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    Plenarprotokoll 8/183 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 183. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. November 1979 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Müller (Nordenham) und Dr. Czaja 14363 A Eintritt des Abg. Vosen in den Deutschen Bundestag 14363 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 14363 B Erweiterung der Tagesordnung 14404 B Begrüßung des Justizministers der Demokratischen Republik Sudan 14420 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Pfeifer, Rühe, Frau Benedix, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Dr. Müller, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Frau Dr. Wilms, Frau Dr. Wisniewski, Kroll-Schlüter, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU zur Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 8/2955 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Lattmann, Weisskirchen (Wiesloch), Dr. Meinecke (Hamburg), Thüsing, Vogelsang, Wüster, Frau Schuchardt, Dr. Dr. h. c. Maihofer, Dr.-Ing. Laermann und der Fraktionen der SPD und FDP zur Fortschreibung des Bildungsgesamtplans — Drucksache 8/3271 — Pfeifer CDU/CSU 14363 D Lattmann SPD 14370 C Frau Schuchardt FDP 14375 A Dr. Schmude, Bundesminister BMBW 14381 A, 14446 D Dr. Vogel, Ministerpräsident des Landes Rheinland-Pfalz 14388 D Rasch, Senator des Landes Berlin 14394 D Dr. Maier, Staatsminister des Freistaates Bayern 14399 C, 14448 A Dr. Grolle, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg 14421 D Rühe CDU/CSU 14424 C Weisskirchen (Wiesloch) SPD 14427 B Dr. Dr. h. c. Maihofer FDP 14430 D Dr. Remmers, Minister des Landes Niedersachsen 14438 A Rau, Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen 14440 D Dr. Herzog, Minister des Landes BadenWürttemberg 14445 B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1979 Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz zur Neufassung des Umsatzsteuergesetzes und zur Änderung anderer Gesetze — Drucksache 8/3332 — Jahn (Marburg) SPD 14433 D Westphal SPD 14434 B Streibl, Staatsminister des Freistaates Bayern 14435 A Kleinert FDP 14437 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verwaltung der Mittel der Träger der Krankenversicherung — Drucksache 8/3126 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3325 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3267 — Neuhaus CDU/CSU 14449 C Egert SPD 14451 C Schmidt (Kempten) FDP 14453 D Buschfort, Parl. Staatssekretär BMA 14455 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle — Drucksache 8/2024 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3308 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 8/3305 — 14456 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umgestaltung der Kilometerpauschale in eine Entfernungspauschale — Drucksache 8/3242 —Frau Will-Feld CDU/CSU 14456 C Dr. Diederich (Berlin) SPD 14457 C Frau Matthäus-Maier FDP 14459 C Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Besteuerung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Körperschaften (Vereinsbesteuerungsgesetz) — Drucksache 8/3243 — Mayer-Vorfelder, Staatssekretär des Landes Baden-Württemberg 14461 B, 14475 A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF 14464 A Dr. Schäuble CDU/CSU 14466 D Kühbacher SPD 14469 C Frau Funcke FDP 14473 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und des Gesetzes über die Pfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen öffentlich-rechtlicher Kreditanstalten — Drucksache 8/3264 — 14476 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Hilfe durch kostenlose Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens (Beratungshilfegesetz) — Drucksache 8/3311 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 14476 B Dr. Langner CDU/CSU 14477 D Dr. Schöfberger SPD 14479 A Kleinert FDP 14481 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3301 — in Verbindung mit Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes — Drucksache 8/3312 — Dr. de With, Parl. Staatssekretär BMJ 14483 D Dr. Bötsch CDU/CSU 14485 B Dürr SPD 14487 A Kleinert FDP 14488 B Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zur Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1977 — Drucksache 8/3238 — Gerster (Mainz) CDU/CSU 14490 A Esters SPD 14492 C Cronenberg FDP 14493 B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1979 III Beratung der Sammelübersicht 57 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen mit Statistik über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 14. Dezember 1976 bis 30. September 1979 eingegangenen Petitionen — Drucksache 8/3278 — 14493 D Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 18/79 — Zollkontingent für Walzdraht —2. Halbjahr 1979) — Drucksache 8/3261 — 14493 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Zustimmungsbedürftigen Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/79 — Zollpräferenzen 1979 gegenüber Entwicklungsländern — EGKS) — Drucksachen 8/3151, 8/3268 — 14494 A Beratung des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Aufhebbaren Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 20/79 — Erhöhung des Zollkontingents 1979 für Bananen) — Drucksachen 8/3178, 8/3269 — 14494 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung des Rates über die bei Unregelmäßigkeiten im Bereich der mit Beschluß vom 21. April 1970 vorgesehenen eigenen Mittel zu treffenden Maßnahmen sowie die Einrichtung eines einschlägigen Information- und Kontrollsystems — Drucksachen 8/2922, 8/3263 — 14494 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Zehnten Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern in Ergänzung der Richtlinie 77/388/EWG — Anwendung der Mehrwertsteuer auf die Vermietung von beweglichen körperlichen Gegenständen — Drucksachen 8/2921, 8/3247 — 14494 C Fragestunde — Drucksachen 8/3310 vom 02. 11. 1979 und 8/3323 vom 08. 11. 