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    6. Funcke.: 1
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    Plenarprotokoll 8/180 Deutscher B Stenographischer Bericht 180. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1979 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Koblitz . . . . 14131 A Wahl der Abg. Kittelmann, Flämig und Pawelczyk zu ordentlichen Mitgliedern und des Abg. Dr. Bardens zum stellvertretenden Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 14131 C Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung 14131 D Begrüßung einer Delegation des Bayerischen Landtags und des Bayerischen Senats 14144A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes nur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft — Drucksache 8/3239 — Matthöfer, Bundesminister BMF . . . . 14132 B Dr. Schäuble CDU/CSU . . . . 14133D, 14147 B Gobrecht SPD 14136 D Frau Funcke FDP 14139B Dr. Ritz CDU/CSU 14141A Müller (Schweinfurt) SPD 14142 C Paintner FDP 14144A Dr. Böhme, Parl. Staatssekretär BMF . 14146A Kühbacher SPD 14148A Frau Matthäus-Maier FDP 14148 D Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . 14149D Kiechle CDU/CSU 14150A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU Programm zur Förderung des Auslandsaufenthaltes von Schülern, jungen Arbeitnehmern, Studenten und Wissenschaftlern — Drucksache 8/2458 - Rühe CDU/CSU 14150D Lattmann SPD 14154D Frau Schuchardt FDP 14157 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14160A Dr. Hornhues CDU/CSU 14162 D Frau Dr. Hamm-Brücher, Staatsminister AA 14164B II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1979 Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Wilms, Pfeifer, Rühe, Schedl, Frau Benedix, Pieroth, Hasinger, Daweke, Prangenberg, Dr. Hornhues, Frau Krone-Appuhn, Voigt (Sonthofen), Berger (Lahnstein), Dr. Blüm, Dr. George, Frau Dr. Wisniewski, Dr. Möller, Frau Karwatzki, Neuhaus, Dr. Laufs, Dr. Langguth, Hauser (Krefeld), Josten, Würzbach, Dr. Jenninger und der Fraktion der CDU/CSU Berufliche Fortbildung in Betrieben und überbetrieblichen Einrichtungen — Drucksache 8/2884 — Frau Dr. Wilms CDU/CSU 14186 B Vogelsang SPD 14188 D Frau Schuchardt FDP 14190A Wüster SPD 14191 D Beratung des Berichts über Stand und Weiterentwicklung der Maßnahmen zur Verbesserung des Ausbildungsangebotes und zur Verbreiterung der Arbeitsplatzmöglichkeiten für Jugendliche — Drucksache 8/2796 — Prangenberg CDU/CSU 14194 B Thüsing SPD 14195 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 14197 B Daweke CDU/CSU 14198 C Dr. Schmude, Bundesminister BMBW . 14200 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 22. März 1974 über den Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets — Drucksache 8/2599 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3257 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3203 — 14202 D Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 3. Februar 1977 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen — Drucksache 8/2614 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 8/3258 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 8/3221 — 14203 A Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 6. November 1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jamaika über den Luftverkehr — Drucksache 8/3058 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3248 — 14203 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Protokoll über die Änderung des Artikels 14 Abs. 3 des Europäischen Übereinkommens vom 30. September 1957 über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) — Drucksache 8/3001 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen — Drucksache 8/3249 — 14203 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 147 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Oktober 1976 über Mindestnormen auf Handelsschiffen — Drucksache 8/2898 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 8/3252 — 14203 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Warnke, Dr. Narjes, Dr. Dollinger, Dr. Waigel, Dr. Kunz (Weiden), Engelsberger, Dr. Jobst, Röhner, Spilker, Dr. Kreile, Lintner, Dr. Bötsch, Niegel, Dr. Häfele, Kiechle, Schedl, Haberl, Graf Huyn, Dr. Voss, Pieroth, Gerster (Mainz), Dr. Müller, Dr. Rose, Rainer, Voigt (Sonthofen), Kraus, Blumenfeld, Neuhaus, Kittelmann, Regenspurger, Hartmann, Damm, Dr. von Wartenberg und Genossen und der Fraktion der CDU/ CSU Senkung des Kohlepfennigs — Drucksache 8/3050 — 14204A Beratung des Antrags der Abgeordneten Lenzer, Gerstein, Dr. Riesenhuber, Dr. Probst, Pfeifer, Engelsberger, Dr. Hubrig, Dr. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag den 18. Oktober 1979 III Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Pfeffermann, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Sauter (Epfendorf), Kolb, Dr. Warnke, Benz und der Fraktion der CDU/CSU Verbundkonzept Kohle und Kernenergie" — Drucksache 8/3090 — Lenzer CDU/CSU 14204 C Dr. Steger SPD 14207 B Dr.-Ing. Laermann FDP 14210 C Gerstein CDU/CSU . . . . . . . . . 14213 C Hoffmann (Saarbrücken) SPD 14216 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Festlegung eines Programms betreffend die Stillegung von Kernkraftwerken — Drucksachen 8/1997, 8/2525 — Benz CDU/CSU . . . . 14219D Ueberhorst SPD 14221 A Dr.-Ing. Laermann FDP 14222A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht zum Ersten Eherechtsreformgesetz (Versorgungsausgleich) — Drucksache 8/3275 — Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU . . . 14223 A Dürr SPD 14224 D Wolfgramm (Göttingen) FDP 14226 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Ratsbeschlusses zur Annahme eines Forschungsprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft für die Sicherheit thermischer Leichtwasserreaktoren — Drucksachen 8/1996, 8/2526 — Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/ CSU 14227 A Ueberhorst SPD 14228 C Dr.-Ing. Laermann FDP 14229 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Antrag der Abgeordneten Lenzer, Pfeifer, Dr. Probst, Benz, Engelsberger, Gerstein, Dr. Hubrig, Dr. Riesenhuber, Dr. Freiherr Spies von Büllesheim, Dr. Laufs, Dr. Stavenhagen, Frau Dr. Walz, Burger, Dr. Gruhl, Gerlach (Obernau), Dr. Müller und der Fraktion der CDU/ CSU Förderung der Solartechnik in der Bundesrepublik Deutschland — Drucksachen 8/1268, 8/3016 — Dr. Hubrig CDU/CSU 14230 D Frau Erler SPD 14232 B Dr.-Ing. Laermann FDP 14234 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Kostenvorschriften des Atomgesetzes — Drucksache 8/3195 — von Schoeler, Parl. Staatssekretär BMI . 14236 B Dr. Laufs CDU/CSU 14237A Schäfer (Offenburg) SPD 14238 C Wolfgramm (Göttingen) FDP 14239C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eitles Gesetzes zu der Vereinbarung vom 20. November 1978 zur Durchführung des Abkommens vom 17. Dezember 1973 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel über Soziale Sicherheit — Drucksache 8/3226 — 14240A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 13. Februar 1946 über die Vorrechte und Immunitäten der Vereinten Nationen — Drucksache 8/3232 — 14240 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 30. November 1978 zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 8/3223 — 14240 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 30. November 1978 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem .Gebiet der Nachlaß- und Erbschaftsteuern — Drucksache 8/3224 — 14240 B Erste Beratung des von der Bundesregie- rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Protokoll vom 22. September 1978 IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1979 zu dem Abkommen vom 17. April 1979 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Vermögen sowie verschiedener anderer Steuern — Drucksache 8/3225 — 14240 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten • Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien — Drucksache 8/3270 — 14240 C Beratung der Sammelübersicht 53 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3166 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 54 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3179 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 55 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3208 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 56 des Petitionaussschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3256 — 14240 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen Haushaltsführung 1979 hier: Einwilligung in überplanmäßige Haushaltsausgaben bei Kap. 1111 Tit. 682 01 — Erstattung von Fahrgeldausfällen an Unternehmen für die Personenbeförderung, die zur unentgeltlichen Beförderung bestimmter Gruppen von Schwerbeschädigten im Nahverkehr verpflichtet sind — Drucksachen 8/3147, 8/3244 — . . . 14241 C Fragestunde — Drucksachen 8/3262 vom 12.10.1979 und 8/3272 vom 17. 10. 1979 — Verschwinden des sowjetischen Kanusportlers Vladislavas Tschessiounias aus der Bundesrepublik Deutschland DringlAnfr C1 17.10.79 Drs 08/3272 Böhm (Melsungen) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. de With BMJ . .14167A, C, D, 14168A, B, C, D, 14169A, B, C, D, 14170A, B, C, D, 14171A, B, C, D, 14172A, B, D, ZusFr Böhm (Melsungen) CDU/CSU . 14167B, C ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14167D ZusFr Spranger CDU/CSU 14168A ZusFr Dr. Corterier SPD 14168B ZusFr Schmöle CDU/CSU 14168C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 14168D ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14169A ZusFr Kunz (Berlin) CDU/CSU 14169B ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 14169 C ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14169 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14169D ZusFr Broll CDU/CSU 14169 D ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14170A ZusFr Gansel SPD 14170B ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . 14170C ZusFr Jahn (Marburg) SPD 14170 D ZusFr Kleinert FDP 14170D ZusFr Dr. Wulff CDU/CSU 14171 A ZusFr Tillmann CDU/CSU 14171 B ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 14171 C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 14171 D ZusFr Besch CDU/CSU 14172A ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14172 B ZusFr Dr. Friedmann CDU/CSU 14172 C Sofortmaßnahmen zur Verhinderung der illegalen Verschleppung von Asylanten aus der Bundesrepublik Deutschland DringlAnfr C2 17.10.79 Drs 08/3272 Dr. Bötsch CDU/CSU Antw StSekr Dr. Fröhlich BMI . .14173A, B, C, D, 14174A, B, D, 14175A, B, C, D ZusFr Dr. Bötsch CDU/CSU 14173B, C ZusFr Dr. Langguth CDU/CSU 14173 C ZusFr Spranger CDU/CSU 14173D ZusFr Graf Huyn CDU/CSU 14174A ZusFr Tillmann CDU/CSU 14174B ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14174 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 14174C ZusFr Jahn (Marburg) SPD 14174D ZusFr Gansel SPD 14175A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14175A ZusFr Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 14175B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14175 C ZusFr Straßmeir CDU/CSU 14175 C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 14175D Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag den 18. Oktober 1979 V Hintergründe des Vorwurfs der Illustrierten „Stern" gegenüber dem früheren Redaktionschef der Illustrierten „Quick", Heinz Losecaat van Nouhuys MdlAnfr A78 12.10.79 Drs 08/3262 Spranger CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK . . . . 14176A, B, C ZusFr Spranger CDU/CSU 14176 B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14176 C Beteiligung des Bundeskanzleramtes an der Überprüfung des Vorwurfs der Doppelagententätigkeit gegen Heinz Losecaat van Nouhuys MdlAnfr A79 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Miltner CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 14176C, D, 14133A, B ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14176D ZusFr Spranger CDU/CSU 14177A ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14177A Informationsquelle des ,,Stern"-Redakteurs im Sommer 1973 über die Agententätigkeit von Heinz Losecaat van Nouhuys MdlAnfr A80 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Voss CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 14177 B, C ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14177B, C ZusFr Spranger CDU/CSU 14177 C Beteiligung des BND an der Überprüfung des Vorwurfs der Doppelagententätigkeit gegen Heinz Losecaat van Nouhuys MdlAnfr A81 12.10.79 Drs 08/3262 Krey CDU/CSU Antw StSekr Dr. Schüler BK 14177D, 14138 A,B, C ZusFr Krey CDU/CSU . . . . 14177D, 14178A ZusFr Spranger CDU/CSU 14178A ZusFr Dr. Miltner CDU/CSU 14178B ZusFr Dr. Voss CDU/CSU 14178B Humanitäre Hilfe für Kambodscha MdlAnfr A84 12.10.79 Drs 08/3262 Neumann (Bramsche) SPD Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 14178C, 14179A, B, C, D ZusFr Neumann (Bramsche) SPD . . . . 14178D, 14179A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU 14179 B ZusFr Petersen CDU/CSU 14179C ZusFr Josten CDU/CSU 14179C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 14179D Durchsetzung der Selbstbestimmung aller Deutschen im Sinne entsprechender Aussagen des Bundesaußenministers auf der 34. Generalversammlung der UN im September 1979 MdlAnfr A85 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Czaja CDU/CSU MdlAnfr A86 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Czaja CDU/CSU Antw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . . 14179D, 14180A, B, C, D, 14181A ZusFr Dr. Czaja CDU/CSU . . . . 14180A, B, D ZusFr Sauer (Salzgitter) CDU/CSU . . . 14180 B Tarif- und Gebührenerhöhung im Verkehrsverbundnetz München und Region MdlAnfr A48 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . .14181A, B, C, D, 14182A, B, C, D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 14181 B ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . 14181 C ZusFr Geisenhofer CDU/CSU 14181 C ZusFr Kraus CDU/CSU 14181 D ZusFr Dr. Wittmann (München) CDU/ CSU 14181D ZusFr Marschall SPD 14182A, B ZusFr Schmidt (München) SPD 14182B ZusFr Engelhard FDP 14182C ZusFr Dr. Althammer CDU/CSU . . . 14182 C Planung einer Autobahnstrecke A 81 zwischen Leonberg und Gärtringen MdlAnfr A49 12.10.79 Drs 08/3262 Petersen CDU/CSU MdlAnfr A50 12.10.79 Drs 08/3262 Petersen CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV . . .14183A, B, C, D, 14184A ZusFr Petersen CDU/CSU 14183A, D ZusFr Besch CDU/CSU 14183B Unfälle im Straßenverkehr durch Einnahme von Medikamenten, insbesondere Beruhigungsmitteln MdlAnfr A51 12.10.79 Drs 08/3262 Braun CDU/CSU Antw PStSekr Wrede BMV 14184A, B ZusFr Josten CDU/CSU 14184 B Außerkraftsetzung der Freifahrtberechtigungen für Schwerbehinderte durch überwiegenden Einsatz von Eilzügen im Nahverkehr der Bundesbahn im Winterfahrplan 1979/80 MdlAnfr A52 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Evers CDU/CSU VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1979 Antw PStSekr Wrede BMV 14184C, D ZusFr Dr. Evers CDU/CSU 14184 D Disziplinarverfahren gegen Bundesbahndirektor a. D. Hans Kroker wegen seiner Äußerungen gegenüber der Hamburger Journalistin Renate Harpprecht MdlAnfr A54 12.10.79 Drs 08/3262 Heyenn SPD MdlAnfr A55 12.10.79 Drs 08/3262 Heyenn SPD Antw PStSekr Wrede BMV 14185A, B ZusFr Heyenn SPD 14185 B Minderung der Energiesparzulage durch Nebenkosten MdlAnfr A58 12.10.79 Drs 08/3262 Dr. Laufs CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14185C, D, 14186A ZusFr Dr. Laufs CDU/CSU 14185D Nächste Sitzung 14241C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 14243* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 18. Oktober 1979 14131 180. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen* 19. 10. Dr. Ahrens** 19. 10. Dr. Aigner* 19. 10. Alber* 19. 10. Bangemann* 19. 10. Blumenfeld 19. 10. Frau von Bothmer*** 18. 10. Büchner (Speyer) *** 18. 10. Damm*** 18. 10. Dr. Enders*** 18. 10. Engelsberger 19. 10. Dr. Evers*** 18. 10. Fellermaier* 19. 10. Frau Dr. Focke* 19. 10. Friedrich (Würzburg) *. 19. 10. Dr. Früh* 19. 10. Dr. Fuchs* 19. 10. von Hassel* 19. 10. Katzer* 19. 10. Dr. Klepsch* 19. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Lagershausen 19. 10. Lange* 19. 10. Lenzer*** 18. 10. Laker* 19. 10. Luster* 19. 10. Dr. Mende*** 18. 10. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Müller*** 18. 10. Frau Dr. Neumeister 19. 10. Dr. Pfennig* 19. 10. Porzner 19. 10. Reddemann*** 18. 10. Russe 19. 10. Saxowski 19. 10. Frau Schleicher* 19. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmidt (Würgendorf) *** 18. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) *** 18. 10. Seefeld* 19. 10. Sieglerschmidt* 18. 10. Sybertz 19. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst*** 18. 10. Vogel (Ennepetal) 19. 10. Dr. Vohrer*** 18. 10. Frau Dr. Walz* 19. 10. Wawrzik* 19. 10. Windelen 19. 10. Zebisch*** 18. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *5 für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates *** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen (D) Union
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    Rede von Horst Gobrecht


