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    Plenarprotokoll 8/199 Deutscher B Stenographischer Bericht 199. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Lauritzen 15819A Erweiterung der Tagesordnung . . . 15819A Abwicklung der Tagesordnung 15819 B Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde 15819 B Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 15819 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Familienförderung — Drucksache 8/3143 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einführung eines Familiengeldes (Bundesfamiliengeldgesetz) — Drucksache 8/3443 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Familiengeld für Nichterwerbstätige (Familiengeldgesetz) — Drucksache 8/3577 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission der Bundesregierung — Zusammenfassender Bericht — über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht — sowie Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Bericht — Drucksache 8/3120 — in Verbindung mit Beratung des Berichts der Sachverständigenkommission der Bundesregierung über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland — Dritter Familienbericht - - Drucksache 8/3121 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 15822 B, 15908 B Frau Dr. Wex CDU/CSU 15825 C Fiebig SPD 15830 C Eimer (Fürth) FDP 15835 C Frau Männle CDU/CSU 15838 D Frau Dr. Czempiel SPD 15842 B Spitzmüller FDP 15844 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . . 15849B Burger CDU/CSU 15853 A Kuhlwein SPD 15857 C II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Frau Geier CDU/CSU 15894 B Frau Dr. Balser SPD 15898 A Kroll-Schlüter CDU/CSU 15901 A Schmidt (Kempten) FDP 15905 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbauänderungsgesetz 1980) — Drucksache 8/3596 — Vogel (Ennepetal) CDU/CSU 15880 C Henke SPD 15881 C Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU 15883A Gattermann FDP 15884 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Elften Gesetz zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/3597 — Schmidhuber, Staatsminister des Freistaates Bayern s 15885 C Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3598 — Dürr SPD 15886 A Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/3601 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15886 C Broll CDU/CSU 15887 A Westphal SPD 15887 B Kleinert FDP 15888 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/3602 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15888 D Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungssauschuß) zu dem Ersten Gesetz zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksache 8/3603 — Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 15889 B Zweite Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes — Drucksache 8/3104 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3566 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3502 - Frau Will-Feld CDU/CSU 15889 D Rapp (Göppingen) SPD . . . . . . . 15891 B Schleifenbaum FDP 15893A Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hammans, Burger, Prinz zu Sayn-Wittenstein-Hohenstein, Braun, Frau Karwatzki, Dr. Reimers, Frau Geier, Frau Dr. Neumeister und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Beruf des Logopäden — Drucksache 8/741 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/2185 — Jaunich SPD 15910 B Dr. Hammans CDU/CSU 15911 C Spitzmüller FDP 15913 C Engelhardt FDP 15914 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Nachlaß-und Erbschaftsteuern — Drucksache 8/3224 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3578 — 15915 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 4. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deuschland Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 III und der Föderativen Republik Brasilien über den Seeverkehr — Drucksache 8/3553 — 15915 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 142 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1975 über die Berufsberatung und Berufsbildung im Rahmen der Erschließung des Arbeitskräftepotentials — Drucksache 8/3550 — 15915 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 24. April 1967 über die Adoption von Kindern — Drucksache 8/3529 — . . . . . . . 15915 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Braun, Frau Hürland, Hasinger, Dr. Bekker (Frankfurt), Kroll-Schlüter, Frau Karwatzki, Dr. Hammans, Dr. Möller, Bühler (Bruchsal), Dr. Reimers, Höpfinger, Dr. George, Müller (Berlin), Picard, Dr. Hornhues, Weber (Heidelberg) und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Burger, Geisenhofer, Braun, Frau Hürland, Franke, Frau Dr. Neumeister, Müller (Remscheid), Frau Berger (Berlin), Vogel (Ennepetal), Dr. Reimers, Dr. George, Kroll-Schlüter, Hasinger, Dr. Hammans, Bühler (Bruchsal), Frau Geier, Frau Schleicher, Müller (Berlin), Dr. Becker (Frankfurt), Regenspurger, Biehle, Dr. Möller, Dr. Stark (Nürtingen), Wimmer (Mönchengladbach), Dr. Jenninger, Köster und der Fraktion der CDU/CSU Lage der Behinderten und Weiterentwicklung der Rehabilitation — Drucksachen 8/2560, 8/3404 — Frau Hürland CDU/CSU 15916B Glombig SPD 15918A Hölscher FDP 15919 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 18/79 — Zollkontingent für Walzdraht — 2. Halbjahr 1979) — Drucksachen 8/3261, 8/3559 — . . . 