1979 —Proteste und Drohungen der Sowjetunion anläßlich westpolitischer Schritte der Bundesrepublik Deutschland DringlAnfr Cl 08.1139 Drs 08/3323 Dr. Barzel CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14404C, D, 14405 A ZusFr Dr. Barzel CDU/CSU 14404 D Begleitung des Bundeskanzlers auf seinen sechs Auslandsreisen durch Vertreter der Wirtschaft MdlAnfr A100 02.11.79 Drs 08/3310 Kroll-Schlüter CDU/CSU Antw StMin Wischnewski BK 14405 A, B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14405 B Auslassung Berlins im Besuchsprogramm für den chinesischen Parteivorsitzenden Hua Guofeng MdlAnfr A103 02.1139 Drs 08/3310 Straßmeir CDU/CSU MdlAnfr A104 02.11.79 Drs 08/3310 Straßmeir CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14405C, D, 14406A, B, C, D, 14407A ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14405 D, 14406 A, B ZusFr Dr. Corterier SPD 14406 C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14406 C, D ZusFr Frau Schlei SPD 14406 D ZusFr Frau Simonis SPD 14407 A Auslassung Berlins im Besuchsprogramm für den chinesischen Ministerpräsidenten Hua Guofeng MdlAnfr A105 02.11.79 Drs 08/3310 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14407 A, B, C, D ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU 14407 B, C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14407 C ZusFr Frau Simonis SPD 14407 D Schutz von Kindern und Jugendlichen vor politischem Terror MdlAnfr A108 02.1139 Drs 08/3310 Frau Simonis SPD Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14408 A, B ZusFr Frau Simonis SPD 14408 B Klimatische Auswirkungen der Rodung des tropischen Regenwalds im Amazonas-Gebiet sowie Beteiligung des Volkswagenwerks an diesem Raubbau MdlAnfr A111 02.1139 Drs 08/3310 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU MdlAnfr A112 02.11.79 Drs 08/3310 Sauter (Epfendorf) CDU/CSU Antw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14408 C D, 14409 A, B, C, D IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1979 ZusFr Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 14408C, D, 14409 B ZusFr Niegel CDU/CSU 14409 A, C ZusFr Bindig SPD 14409 C Zahlung von Lohnsteuer für Streikgelder MdlAnfr A49 02.1139 Drs 08/3310 Kirschner SPD Antw PStSekr Haehser BMF 14410A B, C ZusFr Kirschner SPD 14410 B, C Sicherstellung der Versorgung mit Briketts MdlAnfr A50 02.11.79 Drs 08/3310 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14410 D, 14411 A, B ZusFr Niegel CDU/CSU 14411A B Gefährdung der Arbeitsplätze in der Polstermöbelindustrie des Zonenrandgebiets durch Dumpinglieferungen aus der DDR MdlAnfr A51 02.11.79 Drs 08/3310 Niegel CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 14411 C, D, 14412 A ZusFr Niegel CDU/CSU 14411 D, 14412 A Gewinnsteigerung amerikanischer Ölkonzerne durch Geschäfte mit Europa, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, sowie Einführung einer Sondersteuer für Ölkonzerne MdlAnfr A52 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Spöri SPD MdlAnfr A53 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14412 B, C, D, 14413 B, D, 14414 A, B, C, D, 14415 A, C, D, 14416 A, B, C ZusFr Dr. Spöri SPD 14412 C, D, 14415 A, B ZusFr Conradi SPD 14413 A 14415 D ZusFr Wolfram (Recklinghausen) SPD 14413 C, 14416 A ZusFr Sieler SPD 14414 A ZusFr Dr. Jens SPD 14414 B, 14416 B ZusFr Cronenberg FDP 14414 B, 14416 B ZusFr Ey CDU/CSU 14414 D ZusFr Sieler SPD 14416 C Vorlage des Berichts über die Einhaltung des EG-Verhaltenskodex für Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Südafrika durch deutsche Firmen MdlAnfr A54 02.1139 Drs 08/3310 Dr. Corterier SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14416 D ZusFr Dr. Corterier SPD 14416 D Angaben der Bundesregierung und der Bundesforschungsanstalt für Fischerei über die Fischfangmengen 1977/78 MdlAnfr A58 02.11.79 Drs 08/3310 Dr. von Geldern CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 14417 A, B, C ZusFr Dr. von Geldern CDU/CSU 14417 B ZusFr Dreyer CDU/CSU 14417 C Unterbindung der Jagd auf Jungrobben MdlAnfr A59 02.11.79 Drs 08/3310 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML 14417 C, 14418 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 14418 A Erlaß der Rechtsverordnung auf Grund des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes über den Import und Export von Tieren bzw. Teilen von Tieren MdlAnfr A60 02.11.79 Drs 08/3310 Frau Dr. Hartenstein SPD Antw PStSekr Gallus BML 14418 B, C, D, 14419 A ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD 14418C, D ZusFr Baack SPD 14419 A Stopp des Verkaufs von Magermilchpulver zur Verarbeitung in Schweine- und Geflügelmischfutter MdlAnfr A61 02.1139 Drs 08/3310 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU MdlAnfr A62 02.11.79 Drs 08/3310 Schröder (Wilhelminenhof) CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 14419 B, D, 14420 A ZusFr Schröder (Wilhelminenhof) CDU/ CSU 14419 D, 14420 A Beitragssätze und Leistungen der einzelnen Krankenkassenarten MdlAnfr A65 02.11.79 Drs 08/3310 Vogelsang SPD MdlAnfr A66 02.11.79 Drs 08/3310 Vogelsang SPD Antw PStSekr Buschfort BMA 14420 B, D, 14421 A, B, C ZusFr Vogelsang SPD 14421 A ZusFr Müller (Berlin) CDU/CSU 14421 B, C Nächste Sitzung 14494 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 14495* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 183. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. November 1979 14363 183. Sitzung Bonn, den 8. November 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 181. Sitzung, Seite 14313* rechte Spalte: Die Angaben unter Buchstabe g) sind zu streichen. Einzufügen ist „g) 4 Granaten 150 mm mit Kampfstoff Inhalt 4 Granaten 105 mm mit Kampfstoff ca. 30 l TABUN (Grünring 3) Herkunft: Deutsches Reich Herst: Jahr: 1939-45" Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 9. 11. Dr. Aigner* 9. 11. Alber* 8. 11. Dr. Bangemann* 8. 11. Blumenfeld* 9. 11. Brandt* 8. 11. Büchner (Speyer) *** 9. 11. Fellermaier* 9. 11. Flämig*** 8. 11. Frau Dr. Focke* 8. 11. Friedrich (Würzburg)* 8. 11. Dr. Früh* 9. 11. Dr. Fuchs* 8. 11. Hansen 9. 11. von Hassel* 8. 11. Ibrügger 9. 11. Immer 9. 11. Dr. Jaeger 9. 11. Katzer 9. 11. Dr. h. c. Kiesinger 9. 11. Dr. Klepsch* 9. 11. Dr. Köhler (Duisburg)* 8. 11. Frau Krone-Apphun 9. 11. Lagershausen 9. 11. Lange* 8. 11. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Lenzer*** 8. 11. Lücker* 9.11. Luster* 9.11. Dr. Mertes (Gerolstein) 8. 11. Dr. Müller*** 9. 11. Dr. Müller-Hermann* 8. 11. Dr. Pfennig * 8. 11. Peiter 8. 11. Porzner 9. 11. Scheffler*** 8. 11. Frau Schleicher* 8. 11. Schmidt (Wattenscheid) 9. 11. Dr. Schwencke (Nienburg)* 9. 11. Seefeld* 8. 11. Sieglerschmidt* 9. 11. Spilker 9. 11. Dr. Starke (Franken) 9. 11. Stöckl 9. 11. Ueberhorst*** 8. 11. Frau Dr. Walz* 9.11. Wawrzik* 9. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
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    Herr Abgeordneter, es ist natürlich ein gewagtes Unternehmen, wenn ich einen Bundesminister bestätigen will.

