Plenarprotokoll 8/185
Deutscher Bundestag
Stenographischer Bericht
185. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
Inhalt:
Wahl des Abg. Müller (Remscheid) und des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) zu Stellvertretern im Vermittlungsausschuß 14579A
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 14579A
Fragestunde
— Drucksache 8/3344 vom 09. 11. 1979 —
Vertretung der deutschen Minderheit in Dänemark im Folketing durch Änderung des Wahlgesetzes
MdlAnfr A56 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
MdlAnfr A57 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
Antw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB
14579D, 14580A, B, C, D, 14581A
ZusFr Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU
14579D, .14580 C
ZusFr Kuhlwein SPD 14580A
ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD . . 14580D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14581 A
Gründung einer Softwareagentur
MdlAnfr A104 09.11.79 Drs 08/3344 Stockleben SPD
MdlAnfr A105 09.11.79 Drs 08/3344 Stockleben SPD
Antw PStSekr Stahl BMFT 14581 B, D
ZusFr Stockleben SPD 14581 C, D
Berücksichtigung der Pflegeerlaubnis gemäB § 28 des Jugendwohlfahrtsgesetzes bei der Durchführung einer Arbeitsvermittlung
MdlAnfr A8 09.11.79 Drs 08/3344 Stutzer CDU/CSU
MdlAnfr A9 09.11.79 Drs 08/3344 Stutzer CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA
14582A, B, D, 14583A, B, C
ZusFr Stutzer CDU/CSU 14582B, C, D, 14583A, B
ZusFr Kuhlwein SPD 14583B
Anrechnung des schwerbehinderten Arbeitgebers auf die Pflichtplätze
MdlAnfr A10 09.11.79 Drs 08/3344 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA
14583C, 14584A, B, C
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . 14583D, 14584A
ZusFr Hasinger CDU/CSU 14584 B
ZusFr Ey CDU/CSU 14584 C
Ergebnisse des Forschungsvorhabens „Untersuchung zu den Auswirkungen von Wahltarifen in der GKV"
MdlAnfr A11 09.11.79 Drs 08/3344
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU
II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
MdlAnfr A12 09.11.79 Drs 08/3344
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA
14584D, 14585A, B, C, D, 14586 A
ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 14585A, B, C, D
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 14585D
Beschäftigung einer Eritraeerin als Hausangestellte durch Angehörige der US-Streitkräfte ohne Beteiligung der deutschen Einwanderungsbehörden und ohne Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
MdlAnfr A44 09.11.79 Drs 08/3344 Conradi SPD
Antw PStSekr Buschfort BMA . . 14586A, B, C, D
ZusFr Conradi SPD 14586B, C
ZusFr Ey CDU/CSU 14586 C
ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU . . . 14586D
Verhinderung der Verschlechterung der Beschäftigungschancen für Frauen durch Schutzvorschriften
MdlAnfr A80 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Männle CDU/CSU
Antw PStSekr Buschfort BMA 14586D, 14587B, C
ZusFr Frau Männle CDU/CSU . . . 14587A, B, C
Erhöhung des Kindergeldes für das erste Kind
MdlAnfr A13 09.11.79 Drs 08/3344 Kroll-Schlüter CDU/CSU
Antw PStSekr Zander BMJFG
14587D, 14588A, B, C, D, 14589A
ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14587D, 14588A
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14588 B
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14588 C
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 14588 C
ZusFr Gerster (Mainz) CDU/CSU . . . 14588D
ZusFr Hasinger CDU/CSU 14589A
Anämie durch ungesättigte Fettsäuren in Nahrungsfetten und -ölen
MdlAnfr A15 09.11.79 Drs 08/3344 Spitzmüller FDP
MdlAnfr A16 09.11.79 Drs 08/3344 Spitzmüller FDP
Antw PStSekr Zander BMJFG . . . 14589B, C, D
ZusFr Spitzmüller FDP 14589B, C
Gesundheitsgefährdung durch quecksilberhaltige Amalganzahnfüllungen
MdlAnfr A17 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Czempiel SPD
Antw PStSekr Zander BMJFG . 14589D, 14590B
ZusFr Frau Dr. Czempiel SPD 14590A
Ausdehnung der Freifahrtberechtigung Schwerbehinderter auf Eilzüge
MdlAnfr A26 09.11.79 Drs 08/3344 Susset CDU/CSU
Antw PStSekr Mahne BMV
14590C, D, 14591A, B, C
ZusFr Susset CDU/CSU . . . . 14590D, 14591A
ZusFr Lintner CDU/CSU 14591 A
ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 14591 B
ZusFr Dr. Weber (Köln) CDU/CSU . . 14591 B
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14591 C
ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) CDU/CSU 14591C
Ausbau der A 98 zwischen Singen, Stokkach und Wangen sowie Auslegung des Begriffs „seeferne Trasse"
MdlAnfr A27 09.11.79 Drs 08/3344 Jäger (Wangen) CDU/CSU
MdlAnfr A28 09.11.79 Drs 08/3344 Jäger (Wangen) CDU/CSU
Antw PStSekr Mahne BMV
14591D, 14592A, B, C, D, 14593A, B, C, D
ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14592A, 14593A ZusFr Bindig SPD 14592B, 14593 B ZusFr Kolb CDU/CSU . . . 14592C, 14593 C ZusFr Dr. Schäfer (Tübingen) SPD 14592C, 14593D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14593 C
Verbesserung der Gestaltung der Wetterberichte in Rundfunk, Fernsehen und Ansagediensten der Post
MdlAnfr A29 09.11.79 Drs 08/3344 Ey CDU/CSU
Antw PStSekr Mahne BMV 14594A, B
ZusFr Ey CDU/CSU 14594A, B
Beförderungsstau bei der Bundespost
MdlAnfr A31 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Weber (Köln) SPD
MdlAnfr A32 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Weber (Köln) SPD
Antw PStSekr Mahne BMV . 14594C, D, 14595A
ZusFr Dr. Weber (Köln) SPD 14594 D
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . 14594D
Gebührenermäßigungen analog den „Mondscheintarifen" für Ferngespräche in die DDR
MdlAnfr A33 09.11.79 Drs 08/3344 Niegel CDU/CSU
Antw PStSekr Mahne BMP . . . 14595A, B, C, D
ZusFr Niegel CDU/CSU 14595B, C
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979 III
ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14595 C
ZusFr Lintner CDU/CSU 14595 D
Auflösung der Telegrafenstelle Regensburg
MdlAnfr A34 09.1139 Drs 08/3344 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr Mahne BMP 14596A, B
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU 14596A, B
Kennzeichnungspflicht für Sprays mit Fluorchlorkohlenwasserstoff (Frigen) sowie Verbot der Produktion von Frigen
MdlAnfr A14 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Dr. Martiny-Glotz SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14596C, D, 14593A, B
ZusFr Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 14596D, 14597A
ZusFr Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein CDU/CSU 14597A
Inhalt des Gesprächs des Bundesinnenministers Baum mit dem sowjetischen Sportminister Pawlow in Moskau
MdlAnfr A37 09.11.79 Drs 08/3344 Tillmann CDU/CSU
MdlAnfr A38 09.11.79 Drs 08/3344 Tillmann CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14597B, C, D, 14598A, B, C
ZusFr Tillmann CDU/CSU . . 14597C, D, 14598 B
Bleiverseuchung grenznaher Gebiete des Saarlandes durch eine französische Fabrik für Akkumulatoren
MdlAnfr A42 09.1139 Drs 08/3344 Frau Pack CDU/CSU
MdlAnfr A43 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Pack CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14598C, D, 14599A, B
ZusFr Frau Pack CDU/CSU 14599A, B
Nichtanrechnung von Angestellten- oder Arbeiterdienstzeiten bei Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze durch schwerbehinderte Beamte
MdlAnfr A46 09.11.79 Drs 08/3344 Horstmeier CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14599C, D, 14600 A
ZusFr Horstmeier CDU/CSU . 14599D, 14600A
Verschärfte Sicherheitsmaßnahmen für deutsche Kernkraftwerke als Konsequenz aus dem Reaktorunfall bei Harrisburg/USA
MdlAnfr A47 09.1139 Drs 08/3344
Marschall SPD
MdlAnfr A48 09.1139 Drs 08/3344 Marschall SPD
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14600B, C, D, 14601A
ZusFr Marschall SPD . . . . 14600B, C, 14601 A
Abordnung von Beamten des Bundesgrenzschutzes nach Bonn
MdlAnfr A53 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14601C, D, 14602A
ZusFr Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU . . 14601 D
Äußerung des Bundesinnenministers über private Wachdienste
MdlAnfr A58 09.1139 Drs 08/3344 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
MdlAnfr A59 09.11.79 Drs 08/3344 Böhm (Melsungen) CDU/CSU
Antw PStSekr von Schoeler BMI
14602A, B, D, 14603A, C
ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU
14602C, D, 14603A
Nächste Sitzung 14603 C
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14605* A Anlage 2
Gesundheitsschädigung durch überdimensionierte Lautsprecheranlagen
MdlAnfr A83 02.1139 Drs 08/3310 Conradi SPD
ErgSchrAntw PStSekr Zander BMJFG
auf ZusFr Conradi SPD 14605* B
Anlage 3
Verluste für die deutsche Landwirtschaft durch die DM-Aufwertung
SchrAnfr B77 02.11.79 Drs. 08/3310 Paintner FDP
SchrAnfr B78 02.11.79 Drs. 08/3310 Paintner FDP
SchrAntw BMin Ertl BLM 14605* D
Anlage 4
Weiterverwendung von aus gesundheitlichen Gründen in Kampftruppen nicht
IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
mehr einsatzfähigen Soldaten auf angemessenen Dienstposten
MdlAnfr Al 09.11.79 Drs 08/3344 Berger (Lahnstein) CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg 14606* B Anlage 5
Vorlage eines Gesetzentwurfs betr. Krankenversicherungsbeitrag der Rentner
MdlAnfr A5 09.11.79 Drs 08/3344 Hasinger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14607* A
Anlage 6
Gültigkeit der Bundesbahn-Schülerzeitkarten an Wochenenden
