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ID0819935800

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    Plenarprotokoll 8/199 Deutscher B Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Lauritzen 15819A Erweiterung der Tagesordnung . . . 15819A Abwicklung der Tagesordnung 15819 B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 15819 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 15819 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/3443 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission der Bundesregierung — Zusammenfassender Bericht — über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht — sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksache 8/3120 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht - - Drucksache 8/3121 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 15822 B, 15908 B Frau Dr. Wex CDU/CSU 15825 C Fiebig SPD 15830 C Eimer (Fürth) FDP 15835 C Frau Männle CDU/CSU 15838 D Frau Dr. Czempiel SPD 15842 B Spitzmüller FDP 15844 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 15849B Burger CDU/CSU 15853 A Kuhlwein SPD 15857 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Frau Geier CDU/CSU 15894 B Frau Dr. Balser SPD 15898 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 15901 A Schmidt (Kempten) FDP 15905 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3596 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 15880 C Henke SPD 15881 C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 15883A Gattermann FDP 15884 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Elften Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/3597 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern s 15885 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3598 — Dürr SPD 15886 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3601 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15886 C Broll CDU/CSU 15887 A Westphal SPD 15887 B Kleinert FDP 15888 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/3602 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15888 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungssauschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 8/3603 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15889 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/3104 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3566 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3502 - Frau Will-Feld CDU/CSU 15889 D Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 15891 B Schleifenbaum FDP 15893A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hammans, Burger, Prinz zu Sayn-Wittenstein-Hohenstein, Braun, Frau Karwatzki, Dr. Reimers, Frau Geier, Frau Dr. Neumeister und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden — Drucksache 8/741 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2185 — Jaunich SPD 15910 B Dr. Hammans CDU/CSU 15911 C Spitzmüller FDP 15913 C Engelhardt FDP 15914 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-und Erbschaftsteuern — Drucksache 8/3224 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3578 — 15915 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deuschland Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 III und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr — Drucksache 8/3553 — 15915 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials — Drucksache 8/3550 — 15915 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern — Drucksache 8/3529 — . . . . . . . 15915 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Braun, Frau Hürland, Hasinger, Dr. Bekker (Frankfurt), Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Dr. Hammans, Dr. Möller, Bühler (Bruchsal), Dr. Reimers, Höpfinger, Dr. George, Müller (Berlin), Picard, Dr. Hornhues, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Braun, Frau Hürland, Franke, Frau Dr. Neumeister, Müller (Remscheid), Frau Berger (Berlin), Vogel (Ennepetal), Dr. Reimers, Dr. George, Kroll-Schlüter, Hasinger, Dr. Hammans, Bühler (Bruchsal), Frau Geier, Frau Schleicher, Müller (Berlin), Dr. Becker (Frankfurt), Regenspurger, Biehle, Dr. Möller, Dr. Stark (Nürtingen), Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Jenninger, Köster und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Behinderten und Weiterentwicklung der Rehabilitation — Drucksachen 8/2560, 8/3404 — Frau Hürland CDU/CSU 15916B Glombig SPD 15918A Hölscher FDP 15919 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 18/79 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/3261, 8/3559 — . . . 15920A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie (Euratom) des Rates zur Abänderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlen festgelegt wurden — Drucksachen 8/2967, 8/3491 — . . . 15920B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Fünfjahresforschungs- und Ausbildungsprogramms (1980 bis 1984) der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet Biologie — Gesundheitsschutz (Strahlenschutzprogramm) — Drucksachen 8/2781 Nr. 30, 8/3492 — 15920 B Fragestunde — Drucksache 8/3573 vom 18.01. 1980 — Förderung der Gewinnung neuer Energien und Erforschung neuer Energietechniken durch Schaffung eines Nationalpreises MdlAnfr A61 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 15862 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15862B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 15862 C ZusFr Stockleben SPD 15862 D Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Regelungstechnik bei Hausheizungen MdlAnfr A62 18.01.80 Drs 08/3573 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A63 18.01.80 Drs 08/3573 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15863 A, B, D ZusFr Kolb CDU/CSU 15863 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15863 A Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Erdwärme MdlAnfr A64 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD MdlAnfr A65 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15864A, B, C ZusFr Stockleben SPD 15864B, C Rückgang der Zahl der aus der UdSSR und Rumänien ausreisenden Deutschen MdlAnfr A18 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15864D, 15865 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15865A,B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Entlassung politischer Häftlinge vor Beginn des KSZE-Nachfolgetreffens in Madrid im Sinne der Resolution Nr. 89 der Nordatlantischen Versammlung MdlAnfr A66 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15865C, D, 15866 A, C, D, 15867A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15865C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15866A ZusFr Breidbach CDU/CSU 15866B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15866 D ZusFr Wissmann CDU/CSU 15867 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 15867 B Nichterteilung von Einreisevisen durch Schließung der deutschen Botschaft in Moskau in der Zeit vom 21. bis 27. Dezember 1979 sowie Nachteile für die Betroffenen MdlAnfr A67 18.01.80 Drs 08/3573 Walther SPD MdlAnfr A68 18.01.80 Drs 08/3573 Walther SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15867C ZusFr Walther