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ID0818600200

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/186 Bundestag Deutscher Stenographischer Bericht 186. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Adams und Sick 14611A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wehrstrafgesetzes — Drucksache 8/3067 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — in Verbindung mit Zweite Beratung des von den Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen), Erhard (Bad Schwalbach), Dr. Lenz (Bergstraße), Dr. Möller, Dr. Pinger, Dr. Stercken und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 8/2282 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3313 — Dr. Klein (Göttingen) CDU/CSU . . . . 14611 C Coppik SPD 14613A Kleinert FDP 14614 C Dr. Vogel, Bundesminister BMJ . . . . 14615A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz) — Drucksache 8/3319 — Frau Huber, Bundesminister BMJFG . . 14616 C Dr. Hammans CDU/CSU 14619 C Fiebig SPD 14621 A Spitzmüller FDP 14623A Dr. Riesenhuber CDU/CSU 14624 B Konrad SPD 14626 B Wolfgramm (Göttingen) FDP 14628B Dr. Gruhl, fraktionslos 14629 C Baum, Bundesminister BMI 14631 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975 — Drucksache 8/3056 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 8/3343 — Dr. Narjes CDU/CSU 14634 D Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 14635 D Zywietz FDP 14637 C Dr. Graf Lambsdorff, Bundesminister BMWi 14638 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz — Drucksache 8/3338 — in Verbindung mit Beratung der Ubersicht 12 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht — Drucksache 8/3316 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14640B Dürr SPD 14640 D Kleinert FDP 14641 C Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Zimmermann, Spranger, Gerlach (Obernau), Berger (Herne), Biechele, Hartmann, Dr. Bötsch, Regenspurger, Broll, Dr. Laufs, Dr. Jentsch (Wiesbaden), Dr. Langguth, Sick, Krey, Kiechele, Schwarz, Gerster (Mainz), Dr. Wittmann (München), Dr. Kunz (Weiden), Dr. Ritz, Röhner, Neuhaus, Dr. Jobst, Dr. Jenninger, Engelsberger, Dr. Schneider, Graf Huyn, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Waigel, Gerstein und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts — Drucksache 8/3259 — Spranger CDU/CSU 14642 A Pensky SPD 14643 C Dr. Wendig FDP 14645 C von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14646 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 8/3292 — 14648 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte in der DDR — Anwendung des am 3. Januar 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2503, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Marx, Dr. Abelein, Jäger (Wangen), Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Gradl, Graf Huyn, Straßmeir, Schmöle, Dr. Hennig und der Fraktion der CDU/CSU Selbstbestimmungsrecht des Deutschen Volkes sowie bürgerliche und politische Rechte in der DDR — Anwendung des am 23. März 1976 in Kraft getretenen Menschenrechtspakts der Vereinten Nationen —— Drucksachen 8/2504, 8/3188 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Dr. Marx, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Sauer (Salzgitter), Graf Huyn, Lintner, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/ CSU Verletzung des Vier-Mächte-Status durch Ost-Berlin — Drucksache 8/3204 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Jäger (Wangen), Graf Huyn, Dr. Abelein, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Lintner, Sauer (Salzgitter), Schmöle, Dr. Gradl, Dr. Arnold, Dr. Marx, Straßmeir, Dr. Jaeger und der Fraktion der CDU/CSU Zustände in den Haftanstalten der DDR — Drucksache 8/3205 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU 3. Strafrechtsänderungsgesetz der DDR vom 1. August 1979 — Drucksache 8/3125 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Dr. Kunz (Weiden), Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 III Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Böhm (Melsungen), Niegel, Würzbach, Dr. Hennig, Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verletzung der Menschenrechte an der innerdeutschen Grenze — Drucksache 8/3326 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Dr. Dregger, Baron von Wrangel, Böhm (Melsungen), Dr. Hennig, Lintner, Graf Huyn, Schmöle, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Röhner, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Verstärkung