MdlAnfr A18 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Schäuble CDU/CSU
MdlAnfr A19 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Schäuble CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14607* B
Anlage 7
Zulassung freier Kraftfahrzeugsachverständiger im Rahmen des § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
MdlAnfr A20 09.11.79 Drs 08/3344 Landré CDU/CSU
MdlAnfr A21 09.11.79 Drs 08/3344 Landre CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14607* D
Anlage 8
Ursache der häufigen Verspätungen im Intercity-Verkehr
MdlAnfr A22 09.11.79 Drs 08/3344 Schäfer (Mainz) FDP
MdlAnfr A23 09.11.79 Drs 08/3344 Schäfer (Mainz) FDP
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14608* A
Anlage 9
Ausbau der A 44 im Dortmunder Gebiet
MdlAnfr A24 09.11.79 Drs 08/3344 Löher CDU/CSU
MdlAnfr A25 09.11.79 Drs 08/3344 Löher CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14608* B
Anlage 10
Berücksichtigung der Stadt Ansbach bei der Ausschilderung der A 6 Heilbronn-Nürnberg
MdlAnfr A30 09.11.79 Drs 08/3344 Spranger CDU/CSU
SchrAntw PStSekr Mahne BMV . . . . 14608* B Anlage 11
Verzicht auf genauere Angaben Alleinstehender zu Personenstandsfragen im Verantwortungsbereich des Bundes
MdlAnfr A35 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Funcke FDP
MdlAnfr A36 09.11.79 Drs 08/3344 Frau Funcke FDP
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14608* C Anlage 12
Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltbedingungen im Ruhrgebiet
MdlAnfr A40 09.11.79 Drs 08/3344 Reuschenbach SPD
MdlAnfr A41 09.11.79 Drs 08/3344 Reuschenbach SPD
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14608* D Anlage 13
Gefährdung der Reaktorsicherheit durch menschliche Unzulänglichkeit
MdlAnfr A49 09.11.79 Drs 08/3344 Ey CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14609* B
Anlage 14
Gesundheitsgefährdung durch austretende Gase aus den Bayer-Werken in Dornvagen
MdlAnfr A50 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hüsch CDU/CSU
MdlAnfr A51 09.11.79 Drs 08/3344 Dr. Hüsch CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14609* B
Anlage 15
Strahlengefährdung durch Verwendung bestimmter Fliesen
MdlAnfr A52 09.11.79 Drs 08/3344 Braun CDU/CSU
SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . 14609* D
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979 14579
185. Sitzung
Bonn, den 14. November 1979
Beginn: 13.00 Uhr
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen* 16. 11.
Dr. Aigner* 16. 11.
Alber * 16. 11.
Dr. Bangemann* 16. 11.
Blumenfeld* 16. 11.
Brandt* 16. 11.
Büchner (Speyer) ** 14. 11.
Ey 16. 11.
Fellermaier* 16. 11.
Frau Dr. Focke* 16. 11.
Friedrich (Würzburg) * 16. 11.
Dr. Früh* 16. 11.
Dr. Fuchs* 16. 11.
Gerstein 14. 11.
Haar 14. 11.
Hansen 16. 11.
von Hassel* 16. 11.
Immer (Altenkirchen) 16. 11.
Katzer 16. 11.
Dr. h. c. Kiesinger 14. 11.
Dr. Klepsch* 16. 11.
Dr. Köhler (Duisburg) * 16. 11.
Lagershausen 16. 11.
Lange* 16. 11.
Langguth 14. 11.
Lücker* 16. 11.
Luster* 16. 11.
Dr. Mertes (Gerolstein) 14. 11.
Müller (Mülheim) 16. 11.
Dr. Müller-Hermann* 16. 11.
Dr. Pfennig * 16. 11.
Porzner 16. 11.
Frau Schleicher* 16. 11.
Schmidt (Wattenscheid) 14. 11.
Schröder (Lüneburg) 15. 11.
Dr. Schwencke (Nienburg) * 16. 11.
Seefeld* 16. 11.
Sieglerschmidt* 16. 11.
Stöckl 16. 11.
Frau Tübler 16. 11.
Frau Dr. Walz * 16. 11.
Wawrzik* 16. 11.
Dr. von Weizsäcker 14. 11.
Werner 16. 11.
* für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlage 2
Ergänzte Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3310 Frage A 83):
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß die Aufstellung von Lautsprecheranlagen mit einer Lautstärke von 120 Phon zu Gesundheitsschädigungen der davon Betroffenen führt, und beabsichtigt die Bundesregierung, im Interesse der Volksgesundheit die Verwendung solcher überdimensionierter Lautsprecheranlagen durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterbinden?
Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und dem Bundesminister des Innern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß durch Aufstellung von Lautsprecheranlagen in einer Lautstärke von 120 Phon Gesundheitsschädigungen der davon Betroffehen eingetreten sind. Es wäre jedoch gesundheitsgefährdend, jemanden über einen längeren Zeitraum einem solchen Lärm auszusetzen. 120 Phon liegen allerdings an der Schmerzempfindlichkeitsschwelle. Es kann daher davon ausgegangen werden, daß Betroffene bereits von sich aus eine derartige Beschallung entweder meiden oder einen derart weiten Abstand von der Lärmquelle suchen bzw. den Einwirkungszeitraum so kurz halten, daß sie nicht beeinträchtigt werden.