    (Daweke [CDU/CSU]: Aber Sie waren doch dabei!)

    Aber ich kann bestätigen, da er sich ja zu der Grundlage dieser Vereinbarungen bekannt hat, daß das so ist, wobei die Gleichheit der Inhalte auch von dem Kollegen Vogel soeben nicht gefordert worden ist; denn da geht es um einen Bereich, in dem wir uns auf einen Kompromiß geeinigt haben, so daß Herr Schmude in diesem Punkt nicht beansprucht werden kann.
    Meine Damen und Herren, wenn wir einen Schritt weiterkommen wollen — das ist hier schon mehrfach angesprochen worden —, dann müssen wir über den Begriff der Gleichwertigkeit in diesem Zusammenhang nachdenken. Wenn wir uns zur Gleichwertigkeit bekennen, dann heißt das in allen Ländern und in allen Bereichen nicht Gleichheit Auch hier muß die CDU/CSU deutlich sagen, will sie Gleichheit im Bildungsbereich — das ist das Ende des Föderalismus —, oder will sie Gleichwertigkeit; dann können wir im kooperativen Föderalismus fortfahren. Hier müssen Sie sich klar bekennen. Herr Vogel hat eine Meinung vorgetragen, die ich unterstütze. Das ist die entscheidende Frage: Gleichheit oder Gleichwertigkeit? Wir haben und ich habe nie ein Hehl daraus gemacht, daß es um die Gleichwertigkeit geht, d. h., daß der Weg zur Erlangung ganz bestimmter Abschlüsse unterschiedlich sein kann — geprägt von der kulturellen Verantwortung und Vorstellung des jeweiligen Landes —, daß aber das Ziel die Gleichwertigkeit und damit Vergleichbarkeit des Abschlusses sein muß. Dies ist eine klare Position, die wir auch in der KMK angesprochen haben. Wenn Sie aber, meine Damen und Herren, die Meßlatte des gegliederten Schulwesens anführen, dann müssen Sie sich auch darüber im klaren sein — Herr Kollege Herzog, das ist so —, daß es gar kein absolut gleiches gegliedertes Schulwesen in unseren schönen Bundesländern gibt. Es gibt doch — deswegen bekommen wir Kultusminister hier keine großen Probleme — erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern im gegliederten Schulsystem. Es ist doch nicht so, als wenn das ein geschlossenes, in sich ganz klares System ohne Unterschiede wäre. Da gibt es Unterschiede im Hauptschulabschluß. In Berlin z. B. müssen die Hauptschüler grundsätzlich eine erste Fremdsprache erlernen. In anderen Bundesländern ist das nicht notwendig. Sollten wir etwa auf die Idee kommen, z. B. den Hauptschulabschluß aus BadenWürttemberg nicht mehr anzuerkennen, nur weil die Schüler die erste Fremdsprache nicht haben? Oder sollten wir auf die Idee kommen, einen Realschulabschluß aus Hamburg nicht anzuerkennen, weil die in der Stundentafel insgesamt weniger Stunden haben als in Berlin? Oder sollten wir auf die Idee kommen, weil wir in Berlin im Gymnasium insgesamt mehr Stunden haben als in Bayern, den Gymnasialabschluß aus Bayern nicht mehr anzuerkennen? Das wäre doch aberwitzig. Ich könnte Ihnen eine Fülle von Beispielen nennen, wo Unterschiedlichkeiten in dem gegliederten Schulsystem vorhanden sind, auch bei den Inhalten. Keiner kommt auf die Idee zu sagen: da fehlen ja zehn oder zwölf oder zwanzig Stunden in der gesamten Stundenbilanz einer Schulform; deswegen können wir das Ergebnis nicht mehr anerkennen. Das geht doch nicht. Diese Flexibilität, die wir hier zugrunde legen, müssen wir selbstverständlich doch auch gegenüber der Gesamtschule zugrunde legen. Man kann doch nicht so argumentieren, daß man hier einen angeblichen Splitter im Auge der Gesamtschule sieht, und den Balken im eigenen Auge — um dieses berühmte Bibelwort zu zitieren — sieht man nicht. Ich hoffe, meine Damen und Herren, daß wir auch in dieser Frage, was die MeBlatte des gegliederten Schulsystems angeht, einen Schritt weiterkommen.
    Ein kurzer Satz zu dem Problem der Einheitlichkeit insgesamt. Hier ist angesprochen worden — da spielt Berlin eine durchaus interessante Rolle —, daß wir es trotz der Erklärung des Bundeskanzlers, der Bundesregierung zum zehnten Bildungsjahr in Berlin gewagt hätten, ein zehntes, allgemeinbildendes Pflichtschuljahr in der Hauptschule einzuführen. Ich muß Sie, meine Damen und Herren, daran erinnern, daß es Zielsetzung des Bildungsgesamtplanes von 1973 war, einen einheitlichen Abschluß der Sekundarstufe I zu bekommen, daß es auch Zielsetzung war, die allgemeine und die berufliche Bildung einander anzunähern, daß Gleichwertigkeit das Ziel war. Das muß man Ihnen mal vor Augen führen. Berlin hat in der besonderen Rolle eines Stadtstaates von dieser Möglichkeit der Einführung eines zehnten Schuljahres Gebrauch gemacht Sie müssen zur Kenntnis nehmen, daß über 60 % eines Jahrganges in der Hauptschule freiwillig diesen Abschluß machten und 90 % bei dem Übergang in die neunte Klasse der Hauptschule dafür votierten, freiwillig das zehnte Schuljahr zu machen, es aber nicht gemacht haben, weil sie vielleicht einen Ausbildungsplatz gefunden haben. Sie müssen sehen, daß eine große Mehrheit der Schüler das freiwillig getan hat.

    (Vorsitz : Vizepräsident Leber)

    Wenn Sie das sehen und noch berücksichtigen, daß viele gerade nach dem neunten Schuljahr abgegangen sind, für die es eine echte Chance gewesen ware, das zehnte Pflichtschuljahr zu machen, dann werden Sie, wenn auch vielleicht noch nicht jetzt, aber doch allmählich begreifen, daß das zehnte Schuljahr nicht, wie der Kollege Vogel gesagt hat, ein Zwang ist, sondern daß es eine Chance für diese Schüler ist, indem sie das gleiche oder ein vergleichbares Bildungsangebot bekommen wie alle anderen



    Senator Rasch (Berlin)

