Rede von
Heinz
Pensky
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der heute zur Schlußberatung anstehende Gesetzentwurf der Bundesregierung zielt auf die Einführung fälschungs- und verfälschungssicherer Personalausweise ab, die auch noch maschinell lesbar sein sollen. Ich habe die Notwendigkeit dieser Maßnahme in der ersten Lesung unterstrichen und kann deshalb darauf verzichten, es zu wiederholen. Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, daß das, was hier, von der Bundesregierung eingeleitet, geschehen ist, auf breiter Ebene auf internationaler Absprache beruht und eine ganz positive Sache ist, weil wir damit rechnen können, daß unserem Vorbild andere, zumindest westliche Nachbarn folgen werden.
Soweit es um die Fälschungs- und Verfälschungssicherheit der neuen Personalausweise ging, hat es in der öffentlichen Diskussion durchweg eine breite Zustimmung gegeben. Daneben gab es eine zum Teil sehr herb geübte öffentliche Kritik an dem. Gesetzentwurf. Sie bezog sich jedoch ausschließlich auf die maschinelle Lesbarkeit der Ausweise, und zwar deshalb, weil daraus ohne Mißbrauchssperren durchaus Gefahren im Bereich des Datenschutzes hätten entstehen können. Diese Kritik — das muß offen eingestanden werden — war nicht unberechtigt. Darauf habe ich bereits bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 20. September 1979 hingewiesen. Ich brauche auch nicht zu wiederholen, daß wir schon damals in Übereinstimmung mit der Bundesregierung angekündigt haben, daß wir, soweit es den Datenschutz angeht, weitere Maßnahmen treffen werden.
Wir haben uns in der Zeit der Ausschußberatungen mit den zahlreichen Anregungen und Vorschlägen sachkundiger Leute im Bereich des Datenschutzes eingehend auseinandergesetzt, und zwar in enger Zusammenarbeit der Koalitionsfraktionen mit dem Innenministerium. Ich kann sagen, daß es hier keine Schritt ohne volle Übereinstimmung mit dem Innenministerium gegeben hat. Den Überlegungen ist folgendermaßen Rechnung getragen worden:
Erstens ist gesetzlich abschließend festgelegt, welche Angaben in dem Ausweis enthalten sein dürfen.
Zweitens. Jeder Ausweis hat nur eine Gültigkeit von fünf bzw. zehn Jahren; jeder neu ausgestellte Ausweis erhält eine neue Nummer.
Drittens. Die Seriennummer des Ausweises darf — wie es bei den heutigen Ausweisen ist — keine personenbezogenen Hinweise oder verschlüsselten personengezogenen Angaben enthalten.
Viertens. Die Seriennummer darf nicht zur automatischen Erschließung von Daten verwendet werden — außer für Dateien, die für Zwecke der Grenzkontrolle und Fahndung aus Gründen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr durch die hierfür zuständigen Behörden betrieben werden, und das ist ja eines der wesentlichen Ziele dieser neuen Systematik.
Fünftens. Die Errichtung zentraler Dateien auf Bundes- oder Landesebene, in denen die Ausweisseriennummer und der Name des Ausweisinhabers zusammen geführt werden, ist gesetzlich verboten.
Sechstens. Eine zentrale, alle Seriennummern umfassende Speicherung darf nur von der Bundesdrukkerei und ausschließlich zum Nachweis des Verbleibs der Ausweise vorgenommen werden.
Siebtens. Ein Verstoß gegen das Verbot der Verwendung von Seriennummern und des Personalausweises zur Einrichtung oder Erschließung von Dateien wird mit Bußgeld geahndet.
Hierdurch wie durch andere Bestimmungen soll generell verhindert werden, daß das neue Ausweissystem zu neuen Datensammlungen führt — weder über die Seriennummer noch über den Personalausweis. Dies soll durch den von den Koalitionsfraktionen SPD und FDP vorgelegten Änderungsantrag auf der Drucksache 8/3558 verstärkt Ausdruck finden.
Im übrigen handelt es sich hierbei — das erscheint mir erwähnenswert — um das erste Gesetz, in dem bereichsspezifische Datenschutzregelungen überhaupt festgeschrieben worden sind.
Mir erscheint auch der Hinweis beachtlich, daß die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, die ja von Amts wegen in diesen Fragen besonders kritisch sein müssen, sich durchaus positiv zur Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs geäußert haben, besonders nachdem die auch von Ihnen für notwendig gehaltene Verwendungsbeschränkung in das Gesetz übernommen worden ist.
Wir teilen auch die Auffassung der Datenschutzbeauftragten von der Notwendigkeit der baldigen Verabschiedung eines datenschutzgerechten Melderechts — zu dem die Bundesregierung inzwischen einen Gesetzentwurf verabschiedet hat — und der zügigen Erarbeitung spezieller Datenschutzvorschriften für die Sicherheitsbehörden. Das findet auch in dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließungsantrag Ausdruck.
Das Gesetz, das mit Wirkung vom 1. Oktober 1981 in Kraft treten soll, wird Bürgerfreiheiten nicht beschneiden; es wird uns aber — und dessen bin ich sicher - einen erheblichen Sicherheitsgewinn bringen. Wir Sozialdemokraten stimmen deshalb dem Gesetzentwurf einschließlich des Änderungsantrags auf Drucksache 8/3558 sowie dem Entschließungsantrag zu.