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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14879A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14927A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3448 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3333 — Neumann (Bramsche) SPD 14899 C Dr. Hammans CDU/CSU 14901 B Spitzmüller FDP 14902 D Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14904A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/3350 — 14905 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur- Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 8/3231, 8/3287 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3416 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/3415 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pfennig, Dr. Marx, Dr. Klepsch, Luster, Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, von Hassel, Frau Dr. Walz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Ratifizierung des Vertrages über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 8/3408 — Rapp (Göppingen) SPD 14906 A Dr. Stercken CDU/CSU 14906 D Dr. Corterier SPD 14908 B Jung FDP 14909 D Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . 14911B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen — Drucksache 8/3081 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3446 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3418 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 14912 C Haase (Fürth) SPD 14913D Zywietz FDP 14914 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/2516 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3449 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3412 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/2517 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3413 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksachen 8/2518, 8/3054 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3444 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/3417, 8/3428 — Broll CDU/CSU 14916 D Dr. Wernitz SPD 14918D Dr. Wendig FDP 14920 B Dr. Unland CDU/CSU 14921 D Roth SPD 14923 D Baum, Bundesminister BMI 14925A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien — Drucksache 8/3270 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3445 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3368 — 14927 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 8/2597 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3369 — 14928A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges — Erstes Strafvollzugs-Fortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — 14928 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 III triebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 14928 C Dr. George CDU/CSU 14931 A Egert SPD 14933 A Hölscher FDP 14935'A Frau Hürland CDU/CSU 14936 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14938 C Kleinert FDP 14940 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Zukunftschancen der jungen Generation — Drucksachen 8/2045, 8/3356 — . . . 14941 C Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3367 — 14941 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1976" Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1977" — Drucksachen 8/1682, 8/3119, 8/3324, 8/3330 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3447 — Gerlach (Obernau) CDU/CSU 14942 A Schäfer (Offenburg) SPD 14944A Wolfgramm (Göttingen) FDP 14946 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/93/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/3161 Nr. 50, 8/3362 - 14947 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/ 76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/3162, 8/3365 — . . . 14947B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Rechtsschutzversicherung — Drucksachen 8/3295, 8/3336 — . . . 14947B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Verfahren für die Ausfuhr von Waren — Drucksachen 8/3296, 8/3337 — . . . 14947 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Vogt (Düren), Breidbach, Frau Karwatzki, Zink, Link, Berger (Herne), Höpfinger, Katzer, Krampe, Stutzer, Volmer, Löher, Hasinger, Dr. Reimers, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Duisburg), Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Verkürzung der Jubiläumsdienstzeiten (Änderung § 4 LStDV) — Drucksachen 8/2334, 8/3322 — Stutzer CDU/CSU 14947 D Dr. Diederich (Berlin) SPD 14949A Wolfgramm (Göttingen) FDP 14950 B Fragestunde — Drucksache 8/3421 vom 23. 11. 1979 — Möglichkeiten zur Wahrung der Interessen der deutschen Bevölkerung im Obermoselraum im Zusammenhang mit dem Bau eines Kernkraftwerkes in Cattenom MdlAnfr A103 23.11.79 Drs 08/3421 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14839 B, C, D, 14880A, C ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 14839C, D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 14880A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 14880 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Protest gegen den Bau eines Kernkraftwerkes in Cattenom/Frankreich MdlAnfr A104 23.11.79 Drs 08/3421 Müller (Wadern) CDU/CSU MdlAnfr A105 23.1139 Drs 08/3421 Müller (Wadern) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 14880C, 14881 A, B, D, 14882 A, B, D ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 14880D, 14881A,D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 14881A, 14882 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 14882B ZusFr Cronenberg FDP 14882 C Anpassung der Elternfreibeträge im BAföG an die Preisentwicklung MdlAnfr A118 23.11.79 Drs 08/3421 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A119 23.1139 Drs 08/3421 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . 14883 A, B, C, D, 14884A,B ZusFr Daweke CDU/CSU . 14883 B, C, 14884A, B Vorwürfe des nicaraguanischen Geheimdienstes gegen den deutschen Botschafter wegen Fluchthilfe MdlAnfr Al23 23.11.79 Drs 08/3421 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14884C,D ZusFr Thüsing SPD 14884 C ZusFr Daweke CDU/CSU 14884 C ZusFr Hansen SPD 14884 D Polnische Vorwürfe gegen das deutsche Umsatzsteuergesetz MdlAnfr A124 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14885A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14885 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14885B Verhalten des Dirigenten der Berliner Philharmoniker anläßlich einer Konzertreise in die VR China MdlAnfr A125 23.1139 Drs 08/3421 Frau Simonis SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14885C, D ZusFr Frau Simonis SPD 14885 D Nichtunterrichtung der deutschen Auslandsvertretungen anläßlich der Goodwill-Tournee der Big Band der Bundeswehr durch die USA MdlAnfr A126 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A127 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 14886 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14886A, B, D Erlaß von Richtlinien für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Schichtpersonals von Kernkraftwerken MdlAnfr A29 23.1139 Drs 08/3421 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14886 D Zusammenarbeit des Instituts für Reaktorsicherheit beim TÜV in Köln mit der südafrikanischen Energiebehörde ESCOM MdlAnfr A30 23.1139 Drs 08/3421 Conradi SPD MdlAnfr A31 23.1139 Drs 08/3421 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14887 B, D, 14888 A, B, C, D, 14889 A, B, C, D, 14890 A ZusFr Conradi SPD 14887D, 14888 A, B, 14889 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14888 B ZusFr Frau Erler SPD 14888C, 14889 D ZusFr Frau Simonis SPD 14888 D ZusFr Gansel SPD 14888 D ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . 14889 A, C, D ZusFr Thüsing SPD 14890 A Mitbestimmung der Spitzensportler bei der Vergabe von Sportförderungsmitteln des Bundes MdlAnfr A32 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14890B Nichtherausgabe von Akten zur Entlastung der mutmaßlichen Terroristin Astrid Proll durch den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Günther Nollau MdlAnfr A33 23.11.79 Drs 08/3421 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14890C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . 14890C,D Amtshilfe staatlicher Sicherheitsdienste beim Abhören des Schriftstellers Wallraff durch den Springer-Konzern MdlAnfr A38 23.11.79 Drs 08/3421 Gansel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 14891 A, B, C, D, 14892 A ZusFr Gansel SPD 14891 A, B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14891 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 V ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14891 D ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 14892 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14892A Untauglichkeit eines Teils der auf deutschen Flughäfen zur Durchleuchtung verwendeten Geräte MdlAnfr A39 23.11.79 Drs 08/3421 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A40 23.11.79 Drs 08/3421 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 14892B, C, D, 14893 A, B, C, D, 14894A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . 14892 B, C, 14893D, 14894A ZusFr Broll CDU/CSU 14892 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 14892 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 14893B, 14894 B ZusFr Kuhlwein SPD 14893 B ZusFr Frau Simonis SPD 14893 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14894B Abschiebung von zwei CSSR-Flüchtlingen in die CSSR durch bayerische Behörden MdlAnfr A41 23.11.79 Drs 08/3421 Wittmann (Straubing) SPD MdlAnfr A42 23.11.79 Drs 08/3421 Wittmann (Straubing) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14894C, 14895 B, C, D, 14896 A, B, C, 14897 B, C, 14898A, B, C, D, 14899A ZusFr Wittmann (Straubing) SPD . . 14895 A, B, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14895 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14895 D ZusFr Marschall SPD 14896A, 14898C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14896A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14896 B ZusFr Spranger CDU/CSU 14896 C ZusFr Dr. Wendig FDP 14897 B ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . 14897 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14898A ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU . . . . 14898B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 14898 C ZusFr Frau Erler SPD 14898D ZusFr Hartmann CDU/CSU 14899A Nächste Sitzung 14951 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14953* A Anlage 2 Einsatz des Schmakenbekämpfungsmittels Bacillus huringiensis israelensis im Rheintal SchrAnfr B39 02.11.79 Drs 08/3310 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14953* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 14879 189. Sitzung Bonn, den 29. November 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 30. 11. Dr. Ahrens** 30. 11. Dr. Aigner* 30. 11. Alber* 30. 11. Dr. Bangemann* 30. 11. Dr. Bayerl 30. 11. Büchner (Speyer) ** 29. 11. Dr. Dollinger 30. 11. Enders** 30. 11. Fellermaier* 30. 11. Friedrich (Würzburg) * 30. 11. Dr. Fuchs* 30. 11. Haberl 30. 11. von Hassel* 30. 11. Höffkes 30. 11. Dr. h. c. Kiesinger 30. 11. Dr. Klepsch* 30. 11. Lampersbach 29. 11. Landré 29. 11. Lange* 29. 11. Lenzer** 30. 11. Frau Dr. Lepsius 30. 11. Dr. Mende* 30. 11. Milz 30. 11. Dr. Müller** 30. 11. Müller (Remscheid) 30. 11. Frau Pack 29. 11. Peiter 30. 11. Peter 30. 11. Dr. Pfennig* 29. 11. Porzner 30. 11. Scheffler*** 30. 11. Schetter 30. 11. Frau Schleicher* 30. 11. Schmidt (Hamburg) 30. 11. Schmidt (Niederselters) 29. 11. Sybertz 30. 11. Frau Tübler 30. 11. Ueberhorst** 30. 11. Volmer 30. 11. Frau Dr. Walz* 30. 11. Wawrzik 30. 11. Dr. Wörner 29. 11. Wuttke 30. 11. Dr. Zeitel 30. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 39): Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz des Bacillusthuringiensis israelensis gegen die Stechmücken des Rheintals, der vom Zoologen Wolfgang Schnetter von der Universität Heidelberg vorbereitet wird, und trifft es zu, daß es sich hierbei um ein umweltfreundliches Schnakenbekämpfungsmittel handelt? Der Bacillus thuringiensis israelensis hat nach Auskunft von Herrn Dr. Schnetter eine hohe selektive Wirkung gegen Stechmücken und soll daher andere Insekten und Kleinlebewesen nicht beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird die laufenden Entwicklungsarbeiten am Zoologischen Institut der Universität Heidelberg (Dr. Schnetter) für einen möglichen routinemäßigen Einsatz des Bacillus gegen die Stechmücken weiter verfolgen. Sobald die vom Bundesgesundheitsministerium gegen den Einsatz des Bacillus vorgebrachten Bedenken wegen möglicher Gewässerverseuchung durch Sporen des Bacillus durch entsprechende Weiterbearbeitung seitens Dr. Schnetter wissenschaftlich entkräftet und behoben sind, sieht die Bundesregierung in der Anwendung des Bacillus gegen die Stechmücken eine die Umwelt nach gegegenwärtigem Wissensstand nicht belastende Bekämpfungsmöglichkeit. Die Bundesregierung stützt gleichzeitig die Feststellung und Forderung der Wissenschaft, daß eine erfolgreiche Vernichtung von Stechmücken nur durch integrierte Bekämpfung mit biologischen und wasserbaulichen Maßnahmen erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung geprüft, ob die Anträge einiger betroffener Gemeinden im Raum Ludwigshafen auf Förderung von notwendigen wasserbaulichen Maßnahmen zur Stechmückenbekämpfung im Rahmen der „Investitionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Umweltschutz im Agrarbereich" (Titel 892 61) berücksichtigt werden können. Diese Prüfung ergab eine grundsätzlich positive Beurteilung. Es sind jedoch noch organisatorische und wissenschaftliche Klarstellungen in den Antragsunterlagen erforderlich. Der für die Maßnahmen vorgesehene Träger, die „Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage Ludwigshafen e. V.", wird um entsprechende und baldige Überarbeitung der Anträge gebeten, damit auf der nächsten Vergabesitzung (März 1980) endgültig entschieden werden kann.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
    Bevor ich die einzelnen Paragraphen des Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung zur Abstimmung aufrufe, kommen wir zu einem Berichtigungsersuchen des Berichterstatters, in dem es um eine rein redaktionelle Berichtigung geht, die mit allen Fraktionen abgestimmt ist. Bei § 9 Abs. 3 ist folgender Satz anzufügen: „Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Keine Bemerkungen dazu? —
    Dann rufe ich §§ 1 bis 12, Einleitung und Überschrift auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist in zweiter Beratung angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem die Zustimmung geben will, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Es liegt noch eine Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt in Drucksache 8/3412 unter Ziffer 2, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Dann ist so beschlossen.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Lesung über das Bundesstatistikgesetz.
    Ich rufe §§ 1 bis 17, Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist in zweiter Lesung so beschlossen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Das Wort wird nicht gewünscht. —
    Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Dieses Gesetz ist ebenfalls einstimmig angenommen.
    Es liegt noch eine Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt in Drucksa-



