Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hauser.
Hauser (CDU/CSU): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe zum Einzelplan 14 zu sprechen. Der Verteidungshaushalt 1980 weist in der Vorlage des Haushaltsausschusses einschließlich der Personal-verstärkungsmittel ein Volumen von ca. 38,46 Milliarden auf. Das ist zweifellos eine große Summe. Sie muß jedoch an den Aufgaben gemessen werden, die der Verteidigungshaushalt angesichts der wachsenden Bedrohung durch die ständige Aufrüstung seitens des Warschauer Pakts zu erfüllen hat.
Gegenüber 1979 weist der Verteidigungshaushalt eine Zunahme um ca. 4,8 % auf. Dem steht jedoch eine Preissteigerungsrate gegenüber, die bei zahlreichen Verbrauchsgütern, Dienstleistungen und Investitionsgütern diesen Prozentsatz deutlich übersteigt. Dies gilt z. B. für Heizöl und Treibstoffe in exorbitanter Weise. Es gilt aber auch für Bauleistungen und für zahlreiche besonders wichtige Beschaffungsvorhaben. Mag auch auf vielen Sektoren die Preissteigerungsrate für 1980 noch nicht erkennbar sein, eines ist jedenfalls sicher: die der NATO zugesagte reale Steigerung der Verteidigungsausgaben um 3 % wird auf keinen Fall erreicht.
Der Bruch dieses der NATO gegebenen Versprechens ist mehr als bedauerlich.
Einerseits bedarf das Bündnis angesichts des wachsenden Übergewichts des Warschauer Paktes dringend einer Verstärkung der konventionellen Rüstung in Mitteleuropa.
Andererseits muß alles vermieden werden, was den Eindruck erwecken könnte, auch die Bundesrepublik Deutschland betrete nunmehr den bequemen Weg, ihre eigenen Haushaltsprobleme durch Abstriche am Verteidigungshaushalt respektive durch dessen allmähliches Einfrieren zu mildern.
Ohnehin ist festzustellen, daß auch in diesem Jahr die Steigerungsrate des Verteidigungshaushalts unter der Steigerungsrate des Gesamthaushalts liegt, daß also der Anteil der Verteidigungsausgaben am Gesamthaushalt wie in den letzten Jahren ständig weiter sinkt, nämlich von 18 % auf 17,5 % der Bundesausgaben und von 2,7 % des Bruttosozialprodukts auf 2,6 %. Diese Entwicklung fügt sich nahtlos in die Entwicklung der gesamten letzten Dekade ein. Trotz unbestritten steigender Bedrohung sank der Anteil der Verteidigungsausgaben am Gesamthaushalt im letzten Jahrzehnt laufend.
So nahm der Verteidigungshaushalt in. den Jahren 1970 bis 1979 um 89% brutto zu, der Gesamthaushalt dagegen um 132 %. Nun mochte dies angehen, solange wir einerseits einen starken Zuwachs beim Bruttosozialprodukt und mehr noch beim Bundeshaushalt hatten und andererseits für die notwendige Unterhaltung und laufende Modernisierung ausreichender Streitkräfte genügend Mittel bereitstanden. Wir sind ja keine Fetischisten des Verteidigungshaushalts, die sich an möglichst hohen Beständen an immer neuen Kriegsgeräten ergötzen wollen. Wir sind selbstverständlich für kontrollierte Abrüstung, im Osten und im Westen. Darüber ist heute bereits ausführlich gesprochen worden. Wir sehen aber auf der anderen Seite, wie die zwingenden Anforderungen an unsere Sicherheit immer weniger erfüllt werden. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung, die für 1981 mit 2,1 %, für 1982 mit 1,6% und 1983 ebenfalls mit 1,6% — immer unter Ausklammerung der Personalverstärkungsmittel —, einen weiter sinkenden Nominalzuwachs des Verteidigungshaushalts vorsieht.
Gerade heute meldet dpa von der NATO-Konferenz in Brüssel, .die Sowjetunion sei nach einer neuen Untersuchung kurz davor, die früher wenigstens qualitativ gegebene Überlegenheit des Westens bei den konventionellen Waffen völlig zu egalisieren, ja in Teilbereichen zu überholen, wobei die zahlenmäßige Überlegenheit ohnehin immer weiter ausgebaut wird.
15160 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Dezember 1979
Hauser
Im Haushalt 1980 bleibt das bisherige Verhältnis der Ausgaben im investiven Bereich mit ca. 31 % gegenüber ca. 69% Betriebsausgaben in etwa erhalten. Obwohl die Ausgaben für militärische Beschaffungen um ca. 560 Millionen DM oder 7 % gesteigert werden, reicht dieser Anstieg bei wichtigen Waffensystemen kaum oder nicht aus, um allein die ständig steigenden Preissteigerungen zu kompensieren. Man könnte dazu eine Fülle eindrucksvoller Beispiele vortragen; die gekürzte Zeit läßt dies nicht zu.