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für mich war es ein No-

    Gobrecht
    vum, daß der Kollege Schäuble von der CDU/CSU-Fraktion hier Erklärungen dazu abgibt, was die Meinung der Steuerexperten der SPD-Bundestagsfraktion sei. Lieber Kollege Schäuble, noch behalten wir uns das vor!

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Man kann doch das, was Sie dauernd rufen, wohl noch aufnehmen!)

    Der Gesetzentwurf, der uns heute, vorliegt, ist nicht irgendein Gesetzentwurf, sondern ein Vorhaben, das zentral unsere politischen Vorstellungen von steuerlicher Gerechtigkeit und von steuerlich gleichmäßiger Behandlung aller Bürger hinterfragt.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    An der Behandlung dieses Gesetzentwurfes im Bundestag und im Bundesrat wird sich ablesen lassen, wie die verantwortlichen Politiker der Parteien konkret politisch-inhaltlich zur Steuergerechtigkeit innerhalb von Land- und Forstwirtschaft, zur Steuergerechtigkeit zwischen Landwirten einerseits und Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden, Freiberuflern andererseits, zur Verteilungsgerechtigkeit im Zusammenhang mit Transferleistungen wie BAföG, Wohngeld usw. in unserer Gesellschaft und schließlich zum Abbau von Subventionen, der ja allseits gefordert wird, stehen — um nur einige politische Prüfsteine zu nennen, denen wir uns im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft zu stellen haben.

    (Zuruf von der SPD: Daran werden wir sie erkennen!)

    - Daran werden wir die Opposition mit Sicherheit erkennen.
    Wenn die bisherigen Äußerungen von Oppositionspolitikern und CDU/CSU-Landesministern, soweit sie im Bundesrat gefallen sind, die Linie der Opposition markieren . — und das, was der Kollege Schäuble hier gesagt hat, hat das leider bestätigt —, muß man allerdings wohl schon heute jede Hoffnung auf konstruktive Mitarbeit der Opposition in diesem Bereich begraben.

    (Dr. Ritz [CDU/CSU]: Wobei Sie entscheiden, was konstruktiv ist!)

    — Die Opposition würde damit, Herr Kollege Ritz, keinem der genannten Postulate gerecht, sie erschöpfte sich wieder in vollmundigen Forderungen einerseits — Subventionsabbau, Subventionsabbau!
    — und billigster Polemik andererseits, wenn ich an den Kollegen Kreile denke, der doch tatsächlich diesen Gesetzentwurf einen Gesetzentwurf zur verstärkten Auspressung der Landwirtschaft genannt hat. Man kann gar nicht glauben, daß dieser so sachkundige und sonst auch so sachliche Kollege im Finanzausschuß dies gesagt hat; das muß wohl ein Pflicht-Straußenei sein, das ein CDU/CSU-Abgeordneter ab und zu legen muß.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Aber, meine Damen und Herren, dies offenbart ja zugleich die Konstante der Politik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: ein Höchstmaß an Lautstärke,
    kombiniert mit einem Nullum an politischen Inhalten, wie es uns ja in gewisser Weise der neue Kanzlerkandidat persönlich vorlebt.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Unseriös! — Es wird jedesmal schlimmer!)

    Meine Damen und Herren, wie sieht es denn mit der Steuergerechtigkeit allein innerhalb der Landwirtschaft aus? Dies interessiert Sozialdemokraten sehr, weil wir für Gerechtigkeit sind. Darf es beim geltenden und gewiß verfassungswidrigen § 13a des Einkommensteuergesetzes, bei der pauschalen Durchschnittssatzgewinnermittlung bleiben, darf es bei der jetzigen Zweistufigkeit der Gewinnermittlung bleiben? Ist die allein durch diese Vorschrift gegebene Steuersubvention von rund 1,45 Milliarden DM einigermaßen gerecht verteilt? Nein, meine Damen und Herren, das ist nicht der Fall. Von vielen darf ich nur die „Frankfurter Allgemeine" zitieren. Sie sagt:
    Das § 13 a-Privileg verteilt seine Steuergeschenke ziellos, wahllos und unkontrollierbar. Es begünstigt Großbetriebe auf ertragsstarken Böden, auch Bauern mit hoher Viehhaltung, und es benachteiligt Kleinbetriebe mit schlechten Böden. Es ermöglicht den Landwirten Zusatzsubventionen (wie BAföG-Leistungen), während ihre Arbeiter dergleichen in der Regel nicht erhalten.
    Allein das Beispiel eines Vollerwerbsbetriebes aus Bayern mit zirka 50 ha Größe, älterem Wohn- haus, gewissem Viehbestand und einem Einheitswert von 90 000 DM, was nach § 13 a einem zu versteuernden Einkommensbetrag von 4 800 DM im Jahr entspricht und damit nach der Splittingtabelle zu einer Einkommensteuer von 0 DM führt, mit der Folge des Anspruchs auf BAföG, Wohngeld, Sparund Wohnungsbauprämien und Fahrtkostenzuschüsse, zeigt, daß von Gerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft überhaupt keine Rede sein kann; denn derselbe Betrieb, der ein neues Wohnhaus bauen mußte, weil sich die Familie vergrößert hat, hat einen höheren Einheitswert, der über 100 000 DM liegt. Bei ansonsten völlig unverändertem Sachverhalt wird er buchführungspflichtig mit der Folge des Verlustes der Vergünstigung nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes. Dann beträgt das zu versteuernde Einkommen 75 000 DM, und dieses Beispiel erhellt auch einmal die Unterbesteuerung, die heute in diesem Bereich besteht; de nn den 4 800 DM stehen die 75000 DM gegenüber.