    Präsident Stücklen
    che 8/3413 unter Ziffer 2, die zu dem Gesetz eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine Äußerung einer gegenteiligen Meinung. Es ist so beschlossen.
    Wir kommen zum Statistikbereinigungsgesetz, Drucksachen 8/3417 und 8/3428.
    Auch zu diesem Gesetzentwurf liegt ein Berichtigungsersuchen des Berichterstatters vor, in dem es um redaktionelle Änderungen geht, bezüglich derer bei allen Fraktionen Übereinstimmung besteht. Diese Berichtigungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    a) Artikel 1 Nr. 4 Buchstabe a) muß wir folgt lauten:
    „a) In Absatz 1 werden der Beistrich und die Worte ,die Zahlkarten für Todeserklärungen (§ 3 Abs. 1) an das Statistische Bundesamt gestrichen."
    b) Artikel 2 Nr. 12 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) muß wie folgt lauten:
    „bb) Nummer 4 wird gestrichen und der Strichpunkt in Nr. 3 durch einen Punkt ersetzt."
    c) In Artikel 2 Nr. 13 Buchstabe a) müssen in § 13 Abs. 1 Satz 1 die Worte „den §§ 10 und 11 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke" durch die Worte „§ 10 des Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke vom ... (BGBl. I S. ...)" ersetzt werden.
    d) In Artikel 2 Nr. 15 Buchstabe c) muß die Bezeichnung „§ 12" durch die Bezeichnung „§ 11" ersetzt werden.
    e) In Artikel 21 Nr. 1 Buchstabe a) muß das Wort „gefaßt" durch das Wort „geändert" ersetzt werden.
    f) In Artikel 21 Nr. 1 Buchstabe a) Doppelbuchstabe bb) müssen die Worte „wird wie folgt gefaßt" durch die Worte „erhält folgende Passung" ersetzt werden.
    g) In Artikel 21 ist nach Nr. 6 folgende Nr. 7 einzufügen:
    „7. In § 13 wird die Verweisung ,§§ 3 bis 1Z durch die Verweisung ,§§ 3 bis 11' ersetzt."
    Die bisherigen Nummern 7 und 8 werden Nummern 8 und 9.
    Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ich rufe Art. 1 bis 19 und Art. 21 bis 29 sowie Einleitung und Überschrift in der Ausschußfassung und zugleich die Berichtigungsersuchen, die im Stenographischen Bericht enthalten sind und die keine materielle Änderung beinhalten, auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Eine Enthaltung. Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Keine Enthaltungen. Das Gesetz ist somit einstimmig angenommen.
    Es liegen noch zwei Beschlußempfehlungen des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf
    Drucksache 8/3417 unter Ziffer 2, die eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. - Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksache 8/3417 unter Ziffer 3 außerdem die Annahme einer Entschließung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobel — Enthaltungen? — Die Entschließung ist einstimmig angenommen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien
    — Drucksache 8/3270 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 8/3445 —
    Berichterstatter:
    Abgeordneter Dr. Riedel (München)