und Ausbau der Institutionen der Vereinten Nationen zum Schutz der Menschenrechte — Drucksache 8/3327 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Baron von Wrangel, Straßmeir, Dr. Hennig, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Verwirklichung des Menschenrechts auf Freizügigkeit für die Deutschen in der DDR — Drucksache 8/3328 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Abelein, Dr. Marx, Jäger (Wangen), Dr. Dregger, Graf Huyn, Schmöle, Lintner, Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Straßmeir, Würzbach, Niegel, Dr. Kunz (Weiden), Böhm (Melsungen), Röhner und der Fraktion der CDU/CSU Presse- und Informationsfreiheit in der DDR — Drucksache 8/3329 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Hennig, Baron von Wrangel, Graf Huyn, Böhm (Melsungen), Lintner, Graf Stauffenberg, Dr. Abelein, Jäger (Wangen) und der Fraktion der CDU/CSU Sicherheit der Transitreisenden — Drucksachen 8/2570, 8/3340 — Jäger (Wangen) CDU/CSU 14649 C Jahn (Marburg) SPD 14654 A Hoppe FDP 14659 C Franke, Bundesminister BMB . 14662 B, 14704 D Graf Huyn CDU/CSU 14667 D Schlaga SPD 14670 D Ludewig FDP 14674 C Dr. von Weizsäcker CDU/CSU 14677 D Frau Schlei SPD 14680 B Straßmeir CDU/CSU 14682 C Jung FDP 14685 A Böhm (Melsungen) CDU/CSU 14688 A Frau Dr. Balser SPD 14691 B Dr. Hennig CDU/CSU 14693 D Hofmann (Kronach) SPD 14696 D Lintner CDU/CSU 14698 B Schulze (Berlin) SPD 14700 D Baron von Wrangel CDU/CSU 14703 A Büchler (Hof) SPD 14706 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung ,,Hilfswerk für behinderte Kinder" — Drucksache 8/3293 — Zander, Parl. Staatssekretär BMJFG . 14708 A Burger CDU/CSU 14709 A Kuhlwein SPD 14709 C Eimer (Fürth) FDP 14710 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1980 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1980) — Drucksache 8/3306 — 14711 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes — Drucksache 8/3274 — Rühe CDU/CSU 14711 D Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14713 C Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14715 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14715 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung — Drucksache 8/3077 — IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3346 — 14717 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Tabaksteuergesetzes (TabStG 1980) — Drucksache 8/3114 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 8/3349 — 14718 A Erste Beratung des von den Abgeordneten Engelsberger, Dr. Kreile, Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Waigel, Röhner, Dr. Jobst, Dr. Kunz (Weiden), Pohlmann, Dr. Voss, Niegel, Regenspurger, Kiechle, Haberl, Frau Fischer, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 8/3298 — 14718 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Kaffee-und Teesteuergesetzes — Drucksache 8/3297 — 14718 C Nächste Sitzung 14718 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14719* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 186. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. November 1979 14611 186. Sitzung Bonn, den 15. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 175. Sitzung, Seite IV, linke Spalte: Unter Anlage 9 ist statt „Susset (SPD)” zu lesen: „Susset (CDU/ CSU)” Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 16. 11. Dr. Aigner* 16. 11. Alber* 16. 11. Dr. Bangemann* 16. 11. Biechele 16. 11. Blumenfeld* 16. 11. Brandt* 16. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Ey 16. 11. Fellermaier* 16. 11. Frau Dr. Focke* 16. 11. Friedrich (Würzburg) * 16. 11. Dr. Früh* 16. 11. Dr. Fuchs* 16. 11. Haberl 16. 11. Hansen 16. 11. von Hassel* 16. 11. Immer (Altenkirchen) 16. 11. Katzer 16. 11. Dr. Klepsch* 16. 11. Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11. Kroll-Schlüter 15. 11. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lagershausen 16. 11. Lange* 16. 11. Lücker* 16. 11. Luster* 16. 11. Müller (Mülheim) 16. 11. Dr. Müller-Hermann * 16. 11. Offergeld 16. 11. Pfeifer 15. 11. Dr. Pfennig* 16. 11. Porzner 16. 11. Rosenthal 16. 11. Frau Schleicher* 16. 11. Schröder (Luneburg) 15. 11. Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11. Seefeld* 16. 11. Sieglerschmidt* 16. 11. Stöckl 16. 11. Dr. Todenhöfer 16. 11. Frau Tübler 16. 11. Frau Dr. Walz* 16. 11. Wawrzik* 16. 11. Werner 16. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Hans Hugo Klein


