Die Sitzung ist eröffnet.
Ich habe die traurige Pflicht, Ihnen den Tod unseres Kollegen Heinrich Reichold bekanntzugeben. Wir sind bestürzt über die Plötzlichkeit, mit der er aus unserer Mitte gerissen worden ist. Heinrich Reichold starb am 2. Oktober 1979. Er hat vor knapp einem Jahr die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben.
Er wurde am 18. Juli 1930 in Mudau/Baden geboren. Nach dem Schulbesuch arbeitete er in der Bundeswehrverwaltung, der er bis zu seinem Eintritt in den Deutschen Bundestag angehörte.
Heinrich Reichold fühlte sich seit frühester Jugend der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft eng verbunden. In der christlichen Gewerkschaftsbewegung, im Deutschen Familienrat und im Stadtrat seiner Heimatgemeinde Roding in der Oberpfalz arbeitete er mit höchstem persönlichem Einsatz, getragen von christlichem Verantwortungsbewußtsein.
Während der kurzen Spanne seiner Zugehörigkeit zum Deutschen Bundestag engagierte sich Heinrich Reichold vor allem auf dem Gebiete der Familienpolitik. Er hat sich den brennenden Fragen und Problemen der Familie und der Jugend mit großer innerer Anteilnahme und starkem Verantwortungsbewußtsein verpflichtet gefühlt. Sein abgewogenes Urteil und seine Sachkenntnis fanden den Respekt aller in diesem Hause.
In seiner politischen Arbeit verstand sich Heinrich Reichold immer als Anwalt seiner Mitmenschen. Diesem Grundsatz ist er bis zuletzt treu gebelieben. Er hat sich unter Hintanstellung persönlicher Belange und seiner Gesundheit für seine Mitmenschen eingesetzt aus christlich verstandener Nächstenliebe.
Ich habe am Grabe unseres Kollegen in Roding einen Kranz niedergelegt und seiner Frau und seinen zwölf Kindern unsere Anteilnahme ausgesprochen.
Ich spreche der CDU/CSU-Fraktion meine aufrichtige Anteilnahme aus. Der Deutsche Bundestag
wird Heinrich Reichold ein ehrendes Gedenken bewahren.
Als Nachfolgerin für unseren verstorbenen Kollegen Reichold hat am 4. Oktober 1979 die Abgeordnete Frau Männle die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag erworben. Ich begrüße sie herzlich in unserer Mitte und wünsche ihr eine gute und erfolgreiche Arbeit.
Am 7. Oktober hat die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Annemarie Renger, ihren 60. Geburtstag gefeiert. Auch an dieser Stelle, Frau Kollegin Renger, nochmals unsere herzlichsten Glückwünsche.
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 1979
— Drucksachen 8/3099, 8/3240 —
Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses
— Drucksache 8/3241 — Berichterstatter:
Abgeordnete Metz, Dr. Bußmann, Gärtner, Dr. Riedl , Grobecker, Glos, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Rose, Esters, Frau Traupe, Dr. Dübber, Augstein, Löffler, Hoppe, Schmitz (Baesweiler), Simpfendörfer
Wünscht einer der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache und die Einzelberatung. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein.
13906 Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Die Verabschiedung des zweiten Nachtrages zum Haushaltsgesetz 1979, nur wenige Wochen nach der Einbringung im Bundestag, ist ein weiterer Beweis dafür, daß sich das Institut des Nachtragshaushaltes bewährt hat und daß es geeignet ist, auch bei Mehrausgaben, die unabweisbar und unvorhersehbar waren, eine schnelle und zügige Beratung und dabei auch gleichzeitig die Kontrolle durch das Parlament sicherzustellen.
Die beiden Nachträge des Jahres 1979 wie aber auch der Nachtrag zum Haushalt 1978 haben zugleich den Beweis erbracht, daß das Parlament und seine Ausschüsse in der Lage sind, auch innerhalb kürzester Zeit Regierungsvorlagen zu prüfen und Alternativen zu erarbeiten und durchzusetzen.