15920A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie (Euratom) des Rates zur Abänderung der Richtlinien, mit denen die Grundnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte gegen die Gefahren ionisierender Strahlen festgelegt wurden — Drucksachen 8/2967, 8/3491 — . . . 15920B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Fünfjahresforschungs- und Ausbildungsprogramms (1980 bis 1984) der Europäischen Atomgemeinschaft auf dem Gebiet Biologie — Gesundheitsschutz (Strahlenschutzprogramm) — Drucksachen 8/2781 Nr. 30, 8/3492 — 15920 B Fragestunde — Drucksache 8/3573 vom 18.01. 1980 — Förderung der Gewinnung neuer Energien und Erforschung neuer Energietechniken durch Schaffung eines Nationalpreises MdlAnfr A61 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Voss CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . 15862 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15862B, C ZusFr Kolb CDU/CSU 15862 C ZusFr Stockleben SPD 15862 D Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Regelungstechnik bei Hausheizungen MdlAnfr A62 18.01.80 Drs 08/3573 Kolb CDU/CSU MdlAnfr A63 18.01.80 Drs 08/3573 Kolb CDU/CSU Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15863 A, B, D ZusFr Kolb CDU/CSU 15863 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15863 A Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Nutzung der Erdwärme MdlAnfr A64 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD MdlAnfr A65 18.01.80 Drs 08/3573 Stockleben SPD Antw PStSekr Stahl BMFT . . . . 15864A, B, C ZusFr Stockleben SPD 15864B, C Rückgang der Zahl der aus der UdSSR und Rumänien ausreisenden Deutschen MdlAnfr A18 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15864D, 15865 B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15865A,B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Entlassung politischer Häftlinge vor Beginn des KSZE-Nachfolgetreffens in Madrid im Sinne der Resolution Nr. 89 der Nordatlantischen Versammlung MdlAnfr A66 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15865C, D, 15866 A, C, D, 15867A, B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15865C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15866A ZusFr Breidbach CDU/CSU 15866B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 15866 D ZusFr Wissmann CDU/CSU 15867 A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 15867 B Nichterteilung von Einreisevisen durch Schließung der deutschen Botschaft in Moskau in der Zeit vom 21. bis 27. Dezember 1979 sowie Nachteile für die Betroffenen MdlAnfr A67 18.01.80 Drs 08/3573 Walther SPD MdlAnfr A68 18.01.80 Drs 08/3573 Walther SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15867C ZusFr Walther SPD 15867 D Formulierung der Berlin-Klausel in Abkommen und Verträgen mit anderen Staaten entsprechend der Fassung im Gegenentwurf der Sozialistischen Republik Vietnam zu einem Rahmenabkommen über technische Zusammenarbeit MdlAnfr A69 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD MdlAnfr A70 18.01.80 Drs 08/3573 Hoffmann (Saarbrücken) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15867D, 15868A, B, C ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . 15868A,B ZusFr Roth SPD 15868 B ZusFr Frau Erler SPD 15868 C Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A71 18.01.80 Drs 08/3573 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15868D, 15869D, 15870 A, B, C ZusFr Kittelmann CDU/CSU . 15869 C, D, 15870A ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/ CSU 15870A ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15870B ZusFr Grunenberg SPD 15870 C Stellungnahme der Bundesregierung zu dem vorliegenden Konventionsentwurf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A72 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Narjes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15870D, 15871 A, B, C ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU . . 15870D, 15871A ZusFr Grunenberg SPD 15871 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15871 B Akzeptierung des der III. VN-Seerechtskonferenz gegenwärtig vorliegenden Konventionsentwurfs als einziger Diskussionsgrundlage MdlAnfr A73 18.01.80 Drs 08/3573 Kittelmann CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15871D, 15872 A, B, D, 15873A ZusFr Kittelmann CDU/CSU . . 