Für den Schutz der Arbeitnehmer gegen Lärm am Arbeitsplatz bestehen besondere Regelungen. In der Arbeitsstätten-Verordnung und in der Unfallverhütungsvorschrift „Lärm" wird der auf einen achtstündigen Arbeitstag bezogene Schall - Beurteilungspegel - auf 85 bzw. 90 dB (A) (Grenzen der Gehörschädigung) begrenzt. Darüber hinaus sind als zusätzliche fürsorgerische Maßnahmen arbeitsmedizinische Eignungs- und Überwachungsuntersuchungen zum Schutz der Arbeitnehmer vorgesehen. Die Gewerbeaufsicht prüft hier entsprechend, trifft ggf. Anordnungen und ahndet Verstöße. So befassen sich die Aufsichtsorgane bei der Durchsetzung dieser Vorschriften auch mit Diskotheken und Tanzlokalen, in denen es beim Personal durch überlaute Musik und bei andauernder Exposition zu Gehörschäden kommen kann.
Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, über die bisherigen Regelungen hinausgehende zusätzliche gesetzgeberische Maßnahmen vorzusehen.
Anlage 3
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3310 Fragen B 77 und 78):
Sind aus der jüngsten DM-Aufwertung tatsächlich für die deutsche Landwirtschaft insgesamt Verluste von mindestens 500 Millionen DM errechnet worden, und würde man sich bei einer erneuten Aufwertung um 20 v. H. „wieder auf Kosten der Bauern den Grenzausgleich sparen", wie der bayerische Staatsminister Dr. Eisenmann im „Bayernkurier" vom 6. Oktober 1979 meint?
Sind die Bauern bei jährlichen Agrarpreisverhandlungen tatsächlich dem Diktat eines imaginären Währungskorbs ausgeliefert, über dem dann vergessen wird daß es um das Einkommen der bäuerlichen Familien, deren Lebensgestaltung und Lebensstandard geht, wie es in dem bereits aufgeführten Artikel heißt?
Anläßlich der ersten Änderung von Leitkursen im neuen Europäischen Währungssystem am 24. September 1979 kam es in der deutschen Landwirtschaft verständlicherweise zu besorgten Fragen und teil-
14606* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
weise auch zu Fehlschlüssen bezüglich der Auswirkungen auf die Agrarpreise. In meiner Antwort vom 9. Oktober 1979 auf die Kleine Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag habe ich namens der Bundesregierung die erforderlichen Aufklärungen gegeben (Drucksache 8/3246 des Deutschen Bundestages).
Die vom bayerischen Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Herrn Dr. Hans Eisenmann, in seinem Artikel „Die Bauern zahlen die Zechen im „Bayernkurier" vom 6. Oktober 1979 angeführten, angeblich durch die DM-Aufwertung entstandenen Verluste der deutschen Landwirtschaft in Höhe von mindestens 500 Millionen DM halten einer Nachprüfung nicht stand. Diese Zahl wäre nur richtig, wenn die 2 %ige DM-Aufwertung zu einer 2 %igen Senkung der Agrarpreise geführt hätte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Um Währungsveränderungen eben nicht auf die Marktordnungspreise sofort und automatisch durchschlagen zu lassen, werden die gemeinsamen Marktordnungspreise nicht mit den Devisenkursen, sondern mit den landwirtschaftlichen Umrechnungskursen („grünen Kurseng in die in den einzelnen Mitgliedstaaten in nationaler Währung geltenden Agrarpreise umgerechnet. Die 2%ige DM-Aufwertung vom 24. September 1979 hatte daher keine Änderung der Marktordnungspreise in der Bundesrepublik Deutschland zur Folge. Inwieweit die Marktpreise infolge der DM-Aufwertung durch billiger werdende Importe und schwieriger werdende Exportmöglichkeiten beeinflußt werden, läßt sich zuverlässig nicht beziffern, da diese durch eine Vielzahl von Faktoren (Angebot, Nachfrage, Kosten- und Preisentwicklung im Export- bzw. Importland usf.) bestimmt sind.
Die Behauptung, daß bei einer evtl. neuerlichen DM-Aufwertung von 2 % sich der Währungsausgleich nicht ändern würde, ist ebenfalls unzutreffend. Entsprechend den Regeln des im Rahmen des Europäischen Währungssystems bestehenden Währungskorbes würde der Leitkurs der DM in diesem Fall um rd. 1,4 % aufgewertet werden. Aus der Differenz zwischen dem landwirtschaftlichen Umrechnungskurs und dem neuen Leitkurs und abzüglich der Freimarge von 1% würde sich ein neuer deutscher Währungsausgleichssatz von 10,9% (gegenüber zur Zeit 9,8 %) errechnen.
Es kann keine Rede davon sein, daß die Bauern künftig dem Diktat eines imaginären Währungskorbes ausgeliefert sind. Nach wie vor werden bei den jährlichen Preisverhandlungen die gemeinsamen Marktordnungspreise und die landwirtschaftlichen Umrechnungskurse unter Berücksichtigung der allgemeinen Wirtschaftssituation und der unterschiedlichen Kostenentwicklung für die jeweilige Landwirtschaft in den einzelnen Mitgliedstaaten festgesetzt.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 1):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß in einem Panzerbataillon des Feldheeres vier Unteroffiziere m. P. aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer die Aufgaben ihrer Dienstposten nicht wahrnehmen können, dennoch aus der Kampftruppe nicht herausgelöst werden, und hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, so wie es von seiten der Personalführung dem Bataillonskommandeur empfohlen worden sei, in solchen Fällen verdiente Soldaten ganz aus dem Dienstverhältnis zu entlassen, nur um in der Truppe die Stellen nachbesetzen zu können, statt sie einer ihrem Gesundheitszustand angemessenen Verwendung zuzuführen?