    im gegliederten Schulsystem. Wir weichen damit nicht ab. Es gibt keine Anerkennungsprobleme. Wir haben eine zehnjährige Erfahrung auch in der curricularen Entwicklung.
    Das zweite Beispiel ist die berühmte Frage der berufsfeldbezogenen Oberstufenzentren. Die wenigsten — das ist nun das Problem unseres Bildungschinesisch — wissen, was das eigentlich ist. Das ist eine berufsfeldorientierte Schule, in der alle Berufsschulen eines Berufsfeldes und eine gymnasiale Oberstufe zusammengefaßt sind. In bezug auf die beruflichen Schulen gibt es vollen Konsens und keine Probleme.
    Lediglich im elften Schulbesuchsjahr werden die Schüler, die die gymnasiale Qualifikation haben und in die Oberstufe eintreten, die Gelegenheit erhalten, neben der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe ein Berufsgrundbildungsjahr zu absolvieren, also eine Annäherung zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung. Dies ist der Punkt. Es geht darum, daß nach Ansicht einiger Länder zu wenig allgemeinbildende Stunden erteilt werden. Wir sehen uns hier in voller Übereinstimmung mit den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Hier gibt es einen Dissens: es fehlen angeblich wenige Stunden.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie es doch einmal auf den Versuch ankommen, ob die Mathematik-Stunde, die berufsfeldbezogen in einem Leistungskurs und in einem Grundkurs für ein Berufsfeld — etwa kaufmännisches Rechnen — angeboten wird, nicht doch einen ganz bestimmten Anteil von allgemeiner Mathematik hat. Hier gibt es doch Überschneidungen, die kein Mensch leugnen kann. Hier kann man doch nicht additiv rechnen, sondern muß sehen, daß sich allgemeines und berufliches Bildungswesen durchaus ergänzen. Lassen Sie doch diese Offenheit zu, wenn ein Land das will — so kann ich meinen CDU/CSU-Kollegen nur zurufen. Aber hier gibt es eben keine Toleranz, sondern allenfalls die Bereitschaft, weiter darüber zu verhandeln. Hier entscheidet wieder ein Land gegen die Entscheidung eines Gesetzgebers, ob das, was das Land Berlin im Einvernehmen mit der Mehrheit im Parlament tut, bundesrepublikanisch anerkannt werden kann oder nicht. Dies ist nach meiner Überzeugung ein unmögliches und politisch nicht vertretbares Verhalten der einzelnen Länder.
    Im Zusammenhang mit der Gesamtschule ist hier mehrfach der Elternwille zitiert worden. Lassen Sie mich ein Wort zur Gesamtschule generell sagen. Aus meiner politischen Sicht geht es eigentlich gar nicht mehr darum, über die Existenz der Gesamtschule zu streiten. Sie ist ja da. Das anerkennen auch alle CDU/CSU-Minister. Machen Sie doch nicht den Versuch, über die Anerkennungspolitik die Existenz zu zerstören. Sie geraten sonst sofort in den Konflikt mit den Eltern, die diese Schulform wollen. Die Regierungen, die wir repräsentieren, haben über das Votum in der Wahl, über die Mehrheit im Parlament, ja, sogar über die Voten der Elterngremien den Elternwillen hinter sich, daß die Gesamtschule eingerichtet oder erhalten werden soll. Führen Sie doch nicht einen Streit über die Abschlüsse! Führen Sie vielmehr eine politische Diskussion über die Gleichwertigkeit, wie wir es vorhin getan haben! Der Elternwille zieht doch nicht. Hamburg hat doch eine gesetzliche Regelung geschaffen; es mußte dies nach einem Gerichtsentscheid tun, der den Elternwillen ausdrücklich respektiert. In Berlin ist die Gesamtschule eine Schulform neben dem gegliederten Schulsystem, wobei der Elternwille ebenfalls respektiert wird.
    Ich will Ihnen eines ganz offen sagen. Wenn die Schülerzahlen zurückgehen, kann es auch passieren, daß eine Gesamtschule geschlossen wird. Warum denn nicht? Wir sind doch nicht ideologisch engstirnig, sondern versuchen, eine Politik zu machen, bei der in einem hohen Maße Übereinstimmung mit der Offentlichkeit und mit den Eltern erreicht wird.
    Herr Kollege Vogel, Sie haben Hessen angeführt. Nach meiner Ansicht und meiner Information ist das, was Sie diesbezüglich gesagt haben, auch falsch. In Hessen werden die Gesamtschulen, weil sie einen Schulversuch darstellen, nicht gegen den Elternwillen, sondern mit Zustimmung der Eltern eingeführt. Hier wird immer wieder etwas behauptet, was nach meiner Kenntnis nicht zutrifft. Die Kollegen haben mir das auf der Bundesratsbank soeben noch einmal bestätigt.
    Schauen Sie sich, wenn Sie den Elternwillen zitieren, doch einmal das Votum des Bundeselternrates an. Was hat denn der Bundeselternrat empfohlen, das höchste Gremien der Elternvertretung in unserem Land? Er hat gesagt: Kultusminister, kehrt zu eurem Kompromiß vom 18. Juni zurück! Betreibt hier keine Anerkennungspolitik zu Lasten der Schüler und der Kinder! — Darum geht es. Das ist nicht eine Aufforderung an die sozialliberalen Kultusminister, sondern das kann nur eine Aufforderung an Herrn Strauß und an die CDU-Kultusminister sein. Geben Sie dem endlich nach.
    Ein weiterer Punkt ist die ständige Diskussion über den Leistungsverfall. Wieso machen Sie sich eigentlich Sorgen — bis hin zu der Angst, daß die Gesamtschüler, die aus anderen Ländern kommen, vielleicht Ihre Länder überfluten könnten — in der Frage der Gleichwertigkeit bzw. Vergleichbarkeit der Leistungen? Wir müssen diese garantieren. Ich bekenne mich ausdrücklich dazu, daß eine Gesamtschule nur dann eine Gesamtschule sein kann, wenn sie zumindest die im gegliederten Schulsystem erzielten Leistungen erbringt. Die Gesamtschule wird darüber hinaus noch stärker als das gegliederte Schulsystem durch die Betonung bestimmter Verhaltensformen — als Beispiel nenne ich soziales Lernen — geprägt.
    Wenn das Ergebnis der Gesamtschule darin bestünde, daß sie eine „Dünnbrettschule" werden würde, hätte sie hinsichtlich des Begriffes der Integration ihre Zielsetzung verwirkt. Das muß man ganz klar sagen. Wir müssen doch selbst die Gesamtschulen in unseren Ländern an dem bestehenden gegliederten System messen und umgekehrt. Wir leben doch im Dialog. Wenn ich Hauptschüler in der Gesamtschule habe und dort den Hauptschulabschluß vergebe, dann muß ich doch schon in meinem eigenen Lande die Gleichwertigkeit sichern. Das



    Senator Rasch (Berlin)

    gleiche gilt für den Übergang von der Gesamtschule auf die gymnasiale Oberstufe, das gleiche gilt für den Übergang von der mittleren Schulstufe eines Gymnasiums auf die gymnasiale Oberstufe. Das muß doch vergleichbar und gleichwertig sein. Ersparen Sie sich deswegen die Polemik. Wir müssen diese Auseinandersetzung doch innerhalb der einzelnen Länder selbst führen, und wir garantieren die Gleichwertigkeit. Insofern ist Ihr Argument mit der Nivellierung nichts anderes als ein Buhmann gegen die Gesamtschule, und zwar aus ideologischer Position heraus vorgebracht, und hat meiner Ansicht nach nichts mit der Vergleichbarkeit der Leistungen zu tun.
    Für das Land Berlin geht es darum — ich darf das ganz deutlich sagen —, für die optimale Förderung unserer Kinder die Schulform zu finden, die dieser Zielsetzung in geeignetster Weise gerecht wird. Optimale Förderung, Förderung statt Auslese — das sind die Grundprinzipien, um die Verwirklichung des einzelnen schon in der Schule einen Schritt weiterzubringen. Wir können das sowieso nicht zu hundert Prozent gewährleisten. Dann lassen Sie uns doch das unterschreiben, was Frau Kollegin Laurien in der Kultusministerkonferenz oder Bund-LänderKommission gesagt hat: nicht über die Organisation, nicht über den Weg streiten. Das ist doch nicht der Punkt; die Wege können verschieden sein, wenn die Ergebnisse vergleichbar sind.
    Ich glaube im übrigen — das darf ich deutlich sagen —, daß die Gesamtschule in den nächsten Jahren überlegen sein wird. Das wird sich in der Konkurrenz der Systeme herausstellen. Aber die Grundposition ist doch folgende. Wir dürfen diesen Streit, der ohne die Kompetenz des Bundes auf der Bundesebene geführt wird und in dem die Bundestagsfraktion der CDU/CSU ihre Landesminister zurückgepfiffen hat, nicht zu Lasten der Kinder führen. Wenn Sie dieser Grundposition zustimmen, kommen wir in der Frage der Anerkennung der Abschlüsse ein gutes Stück weiter.
    Ich hoffe sehr, daß das Argument, das heute von dem Abgeordneten Pfeifer neu eingeführt worden ist — ich habe in der Zeitung gelesen, daß es auch der Kultusminister und Kollege Herzog öffentlich verwandt hat —, nämlich das der Finanzierbarkeit, nun nicht ein weiterer Hebel wird, um die Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes zu verhindern. Wir Bildungspolitiker müssen uns doch erst einmal in einer Phase, die ich als Phase des neuen Realismus in der Fortschreibung bezeichnen möchte, darüber einig werden, was wir politisch wollen. Dann können wir fragen: Was kostet das? Dann erst müssen wir uns mit den Finanzministern abstimmen. Das ist doch selbstverständlich. Machen wir uns doch nichts vor: Wenn wir in dieser Phase des Streits zu den Finanzministern gehen und sie fragen, was sie denn dazu sagen würden, wäre ihre freudige Antwort: Liebe Leute, bevor ihr mit uns überhaupt über Finanzen redet, einigt euch erst einmal auf eine Linie, auf ein Konzept. Das wäre jedenfalls die vernünftigste Position, um in der Sache weiterzukommen.
    Ich möchte mit einem Appell an die CDU/CSU-Fraktion schließen. Nachdem Sie das Ergebnis vom 18. Juni 1979 mit Ihrem Antrag, den Sie eingebracht und den Sie zu Anfang vielleicht sogar nicht einmal ganz ernst genommen haben, und mit der Äußerung des Herrn Ministerpräsidenten Strauß zerstört haben, müssen Sie hier und heute deutlich sagen, ob Sie bereit sind, auf die Linie dieses Kompromisses zurückzukehren. Das, was Herr Kollege Vogel gesagt hat, ist ein kleiner Fingerzeig. Ich erwarte von Ihrer Fraktion allerdings noch wesentlich mehr.

