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ID0818618000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Volker Rühe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Haltung gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auf die Abschaffung der mit der Überschreitung der Regelstudienzeiten und Meldefristen verbundenen Sanktionen abzielt, kann man am besten als ein nachdenkliches Ja definieren. Deswegen können wir im Unterschied zur Koalition auch nicht ohne Diskussion zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen vielmehr, wenn wir unserer Verantwortung gerecht werden wollen, fragen, ob mit dem sich abzeichnenden Beschluß wirklich wesentliche Probleme der Hochschulen gelöst werden und ob es nicht andere, mindestens genauso veränderungsbedürftige Regelungen des Hochschulrahmengesetzes gibt, die in dieser Gesetzesnovellierung ebenfalls angesprochen werden müßten, ohne das Vorhaben insgesamt zu gefährden.
    Wir nehmen aus folgenden Gründen von dem Instrument der Zwangsexmatrikulation Abschied.
    Erstens. Die Zwangsexmatrikulation als ein Instrument der Straffung und Effektivierung der Studiengänge in Ergänzung zur Regelstudienzeit greift offenbar nicht. Sie kann und darf nur auf Studiengänge Anwendung finden, die bereits reformiert sind und die Einhaltung der jeweils festgelegten Regelstudenzeiten ermöglichen.
    Zweitens. Die angesprochenen Regelungen erzeugen selbstverständlich einen gewissen psychologischen Druck. Wer das leugnen wollte, würde den Charakter dieser Maßnahmen mißverstehen. Ich möchte mich nicht auf die Diskussion einlassen, ob dieser Druck zumutbar ist und im Interesse der Studenten selbst liegt oder ob er etwa unerträgliche



