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ID0818607500

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    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist die notwendige und sachliche Konsequenz aus Tatsachen, die sich seit der Ermächtigung im Mai 1978 zum Erlaß einer Aufbewahrungs-
    und Verpackungsverordnung im Rahmen des Waffenrechts ergeben haben.
    Der Gesetzentwurf ist auch Ausdruck des Willens der Antragsteller, eine frühere Entscheidung aufzuheben, weil eine geänderte Sachlage das erforderlich macht. Im Mai 1978 hatten noch alle Fraktionen des Deutschen Bundestags dem Antrag der CDU/ CSU zur Ermächtigung zugestimmt. Sie hat sich jedoch in der Zwischenzeit als überflüssig, ja, schädlich erwiesen. Gerade weil frühere Antragsteller nun die Aufhebung dieser Ermächtigung verlangen, müssen gewichtige Gründe dafür sprechen. Das ist in der Tat so. Im übrigen sollte für alle Parteien gelten, daß sie sich niemals hindern lassen sollten, klüger zu werden, statt mit Starrsinn auf einstmals bezogenen Positionen auch dann noch zu beharren, wenn sie sich als überholt erwiesen haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Entgegen früheren Annahmen sind Zusammenhänge zwischen ansteigender Kriminalität, Terrorismus, unzureichender Waffenaufbewahrung und Waffendiebstählen nicht beweisbar. Umfangreiche Ermittlungen der Bundesregierung, insbesondere auf Grund einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Waffenrecht und zu Waffendiebstählen, haben ergeben, daß zwar die Zahl der seit 1972 gestohlenen Waffen sehr erheblich ist, daß daraus jedoch keinerlei ernsthafte Gefahren für unsere Sicherheit oder Zusammenhänge mit terroristischen Anschlägen oder Erkenntnisse über unzureichende Sicherung der Waffen folgen. Außerdem hat seit 1976 die Zahl der gestohlenen Waffen abgenommen. Sie werden außerdem nur zu einem geringen Prozentsatz zu Straftaten verwendet.
    Tatsache ist auch, daß sich der Bundesinnenminister seit Herbst 1976 bis heute ohne Ergebnis bemüht hat, eine Regelung zur Aufbewahrung und Verpackung von Waffen zu erstellen. Sein im Mai 1978 fertiggestellter Entwurf von Aufbewahrungsrichtlinien stieß auf die einhellige und massive Ablehnung aller Betroffenen und vor allem der Sachverständigen. Unverhältnismäßigkeit der Mittel, rechtliche und tatsächliche Unmöglichkeit im Vollzug, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine extrem bürokratisch-perfektionistische Regelung, die damit verbundenen unzumutbaren baulichen und finanziellen Belastungen für die Betroffenen sowie undurchschaubare und unverständliche Bestimmungen, die noch wesentlich schwieriger als die berühmte Gasrechnung des Herrn Bundeskanzlers zu lesen waren, führten zu einem Sturm der Entrüstung im Land.
    Schon im August 1978 hat deshalb Staatssekretär Fröhlich auf entsprechende Vorhaltungen der CDU/ CSU erklärt, daß unsere Bedenken gegen diesen Perfektionismus „nicht unberechtigt erscheinen", so daß der Herr Bundesinnenminister die Überprüfung dieser Richtlinien angeordnet habe. Kurz danach wurden diese Richtlinien sang- und klanglos zu Grabe getragen.
    Auch der zweite Anlauf ist zwischenzeitlich gescheitert. Man hat am 29. November 1978 im Innenausschuß erklärt, zur Vorbereitung dieser Aufbewahrungsverordnung wolle man eine Umfrage bei den Ländern und weitere Ermittlungen durchführen. Bis heute sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen im Innenausschuß nicht erörtert worden. Tatsache ist vielmehr, daß der Bundesinnenminister zwischenzeitlich den Versuch aufgegeben hat, diese Aufbewahrungsverordnung noch zu erlassen. Zwar hat man im März dieses Jahres noch einen Versuch unternommen und einen Entwurf dieser Aufbewahrungsverordnung den Verbänden des Waffengewerbes mit der Einladung zu einer entsprechenden Anhörung zugeleitet. In der Anhörung hat sich dann herausgestellt, daß die Regelung als zu kostenintensiv, als zu bürokratisch und als unpraktikabel bewertet wird. Der Widerstand auch der privat Betroffenen war so enorm, daß der Bundesinnenminister — leider wiederum zuerst über die Presse, anstatt die parlamentarischen Gremien zu informieren — bezüglich seines Entwurfs am 14. Juli 1979 gegenüber der „Bonner Rundschau" folgendes erklärte:
    Da kam mir neulich eine nahezu perfekte Verordnung auf den Tisch über die Aufbewahrung von Waffen. Es war genau geregelt, in welchen Schränken die Jäger und Schützen ihre Waffen aufbewahren und in welchen Kästen sie diese im Auto transportieren müssen. Da hätte man eine riesige Behörde allein dafür gebraucht, die Einhaltung zu kontrollieren.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU]: So ist es!)