    (Beifall bei der FDP und SPD)



Rede von Georg Leber
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich erteile das Wort Herrn Staatsminister Maier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Fast muß ich mich dafür entschuldigen, daß wieder jemand von der Bundesratsbank spricht. Aber der Freistaat Bayern ist so oft genannt und auch von den Rednern der sozialliberalen Koalition so oft angegriffen worden, daß es, glaube ich, zur Fairneß gehört, wenn hier jemand für Bayern und für die CSU sprechen darf.
    Zunächst in aller Kürze zu einigen meiner Vorredner. Herr Kollege Lattmann ist noch hier. Ich glaube, seine Argumentation war widersprüchlich. Er hat das Auseinanderfallen der Bildungspolitik und der Bildungseinheit in unterschiedliche Gesetze beklagt. Aber, Herr Lattmann, das geschieht ja gerade dadurch, daß die sozialliberal regierten Länder aus einem Versuch der Gesamtschule die Gesamtschule als Regelschule machen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist nun geschehen; Hamburg war nur die letzte Station.
    Sie haben weiter gesagt, nach Meinung der CDU/ CSU sei der Maßstab des Vergleichs das gegliederte Schulwesen. Herr Schmude hat es wiederholt. Das ist eine Legende, der ich scharf widersprechen muß. Nach Meinung aller — darauf beruht der Kompromiß vom 18. Juni — war das gegliederte Schulwesen der Maßstab, und davon ist die sozialliberale Koalition abgegangen oder scheint davon abzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Sie haben weiter gesagt, wir wollten hier etwas durchpauken. Wer will etwas durchpauken? Wer will denn die Verlängerung der Anerkennung der Gesamtschulabschlüsse? — Das sind Sie. Sie wollen etwas von uns. Wir sagen: wir sind bereit, darüber zu verhandeln. Aber natürlich muß man dann den Maßstab kennen; sonst hält der Kompromiß nicht.
    In dem Zusammenhang übrigens ein Wort zu Strauß. Es ist auch ein Teil dieser Legende, daß der Kompromiß durch eine Intervention von Herrn Strauß zerstört worden sei. Das ist reiner Unsinn. Der Kompromiß besteht nach wie vor. Er ist kein Inhaltskompromiß, sondern ein Verfahrenskompromiß. Im Verfahren sind wir auf den harten Kern der Meinungsverschiedenheit gekommen, nämlich auf die Frage: Wo messen wir? Wo vergleichen wir?



    Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

    Sie sagen: Die Gesamtschule ist etwas völlig Neues, Unvergleichbares, aus dem Haupt des Zeus entsprungen. Wir sagen: Die Gesamtschule ist eine neue Form; sie muß sich messen lassen an den Leistungen des gegliederten Schulwesens, das schon älter ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wenn der bayerische Ministerpräsident in dem Zusammenhang für sich das Recht in Anspruch nimmt — wohlgemerkt: innerhalb der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern nach Art. 91 b des Grundgesetzes — zu sagen: „Bayern stimmt nicht zu, daß in der gemeinsamen Bildungsplanung die Gesamtschule auf kaltem Wege eingeführt wird", so ist das sein gutes Recht, das ihm ebenso zusteht wie jedem anderen Ministerpräsidenten eines jeden anderen Landes der Bundesrepublik.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Schließlich noch ein Wort zu Herrn Schmude.

    (Daweke [CDU/CSU]: Das würde ich nicht machen!)

    — Ich beschränke mich auf einen Punkt

    (Wehner [SPD]: Sie brauchen sich nicht noch zusätzlich zu beschränken!)

    — Herr Wehner, ich habe nicht den Eindruck, daß Sie in bildungspolitischen Fragen bisher über eine, wie man sagen kann, parlamentarische Austerity hinausgewachsen sind.

    (Heiterkeit — Wehner [SPD]: Wer könnte Ihr Bildungsniveau erreichen!)

    Zu Herrn Schmude wollte ich nur noch sagen: Er scheint gar nicht bemerkt zu haben, daß dieser Satz „Man muß den Brotkorb manchmal höher hängen, damit die geistigen Hälse sich recken" vor vielen, vielen Jahren, nämlich bei der Freiburger Universitätsfeier 1957, in einem Gespräch mit Arnold Bergstraesser gefallen ist Wissen Sie — das sage ich jetzt zu Frau Schuchardt —, von wem er stammt? — Von Theodor Heuss. Ich bin sicher, Frau Schuchardt: Wenn Theodor Heuss heute morgen Ihre Rede gehört hätte, dann hätte er das in seiner schwäbischen Art vielleicht so kommentiert „Da hat man den Brotkorb möglicherweise nicht hoch genug gehängt".

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Aber jetzt in gedrängter Kürze zur Sache. Es geht bei dieser Debatte um drei Fragen. Es besteht ja offensichtlich ein Konflikt Die erste Frage lautet: Wie sind wir in diesen Konflikt hineingekommen? Dazu möchte ich einige kurze Worte sagen.
    Die zweite Frage lautet: Um was geht es bei diesem Konflikt? Ich habe es schon angedeutet: Es geht um die Frage der Vergleichbarkeit und des Leistungsmaßstabs. Es gibt keine Vergleichbarkeit ohne die Einigkeit über den Maßstab des Vergleichs.
    Drittens möchte ich etwas sagen über mögliche Lösungsformen. Darüber ist von den Vorrednern schon ausführlich gesprochen worden.
    Mit Recht haben verschiedene Redner den Konsens über Bildungspolitik — ungeachtet der Zuständigkeit der Länder, die in einem föderalistischen System immer besteht — immer wieder hervorgehoben und beschworen. Dieser Konsens, der bestand, der heute durch Alleingänge gefährdet wird, zu dem wir hoffentlich wieder zurückkehren werden, ist niedergelegt im Hamburger Abkommen. Dort steht nämlich drin, welche Schulen, welche Schulformen überall in der Bundesrepublik, in allen Ländern in ihren Abschlüssen anerkannt werden. — Ich glaube nicht, Herr Rohde, daß man darüber lachen sollte; denn darauf beruht die Einheitlichkeit unseres Bildungswesens: daß wir wissen, was in der Bundesrepublik überall anerkannt wird. — Nun, die Gesamtschule gehört nicht zu diesen von allen Ländern der Bundesrepublik anerkannten Standardformen. Daher ist sie nach dem Hamburger Abkommen ein Schulversuch. Daher haben die Länder die Kultusminister beauftragt, die Gesamtschulen erst einmal zu erproben. Das ist geschehen mit der Vereinbarung vom 27. November 1969. Denn ohne diese Vereinbarung wären Gesamtschulen noch nicht einmal als Versuche nach dem Hamburger Abkommen zulässig gewesen, das doch immerhin von allen Ministerpräsidenten — gleich welcher Länder, gleich welcher Parteien — unterschrieben worden ist.
    Nun hat man dieses Experimentalprogramm an den Deutschen Bildungsrat angelehnt Es geisterte damals die Zahl 40 — 40 Versuchsschulen — durch die Bundesrepublik; inzwischen ist die Zahl erhöht worden. Vor allem die sozialdemokratisch und sozialliberal regierten Länder sind dazu übergegangen, auf kaltem Wege aus einer Versuchsform Gesamtschule so etwas wie eine Regelform zu machen — unter Bruch des Hamburger Abkommens; das wollen wir festhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Noch einmal hat dann die Kultusministerkonferenz 1977 — unter größter Selbstverleugnung der unionsgeführten Länder — einen Kompromiß zuwege gebracht, indem wir gesagt haben: Gut, bis 1981 wird die Anerkennung noch einmal verlängert, aber wohlgemerkt: die Anerkennung als Versuch; es war nie von einer Regelform die Rede. Inzwischen sind mehrere Länder dazu übergegangen, mindestens anzukündigen, daß sie die Gesamtschule als Regelform einführen werden.