    (Beifall bei der SPD)

    Dies führt zu einer Einkommensteuer von rund 22500. DM im Jahr und hat den Verlust sämtlicher Transferleistungen zur Folge. Sie können sich vorstellen, welche Wettbewerbsnachteile dies — das gibt es fast in jedem Dorf — in der Landwirtschaft für den Bauern gegenüber allen vergleichbaren Höfen mit sich bringt, der wegen eines Punktes in die Buchführung gerutscht ist, der überhaupt nichts mit seiner betrieblichen Leistungsfähigkeit zu tun hat. Es ist offenkundig, daß dieses skandalöse Ausmaß von Steuerungerechtigkeit innerhalb der Landwirtschaft verschwinden muß. Jedenfalls sind wir Sozialdemokraten das den ehrlich ihre Steuern zahlenden



    Gobrecht
    Landwirten schuldig. Dies wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht.

    (Beifall bei der SDP)

    Ich möchte es noch einmal mit anderen Worten sagen und damit zugleich auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen.
    „Die Ermittlung der landwirtschaftlichen Einkünfte nach § 13a des Einkommensteuergesetzes ist zwar einfach, verstößt aber gegen das Prinzip, alle Bürger steuerlich gleichzubehandeln. Durch die Besteuerungspraxis nach § 13a wird der überwiegende Teil der Landwirtschaft von der Steuer weitgehend verschont oder sogar völlig freigestellt Wenn eine Einkunftsart so unterschiedlich zu den übrigen Einkunftsarten ermittelt wird, dann ist das Gesamteinkommen kein zuverlässiger Maßstab mehr für die Leistungsfähigkeit eines Steuerzahlers. Gerade in der Landwirtschaft gibt es viele Neben- und Zuerwerbsbetriebe. Wenn infolge einer zu niedrigen Ermittlung der landwirtschaftlichen Einkünfte die Gesamteinkünfte von Nebenerwerbslandwirten nicht in die Progressionszone des Steuertarifs reichen, dann werden auch nicht-landwirtschaftliche Einkünfte steuerlich begünstigt Eine Beibehaltung des § 13a ist unter sozialen und steuersystematischen Gründen nicht langer zu rechtfertigen. Der Einwand, der Landwirtschaft können keine Aufzeichnungen von Einnahmen und Ausgaben zugemutet werden, ist wenig stichhaltig; denn von bestimmten Landwirten, z. B. Winzern und Gärtnern, wird dies bereits heute verlangt"
    Dies ist ein Zitat, wie Sie sicherlich bemerkt haben, das Ihnen auf Grund Ihrer jetzt geäußerten Haltung zu diesem Gesetzentwurf der' Bundesregierung überhaupt nicht gefallen kann; denn es ist ein wörtliches Zitat des CDU-Landesfinanzministers Gaddum aus dem Jahre 1978, und trotzdem ist es richtig.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Das haben wir schon einmal gehört! Das war langweilig!)

    Insbesondere ist es richtig, daß auch der Landwirtschaft von einer bestimmten Größenordnung an Aufzeichnungen zugemutet werden können, die von vielen Landwirten längst aus internen betriebswirtschaftlichen Gründen geführt werden. Opposition und Bauernverband sollten endlich zugeben, daß die mittleren und größeren Landwirte längst mehr von Betriebswirtschaft und Buchführung verstehen, als es sich der kleine Handwerker und Kaufmann träumen lassen, die ihrerseits selbstverständlich Aufzeichnungen machen und Bücher führen müssen. Trotzdem hält die sozialliberale Koalition daran fest, daß alle kleinen Landwirte auch zukünftig nicht „zu schreiben" brauchen, daß die mittleren aber wenigstens die Belege, meinetwegen im Schuhkarton, sammeln und bei etwas mehr Zeit im Winter zusammenstellen sollen. Damit wird zugleich — das ist allerdings richtig — eine Vorbereitung auf die Buchführung ermöglicht, die für alle größeren und leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betriebe wohl selbstverständlich sein muß.
    Ich kann überhaupt nicht verstehen, warum Sie gegen diese dreistufige Lösung sind, die nicht nur eine verfassungskonforme Beibehaltung der Durchschnittssatzermittlung für rund zwei Drittel der Land- und Forstwirte ermöglicht, sondern die auch einen gleitenden Übergang von einfachen Auf zeich- nungen zur bilanzierenden Buchführung ermöglicht und damit gleichzeitig eine transparente Ubersicht über die in der Land- und Forstwirtschaft anfallen- den Gewinne und Verluste bringt. Aber vielleicht sind Sie gegen diese Durchsichtigkeit der Einkom- mens- und Vermögensverhältnisse auf dem flachen Lande, weil dies den Bürgern •plötzlich deutlich ma- chen könnte, wie teuer allen Steuerzahlern die Er- haltung einer leistungsfähigen Landwirtschaft ist.
    Uns Sozialdemokraten ist die Erhaltung einer gesunden, wettbewerbsfähigen und damit leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft allerdings in beiden Bedeutungen dieses Wortes teuer.
    Da unser Ziel nicht war, dem Finanzminister möglichst viel Geld in die Schatulle zu schütten — was er sicher grundsätzlich gern hätte und gut gebrauchen könnte —, sondern mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen, finden mit diesem Gesetzentwurf aktuell nur in geringem Maß ein Subventionsabbau und eine Erhöhung von Steueraufkommen statt. So wird die skandalöse Steuersubvention nach § 13 a