    b) Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache 8/3368 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Bühling, Krey

    (Erste Beratung 180. Sitzung)

    Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 3 sowie Einleitung und Überschrift mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen auf. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Enthaltungen? — Keine. Das Gesetz ist in zweiter Beratung mit Mehrheit angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Enthaltungen?.— Keine. Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
    Es liegt noch eine Beschlußempfehlung des Ausschusses vor. Der Ausschuß empfiehlt auf Drucksa-



    Präsident Stücklen
    che 8/3368 unter Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Tagesordnungspunkt 16 auf:
    Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes fiber Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
    — Drucksache 8/2597 —Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses (4. Ausschuß)

    — Drucksache 8/3369 —
    Berichterstatter:
    Abgeordnete Spranger, Bühling

    (Erste Beratung 148. Sitzung)

    Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort wird auch sonst nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Einzelberatung und Abstimmung in zweiter Beratung. Ich rufe Art. 1 bis 4 sowie Einleitung und Überschrift mit den vom Ausschuß empfohlenen Änderungen auf. Wer den aufgerufenen Bestimmungen zuzustimmen wünscht, den bitte ich/um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
    Wir treten in die
    dritte Beratung
    ein. — Das Wort wird nicht gewünscht.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer dem Gesetz als Ganzem zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das Gesetz ist einstimmig angenommen.
    Auf Drucksache 8/3369 unter Ziffer 2 empfiehlt der Ausschuß; die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen und Eingaben für erledigt zu erklären. — Das Haus ist damit einverstanden. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges — Erstes Strafvollzugs-Fortentwicklungsgesetz (1. StVo11zFG)

    — Drucksache 8/3335 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Rechtsausschuß
    Haushaltsausschuß gemäß 4 96 GO
    Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort sonst gewünscht? — Das ist auch nicht der Fall.
    Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß — federführend — sowie gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Außerdem ist interfraktionell vereinbart worden, den Gesetzentwurf auch an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keine gegenteilige Meinung. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:
    Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz)

    - Drucksache 8/3317 —Überweisungsvorschlag des Ültestenrates:
    Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Rechtsausschuß
    Ausschuß für Wirtschaft
    Das Wort hat der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.


Rede von Dr. Herbert Ehrenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf hat die Gleichberechtigung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zum Ziel. Er zielt damit gleichzeitig auf die rechtliche und faktische Absicherung der Gleichberechtigung, aber auch auf die Veränderung von Verhaltensweisen in der täglichen Praxis. Wir haben immer wieder feststellen müssen: Jedesmal, wenn die Gleichberechtigung diskutiert wird, sind theoretisch alle dafür. In der täglichen Praxis aber bewegt sich die tatsächliche Gleichberechtigung oft lediglich mit dem Tempo einer Schnecke auf einem mühsamen und langwierigen Wege.

(Wehner [SPD] Sind Sie ein Optimist?)

— Ich überschätze die Schnecke vielleicht in ihrem Tempo, Herr Kollege Wehner. Aber auch im Tempo einer Schnecke kann doch wenigstens ein wenig vorangebracht werden.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt und dessen Kernpunkt ein allgemeines Benachteiligungsverbot ist, umfaßt vor allem Fragen der Einstellung, der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses, der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenso wie den beruflichen Aufstieg. Zur wirksamen Durchsetzung der Gleichberechtigung enthält der Entwurf eine Beweislastumkehr bei vermutlicher Diskriminierung und ein allgemeines Maßregelungsverbot zugunsten der Arbeitnehmer.
Mit diesem Gesetzentwurf wird dem Gleichberechtigungsgebot des Grundgesetzes, den berechtigten Forderungen der Frauen und unseren rechtlichen und politischen Verpflichtungen innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in gleicher Weise Rechnung getragen. Natürlich wissen wir alle: Die Forderung nach Gleichberechtigung der Frau ist keine Idee, die vor ein paar Jahren in Brüssel geboren wurde. Gerade die Sozialdemokraten in unserem Lande können auf eine lange Tradition im



Bundesminister Dr. Ehrenberg
Kampf um die volle Gleichberechtigung der Frau zurückblicken. Schon August Bebel schrieb 1863 — ich darf zitieren —:
Es gibt keine Befreiung der Menschheit ohne die soziale Unabhängigkeit und Gleichstellung der Geschlechter.
Und 30 Jahre später forderte das Erfurter Programm der SPD die Abschaffung aller Gesetze, welche die Frauen in öffentlicher und privatrechtlicher Beziehung gegenüber dem Manne benachteiligen. Die Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft klingt fast wörtlich mit dieser Programmstelle überein.
Meine Damen und Herren, dieser kurze Rückblick zeigt schon, daß die Problemsicht auch vor 100 Jahren vorhanden war. Er zeigt aber auch, wie zäh der Widerstand gegen diese Forderungen war und ist. Sonst wäre es nicht nötig, noch nach 100 Jahren im Parlament über diese Probleme zu diskutieren.

