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    6. Wendig.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/189 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 189. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Inhalt: Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 14879A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . 14927A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes — Drucksache 8/2722 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3448 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 8/3333 — Neumann (Bramsche) SPD 14899 C Dr. Hammans CDU/CSU 14901 B Spitzmüller FDP 14902 D Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14904A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Elften Gesetzes zur Änderung des Viehseuchengesetzes — Drucksache 8/2646 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 8/3350 — 14905 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 28. Mai 1979 und dem Beschluß vom 24. Mai 1979 über den Beitritt der Republik Griechenland zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur- Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl — Drucksachen 8/3231, 8/3287 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3416 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 8/3415 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pfennig, Dr. Marx, Dr. Klepsch, Luster, Blumenfeld, Dr. Müller-Hermann, von Hassel, Frau Dr. Walz und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Beteiligung des Europäischen Parlaments an der Ratifizierung des Vertrages über den Beitritt Griechenlands zur Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 8/3408 — Rapp (Göppingen) SPD 14906 A Dr. Stercken CDU/CSU 14906 D Dr. Corterier SPD 14908 B Jung FDP 14909 D Dr. von Dohnanyi, Staatsminister AA . 14911B Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Förderung des Baues von Erdgasleitungen — Drucksache 8/3081 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3446 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3418 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 14912 C Haase (Fürth) SPD 14913D Zywietz FDP 14914 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Volks-, Berufs-und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1981) — Drucksache 8/2516 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3449 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3412 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) — Drucksache 8/2517 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3413 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung statistischer Rechtsvorschriften (1. Statistikbereinigungsgesetz) — Drucksachen 8/2518, 8/3054 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3444 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksachen 8/3417, 8/3428 — Broll CDU/CSU 14916 D Dr. Wernitz SPD 14918D Dr. Wendig FDP 14920 B Dr. Unland CDU/CSU 14921 D Roth SPD 14923 D Baum, Bundesminister BMI 14925A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien — Drucksache 8/3270 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3445 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3368 — 14927 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 8/2597 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3369 — 14928A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Fortentwicklung des Strafvollzuges — Erstes Strafvollzugs-Fortentwicklungsgesetz — Drucksache 8/3335 — 14928 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Be- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 III triebsübergang (Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz) — Drucksache 8/3317 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . 14928 C Dr. George CDU/CSU 14931 A Egert SPD 14933 A Hölscher FDP 14935'A Frau Hürland CDU/CSU 14936 D Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14938 C Kleinert FDP 14940 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Fraktion der CDU/CSU Zukunftschancen der jungen Generation — Drucksachen 8/2045, 8/3356 — . . . 