn sie diese Änderungen für sehr sinnvoll hielte. 1. Zu der aufgeworfenen Frage selbst ist folgendes zu bemerken: Es ist unbestritten, daß auch Landwirte mit weniger als 3 Hektar landwirtschaftlicher Fläche einen Beitrag zur Landschaftspflege leisten. Die 3-Hektar-Grenze wurde seinerzeit aus finanziellen Überlegungen in der Brüsseler Richtlinie aufgenommen, da andernfalls zu befürchten war, daß in Mitgliedstaaten mit stark ausgeprägter kleinstbetrieblicher Struktur die Richtlinie nicht mehr durchführbar und finanzierbar war. Die derzeit in Brüssel diskutierten Vorschläge zur Änderung der Bergbauernrichtlinie sehen u. a. lediglich eine entsprechende Herabsetzung auf 2 Hektar für den Mezzogiorno und die französichen überseeischen Departements vor. 2. Landwirte mit weniger als einer Großvieheinheit je Hektar Futterfläche erhalten auch heute die Ausgleichszulage. Insofern ist eine Herabsetzung dieses Wertes nicht erforderlich. Da alle Mitgliedstaaten bisher davon ausgehen, daß auf Grund der natürlichen Bedingungen in den benachteiligten Gebieten den Zielen der Richtlinie am besten durch die ,Viehhaltung Rechnung getragen wird, ist die Gewährung der Ausgleichszulage auch auf diese Viehhaltung abgestellt. Einzelfälle, wozu sicher die ausschließliche Gewinnung von Heu für den Verkauf zählt, können nicht für die Gemeinschaft als Ganzes geregelt werden. Insofern wird es, wenn auch im Einzelfall bedauerlich, immer gewisse Lücken im Förderkatalog geben müssen. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 72 und 73): Was unternimmt' die Bundesregierung gegen die nachweislich durch Immissionen verursachte Versäuerung der Holzbodenflächen und der damit verbundenen Ertragsgefährdung unserer Waldbestände? Welche MaBnahmen unternimmt die Bundesregierung gegen den starken Rückgang der Schilfbestände an den nord- und süddeutschen Binnenseen? Zu Frage A 72: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei dem sogenannten „Solling-Pojekt" eine durch SO2 verursachte Bodenversäuerung festgestellt worden ist. Die Ermittlung des Umfanges der durch Immissionen verursachten Versäuerung der Holzbodenflächen und die Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Abwendung hierdurch drohender Schäden sind derzeit Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Da Anwendung und Durchführung konkreter Gegenmaßnahmen (z. B. Kompensationskalkung) in den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen, konzentrieren sich die Bemühungen der Bundesregierung in diesem Bereich darauf, im Wege einer engen Zusammenarbeit mit den Ländern zu praktisch verwertbaren Lösungen zu kommen. Darüber hinaus bemüht sich die Bundesregierung vor allem im Wege der Schadensvorsorge durch Maßnahmen zur Reinerhaltung der Luft, Schädigungen des Waldbodens durch Immissionen zu vermeiden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang z. B., daß bei der Errichtung von Kohlekraftwerken der Einbau von Rauchgasentschwef elungsanlagen vorgeschrieben wird, die zu einer erheblichen Verminderung der SO2-Immissionen und damit auch zum Schutz des Waldbodens beitragen. Ich verweise ferner auf den gegenwärtig in der parlamentarischen Beratung befindlichen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die damit in Zusammenhang stehende Änderung der Technischen Anleitung zur Reinerhaltung der Luft, in der für sogenannte Nichtbelastungsgebiete als Anhaltspunkt für eine wesentliche Beeinträchtigung des Pflanzenbestandes erstmals Werte vorgesehen sind, die sich auch an der Empfindlichkeit bestimmter Baumarten ausrichten. Zu Frage A 73: Die Gefährdung von Schilfbeständen kann auf verschiedenen Ursachen, wie z. B. Eutrophierung der Gewässer, Erholungsnutzung oder zu dichte Schwanenpopulation, beruhen. Allerdings sind der Bundesregierung keine Einzelheiten über konkrete Zerstörungen von Schilfbeständen bekannt. Die Zuständigkeit für gegebenenfalls zu ergreifende Maßnahmen zum Schutz der Schilfbestände liegt im übrigen bei den Bundesländern. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 74): Was gedenkt die Bundesregierung zur finanziellen Entlastung der behinderten Rollstuhlfahrer zu tun, die infolge fehlender technischer Voraussetzungen ihre Rechte nach dem Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 nicht geltend machen können, beruflich und privat in der Regel auf die Beförderung mit dem Personenkraftwagen angewiesen sind und infolge der steigenden Treibstoffkosten immer höheren finanziellen Belastungen unterliegen? Die Bundesregierung mißt den Belangen Schwerbehinderter im Rahmen ihrer Sozial- und Rehabilitationspolitik sowie Steuerpolitik schon seit langem besondere Bedeutung zu. Im Zuge dieser Politik sind bis in die jüngste Zeit wesentliche Leistungsverbesserungen erreicht worden. Zu den Leistungen gehört, daß für Behinderte, die wegen ihrer Behinderung auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen — dies trifft bei Rollstuhlfahrern in der Regel zu — von den Trägern der beruflichen Rehabilitation Hilfen zur Beschaf- 16078* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 fung und behinderungsgerechten Ausstattung eines Kraftfahrzeugs erbracht werden. Diese Hilfen umfassen — abgesehen von Ausnahmen im Bereich der Kriegsopferfürsorge und der Sozialhilfe — keine Dauerleistungen, wie z. B. Hilfen zum Betrieb und zur Unterhaltung eines Kraftfahrzeugs. Derartige Kosten werden bei der weitgehenden Motorisierung dem allgemeinen Lebensunterhalt zugerechnet, die von einem behinderten ebenso wie von einem nichtbehinderten Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz auch nur mit einem eigenen Kraftfahrzeug erreichen kann, aus dem Arbeitseinkommen zu tragen sind. Wenn und soweit der Behinderte die Kosten zum laufenden Betrieb des Kraftfahrzeugs, auf das er beruflich und privat angewiesen ist, nicht aus seinem Einkommen aufbringen kann, so können die Sozialhilfeträger in angemessenem Umfang Hilfe leisten. Bei der Vereinheitlichung der Kraftfahrzeughilfen zur beruflichen Rehabilitation wird die Bundesregierung jedoch mit den Trägern erörtern, ob Behinderten, die beruflich auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, auch Hilfen zum Unterhalt des Kraftfahrzeugs geleistet werden können. Die Hilfen der Rehabilitationsträger werden durch steuerliche Erleichterungen ergänzt. Bereits seit dem 1. Juni 1979 sind auf Initiative der Bundesregierung durch das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1979 alle Schwerbehinderten, die in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt sind, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, und zwar ohne Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse. Außerdem wurde für diesen Personenkreis durch eine vorweggenommene Änderung der Lohnsteuerrichtlinien der Kilometersatz ab 1. Juli 1979 von 0,32 DM auf 0,36 DM erhöht. Seitdem können also auch Rollstuhlfahrer für Fahrten mit dem eigenen Pkw von und zum Arbeitsplatz 0,72 DM pro Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Lohn- und Einkommensteuer absetzen (0,36 DM bei Nichtbehinderten). Tiber die Werbungskosten hinaus können Rollstuhlfahrer in angemessenem Umfang gefahrene Kilometer als außergewöhnliche Belastung ebenfalls in Höhe von 0,36 DM pro km absetzen. Schließlich sind die Pauschbeträge für Körperbehinderte nach § 33 b des Einkommensteuergesetzes durch das Einkommensteuerreformgesetz ab 1975 wesentlich angehoben worden. Die Erhöhung betrug durchschnittlich 45 v. H. der bis dahin gültigen Beträge. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 75 und 76): Trifft es zu, daß zur Begründung des Anspruchs auf Mutterschaftsurlaub für Arbeitnehmerinnen Leistungsminderungen auf Grund von Veränderungen im hormonellen und endogenen Bereich, im autonomen Nervensystem und vielfach auch im psychischen Bereich angeführt werden, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß leibliche Mütter, deren Kinder bei der Geburt oder kurz danach gestorben sind, bzw. Mütter, die ihre Kinder zur Adoption freigegeben haben, auch Ansprüche auf vollständige Wiederherstellung ihrer Gesundheit und Leistungsfähigkeit nach dem Mutterschutzgesetz geltend machen können? Erwägt die Bundesregierung, den Mutterschaftsurlaub auch für Mütter, die ein Kind adoptieren, einzuführen? Die in Ihrer Frage angeführte Leistungsminderung einer Arbeitnehmerin als Folge der Schwangerschaft und Entbindung ist nur ein Teil der Begründung für den Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Hinzu kommen muß die Belastung durch Kinderbetreuung. Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben deshalb nicht alle im Arbeitsverhältnis stehenden Mütter, sondern nur diejenigen, deren Kind lebt, das heißt die am meisten belasteten Mütter — Belastung durch Schwangerschaft, Entbindung und Kinderbetreuung. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des geltenden Mutterschaftsurlaubs, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe, darauf beschränkt, den Mutterschaftsurlaub den am meisten belasteten Müttern zu geben, das heißt den im Arbeitsverhältnis stehenden Müttern, die durch Schwangerschaft, Entbindung und Kinderbetreuung belastet werden. Der Deutsche Bundestag hat jedoch in der Entschließung, die er bei der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs gefaßt hat, folgendes hervorgehoben: Über das gegenwärtige Mutterschutzkonzept hinaus sollen in Zukunft Lösungen entwickelt werden, bei denen sicherzustellen ist, daß Eltern, auch Adoptiveltern, sich der Erziehung ohne wirtschaftlichen Zwang zur Erwerbstätigkeit widmen können. Die Bundesregierung prüft zur Zeit entsprechende Lösungsmöglichkeiten. Einen Termin für den Abschluß der Prüfung kann ich zur Zeit nicht nennen. Anlage 30 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 79 und 80): Über welche gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, wie sich Nachtschicht und Wechselschicht auf die Gesundheit von Arbeitnehmern mit chronischen Erkrankungen, wie z. B. Diabetes, Bluthochdruck-, Magen- und Darmerkrankungen, Epilepsie, Herzleiden, auswirken? Welche rechtlichen und rehabilitativen Möglichkeiten bestehen für solche Personengruppen, bei denen dauernde gesundheitliche Bedenken festgestellt werden? Zu Frage A 79: Nachtarbeit ist wissenschaftlich erwiesen eine unphysiologische Tätigkeit. Eine durch Nachtarbeit erzwungene Änderung des Wach- und Schlafrhythmus ist nur unter Einsatz des Willens möglich. Die meist erst nach längerer Zeit auftretenden gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen betreffen vor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16079* wiegend das vegetative Nervensystem und die Stoffwechselfunktionen. Nervosität, Reizbarkeit, Kopfschmerzen, Herz-Kreislauffunktionsstörungen, Magen-Darmstörungen, Schlafstörungen und deren Folgeerscheinungen sind von Betriebsärzten häufig beobachtet und auch durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt worden. Epilepsiekranke sollten Nachtarbeit möglichst meiden, da Schlafmangel Anfälle provoziert. Ähnliches gilt auch für Stoffwechselkranke. Dem vorliegenden Forschungsbericht „Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland", der im Rahmen des Forschungsschwerpunktes „Nacht- und Schichtarbeit" erarbeitet wurde — auf Ihre Anfrage in der 61. Sitzung des Deutschen Bundestages am 8. Dezember 1977 und die Antwort der Bundesregierung wird hingewiesen — ist zu entnehmen, daß der Krankenstand und das gesundheitliche Befinden der Schichtarbeiter vom Lebensalter und von der Dauer der Schichtarbeit abhängig ist. Je älter der Schichtarbeiter ist und je länger er in Schicht gearbeitet hat, desto häufiger ist er krank. Es konnte jedoch bisher nicht ermittelt werden, ob dies ausschließlich auf Schichtarbeit beruht oder ob andere zusätzliche belastende Faktoren am Arbeitsplatz die Ursache sind. Die auf Grund des Arbeitssicherheitsgesetzes heute bereits weitgehend sichergestellte betriebsärztliche Betreuung der Nacht- und Schichtarbeiter ermöglicht, gesundheitsgefährdete Arbeitnehmer besser zu überwachen und falls erforderlich die Umsetzung an einen anderen Arbeitsplatz zu veranlassen. Zu Frage A 80: Bei dauernden gesundheitlichen Bedenken kann im Rahmen von Rehabilitationsmaßnahmen eine Umsetzung oder eine Umschulung erfolgen. Die Rentenversicherungsträger können Maßnahmen zur Rehabilitation erbringen, wenn die Erwerbsfähigkeit eines Versicherten gefährdet oder gemindert ist und sie durch diese Maßnahme voraussichtlich erhalten, wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Leistungen sind also bereits dann möglich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß es zu einer Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit kommt. Die Rehabilitationsleistungen werden auf Antrag erbracht. Dem betroffenen Arbeitnehmer kann daher nur empfohlen werden, rechtzeitig einen entsprechenden Antrag bei dem für ihn zuständigen Rentenversicherungsträger zu stellen. Anlage 31 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 81 und 82): Auf Grund welcher völkerrechtlich gesicherten Tatbestände geht der Bundesarbeitsminister in einer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht von „der Aufsplitterung Deutschlands in mehrere Teile" aus, oder will er damit keine völkerrechtlich und staatsrechtlich relevanten Tatbestände bezeichnen? Welche Rechtstatbestände im deutschen Sozialrecht begründen für Versicherte den „Wohnsitzgrundsatz als schicksalsmäßig"? Den Satz, an den Sie denken, enthält ein Schreiben des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung an das Bundesverfassungsgericht in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren. Er entspricht der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. zum Beispiel in Band 3 der amtlichen Sammlung die Seiten 291 f.). Mit Ihrer Frage geben sie diesem Satz einen anderen Sinn, als den, der ihm im Sachzusammenhang entnommen werden kann. Weder hat der Satz zum Inhalt, daß völkerrechtlich von der Aufsplitterung Deutschlands in mehrere Teile ausgegangen werden kann, noch enthält er überhaupt eine völkerrechtliche Wertung. Beabsichtigt war lediglich, wie aus dem Zusammenhang deutlich wird, ein Hinweis darauf, daß derjenige, der — unter welchen Umständen auch immer — die Verantwortung für ein Gebiet übernimmt, auch Verantwortung für die dort wohnenden Menschen hat. Mit dem Wort „Schicksalsmäßig" sollte in diesem Zusammenhang ausgedrückt werden, daß dem Versicherten im Hinblick auf die Entwicklung des Sozialversicherungsrechts an seinem Wohnsitz bei Beginn der Aufsplitterung weder ein Wahlrecht noch eine sonstige Einflußnahme zugestanden hat (so — fast wörtlich — das schon zitierte Bundessozialgericht). Anlage 32 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 83 und 84): Wie ist das Verhältnis des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes zu einem möglichen Antidiskriminierungsgesetz? Welche Folgen hätte es, wenn die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz nicht im arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetz, sondern erst in einem späteren Antidiskriminierungsgesetz geregelt würde? Der Entwurf des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes soll die EG-Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9. Februar 1976 in nationales Recht umsetzen. Er beschränkt sich auf arbeitsrechtliche Vorschriften, die durch die EG-Richtlinie vorgegeben werden. Die Bundesregierung wollte eine zügige Verabschiedung des Entwurfs ermöglichen. Sie hat daher weitere Regelungen, die über die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz hinausgehen, etwa zur geschlechtsneutralen Stellenausschreibung oder zur Werbung, nicht in diesen Entwurf aufgenommen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Da die Frist zur Umsetzung der EG-Richtlinie abgelaufen ist (Anmerkung: Fristablauf am 12. August 1978), hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Bundesregierung bereits um Stel- 16080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 lungnahme gebeten, wann eine Umsetzung in nationales Recht zu erwarten ist. Die Kommission hat sich dabei das Recht nach Artikel 169 des EWG-Vertrags vorbehalten, den Europäischen Gerichtshof wegen Vertragsverletzung anzurufen. Wenn die Gleichbehandlung am Arbeitsplatz nicht in dem vorliegenden Entwurf des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, sondern erst in einem späteren Antidiskriminierungsgesetz geregelt würde, müßte damit gerechnet werden, daß es zu diesem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof käme. Die Bundesrepublik Deutschland ist neben den Niederlanden und Luxemburg das einzige Land der Europäischen Gemeinschaften, das die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie noch nicht ergriffen hat. Mit Rücksicht darauf hält es die Bundesregierung für unerläßlich, die in der EG-Richtlinie angesprochenen arbeitsrechtlichen Fragen der Gleichbehandlung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und nicht mit einem späteren zu regeln. Hinsichtlich der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Lohngleichheit, zu deren Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland die Kommission im Gegensatz zur Auffassung der Bundesregierung ebenfalls ausdrücklich gesetzliche Vorschriften für erforderlich hält, hat die Kommission dafür mit dem 1. Juni 1980 bereits einen Termin gesetzt. Es ist anzunehmen, daß sie hinsichtlich der Gleichbehandlungs-Richtlinie ähnliche Terminvorstellungen äußern wird. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 85 und 86): Welche Bedeutung hat die Umkehr der Beweislast im Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, und sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen schon die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Beweislast zugunsten des Arbeitnehmers umgekehrt hat? Sieht die Bundesregierung andere Möglichkeiten als das Erfordernis der Glaubhaftmachung wie die im Entwurf eines arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes vorgesehene Umkehr der Beweislast, um von vornherein aussichtslose Klagen zu vermeiden? Die im Entwurf vorgesehene Umkehr der Beweislast soll dem Diskriminierungsverbot zu stärkerer Wirksamkeit verhelfen. Ohne diese Regelung könnte das Verbot vielfach nicht durchgesetzt werden, weil der Arbeitnehmer im Streitfall nicht beweisen kann, daß die Benachteiligung wegen des Geschlechts erfolgt ist. Die Umkehr der Beweislast soll dem benachteiligten Arbeitnehmer aus der Beweisnot helfen. Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Entscheidungen, gerade auch in Fällen der Benachteiligung von Frauen, die Beweislast zugunsten des in Beweisnot Befindlichen erleichtert. Dabei hat es ausdrücklich klargestellt, daß die Beweislastumkehr immer dann eintrete, wenn allein der Arbeitgeber infolge größerer Sachnähe und des Gesamtüberblicks das Erforderliche zur Klärung des Sachverhalts beitragen könne, weil der Vorgang sich in seinem Einflußbereich abgespielt habe. In den Entscheidungen ging es vor allem um die Zahlung freiwilliger Zuwendungen, Lohnerhöhungen und die betriebliche Altersversorgung. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung knüpft an diese Rechtsprechung an und erweitert die Umkehr der Beweislast auf alle Fälle geschlechtsspezifischer Diskriminierungen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung hat sich nach langen Beratungen für das Erfordernis der Glaubhaftmachung entschieden. Ein Arbeitnehmer soll nicht schon mit der bloßen Behauptung, er sei wegen seines Geschlechts benachteiligt worden, die Beweislast zu seinen Gunsten umkehren können. Mit dem Erfordernis der Glaubhaftmachung soll Klagen entgegengewirkt werden, die von vornherein aussichtslos sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sind auch andere Möglichkeiten denkbar. So ist z. B. vorgeschlagen worden, die Beweislast erst dann umzukehren, wenn der Arbeitnehmer Tatsachen dargelegt hat, die eine Benachteiligung wegen des Geschlechts vermuten lassen. Würde man diesem Vorschlag folgen, käme es auf die Glaubhaftmachung und damit auf die Art der Beweisführung nicht mehr an. Eine solche Regelung würde sich auch in das geltende Prozeßrecht systematisch einordnen. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 87 und 88): Aus welchen Gründen ist ein arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz erforderlich, obwohl der Gleichberechtigungssatz des Artikels 3 des Grundgesetzes und der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz eine Diskriminierung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz auf Grund des Geschlechts verbieten? Ist im Entwurf des arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes entsprechend der EG-Richtlinien vom 10. Februar 1975 ein Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen bei .gleichwertiger" Arbeit neuartig, oder ist dies bereits in anderen internationalen Abkommen von der Rechtsprechung vorgesehen? Entsprechend der EG-Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen vom 9. Februar 1976 sieht das Arbeitsrechtliche EG-Anpassungsgesetz die Pflicht zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Begründung, Durchführung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor. Der Entwurf geht damit über den Anwendungsbereich des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes hinaus. Dieser von der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz findet nach überwiegender Auffassung auf die Einstellung, den beruflichen Aufstieg und die Kündigung des Arbeitsverhältnisses keine Anwendung. Ob der Gleichberechtigungssatz des Artikels 3 Abs. 2 Grundgesetz insoweit gilt, ist ebenfalls zweifelhaft. In der Rechtswissenschaft ist außerordentlich umstritten, und vom Bundesverfassungsgericht bisher weder positiv noch negativ entschieden, ob der einzelne Bürger bei Begründung, Durchführung und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16081* Beendigung privatrechtlicher Verträge unmittelbar an die Grundrechte, also auch an den Gleichberechtigungssatz, gebunden ist. In der wissenschaftlichen Diskussion nennt man das die sogenannte Drittwirkung der Grundrechte. Hinzu kommt, daß die EG-Kommission in ihren bisherigen Stellungnahmen die Auffassung vertreten hat, daß ein allgemeiner Grundsatz, wie der Gleichberechtigungssatz des Grundgesetzes, zur Umsetzung der Richtlinie nicht ausreiche, sondern konkrete gesetzliche Vorschriften erforderlich sind. In Frankreich und Italien sind daher bereits besondere Gesetze zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz erlassen worden, obwohl auch dort die Gleichberechtigung von Männern und Frauen in der Verfassung ausdrücklich geregelt ist. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Das im Entwurf vorgesehene Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen bei gleichwertiger Arbeit ist nicht neuartig. Sowohl die Europäische Sozialcharta als auch das Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation verwenden den Begriff der „gleichwertigen Arbeit" im Zusammenhang mit dem Verbot der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frau-. en. Beide Abkommen sind von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert worden und damit völkerrechtlich verbindlich. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kennt den Grundsatz der Lohngleichheit von Männern und Frauen auch bei gleichwertiger Arbeit seit 25 Jahren. Geht man von dieser Rechtsprechung und der bereits bestehenden völkerrechtlichen Bindung der Bundesrepublik Deutschland aus, so zeigt sich, daß Vorbehalte oder Bedenken gegen das Verbot der unterschiedlichen Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit nicht begründet sind. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 89 und 90): In welcher Weise hat sich die Versetzungshäufigkeit bei Zeit- und Berufssoldaten in den letzten fünf Jahren, aufgeschlüsselt nach Unteroffizieren und Offizieren, entwickelt? Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Versetzungshäufigkeit möglichst zu reduzieren? Zu Frage A 89: Die Zahl der Versetzungen von Unteroffizieren hat sich in den letzten 5 Jahren nicht konstant verhalten. Bis 1975 sind regelmäßig mehr als 30 000 Unteroffiziere versetzt worden. Im Jahre 1975 reduzierte sich die Zahl der Versetzungen auf 24 471, stieg 1976 auf 25 411 an, erreichte 1977 mit 17 594 Versetzungen den niedrigsten Stand und stieg 1978 auf 19 511 und 1979 auf 23 700 Versetzungen an. Bei den Offizieren hat sich die Zahl der Versetzungen seit 1975 stetig verringert: 1975: 11064; 1976: 10163; 1977: 10377; 1978: 9513; 1979: 9865. Bei der Bewertung der Zahlen muß berücksichtigt werden, daß nur ein Teil der Versetzungen mit einem Standortwechsel verbunden ist. Seit Januar 1979 können die Versetzungen mit und ohne Standortwechsel datenmäßig getrennt erfaßt werden. Dabei hat sich gezeigt, daß weniger als 33 % der Versetzungen der Unteroffiziere und 50 % der Versetzungen der Offiziere mit einem Standortwechsel verbunden waren. In Zahlen ergibt sich für das Jahr 1979 folgendes Bild: 8 500 Versetzungen von Unteroffizieren bei einer Gesamtzahl von 142 818 Unteroffizieren; von den 8 500 mit Standortwechsel versetzten Unteroffizieren sind 3 643 Unteroffiziere verheiratet. 4 800 Versetzungen von Offizieren bei einer Gesamtzahl von 37 000 Offizieren; von den 4 800 mit Standortwechsel versetzten Offizieren sind 3 962 Offiziere verheiratet. Zu Frage A 90: Die Personalführung der Bundeswehr hat sich bemüht, die jährlichen Versetzungen von Unteroffizieren und Offizieren zu reduzieren. Eine weitere Verringerung wird kaum möglich sein. Die Besonderheiten des Soldatenberufes, die hier nur mit den Stichworten — Erhaltung der Einsatzbereitschaft durch Nachbesetzung freiwerdender Dienstposten — Verwendungsaufbau und — Verwendungsbreite gekennzeichnet werden sollen, bedingen eine bestimmte Anzahl von Versetzungen. Zudem wird vermehrt den Versetzungswünschen der Soldaten entsprochen. Es wird deshalb in erster Linie versucht, die mit der Versetzung verbundenen Probleme wie Wohnungswechsel, Schulwechsel der Kinder, Wechsel von Arbeitsverhältnissen der Ehefrau durch gezielte Maßnahmen zu verringern. Anlage 36 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 91): Ist es zutreffend, daß im Gegensatz zur Antwort auf meine Anfrage vom 6. November 1979 nicht nur im Heer Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure eingesetzt sind, sondern zum Beispiel auch im Bereich der Luftwaffe, und ist es weiter zutreffend, daß beim Materialamt des Heeres auf Dezernentendienstposten, die gemäß STAN nach A 13/A 14 bewertet sind, schon länger als zwei Jahre Hauptleute Dienst tun, ohne befördert werden zu können? Es ist zutreffend, daß außer im Heer auch in der Teilstreitkraft Luftwaffe derzeit 2 Hauptleute als stellvertretende Bataillonskommandeure eingesetzt sind. Diese Offiziere besetzen seit Oktober 1979 bzw. Januar 1980 Dienstposten, die kurzfristig nachbesetzt werden mußten. Beide Offiziere erfüllen die 16082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Voraussetzungen für die Beförderung zum Major, die bereits eingeleitet wurde. Im Materialamt des Heeres sind von insgesamt 42 Dezernentendienstposten 4 mit Hauptleuten besetzt, wovon 2 Hauptleute diese Dienstposten seit April 1974 und Oktober 1977 innehaben. Dabei handelt es sich um Offiziere mit speziellen Kenntnissen der Waffensysteme FlaPanzer ROLAND, DROHNE und Gefechtsfeldradar. Alle 4 Offiziere erfüllen die Voraussetzungen zur Beförderung nach den Bestimmungen der ZDv 20/7. Sie haben sich in der Reihenfolge bisher noch nicht so plazieren können, daß eine Beförderung möglich ist. In der Instandsetzungstruppe sind jedoch derzeit keine Majore vorhanden, die die erforderlichen Ausbildungsvoraussetzungen für diese Dienstposten besitzen. Ein ab 1. Oktober 1980 gültiges neues einheitliches Auswahlverfahren für die Beförderung der Offiziere sieht allerdings vor, die Dauer der Verwendung auf einem höherwertigen STAN-Dienstposten zu berücksichtigen. Insofern werden Offiziere, die bereits längere Zeit solche Dienstposten innehaben, künftig früher als bisher zum nächsthöheren Dienstgrad befördert werden können. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 92): Liegen dem Bundesverteidigungsminister umfangreiche Klagen über den zu hohen Anteil der von der Truppe zu verbrauchenden Verpflegungsmittel des Verteidungsvorrats (etwa 70 v. H.) vor, und wenn ja, welche Möglichkeiten hat das Bundesverteidigungsministerium zur Verbesserung des Zustands für 1980 vorgesehen? Es ist richtig, daß es derartige Klagen gibt. Die Truppe mußte im Jahr 1978 — für 1979 ist die Auswertung noch nicht abgeschlossen — rd. 70 % der Verpflegungsmittel des Verteidigungsvorrats, deren Lagerzeit abgelaufen war, im Rahmen der Truppenverpflegung verbrauchen, weil der Verkauf an Dritte um rd. 13 %, nämlich von rd. 43 % auf 30 %, zurückgegangen war. Das geringere Kaufinteresse ist darauf zurückzuführen, daß die Verkaufspreise im Jahre 1977 unter Berücksichtigung der Durchschnittsbeschaffungskosten in den Wehrbereichen für gleiche und vergleichbare Verpflegungsmittel der Truppenverpflegung neu festgesetzt wurden, was bei verschiedenen Verpflegungsmitteln eine merkliche Anhebung der bisherigen Verkaufspreise mit sich brachte. Der Bundesminister der Verteidigung hat bereits Maßnahmen eingeleitet, um den Verkauf wieder zu fördern. Es sollen einzelne Verkaufspreise herabgesetzt werden, damit der Kauf von Verpflegungsmitteln aus dem Verteidigungsvorrat wieder attraktiv wird. Der Maßnahmenkatalog liegt z. Zt. dem Bundesminister der Finanzen zur Zustimmung vor. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 93): Sind die wiederholten Dienstpflichtverletzungen durch Generalmajor Bastian, wobei der letzte Vorfall nach Bekunden von Bundesverteidigungsminister Dr. Apel zur Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen ihm und Generalmajor Bastian führte, nach Auffassung der Bundesregierung nicht Anlaß genug, um gegen den Generalmajor ein förmliches Diziplinarverfahren einzuleiten, und wenn ja, was wurde bisher unternommen? Nach den zwingenden Vorschriften der Wehrdisziplinarordnung übt grundsätzlich der nächste Disziplinarvorgesetzte die Disziplinargewalt aus. Er entscheidet allein verantwortlich; ihm kann nicht befohlen werden, ob und wie er ahnden soll. Jede Einflußnahme durch höhere Vorgesetzte auf die Ausübung der Disziplinargewalt ist unzulässig. Die für Generale zuständige Einleitungsbehörde — der Bundesminister der Verteidigung — kann die Entscheidung des nächsten Disziplinarvorgesetzten nur daraufhin überprüfen, ob die Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens geboten ist. Das Verhalten des Generalmajors Bastian ist von dem vor seiner Versetzung zum Heeresamt zuständigen Disziplinarvorgesetzten gewürdigt worden bzw. wird von dem jetzt zuständigen Disziplinarvorgesetzten gewürdigt werden. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Zu Maßnahmen der Einleitungsbehörde besteht zur Zeit kein Anlaß. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 94): Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihr — wie auch von allen anderen NATO-Regierungen — gegenüber dem Bündnis übernommene Verpflichtung, den Verteidigungshaushalt jährlich um real 3 v. H. zu erhöhen, im Haushaltsjahr 1980 einzuhalten, und gilt bejahendenfalls die Erklärung von Bundesverteidigungsminister Dr. Apel vom Ende Januar 1980 in Oberursel, der Wehretat brauche auch nach den Ereignissen in Afghanistan nicht erhöht zu werden, als zurückgenommen? Die Zielsetzung der NATO bezieht sich nicht nur auf den Verteidigungshaushalt. Vielmehr wird nach den für die NATO-Partner geltenden Maßstäben eine 3%ige reale Steigerung aller Ausgaben angestrebt, die der äußeren Sicherheit dienen. Dazu gehören z. B. auch die Ausgaben für die Verteidigungs- und Ausrüstungshilfe (Epl. 05), den Bundesgrenzschutz (Epl. 06) und die Stationierungsstreitkräfte (Epl. 35) sowie die Militärruhegehälter (Epl. 33). Im Jahre 1980 werden wir für unsere Sicherheit insgesamt rd. 47,5 Mrd. DM ausgeben, das sind 2 Mrd. DM mehr als im Vorjahr und entspricht einer nominalen Steigerung von 4,8 %. Allerdings beabsichtigt die Bundesregierung, in einem Nachtragshaushalt zum Ausgleich der gestiegenen Energiepreise der Bundeswehr zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Außerdem ist nach Absprache mit den Bündnispartnern geplant, die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201.. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16083* Hilfeleistungen für die Türkei und Griechenland zu verstärken. Wie Sie wissen, wird Bundesminister Matthöfer als Beauftragter der Bundesregierung noch im Laufe des Februar in Ankara und Athen Gespräche über Umfang und Höhe der Hilfsmaßnahmen führen. Obwohl zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine konkreten Zahlen genannt werden können, ist davon auszugehen, daß nach Realisierung der zusätzlichen Maßnahmen der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben im Jahre 1980 im Bereich von real 3 % liegen wird. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Daweke (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 95): Beabsichtigt die Bundesregierung, die kostenlose Heimfahrtberechtigung für Wehrpflichtige, die zur Zeit bei Benutzung von Bundesbahn und Bahnbussen gewährt wird, auch auf die Benutzung von Postbussen auszudehnen, und falls ja, wann ist mit der Einführung dieser Maßnahmen zu rechnen? Das mit der Deutschen Bundesbahn mit Wirkung vom 1. Juli 1979 vereinbarte Verfahren ermöglicht den Grundwehrdienstleistenden, Reisezüge. zwischen Standort und Wohnort kostenlos zu benutzen. Für Bahnbusse gilt dies nur für die Strecken, die von der Deutschen Bundesbahn anstelle des eingestellten Schienenverkehrs mit Omnibussen bedient werden. Anstelle der Bahnbusse können auf diesen Strecken auch andere Busse, z. B. Postbusse, die im Auftrag der Deutschen Bundesbahn fahren, eingesetzt werden. Die Deutsche Bundesbahn erhält den Fahrpreis für diese Leistungen pauschal erstattet. Postbusse oder Bahnbusse, die im Straßen-Linienverkehr fahren, werden von der Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn nicht erfaßt. Der Abschluß einer vergleichbaren Vereinbarung, die außer der Busverkehrsgemeinschaft Bahn/Post auch die Verkehrsverbände einschließen soll, wird angestrebt. Angaben über das Zustandekommen oder den Zeitpunkt des Abschlusses einer solchen Vereinbarung sind nicht möglich. Es wird in Verhandlungen versucht, ein angemessenes Abrechnungsverfahren zu finden. Die Grundwehrdienstleistenden haben jedoch keine finanziellen Nachteile. Sie erhalten die Fahrkosten nach den Bestimmungen über Familienheimfahrten auf Antrag erstattet Anlage 41 Antwort des Staatssekretärs Frau Fuchs auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 98 und 99): Ist der Bundesregierung bekannt, daß es neuartige Früherkennungsmethoden gibt. mit deren Hilfe Schilddrüsenunterfunktionen bei Säuglingen festgestellt werden können, so daß kranke Kinder durch entsprechende Behandlung vor andernfalls zu erwartendem Schwachsinn bewahrt werden können, und wie beurteilt die Bundesregierung dieses Untersuchungsverfahren? Kann die Bundesregierung dazu beitragen, daß dieses Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland bei allen Neugeborenen angewandt wird? Die heute zur Verfügung stehenden Untersuchungsmethoden zur Früherkennung angeborener Schilddrüsenunterfunktion sind der Bundesregierung bekannt. Als derzeit allgemein anerkannte Methode kommt die TSH-Bestimmung in Frage. Es handelt sich dabei um eine-Hormonbestimmung mit einer radioimmunologischen Methode, die an einer Blutprobe des Neugeborenen durchgeführt wird. Das Untersuchungsverfahren wird von der Bundesregierung positiv bewertet, wenn es in leistungsfähigen Laboratorien durchgeführt wird, die den notwendigen Anforderungen an Qualität und Wirtschaftlichkeit genügen. Zu Ihrer zweiten Frage bemerke ich folgendes: Die Bundesregierung hat bereits am 13. Juli 1978 den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen gebeten, Beratungen mit dem Ziel aufzunehmen, die Richtlinien über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern um die Untersuchung auf Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) zu ergänzen. Nach § 181 Abs. 2 RVO hat der Bundesausschuß das Nähere über die Art der Früherkennungsuntersuchungen zu beschließen. Der Bundesausschuß hat nach Anhörung zahlreicher Experten Qualitätskriterien zur Durchführung der Untersuchung erarbeitet, die den Vorschlägen und Anregungen der einschlägigen medizinischen Fachgesellschaften Rechnung tragen. Die um die Untersuchung auf Schilddrüsenunterfunktion erweiterten Richtlinien zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern sind seit dem 2. Februar 1980 in Kraft. Anlage, 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage A 100): Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele schwerbehinderte Rollstuhlfahrer die öffentlichen Verkehrsmittel nicht benutzen können, weil die entsprechenden technischen Voraussetzungen nicht vorhanden sind und sie somit ihre Rechte nach dem Gesetz fiber die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 nicht geltend machen können, und gibt es Möglichkeiten seitens der Bundesregierung, auf bessere technische Voraussetzungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für Schwerbehinderte hinzuwirken? Der Bundesregierung sind keine Angaben über die Anzahl der Rollstuhlfahrer bekannt, die öffentliche Verkehrsmittel wegen technischer Hindernisse nicht benutzen. Die Bundesregierung unterstützt seit Jahren die technischen Verbesserungen für die Verkehrsteilnahme der Rollstuhlfahrer. Im öffentlichen Nahverkehr wird die behindertengerechte Gestaltung von Fahrzeugen und Haltestellen im Zuge von Neubau-und Ausbaumaßnahmen für hohe Verkehrsaufkommen finanziell unterstützt. Die Realisierung liegt allerdings in der Hand der Verkehrs- und Baulastträger. 16084* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Für den öffentlichen Fernverkehr beteiligt sich die Deutsche .Bundesbahn bei den vom internationalen Eisenbahnverband beschlossenen Entwicklungen von rollstuhlgerechten Eisenbahnwagen; daneben hat sie einen eisenbahngerechten Rollstuhl entwickelt. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Meyer zu Bentrup (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 101 und 102): Wie sieht das Bewertungssystem für die Aufstellung des Bedarfsplans über den Ausbau des Bundesfernstrßennetzes aus, und hält die Bundesregierung das von ihr durchgeführte Bewertungsverfahren angesichts der darin enthaltenen subjektiven SchAtzungen für wissenschaftlich haltbar, oder gibt es grundsätzliche Bedenken? In welchem Umfang werden generell in dem Bewertungsverfahren des Bundesverkehrsministers, du der Aufstellung des Bedarfsplans vorausgeht, die Belange von Natur und Landschaft berücksichtigt? Zu Frage A 101: Die Projektbewertung für die Fortschreibung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen — wie für den gesamten Bundesverkehrswegeplan 80 — erfolgte auf der Grundlage von gesamtwirtschaftlichen Nutzen-Kosten-Analysen. Die Nutzen-Kosten-Analyse stellt die projektbedingten Vor- und Nachteile in Markt- oder Schattenpreisen.— also in monetären Beträgen — gegenüber. Auf der Grundlage von Marktpreisen werden die Wertvorstellungen der Betroffenen und Benutzer objektiv wiedergegeben. Die Bundesregierung hat diese marktwirtschaftlichen Prinzipien übernommen und damit eigene Wertungen und willkürliche Einschätzungen so weit wie möglich vermieden. Für Bereiche, denen die Marktfähigkeit fehlt, z. B. die Verkehrssicherheit, mußten Annahmen in Form von Schattenpreisen getroffen werden. Das Verfahren entspricht dem jüngsten Stand der Wissenschaft und ist international anerkannt. Bedenken gegen dieses Verfahren bestehen daher nicht Zu Frage A 102: über die Wirkungen von Straßenplanungen auf Natur und Landschaft sind quantitative Untersuchungen angestellt worden, die bei den zusätzlichen Entscheidungskriterien berücksichtigt wurden. Die Untersuchungen beruhen auf Vorstellungen Ober schutzwürdige, umweltempfindliche und verkehrsarme Räume, die von den zuständigen Gremien von Bund und Ländern erarbeitet wurden. Eine Einbeziehung der Ergebnisse in die Nutzen-Kosten-Analyse ist mangels anerkannter monetärer Bewertungsmaßstäbe zur Zeit noch nicht möglich. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen A 103 und 104): Ist der Bundesregierung bekannt, dab die deutsche Schiffahrt in der Mittelmeerfahrt durch einen französischalgerischen Ladungsvertrag diskriminiert wird? Was wird die Bundesregierung unternehmen. um dieser Diskriminierung entgegenzutreten? Zu Frage A 103: Ja. Allerdings muß betont werden, daß der Verkehr zwischen französischen und algerischen Häfen durch das Abkommen der Regierung der. Französischen Republik und der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Algerien über den Seeverkehr vom 24. Juli 1967 den Schiffen der Vertragsstaaten vorbehalten bleibt Frankreich hat 1967 einen entsprechenden Vorbehalt zum Kodex der Liberalisierung der laufenden unsichtbaren Operationen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) eingelegt Dieser Vorbehalt wird von Frankreich mit den besonderen, historisch bedingten Beziehungen zu Algerien begründet Zu Frage A 104: Das Bundesverkehrsministerium hat diese Frage im November 1979 mit dem Generaldirektor für die Handelsschiffahrt im französischen Verkehrsministerium erörtert Dieser hat auf die Möglichkeit einer Firmengründung durch deutsche Seeschiffahrtsunternehmen in Frankreich hingewiesen, die das betreffende deutsche Seeschiffahrtsunternehmen in die Lage versetzen würde, sich an der französischen Quote im Seeverkehr zwischen Frankreich und Algerien zu beteiligen. Das Bundesverkehrsministerium setzt die Erörterungen fort, um zu einer praktischen Lösung der bestehenden Schwierigkeiten zu kommen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Bendix-Engler (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 105): Ist der Bundesregierung bekannt. daß viele Altere Menschen das günstige Angebot des Seniorenpasses bei der Deutschen Bundesbahn nicht realisieren und der Aktionsaufforderung zum Umstieg vom eigenen Wagen auf die Deutsche Bundesbahn nicht folgen können, weil die Einstfegsmöglichkeiten duftch ein zu grobes Steigungsverhältnis zwischen Stufen und Bahnsteigkanten zu unbequem und zu gefAhrlich sind. und wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen. dab die Deutsche Bundesbahn hier nach und nach bessere Verhältnisse schafft? Die Einstiegserschwernisse, die für Altere und Behinderte bei Reisezugwagen im öffentlichen Schienenpersonenverkehr bestehen, sind bekannt und sowohl national als auch international seit langem Gegenstand eingehender Erörterungen und Untersuchungen. Die Deutsche Bundesbahn (DB) hat inzwischen eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Einstiegsverhältnisse zu verbessern. Darüber hinaus empfiehlt sie den älteren und behinderten Reisenden, sich rechtzeitig an das Zugbe- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16085* gleit- und Bahnhofspersonal zu wenden. Diese sind angewiesen, beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 106 und 107): Ist der Bundesregierung bekannt. daß durch die Kürzung der Bundesmittel für den Bundesfernstraßenbau im Nordoberpfälzer Zonenrandgebiet spätestens ab Juni 1980 vor allem im Straßenbau eine unüberbrückbare Auftragslücke eintritt, was zu großen Freisetzungen von Arbeitskräften führen wird und darüber hinaus die endlich begonnene Anbindung dieses Raums an das Autobahnnetz fast zum Erliegen bringt, weil durch die Kürzung der Bundesmittel im Jahr 1980 in diesem Bereich keine einzige neue Maßnahme ausgeschrieben werden kann? Wie erfolgt die Verwendung der aus dem Bereich Bundesfernstraßenbau zugunsten der Deutschen Bundesbahn umgeschichteten Beträge, wenn sie nicht im Investitionsbereich für das Haushaltsjahr 1980 sinnvoll und zweckgebunden eingesetzt werden können? Zu Frage A 106: Das Land Bayern erhält im Haushaltsjahr 1980 rund 1 402 Millionen DM (einschließlich der Mittel aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen). Was die Bauprojekte an Bundesfernstraßen im nordoberpfälzischen Zonenrandgebiet angeht, so hängen die Dispositionen weitgehend vom Lande Bayern ab, das im Rahmen des o. g. Finanzvolumens beweglich ist. Zu Frage A 107: Da keine Mittel vom Straßenbau zur Deutschen Bundesbahn umgeschichtet wurden, entfällt eine Antwort. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Frage A 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsparwirkung an Vergaserkraftstoff durch die Einführung von elektronischen Zündsystemen, wie z. B. dem Baur-Zündsystem u. a., und mit welchen Maßnahmen kann die Ausrüstung der Kraftfahrzeugmotoren mit energiesparender Technik gefördert werden? Der Bundesregierung sind keine auf dem Markt befindlichen nachrüstbaren elektronischen Zündsysteme bekannt, deren Einbau mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand einen nennenswerten Effekt auf den Kraftstoffverbrauch hat. Ergebnisse gleicher Größenordnung lassen sich bereits durch sorgfältige Einstellung und Konstanthaltung der Einstellwerte der Zündung und Gemischaufbereitung konventioneller Anlagen erreichen. Bei dem Baur-Zündkerzenstecker handelt es sich um einen parallelgeschalteten Zusatzkondensator zur Erhöhung der Zündenergie. Die gewünschte Beeinflussung des Entflammungsprozesses und damit des Kraftstoffverbrauches ist hierdurch jedoch nicht möglich, so daß eine Nachrüstung auf breiter Basis nicht empfohlen werden kann. Als weitere wichtige Maßnahmen zur Minderung des Kraftstoffbedarfs der Motoren sind zu nennen: — Verkürzung der Warmlaufphase durch Gemischwärmung — Absenkung der Leerlaufdrehzahl — Abschaltung einzelner Zylinder bei Teillast — Motorabschaltung im Schiebebetrieb und Leerlauf (z. B. Schwungnutzautomatik) — Absenkung der inneren Reibung durch Einsatz verbesserter Öle und Erhöhung der Schmieröltemperatur im unteren Betriebsbereich — Aufgeladene Motoren — Minderung des Leistungsbedarfs der Nebenaggregate. Maßnahmen zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauches dürfen sich jedoch nicht auf den Motor beschränken, sondern müssen den gesamten Antriebsstrang (Motor und Getriebe) sowie Fahrwerk und Karosserie (cw-Wert) einbeziehen. Die genannten Maßnahmen, integriert und optimiert, lassen eine bis zu 50%ige Senkung des Kraftstoffbedarfs denkbar erscheinen. Die Bundesregierung fördert Forschung und Entwicklung dieser zukünfigen Techniken. Am Demonstrationsvorhaben „Forschungs-PKW" werden die oben beschriebenen Technologien in Fahrzeuggesamtkonzepten aufgezeigt. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Straßmeir (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 109): Ordnet die Bundesregierung Schneeketten mit zusätzlicher Spikesausrüstung unter dem Begriff der Schneekette ein mit der Folge, daß sie nicht unter das Spikesverbot fallen? Ja, soweit es sich um Kunststoff-Schneeketten handelt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 110 und 111): Ist die Bundesregierung im Zuge ihrer Verantwortung für die Deutsche Bundesbahn bereit, den Vorstand der Deutschen Bundesbahn zu veranlassen, daß die Bundesbahnstrecke Hochstadt—Kulmbach—Hof unter Berücksichtigung der derzeitigen und künftigen Rohölversorgungsprobleme sowie der Zielsetzungen des Zonenrandförderungsgesetzes elektrifiziert wird? 16086* Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, bei ihren Bemühungen auch die regionale Strukturpolitik sowie die Verbesserung und Beschleunigung der Verkehrsbedingungen zu berücksichtigen, zumal wegen der vorgesehenen Elektrifizierung bereits die Brückenbauwerke (B 289 Mainleus, B 289 Kulmbach und B 85 Kulmbach) höher gebaut wurden? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn entscheidet nach Bundesbahngesetz über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Somit liegt die Initiative für eine Änderung der Traktionsart bei der Unternehmensleitung der Deutschen Bundesbahn. Der Bundesminister für Verkehr genehmigt gemäß § 14 Bundesbahngesetz auf Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn und nach Beschlußfassung durch den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn — der Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine Änderung der bisherigen Dieseltraktion aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält, — sich das Wirtschaftsergebnis der Deutschen Bundesbahn durch die Investitionsmaßnahme zumindest nicht verschlechtert und — die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Dieses Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Zonenrandförderungsgesetzes. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 112 und 113): Ist die Bundesregierung bereit, die aus Anlaß der Olympischen Spiele geplanten Sonderbriefmarken so abzuändern, daß sie nicht den Olympischen Sommerspielen in Moskau gewidmet werden, sondern mit Sportmotiven für die Deutsche Sporthilfe werben? Ist die Bundesregierung bereit, eine Sonderbriefmarke mit Zuschlag zugunsten der Flüchtlinge aus Afghanistan herauszubringen, um damit den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit zu schaffen, durch Kauf und Verwendung dieser Briefmarken ihre Solidarität mit den Opfern der sowjetischen Aggression zu bekunden? Die Deutsche Bundespost bereitet für 1980 die Herausgabe von insgesamt 6 Sonderpostwertzeichen mit Zuschlägen zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe vor. Keines der Motive nimmt in Wort oder Bild Bezug auf die Olympischen Spiele in Lake Placid oder Moskau. Die Olympia-Embleme dieser Austragungsstätten erscheinen nicht auf den Wertzeichen. Alle Marken der Serie tragen den Aufdruck „Für den Sport". Die Bundesregierung begrüßt jede Initiative, die zur Linderung der Not von Flüchtlingen in aller Welt beitragen kann. Sie hält jedoch die Herausgabe von Zuschlagsmarken mit Bezug auf die Unterstützung von Flüchtlingen, die durch einen bestimmten Konflikt betroffen sind, aus folgenden Gründen generell nicht für sinnvoll: Erstens erfordert die Herausgabe einer Zuschlagsmarke einen technischen Vorlauf von fast einem Jahr, d. h., in der Öffentlichkeit ist die zur Spende anregende Aktualität des Ereignisses zum Zeitpunkt der Herausgabe der Briefmarke bereits in den Hintergrund getreten. Zweitens müssen im Gegensatz zu den Bürgern, die frei entscheiden können, ob sie durch den Kauf solcher Zuschlagsmarken eine Spende geben wollen, die Philatelisten die Zuschlagsmarken kaufen, wenn sie ihre Sammlungen vollständig halten wollen. Die Bundesregierung weist aber eindringlich darauf hin, daß die Bürger durch den Kauf von Wohlfahrtsmarken und Weihnachtsmarken, deren Zuschlagserlös den Wohlfahrtsverbänden zufließt, Organisationen Spenden zukommen lassen, die zur Linderung von Flüchtlingselend in aller Welt beitragen. Soweit aus aktuellem Anlaß eine vorhandene Spendenbereitschaft — z. B. durch das Fernsehen — kurzfristig aktiviert werden soll, ist die Überweisung auf ein Konto der schnellere Weg zur Hilfe. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage A 114): Ist auch nach Meinung der Bundesregierung der Wohnungsmarkt in Nordrhein-Westfalen ausgeglichen, wie der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Dr. Hirsch, geäußert hat (siehe General-Anzeiger vom 4. Februar 1980)? Der Innenminister dés Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Hirsch, hat sich einen Tag vor der Veranstaltung der FDP in Niederpleis, auf den sich der Bericht des „General-Anzeigers" bezieht, ausführlich zu wohnungspolitischen Fragen geäußert. Im Rahmen seines Berichtes hat Dr. Hirsch am 1. Februar 1980 die Auffassung vertreten, daß „in NordrheinWestfalen für den weit überwiegenden Teil der Bevölkerung die wohnungsmäßige Versorgung erreicht" sei. Dies besage aber nicht, „daß nicht noch für gegenwärtig unterversorgte Personengruppen weitere Wohnungen geschaffen werden müßten und daß nicht darüber hinaus ganz allgemein eine Wohnungsnachfrage festzustellen" sei. Die Bundesregierung stimmt dieser differenzierten Beurteilung der Wohnungsversorgungslage in Nordrhein-Westfalen zu. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Münster) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 115 und 116): Hält die Bundesregierung an ihrem Vorhaben fest, einen Regierungsentwurf zur Novellierung des Wohngeldgesetzes vorzulegen (der dann von der SPD-Bundestagsfraktion eingebracht werden soll), der das Wohngeld ab 1981 an die Mieten- und Einkommensentwicklung anpaßt, alleinerziehende Elternteile den Vollfamilien gleichstellt, für Haushalte ab vier Personen zusätzliche Verbesserungen einführt und sicherstellt, daß die mit der Einführung eines Krankenversicherungsbeitrags Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16087* für Rentner verbundene Rentenerhöhung nicht den Wohngeldanspruch dieser Haushalte mindert, und bis zu welchem Zeitpunkt ist gegebenenfalls mit einem entsprechenden Kabinettbeschluß zu rechnen? Welches Finanzvolumen ist im Anlaufjahr 1981 und in dem darauffolgenden Jahr 1982 erforderlich, um das Wohngeld an die Mieten- und Einkommensentwicklung bei Vermeidung von Minderungen der Wohngeldansprüche der Rentner anzupassen; und welches Finanzvolumen ist darüber hinaus für Verbesserungen, insbesondere für die Haushalte ab vier Personen, vorgesehen? Zu Frage A 115: Die Bundesregierung wird am 20. Februar 1980 das Steuerentlastungsprogramm der Koalitionsfraktionen beraten, das auch eine Novellierung des Wohngeldgesetzes mit vorwiegend familienpolitischer Zielrichtung umfaßt. Zu Frage A 116: Da der Finanzrahmen für die Wohngeldnovelle angesichts der Ihnen bekannten Haushaltsprobleme begrenzt sein wird, wird sich bei der vorwiegend familienpolitischen Zielsetzung der Novelle die Anpassung der Wohngeldleistungen bei kleinen Haushalten auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränken müssen. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 118 und 119): Hält es die Bundesregierung für korrekt, wenn Antragsteller zum Programm „rationelle Energieverwendung im Bäderbereich" über die Auswahlentscheidung vom Bundesforschungsministerium zuerst durch Presseverlautbarungen informiert werden? Hält es die Bundesregierung für vertretbar, die betroffenen Städte und Gemeinden nach einem äußerst umfangreichen Antragsverfahren über die Begründung solcher Auswahlentscheidungen erst nach Ablauf der Presse-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung in Kenntnis zu setzen? Zu Frage A 118: Alle Antragsteller wurden vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp), wie vorher vereinbart, über die Teilnahmebedingungen und den voraussichtlichen Abschluß des Auswahlverfahrens unterrichtet. Die Bundesregierung sieht deshalb in der Vorgehensweise kein inkorrektes Verhalten. Zu Frage A 119: Allen am Auswahlverfahren beteiligten Städten und Gemeinden waren die Voraussetzungen für eine Teilnahme am Auswahlverfahren sowie die wesentlichen Kriterien im Rahmen der Fragebogenaktion mitgeteilt worden und als solche bekannt, so daß die Bundesregierung keine Probleme im Zusammenhang mit der gewählten Vorgehensweise zu erkennen vermag. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen A 120 und 121): An die Überprüfung welcher Sozialleistungen denkt die Bundesregierung konkret, wenn Bundesforschungsminister Dr. Hauff in einem Beitrag für die „Stuttgarter Nachrichten" vom 13. November 1979 unter der Überschrift „Die Sozialleistungen müssen wir neu überdenken" fordert, „ein System der sozialen Sicherung durch staatliche Maßnahmen zu entwickeln, das trotz der Unterstützung durch die Gemeinschaft die Initiative des einzelnen nicht behindert, sondern sie fördert und unterstützt"? Teilt die Bundesregierung die in Frageform gekleidete Auffassung des Bundesforschungsministers Dr. Hauff, der die rhetorische Frage stellt, „Was schadet es beispielsweise unserem Staat, wenn ein Kommunist eine Lokomotive lenkt oder Briefe austrägt? Und ist es wirklich eine unerträgliche Belastung, wenn es einen Lehrer gibt, der sich als Kommunist versteht?"? Zu Frage A 120: Wenn Sie den von Ihnen zitierten Beitrag in den „Stuttgarter Nachrichten" vom 13. November 1979 noch einmal nachlesen, werden Sie feststellen, daß es Volker Hauff allein um die Frage geht, wie sozialstaatliche Hilfen auf möglichst menschliche Weise erbracht werden. Volker Hauff zeigt in diesem Beitrag die Gefahr auf, daß die betreuten Menschen in einem unmündigen Zustand gehalten und als „Fälle" verwaltet werden, obwohl es doch eigentlich die Aufgabe wäre, diese Menschen zu befähigen, ihre Zukunft — soweit möglich — mit eigener Kraft zu bewältigen. Keinesfalls geht es darum, irgendwelche Sozialleistungen abzubauen, wie dies in Ihrer Frage mit der Verwendung des Ausdrucks „Überprüfung von Sozialleistungen" nahegelegt wird. Ein solches Mißverständnis Ihrerseits sollte angesichts der klaren Sprache in dem Beitrag von Volker Hauff eigentlich ausgeschlossen sein, auch wenn man die bekannten Vorbehalte der Opposition gegen zuviel Sozialstaat in Rechnung stellt. Zu Frage A 121: Es ist erfreulich, daß Sie sich mit dem Buch „Sprachlose Politik" von Volker Hauff so eingehend auseinandersetzen. Es ist zu begrüßen, daß Sie schon zum dritten Mal die Fragestunde des Deutschen Bundestages benutzen, um die in dem Buch enthaltenen Denkanstöße und damit verbundenen Fragen auch zum Thema RadikalenerlaB aufzunehmen. Zu Ihrer Frage darf ich die bekannte Tatsache wiederholen, daß das Thema Radikalenerlaß seit geraumer Zeit in der Öffentlichkeit und vor allem in allen im Bundestag vertretenen Parteien kontrovers diskutiert wird. Entsprechende Äußerungen führender Politiker, auch Ihrer eigenen Partei, habe ich in meiner schriftlichen Antwort vom 29. November 1979 zitiert. Die von Ihnen bruchstückhaft wiedergegebenen Äußerungen von Volker Hauff sind als Beitrag eines Politikers zu diesem Meinungsbildungsprozeß zu verstehen. Anlage 55 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 1 und 2): Ist der Bundesregierung bekanntgeworden, welche verantwortliche Stelle Afghanistans wann und mit welcher Begründung die „Hilfe” sowjetischer Truppen herbeigerufen hat? Wann, wo und unter welchen Umständen ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durch die Ermordung seines Vorgängers zum Machthaber Afghanistans aufgestiegene Hafizullah Amin hingerichtet worden? 16088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 1. Der Bundesregierung liegen keine überzeugenden Informationen darüber vor, welche verantwortliche Stelle Afghanistans wann und mit welcher Begründung die „Hilfe" sowjetischer Truppen herbeigerufen hat. 2. Der Bundesregierung ist weiterhin nicht bekannt, wann, wo und unter welchen Umständen Hafizullah Amin hingerichtet worden ist. Die Verurteilung und Hinrichtung von Amin wurde am Morgen des 28. Dezember 1979 von Radio Kabul bekanntgegeben. Anlage 56 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Kraus (CDU/CSU) und Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 3 und 4): Aus welchen Gründen war gegebenenfalls der Kulturattaché an der deutschen Botschaft in Paris veranlaßt, der französischen Filmwochengesellschaft „festival cinematographique international de Paris" von einer Vertragsbeteiligung der Münchner Filmwochen GmbH abzuraten? Treffen Meldungen zu, wonach der Kulturattaché an der deutschen Botschaft in Paris am 22. Januar 1979 dem Geschäftsführer, Pierre Henri Deleau, der französischen Filmwochengesellschaft „festival cinematographique international de Paris" mitgeteilt habe, seine Gesellschaft möge mit der Münchner Filmwochen GmbH keinen Vertrag abschließen? Der Kulturreferent unserer Botschaft hat zu keinem Zeitpunkt dem Geschäftsführer der französischen Filmwochengesellschaft, Herrn Deleau, von einem Vertrag mit der Münchner Filmwochen- GmbH abgeraten. Folgender Sachverhalt liegt zugrunde: Vor seiner Abreise nach München unterrichtete Herr Deleau am 22. Januar 1980 den Kulturreferenten von seiner Absicht, den Vertrag zwischen dem internationalen Filmfestival von Paris und der Münchner Filmwochen-GmbH nur unter dem Vorbehalt unterschreiben zu wollen, daß die Differenzen zwischen namhaften deutschen Regisseuren und der Münchner Filmwochen-GmbH behoben seien. Über dieses Problem wurde die Botschaft zudem durch eine vom 18. Januar datierte Pressemitteilung der Herren Schamoni, Fassbinder, Schloendorff, Kluge, Wenders, Herzog u. a., die vom „Festival Cinematographique International de Paris" zugesandt wurde, eingehend informiert. Herr Deleau bat die Botschaft außerdem, seine Münchner Gesprächspartner, namentlich Herrn Bürgermeister Gittl, noch vor seiner Ankunft in München von den französischen Bedenken zu unterrichten. Die Botschaft hat dieser Bitte entsprochen. In Abwesenheit von Herrn Bürgermeister Gittl ist dessen Mitarbeiter, Herr Walter Meier, vom Kulturreferenten informiert worden. Wie ich der FAZ (vom 23. Januar 1980, S. 25) und der Stuttgarter Zeitung (vom 24. Januar 1980, S. 21) entnommen habe, war die Weigerung der deutschen Regisseure, sich an dem Festival zu beteiligen, letztlich der Grund für die französische Absage. Anlage 57 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 5 und 6): Verfügt die Bundesregierung über Informationen, denenzufolge die DDR direkt oder indirekt durch Militärberater oder in anderer Form an der Invasion Afghanistans beteiligt ist? Sollten solche Informationen zutreffen, würde die Bundesregierung daraus Konsequenzen ziehen, und falls ja, welcher Art wurden diese Konsequenzen sein? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen zufolge die DDR direkt oder indirekt durch Militärberater oder in anderer Form an der Invasion Afghanistans beteiligt war. Anlage 58 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 7): In welchen Sitzungen der Vollversammlung der Vereinten Nationen hat die Vertretung der Bundesrepublik Deutschland die bedrückende Lage der Deutschen zur Sprache gebracht, denen die Volksrepublik Polen Selbstbestimmungsrecht und kulturelle Freiheit in den unter ihrer Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten verweigert? Wie Ihnen bekannt ist, bemüht sich die Bundesregierung im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, die Interessen der in der VR Polen lebenden Deutschen zu fördern. Welcher Mittel sie sich dabei bedient, entscheidet die Bundesregierung nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie wägt dabei ab, welche am aussichtsreichsten erscheinen. Zu diesen Möglichkeiten gehört neben dem bilateralen Gespräch mit der polnischen Regierung auch die Benutzung multilateraler Kontakte, wie sie sich im Rahmen der Vereinten Nationen anbieten. Die Bundesregierung setzt sich für das Selbstbestimmungsrecht aller Völker und die Rechte von Minderheiten ein. Sie hält es allerdings nicht für zweckdienlich, die Lage der Deutschen in der VR Polen in der Generalversammlung zu erörtern. Vielmehr erscheint die Befassung spezieller Gremien sachgerechter. Insbesondere ist hier der Menschenrechtsausschuß nach Art. 28 bis 31 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) zu nennen. In diesem Ausschuß wurde die Lage der Deutschen in der VR Polen anläßlich der Diskussion des ersten polnischen Staatenberichts gem. Art. 40 IPBPR am 22. Oktober 1979 unter Beteiligung eines regierungsunabhängigen Ausschußmitglieds aus der Bundesrepublik Deutschland erörtert. Anlage 59 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 8): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16089* Wie beurteilt die Bundesregierung die praktische Verwirklichung des deutsch-südafrikanischen Kulturabkommens vorn 25. Dezember 1963 und die öffentlich erhobene Forderung, dieses Kulturabkommen, dem Bleichgelagerten Beispiel der niederländischen wie der belgischen Regierung folgend, zu suspendieren oder aufzukündigen? Das Kulturabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Südafrika ist zwar formal nicht außer Kraft gesetzt, die darin vorgesehene Ständige Gemischte Kommission ist aber seit über fünf Jahren nicht mehr einberufen worden. Auch hinsichtlich der Kulturabkommen der Niederlande und Belgiens mit der Republik Südafrika ist es bisher zu einer formellen Kündigung nicht gekommen. Im übrigen möchte ich auf meine Beantwortung der schriftlichen Anfrage des Herrn Kollegen Dr. Schwencke verweisen (Deutscher Bundestag, 190. Sitzung vom 30. November 1979, Seite 15011, Anlage 58), in der wie folgt Stellung genommen ist: „Von entscheidender und vorrangiger Bedeutung für die Bundesregierung ist dagegen der Inhalt der tatsächlichen Kulturbeziehungen. Es ist ihr mit zunehmendem Erfolg gelungen, diese so zu gestalten, daß durch Einbeziehung der nicht-weißen Bevölkerungsmehrheit ein Beitrag zum Abbau der Rassendiskriminierung geleistet wird. Diese Bemühungen werden verstärkt und mit Nachdruck fortgesetzt. Von der Möglichkeit, unsere Kulturbeziehungen in diesem Sinne zu gestalten, ist auch die Haltung der Bundesregierung zur Frage einer eventuellen Kündigung bestimmt. Eine Kündigung des Abkommens würde dazu führen, daß diese zunehmend erfolgreiche Politik nicht oder nur mit starken Erschwerungen fortgesetzt werden könnte. Unter den gegenwärtigen Umständen ist deshalb eine förmliche Kündigung des Kulturabkommens nicht geplant. Diese Beurteilung gilt unverändert. Anlage 60 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 9): Trifft es zu, daß sowjetische Truppen bei ihrem Einmarsch in Afghanistan deutsche Entwicklungshilfeprojekte mit Napalbomben belegt und weitgehend zerstört haben, und ist bejahendenfalls die Bundesregierung wegen der Zerstörung solcher ziviler Einrichtungen bei der sowjetischen Regierung vorstellig geworden, und wenn ja in welcher Weise? Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kabul ist Meldungen über eine Zerstörung deutscher Entwicklungshilfeprojekte in Afghanistan, soweit dies unter den gegenwärtigen Umständen möglich ist, nachgegangen. Für den Raum Kabul hat sich dabei ergeben, daß keines der deutschen Entwicklungshilfe-Projekte beim Einmarsch der sowjetischen Truppen oder später zu Schaden gekommen ist. Über die Lage auf den außerhalb Kabuls gelegenen deutschen EH-Projekten, an denen bereits seit Oktober 1979 keine deutschen Experten mehr arbeiten und die von der Botschaft nicht besucht werden können, liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 61 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 10 und 11): Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen, daß der litauische Sportler Vladislav Cesiunas, der unter unaufgeklärten Umständen aus der Bundesrepublik Deutschland verschwand, nun in der Sowjetunion außerhalb seiner Heimat isoliert gehalten wird und möglicherweise einen Selbstmordversuch begangen hat? Welche Bemühungen zur Aufklärung des Schicksals von Cesiunas hat die Bundesregierung seit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts unternommen, und welche Erkenntnisse hat sie dabei gewonnen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, auf Grund derer sie den Wahrheitsgehalt von Pressemeldungen zu beurteilen vermöchte, auf welche Sie in Ihrer Frage Bezug nehmen. Die Bundesregierung steht wegen der Angelegenheit mit der sowjetischen Regierung in Kontakt. Wie Sie wissen, ist der Fall Cesiunas Gegenstand eines von dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof früher geführten Ermittlungsverfahrens gewesen. Der Generalbundesanwalt hat das Ermittlungsverfahren im Dezember 1979 eingestellt und die Presse am 18. Dezember 1979 unterrichtet. Anlage 62 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 12): Ist die Antwort der Bundesregierung vom 24. Januar 1980 auf die Frage B 11 des Abgeordneten Dr. Hennig so zu verstehen, daß die Bundesregierung der Intervention der Sowjetunion in Afghanistan den völkerrechtlichen Charakter einer Aggression nicht beimißt, oder warum vermeidet die Bundesregierung in ihrer Antwort dieses Wort, während sie es für die Beschreibung des Standpunkts der Sowjetunion ausdrücklich vefwendet, die von einer „Aggression von außen" spricht? Die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig vom 25. Januar 1980 ist dahin gehend zu verstehen, daß die Bundesregierung wiederholt in klarer und eindeutiger Weise ihren Standpunkt zu den Vorgängen in Afghanistan formuliert hat. Die Bundesregie- 16090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 rung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, über ihre frühere Stellungnahme hinauszugehen. Anlage 63 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 13 und 14): Versteht die Bundesregierung unter der vertraglichen Zusage in Artikel III Abs. 2 des Warschauer Vertrages "die sonstigen Beziehungen zu erweitern, auch, wie die Wissenschaftliche Konferenz in Warschau-Popowo vom 26. und 27. Februar 1979 es auslegte, die vertragliche Zusage der Bundesrepublik Deutschland zur Erweiterung der Beziehungen durch "individuelle Entschädigungen an Hunderttausende polnische Staatsangehörige" und zur Übernahme entsprechender Verpflichtungen im innerstaatlichen Recht? Inwieweit trägt die Probenummer der im Auftrag des Auswärtigen Amtes in deutscher, französischer und englischer Sprache herausgegebenen repräsentativen europäischen Kulturzeitschrift „den außenpolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland" unter Darstellung eines umfassenden „Bildes des gesamten Deutschlands" in Kultur sowie in deutschlandpolitischen und deutschlandrechtlichen Fragen „Rechnung"? Zu Frage B 13: Aus Ihrer Frage geht nicht hervor, auf welche konkreten Ausführungen auf der von Ihnen genannten Konferenz Sie sich beziehen. Generell besteht für die Bundesregierung kein Anlaß, sich Thesen zu eigen zu machen, die auf wissenschaftlichen Konferenzen vertreten werden. Sofern auf der fraglichen Konferenz Art. III Abs. 2 des Warschauer Vertrages in der von Ihnen zitierten Weise ausgelegt worden ist, beantworte ich Ihre Frage mit „Nein". Zu Frage B 14: Die Ende 1979 fertiggestellte Nullnummer der neuen Kulturzeitschrift ist nicht zur Verteilung bestimmt. Sie ist ein Probelauf, bei dem sich erweisen sollte, wie die Vorstellungen des Auswärtigen Amts als Auftraggeber, des Verlags und der Redaktion am besten vereint werden können. Da sich herausgestellt hat, daß die beabsichtigte Abstimmung noch verbesserungsfähig ist, wird eine zweite Nullnummer erstellt werden, ehe die Zeitschrift erscheint. Ich gehe davon aus, daß die Zeitschrift in Übereinstimmung mit den Vorstellungen der Enquete-Kommission „Auswärtige Kulturpolitik" des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung den außen-und deutschlandpolitischen Belangen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragen wird. Anlage 64 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 15): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen und wird sie noch unternehmen, um von den polnischen Behörden, die von diesen entgegen den KSZE-Bestimmungen verweigerte Einreisegenehmigung für den Korrespondenten der "Welt" Carl Gustaf Ströhm, zu erlangen? Nachdem das Auswärtige Amt am 5. Februar 1980 von der Nichterteilung des Visums für Herrn Ströhm erfahren hatte, ist die Botschaft Warschau am 6. Februar 1980 im polnischen Außenministerium vorstellig geworden. Das Außenministerium stellte eine Überprüfung der Entscheidung und Antwort für den nächsten Tag in Aussicht. Nach der Behandlung der Visumsfrage in der „Welt" vom 7. Februar 1980 erklärte das Außenministerium am 8. Februar 1980 auf erneute Anfrage, daß es bei der negativen Entscheidung bleibe. Anlage 65 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 16 und 17): In welchem Verhältnis steht das Goethe-Institut und seine Mitarbeiter zum Auswärtigen Amt, und in welcher Form ist abgesichert, daß die Institutsleiter im Ausland nicht nach eigenem Gutdünken eine eigene, nach einseitiger politischer Weltanschauung ausgerichtete Politik betreiben? Welche öffentlichen Mittel werden für die Arbeit des Goethe-Instituts im Ausland zur Verfügung gestellt, und wie bzw. nach welchen Kriterien und in welchem Auftrag werden sie verwendet? Das Auswärtige Amt hat mit dem Goethe-Institut im Jahre 1976 einen Rahmenvertrag abgeschlossen. Nach § 6 dieses Vertrags stellt das Auswärtige Amt dem Goethe-Institut die zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben im Ausland Haushaltsmittel zur Verfügung. Es handelt sich im wesentlichen um Mittel, die im Bundeshaushalt (Kap. 05 04) zur Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland bereitgestellt werden. Das Goethe-Institut ist durch seine Vereinssatzung und den Rahmenvertrag gehalten, diese Mittel zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit zu verwenden. Dies geschieht im Rahmen der Richtlinien und der Gesamt-und Regionalplanung sowie der Koordination des Auswärtigen Amts auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik. Das Goethe-Institut ist ein unabhängiger, gemeinnütziger, eingetragener Verein. Es führt die ihm übertragenen Aufgaben im Rahmen der vom Auswärtigen Amt gegebenen Richtlinien in eigener Verantwortung durch. Die Bundesrepublik Deutschland ist ordentliches Mitglied des Vereins. Sie wird in den Mitgliederversammlungen und im Präsidium vom Leiter der Kulturabteilung des Auswärtigen Amts vertreten. Nach dem Rahmenvertrag arbeitet das Auswärtige Amt eng mit dem Goethe-Institut zusammen. Entsprechendes gilt nach dem Rahmenvertrag ebenso für die Leiter der Zweigstellen und die Leiter der Auslandsvertretungen. Für alle Vorgänge und Maßnahmen auf dem Gebiet der auswärtigen Kulturpolitik im Gastland liegt die politische Verantwortung beim Leiter der Auslandsvertretung. Durch diese Regelung ist sichergestellt, daß die Eigenverantwortung des Institutsleiters, die für eine lebendige Kulturarbeit im Ausland unabdingbar ist, einerseits nicht zu stark beschnitten wird, andererseits ist jedoch die notwendige Abstimmung und Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16091* Koordination vorgesehen. Die Regelung hat sich bisher bewährt. Anlage 66 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Laermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 20 und 21): Gelten für kleine Keramikbrennöfen, die von Hobbytöpfern, Schulen und Volksbildungswerken benutzt werden, die gleichen Vorschriften, Antrags- und Genehmigungsverfahren laut Bundes-Immissionsschutzgesetz wie bei der Errichtung von Industrieanlagen, und darf der Standort auch dieser Brennöfen nur in Industriegebieten liegen, und wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, klarzustellen, daß derartige Hobbykeramikbrennöfen nicht den Immissionsschutzbestimmungen und Genehmigungsprozeduren unterliegen? Ist die Bundesregierung weiterhin bereit, die Gewerbeaufsichtsbehörden gegebenenfalls entsprechend anzuweisen? Zu Frage B 20: Kleine Keramik-Brennöfen, die von Hobbytöpfern, Schulen und Volksbildungswerken benutzt werden, sind in der Regel elektrisch beheizt. Die in diesen Brennöfen hergestellten Einzelstücke aus keramischen Rohstoffen sind keine keramischen Erzeugnisse im Sinne von § 2 Nr. 3 und § 4 Nr. 11 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, die Brennöfen selbst folglich auch keine genehmigungsbedürftigen Anlagen. Die für genehmigungsbedürftige Anlagen geltenden Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und die Vorschriften über die Zuordnung dieser Anlagen zu bestimmten ausgewiesenen Gebieten finden deshalb keine Anwendung. Im Zusammenhang mit einer Novellierung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ist eine Klarstellung vorgesehen. Zu Frage B 21: Die Bundesregierung kann die Gewerbeaufsichtsbehörden nicht unmittelbar anweisen. Ich werde die für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden jedoch unterrichten. Anlage 67 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 22 und 23): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Versuche sie bisher unternommen hat, die im Spiegel Nummer 4/80, Seite 37, mit Recht kritisierte überhöhte Besoldung der Beamten bei den Europäischen Gemeinschaften zu korrigieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung darüber hinaus, für die Zukunft dafür Sorge zu tragen, daß das Gefälle zwischen der Besoldung vergleichbarer Beamter bei Bund und bei den Europäischen Gemeinschaften auf das normale Maß, wie es in der Bundesrepublik Deutschland üblich ist, abgebaut wird? Zu Frage B 22: Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt darum bemüht, bei der Entwicklung der Gehälter der EG-Bediensteten ein an- gemessenes Verhältnis zu den Bezügen im deutschen öffentlichen Dienst zu wahren. Ergebnis dieser Bemühungen war u. a. die Einführung eines neuen Besoldungsanpassungsverfahrens 1976 für die EG-Bediensteten, das mittelfristig eine Parallelität in der Entwicklung der Dienstbezüge der EG zu der Durchschnittsentwicklung der Bezüge im öffentlichen Dienst der Mitgliedstaaten anstrebt. Dieses Verfahren ist ein Kompromiß der unterschiedlichen Auffassung von Kommission und Rat und hat — gemessen an dem bis dahin geltenden Verfahren — einen erheblichen Fortschritt zur Herstellung dieser Parallelität gebracht. Das Anpassungsverfahren ist jedoch nicht geeignet, die hohen Besoldungsunterschiede zum nationalen öffentlichen Dienst der einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren. Zu Frage B 23: Angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der EG sind alle Mitgliedsländer bemüht, diesen Mangel des geltenden Besoldungsanpassungsverfahrens zu beheben. Der EG-Ministerrat hat daher am 21. Januar 1980 die EG-Kommission aufgefordert, ihm vor dem 1. Juli 1980 eine Untersuchung über die Ergebnisse der Anwendung des Verfahrens mit einem Vorschlag vorzulegen, wodurch eine divergierende Entwicklung der Dienstbezüge der Beamten der Gemeinschaft und der Beamten der Mitgliedstaaten vermieden wird. Der Rat beabsichtigt über diesen Vorschlag vor Ende 1980 zu beschließen. Die Bundesregierung wird auch diese Gelegenheit nutzen, ihre Vorstellungen zur Geltung zu bringen. Sie ist dabei auf die Mitwirkung der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission angewiesen. Anlage 68 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Regenspurger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 24, 25, 26 und 27): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Veränderung in der Werbeorganisation für die Kräfte beim Bundesgrenzschutz durchzuführen, und wenn ja, aus welchen Gründen? Trifft es zu, daß eine Zentralisierung und eine Verlagerung von der Zonengrenze weg ins Landesinnere vorgesehen ist? Trifft es zu, daß die künftigen Werbemaßnahmen sich an die Abflußmöglichkeiten anpassen sollen, und wenn ja, wie vereinbart sich dies mit den eigenen Bedürfnissen des Bundesgrenzschutzes? Sollen mit der Veränderung der Werbeorganisation in Zukunft weniger Nachwuchskräfte aus den Ländern entlang der Zonengrenze zugunsten anderer Bundesländer geworben werden, und wenn ja, wie vereinbart die Bundesregierung dies u. a. mit der Zielsetzung der Zonenrandförderung? Zu Frage B 24: Um den Personalbedarf des BGS quantitativ und qualitativ sicherzustellen, muß die Nachwuchswerbung den jeweiligen Gegebenheiten angepaßt werden. 16092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 In der gegenwärtigen Situation muß die Nachwuchswerbung neben dem zu erwartenden geringeren Personalangebot auf Grund der geburtenschwachen Jahrgänge insbesondere die Folgerungen berücksichtigen, die sich aus dem Personalstrukturgesetz ergeben. Dieses Gesetz gewährleistet den Polizeivollzugsbeamten einen Lebensberuf im Polizeivollzugsdienst. Die überwiegende Verbandsstruktur des BGS erfordert, daß der überwiegende Teil der BGS-Beamten nach einer Dienstzeit von durchschnittlich 8 Jahren anderen dienstlichen Verwendungen zugeführt wird. Verwaltungsabkommen mit den Ländern — mit Ausnahme des Landes Bayern, das sich noch nicht zum Abschluß einer solchen Vereinbarung entschließen konnte — gewährleisten die Übernahme der Beamten in den Polizeivollzugsdienst der Länder. Da eine Versetzung von Polizeivollzugsbeamten des BGS in andere Teile des Bundesgebietes nicht selten auf Schwierigkeiten stößt und die Länder Nachwuchskräfte vorziehen, die aus ihrem eigenen Land kommen, muß versucht werden, bereits bei der Einstellung von Bewerbern spätere Schwierigkeiten nach Möglichkeit zu vermeiden. Darauf muß auch die Werbung für den Bundesgrenzschutz abgestellt werden. Zu Frage B 25: Die derzeitige Werbeorganisation ist dezentral gegliedert und hauptsächlich in die Einsatz- und Ausbildungsabteilungen des BGS eingebunden. Jeder Grenzschutzabteilung ist ein Werbebereich zugeteilt. Einige Einstellungsberater sind im Landesinnern eingesetzt, um die dort vorhandenen Interessenten besser ansprechen zu können. Ob eine Zentralisierung und Verlagerung der Werbeorganisation erforderlich ist, wird noch geprüft. Zu Frage B 26: Werbung und Einstellung von Beamten müssen sich sowohl an den Bedürfnissen des BGS als auch an den späteren Verwendungsmöglichkeiten für die Beamten orientieren. Soweit bisher erkennbar, entstehen dem BGS dadurch keine dauernden Nachteile. Bewerber aus dem Grenzgebiet zur DDR, wo der BGS mit Schwerpunkt stationiert ist, haben die gleichen Einstellungschancen wie andere. Sie werden allerdings darauf hingewiesen, daß sie nicht sicher sein können, später in den Polizeivollzugsdienst des Landes übernommen zu werden, aus dem sie stammen. Besonders groß ist insoweit die Unsicherheit für Bewerber aus Bayern, weil mit diesem Land noch keine Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme von Polizeivollzugsbeamten des BGS abgeschlossen werden konnte. Die Bundesregierung wird sich weiter um eine solche Vereinbarung bemühen. Zu Frage B 27: Die Bundesregierung hält an ihrer Zielsetzung zur Förderung strukturschwacher Gebiete fest. Eine Reduzierung der Einstellung von Nachwuchskräften in den BGS aus dem Grenzgebiet wird vom Bundesministerium des Innern nicht angestrebt. Inwieweit die Beamten später in die Polizei ihres Herkunftslandes übernommen werden können, hängt entscheidend von der Abnahmebereitschaft der Länder ab. Es ist denkbar, daß sich aus diesen tatsächlichen Verhältnissen heraus die Zahl der Bewerber für den BGS aus dem Grenzgebiet vermindert. Anlage 69 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klein (Dieburg) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 28 und 29): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung (StAGebV) vielfach zu ungerechtfertigt hohen Gebührenforderungen der Einbürgerungsbehörden führt, wenn Deutsche, die mit einem Ehepartner aus einem Ostblockland verheiratet sind die Einbürgerung beantragen, und ist sie bereit, die Einbürgerungsbehörden (Regierungspräsidien usw.) darauf hinzuweisen, daß nach dem § 5 StAGebV aus Billigkeitsgründen Gebührenermäßigungen oder -befreiungen gewährt werden können und Billigkeit vor allem dann gegeben ist, wenn ein Ehepartner in der Bundesrepublik Deutschland geboren ist oder wenn es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland zur Welt gekommenes Kind des Ehepaars handelt? Ist der Bundesregierung bekannt, daß z. B. bei einer Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsident Darmstadt) im Jahr 1978 rund 20 v. H. der Antragsteller als heimatlose Ausländer galten, obwohl sie von Geburt Deutsche sind, und daß ihnen in der Regel die vollen oder nur geringfügigen reduzierten Einbürgerungsgebühren abverlangt worden sind, und plant die Bundesregierung unter diesen Umständen eine Neufassung der Staatsangehörigkeits-Gebührenverordnung, durch die künftig die geschilderten Personengruppen ohne oder mit geringeren Kosten eingebürgert werden könnten? Die Gebührenfestsetzung in Einbürgerungsangelegenheiten erfolgt auf Grund der Staatsangehörigkeitsgebührenverordnung (StAGebV) vom 28. März 1974 (BGBl. I S. 809) sowie den Richtlinien für die Gebührenbemessung in Einbürgerungsanglegenheiten (GMBl. 1974 S. 177 ff.). Für die Ausführung der Staatsangehörigkeitsgesetze sowie die Bemessung der Gebühren in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sind die Länder zuständig, deren Behörden nach pflichtgemäßem Ermessen auch zu beurteilen haben, ob die Voraussetzungen für Gebührenbefreiungen oder -ermäßigungen nach § 5 StAGebV im Einzelfall vorliegen. Mir ist nicht bekannt, daß die genannten Regelungen zu überhöhten Gebührenforderungen bei Einbürgerungen geführt hätten, auch nicht die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise einer Einbürgerungsbehörde. Ich darf Sie daher bitten, sich mit dem zuständigen Landesinnenminister in Verbindung zu setzen. Unabhängig davon weise ich darauf hin, daß durch die StAGebV und die Gebührenrichtlinien das Gebührenrecht in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten, das bis dahin im wesentlichen landesrechtlich und sehr unterschiedlich geregelt war, auf Bundesebene vereinheitlicht worden ist. Dabei wurde an die landesrechtlichen Regelungen angeknüpft und von einer Gebührenbemessung ausgegangen, die sich in dem auch vom Bundestag als angemessen empfundenen Rahmen hält. Auf die Ausführungen im Schriftlichen Bericht des Innenausschusses vom 15. April 1970 zum Kostenermächtigungs-Änderungsgesetz (Drucksache VI/604) nehme ich Bezug. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16093* Der Verhandlungsspielraum des Bundes bei der Schaffung der StAGebV war äußerst eng, zumal die Länder, denen das Gebührenaufkommen zufließt, durch die zahlreichen Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände der VO ohnedies eine Kostenunterdeckung befürchteten (vgl. Bundesrats-Drucksache 797/73). So wird z. B. bei der Einbürgerung von Ehegatten Deutscher nur die Hälfte der vorgesehenen Gebühr erhoben; bei der Einbürgerung von Ehegatten ohne eigenes Einkommen wird außerdem nur ein Unterhaltsanspruch zugrunde gelegt, der einem Bruchteil des Einkommens des verdienenden Ehegatten entspricht. Für die Einbürgerung Minderjähriger ohne eigenes Einkommen ist lediglich die Mindestgebühr von DM 100,— zu zahlen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in Härtefällen Gebührenermäßigungen oder -befreiungen zu erteilen (§ 5 StAGebV). In den Erläuterungen zu § 5 StAGebV (Bundesrats-Drucksache 797/73) wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, daß aus Gründen des öffentlichen Interesses Ermäßigungen auch bei einer Gruppe von Einzelfällen angenommen werden, z. B. bei Antragstellern, die als nichtdeutsche Ehegatten oder Abkömmlinge von Vertriebenen deutscher Staatsangehörigkeit in Deutschland Aufnahme gefunden haben oder die nur aus Gründen der Rechtssicherheit eingebürgert werden: Angesichts dieser Situation erscheint es wenig aussichtsreich, die Initiative zu einer Änderung der StAGebV mit dem Ziel einer Herabsetzung der Gebühren bezüglich der von Ihnen genannten Personengruppen zu ergreifen. Ich habe aber veranlaßt, daß der von Ihnen geäußerte Wunsch, die genannten Personengruppen in den Ermäßigungstatbestand des § 5 StAGebV einzubeziehen, an die Innenminister (-senatoren) der Länder herangetragen wird. Anlage 70 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schwarz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 30): Wie beurteilt die Bundesregierung die in einer ihr vorgelegten Studie aufgezeigten Möglichkeiten, bei Produktionsprozessen der Kalk- und Zementindustrie durch Rückgewinnung und wirtschaftliche Verwertung von Kohlendioxid sowohl zur Reinhaltung der Luft als auch zur Schonung von Rohstoff- und Energiequellen beizutragen, und auf welche Weise beabsichtigt sie, die vorgeschlagenen fortführenden Untersuchungen zu fördern? Die Verwendung auch von Kohlendioxid als Kohlenstoffquelle für die chemische und biologische Produktion organischer Substanz wird von mir grundsätzlich positiv bewertet. Die vorgelegte „Vorstudie über die Verwertung von Kohlendioxid aus der Kalk- und Zementindustrie" enthält weitgehend bekannte Möglichkeiten zur Nutzung dieser Rohstoffquelle; es wird darin vorgeschlagen, diese in einem speziellen Industriezweig zu erproben. Meine Mitarbeiter stehen in Kontakt mit dem Verfasser, Herrn Dipl.-Ing. Metzen, den ich in meinem Antwortschreiben auf die Möglichkeit, einen konkreten Projektvorschlag zu unterbreiten, hingewiesen habe. Eine Förderung der weiteren Untersuchung ist dann von dem Ergebnis der Antragsprüfung und den mir bereitgestellten Haushaltsmitteln abhängig. Anlage 71 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 31): Ist die Bundesregierung über zwei Unfälle in den Jahren 1976 und 1977 im Atomkraftwerk bei Jaslovske Bohunice von der tschechoslowakischen Regierung informiert worden, oder welche Erkenntnisse liegen sonst über diese Unfälle vor, und welche Strahlungsschäden sind im Bereich der Bundesrepublik Deutschland durch diese Unfälle entstanden? Die Bundesregierung ist über die von Ihnen erwähnten Vorfälle im Kernkraftwerk Bohunice von der tschechoslowakischen Regierung nicht informiert worden. Auch aus Pressemeldungen sind keine näheren Einzelheiten bekannt. Aus der routinemäßigen Überwachung der Umweltradioaktivität in der Bundesrepublik Deutschland ergeben sich keine Anzeichen für eine erhöhte Strahlenbelastung im fraglichen Zeitraum, so daß Strahlenschäden im Bundesgebiet nicht zu befürchten sind. Die Ergebnisse der Überwachung unserer Umwelt hinsichtlich Strahlenbelastungen werden vom Bundesministerium des Innern in dem jährlichen Bericht „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung" veröffentlicht. Anlage 72 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3644 Frage B 32): Welche Abfallstoffe werden in welchem Umfang nach den Erkenntnissen der Bundesregierung durch die Anliegerstaaten in die Küstengewässer der Ostsee und der Nordsee eingeleitet, und wo liegt nach Meinung der Bundesregierung die Grenze der Belastbarkeit für diese Gewässer? Abfälle im Sinne von § 1 Abs. 1 des Abfallbeseitigungsgesetzes werden in Küstengewässer nicht eingebracht. Größere Mengen von Abfällen aus der Bundesrepublik Deutschland werden jedoch außerhalb der Küstengewässer auf Hoher See beseitigt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um die Stoffgruppen Baggergut, Klärschlamm und industrielle Sonderabfälle (u. a. Dünnsäuren aus verschiedenen Produktionsbereichen). Diese Einbringungen erfolgen nur in die Nordsee, eine Einbringung in die Ostsee ist nach dem internationalen Abkommen von Helsinki unzulässig. Im Jahre 1978 wurden nach Schätzungen folgende Mengen eingebracht: 16094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Nordseeanlieger davon insgesamt Bundesrepublik Deutschland Baggergut Klärschlamm industrielle Sonderabfälle 72,0 Mio. t keine Angaben 8,6 Mio. t 272 000 t 7,6 Mio. t 2,2 Mio. t Zahlen für das Jahr 1979 sind noch nicht verfügbar. Die Einbringung von Abfällen in die Hohe See ist nach dem Gesetz zu den Übereinkommen vom 15. Februar 1972 und 29. Dezember 1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge vom 11. Februar 1977 (BGBl. II S. 165 ff.) erlaubnispflichtig. Eine Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn — Stoffe eingebracht oder eingeleitet werden sollen, die nicht ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand an Land beseitigt werden können, — durch das Einbringen oder Einleiten keine nachteilige Veränderung der Beschaffenheit des Meerwassers zu besorgen ist, die die menschliche Gesundheit gefährdet, die lebenden Bestände sowie die Tier- und Pflanzenwelt des Meeres schädigt, die Erholungsmöglichkeiten beeinträchtigt oder sonstige rechtmäßige Nutzungen des Meeres behindert und die nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden kann oder — sofern zwingende öffentliche Interessen dies erfordern. Das abfallwirtschaftspolitische Ziel der Bundesregierung ist auf eine Verringerung der auf Hoher See zu beseitigenden Abfälle ausgerichtet. Dies soll insbesondere durch — Entwicklung und Anwendung abfallärmerer Produktionsverfahren — weitmögliche Verwertung von Abfällen und — restriktive Behandlung von Neuanträgen zur Einbringung erreicht werden. Für die Einleitung von Abwasser bzw. Schadstoffen von Land aus hat die Bundesregierung nationale Regelungen getroffen und sich mit Nachdruck für das Zustandekommen internationaler Übereinkommen eingesetzt. Als wichtigste Neuregelung im nationalen Bereich ist der § 7 a Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu nennen. Die Bundesregierung ist hiernach ermächtigt, Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser festzulegen. Diese Anforderungen gelten für Gemeinden und Industriebetriebe, soweit diese ihre Abwässer selbst einleiten, sie gelten im übrigen in gleicher Weise für Binnen- und Küstengewässer. Die Arbeiten an den betreffenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften sind in vollem Gange. Die Verwaltungsvorschrift für Gemeinden ist bereits erlassen, für alle wichtigen industriellen Bereiche werden die Verwaltungsvorschriften bis Ende dieses Jahres vorliegen. Die neuen bundeseinheitlichen Anforderungen sind — zusammen mit den Bestimmungen des Abwasserabgabengesetzes — geeignet, zu einer Verbesserung des Zustandes der Gewässer insgesamt zu führen. Sofern die Mindestanforderungen in besonders zu schützenden Küstenregionen nicht ausreichen, können die Länder, u. a. auf Grund von Bewirtschaftungsplänen nach § 36 WHG, im Einzelfall höhere Anforderungen stellen: Im Rahmen der internationalen Konvention zum Schutz der Küstengewässer und des Meeres vor Verunreinigungen von Land aus, der Pariser Konvention für die Nordsee und der Helsinki-Konvention für die Ostsee, sind sowohl die Begrenzung von Einleitungen in die Küstengewässer und die Hohe See als auch Qualitätskriterien vorgesehen. Die Bundesregierung sieht auch hier entsprechend strenge Anforderungen an die Einleitung von Abwasser- bzw. Schadstoffen als vorrangig an, weil einerseits dem Prinzip der Vorsorge, dem vorbeugenden Schutz der Küstengewässer und der Meere, hierbei am besten Rechnung getragen wird, andererseits weil Vereinbarungen über Gewässergütekriterien im internationalen Bereich oft kurzfristig nicht erreichbar sind. Gegenüber den dargelegten nationalen und internationalen Konzepten eines vorsorgenden Gewässerschutzes tritt die Überlegung, wo die Grenze der Belastbarkeit der Gewässer liegt, zurück. Eine Ausschöpfung bis zur Grenze der Belastbarkeit hält die Bundesregierung umweltpolitisch nicht für vertretbar. Anlage 73 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 33 und 34): Welche Finanzmittel sind für welche Projekte der Abwasserreinigung aus dem „Programm für Zukunftsinvestitionen„ im baden-württembergischen Bodenseeraum im Jahre 1979 bereitgestellt worden? Wie ist der Gütezustand des Bodensees nach Meinung der Bundesregierung auch unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen für das Jahr 1979 nunmehr zu beurteilen, und welche Mittel stehen noch aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen", das im Jahre 1980 auslaufen soll, für Projekte der Abwasserreinigung im baden-württembergischen Bodenseeraum zur Verfügung? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16095* Zu Frage B 33: Im Jahre 1979 hat das Land Baden-Württemberg aus dem Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen insgesamt 78 970 200 DM an Bundesmitteln erhalten sowie Landesmittel in entsprechender Höhe bereitgestellt. Diese Mittel dienten ausschließlich dazu, eingegangene Verpflichtungen für bereits in den Jahren 1977 und 1978 begonnene Abwasserbeseitigungs-Projekte abzudecken. Neue Projekte wurden weder am Rhein noch am Bodensee in Angriff genommen, da die Baden-Württemberg nach dem Bund/Länder-Verwaltungsabkommen zustehende Quote von je 190 Millionen DM an Bundes- und Landesmitteln für den Zeitraum von 1977 bis 1980 durch die seit 1977 bzw. 1978 laufenden Projekte bereits voll ausgeschöpft ist. Hinsichtlich dieser Projekte am Bodensee verweise ich auf die Antwort auf Ihre Schriftlichen Fragen für die Fragestunden am 25./26. Januar 1978 und 17./18. Januar 1979. Zu Frage B 34: Bei Beantwortung Ihrer entsprechenden Fragen zum Gütezustand des Bodensees in den vergangenen Jahren (vgl. Antwort zu B 33) konnte ich Ihnen bereits über die positive Entwicklung der Wasserqualität des Sees, vor allem in den Uferbereichen, berichten. Gleichzeitig habe ich aber auch darauf hingewiesen, daß mit einer grundlegenden Verbesserung der Verhältnisse im gesamten See erst nach längerer Auswirkung aller getroffenen und weiterhin zu treffenden Sanierungsmaßnahmen um den gesamten See und in seinem Einzugsgebiet gerechnet werden kann. Durch Schließen der letzten Lücken bei der umfassenden Abwasserbehandlung am baden-württembergischen Uferbereich selbst sowie mit der Inbetriebnahme auch aller wesentlichen Abwasserreinigungsanlagen im Einzugsgebiet des Sees und der damit verbundenen spürbaren Verminderung der Schmutzfracht in den Seezuflüssen hat sich der Zustand des Bodensees vor allem in den Uferzonen 1979 weiter verbessert und gefestigt. Das Schwergewicht der Maßnahmen hat sich nach weitgehender Fertigstellung der Abwasserreinigungsanlagen 1979 auf das Gebiet der Abwasserzuleitung und des Abbaues der Regenwasserbehandlung verlagert. Dank der Investitionsprogramme von Bund und Ländern werden auch in den Jahren 1980 bis 1982 weitere Maßnahmen abgeschlossen werden und die Sanierung auf deutscher Seite ihrem Ziel deutlich näherbringen, was sich auch auf die Sanierungsprogramme insgesamt positiv auswirken wird. Dem Land Baden-Württemberg sind im Jahr 1980 aus dem Rhein-Bodensee-Programm im Rahmen des Programms für Zukunftsinvestitionen bisher 78 Millionen DM an Bundesmitteln zur Verfügung gestellt worden. Außerdem wird das Land noch Ausgabereste 1979 in Höhe von 25 187 550 DM erhalten. Anlage 74 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 35 und 36): Wo sind die in der Informationsbroschüre des Bundesministeriums des Innern „Zivilschutz heute„ auf Seite 72 für Hessen aufgeführten 5 Betreuungsleitzüge stationiert, und von welchen Organisationen werden diese gestellt? Wie viele Betreuungsleitzüge sind für Rheinland-Pfalz aufgestellt und wo befinden sich diese? Zu Frage B 35: In Hessen sind inzwischen 6 Betreuungsleitzüge vorhanden; sie sind stationiert wie folgt: Stadt Darmstadt (DRK) Stadt Kassel (DRK) Stadt Wiesbaden (JUH) Landkreis Bergstraße (MHD) Landkreis Kassel (ASB und DRK je zur Hälfte) Landkreis Main-Kin- (DRK) zig Zu Frage B 36: In Rheinland-Pfalz sind 16 Betreuungsleitzüge aufgestellt worden, und zwar 1 im Landkreis (DRK) Ahrweiler 1 im Landkreis (org. unabhängige RegieAltenkirchen einheit) 1 im Landkreis (DRK) Alzey-Worms 1 im Landkreis (ASB) Bad Dürkheim 1 im Landkreis (MHD) Germersheim 2 im Landkreis (MHD) Mainz-Bingen 2 im Landkreis (org. unabhängige RegieMayen-Koblenz einheiten) 2 im Landkreis (org. unabhängige RegieNeuwied einheiten) 1 im Landkreis (DRK) Pirmasens 2 im Landkreis (MHD) Trier-Saarburg 2 im Landkreis (org. unabhängige RegieWesterwaldkreis einheiten) Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 37 und 38): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gewässer, die für die Trinkwasserversorgung in Frage kommen, Bromsalze enthalten, die im Zuge der Aufbereitung bei Anwesenheit von Kohlenwasserstoffen, die bekanntermaßen mit Industrieabwässern zufließen, zu carcinogenen Kohlenwasserstoff-Verbindungen führen, wenn sie nach dem zur Zeit geübten 16096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Verfahren mit elementarem Chlor behandelt werden, und welche anderen Verfahren gedenkt sie anzuwenden, um die Keimzahl zu vermindern? Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Vereinigten Staaten aus diesem Grund Chlordioxid verwendet wird, obwohl dieses Verfahren erheblich kostenaufwendiger ist, und gedenkt sie dieser Methode zur Trinkwasseraufbereitung zur Abwendung einer zusätzlichen CarcinomGefahr nahezutreten? Zu Frage B 37: Der Bundesregierung ist bekannt, daß Rohwässer, die für die Trinkwasserversorgung verwendet werden müssen, auch Bromsalze enthalten können, welche bei der Zugabe von Chlor im Rahmen der Aufbereitung von Trinkwasser gesundheitlich bedenkliche Trihalogenmethanverbindungen bilden. Sie hat deshalb bereits in der Trinkwasser-AufbereitungsVerordnung vom 19. Dezember 1959 für die Desinfektion von Trinkwasser neben Chlor eine ganze Reihe weiterer Stoffe zugelassen, darunter auch Chlordioxid. Die Wasserwerke haben daher die Möglichkeit, auch andere Stoffe als Chlor zu verwenden, wenn diese sich aus gesundheitlichen Erwägungen für ihr Rohwasser besser eignen. Sie können darüber hinaus die bei der Desinfektion etwa gebildeten Nebenreaktionsprodukte durch Absorption mittels Aktivkohle aus dem Wasser entfernen. Zu Frage B 38: In der Trinkwasser-Aufbereitungs-Verordnung vom 19. Dezember 1959 ist, wie ich bereits ausführte, auch das Chlordioxid zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassen worden. Über die Einzelheiten seiner Verwendung habe ich in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dürr, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Spitzmüller und Genossen — Drucksache 8/2845 vom 11. Mai 1979 — ausführlich berichtet. Ich beziehe mich auch auf die Antworten zu den Fragen des Abgeordneten Biechele — Drucksache 8/915 vom 20. September 1977, Frage Nr. 55 — und des Abgeordneten Wittmann — Protokoll über die 126. Sitzung vom 15. Dezember 1978, Anlage 13. Bei Verwendung von Chlordioxid werden zwar keine Trihalogenmethane, aber andere organische Verbindungen als Nebenprodukte gebildet, über deren Art und gesundheitliche Bedeutung noch keine ausreichende Klarheit besteht. U. a. entstehen auch Chlorite und Chlorate. Zur Vermeidung dieser gesundheitlich bedenklichen Stoffe werden z. Zt. an einer Talsperre Versuche mit dem Ziel durchgeführt, die Desinfektion des Trinkwassers mit Chlordioxid erst nach der Entfernung der organischen Verbindungen vorzunehmen. Anlage 76 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 39 und 40): Trifft die Behauptung in dem „Leitfaden" einer Parteiorganisation zum Thema „Kampf dem Rechtsradikalismus" zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung den Fernsehfilm "Wotans Erben" verleiht oder verleihen wird? Wenn ja, hat die Bundeszentrale oder eine andere Stelle der Bundesregierung vor der Aufnahme in das Verleihprogramm die Aussagen des Films auf ihre Richtigkeit überprüft und seine Wertungen kritisch geprüft, und zu welchem Ergebnis ist sie gegebenenfalls dabei gekommen? Zu Frage B 39: Die Bundeszentrale für politische Bildung führt den Film „Wotans Erben" seit dem 15. Januar 1979 in ihrem Film-Verleih. Zu Frage B 40: Der Film wurde nach seiner Ausstrahlung im Gemeinschaftsprogramm der ARD (31. August 1977) von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit und der Bundeszentrale auf der Filmtagung der Zentralen für politische Bildung (28. bis 30. September 1977 in München) vorgeführt und ausführlich hinsichtlich seiner Brauchbarkeit für die politische Bildungsarbeit besprochen. Alle Bundesländer waren „einhellig der Auffassung, daß dieses Material für die politische Bildungsarbeit gewonnen werden sollte" (so das Protokoll der o. a. Filmtagung). Bundeszentrale und Bayerische Landeszentrale wurden gebeten, die Nutzungsrechte umgehend zu erwerben. Der Film ist darüber hinaus nach Prüfung durch die Filmauswahlkommission der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesjugendbehörden (24. bis 26. Januar 1979) in die Empfehlungsliste für Filme, die der Jugendpflege dienen, aufgenommen worden. Primäres Beurteilungskriterium in der politischen Bildungsarbeit ist die Wirkung auf die verschiedenen Zielgruppen im schulischen und außerschulischen Bildungsbereich. Maßgebend für diese Voten war daher, daß der Film in prägnanter Weise auf der Grundlage von Aussagen der Mitglieder rechtsextremistischer Gruppierungen, von programmatischen Reden und Erklärungen sowie anhand vielfältiger Interviews die möglichen Gefahren des Rechtsextremismus — insbesondere für junge Bürger — veranschaulicht. Soweit in diesem Zusammenhang Zahlen, etwa zur Mitgliederstärke einzelner Organisationen, genannt sind, ist es nicht Aufgabe des Films, exaktes Material im Sinne einer Statistik zu liefern, sondern typische Denk- und Verhaltensmuster von Rechtsextremisten zu vermitteln sowie Tendenzen zu zeigen, wobei sich die filmischen Zahlenangaben vorwiegend auf Aussagen von Funktionären dieser Organisationen stützen. Insbesondere durch diesen Umstand sind die Zahlenangaben zum Teil — verglichen mit den tatsächlichen Verhältnissen — zu hoch, worauf bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich u. a. (BT-Drucksache 8/1080 vom 25. Oktober 1977) hingewiesen wurde. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16097* Anlage 77 Antwort des Staatssekretärs Dr. Fröhlich auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 41 und 42): Welche offenkundig unrichtigen Angaben enthält der Film „Wotans Erben" noch außer denen, daß der „Stahlhelm" mehrere tausend Mitglieder habe, daß das „Deutsche Arbeitszentrum" jährlich etwa 1 000 Jugendliche ausbilde und daß es an die 10 000 organisierte rechtsradikale Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland gebe? Hält die Bundesregierung Kommunisten wie den Ko-Autor des Films „Wotans Erben", Dirk Gerhard, der seine Filmrecherchen als Serie in den Roten Blättern des MSB Spartakus veröffentlichte und u. a. in Veranstaltungen des MSB Spartakus mit dem Film „Wotans Erben" durch die Bundesrepublik Deutschland tingelte, für einen nach den Maßstäben der Bundeszentrale für politische Bildung geeigneten Aufklärer über die Gefahren des Rechtsradikalismus, und beabsichtigt sie in entsprechender Weise, künftig Arbeiten von Rechtsradikalen zur Aufklärung über den Linksextremismus zu verbreiten? Zu Frage B 41: Zur Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Eyrich u. a. (BT-Drucksache 8/1080 vom 25. Oktober 1977), wonach einzelne Zahlenangaben in dem Film „Wotans Erben" der Richtigstellung bedürfen, die gezeigten Ereignisse jedoch — soweit dies nachprüfbar ist — der Wirklichkeit entsprechen. Die in dem Film getroffenen Angaben zur Mitgliederstärke rechtsextremistischer Organisationen basieren überwiegend auf Aussagen von Funktionären dieser Organisationen und sind — im Vergleich zu den tatsächlichen Zahlen — zu hoch gegriffen. Zu Frage B 42: Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Film „Wotans Erben" vom Westdeutschen Rundfunk erworben. Herr Gerhard gehörte nicht zu dem Personenkreis, von dem Urhebernutzungsrechte erworben werden mußten. Die Bundeszentrale hat auch keine sonstigen vertraglichen oder andere Beziehungen zu Herrn Gerhard. Entscheidendes Beurteilungskriterium in der politischen Bildungsarbeit sind die Wirkung der Film-Aussagen und die Verwendungsmöglichkeiten in schulischen und außerschulischen politischen Bildungsveranstaltungen, nicht jedoch die Herkunft eines Produktionsmitarbeiters unter vielen. Regelanfragen über Produzenten sind beim Erwerb der nicht-gewerblichen Rechte nicht üblich. Die Bundeszentrale hat im Hinblick auf die Lernziel-Autonomie der freien Träger politischer Bildung grundsätzlich keinen Einfluß darauf, wie Entleiher ihre Filme einsetzen. Als Ko-Autor hat Herr Gerhard möglicherweise eine eigene Kopie eingesetzt. Die Bundeszentrale hat jedenfalls keine Kopie an ihn verliehen. Sie besitzt auch keine Kenntnisse darüber, in welchem Umfang Herr Gerhard eine Kopie eingesetzt hat. Im Zusammenhang mit dem Themenbereich „Extremismus" werden die von der Bundeszentrale angebotenen Filme in der Regel innerhalb von Lernprogrammen zum Extremismus eingesetzt. Die Bundeszentrale macht daher in einem Begleitschreiben — das auch jedem Entleiher des Films „Wotans Erben" zugeschickt wird — darauf aufmerksam, daß dieser Film innerhalb des Gesamtthemas „Nationalsozialismus — Judenverfolgung - Widerstand — Neonazismus" verwertet werden sollte (sie fügt einen Sonderdruck ihres Filmverzeichnisses bei), und sie weist darauf hin, daß außer Filmen zu rechtsextremen Jugendorganisationen auch andere Formen des Extremismus filmisch behandelt werden. Sie nennt dabei ausdrücklich die Filme „Veränderung durch Gewalt" (Bericht über K-Gruppen) und „Reise nach Tunix" (Bericht über die Spontis), die ebenfalls durch die Bundeszentrale angeboten werden. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Kuratoriums der Bundeszentrale für politische Bildung verweisen und anregen, daß Sie als Vorsitzender dieses Gremiums den dort versammelten Sachverstand zur Erörterung Ihrer o. a. Fragen nutzen, zumal sich das Kuratorium in seinen letzten Sitzungen auch mit der Medienarbeit der Bundeszentrale beschäftigt hat. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 43): Hält die Bundesregierung gesetzgeberische Korrekturen auf Grund der Tatsache für erforderlich, daß als Ergebnis der Familienrechtsreform häufig Bürger mit geringerem Einkommen aus dem Arbeitsleben ausscheiden, weil sie wegen der Besteuerung als Ledige und der hohen Unterhaltsleistungen an den geschiedenen Partner mit dem verbleibenden Eigenbetrag oft schlechter gestellt sind als die Arbeitslosen ihres Berufszweigs und in der Arbeit keinen Sinn mehr sehen? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: Durch die Reform des Ehe- und Familienrechts sind die Vorschriften über die Besteuerung geschiedener Ehegatten nicht geändert worden. Auch vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts wurden geschiedene und nicht wieder verheiratete Ehegatten wie Ledige besteuert. Steuerliche Erleichterungen für diesen Personenkreis hat inzwischen das Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 (BGB1. I S. 1849) durch die Erhöhungen des Höchstbetrages und des anrechnungsfreien Betrags für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung (§ 33 a Abs. 1 EStG) und durch die Einführung des sog. begrenzten Realsplittings (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gebracht. Auch die Vorschriften über die Bemessung des Unterhalts sind durch das neue Scheidungsrecht grundsätzlich nicht geändert worden; das Maß des Unterhalts richtet sich wie zuvor nach den ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB). Das Unterhaltsrecht des BGB kannte weder vor Inkrafttreten des neuen Scheidungsrechts noch kennt es seither spezielle Vorschriften zur Berechnung der Höhe des Unterhalts. Diese ist von den Gerichten entsprechend der Bedürftigkeit des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten unter Berücksichtigung der ehelichen Lebensverhältnisse 16098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 und im übrigen aller Umstände des Einzelfalls festzusetzen. Im übrigen kann ich die Unterstellung in Ihrer Frage nicht bestätigen, daß „häufig" Bürger aus dem Arbeitsleben wegen hoher Unterhaltsbelastungen ausscheiden, weil sie als Arbeitslose „besser gestellt" seien. Entsprechende Erkenntnisse liegen hier nicht vor. Ein Unterhaltspflichtiger würde dadurch seine Unterhaltspflicht auch nicht beeinflussen können: Er würde so behandelt, als würde er weiter Einkünfte aus einer entsprechenden Arbeit beziehen. Im übrigen kann er sich wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170b StGB strafbar machen. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 44 und 45): Ist die Ansicht des Bundesministers Dr. Vogel, die Ausschußproduktion der Familiengerichte sei mit der Ausschußproduktion der Wirtschaft vergleichbar, Ausdruck einer grundsätzlichen Haltung gegenüber Menschenschicksalen, und hat die Bundesregierung deshalb bei der Scheidungsreform bewußt die durch die Presse bekanntgewordenen Ergebnisse in Kauf genommen, oder beabsichtigt sie für die Zukunft eine sorgfältigere Formulierung der Gesetzesvorlagen zur Erleichterung einer gerechten Regelung des Einzelfalls vom Inkrafttreten des Gesetzes ab? Ist der Eindruck richtig, daß die Bundesregierung bei der Betonung der Interessen der Unterhaltsberechtigten in ihren Antworten auf die Fragen B 44 der Drucksache 8/3552 bzw. 10 der Drucksache 8/3073 davon ausging, daß die Unterhaltsforderungen immer berechtigt und nur noch gerichtlich durchzusetzen, die möglichen Rechte und Interessen der Unterhaltsbelangten aber stets unbeachtlich sind, und hält sie bejahendenfalls diese Grundeinstellung mit dem Postulat der Gerechtigkeit als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips vereinbar? Zu Frage B 44: In Ihrer Frage wird Bundesminister Dr. Vogel eine Ansicht unterstellt, die er nicht hat und für die sich auch in der von mir erteilten Antwort — Drucksache 8/3552 Frage B 43 — keinerlei Anhaltspunkte finden. Ich muß Ihre Unterstellung deshalb zurückweisen. Zu Frage B 45: Der Eindruck ist völlig falsch und durch die von Ihnen erwähnten Antworten keinesfalls veranlaßt. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 46): Wird die Bundesregierung gesetzgeberisch tätig werden, um Drogentherapeuten und Mitarbeitern in Drogenberatungsstellen ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Strafprozeßordnung einzuräumen? Bei der Gewährung von Zeugnisverweigerungsrechten ist der Gesetzgeber nicht frei. Er hat einen Ausgleich zwischen dem Schutz eines besonderen Vertrauensverhältnisses einerseits und den Belangen einer effektiven Strafrechtspflege andererseits zu suchen. Hierauf hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt hingewiesen. So hat es in seiner Entscheidung vom 19. Juli 1972 (BVerfGE 33, 367) grundsätzlich dargelegt, daß angesichts der rechtsstaatlich gebotenen Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Strafrechtspflege die Einräumung von Aussageverweigerungsbefugnissen aus beruflichen Gründen stets einer besonderen Legitimation bedürfe, um vor der Verfassung Bestand zu haben. Bei den Drogentherapeuten-Mitarbeitern in Drogenberatungsstellen dürfte es sich durchweg um Sozialarbeiter und Psychologen handeln. Die besondere Schwierigkeit bei der Beurteilung der Frage, ob diesen Personen ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht gewährt werden sollte, liegt — auch dies hat das Bundesverfassungsgericht hervorgehoben — darin, daß es an einem einheitlichen, klar umrissenen Berufsbild des Sozialarbeiters und Psychologen fehlt und demzufolge recht unterschiedliche Berufsgruppen ein Zeugnisverweigerungsrecht für sich beanspruchen. Der im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache 7/2526) enthaltene Gesetzesvorschlag der Bundesregierung ist nicht zuletzt aus diesem Grunde auf Kritik gestoßen. Während er insbesondere von den in der Sozialarbeit Tätigen als zu eng empfunden wurde, ist er von anderer Seite gerade umgekehrt als zu weitgehend abgelehnt worden. Inzwischen ist im Zusammenhang mit der Durchsuchung der Drogenberatungsstelle in Aachen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1977 (BVerfGE 44, 353) ergangen. Sie macht deutlich, daß auch ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts das Vertrauensverhältnis zwischen Sozialarbeiter und Klienten nicht ohne Schutz ist. Die Entscheidung stellt Kriterien auf, nach denen die Strafverfolgungsbehörden im Einzelfall zwischen den — zuweilen widerstreitenden - Belangen der Gesundheitsfürsorge und denen einer wirksamen Strafverfolgung abzuwägen haben. Hierauf hat sich die Praxis offenbar eingerichtet. Seit dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts sind keine Fälle bekanntgeworden, die eine solche Abwägung hätten vermissen lassen. Dies spricht dafür, vor einer erneuten Beschlußfassung über gesetzgeberische Maßnahmen, die auch für andere Berufsgruppen Weiterungen nach sich ziehen könnten, die weitere Entwicklung auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten. Wegen weiterer Einzelheiten nehme ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 12. August 1977 (Drucksache 8/820) auf die Kleine Anfrage der Koalitionsfraktionen Bezug. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16099* Anlage 81 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kreile (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 47): Wann gedenkt die Bundesregierung, die Sonderabschreibungsregelung für Schiffe in § 82 f EStDV der durch das Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 (BGBl. I S. 1849) bis Ende 1983 verlängerten Ermächtigung in I 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe w EStG anzupassen? Die Bundesregierung hat eine Dritte Verordnung zur Änderung der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) vorbereitet, in dem die durch das Steueränderungsgesetz 1979 verlängerte Ermächtigung des § 51 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. w Einkommensteuergesetz durch eine entsprechende Änderung des § 82 f EStDV ausgefüllt wird. Mit der Verabschiedung durch das Bundeskabinett ist in Kürze zu rechnen. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 48 und 49): Wie hoch sind die zusätzlichen Steuereinnahmen, die sich aus der Rohölverteuerung im Jahr 1979 und 1980 ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, auf einen Teil des höheren Steueraufkommens zu verzichten oder die Kilometerpauschale für die durch die Mineralölpreissteigerung erheblich benachteiligten Arbeitnehmer, die zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes auf die Benutzung ihres eigenen Personenkraftwagens angewiesen sind, zu erhöhen? Zu Frage B 48: Durch die Ölpreissteigerungen ergeben sich insgesamt gesehen keine zusätzlichen Steuereinnahmen. Die Mineralölsteuer, die den wesentlichen Anteil des Steueraufkommens auf Rohölprodukte ausmacht, ist eine Mengensteuer. Ihr Aufkommen nimmt bei Preissteigerungen daher nicht zu, sondern nimmt tendenziell ab, wenn Verbrauchseinschränkungen erfolgen. Bei der Mehrwertsteuer, die am Preis orientiert ist, ergeben Preissteigerungen zwar isoliert gesehen Mehreinnahmen. Die volkswirtschaftliche Gesamtbetrachtung führt jedoch dazu, daß das gesamte Steueraufkommen auch bei der Mehrwertsteuer keine Steigerung erfährt. Bei gegebenem verfügbaren Einkommen bewirken preisbedingte Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralölprodukte nämlich entweder Einsparungen beim Mineralölverbrauch oder Minderausgaben bei anderen Verbrauchsgütern, so daß ein zusätzliches Umsatzsteueraufkommen insgesamt gesehen nicht entstehen kann. Bei dieser Betrachtung wird von den Feststellungen der Deutschen Bundesbank ausgegangen, daß die gesamtwirtschaftliche Sparquote trotz der Ölpreissteigerungen unverändert geblieben ist. Zu Frage B 49: Die Bundesregierung beabsichtigt für die Jahre 1981 und 1982 Steuersenkungen im Betrag von 17,5 Mrd. DM. Ein Schwerpunkt der Entlastung bildet die Tarifkorrektur, welche vor allem den Arbeitnehmern zugute kommt, die am Beginn der Progressionszone durch ansteigende Grenzsteuersätze belastet werden. Diese Entlastungen kommen auch den Arbeitnehmern zugute, die mit dem Auto zur Arbeit fahren. Änderungen der Kilometerpauschale sind dagegen nicht vorgesehen und könnten angesichts der gesamten Finanzlage auch nicht finanziert werden. Eine Anhebung der Kilometerpauschale auf 0,50 DM würde gut 1 Milliarde DM jährlich kosten. Eine Verdoppelung der jetzigen Kilomèterpauschale auf 0,72 DM würde zu Steuermindereinnahmen von jährlich etwa 2,85 Millarden DM führen. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 50): Warum will die Bundesregierung die schon geprägten 5-DM-OttoHahn-Silbermünzen wieder einschmelzen, statt sie zum Marktpreis des Silbergehalts an Sammler zu verkaufen und damit dem Steuerzahler einige Millionen DM zu ersparen? Die Bundesregierung hat die Möglichkeit, die 5DM-Gedenkmünze Otto Hahn in Silber über Pari zum Metallwert in den Verkehr zu bringen, auch unter dem Gesichtspunkt der Interessen der Steuerzahler sorgfältig geprüft. Es hat sich jedoch gezeigt, daß die Ausgabe der Münze zu einem höheren Preis als dem Nennwert wegen des Nominalwertprinzips rechtlich nicht möglich ist. Da aber auch eine Ausgabe der Münze zum Nennwert mit den Interessen der Steuerzahler nicht vereinbar wäre, ist beabsichtigt, die Münze einzuschmelzen und aus der bei den 5-DM-Umlaufmünzen verwendeten Kupfer-Nickel-Legierung (Dreischichtenwerkstoff) neu herstellen zu lassen. Auch die künftigen Gedenkmünzen sollen aus diesem Werkstoff hergestellt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 51 und 52): Welche konkreten Einzelheiten sind der Bundesregierung über die illegale Einfuhr von 105 Millionen Zigaretten in der Zeit von Oktober 1976 bis 1977 aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland bekannt, die vor einer Darmstädter Wirtschaftsstrafkammer zu einem Zigarettenschmuggelprozeß geführt hat? Wie beurteilt die Bundesregierung die offensichtliche Tatsache, daß die Behörden der DDR den Zigarettenschmuggel, mit dem rund 12,6 Millionen an Zoll, Tabak- und Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen wurden, nicht nur geduldet und gebilligt, sondern selbst durchgeführt haben, und welche Schritte hat die Bundesregierung dagegen unternommen? Zu Frage B 51: Am 28. Januar 1980 sind acht Angeklagte von der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Darmstadt 16100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 wegen Steuerhinterziehung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Anklage lautet auf Schmuggel von 105 Millionen Zigaretten. Bei den 105 Millionen Zigaretten handelt es sich um Zigaretten schweizerischer Herkunft, die in der DDR in einem Lager bei Drewitz zur Geschäftsverschleierung zwischengelagert wurden. Unter Ausnutzung der Besonderheiten des Straßentransportes auf den Durchgangswegen von und nach Berlin (West) und der Erleichterungen des gemeinschaftlichen Versandverfahrens wurden die Zigaretten durch die Bundesrepublik Deutschland nach Frankreich und Italien geschmuggelt. Das schriftliche Urteil liegt -der Bundesregierung noch nicht vor. Zu Frage B 52: Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit dem Schmuggel von Alkohol über die Transitwege von und nach Berlin (West), der sich im wesentlichen in der gleichen Art und Weise abgespielt hat, wiederholt betont, daß sie diese Straftaten ernst nimmt und deren rückhaltlose Aufklärung durch die Strafverfolgungsbehörden begrüßt. Bereits aus Anlaß der Einschleusung des Alkohols ist der Schmuggel über die Transitwege sowohl von der Treuhandstelle für den Interzonenhandel als auch in der Transitkommission mit der DDR erörtert worden. Die DDR hat in den Gesprächen jede offizielle Beteiligung an dem Schmuggel im Transitverkehr über die innerdeutsche Grenze in Abrede gestellt. Sie hat jedoch nicht ausgeschlossen, daß es im Einzelfall auf untergeordneter Ebene zu unzulässigen Transaktionen gekommen ist. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 53): Warum wird ein 100 Prozent Schwerbehinderter nicht wie ein Kriegsbeschädigter von der Zahlung der Grunderwerbsteuer befreit, wenn er eine Kapitalabfindung dazu benutzt, ein Grundstück zu erwerben, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen ungerechten Zustand ähnlich wie im Kraftfahrzeugsteuergesetz zu beheben? Nach den unterschiedlichen Grunderwerbsteuergesetzen der Länder werden überwiegend Behinderte begünstigt, die ein Grundstück mit Hilfe einer Kapitalabfindung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes erwerben. Gleiches gilt für Kapitalabfindungen nach anderen Rechtsvorschriften, in denen die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über die Gewährung einer Kapitalabfindung für entsprechend anwendbar erklärt sind. Nach dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" sind die landesrechtlichen Vergünstigungen bei Contergangeschädigten entsprechend anzuwenden. Die künftige Behandlung der Behinderten wird im Rahmen der bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer überprüft werden. Auf den Grunderwerbsteuerbericht der Bundesregierung (Drucksache 8/2555) und den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Grunderwerbsteuersatzes (GrEStG 1980) (Drucksache 8/3524) darf ich hinweisen. Die parlamentarischen Beratungen dieses Entwurfs werden demnächst beginnen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 54): Ist die Bundesregierung bereit, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß Arbeitnehmer, die anläßlich eines Firmenjubiläums keine finanzielle Zuwendung ihres Arbeitgebers erhalten, wenigstens einen entsprechenden Steuerfreibetrag absetzen können? Die steuerliche Behandlung von Jubiläumsgeschenken ist in § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung geregelt. Diese Vorschrift stellt für den Bereich von Arbeitnehmer- und Geschäftsjubiläen die Typisierung des allgemeinen Grundsatzes dar, daß Gelegenheitsgeschenke in einem gewissen Rahmen als Annehmlichkeit steuerfrei sein können, wenn sie bei besonderen nicht wiederkehrenden Anlässen gewährt werden und nach Art und Höhe weder ungewöhnlich noch übermäßig sind. Der Gedanke einer Aufmerksamkeit oder einer Ehrung, nicht aber einer Entlohnung für geleistete Dienste steht im Vordergrund. Diese steuersystematischen Gesichtspunkte lassen es nicht zu, die bisherige Steuerbefreiung in einen Freibetrag umzuwandeln, der auch dann zu berücksichtigen wäre, wenn der Arbeitgeber keine Jubiläumsgeschenke gibt. Dementsprechend beschränkt die gesetzliche Ermächtigung in § 3 Nr. 52 EStG die Möglichkeit der Steuerfreiheit auch ausdrücklich auf Zuwendungen des Arbeitgebers. Die Bundesregierung ist deshalb nicht in der Lage, § 4 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in dem gewünschten Sinne zu ändern. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 55 und 56): Wie beurteilt die Bundesregierung die wiederholten Vorwürfe des Bundes der Deutschen Zollbeamten, wonach die Berufschancen der am gleichen Ort wie die Beamten des Grenzschutzeinzeldienstes tätigen und mit der gleichen Aufgabe betrauten Zöllner wesentlich geringer seien als die der Mitglieder des Bundesgrenzschutzes? Treffen solche Vorwürfe zu, womit sind sie zu erklären und wie können die Benachteiligungen abgebaut werden? Der Deutsche Bundestag hatte im Jahre 1972 bei der Verabschiedung des BGS-Gesetzes die Bundesregierung einstimmig beauftragt, den BGS zu einer leistungsfähigen und einsatzbereiten Polizei des Bundes auszubauen. Auf diese Entschließung des Bundestages stützt sich das am 1. Juli 1976 in Kraft Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16101* getretene Gesetz über die Personalstruktur des BGS (BGSPersG), das das Dienstrecht des BGS dem der Polizeien der Länder angleicht. Das BGSPersG entspricht insoweit auch den von den Innenministern von Bund und Ländern erhobenen Forderungen, den BGS polizeilich umfassend auszubilden und das Laufbahnrecht der Polizeivollzugsbeamten in Bund und Ländern zu vereinheitlichen. In diesem Zusammenhang sind auch die Besoldungsstruktur und die Stellenschlüssel für den BGS an die der Länderpolizeien angeglichen worden, die erheblich günstiger sind als im allgemeinen Verwaltungsdienst. Der Grenzzolldienst (Grenzaufsichts- und Grenzabfertigungsdienst) ist dagegen weiterhin an die allgemeinen Regelungen über die Anteile der Beförderungsämter in § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz gebunden. Zur Frage möglicher Auswirkungen des BGSPersG auf andere Bereiche hat die Bundesregierung am 24. April 1974 ausdrücklich festgestellt, daß es sich hier um polizeieigentümliche Regelungen handelt und diese deshalb keine Auswirkungen auf andere Bereiche haben. Die Rechtsverhältnisse der Zollbeamten und der Beamten des BGS sind bereits Gegenstand Ihrer früheren Anfragen (Bundestags-Drucksache 8/2464, Fragen A 5 und 6) gewesen. Sie sind vom Parlamentarischen Staatssekretär von Schoeler am 18. Januar 1979 beantwortet worden (Stenographischer Bericht der 128. Sitzung des Deutschen Bundestages, Anlage 2). Ich darf auf diese Ausführungen Bezug nehmen. Zugunsten insbesondere auch der Beamten der Zollverwaltung sieht der von der Bundesregierung am 14. November 1979 verabschiedete Entwurf eines Besoldungsstrukturgesetzes 1980, der dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorliegt, eine Reihe wesentlicher Verbesserungen vor. Hierzu gehört die Hebung des Eingangsamtes für den mittleren Dienst nach BesGr. A 6 bei Ableistung der Probezeit in BesGr. A 5, die Ausdehnung des bisher nur für die Polizei sowie den BGS eingeführten neuen Spitzenamtes für den mittleren Dienst (BesGr. A 9 + Zulage) auf alle Bereiche und schließlich die Einbeziehung der Beamten der Zollfahndung in den Empfängerkreis der Polizeizulage. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 57, 58 und 59): Welche Haltung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der steuerlichen Belastung von Zuwendungen, die an Übungsleiter in Sportvereinen geleistet werden? Ist sie, bereit, im Rahmen von Billigkeitsregelungen dafür zu sorgen, daß bei der nachträglichen steuerlichen Überprüfung der Vereine für die Betroffenen keine Härten entstehen? Welche Pläne hat sie, um durch steuerliche Behandlung der Übungsleiterzuwendungen in Zukunft den ehrenamtlichen Einsatz in Vereinen und Verbänden zu ermutigen? Die Auffassung der Bundesregierung zur steuerlichen Behandlung ehrenamtlicher Übungsleiter und anderer ehrenamtlicher im gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Bereich Tätiger ergeben sich aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze (BR-Drucksache 600/79). Darin schlägt die Bundesregierung vor, die Einnahmen aus den genannten Tätigkeiten bis zur Höhe von 2 400 DM im Jahr als Aufwandsentschädigungen anzusehen und von der Einkommensteuer zu befreien. Die Entscheidung über Billigkeitsmaßnahmen obliegt den örtlich zuständigen Landesfinanzbehörden. Diese haben nach Lage des einzelnen Falles zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen (§ 227 der Abgabenordnung) für einen völligen oder teilweisen Steuererlaß gegeben sind. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 61 und 62): Treffen Meldungen zu, wonach ein „wirtschaftspolitischer Dialog" an Stelle der „konzertierten Aktion" beim Bundeswirtschaftsministerium geplant ist mit einer Größe bis zu 30 Teilnehmern unter Einschluß der Deutschenst Bundesbank, aber s Ausschluß des Saechverständigerats Bedeutet die. Tatsache eines Ausschlusses des Sachverständigeirats, daß die Bundesregierung seinen Ratschlag in diesem Gremium für überflüssig hält? Der Bundesminister für Wirtschaft hat mehrfach öffentlich erklärt, daß bei gemeinsamen wirtschaftspolitischen Gesprächen mit den Sozialpartnern die Zahl der Teilnehmer im Vergleich zu den Sitzungen der Konzertierten Aktion kleiner gehalten werden sollte. Er hat z. B. bereits im Jahre 1978 vorgeschlagen, die Zahl der Vertreter der öffentlichen Hand, der Gewerkschaften und der Unternehmensverbände auf etwa je 10 Personen zu beschränken, um die Arbeit dieses Kreises effizienter zu gestalten. Eine feststehende Regelung über künftige gemeinsame Gespräche ist bisher mit den beteiligten Gruppen nicht vereinbart worden. Unterredungen zwischen Vertretern von Sozialpartnern und Bundesregierung haben jedoch in den vergangenen Monaten mehrfach in unterschiedlicher Zusammensetzung stattgefunden und sind auch künftig geplant. Dabei hält die Bundesregierung im Gegensatz zu Ihrer Vermutung den Ratschlag des Sachverständigenrates nicht für überflüssig. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 63 und 64): In welchem Umfang sind die sogenannten freien Motoreninstandsetzer an den Instandsetzungsaufträgen des Bundes, zum Beispiel der Bundeswehr, der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn, beteiligt? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die mittelständischen freien Motoreninstandsetzer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in stärkerem MaB zu berücksichtigen, und wird in dem oben genannten 16102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Fall den Richtlinien der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (vgl. Bundesanzeiger Nr. 111 vom 16. Juni 1976) entsprochen? Zu Frage B 63: Die sogenannten freien Motoreninstandsetzer werden an den Instandsetzungsarbeiten des Bundes in erheblichem Umfang beteiligt. So werden z. B. bei der Bundeswehr (Heer) nur Arbeiten der Materialerhaltungsstufen I und II (Wartung, Pflege und kleinere Instandhaltungsarbeiten) selbst durchgeführt. Technisch aufwendigere Arbeiten der Materialerhaltungsstufen III (Feldinstandsetzung) und IV (Depotinstandsetzung) werden dagegen nahezu ausschließlich in Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ausgeführt. 1979 wurden z. B. allein für die Motorinstandsetzung des Heeres 63,8 Millionen DM aufgewendet. Hieran waren die Motorenhersteller mit 15,7 Millionen DM (24,6 %), die freien Motoreninstandsetzer dagegen mit 48,1 Millionen DM (75,4 %) beteiligt. 1980 wird mit vergleichbaren Beträgen gerechnet. Die Deutsche Bundespost erteilt eine Vielzahl von Aufträgen an private Kfz-Werkstätten. Motoreninstandsetzungen erfolgen nahezu ausschließlich in privaten Werkstätten bzw. durch Tausch des kompletten Aggregats. Bei der Deutschen Bundesbahn liegen die Verhältnisse auf Grund des hohen Anteils an Schienenfahrzeugen etwas anders. Motoren — auch der Straßenfahrzeuge — werden hier zum überwiegenden Teil in eigenen Werkstätten gewartet und repariert. Das Bundesministerium für Wirtschaft vergibt bis auf geringfügige Wartungsarbeiten alle Reparaturen an die gewerbliche Wirtschaft. Mit den vorstehenden Angaben über die Beteiligung von freien Motoreninstandsetzern bei Aufträgen der Bundeswehr, der Bundespost und der Bundesbahn sind die Bereiche mit den relativ größten Fahrzeugparks erfaßt, so daß damit ein hinreichender Überblick gegeben sein dürfte. Zu Frage B 64: Mittelständische Betriebe werden bei der Vergabe von Reparaturaufträgen in starkem Maße beteiligt. Die „Richtlinie der Bundesregierung zur angemessenen Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen — (VOL)" vom 1. Juni 1976 wird angewandt. Wegen der spezifischen Anforderungen (schnelle Einsatzbereitschaft, Einhaltung der Fahrpläne etc.) bei Bundeswehr, Bundespost oder Bundesbahn ist der Vergabe von Instandsetzungsarbeiten an gewerbliche Betriebe eine gewisse Grenze gesetzt. Hinzu kommt, daß in manchen entlegeneren Regionen hierfür notwendige Werkstattkapazitäten mit entsprechend kostenaufwendigen Ersatzteillagern nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind. Eine stärkere Beteiligung mittelständischer Betriebe hängt deshalb nicht zuletzt auch davon ab, wie groß das Angebot und die Bereitschaft sind, kostengünstige und kurzfristige Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 65): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Gasversorgungsunternehmen durch eine prohibitive Tarifgestaltung und/oder durch Verpflichtung für eine bestimmte Abnahmemenge den Einsatz von Wärmepumpen verhindern, und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls dagegen ergreifen? Wie' die Bundesregierung bereits in ihren Antworten auf Fragen der Abgeordneten Kuhlwein und Menzel (Protokoll der 200. Sitzung des Deutschen Bundestages am 25. Januar 1980, Seite 15962 f.) ausgeführt hat, bieten Gasversorgungsunternehmen in der Tat bei wechselweiser Nutzung von Gasheizungen und anderen Wärmegewinnungsanlagen, wie z. B. von Wärmepumpen, andere preisliche Konditionen an als bei ausschließlicher Gasversorgung. Hintergrund einer solchen Differenzierung ist die betriebswirtschaftliche Überlegung, daß die Kosten bei einer Gasversorgung, die lediglich zu Spitzenzeiten erfolgt, höher sind als bei einem kontinuierlichen Gasbezug während der gesamten Heizperiode. Die Bundesregierung hat Verständnis für diese Betrachtungsweise, ist jedoch der Meinung, daß die Preisgestaltung der Energieversorgungsunternehmen den Einsatz neuer energiesparender Heizsysteme nicht unwirtschaftlich machen darf. In diesem Sinne hat sie das Gespräch mit der Gaswirtschaft aufgenommen. Die Energiewirtschaft ist in diesem Zusammenhang auch gebeten worden, auf Regelungen über Mindestabnahmen zu verzichten oder sie durch eine Preissystematik zu ersetzen, die nicht den Einwand hervorruft, die Bemühungen um Energieeinsparung zu unterlaufen. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 66, 67 und 68): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Konditionen für die Exportgarantien und Bürgschaften für die Berliner Wirtschaft zu verbessern? Gibt es Schwierigkeiten bei der Sicherung von Gemeinschaftslieferungen bundesdeutscher und ausländischer Herstellerfirmen in Drittländern, und wie ließen sich diese ausräumen? Welche Probleme gibt es bei der Exportbürgschaft, wenn die sowjetische Bank für Außenhandel nicht die volle Garantie für die Differenz zwischen obligater und tatsächlicher Anzahlung übernimmt, und könnte an die Stelle dieser Garantie eine Rückhaftung der bundesdeutschen Lieferunternehmen treten? Zu Frage B 66: Bei Ausfuhrgeschäften mit mehr als 30 % Berliner Fertigung kann auf Antrag der Selbstbehalt des Exporteurs bzw. der Bank auf die Hälfte, äußerstenfalls Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16103* jedoch auf 10 %, ermäßigt werden. Darüber hinaus bemüht sich der interministerielle Ausschuß für Ausfuhrbürgschaften und Ausfuhrgarantien im Einzelfall, der besonderen Lage der Berliner Wirtschaft im Rahmen des risikopolitisch Möglichen durch großzügige Deckungspraxis Rechnung zu tragen. In letzter Zeit sind keine Klagen hinsichtlich der Brauchbarkeit des Ausfuhrgewährleistungs-Instrumentariums für die Berliner Exportwirtschaft bekanntgeworden. Mit Rücksicht auf die im Januar 1976 beschlossenen Verbesserungen zum Selübstbehalt und im Hinblick auf die oben geschilderte Dekkungslage geht die Bundesregierung vielmehr davon aus, daß das bestehende Instrumentarium ausreichend flexibel ist und den besonderen Bedürfnissen der Berliner Wirtschaft in angemessener Weise Rechnung trägt. Zu Frage B 67: Deckungspolitisch bedingte Schwierigkeiten bei der Absicherung von Gemeinschaftslieferungen aus der Bundesrepublik Deutschland und anderen Ländern in Drittländer sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die derzeitige Regelung sieht folgende Möglichkeiten der Einbeziehung ausländischer Lieferbeteiligungen in die Ausfuhrgewährleistung des Bundes vor: — aus EG-Ländern bis zu 30 bis 40 — aus Osterreich, Schweden und der Schweiz bis zu 30% — aus sonstigen OECD-Ländern i. d. R. bis zu 10%. Im übrigen wird unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten versucht, im Rahmen des risikopolitisch Möglichen Zulieferungen aus Entwicklungsländern bis zu 10 % in die Deckung von Ausfuhrgeschäften in dritte Länder einzubeziehen. Darüber hinaus besteht auf Grund von Mitversicherungsvereinbarungen in der EG, mit Osterreich, Schweden und der Schweiz die Möglichkeit der — je nach dem Anteil an Gesamtverantwortung und Lieferumfang für das Projekt — aktiven oder passiven Mitversicherung. Dabei nimmt die Exportkreditversicherung des einen Landes gegenüber dem Besteller im Drittland die Interessen der anderen Exportkreditversicherung wahr. Schließlich kann jeder Exporteur seinen Anteil bei seiner nationalen Exportkreditversicherung absichern, sofern er einen eigenen Zahlungsanspruch hat. Angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten erscheint das bestehende Instrumentarium für die Bedürfnisse der Exportwirtschaft ausreichend. Zu Frage B 68: Nach Abstimmung mit den wichtigsten westlichen Industrieländern wird seit September 1979 auf die Bankbesicherung der sogenannten Zwischenzahlungen, d. h. derjenigen Zahlungen, die zwischen Anzahlung und Lieferende bzw. Betriebsbereitschaft liegen, verzichtet. Die Bundesregierung geht auf Grund der seitdem gemachten Erfahrungen davon aus, daß das in der Frage angesprochene Problem damit gelöst ist. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 69 und 70): Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß im Ausschuß der ständigen Vertreter der EG die Bundesregierung den Ergebnissen über die Verhandlung für die Liste der sogenannten sensiblen Güter für die Einfuhr aus Jugoslawien deshalb mit Vorbehalt zustimmte, weil die Senkung des Zollsatzes für die Einfuhr von Sauerkirschen aus Jugoslawien von 12 v.H. auf 10 v.H. Interessen der Landwirtschaft zuwiderlaufe? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihre Vertreter bei den Verhandlungen der EG klar zu instruieren, damit diese die vorherigen politischen Beschlüsse umsetzen? Zu Frage B 69: Die von Ihnen erwähnten Zeitungsmeldungen geben den Sachverhalt nicht korrekt wieder. Bei den Verhandlungen über den Entwurf eines Abkommens der EG mit Jugoslawien hat die deutsche Delegation ihre Zustimmung zur Ausnahmeliste von der Zollfreiheit für gewerbliche Einfuhren aus Jugoslawien (sensible Güter) nicht davon abhängig gemacht, daß der Zollschutz für Sauerkirschen in Höhe von 12 % erhalten bleibt. Wie Sie wissen, erstrecken sich die Verhandlungen über ein neues erweitertes Handels- und Kooperationsabkommen mit Jugoslawien nunmehr bereits über zwei Jahre. Primär dank der Initiative von Bundesminister Genscher steht das Vertragswerk jetzt kurz vor dem Abschluß. Die lange Dauer des Entscheidungsprozesses ist nicht zuletzt auf wesentliche materielle Differenzen der Mitgliedstaaten in bestimmten Sektoren zurückzuführen. Dies bestimmte sowohl den Umfang der Ausnahmen von der allgemeinen Zollfreiheit als auch die Höhe der Zollzugeständnisse in bestimmten landwirtschaftlichen Sektoren, wie z. B. bei Sauerkirschen. Das Sauerkirschen-Problem war jedoch ein Randproblem. Bekanntermaßen befinden sich die heimischen Produzenten von Sauerkirchen angesichts der gestiegenen Importe in einer schwierigen Marktlage; dennoch war die Entscheidung für eine Zollsenkung auf 10 % im Rahmen eines Gesamtkompromisses zwischen den EG-Partnern notwendig. Dies entsprach auch dem Ziel einer aus außenpolitischen Gründen erforderlichen Beschleunigung der Vorbereitungsarbeiten. In diesem Sinne zu verfahren, sind auch die deutschen Vertreter bei den Verhandlungen in Brüssel angewiesen worden. Zu Frage B 70: Ich bedauere es, wenn in der Öffentlichkeit möglicherweise der Eindruck einer sachlichen Fehlinstruktion bzw. eines mangelnden politischen Augenmaßes der beauftragten deutschen Vertreter bei den Verhandlungen in Brüssel entstanden sein sollte. Ich versichere Ihnen, daß dies nicht der Fall gewesen ist. Angesichts des Schwierigkeitsgrades der Verhandlungsmaterie und der widerstreitenden In- 16104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 teressenslagen ist das bisher erzielte Ergebnis akzeptabel und auch politisch als Erfolg zu werten. Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Rohr auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kühbacher (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 71 und 72): Wird die Bundesregierung bei der Haushaltsplanung 1981 aus der Tatsache, daß die Biologische Bundesanstalt im § 12 des Umweltchemikaliengesetzes als beteiligte Behörde genannt ist, Konsequenzen ziehen und die erforderlichen Stellen für das Personal im Haushalt 1981 einplanen? In welchem Umfang werden diese Stellen in den Haushaltsplan eingebracht werden, damit diese wichtige Aufgabe auch sofort sinnvoll begonnen werden kann, und wäre es nicht richtiger, für die vorbereitenden Arbeiten bereits Stellenkonsequenzen im Jahr 1980 zu treffen? Die Bundesregierung beabsichtigt, bei Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) u. a. bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) eine Bewertungsstelle einzurichten. Dadurch sind Personalvermehrungen erforderlich. Die Bundesregierung zieht hieraus Folgerungen. Z. Zt. werden in Verhandlungen mit den betroffenen Ressorts die Stellenanforderungen für die bei der BBA zu errichtende Bewertungsstelle vorbereitet. Dabei wird auch entschieden werden, für welches Haushaltsjahr diese Stellen beantragt werden. Die vorbereitenden Arbeiten für das Chemikaliengesetz sind umfangreich und arbeitsaufwendig; dies trifft ganz besonders für die wissenschaftliche Gewinnung von Entscheidungshilfen zu, an der die BBA wesentlich beteiligt ist. In welcher Zahl und mit welcher Bewertung Planstellen für Beamte sowie Stellen für Angestellte und Arbeiter dafür erforderlich sind, läßt sich derzeit noch nicht angeben. Da über die Bewilligung von Planstellen und Stellen der Deutsche Bundestag entscheidet, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die im Bundeshaushaltsplan vorzusehenden Personalanforderungen nach Ihren Kräften unterstützten. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 73 und 74): Wie hat sich die Inanspruchnahme der Förderangebote durch die nebenberuflichen Landwirte in den Jahren 1977, 1978 und 1979 entwickelt, und zwar bei der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe und beim Agrarkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau? Wie ist die Tendenz der Inanspruchnahme der Möglichkeiten durch die nebenberuflichen Landwirte bei den Modellvorhaben (z. B. Niederstetten oder Wipperfürth) und bei der staatlichen Beratung allgemein? Im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" entwickelte sich die Inanspruchnahme der Förderangebote bei der Wohnhausförderung und der Umstellungs- bzw. Anpassungshilfe durch Nebenerwerbslandwirte wie folgt: Wohnhausförderung (Investitionen im arbeitswirtschaftlichen Bereich): 1977: 3 144 Fälle (= 19,8 % der beim Wohnhaus geförderten Betriebe insgesamt) 1978: 2 800 Fälle (= 22,1 % der beim Wohnhaus geförderten Betriebe insgesamt) 1977 und 1978 wurden hierfür jeweils knapp 10 Millionen DM an Bundes- und Landesmitteln in Anspruch genommen. Umstellungs- und Anpassungshilfe für Nebenerwerbslandwirte: 1977: 30 Fälle mit einem Zuschußvolumen von rd. 137 000 DM und 1978: 21 Fälle mit einem Zuschußvolumen von rd. 113 000 DM. Für das Jahr 1979 liegen gegenwärtig noch keine Angaben zur Inanspruchnahme der Förderung vor. Bei dem von der Kreditanstalt für Wiederaufbau seit 1978 durchgeführten Agrar-Kreditprogramm ist im einzelnen nicht bekannt, wieviel Nebenerwerbs-betriebe dieses Programm in Anspruch nehmen. Ihre Zahl dürfte jedoch gering sein. 1978 erhielten 4 718 Betriebe KW-Kredite. In Anlehnung an die Flächenausstattung dieser Betriebe dürften davon etwa 700 Betriebe (15 %) im Nebenerwerb bewirtschaftet werden. Für 1979 ist mit derselben Größenordnung zu rechnen. Im Rahmen des Modellvorhabens „Niederstetten" zeigen sich steigende Erfolge bei der Erreichung der Nebenerwerbslandwirte durch die Aktivitäten der Managementgruppe. Die Managementgruppe hat ihr Angebot an Einzel- und Gruppenberatung sowie Fortbildungsveranstaltungen für Nebenerwerbslandwirte verstärkt. Dieses Angebot wurde in wachsendem Umfang von Nebenerwerbslandwirten angenommen. Darüber hinaus zeigt sich auch eine positive Entwicklung bei der Nachfrageberatung: Hier besteht mittlerweile ein paritätischer Anteil der Nebenerwerbslandwirte, der ihrem zahlenmäßigen Anteil an den landwirtschaftlichen Betrieben in diesem Raum entspricht. Zu Beginn des Modellvorhabens überwog hier noch die Inanspruchnahme durch die Haupterwerbslandwirte. Diese Erfolge sind dem gezielten Arbeitsprogramm der Managementgruppe im Rahmen des Modellvorhabens zuzurechnen. Im Rahmen des Modellvorhabens „Wipperfürth" ist die Entwicklung der Inanspruchnahme der angebotenen Maschinen- und Dienstleistungen längerfristig zu sehen: Zum einen verfügen die Nebenerwerbslandwirte noch über ausreichende Maschinenkapazitäten z. B. für die Grundfutterbergung, die erst längerfristig abgeschrieben werden. Außerdem ist teilweise noch ausreichend freie Arbeitskapazität — z. B. Mithilfe von Altenteilern — vorhanden. Im längerfristigen Verlauf wird damit gerechnet, daß der Anteil an der Inanspruchnahme der überbetrieblichen Dienstleistungen durch Nebenerwerbslandwirte von gegenwärtig rd. 40 % weiter ansteigen wird. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16105* Die Offizialberatung steht allen Landwirten, d. h. sowohl Haupt- als auch Nebenerwerbslandwirten in gleicher Weise zur Verfügung. Aus verschiedenen Untersuchungen ist jedoch bekannt, daß sich Nebenerwerbslandwirte von der Offizialberatung vernachlässigt fühlen, obwohl vor nunmehr fast 10 Jahren d ie sozio-ökonomische Beratung speziell für die sog. nicht-entwicklungsfähigen Betriebe eingerichtet wurde. Behindernd hat sich für die Beratung der Nebenerwerbslandwirte die Tatsache ausgewirkt, daß diese während der üblichen Dienstzeiten der Berater nicht erreicht werden können. Hinzu kamen Defizite im methodisch-didaktischen Bereich bei den Beratern, die den Zugang zu den Nebenerwerbslandwirten erschwerten. Seit einigen Jahren haben deshalb die Bundesländer — in deren Zuständigkeit die Beratung liegt — besondere Beratungsprogramme für Nebenerwerbslandwirte erarbeitet. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Besprechungen der Länderreferenten für die landwirtschaftliche Beratung werden die Aktivitäten der Bundesländer und ihre Wirksamkeit zur Zeit verstärkt diskutiert. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 75 und 76): Trifft es zu, daß die von der Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung in Frankfurt im Bundesanzeiger Nr. 166 vom 5. September 1979 für den Export nach Drittländern angebotenen Getreidemengen in Höhe von 100 000 t Roggen und 407 000 t Weizen insbesondere von Ostblockstaaten nachgefragt werden? Sieht die Bundesregierung eine Gefahr, daß durch den Vollzug des Exports die auf Grund der sowjetischen Aggression verhängte amerikanische Getreideausfuhrsperre in der UdSSR unterlaufen wird, und was gedenkt die Bundesregierung auf Grund der europäisch-amerikanischen Solidaritätspflicht gegen eine Unterlaufung der US-Ausfuhrsperre zu tun? Es trifft zu, daß die im Bundesanzeiger vom 5. September 1979 für den Export ausgeschriebenen Getreidemengen der BALM bisher zu einem größeren Teil für Lieferungen in Ostblockländer, die zu den traditionellen Abnehmern von EG-Getreide zählen, verkauft worden sind. Die UdSSR gehört nicht zu den Empfängerländern. Das Getreide der BALM wird vor allem wegen der verkehrsgünstigen Lage zu den Ostblockstaaten dorthin verkauft. Die Kommission der EG, die für die Gestaltung des Ausfuhrverfahrens grundsätzlich zuständig ist, hat Maßnahmen getroffen, damit Gemeinschaftslieferungen die Getreidelieferungen der Vereinigten Staaten auf dem Markt der UdSSR nicht ersetzen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 77, 78 und 79): Hält die Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte Umweltverträglichkeitsprüfung von Ausbringungsgeräten zur Verteilung bzw. zum Versprühen von Pflanzenschutzmitteln für Zwecke der Landwirtschaft für ausreichend, und wie beurteilt sie die Forderung nach einer obligatorischen saisonalen Überprüfung aller im Gebrauch befindlichen Ausbringungsgeräte zum Zweck einer gleichmäßigeren Verteilung der Ausbringungsmenge? Ist der Bundesregierung bekannt, wie in der täglichen einzelbetrieblichen landwirtschaftlichen Praxis die Behälter für Pflanzenschutzmittel nach Gebrauch beseitigt werden und wo die Flüssigkeitsmengen verbleiben, die beim Reinigen der Ausbringungsgeräte für Pflanzenschutz- mittel anfallen. und welche Maßnahmen hält sie für geeignet, um die bei dieser Praxis entstehenden Umweltprobleme zu beseitigen? Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Zusammenhänge zwischen der wachsenden Verschmutzung der Küstengewässer der Nordsee und der Ostsee, der Zunahme der Krankheiten bei Fischen und der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Fischwirtschaft, insbesondere der Kutterfischer und der von ihnen betriebenen Fischverwertungsgenossenschaften vor, und wie beurteilt sie die daraus resultierende Beeinträchtigung des Angebots an Frischfisch für den Verbraucher? Zu Frage B 77: Die Bundesregierung hat zu der Pflanzenschutzgeräteprüfung mehrfach Stellung genommen, so zuletzt in der Fragestunde am 17./18. Oktober 1979. Für die von Ihnen angesprochene Überwachung der im praktischen Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte hatte die Bundesregierung bereits 1975 mit dem Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes eine Regelung vorgelegt, die auch mehrheitlich von den Ländern getragen wurde. Der Ernährungsausschuß des Bundestages lehnte diesen Vorschlag auf seiner 51. Sitzung am 15. Januar 1975 ab. Die von verschiedenen Seiten geforderte, staatlich vorgeschriebene Prüfung der im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte würde einen hohen Verwaltungs- und Finanzaufwand erfordern, wenn eine lückenlose Kontrolle aller dieser Geräte im gewerblichen und privaten Bereich erreicht weden soll. Abgesehen von der Frage, ob dieser hohe Aufwand in angemessenem Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg stehen würde, bestände die Gefahr, daß durch den Umfang der hier neu zu schaffenden Kapazitäten andere Bereiche, die gleich hohe Priorität haben, wie z. B. Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes, Resistenzforschung, beeinträchtigt würden. Die Bundesregierung sucht daher nach Mitteln und Wegen, damit ohne umfassende staatliche Reglementierung der technische Zustand der im Einsatz befindlichen Pflanzenschutzgeräte verbessert wird. Die Gespräche insbesondere mit den Ländern sind noch nicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, mit dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes Vorschläge für die Verbesserung der Prüfung von Pflanzenschutzgeräten vorzulegen. Zu Frage B 78: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei der Beseitigung von Behältnissen für Pflanzenbehandlungsmittel und beim Reinigen von Pflanzenschutzgeräten Probleme auftreten können. In Zusammenarbeit mit den Ländern wurde daher ein Merkblatt erarbeitet, das Hinweise gibt, wie entsprechende Abfälle möglichst gefahrlos für die Umwelt zu beseitigen sind. Dabei wurde sowohl die Art der Pflanzenschutzmittelreste, deren Menge und deren mögliche Gefährlichkeit in das Merkblatt aufgenommen. Dieses ist von den meisten Ländern inzwischen veröffentlicht worden. Beispielhaft verweise ich auf die 16106* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 41 vom 10. Oktober 1977. Auszüge aus diesem Merkblatt werden u. a. auch im Rahmen der Aufklärungsarbeit des von der Bundesregierung bezuschußten Auswertungs- und Informationsdienstes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AID) e. V. berücksichtigt. Hier verweise ich z. B. auf die AID-Broschüre Nr. 136 „Vorsicht beim Umgang mit Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmitteln", S. 21. Der Pflanzenschutzdienst und der landwirtschaftliche Beratungsdienst der Länder unterstützen die Landwirte bei speziellen Problemen der Beseitigung von Pflanzenbehandlungsmittelresten. Die Bundesregierung geht davon aus, daß dieser Bereich somit hinreichend geregelt ist. Zu Frage B 79: Nordsee: Die Meeresverschmutzung der Nordsee ist hauptsächlich auf den Schadstoffeintrag durch Flüsse, insbesondere Elbe, Weser, Rhein und Themse, zurückzuführen. Zusätzlich dürfen lediglich zwei Gruppen von Abfallstoffen in die Deutsche Bucht verbracht werden: Klärschlämme und Rückstände aus der Titandioxid (Ti02)-Produktion. Das für die Erteilung von Genehmigungen zur Einbringung von Abfallstoffen in die See zuständige Deutsche Hydrographische Institut (DHI), Hamburg, arbeitet eng mit der Bundesforschungsanstalt für Fischerei (BFA), Hamburg, zusammen und ist in seiner Genehmigungspraxis sehr zurückhaltend. Bisher sind keine weiteren Genehmigungen zur Einbringung zusätzlicher Gruppen von Abfallstoffen erteilt worden. Obgleich die Belastung der Nordsee mit Abfallstoffen aus Verbringungen insofern keine steigende Tendenz aufwies, zeigen neuere Untersuchungen der BFA eine Zunahme von Fischerkrankungen in den Ti02- und Klärschlammverbringungsgebieten. Es handelt sich im wesentlichen um Tumore und Geschwüre. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Verbringung von Abfallstoffen und der Zunahme von Fischerkrankungen konnte bisher wissenschaftlich noch nicht zweifelsfrei bewiesen werden. Die Tatsache, daß seit 1977 insbesondere Tumorerkrankungen in den Verbringungsgebieten der Deutschen Bucht epidemisch aufgetreten sind und daß bis zu 8,8 % des Bestandes bei einigen Arten befallen waren, wertet die Bundesforschungsanstalt für Fischerei jedoch als Indiz für das Vorliegen eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen Abfalleinbringung und Fischerkrankungen. Neue Forschungsprogramme, die gesicherten Aufschluß über die schwierigen Zusammenhänge geben sollen, werden bei der Bundesforschungsanstalt für Fischerei derzeit intensiv entwickelt. Schon jetzt vertritt die Bundesforschungsanstalt für Fischerei jedoch die Auffassung, daß sich die Belastung der Deutschen Bucht mit Abfallstoffen einer kritischen Grenze nähert, jenseits derer mit dem Eintritt schwerwiegender, unter Umständen dauernder Schäden zu rechnen ist, insbesondere in Küstennähe. Eine Verringerung der bisher noch zulässigen Mengen von Klärschlamm und Rückständen der Ti02-Produktion ist daher anzustreben. Für letzteren Bereich ist ein nationales Verringerungsprogramm unter der Federführung des Bundesministers des Innern in Vorbereitung. Dieses sieht nach derzeitigem Stand bereits bis 1982 eine erhebliche Verminderung des Anteils an Grünsalz (Eisensulfat) in den Ti02-Rückständen vor. Für das Jahr 1987 ist ein völliger Verzicht auf die Einbringung von Grünsalz vorgesehen. Die Beratungen über das nationale Verringerungsprogramm sind noch nicht abgeschlossen. Die Fischwirtschaft, insbesondere die Kutterfischerei, ist von den Verbringungen bislang nur in geringem Umfang beeinträchtigt worden. Bei den TiO2-Verbringungsgebieten handelt es sich um solche, die bereits vor Aufnahme der Verbringungen als fischarm bekannt waren und fischereilich wenig genutzt wurden und werden. Eine Beeinträchtigung des Frischfischangebots für den Verbraucher war weder in der Vergangenheit noch für die Gegenwart zu befürchten. Für die Zukunft bedarf die fischereibiologische Überwachung der betreffenden Gebiete jedoch großer Aufmerksamkeit. Ostsee: Die Schleswig-Holstein vorgelagerten küstennahen Seegebiete der Ostsee werden in der Hauptsache durch häusliche Abwässer verunreinigt.-Zusätzliche Verbringungen, wie im Gebiet der Deutschen Bucht, werden von deutschen Ostseehäfen aus nicht durchgeführt. Gleichwohl weist die Ostsee aufgrund des nur geringen Wasseraustausches mit dem Atlantik und infolge von Abwassereinleitungen der Anrainerstaaten einen höheren Verschmutzungsgrad als die Nordsee auf. Ostseefische sind daher allgemein stärker in Mitleidenschaft gezogen als solche aus der Nordsee. Die Ostseeanrainerstaaten unternehmen jedoch aufgrund des am 22. März 1974 in Helsinki geschlossenen Übereinkommens über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseeraums erhebliche Anstrengungen, der Verschmutzung entgegenzuwirken und einen gesunden Fischbestand zu erhalten. Bislang hat die Verschmutzung der Ostsee nur zu geringen Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft, insbesondere der Kutterfischerei und deren Erzeugergemeinschaften, geführt. Die Versorgung der Verbraucher mit Frischfisch aus der Ostsee wird durch die Verschmutzungen derzeit nicht gefährdet. Die Bundesforschungsanstalt für Fischerei wird die Entwicklung des Fischbestandes in der Ostsee auch in Zukunft umfangreichen Beobachtungen unterziehen. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 80): Ist der Bundesregierung bekannt, daß Fisch und Fischerzeugnisse ohne Kenntlichmachung und ohne Mengenbegrenzung mit Phosphatzusätzen hergestellt werden, und wenn ja, was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Natrium-, Kalium- oder Calciumsalze der Orthophosphor- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16107' säure oder der Pyrophosphorsäure zur Konsistenzerhaltung bestimmter Fischerzeugnisse ohne Kenntlichmachung verwendet werden. Diese Zusatzstoffe sind allgemein bereits in der Verordnung über die Zulassung fremder Stoffe als Zusatz zu Lebensmitteln vom 19. Dezember 1959 zugelassen worden. Da gesundheitliche Bedenken gegen ihre Verwendung nicht bestehen, wurde die Zulassung dieser Stoffe in die auf das neue Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz gestützte Zusatzstoffzulassungsverordnung vom 20. Dezember 1977 übernommen. Eine Mengenbegrenzung erfolgte nicht, weil sich die jeweils erforderliche Zusatzmenge aus technologischen Gründen selbst limitiert. Die Kenntlichmachung der Phosphatverwendung bei Fischerzeugnissen wird in absehbarer Zeit als Folge der Umsetzung der EG-Kennzeichnungs-Richtlinie in nationales Recht zur Pflicht werden. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 82 und 83): Trifft es zu, daß es in der Bundesrepublik Deutschland im Wirtschaftsjahr 1977/78 insgesamt lediglich noch 562 419 landwirtschaftliche Betriebe mit fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche und mehr gab, dem gegenüber aber 627 589 landwirtschaftliche Unternehmer nach dem Gesetz über die Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig versichert waren und somit künftig beihilfeberechtigt sind, und ist es mithin zu vermuten, daß auch außerlandwirtschaftlich Beschäftigte, die auch weniger als fünf Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche im Nebenerwerb bewirtschaften, landwirtschaftliche Altershilfe beziehen werden, sobald sie die Altersgrenze erreicht haben? Trifft es zu, daß rund 75 v.H. des landwirtschaftlichen Reineinkommens, d. h. des Gewinns, in der Bundesrepublik Deutschland von jenen 168 700 Betrieben erwirtschaftet wird, in denen eine Familienarbeitskraft in einem Monat etwa soviel verdient wie in den verbleibenden rund 674 900 landwirtschaftlichen Betrieben der Bundesrepublik Deutschland eine Familienarbeitskraft in einem ganzen Jahr, und hält die Bundesregierung gegebenenfalls die Einkommensdisparitäten auch in der Zukunft für akzeptabel? Es trifft zu, daß in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1978 562 419 landwirtschaftliche Betriebe ab 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF) und 619 396 beitragspflichtige Unternehmer nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte vorhanden waren. Diese im Agrarbericht veröffentlichten Zahlen sind jedoch nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Zu den in der amtlichen Agrarstatistik ermittelten 562 419 landwirtschaftlichen Betrieben ab 5 ha LF müssen, um sie mit der Geschäftsstatistik der Altershilfe für Landwirte vergleichbar zu machen, - ca. 2 500 Forstbetriebe (Mindestbetriebsgröße der Alterskassen etwa 50 ha Wald) — ca. 16 000 Gartenbaubetriebe (Mindestbetriebsgröße der Alterskassen etwa 0,5 ha LF) — ca. 38 000 Weinbaubetriebe (Mindesbetriebsgröße der Alterskassen etwa 0,5 ha LF) — ca. 850 Betriebe der Teichwirtschaft hinzugerechnet werden. Aus diesen Zahlen wird deutlich, daß die Beitragspflichtigen nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte, soweit sie nicht zu den genannten Sonderbereichen gehören, in der Regel landwirtschaftliche Unternehmen bewirtschaften, die mindestens 5 ha LF umfassen. AuBerlandwirtschaftlich Beschäftigte mit landwirtschaftlichen Betrieben von weniger als 5 ha LF sind in der Regel nicht beitragspflichtig und damit nach Erreichen der Altersgrenze auch nicht leistungsberechtigt nach dem Gesetz über eine Altershilfe für Landwirte. Wie bereits in der Antwort auf Ihre schriftliche Anfrage vom 6. Juli 1979 ausgeführt wurde, trifft es zwar rein rechnerisch in etwa zu, daß die rund 170 000 einkommenstärksten Vollerwerbsbetriebe ungefähr 3/4 des gesamten landwirtschaftlichen Reineinkommens erwirtschaften; gleichzeitig wurde ausführlich erläutert, daß eine solche Pauschalrechnung methodisch fragwürdig ist und zu sachlich unrichtigen Schlußfolgerungen führen kann. Insbesondere werden bei einer derartigen Betrachtung die spezifischen Einkommensverhältnisse und die unterschiedliche Einkommenszusammensetzung in den Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben völlig vernachlässigt. Ohne Zweifel bestehen jedoch auch, wie die Agrarberichte der Bundesregierung jährlich detailliert nachweisen, innerhalb der landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe erhebliche Einkommensunterschiede. Im einkommenstärksten Viertel der Betriebe wird je Familien-AK durchschnittlich etwa das sechsfache des Einkommens erwirtschaftet, das die Betriebe im einkommenschwächsten Viertel erreichen. Auf die Ursachen dieser Disparitäten sowie auf die Konsequenzen, die die Bundesregierung für die Agrarpolitik daraus gezogen hat und die sie weiter verfolgen wird, wurde ebenfalls bereits in der oben genannten Antwort eingegangen. Nach wie vor ist es der Agrarpolitik weder möglich, jedem einzelnen Vollerwerbsbetrieb ein mindestens paritätisches Einkommen zu sichern noch die innerlandwirtschaftliche Disparität vollständig auszugleichen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 98 und 99): Teilt die Bundesregierung die in der Presse veröffentlichte Auffassung des ehemaligen Generalinspekteurs der Bundeswehr, General a. D. Wust, wonach in unserem Verteidigungssystem Lücken klaffen, und — falls das zutrifft — welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Tatsache, um die daraus für unser Land erwachsenden Gefahren abzuwenden? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß bei Prüfungen von Offizierbewerbemdurch die Offizierbewerberprüfzentrale Abiturienten mit schlechterem Notendurchschnitt häufig bessere Prüfungsergebnisse erbringen als solche mit gutem Notendurchschnitt, was nach sich wiederholenden Feststellungen in aller Regel davon abhängen soll, in welchem Bundesland der betreffende Bewerber sein Abitur abgelegt hat, und — falls das bestätigt wird — worauf führt die Bundesregierung diesen Sachverhalt zurück? Zu Frage B 98: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung des General a. D. Wust, die dieser anläßlich eines 16108* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Vortrages beim 151. Stiftungsfest des Bremer Vereins „Eiswette von 1829" am 19. Januar vertreten hat. Die Bundesregierung hat im „Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr" ihre Beurteilung des militärischen Kräfteverhältnisses zwischen NATO und Warschauer Pakt ausführlich dargelegt. Sie hat dabei ihre Sorge über die unverminderte Rüstung der Sowjetunion und der mit ihr verbündeten Staaten des Warschauer Paktes nicht verschwiegen. Angesichts der nuklear-strategischen Parität einerseits, der Disparität zwischen den nuklearen Mittelstreckenpotentialen und zwischen den konventionellen Kräften in Europa andererseits steht das westliche Verteidigungsbündnis vor der Notwendigkeit, die konventionelle Komponente zu stärken und die Disparität bei den nuklearen Mittelstreckenpotentialen abzubauen. Die Einsicht in diese Notwendigkeit und die Entschlossenheit, das Erforderliche zu tun, sind im Bündnis ungeteilt. Mit dem auf der Gipfelkonferenz der NATO in Washington im Mai 1978 verabschiedeten langfristigen Verteidigungsprogramm, mit dem Beschaffungsprogramm für das Frühwarnsystem AWACS, und nicht zuletzt mit dem Beschluß vom 12. Dezember 1979 zur Modernisierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa hat das Nordatlantische Bündnis den Willen bewiesen, den veränderten strategischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Parallel und komplementär zu ihrem Nachrüstungsbeschluß hat die NATO ein rüstungskontrollpolitisches Angebot verabschiedet, um zu verhindern, daß sowjetische Vorrüstung und westliche Nachrüstung einen neuen Rüstungswettlauf einleiten. Dieses Angebot entspricht der Überzeugung aller Bündnispartner, daß Fortschritte auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und Rüstungsbegrenzung für eine dauerhafte Sicherung der Beziehungen zwischen Ost und West unerläßlich sind. Die Bundesregierung weiß sehr wohl, daß Bemühungen um Entspannung, auf der militärpolitischen Seite um Rüstungskontrolle und Rüstungsbegrenzung, mit Erfolg nur auf der Basis zweifelsfreier Verteidigungsfähigkeit geführt werden können. Einseitige Vorleistungen auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und -begrenzung hat das Bündnis bisher nicht erbracht und wird dies auch in Zukunft nicht tun. Auch General a. D. Wust hat als Generalinspekteur der Bundeswehr diese Auffassung vertreten. In einem am 9. August 1978 vor dem CIOR-Kongreß (Kongreß der NATO-Reserveoffiziere) in Bonn gehaltenen Vortrag hat er zu diesem Punkt ausgeführt: „Als wirksamer Weg der Friedenssicherung hat sich das seit 1967 gültige Doppelkonzept der NATO, nämlich Abschreckung durch Verteidigungsfähigkeit einerseits und Entspannung durch Rüstungsbegrenzung und -kontrolle andererseits, erwiesen.” Zu Frage B 99: Ihre Vermutung, bei Eignungsprüfungen von Offizierbewerbern erbrächten Abiturienten mit schlechterem Notendurchschnitt häufig bessere Prüfergebnisse als solche mit gutem Notendurchschnitt, trifft nicht zu. Deshalb bestätigt sich auch nicht Ihre weitere Vermutung, daß dies in aller Regel davon abhänge, in welchem Bundesland der Offizierbewerber sein Abitur abgelegt hat. Eine Auswertung von 5 429 Prüfergebnissen und Schulabschlußnoten von Offizierbewerbern für die Einstellungsjahrgänge 1979 und 1980 ergab vielmehr, daß Bewerber mit besseren Abiturzeugnissen auch überwiegend bessere Prüfergebnisse bei der OPZ erzielten. Die Prüfergebnisse, in denen die allgemeine Offiziereignung des Bewerbers zum Ausdruck gebracht wird, finden ihren Niederschlag im Eignungsgrad. Bewerber mit den Eignungsgraden „Gut geeignet", „Geeignet" und „Eingeschränkt geeignet" können als Offizieranwärter eingestellt oder übernommen werden. Der Eignungsgrad „Nicht geeignet" schließt eine Einstellung oder Übernahme aus. Im Erfassungszeitraum waren nur 2,5 % ( = 135) aller geprüften Bewerber „Gut geeignet", 24,6 (= 1 337) „Geeignet" und 25,3 % (= 1 374) „Eingeschränkt geeignet". Von den 1 472 Abiturienten mit den Eignungsgraden „Gut geeignet" und „Geeignet" hatten im Schulzeugnis einen Notendurchschnitt von: 1,00 bis 1,49: 74,2 % (= 46) 1,50 bis 2,49: 45,9 % (= 637) 2,50 bis 3,49: 22,3 % (= 732) 3,50 bis 4,49: 8,1 % (= 57) Zu Ihrer persönlichen Information habe ich eine Ubersicht beigefügt, der Sie nähere Einzelheiten entnehmen können. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Angermeyer (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 100 und 101): In welchem Umfang und mit wessen Genehmigung sind Bundeswehrfahrlehrer nebenberuflich als Fahrlehrer an zivilen Fahrschulen tätig? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß diese Nebentätigkeit von Bundeswehrfahrlehrern eine unlautere Konkurrenz für zivile Fahrlehrer ist, da die Fahrschulen für zivile Fahrlehrer Sozialabgaben entrichten müssen, für Bundeswehrfahrlehrer hingegen nicht? Zu Frage B 100: Von den 11 973 Soldaten, die zur Zeit im Besitz einer Fahrlehrererlaubnis der Bundeswehr sind, haben 2 857 auf ihren Antrag die Erlaubnis erhalten, sich außerhalb der Dienstzeit als Fahrlehrer in einer zivilen Fahrschule zu betätigen. Sie gehen dieser Nebentätigkeit zumeist an den Wochenenden nach. Die Genehmigung zur Aufnahme einer Nebentätigkeit erteilen die Bataillonskommandeure nach den Bestimmungen der „Verordnung über die Nebentätigkeit der Bundesbeamten, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit (BNV)". Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16109' Zu Frage B 101: Die Aufnahme einer Nebentätigkeit ihrer Fahrlehrer wird von der Bundeswehr weder gewünscht noch gefördert. Die Bestimmungen der BNV lassen es in der Regel jedoch nicht zu, Anträge der Soldaten abzulehnen, weil die vom Gesetz vorgeschriebenen Versagungsgründe nicht vorliegen. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 102): Welche konkrete Aufgabenstellung ist mit der für den Generalmajor Bastian vorgesehenen z.b.V. Stelle beim Heeresamt verbunden, und welche gleichwertige Planstelle im Einzelplan 14 fällt damit weg? Generalmajor Bastian wurde am 22. Januar 1980 zum Heeresamt versetzt mit dem Zusatz: Dienst gemäß Weisung StvInspH. Er ist mit der Entwicklung des Führungs- und Informationssystems des Heeres beauftragt. Zur Zeit ist er unter Mitnahme seiner Planstelle (B 07) zur besonderen Verfügung zum Heeresamt versetzt. Es ist beabsichtigt, Generalmajor Bastian ab 1. Oktober 1980 auf einer B 07-Stelle im Heeresamt zu verwenden. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 103): Bestehen im Bereich des Truppenübungsplatzes Baumholder für den Bau der neuen Panzerstraße (Falbersbach) und die Verlegung der Verladestation für Kettenfahrzeuge bereits baureife Pläne, und für wann sind die dafür nötigen Haushaltsmittel für diese zur Verkehrs- und Lärmentlastung der Stadt Baumholder so wichtige Maßnahme vorgesehen? Die Haushaltsunterlage-Bau für den Neubau der panzerfesten Straße durch das Falbersbachtal ist aufgestellt und durchläuft zur Zeit das Genehmigungsverfahren bis zur haushaltsmäßigen Anerkennung durch das Bundesministerium der Finanzen. Die benötigten Haushaltsmittel sind entsprechend dem erwarteten Baufortschritt in die Finanzierungsplanung der Bundeswehr aufgenommen. Mit dem Bau der Straße soll noch Ende dieses Jahres begonnen werden. Die Verlegung der Verladeanlage für Rad- und Kettenfahrzeuge ist abhängig von dem Neubau der Ersatzstraße für ein zu entwidmendes Teilstück der Landesstraße 169, das als Verbindungsstraße von der neuen Verladeanlage bis zur Einmündung in das Falbersbachtal panzerfest ausgebaut und für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden muß. Die Ersatzstraße soll von der Straßenverwaltung Rheinland-Pfalz im Rahmen des Ausbaus des Autobahnzubringers von der L 169 zur Anschlußstelle Freisen ausgebaut werden. Für dieses Bauvorhaben können baureife Pläne erst aufgestellt werden, wenn die Ausbauforderungen mit der Straßenverwaltung abgestimmt sind und das Planfeststellungsverfahren positiv abgeschlossen ist. In diesem frühen Stadium der Planung sind konkrete Angaben zur Baudurchführung und der Höhe des Kostenanteils der Bundeswehr noch nicht möglich. Deshalb sind bisher auch keine Haushaltsmittel bereitgestellt worden. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 104): Denkt der Bundesverteidigungsminister an die Einführung eines Pullovers mit Dienstgradabzeichen für die gesamte Bundeswehr, und wenn ja, wie sieht der Zeitplan dafür aus? Es ist noch nicht abzusehen, ob nur das Heer oder alle 3 Teilstreitkräfte mit dem neuen Pullover, oliv, mit Dienstgradabzeichen ausgestattet werden sollen. Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis unterrichten. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 105 und 106): Ist es richtig, daß dem Sonderkorrespondenten des NDR-Fernsehens, Hermann P. Reiser, der im vergangenen Jahr einen Film über die Bundeswehr drehte, Filmaufnahmen beim Aufklärungsgeschwader der Luftwaffe 51 „Immelmann" in Bremgarten und mit dem Generalmajor Bastian untersagt wurden, und welche Gründe gab es dafür? Trifft es zu, daß außerdem die Obersten Hauschildt (Leiter der Schule für psychologische Verteidigung, Euskirchen) und Dr. Hackl (Leiter des militärgeschichtlichen Forschungsamts, Freiburg) nur in Anwesenheit das Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister der Verteidigung, Dr. von Bülow, befragt werden sollten und dieser vorher die Fragen schriftlich eingereicht haben wollte, und welche Motive waren dafür maßgebend? Zu Frage B 105: Die Vorwürfe, die Herr Reiser auch öffentlich über Behinderungen geäußert hat, treffen nicht zu. Herrn Reiser standen im Verlauf der insgesamt 13monatigen Dreharbeiten mehr als 120 Gesprächspartner an zwanzig von ihm gewünschten Orten oder Einrichtungen der Bundeswehr zur Verfügung. Zusätzliche von Herrn Reiser erbetene Aufnahmen beim Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann" wurden versagt. Der Grund: Bei den Vorbereitungen zu den Dreharbeiten war deutlich, daß es Herrn Reiser vor allen Dingen um die sogenannte ,,Rudel-Affäre" ging. Die jetzt dort stationierten Offiziere waren aber zur Zeit der Vorfälle weder verantwortlich noch beteiligt. Deshalb war ihnen eine dienstlich angeordnete Mitwirkung nicht zuzumuten. Es wurden 16110* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 statt dessen andere Geschwader angeboten. Herr Reiser hat letztlich beim Jagdbombergeschwader 35 in Pferdsfeld Aufnahmen gedreht. Ein Fernseh-Interview mit Generalmajor Bastian ist durch den Informations- und Pressestab deshalb nicht in die Liste der Projekte des Films aufgenommen worden, weil in einem Gespräch zwischen dem Bundesminister der Verteidigung und General Bastian verabredet worden war, daß der General sich öffentlich nicht mehr zu den Themen äußern sollte, die im Frühjahr Aufsehen in den Medien erregt hatten. Zu Frage B 106: Da die Erfahrungen mit Herrn Reiser an den vorherigen Drehorten ein faires, vorurteilsfreies Gespräch nicht immer erwarten ließen, bat mich Bundesminister Dr. Apel, im Interesse der Offiziere bei dem Gespräch mit dem Leiter des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes und dem Kommandeur der Schule für Psychologische Verteidigung mit anwesend zu sein. Als Herr Reiser mir ankündigte, mich vor laufender Kamera zu angeblichen Behinderungen der Dreharbeiten während seines einjährigen Projektes zu befragen, bat ich ihn, die Fragen vorab schriftlich zu geben. Das Projekt von Herrn Reiser war das zeitlich und personell aufwendigste Vorhaben, zu dem sich die Bundeswehr in den 25 Jahren ihres Bestehens zur Verfügung gestellt hat. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Hoffmann (Hoya) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 107 und 108): Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich nach Einführung der Bundeswehrurlauberfahrkarte für Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit eine soziale Ungerechtigtkeit dergestalt ergeben hat, daß z. B. ein lediger Hauptfeldwebel Z 15 für eine Wochenendfahrt mit der Deutschen Bundesbahn weniger bezahlt als z. B. ein verheirateter Feldwebel mit Kind, der Berufssoldat ist und die gleiche Bundesbahnstrecke benutzt, und ist sie bereit, diese soziale Ungerechtigkeit in der Form zu beseitigen, daß alle versetzten oder kommandierten Berufssoldaten für die Zeit der Trennung von der Familie ebenfalls Bundeswehrurlauberfahrkarten erhalten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Kostenerstattung für eine Familienheimfahrt pro Monat kein adäquater Ausgleich ist und daß der zusätzliche Effekt der vorgeschlagenen Maßnahme eine Verringerung der „Wochenendunfälle" ist? Zu Frage B 107: Mannschaften und Unteroffiziere auf Zeit erhalten seit 1964 für beliebige Reisen auf inländischen Eisenbahnen eine Fahrpreisermäßigung in Höhe von 50 v. H. in Form der sogenannten Bundeswehrurlauber-Fahrkarte. Dies ist eine Vergünstigung zur Sicherstellung des notwendigen Nachwuchses an Mannschaften und Unteroffizieren auf Zeit. An Nachwuchs für Berufssoldaten mangelte und mangelt es nicht. Berufssoldaten brauchte daher die Vergünstigung nicht gewährt zu werden. Aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen vergleichbaren Personengruppen im öffentlichen Dienst (z. B. den Polizeivollzugsbeamten) hätte ein solches Vorhaben im übrigen auch nicht verwirklicht werden können. Zu Frage B 108: Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, ob Verbesserungen bei den Reisebeihilfen für kommandierte und versetzte verheiratete Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die von ihrer Familie getrennt leben müssen, erforderlich sind. Die Verhandlungen des federführenden Bundesministers des Innern, an denen im Hinblick auf die Gemeinsame Erklärung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 1. Juli 1977 — dem sogenannten Moratorium — auch die Länder beteiligt sind, konnten noch nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist um einen baldigen Abschluß bemüht. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Besch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 109, 110 und 111): Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Unteroffizierheim des Marinestützpunktkommandos Glücksburg wegen Personalmangel die Küche seit dem 12. Oktober 1979 bis auf weiteres nicht mehr betreiben kann und damit wichtige Betreuungsmaßnahmen für die Unteroffiziere der Marine in diesem Bereich nicht mehr durchgeführt werden können, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der Ausschöpfung des Org-Umfangs der Marine die sogenannten Ordonnanzen völlig abzuziehen? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung vorgesehen, um die vielen Unteroffizierheime, die mit großem finanziellen Aufwand in der Vergangenheit erstellt worden sind, auch in der Zukunft optimal zu nutzen und damit den Unteroffizieren ein Mindestmaß an Fürsorge zu gewähren? Zu Frage B 109: Es trifft nicht zu, daß der Betrieb der Küche im Unteroffizierheim in Glücksburg seit dem 12. Oktober 1979 eingestellt worden ist. Vielmehr ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 12. Oktober 1979 (Freitag um 14.20 Uhr) verletzte sich der für den Wochenenddienst im Unteroffizierheim als Koch eingeteilte Soldat so schwer, daß er vom zuständigen Arzt „dienstunfähig" erklärt werden mußte. Da wegen des Wochenendes andere Soldaten nicht mehr verfügbar waren, mußte der Küchenbetrieb an diesem Wochenende eingestellt werden. Der Schankbetrieb jedoch wurde uneingeschränkt weitergeführt. Am 15. Oktober 1979 (Montag) wurde der Küchenbetrieb wieder aufgenommen und seitdem ohne Einschränkungen durchgeführt. Zu Frage B 110: Durch die besonderen personellen Bedingungen bei der Marine (eingeschifftes Personal) ist der Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion als ,,Ordonnanzen" in Unteroffizier- und Offizierheimen nicht überall zufriedenstellend. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16111* Zeitlich begrenzte Personalengpässe bei den Offizier- und Unteroffizierheimen sind daher nicht immer auszuschließen. Ein völliger Abzug des eingesetzten Personals ist z. Zt. keineswegs beabsichtigt. Zu Frage B lll: Der Einsatz von Soldaten in Zweitfunktion in Offizier- und Unteroffizierheimen ist durch einen Erlaß ausreichend geregelt. Daher ist es auch nicht vorgesehen, diesen Erlaß zu ändern. Die Bewirtschaftung der Heime ist auch künftig sichergestellt. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 112): Hält es die Bundesregierung mit parlamentarischer Gepflogenheit vereinbar, wenn sie eine einheitliche Wehrsolderhöhung als Überstundenausgleich in Höhe von täglich 1,80 DM ab 1980 ankündigt, obwohl sie am 9. Dezember 1977 von allen Fraktionen gebeten wurde, vor weiteren Überlegungen zu dieser Frage grundsätzlich wegen der nicht mehr gegebenen Leistungsbezogenheit des Wehrsolds mit den zuständigen Gremien zu sprechen? Die Bundesregierung hat für dieses Jahr keine allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes angekündigt, sondern erklärt, daß sie prüfen werde, ob und zu welchem Zeitpunkt eine Erhöhung möglich ist. Ich verweise auf meine Antwort in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 18. Januar 1980. Unabhängig davon hat die Bundesregierung beschlossen, Wehrpflichtige in den für Soldaten vorgesehenen finanziellen Ausgleich der Dienstzeitbelastung von mehr als 56 Wochenstunden im Jahresdurchschnitt einzubeziehen. Dies soll bei Wehrsoldempfängern in Form einer Erhöhung des Wehrsoldes um 1,80 DM täglich geschehen. Danach handelt es sich bei der beabsichtigten Wehrsolderhöhung lediglich um eine Maßnahme zum Ausgleich hoher Dienstzeitbelastungen und nicht um eine allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes. Der vom Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages bei der Beratung der letzten Wehrsolderhöhung am 9. Dezember 1977 geäußerte Wunsch, vor der nächsten Wehrsolderhöhung die damit zusammenhängenden Fragen mit dem Bundesminister der Verteidigung zu erörtern, bezieht sich auf die nächste allgemeine Erhöhung des Wehrsoldes. Eine solche Erörterung ist zu gegebener Zeit vorgesehen. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 113, 114, 115 und 116): Trifft es zu, daß die Zentralisierung und Computerisierung bei der Bundeswehr dazu geführt hat, daß sich die Arbeits- und Dienstwege verlängert haben und die Truppe nur noch ausführendes Organ anonymer Personalentscheidungen ist, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diesem Zustand abzuhelfen? Was folgert die Bundesregierung aus den Aussagen der Kompaniefeldwebel, die dahin gehen, daß — entgegen anders lautenden Darstellungen aus dem Bundesverteidigungsministerium — der Führer- und Unterführermangel in der Truppe wächst, u.a. weil die Verpflichtungsbereitschaft der Soldaten ständig sinkt? Treffen Meldungen aus der Truppe zu, daß 8 v.H. der einberufenen Wehrpflichtigen wegen gesundheitlicher Mängel sofort oder innerhalb kürzester Zeit wieder entlassen werden, die Truppe ohne Ersatzleute auskommen muß, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun? Sind die Klagen der Kompaniefeldwebel berechtigt, die die Unterbringung der Soldaten in einzelnen Kasernen als katastrophal schildern, u. a. berichten, daß Wehrpflichtige mit acht Mann noch dreistöckig wohnen müssen, Kleiderschränke außerhalb untergebracht und die sanitären Verhältnisse mangelhaft sind, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Zu Frage B 113: Die Personalführung der Offiziere und der Unteroffiziere m. P. sowie der Mannschaften und der Unteroffiziere o. P. der Marine erfolgt seit 1956 zentral durch die Abteilung Personal des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. durch die Stammdienststelle der jeweiligen Teilstreitkraft. Lediglich im Heer und in der Luftwaffe sind zum Teil die Befugnisse, Soldaten zu ernennen und zu entlassen, auf andere Stellen delegiert worden. Mit der Neuordnung der Ausbildung und Bildung der Unteroffiziere des Heeres wurde auch in dieser TSK eine stärkere Zentralisierung der Personalführung für erforderlich gehalten. Das neue Ausbildungskonzept sah eine Vielzahl von Maßnahmen vor, mit deren Hilfe das Führungs-und Funktionspersonal intensiver, kosteneffektiver und enger an seiner zukünftigen Verwendung orientiert auf die Erfüllung der Aufgaben vorbereitet werden soll. Als letzte dieser Maßnahmen erfolgte Ende 1978 die Übernahme der Personalbearbeitung für die Stabsunteroffiziere durch die Stammdienststelle des Heeres. Entscheidende Maßnahmen zur Verwirklichung der Ausbildungskonzeption waren die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der individuellen Ausbildung auf die Stammdienststelle des Heeres und die Zuordnung der Unteroffiziere zu bestimmten Ausbildungsreihen gemäß dem Ausbildungs-und Verwendungskatalog (HDv 900/400). Der hierdurch erreichte Verbund der Ausbildungs- und Verwendungssteuerung in der Hand der Personalführung hat sich nach den bisher vorliegenden Erkenntnissen im Grundsatz als zweckmäßig erwiesen. Nachteile auf Grund dieser Zentralisierung (z. B. die angeführte teilweise Verlängerung der Dienstwege) sind im Bundesministerium der Verteidigung — nicht zuletzt durch den Bericht der de MaiziereKommission — erkannt. Daher wird zur Zeit geprüft, ob und ggf. wie weit den Empfehlungen 16 und 17 dieser Kommission gefolgt werden kann. Unabhängig von den genannten Maßnahmen muß die im Rahmen der Heeresstruktur 4 erfolgte Übertragung von Aufgaben der Personalbearbeitung von den Kompanien — hier insbesondere aus dem Aufgabenbereich der Kompaniefeldwebel — auf die Bataillone gesehen werden. 16112* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Zu Ihrer Sorge über die „Computerisierung" der Bundeswehr ist zu sagen, daß die Datenverarbeitung keine Entscheidungen trifft, sondern lediglich ein brauchbares Mittel ist, Entscheidungen vorzubereiten. Auch dort, wo ein Computer eine Reihenfolge bildet, beruht diese auf einer vorher getroffenen Entscheidung darüber, wie sich die Reihenfolge ergeben soll. Sie präjudiziert nicht den entscheidungsbefugten Menschen. Mit Hilfe der Datenverarbeitung werden Vorgänge durchführbar und können Quantitäten bewegt werden, die mit den herkömmlichen Methoden der manuellen Bearbeitung nicht mehr bewältigt werden können. Die Computer erleichtern die Arbeiten und sind ein Hilfsmittel für die in der Personalbearbeitung eingesetzten Soldaten, um Entscheidungen schneller treffen zu können. Da die von Ihnen aufgeworfenen Fragen bei der Auswertung des Berichtes der de Maiziere-Kommission geprüft werden, diese Prüfung jedoch nicht abgeschlossen ist, ist es nicht möglich, Ihre Fragen abschließend zu beantworten. Zu Frage B 114: Die von Ihnen gewählte Formulierung „Führer-und Unterführermangel" bezieht sich offensichtlich auf die Offizier- und Unteroffizierlage in den Streitkräften; die Bestandsentwicklung in beiden Laufbahnen muß differenziert betrachtet werden. Während sowohl bei den Offizieren als auch bei den Unteroffizieren mit Portepee der Bestand bisher ständig zunahm, der Mangel also reduziert werden konnte, nahm der Bestand der Unteroffiziere ohne Portepee 1979 ab. Betroffen sind die Soldaten mit Verpflichtungszeiten zwischen 3-15 Jahren (vor allem 4 Jahre). Ursache ist vor allem ein nicht ausreichendes Aufkommen aus Einstellungen ungedienter Freiwilliger. Die weitere Entwicklung wird sorgfältig beobachtet, dabei steht insbesondere die Ermittlung von Gründen für den Einstellungsbewerberrückgang im Vordergrund. Zusätzlich ist eine Intensivierung der Werbung sowohl innerhalb als auch außerhalb der Bundeswehr vorgesehen. Darüber hinaus hält die Bundesregierung weitere Maßnahmen, wie z. B. finanzielle Anreize, gegenwärtig nicht für erforderlich. Zu Frage B 115: Die Quote der aus gesundheitlichen Gründen bei der Einstellungsuntersuchung entlassenen Wehrpflichtigen unter gleichzeitiger Änderung des Tauglichkeitsgrades in „vorübergehend nicht wehrdienstfähig" oder „nicht wehrdienstfähig" betrug im Bundeswehrdurchschnitt — im Jahre 1979 2,9 — im Jahre 1978 3,3 — im Jahre 1977 2,8 % — im Jahre 1976 2,3 % Die Teilstreitkräfte sind von diesen Entlassungsquoten unterschiedlich betroffen. Im Durchschnitt betrugen sie in den Jahren 1979 beim Heer: 2,9% bei der Luftwaffe: 2,7% bei der Marine: 2,9% 1978 beim Heer: 3,3% bei der Luftwaffe: 3,5% bei der Marine: 2,8% Bei den einzelnen Einheiten lagen sie zwischen 0 und 8 %. Die erfahrungsgemäß zu erwartenden Ausfälle bei den Einberufungen zum Grundwehrdienst werden von vornherein durch entsprechend höhere Bedarfsanforderungen berücksichtigt, um die Personalstärke der Streitkräfte insgesamt konstant zu halten. In der Regel kann ein quantitativer Ausgleich in den Kommandobereichen vorgenommen werden. Bestimmte Ausfälle können jedoch qualitativ durch die Truppe nicht behoben werden; das trifft besonders bei einigen Handwerksberufen zu. In solchen Fällen ist ein Fehl nur durch Nachforderung zu beheben, der Truppe steht der ausgebildete Soldat dann erst 6 Monate später als geplant zur Verfügung. Zu Frage B 116: Etwa die Hälfte der Kasernen der Bundeswehr sind Altanlagen, die aus der Zeit vor dem 2. Weltkrieg stammen oder die nach dem Krieg für die damaligen Stationierungsstreitkräfte errichtet worden sind. Eine große Zahl dieser Truppenunterkünfte ist daher sanierungs- oder erweiterungsbedürftig. Diese Sanierung wird in einem zentral gesteuerten Programm durchgeführt. Seit 1971 bis einschließlich 1979 sind 80 000 Unterkunftsplätze saniert oder neu geschaffen worden. Trotzdem sind noch 65 000 Plätze zu sanieren. Das Sanierungsprogramm wird zwar zügig fortgesetzt, es kann aber nicht kurzfristig abgeschlossen werden, weil innerhalb des verfügbaren Finanzrahmens ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Maßnahmen für Kampf-, Kampfführungs- und Kampfversorgungsanlagen und der Infrastruktur für die Unterbringung und Betreuung der Soldaten bestehen muß. Die zur Verbesserung der Unterbringung notwendigen vorübergehenden Räumungen von Unterkunftsgebäuden bringen zwangsläufig während der Baudurchführung Überbelegungen an anderer Stelle mit sich, weil während der Renovierungsphase keine ausreichenden Ausweichunterkünfte zur Verfügung stehen. Dies zwingt in den betroffenen Liegenschaften zu einer Belegung mit dreistökkigen Betten. Beanstandungen wird es hier so lange geben, bis alle Sanierungsmaßnahmen in der Bundeswehr abgeschlossen sind. Auch die von Ihnen an- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16113' gesprochenen mangelhaften sanitären Einrichtungen sind Bestandteil der Sanierung der Unterkunftsgebäude. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ludewig (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 117 und 118): Wir beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Vergütung für Überstunden bei Soldaten in Höhe von 0,75 DM/h erst nach Bearbeitung folgender Dienststellen zur Auszahlung kommen kann: Vom Antragsteller zum Rechnungsführer, vom Rechnungsführer zur Truppenverwaltung, von der Truppenverwaltung zur personalbearbeitenden Dienststelle, von dieser zum zuständigen Wehrbereichsgebührnisamt, von dort nach erneuter Prüfung zur Auszahlung an den Antragsteller, und welche Möglichkeiten der Verkürzung des Instanzenwegs sieht sie gegebenenfalls? Hat die Bundesregierung Erkenntnis darüber, in welchem Maß wegen der geschilderten Umständlichkeit des Antragwegs seitens der antragsberechtigten Soldaten auf die Geltendmachung des Überstundenzuschlags verzichtet wird? Ihre Anfrage zur Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 13. Februar 1980 bezieht sich auf die Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten. Es trifft nicht zu, daß es eines Antrages des Empfängers bedarf. Die zulageberechtigenden Tätigkeiten werden vielmehr von den Einheiten von Amts wegen festgestellt. Die sachliche Richtigkeit bestätigt der Einheitsführer und die rechnerische der Truppenverwaltungsbeamte. Diese Bestätigungen sind auf Grund haushaltsrechtlicher Vorschriften erforderlich. Der Empfänger erhält sodann einen Bescheid, gegen den er innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe Beschwerde einlegen kann. Eine Mehrausfertigung des Bescheides geht zum Wehrbereichsgebührnisamt, das den festgestellten Betrag zur Zahlung anweist. Die personalbearbeitenden Stellen sind entgegen Ihrer Annahme bei dem Verfahren nicht beteiligt. Wie die Darstellung des Verfahrens zeigt, ist der Verwaltungsaufwand unvermeidbar. Er ist in der Natur der Zulagenregelung begründet, die der unterschiedlichen Mehrbelastung der Soldaten durch Dienst zu ungünstigen Zeiten Rechnung trägt. Deshalb hat der Bundesminister des Innern auch von einer Pauschalierung der Zulage abgesehen, obwohl diese das Zahlungsverfahren wesentlich vereinfachen würde. Da die Zulage — wie eingangs erwähnt — nicht auf Antrag, sondern von Amts wegen gewährt wird, kann es nicht sein, daß Soldaten wegen des angeblich umständlichen Zahlungsverfahrens auf die Zulage verzichten. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 119): Wie erklärt sich die Bundesregierung, das es Hauptleute im General- stabsdienst gibt, die zum Beispiel schon 1½ Jahre als G 4 einer Panzerbrigade verwendet werden und in dieser Eigenschaft Vorgesetzter von dienstgradhöheren Nachschubstabsoffizieren und Brigadeärzten sind? Im Heer sind gegenwärtig rund 60 Hauptleute mit abgeschlossenem Verwendungslehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst als Abteilungsleiter in Stäben und Kommandobehörden eingesetzt und haben in dieser Funktion ihnen unterstellte Stabsoffiziere zu führen. Diese Offiziere werden in der Regel unmittelbar nach Abschluß des 21 Monate dauernden Verwendungslehrganges Generalstabs-/Admiralstabsdienst auf Major-Dienstposten versetzt, die eine abgeschlossene Generalstabsausbildung voraussetzen. Diese Gruppe besonders qualifizierter Offiziere wird damit leistungsgerecht frühzeitig auf höherwertige Stellen versetzt. Angesichts der ungünstigen Beförderungssituation im Heer ist es aber nicht zu vertreten, sie bevorzugt zu befördern. Die Hauptleute mit Generalstabsausbildung werden deshalb zusammen mit allen Hauptleuten des Truppendienstes in eine Eignungsreihenfolge aufgenommen und dem Platz in dieser Reihenfolge entsprechend im Rahmen vorhandener Haushaltsstellen befördert. Die Situation, daß diese Offiziere als Abteilungsleiter Vorgesetzte dienstgradhöherer Nachschubstabsoffiziere und Sanitätsoffiziere sind, wird als unbefriedigend empfunden, kann jedoch gegenwärtig nicht geändert werden. Die Personalführung ist bemüht, auch bei den Offizieren mit Generalstabsausbildung die Spanne zwischen Versetzung auf einen höherwertigen Dienstposten und Beförderung so gering wie möglich zu halten, kann jedoch in der gegebenen Situation nicht ausschließen, daß die Beförderung zum Major erst zum Ende der 1½-2 Jahre dauernden ersten Stabsoffizierverwendung erfolgt. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Weiskirch (Olpe) (CDU/CSU) (Drucksache (8/3644 Frage B 120): Ist die Bundesregierung bereit, auch die Stellungnahme der parlamentarischen Opposition zu den Umständen der Versetzung von Generalmajor Bastian in der Wandzeitung des Bundesverteidigungsministeriums „Bundeswehr aktuell" abzudrucken, nachdem eine derartige Stellungnahme aus der sozialdemokratischen Wochenzeitung "Vorwärts" dort am 23. Januar 1980 abgedruckt worden ist? Bundeswehr aktuell ist ausweislich des Impressums eine „tägliche Information des Bundesministeriums der Verteidigung" an die Truppe. Der Namensartikel des Bundesministers der Verteidigung im „Vorwärts" vom 23. Januar 1980 ist die Darlegung der Gründe des Ministers für seine Entscheidung in Sachen Generalmajor Bastian. Durch den Abdruck des Namensartikels ist die Truppe über die Gründe der Entscheidung informiert worden. 16114* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Es ist nicht daran gedacht, über diese Begründung des Inhabers der Befehls- und Kommandogewalt hinaus andere Stellungnahmen abzudrucken. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würzbach (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 121 und 122): Hat die Bundesregierung den im Verwendungsbereich für Unteroffiziere und Offiziere unserer Bundeswehr entstandenen gewaltigen Verwendungsstau inzwischen mit seinen weit über diese Dienstgradbereiche hinaus auftretenden negativen Wirkungen, die bis in die Ebene der Wehrpflichtigen und in die Bereitschaft der Weiterverpflichtung hinein wirkenden negativen Folgen als gewichtiges, belastendes, aktuelles Problem erkannt, und was ist beabsichtigt, um hier zügig die nötige Abhilfe zu leisten? Welche zeitlichen Vorstellungen werden dabei zugrunde gelegt? Wie schon im Weißbuch 1979 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr dargestellt, ist sich die Bundesregierung der negativen Folgen des Verwendungsstaus für die Einsatzbereitschaft und das innere Gefüge der Streitkräfte bewußt. Der Verwendungsstau der Berufssoldaten ist in der unorganischen Altersstruktur und damit in den zu geringen Zurruhesetzungen begründet. Bei den Berufsunteroffizieren und den Offizieren des militärfachlichen Dienstes bleiben die Pensionierungen bis Mitte der 80er Jahre unter den Sollquoten. Bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes setzt der Verwendungsstau als Folge der rückläufigen Zurruhesetzungen erst ab 1982 voll ein. Zur Milderung des Verwendungsstaus strebt die Bundesregierung folgende Lösungen an: Um allen Unteroffizieren Chancengleichheit beim beruflichen Aufstieg zu garantieren, werden derzeit in den Ausbildungsreihen und Dienstteilbereichen die Dienstpostenverhältnisse Feldwebel/Oberfeldwebel zu Hauptfeldwebel (Marine vergleichbar) durch organisatorische Maßnahmen ausgewogener gestaltet. Um die Attraktivität der Laufbahn zu erhalten, hat der Bundesminister der Verteidigung bereits 1978 entschieden, daß an einer strukturgerechten Übernahmequote (1 100 je Geburtsjahrgang) zum Berufssoldaten festgehalten wird. Bei den Offizieren des militärfachlichen Dienstes werden derzeit die Dienstpostenstrukturen innerhalb der Ausbildungsreihen mit dem Ziel der Chancengleichheit verbessert. So wurde zum Beispiel im Heer die Zahl der Ausbildungsreihen im August 1979 von 79 auf 46 reduziert. In einem nächsten Schritt soll die Laufbahn mit dem Ziel einer insgesamt ausgeglicheneren Dienstpostenstruktur neu geordnet werden. Entsprechende Untersuchungen laufen derzeit. Für die Lösung der Verwendungsstaus der Berufsoffiziere des Truppendienstes gibt es mehrere Möglichkeiten zur Kompensation der fehlenden Zurruhesetzungen. Allen diesen Lösungen sind die verhältnismäßig hohen finanziellen Kosten gemeinsam. Lösungen, die in die alleinige Zuständigkeit des Bundesministers der Verteidigung fallen, gibt es nicht. Die Zeithorizonte für eine Lösung sind dadurch vorgegeben, daß die Zurruhesetzungen bei den Berufsoffizieren des Truppendienstes erst ab 1982 unter den Sollquoten liegen. Das Problem wird zeitgerecht gelöst werden. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 123): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß Wehrpflichtige, die ihre Ausbildung beendet haben, etwa zum Zeitpunkt der Abschlußprüfung erfahren, ob und wann sie mit einer Einberufung zur Bundeswehr zu rechnen haben, nachdem sich herausgestellt hat, daß diesem Personenkreis erhebliche Nachteile daraus erwachsen, daß viele von ihnen entsprechend den Vereinbarungen bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses nach Abschluß der Ausbildung vom bisherigen Arbeitgeber nicht weiterbeschäftigt, von einem neuen Arbeitgeber aber erst dann eingestellt werden, wenn der Grundwehrdienst abgeleistet ist? Der wehrdienstfähig gemusterte Wehrpflichtige, der sich noch in der ersten Berufsausbildung befindet, wird bis zu deren Abschluß vom Wehrdienst zurückgestellt. Anschließend muß er mit seiner Einberufung zum Grundwehrdienst rechnen. Je nach dem Bedarf der Truppe wird er für den nächsten oder einen der folgenden Einberufungstermine zur Einberufung vorgesehen. Schon bei der Musterung wird den Wehrpflichtigen empfohlen, Wünsche zum Zeitpunkt der Einberufung rechtzeitig anzumelden. Wer glaubt, von seinem Ausbildungsbetrieb in ein Arbeitsverhältnis nur dann übernommen zu werden, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst dem Abschluß der Ausbildung nicht unmittelbar folgt, wird — um ihm den Arbeitsplatz zu sichern — zunächst nicht einberufen. Dies gilt auch dann, wenn der Wehrpflichtige Aussicht auf einen Arbeitsplatz bei einem anderen Arbeitgeber hat. Wünscht der Wehrpflichtige, bald-möglich herangezogen zu werden, weil er die Arbeitsplatzsuche nach dem Wehrdienst für erfolgversprechender hält, so erfolgt die Einberufung zum nächstmöglichen Termin — auch unter Inkaufnahme von Nachteilen für die Bundeswehr unter dem Gesichtspunkt der eignungsgerechten Verwendung. Mit diesem Verfahren ist den Belangen der Wehrpflichtigen, die ihre Ausbildung beendet haben, weitestmöglich Rechnung getragen. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 124): Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen oder gedenkt sie zu treffen, um zu vermeiden, daß anläßlich der Antragstellung auf einen Heizkostenzuschuß der Vermieter Einblick in die Einkommensverhältnisse der Mieter erhält oder ihm doch Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens der Mieter möglich sind? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16115* Die Bundesregierung hält Befürchtungen der Art, wie sie in Ihrer Frage ausgesprochen werden, nicht für begründet. Aus der Praxis der Gesetzesanwendung sind ihr Fälle, die derartige Befürchtungen rechtfertigen würden, bisher auch nicht bekanntgeworden. Wer einen Zuschuß nach dem Heizölkostenzuschußgesetz 1979 beantragt, hat, sofern er nicht Wohngeldempfänger ist, gegenüber der zuständigen Behörde den Nachweis der einkommenmäßigen Voraussetzungen zu führen. Es ist nicht ersichtlich, auf welche Weise ein Vermieter, der allenfalls eine Bescheinigung über. den Heizölbezug oder -verbrauch oder über die Erhöhung der Heizkosten auszustellen hat (§ 6 Abs. 2 des Gesetzes), im Rahmen der Antragstellung Einblick in die Einkommensverhältnisse des Antragstellers erhalten könnte oder auf Grund welcher Gegebenheiten ihm konkrete Rückschlüsse auf die Höhe des Einkommens seines Mieters möglich sein sollten. Durch die etwa sich ergebende Notwendigkeit, dem Vermieter Auskunft über den Verwendungszweck der Bescheinigung geben zu müssen, wird der Antragsteller nicht in unzumutbarem Maße belastet. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 125 und 126): Sind der Bundesregierung Versuche des Auslands bekannt, die Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen dadurch zu fördern, daß ihnen für den Fall akuter Hilfsbedürftigkeit kleine Sender zur Verfügung gestellt werden, die auf Knopfdruck per Telefon einen Computer anwählen, der wiederum automatisch Hilfspersonen alarmiert, und auf welchem Stand sind derartige Forschungsarbeiten in der Bundesrepublik Deutschland? Beabsichtigt die Bundesregierung, in Modellversuchen die Praktikabilität solcher technischer Hilfsmittel zu erproben mit dem Ziel, die auch von ihr geförderte Erhaltung der Selbständigkeit und das Verbleiben älterer Menschen in der eigenen Wohnung so lange wie möglich zu unterstützen? Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Entwicklung des Einsatzes technischer Hilfsmittel aller Art zur Förderung der Erhaltung der Selbständigkeit älterer Menschen im Inland und, soweit möglich, auch im Ausland. Ihr sind verschiedene Systeme, deren Entwicklung in England, Dänemark, den Niederlanden betrieben werden, bekannt. Darunter fällt auch das von Ihnen genannte Notruf system. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat im Rahmen des Programms „Technische Kommunikation 1978 bis 1982" Fördermittel zur Entwicklung und Erprobung eines neuartigen „HausNotruf-Systems" bereitgestellt, bei dem man von jeder Stelle seiner Wohnung aus durch einen einfachen Knopfdruck ein Notsignal absenden kann, so daß unverzüglich und gezielt ärztliche Hilfe geleistet werden kann. Dieser Lösungsgedanke einer drahtgebundenen Übertragung des Notrufs wird inzwischen von mehreren Ländern (u. a. von Schweden, Schweiz, Frankreich) verfolgt. Die technische Entwicklung ist soweit fortgeschritten, daß das Haus-Notruf-System noch in diesem Jahr im St. Willehad-Hospital in Wilhelmshaven, welches bereits seit längerem eine Sozialstation für ältere, behinderte Menschen und Patienten unterhält, erprobt werden wird. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 127 und 128): Hat die Bundesregierung die alarmierende Tatsache zur Kenntnis genommen, daß die bundesdeutschen Teilnehmer am Medical-boardExamen, das als Standardexamen zur Feststellung des Kenntnisstandes junger Ärzte in zur Zeit 96 Staaten gilt, seit Einführung der neuen Approbationsordnung für Ärzte erheblich in ihren Leistungen nachgelassen haben und beim letzten Test an 44. Stelle hinter Jamaika lagen, und wie erklärt sie sich diesen Leistungsabfall? Ist die Bundesregierung nicht auch der Meinung, daß dieser Entwicklung allein mit einer Änderung der Approbationsordnung wirkungsvoll begegnet werden kann, insbesondere einer verstärkten Einbeziehung mündlicher Prüfungen in die Prüfungsordnung anstatt der zur Zeit vorrangig durchgeführten schriftlichen Prüfungen nach dem Multiple-choice-Verfahren, und erkennt sie die Dringlichkeit der seit langem geforderten Novellierung der ärztlichen Approbationsordnung? Zu Frage B 127: Dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit liegt kein Material darüber vor, mit welchem Erfolg deutsche Kandidaten an dem „Medicalboard-Examen" in den 'USA in früheren Jahren und in jüngster Zeit teilgenommen haben. Insbesondere fehlen mir konkrete Angaben zu der Frage, ob deutsche Kandidaten, die ihre ärztliche Ausbildung nach der Approbationsordnung für Ärzte von 1970 durchlaufen haben, bei diesen Prüfungen schlechter abgeschnitten haben als ihre nach früherem Recht ausgebildeten deutschen Kollegen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist um Beschaffung entsprechender Unterlagen bemüht. Zu Frage B 128: Unabhängig davon, welche Aussagen sich aus dem Abschneiden deutscher Teilnehmer an dem „Medical-board-Examen" überhaupt gewinnen ließen, stimme ich Ihnen darin zu, daß die ärztliche Ausbildung in entscheidenden Fragen einer Verbesserung bedarf. Neben Maßnahmen, die ihre verbesserte Durchführung in der Praxis betreffen, wird eine Änderung der Approbationsordnung für Ärzte vorbereitet. Diese Änderung soll sich u. a. auf die Einführung eines neuen Prüfungssystems beziehen, das, stärker als bisher, schriftliche und mündlichpraktische Prüfungen kombiniert. Eine Untersuchung zu der Frage, ob und inwieweit bei den derzeitigen hohen Studentenzahlen in der Medizin zusätzliche mündliche und mündlich-praktische Prüfungen realisierbar sind, ist angelaufen. 16116* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becker (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 129 und 130): Wie laufen Ausschreibungen und Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit 1978 bis 1981 ab? Wie lange ist die durchschnittliche Laufzeit der Entscheidung ab der Einreichung der Forschungsprojekte? Zu Frage B 129: Für die Ausschreibung und Vergabe von Forschungsaufträgen im Rahmen des Programms der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Dienst der Gesundheit gibt es bei den drei für die Durchführung des Programms verantwortlichen Ressorts (BMFT, BMA und BMJFG) kein einheitliches, schematisiertes, für alle Vorhaben anwendbares Verfahren. In der Regel werden die im Aktionsprogramm als Schwerpunkte genannten Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen nach weiterer Konkretisierung öffentlich und gezielt bekanntgegeben oder ausgeschrieben. Dabei wird das jeweils für den Bereich verantwortliche Bundesministerium oder dessen Projektträger als Adressat von Förderungsanträgen oder Angeboten angegeben. Nach Eingang werden die Förderungsanträge und Angebote von den Ministerien und Projektträgern gesichtet, geprüft und daraufhin begutachtet, welcher Auftragnehmer für die Durchführung des Vorhabens geeignet ist. Bei diesem Prozeß werden Wissenschaftler und andere Förderungsorganisationen in der Regel beteiligt, auch um sicherzustellen, daß die Projekte des Aktionsprogramms und Maßnahmen von dritter Seite einander ergänzen und von einer realistischen Einschätzung des verfügbaren Forschungspotentials ausgehen. Nach Beendigung dieser Prüfungs- und Bewertungsphase werden die Zuwendungen und Aufträge von dem jeweils federführenden Bundesministerium vergeben. In Einzelfällen erfolgt auch eine Vergabe ohne Ausschreibung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kreis der in Frage kommenden Auftragnehmer von der Natur des Vorhabens oder von den an den Forscher zu stellenden Anforderungen her begrenzt ist. Zu Frage B 130: Eine Durchschnittszeit für die Dauer der Entscheidungsfindung kann nicht angegeben werden. Diese Dauer ist unabhängig von der Zahl und Güte der eingereichten Anträge, der zur Vergabe zur Verfügung stehenden Geldmittel, der von Fall zu Fall unterschiedlichen Beratungs- und Begutachtungsnotwendigkeit sowie anderen Faktoren. Das Verfahren kann in wenigen Wochen abgeschlossen sein, aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen. Eine längere Frist wird meist dann erforderlich, wenn mit den Vorhaben wissenschaftliches Neuland betreten wird und somit auch der Prozeß der Konsensbildung mit den Wissenschaftlern mehr Zeit erfordert. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 131): Ist der Bundesregierung die Behauptung einer Gruppe von Wissenschaftlern der Universitätsklinik für innere Medizin in München bekannt, durch die Einnahme der Antibabypille könnten Lebertumore ausgelöst werden, und halt sie in diesem Zusammenhang ein Eingreifen des Bundesgesundheitsamts für erforderlich? Der Bundesregierung ist bekannt, daß es bei langjähriger Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva in sehr seltenen Fällen zu Leberveränderungen kommen kann. Bereits 1973 machten der amerikanische Wissenschaftler Baum und seine Mitarbeiter erstmals auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Leberzelladenomen (das sind gutartige Tumoren der Leber) und der Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva aufmerksam (Lancet 2, 1973, 926). Das Auftreten von Leberzelladenomen ist, bezogen auf den weitverbreiteten Gebrauch der hormonellen Kontrazeptiva, eine sehr seltene unerwünschte Arzneimittelwirkung. Aus den USA liegen statistische Beobachtungen vor, nach denen pro Jahr mit einem Leberzelladenom auf 80 000 Benutzerinnen von hormonellen Kontrazeptiva zu rechnen ist. In der Literatur werden vereinzelt Fälle von Leberzellkarzinomen in Verbindung mit der Einnahme von hormonellen Kontrazeptiva erwähnt. Ob hier ein Kausalzusammenhang besteht ist aber fraglich, da die Möglichkeit des Übergangs eines Adenoms in ein Karzinom ungeklärt ist. Das Bundesgesundheitsamt hält in Übereinstimmung mit den Arzneimittelbehörden anderer Länder nach dem derzeitigen Erkenntnisstand ein Eingreifen nicht für erforderlich. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogelsang (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 132): Ist die Bundesregierung bereit, zur Abwehr von Suchtgefahren bei Kindern und Jugendlichen Programme zu fördern, wie sie beispielsweise in Schweden in der sogenannten ANT-Erziehung erprobt wurden, und welche anderen Maßnahmen erscheinen der Bundesregierung geeignet, langfristig den Konsum von Alkohol, Narkotika und Tabak bei Kindern und Jugendlichen zu senken? Die ANT-Erziehung in Schweden bedeutet eine kontinuierliche gesundheitliche Aufklärung und Erziehung über den Umgang mit den illegalen und Alltagsdrogen für Kinder und Jugendliche, die in Schulen und Jugendfreizeitheimen durchgeführt wird. Die Bundesregierung hält solche Programme für nützlich und führt sie deshalb selbst auf verschiedenen Ebenen seit längerem durch. Seit 1975 läuft die Alkoholkampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die sich schwerpunktmäßig auf Jugendliche, aber auch an Eltern und Multiplikatoren in der Jugendarbeit wendet. Im Rahmen dieser Kampagne sind zahlrei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16117* che Medien entwickelt worden und zum Einsatz gekommen wie z. B. Broschüren, Filme, Arbeitsmaterial für Multiplikatoren in der Jugendarbeit. Aufklärungsmaßnahmen bilden auch einen Schwerpunkt im gemeinsamen Aktionsprogramm des Bundes und der Länder zur Eindämmung des Alkoholmißbrauchs. Im Bereich Rauchen läuft die Kampagne „Der neue Trend — wir rauchen nicht" — mit den Zielgruppen Jugendliche und Erwachsene. Auch hier werden Broschüren, Poster, Aufkleber sowie Trainingsprogramme zur Raucherentwöhnung eingesetzt. Zuvor lief bereits eine Kampagne „Der neue Trend — no smoking please". Im Bereich illegaler Drogen sind seit 1972 zahlreiche Aktivitäten durchgeführt worden. Derzeit wird für diesen Bereich eine neue Konzeption erarbeitet mit sehr verschiedenen Medien, die speziell Jugendliche und deren Eltern ansprechen sollen. Für die Schulen sind im Jahre 1973 und 1975 Unterrichtseinheiten zu allen Problembereichen erarbeitet worden. Sowohl für die Klassen 1-4 als auch für die Klassen 5-8 sind diese Unterrichtseinheiten allen betroffenen Schulen kostenlos zur Verfügung gestellt worden. Derzeit werden die Unterrichtseinheiten für die 5.-8. Klasse überarbeitet und bis auf das 10. Schuljahr erweitert. Darüber hinaus erscheint es der Bundesregierung notwendig, noch in verstärktem Maße die Eltern anzusprechen und ihnen gezielte Hilfen für die Erziehung und den Umgang mit ihren Kindern anzubieten. Zusätzlich sollen Multiplikatoren wie Lehrer und Jugendleiter, die in ihrer täglichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen umgehen, über diese Problembereiche besser informiert werden und im Rahmen ihrer Arbeit gezielt zur Vorbeugung des Alkohol-, Nikotin- und Drogenmißbrauchs beitragen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 133): Welche wissenschaftlichen Arbeiten sind von wem durchgeführt worden, um die Unbedenklichkeit der Verwendung quecksilberhaltigen Amalgams zu überprüfen, und welche Schlußfolgerungen hat die Bundesregierung daraus gezogen, daß offensichtlich auch Bedenken auslösende wissenschaftliche Untersuchungen, wie die von Prof. Dr. T. Till, Leiter der Mundfloraforschungsstation am Pathologischen Institut Wien, vorliegen? Dem Bundesgesundheitsamt sind insgesamt 12 Arbeiten von T. Till bekannt, die den Silberamalgamfüllungen gegenüber eine kritische Haltung einnehmen. Das Bundesgesundheitsamt hält dennoch an seiner Auffassung fest, daß vom Quecksilber in Silberamalgamfüllungen keine ernsten Gesundheitsgefahren ausgehen. Es stützt sich dabei vornehmlich auf die Auswertung folgender wissenschaftlicher Quellen: 1. R. Marxkors/H. Meiners: Taschenbuch der zahnärztlichen Werkstoffkunde, Hanser-Verlag 1977 2. W. Forth, D. Henschler, W. Rummel: Allgemeine und spezielle Pharmakologie und • Toxikologie, B. I. Wissenschaftsverlag 1975 3. R. Mayer, W. Diehl: Deutsche zahnärztliche Zeitung, 30, Seite 855859 aus 1976 4. E. Babendererde, N. Held, S. Unterspann: Untersuchungen zur Diffusion des Quecksilbers aus Silber-Zinn-Amalgamfüllungen mittels Hg 203 5. E. Feuermann: Kontakt-Dermatitis 1 aus 1975 6. Stellungnahme a) der Bundeszahnärztekammer vom 28. Februar 1979, b) Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie vom April 1977, c) Kurzfassung eines Gutachtens über die Verwendung von Amalgam in der zahnärztlichen Praxis aus ZM 7/66. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 136 und 137): Wie bewertet die Bundesregierung neuere Untersuchungen, nach denen im Tabakrauch mehr als 40 krebserzeugende und mindestens ein Dutzend krebsfördernde Stoffe identifiziert worden sind, von denen weitaus der größte Teil — 68 v. H. bei Zigaretten mit und 77 v.H. bei Zigaretten ohne Filter — in die Umgebungsluft gelangen, wo diese Stoffe auch von Nichtrauchern inhaliert werden müssen? Stimmt die Bundesregierung mit dem Ergebnis der Untersuchungen überein, wonach Tabakrauch die bislang weitaus wichtigste Quelle krebserzeugender Nitrosamine in der Umwelt überhaupt ist und daß die vom Passivraucher stündlich aufgenommenen Mengen an Nitrosaminen Werte erreichen können, die dem Gehalt im Hauptstrom von bis zu 30 Zigaretten entsprechen? Die Bundesregierung hat schon immer darauf hingewiesen, daß im Tabakrauch potentiell krebserregende Stoffe nachgewiesen sind und daß diese über die Umgebungsluft von Nichtrauchern eingeatmet werden können. Nach Aussage des Deutschen KrebsforschungsInstituts in Heidelberg konnte von amerikanischen Wissenschaftlern nachgewiesen werden, daß mehrere carzinogene Nitrosamine — in Abhängigkeit vom Nitratgehalt des Tabaks — nebeneinander auftreten. Die in Innenräumen festgestellten Konzentrationen dürften jedoch — bei Annahme eines vierstündigen Aufenthaltes — etwa der mittleren Auf- 16118* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 nahme von Dimethylnitrosamin aus der Nahrung pro Tag für einen Erwachsenen entsprechen. Bisher gibt es jedoch keinen aus epidemiologischen Untersuchungen begründeten Verdacht, daß sogenanntes Passivrauchen zu einer erhöhten Krebsrate beim Menschen führt. Unabhängig davon ist das Bundesgesundheitsamt beauftragt, u. a. auch zur Bestimmung des Gehaltes an Nitrosaminen und Pyrolyseprodukten im Tabakrauch Analysenmethoden zu entwickeln sowie der Problematik der Nitrosamingehalte im Haupt- und Nebenstromrauch in Innenräumen nachzugehen. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 138): Halt die Bundesregierung das Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939, dessen ursprüngliche Zielsetzung die Reduzierung des Heilpraktikerstands war, noch für zeitgemäß, und ist sie bereit, auf die Länder dahin gehend einzuwirken, daß eine sinnvolle Anwendung in der Weise erfolgt, daß festgelegt wird, welche „Kenntnisse und Fähigkeiten" ein Antragsteller vorweisen muß, damit die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksheilkunde bedeutet? Der Bundesregierung ist die wachsende Kritik am Heilpraktikergesetz bzw. seiner Handhabung bekannt. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit prüft derzeit, inwieweit Hinweise zutreffen, daß in jüngster Zeit in zunehmendem Maße unqualifizierte Bewerber Zugang zum Beruf des Heilpraktikers gefunden hätten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die obersten Landesgesundheitsbehörden wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Überprüfung im Rahmen des Erlaubniserteilungsverfahrens die Möglichkeiten für eine Auslese qualifizierter Berufsbewerber auszuschöpfen, und gebeten, dabei möglichst ländereinheitlich zu verfahren. Die Ausführungsvorschriften zum Heilpraktikergesetz enthalten in einigen Ländern Hinweise auf die Kenntnisse, auf die sich die Überprüfung zu erstrecken hat. Das Thema wird auf der kommenden Gesundheitsministerkonferenz behandelt, wobei es zunächst um eine Analyse der Situation gehen wird. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 139): Ist der Bundesregierung bekannt, daß wegen des angespannten Wohnungsmarkts von Konstanz und seiner deutschen Umgebung nach wohl zuverlässigen Schätzungen mindestens 400 Studierende, das sind mehr als 10 v. H. der Gesamtzahl aller Studierenden der Universität Konstanz, in der Schweiz wohnen (müssen), und daß diejenigen dieser Studenten, die an sich berechtigt wären, einen Heizölkostenzuschuß zu beantragen, wegen ihres Wohnsitzes keinen Heizölkostenzuschuß erhalten sollen, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß der beschlossene Heizölkostenzuschuß auch dem genannten Personenkreis zugute kommen kann? Eine Nachfrage beim Sozialamt Konstanz hat bestätigt, daß in einigen Fällen — die genaue Größenordnung konnte kurzfristig nicht angegeben werden — Anträge von Studenten der Universität Konstanz auf Heizölkostenzuschuß deshalb abschlägig beschieden werden mußten, weil diese Studenten ihren Wohnsitz nicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik, sondern im benachbarten schweizerischen Grenzgebiet genommen hatten. Da das Gesetz über die Gewährung eines einmaligen Heizölkostenzuschusses 1979 keine abweichende Regelung wie z. B. § 119 des Bundessozialhilfegesetzes enthält, ist der Anwendungsbereich des Gesetzes auf die im Bundesgebiet wohnhaften Personen beschränkt (Territorialitätsprinzip). Die ablehnenden Bescheide in derartigen Fällen sind deshalb nicht zu beanstanden, auch wenn diese Personen aus ausbildungsoder berufsbedingten Gründen einen engen Bezug zum Bundesgebiet haben. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 140): Trifft es zu, daß beim Gesetz über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr vom 9. Juli 1979 die Beförderung auf Eilzügen nicht mit einbezogen ist, und ist die Bundesregierung bereit, angesichts der Tatsache, daß vielerorts der „Nahverkehr" vorwiegend durch Eilzüge bedingt wird, diese Regelung entsprechend zu erweitern? Die Bundesregierung hat nach Inkrafttreten des von Ihnen genannten Gesetzes am 1. Oktober 1979 eine Prüfung der Verkehrsverhältnisse durchgeführt und festgestellt, daß es Aufgabe der Eilzüge ist, nicht nur mittlere und weite Entfernungen zu überbrücken, sondern auch und überwiegend den Nahbereich zu bedienen. Entsprechend dem Willen des Gesetzgebers muß deshalb davon ausgegangen werden, daß zu den „Nahverkehrszügen" im Sinne des Gesetzes auch die Eilzüge der Deutschen Bundesbahn (DB) gehören. Die freifahrtberechtigten Schwerbehinderten können demnach auch Eilzüge der Deutschen Bundesbahn im Umkreis von 50 km von ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort unentgeltlich benutzen. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Graf Huyn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 141): Ist die Bundesregierung bereit, Lärmschutzeinrichtungen an der Autobahn Rosenheim—Kufstein zur Abschirmung der Wohnsiedlungen Erlenau- und Innsiedlung im Gemeindebereich Oberaudorf zu errichten oder deren Errichtung finanziell zu unterstützen? Zur Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bundesfernstraßen sind im Bundeshaushalt Mittel bereitgestellt für Fälle, in denen der Mittelungspegel des Verkehrslärms 75 db (A) am Tage oder 65 db (A) in der Nacht übersteigt. Dane- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16119* ben ist beabsichtigt, durch ein Gesetz zum Schutz gegen Verkehrslärm an Straßen und Schienenwegen — Verkehrslärmschutzgesetz — klare Rechtsgrundlagen für den Schutz gegen Verkehrslärm zu schaffen. Der Entwurf dieses Gesetzes befindet sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung. Nach dem Stand der Beratungen ist in Wohngebieten an bestehenden Straßen die Durchführung von Schutzmaßnahmen in Aussicht genommen, wenn der Mittelungspegel 70 db (A) am Tage oder 60 db (A) in der Nacht übersteigt. Die zuständige Bayerische Straßenbauverwaltung, an die sich die betroffenen Bürger der genannten Wohnsiedlungen bereits unmittelbar gewandt haben, prüft zur Zeit, ob unter den genannten Bedingungen Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Prangenberg (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 142): Welche Gründe sind für die Bundesbahndirektion Essen der Deutschen Bundesbahn maßgeblich, die Stillegung der Stückgutabfertigung Oberhausen Hauptbahnhof kurzfristig durchzuführen, obwohl noch vor einigen Monaten die Bundesbahndirektion gegenüber der Stadt Oberhausen und der Industrie- und Handelskammer Essen erklärt hat, die Stückgutabfertigung auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten? Die Bundesbahn Direktion (BD) Essen hat 1978 die Auflösung des Stückgutbahnhofs Oberhausen Hbf in der allen Beteiligten gegenüber deutlich zum Ausdruck gebrachten Erwartung ausgesetzt, daß die Verladerschaft und die Stadt Oberhausen für eine erhebliche Steigerung des Stückgutaufkommens sorgen würden. Dabei wurde nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn (DB) keine Zusage gegeben, die Stückgutabfertigung Oberhausen für längere Zeit aufrechtzuerhalten. Vielmehr wurde eine evtl. Aufhebung von der Entwicklung des Stückgutverkehrs abhängig gemacht. Dazu hat die BD Essen damals allen beteiligten Stellen mitgeteilt, daß sie die Entwicklung in Oberhausen über einen Zeitraum von einem Jahr beobachten werde; insbesondere auch um festzustellen, wie die Kunden das Alternativangebot Duisburg Hbf annehmen würden. Nach Feststellung der DB blieb die erwartete Verkehrssteigerung in Oberhausen aus. Außerdem läßt das vorliegende Ergebnis eindeutig den Trend erkennen, daß die Verladerschaft die günstigere Ab-und Anfuhr über Duisburg Hbf benutzt. Diese Entwicklung veranlaßt die BD Essen nunmehr, die bereits anläßlich der Brandkatastrophe 1975 vorgesehene Verlagerung des Stückgutverkehrs von Oberhausen Hbf nach Duisburg Hbf zum 1. Oktober 1980 durchzuführen. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Daubertshäuser (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 143 und 144): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den TÜV im Rahmen der Kraftfahrzeugkontrolle zu größerer Kundenfreundlichkeit anzuhalten? Sieht die Bundesregierung darüber hinaus Möglichkeiten, das Quasimonopol des TUV bei der Kraftfahrzeugkontrolle durch ein wettbewerbsorientiertes System zu ersetzen? Zu Frage B 143: In jahrelanger Arbeit und unter erheblichen finanziellen Aufwendungen haben die Prüfstellen der Technischen Überwachungs-Vereine und Technischen Überwachungs-Ämter inzwischen ein relativ dichtes Prüfstellennetz errichtet, um der berechtigten Forderung nach Bürgernähe zu genügen. Dies dürfte im Bereich der regelmäßigen technischen Kraftfahrzeugüberwachung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) mit dazu beigetragen haben, daß bei der Mehrzahl der Prüfstellen die Notwendigkeit der Vorausanmeldung entfallen ist und die Wartezeiten nur noch unerheblich sind. Allerdings gibt es noch bei einzelnen Prüfstellen sowie allgemein zu bestimmten Jahreszeiten (Frühjahr und vor Beginn der Sommerferien) verschiedentlich Engpässe mit größeren Wartezeiten. Möglichkeiten zur Abhilfe bietet hier zunächst die Vorschrift Nr. 2.4 Anlage VIII StVZO, wonach die örtlichen Kfz-Zulassungsstellen in solchen Fällen die Frist für die Anmeldung zur nächsten Hauptuntersuchung bis zu 3 Monaten verlängern können. Außerdem sind die betroffenen Technischen Überwachungs-Vereine (TÜV) und Technischen Überwachungs-Ämter (TUA) bemüht, durch organisatorische Maßnahmen die Spitzen und Wartezeiten abzubauen. Dies gilt auch für die betreffenden Landesbehörden, denen die Aufsicht über die TÜV obliegt. Zu Frage B 144: Konkurrenz oder Wettbewerb zur Technischen Prüfstelle des TÜV gibt es bereits in bestimmtem Umfang: Neben der sogenannten amtlichen Prüfung beim TÜV sind nach Nr. 4 Anlage VIII StVZO folgende besondere Untersuchungsformen vorgesehen: — Untersuchung der Fahrzeuge im eigenen Betrieb (sogenannte amtlich anerkannte Eigenüberwacher) - Untersuchung durch amtlich anerkannte KfzWerkstätten — Untersuchung durch amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen. Im ersten Halbjahr 1979 wurden ca. 16 % der Fahrzeuge bei amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen untersucht. Die Frage einer darüber hinausgehenden Öffnung, insbesondere im Bereich der amtlich aner- 16120* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 kannten Überwachungsorganisationen, sowie der sich daraus ergebenden Folgen wird gegenwärtig mit allen Beteiligten geprüft. Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten. Zu untersuchen sind vor allem die Auswirkungen auf die Betriebspflicht der Technischen Prüfstelle (d. h. Sicherstellung, daß für jeden Bürger in zumutbarer Entfernung und unter zumutbaren Bedingungen eine technische Überwachung für sämtliche Fahrzeugarten vorgehalten wird); diese Betriebspflicht könnte unter Umständen nicht mehr gewährleistet werden. Einer eingehenden Überprüfung ist auch der von verschiedenen Seiten vorgebrachte Einwand zu unterziehen, daß bei einer „Vermarktung" der Sicherheitsprüfung schließlich die Prüfung gekauft werde, die am billigsten ist und bei der man am leichtesten durchkommt. Im übrigen könnte die Ausdehnung der freiwilligen Überwachung nicht auf ganz bestimmte namentliche Organisationen oder Stellen beschränkt werden. Vielmehr ist es nur möglich, gesetzlich die Voraussetzungen und Bedingungen zu bestimmen, unter denen eine Tätigkeit nach § 29 StVZO zulässig wäre (insbesondere Anforderungen an das Personal, technische Ausstattung sowie Organisation). Jeder, der diese Anforderungen erfüllt, wäre zur Vornahme der technischen Fahrzeugüberprüfung und zur Zuteilung der Prüfplakette berechtigt. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Merker (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 145, 146 und 147): Ist der Bundesregierung ein Bericht das bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung zur Überprüfung der Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr bekannt, nach dem bei 73 v. H. von insgesamt 3 654 überprüften Unternehmen des Güter- und Personenbeförderungsverkehrs sich teilweise nicht unerhebliche Beanstandungen ergeben haben? Liegen weitere derartige Berichte von anderen Bundesländern vor? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Bestimmungen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr durchzusetzen? Zu Frage B 145: Ja. Zu Frage B 146: Ja. Zu Frage B 147: Die Durchführung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr obliegt nach der vom Grundgesetz vorgenommenen Zuständigkeitsverteilung den Bundesländern. Die Bundesregierung unterstützt die Bundesländer bei ihrer Arbeit durch koordinierende Maßnahmen, die im Erlaß notwendiger Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zur Durchführung der Sozialvorschriften liegen. Daneben versucht sie, mit den zuständigen Arbeitsressorts der Bundesländer durch Aufklärungsmaßnahmen die Beachtung der Vorschriften sicherzustellen. Um die Sozialvorschriften im Straßenverkehr auch gegenüber Ausländern durchzusetzen, wurde die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr (BAG) auf Veranlassung der Bundesregierung durch Gesetz zur allein zuständigen Bußgeldbehörde für die Ahndung der von Ausländern begangenen Verstöße bestimmt. Im Jahre 1979 hat die BAG 16 016 Bußgeldbescheide über den Betrag von 4 053 788 DM erlassen. Die Bundesregierung hält die gegenwärtige Praxis der Überwachung durch die BAG für ausreichend. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 148): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn noch immer beabsichtigt, auf der Strecke Burg-Gemünden und Nieder-Gemünden—Kirchhain den Schienenpersonenverkehr auf Busbedienung umzustellen, und womit begründet sie diesen Schritt? Dies ist zutreffend. Der Grund für diesen Schritt liegt in dem schlechten Kostendeckungsgrad des Schienenbetriebes, bedingt durch die geringe Inanspruchnahme des Zugangebotes durch Reisende. Zählungen der Deutschen Bundesbahn ergaben im Jahre 1978 nur 277 Reisende im werktäglichen Durchschnitt (beide Richtungen zusammen). Im übrigen ist das Reisendenaufkommen auf dieser Strecke seit Jahren rückläufig. Der Bundesminister für Verkehr hat inzwischen dem Antrag der Deutschen Bundesbahn auf Umstellung stattgegeben. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 149 und 150): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Regional-Verkehr Köln GmbH ca. 30 neue Omnibusse für den öffentlichen Personennahverkehr erworben hat und zur Zeit zur Verwendung dieser Busse im Liniendienst versucht, Omnibusfahrer von privaten Busunternehmen abzuwerben, um auf diesem Weg einen eigenen Liniendienst aufzubauen und private Busunternehmen im Lauf der Zeit nicht mehr mit Aufträgen im öffentlichen Personennahverkehr zu betrauen, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorgang? Lassen diese Maßnahmen die Möglichkeit zu, daß die Regional-Verkehr Köln GmbH in ihrem Verkehrsbund im Liniendienst des öffentlichen Personennahverkehrs eine Monopolstellung insbesondere in der Fahrpreisgestaltung anstrebt, und sieht die Bundesregierung darin eine Gefahr für die Existenz der kleinen und mittleren Betriebe im Omnibusgewerbe? Zu Frage B 149: Zwischen den von Ihnen genannten Vorgängen — Beschaffung von 30 neuen Bussen und Einstellung von Fahrern — besteht kein Zusammenhang. Die Busbeschaffung stellt eine Ersatzbeschaffung für eine entsprechende Zahl ausrangierter Busse dar. Sie werden im Aufgabengebiet der Gesellschaft, das den Rhein-Wupper-, Sieg- und Erftbereich umfaßt, eingesetzt. Die Einstellung von Omnibusfahrern beruht darauf, daß die Fahrer von der Deut- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16121* schen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, die aus Altersgründen oder wegen Fahruntauglichkeit ausscheiden, ersetzt werden müssen. Die beiden Vorgänge stellen daher normale unternehmerische Entscheidungen dar, die der Aufrechterhaltung und Verbesserung des Verkehrsangebots im öffentlichen Personennahverkehr dienen. Gegenüber dem privaten Omnibusgewerbe übt die Regionalverkehr Köln GmbH im übrigen keinen Verdrängungswettbewerb oder Abwerbungspraktiken bei Fahrern aus. Der Anteil der Auftragunternehmerleistungen an den Gesamtfahrleistungen der Gesellschaft hat sich seit der Gesellschaftsgründung am 1. Juni 1976 leicht erhöht (1976: 15 284 200 km/ hochgerechnet; 1979: 15 921 058 km) und wird sich auch künftig nur im Rahmen zwingender unternehmerischer Erfordernisse ändern. Der Einstellung von Omnibusfahrern liegen persönliche Entscheidungen der Arbeitnehmer zugrunde. Ein beträchtlicher Teil der eingestellten Fahrer ist auf Grund von Umschulungen gewonnen worden. Zu Frage B 150: Die Busdienste des Bundes sind die Hauptträger des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs in der Fläche. Die hohen finanziellen Risiken dieses Verkehrs trägt grundsätzlich unverändert auch künftig der Bund. An dem hohen Anteil der Bundesunternehmen an dieser Verkehrsart auf eine Monopolstellung bei der Fahrpreisgestaltung zu schließen, beinhaltet eine Mißdeutung der Leistungen, die die Verkehrsunternehmen des Bundes auf diesem Gebiet zur Wahrung der Gleichheit der Lebensbedingungen Stadt/Land erbringen. Es kommt hinzu, daß die Fahrpreise der Regionalverkehr Köln GmbH von der zuständigen Landesbehörde unter Abwägung der öffentlichen Verkehrsinteressen und der Höhe der Betriebskosten genehmigt worden sind. Jeder private Omnibusunternehmer ist schließlich nicht gehindert, sich mit Aussicht auf Erfolg um Konzessionen für den öffentlichen Linienverkehr zu bewerben, wenn er Marktlücken für die Einrichtung einer neuen Linie erkennt oder Linienverkehre fortführen will, die ein anderes Unternehmen aufgibt. Die Bundesregierung sieht aus diesen Gründen in der Tätigkeit der Gesellschaft keine Gefahr für die Existenz mittlerer und kleinerer Betriebe. Sie würde einen Verdrängungswettbewerb gegenüber diesen — gleich welcher Art — nicht billigen. Sie muß aber auch Wert darauf legen, daß Umfang und Güte des Verkehrsangebotes attraktiv gestaltet werden, damit den Interessen der Fahrgäste, die im Vordergrund stehen, gedient werden kann. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Remscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 151, 152, 153 und 154): Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Unfälle das Anlegen von Beckengurten in Omnibussen in Gefahrensituationen für erforderlich, und wird sie eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vorlegen? Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die internationale Regelung ECE 36 für den besseren Dachaufbau von Omnibussen in der Bundesrepublik Deutschland zwingend vorzuschreiben? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß bei Omnibussen — ähnlich der Lösung bei Straßenbahnen — in Ernstfällen der Busfahrer über Knopfdruck Streumittel ausgeben kann? Hält die Bundesregierung kompaktere Fensterstege und stabilere Sitze in den Omnibussen für erforderlich? Zu Frage B 151: Angesichts der relativ großen Verkehrssicherheit von Kraftomnibussen wird in den beteiligten nationalen wie internationalen Gremien lediglich die Ausrüstung des Fahrzeugführersitzplatzes und der vorderen Sitzplätze, vor denen keine weiteren Sitze mehr vorhanden sind, mit Sicherheitsgurten diskutiert. Eine Ausweitung auf alle Sitze findet national und international keine Unterstützung. Zu Frage B 152: Die Bundesregierung geht davon aus, daß beim Bau von Kraftomnibussen die bisher in der ECE-Regelung Nr. 36 enthaltenen Vorschriften zur Festigkeit des Dachaufbaus erfüllt werden. Es wird erwogen, nach abschließender Klärung der auf internationaler Ebene diskutierten Frage, ob etwa durch Einbau von Umsturzschutzvorrichtungen (z. B. Überrollbügel) der Insassenschutz verbessert werden kann, Entsprechendes in die nationalen Vorschriften aufzunehmen. Die Bundesrepublik Deutschland ist an der Klärung dieser Fragen aktiv beteiligt und stellt für diese Arbeiten u. a. auch die hier vorliegenden Unfalldaten zur Verfügung. Insgesamt läßt der Diskussionsstand erkennen, daß zunächst weitere Versuche erforderlich sind. Auch das international vorliegende statistische Material zu Überrollunfällen läßt z. Z. eine hinreichende Beurteilung und Folgerung für die Vorschriftengebung noch nicht zu. Zu Frage B 153: Auf winterglatten Straßen werden durch Streumittel die Verhältnisse zwar verbessert, jedoch muß berücksichtigt werden, daß solche Streuanlagen eine beachtliche Kapazität haben müßten, sollte das Streumittel bei Fernfahrten nicht zu schnell aufgebraucht sein. Streueinrichtungen wären auch nur dann voll wirksam, wenn sich sowohl vor den Vorderrädern als auch vor den Hinterrädern Streueinrichtungen befänden. Solche Anlagen wären schwer und teuer, ein Aufwand der bei den — über das Jahr gesehen — seltenen extremen Straßenzuständen nicht vertretbar wäre. Ihre Wirksamkeit ist dann in Frage gestellt, wenn nicht durch entsprechende Maßnahmen sichergestellt ist, daß das Streugut auch bei gefährlichen Temperaturstürzen in verwendungsfähigem Zustand gehalten wird. Der Bundesregierung sind Streuanlagen, die im Einsatz ihre Bewährungsprobe bestanden haben, nicht bekannt; sie hat daher auch nicht die Absicht, derartige Anlagen für Kraftomnibusse vorzuschreiben. 16122* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Zu Frage B 154: Das zur Frage 152 Gesagte gilt ebenfalls für die Auslegung der Fensterstege. Die Bundesregierung und mit ihr die internationalen Gremien der ECE und EWG vertreten die Auffassung, daß die für Kraftomnibussitze geltenden Vorschriften präzisiert werden müssen. Ergänzende Forschungsarbeiten zu diesem Fragenkomplex sind bzw. werden noch vergeben. Ein entsprechender Richtlinienentwurf wird z. Z. in Sachverständigenausschüssen diskutiert und soll anschließend den internationalen Gremien zur Einbringung in die einschlägigen Vorschriften zugehen. Die Beratungen lassen erkennen, daß für die Prüfung der Sitze in Kraftomnibussen zukünftig 10 g (10faches Sitzgewicht) zu fordern sind. Anlage 133 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ibrügger (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 155 und 156): Aus welchen Gründen und unter Maßgabe welcher gesetzlichen Vorschriften oder Verordnungen gibt es unterschiedliche Anforderungen in den Vorschriften für die Verankerungsqualität von Passagiersitzen in Luft- und Kraftfahrzeugen? Trifft es zu, daß in Luftfahrzeugen die Passagiersitze einer Vorwärtsbeschleunigung von neun Gramm standhalten müssen, während in Kraftfahrzeugen ein Wert von 20 Gramm gilt, und sieht die Bundesregierung deswegen einen Anlaß für die Überprüfung der einschlägigen Vorschriften? Zu Frage B 155: Die Anforderungen an Passagiersitze in Verkehrsflugzeugen sind in der Bauvorschrift FAR 25 (Federal aviation Regulation) begründet. Sie sind seinerzeit in internationaler Zusammenarbeit entstanden. Die Festigkeit des Sitzes und seiner Verankerung ist dabei nicht isoliert zu sehen. Sie muß in Relation gesetzt werden zur Gesamtkonstruktion des Flugzeuges und zu den bei einem überlebbaren Unfall auftretenden Schäden und Beschleunigungen. Kraftfahrzeugsitze unterliegen den Vorschriften des § 35 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hiernach müssen die Sitze sicheren Halt bieten und allen im Betrieb auftretenden Beanspruchungen standhalten. Hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit der Sitze und ihrer Verankerungen sind die internationalen Vorschriften der ECE-Regelung Nr. 1 bzw. der EG-Richtlinie 74/408/EWG zugrunde zu legen. Es ist davon auszugehen, daß das in letztgenannten Vorschriften eingeflossene internationale Wissen eine hinreichende Beurteilung von Kraftfahrzeugsitzen zuläßt. Zu Frage B 156: Die von Ihnen genannten Werte für Luft- und Kraftfahrzeuge sind zutreffend. Die Bauvorschriften für die Anforderungen an Passagiersitze in Verkehrsflugzeugen werden fortlaufend daraufhin überprüft, ob eine Anpassung an den neuesten Stand der Technik erforderlich ist. Gegenwärtig wird in dem zuständigen europäischen Fachgremium eine Verschärfung der Anforderungen an die Verankerung der Sitze um 30 % vorbereitet. Die Verhandlungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Der Wert von 20 g (20faches Sitzgewicht) bei Pkw-Sitzen ist allgemein anerkannt und basiert auf Erkenntnissen der Unfallforschung. Die Bundesregierung ist jedoch trotzdem um eine weitere Präzisierung der für Kraftfahrzeugsitze maßgeblichen Vorschriften bemüht. Begleitende Forschungsarbeiten sind bzw. werden noch vergeben. Die hierzu inzwischen vorliegenden und aus dem internationalen Meinungsaustausch gewonnenen Ergebnisse lassen erkennen, daß mit Rücksicht auf das Unfallgeschehen für Sitze in Nutzfahrzeugen (Lkw und Kraftomnibusse) zukünftig etwa 10 g zu fordern sind. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 157 und 158): Trifft es zu, daß die Mittel für den weiteren Ausbau der Bundesfernstraßen erheblich gekürzt werden und somit die Bauarbeiten bei der Ortsumgehung der B 388 um Eggenfelden sowie der B 12 in Simbach eingestellt werden müssen? Trifft es zu, daß auch der weitere Ausbau der Autobahn Regensburg, Passau/Suben eingestellt werden muß? Zu Frage B 157: Ja, der ursprüngliche Ansatz des Straßenbauhaushalts 1980 des Bundes wurde um insgesamt 450 Mio. DM gekürzt. Das Land Bayern erhält im Haushaltsjahr 1980 rd. 1 402 Mio. DM (einschl. der Mittel aus dem Programm für Zukunftsinvestitionen). Somit liegt der Anteil Bayerns an den Mitteln für die Maßnahmen des Bedarfsplans auch 1980 um rd. 4 Prozentpunkte über der Schlüsselzahl von 17,3 %. Inwieweit von den Kürzungen auch die beiden bereits laufenden Bauvorhaben an den Bundesstraßen 388 (Ortsumgehung Eggenfelden) und 12 (Verlegung bei Simbach) betroffen sind, hängt von den Dispositionen des Landes ab, das im Rahmen des o. g. Finanzvolumens Mittelausgleiche durchführen kann. Zu Frage B 158: Nein. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 159 und 160): Teilt der Bundesverkehrsminister die Ansicht, daß die schon lange Zeit vorgesehene Elektrifizierung der Bundesbahnstrecken VillingenSchwenningen-Rottweil, Titisee-Neustadt-Donaueschingen und Immendingen-Tuttlingen endlich in Angriff genommen werden sollte? Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die Finanzierung der Elektrifizierung sicherzustellen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) entscheidet nach Bundesbahngesetz (BbG) über Fragen der Betriebsführung und der Zugförderung in Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16123* eigener Zuständigkeit und unternehmerischer Verantwortung. Somit liegt die Initiative für eine Änderung der Traktionsart bei der Unternehmensleitung der DB. Der Bundesminister für Verkehr genehmigt nach § 14 BbG auf Antrag des Vorstandes der DB die Umstellung von Strecken auf elektrischen Betrieb, wenn — der Vorstand der DB eine Änderung des bisherigen Dieselbetriebes aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen für erforderlich hält, — sich das Wirtschaftsergebnis der DB durch diese Investitionsmaßname zumindest nicht verschlechtert und — die Finanzierung des Vorhabens gesichert ist. Ein Genehmigungsantrag des Vorstandes der DB bezüglich der Elektrifizierung der von Ihnen genannten Strecken liegt dem Bundesminister für Verkehr zur Zeit nicht vor. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 161 und 162): Werden für die Bundesfernstraßenplanungen in jedem Fall besondere Umweltverträglichkeitsprüfungen nach der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (besonderer Teil — GGO II — entsprechend der „Verfahrensmuster für die Prüfung der Umweltverträglichkeit öffentlicher Maßnahmen") durchgeführt? Von wann und mit welchem Inhalt liegen für die A 33 zwischen Paderborn und Bielefeld (Anschluß A 47) einerseits und Bielefeld—Osnabrück andererseits Untersuchungen über den Verkehrsbedarf (Verkehrsbelastungen, Strukturwirkungen, Verkehrssicherheit, negative und positive Umweltauswirkungen) und ökologische Umweltverträglichkeitsprüfungen im Sinne des § 2 des Landschaftsgesetzes (NW) und des § 8 des Bundesnaturschutzgesetzes vor? Zu Frage B 161: Bei Bundesfernstraßenplanungen erfolgt die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der für diese Fachplanungen vorgeschriebenen Gesamtabwägung öffentlicher und privater Belange, und zwar nach dem Raumordnungsgesetz des jeweiligen Landes, nach § 16 Fernstraßengesetz bei der Linienbestimmung und nach § 17 bei der Planfeststellung. Ein standardisiertes Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne eines Musters gibt es bei der Planung von Bundesfernstraßen nicht. § 23 Abs. 2 Nr. 4 GGO II ist bei Vorbereitung von Gesetzentwürfen, nicht aber bei Fernstraßenplanungen einschlägig. Zu Frage B 162: Der Abschnitt Paderborn-Bielefeld/Brackwede der A 33 ist — basierend auf seiner Einstufung I a/I b — im gültigen Bedarfsplan ohne neue Bewertung im Jahre 1979 in Stufe I des Entwurfs des neuen Bedarfsplans übernommen. Der Abschnitt Bielefeld/Brackwede-Osnabrück wurde 1979 gesamtwirtschaftlich bewertet. Diese Bewertung schließt die erwähnten Untersuchungen über Verkehrsbelastung, Strukturwirkungen, Verkehrssicherheit, Umweltauswirkungen ein. Im Ergebnis — hauptsächlich aus Gründen des Schutzes der bewohnten Umwelt und wegen des unterschiedlichen Planungsstandes — ist der Unterabschnitt Bielefeld/Brackwede-Borgholzhausen in Stufe II, der Unterabschnitt Borgholzhausen-Osnabrück in Stufe I des neuen Bedarfsplanes enthalten. Die Forderungen des § 2 Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen und § 8 Bundesnaturschutzgesetz werden durch Beteiligung der zuständigen Stellen in den Verfahren nach §§ 16, 17 Fernstraßengesetz und durch Einstellung der Naturschutzbelange in die planerische Abwägung erfüllt. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 163): Welche Beträge fließen der Deutschen Bundesbahn im Haushaltsjahr 1980 zu, die aus der Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau resultieren, und wofür sollen diese zusätzlichen Mittel verwendet werden? Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Kürzung der Mittel für den Bundesfernstraßenbau diente der Konsolidierung des Haushalts und der Preisdämpfung auf dem Bausektor. Insoweit verweise ich auf den Bericht des Kollegen Müller (Nordenham) vom 27. November 1979 über die Beratung des Haushaltsausschusses (Bundestags-Drucksache 8/3430). Eine Umschichtung zugunsten der Ansätze für die Deutsche Bundesbahn ist nicht vorgenommen worden. Vielmehr haben auch die BundesbahnMittel eine Kürzung erfahren. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 164 und 165): Trifft es zu, daß nun endgültig linksrheinisch die neue Trasse der Bundesbahnstrecke Köln–Groß-Gerau gebaut wird, und bleibt es dabei, daß der geplante Rheinübergang in Wesseling vorgenommen wird? Kann die Bundesregierung umfassend Angaben machen über den Inhalt des Gesellschaftsvertrags, die Namen der Gesellschafter und die Stammeinlage der Regional-Verkehr Köln GmbH. Zu Frage B 164: Der Abschnitt Köln-Koblenz der Neubaustrecke Köln-Groß-Gerau ist in der Stufe II des Bundesverkehrswegeplans 80 (BVWP 80) enthalten. Diese Stufe enthält die Maßnahmen, die nach dem Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 80 zwar bauwürdig sind, bei denen es sich jedoch im wesentlichen um langfristig zu planende Objekte mit einem möglichen Baubeginn erst nach 1990 handelt. Die von der Deutschen Bundesbahn durchzuführenden Untersuchungen über die Trassenführung 16124* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 des Abschnitts Köln–Koblenz sind noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis wird die Deutsche Bundesbahn zu gegebener Zeit in den gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren mit allen Beteiligten im einzelnen erörtern. Zu Frage B 165: Den Eintragungen über die Regionalverkehr Köln GmbH im Handelsregister Abt. B beim Amtsgericht Köln, Reg.-Nr. 7432, kann entnommen werden: 1. Gegenstand des Unternehmens ist die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen — im Linienverkehr in der Region Rhein/Sieg/ Erft/Wupper — im Gelegenheitsverkehr mit Ausgangspunkten vom Gebiet der Gesellschaft , und hiermit zusammenhängende Geschäfte, die der Förderung des Hauptgeschäfts dienen. 2. Gesellschafter sind die — Bundesrepublik Deutschland — Deutsche Bundespost und — Bundesrepublik Deutschland — Bundeseisenbahnvermögen. 3. Das Stammkapital beträgt 7 Millionen DM. Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Möller (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 166): Welche konkreten Erkenntnisse haben die Bundesregierung zu der Feststellung veranlaßt, daß die sogenannte Bonner Südtangente von Ramersdorf nach Osten (A 3) entbehrlich sei, wie es in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Wrede auf eine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hammans heißt (siehe Stenographischer Bericht über die 197. Sitzung am 18. Januar 1980), und sind diese Erkenntnisse mit den betroffenen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt worden? Nach neueren verkehrlichen Untersuchungen ist eine autobahnmäßige Verbindung zwischen Ramersdorf und der A 3 nicht notwendig. Soweit zur Anbindung der betroffenen Gemeinden Verbesserungen erforderlich werden, würde sich das Land Nordrhein-Westfalen aufgeschlossen zeigen, geeignete Maßnahmen in seiner Zuständigkeit auszuführen. Die Oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen muß sich hierüber noch mit den betroffenen Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises abstimmen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 167): Mißt die Bundesregierung dem verbleibenden Rest der sogenannten Rheintalstraße (Kreisstraße) zwischen den Autobahnzubringern Achem und Bühl, sowie ab Autobahnzubringer Baden-Baden bis zur B 462, noch eine Entlastungsfunktion für die Bundesautobahn 5 und die B 3 zu, nachdem der Bau des dazwischenliegenden Teilstücks vom Autobahnzubringer Bühl bis zum Autobahnzubringer Baden-Baden durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und somit durch das Land Baden-Württemberg abgesagt worden ist? Eine Entlastung für den weiträumigen Verkehr ist insbesondere auf der Autobahn A 5, aber auch auf der Bundesstraße 3 durch die „Rheintalstraße" nicht zu erwarten. Sie dient überwiegend der direkten Anbindung — mit Entlastung der vorhandenen Querverbindungen durch die Ortsdurchfahrten — der zwischen Bundesbahnlinie und Autobahn entstandenen oder geplanten Industrie- und Gewerbegebiete an das überörtliche Straßennetz und somit der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den betreffenden Gemeinden. Damit sind die Voraussetzungen für den Bau der „Rheintalstraße" in der Baulast der Gemeinden bzw. Kreise und die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gegeben. Entsprechend ist die „Rheintalstraße" von Önsbach (K 5311) bis Sandweier (L 78) durchgehend — mit Ausnahme des fertiggestellten Abschnitts bei Kühl (K 3750—L 85b) — im Programm der Länder über Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau (Anlage zu Kapitel 12 18 Titel 882 01 des Bundeshaushalts) enthalten. Dieses Programm wird auf Vorschlag der Länder aufgestellt bzw. geändert. Ein Änderungsvorschlag des Landes Baden-Württemberg hinsichtlich der Herausnahme eines Teilstücks der „Rheintalstraße" liegt dem Bundesminister für Verkehr nicht vor. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 168): Für welchen Zeitpunkt sind im Bereich des Bahnhofes Vorsfelde Maßnahmen geplant, um die Unterbringung der Beamten der dortigen Grenzkontrollstelle zu verbessern und eine sachgerechte Abfertigungsanlage für den Warenverkehr zu gewährleisten? Für die Grenzkontrollstelle Vorsfelde wird seit Jahren eine Verbesserung der Unterbringung der Beschäftigten und der Abfertigungsmöglichkeiten angestrebt. Bisher konnte jedoch nur besonders dringliche Sanierung durchgeführt werden. Weitere Maßnahmen mußten zurückgestellt werden, weil im Hinblick auf bahnbetriebliche Planungen noch nicht entschieden ist, ob die Grenzkontrollstelle in Vorsfelde bleibt oder nach Fallersleben verlegt werden muß. Hierüber wird zur Zeit mit der Deutschen Bundesbahn verhandelt. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 169): Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16125* Aus welchen Gründen konnten bisher die Baumaßnahmen an der Bundesbahnlinie Gießen—Koblenz in der Ortslage Stadt Solms (Überführung der L 3283, Unterführung Bahnhof Solms) nicht in Angriff genommen werden? Der Bahnübergang im Zuge der L 3283 soll durch eine Straßenüberführung und die etwa 250 m entfernte Kreuzung am Bahnhof durch eine Fußwegunterführung ersetzt werden. Unterschiedliche Auffassungen der Beteiligten über die Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes zur Frage der Finanzierung wurden im Herbst 1979 ausgeräumt. Die Bundesbahndirektion Frankfurt hat am 16. Januar 1980 die Verwaltungsvereinbarung dem Straßenbauamt Dillenburg zur Unterzeichnung übersandt. Nach Auskunft des Straßenbauamtes wurde die Vereinbarung inzwischen der Stadt Solms zur Unterzeichnung zugeleitet. Die Bauvorbereitungen können nach Abschluß der Vereinbarung sofort anlaufen. Die Federführung für die Durchführung der Bauarbeiten liegt bei der Straßenbauverwaltung. Nach dem gegenwärtigen Planungsstand ist im Frühjahr 1981 mit dem Beginn der Bauarbeiten zu rechnen. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 170 und 171): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Bundesbahn die Aufrechterhaltung der Personenschiffahrt auf dem Bodensee nicht von einer Beteiligung der Ufergemeinden an den Betriebskosten abhängig machen darf, und wie beurteilt sie die künftige Entwicklung dieser Personenschiffahrt? Ist die Bundesregierung bereit, sich bei der Bundesbahn dafür einzusetzen, daß die Attraktivität der Personenschiffahrt auf dem Bodensee dadurch gestärkt wird, daß Verbindungen zwischen Fremdenverkehrsgemeinden am deutschen Bodenseeufer — wie z. B. Kreßbronn — und den gegenüberliegenden Schweizer Ufergemeinden geschaffen werden? Zu Frage B 170: Die Deutsche Bundesbahn (DB) prüft, ob die zur Zeit bestehende Kostenunterdeckung der Bodensee-Schiffahrt (BSB) der DB dadurch abgebaut werden kann, daß für die Vorhaltung der Häfen und Landesteilen, soweit sie auch als Anlagen für den Fremdenverkehr dienen, die Gemeinden gewisse Kosten übernehmen. Um die Bedeutung der einzelnen Häfen und Landesteilen besser beurteilen zu können, hat die DB ein Gutachten über die „volks- und regionalwirtschaftliche Bedeutung der Bodensee-Schiffahrtsbetriebe der DB" erstellen lassen. Dieses Gutachten wird in den mit den Gemeinden zu führenden Gesprächen mit verwendet. Obwohl die DB die künftige Entwicklung ihrer Bodenseeschiffahrt günstig beurteilt, wird sie nicht in .der Lage sein, die der Öffentlichkeit und insbesondere dem Fremdenverkehr uneingeschränkt zugänglichen Häfen und Landestellen kostendeckend zu betreiben und zu unterhalten. Insofern darf die DB auch im Interesse der Ufergemeinden erwarten, daß diese sich ggfs. an den Kosten von Häfen und Landesteilen beteiligen. Zu Frage B 171: Die DB wird auf Wunsch der Ufergemeinden auf dem Bodensee neue Schiffslinien dort einrichten, wo die Nachfrage dies wirtschaftlich rechtfertigt. Andererseits müssen die Gemeinden' auch bereit sein, bei den von ihnen gewünschten Linien eine evtl. Kostenunterdeckung mitzutragen, die u. a. dadurch erhöht wird, daß zusätzliche (konkurrierende) Verkehrsangebote anderer Schiffseigner zugelassen werden. Die Bodenseeschiffahrt der DB ist gehalten, ihren Betrieb kostendeckend zu gestalten. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 172): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Firma Kronos-Titan-GmbH, Nordenham, größere Mengen hochgiftiger Abfälle (Eisensulfat. Dünnsäuren, Schwermetalle) ungeklärt in die Nordsee verklappt, und die Gefahr besteht, daß Fischeier, Plankton und Fisch dadurch abgetötet oder geschädigt werden, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diesen Zustand zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Fa. Kronos Titan GmbH, Nordenham, Titandioxid nordwestlich von Helgoland in die Nordsee einbringt. Dies geschieht im Rahmen einer Erlaubnis, die das Deutsche Hydrographische Institut (DHI) nach dem Gesetz zu den Übereinkommen von Oslo und London vom 12. Februar 1977 erteilt hat. Das DHI hat vor Erteilung der Erlaubnis eine Reihe von Behörden (Bundes- und Landesbehörden) um Stellungnahme gebeten, ob eine Beseitigung der Stoffe an Land ohne Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit oder ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich ist bzw. eine Verklappung auf See nachteilige Veränderungen der Beschaffenheit des Meerwassers zur Folge hat. Die Fachbehörden haben beide Fragen verneint. Zur Frage nach möglichen nachteiligen Veränderungen des Meerwassers war auch biologischen und fischereiwissenschaftlichen Anstalten Gelegenheit zur Äußerung gegeben worden. Um etwa erst später erkennbaren Nachteilen frühzeitig begegnen zu können, ist die Erlaubnis auf 2 Jahre befristet. Darüber hinaus kann die Erlaubnis unter besonderen Voraussetzungen auch vorzeitig widerrufen werden, wenn neue Erkenntnisse (z. B. ungünstige Ergebnisse der ständig durchgeführten Wasseruntersuchungen) hierzu Anlaß geben. Das ist aber bisher nicht der Fall. Die Fa. Kronos Titan GmbH hat sich übrigens schon vor dem Inkrafttreten des genannten Gesetzes ohne rechtliche Verpflichtung vom DHI die Unbedenklichkeit ihrer Titandioxideinbringungen bescheinigen lassen. 16126* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 173, 174 und 175): Trifft es zu, daß für das zwischen 1964 und 1967 gebaute Teilstück der B 18 im Abschnitt Tautenhofen—Gebrazhofen—Waltershofen mit den betroffenen Grundstückseigentümern, insbesondere der Bauernschaft, erst jetzt die Schlußabrechnung vorgenommen wird, und daß noch keine Grundbucheintragungen und genauen Grenzbestimmungen erfolgt sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um die Behörden des Landes Baden-Württemberg, die im Auftrag des Bundes den Bau der B 18 durchgeführt haben, zu veranlassen, die ausstehenden Maßnahmen baldmöglichst vorzunehmen? Wann und in welcher Höhe hat die Bundesregierung dem Land Baden-Württemberg die im Zusammenhang mit dem Bau der B 18 im Abschnitt Tautenhofen—Gebrazhofen—Waltershofen entstandenen Zweckausgaben erstattet, und ist hier bereits die Schlußabrechnung erfolgt, und wenn nein, warum nicht? Wie groß (in Pkw-Einheiten) war die von der automatischen Zählstelle bei Geisingen ermittelte effektive durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge auf den jeweiligen Richtungsfahrbahnen im Zuge der A 81 in den Monaten März, Juli und November 1979, und mit einer wie hohen prozentualen Steigerungsrate rechnet die Bundesregierung auf dieser Strecke bis zum Jahre 1990? Zu Frage B 1 73: Der Grunderwerb für den Bau der B 18 im Abschnitt Tautenhofen-Gebrazhofen-Waltershofen wurde Mitte der 60er Jahre durch die Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der Auftragsverwaltung durchgeführt. Die Grundstückseigentümer erhielten die volle Entschädigung ausgezahlt, wobei Teilinanspruchnahme von Grundstücken der ermittelte voraussichtliche Flächenbedarf maßgebend war. Nach Baudurchführung wurde die Schlußvermessung in Auftrag gegeben. Da in den Gemarkungen Tautenhofen/Gebrazhofen danach ein Flurbereinigungsverfahren eingeleitet worden war, das eine Neuverteilung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes bedingte, konnten die Vermessungsarbeiten nicht weiter durchgeführt werden. Erst im März 1979 lagen die Vermessungsunterlagen der Flurbereinigungsverwaltung vor. Die dann von der Straßenverwaltung angestellten Erhebungen über die Eigentumsverhältnisse und Erbfolgen führten Ende des Jahres 1979 zur Schlußabrechnung. Auf die erforderlichen Eintragungen der Rechtsänderungen im Grundbuch hat die Straßenverwaltung des Landes Baden-Württemberg keinen Einfluß. Die neuen Eigentumsverhältnisse können im Grundbuch auf Grund des Flurbereinigungsgesetzes erst nach Rechtsbeständigkeit des Flurbereinigungsplanes auf Veranlassung der Flurbereinigungsverwaltung eingetragen werden. Zu Frage B 174: Die für den Grunderwerb für Straßenbaumaßnahmen des Bundes benötigten Haushaltsmittel werden den Ländern global zugewiesen. Daraus können die Länder die Kaufpreise für die erworbenen Grundstücke begleichen. Entsprechend wurde hier verfahren. Zu Frage B 175: An der Zählstelle Geisingen werden nur die Verkehrsmengen der A 81 automatisch erfaßt. Dem Bundesverkehrsministerium liegen für diese Zählstelle nur folgende Werte vor, die für den Gesamtquerschnitt (beide Fahrtrichtungen) gelten: Durchschnittliche monatliche Verkehrsmenge a) im März 1979 — 11 393 Kfz/24 h b) im Juli 1979 — 18 282 Kfz/24 h c) im Oktober 1979 — 13 597 Kfz/24 h d) Die Zahlen für den Monat November 1979 wurden dem Bundesminister für Verkehr noch nicht durch das Land mitgeteilt. Die im Rahmen der 2. Fortschreibung des Bedarfsplanes durchgeführte Prognose weist für diesen Abschnitt im Jahresmittel eine durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge von 25 000 Kfz/24 h aus. Anlage 146 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 176): Wird die Bundesregierung die Umgehungsstraße Stein—Neukirch im Zuge der B 54 in die diesjährige Fortschreibung des Programms zum Bau von Ortsumgehungen an Bundesstraßen aufnehmen? Die Umgehungsstraße Stein-Neukirch im Zuge der B 54 wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen der 1. Fortschreibung zur Aufnahme in das Ortsumgehungsprogramm 1979 bis 1985 angemeldet. Die Maßnahme entspricht den vorgegebenen Kriterien, so daß beabsichtigt ist, das Projekt einzubeziehen. Anlage 147 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/ 3644 Frage B 177): Inwieweit wäre die Bundesregierung bereit, Mittel, die für die Errichtung von Füllsendern durch die Rundfunkanstalten bereitgestellt werden, umzuschichten, d. h. für Verkabelung unversorgter Gebiete zu verwenden und dadurch eine wesentlich bessere Versorgung der Teilnehmer bei erheblicher Reduzierung der Kosten zu erreichen? Der Ausbau der Fernsehversorgung wird primär über die Rundfunkgebühren finanziert. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. März 1968 über die Rechtsnatur der Rundfunkgebühren haben die Rundfunkanstalten das alleinige Verfügungsrecht über das Rundfunkgebührenaufkommen. Da nach Angaben der Rundfunkanstalten mit ihrem Finanzvolumen eine 100%ige Fernsehversorgung gegenwärtig nicht möglich ist, wurde zwischen den Rundfunkanstalten, der Rundfunkkommission der Länder und der Deutschen Bundespost im Jahre 1972 vereinbart, Fernseh-Füllsender zur Zeit nur für Versorgungslücken mit mehr als 800 Einwohnern zu bauen. Der Ausbau mit Fernseh-Füllsendern bis zur Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16127* „800-Einwohnergrenze" wird — bis auf wenige Ausnahmen — bis Ende 1981 abgeschlossen sein. Derzeit werden Verhandlungen zwischen den Rundfunkanstalten und der Deutschen Bundespost über den weiteren Ausbau der Fernsehversorgung unterhalb der ,,800-Einwohnergrenze" geführt, die aus frequenzökonomischen und wirtschaftlichen Gründen auch Vorschläge für das Errichten und Betreiben von Kabelanlagen für die Fernseh-Restversorgung durch die Deutsche Bundespost unter finanzieller Beteiligung der Rundfunkanstalten, der Teilnehmer und der Deutschen Bundespost beinhalten. Der Umfang und die Modalitäten für eine solche Fernseh-Restversorgung werden mit den Rundfunkanstalten zur Zeit beraten. Mit Schreiben vom 23. Oktober 1979 wurden den Rundfunkanstalten folgende Vorschläge der Deutschen Bundespost für eine Realisierung der Fernseh-Restversorgung unterbreitet: a) Als technische Versorgungsmittel kommen Fernseh-Füllsender für die drahtlose und Gemeinschaftsantennenanlagen für die drahtgebundene Restversorgung in Betracht. b) Keine Festlegung einer neuen Einwohner-Untergrenze. c) Aufteilung der Restversorgung in zwei Fallgruppen: — Fallgruppe I Drahtlose Versorgung von bestehenden Fernsehumsetzer-Standorten; Kostenerstattung von den Rundfunkanstalten wie bisher; keine Kostenbeteiligung der Teilnehmer. — Fallgruppe II Die nach Versorgung durch Fallgruppe I verbleibende Restversorgung erfolgt nur noch mit drahtgebundenen Versorgungsanlagen; Kostenbeteiligung Teilnehmer/Rundfunkanstalten/Deutsche Bundespost. d) Die Deutsche Bundespost errichtet und betreibt die drahtgebundenen Restversorgungsanlagen immer dann, wenn öffentliche Mittel für eine Rundfunkversorgungsanlage (Beiträge der Post bzw. der Rundfunkanstalten) bereitgestellt werden. e) Voraussetzung für die Errichtung von drahtgebundenen Restversorgungsanlagen ist die Mindestanschlußbereitschaft von ca. 50 % der Teilnehmer. Im Ergebnis werden ca. 70 % der vorhandenen Restlücken nach Fallgruppe II bedient. f) Kostenbeteiligung der Teilnehmer: — Keine Kostenbeteiligung bei Fallgruppe I. — Bei Fallgruppe II eine einmalige Anschließungsgebühr von 500 DM und monatliche Gebühren von fünf DM. g) Die Deutsche Bundespost beteiligt sich mit einem angemessenen Kostenbeitrag und Bereitstellung der vorhandenen Infrastruktur. h) Die Rundfunkanstalten beteiligen sich für jeden Teilnehmer etwa mit einem Betrag, wie er bisher von den Anstalten für die drahtlose Versorgung von Lücken mit ca. 1 000 Einwohnern erbracht wurde. Anlage 148 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 178): Entspricht es den Tatsachen, daß die Deutsche Bundespost die Entstörung von Telefongeräten am Abend, an Wochenenden und an Feiertagen zwar — erfreulicherweise — künftig ermöglichen will, dafür jedoch eine Gebühr von 40 DM „für den besonderen Aufwand" zu erheben beabsichtigt, und wenn ja, womit wird die Höhe dieser Gebühr gerechtfertigt? Zur Zeit werden 82 v. H. aller Störungsmeldungen noch am Tage der Meldung selbst, weitere 20 v. H. am Tage danach und 8. v. H. mit Terminvereinbarungen erledigt. Nur 10 v. H. der Störungen dauern drei Tage und länger. Fernsprechanschlüsse sind im Mittel von einer Vollstörung nur alle sieben Jahre, an Wochenenden sogar nur alle 25 Jahre einmal betroffen. Außerdem bleiben bei Totalausfall des eigenen Fernsprechers durch die heutige hohe Anschlußdichte die in unmittelbarer Umgebung intakten Fernsprechanschlüsse oder öffentliche Münzfernsprecher verfügbar. Die überwiegende Mehrheit der Kunden ist mit diesem Dienstleistungsangebot zufrieden. Dennoch kommen in Einzelfällen in den Abendstunden und auch über das Wochenende Anforderungen auf Sofortentstörungen auf. Diesen Wünschen soll nun nachgekommen werden. Vom 1. April 1980 an führt die Deutsche Bundespost im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten auf Antrag gegen besondere Gebühr Entstörungsleistungen an Fernsprechhauptanschlüssen und posteigenen Leitungen auch außerhalb der täglichen Dienstzeit durch. Für die erfolgreiche Entstörung im eigenen Ortsnetz wird ein pauschaler Unkostenbeitrag in Höhe von 40 DM erhoben. Falls die Entstörungsleistungen sich auch auf das Fernnetz und weitere Ortsnetze erstrecken, bei denen zusätzliches Entstörungspersonal herangezogen werden muß, kommt ein weiterer Zuschlag in gleicher Höhe zur Anwendung. Diese Leistungen entstehen z. B. bei Ausnahmehauptanschlüssen, Ausnahmenebenanschlüssen, Ausnahmequerverbindungs- und Ausnahmeabzweigleitungen. Diese Gebühren entfallen bei Sozialanschlüssen und wenn die technischen Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Abwendung von Gefahr in Katastrophenfällen benötigt werden. 16128* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Die Gebühr stellt einen pauschalen Kostenbeitrag dar für Mehraufwendungen, die der Deutschen Bundespost außerhalb der Hauptbearbeitungszeit für Entstörungsleistungen durch Erschwernisse bei der Störungseingrenzung und Fehlerbeseitigung, durch Wegemehrleistungen und zusätzliche Leistungsvergütungen an das betroffene Personal entstehen. Anlage 149 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 179): Welche konkreten Folgerungen zieht die Deutsche Bundespost aus dem Forschungsbericht "Schichtarbeit in der Bundesrepublik Deutschland" des Bundesarbeitsministers und der von einer Arbeitsgruppe des Bundespostministeriums erstellten „Problemanalyse der Schichtarbeit bei der Deutschen Bundespost", insbesondere aus den folgenden Forderungen dieser Berichte: Abschaffung der Dauer-Nachtschicht und Verbot der Beschäftigung von Frauen mit minderjährigen Kindern in Schicht- und Nachtarbeit? Seit jeher ist die Deutsche Bundespost bestrebt, den Dienst zu ungünstigen Zeiten durch entsprechende Dienstplangestaltung so gering wie möglich zu halten. Andererseits ist die Versorgung der Bevölkerung mit Dienstleistungen des Post- und Fernmeldewesens nur sicherzustellen, wenn von den Dienstkräften in Früh- und Spätschichten, am Wochenende und auch nachts gearbeitet wird. In den Betriebsdienststellen bei der Deutschen Bundespost ist deshalb überwiegend Schichtdienst oder Dienst zu ungünstigen Zeiten zu leisten. Die sich daraus für die Dienstkräfte ergebenden Nachteile im gesundheitlichen, familiären und soziokulturellen Bereich sind bekannt und werden in der im Auftrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen erstellten Problemanalyse bestätigt. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen bemüht sich darum, im Rahmen von § 5 Arbeitszeitverordnung eine Genehmigung dafür zu erhalten, Arbeitszeiten während der Nacht auf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit mit mehr als 100 v. H. anzurechnen. Die über die Mehrfachanrechnung erzielte Arbeitszeitverkürzung könnte in den Dienstplan eingebaut oder in Form einer Zeitgutschrift für ein Freizeitkonto gewährt werden; ein solches Freizeitkonto führt in kürzeren oder längeren Abschnitten zu Freischichten. Ober den Antrag des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen ist noch nicht entschieden. In welchem Umfang bei der Deutschen Bundespost Dauernachtschichten geleistet werden, wurde bisher nicht generell untersucht. Man kann jedoch davon ausgehen, daß die Zahl der Arbeitskräfte mit Dauernachtschichten außerordentlich gering ist. Die Problemanalyse hat bestätigt, daß ein hoher Anteil von Frauen mit einem Mehrpersonenhaushalt Schichtdienst leistet. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um nichtvollbeschäftigte Arbeitskräfte, die am Spätnachmittag oder in den frühen Abendstunden arbeiten. Es spricht vieles dafür, daß die Lage ihrer täglichen Arbeitszeit der Interessenlage der Frauen entspricht. Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen wird sich darum bemühen, daß insbesondere auch diese Teilzeitkräfte an den angestrebten Vergünstigungen teilhaben werden. Ein generelles Beschäftigungsverbot für Frauen mit minderjährigen Kindern im Schichtdienst wäre jedoch nicht zu realisieren und wird in der Problemanalyse auch nicht vorgeschlagen. Es würde häufig zu einer Benachteiligung solcher Frauen führen, da ihnen zu anderen Zeiten keine Arbeit angeboten werden kann. Anlage 150 Antwort des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 180 und 181): Was tut die Bundesregierung, um die internationale Entwicklung der Satellitenübertragungstechnik für Sprache, Daten, Text und Bild such für die Bundesrepublik Deutschland als Alternative zur Breitbandverkabelung nutzbar zu machen, und welche Stellung bezieht sie zur Genehmigung von Satellitenantennen durch die Deutsche Bundespost auf Hausdächern, insbesondere auch für kommerzielle digitale Übertragung? Beabsichtigt die Bundesregierung, durch geeignete Schnittstellendefinitionen die Einrichtung innerbetrieblicher Kommunikationssysteme, über die Teilnehmer mit unterschiedlichen Endgeräten zu verschiedenen Datennetzen für Sprache, Daten, Text und Bilder Zugriff haben, ohne weitere Regulierungen durch die Deutsche Bundespost zu ermöglichen? Zu Frage B 180: Die internationale Entwicklung der Satellitenübertragungstechnik wird in der Bundesrepublik Deutschland u. a. durch die Experten der Deutschen Bundespost in allen internationalen und europäischen Gremien verfolgt. Ferner laufen im Rahmen der Versuchsprojekte, die als Forschungsvorhaben des Bundesministers für Forschung und Technologie durchgeführt werden, mehrere Untersuchungen von Breitband-Datenübertragungen. Außerdem erwägt die Deutsche Bundespost, einen Vertrag mit der französischen Fernmeldeverwaltung abzuschließen, auf Grund dessen der zu erwartende Bedarf an Satelliten-Betriebskapazität für Breitband-Dienste ab 1983 sichergestellt wird. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um den nationalen Anforderungen für die Übertragung von Breitbanddaten gerecht zu werden. Die Deutsche Bundespost geht davon aus, daß es sich hierbei um eine neue öffentliche Dienstleistung in ihrem Fernmeldewesen handeln wird. Deshalb ist beabsichtigt, daß die Satelliten-Antennen von der Deutschen Bundespost bereitgestellt und betrieben werden, denn sie sind als „kleine Erdefunkstelle" ein Bestandteil des öffentlichen Netzes. Was den geplanten TV-Satelliten anbelangt, so werden die Empfangsantennen, die von den Teilnehmern benötigt werden, rein privat sein. Die Deutsche Bundespost wird hierzu nur eine allgemeine Genehmigung erteilen. Im übrigen schließen sich Breitband-Kommunikation über Satelliten und terrestrische Breitbandnetze nicht aus, sondern fördern sich gegenseitig. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16129* Zu Frage B 181: Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die technologische Entwicklung zur modernen Bürokommunikation. Die Deutsche Bundespost steht in ständigem Erfahrungsaustausch mit Herstellern und Anwendern. Regelungen für eine möglichst freizügige Entwicklung moderner Bürokommunikationssysteme werden vorbereitet. Hierbei kann jedoch auf die Sicherung der Dienstgüte der öffentlichen Fernmeldenetze und eine möglichst große auch internationale Kompatibilität der Endgeräte im Interesse aller Teilnehmer und eines offenen wettbewerbsorientierten Marktes nicht verzichtet werden. Die erstrebten Regelungen werden auf Vorschlag der Anwender und Hersteller auf breitester Grundlage in einem Arbeitskreis erarbeitet. Auch Schnittstellendefinitionen werden Gegenstand dieser Erörterungen sein. Anlage 151 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gattermann (FDP) (Drucksache 8/3644 Fragen B 182 und 183): Hält die Bundesregierung die gegenwärtige Praxis im steuerbegünstigten Wohnungsbau für sinnvoll, nach der nur Wohnungen mit einer Mindestwohnfläche als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn dies dazu führt, daß sozial schwächere Familien, die sich nur kleinere Wohnungen leisten können, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während finanzstärkere Familien, die größere Wohnungen erwerben, in den Genuß der Steuerbegünstigung kommen? Hält es die Bundesregierung insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Steuergerechtigkeit für vertretbar, daß Familien mit Kindern, die sich unter Anspannung aller finanziellen Mittel eine kleine Zweitwohnung kaufen, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während bei Ehepaaren oder Alleinstehenden mit gleichen finanziellen Verhältnissen gleichgroße Wohnungen als steuerbegünstigt anerkannt werden? Die Einhaltung einer Mindestwohnfläche, insbesondere der nach § 39 Abs. 5 II. WoBauG für den mit öffentlichen Mitteln geförderten sozialen Wohnungsbau vorgeschriebenen Mindestgröße, gehört nicht zu den formellen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt nach §§ 82 ff. II. WoBauG. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. April 1977 (BBauBl. 1977, 406) bestätigt, daß Wohnungen mit einer Wohnfläche unter 50 qm im steuerbegünstigten Wohnungsbau allein aus diesem Grunde die Anerkennung nicht verweigert werden kann. Mir ist auch nicht bekannt, daß die zuständigen Anerkennungsbehörden grundsätzlich die Einhaltung bestimmter Mindestwohnflächen fordern. Ich nehme daher an, daß Ihrer Frage ein konkreter Einzelfall zugrunde liegt, dessen Entscheidung jedoch nicht verallgemeinert werden sollte. Jedenfalls scheint mir die Folgerung, daß sozial schwächere Familien, die sich nur kleinere Wohnungen leisten können, die Steuerbegünstigung nicht erhalten, während finanzstärkere Familien, die größere Wohnungen erwerben, in den Genuß der Steuerbegünstigung kommen, in dieser Form nicht haltbar. Auch eine zweite Wohnung kann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei Erfüllung der formellen Anerkennungsvoraussetzungen entsprechend der Zielbestimmung in § 1 Abs. 2 Satz 1 II. WoBauG im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit rechtlich und tatsächlich zur Dauernutzung geeignet ist. Das bedeutet in _rechtlicher Hinsicht insbesondere, daß eine Wohnung, die mit einer bauordnungsrechtlich zulässigen oder genehmigten Nutzung nicht in Einklang steht, nicht anerkennungsfähig ist. Eine Wohnung, die in einem ausgewiesenen Wochenendhaus- oder Ferienhausgebiet liegt oder bauaufsichtlich nur als Wochenendhaus oder Ferienwohnung genehmigt ist, kann auch dann nicht als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie auf Dauer zu Wohnzwecken verwendet werden soll. Nach der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muß eine solche Wohnung allerdings auch in tatsächlicher Hinsicht nach ihrer Größe für den im Einzelfall vorgesehenen Bestimmungszweck objektiv für dauernde Wohnzwecke geeignet sein. Das Gericht verlangt dabei, daß die Wohnung nach ihrer Größe tatsächlich zum dauernden Wohnen der Familie geeignet sein muß. Ein alternierendes Wohnen der Mitglieder einer Familie erkennt es ebensowenig als Dauerbenutzung an wie ein ununterbrochenes Vermieten an ständig wechselnde Mieter. In dem vom Gericht seinerzeit entschiedenen Fall hätte nach seiner Auffassung die Anerkennung auch deshalb versagt werden müssen, weil die Wohnung zur Dauernutzung für die gesamte Familie zu klein gewesen wäre. Diese Auffassung des Gerichts kann indessen nicht voll geteilt werden. Ob eine Wohnung für den Bauherrn und seine Familie der Größe nach zur Dauernutzung geeignet ist, kann nur der Bauherr selbst bestimmen und ihm nicht von der Verwaltung oder einem Gericht vorgeschrieben werden. Allenfalls könnte bei Zweitwohnungen die Größe beispielsweise neben der Entfernung von der ersten Wohnung mit ein Indiz dafür sein, ob sie überhaupt zur Dauernutzung bestimmt ist. Im übrigen bezieht sich die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Anerkennung der Steuerbegünstigung von Zweitwohnungen, soweit bekannt, auf solche Fälle, in denen dem Bauherrn bereits eine erste eigene Wohnung als steuerbegünstigt anerkannt worden ist. Deshalb ist offen, ob das Gericht auch in einem Falle, in denen der Antragsteller Inhaber einer Mietwohnung ist, diese von ihm entwickelten Grundsätze zur Anwendung bringen würde oder ob hier die weitere Zielbestimmung des § 1 Abs. 2 Satz 4, nämlich die Vorrangigkeit der Eigentumsbildung, nicht zu einer differenzierteren Betrachtungsweise führen müßte. Anlage 152 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 184 und 185): Wie beurteilt die Bundesregierung als Miteigentümer den vom Aufsichtsrat der Frankfurter Siedlungsgesellschaft gestellten Modernisierungsantrag der Wohnanlage Bergersheimer Weg hinsichtlich seiner wohnungspolitischen und energieeinsparenden Bedeutung? Ist die Bundesregierung bereit, die beantragten Maßnahmen an den Außenfassaden und den Fenstern einschließlich der Holzhäuser zu bewilligen, und bis wann ist damit zu rechnen? 16130* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Zu Frage B 184: Die Geschäftsführung der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH hat am 7. Februar 1979 bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main beantragt, zur Modernisierung der Frankfurter Wohnanlage Berkersheimer Weg. ein Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes zu gewähren. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat diesem Antrag einstimmig zugestimmt. Er hat sich dabei wesentlich auch von Überlegungen leiten lassen, die der Energieersparnis dienen. Dies entspricht Grundsätzen, nach denen der Bund als Gesellschafter wohnungswirtschaftlicher Unternehmen allgemein verfährt. Zu Frage B 185: Den Antrag der Frankfurter Siedlungsgesellschaft hat die Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main am 18. Januar 1980 dem Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zur Entscheidung vorgelegt. Die Möglichkeit, ein Darlehen aus Mitteln der Wohnungsfürsorge zu gewähren, wird zur Zeit noch geprüft. Das Ministerium wird bemüht sein, diese Prüfung baldmöglichst abzuschließen. Anlage 153 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Fragen B 186 und 187): Ist der Bundesregierung bekannt, daß in ländlichen Räumen das Bundesbaugesetz wegen des generellen Baustopps im Außenbereich erhebliche Harten für die betroffene Bevölkerung schafft und daß sich Länderregierungen, wie z. B. die bayerische Staatsregierung, jeweils aus- drücklich auf das Bundesbaugesetz berufen, wenn diesbezüglich Bauanträge der einheimischen Bevölkerung abgelehnt werden, und ist die Bundesregierung bereit, eine Novellierung des Bundesbaugesetzes dahin gehend in die Wege zu leiten, daß in den unterschiedlich strukturierten ländlichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland jeweils praktikable Regelungen ermöglicht werden? Treffen frühere Aussagen der Bundesregierung auch heute noch voll zu, es liege in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, ihr Landesbaugesetz im Rahmen des Bundesbaugesetzes so auszugestalten, daß den jeweiligen Besonderheiten des Landes und den Bedürfnissen der Bevölkerung auch Rechnung getragen werden kann, und sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, sehr eng gefaßte Verwaltungsgerichtsentscheidungen im Wege der Gesetzgebung zu lockern? Zu Frage B 187: Im Bereich des Baurechts hat der Bund nur die Gesetzgebungskompetenz für das Bauplanungsrecht. Das Bauordnungsrecht ist dagegen Gegenstand von Landesgesetzen. Dementsprechend ist das Bauplanungsrecht bundesrechtlich geregelt, und zwar im wesentlichen im Bundesbaugesetz. Der Vollzug des Bundesbaugesetzes liegt dagegen im Zuständigkeitsbereich der Bundesländer. Sie führen gemäß Art. 83 GG das Bundesbaugesetz aus und können Durchführungs- oder Ausführungserlasse zur Anwendung des Bundesbaugesetzes herausgeben. Nach dem Grundgesetz ist es Aufgabe der Gerichte, rechtliche Zweifelsfragen im Streitfalle mit bindender Wirkung für den Einzelfall zu entscheiden. Aufgrund Verwaltungsgerichtsentscheidungen sollten Novellierungen nur unter der Voraussetzung eingeleitet werden, daß das geltende Recht wirklich änderungsbedürftig ist. Das bedarf im einzelnen sehr sorgfältiger Prüfung. Zu Frage B 186: Die Vorschriften über das Bauen im Außenbereich (§ 35 BBauG) sind bereits durch die erste Novelle zum Bundesbaugesetz, die am 1. Januar 1977 in Kraft getreten ist, erheblich geändert worden. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Außenbereich wurde damit erleichtert. Das am 1. August 1979 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung von Verfahren und zur Erleichterung von Investitionsvorhaben im Städtebaurecht (BGBl. I, S. 949) hat weitere Erleichterungen für das Bauen im Außenbereich gebracht. Der federführende 15. Ausschuß des Deutschen Bundestages hat die in Ihrer Frage angesprochene Problematik eingehend erörtert und in die Beratungen auch die Vorlage der CDU/CSU zur Änderung des Bundesbaugesetzes (BT-Drucksache 8/1970) einbezogen. Die von keiner Seite bestrittenen tatsächlichen Schwierigkeiten mit im Einzelfall zum Teil erheblichen Härten für die Betroffenen wurden einerseits auf den auch regional sehr unterschiedlichen Gesetzesvollzug, andererseits auf eine unzureichende Gesetzesfassung zurückgeführt. Der Ausschuß hat eine Lösung gefunden, die geeignet ist, bisher aufgetretene Härtefälle künftig bei entsprechender Handhabung des Bundesbaugesetzes zu vermeiden. Sie gewährleistet eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung, ohne gleichzeitig einer Zersiedlung der Landschaft Vorschub zu leisten. Im übrigen trifft es nicht zu, daß in ländlichen Räumen ein genereller Baustopp besteht. Anlage 154 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Männing (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 188): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Reichsbahn (DR), die auf Grund alliierter Vereinbarungen aus der Nachkriegszeit den Fern- und S-Bahn-Verkehr auch in West-Berlin betreibt, etwa 80 West-Berliner Beschäftigte in den Reichsbahnausbesserungswerken Tempelhof und Grunewald mit einer Kündigungsfrist von nur vierzehn Tagen und ohne, daß ein Sozialplan vorgelegen hat, entlassen hat, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten — etwa durch Einschaltung der Alliierten —, die soziale Absicherung West-Berliner Beschäftigter bei der Deutschen Reichsbahn zu verbessern, zumal weitere Entlassungen nicht ausgeschlossen sind? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist 77 Mitarbeitern der Deutschen Reichsbahn aus Berlin (West), die in den Reichsbahnausbesserungswerken Tempelhof und Grunewald beschäftigt waren, mit Kündigungsfristen zwischen 2 Wochen und 3 Monaten gekündigt worden. Mitarbeiter, die sich nach Beendigung ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Reichsbahn arbeitslos melden, haben nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes wird gem. § 112 Abs. 5 Nr. 3 AFG errechnet, wobei als tarifliches Arbeitsentgelt der 'Betrag zugrunde gelegt wird, den ein Mitarbeiter der Deut- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 16131* schen Bundesbahn in vergleichbarer Tätigkeit erhält. Die von der Kündigung betroffenen West-Berliner Beschäftigten bei der Deutschen Reichsbahn sind nach meinem Dafürhalten somit sozial abgesichert. Anlage 155 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 189): Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgungslage bei reinem, einkristallinem Silicium, wie es insbesondere für die Bauelementeindustrie notwendig ist, und welche Maßnahmen will sie gegebenenfalls ergreifen, um Massenfertigungsverfahren für diesen Bereich so zu fördern, daß sich für die Entwicklung der Datenverarbeitungsindustrie keine Engpässe ergeben? Eine Verknappung bei reinem, einkristallinem Silicium für die Bauelementeindustrie ist aus der Sicht der Bundesregierung in absehbarer Zeit nicht zu befürchten. Engpässe könnten sich jedoch bei polykristallinem Silicium für Anwendungen im Bereich der Solarstromerzeugung ergeben, falls die Nachfrage sich entsprechend verstärkt. Eine Rückwirkung auf einkristallines Silicium kann sich dadurch ergeben, daß das polykristalline Silicium als Ausgangsmaterial für die Kristallzucht dient. Der BMFT fördert seit 1976 die Entwicklung neuer Produktionsprozesse für polykristallines Silicium in einem Großprojekt, das bis 1985 konzipiert ist. Die Förderung summiert sich bis einschließlich 1980 auf 34 Millionen DM. Anlage 156 Antwort des Bundesministers Dr. Hauff auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schreiber (SPD) (Drucksache 8/3644 Frage B 191): Welche Betriebe im Bereich des Bezirks der Industrie- und Handelskammer Wuppertal — Solingen — Remscheid haben seit 1972 Bundesmittel zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erhalten? Zur Beantwortung Ihrer Frage übersende ich beigefügt einen Regionalkatalog der von mir seit 1972 geförderten Einrichtungen im Bezirk der Industrie-und Handelskammern Wuppertal und Remscheid. Anlage 157 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3644 Fragen B 192 und 193): Welche Erfolge haben die Bemühungen der Bundesregierung um Öffnung der Hochschulen gebracht, und in welchen Fächern gibt es zur Zeit noch den Numerus clausus? Welche Notwendigkeiten sieht die Bundesregierung zum weiteren Ausbau unseres Hochschulwesens hinsichtlich der heranrückenden geburtenstarken Jahrgänge und der zunehmenden Aufgaben der Hochschulen im Weiterbildungsbereich? Zu Frage B 192: Der auf eine Initiative des Bundeskanzlers zurückgehende Beschluß der Regierungschefs von Bund und Ländern zur Sicherung der Ausbildungschancen der geburtenstarken Jahrgänge vom 4. November 1977 hat zu spürbaren Verbesserungen der Zulassungssituation geführt: Während im Wintersemester 1976/77 noch 41 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 15 gymnasiale Lehrämter in das Vergabeverfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen waren, wurden zum Wintersemester 1979/80 nur noch 11 Studiengänge (ohne Lehrämter) und 6 gymnasiale Lehrämter für ein zentrales Auswahlverfahren der ZVS vergeben. In weiteren 8 Studiengängen führte die ZVS im Wintersemester 1979/80 ein sog. besonderes Verteilungsverfahren durch, d. h., jeder Bewerber, der einen dieser Studiengänge als Hauptstudienwunsch nennt, erhielt garantiert einen Studienplatz, evtl. jedoch nicht am Hochschulort seiner ersten Wahl. Die Zulassungssituation bleibt im Sommersemester 1980 gegenüber dem Wintersemester 1979/80 unverändert, allerdings werden einige Studiengänge im Sommersemester nicht angeboten. Studienplätze sind in den weitaus meisten Studiengängen damit keine Mangelware mehr. Abgesehen von einigen wenigen Studiengängen können in allen anderen Fächern alle Studienbewerber einen Studienplatz erhalten, vorausgesetzt, sie sind bereit, auch an eine andere als die ursprünglich gewünschte Hochschule zu gehen. Es muß in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, daß über den Umfang der Zulassungsbeschränkungen in der Öffentlichkeit oft noch ein falscher Eindruck besteht. Die Ausnahmesituation in den medizinischen Studiengängen kann und darf nicht Beurteilungsmaßstab für die Zulassungssituation insgesamt sein. Die Durchschnittsnote des Reifezeugnisses spielt für die Zulassung nur noch in einer sehr begrenzten Zahl von Studiengängen eine Rolle. Für den bei weitem größten Teil der Studienanfänger entfällt damit objektiv der immer wieder beklagte Notendruck. Allerdings bestehen immer noch örtliche Zulassungsbeschränkungen. In den Gremien der ZVS wird gegenwärtig geprüft, wie die Studienbewerber über bestehende örtliche Zulassungsbeschränkungen besser informiert werden können. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft wird außerdem weiterhin darauf drängen, daß es zwischen den Ländern zu konkreten Absprachen über die Einschränkung noch bestehender örtlicher Zulassungsbeschränkungen kommt. Uber den Umfang der Studiengänge, die zum Vergabeverfahren für das Wintersemester 1980/81 durch die ZVS zentral vergeben werden sollen, werden die Länder im dafür zuständigen Verwaltungsausschuß der ZVS Ende Februar beschließen. 16132* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 201. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Februar 1980 Zu Frage B 193: Der von Bund und Ländern gemeinsam im Vorjahr beschlossene 9. Rahmenplan für den Hochschulbau geht davon aus, daß das Hochschulsystem in den 80er Jahren und Anfang der 90er Jahre mindestens 1 Million Studenten aufnehmen muß. Zur Zeit stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau für etwa 900 000 Studenten rund 740 000 Studienplätze nach den geltenden Flächenrichtwerten zur Verfügung. Die Zahl der Studienplätze konnte damit gegenüber 1971 um über 57 v. H. gesteigert werden. Seit Beginn der Gemeinschaftsaufgabe (1970) sind hierfür über 24 Mrd. DM aufgebracht worden. Mit dem im 9. Rahmenplan vorgesehenen weiteren Ausbau, der ab 1980 einen Aufwand von 18,5 Mrd. DM vorsieht, wird das quantitative Ausbauziel von 850 000 Studienplätzen weitgehend erreicht. Damit wären die räumlichen Voraussetzungen geschaffen, um den geburtenstarken Jahrgängen, die ab 1981 die Hochschulen besuchen werden, ein fachlich und regional ausgewogenes und ausreichendes Angebot an Studienplätzen zu machen. Die notwendige Ausstattung mit Personal muß von den Ländern gewährleistet werden. Durch die Bereitstellung zusätzlichen Personals werden die Hochschulen auf rund 850 000 Studienplätzen nach Flächenrichtwerten tatsächlich rund 1 Million Studenten aufnehmen können und damit auch für die geburtenstarken Jahrgänge insgesamt ausreichend Plätze zur Verfügung stellen können. Solche Maßnahmen werden auf der Grundlage des Beschlusses der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 4. November 1977 zur Öffnung der Hochschulen z. Z. innerhalb der Kultusministerkonferenz vorbereitet bzw. sind z. T. bereits angelaufen. In einigen Fällen werden jedoch Engpässe bestehen bleiben, die allerdings nur selten auf das Fehlen von Räumen, sondern auf andere Umstände zurückzuführen sind. Bei Durchführung der vorgesehenen Planungen werden die Hochschulen in der Lage sein, auch die wachsenden Aufgaben in der Weiterbildung wahrzunehmen. Veränderungen in der Arbeitswelt und Fortschritte in der wissenschaftlichen Entwicklung erfordern — auch in Anbetracht der mit der Straffung der Studiengänge angestrebten stärkeren Konzentration der Erstausbildung — ortsnahe Weiterbildungsangebote der Hochschulen zur Vermittlung zusätzlicher Fachkenntnisse, zur Vertiefung und Spezialisierung. Hierbei werden nach Auffassung der Bundesregierung vor allem auch die neuen und kleineren Hochschulen besondere Aufgaben übernehmen müssen. Der 9. Rahmenplan weist hierauf ausdrücklich hin. Anlage 158 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3644 Frage B 194): Was hat die Bundesregierung veranlaßt, das Projekt der Technischen Zusammenarbeit in El Salvador „Aufbau und Betrieb ländlicher Dienstleistungseinrichtungen im Bewässerungsdistrikt Atiocoyo zu unterbrechen bzw. abzubrechen? Die Unruhen in El Salvador haben dazu geführt, daß die Sicherheit der im Projekt tätigen deutschen Sachverständigen nicht mehr gewährleistet erschien. Die Sachverständigen wurden deshalb im Dezember 1979 für zunächst zwei Monate aus dem Projekt zurückgezogen. Sie sind zur Zeit in der Zentrale der GTZ in Eschborn beschäftigt. Dies bedeutet nicht, daß das Projekt abgebrochen ist.
Gesamtes Protokol
Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer interfraktionellen Vereinbarung sollen die Punkte 2 und 7 der Tagesordnung abgesetzt werden. Ist das Haus mit dieser Änderung der Tagesordnung einverstanden? — Kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Februar 1980 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 oder 3 nicht gestellt:
Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 — WoBauÄndG 1980)

