Herr Bundesminister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Stavenhagen?
Dr. Hauff, Bundesminister für Forschung und Technologie. Nein. Ich möchte gern zum Ende kommen.
Ich komme zur Polarforschung.
Herr Kollege Stavenhagen, Sie sagen, hinsichtlich des Standorts des Polarforschungsinstituts sei in Hinterzimmern gekungelt worden. Ich möchte gern,
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Dezember 1979 15375
Bundesminister Dr. Hauff
um dies auf das notwendige Maß der Auseinandersetzung zu reduzieren, präzise und klar sagen, wie der Entscheidungsgang und die Entscheidungskriterien des BMFT waren.
Wir hatten Bewerbungen von folgenden Standorten: Hamburg, Bremen, Kiel, Münster, Emden und Flensburg. Zu diesen Standorten hat — neben dem Forschungsprogramm — der Wissenschaftsrat Stellung genommen. Er hat zwei dieser Standorte ganz ausgeschieden und gesagt: die kommen nicht in Betracht. Er hat einen Standort mit vielen Fragezeichen versehen; das war Münster. Und er hat drei Standorte für möglich gehalten, nämlich Hamburg, Bremen, Kiel und eventuell auch Münster. Er hat gesagt, aus seiner Sicht sei von den Standorten, die in Frage kommen, Kiel der beste. Er hat den Zusatz verabschiedet, den Herr Kollege Laermann in diesem Zusammenhang schon zitiert hat.
Wir haben als weiteres Kriterium das mitbeachtet, was mit Zustimmung Ihrer Kollegen im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans für den Hochschulbau 1979 bis 1982 im Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft verabschiedet wurde, wo dafür plädiert wird, eine verstärkte Ansiedlung geplanter Forschungsinstitute an den neu gegründeten Hochschulen vorzunehmen. Es war ein einstimmiger Beschluß, mit Ihren Stimmen. Dies ist ein weiteres Kriterium, das bei der Entscheidung zu beachten war.
Dann haben wir uns — Herr Kollege Stavenhagen, es wäre gut, wenn Sie auch das berücksichtigen würden — an die Rahmenvereinbarung zur außeruniversitären Forschungsförderung zu halten. Dort heißt es — nicht auf Betreiben des Bundes, sondern auf Betreiben der Bundesländer — im § 2 wörtlich: „Neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten ist eine ausgewogene regionale Verteilung zu berücksichtigen." Dies ist die Ausführungsvereinbarung zur Förderung von Forschungseinrichtungen.
Wenn man nun der Frage der regionalen Ausgewogenheit nachgeht, stellt man fest: Nach dieser rechtlich verbindlichen Vorschrift sind wir verpflichtet, dieses Kriterium mitzuberücksichtigen, und dann kommt man zu dem Ergebnis, daß das Land Bremen, wenn man es mit dem Land Schleswig-Holstein vergleicht, um das Zwei- bis Vierfache schlechter gestellt ist, wenn man Bremen /Bremerhaven mit der Stadt Kiel vergleicht, etwa siebenfach schlechter gestellt ist in dem Bereich, so daß, wenn man das Kriterium der Rahmenvereinbarung ernst nimmt, ein klarer Hinweis darauf zu finden ist, wo dieses Institut anzusiedeln ist. Dies waren exakt die Kriterien, die der Wissenschaftsrat angesprochen hat, als er gesagt hat: Die sind mit zu berücksichtigen, und zu denen können wir aus rein wissenschaftspolitischer Sicht nicht Stellung nehmen. Das hat er nicht getan. Für uns war dieses Kriterium mit ausschlaggebend.