    Rühe
    Studienbedingungen erzeugt, wie das nicht wenige empfinden. Im April dieses Jahres hat der sozialdemokratische Berliner Senatsdirektor Professor Jäkkel in der SPD-Zeitschrift „Bildung und Politik" dazu folgendes festgestellt:
    Angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten, ein Studium, dessen Regelstudienzeit beispielsweise neun Semester beträgt, auf 13 Semester oder mehr auszudehnen, erscheint die vom Hochschulrahmengesetz postulierte Sanktionsdrohung als ein bloßer Papiertiger. Der Bundesgesetzgeber hätte auf diese Sanktion, sieht man vom dem extremen Mißbrauchsfall eines Scheinstudiums einmal ab, beruhigt verzichten können.
    So sagte der sozialdemokratische Senatsdirektor, und dem kann man sich aus heutiger Sicht nur anschließen.
    Es scheint mir eine Reihe erheblich stärker wirkender Faktoren zu geben, denen der Student ohnehin ausgesetzt ist. Ich denke etwa an die Situation auf dem akademischen Arbeitsmarkt und an die Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Entscheidend ist hier lediglich, daß der Druck auf eine Bestimmung zurückzuführen ist, die für ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Studienreform voranzutreiben, offensichtlich nicht taugt. Insofern ist dieser Druck überflüssig und sollte im Sinne einer Entkrampfung der Diskussion beseitigt werden.
    Wir dürfen nun aber nicht so tun, als ob mit der Abschaffung der Zwangsexmatrikulation wesentliche Probleme der Hochschulen gelöst seien. Wir dürfen insbesondere die Reform der Studiengänge nicht aus den Augen verlieren. Es ist richtig, daß die Regelstudienzeit von vier Jahren, die nur in besonders begründeten Fällen überschritten werden kann, und damit auch die Verpflichtung zur Studienreform unangetastet bleiben muß. Ich möchte noch einmal Herrn Jäckel zitieren:
    Die Regelstudienzeit zielt nicht auf eine dirigistische Begrenzung der Studienzeit, sondern auf eine sinnvolle Neuordnung der Studiengänge. Sie ist nicht zuletzt notwendig, um für jede neue Studentengeneration das offenbar zunehmend belastende und gerade psychisch belastende Orientierungsdefizit abzubauen und den beschwerlichen Weg durch das Fachstudium an einer Massenuniversität gangbarer zu machen.
    Es muß unbedingt verhindert werden, daß die Abschaffung der Sanktionen beim Überschreiten der Regelstudienzeit als ein Signal für die freie Fahrt zu längeren Studienzeiten begriffen wird. Insofern muß vor Beiträgen gewarnt werden, wie sie jüngst der Hamburger Wissenschaftssenator Professor Sinn angesprochen hat, der gefordert hat, die Studienzeiten in allen Fächern zu verlängern. Ich meine, eine solche Äußerung ist ein Skandal. Sie geht in eklatanter Weise an der Realität, an den eigentlichen Erfordernissen der Reform der akademischen Studiengänge vorbei.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hauptaufgabe der Studienreform muß es nach unserer Ansicht sein, allen Studenten ein wissenschaftsorientiertes, aber auch ein an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtetes Studium in einer angemessenen Zeit zu ermöglichen. Nicht die Verlängerung, eine Überfrachtung des Studiums mit zusätzlichen speziellen Inhalten, sondern eine sinnvolle Verkürzung der Studienzeiten ist nötig. Eine zeitgemäße Ausbildung des akademischen Nachwuchses — darin sollten wir uns eigentlich einig sein — kann nicht darin bestehen, das Berufseintrittsalter zugunsten noch längerer Verweildauer auf den Universitäten möglichst lange hinauszuschieben. Die Absolventen müssen — sie wollen das in der Regel auch, wie die Forderung nach stärker praxisbezogenem Studium beweist — möglichst früh mit den Anforderungen der Praxis konfrontiert werden. Es ist ein Irrtum, zu glauben, daß die Hochschulausbildung mit längerer Verweildauer zwangsläufig besser wird. In der Tat zeigt die Überalterung der deutschen Studenten — insbesondere auch im internationalen Vergleich —, wie wichtig eine das Studium deutlich verkürzende Studienreform ist. Dazu hat sich auch etwa 1974 der jetzige Bundeskanzler geäußert. Sozialdemokratische Kollegen sollten ein solches Zitat einmal zur Hand nehmen — für die Ausschußberatungen, die nun in Zukunft anstehen.
    Wir meinen, daß man die Freiheit eines nichtreformierten Studiums — das zudem noch von der Illusion gekennzeichnet ist, den Studenten alle nur denkbaren Facetten eines Studienfaches umfassend vermitteln zu können — heute nur noch als die Freiheit definieren kann, auf dem angestammten Studienplatz ein gesegnetes Alter zu erreichen. Aus der Humboldtschen Freiheit des Studiums darf nicht länger nur die Freiheit werden, alt zu werden an den deutschen Universitäten. Das ist doch wohl eine Pervertierung des Begriffs der akademischen Freiheit. Da verkennt man, daß sich überlange Studienzeiten negativ auf die Zukunftschancen unseres akademischen Nachwuchses auswirken.
    Aus dieser Sicht richten wir an unsere Kollegen von der SPD und der FDP die Forderung, sich dieses Themas im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzesnovellierung anzunehmen. Ich möchte diese Ansicht noch mit einem Wort von Hans Dichgans verdeutlichen, der sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise um dieses Thema gekümmert hat: Die längste Studienzeit der Welt, aufgestockt auf die längste Schulzeit der Welt, das führt zu einer spektakulären Überalterung. Der Vorteil zusätzlicher Kenntnisse, zusätzlicher Fähigkeiten, welchen die längere Ausbildung in dem einen oder anderen Falle bringen mag, wird mehr als ausgeglichen durch den Verlust an Spontaneität und Kreativität — die unvermeidliche Folge des allzulangen Festhaltens in der Position eines Schülers, der sich nur am Gängelband seines Lehrers bewegen kann.
    Wenn man die Diskussion so führt, wie wir das tun wollen, dann kann und muß man den Studenten auch klarmachen, daß das eine Diskussion in ihrem ureigensten Interesse ist, daß gerade die Studentenschaft unter diesen überlangen Studienzeiten, unter dem verspäteten Eintritt in den Beruf zu leiden hat.