Elftes Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung
Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz — BStatG)

Gesetz zur Änderung und Ergänzung beurkundungsrechtlicher Vorschriften
Zweites Gesetz zur Änderung der Bundes-Tierärzteordnung
Achtes Gesetz zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes (8. HHÄndG)

Gesetz zu der Vereinbarung vom 20. November 1978 zur Durchführung des Abkommens vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Erstes Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz)

Zu den beiden letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat Entschließungen gefaßt, die als Anlagen 2 und 3 diesem Protokoll beigefügt sind.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Februar 1980 ferner beschlossen, dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) nicht zuzustimmen. Sein Schreiben wird als Drucksache 8/3653 verteilt.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat mit Schreiben vom 4. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Benedix-Engler, Daweke, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski und der Fraktion der CDU/CSU betr. Erhöhung von Studiengebühren in England für ausländische Studenten — Drucksache 8/3560 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3640 verteilt.
Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 7. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein), Schwarz, Volmer, Dr. Laufs, Dr. Riesenhuber, Biehle, Dr. Langguth, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Feinendegen, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Lenzer, Spranger, Weiskirch (Olpe), de Terra, Ernesti, Dr. Jenninger, Erhard (Bad Schwalbach) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bekämpfung des Fluglärms — Drucksache 8/3545 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3643 verteilt.
Der Bundesminister für Verkehr hat mit Schreiben vom 7. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jobst, Dr. Riedl (München), Dr. Warnke, Lemmrich, Röhner, Biehle, Engelsberger, Niegel, Dr. Althammer, Dr. Waigel, Lintner, Dr. Bötsch, Höffkes, Regenspurger, Frau Krone-Appuhn, Spranger, Graf Huyn, Glos und Genossen betr. Tarife von Bundesbahn und Bundespost für Schülerzeitfahrkarten in Bayern Drucksache 8/3619 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3649 verteilt
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 5. Februar 1980 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susset, Sauter (Epfendorf), Frau Dr. Riede (Oeffingen), Kolb, Dr. Stark (Nürtingen), Kiechle, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Dr. Früh, Jäger (Wangen), Dr. Ritz, Spranger, Dr. Probst, Kraus, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Niegel, Bayha, Bühler (Bruchsal), Dr. Friedmann, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Verhältnisse am europäischen und deutschen Apfelmarkt — Drucksache 8/3600 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3651 verteilt
Die in Drucksache 8/3339 unter Nr. 4 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 459/68 über den Schutz gegen Praktiken von Dumping, Prämien oder Subventionen aus nicht zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft gehörenden Ländern
ist als Drucksache 8/3504 verteilt
Die in Drucksache 8/3567 unter Nr. 4 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 726/79 hinsichtlich der finanziellen Unterstützung für Vorhaben zur Nutzung alternativer Energiequellen
wird als Drucksache 8/3637 verteilt.
Die in Drucksache 8/3567 unter Nr. 6 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Verordnung des Rates betreffend den Abschluß eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Mitgliedsländern des Verbandes Südostasiatischer Nationen — Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur und Thailand
wird als Drucksache 8/3638 verteilt.
Die in Drucksache 8/3567 unter Nr. 9 aufgeführte EG-Vorlage
Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Einführung eines gemeinschaftlichen Systems zum raschen Austausch von Informationen über die Gefahren bei der Verwendung von Konsumgütern
wird als Drucksache 8/3639 verteilt
Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 24. Januar 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag eines Beschlusses des Rates über den Abschluß des Übereinkommens über weiträumige grenzüberschreitende Luftverschmutzung (Drucksache 8/3518)

Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mit Schreiben vom 23. Januar 1980 mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat:
Vorschlag einer fünften Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend die Regelung über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (Drucksache 8/3567 Nr. 26)

Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur zweiten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 222/77 über das gemeinschaftliche Versandverfahren (Drucksache 8/3260 Nr. 19)
Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Zollwert der Waren (Drucksache 8/3452 Nr. 20)
Der Bundeskanzler hat mit Schreiben vom 11. Februar 1980 gemäß § 30 Abs. 4 des Bundesbahngesetzes vom 13. Dezember 1951 den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn für das Geschäftsjahr 1980 nebst Anlagenband, den Stellenplan der Deutschen Bundesbahn für das Ge-



Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
schäftsjahr 1980 und den Nachtrag zum Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 1979 mit der Bitte um Kenntnisnahme übersandt. Der Wirtschaftsplan 1980, der Stellenplan und der Nachtrag 1979 liegen im Archiv zur Einsicht aus.
Die Fraktion der CDU/CSU hat mit Schreiben vom 24. Januar 1980 den von den Abgeordneten Lemmrich. Dr. George, Schröder (Lüneburg), Frau Hürland, Dreyer, Sick. Dr. Jobst, Dr. Schulte (Schwäbisch Gmünd), Frau Hoffmann (Hoya), Hanz, Tillmann, Dr. Waffenschmidt, Pfeffermann, Dr. Unland, Breidbach, Gerster (Mainz), Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Glos, Dr. Friedmann, Dr. Bötsch, Dr. Hennig, Dr. Hornhues, Dr. Köhler (Wolfsburg), Kiechle, Würzbach, Dr. Evers, Susset, Sauter (Epfendorf). Sauer (Salzgitter), Horstmeier, Spilker, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr — Drucksache 8/3442 — zurückgezogen.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 23. Januar bis 11. Februar 1980 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3670 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Aufhebbare Einundvierzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
— Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — Drucksache 8/3645 —Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 22. Mai 1980 vorzulegen
Aufhebbare Fünfundsiebzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste
— Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — Drucksache 8/3646 —
Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 22. Mai 1980 vorzulegen
Aufhebbare Fünfundvierzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (Drucksache 8/3647)

Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum rechtzeitig zum 22. Mai 1980 vorzulegen
Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 8/3644 —
Zunächst kommen wir zur Beantwortung von Dringlichen Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Böhme zur Verfügung.
Ich rufe die Dringliche Frage 1 des Abgeordneten Josten auf:
Welche Sofortmaßnahmen hat die Bundesregierung für die in der Bundesrepublik Deutschland durch die Hochwasserschäden schwer betroffenen Bürger veranlaßt?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0820100100
Der Bundesfinanzminister hat schon im Jahre 1977 einen umfangreichen Katalog für steuerliche Sofortmaßnahmen bei Naturkatastrophen ausgearbeitet und seine Zustimmung allgemein zu den Maßnahmen erteilt, die die Landesfinanzbehörden der vom Hochwasser betroffenen Länder in diesem Rahmen im einzelnen für erforderlich halten. In Betracht kommen insbesondere Steuerstundungen, Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen, Sonderabschreibungen bei der Ersatzbeschaffung und Wiederherstellung beschädigter Wirtschaftsgüter und Lohnsteuerfreiheit bei Unterstützungen von privaten Arbeitgebern an unwettergeschädigte Arbeitnehmer bis zum Betrag von 1500 DM. Im Einzelfall können weitere Billigkeitsmaßnahmen getroffen werden, soweit eine besondere Notlage vorliegt.
Die zuständigen Landesbehörden werden auf diese Hilfsmaßnahmen in geeigneter Form hinweisen. Die Länder sind aufgefordert, dem Bundesminister der Finanzen mitzuteilen, welche Maßnahmen sie im einzelnen vorsehen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0820100300
Herr Staatssekretär, angesichts der großen Hochwasserschäden an Rhein, Mosel, Main, Donau und anderen Flüssen möchte ich Sie fragen: Sieht die Bundesregierung keine Möglichkeiten, durch Sofortmaßnahmen in besonderen Notfällen schneller zu helfen, wie wir das auch gegenüber anderen Ländern in dieser Welt tun?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Diese Zusatzfrage leitet zu Ihrer nächsten Frage über, die zum Gegenstand hat, in welchen Fällen der Bund Möglichkeiten der direkten Finanzierung hat. Ich werde bei der Beantwortung dieser zweiten Frage darauf hinweisen können, daß in Katastrophenfällen eine Mitfinanzierung durch den Bund nur ausnahmsweise möglich ist, nämlich unter dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation. Dazu ist erforderlich, daß eine nationale Katastrophe stattgefunden hat. Eine solche kann im bisherigen Stadium von der Bundesregierung nicht erkannt werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100400
Möchten Sie eine weitere Zusatzfrage stellen?

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0820100500
Herr Präsident, wenn ich davon ausgehen muß, daß meine zweite Frage jetzt schon mitbeantwortet ist, dann bitte ich, noch drei Zusatzfragen stellen zu dürfen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100600
Herr Staatssekretär, werden Sie die zweite Frage des Abgeordneten Josten noch gesondert. beantworten?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ja.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100700
Dann rufe ich jetzt die Dringliche Frage 2 des Abgeordneten Josten auf:
Wie weit hat bzw. wird die Bundesregierung mit den betroffenen Ländern gemeinsam Hilfsmaßnahmen vereinbaren?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Für Hilfsmaßnahmen aus Haushaltsmitteln in Katastrophenfällen sind in erster Linie die Länder zuständig. Eine Mitfinanzierung durch den Bund kann nur ausnahmsweise aus dem Gesichtspunkt der gesamtstaatlichen Repräsentation in Betracht kommen. Dies setzt jedoch voraus, daß die eingetretenen Schäden so groß sind, daß von einer Katastrophe nationalen Ausmaßes gesprochen werden muß. Die Höhe der Hochwasserschäden kann nur von den betreffenden Landesregierungen festgestellt werden. Diese haben sich bisher noch nicht an die Bundesregierung gewandt. Nach den Erkenntnissen der Bundesregierung selbst haben die Schäden nicht das Ausmaß einer nationalen Katastrophe erreicht, so daß die Voraussetzungen für eine Mitfinanzierung durch den Bund nicht vorliegen.




Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820100800
Bitte, Herr Abgeordneter, eine Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0820100900
Herr Staatssekretär, ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schäden, z. B. gerade bei Hochwasser auf unseren Flüssen, durch zu frühe Freigabe der Schiffahrt noch größer werden, und sollte die Bundesregierung daher nicht auch darauf hinweisen, daß dieses geändert werden sollte, um die Hochwasserschäden zu verringern?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich gehe der Frage gern nach; Herr Kollege. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen, daß auch dies zentral in die Zuständigkeit der Landesregierungen fällt, die auch die Pflicht und die Aufgabe haben, die Höhe von derartigen Hochwasserschäden festzustellen und diese dann gegebenenfalls zur Mitfinanzierung, zur Beseitigung der Schäden bei der Bundesregierung anzumelden. Dies ist bisher nicht geschehen. Weder erfolgte eine Schadensmeldung noch die Bitte um Mitfinanzierung.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820101000
Eine weitere Zusatzfrage.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0820101100
Herr Staatssekretär, wäre die Bundesregierung bereit, vielleicht darauf hinzuwirken, daß für zukünftige Hochwasserschäden über deutsche Versicherungen Schutz für die Uferanlieger angeboten würde?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Diese Frage hat die Versicherungswirtschaft selbst zu beantworten, die in der Bundesrepublik überwiegend privat organisiert ist. Ich bin gern bereit, dieses Problem bei den laufenden Gesprächen mit den Vertretern der Versicherungswirtschaft anzusprechen und zur Diskussion zu stellen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820101200
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0820101300
Herr Staatssekretär, werden von seiten der Bundesregierung die in vergangenen Jahren in der Diskussion stehenden Zukunftspläne, z. B. beim Rhein, verfolgt, durch den Bau von Talsperren Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß nicht nur das Hochwasser reduziert wird, sondern auch die Wassermassen für Energie genutzt werden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Überlegungen und Pläne der Bundesregierung sind insbesondere für den Rhein sehr umfangreich. Sie erinnern sich sicher daran, daß wir im Zukunftsinvestitionsprogramm erhebliche Mittel für das Rhein-Bodensee-Programm bereitgestellt haben. Zusätzlich nehmen die zuständigen Verwaltungen alle Möglichkeiten wahr, auch Ihren Vorschlag zu realisieren, die natürlichen Wasserkräfte möglichst umfassend zur Energiegewinnung zu nutzen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820101400
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe die nächste Dringlichkeitsfrage des Herrn Abgeordneten Schmöle auf, die in den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen fällt:
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um bis zum Besuch des amerikanischen Außenministers Vance in Bonn das Zustandekommen einer klaren und einheitlichen Haltung des Westens gegenüber der UdSSR herzustellen?
Zur Beantwortung steht Herr Staatsminister von Dohnanyi zur Verfügung. Bitte, zur Dringlichkeitsfrage des Herrn Abgeordneten Schmöle, Herr Staatsminister.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0820101500
Herr Kollege, es ist das Ziel der Bundesregierung, insbesondere zusammen mit ihren Bündnispartnern den Abzug der sowjetischen Truppen aus Afghanistan zu bewirken, die Freiheit und Sicherheit Europas auch für die Zukunft zu garantieren und die Voraussetzung für die Fortführung unserer realistischen Entspannungspolitik zu erhalten, die gegenwärtige Krise zu überwinden und den Staaten der Dritten Welt, die ihre Unabhängigkeit behaupten wollen, zu helfen.
Um die Verwirklichung dieser Ziele ist die Bundesregierung zusammen mit ihren europäischen Partnern und atlantischen Verbündeten bemüht. Sowohl das bevorstehende Treffen der neun europäischen Außenminister am 19. Februar 1980 in Rom als auch der Besuch des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Cyrus Vance, am 19. und 20. Februar 1980 in Bonn dienen diesem Ziel.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820101600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmöle.

Hans Werner Schmöle (CDU):
Rede ID: ID0820101700
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß im Bereich des Persischen Golfs und in den Ölfeldern der dortigen Regionen insbesondere lebenswichtige Interessen der Westeuropäer auf dem Spielstehen und daß es deshalb vor allen Dingen im Interesse der Europäer selbst liegt, daß eine solidarische Handlung des westlichen Bündnisses zustande kommt und daß das nicht durch irgendwelche Irritationen, gleich welcher Art, verhindert wird?
. Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe das soeben durch die Antwort auf Ihre Frage deutlich gemacht, und ich unterstreiche selbstverständlich die Bedeutung des Persischen Golfs, auf die Sie hingewiesen haben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820101800
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmöle.

Hans Werner Schmöle (CDU):
Rede ID: ID0820101900
Herr Staatssekretär, welche Haltung würde die Bundesregierung bei Unterstellung der in der TASS von Herrn Portugalow vertretenen Auffassung, Solidarität zu den Vereinigten Staaten und Entspannung in Europa seien miteinander unvereinbar, als offizielle Auffassung zu diesem Komplex einnehmen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es ist doch ganz selbstverständlich, daß wir die Entspannungspolitik in Europa gemeinsam mit den Vereinigten Staaten betrieben haben und auf der



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
Grundlage des Bündnisses in Zukunft fortsetzen werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820102100
Herr Staatsminister, was hat die Bundesregierung getan oder wird sie in den nächsten Tagen noch tun, um zu erreichen, daß an den Gesprächen, die der amerikanische Außenminister hier in Bonn führen wird, auch andere Außenminister, insbesondere der des mit uns besonders eng befreundeten Frankreichs, teilnehmen werden?

(Dr. Ehmke [SPD]: Vorführen!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung ist daran interessiert, daß der Konsultationsmechanismus im westlichen Bündnis funktioniert. Auf welche Weise und an welcher Stelle dies jeweils geschieht, muß allen jeweils Beteiligten überlassen bleiben.

(Dr. Corterier [SPD]: Strauß war doch gerade da; was hat er denn mitgebracht?)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820102300
Herr Staatsminister, könnten Sie dem Hohen Haus erklären, was Sie angesichts der jüngsten weltpolitischen Ereignisse unter der Fortsetzung der bisherigen Entspannungspolitik verstehen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie wissen, daß die Bundesregierung in den vergangenen Wochen unterstrichen hat, welchen Einschnitt auf der einen Seite das Ereignis in Afghanistan bedeutet und welches Gewicht wir auf der anderen Seite nicht nur in der Bundesrepublik darauf legen müssen, daß der Frieden in der Welt erhalten bleibt. Hierzu ist die Fortsetzung der Entspannungspolitik erforderlich.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820102500
Herr Staatsminister, will die Bundesregierung ihre bisherige Entspannungspolitik im nachhinein dadurch für realistisch erklären, daß sie ihr neuerdings das Epitheton ornans „realistisch" hinzufügt?

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102600
Augenblick bitte! Darf ich bei den Zusatzfragen bitten, darauf zu achten, daß sie in einem Zusammenhang mit der Fragestellung bleiben, die sich auf das westliche Bündnis bezieht. Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat die Entspannungspolitik in der Vergangenheit als realistisch bezeichnet und wird dies weiterhin tun.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0820102800
Umfassen die von Ihnen in der Antwort auf die Frage umrissene realistische Außenpolitik und das Gespräch mit Außenminister Vance auch neue Ebenen der Abrüstungsgespräche, beispielsweise in Warschau?

(Dr. Corterier [SPD]: Sehr gut!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, bei der gegenwärtigen Lage wird man keinen Aspekt in den Beratungen auslassen, um den Frieden in der Welt zu erhalten. Die Bundesregierung sieht hier ihre vorrangige Aufgabe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820102900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820103000
Herr Staatsminister, ist durch die abgesagte Konferenz einiger Außenminister nicht eine Verzögerung oder auch eine Beeinflussung im negativen Sinn für den von Ihnen angesprochenen Konsultativmechanismus eingetreten?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, was ich soeben sagte. Die Bundesregierung ist darum bemüht, den Konsultationsmechanismus mit allen Partnern in Gang zu halten und voranzutreiben. Wir werden uns weiterhin bemühen, diese Konsultationen z. B. in der Vorbereitung für das Treffen der europäischen Außenminister in Rom mit unseren Beiträgen zu versehen. Aber — wenn ich das hinzufügen darf, Herr Kollege — die Europäische Gemeinschaft besteht aus neun Mitgliedern.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820103100
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Wir haben damit die Dringlichkeitsfragen behandelt. Wir kommen auf Ihren Geschäftsbereich gleich zurück.
Ich rufe jetzt die Fragen in der Reihenfolge, in der sie hier abgedruckt sind, auf.
Die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Gerlach (Obernau) zum Geschäftsbereich des Ministeriums für innerdeutsche Beziehungen soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Schriftlich beantwortet werden auch die Frage 2 der Abgeordneten Frau Benedix-Engler und die Frage 3 des Herrn Abgeordneten Daweke zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und politische Bildung auf. Zur Beantwortung steht der Parlamentarische Staatssekretär Zander zur Verfügung.
Zunächst rufe ich die Frage 96 des Herrn Abgeordneten Weisskirchen (Wiesloch) auf:
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in geeigneter Form die Modellvorhaben zur besseren Versorgung psychisch Kranker zu verwirklichen, nachdem die Finanzminister der Länder sich darüber nicht einigen konnten?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Karl Fred Zander (SPD):
Rede ID: ID0820103200
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung vertritt entgegen der



Parl. Staatssekretär Zander
Mehrheit der Finanzminister der Länder die Auffassung, daß 'die Förderung des vorgesehenen Modellprogramms zur Erprobung der gemeindenahen, bedarfsgerechten und koordinierten Gesamtversorgung psychisch Kranker und Behinderter in ausgewählten Versorgungsgebieten durch den Bund verfassungsrechtlich zulässig ist. Es gehört zu den ungeschriebenen Zuständigkeiten des Bundes, auf Gebieten seiner Gesetzgebungszuständigkeit Untersuchungen anstellen und Modellvorhaben durchführen zu können, um daraus Erkenntnisse für die eventuelle Notwendigkeit von Gesetzgebungsmaßnahmen zu gewinnen.
Dabei ist sich die Bundesregierung der Grenzen ihrer Zuständigkeiten bewußt und wird Vorstellungen der Länder bei der Ausgestaltung und Durchführung des Programms einbeziehen. Voraussetzung für das Gelingen ist eine Kooperation mit den Ländern.
Die Bundesregierung hofft, daß sich die Ministerpräsidenten der Mehrheit der Länder dem Beschluß ihrer Finanzminister nicht anschließen werden, zumal die Konferenz der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder dem Modellprogramm zur Erprobung einer koordinierten Gesamtversorgung mit Schwerpunkt im ambulanten, komplementären und rehabilitativen Bereich im Grundsatz zugestimmt hat. Die Zustimmung der Fachressorts drückt sich auch darin aus, daß sie inzwischen konkrete Voranträge auf Förderung aus den Modellmitteln beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eingereicht haben. Dem entspricht das positive Echo, das das Modellprogramm in der gesamten Fachwelt erfahren hat.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820103300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Weisskirchen.

Gert Weisskirchen (SPD):
Rede ID: ID0820103400
Durch die Initiative von Herrn Finanzminister Gleichauf aus BadenWürttemberg ist diese ganze Angelegenheit in Schwierigkeiten geraten. Ich habe in diesem Zusammenhang eine Frage: Wie hat sich denn das Land Baden-Württemberg im Blick auf die Anmeldung von Projekten verhalten? Sie haben soeben davon gesprochen, daß einige Länder bereits Projekte angemeldet haben.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, uns liegen Voranträge unter anderem auch des Arbeits- und Gesundheitsministers des Landes Baden-Württemberg vor.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820103500
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Weisskirchen.