Es muß daher für die Zukunft erwartet werden, daß keine Regierung, welcher politischen Färbung auch immer, unter dem Vorwand einer unabweisbaren Notwendigkeit versucht, am Parlament vobei Beträge in Milliardenhöhe auszugeben. Wenn ich davon spreche, weiß ich und erinnere daran, daß es Bundeskanzler Schmidt in seiner damaligen Eigenschaft als Finanzminister war, der Milliardenbeträge am Bundestag vorbei in einer Nacht-und-Nebel-
Aktion unter die Leute gebracht hat.
Es war das Bundesverfassungsgericht, welches auf Grund der Anrufung durch die Opposition der Regierung und dem Bundesfinanzminister bescheinigen mußte, das eine solche Handlungsweise ein eklatanter Verstoß gegen die Verfassung und vor allem eine Verletzung eines ureigensten Rechtes dieses Bundestages ist.
— Insofern ist es eigentlich, wenn ich Ihre Zwischenrufe höre, meine Damen und Herren, ein parlamentarisches Trauerspiel, daß wir uns nicht einmal in einer solchen Sache einig sind, nämlich einig in der Abwehr des Versuches der Regierung, am Haushaltsrecht des Bundestages vorbei Ausgaben durchzusetzen.
— Das war eine Nacht-und-Nebel-Aktion! Man kann es aber auch als eine Weihnachtsgabe besonderer Art ansprechen, jawohl.
— Herr Wehner, regen Sie sich nicht auf. Meine Damen und Herren, die Beschleunigung des Verfahrens bei der Verabschiedung der Nachtragshaushalte hat sich bewährt. Sie zieht ganz enge Grenzen für das Notbewilligungsrecht des Bundesfinanzministers und der Bundesregierung.
Meine Damen und Herren, der zweite Nachtrag trägt, wie seine Vorgänger aus dem Jahre 1978 und der erste Nachtrag des Jahres 1979, die Handschrift des Parlamentes und des Haushaltsausschusses. Im vergangenen Jahre bereits wollte der Bundesfinanzminister den Nachtrag zum Haushalt zu zwei Dritteln durch höhere Verschuldung finanzieren. Erst der Haushaltsausschuß und das Parlament haben dies verhindert; sie haben zusätzliche Einsparungen beschlossen und dadurch eine weitere Erhöhung der Nettokreditaufnahme verhindert. Der Haushaltsausschuß und das Parlament haben dafür gesorgt, daß bei den Beratungen des Haushaltsplanes 1979 die Nettokreditaufnahme wesentlich gesenkt werden konnte. Weitergehende Vorschläge der CDU/CSU wurden leider von der Koalition abgelehnt, sonst wäre wahrscheinlich die Signalwirkung noch größer gewesen, zumindest so deutlich, daß der Bundesfinanzminister hätte merken können und merken müssen, daß ein immer größer werdender Teil, der nachdenkliche Teil dieses Hauses, der unverantwortbaren Schuldensteigerung einen Riegel vorschieben will.
Unsere wiederholten Forderungen bei den Haushaltsberatungen 1979 und auch beim Nachtrag, Ausgaben zu kürzen, verehrte Frau Kollegin Steinhauer, gerade bei der Bundesanstalt für Arbeit nicht weil wir der Bundesanstalt für Arbeit etwa nicht zukommen lassen wollen, was ihr zusteht, sondern weil schon zu einem früheren Zeitpunkt des Jahres 1979 erkennbar wurde, daß die Bundesanstalt dieser Zuschüsse nicht bedarf —, haben un-verständlicherweise ganz erheblichen Widerstand beim Arbeitsminister, beim Finanzminister, aber zum Teil leider auch bei den Koalitionsparteien SPD und FDP gefunden. Auch das muß man hier festhalten. Diese schrittweise Kürzung dieser Zuschüsse in den Haushaltsberatungen des zweiten Nachtrags zeigen deutlich, daß das Parlament hier eigentlich selbstbewußter sein und über Parteigrenzen hinweg für Haushaltsklarheit und -wahrheit sorgen sollte.