(Beifall bei der SPD — Zuruf der Abg. Frau Dr. Wex [CDU/CSU])

Art. 3 unseres Grundgesetzes stimmt immer noch nicht, verehrte Kollegin Wex, mit der sozialen Wirklichkeit überein. Unterstützt durch die Initiativen der EG-Kommission zur gesellschaftlichen Gleichstellung der Frau, will die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf einen wesentlichen Beitrag leisten, dem Verfassungsgrundsatz zur Gleichberechtigung stärkeren Nachdruck zu verleihen. Ansatzpunkt ist dabei das Arbeitsverhältnis. Solange Benachteiligungen der Frauen am Arbeitsplatz noch nicht der Vergangenheit angehören, solange muß hier der Schwerpunkt unserer Bemühungen liegen, Verfassungsgebot und soziale Wirklichkeit besser in Übereinstimmung zu bringen.
Daß das trotz dieses eindeutigen Verfassungsgebots in vielen Branchen und Unternehmen und leider auch bei öffentlichen Arbeitgebern immer noch nicht der Fall ist, dafür gibt es eine lange Reihe zum Teil sehr trauriger Beispiele. Ich will nur ganz wenige hier zitieren: so beipielsweise, daß vor kurzem eine Verwaltungsangestellte, die sich um die freie Stelle eines Standesbeamten bewarb, mit der Begründung abgelehnt wurde, daß ein Mann mehr Würde ausstrahle; oder daß beispielsweise an einem EDV-Arbeitsplatz eine Frau nicht eingestellt wurde, weil damit die „moralische Situation" in dem Betrieb, in dem vorwiegend Männer arbeiten, gefährdet werden könnte.

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Das liegt doch an den Männern!)

Ein Münchener Werksarzt hat einer Frau sogar bescheinigt, daß Frauen zu kurze Daumen und zu lange Zeigefinger haben und deshalb als Installateure nicht geeignet sind.

(Hört! Hört! bei der SPD)

Ich will diese lange Reihe . von Beispielen hier nicht fortsetzen. Aber sie und andere machen deutlich, daß in unserem Gesetzentwurf die Beweislastumkehr bei Diskriminierungen. unverzichtbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Auch nach geltendem Recht können Arbeitnehmerinnen, die den Eindruck hatten, sie würden vom Arbeitgeber wegen ihres Geschlechts benachteiligt, zum Arbeitsgericht gehen. Aber bisher haben die Arbeitnehmerinnen den Beweis anzutreten, daß sie aus geschlechtsspezifischen Gründen benachteiligt wurden. Dieser Beweis war in der Regel, obwohl die Fakten vorlagen, nicht zu erbringen. Nach unserem Gesetzentwurf muß jetzt umgekehrt der Arbeitgeber beweisen, daß sachliche, nicht auf das Geschlecht bezogene Gründe seine Entscheidung rechtfertigen.
Ich höre leider oft aus den Reihen der Opposition und auch im Bundesrat, daß die Umkehr der Beweislast nicht in unser Rechtssystem passe. Ich kann mich dem nicht anschließen; denn wie gut die Beweislastumkehr in unser Rechtssystem und in unsere ökonomischen und politischen Realitäten paßt, sehen wir beispielsweise an der Produzentenhaftung oder auch bei der Kündigung eines Wehrpflichtigen. Auch in diesen Fällen haben die Arbeitgeber oder der Produzent die Beweislast zu tragen. Die in der Rechtsprechung bereits anerkannte Beweislastumkehr ist darum auch bei diesem Gesetzentwurf ein unverzichtbarer Schritt, um den Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit zur Durchsetzung ihrer Rechte zu verschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Nach diesem Gesetzentwurf können Arbeitgeber eine Einstellung von Frauen nicht mehr mit überholten Vorbehalten ablehnen, und die Möglichkeit, daß eine Frau irgendwann einmal schwanger werden könnte, darf ebenfalls nicht mehr pauschal als Ablehnungsgrund benutzt werden.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Es wird also beispielsweise nicht mehr, wie noch vor kurzem der Pressesprecher des deutschen Einzel- handels geschrieben hat, möglich sein, daß gesagt wird — ich darf zitieren —:
Da wird bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen in Zukunft nach den schon vorhandenen Kindern gefragt, und wenn es zwei sind, sagt der Arbeitgeber „okay, weil bei Durchschnittsrechnung ja keine mehr nachkommen".
Äußerungen und Verhaltensweisen dieser Art werden, wenn das vorliegende Gesetz Realität geworden ist, nicht mehr möglich sein.
Auch wenn die Rechtsprechung heute schon in Einzelfällen so entschieden hat, ist dennoch dieser Gesetzentwurf auch deshalb notwendig, weil entsprechende Stellen zersplitterten Richterrechts bisher nur in vielen Urteilen versteckt und selbst für Juristen kaum auffindbar waren. In Zukunft wird dieser Grundsatz an prägnanter Stelle im Bürgerlichen Gesetzbuch stehen. Wer in den Betrieben tatsächlich mit Rechtsproblemen konfrontiert ist, beispielsweise die Betriebsräte, aber auch die Rechtsschutzsekretäre der Gewerkschaften, soll sich künftig leichter auf eine eindeutige Rechtslage stützen können und nicht nach zersplittertem Richterrecht suchen müssen. Dann wird auch, so hoffe ich, mancher Arbeitgeber, der heute noch nicht davon über-



