Protokoll:
8178

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 8

  • date_rangeSitzungsnummer: 178

  • date_rangeDatum: 12. Oktober 1979

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 12:56 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 8/178 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 178. Sitzung Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 14017 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 14017 A Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung . . 14017 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz) — Drucksache 8/3172 — Dr. Ehrenberg, Bundesminister BMA . . . 14017 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 14019 B Lattmann SPD 14021 D Schmidt (Kempten) FDP 14025 A Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU . . . 14027 A Lutz SPD 14029 D Kleinert FDP 14031 D Baum, Bundesminister BMI 14034 B Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in der ersten Hälfte der 8. Wahlperiode (1977/78) — Drucksache 8/3036 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 14036 C Kirschner SPD 14041 A Frau Matthäus-Maier FDP 14043 D Frau Dr. Riede (Oeffingen) CDU/CSU . 14048 C Müntefering SPD 14050 A Baum, Bundesminister BMI 14052 A Beratung der Sammelübersicht 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3045 — Zur Geschäftsordnung Dürr SPD 14052 D, 14053 C Dr. Pfennig CDU/CSU 14053 A Nächste Sitzung 14053 D II Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten . . 14055* A Anlage 2 Forderung des Generalbundesanwalts nach weiteren Änderungen der Strafprozeßordnung und des materiellen Strafrechts zur Bekämpfung des Terrorismus MdlAnfr Al 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14055* D Anlage 3 Verbesserung des Berlin-Flugverkehrs MdlAnfr A3 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Niederselters) SPD MdlAnfr A4 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 14056* A Anlage 4 Giftrisiko der seit 1945 in der Ost- und Nordsee sowie in der Lüneburger Heide gelagerten chemischen Kampfstoffe; Kosten einer Bergung der Kampfstoffe im Meer und Boden MdlAnfr A18 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wernitz SPD MdlAnfr A19 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wernitz SPD SchrAnfr B40 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PtSekr von Schoeler BMI, PStSekr Wrede BMV, PStSekr Zander BMJFG 14056* C Anlage 5 Gefährdung durch in der Ost- und Nordsee, insbesondere im Gebiet Adlergrund bei Bornholm, versenkte Giftgase und andere chemische Kampfstoffe MdlAnfr A20 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14057* B Anlage 6 Scheitern des Ankaufs von Anteilen der kalifornischen Belridge Oil Corporation durch die Veba an der Nichtzustimmung der DEMINEX-Partner; Neustrukturierung der DEMINEX MdlAnfr A23 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfram (Recklinghausen) SPD MdlAnfr A24 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfram (Recklinghausen) SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14057' C Anlage 7 Dänische Industriefischerei in der Nordsee MdlAnfr A25 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 14058* B Anlage 8 Verhalten des Arbeitsamts Ansbach bei der Beschaffung eines Ausbildungsplatzes für einen jugendlichen Griechen MdlAnfr A29 05.10.79 Drs 08/3237 Hölscher FDP MdlAnfr A30 05.10.79 Drs 08/3237 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14058* D Anlage 9 Aufruf des Staatssekretärs Frau Fuchs zum Besuch „gewerkschaftlich organisierter sozialdemokratischer Versammlungen" MdlAnfr A31 05.10.79 Drs 08/3237 Schedl CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14059* A Anlage 10 Vereinbarkeit der Strafbestimmung des § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen mit § 1 StGB MdlAnfr A54 05.10.79 Drs 08/3237 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14059`B Anlage 11 Einhaltung der Schulpflicht durch Zigeunerkinder MdlAnfr A68 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Simonis SPD MdlAnfr A69 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Engholm BMBW . . . 14059*D Anlage 12 Beteiligung von Ostblockschiffen am Transport von Nahrungsmitteln der EG nach Somalia MdlAnfr A73 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU MdlAnfr A74.05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Freiherr Spies von Büllesheim CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück MBZ 14060* B Anlage 13 Verweigerung eines politischen Gesprächs mit dem chilenischen Außenminister Her- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 III man Cubillos durch Bundesminister Offergeld MdlAnfr A75 05.10.79 Drs 08/3237 Engelsberger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Brück BMZ 14060* D Anlage 14 Übernahme des „Document Center" in deutschen Besitz sowie Wahrnehmung der Verwaltung durch eine Außenstelle des Bundesarchivs in Berlin MdlAnfr A77 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Langguth CDU/CSU MdlAnfr A78 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Langguth CDU/CSU SchrAntw StMin Dr. von Dohnanyi AA . . 14061 * A Anlage 15 Vergabe sowie Empfänger von Druckaufträgen des Bundespresseamts und der Bundesministerien seit 1978 SchrAnfr B1 05.10.79 Drs 08/3237 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw StSekr Bölling BPA 14061* B Anlage 16 Wertung des Austauschs von Militärattachés; Wahrnehmung der seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Raum Südafrika SchrAnfr B2 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAnfr B3 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14061* C Anlage 17 Waffenlieferungen an den Iran; Intervention der Bundesregierung zugunsten der kurdischen Minderheit im Iran SchrAnfr B4 05.10.79 Drs 08/3237 Eickmeyer SPD SchrAnfr B5 05.10.79 Drs 08/3237 Eickmeyer SPD SchrAnfr B6 05.10.79 Drs 08/3237 Eickmeyer SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14061* D Anlage 18 Kriterien für die Auswahl von Honorarkonsuln im Ausland SchrAnfr B7 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Holtz SPD SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14062* B Anlage 19 Flugpreiserhöhung im Berlin-Verkehr SchrAnfr B8 05.10.79 Drs 08/3237 Bahner CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14062* C Anlage 20 Aufarbeitung der historischen und geographischen Fakten der deutsch-polnischen Beziehungen unter Berücksichtigung der Schulbuchempfehlungen SchrAnfr B9 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAnfr B10 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14062* D Anlage 21 Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in den Bundesländern SchrAnfr B11 05.10.79 Drs 08/3237 Schäfer (Mainz) FDP SchrAnfr B12 05.10.79 Drs 08/3237 Schäfer (Mainz) FDP SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14063* D Anlage 22 Wirtschaftshilfe für Syrien SchrAnfr B13 05.10.79 Drs 08/3237 Ey CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14064* C Anlage 23 Integration der Indochinaflüchtlinge durch Sprachförderung; Finanzierung der Sprachkurse nach dem Arbeitsförderungsgesetz SchrAnfr B14 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAnfr B15 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAnfr B16 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAnfr B17 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14064* D Anlage 24 Erläuterungen des Bundeskanzlers Schmidt zur tausendjährigen Geschichte der Deutschen und Osteuropäer auf der in Budapest gehaltenen Pressekonferenz SchrAnfr B18 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU IV Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 SchrAnfr B19 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Becher (Pullach) CDU/CSU SchrAntw StMin Frau Dr. Hamm-Brücher AA 14065* C Anlage 25 Vereinbarkeit kommunalrechtlicher Vorschriften über die Wahlberechtigung mit dem Grundgesetz SchrAnfr B20 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14065* D Anlage 26 Personal- und Präsenzabbau bei in Berlin residierenden Bundesbehörden seit dem 31. Dezember 1968 SchrAnfr B21 05.10.79 Drs 08/3237 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14066* A Anlage 27 Sicherheitszulage für Angehörige des Bundeskriminalamts SchrAnfr B22 05.10.79 Drs 08/3237 Spranger CDU/CSU SchrAnfr B23 05.10.79 Drs 08/3237 Spranger CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14066* C Anlage 28 Behandlung des Falls des Flüchtlings Wegner in der gemeinsamen Grenzkommission mit der DDR; Nichtzulässigkeit der Selbstschuß- und Tötungsgeräte an der Demarkationslinie der DDR SchrAnfr B24 05.10.79 Drs 08/3237 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAnfr B25 05.10.79 Drs 08/3237 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14063* B Anlage 29 Gewährung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz an Aussiedler, die als Rußland-Deutsche aus der damaligen sowjetischen Besatzungszone nach Gewahrsamsnahme in die Sowjetunion verschleppt wurden SchrAnfr B26 05.10.79 Drs 08/3237 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAnfr B27 05.10.79 Drs 08/3237 Erhard (Bad Schwalbach) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14067*D Anlage 30 Gefährdung durch Materialfehler am französischen Kernkraftwerk Fessenheim SchrAnfr B28 05.10.79 Drs 08/3237 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14068* C Anlage 31 Grundwasserschäden im Bodenseegebiet durch das geplante Zentrallager für Treib-und Brennstoffe im Calanda-Massiv bei Haldenstein in Graubünden SchrAnfr B29 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Kempten) FDP SchrAnfr B30 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14069* B Anlage 32 Renovierung des unter Denkmalschutz stehenden Industriemuseums „Masthinenhalle Zoltem II" in Dortmund-Bövinghausen SchrAnfr B31 05.10.79 Drs 08/3237 Gerstein CDU/CSU SchrAnfr B32 05.10.79 Drs 08/3237 Gerstein CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14069* D Anlage 33 Benachteiligung kinderreicher Familien im Beihilferecht durch Wegfall der Progression des Beihilfesatzes ab viertem Kind SchrAnfr B33 05.10.79 Drs 08/3237 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14070* B Anlage 34 Zuschußgewährung nach den Kantinenrichtlinien des Bundes SchrAnfr B34 05.10.79 Drs 08/3237 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14030* C Anlage 35 Konzentration von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Abwässern und Klärschlamm SchrAnfr B35 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAnfr B36 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wittmann (München) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14030* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 V Anlage 36 Angaben über Störfälle in deutschen Kernkraftwerken in den Dokumentationen der Bundesregierung und der BBU SchrAnfr B37 05.10.79 Drs 08/3237 Marschall SPD SchrAnfr B38 05.10.79 Drs 08/3237 Marschall SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14071* C Anlage 37 Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Lagerstätten mit vergrabener chemischer Kampfstoffmunition SchrAnfr B39 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Wernitz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14071* D Anlage 38 Ablauf der Fünfjahresfrist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des Fluglärmgesetzes bei Ausdehnung des Lärmschutzbereichs SchrAnfr B41 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14072* A Anlage 39 Schutzraumbauten für die Zivilbevölkerung SchrAnfr B42 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAnfr B43 05.10.79 Drs 08/3237 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14072* B Anlage 40 Strahlengefährdung durch Einlagerung radioaktiver Abfallstoffe der DDR im grenznahen ehemaligen Salzbergwerk Bartensleben SchrAnfr B44 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAnfr B45 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Köhler (Wolfsburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14072* D Anlage 41 Ablehnung von Asylgesuchen nach dem 1. Januar 1977 aus Gründen der Nichtgeltendmachung eines Anerkennungsgrunds im Sinne des § 28 des Ausländergesetzes wegen rechtsmißbräuchlichen Begehrens; Änderung der Verwaltungsvorschrift zu § 38 des Ausländergesetzes SchrAnfr B46 05.10.79 Drs 08/3237 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B47 05.10.79 Drs 08/3237 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAnfr B48 05.10.79 Drs 08/3237 Brandt (Grolsheim) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14073* A Anlage 42 Zahl der im Bundesinnenministerium seit 1974 im Bereich „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz" beschäftigten Personen SchrAnfr B49 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAnfr B50 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14074*A Anlage 43 Auffassung der INFCE-Arbeitsgruppe „Schnelle Brüter" über die Gesundheitsgefährdung durch die Schnelle-Brütertechnik SchrAnfr B51 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Laufs CDU/CSU SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 14034* B Anlage 44 Höhe des Streitwerts bei Klagen auf Zustimmung zu Mieterhöhungsverlangen vor den Landgerichten SchrAnfr B52 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schöfberger SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14074* D Anlage 45 Vorlage eines Berichts über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 SchrAnfr B53 05.10.79 Drs 08/3237 Hansen SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14075*A Anlage 46 Zahl der auf Grund des § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO durchgeführten Durchsuchungen mit Fahndungserfolgen sowie Ermittlungen, Verfahren und Verurteilungen nach § 88 a StGB SchrAnfr B54 05.10.79 Drs 08/3237 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAnfr B55 05.10.79 Drs 08/3237 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. de With BMJ . . . 14075* B VI Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Anlage 47 Auswirkungen der Leitkursänderungen vom 24. September 1979 für den Agrarbereich; zusätzliche Wettbewerbsvorteile der Niederlande gegenüber den deutschen Gärtnern SchrAnfr B56 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B57 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Zumpfort FDP SchrAnfr B58 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Zumpfort FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14075* D Anlage 48 Steuerrechtliche Gleichbehandlung aller Behinderten SchrAnfr B59 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Kempten) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 14036* B Anlage 49 Gefährdung des Förderungsvorsprungs von Berlin durch das Aktionsprogramm für das Ruhrgebiet SchrAnfr B60 05.10.79 Drs 08/3237 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B61 05.10.79 Drs 08/3237 Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 14077* A Anlage 50 Überprüfung der Kilometerentschädigung SchrAnfr B62 05.10.79 Drs 08/3237 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAnfr B63 05.10.79 Drs 08/3237 Berger (Herne) CDU/CSU SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14077* B Anlage 51 Vergleichbare Förderung des Ruhrgebiets und Berlins SchrAnfr B64 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAnfr B65 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Pfennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 14077* D Anlage 52 Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Verkauf von Wohnungen und Häusern aus Bundesbesitz im Raum Köln—Bonn seit 1972 SchrAnfr B66 05.10.79 Drs 08/3237 Schröder (Lüneburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 14078* A Anlage 53 Entwicklung der Warentermingeschäfte sowie Konkurse in diesem Zusammenhang SchrAnfr B67 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAnfr B68 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Zeitel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 14038* B Anlage 54 Mißbrauch des Steuerprivilegs durch Angehörige diplomatischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland SchrAnfr B69 05.10.79 Drs 08/3237 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B70 05.10.79 Drs 08/3237 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Böhme BMF . . . . 14038* D Anlage 55 Höhe der deutschen Beiträge an internationalen Organisationen im Bundeshaushalt 1980 SchrAnfr B71 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Haehser BMF 14039* B Anlage 56 Verschwinden von Gutscheinen für Dieselöl auf dem Weg von Bonn nach Würzburg SchrAnfr B72 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAnfr B73 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Bötsch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14039* D Anlage 57 Aufnahme des Globalnachweises in das Protokoll der EG-EFTA-Ursprungsbestimmungen SchrAnfr B74 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Vohrer FDP SchrAnfr B75 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Vohrer FDP SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14080 *B Anlage 58 Aufhebung der EG-Krisenmaßnahmen am Stahlmarkt sowie Umstrukturierung der unrentablen Stahlunternehmen SchrAnfr B76 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwörer CDU/CSU Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 VII SchrAnfr B77 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14080* D Anlage 59 Einbeziehung des Lahn-Dillkreises in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" SchrAnfr B78 05.10.79 Drs 08/3237 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14081* B Anlage 60 Gewährung von Investitionszuschüssen an mittelständische Unternehmen zur Verminderung von Immissionen SchrAnfr B79 05.10.79 Drs 08/3237 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14081* D Anlage 61 Versorgung der Bundesbahnbediensteten mit Hausbrandkohle SchrAnfr B80 05.10.79 Drs 08/3237 Simpfendörfer SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14082* B Anlage 62 Prognosen für den Gesamtwasserbedarf und für den Wasserbedarf der Elektrizitätswirtschaft SchrAnfr B81 05.10.79 Drs 08/3237 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14082* B Anlage 63 Entwicklung der Zahl der Selbständigen in den letzten drei Jahren SchrAnfr B82 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14082* C Anlage 64 Zurückziehung der Fördermittel der Bundesregierung aus dem DEMINEX-Projekt „Schwerölfeld/Belridge Oil Comp." SchrAnfr B83 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Riesenhuber CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi 14083* A Anlage 65 Protest gegen die Gebührenerhöhungen der DDR für Leistungen im Veterinärwesen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren SchrAnfr B84 05.10.79 Drs 08/3237 Kittelmann CDU/CSU SchrAnfr B85 05.10.79 Drs 08/3237 • Kittelmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 14083* C Anlage 66 Vorstöße der Bundesregierung gegen das holländische WIR-Gesetz und landwirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen SchrAnfr B86 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14084* B Anlage 67 Untersuchung von importiertem Obst und Gemüse auf Thallium SchrAnfr B87 05.10.79 Drs 08/3237 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14084* D Anlage 68 Ausweis der Bundesmittel in der bayerischen Broschüre zur Agrarsozialpolitik sowie einzelbetriebliche Förderung für Landwirtschaftsbetriebe in Bayern und auf Bundesebene SchrAnfr B88 05.10.79 Drs 08/3237 Paintner FDP SchrAnfr B89 05.10.79 Drs 08/3237 Paintner FDP SchrAntw BMin Ertl BML 14085* A Anlage 69 Statistik über die in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte; Erhöhung der Produktion einer landwirtschaftlichen Arbeitskraft in den letzten 30 Jahren; Anteil der einkommenstärksten Landwirtschaftsbetriebe am landwirtschaftlichen Gesamteinkommen SchrAnfr B90 05.10.79 Drs 08/3237 Kirschner SPD SchrAnfr B91 05.10.79 Drs 08/3237 Kirschner SPD SchrAnfr B92 05.10.79 Drs 08/3237 Kirschner SPD SchrAnfr B93 05.10.79 Drs 08/3237 Kirschner SPD SchrAntw BMin Ertl BML 14086* A Anlage 70 Anteil der Witwerrenten und Zahl der nicht anspruchsberechtigten Witwer gemäß § 1266 RVO bzw. § 43 AVG; Zahlung von Zusatzrenten gemäß AVG bzw. RVO an Witwen; Zahl der Sozialrentner, die ihre Rente gemäß § 22 EStG versteuern VIII Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 SchrAnfr B94 05.10.79 Drs 08/3237 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B95 05.10.79 Drs 08/3237 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B96 05.10.79 Drs 08/3237 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAnfr B97 05.10.79 Drs 08/3237 Müller (Berlin) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . . 14087* C Anlage 71 Weitergabe persönlicher Daten von Kriegsdienstverweigerern durch das Bundesamt für den Zivildienst SchrAnfr B98 05.10.79 Drs 08/3237 Hölscher FDP SchrAnfr B99 05.10.79 Drs 08/3237 Hölscher FDP SchrAntw PStSekr Buschfort BMA . . . 14088* A Anlage 72 Berücksichtigung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1978 bei der Festsetzung von Übergangsgeld für Schwerbehinderte SchrAnfr B100 05.10.79 Drs 08/3237 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAnfr B101 05.10.79 Drs 08/3237 Meinike (Oberhausen) SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14088* D Anlage 73 Standort für das Wehrgeschichtliche Museum SchrAnfr B102 05.10.79 Drs 08/3237 Jung FDP SchrAnfr B103 05.10.79 Drs 08/3237 Jung FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14089* B Anlage 74 Dänischer Sprachunterricht für auf der Insel Rügen stationierte Angehörige der Nationalen Volksarmee der DDR SchrAnfr B104 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Narjes CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14089* C Anlage 75 Unzulänglichkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Heer und Luftwaffe sowie Ausbildungsmängel auf Offiziersebene beim Manöver „Harte Faust" SchrAnfr B105 05.10.79 Drs 08/3237 Biehle CDU/CSU SchrAnfr B106 05.10.79 Drs 08/3237 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14889* D Anlage 76 Finanzielle Hilfen für die durch erhöhtes Absturzrisiko von Militärflugzeugen gefährdete Bevölkerung SchrAnfr B107 05.10.79 Drs 08/3237 Peter SPD SchrAnfr B108 05.10.79 Drs 08/3237 Peter SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14090*B Anlage 77 Angleichung der Mindestflughöhe für Strahlflugzeuge in der Bundesrepublik Deutschland an die in anderen europäischen Staaten SchrAnfr B109 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14090* C Anlage 78 Konsequenzen aus der vom Deutschen Bundeswehrverband herausgegebenen Dokumentation zum Verteidigungshaushalt 1980 „Der Mensch im Mittelpunkt — auch in den Streitkräften" SchrAnfr B110 05.10.79 Drs 08/3237 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14090* D Anlage 79 Beurteilung des Ergebnisses einer Meinungsumfrage über das Verhalten bei einem Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland; Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts über die Wehrdienst- und Zivildienstnovelle wegen falscher Angaben über die Stärke der wehrdienstfähigen Jahrgänge SchrAnfr B111 05.10.79 Drs 08/3237 Möllemann FDP SchrAnfr B112 05.10.79 Drs 08/3237 Möllemann FDP SchrAnfr B113 05.10.79 Drs 08/3237 Möllemann FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14091* A Anlage 80 Falsche Angaben gegenüber dem Bundesverfassungsgericht über den Ergänzungsbedarf für die Bundeswehr SchrAnfr B114 05.10.79 Drs 08/3237 Wolfgramm (Göttingen) FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14091* C Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 IX Anlage 81 Einstufung verheirateter Wehrpflichtiger in den Tauglichkeitsgrad „Signierziffer 3" SchrAnfr B115 05.10.79 Drs 08/3237 Kleinert FDP SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14091* D Anlage 82 Erweiterung der Standortübungsplätze in Wetzlar SchrAnfr B116 05.10.79 Drs 08/3237 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14092* A Anlage 83 Gewährung einiger „Übergangstage" zur Vorbereitung auf den Zivilberuf für aus dem Grundwehrdienst entlassene Soldaten SchrAnfr B117 05.10.79 Drs 08/3237 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14092* B Anlage 84 Verzicht von Politikern auf Besuche bei der Bundeswehr SchrAnfr B118 05.10.79 Drs 08/3237 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAnfr B119 05.10.79 Drs 08/3237 Voigt (Sonthofen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Bülow BMVg . . 14092* C Anlage 85 Sicherstellung eines störungsfreien Ablaufs der Unterhaltsvorschußzahlungen auf Verwaltungsebene SchrAnfr B120 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAnfr B121 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14093* B Anlage 86 Informationspolitik des Bundesgesundheitsamts über die Arzneimittelzulassung SchrAnfr B122 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAnfr B123 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Schleicher CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14093* D Anlage 87 Verkauf und Aussetzung von Kindern SchrAnfr B124 05.10.79 Drs 08/3237 Biechele CDU/CSU SchrAnfr B125 05.10.79 Drs 08/3237 Biechele CDU/CSU SchrAntw PStSekr Zander BMJFG . . . . 14094* D Anlage 88 Ersatz für durch Zugverspätungen eingetretene Schäden sowie Einhaltung der in den Fahrplänen der Bundesbahn angegebenen Fahrzeiten SchrAnfr B126 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Lenz (Bergstraße) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14095* A Anlage 89 Zahl der Motorradunfälle mit leichten und schweren Maschinen SchrAnfr B127 05.10.79 Drs 08/3237 Hasinger CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14095* A Anlage 90 Anteil der Ausländer an Verkehrsunfällen SchrAnfr B128 05.10.79 Drs 08/3237 Schmidt (Niederselters) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14095* C Anlage 91 Anstieg der Kriminalität in Fernzügen SchrAnfr B129 05.10.79 Drs 08/3237 Biehle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14095* C Anlage 92 Priorität der Bundesbahnneubaustrecke Köln—Groß Gerau sowie Streckenführung im Bereich Köln—Koblenz SchrAnfr B130 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Nöbel SPD SchrAnfr B131 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Nöbel SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14095* D Anlage 93 Errichtung von Lärmschutzanlagen an der BAB im Streckenabschnitt Aachen—Laurensberg und Aachen—Richterich SchrAnfr B132 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14096* A Anlage 94 Beachtung des Umwelt- und Landschaftsschutzes beim Ausbau der B 236 in Werdohl X Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 SchrAnfr B133 05.10.79 Drs 08/3237 Schmöle CDU/CSU SchrAnfr B134 05.10.79 Drs 08/3237 Schmöle CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14096* B Anlage 95 Bau einer zweiten Autobahnanbindung an Nieder-Olm SchrAnfr B135 05.10.79 Drs 08/3237 Gerster (Mainz) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14096* B Anlage 96 Überlastung der Bundesbahnstrecken Köln —Frankfurt, Frankfurt—Basel, Karlsruhe—München, Bremen—München und Hamburg—Würzburg SchrAnfr B136 05.10.79 Drs 08/3237 Seefeld SPD SchrAnfr B137 05.10.79 Drs 08/3237 Seefeld SPD SchrAnfr B138 05.10.79 Drs 08/3237 Seefeld SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14096* C Anlage 97 Bau einer Nordumgehung in Wedel SchrAnfr B139 05.10.79 Drs 08/3237 Ueberhorst SPD SchrAnfr B140 05.10.79 Drs 08/3237 Ueberhorst SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14096* D Anlage 98 Ausbau der Bundesstraße 49 zwischen Wetzlar und Limburg SchrAnfr B141 05.10.79 Drs 08/3237 Lenzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14097* A Anlage 99 Zulassung von Spielstraßen SchrAnfr B142 05.10.79 Drs 08/3237 Berger (Lahnstein) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14097*B Anlage 100 Stillegung der Bundesbahnstrecke Neumünster—Heide SchrAnfr B143 05.10.79 Drs 08/3237 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14097* C Anlage 101 Bau der Autobahnquerspange A 8 im Raum südlich von Karlsruhe; deutsch-französische Gespräche über den Bau der Staustufe Neuburgweier; Einziehung Weisenbachs in die Umgehung bei Gernsbach im Zuge der B 462 sowie Kosten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der B 3 SchrAnfr B144 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B145 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B146 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAnfr B147 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Friedmann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14097*D Anlage 102 Vierspuriger Ausbau der Autobahn 81 von Singen nach Bietingen SchrAnfr B148 05.10.79 Drs 08/3237 Bindig SPD SchrAnfr B149 05.10.79 Drs 08/3237 Bindig SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14098*B Anlage 103 Erstellung einer Wasserstraßenplanung für das gesamte Bundesgebiet SchrAnfr B150 05.10.79 Drs 08/3237 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 1.4098* C Anlage 104 Deutsch-französische Gespräche über den Bau einer Staustufe bei Au/Neuburgweier SchrAnfr B151 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B152 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAnfr B153 05.10.79 Drs 08/3237 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14098* D Anlage 105 Stillegung der Eisenbahnstrecke Tübingen—Entringen SchrAnfr B154 05.10.79 Drs 08/3237 Pfeifer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14099* A Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 XI Anlage 106 Verwendung der durch den Wegfall bedeutender Autobahnprojekte freiwerdender Gelder zugunsten der Bundesbahn sowie Ausbau bestehender Bundesfernstraßen; Bundesmittel für eine Nord-Südverbindung über die Schwäbische Alb SchrAnfr B155 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAnfr B156 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Schwörer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMV 14099*B Anlage 107 Kontakt der Funkamateure der EG in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Heimatländern sowie Kontakt deutscher Funkamateure mit auswärtigen Fernmeldeverwaltungen SchrAnfr B157 05.10.79 Drs 08/3237 Stommel CDU/CSU SchrAnfr B158 05.10.79 Drs 08/3237 Stommel CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 14099*C Anlage 108 Kosten für die Unterbringung des Verwaltungsdienstes beim geplanten Neubau des Postamts Soltau SchrAnfr B159 05.10.79 Drs 08/3237 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 14100*A Anlage 109 Einheitliche Handhabung der strafrechtlichen Verfolgung des Betriebs nicht genehmigter Funkanlagen in der EG SchrAnfr B160 05.10.79 Drs 08/3237 Conradi SPD SchrAntw PStSekr Wrede BMP 14100* A Anlage 110 Verweigerung eines Sonderstempels der Bundespost in Essen SchrAnfr B161 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 14100*B Anlage 111 Auflösung von Posthalterstellen SchrAnfr B162 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAnfr B163 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. von Geldern CDU/CSU SchrAntw PStSekr Wrede BMP 14100* D Anlage 112 Nachbaukosten für das Bundeskanzleramt SchrAnfr B164 05.10.79 Drs 08/3237 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14101*A Anlage 113 Änderung des Berechnungsmodus für Heizkosten SchrAnfr B165 05.10.79 Drs 08/3237 Amrehn CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14101"B Anlage 114 Mangel an Sozialwohnungen in den Jahren 1975 bis 1978 SchrAnfr 13166 05.1079 Drs 08/3237 Kolb CDU/CSU SchrAnfr B167 05.10.79 Drs 08/3237 Kolb CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14101* C Anlage 115 Veröffentlichung des Berichts „Anforderungen an Standorte von Kernkraftwerken aus der Sicht der Raumordnung" SchrAnfr B168 05.10.79 Drs 08/3237 Hoffmann (Saarbrücken) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14102* A Anlage 116 Bewertung des Bundeswettbewerbs „Die besten Kleinsiedlungen" SchrAnfr B169 05.10.79 Drs 08/3237 Würtz SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14102*A Anlage 117 Förderung von Studien und Gutachten zum Thema Einfluß unterschiedlicher Energieerzeugungssysteme auf Raumordnung und Siedlungsstruktur SchrAnfr B170 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Steger SPD SchrAnfr B171 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Steger SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sperling BMBau . . 14102*C Anlage 118 Beteiligung der Kommunalparlamente und der betroffenen Bürger am Flurbereinigungsverfahren XII Deutscher Bundestag —78. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 SchrAnfr B172 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAnfr B173 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Hennig CDU/CSU SchrAntw BMin Ertl BML 14102* D Anlage 119 Listen des Staatssicherheitsdienstes der DDR über Staatsfeinde SchrAnfr B174 05.10.79 Drs 08/3237 Lintner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 14103* C. Anlage 120 Verringerung des Berliner Flugtarifs sowie Verbesserung des Flugservice SchrAnfr B175 05.10.79 Drs 08/3237 Bahner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 14103* C Anlage 121 Antwort der Bundesregierung auf die Großen Anfragen der CDU/CSU vom 20. September 1979 über die Menschenrechte SchrAnfr B176 05.10.79 Drs 08/3237 Dr. Czaja CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Kreutzmann BMB . . 14103*D Anlage 122 Bau von Abfallbeseitigungseinrichtungen im Saarland SchrAnfr B177 05.10.79 Drs 08/3237 Peter SPD SchrAntw PStSekr Stahl BMFT 14104*A Anlage 123 Bau von biologisch-botanischen Abwässerkläranlagen im Saarland SchrAnfr B178 05.10.79 Drs 08/3237 Peter SPD SchrAntw PStSekr von Schoeler BMI . . . 14104* B Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14017 178. Sitzung Bonn, den 12. Oktober 1979 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 177. Sitzung, Seite 13918 C, Zeile 8: Statt „ (Dr. Schäfer [Tübingen] [CDU/CSU]):" ist zu lesen: „(Dr. Schäfer [Tübingen] [SPD]):" Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. van Aerssen * 12. 10. Dr. Ahrens ** 12. 10. Dr. Aigner * 12. 10. Alber ** 12. 10. Amrehn " 12. 10. Dr. Arnold 12. 10. Bahner 12. 10. Bangemann * 12. 10. Dr. Bardens ** 12. 10. Dr. Barzel 12. 10. Benz 12. 10. Blumenfeld * 12. 10. Frau von Bothmer ** 12. 10. Büchner (Speyer) ** 12. 10. Burger 12. 10. Cronenberg 12. 10. Dr. Dollinger 12. 10. Dr. Enders** 12. 10. Engelhard 12. 10. Dr. Evers ** 12. 10. Eymer (Lübeck) 12. 10. Feinendegen 12. 10. Fellermaier * 12. 10. Frau Dr. Focke ' 12. 10. Friedrich (Würzburg) * 12. 10. Frau Geier 12. 10. Genscher 12. 10. Dr. Geßner ** 12. 10. Gierenstein 12. 10. Dr. Gradl 12. 10. Handlos ** 12. 10. Dr. Hauff 12. 10. Heyenn 12. 10. Hoffie 12. 10. Dr. Holtz ** 12. 10. Dr. Hüsch 12. 10. Dr. Jaeger 12. 10. Dr. Jobst 12. 10. Katzer 12. 10. Kiechle 12. 10. Dr. h. c. Kiesinger 12. 10. Dr. Klepsch ** 12. 10. Koblitz 12. 10. Dr. Köhler (Duisburg) 19. 10. Dr. Kreile 12. 10. Lagershausen 12. 10. Lemmrich ** 12. 10. Dr. Lenz (Bergstraße) 12. 10. Liedtke 12. 10. Lücker * 12. 10. Luster * 12. 10. Manning - 12.10. Marquardt** 12. 10. *) für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments **) für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Marx 12. 10. Mattick ** 12. 10. Dr. Mende ** 12. 10. Dr. Mertes (Gerolstein) 19. 10. Dr. Mikat 12. 10. Dr. Müller ** 12. 10. Müller (Bayreuth) 12. 10. Dr. Müller-Hermann 12. 10. Neuhaus 12. 10. Paintner 12. 10. Pawelczyk ** 12. 10. Dr. Penner 12: 10. Dr. Pfennig '` 12. 10. Porzner 19. 10. Rainer . 12.10. Reddemann ** 12. 10. Russe 12. 10. Dr. Schäuble ** 12. 10. Scheffler ** 12. 10. Frau Schleicher ' 12. 10. Schmidt (Wattenscheid) 12. 10. Schmidt (Würgendorf) ** 12. 10. Schulte (Unna) ** 12. 10. Dr. Schwarz-Schilling 12. 10. Dr. Schwencke (Nienburg) ** 12. 10. Seefeld * 12. 10. Sieglerschmidt 12. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 12. 10. Sybertz 12. 10. Frau Tübler 19. 10. Ueberhorst ** 12. 10. Dr. Vohrer ** 12. 10. Frau Dr. Walz * 12. 10. Dr. Waffenschmidt 12. 10. Wawrzyk* 12. 10. Weber (Heidelberg) 12. 10. Frau Dr. Wilms 12. 10. Frau Dr. Wisniewski 12. 10. Dr. Wittmann (München) ** 12. 10. Baron von Wrangel 12. 10. Wurbs 12. 10. Zebisch** 12. 10. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage Al): Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Generalbundesanwalts, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus weitere Änderungen der Strafprozeßordnung und Verschärfung im materiellen Strafrecht (z. B. Befürwortung von Gewalttaten) einzuführen? Die Frage knüpft wohl an den Vortrag an, den Generalbundesanwalt Professor Dr. Rebmann am 26. September 1979 auf dem Deutschen Richtertag 1979 in Essen gehalten hat. Der Generalbundesanwalt hat dabei ausgeführt, seine Anregungen, die 14056* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 übrigens zum überwiegenden Teil bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen gewesen sind, seien keineswegs unverzichtbare Voraussetzungen für die 'strafrechtliche und strafprozessuale Bewältigung terroristischer Taten. Er hat sich in diesem Zusammenhang außerdem ausdrücklich gegen weitere, früher einmal zur Erwägung gestellte Gesetzgebungsvorschläge — etwa die Anhebung des Höchstmaßes der zeitigen Freiheitsstrafe auf 20 Jahre oder die Sicherungsverwahrung für terroristische Ersttäter — ausgesprochen. Der Bundesminister der Justiz hat in seinem Festvortrag zur Eröffnung des Richtertages erklärt, die Bundesregierung sehe keinen Anlaß, zur Abwehr terroristischer Kriminalität weitere Gesetzesänderungen zu erwägen; die bestehenden Vorschriften reichten aus. Dem habe ich nichts hinzufügen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 3 und 4) : Trifft es zu, daß die Zusagen der den Liniendienst nach Berlin betreibenden Fluggesellschaften (Verbesserung der Abfertigung der Passagiere am Boden und in der Luft, Erweiterung der Platzreservierungen, Gewährleistung der Pünktlichkeit planmäßiger Flüge, Gewährung neuer Vorzugstarife, Modernisierung des Fluggeräts) bisher nicht eingehalten wurden? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese für die Passagiere so wichtigen Verbesserungen durchzusetzen? Zu Frage A 3: Die den Liniendienst nach Berlin betreibenden Flugverkehrsgesellschaften haben mit der Neugestaltung der Flugpreissubventionen ihrerseits Anstrengungen zugesagt und unternommen, die der Verbesserung des Flugverkehrs dienen. So haben sie neue Vorzugstarife eingeführt (Wochenendtarif mit 30 % Ermäßigung, Ausdehnung der Seniorentarife auf die Wochenenden, 30 % Ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte, Schwerdienstbeschädigte und Schwerbeschädigte, rassisch und politisch Verfolgte) und die Handhabung der Reservierungssysteme und Abfertigungssysteme verbessert. Daneben wurden die Flugpläne erweitert und in erheblichem Ausmaß Liniensonderflüge durchgeführt. Die Anzahl der Liniensonderflüge bei PanAm steigerte sich von Januar bis August 1979 von 74 auf 213 (Funkausstellung). PanAm hat im Juni 1979 begonnen, die Innenausstattung der geflogenen Maschinen völlig zu erneuern. Die Planung für die Einführung neuen Fluggerätes mit größerer Leistungsfähigkeit und geringerer Geräuschentwicklung sind in ein akutes Stadium getreten. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, daß die Luftverkehrsgesellschaften Zusagen nicht eingehalten haben. Die Zunahme der Passagierzahlen im Flugverkehr von und nach Berlin hat aber durch die damit notwendigerweise verbundene Steigerung der Flugfrequenzen zu Verspätungen geführt, die vor allem von der Überlastung des Rhein-Main-Flughafens ausgehen, von der alle hier anfliegenden Gesellschaften betroffen sind. Zu Frage A 4: Die Bundesregierung erwartet, daß die Gesellschaften Mittel und Wege finden, die die Pünktlichkeit der Flugbewegungen, auf die die Passagiere Anspruch haben, herstellen. Sie wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und im Rahmen des ihr Möglichen nachdrücklich darauf hinwirken, daß der Flugverkehr von und nach Berlin den modernen Anforderungen eines Kurzstreckendienstes unter allen Gesichtspunkten entspricht. Anlage 4 Antworten der Parl. Staatssekretäre von Schoeler, Wrede und Zander auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 18, 19 und B 40) : Ist die Bundesregierung bereit — soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und auch mit den Anrainerstaaten an Ost- und Nordsee sowie mit weiteren beteiligten Staaten (Alliierte) —, auf eine möglichst umfassende und aktualisierte Bestandsaufnahme hochgiftiger chemischer Kampfstoffe (Tabun, Senfgas, Phosgen etc.) nach Lagerungsort, Menge und Giftstoff hinzuwirken, die in der Ost- und Nordsee versenkt und die auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland seit 1945 an verschiedenen Stellen im Boden vergraben worden sind, wie z. B. in Teilgebieten der Lüneburger Heide? Liegen der Bundesregierung ausreichende wissenschaftlich abgesicherte Untersuchungen vor bzw. sind ihr solche bekannt, aus denen zuverlässig hervorgeht, daß das Giftrisiko der im Meer bzw. im Boden gelagerten chemischen Kampfstoffe insgesamt gesehen relativ gering sei, oder hält die Bundesregierung weitere Anstrengungen auf wissenschaftlichem, technischem und finanziellem Gebiet für notwendig, um mit allen Beteiligten und Verantwortlichen das Giftgasproblem im Meer und zu Lando mittel- und langfristig meistern zu können? Ist es nach den Erkenntnissen der Bundesregierung richtig, daß die Gefahren, die technischen Schwierigkeiten und die Kosten einer Bergung der chemischen Kampfstoffe im Meer und Boden so hoch eingeschätzt werden, daß man den langsamen Zerfall der Munition und chemischen Kampfstoffbehälter für den einzig vertretbaren Weg hält? Zu Frage A 18: Soweit Ihre Frage deutsches Hoheitsgebiet betrifft, liegt die Zuständigkeit für entsprechende Maßnahmen bei den Ländern. Die Bundesregierung ist selbstverständlich bereit, Unterstützung zu gewähren. Soweit Gelände unter der Verfügungsgewalt des Bundes steht, ist Vorsorge getroffen, daß festgestelltes Material gesichert und der Vernichtung zugeführt wird. Für den Bereich der Hohen See ist der Bundesminister für Verkehr nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand der Auffassung, daß von den auf dem Meeresgrund liegenden Kampfstoffen keine Gefahren ausgehen, die es rechtfertigen, die mit einer Bergung — soweit diese überhaupt technisch möglich ist — verbundenen Risiken in Kauf zu nehmen. Die Bundesregierung ist aber bereit, unter Hinzuziehung weiteren wissenschaftlichen Sachverstandes die Frage erneut zu prüfen. Von dem Ergebnis dieser Prüfung wird es abhängen, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14057* Zu Fragen A 19 und B 40: Zur Frage der Ablagerung von Kampfstoffen im Meer verweist die Bundesregierung auf die Ausführungen zu Frage 18 und unterstreicht ihre Bereitschaft zu weiteren wissenschaftlichen Untersuchungen. Nach Auffassung der Bundesregierung kann das Risiko von an Land abgelagerten Kampfstoffen nur nach Lage des Einzelfalles unter Berücksichtigung der abgelagerten Stoffe und der Umgebung beurteilt werden. Entsprechende Wertungen sind daher von den jeweils zuständigen Behörden vorzunehmen. Eine allgemeingültige Aussage ist in diesem Zusammenhang nicht möglich. Vor diesem Hintergrund sieht die Bundesregierung in dem allmählichen Zerfall der Kampfstoffe und der zugehörigen Behälter keine generell vertretbare Lösung des Problems. Dort wo ein erkennbares Gefahrenrisiko besteht, sind alle Anstrengungen zur Bergung und Unschädlichmachung entsprechender Kampfstoffe zu unternehmen. Gefahrenmomente bei der Bergung sind selbstverständlich mit in die Risikoabschätzung einzubeziehen. Technische Schwierigkeiten und Kostengesichtspunkte müssen bei der Beseitigung von Gefahrensituationen zurückstehen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 20) : Was hat die Bundesregierung auf Grund ihrer Kenntnisse über im Gebiet Adlergrund bei Bornholm und anderer Stellen in der Ostsee und in der Nordsee nach dem 2. Weltkrieg versenktes Giftgas und andere chemische Kampfstoffe unternommen, um zu verhindern, daß Menschen und das Meeresbiotop geschädigt werden? Die Bundesregierung hat auf Grund ihrer Kenntnis über Munitionsversenkungsgebiete in der Nord- und Ostsee Gebiete, in denen in der Ostsee Gasmunition liegt, in den Seekarten verzeichnet. Im Jahre 1960 wurden durch das Land Schleswig-Holstein mit Unterstützung der Bundesregierung im Gebiet des „Kleinen Belt" zwei kleine Leichter geborgen, die neben Sprengmunition auch Tabun-Granaten geladen hatten. Die Granaten wurden einbetoniert und im Atlantik in etwa 5 000 m Tiefe versenkt. Im Jahre 1961 wurde bekannt, daß in dem Gebiet „Südlich des Kleinen Belt" chemische Kampfmittel über eine größere Fläche zerstreut versenkt worden waren. Die Fischerei wurde gebeten, in diesem Gebiet nicht mit Schleppnetzen zu fischen. Im Jahre 1970 wurde das gesamte Versenkungsgebiet „Kleiner Belt" sorgfältig untersucht. Einige Granaten wurden angehoben und überprüft. Die Untersuchungen ergaben, daß in dem Gebiet Phosgen- und Tabun-Granaten liegen. Anzeichen, daß Lost versenkt worden ist, ergaben sich nicht. Die Untersuchungen ergaben weiter, daß eine Bergung der versenkten Kampfmittel, die in mehr als 25 m Tiefe im Schlick liegen, mit erheblichen Risiken verbunden gewesen wären. Der äußere Zustand der geborgenen Munition sowie die Wasser- und Schlickproben ließen den Schluß zu, daß von dieser Munition keine Gefahr für Menschen und Meeresbiotop ausgeht, wenn sie auf dem Meeresgrund im Schlick liegen bleibt. Tabun und Phosgen zersetzen sich im Seewasser durch Hydrolyse in unschädliche Bestandteile und sind nach kurzer Zeit nicht mehr nachweisbar. Im Jahr 1978 hat die Bundesregierung erneut geprüft, ob Anlaß zu irgendwelchen Maßnahmen besteht. Die Prüfung ergab, daß im Gebiet „Kleiner Belt" die größte Sicherheit gegeben ist, wenn die Munition im Schlick versenkt bleibt. Von der Einleitung von Bergungsmaßnahmen wurde deshalb abgesehen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 23 und 24) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Nichtzustandekommen des von der Veba-AG initiierten Ankaufs wesentlicher Anteile an der kalifornischen Belridge Oil Corporation, und warum hat das Bundeswirtschaftsministerium in diesem Zusammenhang die Einmütigkeit der DEMINEX-Partner zur Vorbedingung für eine Bundeshilfe gefordert? Muß nach Auffassung der Bundesregierung über die Struktur von DEMINEX neu nachgedacht werden, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Zu Frage A 23: Nach Presseberichten wird die amerikanische Shell Oil die Belridge zu einem Kaufpreis von ca. 3,5 Mrd. Dollar erwerben. Die Kaufpreisvorstellungen der DEMINEX lagen beträchtlich unter dieser Summe. Eine Übernahme der US-Gesellschaft wäre daher auch bei einer positiven Entscheidung aller DEMINEX-Gesellschafter und des Bundes nicht zu realisieren gewesen. Die Bundesregierung hat von Anfang an gefordert, daß eine Transaktion dieser Größenordnung — zur Diskussion stand immerhin die kostspieligste Firmenübernahme in der US-Wirtschaftsgeschichte — von allen DEMINEX-Gesellschaftern getragen werde. Dabei kam der Haltung von Wintershall besondere Bedeutung zu, da diese Gesellschaft bereits seit Jahren auf dem US-Ölmarkt tätig ist. Nach dem Wintershall am 10. September 1979 erklärt hatte, daß nach ihrem Urteil finanzieller Aufwand und Risiko des Belridge-Projektes unangemessen hoch seien, war daher keine Grundlage mehr für eine positive Entscheidung des Bundes gegeben. Hinzu kam die von Wintershall sehr negativ beurteilte Möglichkeit, das nicht exportierbare Belridge-Öl über Tauschverträge für die Versorgung des deutschen Marktes zu sichern. In dem Abschluß langfristiger Tauschvereinbarungen lag 14058* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 für die Bundesregierung die wesentliche energiepolitische Rechtfertigung einer Förderung im Rahmen der DEMINEX-Programme. Zu Frage A 24: Die Bundesregierung sieht heute keinen Anlaß, nach dem Scheitern des Belridge-Projektes über die Struktur der DEMINEX neu nachzudenken. Die Zusammenarbeit innerhalb des DEMINEX-Gesellschafterkreises hat sich insgesamt bewährt. Positiv hat sich insbesondere ausgewirkt, die Konzentration der gesamten Explorationsbemühungen der deutschen Gruppe auf DEMINEX. Mögliche Interessenunterschiede der DEMINEX-Gesellschafter haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nicht zu ernsthaften Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit geführt. Das Scheitern des Belridge-Projektes offenbart nach Auffassung der Bundesregierung weniger Mängel der bestehenden DEMINEX-Struktur als sachliche Meinungsunterschiede zwischen den DEMINEX-Gesellschaftern in der Beurteilung der Risiken dieses Vorhabens. Im übrigen kann nach den Statuten der DEMINEX eine positive Beschlußfassung der DEMINEX nicht an den Widerstand eines Minderheitsgesellschafters (Wintershall) scheitern. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die dänische Industriefischerei in der Nordsee erneut Zuwachsraten verzeichnet, in ihren Auswirkungen auf die Schutzmaßnahmen zur notwendigen Bestandserhaltung und Pflege und als Beweis für die bisherige Vergeblichkeit aller Bemühungen um einen Abbau dieser Fischerei, und welche Folgerungen zieht sie aus ihrer Einschätzung der Lage? 1. Die Behauptung, „die dänische Industriefischerei in der Nordsee verzeichne erneut Zuwachsraten", ist unzutreffend. Im Gegenteil, die entsprechenden Fänge in der Nordsee sind seit 1976 rückläufig, und zwar wie folgt: 1976: 1 277 000 t 1977: 1 201 000 t 1978: 1 120 000 t Besonders bemerkenswert neben dem Rückgang von ca. 12 %der Nordseefänge ist die Fangzusammensetzung. So verringerte sich der Beifang an Konsumfischarten in der Industriefischerei von 302 000 t im Jahre 1976 auf 96 000 t im Jahre 1978, d. h. um ca. 68 %. Dieser Rückgang ist im wesentlichen auch auf das Bemühen der dänischen Regierung zurückzuführen, entsprechend den Vereinbarungen im sogenannten Berliner Kompromiß, die Beifänge an Konsumfischarten in der Industriefischerei auf 10 °/o zu begrenzen. Im übrigen sind die Fänge der dänischen Industriefischerei nicht nur in der Nordsee, sondern auch insgesamt rückläufig, und zwar wie folgt: 1976: 1 539 081 t 1977: 1 434 169 t 1978: 1 373 583 t 2. Der Rückgang der Fänge der dänischen Industriefischerei, insbesondere der Beifänge an Konsumfischarten, wird sich positiv auf die Entwicklung der Konsumfischbestände auswirken. Damit ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Eindämmung der schädlichen Folgen einer übergroßen Industriefischerei erfolgreich vollzogen. Die Bundesregierung zollt der dänischen Regierung für deren Bemühungen Respekt, dies um so mehr, als sie sich der Tatsache bewußt ist, daß die Industriefischerei mit ca. 80 % der dänischen Gesamtfänge für Dänemark ein wichtiger Wirtschaftsbereich ist. Die Bundesregierung hält im übrigen an ihrer seit längerem erklärten Bereitschaft fest, auf Grundlage der Vorschläge der EG-Kommission die Lasten eines Abbaus übergroßer Kapazitäten der Industriefischerei im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik der EG mitzutragen. 3. Die Bundesregierung weist erneut darauf hin, daß ein völliges Verbot der Industriefischerei im sogenannten EG-Meer (Ausnahme Ostsee) weder realistisch noch aus deutscher Sicht erstrebenswert ist, denn dadurch würden — erhebliche Kapazitäten in Konkurrenz zur jetzigen Konsumfischerei frei, — deutsche Fangmöglichkeiten vor Norwegen, Schweden und Färöer nahezu unmöglich gemacht, da diese Drittstaaten durch Fangmöglichkeiten für ihre Industriefischerei im sogenannten EG-Meer kompensiert werden, — die Aufnahmefähigkeit der Märkte für einige noch industriell verwandte Arten (z. B. Sprotte) völlig überstrapaziert. Im übrigen darf auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Herrn Abgeordneten Schröder, Plenarprotokoll 8/89, S. 7055, verwiesen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen A 29 und 30) : Veranlaßte das Arbeitsamt Ansbach ein Unternehmen, einen Ausbildungsplatz für einen jugendlichen Griechen zur Verfügung zu stellen, und stellte es demselben Unternehmen aber einen Bußgeldbescheid zu, weil irrtümlich die Arbeitserlaubnis nicht beantragt wurde, und wenn ja, welche Chancen gibt die Bundesregierung den allseitigen Bemühungen zur Integration jugendlicher Ausländer, wenn auch andere Arbeitsämter etwa so verfahren würden wie das Arbeitsamt Ansbach? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß von einem Arbeitsamt, welches selbst auf die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers hingewirkt hat, auch erwartet werden kann, vor Einleitung eines Bußgeldverfahrens gegen diesen Betrieb zunächst wegen des fehlenden Antrags auf Arbeitserlaubnis zurückzufragen, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14059* Laut Mitteilung des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit trifft der von Ihnen geschilderte Sachverhalt zu. Das Versehen ist nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit bei anderen Arbeitsämtern bisher nicht vorgekommen. Die Bundesregierung sieht die allseitigen Bemühungen zur Integration jugendlicher Ausländer durch dieses Vorkommnis nicht gefährdet. Die Dienstanweisungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sehen bereits vor, daß die Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers ohne Arbeitserlaubnis — von erschwerenden Umständen abgesehen — grundsätzlich nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen ist, wenn der ausländische Arbeitnehmer durch eine Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit vermittelt wurde. Zu weiteren Folgerungen besteht daher in diesem Zusammenhang keine Veranlassung. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 31): Was versteht die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Frau Anke Fuchs, unter „gewerkschaftlich organisierten sozialdemokratischen Versammlungen", zu deren Besuch sie in einer Rede vor der SPD-Bundestagsfraktion aufgerufen hat? Unter gewerkschaftlich organisierten sozialdemokratischen Versammlungen sind zum Beispiel alle Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, aber auch die Veranstaltungen sozialdemokratischer Betriebsgruppen zu verstehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage A 54) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß § 15 des Gesetzes über Fernmeldeanlagen (FAG) den Bestimmtheitsanforderungen des § 1 StGB genügt, auch im Hinblick darauf, daß durch die allgemeine Genehmigung von Fernmeldeanlagen nach § 2 FAG nicht der Gesetzgeber, sondern die Verwaltung die tatbestandlichen Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 15 FAG konkretisiert, und wenn nein, welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Tatbestandsbestimmtheit einer Strafvorschrift ist nach Art. 103 Abs. 2 GG zu beurteilen, ihm gegenüber tritt § 1 StGB als die niedrigerrangige Vorschrift zurück. § 15 Abs. 1 Fernmeldeanlagengesetz (FAG) stellt den unter Strafe, der eine Fernmeldeanlage unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes betreibt. Die Tatbestandsbeschreibung durch Bezugnahme auf Vorschriften desselben Gesetzes ist im sogenannten Nebenstrafrecht allgemein üblich. Es würde den Umfang eines Gesetzes unnötig ausweiten, wollte man die in der Strafvorschrift in bezug zu nehmenden Teile des Gesetzes noch einmal wiederholen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner umfangreichen Rechtsprechung zu Art. 103 Abs. 2 GG gegen diese gesetzestechnische Methode nie eine Einwendung erhoben. § 15 Abs. 2 enthält Tatbestände, welche die Verletzung eines Verwaltungsaktes (z. B. einer Auflage) unter Strafe stellen. Auch solche Strafvorschriften sind verfassungskonform und im Nebenstrafrecht nicht selten (vgl. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts NJW 79 S. 1981 vom 27. März 1979) . Sie werden auch im StGB eingeführt, so z. B. § 325 Abs. 1 und 4 des Entwurfs eines 16. Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zur Bekämpfung der Umweltkriminalität — Drucksache 8/2382, wo Verwaltungsanordnungen und Auflagen strafbewehrt werden. Auch diese Vorschriften unterliegen selbstverständlich dem verfassungsrechtlichen Gebot der Tatbestandsbestimmtheit. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu wiederholt ausgeführt, daß der Gesetzgeber selbst hinreichend bestimmen muß, was strafbar sein soll. Dem ist genügt, wenn die möglichen Fälle der Strafbarkeit schon auf Grund des Gesetzes vorausgesehen werden können. Im vorliegenden Fall ergibt sich aus den einzelnen Vorschriften des FAG, dem aus ihnen im Wege der Auslegung abzuleitenden Zweck des Gesetzes, insbesondere der Sicherung eines störungsfreien Fernmeldeverkehrs, hinreichend deutlich, welche Art und welchen Umfang die zu bewehrenden Verwaltungsakte haben können. Die Deutsche Bundespost veröffentlicht ihre allgemeinen Genehmigungen in ihrem Amtsblatt, das über die Postämter erworben werden kann. Darüber hinaus wird auf wichtige Genehmigungen im Bundesanzeiger hingewiesen. Schließlich gibt jedes Fernmeldeamt Auskunft über allgemeine Genehmigungen. Es gibt eine jahrzehntelange Rechtsprechung zu § 15 FAG, die die Fassung der Vorschrift hinsichtlich der Bestimmtheit nicht in Frage gestellt hat. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Engholm auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen A 68 und 69) : Sind der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür bekannt, daß Zigeunerkinder in zahlenmäßig größerem Umfang nicht der bestehenden Schulpflicht genügen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Schullaufbahnen von Zigeunerkindern in auffälliger Weise vom sonstigen Bild (zum Beispiel Verteilung auf weiterführende Schulen, Besuch von Sonderschulen, erreichte Abschlüsse) abweichen? Bevor ich Ihre Fragen versuche zu beantworten, möchte ich vorab feststellen, daß die Bundesregierung die in Ihren wie auch in den Fragen des Kollegen Thüsing zum Ausdruck kommende Anteilnahme an der Lebenssituation der Zigeuner und 14060* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 der Ausbildung ihrer Kinder begrüßt. Dies gilt besonders deswegen, weil den Zigeunern angesichts ihrer Verfolgung, die sie unter der Herrschaft der Nationalsozialisten erleiden mußten, eine besondere Fürsorge auch staatlicher Institutionen zukommen sollte. Voraussetzung für eine wirksame Hilfe ist, daß die Zigeuner mögliche Angebote akzeptieren und daß eine solche Hilfe angesichts der besonderen Verhältnisse, in denen ein Teil der Zigeuner lebt, auch durchgeführt werden kann. Für den Bund ergibt sich bei der Erwägung möglicher Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungssituation der Zigeunerkinder die zusätzliche Schwierigkeit, daß — von Forschungsprojekten und Modellversuchen abgesehen — die Zuständigkeit hierfür weitgehend bei den Ländern liegt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihre Fragen beantworten: Der Bundesregierung ist aus verschiedenen Veröffentlichungen bekannt, daß Zigeunerkinder — vor allem von nicht-seßhaften Zigeunerfamilien — trotz bestehender Schulpflicht gar nicht oder nur unregelmäßig die Schulen besuchen. Eine Untersuchung, die 554 Zigeunerkinder in der Bundesrepublik Deutschland erfaßt, hat z. B. ergeben, daß 10 °/o der Kinder die Schule nicht besuchen. Befragungen haben zudem gezeigt, daß Zigeunerkinder, die schließlich die Schule besuchen, dies recht unregelmäßig tun. Fehltage häufen sich im Frühjahr und Sommer. Der geringe und unregelmäßige Schulbesuch hat erhebliche Konsequenzen für die Schullaufbahn von Zigeunerkindern. Eine direkte Folge sind die festgestellten vielen Klassenwiederholungen. Viele Kinder scheitern dabei bereits in der 1. Klasse. Eine weitere Folge ist eine sehr hohe Überalterung, die allerdings auch mit der oft berichteten verspäteten Einschulung der Zigeunerkinder zusammenhängt. Nach Ansicht von Experten ist das Erreichen eines Hauptschulabschlusses durchaus die Ausnahme. In vielen Fällen besuchen die Kinder Sonderschulen. Genaue statistische Daten liegen mir allerdings nicht vor. Die Bundesregierung wird Ihre Fragen zum Anlaß nehmen, mit den hier vor allem zuständigen Ländern, aber auch mit anderen Stellen sowie mit Organisationen der Zigeunerhilfe Verbindung aufzunehmen, um die nötigen Informationen zu erhalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen A 73 und 74) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß entgegen den Beschlüssen des Bundeskabinetts vom September 1977, April 1978 und vom 26. April 1979 neuerliche Verladungen von Milchpulver der Nahrungsmittelhilfe der EG nach Somalia mit Ostblockschiffen durch deutsche Firmen stattgefunden haben? Hat die Bundesregierung in Übereinstimmung mit den genannten Kabinettsbeschlüssen inzwischen einen Erlaß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit vom August 1973, in dem die Beteiligung von Ostblockschiffen am Transport der Nahrungsmittelhilfe vorgesehen wurde, zurückgezogen? Zu Frage A 73: Kabinettsbeschlüsse, die die Verlagerung von Lieferungen der Nahrungsmittelhilfe der EG mit Ostblockschiffen betreffen, gibt es nicht. Für die Verschiffung der EG-Nahrungsmittelhilfe ist die Kommissionsverordnung 303/77 relevant, wonach den Zuschlag das Unternehmen erhält, das in bezug auf Ware und Befrachtung das günstigste Angebot unterbreitet. Die zitierten Kabinettsbeschlüsse von September 1977 und April 1978 betreffen die Wettbewerbslage der deutschen Transportwirtschaft allgemein. Einen entsprechenden Kabinettsbeschluß vom April 1979 gibt es nicht. Es ist möglich, daß ein deutscher Bieter den Zuschlag erhalten hat und er aus Gründen der Kosten oder des vertraglich festgelegten Ankunftstermins einen Ostblockreeder einschaltet. Es ist nicht immer auszuschließen, daß nach den Grundsätzen der Kommissionsverordnung auch Ostblockreeder oder -schiffe mit Transporten beauftragt werden. Die Bundesregierung ist in der EG-Ratsgruppe für Nahrungsmittelfragen bemüht, die hier anstehende Problematik zu lösen. Zu Frage A 74: Die hier von Ihnen gestellte Frage habe ich bereits mit Schreiben vom 14. Februar 1979 beantwortet und deutlich zum Ausdruck gebracht, daß bilaterale Nahrungsmittelhilfe bisher nicht auf Schiffen unter Ostblockflagge transportiert worden ist. Einen Erlaß des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit aus dem Jahre 1973, auf den sich die Frage bezieht, gibt es nicht. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Brück auf den Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage A 75) : Wie ist die Weigerung von Bundesminister Offergeld, mit dem chilenischen Außenminister Hernan Cubillos während dessen Bonn-Aufenthalt zu einem politischen Gespräch zusammenzutreffen, damit in Einklang zu bringen, wenn Besuchern aus linksorientierten Diktaturen von der Bundesregierung stets betonte Höflichkeit und große Aufmerksamkeit entgegengebracht wird, und ist zudem die Tatsache, daß wenig später die Witwe des ehemaligen chilenischen Präsidenten Salvator Allende von verschiedenen Regierungsmitgliedern aus der SPD. zu Gesprächen empfangen worden ist, nicht als Affront gegenüber dem chilenischen Außenminister zu verstehen? Ihrem Fraktionskollegen, dem Herrn Abgeordneten Kittelmann, habe ich auf seine Mündliche Anfrage (Nr. 97) am 26. September 1979 bereits mitgeteilt, daß der Bundesminister des Auswärtigen mit Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14061* dem chilenischen Außenminister ein Gespräch geführt hat und daß ein Gespräch zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem chilenischen Außenminister nicht notwendig war, weil es zwischen der Bundesregierung und der chilenischen Regierung zur Zeit keine entwicklungspolitische Zusammenarbeit gibt. Es ist Sache der Bundesregierung, unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls über Art und Umfang ihrer Kontakte mit ausländischen Besuchern zu entscheiden. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Dr. von Dohnanyi auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Langguth (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen A 77 und 78) : Trifft es zu, daß das Berliner „Document Center" frühestens mit Inkrafttreten des Haushalts 1981 in deutschen Besitz übergehen soll, und wenn ja, weshalb wurde nicht ein früherer Übergabetermin gewählt? Soll die künftige Verwaltung nicht von einer Außenstelle des Bundesarchivs in Berlin wahrgenommen werden, obwohl dies allein fachlich zuständig ist, und wenn ja, weshalb? Es hat im Juni 1979 in Berlin eine erste deutsch-amerikanische Verhandlungsrunde über die mit der Überführung des Document Center in deutsche Hände zusammenhängenden Fragen stattgefunden. Dabei ist mit der amerikanischen Seite Vertraulichkeit über die Verhandlungen vereinbart worden. Die Bundesregierung bedauert, daß anderwärts Äußerungen über den Verhandlungsstoff getan worden sind, möchte ihrerseits aber von öffentlichen Stellungnahmen absehen. Ich möchte Ihnen aber versichern, daß die Verhandlungen zügig vorangehen und daß das Document Center in deutsche Verantwortung übergehen wird, sobald alle Voraussetzungen hierfür geschaffen sind. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Bölling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 1) : Wieviel Druckaufträge des Bundespresseamts und der Bundesministerien sind im Jahre 1978 und der ersten Hälfte des Jahres 1979 an private, parteieigene oder bundeseigene Druckereien vergeben worden? Im Jahr 1978 und der ersten Hälfte des Jahres 1979 haben das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und die Bundesministerien im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Titel 531 013) insgesamt 354 Druckaufträge an private und 33 Druckaufträge an bundeseigene Druckereien vergeben. Das Presse- und Informationsamt und die Bundesministerien prüfen bei der Vergabe von Druckaufträgen grundsätzlich nicht die Besitzverhältnisse der Druckereien. Es kann somit nicht mitgeteilt werden, ob und welche der privaten Druckereien, an die Aufträge vergeben wurden, sich im Besitz politischer Parteien befinden. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 2 und 3) : Darf ich die Antwort der Bundesregierung auf meine Anfrage B 52, Fragestunde vom 20. September 1979 (Drucksache 8/3173), dahin verstehen, daß die Bundesregierung den Austausch von Militärattachés als einen Ausdruck von militärischer Zusammenarbeit wertet, und wenn ja, muß dann aus der Entsendung eines Militärattachés an die deutsche Botschaft in Moskau geschlossen werden, daß die Bundesregierung sich in einem Stadium militärischer Zusammenarbeit mit der Sowjetunion befindet? Auf welche Art werden die seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Raum Südafrika derzeit konkret wahrgenommen (vgl. Antwort der Bundesregierung vom 20. September 1979 auf meine Frage B 52 [Drucksache 8/3174))? Zu Frage B 2: Die Bundesregierung betrachtet die Entsendung oder den Empfang eines Militärattachés nicht an sich als Ausdruck von militärischer Zusammenarbeit. Dazu muß mehr hinzutreten. Zu FrageB 3: Wie in der Antwort vom 20. September 1079 auf die Frage B 52 ausgeführt, sind die seestrategischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland im südafrikanischen Raum identisch mit denen ihrer westlichen Partner. Ein deutscher Militärattachéstab in Südafrika ist für die Wahrnehmung dieser Interessen nicht erforderlich. Wie im einzelnen diese Interessen wahrgenommen werden, möchte ich nicht öffentlich darlegen. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Eickmeyer (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 4, 5 und 6) : Beliefert die Bundesregierung den Iran z. Z. mit Waffen, oder liegen ihr Erkenntnisse vor, nach denen die Firmen in der Bundesrepublik Deutschland den Iran z. Z. mit Waffen beliefern? Hat der Bundesminister des Auswärtigen das Minderheitenproblem der Kurden im Iran an geeigneter Stelle zur Sprache gebracht, bzw. hat die Bundesregierung eine entsprechende Stellungnahmen abgegeben? Ist die Bundesregierung bereit, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, daß das Problem der kurdischen Minderheit im Iran auf friedliche Weise gelöst wird? Zu Frage B 4: Die Bundesregierung hat seit rund einem Jahr keine Genehmigung für die Ausfuhr von Kriegswaffen nach Iran erteilt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen Firmen in der Bundesrepublik z. Zt. Waffen in den Iran liefern. 14062* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Zu Fragen B 5 und 6: Die Bundesregierung tritt aktiv für die Verwirklichung der Menschenrechte in allen Teilen der Welt ein. In diesem Rahmen sieht die Bundesregierung auch die Beobachtung der Rechte von Minderheiten. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in Iran hat die Bundesregierung sich wiederholt eingesetzt, sowohl öffentlich wie auf geeignetem vertraulichem Wege, sowohl bilateral wie auch gemeinsam mit ihren europäischen Partnern. Der iranischen Regierung ist diese Sorge der Bundesregierung durchaus bewußt, zumal sie selbst den Widerstand gegen die vorangegangene Regierung darauf gegründet hat. Ich bitte Sie jedoch, zu bedenken, daß die anhaltenden Unruhen in mehreren Grenzprovinzen Irans nach Auffassung der iranischen Regierung die Einheit und Sicherheit des Staates unmittelbar gefährden. Durch die politischen Forderungen der Randprovinzen würde der territoriale Zusammenhalt Irans wie auch der Erfolg der Zentralregierung ernstlich in Frage gestellt. Unter diesen Umständen müßte eine Erklärung der Bundesregierung zum Kurdenproblem als Einmischung in die inneren Angelegenheiten aufgefaßt werden und den Betroffenen mehr Schaden als Nutzen bringen. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich Ihnen bestätigen, daß die Bundesregierung grundsätzlich die Lösung aller internationalen Fragen mit friedlichen Mitteln begrüßt. Sie hofft, daß das Problem der, kurdischen Minderheit friedlich beigelegt werden wird. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Holtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 7) : Nach welchen Prinzipien und Kriterien wählt die Bundesregierung Honorarkonsuln im Ausland aus? 1. Honorarkonsuln werden von der Bundesregierung im Ausland nur ernannt, wenn gewichtige Gründe die Einrichtung einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an einem Ort, an dem oder in dessen Nähe sich keine diplomatische oder konsularische Berufsvertretung befindet, erforderlich machen und die Einrichtung einer Berufsvertretung nicht angezeigt erscheint: Der Vorschlag für die Bestellung eines Honorarkonsuls kommt in der Regel von der zuständigen Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt prüft, ob diese Maßnahme an dem vorgeschlagenen Ort zur konsularischen Betreuung deutscher Staatsangehöriger oder zur Wahrnehmung wirtschaftlicher Interessen sowie von Schiffahrtsbelangen notwendig oder angezeigt ist und legt den Amtsbezirk fest. 2. Der Vorschlag geeigneter Kandidaten für das Amt des Honorarkonsuls obliegt den Auslandsvertretungen. Bei der Auswahl eines Honorarkonsuls prüft das Auswärtige Amt entsprechend § 21 Konsulargesetz, ob einer der vorgeschlagenen und zur Übernahme des unentgeltlichen Ehrenamtes bereiten Kandidaten nach seiner Persönlichkeit, seiner beruflichen Erfahrung, seiner Stellung im Empfangsstaat und seiner Vertrautheit mit den in dem vorgesehenen Konsularbezirk herrschenden Verhältnissen geeignet ist und in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt. Kandidaten mit deutscher Staatsangehörigkeit wird grundsätzlich der Vorzug vor Ausländern gegeben. Entscheidend ist jedoch, daß sie auch die vorgenannten Kriterien in zufriedenstellender Weise erfüllen. Bei ausländischen Kandidaten wird Wert darauf gelegt, daß sie möglichst umfangreiche Kenntnisse der deutschen Sprache besitzen. Diesem Kriterium kann bedauerlicherweise nicht in allen Ländern Rechnung getragen werden. Es erscheint deshalb notfalls ausreichend, wenn eine Hilfskraft vorhanden ist, die deutsche Sprachkenntnisse besitzt. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 8) : Hat die Bundesregierung — gegebenenfalls mit welchem Ergebnis — mit den alliierten Luftattachés Verhandlungen aufgenommen, um sicherzustellen, daß den Flugpassagieren im Berlin-Verkehr die angekündigte Erhöhung der Flugpreise erspart bleibt? Unter Berufung auf die Treibstoffverteuerung haben die Luftfahrtgesellschaften im Berlin-Verkehr eine Tariferhöhung um 5 °% beantragt, die bereits zum 1. August 1979 in Kraft treten sollte. Da die Bundesregierung die Flugpreisanhebung nicht für gerechtfertigt hält, hat sie sich in Ausübung ihrer beratenden Funktion in Fragen des Berlin-Luftverkehrs wiederholt und auf verschiedenen Ebenen energisch dagegen ausgesprochen. Die endgültige Entscheidung über die Tariferhöhung liegt nunmehr bei den alliierten Botschaften. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 9 und 10) : Welche Initiativen sind von seiten der Bundesrepublik Deutschland unternommen worden, um die Aufarbeitung der historischen und geographischen Fakten der deutsch-polnischen Beziehungen unter Berücksichtigung der Schulbuchempfehlungen voranzutreiben, und welchen Beitrag hat insbesondere die Ständige Konferenz der Kultusminister hierzu geleistet? Welche Auffassungsunterschiede bestehen hinsichtlich der Berücksichtigung der Schulbuchempfehlungen zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen, und inwieweit läßt sich hier eine Annäherung erzielen? 1. Die von Ihnen angesprochene Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlun- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14063* gen bei der Aufarbeitung historischer und geographischer Fakten ist ein Anliegen, für dessen Verwirklichung sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Möglichkeiten stets eingesetzt hat. Die Bundesregierung begrüßt alle Anstrengungen, die die im Bildungsbereich tätigen Erzieher, Wissenschaftler und Politiker unternehmen, um ein objektives Bild von Geschichte und Gegenwart der deutsch-polnischen Beziehungen zu vermitteln. In der Überzeugung, daß der Schulunterricht und die in den Schulen verwandten Lehrbücher dabei von besonderer Bedeutung sind, fördert die Bundesregierung die auf dieses Ziel gerichtete Arbeit der deutschen UNESCO-Kommission und des Georg-Eckert-Instituts. Sie fördert u. a. Begegnungen und wissenschaftliche Tagungen politischer Stiftungen, die dem Verständnis für die Arbeit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission dienen. Die Bundesregierung ist in der Frage der Berücksichtigung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen in Schulunterricht und Schulbüchern in engem Kontakt mit der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder. Sie hat es sehr begrüßt, daß der Präsident der Kultusministerkonferenz im Januar 1979 eine polnische Delegation von Schulbuchexperten unter Leitung des Vizeministers des Ministeriums für Bildung und Erziehung der Volksrepublik Polen, R. Jezierski, zu einem einwöchigen Besuch eingeladen hatte und Gespräche mit dem Präsidium der Kultusministerkonferenz sowie mit den Kultusministern in fünf Bundesländern stattgefunden haben. Den polnischen Gästen wurde dabei Gelegenheit gegeben, sich über das Verfahren der Zulassung und Einführung von Schulbüchern in der Bundesrepublik Deutschland zu informieren. Der Präsident der Kultusministerkonferenz hat eine Gegeneinladung der polnischen Regierung angenommen. Die Bundesregierung hofft, daß die Kultusministerkonferenz trotz der noch bestehenden unterschiedlichen Auffassungen über die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen bald zu einem gemeinsamen Beschluß über die Einführung in den Unter- , richt kommen wird. Der Bundeskanzler hat in diesem Sinne wiederholt Gespräche mit den Ministerpräsidenten der Länder geführt. 2. Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen haben den gemeinsamen Wunsch zur kulturellen Zusammenarbeit im Kulturabkommen vom 11. Juni 1976 vertraglich festgeschrieben. Art. 4 dieses Abkommens lautet: „In Anbetracht der großen Bedeutung, die die Schule und die Schulbücher für die Jugenderziehung haben, werden die Vertragsparteien ihre Bemühungen fortsetzen, in den Schulbüchern eine Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur der anderen Seite zu erreichen, die eine umfassendere Kenntnis und ein besseres gegenseitiges Verständnis fördert. Sie werden darauf hinwirken, daß dabei die Empfehlungen der gemeinsamen Schulbuchkommission berücksichtigt werden." Von polnischen Gesprächspartnern wurde Art. 4 verschiedentlich dahin gehend interpretiert, daß eine Verpflichtung zur Einführung der deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen und eine Verbindlichkeit der wissenschaftlichen Empfehlungen für Schulunterricht und Schulbücher gegeben sei. Dieser Interpretation kann die Bundesregierung nicht folgen. Der polnischen Seite ist daher die verfassungsrechtliche Situation in unserem Lande, wonach die Bundesregierung keine Verpflichtung zur Einführung von Schulbuchempfehlungen übernehmen kann, wiederholt dargestellt worden. Der Wortlaut des Kulturabkommens läßt auch die Forderung nach Verbindlichkeit der Empfehlungen nicht zu. Auch dies ist den polnischen Gesprächspartnern gegenüber zum Ausdruck gebracht worden. Die Bundesregierung hat die Arbeit der Wissenschaftler der deutsch-polnischen Schulbuchkommission stets gewürdigt und die Bundesländer wiederholt gebeten, auf eine Berücksichtigung der Empfehlungen im Schulunterricht hinzuwirken. Sie hat dabei herausgestellt, daß die Diskussion um einzelne Aussagen der Empfehlungen den Wert dieser gemeinsamen deutsch-polnischen wissenschaftlichen Arbeit nicht in Frage stellen sollte. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Empfehlungen einen ersten und wesentlichen Schritt bilden, um im deutsch-polnischen Verhältnis gegensätzliche Geschichtsdarstellungen zu überwinden und dazu beizutragen, zu einer Annäherung in der Darstellung der Geschichte, Geographie und Kultur im Schulunterricht beider Länder zu gelangen. Anlage 21 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Mainz) (FDP). (Drucksache 8/3237 Fragen B 11 und 12) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchen Ländern der Bundesrepublik Deutschland die nach dem Kulturabkommen vorgesehene „Berüdcsichtigung" der deutschpolnischen Schulbuchempfehlungen besonders weit fortgeschritten und in welchen dies weniger der Fall ist? Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Anzeichen dafür, daß sich die Darstellung der deutsch-polnischen Beziehungen in den Geschichtslehrbüchern und im Unterricht sowohl in der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Volksrepublik Polen in den letzten Jahren verändert hat? 1. Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach Veröffentlichungen der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen im Sommer 1976 und nach Abschluß des Kulturabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen in den Landtagen aller Bundesländer parlamentarische Diskussionen über die deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen und ihre Einführung in den deutschen Schulunterricht geführt worden sind. Dabei hat . sich gezeigt, daß die Diskussionen, insbesondere zu einzelnen Aussagen der Empfeh- 14064* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Lungen, von allen Fraktionen geführt wurden und daß, insgesamt gesehen, die Abgeordneten der SPD und FDP die Empfehlungen positiver beureilten als die Abgeordneten der CDU/CSU. Bei einer Zuordnung der einzelnen Bundesländer zu der Frage der positiven, der zurückhaltenden und der eher ablehnenden Einstellung zu den deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen kann man daher drei Gruppierungen erkennen: Positiv sind die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, zurückhaltend Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Saarland und Schleswig-Holstein, ablehnend Bayern und Baden-Württemberg bisher eingestellt. Die formelle Einführung der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen wurde bisher nur im Land Nordrhein-Westfalen durch Erlaß des Kultusministeriums und des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung geregelt. Das bedeutet jedoch nicht, daß in anderen Bundesländern Geschichtsbücher im Schulunterricht benutzt werden, die gegen den Geist und Inhalt der deutsch-polnischen Schulbuchempfehlungen gerichtet sind. Ein Gutachten, das der Kultusminister in Rheinland-Pfalz für die dort benutzten Schulbücher erstellen ließ, hat dies für dieses Bundesland ausdrücklich festgestellt. Die Bundesregierung hat jedoch keinen Überblick über den Einsatz von Schulbüchern in den einzelnen Bundesländern. Selbst wenn seitens einiger Länderregierungen den Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission noch nicht in vollem Umfang zugestimmt wird, ist der in Art. 4 des Kulturabkommens zum Ausdruck gebrachte Wille der Vertragsparteien zur Schulbuchzusammenarbeit mit der Volksrepublik Polen nie in Frage gestellt worden. Die Bereitschaft der Länder hierzu wird insbesondere auch durch die Einladung des Präsidenten der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder verdeutlicht, die im Januar 1979 einer polnischen Schulbuchdelegation unter Leitung des Vizeministers für Bildung und Erziehung, Jezierski, Gelegenheit zu Gesprächen mit dem Präsidium der Kultusministerkonferenz, den Kultusministern in fünf Bundesländern über Schulbuchfragen und die Einführung der Schulbuchempfehlungen gab. 2. Die deutschen und polnischen Wissenschaftler der gemeinsamen Schulbuchkommission nehmen laufend Analysen der Geschichts- und Geographiebücher der anderen Seite vor. Wie das Georg-Eckert-Institut für internationale Schulbuchforschung, Braunschweig, mitteilte, haben diese Gutachten eine stetige Verbesserung hinsichtlich der Darstellung des anderen Landes und hinsichtlich der Berücksichtigung der Empfehlungen aufgezeigt. Diese positiven Ansätze bestätigen die Bundesregierung in ihrer Auffassung, daß die Empfehlungen der deutsch-polnischen Schulbuchkommission einen wertvollen Beitrag und einen wesentlichen Schritt darstellen, um im deutsch-polnischen Verhältnis gegensätzliche Geschichtsdarstellungen zu überwinden und — soweit möglich — zu einer gemeinsamen Auffassung der Geschichte der deutsch-polnischen Beziehungen zu kommen. Anlage 22 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 13) : Hält die Bundesregierung an der Wirtschaftshilfe für Syrien fest, und wenn ja, warum? Die Bundesregierung hält in Übereinstimmung mit zahlreichen befreundeten Regierungen unverändert daran fest, die entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Syrien fortzuführen. Bundesminister Genscher hat in der Libanon-Debatte des Deutschen Bundestages am 30. November 1978 die hierfür maßgebenden Gesichtspunkte erläutert. Eine Aussetzung oder gar Einstellung der Hilfe würde der syrischen Bevölkerung schaden, da unsere Hilfe besonders stark an den Grundbedürfnissen der Menschen in ländlichen Gebieten orientiert ist. Während seines letzten Aufenthalts in Damaskus Ende August 1979 haben Präsident Assad und Außenminister Khaddam Bundesminister Genscher versichert, daß Syrien ungeachtet der Ablehnung des ägyptisch-israelischen Vertrages vom 26. März 1979 weiterhin für eine umfassende Lösung des Nahostkonflikts auf dem Verhandlungswege eintritt. Die syrische Politik ist von größter Bedeutung für eine dauerhafte Lösung des Nahostkonflikts. Es liegt weder im wohlverstandenen Interesse der Bundesrepublik Deutschland noch einer konstruktiven Entwicklung im Nahen Osten, die politischen, wirtschaftlichen oder entwicklungspolitischen Verbindungen zu Syrien in Frage zu stellen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 14, 15, 16 und 17): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß für eine erfolgreiche Integration der Indochinaflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland die Sicherung einer ausreichenden Sprachförderung, mit der unmittelbar nach dem Eintreffen in Deutschland zu beginnen ist, erste und wichtigste Voraussetzung ist, und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Ist es richtig, daß die Zahl derjenigen Asylbewerber, für die viermonatige Sprachkurse aus dem Garantiefonds finanziert werden dürfen, bis heute auf 2 000 begrenzt ist, obwohl inzwischen aus Indochina bereits 8 000 Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen sind? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher gezögert, die Voraussetzungen für die Finanzierung achtmonatiger Sprachkurse nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG) für die „Kontingentflüchtlinge" zu schaffen, die auch nach dem erklärten Willen der Bundesregierung unabhängig von einer eventuellen Anerkennung als politischer Asylant eine Gleichbehandlung mit anerkannten Flüchtlingen erfahren sollen? Können die Wohlfahrtsverbände, Kommunen und Länder, die bislang die Hauptlast der Integration tragen, -davon ausgehen, daß das Bundeskabinett bis Mitte Oktober 1979 die Anwendbarkeit der Sprachförderungsvorschriften des AFG auf die Kontingentflüchtlinge als wesentlichen Aspekt der Gleichbehandlung mit anerkannten Asylflüchtlingen beschließen wird? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit den Bundesministern für Arbeit und Sozialordnung Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14065' und für Jugend, Familie und Gesundheit wie folgt: 1. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine erfolgreiche Integration der Flüchtlinge aus Indochina eine schnelle und ausreichende Sprachförderung voraussetzt. Aus diesem Grunde sieht das am 29. August 1979 vom Bundeskabinett verabschiedete Programm für ausländische Flüchtlinge vor, daß Flüchtlinge, die im Rahmen humanitärer Aufnahmeaktionen der Bundesregierung in die Bundesrepublik Deutschland gekommen sind (sog. Kontingentflüchtlinge), umfassend an Sprachförderungsmaßnahmen teilnehmen können. 2. Der für Leistungen nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) federführende Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit bemüht sich, die weitere Förderung der Asylbewerber aus Indochina im Rahmen des Garantiefonds auch über die Zahl von 2 000 sicherzustellen. Die Abstimmung mit dem Bundesminister der Finanzen ist noch nicht abgeschlossen. Hierbei handelt es sich lediglich um ein Übergangsproblem. Die viermonatigen Sprachkurse sind für Asylbewerber während des Asylverfahrens gedacht. Flüchtlinge aus Indochina werden künftig nicht mehr gezwungen sein, einen Asylantrag zu stellen. Sie werden auf Grund des Programms der Bundesregierung den Asylberechtigten in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gleichgestellt werden und somit die weitergehenden Rechte von Asylberechtigten im Bereich der Sprachförderung in Anspruch nehmen können. 3. Bei der Kabinettentscheidung am 29. August 1979 über das Programm für ausländische Flüchtlinge ist die Höhe der Unterhaltsleistungen, die Kontingentflüchtlinge während der Teilnahme an Lehrgängen der deutschen Sprache erhalten sollen, noch offengeblieben. Das Bundeskabinett hatte die beteiligten Ressorts gebeten, zur Vorbereitung einer Entscheidung Vergleichsberechnungen anzustellen. Dies ist inzwischen geschehen. 4. Die Vorlage zur Höhe des Unterhaltsgeldes ist am 10. Oktober 1979 im Kabinett behandelt worden. Danach wird es ein Unterhaltsgeld in? Höhe von 68 v. H. des erzielbaren Nettoentgelts geben. Pauschale Bemessungsgrundlage hierfür ist ein betrag von monatlich 1 650 DM. Sobald die Entscheidung des Kabinetts vorliegt, wird eine Novellierung der Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an Deutsch-Lehrgängen vom 27. Juli 1976 (BGBl. I S. 1949), die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, vorbereitet. Zusammenfassend ist festzuhalten: Auf Grund des Programms der Bundesregierung vom 29. August 1979 wird es folgende Sprachförderungsmaßnahmen für Flüchtlinge aus Indochina geben: — Flüchtlinge, die auch in der Bundesrepublik Deutschland eine Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, werden nach der Verordnung über die Förderung der Teilnahme von Aussiedlern an DeutschLehrgängen gefördert. Danach erhalten sie für die Teilnahme am Deutschunterricht bis zur Dauer von zwölf Monaten Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Unterhaltsgeld, Lehrgangskosten, Kosten für Lernmittel, Fahrtkosten, Kranken- und Unfallversicherung). — Durch eine Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit wird ermöglicht, daß nicht erwerbstätige Erwachsene kostenlos an Deutsch-Lehrgängen teilnehmen können. — Die nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des BMJFG über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sog. Garantiefonds) zu gewährenden Individualbeihilfen zur Ausbildung einschließlich der Sprachförderung werden auf die Kontingentflüchtlinge erstreckt. Diese Regelung gilt für junge Flüchtlinge bis zu 35 Jahren, die noch nicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, sondern die Weiterführung ihrer Ausbildung anstreben. Anlage 24 Antwort des Staatsministers Frau Dr. Hamm-Brücher auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Becher (Pullach) (CDU/CDU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 18 und 19) : Hat Bundeskanzler Schmidt auf seiner am 6. September dieses Jahres im Hotel „Intercontinental" in Budapest gehaltenen Pressekonferenz die tausendjährige Geschichte der Deutschen und Osteuropäer mit der Bemerkung erläutert, „Ich verstehe genug von dieser Geschichte, um zu wissen, daß man diese ewigen Konflikte nicht noch ein weiteres Mal verlängern darf", wie aus einem Kommentar von Radio Budapest (BPA-Ost-Informationen am 24. September 1979) hervorgeht? Zieht der Bundeskanzler aus seiner auf der gleichen Konferenz bekundeten Volksdeutung, wonach „die Preußen überhaupt keine Deutschen gewesen sind, sondern eine Sprache sprachen, die dem Litauischen ähnlich war" auch die Folgerung, daß die Stämme um Karl den Großen und seine Vorgänger „überhaupt keine Franzosen gewesen sind, sondern eine Sprache sprachen, die dem Fränkischen ähnelt"? Zu Frage B 18: Ihre Frage beantworte ich mit Ja. Zu Frage B 19: Die von Ihnen zitierte Ausführung entspricht dem Wortlaut der Äußerungen des Bundeskanzlers. Die von Ihnen unterstellte Folgerung ist jedoch Ihre eigene Interpretation seiner Äußerungen. In der Tat waren die Stämme um Karl den Großen Franken. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 20) : 14066* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Hat sich die Bundesregierung — etwa mit Rücksicht auf Artikel 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes — eine Meinung darüber gebildet, ob kommunalrechtliche Vorschriften, die (wie z. B. in Nordrhein-Westfalen) vorsehen, daß eine Person, die in den letzten drei Monaten vor einer Kommunalwahl ihren Wohnsitz von einer Gemeinde des Landes in eine andere verlegt und in keiner der beiden wahlberechtigt ist, mit dem Grundgesetz vereinbar sind, und wenn ja, welche Auffassung vertritt die Bundesregierung? Die Wahlrechtsvoraussetzung eines mindestens dreimonatigen Aufenthaltes im Wahlgebiet ist ein Grundsatz, der das gesamte Wahlrecht zu parlamentarischen Vertretungskörperschaften der Bundesrepublik Deutschland durchzieht. Die insoweit übereinstimmenden Regelungen sämtlicher Kommunal- und Landtagswahlgesetze der Bundesländer, für die diese die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz besitzen, gehen ebenso wie das Bundeswahlgesetz in § 12 Abs. 1 Nr. 2 und das Europawahlgesetz in § 6 Abs. 1 und 2 insoweit von der sachgerechten Anforderung eines Mindestmaßes an Vertrautsein mit den politischen, wirtschaftlichen und soziologischen Verhältnissen des jeweiligen Wahlgebietes sowie an Bindungen zu diesem Gebiet, an dessen politischer Willensbildung die Staatsbürger durch die Wahl teilnehmen, aus. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU.) (Drucksache 8/3237 Frage B 21): Wie hoch ist der jeweilige Personal- und Präsenzabbau bei in Berlin residierenden Bundesbehörden seit dem 31. Dezember 1968, sofern bei einzelnen Bundesbehörden ein solcher Abbau stattgefunden hat? Nachstehend teile ich die erbetenen Angaben über diejenigen in Berlin vertretenen Bundesbehörden mit, bei denen in dem Zeitraum von 1971 bis 1977 ein Rückgang der Beschäftigtenzahlen zu verzeichnen ist. Es war nicht möglich, auch die Entwicklung in den Jahren 1970 und 1978 zu berücksichtigen. Dies wird nachgeholt werden, sobald die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Bei der Bewertung der nachfolgenden Beschäftigtenzahlen für den unmittelbaren Bundesdienst bitte ich zu beachten, daß den Abgängen Zugänge in den Geschäftsbereichen anderer — hier nicht aufgeführter — Bundesbehörden gegenüberstehen. .1977 1971 Der Bevollmächtigte der Bundesregierung in Berlin 161 196 Statistisches Bundesamt 391 458 Bundesverwaltungsamt 15 17 Leiter des Bundesnotaufnahmeverfahrens 24 25 Bundesamt für Zivilschutz 26 29 Bundesverwaltungsgericht 218 242 Deutsches Patentamt 241 298 Bundesschuldenverwaltung 47 170 Physikalisch-Technische Bundesanstalt 166 173 Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft 3 4 Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft 151 154 Bundesanstalt Deutscher Wetterdienst 61 63 Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 22 und 23) : Weshalb erhalten die Angehörigen des Bundeskriminalamts nicht die Sicherheitszulage nach Vorbemerkungen Nummer 8 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes, und weshalb wird ihnen die Zulage für Polizeivollzugsbeamte nach Nummer 9 der Vorbemerkungen nicht gewährt, obwohl die Kriminalbeamten des Bundeskriminalamts Polizeivollzugsbeamte nach dem Bundespolizeibeamtengesetz sind? Ist die Bundesregierung bereit, diese finanzielle Schlechterstellung zu beseitigen und die Angehörigen des Bundeskriminalamts in die in Frage 22 genannten Zulageregelungen einzubeziehen? 1. Seit dem 1. Januar 1971 wird den Angehörigen des Bundeskriminalamtes eine nach Besoldungs/Vergütungsgruppen gestaffelte steuerfreie Sonderaufwandsentschädigung (SAE) in Höhe von 90 bis 180 DM monatlich gezahlt. Zu jener Zeit entsprach diese Sonderaufwandsentschädigung den Sonderaufwandsentschädigungen, die bei den übrigen Sicherheitsdiensten des Bundes gezahlt wurden. Neben der Sonderaufwandsentschädigung erhalten die Angehörigen des BKA bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Zulagen: a) Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten b) Mehrarbeitsvergütung c) pauschaliertes Kleidergeld d) Nachtdienstzulage e) Lehrzulage/Lehrentschädigung. Entsprechend einem Wunsch der Ständigen Konferenz der Innenminister/Senatoren der Länder vom 22. April 1971 wurde vom Bundesministerium des Innern ein Vorschlag zur Vereinheitlichung der verschiedenen Zulagen im Bereich der Sicherheitsdienste bei Bund und Ländern erarbeitet. In diesem Vorschlag war auch die Einbeziehung des BKA in die Zulagenneuregelung vorgesehen. Diese Neuregelung wurde in den Entwurf des 2. BesVNG aufgenommen. Der Bundesrat widersprach jedoch der Einbeziehung des BKA in den Empfängerkreis der Sicherheitszulage mit der Begründung: — Das BKA sei mit den sog. Nachrichtendiensten (BND, MAD, BfV und LfV) nicht vergleichbar. — Die Beamten des BKA nähmen Funktionen wahr, die denen der Landeskriminalämter entsprächen; sie könnten deshalb auch zulagenmäßig nicht anders behandelt werden, d. h. nur die Polizeizulage erhalten. Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung dem Bundesratsvorschlag widersprochen und an ihrem Vorschlag festgehalten. Bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes im Innenausschuß des Deutschen Bundestages wurde die Einbeziehung des BKA in die Sicherheitszulage einstimmig abgelehnt, der Bundestag hat sich dann dem Vorschlag des Ausschusses angeschlossen. Der Gewährung der Polizeizulage an die Bediensteten des BKA neben der derzeitigen gezahlten Deutscher Bundestag -- 8. Wahlperiode —178. Sitzung. - Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14067* Sonderaufwandsentschädigung steht entgegen, daß beide eine ähnliche Zweckbestimmung haben. Sowohl die Polizeizulage als auch die Sonderaufwandsentschädigung dienen der Abgeltung von Besonderheiten des jeweiligen Dienstes. 2. Die Bundesregierung hält den jetzigen Zustand hinsichtlich der Nichteinbeziehung des BKA in die Sicherheitszulage zwar nicht für befriedigend, sieht aber vor allem im Hinblick auf die Haltung der Länder z. Z. keine Änderungsmöglichkeit. Da neben der Sicherheitszulage die unter 1. genannten Aufwandsentschädigungen und weiteren Zulagen den Angehörigen des BKA nicht mehr gewährt werden könnten, würden bei Einführung der • Sicherheitszulage einige Bereiche des BKA finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Ähnliches gilt für das Verhältnis der Polizeizulage zur Sonderaufwandsentschädigung. Da letztere steuerfrei gezahlt wird, die Polizeizulage jedoch steuerpflichtig ist, stellt die Nichtgewährung der Polizeizulage grundsätzlich keine finanzielle Schlechterstellung dar, solange die Sonderaufwandsentschädigung gezahlt wird. In den Besoldungsgruppen ab A 8 ist die Sonderaufwandsentschädigung höher als die nach Vorbemerkung Nr. 9 zur Anlage a des BBesG gezahlte Polizeizulage. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 24 und25) : Ist es zutreffend, daß die Vertreter des Bundes in der gemeinsamen Grenzkommission mit der • DDR den Fall des Flüchtlings Wegener bisher nicht zur Sprache gebracht haben, und wenn ja, aus welchen Gründen ist dieses nicht geschehen? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die DDR an ihre Pflichten zu erinnern, die sich aus der Unterschrift der DDR unter der Deklaration der Haager-Friedenskonferenz ergeben und derzufolge Selbstschub- und Tötungsgeräte, wie sie an der Demarkationslinie der DDR installiert sind, nicht zulässig sind? Zu Frage B 24: Die Grenzkommission, in der auch die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vertreten sind, hat nach Abschnitt I des Zusatzprotokolls zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 die Aufgabe, zur Regelung sonstiger mit dem Grenzverlauf im Zusammenhang stehender Probleme beizutragen. Praktische Beispiele hierfür sind grenzüberschreitende Angelegenheiten der Schadensbekämpfung, der Wasserwirtschaft, der Energieversorgung und des Fischfangs, die Benutzung von Grenzgewässern durch Sportboote sowie Grenzverletzungen. Verletzungen von Flüchtlingen auf DDR-Gebiet durch die Sperrmaßnahmen und -anlagen der DDR auf DDR-Gebiet - wie die schwere Verletzung von Herrn Frank Wegner am 19. Juli 1979 im Kreis Osterburg/DDR — stehen nicht im Zusammenhang mit dem Grenzverlauf selbst. Sie sind vielmehr eine Folge dessen, was der Bundeskanzler in der Erklärung der Bundesregierung zur Lage der Nation vor dem Deutschen Bundestag am 9. März 1978 als die „menschenunwürdige Art der Grenzsicherung durch die DDR" bezeichnet hat. Zu Frage B25: Die Haager Erklärung ,vom 29. Juli 1899 „betreffend das Verbot von Geschossen, die sich leicht im menschlichen Körper ausdehnen oder platt drükken", ist, wie es dort ausdrücklich heißt, „für die vertragschließenden Mächte nur bindend im Fall eines Krieges zwischen zwei oder mehreren von ihnen". Im übrigen richten sich die Schußapparate SM-70 gerade gegen Bewohner der DDR selbst. — Unabhängig von der völkerrechtlichen Lage hat die Bundesregierung ihre Auffassung über. die gewalttätige Grenzpraxis der DDR immer wieder zum Ausdruck gebracht. Zuletzt hat Herr Kollege Dr. Kreutzmann dies bei Gelegenheit einer Antwort auf eine Frage des Kollegen Böhm (Melsungen) am 31. Juli 1979 ausführlich getan. Er hat hervorgehoben, daß die Grenzpraxis der DDR die. schwerste Belastung- für unser Verhältnis zur DDR ist, daß unbeschadet der schwierigen Gesamtsituation die Bundesregierung versucht, in Verhandlungen eine Milderung der Härten der Teilung Deutschlands zu erreichen, daß die den laufenden Verhandlungen vorausgegangene Teilung des Landes und damit die Grenze zwischen beiden deutschen Staaten hierdurch allerdings nicht überwunden werden können. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 26 und 27): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es sich bei der nach Abschluß der Kampfhandlungen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone erfolgten Gewahrsamsnahme und anschließende Verschleppung der Rußland-Deutschen in die Sowjetunion um eine der kommunistischen Herrschaftsweise eigentümliche und mit rechtsstaatlichen Vorstellungen unvereinbare politisch bedingte Willkürmaßnahme der sowjetischen Besatzungsmacht gehandelt hat, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den nunmehr als Aussiedler in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Betroffenen unter diesem Gesichtspunkt die Eingliederungshilfen nach dem Häftlingshilfegesetz unter Berücksichtigung der Gesamtdauer des Gewahrsams zukommen zu lassen? Ist die Bundesregierung insbesondere in der Lage und gegebenenfalls bereit, die mit der Durchführung des Häftlingshilfegesetzes betrauten Behörden anzuweisen, bei ihren Verwaltungsentscheidungen davon auszugehen, daß in diesen Fällen ein politischer Gewahrsam vorlag, und damit die durch neuere Rechtsprechung eingetretene Rechtsunsicherheit beim Vollzug des Häftlingshilfegesetzes zu beseitigen, oder hält sie eine gesetzliche Regelung für erforderlich? 1. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Festnahme von aus Rußland stammenden deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen nach Abschluß der Kampfhandlungen durch sowjetische Stellen in der damaligen sowjetischen Besatzungszone und das Sammeln der Betroffenen in Lagern, um sie anschließend zur Zwangsarbeit in Verbannungslager in die UdSSR zu verschleppen, . als politischer Gewahrsam im 14068' Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Sinne des § 1 Absatz i Nr. 1 des Häftlingshilfegesetzes (HHG) anzusehen ist. Unbeschadet dieser Auffassung sieht die Bundesregierung gegenwärtig jedoch keine Möglichkeit, den in die Bundesrepublik Deutschland kommenden Aussiedlern, die aus den vorgenannten Gründen dem vom Häftlingshilfegesetz erfaßten Personenkreis zuzuordnen sind, Eingliederungshilfen zu gewähren, bei denen die. gesamte Dauer des Aufenthalts in der UdSSR bis zur Aussiedlung gemäß § 1 Absatz 5 Satz 2 HHG als Gewahrsam berücksichtigt werden kann. Der Grund hierfür liegt in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Urteilen über jeweils gleichen oder vergleichbaren Sachverhalt. Danach verlangt das Bundesverwaltungsgericht für die Berücksichtigung des sogenannten Anschlußgewahrsams nach § 1 Absatz 5 Satz 2 HHG, daß der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht worden ist. Gleichzeitig meint das Bundesverwaltungsgericht, die Festnahme dieses Personenkreises in der damaligen sowjetischen Besatzungszone durch sowjetische Stellen und ihre Rückführung in die UdSSR sei nicht als politisch im Sinne des Häftlingshilfegesetzes anzusehen. Es begründet dies mit der Auffassung, die Besatzungsherrschaft der Sowjetunion in ihrer Besatzungszone sei nicht dem im Gewahrsamsgebiet bestehenden eigenen Herrschaftssystem zuzurechnen, weil es sich um eine vorübergehende und fremde Herrschaft gehandelt habe. 'Die Bundesregierung hält eine solche Feststellung nicht für zutreffend, weil dabei wesentliche Erkenntnisse der neueren Zeitgeschichte unberücksichtigt bleiben und weil die Bestimmungen des Häftlingshilfegesetzes auch eine solche Unterscheidung nicht vorsehen. Deshalb ist die eingangs beschriebene Auffassung der Bundesregierung in einem anhängigen Revisionsverfahren vergleichbaren Sachverhalts dem Bundesverwaltungsgericht von dem am Verfahren beteiligten Oberbundesanwalt mit einer eingehenden Begründung mitgeteilt worden. Darüber hinaus hat die Bundesregierung zu dieser Problematik ein Rechtsgutachten eines unabhängigen Wissenschaftlers eingeholt, das die Auffassung der Bundesregierung in dieser Sache bestätigt. 2. Das Häftlingshilfegesetz wird von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Der Bundesminister des Innern, der hiernach als oberste Bundesbehörde für die Ausführung dieses Gesetzes an die Länder Weisungen richten kann, sieht sich jedoch aus den zu 1. dargelegten Gründen nicht in der Lage, die Länder anzuweisen, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei vergleichbarem Sachverhalt im Ergebnis unbeachtet zu lassen. Danach kann für die Berechnung der Eingliederungshilfen nach dem Häftlingshilfegesetz nur noch die Zeit des tatsächlichen Gewahrsams, der im Regelfall Ende 1955 / Anfang 1956 endete, berücksichtigt werden mit der Folge, daß diese Aussiedler nicht mehr den Höchstbetrag von 15 420 DM erreichen, sondern Eingliederungshilfen zwischen 8 000 DM und 8 500 DM erhalten und die nach diesem Zeitpunkt geborenen Kinder nicht anspruchsberechtigt sind. Es ist jedoch sichergestellt, daß die unteren Verwaltungsbehörden, die das Häftlingshilfegesetz ausführen, die hiernach getroffenen Entscheidungen erfassen, damit bei einer eventuellen Änderung der Rechtsprechung oder einer Änderung des Gesetzes eine Neufestsetzung der Eingliederungshilfen von Amts wegen vorgenommen werden kann. Sollte das Bundesverwaltungsgericht bei den anhängigen Revisionsverfahren vergleichbaren Sachverhalts an seiner Rechtsprechung festhalten, wird die Bundesregierung — auch auf Grund der vom Deutschen Bundestag nach Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses der Bundesregierung zur Erwägung überwiesenen Petition (Drucksache 8/2346) — prüfen, ob und gegebenenfalls in welcher Weise das Häftlingshilfegesetz zu ändern. ist. Es wird dabei wesentlich vom Inhalt der Entscheidungsgründe abhängen, welche rechtlichen Folgerungen gezogen werden müssen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 8/323.7 Frage B 28) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich unter den von besorgniserregenden Materialfehlern betroffenen französischen Kernkraftwerken, bei denen es sich um schwerwiegende Fabrikationsfehler am Reaktordruckbehälter und am Dampferzeuger der französischen Reaktorbaulinien .PWR 900 NWE (Westinghouse Lizenz) handeln soll, auch am Oberrhein gelegene Kernkraftwerk Fessenheim befindet, und wenn ja, ist die Bundesregierung .über die möglichen Materialfehler unterrichtet, und ergeben sich daraus Risiken für unsere Bevölkerung? Die Bundesregierung hat unverzüglich nach Bekanntwerden von Meldungen, daß in Frankreich in Betrieb und in Bau befindliche Kernkraftwerke schwere Fabrikationsfehler aufweisen sollen, die zuständigen französischen Behörden gebeten, die Bundesregierung zu informieren. Die französische Seite hat eine umfassende Information zugesagt. Das französische Industrieministerium hat ein Kommuniqué veröffentlicht, das u. a. dem Bundesministerium des Innern am 3. Oktober 1979 fernschriftlich übermittelt wurde und dessen Wortlaut nachstehend in - nicht autorisierter — Übersetzung wiedergegeben wird: „Im Anschluß an die in den letzten Tagen verbreiteten Informationen über die äußeren Mängel an bestimmten Teilen der PWR-Reaktoren teilt das Industrieministerium mit: 1. Die betreffenden Mängel sind seit mehreren Monaten gründlich im Rahmen der Untersuchung der Anträge auf Beladung mit Brennstoff untersucht worden, die von der EdF bei der Zentralbehörde für Sicherheit von nuklearen Anlagen eingereicht worden sind. 2. Die technische Untersuchung dieser Anträge, die verlängert wurde, um die eingehende Prüfung der betreffenden Phänomene und ihrer eventuellen Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14069* Auswirkungen zu ermöglichen, ist jetzt abgeschlossen. Die Experten haben eine positive Stellungnahme zu der Beladung der Reaktoren abgegeben, und die erforderlichen Genehmigungen für Gravelines I und Tricastin I werden erteilt. Es ist nämlich offensichtlich, daß vom Standpunkt der Sicherheit gesehen die Beladung der betreffenden Anlagen die Bevölkerung nicht gefährtet. Falls es zu einer ungünstigen Entwicklung einiger dieser Mängel kommt, so würde dies in einem Zeitraum von mehreren Jahren geschehen und würde so rechtzeitig beobachtet werden, daß die entsprechenden Maßnahmen getroffen sind. Die zuständigen Behörden werden darauf achten, daß die erforderlichen Kontrollen durchgeführt werden. Das Ministerium hat sich vergewissert, daß die wünschenswerte Abstimmung innerhalb der EdF forgesetzt wird, so daß das betroffene Personal über alle erforderlichen Informationen und Erläuterungen vor Inbetriebnahme dieser Anlagen verfügt, über die sich einige Gewerkschaftsorganisationen besorgt gezeigt haben, was auch von der Presse aufgegriffen wurde." Das am Oberrhein gelegene Kernkraftwerk Fessenheim ist nach bisher vorliegenden Informationen von den Materialfehlern nicht betroffen. Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wird jedoch schon in nächster Zeit in den zuständigen Arbeitsgruppen diese Fragen detailliert erörtern und darüber berichten. Ich bin gerne bereit, Ihnen die entsprechenden Ergebnisse sodann mitzuteilen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 29 und 30) : Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der ihr vorliegenden Informationen die Befürchtungen weiter Kreise der Bodenseeregion, daß das von Schweizer Seite geplante Zentrallager für flüssige Treib- und Brennstoffe im Calanda-Massiv bei Haldenstein in Graubünden auf Grund der tektonischen Aktivität dieses Raums zu Grundwasserschäden und damit neuen 01-gefahren für den Bodensee führen könnte? Wieweit sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, auf Grund der internationalen Bodenseeverträge und im Zusammenhang mit der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee diese Befürchtungen bzw. Gefahren im Hinblick auf den für 10 Millionen Menschen bedeutsamen Trinkwasserspeicher Bodensee abzuwehren? Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Über den Stand der Vorarbeiten und Überlegungen zu dem von Schweizer Seite geplanten Zentrallager für flüssige Treib- und Brennstoffe im Calanda-Massiv bei Haldenstein in Graubünden ist die Bundesregierung erstmals am 22./23. Mai 1979 im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee unterrichtet worden. Dabei wurde deutlich, daß die schweizerischen Behörden, besonders das Eidgenössische Amt für Umweltschutz, die mit diesem Vorhaben zusammenhängenden Fragen und Probleme seit 1975 unter besonderer Beachtung aller naturwissenschaftlichen, rechtlichen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkte prüfen. Nach Mitteilung des Vertreters der schweizerischen Delegation in der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee genügen die bisherigen Kenntnisse über die geophysikalischen und geotektonischen Voraussetzungen für die Errichtung der Kavernenspeicher für die Durchführung weiterer Untersuchungsarbeiten, wie Bohrungen und Sondierstollen. Zeitungsmeldungen, wonach in diesem Raum Bewegungen jüngsten Datums und größeren Ausmaßes gemessen worden seien, sind insofern nicht bestätigt worden, als sich bei einer im Sommer 1979 durchgeführten Überprüfung der in Frage kommenden Meßwerte herausgestellt hat, daß diese Aussagen über Krustenverschiebungen auf eine Verwechslung von Vermessungspunkten zurückzuführen sind. Eine Baubewilligung für das Kavernenprojekt soll von den allein zuständigen schweizerischen Behörden in jedem Fall nur auf Grund positiver Ergebnisse der sicherheitstechnischen Sondierungen erteilt werden. Bei dieser Sachlage geht die Bundesregierung davon aus, daß Befürchtungen über Grundwasserschäden und Ölgefahren für den Bodensee auf Grund tektonischer Aktivitäten in diesem Raum zumindest nach dem gegenwärtigen Stand der Untersuchungen nicht gegeben sind. Die bisherigen Untersuchungen lassen eher den Schluß zu, daß von Schweizer Seite nichts unterlassen wird, um die Sicherheit des zu errichtenden Kavernenspeichers im Calanda-Massiv zu gewährleisten. Die Bundesregierung wird sich bemühen, weiterhin im Rahmen der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee über die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Untersuchungen unterrichtet zu werden. Sofern im Zuge dieser Unterrichtung wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte es angezeigt erscheinen lassen, wird die Möglichkeit gegeben sein, das Gesamtprojekt mit der schweizerischen Delegation zu erörtern. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerstein (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 31 und 32): Welche Mittel hat die Bundesregierung in den Jahren 1976 bis 1978 zur Erhaltung und Renovierung des unter Denkmalschutz stehenden Industriemuseums „Maschinenhalle Zoller II in Dortmund-Bövinghausen zur Verfügung gestellt? Ist die Bundesregierung bereit, in den nächsten Jahren für noch erforderliche Renovierungsarbeiten sowie für den Aufbau des Industriemuseums Zollern II weitere Mittel im Rahmen des Haushaltstitels „Erhaltung und Wiederaufbau von Baudenkmälern mit besonderer nationaler kultureller Bedeutung" zur Verfügung zu stellen? 14070* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 1. Für die ehemalige Zeche Zollern II in Dortmund-Bövinghausen, einem technischen Baudenkmal von besonderer nationaler kultureller Bedeutung, hat das Bundesministerium des Innern in den Jahren 1977 und 1978 — überwiegend aus Mitteln des Programms für Zukunftsinvestitionen — insgesamt 600 000 DM bereitgestellt. Die Bundeszuschüsse dienten der Förderung von Substanzerhaltungsmaßnahmen, besonders an der Maschinenhalle. 2. Die Bundesregierung ist bereit zu prüfen, ob weitere Zuschüsse aus dem Denkmalschutz-Programm des Bundesministers des Innern für Bauwerke nationaler Repräsentanz gewährt werden können, wenn der Zuwendungsempfänger einen Förderungsantrag stellt. Wie bisher können die Mittel jedoch nur eingesetzt werden zur Erhaltung oder zum Wiederaufbau von Bausubstanz. Es ist nicht vorgesehen, Bundesmittel für den Aufbau des Industriemuseums Zollern II, einer Außenstelle des Deutschen Bergbaumuseums, bereitzustellen. Dagegen wird das Deutsche Bergbaumuseum insgesamt auf Grund der Bund-Länder-Rahmenvereinbarung Forschungsförderung nach Artikel 91 b Grundgesetz und der diese ausfüllenden Ausführungsvereinbarung-Forschungseinrichtungen von Bund und Land gemeinsam gefördert. Die Stiftung Volkswagenwerk hat dem Deutschen Bergbaumuseum eine Starthilfe für das „Institut Zollern", einer Fachstelle für Grundlagenforschung an Kulturdenkmälern, in Höhe von 3 Millionen DM für einen Zeitraum von vier Jahren bewilligt. Ob das Land Nordrhein-Westfalen und der Bund nach Auslaufen dieser Starthilfe die laufenden Betriebskosten des Instituts übernehmen werden, hängt letztlich vom Ergebnis der Forschungsarbeit des Instituts, der Zustimmung der parlamentarischen Gremien von Bund und Land und von der Zustimmung der übrigen Finanzträger (Stadt Bochum und Westfälische Berggewerkschaftskasse) ab; hierfür kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine verbindliche Aussage gemacht werden. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 33) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das geltende Beihilferecht kinderreiche Familien benachteiligt, weil die Progression des Beihilfesatzes vom vierten Kind an ausgeschlossen ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um diese Schlechterstellung der kinderreichen Familien zu beseitigen? Die Regelung, wonach der Bemessungssatz beim Vorhandensein von Kindern höchstens 70 v. H. beträgt, gilt seit dem Inkrafttreten der Beihilfevorschriften im Jahre 1959. Die Bundesregierung strebt im Zusammenhang mit der Neuordnung des Beihilferechts eine wesentliche Verbesserung des Bemessungssatzes für Kinder an. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 34) : Gibt es nach den Kantinenrichtlinien des Bundes (Rundschreiben des Bundesinnenministers vom 21. Oktober 1974 — D III 7 — 213 321/15) nur einen Zuschuß für Inhaber von Essensmarken, . und wenn nein, wie hoch war die Zuschußgewährung des Bundes seit dem 1. Januar 1979 für die Beschäftigten, die nicht die Absicht hatten, an einer verbilligten Hauptmahlzeit/Ersatzmahlzeit (Kaltverpflegung) teilzunehmen? Den ersten Teil Ihrer Frage beantworte ich mit Ja. Der zweite Teil der Frage stellt sich damit nicht. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 35 und 36) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, seit wann bekannt ist, daß Abwässer und Klärschlamm in erhöhter Konzentration Cadmium und Cadmiumverbindungen enthalten? Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche technisch-physikalischen Möglichkeiten es gibt, Cadmium und Cadmiumverbindungen zu beseitigen? Ihre Fragen beantworte ich zusammenfassend wie folgt: Im Zuge der Steigerung der industriellen Produktion ist auch die Herstellung von Cadmium und seinen Verbindungen und als Folge dieser Produktionsprozesse auch der Anfall cadmiumhaltiger Abwässer zunächst ständig gestiegen. Die Hersteller von Cadmium und seinen Verbindungen sind hauptsächlich auf die Nebenprodukte der Zinn-, Blei- und Kupfergewinnung angewiesen. Die größten Cadmiumemissionen stammen daher aus den NE (Nichteisen)-Metallhütten und deren Umschmelzwerken. Daneben entstehen cadmiumhaltige Abwässer in der cadmiumverarbeitenden Industrie, z. B. bei der Metalloberflächenbehandlung und der Herstellung von Farbstoffen. Der Gehalt von Cadmium und Cadmiumverbindungen in Abwässern und Gewässern wird seit langem untersucht, vor allem seitdem die besondere Gefährlichkeit von Cadmiumverbindungen durch die in Japan aufgetretenen Fälle der Itai-ItaiKrankheit bekannt geworden sind. Entsprechend sind die Bemühungen zur Reduzierung dieser Schadstoffe laufend verstärkt worden. In der Bundesrepublik werden dabei vor allem folgende Wege beschritten: 1. Alle Abwassereinleitungen in die Gewässer — also auch solche mit Cadmium und seinen Verbindungen — bedürfen nach dem deutschen Wasserrecht einer behördlichen Erlaubnis. Gem. § 7 a Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14071* Wasserhaushaltsgesetz darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten werden, wie dies bei Anwendung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik möglich ist. Zur Zeit werden für die einzelnen Produktionsbereiche allgemeine Verwaltungsvorschriften über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser erarbeitet und verabschiedet, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und auch Grenzwerte für Cadmium und seine Verbindungen enthalten. 2. Nach dem Abwasserabgabengesetz ist von 1981 an die Einleitung von Cadmium und seinen Verbindungen abgabepflichtig. 3. Nach der Gewässerschutz-Richtlinie der EG vom 4. Mai 1976 und nach dem zwischen den Rheinanliegerstaaten abgeschlossenen Übereinkommen zum Schutze des Rheins gegen chemische Verunreinigungen vom 3. Dezember 1976 gehören u. a. Cadmium und seine Verbindungen zu den Stoffen der Liste I (Schwarze Liste), für die aufgrund ihrer Toxizität, Langlebigkeit und Bioakkumulation der Rat auf Vorschlag der Kommission binnen bestimmter Fristen u. a. Ableitungsgrenzwerte festlegt, die nicht überschritten werden dürfen. Cadmium und Cadmiumverbindungen in Abwässern können mittels chemischer Fällung oder Ionenaustauschern weitgehend reduziert werden. Dies gelingt am effektivsten durch vorherige Trennung und separate Behandlung cadmiumhaltiger Abwässer von sonstigen Abwässern. Bei der biologischen und weitergehenden Behandlung kommunaler Abwässer mit größeren Industrieabwasser-Anteilen werden Cadmium und seine Verbindungen durch Adsorptionsvorgänge in den Klärschlamm überführt. Da die landwirtschaftliche Verwertung cadmiumhaltiger Klärschlämme stark eingeschränkt ist, muß dafür gesorgt werden, daß möglichst keine cadmiumhaltigen Abwässer in kommunale Kläranlagen gelangen; die Entfernung von Cadmium und seinen Verbindungen muß daher so weit wie möglich am Ort des Entstehens, d. h. in den Cadmium erzeugenden und verarbeitenden Betrieben erfolgen. Starke cadmiumhaltige Schlämme eignen sich nicht für eine landwirtschaftliche Verwertung. Sie müssen daher in Sonderdeponien abgelagert werden. Mit den bisherigen Maßnahmen konnten z. B. für das deutsche Rheineinzugsgebiet die jährlichen Cadmiumemissionen der NE-Metallhütten und Umschmelzwerke von früher ca. 100 t auf 59 t Ende 1978 reduziert werden. Nach Abschluß der laufenden Verfahrensverbesserungen ist im Rhein ein weiterer Rückgang der Cadmiumemission auf 25 bis 30 t pro Jahr zu erwarten. Die nationalen und internationalen Regelungen haben über das Rheineinzugsgebiet hinaus auch in den übrigen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland zu intensiven Vermeidungsmaßnahmen und zu einer Verbesserung der Gewässergüte geführt. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Marschall (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 37 und 38) : Hat die Bundesregierung in ihrer öffentlichen Dokumentation über Störfälle in deutschen Kernkraftwerken weniger Störfälle angegeben als die BBU in ihrer Dokumentation? Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „besondere Vorfälle in Kernkraftwerken", der in der Dokumentation der Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie verwendet wird? Ich nehme an, daß Sie hier die Übersicht über besondere Vorfälle in Kernkraftwerken in der Bundesrepublik Deutschland von 1965 bis 1976 (Stand April 1977) ansprechen, wie sie z. B. in der Dokumentation der, Bundesregierung zur friedlichen Nutzung der Kernenergie von 1977 veröffentlicht worden ist. Die in diesem Bericht aufgeführten Vorkommnisse sind ein repräsentativer Überblick über die Art von Vorkommnissen, die in Kernkraftwerken passieren können, also ein qualitativer, keineswegs ein quantitativer Überblick über das Störfallgeschehen. Ein entsprechender, deutlicher Hinweis ist auch im Vorwort dieser Liste enthalten. Sollte es sich bei der von Ihnen erwähnten Dokumentation des BBU um die gesamte in der Gesellschaft für Reaktorsicherheit in Köln gesammelte Information über besondere Vorkommnisse handeln — und der Anschein spricht dafür —, so ist Ihre Frage in der Tat zu bejahen. Hinsichtlich der grundsätzlichen Haltung der Bundesregierung zur Information der Öffentlichkeit über besondere Vorkommnisse in kerntechnischen Anlagen nehme ich auf meine Antworten Bezug, die ich Ihnen in der gestrigen Fragestunde auf Ihre Fragen A 16 und A 17 gegeben habe, sowie auch auf meine schriftliche Antwort auf eine Frage des Kollegen Dr. Steger (A 67). Die von Ihnen angezogene Dokumentation wurde, wie bereits zu Ihrer 1. Frage ausgeführt, unter dem Gesichtspunkt zusammengestellt, einen repräsentativen Überblick über das gesamte Spektrum der Vorfälle während Betrieb, Inbetriebnahme und Bauphase von Kernkraftwerken zu geben. Entsprechend soll das Adjektiv „besonderer" hier lediglich andeuten, daß der Vorfall ein im vorgenannten Sinne erwähnenswertes Ereignis gewesen ist. Der Begriff „besonderer Vorfall", wie er in der Dokumentation verwendet wird, sollte nicht verwechselt werden mit dem Begriff „Besonderes Vorkommnis", der terminologisch für „meldepflichtiges Ereignis" verwendet wird. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 39) : Sind die Lagerstätten mit vergrabener chemischer Kampfstoffmunition im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (z. B. in der Breloher Heide) — soweit Dienststellen des Bundes dafür verantwortlich sind — so sorgfältig gesperrt, daß für die Zivilbevölkerung keine entsprechenden Gefahren bestehen? 14072* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Die Lagerstätten mit vergrabener chemischer Kampfstoffmunition sind, soweit sie auf Gelände liegen, das unter der Verfügungsgewalt des Bundes steht, so gesperrt, daß für die Zivilbevölkerung keine entsprechenden Gefahren bestehen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 41) : Läuft die Fünfjahresfrist nach § 9 Abs. 1 Satz 3 des Flugzeuglärmgesetzes fünf Jahre nach der ersten Festsetzung eines Lärmschutzbereichs auch für jene Betroffenen endgültig ab, die jetzt nicht in der Schutzzone 1 liegen, aber bei einer angelaufenen Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs wegen Änderung des auf dem Flugplatz stationierten Flugzeugtyps in der neuen Schutzzone I liegen werden, und wie wird die Bundesregierung ggf. von Betroffenen geltend gemachte Ansprüche behandeln? § 9 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 (BGBL I S. 282), zuletzt geändert durch Art. 43 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vom 14. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3341), bestimmt, daß der Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nur innerhalb einer Frist von fünf Jahren nach der Festsetzung des Lärmschutzbereichs geltend gemacht werden kann. Wird durch Neufestsetzung eines Lärmschutzbereiches die Schutzzone 1 dergestalt verändert, daß neue Erstattungsansprüche entstehen, so beginnt die 5-Jahresfrist für diese Ansprüche mit der Neufestsetzung des Lärmschutzbereiches zu laufen. Eine andere Interpretation von § 9 Abs. 1 Satz 3 des Fluglärmgesetzes würde dem Sinn dieser Regelung zuwiderlaufen und zu unbilligen Ergebnissen führen. Ich gehe davon aus, daß die nach Landesrecht zuständigen Behörden das Fluglärmgesetz im Verfahren bei der Erstattung von Aufwendungen wie dargelegt anwenden werden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 42 und 43) : Für wie viele Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind nach den Erkenntnissen der Bundesregierung moderne Schutzräume vorhanden, die den Erfordernissen des Zivilschutzes entsprechen, für wie viele Einwohner sind behelfsmäßige Schutzräume und für wie viele keinerlei Schutzräume gegen die feindliche Waffeneinwirkung im Verteidigungsfall vorhanden? Wieviel den Erfordernissen eines modernen Zivilschutzes entsprechende Schutzräume für wie viele Personen werden nach den Erkenntnissen der Bundesregierung im Jahr 1979 fertiggestellt werden, und mit welchen Zahlen ist im Jahr 1980 zu rechnen? 1. Für etwa 1 Million Einwohner der Bundesrepublik Deutschland stehen vom Bund geförderte Schutzräume zur Verfügung, die den Erfordernissen des Zivilschutzes entsprechen, d. h. vollen Grundschutz bieten. Für weitere 873 000 Einwohner sind Schutzplätze in ehemaligen Bunkern und Stollen vorhanden, die gegen konventionelle Waffenwirkungen schützen, jedoch nur für einen kurzfristigen Aufenthalt geeignet sind, weil noch keine Belüftungseinrichtungen eingebaut sind. Daneben können weitere ca. 500 000 Schutzplätze in Bunkern und Stollen aus dem 2. Weltkrieg reaktiviert werden. In diesen Zahlen sind diejenigen Hausschutzräume nicht berücksichtigt, die ohne staatliche Förderurig oder lediglich durch Inanspruchnahme der steuerlichen erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten geschaffen worden sind. Über weitere Schutzmöglichkeiten aufgrund der vorhandenen Bausubstanz, z. B. in ausgebauten Kellern, unterirdischen Lagerräumen usw. liegen keine Zahlenangaben vor. 2. Nach bisherigen Kenntnissen der Bundesregierung ist im Jahre 1979 mit der Fertigstellung von Grundschutzräumen für ca. 70 000 Personen zu rechnen, im Jahre 1980 mit der Fertigstellung von ca. 28 000 Schutzplätzen. Die entsprechenden Baumaßnahmen waren zum größten Teil noch vor den Mittelkürzungen aufgrund der Beschlüsse zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom September 1974 bewilligt worden. Das neue Förderungsprogramm des Bundes, das erst in diesem Haushaltsjahr wieder eingesetzt hat, kann sich in Fertigstellungen von Schutzräumen erst ab 1981 auswirken. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Wolfsburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 44 und 45) : Welche Informationen kann die Bundesregierung über die Einlagerung schwach- und mittelradioaktiver Abfallstoffe der DDR im grenznahen, ehemaligen Salzkohlebergwerk Bartensleben und über die Planungen zur Einlagerung hochradioaktiver Stoffe in Bartensleben geben? In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung den Schutz der Bevölkerung vor einer Strahlengefährdung auf Grund von Unfällen oder unzureichenden Sicherheitsbestimmungen der DDR sicherzustellen? 1. Wie ich bereits auf entsprechende Parlamentarische Anfragen des Kollegen Ludewig vom 20./21. September 1978 mitgeteilt habe (Plenarprotokoll 8/105, S. 8339, Anlage 22), ist der Bundesregierung über die DDR-Zentraldeponie Morsleben (früher Bartensleben) für radioaktive Abfälle bisher nicht mehr bekannt als ein Bericht, den der DDR-Vertreter im März 1976 anläßlich einer internationalen Konferenz in Wien gab. Danach sollen in dem ehemaligen Salzbergwerk bei Bartensleben, also nur wenige Kilometer östlich der innerdeutschen Grenze bei Helmstedt, schwach- und mittelaktive Abfälle endgelagert werden. Informationen über den Umfang bisher erfolgter Einlagerungen liegen hier nicht vor. Ob dort auch hochaktive Wiederaufarbeitungsabfälle eingelagert werden sollen, ist hier unbekannt. Dieses halte ich jedoch für unwahrscheinlich, weil die Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14073' DDR abgebrannten Kernbrennstoff zur Aufbereitung in die UdSSR abliefert. 2. Der Betrieb der Zentraldeponie Morsleben ist nach den in der DDR gültigen kerntechnischen Sicherheits- und Strahlenschutzvorschriften genehmigt. Zunächst ist deshalb davon auszugehen, daß auch für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland keine Strahlengefährdung zu befürchten ist. Ein Urteil darüber, ob die Sicherheitsanforderungen bezüglich Morsleben denjenigen entsprechen, die an eine vergleichbare Anlage in der Bundesrepublik Deutschland gestellt würden, ist ohne Detailkenntnisse der Standort- und anlagenspezifischen Gegebenheiten nicht möglich. Die Bundesregierung ist darum bemüht, von der DDR-Regierung im Rahmen der gegenseitigen Unterrichtung über grenznahe vergleichbare Anlagen nähere Einzelheiten auch über das Projekt Morsleben zu erhalten. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 46, 47 und 48) : Ist der Bundesregierung bekannt, wie oft Ausländerbehörden der Bundesländer nach dem 1. Januar 1977 die Annahme von Asylgesuchen abgelehnt oder Asylgesuche nicht an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weitergeleitet oder nicht bearbeitet haben? Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in wieviel Fällen eine solche Behandlung von Asylgesuchen darauf gestützt worden ist, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 des Ausländergesetzes nicht geltend gemacht wurde (Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV) bzw. die Anerkennung offensichtlich rechtsmißbräuchlich begehrt wurde (Nummer 6 Satz 2 zu § 8 AuslVwV)? Hält die Bundesregierung in diesem Zusammenhang eine Änderung der Nummer 3 Satz 2 und Nummer 6 Satz 2 der Verwaltungsvorschrift zu § 38 des Ausländergesetzes für zweckmäßig? 1. Die Ausländerbehörden sind in ihrer Entscheidung, ob sie ein Asylbegehren entgegennehmen und es an das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge weiterleiten, keinesfalls frei: Nach Nummer 3 a zu § 38 AuslVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Ausländergesetzes in der seit 1. Juni 1977 geltenden Fassung vom 10. Mai 1977 — GMB1. S. 202) sind die Ausländerbehörden verpflichtet, Asylbegehren entgegenzunehmen und sie dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge auch dann zuzuleiten, wenn die Anerkennung als Asylberechtigter offensichtlich rechtsmißbräuchlich begehrt wird (Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV i. V. m. Nummer 3 a Satz 3 zu § 38 AuslVwV). Voraussetzung für eine Einschaltung des Bundesamtes ist jedoch, daß überhaupt ein Asylbegehren vorliegt (§ 38 AuslG). Das ist nach Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV dann nicht der Fall, wenn sich aus eigenen Erklärungen des Ausländers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 AuslG offensichtlich nicht geltend gemacht wird. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, in wieviel Fällen die Ausländerbehörden das Vorliegen eines Asylbegehrens nach Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV verneint und deswegen von einer Einschaltung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge abgesehen haben. Sie kann jedoch Angaben darüber machen, in wieviel Fällen dem Bundesamt von den Ausländerbehörden Asylbegehren zugeleitet worden sind, bei denen ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch nach Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV bejaht wurde. 2. Die Fälle, in denen von den Ausländerbehörden ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch (Nummer 6 Sätze 2 bis 4 AuslVwV) bejaht worden ist, werden vom Bundesamt seit März 1978 festgehalten. Von März bis Dezember 1978 waren dies 597, von Januar bis September 1979 waren es 519 Fälle. Im gleichen Zeitraum (März 1978 bis September 1979) betrug die Gesamtzahl der Asylbewerber mehr als 53 000. 3. Die Bestimmung der Nummer 3 Satz 2 zu § 38 AuslVwV ist in der Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz schon seit ihrem Erlaß im Jahre 1967 enthalten und seither unverändert geblieben. Nach § 38 AuslG haben die Ausländerbehörden zu prüfen,. ob überhaupt ein Asylbegehren vorliegt, da dies Voraussetzung für die Einschaltung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge ist. Diese Prüfung wird in Nummer 3 zu § 38 AuslVwV näher erläutert. Danach begehrt Asyl, wer im Bundesgebiet Schutz vor Verfolgung sucht. Ein Begehren auf Anerkennung als Asylberechtigter liegt hingegen nicht vor, wenn sich aus den eigenen Erklärungen des Antragstellers ergibt, daß ein Anerkennungsgrund im Sinne des § 28 AuslG offensichtlich nicht geltend gemacht wird. Es hat somit eine Weiterleitung an das Bundesamt zu erfolgen, wenn zweifelhaft ist, ob ein Asylbegehren vorliegt oder nicht. Für eine Änderung dieser Bestimmung sieht die Bundesregierung keinen Anlaß. Entsprechendes gilt für die Bestimmung der Nummer 6 Sätze 2 bis 4 zu § 38 AuslVwV. Durch die Anfügung dieser Sätze durch die Anderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Ausländergesetz vom 10. Mai 1977 ist kein neues Recht geschaffen worden, sondern lediglich die gefestigte oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung in die Verwaltungsvorschrift übernommen worden. Diese Rechtsprechung ist einhellig zu dem Ergebnis gelangt, daß offensichtlich rechtsmißbräuchliche Asylanträge keinen Schutz vor Ausweisung und Abschiebung auslösen und weder die Ausländerbehörde noch die Gerichte gehindert sind, in eigener Verantworung den Tatbestand eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs festzustellen. Dabei unterliegt die Frage, ob von der Ausländerbehörde zutreffend die Voraussetzungen eines offensichtlichen Rechtsmißbrauchs bejaht worden sind, der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung. Daß der Rechtsweg erforderlichenfalls auch tatsächlich beschritten wird, dokumentieren die beiden als Anlage beigefügten Entscheidungen des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs vom 5. April 1979 14074* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 — Nr. 10. Cs — 242/79 — und vom 28. Februar 1979 — Nr. 10. Cs — 241/79 — (BMI-Rundschreiben vom 2. Mai 1979 — V II 4 — 125 316/28), in denen sich das Gericht eingehend mit den Bestimmungen der Nummern 3 und 6 zu § 38 AuslVwV auseinandersetzt. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 49 und 50) : Wie viele Personen sind im Bundesinnenministerium seit 1974 im Bereich „Reaktorsicherheit und Strahlenschutz", nach Jahren gegliedert, bis einschließlich 1979 tätig gewesen? Wie gliedert sich diese Zahl nach Planstellen-Beschäftigten und sonstigen Beschäftigten bis einschließlich 1979? Im Bundesministerium des Innern ist für den Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz die Abteilung RS (bis Mitte 1975 Unterabteilung UA II) zuständig. Die Zahl der Beschäftigten in diesem Bereich betrug in den Jahren 1974 bis 1979 (nach den jeweiligen Haushaltsgesetzen) : Jahr Beschäftigte 1974 45 1975 53 1976 72 1977 75 1978 75 1979 79 Zusätzlich wurden im Bundesministerium des Innern Mitarbeiter beschäftigt, die von verschiedenen Forschungseinrichtungen (z. B. von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit) zeitweilig abgestellt worden sind. Jahr Per-sonen zur Verfügung gestellt für 1974 insgesamt 1 Monat 2 Mo- 3 Monate 6 Mo- 5 nate 1 nate 4 1975 4 1 1 2 1976 1 1 1977 1 1 1978, — 1979 1 - 1 Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Laufs (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 51) : Läßt sich die Auffassung der INFCE-Arbeitsgruppe .Schnelle Brüter", daß von der Schnelle-Brütertechnik nur ein Bruchteil der von der Leichtwasserreaktortechnik insgesamt zu erwartenden Gesundheitsgefährdung ausgeht, auf die Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere den Reaktor bei Kalkar, übertragen? Die Umweltbelastung durch Schnelle Brüter resultiert aus dem Gesamtsystem Brutreaktor mit zugehörigem äußeren Brennstoffkreislauf. Die INFCEArbeitsgruppe V „Schneller Brüter" vertritt die Auffassung, daß auf der Grundlage der heutigen Kenntnis und auf Grund detaillierter Sicherheitsanalysen davon auszugehen ist, daß natriumgekühlte Brutreaktoren ein hohes Potential an Zuverlässigkeit und Sicherheit haben und technisch so ausgelegt sind, daß sie den Anforderungen aus dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren im gleichen Umfang genügen, wie die gegenwärtigen thermischen Reaktoren. Der Vollzug des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens für das Kernkraftwerk Kalkar setzt die Erfüllung dieser Forderung im Detail voraus für die Erteilung von Errichtungsgenehmigungen. Für den Brennstoffkreislauf werden im Vergleich zum Leichtwasserreaktor mit Wiederaufarbeitung Vorteile für den Schnellen Brüter gesehen, und zwar aus folgenden Gründen: — Reduzierung der ökologischen Belastungen aus dem Uranbergbau und der zugehörigen Erzaufbereitung um etwa den Faktor 50 — Fortfall ökologischer Belastungen aus der Urananreicherung — geringere thermische Umweltbelastung durch höheren Wirkungsgrad. Die radioökologische Belastung aus der Brennelementfabrikation und aus der Wiederaufarbeitung wird für vergleichbar gehalten, während die entsprechenden Belastungen aus dem Normalbetrieb eines Schnellbrutreaktors und aus der Endlagerung günstiger für den Schnellen Brüter erscheinen. Die genannten Feststellungen sind unabhängig vom jeweiligen Standort und gelten daher auch für die Bundesrepublik Deutschland. Im übrigen verweise ich auf den Beschluß des Deutschen Bundestages vom 14. Dezember 1978, in dem die künftige parlamentarische Behandlung des Schnellen Brüters festgelegt wurde. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Landgerichte einschließlich der nachgeordneten Amtsgerichte, z. B. das Landgericht München I, im Gegensatz zu anderen zuständigen Gerichten, bei Klagen auf Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen regelmäßig den dreifachen statt den einfachen Jahresmietunterschiedsbetrag als Streitwert festsetzen, mit der Folge, daß Mieter und Vermieter, die in diesen Gerichtsbezirken wohnen und klagen (beklagt werden), ein weitaus höheres Prozeßkostenrisiko zu tragen haben, und durch welche Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Bundes könnte diesem Umstand abgeholfen werden? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14075* Die unterschiedlichen Auffassungen der Gerichte sind der Bundesregierung bekannt. Eine Untersuchung hat ergeben, daß die Gerichte in etwa 90 % der Fälle den Jahresbetrag und in etwa 10 °/o der Fälle den dreifachen Jahresbetrag des zusätzlich geforderten Mietzinses als Streitwert annehmen (Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes — Bundestagsdrucksache 8/2610 — Seite 12). Eine Einheitlichkeit könnte durch eine gesetzliche Regelung erreicht werden. Es gibt allerdings unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Frage des Streitwertes bei Mieterhöhungsklagen regelungsbedürftig ist. Ein von der Bundesregierung unterstützter Vorschlag des Bundesrates in seiner Stellungnahme zu dem Entwurf eines Zweiten Wohnraumkündigungsschutzgesetzes, nach welchem der Wert von Mieterhöhungsklagen grundsätzlich nach dem Jahresbetrag der Mehrforderung bemessen weredn sollte (Bundestagsdrucksache 3/2011 Seite 19), ist seinerzeit von dem Deutschen Bundestag entsprechend einer mehrheitlichen Empfehlung seines Rechtsausschusses abgelehnt worden (Bundestagsdrucksache 7/2638 Seite 5). Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 53) : Wann wird die Bundesregierung einen Bericht über die Erfahrungen mit dem Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung, das am 16. Februar 1978 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, vorlegen? Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 31: Dezember 1979 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug des Gesetzes zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I S. 497) vorzulegen (Drucksache 8/1510; Stenographischer Bericht über die 72. Sitzung des Deutschen Bundestages am. 16. Februar 1978 — S. 5737 B). Zur Vorbereitung dieses Berichts ist eine Praxisbefragung durchgeführt worden. Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag fristgerecht berichten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. de With auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 54 und 55) : Ist der Bundesregierung bekannt, in wieviel Fallen seit Einführung der gesetzlichen Regelung des § 103 Abs. 1 Satz 2 StPO Durchsuchungen auf Grund dieser Ermächtigung durchgeführt wurden, und in wieviel dieser Fälle Fahndungserfolge erzielt werden konnten? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in wieviel Fällen seit Einführung der Vorschrift Ermittlungen nach § 88 a StGB durchgeführt, Verfahren eingeleitet wurden, und in wieviel Fällen\ es zu Verurteilungen nach § 88 4 StGB kam? Zu Frage B 54: Die Neuregelung des § 103 Abs. 1 Satz 3 StPO ist durch das Gesetz zur Änderung der Strafprozeßordnung vom 14. April 1978 (BGBl. I S. 497) eingeführt worden. Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung in einer Entschließung vom 16. Februar 1978 aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1979 einen Bericht über die Erfahrungen beim Vollzug dieses Gesetzes vorzulegen (Drucksache 8/1510; Stenographischer Bericht über die 72. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Februar 1978, S. 5737 B). Zur Vorbereitung dieses Berichts wird eine Praxisbefragung durchgeführt, von der auch die von Ihnen gewünschten Aufschlüsse zu erwarten sind. Die Befragung ist noch nicht abgeschlossen, so daß Ihre Fragen zur Zeit noch nicht beantwortet werden können. Die Bundesregierung wird nach Auswertung der Stellungnahmen den Bericht fristgerecht vorlegen. Zu Frage B 55: Nach den dem Bundesminister der Justiz vorliegenden Erkenntnissen sind bislang gegen 110 Personen Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von Straftaten nach § 88 a StGB eingeleitet worden. Anklage nach dieser Vorschrift wurde gegen 11 Personen erhoben. Gegen sechs Personen kam es zu Verurteilungen. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des ' Abgeordneten Dr. Zumpfort (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 56, 57 und 58) : Trifft nach Meinung der Bundesregierung die öffentlich aufgestellte Behauptung zu, die zweiprozentige DM-Aufwertung bedeute für die deutschen Landwirte einen Einkommensverlust bis zu einer Milliarde D-Mark, oder wie ist der Sachverhalt tatsächlich? Welche effektiven Auswirkungen für den Agrarbereich haben die Leitkursänderungen vom 24. September 1979? Kommen durch die im Rahmen des Wechselkursverbunds des EWS beschlossene Aufwertung des DM-Leitkurses um zwei Prozent den Niederlanden zusätzliche Wettbewerbsvorteile gegenüber den deutschen Gärtnern in Höhe von 44 Millionen Gulden jährlich zu, wie eine Berechnung des Zentralverbands Gartenbau ergeben hat, und wenn ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kiechle, Röhner, Dr. Ritz, Dr. Sprung u. a. und der Fraktion der CDU/CSU die Auswirkungen der Leitkursänderungen vom 24. September 1979 für den Agrarbereich im einzelnen dargelegt. Insbesondere ist darauf hingewiesen worden, daß der Kürzungsbetrag von 1 % beim positiven Währungsausgleich, auf Grund dessen der deutsche Währungsausgleich nach der einprozentigen Leitkursaufwertung mit 9,8% unverändert geblieben ist, die Agrarstützungspreise in DM nicht berührt. Diese Stützungspreise (insbesondere Interventionspreise) sowie sonstige in ECU ausgedrückten Beträge (z. B. Beihilfen, Produktionserstattungen, Prämien) werden weiterhin mit dem bisherigen Agrar- 14076* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 umrechnungskurs, der sogenannten Grünen DM, umgerechnet. Die in der Öffentlichkeit diskutierte Zahl von 1 Milliarde DM Einkommensverlust für die deutsche Landwirtschaft ist irreführend, da sie auf der unzutreffenden Annahme beruht, daß die zweiprozentige DM-Aufwertung zu einer unmittelbaren Senkung der Agrarpreise um ebenfalls 2 % führt. Nachteile für die deutsche Landwirtschaft, d. h. ein Rückgang der Erzeugerpreise, könnte theoretisch nur in dem Maße eintreten, in dem sich bei Agrarerzeugnissen, bei denen keine Preisstützung besteht oder bei denen die Marktpreise über dem Stützungsniveau liegen, ein zusätzlicher Importdruck bzw. eine Exporterschwernis ergeben sollte. Insgesamt gesehen dürften sich angesichts der guten Entwicklung des deutschen Agrarexportes keine größeren Nachteile auf der Ausfuhrseite ergeben. Zusätzlich ist darauf hinzuweisen, daß sich durch die DM-Aufwertung auch bei den importierten Futtermitteln ein Verbilligungseffekt für die Veredelungswirtschaft ergibt und eine Verbilligung auch bei anderen importierten Betriebsmitteln möglich erscheint. Zu der speziellen Frage von Wettbewerbsnachteilen bei Gartenbauerzeugnissen gegenüber der Konkurrenz aus den Niederlanden darf darauf hingewiesen werden, daß bei diesen Erzeugnissen praktisch keine gemeinschaftliche Preisstützung besteht und daher auch kein Währungsausgleich zur Anwendung kommen kann. Die DM-Aufwertung gegenüber dem Gulden um 2 % kann sich daher — bei der gegebenen Marktsituation — in einer entsprechenden Verbilligung der Importpreise niederschlagen. Dieser Effekt kann jedoch erst dann eintreten, wenn die Entwicklung der tatsächlichen Devisenkurse der DM-Aufwertung in vollem Umfang folgt. Tatsächlich hat sich jedoch seit der Aufwertung vom 24. September 1979 bisher nur ein unwesentlicher Aufwertungseffekt der DM gegenüber dem Gulden (unter 1 (/o) ergeben. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 59) : Welche Bestimmungen des Steuerrechts, wie z. B. § 33 b EStG, stehen heute noch im Widerspruch zum Finalitätsprinzip der Rehabilitation, und wann gedenkt die Bundesregierung in diesen Vorschriften die Gleichbehandlung aller Behinderten ohne Rücksicht auf die Ursache ihrer Behinderung zu verwirklichen? Ihre beiden Anfragen zur steuerlichen Behandlung von Behinderten beantworte ich zusammenfassend wie folgt: 1. Einkommensteuer Nach § 33 b Abs. 2 Nr. 1 EStG erhalten Körperbehinderte mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 50 v. H., aber mindestens 25 v. H. die Pauschbeträge für Körperbehinderte nur, wenn ihnen wegen ihrer Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder laufende Bezüge zustehen oder wenn die Körperbehinderung zu einer äußerlich erkennbaren dauernden Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder auf einer typischen Berufskrankheit beruht. Auch von dem nicht erfaßten Personenkreis können jedoch Mehraufwendungen, die infolge der Körperbehinderung entstehen, durch Einzelnachweis als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Insofern besteht kein Widerspruch zum Finalitätsprinzip. Gleichwohl wird z. Zt. geprüft, ob die einschränkenden Bestimmungen des § 33 b Abs. 2 Nr. 1 EStG aufgehoben werden können. Die Prüfung ist z. Zt. noch nicht abgeschlossen. 2. Grunderwerbsteuer Nach unterschiedlichen landesrechtlichen Vorschriften werden grundsätzlich Behinderte begünstigt, die allein oder gemeinsam mit ihrem Ehegatten ein Grundstück mit Hilfe einer Kapitalabfindung erwerben, die nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes oder nach einer Rechtsvorschrift gewährt wird, in der die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über die Gewährung einer Kapitalabfindung für entsprechend anwendbar erklärt sind. Nach dem Gesetz über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder" sind die landesrechtlichen Vergünstigungen bei Contergangeschädigten entsprechend anzuwenden. Eine Gleichbehandlung aller Behinderten ist demnach nicht gegeben. Die Regelung wird im Rahmen der bevorstehenden Reform der Grunderwerbsteuer überprüft werden. 3. Grundsteuer § 36 GrStG gewährt eine 10jährige Grundsteuervergünstigung ausschließlich für nach dem BVG abgefundene Kriegsbeschädigte. Diese Vorschrift widerspricht dem Charakter der Grundsteuer als Objektsteuer. Sie soll daher nach der in der Grundsteuerreform vom Deutschen Bundestag bestätigten Gesetzeskonzeption auslaufen (vgl. BT-Drucksache VI/3418 S. 97). Eine Ausdehnung der Vorschrift wird von der Bundesregierung aus den dargelegten Gründen nicht angestrebt. 4. Umsatzsteuer Nach § 4 Nr. 19 UStG sind blinde Unternehmer und anerkannte Blindenwerkstätten unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Andere körperbehinderte Unternehmer fallen nicht unter die Steuerbefreiung. Eine Ausdehnung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 UStG auf andere körperbehinderte Unternehmer ist nicht möglich, da die 6. UmsatzsteuerRichtlinie der EG keine Umsatzsteuerbefreiung für körperbehinderte Unternehmer vorsieht. Die derzeit noch geltende Steuerbefreiung des § 4 Nr. 19 UStG kann nur noch für eine Übergangszeit beibehalten werden. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14077* Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 60 und 61) : Ist durch das 6,8-Milliarden-DM-Aktionsprogramm für das Ruhrgebiet, an dem der Bund mit 1,8 Milliarden DM beteiligt ist, der Förderungsvorsprung Berlins gefährdet? In welchen Punkten fördert das Aktionsprogramm bei den zukunftweisenden Technologien und Innovationen das Ruhrgebiet vergleichbar wie Berlin? i. Das Aktionsprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Politik für das Ruhrgebiet" enthält vorrangig Maßnahmen, die auf die Beseitigung der hohen Arbeitslosigkeit und spezifischer Strukturprobleme im Ruhrgebiet abzielen und somit eine Beeinträchtigung der Berlin-Präferenz nicht zur Folge haben. Das gleiche gilt für die von der Bundesregierung beschlossenen bundesweit geltenden Maßnahmen für Regionen mit spezifischen Strukturproblemen, an denen das Ruhrgebiet innerhalb eines Zeitraumes von ca. 4 Jahren mit schätzungsweise 1 Mrd. DM partizipieren wird. 2. Die im Aktionsprogramm „Politik für das Ruhrgebiet" der Landesregierung Nordrhein-Westfalen erfaßten BMFT-Fördervorhaben stellen keine ruhrgebietsspezifischen Maßnahmen dar, sondern bilden Bestandteile der allgemeinen Förderprogramme des Bundesministers für Forschung und Technologie. Gefördert werden sowohl im Ruhrgebiet als auch in Berlin (1.) nichtnukleare Energieforschung, (2.) Verkehrstechnologien, (3.) Innovationsberatung und Technologietransfer, allerdings mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung in den Bereichen (1.) und (2.). Im Ruhrgebiet betreffen die Projekte die Kohletechnologie, die Schwerölgewinnung, die H-Bahn und Einrichtungen zum Technologietransfer. In Berlin liegen Schwerpunkte bei Projekten zur rationellen Energieverwendung und bei der Kabinenbahn. Ein Modellvorhaben „Technologietransfer" existiert bereits in Berlin, wenn auch mit einem gegenüber dem Ruhrgebiet abweichenden Konzept. In allen Förderprogrammen des Bundesministeriums für Forschung und Technologie ist gewährleistet, daß Förderprojekte in Berlin mit einer Förderpräferenz in Form eines 10 °/o höheren Fördersatzes bezuschußt werden. Anlage 50 Antwort des Parl. Statassekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Berger (Herne) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 62 und 63) : Hält die Bundesregierung die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ab 1. Juli 1979 um ca. 8 v. H. für ausreichend und die gleichzeitige Absenkung der Vergütungssätze bei Jahresfahrleistungen über 10 000 Kilometer auf 0,24 DM pro km für bestimmte Fahrzeugtypen für gerechtfertigt, wenn die Steigerungsraten seit der Anhebung vom 1. November 1973 — wie der ADAC mitteilte — bei über 40 v. H. liegen? Ist die Bundesregierung zu einer Überprüfung der jetzt geltenden Sätze unter Berücksichtigung der Tatsache bereit, daß eine Reihe von Bundesländern die über 10 000 Kilometer liegenden Fahrleistungen mit höheren Sätzen, so z. B. Baden-Württemberg mit 0,27 DM und Bayern mit 0,28 DM, vergüten? 1. Die Bundesregierung hält die zum 1. Juli 1979 vorgenommene Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für ausreichend. Den festgesetzten Beträgen liegt eine Kostenkalkulation der Kraftfahrzeugreferenten des Bundes und der Länder zugrunde, die seinerzeit mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften eingehend erörtert worden ist. Bei einer Jahresfahrleistung von mehr als 10 000 km ist die Ermäßigung der Wegstreckenentschädigung für jeden weiteren Kilometer von 36 Pf/km auf 24 Pf/km gerechtfertigt. Der Betrag von 36 Pf ist so kalkuliert, daß bei einer Entschädigung für 10 000 km die festen Kosten der Kraftfahrzeughaltung (z. B. Kraftfahrzeugsteuer, Versicherung, Verzinsung und Garagenmiete) voll abgedeckt sind. Die Entschädigung für eine größere Fahrleistung braucht daher nur noch die laufenden Kosten für Kraftstoff, 01, Fett, Instandhaltung, Bereifung und Pflege zu berücksichtigen. 2. Die Bundesregierung ist bereit, die geltenden Sätze unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Preisentwicklung zu überprüfen. Für Anfang November 1979 sind die Gewerkschaften zu einem Gespräch in dieser Angelegenheit eingeladen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Pfennig (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 64 und 65) : In welchen Bereichen über die Technologie- und Innovationsförderung hinaus beginnt das Aktionsprogramm eine mit der Berliner vergleichbare Förderung des Ruhrgebiets? Ist die Bundesregierung bereit," auch für Berlin zusätzliche Mittel oder weitere Steuerpräferenzen für die Förderung der Stadterneuerung, Verbesserung des Wohnumfelds, des Umweltschutzes und des Sports zu gewähren? 1. Das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit vorgelegte Aktionsprogramm „Politik für das Ruhrgebiet" enthält vorrangig Maßnahmen, die auf die Beseitigung der hohen Arbeitslosigkeit und spezifischer Strukturprobleme im Ruhrgebiet abzielen. Angesichts dieser ruhrgebietsspezifischen Ausrichtung des Aktionsprogramms ist nicht davon auszugehen, daß mit diesem Programm eine mit der Berlin-Förderung vergleichbare Förderung des Ruhrgebiets begonnen wird. Das gleiche gilt für die von der Bundesregierung beschlossenen bundesweit geltenden Maßnahmen für Regionen mit spezifischen Strukturproblemen, an denen das Ruhrgebiet innerhalb eines Zeitraumes von ca. 4 Jahren mit schätzungsweise 1 Mrd. DM partizipieren wird. 2. Wie ich bereits zu Ihrer ersten Frage ausgeführt habe, wird mit den in Betracht kommenden Maßnahmen eine der Berlin-Förderung vergleichbare Förderung des Ruhrgebietes nicht begonnen, so daß sich in diesem Zusammenhang und auch im Hinblick auf den derzeitigen Umfang der Berlin- 14038* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Förderung die Frage der Bereitstellung zusätzlicher Mittel und einer Erhöhung der Steuerpräferenzen für Berlin nicht stellt. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 66) : In welchem Umfang wurden insbesondere im Raum Köln—Bonn Wohnungen und Häuser aus Bundesbesitz an Einzelpersonen bzw. gemeinnützige Institutionen oder Unternehmen seit 1972 verkauft, und in welchem Umfang wurde die Öffentlichkeit über den beabsichtigten Verkauf informiert, damit Interessenten sich melden konnten? In der Zeit von 1972 bis heute sind im Raume Köln—Bonn fünf bundeseigene Wohngebäude an Einzelpersonen und ein Betriebsgebäude mit Wohnung an eine Speditionsfirma veräußert worden. Davon wurden zwei Häuser ohne vorherige Ausschreibung verkauft, da Kaufbewerber die damaligen Mieter waren. Die Veräußerung an die Speditionsfirma erfolgte ebenfalls ohne vorherige Ausschreibung, da diese der einzige Interessent und der Bund an der Veräußerung der Liegenschaft wegen der ungünstigen Lage und ihres schlechten Zustandes sehr interessiert war. Die übrigen drei Häuser wurden nach vorheriger Ausschreibung an die Meistbietenden verkauft. Einzelne Wohnungen wurden in dem genannten Zeitraum nicht veräußert. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 67 und 68) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang bei Warentermingeschäften Firmenzusammenbrüche erfolgt sind, in welcher Höhe Forderungsausfälle entstanden und inwieweit bei diesen Vorgängen ausländische Firmen beteiligt waren? Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung bei den Warentermingeschäften in der Bundesrepublik Deutschland? 1. Warentermingeschäfte sind an deutschen Börsen nicht zugelassen. Gem. § 50 Börsengesetz bedarf es hierzu jeweils einer Zulassung des Börsenvorstandes, die nach Auskunft der deutschen Warenbörsen in keinem Falle erteilt ist. Der Bundesregierung ist aber bekannt, daß in der Bundesrepublik seit längerem Warenterminmaklerfirmen tätig sind, die in unterschiedlicher Form und Ausgestaltung eine Teilhabe an den Ergebnissen von im Ausland getätigten Warentermingeschäften vermitteln und sich vorwiegend durch Annoncen und Telefonanrufe an anlagewillige Personen wenden. Statistisches Material über Firmenzusammenbrüche bei derartigen Unternehmen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung ist gegenwärtig bemüht, einen Überblick über Art und Umfang dieser Geschäfte zu erhalten. 2. Grundsätzlich haben Warentermingeschäfte im Güterverkehr besonders der Import- und Exportwirtschaft ihren festen, gerechtfertigten Platz. Sie machen die Eingrenzung von Preisrisiken möglich, tragen zur Sicherung der Versorgungsanlage und der Produktionsauslastung bei und erleichtern die Kalkulation. Neben dieser für den Außenhandel wichtigen Sicherungsfunktion haben Warentermingeschäfte preisausgleichende Wirkung. Damit sich ein lebensfähiger Terminmarkt entfalten kann, ist auch ein gewisses Maß an gewerblicher Spekulation notwendig. Die Problematik von Termingeschäften liegt darin, daß — nach der Presseberichterstattung offenbar mit zunehmender Tendenz — Privatpersonen unter Nichtbeachtung der eigentlichen wirtschaftlichen Funktionen dieses Geschäftstyps Warentermingeschäfte zur spekulativen Gewinnerzielung abschließen. Die Spekulationslust unerfahrener Privatleute machen sich zum Teil unseriöse Makler zunutze und wenden dabei unlautere Machenschaften an. Um diese Privatleute vor den Auswüchsen des Terminhandels zu schützen, beabsichtigt die Bundesregierung, die Strafvorschrift des § 89 Börsengesetz zu novellieren, der die Verleitung zu Börsenspekulationsgeschäften unter Strafe stellt. Diese Vorschrift soll unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Praxis mit den Auswüchsen des Terminhandels tatbestandlich so ausgestaltet werden, daß sie eine wirksame Handhabe gegen strafwürdige Praktiken auf diesem Gebiet bildet. Im Rahmen des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wird der Bundesminister der Justiz dem Kabinett voraussichtlich in Kürze einen entsprechenden Vorschlag zur Beschlußfassung vorlegen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Böhme auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 69 und 70): Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldet — das Steuerprivileg von Angehörigen diplomatischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland mißbraucht wird, und in welchem Umfang geschieht dies nach Kenntnis der Bundesregierung? Auf welche Weise wird, sollte dies zutreffen, die Bundesregierung diesen Mißbrauch unterbinden? Waren, die bei der Einfuhr zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch durch die Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland und die in ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder bestimmt sind, sind nach § 68 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Zollordnung (AZO) zollfrei, auf Grund entsprechender Steuervorschriften auch steuerfrei. Die Sendung muß an eine begünstigte Person gerichtet sein; ferner muß bei der Abfertigung der Sendung zum freien Verkehr eine Erklärung des Leiters der Vertretung oder seines Stellvertreters vorgelegt Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14079* werden, aus der sich die tatsächlichen Voraussetzungen der Eingangsabgabenbefreiung ergeben (§ 68 Abs. 3 AZO). Es trifft zu, daß in einigen Fällen als Diplomatenoder Konsulargut Waren bezogen wurden, deren Menge es zweifelhaft erscheinen ließ, ob sie durch die begünstigten Personen verbraucht werden konnten. Hier war zum Teil auch zu vermuten, daß das abgabenfrei bezogene Diplomaten- oder Konsulargut gegen Entgelt an nichtbegünstigte Personen abgegeben werden sollte. Abgabenrechtliche Folgerungen konnten jedoch nicht gezogen werden, weil es nach dem Wortlaut des Befreiungstatbestands genügt, wenn die als Diplomaten- oder Konsulargut eingeführten Waren bei ihrer Abfertigung zum Gebrauch oder Verbrauch durch begünstigte Personen bestimmt sind. Eindeutige Feststellungen über einen Handel mit abgabenfreiem Diplomaten- oder Konsulargut konnten bislang nicht getroffen werden. Um künftig Mißbräuchen vorzubeugen, ist vorgesehen, § 68 AZO zu ändern und — in Übereinstimmung mit dem zwischenstaatlichen Recht — die Abgabenbefreiung für die Fälle auszuschließen, in denen Diplomaten- oder Konsulargut nach der Abfertigung in einer Weise verwendet wird, die dem Zweck der Abgabenbegünstigung nicht entspricht (z. B. Verkauf). Unberührt von dieser Rechtsänderung bleiben besondere mengenmäßige Beschränkungen (Kontingente) der Abgabenfreiheit, wie sie bei hochsteuerbaren Waren nach Maßgabe der Gegenseitigkeit gegenüber einigen Ländern bereits angewendet werden. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haehser auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 71) : Wie hoch sind, nach Einzelplänen geordnet, die Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an internationale Organisationen, Vereinigungen oder Projektvorhaben laut Bundeshaushalt 1980? Zur Beantwortung Ihrer Schriftlichen Anfrage übersende ich die gewünschte einzelplanweise Zusammenstellung der Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an internationale Organisationen, Vereinigungen oder Projektvorhaben im Haushaltsentwurf 1980. Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an internationale Organisationen, Vereinigungen oder Projektvorhaben im Haushaltsentwurf 1980 Einzelplan — 1 000 DM — 01 Bundespräsidialamt — 02 Bundestag 422 03 Bundesrat 127 04 Bundeskanzleramt — Einzelplan — 1 000 DM — 05 Auswärtiges Amt 279 421 06 Inneres 13 487 07 Justiz 13 585 08 Finanzen 1 619 09 Wirtschaft 6 875 10 Ernährung 21 530 11 Arbeit 19166 12 Verkehr 139 135 13 Post- und Fernmeldewesen — 14 Verteidigung 521 174 15 Jugend, Familie u. Gesundheit 56 310 19 Bundesverfassungsgericht — 20 Bundesrechnungshof 10 23 Wirtschaftl. Zusammenarbeit 1 265 314 25 Raumordnung, Bauwesen u. Städtebau 1 005 27 Innerdeutsche Beziehungen — 30 Forschung und Technologie 654 010 31 Bildung und Wissenschaft 2 000 32 Bundesschuld — 33 Versorgung — 35 Verteidigungslasten — 36 Zivile Verteidigung — 60 Allgem. Finanzverwaltung 4 449 668 insgesamt 7 444 858 Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Bötsch (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 72 und 73) : Trifft es zu, daß Gutscheine nadi dem Energiesicherungsgesetz im Werte von 3,2 Millionen Liter Diesel auf dem Weg von Bonn nadi Würzburg verschwunden sind (s. Meldung der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung vom 25. September 1979), und waren diese Gutscheine an das Landratsamt Würzburg oder die Stadt Würzburg unterwegs? Welcher Schaden ist gegebenenfalls entstanden oder kann bei Gebrauch der Gutscheine entstehen, und wie kann er so wieder behoben werden, daß im Krisenfalle die notwendigen Gutscheine zur Verfügung stehen? Zu Frage B 72: Es trifft zu, daß bei der Auslieferung der — für den Fall einer Versorgungskrise bei Mineralöl vorsorglich gedruckten — Bezugscheine an das Landratsamt Würzburg dem Spediteur ein Paket mit Bezugscheinen für Dieselkraftstoff über eine Gesamtmenge von 3,2 Millionen Litern fehlte. 14080* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Ob es sich dabei lediglich um eine Zähldifferenz handelt oder ob das Paket abhanden gekommen ist, kann erst beurteilt werden, wenn die bundesweite Auslieferung der Bezugscheine beendet sein wird. Der Abschluß ist für Ende Oktober 1979 vorgesehen. Zu Frage B 73: Bei der Beurteilung des sich bei Verlust der Bezugscheine möglicherweise ergebenden Schadens ist zu berücksichtigen, daß nur ein Bezugscheintyp betroffen ist, der zudem nur begrenzte Gültigkeitsdauer haben würde. Die vom Verlust betroffene Menge von 3,2 Millionen Litern macht den Bruchteil eines Prozentes des Monatsverbrauchs an Dieselkraftstoff in der Bundesrepublik Deutschland aus. Sollte der Verlust der Bezugscheine nicht aufgeklärt werden können, werden Maßnahmen getroffen, um etwaige Schäden für den Fall der Rationierung von Treibstoff in einer Krise (Verwendung der abhanden gekommenen Bezugscheine, Nachdruck, Fälschung) zu vermeiden. Äußerstenfalls kommt ein Neudruck des vermißten Bezugscheintyps in Betracht. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 74 und 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die im Rahmen der EGEFTA-Ursprungsbestimmungen erforderliche getrennte Lagerhaltung (körperliche Trennung) für identische Waren unterschiedlichen Ursprungs für die beteiligten Unternehmen erhebliche Kosten und verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit sich bringt, und ist die Bundesregierung deshalb bereit, dafür einzutreten, daß dem durch Erlaß III B 8 Z 1077-8/77 vom 18. Januar 1979 zugelassenen buchmäßigen Nachweis der Ursprungseigenschaft (Globalnachweis) EG-weit Geltung verschafft wird? Wird sich die Bundesregierung bei den Partnerstaaten der EG und den EFTA-Ländern, insbesondere Osterreich und der Schweiz, dafür einsetzen, daß der Globalnachweis Bestandteil des Protokolls Nr. 3 (EG/EFTA-Ursprungsbestimmungen) wird? Zu Frage B 74: Die Bundesregierung weiß, daß der kosten- und arbeitsmäßige Aufwand der Unternehmen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen zu einem erheblichen Teil durch die nach den Abkommen mit den EFTA-Staaten erforderliche getrennte Lagerhaltung (körperliche Trennung) der eingesetzten identischen Vormaterialien aus dem Präferenzraum und derjenigen aus Drittländern bedingt ist. Im Interesse der deutschen Exportindustrie hatte die Bundesregierung bereits kurz nach Inkrafttreten der EFTA-Abkommen die buchmäßige — statt der, körperlichen — Trennung unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen, wobei sie 1974 durch eine EG-interne Absprache darin bestärkt wurde. Wegen der befürchteten vermehrten Verwendung von Vormaterialien aus Drittländern haben vor allem Osterreich und die Schweiz das deutsche Verfahren unter Hinweis auf das Fehlen einer Rechtsgrundlage kritisiert und angekündigt, derartige Präferenznachweise nicht mehr anzuerkennen. Die Bundesregierung unterstützt ganz entschieden den Vorschlag der EG-Kommission, dem Verfahren der buchmäßigen Trennung durch eine Vereinbarung zwischen der EG und den EFTA-Staaten allgemeine Geltung zu verschaffen, um den — ggf. erweiterten — einschlägigen Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 18. Januar 1977 wieder anwenden zu können. Zu Frage B 75: Die Bundesregierung hat sich in allen mit dieser Frage befaßten Gremien ständig bemüht, auch die anderen noch zögernden EG- und EFTA-Staaten auf ihre Seite zu bringen. Bundesminister Graf Lambsdorff hat persönlich bei seinen Kollegen in Österreich und Schweiz interveniert, um diese Länder, die in dieser Frage eine Schlüsselrolle einnehmen, von der Notwendigkeit der Zulassung der buchmäßigen Trennung in allen Warenbereichen zu überzeugen. Abschließend wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in Drucksache 8/2771 vom 25. April 1975 und auf die schriftlichen Fragen Nrn. 61 und 162 in Drucksache 8/3158 verwiesen, die mit dieser Problematik in Zusammenhang stehen. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 76 und 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung der wichtigsten europäischen Stahlverbraucherbranchen — die in der Europäischen Gemeinschaft rund 7,5 Millionen Arbeitsplätze repräsentieren —, die EG-Krisenmaßnahmen am Stahlmarkt aufzuheben, und wird sie an ihrem Standpunkt, den sie 1978 und An- • fang 1979 vertreten hat, einer Verlängerung für 1980 nicht zuzustimmen, festhalten? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, wieweit die Bemühungen gediehen sind, eine Überschaubarkeit der Subventionen in der EG-Stahlpolitik zu erreichen, und hat sie den Eindruck, daß in diesen Jahren ernsthaft die Umstrukturierung der unrentablen Stahlunternehmen vorangekommen Ist? Zu Frage B 76: Die Bundesregierung begrüßt, daß die in Orgalime zusammengeschlossenen stahlverbrauchenden Industrien der Europäischen Gemeinschaften ihre Ansicht zu den EG-Maßnahmen auf dem Stahlgebiet vor den bevorstehenden Beratungen in Brüssel deutlich gemacht haben. Sie wird die Interessen dieser Industrien, denen sie — wie ich Ihnen bereits in der schriftlichen Antwort vom 14. Juni 1978 auf Ihre Anfrage B 27 mitgeteilt habe — einen hohen Stellenwert einräumt, auch bei den bevorstehenden Beratungen in Brüssel über eine evtl. Verlängerung der Maßnahmen berücksichtigen. Bei den Beratungen wird sich die Bundesregierung mit. Nachdruck für den Abbau der Krisenmaßnahmen einsetzen. In Gesprächen mit Regierungen anderer Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14081* Mitgliedstaaten konnte Einvernehmen darüber festgestellt werden, daß die Krisenmaßnahmen keine Dauereinrichtung werden dürfen. Optimal wäre aus der Sicht der Bundesregierung schon jetzt eine völlige Aufhebung der Krisenmaßnahmen. Da aber voraussichtlich die Mehrzahl der anderen Mitgliedstaaten zunächst noch für eine weitgehende Beibehaltung des derzeitigen Systems eintreten wird, ist es zweifelhaft, ob dieses Ziel schon erreicht werden kann. Sollte sich dies bestätigen, wird sich die Bundesregierung wiederum für eine enge zeitliche Limitierung aller Maßnahmen einsetzen. Auf jeden Fall ist für 1980 eine Rückführung der Krisenmaßnahmen als Signal für deren Abbau notwendig, um für die Stahlunternehmen den Zwang einer Umstrukturierung zu betonen. Zu Frage B 77: Nachdem der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften sich bei seiner Tagung am 17. September 1979 grundsätzlich über die Einführung einer Beihilferegelung für die Stahlindustrie geeinigt hat, ist mit ihrer förmlichen Verabschiedung in Kürze zu rechnen. Die Bundesregierung erwartet von dieser Beihilferegelung auch eine wesentlich größere Transparenz auf dem Gebiet der Subventionen. Außerdem hat sich — wie Ihnen bereits früher mitgeteilt wurde (schriftliche Antwort vom 17. Januar 1979 auf Ihre Frage 68) — seit Beginn der Diskussion über die Einführung eines Subventionskodex eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe bei der Kommission mit den im Rahmen der Umstrukturierungsbemühungen in einzelnen Mitgliedstaaten geplanten staatlichen Interventionen befaßt. Die Gruppe hat die der Kommission notifizierten Maßnahmen verschiedener Mitgliedstaaten erörtert und dabei bereits den Entwurf der Beihilferegelung berücksichtigt. Die Bundesregierung hat auch heute — insoweit gilt noch meine schriftliche Antwort vom 28. Juni 1979 auf Ihre Anfrage B 17 — keine Anhaltspunkte dafür, daß die Umstrukturierungsbemühungen in der europäischen Stahlindustrie insgesamt nachlassen. In einigen Mitgliedstaaten zeigen die Bemühungen besonders einschneidende Folgen. Viele Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitsplatz in der Stahlindustrie aufgeben; ganze Betriebe werden nach hiesiger Kenntnis stillgelegt. Lediglich in Einzelfällen, die aber nach hiesiger Einschätzung nicht eine Revision der gesamten Stahlmarktpolitik rechtfertigen, scheint die Anpassung noch nicht sehr intensiv betrieben zu werden. Die Bundesregierung wird sich weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die Fortsetzung des strukturellen Anpassungsprozesses der europäischen Stahlunternehmen sichergestellt wird. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 78) : Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung bisher nicht in der Lage, den Lahnkreis Lahn-Dill in die Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur" aufzunehmen und zum Bundesausbaugebiet zu erklären? Der von Bund und Ländern gebildete Planungsausschuß wählt die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" nach einem bundeseinheitlichen Verfahren anhand von Arbeitsmarkt-, Einkommens-und Infrastrukturindikatoren aus. Die genannten Indikatoren werden für regionale Arbeitsmärkte berechnet, die auf der Grundlage von Pendlerverflechtungen konzipiert sind und dem regionalpolitischen Gestaltungswillen der Länder entsprechend modifiziert wurden. Der Lahn-Dill-Kreis bzw. die Arbeitsmarktregionen, denen die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises zugeordnet wurden, erfüllten bei der letzten Abgrenzung der Fördergebiete im Jahre 1975 den für eine Aufnahme als Fördergebiet maßgeblichen Schwellenwert nicht. Die nächste Neuabgrenzung der Fördergebiete ist für Ende 1980 vorgesehen. Im Augenblick läßt sich nicht beurteilen, ob die Arbeitsmarktregionen Gießen-Wetzlar und/oder die Arbeitsmarktregion Dillenburg, denen die Gemeinden des Lahn-Dill-Kreises auf Grund von Pendlerverflechtungen zugeordnet sind, ab 1981 als Fördergebiet ausgewiesen werden können. Das neuere Datenmaterial, auf dessen Grundlage der Planungsausschuß die Neuabgrenzung der Fördergebiete vornimmt, wird nicht vor Spätherbst 1980 vorliegen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 79) : Gewährt die Bundesregierung Finanzhilfen (Zuschüsse oder Darlehen) an mittelständische Betriebe für Investitionen zur Verminderung schädlicher Immissionen, und wo sind diese gegebenenfalls in welcher Höhe veranschlagt? Im Rahmen der ERP-Förderung zugunsten des Umweltschutzes werden seit Jahren aus Mitteln des ERP-Luftreinhaltungsprogramms zur Mitfinanzierung der Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Luftreinhaltung zinsgünstige Darlehen auch an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gewährt. Dabei werden Anträge von kleinen und mittleren Unternehmen bevorzugt berücksichtigt. Der Mittelansatz für das Haushaltsjahr 1979 beträgt 55 Millionen DM und ist verstärkt um eine Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 1980 bis zur Höhe von 15 Millionen DM im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 bei Kap. 1, Titel 862 11, veranschlagt. Über die Voraussetzungen für eine Kreditgewährung, die Konditionen sowie das Vergabeverfahren unterrichten Sie die Richtlinien für ERP-Darlehen zur Förderung von Luftreinhaltungsanlagen vom 9. Juli 1979 (veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 136 vom 25. Juli 1979). 14082* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Über die spezielle Förderung im Rahmen der ERP-Umweltschutzprogramme hinaus können weitere zinsgünstige Kredite aus Mitteln des ERP-Standortprogramms an mittelständische Betriebe u. a. für betriebliche Investitionen, die ausschließlich zur Beseitigung oder Minderung von Lärm, Erschütterungen oder Geruch bestimmt sind, bereitgestellt werden. Dieses Programm ist Teil der ERP-Darlehensprogramme für kleine und mittlere Unternehmen und ebenfalls im ERP-Wirtschaftsplangesetz 1979 bei Kap. 1 Titel 862 01 b) veranschlagt. Flankierend zu der ERP-Förderung werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau Ergänzungsfinanzierungen im Rahmen ihrer M-Programme bzw. von der Lastenausgleichsbank im Rahmen des Ergänzungsprogramms I angeboten. Schließlich werden mittelständische Unternehmen auch im Rahmen des Investitionsprogramms des Bundesinnenministeriums zur Sanierung luftverschmutzender Industrieanlagen berücksichtigt. Das „Programm zur Förderung von Investitionen auf dem Gebiet der Luftreinhaltung bei bestehenden Industrieanlagen" hat ein finanzielles Volumen von 560 Millionen DM und erstreckt sich auf eine Laufzeit von sechs Jahren (1979 bis 1984). Dieser Betrag ist im Bundeshaushalt 1979 beim Einzelplan 06, Kap. 06 27, Titel 892 01 veranschlagt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 80) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß es bei der Versorgung mit Hausbrandkohle für Bundesbahnbedienstete zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist, und wird sie dafür Sorge tragen, daß die Belieferung ordnungsgemäß erfolgt? Es trifft zu, daß bei der Bundesbahn-Hausbrandversorgung, einer betrieblichen Sozialeinrichtung der Deutschen Bundesbahn, gewisse Versorgungsschwierigkeiten bei der Belieferung von Hausbrandkohle, insbesondere von Braunkohlebriketts, eingetreten sind. Die Bundesbahn-Hausbrandversorgung wird sich bemühen, eine ordnungsgemäße Belieferung ihrer Mitglieder sicherzustellen. Auf die Gestaltung und Ausfüllung der Lieferverträge hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 81): Welche Prognosen für den Wasserbedarf der Elektrizitätswirtschaft und welche Prognosen für den Gesamtwasserbedarf in der Bundesrepublik Deutschland liegen der Bundesregierung vor? Für den Wasserbedarf der Elektrizitätswirtschaft und den Gesamtwasserbedarf in der Bundesrepublik Deutschland liegt der Bundesregierung eine Prognose-Studie des Battelle-Instituts e. V. vor. Diese vom Bundesministerium des Innern in Auftrag gegebene Studie aus dem Jahre 1972 trägt den Titel „Wasserbedarfsentwicklung in Industrie, Haushalten, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Landwirtschaft — Prognose des Wasserbedarfs in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahre 2000". Diese Prognose ist auch heute noch gültig. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 82) : Wie hat sich die Zahl der Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren entwickelt (mit und ohne Landwirtschaft)? Die Zahl der Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland hat sich bis 1976 rückläufig entwickelt. Ohne Einbeziehung der Landwirtschaft ist die Zahl der Selbständigen seitdem wieder um 20 000 angestiegen. Von 1960 bis 1978 nahm die Zahl der Selbständigen (einschl. Landwirtschaft) um 873 000 von 3,284 Millionen auf 2,411 Millionen ab. Von 1960 bis 1970 schieden per Saldo 594 000 Selbständige aus dem Wirtschaftsprozeß aus, von 1970 bis 1978 279 000. Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach Wirtschaftsbereichen zeigt, daß dieser starke Rückgang Selbständige (in 1 000) 1977 1978') 1960 1970 1976 Land- und Forstwirt- schaft, Tierhaltung Fischerei 1 159 767 624 573 556 Produzieren- des Gewerbe 808 653 596 599 598 Handel und Verkehr 776 664 620 611 613 sonstige Wirt schaftsberei- che (Dienst leistungen) 541 606 619 639 644 insgesamt 3 284 2 690 2 459 2 422 2 411 ohne Land wirtschaft 2 125 1 923 1 835 1 849 1 855 1) Vorläufiges Ergebnis Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahr- buch für die Bundesrepublik Deutschland Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14083* der Selbständigenzahl zum größten Teil von der Entwicklung im Bereich Landwirtschaft bewirkt wurde. Die Zahl der Selbständigen ohne Landwirtschaft ging in der Bundesrepublik Deutschland von 1960 bis 1978 um 270 000 von 2,125 Millionen auf 1,855 Millionen zurück. Dabei betrug der Rückgang von 1960 bis 1970 202 000 und von 1970 bis 1978 68 000; d. h. seit 1970 ist eine spürbare Verringerung der durchschnittlichen jährlichen Abgangsraten festzustellen. In den letzten beiden Jahren nahm die Zahl der Selbständigen (ohne Landwirtschaft) erstmalig seit längerem wieder zu. Diese Zunahme seit 1977 ist in erster Linie auf den Anstieg der Selbständigen-zahl im Dienstleistungssektor zurückzuführen. Aber auch die Bereiche produzierendes Gewerbe sowie Handel und Verkehr weisen in jüngster Zeit wieder günstigere Entwicklungstendenzen auf. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riesenhuber (CDU/CSU) Drucksache 8/3237 Frage B 83) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, ihre 500 Millionen DM Fördermittel aus dem DEMINEX-Projekt „Schwerölfeld/Belridge Oil Comp." zurückzuziehen, obwohl das Projekt auch ohne Beteiligung der Wintershall AG bei Übernahme der entsprechenden Anteile durch die anderen VEBA-Partner durchführbar gewesen wäre, und waren die Gründe nicht schon vor der vorläufigen Bewilligung der Mittel für die betroffenen Bundesministerien erfahrbar? Die zwischen Bundesregierung und DEMINEX geführten Gespräche über eine Förderung des Belridge-Projektes waren noch nicht abgeschlossen, als Wintershall eine Beteiligung am Belridge-Erwerb ablehnte. Eine vorläufige Mittelbewilligung von seiten des Bundes war also noch nicht erfolgt. Die Bundesregierung hielt das in Aussicht genommene US-Engagement energiepolitisch für interessant, sofern es gelingen würde, die BelridgeFörderung über langfristige Tauschverträge für die Versorgung unseres Marktes zu sichern. Angesichts der besonderen energiepolitischen und finanzwirtschaftlichen Bedeutung des Projektes — es hätte die Verabschiedung eines 3. DEMINEX-Programmes notwendig gemacht —, aber auch angesichts der damit verbundenen Risiken hat die Bundesregierung von vornherein deutlich gemacht, daß eine derartige Transaktion von allen DEMINEX-Gesellschaftern getragen werden müsse. Wintershall hat nach langen Beratungen im DEMINEX-Gesellschafterkreis am 10. September 1979 ihren Partnern mitgeteilt, daß aus ihrer Sicht finanzieller Aufwand und Risiko des Projektes unangemessen hoch seien. Der BMWi hat daher im Einvernehmen mit dem BMF am 11. September 1979 erklärt, daß nach dem Ausscheiden der Wintershall keine Grundlage mehr für eine positive Entscheidung des Bundes bestehe. Für die Haltung der Bundesregierung war dabei such bedeutsam, daß nach dem Urteil der Wintershall, die bereits seit Jahren auf dem US- Markt tätig ist, erhebliche Zweifel am Zustandekommen von langfristigen Tauschvereinbarungen bestehen. Hierin aber lag für die Bundesregierung die wesentliche energiepolitische Rechtfertigung des Projektes. Im übrigen lag der von DEMINEX der Bundesregierung unterbreitete und für alle Wirtschaftlichkeitsberechnungen maßgebliche Preis für die Beteiligung sehr wesentlich unter dem von der SHELL nunmehr genannten Betrag. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kittelmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 84 und 85) : Kann die Bundesregierung Beispiele europäischer Länder nennen, wie in ihrer Antwort vom 11. September 1979 auf eine mündliche Anfrage erwähnt, in denen die internatonal üblichen Gebühren für Leistungen des Veterinärwesens im grenzüberschreitenden Verkehr mit Tieren erhoben werden, und in welcher Höhe werden dort Abgaben verlangt unter Berücksichtigung des erhöhten Sonn- und Feiertags- und Nachttarifs? In welcher Form hat die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin die Frage der unverhältnismäßigen Gebührenerhöhung gegenüber der DDR aufgenommen und mit welchem Ziel? Zu Frage B 84: Als Anlage ist eine vom Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erarbeitete Vergleichstabelle beigefügt, aus der sich die entsprechenden Gebühren der Bundesländer Niedersachsen und Saarland sowie von Osterreich und der Schweiz für die Abfertigung von Tiertransporten ergeben. In der Bundesrepublik Deutschland unterliegen die Gebühren dem Kostenrecht der Länder. Ergänzend ist folgendes zu bemerken: 1. Für grenztierärztliche Untersuchungen von Tiertransporten außerhalb der Dienstzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen werden in den o. a. deutschen Bundesländern wie auch in der DDR um 100 % erhöhte Gebühren erhoben, in Osterreich erfolgt ein Zuschlag von 60 öSchi pro Sendung, in der Schweiz richtet sich die Gebührenerhöhung nach der jeweiligen tarifmäßigen Entschädigung des Grenztierarztes. 2. Bei Durchfahrten werden in der Schweiz bei grenztierärztlichen Untersuchungen von Transporten einzelner Tiere höchstens 30 sfrs, bei Wagenladungen für jeden Wagen 30 sfrs, für doppelbödige Wagen 60 sfrs erhoben. 3. Für die Erteilung tierseuchenrechtlicher Genehmigungen zur Einfuhr und Durchfuhr werden außer den Gebühren für grenztierärztliche Untersuchungen z. B. im Saarland für Pferde und Rinder 1,20 DM, für Kälber und Schweine 0,60 DM, für Schafe 0,12 DM und für Geflügel 0,03 DM pro Tier als Verwaltungsgebühr erhoben; diese Gebühren sind begrenzt durch Festsetzung von Mindestgebühren (6,00 DM) und von Höchstgebühren (500,00 DM) für jede Genehmigungserteilung. Die DDR-Behörden erheben für die Erteilung von Durchfuhrgenehmigungen für landwirtschaftliche Nutztiere je Antrag 50,00 DM zuzüglich 10 °/o der für die grenztierärztliche Untersuchung zu erhebenden Gebühren. In Osterreich sind Anträge Gebühren für grenztierärztliche Untersuchungen bei der Einfuhr und der Durchfuhr von lebenden Tieren Bundesrepublik Deutschland Osterreich Schweiz 1) DDR (öSchi) (sfr) (DM) Niedersachsen Saarland (DM) (DM) Einhufer 10,- 6,- 20,- 30,- 10,- Mindestgebühr 40,- Rinder 6,- 3,50 15,- 16,- 8,- Mindestgebühr 40,- Kälber , 2,- 1,20 6,- 16,- 2,- Mindestgebühr 40,- Schweine 2,- 1,20 6,- 9,- 1,50 Mindestgebühr 40,- • Schafe 2,- 1,20 6,- 5,- 0,50 Mindestgebühr 40,- Geflügel 0,05 0,06 bis 5 Stück 20,- je 100 kg 25,- 0,05 ab 500 Tiere bis 10 Stück 30,- Mindest- 0,02 bis 50 Stück 50,- gebühr 4,- bis 100 Stück 80,- usf. 1) Nur für die Einfuhr, für die Durchfuhr gilt Sonderregelung auf Ein- und Durchfuhrgenehmigungen mit einer Gebührenmarke im Werte von 70 öSchi zu versehen, in der Schweiz wird für die Einfuhr- und Durchfuhrbewilligungen eine Kanzleigebühr von 5 sfrs bis 10 sfrs erhoben. Der Vergleich der Gebührensätze Österreichs und der Schweiz sowie Niedersachsens und des Saarlandes für die Bundesrepublik Deutschland mit den ent- sprechenden Veterinärgebühren der DDR erlaubt die Feststellung, daß sich das auf Grund der letzten Erhöhung erreichte Gebührenniveau der DDR noch im Rahmen des international Üblichen bewegt. Beim Mitführen von Hunden und Katzen im Reiseverkehr werden allerdings - im Gegensatz zur DDR - in der Bundesrepublik Deutschland und, soweit hier bekannt ist, auch in den anderen westeuropäischen Ländern Veterinärgebühren beim Grenzübertritt nicht erhoben. Zu Frage B 85: Die Angelegenheit ist vom Leiter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland gegen- über dem Stellvertretenden Minister für Auswärtige Angelegenheiten der DDR, Dr. Kohl, angesprochen worden. Er hat dabei um eine Überprüfung der DDR- Maßnahme gebeten. Anlage 66 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftliche Frage. des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 86) : Was haben die deutschen Vorstöße in Sachen holländisches WIR-Gesetz und landwirtschaftliche Wettbewerbsverzerrungen bei der EG-Kommission und der niederländischen Regierung bis- her bewirkt? Wegen der rechtlichen Kompliziertheit, die mit der Beurteilung des niederländischen WIR-Gesetzes verbunden ist, war die EG-Kommission bisher nicht in der Lage, ein förmliches Verbotsverfahren gemäß Art. 93 EWG-Vertrag einzuleiten. Sie hat jedoch auf Grund der Intervention der Bundesregierung jüngst die niederländische Regierung unter Fristsetzung erneut aufgefordert, die Durchführung des WIR-Gesetzes dahin gehend abzuändern, daß die Beihilfen zum Kauf von Legehennen abgestellt werden. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 87): In welchem Ausmaß wird aus dem Ausland importiertes Obst und Gemüse auf Thalliumspuren überprüft, wie gründlich ist diese Kontrolle, und in welchem Umfang haben sich dazu 1978 Beanstandungen ergeben? Die Lebensmittelüberwachung, zu der auch die Überwachung der Lebensmittel auf Schadstoffe gehört, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Dies gilt auch für importierte Lebensmittel. Wie von Länderseite mitgeteilt wurde, führte Thallium zur Kontramination von Lebensmitteln in Lengerich (Nordrhein-Westfalen) sowie Leimen, Heidenheim-Mergelstetten und Schelklingen (Baden-Württemberg). Nach Auskunft der für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurden in diesen Ländern importierte Lebensmittel auf Thallium nicht untersucht. Inwieweit in anderen Bundesländern Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14085* solche Untersuchungen an importierten Lebensmitteln durchgeführt wurden, ist hier nicht bekannt. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Länder in einem Schreiben gebeten, vermehrt gezielte und repräsentative Untersuchungen auch auf solche Stoffe durchzuführen, für die Höchstmengen in und auf Lebensmitteln bisher nicht festgesetzt wurden. Dazu gehört auch Thallium. Anlage 68 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Paintner (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 88 und 89) : Ist das Kapitel „Agrar-Sozial-Politik" in der neuen Broschüre von Minister Eisenmann und Staatssekretär Nüssel „Der Bayerische Weg" nicht von dort, sondern von der Bundesregierung gestaltet worden, und stammen die darin erwähnten „öffentlichen Mittel" aus dem Bundeshaushalt? Hat die Bundesregierung geprüft, welche Konsequenzen — etwa im Hinblick auf die zunehmende bodenunabhängige Veredelung — sich aus der im „Bayerischen Weg" enthaltenen Forderungen ergibt, „Bei der einzelbetrieblichen Förderung sind alle landwirtschaftlichen Betriebe grundsätzlich gleichzustellen" im Vergleich zu der differenzierenden und auf den einzelnen Betrieb abgestellten Förderung des Bundes? Zu Frage B 88: Die Agrarsozialpolitik ist nicht Bestandteil der Agrarpolitik der Länder und somit auch nicht des sogenannten „Bayerischen Weges". Demgemäß erfolgt auch die Finanzierung der aus der agrarsozialen Gesetzgebung für die öffentliche Hand entstehenden Ausgaben ausschließlich aus Bundesmitteln. Auf diesen Tatbestand wird in der bayerischen Broschüre lediglich insoweit hingewiesen, als festgestellt wird, daß die hohe Altlast in der landwirtschaftlichen Sozialversicherung weiterhin die Bereitstellung gesetzlich abgesicherter Bundesmittel rechtfertigt und erfordert. An dieser Formulierung hat die Bundesregierung ebensowenig mitgewirkt wie an der Gestaltung der übrigen Teile der Broschüre. Zutreffend ist die Feststellung in der genannten Broschüre, daß ständig höhere und beachtliche öffentliche Zuwendungen in der Agrarsozialpolitik zu verzeichnen sind. So betrug der Bundeszuschuß zu der bereits 1957 eingeführten Altershilfe für Landwirte 1967 502,4 Millionen DM. 1978 waren es 1 800 Millionen DM. Im gleichen Zeitraum fiel der Anteil der Beiträge der Landwirtschaft an den Leistungen der Altershilfe von 30,2 % auf 22,9 %. Die Leistungen selbst, die seit 1974 jährlich im gleichen Umfang an die allgemeine Lohnentwicklung angepaßt werden wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, stiegen für Verheiratete von 150,— DM im Jahre 1967 auf 416,— DM im Jahre 1979 (Grundbetrag). Die Bundeszuschüsse zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung stiegen von 215 Millionen DM im Jahre 1970 auf 400 Millionen DM im Jahre 1978, Auch bei der 1969 geschaffenen Landabgaberente stieg der Einsatz der Bundesmittel von 6 Millionen DM im Jahre 1970 auf 195 Millionen DM im Jahre 1978. Die Leistungen des Bundes für die beitragsfreie Versicherung der Altenteiler im Rahmen der 1972 eingeführten Krankenversicherung der Landwirte erhöhten sich von 430 Millionen DM im Jahre 1973 auf 724 Millionen DM im Jahre 1978. Für die 1974 eingerichtete Zusatzaltersversorgung für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft wurden 1978 16,5 Millionen DM Bundesmittel eingesetzt. Insgesamt wurden 1978 aus dem Haushalt des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 3,14 Mrd. DM für die Maßnahmen der landwirtschaftlichen Sozialpolitik verwendet. Hiervon entfielen 844,9 Millionen DM oder 26,9 % auf das Bundesland Bayern. 1979 sind für den gleichen Zweck 3,3 Mrd. DM veranschlagt. Im Entwurf des Bundeshaushalts 1980 wurden 3,47 Mrd. DM vorgesehen. Auch in diesen beiden Jahren dürfte die landwirtschaftliche Bevölkerung Bayerns mit rund 27 % an den Bundesmitteln partizipieren. Zu Frage B 89: Die Bundesregierung versteht die staatliche Förderung landwirtschaftlicher Betriebe als Hilfe zur Selbsthilfe. Deshalb muß der Einsatz öffentlicher Mittel auch langfristig eine nachhaltige Verbesserung der betrieblichen Situation bewirken und der bäuerlichen Familie eine dauerhafte Existenz sichern. Wegen der unterschiedlichen Struktur in der Landwirtschaft kann dies nur durch den gezielten Einsatz, nicht durch eine globale Verteilung von Mitteln geschehen. Die Bundesregierung hält deshalb an dem Konzept einer gezielten Förderung einzelner Betriebe fest. Das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm orientiert sich an der strukturellen Zielsetzung eines gleichberechtigten Nebeneinanders von Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetrieben. Innerhalb der Konzeption der einzelbetrieblichen Investitionsförderung trägt ein umfangreiches Instrumentarium wie z. B. Aufstiegshilfe, Überbrückungshilfe oder Wohnhausförderung den unterschiedlichen Betriebssituationen Rechnung. Eine Aufgabe oder Änderung dieses Konzepts zugunsten einer undifferenzierten, allgemeinen Förderung, so wie sie Bestandteil des „Bayerischen Weges" ist, würde schwerwiegende Nachteile für die Landwirtschaft mit sich bringen. 1. Eine Förderung, die nicht auf dem Grundgedanken der Prosperität und Bedürftigkeit des einzelnen Betriebes beruht, würde zu einer Gleichbehandlung ungleicher Sachverhalte und damit zu Ungerechtigkeiten führen. 2. Eine undifferenzierte Förderung beinhaltet die Gefahr einer Investition öffentlicher Mittel in langfristig nicht existenzfähige Betriebe, führt letztlich zu einer Fehlleitung von Steuergeldern und verringert die Bereitschaft zur Mobilität der bäuerlichen Familie. 14086* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 3. Eine undifferenzierte Förderung begünstigt eine unvertretbare Kapazitätsausweitung der bodenunabhängigen Veredelung und gefährdet damit tendenziell den Bestand bäuerlicher Familienbetriebe. Das seit knapp einem Jahrzehnt bestehende Einzelbetriebliche Förderungsprogramm der Bundesregierung hat sich bewährt. Wo erforderlich, wurde es den geänderten Bedingungen angepaßt. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 90, 91, 92 und 93) : Trifft es zu, daß bei der Erfassung der in der Landwirtschaft tätigen Arbeitskräfte auch solche Personen, aufgenommen werden, die vom jeweiligen Betriebsleiter als solche gemeldet worden sind und die in einer der vier- Wochen des Berichtsmonats eine Stunde in der Landwirtschaft beschäftigt waren, und wenn ja, ist die Bundesregierung nicht auch der Auffassung, daß eine solche Zählweise die tatsächliche Statistik der in der Landwirtschaft tätigen Personen verfälscht? Ist die Bundesregierung analog der Zählweise in anderen Wirtschaftsbereichen bereit, angepaßte bzw. korrigierte Zahlen vorzulegen, und wenn ja, wie viele Personen sind dann nach einer solchen korrigierten Statistik tatsächlich in der Landwirtschaft beschäftigt? Trifft es zu, daß die Bodenproduktion je Vollarbeitskraft in der deutschen Landwirtschaft in den letzten 30 Jahren sich mehr als versiebenfacht hat, und wenn ja, welche Konsequenzen hat die Bundesregierung in der Agrarpolitik daraus gezogen? Trifft es zu, daß rund 200 000 der einkommenstärksten landwirtschaftlichen Betriebe in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 4/5 des gesamten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn) erwirtschaften und demzufolge den verbleibenden rund 640 000 landwirtschaftlichen Betrieben ab 1 ha LF lediglich der Rest bzw. 1/5 des in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn) verbleibt? Zu Fragen B 90 und 91: Ihre Annahme stimmt, daß in die landwirtschaftliche Arbeitskräfteerhebung alle Personen aufgenommen werden, die unabhängig von ihrer geleisteten Arbeitszeit in der Landwirtschaft beschäftigt sind. Das von Ihnen gewählte Beispiel stellt ein Extrem dar, das nur für wenige Beschäftigungsfälle zutreffen dürfte. Nach meinen Informationen wird in den Beschäftigungsstatistiken anderer Wirtschaftsbereiche bezüglich der Arbeitszeit mit wenigen Ausnahmen ebenso verfahren. Im Produzierenden Gewerbe werden monatlich bei den Inhabern nur die mithelfenden Familienangehörigen erfaßt, die mindestens ein Drittel der in dem Wirtschaftszweig üblichen Arbeitsstunden im Betrieb tätig sind; dies hat auf die Gesamtzahl der dort Beschäftigten nur einen äußerst geringen Einfluß. Die Bundesregierung sieht angesichts einer in allen Wirtschaftsbereichen, abgesehen von unbedeutenden Ausnahmen, allgemein vergleichbaren Erfassungsweise keinen Grund, die Ergebnisse der Statistik der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte zu „korrigieren" . Bei Angaben über die Zahl der tätigen Personen ist vielmehr genau zu differenzieren, ob es sich um die Gesamtzahl oder bestimmte Gruppen wie Voll- oder Teilzeitbeschäftigte handelt. In den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes und des BML werden diese Daten ausführlich dargestellt. Da Angaben über die Personenzahl wegen der vielfältigen Beschäftigungsstrukturen oft nicht ausreichend sind, wird die gesamte Arbeitsleistung aller in der Landwirtschaft Tätigen in Arbeitskräfteeinheiten umgerechnet. Ähnlich gibt es im Verarbeitenden Gewerbe für den Produktionsprozeß den Nachweis aller geleisteten Arbeiterstunden. Zu Frage B 92: In den 30 Jahren von 1949/50 bis 1978/79 hat sich die Zahl der Vollarbeitskräfte in der Landwirtschaft um rd. 72 % vermindert, während die „Bruttobodenproduktion", das ist die Bodenleistung aller landwirtschaftlich genutzten Flächen, ohne Rücksicht auf die Art ihrer Verwertung um 70 °/o angestiegen ist. Das bedeutet, daß sich die Bruttobodenproduktion je Vollarbeitskraft mehr als versechsfacht hat. Eine Steigerung auf mehr als das siebenfache ergibt sich, wenn man die „Nahrungsmittelproduktion" auf die Zahl der Vollarbeitskräfte bezieht. Die Nahrungsmittelproduktion umfaßt alle Mengen, die an Nahrungsmitteln und an Rohprodukten für gewerbliche Zwecke verfügbar werden, einschließlich der Mengen an tierischen Erzeugnissen, die aus eingeführten Futtermitteln erzeugt werden. Bereinigt man die „Nahrungsmittelproduktion" um die Futtermitteleinfuhren, so erhält man die „NettoNahrungsmittelproduktion", die die Erzeugung von Nahrungsgütern einschließlich Gütern zur gewerblichen Weiterverarbeitung aus heimischer Bodenleistung darstellt. Die „Netto-Nahrungsmittelproduktion" ist in den letzten 30 Jahren schneller als die „Bruttobodenproduktion", aber nicht ganz so stark wie die Nahrungsmittelproduktion angestiegen. Dies ergibt sich aus der beigefügten Übersicht. Hierbei muß darauf hingewiesen werden, daß im Wirtschaftsjahr 1949/50 die landwirtschaftliche Produktion ihren Vorkriegsstand noch nicht wieder erreicht hatte, was erst ab 1950/51 der Fall war. Deshalb wurde in die Übersicht auch das Jahr 1950/51 mit aufgenommen. Die seitdem zu verzeichnenden Zunahmen sind dementsprechend etwas niedriger. Die in den Zahlen zum Ausdruck kommende enorme Steigerung der Arbeitsproduktivität ist vor allem auf den strukturellen Anpassungsprozeß und die verstärkte Anwendung technischer Fortschritte zurückzuführen. Beide Komponenten wurden von der Bundesregierung nach besten Kräften gefördert, teils durch flankierende sozialpolitische Maßnahmen (wie z. B. Altersgeld, Landabgaberente) und Maßnahmen zur Umschulung und Schaffung von Arbeitsplätzen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten und teils auf direktem und indirektem Wege: Einzelbetriebliches Förderungsprogramm und Förderung von Forschung, Ausbildung und Beratung auf den Gebieten der landwirtschaftlichen Produktionstechnik, angefangen von Pflanzen- und Tierzüchtung — über die Düngung bzw. Fütterung bis hin zur Krankheits- und Schädlingsbekämpfung und zu Maschinenprüfungen. Deutscher Bundestag - 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14087* Die laufenden Produktivitätssteigerungen ermöglichten es der Landwirtschaft, an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilzunehmen. Referat 223 223-2330 09. 10. 1979 Entwicklung des Arbeitskräftebestandes, der Bruttobodenproduktion und der Nahrungsmittelproduktion der Landwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland 1949/50-1978/79 — insgesamt und je ha LF 1) bzw. je AK 2) — Jahr Arbeitskräfte Bruttobodenproduktion Nahrungsmittelproduktion Netto- Nahrungsmittelproduktion A) Gesamtzahlen Mill. Mill. t Getreide- AK 2) einheiten 3) 1949/50 4,0 4) 36,92 31,04 28,80 1950/51 3,9 41,97 34,37 32,66 1978/79 1,12 4) 62,59 5) 64,57 6) 53,04 6) 1978/79 in % von 1949/50 28 170 208 184 dgl. von 1950/51 29 149 188 162 B) Je ha LF bzw. je AK AK je t GE je Voll-AK ha LF 1949/50 28,3 9,2 7,8 7,2 1950/51 27,6 10,8 8,8 8,4 1978/79 9,0 55,9 56,6 47,4 1978/79 in % von 1949/50 32 608 726 659 dgl. von 1950/51 33 518 643 564 1) 1949/50 und 1950/51 landwirtschaftliche Nutzfläche, 1978/79 landwirtschaftlich genutzte Fläche, — 2) Betriebliche „Vollarbeitskräfte", — 3) Die „Getreideeinheit" als ernährungswirtschaftlicher Leistungsmaßstab basiert auf dem Nettoenergiewert der Erzeugnisse, ausgedruckt in „Stärkeeinheiten", sowie dem Verhältnis zum Nettoenergiewert von Getreide, wobei die tierischen Erzeugnisse mit den zu ihrer Erzeugung erforderlichen Futtermengen bewertet werden, — 4) Geschätzt, — 5) Vorläufig, — 6) 1977/78 Quelle: BML — 223 Zu Frage B 93: Die 200 000 einkommenstärksten der insgesamt rund 843 000 landwirtschaftlichen Voll-, Zu- und Nebenerwerbsbetriebe ab 1 ha LF erwirtschafteten 1977/78 nicht mehr als 4/5 des gesamten in der Bundesrepublik Deutschland erzielten landwirtschaftlichen Reineinkommens (Gewinn). Hierzu darf auf die Antwort auf die Anfrage nahezu gleichen Inhalts der Abgeordneten Dr. Martiny vom 6. Juli 1979 (vgl. Bundestags-Drucksache 8/3292, Seite 7), verwiesen werden, in der dargelegt wurde, daß pauschale Rechnungen dieser Art, unter Berücksichtigung der verschiedenen natürlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen in den einzelnen regionalen und vor allem sozialökonomischen Betriebsgruppen, zur Beurteilung der Einkommensverteilung in der Landwirtschaft und zur Ableistung agrarpolitischer Folgerungen völlig ungeeignet sind. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 94, 95, 96 und 97): Kann die Bundesregierung angeben (evtl. auch nur schätzungsweise), wieviel Witwerrenten nach § 1266 RVO bzw. § 43 AVG in den im Rentenanpassungsbericht 1979 (Drucksache 8/2709) aufgeführten Witwenrenten enthalten sind? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der Witwer, die nur deshalb keine Witwenrente erhalten, weil die verstorbene Ehefrau nicht die Voraussetzung des § 1266 RVO bzw. § 43 AVG erfüllt hat, d. h. zwar versichert war, aber den Unterhalt der Familie nicht überwiegend bestritten hat? Kann die Bundesregierung angeben (evtl. auch nur schätzungsweise), wie viele von den im Rentenanpassungsbericht 1979 aufgeführten 3 489 000 Bezieherinnen von Witwenrente aus der Arbeiterrenten- und Angestelltenversicherung im Januar 1979 außerdem eine eigene Rente nach § 1247 RVO bzw. § 24 AVG oder § 1248 RVO bzw. § 25 AVG bezogen? Kann die Bundesregierung ferner angeben, wie viele Bezieher einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung den Ertragsanteil ihrer Rente nach § 22 des Einkommensteuergesetzes versteuern müssen? Nach der Rentenbestandsstatistik vom 1. Januar 1979 wurden in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten rund 8 000 Hinterbliebenenrenten an Witwer gezahlt. Statistiken, mittels derer man die Anzahl der Witwer abschätzen kann, die deshalb keine Witwerrente erhalten, weil die verstorbene Ehefrau ,den Unterhalt der Familie nicht überwiegend bestritten hat, liegen mir nicht vor. Anhaltspunkte, in wieviel Fällen Bezieherinnen von Witwenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zusätzlich noch eine Versichertenrente aus der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten erhalten, liefert der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Danach dürften rd. 30 bis 40 v. H. der Witwenrentenbezieherinnen eine eigene Versichertenrente erhalten, das wären rd. 1 bis 1,4 Millionen Witwen. In der Einkommenssteuerstatistik werden die Rentner mit den zu versteuernden Rentenanteilen bei der Einkunftsart „Sonstige Einkünfte" erfaßt. Unter § 22 Einkommensteuergesetz („Sonstige Einkünfte") fallen neben dem Ertragsanteil der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auch private Leibrenten sowie Einkünfte aus Spekulationsgeschäften und gelegentlichen Leistungen. 14088* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Nach der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Einkommenssteuerstatistik 1974 wurden bei ca. 1,4 Millionen Steuerpflichtigen sonstige Einkünfte in Höhe von insgesamt rd. 3 Mrd. DM festgestellt. Auf Grund des vorhandenen statistischen Materials ist jedoch eine Angabe über die Anzahl der Rentner, welche ihren Ertragsanteil versteuern müssen, nicht möglich. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Buschfort auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 98 und 99) : Trifft es zu, daß vom Bundesamt für den Zivildienst gespeicherte persönliche Daten von Kriegsdienstverweigerern/Zivildienstleistenden an Religionsgemeinschaften, Privatfirmen oder Organisationen des Privatrechts weitergegeben werden, und wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Bestimmung erfolgt die Weitergabe dieser Daten? Wird den Zivildienstleistenden gegebenenfalls mitgeteilt, welche Daten aus ihren Personalakten an Private weitergegeben werden, und wie wird sichergestellt, daß die weitergegebenen Daten nicht privatwirtschaftlich genutzt werden? Die Kirchen können ihren — auch in § 38 des Zivildienstgesetzes angesprochenen — Auftrag, die Zivildienstleistenden während ihres Dienstes seelsorgerisch zu betreuen, nur erfüllen, wenn sie deren Namen und Anschriften während ihres Zivildienstes kennen. Die evangelische und die katholische Kirche erhalten daher vierteljährlich vom Bundesamt für den Zivildienst Listen mit den Anschriften der Dienststellen und den Namen der dort tätigen, ihrer Kirche angehörenden Zivildienstleistenden. Dem stehen die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes nicht entgegen. Nach § 10 Abs. i Satz 1 und Abs. 2 dieses Gesetzes ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften zulässig, wenn bei dieser ausreichende Datenschutzmaßnahmen getroffen sind. Da beide Kirchen Datenschutzbeauftragte eingesetzt haben, gehe ich davon aus, daß diese Voraussetzung erfüllt ist. Außerdem werden Daten Zivildienstleistender von den Beschäftigungsstellen des Zivildienstes, die nach dem Gesetz Dienststellen des Zivildienstes sind, benötigt, um ihre gesetzliche Aufgabe durchführen zu können. Sie erhalten daher diese Daten, jeweils beschränkt auf ihren Bereich. Das gleiche gilt für die Verbände der Beschäftigungsstellen. Ähnliches gilt für die 65 privatrechtlich organisierten Verbände, die auf der Grundlage des § 5 a Abs. 2. des Zivildienstgesetzes mit der Durchführung von Verwaltungsaufgaben beauftragt sind. Auch diese können ihren Auftrag im Rahmen der Durchführung des Zivildienstes nur wahrnehmen, wenn sie die Personendaten der Zivildienstleistenden erhalten, für die sie Verwaltungsaufgaben durchführen. Die Zulässigkeit ergibt sich insoweit — wie auch für die Übermittlung an Beschäftigungsstellen — aus § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes. Es werden nur solche Daten übermittelt, die die jeweilige Stelle zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Zivildienstgesetz benötigt. In keinem Fall werden dabei Unterlagen über das Anerkennungsverfahren weitergegeben. Privatpersonen oder private Organisationen, die keine Aufgabe zur Durchführung des Zivildienstgesetzes wahrnehmen, erhalten keinerlei personenbezogene Angaben über Zivildienstleistende. Soweit danach Personendaten von Zivildienstleistenden an Dritte weitergegeben werden, ergibt sich dies aus den sachlichen Erfordernissen des Zivildienstes. Diese Weitergabe ist daher für den Zivildienstleistenden ohne weiteres ersichtlich. Selbstverständlich kann der Zivildienstleistende auch verlangen, daß ihm über die Weitergabe genaue Auskunft gegeben wird (vgl. §§ 12, 13 Bundesdatenschutzgesetz) . Da die Stellen, die Daten Zivildienstleistender erhalten — mit Ausnahme der Kirchen —, gesetzlich vorgesehene Funktionen im Rahmen der Durchführung des Zivildienstes haben, unterliegen sie der Aufsicht des Bundesamtes für. den Zivildienst, dem sie jederzeit Einblick in alle ihre einschlägigen Unterlagen gewähren müssen. Selbstverständlich wird bei der Wahrnehmung dieser Aufsicht ,auch darauf geachtet, daß eine Weitergabe an Dritte oder eine privatwirtschaftliche Nutzung durch die Empfänger selbst nicht stattfindet. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 100 und 101) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1978 (AZ 4 AZ R 740 — 76) im Bereich von Bund, Ländern und Gemeinden eine zeitlich unterschiedliche Beachtung gefunden hat, so daß in einer Übergangszeit entgegen dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts die Renten eines Schwerbehinderten doch auf das Übergangsgeld angerechnet wurden? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auch bei rechtskräftiger Festsetzung von Übergangsgeld unter Anrechnung der Rentenzahlung zumindest vom Zeitpunkt des Bundesarbeitsgerichtsurteils (10. Mai 1978) an ein Ausgleich auf dem Kulanzweg durch die öffentliche Hand erfolgen muß, und wenn ja, wird sie in ihrem Verantwortungsbereich das Erforderliche veranlassen? 1. Der Bundesminister des Innern hat durch Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden vom 1. September 1978 — D III 1 — 220 225/26 — allgemeine Folgerungen aus dem in Ihrer Frage zitierten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Mai 1978 unverzüglich. nach dessen Bekanntwerden gezogen. Mir ist bekannt, daß auch im Bereich der Länder — auf Grund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung der TdL — und im Bereich der Gemeinden — auf Grund von Hinweisen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände — entsprechende Konsequenzen veranlaßt worden sind. Inwieweit das Urteil in diesem Rahmen zeitlich unterschiedliche Beachtung gefunden hat, kann ich nicht beurteilen. Im Ergebnis läßt sich jedoch - auch im Bundesbereich — nicht ausschlie- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14089* ßen, daß auch in einer Übergangszeit nach Erlaß des Urteils noch Renten eines Schwerbehinderten auf das Übergangsgeld angerechnet worden sind. 2. Der Anspruch des Arbeitnehmers auf das Übergangsgeld unterliegt der tariflichen Ausschlußfrist des § 70 Abs. 2 BAT bzw. der entsprechenden Bestimmungen der Manteltarifverträge der Arbeiter, wonach ,,.. Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag . .. innerhalb einer Ausschlußfrist von 3 Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden (müssen)"; diese Rechtsauffassung wird auch vom Bundesarbeitsgericht geteilt (Urteil vom 14. Februar 1977 — 4 AZR 579/75 —). Die Bundesbehörden sind haushaltsrechtlich zur Beachtung dieser mit den vertragsschließenden Gewerkschaften vereinbarten Ausschlußfrist verpflichtet; Ausnahmen hiervon wären nur im Einzelfall als sog. außertarifliche Maßnahmen bei Vorliegen zwingender dienstlicher Gründe möglich, die aber hier nicht bejaht werden können. Gerichtliche Einzelfallentscheidungen, aus denen sich neue Erkenntnisse für die Anwendung von Rechtsnormen ergeben, stellen aber angesichts von Sinn und Zweck der tariflichen Ausschlußfristen für sich alleine noch keinen zwingenden dienstlichen Grund dar, von der Anwendung dieser Tarifvorschriften abzusehen. „Tarifliche Ausschlußklauseln sollen bewirken, daß zwischen den Parteien nach ihrem Ablauf Rechtsfriede herrscht. Über die Ansprüche der Arbeitnehmer soll schnellstens Klarheit geschaffen werden ... Deshalb ist strenge Einhaltung der Ausschlußklauseln auch bei zweifelhaften Ansprüchen geboten." (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 1. August 1966 — 3 AZR 60/66 —). Hinzuzufügen wäre, daß die Grundsätze von Treu und Glauben der Anwendung einer Ausschlußfrist selbst dann nicht entgegenstehen, wenn ein sonst zweifelsfrei begründeter Anspruch geltend gemacht wird. Ich sehe daher leider keine Möglichkeit für eine von den Tarif- und Haushaltsvorschriften abweichende Regelung. Anlage 73 Antwort des Parl: Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B 102 und 103) : Trifft es zu, daß der Bundesverteidigungsminister beabsichtigt, bis Ende des Jahres endgültig festzulegen, ob Koblenz oder Rastatt der Standort des zukünftigen Wehrmuseums wird? Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Festung Ehrenbreitstein als Standort des Deutschen Wehrkundemuseums aus historischen Gründen, aber auch wegen der engen Beziehungen zum Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung besonders gut geeignet wäre, und wenn ja, wird sie diesem Gesichtspunkt entscheidende Bedeutung beimessen? 1. Die z. Z. im Bundesministerium der Verteidigung laufende Untersuchung über die Museumskonzeption der Bundeswehr behandelt nicht die Frage, ob Koblenz oder Rastatt der Standort eines zukünftigen zentralen Museums sein wird, sondern die Frage, ob ein einziges zentrales Museum sinn- voll und finanzierbar ist. Mit Abschluß dieser Untersuchung ist nicht vor dem Frühjahr 1980 zu rechnen. Schon heute läßt sich jedoch absehen, daß ein zentrales wehrgeschichtliches Museum, wie im Ferber-Gutachten vorgeschlagen, zumindest in den nächsten 15 Jahren, vor allem aus finanziellen Gründen, nicht realisierbar sein wird. Zudem lassen die gegebenen Eigentumsverhältnisse an den Museumsexponaten, z. B. befindet sich der größte Teil des Rastätter Bestandes im Besitz des Landes Baden-Württemberg, eine zentrale Sammlung aller in der Bundesrepublik befindlichen wehrgeschichtlichen Exponate nicht zu. Hinzu kommt, daß von einer deutschen Wehrgeschichte im engeren Sinn erst seit Ende des 1. Weltkrieges gesprochen werden kann. Z. Z. scheint daher die Realisierung folgender Konzeption am wahrscheinlichsten: Belassung und Ausbau der bereits bestehenden wehrgeschichtlichen Sammlungen in Koblenz, Rastatt, Bückeburg, evtl. Uetersen. 2. Unabhängig vom Ausgang der derzeit laufenden Untersuchungen bietet sich Koblenz und damit der Ehrenbreitstein als der Standort an, an dem die technisch-wehrgeschichtliche Sammlung des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung einen hervorragenden Platz finden wird. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Narjes (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 104) : Kann die Bundesregierung Informationen bestätigen, wonach für zahlreiche Angehörige der auf der Insel Rügen stationierten Fallschirmjägereinheiten der Nationalen Volksarmee der DDR der dänische Sprachunterricht obligatorisch ist? Es liegen Erkenntnisse darüber vor, daß Angehörige der auf der Insel Rügen stationierten Fallschirmjäger der NVA englische und französische Sprachausbildung erhalten. Über dänischen Sprachunterricht liegen keine Erkenntnisse vor. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 105 und 106) : Trifft es zu, daß beim Manöver „Harte Faust" erhebliche Mängel, insbesondere bei der Zusammenarbeit zwischen Heer und Luftwaffe, festgestellt wurden — wie die Presse meldete —, und auf welche Ursachen sind diese Unzulänglichkeiten gegebenenfalls zurückzuführen, und welche Maßnahmen werden zu deren Beseitigung durchgeführt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß sich bei diesem Manöver auf den verschiedenen Führungsebenen auch Ausbildungsmängel in der Lagebeurteilung, in der Entschlußfassung und in der Befehlsgebung zeigten, die es zwingend erforderlich machen, die Aus- und Weiterbildung der Offiziere kritisch zu überprüfen und diese weniger theoretisch-abstrakt, sondern mehr praxisbezogen zu gestalten? Die Zusammenarbeit zwischen Heer und Luftwaffe bei der Übung „Harte Faust" war insgesamt erfolgreich. In der Luftaufklärung sind wesentliche 14090* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Verbesserungen gegenüber der Vergangenheit erzielt worden. Der zu hohe Anteil von Luftnahunterstützungseinsätzen lag an den Übungsbeschränkungen nach Raum und Umfang der teilnehmenden Truppen, so daß die Gefechtsfeldabriegelung nicht wirklichkeitsnah geübt werden konnte. Es ist richtig, daß auf dem Gebiet der Ordnung des Luftraumes noch Schwierigkeiten bestehen, so z. B. bei der Frage, in welchem Ausmaß die Flugabwehr des Heeres schweigen muß, um eigenen Flugzeugen eine sichere Rückkehr zu ermöglichen. Die diesbezüglichen Verfahren, die gegenüber den Vorjahren einen wesentlichen Fortschritt darstellen, befinden sich in der Erprobung und die Auswertung der Übung wird zur weiteren Verbesserung beitragen. Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, die Sie in Ihrer 2. Frage äußern, daß Ausbildungsmängel in Lagebeurteilung, Entschlußfassung und Befehlsgebung auf den verschiedenen Führungsebenen eine Überprüfung der Aus- und Weiterbildung der Offiziere erforderlich machen. Weder sind diese Mängel in dem angedeuteten Umfang aufgetreten, noch kann dort, wo sie vereinzelt auftraten, schon wegen der verschiedenen Führungsebenen, ein ursächlicher Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung aller Offiziere gesehen werden. Die Reibungen, Belastungen und Schwierigkeiten, die bei großen Übungen mit Volltruppe auftreten, können nicht wirklichkeitsgetreu in der Aus- und Weiterbildung vorgeübt werden, so daß ihr Auftreten verständlich ist. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 107 und 108) : Trifft es zu, daß die Bevölkerung in den Gebieten der Bundesrepublik Deutschland, über denen ein reservierter Luftraum für militärische Übungsflüge ausgewiesen ist, auf Grund des sich dort konzentrierenden militärischen Flugaufkommens mit relativ häufigen risikoreichen Flugmanövern einem überdurchschnittlichen Absturzrisiko ausgesetzt ist? Ist die Bundesrepublik Deutschland gewillt, im Rahmen der durch den Absturz von Militärmaschinen notwendig gewordenen Schadensabwicklung zu prüfen, ob durch einen Zinszuschuß die finanziellen Belastungen der Betroffenen gemindert werden können? Zu Frage B 107: Eine Überprüfung der Flugunfallstatistiken im Hinblick auf Absturzort und Unfallursache hat ergeben, daß eine besondere Gefährdung für Gebiete unterhalb reservierter Lufträume für die Bevölkerung nicht gegeben ist. Diese Lufträume wurden speziell für Übungsflüge eingerichtet, die nicht nach den Staffelungskriterien der zivilen Luftfahrt abgewickelt werden können. Zu Frage B 108: Die mit der Schadensregulierung beauftragten Dienststellen gewähren auf die Schadenssumme kurzfristig Vorauszahlungen in Form von Abschlägen, so daß allgemein die Inanspruchnahme von Bankkrediten nicht erforderlich 'erscheint. Sollten dennoch Kredite notwendig sein, können die anfallenden Kosten im Rahmen der Verzugsschäden erstattet werden. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 109) : Ist die Mindestflughöhe für Strahlflugzeuge bei Luftübungen der Vergangenheit in der Bundesrepublik Deutschland auf 250 Fuß über Grund, in Frankreich und England doppelt so hoch und in den Niederlanden und Belgien viermal so hoch angesetzt worden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auch auf diesem Gebiet eine Angleichung der Lärmbelästigung für alle Bürger in Europa zu erreichen? Für den täglichen Flugbetrieb mit Strahlflugzeugen bestehen in den verbündeten Nachbarländern folgende Mindestflughöhen: — Frankreich: 500 Fuß — Großbritannien: 250 Fuß in Tiefflug gebieten bzw. — Niederlande: 250 Fuß -strecken — Belgien: 250 Fuß Die Mindestflughöhe in der Bundesrepublik Deutschland beträgt generell 500 Fuß, in Ausnahmefällen 250 Fuß. Letzteres u. a. deswegen, weil sich die Bundesrepublik im Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut gesetzlich verpflichtet hat, für die Entsendestaaten Gebiete einzurichten, in denen diese unterhalb der sonst festgelegten Höhe fliegen dürfen. Während der vergangenen Herbstübungen lagen die Zielgebiete in der Bundesrepublik als dem möglichen Einsatzraum. Nur in diesen Gebieten durfte kurzzeitig in 250 Fuß geflogen werden. Der An- und Abflug von und zum Einsatzraum erfolgte in der Bundesrepublik, in Frankreich und in Großbritannien in 500 Fuß, in den Niederlanden und in Belgien in 1 000 Fuß. Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen eingeleitet, die zu einer weiteren Verlagerung der Übungswettbewerbe und der Übungsgebiete in die benachbarten Staaten führen soll. Außerdem wird sich die im September diesen Jahres eingerichtete, von der Luftwaffe geleitete multinationale Arbeitsgruppe mit der Angleichung der Mindestflughöhen in den genannten Staaten befassen. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 110) : Ist dem Bundesverteidigungsminister die vom Deutschen Bundeswehrverband herausgegebene Dokumentation zum Verteidigungshaushalt 1980 ,,,Der Mensch im Mittelpunkt" — auch in den Streitkräften?' bekannt, und welche Konsequenzen wird das Bundesverteidigungsministerium gegebenenfalls ziehen? Deutscher Bundestag.— 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14091* Dem Bundesministerium der Verteidigung ist die Dokumentation bekannt. Die Bundesregierung hat im Weißbuch 1979 das Thema der sozialen Sicherung der Soldaten aufgegriffen und behandelt. Ich darf darauf hinweisen, daß im Haushalt 1980 rd. 260 Millionen DM für soziale Maßnahmen für Soldaten eingeplant sind. Zu Ihrer Unterrichtung habe ich Ihnen die Ablichtung meines Briefes an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages beigefügt, in dem die von der Koordinierungsgruppe erarbeiteten und durch Vorschläge des Bundesministeriums der Verteidigung ergänzten Empfehlungen zur Verbesserung der sozialen Lage der Angehörigen der Bundeswehr enthalten sind. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Möllemann (FDP) (Drucksache 8/3237 Fragen B.111, 112 und 113): Wir beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis einer Meinungsumfrage, die 1978 repräsentativ für eine Bevölkerung im Alter von 16 Jahren aufwärts durchgeführt wurde, hinsichtlich des Verhaltens bei einem Angriff auf die Bundesrepublik Deutschland, demzufolge nur noch 18 v. H. der Befragten (1972 41 v. H.) mit der Waffe zu kämpfen bereit sind, 37 v. H. (1971 30 v. H.) irgendwie kämpfen und sich wehren wollen, wohingegen 43 v. H. (1971 26 v. H.), bei Befragten aus der Bildungsoberschicht sogar 45 v. H., beides ablehnen, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser gefährlichen Bewußtseinslage entgegenzuwirken? Wie steht die Bundesregierung zu den laut Zeitschrift „Die Zeit" vom 21. September 1979 von der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer gegen das Bundesverteidigungsministerium erhobenen Vorwürfen, wonach durch die Angabe falscher statistischer Zahlen das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1978 zu einem Fehlurteil über die Wehrdienst- uid Zivildienstnovelle verleitet wurde? Trifft es zu, daß durch verheimlichte Zahlen falsche Angaben über die Stärke der wehrdienstfähigen Geburtsjahrgänge gemacht wurden? Zu Frage B 111: Die von Ihnen genannten Zahlen beziehen sich auf die gesamte erwachsene Bevölkerung einschließlich Frauen, Rentner usw. Von den Männern der Altersstufen ab 16 Jahren erklärten sich 1978 69 v. H., 1979 sogar 74 v. H., bereit, gegen einen Aggressor mit der Waffe oder, falls nicht ausgebilbildet, irgendwie zu kämpfen. Vergleichszahlen zu früheren Jahren haben nur begrenzten Aussagewert, da ab 1974 die Fragestellung geändert wurde. Die Bundesregierung beurteilt das Ergebnis der von Ihnen angesprochenen Frage dahin gehend, daß die Mehrheit der Gesamtbevölkerung die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland im Falle eines Angriffs von außen der Bundeswehr überläßt. Das ist eine völlig normale Reaktion von Staatsbürgern, die nicht Kombattanten sind. Im übrigen läßt sich das Meinungsbild zur Sicherheitspolitik nicht nach dem Ergebnis einer einzigen Frage beurteilen. Im vorliegenden Fall handelt es sich, um eine aufeinander abgestimmte Umfrage mit 38 Einzelfragen. Da sie Ihnen vom Bundesministerium der Verteidigung zur Verfügung gestellt wurde, wissen Sie, daß eine große Mehrheit der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland außerordentlich positiv zur NATO und Bundeswehr eingestellt ist. Obgleich sie im Resultat dieser Umfragen keinen Ausdruck einer „gefährlichen Bewußtseinslage" zu finden vermag, wird sich die Bundesregierung aber auch künftig bemühen, das Verständnis für verteidigungspolitisch notwendige Maßnahmen zu wekken und zu stärken. Zu Fragen B 112 und 113: Es trifft nicht zu, daß das Bundesverfassungsgericht durch Angabe falscher statistischer Zahlen aus dem Bundesverteidigungsministerium zu einem Fehlurteil über die Wehrdienst- und Zivildienstnovelle verleitet worden ist. Der Geschäftsführer der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft zur Betreuung der Kriegsdienstverweigerer, der dies behauptet, hat die Zusammenhänge und die Fragestellung des Gerichts außer acht gelassen und einzelne Angaben fehlinterpretiert. Diese Zahlen haben in dem Urteil keinen Niederschlag gefunden. Soweit das Urteil überhaupt auf Zahlen eingeht, hebt es auf die der verfügbaren Ersatzdienstpflichtigen und die der besetzbaren Einsatzplätze im Zivildienst ab. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wolfgramm (Göttingen) (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 114) : Wurde gegenüber dem Bundesverfassungsgericht der jährliche Ergänzungsbedarf für die Bundeswehr mit 282 000 angegeben, während im neuen Weißbuch nur 252 000 angeführt sind, und wenn ja, wie ist dies zu erklären? Die Zahl von 282 000 ist in einer Ubersicht angeführt, die Teil einer Darstellung der Wehrersatzlage ist. Sie gibt den jährlichen Ergänzungsbedarf der Streitkräfte, der Polizei und des Bundesgrenzschutzes — unter Einbeziehung einer Einplanungsreserve von 50 000 — an. Die Einplanungsreserve ermöglicht die zu jedem Einberufungstermin erforderliche Auswahl entsprechend den Forderungen der Streitkräfte, die — was die Zahl und die Eignung der einzuberufenden Wehrpflichtigen angeht — zu jedem Einberufungstermin unterschiedlich sind. Das Weißbuch 1979 hingegen nennt — auf Seite 224 — die Zahl 252 000 im Rahmen einer Darstellung des tatsächlichen Personalbedarfs, mithin unter Außerachtlassung der Einplanungsreserve. Außerdem ist dort auch der Bedarf des Entwicklungsdienstes und des Katastrophenschutzes enthalten. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 8/3237 Frage B 115) : 14092* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Trifft es zu, daß durch irreführende Bezeichnungen z. B. verheiratete Wehrpflichtige mit dem Tauglichkeitsgrad „Signierziffer 3" verbucht wurden? Der Ausdruck „Signierziffer 3" ist eine Kurzbezeichnung für wehrdienstfähige Wehrpflichtige, die „verwendungsfähig mit Einschränkung in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" sind. Dieser Verwendungsgrad wird — wie die Verwendungsgrade i und 2 — allein auf Grund körperlicher Merkmale bestimmt; der Familienstand ist dabei unerheblich. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 116) : Aus welchen Gründen hat der Bundesverteidigungsminister in Sachen Erweiterung der Standortübungsplätze in Wetzlar bisher keine bindende Erklärung abgegeben, und welche Stellungnahme der hessischen Landesregierung zu diesen Plänen hat die Bundesregierung erhalten? Das von der Hessischen Landesregierung auf Antrag des Bundesministeriums der Verteidigung für die Erweiterungsvorhaben eingeleitete Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen; der Bundesregierung liegt noch keine Stellungnahme der Hessischen Landesregierung vor. Bindende Erklärungen kann das Bundesministerium der Verteidigung in dieser Angelegenheit erst nach Kenntnis und Auswertung der Stellungnahme der Hessischen Landesregierung abgeben. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 117): Ist es zutreffend, daß ein Teil unserer grundwehrdienstleistenden Soldaten, nämlich diejenigen, welche zu sogenannten Zwischeneinstellungsterminen einberufen worden sind, erst so spät aus dem Grundwehrdienst entlassen werden, daß sie von einem auf den anderen Tag und ohne jede Vorbereitung wieder in ihre zivile Tätigkeit zurückkehren müssen, während die Masse der aus dem Grundwehrdienst Entlassenen infolge der zentralen Festsetzung des Entlassungstages in der Regel einige freie "Übergangstage" hat? Nach § 5 Wehrpflichtgesetz beträgt die Grundwehrdienstzeit aller wehrpflichtigen Soldaten 15 Monate. Sie endet mit Ablauf des letzten Kalendertages des 15. Dienstmonats. Gesondert von den Entlassungstagen werden vom BMVg für die Inmarschsetzung der zu entlassenden Soldaten einheitliche Inmarschsetzungstage festgelegt. Fällt der Entlassungstag auf ein Wochenende, einen gesetzlichen, Feiertag oder auf einen dem Sonn- oder Feiertag unmittelbar folgenden Werktag, so wird der Inmarschsetzungstag entsprechend vorverlegt. Im letzten Quartal des Kalenderjahres wird der Inmarschsetzungstag in der Regel dem Beginn der allgemeinen Dienstbefreiung angepaßt. Die. Inmarschsetzungstage werden ausschließlich zum Zweck einer streitkräfteeinheitlichen Regelung festgelegt. Keinesfalls soll mit dieser Regelung den Grundwehrdienstleistenden oder Teilen von ihnen über die Bestimmungen der Soldatenurlaubsverordnung hinaus ein zusätzlicher Urlaub gewährt werden. Im Jahr 1980 werden jedoch alle zur Entlassung heranstehenden grundwehrdienstleistenden Soldaten unabhängig von ihren Einberufungsterminen den Freitag als zusätzlichen dienstfreien Tag gewinnen. Das Wochenende bleibt hierbei unberücksichtigt. Eine Ausnahme bilden lediglich die Quartalsentlassungen des 3. Quartals, in dem Entlassungs- und Inmarschsetzungstag zusammenfallen, und des 4. Quartals mit der Anpassung an die allgemeine Dienstbefreiung zu den Feiertagen. Somit ergibt sich hinsichtlich der Entlassung keine Benachteiligung der grundwehrdienstleistenden Soldaten, die zu den sogenannten Zwischeneinstellungsterminen einberufen wurden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Bülow auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Voigt (Sonthofen) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B .118 und 119) : Ist die Bundesregierung bereit, im Sinne der de-MaiziereKommission (Entbürokratisierungsvorschläge) auf den Bericht über Besuche von Politikern bei der Bundeswehr (VMBl. 1979) zu verzichten, zumal -im Weißbuch der Bundeswehr 1979 „zur Sicherung der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland" richtig und sinngemäß festgestellt wird, „ .. . immer mehr . Kontrolle und Zentralisation " beeinträchtigen „ . das Führen nach der Auftragstaktik" (Nummer 176), zugleich wird auf das verfassungsmäßige „Recht auf ungehinderte Information" (Nummer 152) des Soldaten im Rahmen der „Politischen Bildung in der Bundeswehr" hingewiesen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die „Leistung aus dem Willen zur Mitverantwortung" (Nummer 247) völlig eingeengt wird, daß alle Vorgesetzten belastet, bevormundet und überwacht sind, wenn im VMBl. vorgeschrieben ist, „Nach dem Besuch ist demselben Empfängerkreis ein fernschriftlicher Bericht mit folgenden Angaben vorzulegen: Name, Vorname, Parteizugehörigkeit, Funktion des Besuchers, besuchter Truppenteil/Dienststelle, kurze Schilderung des Verlaufs, Diskussionsthemen und Fragen, beteiligter Personenkreis (Off., Uffz., Mannschaften, Beamte, Arbeitnehmer, Vertrauensmänner, Personalvertretung)", und wenn ja, welche Folgerungen zieht sie daraus? Der im Ministerialblatt des Bundesministers der Verteidigung am 2. Juli 1979 veröffentlichte Erlaß „Besuche von Politikern bei der Bundeswehr" faßt lediglich frühere, wiederholt aus Anlaß bevorstehender Wahlen ergangene Erlaßregelungen zusammen und gewährleistet so ein für alle Bereiche der Bundeswehr einheitliches Verfahren. Den Kommandeuren und Dienststellenleitern in den Streitkräften und in der Bundeswehrverwaltung werden mit dem Erlaß keine neuen Meldepflichten auferlegt. Die Berichtspflicht nach einem Besuch beschränkt sich auf Angaben zur Person des Besuchers, auf Angaben über den beteiligten Personenkreis sowie über Verlauf und wesentliche Themen des Besuches. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14093* Die Meldungen erfolgen grundsätzlich fernschriftlich. Gerade wegen des im Erlaß festgelegten Umfangs der Meldungen umfassen die Berichte regelmäßig nur wenige Textzeilen. Der Erlaß hat gegenüber früheren Regelungen den bürokratischen Aufwand sogar vermindert, weil er das Melde- und Berichtsverfahren vereinheitlicht, verkürzt und insgesamt vereinfacht hat. Die Bundesregierung kann daher Ihre Auffassung nicht teilen, daß die Erlaßregelung im Widerspruch zu den „Entbürokratisierungsvorschlägen im Sinne der de-Maiziėére-Kommission" stünde. Die Bundesregierung sieht aber auch sonst keine Gründe, auf den Erlaß „Besuche von Politikern bei der Bundeswehr" zu verzichten. Sie betrachtet es nicht nur als d'as legitime Recht, sondern vielmehr als die Pflicht aller Vorgesetzten, im besonderen als die Pflicht des für die Bundeswehr politisch verantwortlichen Ministers, daß sie sich unverzüglich über alle bedeutsamen Ereignisse in ihrem Verantwortungsbereich unterrichten lassen. Dazu gehören auch Meldungen und Berichte über Besuche von Politikern. Es wäre verfehlt, in dieser Melde- und Berichtspflicht den Versuch zu sehen, das Recht des Soldaten auf ungehinderte Information im Rahmen der politischen Bildung zu beeinträchtigen oder die Vorgesetzten zu bevormunden und zu überwachen. Ich darf wohl davon ausgehen, daß Sie mit Ihrer Anfrage eine solche Unterstellung nicht bezweckten, träfe sie doch gleichermaßen frühere Bundesregierungen, deren Verteidigungsminister sich Besuche von Abgeordneten und sonstigen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nicht nur melden ließen, sondern sogar von ihrer Genehmigung abhängig machten. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 120 und 121): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Vorbereitungen zur Einrichtung der Unterhaltsvorschußkassen auf Verwaltungsebene teilweise nur schleppend anlaufen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, einen störungsfreien Ablauf der Unterhaltsvorschußzahlungen ab 1. Januar 1980 sicherzustellen? Zu Frage B 120: Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Vorbereitungen zur Durchführung des Unterhaltsvorschußgesetzes auf Verwaltungsebene teilweise nur schleppend anlaufen. Diese Vorbereitungen bestehen 1. in der den Ländern obliegenden Bestimmung der Stellen, die für die Durchführung des Gesetzes zuständig sind (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes) ; 2. in der Unterrichtung der zuständigen Stellen über den Inhalt des Gesetzes (einschließlich der, Klärung von Auslegungsfragen) sowie über die inhaltliche Gestaltung des Antragsformulars und eines Merkblatts, die für Interessenten, insbesondere für die Berechtigten, bereitzuhalten sind. Die Länder bemühen sich, den erforderlichen Organisationsakt so schnell wie möglich vorzunehmen. Zu Frage B 122: Hierfür bietet sich grundsätzlich die Form allgemeiner Verwaltungsvorschriften an, zu deren Erlaß die Bundesregierung nach Artikel 85 Abs. 2 Satz 1 GG — mit Zustimmung des Bundesrates — berechtigt ist. Da die Zeit zwischen der Verabschiedung des Gesetzes und dem Zeitpunkt, in dem die genannte Unterrichtung den zuständigen Stellen zur Gewährleistung eines pünktlichen Leistungsbeginns vorliegen muß, für die Vorbereitung und den Erlaß allgemeiner Verwaltungsvorschriften zu kurz ist, hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit zunächst den — zwar nicht verbindlichen, dafür aber zeitsparenden — Weg gewählt, den Ländern für die Unterrichtung je ein Muster eines Einführungsrundschreibens, eines Antragsformulars nebst Ausfüllungsanleitung und eines Merkblatts zuzuleiten. Entsprechende Entwürfe sind den Ländern bereits am 26. Juni und am 17. Juli 1979 übersandt und mit ihnen am 4. September 1979 mündlich erörtert worden. Mit Schreiben des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 12. September 1979 sind dann den Ländern die mit ihnen abgestimmten Muster zugeleitet worden. Damit hat die Bundesregierung alles ihrerseits Mögliche und Erforderliche getan, um eine pünktliche Durchführung des Gesetzes durch die Länder sicherzustellen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Schleicher (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 122 und 123) : Hat das Bundesgesundheitsamt versäumt, seine Entscheidungen/den Ärzten und Apothekern, für die sie rechtlich verbindlich sind und die sie auszuführen haben, in einer die Ausübung ihres Berufs nicht beeinträchtigenden Form rechtzeitig vor der Bekanntgabe an die Öffentlichkeit zuzustellen und damit seine Pflicht verletzt, und wenn ja, was hat die Bundesregierung daraufhin unternommen, bzw. was wird sie unternehmen? Teilt die Bundesregierung die grundsätzliche Auffassung, daß Informationen über verschreibungs- und apothekenpflichtige Arzneimittel nur der Arzt bzw. der Apotheker sachgerecht würdigen kann und daß deren verantwortungsvolle Arbeit nicht durch Verunsicherung des sachunkundigen Publikums erschwert werden darf, und wenn ja, was unternimmt die Bundesregierung, wenn die Informationspolitik des Bundesgesundheitsamts mit diesem Grundsatz nicht in Übereinstimmung steht? Zu Frage B 121: Das Bundesgesundheitsamt hält nach den §§ 62 und 63 des Arzneimittelgesetzes (AMG) Routinesitzungen mit den Arzneimittelkommissionen der Heilberufe ab, auf denen die Risikolage auf dem Arzneimittelsektor allgemein erörtert wird. Das Bundesgesundheitsamt hält sich dabei an Leitlinien des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, die seinerzeit bei Schaffung des Arznei- 14094* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode —178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 mittelgesetzes im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit vorgelegen haben. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird diese Leitlinien auf Grund des § 63 AMG in Verwaltungsvorschriften umsetzen. Der Entwurf dieser Verwaltungsvorschriften liegt vor und wird noch im Laufe dieses Jahres mit den beteiligten Kreisen erörtert werden. Auf der Routinesitzung vom 5. März 1979 haben das Bundesgesundheitsamt und die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe über den Informationsweg folgende Regelungen vereinbart: 1. Das Bundesgesundheitsamt weist in einem frühzeitigen Stadium die Arzneimittelkommissionen der Heilberufe auf sich möglicherweise anbahnende Entscheidungen zur Abwehr von Arzneimittelrisiken hin. 2. Die Arzneimittelkommissionen informieren in diesem Stadium die Angehörgen der Heilberufe durch Veröffentlichungen in Fach- und Standesblättern. 3. Das Bundesgesundheitsamt gibt seine Entscheidung den betroffenen Herstellern und den Arzneimittelkommissionen am gleichen Tage bekannt. 4. Die Arzneimittelkommissionen informieren die Heilberufe durch Schnellinformationssysteme ihrer Wahl. 5. Das Bundesgesundheitsamt unterrichtet die Presse in der Regel an dem Tage, an dem die Entscheidung des Bundesgesundheitsamtes den betroffenen Herstellern mutmaßlich zugegangen ist. Dieser Vereinbarung liegt das Ziel zugrunde, daß die Angehörigen der Heilberufe bereits im Besitz der Information sind, wenn die Medien sie veröffentlichen. Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich diese Verfahrensregelung bewährt. Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit wird diese Fragen im Rahmen der Beratungen der Verwaltungsvorschriften nach § 63 noch einmal eingehend mit den beteiligten Heilberufen erörtern. Zu Frage B 123: Nach dem Arzneimittelgesetz ist Fertigarzneimitteln eine Gebrauchsinformation beizulegen, die Angaben in deutscher Sprache und in deutlich lesbarer Schrift u. a. über die Anwendungsgebiete, die Gegenanzeigen, die Nebenwirkungen, die Wechselwirkungen mit anderen Mitteln, die Dosierungsanleitung und die Art der Anwendung enthalten muß. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Darstellung eines Risikos in der Gebrauchsinformation in einer für den Patienten verständlichen Form erfolgen muß. Die Details sollten einer besonderen Information vorbehalten bleiben, die für den Arzt bzw. für den Apotheker bestimmt und auf ihn zugeschnitten sind. Das Arzneimittelgesetz enthält noch keine Vorschriften, in denen eine solche besondere Information für Ärzte und Apotheker geregelt ist. Bislang beurteilt sich diese Information nach den Vorschriften des Gesetzes über die Wer- bung auf dem Gebiete des Heilwesens. Da die besondere Information für Ärzte und Apotheker im Arzneimittelgesetz noch nicht zur Verfügung steht, sieht sich das Bundesgesundheitsamt vorerst noch veranlaßt, darauf hinzuwirken, Arzneimittelrisiken in der Gebrauchsinformation im Detail darzustellen. Ich stimme Ihnen zu, daß in einem solchen Falle der Patient bisweilen überfordert sein kann. Ich gehe jedoch davon aus, daß die Gebrauchsinformation im konkreten Behandlungsfall dem Patienten durch Arzt bzw. Apotheker erläutert wird. Die Bundesregierung sieht die Notwendigkeit, das Arzneimittelgesetz um die Regelung der besonderen Information für Ärzte und Apotheker zu ergänzen. Sie wird darüber dem Bundestag in ihrem Bericht, der dem Bundestag innerhalb von 4 Jahren seit dem 1. Januar 1978 vorzulegen ist, diese Vorstellungen begründen. In diesem Zusammenhang darf ich Sie davon unterrichten, daß bereits auf der EG-Ebene Arbeiten aufgenommen worden sind, diese besondere Information für Ärzte und Apotheker in das pharmazeutische Richtlinien-System zu übernehmen. Ich erwarte, daß diese Frage einheitlich im Gebiet der Europäischen Gemeinschaft geregelt wird. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 124 und 125) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob — wie die Presse meldet — seit 1978 die Fälle von Kinderaussetzungen wieder zunehmen, daß Babys verschenkt, verkauft und verlassen werden, und wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß dieser Entwicklung positiv begegnet werden kann? Zu Frage B 124: Die in der Fragestellung einzeln aufgeführten Sachverhalte lassen sich der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes Fachserie 10, Reihe 1: Ausgewählte Zahlen für die Rechtspflege weist nach § 221 StGB wegen Kindesaussetzung im Jahre 1975 4, im Jahre 1976 sowie im Jahre 1977 jeweils 5 Verurteilte aus. Eine Angabe über die Zahl der Fälle im Jahre 1978 liegt erst am Jahresende 1979 'VOL Zu Frage B 125: In den Einzelfällen, in denen die in Frage Nr. 124 geschilderten Sachverhalte vorkommen könnten, kann wirksame Hilfe nur in Kenntnis der spezifischen Umstände geleistet werden. Hierfür stehen öffentliche und private Hilfen bereit, um Notlagen abzuwenden. Besondere Bedeutung haben dabei Beratung über familienbezogene Hilfen sowie Vermittlung dieser Hilfen. Dies fällt primär in den Aufgabenbereich der Länder. Das vom Bund seit Jahren geförderte Modellprogramm Beratungsstellen hat zum Aufbau eines Netzes von Beratungsstellen, das sicher noch verbessert werden kann, beigetragen. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14095* Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 126) : Ist die Auffassung der Bundesregierung, keinen Rechtsanspruch auf Schadenersatz für durch Zugverspätungen oder Ausfälle eingetretene Schäden einzuführen, um zu vermeiden, daß mögliche Störungen im Betriebsablauf usw. von vornherein einkalkuliert und die Fahrpläne entsprechend gestaltet werden, so zu versehen, daß die Deutsche Bundesbahn in ihren Fahrplänen Fahrzeiten angibt, deren Einhaltung nicht weitgehend gewährleistet ist? Die in den Fahrplänen der Deutschen Bundesbahn (DB) angegebenen Fahrzeiten werden weitgehend eingehalten. Den Beweis hierfür erbringt die langjährige Statistik der DB, wonach weit über 90 0/o aller Züge pünktlich verkehren. Bei dem weitverzweigten Streckennetz der DB und den vielfältigen z. T. von außen wirkenden Einflüssen können Störungen des Betriebsablaufs jedoch nicht in jedem Einzelfall ausgeschlossen werden. Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hasinger (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 127) : Besitzt die Bundesregierung Zahlenmaterial darüber, wie sich die erschreckend hohe Anzahl von Motorradunfällen auf die Benutzung von schweren und leichten Maschinen verteilt? Nach der amtlichen Bundesstatistik für das Jahr 1978 waren insgesamt 88 212 Führer motorisierter Zweiräder an Unfällen mit Personenschaden beteiligt. Davon entfielen auf Kleinkrafträder — das sind Motorzweiräder bis 50 ccm Hubraum ohne bauartbestimmte Geschwindigkeitsbegrenzung —16 123 und auf Krafträder (über 50 ccm Hubraum) 21 539 Beteiligte. Der Rest verteilt sich auf Mopeds/Mokicks, Mofas 25 und Kraftroller. Aus der „Gesamtstatistik der Kraftfahrtversicherung 1977" ergibt sich, daß die Schadenshäufigkeit auf je 1 000 bestehende Versicherungen sich jeweils wie folgt aufteilt: Kleinkrafträder 198 Fälle Krafträder, Kraftroller 1 bis 10 PS 30 Fälle über 10 bis 17 PS 64 Fälle über 17 bis 27 PS 121 Fälle über 27 bis 50 PS 152 Fälle über 50 PS 172 Fälle Durchschnitt der Motorzweiräder insgesamt 101 Fälle Angesichts einer Schadenshäufigkeit von 101 Fällen je 1 000 bestehenden Versicherungen von Motorzweirädern zeigt sich mithin, daß das Unfallrisiko bei den Kleinkrafträdern am höchsten ist und mit zunehmender PS-Zahl erheblich ansteigt. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Niederselters) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 128) : Gibt es Erhebungen, die der Bundesregierung zugänglich sind, über den Anteil an Ausländern bei Verkehrsunfällen, und wenn nicht, ist die Bundesregierung bereit, entsprechende Untersuchungen durchführen zu lassen? Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig eine Statistik über „An Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden beteiligte und verunglückte Fahrzeugführer und Fußgänger nach ihrer Herkunft". Dort werden Ausländer mit Wohnsitz im Inland (Griechen, Italiener, Jugoslawen, Spanier, Türken und sonstige) sowie Ausländer mit Wohnsitz im Ausland (Skandinavier, Engländer, Benelux-Angehörige, Franzosen, Schweizer, Osterreicher, Italiener, Amerikaner und sonstige) erfaßt. Angesichts dieser regelmäßig erhobenen Angaben hält es die Bundesregierung nicht für erforderlich, Untersuchungen über den Anteil der Ausländer an Verkehrsunfällen durchführen zu lassen. Anlage 91 • Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 129) : Ist — wie Pressemeldungen zu entnehmen war — die Kriminalität in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn stark angestiegen, und — falls das zutrifft — welche Vorkehrungen werden getroffen, um die Sicherheit der Reisenden weitgehendst zu gewährleisten? Die von Ihnen angeführten Pressemeldungen, wonach die Kriminalität in den Fernzügen der Deutschen Bundesbahn (DB) stark angestiegen sein soll, werden von der Deutschen Bundesbahn nicht bestätigt. Nach ihren Angaben hielt sich die Zahl der bis August 1979 festgestellten Straftaten in der gleichen Größenordnung wie im Vergleichszeitraum vergangener Jahre. Unabhängig davon ist die DB durch den Einsatz ihrer Bahnpolizeibeamten ständig bemüht, für die Reisenden in ihren Zügen ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten. Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nöbel (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 130 und 131) : Welche Priorität hat die Bundesbahnneubaustrecke KölnGroß Gerau in der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung? Gibt es neue Planungsabsichten über die Streckenführung im Bereich Köln—Koblenz? Zu Frage B 130: Die Neubaustrecke Köln—Groß Gerau wird im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung auf ihre Bauwürdigkeit geprüft. Aussa- 14096* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 gen über Prioritäten lassen sich erst nach Abschluß der gegenwärtigen Untersuchungen und Erörterungen treffen. Zu Frage B 131: Die Frage der zweckmäßigsten Streckenführung wird im einzelnen erst nach der Enscheidung über die grundsätzliche Bauwürdigkeit der Vorhaben erneut aufgegriffen werden. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 132) : Ist die Bundesregierung bereit, an der Bundesautobahn im Streckenabschnitt Aachen-Laurensberg und Aachen-Richterich nach Einsichtnahme in die von den Anliegern durchgeführten Geräuschmessungen Lärmschutzanlagen zu errichten, um damit die durch den außerordentlich gestiegenen Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Niederlanden verursachten Lärmbelästigungen zu mindern? Die Bundesregierung hat für die Anlage von Schallschutzmaßnahmen an der A 4 im Abschnitt Vetschau (niederländische Grenze) bis zum Bundesautobahnkreuz Aachen bereits im Straßenbauplan 1979 Mittel eingestellt. Nach Auskunft des Landes Nordrhein-Westfalen sollen die einzelnen Maßnahmen 1979/1980 durchgeführt werden. Grundlage für die Anordnung von Schallschutz sind die im Straßenbauplan angegebenen Mittelungspegel 75 dB (A) tags bzw. 65 dB. (A) nachts. Anlage 94 Antwort des Pari. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmöle (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 133 und 134): Entspricht die in der Stadt Werdohl/Sauerland vorgesehene Ausbaumaßnahme der B 236 im Bereich der sogenannten Versestraße den Erfordernissen eines zeitgerechten Umwelt- und Landschaftschutzes? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, darauf hinzuwirken, daß alternative Lösungen zugunsten eines besseren Schutzes der Umwelt und der Landschaft gefunden werden? Der Ausbau der Versestraße im Zuge der B 236 wurde von der Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit der Stadt Werdohl geplant. Ich gehe davon aus, daß im Laufe des Planungsprozesses den Gesichtspunkten des Umwelt- und Landschaftsschutzes im Rahmen des Möglichen Rechnung getragen worden ist. Da bei den gegebenen topographischen Verhältnissen nur geringe Variationsmöglichkeiten gegeben sind, lassen auch weitere Untersuchungen keine bessere Lösung erwarten. Die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Werdohl dringend erforderliche und unmittelbar vor der Bauausführung stehende Maßnahme soll daher ohne Verzug in Angriff genommen werden. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 135) : Teilt die Bundesregierung die Beurteilung, daß der Durchgangsverkehr in der Verbandsgemeinde Nieder-Olm solange zusammenbrechen muß, bis eine zweite Autobahnanbindung südlich der Gemeinde geschaffen ist, und ist die Bundesregierung daher bereit, diesem Vorhaben eine besondere Dringlichkeit einzuräumen? Nach Fertigstellung der A 63 durchgehend von Mainz bis Alzey (A 61) voraussichtlich Anfang 1980 wird die Ortsdurchfahrt Nieder-Olm vom Durchgangsverkehr entlastet, so daß eine zweite Autobahnanbindung südlich der Gemeinde nicht erforderlich sein wird. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 136, 137 und 138) : Entspricht es den Tatsachen, daß die stark überlasteten Bundesbahnstrecken Köln—Frankfurt, Frankfurt—Basel, Karlsruhe —München, Bremen—Münster und Hamburg—Würzburg auch nach Realisierung der im koordinierten Investitionsprogramm bis 1985 vorgesehenen Aus- und Neubaumaßnahmen teilweise weiterhin überlastet sein werden? Kann der Ausbau von Bahnstrecken im vorgesehenen Rahmen erfolgen, bzw. welche Verzögerungen sind aus welchen Gründen bei welchen Strecken zu erwarten? Wie hoch werden bereits heute die Mehrausgaben geschätzt, die sich aus den Verzögerungen ergeben werden? Zu Frage B 136: Die von Ihnen genannten Bundesbahnstrecken sind nur zum Teil Gegenstand von Neubau- und Ausbaumaßnahmen des koordinierten Investitionsprogramms bis 1985. Im Rahmen der gegenwärtigen Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung werden jedoch alle aufgeführten Bundesbahnstrekken im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Neuoder Ausbaus überprüft. Sofern diese Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und finanziell abgesichert sind, werden sie in der Fortschreibung berücksichtigt werden. Es läßt sich jedoch bereits heute absehen, daß bestehende Überlastungen nicht vollständig bis 1985 abgebaut werden können. Zu Frage B 137: Verzögerungen sind insbesondere bei den Neubaustrecken Mannheim—Stuttgart und Hannover- Würzburg wegen Schwierigkeiten im Raumordnungs- oder Planfeststellungsverfahren aufgetreten. Zu Frage B 138: Aus der Sicht der für die Planung und die Baudurchführung zuständigen Deutschen Bundesbahn lassen sich eventuelle Mehrkosten aus den bisherigen Verzögerungen derzeit nicht konkret nachweisen. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ueberhorst (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 139 und 140) : Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichen Nordumgehung in Wedel? Befindet sich das Projekt einer Nordumgehung in Wedel noch in der Bedarfsplanung für neue Bundesstraßen, oder wurde es bereits in die Streichliste der Projekte aufgenommen, auf die aus berechtigten umwelt- und verkehrspolitischen Gründen verzichtet werden sollte? Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14097* Zu Frage B 139: Die Planung einer Nordumgehung Wedel im Zuge der B 431 ist derzeit für den Bundesminister für Verkehr nicht relevant, da zunächst abzuwarten ist, welche Vorstellungen die Stadt Wedel auf Grund der Ergebnisse des fortzuschreibenden Generalverkehrsplans in dieser Hinsicht verbindlich entwickelt. Zu Frage B 140: Der Entwurf des künftigen Bedarfsplans wird im Raum Wedel für die B 431 einen Bedarf ausweisen. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Deutschen Bundestag vorbehalten. Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 141) : Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, die Bundesstraße 49 (Lahntalstraße) zwischen Wetzlar und Limburg autobahnähnlich auszubauen und statt dessen auf die geplante Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur zu verzichten? Das Bundesverkehrsministerium wird im Rahmen der laufenden Überprüfung des Bedarfsplans im Einvernehmen mit dem Land Hessen vorschlagen, auf den Bau ,der A 48 zwischen Wetzlar und Koblenz zu verzichten und statt dessen die B 49 zwischen Wetzlar und Ahlbach vierstreifig auszubauen. Die Entscheidung des Deutschen Bundestages hierzu bleibt abzuwarten. Im übrigen darf ich auf die Antwort der Bundesregierung vom 27. Juni 1979 zum gleichen Sachverhalt verweisen (Drucksache 8/3000, Teil B, Nr. 83 und 84) . Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berger (Lahnstein) (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 142) : Engt die Verwaltungsvorschrift zu § 31 der StraßenverkehrsOrdnung vom 5. Dezember 1975 die Möglichkeit der amtlichen Kennzeichnung von Spielstraßen (Zusatzschild 802) auf Straßen von geringer Verkehrsbedeutung selbst in Wohngebieten nicht dadurch ein, daß solche Spielstraßen nur dort zugelassen werden dürfen, wo auch der Anliegerverkehr gesperrt werden kann, und werden nicht gerade deshalb Kinder sehr viel öfter ohne Schutz dieses amtlichen Kennzeichens auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung spielen als mit demselben und dadurch in erhöhtem Maße gefährdet, und wenn ja, welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung daraus zu ziehen? Die Bundesregierung ist mit den Ländern darin einig, daß es im Interesse der spielenden Kinder' nicht verantwortet werden kann, Spielstraßen dort einzurichten, wo zugleich auch unbeschränkter Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu Zeichen 250 StVO bestimmt deshalb: „Das uneingeschränkte Verbot jeglichen Fahrverkehrs rechtfertigt die Benutzung der ganzen Straße durch Fußgänger und spielende Kinder." In Zukunft wird das Problem der Kinderspiele in Wohngebieten vermutlich dadurch gelöst werden können, daß die hierfür geeigneten Gebiete zu „verkehrsberuhigten Bereichen" umgewandelt wer- den. Nach Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 8/3150), den die Bundesregierung eingebracht hat, ist beabsichtigt, ein bereits im Rahmen der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister (CEMT) abgestimmtes neues Verkehrszeichen in die StVO aufzunehmen. Dieses Zeichen wird folgende Bedeutung haben: 1. Fußgänger dürfen die ganze Breite der Straße benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt. 2. Der Fahrzeugverkehr muß Schrittgeschwindigkeit einhalten. 3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten. 4. Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 143) : Ist der Stillegungsplan für die Bundesbahnstrecke Neumünster —Heide nunmehr aufgegeben worden, und wenn nein, wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat das Ergebnis der Regionalgespräche über die Umstellung des Schienenpersonennahverkehrs auf Busbedienung inszwischen ausgewertet. Danach wurde die Strecke Neumünster—Heide von der Umstellung zunächst zurückgestellt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Friedmann (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 144, 145, 146 und 147) : Zu welchem Ergebnis haben die Besprechungen zwischen dem Bund und den beteiligten Ländern hinsichtlich des Baus der Autobahnquerspange A 8 geführt, und welche alternativen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung angesichts der starken umweltmäßigen Überlastung des Raums südlich Karlsruhe, um auf den Bau der Autobahnquerspange A 8 verzichten zu können? Zu welchem Ergebnis hat das Chefgespräch zwischen der deutschen und der französischen Regierung am 1. und 2. Oktober 1979 hinsichtlich der Staustufe Neuburgweier geführt? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Fortschreibung des Bedarfsplans für den Ausbau von Bundesfernstraßen in die Umgehung bei Gernsbach im Zuge der B 462 unter Beibehaltung der Dringlichkeitsstufe 1 a auch Weisenbach einzubeziehen, da sonst in Weisenbach ein „Flaschenhals" entstünde, der den Verkehrsfluß auf der ganzen B 462 beeinträchtigen würde? Bis wann wird der Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der B 3 beendet sein, auf welchen Betrag werden sich die Kosten dafür belaufen? Zu Frage B 144: Die Besprechungen mit den Bundesländern Boden-Württemberg und Rheinland-Pfalz über die Fortschreibung des Bedarfsplans zum Ausbau der Bundesfernstraßen sind noch nicht abgeschlossen. Daher ist es noch nicht möglich, zu Ihren Fragen im einzelnen Stellung zu nehmen. Zu Frage B 145: Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 1./2. Oktober 1979 ist nicht im Chefge- 14098* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 spräch, sondern nur am Rande des Treffens über die Problematik einer Staustufe bei Neuburgweier gesprochen worden. Dabei wurde von deutscher Seite die Erwartung ausgesprochen, daß Frankreich einer Änderung der Zusatzvereinbarung von 1975 über den Bau der Staustufe zustimmt, da nach deutscher Auffassung eine Alternative auch im französischen Interesse liegen sollte. Bisher ist von französischer Seite noch keine Bereitschaft zu erkennen, vom Bau der Staustufe abzuweichen. Die Bundesregierung bleibt jedoch bemüht, weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen. Zu Frage B 146: Der Ausbau der Bundesstraße 462 bei Gernsbach und bei Weisenbach ist im derzeit gültigen Bedarfsplan in Dringlichkeitsstufe I a enthalten und wird daher in den Entwurf des neuen Bedarfsplanes in Stufe I übernommen. Bei diesem Sachverhalt wird die Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg im Rahmen der noch aufzustellenden Planung zu prüfen haben, ob eine gemeinsame Umgehung für Gernsbach und Weisenbach eine werkehrlich sinnvolle und auch wirtschaftliche Lösung darstellt. Zu Frage B 147: Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Ottersweier im Zuge der Bundesstraße 3 wird aus Mitteln finanziert, die dem Land Baden-Württemberg global zugewiesen wurden. Daher ist das Bundesministerium für Verkehr mit der Baumaßnahme, deren Planung und Bauabwicklung an das Regierungspräsidium Karlsruhe delegiert wurde, im einzelnen nicht befaßt. Auf Anfrage hat die Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg jedoch mitgeteilt, daß die Arbeiten im Frühjahr 1980 abgeschlossen werden sollen und daß sich deren Gesamtkosten voraussichtlich auf rund 2,7 Millionen DM belaufen werden. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bindig (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 148 und 149) : Trifft es zu, daß Staatssekretär Ludwig vom baden-württembergischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr, der im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums Verhandlungen über die Art der Fortführung der Autobahn A 81 vom derzeitigen südlichen Ende in Richtung Konstanz und nach Singen—Bietingen führt, wiederholt bei offiziellen Verhandlungen vorgebracht hat, daß bei bestimmter Verhaltensweise der von Baumaßnahmen im Raum Konstanz betroffenen Bürger die Autobahn von Singen nach Bietingen auf ganzer Länge vierspurig gebaut werden könne, während bei anderer Verhaltensweise dieser Betroffenen nicht vierspurig gebaut werden würde? Mit welchem Recht und Verbindlichkeitsgrad für den Bund kann er als Beauftragter des Bundesverkehrsministeriums solche Äußerungen abgeben, wo doch die Frage der Dringlichkeitseinreihung von Fernstraßenvorhaben in die Kompetenz des Bundestags fällt, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, daß die Rechte des Bundestags und des Verkehrsausschusses zur Mitwirkung und Entscheidung über diese Frage gewahrt bleiben? Zu Frage B 148: Es trifft zu, daß Herr Staatssekretär Ludwig im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund die Vergleichsverhandlungen führt, die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg vorgeschlagen wurden, um die rechtlichen Auseinandersetzungen über den Weiterbau des Rheinübergangs Konstanz möglichst rasch beenden zu können. Nach vorheriger Abstimmung hat er dabei zugesagt, daß der Bundesminister für Verkehr den sofortigen Vollausbau der Bundesautobahn A 81 Singen—Bieringen im Entwurf des neuen Bedarfsplans in die Stufe I einstellen wird. Zu Frage B 149: Nach Abschluß der derzeit laufenden Verhandlungen mit den Bundesländern wird der Entwurf des neuen Bedarfsplans dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung zugeleitet. Durch die Zusage, den Vollausbau der Bundesautobahn A 81 Singen—Bietingen in den Entwurf des neuen Bedarfsplanes einzustellen, wird die Entscheidung des Deutschen Bundestages nicht vorweggenommen. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 150) : Ist die Bundesregierung bereit, analog zur Bundesfernstraßenplanung eine Wasserstraßenplanung für das gesamte Bundesgebiet zu erstellen? Eine Wasserstraßenplanung für das gesamte Bundesgebiet gibt es seit Ende der 50er Jahre. Sie ist zunächst in Form von Vierjahresplänen erstellt worden, die den parlamentarischen Gremien jeweils zur Unterrichtung zugeleitet wurden (erstmals mit BT-Drucksache 1199 vom 25. Juni 1959). Seit 1973 sind die Wasserstraßenplanungen Bestandteil der Koordinierten Bundesverkehrswegeplanung. Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 151, 152 und 153) : Ist im Rahmen der deutschfranzösischen Konsultationen auch der Bau einer Staustufe bei Au/Neuburgweier Gegenstand der Erörterungen gewesen, und welches Ergebnis haben die Gespräche gegebenenfalls gebracht? Wurde der französische Vertragspartner über die positiven Versuche mit einer Geschiebezugabe unterrichtet, und ist Frankreich gegebenenfalls bereit, vom ursprünglich ins Auge gefaßten und vertraglich vereinbarten Ausbau der Staustufe Au/ Neuburgweier abzugehen? • Sind weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung geplant? Zu Frage B 151: Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 1./2. Oktober 1979 ist über die Problematik einer Staustufe bei Neuburgweier gesprochen worden. Dabei wurde von deutscher Seite die Erwartung ausgesprochen, daß Frankreich einer Änderung der Zusatzvereinbarung von 1975 über den Bau der Staustufe zustimmt, da nach deutscher Auffassung eine Alternative auch im französischen Interesse liegen sollte. Zu Frage B 152: Der französische Vertragspartner ist bereits vor dem Gipfeltreffen über die positiven Ergebnisse ei- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14099* ner Geschiebezugabe unterrichtet worden. Bisher ist von französischer Seite noch keine Bereitschaft zu erkennen, vom Bau der Staustufe abzuweichen. Zu Frage B 153: Die Bundesregierung bleibt bemüht, weitere Verhandlungen mit der französischen Regierung zu führen. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 154) : Ist die Bundesregierung bereit, ein vom Landkreis Tübingen in Auftrag gegebenes Gutachten über die Rentabilität der Eisenbahnstrecke zwischen Tübingen und Entringen (Herrenberg) von Professor Richard Müller bei ihrer Entscheidung über einen eventuellen Antrag auf Stillegung der Strecke Tübingen—Entringen zu berücksichtigen, und wird die Bundesregierung dabei auch die Empfehlung des Gutachtens, das Schienennetz über den derzeitigen Zustand hinaus von Tübingen wieder bis Herrenberg zu erneuern und als direkte Bahnstrecke zum Stuttgarter S-Bahnnetz für den Personenverkehr freizugeben, in ihre Überlegungen einbeziehen? Die Deutsche Bundesbahn führt das Verfahren zur Umstellung des Reisezugbetriebes der Strecke Tübingen Hbf—Entringen auf Busbedienung nicht weiter. Insofern wird dem Bundesminister für Verkehr kein entsprechender Antrag vorgelegt werden. Inwieweit das Gutachten von Prof. Richard Müller, das der Deutschen Bundesbahn erst vor kurzem zugegangen ist, Auswirkungen auf die ehemalige Reisezugverbindung Entringen—Herrenberg hat, läßt sich heute noch nicht absehen. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 155 und 156) : Treffen Meldungen zu, daß die durch den Wegfall bedeutender Autobahnprojekte freiwerdenden Gelder dem Straßenbau entzogen werden und eine Verlagerung zugunsten der Deutschen Bundesbahn vorgenommen werden soll, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine ersatzlose Streichung von Autobahnen in Baden-Württemberg aus strukturpolitischen Gründen nicht in Frage kommen kann und daß die Alternative nur der Ausbau bestehender Bundesfernstraßen sein kann? Ist sich die Bundesregierung darüber bewußt, daß eine leitungsfähige Nord-Südverbindung aus dem Raum Friedrichshafen-Ravensburg-Saulgau-Pfullendorf und Sigmaringen über die Schwäbische Alb nötig ist, bei der vor allem der Alb-Aufstieg und die Umgehung des Großraums Reutlingen besondere Priorität hat, und wäre sie bereit, das Land Baden-Württemberg für ein Sonderprogramm zu unterstützen, das aus Mitteln der wegfallenden Autobahnen gespeist wird? Zu Frage B 155: Als Ergebnis der Überprüfung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen wird die Bundesregierung dem Bundestag den Verzicht auf eine Reihe von Autobahnplanungen vorschlagen, die überwiegend in der bisherigen Dringlichkeitsstufe ,,möglicher weiterer Bedarf" enthalten sind und deren Realisierung erst nach der Mitte der 90er Jahre möglich wäre. Daher werden durch deren Wegfall keine Haushaltsmittel für andere Verwendungsmöglichkeiten frei. Ob und welche Bundesstraßenplanungen für aufgegebene Autobahnprojekte vorzusehen sind, muß jeweils im Einzelfall geprüft werden. Zu Frage B 156: Die angesprochene Nord-Süd-Verbindung zum Raum Friedrichshafen wird dadurch verbessert, daß die vorhandenen Bundesstraßen B 312 und B 32 Zug um Zug ausgebaut bzw. in Teilabschnitten verlegt werden. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Stommel (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 157 und 158) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zeichen der europäischen Annäherung und der völkerverbindenden Tendenz des Amateurfunks, allen Funkamateuren der EG-Staaten und/oder anderer befreundeter Länder den Funkbetrieb auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit ihrem Heimatrufzeichen und angehängtem Landeskenner DL ohne Formalitäten und ohne Kosten zu gestatten, sofern diese Funkamateuere die entsprechenden Bedingungen ihres Heimatlands erfüllen? Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Lösung auch für deutsche Funkamateure im Ausland durch den Kontakt mit den auswärtigen Fernmeldeverwaltungen anzustreben, um auch die deutschen Funkamateure vor überflüssigen Behördenwegen und Kosten zu bewahren? Zur Zeit werden Funkamateuren, die eine gültige Amateurfunkgenehmigung eines anderen Staates haben, Kurzzeitlizenzen für einen Zeitraum von 3 Monaten erteilt, die ihnen erlauben, in der Bundesrepublik Deutschland eine Amateurfunkstelle zu errichten und zu betreiben und ihr Heimatrufzeichen mit dem angehängten Landeskenner DL oder DC (für die Klassen A und B bzw. für die Klasse C) zu benutzen. Der Antrag dafür wird formlos beim Deutschen Amateur Radio Club in Baunatal eingereicht, der ihn prüft und damit die Bürgschaft für den betreffenden Antragsteller übernimmt; die Genehmigung wird dann von der Oberpostdirektion Düsseldorf erteilt. Die Gebühr für eine solche Kurzzeitlizenz beträgt 15 DM; der Kostenanteil des DARC ist 3 DM. Die Anträge werden unbürokratisch und sehr schnell erledigt. Einzelheiten ergeben sich aus den „Bestimmungen über den Amateurfunkdienst" (s. Seiten 25 und 26 der Bestimmungen). Anläßlich von Ausstellungen, Tagungen usw. kann von der örtlich zuständigen Oberpostdirektion Funkamateuren, die eine Lizenz eines anderen Staates haben, für die Zeitdauer von bis zu 4 Tagen eine formlose und gebührenfreie Genehmigung zum Betrieb ihrer Amateurfunkstelle erteilt werden. Die Deutsche Bundespost betrachtet diese Regelung als sehr umfassend und kundenfreundlich; sie ist ferner bereit zu prüfen, ob Funkamateure mit Lizenzen anderer Staaten ohne Formalitäten und ohne Kosten ihre Amateurfunkstellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland errichten und betreiben dürfen. Dies setzt allerdings voraus, daß andere Staaten deutschen Funkamateuren unter gleichen Bedingungen den Funkbetrieb auf ihrem Hoheitsgebiet gestatten. 14100* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 Die Deutsche Bundespost ist schon jetzt bemüht, durch Kontakte mit den Fernmeldeverwaltungen anderer Länder Lösungen anzustreben, die deutschen Funkamateuren gestatten, ihre Amateurfunkstellen auf fremdem Hoheitsgebiet ohne besondere Formalitäten zu errichten und zu betreiben. Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 159) : Wie hoch sind die anteiligen Kosten für die Unterbringung des Verwaltungsdienstes beim geplanten Neubau des Postamts Soltau? Nach heutiger Schätzung werden die Baukosten für den Neubau des Postamts Soltau insgesamt rund 4 Millionen DM betragen. Davon entfallen ungefähr 700 000 DM auf die Unterbringung des Verwaltungsdienstes. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 160) : Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse darüber, in welchen anderen westeuropäischen Ländern die Errichtung und der Betrieb nicht genehmigter Funkanlagen strafrechtlich verfolgt wird, und denkt die Bundesregierung an eine Harmonisierung unterschiedlicher Vorschriften innerhalb der EG? Der Deutschen Bundespost liegen Unterlagen darüber vor, daß das Errichten und Betreiben von nicht genehmigten Funkanlagen in folgenden Ländern strafrechtlich verfolgt wird: Frankreich, Italien, Niederlande, Osterreich, Schweden, Schweiz. Es kann davon ausgegangen werden, daß in anderen westeuropäischen Ländern ähnliche Regelungen vorhanden sind. Die Bundesregierung wird sich bemühen, im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft eine Harmonisierung der gegebenenfalls unterschiedlichen Vorschriften in den einzelnen Ländern herbeizuführen. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 161) : Auf Grund welcher gesetzlichen Vorschrift hat die in allen Richtlinien, Entscheidungen und Verfahrensweisen an Gesetz und Verfassung gebundene Deutsche Bundespost nur auf die in der Antwort vom 19. September 1979 nicht näher begründete Vermutung hin, die Tatsachenfeststellung „Patenschaft Essen/ Hindenburg OS" „hätte als politische Aussage mißverstanden werden können", einen Sonderstempel verweigert, und warum können bei unveränderten gesetzlichen Grundlagen die dem entgegengesetzten Entscheidungen von 1973, 1975 und 1977 nicht als Berufungsfälle angeführt, aber — in einer freiheitlichen Rechtsordnung — in einer Formulierungsauflage der Deutschen Bundespost ein Sonderstempel „Hindenburger Heimattreffen", der die Patenschaft von Essen verschweigt, noch als zulässig erklärt werden? Nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 der Postordnung vom 16. Mai 1963 sind Sendungen mit Vermerken politischen Inhalts auf der Aufschriftseite von der Postbeförderung ausgeschlossen. Vermerke politischen Inhalts sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht nur parteipolitische Äußerungen, sondern alle Aufforderungen zu einem bestimmten Verhalten im staatlichen oder gesellschaftlichen Bereich. Es muß danach als politische Willensbekundung angesehen werden, wenn eine Gemeinde oder eine Organisation in der Bundesrepublik Deutschland mit einer einseitigen Willenserklärung eine Patenschaft für eine Stadt übernimmt, damit also einen symbolischen Sachwalteranspruch geltend macht. Der Text „Patenschaft Essen/Hindenburg/OS" ist somit unter den gegebenen Verhältnissen als Vermerk politischen Inhalts anzusehen, der der Ausschlußnorm des § 13 Postordnung unterliegt. Die Genehmigungen der Sonderstempel mit diesem Textzusatz in den Jahren 1973, 1975 und 1977 durch nachgeordnete Dienststellen entsprachen schon damals nicht der geltenden Rechtslage und können deshalb nicht als Berufungsfälle herangezogen werden. Unter Beachtung der o. a. Grundsätze hat das Posttechnische Zentralamt die Ablehnung des Zusatzes „Patenschaft Essen/Hindenburg/OS" im geplanten Sonderstempel anläßlich ,des 14. Hindenburger Heimattreffens zu Recht veranlaßt. Der Text „14. Hindenburger Heimattreffen" ist eine neutrale, sachliche Bezeichnung der Veranstaltung, anläßlich der ein Sonderpostamt vom Veranstalter beantragt wurde. Gegen diesen Textzusatz war daher aus postrechtlicher Sicht nichts einzuwenden. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Wrede auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. von Geldern (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 162 und 163: Trifft es zu, wie der Verband deutscher Posthalter angibt, daß von 1969 bis 1979 etwa 7 000 Posthalterstellen in der Bundesrepublik Deutschland aufgelöst worden sind, und wenn ja, mit welcher Begründung? Verfolgt die Bundesregierung diese Tendenz zur Entfernung der Präsenz der Deutschen Bundespost vom ländlichen Raum auch in Zukunft, oder sieht sie nicht vielmehr ihren gemeinwirtschaftlichen Auftrag in der Verbesserung des Angebots und Verstärkung der Präsenz gerade auch im ländlichen Raum? Zu Frage B 162: In der Zeit vom 31. Dezember 1969 bis zum 1. Januar 1979 sind in erster Linie als Folge der kommunalen Neuordnungsmaßnahmen, die eine Zentralisierung des Eingangs- und Zustellungsdienstes erforderlich machten, rund 6 200 Poststellen aufgehoben worden. In derselben Zeit wurden rund 400 Poststellen in Postämter umgewandelt. Zu Frage B 163: Bei der Neuorganisation der Landversorgung ist die Deutsche Bundespost nicht Initiator einer Entwicklung, sondern sie zieht damit Konsequenzen aus Neuregelungen, die Länder und Gemeinden aus strukturpolitischen Überlegungen vorgenommen haben. Dabei wird keinesfalls ein Rückzug der Deutschen Bundespost aus der Fläche eingeleitet. Die Deutsche Bundespost wird auch weiter bei der Gestaltung des Dienstleistungsangebots ländliche Nachfragestrukturen beachten. Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14101* Die postalische Betriebsorganisation ist seit jeher ,darauf ausgerichtet, der Bevölkerung eine lükkenlose flächendeckende Postversorgung zu bieten. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern. Zur Diskussion kann lediglich die Frage stehen, welche Organisationsform insbesondere nach dem Verkehrsaufkommen die zweckmäßigste ist. Da die Deutsche Bundespost im Interesse aller Kunden ihre Dienstleistungen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzubieten hat, müssen für dünn besiedelte Gebiete Organisationsformen gefunden werden, bei denen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Grad ,der Inanspruchnahme postalischer Dienstleistungen stehen. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 164) : Wie hoch belaufen sich am 30. September 1979 die detaillierten Nachbaukosten des Bundeskanzleramts? Für den Neubau des Bundeskanzleramtes sind bei Kap. 2504 Tit. 717 01 auf Grund der genehmigten Haushaltsunterlagen nach § 24 BHO 106,0 Millionen DM ausgebracht worden. Darüber hinaus sind aus dem Bautitel bisher keine Beträge für den Neubau verausgabt worden: Eine erstmalige Aufstockung hat die Bundesregierung im Haushaltsentwurf 1980 für die zweite Ausbaustufe der Sanierung und Umgestaltung des Vorplatzes vorgenommen. Dem Haushaltsausschuß ist hierfür eine umfassende Vorlage zugeleitet worden. Unabhängig von den beim o. a. Titel veranschlagten einmaligen Baukosten hat das Bundeskanzleramt im Rahmen der Durchführung „Kleinerer Neu-, Um- und Erweiterungsbauten" für funktionale Verbesserungen und Erweiterungen an den technischen Einrichtungen, für Maßnahmen zur Energieeinsparung und für Maßnahmen zur Erhöhung der Betriebssicherheit sowie im Rahmen der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen bisher rund 0,7 Millionen DM ausgegeben. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 165) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung beabsichtigt, gesetzgeberische Maßnahmen vorzuschlagen, wonach es erzwungen werden kann, Heizkosten in einer anderen Form als nach Quadratmetern umzulegen, wenn die Verteilung der Betriebskosten nach Quadratmetern im Mietvertrag vereinbart oder durch Bestimmung in der grundbuchlich eingetragenen Teilungsanordnung festgelegt ist? a) Im preisgebundenen sozialen Mietwohnungsbau ist durch Änderung der Neubaumietenverordnung seit 1. Juli 1979 generell die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung vorgeschrieben, also auch in den Fällen, in denen im Mietvertrag die Umlegung nach einem festen Maßstab, z. B. der Wohnfläche, vereinbart war; für den Fall, daß die Wohnungen noch nicht mit der erforderlichen meßtechnischen Ausstattung versehen sind, ist eine Übergangsfrist bis zum Ende der im Jahre 1983 auslaufenden Abrechnungsperiode eingeräumt. b) Die Bundesregierung beabsichtigt für nicht preisgebundene Mietwohnungen, Eigentumswohnungen und gewerblich genutzte Räume durch Verordnung eine entsprechende Regelung zu erlassen; vertragliche Vereinbarungen und Teilungserklärungen, die eine Heizkostenabrechnung nach einem festen Maßstab vorsehen, würden dadurch auch in diesem Bereich unwirksam. Durch Änderung des Energieeinsparungsgesetzes muß hier zunächst die erforderliche Verordnungsermächtigung geschaffen werden. In der genannten Verordnungsermächtigung ist u. a. vorgesehen, daß die Erfassung der Heizkosten und die Kostenverteilung abweichend von den Vereinbarungen der Benutzer und von Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes geregelt und näher bestimmt werden kann, wie sich die Regelung auf die Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten auswirkt. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes insoweit im ersten Durchgang zugestimmt. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kolb (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 166 und 167) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wie viele Anspruchsberechtigte (Familien mit zwei und mehr Kindern) für eine Wohnung des sozialen Wohnungsbaus in den Jahren 1975, 1976, 1977 und 1978 nicht eingewiesen werden konnten? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Diskrepanz zwischen zur Verfügung stehenden Wohnungen und Anspruchsberechtigten zu lösen? Zu Frage B 166: Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, wieviel Haushalte mit 2 und mehr Kindern, deren Jahreseinkommen die in § 25 II. WoBauG angegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigt, nicht in einer Wohnung des sozialen Wohnungsbaus wohnen. Auch liegen keine Informationen darüber vor, ob und in welcher Anzahl die genannten Haushalte sich bei den zuständigen Stellen um eine Sozialwohnung beworben, diese aber nicht erhalten haben. Zu Frage B 167: Das Angebot an öffentlich geförderten Mietwohnungen ist nur ein Teil des insgesamt zur Verfügung stehenden Wohnungsangebots für Haushalte mit einem Einkommen gemäß § 25 II. WoBauG. Darüber hinaus stehen für einkommensschwächere Haushalte und für Bezieher mittlerer Einkommen preisgünstige, oft modernisierte Wohnungen des Althausbestandes zur Verfügung. Die öffentliche Förderung des Wohneigentums, insbesondere für Familien mit Kindern, stellt ein weiteres wichtiges Instrument zur Verbesserung der Wohnraumversorgung dar. Die Bundesregierung sieht folglich in der Sicherung eines insgesamt ausreichenden Angebots von Wohnungen die wichtigste Grundlage, um den auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus zu begünstigenden Personenkreis angemessen mit Wohnraum zu versorgen. 14102* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 1 Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hoffmann (Saarbrücken) (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 168) : Wann wird die Bundesregierung den Bericht „Anforderungen an Standorte von Kraftwerken aus der Sicht der Raumordnung", der in einem Aufsatz in der Zeitschrift „Der Landkreis" (Nummer 8-9/1979, S. 387) erwähnt wird, der Öffentlichkeit vorlegen? Die Forschungsarbeit „Anforderungen an Kraftwerkstandorte aus der Sicht der Raumordnung (Standortvorauswahl) ", die im Auftrag des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau erstellt wird, soll Anfang des Jahres 1980 veröffentlicht werden. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 169) : Sind dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau Klagen über die inzwischen überaus komplizierten und umfassenden Fragen bei der Bewertung des Bundeswettbewerbs „Die besten Kleinsiedlungen" bekannt, und wenn ja, wird das Bundesministerium zukünftig dafür sorgen, daß auch normale Kleinsiedlungen an diesem Wettbewerb teilnehmen können? Klagen über ein zu kompliziertes Verfahren bei der Bewertung des Bundeswettbewerbes „Die besten Kleinsiedlungen" sind weder dem Ministerium noch dem Deutschen Siedlerbund bekanntgeworden. Allerdings hat Herr Kollege Neumann mich darauf aufmerksam gemacht, daß in die Bewertung auch städtebauliche Gesichtspunkte aufgenommen sind, auf deren Realisierung die jeweilige Siedlergruppe keinen Einfluß hat. Ich habe demgegenüber darauf hingewiesen, daß es bei der Prämierung im Rahmen dieses Wettbewerbs nicht um die Auszeichnung der besten Kleinsiedlung geht, sondern um die Auszeichnung von Leistungen, die vor dem Hintergrund der allgemeinen und speziellen Probleme der Stadtentwicklung zu messen sind und bei der die jeweilige Ausgangssituation und der Schwierigkeitsgrad der Maßnahme berücksichtigt werden. Letztlich wird die Leistung bewertet, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erbracht wurde. Damit wird erreicht, daß die ungünstige bzw. günstige Ausgangssituation beim Gesamturteil nicht als Nachteil bzw. Vorteil zur Auswirkung kommt. Es ist der Frage nachzugehen, inwieweit von der Siedlergemeinschaft Anstrengungen unternommen worden . sind, ungünstige Ausgangsbedingungen auszugleichen. Über diese Fragestellung ergibt sich somit die Möglichkeit, für Kleinsiedlungen mit ungünstigen Ausgangsbedingungen „Sonderpunkte" zu vergeben. Es ist sicherlich schwierig, Leistungen oder Gegebenheiten zu bewerten, die nicht oder nur mittelbar im Einflußbereich der Kleinsiedler liegen. Die bisherigen Erfahrungen bei Bundeswettbewerben, die eine ähnliche Bewertungsproblematik aufweisen, zeigen jedoch, daß dies möglich ist. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sperling auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Steger (SPD) (Drucksache 8/3237 Fragen B 170 und 171): Welche Studien und Gutachten fördert die Bundesregierung zum Thema Einfluß von unterschiedlichen Energieerzeugungssystemen auf Raumordnung und Siedlungsstruktur? Wie sind die Ergebnisse gegebenenfalls in politische Entscheidungen umgesetzt worden? Zu Frage B 170: Im Rahmen des Mittelfristigen Forschungsprogramms Raumordnung und Städtebau ist die Studie „Auswirkungen von Entwicklungen im Energiesektor auf die Raum- und Siedlungsstruktur" als Heft 06.011 der Schriftenreihe des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau veröffentlicht worden. Sie ist ein Szenario über die Zusammenhänge zwischen unterschiedlichen Abläufen im Energiesektor und der großräumigen Entwicklung von Raum und Siedlung. Die Untersuchung „Wechselwirkungen zwischen der Siedlungsstruktur und neuen Wärmeversorgungssystemen" soll bis Anfang 1980 abgeschlossen sein. Hier sollen die Wärmeerzeugungssysteme nach dem jetzt erreichten technischen und wirtschaftlichen Stand, die unterschiedlichen Siedlungstypen und die daraus folgenden Einsatzmöglichkeiten im einzelnen dargestellt werden. Eine Veröffentlichung ist vorgesehen. Über die genannten Forschungsarbeiten hinaus hat die Bundesregierung die Fragen einer rationellen Energieversorgung und ihrer Auswirkungen auf Städtebau und Raumordnung zu einem Schwerpunkt bei der Fortentwicklung des o. g. Mittelfristigen Forschungsprogramms gemacht. Zu Frage B 171: Die Zweite Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung (TZ 18) hat auf die Notwendigkeit der Aufstellung von Wärmeenergieversorgungskonzepten ausdrücklich hingewiesen. Die an zweiter Stelle genannte Untersuchung wird im Zusammenhang mit energiepolitischen Maßnahmen des Bundes genutzt und den befaßten Gremien im Bund-Länder-Bereich (Ministerkonferenz für Raumordnung, Argebau, Wirtschaftsministerkonferenz) zur Beratung zugeleitet. Anlage 118 Antwort des Bundesministers Ertl auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hennig (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Fragen B 172 und 173): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das bestehende Anhörungsrecht der Stadt- bzw. Gemeinderäte gegenüber den Flurbereinigungsbehörden vollkommen unzureichend ist, und was wird die Bundesregierung gegebenenfalls tun, um eine stärkere Beteiligung der betroffenen Kommunalparlamente am Flurbereinigungsverfahren im Flurbereinigungsgesetz zu verankern, so daß die Einleitung und Durchführung von Flurbereinigungsverfahren gegen den Willen der Mehrheit der jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäte nicht mehr möglich ist? Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, daß bereits vor der Anordnung eines Flurbereinigungsverfahrens dem Informationsbedürfnis der einzelnen Grundstückseigentümer besser als bisher Rechnung getragen wird (z. B. Offenlegung der konkreten Planungen) und die betroffenen Bürger ein gesetzlich festgeschriebenes Mitbestimmungsrecht erhalten, auf Grund des- Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14103* sen sie sowohl auf die grundsätzliche Entscheidung über die Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens als auch auf dessen Durchführung ausschlaggebend Einfluß nehmen können? 1. Die Bundesregierung teilt nicht die Meinung, daß die Beteiligung von Städten und Gemeinden in Flurbereinigungsverfahren vollkommen unzureichend geregelt ist. Städte und Gemeinden sind als Eigentümer eigener zum Flurbereinigungsgebiet gehörender Grundstücke Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren mit allen insoweit geregelten Teilnahmerechten; darüber hinaus sind sie als Kommunalkörperschaften Nebenbeteiligte im Sinne des § 10 Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG). Als solche sind sie bereits vor der Anordnung der Flurbereinigung über das Verfahren zu unterrichten und als Träger öffentlicher Belange zu hören. Auch während des Flurbereinigungsverfahrens sind Städte und Gemeinden bei den wesentlichen Verfahrensabschnitten zu beteiligen, so bei der Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes (§ 38 FlurbG) und bei der Erörterung des Plans über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (§ 41), der die Grundlage für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes bildet. Mit dem Teil VII a des Bundesbaugesetzes wurden besondere Vorschriften für die Abstimmung städtebaulicher Maßnahmen mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, insbesondere der Flurbereinigung, geschaffen, die eine enge Verbindung beider raumbedeutsamen Maßnahmen sicherstellen. Die Länder haben diese Rechtsvorschriften durch Verwaltungsvorschriften näher bestimmt. Die gesetzliche Verankerung einer stärkeren Beteiligung der Städte und Gemeinden am Flurbereinigungsverfahren erscheint der Bundesregierung somit nicht geboten. 2. Auch die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer sind vor der Anordnung der Flurbereinigung über das geplante Verfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten eingehend aufzuklären. Die Anordnung der Flurbereinigung kann nur ergehen, wenn die obere Flurbereinigungsbehörde das Interesse der Beteiligten für gegeben hält; diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar. Vor der Anordnung der Flurbereinigung liegen in der Regel noch keine konkreten Planungen für die Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes vor. Diese werden vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, der die Interessen der Gesamtheit der an dem Flurbereinigungsverfahren beteiligten Grundstückseigentümer zu vertreten hat, erstellt (§§ 2, 18, 38, 41 FlurbG). Somit besteht für die einzelnen Grundstückseigentümer die Möglichkeit einer Einflußnahme sowohl auf die Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens wie auch auf dessen Durchführung. Einer Stärkung der Mitwirkungsrechte der Grundstückseigentümer durch Gesetz bedarf es daher nach Meinung der Bundesregierung nicht. Das gilt um so mehr, als der Bundesregierung bisher keine besonderen Probleme bekannt geworden sind. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Lintner (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 174) : Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß Nachrichten zutreffen, wonach der Staatssicherheitsdienst der DDR Listen von sogenannten Staatsfeinden zusammenstellt oder zusammengestellt hat, und wenn ja, liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die dort aufgeführten Personen in Konflikt- oder Spannungszeiten verhaftet oder sogar liquidiert werden sollen? Berichte über das Vorhandensein von Listen im Sinne Ihrer Fragestellung beruhen auf den Aussagen ehemaliger Bewohner der DDR. Mir sind diese Aussagen bekannt, darüber hinaus liegen mir jedoch keine Erkenntnisse vor. Meines Erachtens sind Zweifel am Wahrheitsgehalt solcher Berichte begründet. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bahner (CDU/ CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 175) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die Ergebnisse der Bundespräsidentenrunde, die zu einer Verringerung des Berliner Flugtarifs und der Zusage deutlich verbesserter Qualität des Flugservice geführt haben, nicht durch neuere Entwicklungen zunichte gemacht werden? Die Bundesregierung betrachtet die Entwicklung des Luftverkehrs von und nach Berlin insgesamt positiv. Sie würdigt die von den Luftverkehrsgesellschaften zugesagten und unternommenen eigenen Anstrengungen, die u. a. ihren Ausdruck in der Einführung neuer Vorzugstarife (Wochenendtarif mit 30 % Ermäßigung, Ausdehnung der Seniorentarife auf die Wochenenden, 30 % Ermäßigung für Schwerkriegsbeschädigte, schwerdienstbeschädigte und schwerbeschädigte, rassisch und politisch Verfolgte), der Verbesserung der Handhabung der Reservierungs- und Abfertigungssysteme, der Erweiterung der Flugpläne, der Steigerung der Liniensonderflüge und des Beginns der völligen Erneuerung der Innenausstattung geflogener Maschinen finden. Die Bundesregierung erwartet, daß Mittel und Wege gefunden werden, um die mit der Erhöhung der Flugfrequenzen von und nach. Berlin und der Überlastung des Frankfurter Flugraumes zusammenhängenden Verspätungsprobleme in einer Weise zu lösen, welche die Pünktlichkeit der Flugbewegungen, auf die die Passagiere Anspruch haben, herstellt. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten und im Rahmen des ihr Möglichen nachdrücklich darauf hinwirken, daß der Flugverkehr den modernen Anforderungen eines Kurzstreckendienstes unter allen Gesichtspunkten entspricht. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Kreutzmann auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Czaja (CDU/CSU) (Drucksache 8/3237 Frage B 176) : Mit welcher Begründung hat Staatssekretär Gaus die Verwahrung gegen die Antwort der Bundesregierung vom 20. September 1979 auf die Großen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU zurückgewiesen (vgl. Nachrichtenspiegel I vom 28. September 14104* Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 1979), hat er darauf hingewiesen, daß die Menschenrechte nach dem allgemeinen Völkerrecht und der auch von der DDR ratifizierten Menschenrechtskonvention nicht nur innere Angelegenheit der Staaten darstellen? Staatssekretär Gaus hat die Verwahrung der DDR gegen die Antworten der Bundesregierung auf die Großen Anfragen der Fraktion der CDU/CSU zur Anwendung der Menschenrechtspakte der Vereinten Nationen in der DDR mit der Begründung zu- rückgewiesen, daß die Beobachtung der Verwirklichung von Menschenrechten in den verschiedenen Staaten der Welt nicht als Einmischung in die inneren Angelegenheiten bezeichnet werden könne. Er hat in diesem Zusammenhang auch auf die multilateralen Pakte und Vereinbarungen verwiesen, denen die DDR beigetreten ist. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Stahl auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 177) : Fördert die Bundesregierung auf Antrag des Saarlands den Bau von Abfallbeseitigungseinriditungen, und wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich, und wie hoch ist die jeweilige Bundesbeteiligung? Die Bundesregierung fördert im Rahmen des Abfallwirtschaftsprogramms '75 der Bundesregierung auch den Bau fortgeschrittener Abfallentsorgungsanlagen. Im Saarland werden z. Z. folgende Projekte gefördert: — Müllvergasung nach dem Verfahren der Saarberg-Fernwärme GmbH, Laufzeit: 23. Mai 1974 bis 31. Dezember 1979, BMFT-Förderung 7,7 Millionen DM = 60 °/o; — Meßprogramm Müllvergasung (u. a. Umweltverträglichkeitsprüfung), Laufzeit 1. Januar 1979 bis 31. Dezember 1979, BMFT-Förderung 238 TDM = 100 °/o; — Bau einer Autoverschrottungsanlage, Autoverschrottungsgesellschaft Jumbo mbH Egon Maull, Laufzeit 1978-1990, BMI-Förderung 800 TDM = ERP-Kredit, Gesamtkosten 1,5 Millionen DM. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs von Schoeler auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peter (SPD) (Drucksache 8/3237 Frage B 178) : Hat die Bundesregierung Möglichkeiten, um Maßnahmen zur biologisch-botanischen Abwässerklärung auch im Saarland zu fördern, und wenn ja, welche Voraussetzungen müssen im konkreten Fall erfüllt sein? Die biologisch-botanische Abwasserklärung — hier könnte an eine Abwasserbehandlung mit Hilfe höherer Wasserpflanzen, wie z. B. Binsen gedacht sein — wird allgemein nur in sehr begrenztem Maß angewandt, da hierfür einerseits große — meist nicht vorhandene — Flächen erforderlich sind und schwierige Abwässer — zum Beispiel mit Anteilen aus Industrie und Gewerbe — bei dieser Art der Behandlung keinesfalls genügend abgebaut werden. Die Funktion solcher Anlagen ist im übrigen auch in unseren Breiten sehr witterungsabhängig. Eine Förderung speziell eines solchen Verfahrens ist deshalb nicht vorgesehen. Im Rahmen des Rhein-Bodensee-Programmes von Bund und Ländern werden auch Abwasseranlagen an Nebenflüssen des Rheins gefördert, wenn dadurch positive Wirkungen auf die Rheinwasserqualität zu erwarten sind. Aus diesem Programm, für das in den Jahren 1977-1980 an Bundesmitteln allein 800 Mio. DM,. daneben in mindestens gleicher Höhe Landesmittel, zur Verfügung stehen, hat das Saarland 16 Mio. DM an Bundesmitteln erhalten. Davon sind — wie vom Saarland selbst vorgeschlagen — fast ausschließlich Kanalisationsprojekte, also praktisch keine Kläranlagen, gefördert worden, obwohl der Nachholbedarf an Kläranlagen dort noch hoch ist. Zur Zeit sind Überlegungen im Gange, das RheinBodensee-Programm, jedenfalls für besonders stark belastete Gewässer im Rheineinzugsgebiet — und zu diesen ist auch die Saar zu zählen —, über 1980 hinaus noch einmal zu verlängern. Voraussetzung für eine Förderung von Kläranlagen mit Bundesmitteln wird allerdings sein müssen, daß sich auch die saarländische Regierung in angemessener — voraussichtlich gleicher — Höhe beteiligt. Weitere Voraussetzung wird sein, daß die zu fördernden Kläranlagen zumindest die Anforderungen erfüllen, wie sie gemäß § 7 a Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes für den gemeindlichen Bereich bereits in der ersten Schmutzwasserverwaltungsvorschrift als Mindestanforderungen festgelegt worden sind. Angesichts der noch hohen Belastung der Saar wird zu prüfen sein, ob dort höhere Anforderungen an die Abwassereinleitung zu stellen sind, als sie generell in den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften gemäß § 7 a Abs. 1 WHG festgelegt werden. Das Wasserhaushaltsgesetz sieht solche höheren Anforderungen ausdrücklich vor, z. B. auf der Grundlage des § 36 b, mit dem die Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen durch die Länder geregelt wird. Neben einer evtl. weiteren Förderung von Kläranlagen im Rahmen des Rhein-Bodensee-Programmes können auch im ländlichen Raum Kläranlagen mit Mitteln aus dem Zukunftsinvestitionsförderungsprogramm der Bundesregierung — hier durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - gefördert werden; darüber hinaus stellt der Bundesminister für Wirtschaft für industrielle Kläranlagen ERP-Mittel zur Verfügung. Wenn ich mich im Interesse insbesondere einer Beschleunigung des Sanierungsprogrammes an der Saar für die Förderung von leistungsfähigen Kläranlagen im Rahmen einer evtl. Verlängerung des Rhein-Bodensee-Programmes einsetze, so muß ich doch auch nachdrücklich darauf hinweisen, daß im Sinne des Verursacherprinzips staatliche Förderungen nur für bestimmte Übergangszeiten als Anstoß und Hilfe in besonders dringenden Fällen und Bereichen gesehen werden sollten. Abschließend möchte ich darauf hinweisen, daß im Hinblick auf die besondere Situation des Saarlandes als Grenzregion eine endgültige Sanierung der Saar voraussetzt, daß auch im Bereich der Zuflüsse im französischen Hoheitsgebiet verstärkt wirksame Abwasserreinigungsverfahren eingesetzt werden.
Gesamtes Protokol
Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung darf ich einige Mitteilungen machen.
Nach einer Vereinbarung des Ältestenrates soll die heutige Tagesordnung um die Beratung der Sammelübersicht 52 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 8/3045 — ergänzt werden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keine gegenteilige Meinung. Es wird so verfahren.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen — Stand: 9. Oktober 1979 — vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Berufs-/Laufbahnreform im Zusammenhang mit dem Bildungssystem
— Drucksache 8/3228 —
zuständig : Innenausschuß (federführend)

Ausschuß für Bildung und Wissenschaft Unterrichtung durch den Bundesminister der Finanzen
Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 35 11 Tit. 698 02
— Abgeltung von Schäden —
— Drucksache 8/3222 —
zuständig: Haushaltsausschuß
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung
Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 9. Oktober 1979 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kiechle, Röhner, Dr. Ritz, Dr. Sprung, Susset, Dr. Früh, Schröder (Wilhelminenhof), Baron von Wrangel, Sick, Dr. Jobst, Spranger, Klinker, Eymer (Lübeck), Niegel, Besch, Würzbach, Sauter (Epfendorf), Schartz (Trier), von der Heydt Freiherr von Massenbach, Dr. von Wartenberg, Schmitz (Baesweiler), Carstens (Emstek), Dr. Waigel, Dr. von Geldern, Dr. Meyer zu Bentrup, Biechele, Wissmann, Schwarz, Dr. Jenninger und Genossen und der Fraktion der CDU/CSU betr. Europäisches Währungssystem/deutsche Agrarpreise —Drucksache 8/3184 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache 8/3246 verteilt.
Der Präsident des Deutschen Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1977 die in der Zeit vom 19. September bis 9. Oktober 1979 eingegangenen EG-Vorlagen an die aus Drucksache 8/3260 ersichtlichen Ausschüsse überwiesen.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über
die Sozialversicherung der selbständigen
Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz — KSVG —)

— Drucksache 8/3172 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Innenausschuß
Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO
Wird das Wort zur Einbringung gewünscht? — Das ist der Fall. Das Wort hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0817800100
Herr. Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten schließt eine schmerzliche Lücke in unserem sozialen Sicherungssystem, eine Lücke, die in den letzten Jahren zunehmend mehr diskutiert und gelegentlich fast schon ein Ärgernis geworden ist.
Die künstlerische Tätigkeit ist eine Leistung, die anderen Tätigkeiten in Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung in ihrer Bedeutung für die Gesellschaft nicht nachsteht. Weil unsere Gesellschaft die Künstler braucht, wenn sie nicht geistig und seelisch verarmen will, hat diese gleiche Gesellschaft auch die Pflicht, die Künstler wie alle anderen Erwerbstätigen in das System der sozialen Sicherung aufzunehmen. Das ist kein irgendwie gearteter Gnaden- oder Fürsorgeakt, sondern die Erfüllung eines legitimen Anspruchs. Immer wieder hören wir von Fällen, in denen Künstler, Schriftsteller, deren Werk die kulturelle Landschaft in Deutschland und der Welt mitgeprägt und gestaltet hat, im Alter oder durch Krankheit Not leiden, und zwar nackte, existentielle Not. Wir erfahren sicherlich nur wenig und nicht von allen von dieser Notlage.
Die Frage, was die Gesellschaft von den Künstlern erwartet, ist eng damit gekoppelt, was die Gesellschaft für ihre Künstler nicht nur an geistiger Freiheit, sondern auch an sozialer Sicherung bereitstellt. Die in Art. 5 des Grundgesetzes zugesicherte Freiheit der Kunst bleibt so lange auf den Teilaspekt der Freiheit von staatlicher Bevormundung — wichtig genug, aber allein nicht ausreichend — beschränkt, solange die sozialen Sicherungen zur Ge-
14018 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Bundesminister Dr. Ehrenberg
währleistung dieser Freiheit nicht ebenfalls geschaffen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen durchgängig, daß die größten sozialen Probleme von freien Künstlern und Autoren aus dem häufigen Fehlen von Risikoabsicherungen für Alter, Krankheit und Erwerbsunfähigkeit resultieren. Diesem Zustand für die Zukunft ein Ende zu bereiten ist das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurf es.
Mir scheint, über dieses Ziel besteht sowohl hier im Hause als auch bei den Bundesländern als auch bei den Beteiligten Einigkeit. Weniger Einigkeit besteht über die Art und Weise und die Methode, mit der dieses Ziel zu erreichen ist. Es hat Kritik am vorliegenden Gesetzentwurf gegeben, vor allen Dingen von denen, die einen Teil der notwendigen Leistungen aufzubringen haben. Das ist bei Sozialleistungsgesetzen fast immer so.
Wir sind offen für Vorschläge, wie man es besser, angemessener machen könnte. Wir sind nicht offen für Vorschläge, dieses Gesetz nicht zu verabschieden oder den Entwurf so mit Empfehlungen zu befrachten, daß er auf endlose Zeit vertagt wird. Wir glauben, dieses Gesetz muß zügig verabschiedet werden.

(Beifall bei der SPD — Daweke [CDU/CSU]: Wer will denn etwas anderes?)

— Ich hoffe, niemand,

(Daweke [CDU/CSU]: Dann bringen Sie doch nicht so etwas auf!)

aber in den Zeitungen liest man sehr viel davon. Auch Sie lesen vielleicht gelegentlich jene große Zeitung, hinter der sich bekanntlich immer ein kluger Kopf verbergen soll. Dort stand neulich unter der Überschrift „Darf man Künstler sozialversichern?" sehr vieles, was darauf hinauslief, daß man es nicht tun sollte. Wir sind entschlossen, es zu tun, und werden es tun.

(Beifall bei der SPD)

Denn was es da — wie in dieser großen Zeitung — an Vorschlägen gibt, läuft so ein bißchen auf die von Anatole France einmal skizzierte Freiheit hinaus, daß es den Reichen und den Armen in gleicher Weise gestattet sei, unter Brücken zu schlafen. Nicht das allein verstehen wir unter Freiheit; wir verstehen darunter sehr viel mehr. Die soziale Sicherung muß unabdingbar hinzukommen.

(Dr. Jenninger [CDU/CSU] : Donnerwetter! — Franke [CDU/CSU] : Der schmeißt sich aber in die Brust!)

— Herr Franke, warum reden Sie eigentlich hier immer so ganz anders als im Ausschuß? Das ist etwas, was schwer verständlich ist,

(Zutimmung bei der SPD) was aber wahrscheinlich unvermeidlich ist.


(Zuruf von der CDU/CSU: Und Sie sind immer derselbe!)

So wird also dieser Entwurf die auf diesem Gebiet notwendigen Regelungen bringen.
Lassen Sie mich hier nicht die Einzelheiten des Entwurfs darstellen, aber die Grundgedanken noch einmal hervorheben.
Das Ziel einer durchgreifenden sozialen Sicherung der Künstler und Publizisten kann nur mit einer Versicherungspflicht erreicht werden, und zwar grundsätzlich durch die Einbeziehung in die bestehende Rentenversicherung und in die gesetzliche Krankenversicherung. Eine gesonderte Versicherungseinrichtung oder gar mehrere davon können dieses Ziel nicht erreichen; ein Töpfchendenken verschiedener Einrichtungen wäre hier unangebracht. Das spricht nicht gegen bestehende Versorgungseinrichtungen, die teilweise auch den Künstlern und Publizisten die Möglichkeit geben, Ansprüche zu erwerben. So wie die betriebliche Alterssicherung als Zusatzsicherung bei vielen Arbeitnehmern zur Rentenversicherung hinzukommt, ist das auch hier mit Versorgungseinrichtungen möglich, aber das ändert nichts an der Notwendigkeit einer umfassenden Versicherungspflicht. Nur die Einbeziehung in die große Solidargemeinschaft der Sozialversicherung kann dieses Problem wirklich lösen. Das bedeutet aber auch, daß die Künstler und Publizisten die gleichen Pflichten wie die anderen Mitglieder dieser Solidargemeinschaft haben müssen — und natürlich auch die gleichen Rechte, nicht mehr und nicht weniger.
Der Entwurf muß notwendigerweise Regelungen enthalten, die auf die besonderen Lebensverhältnisse dieses Personenkreises, die zum Teil von denen der Arbeitnehmer sehr unterschiedlich sind, Rücksicht nehmen, aber es sollte keine Bevorzugungen auf Kosten der Versichertengemeinschaft geben. Wo der Entwurf vielleicht im Detail dieses Ziel noch nicht erreicht, sollte er verbesserungsfähig sein.
Die nach diesen Grundsätzen in die für Arbeitnehmer geltende Versicherungspflicht einzubeziehenden freiberuflichen Künstler und Publizisten sollen wie die Arbeitnehmer einen nach den gleichen Größenordnungen bemessenen Beitrag zahlen. Die andere Hälfte des Beitrages wird durch eine Künstlersozialabgabe aufgebracht, die von den professionellen Vermarktern für Kunst und Publizistik gezahlt wird, und nur für jenen Teil, bei dem Vermarkter nicht vorhanden sind, weil die Künstler ihre Produkte selber an den Markt bringen, wird dieser fiktive Arbeitgeberbeitrag durch einen Bundeszuschuß abgegolten. Ich glaube, daß diese Konstruktion angemessen ist, weil die Vermarkter wie die Arbeitgeber in einem Arbeitnehmerverhältnis hier die Technik zur Verfügung stellen, das Kapital aufbringen sowie die Vervielfältigungstechniken, das Verteilernetz und die kaufmännischen Dispositionen besitzen, so daß wir hier eine der Versicherungspflicht für Arbeitnehmer nachgebildete vernünftige Konstruktion gefunden haben. Daß das bei Galeristen und anderen Vermarktern zu einer gewissen Belastung führt, ist unvermeidlich; aber jeder Arbeitgeber ist in gleicher Weise mit Sozialabgaben belastet. Ich sehe keinen Grund, hier darauf zu verzichten.
Ein letztes Wort sei mir in dieser kurzen Einführung zu der Errichtung einer besonderen Künstlersozialkasse gestattet, die der Gesetzentwurf vorsieht. Ich weiß, daß die Einrichtung einer neuen Behörde, auch wenn sie noch so klein ist, immer
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14019
Bundesminister Dr. Ehrenberg
auf Skepsis stößt und immer die Frage gestellt wird, ob man das nicht von einer schon bestehenden Einrichtung durchführen lassen könnte. Ich glaube, diese besondere Einrichtung ist hier notwendig, um den Besonderheiten, vor allen Dingen auch den Besonderheiten der Künstlersozialabgabe bei der Einziehung dieser Mittel Rechnung zu tragen. Keine der bestehenden Versicherungseinrichtungen ist auf eine solche Art Abgabe eingestellt, und ich glaube schon, daß es unverzichtbar ist, daß ein sehr kleiner Kreis zusätzlicher Fachkräfte — sehr viele brauchen das nicht zu sein — die Künstlersozialabgabe festsetzt und einzieht, den Bundeszuschuß erhält, um dann beides zusammen mit den von den Künstlern und Publizisten zu zahlenden Beiträgen an die Träger der Rentenversicherung und die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung abzuführen oder wegen des Wahlrechts, das den Künstlern genauso wie den Angestellten eingeräumt wird, den Beitragszuschuß zu einer privaten Krankenversicherung auszuzahlen. Wir haben sorgfältig geprüft, ob eine der bestehenden Einrichtungen das ohne Veränderungen übernehmen könnte, und sind zu dem Ergebnis gekommen, daß das kaum möglich sein wird. Wir sind aber der Meinung, daß diese kleine selbständige Künstlersozialkasse einer bestehenden Einrichtung angegliedert werden sollte, um dort die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung und die technischen Dinge mit in Anspruch nehmen zu können, um die neue Einrichtung kostenmäßig tatsächlich so klein wie nur möglich halten zu können.
Ich glaube, daß wir mit diesem vorgelegten Gesetzentwurf, mit der damit geplanten Künstlersozialversicherung eine moralische Verpflichtung gegenüber einer Berufsgruppe erfüllen, der wir als einzelne und als Gesellschaft insgesamt wesentlich mehr zu verdanken haben, als sich in Geldbeträgen oder Verkaufsauflagen überhaupt ausdrücken läßt. Die Einbeziehung dieses Personenkreises in unser umfassendes soziales Sicherungssystem erscheint mir als eine selbstverständliche Konsequenz unseres immer lückenloser geknüpften Netzes der sozialen Sicherheit.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn dieses Gesetz in dem zuständigen Ausschuß zügig beraten wird, damit es wie vorgesehen in Kraft treten kann.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817800200
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Becker (Frankfurt).

Dr. Karl Becker (CDU):
Rede ID: ID0817800300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren Kollegen! Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten vorgelegt. Darin wird die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung und in der gesetzlichen Krankenversicherung auf alle Künstler und Publizisten ausgedehnt, soweit sie nicht schon anderweitig kraft Gesetzes eine Alters- oder Krankenversicherung haben.
Die Bundesregierung bezieht sich dabei auf ihren Bericht über die wirtschaftliche Lage der künstlerischen Berufe vom Januar 1975. Dieser Künstler-Bericht war auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 1971 erstellt worden. Er verwertet Erhebungen und Angaben aus der Volkszählung 1970, aus dem Mikrozensus 1972 und aus Schätzungen aus einer mündlichen Umfrage unter 3 000 Künstlern im gleichen Jahr.
Es hatte sich damals gezeigt, daß in der Alterssicherung, aber auch in der Vorsorge gegen Krankheit erhebliche Lücken im Versicherungsschutz der Künstler bestanden. Dabei waren die selbständig tätigen Künstler deutlich schlechter geschützt als die abhängig beschäftigten. Einzelne Gruppen wiesen eine besonders ungünstige Lage auf. Dies waren zum einen die unter 30jährigen und vor allem die über 65jährigen. Aber auch in den einzelnen Kunstsparten zeigten sich deutliche Unterschiede, Nachteile vor allem bei den bildenden Künstlern, hier bei den Malern und Bildhauern, bei den Kunsthandwerkern, aber auch bei den Grafik-Designern. Jedoch auch bei den Kunstschaffenden in der Musik und geringer in der darstellenden Kunst waren deutliche Lücken in der Vorsorge festzustellen. Die Vorsorge für das Alter war allgemein schlechter als die Vorsorge für den Krankheitsfall.
Alle Parteien im Deutschen Bundestag hielten es damals und halten es auch heute für notwendig. und geboten, die soziale Sicherung der Künstler und Publizisten zu verbessern.
Leider ließen die Initiativen der Bundesregierung nach diesem Bericht sehr lange auf sich warten. Kurz vor Ende der vorigen Wahlperiode, am 4. Juni 1976, wurde ein Entwurf für ein KünstlerSozialversicherungsgesetz vorgelegt, der aber aus Zeitgründen nicht mehr beraten werden konnte.
Jetzt, am Ende des dritten Jahres der neuen Wahlperiode, liegt dem Bundestag dieser neue Entwurf vor. Er weist gegenüber dem vorigen Entwurf nur einige wenige Änderungen auf. Er hat aber eine ganze Reihe von Haken und Osen, die unseres Erachtens so gravierend sind, daß bei grundsätzlicher Anerkennung der Notwendigkeit der Verbesserung der Alterssicherung der Künstler das „Wie" einer solchen Reform, der Weg zur Verbesserung der Alterssicherung noch einmal von Grund auf überprüft und überdacht werden sollte.
Es scheint, als habe die Bundesregierung in dieser wichtigen Frage neuerdings die betroffenen Verbände, Künstler und Publizisten gar nicht mehr gehört, obwohl schon bei den Anhörungen zum Vorentwurf 1976/77 fast alle Verbände, auch die vom Gesetz Begünstigten, erhebliche und schwerwiegende Einwände gegen die Grundkonzeption des Gesetzes bis hin zu verfassungsrechtlichen Bedenken vorbrachten. Die verfassungsrechtlichen Bedenken wurden inzwischen durch Gutachten untermauert. Eine mangelhafte Hinzuziehung der Betroffenen zur Beratung erscheint um so bedenklicher, als die Materie auch nach Aussage der Bundesregierung äußerst kompliziert und vielgestaltig ist.
14020 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Dr. Becker (Frankfurt)

Auch den Ländern wurde keine Gelegenheit gegeben, den Gesetzentwurf zu besprechen, und zwar mit einer eigenartig anmutenden Begründung, die da lautet: „Damit wollten wir vermeiden, daß dieser Entwurf das Schicksal seines Vorgängers erleidet", wie Frau Staatssekretärin Fuchs im Bundesrat ausführte.
Seit dem Zeitpunkt der Erhebungen im Künstlerbericht sind sieben Jahre verstrichen, in denen sich einiges in der sozialen Lage der Künstler geändert haben dürfte. So konnte z. B. der Künstlerbericht die Auswirkungen der erst 1972 rechtswirksam gewordenen Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige mit der Möglichkeit zum Beitritt als Pflichtversicherte oder freiwillig Versicherte über mehrere Jahre hinweg noch gar nicht erfassen. Hier dürften die Erhebungen aus dem Jahre 1972 nicht mehr der Realität entsprechen. Viele selbständige Künstler dürften von der Möglichkeit der freiwilligen Versicherung Gebrauch gemacht haben.
Einen weiteren erheblichen Mangel des Gesetzentwurfs sehen wir in der Tatsache, daß die Künstlersozialabgabe auch von Werken von Künstlern erhoben wird, die selbst keinerlei Leistungen aus der Künstlersozialversicherung erhalten können. Alle Künstler finanzieren, aber nur wenige erhalten die Leistungen aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Dies kann in einzelnen Sparten bis zu einem Verhältnis von 20 : 1 gehen. Dieses massive Auseinanderklaffen zwischen der Leistung der Gebenden und dem Nutzenkönnen ist für die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion so nicht tragbar. Die Ungleichheit zwischen Verpflichteten und Begünstigten stellt ein großes Problem dar und würde zu massiven Ungerechtigkeiten führen, die nicht unter dem Deckmantel der Solidarität verborgen werden dürfen.
In dem Gesetzentwurf wird mit keinem Wort das Problem der ausländischen Künstler erwähnt. Wenn z. B. im Musikbereich 40 % der Künstlerhonorare der phonographischen Wirtschaft an ausländische Künstler gehen, so ist dies keineswegs nurmehr ein „Problemchen". Hier muß entschieden werden, ob Abgaben auf künstlerische Leistungen erhoben werden können, wenn diese ausländischen Künstler nie zu den Begünstigten zählen können.
Die Künstlersozialabgabe stellt den krampfhaften Versuch dar, einen fiktiven „Arbeitgeberbeitrag" für selbständige Künstler und Publizisten zu konstruieren. Auch bei dieser Abgabe, die verwertende Agenturen, Direktionen, Galerien, Verleger und viele andere aus allen Honoraren und Tantiemen — gleichgültig, ob an selbständig oder abhängig Beschäftigte, ob an inländische oder ausländische Lizenznehmer — zahlen, gibt es viele Deckungsungleichheiten.
Eine weitere wichtige Dissonanz ist zu nennen: Die Abgaben bei den einzelnen Verwertergruppen sind von erheblich unterschiedlichem wirtschaftlichem Gewicht. Bei einer Galerie wirkt sich die Abgabe von 8 °/o der Honorare viel stärker aus als etwa bei einem Verleger. Bei den Galerien kann eine solche Sonderabgabe schon massiv die Existenz bedrohen. Bei den Verlegern wird sie die ohnehin schon angespannte Kostensituation noch verschlechtern. Die Höhe der Abgabe richtet sich hier nur nach den Honoraren, nicht' nach dem Umsatz, nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Unternehmen.
Da nach den Regeln der Ökonomie wohl immer versucht wird, diese zusätzlichen Abgaben auf den Verkaufspreis zu schlagen und an den Verbraucher weiterzugeben, ist nicht auszuschließen, daß durch die Verteuerung von Kunstwerken der Verkauf schwieriger wird und dadurch die Begünstigten im Endeffekt selbst benachteiligt werden. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, daß andere Unternehmen versuchen werden, die Honorare um die Abgaben selbst zu kürzen. Dies würde vor allem die Künstler treffen, die noch gar nicht bekannt sind oder deren Stellung am Kunstmarkt noch nicht gefestigt ist.

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Für viele Künstler gibt es nicht einmal einen fiktiven „Arbeitgeber". Sie verkaufen häufig ihre Bilder direkt, oder sie erhalten ihre Honorare direkt vom Musikschüler.
Lassen Sie mich darüber hinaus noch ein Wort zur politschen Systematik der Künstlerabgabe sagen. Die Bundesregierung betrachtet, wie gesagt. diese Abgabe als einen fiktiven „Arbeitgeberbeitrag". Er ist jedoch nicht lohn- und einkommensbezogen, wie dies sonst bei den Arbeitgeberanteilen in der Sozialversicherung der Fall ist. Daher muß man vermuten, daß diese Art Künstlersozialabgabe wohl als Pilotvorhaben, als eine Art Versuchsballon für eine Umstellung der Beitragsbemessung in der Sozialversicherung von den Löhnen weg auf andere Bemessungsgrundlagen hin laufen soll.

(Wehner [SPD] : Das ist aber lediglich unterstellt!)

— Ich erinnere in diesem Zusammenhang, Herr Wehner, an die vor kurzem von dem Bundesarbeitsminister in die Diskussion gebrachten Sozialversicherungsbeiträge von Maschinen — eine Diskussion übrigens, die in den 60er Jahren schon einmal gelaufen ist, und zwar mit negativem Er-
Wir sollten uns auch sehr hüten, bei den betroffenen Künstlern Illusionen aufzubauen. In unserem Rentenversicherungswerk richten sich die Leistungen nach den eingezahlten Beiträgen. Sind diese zu gering, dann sind auch die Rentenleistungen niedrig. Darin liegt die besondere Schwierigkeit bei der sozialen Absicherung derjenigen Künstler, die kaum das Nötigste zum Leben verdienen. Mit Mindestbeiträgen ist keine ausreichende Alterssicherung zu erreichen. Hier hilft dieser Gesetzentwurf den wenig verdienenden Künstlern kaum, da sie von dem wenigen noch Beiträge bezahlen müssen und darüber hinaus nicht genügend im Alter gesichert werden.

(Zustimmung bei der CDU/CSU)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14021
Dr. Becker (Frankfurt)

Der Gesetzentwurf erwähnt mit keinem Wort die zahlreichen schon bestehenden berufsständischen Versorgungswerke und Einrichtungen, die überwiegend von den — scheußliches Wort, Herr Bundesminister! — „Vermarktern" von Kunst und künstlerischen Leistungen getragen werden. Hier sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu nennen die Versorgungs- und Sozialwerke der Verwertungsgesellschaften GEMA, Wort und Wissenschaft, der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten für Bühnen- und Konzertkünstler, das Versorgungswerk der deutschen Presse, die Pensionskasse freier Rundfunkmitarbeiter, die Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen, die Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester und noch viele andere. Zum Teil wurden sie sogar durch gesetzliche Verpflichtungen für die Verwertungsgesellschaften geschaffen.
Das Nicht-Erwähnen dieser zahlreichen und auch teilweise umfangreichen Versorgungswerke deutet darauf hin, daß diese Selbsthilfeeinrichtungen wohl alle in der Versenkung verschwinden sollen. Durch die Künstlersozialversicherung werden diese Versorgungswerke erheblich in ihrem Mitgliederstand berührt. In den Beratungen in dem zuständigen Ausschuß müssen wir diese Konkurrenzproblematik besonders eingehend untersuchen.
Ein besonderer Mangel des Entwurfs liegt wohl darin, daß die wirklichen „Sozialfälle" nicht erfaßt werden, nämlich die älteren Künstler und Publizisten. Ich erwähnte eingangs schon, daß gerade in ihren Reihen große Lücken der Vorsorge im Krankheitsfall und für das Alter nach dem allerdings überholten Künstlerbericht bestehen. Auch hier müssen wir nachdenken und uns etwas einfallen lassen, wie zu helfen ist.
Es ist festzustellen, daß Beiträge, Künstlersozialabgabe und Staatszuschuß von jährlich 75 Millionen DM zunächst 15 Jahre lang nur der Rentenversicherung zugute kommen werden. Dann erst kann nach den Rentengesetzen eine Altersrente bezogen werden. Man muß fragen, warum nicht gleich für die wirklich Bedürftigen etwas getan werden kann.
Die Bundesregierung will den Rentenversicherungsträgern und gesetzlichen Krankenversicherungen, in die alle Künstler und Publizisten aufgenommen werden sollen, eine Künstlersozialkasse vorschalten. Sie begründet dies mit der Kompliziertheit der Materie, mit Schwierigkeiten bei der Erfassung der Pflichtversicherten und der Meldepflicht. In dem Gesetzentwurf wimmelt es geradezu vom Meldebögen, laufenden Aufzeichnungsanforderungen, Buchungen, Nachfragen, Überprüfungen — kurz gesagt: es wimmelt nur so von Bürokratie. Angeblich soll diese Arbeit von wenigen Beamten, Angestellten und Arbeitern bewerkstelligt werden können; aber was aus solchen. Bürokratien, aus solchen Einrichtungen oft wird, kann an vielen Beispielen bürokratischer Aufblähung aufgezeigt werden. Hier muß ernsthaft geprüft werden, ob eine Künstlersozialkasse überhaupt erforderlich ist und ob die Vorschaltaufgaben, die zweifellos nötig
sind, nicht auch auf anderem Weg mit weniger Bürokratie geleistet werden können.
Schon haben sich zahlreiche Verbände und Einrichtungen bis hin zum Deutschen Städtetag gemeldet, die erhebliche Bedenken und Einwände gegen diesen Gesetzentwurf vorbringen. Umstritten sind überhaupt die Zahlen der Betroffenen, die Künstlersozialabgabe, die Künstlersozialkasse, die Praktikabilität des Gesetzes und die Verfassungsmäßigkeit vieler Bestimmungen. Wir werden diese Schwachpunkte eingehend zu prüfen haben. Wir werden die Betroffenen anhören, vor allem aber für die notleidenden und unzureichend gesicherten Künstler und Publizisten die soziale Lage verbessern müssen. In diesem Ziel gehen wir in der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion mit den anderen Parteien völlig einig. Wir wollen dabei auch nach Kräften mithelfen, dieses Ziel zu erreichen. Wir hoffen aber, daß dann ein gutes Gesetz zustande kommt, das nicht das Schicksal der letzten Lex Lattmann hat. Damals wurden bei den Künstlern Hoffnungen auf mehr soziale Sicherheit ausgelöst, als besagter Kollege auf eine Ausweitung des Tarifvertragsgesetzes drängte und die freien Mitarbeiter der Rundfunk- und Fernsehanstalten unter den Schutz des Tarifvertrages bringen wollte. Die gefundene Regelung war aber so unpraktisch, daß bis heute kein einziger Tarifvertrag vereinbart wurde. Hüten wir uns also vor leeren Hülsen. Machen wir etwas Gutes aus diesem mangelhaften und vielfältig kritisierten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817800400
Das Wort hat der Abgeordnete Lattmann.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0817800500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Endlich ist es so weit, daß der Bundestag sich in erster Lesung mit dem Gesetzentwurf zur Künstlersozialversicherung befassen kann. Die sozialdemokratische Fraktion begrüßt diesen Gesetzentwurf nicht nur, sondern sie hat die feste Absicht, ihn in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode auch Gesetz werden zu lassen. Wir wissen, daß dies nur gelingt, wenn es zum Konsens aller Beteiligten und Betroffenen und auch zum Konsens der Fraktionen kommt. Deswegen sind wir dankbar dafür, daß die CDU/CSU-Fraktion im Prinzip ihre Bereitschaft bekundet, daran mitzuwirken.
Im übrigen sieht die Koalition diesen Gesetzentwurf nicht vereinzelt als ein einziges Stück Künstlerpolitik, sondern für uns ist dies ein Eckstein im Rahmen der Künstlerpolitik der Koalition, wo wir auch noch andere Dinge abschließend zu behandeln haben, als da sind: steuerpolitische Verbesserung, die intensivere Mitwirkung der Künstler und Autoren an der kulturellen Außenpolitik und vor allem etwas, was in den letzten Tagen viel und zum Teil mit einem merkwürdigen Zungenschlag behandelt worden ist, nämlich eine länderübergreifende Kulturförderung aus dem Ressort des Bundesministers des Innern im Sinne der Aufgabenlö-
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Lattmann
sung, die der Deutschen Nationalstiftung zugedacht ist.
Wenn dies hier auch nicht mein Thema ist, dazu nur ein klärendes Wort. Die SPD und die FDP haben im Ausschuß für Bildung und Wissenschaft mit ihrer Mehrheit beschlossen, den Haushaltsausschuß aufzufordern, diese Mittel teilweise zu entsperren und mit der Förderung durch einen Kunstfonds, einen Literaturfonds und einen Musikfonds zu beginnen. Dies ist so mißinterpretiert worden, als verzichte die Koalition damit auf das Vorhaben einer Kulturstiftung der Bundesrepublik. Wir allerdings verstehen es genau umgekehrt. Wir sind absolut offen einerseits für die sofortige Kulturförderung, und andererseits soll das in einer Weise geschehen, die, falls Bund und Länder sich einigen, die Errichtung einer späteren Stiftung in keiner Weise behindert.

(Pfeifer [CDU/CSU] : Ist die Deutsche Nationalstiftung bei Ihnen jetzt zu einer Kulturstiftung der Bundesrepublik geworden?)

— Die Kulturstiftung der Bundesrepublik liegt schon deswegen nahe, Herr Kollege Pfeifer, weil der Haushalt 1980 den Bereich Kultur, Bund und Länder übergreifend, bereits in der Größenordnung von 208 Millionen DM fördert, so daß die Behauptung, er dürfe dies gar nicht, sich als absurd erweist.

(Zurufe von der CDU/CSU: Das war nicht der Punkt!)

Nun aber zu dem Gesetz der Künstlersozialversicherung im einzelnen. Das Vorhaben war schon einmal in Gesetzesform gegossen, nämlich am 2. Juni 1976. Die über dreijährige Verzögerung ist zum Teil darauf zurückzuführen, daß ein Teil der Mitbetroffenen, nämlich kulturelle Unternehmer, über ein Verfassungsgutachten Einwände erhoben haben. Das ist legitim, aber leider hat dies eine erhebliche Verzögerung verursacht.
Wenn jetzt der verbesserte zweite Gesetzentwurf hier in erster Lesung behandelt wird, so betone ich, daß unsere Fraktion, was die Regelung der Einzelheiten anbelangt, denkbar offen ist. Es gibt keine Detailfestlegungen in bezug auf irgendeinen derzeit noch umstrittenen Punkt.
Inhaltlich — damit auch das im Kern in zumindest einem Satz der Öffentlichkeit gesagt ist — geht es bei diesem Gesetzentwurf darum, daß Künstler und Autoren und Interpreten, alle am künsterlischen Geschenden freiberuflich Mitwirkenden, in das Rahmenwerk der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung einbezogen werden, und zwar mit einer Reihe von Ausnahmen, die der einen Gruppe zu eng erscheint und der anderen Gruppe zu weit gezogen.
Wie sieht es mit der Resonanz auf den Gesetzentwurf aus? Die Künstler, Publizisten, Interpreten und künstlerisch Mitwirkenden, die von diesem Gesetz in erster Linie profitieren werden, haben diesen. Gesetzentwurf durchgehend begrüßt. Leider hat das nicht dieselbe Öffentlichkeit gefunden wie
die Resonanz kultureller Unternehmer. Jedenfalls liegen uns schriftliche Stellungnahmen der Gewerkschaft Kunst im DGB, des Schriftstellerverbandes und der Journalistenunion in der IG Druck und Papier, des Bundesverbandes bildender Künstler, der Graphikdesigner, des Künstlerbundes, des PEN-Zentrums der Bundesrepublik bis hin zu dem Verband der Jazzmusiker vor, die alle sagen: Dies ist als politisches Vorhaben ein dringend notwendiges Vorhaben. Sie wollen in dem Hearing, das möglichst bald vor dem federführenden Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung stattfinden soll, jedoch Einzelverbesserungsvorschläge machen.
Allerdings sind auch eine Reihe von Künstlern und Autoren — was die Inhalte des Gesetzes anbelangt — irritiert, dies leider nicht ohne den Umstand, daß einige kulturelle Unternehmer die Künstler irritieren, indem sie das Gesetz ihnen gegenüber in einer Weise darstellen, wie es nicht gemeint ist.
Deswegen nun zur Resonanz der kulturellen Unternehmer und Auftraggeber in den elektronischen Medien. Sie haben in den letzten Wochen wortstark ihre Stimme erhoben. Das liegt auch nahe, weil die Zeitungsverleger, die diese veröffentlichte Meinung transportieren, selber auch Mitbezogene und Mitbetroffene dieses Gesetzes sind. Aber das Ja, das die kulturellen Auftraggeber im Prinzip zur Sozialversicherung der Künstler gesagt haben, wird so gewaltig mit Detaileinwänden befrachtet, daß es fast schon ein Ja ist, das den Gesetzentwurf erschlagen könnte, wenn wir nicht aufpassen.
Deswegen bitte ich noch einmal alle Kollegen, auch diejenigen, die in der Öffentlichkeit über dieses Vorhaben urteilen, zu sagen: Die Regelung ist notwendig; sie ist notwendig in einem Land, in einer Nation, die für sich besonders gern das Attribut der Kulturnation in Anspruch nimmt.
Aber wir betreten versicherungstechnisch Neuland. Für die klassischen sozialpolitischen Bestrebungen ist diese Berufsgruppe der Schwierigen und Nachdenklichen im Lande genauso schwer greifbar wie etwa das Denken von Kunsthändlern und Buchverlegern. Wir alle miteinander müssen tatsächlich mit einem Höchstmaß an Phantasie und Beweglichkeit in die Debatte gehen. Im übrigen wird mein Kollege Egon Lutz auf die sozialpolitischen Aspekte der Gesetzgebung im einzelnen noch etwas weiter eingehen.
Ich möchte mich hier in erster Linie mit neun Einwänden der kulturellen Unternehmer und zwei hier soeben von Herr Kollegen Becker vorgetragenen zusätzlichen Einwänden der Opposition befassen.
Der erste Einwand lautet, es gebe ein konstruiertes Arbeitnehmerverhältnis, das die Realität gar nicht bezeichne. Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern wir uns doch daran, daß wir hier am 11. Juni 1974 einstimmig — also mit Ihren Stimmen — ein Gesetz beschlossen haben, in dem wörtlich ein „arbeitnehmerähnlicher Status" der Künstler und Autoren beschlossen wurde, nämlich in einem Artikelgesetz namens Heimarbeitsgesetz; es
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Lattmann
ist § 12 a des Tarifvertragsgesetzes, der sehr wohl bei Hörfunk und Fernsehen zu Abschlüssen geführt hat. Es ist nicht so, wie Sie hier behauptet haben, Herr Kollege Becker. Im Bereich der Verleger und Autoren gibt es zumindest einen Vorläufer, nämlich einen Mustervertrag mit Rahmenbedingungen. Wir alle haben damals diesen arbeitnehmerähnlichen Status der Künstler und Autoren begrüßt. Es ist also eine Fortsetzung, wenn wir ihn jetzt in diesem Gesetz erneut beschreiben. Daß das Zahlenwerk dabei fragwürdig bleibt, wissen wir alle. Ich bin ganz sicher, daß wir eine halbe Generation Erfahrung brauchen, bis wir genau wissen, wie es sich mit den Zahlen verhält. Eben deswegen muß die Form der Behandlung offenbleiben.
Zum zweiten Einwand, die Solidaritätsgemeinschaft sei bei weitem zu groß gezogen, ja, sie sei sogar ein Verfassungsproblem. Die Solidaritätsgruppierung muß weitgefaßt sein, wenn wir den ökonomischen Rahmen für das Gesetz beibringen wollen. Ich möchte nur für diejenigen, die den Gesetzentwurf kritisieren, darauf hinweisen, daß es auf der Basis der Eigeninitiative und Freiwilligkeit z. B. der Schriftsteller bereits solch weitgefaßte Solidaritätsprinzipien gibt. Dieser Bundestag hat in der 6. Legislaturperiode einstimmig eine Urheberrechtsnovelle beschlossen, die zur sogenannten Bibliotheksabgabe geführt hat. Bei der VG-Wort, der GEMA der Autoren, gehen aus diesen Mitteln jährlich über 10 Millionen DM an Bibliotheksabgabe ein. Das ergibt für den Sozialfonds der VG-Wort und das Autorenversorgungswerk über 3 Millionen DM jährlicher Mittel. Da ist die Solidaritätsgemeinschaft wie folgt gestaltet: Die Jounalisten profitieren voll von dem Sozialwerk, obwohl nur die Schriftsteller Bibliotheksabgabe einbringen. Das heißt, eine Berufsgruppe hat erklärt: Wir wollen dieses Geld nicht nur für uns, sondern unsere schreibenden Kollegen von Presse und elektronischen Medien sollen von dieser Bibliotheksabgabe voll mitprofitieren. Dies sei denen zur Erinnerung gesagt, die mit dem Begriff einer zu engen Solidaritätsgemeinschaft operieren.
Ein dritter Einwand, der auch 'von Herrn Becker aufgeführt wurde, lautet: Die sozialen Versorgungswerke bei den Verwertungsgesellschaften, die dem Verwertungsgesellschaftengesetz unterworfen sind und 10 % ihrer sämtlichen Einnahmen für Sozialwerke bereitstellen müssen, würden ramponiert. Nein. Sie werden eine zusätzliche Funktion haben. Sie werden im Verhältnis zur gesetzlichen Künstlerversicherung etwa so zu sehen sein, wie betriebliche Ergänzungsversicherungen und Sozialleistungen zu beurteilen sind. Jedenfalls brauchen diejenigen, die in diesen Versorgungswerken jetzt versichert sind und von dort Leistungen beziehen, nicht zu fürchten, hier gingen Besitzstände kaputt.
Der vierte Einwand bezog sich auf die Künstlersozialabgabe. Da möchte ich wieder den kulturellen Unternehmern eine Erinnerung mit auf den Weg geben, wenn sie diese Abgabe generell verdammen. Die Buchverleger selbst sind doch diejenigen, die die Idee erfunden haben, die Schriftsteller haben sie nur aufgegriffen. Auf der Buchmesse 1970 hat der Börsenverein der Verleger und Buchhändler den Schriftstellern angeboten, 5% zusätzlich zum Honorar zu zahlen, wenn die Autoren selbst von ihren Honoraren 5 % für die Altersversicherung aufbringen. Dies war die Idee der Künstlersozialabgabe. Dies ist jetzt im Prinzip als Gedanke in das Gesetz gekommen. Wir bitten nicht nur die Buchverleger, sondern auch die anderen kulturellen Unternehmer, sich an diese Genesis zu erinnern.
Ein fünfter Einwand bezog sich auf die Künstlersozialkasse. Es wurde gesagt, das gäbe eine riesengroße Bürokratie und es bedürfe gar keiner eigenen Institution. Vielleicht brauchen wir sie nicht. Wir sind da offen. Wir wollen nicht unbedingt eine eigene Behörde. Aber wenn es eine gibt, dann hat sie höchstens zehn Beamte, vielleicht auch nur acht. Hören Sie also bitte auf, von einer Riesenbürokratie zu reden. Es handelt sich um eine Vorschaltstelle, um eine Clearingstelle, die im übrigen auch einen Erfinder hat, nämlich den Vorsitzenden der Arbeitnehmerarbeitsgemeinschaft der SPD, den ehemaligen Bundesbildungsminister und sozialpolitischen Staatssekretär Helmut Rohde. Diese Clearingstelle ist also das, was wir mit Künstlersozialkasse meinen. Sie ist nichts als eine praktische Vorschaltstelle zur Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.
Sechster Einwand. Die Freiheit der Freiesten im Lande würde begrenzt, wenn sie jetzt zwangsweise versichert würden. Da möchte ich doch einmal denjenigen, die von dieser Freiheit so gerne aus diesem Anlaß reden, sagen, daß es ganz andere Themen gibt, bei denen wir die Freiheit wichtiger nehmen sollten. Ich denke zum Beispiel an die Meinungsfreiheit der Künstler und Autoren.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Wenn wir die, die tatsächlich ökonomisch und sozialpolitisch weniger abgesichert sind, als sich das Arbeitnehmer in unserem Lande nur noch vorstellen können, jetzt einbeziehen in unser großes Rahmenwerk der gesetzlichen Alters- und Krankenversicherung, dann geben wir ihnen das Minimum an Sicherheit, das sie brauchen, um ihre berufliche, ihre intellektuelle, ihre geistige Unabhängigkeit zu bewahren.

(Beifall bei der SPD)

Siebter Einwand: Bundeszuschuß. Das ist dem einen zu viel und dem anderen zu wenig. Lassen sie uns doch einmal ganz nüchtern darüber reden. Jedenfalls geht es doch darum — das müßten auch die kulturellen Unternehmer sehen —: Wenn dieser Bundeszuschuß schon kommt, dann verhilft er doch, so wie er im Augenblick gedacht ist, eigentlich mehr den Kulturunternehmern zur Entlastung ihres Budgets als den Künstlern und Autoren. Deswegen sollten sich die Kulturunternehmer nicht dagegen wenden, sondern sie sollten sagen: Hier wird eine zusätzliche Hilfe zu ihren arbeitgeberähnlichen Anteilen beigebracht.
Achter Einwand: Die Reichen zahlen für die Armen. Das möchte ich insbesondere auch meinem
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Lattmann
Kollegen Kleinert von der FDP sagen, der in dieser Sache seine Stimme mehrfach in einer Weise erhoben hat, die mir doch notwendig zu machen scheint, daß man die inhaltliche Kenntnis der Voraussetzungen vertieft: Jedenfalls ist es nicht so, daß die Künstler und Autoren, die international zu den Namhaften und zu den Großverdienern gehören, das etwa nicht wollten. Ein Böll, ein Grass, aber auch entsprechende — --

(Francke [Hamburg] [CDU/CSU] : Sie meinten also, Kleinert verstünde nichts davon?)

— Ich meine, daß Herr Kollege Kleinert sicherlich gut beraten wäre, wenn er über diesen Gesetzentwurf nicht nur mit Kunsthändlern spräche, sondern auch mit bildenden Künstlern, nicht nur mit der unternehmerischen Seite, sondern auch mit der Seite, die Urheber der geistigen Produktion ist, nämlich mit den Kulturproduzenten.

(Rühe [CDU/CSU] : Und Sie meinen, das habe er bisher nicht getan? — Weitere Zurufe)

— Liebe Kollegen, meine Redezeit ist begrenzt. Ich habe noch einige Minuten und bitte- meine Fraktion gegebenenfalls, wenn Sie mich länger mit Zwischenrufen aufhalten, um zwei oder drei Minuten Nachbewilligung. Jedenfalls fände ich es wichtig, an dieser Stelle die Einwände abzuräumen. Es muß doch etwas Gründliches gesagt werden.
Deswegen komme ich zum neunten Einwand, erhoben eben von Ihnen, Herr Becker: Ausländerprobleme. Dieses Gesetz kann doch wie andere im Rahmen der EG und darüber hinaus befruchtend wirken. Als wir die Bibliotheksabgabe eingeführt haben, haben wir damit von diesem Parlament aus in Großbritannien ein Riesengesetzeswerk, eine Bibliotheksabgabe, initiiert. Zwischen England und der Bundesrepublik gibt es inzwischen Austauschprogramme und Verhandlungen. Warum soll denn nicht unsere Künstlersozialversicherung anregend sein für eine EG-Gesetzgebung? Ich nehme dies sogar an. Deswegen ist das Ausländerproblem ein Problem, das sich so, wie Sie es darstellen, gar nicht stellt, sondern wir werden europäische Gesetzgebungen anregen und zu einem Austausch zwischen europäischen Künstlersozialkassen kommen können, wenn Vernunft waltet.
Zehnter und letzter Einwand, den Sie hier ebenfalls erhoben haben: 8 v. H., dies sei ganz unterschiedlich in den verschiedenen Kunstbranchen. Dies trifft zu. Praktisches Beispiel, damit man einmal sieht, wie es funktionieren soll: Ein Roman kostet, wenn er nicht zu dick ist, 25 DM. Das Honorar beträgt in der Regel 10 %, also 2,50 DM. 8 v. H. davon macht 20 Pfennig; dies ist die Künstlersozialabgabe. Nun sage mir doch niemand, das müsse man so umwälzen, daß die Autoren das vom Honorar abgezogen bekämen. Dies zahlt doch jeder Bürger dieser Republik notfalls gerne an der Ladenkasse drauf. Soviel ist doch der deutschen Bevölkerung Kunst und Literatur wert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Auf der anderen Seite trifft es zu, daß bei einer Skulptur oder einem Bild in der Regel nur ein Original vorhanden ist. Das kostet dann vielleicht ein paar Tausend Mark. 8 v. H. davon sind ein wesentlich höherer Betrag. Aber summa summarum, wenn da die große Auflage ist und hier das eine Original, kommt es in den Zahlen doch einigermaßen aneinander heran.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich steuere auf den Schluß zu und versuche, das Fazit zu ziehen. Wie kommen wir damit nun zurecht? Schaffen wir es denn noch? Wir schaffen es nur, wenn wir den Konsens der Betroffenen und Beteiligten herstellen, den Konsens zwischen uns. Ich bitte die Kollegen von der CDU/CSU-Fraktion, uns als Koalition zu glauben, daß wir ihre Einwände Punkt für Punkt sehr ernst nehmen und vollkommen offen beraten wollen. Dieses Angebot kommt von uns. Bei Ihnen besteht, so höre ich, die Bereitschaft, ein Gesetz zu machen. Wenn dies jetzt noch einmal scheiterte, glaube ich nicht, daß der nächste Bundestag die Materie erneut anfassen würde. Jetzt haben wir tatsächlich die Gelegenheit zu beweisen, daß wir dieser Bevölkerungsgruppe ein Gleichziehen in der Sozialversicherung zu ermöglichen beabsichtigen, das ihr bisher bitter fehlt.
Denken wir nicht an die Prominenz! Heinrich Böll hat mit Recht bei der Gründung des Schriftstellerverbandes gesagt: „Prominenz verdunkelt die Szene." Es sind ja nicht die gemeint, deren Namen wir alle kennen; sie haben Geld genug und sind auch versichert.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Es trifft auch zu, daß die heute über 50jährigen, meist namhafte Künstler, nicht mehr unter das Gesetz fallen. Aber die jungen Künstler fallen darunter. Bei mir waren vor einigen Tagen ein paar Jazzmusiker, die mir sagten: Dieser Entwurf ermutigt uns, in Zukunft etwas früher selbständig zu werden, den Eintritt in den freien Beruf etwas eher zu riskieren, weil wir jetzt die Chance der sozialen Sicherung bekommen.
Die Anhörung sollte, wenn irgend möglich, noch vor Jahresende stattfinden. Dies ist meine Bitte an die Kollegen im federführenden Ausschuß.
Nun noch eine Schlußbemerkung! Vor acht bis zehn Jahren hatten wir eine Zeit, wo unter dem Stichwort „Einigkeit der Einzelgänger" die Künstler und Autoren in diesem Lande eine mächtige Stimme hatten; damals hätte es keine Fraktion in diesem Hohen Hause gewagt, sich nicht um ihre Belange zu kümmern. Inzwischen gibt es starke Irritationen. Es gibt da so etwas wie eine neue individuelle Fluchtbewegung, ja, selbst eine Art von neuem Erbauungsbedürfnis von Elfenbeintürmen. Wenn wir die Intellektuellen in dieser Republik, die Wortmächtigen, die Bildmächtigen und die Tonmächtigen, wieder mit Leidenschaft in den politischen Disput unserer Gesellschaft einbeziehen wollen, müssen wir bereit sein, nicht nur ein kleines Gesetz mit großen Gegnern zu machen, sondern ein kleines Gesetz mit einer großen Zukunft.

(Beifall bei der SPD)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14025

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817800600
Das Wort hat der Abgeordnete Schmidt (Kempten).

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0817800700
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Walter Kannegießer überschreibt seinen Kommentar vom 9. Oktober 1979 zu diesem heute hier in erster Beratung vorliegenden Gesetzentwurf folgendermaßen: „Lassen sich Künstler sozialversichern?" Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können heute feststellen, daß es einen Weg gibt, die Künstler stärker in die soziale Sicherheit einzubauen. Wir können heute feststellen, daß es einen Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt, den wir als Freie Demokraten begrüßen. Dieser Gesetzentwurf zeigt die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten auf, neue Wege zu gehen, Wege, die gerade dem Künstler angemessen sind.
Leider müssen wir dabei feststellen, daß die so bedeutsame künstlerische Freiheit manchmal den einzelnen dazu geführt hat, nicht darüber nachzudenken, was morgen oder übermorgen sein kann. Leider ist die Öffnung der Rentenversicherung, die es ermöglicht hätte, sich freiwillig in eine stärkere soziale Sicherung zu begeben, von diesem Personenkreis nicht im erwarteten Umfang genutzt worden. Dies sind Tatsachen, und deshalb halten wir es für gut und richtig, daß die Bundesregierung nach langen Beratungen in einem zweiten Ansatz nunmehr einen solchen Gesetzentwurf vorlegt.
Wir halten es für gut und richtig, daß mit diesem Entwurf Rahmenbedingungen angeboten werden — über die Einzelheiten werden wir in den nächsten Monaten beraten müssen —, die ein Stück Förderung gerade der Künstler und Publizisten im Sinne des Grundgesetzes darstellen. Wir begrüßen an diesem Gesetzentwurf vor allem auch, daß im Bereich der Krankenversicherung Wahlfreiheit und Befreiungsmöglichkeiten, wie wir sie in unserem System haben und als Liberale auch für richtig halten, vorhanden sind.
Wir wissen aber auch — dies ist bei meinen Vorrednern schon deutlich geworden —, daß wir ein Stück Neuland betreten, daß es ein neuer Weg ist und daß sich auf diesem Wege bis zur zweiten und dritten Beratung in diesem Hause sicherlich noch eine Reihe von Fragen und Problemen ergeben werden, die gelöst werden müssen. Wir befinden uns heute in einer ersten Lesung und nicht schon bei der Verabschiedung des Gesetzes. Auch ich wünsche, Herr Kollege Lattmann, für die Freien Demokraten die Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Legislaturperiode sehr. Dies heißt — der Kollege Lattmann hat darauf hingewiesen, der Kollege Becker hat Angebote gemacht —, daß wir die aufgeworfenen Probleme — einige davon darf ich aus der Sicht der Freien Demokraten noch einmal nennen — rechtzeitig und sorgfältig prüfen müssen, damit wir gemeinsam vernünftige Lösungen beschließen können.
Fünf Punkte scheinen uns Freien Demokraten besonders des Überlegens, des Nachdenkens wert. Das ist einmal die Frage nach der Zahl der Betroffenen. Das erfordert die Fortschreibung des Künstlerberichts; denn die Zahlen von damals können natürlich nicht zur Grundlage unserer Beratungen gemacht werden. Ich kann die Bundesregierung nur bitten, soweit das möglich ist, sobald als möglich durch eine Fortschreibung dieser Zahlen neues Material zu liefern, Material, das auch die 1972 erfolgte Öffnung der Rentenversicherung einbezieht und das uns einen besseren konkreten Ansatzpunkt gibt als die bisherige weit gefaßte Größenordnung.
Die zweite Frage, die zu prüfen ist — dies ist eine besondere Aufgabe auf dem Wege zur Verabschiedung dieses Gesetzes —, betrifft die Künstlersozialabgabe, wie sie hier vorgesehen ist und für die es, wie der Kollege Lattmann mit Recht sagte, einige Vorläufer, einige Autoren gibt. Ist sie ganz in unser System der sozialen Sicherung einbindbar? Ist es wirklich richtig, hier ohne Deckungsgleichheit von Leistenden und Begünstigten einen Weg zu gehen? Ist es — die Frage muß geprüft werden — richtig, 40 000 Urheber heranzuziehen, um im Endeffekt ein- bis zweitausend Begünstigte zu haben? Das ist ein Stück Neuland in der Rentenversicherung, das wir hier beschreiten. Wir müssen sorgsam prüfen, ob wir es so tun sollten oder ob andere Möglichkeiten mit der gleichen Zielrichtung besser sind.
Wir müssen auch die Einwände der sogenannten Vermarkter, wie man das immer so schön beschreibt, in manchen Bereichen ernst nehmen, nicht, indem wir sagen, hier soll nichts geschehen, das muß alles wieder vom Tisch, sondern indem wir prüfen, ob nicht — ich denke beispielsweise an die Zeitungsverleger — Wettbewerbsschwierigkeiten auftreten können. Ich denke an die kleinen Lokalredaktionen draußen in der Fläche, die mit freien Mitarbeitern und Publizisten arbeiten und wo natürlich Probleme auftreten. Wir können nicht wollen, daß es zu Wettbewerbsschwierigkeiten kommt, die wieder zum Nachteil der Künstler und Publizisten ausgehen, weil die Mittel, die einfließen sollen, geringer werden. Wir müssen also sehr sorgsam prüfen, ob nicht manches so, wie es bis jetzt angelegt ist, auch zum Nachteil derer ausgehen kann, für die wir eine bessere soziale Sicherung schaffen wollen.
Es ist sicher auch richtig, noch einmal darüber nachzudenken, ob die Künstlersozialkasse in dieser Form als ein eigenes Stück, als eine eigene Institution notwendig ist, ob man es anders, billiger, mit weniger Verwaltungskosten machen kann. Daß hier eine Clearing-Stelle vorhanden sein muß, ist wegen der besonderen Problematik klar. Aber zu prüfen, ob wir noch eine bessere Lösung finden, wird unsere gemeinsame Aufgabe in den Beratungen sein.
Damit wäre ich beim letzten Punkt, wie wir ihn zu Beginn der Beratung in der ersten Lesung sehen. Ansatzpunkt für Überlegungen für eine bessere soziale Sicherung war doch insbesondere der Tatbestand, daß es viele ältere Künstler gab und gibt, die in der Vergangenheit zu wenig an ihr Alter gedacht haben, vielleicht auch einmal sehr gut verdient haben, daß es viele gibt, die mehr als 50 Jah-
14026 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Schmidt (Kempten)

re alt sind und der sozialen Absicherung vielleicht mehr bedürfen als diejenigen, die einmal nach 15 Jahren in den Genuß dieser sozialen Absicherung kommen können. Wenn wir von der sozialen Sicherung der Künstler ausgehen, muß auch das, glaube ich, noch ein Beratungspunkt im Ausschuß sein.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Unser Augenmerk muß sich hier vor allem auf die älteren Künstler richten, weil die jüngeren — ich glaube, das kann man sagen — heute schon mehr Verständnis für Vorsorge haben, heute schon eher an diese Dinge denken, als dies ältere Künstler — eben auf Grund der künstlerischen Freiheit — früher manchmal gesehen haben. Auch hier gilt es also noch, Fragen zu prüfen, gilt es, nach Lösungen Ausschau zu halten.
Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, abschließend zusammenfassend feststellen: Wir Freien Demokraten begrüßen sehr, daß die Bundesregierung hier einen Entwurf vorgelegt . hat, der die Rahmenbedingungen für die soziale Sicherung von Künstlern aufzeigt, die nach langen Vorberatungen möglich zu sein scheinen. Wir begrüßen sehr, daß sich alle Vertreter der Fraktionen, die vor mir gesprochen haben, offen gezeigt haben, über bessere Lösungen, über weitere Möglichkeiten nachzudenken. Herr Kollege Becker, allerdings hätte ich mich auch gefreut, wenn Sie nicht nur kritische Fragen aufgeworfen, sondern vielleicht auch schon Alternativen aufgezeigt hätten. Aber das wird im Ausschuß sicher noch geschehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Das kommt noch! — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Meine Damen und Herren, auch wir werden weiter nachdenken. Auch wir halten es für dringend notwendig, daß die Betroffenen beider Seiten in einer sorgfältig vorzubereitenden Anhörung gehört werden. Auch wir sind für jedes weitere Angebot von Alternativen offen.

(Franke [CDU/CSU] : Vielleicht hätten Sie selbst auch einmal einen Vorschlag! — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Er denkt nach!)

Ich könnte mir sogar vorstellen, daß die Anzuhörenden, insbesondere soweit es sich um die Vermarkter handelt, vielleicht einmal nicht nur in Kritik an diesem Gesetz machen, sondern in der Anhörung vielleicht auch einmal mit Alternativen aufwarten und nicht nur sagen: Dies oder jenes darf nicht gemacht werden, weil es uns nicht gefällt. Es wäre sehr gut, wenn aus dem Kreis der Betroffenen im Rahmen der Anhörung noch Alternativen kämen. Denn ich glaube — —

(Franke [CDU/CSU] : Herr Kollege Schmidt, ist Ihnen aufgefallen, daß Sie nur von anderen Alternativen verlangen, daß Sie aber selbst nur kritisieren und keine Alternativen hier vortragen?)

— Ich habe Fragen gestellt, die wir lösen müssen.

(Franke [CDU/CSU] : Eben, eben! — Dr. Ritz [CDU/CSU] : Das haben Sie beim Kollegen Becker kritisiert! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817800800
Herr Kollege Franke, um während der Rede eines Kollegen Zwischenfragen zu stellen, sind die Mikrofone da. Das, was Sie gerade gemacht haben, ist eine ganz typische Umgehung des in der Geschäftsordnung vorgesehenen Instituts der Zwischenfrage.

(Franke [CDU/CSU] : Herr Präsident, ich tue es nie wieder! — Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0817800900
Ich darf dem Kollegen Franke trotzdem antworten: Herr Kollege Franke, ich teile voll Ihre Auffassung, daß sich die Opposition natürlich auf Fragen beschränken kann. Andererseits ist es in diesem Hause nun einmal so, daß die Opposition dann, wenn ein Regierungsentwurf vorliegt, auch Alternativen anbieten sollte. Denn sie hat ja über diese Dinge auch nachgedacht.

(Dr. Ritz [CDU/CSU] : Sie haben doch kritisiert!)

Aber dies werden wir im Ausschuß tun. Herr Kollege Franke, ich bin sicher, daß wir zu ganz vernünftigen Ergebnissen kommen werden.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU]: Sie dürfen gewiß sein, daß dem so sein wird!)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817801000
Herr Abgeordneter Schmidt, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Franke?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0817801100
Ja, bitte schön.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0817801200
Herr Kollege Schmidt, ich habe Ihnen soeben zugerufen — ist Ihnen das nicht in Erinnerung geblieben? —, daß Sie kritisieren, daß der Kollege Becker Fragen gestellt und nach Ihrer Meinung keine Alternativen aufgezeigt hat, daß Sie aber selber auch nur eine Menge Fragen gestellt — das haben Sie mit Nachdenken bezeichnet — und keine Alternativen aufgezeigt haben. Können Sie sich nicht vorstellen, daß uns das zu einer solchen Intervention veranlaßt?

Hansheinrich Schmidt (FDP):
Rede ID: ID0817801300
Herr Kollege Franke, der kleine Unterschied liegt darin, daß ich als Koalitionspartner hinter dem Regierungsentwurf stehe, ihn aber noch im liberalen Sinne mit verbessern will,

(Franke [CDU/CSU] : Aha! — Pohlmann [CDU/CSU] : Wo wollen Sie ihn verbessern? — Weitere Zurufe von der CDU/ CSU)

Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14027
Schmidt (Kempten)

während Sie eben nicht hinter dem Regierungsentwurf stehen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf das zurückkommen, was ich zum Schluß sagte, ehe dieser kleine Disput kam. Wir sollten bald in die Anhörung gehen. Wir sollten all die Dinge sachlich prüfen und versuchen, ein gutes Gesetz im Sinne einer besseren sozialen Sicherung für Künstler, aber ohne unnötige Belastungen anderer noch vor Ende dieser Legislaturperiode möglichst einstimmig zu verabschieden.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817801400
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Köhler (Wolfsburg).

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0817801500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Lattmann hat eben in seinen Ausführungen dieses Gesetz, das wir hier heute in erster Beratung lesen, als einen Eckstein im gesamten Feld der Politik der Kunst- und Künstlerförderung bezeichnet. Am Ende Ihrer Worte haben Sie, Herr Lattmann, dazu aufgerufen, an Hand dieses Gesetzes von neuem, erneut — das war ein Wort, das mir sehr ins Ohr gegangen ist — die Intellektuellen dieses Landes in den Dialog mit der gesamten Gesellschaft hineinzuziehen. Auf dieses „erneut" werde ich noch zurückkommen.
Dies gibt mir Anlaß, dieses Gesetz in der ersten Lesung hier einmal im gesamten Kontext der Kultur- und Kunstförderungspolitik zu diskutieren. Ich werde mich bemühen, dies so nüchtern und klar wie möglich zu tun. Wenn ich die Leerformeln zur Bedeutung des Künstlers in der Gesellschaft, die wir von Herrn Minister Ehrenberg heute morgen gehört haben, in Erinnerung rufe, muß ich sagen, dies konnten wir uns vielleicht noch erlauben, als wir hier 1975 den Künstlerbericht zum erstenmal diskutierten; heute müssen wir nun wirklich konkret über die Dinge reden.

(Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Ich dachte schon, Sie würden sagen: als noch über „Pinscher" gesprochen wurde! Aber es ist schon gut!)

— Herr Wehner, ich habe schon gestern, als ich zu Abend aß, daran gedacht, daß Sie dies heute morgen sagen würden,

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU — Wehner [SPD] : Sie sind ein freischaffender Denker!)

und ich habe schon letzte Nacht beschlossen, darauf nicht einzugehen, denn ich bin kein Verkäufer alter Hüte.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Meine Damen und Herren, Kunstpolitik, Politik zur Förderung von Kunst und Künstlern, ist eine Angelegenheit, die in der Tat langfristig geschehen muß. Diese Koalition hat dafür zehn Jahre Zeit gehabt, und sie hatte eine weitere Gelegenheit: Sie war nicht dazu verurteilt, kurzatmig, von einer
Wahl zur anderen auf diesem Gebiet etwas zu machen, sondern konnte großflächig und langfristig arbeiten.
Interessanterweise sind aber die gesamte Debatte und die gesamte Diskussion durch einen Antrag meiner Fraktion vom 2. März 1970 in Gang gekommen. Durch diesen Antrag wurden überhaupt erst die Daten für dieses gesamte Feld erarbeitet.

(Hasinger [CDU/CSU] : So ist es!)

Dann geschah fünf Jahre lang so gut wie gar nichts, so daß Herr Buschfort in der ersten Beratung über den Künstlerbericht hier sagen konnte, es sei vermutlich das erstemal, daß sich ein Parlament dieser Art überhaupt mit solchen Fragen beschäftige.
Ich glaube, in der Rückschau darf man sagen, daß es drei Wege — nicht unbedingt als Alternativen, sondern als nebeneinander gangbare Wege — gab, das Gesamtthema „Kunst- und Künstlerförderung" anzufassen. Als ersten — betont als ersten — würde ich hier den Weg der Sicherung der Arbeitsmöglichkeit nennen, den Weg, dem Künstler die Möglichkeit zu geben, überhaupt das zu vollziehen, was er und nur er für uns alle sagen, tun, malen und in unsere Diskussionen einführen kann.
Ein zweiter Gesichtspunkt wäre der, daß wir unsere Aufmerksamkeit darauf richten, daß der Künstler von dem, was er nun hervorbringt, wenn es ihn einmal verlassen hat, den höchstmöglichen Nutzen für sich hat, in dem Moment also, wo sein Werk nicht mehr seiner Verfügung, sondern unserer Verfügung unterliegt. Ich spreche das Thema des Urheberrechts als einer Quelle an, aus der man die Gesamtposition des Künstlers in der Gesellschaft, auch seine wirtschaftliche Position, fundamentieren, begründen und sichern kann.
Erst der dritte Punkt ist der im vorliegenden Gesetz angesprochene, der der sozialen Sicherung. Man kann sowohl hinsichtlich der Arbeitsmöglichkeit als auch über die Sicherung des eigenen Rechts des Künstlers an seinem Werk wesentliche Probleme des sozialen Bereichs lösen. Sie haben sich entschlossen, vornehmlich_ den unmittelbaren Weg der sozialen Sicherung zu gehen. Mir scheint, in diesem Zusammenhang muß man das Gesetz würdigen.
1975 hatten wir, Herr Lattmann, hier unter Betonung der Gemeinsamkeit gesagt, nun müsse schnell etwas geschehen, nun müsse in der laufenden Legislaturperiode — bis 1976 — möglichst eine Anzahl von Sofortmaßnahmen möglichst auf allen drei Gebieten ergriffen werden, und dann müsse langfristig weitergearbeitet werden. Meine Fraktion hat, diese Thematik über die Jahre mit einer Fülle von Anträgen und Anfragen zu vielen Details begleitet. Wir sind nicht müde geworden, immer wieder zu drängen, und wir haben in einem Antrag am 7. April 1976 versucht, das Gesamtfeld aufzureißen und damit zwingend zur Aktion zu drängen. Was dann — am Ende der letzten Legislaturperiode — kam, waren eine Glanzdruckbroschüre und ein Gesetzentwurf, der gar nicht ernst gemeint sein
14028 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Dr. Köhler (Wolfsburg)

konnte, weil er überhaupt nicht mehr verabschiedet werden konnte.
Lassen Sie uns noch einmal bilanzieren, was auf den drei aufgezeigten Wegen eigentlich geschehen war. Sprechen wir noch einmal von der Sicherung der Arbeitsmöglichkeit, denn sie ist ja der entscheidende Punkt, um dem Künstler überhaupt die Wirkungsmöglichkeiten in dieser Gesellschaft zu geben und das, was so gern als die Versöhnung von Geist und Politik angesprochen wird, die Integration des Künstlers und des Geistes in die Gesellschaft, Gestalt werden zu lassen.
Denken Sie an die Fülle unserer Initiativen, die immer wieder unbefriedigenden Antworten, die vielen nicht gelösten Aufgaben im Bereich des Steuerrechts, leider auch noch — trotz eines Anfangs im Bereich der Förderung durch die Mittel der auswärtigen Kulturpolitik — im Bereich des Stiftungsrechts, die vielen hier noch offenen Fragen. Man lese doch noch mal die Bilanz, die der Innenminister dem Innenausschuß im Mai vorgelegt hat, wo auch steht, was die 9. Wahlperiode endlich bringen soll. Diese Bilanz ist beklagenswert schlecht.
Hier geht es mir nicht um Polemik. Daß auf diesem Gebiet ein Defizit existiert, hat auch die Diskussion um den künstlerischen Schmuck auf dem Vorplatz des Kanzleramts gezeigt, die wir in den letzten Wochen erleben mußten. Ich bin jeder Versuchung fern, hier künstlerischem Nationalismus das Wort zu reden. Aber wenn Günter Rühle aus der Diskussion über die Proteste namhafter deutscher Bildhauer bei diesem Vorgang den Schluß zieht, daß es eine vorsichtige Nicht-Beziehung zwischen Künstlern und diesem Staat gebe, die aus diesem Anlaß plötzlich als Mangel und als Ausfall bewußt geworden sei, und daß die Plastik von dem großen Henry Moore, die dort aufgestellt worden sei, im Grund ein Appell an den Staat sei, den Künstler wieder zu fördern, und ein Appell an den Künstler, wieder in einer größeren öffentlichen Dimension zu denken, dann wird offenkundig, daß in diesen zehn Jahren der Ansatz, den Künstler und die Gesellschaft wieder ins Gespräch zu bringen — was, wie Sie, Herr Lattmann, vorhin sagten, erneut geschen muß — eben nicht verwirklicht worden ist. Das ist in meinen Augen eine tieftraurige Bilanz.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Lassen Sie mich, auch wenn es Ihnen wenig Freude macht, ein bißchen weiter bohren. War es bei einer Mehrzahl von Ihnen, die sich mit diesem Ziel geschmückt haben, nicht unter Umständen letzten Endes doch wichtiger, den Künstler als Wahlhelfer zu haben und das, was Sie 1969 Machtwechsel nannten, als geistigen Aufbruch überhöhen zu können? War hier nicht etwas im Gang gesetzt, was in Wahrheit eine Einvernahme des Künstlers, des Intellektuellen in ganz andere Zwecke bedeutete?

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist etwas, was — dies sage ich ohne Vergnügen — in meinen Augen eine Todsünde ist, weil es
letzten Endes ein Entwenden der Freiheit des Geistes ist.

(Beifall bei der CDU/CSU — Abg. Lattmann [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

— Herr Lattmann, ich wollte mich Ihnen gerade zuwenden.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817801600
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Lattmann?

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0817801700
Vielleicht warten Sie noch einen Moment. Aber selbstverständlich stehe ich zur Verfügung.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0817801800
Ich wollte Sie, Herr Kollege Köhler, in unmittelbarem Bezug auf Ihre letzte Äußerung nur fragen, ob Sie tatsächlich die Schriftsteiler und die Künstler in der Bundesrepublik als so unmündig betrachten, daß sie sich von irgendeiner bloß parteiischen Bestrebung in den Dienst nehmen ließen.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0817801900
Herr Lattmann, meine vielen Gespräche mit eben diesen Personen haben mir bewiesen, in welchem Maß enttäuscht, als sie das durchschaut hatten, sie begonnen haben, sich zu entziehen. Sonst hätte ich das nie gesagt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Daß an diesem Problem etwas dran ist, haben Sie, verehrter Herr Lattmann, mir in einer Weise bewiesen, die mich tief bewegt hat, nämlich indem Sie sich entschlossen haben, sich aus diesem Hohen Haus mit Ablauf dieser Wahlperiode zurückzuziehen. Sie haben dafür Gründe genannt. Der Grund, der mir am tiefsten ins Ohr gegangen ist, war, daß Sie Zweifel an der Versöhnbarkeit des autonomen geistigen Schaffens mit den Sachzwängen der Politik bekommen haben, die Sie nicht lösen können. Sie haben auch im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf harte Worte gesprochen, an die ich Sie, weil sie öffentlich gesprochen waren, erinnern darf. Sie haben hier vorhin gesagt, die Verzögerung der Vorlage dieses Gesetzentwurfs über drei Jahre hin habe sehr viel mit der Bemühung um ein verfassungsrechtliches Gutachten zu tun. Aber Sie haben bei anderer Gelegenheit — ich erinnere an unsere gemeinsame Diskussion in Worpswede im Frühjahr dieses Jahres — nicht nur diesen Grund genannt, sondern auch den mangelnden Willen, diesen Bereich zu regeln. Sie haben sich geweigert — und ich finde das ehrenwert —, das Feigenblatt für eine Politik zu sein, die auf diesem Gebiet den Künstlern Entscheidendes schuldig bleibt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das ist mir noch gut in Erinnerung. Ihr eigener Weg hat mich zu dieser Betrachtung über das Spannungsverhältnis zwischen Kunst und Politik geführt.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. - Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14029
Dr. Köhler (Wolfsburg)

Dieser Gesetzentwurf, Herr Lattmann, führt in diesem Gesamtbereich neue Probleme hinein. Denn er hat in sich die Gefahr, Beziehungen, die zutiefst geistiger Natur sind, der Bürokratie zu unterwerfen und die Wechselwirkungen auf diesem Gebiet, die sehr sensibler Natur sind, in einem sehr harten, verwaltungsmäßigen Geist anzufassen. Sie haben sich hier eben immer wieder des Ausdrucks „kultureller Unternehmer" befleißigt.

(Daweke [CDU/CSU] : „Selbstvermarkter"!)

— Der Selbstvermarkter ist schon vorhin gewürdigt worden. Ich habe darüber nachgedacht: Als Albrecht Dürer seine Frau auf den Markt schickte, damit sie dort Druckgrafik für ihn verkaufte, war das nicht die Stunde, als der Selbstvermarkter erfunden wurde?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Nur haben wir es verbal erst Jahrhunderte später begriffen.
Herr Lattmann, Sie wissen doch mindestens so gut wie ich, daß die Beziehungen zwischen einem Verleger und einem Schriftsteller und im Bereich der bildenden Kunst die Beziehungen zwischen einem Kahnweiler und einem Picasso mit Begriffen wie „kultureller Unternehmer" überhaupt nicht umschrieben werden können. Es geht bei diesem Gesetz doch auch darum, daß erhalten bleibt, was an menschlichem Engagement, was an leidenschaftlichem Kunstinteresse in solchen Beziehungen steckt. Das ist nicht nur ökonomisch oder sozialpolitisch; da steht doch noch mehr dahinter.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Sehr gut!)

Mich hat es nachdenklich gestimmt, Kollege Lattmann, daß Ihre Antwort auf den gesamten Themenbereich von Jahr zu Jahr weniger eine politische Antwort und mehr eine literarische Antwort geworden ist. Aber dies ist hier und heute mehr Ihre als unsere Sache.
Sie haben mit Recht auf die Bibliotheksabgabe hingewiesen. Die Erfahrungen mit ihr haben uns gezeigt, was eigentlich der Königsweg wäre, um den sozialen Zweck von einer anderen Seite her optimal zu erreichen, nämlich die Verbesserung des Urheberschutzes, die Verbesserung des Leistungsschutzes und dadurch die Aufbringung der Mittel für den sozialen Zweck. Aber da kommen natürlich auch massive Interessen der öffentlichen Hand, die gern zugeknöpfte Taschen hat, ins Spiel.
Daß dieses Problem, Herr Lattmann, nicht gelöst ist und wie wenig Bereitschaft vorhanden ist, es zu lösen, hat in dieser Woche wieder das Geschick des Gesetzes zur Verbesserung des Urheberschutzes von Lichtbildwerken bewiesen, das nun ein Staatsbegräbnis bekommen hat.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Es ist nicht so, daß sich nur diejenigen Verbände
skeptisch zu diesem Gesetzentwurf geäußert haben,
die dadurch belastet werden könnten. Wir haben
ja als Fraktion zu diesem Thema eine Anhörung am 6. Juli dieses Jahres veranstaltet. Hajek hat klipp und klar gesagt, er begrüße für den Künstlerbund die Zielsetzung des Gesetzes — wie wir es übrigens hier alle tun —, aber beispielsweise die Künstlersozialabgabe sei völlig veraltet. Diese Abgabe solle und müsse der Staat allein tragen. Das ist die weitestgehende Forderung.
Andere, wie z. B. der Verband der privaten Musikerzieher und der Verband der konzertierenden Künstler, haben gesagt: Dieses Gesetz hat eine gute Intention, sonst ist alles daran falsch.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute hier gesagt, daß Sie kein weiteres Schaulaufen planen. Ich nehme Ihnen das sogar ab; Sie wollen dieses Gesetz verabschieden. Aber dann werden wir sehr energisch darüber reden müssen, wie es zu einem Gesetz wird, das die Dinge wirklich optimal regelt und ertragbar ist. Was nicht geschehen darf — davor möchte ich 'Sie ausdrücklich warnen —, ist, daß Sie Ihre in einem Jahrzehnt angesammelten Versäumnisse in diesem Gesamtkomplex dadurch ausräumen, daß Sie mit einem schlecht funktionierenden, mit vielen Haken und Ösen versehenen Gesetz einigen Verbänden eine Freude machen und die andere Seite der liberalen Lösung dadurch regeln, daß der Herr Bundesinnenminister, der zu diesem Komplex Geld zur Verfügung gestellt bekommen hat, sozusagen auf dem Wege der Auftragsvergabe die Begleitmusik spielt, die das andere ertragbar macht. Im Blick auf eine solche Doppelstrategie möchte ich Ihnen mit ernsten Worten entgegenhalten: Das ist etwas, was Sie nicht tun sollten. Wenn das geschähe, meine Damen und Herren, zerstörten Sie die Gemeinsamkeit, zu der wir noch bereit sind und die sich daran messen lassen wird, ob Sie wirklich ernsthaft zur Veränderung und Verbesserung dieses Gesetzes bereit sind.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn dieses Gesetz darauf hinausläuft, daß es ein Versuch ist, auf diesem Doppelweg den gesamten Bereich der Beziehungen des Intellekts in dieser Gesellschaft auf der einen Seite zu bürokratisieren und auf der anderen Seite zu korrumpieren, dann werden wir in der dritten Lesung anders miteinander reden. Ich bitte Sie sehr herzlich, den Ernst dieser Worte zu begreifen und es durch Taten in den vor uns liegenden Beratungen möglich zu machen, daß wir einen gemeinsamen Fortschritt erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817802000
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lutz.

Egon Lutz (SPD):
Rede ID: ID0817802100
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich einleitend auch kurz auf die Tageszeitung abheben, die von sich behauptet, hinter ihr steckten nur kluge Köpfe. Ich weiß nicht, ob das so ist. Aber ich weiß, daß diese Zeitung gute Mitarbeiter hat, selbständige Schriftsteller beschäftigt wie beispielsweise meinen Kollegen und Freund Dieter Lattmann.
14030 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Lutz
Diese Zeitung hat Anfang dieser Woche gemutmaßt, wir würden bei Einbringung des Künstlersozialversicherungsgesetzes mit großen Worten die Bedeutung der Kulturschaffenden in unserer Gesellschaft feiern. Gelegentlich besteht ja die Versuchung dazu. Ich glaube, wir sollten gemeinsam die FAZ enttäuschen. Da gibt es nichts zu feiern, da bedarf es keines hohlen Geschwätzes und keines rhetorischen Lorbeers. Es braucht über die Selbstverständlichkeit nicht lange nachgedacht zu werden, daß der Künstler in unserer Gesellschaft einen ebenso unverzichtbaren Beitrag leistet wie der Taxifahrer, der Bäcker oder die Diplompsychologin.

(Daweke [CDU/CSU] : Das müssen Sie denen auch einmal zugestehen!)

Da ist nicht rumzureden, und da ist nicht Ruhm zu reden. Da ist darüber nachzudenken, wie wohl der Künstler, der unser gesellschaftliches Leben bereichert, von eben dieser Gesellschaft behandelt wird. Darum geht es. Deshalb, so meine ich, wird es Zeit, sich ein paar Tatsachen zu vergegenwärtigen.
Erstens kann wohl übereinstimmend festgestellt werden — Sie werden nicht widersprechen —, daß das soziale Netz innerhalb der letzten Jahrzehnte dichter und dichter geworden ist.
Zweitens ist dieses Netz von den Landwirten, den Selbständigen, den Rechtsanwälten, den Ärzten selbst freudig akzeptiert worden — zu Konditionen übrigens, die wir der übrigen Versichertengemeinschaft nie hätten anbieten können; sonst wäre unser Sicherungssystem nicht finanzierbar.
Drittens muß man sehen, daß die Bundesregierung mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ein akzeptables Angebot an die noch nicht erfaßten Schichten der Künstler in unserer Bevölkerung macht — ein Angebot, das die Risiken der Krankheit erträglich, die Gewißheit des Alters vorstellbar machen kann.
Viertens wird mit diesem Gesetz für die Kulturschaffenden eine immer schmerzhafter empfundene Lücke geschlossen. Daß ein solches Angebot nur funktionieren kann, wenn die selbständigen Kulturschaffenden zur Solidarität untereinander angehalten werden können, ist eine Selbstverständlichkeit, über die wir nicht lange werden diskutieren müssen.
Fünftens ist es zugegebenermaßen schwierig, diesen doch sehr heterogenen Personenkreis mit seinen äußerst differenzierten und höchst schwankenden Berufsverläufen und Einkommenssituationen in ein soziales Sicherungssystem zu bringen, das von einem Höchstmaß an Stetigkeit und Berechenbarkeit abhängt. Das ist das, was wir miteinander verknüpfen müssen. Deshalb tastet sich der Gesetzentwurf in Neuland vor und kommt zu Lösungen, die manchem von uns derzeit noch als ungewöhnlich erscheinen. Es wird im Gesetzgebungsverfahren von uns zu prüfen sein, ob der vorgezeigte Weg der einzig gangbare ist oder ob, ausgehend von diesem Entwurf, nicht noch bessere Lösungen gefunden werden können. Das mindert — damit Sie mich nicht mißverstehen — die Qualität
des Entwurfs keineswegs. Die Regierung hat ein brennendes Problem erkannt. Sie hat Regelungen vorgeschlagen, und sie hat uns allein mit der Einbringung des Entwurfs gezwungen, mit ihr den Schritt auf Neuland zu vollziehen. Ich hoffe — und es klingt ja fast so —, daß sich keine Fraktion des Bundestages dieser Herausforderung entzieht und daß keine Fraktion das Thema der Künstlersozialversicherung so lässig behandelt wie etwa der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Der Bundesrat hat das mit Zeitdruck entschuldigt.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Er hatte keine Gelegenheit!)

— Entschuldigen Sie bitte, Herr Becker, aber das kann ich nicht gelten lassen! Das Problem steht nun schon seit der letzten Legislaturperiode unerledigt auf der Tagesordnung. An umfänglichen Stellungnahmen der interessierten Verbände, der Kulturvermarkter ist kein Mangel. Wir wissen, worüber wir reden, und wenn wir das wissen, dann müssen wir auch zu Lösungen fähig sein.
Ich will einmal auflisten, was uns, bezogen auf dieses Gesetz, beschäftigen müßte, worüber wir mit Sicherheit werden reden müssen. Da ist zunächst die Frage der Künstlersozialabgabe. Sie wird erhoben von den Buch- und Zeitungshonoraren, von den Gagen, die Konzert- und andere Agenturen an die Künstler weiterleiten, und vom Kaufpreis jener Bilder, die von selbständig tätigen Künstlern geschaffen und über die Galerie verkauft, also vermarktet werden. Es wird angestrebt, daß sie bei 8 O/o des Honorars liegen soll. Das ist aber nicht das Problem; über die Höhe brauchte man meiner Meinung nach nicht lange zu streiten. Wir werden darüber nachzudenken haben, ob tatsächlich jedes Honorar — auch das, welches ein Verlag etwa einem Lehrer für. den Bericht über das Jubiläum eines Taubenzüchtervereins zu zahlen hat — mit der Künstlersozialabgabe belegt werden darf. Wir werden Anregungen prüfen müssen, denen zufolge etwa der Verkauf eines Bildes anders zu sehen ist als das normale Vermarktungsgeschäft eines Verlages. Wir werden sowohl um verfassungskonforme als auch um sachgerechte Lösungen bemüht sein müssen. Das wird uns zweifeilos in den nächsten Monaten ganz erheblich beschäftigen.
Ferner gibt es das Problem der KünstlerSozialkasse. Sie soll eine Anstalt des öffentlichen Rechts sein und die Aufgabe haben, einerseits vom Künstler individuell zu berechnende Versicherungsbeiträge zu erheben, andererseits von den Vermarktern die Honorarpauschale einzuziehen. Sie ist also eine Inkassostelle, mehr nicht. Deshalb erhebt sich auch die Frage, ob diese Aufgaben einer neu zu gründenden Anstalt zu übertragen sind oder zweckmäßigerweise nicht besser einem bereits vorhandenen Sozialversicherungsträger — etwa der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte — übertragen werden sollten. Wir sind bei dieser Prüfung ganz offen. Es geht uns in erster Linie um eine sachgerechte, um eine optimale Entscheidung und nicht um die Gründung einer neuen Anstalt.
Da ist ferner das Problem mit dem Bundeszuschuß. Dem Gesetzentwurf zufolge zahlt der Künst-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14031
Lutz
ler zu seiner Kranken- und Rentenversicherung einen Beitrag, der etwa dem entspricht, den ein Arbeitnehmer auch zahlen müßte. Die Vermarkter hingegen werden mit niedrigeren Abgaben belastet, als sie vergleichsweise ein Arbeitgeber in unserem sozialen Sicherungssystem zu leisten hätte. Die Differenz — das ist zugegebenermaßen ganz grob dargestellt — zahlt der Bund über einen Bundeszuschuß. Es wird darüber nachzudenken sein, ob dieser Weg der einzig vernünftige ist, ob er systemgerecht ist und ob nicht besser andere Formen öffentlicher Beteiligung an der Alterssicherung der Künstler gefunden werden sollten. Über eines allerdings denken wir nicht nach, weil es ein absurder, ja, ein törichter Vorschlag wäre, über den Vorschlag nämlich, der Bund solle alles und die Vermarkter gar nichts zahlen.

(Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Das ist der Vorschlag von Hajek!)

Es ist uns nämlich nicht daran gelegen, eine Sozialhilfe anderer Art für unsere Kulturschaffenden zu begründen. Wir wollen die eigenständige Alterssicherung der Künstler, und zwar in der Art, daß sie sich nahtlos in unser soziales Sicherungssystem einfügt. Wir wollen mit keiner Benachteiligung und mit keiner Privilegierung unser bewährtes soziales Sicherungssystem aufdröseln lassen. Es gibt Schwierigkeiten — wir werden es bei den Beratungen merken —, dieses Ziel zu erreichen, aber es wird unsere gemeinsame Aufgabe sein, die aufgetretenen Schwierigkeiten zu überwinden.
Weiterhin gibt es das Problem der sachgerechten Gestaltung der Krankenversicherung der Künstler. Ich gestehe freimütig, daß wir Sozialdemokraten einige Schwierigkeiten haben, die im Gesetzentwurf angebotene Lösung als optimal anzusehen. Soziale Sicherung —. so sehen wir es — beruht auf dem Prinzip der Solidarität und ist im Grunde auch nur so finanzierbar. Sie kann nicht funktionieren, wenn einer ständig wachsenden Zahl von Mitbürgern Gelegenheit gegeben wird, sich der Solidarhaftung zu entziehen. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt unsere Besorgnisse in dieser Richtung nicht ganz aus. Deshalb meinen wir, daß darüber noch intensiv geredet werden muß. Übrigens bin ich gar nicht darüber in Sorge, daß den Begünstigten, den Künstlern, das Prinzip gegenseitiger solidarischer Hilfe erklärt werden müßte. Sie sind Individualisten, gut. Ihre soziale Sicherung kümmert sie mitunter noch nicht in dem wünschenswerten Umfang; auch das ist richtig. Unsolidarisch aber sind sie nicht. Deshalb hoffen wir auf das Einverständnis der Betroffenen.
Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, es ist Freitag, ich will mich kurz fassen. Ich habe mit allem Freimut die Punkte genannt, über die unserer Ansicht nach in den nächsten Monaten gesprochen werden muß. Wir Sozialdemokraten werden ein Anhörungsverfahren im Ausschuß beantragen. Wir legen Wert darauf, daß dieses Hearing so früh wie möglich, mindestens aber noch in diesem Jahr stattfindet. Wir suchen den Dialog mit allen Interessierten. Wir hoffen, daß sich noch sehr viel mehr als Interessierte zu erkennen geben, als es heute der Fall ist. Wir wollen die soziale Absicherung der Künstler. Wir wollen diesen Personenkreis eher noch nahtloser, als es der Gesetzentwurf vorsieht, in unser soziales Sicherungssystem einfügen. Deshalb sind wir an ebenso zügigen wie intensiven Beratungen im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung interessiert.
Eines wollen wir nicht: daß durch Zeitverzug die soziale Absicherung der selbständigen Künstler parlamentarisch auf der Strecke bleibt. Die Gefahr ist vorhanden. Wir werden viel Beratungszeit benötigen. Wir registrieren dankbar, daß der Bundesarbeitsminister die notwendige Vorarbeit zu einer gesetzlichen Regelung geleistet hat. Wir haben jetzt eine Diskussionsbasis, eine Arbeitsgrundlage, und das läßt uns hoffen. Bei unserem Bemühen wissen wir, daß unser Parteivorsitzender, der Bundeskanzler und unser Fraktionsvorsitzender uns helfen werden. Es ist für alle drei kein Routinegesetz. Es ist für sie und für uns ein Testfall dafür, wie eine Kulturnation mit den Kulturschaffenden umgeht und für sie sorgt. Alle Fraktionen des Hauses sind herzlich von uns eingeladen, mit uns gemeinsam um sachgerechte Lösungen bemüht zu sein. — Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817802200
Das Wort hat der Herr Ab-
geordnete Kleinert.

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0817802300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Einigkeit ist groß, soweit es sich darum handelt, daß hier etwas Vernünftiges geschehen soll. Wie das zu bewirken ist, ist offenbar nach wie vor trotz langjähriger Diskussionen — das sei eingeräumt — noch nicht ganz klar.
Jazz und Sozialversicherung ist ein Begriffspaar, das man — insbesondere aus liberaler Sicht — nicht so ganz unbefangen zueinanderbringt. Das mag einer der Gründe dafür sein, daß besonders große Schwellen und Hemmnisse zu überwinden sind, wenn man sich einem solchen Thema nähert, das mit diesen Stichworten vielleicht richtig bezeichnet ist.

(Hasinger [CDU/CSU] : Ein merkwürdiges Niveau!)

— Mein Niveau ist meine Sache, und Ihr Niveau sollten Sie sich immer wieder kritisch überlegen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)

Ich versuche, klarzumachen, daß es tatsächlich nicht üblich ist und in Jahrhunderten künstlerischer Existenzen nicht üblich gewesen ist, den Künstlerberuf als freiesten aller Berufe in ein so starres Korsett sozialer Sicherung zu zwängen, wie das hier jetzt vorgesehen ist. Ich bin dennoch der Meinung, daß man das tun sollte, weil sich die Dinge so entwickelt haben und weil wir nicht unter Hinweis auf jahrhundertealte Tradition sagen können, daß man den Kreis der Künstler aus dem Kreis all derjenigen, die im Laufe der Jahre in die Sicherungen und Segnungen des Sozialstaates hin-
14032 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Kleinert
) eingewachsen sind, mit romantischen Vorstellungen heraushalten kann. Wenn ich versuche, diese Schwelle auf Grund jener jahrhundertealten Vorstellungen vom Künstlerberuf — denken Sie doch an Spitzweg und seinen Künstler in der Dachstube — mit einem Stichwort zu bezeichnen, so deshalb, um hier einiges etwas plastischer darzustellen.
Das möchte ich auch noch bei einigen anderen Punkten tun, auch auf die Gefahr hin, daß es Ihren Vorstellungen vom Niveau des Hauses nicht entspricht. Ich bin nämlich der Meinung, daß wir versuchen sollten, die Probleme so darzustellen, daß auch der Bürger gelegentlich in der Lage ist, zu verstehen, warum wir uns so oder so verhalten. Uns wird vieles in den Ausschußberatungen klar, aber den Bürgern nicht. Hier im Plenum sollten wir wenigstens versuchen, unsere zum Teil unterschiedlichen Ansichten etwas plastischer darzustellen. Darum werde ich mich auch weiterhin bemühen.
Ich bin vor einigen Jahren auf der Landesdelegiertenkonferenz des Deutschen Gewerkschaftsbundes in Niedersachsen gewesen. Da ich der Meinung war, daß die Anwesenden ihre Wahlentscheidung im wesentlichen schon getroffen hätten und man deswegen ruhig im Klartext miteinander reden und einige Gedanken austauschen könne, ohne in diesem Kreise um Wählerstimmen buhlen zu müssen, habe ich vor den erfahrenen Betriebsräten und Gewerkschaftern darauf hingewiesen, daß wir im sozialen Bereich in vielen Punkten zwar Gutes ge-
) wollt haben, daß dadurch für die Betroffenen aber leider auch Nachteile entstanden sind. Zum Beispiel in Fragen des Schutzes der älteren Angestellten, durch Tarifbestimmungen, durch Vorzüge im Einkommen und insbesondere durch Kündigungsschutzbestimmungen ist meiner Ansicht nach in etlichen Fällen leider das Gegenteil bewirkt worden. Es ist nämlich dazu gekommen, daß der zu schützende Personenkreis wegen dieses Schutzes weniger gern eingestellt wird. Deshalb schlägt dieser Schutz in sein Gegenteil um. Daraufhin habe ich von den Teilnehmern dieser Delegiertenkonferenz des Gewerkschaftsbundes erhebliche Zustimmung bekommen. Sie haben dieses Problem genauso gesehen.
Warum sage ich das? Ich sage es, weil ich große Sorge habe, daß wir uns hier auf einem ähnlichen Wege befinden.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

In allen Fällen, in denen wir sozial etwas Gutes bewirken wollen, müssen auch die weiteren indirekten und unter Umständen gegenteiligen Wirkungen bedacht werden.
Es ist eben nicht so, daß es ein Arbeitgeber/Arbeitnehmerverhältnis zwischen den sogenannten Vermarktern und den Künstlern geben würde. Das ist eine Fiktion, und zwar eine von mehreren Fiktionen, von denen dieser Gesetzentwurf ausgeht, um sich Finanzierungsquellen zu erschließen, die offenbar nur durch solche künstlerischen Konstruktionen für erschließbar angesehen werden.
Tatsache ist, daß der Künstler, der erfolgreich und bekannt ist, dem Verleger sein Honorar diktiert, so daß eine etwaige Abgabe zum Nachteil des Verlegers, des Galeristen, wie immer der Vermarkter heißen mag, geht. Tatsache ist ebenfalls, daß der Künstler, der nicht so bekannt ist, jedes Diktat 'hinnehmen muß, so daß gerade der Schutzbedürftige mit Sicherheit den sogenannten Vermarkteranteil von seinem Honorar vorher abgezogen bekommt.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

So ist die Situation am Markt, und so wird sich das auswirken. Deshalb gibt es ein Unbehagen nicht etwa nur bei den Vermarktern, sondern gerade bei den Künstlern.

(Abg. Lattmann [SPD] meldet sich zu einer Zwischenfrage)

Herr Lattmann, wenn Sie schon gerade aufgestanden sind, möchte ich Ihnen sagen, daß ich vorhin einen Moment draußen war, um zu telefonieren; ich habe mir berichten lassen, daß Sie meine Einstellung zu dem Problem ein wenig unfreundlich gekennzeichnet haben. Deshalb möchte ich gleich die Gelegenheit benutzen, Sie zu fragen, ob Sie sich nicht daran erinnern, daß wir beide gemeinsam beim Bundespräsidenten Walter Scheel eingeladen waren, um uns unter anderem über diese Dinge zu unterhalten. An diesem Abend waren wesentlich mehr Künstler als Vermarkter anwesend. Gerade von den Künstlern sind Bedenken gegen das Vorhaben gekommen, das jetzt vor uns auf dem Tisch liegt.

Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817802400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage und mir die Bemerkung, daß Herr Lattmann nicht die Absicht gehabt hat, sich zu erheben, um sich befragen zu lassen,

(Heiterkeit)

sondern daß er vielmehr die Absicht hatte, an Sie eine Frage zu stellen; Ihrer Geste entnehme ich, daß Sie damit einverstanden sind. Nur, damit die Schlachtordnung wieder stimmt.

(Fortgesetzte Heiterkeit und Beifall)


Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0817802500
Herr Präsident, ich war immer der Auffassung, daß die Form, in die man seinen Beitrag als Redner am Pult kleidet, völlig frei sei und die Möglichkeit der Frage an Anwesende nicht ausschließt.

(Heiterkeit)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817802600
Ja, Sie haben nur das Aufstehen von Herrn Lattmann sehr eigenwillig interpretiert. Bitte schön, Herr Lattmann.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0817802700
Herr Kollege Kleinert, darf ich Sie bitten, in Ihre Überlegungen die Tatsache einzubeziehen, daß gerade die erfolgreichen Schriftsteller und die bestverdienenden Autoren dieses Verhältnis anders sehen als Sie es eben dargestellt haben, daß sie es nämlich richtig finden, wenn die finanziell starken Schriftsteller zu der Sozialversi-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14033
Lattmann
cherung der finanziell schwachen Anfänger beitragen. Diese Solidarität gibt es. Es ist ein Gerücht, daß es nicht so wäre. Sind sie bereit, dieses in Ihre Überlegungen in der Weise einzubeziehen, daß Sie sich vielleicht nicht nur bei Kunsthändlern und Verlegern umhören, sondern auch bei Künstlern und Autoren?

Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0817802800
Ich habe das Bedenken, Herr Lattmann, daß die kommenden Diskussionen dadurch erschwert werden, daß Sie eine bemerkenswert geringe Neigung haben, auf das, was andere bereits überlegen, einzugehen. Denn ich habe soeben versucht, Ihnen darzulegen, daß wir uns ja gerade mit Künstlern unterhalten haben und nicht mit Vermarktern. Ich will jetzt nicht mit dem Herr Präsidenten in Streit geraten, aber weil ich mir in etwa denken konnte, worauf sie hinaus wollten, habe ich das vorsorglich noch klargestellt, allerdings mit dem bedauernswerten Ergebnis, daß Sie in Ihrer Frage an dieser Darlegung schlank
vorbeigegangen sind.
Ich halte diesen Gesetzentwurf als für die Künstler gedacht, und wenn von den Vermarktern hier auf eine anständige, übrigens auch auf eine verfassungsmäßige Weise ein Beitrag zu bekommen ist, dann soll man den auch nehmen. Mich interessieren hier, genauso wie Sie, Herr Lattmann, ausschließlich die Künstler. Ich nehme mir allerdings die Freiheit, neben der begrüßenswerten Solidarität einiger arrivierter Schriftsteller, von denen Sie sprechen

(Zuruf von der CDU/CSU: Und anderer Künstler!)

— hier war eben von den Schriftstellern die Rede —, auch anderer Künstler, auch die ins Blickfeld zu ziehen, die das nicht so sehen. Die gibt es auch, wenn Sie sich umhören, und zwar ausschließlich in Künstlerkreisen, Herr Lattmann. Wir haben die Aufgabe, in den Beratungen das Ganze in Deckung zu bringen.
Herr Lutz hat vorhin darauf hingewiesen, daß sich dieses Gesetz nahtlos einfügen solle in das System unserer Sozialversicherung. Das ist ein sehr bemerkenswertes Stichwort. Denn ich sehe hier einige Nähte, die selbst mit grober Gewalt nicht zugezogen werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir haben hier zum Beispiel die doppelte Beitragsbemessungsgrenze. Meine Erkundigungen bei den sachkundigen Kollegen haben ergeben, daß das ein erstmaliger und einmaliger Fall sei. Das ist ja immerhin ein Opfer. Wenn so, wie Herr Lattmann das soeben geschildert hat, freiwillig Solidarität geübt wird, sehr gut! Wenn aber qua Gesetz derjenige, der die doppelte Beitragsbemessungsgrenze überschritten hat, mit eben dieser doppelten Höhe von Beiträgen herangezogen wird zu der Leistung für die anderen, dann weiß ich nicht mehr, ob dieses noch unter den Begriff der Versicherung zu subsumieren ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Bei allen Überschreitungen des Versicherungsbegriffs im Bereich der Sozialversicherung hält man ja irgendwo noch die Idee fest, daß hier Versicherung eine Rolle spiele. Dem scheint mir diese Art der Beitragsbemessung nicht zu entsprechen.
Die Begründung des Gesetzentwurfs, mit der — siehe erste Seite letzter Absatz unten — darzutun versucht wird, warum sogenannte Arbeitgeberanteile von Leuten eingezogen werden sollen, die die Empfänger dieser Vergünstigung nie zu Gesicht bekommen haben und mit ihnen auch nie ein Geschäft gemacht haben, ist schon eine sehr gewagte Konstruktion. Man muß es sich auf der Zunge zergehen lassen, wenn hier steht, daß die Regelung ihre Rechtfertigung darin finde, daß die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter dem Endabnehmer zugänglich würden mid die selbständig Lehrenden des Kulturbereichs — das ist ein ganz toller Hakenschlag — zu diesem Vermarktungsprozeß insofern beitrügen, als sie durch ihre lehrende Tätigkeit beim Kulturschaffenden den Grundstein für seine künftige Tätigkeit legten.
Nun stelle ich mir die freischaffende Gesangslehrerin, die Gesangspädagogin vor, die dafür gearbeitet hat, ein Klima zu schaffen, in dem Heintje die Erfolge erzielen konnte, aus denen heraus dann die großen Beiträge fließen konnten, aus denen auch diese Gesangspädagogin schließlich ihr Ruhegeld beziehen will. Das muß man sich doch einmal in dieser Konsequenz überlegen. Der Zusammenhang ist für das System unserer Sozialversicherung, in die sich das nach Herrn Lutz nahtlos einfügen soll, schon sehr weit hergeholt.

(Beifall bei der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817802900
Herr Abgeordneter, gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Köhler? — Bitte schön.

Dr. Volkmar Köhler (CDU):
Rede ID: ID0817803000
Herr Kollege Kleinert, stimmen Sie mir zu, daß man hier offensichtlich völlig übersehen hat, welche bedeutende Rolle auch die Ohrenärzte in diesem Zusammenhang einnehmen?

(Heiterkeit bei der CDU/CSU)


Detlef Kleinert (FDP):
Rede ID: ID0817803100
Ich verstehe Ihre Frage so, wie sie gemeint ist, Herr Kollege.

(Erneute Heiterkeit bei der CDU/CSU)

Ich wollte eigentlich nur einige Bedenken anmelden und dabei gleichzeitig versuchen, für unsere Fraktion noch einmal ganz nachdrücklich zu erklären, daß wir eben für die Künstler und besonders für diese — so lautet ja unser Thema — etwas erreichen wollen, was sie auf den sozialen Stand bringt, auf dem weiteste Kreise unserer Bevölkerung heute schon sind. Nach den Ausführungen von Herrn Lutz über das systemgerechte Einfügen in unsere Sozialversicherung hoffe ich, daß uns im Laufe der Ausschußberatungen einiges einfällt, was
14034 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Kleinert
I etwas sinnvoller in den Bereich der Sozialversicherung paßt als das, was hier mit dem zum Teil sehr zufällig und sehr willkürlich gebrauchten Begriff gewollt ist. Insbesondere hoffe ich, daß alle Beteiligten der kommenden Diskussion erkennen, wie schnell man da, wo man etwas Gutes tun will, etwas Schlechtes erreicht, wenn man die indirekten ,Folgen nicht ganz sorgfältig bedenkt.
Nachdem hier ständig und auch zu Recht die FAZ mehrmals erwähnt wurde, will ich nun ein sicherlich ebenso wichtiges Blatt, nämlich „Die Zeit" anführen. Wenn wir unsere Galerien so ruinieren, wie es in der „Zeit" dargestellt worden ist, dann ist das für die Galeristen zwar sehr mißlich. Als Kaufleute aber, die sie ja wohl sind und als die sie von Ihnen in besonderer Weise angesehen werden, werden sie vielleicht noch eine andere Tätigkeit finden; wo dann aber die Maler ihre Szene hernehmen und ihre Möglichkeiten wahrnehmen sollen, das ist unser Problem bei diesem Gesetz. Darum geht es.

(Beifall bei der CDU/CSU — Dr. Köhler [Wolfsburg] [CDU/CSU]: Bravo! Das ist der Punkt!)

Wenn man das nicht ganz sorgfältig bedenkt, wird man zwar das Gute wollen, das Böse aber bewirken.
Eines möchte ich Ihnen, Herr Lattmann, ganz zum Schluß noch sagen: Ich spreche hier die ganz besonders empfindliche Partnerschaft zwischen den Künstlern und dem hier so häßlich „Vermarkter" Genannten an, der dem Künstler hilft, dessen Werk bekanntzumachen. Das geht bei vielen Verlegern ja bis in den schöpferischen Prozeß hinein; das ist eine echte Partnerschaft.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU)

Dieses Verhältnis mit Klassenkampfgedanken zu belasten, wäre etwas, was der Sache am wenigsten gut tut.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


Richard Stücklen (CSU):
Rede ID: ID0817803200
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0817803300
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige wenige Schlußbemerkungen machen, und zwar auch deshalb, weil der Abgeordnete Köhler das Problem mit Recht in einen größeren Zusammenhang gestellt hat. Das Problem der Künstlersozialversicherung ist einer der Schwerpunkte des Maßnahmenkatalogs zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten, den die Bundesregierung 1976 beschlossen hat. Dieser Zusammenhang verdeutlicht den umfassenden gesellschaftspolitischen Bezug heutiger Kunst- und Künstlerförderung. Das Künstlersozialversicherungsgesetz ist im übrigen Ausdruck auch der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten des Bundes, der Möglichkeiten des kulturpolitischen Instrumentariums, ohne die Kompetenz der Länder zu verletzen.
Auch im Kulturbewußtsein unserer Gesellschaft zeichnet sich ein Wandel der Werte ab, der viele Bereiche der Politik erfaßt hat. In den vergangenen Jahrzehnten ist unsere gesellschaftliche Entwicklung im wesentlichen geprägt worden vom technischen Fortschritt, von der Konzentration auf wirtschaftlichen Aufbau, auf Wohlstand, auf Erhöhung des Bruttosozialproduktes. Erst seit wenigen Jahren diskutieren wir über die Grenzen des Wachstums. Angesichts der vielberufenen Krisen von Wirtschaftswachstum, Umwelt und Energie meine ich, daß gerade bei einem Ruf nach einer humaneren Gesellschaft die Künstler, also die Menschen, über die wir heute reden, eine wichtige Rolle zu spielen haben.
Im übrigen ist auch darauf aufmerksam zu machen, daß in all ,den Diskussionen der letzten Jahre, auch in Entscheidungen über Haushaltspläne die Wissenschaft einen viel stärkeren Rang eingenommen hat als die Kultur. Ich freue mich, daß dies jetzt eine Änderung erfährt, etwa in der Arbeit des Innenausschusses, der vor 14 Tagen eine Sondersitzung in Berlin zu Fragen der Kulturförderung abgehalten hat und beabsichtigt, eine Arbeitsgruppe für diesen Bereich einzusetzen. Ich begrüße das nachdrücklich.
Das Selbstverständnis von Kunst und Künstlern spiegelt diesen Wandel, von dem ich gesprochen habe, wider. Die Künstler selbst, die maßgeblich zur Wandlung und Erweiterung des Kulturbegriffs und zur kulturellen Fortentwicklung beitragen, sind im Begriff, sich selbstbewußt einen neuen wichtigen Platz in dieser Gesellschaft zu schaffen. Damit ist auch der Staat gefordert, meine ich. Er muß sich der ihm für die Förderung von Kunst und Kultur obliegenden Verantwortung stellen.
Allerdings muß angesichts der überragenden Bedeutung der grundgesetzlich verbürgten Kunstfreiheit der Staat seine Rolle sehr vorsichtig und ohne jede Gängelung wahrnehmen. Eine „ökonomische Kulturdiktatur" — ich möchte das mal so nennen — wäre für das Verhältnis von Kunst und Staat, aber auch für das Verhältnis des einzelnen Künstlers zum Staat verheerend. Genauso aber ist der Gesellschaft eine Gießkannenkulturpolitik nicht zumutbar, ,die auf jegliche Qualitätsanforderung verzichtet. Es kommt daher in erster Linie darauf an, Rahmenbedingungen zu setzen — dieses Wort ist ja heute mehrfach in der Diskussion gefallen —, die es dem Künstler ermöglichen, sich zu entfalten und materielle Anerkennung als wirtschaftliche Grundlage für seine künstlerische Tätigkeit zu finden.
Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Kunst- und Kulturförderung der Bundesregierung ist die Hilfe zur Selbsthilfe, die Schaffung von Verhältnissen, die die künstlerische Tätigkeit und die Initiative fördern und die den Künstler in die Lage versetzen, aus eigener Kraft seinen Beitrag zu leisten.
Diese Rahmenbedingungen müssen die Besonderheiten künstlerischer Tätigkeiten angemessen berücksichtigen, ohne dem Künstler eine privilegierten Sonderstatus einzuräumen. Das läßt sich sehr leicht definieren, ist aber in der Umsetzung bei
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Bundesminister Baum
praktischen Maßnahmen nur schwer und oft eben nur durch Mut zu realisieren. Es besteht doch gar kein Zweifel, daß wir hier in vieler Hinsicht Neuland betreten. Keiner von uns hat dazu Erfahrungen. Aber wir müssen den Mut haben, erste Schritte zu machen.
Die Bundesregierung hat 1976 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der beruflichen und sozialen Lage der Künstler und Publizisten vorgelegt als ein in Gesetzgebung und Haushaltsvollzug umsetzbares Handlungskonzept. Auf der Grundlage des Künstlerberichts von 1975 und vier großer Hearings mit 80 Verbänden der Musik, der Literatur, der bildenden und darstellenden Kunst, des Films wurde nicht nur die Notwendigkeit wirksamer und aufeinander abgestimmter Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation hervorgehoben. Vielmehr wurden von der Bundesregierung auch erstmalig aus allen wesentlichen Bereichen unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung die Probleme herausgefiltert, die Kunst und Kultur betreffen. Das hat es vorher, hat es früher nicht gegeben.
Die Notwendigkeit dieses Schrittes wird auch dadurch erkennbar, daß die mit dem Maßnahmenkatalog verfolgten Ziele zunehmend im europäischen und im internationalen Bereich an Bedeutung gewinnen. Ich verweise nur auf die Empfehlung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zum sozialen Schutz für die Künstler, für die Freiberufler und für die Intellektuellen. Im Frühjahr 1980 soll im Rahmen der UNESCO eine Empfehlung über den Status des Künstlers erarbeitet werden. Wir werden uns daran intensiv beteiligen.
Unser Maßnahmenkatalog — Sie haben ihn erwähnt, Herr Köhler — umfaßt 40 Einzelmaßnahmen aus dem Bereich der Sozialversicherung, des Arbeitsrechts, des Steuer-, Urheber-, Wettbewerbsrechts, zum Komplex der Aus- und Weiterbildung der Künstler und zur Erweiterung des Arbeits- und Auftragsmarktes. Ich habe im Mai dieses Jahres eine Bilanz vorgelegt. Sie haben .sie erwähnt. Daraus ergibt sich, daß doch ein wesentlicher Teil der Maßnahmen bereits umgesetzt oder auf den Weg gebracht worden ist. Das Künstlersozialversicherungsgesetz steht nicht nur zufällig in diesem Maßnahmenkatalog an erster Stelle. Es ist auch für viele Künstler die wichtigste Maßnahme ihrer Einbeziehung in die staatliche Sozial- und Krankenversicherung und stellt eine wesentliche Grundlage für ihre berufliche Absicherung dar.
Herr Köhler, das Verhältnis Picasso/Kahnweiler ist ja reizvoll. Es hat sich im Laufe des Lebens dieser Männer auch gewandelt. Aber ich erinnere mich sehr gut, daß letzten Endes Picasso am längeren Hebel gesessen ist. Das ist eben eine Situation, die Ausnahmecharakter hat, die einmalig ist. Es sind nur ganz wenige Künstler, die in dieser Rolle sind, daß sie die Kunsthändler vor der Tür warten lassen können und den einen gegen den anderen ausspielen können.
Wir wollen auch hier nicht eine überflüssige Bürokratie einrichten. Ich gebe Ihnen zu, daß eine ganze Reihe von Fragen noch zu beantworten sind. Wir müssen uns fragen, ob die Maßnahmen und die Vorschriften im einzelnen geeignet sind, das Ziel zu erreichen, das wir hier wohl gemeinsam wollen. Wir sind bereit, alle aufgeworfenen Fragen auch von seiten der Bundesregierung vorurteilsfrei zu prüfen. Allerdings haben wir den ernsthaften und nachdrücklichen Wunsch, dieses Gesetz in dieser Legislaturperiode zur Verabschiedung zu bringen.
Ich würde auch vorschlagen, daß wir, Herr Köhler, einmal der Frage nachgehen, warum beispielsweise das Folgerecht nicht so funktioniert, wie ich mir das vorstelle. Das hängt hier mit diesem Komplex zusammen. Es hat gar keinen Sinn, Maßnahmen — das sage ich abstrakt — in die Welt zu setzen, die dann nicht greifen.
Ich möchte aus dem Maßnahmenkatalog, den die Bundesregierung verwirklicht, nur ganz wenige Punkte in Erinnerung rufen. Wir müssen natürlich die Arbeitsmöglichkeiten der Künstler verbessern. Die Erweiterung des Arbeits- und Auftragsmarktes für Künstler ist im Grunde die Voraussetzung auch für diese Maßnahme, die heute diskutiert wird. Was soll denn ein Künstler, der kein Einkommen hat, in einer Sozialversicherung? Das ist ganz wichtig. Deshalb hat die Bundesregierung hier eine ganze Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet. Ich will sie jetzt nicht aufführen, sondern nur den Grundsatz nennen: Die staatliche und gesellschaftliche Anerkennung der Kunst muß sich eben auch darin äußern, daß der Staat die Arbeit der Künstler selber in Anspruch nimmt, mit einem Wort: daß er sie braucht. Dazu gibt es Maßnahmen im Bereich „Kunst am Bau", Maßnahmen zur Nutzung des künstlerischen Sachverstandes bei der Erfüllung von Ressortaufgaben und bei der Fort- und Weiterbildung von Künstlern für ihren Einsatz in anderen Aufgabenbereichen. Ich halte es für ganz wichtig, daß Künstler daran mitwirken, Kinder, Jugendliche und Erwachsene zur Entwicklung schöpferischer Phantasie, zum Erwerb musikalischer, darstellender und gestaltender Fähigkeiten anzuleiten, ihnen Hilfe zu geben, sich auf diesem Gebiet zu entwikkeln.
Durch die Richtlinien über die Vergabe von Preisen, Prämien und Stipendien zur Förderung des Deutschen Films haben wir auch die künstlerische Filmförderung weitergebracht; wir beziehen den Kinder- und Jugendfilm ein.
Steuerliche Maßnahmen sind hier ganz wichtig. Denn hier drückt sich das Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe" besonders deutlich aus. Wir werden erneut einen Vorschlag betreffend die Absetzbarkeit von Spenden für besonders förderungswürdige kulturelle Zwecke einbringen. Die Absetzbarkeit soll von 5 °Io auf 10 °/o erhöht werden. Wir stimmen sicher alle überein, daß dies eine ganz wichtige Maßnahme ist. Es gibt eine ganze Reihe anderer steuerlicher Maßnahmen, die dem Staat zwar nicht viel kosten, die aber im Bereich der Kunst eine Signalwirkung haben.
Im Bereich des Urheberrechts haben erste Anhörungen zu den Fragen der Einführung einer Vergü-
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Bundesminister Baum
tungspflicht für das private Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke und den Kauf von Leerkassetten stattgefunden. Soweit sich Novellierungen als notwendig erweisen, werden sie diesem Hause gleich zu Beginn des nächsten Jahres vorgelegt werden.
Herr Kollege Lattmann, Sie haben hier die Nationalstiftung — wir werden ja noch darüber diskutieren; es liegt ja ein Antrag der Opposition vor — angesprochen. Dazu kurz folgendes: Ich meine, daß wir jetzt gemeinsam — Bund und Länder — nachdrücklich eine Übergangslösung anstreben sollten, eine Übergangslösung, wie sie auch in der Regierungserklärung durch den Bundeskanzler genannt worden ist. Wir sind bereit, die Verhandlungen mit den Ländern fortzusetzen. Wir haben uns auf einigen Feldern, etwa auf dem Feld der Gewichtung der Stimmen, bereits geeinigt. Wir sind aber nicht bereit, dieses Vorhaben — im Jahre 1980 werden etwa 50 Millionen DM angesammelt sein — weiter auf die lange Bank zu schieben. Es war ja fast in jedem' Jahr so, daß am Ende eines Haushaltsjahres von uns gefragt worden ist: Besteht denn eine Möglichkeit, das Geld auszugeben? Diese Möglichkeit wurde dann von den Ländern erst in Aussicht gestellt mit der Folge, daß man wieder ein weiteres Jahr durch schleppend durchgeführte Verhandlungen verloren hatte.
Nach Ausgabe von zirka 13 Millionen DM für den Ankauf von Kunstgegenständen aus der Sammlung Hirsch muß, so meine ich, das Geld nun endlich für die zeitgenössische Kunst ausgegeben werden. Wir haben daher im Haushaltsausschuß beantragt, 16,5 Millionen DM für Fonds auf dem Gebiete der Literatur, der Kunst und der Musik zu entsperren, übrigens Vorhaben, die von den Künstlern, ihren Verbänden selbst entwickelt worden sind; wir haben sie nur aufgegriffen. Es handelt sich hier also um eine eigene freie Entscheidung der Verbände, um einen Impuls, den der Staat jetzt aufnimmt.

(V o r s i t z : Vizepräsident Leber)

Ich sehe in dieser Freigabe — auch da sollte kein Mißverständnis zwischen uns bestehen —, in diesem Freigabeantrag keine Maßnahme zur Verhinderung des Kulturfonds, sondern einen Impuls für die Verwirklichung dieses Vorhabens. Am 18. Oktober treffen sich die Ministerpräsidenten von Hessen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Berlin beim Bundeskanzler. Ich hoffe, daß wir zu einer Lösung kommen. Hier können wir unter Beweis stellen, ob wir Kunstförderung wirklich ernst nehmen und über verfassungsrechtliches Kompetenzgerangel stellen.

(Beifall bei der FDP und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817803400
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 8/3172 an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung — federführend —, an den Innenausschuß, an den Ausschuß für Wirtschaft und an den Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — mitberatend — sowie an den Haushaltsausschuß — mitberatend und gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung — zu überweisen. Ich frage das' Haus, ob es damit einverstanden ist. — Ich sehe keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 22 der Tagesordnung auf:
Beratung des Berichts des Petitionsausschusses (2. Ausschuß)

Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag
Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages in der ersten Hälfte der 8. Wahlperiode (1977/78)

— Drucksache 8/3036 —
Die Aussprache ist eröffnet. Ich erteile der Frau Kollegin Berger das Wort.

Lieselotte Berger (CDU):
Rede ID: ID0817803500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuß hat schon zweimal, nämlich für die Jahre 1973/74 und 1975/76, schriftliche Tätigkeitsberichte vorgelegt. Sie konnten leider nicht als Bundestagsdrucksachen erscheinen, weil § 113 der Geschäftsordung schriftliche Berichte nicht vorsieht. Um sie dennoch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wurden sie vom Pressezentrum des Bundestages in der Reihe „Zur Sache" herausgegeben. Diese beiden Berichte sind also leider am Parlament vorbeigegangen: sie konnten hier nicht erörtert werden. Das war höchst unbefriedigend.
Insoweit begrüßen wir, daß heute zum erstenmal in der Geschichte des Deutschen Bundestages ein Bericht des Petitionsausschusses beraten wird, nämlich der Tätigkeitsbericht über die Arbeit in der ersten Hälfte der 8. Legislaturperiode. Bei den Fraktionen bedanke ich mich dafür, daß sie die Veröffentlichung des Jahresberichts als Bundestagsdrucksache und damit seine Beratung hier im Plenum durch einen Antrag gemäß § 127 der Geschäftsordnung schließlich möglich gemacht haben.
Ebenso wie der Wehrbeauftragte, der ja für seinen Teilbereich ähnliche Aufgaben wie wir für die gesamte Bundesverwaltung wahrzunehmen hat, muß der Petitionsausschuß selbstverständlich die Möglichkeit haben, hier im Plenum über die Ergebnisse seiner Arbeit zu berichten und sie in der Diskussion zu vertreten. Im Entwurf der neuen Geschäftsordnung ist übrigens vorgesehen, daß der Petitionsausschuß jährlich einen Bericht erstattet, der als Drucksache vorgelegt und im Plenum beraten wird.
Der vorliegende Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses in der ersten Hälfte der 8. Wahlperiode gibt dem Plenum des Deutschen Bundestages u. a. einen Überblick über die Spannweite der Eingaben, die zu den verschiedensten Sachgebieten eingehen. Es ist deshalb ganz gewiß nicht nur für das Parlament, sondern zugleich auch für die Öf-
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Frau Berger (Berlin)

fentlichkeit von Bedeutung, und dies in zweifacher Weise. Im Bericht ist nachzulesen, was den Bürger in puncto Verwaltung bewegt, welche Schwierigkeiten er mit den Behörden hat, wo bürokratisch gearbeitet wird und wo in der Praxis Mängel und Härten der von uns beschlossenen Gesetze sichtbar werden. Das Parlament erfährt also durch die Eingaben, wie sich seine Gesetzgebungsarbeit in der Praxis auswirkt und wo die Durchführung von Gesetzen bei der Verwaltung auf bürokratische Schwierigkeiten stößt. Insoweit stellt der Petitionsausschuß gewissermaßen den Resonanzboden der Gesetzgebung dar.
Der Bericht erläutert auch die Rechtsgrundlagen und die Rechtsstellung des Ausschusses, über die es gelegentlich — auch in diesem Hause — noch Unklarheiten zu geben scheint. Vor allem aber vermitteln die in diesem Bericht dargestellten Fälle einen Eindruck von der praktischen Wirkung der Ausschußarbeit auf den Bürger. Vielleicht kann der Bericht — das möchte ich doch auch sagen — auf diese Weise dazu beitragen, daß der parlamentarische Rang dieses Ausschusses künftig ein wenig höher eingestuft wird als bisher.

(Beifall bei der FDP)

Hinzufügen möchte ich, daß das Ansehen und die Autorität des Ausschusses außerhalb des Hauses größer sind, vielleicht sogar in der Öffentlichkeit zu groß; vielleicht erwartet man von uns zuviel, vielleicht sind die Hoffnungen, die man in diesen Ausschuß setzt, zu groß.
Nun ergibt sich die Bedeutung des Petitionsrechts für den einzelnen Bürger schon daraus, daß es in der Verfassung ausdrücklich als Grundrecht verankert worden ist. Der tiefere Sinn dieser Absicherung im Grundgesetz besteht doch vor allem darin, daß der Bürger selber auf diese Weise die Möglichkeit erhält, bei Mängeln der Verwaltungstätigkeit die Kontrolle durch das Parlament in Gang zu setzen.
Die Entwicklung der Petitionen zeigt, daß der Bürger mündiger geworden ist. Er sucht stärker als bisher die Hilfe des Parlaments. Er kommt oft mit den vielen und auch schwer durchschaubaren Gesetzen und Verordnungen — allein 1977/78 waren es 538 — nicht zurecht. Er glaubt, der Bürger werde von oben verwaltet und könne keinen Einfluß nehmen. Für ihn ist deshalb der Petitionsausschuß der unmittelbare Ansprechpartner, die Nahtstelle zwischen Bürger und Parlament.
Übrigens hilft das Petitionsverfahren in nicht wenigen Fällen, langwierige, kostspielige und deshalb oft gescheute Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zu vermeiden. Somit trägt es dazu bei, die Einstellung unserer Bürger zur Verwaltung und damit letztlich auch zu unserem Staat zu verbessern.
Nun möchte ich, um Mißverständnisse zu vermeiden, eines sagen. Bei aller berechtigter Kritik an der Verwaltung wäre nichts unsinniger, als unsere Verwaltung pauschal zu verteufeln. Immerhin arbeitet diese Vewaltung ja auf der Grundlage der vielen Gesetze, die wir beschließen. Die Fehler und
Mängel der Verwaltung, die wir u. a. in diesem Bericht feststellen, dürfen uns nicht den Blick dafür verstellen, daß die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in ihrer großen Mehrheit ihre Pflicht tun und sich bemühen, dem Bürger zu helfen.
Damit der Petitionsausschuß seiner Aufgabe besser gerecht werden und seine Kontrollfunktion im Interesse des Bürgers besser ausfüllen kann, sind seine Rechte im Jahr 1975 wesentlich erweitert worden.
Auf der Grundlage der Empfehlungen der Landtagspräsidentenkonferenz — 1968 — und der Enquete-Kommission Verfassungsreform des Bundestages — 1972 — wurde im Jahre 1975 Art. 45 c in das Grundgesetz eingefügt, der die Bearbeitung aller Petitionen dem Petitionsausschuß überträgt. Zugleich wurden ihm in einem besonderen Gesetz zusätzliche selbständige Kontrollbefugnisse übertragen, die eine umfassendere Sachaufklärung ermöglichen. Diese Befugnisse sind auf der Seite 7 des Berichts geschildert.
Der Ausschuß hat von diesen Befugnissen behutsamen Gebrauch gemacht. Selbstverständlich ist Kontrolle im Interesse des Bürgers notwendig. Diese Kontrolle bedeutet aber nicht, daß gerade der Petitionsausschuß unnötigerweise die Konfrontation mit der Regierung sucht. Im Gegenteil: Wenn es dem Bürger dient, sind wir auch Partner der Regierung. Dafür gibt es Beispiele.
Wir fordern daher Akten nur dann an, wenn wir bei unseren Ermittlungen anders nicht weiterkommen. Dies war bisher erst zweimal der Fall. Häufiger dagegen wurden Auskünfte unmittelbar von nachgeordneten Dienststellen eingeholt, die aus ihrer täglichen Praxis am ehesten detaillierte Auskünfte geben können.
Stellen wir allerdings schwerwiegende Mängel in der Verwaltung im Verfahren fest, machen wir selbstverständlich, wenn nötig, von unseren erweiterten Befugnissen Gebrauch.
Als beispielsweise 1977 schwere organisatorische Fehler dazu geführt hatten, daß in Berlin viele Kindergeldanträge monatelang nicht bearbeitet wurden, haben wir uns an Ort und Stelle unterrichtet. Das Plenum überwies dann diese Beschwerde entsprechend unserer Empfehlung der Bundesregierung zur Berücksichtigung. Dies hatte zur Folge, daß rund 40 Beamte aus anderen Bundesländern zur Berliner Kindergeldkasse abgeordnet wurden, um dort Ordnung zu schaffen. Erfreulicherweise kommen jetzt kaum noch Beschwerden aus diesem Bereich.
Dieses Vorgehen des Ausschusses hat sich nicht nur in Berlin, sondern auch bei den anderen Verwaltungsstellen des Bundes herumgesprochen. Es hat offentlichtlich eine Signalwirkung für andere Bundesbehörden gehabt.
Bei der Reform des Petitionsrechts im Jahr 1975 wurde auch festgelegt — dies wird gelegentlich nicht deutlich genug gesehen —, daß für die Bearbeitung aller an den Bundestag gerichteten Petitionen ausschließlich der Petitionsausschuß zuständig
14038 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Frau Berger (Berlin)

ist. Dies ergibt sich klar aus dem Wortlaut des Art. 45 c des Grundgesetzes, der besagt, daß dem Petitionsausschuß die Behandlung der nach Art. 17 des Grundgesetzes an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt. Dies ist der verfassungsrechtliche Auftrag für den Ausschuß, den er zu erfüllen hat.
Gelegentlich wird die Frage angesprochen, ob dieses Prinzip der Alleinzuständigkeit des Petitionsausschusses auch bei den sogenannten Bitten eingreift, wenn also eine Eingabe ein allgemeines Problem anspricht, das beispielsweise durch ein Gesetz, eine Verordnung oder eine Verwaltungsanordnung zu regeln ist. Diese Frage ist eindeutig zu bejahen.
Sowohl Art. 17 des Grundgesetzes wie auch Art. 45 c des Grundgesetzes, der darauf Bezug nimmt, sprechen ohne Einschränkung von „Bitten und Beschwerden". Zwar überweisen wir in der Praxis alle Eingaben zu Gesetzesvorlagen, die bereits vom Bundestag beraten werden, dem zuständigen Fachausschuß als Material. Aber alle anderen Bitten unterliegen entsprechend der eindeutigen Regelung des Art. 45 c des Grundgesetzes der sachlichen Prüfung durch den Petitionsausschuß.
Kürzlich wurde gefragt, ob der Petitionsausschuß dadurch eine Art „Oberausschuß" des Bundestages werden könnte. Das wird er mit Sicherheit nicht. Darauf werden schon die anderen Ausschüsse achten. Man muß aber eines klar sehen: Die Themen für die Ausschußberatungen bestimmt allein der Bürger. . Darunter sind natürlich Fragen, die schon einmal von einem Fachausschuß diskutiert worden sind oder beraten werden könnten. '
Ein Beispiel: Mehrere Bürger hatten gefordert, die Verwendung von Fluorchlorkohlenwasserstoff als Treibgas in Spraydosen zu verbieten oder einzuschränken, um eine Gefährdung der Ozonschicht zu vermeiden. Entsprechend unserer Empfehlung hat der Deutsche Bundestag diese Eingabe der Bundesregierung zur Berücksichtigung überwiesen, also mit dem Ersuchen, diesem Anliegen zu entsprechen.
In diesem Falle wurde die Frage aufgeworfen, ob über diese Eingabe nicht der zuständige Fachausschuß hätte beraten sollen. Die Antwort ist klar: nein; denn Art. 45 c des Grundgesetzes überträgt die Behandlung von Petitionen ausschließlich dem Petitionsausschuß. Da ihm hier in diesem Fall zu diesem Problem mehrere Eingaben vorgelegen hatten und zu diesem Thema kein Gesetzentwurf im Bundestag vorlag, mußte er entscheiden und dem Plenum eine Beschlußempfehlung zuleiten. Die Bundesregierung hat übrigens unsere Empfehlung aufgegriffen und wird sie bei ihren künftigen Überlegungen berücksichtigen.
Es geht uns übrigens manchmal wie dem Haushaltsausschuß oder dem Geschäftsordnungsausschuß, deren Entscheidungen ja ebenfalls Sachgebiete oder Zuständigkeiten anderer Ausschüsse berühren.
Im übrigen möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, daß zu den 27 Mitgliedern und ihren
Stellvertretern Fachleute aus allen wichtigen Sachgebieten gehören. Das bedeutet, daß keine Petition ohne fachgerechte Beratung durch Abgeordnete bleibt.
Meine Damen und Herren, in unserem Bericht haben wir auch einige kritische Anmerkungen zur Zusammenarbeit mit Bundesministerien machen müssen. Ich bin sehr dankbar für die außerordentlich starke Präsenz der Ressorts gerade bei diesem Bericht. Ich weiß das sehr wohl zu würdigen und einzuschätzen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr ordentlich!)

Wir reiben uns gelegentlich an einem Punkt und tauschen unsere Meinungen, wenn nötig, auch handfest aus. Aber dem Grunde nach sind wir alle der verlängerte Arm des Bürgers und sein Anwalt, der ihm die Antworten und die Hilfen zu geben hat, die er braucht.
Die exakte Überprüfung der Eingaben durch den Ausschuß setzt voraus, daß die Bundesregierung sorgfältig prüft, ob Abhilfe möglich und gerechtfertigt ist. Leider gehen ihre Stellungnahmen in nicht wenigen Fällen erst nach Monaten ein. Gewiß gibt es Einzelfälle, die sehr kompliziert sind und an denen mehrere Behörden beteiligt sind. Aber wenn hier im Plenum die mündlichen und schriftlichen Anfragen innerhalb kurzer Zeit beantwortet werden, dann müßte es doch auch möglich sein, die vom Ausschuß geforderten Stellungnahmen schneller vorzulegen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr richtig!)

Eine zu lange Bearbeitungsdauer wird vom Bürger, der sich ja gerade wegen des formlosen Petitionsverfahren an das Parlament gewandt hatte, sicherlich nicht verstanden und schadet daher dem Ansehen des Bundestages.
Ich bin als Vorsitzende des Petitionsausschusses zu der Erkenntnis gekommen — wenn ich das einmal auf diese Kurzformel bringen darf —, daß nicht alles richtig ist, was Rechtens ist. Selbst in Fällen, wo auf den ersten Blick die Rechtslage eindeutig zu sein scheint, lassen sich gelegentlich noch Lösungsmöglichkeiten finden, die dem Anliegen des Bürgers gerecht werden.
Ich denke da, Herr Kollege Buschfort, besonders an einen Fall, den wir gemeinsam in diesem Sinne gelöst haben.
Uns liegt daher vor allem daran, daß die Behörden ihren Ermessensspielraum voll ausschöpfen und dem einzelnen Beamten mehr Eigenverantwortung zubilligen.

(Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

Hierzu ein Beispiel. In einem Fall ist fast 25 Jahre lang trotz fruchtloser Lohnpfändungen versucht worden, einen Betrag von 2 000 DM einzutreiben. Hier — wie auch in anderen Fällen — hätte von vornherein und nicht erst nach Intervention des Petitionsaussschusses von § 59 der Bundeshaushaltsordnung Gebrauch gemacht werden müssen. Danach dürfen Forderungen des Staates niederge-
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Frau Berger (Berlin)

schlagen werden, wenn feststeht, daß die Einziehung keinen Erfolg haben wird oder wenn die Kosten der Einziehung in keinem Verhältnis zur Höhe des Anspruchs stehen.
Wir hatten leider Anlaß, unzureichende Stellungnahmen des Verteidigungsministeriums zu kritisieren. Beispiele dafür hat Frau Kollegin Matthäus-Maier in dem mündlichen Bericht des Petitionsausschusses am 10. November 1978 hier vorgetragen. Erfreulicherweise ist inzwischen im Verteidigungsministerium angeordnet worden, daß alle Stellungnahmen zu Petitionen dem zuständigen Staatssekretär vorgelegt werden müssen.
An diesem Punkt frage ich mich aber, warum dies noch nicht in allen Fällen zu dem doch auch vom Verteidigungsministerium gewünschten Ergebnis geführt hat. So ist vor wenigen Wochen bei einer Petition einer Fischereigenossenschaft aus Schlutup bei Lübeck, die wir zur Berücksichtigung überwiesen hatten, wo wir Abhilfe für dringend erforderlich hielten, eine in mehrerer Hinsicht unbefriedigende Stellungnahme erteilt worden.
Wir mußten deshalb zu dieser Eingabe den Staatssekretär persönlich laden, um mit ihm über die weitere Behandlung des Falles zu beraten. Das wäre mit Sicherheit entbehrlich gewesen, wenn hier mit der Sorgfalt und mit der Genauigkeit gearbeitet worden wäre, die das Parlament von der Verwaltung erwarten kann.
Nun möchte ich aber, damit es nicht so aussieht, als werde das Verteidigungsministerium nur gerügt, ausdrücklich klarstellen, daß die meisten Eingaben zum Verteidigungsbereich ordnungsgemäß bearbeitet werden. Das gilt besonders für Eingaben, bei denen die Wehrbereichsverwaltungen und Kreiswehrersatzämter beteiligt sind.
Übrigens müssen wir gelegentlich auch anderen Ministerien vorhalten, daß ihre Stellungnahmen für eine sorgfältige Bearbeitung durch den Ausschuß häufig nicht ausreichen.
Andererseits gibt es Beispiele einer erfreulichen Zusammenarbeit. Ich will sie nennen. Vor allem das Bundesversicherungsamt und die Bunderversicherungsanstalt für Angestellte bemühen sich erkennbar, die vielfach schwierigen und komplizierten Fälle aus dem Gebiet der Sozialversicherung in angemessener Zeit aufzuklären und uns sorgfältig ausgearbeitete Stellungnahmen zuzuleiten.
Meine Damen und Herren, der Ausschuß hat leider in einigen Fällen feststellen müssen, daß sich Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wegen der Ausübung ihres Petitionsrechtes Arger eingehandelt haben.
So hatte sich eine Beamtin, die ein Kind zu versorgen hatte, bei uns darüber beschwert, daß ihr Antrag auf Halbtagsbeschäftigung abgelehnt worden sei. Wir konnten ihr helfen; aber die Frau schrieb uns wenig später, daß ihr Vorgesetzter sie wegen dieser Petition gerügt habe. Wir konnten diese bedauerliche Einschränkung des Petitionsrechtes nicht weiterverfolgen, weil sie uns ausdrücklich gebeten hatte, dies nicht zu tun.
In einem anderen Fall hatte sich eine Angestellte, die zugleich Personalratsmitglied war, gegen eine Umsetzung innerhalb ihrer Dienststelle gewandt. Als ihr Vorgesetzter sie aufforderte, zu zahlreichen Fragen im Zusammenhang mit der Petition dienstlich Stellung zu nehmen, fühlte sie sich offensichtlich veranlaßt, ihre Petition zurückzunehmen.
Ausgehend von diesen nicht zu rechtfertigenden Eingriffen in das Petitionsrecht bin ich mit den Obleuten und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Petitonsausschusses in einem Gespräch mit den Staatssekretären Dr. Schüler und Dr. Hartkopf übereingekommen, daß Grundsätze für das Petitionsrecht von Bundesbediensteten erarbeitet werden. Der Entwurf der Ministerialverwaltung liegt vor. Er bedarf der Überarbeitung, weil er nach unserer Auffassung zu formaljuristisch und wenig praktikabel abgefaßt ist.
Der Petitionsausschuß legt großen Wert darauf, daß das Petitionsrecht von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes nicht geschmälert werden darf. Es darf niemandem ein Nachteil daraus erwachsen, daß er von diesem Grundrecht Gebrauch macht.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Sehr richtig!)

Weil es für unsere künftige Arbeit von Bedeutung ist, will ich auch auf zwei Rechtsfragen zum Petitionswesen eingehen, die in letzter Zeit strittig geworden sind.
Zum einen wurde in verfassungrechtlichen Abhandlungen die Frage aufgeworfen, ob es zulässig ist, daß ein verhältnismäßig großer Teil der Eingaben nicht vom Ausschuß beraten, sondern in seinem Auftrag vom Ausschußhilfsdienst im Einvernehmen mit der Vorsitzenden beschieden wird. Beispielsweise werden mehr als 30 % aller Eingaben vom Ausschußbüro an den Eingabenausschuß des zuständigen Landtags weitergeleitet, weil es sich um Landesangelegenheiten handelt. Ferner wird ein Bescheid ohne Ausschußberatung erteilt, wenn sich Bürger über ein Gerichtsurteil beschweren, eine Behandlung durch den Ausschuß also aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ebenso wird verfahren, wenn in einer Petition eine Frage angesprochen wird, die vom Ausschuß in Bleichgelagerten Fällen bereits erörtert und beschieden worden ist.
Zwar sind gemäß Art. 45 c des Grundgesetzes alle Eingaben vom Petitionsausschuß zu behandeln. Aus sachlichen wie aus rechtlichen Gründen halten wir es aber für ausreichend, daß der Ausschuß generell das Ausschußbüro beauftragt hat, in den eben erwähnten Fällen im Einvernehmen mit mir als der Ausschußvorsitzenden einen Bescheid zu erteilen. Ein Petent hat nun beim Bundesverfassungsgericht den Antrag gestellt, festzustellen, daß dieses Verfahren nicht mit Art. 45 c des Grundgesetzes in Einklang stehe. Wir hoffen, daß bald eine Entscheidung gefällt wird, damit jede Rechtsunsicherheit beseitigt wird.
Zum anderen ist strittig, ob ein Petent Einsicht in seine Petitionsakten verlangen kann, wie dies
14040 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Frau Berger (Berlin)

mehrfach geschehen ist. Wir haben dazu den Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung um eine Stellungnahme gebeten. Dieser ist zu dem Ergebnis gekommen, daß der Petent auf Grund der geltenden Rechtslage nicht das Recht hat, Einsicht in die vom Petitionsausschuß geführten Akten zu nehmen. Nach seiner Auffassung besteht lediglich die Möglichkeit, daß sich der Petent der Hilfe eines Bundestagsabgeordneten bedient, der ja das Recht hat, in diese Akten Einsicht zu nehmen.
Welche Konsequenzen und welche Schlußfolgerungen ergeben sich aus dem Bericht?
Erstens. Es hat sich gezeigt, daß die Bürger kritischer geworden sind, daß sie als mündige Bürger zunehmend von ihrem Recht Gebrauch machen, sich über die Verwaltung zu beschweren. Zugleich bewirkt die große Zahl der Petitionen einen immer stärkeren Einfluß der Bürger auf Verwaltung und Gesetzgebung. Dies begrüßen wir.
Allerdings meine ich, daß angesichts der jährlich rund 40 000 Eingaben an Bundestag und Landtage — und dazu kommen die Briefe an die Abgeordneten und andere zuständige Stellen — bei etwa 20 Millionen Haushalten die Frage offenbleibt, ob der Bürger wirklich ausreichend über dieses wichtige Grundrecht unterrichtet ist, ob er weiß, welche Möglichkeiten der Verwaltungskontrolle er hat. Verstärkte Aufklärung der Bürger ist hier nötig.
Wir haben es daher sehr begrüßt, daß der Deutsche Bundestag eine Broschüre zum Petitionswesen herausgegeben hat ebenso wie die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit in Berlin für das Petitionswesen im Bund und im Land. Ich meine, der, Bundestag sollte darüber hinaus nach dem Vor- bild von Nordrhein-Westfalen — auch ein Faltblatt herausgeben, das den Bürger darüber aufklärt, wann ihm das Parlament helfen kann, allerdings auch klar sagen, wann dies nicht möglich ist.
Zweitens. Von jeder Verwaltung, jeder Dienststelle muß verlangt werden, bürgernäher zu arbeiten. Bürokratisches Verhalten und Formalismus führen häufig dazu, daß die besonderen Umstände des Einzelfalles zu wenig berücksichtigt werden. Viele Verwaltungsbescheide sind für den Bürger schwer verständlich. Die Behörden müssen den Bürger auch noch mehr auf seine Rechte und Pflichten hinweisen, beispielsweise bei Gesetzesänderungen. Die Verwaltung muß wissen, daß sie nicht Selbstzweck ist, sondern eine dienende Funktion für alle Bürger hat.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Drittens. Der Petitionsausschuß muß von den Bundesministerien verlangen, daß sie Petitionen mit aller Sorgfalt bearbeiten. Sie müssen Stellungnahmen nachgeordneter Behörden in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht kritisch überprüfen und auf die vorgetragenen Argumente des Bürgers eingehen. Sie müssen auch darlegen, ob alle denkbaren Hilfsmöglichkeiten geprüft worden sind, auch wenn auf den ersten Blick die Rechtslage entgegenzustehen scheint.
Viertens. Das Petitionsverfahren dauert zu lange. Vor allem ist bei einfach gelagerten Fällen überhaupt nicht einzusehen, daß der Bürger mitunter mehr als ein Jahr auf den Bescheid warten muß. Eine schnelle Bearbeitung ist vor allem dann erforderlich, wenn Termine Grenzen setzen. Wendet sich beispielsweise ein Mitbürger aus Härtegründen gegen seine Einberufung, muß selbstverständlich versucht werden, die Entscheidung noch vor dem Einberufungstermin herbeizuführen. Manche Verzögerungen — lassen Sie mich das offen sagen — hängen auch damit zusammen, daß das Petitionsbüro noch nicht ausreichend besetzt ist. Erfreulicherweise hat die Bundestagsverwaltung eine personelle Verstärkung des Ausschußhilfsdienstes zugesagt.
Die Frage, ob der Ausschuß seiner Aufgabe gerecht geworden ist, kann sicherlich nicht durch einen Tätigkeitsbericht beantwortet werden. Letztlich entscheidet dies auch der Bürger, dem wir zu helfen versucht haben. Wir haben nicht allen helfen können, die sich um Hilfe an uns gewandt haben. Das wird sicher so bleiben. Auch dem Ausschuß und dem Parlament sind Grenzen gesetzt. Daß aber unsere Arbeit vom Bürger anerkannt wird, davon zeugt so mancher Brief.
Wir werden auch in Zukunft nicht in unserem Bestreben nachlassen, hinter jeder Petitionsakte das menschliche Schicksal zu erkennen, den Mitbürger, der sich oft erst nach langen Auseinandersetzungen mit Ämtern und Behörden an uns als die in seinen Augen letzte Zuflucht wendet. Wir hoffen, daß unsere Arbeit einen bescheidenen Beitrag dazu leistet, das Vertrauen des Bürgers in staatliche Institutionen, in seinen Staat zu erhalten und zu stärken.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817803600
Frau Kollegin, ich danke Ihnen für den Bericht, den Sie dem Haus gegeben haben. Ich danke gleichzeitig auch den Mitgliedern des Petitionsausschusses für die schwierige Arbeit, die sie in den beiden Jahren der Legislaturperiode geleistet haben. Welche Bedeutung die Bundesregierung der Arbeit dieses Ausschusses beimißt, an den sich Bürger fragend wenden und dem sie ihre Sorgen unterbreiten, kann man daraus ersehen, daß die Bundesregierung vollzählig vertreten ist. Ich stelle das ausdrücklich fest.

(Beifall — Zuruf von der CDU/CSU: Wo ist denn der Kanzler? — Haase [Kassel] [CDU/CSU]: Ein Türke ist doch das! Das ist sicher für eine Filmaufnahme, Herr Präsident!)

— Warum halten Sie sich denn darüber auf, daß ich hier im Hause etwas Positives feststelle,

(Haase [Kassel] [CDU/CSU] : Weil wir so wenig sind!)

nämlich, daß die Bundesregierung so vollständig vertreten ist?
Als nächster Redner hat der Abgeordnete Kirschner das Wort.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14041

Klaus Kirschner (SPD):
Rede ID: ID0817803700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dieser Debatte wird dem Deutschen Bundestag zum ersten Mal in dieser Form die Möglichkeit gegeben, über die Tätigkeit des Petitionsausschusses im allgemeinen und über die erste Hälfte der 8. Wahlperiode im besonderen zu diskutieren. Es geht um die Darstellung der Breite der Bitten und Beschwerden, die an die Volksvertretung herangetragen werden. Der Bericht, der dem Deutschen Bundestag vorliegt, und diese heutige Debatte bieten die Möglichkeit, die Arbeit des Petitionsausschusses umfassend darzustellen.
26 667 Eingaben im Berichtszeitraum vom 14. Dezember 1976 bis 31. Dezember 1978 — das sind pro Tag im Schnitt zirka 50 —, davon eine Masseneingabe von rund 60 000 Bürgern zum Robbenfang in Kanada, zeigen den zahlenmäßigen Umfang an. Davon hatten 2 354 die Bitte zur Änderung der Bundesgesetzgebung zum Inhalt.
Wenn wir zurückblicken, dann stellen wir fest, daß die Zahl der Eingaben in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen ist und zur Zeit mit etwa 13 000 bis 14 000 pro Jahr doppelt so hoch ist wie noch 1970. Das dürfte vor allem auf eine kritischere Einstellung des Bürgers gegenüber der Verwaltung zurückzuführen sein, aber auch auf ein zunehmendes Interesse der Medien an unserer Arbeit.
Der Schwerpunkt der Eingaben liegt im Bereich Arbeit und Soziales. Jede dritte Petition gehört zu diesem Gebiet, wobei der Löwenanteil auf Probleme der Sozialversicherung mit 4 792 Eingaben — das sind rund 18 %— entfällt.
Weitere Schwerpunkte sind das öffentliche Dienstrecht und das gesamte Kriegsfolgenrecht, das auch 34 Jahre nach Kriegsende für viele Mitbürger immer noch Probleme mit sich bringt. Im übrigen verteilen sich die Eingaben aber auf sämtliche Bereiche der Bundesverwaltung — von der Verteidigung über die Finanzverwaltung bis zum Auswärtigen Amt. So liegen uns auch eine Reihe von Eingaben mit der Bitte, bei der Familienzusammenführung behilflich zu sein, oder Beschwerden über mangelnde Betreuung von Deutschen im Ausland vor.
Da viele unserer Mitbürger die komplizierte Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern begreiflicherweise nicht im Detail kennen, müssen wir rund 31 % der Eingaben an die zuständigen Landtage weiterleiten. Die Petenten werden entsprechend benachrichtigt; der Fall wird dann von dem Petitionsausschuß des jeweiligen Landtages beraten und entschieden.
Rund 12 % der Eingaben können aus formellen Gründen nicht behandelt werden, weil sie sich beispielsweise gegen ein Gerichtsurteil wenden oder weil in der betreffenden Angelegenheit bereits ein Verfahren schwebt.
Etwa 2,5 % der Eingaben beziehen sich auf ein laufendes Gesetzgebungsverfahren und werden von uns daher an den zuständigen Fachausschuß weitergeleitet. Immerhin sind 2,9 % aller Eingaben un-
behandelbar, weil sie anonym oder verworren sind oder überhaupt kein Anliegen enthalten.
Von den verbleibenden Petitionen können rund 12 % im Sinne der Einsender erledigt werden. Weitere rund 60% werden durch einen Rat, eine Auskunft, Übersendung von Materialien und dergleichen erledigt, was dem Petenten in vielen Fällen ebenfalls weiterhilft. In jedem dritten Fall ist allerdings auf Grund der Sach- und Rechtslage keine Hilfe möglich.
Bei den Einsendern dominieren noch immer eindeutig die Männer. Sie sind mehr als doppelt so stark vertreten wie die Frauen. Naturgemäß kommen die meisten Eingaben, nämlich rund ein Drittel, aus Nordrhein-Westfalen. Vergleicht man aber die Zahl der Eingaben, 'so liegt Berlin auch in dieser Wahlperiode mit bisher rund tausend Petitionen je 1 Million Einwohner weit an der Spitze.
Da jede Eingabe von zwei Berichterstattern des Ausschusses bearbeitet wird, haben sich die Ausschußmitglieder in dieser Wahlperiode im Durchschnitt bereits mit je etwa 400 Fällen eingehend beschäftigen müssen. Ich meine, diese Arbeit, die ja immerhin auch viel Zeit und Mühe kostet, sollte hier einmal ausdrücklich erwähnt werden, ebenso wie bei dieser Gelegenheit nicht versäumt werden sollte, einen Dank an den Ausschußhilfsdienst für seine geleistete Arbeit zu richten.

(Beifall)

Hier wird deutlich, welche Kärrnerarbeit im Petitionsausschuß steckt und daß die Arbeit von allen Abgeordneten gemeinsam geleistet wird und nicht nur von einzelnen, wenn dies nach außen hin auch nicht immer so deutlich wird.
Was uns allen zu denken geben muß, ist die Bearbeitungsdauer der Petitionen. Wenn wir die Bearbeitungsdauer durch Verweisung an die jeweiligen Fachausschüsse abkürzen könnten, dann sollte im Interesse der Absender dieser Weg in Zukunft verstärkt eingeschlagen werden.
Ich darf in diesem Zusammenhang auch deutlich machen, daß die starke Besetzung der Regierungsbank heute den Respekt für unsere parlamentarische Arbeit zeigt.
Ich habe eingangs erwähnt, daß an der Spitze der Eingaben die Sozialversicherung mit 18 °/o steht. Hierbei verzeichnen wir eine Zunahme der Probleme, deren Lösungen teilweise oder auch vollständig in den Verantwortungsbereich ausländischer Behörden oder Versicherungträger fallen. Wir arbeiten verstärkt mit ausländischen vergleichbaren Institutionen oder Ombudsmännern bzw. -frauen zusammen. Besonders die Kooperation mit dem französischen Médiateur ist uns von besonderem Nutzen. Gibt es doch eine nicht unerhebliche Zahl deutscher Versicherter bzw. Rentner, die während ihres Arbeitlebens die Versicherten- bzw. Beschäftigtenzeiten in Frankreich zurückgelegt haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um Beschäftigungszeiten ehemaliger Kriegsgefangener oder Rentenversicherter, die unmittelbar nach dem Krieg in Frankreich gearbeitet haben, aber auch von Deutschen in der Fremdenlegion. In einigen
14042 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Kirschner
dieser Rentenfälle gab und gibt es Schwierigkeiten bei der Gewährung der Ansprüche. Sicherlich sind dies, gemessen an der Gesamtzahl der Rentenberechtigten, wenn man es mathematisch ausrechnen würde, nur Promilleteile, aber für den einzelnen ist es sein Problem.
Der Begriff Petition stammt aus dem Lateinischen, wonach unter Petitum ein Verlangen, Beantragen, Fordern zu verstehen ist. Für viele Mitbürger ist dieser Begriff sicherlich schwer verständlich und er ist nicht gängig. Deshalb sollte auch einmal geprüft werden, ob dafür ein verständlicherer Begriff nicht besser wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wenn man bedenkt, daß in der 7. Wahlperiode des Deutschen Bundestages 1 835 Anregungen eingingen, die Vorschläge zur Namensänderung des Petitionsausschusses beinhalteten, so ist dieser Gedanke keineswegs abwegig.
Das Petitionsrecht als öffentliches subjektives Recht hat eine große Geschichte voll harter Kämpfe hinter sich. Es wurde in Deutschland als solches erst nach 1815 bekannt, und nur die Verfassung von Sachsen-Weimar aus dem Jahre 1816 nahm es in eine Bestimmung auf. In der Weimarer Reichsverfassung wurde das Petitonsrecht als Grundrecht anerkannt. In der Zeit nach 1933 wurde es durch die Einführung einer sogenannten Quenglerliste ersetzt und damit als Grundrecht außer Kraft gesetzt. Bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, das Petitionsrecht im Grundrechtskatalog zu garantieren, nachdem es bereits in den neuen Verfassungen von Baden, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern aufgeführt worden war.
Das Petitionsrecht, so wie wir es heute kennen, zählt zu den wichtigsten Rechten des Staatsbürgers. Es ist nach Artikel 17 des Grundgesetzes ein subjektives öffentliches Recht, ,das jeder natürlichen Person, auch Ausländern und Staatenlosen, zusteht.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle vielleicht einen kleinen Einschub. Was uns auffällt, ist, daß wir relativ wenig Petitionen von Ausländern bekommen, die in der Bundesrepublik arbeiten und wohnen. Ich meine, daß dies für uns ein Grund sein sollte, einmal darüber nachzudenken, ob wir diese Bürger in unserem Lande vielleicht überhaupt nicht erreichen; denn es kann ja wohl nicht sein, daß sie keinerlei Probleme, keine Bitten und Beschwerden an den Gesetzgeber und an das Parlament als solches vorzubringen haben.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Wenn ich vorher die gute Zusammenarbeit mit den ausländischen Institutionen, besonders mit dem französischen Médiateur, erwähnt habe, dann ist es auch gerechtfertigt, ein Wort des Dankes für die gute Zusammenarbeit an das Arbeits- und Sozialministerium zu richten.
Wir hatten einige sehr schwierige Probleme in den .zwischenstaatlichen Rentenverfahren mit Jugoslawien. Bei diesen Eingaben ging es zum Teil um die Anerkennung jugoslawischer, für die Festsetzung. der deutschen Rente bedeutsamer Versicherungszeiten, um die Bewilligung jugoslawischer Rentenleistungen und in einem Fall um die Auszahlung einer bereits bewilligten jugoslawischen Teilrente. In allen diesen Fällen hat der Ausschuß teils erhebliche Verzögerungen bei der Behandlung durch die jugoslawischen Rentenversicherungsträger festgestellt. Nachdem auch bis zum Zeitpunkt der parlamentarischen Prüfung trotz zahlreicher Erinnerungen auf Verwaltungsebene nicht nur durch den zuständigen deutschen Rentenversicherungsträger, sondern zum Beispiel auch seitens des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung eine Entscheidung der zuständigen jugoslawischen Stellen nicht erreicht werden konnte, hat der Ausschuß diese Problematik mit Bundesarbeitsminister Dr. Ehrenberg persönlich besprochen. Wir erhielten von ihm die Zusage, die in den Petitionen angesprochene Problematik nicht nur in einem persönlichen Brief an seinen jugoslawischen Kollegen aufzuzeigen, sondern die aufgetretenen Schwierigkeiten auch anläßlich erneuter deutsch-jugoslawischer Verhandlungen anzusprechen. Das ist im Oktober 1978 geschehen. Erste Erfolge dieser Bemühungen zeichnen sich bereits ab. Die in den Petitionen angesprochenen Rentenverfahren wurden bereits weitgehend abgeschlossen oder stehen unmittelbar vor dem Abschluß.
Immer wieder erreichen den Ausschuß Beschwerden über das medizinische Gutachterwesen. Hierbei geht es insbesondere um die Länge der Verfahren vor den Sozialgerichten. Im Schnitt sind es hierbei zweieinhalb Jahre, wenn es in die erste und zweite Instanz geht. Das hängt teilweise mit der medizinischen Personalenge zusammen. Den Gerichten stehen leider nicht genügend qualifizierte medizinische Gutachter zur Verfügung, was sicherlich mit anderen lukrativeren Einkommensmöglichkeiten in sehr engem Zusammenhang zu sehen ist. Die Problematik sollte einmal kritisch unter die Lupe genommen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat die Länder und das Bundesversicherungsamt gebeten, auf die Beschleunigung der Verfahren im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten hinzuwirken. Dafür sagen wir ausdrücklich Dank.
Die Arbeit des Petitionsausschusses steht nicht im Rampenlicht der großen politischen Auseinandersetzungen. Das ist auch gut so; denn im Vordergrund unserer Arbeit steht der Einsatz für den Bürger, der unsere Hilfe benötigt, sei es hinsichtlich der Durchsetzung von Rechtsansprüchen oder zum Beispiel auch bei seiner Suche nach einer Unterstützung bei seinen Wünschen nach einer Änderung oder Ergänzung bestehender Rechtsvorschriften. Die Menschen, die ihre Bitten und Beschwerden vorbringen, werden uns Bundestagsabgeordneten nur insoweit Vertrauen schenken können, als sie von dem ehrlichen und aufrichtigen Bemühen unserer Tätigkeit überzeugt sind. Politische Effekthascherei würde ihnen in ihren Sorgen und Nöten gewiß keine Hilfe bringen, sondern sie nur verbittern. Deshalb müssen wir jede Petition genau prü-
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14043
Kirschner
fen. Auch dort, wo wir nicht im Sinne des Petenten entscheiden können, kann er doch Gewißheit haben, daß sein Anliegen ernst genommen wird.
Wir alle wissen, wie schwer es für den einzelnen sein kann, sich in der Vielzahl der ihn berührenden Gesetze und Verordnungen zurechtzufinden. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß in der Bundesrepublik ohne Berücksichtigung völkerrechtlicher Vereinbarungen gegenwärtig allein im Bundesrecht schätzungsweise — ganz genau weiß man das nicht — 1 500 Gesetze und 2 500 Verordnungen mit rund 90 000 Paragraphen gelten, zu denen noch die Landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften sowie das supranationale Recht der Europäischen Gemeinschaft hinzukommen, wird deutlich, wie wichtig es für den Bürger ist, zu wissen, daß es eine Kontrollinstanz wie den Petitionsausschuß gibt, die er anrufen kann und die zu helfen versucht, wenn er in die Mühlen der Bürokratie geraten ist und Hilfe braucht.
Ich möchte im Zusammenhang mit der heutigen Beratung des Berichts des Petitionsausschusses nicht erneut die Bürokratiediskussion anheizen. Aber wir sollten doch erkennen, daß sich in unserer Gesellschaft durch das ständige Fortschreiten des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsanlagen insbesondere auch im Bereich der Sozialversicherung, die an der Gesamtzahl der Eingaben, wie ich es bereits vorher dargestellt habe, einen erheblichen Anteil hat, der Rechtsverkehr zwischen Bürgern und Behörden immer mehr zu einer Beziehung Bürger/Computer gewandelt hat. Dies hat zur Folge, daß etwa bei der Erteilung von Rentenauskünften oder -bescheiden — um bei dem Beispiel der Sozialversicherung zu bleiben — oftmals mehr Augenmerk auf computergerechte als für den Bürger verständliche Darstellung rechtlicher, zugegebenermaßen auch schwieriger Zusammenhänge gerichtet wird. Wir sollten deshalb versuchen, mit dazu beizutragen, daß der Bürger auch in den Entscheidungen von Massenverwaltungen erkennen kann, daß auf die spezifischen Verhältnisse seines Einzelfalles eingegangen wurde.
Lassen Sie mich zum Schluß ein Wort der früheren sozialdemokratischen Bundestagsabgeordneten Helene Wessel bringen, die über lange Jahre hinweg Vorsitzende des Petitionsausschusses war. Frau Wessel hat gesagt:
Aus den Petitionen lernen Ausschuß und Volksvertretung die wirklichen Nöte und Bedürfnisse der Bürger kennen. Der Petitionsausschuß ist die höchste Stelle im Staat, wo der Bürger einmal sein Herz ausschütten kann. Jeder hat das Recht zu schreiben, wie es ihm ums Herz ist, und mancher schreibt, wie ihm der Schnabel gewachsen ist. Der Ausschuß hört die Stimme des Volkes und vernimmt die Sorgen und Nöte des kleinen Mannes. Er ist damit wie kaum ein anderer Ausschuß des Bundestages ein Bindeglied, eine Kontaktstelle zwischen Bürger und Staat, eine Nahtstelle zwischen Gesetz und Mensch. Er hat die Hand am Pulsschlag des Volkes.
Daß diese Bewertung des Petitionsausschusses vom Bürger geteilt wird, läßt sich wohl auch daran ablesen, daß der Bürger in steigendem Maße von seinem Petitionsrecht Gebrauch macht. Fast eine Viertelmillion Bürger haben sich seit 1949 an den Petitionsausschuß gewandt. Mehr als eine Million Masseneingaben sind an uns gerichtet worden. Dies zeigt doch wohl mehr als alles andere, wie wichtig diese Institution für unser demokratisches Gemeinwesen schlechthin ist.
Seiner großen Bedeutung als eines in der Verfassung verankerten Grundrechtes entsprechend sollte das Petitionsrecht auch von uns Parlamentariern gewürdigt werden. Wenn es mit der Arbeit unseres Ausschusses gelingt, einen Beitrag dazu zu leisten, auch bei jenen Bürgern, die sich in der als übermächtig empfundenen Bürokratie nicht mehr zurechtfinden, die sich als verwaltet fühlen, die mit der Gesetzgebung unzufrieden sind, die hinter den Formularen und Paragraphen das Menschliche vermissen, einen Teil der von ihnen empfundenen Verdrossenheit und Unzufriedenheit mit unserer staatlichen Ordnung abzulassen, dann haben wir eine wichtige Aufgabe erfüllt. Dies ist ein Teil bürgernaher Parlamentsarbeit. Ich meine, es lohnt sich für das Parlament, unserer Tätigkeit die notwendige Aufmerksamkeit zu schenken.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817803800
Als nächster Redner hat das Wort Frau Abgeordnete Matthäus-Maier.

Ingrid Matthäus-Maier (SPD):
Rede ID: ID0817803900
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bedeutung des Petitionsrechtes ist in den letzten Jahren gestiegen. Wie schon dargestellt wurde, hatten wir in den vergangenen Jahren einen durchschnittlichen Eingang von 7 000 bis 8 000 Petitionen jährlich zu verzeichnen. Demgegenüber hatten wir im Jahre 1977 beim Petitionsausschuß des Bundes 12 306 Petitionen zu verzeichnen, und im Jahre 1978 waren es sogar 13 795. Dies bedeutet mehr als 50 Petitionen täglich; es waren der Tendenz nach' mehr als doppelt so viel wie in den früheren Jahren.
Dies ist meiner Meinung nach Ausdruck der Tatsache, daß der Bürger mündiger geworden ist und kritischer. Er läßt sich nicht mehr alles gefallen, sondern wendet sich viel eher an seine Volksvertreter.
Dies entspricht auch der Bedeutung des Petitionsrechtes, das ja in der Verfassung eine herausgehobene Stellung einnimmt. Es wurde bereits erwähnt, daß in Art. 17 des Grundgesetzes das Petitionsrecht als Grundrecht verankert worden ist, und es ist darauf hinzuweisen, daß in unserer Verfassung überhaupt nur drei Ausschüsse wörtlich erwähnt werden, nämlich der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuß für Verteidigung und der Petitionsausschuß, der damit eine herausgehobene Position einnimmt.
Aber auch die politische Bedeutung ist groß. Ich möchte es so formulieren: Gäbe es den Petitions-
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Frau Matthäus-Maier
ausschuß nicht, so müßte er nach Meinung der FDP erfunden werden. Denn er ist — ich möchte es einmal so ausdrücken — eine urliberale Einrichtung, urliberal deshalb, weil seine Einrichtung eine Reaktion auf die Erkenntnis ist, daß auch der Staat Fehler macht und daß sich der Bürger dagegen zur Wehr setzen können muß.
Kein Staat, keine Bürokratie, keine politische Institution ist unfehlbar. Jedes noch so durchdachte Gesetz hat Mängel, jede noch so gut vorbereitete Verordnung kann nicht so perfekt sein, daß sie nicht in der täglichen Praxis Mängel zeigt. Und wer hat nicht schon selber mit Bürokratie zu tun gehabt, mit sturen Beamten, mit einer Verwaltung, die auf ihrem Recht beharrt hat auch dort, wo es offensichtlich unsinnig ist? Ich meine also, daß der Bürger auf die Wahrnehmung seines Rechtes aus Art. 17 des Grundgesetzes zu Recht mehr als bisher Anspruch erhebt.
Leider verkennen viele Bürger jedoch die Befugnisse des Ausschusses. Dies kann nicht deutlich genug gesagt werden. Sie überschätzen die Möglichkeiten, die wir im Petitionsausschuß haben, und sind dann über eine Entscheidung des Petitionsausschusses enttäuscht, weil sie geglaubt haben, der Ausschuß könne mehr, als er tatsächlich kann. Ich möchte dies für drei Bereiche verdeutlichen, damit wir überlegen, was man da ändern kann.
Der erste Bereich betrifft das Verhältnis des Petitionsausschusses zu den Gerichten. Wegen der verfassungsrechtlich garantierten Unabhängigkeit unserer Gerichte können Gerichtsentscheidungen vom Deutschen Bundestag und seinem Petitionsausschuß weder überprüft noch aufgehoben noch abgeändert werden. Viele Bürger glauben aber, der Petitionsausschuß sei so etwas wie eine Superrevisionsinstanz, an die er sich wenden kann, wenn er in allen anderen Instanzen keinen Erfolg gehabt hat. Ich glaube, wir können nicht deutlich genug darauf hinweisen, daß wir diese Möglichkeiten nicht haben. Andererseits glaube ich, daß es durchaus auch gegenüber der gerichtlichen Tätigkeit zwei Chancen des Tätigwerdens des Ausschusses gibt, die wir in der Vergangenheit etwas zu wenig genutzt haben, mit dem automatischen Hinweis darauf, hier hätten Gerichte gesprochen und deshalb dürfe sich der Petitionsausschuß nicht einmischen. Ich nenne dazu zwei Beispiele. Es kommt immer wieder vor, daß der Bürger gegenüber der öffentlichen Verwaltung in einem Gerichtsverfahren unterliegt und daß das Ergebnis für ihn eine ganz besondere Härte bedeutet. Ich glaube, daß der Ausschuß juristisch die Möglichkeit hat, sie haben muß und sie auch verstärkt wahrnehmen muß, in einem solchen Fall die Bundesverwaltung zu bitten, von der Vollstreckung des Urteils aus Billigkeitsgründen abzusehen. Dies bedeutet nicht etwa Kritik am Gerichtsurteil. Im Gegenteil, das Gerichtsurteil wird ausdrücklich akzeptiert. Aber es muß doch die Möglichkeit der Bitte geben, zu überprüfen, ob denn unbedingt auf dem Recht bestanden werden muß oder ob es nicht irgendwelche Kompromißmöglichkeiten, Billigkeitsmöglichkeiten gibt. Es gibt ja ohnehin im gesamten Leben immer die
Möglichkeit, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Mir scheint es nicht einleuchtend, daß wir uns automatisch mit dem Hinweis auf vorliegende Gerichtsurteile aus solchen Verfahren zurückziehen. Man muß vielmehr im Einzelfall überprüfen — das kann sicher nur selten und in besonders gelagerten Fällen geschehen —, ob man die Bundesverwaltung nicht bitten sollte, in einem besonderen Härtefall „Gnade vor Recht" ergehen zu lassen, um diesen Ausdruck zu benutzen. Das heißt, es fragt sich, ob man nicht gemeinsam einen Weg finden kann, auf dem in einem Einzelfall ein besonders hartes Urteil nicht zur Vollstreckung gebracht wird.

(Dr. Hammans [CDU/CSU] : Wer grenzt ab?)

— Dazu kann man hier keine theoretischen Grundlagen und Kriterien erarbeiten. Es ist Aufgabe des Ausschusses, sich zu überlegen, ob es angebracht ist, im Einzelfall eine solche Empfehlung auszusprechen. Es ist ja schon heute so, daß die Verwaltung nicht sämtliche rechtlichen Möglichkeiten, die sie hat, nutzt. Das gibt es ja schon. Denken Sie daran, daß in sämtlichen Gesetzen und Erlassen Billigkeitsmöglichkeiten vorgesehen sind. Es geht hier ausschließlich darum, ob auch der Petitionsausschuß in Einzelfällen solche Empfehlungen aussprechen kann.
Zweites Beispiel. Es gibt Bürger, die sich im Laufe eines Gerichtsverfahrens an den Petitionsausschuß mit der Bitte um Abhilfe wenden. Ich halte es weder für juristisch geboten noch für mit der politischen Bedeutung des Petitionsrechts vereinbar, die Hilfe des Ausschusses in solchen Fällen generell unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren zu verweigern. Es muß die Möglichkeit bestehen -- wir haben sie auch schon einmal wahrgenommen —, in Einzelfällen die Bundesverwaltung um ein bestimmtes Prozeßverhalten zu bitten. Dafür gibt es ein grundsätzliches Argument. Wenn wir generell mit dem Hinweis darauf, daß hier ein Prozeß läuft, die Möglichkeit der Tätigkeit des Petitionsausschusses verneinen, würde das dazu führen, daß der Bürger, der sich an die Gerichte wendet, damit zugleich auf das Petitionsrecht für sich selber verzichtet. Denn entweder be-. findet er sich im Verfahren oder nach dem Verfahren, und beide Male sagen wir ihm: Du kannst nicht zu uns kommen. Das heißt also: Er nimmt sich eine wichtige Möglichkeit der Hilfeleistung. Das kann ja wohl grundsätzlich nicht stimmen.
Aber von dieser grundsätzlichen Überlegung abgesehen gibt es doch immer wieder Einzelfälle, bei denen sich der Bürger und auch der Petitionsausschuß fragen: Muß denn nun wirklich in diesem konkreten Fall die Frage bis zur letzten Instanz durchgefochten werden? Gibt es nicht die Möglichkeit, sich vorher auf einen bestimmten Kompromiß zu einigen, insbesondere dann, wenn z. B. ein Betroffener im hohen Alter ist und bei der Frage einer Entschädigung für ihn die Gefahr besteht, daß er, bis das Bundesverwaltungsgericht entschieden hat, längst verstorben ist? Ich meine also, daß dies trotz der garantierten und von uns anerkannten Unabhängigkeit der Gerichte enge, aber von uns
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14045
Frau Matthäus-Maier
wahrzunehmende Möglichkeiten sind, bei denen wir als Petitionsausschuß unsere Tätigkeit durchaus einsetzen lassen sollten.
Ein zweiter Bereich, der die Begrenztheit der Möglichkeiten des Petitionsausschusses zeigt, ist folgender: Der Petitionsausschuß hat keine Durchsetzungskompetenz, d. h., seine Beschlüsse haben den Charakter von nach der Bedeutung des Anliegens abgestuften Empfehlungen. Er empfiehlt der Bundesregierung dies oder jenes, aber er kann die Durchführung der Empfehlungen nicht erzwingen. Man muß anerkennen, daß die Bundesregierung und die Bundesverwaltung zwar in den meisten Fällen den Empfehlungen — insbesondere den höherrangigen — entsprechen, aber es gibt eben auch Fälle, in denen das nicht geschieht.
Ich will hier einen Fall nennen, den die meisten von Ihnen kennen, bei dem der Ausschuß ausdrücklich bedauert, daß die Bundesregierung seinem Vorschlag nicht gefolgt ist. Das ist der sogenannte Plaketten-Fall, den ich hier für die, die ihn nicht kennen, kurz darlegen will: Es haben sich Zivilbedienstete der Bundeswehr mit der Beschwer an uns gewandt, sie seien während laufender Wahlkämpfe daran gehindert worden, mit ihrem Privat-Pkw und einem kleinen Parteiaufkleber auf diesem Pkw auf den Kasernenparkplatz zu fahren mit dem Hinweis darauf, dies sei mit § 15 des Soldatengesetzes nicht vereinbar — dieser Paragraph schränkt die Grundrechte von Soldaten hinsichtlich der öffentlichen und politischen Meinungsäußerung bekanntlich ein —, und man wolle hinsichtlich der Soldaten einerseits und der Zivilbediensteten andererseits keinen Unterschied machen. Von daher dürfe man also mit einem Privat-Pkw und einer kleinen Plakette auf diesem auch als Zivilbediensteter nicht auf einem Bundeswehrparkplatz innerhalb der Kaserne parken.
Meine Damen und Herren, ich will die Diskussion über das Thema hier nicht vertiefen. Sie wissen, daß der Ausschuß, und zwar quer durch alle Fraktionen, anders entschieden hat als die Bundesregierung. Wir haben die Bundesregierung gebeten, doch für Zivilbedienstete in Anbetracht der hohen Bedeutung von Art. 5 des Grundgesetzes davon abzusehen, solche einschränkenden Weisungen zu erteilen. Nachdem uns der Bundesverteidigungsminister mitgeteilt hat, daß er unserem Wunsch nicht Folge leisten wird, blieb dem Ausschuß nur eine Möglichkeit, die er auch wahrgenommen hat: Er hat diese Empfehlung an die Fraktionen mit der Bitte um Stellungnahme überwiesen.
Mittlerweile liegt mir die Empfehlung der SPD-Fraktion vor, die dem Votum des Ausschusses leider nicht gefolgt ist, die sich also, was ich bedaure, der Meinung der Bundesregierung angeschlossen hat. Ich kann für meine Fraktion mitteilen, daß unser zuständiger Arbeitskreis entsprechend dem Votum des Petitionsausschusses die Empfehlung ausgesprochen hat, Zivilbediensteten die Möglichkeit zu geben, den Privat-Pkw mit einem Parteiaufkleber auf Bundeswehrgelände zu parken. Wir werden dieses Thema im Ausschuß nicht aus den Augen verlieren und hoffen, daß es im weiteren
Verlauf des Verfahrens irgendwann doch noch zu einer gütlichen Regelung kommt.
Der dritte Bereich, in dem die Bevölkerung die Möglichkeit des Ausschusses überschätzt, ist ein Gebiet, auf dem sich der Ausschuß von sich aus, also freiwillig, eine gewisse Selbstbeschränkung auferlegt hat. Diese Selbstbeschränkung halte ich allerdings auch für richtig. Es geht um die Zurückhaltung des Petitionsausschusses bei der Behandlung gerade erst abgeschlossener, umstrittener Gesetzesänderungen. Denn ebensowenig wie der Petitionsausschuß eine Art Superrevisionsinstanz gegenüber gerichtlichen Urteilen sein kann, kann er eine Art Supergesetzgeber sein, der gesetzgeberische Entscheidungen, die als solche so gewollt sind, korrigiert.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Ich sage das ganz deutlich, weil wir in der Vergangenheit im Ausschuß immer wieder feststellen mußten, daß sich Bürger mit der Bitte um Korrektur von Gesetzen an uns wenden, die wir gerade erst im Bundestag — sei es einvernehmlich, sei es strittig — beschlossen haben.
Zwei Beispiele: Es ist immer wieder das 20. Rentenanpassungsgesetz vom Juni 1977 Gegenstand von Petitionen gewesen, z. B. die Festschreibung des Kinderzuschusses zur Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aber die Begrenzung der Bewertung der Ausbildungsausfallzeiten auf den jeweiligen Durchschnittsverdienst aller Versicherten.
Ein anderes Beispiel aus dem Steuerrecht: Der Ausschuß mußte sich immer wieder mit Petitionen beschäftigen, die forderten, daß die auf Grund der 3. Konjunkturverordnung für die Zeit zwischen dem 9. Mai und dem 31. Dezember 1973 aus konjunkturellen Gründen durchgeführte Aussetzung der Gewährung steuerlicher Erleichterungen nach §
7 b rückgängig zu machen sei.
Meine Damen und Herren, ich will nicht auf die inhaltliche Diskussion dieser Punkte eingehen — ich halte sie so für richtig, wie wir sie entschieden haben —, aber mir scheint, daß es — unabhängig von der Position, die man inhaltlich dazu einnimmt — der Respekt vor dem Gesetzgeber, der diese Fragen kurz zuvor eindeutig gesehen, diskutiert und entschieden hat, gebietet, daß der Petitionsausschuß solche Dinge nicht behandelt und auch nicht korrigiert.
Falls wir das doch tun sollten, was meiner Ansicht nach über unsere Kompetenz hinausginge, bestünde im übrigen die Gefahr, daß bei den Petenten falsche Hoffnungen geweckt würden. Denn dann, wenn ein Gesetzgeber eine Frage gerade mit einer bestimmten Mehrheit oder sogar einstimmig so und nicht anders entschieden hat, ist es völlig unrealistisch, wenn der Petitionsausschuß ganz andere Vorschläge macht, wohl wissend, daß er beim Gesetzgeber auf völlig taube Ohren stößt. Eine weise Zurückhaltung des Petitionsausschusses auf diesen Gebieten ist also auch im Sinne der Petenten geboten.
14046 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979
Frau Matthäus-Maier
Es gibt eine einzige Ausnahme, die in den genannten Fällen allerdings nicht vorlag: Dann, wenn sich im Laufe der Durchführung eines Gesetzes erweist, daß eine Lücke, die man übersehen hat, oder eine unbillige Härte, die man so gar nicht wollte, entstanden ist, kann der Petitionsausschuß selbstverständlich Empfehlungen geben. Dann aber, wenn die Härten gerade deswegen entstehen, weil sie politisch gewollt sind, wenn wir etwa beim Rentenanpassungsgesetz Einschränkungen wegen der Rentenfinanzierung vornehmen mußten, ist es Aufgabe des Petitionsausschusses, sich zurückzuhalten.
Lassen Sie mich etwas zu den Chancen der Petitionen sagen. Sie werden gelesen haben, daß 6,7 % aller Anliegen im Petitionsausschuß entsprochen worden ist. Wenn man bei den Petitionen die Anregungen und die auf gesetzgeberische Maßnahmen bezogenen Bitten wegläßt und nur die Beschwerden zugrunde legt, erhöht sich diese Erfolgsquote auf immerhin 13,1 %. Hinzu kommt, daß ein ganz erheblicher Teil, nämlich rund ein Drittel aller Petitionen, an die Volksvertretungen der Län- der überwiesen werden muß. Wenn man diesen Block von etwa einem Drittel, also die trotz fehlender Zuständigkeit an uns gegangenen Petitionen, abzieht, erhöht sich die Erfolgsquote immerhin auf knapp 20 %, so daß die ursprüngliche Zahl von 6,7 % die tatsächliche Erfolgsquote etwas negativer darstellt, als sie ist.
Nimmt man hinzu, daß etwa 28 % der Petitionen dadurch positiv erledigt werden, daß dem Begehren des . Petenten wenigstens zum Teil entsprochen wird — z. B. durch Rat, Auskunft, Verweisung oder Materialübersendung —, so erhöht sich die Quote der — wenigstens teilweisen — Erfolge doch immerhin auf knapp die Hälfte aller Petitionen, und ich glaube, das ist ein wichtiges Ergebnis.
Ich will hier allerdings ein Problem nicht verschweigen, mit dem wir uns — gerade als einzelne Abgeordnete, die ja dauernd die entsprechenden Akten lesen und aufgrund dessen entscheiden — im Ausschuß beschäftigen. Mir scheint — das muß ich Ihnen ehrlich sagen —, daß die Verwaltung des Petitionsausschusses oft recht unkritisch die Entscheidungen und die Begründungen der entsprechenden Bundesverwaltung übernimmt. Der Bericht des Petitionsausschusses kritisiert ausdrücklich die Bundesverwaltung, wenn er auf Seite 9 folgendes sagt:
Die Zusammenarbeit der Ministerien mit dem Ausschuß läßt in anderen Punkten ebenfalls zu wünschen übrig. Generell ist zu bemängeln, daß die Ministerien die Stellungnahmen der nachgeordneten Behörden häufig ohne detaillierte Prüfung übernehmen und zu wenig der Frage nachgehen, ob sich nicht doch Lösungsmöglichkeiten — beispielsweise im Wege eines Kompromisses — finden lassen.
Ich darf Ihnen sagen, daß ich in diese Kritik auch die Petitionsverwaltung einbeziehen möchte. Wir als Abgeordnete bekommen ja von der Petitionsverwaltung nicht eine leere Akte, in der
sich nur der Brief des Petenten befindet, sondern bekommen die Stellungnahme der Bundesverwaltung und einen Vorschlag des Petitionsbüros mitgeliefert. Dabei scheint mir die Verwaltung des Petitionsausschusses in der Gefahr zu stehen, die Stellungnahmen der Bundesministerien zu unkritisch zu übernehmen, was Sie schon daran sehen, daß in vielen Fällen in diesen Vorschlägen sogar wörtlich gesagt wird: „Übernahme der Seiten 17 bis 21 aus der Stellungnahme des Bundesministers" als Begründung.

(Sehr richtig! bei der FDP)

Das hat zweifellos verschiedene Gründe. Einer dieser Gründe ist — das kann man der Petitionsverwaltung mit Sicherheit zugute halten — die Unterbesetzung des Büros. Wir haben bei der Petitionsverwaltung im Moment 54 Mitarbeiter. Ich glaube, daß dies angesichts der Fülle der Probleme und der höchst komplizierten Materien auf die Dauer nicht ausreichen wird, um die Fragen der jeweiligen Petition angemessen — d. h. unter voller Berücksichtigung der Wünsche des Petenten —, sachgemäß und detailliert zu erörtern.
Ich will auch zugeben, daß dies u. a. ein Problem der Abgeordneten ist. Denn wenn eine Petition mit einem bestimmten Votum der Petitionsausschußverwaltung zu uns kommt, geht es doch wahrscheinlich den meisten von uns so, daß dieser Vorschlag erst einmal den Vorteil hat, daß er als formulierter und begründeter Vorschlag im Raume steht. Der Nachteil ist, daß derjenige, der anders entscheiden möchte, sich doppelt in die Materie einarbeiten muß, daß er selber recherchieren und Überlegungen anstellen muß, daß er sich die Dinge dreifach überlegen muß. Das Ergebnis ist, daß bei den Abgeordneten dann der Wunsch, aus Gründen der Bequemlichkeit das zu übernehmen, was die Verwaltung vorschlägt, natürlich relativ ausgeprägt ist.
Aus meiner richterlichen Tätigkeit kenne ich den Vorteil derer, die eine Sache intensiv bearbeitet haben und einen Vorschlag vorlegen. Dieser Vorschlag hat zunächst immer das Prae des ersten Vorschlages für sich, und es ist sehr schwierig, gegen einen solchen Vorschlag einen eigenen zu setzen.
Mir scheint, wir können dies einerseits nur mit einer stärkeren Besetzung des Büros, andererseits aber auch mit einer anderen Einstellung im Büro und bei den Abgeordneten ändern. Ich meine, wir sollten im Zweifel auf der Seite des Petenten stehen. Das heißt nicht, daß wir ihm immer recht geben. „Im Zweifel" bedeutet, daß wir uns dann, wenn eine Sache wirklich Zweifel hervorruft, wenn ich also als Abgeordneter zu schwanken beginne — Ist das wirklich so? Muß die Verwaltung wirklich so handeln? Kann man das nicht auch anders sehen? Kann man da nicht einen Kompromiß finden? —, auf die Seite des Petenten stellen und das Thema zumindest auf die Tagesordnung des Petitionsausschusses setzen sollten, um im Gespräch mit Kollegen zu klären, ob wir uns dem Begehren anschließen können. Ich glaube, dies ist der bessere Weg, um einem gewissen Automatismus entge-
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Frau Matthäus-Maier
genzuwirken, der einfach besagt: Stellungnahme der Bundesverwaltung — Stellungnahme des Petitionsausschusses — der Abgeordnete schließt sich an — und schon ist die Petition vom Tisch.
Im Petitionsausschuß bleibt die sonst leider übli- che parteipolitische Konfrontation in der Regel vor der Tür. Die Abstimmungen gehen dort meist quer durch die Fraktionen. Dies ist, wie ich ausdrücklich betone, erwähnenswert, weil wir gerade in der jetzigen Situation eine von Tag zu Tag zunehmende parteipolitische Konfrontation haben, aber auch aus einem anderen Grund: Wenn wir einer Petition recht geben und uns ihr anschließen, entscheiden wir uns ja in der Regel gegen eine Entscheidung der Bundesverwaltung. Angesichts der Situation, daß die parlamentarische Mehrheit in der Regel ihre eigene Regierung stützt, ist es in diesen Fällen, wenn Sie so wollen, ungewöhnlich, daß Abgeordnete gegen ihre eigene Regierung entscheiden. Einer der Gründe dafür, daß das möglich ist, liegt einfach darin, daß der Ausschuß relativ im verborgenen arbeitet und daß nicht sämtliche Diskussionsbeiträge und Meinungsäußerungen draußen in der Presse und sonst in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden, was sonst das Ergebnis hat, daß schnell der Vorwurf erhoben wird, die jeweilige Fraktion sei in sich zerrissen. Es ist gut, daß wir es uns im Petitionsausschuß leisten können, sehr unterschiedlich abzustimmen.
Eine solche quer durch die Fraktionen unterschiedliche Abstimmung über eine bestimmte Materie will ich an einem Beispiel erläutern, zumal da mir diese Petition aus der Fülle der von uns behandelten auch aus anderen Gesichtspunkten wichtig zu sein scheint. Ein Arzt und Psychotherapeut aus München wandte sich an uns. Er hatte sich im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit als Psychotherapeut nicht darauf beschränkt, medizinisch tätig zu sein, sondern jenen Patienten, die auf Grund psychischer Hemmungen Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden hatten, geholfen, gegenüber Behörden tätig zu werden. Er hatte ihnen zum Beispiel einen Widerspruch formuliert oder einen Antrag ausgefüllt. Deswegen wurde er nach den Bußgeldvorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zu einem Bußgeld verurteilt. Er war der Meinung, er sei dazu nicht nur berechtigt, denn er habe weder geschäftsmäßig noch gegen Geld beraten, sondern er sei als Psychotherapeut, dessen Anliegen ja über
die unmittelbare medizinische Betreuung hinausgehe, dazu sogar verpflichtet gewesen.
Wir haben das Problem intensiv diskutiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Grundsätzlich hält der Ausschuß zum Schutze der ratsuchenden Bürger und im Interesse einer geordneten Rechtspflege eine Aufsicht über das Rechtsberatungswesen für unumgänglich. Fehlende Sachkunde eines Rechtsberaters kann für den betroffenen Hilfesuchenden von großem finanziellem Nachteil sein. Andererseits gibt es nach unserer Meinung Grenzfälle, die Anlaß zu einer Neuregelung geben müssen, um Konflikte mit dem Rechtsberatungsgesetz nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wie gerade der Fall des nach unserer Ansicht aus uneigennützigen Motiven im Interesse seiner Patienten handelnden Arztes zeigt, kann das Rechtsberatungsgesetz in einem gewissen Grenzbereich zu unbilligen Härten führen, die nicht zuletzt in der ungenauen Abgrenzung zwischen, wie es dort heißt, geschäftsmäßiger und nur gelegentlicher Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten begründet sind. Wir meinen also: Dieses Gesetz muß geändert werden. Wir sind dafür dankbar, daß uns das Bundesjustizministerium zugesagt hat, im Rahmen einer ohnehin bevorstehenden Novellierung und Überprüfung dieses Gesetzes diesen Punkt einzubeziehen.
Ich erwähne das auch deshalb, um zu zeigen, auf welch schwankendem Boden sich sogar Bundestagsabgeordnete bewegen, an die sich die Bürger ja täglich mit Fragen und mit Bitten um Hilfe wenden. Auch jeder Bundestagsabgeordnete lebt in der Gefahr und mit dem Risiko, unter diesem Rechtsberatungsgesetz und seinen Bußgeldvorschriften zu leiden, wenn er Rechtshilfe — dieser Begriff ist sehr weit gefaßt — erteilt und — was vielleicht nicht ganz so wahrscheinlich wie bei dem genannten Psychotherapeuten ist — an einen entsprechenden Staatsanwalt gerät.
Immerhin bedurfte es einer Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom November 1978 mit der Überschrift „Bürgersprechstunde des Abgeordneten und Rechtsberatungsgesetz". Sie kommt nach immerhin neun Seiten komplizierter Rechtsausführungen zu dem Ergebnis: Der. Abgeordnete darf in einer Bürgersprechstunde einem Bürger Auskünfte erteilen. Aber die Zulässigkeit dieser Rechtsauskunft bewegt sich — so heißt es wörtlich — auf rechtlich schwankendem Boden. Eine Klärung der Zweifelsfragen könnte entweder durch einen Musterprozeß oder durch eine Gesetzesnovelle erfolgen.
Ich bitte, den Justizminister auch unter diesem Gesichtspunkt, der uns Abgeordnete natürlich in eine unmögliche Position bringt, um Überprüfung des Rechtsberatungsgesetzes. Welcher Abgeordnete hält denn nicht regelmäßig Bürgersprechstunden ab, in denen er natürlich nicht nur darauf hinweist, daß das 20. Rentenanpassungsgesetz so und nicht anders aussieht, sondern in denen er auch sagt „An Ihrer Stelle würde ich klagen" oder „Legen Sie da Widerspruch ein, einen Widerspruch macht man so und so"?
Das heißt, daß auch wir Gefahr laufen, durch dieses Rechtsberatungsgesetz betroffen zu werden. Wir wären dankbar, wenn dieses Gesetz, zu dessen Novellierung uns dieser Arzt aus München den Anlaß geliefert hat, möglichst schnell unter die Lupe genommen würde.
Ich erwähnte bereits die Betroffenheit des Abgeordneten durch die Arbeit im Petitionsausschuß. Ich will hier ganz deutlich sagen: Von der Arbeit im Petitionsausschuß profitiert meiner Ansicht nach auch der einzelne Abgeordnete, der dort sitzt, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen wird er immer wieder mit Problemen des Alltags konfron-
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Frau Matthäus-Maier
tiert, mit Nöten, mit Schwierigkeiten, mit Sorgen, die aus Gesetzen, die wir hier machen, und aus dem Gesetzesvollzug entstehen. Er gerät, wie ich glaube, nicht so sehr in die Gefahr zu glauben, Gesetze seien perfekt, weil er täglich mit ihren Mängeln und ihrer Begrenztheit konfrontiert wird.
Das ist der eine Gesichtspunkt. Es gibt aber noch einen zweiten. Ich glaube, daß der Petitionsausschuß der einzige Ausschuß ist, in dem die Mitglieder des Deutschen Bundestages mit der ganzen Breite der Politik konfrontiert werden. Da geht es manchmal an einem Tag sowohl um komplizierte Fragen des Rentenrechts als auch um den Bereich der Steuerpolitik und komplizierteste Einzelfragen der Lastenausgleichsgesetzgebung. Dies hat sicherlich den Vorteil, daß man nicht so schnell ein Fachidiot wird. Ich glaube, daß in diesem Parlament und in der Art und Weise, wie wir auch innerhalb der Fraktionen geschäftsordnungsmäßig unsere Arbeitsbereiche verteilen, die Gefahr ansonsten sehr hoch ist.
Dieser Ausschuß lebt zweifellos politisch im Schatten; beim Bürger ist das sicher anders. Was die Abgeordneten selber angeht, so würde ich es wie folgt zusammenfassen: Die Arbeit dort ist nicht einfach. Sie bereitet viel Mühe, aber sie macht auch Spaß.
Zum Abschluß möchte ich auf folgendes hinweisen, weil ich gesehen habe — es täte mir leid, wenn da etwas Falsches entstanden wäre —, daß in der SPD-Fraktion anscheinend wegen meiner Äußerungen zum Plakettenfall Überprüfungen stattgefunden haben.

(Wehner [SPD] : Sie sollen nur genau zitieren, gar nichts anderes, und nicht anderen was aufhängen, was nicht so ist!)

— Herr Wehner, mir liegt nichts daran, irgend jemandem etwas anzuhängen. Ich gehöre zu denen, die mit anderen gemeinsam im Petitionsausschuß dafür gefochten haben, daß wir diesen Punkt für die Zivilbediensteten klären. Nachdem sich das entsprechende Ministerium dem nicht angeschlossen hat, ist diese Petition an die Fraktionen überwiesen worden.
Mit ist offiziell vom Petitionsaussdchuß die Stellungnahme der SPD zugeleitet worden, leider noch nicht die der FDP. Die FDP-Fraktion hat sie offensichtlich dem Petitionsausschuß nicht schriftlich mitgeteilt, was ich bedaure. Ich habe aber unsere in der Fraktion abgestimmte Erklärung abgegeben. Mir ist auch die Stellungnahme der CDU noch nicht zugegangen, was ich gleichfalls bedauere.

(Dürr [SPD] : Warum beschimpfen Sie dann die Fraktion, die höflich geantwortet hat?)

—Entschuldigen Sie, ich habe Sie überhaupt nicht beschimpft. Ich habe nur gesagt, daß das, was sie inhaltlich geantwortet hat — —

(Dürr [SPD] : Ihrer Meinung widerspricht! Das kann doch sein!)

— Selbstverständlich. Das nehmen wir auch zur Kenntnis. Ich darf es hier aber doch trotzdem kritisieren. Ich meine, daß das nicht Anlaß zu solchen Zwischenrufen sein sollte. Ich habe korrekt zitiert, und ich habe gesagt, daß Sie geantwortet haben, daß Sie anders als der Ausschuß entschieden haben. Ich kann hier doch wohl sagen, daß wir nach wie vor anderer Ansicht sind und daß wir dies bedauern.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817804000
Als nächster Redner hat Frau Abgeordnete Dr. Riede das Wort.

Dr. Paula Riede (CDU):
Rede ID: ID0817804100
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem sich die Wogen im Hause wieder geglättet haben und bevor ich mich ausgewählten Problemen aus dem Ihnen vorliegenden Bericht des Petitionsausschusses zuwende, lassen Sie mich bitte einige allgemeine Bemerkungen zu diesem Ausschuß und seinen Kompetenzen aus der Sicht der CDU/CSU-Fraktion machen.
Als 1975 die Erweiterung der Befugnisse des Petitionsausschusses hier im Plenum beraten wurde, gab es für meine Fraktionskollegen nicht den geringsten Zweifel an deren Notwendigkeit. Das, was damals der politische Wille des, wie ich glaube, gesamten Hauses war, hat seinen Niederschlag in der Einführung des Art. 45 c in das Grundgesetz sowie in dem dazu ergangenen Bundesgesetz gefunden. Wenn ich jetzt anläßlich der Vorlage des ersten schriftlichen Berichts nach über vier Jahren Erfahrung mit den damals beschlossenen Rechten und Befugnissen dieses Ausschusses eine Zwischenbilanz ziehe, so muß ich feststellen, daß die Qualität der Arbeit des Ausschusses eine andere geworden ist. Die Möglichkeiten einer intensiveren Sachaufklärung, der Abkürzung von langen Dienstwegen sowie des unmittelbaren Kontakts mit Petenten und ihren Anliegen vor Ort haben vor allem auch für den einzelnen Bürger Früchte getragen. Ich meine, die Stimme des Ausschusses hat dadurch insgesamt an Gewicht gewonnen. Dies, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ist ein Zugewinn, der jedem einzelnen Mitglied dieses Hohen Hauses bei seiner politischen Tätigkeit zugute kommt.
Die Schaffung neuer und besserer Rechtsgrundlagen konnte jedoch nur bestehende formelle Hindernisse beseitigen. Sie war mithin nur der erste Schritt zu einer effektiveren Arbeit des Ausschusses. Hinzu kommen muß die tatsächliche Umsetzung der nunmehr gegebenen Möglichkeiten in die tägliche Arbeit des Ausschusses. Selbst aus dem Bereich der Bundesregierung gab es anfangs Versuche, die Kompetenz des Ausschusses einzuschränken. Wir haben uns gegen solche Überlegungen energisch zur Wehr gesetzt, und heute sind solche Fragen kein Thema mehr.
Schwieriger war es, dem einzelnen Bürger die Möglichkeiten dieses Bürgerausschusses nahezubringen. Nur diesem Zweck diente die intensive Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses in den letzten
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Frau Dr. Riede (Oeffingen)

Jahren. Zweifellos gebührt hier der Vorsitzenden,
Frau Kollegin Berger, unser aller Dank. Sie hat unter großem persönlichem Einsatz über die Medien
— Presse, Fernsehen und Hörfunk — den Bürgern klargemacht, daß sie, nämlich die Bürger, im Bundestag in Bonn einen ständigen Ansprechpartner für ihre Sorgen und Nöte haben. Dabei hat sie sich
— auch dies sei ausdrücklich gesagt — stets parteipolitisch neutral verhalten und jeweils nur die Sache in den Mittelpunkt ihrer Aussagen gestellt. Diese Sachbezogenheit ist übrigens quasi der gemeinsame Nenner der Arbeit aller meiner Kolleginnen und Kollegen im Ausschuß. Ich hoffe, daß dies auch in Zukunft so sein wird.
Wie ich hörte, hat kürzlich ein Kollege im Zusammenhang mit der Behandlung einer Eingabe die Frage gestellt, ob sich der Petitionsausschuß nicht zunehmend von seiner eigenen Aufgabe entferne und sich mit Fachthemen befasse, also letztlich Politik zu machen beginne. Gemeint war damit die Eingabe einer Elterninitiative, in der beklagt wurde, daß die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der sogenannten Zelltherapie bei mongoloiden Kindern nicht übernähmen. Die Krankenkassen wiesen darauf hin, daß diese Heilmethode bei Mongolismus noch nicht allgemein wissenschaftlich anerkannt sei. Weil hier Tausende von Kindern und ihre Eltern betroffen sind, die mit einem schweren Schicksal zu kämpfen haben, hielten wir es für erforderlich, diesen Beschwerden besonders eindringlich nachzugehen und dabei auch von unseren erweiterten Befugnissen Gebrauch zu machen.
Daher haben wir zu dieser Frage beispielsweise Vertreter der Bundesregierung, der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen sowie medizinische Sachverständige angehört und auch Gespräche mit dem Bundesgesundheitsamt geführt. Wir konnten und wollten dabei selbstverständlich nicht ein eigenes Urteil über die medizinische Eignung dieser Heilmethode fällen, wir wollten aber erreichen, daß die Bundesregierung alles Erdenkliche tut, din wissenschaftlich klären zu lassen, ob diese von verschiedenen Ärzten und einer Kinderklinik praktizierte Heilmethode zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen geeignet ist.
Wir haben diese Eingabe schließlich der Bundesregierung zur Berücksichtigung mit dem Ziel überwiesen, daß der zuständige Minister eine neutrale Gutachtergruppe zur Klärung der Wirksamkeit der Zelltherapie bei mongoloiden Kindern einsetzt. Diese Gutachtergruppe hat inzwischen ihre Arbeit aufgenommen. Der entsprechende Bericht darüber dürfte dem Ausschuß in Kürze zugehen.
Lassen Sie mich bitte hier ganz eindeutig klarstellen: Die Eingabe richtet sich gegen ablehnende Bescheide gesetzlicher Krankenkassen, nämlich Kosten der Zelltherapie nicht zu erstatten. Da es sich dabei teilweise um bundesmittelbare Behörden handelt, die der Kontrolle der Bundesregierung und der parlamentarischen Kontrolle dieses Hauses unterliegen, hatten wir über eine zulässige Eingabe im Sinne des Art. 17 GG zu beschließen. Nach Art. 45 c GG ist daher nicht ein Fachausschuß dieses Hauses, sondern allein der Petitionsausschuß zuständig.
Das genannte Beispiel zeigt im übrigen, daß es nicht nur Aufgabe ist, dem einzelnen Bürger zu helfen, sondern mit der Lösung seines Problems darüber hinaus zahlreichen anderen Bürgern in ähnlicher Situation behilflich zu sein.
Sie finden in dem vorliegenden Bericht eine Reihe von Einzelfällen, die letztlich dazu führten, daß verwaltungsinterne Vorschriften geändert wurden oder daß zumindest in Merkblättern ausdrücklich auf bestimmte Rechte des einzelnen hingewiesen wurde. Der Ausschuß kann sich also keinesfalls mit der Lösung des Problems der einzelnen Eingabe zufriedengeben, sondern er hat dafür Sorge zu tragen, daß erkannte Verwaltungsfehler sich nicht wiederholen. Die Möglichkeiten hierzu sind sicherlich vielstufig. Aber solange nicht dieses Haus als Gesetzgeber gefordert wird, trägt der Petitionsausschuß und nicht ein Fachausschuß die politische Verantwortung für die jeweiligen Entscheidungen.
Wir werden deshalb auch in Zukunft versuchen, schwerpunktmäßig Schwachstellen im Bereich Verwaltung/Bürger aufzuzeigen, und um generelle Abhilfe bemüht sein. Die immer wieder zu beobachtende Staatsverdrossenheit vieler Bürger geht uns alle an. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist eine Möglichkeit, diesem gefährlichen Trend entgegenzuwirken.
Lassen Sie mich bitte abschließend noch auf ein anderes Spannungsfeld hinweisen. Frau Kollegin Matthäus-Maier hat ähnlich votiert. Ich meine den Bereich, in dem die Bundesverwaltung als beklagte Partei in einem Rechtsstreit eine bestimmte Haltung einnimmt und diese letztlich durch alle Instanzen vertritt. Ich verkenne nicht, daß es gerade das Wesen des Rechtstaates ausmacht, zulässige Rechtsmittel ausschöpfen zu können. Aber hierbei kommt es mir auf folgendes an.
Der Ausschuß hatte vor kurzer Zeit einen Fall zu behandeln — und dieser steht in der Tat für viele ähnliche Fälle —, in dem der Petent in erster Instanz ein teilweise obsiegendes Urteil erlangte. Es handelte sich um folgendes. Der Petent war bei einem Ausritt erheblich verletzt worden, als sein Pferd infolge tief anfliegender Bundeswehrhubschrauber scheute und durchging. Ein Dauerschaden zwang ihn zur Aufgabe seines Arztberufes. Vor dem Landgericht wurden seine Ansprüche auf Schadensersatz zu einem Viertel als gerechtfertigt angesehen, womit er sich auch zufriedengab. Dennoch führte die betroffene Verwaltung den Rechtsstreit bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser ließ allerdings die Revision nicht zu, sondern wies die zuständige Verwaltung, hier die Wehrbereichsverwaltung, an, dem Petenten den entstandenen Schaden entsprechend dem Ausschußbeschluß gutzumachen.
Der Petitionsausschuß hatte sich zwischenzeitlich auch mit dem Anliegen befaßt und kam auf Grund seiner Prüfung zu dem Ergebnis, die Eingabe der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Da diese jedoch dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung beimaß, hat sie dem Beschluß des Petitionsausschusses nicht entsprochen. Nunmehr, d. h. nach Abschluß des Verfahrens vor dem Bundesgerichts-
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Frau Dr. Riede (Oeffingen)

hof, hat der Petent seine Ansprüche zugesprochen bekommen. Wäre es nach Auffassung und Würdigung des Petitionsausschusses gegangen, hätten die entsprechenden Geldleistungen bereits ein volles Jahr früher erfolgen können, und viel Ärger wäre erspart geblieben.
Deswegen hier an dieser Stelle unsere Bitte an die Bundesregierung, kritischer als bisher bei derartigen Rechtsstreitigkeiten abzuwägen, ob aus grundsätzlichen Überlegungen der Gang durch alle Instanzen notwendig ist. Wir im Ausschuß haben leider nur allzuoft den Eindruck, daß die Belange des Schwächeren — das ist in der Regel der Bürger — dabei auf der Strecke bleiben.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817804200
Das Wort hat nun der Abgeordnete Müntefering.

Franz Müntefering (SPD):
Rede ID: ID0817804300
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will selbstkritisch beginnen. Ich glaube, daß der Deutsche Bundestag es bisher nicht immer schafft, aus der Vielzahl der Petitionen und Eingaben die nötigen und möglichen Konsequenzen zu ziehen.
Das hat mehrere Gründe. Das liegt sicher daran, daß wir vom Petitionsausschuß selbst es bisher nur unzureichend geschafft haben, unseren politischen Ansätze auch in der nötigen Weise in die Fachberatungen der Ausschüsse und in die Parlamentsarbeit einzubringen. Das liegt sicher insgesamt auch am Bundestag selbst, der die Ergebnisse der Petitionsarbeit bisher sehr oft zwar zur Kenntnis nahm, aber nicht versuchte, daraus Konsequenzen zu ziehen und Lösungen zu suchen.
Es ist überhaupt verwunderlich, meine ich — das darf ich als junger Abgeordneter sicher sagen —, daß wir Abgeordneten so selten über das Petitionswesen, das uns im Wahlkreis und hier in Bonn über sehr viele Stunden hin in Anspruch nimmt — ausgelöst durch Sprechstunden oder durch Briefe, die uns hier erreichen — gezielt miteinander Informationen und Erfahrungen austauschen. Hier wären sicher Verbesserungen nötig.
Wenn der Petitionsausschuß in einem Einzelfall etwas erreichen will oder wenn er in einem Einzelfall etwas Allgemeingültiges erkennt, wendet er sich in der Regel an die Bundesregierung, auch wenn es sich nicht um Beschwerden, sondern um Bitten zur Gesetzgebung handelt. Der Gesetzgeber Bundestag wendet sich also an die Bundesregierung und empfiehlt zu berücksichtigen, zu erwägen, zur Kenntnis zu nehmen. Sehr viel seltener versuchen wir als Ausschuß, den Fachausschuß und das Parlament auf die Spur zu bringen, die wir als bedenkenswert erkannt zu haben glauben. Ich meine, daß hier die Akzente vielleicht etwas anders gesetzt werden müssen. Die Sorgen, Bitten und Beschwerden der Bürger müssen die parlamentarische Arbeit unmittelbarer und erkennbarer berühren und bewegen.
Das Petitionswesen hat sicher auch Bezüge zu der landauf, landab behaupteten Staatsverdrossenheit.
Die große und steigende Zahl von Petitionen spricht dabei, meine ich, aber keineswegs für Staatsverdrossenheit, sondern spricht dafür, daß die Menschen Vertrauen in die Institutionen unserer Demokratie haben. In der Tat wird ja von vielen Abgeordneten in den Gemeinden und Stadträten, in den Landtagen und auch hier bei uns gute Arbeit geleistet. Die Kontakte zu den Bürgern sind intensiv und vielfältig.
Wir als Mitglieder des Petitionsausschusses haben uns bei den sachkundigen Kollegen zu bedanken, die bei besonders kniffligen Petitionen aus ihrem Fachbereich bereitwillig Hilfestellung geben. Ich will das ausdrücklich erwähnen. Wir haben uns aber auch bei den Damen und Herren im Büro des Petitionsausschusses zu bedanken, die immer zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, Fragen zu klären und zusätzliche Probleme zu lösen.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Ob dieses Vertrauen der Bürger in das Petitionswesen Bestand hat, hängt, glaube ich, weniger davon ab, ob wir dem Anliegen der Bürger entsprechen können oder wollen oder nicht. Ob dieses Vertrauen Bestand hat, hängt vielmehr davon ab, welche Erfahrungen die Menschen mit uns machen, wenn sie sich an uns wenden, ob wir schnell und einfühlsam und engagiert in der Sache auf ihre Bitten und Beschwerden eingehen. Deshalb sage ich: Wir müssen Petitionen schnell bearbeiten. Das Ausschußbüro muß personell und sachlich gut ausgestattet sein. Die Bearbeitung der Petition muß in der Regel in wenigen Wochen möglich sein. Wir dürfen nicht wieder Rückstände bekommen, wie wir sie zeitweise gehabt haben. Der Ausschuß muß bei seinen Recherchen die volle Unterstützung der Bundesregierung und der Bundesbehörden haben. Das ist in der Regel gegeben, aber vielleicht hilft die heutige Diskussion mit, daß hier auch die letzten Mängel beseitigt werden.
Wenn jetzt gefragt wird: Wer beantwortet denn schnell?, will ich einen konkreten Fall ansprechen, der den Bundesminister der Verteidigung betrifft, der hier schon zweimal zitiert worden ist. Es ging um eine Petition zum Fluglärm, die uns am 11. Juli 1978 erreichte, in der ein Bürgermeister darum bat, daß seine Stadt von Überflügen durch Bundeswehrflieger verschont werden solle. Der Ausschuß antwortete am 14. Dezember 1978 auf diese Petition. Der Petent bekam aber bereits am 3. August 1978, also drei Wochen, nachdem er uns die Petition geschickt hatte, akurat die Antwort vom Bundesminister der Verteidigung, die er auch von uns bekam. Das entstand dadurch, daß er sich sowohl an uns als auch an den Bundesminister der Verteidigung gewandt hatte. Dies ist ein Fall, in dem der Bundesminister der Verteidigung außerordentlich schnell und gut reagiert hat. Dies zeigt auch, daß es Bürger gibt, die auf verschiedenen Wegen ihr Anliegen vorzubringen und zur Erledigung zu bringen versuchen. Es macht die Sache nicht leichter, wenn man gegenseitig nichts davon weiß.
Ich habe gesagt, daß wir schnell und einfühlsam reagieren müssen. Eine einfühlsame Reaktion bedeutet, daß Petitionen nicht schablonenhaft aus
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Müntefering
dem Zettelkasten beantwortet werden dürfen. Die Petenten schreiben nun einmal nicht alle messerscharf: Ich möchte: 1., 2., 3. ... Es ist oft genug ein schwieriges Unterfangen herauszufinden, worin denn das eigentliche Anliegen besteht und was überhaupt getan werden kann. Auch das spricht dafür, daß das Büro personell und sachlich gut ausgerüstet sein muß.
Einfühlsam reagieren heißt auch, daß wir einer Witwe, die erkennbar zum erstenmal sich in ihrem Leben durchringt, einen solchen Brief nach Bonn zu schreiben, anders antworten müssen, als dem fachlich versierten Schreiber, der eine Sachentscheidung fordert. Wir vom Ausschuß und die Mitarbeiter in der Zentralstelle bemühen uns darum.
Wir müssen in der Sache engagiert reagieren. Das ist relativ leicht bei solchen Petitionen, bei denen man sagen kann, da ist etwas falsch gelaufen, das muß geheilt werden. Aber viele Petitionen sind ja so eindeutig nicht. Sie führen uns in einen Wust von Bürokratismen, Behauptungen und Gegenbehauptungen, Darstellungen und Gegendarstellungen und verursachen das ungute Gefühl, daß da etwas dran sein könnte, daß man aber nicht so recht den Hebel hat, der die Dinge bewegen könnte. Die Sachverhalte sind oft kompliziert. Dann kommt es darauf an, daß wir uns nicht zu früh den Darstellungen hingeben, die wir erhalten, sondern daß wir all die Möglichkeiten ausloten, die wirklich gegeben sind, um das konkrete Problem und die Frage allgemeingültig zu lösen. Das heißt, die Bürger müssen, wenn sie unsere Antwort bekommen, er- kennen, daß wir sie ernst genommen haben, daß wir sorgfältig recherchiert haben und daß die wirklich bestmögliche Lösung gesucht worden ist.
Ich will an Hand einiger weniger kleiner Beispiele darstellen, worum es dabei im Petitionsausschuß geht und vor welchen Problemen wir stehen. Der Ausschuß wurde verschiedentlich gebeten, sich dafür einzusetzen, daß bestimmte Telefoninhaber nicht in das Amtliche Fernsprechbuch aufgenommen werden. Die Bürger sahen in der automatischen Aufnahme eine Verletzung ihres Grundrechtes und wollten generell selbst entscheiden können, ob sie aufgenommen werden oder nicht. Mancher von uns, der sich selbst allzu oft vom Telefon gequält fühlt, mag ja auch ein wenig Verständnis dafür haben. Aber der Ausschuß vertritt, wie der zuständige Bundesminister, die Meinung, daß in der Regel das öffentliche Interesse an einem möglichst vollständigen Verzeichnis der Fernsprechteilnehmer überwiegt und nur in Ausnahmefällen davon abgewichen werden soll. Trotzdem hat sich der Bundesminister bereit erklärt, jeden Fall speziell und individuell zu prüfen.
Um auf aktuelle Petitionen zu sprechen zu kommen: Es erreichten uns in den letzten Monaten zunehmend Petitionen zum Wohngeld, in denen Rentner wünschen, daß Rentensteigerungen für den Wohngeldanspruch unerheblich bleiben sollen, das heißt, wenn die Rente steigt, sollen deshalb die Wohngeldbeträge nicht geringer werden. Das geht aber natürlich nicht. Denn auch die Lohnzuwächse der Arbeitnehmer werden ja beim Wohngeldanspruch berücksichtigt, wenn der neue Antrag gestellt ist. Diese Petitionen machen aber deutlich, wie groß und teilweise drückend die Mietbelastungen für nicht wenige Haushalte, Rentner und wohl noch mehr für Familien mit Kindern geworden sind, und daß wir als Gesetzgeber zu einer Wohngeldgesetzesnovelle aufgerufen sind.
Im Jahre 1977/78 haben wir als Ausschuß 253 Einzeleingaben zum Tierschutz zu bearbeiten gehabt sowie eine Sammeleingabe mit 70 000 Unterschriften gegen die Tötung von Robben. Wir haben als Ausschuß diese Bitten und Beschwerden der Bundesregierung als Material überwiesen mit dem Ziel, eine wirksamere Gesetzesanwendung zu erreichen. Die Petitionen zum Tierschutz waren wohl begründet. Ich bitte, mich deshalb nicht mißzuverstehen, wenn ich trotzdem einmal frage: Wäre es in unserem Lande auch vorstellbar, daß 253 Personen mit Einzeleingaben oder 70 000 Personen mit ihren Unterschriften sich gegen Kindesmißhandlung engagieren und da auf verstärkte Abhilfe dringen?

(Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

Manchmal sind auch die Petitionen interessant, die nicht eingehen.
Ein letzter Fall. Eine Gruppe von Bürgern wandte sich im März 1979 an uns mit der Beschwerde über späte und mangelhafte Information in einer für sie höchst wichtigen Angelegenheit. Die Bürger forderten auch den vorläufigen Stopp einer Baumaßnahme bis zur Ausräumung der Fragen und Probleme. Es ging um Erweiterungsmaßnahmen bel einem Munitionsdepot. Nun sind solche militärischen Anlagen ja besonders sensible Themen, und es kann hier nicht jede Einzelheit ausgeleuchtet werden. Immerhin ist aber doch die ungute Art aufzuzeigen, betroffene Bürger nicht vorher und nicht rechtzeitig und nicht umfassend genug über schwerwiegende Änderungen in ihrem Wohn- und Lebensbereich zu informieren.
Was wir daraus lernen können: Bei der Bauleitplanung in den Gemeinden haben wir eine weitgehende Mitwirkung der Bürger vorgeschrieben und praktizieren sie mit Erfolg. Beim Straßenbau sollten wir sie bald verbindlich machen. Bei allem Respekt vor den Besonderheiten militärischer Anlagen müßte es doch auch möglich sein, auch wenn solche Anlagen nicht, wie im vorliegenden Fall, in deutscher Hand sind, die betroffenen Bürger und Gemeinden wie verantwortungsbewußte Demokraten zu behandeln und nicht wie Befehlsempfänger. Die Petenten wollten ja nicht die Verhinderung des Depos, sondern beschwerten sich über die Modalitäten. Ich denke, dies ist eine Sache, die wir uns alle noch einmal genau ansehen müßten, alle, die da mitwirken könnten. Wir sollten darauf hinwirken, daß in Zukunft in der Behandlung der Interessen der Bürger demokratischer vorgegangen wird.
Wer aufmerksam zugehört hat, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem wird nicht entgangen sein, daß in den Ausführungen der Diskussionsteilnehmer, der Sprecher hier vorn, ein kleiner Dissens lag in der Beurteilung dessen, was denn eigentlich die
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Müntefering
Fachausschüsse des Bundestages bei der Behandlung von Petitionen für eine Rolle spielen könnten. Ich habe in meinem Beitrag eben deutlich zu machen versucht, daß ich glaube, daß wir die Fachausschüsse stärker als bisher mit in die Arbeit einbinden könnten, insbesondere dann, wenn es um sehr schwerwiegende und komplizierte Entscheidungen geht. Ich unterstelle aber allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen des Petitionsausschusses, daß wir uns gemeinsam bemühen, die bestmögliche Lösung im Interesse der betroffenen Bürger zu finden. In diesem Sinne sollten wir weiterarbeiten und uns bemühen.

(Beifall bei der SPD und der FDP)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817804400
Das Wort hat der Bundesminister des Innern.

Gerhart Rudolf Baum (FDP):
Rede ID: ID0817804500
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich nur ein kurzes Wort aus der Sicht der Bundesregierung am Ende dieser auch für mich sehr interessanten Debatte sagen, die uns alle, die wir dort sitzen, sicherlich sehr gut über die Arbeit des Petitionsausschusses informiert und nachdenklich gemacht hat gegenüber manchen Worten der Kritik.
Ich begrüße es aus der Sicht der Bundesregierung außerordentlich, daß eine solche Debatte stattfindet, weil wir dadurch gemeinsam würdigen, daß es sich beim Petitionsrecht um ein Bürgerrecht ersten Ranges handelt.
Ich begrüße es auch, Frau Kollegin Berger, daß das Parlament über Einzelfälle diskutiert, auch über Fallgruppen, und daß wir etwas wegkommen von der abstrakten Gesetzesdiskussion, die uns ja so beansprucht. Ich fand es sehr bemerkenswert, daß Sie gesagt haben, wir müßten kontrollieren, welche Wirkung die Gesetze haben. Wir müssen das mitunter sehr schnell tun. Wir können die Wirkung eben auch an den Petitionen ablesen, die Sie bekommen.
Der Wunsch nach mehr Eigenverantwortung der im öffentlichen Dienst Tätigen wird auch von uns unterstützt. Sie merken das — so habe ich das Ihren Worten entnommen — nicht nur bei der Beurteilung von Entscheidungen, sondern möglicherweise auch bei der Art, wie die öffentliche Verwaltung auf Petitionen reagiert.
Sie haben kritisiert, daß Stellungnahmen manchmal erst nach Monaten eingehen. Ich halte das nicht für gut, bitte Sie allerdings, zu berücksichtigen, daß die öffentliche Verwaltung, die Bundesministerien, außerordentlich mit Anfragen der verschiedensten Art belastet sind. Ich muß das den Kollegen bei dieser Gelegenheit einmal sagen. Nicht nur die wöchentliche Fragestunde, die eine wichtige Funktion hat, sondern auch Anfragen der Kollegen unmittelbar an die Ministerien und Anfragen der Bürger nehmen heute einen außerordentlich großen Umfang der Behördentätigkeit ein. Die Stellungnahmen zu Petitionen kommen dann noch hinzu. Sie sollten deshalb bitte auch angesichts manchmal sehr komplizierter Fälle Nachsicht haben, wenn es nicht so schnell geht, wie Sie es sich wünschen. Ich billige es keineswegs, daß Anfragen verschleppt und verzögerlich beantwortet werden.
Ich habe auch Ihren Wunsch aufgenommen, daß Anfragen mit großer Sorgfalt beantwortet werden sollten.
Wir werden uns über die Frage der Ausübung des Petitionsrechts durch Bedienstete des Bundes noch unterhalten, Frau Berger. Ich habe Ihre Vorschläge gelesen. Wir werden uns sicherlich in dem einen oder anderen Punkt aufeinander zubewegen müssen. Ich teile Ihre Auffassung, daß die Inanspruchnahme des Bürgerrechts auf Petition nicht zu einer Rüge, nicht im geringsten zu einer Benachteiligung der im öffentlichen Dienst Tätigen führen darf. Wir müssen gemeinsam darüber wachen, daß dies nicht geschieht.
Wir werden auch über die kritischen Anmerkungen zur Rechtsmittelausschöpfung durch die Bundesbehörden diskutieren. Wir haben das aufgenommen.
Die Frage, ob sich der Petitionsausschuß als ein Oberausschuß versteht, ob hier also Kritik angebracht sei, möchte ich von seiten der Bundesregierung hier nicht abschließend behandeln. Das ist Sache des Parlaments. Es ist Sache der anderen Ausschüsse, sich darüber ein Bild zu machen. Das kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, wenn wir auch manchmal das Gefühl haben, Frau Kollegin Berger, daß Sie den rechtlichen Rahmen, der Ihnen gesetzt ist, doch weit ausschöpfen.

(Dr. Becker [Frankfurt] [CDU/CSU] : Warum auch nicht!)

Abschließend möchte ich ausdrücklich würdigen, daß diese Debatte stattfand. Es würde mich freuen, wenn wir sie von Zeit zu Zeit wiederholen könnten.

(Beifall bei allen Fraktionen)


Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817804600
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe nunmehr den Zusatzpunkt zur Tagesordnung auf:
Beratung der Sammelübersicht 52 des Petitionsausschusses (2. Ausschuß) über Anträge zu Petitionen
— Drucksache 8/3045 —
Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Geschäftsordnung gewünscht? — Ich erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dürr.

Hermann Dürr (SPD):
Rede ID: ID0817804700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe das Wort zur Geschäftsordnung erhalten, und ich möchte zur Geschäftsordnung erklären, daß ich etwas erstaunt darüber bin, daß eine Wortmeldung zur Aussprache über den vorausgegangenen Tagungsordnungspunkt nicht angekommen zu sein scheint.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 178. Sitzung. — Bonn, Freitag, den 12. Oktober 1979 14053
Dürr
Der Tagesordnungspunkt, den wir im Augenblick behandeln, enthält zwei Petitionen, einen Antrag 1 und einen Antrag 2. Ich bitte, über die in Antrag 1 genannte Petition heute nicht zu beschließen und die Frage der formellen Behandlung der Petition dem Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Prüfung zuzuleiten.
Zur Begründung eine Frage: Ist es angebracht, eine Petition vom 3. Juli 1977, die mit Schreiben vom 22. Juli 1977 einem Bundesministerium mit der Bitte um unmittelbare Erledigung übersandt wurde — die Abgabenachricht wurde erteilt —, trotzdem noch zwei Jahre später dem Plenum zur Beschlußfassung vorzulegen? Das zu Antrag 1.
Über Antrag 2 kann ohne weiteres — darum bitte ich namens meiner Fraktion — so beschlossen werden, wie vom Ausschuß vorgeschlagen.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817804800
Eine Frage zu Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter Dürr: Sie wollen also heute keinen Beschluß über den Antrag 1, sondern Sie wollen ihn überweisen lassen?

(Dr. Pfennig [CDU/CSU]: Nicht überweisen!)

— Nicht überweisen! Es soll nur kein Beschluß gefaßt werden. Danke sehr!
Das Wort hat nun Herr Dr. Pfennig.

Dr. Gero Pfennig (CDU):
Rede ID: ID0817804900
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Ich möchte mich ebenfalls an die Geschäftsordnung halten. Ich muß natürlich etwas zu dem Verfahren sagen, daß eine gutachterliche Stellungnahme eines anderen Ausschusses eingeholt werden soll zu einem formellen Verfahren im Petitionsausschuß. Das ist ein sehr ungewöhnlicher Antrag.

(Dürr [SPD] : Ein seltener!)

— Ein seltener Antrag. Ich meine auch, daß das Plenum grundsätzlich nicht schon beschlossene Petitionen an andere Ausschüsse überweisen kann.
Sie haben hier nur eine Stellungnahme angefordert. Zu dieser Stellungnahme möchte ich genauso wie Sie, Herr Kollege Dürr, in Frageform etwas in den Raum stellen: Ist es eigentlich unzulässig und dient es nicht einer unbürokratischen Erledigung von Petitionen durch den Petitionsausschuß, wenn der Petitionsausschuß sozusagen in „Kurzerhanderledigung" die Stellungnahme eines Ministers einfordert und dann, wenn dieser Minister eine dem
Petenten nicht genügende Stellungnahme abgibt, in dieser Sache weiter berät?
Herr Kollege Dürr, ich könnte Ihnen eine Vielzahl von Fällen nennen, wo Petitionen auf diese Weise erledigt worden sind. Auf diese Art ist z. B. eine Petition erledigt worden, bei der sich das Bundesministerium für Arbeit geweigert hatte, Kindergeld für in Ost-Berlin lebende Kinder zu zahlen. Das Ministerium hat seine Rechtsauffassung und Gesetzesauslegung korrigiert und zahlt jetzt. Damit ist diese Petition im Sinne des Petenten erledigt gewesen. Anderenfalls hätten wir sie sicher weiter beraten.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817805000
Herr Kollege Dürr.
Dürr (SPD) Herr Präsident! Meine Damen und Herren, insbesondere Herr Kollege Dr. Pfennig! Da habe ich den ursprünglich von mir geplanten Antrag in der Formulierung geändert, weil für diese geänderte Formulierung das Einverständnis Ihres verehrten Fraktionskollegen Jenninger zu erreichen war. Jetzt sagen Sie, so schön sei der Antrag wieder nicht. Die eine Sache werden wir im Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung behandeln, und die andere behandeln die Abgeordneten Pfennig und Jenninger innerhalb ihrer Fraktion.

Georg Leber (SPD):
Rede ID: ID0817805100
Meine Damen und Herren, das Wort auch zur Geschäftsordnung wird nicht weiter gewünscht. Ist das Haus damit einverstanden, daß über den Antrag 1 heute nicht beschlossen wird? — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wir stimmen jetzt über die Beschlußempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/3045, und zwar über den Antrag 2 der Sammelübersicht 52, ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um sein Handzeichen. — Gegenstimmen? — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir sind damit am Schluß der heutigen Tagesordnung angelangt. Ich danke Ihnen.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 17. Oktober 1979, 13 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.