SPD 15867 D Formulierung der Berlin-Klausel in Abkommen und Verträgen mit anderen Staaten entsprechend der Fassung im Gegenentwurf der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit MdlAnfr A69 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A70 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15867D, 15868A, B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 15868A,B ZusFr Roth SPD 15868 B ZusFr Frau Erler SPD 15868 C Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A71 18.01.80 Drs 08/3573 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15868D, 15869D, 15870 A, B, C ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 15869 C, D, 15870A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/ CSU 15870A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15870B ZusFr Grunenberg SPD 15870 C Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vorliegenden Konventionsentwurf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A72 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Narjes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15870D, 15871 A, B, C ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU . . 15870D, 15871A ZusFr Grunenberg SPD 15871 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15871 B Akzeptierung des der III. VN-Seerechtskonferenz gegenwärtig vorliegenden Konventionsentwurfs als einziger Diskussionsgrundlage MdlAnfr A73 18.01.80 Drs 08/3573 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15871D, 15872 A, B, D, 15873A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . 15871D, 15872 B ZusFr Grunenberg SPD 15872 C ZusFr Ewen SPD 15872D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15873A Einschränkung der Freiheit der Meere vor Abschluß der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A74 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15833B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15873B ZusFr Grunenberg SPD 15873B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15873 C Regelung des Meerengenregimes auch für die Ostseezugänge MdlAnfr A75 18.01.80 Drs 08/3573 Sick CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15873C, D ZusFr Sick CDU/CSU 15873D Grund für die Nichtbeteiligung der Bundesrepublik an der Arbeitsgruppe „Festlandsockelfragen" der VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A76 18.01.80 Drs 08/3573 Sick CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15834 A, B, C ZusFr Sick CDU/CSU 15874 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15874C Verzicht auf Änderungsvorschläge auf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A77 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 V Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15874C,D 15875 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15874D, 15875A Zeitraum zwischen Unterzeichnung und Inkrafttreten einer Konvention MdlAnfr A79 18.01.80 Drs 08/3573 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15875B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 15875 B Konsequenzen aus der öffentlichen An-honing des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft im Dezember 1977 MdlAnfr A80 18.01.80 Drs 08/3573 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15875 C, D, 15876 A, B, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 15875 C ZusFr Grunenberg SPD 15875 D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15875D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 15876 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15876 C Änderung der Verhandlungsziele auf dem Gebiet des Tiefseebergbaus MdlAnfr A81 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15876D, 15877 A ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . 15877A ZusFr Grunenberg SPD 15877 A Konsequenzen aus der Tatsache, daß seit Beginn der III. VN-Seerechtskonferenz große Kohlenwasserstoffvorkommen bekanntgeworden sind MdlAnfr A82 18.01.80 Drs 08/3573 Breidbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15877B ZusFr Breidbach CDU/CSU 15877 B Recht des Zugangs der Internationalen Meeresbodenbehörde und der Staaten zu den Ressourcen des Meeresbodens MdlAnfr A83 18.01.80 Drs 08/3573 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15877C ZusFr Amrehn CDU/CSU 15877 C Unterrichtung des zuständigen Ausschusses über die Beratungen zwischen Präsident Carter und Bundeskanzler Schmidt zum Thema III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A86 18.01.80 Drs 08/3573 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15877D, 15878A,B,C ZusFr Broll CDU/CSU . . . . 15877D, 15878A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15878A,B ZusFr Grunenberg SPD 15878C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15878C Beschränkung der Produktionsmenge zur Aufrechterhaltung eines künstlichen Preisniveaus MdlAnfr A88 18.01.80 Drs 08/3573 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15878D Begünstigung der Landproduzenten mineralischer Rohstoffe gegenüber den Tiefseebergbaubetreibenden Staaten durch Rohstoffkontrollbefugnisse der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A89 18.01.80 Drs 08/3573 Breidbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15878D, 15879A ZusFr Breidbach CDU/CSU 15879A Daten- und Technologietransfer an die Internationale Meeresbodenbehörde und an die Entwicklungsländer als Bedingung für die Vergabe von Bergbauberechtigten MdlAnfr A90 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879B Einführung eines Minderheitenschutzes bei den Entscheidungen der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A91 18.01.80 Drs 08/3573 Höffkes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15879B,C ZusFr Höffkes CDU/CSU 15879B ZusFr Breidbach CDU/CSU 15879C Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A92 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879C Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland Um einen Sitz im Rat der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A93 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Nationalisierung weiter Teile noch verbleibender Meeresressourcen MdlAnfr A94 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Narjes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879D, 15880A, B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 15879 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15880 B ZusFr Frau Erler CDU/CSU 15880 B Nächste Sitzung 15920 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 15819 199. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 25. 1. Alber *** 25. 1. Dr. Bangemann 25. 1. Dr. Barzel 25. 1. Dr. Bayerl 25. 1. Frau von Bothmer *** 25. 1. Erpenbeck 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Frau Dr. Focke * 25. 1. Haberl 25. 1. Handlos 25. 1. Hansen 25. 1. von Hassel *** 25. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 25. 1. Katzer 24. 1. Dr. Klein (München) • 25. 1. Klinker 25. 1. Landré 25. 1. Lange * 25. 1. , Liedtke 25. 1. Dr. Pfennig * 25. 1. Schedl 24. 1. Frau Schleicher * 25 1. Dr. Schwencke (Nienburg) 25. 1. Dr. Steger 24. 1. Frau Tübler 25. 1. Wawrzik * 24. 1. Weber (Heidelberg) 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hugo Hammans