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen heute am Ende eines langen und zeitweise mühsamen Weges, eines Weges, auf dem es der Unionsfraktion gelang, die Regierungsparteien und die Bundesregierung davon zu überzeugen, daß es bei der bisherigen Regelung des § 353 c des Strafgesetzbuches nicht bleiben kann. Schließlich — das dürfen wir mit Befriedigung verzeichnen — hat sich doch die Überzeugungskraft der besseren Argumente durchgesetzt.
    Die Strafbarkeit der Weitergabe von Geheimnissen, die nicht Staatsgeheimnisse sind, soll sich in Zukunft auf zur Geheimhaltung besonders verpflichtete Personen beschränken. Deshalb sieht der Ihnen vorliegende Entwurf eines Siebzehnten Strafrechtsänderungsgesetzes die Aufhebung des bisherigen § 353c Abs. 1 des Strafgesetzbuches vor. Es wird damit eine Vorschrift beseitigt, nach der mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden konnte, wer unbefugt Nachrichten, die formell als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind, weitergibt oder veröffentlicht, wobei die Strafverfolgung von einer Ermächtigung der Bundesregierung abhängig ist.
    Angesichts der Vielfalt der Gegenstände, die der sogenannten formellen Sekretur unterliegen, litt der Straftatbestand unter einem erheblichen Maß an Unbestimmtheit, die dadurch noch verschärft worden ist, daß die Strafverfolgung von einer Ermessensentscheidung der Bundesregierung, ob sie die Ermächtigung erteilen wolle oder nicht, abhängig gemacht wurde.
    Die Novelle, über die wir jetzt zu beschließen haben, geht auf einen Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zurück, über den der Deutsche Bundestag im Dezember vergangenen Jahres in erster Beratung gesprochen hat. Heute sehen wir uns am Ziel und verbuchen damit innerhalb einer Woche