14941 C Beratung der Sammelübersicht 58 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3367 — 14941 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu den Unterrichtungen durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1976" Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag über „Umweltradioaktivität und Strahlenbelastung im Jahre 1977" — Drucksachen 8/1682, 8/3119, 8/3324, 8/3330 —Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3447 — Gerlach (Obernau) CDU/CSU 14942 A Schäfer (Offenburg) SPD 14944A Wolfgramm (Göttingen) FDP 14946 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 77/93/EWG über Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen der Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse in die Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/3161 Nr. 50, 8/3362 - 14947 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3164/ 76 über das Gemeinschaftskontingent für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten — Drucksachen 8/3162, 8/3365 — . . . 14947B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Rechtsschutzversicherung — Drucksachen 8/3295, 8/3336 — . . . 14947B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Verfahren für die Ausfuhr von Waren — Drucksachen 8/3296, 8/3337 — . . . 14947 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Müller (Remscheid), Dr. Blüm, Vogt (Düren), Breidbach, Frau Karwatzki, Zink, Link, Berger (Herne), Höpfinger, Katzer, Krampe, Stutzer, Volmer, Löher, Hasinger, Dr. Reimers, Sauer (Salzgitter), Dr. Köhler (Duisburg), Pfeffermann und der Fraktion der CDU/CSU Verkürzung der Jubiläumsdienstzeiten (Änderung § 4 LStDV) — Drucksachen 8/2334, 8/3322 — Stutzer CDU/CSU 14947 D Dr. Diederich (Berlin) SPD 14949A Wolfgramm (Göttingen) FDP 14950 B Fragestunde — Drucksache 8/3421 vom 23. 11. 1979 — Möglichkeiten zur Wahrung der Interessen der deutschen Bevölkerung im Obermoselraum im Zusammenhang mit dem Bau eines Kernkraftwerkes in Cattenom MdlAnfr A103 23.11.79 Drs 08/3421 Schartz (Trier) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . 14839 B, C, D, 14880A, C ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 14839C, D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 14880A ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 14880 B IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 Protest gegen den Bau eines Kernkraftwerkes in Cattenom/Frankreich MdlAnfr A104 23.11.79 Drs 08/3421 Müller (Wadern) CDU/CSU MdlAnfr A105 23.1139 Drs 08/3421 Müller (Wadern) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . . 14880C, 14881 A, B, D, 14882 A, B, D ZusFr Müller (Wadern) CDU/CSU . . . 14880D, 14881A,D ZusFr Hoffmann (Saarbrücken) SPD . . 14881A, 14882 A ZusFr Schartz (Trier) CDU/CSU . . . 14882B ZusFr Cronenberg FDP 14882 C Anpassung der Elternfreibeträge im BAföG an die Preisentwicklung MdlAnfr A118 23.11.79 Drs 08/3421 Daweke CDU/CSU MdlAnfr A119 23.1139 Drs 08/3421 Daweke CDU/CSU Antw PStSekr Engholm BMBW . 14883 A, B, C, D, 14884A,B ZusFr Daweke CDU/CSU . 14883 B, C, 14884A, B Vorwürfe des nicaraguanischen Geheimdienstes gegen den deutschen Botschafter wegen Fluchthilfe MdlAnfr Al23 23.11.79 Drs 08/3421 Thüsing SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14884C,D ZusFr Thüsing SPD 14884 C ZusFr Daweke CDU/CSU 14884 C ZusFr Hansen SPD 14884 D Polnische Vorwürfe gegen das deutsche Umsatzsteuergesetz MdlAnfr A124 23.11.79 Drs 08/3421 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14885A, B ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14885 A ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14885B Verhalten des Dirigenten der Berliner Philharmoniker anläßlich einer Konzertreise in die VR China MdlAnfr A125 23.1139 Drs 08/3421 Frau Simonis SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14885C, D ZusFr Frau Simonis SPD 14885 D Nichtunterrichtung der deutschen Auslandsvertretungen anläßlich der Goodwill-Tournee der Big Band der Bundeswehr durch die USA MdlAnfr A126 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Voss CDU/CSU MdlAnfr A127 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Voss CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA 14886 A, B, C, D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14886A, B, D Erlaß von Richtlinien für die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Schichtpersonals von Kernkraftwerken MdlAnfr A29 23.1139 Drs 08/3421 Menzel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14886 D Zusammenarbeit des Instituts für Reaktorsicherheit beim TÜV in Köln mit der südafrikanischen Energiebehörde ESCOM MdlAnfr A30 23.1139 Drs 08/3421 Conradi SPD MdlAnfr A31 23.1139 Drs 08/3421 Conradi SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14887 B, D, 14888 A, B, C, D, 14889 A, B, C, D, 14890 A ZusFr Conradi SPD 14887D, 14888 A, B, 14889 B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14888 B ZusFr Frau Erler SPD 14888C, 14889 D ZusFr Frau Simonis SPD 14888 D ZusFr Gansel SPD 14888 D ZusFr Frau von Bothmer SPD . . . 