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Unter Bruch des Abkommens!)

    Dagegen gab es heftige Elternproteste. Höhepunkt war. das Koop-Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen. Denn auch die Koop-Schule war ja als eine Vorstufe zur Gesamtschule als Regelschule gedacht;

    (Dr. Hennig [CDU/CSU]: So ist es!) die Gerichte haben sich eingeschaltet

    In dieser Situation nun begann die Verhandlung über die Fortschreibung des Bildungsgesamtplanes, eine Verhandlung, die durch die von mir erwähnte Vorgeschichte mehr als belastet war. Trotzdem haben wir, die unionsregierten Länder, erklärt, die Ab-



    Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

    schlüsse der Gesamtschulen im Interesse der Kinder, die sich ihre Regierungen ja oft nicht auswählen können,

    (Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: So ist es!)

    weiter anzuerkennen, wenn wir auf den Tisch gelegt bekommen, was Gesamtschulen sind, was sie leisten und ob sie die Leistungen des gegliederten Schulwesens erreichen. Das war der Kompromiß, dem alle zugestimmt haben.
    Nun sollte man vielleicht einmal ein wenig darstellen — ich tue es in stichwortartiger Kürze —, was dann passiert ist. Dann passierte folgendes: Trotz der berühmten, heute geradezu legendenhaft stilisierten Intervention aus München gingen nämlich die Arbeiten im Juni, Juli und sogar im August ganz ruhig und ganz sachlich weiter. Bayern hat mitgearbeitet, alle Unions-Länder haben mitgearbeitet. Und dann, in einer Amtschef-Konferenzsitzung, trat Herr Thiele — Nordrhein-Westfalen — für die Bildungspolitiker der SPD und der FDP — er sagte das ausdrücklich —, mit einem Papier auf, und dort wurde gesagt: Vorsicht, Kommando zurück oder zur Hälfte zurück!

    (Daweke [CDU/CSU]: So ist es!)

    Zum Vergleich kann nicht das gegliederte Schulwesen herangezogen werden. Es wurde aber nicht klar gesagt, was künftig die neue Meßlatte sein solle. Das war in einer August-Sitzung; ich habe die Protokolle dabei. Man muß Legenden wirklich im Beginn ihrer Entstehung zerstören. Ich war heute morgen empört, zu hören, wieviel hier an Legenden von Sprechern der Regierungskoalition geboten worden ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Kunz [Weiden] [CDU/CSU]: Das sind Fälschungen!)

    Seither sind die Arbeiten in der Kultusministerkonferenz nicht weitergekommen. Wir bemühen uns in der nächsten Woche, das Schiff wieder flottzumachen. Das wird aber schwierig sein, und auf jeden Fall muß klar sein, worüber man verhandelt, wo der Vergleichsmaßstab ist. Ich glaube, das ist eine gerechte Forderung und hat nichts damit zu tun, ob man jetzt die Gesamtschule will, nicht will oder weniger will.
    Bernhard Vogel hat von der Frage der Serientauglichkeit gesprochen. Ich möchte zur Versachlichung der Diskussion auch hier ein wenig auf die Gesamtschulgutachten eingehen. Ich habe im Schweiße meines Angesichts die acht Bände von Herrn Fend durchgearbeitet, die gerade erschienen sind. Ich sage nicht: Jede Gesamtschule ist schlecht oder muß schlecht sein. Das wäre ein ganz unsinniger Standpunkt. Ich sage aber: Die Gesamtschule hat ihren Leistungsbeweis in der Breite noch nicht erbracht und wird ihn wohl in Kürze nicht erbringen können, nicht in der Form, in der sie angetreten ist. Deswegen fordern wir, daß die Versuche weitergeführt werden, daß aber nicht vollendete Tatsachen geschaffen werden. Denn vollendete Tatsachen bedeuten in der gegenwärtigen Situation folgendes: Die wissenschaftlichen Ergebnisse stimmen in dem Punkt überein, daß es eine außerordentlich große
    Streubreite unter den Gesamtschulen gibt. Ich zitiere aus dem Band 8 der Nordrhein-WestfalenStudie auf Seite 359:
    Außer der bereits bekannten großen Streubreite hinsichtlich der Leistungsresultate an Gesamtschulen können, je nach betrachtetem Lernbereich, nur ein bis drei Gesamtschulen
    — Anmerkung: von neun —
    im Leistungsbereich der traditionellen Schulen mithalten.
    Ein weiteres Zitat:
    In keinem anderen Bereich scheinen wir
    — die Verfasser —
    eine so deutliche Bestätigung von Befürchtungen zu finden wie in bezug auf die fachlichen Schulleistungen.
    Wenn das von Leuten gesagt wird, die überwiegend die Gesamtschule favorisieren, dann möchte ich den Schulpolitiker sehen, der sagt: Wir führen jetzt die Gesamtschule ein, weil sie eindeutig das Bessere ist. Das kann überhaupt niemand verantwortlich sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist auch noch aus einem weiteren Grund so. Jedermann kennt die Entwicklung der Schülerzahlen, jedermann weiß, daß wir seit 12 Jahren einen Rückgang unserer Schulbevölkerung um über 50 haben. Es ist auch gesagt worden, manche Hauptschule sei dem Untergang geweiht, wenn daneben eine Gesamtschule errichtet werde. Man wird nicht in einem Augenblick, wo schon die bestehenden Schulen um Schüler kämpfen müssen, eine weitere Schulform einführen, die dann zu einer ruinösen Konkurrenz und zu einem Dauerwahlkampf unter den Eltern führt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das ist nämlich das Ergebnis; denn wir haben gesehen, daß die Eltern in einem Fall auf Gymnasium beharren und gegen Gesamtschulen klagen, während sich Eltern im anderen Fall zusammenschließen, um Gesamtschulen zu fordern, wobei sich die anderen wehren. Wir müssen darüber einen bildungspolitischen Konsens haben, und der kann nur in der Leistung der Schulen bestehen. Wir dürfen jetzt organisatorisch nicht alles sich auseinanderentwickeln lassen; denn das können wir hinterher den Eltern nicht mehr erklären und der Bevölkerung nicht mehr zumuten.
    In dem Zusammenhang füge ich noch ein Wort zum Mängelbericht an. Es ist sehr merkwürdig: Man hat uns, den Ländern, mit dem Mängelbericht vorgehalten, daß wir nicht genügend zur Vereinheitlichung des Bildungswesens beitrügen. Heute haben sich die Fronten fast umgekehrt, und die Bundesregierung argumentiert jetzt mit einer Art von Föderalismus, den ich nur als archaisch, als Paläoföderalismus charakterisieren kann. Denn sie sagt: Im Föderalismus kann jedes Landesparlament beschließen, welche Schule es für gut befindet. Natürlich kann jedes Landesparlament das tun; aber dann wäre nicht nur das Hamburger Abkommen, sondern

    Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

    auch jede Art von Vergleichbarkeit und jede Art von Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erledigt. Wollen Sie das? Kann jemand in diesem Hohen Hause das wollen? Das ist sicher nicht der Fall. Föderalismus — ich habe das gegenüber dem Mängelbericht deutlich gemacht — verlangt, daß sich der Bund nicht als Oberzensor — Herr Schmude — aufspielt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Föderalismus verlangt aber ebenso, daß sich die Länder bundesfreundlich verhalten, d. h., daß sie Rücksicht auf den Bund und aufeinander nehmen, denn nur damit entsteht ja eine gewisse einheitliche Struktur, die dann Freizügigkeit erlaubt.

    (Zurufe von der SPD)

    — Jetzt hören Sie doch bitte mit diesen Zwischenrufen auf! Ich habe doch dargestellt, daß sich Bayern geradezu pedantisch an die Absprachen — vom Hamburger Abkommen über das Gesamtschulexperimentalprogramm bis hin zum Kompromiß des 18. Juni — gehalten hat. Sie haben doch die Einheitlichkeit aufgekündigt,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und jetzt wollen Sie noch den bestrafen, der, wenn andere Alleingänge machen, sagt: Bitte sehr, ich bin dann aber wirklich nicht gezwungen, das anzuerkennen, dann siehe du zu.
    Föderalismus gibt immer die Möglichkeit des Spielraums und des Alleingangs. Nur eines ist nicht möglich: daß dann das betreffende Land auch noch beansprucht, daß alle anderen seine Alleingänge freudig akzeptieren und anerkennen.

    (Beifall bei der CDU/CSU) .

    Wie kann ich denn vor den bayerischen Bürger, vor den bayerischen Steuerzahler treten und rechtfertigen — darüber ist neulich im Bayerischen Landtag lange diskutiert worden —, daß jemand, der zunächst durchgefallen war und der dann an einem hessischen Abendgymnasium mit einer sehr guten Note abschloß, in Bayern einen Studienplatz vor einem bayerischen Abiturienten, der ordentlich gearbeitet hat, bekommt?

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, Sie können hier „Hessen" gern gegen „Bayern" oder „Baden-Württemberg" austauschen; es geht mir nicht um Parteipolitik. Aber wir müssen uns auf ein gewisses Qualitätsniveau einigen. Wenn Sie, Frau Schuchardt, dabei mit der internationalen Flagge winken, gebe ich Ihnen das zurück. Wir kämpfen ja heute schon um die Anerkennung des deutschen Abiturs,

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    etwa in der Schweiz. Wir haben also allen Grund, nicht nur auf die Masse, sondern auch auf die Qualität zu schauen. Das ist noch lange kein elitäres Denken, sondern ein Denken nach Grundsätzen, wie es in der ganzen Welt üblich ist. Darauf beruhen übrigens die alte Geltung unserer Schulen und Hochschulen und auch unsere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der ganzen Welt.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, Sie werden fragen — und damit bin ich beim dritten und abschließenden Teil —: Was tun? Welche Lösungen gibt es, um aus dem geschilderten Konflikt — ich wiederhole es: aus dem Konflikt in der Frage des Maßstabs, der Vergleichbarkeit — herauszukommen?
    Es gibt zunächst einmal die erste Alternative: Es wird, wie von der Bund-Länder-Kommission am 18. Juni vorgeschlagen, von der Kultusministerkonferenz eine unbefristete Vereinbarung getroffen, die die Bedingungen für die Anerkennung der Gesamtschulzeugnisse festlegt, Bedingungen hinsichtlich Mindestschuldauer, Fächer- und Stundenrahmen, Zielsetzungen und Anforderungen in den einzelnen Fächern, Regelungen für Übergänge innerhalb des Sekundarbereichs I und in den Sekundarbereich II. Ich habe damit wörtlich die Übereinkunft zitiert. Wir sind ja in diesem Punkt durchaus einig. Nur kommen wir eben beim Verfahren auf den harten Kern: Wie macht man das? Das wird nicht sofort gehen.
    Maßstab dafür sind die Regelungen, Anforderungen und Bedingungen des gegliederten Schulwesens. Ich kann deswegen auch nicht einfach anerkennen, daß etwa — darüber habe ich einen Briefwechsel mit meinem Hamburger Kollegen gehabt — die Hamburger SPD Flugblätter an die Eltern verteilt oder verteilt hat, in denen steht: Geht in die Gesamtschulen, denn sie werden um 40 % besser mit Sachmitteln und Lehrern ausgestattet.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Hört! Hört! — Unglaublich!)

    Wo ist denn dann ein echter, redlicher Vergleich? Ich kann natürlich jedes Modell zum Erfolg verurteilen, indem ich es besser füttere, aber in Wahrheit streue ich damit doch dem Bürger Sand in die Augen, und hinterher, wenn die Begeisterung der ersten Stunde vorbei ist, zeigt sich ja, daß diese Schulen oft nicht so glorios weiterarbeiten, wie man es dem Bürger versprochen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, der Leistungsvergleich ist etwas Rechtes und Billiges. Ich wehre mich dagegen, daß gesagt wird, hier würde in wirtschaftlichen Kategorien gedacht. Zum einen sollten Schule und wirtschaftliches Denken nicht so weit auseinanderliegen, daß man die Schule geradezu in einen Gegensatz zur Arbeitswelt und zur Gesellschaft insgesamt stellt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Zum andern: Leistung muß auch in der Schule eingeübt werden. Ich glaube, man kann nicht so vorgehen — ich karikiere jetzt ein wenig —, daß man sagt: Ihr seid gut in Mathematik, aber dafür sind die anderen gut in gesellschaftsrelevanten Fächern, und die dritten sind gut in Emanzipation. Das läßt sich einfach nicht machen. Wir müssen über die intellektuellen, aber auch über die sozialen Anforderungen an die jungen Menschen eine Einigkeit erzielen. Das läßt sich auch machen.
    Ich möchte darauf hinweisen, daß diese Forderung auch dadurch gerechtfertigt ist, daß das Bun-