    zwar erheblich eingeschränkt Doch dafür soll ein Abzugsbetrag von der Steuerschuld eingeführt werden, der Belastungssprünge beim Übergang in die Aufzeichnungs- bzw. Buchführungspflicht ver- meiden hilft, Herr Kollege Schäuble, und damit eine Erleichterung auch für die freiwillige offene Ermittlung der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bedeutet.
    Aus den genannten Gründen müssen wir hinnehmen, wenn gesagt wird, der Subventionsabbau sei ungenügend. Was wir Sozialdemokraten aber auf keinen Fall hinnehmen müssen und werden, sind ebenso unverschämte wie billig-polemische Behauptungen von einer angeblich verstärkten steuer- lichen Auspressung der Landwirte. Denn auch nach diesem Gesetzentwurf wird allein der einkommen- steuerliche Vorteil der Landwirtschaft jährlich bei 1,52 Milliarden DM liegen, nur um rund 300 Millionen DM niedriger als nach geltendem Recht.

    (Kiechle [CDU/CSU]: Können Sie jetzt plötzlich rechnen? Vorher nicht?)

    — Das ist sehr sorgfältig gerechnet Aus den Reihen Ihrer Fraktion oder des Bauernverbands ist bisher überhaupt ,keine Gegenrechnung aufgemacht worden, die irgendwie nachprüfbar ist.

    (Kiechle [CDU/CSU]: Ihre ist auch nicht nachprüfbar!)

    Jedenfalls vermag keine denkbare „progressive Fortschreibung— wie immer so schön gesagt wird -der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen des § 13a im jetzigen Zwei-Stufen-System dieür verfassungsrechtlichen Bedenken gegen jede zwei- stufige Lösung zu beseitigen, es sei denn, diese Vor- schrift würde auf eine ganz kleine Zahl einkommen- schwacher Landwirte begrenzt und sämtliche mitt- leren Landwirte — die größeren sowieso — wden damit der vollen Aufzeichnungs- bzw. Buchführungspflicht und der vollen Besteuerung unterwor- fen. Aber dies würde doch von Opposition und Bauernverband noch viel vehementer als der vorlie- gende Gesetzentwurf bekämpft werden, und dies — das ist allerdings auch unsere Meinung — würde auch der besonderen Lage der Landwirtschaft nicht gerecht. Wenn es keine denkbare Fortschreibung
    ' der heutigen Durchschnittssatzgewinnermittlung



    Gobrecht
    gibt und der unerträgliche Zustand der überwiegenden Unterbesteuerung, Herr Kollege Schäuble — es sind ja bei dem geltenden § 13 a maximal um die 20 % überhaupt bei der Besteuerung erfaßt —, nicht beseitigt werden kann, dann kommt nur die vorgeschlagene dreistufige Lösung in Frage, die nach unserer Auffassung agrarpolitisch vernünftig, steuerpolitisch vertretbar und verfassungsrechtlich haltbar ist.
    Für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüße ich den vorliegenden Gesetzentwurf, der nicht zuletzt entschiedenem Drängen aus unseren Reihen folgt, als einen wichtigen Schritt zu einer gerechteren Besteuerung innerhalb der Landwirtschaft,

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    zu einer transparenteren Ermittlung der landwirtschaftlichen Einkünfte und einer transparenteren Begünstigungspraxis, wodurch zugleich eine Vergleichbarkeit mit der Besteuerung der Einkünfte von Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflern erreicht wird, und als einen ersten Einstieg in den Abbau nicht vertretbarer Subventionen.
    Die Opposition hier im Bundestag und die CDU/ CSU-Mehrheit im Bundesrat dürften zu wählen haben zwischen der Zustimmung zu dieser Drei-Stufen-Lösung dieses Gesetzentwurfs und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Änderung des heutigen zweistufigen Systems der Landwirtschaftsbesteuerung zwingen würde.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — Warten Sie es ab. — Deshalb sieht die sozialdemokratische Bundestagsfraktion in der Sache der weiteren Entwicklung mit Gelassenheit entgegen, nachdem die Bundesregierung gehandelt und einen vernünftigen Kompromiß als Gesetzentwurf vorgelegt hat.
    Wir werden dafür sorgen, daß der Gesetzentwurf zügig beraten wird. Denn wir teilen die Auffassung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, daß der Gesetzgeber, der Deutsche Bundestag, hier zum Handeln, zum Entscheiden berufen ist. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird dies tun.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Funcke.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Die Herren Vorredner haben bereits deutlich gemacht, was Grundlage und Ausgangspunkt der heutigen Beratung ist. Die von der Bundesregierung eingesetzte Gutachterkommission hat eindeutig Disparitäten in der Besteuerung der Landwirtschaft festgestellt, und zwar einerseits — das ist besonders gravierend — innerhalb der Landwirtschaft selbst und andererseits gegenüber den übrigen Steuerpflichtigen.
    Ich meine, ein Steuerpolitiker muß solche Feststellungen sehr ernst nehmen. Er ist zur Gleichbehandlung gleicher oder vergleichbarer Tatbestände verpflichtet. Wenn Sie gestatten, benutze ich diese Gelegenheit sehr gern zu einer pädagogischen Bemerkung. Es geht nicht an, daß immer wieder die Steuerpolitiker — und zwar aller Parteien — von politischen Wünschen außerhalb des unmittelbaren steuerlichen Bereichs gedrängt werden, besondere Tatbestände steuerlich zu berücksichtigen, was sich unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung als sehr fragwürdig, wenn nicht gar als rechtlich unmöglich erweist.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)

