Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einzelplan 10 in der Fassung des Regierungsentwurfs war ursprünglich mit rund 6 508 000 000 DM ausgestattet. Das Ergebnis der Haushaltsberatungen war ein Zuwachs von 87 Millionen DM. Dies ist gewiß ein ungewöhnlicher Vorgang, der einer Erklärung bedarf.
Erstens. Der Ansatz betreffend die Gasölverbilligung mußte um 64 Millionen DM aufgestockt werden, nicht etwa deshalb, weil die Mineralölsteuer in höherem Maße zurückgezahlt wird als früher, sondern weil der Verbrauch stärker gestiegen ist als angenommen. Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung.
Zweitens. Die einmalige Anpassungshilfe für den Unterglasgartenbau und die Seefischerei mußte in den Entwurf eingearbeitet werden. Ich schließe mich hier keineswegs der harten Kritik des Kollegen Schmitz an der Bundesregierung an, sondern weise darauf hin, daß es unsere gemeinsame Initiative war, derzufolge wir diese einmalige Hilfeleistung haben organisieren können — natürlich unter Beratung durch die Bundesregierung.
Ich nehme an, daß es den Begünstigten ziemlich gleich ist, ob diese Hilfe durch einen Kabinettsbeschluß zustande kam
oder durch die Initiative des Haushaltsausschusses. In jedem Fall ist Hilfe geboten.
Daß hier die Vorratshaltung teilweise mit herangezogen wird, hängt nicht damit zusammen, daß Bestände verkauft werden, um Geld lockerzumachen, sondern damit, daß Bestände mit Gewinn verkauft werden können — mit der Folge, daß die Ülberschüsse die Notwendigkeit der Defizitfinanzierung für die Vorratshaltung verringern. Auf diese Weise ist das Geld freigeworden. Deswegen kann man, glaube ich, diesen Vorgang überhaupt nicht so kritisieren, wie Sie, Kollege Schmitz, es getan haben.
Im übrigen: Für uns von der SPD sind Steigerungsraten kein Kriterium für vernünftige Haushaltspolitik,
sondern maßgebend ist der Grad der Aufgabenerfüllung.
Und wenn man die Aufgabenerfüllung im Bereich von Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ansieht, kann uns niemand den Vorwurf machen, hier leide die Aufgabenerfüllung Not.
Der Schwerpunkt der Haushaltsausgaben im Bereich dieses Einzelplanes liegt wie seither im Bereich der Sozialpolitik mit 52,5 % der Gesamtausgaben. Dabei spielen zwei Probleme eine Rolle. Das erste ist der Entwurf eines Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes und die darin vorgeschlagene Regelung einer Hinterbliebenenversorgung für jüngere Hinterbliebene. Hier gab es keine finanziellen Probleme, sondern Probleme der Art der Lösung, die in den zuständigen Ausschüssen noch nicht endgültig gefunden ist. Wir vertreten die Auffassung: Wenn über das, was dieser Gesetzentwurf vorsieht, hinausgegangen werden soll, dann warten wir auf Vorschläge der Solidargemeinschaft, wie eine zusätzliche Finanzierung solcher Verbesserungsvorschläge sichergestellt werden kann.
Im Bereich der Zuschüsse zur Unfallversicherung, die ja ohne jede gesetzliche Grundlage geleistet werden, muß man darauf hinweisen, daß die sozial gerechtere Umverteilung, die ja nun Gott sei Dank stattfindet und die insbesondere jene Berufsgenossenschaften begünstigen wird, die seither entsprechend der Ertragslage überdurchschnittlich belastet waren, ja auf einen Beschluß des Bundestags vom Januar 1978 zurückgeht. Damals haben wir gleich für die ganze Wahlperiode die Zuschüsse von 320 auf 400 Millionen pro Jahr als eine generelle Zusage erhöht.
Jetzt kann man nicht kommen und wie Sie, Kollege Schmitz, sagen, man habe Probleme durch Parlamentsbeschluß geschaffen und müsse diese Probleme jetzt beseitigen. Im Gegenteil, wir haben durch unsere Beschlüsse dafür gesorgt, daß über das, was die Regierung vorgesehen hatte, hinaus 80 Millionen pro Jahr gewährt werden, in drei Jahren also 240 Millionen DM mehr, als ursprünglich vorgesehen war.
Und nun wollen wir, daß nachvollzogen wird, daß wir als Bedingung dafür gesetzt haben, nämlich eine sozial gerechtere Verteilung. Infolgedessen sehen wir überhaupt keine Notwendigkeit, über die 400 Millionen DM mit 5 Millionen hinauszugehen.
— Lieber Kollege Susset, ich war dafür.
Nur hat sich herausgestellt, daß die Arbeitsgruppen Haushalt von SPD und FDP in diesem Fall grundsätzliche finanzpolitische Erwägungen in den Vordergrund gestellt haben: Erstens. Jede zusätzliche Million bedeutet eine Million Schulden. Zweitens. Am Ende einer Legislaturperiode solle nicht die Grenze von 400 Millionen DM überschritten werden; dies könne zu Anfang der nächsten Legislaturperiode grundsätzlich neu erwogen werden. Dies sind die zwei maßgeblichen Gründe der Haushaltsund Finanzpolitiker. Ich muß sagen, diese Gründe sind vernünftig.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1979 15265