Berichtigung
177. Sitzung, Seite 13918 C, Zeile 8: Statt „ (Dr. Schäfer [Tübingen] [CDU/CSU]):" ist zu lesen: „(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]):"
Anlage 1
Liste der entschuldigten Abgeordneten
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. van Aerssen * 12. 10.
Dr. Ahrens ** 12. 10.
Dr. Aigner * 12. 10.
Alber ** 12. 10.
Amrehn " 12. 10.
Dr. Arnold 12. 10.
Bahner 12. 10.
Bangemann * 12. 10.
Dr. Bardens ** 12. 10.
Dr. Barzel 12. 10.
Benz 12. 10.
Blumenfeld * 12. 10.
Frau von Bothmer ** 12. 10.
Büchner (Speyer) ** 12. 10.
Burger 12. 10.
Cronenberg 12. 10.
Dr. Dollinger 12. 10.
Dr. Enders** 12. 10.
Engelhard 12. 10.
Dr. Evers ** 12. 10.
Eymer (Lübeck) 12. 10.
Feinendegen 12. 10.
Fellermaier * 12. 10.
Frau Dr. Focke ' 12. 10.
Friedrich (Würzburg) * 12. 10.
Frau Geier 12. 10.
Genscher 12. 10.
Dr. Geßner ** 12. 10.
Gierenstein 12. 10.
Dr. Gradl 12. 10.
Handlos ** 12. 10.
Dr. Hauff 12. 10.
Heyenn 12. 10.
Hoffie 12. 10.
Dr. Holtz ** 12. 10.
Dr. Hüsch 12. 10.
Dr. Jaeger 12. 10.
Dr. Jobst 12. 10.
Katzer 12. 10.
Kiechle 12. 10.
Dr. h. c. Kiesinger 12. 10.
Dr. Klepsch ** 12. 10.
Koblitz 12. 10.
Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10.
Dr. Kreile 12. 10.
Lagershausen 12. 10.
Lemmrich ** 12. 10.
Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 10.
Liedtke 12. 10.
Lücker * 12. 10.
Luster * 12. 10.
Manning - 12.10.
Marquardt** 12. 10.
*) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
**) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Anlagen zum Stenographischen Bericht
Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich
Dr. Marx 12. 10.
Mattick ** 12. 10.
Dr. Mende ** 12. 10.
Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10.
Dr. Mikat 12. 10.
Dr. Müller ** 12. 10.
Müller (Bayreuth) 12. 10.
Dr. Müller-Hermann 12. 10.
Neuhaus 12. 10.
Paintner 12. 10.
Pawelczyk ** 12. 10.
Dr. Penner 12: 10.
Dr. Pfennig '` 12. 10.
Porzner 19. 10.
Rainer . 12.10.
Reddemann ** 12. 10.
Russe 12. 10.
Dr. Schäuble ** 12. 10.
Scheffler ** 12. 10.
Frau Schleicher ' 12. 10.
Schmidt (Wattenscheid) 12. 10.
Schmidt (Würgendorf) ** 12. 10.
Schulte (Unna) ** 12. 10.
Dr. Schwarz-Schilling 12. 10.
Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10.
Seefeld * 12. 10.
Sieglerschmidt 12. 10.
Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 12. 10.
Sybertz 12. 10.
Frau Tübler 19. 10.
Ueberhorst ** 12. 10.
Dr. Vohrer ** 12. 10.
Frau Dr. Walz * 12. 10.
Dr. Waffenschmidt 12. 10.
Wawrzyk* 12. 10.
Weber (Heidelberg) 12. 10.
Frau Dr. Wilms 12. 10.
Frau Dr. Wisniewski 12. 10.
Dr. Wittmann (München) ** 12. 10.
Baron von Wrangel 12. 10.
Wurbs 12. 10.
Zebisch** 12. 10.
Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage Al):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Generalbundesanwalts, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus weitere Änderungen der Strafprozeßordnung und Verschärfung im materiellen Strafrecht (z. B. Befürwortung von Gewalttaten) einzuführen?
Die Frage knüpft wohl an den Vortrag an, den Generalbundesanwalt Professor Dr. Rebmann am 26. September 1979 auf dem Deutschen Richtertag 1979 in Essen gehalten hat. Der Generalbundesanwalt hat dabei ausgeführt, seine Anregungen, die
14056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
übrigens zum überwiegenden Teil bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen gewesen sind, seien keineswegs unverzichtbare Voraussetzungen für die 'strafrechtliche und strafprozessuale Bewältigung terroristischer Taten. Er hat sich in diesem Zusammenhang außerdem ausdrücklich gegen weitere, früher einmal zur Erwägung gestellte Gesetzgebungsvorschläge — etwa die Anhebung des Höchstmaßes der zeitigen Freiheitsstrafe auf 20 Jahre oder die Sicherungsverwahrung für terroristische Ersttäter — ausgesprochen.
Der Bundesminister der Justiz hat in seinem Festvortrag zur Eröffnung des Richtertages erklärt, die Bundesregierung sehe keinen Anlaß, zur Abwehr terroristischer Kriminalität weitere Gesetzesänderungen zu erwägen; die bestehenden Vorschriften reichten aus. Dem habe ich nichts hinzufügen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 3 und 4) :
Trifft es zu, daß die Zusagen der den Liniendienst nach Berlin betreibenden Fluggesellschaften (Verbesserung der Abfertigung der Passagiere am Boden und in der Luft, Erweiterung der Platzreservierungen, Gewährleistung der Pünktlichkeit planmäßiger Flüge, Gewährung neuer Vorzugstarife, Modernisierung des Fluggeräts) bisher nicht eingehalten wurden?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese für die Passagiere so wichtigen Verbesserungen durchzusetzen?
Zu Frage A 3:
Die den Liniendienst nach Berlin betreibenden Flugverkehrsgesellschaften haben mit der Neugestaltung der Flugpreissubventionen ihrerseits Anstrengungen zugesagt und unternommen, die der Verbesserung des Flugverkehrs dienen. So haben sie neue Vorzugstarife eingeführt (Wochenendtarif mit 30 % Ermäßigung, Ausdehnung der Seniorentarife auf die Wochenenden, 30 % Ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte, Schwerdienstbeschädigte und Schwerbeschädigte, rassisch und politisch Verfolgte) und die Handhabung der Reservierungssysteme und Abfertigungssysteme verbessert. Daneben wurden die Flugpläne erweitert und in erheblichem Ausmaß Liniensonderflüge durchgeführt. Die Anzahl der Liniensonderflüge bei PanAm steigerte sich von Januar bis August 1979 von 74 auf 213 (Funkausstellung). PanAm hat im Juni 1979 begonnen, die Innenausstattung der geflogenen Maschinen völlig zu erneuern. Die Planung für die Einführung neuen Fluggerätes mit größerer Leistungsfähigkeit und geringerer Geräuschentwicklung sind in ein akutes Stadium getreten.
Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß die Luftverkehrsgesellschaften Zusagen nicht eingehalten haben. Die Zunahme der Passagierzahlen im Flugverkehr von und nach Berlin hat aber durch die damit notwendigerweise verbundene Steigerung der Flugfrequenzen zu Verspätungen geführt, die vor allem von der Überlastung des Rhein-Main-Flughafens ausgehen, von der alle hier anfliegenden Gesellschaften betroffen sind.
Zu Frage A 4:
Die Bundesregierung erwartet, daß die Gesellschaften Mittel und Wege finden, die die Pünktlichkeit der Flugbewegungen, auf die die Passagiere Anspruch haben, herstellen. Sie wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und im Rahmen des ihr Möglichen nachdrücklich darauf hinwirken, daß der Flugverkehr von und nach Berlin den modernen Anforderungen eines Kurzstreckendienstes unter allen Gesichtspunkten entspricht.
Anlage 4
Antworten
der Parl. Staatssekretäre von Schoeler, Wrede und Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 18, 19 und B 40) :
Ist die Bundesregierung bereit — soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und auch mit den Anrainerstaaten an Ost- und Nordsee sowie mit weiteren beteiligten Staaten (Alliierte) —, auf eine möglichst umfassende und aktualisierte Bestandsaufnahme hochgiftiger chemischer Kampfstoffe (Tabun, Senfgas, Phosgen etc.) nach Lagerungsort, Menge und Giftstoff hinzuwirken, die in der Ost- und Nordsee versenkt und die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 an verschiedenen Stellen im Boden vergraben worden sind, wie z. B. in Teilgebieten der Lüneburger Heide?
Liegen der Bundesregierung ausreichende wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen vor bzw. sind ihr solche bekannt, aus denen zuverlässig hervorgeht, daß das Giftrisiko der im Meer bzw. im Boden gelagerten chemischen Kampfstoffe insgesamt gesehen relativ gering sei, oder hält die Bundesregierung weitere Anstrengungen auf wissenschaftlichem, technischem und finanziellem Gebiet für notwendig, um mit allen Beteiligten und Verantwortlichen das Giftgasproblem im Meer und zu Lando mittel- und langfristig meistern zu können?
Ist es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung richtig, daß die Gefahren, die technischen Schwierigkeiten und die Kosten einer Bergung der chemischen Kampfstoffe im Meer und Boden so hoch eingeschätzt werden, daß man den langsamen Zerfall der Munition und chemischen Kampfstoffbehälter für den einzig vertretbaren Weg hält?
Zu Frage A 18:
Soweit Ihre Frage deutsches Hoheitsgebiet betrifft, liegt die Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen bei den Ländern. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Unterstützung zu gewähren. Soweit Gelände unter der Verfügungsgewalt des Bundes steht, ist Vorsorge getroffen, daß festgestelltes Material gesichert und der Vernichtung zugeführt wird.
Für den Bereich der Hohen See ist der Bundesminister für Verkehr nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Auffassung, daß von den auf dem Meeresgrund liegenden Kampfstoffen keine Gefahren ausgehen, die es rechtfertigen, die mit einer Bergung — soweit diese überhaupt technisch möglich ist — verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung ist aber bereit, unter Hinzuziehung weiteren wissenschaftlichen Sachverstandes die Frage erneut zu prüfen. Von dem Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14057*
Zu Fragen A 19 und B 40:
Zur Frage der Ablagerung von Kampfstoffen im Meer verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen zu Frage 18 und unterstreicht ihre Bereitschaft zu weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen.
Nach Auffassung der Bundesregierung kann das Risiko von an Land abgelagerten Kampfstoffen nur nach Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der abgelagerten Stoffe und der Umgebung beurteilt werden. Entsprechende Wertungen sind daher von den jeweils zuständigen Behörden vorzunehmen. Eine allgemeingültige Aussage ist in diesem Zusammenhang nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in dem allmählichen Zerfall der Kampfstoffe und der zugehörigen Behälter keine generell vertretbare Lösung des Problems. Dort wo ein erkennbares Gefahrenrisiko besteht, sind alle Anstrengungen zur Bergung und Unschädlichmachung entsprechender Kampfstoffe zu unternehmen. Gefahrenmomente bei der Bergung sind selbstverständlich mit in die Risikoabschätzung einzubeziehen. Technische Schwierigkeiten und Kostengesichtspunkte müssen bei der Beseitigung von Gefahrensituationen zurückstehen.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 20) :
Was hat die Bundesregierung auf Grund ihrer Kenntnisse über im Gebiet Adlergrund bei Bornholm und anderer Stellen in der Ostsee und in der Nordsee nach dem 2. Weltkrieg versenktes Giftgas und andere chemische Kampfstoffe unternommen, um zu verhindern, daß Menschen und das Meeresbiotop geschädigt werden?
Die Bundesregierung hat auf Grund ihrer Kenntnis über Munitionsversenkungsgebiete in der Nord- und Ostsee Gebiete, in denen in der Ostsee Gasmunition liegt, in den Seekarten verzeichnet.
Im Jahre 1960 wurden durch das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung der Bundesregierung im Gebiet des „Kleinen Belt" zwei kleine Leichter geborgen, die neben Sprengmunition auch Tabun-Granaten geladen hatten. Die Granaten wurden einbetoniert und im Atlantik in etwa 5 000 m Tiefe versenkt.
Im Jahre 1961 wurde bekannt, daß in dem Gebiet „Südlich des Kleinen Belt" chemische Kampfmittel über eine größere Fläche zerstreut versenkt worden waren. Die Fischerei wurde gebeten, in diesem Gebiet nicht mit Schleppnetzen zu fischen.
Im Jahre 1970 wurde das gesamte Versenkungsgebiet „Kleiner Belt" sorgfältig untersucht. Einige Granaten wurden angehoben und überprüft. Die Untersuchungen ergaben, daß in dem Gebiet Phosgen- und Tabun-Granaten liegen. Anzeichen, daß Lost versenkt worden ist, ergaben sich nicht. Die
Untersuchungen ergaben weiter, daß eine Bergung der versenkten Kampfmittel, die in mehr als 25 m Tiefe im Schlick liegen, mit erheblichen Risiken verbunden gewesen wären. Der äußere Zustand der geborgenen Munition sowie die Wasser- und Schlickproben ließen den Schluß zu, daß von dieser Munition keine Gefahr für Menschen und Meeresbiotop ausgeht, wenn sie auf dem Meeresgrund im Schlick liegen bleibt.
Tabun und Phosgen zersetzen sich im Seewasser durch Hydrolyse in unschädliche Bestandteile und sind nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar.
Im Jahr 1978 hat die Bundesregierung erneut geprüft, ob Anlaß zu irgendwelchen Maßnahmen besteht. Die Prüfung ergab, daß im Gebiet „Kleiner Belt" die größte Sicherheit gegeben ist, wenn die Munition im Schlick versenkt bleibt. Von der Einleitung von Bergungsmaßnahmen wurde deshalb abgesehen.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 23 und 24) :
Wie beurteilt die Bundesregierung das Nichtzustandekommen des von der Veba-AG initiierten Ankaufs wesentlicher Anteile an der kalifornischen Belridge Oil Corporation, und warum hat das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang die Einmütigkeit der DEMINEX-Partner zur Vorbedingung für eine Bundeshilfe gefordert?
Muß nach Auffassung der Bundesregierung über die Struktur von DEMINEX neu nachgedacht werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Zu Frage A 23:
Nach Presseberichten wird die amerikanische Shell Oil die Belridge zu einem Kaufpreis von ca. 3,5 Mrd. Dollar erwerben. Die Kaufpreisvorstellungen der DEMINEX lagen beträchtlich unter dieser Summe. Eine Übernahme der US-Gesellschaft wäre daher auch bei einer positiven Entscheidung aller DEMINEX-Gesellschafter und des Bundes nicht zu realisieren gewesen.
Die Bundesregierung hat von Anfang an gefordert, daß eine Transaktion dieser Größenordnung — zur Diskussion stand immerhin die kostspieligste Firmenübernahme in der US-Wirtschaftsgeschichte — von allen DEMINEX-Gesellschaftern getragen werde. Dabei kam der Haltung von Wintershall besondere Bedeutung zu, da diese Gesellschaft bereits seit Jahren auf dem US-Ölmarkt tätig ist. Nach dem Wintershall am 10. September 1979 erklärt hatte, daß nach ihrem Urteil finanzieller Aufwand und Risiko des Belridge-Projektes unangemessen hoch seien, war daher keine Grundlage mehr für eine positive Entscheidung des Bundes gegeben. Hinzu kam die von Wintershall sehr negativ beurteilte Möglichkeit, das nicht exportierbare Belridge-Öl über Tauschverträge für die Versorgung des deutschen Marktes zu sichern. In dem Abschluß langfristiger Tauschvereinbarungen lag
14058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
für die Bundesregierung die wesentliche energiepolitische Rechtfertigung einer Förderung im Rahmen der DEMINEX-Programme.
Zu Frage A 24:
Die Bundesregierung sieht heute keinen Anlaß, nach dem Scheitern des Belridge-Projektes über die Struktur der DEMINEX neu nachzudenken. Die Zusammenarbeit innerhalb des DEMINEX-Gesellschafterkreises hat sich insgesamt bewährt. Positiv hat sich insbesondere ausgewirkt, die Konzentration der gesamten Explorationsbemühungen der deutschen Gruppe auf DEMINEX. Mögliche Interessenunterschiede der DEMINEX-Gesellschafter haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht zu ernsthaften Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit geführt. Das Scheitern des Belridge-Projektes offenbart nach Auffassung der Bundesregierung weniger Mängel der bestehenden DEMINEX-Struktur als sachliche Meinungsunterschiede zwischen den DEMINEX-Gesellschaftern in der Beurteilung der Risiken dieses Vorhabens. Im übrigen kann nach den Statuten der DEMINEX eine positive Beschlußfassung der DEMINEX nicht an den Widerstand eines Minderheitsgesellschafters (Wintershall) scheitern.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 25) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die dänische Industriefischerei in der Nordsee erneut Zuwachsraten verzeichnet, in ihren Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen zur notwendigen Bestandserhaltung und Pflege und als Beweis für die bisherige Vergeblichkeit aller Bemühungen um einen Abbau dieser Fischerei, und welche Folgerungen zieht sie aus ihrer Einschätzung der Lage?
1. Die Behauptung, „die dänische Industriefischerei in der Nordsee verzeichne erneut Zuwachsraten", ist unzutreffend. Im Gegenteil, die entsprechenden Fänge in der Nordsee sind seit 1976 rückläufig, und zwar wie folgt:
1976: 1 277 000 t
1977: 1 201 000 t
1978: 1 120 000 t
Besonders bemerkenswert neben dem Rückgang von ca. 12 %der Nordseefänge ist die Fangzusammensetzung. So verringerte sich der Beifang an Konsumfischarten in der Industriefischerei von 302 000 t im Jahre 1976 auf 96 000 t im Jahre 1978,
d. h. um ca. 68 %. Dieser Rückgang ist im wesentlichen auch auf das Bemühen der dänischen Regierung zurückzuführen, entsprechend den Vereinbarungen im sogenannten Berliner Kompromiß, die Beifänge an Konsumfischarten in der Industriefischerei auf 10 °/o zu begrenzen.
Im übrigen sind die Fänge der dänischen Industriefischerei nicht nur in der Nordsee, sondern auch insgesamt rückläufig, und zwar wie folgt:
1976: 1 539 081 t
1977: 1 434 169 t
1978: 1 373 583 t
2. Der Rückgang der Fänge der dänischen Industriefischerei, insbesondere der Beifänge an Konsumfischarten, wird sich positiv auf die Entwicklung der Konsumfischbestände auswirken. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Eindämmung der schädlichen Folgen einer übergroßen Industriefischerei erfolgreich vollzogen.
Die Bundesregierung zollt der dänischen Regierung für deren Bemühungen Respekt, dies um so mehr, als sie sich der Tatsache bewußt ist, daß die Industriefischerei mit ca. 80 % der dänischen Gesamtfänge für Dänemark ein wichtiger Wirtschaftsbereich ist. Die Bundesregierung hält im übrigen an ihrer seit längerem erklärten Bereitschaft fest, auf Grundlage der Vorschläge der EG-Kommission die Lasten eines Abbaus übergroßer Kapazitäten der Industriefischerei im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik der EG mitzutragen.
3. Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, daß ein völliges Verbot der Industriefischerei im sogenannten EG-Meer (Ausnahme Ostsee) weder realistisch noch aus deutscher Sicht erstrebenswert ist, denn dadurch würden
— erhebliche Kapazitäten in Konkurrenz zur jetzigen Konsumfischerei frei,
— deutsche Fangmöglichkeiten vor Norwegen, Schweden und Färöer nahezu unmöglich gemacht, da diese Drittstaaten durch Fangmöglichkeiten für ihre Industriefischerei im sogenannten EG-Meer kompensiert werden,
— die Aufnahmefähigkeit der Märkte für einige noch industriell verwandte Arten (z. B. Sprotte) völlig überstrapaziert.
Im übrigen darf auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Herrn Abgeordneten Schröder, Plenarprotokoll 8/89, S. 7055, verwiesen werden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen A 29 und 30) :
Veranlaßte das Arbeitsamt Ansbach ein Unternehmen, einen Ausbildungsplatz für einen jugendlichen Griechen zur Verfügung zu stellen, und stellte es demselben Unternehmen aber einen Bußgeldbescheid zu, weil irrtümlich die Arbeitserlaubnis nicht beantragt wurde, und wenn ja, welche Chancen gibt die Bundesregierung den allseitigen Bemühungen zur Integration jugendlicher Ausländer, wenn auch andere Arbeitsämter etwa so verfahren würden wie das Arbeitsamt Ansbach?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einem Arbeitsamt, welches selbst auf die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers hingewirkt hat, auch erwartet werden kann, vor Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen diesen Betrieb zunächst wegen des fehlenden Antrags auf Arbeitserlaubnis zurückzufragen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14059*
Laut Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit trifft der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zu. Das Versehen ist nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bei anderen Arbeitsämtern bisher nicht vorgekommen. Die Bundesregierung sieht die allseitigen Bemühungen zur Integration jugendlicher Ausländer durch dieses Vorkommnis nicht gefährdet.
Die Dienstanweisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sehen bereits vor, daß die Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis — von erschwerenden Umständen abgesehen — grundsätzlich nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen ist, wenn der ausländische Arbeitnehmer durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit vermittelt wurde. Zu weiteren Folgerungen besteht daher in diesem Zusammenhang keine Veranlassung.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 31):
Was versteht die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Frau Anke Fuchs, unter „gewerkschaftlich organisierten sozialdemokratischen Versammlungen", zu deren Besuch sie in einer Rede vor der SPD-Bundestagsfraktion aufgerufen hat?
Unter gewerkschaftlich organisierten sozialdemokratischen Versammlungen sind zum Beispiel alle Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, aber auch die Veranstaltungen sozialdemokratischer Betriebsgruppen zu verstehen.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 54) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) den Bestimmtheitsanforderungen des § 1 StGB genügt, auch im Hinblick darauf, daß durch die allgemeine Genehmigung von Fernmeldeanlagen nach § 2 FAG nicht der Gesetzgeber, sondern die Verwaltung die tatbestandlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 15 FAG konkretisiert, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Tatbestandsbestimmtheit einer Strafvorschrift ist nach Art. 103 Abs. 2 GG zu beurteilen, ihm gegenüber tritt § 1 StGB als die niedrigerrangige Vorschrift zurück.
§ 15 Abs. 1 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) stellt den unter Strafe, der eine Fernmeldeanlage unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes betreibt. Die Tatbestandsbeschreibung durch Bezugnahme auf Vorschriften desselben Gesetzes ist im sogenannten Nebenstrafrecht allgemein üblich. Es würde den Umfang eines Gesetzes unnötig ausweiten,
wollte man die in der Strafvorschrift in bezug zu nehmenden Teile des Gesetzes noch einmal wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner umfangreichen Rechtsprechung zu Art. 103 Abs. 2 GG gegen diese gesetzestechnische Methode nie eine Einwendung erhoben.
§ 15 Abs. 2 enthält Tatbestände, welche die Verletzung eines Verwaltungsaktes (z. B. einer Auflage) unter Strafe stellen. Auch solche Strafvorschriften sind verfassungskonform und im Nebenstrafrecht nicht selten (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW 79 S. 1981 vom 27. März 1979) . Sie werden auch im StGB eingeführt, so z. B. § 325 Abs. 1 und 4 des Entwurfs eines 16. Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — Drucksache 8/2382, wo Verwaltungsanordnungen und Auflagen strafbewehrt werden. Auch diese Vorschriften unterliegen selbstverständlich dem verfassungsrechtlichen Gebot der Tatbestandsbestimmtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wiederholt ausgeführt, daß der Gesetzgeber selbst hinreichend bestimmen muß, was strafbar sein soll. Dem ist genügt, wenn die möglichen Fälle der Strafbarkeit schon auf Grund des Gesetzes vorausgesehen werden können.
Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des FAG, dem aus ihnen im Wege der Auslegung abzuleitenden Zweck des Gesetzes, insbesondere der Sicherung eines störungsfreien Fernmeldeverkehrs, hinreichend deutlich, welche Art und welchen Umfang die zu bewehrenden Verwaltungsakte haben können.
Die Deutsche Bundespost veröffentlicht ihre allgemeinen Genehmigungen in ihrem Amtsblatt, das über die Postämter erworben werden kann. Darüber hinaus wird auf wichtige Genehmigungen im Bundesanzeiger hingewiesen. Schließlich gibt jedes Fernmeldeamt Auskunft über allgemeine Genehmigungen.
Es gibt eine jahrzehntelange Rechtsprechung zu § 15 FAG, die die Fassung der Vorschrift hinsichtlich der Bestimmtheit nicht in Frage gestellt hat.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 68 und 69) :
Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, daß Zigeunerkinder in zahlenmäßig größerem Umfang nicht der bestehenden Schulpflicht genügen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schullaufbahnen von Zigeunerkindern in auffälliger Weise vom sonstigen Bild (zum Beispiel Verteilung auf weiterführende Schulen, Besuch von Sonderschulen, erreichte Abschlüsse) abweichen?
Bevor ich Ihre Fragen versuche zu beantworten, möchte ich vorab feststellen, daß die Bundesregierung die in Ihren wie auch in den Fragen des Kollegen Thüsing zum Ausdruck kommende Anteilnahme an der Lebenssituation der Zigeuner und
14060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
der Ausbildung ihrer Kinder begrüßt. Dies gilt besonders deswegen, weil den Zigeunern angesichts ihrer Verfolgung, die sie unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erleiden mußten, eine besondere Fürsorge auch staatlicher Institutionen zukommen sollte.
Voraussetzung für eine wirksame Hilfe ist, daß die Zigeuner mögliche Angebote akzeptieren und daß eine solche Hilfe angesichts der besonderen Verhältnisse, in denen ein Teil der Zigeuner lebt, auch durchgeführt werden kann.
Für den Bund ergibt sich bei der Erwägung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungssituation der Zigeunerkinder die zusätzliche Schwierigkeit, daß — von Forschungsprojekten und Modellversuchen abgesehen — die Zuständigkeit hierfür weitgehend bei den Ländern liegt.
Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Fragen beantworten:
Der Bundesregierung ist aus verschiedenen Veröffentlichungen bekannt, daß Zigeunerkinder — vor allem von nicht-seßhaften Zigeunerfamilien — trotz bestehender Schulpflicht gar nicht oder nur unregelmäßig die Schulen besuchen. Eine Untersuchung, die 554 Zigeunerkinder in der Bundesrepublik Deutschland erfaßt, hat z. B. ergeben, daß 10 °/o der Kinder die Schule nicht besuchen. Befragungen haben zudem gezeigt, daß Zigeunerkinder, die schließlich die Schule besuchen, dies recht unregelmäßig tun. Fehltage häufen sich im Frühjahr und Sommer.
Der geringe und unregelmäßige Schulbesuch hat erhebliche Konsequenzen für die Schullaufbahn von Zigeunerkindern. Eine direkte Folge sind die festgestellten vielen Klassenwiederholungen. Viele Kinder scheitern dabei bereits in der 1. Klasse. Eine weitere Folge ist eine sehr hohe Überalterung, die allerdings auch mit der oft berichteten verspäteten Einschulung der Zigeunerkinder zusammenhängt.
Nach Ansicht von Experten ist das Erreichen eines Hauptschulabschlusses durchaus die Ausnahme. In vielen Fällen besuchen die Kinder Sonderschulen. Genaue statistische Daten liegen mir allerdings nicht vor.
Die Bundesregierung wird Ihre Fragen zum Anlaß nehmen, mit den hier vor allem zuständigen Ländern, aber auch mit anderen Stellen sowie mit Organisationen der Zigeunerhilfe Verbindung aufzunehmen, um die nötigen Informationen zu erhalten.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen A 73 und 74) :
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß entgegen den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom September 1977, April 1978 und vom 26. April 1979 neuerliche Verladungen von Milchpulver
der Nahrungsmittelhilfe der EG nach Somalia mit Ostblockschiffen durch deutsche Firmen stattgefunden haben?
Hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den genannten Kabinettsbeschlüssen inzwischen einen Erlaß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom August 1973, in dem die Beteiligung von Ostblockschiffen am Transport der Nahrungsmittelhilfe vorgesehen wurde, zurückgezogen?
Zu Frage A 73:
Kabinettsbeschlüsse, die die Verlagerung von Lieferungen der Nahrungsmittelhilfe der EG mit Ostblockschiffen betreffen, gibt es nicht. Für die Verschiffung der EG-Nahrungsmittelhilfe ist die Kommissionsverordnung 303/77 relevant, wonach den Zuschlag das Unternehmen erhält, das in bezug auf Ware und Befrachtung das günstigste Angebot unterbreitet.
Die zitierten Kabinettsbeschlüsse von September 1977 und April 1978 betreffen die Wettbewerbslage der deutschen Transportwirtschaft allgemein. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluß vom April 1979 gibt es nicht.
Es ist möglich, daß ein deutscher Bieter den Zuschlag erhalten hat und er aus Gründen der Kosten oder des vertraglich festgelegten Ankunftstermins einen Ostblockreeder einschaltet. Es ist nicht immer auszuschließen, daß nach den Grundsätzen der Kommissionsverordnung auch Ostblockreeder oder -schiffe mit Transporten beauftragt werden. Die Bundesregierung ist in der EG-Ratsgruppe für Nahrungsmittelfragen bemüht, die hier anstehende Problematik zu lösen.
Zu Frage A 74:
Die hier von Ihnen gestellte Frage habe ich bereits mit Schreiben vom 14. Februar 1979 beantwortet und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß bilaterale Nahrungsmittelhilfe bisher nicht auf Schiffen unter Ostblockflagge transportiert worden ist.
Einen Erlaß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1973, auf den sich die Frage bezieht, gibt es nicht.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Brück auf den Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 75) :
Wie ist die Weigerung von Bundesminister Offergeld, mit dem chilenischen Außenminister Hernan Cubillos während dessen Bonn-Aufenthalt zu einem politischen Gespräch zusammenzutreffen, damit in Einklang zu bringen, wenn Besuchern aus linksorientierten Diktaturen von der Bundesregierung stets betonte Höflichkeit und große Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, und ist zudem die Tatsache, daß wenig später die Witwe des ehemaligen chilenischen Präsidenten Salvator Allende von verschiedenen Regierungsmitgliedern aus der SPD. zu Gesprächen empfangen worden ist, nicht als Affront gegenüber dem chilenischen Außenminister zu verstehen?
Ihrem Fraktionskollegen, dem Herrn Abgeordneten Kittelmann, habe ich auf seine Mündliche Anfrage (Nr. 97) am 26. September 1979 bereits mitgeteilt, daß der Bundesminister des Auswärtigen mit
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14061*
dem chilenischen Außenminister ein Gespräch geführt hat und daß ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem chilenischen Außenminister nicht notwendig war, weil es zwischen der Bundesregierung und der chilenischen Regierung zur Zeit keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit gibt.
Es ist Sache der Bundesregierung, unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls über Art und Umfang ihrer Kontakte mit ausländischen Besuchern zu entscheiden.
Anlage 14
Antwort
des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen A 77 und 78) :
Trifft es zu, daß das Berliner „Document Center" frühestens mit Inkrafttreten des Haushalts 1981 in deutschen Besitz übergehen soll, und wenn ja, weshalb wurde nicht ein früherer Übergabetermin gewählt?
Soll die künftige Verwaltung nicht von einer Außenstelle des Bundesarchivs in Berlin wahrgenommen werden, obwohl dies allein fachlich zuständig ist, und wenn ja, weshalb?
Es hat im Juni 1979 in Berlin eine erste deutsch-amerikanische Verhandlungsrunde über die mit der Überführung des Document Center in deutsche Hände zusammenhängenden Fragen stattgefunden. Dabei ist mit der amerikanischen Seite Vertraulichkeit über die Verhandlungen vereinbart worden.
Die Bundesregierung bedauert, daß anderwärts Äußerungen über den Verhandlungsstoff getan worden sind, möchte ihrerseits aber von öffentlichen Stellungnahmen absehen. Ich möchte Ihnen aber versichern, daß die Verhandlungen zügig vorangehen und daß das Document Center in deutsche Verantwortung übergehen wird, sobald alle Voraussetzungen hierfür geschaffen sind.
Anlage 15
Antwort
des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 1) :
Wieviel Druckaufträge des Bundespresseamts und der Bundesministerien sind im Jahre 1978 und der ersten Hälfte des Jahres 1979 an private, parteieigene oder bundeseigene Druckereien vergeben worden?