14889 A, C, D ZusFr Thüsing SPD 14890 A Mitbestimmung der Spitzensportler bei der Vergabe von Sportförderungsmitteln des Bundes MdlAnfr A32 23.1139 Drs 08/3421 Dr. Schäuble CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14890B Nichtherausgabe von Akten zur Entlastung der mutmaßlichen Terroristin Astrid Proll durch den früheren Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Günther Nollau MdlAnfr A33 23.11.79 Drs 08/3421 Reddemann CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14890C, D ZusFr Reddemann CDU/CSU . . . . 14890C,D Amtshilfe staatlicher Sicherheitsdienste beim Abhören des Schriftstellers Wallraff durch den Springer-Konzern MdlAnfr A38 23.11.79 Drs 08/3421 Gansel SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . 14891 A, B, C, D, 14892 A ZusFr Gansel SPD 14891 A, B ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14891 C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 V ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14891 D ZusFr Brandt (Grolsheim) SPD 14892 A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14892A Untauglichkeit eines Teils der auf deutschen Flughäfen zur Durchleuchtung verwendeten Geräte MdlAnfr A39 23.11.79 Drs 08/3421 Spranger CDU/CSU MdlAnfr A40 23.11.79 Drs 08/3421 Spranger CDU/CSU Antw PStSekr von Schoeler BMI . . 14892B, C, D, 14893 A, B, C, D, 14894A, B ZusFr Spranger CDU/CSU . . 14892 B, C, 14893D, 14894A ZusFr Broll CDU/CSU 14892 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 14892 D ZusFr Dr. Voss CDU/CSU . . . 14893B, 14894 B ZusFr Kuhlwein SPD 14893 B ZusFr Frau Simonis SPD 14893 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14894B Abschiebung von zwei CSSR-Flüchtlingen in die CSSR durch bayerische Behörden MdlAnfr A41 23.11.79 Drs 08/3421 Wittmann (Straubing) SPD MdlAnfr A42 23.11.79 Drs 08/3421 Wittmann (Straubing) SPD Antw PStSekr von Schoeler BMI . . . . 14894C, 14895 B, C, D, 14896 A, B, C, 14897 B, C, 14898A, B, C, D, 14899A ZusFr Wittmann (Straubing) SPD . . 14895 A, B, C ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 14895 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14895 D ZusFr Marschall SPD 14896A, 14898C ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14896A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14896 B ZusFr Spranger CDU/CSU 14896 C ZusFr Dr. Wendig FDP 14897 B ZusFr Gerlach (Obernau) CDU/CSU . 14897 C ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/CSU 14898A ZusFr Berger (Herne) CDU/CSU . . . . 14898B ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU 14898 C ZusFr Frau Erler SPD 14898D ZusFr Hartmann CDU/CSU 14899A Nächste Sitzung 14951 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14953* A Anlage 2 Einsatz des Schmakenbekämpfungsmittels Bacillus huringiensis israelensis im Rheintal SchrAnfr B39 02.11.79 Drs 08/3310 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . . 14953* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 189. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 29. November 1979 14879 189. Sitzung Bonn, den 29. November 1979 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 30. 11. Dr. Ahrens** 30. 11. Dr. Aigner* 30. 11. Alber* 30. 11. Dr. Bangemann* 30. 11. Dr. Bayerl 30. 11. Büchner (Speyer) ** 29. 11. Dr. Dollinger 30. 11. Enders** 30. 11. Fellermaier* 30. 11. Friedrich (Würzburg) * 30. 11. Dr. Fuchs* 30. 11. Haberl 30. 11. von Hassel* 30. 11. Höffkes 30. 11. Dr. h. c. Kiesinger 30. 11. Dr. Klepsch* 30. 11. Lampersbach 29. 11. Landré 29. 11. Lange* 29. 11. Lenzer** 30. 11. Frau Dr. Lepsius 30. 11. Dr. Mende* 30. 11. Milz 30. 11. Dr. Müller** 30. 11. Müller (Remscheid) 30. 11. Frau Pack 29. 11. Peiter 30. 11. Peter 30. 11. Dr. Pfennig* 29. 11. Porzner 30. 11. Scheffler*** 30. 11. Schetter 30. 11. Frau Schleicher* 30. 11. Schmidt (Hamburg) 30. 11. Schmidt (Niederselters) 29. 11. Sybertz 30. 11. Frau Tübler 30. 11. Ueberhorst** 30. 11. Volmer 30. 11. Frau Dr. Walz* 30. 11. Wawrzik 30. 11. Dr. Wörner 29. 11. Wuttke 30. 11. Dr. Zeitel 30. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 8/3310 Frage B 39): Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz des Bacillusthuringiensis israelensis gegen die Stechmücken des Rheintals, der vom Zoologen Wolfgang Schnetter von der Universität Heidelberg vorbereitet wird, und trifft es zu, daß es sich hierbei um ein umweltfreundliches Schnakenbekämpfungsmittel handelt? Der Bacillus thuringiensis israelensis hat nach Auskunft von Herrn Dr. Schnetter eine hohe selektive Wirkung gegen Stechmücken und soll daher andere Insekten und Kleinlebewesen nicht beeinträchtigen. Die Bundesregierung wird die laufenden Entwicklungsarbeiten am Zoologischen Institut der Universität Heidelberg (Dr. Schnetter) für einen möglichen routinemäßigen Einsatz des Bacillus gegen die Stechmücken weiter verfolgen. Sobald die vom Bundesgesundheitsministerium gegen den Einsatz des Bacillus vorgebrachten Bedenken wegen möglicher Gewässerverseuchung durch Sporen des Bacillus durch entsprechende Weiterbearbeitung seitens Dr. Schnetter wissenschaftlich entkräftet und behoben sind, sieht die Bundesregierung in der Anwendung des Bacillus gegen die Stechmücken eine die Umwelt nach gegegenwärtigem Wissensstand nicht belastende Bekämpfungsmöglichkeit. Die Bundesregierung stützt gleichzeitig die Feststellung und Forderung der Wissenschaft, daß eine erfolgreiche Vernichtung von Stechmücken nur durch integrierte Bekämpfung mit biologischen und wasserbaulichen Maßnahmen erreicht werden kann. In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung geprüft, ob die Anträge einiger betroffener Gemeinden im Raum Ludwigshafen auf Förderung von notwendigen wasserbaulichen Maßnahmen zur Stechmückenbekämpfung im Rahmen der „Investitionen zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Umweltschutz im Agrarbereich" (Titel 892 61) berücksichtigt werden können. Diese Prüfung ergab eine grundsätzlich positive Beurteilung. Es sind jedoch noch organisatorische und wissenschaftliche Klarstellungen in den Antragsunterlagen erforderlich. Der für die Maßnahmen vorgesehene Träger, die „Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage Ludwigshafen e. V.", wird um entsprechende und baldige Überarbeitung der Anträge gebeten, damit auf der nächsten Vergabesitzung (März 1980) endgültig entschieden werden kann.
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    Rede von Dr. Axel Wernitz


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Dank der intensiven und sachorientierten Beratungen in den beteiligten Ausschüssen und in den Berichterstattergruppen ist es gelungen, in rund neun Monaten dieses umfangreiche, komplexe Paket der drei Statistikgesetze ins Plenum des Bundestages zu bringen. Alle drei Entwürfe haben bei den abschließenden Beratungen im Innenausschuß einstimmige Billigung gefunden. Dieses Ergebnis war nur möglich, weil alle Beteiligten kompromißbereit und sachbezogen mitgearbeitet haben. Zu danken ist hier — nicht zuletzt, sondern zuvörderst — den Mitarbeitern der einschlägigen Ressorts und den beteiligten Mitarbeitern aus dem Bereich der Bundestagsverwaltung.
    Zusammen mit den drei Gesetzentwürfen soll eine Entschließung verabschiedet werden, mit der die Richtung für die weiteren Arbeiten auf dem Sek-



    Dr. Wernitz
    tor der statistischen Rechtsvorschriften markiert wird. Danach sollen die amtlichen statistischen Befragungen auf das unumgänglich notwendige Mindestmaß begrenzt werden. Die mit der Beantwortung gesetzlich angeordneter Fragen verbundenen Belastungen der Bevölkerung — von dieser und auch von der Wirtschaft oft als Belästigung empfunden — sind nur dann zu rechtfertigen, wenn auf anderem Wege keine aussagefähigen Entscheidungsgrundlagen bereitgestellt werden können. Nur dann, wenn sich alle Beteiligten und Verantwortlichen in Exekutive und Legislative diese Grundhaltung zu eigen machen, wird auf Dauer das Ziel einer Begrenzung der Statistiken auf ein vernünftiges Maß erreicht werden.
    Bei den Beratungen hat sich die Notwendigkeit gezeigt, stärker als bisher darauf zu achten, daß die — zumeist mit großem Aufwand erstellten — Statistiken dann auch wirklich zur Informationsversorgung der Parlamente, der Regierungen von Bund und Ländern, der Kommunen, der Wissenschaft und Forschung sowie einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
    In der Vorlage der Entschließung hat sich auch das Ergebnis einer Grundsatzdiskussion im Zusammenhang mit allen drei Entwürfen niedergeschlagen, nämlich die Notwendigkeit eines strengen Geheimhaltungs- und Datenschutzes für alle erhobenen Einzelangaben. Das gilt sowohl für personenbezogene Daten als auch für die übrigen Einzelangaben, insbesondere bezogen auf die Unternehmen und Betriebe der Wirtschaft. Die hinreichende Gewährleistung des Geheimhaltungsprinzips der erhobenen Einzelangaben entscheidet jetzt und auch künftig über die Qualität der Statistiken. Insbesondere der zur Auskunft gesetzlich Verpflichtete muß auf den Quellenschutz vertrauen können. Nur dann ist damit zu rechnen, daß die Angaben auch künftig korrekt und vollständig sein werden.