Fest steht aber, daß das Zurückbleiben der verfügbaren Mittel hinter den Preissteigerungen dazu beiträgt, daß wichtige Beschaffungsvorhaben gestreckt oder gekürzt werden müssen, obwohl der jeweilige Zeitpunkt ihrer Einführung in die Truppe unter dem Gesichtspunkt der Effizienz und ihre Beschaffungszahlen unter dem Gesichtspunkt der Bedrohung ohnehin kaum rechtzeitig und ausreichend vorgesehen waren.
Um so beklagenswerter ist es deshalb, wenn der Verteidigungshaushalt durch Maßnahmen, die wirtschaftspolitisch und arbeitsmarktpolitisch durchaus interessant und erwägenswert sein mögen, mit zusätzlichen Kosten belastet wird. Ich greife als Beispiel den Bau der Fregatten der Klasse 122 auf. Als vor mehreren Jahren das erste Los von sechs derartigen Fregatten zur dringend erforderlichen Ablösung der veralteten Kampfschiffe in Auftrag ging, sah man eine Möglichkeit, durch Aufteilung auf fünf verschiedene Werften der notleidenden Werftindustrie unter die Arme zu greifen und Arbeitsplätze zu sichern. Dafür waren alle Fraktionen dieses Hauses. Wir haben jedoch damals in einer im Bundestag eingebrachten Entschließung verlangt, daß die damit unvermeidbar verbundenen Mehrkosten nicht zu Lasten des ohnehin notleidenden Verteidigungshaushalts gehen, sondern als Kosten der Wirtschaftsförderung, der Werfthilfe oder der Arbeitsbeschaffung aufgebracht werden müßten.
Heute stellt sich heraus, daß diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme Mehrkosten von 111 Millionen DM verlangt, die dem Einzelplan 14 Kap. 1418 entnommen werden. An die Stelle einer gebotenen Aufstockung dieser Mittel tritt die Einigung der Ressortchefs des Finanzministeriums und des Verteidigungsministeriums — eine bloße Fiktion, für die sich niemand etwas kaufen kann —, in dem Plafond des Haushaltsplans 1980 und des Dritten Finanzplans seien diese Mehrkosten enthalten.
Andererseits muß dann der Plan, die zweiten sechs Fregatten in Anschluß an das erste Los zu bauen, um auch die veralteten Fregatten der Köln-Klasse und die Zerstörer der Klassen 101 und 103 abzulösen, aus Geldmangel revidiert werden. Fraglich ist noch, ob wenigstens ein Anschlußauftrag über zwei Schiffe erteilt werden kann, um die Köln-Klasse voll abzulösen, was wiederum wegen der Möglichkeit des Anschlußauftrages mit Einsparungen, im anderen Fall mit Mehrkosten in Millionenhöhe verbunden wäre. Hoffen wir, daß wenigstens dieser Anschlußauftrag rechtzeitig erteilt wird. Aber Geschäfte zu Lasten des Verteidigungshaushalts wird man mit uns auf Grund der gemachten negativen Erfahrungen in Zukunft nicht mehr machen können.
Während die Mittel für Beschaffungsvorhaben, wie dargelegt, um ca. 7 % ansteigen, nehmen die Mittel für militärische Forschung, Entwicklung und Erprobung im Vergleich zum Haushalt 1979 im Haushalt 1980 bereits im Regierungsentwurf um 4,4 % ab. Die Regierung begründet dies in erster Linie damit, die Entwicklungsarbeiten für den eingeleiteten Generationswechsel bei einer Reihe von Waffensystemen näherten sich dem Ende. Die ständige Verbesserung der Waffensysteme des Warschauer Pakts zwingt jedoch dazu, Forschung und Entwicklung auch unserer Wehrtechnik ständig weiterzuführen. In diesem Zusammenhang haben die Koalitionsfraktionen gegen den massiven Widerstand und gegen die Warnungen ihrer eigenen Regierung bei den Entwicklungskosten für das neue taktische Kampfflugzeug mit 40 Millionen DM mehr als die Hälfte des Ansatzes gestrichen; ein Vorgang, mit dem sich der Kollege Haase noch beschäftigen wird.