Im Jahr 1978 und der ersten Hälfte des Jahres 1979 haben das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesministerien im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Titel 531 013) insgesamt 354 Druckaufträge an private und 33 Druckaufträge an bundeseigene Druckereien vergeben.
Das Presse- und Informationsamt und die Bundesministerien prüfen bei der Vergabe von Druckaufträgen grundsätzlich nicht die Besitzverhältnisse der Druckereien. Es kann somit nicht mitgeteilt werden, ob und welche der privaten Druckereien, an die Aufträge vergeben wurden, sich im Besitz politischer Parteien befinden.
Anlage 16
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 2 und 3) :
Darf ich die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage B 52, Fragestunde vom 20. September 1979 (Drucksache 8/3173), dahin verstehen, daß die Bundesregierung den Austausch von Militärattachés als einen Ausdruck von militärischer Zusammenarbeit wertet, und wenn ja, muß dann aus der Entsendung eines Militärattachés an die deutsche Botschaft in Moskau geschlossen werden, daß die Bundesregierung sich in einem Stadium militärischer Zusammenarbeit mit der Sowjetunion befindet?
Auf welche Art werden die seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Raum Südafrika derzeit konkret wahrgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 20. September 1979 auf meine Frage B 52 [Drucksache 8/3174))?
Zu Frage B 2:
Die Bundesregierung betrachtet die Entsendung oder den Empfang eines Militärattachés nicht an sich als Ausdruck von militärischer Zusammenarbeit. Dazu muß mehr hinzutreten.
Zu FrageB 3:
Wie in der Antwort vom 20. September 1079 auf die Frage B 52 ausgeführt, sind die seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im südafrikanischen Raum identisch mit denen ihrer westlichen Partner. Ein deutscher Militärattachéstab in Südafrika ist für die Wahrnehmung dieser Interessen nicht erforderlich. Wie im einzelnen diese Interessen wahrgenommen werden, möchte ich nicht öffentlich darlegen.
Anlage 17
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 4, 5 und 6) :
Beliefert die Bundesregierung den Iran z. Z. mit Waffen, oder liegen ihr Erkenntnisse vor, nach denen die Firmen in der Bundesrepublik Deutschland den Iran z. Z. mit Waffen beliefern?
Hat der Bundesminister des Auswärtigen das Minderheitenproblem der Kurden im Iran an geeigneter Stelle zur Sprache gebracht, bzw. hat die Bundesregierung eine entsprechende Stellungnahmen abgegeben?
Ist die Bundesregierung bereit, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, daß das Problem der kurdischen Minderheit im Iran auf friedliche Weise gelöst wird?
Zu Frage B 4:
Die Bundesregierung hat seit rund einem Jahr keine Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Iran erteilt.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen Firmen in der Bundesrepublik z. Zt. Waffen in den Iran liefern.
14062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Zu Fragen B 5 und 6:
Die Bundesregierung tritt aktiv für die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt ein. In diesem Rahmen sieht die Bundesregierung auch die Beobachtung der Rechte von Minderheiten. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in Iran hat die Bundesregierung sich wiederholt eingesetzt, sowohl öffentlich wie auf geeignetem vertraulichem Wege, sowohl bilateral wie auch gemeinsam mit ihren europäischen Partnern. Der iranischen Regierung ist diese Sorge der Bundesregierung durchaus bewußt, zumal sie selbst den Widerstand gegen die vorangegangene Regierung darauf gegründet hat.
Ich bitte Sie jedoch, zu bedenken, daß die anhaltenden Unruhen in mehreren Grenzprovinzen Irans nach Auffassung der iranischen Regierung die Einheit und Sicherheit des Staates unmittelbar gefährden. Durch die politischen Forderungen der Randprovinzen würde der territoriale Zusammenhalt Irans wie auch der Erfolg der Zentralregierung ernstlich in Frage gestellt. Unter diesen Umständen müßte eine Erklärung der Bundesregierung zum Kurdenproblem als Einmischung in die inneren Angelegenheiten aufgefaßt werden und den Betroffenen mehr Schaden als Nutzen bringen.
Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen bestätigen, daß die Bundesregierung grundsätzlich die Lösung aller internationalen Fragen mit friedlichen Mitteln begrüßt. Sie hofft, daß das Problem der, kurdischen Minderheit friedlich beigelegt werden wird.
Anlage 18
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 7) :
Nach welchen Prinzipien und Kriterien wählt die Bundesregierung Honorarkonsuln im Ausland aus?
1. Honorarkonsuln werden von der Bundesregierung im Ausland nur ernannt, wenn gewichtige Gründe die Einrichtung einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an einem Ort, an dem oder in dessen Nähe sich keine diplomatische oder konsularische Berufsvertretung befindet, erforderlich machen und die Einrichtung einer Berufsvertretung nicht angezeigt erscheint: Der Vorschlag für die Bestellung eines Honorarkonsuls kommt in der Regel von der zuständigen Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt prüft, ob diese Maßnahme an dem vorgeschlagenen Ort zur konsularischen Betreuung deutscher Staatsangehöriger oder zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen sowie von Schiffahrtsbelangen notwendig oder angezeigt ist und legt den Amtsbezirk fest.
2. Der Vorschlag geeigneter Kandidaten für das Amt des Honorarkonsuls obliegt den Auslandsvertretungen. Bei der Auswahl eines Honorarkonsuls
prüft das Auswärtige Amt entsprechend § 21 Konsulargesetz, ob einer der vorgeschlagenen und zur Übernahme des unentgeltlichen Ehrenamtes bereiten Kandidaten nach seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im Empfangsstaat und seiner Vertrautheit mit den in dem vorgesehenen Konsularbezirk herrschenden Verhältnissen geeignet ist und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
Kandidaten mit deutscher Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich der Vorzug vor Ausländern gegeben. Entscheidend ist jedoch, daß sie auch die vorgenannten Kriterien in zufriedenstellender Weise erfüllen. Bei ausländischen Kandidaten wird Wert darauf gelegt, daß sie möglichst umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Diesem Kriterium kann bedauerlicherweise nicht in allen Ländern Rechnung getragen werden. Es erscheint deshalb notfalls ausreichend, wenn eine Hilfskraft vorhanden ist, die deutsche Sprachkenntnisse besitzt.
Anlage 19
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 8) :
Hat die Bundesregierung — gegebenenfalls mit welchem Ergebnis — mit den alliierten Luftattachés Verhandlungen aufgenommen, um sicherzustellen, daß den Flugpassagieren im Berlin-Verkehr die angekündigte Erhöhung der Flugpreise erspart bleibt?
Unter Berufung auf die Treibstoffverteuerung haben die Luftfahrtgesellschaften im Berlin-Verkehr eine Tariferhöhung um 5 °% beantragt, die bereits zum 1. August 1979 in Kraft treten sollte. Da die Bundesregierung die Flugpreisanhebung nicht für gerechtfertigt hält, hat sie sich in Ausübung ihrer beratenden Funktion in Fragen des Berlin-Luftverkehrs wiederholt und auf verschiedenen Ebenen energisch dagegen ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung über die Tariferhöhung liegt nunmehr bei den alliierten Botschaften.
Anlage 20
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 9 und 10) :
Welche Initiativen sind von seiten der Bundesrepublik Deutschland unternommen worden, um die Aufarbeitung der historischen und geographischen Fakten der deutsch-polnischen Beziehungen unter Berücksichtigung der Schulbuchempfehlungen voranzutreiben, und welchen Beitrag hat insbesondere die Ständige Konferenz der Kultusminister hierzu geleistet?
Welche Auffassungsunterschiede bestehen hinsichtlich der Berücksichtigung der Schulbuchempfehlungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen, und inwieweit läßt sich hier eine Annäherung erzielen?
1. Die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlun-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14063*
gen bei der Aufarbeitung historischer und geographischer Fakten ist ein Anliegen, für dessen Verwirklichung sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Möglichkeiten stets eingesetzt hat. Die Bundesregierung begrüßt alle Anstrengungen, die die im Bildungsbereich tätigen Erzieher, Wissenschaftler und Politiker unternehmen, um ein objektives Bild von Geschichte und Gegenwart der deutsch-polnischen Beziehungen zu vermitteln. In der Überzeugung, daß der Schulunterricht und die in den Schulen verwandten Lehrbücher dabei von besonderer Bedeutung sind, fördert die Bundesregierung die auf dieses Ziel gerichtete Arbeit der deutschen UNESCO-Kommission und des Georg-Eckert-Instituts. Sie fördert u. a. Begegnungen und wissenschaftliche Tagungen politischer Stiftungen, die dem Verständnis für die Arbeit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission dienen.
Die Bundesregierung ist in der Frage der Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in Schulunterricht und Schulbüchern in engem Kontakt mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Sie hat es sehr begrüßt, daß der Präsident der Kultusministerkonferenz im Januar 1979 eine polnische Delegation von Schulbuchexperten unter Leitung des Vizeministers des Ministeriums für Bildung und Erziehung der Volksrepublik Polen, R. Jezierski, zu einem einwöchigen Besuch eingeladen hatte und Gespräche mit dem Präsidium der Kultusministerkonferenz sowie mit den Kultusministern in fünf Bundesländern stattgefunden haben.
Den polnischen Gästen wurde dabei Gelegenheit gegeben, sich über das Verfahren der Zulassung und Einführung von Schulbüchern in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Der Präsident der Kultusministerkonferenz hat eine Gegeneinladung der polnischen Regierung angenommen. Die Bundesregierung hofft, daß die Kultusministerkonferenz trotz der noch bestehenden unterschiedlichen Auffassungen über die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen bald zu einem gemeinsamen Beschluß über die Einführung in den Unter- , richt kommen wird. Der Bundeskanzler hat in diesem Sinne wiederholt Gespräche mit den Ministerpräsidenten der Länder geführt.
2. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen haben den gemeinsamen Wunsch zur kulturellen Zusammenarbeit im Kulturabkommen vom 11. Juni 1976 vertraglich festgeschrieben. Art. 4 dieses Abkommens lautet:
„In Anbetracht der großen Bedeutung, die die Schule und die Schulbücher für die Jugenderziehung haben, werden die Vertragsparteien ihre Bemühungen fortsetzen, in den Schulbüchern eine Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur der anderen Seite zu erreichen, die eine umfassendere Kenntnis und ein besseres gegenseitiges Verständnis fördert. Sie werden darauf hinwirken, daß dabei die Empfehlungen der gemeinsamen Schulbuchkommission berücksichtigt werden."
Von polnischen Gesprächspartnern wurde Art. 4 verschiedentlich dahin gehend interpretiert, daß
eine Verpflichtung zur Einführung der deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen und eine Verbindlichkeit der wissenschaftlichen Empfehlungen für Schulunterricht und Schulbücher gegeben sei.
Dieser Interpretation kann die Bundesregierung nicht folgen. Der polnischen Seite ist daher die verfassungsrechtliche Situation in unserem Lande, wonach die Bundesregierung keine Verpflichtung zur Einführung von Schulbuchempfehlungen übernehmen kann, wiederholt dargestellt worden. Der Wortlaut des Kulturabkommens läßt auch die Forderung nach Verbindlichkeit der Empfehlungen nicht zu. Auch dies ist den polnischen Gesprächspartnern gegenüber zum Ausdruck gebracht worden.
Die Bundesregierung hat die Arbeit der Wissenschaftler der deutsch-polnischen Schulbuchkommission stets gewürdigt und die Bundesländer wiederholt gebeten, auf eine Berücksichtigung der Empfehlungen im Schulunterricht hinzuwirken. Sie hat dabei herausgestellt, daß die Diskussion um einzelne Aussagen der Empfehlungen den Wert dieser gemeinsamen deutsch-polnischen wissenschaftlichen Arbeit nicht in Frage stellen sollte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Empfehlungen einen ersten und wesentlichen Schritt bilden, um im deutsch-polnischen Verhältnis gegensätzliche Geschichtsdarstellungen zu überwinden und dazu beizutragen, zu einer Annäherung in der Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur im Schulunterricht beider Länder zu gelangen.
Anlage 21
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP). (Drucksache 8/3237 Fragen B 11 und 12) :
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchen Ländern der Bundesrepublik Deutschland die nach dem Kulturabkommen vorgesehene „Berüdcsichtigung" der deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen besonders weit fortgeschritten und in welchen dies weniger der Fall ist?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anzeichen dafür, daß sich die Darstellung der deutsch-polnischen Beziehungen in den Geschichtslehrbüchern und im Unterricht sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Volksrepublik Polen in den letzten Jahren verändert hat?
1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach Veröffentlichungen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen im Sommer 1976 und nach Abschluß des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen in den Landtagen aller Bundesländer parlamentarische Diskussionen über die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen und ihre Einführung in den deutschen Schulunterricht geführt worden sind.
Dabei hat . sich gezeigt, daß die Diskussionen, insbesondere zu einzelnen Aussagen der Empfeh-
14064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Lungen, von allen Fraktionen geführt wurden und daß, insgesamt gesehen, die Abgeordneten der SPD und FDP die Empfehlungen positiver beureilten als die Abgeordneten der CDU/CSU. Bei einer Zuordnung der einzelnen Bundesländer zu der Frage der positiven, der zurückhaltenden und der eher ablehnenden Einstellung zu den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen kann man daher drei Gruppierungen erkennen: Positiv sind die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, zurückhaltend Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein, ablehnend Bayern und Baden-Württemberg bisher eingestellt.
Die formelle Einführung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen wurde bisher nur im Land Nordrhein-Westfalen durch Erlaß des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, daß in anderen Bundesländern Geschichtsbücher im Schulunterricht benutzt werden, die gegen den Geist und Inhalt der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen gerichtet sind. Ein Gutachten, das der Kultusminister in Rheinland-Pfalz für die dort benutzten Schulbücher erstellen ließ, hat dies für dieses Bundesland ausdrücklich festgestellt.
Die Bundesregierung hat jedoch keinen Überblick über den Einsatz von Schulbüchern in den einzelnen Bundesländern.
Selbst wenn seitens einiger Länderregierungen den Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission noch nicht in vollem Umfang zugestimmt wird, ist der in Art. 4 des Kulturabkommens zum Ausdruck gebrachte Wille der Vertragsparteien zur Schulbuchzusammenarbeit mit der Volksrepublik Polen nie in Frage gestellt worden. Die Bereitschaft der Länder hierzu wird insbesondere auch durch die Einladung des Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder verdeutlicht, die im Januar 1979 einer polnischen Schulbuchdelegation unter Leitung des Vizeministers für Bildung und Erziehung, Jezierski, Gelegenheit zu Gesprächen mit dem Präsidium der Kultusministerkonferenz, den Kultusministern in fünf Bundesländern über Schulbuchfragen und die Einführung der Schulbuchempfehlungen gab.
2. Die deutschen und polnischen Wissenschaftler der gemeinsamen Schulbuchkommission nehmen laufend Analysen der Geschichts- und Geographiebücher der anderen Seite vor.
Wie das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig, mitteilte, haben diese Gutachten eine stetige Verbesserung hinsichtlich der Darstellung des anderen Landes und hinsichtlich der Berücksichtigung der Empfehlungen aufgezeigt. Diese positiven Ansätze bestätigen die Bundesregierung in ihrer Auffassung, daß die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission einen wertvollen Beitrag und einen wesentlichen Schritt darstellen, um im deutsch-polnischen Verhältnis gegensätzliche Geschichtsdarstellungen zu überwinden und — soweit möglich — zu einer gemeinsamen Auffassung der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen zu kommen.
Anlage 22
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 13) :
Hält die Bundesregierung an der Wirtschaftshilfe für Syrien fest, und wenn ja, warum?
Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit zahlreichen befreundeten Regierungen unverändert daran fest, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Syrien fortzuführen. Bundesminister Genscher hat in der Libanon-Debatte des Deutschen Bundestages am 30. November 1978 die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte erläutert. Eine Aussetzung oder gar Einstellung der Hilfe würde der syrischen Bevölkerung schaden, da unsere Hilfe besonders stark an den Grundbedürfnissen der Menschen in ländlichen Gebieten orientiert ist.
Während seines letzten Aufenthalts in Damaskus Ende August 1979 haben Präsident Assad und Außenminister Khaddam Bundesminister Genscher versichert, daß Syrien ungeachtet der Ablehnung des ägyptisch-israelischen Vertrages vom 26. März 1979 weiterhin für eine umfassende Lösung des Nahostkonflikts auf dem Verhandlungswege eintritt. Die syrische Politik ist von größter Bedeutung für eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts.
Es liegt weder im wohlverstandenen Interesse der Bundesrepublik Deutschland noch einer konstruktiven Entwicklung im Nahen Osten, die politischen, wirtschaftlichen oder entwicklungspolitischen Verbindungen zu Syrien in Frage zu stellen.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 14, 15, 16 und 17):
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß für eine erfolgreiche Integration der Indochinaflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland die Sicherung einer ausreichenden Sprachförderung, mit der unmittelbar nach dem Eintreffen in Deutschland zu beginnen ist, erste und wichtigste Voraussetzung ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Ist es richtig, daß die Zahl derjenigen Asylbewerber, für die viermonatige Sprachkurse aus dem Garantiefonds finanziert werden dürfen, bis heute auf 2 000 begrenzt ist, obwohl inzwischen aus Indochina bereits 8 000 Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind?
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher gezögert, die Voraussetzungen für die Finanzierung achtmonatiger Sprachkurse nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für die „Kontingentflüchtlinge" zu schaffen, die auch nach dem erklärten Willen der Bundesregierung unabhängig von einer eventuellen Anerkennung als politischer Asylant eine Gleichbehandlung mit anerkannten Flüchtlingen erfahren sollen?
Können die Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Länder, die bislang die Hauptlast der Integration tragen, -davon ausgehen, daß das Bundeskabinett bis Mitte Oktober 1979 die Anwendbarkeit der Sprachförderungsvorschriften des AFG auf die Kontingentflüchtlinge als wesentlichen Aspekt der Gleichbehandlung mit anerkannten Asylflüchtlingen beschließen wird?
Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14065'
und für Jugend, Familie und Gesundheit wie folgt:
1. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge aus Indochina eine schnelle und ausreichende Sprachförderung voraussetzt.
Aus diesem Grunde sieht das am 29. August 1979 vom Bundeskabinett verabschiedete Programm für ausländische Flüchtlinge vor, daß Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen der Bundesregierung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind (sog. Kontingentflüchtlinge), umfassend an Sprachförderungsmaßnahmen teilnehmen können.
2. Der für Leistungen nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) federführende Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht sich, die weitere Förderung der Asylbewerber aus Indochina im Rahmen des Garantiefonds auch über die Zahl von 2 000 sicherzustellen. Die Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen ist noch nicht abgeschlossen.
Hierbei handelt es sich lediglich um ein Übergangsproblem. Die viermonatigen Sprachkurse sind für Asylbewerber während des Asylverfahrens gedacht. Flüchtlinge aus Indochina werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Asylantrag zu stellen. Sie werden auf Grund des Programms der Bundesregierung den Asylberechtigten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gleichgestellt werden und somit die weitergehenden Rechte von Asylberechtigten im Bereich der Sprachförderung in Anspruch nehmen können.
3. Bei der Kabinettentscheidung am 29. August 1979 über das Programm für ausländische Flüchtlinge ist die Höhe der Unterhaltsleistungen, die Kontingentflüchtlinge während der Teilnahme an Lehrgängen der deutschen Sprache erhalten sollen, noch offengeblieben. Das Bundeskabinett hatte die beteiligten Ressorts gebeten, zur Vorbereitung einer Entscheidung Vergleichsberechnungen anzustellen. Dies ist inzwischen geschehen.
4. Die Vorlage zur Höhe des Unterhaltsgeldes ist am 10. Oktober 1979 im Kabinett behandelt worden. Danach wird es ein Unterhaltsgeld in? Höhe von 68 v. H. des erzielbaren Nettoentgelts geben. Pauschale Bemessungsgrundlage hierfür ist ein betrag von monatlich 1 650 DM.
Sobald die Entscheidung des Kabinetts vorliegt, wird eine Novellierung der Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen vom 27. Juli 1976 (BGBl. I S. 1949), die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, vorbereitet.
Zusammenfassend ist festzuhalten:
Auf Grund des Programms der Bundesregierung vom 29. August 1979 wird es folgende Sprachförderungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Indochina geben:
— Flüchtlinge, die auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, werden nach der Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an DeutschLehrgängen gefördert. Danach erhalten sie für die Teilnahme am Deutschunterricht bis zur Dauer von zwölf Monaten Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Unterhaltsgeld, Lehrgangskosten, Kosten für Lernmittel, Fahrtkosten, Kranken- und Unfallversicherung).
— Durch eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit wird ermöglicht, daß nicht erwerbstätige Erwachsene kostenlos an Deutsch-Lehrgängen teilnehmen können.
— Die nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMJFG über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) zu gewährenden Individualbeihilfen zur Ausbildung einschließlich der Sprachförderung werden auf die Kontingentflüchtlinge erstreckt.
Diese Regelung gilt für junge Flüchtlinge bis zu 35
Jahren, die noch nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sondern die Weiterführung ihrer Ausbildung anstreben.
Anlage 24
Antwort
des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CDU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 18 und 19) :
Hat Bundeskanzler Schmidt auf seiner am 6. September dieses Jahres im Hotel „Intercontinental" in Budapest gehaltenen Pressekonferenz die tausendjährige Geschichte der Deutschen und Osteuropäer mit der Bemerkung erläutert, „Ich verstehe genug von dieser Geschichte, um zu wissen, daß man diese ewigen Konflikte nicht noch ein weiteres Mal verlängern darf", wie aus einem Kommentar von Radio Budapest (BPA-Ost-Informationen am 24. September 1979) hervorgeht?
Zieht der Bundeskanzler aus seiner auf der gleichen Konferenz bekundeten Volksdeutung, wonach „die Preußen überhaupt keine Deutschen gewesen sind, sondern eine Sprache sprachen, die dem Litauischen ähnlich war" auch die Folgerung, daß die Stämme um Karl den Großen und seine Vorgänger „überhaupt keine Franzosen gewesen sind, sondern eine Sprache sprachen, die dem Fränkischen ähnelt"?
Zu Frage B 18:
Ihre Frage beantworte ich mit Ja.
Zu Frage B 19:
Die von Ihnen zitierte Ausführung entspricht dem Wortlaut der Äußerungen des Bundeskanzlers. Die von Ihnen unterstellte Folgerung ist jedoch Ihre eigene Interpretation seiner Äußerungen. In der Tat waren die Stämme um Karl den Großen Franken.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 20) :
14066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Hat sich die Bundesregierung — etwa mit Rücksicht auf Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes — eine Meinung darüber gebildet, ob kommunalrechtliche Vorschriften, die (wie z. B. in Nordrhein-Westfalen) vorsehen, daß eine Person, die in den letzten drei Monaten vor einer Kommunalwahl ihren Wohnsitz von einer Gemeinde des Landes in eine andere verlegt und in keiner der beiden wahlberechtigt ist, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung?
Die Wahlrechtsvoraussetzung eines mindestens dreimonatigen Aufenthaltes im Wahlgebiet ist ein Grundsatz, der das gesamte Wahlrecht zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland durchzieht. Die insoweit übereinstimmenden Regelungen sämtlicher Kommunal- und Landtagswahlgesetze der Bundesländer, für die diese die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz besitzen, gehen ebenso wie das Bundeswahlgesetz in § 12 Abs. 1 Nr. 2 und das Europawahlgesetz in § 6 Abs. 1 und 2 insoweit von der sachgerechten Anforderung eines Mindestmaßes an Vertrautsein mit den politischen, wirtschaftlichen und soziologischen Verhältnissen des jeweiligen Wahlgebietes sowie an Bindungen zu diesem Gebiet, an dessen politischer Willensbildung die Staatsbürger durch die Wahl teilnehmen, aus.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU.) (Drucksache 8/3237 Frage B 21):
Wie hoch ist der jeweilige Personal- und Präsenzabbau bei in Berlin residierenden Bundesbehörden seit dem 31. Dezember 1968, sofern bei einzelnen Bundesbehörden ein solcher Abbau stattgefunden hat?
Nachstehend teile ich die erbetenen Angaben über diejenigen in Berlin vertretenen Bundesbehörden mit, bei denen in dem Zeitraum von 1971 bis 1977 ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen ist. Es war nicht möglich, auch die Entwicklung in den Jahren 1970 und 1978 zu berücksichtigen. Dies wird nachgeholt werden, sobald die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Bei der Bewertung der nachfolgenden Beschäftigtenzahlen für den unmittelbaren Bundesdienst bitte ich zu beachten, daß den Abgängen Zugänge in den Geschäftsbereichen anderer — hier nicht aufgeführter — Bundesbehörden gegenüberstehen.
.1977 1971
Der Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin 161 196
Statistisches Bundesamt 391 458
Bundesverwaltungsamt 15 17
Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens 24 25
Bundesamt für Zivilschutz 26 29
Bundesverwaltungsgericht 218 242
Deutsches Patentamt 241 298
Bundesschuldenverwaltung 47 170
Physikalisch-Technische Bundesanstalt 166 173
Bundesamt für Ernährung und
Forstwirtschaft 3 4
Biologische Bundesanstalt für Land-
und Forstwirtschaft 151 154
Bundesanstalt Deutscher Wetterdienst 61 63
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 22 und 23) :
Weshalb erhalten die Angehörigen des Bundeskriminalamts nicht die Sicherheitszulage nach Vorbemerkungen Nummer 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes, und weshalb wird ihnen die Zulage für Polizeivollzugsbeamte nach Nummer 9 der Vorbemerkungen nicht gewährt, obwohl die Kriminalbeamten des Bundeskriminalamts Polizeivollzugsbeamte nach dem Bundespolizeibeamtengesetz sind?
Ist die Bundesregierung bereit, diese finanzielle Schlechterstellung zu beseitigen und die Angehörigen des Bundeskriminalamts in die in Frage 22 genannten Zulageregelungen einzubeziehen?
1. Seit dem 1. Januar 1971 wird den Angehörigen des Bundeskriminalamtes eine nach Besoldungs/Vergütungsgruppen gestaffelte steuerfreie Sonderaufwandsentschädigung (SAE) in Höhe von 90 bis 180 DM monatlich gezahlt. Zu jener Zeit entsprach diese Sonderaufwandsentschädigung den Sonderaufwandsentschädigungen, die bei den übrigen Sicherheitsdiensten des Bundes gezahlt wurden.
Neben der Sonderaufwandsentschädigung erhalten die Angehörigen des BKA bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Zulagen:
a) Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
b) Mehrarbeitsvergütung
c) pauschaliertes Kleidergeld
d) Nachtdienstzulage
e) Lehrzulage/Lehrentschädigung.
Entsprechend einem Wunsch der Ständigen Konferenz der Innenminister/Senatoren der Länder vom 22. April 1971 wurde vom Bundesministerium des Innern ein Vorschlag zur Vereinheitlichung der verschiedenen Zulagen im Bereich der Sicherheitsdienste bei Bund und Ländern erarbeitet. In diesem Vorschlag war auch die Einbeziehung des BKA in die Zulagenneuregelung vorgesehen. Diese Neuregelung wurde in den Entwurf des 2. BesVNG aufgenommen. Der Bundesrat widersprach jedoch der Einbeziehung des BKA in den Empfängerkreis der Sicherheitszulage mit der Begründung:
— Das BKA sei mit den sog. Nachrichtendiensten (BND, MAD, BfV und LfV) nicht vergleichbar.
— Die Beamten des BKA nähmen Funktionen wahr, die denen der Landeskriminalämter entsprächen; sie könnten deshalb auch zulagenmäßig nicht anders behandelt werden, d. h. nur die Polizeizulage erhalten.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung dem Bundesratsvorschlag widersprochen und an ihrem Vorschlag festgehalten.
Bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Innenausschuß des Deutschen Bundestages wurde die Einbeziehung des BKA in die Sicherheitszulage einstimmig abgelehnt, der Bundestag hat sich dann dem Vorschlag des Ausschusses angeschlossen.
Der Gewährung der Polizeizulage an die Bediensteten des BKA neben der derzeitigen gezahlten
Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode —178. Sitzung. - Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14067*
Sonderaufwandsentschädigung steht entgegen, daß beide eine ähnliche Zweckbestimmung haben. Sowohl die Polizeizulage als auch die Sonderaufwandsentschädigung dienen der Abgeltung von Besonderheiten des jeweiligen Dienstes.
2. Die Bundesregierung hält den jetzigen Zustand hinsichtlich der Nichteinbeziehung des BKA in die Sicherheitszulage zwar nicht für befriedigend, sieht aber vor allem im Hinblick auf die Haltung der Länder z. Z. keine Änderungsmöglichkeit.
Da neben der Sicherheitszulage die unter 1. genannten Aufwandsentschädigungen und weiteren Zulagen den Angehörigen des BKA nicht mehr gewährt werden könnten, würden bei Einführung der • Sicherheitszulage einige Bereiche des BKA finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Ähnliches gilt für das Verhältnis der Polizeizulage zur Sonderaufwandsentschädigung. Da letztere steuerfrei gezahlt wird, die Polizeizulage jedoch steuerpflichtig ist, stellt die Nichtgewährung der Polizeizulage grundsätzlich keine finanzielle Schlechterstellung dar, solange die Sonderaufwandsentschädigung gezahlt wird. In den Besoldungsgruppen ab A 8 ist die Sonderaufwandsentschädigung höher als die nach Vorbemerkung Nr. 9 zur Anlage a des BBesG gezahlte Polizeizulage.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 24 und25) :
Ist es zutreffend, daß die Vertreter des Bundes in der gemeinsamen Grenzkommission mit der • DDR den Fall des Flüchtlings Wegener bisher nicht zur Sprache gebracht haben, und wenn ja, aus welchen Gründen ist dieses nicht geschehen?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die DDR an ihre Pflichten zu erinnern, die sich aus der Unterschrift der DDR unter der Deklaration der Haager-Friedenskonferenz ergeben und derzufolge Selbstschub- und Tötungsgeräte, wie sie an der Demarkationslinie der DDR installiert sind, nicht zulässig sind?
Zu Frage B 24:
Die Grenzkommission, in der auch die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vertreten sind, hat nach Abschnitt I des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 die Aufgabe, zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beizutragen. Praktische Beispiele hierfür sind grenzüberschreitende Angelegenheiten der Schadensbekämpfung, der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und des Fischfangs, die Benutzung von Grenzgewässern durch Sportboote sowie Grenzverletzungen. Verletzungen von Flüchtlingen auf DDR-Gebiet durch die Sperrmaßnahmen und -anlagen der DDR auf DDR-Gebiet - wie die schwere Verletzung von Herrn Frank Wegner am 19. Juli 1979 im Kreis Osterburg/DDR — stehen nicht im Zusammenhang mit dem Grenzverlauf selbst. Sie sind vielmehr eine Folge dessen, was der Bundeskanzler in der Erklärung der Bundesregierung zur Lage der Nation vor dem Deutschen Bundestag am 9. März 1978 als die „menschenunwürdige Art der Grenzsicherung durch die DDR" bezeichnet hat.
Zu Frage B25:
Die Haager Erklärung ,vom 29. Juli 1899 „betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drükken", ist, wie es dort ausdrücklich heißt, „für die vertragschließenden Mächte nur bindend im Fall eines Krieges zwischen zwei oder mehreren von ihnen". Im übrigen richten sich die Schußapparate SM-70 gerade gegen Bewohner der DDR selbst. — Unabhängig von der völkerrechtlichen Lage hat die Bundesregierung ihre Auffassung über. die gewalttätige Grenzpraxis der DDR immer wieder zum Ausdruck gebracht. Zuletzt hat Herr Kollege Dr. Kreutzmann dies bei Gelegenheit einer Antwort auf eine Frage des Kollegen Böhm (Melsungen) am 31. Juli 1979 ausführlich getan. Er hat hervorgehoben, daß die Grenzpraxis der DDR die. schwerste Belastung- für unser Verhältnis zur DDR ist, daß unbeschadet der schwierigen Gesamtsituation die Bundesregierung versucht, in Verhandlungen eine Milderung der Härten der Teilung Deutschlands zu erreichen, daß die den laufenden Verhandlungen vorausgegangene Teilung des Landes und damit die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten hierdurch allerdings nicht überwunden werden können.