    Wenn von der Notwendigkeit eines strengen Geheimhaltungs- und Datenschutzes die Rede ist, so deshalb, weil beide Begriffe eben nicht deckungsgleich sind. Während das statistische Geheimhaltungsprinzip auf den Schutz aller Einzelangaben, also der personenbezogenen und der übrigen Daten, abstellt, ist der Datenschutz auf die personenbezogenen Daten ausgerichtet. Dementsprechend geht es beim Statistikrecht auch um Fragen des bereichsspezifischen Datenschutzes. An verschiedenen Stellen der Gesetzentwürfe sind datenschutzrechtliche Anregungen der Beauftragten des Bundes und der Länder aufgegriffen worden.
    Es ist im übrigen interessant, aber durchaus kein Widerspruch, daß sich gerade auch die Datenschutzbeauftragten nachdrücklich für die Entwicklung von Verfahren eingesetzt haben, die unter Beachtung der Prinzipien von Geheimhaltung und Datenschutz eine optimale Nutzung auch außerhalb der statistischen Behörden zulassen.
    Kostspielige, unökonomische Parallelerhebungen müssen, wo immer es geht, vermieden werden. Auch dieser Bereich sollte künftig im Blickfeld aufmerksamer Beobachtung aus dem parlamentarischen politischen Raum bleiben.
    Die Statistikgesetze werden konkret und zum praktischen Anwendungsfall für den Bürger durch die Frage- bzw. Erhebungsbögen. Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Ärger gegeben. Alle Verantwortlichen, insbesondere in den statistischen Ämtern, müssen deshalb einer verständlichen und bürgerfreundlichen Fragebogengestaltung einen hohen Rang einräumen. Dabei geht es nicht nur darum, die Antwortbereitschaft der Befragten zu sichern und eventuell zu erhöhen, und um die Verbesserung der Qualität statistischer Ergebnisse; von der bürgerfreundlichen Gestaltung der Fragebögen hängt es wesentlich ab, mit welcher Grundeinstellung der Bürger und Auskunftspflichtige der Statistik gegenübersteht. Hier wird also über den dauerhaften Erfolg der anerkennenswerten Bemühungen um die Entschlackung der Statistiken mit entschieden.
    Mit dem Entwurf eines Statistikbereinigungsgesetzes wird ein Anfang gemacht, das Programm der amtlichen Statistik zu kürzen. Um dies auch nach außen sichtbar zu machen — Herr Broll hat darauf hingewiesen —, soll die Vorlage „1. Statistikbereinigungsgesetz" genannt werden. Unser Ziel muß es sein, daß die ständige kritische Überprüfung bestehender und geplanter Statistiken als Daueraufgabe begriffen wird. Hierzu könnte der sogenannte Abteilungsleiterausschuß der Bundesregierung, der die schwierigen Vorarbeiten zum Statistikbereinigungsgesetz bravourös gemeistert hat, auch künftig einen konstruktiven Beitrag leisten. Die fachlich zuständigen Ausschüsse des Parlaments sollten sich über den entsprechenden Fortgang dieser Arbeiten regelmäßig berichten lassen. Das Ergebnis sollte zu gegebener Zeit die Vorlage eines weiteren Statistikbereinigungsgesetzes sein; denn Statistikbereinigung ist keine Eintagsfliege der Entbürokratisierung, sondern, wie gesagt, Daueraufgabe.
    Die Arbeiten auf diesem Sektor sind auch deshalb so schwierig und mühselig, weil alle Anstrengungen zur Entschlackung der Statistiken beinahe immer ein Ringen mit den jeweiligen Fachvertretern bedingen, die nur höchst ungern auf „ihre" Statistiken verzichten. Insofern besteht immer die Gefahr, daß an Stelle der Statistikbereinigung eine — allerdings falsch verstandene — Statistikbereicherung herauskommt. Dies ist aber schon vorhin in dem Beitrag angeklungen; ich kann es mir ersparen, das weiter auszuführen.
    Unser kritischer Blick muß aber auch den von den Europäischen Gemeinschaften angeordneten Statistiken gelten. Dort zeigen sich zum Teil bedenkliche Tendenzen zur bürokratischen Ausweitung, denen Bundesregierung und Bundestag entgegentreten müssen.