    In zunehmendem Maße mahnen Rechnungshöfe oder der Bundesfinanzhof zur steuerlichen Gleichbehandlung, zu der wir zwingend verpflichtet sind. Es ist kein guter Zustand, wenn aus der Rechtsprechung immer wieder wegen Disparitäten Kritik am Gesetzgeber geübt werden muß.
    Dies gilt sicherlich auch für den Bereich der Land-und Forstwirtschaft; denn auch hier ist im Vergleich der Betriebe untereinander oder zu den Sonderbetrieben eine Ungleichbehandlung gegeben. Nach heutigem Recht werden, wenn ich die Zahlen richtig erfaßt habe, rund 40 000 bis 50 000 Betriebe nach einer effektiven Buchhaltung besteuert, ein etwa gleich großer Teil der Betriebe wird geschätzt, und etwa 20 000 Betriebe werden auf Grund einer vereinfachten Einnahmen-Überschußrechnung zur Steuer herangezogen.
    Nun wissen wir, daß die Schätzung länderweise sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Herr Kollege Schäuble, das ist ja der Grund, warum Sie meinen, die Sonderbetriebe würden ebenfalls nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes besteuert.

    (Dr. Schäuble [CDU/CSU]: Das habe ich nun wirklich nicht behauptet!)

    Das ist nur scheinbar der Fall. Die Sonderbetriebe müssen ihre Steuer auf Grund eines Vergleichs von Einnahmen und Ausgaben oder auf Grund der Buchhaltung entrichten. In diesen Betrieben wird jedoch vielfach durch eine sehr großzügige Pauschalierung der Ausgaben seitens der Finanzverwaltung der Gewinn in einer Größenordnung geschätzt, die nicht unerheblich unter den tatsächlichen Werten liegt.
    Derzeit gibt es etwa 740 000 Betriebe, die nach § 13 a des Einkommensteuergesetzes erfaßt werden. Dabei bleiben rund 600 000 Betriebe völlig steuerfrei. Die übrigen 140 000 Betriebe werden unter Anwendung des § 13 a nur mit einem Gewinn erfaßt, der bei etwa 15 bis 30 % der tatsächlichen Höhe liegt.
    Eine solche Besteuerung muß, so meine ich, den auf Gerechtigkeit bedachten Steuerpolitiker und Politiker überhaupt sehr bedenklich stimmen. Denn der Landwirt, der beim Herauswachsen aus der Begünstigung des § 13 a plötzlich den drei- bis vierfachen Gewinn versteuern muß, wird mit Recht an der Gerechtigkeit zweifeln. Das gilt insbesondere auch bei einem Vergleich der Land- und Forstwirtschaft allgemein mit den Sonderkulturen — wie Winzer, Gartenbauer und andere —, die sehr früh in eine reguläre Besteuerung hineinwachsen.
    Ebenso muß — wenn auch nicht mit gleicher Intensität — die Frage nach der Vergleichbarkeit mit den übrigen Steuerpflichtigen gestellt werden, und zwar nicht nur wegen der Steuer, sondern auch deswegen, weil das steuerpflichtige Einkommen zu-



    Frau Funcke
    gleich Maßstab oder Grenzwert für bestimmte Transferleistungen ist, z. B. für die Zuerkennung der BAföG-Förderung oder der Sparförderung.

    (Beifall bei der FDP)