    Dr. Klein (Göttingen)

    mit nicht geringer Genugtuung einen zweiten medienpolitischen Erfolg. Nachdem es in der vergangenen Woche gelungen war, einen von der Bundesregierung beabsichtigten Anschlag auf die Freiheit des internationalen Informationsflusses zu vereiteln, fällt nun heute dieser sogenannte Maulkorbparagraph, der in seiner bisherigen Gestalt eine Gefahr für die Presse- und Informationsfreiheit im Inland darstellte. Deshalb war diese Vorschrift auch in den vergangenen Jahren zunehmend in das Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik geraten.
    Ich habe von einem langen Weg gesprochen, der bis zum heutigen Tag zurückzulegen war. Es ist daran zu erinnern, daß wir uns bereits in der vergangenen, der siebenten Legislaturperiode um eine Novellierung dieses Gesetzesparagraphen bemüht hatten. Damals war es uns leider nicht gelungen, SPD und FDP von der Notwendigkeit einer Novellierung zu überzeugen.
    Es war dann, wie gesagt, auch in der laufenden Legislaturperiode wieder die Unionsfraktion, die erneut die Streichung des § 353 c Abs. 1 forderte und die Initiative dazu ergriff. Inzwischen waren sich auch die anderen Fraktionen des Hauses über die Berechtigung des anvisierten Zieles klargeworden. Dennoch war es aus nicht ganz leicht begreiflichen offenkundigen Prestigegründen nicht möglich, unverzüglich in die Beratung des von uns vorgelegten Gesetzentwurfes einzutreten. Wir mußten erst acht Monate warten, bis die Bundesregierung ihrerseits einen in der Sache weitgehend identischen Entwurf vorgelegt hatte, dessen erste Lesung dann im September dieses Jahres stattfand. Danach konnten die Beratungen im Ausschuß zügig voranschreiten.
    Die inhaltlichen Abweichungen des Regierungsentwurfs von unserem Vorschlag sind vergleichsweise geringfügig, jedenfalls so geringfügig, daß es ohne weiteres möglich gewesen wäre, diese abweichenden Vorstellungen im Rahmen der Beratungen unseres Gesetzentwurfs einzubringen. Eines Gesetzentwurfes seitens der Bundesregierung hätte es wohl nicht bedurft, wenn nicht diese Bundesregierung und die sie tragenden Parteien auf dem Prinzip bestünden, daß nicht sein kann, was nicht sein darf, daß nämlich auch die Opposition einmal recht hat.
    Sie sehen also, es war ein ziemlich langer und mühsamer Weg, bis die Bundesregierung dazu gebracht werden konnte, ernsthaft über die Streichung dieser Vorschrift nachzudenken und dazu dann auch noch eigene Vorschläge zu machen. Diese Vorschläge, die heute Gegenstand unserer Beratung und Beschlußfassung sind, bleiben allerdings in der Qualität nach wie vor um einiges hinter unseren Vorschlägen zurück. So hätte es nach unserer Auffassung beispielsweise nahegelegen, im Zusammenhang mit dieser Novellierung den recht unbestimmten Begriff des öffentlichen Interesses, weil zu weit, zu unbestimmt, durch den von uns vorgeschlagenen Begriff „Interessen des Bundes und der Länder" zu ersetzen. Dazu war die Koalition nicht bereit.
    Vor allem aber — das bleibt ein entscheidender Punkt der Kritik — soll nach dem Willen des uns jetzt vorliegenden Entwurfs die Ermächtigungsklausel erhalten bleiben. Ein Antrag meiner Fraktion im Ausschuß, diese Klausel zu streichen und damit die Strafverfolgung nicht mehr von im Ermessen oberster Regierungsbehörden stehenden Ermächtigungen abhängig zu machen, ist leider der Ablehnung verfallen. Dadurch jedoch, daß es weiterhin im Ermessen der Bundesregierung bleiben soll, ob jemand mit einem Strafverfahren überzogen wird, ist politischer Manipulation auch in Zukunft Tür und Tor geöffnet. Nur wenn man die Ermächtigungsklausel gestrichen hätte, wäre eine politische Steuerung der Strafverfolgung von vornherein ausgeschlossen gewesen und damit eine einheitliche Handhabung der gesamten in Betracht kommenden Straftatbestände möglich gewesen.
    Nach der neuen Fassung können sich also auch künftig Fälle wie jener aus der Zeit der Ostverträge wiederholen, als die „Welt" und mit ihr auch andere Zeitungen die sogenannten Bahr-Gromyko-Papiere veröffentlichten, Fälle, die uns noch in durchaus schlechter Erinnerung sind, in denen es zu einer merkwürdig ungleichen Behandlung von bestimmten Personen, insbesondere Journalisten, gekommen war.
    Daß dies auch in Zukunft so bleiben wird, ist an dieser Vorlage mit Nachdruck zu kritisieren. Wir halten sie also keineswegs für die bestmögliche Lösung. Vielmehr handelt es sich eben um den nach dem derzeitigen Willen der Bundesregierung möglichen Schritt, immerhin um einen Schritt in die richtige Richtung. Mit dem Ergebnis können wir nicht voll zufrieden sein; zufrieden sind wir nur damit, daß es einen gewissen Schritt vorangeht.
    Die Regierungsvorlage sieht weiter vor, den § 353 c Abs. 2 in den bisherigen § 353 b einzustellen. Das ist eine vernünftige Sache. Unproblematisch ist auch die Einarbeitung und Ergänzung des § 1 des Wehrstrafgesetzes, wodurch eine sachlich nicht gerechtfertigte Anwendungsbeschränkung des strafrechtlichen Geheimnisschutzes bei Soldaten gegenüber anderen Personengruppen beseitigt werden konnte.
    Nun kann ich, meine Damen und Herren, nicht schließen, ohne einem gewissen Bedauern darüber Ausdruck zu geben, daß vor allem die FDP unserem Vorschlag nicht auf der ganzen Wegstrecke gefolgt ist, nachdem es ja gerade der engagierte Einsatz von Frau Matthäus-Maier war, der uns auf unserem Wege in nicht geringzuschätzender Weise vorangeholfen hat und der bei uns die Hoffnung hat aufkommen lassen, daß wir uns sogar auf eine große — eben die von der CDU/CSU vorgeschlagene — Lösung hätten einigen können.
    Bei der Einlösung des Anspruchs jedenfalls, ein Stück mehr freiheitlicher Demokratie zu wagen, hier also einen vergrößerten Freiraum für Journalisten und etwas mehr Informationsfreiheit für den Bürger zu schaffen, hatten wir eigentlich auf die FDP gerechnet. Dabei will ich gar nicht verhehlen, daß wir es — um noch einmal auf den Gegenstand der Beratungen der vergangenen Woche zurückzukommen — natürlich mit großer Genugtuung verzeichnet haben, daß die FDP ganz offensichtlich im Begriff ist, in den großen medienpolitischen Fragen dieser Zeit auf die Linie der Union einzuschwenken.



    Dr. Klein (Göttingen)

    Äußerungen des FDP-Sprechers Gerwald und des Generalsekretärs Verheugen in der „Bild"-Zeitung und der „Welt am Sonntag" lassen jedenfalls diese Hoffnung in uns keimen. Denn in der Tat ist es, wie Herr Verheugen mit Recht gesagt hat, die Aufgabe der Politiker, Informations- und Meinungsfreiheit zu erweitern, und nicht, sich beiden in den Weg zu stellen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    In diesem Sinne, meine Damen und Herren, räumt nun auch der vorliegende Gesetzentwurf ein Hindernis hinweg. Die Fraktion der Union stimmt diesem Gesetzentwurf zu, weil die damit gefundene Lösung dem von uns angestrebten Ziel immerhin etwas näherkommt als das geltende Recht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Coppik.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Manfred Coppik


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die grundlegenden Ausführungen über Informationsfreiheit, die Herr Kollege Klein hier vorgetragen hat, nicht näher eingehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Schade!)