    Mit der Neufassung des aus dem Jahre 1953 stammenden Gesetzes über die Statistik für Bundeszwecke werden die Aufgaben des Statistischen Bundesamts und die Vorschriften über die Anordnung und Durchführung von Bundesstatistiken neu geregelt. Dabei muß den Entwicklungen auf dem Gebiet des Datenschutzes und des Strafrechts Rechnung getragen werden. Zugleich wird den gestiegenen Anforderungen an Aktualität und Qualität der Bun-



    Dr. Wernitz
    desstatistik entsprochen. Dies hat sich im Aufgabenkatalog des Statistischen Bundesamtes entsprechend niedergeschlagen.
    Es wäre reizvoll, hier nun einzelne Punkte aufzugreifen, etwa das Stichwort „Übermittlung von Einzelangaben für wissenschaftliche Zwecke", etwa die Frage der Erweiterung der Mitgliederzahl des Statistischen Beirats oder das Thema „Kreis der Stellen und Personen, denen Einzelangaben übermittelt werden können". Wer sich dafür näher interessiert, sei auf den Bericht aus dem Innenauschuß verwiesen.
    Das Gesetz über eine Volks-, Berufs- und Arbeitsstättenzählung schafft die rechtliche Grundlage für die zum 20. Mai 1981 vorgesehene Volkszählung. Die letzte Zählung fand im Jahre 1970 statt. Diese im Zehn-Jahre-Turnus durchgeführten Erhebungen sollen Angaben über den neuesten Stand der Bevölkerung, ihrer räumlichen Verteilung und ihrer Zusammensetzung nach demographischen und sozialen Merkmalen sowie über ihre wirtschaftliche Betätigung liefern. Es liegt auf der Hand, daß diese Erhebungen und Ergebnisse unentbehrliche Grundlagen für gesellschafts- und wirtschaftspolitische Planungen und Entscheidungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und weit darüber hinaus darstellen.
    Auch hier galt es, die unterschiedlichen Anliegen auf einen Nenner zu bringen. Ich will es mir ersparen, dies hier im einzelnen anzusprechen. Auch darauf hat Herr Broll bereits Bezug genommen.
    Der Kostenpunkt beim Volkszählungsgesetz ist zwischen Bundesregierung und Bundesrat nach wie vor strittig. Er wird aber sicher im Bundesrat zu klären sein. Diese Klärung konnte nicht unsere Aufgabe sein.
    Es bleibt zu hoffen, daß die drei Statistikgesetze nach ihrer wohl einvernehmlichen Verabschiedung hier im Plenum des Deutschen Bundestages auch den Bundesrat in absehbarer Zeit passieren können.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der-Abgeordnete Dr. Wendig.

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    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und meine Herren! Herr Kollege Broll hat am Beginn seiner Ausführungen einige sehr eindrucksvolle Zahlen über die Personen genannt, die in Bund und Ländern in der Statistik beschäftigt sind. Diese Zahlen sind ja nicht klein. Ich weiß nun nicht, ob diese Zahlen den einen begeistern oder den anderen erschrecken. Das kommt vielleicht schon auf die Stimmungslage an. Sie ist, wenn man das Reizwort „Statistik" hört, bisweilen verschieden.
    In einem stimme ich allerdings — und das gilt auch für die Beratung dieser drei Gesetze, die bisher in den Ausschüssen und der Arbeitsgruppe stattgefunden hat, ganz sicher — mit der Auffassung überein, daß in diesen Bereichen ein wenig das SanktFlorian-Prinzip gilt: daß man grundsätzlich zwar
    eine Reduzierung von statistischen Erhebungen oder Belastungen anerkennt, aber sagt: Dann bitte nicht bei mir, sondern an anderer Stelle.
    Das wissen wir alle, und man kann darüber ironisieren oder nicht: Statistik ist für viele Bürger unseres Landes manchmal ein, sagen wir, durchaus mehrdeutiger Begriff. Sie ist für die einen die nicht näher zu begründende Notwendigkeit, auf die insbesondere in einer modernen Industriegesellschaft Staat, Kommunen, Wirtschaft und auch Wissenschaft nicht verzichten können. Für andere ist sie eine manchmal ärgerliche, auch nicht ganz einsehbare Belastung, und für wieder andere ist sie ein Instrument, das den Bürger gar wie eine Nummer in ein für ihn nicht durchschaubares System zwingt. Jede dieser Meinungen hat einen mehr oder weniger groBen Kern Wahrheit für sich. Aber keine ist die ganze Wahrheit.