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jaunich, Sie haben mir das Stichwort gegeben, zum Wort „Logopäde" noch einmal ein Wort zu sagen, obwohl dies eine Wiederholung meiner Worte in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 15. September 1977 ist. Damals hatte mich auch ein Kollege von der SPD in einem Zwischenruf aufgefordert, das Wort „Logopäde" zu erklären. Ich glaube, er befand sich mit dieser Bitte in guter Gesellschaft, denn bei einer Beratung des Gesetzentwurfs in der Bundestagsfraktion der CDU/CSU während der 7. Legislaturperiode fragte der damalige Fraktionsvorsitzende und unser heutiges Staatsoberhaupt, Professor Dr. Karl Carstens, ob dieser Name etwas mit Füßen zu tun habe. In Wirklichkeit stammt das Wort aus dem Griechischen und hat die beiden Stämme λόγοσ und παιδεύειν, was soviel wie Sprach- oder Sprecherzieher bedeutet Den Begriff „Logopäde" haben wir sehr ungern übernommen, aber die Vertreter dieses kleinen Berufsstandes möchten unbedingt an diesem Wort festhalten. Wir haben uns dann schließlich diesem Wunsch nicht verschließen können.
    Lassen Sie mich — gerade auch in Ergänzung zu dem, was Herr Jaunich hier gesagt hat — noch ein paar Bemerkungen zur abschließenden Beratung dieses Gesetzentwurfes machen. Bereits in der letzten Legislaturperiode hatte die CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf fast im gleichen Wortlaut, wie er jetzt vorliegt, eingebracht. Ziel war und ist es, diesem Berufsstand eine bundeseinheitliche Regelung zu geben; denn in einigen Bundesländern gelten voneinander abweichende Regelungen. Im Grundsatz waren auch in der 7. Legislaturperiode sowohl Bundesregierung als auch die Fraktionen des Deutschen Bundestages der Meinung, daß eine bundeseinheitliche Regelung für diesen Beruf geschaffen werden sollte.
    Um unterschiedlichen Auffassungen, die von den verschiedensten Seiten zum Gesetzentwurf vorgebracht wurden, Rechnung zu tragen, wurde eine nichtöffentliche Anhörung vor dem Bundestagsausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit angeregt, beantragt und durchgeführt. Herr Jaunich, ich glaube, Sie sehen, daß ich eine durchaus vernünftige Begründung für diese Anhörung vortrage. Die sorgfältige Auswertung dieser Anhörung, die erst am 23. Juni, also wenige Monate vor der Bundestagswahl 1976 erfolgte, machte eine endgültige Verabschiedung vor der Wahl unmöglich.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion brachte den Gesetzentwurf dann, nur wenig verändert, in der 8. Legislaturperiode neu ein. Die erste Lesung erfolgte am 15. September 1977; das hat Herr Kollege Jaunich schon gesagt. Nach Überweisung an den federführenden Ausschuß hat sich dieser noch einmal intensiv mit der Problematik beschäftigt. 1m Mittel-



    Dr. Hammans
    punkt dieser Beratungen standen die Eingangsvoraussetzung für die Zulassung zur Ausbildung einerseits und das Lebensalter andererseits. Der Gesetzentwurf sah als Voraussetzung eine abgeschlossene Realschulbildung oder eine andere gleichwertige Ausbildung und eine zweijährige Τätigkeit im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich oder die allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife für sozialpädagogische Berufe und ein sechsmonatiges Praktikum im sozialpädagogischen oder pflegerischen Bereich vor.
    Interessanterweise gab es in der Beurteilung dieser Frage eine unheilige Allianz z. B. zwischen den Vertretern des DGB und Mitgliedern des Arbeitskreises VI für Bildung und Wissenschaft der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit wurde schließlich auf Antrag der Regierungskoalition einstimmig beschlossen, als Voraussetzung auch eine nach dem Hauptschulabschluß durchgeführte abgeschlossene Berufsausbildung zuzulassen, die mindestens eine zweijährige Dauer haben muß. Leider fielen damit auch die im Entwurf vorgesehenen praktischen Τätigkeiten im sozialpädagogischen und pflegerischen Bereich fort.
    Die Standesvertretung und auch ich persönlich als Initiator dieses Gesetzentwurfes waren über diese Entwicklung unglücklich. Herr Jaunich — darin sehen Sie auch die Ursache der Verzögerung —, Sie werden es verstehen, ich konnte mich einfach nicht entschließen, unsere Geschäftsführer zu bitten, nun die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes hier im Hause anzukurbeln.

    (Jaunich [SPD]: Herr Kollege Hammans, wir hatten Einmütigkeit im Ausschuß! Waren Sie damals gerade weggetreten?)

    — Ich war in dieser Ausschußsitzung leider wegen Krankheit entschuldigt und konnte daran nicht mitwirken. Daher ist das, hoffe ich, verständlich.
    Uns, der Standesvertretung und auch mir, schien eine ideologische Begründung für die im Ausschuß beschlossene Entwicklung grundsätzlich falsch; aber auch im Hinblick auf einen internationalen Vergleich ist die jetzt für Logopäden in der Bundesrepublik geschaffene Situation — in allen anderen europäischen Ländern ist nämlich das Abitur Voraussetzung - ungünstiger.
    Die Anzahl der Bewerber, die den Beruf des Logopäden ergreifen möchten, hat seit Jahren zugenommen und dazu geführt, daß auch in der Bundesrepublik praktisch nur Abiturienten den Zugang zu diesem Beruf gefunden haben und vermutlich finden werden. 2 000 bis 3 000 Anmeldungen für 20 Ausbildungsplätze sind keine Seltenheit.
    Damit Sie mich nicht mißverstehen, betone ich: Ich wünsche einem Maurer, der nach dem Hauptschulabschluß eine ordentliche Berufsausbildung mitgemacht hat und jetzt Logopäde werden möchte, sehr wohl, daß er dieses Berufsziel erreicht. Aber die Anforderungen der Ausbildung — Sie brauchen sich nur einmal von irgendeiner Lehranstalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Überblick über den Lehrplan zu verschaffen, dann werden Sie mir
    zustimmen — sind gerade im naturwissenschaftlichen Bereich so hoch, daß der Maurergehilfe mit hoher Wahrscheinlichkeit nach wenigen Wochen die Flinte ins Korn wirft und die Ausbildung abbricht. Das Wissen, das von einem Schüler beim Abschluß der Realschule gefordert wird, ist einfach eine unabdingbare Voraussetzung, um dem Ausbildungsgang folgen zu können. Der erwähnte Maurergehilfe wird also in der Praxis doch die Realschule nachholen müssen. Warum wollen wir dies nicht gleich ins Gesetz schreiben?
    Im übrigen möchte ich als Vertreter eines Wahlkreises, in dem das erste Abendgymnasium in einem Landkreis in der Bundesrepublik Deutschland gegründet wurde, sagen, daß ich die Zähigkeit, mit der Frauen und Männer im zweiten Bildungsweg zusammen mit einer Berufstätigkeit durchhalten, nur bewundere. Ich bin sicher, daß jemand, der einen anderen Beruf hat, aber Logopäde werden will, bereit ist, den Realschulabschluß nachzuholen, um dieses Berufsziel zu erreichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und bei der FDP)

    Ich bedaure, daß diese Regelung, die der Ausschuß beschlossen hat und der ich mich jetzt nicht widersetzen werde, bei jungen Menschen möglicherweise Erwartungen weckt, denen man doch nicht gerecht werden kann. Sie werden mit mir Verständnis für die Frustration eines jungen Menschen haben, der nach einer Lehre diese Ausbildung begann und dann sieht, daß er sie abbrechen muß.
    Nach der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs, die ja jetzt zu erwarten ist — ich kann die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion mit Freude ankündigen — werden, wie Herr Jaunich hier zutreffend sagte, etwa 1 Million Personen in der Bundesrepublik Deutschland, die auf Grund von Sprach- und Stimmstörungen behandlungsbedürftig sind, aufatmen. Denn dann werden die Voraussetzungen für eine einheitliche bessere Ausbildung des Logopäden und damit eine Voraussetzung für eine bessere Behandlung dieser Kranken gegeben sein.
    Ich knüpfe wie Herr Jaunich an die Verabschiedung dieses Gesetzes die Hoffnung, daß es möglich sein wird, das Ausbildungsplatzangebot in den Bundesländern zu vergrößern. Die Bundesländer sind herzlich aufgefordert und eingeladen, dies bald zu tun.
    Wie sehr hörgeschädigte Kinder auf Behandlung warten, geht aus einem offenen Brief vom 30. Dezember 1979 hervor, den der Direktor der Klinik für Kommunikationsstörungen an der Universität Mainz, Herr Professor Dr. Biesalski, an Frau Dr. med. Veronika Carstens geschickt hat und aus dem ich einige Passagen zitieren möchte:
    Das behinderte Kind, auch das hörgestörte, stand in diesem Jahr im Mittelpunkt zahlreicher Informationen, mahnender Hinweise und Veranstaltungen. Im Gegensatz zu vielen gutgemeinten Willensbezeugungen hat sich die Lage der hörbehinderten Kinder aber leider nicht geändert, und das, obwohl bekannt ist, daß ca. 40000 Kinder mit starker Einschränkung des Hörvermögens in ihrer sprachlichen, geistigen,



    Dr. Hammans
    seelischen und sozialen Entwicklung auf eine optimale und frühestmögliche Diagnostik und damit Therapie angewiesen sind.
    Αn anderer Stelle:
    Es wird Sie selbst wie auch uns entrüsten, wenn Sie hören, daß es in Deutschland hörgestörte Kinder gibt, die bis zu zwölf Jahre alt werden, bevor eine ausreichende medizinische Diagnose und Therapie beginnen kann — viel zu spät, weil eine bestmögliche Entwicklung unwiederbringlich vorüber ist. Ein kürzlich von mir untersuchtes Mädchen, das ich als Beispiel für viele derartige Kinder nennen möchte, hat einen Intelligenzquotienten von über 130, gehört also zu den ein bis zwei Prozent der Hochintelligenten in unserem Lande. Ihre Begabung wird dieses Mädchen freilich nicht ausschöpfen können, denn die Schulbildung ohne Unterstützung durch das Gehör und ihre kaum verständliche Sprache lassen trotz aller pädagogischen Bemühungen nur niedrige Ausbildungsziele zu.
    Oder an anderer Stelle:
    Statt daß pro 1 Million Einwohner eine Hör-und Sprachabteilung oder -klinik vorhanden ist, wie in Dänemark oder Schweden, besitzt die Bundesrepublik nur eine derartige Institution auf je 10 Millionen Burger.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Leider wahr!) Oder an anderer Stelle:

    Wie soll eine Situation erklärt und verstanden werden, die Eltern hörgeschädigter Kinder zwingt, jahrelang hinter der kompletten Diagnose und Therapie herzulaufen?
    Und schließlich, letztes Zitat:
    Gegenüber früher noch schlechteren Zuständen ist manches verbessert, manches geschieht auch heute. Jedoch stehen diese Bedingungen in keinem richtigen Verhältnis zu den großen medizinischen, pädagogischen und rehabilitativen Möglichkeiten, die hörgestörten Kindern heute geboten werden können. Die Schwerhörigkeit und noch mehr die Gehörlosigkeit ist eine der schwersten Behinderungen, die ein Mensch zu tragen hat. Weil eine Hörbehinderung nach außen hin nur wenig auffällt, werden schwerhörige Kinder oft „übersehen. Sie stehen im Schatten unserer Gesundheitspolitik, besonders was die Früherfassung sowie die ihnen zustehende optimale Behandlung und Förderung angeht.
    Soweit, meine Damen und Herren, der Brief von Professor Biesalski an Frau Dr. Carstens.
    Meine Damen und Herren, dem interfraktionellen Änderungsantrag zum Gesetz, nach dem als Ausgangsvoraussetzung die Vollendung des 18. Lebensjahres gefordert wird, stimmt die CDU/CSU wie die dem gesamten Gesetzentwurf zu. Ich danke Ihnen, daß Sie trotz der späten Stunde zugehört haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Spitzmüller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Spitzmüller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Der Gesetzentwurf wurde vom federführenden Ausschuß in seiner Sitzung am 14. Juli 1978 in der Ihnen vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. Daß sich die zuständigen Abgeordneten trotzdem danach noch eingehend mit einigen Fragen des Gesetzes befaßt haben, möchte ich zunächst einmal als ein Positivum herausstellen;

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    denn wir haben damit gezeigt, daß wir uns auch nach Verabschiedung eines Entwurfs, im Ausschuß ernst zu nehmenden Einwendungen von seiten der Betroffenen nicht verschließen. Die seitdem wieder aufgeworfene Frage rührt an die Grundlagen des Rechts und des Systems der nichtärztlichen Gesundheitsberufe. Es konnte daher nicht verwundern, daß sie alsbald auch recht kontrovers diskutiert worden ist. Daher auch die lange Zeit, bis es nun schließlich zur, wie ich annehmen darf,' einvernehmlichen Verabschiedung kommt.
    Die Frage der sogenannten Eingangsvoraussetzungen für eine Berufsausbildung kann nie isoliert und ohne Rücksicht auf andere, verwandte Berufsbilder gesehen werden. So hatte man sich bei der im Ausschuß getroffenen Regelung, wonach Hauptschule mit zweijähriger Berufsausbildung genügt, auf das Gesetz über den Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten und den Entwurf eines Krankenpflege- und Hebammengesetzes als Vorbilder berufen können. Umgekehrt setzen das MTA-Gesetz und das Gesetz über den Diätassistenten eine abgeschlossene Realschulbildung voraus.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Das zeigt eben, daß jeder Beruf differenziert zu betrachten ist!)

    — Eben.
    Die Zuordnung eines neuen Berufes zu einem bereits geregelten ist immer schwierig, da letztlich kein Beruf mit dem anderen genau verglichen werden kann.