    Ich habe das gestoppt,
    - er ist ja da fürs Stoppen immer zuständig —
    auch deswegen, weil ehrenwerte Bürger behandelt werden, als seien sie potentielle Täter.



    Spranger
    Diese Meinung des Bundesinnenministers ist auch unsere Meinung.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Im Unterschied zu ihm ziehen wir jedoch die richtigen Konsequenzen und sind nicht der Meinung, daß diese Ermächtigung beibehalten werden sollte. Er jedoch erhält sie als quasi dauerhaftes Damoklesschwert gegenüber den Betroffenen aufrecht.
    Ich meine, hieraus sprechen eine gewisse Überheblichkeit, Unbelehrbarkeit und Rücksichtslosigkeit gegenüber Tausenden von Sportschützen, Jägern, sonstigen Waffenbesitzern und dem Waffengewerbe, deren Ungewißheit über die zukünftige Rechtslage zu einer tiefgreifenden Verunsicherung geführt hat, die unerträglich ist. Man kann diese Verunsicherung auch nicht als unverständlich und unerheblich abtun. Das wäre eine Mißachtung vieler staatsbejahender Bürger.
    Nach § 42 des Waffengesetzes wäre es ohnehin möglich, daß die zuständigen Behörden ohne weiteres eine den Einzelfall regelnde und betreffende dauerhafte und bürgernahe Entscheidung zur Ausgestaltung der Aufbewahrungspflicht für Waffen treffen. Von dieser Möglichkeit sollten die Behörden wieder Gebrauch machen können. Allerdings dürfen auch diese Entscheidungen nicht unter dem Vorbehalt einer unausgefüllten Ermächtigung stehen. Auch das würde zur Verunsicherung der Betroffenen weiter beitragen.
    Ich glaube auch, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß es mit Sinn und Zweck einer Verordnungsermächtigung nicht vereinbar ist, wenn man sie beibehält, weil man auf veränderte, zukünftige Sachlagen spekuliert oder sich einmal erworbene Machtpositionen erhalten möchte.
    Nachdem der Bundesinnenminister jahrelang nicht in der Lage war, von dieser Ermächtigung einen sinnvollen Gebrauch zu machen, gibt es nur eine Lösung, nämlich die sofortige Abschaffung dieser untauglichen Ermächtigung. Jetzt nur in Dekkung zu gehen und nichts zu tun in der Absicht, bei späterer, günstiger Gelegenheit doch noch einmal eine solche Verordnung herauszubringen, ist Ausdruck opportunistischer Taktik.

    (Zurufe von der SPD)

    Schließlich darf die stetige Betonung der Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber der staatlichen Gewalt nicht einseitig für Linksextremisten gelten. Das gilt erst recht für gesetzestreue Bürger. Es wäre nun Ausdruck der Anerkennung dieser Freiheitsrechte, auch Ausdruck von Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit, diese Ermächtigung, die bisher nur zu bürokratischen Knebelungsversuchen geführt hat, abzuschaffen und es endgültig zu unterlassen, irgendwelche Aufbewahrungsregelungen, seien es Verordnungen, seien es Richtlinien, zu konstruieren. Ich glaube, auch das wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung überquellender Bürokratisierung.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Penksy.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Pensky


