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ID0818618400

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    6. Schmude.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abend die punktuelle Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, mit der die Zwangsexmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeit beseitigt wird.
    Wir Liberalen könnten frohe Genugtuung darüber empfinden, daß sich nun endlich allgemein die vernünftige Einsicht durchsetzt, aus der wir uns von Anfang an ebenso erbittert wie vergeblich gegen diese Zwangsexmatrikulation gewandt haben. Nicht nur, weil wir als Liberale von solchen Disziplinierungsinstrumenten gegenüber mündigen Menschen grundsätzlich nichts halten, sondern weil wir eine solche Zwangsexmatrikulation für ein untaugliches Mittel zur Erreichung der beiden mit ihr erstrebten Ziele schon damals hielten: der Beschleunigung der inhaltlichen Studienreform und der Schaffung neuer Hochschulkapazitäten. Davon war ja überall die Rede. Deshalb habe ich schon bei der Beratung des Regierungsentwurfs im Jahre 1973 diese Sanktionsregelung als „unnützen Aufwand" bezeichnet, der „so gut wie keinen Einfluß auf die Kapazitäten für Studienanfänger habe".
    Mit unseren Warnungen vor dieser ebenso unvernünftigen wie unwirksamen Regelung standen wir damals leider allein und in völligem Gegensatz — ich kann es mir nicht ersparen, daran zu erinnern, wo ich Sie, Herr Kollege Pfeifer, gerade so vor mir sehe — zu der seinerzeit vorherrschenden Auffassung auch in der CDU/CSU, daß — ich zitiere — „Regelstudienzeiten nur im. Zusammenhang mit Sanktionsmechanismen wirksam zur Linderung des Numerus clausus beitragen könnten", wie der damalige und heutige bildungspolitische Sprecher der Oppositionsfraktion noch 1974 erklärt hat. Mit Enttäuschung mußten wir zur Kenntnis nehmen, daß zuletzt im Vermittlungsausschuß selbst die von uns in den Bundestagsberatungen durchgesetzte bescheidene Liberalisierung dieser unseligen Sanktionsregelung wieder auf eine automatische Zwangsexmatrikulation zurückgeführt wurde.
    Nun, die nachfolgenden Erfahrungen überstiegen selbst unsere schlimmsten Erwartungen. Sie haben inzwischen auch von seiten der Kultusminister der Länder zu der ernüchternden Feststellung geführt: „Daß die Exmatrikulation von Altstudenten keine Studienplätze für Anfänger schafft und die Studenten nur verunsichert hat". So Minister Engler (Baden-Württemberg) im Januar dieses Jahres. Noch drastischer formuliert der zuständige Senator Hamburgs, Professor Sinn, der hier schon mehrfach zitiert worden ist, im April dieses Jahres das Fazit kurz und bündig:
    Wir haben also eine Bestimmung, die erstens
    nicht greift, die zweitens keiner will,. die drittens verunsichert statt motiviert, die viertens
    dem Zweck, um dessentwillen sie erfunden wurde, nämlich Kapazitäten freizusetzen, nicht genügt, und die fünftens, statt unsere jungen Mitbürger zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu erziehen, in Verschulung, Apathie und Protest gegen den Staat drängt.
    Ausdruck dieser hier sich ankündigenden Umbesinnung ist der vorliegende Gesetzentwurf. Wir begrüßen als Liberale diese überfällige Vorlage. Um die beschleunigte Novellierung nicht zu gefährden, verzichten wir ausdrücklich darauf, dieses Gesetz mit anderen Punkten zu befrachten. Hier befinde ich mich in voller Übereinstimmung mit Herrn Weisskirchen, auch wir würden gerne hiermit eine Reform dieser Reform in weiteren uns dringend erscheinenden Punkten verbinden, etwa in der Frage der verfaßten Studentenschaft, der Zulassungsregelung usw.
    Dennoch scheinen uns bei den Beratungen grundsätzliche Klärungen zumindest in drei Hinsichten erforderlich.
    Erstens. Ist es überhaupt weiter sachangemessen, nach der vorgeschlagenen Beseitigung der Zwangsexmatrikulation von dem generellen Schematismus von Regelstudienzeiten auszugehen? Müssen nicht doch Äußerungen gerade auch von seiten der Nächstzuständigen hierzu ernster genommen werden als bisher? Ich verweise auf die Äußerung von Herrn Kultusminister Braun, Schleswig-Holstein, der „auf Prüfungsfristen am liebsten ganz verzichten will" und erklärt:
    Wir müssen von der Verwaltungsseite her alles vermeiden, was zu einer Überreglementierung führt. Ein genereller Vierjahresschematismus wäre reinste Willkür.
    Ich erinnere hierzu aber auch an die ein differenzierteres Instrumentarium fordernde Äußerung von Frau Kultusminister Laurien, Rheinland-Pfalz, die erklärte:
    Daß in allen Studiengängen die von der Sache her notwendige Regelstudienzeit gewährt wird und daß wir nicht den Studiengängen und den Studenten eine abstrakte Frist aufstülpen.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: Das ist gut!)

