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ID0818617800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Eimer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Eine Debatte zur ersten Lesung ist durch grundsätzliche Aussagen zum Thema des Ge-



    Eimer (Fürth)

    setzes, über grundsätzliche Ausgangspositionen der Fraktionen und über die Zielrichtung, die bei den Beratungen in den Ausschüssen eingenommen werden soll, gekennzeichnet. Dies bringt normalerweise einen Vorteil für den letzten Redner, kann man doch zu den Äußerungen Stellung nehmen, die von den Kollegen vorher getan wurden. Dieser Vorteil kehrt sich aber ins Gegenteil um, wenn Vorredner alles Wesentliche zu dem Gesetz gesagt haben und wenn — wie hier — Gegensätze beim besten Willen nicht erkennbar sind. Ich nehme diesen Nachteil als Redner gern hin und bin für die Gemeinsamkeit zwischen den Fraktionen sehr dankbar.
    Die Beträge, um die die Bundesregierung ihren bisherigen Anteil an der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" — ursprünglich waren es 100 Millionen DM, 1976 wurde dieser Betrag auf 150 Millionen DM erhöht — nun weiter erhöhen will, und zwar um 170 Millionen DM auf 320 Millionen DM, sprechen für sich. Das ist gegenüber dem heutigen Anteil eine mehr als 100 %ige Erhöhung und gegenüber der ursprünglichen Einlage eine Erhöhung auf 320 %.
    Von diesen 170 Millionen DM werden — das wurde bereits gesagt — im Verlauf der nächsten vier Jahre 120 Millionen DM für den Teil II der Stiftung, also für die Steigerung der Renten um zirka 13 vorgesehen. Besonders wichtig ist mir aber, daß — im Gegensatz zu 1976 — im Laufe von fünf Jahren 50 Millionen DM für Teil III, also für die institutionelle Förderung, bereitgestellt werden. Wie wichtig diese Förderung ist, mag man daran sehen, daß die sogenannten Contergan-Kinder mittlerweile in die Rolle von Erwachsenen hineinwachsen und für diesen und in diesem neuen Lebensabschnitt Hilfe zur Selbsthilfe nötig haben. Die zur Verfügung stehende Masse soll also für Schulungsmaßnahmen von Betroffenen, von Angehörigen und von Reha-Fachkräften, für die Erarbeitung und Verteilung von Informationsmaterial und die Unterstützung medizinischer, pädagogischer, beruflicher und sozialer Fördermaßnahmen Verwendung finden. Weiter soll dieses Geld für die Finanzierung der Beratung Behinderter durch Selbsthilfeverbände auf Bundes- und Landesebene Verwendung finden.
    Da dies alles unstrittig ist und allgemein begrüßt wurde, bleibt mir also nichts anderes übrig, als unsere Bereitschaft zu bekunden, dieses Gesetz möglichst schnell und möglichst zügig zu beraten.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit, zur Mitberatung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980)

— Drucksache 8/3306 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Haushaltsausschuß
Das Wort dazu wird nicht gewünscht.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuß für Wirtschaft, zur Mitberatung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
— Drucksache 8/3274 —Überweisungsvorschlag des Ältestenrates: Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne die allgemeine Aussprache.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rühe.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Volker Rühe


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Unsere Haltung gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf, der auf die Abschaffung der mit der Überschreitung der Regelstudienzeiten und Meldefristen verbundenen Sanktionen abzielt, kann man am besten als ein nachdenkliches Ja definieren. Deswegen können wir im Unterschied zur Koalition auch nicht ohne Diskussion zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen vielmehr, wenn wir unserer Verantwortung gerecht werden wollen, fragen, ob mit dem sich abzeichnenden Beschluß wirklich wesentliche Probleme der Hochschulen gelöst werden und ob es nicht andere, mindestens genauso veränderungsbedürftige Regelungen des Hochschulrahmengesetzes gibt, die in dieser Gesetzesnovellierung ebenfalls angesprochen werden müßten, ohne das Vorhaben insgesamt zu gefährden.
    Wir nehmen aus folgenden Gründen von dem Instrument der Zwangsexmatrikulation Abschied.
    Erstens. Die Zwangsexmatrikulation als ein Instrument der Straffung und Effektivierung der Studiengänge in Ergänzung zur Regelstudienzeit greift offenbar nicht. Sie kann und darf nur auf Studiengänge Anwendung finden, die bereits reformiert sind und die Einhaltung der jeweils festgelegten Regelstudenzeiten ermöglichen.
    Zweitens. Die angesprochenen Regelungen erzeugen selbstverständlich einen gewissen psychologischen Druck. Wer das leugnen wollte, würde den Charakter dieser Maßnahmen mißverstehen. Ich möchte mich nicht auf die Diskussion einlassen, ob dieser Druck zumutbar ist und im Interesse der Studenten selbst liegt oder ob er etwa unerträgliche