Ebenfalls um 2,8 % unter den Ansatz des Vorjahres hat die Bundesregierung die Mittel für militärische Anlagen gesenkt, insbesondere für Bauten. In der Praxis bedeutet das angesichts des starken Anstiegs der Baupreise eine wesentliche Reduzierung der Bautätigkeit, und dies, obwohl sich zahlreiche Truppenunterkünfte keineswegs in einem guten oder auch nur annehmbaren Zustand befinden. Nun mag es bei einer überschäumenden Baukonjunktur sinnvoll sein, einmal in einem Jahr kürzerzutreten. Bei der Gesamtsituation des Haushaltes kann ich mir aber nicht vorstellen, wo angesichts der sinkenden Zuwachsraten der mittelfristigen Finanzplanung in den Folgejahren mehr Mittel herkommen sollen, um wieder stärker in den Baubereich übergehen zu können.
Die Betriebsausgaben der Bundeswehr steigen ohne Personalverstärkungsmittel um ca. 2,7 % und einschließlich Personalverstärkungsmittel um ca. 5%.
Im Bereich der Verbrauchsausgaben sehen wir mit großer Sorge die Entwicklung bei Heizöl und Betriebsstoffen. Das Heizöl war im Regierungsentwurf mit 350 Millionen DM veranschlagt. Da wußte man noch nicht, daß es im Laufe des Jahres um 80 % teurer werden würde. Während der Haushaltsberatung ist eine Aufstockung um 50 Millionen DM vorgenommen worden, also um ein Siebtel. Das bedeutet, daß die Heizmittel im kommenden Winter kaum ausreichen werden. Genauso sieht es mit den Betriebsstoffen aus. Hier waren 510 Millionen DM eingesetzt. Es sind 125 Millionen DM aufgestockt worden; aber die Verteuerung beträgt 60 %. Das bedeutet, es kann insbesondere weniger geflogen werden, oder aber es entstehen überplanmäßige Ausgaben.
Der wesentliche Teil des Mehrbedarfs an den Verbrauchskosten liegt im Bereich der Personalkosten. Ein Teil davon entspringt militärischen Notwendigkeiten, z. B. den Anforderungen an die
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neue Heeresstruktur. Ein anderer Teil entfällt auf Forderungen zur sozialen Gerechtigkeit. Zu den Notwendigkeiten zur Erhaltung der Einsatzfähigkeit gehört die endgültige Wiedereinführung der Regelung, daß alle Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten vom ersten Dienstmonat an volles Gehalt beziehen. Wir stimmen dem zu; aber es handelt sich dabei nicht, wie ursprünglich von der Regierung dargestellt wurde, um eine Sozialmaßnahme, sondern um eine Notwendigkeit zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr, nachdem sich beim ersten Experimentieren mit diesem vollen Gehalt ab dem ersten Monat herausgestellt hatte, daß nach dessen Streichung die Zahl der Freiwilligen zu sehr zurückging.
Ein wesentlicher Erhöhungsbetrag — 150 Millionen DM jährlich — entfällt auf den sogenannten Dienstzeitausgleich. Seit Jahren wird — zu Recht — festgestellt, daß bei der Bundeswehr in erheblichem Umfange Dienstzeiten gefordert und geleistet werden, die weit über das hinausgehen, was in der Regel im allgemeinen Arbeitsleben verlangt wird. In einzelnen Bereichen sind Dienstzeiten von weit über 50, ja mehr als 60 Stunden die Woche nicht die Ausnahme, sondern die Regel. Zu den Ursachen gehören nicht nur die bundeswehrspezifischen Aufgaben; es gehört dazu leider in erheblichem Umfange, wie bei der Debatte um den Bericht des Wehrbeauftragten deutlich geworden ist, ein Übermaß an bürokratischen Vorgängen und Erschwernissen.
Auch Die de-Maizière-Kommission stellt in ihrem Bericht vom 31. Oktober dieses Jahres fest, daß der für alle Großorganisationen typische Trend zur Überbürokratisierung in der Bundeswehr in der Form des Trends zur Zentralisierung und Reglementierung verschärft worden ist. Dadurch ist ein allgemeiner Abbau der Auftragstaktik festzustellen. Dieser bedauerlichen Fehlentwicklung muß entschlossener als bisher entgegengewirkt werden.
Neben dem Hang zur Bürokratisierung stellt die de-Maizière-Kommission jedoch ein erhebliches Mißverhältnis auch zwischen zunehmenden Aufgaben und verfügbaren Mitteln und in bezug auf Personal, Zeit und Material fest. Neue und zusätzliche Aufgaben in der Bundeswehr, z. B. die Einführung neuer Waffensysteme, oder die Auswirkungen von Strukturänderungen müssen in der Regel mit dem im Haushalt bewilligten Gesamtpersonalumfang erfüllt werden. Deshalb werden vielfach Planstellen zu Lasten bestehender Verbände und ihrer Aufgaben verlagert.