Zu dem angesprochenen Einzelfall kann ich ohne nähere Angaben — das Feldheer hat 52 Panzerbataillone — keine detaillierte Auskunft geben. Ebenso kann ich nicht sagen, ob die Anregung der personalführenden Stelle für Unteroffiziere m. P. (Stammdienststelle des Heeres), bei einem Bataillonskommandeur das Verfahren zur Entlassung wegen Dienstunfähigkeit einzuleiten, im Einzelfall zweckmäßig war. Grundsätzlich kann ich jedoch dazu folgendes ausführen:
Unteroffiziere m. P., die aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer die Aufgaben ihres Dienstpostens in einem Panzerbataillon des Feldheeres nicht mehr wahrnehmen können, sind aus der Einheit herauszulösen. Ob sie dauernd dienstunfähig und deshalb vorzeitig in den Ruhestand zu versetzen sind oder ob sie auf bestimmten Dienstposten außerhalb der Kampftruppe noch weiterhin in der Bundeswehr verwendet werden können, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorliegenden Umstände entschieden werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter der Stammdienststelle des Heeres. Hierbei hat er folgendes zu beachten:
Ein Berufssoldat ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge eines körperlichen Gebrechens oder wegen Schwäche seiner körperlichen oder geistigen Kräfte zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist (§ 44 Abs. 3 Satz 1 des Soldatengesetzes).
Als dauernd dienstunfähig kann er auch dann angesehen werden, wenn die Wiederherstellung seiner Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres seit Beginn der Dienstunfähigkeit nicht zu erwarten ist (§ 44 Abs. 3 Satz 2 des Soldatengesetzes).
Dienstunfähigkeit liegt vor, wenn der Berufssoldat keinen Dienst leisten kann oder wenn er die wesentlichen Dienststellungen, für die er seinem Dienstgrad nach in Betracht kommt, nicht mehr ausreichend ausfüllen kann. Danach kann ein Berufssoldat bereits dienstunfähig sein, obwohl er noch eine oder gar mehrere (aber eben nicht die wesentlichen) seinem Dienstgrad entsprechende Dienststellungen auszufüllen in der Lage ist (so ständige Rechtsprechung).
Zur Erfüllung des Verteidigungsauftrages gehört es, daß die Streitkräfte zu jeder Zeit nach Maßgabe der ihnen zu stellenden Aufgaben einsatzbereit sind. Es ist daher nicht möglich, bei der Frage der Dienstfähigkeit der Soldaten allein auf Friedensverhältnisse oder auf die Verwendbarkeit in den jeweiligen Dienststellungen abzustellen. Vielmehr muß die Auswechselbarkeit zumindest der Berufssoldaten gewährleistet sein.
Im Rahmen seiner Ermessensbefugnis hat der Leiter der Stammdienststelle des Heeres aber auch zu entscheiden, ob er die Soldaten trotz deren eingeschränkter Verwendungsfähigkeit noch in irgendei-
Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979 14607*
ner Weise verwenden kann. Jede größere militärische Dienststelle wird einen gewissen Prozentsatz eingeschränkt verwendungsfähiger Soldaten aufnehmen können. Diese allerdings ist Veränderungen unterworfen und u. a. nicht nur von der wechselnden personellen und technischen Struktur der militärischen Dienststelle, sondern auch von ihrem jeweiligen, wechselnden Arbeitsgebiet sowie von den besonderen Erfordernissen des Einsatzes im Verteidigungsfall abhängig.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 5):
Beabsichtigt die Bundesregierung, noch in dieser Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Durchführung des im 21. Rentenanpassungsgesetz beschlossenen Krankenversicherungsbeitrags für Rentner vorzulegen, und — wenn ja — mit welchem Inhalt?
Ein Krankenversicherungsbeitrag der Rentner macht eine Reihe von Abklärungen erforderlich. Auf Grund der bereits bei den Beratungen zum 21. Rentenanpassungsgesetz bekannten, vor allem verwaltungstechnischen Probleme wird es daher nicht möglich sein, kurzfristig Lösungen zu erarbeiten. Es ist deshalb zur Zeit nicht möglich, für parlamentarische Beratungen Zeitangaben zu machen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 18 und .19):
Hält die Bundesregierung ihre Ablehnung, die Beschränkung der Gültigkeit der Schülerzeitkarten der Deutschen Bundesbahn an Wochenenden aufzuheben, für familienfreundlich?
Besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch das Aufkommen aus Fahrkartenverkäufen derzeit ist, die entfallen würden, wenn die Beschränkung der Gültigkeit der Schülerzeitkarten der Deutschen Bundesbahn an Wochenenden aufgehoben würde?
Zu Frage A 18:
Die Preise der Zeitkarten des Schülerverkehrs der Deutschen Bundesbahn (DB) stehen — gegenüber dem Normaltarif — mit ihrem bis 80% reichenden Preisnachlaß und einer nur 10,5 %igen Kostendeckung an der Spitze der Sozialtarif-Skala. Die Zeitkarten gelten an allen Werktagen. An Sonn-und Feiertagen erhalten die Schüler (Auszubildenden) gegen Vorlage ihrer Zeitkarten z. Z. um 17,5 % ermäßigte Schülerfahrkarten/Schülerrückfahrkarten. Der Gesamtpreis (Zeitkarten und Zusatzkarten) entspricht etwa dem Betrag, der bei Realisierung der von Ihnen gewünschten Ausweitung der Schülerzeitkarten-Geltungsdauer erhoben werden müßte.