    Wir werden uns sicherlich im Zusammenhang mit einigen Problemen, die wir in der Zukunft noch zu bewältigen haben, über dieses Thema eingehend unterhalten, und dann werden wir sehen, welche Position Sie beziehen, wenn es darum geht, die Informationsfreiheit und die Freiheit der Medien gegenüber dem Einfluß mächtiger Interessen zu schützen.
    Der Geheimschutzparagraph 353 c, über den wir heute sprechen, ist für das Presserecht von Wichtigkeit, ist bedeutsam für die Ausgestaltung der Pressefreiheit. Er wurde in den Medien vor allem anläßlich einiger spektakulärer Einzelfälle sehr intensiv diskutiert. Um so mehr muß es erstaunen, wie wenig Aufmerksamkeit diese Reform, die jetzt vorgenommen wird, in der Offentlichkeit findet. Wenn ich mir die Pressetribüne anschaue, dann erinnert sie mich an einige sehr gehässige Kommentare von Journalisten über die Besetzung des Plenums in diesem Haus.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf der Abg. Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU] — Ey [CDU/CSU]: Die hören am Bildschirm zu!)

    — Die hören am Bildschirm zu, ja. Sicher. Ich bin mir darüber im klaren, daß die Journalisten über sich selbst solche Kommentare nicht schreiben werden.
    Die Streichung des Geheimschutzparagraphen 353 c, die wir heute mit dem 17. Strafrechtsänderungsgesetz beschließen, beendet eine jahrzehntelange Diskussion um diese Vorschrift, beseitigt ein undemokratisches Relikt aus unserem Strafrecht und leistet einen Beitrag zum effektiveren Schutz der Pressefreiheit, indem die journalistische Tätigkeit von unvertretbaren strafrechtlichen Risiken entlastet wird.
    Dem Gesetz liegt die Konzeption zugrunde — Herr Kollege Klein hat das bereits dargestellt —,
    daß der strafrechtliche Schutz formeller Geheimnisse, die keine Staatsgeheimnisse sind, auf die Personen beschränkt wird, die zu einer besonderen Geheimhaltung verpflichtet sind. Erfährt aber ein Journalist, der ja naturgemäß nicht zu diesem Personenkreis gehört, ohne dabei selbst eine strafbare Handlung zu begehen, von einem Vorkommnis, dessen Veröffentlichung er für angebracht hält, so kann er nach unserer Meinung eben nicht dem zur Geheimhaltung verpflichteten Beamten gleichgestellt werden. Die Presse kann und darf nicht verlängerter Arm der Verwaltung sein und kann auch nicht als solcher strafrechtlich behandelt werden. Die Strafverfolgung von Journalisten kann auch nicht als Korrektiv dienen, um Mängel in der Verwaltung auszugleichen, sei es im Hinblick auf die Vorgänge, die dort passieren, sei es im Hinblick auf unzulängliche Verschwiegenheit und undichte Stellen, die sich dort finden. Der bloße Stempel „Geheim" wird die Pressefreiheit in unserem Land nicht länger einschränken.
    In den vergangenen Jahrzehnten ist jeweils nur die Opposition für die Streichung des § 353 c eingetreten. Das hat Herr Kollege Klein hier dargestellt. Er hätte aber hinzufügen müssen, daß es immer die Opposition war, und zwar gleichgültig, wer nun gerade die Opposition stellte, ob SPD oder CDU/CSU, und daß es immer die jeweilige Regierung war, die dieser Forderung im Namen der Geheimhaltungserfordernisse entgegentrat. Und da Sie sehr starke Worte über die positive Rolle der CDU/CSU in diesem Zusammenhang hier vorgetragen haben, hätte es zur ganzen Wahrheit gehört, mitzuerwähnen, daß es Zeiten gegeben hat, in denen die SPD in der Opposition war