    Rühe
    Von daher hoffen wir auf eine Unterstützung für die Diskussion, die wir führen wollen.
    Ich möchte noch einen letzten Aspekt zur Verkürzung der Studienzeit ansprechen. Sie wissen, daß im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes die Mittel nur für die Höchstförderungsdauer zur Verfügung gestellt werden. Die Höchstförderungsdauer liegt ausnahmslos im Bereich der Regelstudienzeiten. Was aber — so frage ich Sie — ist davon zu halten, daß die arbeitsintensivste Phase des Studiums für einen großen Teil der BAföG-Empfänger nicht abgesichert werden kann, weil diese Studenten nicht innerhalb der Höchstförderungsdauer zu einem Abschluß gelangen können. Diese Auswirkung einer verschleppten Studienreform kann man nur als sozial sehr ungerecht bezeichnen, weil sie die Kinder begüteter Familien in geringerem Maße trifft. Deswegen sollte man über Folgewirkungen einer bloßen Streichung der Bestimmungen, um die es hier geht, in diesem Zusammenhang nachdenken.
    Es gibt aber auch weitere Punkte des Hochschulrahmengesetzes, die im Zusammenhang mit dieser Novellierung angesprochen werden können, ohne das Projekt insgesamt zu gefährden. Ich kann das hier nur stichwortartig tun.
    Die Gesamthochschule als ein organisatorisches Leitmodell der Neuordnung des Hochschulwesens hat sich nicht bewährt. Ein auf Differenzierung und Kooperation ausgerichtetes Hochschulsystem entspricht besser den wissenschaftlichen und beruflichen Anforderungen einer differenzierten Gesellschaft. Frage an Sie: können wir nicht auch in diesem Punkt eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes vornehmen?
    Der zweite Punkt bezieht sich auf die umstrittene Regelung der Diplomierung und Nachdiplomierung nach § 18 des Hochschulrahmengesetzes. Auch hier würde ein Beschluß des Bundestages zur Änderung des Gesetzes sicherlich hilfreich sein.
    Ein weiterer Punkt ist die Frage der Mitwirkung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten: § 38. Eine weitere Frage ist, ob im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses den wissenschaftlichen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Promotion eingeräumt werden sollte.
    Ich meine, dies sind Punkte, die wir im Zusammenhang mit dieser Novellierung durchaus klären könnten.
    Ich darf zum Abschluß feststellen, daß zwar über den vorliegenden Gesetzentwurf Einmütigkeit herrscht, aber das Gefühl bleibt, daß mit dieser Maßnahme seitens des Gesetzgebers quasi auch ein Stück Ohnmacht gegenüber der eigentlichen Aufgabe, nämlich der Beschleunigung der Studienreformvorhaben, dokumentiert wird. Wir wollen, daß diese zentrale Aufgabe der Hochschulpolitik, nämlich die Studienreform, angepackt wird; denn nur eine solche Neuordnung des Hochschulwesens führt zu Studiengängen, die den Anforderungen in einer modernen akademischen Ausbildung gerecht werden, führt damit zu einer Verbesserung der Zukunftschancen unserer Hochschulabsolventen, sie garantiert langfristig den Freiraum, die Hochschulausbildung durch Auslandsstudium, fächerübergreifendes Studium und politische Bildung sinnvoll und eigenverantwortlich zu ergänzen. Letztlich sichert diese Studienreform die Wettbewerbsfähigkeit des akademischen Nachwuchses im internationalen Vergleich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weisskirchen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gert Weisskirchen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rühe, wir sind bei der gesamten Auseinandersetzung um das Hochschulrahmengesetz an einem Punkt angelangt, wo sich wohl zeigen wird, daß wir in wesentlichen Punkten auf einer gemeinsamen Linie argumentieren. Nach dem, was Sie sagten, Herr Kollege Rühe, scheint es mir fast so, als ob Sie Angst davor hätten, daß wir ein Zuviel an Konsens haben. Ich wundere mich darüber sehr. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf zeigt, daß wir in einigen Punkten aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt haben.
    Lassen Sie mich aber doch an zwei Punkten noch einmal kurz auf Ihre Ausführungen zurückkommen. Sie haben zunächst plastisch dargestellt, die Beseitigung der Verklammerung von Zwangsexmatrikulation und Regelstudienzeit würde freie Fahrt für Studienzeitverlängerung bedeuten. Herr Kollege Rühe, dies ist natürlich nicht richtig. Dies ist weder unser Ziel, noch war es das Ziel des Hochschulrahmengesetzes, noch wird es die Folge sein, wenn wir in diesem Punkt das Hochschulrahmengesetz Andern. Nach § 10 des Hochschulrahmengesetzes ist nur vorgesehen, daß die Vorschriften über die Studiendauer von vier Jahren jedenfalls als Soll-Vorschriften bleiben werden; sie sind unangetastet. Zweitens werden die Studienplätze für Studienwillige selbstverständlich nicht blockiert werden, wenn wir dies ändern. Die Festsetzung der Zulassungszahlen stellt beispielsweise für Studienanfänger auf die Regelstudienzeit, nicht aber auf die Studiendauer ab. Dies muß man deutlich sehen. Im übrigen müßte man noch hinzufügen, daß gerade Studenten höherer Semester, Herr Kollege Rühe, die Hochschuleinrichtungen sehr viel weniger benutzen, die Einrichtungen also von daher gesehen auch sehr viel weniger belastet werden.
    Dies sind alles Tatsachen, über die man reden muß. Klar ist jedenfalls, daß keiner von uns — auch nicht Herr Sinn; vielleicht lesen Sie das nach — will, daß etwa die Studiendauer verlängert wird. Das können Sie aus keiner der Erklärungen von Herrn Senator Sinn herauslesen. Dies ist sicherlich falsch. Sie werden ja auch das Protokoll des Bundesrates gelesen haben; daraus wird das auch noch einmal sehr deutlich.
    Wenn wir jetzt daran gehen, die Zwangsexmatrikulation wegen Überschreitung der Regelstudienzeiten abzuschaffen, dann verstehe ich das, Herr Kollege Rühe, als Signal in drei Richtungen. Erstens als ein Signal an die studierende Jugend. Seit Januar 1976, seitdem das Hochschulrahmengesetz in Kraft ist, und in der Diskussion um das Hochschul-