15871D, 15872 B ZusFr Grunenberg SPD 15872 C ZusFr Ewen SPD 15872D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15873A Einschränkung der Freiheit der Meere vor Abschluß der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A74 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15833B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15873B ZusFr Grunenberg SPD 15873B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15873 C Regelung des Meerengenregimes auch für die Ostseezugänge MdlAnfr A75 18.01.80 Drs 08/3573 Sick CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15873C, D ZusFr Sick CDU/CSU 15873D Grund für die Nichtbeteiligung der Bundesrepublik an der Arbeitsgruppe „Festlandsockelfragen" der VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A76 18.01.80 Drs 08/3573 Sick CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . 15834 A, B, C ZusFr Sick CDU/CSU 15874 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15874C Verzicht auf Änderungsvorschläge auf der III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A77 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 V Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15874C,D 15875 A ZusFr Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU 15874D, 15875A Zeitraum zwischen Unterzeichnung und Inkrafttreten einer Konvention MdlAnfr A79 18.01.80 Drs 08/3573 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15875B ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 15875 B Konsequenzen aus der öffentlichen An-honing des Auswärtigen Ausschusses und des Ausschusses für Wirtschaft im Dezember 1977 MdlAnfr A80 18.01.80 Drs 08/3573 Kunz (Berlin) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15875 C, D, 15876 A, B, D ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 15875 C ZusFr Grunenberg SPD 15875 D ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15875D ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 15876 B ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15876 C Änderung der Verhandlungsziele auf dem Gebiet des Tiefseebergbaus MdlAnfr A81 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15876D, 15877 A ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU . . . 15877A ZusFr Grunenberg SPD 15877 A Konsequenzen aus der Tatsache, daß seit Beginn der III. VN-Seerechtskonferenz große Kohlenwasserstoffvorkommen bekanntgeworden sind MdlAnfr A82 18.01.80 Drs 08/3573 Breidbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15877B ZusFr Breidbach CDU/CSU 15877 B Recht des Zugangs der Internationalen Meeresbodenbehörde und der Staaten zu den Ressourcen des Meeresbodens MdlAnfr A83 18.01.80 Drs 08/3573 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15877C ZusFr Amrehn CDU/CSU 15877 C Unterrichtung des zuständigen Ausschusses über die Beratungen zwischen Präsident Carter und Bundeskanzler Schmidt zum Thema III. VN-Seerechtskonferenz MdlAnfr A86 18.01.80 Drs 08/3573 Broll CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15877D, 15878A,B,C ZusFr Broll CDU/CSU . . . . 15877D, 15878A ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15878A,B ZusFr Grunenberg SPD 15878C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU . . 15878C Beschränkung der Produktionsmenge zur Aufrechterhaltung eines künstlichen Preisniveaus MdlAnfr A88 18.01.80 Drs 08/3573 Amrehn CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15878D Begünstigung der Landproduzenten mineralischer Rohstoffe gegenüber den Tiefseebergbaubetreibenden Staaten durch Rohstoffkontrollbefugnisse der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A89 18.01.80 Drs 08/3573 Breidbach CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15878D, 15879A ZusFr Breidbach CDU/CSU 15879A Daten- und Technologietransfer an die Internationale Meeresbodenbehörde und an die Entwicklungsländer als Bedingung für die Vergabe von Bergbauberechtigten MdlAnfr A90 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hoffacker CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879B Einführung eines Minderheitenschutzes bei den Entscheidungen der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A91 18.01.80 Drs 08/3573 Höffkes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 15879B,C ZusFr Höffkes CDU/CSU 15879B ZusFr Breidbach CDU/CSU 15879C Gerichtliche Überprüfbarkeit der Entscheidungen der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A92 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879C Bewerbung der Bundesrepublik Deutschland Um einen Sitz im Rat der Internationalen Meeresbodenbehörde MdlAnfr A93 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Hornhues CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879D VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 Nationalisierung weiter Teile noch verbleibender Meeresressourcen MdlAnfr A94 18.01.80 Drs 08/3573 Dr. Narjes CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 15879D, 15880A, B ZusFr Dr. Narjes CDU/CSU 15879 D ZusFr Kittelmann CDU/CSU 15880 B ZusFr Frau Erler CDU/CSU 15880 B Nächste Sitzung 15920 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 15921* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 199. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Januar 1980 15819 199. Sitzung Bonn, den 24. Januar 1980 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Aigner * 25. 1. Alber *** 25. 1. Dr. Bangemann 25. 1. Dr. Barzel 25. 1. Dr. Bayerl 25. 1. Frau von Bothmer *** 25. 1. Erpenbeck 25. 1. Fellermaier * 25. 1. Frau Dr. Focke * 25. 1. Haberl 25. 1. Handlos 25. 1. Hansen 25. 1. von Hassel *** 25. 1. Dr. Jahn (Braunschweig) 25. 1. Katzer 24. 1. Dr. Klein (München) • 25. 1. Klinker 25. 1. Landré 25. 1. Lange * 25. 1. , Liedtke 25. 1. Dr. Pfennig * 25. 1. Schedl 24. 1. Frau Schleicher * 25 1. Dr. Schwencke (Nienburg) 25. 1. Dr. Steger 24. 1. Frau Tübler 25. 1. Wawrzik * 24. 1. Weber (Heidelberg) 25. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
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    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Bundesrat hat am 21. Dezember 1979 beschlossen, zu dem vom Bundestag am 30. November 1979 verabschiedeten Wohnungsbauänderungsgesetz 1980 den Vermittlungsausschuß anzurufen. Der Bundesrat erstrebte mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses vor allem, daß die wohnungspolitische Zielsetzung, die er mit der von ihm ausgehenden Gesetzesinitiative verfolgt hatte, stärker berücksichtigt würde.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich in seiner 33. Sitzung am 23. Januar 1980 mit dem Anrufungsbegehren befaßt. Nach eingehender Beratung ist es dabei gelungen, zu 11 von den 13 Punkten des Anrufungsbegehrens Kompromißvorschläge zu erarbeiten, deren wesentlichen politischen Inhalt ich Ihnen vortragen darf.
    Erstens. Regelungen zur Lockerung der Wohnungsbindung und zur Förderung des Eigentumserwerbs.
    a) Der Gesetzesbeschluß sah in § 5 a des Wohnungsbindungsgesetzes vor, die Ermächtigung für die Regelung eines behördlichen Wohnungsbesetzungsrechts auf die Gebiete auszudehnen, in denen ein erhöhter Bedarf an öffentlich geförderten Wohnungen besteht. Insbesondere wegen des engen Zusammenhangs mit der Regelung in § 16 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes befürchtete der Bundesrat, daß das Ziel seiner Initiative, die für öffentlich geförderte Wohnungen bestehenden Bindungen zugunsten eines erleichterten Eigentumserwerbs insbesondere bei Eigentumswohnungen zu lockern, verfehlt würde. Der Vermittlungsausschuß trägt diesen Bedenken insofern Rechnung, als er vorschlägt, für die Gebietsermächtigung auf den allgemeinen Wohnungsbedarf abzustellen.
    b) In enger Verbindung mit diesem Vorschlag steht der weitere, die sogenannte Nachwirkungsfrist des § 16 Abs. 1 des Wohnungsbindungsgesetzes, d. h. die Frist, in der Sozialwohnungen nach Rückzahlung der Förderungsdarlehen noch als öffentlich gefördert gelten, gegenüber dem Gesetzesbeschluß von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Damit wird die Überführung des Sozialwohnungsbestandes in Eigentum erleichtert.
    Wegen der besonderen Situation von Berlin, insbesondere wegen seines überdurchschnittlich hohen Anteils an Bewohnern über 65 Jahre und wegen seiner politischen gebietlichen Einschnürung, die ein Ausweichen Wohnungssuchender in das Umland unmöglich macht, ist eine Schutzklausel zugunsten dieses Landes eingefügt worden. Im Ergebnis beträgt damit — über eine Schutzvorschrift in § 32 Abs. 2 des Wohnungsbindungsgesetzes — die Nachwirkungsfrist für Berlin zehn Jahre.
    c) Wichtig ist auch, daß sich der Vermittlungsausschuß zu § 16 Abs. 8 des Wohnungsbindungsgesetzes dahin geeinigt hat, die sogenannte Toleranz-



    Vogel (Ennepetal)

    grenze beim Wegfall der Nachwirkungsfrist von 40 % — wie im Gesetzesbeschluß vorgesehen — auf 25 % zu senken. Das bedeutet, daß Wohnungsberechtigung beim Wegfall der Nachwirkungsfrist nicht mehr besteht, wenn das Gesamteinkommen des Mieters die maßgebliche Einkommensgrenze um mehr als 25 % übersteigt.
    d) Wichtig war für den Bundesrat auch Nr. 9 des Anrufungsbegehrens. Der Schwerpunkt bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus sollte nach den Vorstellungen des Bundesrates in erheblichem Umfang auf die Familienförderung gelegt werden. Der Vermittlungsausschuß hat nach intensiven Beratungen gerade zu diesem Punkt einen Kompromiß dahin gefunden, daß zwar die Grundbeträge der Förderung, wie im Gesetzesbeschluß vorgesehen, erhalten bleiben, für junge Ehepaare aber ein Zuschlag von 8 400 DM gewährt wird. Der Zusammenhalt der Familie soll dadurch gefördert werden, daß auch die Großmutter und der Großvater ihr Zimmer haben sollen. Sie sind deshalb in die Zuschlagsregelung für Angehörige einbezogen worden.