    (Zuruf des Abg. Dr. Klein [Göttingen] [CDU/CSU])

    und die gleichen Forderungen stellte, und es damals

    (Zuruf des Abg. Rawe [CDU/CSU])

    der CSU-Bundesjustizminister Jaeger war, der sich mit aller Vehemenz gegen eine Streichung des § 353 c, selbst des Teils, der für Journalisten relevant ist, gewandt hat, weil dadurch eine empfindliche Lücke in den strafrechtlichen Schutz staatlicher Geheimnisse gerissen würde. Das gehört zur ganzen Wahrheit. Das bedeutet, daß sich in dem Verhalten der jeweiligen Opposition zu dieser Frage durch Ihre Vorschläge nichts Nennenswertes oder besonders Neues ergeben hat.
    Es ist ja auch kein Zufall, daß zu der Zeit, als die CDU/CSU die Regierung stellte, eine grundlegende Reform des § 353 c ausgeblieben ist. Neu ist allerdings, daß dieses Mal die Bundesregierung selber einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem die vorliegende Liberalisierung des geltenden Strafrechts bewirkt wird. Wir wissen, daß alle Regierungen, auch demokratische Regierungen, das Bestreben haben, ihre Eingriffsbefugnisse eher zu erweitern als einzuschränken. Deshalb sollte der positive Beitrag der Bundesregierung in dieser Frage des Presserechts ausdrücklich gewürdigt werden.
    Die Bundesregierung ist im Zusammenhang mit einzelnen spektakulären Fällen der Strafverfolgung



    Coppik
    nach § 353 c einer erheblichen Kritik ausgesetzt gewesen. Ich glaube, daß die, die damals diese Kritik geübt haben, heute die positive Rolle, die die Bundesregierung bei der Reform dieses Paragraphen gespielt hat, sehr eindeutig zur Kenntnis nehmen sollten.
    Dem Rechtsausschuß haben zwei Vorschläge von Opposition und Regierung vorgelegen. Die Koalitionsfraktionen haben die Vorschläge der Bundesregierung für sachgerechter gehalten als die dazu unterbreiteten inhaltsähnlichen Oppositionsvorschläge, wobei über die grundsätzliche politische Zielsetzung, Streichung des § 353 c Abs. 1, zwischen allen Fraktionen Einigkeit bestand. Ich glaube, daß das, was zum Schluß noch an Unterschieden zwischen den verschiedenen Vorschlägen vorhanden war, von sehr untergeordneter Bedeutung war. Die Frage, ob man „öffentliche Interessen" oder „Interessen des Bundes und der Länder" sagt, ist für die Praxis von keiner großen Bedeutung. Es gibt aber mittelbare Interessen des Bundes, die sich aus internationalen Verpflichtungen und Abkommen ergeben und die durch die Formulierung „öffentliche Interessen" besser erfaßt werden können als durch Ihren Vorschlag. Was die Frage des Erfordernisses der Verfolgungsermächtigung betrifft, so würde ein Streichen dieses Erfordernisses eine Erweiterung der Strafverfolgung bedeuten. Daher schränkt, was die praktische Auswirkung betrifft, der Vorschlag der Bundesregierung, dem wir im Ausschuß gefolgt sind, die Strafverfolgung gegenüber Ihren Vorschlägen noch weiter ein.
    Durch die Gesetzesnovelle werden auch Forderungen der autonomen Einrichtungen der bundesdeutschen Presse, etwa des Deutschen Presserates, erfüllt. Wir hoffen, daß die Presse der neuen Rechtssituation in Erfüllung ihres verfassungsgemäßen Auftrags in verantwortungsvoller Weise gerecht wird und die Interessen für und wider die Veröffentlichung einer Nachricht, die in den Bereich des bisherigen § 353 c gefallen wäre, autonom abwägen wird.
    Die Streichung des § 353 c hatte Folgewirkungen im Bereich des Wehrstrafrechts. Soldaten, die nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst Geheimnisse — auch private Geheimnisse aus dem persönlichen Lebensbereich eines anderen — verraten, die sie im Dienst erfahren haben, konnten bisher nur nach § 353 c belangt werden. Nach dem Wegfall dieser Vorschrift mußte insoweit eine Ergänzung des Wehrstrafrechts vorgenommen werden. Insoweit bestand Einstimmigkeit im Ausschuß.
    Insgesamt gibt das Gesetz den strafrechtlichen Schutz formeller Geheimnisse zwar nicht auf, stellt aber einen wesentlichen Schritt in Richtung auf mehr Transparenz der Verwaltung dar, indem es die strafrechtlichen Risiken für die Presse bei der Ausübung ihrer Kontrollfunktion entscheidend vermindert.
    Die SPD-Fraktion wird dem Gesetz zustimmen.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)