    Gleichwohl wird niemand bestreiten, daß ohne ein Mindestmaß an statistischen Erhebungen weder Verwaltung noch Wirtschaft noch Wissenschaft auskommen können. In Frage steht auch hier wieder das Maß der notwendigen Erhebungen, ihr Verhältnis zum effektiven Nutzen — auf der Grundlage einer objektiven Kosten-Nutzen-Analyse — sowie die Notwendigkeit, wenn möglich mehr zur Wahrung des Geheimnisschutzes zu tun.
    Die Ziele, die mit den heute vorgelegten Gesetzentwürfen angesprochen sind, liegen deshalb überwiegend in den folgenden drei Bereichen.
    Erstens: Übernahme neuer Aufgaben durch die Bundesstatistik da, wo geänderte Verhältnisse oder neue Erkenntnisse und Erfahrungen in der Vergangenheit dies erzwingen — dies gilt vor allem für einige Bestimmungen des Bundesstatistikgesetzes —, die Übernahme von Zusatzaufbereitungen durch das Statistische Bundesamt, die Führung einer allgemeinen statistischen Datenbank, die Zusammenarbeit mit supra- und internationalen Organisationen.
    Zweitens kommt es darauf an, sehr sorgfältig zu prüfen, ob und inwieweit der Umfang statistischer Erhebungen auf ein unbedingt notwendiges Maß zurückgeführt werden kann.
    Drittens müssen Regelungen gefunden werden, die einen strengeren Geheimnis- und Datenschutz gewährleisten, als dies nach dem bisher geltenden Recht möglich war und ist.
    Wir begrüßen, daß die Bundesregierung mit den drei Entwürfen einen ersten Schritt in diese richtige Richtung unternommen hat. Die Beratungen im Innenausschuß, vorbereitet durch die Berichterstattergruppe Statistik, konnten auf einer breiten, soliden Grundlage vonstatten gehen, weil alle relevanten Bereiche — Datenschutz, kommunale Spitzenverbände, Verbände der Wirtschaft und Wissenschaft und Religionsgemeinschaften — in die gründlichen Fachgespräche einbezogen gewesen sind.
    Das erste dieser Gesetze, das Volkszählungsgesetz für 1981, hat nach den Beratungen im Innenausschuß eine Fassung erhalten, die den gestellten Anforderungen in einem hohen Maße Rechnung trägt. Ich möchte mich hier darauf beschränken, auf die



    Dr. Wendig
    wichtigen Regelungen des § 9 hinzuweisen. Neben dem notwendigen Registerausgleich mit dem Melderegister ist die Weitergabe von Einzelangaben an andere Behörden an strengere Voraussetzungen geknüpft.
    Die Belange der Kommunen, aus Gründen der Regionalplanung, der gemeindlichen Planung und des Umweltschutzes über ausreichende statistische Unterlagen zu verfügen, sind mit den Bedürfnissen des Datenschutzes befriedigend zur Deckung gebracht. Die Übermittlung von Angaben an alle Gemeinden — unter Ausklammerung des Namens oder unter Beifügung des Namens nur dann, wenn die ausschließlich statistische Nutzung der Angaben durch eine entsprechende Satzung sichergestellt ist — dürfte nach unserer Überlegung allen diesen Bedürfnissen hinreichend gerecht werden. Gleiches gilt — jedenfalls im Prinzip — auch für die. Weitergabe von Daten für wissenschaftliche Zwekke.
    Die Neufassung des seit 1953 geltenden und seit dem nur wenig geänderten Bundesstatistikgesetzes war unter den aufgezeigten allgemeinen Gesichtspunkten seit längerem überfällig. Auch hier will ich mich auf einige wenige Hinweise beschränken; einige davon habe ich schon genannt.
    Eine Erweiterung des Statistischen Beirats haben wir -- mit dem Entwurf der Bundesregierung — nicht für erforderlich gehalten, weil die interessierten Einrichtungen, Religionsgesellschaften und die Bundesanstalt für Arbeit, wie bisher als Sachverständige zu den Beratungen hinzugezogen werden können. Dem Bundesbeauftragten für Datenschutz steht bereits auf Grund seiner gesetzlich fixierten Position ein umfassendes Kontrollrecht zu. Mit der Bundesregierung stimmen wir nach gründlichen Überlegungen auch der zusätzlichen Möglichkeit zu, statistische Anfragen durch Rechtsverordnungen an veränderte Verhältnisse flexibel anzupassen.