Für die Zielgruppe „Familien" sind im Bereich der DB im Jahre 1979 zwei bedeutende Tarifmaßnahmen verwirklicht worden:
Die Bundesregierung hat mit Kabinettbeschluß vom 20. Juni 1979 die Anpassung des Tarifs der DB „für kinderreiche Familien" an die Regelungen des
Bundeskindergeldgesetzes beschlossen. Damit ist der Berechtigtenkreis für die Inanspruchnahme der Tarifermäßigung ausgedehnt worden.
Im kommerziellen Bereich hat die DB zum 1. April 1979 den Versuchstarif „Familien-Paß" eingeführt. Der Erwerb des „Familien-Paß" zum Grundpreis von 198,— DM berechtigt zur Inanspruchnahme von 50 % Ermäßigung auf den normalen Fahrpreis und den Kinderfahrpreis für beliebig viele Fahrten für alle im Paß eingetragenen Familienmitglieder, und zwar für die Dauer eines Jahres.
Damit werden sowohl unter sozialpolitischen Gesichtspunkten als auch aus kaufmännischer Sicht des Unternehmens DB Tarife angeboten, die es kinderreichen Familien ermöglichen, preisgünstig mit der Eisenbahn zu fahren.
Zu Frage A 19:
Für die von Ihnen gewünschten Angaben wären umfangreiche Erhebungen seitens der Deutschen Bundesbahn erforderlich.
Geht man aber von der Annahme aus, daß nur jeder zehnte Käufer einer Schülerfahrkarte bzw. Schülerrückfahrkarte an Sonn- bzw. Feiertagen die Fahrpreisermäßigung einer Schülerzeitkarte in Anspruch nehmen könnte, würde das zu einer Einnahmeminderung der DB von rd. 0,8 Millionen DM pro Jahr führen.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Landré (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 20 und 21):
Halt die Bundesregierung das Anerkennungsverbot für weitere Überwachungsorganisationen, das in der Anlage VIII zum § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilt ist. noch für zeitgemäß, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auch freie Kraftfahrzeugsachverständige im Rahmen des § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuzulassen?
Wie ist der gegenwärtige Stand der Sachdiskussion diesbezüglich im Arbeitskreis Kraftfahrtwesen beim Bundesverkehrsminister?
Zu Frage A 20:
Das von Ihnen genannte Verbot der Anerkennung neuer Überwachungsorganisationen wird z. Z. von der Bundesregierung auf seine Verfassungsmäßigkeit geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist zunächst abzuwarten.
Ob dieses Anerkennungsverbot noch zeitgemäß, d. h. sachlich gerechtfertigt ist, wird ebenfalls derzeit zusammen mit den Ländern untersucht.
Auch die Einbeziehung der freien Kfz-Sachverständigen für die Tätigkeit nach § 29 StVZO ist Gegenstand der Erörterungen mit den Ländern. Sollte es zu einer Aufhebung des Anerkennungsverbots nach Nr. 7 Anlage VIII StVZO kommen, so wäre es auch den freien Sachverständigen möglich, im Rahmen von § 29 StVZO tätig zu werden, wenn sie die für alle prüfenden Organisationen oder Stellen geltenden Bedingungen erfüllen.
Zu Frage A 21:
Der besagte Bund-Länder-Arbeitskreis hat die Grundlagen erarbeitet, damit die Probleme in den
14608* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
zuständigen Bund-Länder-Fachausschüssen behandelt werden können. Diese werden sich damit in Kürze befassen.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen A 22 und 23):
Liegen dem Bundesverkehrsministerium Erhebungen über die auffallenden Verspätungen im Intercity-Verkehr vor?
Worin sieht das Bundesverkehrsministerium die Ursache für die sich häufenden Verspätungen, und wie kann dem abgeholfen werden?
Der Deutschen Bundesbahn, die für ihre Betriebsführung eigenverantwortlich zuständig ist, liegen Erhebungen über die Verspätungen der Züge vor. Danach hat sich bei Einführung des Systems IC-79 im Mai 1979 die Pünktlichkeit der IC-Züge kurzfristig verschlechtert. Nach Überwindung gewisser Anlaufschwierigkeiten gelang es der Deutschen Bundesbahn jedoch nach kurzer Zeit, den Pünktlichkeitsgrad auf ein mit den Vorjahren vergleichbares Niveau zu verbessern.
Es trifft zu, daß in letzter Zeit vermehrt technische Störungen regional aufgetreten sind, die sich dann wegen der Verknüpfungen des IC-Netzes z. T. bundesweit ausgewirkt haben.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 24 und 25):
Stimmen Pressemeldungen, wonach die A 44 (Düsseldorf—BochumDortmund) aus dem jetzt gültigen Bundesverkehrswegeplan ersatzlos gestrichen und somit ihr Ausbau auf Dortmunder Gebiet nicht mehr vorgesehen ist?
