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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Jentsch, es ist ein zwar gewohntes, aber doch jedesmal wieder überraschendes Erlebnis, festzustellen, wie die Opposition es versteht, gleichzeitig die Bundesregierung heftig zu kritisieren, dem Ergebnis ihrer Arbeit aber doch zuzustimmen.
Ich möchte mich bei Ihnen ausdrücklich für die kooperative Arbeit im Innenausschuß des Deutschen Bundestages bedanken. Ich muß sagen, daß ich ein gewisses Verständnis dafür habe, daß Sie angesichts der Mehrheitsverhältnisse in Ihrer Fraktion hier auch ein bißchen bellen müssen.
Ich möchte ausdrücklich den Berichterstattern der Koalitionsfraktionen, Herrn Kollegen Pensky und Herrn Kollegen Dr. Wendig, für die Arbeit danken, die sie bei der Beratung dieses Gesetzes in die Fortentwicklung des Datenschutzes investiert haben. Ich möchte mich auch ausdrücklich bei den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und den Datenschutzwissenschaftlern bedanken, die diese Diskussion ja teilweise außerordentlich kritisch begleitet haben. Dabei hat sich aber gezeigt, daß diese Kritik fruchtbar war und es uns gelungen ist, die Anregungen, die von dort gekommen sind, aufzugreifen und insgesamt eine Lösung zu finden, von der ich glaube, daß sie gerade auch unter Datenschutzgesichtspunkten ganz wesentliche Fortschritte bringt.
Der vorliegende Entwurf, Herr Kollege Jentsch, ist nicht Ausdruck eines Zickzackkurses, wie Sie bemerkt haben. Ich will in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, daß bereits im Juni 1979 Bundesinnenminister Baum in diesem Hause gefordert hat, daß bei der Einführung des neuen Personalausweises durch ein System wirksamer rechtsstaatlicher
Grenzen dafür gesorgt werden muß, daß trotz Effektivitätsverbesserungen bei der Verbrechensbekämpfung die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit gewährleistet bleiben muß und nicht zu Lasten des Bürgers verschoben werden darf. Dieser Forderung trägt der Entwurf Rechnung.
Sie wissen auch, warum wir bei der Einbringung des Gesetzentwurfes diese Vorstellungen noch nicht in die Formulierung aufgenommen haben. Grund dafür war, daß wir möglichst schnell ein Gesetzgebungsverfahren in Gang setzen wollten, mit dem die Entscheidung des Parlaments über die Einführung eines Sperrvermerks im Personalausweis wieder rückgängig gemacht wird. Diese unsere Entscheidung, die Möglichkeit des Sperrvermerks aus dem Gesetz zu streichen, ist zu Beginn der Debatte von der Opposition kritisiert worden. Um so dankbarer vermerke ich, daß die Opposition jetzt einem Gesetzentwurf zustimmt, der die Streichung eben dieses Sperrvermerks vorsieht.
Das Ergebnis der Ausschußberatungen, das in engem Kontakt mit den Berichterstattern entstanden ist, läßt sich auf zwei wesentliche Punkte reduzieren:
1. Es besteht Einigkeit und es soll durch das Gesetz sichergestellt werden, daß die Maschinenlesbarkeit des Personalausweises nicht durch die Hintertür zu einem Personenkennzeichen führt.
2. Das neue Personalausweissystem darf nicht zu Superzentraldateien führen. Beides ist durch die Auschußformulierungen sichergestellt.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, stellt einen wesentlichen Teil der Strategie des Bundesministers des Innern zur Festigung des Datenschutzes im Sicherheitsbereich dar. Er steht in ganz engem Zusammenhang mit dem von der Bundesregierung bereits vorgelegten und zur Zeit in den Beratungen des Bundesrates befindlichen Entwurf eines Melderechtsrahmengesetzes. Es steht ebenfalls in einem engen Zusammenhang mit der Diskussion über die Amtshilfe und mit den Bemühungen, die der Bundesminister des Innern hier unternimmt, um zu klaren rechtlichen Grenzen zu kommen.
Daß ein so wesentlicher Teil dieser Strategie des Bundesministers des Innern mit Zustimmung einer Opposition verabschiedet werden kann, die sonst den Bundesinnenminister gerne als Sicherheitsrisiko bezeichnet, können wir mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen. Insofern sind wir für die Abstimmung dieses Hauses nicht nur wegen der speziellen Frage, die zur Abstimmung steht, dankbar, sondern auch weil sie zeigt, daß an den Vorwürfen wohl so Schlimmes und so viel nicht dran sein kann, wie bei anderen Debattengelegenheiten gerne behauptet wird.