Selbst den zweiten Nachtragshaushalt wollten der Bundesfinanzminister und die Bundesregierung zunächst durch Neuverschuldung finanzieren.
— Lesen Sie einmal die Verlautbarung vom 5. Juli nach.
Ich erinnere daran, daß der Vorsitzende des Haushaltsausschusses noch am 30. August eine Anfrage an die Regierung gerichtet hatte und die Antwort erhielt,
daß man über die Mehreinnahmen aus den Steuern und über mögliche weitere Einsparungen noch nicht abschließend befunden habe. Ich kann Ihnen also nachweisen, daß der Bundesfinanzminister den zweiten Nachtrag noch am 5. Juli durch zusätzliche Kreditaufnahmen finanzieren wollte.
Deutscher Bundestag — 8. Wahlperiode — 177. Sitzung. — Bonn, Donnerstag, den 11. Oktober 1979 13907
Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
Das können Sie, lieber Herr Kollege Löffler, nicht bestreiten. Das ist um so unverständlicher, als die Beratungen über den Haushaltsplan 1979 deutlich gemacht haben, daß quer durch alle Fraktionen eine immer größere Besorgnis über die wachsende Verschuldung des Bundes geäußert wurde.
Herr Kollege Löffler, ein Weiteres. Es ist doch auch die öffentliche Meinung gewesen, die auf die Haltung des Bundesfinanzministers den Einfluß gehabt hat, daß er zunächst vorgesehene zusätzliche Kreditaufnahmen zur Finanzierung des Nachtragshaushalts nicht vorgenommen, sondern zusätzliche Einsparungen durchgeführt hat, die wir — ich erinnere noch einmal daran, auch wenn Sie es nicht hören wollen — bereits im März und im Juni dieses Jahres dem Haushaltsausschuß vorgeschlagen hatten, gegen die Sie aber gestimmt hatten.
Da ich nicht davon ausgehen kann, daß die Regierung andere Informationen als die Opposition hat, muß ich folgern, daß ursprünglich die Absicht bestand, andere Ausgaben zusätzlich zu finanzieren oder vielleicht Wahlgeschenke zu machen. Ich sage noch einmal: Es war ein heilsamer Einfluß, nicht zuletzt durch die öffentliche Meinung und das ständige Bohren der CDU/CSU-Opposition verursacht, der dazu geführt hat, daß heute ein Nachtrag verabschiedet werden kann, der durch Einsparungen finanziert wird und wo die Steuermehreinnahmen zur Senkung der Kreditaufnahme benutzt werden.
Ein letztes zu diesem Bereich. Wir haben uns im Haushaltsausschuß über das Wesen der globalen Minderausgabe unterhalten. Auch hier wollte der Bundesfinanzminister zunächst durch den Vorschlag einer Senkung der globalen Minderausgabe den vom Parlament vorgelegten Einsparungsauftrag um 500 Millionen DM kürzen. Die Regierung hat die Auffassung vertreten: Die globale Minderausgabe ist keine Einsparungsauflage. Wir vertreten — genau wie übrigens auch Piedus in seinem Kommentar — die Meinung, daß das ein ganz eindeutiger Einsparungsauftrag an die Regierung ist und daß daran überhaupt nicht zu deuteln ist. Lieber Herr Kollege Löffler, darüber muß noch einmal gesprochen werden.
Ich stelle fest: Der Bundesfinanzminister hat entgegen seinen verbalen Beteuerungen, Schuldenabbau und Konsolidierung hätten Vorrang, nur zögernd und nur unter Druck von außen — vom Parlament und von der öffentlichen Meinung — Einsparungen vorgenommen, die zu einer Senkung der Nettokreditaufnahme führen.
Mir ist unverständlich, daß der Kollege Westphal immer von einem Matthöfer-Haushalt spricht. Das ist vielleicht ein Markenzeichen. Aber ein Gütezeichen — das zeigen die bisherigen Beratungen — ist das weiß Gott nicht.