    Auch im Bundesstatistikgesetz nimmt — das ist für mich der Kernpunkt — ein verbesserter Geheimnis- und Datenschutz einen besonderen Platz ein. Hier ist wichtig, daß die Übermittlung statistischer Einzelangaben an die zuständigen Stellen nur zulässig ist, wenn und soweit diese Übermittlung unter Angabe des Empfängerkreises und der Art des Verwendungszweckes in der die Statistik anordnenden Rechtsvorschrift zugelassen ist.
    Gleichzeitig haben wir in § 11 eine Vorschrift eingefügt, die sicherstellt, daß anonymisierte Einzelangaben nicht geheimgehalten werden müssen. Diese Vorschrift dürfte vor allem den Bedürfnissen von Wissenschaft und Forschung, die wir voll anerkennen, entgegenkommen.
    Schließlich sieht der Entwurf jetzt eine Löschungspflicht für Daten, die zur Identifizierung der Auskunftspflichtigen dienen können, unter der Voraussetzung vor, daß eine Kenntnis dieser Daten für die Erfüllung der Aufgaben auf dem Gebiet der Statistik nicht mehr erforderlich ist. Vor allem diese Bestimmungen, meine Damen und Herren, dürften zeigen, daß hier ein wesentlicher Fortschritt im Be-
    reich des Persönlichkeitsschutzes erreicht worden ist, der die notwendige Übermittlung statistischer Erhebungen gleichwohl nicht in Frage stellt.
    Das Statistikbereinigungsgesetz endlich führt uns durch eine Fülle von Einzelvorschriften, die jetzt auch nicht annähernd im einzelnen genannt und erörtert werden können, in die Prüfung der Frage ein, in welchem Umfang neben einer notwendigen Aktualisierung eine Reduzierung statistischer Erhebungen auf ein notwendiges Mindestmaß schon jetzt erreicht werden konnte.

    (Vorsitz: Präsident Stücklen)

    Wir halten dieses Gesetz für besonders wichtig, weil die befragten Bürger — vielfach zu Recht — Kritik an einem Übermaß statistischer Erhebungen geübt haben. Der Bereinigungseffekt wird durch Streichung einiger Statistiken, durch Verzicht auf einzelne Erhebungsmerkmale, durch eine geringere Häufigkeit der Befragungen und schließlich durch eine Verminderung der Zahl der Befragten erreicht.
    In einem besonderen Fall allerdings soll ein bestimmter Bereich der öffentlichen Finanzwirtschaft wieder in einer Finanzstatistik erfaßt werden. Es handelt sich um die Finanzwirtschaft der öffentlichen Krankenhäuser, die das Krankenhausfinanzierungsgesetz aus der Erhebungspflicht ausgenommen hatte. Inzwischen hat, wie wir meinen, die Praxis gezeigt, daß auf eine Erhebung der entsprechenden Daten nicht verzichtet werden kann.
    Abschließend, meine Damen und Herren, möchte auch ich Ihre Aufmerksamkeit auf den vom Innenausschuß vorgelegten Entschließungsantrag richten. Mit dieser Entschließung markiert der Deutsche Bundestag die Richtung, in der sich die zukünftige Entwicklung nach unseren Überlegungen zu vollziehen hat. Diese Gesetze sind ein wichtiger erster Schritt. Es kommt für die Zukunft darauf an, weiter an einer Begrenzung der Statistiken, zugleich aber an ihrer erhöhten Effizienz zu arbeiten. Wenn wir mit der Entschließung die Bundesregierung auffordern, sich weiter um Entlastungsvorschläge zu bemühen, so verbinde ich damit zugleich die Aufforderung und die Bitte, auch auf das Verhältnis der Kosten zur Effizienz der Erhebungen zu achten und sich auch nicht — ich will es einmal so formulieren — vor Überlegungen zu scheuen, ob nicht eine solche Prüfung auch einmal von einer außerhalb der öffentlichen Verwaltung stehenden Stelle wahrgenommen werden kann.
    Im übrigen, meine Damen und Herren: Die Fraktion der FDP stimmt den drei Entwürfen zu und bittet zugleich um Ihre Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, den Ihnen der Innenausschuß vorgelegt hat.

    (Beifall bei der FDP und der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)