Rede von
Dr.
Norbert
Blüm
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich bin Anhänger der alten Bauernregel: Wer die Musik bezahlt, bestimmt auch, wie gespielt wird. Wenn der Arbeitgeberbeitrag von der Lohnbezogenheit abgekoppelt wird, dann wird langfristig auch die Rentenbemessung von den Löhnen abgekoppelt.
Es ist doch so, daß Sie an Stelle des lohnbezogenen Arbeitgeberanteils eine Bemessungsgrundlage finden wollen, die an der Wertschöpfung — eine im übrigen nicht genau faßbare Größe — orientiert ist. Das mag wehtun; aber wir halten am solidarischen Risikoausgleich der Sozialversicherten fest, wir wollen nicht das Tischlein-deck-dich der Staatsversorgung, wie immer sie organisiert ist.
Lassen Sie mich auch zur Frage der Belastung etwas sagen. Die Frage ist heute mittag zu Recht gestellt worden, wie wir über schwierige Jahre hinwegkommen, wie wir die Lasten solidarisch verteilen. Der CDU/CSU muß dazu nichts Neues einfallen. Wir halten an der bruttolohnbezogenen Rente fest, glauben allerdings, daß die Rentner, die eine ausreichende Rente haben, schon einen Solidaritätsbeitrag zu ihrer Krankenversicherung zahlen können.
Das gilt natürlich nicht für diejenigen, deren Rente so gering ist, daß wir sie mit einem solchen Solidaritätsopfer nur zur Sozialhilfe abdrängen. Sagen Sie nicht „aha'; denn das haben Sie 1969 mit uns beschlossen. Sie haben anschließend nur den Mut verloren und wollten 1970 den Geschenkonkel spielen, und Sie haben alles zurückgezahlt. Sie haben den Krankenversicherungsbeitrag mit uns schon einmal beschlossen.
Was die SPD /FDP jetzt als Krankenversicherungsbeitrag will, meine Damen und Herren, das ist doch nur ein Rechentrick. Sie wollen das, was die Rentenversicherung bisher global an die Krankenversicherung gezahlt hat, jetzt auf die Rente draufschlagen — 11,7 % —, und dann soll das jeder Rentner seiner Krankenversicherung selbst zahlen. Das ist der berühmte sozialdemokratische Verschiebebahnhof: nichts anderes als ein Kontotrick. Entlastung findet auf diese Weise überhaupt nicht statt.
— Herr Cronenberg, lassen Sie mich gerade noch etwas zur nettolohnbezogenen Rente sagen. In den Nettolohndurchschnitt gehen die hohen Einkommen mit den hohen Abzügen ebenso ein wie die kleinen Einkommen mit den kleinen Abzügen. Deshalb ist dieser Durchschnitt eine Rentenbemessung, die überproportinal die kleinen Renten trifft, und deshalb ist sie asozial.