Wir begrüßen die Zahlung einer steuerpflichtigen Pauschale von 90 DM für den Berufs- und den Zeitsoldaten und von 54 DM für den Wehrpflichtigen bei einer Belastung von 56 Stunden in der Woche ab 1980. Sie schafft wenigstens einen teilweisen Dienstzeitausgleich. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Sie löst jedoch nicht das Problem, Herr Minister.
Bei zunehmenden Aufgaben kann eine untragbare Dienstzeitüberlastung vieler Soldaten nur vermieden werden, wenn durch den Abbau überflüssiger Vorschriften und bürokratischer Hemmnisse unnötige Zeit- und Reibungsverluste vermieden werden. Anderenfalls muß auf die Dauer der Umfang des verfügbaren Personals zur Diskussion gestellt werden. Dies müßte jedoch nicht unbedingt zu einer Verstärkung der Bundeswehr über die jetzt festgesetzte Höchstzahl von 495 000 Soldaten hinaus führen. In einem gewissen Umfang könnte eine Uberprüfung ergeben, daß im Bereich der Bundeswehrverwaltung in noch stärkerem Maße als bisher Zivilbeamte bzw. -angestellte Aufgaben übernehmen könnten, die derzeit noch von Soldaten wahrgenommen werden. So könnten eventuell zusätzliche Zivilbedienstete die Soldaten entlasten.
Wenn aber alle anderen Möglichkeiten erschöpft sind, kann auch der Umfang der Streitkräfte selbst nicht auf ewig tabu bleiben.
Den vom Verteidigungsausschuß vorgeschlagenen und von der Bundesregierung aufgenommenen weiteren sozialen Verbesserungen, nämlich der Hebung des Planstellenanteils der Hauptfeldwebel in der Besoldungsgruppe A 9 auf 200/0 in 1980 als einem ersten Schritt, der Einführung einer zusätzlichen Erschwerniszulage für U-Boot-Besatzungen, Bordpersonal und Waffentaucher der Marine und der Einbeziehung der Feldjäger in die allgemeine Polizeizulage haben wir im Haushaltsausschuß zugestimmt.
Durch Haushaltsumschichtungen haben wir es darüber hinaus zuwege gebracht, die Stellenzulagen für fliegendes Personal, soweit sie nicht ab 1. Januar 1978 erhöht worden waren, sowie für sonstige ständige Luftfahrzeugbesatzungsangehörige anzuheben und damit gerechter zu gestalten, eine Stellenzulage für Prüfer von Luftfahrtgeräten einzuführen, die Kompaniefeldwebelzulage zu erhöhen und die Eloka-Zulage in eine Stellenzulage für das gesamte in der Nachrichtengewinnung eingesetzte Personal umzuwandeln.
Dies gilt auch für die Hebung von 21 Planstellen für Fahrer im Panzer- und Kraftfahrzeugerprobungsdienst der Bundeswehr über die Regierungsvorlage hinaus.
Mit diesen Beschlüssen sind einige der dringendsten sozialen Probleme der Streitkräfte behoben oder gelindert. Der Forderung nach sozialer Gerechtigkeit ist damit noch nicht entsprochen. So muß — um einiges zu nennen — der Anteil der A-9-Stellen bei Hauptfeldwebeln im kommenden Jahr weiter aufgestockt werden, der Wehrsold bedarf der Anpassung an die Einkommens- und Preisentwicklung. Vor allem aber wird die Lösung des Problems des Beförderungs- und Verwendungsstaus immer drängender.
Die CDU/CSU war und ist stets bereit, ihren Beitrag zu leisten, den in der Bundeswehr tätigen Soldaten und Zivilbeamten, denen sie auch bei dieser Gelegenheit Anerkennung und Dank für stete Einsatzbereitschaft im Interesse der Erhaltung des Friedens und gesicherter Freiheit ausspricht, Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen.
15162 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Dienstag, den 11. Dezember 1979
Hauser
Frau Präsidentin, ich komme zum Schluß. Die CDU/CSU lehnt auch in diesem Jahr den Verteidigungshaushalt ab,
und zwar deshalb, weil Sie, die Regierung, die Maßstäbe der deutschen Verteidigungspolitik zum Nachteil unserer Verteidigung fortlaufend verändern,
weil Sie den Schwerpunkt Ihrer Politik von der Verteidigung weg zur Entspannung verlagern, obwohl die internationale Lage dies nicht erlaubt, weil Sie die Verteidigungsbereitschaft in unserer Bevölkerung mehr und mehr verkümmern lassen,
weil Sie wesentlichen internationalen Sicherheitsverpflichtungen nicht nachkommen und weniger für die Verteidigung aufwenden, als die wachsende Bedrohung dies erfordert.