    Würde alledem, so frage ich, nicht eine differenzierte Richtstudienzeit ohne große gesetzgeberische Änderungen besser gerecht? Diese Lösung hatten wir schon bei den Beratungen in den Jahren 1973 und 1974 gefordert.
    Zweitens. Ist mit der Abschaffung der Zwangsexmatrikulation — hier treffe ich mich mit einigen Bemerkungen von Herrn Rühe — überhaupt der wesentliche Hinderungsgrund für ein Voranschreiten der inhaltlichen Studienreform beseitigt? Liegt nicht auch und gerade in der aufrechterhaltenen bürokratischen Prozedur das entscheidende Hindernis für wirkliche Fortschritte, die doch allein aus einer in den Hochschulen selbst zu leistenden permanenten Reform der Studieninhalte und damit des sogenannten Lehrstoffs, also aus der ständigen Weiterentwicklung des jeweiligen Wissensgebiets hervorgehen können? Sind hierzu — ich meine, dies



    Dr. Dr. h. c. Maihofer
    müssen wir uns fragen — die unverändert gebliebenen rigiden Methoden der Studienreform überhaupt tauglich? Dies fragt sich in diesen Tagen auch ein so unverdächtiger Sachverständiger wie Herr Professor Kaltefleiter. Produzieren wir sonst nicht Studienreform für die Welt von heute jeweils nach dem Stande von gestern?
    Drittens und letztens. Kann es eigentlich damit sein Bewenden haben, daß wir mit der jetzt vorgesehenen Regelung die Zwangsexmatrikulation nicht etwa abschaffen, wie man so schön hört, sondern lediglich zur Ländersache machen? Wie will man dies nach den von allen Seiten ohne Unterschied der politischen Couleur vorgetragenen durchschlagenden Bedenken gegen Zwangsexmatrikulation in der Sache eigentlich noch rechtfertigen? Müssen wir nicht, wenn schon rechtlich eine Bundeseinheitlichkeit in dieser Frage nicht zu erreichen ist, die von einem der Kultusminister als „Krebsschaden" an unserem Hochschulrahmengesetz — so Herr Professor Sinn — bezeichnet wird, diese Frage zumindest politisch dadurch lösen, daß wir von Bundesseite darauf hinwirken, daß diese nachhaltigste Zerstörung des Reformklimas an unseren Hochschulen nicht doch hier oder dort auf Länderebene weiterwuchert? Beeinträchtigte dies in seiner allgemeinen Folgewirkung doch das politische Klima in unseren Universitäten überhaupt, weshalb uns nicht gleichgültig sein kann, wie sich die einzelnen Länder in dieser Frage verhalten.
    Ich meine, man muß sich wohl auch von seiten der Politik endlich darüber deutlicher Rechenschaft geben, daß es hier um mehr geht als nur um die Demotivation der Studenten auf eben dem Felde, auf dem sie mehr denn irgendwo sonst mit als Teilnehmer an Wissenschaft gefordert sind, nämlich der inhaltlichen Studienreform. Dazu können sie wirklich — zumindest die späten Semester, wie wir ja bei allen Reformbemühungen gesehen haben — Entscheidendes mit beitragen.
    Ich meine, es geht auch um einen ersten Schritt, der sich ausbreitenden diffusen Emotion, von der auch Herr Weisskirchen gesprochen hat, gerade unter den politisch Engagierten an unseren Hochschulen entgegenzuwirken, die sich heute in ein gefährliches Verdikt gegen alles Etablierte hineinzusteigern droht; deren Gründe wir auch durch solche Fehlregelungen wie diese Zwangsexmatrikulation sehenden Auges mit geschaffen haben.
    Dies sind die Vorzeichen, unter denen wir die kommenden Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sehen, für dessen Überweisung in die Ausschüsse und ebenso beschleunigte wie gründliche Beratung wir heute unsere Stimme geben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Bundesminister Schmude.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Jürgen Schmude


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die überwiegende Mehrheit der politischen Kräfte unseres Landes ist bereit, die Zwangsexmatrikulation bei der Überschreitung der Regelstudienzeiten zu beseitigen. Der Bundesrat hat die dazu erforderliche Änderung des Hochschulrahmengesetzes nahezu einstimmig, nämlich mit den Stimmen von zehn Bundesländer, beschlossen. Die Bundesregierung stimmt dem Gesetzentwurf zu, und ich hoffe, daß der Entwurf des Bundesrates im Bundestag hier eine breite Mehrheit findet und rasch verabschiedet wird. Ich begrüße es ausdrücklich, Herr Rühe, daß Sie auch die Unterstützung Ihrer Fraktion dazu heute angekündigt haben. Mitte Oktober haben Sie in einem Artikel im „Deutschland-Union-Dienst" noch die Fragwürdigkeit dieser Gesetzesnovelle sehr betont, so daß es etwas unklar war, ob Sie sie mit unterstützen würden.
    Alle Verantwortlichen in Bund und Ländern haben zur Kenntnis nehmen müssen, daß die fortdauernden Diskussionen um die Zwangsexmatrikulation die Studienreform — um diese geht es der Bundesregierung vor allem — zu erschweren drohen. Viele Studenten empfinden die Zwangsexmatrikulation als persönliche Bedrohung, ob sie ein „Papiertiger' ist, wie von einigen gesagt wird, oder nicht. Diese Sanktionsregelung, die nach dem Willen des Gesetzgebers gerade die Studienreformarbeit beschleunigen sollte, ist so dauernden Mißdeutungen ausgesetzt. Sie kann Fortschritte in der Studienreform erschweren, und zwar auch dadurch, daß sie manchmal als Alibi für die Untätigkeit herangezogen wird.
    Die bisher erreichte breite Übereinstimmung eröffnet die Chance, die Sanktionsregelung noch in dieser Legislaturperiode abzuschaffen, vorausgesetzt allerdings, daß sich die Initiative auf diesen Punkt beschränkt. Bei jedem weiteren „Draufsatteln" wäre das Scheitern programmiert. Herr Rühe, die Punkte, die Sie hier noch angeführt haben, wären bestenfalls — oder sagen wir gleich: schlimmstenfalls — geeignet, die Beratungen bis in den Sommer nächsten Jahres hineinzuziehen, ohne daß ein Ergebnis dabei herauskommt. Ich warne mit Herrn Weisskirchen dringend davor, „draufzusatteln". Wer das tut, bringt das Unternehmen zum Scheitern.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Wenn wir die Bereitschaft der Hochschulen, sich in der Studienreform zu engagieren, glaubhaft stärken wollen, dann kommt es darauf an, daß alle Länder die Änderung des Hochschulrahmengesetzes nun auch umgehend in ihren Landeshochschulgesetzen nachvollziehen. Bayern ist als einziges Bundesland offenbar nicht bereit, diese Möglichkeit zu nutzen.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: Auch NordrheinWestfalen hat ja noch nicht einmal verabschiedet!)

    - Nordrhein-Westfalen, Herr Kollege Pfeifer, hat sein Landeshochschulgesetz am letzten Donnerstag mit der ausdrücklichen Erklärung der Landesregierung verabschiedet, in diesem Punkt schnellstens nachzuziehen, sobald wir hier gearbeitet haben. Die warten auf uns.
    Aber Bayerns Kultusminister Maier hat vor kurzem erklärt, daß die Zwangsexmatrikulation ein wichtiger Beitrag zur Kapazitätserweiterung sei



    Bundesminister Dr. Schmude
    und daß Bayern deswegen an der Sanktionsregelung festhalten werde. Gerade dieses Kapazitätsargument wollen alle anderen Bundesländer nicht gelten lassen. Sie weisen in der Begründung des Gesetzentwurfes ausdrücklich darauf hin, daß Studienanfänger andere Studienplätze brauchen als diejenigen, die durch Studienabgänger freigemacht werden.
    Ich sage dazu mit allem Nachdruck und greife auf, Herr Kollege Maihofer, was Sie gesagt haben: Die Bundesregierung erwartet, daß alle Bundesländer — auch Bayern — einheitlich die Landeshochschulgesetze im gleichen Sinne ändern. In dieser Erwartung hat die Bundesregierung ihre zustimmende Stellungnahme abgegeben. Ich erinnere die Länder — um ihrer eigenen Glaubwürdigkeit willen — noch einmal an die Verantwortung, die sie mit der Einbringung dieses Gesetzentwurfs übernommen haben.
    Verzicht auf Sanktionen heißt allerdings nicht Verzicht auf Regelstudienzeit. Sie ist weiterhin notwendig als wichtiges Orientierungsdatum für Hochschullehrer und Studenten. Sie gibt durch die Möglichkeit der Verlängerung bei ausdrücklicher Begründung auch den Spielraum, in Einzelfällen über diese vier Jahre hinauszugehen.
    Die wachsende Spezialisierung der Hochschullehrer in der Forschung ist auf die Erstausbildung der Studenten durchgeschlagen. Die Regelstudienzeit ist die Aufforderung, durch Strukturierung und wertende Auswahl im Studium dieses Spezialwissen wieder in ein überschaubares, zeitlich bemessenes Lehrangebot zu bringen. Das geht allerdings nicht in der Weise, daß man die bisherige Stoffülle lediglich in eine kürzere Studienzeit zwängt. Die Regelstudienzeit richtet sich in erster Linie an die Hochschullehrer. Sie sind aufgefordert, das ständig anwachsende Fachwissen zu überprüfen: Was soll bis zu einem ersten berufqualifizierenden Abschluß vermittelt werden, was gehört in ein wissenschaftlich besonders anspruchsvolles Aufbaustudium, was soll Gegenstand der Weiterbildung werden?
    Regelstudienzeiten sind in nahezu allen ausländischen Hochschulsystemen selbstverständlich, ohne daß die Wissenschaftlichkeit in der Ausbildung in Frage gestellt wird. Wir wissen, daß unsere Studenten im internationalen Vergleich zu lange studieren und zu spät ins Berufsleben eintreten. Das wollen wir nach wie vor ändern.

    (Rühe [CDU/CSU]: Wie?)

    Überlange Studienzeiten sind nur in Ausnahmefällen den Studenten anzulasten. Sie sind, wie die hohe Zahl der Fachwechsler und Studienabbrecher beweist, vor allem ein Symptom für Mängel im Studienangebot.
    Wenn wir den unfruchtbaren Streit um die Zwangsexmatrikulation beenden, können wir um so nachdrücklicher verlangen, daß die Mitglieder der Hochschulen ihre Verantwortung in der Studienreform wahrnehmen. In der Studienreform sind zwar von einzelnen Hochschulen und Fachbereichen viele wichtige Vorarbeiten geleistet worden, auf die zurückgegriffen und auf denen aufgebaut werden kann. Der notwendige Durchbruch auf breiter Front steht aber noch aus.
    Die Ständige Kommission für die Studienreform hat den Entwurf der „Grundsätze für Studium und Prüfung" vor zwei Monaten verabschiedet. Damit sind wir zumindest in der überregionalen Studienreform einen erheblichen Schritt vorangekommen. Aber die überregionalen Studienreformkommissionen — das möchte ich bei dieser Gelegenheit hervorheben — können den Hochschulen, den Fachbereichen die Reformarbeit nicht abnehmen. Sie können nur ein Forum der Verständigung zwischen Hochschulen, Staat und Berufspraxis sein.
    Andererseits sind die Sorgen der Hochschulen unbegründet, durch die Studienreformkommissionen würde ihr eigener Gestaltungsspielraum zu sehr eingeengt werden. Die Studienreformkommissionen werden ihre Empfehlungen vielmehr auf Eckwerte beschränken und damit den wünschenswerten Raum für Vielfalt und Wettbewerb abstekken.
    Die Bundesregierung, meine Damen und Herren, hat der Beseitigung der Zwangsexmatrikulation zugestimmt, weil es ihr darum geht, daß die Studienreformarbeit wieder in Gang gebracht wird und die verhärteten Fronten aufgebrochen werden. Wenn diese Initiative der Länder zu einem Erfolg führt — und das wollen wir alle —, so ist das ein Angebot an die Hochschulen. Es ist zugleich eine Verpflichtung zu raschen und sachlich überzeugenden Ergebnissen in der Studienreform.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)