Gert Weisskirchen (SPD):
Rede ID: ID0820103600
Wie schätzen Sie denn die Chancen — ich frage dies mit dem Blick auf den Ministerpräsidenten — der Verwirklichung dieses dringend notwendigen Programms ein? Sehen Sie eine Chance, daß die Bundesregierung in diesem Punkt initiativ werden kann?
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die Finanzminister sprechen natürlich ein sehr gewichtiges Wort in dieser Frage, aber hoffentlich nicht das letzte Wort. Ich hoffe sehr, daß die Reaktion auch in der Fachöffentlichkeit, die dieser Mehrheitsbeschluß der Finanzministerkonferenz gefunden hat, dahin gehend wirken kann, daß die Entscheidung der Ministerpräsidenten insgesamt positiv sein wird, damit endlich der Weg dafür frei wird, einige der Vorschläge zu realisieren, die uns die Psychiatrie-Enquete unterbreitet hat.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820103700
Ich rufe Frage 97 des Abgeordneten Kiechle auf:
Welche Schlußfolgerungen im Hinblick auf die Auslegung geltenden
Rechts und eine zukünftige Rechtsetzung zieht die Bundesregierung aus der Bekanntmachung der Bundesärztekammer vom 10. Januar 1980 zum Thema „Risikofaktoren, Nahrungsfette und degenerative Herz- und Gefäßerkrankungen", die die bisherige Auffassung des wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer widerruft und nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, daß die an die Gesamtbevölkerung gerichteten Empfehlungen des Ersatzes gesättigter (tierischer) durch ungesättigte (pflanzliche) Fette aus dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht abzuleiten sind?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Zander, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die ergänzende Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates der Bundesärztekammer vom 10. Januar 1980 „Risikofaktoren, Nahrungsfette und degenerative Herz- und Gefäßerkrankungen" zeigt erneut, daß die ernährungsphysiologische Bewertung der Nahrungsfette wissenschaftlich noch umstritten ist. An entsprechende Werbeaussagen für Nahrungsfette sollten daher unter den Gesichtspunkten des § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes strenge Maßstäbe gelegt werden. Das gilt in erster Linie für die werbende Wirtschaft selbst. Soweit bestimmte Nahrungsfette mit einem hohen Anteil an ungesättigten Fettsäuren als diätetische Lebensmittel zu bewerten sind, soll künftig für diese eine krankheitsbezogene Werbung, z. B. über die diätetische Beeinflussung der Hypercholesterinämie, nicht mehr zulässig sein. Eine entsprechende Regelung ist im Entwurf der 6. Verordnung zur Änderung der Diät-Verordnung vorgesehen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820103800
Bitte, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0820103900
Herr Staatssekretär, wann ist damit zu rechnen, daß die ohnehin seit langem in der Diskussion befindliche Umsetzung der EG-Richtlinie in eine nationale Verordnung, bezogen auf die von Ihnen soeben angesprochene Problematik, erfolgt?
Zander, Parl. Staatssekretär: Der Entwurf liegt ja bereits vor. Ich hoffe sehr, daß es möglich sein wird, ihn zügig zu verabschieden. Ich kann Ihnen aber keinen Termin nennen, Herr Kollege Kiechle.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820104000
Eine weitere Zusatzfrage.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820104100
Kann ich davon ausgehen, daß nach der Umsetzung in nationales Recht die mittlerweile zumindest sehr stark umstrittene, zum Teil krankheits-, zum Teil gesundheitsbezogenen Werbemethoden, die die Verwendung ungesättigter Fettsäuren zu einer Besserung von Kreislaufbe-



Kiechle
schwerden in Bezug setzen, nicht mehr möglich sind?
Zander, Parl. Staatssekretär: Ich hoffe es. Es ist ja das eigentliche Ziel, den Verbraucher vor solchen irreführenden Angaben zu schützen. Im übrigen wäre mir sehr viel wohler, wenn in der öffentlichen Diskussion deutlich gemacht würde, daß es nicht so sehr um die Frage der einzelnen Fettarten geht, sondern daß es gesundheitlich erfreulicher wäre, wenn der Fettverbrauch insgesamt reduziert werden könnte.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820104200
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramts auf. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatssekretär Dr. Schüler zur Verfügung.
Ich rufe Frage 10 des Abgeordneten Dr. Hennig auf:
Kann die Bundesregierung die Mitteilungen von Dr. Kürt Birrenbach, der seinerzeit mit Zustimmung des Bundestags als einziger Abgeordneter die gesamten Verhandlungsprotokolle zum Moskauer und Warschauer Vertrag durchzusehen hatte, im NDR-III-Interview vom 27. Dezember 1979 bestätigen oder dementieren, daß für eine Verhandlungsphase beim Moskauer Vertrag keine Akte existiere, weil der damalige Staatssekretär Bahr ohne Instruktionen des Kabinetts allein verhandelt habe, und daß Bahr nach Rücksprache mit dem damaligen Bundeskanzler Brandt vorgeschlagen habe, .Hören Sie mal, wir vernichten die ganzen Akten!”
Bitte, Herr Staatssekretär.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820104300
Die Behauptung, Herr Abgeordneter, daß für eine Verhandlungsphase zu dem Moskauer Vertrag keine Akte existiere, ist falsch. Es gibt für alle Verhandlungsphasen die entsprechenden Akten.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820104400
Eine Zusatzfrage des Herr Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820104500
Herr Staatssekretär, wären Sie dann auch bereit, den zweiten Teil meiner Frage zu beantworten, wonach nach der Erinnerung des glaubwürdigen alten Kollegen Birrenbach Herr Bahr nach Rücksprache mit dem Bundeskanzler vorgeschlagen haben soll: „Hören Sie mal, wir vernichten die ganzen Akten!"?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, diese Frage müßten Sie eigentlich an Herrn Abgeordneten Bahr richten.
Mit Genehmigung des Herrn Präsidenten würde ich allerdings gerne aus einem Brief zitieren, den Herr Bahr am 6. Februar dieses Jahres an Herrn Birrenbach gerichtet hat. Darin heißt es:
Ich habe zu keinem Zeitpunkt den Vorschlag gemacht oder gar nur erwogen, Akten zu vernichten. Abgesehen von der offensichtlichen Unmöglichkeit, etwas vernichten zu wollen, was, wie Sie und ich wissen, bei uns in mehreren Exemplaren, aber vor allen Dingen auch in Moskau sicher in mehreren Exemplaren existiert, hätte ein derartiger Vorschlag — von wem immer er kommt — Sie und mich gleichermaßen empört. Gegen einen Beamten, der dies vorschlägt, müßte sofort disziplinarisch vorgegangen werden.
Herr Abgeordneter, ich habe dieser Feststellung des ehemaligen Staatssekretärs im Bundeskanzleramt nichts hinzuzufügen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820104600
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820104700
Darf ich es dennoch versuchen, Herr Staatssekretär, und Sie fragen, ob Sie vielleicht doch noch etwas hinzuzufügen haben? Sie sagten, ich hätte eigentlich eher Herrn Bahr als Kollegen danach fragen sollen: Ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, Auskunft zu geben, wenn Herr Bahr als Staatssekretär seinerzeit im Kanzleramt eine bestimmte Auskunft gegeben haben soll? Muß das nicht sehr viel eher die Bundesregierung als Herr Bahr als heutiger Kollege klarstellen?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Das habe ich heute in vollem Umfange getan, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820104800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820104900
Herr Staatssekretär, können Sie bestätigen, daß der Kollege Bahr offenbar zwar nicht das Wort „vernichten" gebraucht hat, aber wohl das Wort „eliminieren"?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Das kann ich nicht bestätigen. Ich weiß nicht, auf welche Quelle Sie sich beziehen, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820105000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0820105100
Herr Staatssekretär, sind Ihre Antworten so zu verstehen, daß die Bundesregierung als ehemaliger Dienstherr des damaligen Staatssekretärs Bahr diesen nach Bekanntwerden so schwerwiegender Vorwürfe aufgefordert hat, sich dienstlich in der Sache zu äußern? Wenn ja: mit welchem Ergebnis, wenn nein: Warum ist das unterblieben?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Feststellung von Herrn Bahr ist eindeutig. Das, was ich hier gesagt habe, sind Feststellungen der zuständigen Beamten des Auswärtigen Amtes und des Bundeskanzleramtes. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820105200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0820105300
Herr Staatssekretär, welches war denn die Phase der Gespräche, von der Sie eben sprachen, wo nach Herrn Birrenbach der Haken sitzt - wie es wörtlich heißt —, der Grunddissens lag und das Offensein der deutschen Frage gefährdet war?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf meine Antwort in Erinnerung rufen. Ich habe gesagt: Es gibt für alle Verhandlungsphasen die entsprechenden Akten.




Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820105400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Professor Ehmke.

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0820105500
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß es im Interesse des geschätzten Kollegen Birrenbach wäre, die Peinlichkeiten über diese Frage nicht noch größer zu machen, als er sie selbst schon gemacht hat?

(Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Reine Bewertung! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich meine, daß es keinen sonderlichen Sinn macht, die Diskussion darüber fortzusetzen. Das sind Vorgänge, die acht oder mehr Jahre zurückliegen. Da kann man auch Erinnerungslücken in der einen oder anderen Weise nicht ausschließen. Ich kann nicht mehr sagen, als ich hier vorgetragen habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820105600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmöle.

Hans Werner Schmöle (CDU):
Rede ID: ID0820105700
Herr Staatssekretär, teilen Sie dann nicht die Auffassung, daß es gerade wegen der möglichen Erinnerungslücken seitens der Bundesregierung notwendig gewesen wäre, Herrn Bahr, den früheren Staatssekretär, zu dieser Frage dienstlich zu hören?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich halte diese Behauptung bzw. diesen Vorwurf für so abstrus, daß ich allein auf der Grundlage dieser Behauptung keinen Anlaß dazu erkennen kann. Wir haben die Frage aus Anlaß dieser Fragestunde mit dem Ergebnis geprüft, das ich vorgetragen habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820105800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820105900
Herr Staatssekretär, wollen Sie diese Erinnerungslücken auch bei dem ehemaligen Staatssekretär Bahr nicht ausschließen, oder beziehen Sie die Bemerkung, die Sie eben gemacht haben, nur auf andere Personen?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich beziehe sie im Prinzip auf alle Beteiligten. Herr Bahr hat seine Haltung zu dieser Frage inzwischen in dem Brief deutlich gemacht, aus dem ich zitiert habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106000
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0820106100
Herr Staatssekretär, können Sie noch einmal bestätigen, daß alle Akten aus der fraglichen Zeit vorhanden sind?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Das ist das Ergebnis der Untersuchungen der zuständigen Beamten der beiden Ämter, die ich genannt habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106200
Ich rufe die Frage 11 des Abgeordneten Graf Huyn auf:
Trifft es zu, daß der damalige Staatssekretär und heutige Bundesgeschäftsführer der SPD, Bahr, dem früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Birrenbach im Zusammenhang mit den Ostverträgen seinerzeit nach Absprache mit dem damaligen Bundeskanzler und heutigen SPD-Vorsitzenden Brandt den Vorschlag gemacht hat, Materialien zu den Ostverträgen — etwa 12 oder 14 Aktenordner — zu vernichten, sieht die
Bundesregierung gegebenenfalls in diesem Verhalten von Brandt und Bahr ein rechtlich und politisch einwandfreies Verfahren in der Behandlung von amtlichem Schriftgut, und sind die Materialien inzwischen ganz oder teilweise vernichtet worden?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf auf meine Antwort auf die vorige Frage verweisen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106300
Bitte, eine Zusatzfrage.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820106400
Herr Staatssekretär, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß der frühere Kollege Dr. Birrenbach erklärt hat, die von Ihnen soeben zitierte Antwort, die ihm von Herrn Bahr zuteil geworden sei, sei völlig unbefriedigend, und daß er hierauf seinerseits antworten werde?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich nehme das zur Kenntnis, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106500
Bitte, eine weitere Zusatzfrage.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820106600
Herr Staatssekretär, Sie haben erklärt, daß die entsprechenden Akten — ich zitiere wörtlich — noch vorhanden seien. Meine Frage ist nicht beantwortet; denn ich hatte gefragt, ob die etwa 12 bis 14 Aktenordner des Auswärtigen Amtes, die seinerzeit Herrn Dr. Birrenbach zur Einsicht bzw. zur Vorlesung gebracht worden sind, noch vorhanden sind.
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich darf noch einmal das präzisieren, was ich schon ausgeführt habe. Ich habe die Frage, ob Akten vernichtet worden sind, im Bundeskanzleramt prüfen lassen. Die Prüfung hat keinen Anhaltspunkt dafür ergeben, daß Materialien zu den Verträgen ganz oder teilweise vernichtet wurden. Das muß sich auch auf die von Ihnen genannten Aktenbände beziehen. Auch das Auswärtige Amt hat mir mitgeteilt, daß dort keine Akten zu den Ostverträgen vernichtet worden seien.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten. Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820106800
Herr Staatssekretär, nachdem Sie wiederholt von einer Überprüfung der Vollständigkeit der Akten gesprochen haben, darf ich Sie fragen, ob im Rahmen dieser Überprüfung auch der ehemalige Kollege Birrenbach befragt worden ist.
Dr. Schüler, Staatssekretär: Nein.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820106900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0820107000
Herr Staatssekretär, um die Sache zu vereinfachen: 'Wäre es möglich, da das Bundeskanzleramt über eine sehr gute Registratur verfügt, daß Sie mir — sicherlich schriftlich — die Zahl der in dieser Registratur registrierten, klassifizierten Vorgänge im weitesten Sinne mitteilen, und zwar zum Zeitpunkt der Unterredung, kurz danach



Besch
und heute? Das ist zwar lange her, Herr Staatssekretär, aber eine gute Registratur bewahrt diese Unterlagen auf.

(Zuruf von der SPD: Kampf gegen Bürokratie!)

Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich werde diese Frage prüfen, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820107100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820107200
Herr Staatssekretär, woher weiß die Bundesregierung eigentlich, was wirklich abgelaufen ist, wenn sie es unterläßt, die beiden einzigen Augenzeugen dieser Unterredung dazu zu hören, und warum übt sie ein anderes Verfahren als bei anderen Staatssekretären des Bundeskanzleramts, die vorher betroffen waren?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Schüler, Staatssekretär: Ich kann, wenn ich von dieser Frage und dem ihr zugrunde liegenden Gegenstand ausgehe, in der Behandlung keinen Unterschied erkennen, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820107300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0820107400
Herr Staatssekretär, wenn alle entsprechenden Akten vorhanden sind, die nach der Geschäftsordnung der Bundesregierung als Protokollnotizen an jedem Tag anzufertigen waren: Können diese -- gegebenenfalls: unter welchen Voraussetzungen — zur Erfüllung des Informationsanspruchs des Abgeordneten eingesehen werden, nachdem ein offener Dissens in der Auslegung des Warschauer Vertrages besteht und Frau Berger und Frau Garbe alle diese Akten bereits anderen Regierungen zugänglich gemacht haben?
Dr. Schüler, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, das richtet sich nach den einschlägigen Gesetzen und Geschäftsordnungen. Diese Frage müßte im einzelnen geprüft werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820107500
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Staatsminister Dr. von Dohnanyi zur Verfügung. Ich rufe die Frage 4 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung Pressemeldungen zu, wonach die Sowjetstreitkräfte gegen Bevölkerung und Freiheitskämpfer in Afghanistan Nervengas einsetzen?
Bitte, Herr Staatsminister.

Dr. Klaus von Dohnanyi (SPD):
Rede ID: ID0820107600
Herr Präsident, mir würde daran liegen, die Fragen 4 und 5 zusammen zu beantworten, wenn ich das mit Zustimmung des Fragestellers darf.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820107700
Da der Fragesteller damit einverstanden ist, rufe ich auch die
Frage 5 des Herrn Abgeordneten Graf Stauffenberg auf:
Hält die Bundesregierung spezifische Hilfsmaßnahmen, auch medizinischer Art, bereit, um Opfern von Gasangriffen in Afghanistan wirksam Beistand leisten zu können?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung kennt die Pressemeldungen. Es gibt für sie bisher keine Bestätigungen. Damit entfällt eine Antwort auf Ihre zweite Frage.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820107800
Eine Zusatzfrage, Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820107900
Herr Staatsminister, ist es angesichts der kriegerischen Ereignisse und der zur Zeit vielleicht noch bestehenden Unübersichtlichkeit nicht doch notwendig, sich wenigstens im Rahmen internationaler Hilfeleistungen spezifisch um eine ärztliche Versorgung der Opfer von Gasangriffen zu sorgen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole meine Antwort auf Ihre Frage: Es gibt keine Hinweise dafür. Insofern entfällt eigentlich eine Antwort auf diese Nachfrage.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108000
Eine zweite Zusatzfrage, bitte.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820108100
Herr Staatsminister, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß nach Ihrer Meinung erst dann Anlaß zu einer Prüfung besteht, wenn konkrete Fälle vorliegen, in denen dann wegen nicht vorhandener Einrichtungen die Hilfe zu spät käme?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Nein, Herr Kollege, das dürfen Sie dem nicht entnehmen. Ich hatte auch den Eindruck, daß sich das aus meiner Antwort nicht ergab. Ich habe gesagt: Wir haben keine Hinweise. Wenn wir Hinweise hätten, träfen wir möglicherweise Vorkehrungen. Aber es gibt keine Hinweise, außer den Pressemeldungen, die sich bisher nicht bestätigt haben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108200
Eine weitere Zusatzfrage.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820108300
Herr Staatsminister, gilt für die Bundesregierung der sogenannte Menschenrechtsbericht des amerikanischen Außenministeriums, der dieser Tage vorgelegt worden ist, nicht als Hinweis, in dem es offenbar — wenn ich Pressemeldungen glauben darf — heißt, es gebe Anzeichen dafür, daß gegen die afghanischen Aufständischen chemische Kampfmittel und Brandbomben eingesetzt wurden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es tut mir leid, aber ich muß meine Antwort wiederholen. Wir haben alle uns zugänglichen Informationen überprüft. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, daß sich bisher hierfür keine Bestätigungen ergeben. Daraus zieht die Bundesregierung zum heutigen Zeitpunkt ihre Schlußfolgerung.




Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108400
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Stauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820108500
Herr Staatsminister, einfach um der Klarheit willen: Wollen Sie sagen, daß dieser von mir eben angesprochene Menschenrechtsbericht des US-Außenministeriums gegenüber dem Kongreß keine Hinweise enthält, oder wollen Sie sagen, daß diese Hinweise nach Ihren eigenen, besseren Informationen widerlegt worden sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, nach dem Stand unserer Informationen heute haben sich entsprechende Hinweise bisher nicht erhärtet, ob sie nun in der Presse oder an anderer Stelle erschienen sind.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820108700
Herr Staatsminister, hat die Bundesregierung diesen Menschenrechtsbericht überhaupt geprüft? Wenn ja, würde sie dann sagen, daß die dortigen Angaben falsch sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, auch Graf Stauffenberg hat eben nur von Hinweisen gesprochen. Bei der Überprüfung der uns zugänglichen Informationen sind wir zu dem Ergebnis gekommen, daß sich diese Hinweise bisher nicht bestätigt haben. Ich wiederhole: Zum heutigen Zeitpunkt ist daher eine Vorkehrung in diesem Bereich nicht erforderlich.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108800
Ich rufe die Frage 6 des Abgeordneten Schwencke auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 9 des Herrn Abgeordneten Hennig auf:
Teilt die Bundesregierung meine Rechtsauffassung, daß die Sowjetunion mit ihrer Aggression gegen Afghanistan den deutsch-sowjetischen Vertrag vom 12. August 1970 verletzt hat, in dem sich die Sowjetunion völkerrechtlich bindend verpflichtet hat, „zur Festigung des Friedens in der Welt beizutragen" (Präambel), „den internationalen Frieden aufrechtzuerhalten" (Artikel 1, Abs. I) und „sich in Fragen, die die internationale Sicherheit berühren, der Drohung mit Gewalt oder Anwendung von Gewalt zu enthalten" (Artikel 2)?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Der von Ihnen zitierte Art. 2 des Moskauer Vertrags bedeutet, daß für alle Probleme, die das Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR betreffen, der umfassende Gewaltverzicht gilt. Ich beziehe mich da insbesondere auf den Besonderen Teil der Denkschrift. Ich glaube, daß man den Moskauer Vertrag unter diesen Umständen allzu extensiv auslegen würde, wenn man seine Bestimmungen auf das sowjetische Verhalten in Afghanistan rechtlich unmittelbar anwenden wollte.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820108900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820109000
Hat die Sowjetunion also, Herr Staatsminister, den internationalen Frieden aufrechterhalten, wozu sie sich in Art. 1 verpflichtet hat?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, daß es sich um eine Verletzung der Charta der Vereinigten Nationen handelt, ist unstreitig und von der Bundesregierung wiederholt unterstrichen worden. Die Frage ist ja, ob der deutsch-sowjetische Vertrag im rechtlichen Sinne — darauf nehmen Sie hier Bezug — verletzt worden ist. Ich wiederhole, daß es wohl eine sehr extensive Auslegung wäre, wenn ein Vertrag, der sich auf die bilateralen Beziehungen erstreckt, nun unmittelbare Anwendung auf einen Vorgang außerhalb bilateraler Beziehungen fände.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820109100
Eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820109200
Es ist nach Ihrer eigenen Darstellung, Herr Staatsminister, ein Gewaltverzichtsvertrag. Liegt es nicht auf der Hand, daß ein Vertrag, der den Vertragspartnern selbst die Androhung von Gewalt weltweit verbietet, durch Anwendung kriegerischer Gewalt verletzt sein muß?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Hennig, wenn Sie danach fragen, ob z. B. die Charta der Vereinten Nationen verletzt worden ist, so gibt es darüber gar keinen Zweifel. Wenn Sie aber nach einer unmittelbaren Rechtsanwendung des deutschsowjetischen Vertrages auf diesen Vorgang fragen, dann 'wiederhole ich das, was ich gesagt habe: Die Anwendung der rechtlichen Bestimmungen in einem unmittelbaren Sinne wäre wohl eine zu extensive Auslegung des Vertrages.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820109300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820109400
Herr Staatsminister, müßten Sie nicht im Gegenteil der Ansicht sein, daß das, was Sie soeben gesagt haben, eine zu einengende Auslegung des deutsch-sowjetischen Vertrages ist, da im Vertrag — ich darf Sie darauf hinweisen — nicht etwa von der Festigung des Friedens innerhalb der deutsch-sowjetischen Beziehungen, also bilateraler Festigung des Friedens, die Rede ist, sondern wörtlich gesagt wird: ,,... zur Festigung des Friedens ... in der Welt beizutragen", und — ich zitiere weiter — ,,... sich in Fragen, die die ... internationale Sicherheit berühren, ... der Drohung mit Gewalt oder Anwendung von Gewalt zu enthalten " ?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole — ich beziehe mich dabei jetzt auch auf das, was Sie soeben gesagt haben —, daß sich der deutsch-sowjetische Vertrag als ein bilateraler Vertrag rechtlich auf einen bestimmten Tatbestand der Beziehungen der beiden Staaten zueinander bezieht. Eine unmittelbare Rechtsanwendung auf einen Vorgang in der Dritten Welt wäre wohl eine allzu extensive Auslegung des Vertrages.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820109500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820109600
Herr Staatsminister, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die friedensstiftende Wirkung des Gewaltverzichts und die Glaubwürdigkeit einer Gewaltverzichtspolitik gerade deswegen von der internationalen und unge-



Jäger (Wangen)

teilten Anwendung solcher Grundsätze abhängig sind, weil sie nur dann aufrechterhalten werden können, wenn wir davon ausgehen, daß sich ein Staat, der unser Vertragspartner ist, auch anderen Staaten gegenüber in gleicher Weise an diese Verpflichtungen gebunden fühlt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wenn Sie danach fragen, ob das Vertrauen in bestimmte Verhaltensformen sowjetischer Politik durch die Invasion in Afghanistan erschüttert worden ist, so gibt es auch darüber keinen Zweifel. Aber ich bin hier nach der Anwendung des deutsch-sowjetischen Vertrages gefragt worden. Und da gibt es nach unserer Rechtsauffassung hier nur das zu sagen, was ich Ihnen und zuvor auch Ihren Kollegen gesagt habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820109700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0820109800
Herr Staatsminister, wenn Sie nur, wie Sie sich ausdrückten, annehmen, daß. dieser Meinung vielleicht eine extensive Auslegung zugrunde liege: Würden Sie die Angelegenheit nicht doch noch systematisch prüfen und eine deutliche Stellungnahme dazu abgeben, um so mehr, als hier Rechte und Pflichten auch der Bundesrepublik Deutschland eminent betroffen sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie haben hier jetzt das Wort „vielleicht" eingeschoben. Ich kann mich nicht erinnern, dieses Wort gebraucht zu haben, zumindest habe ich das in meiner unmittelbaren Antwort so nicht gesagt. Vielmehr habe ich deutlich unterstrichen, daß es sich nach unserer Auffassung um eine allzu extensive Auslegung des Vertrages handeln würde, wollte man ihn auf den hier angesprochenen Tatbestand, nämlich die Invasion in Afghanistan, rechtlich unmittelbar beziehen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820109900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820110000
Herr Staatsminister, können Sie mir darin zustimmen, daß es sich um dieselbe Sowjetunion handelt, die sich einmal als unser Vertragspartner im Moskauer Vertrag zum internationalen Frieden bekannt hat und die zum anderen durch ihren Überfall auf Afghanistan diesen internationalen Frieden gebrochen hat?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, daß dies dieselbe Sowjetunion ist, die den deutschsowjetischen Vertrag mit uns abgeschlossen hat und die auch den Einmarsch in Afghanistan bewirkt hat, ist sicherlich richtig und für das Haus sicherlich auch keine Neuigkeit.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820110100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schmöle.

Hans Werner Schmöle (CDU):
Rede ID: ID0820110200
Herr Staatsminister, würden Sie mir darin zustimmen, daß wir in der Bundesrepublik Deutschland der Auffassung sind, daß sich aus diesem Vertragswerk auch für die Bundesrepublik Deutschland eine unmittelbare Rechtspflicht ergibt, zur Festigung des Friedens in der Welt beizutragen und den internationalen Frieden aufrechtzuerhalten, und daß eine ähnliche Maßnahme seitens der Bundesrepublik Deutschland von allen demokratischen Kräften in unserem Lande auch als eine Verletzung dieses Vertrages betrachtet werden würde? Wenn Sie dem zustimmen: Was würden Sie umgekehrt im rechtlichen Sinne zum Verhalten der Sowjetunion sagen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesrepublik Deutschland hat. sich nicht nur in der Präambel zu dem Vertrag, sondern auch im Grundgesetz und an anderer Stelle zum Gewaltverzicht bekannt. Insofern haben Sie die Lage und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland völlig richtig beschrieben.
Eine andere Frage ist es, ob der deutsch-sowjetische Vertrag rechtlich unmittelbar auf den Vorgang in Afghanistan Anwendung finden kann. Ich bitte zu entschuldigen, wenn ich auf das zurückkomme, was ich zuvor gesagt habe: Eine solche Rechtskonstruktion ist nach Auffassung der Bundesregierung eine allzu extensive Auslegung des bilateralen Vertrages.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820110300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Besch.

Johann Christoph Besch (CDU):
Rede ID: ID0820110400
Herr Staatsminister, darf ich nach diesen interessanten Mitteilungen noch einmal fragen, ob Ihnen nicht bekannt ist, daß die Sowjetunion selbst den deutsch-sowjetischen Vertrag keineswegs nur bilateral auslegt, sondern daß sie selbst, z. B. hinsichtlich der De-facto-Besitzstände anderer Staaten des Warschauer Pakts, dauernd eine ganz andere Interpretation des deutsch-sowjetischen Vertrages von sich gibt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich weiß nicht, in welcher Weise Sie hieraus eine unmittelbare rechtliche Anwendung konstruieren wollen. Ich bin aber gerne bereit, wenn Sie Ihre Frage präzisieren — falls Sie noch eine weitere Frage zugestanden bekommen; ich weiß es nicht —, darüber einen juristischen Austausch mit Ihnen zu haben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820110500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Strauffenberg.

Graf Franz Ludwig Schenk von Stauffenberg (CSU):
Rede ID: ID0820110600
Herr Staatsminister, meinen Sie mit Ihren Ausführungen zu diesem Komplex, daß nach Auffassung der Bundesregierung die Formulierungen im Vertrag, die über die unmittelbare Bilateralität hinausgehen, rechtlich nicht bindend bzw. unverbindlich sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe nicht von der unmittelbaren Bilateralität gesprochen, sondern von der unmittelbaren Rechtsanwendung. Ich wiederhole, was ich dazu gesagt habe.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820110700
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Professor Ehmke.




Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0820110800
Herr Staatsminister, würde die Bundesregierung den Abschluß von Gewaltverzichtsverträgen nach dem Muster des deutsch-sowjetischen Vertrages in den Regionen des Mittleren Ostens, Südasiens und Südostasiens begrüßen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Aber sicher, Herr Kollege.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820110900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0820111000
Herr Staatsminister, darf ich davon ausgehen, daß die Bundesregierung die gegenseitigen Gewaltverzichtserklärungen im Moskauer Vertrag nur bilaterial bindend auslegt, also nicht über das zweiseitige Verhältnis hinaus?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung hat hier eine Antwort auf die Frage gegeben, ob durch den Einmarsch in Afghanistan eine unmittelbare Rechtsverletzung des Moskauer Vertrages erfolgt ist. Ich wiederhole Ihnen gegenüber, was ich zuvor gesagt habe: Eine solche Auslegung des deutsch-sowjetischen Vertrages, d. h. eine Auslegung der unmittelbar rechtlichen Anwendung wäre eine zu extensive Auslegung.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820111100
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Straßmeir.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0820111200
Herr Minister, nachdem ich mit Ihrem Begriff der allzu extensiven Auslegung weder juristisch noch politisch etwas Sinnvolles im gegenwärtigen Zeitpunkt anfangen kann, ...

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820111300
Herr Abgeordneter, bitte, nehmen Sie keine Wertung vor, sondern stellen Sie eine Frage.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0820111400
... möchte ich Sie fragen — nachdem die Bundesregierung immer hervorgehoben hat, daß es sich beim deutsch-sowjetischen Vertrag um einen Gewaltverzichtsvertrag und nicht um einen Grenzanerkennungsvertrag handele —, ob nach Ihrer Auffassung durch das Verhalten der Sowjetunion nicht der Kern des Vertrages berührt ist, von dem wir sprechen.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wenn Sie von den bilateralen Beziehungen sprechen, ist das, was Sie eben über den Vertragsinhalt gesagt haben, unzweifelhaft. Die Frage ist aber doch, ob dies angewandt werden kann in einer Auslegung des bilateralen Vertrages auf andere Regionen der Erde. Ich wiederhole — auch wenn Ihnen diese Formulierung vielleicht nicht eine rechtliche oder politische Formulierung zu sein scheint —, daß dies eine allzu extensive Auslegung ist — oder, ich kann es Ihnen noch deutlicher sagen: eine unzulässige Auslegung des Vertrages.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820111500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Bahr.

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0820111600
Herr Staatsminister, stimmen Sie meiner Auffassung zu, daß der deutsch-sowjetische Vertrag unser bilaterales Verhältnis zur Sowjetunion auf die gleiche Basis des Gewaltverzichts stellen
sollte, wie wir das vorher schon gegenüber den drei Westmächten erreicht hatten, und daß keiner der bilateralen Verträge — weder der mit der Sowjetunion noch die mit den Drei Mächten — das Verhalten dieser Vier Mächte gegenüber dritten Staaten betrifft?

(Zurufe von der CDU/CSU)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie haben eine ergänzende Interpretation zu dem gegeben, was ich als Rechtsauffassung der Bundesregierung hier dargestellt habe, nämlich: daß eine extensive Auslegung, die weit über die bilateralen Verhältnisse hinausgeht, eine nicht zutreffende Auslegung des deutsch-sowjetischen Vertrages wäre.

(Zuruf von der CDU/CSU: Also Feuerwehr ohne Wasser!)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820111700
Für die Fragen 12, 13 und 14 haben die Fragesteller schriftliche Beantwortung erbeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe Frage 15 — des Abgeordneten Kunz (Berlin) — auf:
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Aktivitäten des DDR-Staatssicherheitsdienstes beim Aufbau des staatlichen Überwachungsapparats in afrikanischen Staaten nach kommunistischem Muster sowie bei der Einrichtung und Führung von Gefängnissen, Straflagern, „Umerziehungslagern" usw.?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU zur Afrikapolitik festgestellt, daß die DDR in Afrika Beratungs- und Ausbildungshilfe im militärischen Bereich, bei Sicherheitsdiensten, Polizei und paramilitärischen Organisationen leistet.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Bitte langsam und deutlicher! Es ist nicht zu verstehen!)

— Ich bedaure, Herr Kollege.
Dabei ist die Abgrenzung zwischen militärischer und ziviler Hilfe oft unklar, und die Identität der Berater ist nur selten festzustellen. Der Bundesregierung liegen über eine Tätigkeit des DDR-Staatssicherheitsdienstes bei der Einrichtung und Führung von Gefängnissen oder Straflagern gesicherte Erkenntnisse nicht vor.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820111800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Kunz.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0820111900
Herr Staatsminister, sind der Bundesregierung Zeitungsberichte und Veröffentlichungen bekannt — und wenn ja, wie beurteilt sie diese —, nach denen DDR-Experten bei der Ausbildung von Sicherheits- und Gefängnispersonal in Angola und in Mozambique eingesetzt sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, es liegen tins keine gesicherten Erkenntnise vor. Es gibt Zeitungsmeldungen, das ist richtig. Nach dem Stand der Erkenntnisse der Bun-



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
desregierung gibt es gesicherte Erkenntnisse über die Tätigkeit des DDR-Staatssicherheitsdienstes bei der Einrichtung und Führung von Gefängnissen oder Straflagern nicht.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112000
Eine weitere Zusatzfrage?

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0820112100
Herr Staatsminister, können Sie mir wenigstens sagen, welcher Art die „Beratungs- und Ausbildungshilfen im Bereich von Sicherheitsdienst und Polizei" der DDR in Afrika sind, von denen die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion berichtet hat?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Kunz, wir haben zu diesen Fragen sowohl vor dem Innerdeutschen Ausschuß, wenn ich mich richtig erinnere, am 7. Februar des vergangenen Jahres als auch vor dem Auswärtigen Ausschuß Mitte April des vergangenen Jahres berichtet. Ich möchte erneut darauf hinweisen, daß ein Teil dieser Berichterstattung zweckmäßigerweise eben auch nur in diesen Ausschüssen erfolgt. Ich bin gerne bereit — aber Sie haben ja andere Wege, das für sich zu bewirken —, die Protokolle der Ausschüsse zur Verfügung zu stellen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112200
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820112300
Herr Staatsminister, könnten Sie uns etwas darüber sagen, welche Kriterien Sie in diesem Falle für „gesicherte Erkenntnisse" verwenden, ob Sie etwa eine offizielle Angabe der zuständigen Regierung verlangen und ob Sie die Meldungen, auf die sich der Kollege Kunz mit seiner Frage bezogen hat, denn nicht als dem Sinn und dem Kern nach zutreffend ansehen?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Hat das mit der Frage etwas zu tun?)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Ihre spaßige Frage, ob sich die Bundesregierung — —

(Dr. Langguth [CDU/CSU]: „Spaßig" ist eine Bewertung!)

— Ich wiederhole das: Die spaßige Frage, ob sich die Bundesregierung wegen dieser Auskünfte unmittelbar an die dortigen Regierungen wendet, bedarf ja wohl keiner ernsthaften Beantwortung;

(Zustimmung bei der SPD)

ich sehe das Ihrem Schmunzeln an, Herr Kollege.
Im übrigen kann ich hier natürlich nicht sagen, welche Kriterien im einzelnen verwendet worden sind. Ich bin gern bereit, das noch einmal persönlich zu überprüfen. In diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Auskünfte des Amtes verlassen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820112500
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, daß erstens die
Informationen seitens der Bundesregierung im Innerdeutschen Ausschuß, die Sie gerade zitiert haben, völlig unzureichend waren und an den Tatsachen vorbeigegangen sind, was dann von der Bundesregierung indirekt auch zugegeben worden ist,

(Zurufe von der SPD)

und daß zweitens Sie schon einmal in einer Fragestunde verharmlosende Antworten auf diesbezügliche Fragen gegeben haben und geleugnet haben — —

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Herr Präsident, lauter Wertungen!)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112600
Herr Abgeordneter, ich bitte darum, Wertungen bei der Fragestellung zu unterlassen.

(Zustimmung bei der SPD) Bitte, stellen Sie Ihre Frage.

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich bin relativ unempfindlich.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112700
Herr Staatsminister, es kommt nicht darauf, sondern auf unsere Geschäftsordnung an.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820112800
Ist es so, daß Sie eine Waffenbrüderschaft zwischen Ost-Berlin und gewissen afrikanischen Staaten geleugnet haben, bis ich Ihnen dann die Überschrift des Ost-Berliner Zentralorgans der Nationalen Volksarmee entgegengehalten habe, eine Überschrift in dicken Balken zur Reise von Verteidigungsminister Hoffmann, die lautete „Eine Reise der Waffenbrüderschaft"?

(Dr. Corterier [SPD]: Ja, glauben Sie alles, was dort steht?)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, zunächst möchte ich sagen, daß ich Ihre Beurteilung der Auskünfte der Bundesregierung im Innerdeutschen Ausschuß und im Auswärtigen Ausschuß nicht teilen kann. Sodann unterstreiche ich, daß ich auch zu weiteren Auskünften bereit bin. Das habe ich ja gesagt. Wenn die beiden Ausschüsse noch einmal eine solche Beratung haben wollen, steht dem nichts im Wege; bitte sehr.
Nur, Herr Kollege, Sie können doch nicht erwarten, daß ich hier Auskünfte als gesichert bezeichne, für die es keine gesicherten Erkenntnisse gibt. Sie beziehen sich auf eine Schlagzeile in einer Tageszeitung, von der ich annehme, daß Sie, Herr Kollege, ihr sonst keine große Glaubwürdigkeit zumessen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820112900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Professor Ehmke.

Dr. Horst Ehmke (SPD):
Rede ID: ID0820113000
Herr Staatsminister, würden Sie so gut sein, die Kollegen von der Opposition darauf hinzuweisen, daß es eine hervorragende Untersuchung über den Einfluß der Sowjetunion, der DDR und Kubas in Afrika gibt, und zwar sowohl über die Länder, in denen dieser Einfluß sich ausdehnt, als auch über die Länder, in denen er beendet worden ist, und sollten die Kollegen diese Untersuchung



Dr. Ehmke
vielleicht einmal studieren, bevor sie Unterstellungen machen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, hinzuweisen habe hier nicht ich, sondern hat höchstens der Präsident, aber ich bin sicher, daß die Kollegen Ihre Frage gehört haben.

(Zustimmung bei der SPD)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820113100
Ich rufe Frage 16 des Abgeordneten Kunz (Berlin) auf:
Handelt es sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung bei dem militärischen Engagement der DDR in Afrika um einen eigenständigen Beitrag oder um den Bestandteil einer von der Sowjetunion gesteuerten bzw. koordinierten Aktion?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Bundesregierung betrachtet das militärische Engagement der DDR in Afrika als Bestandteil einer mit der Sowjetunion abgestimmten Aktion.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820113200
Eine Zusatzfrage.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0820113300
Da man dieser Feststellung nur zustimmen kann, darf ich weiter fragen, welche Möglichkeiten Sie im rechtlichen Instrumentarium als auch hinsichtlich des tatsächlichen Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sehen, bei der DDR nachdrücklich vorstellig zu werden, um auf die Gefährdung des deutschen Namens durch Bildung von Afrika-Korps und ähnliche Vorgänge hinzuweisen.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich werde im Verlauf der Fragestunde bei anderer Gelegenheit noch einmal auf diesen Punkt zurückkommen. Vorwegnehmen will ich folgendes: Wir haben diesen Punkt in Gesprächen mit der DDR aufgenommen, und wir werden das auch in Zukunft wieder tun. Aber Sie sind sich selbst darüber im klaren, welche Möglichkeiten der Einflußnahme hier tatsächlich bestehen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820113400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kunz.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0820113500
Ich räume ein, Herr Staatsminister, daß die Möglichkeiten der Einflußnahme sicherlich nicht optimal sind, bin aber auch der Meinung — —

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820113600
Bitte eine Frage!

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0820113700
Herr Präsident, ich bin der Meinung — und frage Sie, Herr Staatsminister, ob Sie mir das bestätigen können —,

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Bestätigen, daß Sie der Meinung sind?)

daß es nicht so sein kann, daß das ganze Geflecht von Vertragsbeziehungen, auf das Sie — teilweise berechtigt — immer recht stolz sind, zu diesem Punkt überhaupt nichts hergeben soll.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Aber Herr Kollege, wenn ich mich recht erinnere, hätten wir vor etwas mehr als zehn Jahren Schwierigkeiten gehabt,
bei Begegnungen mit Vertretern der DDR überhaupt über so etwas zu sprechen, weil Sie solche Begegnungen gar nicht zugelassen hätten.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP)

Nun gibt es solche Begegnungen, und daher gibt es auch die Möglichkeit, darüber zu reden.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Absolut falsch!)

Forderungen, Herr Kollege, und Durchführung sind zwei verschiedene Dinge. Es gibt immer wieder Forderungen von seiten der Opposition, die dann von Ihnen selbst nicht nachvollzogen werden. Es gibt also solche Möglichkeiten des Gesprächs. Sie verdanken das der von Ihnen oft kritisierten Entspannungspolitik und Deutschlandpolitik der Bundesregierung. Auf diesem Wege ist auch Einfluß genommen worden. Aber Sie kennen die Grenzen, denen wir hier gegenüberstehen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820113800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820113900
Herr Staatsminister, wie beurteilt die Bundesregierung die von Ihnen sogenannte, von der Sowjetunion gesteuerte, bzw. koordinierte Aktion unter dem Gesichtspunkt der, wie ich hoffe, uns allen gemeinsamen Forderung, daß von deutschem Boden nie mehr kriegerische Aktionen ausgehen sollten?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, sie beurteilt dies negativ, wie die Bundesregierung vielfach gesagt hat, zuletzt der Bundesaußenminister in einer Rede hier vor dem deutschen Bundestag, in der er auf diesen Tatbestand ausdrücklich hingewiesen hat.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114000
Ich rufe auf die Frage 17 des Abgeordneten Straßmeir:
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang afrikanische Guerillakämpfer in der DDR militärisch ausgebildet werden?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Hierüber liegen der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse nicht vor, Herr Kollege.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Straßmeir.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0820114200
Herr Staatsminister, kann die Bundesregierung zusagen, daß ihr unbekannt ist, daß auf der Insel Rügen bei den NVA-Standorten schwarzafrikanische Partisanen ausgebildet werden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, es liegen keine gesicherten Erkenntnisse vor. Uns sind Gerüchte und Meldungen bekannt. Nach den von uns vorgenommenen Überprüfungen gibt es hierzu keine gesicherten Erkenntnisse.




Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Straßmeir.

Günter Straßmeir (CDU):
Rede ID: ID0820114400
Herr Staatsminister, ich frage Sie weiterhin, ob der Bundesregierung unbekannt ist, welche Bedeutung die Garnison der Nationalen Volksarmee in Naumburg für die Ausbildung afrikanischer Partisanen hat?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Ihre Frage richtete sich darauf, ob Guerillakämpfer in der DDR militärisch ausgebildet werden. Ich habe dazu gesagt, daß hierüber keine gesicherten Erkenntnisse vorliegen. Wenn Sie mich nun nach der Bedeutung einzelner Ausbildungsstätten fragen, dann müßte ich weit über die Fragestellung hinaus dazu Stellung nehmen, wozu einzelne Ausbildungsstätten möglicherweise dienen. Ich sage Ihnen offen, darauf bin ich natürlich hier nicht vorbereitet, weil ich gewohnt bin, mich an den Bereich der Frage zu halten, die an mich gestellt worden ist.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820114600
Herr Staatsminister, da Sie wiederum den Begriff der gesicherten Erkenntnisse gebrauchen und erklären, solche lägen Ihnen nicht vor, frage ich: Ist die Bundesregierung bereit, auf Grund der gestellten Frage und der Unmöglichkeit, sie auf Grund gesicherter Erkenntnisse zu beantworten, den Ständigen Vertreter der Bundesregierung bei der Regierung der DDR zu beauftragen, darum nachzusuchen, daß er die vom Kollegen Straßmeir angegebenen Orte besuchen

(Lachen bei der SPD)

und sich unmittelbar ein Bild davon verschaffen kann, um so gesicherte Erkenntnisse der Bundesregierung zu gewinnen, ob Guerillakämpfer dort ausgebildet werden oder nicht?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Noch naiver geht es wirklich nicht! — Weitere Zurufe von der SPD)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister:- Herr Kollege, wir gehen den Weg, der es uns erlaubt, gesicherte Erkenntnisse zu beschaffen. Wir haben über weitere Erkenntnisse in den Ausschüssen berichtet. Auch originellen Gedanken dieses Hauses wird die Bundesregierung sich nicht verschließen, Herr Kollege.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114700
Ich rufe auf die Frage 18 des Abgeordneten Graf Huyn:
Verfügt die Bundesregierung über Informationen, wonach die DDR direkt oder indirekt an der sowjetischen Besetzung Afghanistans beteiligt ist bzw. im Rahmen dieser Besetzung besondere Aufgaben erfüllt oder beteiligt werden soll?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, denen zufolge die DDR direkt oder indirekt durch Militärberater oder in anderer Form an der Invasion in Afghanistan beteiligt war.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820114800
Bitte, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf Huyn.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820114900
Herr Staatsminister, ich bezog mich auch nicht ausdrücklich auf Militärberater, sondern auch in diesem Falle auf Berater auf dem Gebiet der sogenannten inneren Sicherheit, d. h. des Staatssicherheitsdienstes.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe hier eine Information, die ich gebe das zu — sich auf die Militärberater präzisiert. Es heißt dann: „oder in anderer Form". Ich gehe davon aus — und bin gern bereit, das noch einmal zu überprüfen —, daß mit den Worten „oder in anderer Form" die von Ihnen soeben angeschnittenen anderen Möglichkeiten abgedeckt sind. Wenn das nicht der Fall sein sollte, würde ich mich bei Ihnen melden und würde Sie dann informieren.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115000
Eine weitere Zusatzfrage.

Graf Hans Huyn (CSU):
Rede ID: ID0820115100
Herr Staatsminister, sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen — und ich bin Ihnen dankbar, daß Sie bereit sind, hier noch zusätzliche Informationen zu geben —, daß von anderer Stelle die Bundesregierung die Auskunft gegeben hat, daß Informationen vorliegen, daß Berater zum Aufbau des Staatssicherheitsdienstes bereits in Afghanistan aus Ost-Berlin eingetroffen sind?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, daß ich das überprüfen werde. Für mich war mit den zusätzlichen Worten „oder in anderer Form" der Vorgang an sich abgedeckt. Aber wenn Sie meinen, daß es andere, darüber hinausgehende Anhaltspunkte gibt, bin ich gerne bereit, der Sache noch einmal nachzugehen und das Ergebnis mitzuteilen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115200
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820115300
Herr Staatsminister, wenn es eine Beteiligung der DDR an dieser sowjetischen Intervention gegeben haben sollte, wäre es auch dann eine allzu extensive Auslegung des Grundlagenvertrags — um Sie zu zitieren —, wenn man der Meinung wäre, daß er dadurch verletzt wäre?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, vielleicht überfordern Sie ein wenig meine etwas abgestandenen Rechtskenntnisse. Aber meine spontane Antwort ist: Ja, auch das wäre eine allzu extensive Auslegung eines bilateralen Vertragsverhältnisses.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115400
Die Fragen 19 und 20 des Abgeordneten Baron von Wrangel werden schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist.
Ich rufe die Frage 21 des Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß die DDR in afrikanischen und asiatischen Ländern Angehörige der Nationalen Volksarmee, der Volkspolizei oder anderer Sicherheitsorgane als Berater, Instrukteure, Aufpasser oder unmittelbare Helfer zur militärischen oder sonstigen Unterstützung der jeweiligen Regime unterhält, und was hat die Bundesregierung seither konkret unternommen, um die deutsche und die Weltöffentlichkeit über diese Aktivitäten zu informieren?



Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Bundesregierung hat die DDR-Afrikapolitik seit Beginn der Präsenz der DDR in Afrika aufmerksam beobachtet. Die deutsche Öffentlichkeit wurde durch das militärische Engagement der DDR in Afrika wiederholt unterrichtet.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115500
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820115600
Herr Staatsminister, welche Formen der Unterrichtung hat die Bundesregierung gewählt? Und gibt es bereits einen zusammenfassenden Bericht über diese Aktivitäten, der etwa in den Vereinten Nationen vorgelegt worden ist?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, da Sie nach der Form fragen, will ich — ich sagte es bereits vorhin - erneut an die Rede des Herrn Bundesaußenministers am 18. Januar 1980 im Deutschen Bundestag erinnern, in der er ganz ausdrücklich auf diesen Zusammenhang hingewiesen hat. Eine Zusammenfassung verschiedener Aktivitäten und eine Ubersicht auch der politischen und der ökonomischen Aktivitäten der DDR in Afrika steht im Auswärtigen Amt zur Verfügung und kann bei ausdrücklichem Wunsch sicherlich auch im Auswärtigen Ausschuß erläutert und erörtert werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115700
Zu einer weiteren Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Jäger.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820115800
Herr Staatsminister, da Sie mehrfach auf konkrete Fragen zu einzelnen Punkten dieser Aktivitäten darauf verwiesen haben, daß der Bundesregierung gesicherte Erkenntnisse nicht vorlägen, frage ich: Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um ihre Erkenntnisse zu verbessern und zu stärken, um auf diese Weise ihrer Informationspflicht gegenüber dem Parlament und der Öffentlichkeit besser nachkommen zu können?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe nicht gesagt, daß es über die Tätigkeiten der DDR in Afrika keine gesicherten Erkenntnisse gebe. Vielmehr habe ich auf ganz spezifische Fragen, die hier gestellt wurden, gesagt: Zu diesen Fragen oder Behauptungen gibt es keine gesicherten Erkenntnisse. Selbstverständlich hat die Bundesregierung eine Ubersicht über die Tätigkeiten der DDR in Afrika. Ich wiederhole: Sie hat diese Ubersicht vor Ausschüssen des Deutschen Bundestages gegeben. Sie hat hier im Plenum des Deutschen Bundestages dazu gesprochen. Falls es gewünscht wird, bin ich gerne bereit, zu veranlassen, daß erneut eine Information des Auswärtigen Ausschusses erfolgt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820115900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0820116000
Herr Staatsminister, hofft die Bundesregierung, wirklich noch gesicherte Erkenntnisse z. B. über den militärischen Einsatz der DDR in Angola zu bekommen, nachdem Sie uns seit Monaten — ich glaube, bereits seit 1978 — antworten, Sie hätten keine gesicherten Erkenntnisse?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, auch zu dem speziellen Vorgang, den Sie jetzt angeschnitten haben, gab es, wenn ich mich richtig erinnere, detailliertere Informationen im Zusammenhang mit den Beratungen im Auswärtigen Ausschuß. Sie sind zwar nicht Mitglied des Auswärtigen Ausschusses,

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Aber ich bin Mitglied des Innerdeutschen Ausschusses! Das ist auch wichtig!)

aber vielleicht gibt es die Möglichkeit, auch Ihnen die Informationen zugehen zu lassen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820116100
Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Dr. von Geldern auf:
Hat die Bundesregierung die Fragen der Afrikapolitik, besonders den Einsatz von Militärberatern oder den von FDJ-Brigaden in Afrika, zum Thema ihrer Gespräche mit der Regierung der DDR gemacht, und welches sind die Ergebnisse dieser Gespräche?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Antwort lautet: Ja.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820116200
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820116300
Herr Staatsminister, auf welcher Grundlage hat die Bundesregierung dies zum Thema der Gespräche mit der Regierung der DDR gemacht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Auf der Grundlage der Gespräche, die wir mit der DDR geführt haben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820116400
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Wolfgang von Geldern (CDU):
Rede ID: ID0820116500
Hat die Regierung der DDR die Grundlage, auf der dieses Thema behandelt worden ist, akzeptiert?

(Kleinert [FDP]: Sie war ja dabei!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Wenn in einem Gespräch ein Thema berührt wird, dann ist natürlich der Geprächspartner der Hörende, weil ja immer, jedenfalls meistens, zwei dazu gehören, daß ein Gespräch geführt wird.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820116600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820116700
Herr Staatsminister, da es solche Gespräche gegeben hat und Sie zweifellos auch über deren Inhalt informiert sind, möchte ich Sie fragen, ob die DDR ihr Verhalten in verschiedenen afrikanischen und asiatischen Ländern bestritten oder ob sie es eingeräumt und gerechtfertigt hat.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich wiederhole, daß der Punkt in Gesprächen berührt wurde; aber ich kann natürlich hier nicht im einzelnen Auskunft über den Verlauf von Gesprächen geben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820116800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Sauer.




Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0820116900
Herr Staatsminister, haben Sie mit Absicht die letzte Zeile der Frage des Kollegen von Geldern nicht beantwortet: „Welches sind die Ergebnisse dieser Gespräche?"

(Zurufe von der SPD)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Ergebnisse der Gespräche kann man natürlich nur so beschreiben, daß die DDR ihre Außenpolitik und auch ihre Afrika-Politik nicht in Bonn, sondern in eigener Verantwortung macht. Wenn Gespräche mit ihr geführt werden, dann bedeutet das nicht notwendigerweise, daß die Gespräche auch zu den Ergebnissen führen, die wir uns wünschen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0820117100
Herr Staatsminister, glaubt die Bundesregierung, daß es dem von der Opposition hier vorgetragenen Informationsbedürfnis dienlich ist, wenn die erbetenen Informationen in möglichst großer Breite hier statt in den dafür vorgesehenen besonderen Gremien des Parlaments dargelegt werden?

(Beifall bei der SPD)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Kleinert, die Bundesregierung glaubt nicht, daß das dienlich ist. Ich habe deswegen auf die Ausschüsse verwiesen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Broll.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820117300
Herr Staatsminister, welcher Schaden könnte der Bundesrepublik dadurch entstehen, daß Zahlen über das Engagement der DDR in Afrika Bekanntwerden?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, es geht nicht um einen Schaden, der aus den Informationen entsteht, sondern es geht um einen Schaden, der daraus entsteht, daß über Informationen und ihre Gewichtung und daher auch über ihre Quellen gesprochen würde.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117400
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie ist Artikel I des Moskauer Vertrags von 1970, „Die Bundesrepublik Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betrachten es als wichtigstes Ziel ihrer Politik, den internationalen Frieden aufrechtzuerhalten und die Entspannung zu erreichen", auf Grund des Überfalls der Sowjetunion auf Afghanistan am 27. Dezember 1979 zu verstehen?
Bitte, Herr Staatsminister.
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege Hupka, ich beziehe mich auf die bereits dem Kollegen Dr. Hennig hier heute gegebene Antwort.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117500
Eine Zusatzfrage, bitte.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820117600
Herr Staatsminister, können Sie einmal den Begriff „internationaler Friede" definieren und sagen, was er bedeutet?

(Zurufe von der SPD: Zumutung! Unsinn! — Weitere Zurufe von der SPD)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie erwarten von mir hoffentlich nicht, daß ich mit einer Tautologie antworte und sage, es sei der Friede, der international aufrechterhalten werde. Es ist wohl zuviel verlangt, hier an dieser Stelle eine umfassende Definition dieses Begriffes zu geben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117700
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0820117800
Herr Staatsminister, wie erklären Sie es sich, daß in Art. 2 des Moskauer Vertrages zwischen der Sicherheit in Europa und der internationalen Sicherheit unterschieden wird, wenn nicht in diesem Vertrag mit den Worten „internationaler Friede", „internationale Sicherheit" etwas Besonderes verbunden sein soll?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich will jetzt hier keine Auslegung einzelner Begriffe vornehmen; aber ganz sicher sind mit dem Frieden in Europa auch internationale Sicherheitsfragen verbunden. Vielleicht sind Fragen der internationalen Sicherheit mit keinem Frieden in einem Teil der Welt so sehr berührt wie mit dem Frieden in Europa. Vielleicht sollten Sie den Moskauer Vertrag noch einmal auch aus dieser Perspektive lesen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820117900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hennig.

Dr. Ottfried Hennig (CDU):
Rede ID: ID0820118000
Herr Staatsminister, was bleibt von der Formulierung „übernehmen die Verpflichtung, sich in Fragen, die die internationale Sicherheit berühren, der Drohung mit Gewalt und der Anwendung von Gewalt zu enthalten", inhaltlich übrig, wenn nicht einmal ein Fall wie Afghanistan darunterfällt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, ich habe nicht davon gesprochen, daß Afghanistan nicht einen Teil des internationalen Friedens darstellt, sondern ich habe davon gesprochen, ob der deutsch-sowjetische Vertrag eine unmittelbare Rechtsanwendung finden kann. Sie hatten auch nach der Rechtsverletzung gefragt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820118100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Schmöle.

Hans Werner Schmöle (CDU):
Rede ID: ID0820118200
Herr Staatssekretär, teilt die Bundesregierung in der Tat die Auffassung, die vorhin hier der Kollege Bahr geäußert hat, daß es sich bei dem Vertrag zwischen Deutschland und der Sowjetunion lediglich um einen Vertrag wie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei westlichen Alliierten handle und daß dieser Vertrag keine andere Rechtsbeziehung als den Gewaltverzicht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion regle?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ich habe Herrn Bahr vorhin so nicht verstanden. Er hat auf das Gewaltverzichtproblem als solches hingewiesen und in dem Zusammenhang gesagt, daß der Gewaltverzicht, der zwischen der Bundesrepublik und der Sowjetunion vereinbart worden sei, einem vorangegangenen Gewaltverzicht zwischen der Bundesre-



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
publik und anderen Partnern entspreche. Er hat aber im übrigen den Vertrag nicht auf die gleiche Ebene gehoben, wie Sie das soeben getan haben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820118300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen).

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820118400
Herr Staatsminister, muß ich aus Ihrer Antwort schließen, daß die Bestimmung in Art. 1 des Moskauer Vertrags, wonach die Vertragspartner die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens als ein wichtiges Ziel betrachten, für die Bundesregierung eine inhaltlose und wertlose Floskel ist, die keine gegenseitigen Vertragspflichten erzeugt?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, Sie dürfen das selbstverständlich nicht daraus schließen. Die Frage richtete sich auf die Anwendung des deutsch-sowjetischen Vertrags unmittelbar auf einen Vorgang, der nicht das bilaterale Verhältnis betrifft, und wurde dort unter dem Gesichtspunkt einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit dem Vertrag betrachtet.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820118500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0820118600
Herr Staatsminister, ist ein Inhalt eines Vertrags anzuwenden oder nicht, nachdem Sie zwischen Inhalt und Anwendung unterscheiden?

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Darauf würde ich keine Antwort geben!)

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, wir haben doch wirklich jetzt diesen Punkt im Zusammenhang mit zwei Fragen hier eingehend behandelt. Soll ich das Ganze für Sie wiederholen, Herr Kollege Czaja? Ich glaube nicht, daß das zweckmäßig wäre.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das ist doch boshaft dumm!)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820118700
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Berger (Lahnstein) auf:
Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Presseveröffentlichungen zutreffend, daß die Sowjetunion dabei sei, entlang der Küste Südjemens U-Boot-Bunker anzulegen, und wenn ja, welche Auswirkungen werden diese Basen auf die maritimen Fähigkeiten der Sowjetunion im Indischen Ozean, in der Arabischen Bucht und im Persischen Golf haben?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Die Bundesregierung kann diese Meldung nicht bestätigen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820118800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Markus Berger (CDU):
Rede ID: ID0820118900
Herr Staatsminister, hat sich die Bundesregierung, nachdem diese alarmierenden Meldungen veröffentlicht worden waren, bemüht, in diesem Zusammenhang zu gesicherten Erkenntnissen zu gelangen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ja.

(Sauer [Salzgitter] [CDU/CSU]: Mit welchem Ergebnis und mit welchen Chancen? — Berger [Lahnstein] eine weitere Zusatzfrage stellen?)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119000
Bitte.

Markus Berger (CDU):
Rede ID: ID0820119100
Gibt es wenigstens Zwischenergebnisse? Umgekehrt gefragt: Bestehen gesicherte Erkenntnisse, daß diese Meldungen unzutreffend waren?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Ich habe das Zwischenergebnis soeben wiedergegeben. Die Meldungen haben sich nicht bestätigt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119200
Ich rufe die Frage 26 des Herrn Abgeordneten Jäger (Wangen) auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Beschluß des NATO-Ministerrats im vergangenen Dezember, der Bedrohung Europas durch die Stationierung modernster sowjetischer Mittelstreckenraketen in Warschauer-Pakt-Staaten durch eine angemessene Nachrüstung zu begegnen, die Sowjetunion in ihrer Analyse bestätigt hat, daß die USA „den Kalten Krieg, wenn schon nicht wollen, so doch in Kauf nehmen", und bei der Sowjetunion den Ausschlag dafür gegeben hat, das „Afghanistan-Risiko" einzugehen?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut!)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119300
Eine Zusatzfrage. Bitte.

Claus Jäger (CDU):
Rede ID: ID0820119400
Bedeutet das, Herr Staatsminister — wenn ich Sie danach fragen darf —, daß die Bundesregierung keinerlei Art von Ursächlichkeit zwischen dem Beschluß des NATO-Ministerrats und dem Einmarsch der Sowjetunion in Afghanistan annimmt und sieht?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Das ist richtig.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Danke schön! — Topmann [SPD]: Erfolgserlebnis! — Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Das kommt in die Zeitung, Herr Jäger: Die Bundesregierung bestätigt die Auffassung des Herrn Jäger! — Gegenruf des Abg. Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: Die Bundesregierung widerlegt die Auffassung des Herrn Eppler! — Weitere Zurufe)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119500
Ich rufe die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Peiter auf:
Treffen Zeitungsmeldungen darüber zu, daß junge Afghaner, die vom deutschen pädagogischen Austauschdienst ein einjähriges Stipendium für die Bundesrepublik Deutschland bekommen haben, auf Anforderung der Deutschen Lufthansa ihr Flugticket wieder zurückgeben mußten?

(Anhaltende Unruhe) Bitte zur Frage 27.

Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich wollte nur abwarten, bis ich hörbar geworden bin.
Die vier afghanischen Lehrer, die zum 1. Januar 1980 Flugtickets zur Anreise in die Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten, trafen zum vorgesehenen Termin nicht ein. Die deutschen Stellen erhielten auch keinerlei Nachricht über ihren Verbleib.



Staatsminister Dr. von Dohnanyi
Erst am 21. Januar teilte die Botschaft Kabul mit, daß die afghanischen Lehrkräfte ihre Reise nicht antreten konnten, da sie von den afghanischen Behörden keine Pässe erhalten hatten. Die Pässe seien inzwischen jedoch ausgestellt worden, so daß die Stipendiaten jetzt ausreisebereit seien.
Die am Weiterbildungsprogramm beteiligten deutschen Stellen veranlaßten daraufhin sofort, daß die inzwischen routinemäßig stornierten Flugtikkets umgehend angewiesen wurden.
Die afghanischen Lehrkräfte traten ihre Reise in die Bundesrepublik Deutschland am 3. Februar 1980 an und haben inzwischen ihre Ausbildung aufgenommen.

(Peiter [SPD]: Danke sehr, Herr Staatsminister!)


Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119600
Ich rufe die Frage 28 des Herrn Abgeordneten Peiter auf:
Geschah dies, falls das zutrifft, auf Anordnung deutscher Behörden?

(Becker [Nienberge] [SPD]: Die ist erledigt! — Peter [SPD]: Ist erledigt!)

— Ist sie mitbeantwortet?
Dr. von Dohnanyi, Staatsminister: Herr Präsident, ich bin davon ausgegangen, daß damit auch die Frage 28 beantwortet ist.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119700
Damit sind wir am Ende mit den Fragen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Vielen Dank, Herr Staatsminister.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung steht Herr Staatssekretär Dr. Fröhlich zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 7 des Herrn Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Welche Hinweise zur Erhellung des Verschwindens des litauischen Sportlers W. Cesiunas aus der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung aus früheren Fällen der Verschleppung sowjetischer Bürger gewonnen, von denen in der Presse berichtet wird?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820119800
Herr Abgeordneter, den deutschen Sicherheitsbehörden liegen nach den von uns getroffenen Feststellungen weder aus jüngster Zeit noch aus der Vergangenheit Informationen über Verschleppungen sowjetischer Staatsbürger aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor, die sich nach den von Ihnen angesprochenen Zeitungsmeldungen in den Jahren 1962 bis 1965 ereignet haben sollen. Es ist uns deshalb auch nicht möglich, die Seriosität der erwähnten Pressemeldungen zuverlässig zu beurteilen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die zuständige Strafverfolgungsbehörde den Presseveröffentlichungen im Rahmen ihrer Ermittlungen in dem angeblichen Entführungsfall Cesiunas mit der gebotenen Sorgfalt nachgeht.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820119900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Miltner.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0820120000
Herr Staatssekretär, darf ich dann also davon ausgehen, daß die Bundesregierung keinerlei Erkenntnisse über die Fälle, wie sie in der FAZ vom 31. Januar 1980 veröffentlicht worden sind, und auch keine Erkenntnisse über den Ablauf der dort geschilderten Verschleppungen hat?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Das ist zutreffend, Herr Abgeordneter. Wir haben uns vergewissert, daß die deutschen Sicherheitsbehörden weder die Namen, die hier genannt sind, kennen noch mit den Vorgängen damals in irgendeiner Weise erfaßt waren.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120100
Bitte, eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0820120200
Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit oder auch neuerdings — jetzt nach dieser Pressemeldung — in Zusammenarbeit mit befreundeten Regierungen versucht, die Fälle aus der Vergangenheit aufzuklären, um damit vielleicht sogar Aufschlüsse über eine mögliche Entführung im Falle Cesiunas zu bekommen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat das versucht. Sie hat festgestellt, daß die deutschen Sicherheitsbehörden weder aus Erkenntnissen in der Vergangenheit noch auf Grund jetziger, zusätzlicher Erkenntnisse in der Lage sind, zu diesen Vorgängen etwas beizutragen. Darüber hinaus ist, wie ich angedeutet habe, die zuständige Staatsanwaltschaft bemüht, Informationen zu verwerten, die sich hier möglicherweise für den Fall Cesiunas ergeben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120300
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dr. Miltner auf:
Was hat die Bundesregierung getan oder was wird sie tun, um festzustellen, in wieviel Fällen und unter welchen Umständen sowjetische Bürger oder Bürger anderer sozialistischer Länder aus der Bundesrepublik Deutschland in Ostblockstaaten verschleppt worden sind?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Wie ich bereits in der Antwort zu der vorhergehenden Frage ausgeführt habe, Herr Abgeordneter Miltner, ist den zuständigen Stellen nichts über derartige Verschleppungen bekannt. Damit entfällt der Ansatzpunkt für die von Ihnen gezogene Schlußfolgerung.
Im übrigen ist es eine selbstverständliche Pflicht der Sicherheitsbehörden, Entführungen auf deutschem Boden zu verhindern und bei Verdacht eines solchen schwerwiegenden Verstoßes gegen die deutsche Rechtsordnung die gebotenen Strafverfolgungsmaßnahmen einzuleiten.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120400
Bitte, eine Zusatzfrage.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0820120500
Herr Staatssekretär. können Sie mir bestätigen, daß es z. B. im Falle Cesiunas offengeblieben ist, ob eine Verschleppung vorliegt oder nicht, und daß unter Umständen sogar auch Personen mit diplomatischem Status daran beteiligt gewesen sein könnten?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Es ist Ihnen sicher bekannt, Herr Abgeordneter, daß der Generalbundesanwalt, der in dieser Sache ja die Ermittlungen ge-



Staatssekretär Dr. Fröhlich
führt hat, das Verfahren am 6. Dezember letzten Jahres eingestellt hat, weil sich nicht ausschließen läßt, daß Cesiunas freiwillig in die Sowjetunion zurückgekehrt ist. Ich habe aber angedeutet, daß jene Veröffentlichungen Anlaß gegeben haben, diesen Dingen noch einmal nachzugehen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120600
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Karl Miltner (CDU):
Rede ID: ID0820120700
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß Sie gerade diese neuen Veröffentlichungen in der FAZ zum Anlaß nehmen, zu versuchen, neue Erkenntnisse zu gewinnen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Sie dürfen davon ausgehen. Unsere Nachfragen sind zum Teil noch im Gange. Sie werden mir aber sicher einräumen, Herr Abgeordneter, daß der Bericht der FAZ außerordentlich vage ist und im wesentlichen nach der eigenen Darstellung Gerüchte vom Hörensagen wiedergibt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120800
Ich rufe die Frage 29 des Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der niedersächsischen Landesregierung daß unter Wahrung der entsprechenden Voraussetzungen Lingen/Ems ein geeigneter Standort für die Errichtung eines neuen Kernkraftwerks von 1300 MW ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nachdem der Wirtschaftsminister des Landes Niedersachsen im Rahmen seiner Zuständigkeit nach dem Energiewirtschaftsgesetz einem Kernkraftwerk von 1 300 MW bei Lingen grundsätzlich zugestimmt hat, ist zur Errichtung des Kernkraftwerkes unter anderem ein atomrechtliches Genehmigungsverfahren erforderlich. Der Bundesminister des Innern wird in Erfüllung seiner Aufsichtspflicht über atomrechtliche Genehmigungsverfahren zu gegebener Zeit prüfen, ob alle Voraussetzungen nach dem Atomgesetz für die Errichtung eines Kernkraftwerkes bei Lingen erfüllt sind. Zur Zeit sind dem Bundesminister des Innern keine ausschließenden Fakten bekannt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820120900
Eine Zusatzfrage.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0820121000
Herr Staatssekretär, der letzte Hinweis deutet also darauf hin, daß Sie den Standort grundsätzlich unter Wahrung aller Voraussetzungen, deren Erfüllung im Genehmigungsverfahren zu überprüfen ist, für geeignet halten?

(Dr. Ehmke [SPD]: Das ist doch keine Bundessache!)

Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Ich habe gesagt: Dem Bundesminister des Innern sind ausschließende Fakten nicht bekannt. Das Verfahren liegt, wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, beim Land. Dort laufen derzeit die entsprechenden Verfahrensschritte.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121100
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 30 des Abgeordneten Dr. Ritz auf:
Entspricht das in Frage 29 angesprochene geplante Projekt dem Energieprogramm der Bundesregierung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bereits in der zweiten Fortschreibung des Energieprogramms und verschiedentlich danach zum Ausdruck gebracht, daß sie — auch nach vorrangiger Nutzung von Energieeinsparungsmöglichkeiten und deutscher Steinkohle — zur Deckung des mittel- und langfristigen Kapazitätsbedarfs in den einzelnen Lastbereichen, insbesondere auch unter regionalen Aspekten, den Bau weiterer Kernkraftwerke für unerläßlich und — auch auf Grund des erreichten hohen Sicherheitsstandes — für vertretbar hält. Im übrigen, Herr Abgeordneter, nimmt die Bundesregierung aus grundsätzlichen Erwägungen der Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern aus energiewirtschaftlicher Sicht zu Einzelprojekten nicht Stellung.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121200
Eine Zusatzfrage.

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0820121300
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht auch der Auffassung, daß es gerade im Hinblick auf vorhandene Gegnerschaft gegen Kernkraftwerke in der Region hilfreich und im Grunde auch vernünftig wäre, solche Entscheidungen, die Landesregierungen treffen, im Grundsatz entsprechend zu unterstützen und zu tragen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es findet in absehbarer Zeit bei den zuständigen Behörden des Landes ein Erörterungstermin statt. Ich nehme an, daß dieser Erörterungstermin auch zu einer öffentlichen Diskussion führen wird.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121400
Auf die Fragen 31 des Herrn Abgeordneten Dr. Hüsch und 32 des Herrn Abgeordneten Dr. Emmerlich haben die Fragesteller um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 33 des Herrn Abgeordneten Conradi auf:
Wie viele der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Erhard, Spranger und der Fraktion der CDU/CSU (Drucksachen 8/3526, 8/3611) in der Antwort zu Fragen 4 und 5 genannten sieben Beamten, gegen die Vorermittlungen im Gange sind, drei Beamten, bei denen die Vorermittlungen abgeschlossen sind, sowie neun Beamten, gegen die ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist, gehören der NPD/JN und wie viele der DKP/SDAJ an?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, von den sieben Beamten, gegen die Vorermittlungen im Gange sind, gehören vier der NPD und drei der DKP an.
Von den drei Beamten, bei denen die Vorermittlungen abgeschlossen sind, gehören zwei der NPD und einer der DKP an.
Von den neun Beamten, gegen die ein förmliches Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist, gehören einer der NPD und acht der DKP an.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121500
Ein Zusatzfrage des Abgeordneten Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820121600
Herr Staatssekretär, bleibt die Bundesregierung angesichts unterschiedlicher Feststellungen über die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele von NPD einerseits und DKP andererseits bei ihrer



Conradi
hier geäußerten Auffassung, daß die Feststellung, eine Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, im Rahmen der Aufklärungspflicht der Bundesregierung erfolge und keine Rechtsfolgen nach sich ziehe?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat bekanntlich ihre Auffassung über die Abgrenzung der Begriffe „verfassungsfeindlich" und „verfassungswidrig" in einer sehr substantiierten und auch diffizilen Darlegung ausgeführt. Sie bleibt bei dieser Darstellung.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121700
Dann rufe ich die Frage 34 des Abgeordneten Conradi auf:
Was versteht die Bundesregierung unter „objektiven und subjektiven Voraussetzungen" für ein Dienstvergehen wegen Verletzung der politischen Treuepflicht?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, nach § 77 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbeamtengesetzes begeht ein Beamter ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. Der Begriff des Dienstvergehens setzt damit objektiv eine Pflichtverletzung und subjektiv ein Verschulden des Beamten voraus.
Die politische Treuepflicht ist im § 52 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes normiert. Nach dieser Bestimmung muß sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Eine Verletzung dieser Pflicht ist nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975 objektiv gegeben — ich zitiere —,
wenn der Beamte aus seiner politischen Überzeugung Folgerungen für seine Einstellung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland, für die Art der Erfüllung seiner Dienstpflichten, für den Umgang mit seinen Mitarbeitern oder für politische Aktivitäten im Sinne seiner politischen Überzeugungen zieht.
Schuldhaft verletzt der Beamte seine Pflichten, wenn er ihnen entweder vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Der Beamte handelt vorsätzlich, wenn er sich bewußt und gewollt pflichtwidrig verhält. Er handelt fahrlässig, wenn er unter Verletzung zumutbarer Sorgfalt gegen seine Dienstpflichten verstößt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820121800
Eine Zusatzfrage, bitte, Herr Abgeordneter.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820121900
Herr Staatssekretär, kann nach Auffassung der Bundesregierung eine subjektive Voraussetzung für eine Treuepflichtsverletzung darin liegen, daß der Beamte die Verfassungsfeindlichkeit der Ziele einer Partei anders beurteilt als die Bundesregierung im Rahmen ihrer Aufklärungspflicht gegenüber der Bevölkerung?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, jeder Einzelfall wird auf Grund der konkreten Gegebenheiten beurteilt werden müssen. Ihre Frage zielt nun auf das subjektive Element, ob eine Fehlbeurteilung des Beamten ihm vorwerfbar ist oder nicht. Auch diese wird nur im Einzelfall gewürdigt werden können.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122000
Eine. weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Conradi.

Peter Conradi (SPD):
Rede ID: ID0820122100
Herr Staatsekretär, die Treuepflichtsverletzung hängt aber - wenn ich die Feststellung der Bundesregierung richtig verstanden habe — nicht davon ab, ob sie im Zusammenhang mit einer Partei mit verfassungsfeindlichen Zielsetzungen oder einer anderen Partei oder überhaupt keiner Partei begangen worden ist, wenn das zutrifft, was die Bundesregierung gesagt hat, sie ziehe daraus keine Rechtsfolgen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, es ist zutreffend, daß eine Verletzung der Treuepflicht auch erfolgen kann durch eine Betätigung des Beamten oder das Unterlassen eines Verhaltens des Beamten, das von ihm gefordert wird, außerhalb seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122200
Die Frage 35 des Abgeordneten Schwencke (Nienburg) wird schriftlich beantwortet, da der Abgeordnete nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 36 und 37 des Abgeordneten Zywietz werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 38 des Abgeordneten Kleinert auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre in der Drucksache 7/3898 vom 29. Juli 1975 getroffene Feststellung heute, der Sozialistische Hochschulbund (SHB) sei den „orthodox-kommunistisch orientierten Gruppen" zuzurechnen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, Ihre Frage bezieht sich auf die Antwort der Bundesregierung vom 29. Juli 1975 auf eine Kleine Anfrage der Opposition zu den damals neu gebildeten „Vereinigten Deutschen Studentenschaften" (VDS). Die Bundesregierung stellte damals fest, im Vorstand der VDS stünden „drei Vertreter der Koalition aus Juso-HG, LHV und Basisgruppen zwei Vertretern orthodox-kommunistisch orientierter Gruppen gegenüber". Aus der Antwort ergibt sich, daß mit den Vertretern der orthodox-kommunistisch orientierten Gruppen die Vertreter von MSB Spartakus und von SHB gemeint waren.
Diese Antwort der Bundesregierung deckt sich mit den Aussagen in den Verfassungsschutzberichten 1975, 1976, 1977 und 1978. So wurde im Verfassungsschutzbericht 1975 festgestellt — Zitat —:
Zuverlässiger Bündnispartner des MSB Spartakus blieb der SHB, der auf der Grundlage des „wissenschaftlichen Sozialismus" — wie die DKP — für eine „antimonopolistische Demokratie als Öffnung des Weges zum Sozialismus" kämpft.
In dem am 10. Juli 1979 veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 1978 heißt es:



Staatssekretär Dr. Fröhlich
Der „Sozialistische Hochschulbund" (SHB) mit unverändert 1600 Mitgliedern bezeichnet sich zwar als Teil der Sozialdemokratie, kämpft jedoch wie der MSB auf der Grundlage des „wissenschaftlichen Sozialismus" für eine „antimonopolistische Demokratie" als „Öffnung des Weges zum Sozialismus" und tritt dabei für ein langfristiges strategisches „Bündnis" mit den orthodoxen Kommunisten ein ...
An der Beurteilung des SHB hat sich seither nichts geändert.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122300
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 39 des Abgeordneten Kleinert auf:
Wird der SHB vom Bund gefördert, und wenn ja, in welcher Höhe von welchen Stellen?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, der SHB wird von Bundesseite nicht gefördert.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122400
Eine Zusatzfrage.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0820122500
Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, Mittelzuflüsse aus irgendwelchen öffentlichen Quellen an derartige Vereinigungen zu überprüfen, und nimmt sie darauf Einfluß?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Die Bundesregierung trägt natürlich zunächst die Verantwortung dafür, daß ihre eigenen Mittel nicht für Zwecke verwendet werden, die mit den Zielen der Zuwendung nicht im Einklang stehen. Sie übt darüber hinaus z. B. durch die Verfassungsschutzberichte eine aufklärende Tätigkeit aus. Ich gehe davon aus, daß sich alle öffentlichen Mittelgeber an diesen Maßstäben orientieren.
Wenn es andere Mittelgeber gibt, so entzieht sich das der Einflußnahme der Bundesregierung.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122600
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Sauer.

Helmut Sauer (CDU):
Rede ID: ID0820122700
Herr Staatssekretär, führt die Bundesregierung ihre Feststellung bezüglich der ideologischen Zurechnung zu den orthodox-kommunistischen Gruppierungen auch auf die Finanzierungsquellen zurück?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Dafür gibt es keine zureichenden Indizien, Herr Abgeordneter.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820122800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Broll.

Werner Broll (CDU):
Rede ID: ID0820122900
Herr Staatssekretär, bezieht sich die Weigerung der Bundesregierung, Zuschußmittel für den SHB zu geben, auf seine Substanz, d. h. seine Ideologie, oder auch auf die Tatsache, daß er mit Kommunisten Bündnisse eingeht? Wenn letzteres der Fall sein sollte: Würde die gleiche Weigerung auch für den Liberalen Hochschulverband gelten, der ja mit Kommunisten ebenfalls Bündnisse eingegangen ist?
Dr. Fröhlich, Staatssekretär: Herr Abgeordneter, die Sperrung der Zuschüsse, die ja bereits im Jahre 1974 erfolgt ist, beruht zunächst auf der Wertung der ideologischen Komponente des SHB, die weitgehend mit der der DKP gleichgerichtet ist. Hinzu kommt das Bekenntnis des SHB zu einer langfristigen strategischen Bündnisgemeinschaft mit der DKP. Aber beide Elemente müssen zusammen gesehen werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123000
Die Fragen 40 und 41 des Abgeordneten Dr. Schachtschabel werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 42 und 43 des Abgeordneten Dr. Pinger werden ebenfalls schriftlich beantwortet, da der Abgeordnete nicht im Saal ist. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Fragen 44 und 45 des Abgeordneten Josten sind vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Fragen 46 und 47 des Herrn Abgeordneten Dr. Laufs auf. — Der Abgeordnete ist ebenfalls nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 48 des Herrn Abgeordneten Jungmann, die Fragen 49 und 50 des Herrn Abgeordneten Büchner (Speyer), die Fragen 51 und 52 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens und die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Dr. Spöri werden auf Wunsch der Fragesteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. de With zur Verfügung.
Die Fragen 54 und 55 des Herrn Abgeordneten Spranger werden auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 56 und 57 des Herrn Abgeordneten Schwarz auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 58 der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn auf:
Auf welche Erklärung stützt sich das Bundesjustizministerium in seinem Informationsblatt „Recht vom 4. Februar 1980, Nummer 7, wenn es behauptet, daß der Familienbund der Deutschen Katholiken und der Katholischen Elternschaft Deutschlands das am 1. Januar in Kraft getretene Gesetz über die Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge begrüßten und die katholische Nachrichtenagentur sich positiv zur elterlichen Sorge geäußert habe?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Hans de With (SPD):
Rede ID: ID0820123100
Herr Präsident, ich möchte die Fragen 58 und 59 gemeinsam beantworten.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123200
Dann rufe ich auch die Frage 59 der Frau Abgeordneten Krone-Appuhn auf:



Vizepräsident Dr. von Weizsäcker
Wie erklärt sich das Bundesjustizministerium, daß alle angesprochenen Institutionen es als falsch hinstellen, solche Stellungnahmen abgegeben zu haben?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz Nr. 7/1980 vom 4. Februar 1980 stützt sich auf die Meldung der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vom 5. Januar 1980 und auf den Beitrag „Elterliche Sorge" in Heft 1/1980 in der Zeitschrift des Deutschen Familienbundes „Die Familie".
In der KNA-Meldung vom 5. Januar heißt es u. a.: „Der Familienbund der Deutschen Katholiken und die Katholische Elternschaft Deutschlands haben in einer Erklärung das neue Gesetz begrüßt." Mit dieser Meldung hat die KNA eine zustimmende Stellungnahme zur Neuregelung des Rechts der elterlichen Sorge wiedergegeben. Es ist einzuräumen, daß dies keine eigene Meinungsäußerung der Agentur darstellt.
Im übrigen ist es begrüßenwert, daß der Familienbund der Deutschen Katholiken und die Katholische Elternschaft Deutschlands eine gemeinsame Broschüre „Was Eltern wissen sollten" herausgeben, die sachlich und umfassend über das neue Recht informiert. Auch auf diese Tatsache ist in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz hingewiesen worden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123300
Eine Zusatzfrage, bitte.