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ist es nicht ein Witz? Noch bei der letzten Änderung des Waffengesetzes, die am 1. Juli 1978 und nicht im Mai 1978, Herr Kollege Spranger, in Kraft getreten ist, hat die CDU/CSU mit Vehemenz darum gefochten, daß genau die Bestimmung mit in das Gesetz aufgenommen wird, die sie mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wieder beseitigt haben will. Nachzulesen ist dies in dem von der Fraktion der CDU/CSU vorgelegten Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus und der Gewaltkriminalität wie zum Schutz des inneren Friedens auf Drucksache 8/996. Das ist übrigens eine bombastische Überschrift, hinter der sich eine Reihe sehr zweifelhafter Zielvorstellungen verbargen.
    Wie aus der Begründung dieses damals eingebrachten Gesetzentwurfs zu ersehen ist, wollte die CDU/CSU bewußt die Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung als Grundlage für Bestimmungen zur sicheren Aufbewahrung von Schußwaffen und Munition schaffen, mit denen nämlich den Herstellern, den Händlern, den Benutzern von Waffen, also den Jägern und Sportschützen etc., rechtsverbindlich eine Verpflichtung auferlegt werden sollte, ganz bestimmte Sicherungsvorkehrungen zu treffen, um sie damit natürlich — auch das muß man wissen — auch im Nichtbeachtungsfalle mit einer Geldbuße bis zu 10 000 DM belegen zu können.
    Wir haben von seiten der sozialliberalen Koalition damals eine solche Rechtsverordnungsbefugnis nicht für notwendig gehalten, weil das Waffengesetz bereits in der alten Fassung des § 42 Bestimmungen über die Sicherung gegen Abhandenkommen von Waffen enthielt. Diese auch heute noch im Waffengesetz enthaltene Vorschrift haben wir damals wie heute für sinnvoll gehalten, weil sie flexibler gehandhabt werden kann und es auch ermöglicht, hinsichtlich der notwendigen Vorkehrungen den jeweils individuellen Einzelfall zu berücksichtigen. Von dieser Vorschrift ist in erster Linie der Waffenbesitzer angesprochen, der damit auf die Verpflichtung zur sorgfältigen Aufbewahrung hingewiesen wird.
    Zweitens wird mit dieser Bestimmung die zuständige, also die örtliche Behörde angesprochen, die zur Erfüllung der sich für den Waffenbesitzer aus diesem Gesetz ergebenden Pflichten auch von sich aus die erforderlichen Maßnahmen anordnen kann.
    Erst drittens ergibt sich für den Bundesminister des Innern aus der Bestimmung des § 51 die Möglichkeit, mit Zustimmung des Bundesrats die zur Durchführung des Gesetzes erforderlichen allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Dieses Instrumentarium ist, wenn es sinnvoll gehandhabt und voll ausgeschöpft wird, auch ausreichend. Dies gilt nach dem damaligen Erkenntnisstand, aber auch heute.
    Die CDU/CSU war damals jedoch zu dieser Einsicht nicht zu bewegen. Sie hielt partout an ihrem Gesetzesvorschlag fest und drohte damals sogar, an



    Pensky
    dieser Bestimmung das gesamte Gesetz scheitern zu lassen.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Herr Kollege Dr. Miltner als Sprecher der Union erklärte hierzu in der 81. Sitzung des Deutschen Bundestages unter anderem — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Immer wieder haben auch Diebstähle von Waffen dazu geführt, daß Kriminelle und Terroristen damit Verbrechen begehen. Die CDU/CSU hat daher in einem von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltkriminalität vorgeschlagen, durch Rechtsverordnung Vorschriften zur sicheren Aufbewahrung von Waffen zu erlassen. Dieser Vorschlag wurde ins Waffengesetz aufgenommen.
    So weit das Zitat.