Bundesminister Dr. Ehrenberg
zeugt ist, zur Kenntnis nehmen, daß der Anspruch der Frauen auf Gleichberechtigung am Arbeitsplatz in unserem Staat Rechtswirklichkeit geworden ist.
Wie schwer dies allerdings auch im politischen Bereich immer noch fällt, dafür gibt es unter anderem auch traurige Beispiele aus den Bundesratsprotokollen über die Behandlung dieses Gesetzentwurfs. Beispielsweise hat der damalige Justizminister von Rheinland-Pfalz, Herr Theisen, der Bundesregierung unter anderem schematisierende Gleichbehandlung vorgeworfen und erklärt, daß „die Bundesregierung in wilder Verblendung die Augen verschließt vor den gesellschaftlichen, soziologischen, psychologischen und sonstigen Auswirkungen der naturgegebenen Verschiedenheit der Geschlechter". Ich will mir Ausführungen darüber ersparen, wieweit Geisteshaltungen dieser Art das Sehvermögen beeinträchtigen, wenn es um Unterschiede geht.
Aber ich glaube, vor dem Hintergrund dieser Diskussion lohnt ein Blick in die Berufsbildungsstatistik. Immer mehr Mädchen und Frauen lassen sich in gewerblich-technischen Berufen ausbilden.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Immer mehr wird festgestellt, daß Mädchen in Männerberufen erfolgreich sind.

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Erfolgreicher!)

Dieser begrüßenswerten Entwicklung werden wir allerdings nicht Vorschub leisten, wenn, wie beispielsweise an dieser Stelle vor kurzem in der Haushaltsdebatte geschehen, der Bundesregierung „Emanzipationshysterie bei ihren Bemühungen um Gleichberechtigung der Frauen" vorgeworfen wird.
Wir werden auch nicht die tiefen Vorurteile und die rückwärtsgerichteten Verhaltensweisen überwinden, wenn beispielsweise bei einer Veranstaltung des Arbeitsministeriums in Baden-Württemberg meine verehrte Kollegin Griesinger den Frauen in allem Ernst geraten hat, die „drei Ks" wieder aus dem Keller zu holen und bei den Kindern, in der Küche und in der Kirche ihre eigentlichen Aufgaben zu sehen.

(Frau Dr. Wex Frau Kollegin Griesinger hat das bei einer Veranstaltung in Baden-Württemberg in diesem Jahr gesagt. (Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Schon lange widerlegt!)