Ursula Krone-Appuhn (CSU):
Rede ID: ID0820123400
Herr Staatssekretär, ist Ihnen der Brief vom 6. Februar 1980 bekannt, der an Ihr Haus gerichtet wurde, aus dem hervorgeht, daß die KNA sich von Ihrer Interpretation distanziert, und in dem sie darauf verweist, daß sie mehrfach nicht positiv, sondern sehr kritisch zur Frage der Reform des elterlichen Sorgerechts Stellung genommen habe?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Der Brief ist mir bekannt. In dem Brief wird allerdings, was die KNA anlangt, lediglich darauf hingewiesen — das habe ich durch meine Äußerung soeben bestätigt —, daß dies keine eigene Meinung der KNA darstellt. Ich habe dies eingeräumt.
Im übrigen heißt es dort — ich darf es zitieren, wenn Sie es schon ansprechen —: „Gewiß haben wir in unserer aktuellen Berichterstattung zahlreiche relevante Stimmen zitiert, sowohl positive wie negative."

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123500
Eine weitere Zusatzfrage, bitte.

Ursula Krone-Appuhn (CSU):
Rede ID: ID0820123600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen des weiteren bekannt, daß sowohl der Familienbund der Deutschen Katholiken als auch die Katholische Elternschaft Deutschlands weiterhin große Sorge haben, daß gesetzliche Leitbilder mit dem neu eingeführten Gesetz fixiert werden sollten und daß man versuchen will, Erziehungsziele vorzuschreiben, wie es in der Meldung vom 21. März 1979 hieß, was auch heute weiterhin in diesen Kreisen diskutiert wird?
Dr. de With, Parl. Staatssekretär: Es mag sein, daß bei diesen Verbänden in einzelnen Punkten Sorge besteht. Das ändert aber nichts an der Richtigkeit der Darstellung, auf die ich gerade hingewiesen habe. Ich kann Ihnen die Meldung von KNA zugänglich machen, wenn Sie es wünschen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123700
Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Böhme zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 60 dès Herrn Abgeordneten Dr. Jobst auf. — Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 61 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
Bei wie vielen Arbeitnehmern mit einem geringen Verdienst, die wegen einer verkehrsungünstigen Wohnlage zur Erreichung der Arbeitsstelle auf einen eigenen Personenkraftwagen angewiesen sind, weil sie öffentliche Verkehrsmittel nicht benutzen und auch Fahrgemeinschaften nicht bilden können, ist nach den Schätzungen der Bundesregierung auf Grund des Benzinpreissprungs bei den Fahrten zur Arbeitsstelle die zumutbare Belastungsgrenze erreicht oder schon überschritten worden, und was wird die Bundesregierung unternehmen, um diese Tagespendler, denen mit einer allgemeinen Entfernungspauschale von 036 DM nicht geholfen wäre, vor einer wirtschaftlichen Notlage zu bewahren?
Bitte, Herr Staatssekretär.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0820123800
Gestatten Sie mir, daß ich die Fragen 61 und 62 zusammen beantworte?

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820123900
Da der Fragesteller einverstanden ist, rufe ich auch die Frage 62 des Herrn Abgeordneten Stutzer auf:
Bei welcher Benzinpreiserhöhung ist die Bundesregierung bereit, den für die Fahrt zur Arbeitsstelle auf einen Personenkraftwagen angewiesenen Arbeitnehmern, die weniger als 1 500 DM monatlich verdienen, eine Erhöhung der z. Z. bestehenden Kilometerpauschale von 036 DM zu gewähren, und wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer, die als Folge der höheren Benzinpreise aus Fahrten mit dem Personenkraftwagen von und zur Arbeitsstelle erzielt werden?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Angaben über die Zahl geringverdienender Arbeitnehmer in verkehrsungünstigen Wohnlagen, die auf die Benutzung eines eigenen Pkw angewiesen sind, liegen nicht vor. Eine hinreichend genaue Erfassung eines derartigen Personenkreises dürfte auch kaum möglich sein.
Die Bundesregierung beabsichtigt für die Jahre 1981 und 1982 Steuersenkungen im Betrag von 17,5 Milliarden DM. Einen Schwerpunkt der Entlastung bildet die Tarifkorrektur, die vor allem den Arbeitnehmern zugute kommt, die am Beginn der Progressionszone durch ansteigende Grenzsteuersätze belastet werden. Diese Entlastungen kommen auch den Arbeitnehmern zugute, die mit dem Auto zur Arbeit fahren müssen. Änderungen der Kilometerpauschale sind dagegen nicht vorgesehen und können angesichts der gesamten Finanzlage auch nicht finanziert werden. Eine Anhebung der Kilometerpauschale auf 50 Pf würde gut 1Milliarde DM jährlich kosten. Eine Verdoppelung der jetzigen Kilometerpauschale auf 72 Pf würde zu Steuermindereinnahmen von jährlich etwa 2,8 Milliarden DM führen.



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
Durch die Ölpreissteigerungen ergeben sich insgesamt gesehen keine zusätzlichen Umsatzsteuermehreinnahmen. Geht man von gleichbleibenden verfügbaren Einkommen aus, bewirken preisbedingte Mehrausgaben der Endverbraucher für Mineralölprodukte entweder Einsparungen beim Mineralölverbrauch oder Minderausgaben bei anderen Verbrauchsgütern, so daß ein zusätzliches Umsatzsteueraufkommen insgesamt gesehen nicht entsteht. Diese gesamtwirtschaftliche Betrachtung geht von den Feststellungen der Deutschen Bundesbank aus, daß die Sparquote trotz der Ölpreissteigerungen unverändert geblieben ist.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124000
Bitte, eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820124100
Herr Staatssekretär, muß ich also aus Ihrer Antwort schließen, daß Sie die soziale Seite hier völlig außer Betracht lassen, indem Sie nicht bereit sind, wenigstens den geringverdienenden Arbeitnehmern, unter denen sich noch viele mit einem Verdienst von weniger als 1000 DM monatlich befinden und die für ihre Fahrten zur Arbeitsstelle auf einen Pkw angewiesen sind, mit einer Erhöhung der Kilometerpauschale zu helfen, obwohl auch der Bundesregierung bekannt sein dürfte, daß die starken Benzinpreiserhöhungen, die sich in diesem Jahr noch fortsetzen werden, für diesen Personenkreis zu echten wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Die Bundesregierung hat bei der Entschließung über die Zusammensetzung des Steuerpakets auch diese Frage geprüft. Sie hat bei der Gesamtzusammensetzung des Steuerpakets darauf verzichtet, die Kilometerpauschale mit einzubeziehen, hat aber in anderen Bereichen schwerpunktmäßig Steuerentlastungen gewährt. Ich habe ein Beispiel gebracht, die Tarifkorrektur. Ich könnte den zweiten Schwerpunkt nennen: Familienpolitik. Ich könnte den dritten Schwerpunkt, einen Schwerpunkt speziell für Arbeitnehmer, nennen, nämlich die Anhebung des Weihnachtsfreibetrages, die Anhebung der Sonderausgabenabzugsbeträge usw. Das alles macht insgesamt ein Volumen von 17,5 Milliarden DM aus. Ich habe zwar viel Verständnis für die Wünsche auf diesem Gebiet, aber Sie müssen finanziert werden können. Der Betrag von 17,5 Milliarden DM war das äußerste, was finanziert werden konnte. Deswegen mußte darauf verzichtet werden, die Kilometerpauschale anzuheben.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124200
Bitte, eine Zusatzfrage.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820124300
Da wir, Herr Staatssekretär, hier über die Kilometerpauschale und nicht über eine Steuerreform sprechen, erlauben Sie mir bitte folgende Frage: Teilen Sie die Auffassung einiger Verfassungsjuristen, daß bei der derzeitigen Benzinpreishöhe eine Kilometerpauschale von 36 Pf verfassungswidrig ist, weil hierdurch der Grundsatz der vollen Abzugsfähigkeit der beruflich veranlaßten Aufwendungen verletzt wird, indem die Steuerpflichtigen, die auf ein eigenes Kraftfahrzeug für die
Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte angewiesen sind, gegenüber solchen, die öffentliche Verkehrsmittel in Anspruch nehmen können, benachteiligt werden, wodurch das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit verletzt wird, insbesondere deshalb, weil hierdurch die sozial Schwachen getroffen werden?

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124400
Herr Abgeordneter, ich kann solche Zusatzfragen in Zukunft nicht mehr zulassen, weil Zusatzfragen nach den Regeln unserer Geschäftsordnung kurz sein müssen. Ihre soeben gestellte Frage wurde, um sie insgesamt noch in einem Satz unterzubringen, ein wahres Kunstwerk. — Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich werde nicht mit einem Kunstwerk antworten können und beschränke mich daher auf die Feststellung, daß die jetzige Höhe der Kilometerpauschale nicht verfassungswidrig ist und daß es völlig korrekt und konsequent ist, diese Frage — denn es geht hierbei um eine Steuerermäßigung — auch im Gesamtzugammenhang der Steuerentlastungen zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen. Dies ist geschehen. Dementsprechend ist das Steuerpaket ohne Berücksichtigung der Kilometerpauschale zusammengesetzt worden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124500
Bitte, eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820124600
Herr Staatssekretär, ist es nicht Aufgabe der Bundesregierung, gerade auch auf steuerlichem Gebiet dafür zu sorgen, daß es nicht zu einer Ungleichbehandlung kommt, die die sozial Schwachen besonders hart trifft, nämlich zu einer Ungleichbehandlung derer, die auf einen Pkw, insbesondere in Flächenländern, angewiesen sind, und jener, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen können?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Gerade den sozial Schwachen eine Steuerentlastung zu gewähren ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. Dies wurde in dem jetzigen Entwurf einer Steuerentlastung für 1981 und 1982 auch voll berücksichtigt und läßt sich wie ein roter Faden in den Steuergesetzen dieser Legislaturperiode verfolgen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124700
Eine letzte Zusatzfrage des Abgeordneten Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820124800
Herr Staatssekretär, können Sie freundlicherweise zu folgendem Satz Stellung nehmen — ich zitiere aus dem „Sozialdemokratischen Pressedienst" —:
Wer glaubt, daß angesichts der Entwicklung auf dem Benzinmarkt das Benzin durch Umlegung der Kraftfahrzeugsteuer auf den Benzinpreis weiter verteuert und zugleich für Fußgänger, Radfahrer und Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel in großstädtischen Ballungsgebieten eine allgemeine Entfernungspauschale mit großem Steuerausfall eingeführt werden könnte, ohne daß zumindest im Interesse der Fernpendler in ländlichen Räumen über eine entfernungsab-



Stutzer
hängige Staffelung der Kilometerpauschale nachgedacht wird, verrät wenig Bezug zur aktuellen Diskussion in den Betrieben.
Geschrieben hat dies der derzeitige Staatsminister Herr Huonker.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ja, das ist völlig korrekt. Das Problem, das dort abgehandelt worden ist, betrifft die Entfernungspauschale, hat also mit der Kilometerpauschale für Kfz, die wir hier debattieren und die Gegenstand der Fragestunde ist, nur indirekt etwas zu tun. Es ist völlig zu Recht ausgeführt worden, daß das Problem, wenn überhaupt, nicht darin besteht, jetzt eine Entfernungspauschale neu einzuführen, sondern die Kilometerpauschale, wie sie jetzt für Kfz-Benutzer besteht, anzuheben. Dies ist dort ausgeführt und ist völlig korrekt.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820124900
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Dr. Jobst.

Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0820125000
Leider ist zu meiner Frage 60 auf schriftliche Beantwortung verwiesen worden, da ich zehn Minuten zu spät gekommen bin.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820125100
Das ist erstens zutreffend und zweitens keine Frage — die ich Sie jetzt zu stellen bitte.

(Heiterkeit)


Dr. Dionys Jobst (CSU):
Rede ID: ID0820125200
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß das Auto für viele Menschen insbesondere im ländlichen Bereich ein notwendiger Bestandteil der wirtschaftlichen Existenz ist und daß deshalb angesichts der erheblichen Kosten durch die Benzinverteuerung ein Ausgleich über die Kilometerpauschale geschaffen werden müßte?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich kann Ihr Anliegen gut verstehen und muß wiederum antworten, daß bei der Überlegung, welche Finanzmasse zur Verfügung steht und wie diese Finanzmasse für die künftigen Steuerentlastungen eingesetzt wird, das Gesamttableau aller Fragen mitberücksichtigt werden mußte. Die Bundesregierung und die Koalition haben sich entschlossen, dieses Steuerpaket auf eine Tarifkorrektur, eine familienpolitische Komponente und eine Anhebung des Weihnachtsfreibetrages nebst einer Anhebung der Sonderausgabenhöchstbeträge zu verteilen. Damit war das finanzielle Volumen erschöpft. Auch noch so berechtigte Überlegungen zur Kilometerpauschale scheitern daran, daß eine Anhebung außerordentlich teuer würde. Ich darf noch einmal darauf verweisen: allein eine Anhebung auf 50 Pf würde einen Steuerausfall von gut einer Milliarde DM verursachen, eine Verdoppelung auf 72 Pf einen Ausfall von gut 2,8 Milliarden DM. Dies war finanziell nicht mehr darstellbar.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820125300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Cronenberg.

Dieter-Julius Cronenberg (FDP):
Rede ID: ID0820125400
Herr Staatssekretär, können Sie zustimmen, daß es aus rein energiepolitischen
Überlegungen wünschenswert wäre, die Kilometerpauschale völlig zu streichen?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Man könnte allein aus energiepolitischen Gründen so argumentieren. Ich verkenne natürlich nicht, daß gerade in strukturschwachen Räumen, im ländlichen Raum, eine große Problematik entstehen würde, wenn diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind, jetzt die Kilometerpauschale in Höhe von 36 Pf pro Kilometer gestrichen bekämen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820125500
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Simpfendörfer.

Hansmartin Simpfendörfer (SPD):
Rede ID: ID0820125600
Herr Staatssekretär, stimmen Sie mir zu, daß die Opposition durchaus die Möglichkeit hat, einen entsprechenden Gesetzentwurf in dieses Haus einzubringen und um eine Mehrheit für einen solchen Gesetzentwurf zu werben?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Ich stimme Ihnen zu.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820125700
Die Frage ist beantwortet. Ich rufe Frage 63 des Abgeordneten Dr. Schöfberger auf:
Welche Gründe sprechen dafür, daß Justizpressestellen des Bundes und der Länder über alle Straftäter und Straftaten bereitwillig Auskunft erteilen, nur nicht über Steuerdelikte und Steuerkriminelle, und wieso wird im Steuergeheimnis die Gegenleistung des Staats gegenüber der Offenbarungspflicht des Bürgers gesehen, wenn sich der Steuerkriminelle gerade dadurch auszeichnet, daß er seine Steuerverhältnisse in krimineller Weise nicht offenbart?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Es kann nicht davon ausgegangen werden, daß die Justizpressestellen über alle Straftäter und Straftaten Auskunft erteilen. In den bundeseinheitlichen Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, die für die Staatsanwaltschaften und die Justizverwaltungen verbindlich sind, ist in Nr. 23 über die Zusammenarbeit mit Presse und Rundfunk klar herausgestellt, daß bei der Auskunfterteilung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit an einer vollständigen Berichterstattung einerseits und dem Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten andererseits abzuwägen ist. Dabei ist konkret gesagt, daß eine unnötige Bloßstellung des Betroffenen zu vermeiden ist und im allgemeinen einem Informationsinteresse der Öffentlichkeit in der Regel ohne Namensnennung entsprochen werden kann. — Dies sind die Grundsätze, die für allgemeine Straftaten gelten.
Steuersachen dagegen unterliegen dem besonderen Schutz des Steuergeheimnisses. In § 30 der Abgabenordnung ist ausdrücklich bestimmt, daß das Steuergeheimnis auch im Steuerstrafverfahren gilt. Nach dieser Vorschrift haben nicht nur die Steuerbeamten, sondern alle Amtsträger, d. h. auch die Staatsanwaltschaften und die Justizpressestellen, das Steuergeheimnis zu wahren. Durch das Steuergeheimnis werden nicht nur Geheimnisse im materiellen Sinne geschützt. Zu den durch § 30 der Abgabenordnung geschützten Verhältnissen gehört vielmehr auch schon die Tatsache, daß ein Steuerstrafverfahren überhaupt anhängig ist und gegen



Parl. Staatssekretär Dr. Böhme
wen es sich richtet. § 30 der Abgabenordnung verbietet die Offenbarung steuerlicher Verhältnisse. Eine solche Offenbarung liegt vor, wenn sie konkrete Rückschlüsse auf einen einzelnen Steuerpflichtigen zuläßt. Die Staatsanwaltschaften und Justizpressestellen können deshalb Auskünfte über Steuerstrafverfahren geben, solange dabei nicht der Name des Beschuldigten genannt wird und sich auch aus den übrigen Umständen des Falles keine Rückschlüsse auf den Beschuldigten ziehen lassen.
Auskünfte über Steuerstrafverfahren unter gleichzeitiger Namensnennung des Beschuldigten sind dagegen nur zulässig, wenn einer der in § 30 der Abgabenordnung im einzelnen aufgeführten Offenbarungsgründe vorliegt. Eine Pressemitteilung kommt danach auch bei Steuerstrafverfahren mit Namensnennung des Beschuldigten in Betracht, wenn sie für die Durchführung des Steuerstrafverfahrens, z. B. für die Verfolgung eines flüchtigen Steuerstraftäters mit Hilfe eines Steckbriefes erforderlich ist oder wenn ein zwingendes öffentliches Interesse gegeben ist, was in § 30 Abs. 4 Nr. 5 der Abgabenordnung im einzelnen aufgezählt ist.
An das Steuergeheimnis sind nur die Amtsträger gebunden. Wenn ein Journalist an einer öffentlichen Gerichtsverhandlung in Steuerstrafsachen teilnimmt, ist er nicht gehindert, über das Ergebnis der Verhandlung in der Presse zu berichten. Dabei kann er auch den Namen des Steuerstraftäters nennen. Jedoch auch im Steuerstrafverfahren kann nach § 172 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820125800
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Schöfberger.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0820125900
Herr Staatssekretär, haben Sie einen Überblick, ob in der Praxis der Gerichte und der Justizpressestellen nach den von Ihnen geschilderten Grundsätzen verfahren wird oder ob nicht vielmehr in Steuerstrafsachen eine über diese Grundsätze hinausgehende Zurückhaltung festzustellen ist?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Eine besondere Aufstellung habe ich jetzt nicht zur Verfügung. Es ist aber sicher so, daß die enumerative Aufzählung in § 30 Abs. 4 Nr. 5, die ich eben genannt habe, dazu führen könnte, daß die Justizpressestellen in Steuerstrafsachen im allgemeinen zurückhaltender verfahren als in allgemeinen Strafsachen. Dies ist nicht auszuschließen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126000
Eine weitere Zusatzfrage? — Nein.
Dann rufe ich die Frage 64 des Abgeordneten Schöfberger auf:
Wird die Bundesregierung die Anregung des Generalbundesanwalts, der Generalstaatsanwälte und der Deutschen Richterakademie aufgreifen und durch eine Initiative zur Änderung des § 30 der Abgabenordnung ausdrücklich klarstellen, daß Presseauskünfte der Staatsanwaltschaften und Gerichte auch in Steuerstrafverfahren erteilt werden dürfen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Bei der Reform der Abgabenordnung haben sich die zuständigen
Ausschüsse des Deutschen Bundestages eingehend und in mehreren Sitzungen mit der Frage befaßt, unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen von der Wahrung des Steuergeheimnisses zulässig sind. Dabei hat der Gesetzgeber eine Lösung gefunden, die dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Rechnung trägt.
Seit der Reform der Abgabenordnung sind keine neuen Gesichtspunkte aufgetreten, die es erforderlich erscheinen lassen, die Vorschriften über das Steuergeheimnis nach so kurzer Zeit schon wieder zu ändern. Die Bundesregierung sieht daher bis jetzt keinen Anlaß, die Anregung des Generalbundesanwalts und der Generalstaatsanwälte aufzugreifen. Im übrigen ist von der Deutschen Richterakademie keine Entschließung zu dieser Frage gefaßt worden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0820126200
Wie kommt es dann — wenn die Rechtslage und die Praxis nach Ihrer Ansicht so befriedigend sind —, daß der Generalbundesanwalt und sämtlilche Generalstaatsanwälte der Länder eine Entschließung fassen, nach der der § 30 der Abgabenordnung dringend ergänzungsbedürftig sei?
Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Herr Abgeordneter, ich habe vorhin nicht ausgeführt, daß nach meiner Beurteilung die Praxis zufriedenstellend sei. Dieses Urteil kann ich nicht fällen, weil — ich habe darauf hinweisen müssen — mir die Praxis im einzelnen nicht bekannt ist. Umgekehrt wurde aber der Katalog der Ausnahmemöglichkeiten in § 30 damals im Finanzausschuß und auch im Rechtsausschuß sehr gründlich erwogen, und das Für und Wider der Ausnahmetatbestände wurden abgewogen. Dies möchte ich festhalten. Bisher hat es keine neuen Gesichtspunkte gegeben, welche es erforderlich erscheinen lassen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen und damit den Katalog des § 30 der Abgabenordnung zu erweitern.
Eine ganz andere Frage ist, ob in der Praxis die Möglichkeiten der Veröffentlichung, die § 30 ja bietet, auch genutzt werden, z. B. die Möglichkeit einer Offenbarung bzw. Auskunftserteilung, wenn Wirtschaftsstraftaten verfolgt werden. Hier sind unter Umständen Veröffentlichungen möglich, und es wäre dann Sache der Generalstaatsanwälte selbst, dafür zu sorgen, daß die bestehenden gesetzlichen Regelungen in der Praxis auch ausreichend ausgenutzt werden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126300
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0820126400
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, die Praxis noch eingehender zu verfolgen und sich an Hand eines besseren Überblicks eine Meinung zu bilden, die etwa der Entschließung des Generalbundesanwalts und der Generalstaatsanwälte entsprechen könnten?



Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär: Dies will ich gern zusagen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126500
Vielen Dank, Herr Staatssekretär.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Wirtschaft. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner zur Verfügung.
Ich rufe zunächst Frage 65 des Abgeordneten Dr: Ing. Laermann auf:
Kann die Bundesregierung eine zusammenfassende Darstellung der derzeit bereits technisch realisierbaren und einsatzbereiten Möglichkeiten zur Reduzierung des Kraftstoffbedarfs von Kraftfahrzeugmotoren geben?

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0820126600
Herr Kollege, zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs von Kraftfahrzeugmotoren bieten sich vor allem folgende schon gegenwärtig technisch realisierbare und einsatzbereite Möglichkeiten an: In erster Linie ist der verstärkte Einsatz von Dieselmotoren zu nennen, die einen günstigeren Teillastverbrauch als Ottomotoren aufweisen. Inzwischen haben sämtliche deutschen Automobilhersteller auch Personenkraftwagen mit Dieselmotor in ihrem Programm bzw. in Vorbereitung. Elektronische Systeme für die Gemischbildung und -zündung ermöglichen eine exakte Anpassung der Kraftstoffmenge und des Zündzeitpunkts an die jeweiligen Anforderungen des Fahrbetriebs. Bei mittelgroßen Motoren ist die Turboaufladung ein weiterer Weg, um vor allem im Langstreckenbereich bei gleicher Leistung einen geringeren Kraftstoffverbrauch zu erreichen. Hier sind bereits einige Motoren europäischer Hersteller, auch deutscher, auf dem Markt.
Über die Motorentechnik hinaus gibt es weitere Möglichkeiten zur Senkung des Kraftstoffverbrauchs, z. B. den Einsatz des Automatikgetriebes für Fahrzeuge, die überwiegend im Stadtverkehr betrieben werden, das Fünfganggetriebe, die Senkung des Fahrzeuggewichts, die Verbesserung der Karosserie zur Verringerung des Luftwiderstandes und anderes.
Die breite Markteinführung dieser Technologien hängt u. a. davon ab, in welchem Ausmaß die vielfach höheren Anschaffungskosten für den Autokäufer durch die steigenden Kraftstoffpreise ausgeglichen werden.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen ihrer Förderung von Forschung und Entwicklung die Entwicklung von Antriebskonzepten, mit denen bei gleichzeitiger Reduzierung der Abgas- und Lärmemissionen weitere erhebliche Senkungen der Kraftstoffverbrauchswerte erreicht werden sollen. Diese Entwicklungen können voraussichtlich Anfang der 90er Jahre Eingang in die Serienfertigung finden.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126700
Eine Zusatzfrage.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0820126800
Herr Staatssekretär, können Sie denn eine Angabe dazu machen, welche Möglichkeiten die Bundesregierung sieht, die von
Ihnen dargestellten technisch realisierbaren Entwicklungen beschleunigt in den Markt einzuführen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Wir konzentrieren uns im Augenblick darauf, künftige Konzepte zu fördern, etwa durch Forschungsmittel, während wir uns hinsichtlich der Markteinführung auf Absprachen mit der Automobilindustrie stützen, die zu freiwilligen Regelungen in der hier angedeuteten Richtung führen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820126900
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr.-Ing. Karl-Hans Laermann (FDP):
Rede ID: ID0820127000
Herr Staatssekretär, könnte sich die Bundesregierung über die Möglichkeit hinaus, über steigende Kraftstoffpreise Anreize dafür zu geben, tatsächlich zu energieeinsparenden Techniken zu kommen, also auch den Käufer zu motivieren, auch gewisse steuerpolitische oder auch gesetzgeberische Maßnahmen, wie z. B. Änderungen _der Zulassungsvorschriften, vorstellen, um diese technisch realisierbaren Möglichkeiten im Blick auf das genannte Ziel „Einsparung von Energie" schneller in den Markt einzuführen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Grundsätzlich sind wir dazu bereit; nur muß konkret über jedes einzelne Vorhaben entschieden werden, damit man Vor- und Nachteile etwaiger gesetzlicher Regelungen klar ins Auge faßt, ehe man eine Entscheidung in dieser Richtung trifft. Aber es ist selbstverständlich, daß wir sinnvolle Maßnahmen auf diesem Gebiet, bei denen die Kosten-Nutzen-Analyse zu einem positiven Ergebnis führt, auch auf gesetzgeberischem Wege verwirklichen würden, sobald konkrete Vorschläge vorliegen oder erarbeitet sind.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820127100
Vielen Dank.
Ich rufe Frage 66 des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die in den USA für Ölgesellschaften eingeführte „Windfall-Profit-Tax", und gedenkt sie, eine ähnliche Sondersteuer auf überdurchschnittliche Gewinne der Ölgesellschaften einzuführen?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Grüner, Parl. Staatssekretär: Die Regierung der Vereinigten Staaten hat 1979 die allmähliche Freigabe der Rohölpreise verfügt und gleichzeitig vorgeschlagen, die den Ölgesellschaften durch diese Maßnahme zufließenden Mehreinnahmen mit einer Sondersteuer teilweise abzuschöpfen. Diese Steuer wird gegenwärtig in den zuständigen Gremien von Kongreß und Senat behandelt. Zur Zeit befaßt sich der Vermittlungsausschuß mit den unterschiedlichen Beratungsergebnissen von Senat und Kongreß. Die stufenweise Anpassung der bisher staatlich festgeschriebenen Preise für einheimisches Rohöl in den USA an das Weltmarktpreisniveau führt bei den in den USA tätigen Fördergesellschaften .zu einer außergewöhnlichen Verbesserung der Ertragssituation. Die inländische Rohölförderung der USA lag im Jahre 1979 bei etwa 430 Millionen t. Mit der jetzt diskutierten Regelung soll erreicht werden, daß einerseits den Ölgesellschaften ausreichender Spiel-



Parl. Staatssekretär Grüner
raum zur Finanzierung der notwendigen Investitionen im Energiebereich bleibt und andererseits der Regierung Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, um die Entwicklung alternativer Energieträger energisch voranzutreiben. Dieses Konzept, über das im Grundsatz zwischen Regierung, Senat und Kongreß Einvernehmen besteht, ist an den energiepolitischen Aufgaben und Möglichkeiten der USA orientiert.
Die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland unterscheiden sich davon erheblich. In den USA bestehen offensichtlich keinerlei verfassungspolitische oder rechtliche Zweifel gegenüber dem vorgesehenen Instrument „Steuer", anders als bei uns. Es geht dort im übrigen auch von der Größenordnung her um ganz andere Dimensionen. Abgesehen davon, daß die deutsche Produktion relativ gering ist, wird der Spielraum für eine denkbare zusätzliche Belastung bei uns vor allem durch die mittlerweile beachtliche Abschöpfung über den seit dem 1. Januar 1980 auf 17 % festgesetzen Förderzins stark eingeschränkt. Bei uns stand und steht im Vordergrund der Diskussion über den Förderzins, den wir bejahen, die Beseitigung von Wettbewerbsvorteilen. Es ist nicht etwa eine steuerliche Maßnahme, die wir hier im Auge haben. Anders als in den USA wird bei uns ja seit langem ein Förderzins erhogen.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820127200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wolfram.

Erich Wolfram (SPD):
Rede ID: ID0820127300
Herr Staatssekretär, wenn Sie verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Sonderverbrauchssteuer haben — die ja eigentlich ungerechtfertigte und den Wettbewerb verzerrende Gewinne abschöpfen soll — und wenn möglicherweise eine Einigung mit dem Bundesrat über den Förderzins nicht zustande kommt, sehen Sie dann andere rechtliche Möglichkeiten und wollen Sie diese wahrnehmen, um das gleiche Ziel der Sonderabschöpfung zu erreichen und die Mittel für energiepolitische Maßnahmen zu reinvestieren?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich habe auf die hier bei uns bestehende Förderzinsregelung hingewiesen. Ich bin der Meinung, daß diese Regelung, insbesondere was die Höhe des Förderzinssatzes angeht, ausweitungsfähig ist. Über andere Maßnahmen sollten wir uns dann Gedanken machen, wenn tatsächlich die Förderzinsregelung im Bundesrat ganz generell in Frage gestellt werden sollte, was ich nicht unterstelle.

Dr. Richard von Weizsäcker (CDU):
Rede ID: ID0820127400
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Wolfram.
Wolfram (Recklinghausen) .(SPD): Herr Staatssekretär, wie wollen Sie unseren Verbrauchern plausibel machen, daß sie an der Tankstelle der Multis hohe und immer höhere Preise zahlen müssen und gleichzeitig die Presse voll von Berichten ist, daß die Ölkonzerne im Auslandsgeschäft hohe Gewinne machen und daß dann z. B. die Amerikaner diese über Sondersteuern abschöpfen? Wäre es nicht richtig, daß wir uns ähnliche Gedanken machen?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, die in den USA erst zur Einführung heranstehenden Steuersätze, die dort noch gar nicht praktiziert werden, werden, wenn sie verwirklicht werden, hinsichtlich der Gesamtbelastung in etwa das Niveau erreichen, das bei uns heute schon existiert. Wir rechnen nämlich bei uns hinsichtlich der Ertragsteuern einschließlich der Förderzinsen mit einer Steuerbelastung — unter Einschluß der ertragsunabhängigen Steuern und des Förderzinses bei hier tätigen Fördergesellschaften — von etwa 69 %. Ich bedaure sehr — und wiederhole das —, daß die Diskussion über die Preise und über die Gewinne hier völlig losgelöst von der Tatsache geführt wird, daß wir für alle Bereiche eine hohe Besteuerung der deutschen Wirtschaft haben

(Zustimmung bei der FDP)

und daß deshalb derartige Darstellungen die Wirklichkeit verzerrt wiedergeben. Es sind ja die hohen Steuereinnahmen aus diesen Gewinnen, die uns in die Lage versetzen, gerade auch auf dem Gebiet alternativer Energiequellen Milliardenbeträge auszugeben, mit denen wir versuchen, die Politik des Weg vom Cl zu betreiben.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820127500
Meine Damen und Herren, ich bedauere, hier abbrechen zu müssen. Die Zeit für die Fragestunde ist abgelaufen.
Ich habe noch bekanntzugeben, daß die Fragen 77 und 78 des Abgeordneten Müller (Berlin) sowie die Frage 117 des Abgeordneten Paterna von den Fragestellern zurückgezogen worden sind.
Wir sind am Ende der Fragestunde.
Punkt 2 der Tagesordnung ist abgesetzt.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achtzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — (18. StrÄndG)

— Drucksache 8/2382 —
Beschlußèmpfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache 8/3633 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Hartmann Heyenn

(Erste Beratung 129. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Dann eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Hartmann.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820127600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs im Rechtsausschuß hat sich von der • Beratung mancher anderer Gegenstände vor allem dadurch positiv abgehoben, daß man nicht mit heißer Nadel genäht, sondern sich hinreichend Zeit genommen hat. Auch wenn es Ihnen, verehrter Herr Mitberichterstatter Kollege Heyenn, manchmal nicht schnell genug gegangen



Hartmann
ist, so hat es, wie ich glaube, dem Regierungsentwurf doch gutgetan — leider nicht gut genug, auch das muß ich gleich vorneweg sagen —, daß er nicht im Hauruckverfahren, sondern unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung und auch der vorliegenden Stellungnahmen, insbesondere des Bundesrates, gründlich behandelt worden ist.
Aus der vorliegenden Ausschußfassung ist sehr klar abzulesen, inwieweit dem hohen Anspruch der Verbesserung des Umweltschutzes Rechnung getragen wird und inwieweit nicht.
In meiner Berichterstatterfunktion möchte ich allen, die während des seit der ersten Lesung vergangenen Jahres Mühe und Geduld für diese Arbeit aufgebracht haben, insbesondere auch dem Sekretariat des Rechtsausschusses, ein herzliches Wort des Dankes sagen. Daß ich, wie Sie gleich hören werden, nicht mit ungeteiltem Wohlwollen auf die Beschlußvorlage blicken kann, ändert hieran nichts.

(Vorsitz: Vizepräsident Leber)

Meine Damen und Herren, nach seiner Zielsetzung soll dieses Gesetz dazu beitragen, durch umfassende strafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten schwerwiegenden Schädigungen und Gefährdungen der Umwelt wirksamer als bisher entgegenzutreten und dabei den sozialschädlichen Charakter solcher Taten verstärkt ins Bewußtsein der Allgemeinheit zu bringen. Dadurch soll auch den verwaltungsrechtlichen Umweltgesetzen mehr Nachdruck verliehen und ihre Durchsetzung erleichtert werden.
Entspricht nun die vorliegende Beschlußempfehlung dieser Zielsetzung? Meine Antwort lautet: Teils ja, was die Schärfung des Unrechtsbewußtseins anlangt, teils nein — mit gewissen Einschränkungen —, was den unmittelbaren praktischen Nutzen angeht.
Wichtige Strafvorschriften, welche dazu dienen sollen, die schutzbedürftigen ökologischen Rechtsgüter Gewässer, Luft, Boden, Tiere und Pflanzen, aber auch den Menschen vor Schäden und Gefährdungen zu bewahren, sind bisher in verschiedenen Spezialgesetzen, z. B. im Abfallbeseitigungsgesetz, im Wasserhaushaltsgesetz, im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Atomgesetz, verstreut. Diese Umweltstrafvorschriften werden nun — größtenteils zusammenhängend — in das Strafgesetzbuch aufgenommen, was zahlreiche Folgeänderungen im StGB selbst, aber auch im Verfahrensrecht und in den verwaltungsrechtlichen Umweltschutzgesetzen zur Folge hat.
Schon in erster Lesung haben wir, die CDU/CSU-Fraktion dieses Hauses, die Zusammenfassung von Einzelvorschriften des Umweltstrafrechts und ihre Einfügung in das Strafgesetzbuch außer Streit gestellt. Dabei hat es sein Bewenden. Die in Verwaltungsgesetzen enthaltenen Strafvorschriften werden landläufig als Nebenstrafrecht bezeichnet, während die im Strafgesetzbuch kodifizierten Tatbestände als Hauptstrafrecht gelten. Auf Grund dieser Unterscheidung hat es sich in das Rechtsbewußtsein der Bürger eingeschlichen, eingeprägt, daß der Unrechtsgehalt von Verstößen gegen Vorschriften des
Strafgesetzbuches schwerer als der von Verstößen gegen anderweitige Strafnormen wiegt. Oder umgekehrt ausgedrückt: Die durch die Sanktionen des Strafgesetzbuches geschützten Rechtsgüter werden als höherwertiger als diejenigen Rechtsgüter angesehen, welche „nur" durch die Strafbewehrung von Verwaltungsgesetzen geschützt werden. Dies ist das Phänomen der Normenhierarchie, wie sie sich im allgemeinen Rechtsbewußtsein der betroffenen Bürger, aber auch der rechtsanwendenden Juristen eingeprägt hat.
Die Übertragung von Vorschriften des Umweltstrafrechts aus dem Nebenstrafrecht in das Hauptstrafrecht bringt das verstärkte Unwerturteil unseres Rechtsstaates über umweltschädliches Verhalten zum Ausdruck. Es bedarf keiner näheren Erklärung, daß der Schutz des „Biotops der species Mensch", also unserer Lebensgrundlagen Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen und unseres Lebensraumes angesichts des technischen Fortschritts und tiefgreifender Strukturveränderungen sowie angesichts der Endlichkeit der Ressourcen dieser Erde und der begrenzten Belastungsfähigkeit unserer natürlichen Umwelt zu den unabdingbaren Pflichten von Staat und Gesellschaft gehört. Wer sich schuldhaft gegen diese Rechtsgüter vergeht, begeht kein Kavaliersdelikt, sondern kriminelles Unrecht. Dieses verstärkte Unwerturteil des Gesetzgebers soll das Unrechtsbewußtsein gegenüber umweltgefährdenden und umweltschädlichen Verhalten schärfen und so die generalpräventive, also vorbeugende Wirkung der Vorschriften des Umweltstrafrechts erhöhen. Insoweit wird der Entwurf seiner Zielsetzung nach unserer Überzeugung sicher gerecht.
Die Zusammenfassung von Umweltstrafvorschriften im Strafgesetzbuch ist freilich nicht lückenlos. Es ist erfreulich, daß der ursprünglichen Entwurfsfassung auch die Straftatbestände des Atomgesetzes, nämlich die Freisetzung ionisierender Strahlen, fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage hinzugefügt worden sind. Nach wie vor werden aber Umweltstrafvorschriften im Nebenstrafrecht verstreut bleiben. Als Beispiel nenne ich nur die Strafvorschriften des im Gesetzgebungsgang befindlichen Chemikaliengesetzes. Hier fassen wird die im Nebenstrafrecht verstreuten Strafvorschriften im wesentlichen zusammen, und gleichzeitig beraten wir ein Gesetz, in dem wieder wichtige Strafvorschriften, die den Umweltschutz betreffen, enthalten sind. Daraus ergibt sich, daß das Umweltstrafrecht weiter in Fluß bleiben wird, was der Zielsetzung der Zusammenfassung im Hauptstrafrecht nicht gerade zuträglich sein wird.
Ich möchte an dieser Stelle auch bemerken, daß mit dem Umweltstrafrecht allein, sei es noch so rigiros, eine entscheidende Verbesserung des Umweltschutzes nicht zu erreichen ist. Deshalb muß sich auch das Umweltstrafrecht in das System unseres Schuldstrafrechts einpassen, und es darf nicht zum ideologisch einäugigen Maßnahmenstrafrecht, Tatstrafrecht oder gar Vergeltungsstrafrecht entarten. Die Schwelle der Kriminalisierung darf nicht zu niedrig angesetzt werden, weil das Schwert des Strafrechts sonst durch Abnützung stumpf wird.



Hartmann
Ich stimme mit Ihnen, verehrter Herr Kollege Engelhard — ich habe Ihre Presseerklärung dazu gelesen —, darin überein, daß Umweltschutz nicht isoliert eine Angelegenheit der Rechtspolitik ist, sondern daß es sich um eine gesamtpolitische, ja gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, bei deren Bewältigung ebenso die Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik und jeder einzelne Bürger ihren Beitrag zu erbringen haben. Diese Gesamtschau darf aber selbstverständlich nicht dazu führen, daß die Möglichkeiten des modernen Strafrechts unterschätzt oder vernachlässigt werden. Dies ist unsere Auffassung ja nicht nur im Bereich des Umweltstrafrechts, sondern auch im Bereich beispielsweise der Terrorismusbekämpfung und bei der Bewältigung des Drogenproblems.
Heute früh, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, haben Sie sich im Rechtsausschuß wieder einmal geweigert, dem gewalttätigen Mißbrauch des Demonstrationsrechts mit strafrechtlichen Mitteln entgegenzutreten. Sie behaupten dort wie in anderen Bereichen des Strafrechts, daß durch schärfere gesetzliche Strafdrohungen keine erhöhte Prävention, keine Vorbeugungswirkung, keine Abschreckungswirkung zu erzielen sei.
Demgegenüber sollen nun im Umweltbereich die Sanktionen des Strafrechts mit weit weniger Hemmungen eingesetzt werden. Ich werde — gestatten Sie mir den kleinen Schlenker — den Verdacht nicht los, daß hier der Wunsch, die „grüne Wiese unserer Parteienlandschaft" bis zum Herbst dieses Jahres möglichst einträglich abzuweiden, eine große, motivierende Rolle spielt.

(Jäger [Wangen] [CDU/CSU]: So ist es!) Ganz auf dieser vordergründigen Linie — —


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820127700
Erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Schöfberger?

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820127800
Herr Kollege Schöfberger, wir sind uns ein Jahr im Rechtsausschuß gegenübergesessen. Nichts ist ungesagt, nichts ungefragt geblieben. Dennoch: Bitte sehr!

Dr. Rudolf Schöfberger (SPD):
Rede ID: ID0820127900
Herr Kollege Hartmann, wer ist nach Ihrer Ansicht strafwürdiger: einer, der bei einer Demonstration herumschreit, oder einer, der die Gewässer eines halben Regierungsbezirks vergiftet?

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820128000
Herr Kollege Schöfberger, Sie versuchen, mich hier mit demagogischen Mitteln auf einen Nebenkriegsschauplatz abzudrängen. Den Gefallen tue ich Ihnen nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Öffentlichkeit draußen im Land kennt unsere Auffassung zu diesen Problemen sehr genau. Und wenn Sie meine weiteren Ausführungen verfolgen, wird es vielleicht auch Ihnen noch klarwerden.

(Zuruf des Abg. Broll [CDU/CSU])

Ganz auf dieser vordergründigen Linie bewegt sich auch der Herr Bundeskanzler, der sich vorgestern anläßlich der Eröffnung der Umweltschutzmesse in Düsseldorf einerseits für einen Umweltschutz mit Augenmaß engagierte, andererseits den Knüppel des Strafrechts so drakonisch schwang, wie man es sich wenigstens annähernd bei der Terrorismusbekämpfung gewünscht hätte. Einäugigkeit verschiebt hier wie dort die Perspektive und die Maßstäbe.
Mit der Transplantation von nebenstrafrechtlichen Vorschriften und Tatbeständen in das Strafgesetzbuch ist es nicht getan. Während es uns bei den Beratungen hauptsächlich darauf vor allem angekommen ist, die wirklichen Umwelttodsünden durch glasklare Tatbestände wirksam strafrechtlich zu erfassen, die Schwachstellen des bisherigen Umweltstrafrechts auszumerzen, in erster Linie mit dem Instrumentarium des Strafrechts Umweltschädigungen und -gefährdungen zu verhindern und abzuwenden, statt das Schwergewicht auf die Vergeltung zu legen, haben die Regierung und die Koalition mehr die Methode des breit streuenden Schrotschusses verfolgt.

(Zuruf des Abg. Broll [CDU/CSU])

Dies kommt vor allem darin zum Ausdruck, daß in dem vorliegenden Entwurf bisherige Strafrahmen erweitert, Höchststrafen angehoben, die Strafbarkeit des Versuchs und des fahrlässigen Handelns erweitert und die meisten Tatbestände als abstrakte Gefährdungsdelikte ausgestaltet wurden. Das letzte bedeutet, daß auf den Nachweis einer konkreten Gefährdung oder Schädigung verzichtet wird und daß lediglich ein bestimmtes Verhalten unter Strafe gestellt wird, ohne daß es auf den Eintritt einer konkreten Gefahr oder eines konkreten Schadens ankommt. Dadurch will man z. B. auch das Problem der kumulativen Umweltbelastung — also der Belastungen, die sich addieren und häufen und nur so umweltschädlich und umweltgefährlich sind, während sie dies für sich allein nicht sind — in den Griff bekommen. Und man will den Kausalitätsnachweis und den Nachweis tatbestandsmäßigen Verhaltens erleichtern.
Gewiß, das Institut des abstrakt-konkreten Gefährdungsdelikts ist dem System unseres Strafrechts nicht fremd. Aber wir bezweifeln, daß sich in diesem Bereich die damit verknüpften Erwartungen erfüllen. Wir hätten es aus Gründen der Tatbestandsbestimmtheit und Rechtssicherheit vorgezogen, die Tatbestände selbst schärfer zu konkretisieren, als den Nachweis für einen unklaren Tatbestand zu erleichtern, z. B. den strafrechtlich relevanten Grenzwert einer noch zulässigen Belastung, beispielsweise bei der Gewässerverunreinigung, im Gesetz festzulegen. Schließlich müssen der rechtsbetroffene Bürger, vor allem derjenige, der eine umweltschadensgeneigte Berufstätigkeit ausübt, aber auch der Richter und der Staatsanwalt hinreichend definieren können, was als umweltgefährdend oder umweltschädigend strafbar und was als sozialadäquat straflos ist. Hierüber werden sich vor den Gerichten Gutachterschlachten abspielen, woraus auf Grund des Grundsatzes „in dubio pro reo" — im Zweifel für den Angeklagten — eine Reduzierung der Verurteilungsquote resultieren wird.



Hartmann
Die mangelnde Bestimmbarkeit der Tatbestände ist eine zwangsläufige Folge der Herauslösung der Strafvorschriften aus ihrem natürlichen verwaltungsrechtlichen Kontext. Wir begrüßen diese zwar ausdrücklich, aber es hätte eine bessere Lösung gefunden werden müssen. Die Lösung dieses Problems ist zu Lasten der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nur mangelhaft gelungen.
Wir hätten es auch für besser gehalten, angesichts der Ausgestaltung der meisten Tatbestände als abstrakte Gefährdungsdelikte die Schwelle der Strafbarkeit nicht in allen Fällen auf das Versuchsstadium zu senken, die leichte Fahrlässigkeit nicht in jedem Fall unter Strafe zu stellen, sondern lediglich leichtfertiges Handeln. Daß wir uns mit diesen Bedenken nicht durchsetzen konnten, wird zu Folge haben, daß sich die Gerichte künftig mit einer Flut von Bagatellfällen von geringem Unrechtsgehalt zu befassen haben werden, daß also eine Kriminalisierung des Bürgers eintritt, ohne daß damit dem Anliegen des Umweltschutzes nennenswert gedient wird. Bei der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung ist eine im Rechtsausschuß noch etwas erweiterte Bagatellklausel vorgesehen, wonach die Tat dann nicht strafbar sein soll, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt offensichtlich ausgeschlossen sind. Wir hätten es für sinnvoll gehalten, eine solche Klausel auch bei anderen Tatbeständen vorzusehen.
So sehr wir es begrüßen, daß in Gestalt dés neuen § 330 b StGB eine Vorschrift über tätige Reue eingeführt wurde, also eine Sondervorschrift, die für den Fall, daß der Täter die Gefahr abwendet, bevor ein erheblicher Schaden entsteht, Strafmilderung oder Absehen von Strafe vorsieht, so sehr bedauern wir es, daß diese Regelung nur für die qualifizierten Fälle der schweren Umweltgefährdung gelten soll. Es kommt uns doch nicht darauf an, für Täter, die ihre Sorgfaltspflicht nicht ernst nehmen, eine Lücke im Strafrechtsschutz zu schaffen oder das Unwerturteil über kriminelles Unrecht herabzusetzen oder den Sorgfaltsmaßstab beim Tun und Unterlassen von umweltrelevanten Handlungen zu senken. Im Vordergrund steht für uns vielmehr die Überlegung, daß Strafvergünstigungen bei tätiger Reue geeignet sein können, schwere Umweltschäden zu verhindern, weil ein Täter, der darauf hoffen kann, milde oder gar nicht bestraft zu werden, wenn er eine Schädigung freiwillig abwendet oder verhindert, einen Anreiz hat, sein strafbares Tun möglicherweise in buchstäblich letzter Sekunde aufzugeben, bevor ein konkreter Schaden eintritt. Diese Brücke hätte man ohne Not auch bei den Grundtatbeständen der Luftverunreinigung, Lärmverursachung, umweltgefährdenden Abfallbeseitigung und beim unerlaubten Betreiben von Anlagen dem Täter bauen sollen. Kann der Täter auf Strafmilderung nicht hoffen, so wird er sich auch nicht dem Ertapptwerden im Zuge einer Gefahrenabwendung aussetzen wollen. Wir meinen, daß dem Umweltschutz mit tätiger Reue eines Täters mehr gedient wäre als mit dessen Bestrafung unter allen Umständen.
Bei der Strafbarkeit des unerlaubten Betreibens von Anlagen hätten wir es für vertretbar gehalten, das unerlaubte Betreiben der im vereinfachten Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zu genehmigenden Anlagen nur dann unter Strafe zu stellen, wenn dadurch schädliche Einwirkungen auf die Umwelt tatsächlich hervorgerufen werden, also eine konkrete Gefährdung eintritt. Es kann ja sein, daß eine formell noch nicht genehmigte Anlage in vollem Umfang genehmigungsfähig ist. Dann wäre das, was vorliegt, reines Verwaltungsunrecht. Jetzt muß aber in jedem Fall ein Strafverfahren durchgeführt werden, und zwar auch dann, wenn eine nachträgliche Genehmigung anstandslos erfolgt und eine effektive Verbesserung der Anlage z. B. durch Einbau eines zusätzlichen Emissionsfilters erreicht worden ist. Wir meinen, in einem solchen Fall wird mit Kanonen •auf Spatzen geschossen.
Meine Damen und Herren, in allen diesen Punkten, die ich exemplarisch genannt habe —, das gilt also auch für weitere Punkte — haben wir bei der Einzelabstimmung im Rechtsausschuß entsprechend votiert. Leider hat sich die Mehrheit diesen Überlegungen verschlossen.
Bedauerlich ist auch, daß wir das Problem der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Amtsträgern für Umweltschäden und Umweltgefährdungen nicht lösen konnten. Bei den sehr eingehenden Beratungen hierüber hat es sich als problematisch erwiesen, für den Teilbereich des Umweltschutzes einen Sondertatbestand zu schaffen, weil es parallele Probleme auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung gibt, so im Hoch- oder Tiefbau. Wir waren uns darüber einig, daß nur eine alle Amtsträger erfassende Regelung wünschenswert ist, welche im Rahmen .dieses Gesetzentwurfs nicht herbeigeführt werden kann.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Ihnen die wichtigsten Diskussionspunkte genannt, die uns im Ausschuß beschäftigt haben. Ich habe sie aus der Sicht meiner Fraktion bewertet.
Der gute Ansatz, Verstößen im Bereich des Umweltschutzes eine neue strafrechtliche Qualität zu verleihen, wird in den Einzelvorschriften nicht konsequent genug fortgeführt. Ein bloßes Draufsatteln auf bereits bestehende Vorschriften durch Strafverschärfung, Ausweitung der Strafrahmen ist nicht geeignet, den Umweltschutz mit den Mitteln des Strafrechts wesentlich zu verbessern.
Die Bezeichnung „neues Umweltstrafrecht" verdient dieses Gesetz mit Sicherheit nicht; denn neu daran ist verschwindend wenig. Schwachstellen des bisherigen Umweltstrafrechts konnten nur in beschränktem Umfange beseitigt werden, so daß auch insoweit nicht von einer grundlegenden Novität gesprochen werden kann.
Ich bin gespannt, ob sich der Herr Kollege Professor Maihofer in dieser Debatte zu Wort melden und die Thesen verfechten wird, die er zum Thema „Umweltschutz durch Strafrecht" auf der

(Zuruf von der CDU/CSU: -Ober Satellit von Lake Placid!)




Hartmann
— ach ja, er ist in Lake Placid,

(Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU]: In dieser teuren Unterkunft!)

er möge dort seinen Spaß haben — umweltrechtliche Fachtagung Anfang November letzten Jahres in Berlin aufgestellt hat. Ich hätte leicht meine ganze Redezeit dazu verwenden können, mich damit auseinanderzusetzen. Es ist sehr interessant, was er gesagt hat. Er hat gesagt, so löblich die reine Transplantation in das Strafgesetzbuch sei, es schaue doch nicht viel dabei heraus, wenn nicht bestimmte Forderungen, die er im einzelnen spezifiziert hat, erfüllt würden. Nichts davon oder nur ganz wenig davon ist in diesem Entwurf enthalten!
Ich darf vielleicht doch, nachdem ich sehe, daß ich noch etwas Zeit habe und mich der Herr Kollege Schöfberger mit seiner Frage nicht allzulange aufgehalten hat, aus den Maihoferschen Thesen zitieren. Herr Maihofer hat die hauptsächlichen Schwachpunkte des bisherigen Umweltstrafrechts herausgestellt. Zunächst die fehlende Wirksamkeit bei den kumulativen Umweltbelastungen:
— die fehlende Wirksamkeit der Strafverfolgung bei den illegalen, über Genehmigungen oder Auflagen hinausgehenden Umweltschädigungen;
— die fehlende Wirksamkeit gegenüber den Letztverantwortlichen innerhalb der Arbeitsteilung von Betrieben, insbesonder juristischer Personen;
— die fehlende Wirksamkeit gegen Umweltverschmutzung im Amt.
Er sagt dann:
Das neue Umweltstrafrecht wird in seiner bisherigen Ausgestaltung keinen dieser Schwachpunkte wirklich beseitigen. Dazu bedarf es ganz anderer rechtstatsächlicher Forschungen und rechtswissenschaftlicher Vorarbeiten, als sie bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
So gesehen ist das Jahr, das wir darauf verwandt haben, immer noch zu wenig.
Dann sagt er weiter:
Dennoch kann auch der weitgehend auf eine Übernahme des bisherigen Umweltstrafrechts ins Hauptstrafrecht beschränkte Gesetzenwurf ... als ein erster Schritt in die richtige Richtung verantwortet werden, wenn er:
— bei den ... Schwachpunkten (der bisherigen Rechtslage) zumindest zu den begrenzten Verbesserungen unseres Umweltstrafrechts gelangt, für die ... Vorschläge vorliegen;
— bei den beabsichtigten Veränderungen des geltenden Rechts auch die verfahrensmäßigen Folgeänderungen vorsieht, die eine bisher zu besorgende Verschlechterung unseres Umweltstrafrechts vermeiden.
Herr Maihofer weist schließlich darauf hin, daß das vorliegende sogenannte neue Umweltstrafrecht im Bereich des Verfahrensrechts zu einer Entmachtung der für unverzügliche Erstaktionen allein ausreichend sachverständigen Umweltbehörden selbst bei Bagatelldelikten führt und zugleich zu einer Uberforderung der nunmehr für das gesamte Umweltstrafrecht allein zuständigen Justizbehörden.
Wir hätten uns mit dieser Problematik wirklich etwas eingehender befassen sollen, als das geschehen ist. Ich mußte im Ausschuß ja darum kämpfen, daß ich die Maihoferschen Thesen, nach dem sie dort von anderer Seite nicht vorgetragen worden waren, wenigstens im Protokoll unterbringen konnte.
Ich komme zum Schluß und fasse zusammen. Auch die Ausschußfassung des Gesetzentwurfes reißt uns nicht vom Stuhl. Aber, Herr Kollege Schöfberger, wir werden Ihnen, der Koalition und der Regierung, nicht den Gefallen erweisen, durch eine Ablehnung den Vorwand dafür zu liefern, uns als Gegner des strafrechtlichen Umweltschutzes abstempeln zu können. Das täten Sie nämlich gern mit den demagogischen, sachlich unzutreffenden Argumenten, die Sie mir bei Ihrem Auftritt gerade entgegengehalten haben.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820128100
Herr Kollege Hartmann, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, daß Sie die Zeit überschritten haben, die von Ihrer Fraktion angemeldet worden ist.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820128200
In dieser Ecke sind wir nicht, und wir lassen uns dort auch nicht hinstellen.
Wenn es nach uns gegangen wäre, hätten wir uns dem anspruchsvollen Ziel — mehr Umweltschutz durch neues Umweltstrafrecht — etwas weiter und auf anderem Wege genähert. Angesichts des — das ist mein letzter Satz — positiven Ansatzpunktes dieses Gesetzes, welcher unserem Bestreben nach Verbesserung des Umweltschutzes entgegenkommt, angesichts auch einiger punktueller Verbesserungen gegenüber dem bisherigen Umweltstrafrecht erkennen wir die Vorlage als einen — wenn auch unzureichenden — Schritt in die richtige Richtung an und werden sie passieren lassen. Man kann nur hoffen, daß die Gerichte die Schwächen dieses Gesetzes auf dem Gebiete der Rechtsprechung ausgleichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820128300
Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Heyenn.

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0820128400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Hartmann, es wäre dankenswert gewesen, wenn Sie das Plenum mit Ihren zahlreichen Anregungen, mit denen Sie die Mehrheit im Rechtsausschuß nicht überzeugen konnten, in Form von Anträgen konfrontiert hätten. Ich hätte das für glücklicher gehalten.
Meine Damen und Herren, unsere Erde ist nicht reproduzierbar. Wenn wir sie vernichtet haben,

(Broll [CDU/CSU]: Auswandern!)

können wir keine neue an ihre Stelle setzen, und, Herr Kollege, das Auswandern ist dann auch nicht möglich. Deshalb ist es wesentlich, neben dem ständigen Ausbau des Schutzes unserer natürlichen Le-



Heyenn
bensgrundlagen auch die Möglichkeiten strafrechtlicher Sanktionen auszuweiten und zu verdeutlichen. Wer Wasser verunreinigt, die Luft verschmutzt, Abfall umweltgefährdend beseitigt, übermäßig Lärm verursacht, wer unerlaubt mit Kernbrennstoffen umgeht oder schutzbedürftige Gebiete gefährdet, der muß wissen, daß die Gesellschaft darüber nicht mit einem Augenzwinkern hinweggehen kann. Der begrenzte Vorrat natürlicher Lebensgrundlagen zwingt dazu, ein deutliches strafrechtliches Risiko bei Umweltdelikten zu schaffen.
Mit diesem Entwurf wird gleichzeitig dem wachsenden Umweltbewußtsein in großen Teilen der Bevölkerung Rechnung getragen. Allerdings sagt der Bundesverband der deutschen Industrie — ich zitiere —: „Die Bezeichnung des Gesetzentwurfes als Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität und die vom Bundesminister der Justiz gegenüber der Presse herausgestellten Anwendungsmöglichkeiten dieses Gesetzes werden von den Unternehmensleitungen und leitenden Mitarbeitern als unzutreffende Beschuldigung der Wirtschaft empfunden.” Hier wird, glaube ich, in provozierender Weise darüber hinweggesehen, daß wir ständig mit neuen Umweltschäden und -belastungen, mit Umweltskandalen jeglichen Ausmaßes konfrontiert werden. Giftmüll in Hamburg, im Boden vergraben; Giftrückstände in der Mich in Hessen, die die zulässigen Höchstwerte bis zu 100 % übersteigen. Ein Beispiel aus diesen Tagen — ich beziehe mich auf den „Wiesbadener Kurier" vom 19. Januar 1980 unter der Überschrift „Staatsanwalt ermittelt gegen Bürgermeister" —: Es sollen in Niederhausen 01 ins Wassernetz, in Idstein Gerbsäure aus einer Gerberei und Säure aus einer Batteriefirma, in Eichenzell ungeklärtes Spülwasser einer Limonadenfabrik in ein Gewässernetz eingeleitet worden sein oder eingeleitet werden.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Und was ändert das neue Recht daran?)

Das Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität, lieber Here Kollege Lenz, stellt nunmehr die Umweltdelikte den klassischen Straftaten gleich und setzt die Abschreckungsfunktion des Strafrechts gegen Umweltsünder ein.

(Broll [CDU/CSU]: Bei Terroristen hat das doch nicht geholfen — oder?)

Das bedeutet eine sachgerechte Fortentwicklung sozialliberaler Umweltpolitik. Mit der Übernahme der Umweltvorschriften in das StGB wird deutlich gemacht, daß der Stellenwert, der für den Bereich individualrechtlicher Güter wie Freiheit, Leben, Gesundheit und Eigentum seit langem selbstverständlich ist, nunmehr auch für den Umweltschutz gilt. Das gibt berechtigten Anlaß zu der Hoffnung, daß die Möglichkeit einer strafrechtlichen Sanktion auch angenommen wird.
Gegenüber dieser Begründung verblaßt die Kritik, Überführung und Zusammenfassung im Strafgesetzbuch schafften Rechtsunsicherheit, weil die Begriffe der zugrunde liegenden verwaltungsrechtlichen Vorschriften schwierig im Strafgesetzbuch zu handhaben seien, so daß es die Gefahr einer unterschiedlichen Entwicklung geben könnte.
Wir haben die Straftatbestände und den Strafrahmen erweitert. Hierzu einige Bemerkungen. Erstens. Mit der Einführung der abstrakten Gefährdungsdelikte wird der oft schwierige Nachweis eines konkret eingetretenen Schadens überflüssig. Es wird in Zukunft genügen, daß Taten gegen unsere Umwelt geeignet sind, einen Schaden herbeizuführen. Das erleichtert nicht nur die Arbeit der Justiz, sondern verlagert den strafrechtlichen Umweltschutz bereits in die Zone gefahrenträchtigen Handelns. Dieses ist angesichts der enormen Gefahren für Leib, Leben und Sicherung unserer Existenzgrundlagen unbedingt notwendig. Es wird auch dem Problem kumulierender Umweltbelastungen zu Leibe gerückt; denn wenn eine Gefährdung durch eine Mehrzahl von Belastungen eintritt, dann ist die Belastung durch den einzelnen Verursacher schon relevant.
Die Opposition wirft uns nun vor, die kumulierenden Belastungen nicht strafrechtlich zu erfassen, wenn z. B. mehrere Betreiber von Anlagen, deren Betrieb genehmigt ist, in der Summe der Belastungen Gefahren herbeiführen. Unabhängig von der Tatsache, daß die CDU zur Abwendung dieses vermeintlichen Mißstands in den Beratungen keine Anträge gestellt hat, ist festzustellen, daß hier nicht mit den Mitteln des Strafrechts eingegriffen werden kann. Es ist Aufgabe der Genehmigungsbehörden, hier Abhilfe zu schaffen. Die Nichtbeachtung kumulierender Wirkungen bei genehmigten Anlagen durch die Behörden kann nicht bei den Betreibern von Anlagen zu strafrechtlichen Folgen führen. Hier irrt also auch der von Ihnen zitierte Kollege Maihofer, der sich im übrigen, lieber Herr Kollege Hartmann, in seinen drei weiteren Grundforderungen im wesentlichen mit der Amtsträgerhaftung beschäftigt. Wir sind in diesem Bereich einig, daß wir im Rahmen dieses Gesetzes — darauf komme ich noch — zu keiner Lösung kommen können.
Zweitens. Dem hohen Wert des zu schützenden Rechtsguts entspricht es auch, die Strafbarkeit des Versuchs vorzusehen und stärker als bisher die Fahrlässigkeit unter Strafe zu stellen. Eine Strafverfolgung muß auch dann möglich sein, wenn zwar durch ein bestimmtes Verhalten etwa ein Gewässer direkt gefährdet wird, aber die Wasserschutzbehörden oder die Polizei rechtzeitig eingeschritten sind und den Eintritt des Schadens verhindert haben. Wenn wir, wie es die CDU wollte, auf die Strafbarkeit des Versuchs verzichteten, blieben wir im übrigen hinter dem geltenden Recht zurück und schränkten damit den Strafrechtsschutz der Umwelt ein. Das ist aber nicht unsere Intention bei diesem Gesetz. Wir wollen den Umweltschutz verstärken und auch mit dem Mittel des Strafrechts gewährleisten.
Die generalpräventive Wirkung der Tatbestände wird — das ist mein dritter Punkt — durch die Erhöhung der Strafrahmen und die Ausweitung der Strafbarkeit verbessert. Im übrigen erfolgt damit eine Angleichung an die schon genannten klassischen Straftatbestände.
In der Frage der tätigen Reue gibt es ein Spannungsfeld: Einerseits ist es wichtig, Schäden für die Umwelt zu vermeiden. Der Anreiz zur Gefahrenab-



Heyenn
wehr — da gebe ich Ihnen recht — stellt eine verlokkende Überlegung, gleichsam eine goldene Brücke für den Täter zur Umkehr, zu rechtstreuem Verhalten dar. Auf der anderen Seite besteht, falls die tätige Reue bei allen Straftatbeständen dieses Gesetzes möglich ist, die Gefahr, daß die Sorgfalt in dem entsprechenden Problembereich — bewußt oder unbewußt — vernachlässigt wird.

(Dr. Emmerlich [SPD]: Sehr wahr!)

Wir halten es daher für geboten, die tätige Reue nur bei den schweren Straftatbeständen einzuführen, dort, wo Leib und Leben oder Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. Hier kann die Strafe nach dem Entwurf gemildert werden, wenn der Täter rechtzeitig umkehrt und drohenden Schaden verhindert. Die Stratbarkeit des Täters nach den Grundtatbeständen bleibt jedoch erhalten. Die Überlegung der Opposition, lieber Herr Kollege Hartmann, die tätige Reue für alle Umweltstraftaten einzuführen, würde nämlich u. a. auch bedeuten, daß Umwelttäter in Zukunft ohne Strafe davonkämen, obwohl sie nach geltendem Recht bestraft werden könnten. Das liefe der Zielsetzung unseres Entwurfs zuwider.
Uns geht es im übrigen nicht um die von Ihnen gemeinte grüne Wiese. Wir wollen einen wirksamen strafrechtlichen Schutz und keine Privilegierung der Umweltsünder; das ist unsere Auffassung.

(Beifall bei der SPD)

Die jetzt vorgesehene Regelung, die man auch als zu weitgehend betrachten kann, nimmt den bisherigen strafrechtlichen Schutz nicht zurück.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820128500
Erlauben sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hartmann?

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0820128600
Gerne.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820128700
Zwar ist zwischen uns alles gesagt und alles gefragt, nur, weil Sie gesagt haben, Sie wollten keine Privilegierung der Umwelttäter: Wollen Sie damit unterstellen, daß wir das wollen?

Günther Heyenn (SPD):
Rede ID: ID0820128800
Ich habe Ihnen das nicht unterstellt, Herr Kollege Hartmann.

(Hartmann [CDU/CSU]: Vielen Dank!)

Ich habe nur darauf hingewiesen, daß unser mit dem Gesetzentwurf verfolgtes Ziel nicht die von Ihnen so lächelnd angesprochene grüne Wiese ist, sondern daß es uns in der Tat darum geht, Straftäter im Umweltbereich so zu behandeln wie alle anderen Straftäter.

(Beifall bei der SPD)

Gemeinsam, meine Damen und Herren, haben sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen — auch auf eindringliche Hinweise in der durchgeführten Anhörung hin —, die Regelungen der §§ 47 und 48 des Atomgesetzes, die das Freisetzen ionisierender Strahlen und die fehlerhafte Abstellung einer kerntechnischen Anlage betreffen — Herr Kollege Hartmann hat schon darauf hingewiesen —, in das Strafgesetzbuch zu übernehmen. Denn alle gravierenden
Eingriffe in unsere Umwelt sollten nach unserer Meinung aus dem Nebenstrafrecht in das Strafgesetzbuch überführt werden. Das ist, glaube ich, geschehen. Wir haben lediglich davon abgesehen, unwesentliche Straftatbestände aufzunehmen. So meinten wir, etwa die Strafbarkeit der vorsätzlichen Verbreitung der Reblaus nicht in das Strafgesetzbuch aufnehmen zu müssen.
Im übrigen: Wenn darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß hier die Straftatbestände des Chemikaliengesetzes fehlen, dann möchte ich nur darauf hinweisen, daß der Deutsche Bundestag unfähig wäre, diese Straftatbestimmungen schon heute aufzunehmen, weil die Voraussetzungen, die zu Strafen führen, noch gar nicht formuliert worden sind. Dennoch halten wir weitere Überlegungen zur Vereinheitlichung des Umweltstrafrechts für wünschenswert, ohne hier eine Schwäche des jetzigen Entwurfs zu sehen. Wenn die CDU/CSU das als Schwachstelle des Entwurfs betrachtet, hätten wir uns als Mehrheit gewünscht, daß wir im Rechtsausschuß über entsprechende Anträge zu entscheiden gehabt hätten; das war nicht der Fall. Wer aber von Schwachstellen redet, ohne konkrete Forderungen und Vorschläge zu unterbreiten, macht — vielleicht ungewollt — der Qualität des Entwurfs ein Kompliment. Vielen Dank dafür!

(Beifall des Abg. Dr. Emmerlich [SPD])

Aktuelle Umweltskandale haben bei den Beratungen auch eine Rolle gespielt und Anstöße zu Verbesserungen gegeben. Die Erweiterung des Tatbestandes der schweren Gefährdung durch Freisetzen von Giften im Boden wurde vorgeschlagen, weil deutlich wurde, daß das Lagern von Giften im Boden nicht von den Vorschriften über Abfallbeseitigung erfaßt wird. Es sind durchaus Konzentrationen von Giften im Boden denkbar, die für den Menschen gefährlich sein können.
Vor dem Hintergrund aktueller Fälle ist umfassend die Frage erörtert worden, ob eine besondere Regelung der strafrechtlichen Verantwortung von Amtsträgern für Umweltdelikte geschaffen werden sollte. Gleiches Fehlverhalten, ob im öffentlichen Dienst oder in der privaten Wirtschaft, soll grundsätzlich gleich bewertet werden. Dieser Problembereich darf jedoch nicht isoliert betrachtet werden. Ich darf auf die entsprechenden Ausführungen des Kollegen Hartmann verweisen. Wir sind im Ausschuß nach langer Diskussion übereinstimmend zu der Meinung gekommen, daß eine umfassendere Regelung nötig ist, die aber im Rahmen dieses Gesetzentwurfs leider nicht möglich ist.
Im Bereich der rechtswidrigen Erteilung von Genehmigungen, wenn ökonomischen und nicht ökologischen Fragen höhere Bedeutung durch eine Behörde beigemessen wird, muß dem Verwaltungsrecht auf anderem als auf strafrechtlichem Wege Vorrang eingeräumt werden.
Die Strafanzeigepflicht für die beteiligten Mitarbeiter im öffentlichen Dienst habe ich lange Zeit befürwortet, jedoch habe ich mich davon überzeugen lassen, daß Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltung und Anlagenbetreibern im



Heyenn
Umweltbereich zwingend erforderlich sind. Die von mir in der ersten Lesung dieses Gesetzes geforderte Störfallverordnung setzt vertrauensvolle Zusammenarbeit zur Verhinderung von Schäden voraus. Eine Anzeigepflicht würde sich hemmend und damit zu Lasten der Umwelt auswirken. Allerdings bin ich bei diesen Überlegungen davon ausgegangen, daß es sich bei der von der „Welt der Arbeit" am 17. Januar 1980 berichteten Aufforderung der Firma Hoechst an ihre Beschäftigten, bei Verdacht der Gewässerverunreinigung nur in wirklichen Ausnahmefällen die Behörden zu unterrichten, um einen Einzelfall handelt. Strafrechtliche Folgen sind schon heute möglich, wenn nicht entsprechend dem geltenden Recht überwacht oder beaufsichtigt wird. Das gilt für Amtsträger wie für Mitarbeiter privater Betriebe. Wenn das Unterlassen einer gebotenen Handlung zu einem Umweltdelikt führt, muß eine Garantenstellung, eine Pflicht zum Handeln gegeben sein. Wenn das der Fall ist, sollte es in den einzelnen Verwaltungsgesetzen auch stärker herausgestellt werden. Die Chancen des geltenden Rechts und dieses Gesetzentwurfes sollten im übrigen intensiver genutzt werden.
Zu drei Einzelproblemen möchte ich noch kurz Stellung nehmen. Einmal freue ich mich, daß wir im Ausschuß übereinstimmend auf Vorschlag des Bundesrates auch Eingriffe innerhalb einer als Naturschutzgebiet einstweilig sichergestellten Fläche strafrechtlich sanktionieren. Ich danke für Ihre Beispiele aus Ihrer bayerischen Heimat, Herr Kollege Hartmann. Häufig ist es in der Vergangenheit vorgekommen, daß etwa Moor oder Wälder, die den Grund für die Bemühungen darstellten, die Anerkennung als Naturschutzgebiet zu erreichen, nicht mehr vorhanden oder stark verändert waren, wenn das Verfahren abgeschlossen und das Gebiet endlich zum Naturschutzgebiet erklärt wurde.

(Lambinus [SPD]: Meistens sind das Staatsforsten!)

Ebenfalls ausgedehnt wurden die strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten beim Freisetzen ionisierender Strahlen durch den Verzicht auf den Nachweis einer konkret eingetretenen Schädigung und das Einbeziehen des Versuchs.
Die von der Opposition geübte Kritik an einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe geht nun aber in der Tat an der Wirklichkeit, wie sie sich uns darstellt, vorbei. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe kommen aus den Umweltgesetzen und sind in der Zwischenzeit durch die Rechtsprechung eindeutig konkretisiert, also von den Gerichten angenommen und als ausreichend betrachtet worden.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Das ist eine etwas optimistische Betrachtungsweise!)

— Über die wir uns weitgehend einig waren, Herr Kollege Dr. Lenz.
Nach einer Pflichtübung, wenn ich sie so bezeichnen darf, des Kollegen Hartmann im „Bayerkurier" unter der Überschrift „Wiederholung eines alten Fehlstarts" — Sie erinnern sich an unsere kleine Kontroverse in der ersten Lesung, wo ich Ihnen sagte: „Dies wird ein glatter Start-Ziel-Sieg"; und er wird es ja auch — mit harter Kritik am vorliegenden Entwurf stimmt die CDU/CSU, wie wir gehört haben, dankenswerterweise diesem Entwurf zu. Es soll jedoch auch auf unterschiedliche Auffassungen in der CDU kurz hingewiesen werden. Dieser Entwurf ist mit allen Bundesländern gründlich abgestimmt worden. Es hat grundsätzliche Übereinstimmung gegeben. Der schleswig-holsteinische Justizminister Claussen — ich führe das hier an, weil das Bundesland, aus dem ich komme, Schleswig-Holstein, als einziges auf der Bundesratsbank vertreten ist — hat noch am 20. Dezember 1979 den Entwurf gelobt und gesagt, er bringe ein erheblich besseres, für jeden einsichtiges und verständliches und praktikables Umweltstrafrecht. Er sagt auch: Das neue Gesetz erleichtert Staatsanwälten und Strafrechtlern die Arbeit. Die neue, höhere Rangordnung der Strafvorschriften — so Herr Minister Claussen — bewirkt eine einheitliche und abgewogene Regelung der verschiedenen Teilbereiche. Ich stimme mit meinem Herrn Landesjustizminster hier überein. Die Versuche der Opposition zur Veränderung des Entwurfs sind Herrn Claussen aber wohl nicht mitgeteilt worden.
Das neue Gesetz stellt sich insgesamt als Schritt zur Sicherung der bisher erreichten Lebensqualität der Bevölkerung dar. Denn es sichert strafrechtlich bestimmte Grundforderungen ab, die jeder Bürger an seine Umwelt stellen können muß. Die ökologisch schützenswerten Güter — Gewässer, Luft, Boden, Tiere und Pflanzen — sind entscheidend für die Sicherung und die Qualität unseres Lebens. Sie erfordern eine Gleichstellung der Umweltstraftaten mit den klassischen Delikten unseres Strafgesetzbuches. Dieses Ziel, glaube ich, haben wir gemeinsam mit dem vorliegenden Entwurf erreicht. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820128900
Ich erteile nun das Wort dem Herrn Abgeordneten Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0820129000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Schutz unserer Umwelt ist für uns alle eine tägliche Herausforderung. Nach dem Verständnis von uns Liberalen ist der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen ein politischer Auftrag von Verfassungsrang. Daraus folgt dann auch die Wertigkeit in der Aufgabenstellung. Nie in all den letzten Jahren ist dieses Haus der Gefahr erlegen, gerade im Bereich des Umweltschutzes das Heil allein in dem Mittel des Strafrechts zu suchen, das zwar notwendig, häufig aber gleichzeitig auch sehr wohlfeil ist. Unsere Antwort im Umweltschutz war nicht die nachvollziehende Reaktion, sondern die vorwärtsgerichtete Aktion.
Heute ist nicht die Zeit und der Ort, eine Zwischenbilanz zum Thema Umweltschutz zu ziehen. Aber ich will doch sagen, daß zehn Jahre Umweltpolitik seit 1969 dieses Land hinsichtlich seiner Erfolge und in der Intensität dessen, was geleistet wurde, an



Engelhard
die Spitze aller vergleichbaren Staaten nicht nur Europas, sondern der Welt gebracht haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich sage nicht ohne Stolz: Wir Freien Demokraten haben seit zehn Jahren immer den Umweltminister in der Person des Bundesinnenministers gestellt, von Hans-Dietrich Genscher über Werner Maihofer bis Gerhart Baum.

(Kiechle [CDU/CSU]: Der ist der Beste! — Lachen bei der CDU/CSU)

Es wäre nicht richtig, würde man im wichtigen Bereich der Landwirtschaft in diesem Zusammenhang für seine Ressortverantwortung Josef Ertl vergessen.