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    Wir von seiten der Koalition haben seinerzeit diesem CDU/CSU-Begehren nur deshalb zugestimmt — und zwar, das füge ich hinzu, etwas zähneknirschend —, weil das von der Bundesregierung vorgelegte Gesetz zur Änderung waffenrechtlicher Vorschriften eine Reihe zwingender Ergänzungen enthielt, die im Interesse der Erhöhung der inneren Sicherheit nicht auf die lange Bank geschoben werden konnten. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes — ein ganz wichtiges Gesetzeswerk, das in verschiedenen Punkten geändert werden mußte.
    Um einem allzu leichtfertigen Umgang mit der Rechtsverordnungsermächtigung entgegenzuwirken, habe ich seinerzeit als Berichterstatter in dem Bericht des Innenausschusses eine Bremse dergestalt eingebaut, daß ausdrücklich erwähnt worden ist, daß — und hier zitiere ich wörtlich — „der Bundesminister des Innern vorsorglich" — ich unterstreiche noch einmal: vorsorglich! — „ermächtigt werden (sollte), durch Rechtsverordnung Vorschriften fiber die sichere Aufbewahrung von Schußwaffen zu erlassen." Weiter heißt es in dem von mir unterzeichneten Bericht:
    Das Waffengesetz enthält in seinem § 42 bereits eine allgemeine Verpflichtung der Waffenbesitzer, die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um ihre Waffen gegen Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen zu sichern, und ermächtigt ferner die zuständigen Behörden, die zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlichen Anordnungen zu treffen.
    Weiter:
    Die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörden der Länder sollen durch Richtlinien
    — die bereits weitgehend fertiggestellt waren, die ich aber damals noch nicht kannte, muß ich heute einfügen —... angewiesen werden, bestimmte Sicherungsmaßnahmen im Einzelfall anzuordnen. Ob von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung Gebrauch gemacht werden sollte, kann
    dann erst entschieden werden, wenn bei der Anwendung der erwähnten Richtlinien ausreichende Erfahrungen gesammelt worden sind.
    So weit das Zitat aus dem Bericht des Innenausschusses.
    Das heißt also, um es noch einmal zu konkretisieren: erst als Ultima ratio sollte, wenn überhaupt, von der Möglichkeit des Erlasses einer Rechtsverordnung Gebrauch gemacht werden. An dieser Stelle darf ich hinzufügen: es gibt im übrigen im Waffengesetz wie in vielen anderen Gesetzen auch Ermächtigungsvorschriften, die vorsorglich eingebaut sind und von denen vorerst kein Gebrauch gemacht worden ist.
    Warum zeige ich das alles auf, was als historische Wahrheit in den Unterlagen des Deutschen Bundestages nachzulesen ist? Völlig zu Recht hat in den Verbänden der Jäger, der Sportschützen, der Büchsenmacher und Waffenhändler ein Proteststurm stattgefunden, der sich gegen die beabsichtigten Richtlinien wandte, die von einer Bund-LänderKommission erarbeitet worden waren. Völlig zu Recht, sage ich, weil hier das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden sollte. Oder um es anders und vielleicht in der diesem Hause angemesseneren Sprache zu sagen: weil eindeutig erkennbar war, daß damit der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlassen worden ist.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Mit diesem Proteststurm sind natürlich alle Abgeordneten dieses Hauses, insbesondere aber die, die mit dieser Problematik vorwiegend befaßt sind, konfrontiert worden, natürlich auch diejenigen der CDU/CSU. Ich habe es während dieser öffentlich geführten Diskussion nicht gerade als rühmenswerten Stil empfinden können, daß sich die angesprochenen Oppositionspolitiker gegenüber den Vertretern der genannten Fachverbände mit allem Möglichen herausredeten, aber nicht bereit waren, einzugestehen, daß sie diejenigen waren, denen die Bestimmungen nicht scharf genug sein konnten.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/ CSU)

    Ich sage deshalb, dieses unfaire und opportunistische Verhalten der Opposition nach der Methode „Haltet den Dieb!" ist verwerflich.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Der jetzige Gesetzentwurf ist ebenso von Opportunismus getragen wie der damalige, mit dem die Union im übrigen nicht nur die Einfügung der hier zur Rede stehenden Bestimmung in das Gesetz anstrebte, sondern auch eine Reihe von nicht besonders sinnvollen strafverschärfenden und die Freiheit der Bürger einengenden Bestimmungen in allen möglichen Gesetzen erreichen wollte. Emotion und Opportunismus sind jedoch die schlechtesten Begleiter von verantwortlicher Politik. Das kann man der Opposition nicht oft genug sagen.

    (Beifall bei der SPD)

    Auf Grund zahlreicher Zuschriften, die ich von Verbänden der Jäger, der Schützen und des Waffen-



    Pensky
    handels erhalten habe, weiß ich ebenso wie aus zahlreichen Gesprächen mit Interessenvertretern aus diesem Bereich, daß man dort bei aller verständlichen Erregung die Probleme anders und sachlicher gesehen hat als die Opposition. Das weiß ich schließlich auch aus meinem eigenen Bereich, da ich selbst ein organisierter Schütze bin.

    (Zurufe von der SPD: Schützenkönig!)

    — Ja. In meiner Bescheidenheit habe ich natürlich nicht gesagt, daß ich auch Schützenkönig bin.

    (Lachen und Zurufe)

    Aber die Verbandsvertreter haben sich in Gesprächen mit mir durchaus beeindruckt gezeigt von der großen Zahl an Waffen und Munition, die aus allen möglichen Bereichen gestohlen und schließlich auch für kriminelle Zwecke verwendet werden. Es ist doch in der Tat eine schlimme Sache, wenn festgestellt werden muß, daß in den Jahren von Juli 1972 bis Ende 1978 rund 20 000 Schußwaffen gestohlen worden sind, wobei rund 14 000 auf den Bereich der privaten Waffenbesitzer entfallen. Von der massenhaft gestohlenen Munition will ich erst gar nicht reden. Besonders schlimm ist es, meine Damen und Herren, daß nach wie vor besonders gefährliche voll- und halbautomatische Waffen aus dem Bereich der Bundeswehr, der Stationierungsstreitkräfte, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes entwendet werden.

    (Spranger [CDU/CSU]: Was hat die Bundeswehr mit den Schützen zu tun? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Was hat das mit den Jägern zu tun?)