Bedurfte es erst einer mündlichen Anfrage, um auf mein diesbezügliches persönliches Schreiben vom 11. Oktober 1979 an den Bundesverkehrsminister eine Antwort zu bekommen?
Zu Frage A 24: Ja.
Zu Frage A 25:
Nein, denn Ihr Schreiben wurde am 13. November 1979 beantwortet. Bei der Fülle der täglich hier eingehenden Zuschriften muß im übrigen von einem Bearbeitungszeitraum von etwa 4 Wochen ausgegangen werden. .
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Mahne auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 30):
In welcher Weise kann der Bundesverkehrsminister sicherstellen, daß die Stadt Ansbach als oberzentrales Verwaltungszentrum und Sitz der Regierung von Mittelfranken weiterhin auf der Bundesautobahn A 6 Heilbronn—Nürnberg auf den entsprechenden Schildern berücksichtigt
wird. und ist insbesondere sichergestellt, daß die Stadt Ansbach als künftiges Fernziel bei der Ausschilderung im Nürnberger Bereich in der Form „Ansbach/Heilbronn" aufgeführt wird?
Es ist nicht daran gedacht, die bereits bestehenden Anschlußstellen Ansbach-West, Ansbach und Ansbach-Lichtenau an der Bundesautobahn Heilbronn—Nürnberg (A 6) umzubenennen. Insofern bleibt Ansbach weiterhin in der wegweisenden Beschilderung bestehen. Darüber hinaus soll Ansbach als Zwischenfernziel ab dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd angezeigt werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 8/3344 Fragen A 35 und 36):
Gibt es unmittelbar oder mittelbar von der Bundesregierung zu verantwortende Gründe, warum außer beim Einwohnermeldeamt, beim Sozialamt und in sonstigen begründeten Fallen bei Angaben zur Person der Familienstand des Alleinstehenden in „ledig", „verwitwet" oder „geschieden" unterteilt angegeben werden muß, z. B. bei Zeugenaussagen vor Gericht, auf der Lohnsteuerkarte (neben der amtlich eingetragenen Steuerklasse) usw.?
Spricht etwas dagegen, es dem Betroffenen im Verantwortungsbereich des Bundes freizustellen, ob er sich als „alleinstehend" bezeichnet oder den Familienstand genauer angibt?
Eine genaue Angabe des Familienstandes wird generell dann unnötig sein, wenn sich daraus keine speziellen rechtlichen Auswirkungen ergeben.
Ihre Frage habe ich zum Anlaß genommen, gründliche Erhebungen bei den Bundesressorts darüber anzustellen, wann auf die genaue Bezeichnung des Familienstandes verzichtet werden kann.
Sobald mir die Äußerungen des Bundesressorts vorliegen, werde ich gern auf Ihre Frage im einzelnen zurückkommen.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 8/3344 Fragen A 40 und 41):
Was hat die Bundesregierung zum Vorwurf des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Bundesinnenministerium zu sagen, wonach 31 Vorhaben im Revier, die der Verbesserung der Umweltbedingungen dienen, im Bundesinnenministerium .nur schleppend abgewickelt" und den begünstigten Betrieben „immer neue Formalitäten abverlangt" würden?
Ist die Bundesregierung bereit, einen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen entworfenen Musterantrag oder einen anderen Musterantrag zu akzeptieren, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen?
Zu Frage A 40:
Den von dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zitierten Klagen bestimmter Unternehmen über einen schleppenden Gang des Altanlagensanierungsprogramms liegt möglicherweise ein Mißverständnis zugrunde.
Das Land Nordrhein-Westfalen hatte im Rahmen des Altanlagensanierungsprogramms zunächst 31 Projekte mitgeteilt. Bei der Umsetzung dieser Pro-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979 14609*
jekte mit den einzelnen Unternehmen sind inzwischen insgesamt 15 Vorhaben vom Bundesminister des Innern bewilligt worden bzw. befinden sich in fortgeschrittener Bearbeitung. Bei 10 Vorhaben bot sich eine derartige Zusammenarbeit aus der Sicht der Unternehmen nicht an; in 5 Fällen bedürfen die Förderungsanträge der Unternehmen noch einer Konkretisierung. Lediglich ein Antrag wurde einvernehmlich zunächst zurückgestellt.
Damit zeigt sich, daß die vom Bundesminister des Innern getroffenen Maßnahmen eine zügige Abwicklung des Altanlagenprogramms gewährleisten.
Zu Frage A 41:
Die Zielsetzungen der Programme des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sind verschieden.
Der Bund fördert nur Demonstrationsvorhaben. Das heißt, in jedem Einzelfall ist der Modellcharakter des Vorhabens nachzuweisen. Das Land unterstützt dagegen Luftreinhaltemaßnahmen im Rahmen der Förderung von Investitionen im Aktionsprogramm Ruhr. Die einzelnen Maßnahmen brauchen deshalb keinen Modellcharakter zu haben.
Für das Altanlagenprogramm des Bundes kann auf die Antragsformulare, die vom Umweltbundesamt auch für die Bearbeitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben verwendet werden, nicht verzichtet werden. Auch bei Rückfragen handelt es sich nicht um Formalitäten, sondern um fachliche Klarstellungen, die eine sachlich und verwaltungsrechtlich zweckmäßige Verwendung der Haushaltsmittel gewährleisten sollen.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 49):
Teilt die Bundesregierung die Erkenntnis, daß bei dem Betreiben einer kerntechnischen Anlage die menschliche Unzulängglichkeit zwar verbesserungsfähig, dem Grunde nach aber ein unabänderbares Reaktorrisiko ist?