    Rühe
    Studienbedingungen erzeugt, wie das nicht wenige empfinden. Im April dieses Jahres hat der sozialdemokratische Berliner Senatsdirektor Professor Jäkkel in der SPD-Zeitschrift „Bildung und Politik" dazu folgendes festgestellt:
    Angesichts dieser vielfältigen Möglichkeiten, ein Studium, dessen Regelstudienzeit beispielsweise neun Semester beträgt, auf 13 Semester oder mehr auszudehnen, erscheint die vom Hochschulrahmengesetz postulierte Sanktionsdrohung als ein bloßer Papiertiger. Der Bundesgesetzgeber hätte auf diese Sanktion, sieht man vom dem extremen Mißbrauchsfall eines Scheinstudiums einmal ab, beruhigt verzichten können.
    So sagte der sozialdemokratische Senatsdirektor, und dem kann man sich aus heutiger Sicht nur anschließen.
    Es scheint mir eine Reihe erheblich stärker wirkender Faktoren zu geben, denen der Student ohnehin ausgesetzt ist. Ich denke etwa an die Situation auf dem akademischen Arbeitsmarkt und an die Förderungshöchstdauer nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Entscheidend ist hier lediglich, daß der Druck auf eine Bestimmung zurückzuführen ist, die für ihren eigentlichen Zweck, nämlich die Studienreform voranzutreiben, offensichtlich nicht taugt. Insofern ist dieser Druck überflüssig und sollte im Sinne einer Entkrampfung der Diskussion beseitigt werden.
    Wir dürfen nun aber nicht so tun, als ob mit der Abschaffung der Zwangsexmatrikulation wesentliche Probleme der Hochschulen gelöst seien. Wir dürfen insbesondere die Reform der Studiengänge nicht aus den Augen verlieren. Es ist richtig, daß die Regelstudienzeit von vier Jahren, die nur in besonders begründeten Fällen überschritten werden kann, und damit auch die Verpflichtung zur Studienreform unangetastet bleiben muß. Ich möchte noch einmal Herrn Jäckel zitieren:
    Die Regelstudienzeit zielt nicht auf eine dirigistische Begrenzung der Studienzeit, sondern auf eine sinnvolle Neuordnung der Studiengänge. Sie ist nicht zuletzt notwendig, um für jede neue Studentengeneration das offenbar zunehmend belastende und gerade psychisch belastende Orientierungsdefizit abzubauen und den beschwerlichen Weg durch das Fachstudium an einer Massenuniversität gangbarer zu machen.
    Es muß unbedingt verhindert werden, daß die Abschaffung der Sanktionen beim Überschreiten der Regelstudienzeit als ein Signal für die freie Fahrt zu längeren Studienzeiten begriffen wird. Insofern muß vor Beiträgen gewarnt werden, wie sie jüngst der Hamburger Wissenschaftssenator Professor Sinn angesprochen hat, der gefordert hat, die Studienzeiten in allen Fächern zu verlängern. Ich meine, eine solche Äußerung ist ein Skandal. Sie geht in eklatanter Weise an der Realität, an den eigentlichen Erfordernissen der Reform der akademischen Studiengänge vorbei.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Hauptaufgabe der Studienreform muß es nach unserer Ansicht sein, allen Studenten ein wissenschaftsorientiertes, aber auch ein an den Erfordernissen der Praxis ausgerichtetes Studium in einer angemessenen Zeit zu ermöglichen. Nicht die Verlängerung, eine Überfrachtung des Studiums mit zusätzlichen speziellen Inhalten, sondern eine sinnvolle Verkürzung der Studienzeiten ist nötig. Eine zeitgemäße Ausbildung des akademischen Nachwuchses — darin sollten wir uns eigentlich einig sein — kann nicht darin bestehen, das Berufseintrittsalter zugunsten noch längerer Verweildauer auf den Universitäten möglichst lange hinauszuschieben. Die Absolventen müssen — sie wollen das in der Regel auch, wie die Forderung nach stärker praxisbezogenem Studium beweist — möglichst früh mit den Anforderungen der Praxis konfrontiert werden. Es ist ein Irrtum, zu glauben, daß die Hochschulausbildung mit längerer Verweildauer zwangsläufig besser wird. In der Tat zeigt die Überalterung der deutschen Studenten — insbesondere auch im internationalen Vergleich —, wie wichtig eine das Studium deutlich verkürzende Studienreform ist. Dazu hat sich auch etwa 1974 der jetzige Bundeskanzler geäußert. Sozialdemokratische Kollegen sollten ein solches Zitat einmal zur Hand nehmen — für die Ausschußberatungen, die nun in Zukunft anstehen.
    Wir meinen, daß man die Freiheit eines nichtreformierten Studiums — das zudem noch von der Illusion gekennzeichnet ist, den Studenten alle nur denkbaren Facetten eines Studienfaches umfassend vermitteln zu können — heute nur noch als die Freiheit definieren kann, auf dem angestammten Studienplatz ein gesegnetes Alter zu erreichen. Aus der Humboldtschen Freiheit des Studiums darf nicht länger nur die Freiheit werden, alt zu werden an den deutschen Universitäten. Das ist doch wohl eine Pervertierung des Begriffs der akademischen Freiheit. Da verkennt man, daß sich überlange Studienzeiten negativ auf die Zukunftschancen unseres akademischen Nachwuchses auswirken.
    Aus dieser Sicht richten wir an unsere Kollegen von der SPD und der FDP die Forderung, sich dieses Themas im Zusammenhang mit der anstehenden Gesetzesnovellierung anzunehmen. Ich möchte diese Ansicht noch mit einem Wort von Hans Dichgans verdeutlichen, der sich in den vergangenen Jahren in besonderer Weise um dieses Thema gekümmert hat: Die längste Studienzeit der Welt, aufgestockt auf die längste Schulzeit der Welt, das führt zu einer spektakulären Überalterung. Der Vorteil zusätzlicher Kenntnisse, zusätzlicher Fähigkeiten, welchen die längere Ausbildung in dem einen oder anderen Falle bringen mag, wird mehr als ausgeglichen durch den Verlust an Spontaneität und Kreativität — die unvermeidliche Folge des allzulangen Festhaltens in der Position eines Schülers, der sich nur am Gängelband seines Lehrers bewegen kann.
    Wenn man die Diskussion so führt, wie wir das tun wollen, dann kann und muß man den Studenten auch klarmachen, daß das eine Diskussion in ihrem ureigensten Interesse ist, daß gerade die Studentenschaft unter diesen überlangen Studienzeiten, unter dem verspäteten Eintritt in den Beruf zu leiden hat.