Anlage 29
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 26 und 27):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der nach Abschluß der Kampfhandlungen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone erfolgten Gewahrsamsnahme und anschließende Verschleppung der Rußland-Deutschen in die Sowjetunion um eine der kommunistischen Herrschaftsweise eigentümliche und mit rechtsstaatlichen Vorstellungen unvereinbare politisch bedingte Willkürmaßnahme der sowjetischen Besatzungsmacht gehandelt hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den nunmehr als Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Betroffenen unter diesem Gesichtspunkt die Eingliederungshilfen nach dem Häftlingshilfegesetz unter Berücksichtigung der Gesamtdauer des Gewahrsams zukommen zu lassen?
Ist die Bundesregierung insbesondere in der Lage und gegebenenfalls bereit, die mit der Durchführung des Häftlingshilfegesetzes betrauten Behörden anzuweisen, bei ihren Verwaltungsentscheidungen davon auszugehen, daß in diesen Fällen ein politischer Gewahrsam vorlag, und damit die durch neuere Rechtsprechung eingetretene Rechtsunsicherheit beim Vollzug des Häftlingshilfegesetzes zu beseitigen, oder hält sie eine gesetzliche Regelung für erforderlich?
1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von aus Rußland stammenden deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen nach Abschluß der Kampfhandlungen durch sowjetische Stellen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone und das Sammeln der Betroffenen in Lagern, um sie anschließend zur Zwangsarbeit in Verbannungslager in die UdSSR zu verschleppen, . als politischer Gewahrsam im
14068' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Sinne des § 1 Absatz i Nr. 1 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) anzusehen ist.
Unbeschadet dieser Auffassung sieht die Bundesregierung gegenwärtig jedoch keine Möglichkeit, den in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedlern, die aus den vorgenannten Gründen dem vom Häftlingshilfegesetz erfaßten Personenkreis zuzuordnen sind, Eingliederungshilfen zu gewähren, bei denen die. gesamte Dauer des Aufenthalts in der UdSSR bis zur Aussiedlung gemäß § 1 Absatz 5 Satz 2 HHG als Gewahrsam berücksichtigt werden kann. Der Grund hierfür liegt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Urteilen über jeweils gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt. Danach verlangt das Bundesverwaltungsgericht für die Berücksichtigung des sogenannten Anschlußgewahrsams nach § 1 Absatz 5 Satz 2 HHG, daß der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht worden ist. Gleichzeitig meint das Bundesverwaltungsgericht, die Festnahme dieses Personenkreises in der damaligen sowjetischen Besatzungszone durch sowjetische Stellen und ihre Rückführung in die UdSSR sei nicht als politisch im Sinne des Häftlingshilfegesetzes anzusehen. Es begründet dies mit der Auffassung, die Besatzungsherrschaft der Sowjetunion in ihrer Besatzungszone sei nicht dem im Gewahrsamsgebiet bestehenden eigenen Herrschaftssystem zuzurechnen, weil es sich um eine vorübergehende und fremde Herrschaft gehandelt habe.
'Die Bundesregierung hält eine solche Feststellung nicht für zutreffend, weil dabei wesentliche Erkenntnisse der neueren Zeitgeschichte unberücksichtigt bleiben und weil die Bestimmungen des Häftlingshilfegesetzes auch eine solche Unterscheidung nicht vorsehen. Deshalb ist die eingangs beschriebene Auffassung der Bundesregierung in einem anhängigen Revisionsverfahren vergleichbaren Sachverhalts dem Bundesverwaltungsgericht von dem am Verfahren beteiligten Oberbundesanwalt mit einer eingehenden Begründung mitgeteilt worden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zu dieser Problematik ein Rechtsgutachten eines unabhängigen Wissenschaftlers eingeholt, das die Auffassung der Bundesregierung in dieser Sache bestätigt.
2. Das Häftlingshilfegesetz wird von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Der Bundesminister des Innern, der hiernach als oberste Bundesbehörde für die Ausführung dieses Gesetzes an die Länder Weisungen richten kann, sieht sich jedoch aus den zu 1. dargelegten Gründen nicht in der Lage, die Länder anzuweisen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei vergleichbarem Sachverhalt im Ergebnis unbeachtet zu lassen.
Danach kann für die Berechnung der Eingliederungshilfen nach dem Häftlingshilfegesetz nur noch die Zeit des tatsächlichen Gewahrsams, der im Regelfall Ende 1955 / Anfang 1956 endete, berücksichtigt werden mit der Folge, daß diese Aussiedler nicht mehr den Höchstbetrag von 15 420 DM erreichen, sondern Eingliederungshilfen zwischen 8 000 DM und 8 500 DM erhalten und die nach diesem
Zeitpunkt geborenen Kinder nicht anspruchsberechtigt sind.
Es ist jedoch sichergestellt, daß die unteren Verwaltungsbehörden, die das Häftlingshilfegesetz ausführen, die hiernach getroffenen Entscheidungen erfassen, damit bei einer eventuellen Änderung der Rechtsprechung oder einer Änderung des Gesetzes eine Neufestsetzung der Eingliederungshilfen von Amts wegen vorgenommen werden kann.
Sollte das Bundesverwaltungsgericht bei den anhängigen Revisionsverfahren vergleichbaren Sachverhalts an seiner Rechtsprechung festhalten, wird die Bundesregierung — auch auf Grund der vom Deutschen Bundestag nach Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses der Bundesregierung zur Erwägung überwiesenen Petition (Drucksache 8/2346) — prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das Häftlingshilfegesetz zu ändern. ist. Es wird dabei wesentlich vom Inhalt der Entscheidungsgründe abhängen, welche rechtlichen Folgerungen gezogen werden müssen.
Anlage 30
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/323.7 Frage B 28) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich unter den von besorgniserregenden Materialfehlern betroffenen französischen Kernkraftwerken, bei denen es sich um schwerwiegende Fabrikationsfehler am Reaktordruckbehälter und am Dampferzeuger der französischen Reaktorbaulinien .PWR 900 NWE (Westinghouse Lizenz) handeln soll, auch am Oberrhein gelegene Kernkraftwerk Fessenheim befindet, und wenn ja, ist die Bundesregierung .über die möglichen Materialfehler unterrichtet, und ergeben sich daraus Risiken für unsere Bevölkerung?
Die Bundesregierung hat unverzüglich nach Bekanntwerden von Meldungen, daß in Frankreich in Betrieb und in Bau befindliche Kernkraftwerke schwere Fabrikationsfehler aufweisen sollen, die zuständigen französischen Behörden gebeten, die Bundesregierung zu informieren. Die französische Seite hat eine umfassende Information zugesagt.
Das französische Industrieministerium hat ein Kommuniqué veröffentlicht, das u. a. dem Bundesministerium des Innern am 3. Oktober 1979 fernschriftlich übermittelt wurde und dessen Wortlaut nachstehend in - nicht autorisierter — Übersetzung wiedergegeben wird:
„Im Anschluß an die in den letzten Tagen verbreiteten Informationen über die äußeren Mängel an bestimmten Teilen der PWR-Reaktoren teilt das Industrieministerium mit:
1. Die betreffenden Mängel sind seit mehreren Monaten gründlich im Rahmen der Untersuchung der Anträge auf Beladung mit Brennstoff untersucht worden, die von der EdF bei der Zentralbehörde für Sicherheit von nuklearen Anlagen eingereicht worden sind.
2. Die technische Untersuchung dieser Anträge, die verlängert wurde, um die eingehende Prüfung der betreffenden Phänomene und ihrer eventuellen
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14069*
Auswirkungen zu ermöglichen, ist jetzt abgeschlossen. Die Experten haben eine positive Stellungnahme zu der Beladung der Reaktoren abgegeben, und die erforderlichen Genehmigungen für Gravelines I und Tricastin I werden erteilt.
Es ist nämlich offensichtlich, daß vom Standpunkt der Sicherheit gesehen die Beladung der betreffenden Anlagen die Bevölkerung nicht gefährtet.
Falls es zu einer ungünstigen Entwicklung einiger dieser Mängel kommt, so würde dies in einem Zeitraum von mehreren Jahren geschehen und würde so rechtzeitig beobachtet werden, daß die entsprechenden Maßnahmen getroffen sind. Die zuständigen Behörden werden darauf achten, daß die erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden.
Das Ministerium hat sich vergewissert, daß die wünschenswerte Abstimmung innerhalb der EdF forgesetzt wird, so daß das betroffene Personal über alle erforderlichen Informationen und Erläuterungen vor Inbetriebnahme dieser Anlagen verfügt, über die sich einige Gewerkschaftsorganisationen besorgt gezeigt haben, was auch von der Presse aufgegriffen wurde."
Das am Oberrhein gelegene Kernkraftwerk Fessenheim ist nach bisher vorliegenden Informationen von den Materialfehlern nicht betroffen. Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wird jedoch schon in nächster Zeit in den zuständigen Arbeitsgruppen diese Fragen detailliert erörtern und darüber berichten. Ich bin gerne bereit, Ihnen die entsprechenden Ergebnisse sodann mitzuteilen.
Anlage 31
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 29 und 30) :
Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der ihr vorliegenden Informationen die Befürchtungen weiter Kreise der Bodenseeregion, daß das von Schweizer Seite geplante Zentrallager für flüssige Treib- und Brennstoffe im Calanda-Massiv bei Haldenstein in Graubünden auf Grund der tektonischen Aktivität dieses Raums zu Grundwasserschäden und damit neuen 01-gefahren für den Bodensee führen könnte?
Wieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf Grund der internationalen Bodenseeverträge und im Zusammenhang mit der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee diese Befürchtungen bzw. Gefahren im Hinblick auf den für 10 Millionen Menschen bedeutsamen Trinkwasserspeicher Bodensee abzuwehren?
Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt:
Über den Stand der Vorarbeiten und Überlegungen zu dem von Schweizer Seite geplanten Zentrallager für flüssige Treib- und Brennstoffe im Calanda-Massiv bei Haldenstein in Graubünden ist die Bundesregierung erstmals am 22./23. Mai 1979 im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee unterrichtet worden. Dabei wurde deutlich, daß die schweizerischen Behörden, besonders das Eidgenössische Amt für Umweltschutz, die mit diesem Vorhaben zusammenhängenden Fragen und Probleme seit 1975 unter besonderer Beachtung aller naturwissenschaftlichen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkte prüfen. Nach Mitteilung des Vertreters der schweizerischen Delegation in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee genügen die bisherigen Kenntnisse über die geophysikalischen und geotektonischen Voraussetzungen für die Errichtung der Kavernenspeicher für die Durchführung weiterer Untersuchungsarbeiten, wie Bohrungen und Sondierstollen.
Zeitungsmeldungen, wonach in diesem Raum Bewegungen jüngsten Datums und größeren Ausmaßes gemessen worden seien, sind insofern nicht bestätigt worden, als sich bei einer im Sommer 1979 durchgeführten Überprüfung der in Frage kommenden Meßwerte herausgestellt hat, daß diese Aussagen über Krustenverschiebungen auf eine Verwechslung von Vermessungspunkten zurückzuführen sind.
Eine Baubewilligung für das Kavernenprojekt soll von den allein zuständigen schweizerischen Behörden in jedem Fall nur auf Grund positiver Ergebnisse der sicherheitstechnischen Sondierungen erteilt werden.
Bei dieser Sachlage geht die Bundesregierung davon aus, daß Befürchtungen über Grundwasserschäden und Ölgefahren für den Bodensee auf Grund tektonischer Aktivitäten in diesem Raum zumindest nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen nicht gegeben sind. Die bisherigen Untersuchungen lassen eher den Schluß zu, daß von Schweizer Seite nichts unterlassen wird, um die Sicherheit des zu errichtenden Kavernenspeichers im Calanda-Massiv zu gewährleisten.
Die Bundesregierung wird sich bemühen, weiterhin im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee über die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Untersuchungen unterrichtet zu werden. Sofern im Zuge dieser Unterrichtung wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte es angezeigt erscheinen lassen, wird die Möglichkeit gegeben sein, das Gesamtprojekt mit der schweizerischen Delegation zu erörtern.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 31 und 32):
Welche Mittel hat die Bundesregierung in den Jahren 1976 bis 1978 zur Erhaltung und Renovierung des unter Denkmalschutz stehenden Industriemuseums „Maschinenhalle Zoller II in Dortmund-Bövinghausen zur Verfügung gestellt?
Ist die Bundesregierung bereit, in den nächsten Jahren für noch erforderliche Renovierungsarbeiten sowie für den Aufbau des Industriemuseums Zollern II weitere Mittel im Rahmen des Haushaltstitels „Erhaltung und Wiederaufbau von Baudenkmälern mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung" zur Verfügung zu stellen?
14070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
1. Für die ehemalige Zeche Zollern II in Dortmund-Bövinghausen, einem technischen Baudenkmal von besonderer nationaler kultureller Bedeutung, hat das Bundesministerium des Innern in den Jahren 1977 und 1978 — überwiegend aus Mitteln des Programms für Zukunftsinvestitionen — insgesamt 600 000 DM bereitgestellt. Die Bundeszuschüsse dienten der Förderung von Substanzerhaltungsmaßnahmen, besonders an der Maschinenhalle.
2. Die Bundesregierung ist bereit zu prüfen, ob weitere Zuschüsse aus dem Denkmalschutz-Programm des Bundesministers des Innern für Bauwerke nationaler Repräsentanz gewährt werden können, wenn der Zuwendungsempfänger einen Förderungsantrag stellt. Wie bisher können die Mittel jedoch nur eingesetzt werden zur Erhaltung oder zum Wiederaufbau von Bausubstanz.
Es ist nicht vorgesehen, Bundesmittel für den Aufbau des Industriemuseums Zollern II, einer Außenstelle des Deutschen Bergbaumuseums, bereitzustellen. Dagegen wird das Deutsche Bergbaumuseum insgesamt auf Grund der Bund-Länder-Rahmenvereinbarung Forschungsförderung nach Artikel 91 b Grundgesetz und der diese ausfüllenden Ausführungsvereinbarung-Forschungseinrichtungen von Bund und Land gemeinsam gefördert.
Die Stiftung Volkswagenwerk hat dem Deutschen Bergbaumuseum eine Starthilfe für das „Institut Zollern", einer Fachstelle für Grundlagenforschung an Kulturdenkmälern, in Höhe von 3 Millionen DM für einen Zeitraum von vier Jahren bewilligt. Ob das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund nach Auslaufen dieser Starthilfe die laufenden Betriebskosten des Instituts übernehmen werden, hängt letztlich vom Ergebnis der Forschungsarbeit des Instituts, der Zustimmung der parlamentarischen Gremien von Bund und Land und von der Zustimmung der übrigen Finanzträger (Stadt Bochum und Westfälische Berggewerkschaftskasse) ab; hierfür kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage gemacht werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 33) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das geltende Beihilferecht kinderreiche Familien benachteiligt, weil die Progression des Beihilfesatzes vom vierten Kind an ausgeschlossen ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diese Schlechterstellung der kinderreichen Familien zu beseitigen?
Die Regelung, wonach der Bemessungssatz beim Vorhandensein von Kindern höchstens 70 v. H. beträgt, gilt seit dem Inkrafttreten der Beihilfevorschriften im Jahre 1959. Die Bundesregierung strebt im Zusammenhang mit der Neuordnung des Beihilferechts eine wesentliche Verbesserung des Bemessungssatzes für Kinder an.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 34) :
Gibt es nach den Kantinenrichtlinien des Bundes (Rundschreiben des Bundesinnenministers vom 21. Oktober 1974 — D III 7 — 213 321/15) nur einen Zuschuß für Inhaber von Essensmarken,
. und wenn nein, wie hoch war die Zuschußgewährung des Bundes seit dem 1. Januar 1979 für die Beschäftigten, die nicht die Absicht hatten, an einer verbilligten Hauptmahlzeit/Ersatzmahlzeit (Kaltverpflegung) teilzunehmen?
Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja.
Der zweite Teil der Frage stellt sich damit nicht.
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 35 und 36) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, seit wann bekannt ist, daß Abwässer und Klärschlamm in erhöhter Konzentration Cadmium und Cadmiumverbindungen enthalten?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche technisch-physikalischen Möglichkeiten es gibt, Cadmium und Cadmiumverbindungen zu beseitigen?
Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt:
Im Zuge der Steigerung der industriellen Produktion ist auch die Herstellung von Cadmium und seinen Verbindungen und als Folge dieser Produktionsprozesse auch der Anfall cadmiumhaltiger Abwässer zunächst ständig gestiegen.
Die Hersteller von Cadmium und seinen Verbindungen sind hauptsächlich auf die Nebenprodukte der Zinn-, Blei- und Kupfergewinnung angewiesen. Die größten Cadmiumemissionen stammen daher aus den NE (Nichteisen)-Metallhütten und deren Umschmelzwerken. Daneben entstehen cadmiumhaltige Abwässer in der cadmiumverarbeitenden Industrie, z. B. bei der Metalloberflächenbehandlung und der Herstellung von Farbstoffen.
Der Gehalt von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Abwässern und Gewässern wird seit langem untersucht, vor allem seitdem die besondere Gefährlichkeit von Cadmiumverbindungen durch die in Japan aufgetretenen Fälle der Itai-ItaiKrankheit bekannt geworden sind. Entsprechend sind die Bemühungen zur Reduzierung dieser Schadstoffe laufend verstärkt worden.
In der Bundesrepublik werden dabei vor allem folgende Wege beschritten:
1. Alle Abwassereinleitungen in die Gewässer — also auch solche mit Cadmium und seinen Verbindungen — bedürfen nach dem deutschen Wasserrecht einer behördlichen Erlaubnis. Gem. § 7 a
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14071*
Wasserhaushaltsgesetz darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Zur Zeit werden für die einzelnen Produktionsbereiche allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser erarbeitet und verabschiedet, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und auch Grenzwerte für Cadmium und seine Verbindungen enthalten.
2. Nach dem Abwasserabgabengesetz ist von 1981 an die Einleitung von Cadmium und seinen Verbindungen abgabepflichtig.
3. Nach der Gewässerschutz-Richtlinie der EG vom 4. Mai 1976 und nach dem zwischen den Rheinanliegerstaaten abgeschlossenen Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen chemische Verunreinigungen vom 3. Dezember 1976 gehören u. a. Cadmium und seine Verbindungen zu den Stoffen der Liste I (Schwarze Liste), für die aufgrund ihrer Toxizität, Langlebigkeit und Bioakkumulation der Rat auf Vorschlag der Kommission binnen bestimmter Fristen u. a. Ableitungsgrenzwerte festlegt, die nicht überschritten werden dürfen.
Cadmium und Cadmiumverbindungen in Abwässern können mittels chemischer Fällung oder Ionenaustauschern weitgehend reduziert werden. Dies gelingt am effektivsten durch vorherige Trennung und separate Behandlung cadmiumhaltiger Abwässer von sonstigen Abwässern. Bei der biologischen und weitergehenden Behandlung kommunaler Abwässer mit größeren Industrieabwasser-Anteilen werden Cadmium und seine Verbindungen durch Adsorptionsvorgänge in den Klärschlamm überführt. Da die landwirtschaftliche Verwertung cadmiumhaltiger Klärschlämme stark eingeschränkt ist, muß dafür gesorgt werden, daß möglichst keine cadmiumhaltigen Abwässer in kommunale Kläranlagen gelangen; die Entfernung von Cadmium und seinen Verbindungen muß daher so weit wie möglich am Ort des Entstehens, d. h. in den Cadmium erzeugenden und verarbeitenden Betrieben erfolgen. Starke cadmiumhaltige Schlämme eignen sich nicht für eine landwirtschaftliche Verwertung. Sie müssen daher in Sonderdeponien abgelagert werden.
Mit den bisherigen Maßnahmen konnten z. B. für das deutsche Rheineinzugsgebiet die jährlichen Cadmiumemissionen der NE-Metallhütten und Umschmelzwerke von früher ca. 100 t auf 59 t Ende 1978 reduziert werden. Nach Abschluß der laufenden Verfahrensverbesserungen ist im Rhein ein weiterer Rückgang der Cadmiumemission auf 25 bis 30 t pro Jahr zu erwarten.
Die nationalen und internationalen Regelungen haben über das Rheineinzugsgebiet hinaus auch in den übrigen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland zu intensiven Vermeidungsmaßnahmen und zu einer Verbesserung der Gewässergüte geführt.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 37 und 38) :
Hat die Bundesregierung in ihrer öffentlichen Dokumentation über Störfälle in deutschen Kernkraftwerken weniger Störfälle angegeben als die BBU in ihrer Dokumentation?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „besondere Vorfälle in Kernkraftwerken", der in der Dokumentation der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie verwendet wird?
Ich nehme an, daß Sie hier die Übersicht über besondere Vorfälle in Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland von 1965 bis 1976 (Stand April 1977) ansprechen, wie sie z. B. in der Dokumentation der, Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie von 1977 veröffentlicht worden ist. Die in diesem Bericht aufgeführten Vorkommnisse sind ein repräsentativer Überblick über die Art von Vorkommnissen, die in Kernkraftwerken passieren können, also ein qualitativer, keineswegs ein quantitativer Überblick über das Störfallgeschehen. Ein entsprechender, deutlicher Hinweis ist auch im Vorwort dieser Liste enthalten. Sollte es sich bei der von Ihnen erwähnten Dokumentation des BBU um die gesamte in der Gesellschaft für Reaktorsicherheit in Köln gesammelte Information über besondere Vorkommnisse handeln — und der Anschein spricht dafür —, so ist Ihre Frage in der Tat zu bejahen.
Hinsichtlich der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zur Information der Öffentlichkeit über besondere Vorkommnisse in kerntechnischen Anlagen nehme ich auf meine Antworten Bezug, die ich Ihnen in der gestrigen Fragestunde auf Ihre Fragen A 16 und A 17 gegeben habe, sowie auch auf meine schriftliche Antwort auf eine Frage des Kollegen Dr. Steger (A 67).
Die von Ihnen angezogene Dokumentation wurde, wie bereits zu Ihrer 1. Frage ausgeführt, unter dem Gesichtspunkt zusammengestellt, einen repräsentativen Überblick über das gesamte Spektrum der Vorfälle während Betrieb, Inbetriebnahme und Bauphase von Kernkraftwerken zu geben. Entsprechend soll das Adjektiv „besonderer" hier lediglich andeuten, daß der Vorfall ein im vorgenannten Sinne erwähnenswertes Ereignis gewesen ist. Der Begriff „besonderer Vorfall", wie er in der Dokumentation verwendet wird, sollte nicht verwechselt werden mit dem Begriff „Besonderes Vorkommnis", der terminologisch für „meldepflichtiges Ereignis" verwendet wird.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 39) :
Sind die Lagerstätten mit vergrabener chemischer Kampfstoffmunition im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (z. B. in der Breloher Heide) — soweit Dienststellen des Bundes dafür verantwortlich sind — so sorgfältig gesperrt, daß für die Zivilbevölkerung keine entsprechenden Gefahren bestehen?
14072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Die Lagerstätten mit vergrabener chemischer
Kampfstoffmunition sind, soweit sie auf Gelände liegen, das unter der Verfügungsgewalt des Bundes steht, so gesperrt, daß für die Zivilbevölkerung keine entsprechenden Gefahren bestehen.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 41) :
Läuft die Fünfjahresfrist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des Flugzeuglärmgesetzes fünf Jahre nach der ersten Festsetzung eines Lärmschutzbereichs auch für jene Betroffenen endgültig ab, die jetzt nicht in der Schutzzone 1 liegen, aber bei einer angelaufenen Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs wegen Änderung des auf dem Flugplatz stationierten Flugzeugtyps in der neuen Schutzzone I liegen werden, und wie wird die Bundesregierung ggf. von Betroffenen geltend gemachte Ansprüche behandeln?
§ 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBL I S. 282), zuletzt geändert durch Art. 43 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341), bestimmt, daß der Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach der Festsetzung des Lärmschutzbereichs geltend gemacht werden kann. Wird durch Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches die Schutzzone 1 dergestalt verändert, daß neue Erstattungsansprüche entstehen, so beginnt die 5-Jahresfrist für diese Ansprüche mit der Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches zu laufen. Eine andere Interpretation von § 9 Abs. 1 Satz 3 des Fluglärmgesetzes würde dem Sinn dieser Regelung zuwiderlaufen und zu unbilligen Ergebnissen führen.
Ich gehe davon aus, daß die nach Landesrecht zuständigen Behörden das Fluglärmgesetz im Verfahren bei der Erstattung von Aufwendungen wie dargelegt anwenden werden.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 42 und 43) :
Für wie viele Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung moderne Schutzräume vorhanden, die den Erfordernissen des Zivilschutzes entsprechen, für wie viele Einwohner sind behelfsmäßige Schutzräume und für wie viele keinerlei Schutzräume gegen die feindliche Waffeneinwirkung im Verteidigungsfall vorhanden?
Wieviel den Erfordernissen eines modernen Zivilschutzes entsprechende Schutzräume für wie viele Personen werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Jahr 1979 fertiggestellt werden, und mit welchen Zahlen ist im Jahr 1980 zu rechnen?
1. Für etwa 1 Million Einwohner der Bundesrepublik Deutschland stehen vom Bund geförderte Schutzräume zur Verfügung, die den Erfordernissen des Zivilschutzes entsprechen, d. h. vollen Grundschutz bieten.
Für weitere 873 000 Einwohner sind Schutzplätze in ehemaligen Bunkern und Stollen vorhanden, die gegen konventionelle Waffenwirkungen schützen, jedoch nur für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet sind, weil noch keine Belüftungseinrichtungen eingebaut sind. Daneben können weitere ca. 500 000 Schutzplätze in Bunkern und Stollen aus dem 2. Weltkrieg reaktiviert werden.
In diesen Zahlen sind diejenigen Hausschutzräume nicht berücksichtigt, die ohne staatliche Förderurig oder lediglich durch Inanspruchnahme der steuerlichen erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen worden sind. Über weitere Schutzmöglichkeiten aufgrund der vorhandenen Bausubstanz, z. B. in ausgebauten Kellern, unterirdischen Lagerräumen usw. liegen keine Zahlenangaben vor.
2. Nach bisherigen Kenntnissen der Bundesregierung ist im Jahre 1979 mit der Fertigstellung von Grundschutzräumen für ca. 70 000 Personen zu rechnen, im Jahre 1980 mit der Fertigstellung von ca. 28 000 Schutzplätzen. Die entsprechenden Baumaßnahmen waren zum größten Teil noch vor den Mittelkürzungen aufgrund der Beschlüsse zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom September 1974 bewilligt worden.
Das neue Förderungsprogramm des Bundes, das erst in diesem Haushaltsjahr wieder eingesetzt hat, kann sich in Fertigstellungen von Schutzräumen erst ab 1981 auswirken.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 44 und 45) :
Welche Informationen kann die Bundesregierung über die Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfallstoffe der DDR im grenznahen, ehemaligen Salzkohlebergwerk Bartensleben und über die Planungen zur Einlagerung hochradioaktiver Stoffe in Bartensleben geben?
In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den Schutz der Bevölkerung vor einer Strahlengefährdung auf Grund von Unfällen oder unzureichenden Sicherheitsbestimmungen der DDR sicherzustellen?
1. Wie ich bereits auf entsprechende Parlamentarische Anfragen des Kollegen Ludewig vom 20./21. September 1978 mitgeteilt habe (Plenarprotokoll 8/105, S. 8339, Anlage 22), ist der Bundesregierung über die DDR-Zentraldeponie Morsleben (früher Bartensleben) für radioaktive Abfälle bisher nicht mehr bekannt als ein Bericht, den der DDR-Vertreter im März 1976 anläßlich einer internationalen Konferenz in Wien gab.
Danach sollen in dem ehemaligen Salzbergwerk bei Bartensleben, also nur wenige Kilometer östlich der innerdeutschen Grenze bei Helmstedt, schwach- und mittelaktive Abfälle endgelagert werden. Informationen über den Umfang bisher erfolgter Einlagerungen liegen hier nicht vor. Ob dort auch hochaktive Wiederaufarbeitungsabfälle eingelagert werden sollen, ist hier unbekannt. Dieses halte ich jedoch für unwahrscheinlich, weil die
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14073'
DDR abgebrannten Kernbrennstoff zur Aufbereitung in die UdSSR abliefert.
2. Der Betrieb der Zentraldeponie Morsleben ist nach den in der DDR gültigen kerntechnischen Sicherheits- und Strahlenschutzvorschriften genehmigt. Zunächst ist deshalb davon auszugehen, daß auch für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland keine Strahlengefährdung zu befürchten ist.
Ein Urteil darüber, ob die Sicherheitsanforderungen bezüglich Morsleben denjenigen entsprechen, die an eine vergleichbare Anlage in der Bundesrepublik Deutschland gestellt würden, ist ohne Detailkenntnisse der Standort- und anlagenspezifischen Gegebenheiten nicht möglich.
Die Bundesregierung ist darum bemüht, von der DDR-Regierung im Rahmen der gegenseitigen Unterrichtung über grenznahe vergleichbare Anlagen nähere Einzelheiten auch über das Projekt Morsleben zu erhalten.
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 46, 47 und 48) :
Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft Ausländerbehörden der Bundesländer nach dem 1. Januar 1977 die Annahme von Asylgesuchen abgelehnt oder Asylgesuche nicht an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weitergeleitet oder nicht bearbeitet haben?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in wieviel Fällen eine solche Behandlung von Asylgesuchen darauf gestützt worden ist, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 des Ausländergesetzes nicht geltend gemacht wurde (Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV) bzw. die Anerkennung offensichtlich rechtsmißbräuchlich begehrt wurde (Nummer 6 Satz 2 zu § 8 AuslVwV)?
Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Änderung der Nummer 3 Satz 2 und Nummer 6 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 38 des Ausländergesetzes für zweckmäßig?
1. Die Ausländerbehörden sind in ihrer Entscheidung, ob sie ein Asylbegehren entgegennehmen und es an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weiterleiten, keinesfalls frei:
Nach Nummer 3 a zu § 38 AuslVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes in der seit 1. Juni 1977 geltenden Fassung vom 10. Mai 1977 — GMB1. S. 202) sind die Ausländerbehörden verpflichtet, Asylbegehren entgegenzunehmen und sie dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auch dann zuzuleiten, wenn die Anerkennung als Asylberechtigter offensichtlich rechtsmißbräuchlich begehrt wird (Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV
i. V. m. Nummer 3 a Satz 3 zu § 38 AuslVwV). Voraussetzung für eine Einschaltung des Bundesamtes ist jedoch, daß überhaupt ein Asylbegehren vorliegt (§ 38 AuslG). Das ist nach Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV dann nicht der Fall, wenn sich aus eigenen Erklärungen des Ausländers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 AuslG offensichtlich nicht geltend gemacht wird.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wieviel Fällen die Ausländerbehörden das Vorliegen eines Asylbegehrens nach Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV verneint und deswegen von einer Einschaltung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgesehen haben. Sie kann jedoch Angaben darüber machen, in wieviel Fällen dem Bundesamt von den Ausländerbehörden Asylbegehren zugeleitet worden sind, bei denen ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nach Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV bejaht wurde.
2. Die Fälle, in denen von den Ausländerbehörden ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (Nummer 6 Sätze 2 bis 4 AuslVwV) bejaht worden ist, werden vom Bundesamt seit März 1978 festgehalten. Von März bis Dezember 1978 waren dies 597, von Januar bis September 1979 waren es 519 Fälle. Im gleichen Zeitraum (März 1978 bis September 1979) betrug die Gesamtzahl der Asylbewerber mehr als 53 000.
3. Die Bestimmung der Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV ist in der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz schon seit ihrem Erlaß im Jahre 1967 enthalten und seither unverändert geblieben. Nach § 38 AuslG haben die Ausländerbehörden zu prüfen,. ob überhaupt ein Asylbegehren vorliegt, da dies Voraussetzung für die Einschaltung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist. Diese Prüfung wird in Nummer 3 zu § 38 AuslVwV näher erläutert. Danach begehrt Asyl, wer im Bundesgebiet Schutz vor Verfolgung sucht. Ein Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter liegt hingegen nicht vor, wenn sich aus den eigenen Erklärungen des Antragstellers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 AuslG offensichtlich nicht geltend gemacht wird. Es hat somit eine Weiterleitung an das Bundesamt zu erfolgen, wenn zweifelhaft ist, ob ein Asylbegehren vorliegt oder nicht. Für eine Änderung dieser Bestimmung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß.
Entsprechendes gilt für die Bestimmung der Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV. Durch die Anfügung dieser Sätze durch die Anderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 10. Mai 1977 ist kein neues Recht geschaffen worden, sondern lediglich die gefestigte oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in die Verwaltungsvorschrift übernommen worden. Diese Rechtsprechung ist einhellig zu dem Ergebnis gelangt, daß offensichtlich rechtsmißbräuchliche Asylanträge keinen Schutz vor Ausweisung und Abschiebung auslösen und weder die Ausländerbehörde noch die Gerichte gehindert sind, in eigener Verantworung den Tatbestand eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs festzustellen. Dabei unterliegt die Frage, ob von der Ausländerbehörde zutreffend die Voraussetzungen eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs bejaht worden sind, der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Daß der Rechtsweg erforderlichenfalls auch tatsächlich beschritten wird, dokumentieren die beiden als Anlage beigefügten Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 1979
14074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
— Nr. 10. Cs — 242/79 — und vom 28. Februar 1979
— Nr. 10. Cs — 241/79 — (BMI-Rundschreiben vom 2. Mai 1979 — V II 4 — 125 316/28), in denen sich das Gericht eingehend mit den Bestimmungen der Nummern 3 und 6 zu § 38 AuslVwV auseinandersetzt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs
(CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 49 und 50) :
Wie viele Personen sind im Bundesinnenministerium seit 1974 im Bereich „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz", nach Jahren gegliedert, bis einschließlich 1979 tätig gewesen?
Wie gliedert sich diese Zahl nach Planstellen-Beschäftigten und sonstigen Beschäftigten bis einschließlich 1979?
Im Bundesministerium des Innern ist für den Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz die Abteilung RS (bis Mitte 1975 Unterabteilung UA II) zuständig.
Die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich betrug in den Jahren 1974 bis 1979 (nach den jeweiligen Haushaltsgesetzen) :
Jahr Beschäftigte
1974 45
1975 53
1976 72
1977 75
1978 75
1979 79
Zusätzlich wurden im Bundesministerium des Innern Mitarbeiter beschäftigt, die von verschiedenen Forschungseinrichtungen (z. B. von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit) zeitweilig abgestellt worden sind.
Jahr Per-sonen zur Verfügung gestellt für
1974 insgesamt 1 Monat 2 Mo- 3 Monate 6 Mo-
5 nate 1 nate
4
1975 4 1 1 2
1976 1 1
1977 1 1
1978, —
1979 1 - 1
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 51) :
Läßt sich die Auffassung der INFCE-Arbeitsgruppe .Schnelle Brüter", daß von der Schnelle-Brütertechnik nur ein Bruchteil der von der Leichtwasserreaktortechnik insgesamt zu erwartenden Gesundheitsgefährdung ausgeht, auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Reaktor bei Kalkar, übertragen?
Die Umweltbelastung durch Schnelle Brüter resultiert aus dem Gesamtsystem Brutreaktor mit zugehörigem äußeren Brennstoffkreislauf. Die INFCEArbeitsgruppe V „Schneller Brüter" vertritt die Auffassung, daß auf der Grundlage der heutigen Kenntnis und auf Grund detaillierter Sicherheitsanalysen davon auszugehen ist, daß natriumgekühlte Brutreaktoren ein hohes Potential an Zuverlässigkeit und Sicherheit haben und technisch so ausgelegt sind, daß sie den Anforderungen aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im gleichen Umfang genügen, wie die gegenwärtigen thermischen Reaktoren.
Der Vollzug des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Kernkraftwerk Kalkar setzt die Erfüllung dieser Forderung im Detail voraus für die Erteilung von Errichtungsgenehmigungen. Für den Brennstoffkreislauf werden im Vergleich zum Leichtwasserreaktor mit Wiederaufarbeitung Vorteile für den Schnellen Brüter gesehen, und zwar aus folgenden Gründen:
— Reduzierung der ökologischen Belastungen aus dem Uranbergbau und der zugehörigen Erzaufbereitung um etwa den Faktor 50
— Fortfall ökologischer Belastungen aus der Urananreicherung
— geringere thermische Umweltbelastung durch höheren Wirkungsgrad.
Die radioökologische Belastung aus der Brennelementfabrikation und aus der Wiederaufarbeitung wird für vergleichbar gehalten, während die entsprechenden Belastungen aus dem Normalbetrieb eines Schnellbrutreaktors und aus der Endlagerung günstiger für den Schnellen Brüter erscheinen.
Die genannten Feststellungen sind unabhängig vom jeweiligen Standort und gelten daher auch für die Bundesrepublik Deutschland.
Im übrigen verweise ich auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1978, in dem die künftige parlamentarische Behandlung des Schnellen Brüters festgelegt wurde.
Anlage 44
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 52) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Landgerichte einschließlich der nachgeordneten Amtsgerichte, z. B. das Landgericht München I, im Gegensatz zu anderen zuständigen Gerichten, bei Klagen auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen regelmäßig den dreifachen statt den einfachen Jahresmietunterschiedsbetrag als Streitwert festsetzen, mit der Folge, daß Mieter und Vermieter, die in diesen Gerichtsbezirken wohnen und klagen (beklagt werden), ein weitaus höheres Prozeßkostenrisiko zu tragen haben, und durch welche Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Bundes könnte diesem Umstand abgeholfen werden?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14075*
Die unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte sind der Bundesregierung bekannt. Eine Untersuchung hat ergeben, daß die Gerichte in etwa 90 % der Fälle den Jahresbetrag und in etwa 10 °/o der Fälle den dreifachen Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses als Streitwert annehmen (Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes — Bundestagsdrucksache 8/2610 — Seite 12).
Eine Einheitlichkeit könnte durch eine gesetzliche Regelung erreicht werden. Es gibt allerdings unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Frage des Streitwertes bei Mieterhöhungsklagen regelungsbedürftig ist. Ein von der Bundesregierung unterstützter Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, nach welchem der Wert von Mieterhöhungsklagen grundsätzlich nach dem Jahresbetrag der Mehrforderung bemessen weredn sollte (Bundestagsdrucksache 3/2011 Seite 19), ist seinerzeit von dem Deutschen Bundestag entsprechend einer mehrheitlichen Empfehlung seines Rechtsausschusses abgelehnt worden (Bundestagsdrucksache 7/2638 Seite 5).
Anlage 45
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 53) :
Wann wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung, das am 16. Februar 1978 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, vorlegen?
Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31: Dezember 1979 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I S. 497) vorzulegen (Drucksache 8/1510; Stenographischer Bericht über die 72. Sitzung des Deutschen Bundestages am. 16. Februar 1978 — S. 5737 B). Zur Vorbereitung dieses Berichts ist eine Praxisbefragung durchgeführt worden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag fristgerecht berichten.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 54 und 55) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fallen seit Einführung der gesetzlichen Regelung des § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO Durchsuchungen auf Grund dieser Ermächtigung durchgeführt wurden, und in wieviel dieser Fälle Fahndungserfolge erzielt werden konnten?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wieviel Fällen seit Einführung der Vorschrift Ermittlungen nach § 88 a StGB durchgeführt, Verfahren eingeleitet wurden, und in wieviel Fällen\ es zu Verurteilungen nach § 88 4 StGB kam?
Zu Frage B 54:
Die Neuregelung des § 103 Abs. 1 Satz 3 StPO ist durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I S. 497) eingeführt worden. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 16. Februar 1978 aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1979 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug dieses Gesetzes vorzulegen (Drucksache 8/1510; Stenographischer Bericht über die 72. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1978, S. 5737 B). Zur Vorbereitung dieses Berichts wird eine Praxisbefragung durchgeführt, von der auch die von Ihnen gewünschten Aufschlüsse zu erwarten sind. Die Befragung ist noch nicht abgeschlossen, so daß Ihre Fragen zur Zeit noch nicht beantwortet werden können. Die Bundesregierung wird nach Auswertung der Stellungnahmen den Bericht fristgerecht vorlegen.
Zu Frage B 55:
Nach den dem Bundesminister der Justiz vorliegenden Erkenntnissen sind bislang gegen 110 Personen Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von Straftaten nach § 88 a StGB eingeleitet worden. Anklage nach dieser Vorschrift wurde gegen 11 Personen erhoben. Gegen sechs Personen kam es zu Verurteilungen.
Anlage 47
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des ' Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 56, 57 und 58) :
Trifft nach Meinung der Bundesregierung die öffentlich aufgestellte Behauptung zu, die zweiprozentige DM-Aufwertung bedeute für die deutschen Landwirte einen Einkommensverlust bis zu einer Milliarde D-Mark, oder wie ist der Sachverhalt tatsächlich?
Welche effektiven Auswirkungen für den Agrarbereich haben die Leitkursänderungen vom 24. September 1979?
Kommen durch die im Rahmen des Wechselkursverbunds des EWS beschlossene Aufwertung des DM-Leitkurses um zwei Prozent den Niederlanden zusätzliche Wettbewerbsvorteile gegenüber den deutschen Gärtnern in Höhe von 44 Millionen Gulden jährlich zu, wie eine Berechnung des Zentralverbands Gartenbau ergeben hat, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen?
Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kiechle, Röhner, Dr. Ritz, Dr. Sprung u. a. und der Fraktion der CDU/CSU die Auswirkungen der Leitkursänderungen vom 24. September 1979 für den Agrarbereich im einzelnen dargelegt.
Insbesondere ist darauf hingewiesen worden, daß der Kürzungsbetrag von 1 % beim positiven Währungsausgleich, auf Grund dessen der deutsche Währungsausgleich nach der einprozentigen Leitkursaufwertung mit 9,8% unverändert geblieben ist, die Agrarstützungspreise in DM nicht berührt. Diese Stützungspreise (insbesondere Interventionspreise) sowie sonstige in ECU ausgedrückten Beträge (z. B. Beihilfen, Produktionserstattungen, Prämien) werden weiterhin mit dem bisherigen Agrar-
14076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
umrechnungskurs, der sogenannten Grünen DM, umgerechnet.
Die in der Öffentlichkeit diskutierte Zahl von 1 Milliarde DM Einkommensverlust für die deutsche Landwirtschaft ist irreführend, da sie auf der unzutreffenden Annahme beruht, daß die zweiprozentige DM-Aufwertung zu einer unmittelbaren Senkung der Agrarpreise um ebenfalls 2 % führt.
Nachteile für die deutsche Landwirtschaft, d. h. ein Rückgang der Erzeugerpreise, könnte theoretisch nur in dem Maße eintreten, in dem sich bei Agrarerzeugnissen, bei denen keine Preisstützung besteht oder bei denen die Marktpreise über dem Stützungsniveau liegen, ein zusätzlicher Importdruck bzw. eine Exporterschwernis ergeben sollte.
Insgesamt gesehen dürften sich angesichts der guten Entwicklung des deutschen Agrarexportes keine größeren Nachteile auf der Ausfuhrseite ergeben. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß sich durch die DM-Aufwertung auch bei den importierten Futtermitteln ein Verbilligungseffekt für die Veredelungswirtschaft ergibt und eine Verbilligung auch bei anderen importierten Betriebsmitteln möglich erscheint.
Zu der speziellen Frage von Wettbewerbsnachteilen bei Gartenbauerzeugnissen gegenüber der Konkurrenz aus den Niederlanden darf darauf hingewiesen werden, daß bei diesen Erzeugnissen praktisch keine gemeinschaftliche Preisstützung besteht und daher auch kein Währungsausgleich zur Anwendung kommen kann. Die DM-Aufwertung gegenüber dem Gulden um 2 % kann sich daher — bei der gegebenen Marktsituation — in einer entsprechenden Verbilligung der Importpreise niederschlagen. Dieser Effekt kann jedoch erst dann eintreten, wenn die Entwicklung der tatsächlichen Devisenkurse der DM-Aufwertung in vollem Umfang folgt. Tatsächlich hat sich jedoch seit der Aufwertung vom 24. September 1979 bisher nur ein unwesentlicher Aufwertungseffekt der DM gegenüber dem Gulden (unter 1 (/o) ergeben.
Anlage 48
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 59) :
Welche Bestimmungen des Steuerrechts, wie z. B. § 33 b EStG, stehen heute noch im Widerspruch zum Finalitätsprinzip der Rehabilitation, und wann gedenkt die Bundesregierung in diesen Vorschriften die Gleichbehandlung aller Behinderten ohne Rücksicht auf die Ursache ihrer Behinderung zu verwirklichen?
Ihre beiden Anfragen zur steuerlichen Behandlung von Behinderten beantworte ich zusammenfassend wie folgt:
1. Einkommensteuer
Nach § 33 b Abs. 2 Nr. 1 EStG erhalten Körperbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 50 v. H., aber mindestens 25 v. H. die Pauschbeträge für Körperbehinderte nur, wenn
ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen oder wenn die Körperbehinderung zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch von dem nicht erfaßten Personenkreis können jedoch Mehraufwendungen, die infolge der Körperbehinderung entstehen, durch Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Insofern besteht kein Widerspruch zum Finalitätsprinzip. Gleichwohl wird z. Zt. geprüft, ob die einschränkenden Bestimmungen des § 33 b Abs. 2 Nr. 1 EStG aufgehoben werden können. Die Prüfung ist z. Zt. noch nicht abgeschlossen.
2. Grunderwerbsteuer
Nach unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften werden grundsätzlich Behinderte begünstigt, die allein oder gemeinsam mit ihrem Ehegatten ein Grundstück mit Hilfe einer Kapitalabfindung erwerben, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes oder nach einer Rechtsvorschrift gewährt wird, in der die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über die Gewährung einer Kapitalabfindung für entsprechend anwendbar erklärt sind.
Nach dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" sind die landesrechtlichen Vergünstigungen bei Contergangeschädigten entsprechend anzuwenden.
Eine Gleichbehandlung aller Behinderten ist demnach nicht gegeben.
Die Regelung wird im Rahmen der bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer überprüft werden.
3. Grundsteuer
§ 36 GrStG gewährt eine 10jährige Grundsteuervergünstigung ausschließlich für nach dem BVG abgefundene Kriegsbeschädigte. Diese Vorschrift widerspricht dem Charakter der Grundsteuer als Objektsteuer. Sie soll daher nach der in der Grundsteuerreform vom Deutschen Bundestag bestätigten Gesetzeskonzeption auslaufen (vgl. BT-Drucksache VI/3418 S. 97). Eine Ausdehnung der Vorschrift wird von der Bundesregierung aus den dargelegten Gründen nicht angestrebt.
4. Umsatzsteuer
Nach § 4 Nr. 19 UStG sind blinde Unternehmer und anerkannte Blindenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Andere körperbehinderte Unternehmer fallen nicht unter die Steuerbefreiung.
Eine Ausdehnung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 UStG auf andere körperbehinderte Unternehmer ist nicht möglich, da die 6. UmsatzsteuerRichtlinie der EG keine Umsatzsteuerbefreiung für körperbehinderte Unternehmer vorsieht. Die derzeit noch geltende Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 UStG kann nur noch für eine Übergangszeit beibehalten werden.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14077*
Anlage 49
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 60 und 61) :
Ist durch das 6,8-Milliarden-DM-Aktionsprogramm für das Ruhrgebiet, an dem der Bund mit 1,8 Milliarden DM beteiligt ist, der Förderungsvorsprung Berlins gefährdet?
In welchen Punkten fördert das Aktionsprogramm bei den zukunftweisenden Technologien und Innovationen das Ruhrgebiet vergleichbar wie Berlin?
i. Das Aktionsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Politik für das Ruhrgebiet" enthält vorrangig Maßnahmen, die auf die Beseitigung der hohen Arbeitslosigkeit und spezifischer Strukturprobleme im Ruhrgebiet abzielen und somit eine Beeinträchtigung der Berlin-Präferenz nicht zur Folge haben. Das gleiche gilt für die von der Bundesregierung beschlossenen bundesweit geltenden Maßnahmen für Regionen mit spezifischen Strukturproblemen, an denen das Ruhrgebiet innerhalb eines Zeitraumes von ca. 4 Jahren mit schätzungsweise 1 Mrd. DM partizipieren wird.
2. Die im Aktionsprogramm „Politik für das Ruhrgebiet" der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erfaßten BMFT-Fördervorhaben stellen keine ruhrgebietsspezifischen Maßnahmen dar, sondern bilden Bestandteile der allgemeinen Förderprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie. Gefördert werden sowohl im Ruhrgebiet als auch in Berlin (1.) nichtnukleare Energieforschung, (2.) Verkehrstechnologien, (3.) Innovationsberatung und Technologietransfer, allerdings mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in den Bereichen (1.) und (2.). Im Ruhrgebiet betreffen die Projekte die Kohletechnologie, die Schwerölgewinnung, die H-Bahn und Einrichtungen zum Technologietransfer. In Berlin liegen Schwerpunkte bei Projekten zur rationellen Energieverwendung und bei der Kabinenbahn. Ein Modellvorhaben „Technologietransfer" existiert bereits in Berlin, wenn auch mit einem gegenüber dem Ruhrgebiet abweichenden Konzept.
In allen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist gewährleistet, daß Förderprojekte in Berlin mit einer Förderpräferenz in Form eines 10 °/o höheren Fördersatzes bezuschußt werden.
Anlage 50
Antwort
des Parl. Statassekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 62 und 63) :
Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ab 1. Juli 1979 um ca. 8 v. H. für ausreichend und die gleichzeitige Absenkung der Vergütungssätze bei Jahresfahrleistungen über 10 000 Kilometer auf 0,24 DM pro km für bestimmte Fahrzeugtypen für gerechtfertigt, wenn die Steigerungsraten seit der Anhebung vom 1. November 1973 — wie der ADAC mitteilte — bei über 40 v. H. liegen?
Ist die Bundesregierung zu einer Überprüfung der jetzt geltenden Sätze unter Berücksichtigung der Tatsache bereit, daß eine Reihe von Bundesländern die über 10 000 Kilometer liegenden Fahrleistungen mit höheren Sätzen, so z. B. Baden-Württemberg mit 0,27 DM und Bayern mit 0,28 DM, vergüten?
1. Die Bundesregierung hält die zum 1. Juli 1979 vorgenommene Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für ausreichend. Den festgesetzten Beträgen liegt eine Kostenkalkulation der Kraftfahrzeugreferenten des Bundes und der Länder zugrunde, die seinerzeit mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften eingehend erörtert worden ist.
Bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 10 000 km ist die Ermäßigung der Wegstreckenentschädigung für jeden weiteren Kilometer von 36 Pf/km auf 24 Pf/km gerechtfertigt. Der Betrag von 36 Pf ist so kalkuliert, daß bei einer Entschädigung für 10 000 km die festen Kosten der Kraftfahrzeughaltung (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung, Verzinsung und Garagenmiete) voll abgedeckt sind. Die Entschädigung für eine größere Fahrleistung braucht daher nur noch die laufenden Kosten für Kraftstoff, 01, Fett, Instandhaltung, Bereifung und Pflege zu berücksichtigen.
2. Die Bundesregierung ist bereit, die geltenden Sätze unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Preisentwicklung zu überprüfen.
Für Anfang November 1979 sind die Gewerkschaften zu einem Gespräch in dieser Angelegenheit eingeladen.
Anlage 51
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 64 und 65) :
In welchen Bereichen über die Technologie- und Innovationsförderung hinaus beginnt das Aktionsprogramm eine mit der Berliner vergleichbare Förderung des Ruhrgebiets?
Ist die Bundesregierung bereit," auch für Berlin zusätzliche Mittel oder weitere Steuerpräferenzen für die Förderung der Stadterneuerung, Verbesserung des Wohnumfelds, des Umweltschutzes und des Sports zu gewähren?
1. Das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit vorgelegte Aktionsprogramm „Politik für das Ruhrgebiet" enthält vorrangig Maßnahmen, die auf die Beseitigung der hohen Arbeitslosigkeit und spezifischer Strukturprobleme im Ruhrgebiet abzielen. Angesichts dieser ruhrgebietsspezifischen Ausrichtung des Aktionsprogramms ist nicht davon auszugehen, daß mit diesem Programm eine mit der Berlin-Förderung vergleichbare Förderung des Ruhrgebiets begonnen wird. Das gleiche gilt für die von der Bundesregierung beschlossenen bundesweit geltenden Maßnahmen für Regionen mit spezifischen Strukturproblemen, an denen das Ruhrgebiet innerhalb eines Zeitraumes von ca. 4 Jahren mit schätzungsweise 1 Mrd. DM partizipieren wird.
2. Wie ich bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe, wird mit den in Betracht kommenden Maßnahmen eine der Berlin-Förderung vergleichbare Förderung des Ruhrgebietes nicht begonnen, so daß sich in diesem Zusammenhang und auch im Hinblick auf den derzeitigen Umfang der Berlin-
14038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Förderung die Frage der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und einer Erhöhung der Steuerpräferenzen für Berlin nicht stellt.
Anlage 52
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 66) :
In welchem Umfang wurden insbesondere im Raum Köln—Bonn Wohnungen und Häuser aus Bundesbesitz an Einzelpersonen bzw. gemeinnützige Institutionen oder Unternehmen seit 1972 verkauft, und in welchem Umfang wurde die Öffentlichkeit über den beabsichtigten Verkauf informiert, damit Interessenten sich melden konnten?
In der Zeit von 1972 bis heute sind im Raume Köln—Bonn fünf bundeseigene Wohngebäude an Einzelpersonen und ein Betriebsgebäude mit Wohnung an eine Speditionsfirma veräußert worden.
Davon wurden zwei Häuser ohne vorherige Ausschreibung verkauft, da Kaufbewerber die damaligen Mieter waren. Die Veräußerung an die Speditionsfirma erfolgte ebenfalls ohne vorherige Ausschreibung, da diese der einzige Interessent und der Bund an der Veräußerung der Liegenschaft wegen der ungünstigen Lage und ihres schlechten Zustandes sehr interessiert war.
Die übrigen drei Häuser wurden nach vorheriger Ausschreibung an die Meistbietenden verkauft.
Einzelne Wohnungen wurden in dem genannten Zeitraum nicht veräußert.
Anlage 53
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 67 und 68) :
Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang bei Warentermingeschäften Firmenzusammenbrüche erfolgt sind, in welcher Höhe Forderungsausfälle entstanden und inwieweit bei diesen Vorgängen ausländische Firmen beteiligt waren?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung bei den Warentermingeschäften in der Bundesrepublik Deutschland?
1. Warentermingeschäfte sind an deutschen Börsen nicht zugelassen. Gem. § 50 Börsengesetz bedarf es hierzu jeweils einer Zulassung des Börsenvorstandes, die nach Auskunft der deutschen Warenbörsen in keinem Falle erteilt ist.
Der Bundesregierung ist aber bekannt, daß in der Bundesrepublik seit längerem Warenterminmaklerfirmen tätig sind, die in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung eine Teilhabe an den Ergebnissen von im Ausland getätigten Warentermingeschäften vermitteln und sich vorwiegend durch Annoncen und Telefonanrufe an anlagewillige Personen wenden. Statistisches Material über Firmenzusammenbrüche bei derartigen Unternehmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung ist gegenwärtig bemüht, einen Überblick über Art und Umfang dieser Geschäfte zu erhalten.
2. Grundsätzlich haben Warentermingeschäfte im Güterverkehr besonders der Import- und Exportwirtschaft ihren festen, gerechtfertigten Platz. Sie machen die Eingrenzung von Preisrisiken möglich, tragen zur Sicherung der Versorgungsanlage und der Produktionsauslastung bei und erleichtern die Kalkulation. Neben dieser für den Außenhandel wichtigen Sicherungsfunktion haben Warentermingeschäfte preisausgleichende Wirkung. Damit sich ein lebensfähiger Terminmarkt entfalten kann, ist auch ein gewisses Maß an gewerblicher Spekulation notwendig.
Die Problematik von Termingeschäften liegt darin, daß — nach der Presseberichterstattung offenbar mit zunehmender Tendenz — Privatpersonen unter Nichtbeachtung der eigentlichen wirtschaftlichen Funktionen dieses Geschäftstyps Warentermingeschäfte zur spekulativen Gewinnerzielung abschließen. Die Spekulationslust unerfahrener Privatleute machen sich zum Teil unseriöse Makler zunutze und wenden dabei unlautere Machenschaften an.
Um diese Privatleute vor den Auswüchsen des Terminhandels zu schützen, beabsichtigt die Bundesregierung, die Strafvorschrift des § 89 Börsengesetz zu novellieren, der die Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften unter Strafe stellt. Diese Vorschrift soll unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Praxis mit den Auswüchsen des Terminhandels tatbestandlich so ausgestaltet werden, daß sie eine wirksame Handhabe gegen strafwürdige Praktiken auf diesem Gebiet bildet. Im Rahmen des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird der Bundesminister der Justiz dem Kabinett voraussichtlich in Kürze einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlußfassung vorlegen.
Anlage 54
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 69 und 70):
Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldet — das Steuerprivileg von Angehörigen diplomatischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mißbraucht wird, und in welchem Umfang geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung?
Auf welche Weise wird, sollte dies zutreffen, die Bundesregierung diesen Mißbrauch unterbinden?
Waren, die bei der Einfuhr zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch durch die Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland und die in ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder bestimmt sind, sind nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Zollordnung (AZO) zollfrei, auf Grund entsprechender Steuervorschriften auch steuerfrei. Die Sendung muß an eine begünstigte Person gerichtet sein; ferner muß bei der Abfertigung der Sendung zum freien Verkehr eine Erklärung des Leiters der Vertretung oder seines Stellvertreters vorgelegt
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14079*
werden, aus der sich die tatsächlichen Voraussetzungen der Eingangsabgabenbefreiung ergeben (§ 68 Abs. 3 AZO).
Es trifft zu, daß in einigen Fällen als Diplomatenoder Konsulargut Waren bezogen wurden, deren Menge es zweifelhaft erscheinen ließ, ob sie durch die begünstigten Personen verbraucht werden konnten. Hier war zum Teil auch zu vermuten, daß das abgabenfrei bezogene Diplomaten- oder Konsulargut gegen Entgelt an nichtbegünstigte Personen abgegeben werden sollte. Abgabenrechtliche Folgerungen konnten jedoch nicht gezogen werden, weil es nach dem Wortlaut des Befreiungstatbestands genügt, wenn die als Diplomaten- oder Konsulargut eingeführten Waren bei ihrer Abfertigung zum Gebrauch oder Verbrauch durch begünstigte Personen bestimmt sind. Eindeutige Feststellungen über einen Handel mit abgabenfreiem Diplomaten- oder Konsulargut konnten bislang nicht getroffen werden.
Um künftig Mißbräuchen vorzubeugen, ist vorgesehen, § 68 AZO zu ändern und — in Übereinstimmung mit dem zwischenstaatlichen Recht — die Abgabenbefreiung für die Fälle auszuschließen, in denen Diplomaten- oder Konsulargut nach der Abfertigung in einer Weise verwendet wird, die dem Zweck der Abgabenbegünstigung nicht entspricht (z. B. Verkauf). Unberührt von dieser Rechtsänderung bleiben besondere mengenmäßige Beschränkungen (Kontingente) der Abgabenfreiheit, wie sie bei hochsteuerbaren Waren nach Maßgabe der Gegenseitigkeit gegenüber einigen Ländern bereits angewendet werden.
Anlage 55
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 71) :
Wie hoch sind, nach Einzelplänen geordnet, die Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an internationale Organisationen, Vereinigungen oder Projektvorhaben laut Bundeshaushalt 1980?
Zur Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage übersende ich die gewünschte einzelplanweise Zusammenstellung der Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an internationale Organisationen, Vereinigungen oder Projektvorhaben im Haushaltsentwurf 1980.
Beiträge der Bundesrepublik Deutschland
an internationale Organisationen, Vereinigungen
oder Projektvorhaben
im Haushaltsentwurf 1980
Einzelplan — 1 000 DM —
01 Bundespräsidialamt —
02 Bundestag 422
03 Bundesrat 127
04 Bundeskanzleramt —
Einzelplan — 1 000 DM —
05 Auswärtiges Amt 279 421
06 Inneres 13 487
07 Justiz 13 585
08 Finanzen 1 619
09 Wirtschaft 6 875
10 Ernährung 21 530
11 Arbeit 19166
12 Verkehr 139 135
13 Post- und Fernmeldewesen —
14 Verteidigung 521 174
15 Jugend, Familie u. Gesundheit 56 310
19 Bundesverfassungsgericht —
20 Bundesrechnungshof 10
23 Wirtschaftl. Zusammenarbeit 1 265 314
25 Raumordnung, Bauwesen u.
Städtebau 1 005
27 Innerdeutsche Beziehungen —
30 Forschung und Technologie 654 010
31 Bildung und Wissenschaft 2 000
32 Bundesschuld —
33 Versorgung —
35 Verteidigungslasten —
36 Zivile Verteidigung —
60 Allgem. Finanzverwaltung 4 449 668
insgesamt 7 444 858
Anlage 56
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 72 und 73) :
Trifft es zu, daß Gutscheine nadi dem Energiesicherungsgesetz im Werte von 3,2 Millionen Liter Diesel auf dem Weg von Bonn nadi Würzburg verschwunden sind (s. Meldung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 25. September 1979), und waren diese Gutscheine an das Landratsamt Würzburg oder die Stadt Würzburg unterwegs?
Welcher Schaden ist gegebenenfalls entstanden oder kann bei Gebrauch der Gutscheine entstehen, und wie kann er so wieder behoben werden, daß im Krisenfalle die notwendigen Gutscheine zur Verfügung stehen?
Zu Frage B 72:
Es trifft zu, daß bei der Auslieferung der — für den Fall einer Versorgungskrise bei Mineralöl vorsorglich gedruckten — Bezugscheine an das Landratsamt Würzburg dem Spediteur ein Paket mit Bezugscheinen für Dieselkraftstoff über eine Gesamtmenge von 3,2 Millionen Litern fehlte.
14080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Ob es sich dabei lediglich um eine Zähldifferenz handelt oder ob das Paket abhanden gekommen ist, kann erst beurteilt werden, wenn die bundesweite Auslieferung der Bezugscheine beendet sein wird. Der Abschluß ist für Ende Oktober 1979 vorgesehen.
Zu Frage B 73:
Bei der Beurteilung des sich bei Verlust der Bezugscheine möglicherweise ergebenden Schadens ist zu berücksichtigen, daß nur ein Bezugscheintyp betroffen ist, der zudem nur begrenzte Gültigkeitsdauer haben würde. Die vom Verlust betroffene Menge von 3,2 Millionen Litern macht den Bruchteil eines Prozentes des Monatsverbrauchs an Dieselkraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland aus.
Sollte der Verlust der Bezugscheine nicht aufgeklärt werden können, werden Maßnahmen getroffen, um etwaige Schäden für den Fall der Rationierung von Treibstoff in einer Krise (Verwendung der abhanden gekommenen Bezugscheine, Nachdruck, Fälschung) zu vermeiden. Äußerstenfalls kommt ein Neudruck des vermißten Bezugscheintyps in Betracht.
Anlage 57
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 74 und 75) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Rahmen der EGEFTA-Ursprungsbestimmungen erforderliche getrennte Lagerhaltung (körperliche Trennung) für identische Waren unterschiedlichen Ursprungs für die beteiligten Unternehmen erhebliche Kosten und verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit sich bringt, und ist die Bundesregierung deshalb bereit, dafür einzutreten, daß dem durch Erlaß III B 8 Z 1077-8/77 vom 18. Januar 1979 zugelassenen buchmäßigen Nachweis der Ursprungseigenschaft (Globalnachweis) EG-weit Geltung verschafft wird?
Wird sich die Bundesregierung bei den Partnerstaaten der EG und den EFTA-Ländern, insbesondere Osterreich und der Schweiz, dafür einsetzen, daß der Globalnachweis Bestandteil des Protokolls Nr. 3 (EG/EFTA-Ursprungsbestimmungen) wird?
Zu Frage B 74:
Die Bundesregierung weiß, daß der kosten- und arbeitsmäßige Aufwand der Unternehmen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen zu einem erheblichen Teil durch die nach den Abkommen mit den EFTA-Staaten erforderliche getrennte Lagerhaltung (körperliche Trennung) der eingesetzten identischen Vormaterialien aus dem Präferenzraum und derjenigen aus Drittländern bedingt ist.
Im Interesse der deutschen Exportindustrie hatte die Bundesregierung bereits kurz nach Inkrafttreten der EFTA-Abkommen die buchmäßige — statt der, körperlichen — Trennung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, wobei sie 1974 durch eine EG-interne Absprache darin bestärkt wurde.
Wegen der befürchteten vermehrten Verwendung von Vormaterialien aus Drittländern haben vor allem Osterreich und die Schweiz das deutsche Verfahren unter Hinweis auf das Fehlen einer
Rechtsgrundlage kritisiert und angekündigt, derartige Präferenznachweise nicht mehr anzuerkennen.
Die Bundesregierung unterstützt ganz entschieden den Vorschlag der EG-Kommission, dem Verfahren der buchmäßigen Trennung durch eine Vereinbarung zwischen der EG und den EFTA-Staaten allgemeine Geltung zu verschaffen, um den — ggf. erweiterten — einschlägigen Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 18. Januar 1977 wieder anwenden zu können.
Zu Frage B 75:
Die Bundesregierung hat sich in allen mit dieser Frage befaßten Gremien ständig bemüht, auch die anderen noch zögernden EG- und EFTA-Staaten auf ihre Seite zu bringen.
Bundesminister Graf Lambsdorff hat persönlich bei seinen Kollegen in Österreich und Schweiz interveniert, um diese Länder, die in dieser Frage eine Schlüsselrolle einnehmen, von der Notwendigkeit der Zulassung der buchmäßigen Trennung in allen Warenbereichen zu überzeugen.
Abschließend wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/2771 vom 25. April 1975 und auf die schriftlichen Fragen Nrn. 61 und 162 in Drucksache 8/3158 verwiesen, die mit dieser Problematik in Zusammenhang stehen.
Anlage 58
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 76 und 77) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der wichtigsten europäischen Stahlverbraucherbranchen — die in der Europäischen Gemeinschaft rund 7,5 Millionen Arbeitsplätze repräsentieren —, die EG-Krisenmaßnahmen am Stahlmarkt aufzuheben, und wird sie an ihrem Standpunkt, den sie 1978 und An-
• fang 1979 vertreten hat, einer Verlängerung für 1980 nicht zuzustimmen, festhalten?
Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieweit die Bemühungen gediehen sind, eine Überschaubarkeit der Subventionen in der EG-Stahlpolitik zu erreichen, und hat sie den Eindruck, daß in diesen Jahren ernsthaft die Umstrukturierung der unrentablen Stahlunternehmen vorangekommen Ist?
Zu Frage B 76:
Die Bundesregierung begrüßt, daß die in Orgalime zusammengeschlossenen stahlverbrauchenden Industrien der Europäischen Gemeinschaften ihre Ansicht zu den EG-Maßnahmen auf dem Stahlgebiet vor den bevorstehenden Beratungen in Brüssel deutlich gemacht haben. Sie wird die Interessen dieser Industrien, denen sie — wie ich Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort vom 14. Juni 1978 auf Ihre Anfrage B 27 mitgeteilt habe — einen hohen Stellenwert einräumt, auch bei den bevorstehenden Beratungen in Brüssel über eine evtl. Verlängerung der Maßnahmen berücksichtigen. Bei den Beratungen wird sich die Bundesregierung mit. Nachdruck für den Abbau der Krisenmaßnahmen einsetzen. In Gesprächen mit Regierungen anderer
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14081*
Mitgliedstaaten konnte Einvernehmen darüber festgestellt werden, daß die Krisenmaßnahmen keine Dauereinrichtung werden dürfen.
Optimal wäre aus der Sicht der Bundesregierung schon jetzt eine völlige Aufhebung der Krisenmaßnahmen. Da aber voraussichtlich die Mehrzahl der anderen Mitgliedstaaten zunächst noch für eine weitgehende Beibehaltung des derzeitigen Systems eintreten wird, ist es zweifelhaft, ob dieses Ziel schon erreicht werden kann. Sollte sich dies bestätigen, wird sich die Bundesregierung wiederum für eine enge zeitliche Limitierung aller Maßnahmen einsetzen. Auf jeden Fall ist für 1980 eine Rückführung der Krisenmaßnahmen als Signal für deren Abbau notwendig, um für die Stahlunternehmen den Zwang einer Umstrukturierung zu betonen.
Zu Frage B 77:
Nachdem der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften sich bei seiner Tagung am 17. September 1979 grundsätzlich über die Einführung einer Beihilferegelung für die Stahlindustrie geeinigt hat, ist mit ihrer förmlichen Verabschiedung in Kürze zu rechnen. Die Bundesregierung erwartet von dieser Beihilferegelung auch eine wesentlich größere Transparenz auf dem Gebiet der Subventionen. Außerdem hat sich — wie Ihnen bereits früher mitgeteilt wurde (schriftliche Antwort vom 17. Januar 1979 auf Ihre Frage 68) — seit Beginn der Diskussion über die Einführung eines Subventionskodex eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe bei der Kommission mit den im Rahmen der Umstrukturierungsbemühungen in einzelnen Mitgliedstaaten geplanten staatlichen Interventionen befaßt. Die Gruppe hat die der Kommission notifizierten Maßnahmen verschiedener Mitgliedstaaten erörtert und dabei bereits den Entwurf der Beihilferegelung berücksichtigt.
Die Bundesregierung hat auch heute — insoweit gilt noch meine schriftliche Antwort vom 28. Juni 1979 auf Ihre Anfrage B 17 — keine Anhaltspunkte dafür, daß die Umstrukturierungsbemühungen in der europäischen Stahlindustrie insgesamt nachlassen. In einigen Mitgliedstaaten zeigen die Bemühungen besonders einschneidende Folgen. Viele Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitsplatz in der Stahlindustrie aufgeben; ganze Betriebe werden nach hiesiger Kenntnis stillgelegt. Lediglich in Einzelfällen, die aber nach hiesiger Einschätzung nicht eine Revision der gesamten Stahlmarktpolitik rechtfertigen, scheint die Anpassung noch nicht sehr intensiv betrieben zu werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Fortsetzung des strukturellen Anpassungsprozesses der europäischen Stahlunternehmen sichergestellt wird.
Anlage 59
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 78) :
Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, den Lahnkreis Lahn-Dill in die Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufzunehmen und zum Bundesausbaugebiet zu erklären?
Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß wählt die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach einem bundeseinheitlichen Verfahren anhand von Arbeitsmarkt-, Einkommens-und Infrastrukturindikatoren aus. Die genannten Indikatoren werden für regionale Arbeitsmärkte berechnet, die auf der Grundlage von Pendlerverflechtungen konzipiert sind und dem regionalpolitischen Gestaltungswillen der Länder entsprechend modifiziert wurden.
Der Lahn-Dill-Kreis bzw. die Arbeitsmarktregionen, denen die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zugeordnet wurden, erfüllten bei der letzten Abgrenzung der Fördergebiete im Jahre 1975 den für eine Aufnahme als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert nicht. Die nächste Neuabgrenzung der Fördergebiete ist für Ende 1980 vorgesehen. Im Augenblick läßt sich nicht beurteilen, ob die Arbeitsmarktregionen Gießen-Wetzlar und/oder die Arbeitsmarktregion Dillenburg, denen die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises auf Grund von Pendlerverflechtungen zugeordnet sind, ab 1981 als Fördergebiet ausgewiesen werden können. Das neuere Datenmaterial, auf dessen Grundlage der Planungsausschuß die Neuabgrenzung der Fördergebiete vornimmt, wird nicht vor Spätherbst 1980 vorliegen.
Anlage 60
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 79) :
Gewährt die Bundesregierung Finanzhilfen (Zuschüsse oder Darlehen) an mittelständische Betriebe für Investitionen zur Verminderung schädlicher Immissionen, und wo sind diese gegebenenfalls in welcher Höhe veranschlagt?
Im Rahmen der ERP-Förderung zugunsten des Umweltschutzes werden seit Jahren aus Mitteln des ERP-Luftreinhaltungsprogramms zur Mitfinanzierung der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung zinsgünstige Darlehen auch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Dabei werden Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugt berücksichtigt.
Der Mittelansatz für das Haushaltsjahr 1979 beträgt 55 Millionen DM und ist verstärkt um eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 1980 bis zur Höhe von 15 Millionen DM im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 bei Kap. 1, Titel 862 11, veranschlagt.
Über die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, die Konditionen sowie das Vergabeverfahren unterrichten Sie die Richtlinien für ERP-Darlehen zur Förderung von Luftreinhaltungsanlagen vom 9. Juli 1979 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25. Juli 1979).
14082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Über die spezielle Förderung im Rahmen der ERP-Umweltschutzprogramme hinaus können weitere zinsgünstige Kredite aus Mitteln des ERP-Standortprogramms an mittelständische Betriebe u. a. für betriebliche Investitionen, die ausschließlich zur Beseitigung oder Minderung von Lärm, Erschütterungen oder Geruch bestimmt sind, bereitgestellt werden. Dieses Programm ist Teil der ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen und ebenfalls im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 bei Kap. 1 Titel 862 01 b) veranschlagt.
Flankierend zu der ERP-Förderung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Ergänzungsfinanzierungen im Rahmen ihrer M-Programme bzw. von der Lastenausgleichsbank im Rahmen des Ergänzungsprogramms I angeboten.
Schließlich werden mittelständische Unternehmen auch im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundesinnenministeriums zur Sanierung luftverschmutzender Industrieanlagen berücksichtigt. Das „Programm zur Förderung von Investitionen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung bei bestehenden Industrieanlagen" hat ein finanzielles Volumen von 560 Millionen DM und erstreckt sich auf eine Laufzeit von sechs Jahren (1979 bis 1984). Dieser Betrag ist im Bundeshaushalt 1979 beim Einzelplan 06, Kap. 06 27, Titel 892 01 veranschlagt.
Anlage 61
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 80) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Versorgung mit Hausbrandkohle für Bundesbahnbedienstete zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist, und wird sie dafür Sorge tragen, daß die Belieferung ordnungsgemäß erfolgt?
Es trifft zu, daß bei der Bundesbahn-Hausbrandversorgung, einer betrieblichen Sozialeinrichtung der Deutschen Bundesbahn, gewisse Versorgungsschwierigkeiten bei der Belieferung von Hausbrandkohle, insbesondere von Braunkohlebriketts, eingetreten sind. Die Bundesbahn-Hausbrandversorgung wird sich bemühen, eine ordnungsgemäße Belieferung ihrer Mitglieder sicherzustellen.
Auf die Gestaltung und Ausfüllung der Lieferverträge hat die Bundesregierung keinen Einfluß.
Anlage 62
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 81):
Welche Prognosen für den Wasserbedarf der Elektrizitätswirtschaft und welche Prognosen für den Gesamtwasserbedarf in der Bundesrepublik Deutschland liegen der Bundesregierung vor?
Für den Wasserbedarf der Elektrizitätswirtschaft und den Gesamtwasserbedarf in der Bundesrepublik Deutschland liegt der Bundesregierung eine Prognose-Studie des Battelle-Instituts e. V. vor. Diese vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahre 1972 trägt den Titel „Wasserbedarfsentwicklung in Industrie, Haushalten, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Landwirtschaft — Prognose des Wasserbedarfs in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000". Diese Prognose ist auch heute noch gültig.
Anlage 63
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 82) :
Wie hat sich die Zahl der Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren entwickelt (mit und ohne Landwirtschaft)?
Die Zahl der Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bis 1976 rückläufig entwickelt. Ohne Einbeziehung der Landwirtschaft ist die Zahl der Selbständigen seitdem wieder um 20 000 angestiegen.
Von 1960 bis 1978 nahm die Zahl der Selbständigen (einschl. Landwirtschaft) um 873 000 von 3,284 Millionen auf 2,411 Millionen ab. Von 1960 bis 1970 schieden per Saldo 594 000 Selbständige aus dem Wirtschaftsprozeß aus, von 1970 bis 1978 279 000.
Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Wirtschaftsbereichen zeigt, daß dieser starke Rückgang
Selbständige (in 1 000) 1977 1978')
1960 1970 1976
Land- und
Forstwirt-
schaft,
Tierhaltung
Fischerei 1 159 767 624 573 556
Produzieren-
des Gewerbe 808 653 596 599 598
Handel und
Verkehr 776 664 620 611 613
sonstige Wirt
schaftsberei-
che (Dienst
leistungen) 541 606 619 639 644
insgesamt 3 284 2 690 2 459 2 422 2 411
ohne Land
wirtschaft 2 125 1 923 1 835 1 849 1 855
1) Vorläufiges Ergebnis
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahr-
buch für die Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14083*
der Selbständigenzahl zum größten Teil von der Entwicklung im Bereich Landwirtschaft bewirkt wurde.
Die Zahl der Selbständigen ohne Landwirtschaft ging in der Bundesrepublik Deutschland von 1960 bis 1978 um 270 000 von 2,125 Millionen auf 1,855 Millionen zurück. Dabei betrug der Rückgang von 1960 bis 1970 202 000 und von 1970 bis 1978 68 000;
d. h. seit 1970 ist eine spürbare Verringerung der durchschnittlichen jährlichen Abgangsraten festzustellen.
In den letzten beiden Jahren nahm die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) erstmalig seit längerem wieder zu. Diese Zunahme seit 1977 ist in erster Linie auf den Anstieg der Selbständigen-zahl im Dienstleistungssektor zurückzuführen. Aber auch die Bereiche produzierendes Gewerbe sowie Handel und Verkehr weisen in jüngster Zeit wieder günstigere Entwicklungstendenzen auf.
Anlage 64
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) Drucksache 8/3237 Frage B 83) :
Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, ihre 500 Millionen DM Fördermittel aus dem DEMINEX-Projekt „Schwerölfeld/Belridge Oil Comp." zurückzuziehen, obwohl das Projekt auch ohne Beteiligung der Wintershall AG bei Übernahme der entsprechenden Anteile durch die anderen VEBA-Partner durchführbar gewesen wäre, und waren die Gründe nicht schon vor der vorläufigen Bewilligung der Mittel für die betroffenen Bundesministerien erfahrbar?
Die zwischen Bundesregierung und DEMINEX geführten Gespräche über eine Förderung des Belridge-Projektes waren noch nicht abgeschlossen, als Wintershall eine Beteiligung am Belridge-Erwerb ablehnte. Eine vorläufige Mittelbewilligung von seiten des Bundes war also noch nicht erfolgt.
Die Bundesregierung hielt das in Aussicht genommene US-Engagement energiepolitisch für interessant, sofern es gelingen würde, die BelridgeFörderung über langfristige Tauschverträge für die Versorgung unseres Marktes zu sichern. Angesichts der besonderen energiepolitischen und finanzwirtschaftlichen Bedeutung des Projektes — es hätte die Verabschiedung eines 3. DEMINEX-Programmes notwendig gemacht —, aber auch angesichts der damit verbundenen Risiken hat die Bundesregierung von vornherein deutlich gemacht, daß eine derartige Transaktion von allen DEMINEX-Gesellschaftern getragen werden müsse. Wintershall hat nach langen Beratungen im DEMINEX-Gesellschafterkreis am 10. September 1979 ihren Partnern mitgeteilt, daß aus ihrer Sicht finanzieller Aufwand und Risiko des Projektes unangemessen hoch seien. Der BMWi hat daher im Einvernehmen mit dem BMF am 11. September 1979 erklärt, daß nach dem Ausscheiden der Wintershall keine Grundlage mehr für eine positive Entscheidung des Bundes bestehe. Für die Haltung der Bundesregierung war dabei such bedeutsam, daß nach dem Urteil der Wintershall, die bereits seit Jahren auf dem US-
Markt tätig ist, erhebliche Zweifel am Zustandekommen von langfristigen Tauschvereinbarungen bestehen. Hierin aber lag für die Bundesregierung die wesentliche energiepolitische Rechtfertigung des Projektes. Im übrigen lag der von DEMINEX der Bundesregierung unterbreitete und für alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen maßgebliche Preis für die Beteiligung sehr wesentlich unter dem von der SHELL nunmehr genannten Betrag.
Anlage 65
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann
(CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 84 und 85) :
Kann die Bundesregierung Beispiele europäischer Länder nennen, wie in ihrer Antwort vom 11. September 1979 auf eine mündliche Anfrage erwähnt, in denen die internatonal üblichen Gebühren für Leistungen des Veterinärwesens im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren erhoben werden, und in welcher Höhe werden dort Abgaben verlangt unter Berücksichtigung des erhöhten Sonn- und Feiertags- und Nachttarifs?
In welcher Form hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin die Frage der unverhältnismäßigen Gebührenerhöhung gegenüber der DDR aufgenommen und mit welchem Ziel?
Zu Frage B 84:
Als Anlage ist eine vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitete Vergleichstabelle beigefügt, aus der sich die entsprechenden Gebühren der Bundesländer Niedersachsen und Saarland sowie von Osterreich und der Schweiz für die Abfertigung von Tiertransporten ergeben. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Gebühren dem Kostenrecht der Länder. Ergänzend ist folgendes zu bemerken:
1. Für grenztierärztliche Untersuchungen von Tiertransporten außerhalb der Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden in den o. a. deutschen Bundesländern wie auch in der DDR um 100 % erhöhte Gebühren erhoben, in Osterreich erfolgt ein Zuschlag von 60 öSchi pro Sendung, in der Schweiz richtet sich die Gebührenerhöhung nach der jeweiligen tarifmäßigen Entschädigung des Grenztierarztes.
2. Bei Durchfahrten werden in der Schweiz bei grenztierärztlichen Untersuchungen von Transporten einzelner Tiere höchstens 30 sfrs, bei Wagenladungen für jeden Wagen 30 sfrs, für doppelbödige Wagen 60 sfrs erhoben.
3. Für die Erteilung tierseuchenrechtlicher Genehmigungen zur Einfuhr und Durchfuhr werden außer den Gebühren für grenztierärztliche Untersuchungen z. B. im Saarland für Pferde und Rinder 1,20 DM, für Kälber und Schweine 0,60 DM, für Schafe 0,12 DM und für Geflügel 0,03 DM pro Tier als Verwaltungsgebühr erhoben; diese Gebühren sind begrenzt durch Festsetzung von Mindestgebühren (6,00 DM) und von Höchstgebühren (500,00 DM) für jede Genehmigungserteilung. Die DDR-Behörden erheben für die Erteilung von Durchfuhrgenehmigungen für landwirtschaftliche Nutztiere je Antrag 50,00 DM zuzüglich 10 °/o der für die grenztierärztliche Untersuchung zu erhebenden Gebühren. In Osterreich sind Anträge
Gebühren für grenztierärztliche Untersuchungen bei der Einfuhr und der Durchfuhr von lebenden Tieren
Bundesrepublik Deutschland Osterreich Schweiz 1) DDR
(öSchi) (sfr) (DM)
Niedersachsen Saarland
(DM) (DM)
Einhufer 10,- 6,- 20,- 30,- 10,-
Mindestgebühr 40,-
Rinder 6,- 3,50 15,- 16,- 8,-
Mindestgebühr 40,-
Kälber , 2,- 1,20 6,- 16,- 2,-
Mindestgebühr 40,-
Schweine 2,- 1,20 6,- 9,- 1,50
Mindestgebühr 40,- •
Schafe 2,- 1,20 6,- 5,- 0,50
Mindestgebühr 40,-
Geflügel 0,05 0,06 bis 5 Stück 20,- je 100 kg 25,- 0,05
ab 500 Tiere bis 10 Stück 30,- Mindest-
0,02 bis 50 Stück 50,- gebühr 4,-
bis 100 Stück 80,-
usf.
1) Nur für die Einfuhr, für die Durchfuhr gilt Sonderregelung
auf Ein- und Durchfuhrgenehmigungen mit einer Gebührenmarke im Werte von 70 öSchi zu versehen, in der Schweiz wird für die Einfuhr- und Durchfuhrbewilligungen eine Kanzleigebühr von 5 sfrs bis 10 sfrs erhoben.
Der Vergleich der Gebührensätze Österreichs und der Schweiz sowie Niedersachsens und des Saarlandes für die Bundesrepublik Deutschland mit den ent- sprechenden Veterinärgebühren der DDR erlaubt die Feststellung, daß sich das auf Grund der letzten Erhöhung erreichte Gebührenniveau der DDR noch im Rahmen des international Üblichen bewegt. Beim Mitführen von Hunden und Katzen im Reiseverkehr werden allerdings - im Gegensatz zur DDR - in der Bundesrepublik Deutschland und, soweit hier bekannt ist, auch in den anderen westeuropäischen Ländern Veterinärgebühren beim Grenzübertritt nicht erhoben.
Zu Frage B 85:
Die Angelegenheit ist vom Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegen- über dem Stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Dr. Kohl, angesprochen worden. Er hat dabei um eine Überprüfung der DDR- Maßnahme gebeten.
Anlage 66
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage. des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 86) :
Was haben die deutschen Vorstöße in Sachen holländisches WIR-Gesetz und landwirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen bei der EG-Kommission und der niederländischen Regierung bis- her bewirkt?
Wegen der rechtlichen Kompliziertheit, die mit der Beurteilung des niederländischen WIR-Gesetzes verbunden ist, war die EG-Kommission bisher nicht in der Lage, ein förmliches Verbotsverfahren gemäß Art. 93 EWG-Vertrag einzuleiten. Sie hat jedoch auf Grund der Intervention der Bundesregierung jüngst die niederländische Regierung unter Fristsetzung erneut aufgefordert, die Durchführung des WIR-Gesetzes dahin gehend abzuändern, daß die Beihilfen zum Kauf von Legehennen abgestellt werden.
Anlage 67
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 87):
In welchem Ausmaß wird aus dem Ausland importiertes Obst und Gemüse auf Thalliumspuren überprüft, wie gründlich ist diese Kontrolle, und in welchem Umfang haben sich dazu 1978 Beanstandungen ergeben?
Die Lebensmittelüberwachung, zu der auch die Überwachung der Lebensmittel auf Schadstoffe gehört, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies gilt auch für importierte Lebensmittel.
Wie von Länderseite mitgeteilt wurde, führte Thallium zur Kontramination von Lebensmitteln in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) sowie Leimen, Heidenheim-Mergelstetten und Schelklingen (Baden-Württemberg).
Nach Auskunft der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden in diesen Ländern importierte Lebensmittel auf Thallium nicht untersucht. Inwieweit in anderen Bundesländern
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14085*
solche Untersuchungen an importierten Lebensmitteln durchgeführt wurden, ist hier nicht bekannt. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Länder in einem Schreiben gebeten, vermehrt gezielte und repräsentative Untersuchungen auch auf solche Stoffe durchzuführen, für die Höchstmengen in und auf Lebensmitteln bisher nicht festgesetzt wurden. Dazu gehört auch Thallium.
Anlage 68
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 88 und 89) :
Ist das Kapitel „Agrar-Sozial-Politik" in der neuen Broschüre von Minister Eisenmann und Staatssekretär Nüssel „Der Bayerische Weg" nicht von dort, sondern von der Bundesregierung gestaltet worden, und stammen die darin erwähnten „öffentlichen Mittel" aus dem Bundeshaushalt?
Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen — etwa im Hinblick auf die zunehmende bodenunabhängige Veredelung — sich aus der im „Bayerischen Weg" enthaltenen Forderungen ergibt, „Bei der einzelbetrieblichen Förderung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe grundsätzlich gleichzustellen" im Vergleich zu der differenzierenden und auf den einzelnen Betrieb abgestellten Förderung des Bundes?
Zu Frage B 88:
Die Agrarsozialpolitik ist nicht Bestandteil der Agrarpolitik der Länder und somit auch nicht des sogenannten „Bayerischen Weges".
Demgemäß erfolgt auch die Finanzierung der aus der agrarsozialen Gesetzgebung für die öffentliche Hand entstehenden Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln. Auf diesen Tatbestand wird in der bayerischen Broschüre lediglich insoweit hingewiesen, als festgestellt wird, daß die hohe Altlast in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung weiterhin die Bereitstellung gesetzlich abgesicherter Bundesmittel rechtfertigt und erfordert. An dieser Formulierung hat die Bundesregierung ebensowenig mitgewirkt wie an der Gestaltung der übrigen Teile der Broschüre.
Zutreffend ist die Feststellung in der genannten Broschüre, daß ständig höhere und beachtliche öffentliche Zuwendungen in der Agrarsozialpolitik zu verzeichnen sind. So betrug der Bundeszuschuß zu der bereits 1957 eingeführten Altershilfe für Landwirte 1967 502,4 Millionen DM. 1978 waren es 1 800 Millionen DM. Im gleichen Zeitraum fiel der Anteil der Beiträge der Landwirtschaft an den Leistungen der Altershilfe von 30,2 % auf 22,9 %.
Die Leistungen selbst, die seit 1974 jährlich im gleichen Umfang an die allgemeine Lohnentwicklung angepaßt werden wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, stiegen für Verheiratete von 150,— DM im Jahre 1967 auf 416,— DM im Jahre 1979 (Grundbetrag).
Die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung stiegen von 215 Millionen DM im Jahre 1970 auf 400 Millionen DM im Jahre 1978,
Auch bei der 1969 geschaffenen Landabgaberente stieg der Einsatz der Bundesmittel von 6 Millionen DM im Jahre 1970 auf 195 Millionen DM im Jahre 1978.
Die Leistungen des Bundes für die beitragsfreie Versicherung der Altenteiler im Rahmen der 1972 eingeführten Krankenversicherung der Landwirte erhöhten sich von 430 Millionen DM im Jahre 1973 auf 724 Millionen DM im Jahre 1978. Für die 1974 eingerichtete Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft wurden 1978 16,5 Millionen DM Bundesmittel eingesetzt.
Insgesamt wurden 1978 aus dem Haushalt des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3,14 Mrd. DM für die Maßnahmen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik verwendet. Hiervon entfielen 844,9 Millionen DM oder 26,9 % auf das Bundesland Bayern. 1979 sind für den gleichen Zweck 3,3 Mrd. DM veranschlagt. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1980 wurden 3,47 Mrd. DM vorgesehen. Auch in diesen beiden Jahren dürfte die landwirtschaftliche Bevölkerung Bayerns mit rund 27 % an den Bundesmitteln partizipieren.
Zu Frage B 89:
Die Bundesregierung versteht die staatliche Förderung landwirtschaftlicher Betriebe als Hilfe zur Selbsthilfe. Deshalb muß der Einsatz öffentlicher Mittel auch langfristig eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation bewirken und der bäuerlichen Familie eine dauerhafte Existenz sichern. Wegen der unterschiedlichen Struktur in der Landwirtschaft kann dies nur durch den gezielten Einsatz, nicht durch eine globale Verteilung von Mitteln geschehen.
Die Bundesregierung hält deshalb an dem Konzept einer gezielten Förderung einzelner Betriebe fest. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm orientiert sich an der strukturellen Zielsetzung eines gleichberechtigten Nebeneinanders von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Innerhalb der Konzeption der einzelbetrieblichen Investitionsförderung trägt ein umfangreiches Instrumentarium wie z. B. Aufstiegshilfe, Überbrückungshilfe oder Wohnhausförderung den unterschiedlichen Betriebssituationen Rechnung.
Eine Aufgabe oder Änderung dieses Konzepts zugunsten einer undifferenzierten, allgemeinen Förderung, so wie sie Bestandteil des „Bayerischen Weges" ist, würde schwerwiegende Nachteile für die Landwirtschaft mit sich bringen.
1. Eine Förderung, die nicht auf dem Grundgedanken der Prosperität und Bedürftigkeit des einzelnen Betriebes beruht, würde zu einer Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte und damit zu Ungerechtigkeiten führen.
2. Eine undifferenzierte Förderung beinhaltet die Gefahr einer Investition öffentlicher Mittel in langfristig nicht existenzfähige Betriebe, führt letztlich zu einer Fehlleitung von Steuergeldern und verringert die Bereitschaft zur Mobilität der bäuerlichen Familie.
14086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
3. Eine undifferenzierte Förderung begünstigt eine unvertretbare Kapazitätsausweitung der bodenunabhängigen Veredelung und gefährdet damit tendenziell den Bestand bäuerlicher Familienbetriebe.
Das seit knapp einem Jahrzehnt bestehende Einzelbetriebliche Förderungsprogramm der Bundesregierung hat sich bewährt. Wo erforderlich, wurde es den geänderten Bedingungen angepaßt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Anlage 69
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 90, 91, 92 und 93) :
Trifft es zu, daß bei der Erfassung der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte auch solche Personen, aufgenommen werden, die vom jeweiligen Betriebsleiter als solche gemeldet worden sind und die in einer der vier- Wochen des Berichtsmonats eine Stunde in der Landwirtschaft beschäftigt waren, und wenn ja, ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß eine solche Zählweise die tatsächliche Statistik der in der Landwirtschaft tätigen Personen verfälscht?
Ist die Bundesregierung analog der Zählweise in anderen Wirtschaftsbereichen bereit, angepaßte bzw. korrigierte Zahlen vorzulegen, und wenn ja, wie viele Personen sind dann nach einer solchen korrigierten Statistik tatsächlich in der Landwirtschaft beschäftigt?
Trifft es zu, daß die Bodenproduktion je Vollarbeitskraft in der deutschen Landwirtschaft in den letzten 30 Jahren sich mehr als versiebenfacht hat, und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in der Agrarpolitik daraus gezogen?
Trifft es zu, daß rund 200 000 der einkommenstärksten landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 4/5 des gesamten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn) erwirtschaften und demzufolge den verbleibenden rund 640 000 landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha LF lediglich der Rest bzw. 1/5 des in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn) verbleibt?
Zu Fragen B 90 und 91:
Ihre Annahme stimmt, daß in die landwirtschaftliche Arbeitskräfteerhebung alle Personen aufgenommen werden, die unabhängig von ihrer geleisteten Arbeitszeit in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Das von Ihnen gewählte Beispiel stellt ein Extrem dar, das nur für wenige Beschäftigungsfälle zutreffen dürfte. Nach meinen Informationen wird in den Beschäftigungsstatistiken anderer Wirtschaftsbereiche bezüglich der Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen ebenso verfahren. Im Produzierenden Gewerbe werden monatlich bei den Inhabern nur die mithelfenden Familienangehörigen erfaßt, die mindestens ein Drittel der in dem Wirtschaftszweig üblichen Arbeitsstunden im Betrieb tätig sind; dies hat auf die Gesamtzahl der dort Beschäftigten nur einen äußerst geringen Einfluß.
Die Bundesregierung sieht angesichts einer in allen Wirtschaftsbereichen, abgesehen von unbedeutenden Ausnahmen, allgemein vergleichbaren Erfassungsweise keinen Grund, die Ergebnisse der Statistik der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte zu „korrigieren" . Bei Angaben über die Zahl der tätigen Personen ist vielmehr genau zu differenzieren, ob es sich um die Gesamtzahl oder bestimmte Gruppen wie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. In den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und des BML werden diese Daten ausführlich dargestellt.
Da Angaben über die Personenzahl wegen der vielfältigen Beschäftigungsstrukturen oft nicht ausreichend sind, wird die gesamte Arbeitsleistung aller in der Landwirtschaft Tätigen in Arbeitskräfteeinheiten umgerechnet. Ähnlich gibt es im Verarbeitenden Gewerbe für den Produktionsprozeß den Nachweis aller geleisteten Arbeiterstunden.
Zu Frage B 92:
In den 30 Jahren von 1949/50 bis 1978/79 hat sich die Zahl der Vollarbeitskräfte in der Landwirtschaft um rd. 72 % vermindert, während die „Bruttobodenproduktion", das ist die Bodenleistung aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwertung um 70 °/o angestiegen ist. Das bedeutet, daß sich die Bruttobodenproduktion je Vollarbeitskraft mehr als versechsfacht hat. Eine Steigerung auf mehr als das siebenfache ergibt sich, wenn man die „Nahrungsmittelproduktion" auf die Zahl der Vollarbeitskräfte bezieht. Die Nahrungsmittelproduktion umfaßt alle Mengen, die an Nahrungsmitteln und an Rohprodukten für gewerbliche Zwecke verfügbar werden, einschließlich der Mengen an tierischen Erzeugnissen, die aus eingeführten Futtermitteln erzeugt werden. Bereinigt man die „Nahrungsmittelproduktion" um die Futtermitteleinfuhren, so erhält man die „NettoNahrungsmittelproduktion", die die Erzeugung von Nahrungsgütern einschließlich Gütern zur gewerblichen Weiterverarbeitung aus heimischer Bodenleistung darstellt. Die „Netto-Nahrungsmittelproduktion" ist in den letzten 30 Jahren schneller als die „Bruttobodenproduktion", aber nicht ganz so stark wie die Nahrungsmittelproduktion angestiegen. Dies ergibt sich aus der beigefügten Übersicht. Hierbei muß darauf hingewiesen werden, daß im Wirtschaftsjahr 1949/50 die landwirtschaftliche Produktion ihren Vorkriegsstand noch nicht wieder erreicht hatte, was erst ab 1950/51 der Fall war. Deshalb wurde in die Übersicht auch das Jahr 1950/51 mit aufgenommen. Die seitdem zu verzeichnenden Zunahmen sind dementsprechend etwas niedriger.
Die in den Zahlen zum Ausdruck kommende enorme Steigerung der Arbeitsproduktivität ist vor allem auf den strukturellen Anpassungsprozeß und die verstärkte Anwendung technischer Fortschritte zurückzuführen. Beide Komponenten wurden von der Bundesregierung nach besten Kräften gefördert, teils durch flankierende sozialpolitische Maßnahmen (wie z. B. Altersgeld, Landabgaberente) und Maßnahmen zur Umschulung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten und teils auf direktem und indirektem Wege: Einzelbetriebliches Förderungsprogramm und Förderung von Forschung, Ausbildung und Beratung auf den Gebieten der landwirtschaftlichen Produktionstechnik, angefangen von Pflanzen- und Tierzüchtung — über die Düngung bzw. Fütterung bis hin zur Krankheits- und Schädlingsbekämpfung und zu Maschinenprüfungen.
Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14087*
Die laufenden Produktivitätssteigerungen ermöglichten es der Landwirtschaft, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzunehmen.
Referat 223
223-2330 09. 10. 1979
Entwicklung des Arbeitskräftebestandes, der Bruttobodenproduktion und der Nahrungsmittelproduktion
der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland
1949/50-1978/79
— insgesamt und je ha LF 1) bzw. je AK 2) —
Jahr Arbeitskräfte Bruttobodenproduktion Nahrungsmittelproduktion Netto- Nahrungsmittelproduktion
A) Gesamtzahlen
Mill. Mill. t Getreide-
AK 2) einheiten 3)
1949/50 4,0 4) 36,92 31,04 28,80
1950/51 3,9 41,97 34,37 32,66
1978/79 1,12 4) 62,59 5) 64,57 6) 53,04 6)
1978/79 in % von
1949/50 28 170 208 184
dgl. von
1950/51 29 149 188 162
B) Je ha LF bzw. je AK
AK je t GE je Voll-AK
ha LF
1949/50 28,3 9,2 7,8 7,2
1950/51 27,6 10,8 8,8 8,4
1978/79 9,0 55,9 56,6 47,4
1978/79 in
% von
1949/50 32 608 726 659
dgl. von
1950/51 33 518 643 564
1) 1949/50 und 1950/51 landwirtschaftliche Nutzfläche, 1978/79 landwirtschaftlich genutzte Fläche, — 2) Betriebliche „Vollarbeitskräfte", — 3) Die „Getreideeinheit" als ernährungswirtschaftlicher Leistungsmaßstab basiert auf dem Nettoenergiewert der Erzeugnisse, ausgedruckt in „Stärkeeinheiten", sowie dem Verhältnis zum Nettoenergiewert von Getreide, wobei die tierischen Erzeugnisse mit den zu ihrer Erzeugung erforderlichen Futtermengen bewertet werden, — 4) Geschätzt, — 5) Vorläufig, — 6) 1977/78
Quelle: BML — 223 Zu Frage B 93:
Die 200 000 einkommenstärksten der insgesamt rund 843 000 landwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe ab 1 ha LF erwirtschafteten 1977/78 nicht mehr als 4/5 des gesamten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn).
Hierzu darf auf die Antwort auf die Anfrage nahezu gleichen Inhalts der Abgeordneten Dr. Martiny vom 6. Juli 1979 (vgl. Bundestags-Drucksache 8/3292, Seite 7), verwiesen werden, in der dargelegt wurde, daß pauschale Rechnungen dieser Art, unter Berücksichtigung der verschiedenen natürlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen in den einzelnen regionalen und vor allem sozialökonomischen Betriebsgruppen, zur Beurteilung der Einkommensverteilung in der Landwirtschaft und zur Ableistung agrarpolitischer Folgerungen völlig ungeeignet sind.
Anlage 70
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 94, 95, 96 und 97):
Kann die Bundesregierung angeben (evtl. auch nur schätzungsweise), wieviel Witwerrenten nach § 1266 RVO bzw. § 43 AVG in den im Rentenanpassungsbericht 1979 (Drucksache 8/2709) aufgeführten Witwenrenten enthalten sind?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Witwer, die nur deshalb keine Witwenrente erhalten, weil die verstorbene Ehefrau nicht die Voraussetzung des § 1266 RVO bzw. § 43 AVG erfüllt hat, d. h. zwar versichert war, aber den Unterhalt der Familie nicht überwiegend bestritten hat?
Kann die Bundesregierung angeben (evtl. auch nur schätzungsweise), wie viele von den im Rentenanpassungsbericht 1979 aufgeführten 3 489 000 Bezieherinnen von Witwenrente aus der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung im Januar 1979 außerdem eine eigene Rente nach § 1247 RVO bzw. § 24 AVG oder § 1248 RVO bzw. § 25 AVG bezogen?
Kann die Bundesregierung ferner angeben, wie viele Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Ertragsanteil ihrer Rente nach § 22 des Einkommensteuergesetzes versteuern müssen?
Nach der Rentenbestandsstatistik vom 1. Januar 1979 wurden in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten rund 8 000 Hinterbliebenenrenten an Witwer gezahlt.
Statistiken, mittels derer man die Anzahl der Witwer abschätzen kann, die deshalb keine Witwerrente erhalten, weil die verstorbene Ehefrau ,den Unterhalt der Familie nicht überwiegend bestritten hat, liegen mir nicht vor.
Anhaltspunkte, in wieviel Fällen Bezieherinnen von Witwenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zusätzlich noch eine Versichertenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten erhalten, liefert der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Danach dürften rd. 30 bis 40 v. H. der Witwenrentenbezieherinnen eine eigene Versichertenrente erhalten, das wären rd. 1 bis 1,4 Millionen Witwen.
In der Einkommenssteuerstatistik werden die Rentner mit den zu versteuernden Rentenanteilen bei der Einkunftsart „Sonstige Einkünfte" erfaßt. Unter § 22 Einkommensteuergesetz („Sonstige Einkünfte") fallen neben dem Ertragsanteil der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Leibrenten sowie Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und gelegentlichen Leistungen.
14088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Nach der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Einkommenssteuerstatistik 1974 wurden bei ca. 1,4 Millionen Steuerpflichtigen sonstige Einkünfte in Höhe von insgesamt rd. 3 Mrd. DM festgestellt. Auf Grund des vorhandenen statistischen Materials ist jedoch eine Angabe über die Anzahl der Rentner, welche ihren Ertragsanteil versteuern müssen, nicht möglich.
Anlage 71
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 98 und 99) :
Trifft es zu, daß vom Bundesamt für den Zivildienst gespeicherte persönliche Daten von Kriegsdienstverweigerern/Zivildienstleistenden an Religionsgemeinschaften, Privatfirmen oder Organisationen des Privatrechts weitergegeben werden, und wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung erfolgt die Weitergabe dieser Daten?
Wird den Zivildienstleistenden gegebenenfalls mitgeteilt, welche Daten aus ihren Personalakten an Private weitergegeben werden, und wie wird sichergestellt, daß die weitergegebenen Daten nicht privatwirtschaftlich genutzt werden?
Die Kirchen können ihren — auch in § 38 des Zivildienstgesetzes angesprochenen — Auftrag, die Zivildienstleistenden während ihres Dienstes seelsorgerisch zu betreuen, nur erfüllen, wenn sie deren Namen und Anschriften während ihres Zivildienstes kennen. Die evangelische und die katholische Kirche erhalten daher vierteljährlich vom Bundesamt für den Zivildienst Listen mit den Anschriften der Dienststellen und den Namen der dort tätigen, ihrer Kirche angehörenden Zivildienstleistenden. Dem stehen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht entgegen. Nach § 10 Abs. i Satz 1 und Abs. 2 dieses Gesetzes ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften zulässig, wenn bei dieser ausreichende Datenschutzmaßnahmen getroffen sind. Da beide Kirchen Datenschutzbeauftragte eingesetzt haben, gehe ich davon aus, daß diese Voraussetzung erfüllt ist.
Außerdem werden Daten Zivildienstleistender von den Beschäftigungsstellen des Zivildienstes, die nach dem Gesetz Dienststellen des Zivildienstes sind, benötigt, um ihre gesetzliche Aufgabe durchführen zu können. Sie erhalten daher diese Daten, jeweils beschränkt auf ihren Bereich. Das gleiche gilt für die Verbände der Beschäftigungsstellen.
Ähnliches gilt für die 65 privatrechtlich organisierten Verbände, die auf der Grundlage des § 5 a Abs. 2. des Zivildienstgesetzes mit der Durchführung von Verwaltungsaufgaben beauftragt sind. Auch diese können ihren Auftrag im Rahmen der Durchführung des Zivildienstes nur wahrnehmen, wenn sie die Personendaten der Zivildienstleistenden erhalten, für die sie Verwaltungsaufgaben durchführen. Die Zulässigkeit ergibt sich insoweit — wie auch für die Übermittlung an Beschäftigungsstellen — aus § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes.
Es werden nur solche Daten übermittelt, die die jeweilige Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Zivildienstgesetz benötigt. In keinem Fall werden dabei Unterlagen über das Anerkennungsverfahren weitergegeben. Privatpersonen oder private Organisationen, die keine Aufgabe zur Durchführung des Zivildienstgesetzes wahrnehmen, erhalten keinerlei personenbezogene Angaben über Zivildienstleistende.
Soweit danach Personendaten von Zivildienstleistenden an Dritte weitergegeben werden, ergibt sich dies aus den sachlichen Erfordernissen des Zivildienstes. Diese Weitergabe ist daher für den Zivildienstleistenden ohne weiteres ersichtlich. Selbstverständlich kann der Zivildienstleistende auch verlangen, daß ihm über die Weitergabe genaue Auskunft gegeben wird (vgl. §§ 12, 13 Bundesdatenschutzgesetz) .
Da die Stellen, die Daten Zivildienstleistender erhalten — mit Ausnahme der Kirchen —, gesetzlich vorgesehene Funktionen im Rahmen der Durchführung des Zivildienstes haben, unterliegen sie der Aufsicht des Bundesamtes für. den Zivildienst, dem sie jederzeit Einblick in alle ihre einschlägigen Unterlagen gewähren müssen. Selbstverständlich wird bei der Wahrnehmung dieser Aufsicht ,auch darauf geachtet, daß eine Weitergabe an Dritte oder eine privatwirtschaftliche Nutzung durch die Empfänger selbst nicht stattfindet.
Anlage 72
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 100 und 101) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1978 (AZ 4 AZ R 740 — 76) im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden eine zeitlich unterschiedliche Beachtung gefunden hat, so daß in einer Übergangszeit entgegen dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Renten eines Schwerbehinderten doch auf das Übergangsgeld angerechnet wurden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch bei rechtskräftiger Festsetzung von Übergangsgeld unter Anrechnung der Rentenzahlung zumindest vom Zeitpunkt des Bundesarbeitsgerichtsurteils (10. Mai 1978) an ein Ausgleich auf dem Kulanzweg durch die öffentliche Hand erfolgen muß, und wenn ja, wird sie in ihrem Verantwortungsbereich das Erforderliche veranlassen?
1. Der Bundesminister des Innern hat durch Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden vom 1. September 1978 — D III 1 — 220 225/26 — allgemeine Folgerungen aus dem in Ihrer Frage zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1978 unverzüglich. nach dessen Bekanntwerden gezogen. Mir ist bekannt, daß auch im Bereich der Länder — auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der TdL — und im Bereich der Gemeinden — auf Grund von Hinweisen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — entsprechende Konsequenzen veranlaßt worden sind. Inwieweit das Urteil in diesem Rahmen zeitlich unterschiedliche Beachtung gefunden hat, kann ich nicht beurteilen. Im Ergebnis läßt sich jedoch - auch im Bundesbereich — nicht ausschlie-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14089*
ßen, daß auch in einer Übergangszeit nach Erlaß des Urteils noch Renten eines Schwerbehinderten auf das Übergangsgeld angerechnet worden sind.
2. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Übergangsgeld unterliegt der tariflichen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT bzw. der entsprechenden Bestimmungen der Manteltarifverträge der Arbeiter, wonach ,,.. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag . .. innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (müssen)"; diese Rechtsauffassung wird auch vom Bundesarbeitsgericht geteilt (Urteil vom 14. Februar 1977 — 4 AZR 579/75 —). Die Bundesbehörden sind haushaltsrechtlich zur Beachtung dieser mit den vertragsschließenden Gewerkschaften vereinbarten Ausschlußfrist verpflichtet; Ausnahmen hiervon wären nur im Einzelfall als sog. außertarifliche Maßnahmen bei Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe möglich, die aber hier nicht bejaht werden können. Gerichtliche Einzelfallentscheidungen, aus denen sich neue Erkenntnisse für die Anwendung von Rechtsnormen ergeben, stellen aber angesichts von Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußfristen für sich alleine noch keinen zwingenden dienstlichen Grund dar, von der Anwendung dieser Tarifvorschriften abzusehen. „Tarifliche Ausschlußklauseln sollen bewirken, daß zwischen den Parteien nach ihrem Ablauf Rechtsfriede herrscht. Über die Ansprüche der Arbeitnehmer soll schnellstens Klarheit geschaffen werden ... Deshalb ist strenge Einhaltung der Ausschlußklauseln auch bei zweifelhaften Ansprüchen geboten." (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August 1966 — 3 AZR 60/66 —). Hinzuzufügen wäre, daß die Grundsätze von Treu und Glauben der Anwendung einer Ausschlußfrist selbst dann nicht entgegenstehen, wenn ein sonst zweifelsfrei begründeter Anspruch geltend gemacht wird. Ich sehe daher leider keine Möglichkeit für eine von den Tarif- und Haushaltsvorschriften abweichende Regelung.
Anlage 73
Antwort
des Parl: Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 102 und 103) :
Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister beabsichtigt, bis Ende des Jahres endgültig festzulegen, ob Koblenz oder Rastatt der Standort des zukünftigen Wehrmuseums wird?
Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Festung Ehrenbreitstein als Standort des Deutschen Wehrkundemuseums aus historischen Gründen, aber auch wegen der engen Beziehungen zum Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung besonders gut geeignet wäre, und wenn ja, wird sie diesem Gesichtspunkt entscheidende Bedeutung beimessen?
1. Die z. Z. im Bundesministerium der Verteidigung laufende Untersuchung über die Museumskonzeption der Bundeswehr behandelt nicht die Frage, ob Koblenz oder Rastatt der Standort eines zukünftigen zentralen Museums sein wird, sondern die Frage, ob ein einziges zentrales Museum sinn- voll und finanzierbar ist. Mit Abschluß dieser Untersuchung ist nicht vor dem Frühjahr 1980 zu
rechnen. Schon heute läßt sich jedoch absehen, daß ein zentrales wehrgeschichtliches Museum, wie im Ferber-Gutachten vorgeschlagen, zumindest in den nächsten 15 Jahren, vor allem aus finanziellen Gründen, nicht realisierbar sein wird.
Zudem lassen die gegebenen Eigentumsverhältnisse an den Museumsexponaten, z. B. befindet sich der größte Teil des Rastätter Bestandes im Besitz des Landes Baden-Württemberg, eine zentrale Sammlung aller in der Bundesrepublik befindlichen wehrgeschichtlichen Exponate nicht zu. Hinzu kommt, daß von einer deutschen Wehrgeschichte im engeren Sinn erst seit Ende des 1. Weltkrieges gesprochen werden kann.
Z. Z. scheint daher die Realisierung folgender Konzeption am wahrscheinlichsten: Belassung und Ausbau der bereits bestehenden wehrgeschichtlichen Sammlungen in Koblenz, Rastatt, Bückeburg, evtl. Uetersen.
2. Unabhängig vom Ausgang der derzeit laufenden Untersuchungen bietet sich Koblenz und damit der Ehrenbreitstein als der Standort an, an dem die technisch-wehrgeschichtliche Sammlung des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung einen hervorragenden Platz finden wird.
Anlage 74
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 104) :
Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach für zahlreiche Angehörige der auf der Insel Rügen stationierten Fallschirmjägereinheiten der Nationalen Volksarmee der DDR der dänische Sprachunterricht obligatorisch ist?
Es liegen Erkenntnisse darüber vor, daß Angehörige der auf der Insel Rügen stationierten Fallschirmjäger der NVA englische und französische Sprachausbildung erhalten. Über dänischen Sprachunterricht liegen keine Erkenntnisse vor.
Anlage 75
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 105 und 106) :
Trifft es zu, daß beim Manöver „Harte Faust" erhebliche Mängel, insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Heer und Luftwaffe, festgestellt wurden — wie die Presse meldete —, und auf welche Ursachen sind diese Unzulänglichkeiten gegebenenfalls zurückzuführen, und welche Maßnahmen werden zu deren Beseitigung durchgeführt?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich bei diesem Manöver auf den verschiedenen Führungsebenen auch Ausbildungsmängel in der Lagebeurteilung, in der Entschlußfassung und in der Befehlsgebung zeigten, die es zwingend erforderlich machen, die Aus- und Weiterbildung der Offiziere kritisch zu überprüfen und diese weniger theoretisch-abstrakt, sondern mehr praxisbezogen zu gestalten?
Die Zusammenarbeit zwischen Heer und Luftwaffe bei der Übung „Harte Faust" war insgesamt erfolgreich. In der Luftaufklärung sind wesentliche
14090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Verbesserungen gegenüber der Vergangenheit erzielt worden. Der zu hohe Anteil von Luftnahunterstützungseinsätzen lag an den Übungsbeschränkungen nach Raum und Umfang der teilnehmenden Truppen, so daß die Gefechtsfeldabriegelung nicht wirklichkeitsnah geübt werden konnte. Es ist richtig, daß auf dem Gebiet der Ordnung des Luftraumes noch Schwierigkeiten bestehen, so z. B. bei der Frage, in welchem Ausmaß die Flugabwehr des Heeres schweigen muß, um eigenen Flugzeugen eine sichere Rückkehr zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Verfahren, die gegenüber den Vorjahren einen wesentlichen Fortschritt darstellen, befinden sich in der Erprobung und die Auswertung der Übung wird zur weiteren Verbesserung beitragen.
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, die Sie in Ihrer 2. Frage äußern, daß Ausbildungsmängel in Lagebeurteilung, Entschlußfassung und Befehlsgebung auf den verschiedenen Führungsebenen eine Überprüfung der Aus- und Weiterbildung der Offiziere erforderlich machen. Weder sind diese Mängel in dem angedeuteten Umfang aufgetreten, noch kann dort, wo sie vereinzelt auftraten, schon wegen der verschiedenen Führungsebenen, ein ursächlicher Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung aller Offiziere gesehen werden. Die Reibungen, Belastungen und Schwierigkeiten, die bei großen Übungen mit Volltruppe auftreten, können nicht wirklichkeitsgetreu in der Aus- und Weiterbildung vorgeübt werden, so daß ihr Auftreten verständlich ist.
Anlage 76
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 107 und 108) :
Trifft es zu, daß die Bevölkerung in den Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, über denen ein reservierter Luftraum für militärische Übungsflüge ausgewiesen ist, auf Grund des sich dort konzentrierenden militärischen Flugaufkommens mit relativ häufigen risikoreichen Flugmanövern einem überdurchschnittlichen Absturzrisiko ausgesetzt ist?
Ist die Bundesrepublik Deutschland gewillt, im Rahmen der durch den Absturz von Militärmaschinen notwendig gewordenen Schadensabwicklung zu prüfen, ob durch einen Zinszuschuß die finanziellen Belastungen der Betroffenen gemindert werden können?
Zu Frage B 107:
Eine Überprüfung der Flugunfallstatistiken im Hinblick auf Absturzort und Unfallursache hat ergeben, daß eine besondere Gefährdung für Gebiete unterhalb reservierter Lufträume für die Bevölkerung nicht gegeben ist.
Diese Lufträume wurden speziell für Übungsflüge eingerichtet, die nicht nach den Staffelungskriterien der zivilen Luftfahrt abgewickelt werden können.
Zu Frage B 108:
Die mit der Schadensregulierung beauftragten Dienststellen gewähren auf die Schadenssumme kurzfristig Vorauszahlungen in Form von Abschlägen, so daß allgemein die Inanspruchnahme von Bankkrediten nicht erforderlich 'erscheint. Sollten dennoch Kredite notwendig sein, können die anfallenden Kosten im Rahmen der Verzugsschäden erstattet werden.
Anlage 77
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 109) :
Ist die Mindestflughöhe für Strahlflugzeuge bei Luftübungen der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland auf 250 Fuß über Grund, in Frankreich und England doppelt so hoch und in den Niederlanden und Belgien viermal so hoch angesetzt worden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auch auf diesem Gebiet eine Angleichung der Lärmbelästigung für alle Bürger in Europa zu erreichen?
Für den täglichen Flugbetrieb mit Strahlflugzeugen bestehen in den verbündeten Nachbarländern folgende Mindestflughöhen:
— Frankreich: 500 Fuß
— Großbritannien: 250 Fuß in Tiefflug gebieten bzw.
— Niederlande: 250 Fuß -strecken
— Belgien: 250 Fuß
Die Mindestflughöhe in der Bundesrepublik Deutschland beträgt generell 500 Fuß, in Ausnahmefällen 250 Fuß. Letzteres u. a. deswegen, weil sich die Bundesrepublik im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gesetzlich verpflichtet hat, für die Entsendestaaten Gebiete einzurichten, in denen diese unterhalb der sonst festgelegten Höhe fliegen dürfen.
Während der vergangenen Herbstübungen lagen die Zielgebiete in der Bundesrepublik als dem möglichen Einsatzraum. Nur in diesen Gebieten durfte kurzzeitig in 250 Fuß geflogen werden. Der An- und Abflug von und zum Einsatzraum erfolgte in der Bundesrepublik, in Frankreich und in Großbritannien in 500 Fuß, in den Niederlanden und in Belgien in 1 000 Fuß.
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen eingeleitet, die zu einer weiteren Verlagerung der Übungswettbewerbe und der Übungsgebiete in die benachbarten Staaten führen soll. Außerdem wird sich die im September diesen Jahres eingerichtete, von der Luftwaffe geleitete multinationale Arbeitsgruppe mit der Angleichung der Mindestflughöhen in den genannten Staaten befassen.
Anlage 78
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 110) :
Ist dem Bundesverteidigungsminister die vom Deutschen Bundeswehrverband herausgegebene Dokumentation zum Verteidigungshaushalt 1980 ,,,Der Mensch im Mittelpunkt" — auch in den Streitkräften?' bekannt, und welche Konsequenzen wird das Bundesverteidigungsministerium gegebenenfalls ziehen?
Deutscher Bundestag.— 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14091*
Dem Bundesministerium der Verteidigung ist die Dokumentation bekannt.
Die Bundesregierung hat im Weißbuch 1979 das Thema der sozialen Sicherung der Soldaten aufgegriffen und behandelt. Ich darf darauf hinweisen, daß im Haushalt 1980 rd. 260 Millionen DM für soziale Maßnahmen für Soldaten eingeplant sind.
Zu Ihrer Unterrichtung habe ich Ihnen die Ablichtung meines Briefes an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages beigefügt, in dem die von der Koordinierungsgruppe erarbeiteten und durch Vorschläge des Bundesministeriums der Verteidigung ergänzten Empfehlungen zur Verbesserung der sozialen Lage der Angehörigen der Bundeswehr enthalten sind.
Anlage 79
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann
(FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B.111, 112 und 113):
Wir beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Meinungsumfrage, die 1978 repräsentativ für eine Bevölkerung im Alter von 16 Jahren aufwärts durchgeführt wurde, hinsichtlich des Verhaltens bei einem Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland, demzufolge nur noch 18 v. H. der Befragten (1972 41 v. H.) mit der Waffe zu kämpfen bereit sind, 37 v. H. (1971 30 v. H.) irgendwie kämpfen und sich wehren wollen, wohingegen 43 v. H. (1971 26 v. H.), bei Befragten aus der Bildungsoberschicht sogar 45 v. H., beides ablehnen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser gefährlichen Bewußtseinslage entgegenzuwirken?
Wie steht die Bundesregierung zu den laut Zeitschrift „Die Zeit" vom 21. September 1979 von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer gegen das Bundesverteidigungsministerium erhobenen Vorwürfen, wonach durch die Angabe falscher statistischer Zahlen das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1978 zu einem Fehlurteil über die Wehrdienst- uid Zivildienstnovelle verleitet wurde?
Trifft es zu, daß durch verheimlichte Zahlen falsche Angaben über die Stärke der wehrdienstfähigen Geburtsjahrgänge gemacht wurden?
Zu Frage B 111:
Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich auf die gesamte erwachsene Bevölkerung einschließlich Frauen, Rentner usw. Von den Männern der Altersstufen ab 16 Jahren erklärten sich 1978 69 v. H., 1979 sogar 74 v. H., bereit, gegen einen Aggressor mit der Waffe oder, falls nicht ausgebilbildet, irgendwie zu kämpfen.
Vergleichszahlen zu früheren Jahren haben nur begrenzten Aussagewert, da ab 1974 die Fragestellung geändert wurde.
Die Bundesregierung beurteilt das Ergebnis der von Ihnen angesprochenen Frage dahin gehend, daß die Mehrheit der Gesamtbevölkerung die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland im Falle eines Angriffs von außen der Bundeswehr überläßt. Das ist eine völlig normale Reaktion von Staatsbürgern, die nicht Kombattanten sind.
Im übrigen läßt sich das Meinungsbild zur Sicherheitspolitik nicht nach dem Ergebnis einer einzigen Frage beurteilen. Im vorliegenden Fall handelt es sich, um eine aufeinander abgestimmte Umfrage mit 38 Einzelfragen. Da sie Ihnen vom Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung
gestellt wurde, wissen Sie, daß eine große Mehrheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland außerordentlich positiv zur NATO und Bundeswehr eingestellt ist.
Obgleich sie im Resultat dieser Umfragen keinen Ausdruck einer „gefährlichen Bewußtseinslage" zu finden vermag, wird sich die Bundesregierung aber auch künftig bemühen, das Verständnis für verteidigungspolitisch notwendige Maßnahmen zu wekken und zu stärken.
Zu Fragen B 112 und 113:
Es trifft nicht zu, daß das Bundesverfassungsgericht durch Angabe falscher statistischer Zahlen aus dem Bundesverteidigungsministerium zu einem Fehlurteil über die Wehrdienst- und Zivildienstnovelle verleitet worden ist. Der Geschäftsführer der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer, der dies behauptet, hat die Zusammenhänge und die Fragestellung des Gerichts außer acht gelassen und einzelne Angaben fehlinterpretiert. Diese Zahlen haben in dem Urteil keinen Niederschlag gefunden. Soweit das Urteil überhaupt auf Zahlen eingeht, hebt es auf die der verfügbaren Ersatzdienstpflichtigen und die der besetzbaren Einsatzplätze im Zivildienst ab.
Anlage 80
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die
Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm
(Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 114) :
Wurde gegenüber dem Bundesverfassungsgericht der jährliche Ergänzungsbedarf für die Bundeswehr mit 282 000 angegeben, während im neuen Weißbuch nur 252 000 angeführt sind, und wenn ja, wie ist dies zu erklären?
Die Zahl von 282 000 ist in einer Ubersicht angeführt, die Teil einer Darstellung der Wehrersatzlage ist. Sie gibt den jährlichen Ergänzungsbedarf der Streitkräfte, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes — unter Einbeziehung einer Einplanungsreserve von 50 000 — an. Die Einplanungsreserve ermöglicht die zu jedem Einberufungstermin erforderliche Auswahl entsprechend den Forderungen der Streitkräfte, die — was die Zahl und die Eignung der einzuberufenden Wehrpflichtigen angeht — zu jedem Einberufungstermin unterschiedlich sind.
Das Weißbuch 1979 hingegen nennt — auf Seite 224 — die Zahl 252 000 im Rahmen einer Darstellung des tatsächlichen Personalbedarfs, mithin unter Außerachtlassung der Einplanungsreserve. Außerdem ist dort auch der Bedarf des Entwicklungsdienstes und des Katastrophenschutzes enthalten.
Anlage 81
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 115) :
14092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Trifft es zu, daß durch irreführende Bezeichnungen z. B. verheiratete Wehrpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad „Signierziffer 3" verbucht wurden?
Der Ausdruck „Signierziffer 3" ist eine Kurzbezeichnung für wehrdienstfähige Wehrpflichtige, die „verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" sind. Dieser Verwendungsgrad wird — wie die Verwendungsgrade i und 2 — allein auf Grund körperlicher Merkmale bestimmt; der Familienstand ist dabei unerheblich.
Anlage 82
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 116) :
Aus welchen Gründen hat der Bundesverteidigungsminister in Sachen Erweiterung der Standortübungsplätze in Wetzlar bisher keine bindende Erklärung abgegeben, und welche Stellungnahme der hessischen Landesregierung zu diesen Plänen hat die Bundesregierung erhalten?
Das von der Hessischen Landesregierung auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für die Erweiterungsvorhaben eingeleitete Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; der Bundesregierung liegt noch keine Stellungnahme der Hessischen Landesregierung vor.
Bindende Erklärungen kann das Bundesministerium der Verteidigung in dieser Angelegenheit erst nach Kenntnis und Auswertung der Stellungnahme der Hessischen Landesregierung abgeben.
Anlage 83
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 117):
Ist es zutreffend, daß ein Teil unserer grundwehrdienstleistenden Soldaten, nämlich diejenigen, welche zu sogenannten Zwischeneinstellungsterminen einberufen worden sind, erst so spät aus dem Grundwehrdienst entlassen werden, daß sie von einem auf den anderen Tag und ohne jede Vorbereitung wieder in ihre zivile Tätigkeit zurückkehren müssen, während die Masse der aus dem Grundwehrdienst Entlassenen infolge der zentralen Festsetzung des Entlassungstages in der Regel einige freie "Übergangstage" hat?
Nach § 5 Wehrpflichtgesetz beträgt die Grundwehrdienstzeit aller wehrpflichtigen Soldaten 15 Monate. Sie endet mit Ablauf des letzten Kalendertages des 15. Dienstmonats.
Gesondert von den Entlassungstagen werden vom BMVg für die Inmarschsetzung der zu entlassenden Soldaten einheitliche Inmarschsetzungstage festgelegt. Fällt der Entlassungstag auf ein Wochenende, einen gesetzlichen, Feiertag oder auf einen dem Sonn- oder Feiertag unmittelbar folgenden Werktag, so wird der Inmarschsetzungstag entsprechend vorverlegt. Im letzten Quartal des Kalenderjahres wird der Inmarschsetzungstag in der Regel dem Beginn der allgemeinen Dienstbefreiung angepaßt.
Die. Inmarschsetzungstage werden ausschließlich zum Zweck einer streitkräfteeinheitlichen Regelung festgelegt.
Keinesfalls soll mit dieser Regelung den Grundwehrdienstleistenden oder Teilen von ihnen über die Bestimmungen der Soldatenurlaubsverordnung hinaus ein zusätzlicher Urlaub gewährt werden.
Im Jahr 1980 werden jedoch alle zur Entlassung heranstehenden grundwehrdienstleistenden Soldaten unabhängig von ihren Einberufungsterminen den Freitag als zusätzlichen dienstfreien Tag gewinnen. Das Wochenende bleibt hierbei unberücksichtigt. Eine Ausnahme bilden lediglich die Quartalsentlassungen des 3. Quartals, in dem Entlassungs- und Inmarschsetzungstag zusammenfallen, und des 4. Quartals mit der Anpassung an die allgemeine Dienstbefreiung zu den Feiertagen.
Somit ergibt sich hinsichtlich der Entlassung keine Benachteiligung der grundwehrdienstleistenden Soldaten, die zu den sogenannten Zwischeneinstellungsterminen einberufen wurden.
Anlage 84
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B .118 und 119) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der de-MaiziereKommission (Entbürokratisierungsvorschläge) auf den Bericht über Besuche von Politikern bei der Bundeswehr (VMBl. 1979) zu verzichten, zumal -im Weißbuch der Bundeswehr 1979 „zur Sicherung der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland" richtig und sinngemäß festgestellt wird, „ .. . immer mehr . Kontrolle und Zentralisation " beeinträchtigen „ . das Führen nach der Auftragstaktik" (Nummer 176), zugleich wird auf das verfassungsmäßige „Recht auf ungehinderte Information" (Nummer 152) des Soldaten im Rahmen der „Politischen Bildung in der Bundeswehr" hingewiesen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Leistung aus dem Willen zur Mitverantwortung" (Nummer 247) völlig eingeengt wird, daß alle Vorgesetzten belastet, bevormundet und überwacht sind, wenn im VMBl. vorgeschrieben ist, „Nach dem Besuch ist demselben Empfängerkreis ein fernschriftlicher Bericht mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, Funktion des Besuchers, besuchter Truppenteil/Dienststelle, kurze Schilderung des Verlaufs, Diskussionsthemen und Fragen, beteiligter Personenkreis (Off., Uffz., Mannschaften, Beamte, Arbeitnehmer, Vertrauensmänner, Personalvertretung)", und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus?
Der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung am 2. Juli 1979 veröffentlichte Erlaß „Besuche von Politikern bei der Bundeswehr" faßt lediglich frühere, wiederholt aus Anlaß bevorstehender Wahlen ergangene Erlaßregelungen zusammen und gewährleistet so ein für alle Bereiche der Bundeswehr einheitliches Verfahren.
Den Kommandeuren und Dienststellenleitern in den Streitkräften und in der Bundeswehrverwaltung werden mit dem Erlaß keine neuen Meldepflichten auferlegt.
Die Berichtspflicht nach einem Besuch beschränkt sich auf Angaben zur Person des Besuchers, auf Angaben über den beteiligten Personenkreis sowie über Verlauf und wesentliche Themen des Besuches.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14093*
Die Meldungen erfolgen grundsätzlich fernschriftlich. Gerade wegen des im Erlaß festgelegten Umfangs der Meldungen umfassen die Berichte regelmäßig nur wenige Textzeilen.
Der Erlaß hat gegenüber früheren Regelungen den bürokratischen Aufwand sogar vermindert, weil er das Melde- und Berichtsverfahren vereinheitlicht, verkürzt und insgesamt vereinfacht hat.
Die Bundesregierung kann daher Ihre Auffassung nicht teilen, daß die Erlaßregelung im Widerspruch zu den „Entbürokratisierungsvorschlägen im Sinne der de-Maiziėére-Kommission" stünde.
Die Bundesregierung sieht aber auch sonst keine Gründe, auf den Erlaß „Besuche von Politikern bei der Bundeswehr" zu verzichten. Sie betrachtet es nicht nur als d'as legitime Recht, sondern vielmehr als die Pflicht aller Vorgesetzten, im besonderen als die Pflicht des für die Bundeswehr politisch verantwortlichen Ministers, daß sie sich unverzüglich über alle bedeutsamen Ereignisse in ihrem Verantwortungsbereich unterrichten lassen. Dazu gehören auch Meldungen und Berichte über Besuche von Politikern.
Es wäre verfehlt, in dieser Melde- und Berichtspflicht den Versuch zu sehen, das Recht des Soldaten auf ungehinderte Information im Rahmen der politischen Bildung zu beeinträchtigen oder die Vorgesetzten zu bevormunden und zu überwachen.
Ich darf wohl davon ausgehen, daß Sie mit Ihrer Anfrage eine solche Unterstellung nicht bezweckten, träfe sie doch gleichermaßen frühere Bundesregierungen, deren Verteidigungsminister sich Besuche von Abgeordneten und sonstigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nicht nur melden ließen, sondern sogar von ihrer Genehmigung abhängig machten.
Anlage 85
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 120 und 121):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vorbereitungen zur Einrichtung der Unterhaltsvorschußkassen auf Verwaltungsebene teilweise nur schleppend anlaufen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen störungsfreien Ablauf der Unterhaltsvorschußzahlungen ab 1. Januar 1980 sicherzustellen?
Zu Frage B 120:
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Vorbereitungen zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes auf Verwaltungsebene teilweise nur schleppend anlaufen.
Diese Vorbereitungen bestehen
1. in der den Ländern obliegenden Bestimmung der Stellen, die für die Durchführung des Gesetzes zuständig sind (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes) ;
2. in der Unterrichtung der zuständigen Stellen über den Inhalt des Gesetzes (einschließlich der,
Klärung von Auslegungsfragen) sowie über die inhaltliche Gestaltung des Antragsformulars und eines Merkblatts, die für Interessenten, insbesondere für die Berechtigten, bereitzuhalten sind.
Die Länder bemühen sich, den erforderlichen Organisationsakt so schnell wie möglich vorzunehmen.
Zu Frage B 122:
Hierfür bietet sich grundsätzlich die Form allgemeiner Verwaltungsvorschriften an, zu deren Erlaß die Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 GG — mit Zustimmung des Bundesrates — berechtigt ist. Da die Zeit zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Zeitpunkt, in dem die genannte Unterrichtung den zuständigen Stellen zur Gewährleistung eines pünktlichen Leistungsbeginns vorliegen muß, für die Vorbereitung und den Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu kurz ist, hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zunächst den — zwar nicht verbindlichen, dafür aber zeitsparenden — Weg gewählt, den Ländern für die Unterrichtung je ein Muster eines Einführungsrundschreibens, eines Antragsformulars nebst Ausfüllungsanleitung und eines Merkblatts zuzuleiten. Entsprechende Entwürfe sind den Ländern bereits am 26. Juni und am 17. Juli 1979 übersandt und mit ihnen am 4. September 1979 mündlich erörtert worden. Mit Schreiben des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 12. September 1979 sind dann den Ländern die mit ihnen abgestimmten Muster zugeleitet worden. Damit hat die Bundesregierung alles ihrerseits Mögliche und Erforderliche getan, um eine pünktliche Durchführung des Gesetzes durch die Länder sicherzustellen.
Anlage 86
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 122 und 123) :
Hat das Bundesgesundheitsamt versäumt, seine Entscheidungen/den Ärzten und Apothekern, für die sie rechtlich verbindlich sind und die sie auszuführen haben, in einer die Ausübung ihres Berufs nicht beeinträchtigenden Form rechtzeitig vor der Bekanntgabe an die Öffentlichkeit zuzustellen und damit seine Pflicht verletzt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung daraufhin unternommen, bzw. was wird sie unternehmen?
Teilt die Bundesregierung die grundsätzliche Auffassung, daß Informationen über verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel nur der Arzt bzw. der Apotheker sachgerecht würdigen kann und daß deren verantwortungsvolle Arbeit nicht durch Verunsicherung des sachunkundigen Publikums erschwert werden darf, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, wenn die Informationspolitik des Bundesgesundheitsamts mit diesem Grundsatz nicht in Übereinstimmung steht?
Zu Frage B 121:
Das Bundesgesundheitsamt hält nach den §§ 62 und 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Routinesitzungen mit den Arzneimittelkommissionen der Heilberufe ab, auf denen die Risikolage auf dem Arzneimittelsektor allgemein erörtert wird. Das Bundesgesundheitsamt hält sich dabei an Leitlinien des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, die seinerzeit bei Schaffung des Arznei-
14094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
mittelgesetzes im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegen haben. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird diese Leitlinien auf Grund des § 63 AMG in Verwaltungsvorschriften umsetzen. Der Entwurf dieser Verwaltungsvorschriften liegt vor und wird noch im Laufe dieses Jahres mit den beteiligten Kreisen erörtert werden.
Auf der Routinesitzung vom 5. März 1979 haben das Bundesgesundheitsamt und die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe über den Informationsweg folgende Regelungen vereinbart:
1. Das Bundesgesundheitsamt weist in einem frühzeitigen Stadium die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe auf sich möglicherweise anbahnende Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken hin.
2. Die Arzneimittelkommissionen informieren in diesem Stadium die Angehörgen der Heilberufe durch Veröffentlichungen in Fach- und Standesblättern.
3. Das Bundesgesundheitsamt gibt seine Entscheidung den betroffenen Herstellern und den Arzneimittelkommissionen am gleichen Tage bekannt.
4. Die Arzneimittelkommissionen informieren die Heilberufe durch Schnellinformationssysteme ihrer Wahl.
5. Das Bundesgesundheitsamt unterrichtet die Presse in der Regel an dem Tage, an dem die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes den betroffenen Herstellern mutmaßlich zugegangen ist.
Dieser Vereinbarung liegt das Ziel zugrunde, daß die Angehörigen der Heilberufe bereits im Besitz der Information sind, wenn die Medien sie veröffentlichen. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich diese Verfahrensregelung bewährt. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird diese Fragen im Rahmen der Beratungen der Verwaltungsvorschriften nach § 63 noch einmal eingehend mit den beteiligten Heilberufen erörtern.
Zu Frage B 123:
Nach dem Arzneimittelgesetz ist Fertigarzneimitteln eine Gebrauchsinformation beizulegen, die Angaben in deutscher Sprache und in deutlich lesbarer Schrift u. a. über die Anwendungsgebiete, die Gegenanzeigen, die Nebenwirkungen, die Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, die Dosierungsanleitung und die Art der Anwendung enthalten muß. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Darstellung eines Risikos in der Gebrauchsinformation in einer für den Patienten verständlichen Form erfolgen muß. Die Details sollten einer besonderen Information vorbehalten bleiben, die für den Arzt bzw. für den Apotheker bestimmt und auf ihn zugeschnitten sind. Das Arzneimittelgesetz enthält noch keine Vorschriften, in denen eine solche besondere Information für Ärzte und Apotheker geregelt ist. Bislang beurteilt sich diese Information nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wer-
bung auf dem Gebiete des Heilwesens. Da die besondere Information für Ärzte und Apotheker im Arzneimittelgesetz noch nicht zur Verfügung steht, sieht sich das Bundesgesundheitsamt vorerst noch veranlaßt, darauf hinzuwirken, Arzneimittelrisiken in der Gebrauchsinformation im Detail darzustellen. Ich stimme Ihnen zu, daß in einem solchen Falle der Patient bisweilen überfordert sein kann. Ich gehe jedoch davon aus, daß die Gebrauchsinformation im konkreten Behandlungsfall dem Patienten durch Arzt bzw. Apotheker erläutert wird. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, das Arzneimittelgesetz um die Regelung der besonderen Information für Ärzte und Apotheker zu ergänzen. Sie wird darüber dem Bundestag in ihrem Bericht, der dem Bundestag innerhalb von 4 Jahren seit dem 1. Januar 1978 vorzulegen ist, diese Vorstellungen begründen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie davon unterrichten, daß bereits auf der EG-Ebene Arbeiten aufgenommen worden sind, diese besondere Information für Ärzte und Apotheker in das pharmazeutische Richtlinien-System zu übernehmen. Ich erwarte, daß diese Frage einheitlich im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft geregelt wird.
Anlage 87
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 124 und 125) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldet — seit 1978 die Fälle von Kinderaussetzungen wieder zunehmen, daß Babys verschenkt, verkauft und verlassen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß dieser Entwicklung positiv begegnet werden kann?
Zu Frage B 124:
Die in der Fragestellung einzeln aufgeführten Sachverhalte lassen sich der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes Fachserie 10, Reihe 1: Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege weist nach § 221 StGB wegen Kindesaussetzung im Jahre 1975 4, im Jahre 1976 sowie im Jahre 1977 jeweils 5 Verurteilte aus. Eine Angabe über die Zahl der Fälle im Jahre 1978 liegt erst am Jahresende 1979
'VOL
Zu Frage B 125:
In den Einzelfällen, in denen die in Frage Nr. 124 geschilderten Sachverhalte vorkommen könnten, kann wirksame Hilfe nur in Kenntnis der spezifischen Umstände geleistet werden. Hierfür stehen öffentliche und private Hilfen bereit, um Notlagen abzuwenden. Besondere Bedeutung haben dabei Beratung über familienbezogene Hilfen sowie Vermittlung dieser Hilfen. Dies fällt primär in den Aufgabenbereich der Länder. Das vom Bund seit Jahren geförderte Modellprogramm Beratungsstellen hat zum Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen, das sicher noch verbessert werden kann, beigetragen.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14095*
Anlage 88
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 126) :
Ist die Auffassung der Bundesregierung, keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz für durch Zugverspätungen oder Ausfälle eingetretene Schäden einzuführen, um zu vermeiden, daß mögliche Störungen im Betriebsablauf usw. von vornherein einkalkuliert und die Fahrpläne entsprechend gestaltet werden, so zu versehen, daß die Deutsche Bundesbahn in ihren Fahrplänen Fahrzeiten angibt, deren Einhaltung nicht weitgehend gewährleistet ist?
Die in den Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn (DB) angegebenen Fahrzeiten werden weitgehend eingehalten. Den Beweis hierfür erbringt die langjährige Statistik der DB, wonach weit über 90 0/o aller Züge pünktlich verkehren.
Bei dem weitverzweigten Streckennetz der DB und den vielfältigen z. T. von außen wirkenden Einflüssen können Störungen des Betriebsablaufs jedoch nicht in jedem Einzelfall ausgeschlossen werden.
Anlage 89
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 127) :
Besitzt die Bundesregierung Zahlenmaterial darüber, wie sich die erschreckend hohe Anzahl von Motorradunfällen auf die Benutzung von schweren und leichten Maschinen verteilt?
Nach der amtlichen Bundesstatistik für das Jahr 1978 waren insgesamt 88 212 Führer motorisierter Zweiräder an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Davon entfielen auf Kleinkrafträder — das sind Motorzweiräder bis 50 ccm Hubraum ohne bauartbestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung —16 123 und auf Krafträder (über 50 ccm Hubraum) 21 539 Beteiligte. Der Rest verteilt sich auf Mopeds/Mokicks, Mofas 25 und Kraftroller.
Aus der „Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherung 1977" ergibt sich, daß die Schadenshäufigkeit auf je 1 000 bestehende Versicherungen sich jeweils wie folgt aufteilt:
Kleinkrafträder 198 Fälle
Krafträder, Kraftroller 1 bis 10 PS 30 Fälle
über 10 bis 17 PS 64 Fälle über 17 bis 27 PS 121 Fälle über 27 bis 50 PS 152 Fälle über 50 PS 172 Fälle
Durchschnitt der Motorzweiräder insgesamt
101 Fälle
Angesichts einer Schadenshäufigkeit von 101 Fällen je 1 000 bestehenden Versicherungen von Motorzweirädern zeigt sich mithin, daß das Unfallrisiko bei den Kleinkrafträdern am höchsten ist und mit zunehmender PS-Zahl erheblich ansteigt.
Anlage 90
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 128) :
Gibt es Erhebungen, die der Bundesregierung zugänglich sind, über den Anteil an Ausländern bei Verkehrsunfällen, und wenn nicht, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Untersuchungen durchführen zu lassen?
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig eine Statistik über „An Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligte und verunglückte Fahrzeugführer und Fußgänger nach ihrer Herkunft". Dort werden Ausländer mit Wohnsitz im Inland (Griechen, Italiener, Jugoslawen, Spanier, Türken und sonstige) sowie Ausländer mit Wohnsitz im Ausland (Skandinavier, Engländer, Benelux-Angehörige, Franzosen, Schweizer, Osterreicher, Italiener, Amerikaner und sonstige) erfaßt.
Angesichts dieser regelmäßig erhobenen Angaben hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, Untersuchungen über den Anteil der Ausländer an Verkehrsunfällen durchführen zu lassen.
Anlage 91 •
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 129) :
Ist — wie Pressemeldungen zu entnehmen war — die Kriminalität in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn stark angestiegen, und — falls das zutrifft — welche Vorkehrungen werden getroffen, um die Sicherheit der Reisenden weitgehendst zu gewährleisten?
Die von Ihnen angeführten Pressemeldungen, wonach die Kriminalität in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn (DB) stark angestiegen sein soll, werden von der Deutschen Bundesbahn nicht bestätigt. Nach ihren Angaben hielt sich die Zahl der bis August 1979 festgestellten Straftaten in der gleichen Größenordnung wie im Vergleichszeitraum vergangener Jahre.
Unabhängig davon ist die DB durch den Einsatz ihrer Bahnpolizeibeamten ständig bemüht, für die Reisenden in ihren Zügen ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten.
Anlage 92
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 130 und 131) :
Welche Priorität hat die Bundesbahnneubaustrecke KölnGroß Gerau in der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung?
Gibt es neue Planungsabsichten über die Streckenführung im Bereich Köln—Koblenz?
Zu Frage B 130:
Die Neubaustrecke Köln—Groß Gerau wird im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung auf ihre Bauwürdigkeit geprüft. Aussa-
14096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
gen über Prioritäten lassen sich erst nach Abschluß der gegenwärtigen Untersuchungen und Erörterungen treffen.
Zu Frage B 131:
Die Frage der zweckmäßigsten Streckenführung wird im einzelnen erst nach der Enscheidung über die grundsätzliche Bauwürdigkeit der Vorhaben erneut aufgegriffen werden.
Anlage 93
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 132) :
Ist die Bundesregierung bereit, an der Bundesautobahn im Streckenabschnitt Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich nach Einsichtnahme in die von den Anliegern durchgeführten Geräuschmessungen Lärmschutzanlagen zu errichten, um damit die durch den außerordentlich gestiegenen Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden verursachten Lärmbelästigungen zu mindern?
Die Bundesregierung hat für die Anlage von Schallschutzmaßnahmen an der A 4 im Abschnitt Vetschau (niederländische Grenze) bis zum Bundesautobahnkreuz Aachen bereits im Straßenbauplan 1979 Mittel eingestellt. Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die einzelnen Maßnahmen 1979/1980 durchgeführt werden. Grundlage für die Anordnung von Schallschutz sind die im Straßenbauplan angegebenen Mittelungspegel 75 dB (A) tags bzw. 65 dB. (A) nachts.
Anlage 94
Antwort
des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 133 und 134):
Entspricht die in der Stadt Werdohl/Sauerland vorgesehene Ausbaumaßnahme der B 236 im Bereich der sogenannten Versestraße den Erfordernissen eines zeitgerechten Umwelt- und Landschaftschutzes?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß alternative Lösungen zugunsten eines besseren
Schutzes der Umwelt und der Landschaft gefunden werden?
Der Ausbau der Versestraße im Zuge der B 236 wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit der Stadt Werdohl geplant. Ich gehe davon aus, daß im Laufe des Planungsprozesses den Gesichtspunkten des Umwelt- und Landschaftsschutzes im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen worden ist. Da bei den gegebenen topographischen Verhältnissen nur geringe Variationsmöglichkeiten gegeben sind, lassen auch weitere Untersuchungen keine bessere Lösung erwarten.
Die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Werdohl dringend erforderliche und unmittelbar vor der Bauausführung stehende Maßnahme soll daher ohne Verzug in Angriff genommen werden.
Anlage 95
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 135) :
Teilt die Bundesregierung die Beurteilung, daß der Durchgangsverkehr in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm solange zusammenbrechen muß, bis eine zweite Autobahnanbindung südlich der Gemeinde geschaffen ist, und ist die Bundesregierung daher bereit, diesem Vorhaben eine besondere Dringlichkeit einzuräumen?
Nach Fertigstellung der A 63 durchgehend von Mainz bis Alzey (A 61) voraussichtlich Anfang 1980 wird die Ortsdurchfahrt Nieder-Olm vom Durchgangsverkehr entlastet, so daß eine zweite Autobahnanbindung südlich der Gemeinde nicht erforderlich sein wird.
Anlage 96
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 136, 137 und 138) :
Entspricht es den Tatsachen, daß die stark überlasteten Bundesbahnstrecken Köln—Frankfurt, Frankfurt—Basel, Karlsruhe —München, Bremen—Münster und Hamburg—Würzburg auch nach Realisierung der im koordinierten Investitionsprogramm bis 1985 vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen teilweise weiterhin überlastet sein werden?
Kann der Ausbau von Bahnstrecken im vorgesehenen Rahmen erfolgen, bzw. welche Verzögerungen sind aus welchen Gründen bei welchen Strecken zu erwarten?
Wie hoch werden bereits heute die Mehrausgaben geschätzt, die sich aus den Verzögerungen ergeben werden?
Zu Frage B 136:
Die von Ihnen genannten Bundesbahnstrecken sind nur zum Teil Gegenstand von Neubau- und Ausbaumaßnahmen des koordinierten Investitionsprogramms bis 1985. Im Rahmen der gegenwärtigen Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung werden jedoch alle aufgeführten Bundesbahnstrekken im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Neuoder Ausbaus überprüft. Sofern diese Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und finanziell abgesichert sind, werden sie in der Fortschreibung berücksichtigt werden. Es läßt sich jedoch bereits heute absehen, daß bestehende Überlastungen nicht vollständig bis 1985 abgebaut werden können.
Zu Frage B 137:
Verzögerungen sind insbesondere bei den Neubaustrecken Mannheim—Stuttgart und Hannover-
Würzburg wegen Schwierigkeiten im Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren aufgetreten.
Zu Frage B 138:
Aus der Sicht der für die Planung und die Baudurchführung zuständigen Deutschen Bundesbahn lassen sich eventuelle Mehrkosten aus den bisherigen Verzögerungen derzeit nicht konkret nachweisen.
Anlage 97
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 139 und 140) :
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Nordumgehung in Wedel?
Befindet sich das Projekt einer Nordumgehung in Wedel noch in der Bedarfsplanung für neue Bundesstraßen, oder wurde es bereits in die Streichliste der Projekte aufgenommen, auf die aus berechtigten umwelt- und verkehrspolitischen Gründen verzichtet werden sollte?
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14097*
Zu Frage B 139:
Die Planung einer Nordumgehung Wedel im Zuge der B 431 ist derzeit für den Bundesminister für Verkehr nicht relevant, da zunächst abzuwarten ist, welche Vorstellungen die Stadt Wedel auf Grund der Ergebnisse des fortzuschreibenden Generalverkehrsplans in dieser Hinsicht verbindlich entwickelt.
Zu Frage B 140:
Der Entwurf des künftigen Bedarfsplans wird im Raum Wedel für die B 431 einen Bedarf ausweisen. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten.
Anlage 98
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 141) :
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Bundesstraße 49 (Lahntalstraße) zwischen Wetzlar und Limburg autobahnähnlich auszubauen und statt dessen auf die geplante Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur zu verzichten?
Das Bundesverkehrsministerium wird im Rahmen der laufenden Überprüfung des Bedarfsplans im Einvernehmen mit dem Land Hessen vorschlagen, auf den Bau ,der A 48 zwischen Wetzlar und Koblenz zu verzichten und statt dessen die B 49 zwischen Wetzlar und Ahlbach vierstreifig auszubauen. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages hierzu bleibt abzuwarten.
Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Juni 1979 zum gleichen Sachverhalt verweisen (Drucksache 8/3000, Teil B, Nr. 83 und 84) .
Anlage 99
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 142) :
Engt die Verwaltungsvorschrift zu § 31 der StraßenverkehrsOrdnung vom 5. Dezember 1975 die Möglichkeit der amtlichen Kennzeichnung von Spielstraßen (Zusatzschild 802) auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung selbst in Wohngebieten nicht dadurch ein, daß solche Spielstraßen nur dort zugelassen werden dürfen, wo auch der Anliegerverkehr gesperrt werden kann, und werden nicht gerade deshalb Kinder sehr viel öfter ohne Schutz dieses amtlichen Kennzeichens auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung spielen als mit demselben und dadurch in erhöhtem Maße gefährdet, und wenn ja, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen?
Die Bundesregierung ist mit den Ländern darin einig, daß es im Interesse der spielenden Kinder' nicht verantwortet werden kann, Spielstraßen dort einzurichten, wo zugleich auch unbeschränkter Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist.
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO bestimmt deshalb:
„Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder."
In Zukunft wird das Problem der Kinderspiele in Wohngebieten vermutlich dadurch gelöst werden können, daß die hierfür geeigneten Gebiete zu „verkehrsberuhigten Bereichen" umgewandelt wer-
den. Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 8/3150), den die Bundesregierung eingebracht hat, ist beabsichtigt, ein bereits im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) abgestimmtes neues Verkehrszeichen in die StVO aufzunehmen. Dieses Zeichen wird folgende Bedeutung haben:
1. Fußgänger dürfen die ganze Breite der Straße benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten.
3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
4. Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
Anlage 100
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 143) :
Ist der Stillegungsplan für die Bundesbahnstrecke Neumünster —Heide nunmehr aufgegeben worden, und wenn nein, wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?
Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat das Ergebnis der Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung inszwischen ausgewertet. Danach wurde die Strecke Neumünster—Heide von der Umstellung zunächst zurückgestellt.
Anlage 101
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 144, 145, 146 und 147) :
Zu welchem Ergebnis haben die Besprechungen zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern hinsichtlich des Baus der Autobahnquerspange A 8 geführt, und welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts der starken umweltmäßigen Überlastung des Raums südlich Karlsruhe, um auf den Bau der Autobahnquerspange A 8 verzichten zu können?
Zu welchem Ergebnis hat das Chefgespräch zwischen der deutschen und der französischen Regierung am 1. und 2. Oktober 1979 hinsichtlich der Staustufe Neuburgweier geführt?
Ist die Bundesregierung bereit, bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Ausbau von Bundesfernstraßen in die Umgehung bei Gernsbach im Zuge der B 462 unter Beibehaltung der Dringlichkeitsstufe 1 a auch Weisenbach einzubeziehen, da sonst in Weisenbach ein „Flaschenhals" entstünde, der den Verkehrsfluß auf der ganzen B 462 beeinträchtigen würde?
Bis wann wird der Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der B 3 beendet sein, auf welchen Betrag werden sich die Kosten dafür belaufen?
Zu Frage B 144:
Die Besprechungen mit den Bundesländern Boden-Württemberg und Rheinland-Pfalz über die Fortschreibung des Bedarfsplans zum Ausbau der Bundesfernstraßen sind noch nicht abgeschlossen. Daher ist es noch nicht möglich, zu Ihren Fragen im einzelnen Stellung zu nehmen.
Zu Frage B 145:
Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 1./2. Oktober 1979 ist nicht im Chefge-
14098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
spräch, sondern nur am Rande des Treffens über die Problematik einer Staustufe bei Neuburgweier gesprochen worden. Dabei wurde von deutscher Seite die Erwartung ausgesprochen, daß Frankreich einer Änderung der Zusatzvereinbarung von 1975 über den Bau der Staustufe zustimmt, da nach deutscher Auffassung eine Alternative auch im französischen Interesse liegen sollte. Bisher ist von französischer Seite noch keine Bereitschaft zu erkennen, vom Bau der Staustufe abzuweichen.
Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen.
Zu Frage B 146:
Der Ausbau der Bundesstraße 462 bei Gernsbach und bei Weisenbach ist im derzeit gültigen Bedarfsplan in Dringlichkeitsstufe I a enthalten und wird daher in den Entwurf des neuen Bedarfsplanes in Stufe I übernommen. Bei diesem Sachverhalt wird die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der noch aufzustellenden Planung zu prüfen haben, ob eine gemeinsame Umgehung für Gernsbach und Weisenbach eine werkehrlich sinnvolle und auch wirtschaftliche Lösung darstellt.
Zu Frage B 147:
Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der Bundesstraße 3 wird aus Mitteln finanziert, die dem Land Baden-Württemberg global zugewiesen wurden. Daher ist das Bundesministerium für Verkehr mit der Baumaßnahme, deren Planung und Bauabwicklung an das Regierungspräsidium Karlsruhe delegiert wurde, im einzelnen nicht befaßt. Auf Anfrage hat die Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg jedoch mitgeteilt, daß die Arbeiten im Frühjahr 1980 abgeschlossen werden sollen und daß sich deren Gesamtkosten voraussichtlich auf rund 2,7 Millionen DM belaufen werden.
Anlage 102
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 148 und 149) :
Trifft es zu, daß Staatssekretär Ludwig vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, der im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Verhandlungen über die Art der Fortführung der Autobahn A 81 vom derzeitigen südlichen Ende in Richtung Konstanz und nach Singen—Bietingen führt, wiederholt bei offiziellen Verhandlungen vorgebracht hat, daß bei bestimmter Verhaltensweise der von Baumaßnahmen im Raum Konstanz betroffenen Bürger die Autobahn von Singen nach Bietingen auf ganzer Länge vierspurig gebaut werden könne, während bei anderer Verhaltensweise dieser Betroffenen nicht vierspurig gebaut werden würde?
Mit welchem Recht und Verbindlichkeitsgrad für den Bund kann er als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums solche Äußerungen abgeben, wo doch die Frage der Dringlichkeitseinreihung von Fernstraßenvorhaben in die Kompetenz des Bundestags fällt, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Rechte des Bundestags und des Verkehrsausschusses zur Mitwirkung und Entscheidung über diese Frage gewahrt bleiben?
Zu Frage B 148:
Es trifft zu, daß Herr Staatssekretär Ludwig im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund die Vergleichsverhandlungen führt, die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgeschlagen wurden, um die rechtlichen Auseinandersetzungen über den Weiterbau des Rheinübergangs Konstanz möglichst rasch beenden zu können. Nach vorheriger Abstimmung hat er dabei zugesagt, daß der Bundesminister für Verkehr den sofortigen Vollausbau der Bundesautobahn A 81 Singen—Bieringen im Entwurf des neuen Bedarfsplans in die Stufe I einstellen wird.
Zu Frage B 149:
Nach Abschluß der derzeit laufenden Verhandlungen mit den Bundesländern wird der Entwurf des neuen Bedarfsplans dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Durch die Zusage, den Vollausbau der Bundesautobahn A 81 Singen—Bietingen in den Entwurf des neuen Bedarfsplanes einzustellen, wird die Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht vorweggenommen.
Anlage 103
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 150) :
Ist die Bundesregierung bereit, analog zur Bundesfernstraßenplanung eine Wasserstraßenplanung für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen?
Eine Wasserstraßenplanung für das gesamte Bundesgebiet gibt es seit Ende der 50er Jahre. Sie ist zunächst in Form von Vierjahresplänen erstellt worden, die den parlamentarischen Gremien jeweils zur Unterrichtung zugeleitet wurden (erstmals mit BT-Drucksache 1199 vom 25. Juni 1959). Seit 1973 sind die Wasserstraßenplanungen Bestandteil der Koordinierten Bundesverkehrswegeplanung.
Anlage 104
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 151, 152 und 153) :
Ist im Rahmen der deutschfranzösischen Konsultationen auch der Bau einer Staustufe bei Au/Neuburgweier Gegenstand der Erörterungen gewesen, und welches Ergebnis haben die Gespräche gegebenenfalls gebracht?
Wurde der französische Vertragspartner über die positiven Versuche mit einer Geschiebezugabe unterrichtet, und ist Frankreich gegebenenfalls bereit, vom ursprünglich ins Auge gefaßten und vertraglich vereinbarten Ausbau der Staustufe Au/ Neuburgweier abzugehen? •
Sind weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung geplant?
Zu Frage B 151:
Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 1./2. Oktober 1979 ist über die Problematik einer Staustufe bei Neuburgweier gesprochen worden. Dabei wurde von deutscher Seite die Erwartung ausgesprochen, daß Frankreich einer Änderung der Zusatzvereinbarung von 1975 über den Bau der Staustufe zustimmt, da nach deutscher Auffassung eine Alternative auch im französischen Interesse liegen sollte.
Zu Frage B 152:
Der französische Vertragspartner ist bereits vor dem Gipfeltreffen über die positiven Ergebnisse ei-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14099*
ner Geschiebezugabe unterrichtet worden. Bisher ist von französischer Seite noch keine Bereitschaft zu erkennen, vom Bau der Staustufe abzuweichen.
Zu Frage B 153:
Die Bundesregierung bleibt bemüht, weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen.