    Schließlich ist der Vermittlungsausschuß unter sozialen Gesichtspunkten dem Anrufungsbegehren gefolgt, Aussiedlern, Zuwanderern und Gleichgestellten Zuschläge von 6 300 DM zu bewilligen.
    In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß der Vermittlungsausschuß in bezug auf diese geänderten Einkommensgrenzen die Berlin-Präferenz gewahrt hat.
    Zweitens. Regelungen über die Ablösung öffentlicher Darlehen.
    a) Für den Bundesrat ist es aus finanziellen Erwägungen von erheblicher praktischer Bedeutung, den Anreiz für die Rückzahlung öffentlicher Darlehensmittel zu erhöhen. Zwar konnte sich der Vermittlungsausschuß nicht darauf verständigen, in vollem Umfang dem Anrufungsbegehren zu § 28 Abs. 1 Satz 2 des Wohnungsbindungsgesetzes zu entsprechen. Der Vermittlungsvorschlag geht aber dahin, den entsprechenden Zinssatz auf 5 % zu erhöhen. Damit wird gegenüber dem jetzigen Rechtszustand — 4 % — noch eine beachtliche Verbesserung erreicht.
    b) Das geltende Recht läßt Ablösungen nur bis zum Ablauf von 20 Jahren nach Bezugsfertigkeit zu. Der Bundesrat erstrebte Ablösungen bis zum Ablauf von 35 Jahren. Der Vermittlungsausschuß schlägt vor, Ablösungen bis zum Ablauf von 30 Jahren nach Bezugsfertigkeit zuzulassen. Damit werden auch Eigenheime, Eigensiedlungen und eigengenutzte Eigentumswohnungen bis zum Jahre 1950 erfaßt.
    Zu erwähnen ist noch, daß der Vermittlungsausschuß Nr. 10 des Anrufungsbegehrens, die Erweiterung der geförderten Wohnraumflächen, abgelehnt hat. Erläuternd ist jedoch darauf hinzuweisen, daß § 39 Abs. 3 und 4 und § 82 Abs. 3 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes noch Spielraum für eine erweiterte Förderung von Wohnungen unter dem Gesichtspunkt der Familienfreundlichkeit lassen.
    Meine Damen und Herren, gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß beschlossen, daß im Deutschen Bundestag über die vorgeschlagenen Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.
    Namens des Vermittlungsausschusses bitte ich um Zustimmung zu der vorgelegten Beschlußempfehlung.


Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter.
Meine Damen und Herren, bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich darauf aufmerksam machen, daß nach der Überzeugung des Präsidiums die erforderliche Mehrheit der Mitglieder des Hauses nicht im Saal anwesend ist. Ich bitte Vorsorge zu treffen, daß wir nachher bei der Abstimmung nicht in Schwierigkeiten geraten.
Ich erteile das Wort zu einer Erklärung dem Herrn Abgeordneten Henke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erich Henke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion darf ich zum Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 folgende Erklärung abgeben. Der Bundesrat hat im Frühjahr 1978 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungsbindungsgesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes -Wohnungsbauänderungsgesetz 1978 — in die parlamentarische Beratung eingebracht.