    Rühe
    Von daher hoffen wir auf eine Unterstützung für die Diskussion, die wir führen wollen.
    Ich möchte noch einen letzten Aspekt zur Verkürzung der Studienzeit ansprechen. Sie wissen, daß im Bereich des Bundesausbildungsförderungsgesetzes die Mittel nur für die Höchstförderungsdauer zur Verfügung gestellt werden. Die Höchstförderungsdauer liegt ausnahmslos im Bereich der Regelstudienzeiten. Was aber — so frage ich Sie — ist davon zu halten, daß die arbeitsintensivste Phase des Studiums für einen großen Teil der BAföG-Empfänger nicht abgesichert werden kann, weil diese Studenten nicht innerhalb der Höchstförderungsdauer zu einem Abschluß gelangen können. Diese Auswirkung einer verschleppten Studienreform kann man nur als sozial sehr ungerecht bezeichnen, weil sie die Kinder begüteter Familien in geringerem Maße trifft. Deswegen sollte man über Folgewirkungen einer bloßen Streichung der Bestimmungen, um die es hier geht, in diesem Zusammenhang nachdenken.
    Es gibt aber auch weitere Punkte des Hochschulrahmengesetzes, die im Zusammenhang mit dieser Novellierung angesprochen werden können, ohne das Projekt insgesamt zu gefährden. Ich kann das hier nur stichwortartig tun.
    Die Gesamthochschule als ein organisatorisches Leitmodell der Neuordnung des Hochschulwesens hat sich nicht bewährt. Ein auf Differenzierung und Kooperation ausgerichtetes Hochschulsystem entspricht besser den wissenschaftlichen und beruflichen Anforderungen einer differenzierten Gesellschaft. Frage an Sie: können wir nicht auch in diesem Punkt eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes vornehmen?
    Der zweite Punkt bezieht sich auf die umstrittene Regelung der Diplomierung und Nachdiplomierung nach § 18 des Hochschulrahmengesetzes. Auch hier würde ein Beschluß des Bundestages zur Änderung des Gesetzes sicherlich hilfreich sein.
    Ein weiterer Punkt ist die Frage der Mitwirkung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten: § 38. Eine weitere Frage ist, ob im Rahmen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses den wissenschaftlichen Mitarbeitern die Möglichkeit zur Promotion eingeräumt werden sollte.
    Ich meine, dies sind Punkte, die wir im Zusammenhang mit dieser Novellierung durchaus klären könnten.
    Ich darf zum Abschluß feststellen, daß zwar über den vorliegenden Gesetzentwurf Einmütigkeit herrscht, aber das Gefühl bleibt, daß mit dieser Maßnahme seitens des Gesetzgebers quasi auch ein Stück Ohnmacht gegenüber der eigentlichen Aufgabe, nämlich der Beschleunigung der Studienreformvorhaben, dokumentiert wird. Wir wollen, daß diese zentrale Aufgabe der Hochschulpolitik, nämlich die Studienreform, angepackt wird; denn nur eine solche Neuordnung des Hochschulwesens führt zu Studiengängen, die den Anforderungen in einer modernen akademischen Ausbildung gerecht werden, führt damit zu einer Verbesserung der Zukunftschancen unserer Hochschulabsolventen, sie garantiert langfristig den Freiraum, die Hochschulausbildung durch Auslandsstudium, fächerübergreifendes Studium und politische Bildung sinnvoll und eigenverantwortlich zu ergänzen. Letztlich sichert diese Studienreform die Wettbewerbsfähigkeit des akademischen Nachwuchses im internationalen Vergleich.

    (Beifall bei der CDU/CSU)