    Es gibt auch noch andere Dinge, die an das nominelle Einkommen geknüpft sind.
    Ohne Zweifel gibt es aber andererseits erhebliche Gründe für eine Sonderbehandlung in der Landwirtschaft. Dazu möchte ich sehr deutlich Stellung nehmen. Die Gutachterkommission hat diese Gründe klar angesprochen. Es sind historische und strukturelle Gründe. Es geht um die besonderen Erschwernisse in der Landwirtschaft, die Leistungen für die Landschaftspflege, vor allen Dingen aber um die Vergleiche mit den europäischen Nachbarländern. Das sind Gründe, die zu einem Abweichen von der Besteuerung wie in den übrigen Bereichen unseres Wirtschaftslebens berechtigen. Das Grundgesetz läßt solche Sonderbehandlung dann zu, wenn die Abweichung ausreichend begründet ist. Ich meine, es gibt dafür ausreichende Gründe.
    Daher geht es bei einer Neuregelung der Besteuerung in der Landwirtschaft um dreierlei. Es geht darum, die Behandlung innerhalb der Landwirtschaft gerechter zu machen und die Disparitäten zu den übrigen Steuerpflichtigen zu berücksichtigen; aber zugleich geht es um die Schonung der Landwirtschaft, um das Ziel des Landwirtschaftsgesetzes sicherzustellen, die Leistungsfähigkeit der Landwirtschaft zu erhalten und den Lebensstandard der in der Landwirtschaft Tätigen an den der übrigen Bevölkerung anzugleichen.
    Unter diesen Gesichtspunkten begrüßt die FDP
    ) die Regierungsvorlage als den Versuch einer verständigen Regelung, um den unterschiedlichen Zielsetzungen mit einer gewissen Ausgewogenheit gerecht zu werden. Wir begrüßen, daß entgegen dem Vorschlag der Gutachterkommission der § 13a, wenn auch verändert, erhalten bleibt. Denn wir glauben, daß in einem breiten Bereich der Landwirtschaft von einer exakten buchhalterischen Erfassung aller Tatbestände abgesehen werden sollte, um nicht eine Fülle von Verwaltungsarbeit sowohl bei dem kleineren Landwirt oder gar Nebenerwerbsbetrieb als auch bei der Steuerverwaltung erforderlich zu machen. Allerdings soll der Gewinn nach * 13 a etwas näher an die tatsächlichen Ergebnisse herangeführt werden, und zwar auf 50 bis 70% der tatsächlichen Gewinne. Dabei geht es insbesondere um eine Anpassung der Zurechnung bei dem Wert der Arbeitskräfte.
    Damit nicht eine erhebliche Mehrbelastung gerade bei den Kleinbetrieben und bei den Nebenerwerbsbetrieben eintritt, ist die Anhebung des generellen Freibetrages für den Landwirt von 1 200 auf 2 000 DM und ebenso für seinen Ehepartner vorgesehen. Und für den Übergang von der Besteuerung nach § 13a zur Besteuerung nach Unterlagen oder Schätzung kommt außerdem ein Abzug von 2 000 DM je Betrieb von der Steuerschuld hinzu, der nach Feststellung des Einkommens als Steuerabzug gewährt wird.
    Über diese Maßnahme eines Abzugs von der Steuerschuld kann man unterschiedlicher Meinung sein. Der Bundesrat hat seinerzeit den Vorschlag abgelehnt, die Sonderausgaben durch einen Abzug von der Steuerschuld zu berücksichtigen. Dennoch haben wir das Institut eines solchen Abzugs in einigen begrenzten Tatbeständen vorgesehen. Ich glaube, wir haben allen Grund, vor einer allzu großen Ausweitung dieses Instrumentes zu warnen. Aber in diesem Fall halten wir den Abzug für berechtigt. Denn er trägt zur Vergleichbarkeit der Einkommen — etwa im Hinblick auf BAföG-Leistungen oder ähnliche Leistungen mit den Einkommen der anderen Bevölkerungskreise erheblich bei. Er bedeutet eine Entlastung, weil dadurch der plötzliche Sprung von der Nichtbesteuerung in die Besteuerung verhindert oder sehr weit hinausgeschoben wird.
    Aber dann, meine Damen und Herren, bleibt es unverständlich, warum dieser Abzug von der Steuerschuld bis ganz oben durchgezogen wird. Es liegt doch nahe, daß gerade dieses Instrument, das die Übergangsbelastung beseitigen oder abschwächen will, auslaufen sollte. Wir jedenfalls möchten ernsthaft in die Debatte werfen, diesen 2 000-Mark-Betrag bei einer bestimmten Höhe auslaufen zu lassen und dafür den Steuerfreibetrag durchlaufen zu lassen; das würde uns logischer erscheinen. Wir sollten darüber vielleicht im Ausschuß sprechen.

    (Beifall bei der FDP)

    Meine Damen und Herren, die Vorlage der Regierung bewirkt nach vorläufigen Schätzungen — und über Schätzungen kann man sicherlich streiten —, daß nach 13 a neu ungefähr 570000 Betriebe erfaßt werden, daß in die Überschußrechnung 130 000 Betriebe hineinwachsen und in die Buchführung 140 000. Mir scheint, daß das bei der Struktur unserer Landwirtschaft keine unberechtigte Belastung ist; ich meine nicht nur Belastung in steuerlicher Hinsicht, sondern auch im Hinblick auf die Arbeiten für die Erfassung und Aufbereitung von Belegen; denn immerhin bleibt noch der weitaus größte Teil nicht nur der Nebenerwerbsbetriebe, sondern auch der Vollerwerbsbetriebe außerhalb dieser Verpflichtungen.
    Wir werden uns sicherlich über die Einzelheiten im Ausschuß unterhalten, und wir werden zusammen mit dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ein Hearing vorsehen. Da, Herr Kollege Schäuble, lassen sich ja mal Zahlen von der einen oder der anderen Seite vorlegen. Wir sind seitens der Freien Demokratischen Partei völlig unvoreingenommen und daher offen für Zahlenvergleiche. Wenn sie im Vergleich korrigiert werden müssen, dann müssen halt eben die einen oder anderen Zahlen aufeinander abgestimmt werden. Das können wir sicherlich im Hearing erfahren oder in den folgenden Beratungen abklären.
    Die FDP geht davon aus, daß es im Interesse der Landwirtschaft liegt — und daher eigentlich aller Parteien —, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Gebot der Steuergerechtigkeit einerseits und den Notwendigkeiten einer im scharfen internationalen Wettbewerb stehenden preislimitierten Landwirtschaft andererseits zu finden. Ich meine, letztlich müssen daran Produzent und Konsument landwirtschaftlicher Erzeugnisse gleichermaßen interessiert sein.
    In diesem Sinne stimmt die FDP der Überweisung der Vorlage an den Finanzausschuß, mitberatend an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, zu.

    (Beifall bei der FDP und der SPD)