    Ziel der Gesetzesinitiative war die Lockerung der Bindungen für öffentlich geförderte Wohnungen. Der Bundesrat hielt die Wohnungswirtschaftliche Situation für leicht entspannt und wollte insbesondere durch Erleichterungen bei der Rückzahlung von öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen aus der Belegungs- und Mietpreisbindung befreien. Die wohnungswirtschaftliche Einschätzung durch den Bundesrat wurde durch die Koalition im Bundestag von Anfang an mit Skepsis gesehen. Diese Auffassung hat sich im Zuge der Gesetzesberatung bei einer großen Sachverständigenanhörung, insbesondere aber durch die Marktentwicklung in unseren Großstädten eindeutig bestätigt. Aus fast allen deutschen Großstädten liegen sprunghaft gestiegene Wohnungsbedarfszahlen vor. Sie sind teilweise so dramatisch, daß, statt eine Bindungserleichterung für öffentlich geförderte Wohnungen zu schaffen, eher darüber nachgedacht werden müßte, wie die Bindungen verschärft werden können. Andererseits kann nicht verkannt werden, daß es insbesondere im ländlichen Raum Gebiete gibt, in denen ein nahezu ausgeglichener Wohnungsmarkt gegeben ist. Infolgedessen hat bei der Gesetzesberatung die Überlegung eine Rolle gespielt, ob durch Regionalisierung des wohnungsrechtlichen Instrumentariums eine der jeweiligen Marktsituation angemessene Anwendung möglich sei.
    Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf bedürfen weitergehender Schutzregelungen. Deshalb können die gegenüber dem bisherigen Recht vorgesehenen Bindungserleichterungen durch die Landesregierungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf außer Kraft gesetzt werden. Dadurch



    Henke
    soll eine begrenzte Anpassung an die örtlich unterschiedliche Bedarfslage erreicht werden.
    Lassen Sie mich nach dieser grundsätzlichen Vorbemerkung zu den wesentlichen Einzelheiten der vom Vermittlungsausschuß beschlossenen Fassung kommen. Wir Sozialdemokraten begrüßen es, daß der Bundesrat — offensichtlich unter dem Eindruck unserer Argumente — zwei wohnungswirtschaftlich besonders bedenkliche Forderungen der Opposition hier im Bundestag nicht übernommen hat. Es handelt sich um die Anhebung der sogenannten Bagatellgrenze mit dem Ziel der sofortigen völligen Freistellung nach Rückzahlung des Restdarlehens und um die Möglichkeit der Darlehensrückzahlung und Bindungsfreistellung für Einzelwohnungen. Beide Maßnahmen — dies haben wir während der Gesetzesberatungen vorgebracht — hätten wesentliche Teile des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes kurzfristig aus der Bindung befreit, die damit nicht mehr für die Wohnungsversorgung breiter Schichten der Bevölkerung zur Verfügung gestanden hätten.
    Wir bedauern es, daß der Bundesrat nicht im Sinne seines ursprünglichen Entwurfs Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf an der Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen mißt, sondern statt dessen sich am allgemeinen Wohnungsbedarf orientiert. Es ist zu befürchten, daß die Feststellung des allgemeinen Bedarfs deutlich problematischer ist. Dennoch mußten wir uns im Vermittlungsausschuß in dieser Frage zu einer Kompromißlösung bereit erklären. Es bleibt bei der bisherigen Rechtslage. Wir erwarten allerdings, daß die Länder aus der jüngsten Entwicklung in den Großstädten vermehrt Konsequenzen ziehen.
    In den letzten Jahren hat es eine gewerblich betriebene, eindeutig spekulative Welle von Umwandlungen zusammenhängender Mietwohnungsanlagen in Eigentumswohnungen gegeben. Es geht nicht um die vom Mieter selbst erworbene Wohnung — solche Bestrebungen werden von uns gefördert und begrüßt —, sondern um Umwandlungsbestrebungen, die das Gros der Altmieter kurzfristig aus ihren bisherigen Wohnungen verdrängen. In vielen Großstädten haben die zum Teil äußerst zwielichtigen Umwandlungsverfahren zu großer Unruhe in der Bevölkerung geführt. Wir haben die Beratungen des Wohnungsbauänderungsgesetzes dazu benutzt, auch diesen Problemkreis zu regeln. Die bisherige Kündigungsschutzfrist für in Eigentumswohnungen umgewandelte Mietwohnungen betrug drei Jahre. Diese Schutzfrist wurde auf acht Jahre verlängert. Sie gilt rückwirkend, d. h. für Umwandlungsfälle, bei denen die dreijährige Schutzfrist noch nicht abgelaufen ist. Wir sind sicher, daß diese wesentliche Ausweitung des Kündigungsschutzes zur Beruhigung am Wohnungsmarkt führen wird. Die Frist scheint uns lange genug zu sein, um Spekulanten abzuschrecken.