    (Hasinger [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Für eine Zuordnung der Ausbildung und des Berufs der Logopäden kommt es auf eine Vergleichbarkeit mit der Ausbildung und Tätigkeit eines verwandten Berufsbildes an. Hier bietet sich das Berufsbild des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten an, und zwar aus mehreren Gründen. Einmal ist das entsprechende Gesetz erst 1976 erlassen worden, so daß die Kontinuität der Entwicklung bei einer Anknüpfung hieran eher gewahrt ist als etwa bei einem Rückgriff auf die älteren Gesetze über die Diätassistenten von 1973 oder das MTA-Gesetz von 1971.
    Zum zweiten handelt es sich auch beim Logopäden um einen Rehabilitationsberuf, so daß innerhalb dieser Gruppe möglichst einigermaßen einheitliche Voraussetzungen gelten sollten.
    Drittens wird hier wie dort eine dreijährige recht qualifizierte Ausbildung gefordert, so daß dem Lo-



    Spitzmüller
    gopäden recht sein könnte, was dem Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten billig ist.
    Viertens und letztens sind die beiden Ausbildungsgänge und damit weitgehend auch die tatsächlichen Tätigkeiten der beiden Berufe im Niveau teilweise vergleichbar und zum großen Teil inhaltlich sogar identisch, etwa in den medizinischen Grundlagenfächern, in der Psychologie, insbesondere der klinischen Psychologie, sowie in der Padagogik und Sonderpädagogik.
    Alle diese Gründe sprechen für eine Übernahme der Eingangsvoraussetzungen aus dem Gesetz über den Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten in das Gesetz über den Logopäden, d. h. für die im Ausschuß einstimmig beschlossene Fassung. Daß wir uns nach langen Überlegungen interfraktionell dennoch für einen Änderungsantrag entschlossen haben, hat im folgenden seinen Grund.
    Uns wurde in zahlreichen Einzelgesprächen mit Logopäden und auch Lehrlogopädinnen klargemacht, daß der Logopäde für eine erfolgreiche Ausübung seiner Tätigkeit ein hohes Maß an persönlicher Reife haben muß, geht es doch bei ihm um die Behandlung meist komplexer Störungen der menschlichen Sprache — und damit des Zentrums der Persönlichkeit — vielfach auch erwachsener Menschen. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, als weitere Eingangsvoraussetzung die Vollendung des 18. Lebensjahres vorzusehen, allerdings wiederum ohne allzu starre Bindung an dieses Erfordernis. Reife hängt ja letztlich nicht immer nur vom Alter ab.
    Ich denke, diese von mir vorgetragenen Gründe rechtfertigen die von uns gemeinsam gefundene Lösung. Ich hoffe, auch die Logopäden selbst haben Verständnis für diese Entscheidung, wenn sie auch weitergesteckte Ziele verfolgen und dafür durchaus achtbare, ernst zu nehmende Gründe anführen können.
    Lassen Sie mich zum Schluß einige Worte zu den Gesundheitsberufen insgesamt sagen. Ich erwähnte eingangs schon, daß diese Berufe untereinander in einer Art System stehen, in dem der eine Beruf nicht ohne Abstimmung auf den anderen geregelt werden darf. Sonst ist eine heillose Zersplitterung im Recht der Gesundheitsberufe unausbleiblich. Wir haben heute bereits 30 solcher Berufsbilder, davon aber nur 14 bundesgesetzlich geregelte. Der Logopäde wird der fünfzehnte sein. Also genau die Hälfte ist dann bundesgesetzlich geregelt.
    Der Deutsche Bundestag sollte in der nächsten Wahlperiode bei dieser Vielzahl von Gesundheitsberufen sicher dazu kommen, verwandte Berufe nach und nach rechtlich einander anzugleichen und in gemeinsamen Gesetzen, wenn auch ohne Gleichmacherei, zu regeln. Ein sinnvoller Schritt in diese Richtung ware einmal eine gewisse Zusammenfassung mehrerer Rehabilitationsberufe wie desjenigen des Logopäden und desjenigen des Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten. Vielleicht ist das dann möglich, wenn wir dazu kommen, das Berufsbild des Orthoptisten bundeseinheitlich zu regeln.
    Dem Gesetzentwurf über den Beruf des Logopäden stimmen wir, nachdem die Änderung angenommen ist, zu. Ganz besonders aber stimmen wir auch dem vom Ausschuß formulierten Entschließungsantrag zu. Hierzu hat Herr Kollege Jaunich einiges Wichtige gesagt, das wir genauso sehen und deshalb unterstreichen.

    (Beifall bei allen Fraktionen)