(Broll [CDU/CSU]: Wie schade, daß die Grünen so undankbar sind! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Der vorliegende Entwurf ist kein Ersatz für praktische weitere Bemühungen im Umweltbereich, aber er ist ein wichtiger und sicherlich notwendiger Flankenschutz. Meine beiden Vorredner, die diesen Gesetzentwurf im federführenden Ausschuß als Berichterstatter betreut haben, sind bereits auf eine ganze Reihe von Einzelheiten dieses Gesetzentwurfes eingegangen; ich kann mich daher darauf beschränken, zu einigen wenigen mehr grundsätzlichen Fragen Stellung zu nehmen.
Ziel dieses Entwurfs ist es ja u. a., deutlich zu machen, daß die ökologischen Schutzgüter den klassischen Rechtsgütern unseres Strafgesetzbuches gleichwertig und ebenbürtig sind. Das klingt gut, das ist auch richtig. Nur beginnen dann, wenn man darangeht, dies in unserem Strafgesetzbuch in die Tat umzusetzen, die Schwierigkeiten, Schwierigkeiten, mit denen sich jene, die die bisher geltenden Strafvorschriften erarbeitet haben, gleichfalls konfrontiert gesehen haben.
Die Schwierigkeiten bestehen zum einen darin, daß wir auf eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe angewiesen sind. Zum anderen können wir die strafrechtlichen Tatbestände nur dadurch hinreichend bestimmt machen, daß wir immer wieder auf Verwaltungsrecht im Tatbestand verweisen. Da beschleicht den Kenner unseres klassischen Strafrechts Unbehagen, ja vielleicht erfaßt ihn beinahe das Grausen, wie es unser Kollege Kleinert in der ersten Lesung in wenigen, aber sehr farbigen Worten zu schildern versucht hat.
Wir sollten diese Bedenken auch gar nicht geringachten. Nur meine ich, die Beratungen haben gezeigt: Es gibt wohl keinen erfolgversprechenden vernünftigen Weg, der daran vorbeiführen würde, Verwaltungsrecht als Tatbestandsmerkmal in die strafrechtlichen Tatbestände der Umweltkriminalität mit hineinzunehmen. Das ist ganz einfach deswegen unverzichtbar, weil wir die rechtsstaatlich notwendige Bestimmtheit der Tatbestände brauchen, um sehr deutlich und klar strafbares Handeln von strafrechtlich irrelevantem Tun abzugrenzen.
Wenn die Tatbestände an Verwaltungsentscheidungen angebunden werden, belastet das ganz sicherlich den Betroffenen, denn er muß darauf achten, alle Verwaltungsvorschriften strikt einzuhalten. Aber es ist nicht zu übersehen, daß dies den Betroffenen auch entlastet, denn es gibt ihm dann, wenn er die Verwaltungsvorschriften befolgt, Sicherheit und befreit ihn davon, in jedem Falle im Übermaß dem Risiko eigener, auf sich gestellter Beurteilung ausgesetzt zu sein.
Man kann das an einem Beispiel deutlich machen. Im Hearing ist von einigen Sachverständigen die Forderung erhoben worden, Luftverunreinigung solle auch beim Betreiber eines genehmigten Betriebes, der alle ihm auferlegten Auflagen voll eingehalten hat, strafbar sein; Strafbarkeit solle dann gegeben sein, wenn bei dieser Anlage bestimmte Meßwerte überschritten werden. Es ist sicherlich ein verlockender Weg, die Strafbarkeit hier auszudehnen, aber wir sind dem im Ausschuß ganz einfach deswegen nicht gefolgt, weil dadurch dem Betreiber einer Anlage ein kaum noch zu kalkulierendes Risiko auferlegt würde, einem Betreiber, der sich im übrigen auf das verläßt, was zu tun die verantwortlichen Behörden ihm aufgegeben haben.
Wir sollten auch nicht übersehen, daß die Anbindung an das Verwaltungsrecht im Strafgesetzbuch es uns stärker als bisher ermöglicht, bestimmtes Verhalten unter Strafe zu stellen, ohne daß es darauf ankäme, ob konkret eine Gefahr eingetreten oder ein Schaden entstanden ist. Die konkrete Gefahr — dies wissen wir aus der Vergangenheit — ist ja häufig schwer nachweisbar, gerade bei kumulativer Umweltbelastung, wo von vielen Verursachern gemeinsam in kleinen Stücken und Mengen die Umwelt über die Maßen belastet wird. Erst das abstrakte Gefährdungsdelikt eröffnet uns die Möglichkeit eines stärkeren und wirksameren strafrechtlichen Zugriffs.
Vom Betroffenen wird verlangt, daß er sich strikt an Verwaltungsbestimmungen und behördliche Anweisungen hält und daran orientiert. Ja, wir verlangen sogar, Herr Kollege Hartmann — Sie haben dies stellenweise kritisiert —, Formstrenge. Ich bin der Meinung, es kann nicht derjenige straflos sein, der ohne Genehmigung eine Anlage betreibt, weil er wenige Tage später die Genehmigung zugestellt erhält. Ich glaube, wir müssen gerade auch um der Sicherheit in diesem strafrechtlichen Bereich willen, aber vor allem um unserer Umwelt willen von der Auffassung wegkommen, daß jemand einmal so handeln könne, weil die nachfolgende Zustimmung der Behörde ja ohnehin zu erwarten sei. Es geht hier ganz einfach nicht um den Bau eines Familienhauses, wo sicherlich auch eine Ordnungswidrigkeit vorliegen kann, der die Behörde auf den Plan ruft, der aber konkret für die Umgebung, für die Umwelt im Regelfalle kaum einen Schaden mit sich bringen wird. Hier geht es um mehr, hier geht es um andere Dinge. Wenn wir Formstrenge verlangen, so geben wir gleichzeitig dem Betroffenen Sicherheit, falls auch er sich formstreng und damit gesetzestreu verhält. Er weiß, daß er die Waffe des Umweltstrafrechts, gegen sich gerichtet, nicht zu befürchten hat.
Dann ist nach meinem Verständnis klar, daß in diesem System auch der Versuch und auch die ein-



Engelhard
fache Fahrlässigkeit strafbar sein muß, weil nicht einzusehen ist, daß man generös lediglich leichtfertiges Handeln unter Strafe stellt.
Auf die Verwaltung kommt bei diesem System ein erhöhtes Maß an Verantwortung zu. Es ist bereits angesprochen worden, daß wir eine strafrechtliche Sonderhaftung, einen neuen Tatbestand für die strafrechtliche Heranziehung der Amtsträger diskutiert haben. Die Gründe, warum wir dem nicht gefolgt sind, sind teilweise genannt worden. Ich füge aber hinzu, wer für die rechtswidrige Genehmigung von Bescheiden, wer für mangelnde Aufsichtspflicht einen Sondertatbestand für Amtsträger im Bereich des Umweltschutzes schafft, sollte neben der Sonderbehandlung nicht übersehen, daß dies zu einer Lähmung der Verwaltung führen kann. Dann sitzt jemand am Schreibtisch und denkt darüber nach, ob es vielleicht besser ist, gar nichts zu tun. Denn wer nichts tut, wer nichts genehmigt, ist im Zweifel nicht mit strafrechtlich gegen ihn gerichteten Fragen konfrontiert. Das kann nicht der Sinn unserer Politik sein. Deswegen haben wir davon abgesehen.
tiber die Kooperationsfeindlichkeit bei der Pflicht von Amtsträgern zur strafrechtlichen Anzeige gegenüber Dritten ist hier bereits gesprochen worden. Das heißt, wie wir wissen, nicht, daß Amtsträger straffrei ausgehen sollen. Ich bin der Meinung, wo gravierendes Fehlverhalten vorliegt, sollte die Staatsanwaltschaft sich stärker als bisher — und Umweltskandale in diesem Land geben dazu alle Veranlassung — um die Dinge kümmern. Es ist Sache der Vorgesetzten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen. Wo dies nicht ausreicht, gibt es das Mittel des Disziplinarrechts, das hier eingesetzt werden muß.
Ich meine aber, die erhöhte Verantwortung der Umweltbehörden, von der ich eingangs sprach, ist ja zunächst nicht eine strafrechtliche oder eine dienstrechtliche, sondern es ist eine fachliche Verantwortung. Denn wenn Entscheidungen der Behörden in unserem jetzigen System, wie wir es heute verabschieden werden, entscheidend über die Strafbarkeit des Verhaltens Dritter mitbestimmen, ist natürlich an das Tun dieser Behörden der allerhöchste Maßstab anzulegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Gerade auf unseren Wunsch ist in den Entwurf die Vorschrift über die tätige Reue eingefügt worden. Es ist unser Verständnis vom Strafrecht, daß wir gerade bei gemeinschädlichen Taten alles tun müssen, um schweren Schaden abzuwenden. Dies ist zunächst im Interesse der Bürger und der Umwelt das Wichtigste. Dabei kann durchaus einmal der Strafanspruch des Staates und damit sein Anspruch auf Verwirklichung materieller Gerechtigkeit hinsichtlich des Beschuldigten gegenüber dem höherrangigen und wichtigeren Ziel des materiellen Umweltschutzes zurücktreten.
Diese Sondervorschrift, die ganz unseren Vorstellungen entspricht, ist beschränkt worden. Herr Kollege Hartmann hat das etwas kritisiert. Sie wissen vielleicht, daß wir zu Beginn der Beratungen durchaus einer noch weitergehenden Fassung sehr aufgeschlossen gegenübergestanden hatten. Aber wir haben uns im Gegensatz zu Ihnen davon überzeugen müssen, daß es, würde man über die Qualifizierungen der konkreten Gefährdungsdelikte hinaus die tätige Reue zu Anwendung kommen lassen, Mißverständnisse zu Folge haben könnte. Die Mißverständnisse würden dahin gehen, daß man mit einem ganz kühnen Sprung eine völlig neue Bestimmung, generell ein Sonderrecht schafft — das wir in dem jetzt vorliegenden Umfang sehr begrüßen —, und zwar für den wichtigen Bereich der Umweltkriminalität, nicht für die anderen Bereiche. Man wird sich eines Tages darüber unterhalten müssen, eine Gesamtreform innerhalb des Strafgesetzbuchs für die tätige Reue vorzunehmen. In einem solchen Zusammenhang hätten weitergehende Gedanken ganz sicher ihren Platz.
Hier jedoch ein Sonderrecht in einem begünstigenden Sinne zu schaffen, war ganz sicher nicht unsere Absicht, als wir darangingen, den vorliegenden Entwurf zu beraten. Unsere Absicht war genau umgekehrt. Es ist unser Ziel, der Bevölkerung im Hinblick auf die Auswirkungen deutlich zu machen, daß Umweltkriminalität eben Kriminalität ist, oft eine sehr gefährliche und für uns Einwohner und Bürger dieses Landes eine sehr schädliche.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820129100
Das Wort hat nun Herr Abgeordneter Dr. Gruhl.

Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0820129200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nur wenige Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf machen, zumal er uns schon seit Jahren als ein beinahe bedeutendes Gesetz angekündigt worden ist.
Herr Kollege Hartmann hat hier in der Debatte schon gesagt, daß das Gesetz die Bezeichnung „neues Umweltstrafrecht" offensichtlich nicht verdient. Dem kann man nur voll zustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Darum ist wohl auch das Interesse des Hauses an dem Gesetzentwurf gar nicht so sehr groß.
Soeben hat Herr Kollege Engelhard gesagt, die Umweltgesetzgebung stelle uns an die Spitze der Staaten in der Welt. Ihre Bemerkung bezweifle ich sehr. Dieser Entwurf trägt jedenfalls sicherlich nichts dazu bei.

(Zuruf des Abg. Engelhard [FDP])

Es ist wohl kein Zufall, daß sich jeder Sprecher sehr ausgiebig mit dem Begriff der tätigen Reue befaßt hat, weil es sich hier offensichtlich um einen schwachen Punkt des Gesetzentwurfs handelt. Denn wenn jemand über etwas Reue empfindet, dann ist die Tat eigentlich schon geschehen. Sonst brauchte er sie nicht zu bereuen. Nach dieser Formulierung wird er angeblich noch einmal tätig, und ich sehe nicht recht ein, wie das eigentlich passieren kann. Dies kommt besonders drastisch in § 330b Abs. 2 des Gesetzes zum Ausdruck, wo es heißt:
Wird ohne Zutun des Täters die Gefahr abgewendet,



Dr. Gruhl
ich betone abgewendet —
so genügt sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, dieses Ziel zu erreichen.
Ich glaube, hier hat man mit der deutschen Sprache einiges getan, was im Grunde genommen nicht geht. Wie werden wohl die armen Richter diesen Paragraphen dann auslegen? Wenn die Gefahr durch ein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen des Täters abgewendet wird, dann hat er etwas dazu getan, die Tat abzuwenden. Nach der Regelung dieses Abs. 2 soll die Gefahr aber ohne Zutun des Täters abgewendet werden, während hier ein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen stattgefunden hat. Das ist für mich ein unauflösbarer Widerspruch. Dieser Widerspruch wird eher dazu führen, daß man hier Schlupflöcher sucht, um die entsprechenden Täter dann hindurchschlüpfen zu lassen.
Weiter möchte ich beanstanden, daß die in der Anhörung gemachten Vorschläge zum Punkt NichtEinschreiten von Beamten nicht aufgegriffen worden sind, daß also ein Beamter, der seine Aufsichts-
und Überwachungspflicht nicht erfüllt, dann nicht bestraft werden kann. Wenn es, wie der Kollege Hartmann hier ausgeführt hat, auch andere Pflichtverletzungen von Beamten gibt, die man ebenfalls beachten müßte und die gesetzlich ihren Niederschlag finden müßten, dann ist die Frage aufzuwerfen, warum nicht gerade dieses Gesetz zum Anlaß genommen wurde, dieses Problem aufzugreifen und allgemein zu regeln.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Ihre Unterstützung hat uns gefehlt, Herr Kollege Gruhl!)

— Selbstverständlich können Sie künftig immer mit
meiner Unterstützung rechnen, Herr Kollege Lenz.
Das bedeutet, daß dieses Gesetz, wie schon mehrfach von anderen bestätigt worden ist, zu keiner irgendwie bedeutenden Verbesserung des Umweltstrafrechts und schon gar nicht zu einer Verbesserung der Umwelt führen wird, weil da natürlich die sachlichen Tatbestände von viel größerer Bedeutung als die Übernahme in das Strafrecht sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820129300
Das Wort hat der Herr Bundesminister der Justiz.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820129400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen heute, daß die Natur und die Umwelt keineswegs unzerstörbar sind. Sie ist verletzlich, die Ressourcen sind begrenzt. Wir dürfen auch hier nicht alles tun, wozu wir technisch und ökonomisch imstande sind. Die Umwelt bedarf vielmehr des Schutzes vor menschlichem Tun, sowie die Menschen selbst auch, und zwar um der Menschen und um ihrer Wohlfahrt willen. Das klingt heute nahezu alles selbstverständlich, verbal wird dem auch niemand mehr widersprechen. Insbesondere von dieser Tribüne aus wird jeder diesen Grundsätzen zustimmen. Sobald aber konkrete Interessen ins Spiel kommen, stößt die Verwirklichung dieser Grundsätze immer wieder auf uns allen wohlbekannte Schwierigkeiten.
Darum war es nicht leicht, im Laufe der letzten zehn Jahre die Rechtsnormen zu schaffen, die das ökonomische Prinzip zugunsten des ökologischen einschränken, die wirtschaftlich anscheinend oder auch nur scheinbar Vorteilhaftes untersagen, weil es nur um den Preis ökologischer Schäden erreicht werden kann. Zu diesen Rechtsnormen gehören das Fluglärmgesetz, das Benzinbleigesetz, das Abfallbeseitigungsgesetz, das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Waschmittelgesetz und das Abwasserabgabengesetz. Alle diese und die Gesetze, die noch in der Beratung sind, enthalten — dem ist völlig zuzustimmen — in erster Linie Verwaltungsrecht, also Normen, die die jeweiligen Grenzen zwischen Schädlichem und Unschädlichem markieren und Gefahren durch vorbeugende Kontrollen, durch Genehmigungsverfahren und durch eine Vielzahl von Auflagen und nachfolgenden Kontrollen begegnen. Ihre Durchsetzung ist und bleibt in erster Linie Sache der Verwaltung, die sich zu diesem Zweck auch der üblichen verwaltungsrechtlichen Zwangsmittel bedienen kann.
In einzelnen Fällen sind Unterlassungen und Zuwiderhandlungen darüber hinaus mit Strafe bedroht, weil die Gemeinschaft zur Verhinderung sozialschädlichen Verhaltens als Ultima ratio eben auch auf dieses Hilfsmittel zurückgreifen muß. Diese Strafbestimmungen sind allerdings gegenwärtig weit verstreut und nicht ganz leicht aufzufinden. In mancher Hinsicht sind sie auch widersprüchlich und lückenhaft. Dem soll der vorliegende Entwurf abhelfen. Er schließt einige Lücken. Er hebt in zwei Fällen die Höchststrafen an und faßt schließlich verstreute Strafnormen an einer Stelle, nämlich im Strafgesetzbuch zusammen.
Während der Ausschußberatung — das ist dankbar anzuerkennen — ist der Entwurf in allen drei Richtungen noch verbessert worden. Das gilt für die Übernahme weiterer Vorschriften aus dem Atomgesetz in das Strafgesetzbuch und für den verstärkten strafrechtlichen Schutz gegenüber dem leichtsinnigen Umgang mit radioaktiven Substanzen. Dafür und für die einstimmige Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Rechtsausschuß habe ich allen Beteiligten sehr herzlich zu danken.
Der Opposition hat dies allerdings — Herr Kollege Hartmann hat das noch einmal deutlich gemacht — einige Skrupel bereitet. Sie stimmt zu, aber offenbar nur mit schlechtem Gewissen.

(Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/ CSU])

Nun ist dies ein Zustand, der die Bundesregierung im allgemeinen nicht aufregt: wenn die Opposition ein schlechtes Gewissen hat. Es kann auch nicht die Aufgabe der Bundesregierung sein, der Opposition zu einem guten Gewissen zu verhelfen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr gut! — Hartmann [CDU/CSU]: Sie bauen Pappkameraden auf und dann schießen Sie drauf!)

In diesem speziellen Fall, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, möchte
ich Ihnen aber doch sagen: Sie quälen sich grundlos.



Bundesminister Dr. Vogel
Sie können durchaus mit gutem Gewissen zustimmen.

(Beifall bei der FDP)

Sie sagen, Herr Kollege Hartmann, das bisherige Nebenstrafrecht sei nur unvollständig erfaßt worden. Aber während der Ausschußberatungen haben Sie — das zeigen die Protokolle — eigentlich keine ergänzenden Vorschläge gemacht, was denn noch hinein, soll. Sie wollten bei der fahrlässigen Gewässerverunreinigung die Strafdrohung auf leichtfertiges Verhalten beschränken und auch bei Vorsatztaten mildern. Aber in Ihrem eigenen Entwurf zum Wasserhaushaltsgesetz haben Sie in der vorigen Wahlperiode eine viel strengere Regelung vorgeschlagen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820129500
Herr Bundesminister, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Hartmann?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820129600
Ja.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820129700
Herr Bundesminister, Sie sagen, daß wir nicht vorgeschlagen hätten, weitere Vorschriften dort zusammenzufassen. Wären Sie bereit, in den Protokollen auch insoweit nachzulesen, als es auf unsere Intention zurückgeht, daß die Vorschriften des Atomgesetzes zusätzlich übernommen worden sind, und sind Sie bereit, den Protokollen auch zu entnehmen, daß wir der Bundesregierung auf unsere Veranlassung hin im Ausschuß den Auftrag gegeben haben, einmal alle Vorschriften aufzulisten, — —

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820129800
Herr Kollege Hartmann, Sie dürfen Ihre Frage nicht in eine Rede umfunktionieren.

Klaus Hartmann (CSU):
Rede ID: ID0820129900
— — die noch nicht da drin sind. Sind Sie bereit, dies zu tun und Ihre vorherige Behauptung zu widerrufen?

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820130000
Herr Kollege Hartmann, zur Kenntnis nehmen will ich's gerne; widerrufen will ich nichts. Daß Sie vorgeschlagen haben, aus dem Atomgesetz Bestimmungen zu übernehmen, habe ich soeben mit Dankbarkeit anerkannt. Ich glaube, das ist gerade in dieser Minute gesagt worden. Daß Sie Aufträge erteilt haben, weiteres zu prüfen, ist wohl wahr. Aber wenn Sie einen vernünftigen Vorschlag gehabt hätten, dann hätte die ob ihrer Leistungsfähigkeit bekannte bayerische Staatsverwaltung Ihnen sicher einen Katalog solcher Vorschläge zugänglich gemacht und Ihnen die Übernahme angeboten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Als ehemaliger Angehöriger der bayerischen Staatsverwaltung muß ich dies schon fast zum Schutz der Institution sagen, die Ihnen doch sicher gelegentlich in gewissem Sinn behilflich ist.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Unerlaubte Hilfsmittel?)

— In dem Fall ist es erlaubt.
Dann haben Sie sich, Herr Kollege Hartmann, noch einmal gegen die Formulierung abstrakter
Gefährdungsdelikte gewandt. Aber als der Gesetzgeber 1974 die Strafvorschriften des Immissionsschutzgesetzes gegenüber dem damaligen Regierungsentwurf auf abstrakte Gefährdungstatbestände ausdehnte, haben Sie das gutgeheißen und ohne Einwand mitgetragen. Ich sage noch einmal: Sie brauchen wirklich kein schlechtes Gewissen zu haben und können ruhig zustimmen. Außer dem Bundesverband der deutschen Industrie wird Ihnen wegen dieser Zustimmung wirklich niemand böse sein.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Infolgedessen würde ich sagen: Tun Sie es ruhig!
Sie haben allerdings noch einen Grund angegeben, warum Sie ein schlechtes Gewissen haben.

(Hartmann [CDU/CSU]: Offenbar haben Sie Ihre Rede in Erwartung einer Ablehnung konzipiert! Das ist eine falsche Rede!)

— Aber nein! Herr Kollege Hartmann, Sie hören leider heute nicht ganz genau zu. Ich habe Sie gerühmt, daß Sie zustimmen. Ich habe mit Bedauern gehört, daß Sie es mit schlechtem Gewissen und Skrupeln tun. Ich will Ihnen gerade mitmenschlich helfen, diese Skrupel loszuwerden.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Nun haben Sie gesagt, es gebe einen weiteren Punkt, weswegen Sie ein schlechtes Gewissen hätten, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

(Hartmann [CDU/CSU]: Ich habe doch nie von schlechtem Gewissen gesprochen, Herr Minister!)

— Herr Hartmann, Sie haben gesagt, es mache Ihnen große Schwierigkeiten zuzustimmen, weil Sie so viele Bedenken hätten. Jetzt haben Sie noch einen Grund angeführt. Sie haben gesagt, die Zustimmung falle Ihnen wirklich schwer, weil der Kollege Maihofer eigentlich eine abweichende Meinung vertrete. Ich halte es für einen bemerkenswerten Fortschritt, daß Ihnen die Meinungen von Herrn Kollege Maihofer so sehr zu denken geben, daß Sie deswegen überlegen, ob Sie zustimmen können oder nicht. Ich meine, Sie hätten dem Kollegen Maihofer, solange er im Amt war, in dieser Weise Anhänglichkeit beweisen sollen. Dann wäre manches vielleicht ein bißchen einfacher gewesen.

(Zustimmung bei der SPD und der FDP — Hartmann [CDU/CSU]: Es ist ein ordentlicher Professor der Rechte!)

— Ja, das war er aber auch als Innenminister. Das ist er doch nicht erst seitdem. Dies ist also kein Argument.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Wenn man einen der zahlreichen FDP-Minister, die als Zeugen angerufen werden, auch einmal hier im Hause sehen würde, wäre das schön!)

— Herr Kollege Lenz, Sie können doch dem Herrn Professor Maihofer nicht böse sein, weil er jetzt an



Bundesminister Dr. Vogel
den Winterspielen teilnimmt. Das ist doch sein gutes Recht.

(Dr. Lenz [Bergstraße] [CDU/CSU]: Er ist ja nicht der einzige, der hier genannt worden ist!)

— Er ist der einzige Professor, der genannt worden ist. Im übrigen sind ja auch Herren Ihrer Fraktion in Lake Placid. Ich weiß nicht, warum Sie darüber jetzt böse sind.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Zur strafrechtlichen Haftung der Amtsträger kann ich mir längere Ausführungen sparen, weil ich dem, was der Kollege Heyenn und der Kollege Engelhard gesagt haben, in vollem Umfang zustimme.
Der Herr Kollege Gruhl hat daran Anstoß genommen, daß wir eine Bestimmung über tätige Reue aufgenommen haben. Man kann ernsthaft verhandeln, ob dies so weit oder noch weiter oder weniger weit hätte gehen sollen. Die Formulierungen, die gewählt worden sind, Herr Kollege, finden sich aber an vielen anderen Stellen des Strafgesetzbuches auch — das muß ich fairerweise sagen —, z. B. bei gemeingefährlichen Straftaten oder beim Rücktritt vom Versuch. Für die Schuld des Täters macht es, wenn er sich bemüht, den Schaden abzuwenden, nun wirklich keinen Unterschied, ob diese Bemühungen von Erfolg sind oder ob der Schaden auf Grund des Eingreifens eines Dritten verhindert wird. Für die Schuld ist dies ohne jede Bedeutung. Dies ist ein allgemeiner Grundsatz: Wenn schon tätige Reue, dann muß wohl auch hier dieselbe Formulierung wie an anderen Stellen des Strafgesetzbuches gewählt werden.
Der Begriff „neues Umweltstrafrecht" ist hier ein bißchen kritisiert worden. Ich habe diesen Begriff nie benutzt. Ich behaupte auch nicht, daß der vorliegende Entwurf nach seiner Verabschiedung sensationelle Effekte haben wird. Das ist sicher nicht zu erwarten. Der Entwurf macht aber, wie ich glaube, zweierlei deutlich.
Erstens. Die Umwelt soll nach dem Willen des Parlaments als Rechtsgut künftig den gleichen Rang wie das Vermögen, das Eigentum und die körperliche Unversehrtheit — dies alles sind Rechtsgüter, deren Schutz seit eh und je im StGB geregelt ist — haben.
Zweitens. Im Bewußtsein unserer Gemeinschaft — dies ist der erklärte gemeinsame Wille dieses Hauses — soll die Überzeugung Wurzel schlagen, daß der Umweltverschmutzer nicht schlechter, aber auch um kein Haar besser zu qualifizeren sei als der Brandstifter, der Betrüger oder der Dieb.

(Zustimmung bei der SPD)

Gerade um dieser wichtigen psychologischen Wirkung willen bitte ich namens der Bundesregierung um eine möglichst breite, wenn es sein kann, sogar einstimmige Billigung des Entwurfs in der zweiten und dritten Lesung.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820130100
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 17 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Wer stimmt dagegen? — Wer enthält sich der Stimme? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung einstimmig angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort in der dritten Beratung gewünscht? — Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Wir kommen dann zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? — Der Gesetzentwurf ist bei einer Gegenstimme angenommen worden.
Es liegt noch eine Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3633, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ich frage das Haus, ob es damit einverstanden ist. — Gibt es dagegen Widerspruch? — Enthält sich jemand? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Auslieferungsvertrag vom 20. Juni 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika
— Drucksache 8/3107 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache .8/3641 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Dr. Wittmann (München) Lambinus

(Erste Beratung 169. Sitzung)

Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Ich stelle fest: Das ist nicht der Fall.
Wir kommen dann zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe die Art. 1 bis 4, Einleitung und Überschrift auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Wer ist gegen das Gesetz? — Wer enthält sich der Stimme? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
— Drucksache 8/3274 —



Vizepräsident Leber
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (18. Ausschuß)

— Drucksache 8/3620 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Rühe
Weisskirchen (Wiesloch)


(Erste Beratung 186. Sitzung)

Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rühe.

Volker Rühe (CDU):
Rede ID: ID0820130200
HerrPräsident! Meine Damen und Herren! Ich habe vor drei Monaten bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs die Haltung unserer Fraktion mit einem nachdenklichen Ja charakterisiert. Wir haben damals unseren Wunsch zum Ausdruck gebracht, diesen Gesetzentwurf nicht im Eilverfahren zu verabschieden, wie das die Koalition vorhatte, sondern zwei Dinge sehr sorgfältig zu prüfen, erstens welche Konsequenzen die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation möglicherweise mit sich bringen könnte und, zweitens, welcher Stellenwert und welche Bedeutung dieser Maßnahme in bezug auf die wirklich drängenden Problemen an unseren Hochschulen zukommt.
Ich kann Ihnen berichten, daß wir erfreulicherweise in den Ausschußberatungen auf Grund einer internen Anhörung von Vertretern der Westdeutschen Rektorenkonferenz, der Kultusministerkonferenz und dem deutschen Studentenwerk einen Grad an Gemeinsamkeit erreicht haben, der zunächst nicht selbstverständlich schien. Ich meine, daß wir deswegen heute die Feststellung treffen können, daß der von uns vorgeschlagene Weg einer sorgfältigen Beratung richtig und gut gewesen ist.
Mit der Streichung der in § 17 Abs. 2 und 4 bzw. § 72 Abs. 3 des Hochschulrahmengesetzes niedergelegten Bestimmungen werden die Länder der Verpflichtung enthoben, in ihren Hochschulgesetzen eine Zwangsexmatrikulation vorzusehen. Ober die Notwendigkeit dieser Maßnahme besteht Einigkeit. Die Gründe brauchen deswegen hier nicht noch einmal dargelegt zu werden.
Was aber gar nicht häufig und deutlich genug gesagt werden kann, ist, daß hiermit das Konzept der Regelstudienzeit und der Fortgang der Studienreform mit ihrer wichtigen hochschulpolitischen Bedeutung nicht in Frage gestellt werden. Wir betrachten es als einen Erfolg der ersten Hochschulrahmengesetznovellierung, daß dies in der uns vorliegenden Beschlußempfehlung von allen Fraktionen mit allem Nachdruck festgeschrieben wird.
Die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation und die damit verbundene Forderung nach beschleunigter Studienreform betrachten wir als ein Signal an die Verantwortlichen an den Hochschulen. Sie müssen sich ihrer Verpflichtung noch deutlicher als bisher bewußt werden, die Studiengänge endlich so zu ordnen, daß eine praxisorientierte Ausbildung auf einem hohen wissenschaftlichen Niveau innerhalb einer Regelstudienzeit — das bedeutet in der Regel in einer kürzeren als der zur Zeit im Durchschnitt üblichen Studiendauer — abgeschlossen werden kann.
Diese Verkürzung der Studiengänge durch eine sinnvolle Auswahl und Begrenzung der Studieninhalte berührt in allererster Linie die Interessen der Studierenden an unseren Hochschulen. Die Verzögerung dieser Reformarbeit bedeutet ganz konkret eine Beeinträchtigung ihrer beruflichen und persönlichen Zukunftschancen. Sie bedroht darüber hinaus aber auch zunehmend die internationale Wettbewerbssituation von Bildung, Ausbildung und Forschung in unserem Lande. Wir begrüßen es, daß die Meinungen in dieser Frage nahe beieinanderliegen. Ich darf deswegen Staatssekretär Dr. Granzow zitieren, der anläßlich der Heidelberger Universitätstage folgendes treffend ausgeführt hat:
Über Studienreform ist lange und viel geredet worden; wer die hochschulpolitische Landschaft realistisch betrachtet, weiß, daß wenig erst geschehen ist.
Er fährt dann fort:
Die Vorstellung, daß eine Million Studenten in einem unreformierten Studiensystem leben und arbeiten sollen, ist beklemmend. Das Ansehen der Hochschulen und die beruflichen Perspektiven ihrer Absolventen werden ganz entscheidend davon abhängen, daß die Stimmungen der Resignation nicht zur Herrschaft gelangen.
So der Staatssekretär der Bundesregierung. Ich meine, daß man das treffender und deutlicher gar nicht ausdrücken kann.
Deswegen meinen wir, es muß endlich Schluß gemacht werden damit, daß Jahr für Jahr neue Studentengenerationen die Nachteile unseres Hochschulsystems in Kauf nehmen müssen, auf die wir seit langem hinweisen. Ich darf die wesentlichen noch einmal kurz darstellen.
Erstens. Der akademische und wissenschaftliche Nachwuchs in der Bundesrepublik Deutschland schließt seine Ausbildung im Vergleich zum Ausland zu spät ab. Der durchschnittliche Hochschulabsolvent beendet sein Studium in der zweiten Hälfte des dritten Lebensjahrzehnts, zu einem Zeitpunkt also, zu dem sich seine Kollegen in anderen Industrieländern längst in konkrete berufliche oder weiterführende wissenschaftliche Aufgabenstellungen einarbeiten. Der deutsche Studierende wendet damit einen vergleichsweise viel größeren Teil der kreativsten und aktivsten Lebensphase für seine Ausbildung auf.
Zweitens. Unter den Studienanfängern an den Hochschulen existiert eine weit verbreitete Orientierungslosigkeit. Hier ist die studienbegleitende Studien- und Berufsberatung ein wichtiger Diskussionsvorschlag, den die CDU/CSU in den letzten Wochen zur Oberwindung der Probleme eingebracht hat. Voraussetzungen für ein zielgerichtetes Studium mit eigenverantwortlicher Schwerpunktbildung bleiben aber zunächst klar geordnete Studiengänge mit ausgewählten und begrenzten Stu-



Rühe
dieninhalten. Sie alleine schaffen den Freiraum für eine angemessene Praxisorientierung sowie die Integration von Auslandsstudienaufenthalten, für die wir uns in diesem Hause ebenfalls immer wieder eingesetzt haben.
Drittens. Das Auseinanderfallen von durchschnittlicher Studienzeit und Höchstförderungsdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz benachteiligt diejenigen Studenten, die von zu Hause finanziell nicht so wohl ausgestattet, sondern auf Ausbildungsförderung angewiesen sind. Da die zur Verfügung stehenden Mittel begrenzt sind, wird man ohne das Kriterium der Förderungshöchstdauer nicht auskommen. Auch eine generelle Aufstockung der Förderungshöchstdauer steht nicht zur Diskussion und könnte nur sehr schwer finanziert werden.
Die Chancengerechtigkeit zwischen den finanziell bedürftigen Studenten und denen, denen es finanziell besser geht, die nicht auf die Ausbildungsförderung angewiesen sind, wird sich deswegen nur dann herstellen lassen, wenn die tatsächliche Studiendauer, die Höchstförderungszeit und die Regelstudienzeit zusammenfallen. Die Studienreform ist also — mit der zeitlichen Vorgabe der Regelstudienzeit und einer faktischen Verkürzung der Studienzeiten — Voraussetzung für die Chancengerechtigkeit für die mittellosen Studenten bzw. diejenigen, die von zu Hause keine ausreichenden Mittel bekommen.
Wenn wir heute wie geplant beschließen, daß die Regelungen des § 17 des Hochschulrahmengesetzes abgeschafft werden, müssen wir uns allerdings darüber klar sein, daß wir bestenfalls einen Beitrag zur atmosphärischen Entspannung an unseren Hochschulen leisten, daß aber wesentliche Probleme unserer Hochschulen weiter ungelöst bleiben. Sie müssen spätestens in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden,

(Frau Benedix-Engler [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

unter anderem auch durch eine gründliche Durchforstung des Hochschulrahmengesetzes. Ich nenne dazu nur die folgenden Stichworte.
Erstens. Die Forschungsaufgaben an unseren Hochschulen dürfen nicht weiter vernachlässigt werden. Ich möchte hier noch einmal an die Untersuchung einer internationalen Professorengruppe erinnern, die die Feststellung getroffen hat, „daß mit den Reformen der letzten Jahre in der Bundesrepublik Deutschland einige Prinzipien, die für das Überleben der Universität als Ort wissenschaftlichen Forschens wesentlich sind, entscheidend geschwächt wurden". So diese Gruppe international anerkannter Professoren und Forscher über die Auswirkungen der Hochschulpolitik auf die Möglichkeit und Unmöglichkeit von Forschung in unserem Lande. Ich meine, daß das eine ernst zu nehmende Warnung ist, der wir uns bei den notwendigen Maßnahmen in der Zukunft nicht verschließen sollten.

(Frau Benedix-Engler [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Meine Damen und Herren, ich brauche Ihnen kaum noch einmal zu sagen, welche Bedeutung ein hohes Niveau von Wissenschaft und Forschung für ein rohstoffarmes Industrieland wie die Bundesrepublik Deutschland hat. Es muß klar sein, daß die Funktionsfähigkeit der Hochschulen für die Aufgabe der Forschung nicht das Problem von Bildungspolitikern ist, sondern ein Problem dieses gesamten Parlaments, weil es letztlich um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und Überlebensfähigkeit unseres Landes geht.
Zweitens. Im Zusammenhang mit den zukünftigen Aufgaben der Hochschulpolitik ist das Problem der Bürokratisierung der Hochschulen zu nennen. Die Bürokratisierung hat u. a. zur Folge, daß Kapazitäten, die für Forschung und Lehre dringend benötigt werden, durch Gremien- und Verwaltungstätigkeit gebunden werden.
Drittens. In quantitativer und qualitativer Hinsicht ist die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Bundesrepublik Deutschland in Frage gestellt. Aufstiegs- und Berufschancen junger Wissenschaftler sind völlig unzureichend. Gleiches gilt für die Struktur und den Umfang des Förderungssystems.
Viertens. Wir müssen endlich begreifen, daß sich im Aufgabenbereich der Hochschulen ein Wandel vollzogen hat. Eine akademische Ausbildung für jetzt 20 % eines Altersjahrgangs muß zwangsläufig ganz anders aussehen als für 5 % eines Altersjahrgangs. Heute strebt ein weit größerer Teil der Studenten an unsere Hochschulen in erster Linie, um einen berufsbefähigenden Abschluß auf einer wissenschaftlichen Grundlage zu erhalten. Deswegen müssen wir die gängigen Antworten der Vergangenheit überprüfen. Wir müssen die Gefahr einer Inflationierung akademischer Abschlüsse sehen. Ich glaube nicht, daß die Chancen unserer Hochschulabsolventen, was den Beruf angeht, hierdurch wesentlich besser geworden sind. Im Gegenteil: In manchen Bereichen müssen wir mit Sorge sehen, daß sich Teile von Hochschulen dazu entwickeln, zu Fabriken zur Produktion von Arbeitslosigkeit zu werden. Hier müssen wir durch eine größere Transparenz und eine bessere Berufsberatung dafür sorgen, daß nicht soviel junge Menschen beruflich in eine Sackgasse geraten.
Diese vier Punkte, die wir für die Zukunft auf zählen, erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie reichen aber aus, um deutlich zu machen, daß eine erheblich weitergehende Novellierung des Hochschulrahmengesetzes u. a. auch diesen Umständen Rechnung tragen muß. Wir wären deshalb gut beraten, in der 9. Legislaturperiode dies nicht allzu lange vor uns herzuschieben.
Ich fasse noch einmal zusammen: Die zentralen Aufgaben der Hochschulpolitik für die vor uns liegenden Jahre sind klar umrissen. Es sind dies 1. die beschleunigte Studienreform, 2. die Aufrechterhaltung und Verbesserung des wissenschaftlichen Leistungsstandards, 3. die Bewältigung der Aufgaben, die zwangsläufig aus dein gestiegenen Anteil von Studierenden erwachsen, 4. die Sicherung des notwendigen Freiraums für Forschung und Lehre.



Rühe
Ich möchte durch die Aufzählung dieser Punkte keineswegs den Eindruck erwecken, als ob an den Hochschulen alles im argen liege. Wir dürfen uns aber auch nicht über das tatsächliche Ausmaß an Problemen hinwegtäuschen, die sich dort angesammelt haben. Eine große deutsche Tageszeitung weist gerade heute zu Recht darauf hin, daß die relative Ruhe an den Hochschulen, wenn man „Ruhe" als die Abwesenheit von Krawallen und gewalttätigen Auseinandersetzungen definiert, uns nicht täuschen sollte über das. Ausmaß der Krise und der Gefährdung, das es weiter an unseren Hochschulen gibt.
Der 9. Deutsche Bundestag wird deshalb ohne Tabus und ohne Vorurteile zu einer umfassenden Bilanz der Hochschulreform der letzten zehn Jahre kommen und auch das Hochschulrahmengesetz grundsätzlich auf den Prüfstand stellen müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820130300
Ich erteile nun das Wort dem Herrn Abgeordneten Weisskirchen.

Gert Weisskirchen (SPD):
Rede ID: ID0820130400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Rühe, ich würde mich freuen, wenn wir beide demnächst vielleicht, falls wir diesem Hohen Hause wieder angehören dürfen, vorurteilsfrei und ohne Tabus über Hochschulentwicklung und die daraus zu ziehenden Konsequenzen diskutieren könnten. Wenn man das, was Sie heute gesagt haben — ich fand das objektiv und sachlich vorgetragen —, mit so manchem vergleicht, was wir in dieser Legislaturperiode über Hochschulen, Hochschulentwicklungen und Hochschulpolitik gehört haben — derjenige, der einiges davon vorgetragen hat, Herr Dr. Dregger, ist nicht da —, dann muß man feststellen: Es waren schon schreckliche Reden, die wir gehört haben.

(Broll [CDU/CSU]: Gute Reden, aber schreckliche Zustände!)

So ist beispielsweise behauptet worden, die Hochschulen seien der Hort des Terrorismus. Insbesondere Intellektuelle, Schriftsteller und andere wurden in einen Topf geworfen. Das schöne Wort „Sympathie" wurde semantisch sozusagen ins Gegenteil verkehrt.
Wenn man sich das vergegenwärtigt, wird man sich vielleicht selber fragen müssen: Was haben denn wir Politiker mit dazu beigetragen, daß das Verhältnis von Hochschule und Gesellschaft — in Teilen jedenfalls — belastet ist? Das Land Baden-Württemberg hat vor kurzem eine Untersuchung des Allensbacher Instituts durchführen lassen; diese ist vor wenigen Wochen der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Sie hat ergeben, daß es eine Reihe von Vorurteilen — Sie sprachen vorhin davon — der Gesellschaft gegenüber der Hochschule gibt — leider! Es gibt eine Befangenheit gegenüber der Hochschule, es gibt Angst vor Intellektuellen. Ich finde es nicht gut, wenn manche Politiker dies umzumünzen versuchen und Wählerstimmen damit fangen wollen. Gerade aus dem Grunde bin ich recht froh darüber, daß wir hinsichtlich der punktuellen Änderung des Hochschulrahmengesetzes im Ausschuß zu gemeinsamen, tragfähigen Lösungen haben kommen können. Ich meine auch, daß wir Ihren Appell aufnehmen und demnächst wieder über die Entwicklungen innerhalb unserer Hochschulen miteinander reden sollten.
Für die SPD-Bundestagsfraktion darf ich jedenfalls sagen, daß wir die Empfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft einmütig unterstützen, nämlich die §§ 17 und 72 dahin zu ändern, daß die dort festgelegten Sanktionen bei Überschreiten der Regelstudienzeit entfallen. Wir begrüßen das und glauben, daß dies auf der Linie liegt, die wir Bildungspolitiker von SPD ' und FDP bereits am 14. März 1978 gemeinsam festgelegt haben, nämlich daß wir an den hochschulpolitischen Vorstellungen, wie sie in der Bundestagsfassung des Hochschulrahmengesetzes vom 12. Dezember 1974 enthalten sind, unverändert festhalten, daß wir insbesondere den Schlüssel für die Studienreformkommissionen zugunsten der Hochschulen verbessern, das Ordnungsrecht begrenzen, die Zulassungsvorschriften prüfen, die Zusammensetzung der Gremien im Rahmen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts ändern sowie die demokratisch verfaßte Studentenschaft bundeseinheitlich sichern wollen.
Das wäre unser Wunschkatalog gewesen, den wir in das Gesetzgebungsverfahren gern eingebracht hätten. Wenn man sich aber diesen Wunschkatalog vor Augen führt, dann wird man mit Recht sagen dürfen: Man kann auch eine Novelle, eine so kleine Novelle dadurch töten, daß man sie mit so viel Gewicht behängt und befrachtet, daß das Schiffchen untergeht, besonders dann, wenn von links, von rechts oder, Herr Dr. Meinecke und Sie, Herr Rühe, Sie werden das besser wissen, von Luv und Lee politischer Sturm kommt. Sie kommen ja von da oben und wissen, was das bedeutet. Dann wird dieses Schiffchen sicherlich untergehen. Das wollten wir aber nicht. Deshalb haben wir uns auf den jetzt unumstrittenen und von allen gemeinsam getragenen Konsens beschränkt. Wären wir über die Initiative des Bundesrates hinausgegangen, hätten wir, wie ich glaube, diese Novelle gefährdet.
Was im übrigen diese Frage der Änderung des Hochschulrahmengesetzes angeht — Sie haben eben schon einige Punkte genannt —, so haben einige mit den Hufen gescharrt, Herr Rühe. Wir hätten sicherlich noch einiges hineinpacken können. Dennoch setzen wir heute mit der Verabschiedung kein Ende der Diskussion um die Verfassung, um die gesetzlichen Grundlagen unserer Hochschulen. Ich hoffe wie Sie, daß der nächste Bundestag sich die Zeit nehmen wird, die Reformbedürftigkeit des Hochschulrahmengesetzes, soweit das miteinander geklärt werden muß, über diese Novelle hinaus zu prüfen.
Lassen Sie mich dazu noch einige Punkte nennen, die Sie in die Debatte geworfen haben. Sie haben, glaube ich, zwar davon gesprochen, Sie wollten Vorurteile beiseite lassen. Wenn wir aber in eine solche Debatte hineingehen, dann sollten wir manche Dinge weglassen, die in der Diskussion falsch laufen. Ich will nur ein einziges Beispiel aus dem herausnehmen, was Sie sagten. Sie haben erneut die Ge-



Weisskirchen (Wiesloch)

fahr eines akademischen Proletariats an die Wand gemalt. Ich glaube, dieses ist unehrlich, weil jeder von uns genau weiß — er braucht nur die Statistiken der Arbeitsämter anzuschauen, braucht nur beim Institut für Arbeits- und Berufsforschung anzufragen und mit den Kollegen dort zu diskutieren —, daß in unserer Gesellschaft Akademiker immer noch weitaus günstigere Arbeitschancen haben als andere. Ich bitte Sie, Herr Rühe: Wer redet denn von der Schwemme von Hilfsarbeitern, die wir haben? Die sind doch auf dem Arbeitsmarkt viel stärker gefährdet als Akademiker.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich finde, Sie sollten darüber sehr viel ehrlicher und offener reden, statt hier irgendwelche Gespenster an die Wand zu malen; denn damit wird letztlich der offene Dialog, den Sie wollen — jedenfalls sagen Sie, Sie wollten ihn —, von vornherein belastet. Das wollen wir nicht.
Wir meinen, dieser Schritt zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes sollte als eine Bitte in drei Richtungen verstanden werden: Erstens haben die Sanktionen, wie sie im Hochschulrahmengesetz formuliert waren, die Hochschule nicht entlastet, sondern haben in erster Linie die Studenten belastet, was das Vertrauensverhältnis zwischen Gesellschaft, Staat und Hochschule anbelangt. Das Thema hat das Klima an den Hochschulen vergiftet und der Arbeit an der Studienreform geschadet. Eigentlich hätte das doch das Herzstück des Hochschulrahmengesetzes werden sollen. Die Arbeiten, die in Gang gekommen sind, sind davon zumindest eingeschränkt worden. Die Zwangsexmatrikulation konnte als ein Instrument staatlicher Repression vorgeführt werden, das gegen die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gerichtet sei. Das ist ein klassisches Beispiel für gestörte Kommunikation. Nun sage ich das alles nicht, um Gräben aufzureißen. Ich sage das nur, um klarzumachen, daß wir Politiker einiges abarbeiten müssen, wenn wir der studentischen Jugend glaubwürdig gegenübertreten wollen. Wir haben sie allzuoft — ich schließe uns da nicht aus — in erster Linie als Objekt für ausschlachtbare Vorurteile gesehen. Wir müssen in dem gesamten Dialog erst noch klarmachen, daß wir in dieser Diskussion fähig und bereit sind zur Gleichberechtigung. Ich glaube, bei dieser Novelle kann man das auch deutlich zeigen: Dialoge können Ergebnisse haben. Demokratie — und das betrifft auch das Hochschulrahmengesetz — heißt nicht Dekretieren, Demokratie heißt auch offen sein für Veränderungen. Wenn man Fehler sieht, kann man sie auch durch Argumente beseitigen. Diese Novelle — das ist die erste Bitte, die wir an die studierende Jugend haben — soll als Signal verstanden werden, damit gesehen wird: dies ist die Bereitschaft, die wir konkret im Dialog haben, zu ändern, wo etwas zu ändern ist.
Zweitens. Die inhaltliche Studienreform kann jetzt mit aller Kraft vorangetrieben werden. Erst wenn durch die Beteiligung derjenigen, die in den Hochschulen betroffen sind, und im übrigen auch in den anderen gesellschaftlichen Gruppen dies als gesicherte Übereinkunft gelten kann, haben nach meiner Meinung Mindeststudienzeiten ihren Sinn. Diesen Beschluß verknüpfen wir daher mit der Bitte an die Reformkommissionen, in ihren Anstrengungen nicht nachzulassen. Die Reform der Inhalte dessen, was an den Hochschulen in den einzelnen Fächern gearbeitet wird, ist ein ständiger Prozeß, der, so hoffe ich, nicht als abgeschlossen, von vornherein als starrer Katalog von schulmäßig Ablernbarem angesehen oder mißverstanden werden darf. Die eigentliche Aufgabe wird auf die Hochschulen und auf die Politiker erst in der Zukunft zukommen, nämlich berufsfeldbezogene Erkenntnisse und disziplinüberschreitende Inhalte zeitlich in einem gegliederten Studium sinnvoll aufeinander zu beziehen. Die Bewährungsprobe für die Studienreform wird erst dann kommen, wenn wir diesen Prozeß offen sehen, nicht als eine von oben nach unten erfolgende Reform. Nach meiner Auffassung kann die Reform erst dann von den Hochschulen selber aufgenommen und bearbeitet werden.
Ich hoffe auch sehr, daß wir dann darüber noch einmal reden können — wie Herr Pfeifer es erfreulicherweise gestern in einer Pressemeldung gesagt hat —, daß wir die verfaßte Studentenschaft wieder einführen können, natürlich so, wie die Länder das von sich aus wollen. Ich hoffe sehr, Herr Pfeifer, daß es auch Ihnen gelingt, den Fehler, der im Lande Baden-Württemberg gegenüber der Studentenschaft gemacht worden ist, wieder zu korrigieren. Ich habe mich nur gefragt: ist es eine Angelegenheit, über die ich mich inhaltlich freuen kann? Ich glaube, ja. Oder ist es die nachträgliche Erkenntnis, daß die Position, die die Sozialdemokraten in diesem Punkt immer gehabt haben, die richtige gewesen ist? Ich freue mich jedenfalls, daß Herr Minister Engler eine solche Erklärung abgegeben hat.
Das also ist der Appell und die Bitte an die Studienreformkommission. Mit dieser Änderung des Hochschulrahmengesetzes machen wir klar: wir möchten die Kärrnerarbeit vor Ort damit unterstützen.
Zum letzten! Wenn wir an den beiden Paragraphen heute etwas streichen, wird dies in den Bundesländern zunächst noch wenig ändern. Ich fürchte eher eine Verschärfung von Auslesemechanismen, wenn das Problem etwa an die Fachbereiche abgeschoben wird. Es könnte geschehen, daß die Abschaffung der Zwangsexmatrikulation auf die Ebene der einzelnen Studiengänge hinuntergedrängt wird. Die Studienwirklichkeit würde sich damit, glaube ich, nicht verbessern. Die Probleme würden nur von einer Ebene auf die andere herabgedrängt werden. Das heißt, daß ohne gesetzliche Folgerungen der Länder unser Bemühen, das des Bundestages, ins Leere ginge. Niemand darf sich dabei ausnehmen, selbstverständlich auch nicht das Land Bayern.
Das ist also unsere Bitte an die Länder. Dieses Signal will dabei helfen, wenn es an die Konsequenzen geht, die aus dem heutigen Beschluß in den Ländern selber, in den Landtagen zu ziehen sind.
Zum Schluß möchte ich noch eine Bitte an uns selber richten. Die Initiative, die Beratung und die Beschlußfassung bei dieser Novelle zeigen die Stärke



Weisskirchen (Wiesloch)

des Bildungsföderalismus. Der Bundesrat hat eine Initiative — zunächst von den SPD/FDP-regierten Ländern, dann auch von den CDU-regierten Ländern — gemeinsam vorangetrieben und an uns gegeben. Wir haben dies unterstützt und wollen das heute selber beschließen. Könnte denn dieses Modell der Zusammenarbeit von Bund und Ländern uns nicht etwas helfen, wenn es demnächst an andere bildungspolitische Fragen geht?

(Zuruf des Abg. Prangenberg [CDU/CSU])

Könnte das denn nicht möglich sein, Herr Prangenberg? Wäre es nicht möglich, daß wir unsere Kontroversen genauso wie in diesem Punkt austragen: in Sachfragen unterschiedlicher Auffassung, von mir aus auch mit Härte vorgetragene Argumente, aber eben doch in der Achtung vor der Position des anderen — und nichts in Schlammkämpfe ausarten lassen, sondern die verschiedenen Auffassungen diskutieren, um dann vielleicht doch zu gemeinsamen praktischen Lösungen zu kommen. Ich hoffe jedenfalls und glaube daran, daß wir diese Chance nützen könnten. Ich weiß natürlich nicht, wie der große Stratege das in der Strategiekommission sieht. Vielleicht sind Sie daran viel stärker gebunden, als Sie sich das selber eingestehen möchten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820130500
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schuchardt.

Helga Schuchardt (FDP):
Rede ID: ID0820130600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als das Hochschulrahmengesetz verabschiedet werden sollte, gab es in unserer Fraktion eine sehr intensive Diskussion darüber, ob man eigentlich, nachdem im Gerangel zwischen Bundestag und Bundesrat so vieles hineingekommen war, was gar nicht mehr unserer Auffassung entsprach, zustimmen sollte oder nicht. Eine Mehrheit der Fraktion war der Auffassung, daß man ein Hochschulrahmengesetz haben sollte, daß man also generell zustimmen und dann alle Chancen wahrnehmen sollte, um punktuell das, von dem wir der Auffassung waren, daß es schon zu Anfang hätte anders aussehen sollen, später wieder zu novellieren. Eine Minderheit meiner Fraktion — und dazu gehörten gerade diejenigen, die den Entwurf federführend mit zu bearbeiten hatten — konnte damals diesem Gesetz nicht zustimmen, und zwar u. a. wegen dieses Punktes.
Nun haben wir also zweierlei zur Kenntnis genommen, nämlich erstens, daß sich die Befürchtungen, die wir damals hatten, tatsächlich bewahrheitet haben und daß daraus sogar von seiten des Bundesrates die erforderlichen Konsequenzen gezogen worden sind, nämlich mit diesem Novellierungsentwurf. Zweitens hat sich etwas ergeben, was wir sehr gern aufnehmen, nämlich daß man in der nächsten Legislaturperiode bereit sein könnte, über eine Reihe von anderen Änderungen nachzudenken. Herr Rühe, sie haben ein paar genannt, denen wir uns sicherlich anschließen könnten; wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn Sie sich auch den Änderungswünschen anschließen könnten, die wir für
richtig halten. Aber, wie gesagt, dies wird einer späteren Diskussion vorbehalten bleiben.
1974 jedenfalls hat unser Bundesparteitag noch einmal beschlossen: Die Studienreform soll den Studenten ermöglichen, ihr Studium in einer angemessenen Zeit zu beenden. — In der Tat war das ja unser aller Wunsch. Aber, so meinte meine Partei bereits damals: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Sanktionsmechanismen schränken die Freiheit des Studiums unangemessen ein und sind ohne Auswirkungen auf die Auslastung der Kapazitäten an den Hochschulen. — Genau dies wurde in dem kurzen Anhörverfahren des Ausschusses auch noch einmal bestätigt.
Heute besteht also weitgehend Konsens darüber, daß die Androhung einer Zwangsexmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeit keine zusätzlichen Studienplätze schafft, dafür aber eine engstirnige Fachausbildung, d. h. möglicherweise eine Verschulung im schlechtesten Sinne des Wortes, fördert, eine unnötige Streßsituation für Studenten schafft und — was in diesem Zusammenhang sicherlich sogar das Entscheidende ist — die Bemühungen um eine Studienreform und eine tatsächliche Straffung der Studiengänge nicht erleichtert, sondern eher erschwert.
In einem internen Bericht über die Erfahrungen mit der Regelstudienzeit in Baden-Württemberg und in anderen Bundesländern heißt es, die Sanktionen hätten bei den betroffenen Studenten zu psychischen Belastungen geführt, die sich als eher hinderlich denn als für einen raschen Abschluß des Studiums förderlich erweisen; außerdem beeinträchtigten sie bisweilen erheblich die Studienreform. So die Erfahrungen. Wenn dies sogar vom baden-württembergischen Wissenschaftsminister festgestellt wird, in einem Lande also, in dem man die längsten Erfahrungen mit dieser technokratischen Regelung hat, dann sollte dies besondere Bedeutung haben.
Der, glaube ich, der Union angehörende und, ich glaube, sogar für sie kandidierende Politologe Kaltefleiter hat dieses Thema der Regelstudienzeit und der Sanktionen als ein politisches Beispiel für die Lernfähigkeit unserer Demokratie bezeichnet. Dies ist grundsätzlich sicherlich richtig. Aber es bleibt zu fragen, ob die Lerngeschwindigkeit unseres politischen Systems nicht gerade in Fragen der Bildungs-und Hochschulpolitik in den letzten Jahren etwas langsam geworden ist. Die Ungeduld gerade auch der Studenten ist hier, so meine ich, durchaus verständlich.
Ich möchte auch noch einmal, wie Sie, Herr Rühe, es getan haben und wie Herr Weisskirchen es getan hat, darauf hindeuten, daß wir diese Änderungen keineswegs etwa als eine Einladung für beliebig langes Studieren mißverstanden wissen wollen. Aber man muß doch wohl an dieser Stelle einmal den Hochschulen, die ja der Politik sehr häufig vorwerfen, sie sei reformunfähig, selber vorwerfen, daß sie in sich eigentlich genau diese Reformunfähigkeit an den Tag legen. Wir sollten uns deshalb nicht scheuen, genau die Argumente, mit denen wir uns manchmal auseinanderzusetzen haben, wenn wir Hochschulangehörigen gegenübersitzen, diesen zurück-



Frau Schuchardt
zugeben. Denn in der Tat ist dies inzwischen eine Organisation geworden, die schwerfällig und reformunfähig ist. Darauf muß man noch einmal hinweisen.
Der jetzt gefundene weitgehende Konsens über die erste Novelle zum Hochschulrahmengesetz läßt unserer Meinung nach hoffen — wir konnten das von SPD und CDU bereits hören —, daß wir in der Lage sind, zukünftige Veränderungen verhältnismäßig schneller vorzunehmen. Ich möchte hier auch meinerseits einige Beispiele nennen, wenngleich ich nicht sage, daß diese vollständig sind. Da ist z. B. die Landesquotenberechnung bei der Hochschulzulassung. Es kann eigentlich nicht genug betont werden, wie bedenklich es verfassungsmäßig ist, wenn bei jemandem, der sich für das Fach Medizin bewirbt, In Hessen eine Durchschnittsnote von 1,6, in Rheinland-Pfalz von 1,7, in Hamburg von 2,2 und in Schleswig-Holstein von 2,1 ausreicht. Irgend etwas kann hier nicht stimmen. Daß dies geändert werden muß, scheint mir notwendig zu sein. Ich wünschte mir, daß auch hier langsam eine Initiative der ja eher betroffenen Bundesländer käme.
Herr Weisskirchen hat bereits auf das Ordnungsrecht hingewiesen. Dieser Punkt und die Einführung der verfaßten Studentenschaft sind zwei Punkte, die ein wesentlicher Weg dahin wären, wieder den Dialog gerade mit den Studenten und zwischen den Parteien aufzunehmen. Ich hoffe, daß uns insgesamt dies gelingt und daß die Studenten dies als einen ersten Schritt des guten Willens ansehen.
Ich hoffe, daß wir in der nächsten Legislaturperiode dieses Thema möglichst schnell wieder zu einem wesentlichen Anliegen aller unserer drei Fraktionen machen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0820130700
Meine Damen und Herren, ich erteile das Wort dem Herrn Parlamentarischer Staatssekretär Engholm.

Björn Engholm (SPD):
Rede ID: ID0820130800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung schlägt wie der Bundesrat dem Parlament vor, die Zwangsexmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeiten zu streichen. Sie wird dabei von der großen Mehrheit der politischen Kräfte in unserem Lande unterstützt. So haben alle Bundesländer im Bundesrat der Streichung zugestimmt. Ich muß sagen, mit einer Ausnahme, Bayern; aber das ist inzwischen weniger eine schmerzliche als eine fast liebgewordene Erfahrung, die wir bildungspolitisch hier machen. Auch alle Bundestagsfraktionen begrüßen die Abschaffung dieser Sanktionen. Wir haben damit einen relativ seltenen bildungspolitischen Konsens.
Ziel der Novelle ist es, ein Hindernis für die Studienreform zu beseitigen. Wir alle wissen, daß die Zwangsexmatrikulation von Studenten und Professoren gleichermaßen als ein Damoklesschwert empfunden worden ist. Diese Vorschrift über die Zwangsexmatrikulation hat die Diskussion über die Reform des Studiums erschwert, statt erleichtert,
und sie hat objektiv die notwendige Verständigung innerhalb der Hochschulen zwischen Studenten, Mittelbau und Lehrern über Ziele der Studienreform verhindert. Mit ihrer Abschaffung eröffnet deshalb der Gesetzgeber den Hochschulen neue Möglichkeiten einer aktiven und konstruktiven Studienreformarbeit.
Damit will die Bundesregierung gleichzeitig die Verantwortung in den Hochschulen für die Aufgabe Studienreform verdeutlichen. Das heißt, es ist Aufgabe der Hochschulen selbst und jedes einzelnen Hochschullehrers, sich an der Aufgabe Studienreform zu üben. Das heißt nichts anderes, als den Auftrag des- HRG jeden Tag zu erfüllen, Dauer und Inhalt der Studiengänge den wissenschaftlichen und auch den gewandelten gesellschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Im Endeffekt beinhaltet das auch das, was Herr Kollege Rühe bereits gesagt hat: in jedem Studiengang den Versuch zu unternehmen, eine im Grundsatz praxisorientierte Ausbildung auf hohem wissenschaftlichem Niveau sicherzustellen.

(Vorsitz : Vizepräsident Wurbs)

Diese Arbeit können die Hochschulen den überregionalen Studienreformkommissionen nicht allein überlassen. Es handelt sich um eine Aufgabe, die täglich vor Ort, im Hörsaal, in der Vorlesung, im Seminar selber, stattfinden muß.
Damit in der Öffentlichkeit keine Mißverständnisse entstehen, muß ich zwei Dinge klarstellen.
Erstens. Die Regelstudienzeit bleibt ein wichtiges Orientierungsdatum für die Studienreform, d. h., die Hochschulen bleiben aufgefordert, die Studiengänge von unnötigem Lehrstoff zu befreien und so zu gliedern, daß die Studenten innerhalb einer begrenzten Zeit in überschaubaren Schritten und ohne unnötige Leistungszwänge ihre Abschlüsse erreichen können.
Zweitens. Der Fortfall der Zwangsexmatrikulation blockiert keine Studienplätze; denn die Zulassungszahlen richten sich nicht nach der tatsächlichen, sondern nach der Regelstudienzeit.
Was die Langzeitstudenten angeht, über die in der Öffentlichkeit häufig geredet wird und auch im Ausschuß gesprochen worden ist, so muß hier der Gerechtigkeit halber gesagt werden: Langzeitstudierende gibt es in der Bundesrepublik relativ wenige. Ihr Anteil an der Gesamtzahl der Studenten ist gering. Meistens sind sie auch ein Opfer inhumaner Umstände, die die Studenten manchmal an den Hochschulen antreffen.

(Rühe [CDU/CSU]: Es geht nicht um die wenigen! Die große Masse studiert zu lange!)

Ich meine deshalb, daß der Vorschlag Bayerns, die Langzeitstudenten mittelbar etwa durch überhöhte Studiengebühren zu exmatrikulieren, nicht der richtige Ansatzpunkt ist. Ich gebe zu überlegen, ob auf diesem Felde die Berliner Vorschläge nicht doch den besseren Weg darstellen, erst einmal eine intensive Beratungsphase für Langzeitstudenten zu machen, ihnen eine faire Fristvorgabe einzuräumen und dann zu überlegen, was zu tun ist.

(Beifall bei der SPD)




Parl. Staatssekretär Engholm
Meine Damen und Herren. die Bundesländer können durch diese Novelle nicht gezwungen werden, ihr Landesrecht zu ändern. Manche. Erfahrung der Vergangenheit gerade auf dem hochschulrechtlichen Felde zeigt uns, daß wir leider nicht immer damit rechnen können, daß alle Länder das nachvollziehen, was der Gesetzgeber hier einheitlich vorgegeben hat. Wir hoffen deshalb als Bundesregierung gemeinsam mit dem Bundestag, daß sich die Länder dazu durchringen — da appelliere ich auch an Bayern —, die Vorschrift, die wir hier im Gesetz streichen, auch aus ihren Landesgesetzen herauszunehmen.
Mit der Beseitigung der Zwangsexmatrikulation sind der Staat, die Studienreformkommissionen, die Hochschulen, die Hochschullehrer und die Studenten freier von möglichen, tatsächlichen oder auch nur eingebildeten Zwängen. Die Bundesregierung erwartet, daß sie diese erweiterte Freiheit nutzen, um endgültig mit der Reform der Studiengänge Ernst zu machen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird die Hochschulen, wo immer möglich und nötig, dabei unterstützen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820130900
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Einzelberatung und zur Abstimmung in der zweiten Beratung. Ich rufe Art. i bis 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Das Gesetz ist angenommen.
Es ist noch über zwei Beschlußempfehlungen des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3620 unter Nr. 2 die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke sehr. Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Die Entschließung ist angenommen.
Der Ausschuß empfiehlt außerdem auf Drucksache 8/3620 unter Nr. 3, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 6 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 5. April 1979 zur Änderung des Vertrages vom 15. Dezember 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Osterreich über die Führung von geschlossenen Zügen (Zügen unter Bahnverschluß) der Österreichischen Bundesbahnen über Strecken der Deutschen Bundesbahn in der Bundesrepublik Deutschland
— Drucksache 8/3423 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

— Drucksache 8/3613 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Jobst (Erste Beratung 196. Sitzung)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig gewünscht? — Das Wort wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Beratung und zur Schlußabstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift mit der vom Ausschuß empfohlenen Änderung auf. Die Abstimmung hierüber wird mit der Schlußabstimmung verbunden. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist damit angenommen.
Der Tagesordnungspunkt 7 — Bau und Unterhaltung einer Autobahnbrücke über die Our bei Steinebrück — wurde abgesetzt.
Ich rufe nun Punkt 8 der Tagesordnung auf:
a) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu den Protokollen vom 19. November 1976 und vom 5. Juli 1978 über die Ersetzung des Goldfrankens durch das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds sowie zur Regelung der Umrechnung des Goldfrankens in haftungsrechtlichen Bestimmungen (Goldfrankenumrechungsgesetz)

— Drucksache 8/2596 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) und des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)
— Drucksache 8/3592 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin Wimmer (Mönchengladbach)

Merker

(Erste Beratung 148. Sitzung)

b) Zweite Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 26. April 1974 zu den Übereinkommen vom 26. Februar 1966 und vom 7. Februar 1970 über den internationalen Eisenbahnverkehr
— Drucksache 8/2244 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) und des Ausschus-



Vizepräsident Wurbs
ses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen (14. Ausschuß)

— Drucksache 8/3592 —
Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Dr. Däubler-Gmelin Wimmer (Mönchengladbach)

Merker

(Erste Beratung 120. Sitzung)

Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig begehrt? — Das ist auch nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung über das Goldfrankenumrechnungsgesetz auf Drucksache 8/3592. Ich rufe Art. 1 bis 9, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Danke schön. Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
Wir treten in die
dritte Beratung
ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist angenommen.
Es ist noch über eine Beschlußempfehlung des Ausschusses abzustimmen. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3592, den Gesetzentwurf auf Drucksache 8/2244 für erledigt zu erklären. — Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nun Punkt 9 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Zollkontingent
für feste Brennstoffe
— Drucksache 8/3520 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Wirtschaft
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Grüner.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0820131000
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag des Bundesrates, die Importkontingente für Drittlandskohle kurzfristig zu verdoppeln, läuft auf eine bruchartige Veränderung der deutschen Kohlepolitik hinaus. Der Antrag gefährdet den von allen politischen Kräften für notwendig gehaltenen Beitrag der deutschen Steinkohle, des wichtigsten heimischen Energieträgers für die Sicherung der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland. Die der deutschen Steinkohle im Interesse aller Bundesländer zuerkannte Priorität und damit die Erhaltung der Steinkohleförderung auf einem hohen Niveau sind durch die Entwicklung auf dem Weltenergiemarkt gerade in jüngster Zeit bestätigt worden. Es geht jetzt darum, die deutsche Steinkohle optimal zu nutzen. Das bedeutet konkret, die Förderung zu erhalten und soweit wie möglich zu erhöhen. Die Politik der Absatzsicherung für die deutsche Kohle in den wichtigsten Verbrauchsbereichen muß wegen der nach wie vor bestehenden Kostennachteile des deutschen Bergbaus fortgesetzt werden.
Andererseits wird wegen der Entwicklung auf den Energiemärkten auch die Importkohle künftig einen steigenden Beitrag bei der Versorgung des heimischen Marktes leisten müssen. Aber ihre Rolle auf dem deutschen Energiemarkt sollte ganz klar gesehen werden. Importkohle soll grundsätzlich nicht deutsche Kohle verdrängen. Sie ist aber zunehmend erforderlich, um 01 zu verdrängen und deutsche Kohle, wo notwendig, zu ergänzen.
Ausgehend von diesen Voraussetzungen ist für die wichtigsten Absatzbereiche der Kohle eine differenzierte Betrachtung geboten.
In der Kraftwirtschaft, dem bedeutendsten Absatzbereich der deutschen Steinkohle, zeichnet sich eine verstärkte Hinwendung zur Kohle ab. Die Ursachen für diese Entwicklung sind bekannt: Unsicherheit bei der Ölversorgung, steigende Öl- und Gaspreise sowie Schwierigkeiten bei der Kernenergie. Auf Initiative und unter Beteiligung des Bundeswirtschaftsministers sind daher Elektrizitätswirtschaft und Steinkohlenbergbau in Verhandlungen eingetreten, um den bestehenden Zehn-Jahres-Vertrag über den Bezug deutscher Kohle zu verlängern und in der Menge aufzustocken. Ziel dieser Verhandlungen ist die verstärkte Absatzsicherung der deutschen Steinkohle ohne Mehrbelastung des durch den Kohlepfennig gespeisten Ausgleichsfonds.
Im Zusammenhang mit einer weiterführenden Verstromungsregelung für deutsche Kohle muß auch die künftige Rolle der Importkohle in diesem Sektor neu bestimmt werden. Zwischen allen Beteiligten besteht Einvernehmen, daß der Zugang der Elektrizitätswirtschaft zur Importkohle mit dem erhöhten Einsatz deutscher Kohle verbunden werden soll. Nach den jetzigen Prognosen wird dabei ein nennenswerter Importmehrbedarf etwa ab Mitte der 80er Jahre entstehen und dann kontinuierlich anwachsen.
Ein wichtiges Aktionsfeld für die Importkohle zur Verdrängung von 01 stellt der industrielle Wärmemarkt dar. Hier besteht bei einem Öleinsatz von derzeit 16,3 Millionen t Steinkohleeinheiten schweres Heizöl und 8,1 Millionen t Steinkohleeinheiten leichtes Heizöl ein erhebliches Substitutionspotential für Kohle, dessen Ausnutzung ein energiepolitisches Ziel ersten Ranges ist.
Die Umstellung von Öl auf Kohle stößt indessen auf eine Reihe von Hindernissen. Vor allem setzt sie Umstellungs- und Folgeinvestitionen von beträchtlichem Umfang voraus. Die energiepolitisch notwendige Überwindung dieser Hemmnisse kann durch die Bereitstellung von Importkohle wesentlich for-



Parl. Staatssekretär Grüner
ciert werden. Da die Importkohle gegenwärtig um knapp 50 % preisgünstiger als deutsche Kohle ist, würde hierdurch ein wirksamer wirtschaftlicher Anreiz für die Ölsubstitution geschaffen.
Der erste Schritt in diese Richtung wurde mit der Eröffnung eines Ölsubstitutionskontingents von 1,1 Millionen t pro Jahr bis 1981 getan. Diese Menge wird voraussichtlich auch 1980 nicht voll in Anspruch genommen. Im Rahmen der geltenden Importregelungen bestehen andererseits außerdem Möglichkeiten, diese Mengen bei einem höheren Bedarf aufzustocken. In diesem Sektor, nämlich auf dem Wärmemarkt, ist die deutsche Kohle nur noch schwach vertreten. Auch hier muß daher eine abgewogene Lösung gefunden werden.
Im Bereich der Kohleveredelung hat die Bundesregierung am 30. Januar 1980 ein Programm zur großtechnischen Kohlevergasung und Kohleverflüssigung beschlossen. Dieses Programm wird ab Mitte der 80er Jahre schrittweise zur Ölsubstitution beitragen. Von diesem Zeitpunkt an ist auch für diesen Sektor mit einem ständig wachsenden Kohlebedarf zu rechnen.
Ich fasse zusammen: Längerfristig muß die Importkohle einen wachsenden Anteil an der Energieversorgung unseres Landes übernehmen. Diese Notwendigkeit, aber auch die sich abzeichnenden Entwicklungen auf dem Weltkohlemarkt lassen es geboten erscheinen, die deutschen Verbraucher möglichst frühzeitig in die Lage zu versetzen, auf dem Weltmarkt langfristig Verträge zu plazieren. Eine entsprechende Änderung der geltenden Kohleeinfuhrregelung setzt aber eine ausreichende und langfristige Sicherung der heimischen Steinkohle voraus. Entsprechende Regelungen, insbesondere im Verstromungsbereich, werden von der Bundesregierung sehr aktiv betrieben. Sie hofft, daß Kohle- und Elektrizitätswirtschaft hier bald zu energiepolitisch notwendigen Vereinbarungen kommen. Erst im Zusammenhang mit einer solchen Lösung kann dann auch eine den längerfristigen Erfordernissen gerecht werdende Kohleeinfuhrregelung getroffen werden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820131100
Interfraktionell ist für die Aussprache ein Kurzbeitrag für jede Fraktion vereinbart worden. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Freiherr Spies von Büllesheim.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820131200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende von der Bundesregierung pauschal abgelehnte und unter den deutschen Ländern umstrittene Gesetzentwurf des Bundesrates enthält verschiedene Anliegen zugleich: erstens das Anliegen der Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes über die zollfreie Einfuhr, zweitens das Anliegen der rechtzeitigen Verlängerung, drittens das Anliegen der langfristigen Verlängerung und schließlich das Anliegen der Erhöhung der Importkontingente.
Von niemandem wird heute bestritten, daß die heimische Steinkohle schon mittelfristig die ihr im
Rahmen einer Energiepolitik unter dem Motto „weg vom 01" zugefallene Aufgabe aus eigener Förderung nicht erfüllen kann. Die deutsche Steinkohle wird ihre Förderung von 87 Millionen t im letzten Jahr bis 1985 auf 90 Millionen t und bis 1995 auf 95 Millionen t steigern können. Sie wird darüber hinaus durch Wegfall von Spotgeschäften bei den Exporten dem Inlandsmarkt weitere Mengen zur Verfügung stellen können.
Es ist aber sicher, daß der Verbrauch von Kohle — das ist eine erfreuliche Feststellung — nach jeder zugänglichen Verbrauchsschätzung in Zukunft über diesen Wert hinaus ansteigen wird. Es ist ja heute — dies sollte man hier einmal sagen — viel zu wenig bekannt, und zwar auch bei den Bürgern, daß jedenfalls in reviernahen Gebieten und auf der Basis der Preisliste der Ruhrkohle der Einsatz von Kohle heute erheblich kostengünstiger — pro Tonne SKE gerechnet — ist als der Einsatz selbst von schwerem Heizöl. In Duisburg macht der Kostenvorteil heute z. B. 60 DM pro Tonne SKE im Verhältnis zu schwerem Heizöl und sogar 150 DM pro Tonne SKE im Verhältnis zu leichtem Heizöl aus.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Das haben wir immer vorausgesagt!)

— Sie haben das vorausgesagt. Sie wissen, wir haben es noch deutlicher vorausgesagt. Ich erinnere Sie an das Verstromungsgesetz; damals haben wir eine positivere und auch, wie sich heute zeigt, eine richtigere Schätzung als Sie vorgenommen.
Allein der genannte Preisunterschied wird sowohl im privaten Bereich als auch in der Industrie zu einer erheblichen Erhöhung des Kohleverbrauchs führen. Wir hoffen, daß mehr Kohle in der Stromerzeugung eingesetzt wird. Die Verhandlungen darüber laufen. Wir wissen schließlich, daß wir Kohle für die Kohleveredelungsprogramme benötigen. Gerade jetzt werden die Vorstudien für 14 Pilotanlagen zur Kohlevergasung und -verflüssigung gleichzeitig in Auftrag gegeben.
Sicher ist schließlich auch — dies berührt den Weltmarkt —, daß die Energiepolitik unter dem Motto „weg vom Ö1" nicht nur bei uns betrieben wird, sondern daß nach dem Wirtschaftsgipfeln Tokio alle Industriestaaten in dieser Politik übereinstimmen. Dies wird zu einer ganz erheblichen Veränderung des Weltkohlemarktes, der im übrigen mit rund 220 Millionen t relativ klein ist, führen. Auf diesem Markt, auf dem der Preis für Kohle im letzten Halbjahr besonders stark gestiegen ist, aber lange nicht so stark wie der Preisfür Ö1— wird es zu einem Umschlagen vom bisherigen Käufermarkt zum Verkäufermarkt kommen.
In dieser Situation muß der deutsche Importkohlenhandel langfristig disponieren können. Er wird dann beweglicher und eher in der Lage sein, die von und mit Sicherheit — jedenfalls ab 1985 — zusätzlich benötigten Importkohlemengen disponieren zu können.
Vor diesem Hintergrund erscheint es nicht verständlich, daß die Bundesregierung den Gesetzentwurf so pauschal, wie geschehen, ablehnt und nicht



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
wenigsten dem Anliegen der Verlängerung, der Verlängerung schon heute und der Verlängerung auf eine lange Zeit, zugestimmt hat. Diese pauschale Ablehnung des Gesetzentwurfs durch die Bundesregierung ist aber letztlich eine Folge des von der Opposition seit langem bemängelten Fehlens einer konkreten langfristigen Kohlepolitik.

(Wolfram [Recklinghausen] [SPD]: Das stimmt doch gar nicht!)

Es wird immer lautstark vom Vorrang für die deutsche Steinkohle gesprochen, es wird vom Ersatz von Ö1 durch Kohle geredet — siehe Kohleveredelungsprogramm —, es werden Anreize für die Umstellung von Anlagen von 01 auf Kohle verschiedener Art gewährt und diskutiert, aber alle diese Vorstellungen sind bis heute noch nicht in ein klares Mengengerüst eingeordnet und somit auch noch nicht mit einer klaren Zielvorgabe für den deutschen Steinkohlebergbau verbunden worden. Diese klare Zielvorgabe ist aber eine Notwendigkeit für den deutschen Steinkohlenbergbau; denn nur wenn auch der deutsche Steinkohlenbergbau langfristig auf der Grundlage gesicherter Absatzmöglichkeiten disponieren kann, wird er die Förderleistungen erbringen können, auf die wir — als Sicherheitspfeiler unserer Energiepolitik — angewiesen sind. Wir bemängeln, daß eine solche langfristige Planung nicht vorliegt.
Manchmal — auch das muß ich sagen — drängt sich der Eindruck auf, als ob dies vielleicht mit einigen innerparteilichen Schwierigkeiten der Koalitionsparteien im Hinblick auf die Kernenergie zusammenhinge.

(Lachen bei der SPD)

Solange keine klare Planung für den Kohlebereich vorliegt, solange die Grenzen des Einsatzes der Kohle, jedenfalls der heimischen Kohle, nicht klar sind, kann man eben leichter von Haldenbeständen, Kohlevorräten, Förderpotentialen und auch Importpotentialen reden. Es ist dann auch leicht, von einem unbestimmten Restbedarf im Bereich der Kernenergie zu sprechen.

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: So ist es!)

So blieb es dem Lande Schleswig-Holstein und dem Bundesrat überlassen, so rechtzeitig wie notwendig diesen hier heute in erster Lesung zu behandelnden Gesetzentwurf über die zeitliche Verlängerung einzubringen und damit gleichzeitig die Wahrheit kundzutun, daß dieser Gesetzentwurf jetzt für diesen längeren Zeitraum verabschiedet werden sollte.
Der hier vorliegende Gesetzentwurf hat noch ein weiteres Ziel, die Kontingentsmenge für den zollfreien Kohleimport zu verdoppeln — und zwar auch die Vorbehaltsmengen zu verdoppeln, was praktisch eine Erhöhung des Importkohlekontingents von 5,5 Millionen Tonnen bedeuten würde. Würde diese Verdoppelung nur für das Ende oder für die zweite Hälfte der 80er Jahre verlangt, wären die Bedenken dagegen geringer. Bedeutsam ist aber, daß diese Erhöhung schon für das Jahr 1980, und zwar in voller Höhe, wirksam werden soll.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird die Auffassung vertreten, das habe keine nachteilige Auswirkung auf den deutschen Steinkohlenbergbau. Wenn man sich deutlich macht, daß der Wettbewerbsnachteil der deutschen Steinkohle selbst im Revier mit 60 DM je Tonne SKE frei Hafen Duisburg und damit immer noch ein Drittel des Preises der Ruhrkohle beträgt — in Küsten- und revierfernen Regionen ist der Unterschied größer —, muß man davon ausgehen, daß dieser Teil der Begründung des Gesetzentwurfs nicht stimmen kann. Diese zusätzliche Importkohle würde in die gegebenen Absatzkanäle der deutschen Kohle einfließen und nicht Ö1, sondern deutsche Steinkohle verdrängen.
Hier ist interessant, daß die im September 1979 auf dem Verordnungswege bestimmte Erhöhung der Importmenge von 1,1 Millionen Tonnen bis heute auch nicht annäherungsweise kontrahiert werden konnte, weil sie mit der Auflage der unmittelbaren Verwendung als Ölersatz gekoppelt ist. Nach meinen Informationen sind davon im Jahre 1979 nur 50000 Tonnen abgeflossen. Die Bundesregierung selbst schätzt, daß wohl höchstens 500 000 Tonnen im Jahre 1980 abfließen können. Das beweist, daß für größere Importkohlemengen für den unmittelbaren Einsatz zur Ölverdrängung kein Raum ist.
Wenn man sich auf die Begründung des Bundesrates bezieht, der offenbar auch nicht eine Entwicklung einleiten will — sonst stünde das nicht so in der Begründung —, die die heimische Steinkohle in ihrer Entwicklung hemmt, muß man sagen, daß diese Erhöhung des Importkontingents nicht in Frage kommen kann, jedenfalls nicht so schnell und jedenfalls nicht in dieser Höhe. Denn es wäre ganz widersinnig, die Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus, der heute mit ganz erheblichen öffentlichen Mitteln gestützt wird, um einen wesentlichen Beitrag zu unserer Versorgungssicherheit zu leisten und der sich gerade entwickelt, auf diesem Wege aufzuhalten, ihm einen Schlag zu versetzen, was dazu führen würde, daß das deutsche Förderpotential nicht ausgenutzt werden könnte.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates enthält, was die Verlängerung, die Verlängerung jetzt und die langfristige Verlängerung betrifft — ich konnte das im ersten Teil meiner Ausführungen darstellen —, sehr positive und sehr notwendige Ansatzpunkte. Er ist ein erneuter Anstoß für die Bundesregierung, von langfristiger Kohlepolitik und vom Vorrang für die Kohle nicht nur zu reden, sondern alle Vorstellungen und Aspekte in einer konkreten Zielvorstellung und Zielvorgabe für den deutschen Steinkohlenbergbau, auch was die Kohleimporte betrifft, zusammenzufassen. Wir haben das Fehlen eines solchen Programms immer wieder kritisch bemängelt.
Dem Gesetzentwurf des Bundesrates kann aus den angeführten Gründen sicherlich nicht in der vorliegenden Fassung zugestimmt werden. Die alsbaldige und langfristige Verlängerung des erst 1981 auslaufenden Gesetzes schon heute bietet aber er-



Dr. Freiherr Spies von Büllesheim
hebliche Vorteile für unsere mittelfristige Kohlepolitik und auch für den Steinkohlenbergbau, weil dieser damit eine zusätzliche feste Bezugsgröße gewinnt, was den Kohlenimport betrifft.
Die laufenden Verhandlungen zwischen dem Kohlenbergbau und der Kraftwerkswirtschaft, der Kohlebedarf für die anlaufenden Kohleveredelungsprojekte, mögliche und notwendige weitere Anreize für die Umstellung von Verbrauchsanlagen — denn darum geht es; wir brauchen mehr Verbrauchskapazität —, all das werden wir zusammen mit den von mir vorgetragenen und anderen Gesichtspunkten in die Beratungen dieses Gesetzentwurfes einzubeziehen haben. Hoffentlich werden die Beratungen dann der endgültige Anstoß für die Bundesregierung sein, ein langfristiges Kohleprogramm vorzulegen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820131300
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Wattenscheid).