Die Handschrift des Parlaments hätte bei dem Zweiten Nachtragshaushalt noch deutlicher ausfallen können, wenn unsere Anträge, unsere zusätzlichen Anträge, unsere zusätzlichen Alternativen, unsere zusätzlichen Einsparungsvorschläge angenommen worden wären. Nach der Debatte vom 12. bis 14. September, nämlich der Haushaltsdebatte, ist es unverständlich, daß solche Kürzungsvorschläge der Opposition keine Beachtung und keine Zustimmung finden. Wenn die Zeitbombe der überbordenden Verschuldung tickt, so ein Redner der FDP, dann muß man— Koalitionsraison hin, Koalitionsraison her — nicht nur den Mund spitzen, sondern man muß pfeifen.
Meine Damen und Herren, noch heute haben Sie hier im Bundestag die Möglichkeit, drei Anträgen der CDU/CSU, die eine weitere Einsparung im Haushalt in einer Größenordnung von 768 500 000 DM beinhalten, zuzustimmen. Damit wird eine weitere mögliche Senkung der Nettokreditaufnahme herbeigeführt. Ich darf die drei Vorschläge der CDU/CSU kurz begründen.
Wir schlagen Ihnen vor, die für die VEBA vorgesehenen 320 Millionen DM zur Ausnutzung der Bezugsrechte bei der im Oktober vorgesehenen Kapitalaufstockung zu streichen. Wir sind der Auffassung, daß der Bund bei einer Neuverschuldung von 28 Milliarden DM im Jahre 1979 hier nicht zusätzliche finanzielle Engagements vornehmen sollte. Das Bezugsrecht und seine Ausübung bedeuten kein Geschäft, wenn man hierfür Kredite aufnehmen muß. Der Anteil des Bundes am Aktienvermögen würde, wenn der Bund auf seine Bezugsrechte verzichtet, von 43,75 % auf 36 % absinken. Dadurch würde der Einfluß des Bundes nur unbedeutend gemindert. Denn in der Hauptversammlung wird er auch mit 36 % Anteil seinen Einfluß geltend machen können. In dem Moment, in dem er fiskalische Überlegungen in den Vordergrund stellt, denen die anderen Anteilseigner nicht folgen können, braucht man sich natürlich nicht zu wundern, wenn sich der Bund dann nicht durchsetzen kann. Die Interessen des Unternehmens sind vorrangig. Beachtet der Bund dies, dann wird er mit seinen Vorschlägen auch in der Hauptversammlung die Mehrheit finden. Bisher ist ja auch über Kampfabstimmungen in den Hauptversammlungen überhaupt nichts bekannt geworden. Von daher ist also nicht zu erwarten, daß Befürchtungen, wie der Finanzminister sie vorgebracht hat, Wirklichkeit werden.
Meine Damen und Herren, es gibt für uns noch einen anderen Grund, die VEBA-Kapitalaufstokkung abzulehen. In dem Bericht des Bundeskartellamts für das Jahr 1978 ist nach einer Untersuchung über die Zusammenschlußaktivitäten der einzelnen Unternehmen seit Einführung der Fusionskontrolle festgestellt worden, daß die VEBA mit 116 Zusammenschlüssen an der Spitze aller Unternehmen steht. Wir sind nicht bereit, mit einem Zuschuß für die Aufstockung des Kapitals Maßnah-
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Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein
men zu finanzieren, die wir als nicht wettbewerbsfördernd ansehen
und die, da wir keinen Einfluß auf die unternehmerischen Absichten der VEBA haben, der Kontrolle des Parlaments entzogen sind.
Weiter, meine Damen und Herren, schlagen wir vor, auch die restlichen 200 Millionen DM, die noch als Zuschuß für die Bundesanstalt für Arbeit vorgesehen sind, zu streichen. Auch hier ist ganz eindeutig, daß dieser Zuschuß nicht mehr benötigt wird. Wir können also aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit fordern, daß auch diese 200 Millionen DM nunmehr gestrichen werden. Geben Sie sich einen Ruck — genauso wie bei den Beratungen im Ausschuß — und vollziehen Sie auch hier das nach, was Ihnen die Opposition von Anfang an vorgeschlagen und abgefordert hat!
