Herr Kühbacher, ich gebe Ihnen völlig recht. Das ist aber gerade die von mir kritisierte Zweiwegestrategie, daß hier im Plenum etwas anderes läuft als auf der Bundespressekonferenz hundert Meter weiter.
Herr StraUß fordert weiter die Anhebung des Vorwegabzugs. Meine Damen und Herren, Sie wissen, daß wir längst in intensiven Gesprächen darüber sind, diesen Vorwegabzug weiter anzuheben, so wie es die FDP immer wieder gefordert hat. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß im Jahre 1980, also schon in zwei Wochen, eine massive Anhebung des Vorwegabzugs, nämlich um 1000 DM bei Ledigen bzw. 2000 DM bei Verheirateten, ohnehin erst einmal in Kraft treten wird.
15214 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 192. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. Dezember 1979
Frau Matthäus-Maier
Viertens fordert Herr Strauß die Anhebung des Kindergelds.
Sie wissen, daß die FDP immer wieder gesagt hat: Wir fordern eine Anhebung des Kindergelds. Das haben wir seit Monaten gefordert. Nun wollen wir aber nicht auf der Hälfte des Weges stehenbleiben. Wenn der Bundesfinanzminister, was ja bekannt ist, im Bereich des Familienlastenausgleichs eine Lösung anstrebt, die Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam an den Kosten beteiligt, so entspringt das doch der Sorge, daß in der Vergangenheit zwar alle Welt forderte — insbesondere auch die Bundesländer, insbesondere auch das Land Bayern —, das Kindergeld zu erhöhen, aber an der Finanzierung dieses Kindergelds wollte man sich mit Null beteiligen.
Es war ja wohl wirklich eine falsche Entscheidung des Bundesrats im Jahre 1975, gegen den Vorschlag der Koalition nicht die sogenannte Finanzamtslösung zu verabschieden, sondern die sogenannte Arbeitsamtslösung. Das bedeutet, daß sowohl für die Auszahlung als auch für die Finanzierung ausschließlich der Bund zuständig ist.
Deswegen sagen wir von seiten der Liberalen: Erhöhung des Kindergelds: ja; aber bei gleichzeitigem Anstreben der von uns immer wieder geforderten Finanzamtslösung. Das heißt einerseits Auszahlung über die Finanzämter aus Vereinfachungsgründen;
denn es ist unsinnig, daß die Daten des Bürgers über seine Kinder auf der einen Seite beim Finanzamt gespeichert sind — das ist z. B. für die Frage der Sparprämie und anderer Kindervergünstigungen von Interesse —, auf der anderen Seite dieselben Zahlen aber auch beim Arbeitsamt gespeichert werden müssen, obwohl es die gleichen Sachverhalte betrifft.
Aber es geht nicht nur um die Frage der Steuervereinfachung, es geht auch um die Frage der Beteiligung von Bund, Ländern und Gemeinden an dieser Ausgabe. Deswegen gehört gleichzeitig zur großen Finanzamtslösung, daß Bund, Länder und Gemeinden an den finanziellen Lasten gemeinsam beteiligt werden. Ich betone das noch einmal; denn ich glaube, daß nur auf diese Weise ein reeller Ausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden geschaffen werden kann.