Adolf Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0820131400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion steht dem Thema des Bundesratsgesetzentwurfes auf mittlere und auf lange Frist grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber, dem Gesetzentwurf selbst im gegenwärtigen Augenblick allerdings genauso grundsätzlich zugeschlossen. Der Gesetzentwurf trägt, so wie er ist — zu pauschal und zu global —, nicht zu höherer Versorgungssicherheit in unserem Lande bei. Im Gegenteil: Eine Ausweitung von Drittlandsimporten in der vorgesehenen Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt wird bei den gegenwärtigen wirtschaftlichen Wirklichkeiten Kohle aus eigener Förderung statt importierten Öles verdrängen und damit die Risiken der Energieversorgung erhöhen, anstatt sie zu verringern. Ich bin insoweit also, verehrter Herr Kollege Spies von Büllesheim, mit Ihnen einer Gesinnung,

(Krey [CDU/CSU]: Sehr gut!)

daß man nämlich über diesen Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, jetzt nicht verhandeln kann.
Wäre es anders, dann würde eben die Importmöglichkeit von rund 1,1 Millionen zusätzlicher Tonnen, die der Bundeswirtschaftminister im vergangenen Jahr neu geschaffen hat, voll in Anspruch genommen. Zur Zeit werden davon aber weniger als 120000 Tonnen abgerufen. Im Rahmen unseres energiepolitischen Weges „weg vom Ö1" muß die Förderung aus dem eigenen Steinkohlenbergbau nach wie vor und ganz entscheidend Vorrang haben. Der eigene Steinkohlenbergbau muß seinen Beitrag zur Versorgung mit Rohstoffen und mit Energieträgern wesentlich steigern. Dazu ist er in der Lage, dazu ist er willens, und dazu ist er fähig, wenn ihm in den nächsten Jahren dabei geholfen wird.
Wir Sozialdemokraten sehen diesen Wirtschaftszweig so, wie er ist, nach der längsten und schwersten Strukturverwandlungskrise, die es in unserer Wirtschafts- und Sozialgeschichte gegeben hat, überdurchschnittlich leistungsfähig und überdurchschnittlich leistungswillig, allerdings auch vor einigen — natürlich überwindbaren — Problemen. Unser Steinkohlenbergbau brauchte mehr Zeit, als wir ihm lassen können, um neue Förderkapazitäten zu entwickeln; der Steinkohlenbergbau brauchte mehr Geld, als er hat, um die Technik dafür zu besorgen, und er brauchte mehr Menschen, als er in diesem Augenblick hat, um die Förderung zu erbringen.
Bei klugem Verhalten — nein, schon bei recht vernünftigem Verhalten aller und vor allem bei Fortsetzung der Kooperation Politik/Bergbau sind alle Engpässe überwindbar.
Freilich muß sich auch nach unserer Einsicht einiges in diesem Wirtschaftszweig ändern. Wir Sozialdemokraten vertrauen bei allem, was zu tun ist, den Menschen im Bergbau, und zwar allen: sowohl denen, die die Verantwortung der Führung tragen, als auch denen, die die Verantwortung der Ausführung tragen. Der Stellungnahme der Bundesregierung zum vorliegenden Gesetzentwurf des Bundesrates ist daher in allen sechs Punkten zuzustimmen. Eine der erstrangigen energiepolitischen Aufgaben unserer Tage ist es eben nicht, über diesen Teil der Importe nachzudenken, sondern ist es, die Förderfähigkeit des eigenen Steinkohlenbergbaus rasch zu entwickeln

(Beifall bei der SPD)

und mit allen uns zu Gebote stehenden Möglichkeiten den Bau von Veredelungsanlagen, in denen die Kohle gasförmig und/oder flüssig gemacht wird, zu betreiben.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Hierdurch entstehen in drei ganz außerordentlich wichtigen Bereichen Fakten, die wir in unserer Lage in unserem Lande brauchen: 1. das Versorgungsrisiko zu Hause wird kleiner; 2. die vorhandenen Infrastrukturen, und zwar sowohl die im Gasbereich als Fern- und Nahleitungen als auch die im Flüssigbereich — Leitungen, Terminals, Verteilungseinrichtungen und Stationen —, sind zu nutzen; 3. es entstehen für jene Wirtschaftszweige, die die Vergasungs- und Verflüssigungseinrichtungen bauen, dann ganz erhebliche Exportchancen,- wenn wir sie in allernächster Zukunft in unserem Lande betreiben, d. h. in unser eigenes Schaufenster stellen.

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

— Ich bin insbesondere Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, für diesen Beifall sehr dankbar.

(Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

Vielleicht setzen Sie über den freundlichen Applaus und die mögliche Taktik des Augenblicks diese Feststellung, daß in Zeiten der sozialliberalen Regierung, in denen die Kohle nicht schwärzer und nicht bedeutungsloser und nicht bedeutsamer als Kohlean sich geworden ist, jene 14 in Planung und im Bau befindlichen Veredelungsanlagen beschlossen wurden, von denen Ihr Sprecher sprach, und setzen Sie dann das dagegen, was in Ihrer Zeit geschehen ist.

(Beifall bei der SPD — Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU] — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)




Schmidt (Wattenscheid)

— Werden Sie doch nicht so nervös! Sie berufen sich doch so oft auf Leistungen, die Sie in der Geschichte erbracht haben oder erbracht haben wollen. Dies ist eine Leistung, die wir erbracht haben, ein ganz hervorragender Dienst an unserem Volk; den lassen wir uns nicht zerreden. —

(Beifall bei der SPD — von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Jetzt kommt es darauf an, was wir in der Zukunft machen! Der Beifall galt dem, was Sie für die Zukunft angedeutet haben! — Lampersbach [CDU/CSU]: Die Polemik war überflüssig!)

Mit dem dann hierdurch entstehenden bescheidenen, aber entwicklungsfähigen Austausch — Primärenergie, die wir brauchen, gegen Technologie und Ingenieurwissenschaften, die wir haben, kann und wird nach meiner Überzeugung jene gegenseitige Abhängigkeit entstehen, die für alle Beteiligten gut ist, weil sie die jetzige einseitige Abhängigkeit beenden wird.
Die Bundesregierung wird die sozialdemokratische Bundestagsfraktion in ihren diesbezüglichen Bemühungen immer als zuverlässigen Partner haben. Dabei wissen und berücksichtigen wir, daß die eigene Kohlenförderung auf mittlere und auf lange Sicht allein zur Bedarfsdeckung zu Hause nicht ausreichen wird.

(Krey [CDU/CSU]: Auch das ist richtig!)

Eingebettet in unsere gesamte Energiepolitik wird die richtige neue Importmenge zur richtigen Zeit festzusetzen sein. Wir schließen über den klassischen Importweg die Möglichkeit nicht aus, Kohlenlagerstätten im Ausland zu erwerben, damit uns eigene Gesellschaften von dort aus mitversorgen können.

(Beifall bei der SPD)

Dabei, meine Kolleginnen und Kollegen, werden wir immer gewissenhaft darauf achten, daß die konjunkturellen Auf- und Abschwünge nicht zu Lasten der eigenen Steinkohlenförderung gehen. Wir werden gewissenhaft Regeln und Mechanismen entwickeln oder entwickeln helfen, die uns gewährleisten, daß Importkohle nur an die Stelle von Importöl tritt und später hilft, neu entstandenen Bedarf zu decken. Sektorale und regionale Egoismen — seien sie noch so begreifbar — haben vor dem Anspruch einer sicheren nationalen Versorgung zurückzustehen.

(Beifall bei der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820131500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Zywietz.

Werner Zywietz (FDP):
Rede ID: ID0820131600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kohleeinfuhr ist begrenzt, und damit ist auch ein Stück Marktwirtschaft

(Krey [CDU/CSU]: Jetzt kommt es!)

eingeschränkt. Das ist — das muß man ehrlicherweise bekennen — ein Zustand, der bei Liberalen vom Grundsatz her normalerweise nicht den höchsten Grad an Zufriedenheit erzeugen kann.

(Zuruf des Abg. Reuschenbach [SPD])

— Aber, Herr Kollege — das ist das nächste Stichwort —, wir sind ja durchaus Realisten und hoffen, zuweilen auch vernunftbegabte Wesen zu sein. Wir haben ja die Einsicht in die Situation, daß insbesondere der Energiemarkt schon lange nicht mehr nach nur-marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten arbeitet oder gesteuert wird. Diese Einsicht haben wir eigentlich schon sehr lange. Denn das Thema der Importkohlenkontingente begleitet die parlamentarischen Debatten geradezu als ein Zwillingsbegriff der Kohle, und zwar seit 1959. Wenn im Zusammenhang mit Verstromungsgesetzen — um den Absatz zu stabilisieren — über Kohle gesprochen wurde, dann wurde meist auch über Importkohle gesprochen. Heute sprechen wir zwar zuvörderst über Importkohle, doch der Kollege von der Opposition hat dann ganze Passagen über die Kohlesituation als Anhängsel eingefügt. Das eine muß im Zusammenhang mit dem anderen gesehen werden; es kommt nur auf die Gewichtung an.
Hier möchte ich ohne Schnörkel feststellen: Die Tatsache, daß die Importmengen für Kohle begrenzt waren, hat dazu geführt, daß die Stabilität in der Kapazität der heimischen Kohleförderung gegeben war. Wir wissen, daß Kohleförderung nicht wie ein Wasserhahn auf- und zuzudrehen ist. Hier ist vielmehr eine langfristige Politik zu betreiben. Wir haben sie auch betrieben. Hier möchte ich auch die mir recht unverständlichen Anwürfe der Opposition zurückweisen, daß keine langfristige Kohlepolitik betrieben worden sei. Sie ist intensiv betrieben worden. Da kann man sich die Haushalte ansehen und all die Gesetze, die wir in vielen Jahren debattiert haben. Ich habe allerdings im Ohr, daß es von der Opposition einmal Anträge gab, beispielsweise den Kohlepfennig abzuschaffen. Solche Forderungen gibt es auch heute noch. Das aber war die Forderung vor zwei Jahren. Die Beträge sollten in den Haushalt übernommen werden. Das hätte eindeutig geheißen, die derzeitige Förderung im Rahmen einer langfristigen Kohlepolitik herabzusetzen. Wenn dieser Antrag hier von Schleswig-Holstein vorgelegt wird, muß auch daran erinnert werden, daß die Abschaffung des Kohlepfennigs von Schleswig-Holstein auch heute noch verlangt wird. Dies würde aber ganz gewiß dazu führen, die Möglichkeiten einer langfristigen Kohlepolitik, die sich das Haus eigentlich einvernehmlich zum Ziel gesetzt hatte, realiter zu verringern. Dies paßt logisch nicht zusammen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820131700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Zywietz: (FDP): Ja, bitte.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0820131800
Herr Kollege Zywietz, wären Sie so freundlich, mir für das Protokoll zu bestätigen, daß es einen Antrag der Opposition auf Abschaffung des. Kohlepfennigs nicht gegeben hat, sondern nur die Rede eines einzelnen Angehörigen der Opposition, die erheblichen Widerstand innerhalb der eigenen Fraktion gefunden hat?

Werner Zywietz (FDP):
Rede ID: ID0820131900
Herr Spies von Büllesheim, bei meinem hohen Maß an Freundlichkeit würde ich



Zywietz
das grundsätzlich gerne tun. Doch vielleicht können wir uns die Arbeit teilen. Ich habe sehr genau in Erinnerung, daß der energiepolitische Sprecher Ihrer Fraktion, nämlich Kollege Narjes, im Rahmen der Debatte — dies liegt noch gar nicht so lange zurück — dies miterwähnt hat. Wenn ich mich recht erinnere, hat sogar ein schriftlicher Antrag Ihrer Fraktion vorgelegen. Das können wir durchaus recherchieren. Richtig ist aber, daß der Wirtschaftsminister Schleswig-Holsteins — wohl auf Grund eines Kabinettsbeschlusses — jetzt aktuell die Abschaffung des Kohlepfennigs fordert. Ich kann daraus summiert nur den Schluß ziehen, daß dadurch die Möglichkeiten für eine langfristige Kohlepolitik materiell verringert werden. Sie können doch aber dann nicht hingehen und an uns den Vorwurf richten, wir täten nicht genug für die Kohle, wenn aus Ihren Reihen mehrfach Ansätze für ein solches Tun bestanden haben.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Ein klares Konzept!)

Das wird sich aufklären lassen, und zwar noch genauer, als ich es Ihnen schon beantworten konnte.
Es gibt, wie ich meine, auf der anderen Seite keine Veranlassung zu einer Überdimensionierung der Einschätzung oder gar zu einer Furcht vor zuviel Importkohle. Bei den Größenordnungen, die wir haben und über die wir sprechen, besteht dazu keine Veranlassung. Der Flankenschutz, der, wie ich es verstehe, mit dieser Art von Gesetz der Kohle immer gegeben werden sollte, ist nach meiner Meinung durch das Eindringen von Erdöl und Erdgas sehr viel stärker in Frage gestellt worden als durch die Importkohle, wenn man das einmal für die letzten zehn oder zwanzig Jahre nachvollzieht. Wir haben uns gegen beide Tendenzen gewehrt. Ich möchte nur deutlich machen, daß die Importkohle nicht der alleinige Ansatz in dieser Betrachtung sein kann, für den heimischen Energieträger Kohle einzutreten. Wir haben das in Wort und Tat und auch unter Zurverfügungstellung von Geldmitteln seitens der FDP auch im Plenum getan.
Ich wollte zu dem, was hier faktisch erörtert wurde, noch zwei oder drei Gesichtspunkte ansprechen. Bei der Importkohleregelung ist im letzten Jahr ein Hauch von Liberalisierung eingeführt worden. Es darf ein zusätzliches Kontingent eingeführt werden, wenn Ö1 substituiert werden kann. Nun ist leider festzustellen, daß der Erfolg in dieser Richtung noch nicht allzu überzeugend ist. Ich meine aber, es gibt hoffnungsvolle Ansätze. Ich habe in meiner Tagesarbeit als Parlamentarier miterlebt, daß mehr und mehr Unternehmen prüfen und Investitionen einleiten, um von ihrer bisherigen Ölfeuerung beispielsweise zum Einsatz von Importkohle zu kommen. In Schleswig-Holstein gibt es z. B. große Zementfabriken, die dabei sind, so etwas zu tun. Hier richte ich auch einen Appell an die Regierung, sie möge nach Kräften helfen, diese Möglichkeiten zu sortieren, zu sichten und, wo nötig, zu unterstützen, damit man über die Hürde kommt und das angebotene Kontingent auch wirklich im Rahmen der Politik „weg vom Ö1" besser nutzen kann.
Das Gesetz, wie es allerdings hier vorliegt — das ist angedeutet worden —, ist für diese Allgemeinzielsetzung zumindest nicht voll geeignet. Es ist einfach zu derb und zu drastisch, zu derb in der simplen Aufstockung, für deren Notwendigkeit auch in den Ansatzpunkten bisher ein Beweis schuldig geblieben ist. Ich erwähne auch die Eile, mit der vorgegangen wird, und die erforderliche Längerfristigkeit. Einige Aspekte sind dabei, die wir sehr wohl prüfen werden. Aber wir haben jetzt keinen zwingenden Handlungsbedarf. Wir haben ein Importzollgesetz, das noch zwei Jahre gültig ist und den Gestaltungsrahmen bietet.
Es wäre gut, wenn sich alle Fraktionen des Hauses — das scheint so zu sein — rechtzeitig mit entsprechendem Vorlauf an die Konzipierung einer Folgegesetzgebung machten. Dann brauchen wir nicht auf so unvollkommener und grob geschnitzter Basis zu arbeiten. Unsere Mitarbeit für eine solche Gesetzgebung ist zweifellos gegeben. Sie muß Regelungen beinhalten, die die einheimische Kohle ergänzen, 01 ersetzen helfen. Aber auch wenn ich lange nicht mit all dem, was über den Bundesrat aus norddeutschen Regionen an Gesetzesvorlagen hier eingebracht wird, speziell zu dem Thema Energiepolitik, einverstanden bin, möchte ich doch folgendes sagen: Eine Regelung, bei der der bisher vorhandene Regionalaspekt wiederzufinden ist, muß auch bei einer Anschlußregelung eine gute und unverzichtbare Facette eines solchen Gesetzes sein.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820132000
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung des Gesetzentwurfes des Bundesrates auf Drucksache 8/ 3520 an den Ausschuß für Wirtschaft vor. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
a) Beratung der Ubersicht 13 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 8/3580 —
b) Beratung der Ubersicht 14 des Rechtsausschusses (6. Ausschuß) über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht
— Drucksache 8/3581 —
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlußempfehlung des Ausschusses. Der Rechtsausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3580 und Drucksache 8/3581, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in den vorgenannten Drucksachen aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht abzusehen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Wurbs
Ich rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:
Beratung der Sammelübersicht 61 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 31. Dezember 1979 eingegangenen Petitionen
— Drucksache 8/3599 —
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3599, die in der Sammelübersicht 61 enthaltenen Anträge anzunehmen, zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses ist angenommen.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Wahlprüfungsausschussses zu den gegen die Gültigkeit der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen Wahleinsprüchen
— Drucksache 8/3579 —
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort anderweitig gewünscht? — Auch das ist nicht der Fall.
Wer den Beschlußempfehlungen des Wahlprüfungsausschusses zuzustimmen wünscht, die Wahleinsprüche gemäß den Anlagen 1 bis 18 auf Drucksache 8/3579 zurückzuweisen, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen?
— Die Wahleinsprüche sind damit zurückgewiesen.
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 13 und 14 auf:
13. Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen
Haushaltsführung 1979
hier: Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 05 02 Tit. 686 12 für sofortige Hilfsmaßnahmen zugunsten der Bevölkerung von Kambodscha
— Drucksachen 8/3414, 8/3595 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bußmann
14. Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen
Haushaltsführung 1979
hier: Überplanmäßige Ausgabe im Haushaltsjahr 1979 bei Kap. 14 12 Tit. 698 02
— Entschädigung auf Grund des Fluglärmgesetzes
- Drucksache 8/3334, 8/3607 —
Berichterstatter: Abgeordneter Haase (Kassel)

Der Haushaltsausschuß empfiehlt, jeweils von der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Kenntnis zu nehmen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1978 (Jahresrechnung 1978)

— Drucksache 8/3542 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Haushaltsausschuß
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt vor, den Antrag des Bundesministers der Finanzen an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung energiesparender Maßnahmen
— Drucksache 8/3557
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend)

Finanzausschuß
Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Haushaltsausschuß gemäß § 96 GO
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0820132100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Energieeinsparpolitik, die Anreize zu einem selbstverantwortlichen Handeln der einzelnen Wirtschaftssubjekte setzt, ist von der Grundkonzeption her sicher richtig und wird von uns bejaht. Diese Grundkonzeption liegt auch einem Kernstück unserer Energiepolitik, dem sogenannten 4,35-Milliarden-Programm zur Förderung heizenergiesparender Maßnahmen, zugrunde. Die Bundesregierung beabsichtigt, dieses Programm fortzuentwickeln. Gespräche mit den Bundesländern darüber sind aufgenommen.
Der Gesetzentwurf des Bundesrates, der uns hier beschäftigt, befaßt sich jedoch nur mit einem Teilaspekt des gesamten Komplexes, nämlich mit der Förderung der Energieeinsparung in bestehenden Gebäuden. Er berücksichtigt insbesondere nicht die notwendige Koordinierung der gesetzlichen Maß-



Parl. Staatssekretär Grüner
nahmen, wie das Energieeinspargesetz und die dazu vorgelegte Novelle sie vorsehen. Er berücksichtigt nicht das Ziel der Ausgewogenheit zwischen Steuer- und Zuschußförderung, und er berücksichtigt nicht die Kapazitätsprobleme des betroffenen Baugewerbes und der Produzenten von sogenannten neuen Technologien. Auch berücksichtigt er nicht die Überforderung der Finanzverwaltung.
Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollten Bundesregierung und Bundestag zusammen mit den Ländern erst einmal genauere Unterlagen über die bisherigen Ergebnisse des 4,35-MilliardenProgramms vorlegen. Auf dem Hintergrund dieser Erkenntnisse muß dann geprüft werden, welche Auswirkungen die gestiegenen Energiepreise auf die verschiedenen möglichen energiesparenden Investitionen haben. Angesichts der Knappheit öffentlicher Mittel besteht im Grundsatz keine Veranlassung, die von Bundestag und Bundesrat für richtig gehaltenen Förderanreize, die auf einem viel niedrigeren Niveau liegen, im Prinzip weiter zu erhöhen.
Es ist bekannt, daß bei der Verabschiedung des 4,35-Milliarden-Programms von Bundestag und Bundesrat erst nach Einschaltung des Vermittlungsausschusses ein ausgewogenes Steuer- und Zuschußprogramm erreicht werden konnte. Der Vorschlag des Bundesrates läßt jedes Eingehen auf diese bekannte Problematik vermissen.

(Zustimmung bei der SPD)

Im Plenum des Bundesrates hat ein auf solche Ausgewogenheit zielender Antrag leider keine Mehrheit gefunden.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Was ist denn für die Bundesregierung „ausgewogen"?)

— Ausgewogen ist es, die gesamte Problematik von Zuschußregelung und steuerlicher Regelung auch in künftigen Konzepten zu berücksichtigen, weil wir auf Grund der Erfahrungen der Vergangenheit wissen, daß nur auf dieser Basis eine Regelung zustande kommt, die dann sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat eine Mehrheit finden kann.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Aha, Ausgewogenheit richtet sich nach der Mehrheit!)

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand der Bundesregierung sind die Kapazitäten der durch die Energieeinsparung besonders berührten Teile des Baugewerbes voll ausgelastet. Zusätzliche Anreize können in dieser Situation nur zu weiteren Preissteigerungen und Engpässen führen.

(Kolb [CDU/CSU]: Woher nehmen Sie diese Überlegung?)

Das gilt generell auch für den Bereich neuer Technologien. Hier müssen wir sehr darauf bedacht sein, daß eine überhöhte Förderung nicht möglicherweise zur Entstehung von Produktionskapazitäten führt, die qualitativ künftigen Anforderungen nicht entsprechen.
Insgesamt ist die Bundesregierung deshalb der Auffassung, daß ein nach eingehenderen Erfahrungen mit dem bisherigen Programm zu entwickelndes Gesamtkonzept in dem oben beschriebenen Sinne sowohl effektiver wäre als auch zugleich dem Ziel einer Ausgewogenheit von Zuschußförderungen und steuerlichen Abschreibungsvergünstigungen besser entspräche. Ich möchte den Gedanken unterstreichen, daß es unseres Erachtens bedenklich wäre, schon jetzt die Nachfrage nach energiesparenden Investitionen durch massive zusätzliche staatliche Anreize auf zum Teil noch in der Bewährungsphase befindliche neue Technologien zu lenken. Diese Technologien sind für die Zukunft sicher als vielversprechend anzusehen. Aber sie brauchen zur Entwicklung ihre Zeit, und wir sollten mindestens vorsichtig sein bei dem Gedanken, durch massive zusätzliche Förderungsmaßnahmen eine Entwicklung in eine qualitativ nicht befriedigende Richtung zu ermöglichen.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820132200
Das Wort hat der Abgeordnete Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0820132300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bundesregierung und Bundesrat wollen Energie sparen. Sie sind sich sogar in der Zielsetzung einig. Die Bundesregierung hat nämlich in ihrem Gesetz zur Änderung der Energieeinsparung in der Drucksache 8/3348 unter „Zielsetzung geschrieben:
Die energiepolitischen Abhängigkeiten der Bundesrepublik sind in letzter Zeit in besonderem Maße deutlich geworden. Die Bundesregierung wirkt dem durch verstärkte Energieeinsparungsmaßnahmen entgegen. Das Bundeskabinett hat am 16. Mai 1979 entsprechende Beschlüsse gefaßt. Der Verringerung des Energiebedarfs für die Gebäudeheizung, der mit 40 v. H. am gesamten Energiebedarf der Bundesrepublik beteiligt ist, kommt dabei besondere Bedeutung zu. Da der Ölanteil bei der Gebäudeheizung über 50 v. H. beträgt, kann auch hier ein wichtiger Beitrag zur Verringerung unserer Ö1abhängigkeit geleistet werden.
Bis dahin gehen die Gemeinsamkeiten, aber dann kommen die Unterschiede.
Ich frage mich: Was haben wir eigentlich seit 1973 getan? War 1973 für uns nur ein Betriebsunfall, war das, was 1979 geschehen ist, eine Unseriösität der Ö11ieferländer? Wo haben wir denn die Energie eingespart? Minister. Lambsdorff, Herr Staatssekretär, hat in Tokio erklärt: Wir sparen 5 %. Das Ergebnis 1979 sagt aber, er hat sich im Vorzeichen geirrt, wir haben 5 % mehr verbraucht. — Natürlich, da müssen Sie nicht den Kopf schütteln, Herr Staatssekretär. Deswegen frage ich: Wie kommen wir endlich dazu, daß wir 01 sparen? Ministerpräsident Stoltenberg hat am 9. Juli 1979, als er diesen Entwurf des Bundesrates vorstellte, gesagt, seit 1. Juli seien die Rohölpreise auf 18 bis 23,50 Dollar je Barrel gestiegen. — Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir diese Preise jetzt noch hätten, wir würden uns glücklich schätzen. Wir liegen in der Zwischenzeit bei bis zu 34 Dollar. — Er fuhr dann fort:



Kolb
Dies wird für uns erhebliche Mehrbelastungen mit sich bringen. Experten schätzen diese Mehrbelastung auf jährlich 15 Milliarden DM, pro Kopf der Bevölkerung knapp 250 DM. Darüber hinaus entstehen durch die anhaltenden drastischen Preiserhöhungen für Mineralöl Gefahren für die Zukunft unserer Wirtschaft und unserer Arbeitsplätze. Die Bundesregierung hat bisher weder in der Verringerung der Abhängigkeit vom 01 noch bei der Energieeinsparung die erforderlichen Lösungen gefunden. Wir brauchen eine wirksame und zeitlich unbefristete Verbesserung der steuerlichen Regelungen für private Investitionen auf breiter Front, um den Anteil des Erdöls zu verringern und Energie einzusparen.
Ich frage mich: Wann steigen wir endlich in die . Energieeinsparung ein, wann kommen wir zu der Umstrukturierung? Wir sagen immer, wir müssen weniger Cl verbrauchen, wir müssen weg vom Ö1. Nur wir kommen nicht weg. Es nützt mir gar nichts, wenn Bundesforschungsminister Hauff draußen erklärt: „Ich habe mit meinem Energiesparhaus in Aachen bewiesen, daß man hervorragend Energie sparen kann. Wenn Sie dann aber fragen: Wie sind denn die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge, was haben Sie denn investiert, und wie schaut die Kosten-Nutzen-Rechnung aus?, dann hören Sie nur: Das gesamte Wirtschaftsprogramm war sehr teuer, aber ich kann Ihnen nicht sagen, was es ist. Im übrigen lassen Sie mich als Techniker eine sarkastische Bemerkung machen: Sie würden in jedem Praktikum zum Teufel gejagt, wenn Sie bei einem Versuch gleichzeitig fünf verschiedene Dinge ändern. Man kann nur hintereinander ändern und dann sagen: Diese Maßnahme hat das und jene Maßnahme jenes beeinflußt. Man darf nicht fünf oder sechs Veränderungen gleichzeitig vornehmen und dann sagen: Damit habe ich bewiesen, daß es geht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir stehen jetzt endlich vor der Situation, daß wir, wenn wir die Umstrukturierung wollen, klotzen müssen und nicht kleckern dürfen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich auf eine Aussage von Dagobert Lindlau im „Weltspiegel" vom letzten Sonntag hinweisen. Er schloß den „Weltspiegel", indem er auf eine Äußerung des Leiters der russischen Akademie der Wissenschaften, Alexandrow, Bezug nahm. Und ein amerikanischer Kolumnist hat in Anlehnung an ein Wort von Churchill gesagt, langsam werde die Politik zu schwierig, um sie Politikern zu überlassen, die vor allem gewählt werden wollen. Wenn uns die vierte Macht nun langsam vorhält, daß wir nichts anderes tun als reden, dann kann ich nur mit Rainer Maria Rilkes Kornett übersetzt sagen: „Reden, reden, reden — durch den Tag, durch die Nacht, durch den Tag, durch die Nacht, durch den Tag, durch die Nacht. Aber es geschieht nichts. Hier liegt für uns die entscheidende Frage.

Martin Grüner (FDP):
Rede ID: ID0820132400
Schon wieder steuerliche Mittel, das soll 650 Millionen DM kosten!! — Nun frage ich Sie: Was zahlen wir denn an die OPEC-Staaten? Das sind 30 Milliarden DM. Das ergibt ein Verhältnis von 1 DM Steuerentlastung zu 46 DM, die wir an diese Staaten abliefern.

(Widerspruch bei der FDP)

— Natürlich ist das so. Die 30 Milliarden DM fehlen doch am Ende des Jahres. Dafür ist bei uns keine Maßnahme durchgeführt.
Genau hier liegt doch der entscheidende Unterschied zwischen den Vorstellungen der Bundesregierung und dem, was der Bundesrat will. Die Bundesregierung sagt: Wir machen es mit Subventionen; wir brauchen die Ausgewogenheit; die Hauptsache ist, daß Ausgewogenheit da ist. Wenn ich aber frage, was gespart wird, dann ist nichts drin. Wenn nichts gespart wird, dann kommt man mit der Ermächtigung. So heißt es in der Drucksache 8/3348:
Eine gleichzeitige finanzielle Förderung der vorgeschriebenen Maßnahmen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf finanzielle Förderung würde bei Auflagen durch Rechtsverordnungen, die dem Ermächtigungsrahmen entsprechen, nicht entstehen.
Was will der Bundesrat? Er sagt: Es gibt heute genügend Techniken, die einzuführen, betriebswirtschaftlich gesehen, nicht interessant ist, weil die Kosten der Umstrukturierung höher liegen als der Nutzen; deswegen ist es selbst bei teurer Energie nicht interessant, die Umstrukturierung vorzunehmen.
Daher kann ich mich mit der Stellungnahme der Bundesregierung nicht zufriedengeben, wenn sie sagt:
Die Energiepreisentwicklung verbessert die Wirtschaftlichkeit bestimmter energiesparender Maßnahmen erheblich und gibt Anlaß,
a) die Förderung einzelner Maßnahmen überhaupt
b) die Höhe der Förderung für einzelne Maßnahmen
für die weitere Laufzeit des Programms zu überdenken. Wichtigstes Ziel dieser Überlegungen ist, die Wirksamkeit von Einsparungsmaßnahmen zu verbessern, ohne daß ihnen durch die Kapazitätsauslastung des betroffenen Bauhaupt- und Ausbaugewerbes volkswirtschaftliche Kosten in Form von unerwünschten Preissteigerungen gegenüberstehen.
Herr Staatssekretär, wenn heute jemand Maßnahmen, die sowieso schon wirtschaftlich sind, nicht durchführt, dann ist ihm nicht zu helfen.
Das ist auch nicht das Petitum des Antrags des Bundesrats. Dieser sagt, wir sollten endlich die Maßnahmen ergreifen, die uns vom Ö1 wegbringen, die aber in der jetzigen Situation zu teuer sind; wir sollten übergehen zu einer Kombination von Wärmepumpen mit Absorberdach, Speichertechnik und dergleichen.
Ich frage mich nur, woher wir den Hochmut nehmen, zu sagen: Wir brauchen ein Gesamtkonzept, wir wollen prüfen, wir wollen prüfen.



Kolb
Wir hantieren doch noch mit den Verhältnissen von 1978. Wir tun so, als hätten wir noch einen Heizölpreis von 25 Pf, während wir schon kräftig 65 Pf zahlen.
Können Sie mir eigentlich sagen, Herr Staatssekretär, welche Einsparungen das Heizenergiesparprogramm gebracht hat? Was ist durch die Wohnungsmodernisierung eingespart worden? Wie ist es draußen mit der Wärmeschutzverordnung? Wenn man Fragen stellt, dann heißt es: Wir haben die Erfahrungen noch nicht.
Aber die OPEC-Staaten interessiert das nicht. Der Preis, der damals noch bei 16 Dollar je Barrel lag, liegt heute bei 34 Dollar. Wenn wir noch zwei weitere Jahre so prüfen, ist er vielleicht bei 40 oder 45 Dollar. Diese Staaten interessieren sich nicht dafür, was wir tun, sondern sagen: Auch wenn ihr nichts tut, nehmen wir von euch das Geld; uns ist es egal, woher ihr es nehmt.
Hier möchte ich einmal ganz hart einsteigen. Wir haben in der Zwischenzeit so viele Subventionstöpfchen, daß es für manche interessant ist, von einem Subventionstopf zum anderen zu springen. Sie können heute eine Wohnung modernisieren, indem Sie die Sanitäranlagen mit Hilfe des Wohnungsmodernisierungsgesetzes finanzieren, mit Hilfe der Subventionen für Energieeinsparung finanzieren Sie die Wärmedämmung, und mit Hilfe des Verkehrslärmschutzgesetzes finanzieren Sie die Ausbesserung der Fenster. Wenn Sie so in drei Subventionstöpfe hineinlangen, dann geht das. In der Zwischenzeit sind wir mit unseren Subventionen so weit, daß es einen speziellen Subventionsführer gibt, der einem angibt, wo man Geld bekommt. Wenn wir zu diesem Stil kommen,

(von der Heydt Freiherr von Massenbach [CDU/CSU]: Da sind wir schon!)

dann könnte der Zustand eintreten: „Ist ein Zuschuß
zu bekommen, hat der Staat das Denken abgenommen. Ich glaube, das können wir uns nicht leisten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sollten deshalb den Vorschlag des Bundesrates daraufhin untersuchen, welche Maßnahmen Energie einsparen und uns damit vom Ö1 wegbringen. Wenn Sie betriebswirtschaftlich noch nicht interessant sind, so muß ein Anstoß dafür gegeben werden, diese Investitionen vorzunehmen. Dann sollten wir sagen, daß diese Maßnahmen gefördert werden. Herr Staatssekretär, wir sollten uns nicht auf die Formulierungen in diesem Antrag beschränken; denn die Dinge ändern sich so rasant, daß es für uns interessant sein müßte, uns auch in den Ausschüssen einmal darüber klarzuwerden. Wir haben heute früh im Hearing zu der Frage der Energieeinsparung durch die Abrechnung nach Verbrauch erlebt, daß sich die Meinungen bei einigen Verbänden schon in einem Vierteljahr entscheidend geändert haben.
Wirtschaft und Bürger sind flexibel genug, um auch ein Risiko einzugehen und zu wissen, was sie wagen müssen, damit sie nicht die Gelder, die bisher in den Konsum flossen, für Energie ausgeben müssen. Wir werden auch neue Technologien entwikkeln. Ich habe es bisher noch nicht erlebt, daß Technologien voll ausgereift sind, bevor sie in größerer Menge produziert werden. Jeder Start einer solchen neuen Technologie hat seine Mucken; das liegt in der Technik. Schauen Sie sich einmal die Entwicklung der Eisenbahn mit all den Unfällen und Problemen an! Aber deswegen wird keiner sagen: Das lassen wir.
Es werden immer Sorgen um das Bauhaupt- und Ausbaugewerbe geäußert. Wenn das mit Subventionen so gemacht wird, daß diese Gewerbe einmal überlastet sind und daß sie eineinhalb Jahre später, wenn es keine Subventionen gibt, nichts zu tun haben — das heißt: einmal heiß, einmal kalt —, dann frage ich Sie, woher eine kontinuierliche Beschäftigung kommen soll. Wenn Sie steuerliche Tatbestände schaffen, dann haben Sie auch eine kontinuierliche Beschäftigung; denn dann weiß jeder, daß er dies auch in drei Jahren tun kann. Das ist wesentlich besser, als wenn die Betreffenden sich sagen müssen: Ich muß jetzt schnell in diesen Subventionstopf langen, ganz egal, was es kostet und bringt; ich bekomme Geld zurück!
Wir sind langsam so weit gekommen, daß jemand, der auf Grund einer Subvention Geld zurückbekommt, den Eindruck hat, daß dies für ihn eine besondere Art des Steuerausgleichs sei. Er fragt nicht mehr, was die Maßnahme bringt, sondern er sagt: Ich habe die Chance, an den Staat abgeliefertes Geld zurückzubekommen, und deswegen hole ich es ohne Rücksicht auf Verluste!
Ich habe die Bitte an Sie: Wir sollten das nicht so krass formulieren, wie es die Bundesregierung in ihrer Einlassung getan hat. Wir sollten in den Ausschüssen sehr sachlich darüber diskutieren, was wir machen können. Wenn es uns gelingt, Energie einzusparen und vom 01 wegzukommen, dann haben wir unsere Aufgabe erfüllt. Wir sollten nicht über den Status quo ante diskutieren, sondern wir sollten fragen, was Mitte der 80er Jahre auf uns zukommen wird. Der Bürger, der uns hierherschickt, erwartet von uns keine Vergangenheitsbewältigung, sondern Programme für die Zukunft.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820132500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Reuschenbach.

Peter W. Reuschenbach (SPD):
Rede ID: ID0820132600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Anlaß ist ganz bestimmt kein Grund, so zu tun, als ginge es jetzt um eine ganz allgemeine Energiedebatte. Dafür ist dieser Anlaß wahrlich nicht bedeutungsvoll genug.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Weil es nicht Ihre Initiative ist! — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Hier ist alles bedeutungsvoll!)

Die Lautstärke des Lamentos, die an den Tag gelegt wird, wenn es jetzt um angeblich nicht zügig genug vorangetriebene Energieeinsparungspolitik geht, entspricht genau der Art, in der Sie vor ein paar Jahren Ihre Ignoranz gegenüber der Sicherung



Reuschenbach
der Energieversorgung auf heimischer Basis stattfand, bekunden. Diesen Widerspruch müssen Sie sich noch öfter vorhalten lassen.
Der Gesetzentwurf zielt auf eine sofortige massive und einseitige Anhebung der steuerlichen Vergünstigungen für energiesparende Investitionen. Schon bei dem geltenden Recht — der Herr Staatssekretär hat auf das Entstehen des geltenden Rechts hingewiesen —, nämlich Zuschüsse oder steuerliche Begünstigung, kann man wirklich Zweifel darüber haben, ob die Gleichbehandlung gleichartiger Tatbestände gewährleistet ist. Dabei habe ich sowohl die konkreten Maßnahmen, die vorgenommen werden, als auch die Einkommensverhältnisse derer, die sie vornehmen, im Auge.
Zur Kapazität in der Bauwirtschaft ist etwas gesagt worden. Ich muß ferner hinzufügen: Die hier vorgeschlagene Regelung läßt zum Beispiel einen ganz erheblichen Teil derer vor der Tür, die mitmachen müssen, wenn energiesparende Maßnahmen im Wohnungsbestand zügig durchgeführt werden sollen, nämlich die Vielzahl der gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmen, die Sie bewußt oder unbewußt aussperren, wenn Sie dem hier vorgelegten Gesetzentwurf folgen.
Schließlich ist die dauernd wiederholte Behauptung, das sei ein Beitrag, um vom Ö1 wegzukommen, unzutreffend. An keiner Stelle in diesem Gesetzentwurf ist dies als Zweckbestimmung vorgesehen, sondern alle Maßnahmen, die energiesparend sein könnten, werden mit der Gießkanne bezuschußt. Dazu muß ich sagen: Das ist keine zielgerichtete Politik; das ist eine Gießkanne, ist eine Beglückung quer durch den Garten, aber keine zielgerichtete.

(Zuruf des Abg. Kolb [CDU/CSU])

Und wenn Sie über drei Subventions- und Vergünstigungstöpfe, die angeblich da sind und derer man sich so oder so bedienen kann, lamentieren, kann ich nur feststellen: Sie wollen einen vierten hinzufügen, und übermorgen kriegen wir den fünften und den sechsten Vorschlag, meistens aus Ihren Reihen.

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Er hat Phantasie!)

Wir plädieren mehr dafür, das Schwergewicht auf die Weiterentwicklung des Zuschußinstruments zu setzen.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Aha!) Da ist klar, wer wieviel wofür bekommt.


(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Er hat ja gar keinen Rechtsanspruch!)

— Nach Maßgabe des Haushalts!

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Solange der Topf reicht!)

— Natürlich; selbstverständlich!

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist sozial!)

Was Ihre steuerliche Begünstigung angeht, so stellen Sie einen Blankoscheck aus und sagen: Was am
Ende dabei nicht eingenommen wird, das steht in
den Sternen; damit muß die öffentliche Hand, muß der Staat halt fertig werden.
Nein, ich bin sehr dafür, daß klar ist, wieviel man wofür zu welchen Bedingungen und zu welchen Zwecken ausgibt. Deshalb gilt es, Erfahrungen mit dem 4,35-Milliarden-Programm zu sammeln und es weiterzuentwickeln, damit es nicht nur 1980, sondern bis 1982 gilt und wirksam wird; in der Zwischenzeit kann man sich genau überlegen, mit welchen Mitteln und welcher Zielsetzung es fortentwickelt wird. Die Anstrengungen sind fortzusetzen; nicht mit der Gießkanne zu geben, sondern den Anschluß an leitungsgebundene Energieversorgung zu fördern. Energieversorgungspläne sind in den Städten zu entwickeln; es ist ganz stark auf Verbreitung der Fernwärme abzuheben.
Wir können und wollen die Überweisung an die Ausschüsse nicht verhindern.

(Kolb [CDU/CSU]: Das können Sie auch nicht!)

— Nein; ich sage ja: Wir können und wollen nicht.
Nur können Sie sich darauf verlassen, daß dieser Gesetzentwurf nicht Gesetz wird.

(Kolb [CDU/CSU]: Schade! — Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820132700
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Matthäus-Maier.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Jetzt sind wir gespannt!)


Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0820132800
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst bedanke ich mich dafür, daß wir hier ein Steuergesetz — darum geht es — im Deutschen Bundestag behandeln. Denn mittlerweile ist es ja eingerissen, daß Steuerpolitik überwiegend in Pressekonferenzen, nicht aber in den dafür zuständigen Gremien behandelt wird. Nachdem Herr Strauß am 12. Dezember 1979, während wir hier im Plenum eine Steuerdiskussion hatten, sein neues Steuerpaket in einer Pressekonferenz vorgestellt hat, hat heute morgen Herr Häfele, während wir im Finanzausschuß einen CDU/CSU-Steuergesetzentwurf stundenlang verhackstückten, die Gelegenheit genutzt, eine Pressekonferenz zu machen, in der er das neue Steuerpaket vorstellte. Daher ist es ganz erfreulich, daß wir ab und zu Steuergesetze auch hier behandeln.

(Lachen bei der CDU/CSU — Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Lieber Datenschutz!)

Was die Sache angeht, so fordert die Opposition die Einführung eines § 7 g — damit auch draußen alle gut zuhören: eines § 7g, g wie Gustav — in das Einkommensteuergesetz.

(Zuruf von der SPD: „Gesetzesvereinfachung"!)

Dies ist — ich höre schon den Zwischenruf „Gesetzesvereinfachung" — mit Sicherheit wiederum kein
Beitrag zur Vereinfachung des Steuerrechts, abgese-



Frau Matthäus-Maier
hen davon, daß allein dieser Paragraph über eine eng beschriebene DIN-A4-Seite hinausgeht.

(Zuruf von der CDU/CSU: Na sowas! Ungeheuerlich!)

— Hier kommt der Einwurf „ungeheuerlich". Das ist sicher nicht ungeheuerlich. Nur, ich finde, daß es erlaubt sein muß, in einer Situation, wo alle Beteiligten, insbesondere Sie, draußen immer große Fensterreden über Steuervereinfachung halten,

(Erhard [Bad Schwalbach] [CDU/CSU]: Die werden hier gehalten!)

jeweils darauf hinzuweisen, welche Flut von Gesetzesanträgen Sie hier mit welchen Folgerungen für die Komplizierung des Steuerrechts stellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Kolb [CDU/CSU]: Immer noch besser als die komischen Subventionen!)

Was die Sache selber angeht, so haben wir in verschiedener Hinsicht Bedenken. Ich möchte hier nur einmal einen Punkt nennen, der in Ihrem Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt wird. Ich meine sehr wohl, daß die stärkere Anfangsförderung für energiesparende Einrichtungen wie z. B. auch Wärmepumpen im Prinzip sinnvoll ist. Ich erinnere aber daran, daß von dieser Förderung auch Wärmepumpen betroffen wären, die nicht zur Einsparung von Primärenergieverbrauch führen, sondern z. B. zu einem Umsteigen von Ö1 auf Strom, was wiederum unter anderen Gesichtspunkten sehr fragwürdig ist. Angesichts dessen muß gefragt werden, ob dies der richtige Weg ist.
Was das Instrument der steuerlichen Abschreibung angeht, so glaube ich, daß die Diskussion über die Einführung des § 51 q vor etwa einem Jahr unsere unterschiedlichen Positionen verdeutlicht hat. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf treffen Sie wiederum das Problem nicht, das nach unserer Ansicht entscheidend ist. Wir sind der Ansicht, daß Subventionen — und hier handelt es sich um nichts anderes als um eine Subvention mittels steuerlicher Instrumente — gezielt dort eingesetzt werden sollten, wo ihre Förderungswirkung am größten ist. Das heißt, daß sie am allerwenigsten dort eingesetzt werden sollten, wo der Bedarf am geringsten ist. Ihr Vorschlag führt dazu, daß derjenige, der von Haus aus eh leichter in der Lage ist als der andere, sich solche Anlagen in sein Haus einzubauen, am höchsten subventioniert wird. Auf unsere Argumente gegen diese Lösung haben Sie immer wieder vorgetragen, wir wollten Klassenkampf; wir wollten denjenigen, der auf Grund der Progression einen sehr hohen Steuersatz zahlt, nicht entsprechend progressiv entlasten, weil es uns eh nicht gefalle, daß es Leute gebe, die so hohe Steuersätze zu zahlen hätten. Weit gefehlt! Hier handelt es sich um eine sinnlose Verschleuderung von Staatsmitteln. Wir sind uns doch wohl alle einig, daß die staatlichen Gelder dort am effektivsten eingesetzt werden, wo mit ihnen unter geringstmöglichem Aufwand das meiste erreicht wird.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das ist Hilfe zur Selbsthilfe!)

— Ist es etwa Hilfe zur Selbsthilfe, wenn Sie dem, der einen Steuersatz von 56% zu zahlen hat, der also ohnehin all das, was wir hier nennen, bauen kann, zweieinhalbmal soviel geben wie dem, der sich das Geld mühsam vom Munde abspart, um eine Wärmepumpe einbauen zu können? Dies können wir nicht als Hilfe zur Selbsthilfe ansehen.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820132900
Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Kolb?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0820133000
Bitte, Herr Kolb.

Elmar Kolb (CDU):
Rede ID: ID0820133100
Frau Kollegin, wie bewerten Sie es, wenn wir große Mengen an Geld irgendwohin abliefern, ohne irgend etwas dafür zu haben, und wenn dadurch speziell der kleine Mann, der, wie Sie sagen, nichts abschreiben kann, am härtesten getroffen wird? Derjenige, den Sie meinen — jenen mit einem Steuersatz von 56 % —, kann sich diese Ablieferung von Geld sicher am ehesten leisten. Stimmen Sie mit mir darin überein?

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0820133200
Herr Kolb, das ist doch nun aber wirklich nicht die Alternative. Selbstverständlich unternehmen wir alles — diesen Gesichtspunkt brauchen Sie der Bundesregierung wirklich nicht vorzuhalten —, um insbesondere für diejenigen, die weniger verdienen, die Beschwernisse auf Grund der Ölpreissteigerungen gering zu halten. Wenn Sie aber — wie eben — vortragen, wir müßten die Kosten in Höhe von 650 Millionen DM, die Ihr Gesetzentwurf verursacht, den X Milliarden DM, die wir an die OPEC-Staaten zahlen, gegenüberstellen,

(Kolb [CDU/CSU]: 30 Milliarden!)

so paßt dies überhaupt nicht, denn mit Ihrem Gesetzentwurf wird doch das andere Problem nicht gelöst.

(Zustimmung bei der FDP und der SPD)

Ein weiterer Punkt: Im Finanzausschuß überhäufen Sie uns dauernd mit neuerlichen Anträgen betreffend steuerliche Subventionen. Das Problem der steuerlichen Subventionen haben wir durch die Gutachtergruppe unter Professor Sievers im Zusammenhang mit der Wohnungsbauförderung und dem § 7 b noch einmal vorgeführt bekommen. Dort ergab sich exakt die gleiche Argumentation. Als Politiker wurden wir darauf aufmerksam gemacht, daß es kein sinnvoller Einsatz von Steuermitteln sei, wenn der steuerliche Weg statt des Zuschußweges beschritten werde. Deshalb möchten wir Sie ernsthaft darum bitten, diesen steuerlichen Weg nicht zu beschreiten. Ich sehe Herrn Stutzer hier; wir werden in zehn Minuten schon wieder eine steuerliche Abschreibungsmöglichkeit, die Sie fordern, behandeln. Wir meinen, dies ist in aller Regel — nicht immer — ein Weg, der erstens kostenaufwendiger als eine Zuschußregelung ist.

(Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Das stimmt nicht!)




Frau Matthäus-Maier
— Natürlich muß dies kostenaufwendiger sein, weil die Streuwirkung sehr viel größer ist. Zweitens ist dies ein Weg, der nicht gezielt diejenigen Bevölkerungsgruppen erreicht, die wir eigentlich erreichen wollen.
Herr Kolb, wenn Sie sagen, Sie hätten hier als Techniker gesprochen, kann ich nur feststellen: Ich halte es für eine gute Sache, daß Sie als Techniker Stellung nehmen. Die eigentliche Frage richtet sich aber nicht an Sie als Techniker, sondern an Ihre Kollegen von der Steuerfront, nämlich die Frage, warum sie das, was technisch sinnvoll ist — was ich unterstütze —, unbedingt immer über das Steuerrecht anregen wollen. Sie sollten sich da wirklich etwas anderes überlegen.

(Kolb [CDU/CSU]: Über das Steuerrecht geht es schneller!)

Ein Zweites. Ich hätte es mir natürlich ganz einfach machen und sagen können: Dafür haben wir sowieso kein Geld. Ich darf daran erinnern, daß es Ihr Herr Stoltenberg war, der gesagt hat, dieser Gesetzentwurf würde rund 650 Millionen DM kosten. Sie sind mit Ihren Angaben auf dem Vorblatt zu dem Gesetzentwurf etwas vorsichtiger. Sie sagen dort schamhaft, man könne über die Kosten nichts sagen, weil man nicht wisse, wie viele Leute diese Abschreibungsmöglichkeit in Anspruch nehmen würden. Das ist zweifellos eine richtige Aussage. Aber Sie sehen, selbst Herr Stoltenberg, dem sicher nicht daran liegt, die Kosten höher darzustellen, als sie sind, kommt auf 650 Millionen DM. Dann wird das, meine Damen und Herren, was Sie sich in der Steuerpolitik von Tag und Tag leisten, langsam ein bißchen dicke.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich darf erinnern: Am 12. Dezember 1979 fordert Franz Josef Strauß Steuersenkungen von über 16 Milliarden DM noch für 1979 und 1980. Hätten die Koalitionsparteien dem nicht widerstanden, hätte dies der Bundesregierung jeden finanziellen Handlungsspielraum, den sie angesichts der aktuellen weltpolitischen Lage oder auch denkbarer konjunkturpolitischer Notwendigkeiten braucht, geraubt. Nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln" hätten die Straußschen Steuersenkungspläne schon zu einem Zeitpunkt rückgängig gemacht werden müssen, wo sie beim Bürger überhaupt noch nicht angekommen gewesen wären. Allerdings hat Strauß wohl mittlerweile gemerkt, welches Desaster sich für seine Strategie ankündigt; denn er redet mittlerweile anders. Trotzdem verfährt die Opposition hier in Bonn noch nach dem alten Konzept.
Wir haben vor zehn Tagen einen Bundesratsgesetzentwurf mit Tarifänderungen gelesen, die für 1980 6,5 Milliarden DM und 1981 3,5 Milliarden DM kosten würden. Am 2. Februar ist im Bundesrat — wie wir in der Zeitung lesen konnten — die Erhöhung der 7 b-Abschreibung gefordert worden. Heute sind Vorschläge von Herrn Häfele gekommen, die im Jahre 1981 zu Steuermindereinnahmen von 17 Milliarden DM führen würden. Jetzt hier im Plenum gibt es nun im Rahmen der Energiepolitik die Diskussion darüber, ob im Zusammenhang mit der
Energieeinsparung eine 650 Millionen DM kostende Abschreibungsregelung eingeführt werden soll. Meine Damen und Herren, hiermit ist das finanzpolitische Chaos der Opposition wirklich komplett,

(Zustimmung bei der SPD)

zumal wenn Sie gleichzeitig berücksichtigen, daß Herr Strauß mittlerweile seine alten Vorschläge über Bord geworfen hat und nun plötzlich nicht nur nicht mehr von Steuersenkungen für 1980 redet, sondern sogar das Steuerpaket der Koalition für 1981/82 als wohlfeile Finanzierungsquelle für die zusätzlichen Aufgaben im internationalen Bereich anbietet. Das alles zusammengenommen zeigt, meine Damen und Herren, daß bei Ihnen ein ungeheures Durcheinander herrscht.
Ich kann Ihnen dazu nur eines sagen - Sie haben es auch schon gelesen —: Wir lassen uns nicht in Ihre Hektik hineinziehen. Wir werden ruhig und gelassen die finanzielle Lage auch für das Jahr 1980 überblicken, diskutieren und prüfen, was an Mehrausgaben auf uns zukommt. Da sind dann für uns überhaupt keine Einnahmen- oder Ausgabenposten tabu. Aber eines ist doch wohl mit Sicherheit gegeben: Wir können nicht zu diesem Zeitpunkt Mehrausgaben oder Mindereinnahmen in Höhe von 650 Millionen DM beschließen. Deswegen bitte ich Sie: Seien Sie so klug, wie einige Ihrer führenden Köpfe es mittlerweile sind, und lassen Sie in den nächsten Wochen diesen Gesetzentwurf fallen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820133300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf des Bundesrates — Drucksache 8/3557 — zur federführenden Beratung an den Anschluß für Wirtschaft, zur Mitberatung an den Finanzausschuß und den Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau sowie zur Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Es gibt keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
— Drucksache 8/2956 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
Drucksache 8/3571 —
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 8/3569 —
Berichterstatter: Abgeordneter Stutzer

(Erste Beratung 161. Sitzung)




Vizepräsident Wurbs
Wünscht einer der Herren Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Stutzer.

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820133400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Katastrophenschutz in Schleswig-Holstein hat sich der großen Herausforderung der Schnee- und Unwetterkatastrophe im Winter 1978/79 zwar im großen und ganzen als gewachsen erwiesen, dennoch aber zeigte es sich, daß in einzelnen Bereichen Verbesserungen dringend geboten sind. Zu dieser übereinstimmenden Einschätzung kamen Sprecher aller Fraktionen im schleswig-holsteinischen Landtag.
Was in Schleswig-Holstein nicht nur die Menschen an der Küste und in den Dörfern, sondern das gesamte öffentliche Leben lähmte, kann in dieser oder ähnlicher Form zu jeder Zeit und an jedem Ort erneut Wirklichkeit werden.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU)

Die Naturkatastrophen hatten allein in Schleswig-Holstein in ca. 80 Gemeinden zu länger andauernden Stromausfällen geführt. Dabei zeigte sich, daß große Teile der gewerblichen Wirtschaft, der Landwirtschaft, insbesondere aber Einzelgehöfte und private Haushalte auf eine geregelte Stromversorgung angewiesen sind, um größere Schäden bei Katastrophenfällen zu vermeiden. So waren in vielen Privathaushalten wegen des Ausfalls stromabhängiger Heizungsanlagen und anderer Geräte nicht nur materielle, sondern auch gesundheitliche Schäden aufgetreten. Im landwirtschaftlichen Bereich führte der Stromausfall darüber hinaus zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Viehversorgung und sogar zu Totalausfällen.
Gesundheitliche Schäden und volkswirtschaftliche Verluste hätten vermieden werden können, wenn in ausreichender Zahl Notstromaggregate vorhanden gewesen wären. Aus diesem Grunde ergriff der Bundesrat die Initiative und forderte, die Anschaffung und Herstellung von Notstromaggregaten steuerlich durch erhöhte Absetzungen zu begünstigen.
Um Mißverständnisse auszuräumen, möchte ich darauf hinweisen, daß totale Stromausfälle verschiedene Ursachen haben können, es sich hier also nicht allein um ein schleswig-holsteinisches Schneekatastrophenproblem handelt. So hatten wir am 13. April 1976 in Süddeutschland und in weiten Teilen Osterreichs durch einen Waldbrand, der zu einer Schalterexplosion im Umspannwerk Kelsterbach führte, einen mehrstündigen Stromausfall. In New York hatten wir am 13. und 14. Juli 1977 wegen ungenügender Kraftwerkskapazität und unzureichender Leistungsfähigkeit des Stromverbundsystems während der Nacht mehrere Stunden Stromausfall. Wegen eines Streiks der Kraftwerksarbeiter fiel in Frankreich am 19. und 20. Dezember 1978 in weiten Teilen des Landes der Strom bis zu 36 Stunden aus. Ich könnte noch mehrere Beispiele aufführen.
Im Telegrammstil möchte ich nur einmal die Auswirkungen dieser Stromausfälle nennen. Erstens. Gesundheitliche Schäden insbesondere bei Kleinstkindern und bei älteren Menschen. Zweitens. Maschinen bleiben stehen, daher Arbeitsunterbrechung und Produktionsschäden. Drittens. Beleuchtung und Kontrollgeräte fallen aus. Viertens. Fahrstühle bleiben stecken. Fünftens. Ausfall von Ölheizungen. Sechstens. Verluste bei der Viehzucht, insbesondere aber beim Jungvieh. Siebtens. Verderben der Tiefkühlkost. Achtens. Ausfall von Benzinpumpen. Neuntens. Unter Umständen Plünderung, Brandstiftung, Gewalttaten, wie wir sie bei den Stromausfällen in New York erlebt haben.

(Dr. Spöri [SPD]: In Schleswig-Holstein?)

— Auch in Niedersachsen könnte das möglich sein. Mir liegt ein Gutachten vor, nach dem so etwas in der Bundesrepublik nicht ausgeschlossen werden könnte.
Der Stromausfall in Frankreich verursachte allein Schäden in Höhe von 3 bis 4 Milliarden Francs. Damit ist auch der Einwand der Koalition widerlegt, lieber Herr Kollege Spöri, daß die Initiative des Bundesrates nur etwas mit der Schneekatastrophe in Norddeutschland zu tun habe. Die Beispiele zeigen, daß es jederzeit zu diesen Situationen kommen kann, in denen die Strombereitstellung durch die öffentlichen Stromversorgungsunternehmen nicht mehr gesichert ist. Vor unabwendbaren Stromausfällen mit noch gar nicht abzuschätzenden Folgen können wir die Bürger nur schützen, indem wir Anreize zur Beschaffung privater Notstromaggregate geben.
Wir wissen doch aus Erfahrung, daß es ohne solche Anreize nicht zu einer Beschaffung kommt. Viele Bürger sind in Folge der Kostenexplosion auf dem Energiesektor ohne derartige Anreize gar nicht in der Lage, sich private Notstromaggregate zu beschaffen.
Keiner wird bestreiten, daß die Notstromaggregate im Hinblick auf die jederzeit möglichen Stromausfälle, die sich über mehrere Tage erstrecken können, auch eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung haben. Steuerliche Abschreibungsvergünstigungen, wie sie der Bundesrat vorschlägt, sind nur ein Weg. Dabei kann man sich darüber unterhalten, ob für diejenigen, die steuerlich nicht abschreiben können — ich denke hier nur an kleinere landwirtschaftliche Betriebe —, ein anderer Weg gefunden wird, nämlich der einer offenen Subvention.
Wir können nur mit Bedauern feststellen, daß die Mehrheit des Finanzausschusses keinen Weg gesucht hat, wie sie dem Bürger bei der Beschaffung von privaten Notstromaggregaten helfen kann.
Lassen Sie mich hierzu noch eine persönliche Anmerkung machen. Ich habe es im Winter 1978/79 erlebt, wie unmittelbar nach den Schneekatastrophen in Schleswig-Holstein Abgeordnete aller Parteien — ich betone: aller Parteien — die betroffenen Gemeinden und Bürger aufsuchten und hinsichtlich der Hilfen bei der Beschaffung privater Notstromaggregate Zusagen machten, an die sie sich heute offensichtlich nicht mehr erinnern wollen.



Stutzer
Beispielsweise setzte sich — Frau Matthäus-Maier, ich bitte die FDP, jetzt einmal zuzuhören — ausweislich des Plenarprotokolls des schleswig-holsteinischen Landtags am 30. Januar 1979 kein Geringerer als der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Herr Ronneburger, für steuerliche Hilfsmaßnahmen ein. Steuerliche Hilfsmaßnahmen waren Herrn Ronneburger sogar noch zuwenig; er meinte, es müßte außerdem noch etwas getan werden.
Meine Damen und Herren, es wird heute so viel von Parteien- und Staatsverdrossenheit gesprochen. Hier haben wir wieder einmal ein typisches Beispiel dafür, wie es hierzu kommen kann. SPD und FDP reden mit zwei Zungen: Draußen vor Ort sagen sie das, was der Bürger hören will, und wenn es dann hier im Hohen Hause zur Nagelprobe kommt, haben sie die gemachten Zusagen vergessen und stehen nicht mehr zu ihrem Wort.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Typisch für diese Regierung!)

Natürlich kann man in dieser Beziehung politisch verschiedener Meinung sein. Ich habe auch Verständnis dafür, wenn Kollegen der SPD und der FDP den Gesetzentwurf des Bundesrats anders beurteilen als die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Ich habe aber kein Verständnis dafür, Herr Spöri, wenn Kollegen dieses Hauses mit zwei Zungen reden. Ich nehme an, daß die nachfolgenden Redner — Herr Spöri und Frau Matthäus-Maier — sich in Vorbereitung dieser Debatte einmal die Presseberichte über die schleswig-holsteinische Schneekatastrophe angesehen haben. Dann werden sie wissen, was die Kollegen aus ihren eigenen Fraktionen den Bürgern vor Ort bei uns in Schleswig-Holstein versprochen haben.

(Kühbacher [SPD]: Werden Sie konkret!)

Ihre Aufgabe wird es sein, in den nachfolgenden Beiträgen diesen Widerspruch aufzuklären.
Sie müssen doch zugeben, daß die Parteien, die einen derartigen Zickzackkurs fahren, zu der vielbeklagten Parteienverdrossenheit beitragen. So werden es die Bürger in meinem Lande nicht verstehen — Sie lachen vielleicht darüber —, wenn sich hier kein schleswig-holsteinischer Abgeordneter der SPD oder der FDP zu Wort meldet. Ich bedaure es, daß nur ein einziger schleswig-holsteinischer Abgeordneter der SPD hier im Saal ist.

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Ganz typisch!)

Die CDU/CSU wird dem Gesetzentwurf des Bundesrats auf Drucksache 8/2956 zustimmen. Wenn SPD und FDP hier ebenso wie im Finanzausschuß diesen Gesetzentwurf ablehnen, dann bitte ich die nachfolgenden Redner, z. B. Herrn Spöri, dazu Stellung zu nehmen, ob die Fraktionen die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Notstromaggregate nach dem Gesetzentwurf des Bundesrats auf Drucksache 8/3557 steuerlich begünstigen werden. Dabei möchte ich hier anmerken, daß in diesem Fall die Überschrift geändert werden müßte, da es sich bei den Notstromaggregaten nicht um energiesparende Geräte handelt.
Meine Damen und Herren, es bleibt also noch so manche Frage offen. Wir erwarten daher mit Aufmerksamkeit die nachfolgenden Debattenbeiträge.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820133500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Spöri.

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0820133600
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Aus Schleswig-Holstein! — Lampersbach [CDU/ CSU]: Frisch auf den Tisch!)

— So kirchturmspolitisch agieren wir hier nicht, daß wir unsere Redner unter dem Gesichtspunkt der Regionsbezogenheit aussuchen.

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Aber der Schnee war doch da oben!)

Es ist hier ja eine interessante Rednerabfolge zu beobachten. Da kommt Herr Kolb hier an und klagt über die Töpfchenwirtschaft bei der Energiesparförderung sowie darüber, daß es da bisher schon drei Töpfchen gebe. Und Sie wollen jetzt das vierte Töpfchen aufmachen.

(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]: Sehr richtig!)

Das ist — als Feststellung — zunächst einmal sehr interessant.
Wenn wir diesen Gesetzentwurf des Bundesrates ernsthaft diskutieren, dann müssen wir, glaube ich, zwei Aspekte streng auseinanderhalten: Auf der einen Seite sind wir mit Ihnen der Auffassung, daß wir künftig mit allen vorbeugenden Maßnahmen verhindern müssen, daß derartige Wetterkatastrophen Schäden wie die in Schleswig-Holstein zur Jahres. wende 1978/79 anrichten. Auf der anderen Seite ist aber, wenn ich mir diese Bundesratsinitiative anschaue, sehr wohl kritisch darüber zu diskutieren, ob eine Sonderabschreibung von 60 % für Notstromaggregate im Anschaffungsjahr ein sinnvoller Beitrag zu dieser Zielsetzung ist.
In dem Bundesratsentwurf steht, daß die Ausfallsumme für die öffentliche Hand 50 Millionen DM betragen wird. Das ist, da wir uns in der Bundespolitik inzwischen an die großen Zahlen gewöhnt haben,

(Kittelmann [CDU/CSU]: Unter Ihrer Regierung erst!)

eine relativ kleine Summe. Doch unabhängig von dieser Zahlendimension müssen wir, meine ich, an diesem Beispiel einmal grundsätzlich darüber diskutieren, ob uns nicht derart spezielle, zusätzliche steuerrechtliche Subventionsmaßnahmen immer weiter in eine Gesetzgebung hineintreiben, die letzten Endes beim Bürger und bei der Wirtschaft zu einer Subventionsmentalität führt mit der Folge, daß bei jeder sinnvollen Investitionsmaßnahme, bei jeder sinnvollen Vorsorgemaßnahme vom Staat eine steuerpolitische Spendierrunde erwartet wird.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Da gibt es aber bessere Beispiele!)




Dr. Spöri
Das ist wirklich der Punkt, über den hier zu diskutieren ist.
Wenn man vom denkfähigen Bürger, vom mündigen Landwirt ausgeht, wenn man auch den Betroffenen in Schleswig-Holstein Denkfähigkeit unterstellt, dann ist doch, Herr Stutzer, eine Schneekatastrophe wie die von 1978/1979 sicherlich ein kräftiger Anreiz zum Kauf eines solchen Notstromaggregats, ein Anreiz, der durch zusätzliche flankierende finanzielle Maßnahmen überhaupt nicht überboten werden kann. Das muß doch für einen denkfähigen Bürger ein ausreichender Anreiz sein. Wir können doch dem Bürger nicht jegliche Entscheidung abnehmen!

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Denkfähigkeit und Zahlungsfähigkeit sind nicht dasselbe!)

Das ist ja die Position, die Sie immer wieder beziehen.
Herr Stutzer, selbst in den Fällen, in denen der Einsatz eines Notstromaggregats in Schleswig-Holstein oder meinetwegen woanders sinnvoll sein mag, muß man hier einmal die Frage stellen, die Sie vornehm ausgespart haben: ob nicht die Energieversorgungsunternehmen selbst hier einen Beitrag zu leisten haben,

(Beifall des Abg. Zywietz [FDP])

ob nicht der Staat falsch beraten ist, wenn er finanziell — vorschnell — in die Bresche springen will, wenn Anschaffungen von Notstromaggregaten vorgenommen werden sollen. In unserem Land haben doch die Energieversorgungsunternehmen das außermarktwirtschaftliche Privileg des Versorgungsmonopols für ein Gebiet. Daraus sind gewisse Vorteile abzuleiten. Das ist zum einen der Konkurrenzschutz, da die Unternehmen keine Konkurrenten in ihrem Markt befürchten müssen. Auf der anderen Seite bedeutet dies natürlich auch, daß die Energieversorgungsunternehmen den gesetzlichen Auftrag wahrzunehmen haben, für eine gesicherte Stromversorgung zu sorgen. Es ist überhaupt nicht einzusehen, daß in diesen Fällen nicht die Energieversorgungsunternehmen selbst die Anschaffungen in solchen gefährdeten Gebieten vorzunehmen hätten.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD .und der FDP)

Warum sollen sich die Energieversorgungsunternehmen nur die Rosinen aus ihrem Versorgungsmonopol herauspicken? Warum sollen sie diese Verpflichtung zur sicheren Stromversorgung nicht konsequent auch in der Form wahrnehmen, daß sie größere Notstromaggregate auch in den gefährdeten Gebieten von Schleswig-Holstein aufstellen?

(Zuruf von der CDU/CSU)

Die sehr interessante Frage der Begünstigung haben Sie ausgespart. Die vom Bundesrat vorgeschlagene spezielle Maßnahme aber würde bedeuten, daß ein eng eingegrenzter Kreis von Landwirten einen Vorteil hätte. Es ist immer wieder beeindruckend, Herr Stutzer, wenn Sie von den kleinen Landwirten erzählen, die auf Einzelgehöften wohnen und die 1978/1979 in Schleswig-Holstein von der Stromversorgung abgeschnitten waren. Das nehme ich Ihnen auch ab. Auf der anderen Seite aber ist zu fragen, was bei dieser Maßnahme für diese kleinen Landwirte überhaupt herausspringt, wenn wir dieses Gesetz beschließen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das haben wir doch gesagt!)

Für diese einkommensschwachen Landwirte mit kleinen Betrieben, die nach § 13 a Einkommensteuergesetz behandelt werden, springt bei dieser Anschaffungsmaßnahme überhaupt nichts an Steuervorteilen heraus.

(Zuruf von der SPD: Bauernfeindlich!)

Das Absurde wäre, daß Sie wieder diejenigen subventionieren, Herr Stutzer, die auf Grund ihres Einkommens eh keine Schwierigkeit hätten, ein solches Notstromaggregat anzuschaffen.

(Kittelmann [CDU/CSU]: Jetzt kommen Sie auf Abwege!)

Meine Damen und Herren, ich darf hier noch anfügen, daß in dem Bundesratsentwurf vorgesehen ist, daß für alle Notstromaggregate, soweit sie nach dem 31. Dezember 1978 angeschafft worden sind, die Sonderabschreibung auch rückwirkend in Anspruch genommen werden kann. Diese Subventionslogik, die Sie da vortragen, leuchtet mir überhaupt nicht ein: daß nämlich für angeschaffte Güter noch rückwirkend vom Staat ein Kaufanreiz gesetzt werden soll. Dies ist für mich nicht mehr begreiflich, denn das Subventionsziel, nämlich die Anschaffung dieser Güter, ist dann längst erreicht. Diesen Gesetzentwurf müssen Sie sich noch einmal genauer ansehen.
Ich möchte abschließend betonen — ich knüpfe da an Frau Matthäus-Maier an —, daß wir uns in einer Situation, in der wir alle der Auffassung sind, daß wir uns unnötige Haushaltsbelastungen ersparen sollten, eine solche Subvention, die so unnötig ist wie ein Kropf, in diesem Parlament überhaupt nicht leisten können. Der Bundesrat bzw. seine Mehrheit gibt durchaus zu, daß diese Maßnahme, wenn wir sie beschließen, dazu führen könnte, daß in ganz anderen Bereichen Begehrlichkeiten entstehen, zu Recht entstehen. Wenn wir auf diese schiefe Subventionsebene kämen, Herr Stutzer, kämen wir sicherlich letzten Endes zu dem Ergebnis, schließlich auch noch die Verbandskästen von Automobilisten finanzieren zu müssen. Es ist einfach so, daß diese Maßnahme über die Ausfallwirkung von 50 Millionen DM hinaus, die hier angesprochen wurde, Kreise ziehen würde. Es würde ein Subventionsfaß geöffnet, dessen Boden Sie überhaupt nicht erkennen können.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus ist hier auch wieder ein Beispiel für die Inkonsequenz der Opposition anzuführen. Es ist ja immer wieder so — Herr von der Heydt; er ist wahrscheinlich eben vor Scham hinausgegangen, vorher war er da —, daß hier die großen Reden über Steuervereinfachung gehalten werden.

(Zurufe von der CDU/CSU — Gegenrufe von der SPD)




Dr. Spöri
— Wir hören hier immer große Reden über die Notwendigkeit der Steuervereinfachung. Jetzt machen Sie ein kleines Sondergesetzchen. Ganz elegant wollen Sie eine zusätzliche Steuerkomplizierung im Einkommensteuerrecht einführen. Damit verletzen Sie doch wirklich Ihre sonstigen Vereinfachungsgrundsätze, wenn es konkret ums Eingemachte geht. Das ist doch widersprüchlich.
Genauso ist es bei der Subventionsdebatte. Ich muß. noch einmal an dem ansetzen, was Frau Matthäus-Maier vorhin gesagt hat. Wir haben in der übernächsten Plenumssitzung eine Debatte über Subventionen. Die haben Sie durch Ihre Große Anfrage über Subventionen ausgelöst. Meine Damen und Herren, es reicht nicht aus, wenn wir immer wieder globale Grundsätze über Subventionen austauschen und wenn hier a la Pieroth gesagt wird, daß das süße Gift der Subventionen immer stärker in die Adern der Marktwirtschaft eindringt

(Zustimmung bei der SPD)

und daß dann die Unternehmer hinsichtlich ihrer Eigendynamik angeblich erschlaffen. Wenn wir wirklich sparsame, zielgerechte Subventionspolitik machen wollen, dann reicht es nicht aus, daß wir hier grundsätzliche Kriterien für die Gewährung künftiger Subventionen aufstellen und austauschen. Dann müssen wir, Herr Stutzer, auch einmal den Mut haben, in einer konkreten Entscheidungssituation Farbe zu bekennen, wie z. B. bei diesem Gesetzentwurf. Das gilt auch dann, wenn es sich um einen Gesetzentwurf handelt, den eine befreundete CDU-Landesregierung initiiert hat,

(Zurufe von der SPD)

wenn man verantwortungsvoll Finanzpolitik machen will. Über Subventionspolitik wird nur im konkreten Fall und nicht bei allgemeinen Debatten entschieden. Es ist ja allgemein Erfahrungsgut, daß die Verhinderung einer derartigen zusätzlichen Subvention, wie sie hier vorgeschlagen worden ist, viel leichter fällt als das oft geforderte Ausmisten im Subventionsdschungel, Herr Stutzer.

Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820133700
Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Hans-Jürgen Stutzer (CDU):
Rede ID: ID0820133800
Herr Kollege Spöri, haben Sie mal in das Protokoll des schleswig-holsteinischen Landtages hineingeguckt, in dem zu lesen steht, daß alle Fraktionen dort, auch Ihre Fraktion, etwas ganz anderes gesagt haben, als Sie hier vortragen? Wie erklären Sie sich diesen Widerspruch?

Dr. Dieter Spöri (SPD):
Rede ID: ID0820133900
Lieber Herr Stutzer, ich bin Ihnen sehr dankbar für die Frage. Ich habe dieses Protokoll überhaupt nicht gelesen. Auf jeden Fall haben Sie es mir jetzt zur Kenntnis gebracht. Ich versichere Ihnen, daß ich den Kollegen, ob sie meiner Partei oder Ihrer Partei angehören, genau das gleiche zur Subventionsproblematik gesagt hätte, was ich hier heute im Deutschen Bundestag sage.

(Beifall bei der SPD)

Sie wissen doch, daß aus allen Sektoren Anforderungen angemeldet werden. Sie müssen als Finanzpolitiker auch in Ihrer Fraktion stehen und solch eine
zusätzliche Subvention ablehnen und nicht etwa versuchen, hier heute abend eine regionale schleswig-holsteinische Spezialnummer abzuziehen.
Wir geben Ihnen den Rat: Wenn Sie in den künftigen Subventionsdebatten in diesem Parlament ernst genommen werden wollen, lehnen Sie diese unnötige zusätzliche Subvention ab, auch wenn sie vom Bundesrat kommt. Wir werden auf jeden Fall für eine so überflüssige Subventionsmißgeburt heute. abend keine Geburtshilfe leisten.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820134000
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0820134100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte es ganz kurz machen. Erstens. Die FDP-Fraktion begrüßt es, wenn möglichst viele Bürger — speziell auch in Schleswig-Holstein — auf Grund der dortigen Erfahrungen künftig im Besitz von Notstromaggregaten sind.
Zweitens. Wir halten aber Abschreibungserleichterungen für das ungeeignete Mittel, für den ungeeigneten Weg. Ich verweise auf meinen Redebeitrag vor etwa 15 Minuten. Ein Problem ist schon genannt worden: Wer keine Steuern zahlt, hat überhaupt keinen Vorteil von einer Abschreibungserleichterung. Dieses Problem ist wirklich so regional, daß es auch regional gelöst werden sollte. Dort kann man es lösen, nicht aber durch die Einfügung eines weiteren Paragraphen, nämlich 7 g, ins Einkommensteuergesetz. Meine Damen und Herren, wer kann sich dann eigentlich noch dagegen wenden, wenn demnächst die bayerische Landesregierung über den Bundesrat angesichts der jetzigen Überschwemmungen einen Gesetzentwurf einbringt, der Abschreibungen für die Anschaffung von Pumpen und Sandsäcken gegen Kellerüberschwemmungen in Passau vorsieht? Dies ist das gleiche auf anderer Ebene; wir halten das für den falschen Weg.
Die dritte Bemerkung. Ich kann Ihnen ein Rezept anbieten, das wir in Nordrhein-Westfalen in solchen Fällen anzuwenden pflegen, wenn ein regionales Problem auftaucht, weil nämlich wir, die sozialliberale Koalition, dort die Regierung stellen, und Sie, Herr Stutzer, tun das ja in Schleswig-Holstein. Da bietet es sich an, daß Ihre Regierung einen Betrag von X DM zur Verfügung stellt, und davon werden direkte, offene Zuschüsse an die betroffenen Bürger gezahlt, wenn sie sich ein Notstromaggregat einbauen. Aber bitte verschonen Sie doch das Steuerrecht mit einer komplizierten Vorschrift für solch eine detaillierte Angelegenheit. Da ist die direkte Subvention durch das betroffene Land — und jedes Land hat da Sonderprobleme — der bessere Weg. Ich denke, damit wären auch die Bürger einverstanden.
Daher müssen wir diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Wurbs (FDP):
Rede ID: ID0820134200
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.



Vizepräsident Wurbs
Wir kommen jetzt zur Einzelberatung und zur Abstimmung in zweiter Lesung. Der Ausschuß empfiehlt Ablehnung des Gesetzentwurfes. Ich rufe Art. 1 bis 3, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Vorschriften zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Das zweite war die Mehrheit. Stimmenthaltungen? — Das Gesetz ist in zweiter Beratung abgelehnt.
Damit unterbleibt nach § 84 Abs. 3 unserer Geschäftsordung jede weitere Beratung und Abstimmung.
Abzustimmen ist noch über eine Beschlußempfehlung des Finanzausschusses. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3569 unter Nr. 2, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir stehen damit am Schluß unserer Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 27. Februar 1980, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.