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    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
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    Rede von Dr. Friedrich Wendig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

    (Lampersbach [CDU/CSU]: Sind Sie auch Schütze?)

    — Nein, ich bin kein Schütze; ich bin Zwilling, wenn Sie das gemeint haben sollten.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die bessere oder die schlechtere Hälfte?)

    — Beide Seiten gleich gut.
    Ich glaube, man sollte diesen Antrag der Opposition mit aller Ruhe und ohne große Aufregung betrachten;

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    denn so viel ist da im Grunde genommen, wie ich sehe, gar nicht drin.
    Allerdings muß man unterscheiden — und das geht auch in den Begründungen ein wenig durcheinander — zwischen der Frage der Notwendigkeit, eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung beizubehalten, und der ganz anderen Frage, ob nicht schon auf einer früher gegebenen Rechtsgrundlage, dem § 42 des Waffengesetzes, Verwaltungsvorschriften erlassen werden müssen. Ob ein Vollzugsdefizit besteht und wie die Bundesregierung im Interesse der Sache verfährt, sind zwei verschiedene Fragen, die hier im Grunde genommen ein wenig vermischt werden.
    Der Antrag der Opposition, eine gesetzliche Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung zu streichen, scheint — ich will es so sagen — auf den ersten Blick plausibel, wenn man davon ausgeht, daß innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden ist. Als viel weniger plausibel erweist sich ein solcher Antrag indessen, wenn man die Entstehungsgeschichte dieser Entwicklung und die Hintergründe des heutigen Antrages der Opposition ein wenig durchleuchtet Ich will das nicht im einzelnen tun, Herr Kollege Pensky hat dazu schon einiges gesagt.
    Auch ich erinnere daran, daß es der Wunsch der Opposition war, eine Verordnungsermächtigung über die Anordnung bestimmter Schutzvorkehrungen bei der Verpackung und Aufbewahrung von Schußwaffen, Munition und Geschossen im Waffengesetz zu begründen. Auch ich verweise in diesem Zusammenhang auf den von der Opposition eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität sowie zum Schutze des inneren Friedens vom 5. Juli 1977 und auf die sicherheitspolitische Situation, in der sich die Bundesrepublik Deutschland damals befunden hat.
    Es steht außer Zweifel, daß Regelungen, die nach einer solchen Rechtsverodnung des Bundesinnenministers vorgeschrieben werden müßten, sowohl im Bereich der Waffenwirtschaft als auch bei privaten Waffenbesitzern mehr oder weniger einschränkend wirken müssen. Dabei ist allerdings auch die Frage zu stellen — ich halte diese Frage für durchaus berechtigt —, ob die gegenwärtige Situation im Bereich der inneren Sicherheit unseres Landes da-



    Dr. Wendig
    gegen spricht, daß sich bundesweit agierende Terroristen bei privaten Waffenbesitzern mit Waffen und Munition versehen. Gleichwohl, meine ich, kann niemand ausschließen — und der Zeitraum, der uns von der Verabschiedung dieses Gesetzes trennt, ist zu kurz —, daß wieder eine Sicherheitslage eintritt, die eine Ausfüllung der Verordnungsermächtigung durch den Bundesinnenminister notwendig macht.
    Ich könnte mir deshalb vorstellen, daß eine Beibehaltung der Verordnungsermächtigung auch dann notwendig bleibt, wenn der Bundesinnenminister glaubt, im gegenwärtigen Zeitpunkt von ihr keinen Gebrauch machen zu müssen. Wir werden von ihm hierüber entweder hier oder im Innenausschuß noch Näheres hören.
    Eines aus der Begründung der Opposition ist für mich allerdings überhaupt nicht einleuchtend. Ich vermag nicht nachzuvollziehen, aus welchen Gründen sich Sportschützen und Jäger durch den bloßen Fortbestand einer Verordnungsermächtigung verunsichert fühlen sollten.

    (Spranger [CDU/CSU]: Da muß man bloß mal rausgehen!)

    — Auch ich kenne die Zuschriften, Herr Kollege Spranger. — Es wäre nicht schwer, eine Fülle anderer Verordnungsermächtigungen aufzuführen, auch aus dem Waffenrecht, von denen die Bundesregierung bzw. der zuständige Bundesinnenminister ebenfalls noch keinen Gebrauch gemacht hat.
    Der Kern liegt ganz woanders. Es ist doch so, daß die Waffenbesitzer schon nach § 42 des Waffengesetzes verpflichtet sind, die erforderlichen Vorkehrungen zur Verhinderung von Waffendiebstählen zu treffen. Die zuständigen Behörden sind und waren schon vor Einführung der Verordnungsermächtigung in das Waffengesetz ermächtigt, die zur Ausfüllung dieser Pflicht notwendigen Anordnungen zu treffen. Hier allerdings könnte es wirklich zweckmäßig oder sogar notwendig sein, im Interesse einer einheitlichen Handhabung durch die zuständigen Behörden gewisse Richtlinien für den Erlaß solcher Anordnungen zur Hand zu haben. Derartige Richtlinien lägen auch im Interesse der Waffenbesitzer, die dann wüßten, wie sie sich generell einzurichten hätten. Dafür habe ich volles Verständnis.
    Ob hier ein Vollzugsdefizit des Bundesministers des Innern vorliegt, vermag ich im Augenblick präzise nicht zu übersehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Im Zweifelsfall ja!)

    Ich stimme dem Kollegen Pensky darin zu, daß wir erst nach Prüfung und Entscheidung dieser Frage darangehen wollten, zu überlegen, ob und inwieweit von der Verordnungsermächtigung wirklich Gebrauch gemacht werden muß. Wie die Sachlage ist, werden wir in den Beratungen des Innenausschusses im einzelnen zu befinden haben. Auch meine Fraktion und ich sind der Auffassung, daß solche Richtlinien die betroffenen Jäger und Waffenbesitzer nicht zu unzumutbaren Aufwendungen zwingen dürfen, die außerhalb jedes Verhältnisses liegen. Diese Überlegungen führen aber, wie ich meine,
    nicht unbedingt zu dem Ergebnis, die Verordnungsermächtigung in § 6 Abs. 4 Nr. 6 des Waffengesetzes überhaupt zu streichen.
    Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Opposition gegenüber Jägern und Besitzern von Sportwaffen eine freundliche Geste machen will. Dazu ist ihr Antrag allerdings wenig geeignet, und dazu hat sie als Verursacher einer solchen Vorschrift auch am allerwenigsten Anlaß.

    (Beifall bei der FDP und der SPD — Zuruf von der CDU/CSU: SPD und FDP haben mitgestimmt!)

    Meine Fraktion stimmt der Überweisung des Entwurfs an den Innenausschuß zu. Auf diese Weise werden wir den notwendigen Überblick erlangen, wie es mit der Notwendigkeit des Erlasses allgemeiner Verwaltungsrichtlinien und ihrer konkreten Ausgestaltung aussieht. Wir werden dabei sicher auch unseren Einfluß geltend machen, daß am Ende solcher Erwägungen nicht unzumutbare Belastungen für den Waffenbesitzer stehen. Mehr ist, wie ich die Dinge im Augenblick sehe, bei der Erörterung des Antrags der Opposition auf Streichung der Verordnungsermächtigung im Waffengesetz gegenwärtig — um es salopp zu sagen — nicht drin.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)



Rede von Dr. Richard von Weizsäcker
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Parlamentarische Staatssekretär von Schoeler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst einmal mit Zufriedenheit feststellen, daß alle Fraktionen des Deutschen Bundestages mit dem Bundesinnenminister darin übereinstimmen, daß von der Rechtsverordnungsermächtigung, die auf Antrag der Opposition in das Waffengesetz aufgenommen worden ist,

    (Spranger [CDU/CSU]: Ein Beschluß aller Fraktionen!)

    nicht Gebrauch gemacht werden soll. Für den Bundesinnenminister ist dies eine Ermutigung, die von ihm getroffene Entscheidung auch in der Zukunft beizubehalten.
    Diese Entscheidung des Bundesinnenministers hat eine Vorgeschichte. Herr Kollege Pensky hat sie ausführlich dargestellt.
    Herr Kollege Spranger hat in dieser Debatte einige sehr aufgeregte Worte gefunden. Da war von „Überheblichkeit" die Rede, von „tiefgreifender Verunsicherung", von einer „untauglichen Ermächtigung", von „opportunistischer Taktik", von „bürokratischen Knebelungsversuchen" und von der „notwendigen Bekämpfung überquellender Bürokratisierung". Herr Kollege Spranger, ich meine, Ihr eigenes Tun hätte Sie veranlassen sollen, eine etwas abgewogenere und vernünftigere Sprache zu finden. (Beifall bei der FDP und der SPD)

    Was haben Sie sich denn eigentlich vorgestellt, als
    Sie unter dem 5. Oktober 1977 sagten: Die Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung des Terrorismus rei-



    Parl. Staatssekretär von Schoeler
    chen nicht aus. Deswegen muß eine Änderung des Waffengesetzes her, die Verpflichtung von Waffenbesitzern, ihre Waffen möglichst diebstahlsicher aufzubewahren. Sie haben das dann noch ausführlicher formuliert und in das Gesetz hineingeschrieben. Sie haben gesagt, § 15 des Waffengesetzes — und das war die hier in Rede stehende Ermächtigung — solle u. a. wie folgt neu gefaßt werden:
    vorzuschreiben, daß Schußwaffen, Munition und Geschosse in bestimmter Weise, insbesondere unter Anwendung bestimmter Schutzvorkehrungen, zu verpacken und aufzubewahren sind.
    Was haben Sie sich denn vorgestellt, was die Beamten, die mit der Vorbereitung der Ausführung von Gesetzen befaßt sind, damit machen? Sie sind doch sicherlich davon ausgegangen, daß die Beamten überlegen, ob diese Rechtsverordnung, zu der Sie die Bundesregierung ermächtigt haben, ausgefüllt werden soll oder nicht. Das haben die Beamten des Bundesministers des Innern getan. Dabei haben sie sich an der Vorgabe orientiert, die das Parlament ihnen auf Ihren Antrag, Herr Kollege Spranger, gegeben hat. Das Ergebnis dieses Überlegungsprozesses war allerdings bei uns, daß die Durchführung Ihres Antrages zu einer erheblichen Bürokratisierung führen würde, zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des einzelnen Bürgers, der in Anspruch genommen würde. Deswegen hat der Bundesminister des Innern im Juli gesagt: wir machen von dieser Verordnungsermächtigung keinen Gebrauch. Darin stimmen wir überein. Wir sollten uns über diese Übereinstimmung freuen. Aber Sie sollten sich bitte noch einmal überlegen, ob Ihre Worte angesichts Ihres eigenen vorangegangenen Tuns angebracht waren.