    Es ist uns sehr schwergefallen, die bisherige Nachwirkungsfrist der öffentlichen Bindungen nach vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel zu verkürzen. Die CDU/CSU im Bundestag und im Bundesrat wollte die bisherige zehnjährige
    Nachwirkungsfrist auf fünf Jahre verkürzen. Hierzu haben wir uns außerstande gesehen. Leider mußten wir im Kompromißwege eine Verkürzung um zwei Jahre, d. h. auf acht Jahre, hinnehmen. Wir glauben, diese Verkürzung deshalb hinnehmen zu können, weil wir davon ausgehen — ähnlich wie bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen —, daß die Frist lange genug ist, um Spekulanten abzuschrecken. Erleichtert wurde uns diese Entscheidung dadurch, daß wir für Berlin eine Sonderregelung gefunden haben, die es bei der zehnjährigen Nachwirkungsfrist beläßt.
    Der Gesetzesbeschluß des Bundestages sah vor, daß die öffentlichen Bindungen nach Rückzahlung sofort wegfallen, wenn der Mieter die Einkommensgrenze des Wohnungsbaugesetzes um mehr als 40 % überschreitet. Die CDU/CSU in Bundestag und Bundesrat wollte hier lediglich eine Toleranzgrenze von 10 v. H. akzeptieren. Im Vermittlungsverfahren haben wir uns auf eine Überschreitung von 25 % geeinigt. Dies war möglich, weil die Opposition einer generellen Anhebung der Einkommensgrenze für die Berechtigung im öffentlich geförderten Wohnungsbau zugestimmt hat.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hat die Beratungen des Wohnungsbauänderungsgesetzes zum Anlaß genommen, auch die Einkommensgrenzen zu überprüfen. Diese waren zuletzt 1974 der Entwicklung angepaßt worden. Dadurch waren in den letzten Jahren zunehmend Berechtigtengruppen herausgefallen, obwohl ihr Einkommen zu gering war, um eine Wohnungsversorgung auf dem freien Markt zu sichern, und obwohl auch die Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau deutlich gestiegen sind. Durch die etwa 20 %ige Anhebung der Grundbeträge und die noch deutlichere Anhebung der familienbezogenen Zuschläge und der Zuschläge für Sondergruppen, wie junge Ehepaare und Schwerstbehinderte, haben wir dieser Entwicklung Rechnung getragen. Der Bergmann im Ruhrgebiet, der Fließbandarbeiter bei Ford und die Verkäuferin bei Karstadt sind bei den jetzt gefundenen Einkommensregeln in aller Regel wieder Berechtigte im sozialen Wohnungsbau. Die CDU/CSU, die ursprünglich eine Erhöhung der Grundbeträge abgelehnt hat, hat sich von uns im Zuge der Beratungen überzeugen lassen und im Vermittlungsausschuß der Anhebung zugestimmt. Auch hier wurde für Berlin eine Sonderregelung vereinbart, die eine zusätzliche Überschreitung von rund 20 % erlaubt.
    Zwischen Koalition und Opposition war auch die zulässige Verzinsung bei vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel über allgemeine Kapitalmarktmittel strittig. Statt der vom Bundestag beschlossenen 4,5 % waren die Opposition im Bundestag und die CDU/CSU-Gruppe des Bundesrates für eine Verzinsung von 6,5 %. Wir sind der Meinung, daß diese Verzinsung nicht deutlich genug unter den Zinssätzen des allgemeinen Kapitalmarktes liegt und deshalb ein erhöhter Umschuldungsanreiz gegeben ist. Hieran kann jedoch wegen der ungleich höheren Kosten für den Bau einer neuen der Bindung unterliegenden Wohnung kein besonderes Interesse bestehen. Bei den Beratungen hat auch die



    Henke
    längerfristige Höhe des Kapitalmarktzinses eine Rolle gespielt. Um einen Kompromiß zu ermöglichen, haben wir trotz erheblicher Bedenken einer Anhebung des Satzes von 4,5 um ein halbes Prozent auf 5 % zugestimmt.
    Ich bin nicht auf alle Anrufungsbegehren des Bundesrates im Vermittlungsausschuß eingegangen, sondern habe mich auf die politisch wesentlichen beschränkt. Insbesondere die Verlängerung der Schutzfrist für in Eigentumswohnungen umgewandelte Mietwohnungen von drei auf acht Jahre und die Anhebung der Einkommensgrenzen haben uns bewogen, dem im Vermittlungsausschuß gefundenen Kompromiß zuzustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)