    Staatsminister Dr. Maier (Bayern) desverfassungsgericht die einheitliche Vergabe der Studienplätze an unseren Hochschulen festgelegt hat. Ein Abiturzeugnis des Landes A eröffnet den Zugriff auf Studienplätze des Landes B. Bei den Numerus-clausus-Fächern geschieht das zentral über die Vergabestelle, und jedes Abiturzeugnis geht mit demselben Gewicht in das Auswahlverfahren ein. Bei dieser Sachlage ist es völlig selbstverständlich, daß nicht der eine Berechtigungsschein, bildlich gesprochen, für harte Währung und der andere für zahlenmäßig denselben Betrag, aber in weniger harter Währung erworben wird. Die Gleichwertigkeit der Währungen, der Leistungen muß überprüft werden.
    Herr Kollege Rasch, ich bin froh, daß wir in der Kultusministerkonferenz alles auf den Tisch bekommen. Wenn Sie sagen, Sie garantieren die Gleichwertigkeit, dann werden Sie auch beweisen können, daß diese Schulen gleichwertig sind. Wir warten auf den Beweis, den Beleg; die bloße Garantie genügt uns nicht. Wenn ich sehe, daß manche Gesamtschulen mancher Länder 40, 50, ja sogar über 60 % der Schüler eines Altersjahrganges die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialoberstufe mit der Folge einer sehr hohen Abiturientenquote verleihen und dies sogar noch als Erfolg der Gesamtschule darstellen, in anderen Ländern dagegen die Quote der Oberstufenreife bei 15, bei 20 % liegt, dann ist der Verdacht begründet, daß hier die Währungen, d. h. die Anforderungen an die Zuerkennung der Qualifikation, nicht stimmen. Einheitlichkeit der Vergabe von Studienplätzen bedeutet aber notwendig Gleichwertigkeit der schulischen Voraussetzungen, daran führt kein Weg vorbei.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich möchte auf eine Konsequenz deutlich hinweisen. Wenn man für die Gesamtschulen den Maßstab der Regelungen und Bedingungen des gegliederten Schulwesens nicht akzeptieren will — und darüber vermisse ich noch ein klares Wort, eine deutliche Aussage aus dem Mund der Sprecher von SPD und FDP —, dann allerdings fällt eine wichtige Voraussetzung für ein Rechtsgut weg, das bisher unter den Ländern und den Parteien unstrittig war, nämlich die bisherige Form der Einheitlichkeit der Vergabe der Studienplätze. Bei der zentralen Vergabe von Studienplätzen darf dann die Chance des einzelnen Abiturzeugnisses, wenn man sich über Vergleichbarkeit nicht einigen kann, nicht mehr mit der Einwohnerzahl und der Quote der Studienberechtigten gewichtet werden, wie es im Hochschulrahmengesetz festgelegt ist, sondern nur noch mit der meßbaren Zahl der Einwohner eines Landes. Es ist dann das interne Problem eines Landes, ob seine Abiturienten einen Studienplatz erhalten oder nicht, aber Überquoten auf Grund einer Billigpreispolitik — ich kann das Wort nun einmal nicht vermeiden — niedrigerer Anforderungen und Schulleistungen gehen dann wenigstens nicht zu Lasten von Schülern aus Ländern, die Berechtigungen gegen harte Währung verleihen. Unter dieser Voraussetzung könnten dann sogar ohne Festlegung weiterer Bedingungen die Zeugnisse von Gesamtschulen akzeptiert werden. Ob dann ein Schüler des Landes A, der nach der zehnten Jahrgangsstufe der Gesamtschule in die
    elfte Klasse eines Gymnasiums des Landes B eintritt, dort Erfolg hat, wird sich herausstellen. Die Verantwortung dafür liegt in jedem Fall bei dem Land, aus dem er kommt.
    Eines jedenfalls kann es nicht geben: eine Vermischung der beiden Alternativen, nämlich Fortbestand der Einheitlichkeit der Studienplatzvergabe einerseits und andererseits Anerkennung von Gesamtschulzeugnissen ohne Festlegung präziser Bedingungen hinsichtlich Fächerkanon, Fächerumfang und Anspruchshöhe der Lernziele und Lerninhalte. Es ist doch nicht einzusehen, meine Damen und Herren, daß diejenigen, die aus bestehenden Abkommen und Vereinbarungen ausbrechen, auch noch einen Vorzugspreis für die Anerkennung ihrer Abschlüsse eingeräumt bekommen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Kommt es nicht zu der genannten Vereinbarung der KMK über die unbefristete Anerkennung von Zeugnissen der Gesamtschulen, bliebe als dritte Alternative auch die Anerkennung von Zeugnissen im Einzelfall. Das gilt ja ohnehin gegenüber dem überwiegenden Teil des europäischen Auslands. Auch in England müssen Sie gegebenenfalls gesonderte Aufnahmeprüfungen machen, also ein Leistungsfeststellungsverf ahren.

    (Rohde [SPD]: Auslandskinder und Gesamtschüler!)

    — Ich glaube, das ist ein völliges Mißverständnis. Dort, wo es Absprachen zwischen den Ländern gibt, funktioniert das ja reibungslos. Aber es ist doch wichtig, daß wir auch zu einer einheitlichen Festlegung in der Bundesrepublik kommen. Ich spreche ja hier für eine gesamtstaatliche Lösung, und ich wehre mich dagegen, daß uns Kleinstaaterei vorgeworfen wird, wenn wir mit einem gewissen Nachdruck darauf bestehen, daß das deutsche Abitur nicht entwertet wird und daß die Leistung, die die Schule fordert, nicht diskreditiert oder durch fragwürdige sozialintegrative Ersatzleistungen herabgesetzt wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die letzte denkbare Alternative ist die Verlängerung der bis 1981 befristeten KMK-Vereinbarung über die Anerkennung von Zeugnissen der Gesamtschulen. Freilich ist diese Vereinbarung unter der Voraussetzung eines bestehenden Experimentalprogramms geschlossen worden. Das heißt — und das wäre die Bedingung eines solchen Vorgehens —, sie gilt ausschließlich für den Bereich der gemeldeten Versuchsschulen im Rahmen des Experimentalprogramms. Die Zahl der Schulversuche wird nicht erweitert. Einer Ausdehnung auf nach Gesetzen eingeführte Schulen kann nicht zugestimmt werden.
    Zusammenfassend und abschließend: Obwohl die Einrichtung von Gesamtschulen als reguläre Schulen, die im Gesetz verankert sind, weder im Hamburger Abkommen noch in dem erwähnten Experimentalprogramm mit Gesamtschulen ihren Niederschlag gefunden hat, sind die unionsregierten Länder bereit, im Interesse der betroffenen Schüler die



    Staatsminister Dr. Maier (Bayern)

    Zeugnisse der Gesamtschulen — nicht die Institution Gesamtschule als Regelschule — anzuerkennen, wenn gewährleistet ist, daß die Bedingungen und Anforderungen des gegliederten Schulwesens erfüllt werden. Darüber hinaus habe ich andere Verhandlungsmöglichkeiten genannt.
    In jedem Fall sollten wir uns darauf besinnen, daß Schule immer auch Einführung in ein Stück Leben, in die Bewährung in der Berufs- und Arbeitswelt ist. Schule ist gewiß ein Stück Schonraum. Aber sie ist nicht allein Schonraum. Schule muß das Kunststück fertigbringen, den Menschen aus der behüteten Umwelt seiner Familie, seiner jungen Lebensjahre allmählich in die Welt hinüberzuführen, in der etwas gefordert und geleistet wird. Daß sie dies mit pädagogischer Klugheit tut und nicht mit hartem Druck, ist selbstverständlich. Aber wir sollten den Begriff der Leistung nicht aus unserem Schulwesen entfernen. Es ginge sonst auf Kosten unserer Kinder und unserer Zukunft.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU)