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    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gert Weisskirchen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rühe, wir sind bei der gesamten Auseinandersetzung um das Hochschulrahmengesetz an einem Punkt angelangt, wo sich wohl zeigen wird, daß wir in wesentlichen Punkten auf einer gemeinsamen Linie argumentieren. Nach dem, was Sie sagten, Herr Kollege Rühe, scheint es mir fast so, als ob Sie Angst davor hätten, daß wir ein Zuviel an Konsens haben. Ich wundere mich darüber sehr. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf zeigt, daß wir in einigen Punkten aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben.
    Lassen Sie mich aber doch an zwei Punkten noch einmal kurz auf Ihre Ausführungen zurückkommen. Sie haben zunächst plastisch dargestellt, die Beseitigung der Verklammerung von Zwangsexmatrikulation und Regelstudienzeit würde freie Fahrt für Studienzeitverlängerung bedeuten. Herr Kollege Rühe, dies ist natürlich nicht richtig. Dies ist weder unser Ziel, noch war es das Ziel des Hochschulrahmengesetzes, noch wird es die Folge sein, wenn wir in diesem Punkt das Hochschulrahmengesetz Andern. Nach § 10 des Hochschulrahmengesetzes ist nur vorgesehen, daß die Vorschriften über die Studiendauer von vier Jahren jedenfalls als Soll-Vorschriften bleiben werden; sie sind unangetastet. Zweitens werden die Studienplätze für Studienwillige selbstverständlich nicht blockiert werden, wenn wir dies ändern. Die Festsetzung der Zulassungszahlen stellt beispielsweise für Studienanfänger auf die Regelstudienzeit, nicht aber auf die Studiendauer ab. Dies muß man deutlich sehen. Im übrigen müßte man noch hinzufügen, daß gerade Studenten höherer Semester, Herr Kollege Rühe, die Hochschuleinrichtungen sehr viel weniger benutzen, die Einrichtungen also von daher gesehen auch sehr viel weniger belastet werden.
    Dies sind alles Tatsachen, über die man reden muß. Klar ist jedenfalls, daß keiner von uns — auch nicht Herr Sinn; vielleicht lesen Sie das nach — will, daß etwa die Studiendauer verlängert wird. Das können Sie aus keiner der Erklärungen von Herrn Senator Sinn herauslesen. Dies ist sicherlich falsch. Sie werden ja auch das Protokoll des Bundesrates gelesen haben; daraus wird das auch noch einmal sehr deutlich.
    Wenn wir jetzt daran gehen, die Zwangsexmatrikulation wegen Überschreitung der Regelstudienzeiten abzuschaffen, dann verstehe ich das, Herr Kollege Rühe, als Signal in drei Richtungen. Erstens als ein Signal an die studierende Jugend. Seit Januar 1976, seitdem das Hochschulrahmengesetz in Kraft ist, und in der Diskussion um das Hochschul-



    Weisskirchen (Wiesloch)

    rahmengesetz zuvor war das Thema Regelstudienzeit und Zwangsexmatrikulation angstbesetzt insbesondere von Studenten diskutiert worden. Es galt ihnen als ein Zeichen für den Versuch, die Kritik der Wissenschaften umzuschmieden in ein Instrument der stromlinienförmigen Anpassung. Diese Beurteilung ist jedenfalls auch nicht ganz einfach von der Hand zu weisen.
    Mit dem jetzt vorgesehenen Gesetz machen wir deutlich: Staatliche Entscheidungen sind überprüfbar, staatliche Entscheidungen sind änderbar und werden auch vom Parlament in den Dialog mit der kritischen Hochschulöffentlichkeit hineingezogen. Ich hoffe, daß dieses Gesetz von der studierenden Jugend verstanden wird als ein Beitrag zum Abbau bürokratischer Reglementierungen, die im Grunde nur die Angst von Sicherheitsfanatikern vor der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium, die die akademische Arbeit zum Leben braucht wie der Mensch die Luft zum Atmen, ausdrücken.
    Ein Zweites: Diese Gesetzesänderung ist, über die Studentenschaften hinaus, an alle Hochschulangehörigen gerichtet. Der entscheidende Kern des Hochschulrahmengesetzes war doch die Hoffnung darauf, daß die Reform der Studieninhalte vorangebracht werden könnte, und damit die Hoffnung auf ein überschaubares und sinnvolles Studium. Dieser Prozeß ist im Gange.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann nun endlich der Blick freigemacht werden auf die wirkliche Aufgabe der Hochschulen, auf die wirlichen Aufgaben der Fachbereiche in den Hochschulen, berufsfeldbezogene Erkenntnisse und disziplinüberschreitende Inhalte in ein auf Zeit gegliedertes Studium einzubeziehen. Dieser Dialog, der jetzt an den Hochschulen in Gang gekommen ist, ist der schwierigste Teil der Aufgabe, vor der die Fachbereiche stehen und die dort verhandelt wird.
    Da geht es um manches Eingemachte, insbesondere auf der Seite der Lehrenden. Da wird es aber auch darum gehen, gesellschaftliche Anforderungen bei den Studieninhalten durchzusetzen, damit, wie es in § 7 des Hochschulrahmengesetzes heißt, der Student oder die Studentin „zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt wird".
    Ein Drittes. Das Hochschulrahmengesetz war ein ganz schwieriger Kompromiß. Ich war noch nicht daran beteiligt. Wir alle — das verstehe ich als an die Fraktionen gerichtet – hatten uns zu diesem Kompromiß durchgerungen, um die Einheitlichkeit des Hochschulwesens zu wahren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, daß der gute Wille des Bundesgesetzgebers, auf diese Kompromisse einzugehen, nicht in allen Landeshochschulgesetzen zu entsprechenden Regelungen geführt hat. Den einschneidensten Fall von hochschulrahmengesetzwidrigen Landesanpassungen müssen wir

    (Pfeifer [CDU/CSU]: In Bremen feststellen!)

    als Sozialdemokraten darin sehen, daß das
    Bayerische Hochschulgesetz nicht für alle berufsqualifizierenden Abschlüsse von Hochschuleinrichtungen, d. h. auch von Fachhochschulen, den Diplomgrad vergibt. Dies ist einer der schwierigsten Punkte.

    (Beifall bei der SPD)

    Übrigens ist diese negative Regelung — wie ich es sehe — auf Grund einer Klage eines Betroffenen nun auch vor Gericht anhängig.
    Herr Kollege Rühe, Sie haben noch einiges andere genannt.
    Wenn ich die drei Probleme, die dazu geführt haben, daß das Hochschulrahmengesetz geändert werden soll, bewerten darf, meine ich, wir hätten uns offen gezeigt, aus Fehlern zu lernen, die in der Vergangenheit geschehen sind. „Wir", das sind Bildungspolitiker von SPD und FDP, das sind auch Bildungspolitiker der Union.
    Wenn ich das an der kontroversen Debatte messe, die wir hier vor einer Woche um die Gesamtschule und deren Abschlüsse geführt haben, hoffe ich aus diesem Vorrang etwas mehr an Zuversicht schöpfen zu dürfen, was die kooperative Vernunft des Föderalismus anbelangt, die wir doch alle so dringend benötigen. Immerhin hat der Bundesrat den vorliegenden Gesetzentwurf mit 10 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme beschlossen. Allein Bayern hielt es für nötig, sich der Stimme zu enthalten.
    Ich habe eine Bitte an uns alle: Überladen wir, wenn wir jetzt an die Auseinandersetzungen im Ausschuß gehen, doch bitte dieses Gesetz, Herr Kollege Rühe, nicht mit Zusätzlichem. Wir sollten nicht noch einiges von dem, was Sie, Herr Kollege Rühe, genannt haben, draufsatteln. Auch wir hätten Interesse daran, noch einiges draufzusatteln. Ich erinnere an die verfaßte Studentenschaft, ich erinnere an das Ordnungsrecht, ich erinnere daran, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Erweiterungen der Mitbestimmung möglich sein könnten. Dies alles sind Punkte, die auch wir gern noch mit hineinbringen möchten. Nur, Herr Kollege Rühe, seien wir doch ehrlich: Wenn wir dies alles noch mit einpacken und draufsatteln würden auf dieses magere Pferdchen, dann würde es zusammenbrechen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das können wir doch beide nicht wollen. Wir jedenfalls stellen die Punkte, die ich genannt habe, im Interesse der Sache zurück. Wir wollen das vorliegende Gesetz nicht durch Überfrachtung beschädigen.
    Selbstverständlich wird die Beratung im Ausschuß einzelne Gesichtspunkte dieses Vorhabens deutlicher machen. Wir sind da offen und werden über alles reden, Herr Kollege Rühe. Dennoch habe ich eine herzliche Bitte an uns: Mäßigen wir uns doch alle mit unseren Wünschen und Ansprüchen, damit wir ein Stück der Glaubwürdigkeit, die wir in dieser Auseinandersetzung verloren haben — übrigens wir alle —, insbesondere gegenüber den Studierenden, wieder zurückgewinnen können! Deshalb bitte ich uns alle, also auch Sie: Konzentrieren



    Weisskirchen (Wiesloch)

    wir uns auf das, was unter uns jetzt konsensfähig ist!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Dr. Maihofer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Werner Maihofer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abend die punktuelle Novellierung des Hochschulrahmengesetzes, mit der die Zwangsexmatrikulation bei Überschreitung der Regelstudienzeit beseitigt wird.
    Wir Liberalen könnten frohe Genugtuung darüber empfinden, daß sich nun endlich allgemein die vernünftige Einsicht durchsetzt, aus der wir uns von Anfang an ebenso erbittert wie vergeblich gegen diese Zwangsexmatrikulation gewandt haben. Nicht nur, weil wir als Liberale von solchen Disziplinierungsinstrumenten gegenüber mündigen Menschen grundsätzlich nichts halten, sondern weil wir eine solche Zwangsexmatrikulation für ein untaugliches Mittel zur Erreichung der beiden mit ihr erstrebten Ziele schon damals hielten: der Beschleunigung der inhaltlichen Studienreform und der Schaffung neuer Hochschulkapazitäten. Davon war ja überall die Rede. Deshalb habe ich schon bei der Beratung des Regierungsentwurfs im Jahre 1973 diese Sanktionsregelung als „unnützen Aufwand" bezeichnet, der „so gut wie keinen Einfluß auf die Kapazitäten für Studienanfänger habe".
    Mit unseren Warnungen vor dieser ebenso unvernünftigen wie unwirksamen Regelung standen wir damals leider allein und in völligem Gegensatz — ich kann es mir nicht ersparen, daran zu erinnern, wo ich Sie, Herr Kollege Pfeifer, gerade so vor mir sehe — zu der seinerzeit vorherrschenden Auffassung auch in der CDU/CSU, daß — ich zitiere — „Regelstudienzeiten nur im. Zusammenhang mit Sanktionsmechanismen wirksam zur Linderung des Numerus clausus beitragen könnten", wie der damalige und heutige bildungspolitische Sprecher der Oppositionsfraktion noch 1974 erklärt hat. Mit Enttäuschung mußten wir zur Kenntnis nehmen, daß zuletzt im Vermittlungsausschuß selbst die von uns in den Bundestagsberatungen durchgesetzte bescheidene Liberalisierung dieser unseligen Sanktionsregelung wieder auf eine automatische Zwangsexmatrikulation zurückgeführt wurde.
    Nun, die nachfolgenden Erfahrungen überstiegen selbst unsere schlimmsten Erwartungen. Sie haben inzwischen auch von seiten der Kultusminister der Länder zu der ernüchternden Feststellung geführt: „Daß die Exmatrikulation von Altstudenten keine Studienplätze für Anfänger schafft und die Studenten nur verunsichert hat". So Minister Engler (Baden-Württemberg) im Januar dieses Jahres. Noch drastischer formuliert der zuständige Senator Hamburgs, Professor Sinn, der hier schon mehrfach zitiert worden ist, im April dieses Jahres das Fazit kurz und bündig:
    Wir haben also eine Bestimmung, die erstens
    nicht greift, die zweitens keiner will,. die drittens verunsichert statt motiviert, die viertens
    dem Zweck, um dessentwillen sie erfunden wurde, nämlich Kapazitäten freizusetzen, nicht genügt, und die fünftens, statt unsere jungen Mitbürger zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung zu erziehen, in Verschulung, Apathie und Protest gegen den Staat drängt.
    Ausdruck dieser hier sich ankündigenden Umbesinnung ist der vorliegende Gesetzentwurf. Wir begrüßen als Liberale diese überfällige Vorlage. Um die beschleunigte Novellierung nicht zu gefährden, verzichten wir ausdrücklich darauf, dieses Gesetz mit anderen Punkten zu befrachten. Hier befinde ich mich in voller Übereinstimmung mit Herrn Weisskirchen, auch wir würden gerne hiermit eine Reform dieser Reform in weiteren uns dringend erscheinenden Punkten verbinden, etwa in der Frage der verfaßten Studentenschaft, der Zulassungsregelung usw.
    Dennoch scheinen uns bei den Beratungen grundsätzliche Klärungen zumindest in drei Hinsichten erforderlich.
    Erstens. Ist es überhaupt weiter sachangemessen, nach der vorgeschlagenen Beseitigung der Zwangsexmatrikulation von dem generellen Schematismus von Regelstudienzeiten auszugehen? Müssen nicht doch Äußerungen gerade auch von seiten der Nächstzuständigen hierzu ernster genommen werden als bisher? Ich verweise auf die Äußerung von Herrn Kultusminister Braun, Schleswig-Holstein, der „auf Prüfungsfristen am liebsten ganz verzichten will" und erklärt:
    Wir müssen von der Verwaltungsseite her alles vermeiden, was zu einer Überreglementierung führt. Ein genereller Vierjahresschematismus wäre reinste Willkür.
    Ich erinnere hierzu aber auch an die ein differenzierteres Instrumentarium fordernde Äußerung von Frau Kultusminister Laurien, Rheinland-Pfalz, die erklärte:
    Daß in allen Studiengängen die von der Sache her notwendige Regelstudienzeit gewährt wird und daß wir nicht den Studiengängen und den Studenten eine abstrakte Frist aufstülpen.

    (Pfeifer [CDU/CSU]: Das ist gut!)

    Würde alledem, so frage ich, nicht eine differenzierte Richtstudienzeit ohne große gesetzgeberische Änderungen besser gerecht? Diese Lösung hatten wir schon bei den Beratungen in den Jahren 1973 und 1974 gefordert.
    Zweitens. Ist mit der Abschaffung der Zwangsexmatrikulation — hier treffe ich mich mit einigen Bemerkungen von Herrn Rühe — überhaupt der wesentliche Hinderungsgrund für ein Voranschreiten der inhaltlichen Studienreform beseitigt? Liegt nicht auch und gerade in der aufrechterhaltenen bürokratischen Prozedur das entscheidende Hindernis für wirkliche Fortschritte, die doch allein aus einer in den Hochschulen selbst zu leistenden permanenten Reform der Studieninhalte und damit des sogenannten Lehrstoffs, also aus der ständigen Weiterentwicklung des jeweiligen Wissensgebiets hervorgehen können? Sind hierzu — ich meine, dies



    Dr. Dr. h. c. Maihofer
    müssen wir uns fragen — die unverändert gebliebenen rigiden Methoden der Studienreform überhaupt tauglich? Dies fragt sich in diesen Tagen auch ein so unverdächtiger Sachverständiger wie Herr Professor Kaltefleiter. Produzieren wir sonst nicht Studienreform für die Welt von heute jeweils nach dem Stande von gestern?
    Drittens und letztens. Kann es eigentlich damit sein Bewenden haben, daß wir mit der jetzt vorgesehenen Regelung die Zwangsexmatrikulation nicht etwa abschaffen, wie man so schön hört, sondern lediglich zur Ländersache machen? Wie will man dies nach den von allen Seiten ohne Unterschied der politischen Couleur vorgetragenen durchschlagenden Bedenken gegen Zwangsexmatrikulation in der Sache eigentlich noch rechtfertigen? Müssen wir nicht, wenn schon rechtlich eine Bundeseinheitlichkeit in dieser Frage nicht zu erreichen ist, die von einem der Kultusminister als „Krebsschaden" an unserem Hochschulrahmengesetz — so Herr Professor Sinn — bezeichnet wird, diese Frage zumindest politisch dadurch lösen, daß wir von Bundesseite darauf hinwirken, daß diese nachhaltigste Zerstörung des Reformklimas an unseren Hochschulen nicht doch hier oder dort auf Länderebene weiterwuchert? Beeinträchtigte dies in seiner allgemeinen Folgewirkung doch das politische Klima in unseren Universitäten überhaupt, weshalb uns nicht gleichgültig sein kann, wie sich die einzelnen Länder in dieser Frage verhalten.
    Ich meine, man muß sich wohl auch von seiten der Politik endlich darüber deutlicher Rechenschaft geben, daß es hier um mehr geht als nur um die Demotivation der Studenten auf eben dem Felde, auf dem sie mehr denn irgendwo sonst mit als Teilnehmer an Wissenschaft gefordert sind, nämlich der inhaltlichen Studienreform. Dazu können sie wirklich — zumindest die späten Semester, wie wir ja bei allen Reformbemühungen gesehen haben — Entscheidendes mit beitragen.
    Ich meine, es geht auch um einen ersten Schritt, der sich ausbreitenden diffusen Emotion, von der auch Herr Weisskirchen gesprochen hat, gerade unter den politisch Engagierten an unseren Hochschulen entgegenzuwirken, die sich heute in ein gefährliches Verdikt gegen alles Etablierte hineinzusteigern droht; deren Gründe wir auch durch solche Fehlregelungen wie diese Zwangsexmatrikulation sehenden Auges mit geschaffen haben.
    Dies sind die Vorzeichen, unter denen wir die kommenden Beratungen des vorliegenden Gesetzentwurfs sehen, für dessen Überweisung in die Ausschüsse und ebenso beschleunigte wie gründliche Beratung wir heute unsere Stimme geben.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)