Anlage 105
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 154) :
Ist die Bundesregierung bereit, ein vom Landkreis Tübingen in Auftrag gegebenes Gutachten über die Rentabilität der Eisenbahnstrecke zwischen Tübingen und Entringen (Herrenberg) von Professor Richard Müller bei ihrer Entscheidung über einen eventuellen Antrag auf Stillegung der Strecke Tübingen—Entringen zu berücksichtigen, und wird die Bundesregierung dabei auch die Empfehlung des Gutachtens, das Schienennetz über den derzeitigen Zustand hinaus von Tübingen wieder bis Herrenberg zu erneuern und als direkte Bahnstrecke zum Stuttgarter S-Bahnnetz für den Personenverkehr freizugeben, in ihre Überlegungen einbeziehen?
Die Deutsche Bundesbahn führt das Verfahren zur Umstellung des Reisezugbetriebes der Strecke Tübingen Hbf—Entringen auf Busbedienung nicht weiter. Insofern wird dem Bundesminister für Verkehr kein entsprechender Antrag vorgelegt werden.
Inwieweit das Gutachten von Prof. Richard Müller, das der Deutschen Bundesbahn erst vor kurzem zugegangen ist, Auswirkungen auf die ehemalige Reisezugverbindung Entringen—Herrenberg hat, läßt sich heute noch nicht absehen.
Anlage 106
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 155 und 156) :
Treffen Meldungen zu, daß die durch den Wegfall bedeutender Autobahnprojekte freiwerdenden Gelder dem Straßenbau entzogen werden und eine Verlagerung zugunsten der Deutschen Bundesbahn vorgenommen werden soll, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ersatzlose Streichung von Autobahnen in Baden-Württemberg aus strukturpolitischen Gründen nicht in Frage kommen kann und daß die Alternative nur der Ausbau bestehender Bundesfernstraßen sein kann?
Ist sich die Bundesregierung darüber bewußt, daß eine leitungsfähige Nord-Südverbindung aus dem Raum Friedrichshafen-Ravensburg-Saulgau-Pfullendorf und Sigmaringen über die Schwäbische Alb nötig ist, bei der vor allem der Alb-Aufstieg und die Umgehung des Großraums Reutlingen besondere Priorität hat, und wäre sie bereit, das Land Baden-Württemberg für ein Sonderprogramm zu unterstützen, das aus Mitteln der wegfallenden Autobahnen gespeist wird?
Zu Frage B 155:
Als Ergebnis der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wird die Bundesregierung dem Bundestag den Verzicht auf eine Reihe von Autobahnplanungen vorschlagen, die überwiegend in der bisherigen Dringlichkeitsstufe ,,möglicher weiterer Bedarf" enthalten sind und deren Realisierung erst nach der Mitte der 90er Jahre möglich wäre. Daher werden durch deren Wegfall keine Haushaltsmittel für andere Verwendungsmöglichkeiten frei.
Ob und welche Bundesstraßenplanungen für aufgegebene Autobahnprojekte vorzusehen sind, muß jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Zu Frage B 156:
Die angesprochene Nord-Süd-Verbindung zum Raum Friedrichshafen wird dadurch verbessert, daß die vorhandenen Bundesstraßen B 312 und B 32 Zug um Zug ausgebaut bzw. in Teilabschnitten verlegt werden.
Anlage 107
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stommel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 157 und 158) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Zeichen der europäischen Annäherung und der völkerverbindenden Tendenz des Amateurfunks, allen Funkamateuren der EG-Staaten und/oder anderer befreundeter Länder den Funkbetrieb auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Heimatrufzeichen und angehängtem Landeskenner DL ohne Formalitäten und ohne Kosten zu gestatten, sofern diese Funkamateuere die entsprechenden Bedingungen ihres Heimatlands erfüllen?
Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Lösung auch für deutsche Funkamateure im Ausland durch den Kontakt mit den auswärtigen Fernmeldeverwaltungen anzustreben, um auch die deutschen Funkamateure vor überflüssigen Behördenwegen und Kosten zu bewahren?
Zur Zeit werden Funkamateuren, die eine gültige Amateurfunkgenehmigung eines anderen Staates haben, Kurzzeitlizenzen für einen Zeitraum von 3 Monaten erteilt, die ihnen erlauben, in der Bundesrepublik Deutschland eine Amateurfunkstelle zu errichten und zu betreiben und ihr Heimatrufzeichen mit dem angehängten Landeskenner DL oder DC (für die Klassen A und B bzw. für die Klasse C) zu benutzen.
Der Antrag dafür wird formlos beim Deutschen Amateur Radio Club in Baunatal eingereicht, der ihn prüft und damit die Bürgschaft für den betreffenden Antragsteller übernimmt; die Genehmigung wird dann von der Oberpostdirektion Düsseldorf erteilt. Die Gebühr für eine solche Kurzzeitlizenz beträgt 15 DM; der Kostenanteil des DARC ist 3 DM.
Die Anträge werden unbürokratisch und sehr schnell erledigt. Einzelheiten ergeben sich aus den „Bestimmungen über den Amateurfunkdienst" (s. Seiten 25 und 26 der Bestimmungen).
Anläßlich von Ausstellungen, Tagungen usw. kann von der örtlich zuständigen Oberpostdirektion Funkamateuren, die eine Lizenz eines anderen Staates haben, für die Zeitdauer von bis zu 4 Tagen eine formlose und gebührenfreie Genehmigung zum Betrieb ihrer Amateurfunkstelle erteilt werden.
Die Deutsche Bundespost betrachtet diese Regelung als sehr umfassend und kundenfreundlich; sie ist ferner bereit zu prüfen, ob Funkamateure mit Lizenzen anderer Staaten ohne Formalitäten und ohne Kosten ihre Amateurfunkstellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichten und betreiben dürfen. Dies setzt allerdings voraus, daß andere Staaten deutschen Funkamateuren unter gleichen Bedingungen den Funkbetrieb auf ihrem Hoheitsgebiet gestatten.
14100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Die Deutsche Bundespost ist schon jetzt bemüht, durch Kontakte mit den Fernmeldeverwaltungen anderer Länder Lösungen anzustreben, die deutschen Funkamateuren gestatten, ihre Amateurfunkstellen auf fremdem Hoheitsgebiet ohne besondere Formalitäten zu errichten und zu betreiben.
Anlage 108
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 159) :
Wie hoch sind die anteiligen Kosten für die Unterbringung des Verwaltungsdienstes beim geplanten Neubau des Postamts Soltau?
Nach heutiger Schätzung werden die Baukosten für den Neubau des Postamts Soltau insgesamt rund 4 Millionen DM betragen. Davon entfallen ungefähr 700 000 DM auf die Unterbringung des Verwaltungsdienstes.
Anlage 109
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 160) :
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchen anderen westeuropäischen Ländern die Errichtung und der Betrieb nicht genehmigter Funkanlagen strafrechtlich verfolgt wird, und denkt die Bundesregierung an eine Harmonisierung unterschiedlicher Vorschriften innerhalb der EG?
Der Deutschen Bundespost liegen Unterlagen darüber vor, daß das Errichten und Betreiben von nicht genehmigten Funkanlagen in folgenden Ländern strafrechtlich verfolgt wird:
Frankreich, Italien, Niederlande, Osterreich, Schweden, Schweiz.
Es kann davon ausgegangen werden, daß in anderen westeuropäischen Ländern ähnliche Regelungen vorhanden sind.
Die Bundesregierung wird sich bemühen, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der gegebenenfalls unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern herbeizuführen.
Anlage 110
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 161) :
Auf Grund welcher gesetzlichen Vorschrift hat die in allen Richtlinien, Entscheidungen und Verfahrensweisen an Gesetz und Verfassung gebundene Deutsche Bundespost nur auf die in der Antwort vom 19. September 1979 nicht näher begründete Vermutung hin, die Tatsachenfeststellung „Patenschaft Essen/ Hindenburg OS" „hätte als politische Aussage mißverstanden werden können", einen Sonderstempel verweigert, und warum können bei unveränderten gesetzlichen Grundlagen die dem entgegengesetzten Entscheidungen von 1973, 1975 und 1977 nicht als Berufungsfälle angeführt, aber — in einer freiheitlichen Rechtsordnung — in einer Formulierungsauflage der Deutschen Bundespost ein Sonderstempel „Hindenburger Heimattreffen", der die Patenschaft von Essen verschweigt, noch als zulässig erklärt werden?
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung vom 16. Mai 1963 sind Sendungen mit Vermerken politischen Inhalts auf der Aufschriftseite von der Postbeförderung ausgeschlossen.
Vermerke politischen Inhalts sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur parteipolitische Äußerungen, sondern alle Aufforderungen zu einem bestimmten Verhalten im staatlichen oder gesellschaftlichen Bereich. Es muß danach als politische Willensbekundung angesehen werden, wenn eine Gemeinde oder eine Organisation in der Bundesrepublik Deutschland mit einer einseitigen Willenserklärung eine Patenschaft für eine Stadt übernimmt, damit also einen symbolischen Sachwalteranspruch geltend macht.
Der Text „Patenschaft Essen/Hindenburg/OS" ist somit unter den gegebenen Verhältnissen als Vermerk politischen Inhalts anzusehen, der der Ausschlußnorm des § 13 Postordnung unterliegt.
Die Genehmigungen der Sonderstempel mit diesem Textzusatz in den Jahren 1973, 1975 und 1977 durch nachgeordnete Dienststellen entsprachen schon damals nicht der geltenden Rechtslage und können deshalb nicht als Berufungsfälle herangezogen werden. Unter Beachtung der o. a. Grundsätze hat das Posttechnische Zentralamt die Ablehnung des Zusatzes „Patenschaft Essen/Hindenburg/OS" im geplanten Sonderstempel anläßlich ,des 14. Hindenburger Heimattreffens zu Recht veranlaßt.
Der Text „14. Hindenburger Heimattreffen" ist eine neutrale, sachliche Bezeichnung der Veranstaltung, anläßlich der ein Sonderpostamt vom Veranstalter beantragt wurde. Gegen diesen Textzusatz war daher aus postrechtlicher Sicht nichts einzuwenden.
Anlage 111
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 162 und 163:
Trifft es zu, wie der Verband deutscher Posthalter angibt, daß von 1969 bis 1979 etwa 7 000 Posthalterstellen in der Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden sind, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Verfolgt die Bundesregierung diese Tendenz zur Entfernung der Präsenz der Deutschen Bundespost vom ländlichen Raum auch in Zukunft, oder sieht sie nicht vielmehr ihren gemeinwirtschaftlichen Auftrag in der Verbesserung des Angebots und Verstärkung der Präsenz gerade auch im ländlichen Raum?
Zu Frage B 162:
In der Zeit vom 31. Dezember 1969 bis zum 1. Januar 1979 sind in erster Linie als Folge der kommunalen Neuordnungsmaßnahmen, die eine Zentralisierung des Eingangs- und Zustellungsdienstes erforderlich machten, rund 6 200 Poststellen aufgehoben worden. In derselben Zeit wurden rund 400 Poststellen in Postämter umgewandelt.
Zu Frage B 163:
Bei der Neuorganisation der Landversorgung ist die Deutsche Bundespost nicht Initiator einer Entwicklung, sondern sie zieht damit Konsequenzen aus Neuregelungen, die Länder und Gemeinden aus strukturpolitischen Überlegungen vorgenommen haben. Dabei wird keinesfalls ein Rückzug der Deutschen Bundespost aus der Fläche eingeleitet. Die Deutsche Bundespost wird auch weiter bei der Gestaltung des Dienstleistungsangebots ländliche Nachfragestrukturen beachten.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14101*
Die postalische Betriebsorganisation ist seit jeher ,darauf ausgerichtet, der Bevölkerung eine lükkenlose flächendeckende Postversorgung zu bieten. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zur Diskussion kann lediglich die Frage stehen, welche Organisationsform insbesondere nach dem Verkehrsaufkommen die zweckmäßigste ist. Da die Deutsche Bundespost im Interesse aller Kunden ihre Dienstleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzubieten hat, müssen für dünn besiedelte Gebiete Organisationsformen gefunden werden, bei denen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Grad ,der Inanspruchnahme postalischer Dienstleistungen stehen.
Anlage 112
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 164) :
Wie hoch belaufen sich am 30. September 1979 die detaillierten Nachbaukosten des Bundeskanzleramts?
Für den Neubau des Bundeskanzleramtes sind bei Kap. 2504 Tit. 717 01 auf Grund der genehmigten Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO 106,0 Millionen DM ausgebracht worden.
Darüber hinaus sind aus dem Bautitel bisher keine Beträge für den Neubau verausgabt worden: Eine erstmalige Aufstockung hat die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 1980 für die zweite Ausbaustufe der Sanierung und Umgestaltung des Vorplatzes vorgenommen. Dem Haushaltsausschuß ist hierfür eine umfassende Vorlage zugeleitet worden.
Unabhängig von den beim o. a. Titel veranschlagten einmaligen Baukosten hat das Bundeskanzleramt im Rahmen der Durchführung „Kleinerer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten" für funktionale Verbesserungen und Erweiterungen an den technischen Einrichtungen, für Maßnahmen zur Energieeinsparung und für Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie im Rahmen der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen bisher rund 0,7 Millionen DM ausgegeben.
Anlage 113
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amrehn
(CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 165) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen, wonach es erzwungen werden kann, Heizkosten in einer anderen Form als nach Quadratmetern umzulegen, wenn die Verteilung der Betriebskosten nach Quadratmetern im Mietvertrag vereinbart oder durch Bestimmung in der grundbuchlich eingetragenen Teilungsanordnung festgelegt ist?
a) Im preisgebundenen sozialen Mietwohnungsbau ist durch Änderung der Neubaumietenverordnung seit 1. Juli 1979 generell die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben, also auch in den Fällen, in denen im Mietvertrag die Umlegung nach einem festen Maßstab, z. B. der Wohnfläche, vereinbart war; für den Fall, daß die Wohnungen noch nicht mit der erforderlichen meßtechnischen Ausstattung versehen sind, ist eine
Übergangsfrist bis zum Ende der im Jahre 1983 auslaufenden Abrechnungsperiode eingeräumt.
b) Die Bundesregierung beabsichtigt für nicht preisgebundene Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzte Räume durch Verordnung eine entsprechende Regelung zu erlassen; vertragliche Vereinbarungen und Teilungserklärungen, die eine Heizkostenabrechnung nach einem festen Maßstab vorsehen, würden dadurch auch in diesem Bereich unwirksam.
Durch Änderung des Energieeinsparungsgesetzes muß hier zunächst die erforderliche Verordnungsermächtigung geschaffen werden. In der genannten Verordnungsermächtigung ist u. a. vorgesehen, daß die Erfassung der Heizkosten und die Kostenverteilung abweichend von den Vereinbarungen der Benutzer und von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt und näher bestimmt werden kann, wie sich die Regelung auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten auswirkt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes insoweit im ersten Durchgang zugestimmt.
Anlage 114
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 166 und 167) :
Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie viele Anspruchsberechtigte (Familien mit zwei und mehr Kindern) für eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1975, 1976, 1977 und 1978 nicht eingewiesen werden konnten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Diskrepanz zwischen zur Verfügung stehenden Wohnungen und Anspruchsberechtigten zu lösen?
Zu Frage B 166:
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wieviel Haushalte mit 2 und mehr Kindern, deren Jahreseinkommen die in § 25 II. WoBauG angegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt, nicht in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus wohnen. Auch liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welcher Anzahl die genannten Haushalte sich bei den zuständigen Stellen um eine Sozialwohnung beworben, diese aber nicht erhalten haben.
Zu Frage B 167:
Das Angebot an öffentlich geförderten Mietwohnungen ist nur ein Teil des insgesamt zur Verfügung stehenden Wohnungsangebots für Haushalte mit einem Einkommen gemäß § 25 II. WoBauG.
Darüber hinaus stehen für einkommensschwächere Haushalte und für Bezieher mittlerer Einkommen preisgünstige, oft modernisierte Wohnungen des Althausbestandes zur Verfügung. Die öffentliche Förderung des Wohneigentums, insbesondere für Familien mit Kindern, stellt ein weiteres wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wohnraumversorgung dar. Die Bundesregierung sieht folglich in der Sicherung eines insgesamt ausreichenden Angebots von Wohnungen die wichtigste Grundlage, um den auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu begünstigenden Personenkreis angemessen mit Wohnraum zu versorgen.
14102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
1 Anlage 115
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 168) :
Wann wird die Bundesregierung den Bericht „Anforderungen an Standorte von Kraftwerken aus der Sicht der Raumordnung", der in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Der Landkreis" (Nummer 8-9/1979, S. 387) erwähnt wird, der Öffentlichkeit vorlegen?
Die Forschungsarbeit „Anforderungen an Kraftwerkstandorte aus der Sicht der Raumordnung (Standortvorauswahl) ", die im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erstellt wird, soll Anfang des Jahres 1980 veröffentlicht werden.
Anlage 116
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 169) :
Sind dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Klagen über die inzwischen überaus komplizierten und umfassenden Fragen bei der Bewertung des Bundeswettbewerbs „Die besten Kleinsiedlungen" bekannt, und wenn ja, wird das Bundesministerium zukünftig dafür sorgen, daß auch normale Kleinsiedlungen an diesem Wettbewerb teilnehmen können?
Klagen über ein zu kompliziertes Verfahren bei der Bewertung des Bundeswettbewerbes „Die besten Kleinsiedlungen" sind weder dem Ministerium noch dem Deutschen Siedlerbund bekanntgeworden. Allerdings hat Herr Kollege Neumann mich darauf aufmerksam gemacht, daß in die Bewertung auch städtebauliche Gesichtspunkte aufgenommen sind, auf deren Realisierung die jeweilige Siedlergruppe keinen Einfluß hat. Ich habe demgegenüber darauf hingewiesen, daß es bei der Prämierung im Rahmen dieses Wettbewerbs nicht um die Auszeichnung der besten Kleinsiedlung geht, sondern um die Auszeichnung von Leistungen, die vor dem Hintergrund der allgemeinen und speziellen Probleme der Stadtentwicklung zu messen sind und bei der die jeweilige Ausgangssituation und der Schwierigkeitsgrad der Maßnahme berücksichtigt werden. Letztlich wird die Leistung bewertet, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erbracht wurde. Damit wird erreicht, daß die ungünstige bzw. günstige Ausgangssituation beim Gesamturteil nicht als Nachteil bzw. Vorteil zur Auswirkung kommt. Es ist der Frage nachzugehen, inwieweit von der Siedlergemeinschaft Anstrengungen unternommen worden . sind, ungünstige Ausgangsbedingungen auszugleichen. Über diese Fragestellung ergibt sich somit die Möglichkeit, für Kleinsiedlungen mit ungünstigen Ausgangsbedingungen „Sonderpunkte" zu vergeben.
Es ist sicherlich schwierig, Leistungen oder Gegebenheiten zu bewerten, die nicht oder nur mittelbar im Einflußbereich der Kleinsiedler liegen. Die bisherigen Erfahrungen bei Bundeswettbewerben, die eine ähnliche Bewertungsproblematik aufweisen, zeigen jedoch, daß dies möglich ist.
Anlage 117
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die
Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger
(SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 170 und 171):
Welche Studien und Gutachten fördert die Bundesregierung zum Thema Einfluß von unterschiedlichen Energieerzeugungssystemen auf Raumordnung und Siedlungsstruktur?
Wie sind die Ergebnisse gegebenenfalls in politische Entscheidungen umgesetzt worden?
Zu Frage B 170:
Im Rahmen des Mittelfristigen Forschungsprogramms Raumordnung und Städtebau ist die Studie „Auswirkungen von Entwicklungen im Energiesektor auf die Raum- und Siedlungsstruktur" als Heft 06.011 der Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau veröffentlicht worden. Sie ist ein Szenario über die Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Abläufen im Energiesektor und der großräumigen Entwicklung von Raum und Siedlung.
Die Untersuchung „Wechselwirkungen zwischen der Siedlungsstruktur und neuen Wärmeversorgungssystemen" soll bis Anfang 1980 abgeschlossen sein. Hier sollen die Wärmeerzeugungssysteme nach dem jetzt erreichten technischen und wirtschaftlichen Stand, die unterschiedlichen Siedlungstypen und die daraus folgenden Einsatzmöglichkeiten im einzelnen dargestellt werden. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen.
Über die genannten Forschungsarbeiten hinaus hat die Bundesregierung die Fragen einer rationellen Energieversorgung und ihrer Auswirkungen auf Städtebau und Raumordnung zu einem Schwerpunkt bei der Fortentwicklung des o. g. Mittelfristigen Forschungsprogramms gemacht.
Zu Frage B 171:
Die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung (TZ 18) hat auf die Notwendigkeit der Aufstellung von Wärmeenergieversorgungskonzepten ausdrücklich hingewiesen. Die an zweiter Stelle genannte Untersuchung wird im Zusammenhang mit energiepolitischen Maßnahmen des Bundes genutzt und den befaßten Gremien im Bund-Länder-Bereich (Ministerkonferenz für Raumordnung, Argebau, Wirtschaftsministerkonferenz) zur Beratung zugeleitet.
Anlage 118
Antwort
des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 172 und 173):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bestehende Anhörungsrecht der Stadt- bzw. Gemeinderäte gegenüber den Flurbereinigungsbehörden vollkommen unzureichend ist, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um eine stärkere Beteiligung der betroffenen Kommunalparlamente am Flurbereinigungsverfahren im Flurbereinigungsgesetz zu verankern, so daß die Einleitung und Durchführung von Flurbereinigungsverfahren gegen den Willen der Mehrheit der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäte nicht mehr möglich ist?
Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß bereits vor der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens dem Informationsbedürfnis der einzelnen Grundstückseigentümer besser als bisher Rechnung getragen wird (z. B. Offenlegung der konkreten Planungen) und die betroffenen Bürger ein gesetzlich festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht erhalten, auf Grund des-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14103*
sen sie sowohl auf die grundsätzliche Entscheidung über die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens als auch auf dessen Durchführung ausschlaggebend Einfluß nehmen können?
1. Die Bundesregierung teilt nicht die Meinung, daß die Beteiligung von Städten und Gemeinden in Flurbereinigungsverfahren vollkommen unzureichend geregelt ist.
Städte und Gemeinden sind als Eigentümer eigener zum Flurbereinigungsgebiet gehörender Grundstücke Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren mit allen insoweit geregelten Teilnahmerechten; darüber hinaus sind sie als Kommunalkörperschaften Nebenbeteiligte im Sinne des § 10 Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG). Als solche sind sie bereits vor der Anordnung der Flurbereinigung über das Verfahren zu unterrichten und als Träger öffentlicher Belange zu hören.
Auch während des Flurbereinigungsverfahrens sind Städte und Gemeinden bei den wesentlichen Verfahrensabschnitten zu beteiligen, so bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) und bei der Erörterung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41), der die Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes bildet.
Mit dem Teil VII a des Bundesbaugesetzes wurden besondere Vorschriften für die Abstimmung städtebaulicher Maßnahmen mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere der Flurbereinigung, geschaffen, die eine enge Verbindung beider raumbedeutsamen Maßnahmen sicherstellen. Die Länder haben diese Rechtsvorschriften durch Verwaltungsvorschriften näher bestimmt.
Die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Beteiligung der Städte und Gemeinden am Flurbereinigungsverfahren erscheint der Bundesregierung somit nicht geboten.
2. Auch die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer sind vor der Anordnung der Flurbereinigung über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten eingehend aufzuklären. Die Anordnung der Flurbereinigung kann nur ergehen, wenn die obere Flurbereinigungsbehörde das Interesse der Beteiligten für gegeben hält; diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar.
Vor der Anordnung der Flurbereinigung liegen in der Regel noch keine konkreten Planungen für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes vor. Diese werden vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Interessen der Gesamtheit der an dem Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer zu vertreten hat, erstellt (§§ 2, 18, 38, 41 FlurbG). Somit besteht für die einzelnen Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer Einflußnahme sowohl auf die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wie auch auf dessen Durchführung. Einer Stärkung der Mitwirkungsrechte der Grundstückseigentümer durch Gesetz bedarf es daher nach Meinung der Bundesregierung nicht. Das gilt um so mehr, als der Bundesregierung bisher keine besonderen Probleme bekannt geworden sind.
Anlage 119
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 174) :
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Nachrichten zutreffen, wonach der Staatssicherheitsdienst der DDR Listen von sogenannten Staatsfeinden zusammenstellt oder zusammengestellt hat, und wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die dort aufgeführten Personen in Konflikt- oder Spannungszeiten verhaftet oder sogar liquidiert werden sollen?
Berichte über das Vorhandensein von Listen im Sinne Ihrer Fragestellung beruhen auf den Aussagen ehemaliger Bewohner der DDR. Mir sind diese Aussagen bekannt, darüber hinaus liegen mir jedoch keine Erkenntnisse vor. Meines Erachtens sind Zweifel am Wahrheitsgehalt solcher Berichte begründet.
Anlage 120
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 175) :
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Ergebnisse der Bundespräsidentenrunde, die zu einer Verringerung des Berliner Flugtarifs und der Zusage deutlich verbesserter Qualität des Flugservice geführt haben, nicht durch neuere Entwicklungen zunichte gemacht werden?
Die Bundesregierung betrachtet die Entwicklung des Luftverkehrs von und nach Berlin insgesamt positiv. Sie würdigt die von den Luftverkehrsgesellschaften zugesagten und unternommenen eigenen Anstrengungen, die u. a. ihren Ausdruck in der Einführung neuer Vorzugstarife (Wochenendtarif mit 30 % Ermäßigung, Ausdehnung der Seniorentarife auf die Wochenenden, 30 % Ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte, schwerdienstbeschädigte und schwerbeschädigte, rassisch und politisch Verfolgte), der Verbesserung der Handhabung der Reservierungs- und Abfertigungssysteme, der Erweiterung der Flugpläne, der Steigerung der Liniensonderflüge und des Beginns der völligen Erneuerung der Innenausstattung geflogener Maschinen finden.
Die Bundesregierung erwartet, daß Mittel und Wege gefunden werden, um die mit der Erhöhung der Flugfrequenzen von und nach. Berlin und der Überlastung des Frankfurter Flugraumes zusammenhängenden Verspätungsprobleme in einer Weise zu lösen, welche die Pünktlichkeit der Flugbewegungen, auf die die Passagiere Anspruch haben, herstellt. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und im Rahmen des ihr Möglichen nachdrücklich darauf hinwirken, daß der Flugverkehr den modernen Anforderungen eines Kurzstreckendienstes unter allen Gesichtspunkten entspricht.
Anlage 121
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 176) :
Mit welcher Begründung hat Staatssekretär Gaus die Verwahrung gegen die Antwort der Bundesregierung vom 20. September 1979 auf die Großen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU zurückgewiesen (vgl. Nachrichtenspiegel I vom 28. September
14104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
1979), hat er darauf hingewiesen, daß die Menschenrechte nach dem allgemeinen Völkerrecht und der auch von der DDR ratifizierten Menschenrechtskonvention nicht nur innere Angelegenheit der Staaten darstellen?
Staatssekretär Gaus hat die Verwahrung der DDR gegen die Antworten der Bundesregierung auf die Großen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU zur Anwendung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen in der DDR mit der Begründung zu- rückgewiesen, daß die Beobachtung der Verwirklichung von Menschenrechten in den verschiedenen Staaten der Welt nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten bezeichnet werden könne. Er hat in diesem Zusammenhang auch auf die multilateralen Pakte und Vereinbarungen verwiesen, denen die DDR beigetreten ist.
Anlage 122
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 177) :
Fördert die Bundesregierung auf Antrag des Saarlands den Bau von Abfallbeseitigungseinriditungen, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und wie hoch ist die jeweilige Bundesbeteiligung?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms '75 der Bundesregierung auch den Bau fortgeschrittener Abfallentsorgungsanlagen. Im Saarland werden z. Z. folgende Projekte gefördert:
— Müllvergasung nach dem Verfahren der Saarberg-Fernwärme GmbH, Laufzeit: 23. Mai 1974 bis 31. Dezember 1979, BMFT-Förderung 7,7 Millionen DM = 60 °/o;
— Meßprogramm Müllvergasung (u. a. Umweltverträglichkeitsprüfung), Laufzeit 1. Januar 1979 bis 31. Dezember 1979, BMFT-Förderung 238 TDM = 100 °/o;
— Bau einer Autoverschrottungsanlage, Autoverschrottungsgesellschaft Jumbo mbH Egon Maull, Laufzeit 1978-1990, BMI-Förderung 800 TDM = ERP-Kredit, Gesamtkosten 1,5 Millionen DM.
Anlage 123
Antwort
des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 178) :
Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, um Maßnahmen zur biologisch-botanischen Abwässerklärung auch im Saarland zu fördern, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen im konkreten Fall erfüllt sein?
Die biologisch-botanische Abwasserklärung — hier könnte an eine Abwasserbehandlung mit Hilfe höherer Wasserpflanzen, wie z. B. Binsen gedacht sein — wird allgemein nur in sehr begrenztem Maß angewandt, da hierfür einerseits große — meist nicht vorhandene — Flächen erforderlich sind und schwierige Abwässer — zum Beispiel mit Anteilen aus Industrie und Gewerbe — bei dieser Art der Behandlung keinesfalls genügend abgebaut werden. Die Funktion solcher Anlagen ist im übrigen auch in unseren Breiten sehr witterungsabhängig. Eine
Förderung speziell eines solchen Verfahrens ist deshalb nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Rhein-Bodensee-Programmes von Bund und Ländern werden auch Abwasseranlagen an Nebenflüssen des Rheins gefördert, wenn dadurch positive Wirkungen auf die Rheinwasserqualität zu erwarten sind. Aus diesem Programm, für das in den Jahren 1977-1980 an Bundesmitteln allein 800 Mio. DM,. daneben in mindestens gleicher Höhe Landesmittel, zur Verfügung stehen, hat das Saarland 16 Mio. DM an Bundesmitteln erhalten. Davon sind — wie vom Saarland selbst vorgeschlagen — fast ausschließlich Kanalisationsprojekte, also praktisch keine Kläranlagen, gefördert worden, obwohl der Nachholbedarf an Kläranlagen dort noch hoch ist.
Zur Zeit sind Überlegungen im Gange, das RheinBodensee-Programm, jedenfalls für besonders stark belastete Gewässer im Rheineinzugsgebiet — und zu diesen ist auch die Saar zu zählen —, über 1980 hinaus noch einmal zu verlängern. Voraussetzung für eine Förderung von Kläranlagen mit Bundesmitteln wird allerdings sein müssen, daß sich auch die saarländische Regierung in angemessener — voraussichtlich gleicher — Höhe beteiligt. Weitere Voraussetzung wird sein, daß die zu fördernden Kläranlagen zumindest die Anforderungen erfüllen, wie sie gemäß § 7 a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für den gemeindlichen Bereich bereits in der ersten Schmutzwasserverwaltungsvorschrift als Mindestanforderungen festgelegt worden sind. Angesichts der noch hohen Belastung der Saar wird zu prüfen sein, ob dort höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung zu stellen sind, als sie generell in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften gemäß § 7 a Abs. 1 WHG festgelegt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht solche höheren Anforderungen ausdrücklich vor, z. B. auf der Grundlage des § 36 b, mit dem die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen durch die Länder geregelt wird.
Neben einer evtl. weiteren Förderung von Kläranlagen im Rahmen des Rhein-Bodensee-Programmes können auch im ländlichen Raum Kläranlagen mit Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsförderungsprogramm der Bundesregierung — hier durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - gefördert werden; darüber hinaus stellt der Bundesminister für Wirtschaft für industrielle Kläranlagen ERP-Mittel zur Verfügung.
Wenn ich mich im Interesse insbesondere einer Beschleunigung des Sanierungsprogrammes an der Saar für die Förderung von leistungsfähigen Kläranlagen im Rahmen einer evtl. Verlängerung des Rhein-Bodensee-Programmes einsetze, so muß ich doch auch nachdrücklich darauf hinweisen, daß im Sinne des Verursacherprinzips staatliche Förderungen nur für bestimmte Übergangszeiten als Anstoß und Hilfe in besonders dringenden Fällen und Bereichen gesehen werden sollten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß im Hinblick auf die besondere Situation des Saarlandes als Grenzregion eine endgültige Sanierung der Saar voraussetzt, daß auch im Bereich der Zuflüsse im französischen Hoheitsgebiet verstärkt wirksame Abwasserreinigungsverfahren eingesetzt werden.