    Weisskirchen (Wiesloch)

    rahmengesetz zuvor war das Thema Regelstudienzeit und Zwangsexmatrikulation angstbesetzt insbesondere von Studenten diskutiert worden. Es galt ihnen als ein Zeichen für den Versuch, die Kritik der Wissenschaften umzuschmieden in ein Instrument der stromlinienförmigen Anpassung. Diese Beurteilung ist jedenfalls auch nicht ganz einfach von der Hand zu weisen.
    Mit dem jetzt vorgesehenen Gesetz machen wir deutlich: Staatliche Entscheidungen sind überprüfbar, staatliche Entscheidungen sind änderbar und werden auch vom Parlament in den Dialog mit der kritischen Hochschulöffentlichkeit hineingezogen. Ich hoffe, daß dieses Gesetz von der studierenden Jugend verstanden wird als ein Beitrag zum Abbau bürokratischer Reglementierungen, die im Grunde nur die Angst von Sicherheitsfanatikern vor der Freiheit von Lehre, Forschung und Studium, die die akademische Arbeit zum Leben braucht wie der Mensch die Luft zum Atmen, ausdrücken.
    Ein Zweites: Diese Gesetzesänderung ist, über die Studentenschaften hinaus, an alle Hochschulangehörigen gerichtet. Der entscheidende Kern des Hochschulrahmengesetzes war doch die Hoffnung darauf, daß die Reform der Studieninhalte vorangebracht werden könnte, und damit die Hoffnung auf ein überschaubares und sinnvolles Studium. Dieser Prozeß ist im Gange.
    Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kann nun endlich der Blick freigemacht werden auf die wirkliche Aufgabe der Hochschulen, auf die wirlichen Aufgaben der Fachbereiche in den Hochschulen, berufsfeldbezogene Erkenntnisse und disziplinüberschreitende Inhalte in ein auf Zeit gegliedertes Studium einzubeziehen. Dieser Dialog, der jetzt an den Hochschulen in Gang gekommen ist, ist der schwierigste Teil der Aufgabe, vor der die Fachbereiche stehen und die dort verhandelt wird.
    Da geht es um manches Eingemachte, insbesondere auf der Seite der Lehrenden. Da wird es aber auch darum gehen, gesellschaftliche Anforderungen bei den Studieninhalten durchzusetzen, damit, wie es in § 7 des Hochschulrahmengesetzes heißt, der Student oder die Studentin „zu wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat befähigt wird".
    Ein Drittes. Das Hochschulrahmengesetz war ein ganz schwieriger Kompromiß. Ich war noch nicht daran beteiligt. Wir alle — das verstehe ich als an die Fraktionen gerichtet – hatten uns zu diesem Kompromiß durchgerungen, um die Einheitlichkeit des Hochschulwesens zu wahren. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, daß der gute Wille des Bundesgesetzgebers, auf diese Kompromisse einzugehen, nicht in allen Landeshochschulgesetzen zu entsprechenden Regelungen geführt hat. Den einschneidensten Fall von hochschulrahmengesetzwidrigen Landesanpassungen müssen wir

    (Pfeifer [CDU/CSU]: In Bremen feststellen!)

    als Sozialdemokraten darin sehen, daß das
    Bayerische Hochschulgesetz nicht für alle berufsqualifizierenden Abschlüsse von Hochschuleinrichtungen, d. h. auch von Fachhochschulen, den Diplomgrad vergibt. Dies ist einer der schwierigsten Punkte.

    (Beifall bei der SPD)

    Übrigens ist diese negative Regelung — wie ich es sehe — auf Grund einer Klage eines Betroffenen nun auch vor Gericht anhängig.
    Herr Kollege Rühe, Sie haben noch einiges andere genannt.
    Wenn ich die drei Probleme, die dazu geführt haben, daß das Hochschulrahmengesetz geändert werden soll, bewerten darf, meine ich, wir hätten uns offen gezeigt, aus Fehlern zu lernen, die in der Vergangenheit geschehen sind. „Wir", das sind Bildungspolitiker von SPD und FDP, das sind auch Bildungspolitiker der Union.
    Wenn ich das an der kontroversen Debatte messe, die wir hier vor einer Woche um die Gesamtschule und deren Abschlüsse geführt haben, hoffe ich aus diesem Vorrang etwas mehr an Zuversicht schöpfen zu dürfen, was die kooperative Vernunft des Föderalismus anbelangt, die wir doch alle so dringend benötigen. Immerhin hat der Bundesrat den vorliegenden Gesetzentwurf mit 10 Ja-Stimmen ohne Gegenstimme beschlossen. Allein Bayern hielt es für nötig, sich der Stimme zu enthalten.
    Ich habe eine Bitte an uns alle: Überladen wir, wenn wir jetzt an die Auseinandersetzungen im Ausschuß gehen, doch bitte dieses Gesetz, Herr Kollege Rühe, nicht mit Zusätzlichem. Wir sollten nicht noch einiges von dem, was Sie, Herr Kollege Rühe, genannt haben, draufsatteln. Auch wir hätten Interesse daran, noch einiges draufzusatteln. Ich erinnere an die verfaßte Studentenschaft, ich erinnere an das Ordnungsrecht, ich erinnere daran, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts Erweiterungen der Mitbestimmung möglich sein könnten. Dies alles sind Punkte, die auch wir gern noch mit hineinbringen möchten. Nur, Herr Kollege Rühe, seien wir doch ehrlich: Wenn wir dies alles noch mit einpacken und draufsatteln würden auf dieses magere Pferdchen, dann würde es zusammenbrechen.

    (Beifall bei der SPD)

    Das können wir doch beide nicht wollen. Wir jedenfalls stellen die Punkte, die ich genannt habe, im Interesse der Sache zurück. Wir wollen das vorliegende Gesetz nicht durch Überfrachtung beschädigen.
    Selbstverständlich wird die Beratung im Ausschuß einzelne Gesichtspunkte dieses Vorhabens deutlicher machen. Wir sind da offen und werden über alles reden, Herr Kollege Rühe. Dennoch habe ich eine herzliche Bitte an uns: Mäßigen wir uns doch alle mit unseren Wünschen und Ansprüchen, damit wir ein Stück der Glaubwürdigkeit, die wir in dieser Auseinandersetzung verloren haben — übrigens wir alle —, insbesondere gegenüber den Studierenden, wieder zurückgewinnen können! Deshalb bitte ich uns alle, also auch Sie: Konzentrieren



    Weisskirchen (Wiesloch)

    wir uns auf das, was unter uns jetzt konsensfähig ist!

    (Beifall bei der SPD und der FDP)