Auf der gleichen Veranstaltung hat — das ist nachzulesen — Frau Kollegin Noelle-Neumann aus Umfrageergebnissen folgendes festgestellt:
Es ist falsch, der Frau durch Verkündigung einer Ideologie eine Rolle zuzuschreiben.

(Sehr gutl bei der CDU/CSU)

Der Appell an die Frauen, auf ihren Beruf zugunsten einer scheinbar heilen Familie zu verzichten, ist eine Aufforderung zum Unglücklichsein nicht nur der Frauen, sondern auch deren Kinder und Männer.
Wenn Sie beides, die Äußerungen von Frau Kollegin Griesinger und die von Frau Noelle-Neumann, nachlesen wollen, sei Ihnen „Die Zeit" vom 1. Juni 1979 empfohlen.

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Das kenne ich, das ist lange widerlegt!)

Meine Damen und Herren, wer in politischer Verantwortung steht, hat den zunehmenden Wunsch der Frauen nach gleichberechtigter beruflicher Tätigkeit zu respektieren und dafür praktikable Lösungen zu finden. Die jahrhundertelange Benachteiligung der Frau hat eine lange Reihe von sozialen Problemen verursacht, die vom Defizit an schulischer Ausbildung über das Defizit an beruflicher Ausbildung bis hin zu schlechteren und krisenanfälligeren Arbeitsplätzen reichen.
Dieser Gesetzentwurf wird dazu beitragen, diese Entwicklung umzukehren. Vor dem Verfassungsgebot der strikten Gleichbehandlung kann man sich nicht, wie bei der Bundesratsmehrheit geschehen, hinter der angeblich unangemessenen Einschränkung der Freiheit beim Abschluß von Verträgen verschanzen. Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, seine Gebote durch positive Maßnahmen in die soziale Wirklichkeit umzusetzen. Es geht beidem vorliegenden Gesetzentwurf nicht darum — wie von der Bundesratsmehrheit befürchtet -, die Vertragsfreiheit abzuschaffen, sondern es geht darum, die Vertragsfreiheit dort einzugrenzen, wo sie nur die Freiheit eines Vertragspartners sichert und die soziale Abhängigkeit des anderen unberücksichtigt läßt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Hier helfen uns und den erwerbstätigen Frauen nicht schöne Worte über die Gleichberechtigung und Plädoyers für die freiheitliche alternative Partnerschaft. Hier helfen auch nicht theoretische Analysen. Hier helfen - wie im Arbeitsrecht und in der Sozialpolitik überhaupt nur klare gesetzliche Vorschriften und beharrliche Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, in einem zweiten Schwerpunkt will der Entwurf die Rechte der Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang, insbesondere dann, wenn Betriebe verkauft werden, wahren und schützen. Ansprüche aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen sollen für mindestens ein Jahr grundsätzlich nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden können. Auch die Schutzvorschriften für die Mitglieder der Betriebsräte und der Personalräte werden für diese Fälle erweitert.
Beide Teile dieses Gesetzentwurfs werden dazu beitragen, den Grundsatz der Gleichberechtigung in der Arbeitswelt besser durchzusetzen und die Rechte der Arbeitnehmer und ihrer Betriebsräte auch bei einem Inhaberwechsel besser zu schützen. Beide Regelungen können damit auch als wesentliche Beiträge zur weiteren Humanisierung des Arbeitslebens angesehen werden.



Bundesminister Dr. Ehrenberg
Lassen Sie mich abschließend, meine Damen und Herren, zum Ausdruck bringen: So wie mehr Frauen in der. Politik eine Chance bedeuten, zu einer besseren Politik zu kommen,

(Frau Dr. Wex [CDU/CSU]: Sehr gut!)

so bedeuten mehr Frauen in der Arbeitswelt die Chance, zu einer humaneren Arbeitswelt zu kommen.
Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf zügig und gründlich zu beraten, damit er bald in zweiter und dritter Lesung hier verabschiedet werden kann und Rechtssicherheit und klare Ansprüche der Frauen in die soziale und rechtliche Wirklichkeit unseres Lebens bringt.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, interfraktionell ist vereinbart, daß eine Aussprache mit je zwei Kurzbeiträgen der Fraktionen stattfinden soll.
    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete George.