Diese 200 Millionen DM können Sie streichen und damit gleichzeitig die Nettokreditaufnahme weiterhin senken.
Und ein letztes: Wir schlagen Ihnen vor, auch die 248 500 000 DM, die für die Rohölbevorratung noch im Einzelplan 09 stehen, zu streichen.
— Sie rufen hier zu Recht „Hört! Hört!" , Herr Wolfram. Ich stimme sogar mit Ihnen überein. Denn wir haben uns bisher ganz eindeutig dagegen gewehrt, daß diese so wichtige Ausgabe gestrichen wird. Wir haben von der Regierung gefordert, daß sie, gerade im Hinblick auf die Schwierigkeiten auf dem Ölmarkt diese Ansätze ausnutzt und zusätzliche Vorräte anschafft. Wenn die Regierung uns aber im Haushaltsausschuß wörtlich erklärt, daß diese Mittel im Jahre 1979 nicht abfließen werden, ist es für uns eine Pflicht zu sagen: Dann müssen wir die Ansätze streichen. Das entspricht der Haushaltswahrheit und -klarheit.
Wenn sich ein Vertreter der Regierung heute hier hinstellt und im Bundestag verbindlich erklärt: Wir sind in der Lage, diese 248 Millionen DM noch im Jahre 1979 auszugeben, wir sehen es jetzt als vorrangig an, im Hinblick auf die Kostenentwicklung auf dem Ölmarkt noch in diesem Jahr zusätzliche Vorräte anzuschaffen, dann komme ich noch einmal auf das Rednerpult und ziehe diesen Antrag zurück. Solange die Regierung aber auf dem Standpunkt steht, sie könne dieses Geld nicht ausgeben, ist es Pflicht des Parlamentes, diese Ansätze auch zu streichen.
Zusammengefaßt, unser Antrag Drucksache 8/ 3253 ist ein zusätzlicher Streichungsvorschlag mit einem Volumen von mehr als 700 Millionen DM, mit dem wir die Nettokreditaufnahme senken können und ein weiteres deutliches Zeichen für das Bemühen des Bundestages, der immer mehr zunehmenden Verschuldung entgegenzuhandeln, setzen würden. Wir alle wissen, welches Problem die Verschuldung mit sich bringt, welche Folgen die Schuldenwirtschaft hat. Im Jahre 1983 werden die Zinsen schon höher sein als die neu aufzunehmenden Kredite des Bundes. Wer das im Privatleben macht, der muß zum Konkursrichter gehen; das wissen wir alle.
Darüber hinaus fordern wir die Bundesregierung auf, die globale Minderausgabe voll zu erwirtschaften. Dies ist ein Einsparungsauftrag des Parlamentes. Sie können diese Mittel auch einsparen und brauchen nicht nur darauf zu warten, daß einige Summen durch den Rost fallen, wie Sie, Herr Löffler, es einmal sagten. Vielmehr kann man z. B. durch die Streckung der Baumaßnahmen, die ja im Hinblick auf die überhitzte Baukonjunktur notwendig ist, durchaus zusätzliche Mittel erwirtschaften, um diesen Einsparungsauftrag des Parlamentes zu erfüllen.
Schließlich — auch hier schließen wir uns der Begründung und der Verlautbarung des Bundesrates an — erwarten wir, daß die Bundesregierung alle zusätzlichen Steuereinnahmen, die im Jahre 1979 noch anfallen, voll und ganz für die weitere Senkung der Verschuldung benutzt und damit eindeutig einen weiteren Beitrag zur Verminderung der Nettokreditaufnahme leistet.
Meine Damen und Herren, Sie haben heute hier im Plenum des Bundestages die Möglichkeit, die Zustimmung der Opposition zum Zweiten Nachtragshaushalt dadurch zu erlangen, daß Sie unseren Anträgen zustimmen. Sollten Sie unseren Anträgen, die wohlbegründet sind und wohlüberlegt sind, nicht zustimmen, können wir dem Zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan 1979 nicht zustimmen.