Ja.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hüsch (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Fragen A 50 und 51):
Hat das Austreten eines Insektizides auf Phosphorbasis am Abend des 7. November 1979 vom Gelände der Bayer-Werke in Dormagen, das in der Presse als „stinkendes Gas" und „Gaswolke" bezeichnet wurde, in irgendeiner Weise außer zu erheblichen Geruchsbelästigungen auch zu Gesundheitsschäden geführt oder führen können, wie dies offensichtlich zunächst befürchtet worden war?
Führt die Bundesregierung das Auftreten der Gaswolke auf unvermeidbare Ereignisse oder auch darauf zurück. daß Umweltschutzbestimmungen unzureichend sind bzw. angewendet wurden, und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus im Rahmen eigener Zuständigkeit oder durch Empfehlungen an Dritte ziehen?
Die Untersuchungen durch die zuständigen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen über Ablauf, Ursachen und Auswirkung des Störfalls vom 7. November 1979 in einem Chemieunternehmen in Dormagen dauern noch an.
Vorab wurde vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, daß bei der Zersetzung einer Charge des Pflanzenschutzmittels Gusathion eine übelriechende Gaswolke aufgetreten ist.
Auch bei ungünstigen Annahmen könne unterstellt werden, daß Gesundheitsgefahren für die in Werksnähe wohnenden Menschen nicht aufgetreten seien. Bisher sei kein Vergiftungsfall in der Belegschaft und unter den Anwohnern, der in einen kausalen Zusammenhang mit dem aufgetretenen Störfall zu bringen wäre, bekannt geworden.
Ich bin gern bereit, Ihnen nach Erscheinen des Untersuchungsberichtes weitergehende Informationen zu übermitteln.
Der Ausbruch der Gaswolke in Dormagen hat erneut die Notwendigkeit und die Dringlichkeit der in Vorbereitung befindlichen Störfall-Verordnung aufgezeigt. Es ist vorgesehen, diese Verordnung noch in diesem Jahr dem Bundeskabinett vorzulegen.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 8/3344 Frage A 52):
Welche Maßnahmen halt die Bundesregierung für erforderlich und wird sie gegebenenfalls einleiten, damit eine weitere Verwendung von bestimmten Kacheln und Fliesen. die eine erhebliche Strahlung verursachen — wie in der Sendung .Tagesthemen" am 8. November 1979 dargestellt — unterbleibt?
Zur Frage der radioaktiven Strahlung aus Kacheln oder Fliesen mit uranhaltigen Farbglasuren bzw. Dekors hat die Bundesregierung bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 15. März 1978 Stellung genommen.
Bereits in der ersten Strahlenschutzverordnung vom 15. Oktober 1965 wurde die Verwendung von Uran zur Herstellung von Farbglasuren, Unterglasbemalungen und Aufglasurbemalungen keramischer Gegenstände eingeschränkt. Die seinerzeit für diese Verwendungszwecke von Uran festgelegten Grenzwerte wurden auch in die neue Strahlenschutzverordnung vom 13. Oktober 1976 übernommen. In der Strahlenschutzverordnung ist darüber hinaus der Grundsatz festgelegt, daß jede unnötige Strahlenexposition von Personen zu vermeiden ist.
Die Bundesregierung begrüßt deshalb, daß die im Verband der Keramischen Fliesenindustrien zusammengeschlossenen Fliesenhersteller in der Bundesrepublik Deutschland in einer Presseveröffentlichung vom Februar 1978 erklärt haben, keine Glasuren oder Farbkörper mit uranhaltigen Zusätzen zu verwenden. Soweit keramische Wandfliesen importiert werden, ist die Einfuhr selbst dann anzeigepflichtig, wenn ihr Urangehalt unterhalb der Grenz-
14610* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. November 1979
werte liegt, die nach der Strahlenschutzverordnung genehmigungs- und anzeigefrei verwendet werden dürfen. Die Anzeigen werden vom Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft ausgewertet und die Auswertungsergebnisse dem Bundesminister des Innern mitgeteilt. Unabhängig davon wird der Urangehalt keramischer Wandfliesen sowohl von Bundesbehörden als auch durch die Aufsichtsbehörden der Länder stichprobenartig quantitativ überwacht. Bei diesen Kontrollen wurden nur bei einem relativ geringen Teil der importierten keramischen Wandfliesen Uranglasuren vorgefunden; in keinem Fall war
bei Verwendung dieser Fliesen eine Strahlengefährdung von Personen zu befürchten.
Dennoch wird die Bundesregierung den neuen Meldungen über eine relativ hohe mögliche Strahlenexposition durch Kacheln mit uranhaltigen Glasuren sorgfältig nachgehen. Sollten sich diese Meldungen bestätigen, wird sie nicht zögern, Anlage III der Strahlenschutzverordnung dahin gehend zu präzisieren, daß die Verwendung und Lagerung von uranhaltigen Kacheln und Fliesen in Zukunft generell nicht mehr unter die genehmigungs- und anzeigefreien Tatbestände fallen.